2014-06-Amtsblatt - Amt Franzburg

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2014-06-Amtsblatt - Amt Franzburg
Mitteilungsblatt
des Amtes
Franzburg - Richtenberg
für die Städte Franzburg und Richtenberg und für die Gemeinden Glewitz, Gremersdorf-Buchholz,
Millienhagen-Oebelitz, Papenhagen, Splietsdorf, Velgast, Weitenhagen, Wendisch Baggendorf
Jahrgang 22
Montag, den 02. Juni 2014
Nummer 06
Inhaltsverzeichnis
Erreichbarkeit des Amtes
Sprechzeiten des Amtes
Sprechzeiten der Bürgermeisterinnen u. Bürgermeister
Seite
2
2
2
Amtliche Bekanntmachung
- Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2014
der Stadt Franzburg
- Bekanntmachung des Beschlusses der Jahresrechnung
der Stadt Richtenberg für das Haushaltsjahr 2011
- Bekanntmachung des Beschlusses der Jahresrechnung
der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz für das
Haushaltsjahr 2011
- Bekanntmachung des Beschlusses der Jahresrechnung
der Gemeinde Glewitz für das Haushaltsjahr 2011
- Bekanntmachung des Beschlusses der Jahresrechnung
der Gemeinde Weitenhagen für das Haushaltsjahr 2011
- Bekanntmachung des Beschlusses der Jahresrechnung
der Gemeinde Papenhagen für das Haushaltsjahr 2011
- Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Satzung
der Gemeinde Papenhagen über die Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbständige, ehrenamtliche
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
- Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Satzung
der Gemeinde Glewitz über die Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbständige, ehrenamtliche
Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
- Bekanntmachung der Satzung zur Aufhebung der Satzung
der Gemeinde Wendisch Baggendorf über die
Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbständige,
ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
- Ausfertigung-Staatliches Amt für Landwirtschaft Az.: 5433.11-N-22-097/Splietsdorf
- Zwangsversteigerung AZ: 15 K 27/13 - Amtsgericht
Ribnitz-Damgarten
Informationen
Wohnraumvermietung im Amtsbereich
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Seite
Information aus dem Ordnungsamt
Amtsfeuerwehrtag in Gremersdorf
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Wir gratulieren
Jubilare im Juli
9
Kulturnachrichten
Volkssolidarität - Club Franzburg
DRK-Ortsverein Tribsees - Franzburg - Richtenberg - Velgast
Wir laden zum Schwimmbadfest ein
Mitteilung des Vereins aus Franzburg
Der Klostergarten in Franzburg
Märchentage in Richtenberg
60 Jahre Schule Velgast
Festkonzert zum 60. Jubiläum des Velgaster Chores
Platt Komedi zu Besuch in Velgast
Dorffest 2014 in Leyerhof
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Schul- und Kitanachrichten
AWO-Kinder- u. Jugendstation Richtenberg
TRAB AN
Grundschule Velgast
Grundschule Grammendorf
KITA „Sonnenschein“ in Richtenberg
KITA „Kastianenhof“ in Velgast
KITA „Löwenzahn“ in Grammendorf
KITA „Zwergenland“ in Färsekow
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Vereine und Verbände
Himmelskundliche Veranstaltung beim Verein zur Erhaltung
der Feldstein-Kirchenruine in Rolofshagen e. V.
80 Jahre Freiwillige Feuerwehr Deylsdorf
ZUMBA und Fitness-Cardio-Mix beim Sportverein
in Abtshagen
Kirchliche Nachrichten
Nachrichten aus dem Pfarramt der Kirchgemeinden
Franzburg und Richtenberg
Kirchliche Nachrichten aus Velgast
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Das nächste Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg erscheint am 07. Juli 2014.
Franzburg-Richtenberg
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Nr. 06/2014
Aus der Amtsverwaltung
Erreichbarkeit des Amtes Franzburg-Richtenberg
Zentrale: 038322 540
Fax:
038322 703
E-Mail:
[email protected]
Sprechzeiten des Amtes Franzburg-Richtenberg
Ort/Kontakte
Wochentag
Zeit
Amt
Montag
09:00 bis 12:00 Uhr
Amt
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr - 13:00 bis 18:00 Uhr
Amt
Mittwoch
nach Vereinbarung
Amt
Donnerstag
07:30 bis 12:00 Uhr - 13:00 bis 15:00 Uhr
Amt
Freitag
nach Vereinbarung
Sprechzeiten im Innendienst der Vollstreckung
Amt
Dienstag
09:00 bis 12:00 Uhr - 13:00 bis 17:00 Uhr
Amt
Donnerstag
07:30 bis 12:00 Uhr
Zu anderen Zeiten nach Vereinbarung und in dringenden Fällen auch zu anderen Zeiten innerhalb der Geschäftszeiten
Außensprechzeiten
Gemeinde Glewitz
Mittwoch
13:00 bis 18:00 Uhr
Montag
13:00 bis 18:00 Uhr
Montag
16:00 bis 18:00 Uhr
(gegenüber ehem. Amtsgebäude)
Telefon: 0152/07724526
Gemeinde Wendisch Baggendorf
(Leyerhof - Begegn.)
Telefon: 038326/455610
Gemeinde Velgast
Telefon: 038324-393
Im Internet finden Sie das Amt Franzburg-Richtenberg unter folgender Adresse: www.amt-franzburg-richtenberg.de.
Hinweis: Hiermit weisen wir darauf hin, dass das Mitteilungsblatt des Amtes Franzburg-Richtenberg laufend und kostenlos im Rathaus der Stadt
Franzburg, Ernst-Thälmann-Straße 71, abgeholt werden kann.
Folgende Sprechzeiten werden in den Städten und Gemeinden
von den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern durchgeführt:
Gemeinde/Amt
Bürgermeister/
Name
Telefon
Ort
Kontakte
Wochentag/
Zeit
Monat
____________________________________________________________________________________________________________________________
Amt
Amtsvorsteher
Herr Fürst
038322/54100
nach Vereinbarung
Stadt Franzburg
Bürgermeister
Herr Blümel
038322/54166
Rathaus Franzburg
Dienstag
Stadt Richtenberg
Bürgermeister
Herr Wegner
038322/333
Rathaus Richtenberg
1. Mittwoch
im Monat
Gemeinde
Bürgermeisterin
Frau Romanus
038320/50090
nach Vereinbarung
Bürgermeisterin
Frau Filter
038322/50594
Gemeindeb.
Millienhagen
im Monat
Bürgermeister
Herr Griwahn
038324/393
Gemeindezentrum
Montag
16:00 bis 18:00 Uhr
o. 0171/8512811
tagsüber
17:00 bis 18:00 Uhr
Gremersdorf-Buchholz
Gemeinde
Millienhagen-Oebelitz
Gemeinde Velgast
1. Montag
18:00 bis 19:00 Uhr
Velgast
Gemeinde Weitenhagen
Bürgermeister
Herr Thurow
038322/51077
nach Vereinbarung
Gemeinde Papenhagen
Bürgermeisterin
Frau Kindler
038325/80384
nach Vereinbarung
Gemeinde Glewitz
Bürgermeister
Herr Löhrke
0172/3279151
nach Vereinbarung
tagsüber
Gemeinde
Wendisch Baggendorf
Bürgermeister
Herr Graßhoff
038326/82226
nach Vereinbarung
Gemeinde Splietsdorf
Bürgermeister
Herr Rübcke
038325/659833
nach Vereinbarung
von Veltheim
o. 0176/96124290
tagsüber
Nr. 06/2014
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Franzburg-Richtenberg
Amtliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Franzburg für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt
Franzburg vom 25.02.2014 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
1. im Ergebnishaushalt
a) der Gesamtbetrag der ordentlichen
Erträge auf
1.707.000 EUR
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf
1.920.000 EUR
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf
-213.000 EUR
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Erträge auf
0 EUR
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf
0 EUR
c) das Jahresergebnis vor Veränderung der
Rücklagen auf
-213.000 EUR
die Einstellung in Rücklagen auf
0 EUR
die Entnahmen aus Rücklagen auf
111.700 EUR
das Jahresergebnis nach Veränderung
der Rücklagen auf
-101.300 EUR
2. im Finanzhaushalt
a) die ordentlichen Einzahlungen auf
1.579.100 EUR
die ordentlichen Auszahlungen auf
1.685.700 EUR
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf
-106.600 EUR
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf
0 EUIR
die außerordentlichen Auszahlungen auf
0 EUR
der Saldo der außerordentlichen Einund Auszahlungen auf
0 EUR
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
359.200 EUR
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
auf
694.500 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionstätigkeit auf
-335.300 EUR
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
3.360.100 EUR
die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
2.918.200 EUR
der Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Finanzierungstätigkeit auf
441.900 EUR
festgesetzt.
§2
Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen
(ohne Umschuldung)
351.500 EUR
Gesamtbetrag der Kredite für Umschuldungen 1.107.400 EUR
(davon: 168.700 planmäßig
938.700 Altschulden)
§3
Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden veranschlagt
mit
0 EUR
§4
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung
der Zahlungsfähigkeit wird festgesetzt auf
190.700 EUR.
§5
Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für Land- und forstwirtschaftliche Flächen
(Grundsteuer A) auf
250 v. H.
b) für Grundstücke auf
350 v. H.
2. Gewerbesteuer:
300 v. H.
§6
Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt
2,69 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
Hinweis:
Die Stadtvertretung Franzburg hat am 25.02.2014 mit Beschluss
Nr. 09/14 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014 beschlossen.
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014
wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die vorstehende Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 KV
M-V der Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 02.04.2014
angezeigt worden.
Die nach § 52 Abs. 1 und 2 KV M-V erforderliche Genehmigung
des Kredites für Investitionen in Höhe von 315.000 EUR wurde
am 15.05.2014 durch den Landrat des Landkreises VorpommernRügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde mit der Auflage erteilt,
ein Haushaltssicherungskonzept und den Wirtschaftsplan 2014 für
das städtebauliche Sondervermögen vorzulegen. Der Restbetrag
des in der Haushaltssatzung ausgewiesenen Kredites für Investitionen in Höhe von 36.500 EUR wurde versagt.
Gemäß § 53 Abs. 2 und 3 wurde der Höchstbetrag der Kredite
zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit von 190.700 EUR durch den
Landrat des Landkreises Vorpommern-Rügen als untere Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt.
Die Haushaltssatzung liegt mit ihren Anlagen zur Einsichtnahme
einen Monat nach der Bekanntgabe während der Öffnungszeiten im
Amtsgebäude des Amtes Franzburg-Richtenberg in den Räumen
der Kämmerei öffentlich aus.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Franzburg-Richtenberg
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Nr. 06/2014
Bekanntmachung des Beschlusses
der Jahresrechnung
der Stadtvertretung der Stadt Richtenberg
für das Haushaltsjahr 2011
Bekanntmachung des Beschlusses
der Jahresrechnung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Weitenhagen
für das Haushaltsjahr 2011
Die Stadtvertretung hat auf ihrer Sitzung am 07.04.2014 folgenden
Beschluss gefasst:
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 07.04.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: 21/14
Die Stadtvertretung beschließt die Jahresrechnung 2011.
Beschluss-Nr.: 11/14
Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2011.
Abstimmung:
Ja: 9 Nein: 0 Enthaltungen: 1
Die Jahresrechnung liegt ab dem Erscheinungstag dieses Mitteilungsblattes einen Monat lang zur Einsichtnahme bei der Amtsverwaltung des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Gez. Vogt
Leiterin der Kämmerei
Bekanntmachung des Beschlusses
der Jahresrechnung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz für das
Haushaltsjahr 2011
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 10.04.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: 26/14
Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2011.
Abstimmung:
Ja: 5 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Die Jahresrechnung liegt ab dem Erscheinungstag dieses Mitteilungsblattes einen Monat lang zur Einsichtnahme bei der Amtsverwaltung des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Gez. Vogt
Leiterin der Kämmerei
Bekanntmachung des Beschlusses
der Jahresrechnung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Glewitz
für das Haushaltsjahr 2011
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 14.05.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: 15/14
Die Gemeindevertretung beschließt die Jahresrechnung 2011.
Abstimmung:
Ja: 4 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Die Jahresrechnung liegt ab dem Erscheinungstag dieses Mitteilungsblattes einen Monat lang zur Einsichtnahme bei der Amtsverwaltung des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Gez. Vogt
Leiterin der Kämmerei
Abstimmung:
Ja: 7 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Die Jahresrechnung liegt ab dem Erscheinungstag dieses Mitteilungsblattes einen Monat lang zur Einsichtnahme bei der Amtsverwaltung des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Gez. Vogt
Leiterin der Kämmerei
Bekanntmachung des Beschlusses
der Jahresrechnung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Papenhagen
für das Haushaltsjahr 2011
Die Gemeindevertretung hat auf ihrer Sitzung am 28.04.2014 folgenden Beschluss gefasst:
Beschluss-Nr.: 12/14
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Papenhagen beschließt
die Jahresrechnung 2011.
Abstimmung:
Ja: 7 Nein: 0 Enthaltungen: 0
Die Jahresrechnung liegt ab dem Erscheinungstag dieses Mitteilungsblattes einen Monat lang zur Einsichtnahme bei der Amtsverwaltung des Amtes Franzburg-Richtenberg während der Öffnungszeiten in der Kämmerei zur Einsichtnahme aus.
Gez. Vogt
Leiterin der Kämmerei
Satzung zur Aufhebung der Satzung
der Gemeinde Papenhagen über die
Verdienstausfallentschädigung für beruflich
selbständige, ehrenamtliche Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) beschließt die Gemeindevertretung Papenhagen folgende Satzung:
§1
Die Satzung der Gemeinde Papenhagen über die Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbständige, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vom 18.03.2013 wird aufgehoben.
§2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Papenhagen, den 28.04.2014
Nr. 06/2014
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Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Satzung zur Aufhebung der Satzung
der Gemeinde Glewitz über die
Verdienstausfallentschädigung für beruflich
selbständige, ehrenamtliche Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehr
Franzburg-Richtenberg
§2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Leyerhof, den 14.05.2014
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) beschließt die Gemeindevertretung Glewitz folgende Satzung:
§1
Die Satzung der Gemeinde Glewitz über die Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbständige, ehrenamtliche Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehr vom 19.02.2013 wird aufgehoben.
§2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Glewitz, den 14.05.2014
Ausfertigung
Staatliches Amt für Landwirtschaft
und Umwelt Vorpommern
- Flurneuordnungsbehörde Az.: 5433.11-N-22-097/Splietsdorf Franzburg, den 12.05.2014
Bodenordnungsverfahren Landkreis: Gemeinden: Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und/oder
Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5
Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land MecklenburgVorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen
Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese
Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Satzung zur Aufhebung der Satzung der
Gemeinde Wendisch Baggendorf über die
Verdienstausfallentschädigung für beruflich
selbständige, ehrenamtliche Angehörige der
Freiwilligen Feuerwehr
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom
13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) beschließt die Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf folgende Satzung:
§1
Die Satzung der Gemeinde Wendisch Baggendorf über die Verdienstausfallentschädigung für beruflich selbständige, ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr vom 13.02.2013 wird
aufgehoben.
Splietsdorf
Vorpommern-Rügen
Splietsdorf, Gremersdorf-Buchholz,
Grimmen, Papenhagen, WendischBaggendorf, Gransebieth
Anordnungsbeschluss
A. Entscheidender Teil
I. Entscheidung
Hiermit wird das
Bodenordnungsverfahren Splietsdorf
nach § 53 und 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
vom 03. Juli 1991 (BGBl. I S. 1418), zuletzt geändert durch durch
Artikel 40 des Gesetzes vom 23. Juli 2013 (BGBl. I S. 2586) in Verbindung mit § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3 des Flurbereinigungsgesetz
(FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) ff.), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794), antragsgemäß
angeordnet. Zugleich erfolgt die Anordnung, um Maßnahmen zur
Verbesserung der Agrarstruktur, der Siedlung, der Dorferneuerung,
städtebauliche Maßnahmen, Maßnahmen des Umweltschutzes,
der naturnahen Entwicklung von Gewässern, des Naturschutzes
und der Landschaftspflege und der Gestaltung des Orts- und
Landschaftsbildes zu ermöglichen und auszuführen sowie Landnutzungskonflikte aufzulösen.
Das Bodenordnungsverfahren wird vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern als Flurneuordnungsbehörde
durchgeführt.
Das Gebiet des Bodenordnungsverfahrens umfasst eine Fläche
von rd. 2.600 ha. Dem Bodenordnungsverfahren unterliegen die
in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Flurstücke.
Die Grenze des Bodenordnungsgebietes ist auf der zum Beschluss
gehörenden Gebietskarte des Bodenordnungsverfahrens durch
eine orangefarbige Linie dargestellt.
Franzburg-Richtenberg
– 6 –
II. Beteiligte
Am Bodenordnungsverfahren sind gemäß § 56 Abs. 2 LwAnpG in
Verbindung mit § 10 FlurbG beteiligt:
1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Bodenordnungsgebiet
gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten;
2. als Nebenbeteiligte:
a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen werden;
b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land
für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§
39 und 40 FiurbG) oder deren Grenzen geändert werden
(§ 58 Abs. 2 FlurbG);
c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Bodenordnungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses
beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;
d) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet
gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen
Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz
oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder
die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;
e) Empfänger neuer Grundstücke nach den §§ 54 und 55
FlurbG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61
Satz 2 FlurbG);
f) Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhaltungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42
Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester
Grenzzeichen an der Grenze des Bodenordnungsgebietes
mitzuwirken haben (§ 56 FlurbG).
Teilnehmergemeinschaft
Gemäß § 16 FlurbG bilden die Teilnehmer die Teilnehmergemeinschaft. Sie entsteht mit dem Anordnungsbeschluss und ist eine
Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Die Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens führt
den Namen
„Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungsverfahrens
Splietsdorf“.
Sie hat ihren Sitz in Vorland, Landkreis Vorpommern-Rügen.
IV. Aufforderung zur Anmeldung von Rechten
Rechte, die aus dem Grundbuch nicht ersichtlich sind, aber zur
Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigen können, sind
innerhalb von 3 Monaten bei der zuständigen Flurneuordnungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Vorpommern, Badenstraße 18439 Stralsund, anzumelden (§ 14
Abs. 1 FlurbG).
Es kommen in Betracht:
Nr. 06/2014
a) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten
oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung
solcher Grundstücke beschränken, z. B. Pacht-, Miet- und
ähnliche Rechte (§ 10 Nr. 2d FlurbG);
b) Im Grundbuch einzutragende Rechte an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken, insbesondere Hütungsrechte oder andere Dienstbarkeiten, wie Wasserleitungsrechte, Wege-, Wasser- oder Fischereirechte usw. die vor dem
01.01.1900 begründet sind und deshalb der Eintragung in das
Grundbuch nicht bedurften;
c) Rechte an Grundstücken, die noch nicht in das Grundbuch
oder das Liegenschaftskataster übernommen sind.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurneuordnungsbehörde
innerhalb einer von dieser zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht
mehr zu beteiligen.
Werden Rechte nach Ablauf dieser Frist angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurneuordnungsbehörde die bisherigen
Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen (§ 14 Abs. 2
FlurbG).
Der Inhaber eines gem. § 14 Abs. 1 FlurbG bezeichneten Rechtes
muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte,
demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes
zuerst in Lauf gesetzt worden ist (§ 14 Abs. 3 FlurbG).
Soweit Eintragungen im Grundbuch durch Rechtsübertragung
außerhalb des Grundbuches (z. B. Erbfall) unrichtig geworden sind,
werden die Beteiligten darauf hingewiesen, im eigenen Interesse
beim Grundbuchamt auf eine baldige Berichtigung des Grundbuches hinzuwirken bzw. den Auflagen des Grundbuchamtes zur
Beschaffung der Unterlagen für die Grundbuchberichtigung möglichst ungesäumt nachzukommen.
V. Einschränkungen
Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes gelten gern. § 34 Abs. 1
FlurOG folgenden Einschränkungen:
1. In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustimmung
der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorgenommen
werden, die zum ordnungsmäßigen Wirtschaftsbetrieb gehören.
2. Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen, Hangterrassen u.
ä. Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder beseitigt
werden.
3. Obstbäume, Beerensträucher, Rebstöcke, Hopfenstöcke,
einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Ufergehölze dürfen nur
in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Landschaftspflege nicht
beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden. Andere gesetzliche Vorschriften
über die Beseitigung von Reb- und Hopfenstöcken bleiben
unberührt.
Sind entgegen den Vorschriften zu 1. und 2. Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, so kann
dieses im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt bleiben. Die
Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand gern. § 137
FlurbG wiederherstellen lassen, wenn dieses der Bodenordnung
dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).
Sind Eingriffe entgegen der Vorschrift zu 3. vorgenommen worden,
so muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).
Von der Bekanntgabe des Anordnungsbeschlusses bis zur Ausführungsanordnung bedürfen Holzeinschläge, die den Rahmen einer
ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, der Zustimmung
der Flurneuordnungsbehörde im Einvernehmen mit der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Ziff. 5 FlurbG).
Sind Holzeinschläge vorgenommen worden, so kann die Fluneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt
hat, die abgeholzte oder verlichtete Fläche nach den Weisungen
Nr. 06/2014
– 7 –
der Forstaufsichtsbehörde wieder ordnungsgemäß in Bestand zu
bringen hat (§ 85 Ziff. 6 FlurbG).
Gemäß § 35 FlurbG sind die Beauftragten der Flurneuordnungsbehörde berechtigt, zur Vorbereitung und zur Durchführung der
Bodenordnung Grundstücke zu betreten und die nach ihrem Ermessen erforderlichen Arbeiten auf ihnen vorzunehmen.
Vl. Veröffentlichung, Auslegung
Gemäß § 6 Abs. 3 FlurbG liegt je eine Ausfertigung dieses Anordnungsbeschlusses mit Begründung und Gebietskarte zur Einsichtnahme für die Beteiligten zwei Wochen, vom 1. Tag nach
seiner öffentlichen Bekanntmachung an gerechnet, während der
Dienstzeiten aus bei:
- Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern,
Dienstort Franzburg, Garthofstraße 17-19, 18461 Franzburg, Raum
308.
B. Begründung
Formelle Gründe
Dieser Beschluss wird vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Vorpommern gemäß § 56 Abs. 1 LwAnpG i.V.m. § 86 Abs.
2 Nr. 1 FlurbG als zuständiger Flurneuordnungsbehörde erlassen.
Die formellen Voraussetzungen für die Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens nach § 56 LwAnpG i.V.m § 86 Abs. 1 Nr.
1 FlurbG sind erfüllt:
- Anhörung und Unterrichtung der zu beteiligenden Behörden
und Stellen (§ 5 Abs. 2 und 3 FlurbG)
- Aufklärung der voraussichtlich beteiligten Grundstückseigentümer über das Bodenordnungsverfahren einschließlich der
zu erwartenden Kosten und deren Finanzierung (§ 5 Abs. 1
FlurbG),
- Zustimmung der Forstaufsichtsbehörde (§ 85 Nr. 2 FlurbG)
II. Materielle Gründe und Ziele des Verfahrens
Bei der Flurneuordnungsbehörde wurden Anträge von landwirtschaftlichen Betrieben, der Gemeinde Splietsdorf, der Kirche und
betroffenen Privatpersonen auf Durchführung eines Verfahrens zur
Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse nach dem
8. Abschnitt des LwAnpG in der Gemarkung Splietsdorf gestellt.
Die Antragsteller begründen ihre Anträge damit, dass durch Bildung
bzw. Wiedereinrichtung mehrerer landwirtschaftlicher Betriebe im
vorgesehenen Verfahrensgebiet, in Verbindung mit erschwerter
Bewirtschaftung durch Zersplitterung des Grundbesitzes und der
Pachtflächen, sowie der in der Örtlichkeit teilweise nicht mehr vorhandenen bzw. verlegten oder völlig neu geschaffenen Wege, Gräben und
Anpflanzungen die grundlegenden Voraussetzungen für die Herstellung leistungs- und wettbewerbsfähiger Landwirtschaftsbetriebe noch
immer nicht gegeben seien. Die z.T. ungeordneten Eigentums- und
Rechtsverhältnisse erfordern aus diesem Grunde eine entsprechende
Neuordnung. Die genannten Hemmnisse erstrecken sich über das
gesamte Gebiet der Gemeinde Splietsdorf bis an die bereits angeordneten Flurneuordnungsgebiete Papenhagen, Gremersdorf-Buchholz,
Gransbieth und VVendisch-Baggendorf, mit Ausnahme des bereits
neu geordneten Gebiets des Bodenordnungsverfahrens Quitzin II.
Aufgrund interner struktureller Verflechtungen ist zur Erzielung der
größten Effektivität, aber auch zur Steigerung der Effizienz, eine
Anordnung als ein Verfahren geboten.
Nach Ermittlungen der Flurneuordnungsbehörde liegen die Voraussetzungen zur Durchführung eines Bodenordnungsverfahrens nach
den §§ 53 und 56 LwAnpG vor. Überdies weichen örtliche und vorhandene rechtliche Verhältnisse deutlich voneinander ab, der Grundbesitz
ist teilweise unwirtschaftlich geformt. Ein freiwilliges Landtauschverfahren kommt aufgrund der Vielzahl der einzubeziehenden und
regulierungsbedürftigen Grundstücke nicht infrage. Somit ist gemäß
§ 56 Abs. 1 LwAnpG ein Bodenordnungsverfahren durchzuführen.
Im Verfahrensgebiet können noch Fälle von auseinanderfallendem
Grund- und Gebäudeeigentum vorhanden sein, deren Auflösung
nach § 64 LwAnpG angestrebt wird.
Überdies existieren Missstände, die eine Anordnung in Verbindung
mit einem Flurneuordnungsverfahren nach § 86 FrurbG zweckmäßig
erscheinen lassen. Auf diese Weise wird eine effektive Neugestaltung
des Verfahrensgebietes ermöglicht:
Franzburg-Richtenberg
Das Wegenetz entspricht nicht mehr den heutigen und zu erwartenden
künftigen Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Erschließung
landwirtschaftlicher Grundstücke. Durch die Neustrukturierung des
Wege- und Gewässernetzes und, wo erforderlich, den Ausbau sowie
eine sinnvolle Zusammenlegung der Eigentums- und Nutzflächen
sollen die Arbeits- und Produktionsbedingungen der örtlichen Landwirtschaftsbetriebe nachhaltig verbessert werden. Eine Einbeziehung
öffentlicher Anlagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten ist
ebenfalls erforderlich. Dabei kann ggf. Land im verhältnismäßig geringen Umfange nach § 40 FlurbG zur Verfügung gestellt werden.
Nachteile für die allgemeine Landeskultur, die durch Herstellung,
Änderung oder Beseitigung von Infrastrukturanlagen entstanden sind,
sollen beseitigt werden.
Weitere Maßnahmen der Landentwicklung, insbesondere Maßnahmen zur Wiederherstellung einer vielfältig strukturierten, den Erfordernissen an Naturschutz und Landschaftspflege gerecht werdenden
Landschaft sollen unterstützt werden. Darüber hinaus werden im
notwendigen Umfang Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung
der Wohn-, Wirtschafts- und Erholungsfunktion ermöglicht und durchgeführt. Hierzu ist es erforderlich, auch die Eigentumsverhältnisse
in den Ortslagen neu zu ordnen, denn auch hier stimmen in weiten
Teilen die nachgewiesenen Eigentumsgrenzen nicht mit den örtlichen
Besitzgrenzen, wie Zäune, Hecken, Mauern, Wälle und auch der
Bebauung, überein.
Mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde im Jahr
2000 ein umfassender Rechtsrahmen für den Gewässerschutz in Europa geschaffen. Ziel ist unter anderem die Verbesserung der Qualität
von Gewässern, so dass diese einen chemisch und ökologisch guten
Zustand erreichten. Die bestehenden ökologischen Verhältnisse an
den Gewässern „Trebel“ und „Müggenwalder Mühlenbach erfordern
die Durchführung bestimmter Maßnahmen zur Erreichung dieses
Ziels. Die Verbesserung des Zustandes der Gewässer ist nicht allein
im Interesse der Umsetzung der WRRL erforderlich. Vielmehr ist
eine hinreichende Qualität der Gewässer auch eine grundsätzliche
Voraussetzung für die Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft
mit Wasser. Insoweit steht die Durchführung der notwendigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen (z. B.: Herstellung der ökologischen
Durchgängigkeit, Schaffung naturnaher Gewässerstrukturen durch
naturnahe Ausgestaltung oder Anregen eigendynamischer Entwicklungen, Bereitstellung eines Gewässerentwicklungsraumes durch
Einrichten von dauerhaft gesicherten Gewässerrandstreifen), auch
im Interesse der am Bodenordnungsverfahren Beteiligten. Um diese
Maßnahmen durchführen zu können, ist eine Neuordnung von Eigentums- und Rechtsverhältnissen an den Grundstücken ebenfalls
erforderlich.
Bei der Trebel ist aufgrund der Klassifizierung als Gewässer 1. Ordnung das öffentliche Interesse als überwiegend anzunehmen.
Durch die Neustrukturierung des Bodenordnungsgebietes werden einerseits die Verbesserung der ökologischen Verhältnisse ermöglicht,
andererseits die infolge der Durchführung der wasserwirtschaftlichen
Vorhaben beeinflussten agrarstrukturellen Verhältnisse durch Zusammenlegung zersplitterten Grundbesitzes, Neuordnung unzweckmäßig
geformten Grundbesitzes und Sicherstellung der Erschließung des
Grundbesitzes optimiert.
Sofern erforderlich, wird in Teilgebieten eine Neuvermessung durchgeführt und damit ein einwandfreies Katasterwerk mit eindeutigen
Grenzen geschaffen.
Das Bodenordnungsverfahren ist somit für alle Beteiligten privatnützig.
Das Verfahrensgebiet wurde nach § 7 FlurbG unter Berücksichtigung
der topographischen Verhältnisse, des Straßen- und Wegenetzes, der
Besitz- und Bewirtschaftungsverhältnisse sowie unter Beachtung der
kataster- und vermessungstechnischen Erfordernisse so begrenzt,
dass die mit der ländlichen Neuordnung gemäß Abschnitt A. I. vorgesehenen Maßnahmen ausgeführt bzw. ermöglicht werden können.
Die bestehenden Verhältnisse und Wirtschaftsstrukturen der Betriebe sowie die Anforderungen zur Umsetzung der WRRL führen
zu Landnutzungskonflikten, deren Auflösung durch das Verfahren
erwirkt werden soll.
Die materiellen Voraussetzungen des § 86 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3
FlurbG sind damit gegeben.
Franzburg-Richtenberg
– 8 –
C. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Beschluss kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim
Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern, Badenstraße 18, 18439 Stralsund erhoben werden. Die Rechtsbehelfsfrist beginnt mit dem ersten Tag der Bekanntmachung. Für die
Wahrung der Frist ist das Datum des Eingangs des Widerspruches
beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern
maßgebend.
Nr. 06/2014
LvvAnpG für die Vorbereitung und Durchführung des Bodenordnungsverfahrens zu dulden.
gez. Stephan Koll DS
Abteilungsleiter 3
(Integrierte ländliche Entwicklung)
Hinweis: Das Betreten der beteiligten und der angrenzenden
Grundstücke durch die Mitarbeiter des Staatlichen Amtes für
Landwirtschaft und Umwelt Vorpommern und die von diesem beauftragten Personen ist gemäß § 35 FlurbG i.V.m. § 63 Abs. 2
Ausfertigung
Aktenzeichen:
15 K 27/13
Amtsgericht Ribnitz-Damgarten
Terminsbestimmung:
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am
Datum
Dienstag, 08.07.2014
Uhrzeit
09:00 Uhr
Raum
27, Sitzungssaal
Ort
Amtsgericht
Ribnitz-Damgarten,
Scheunenweg 10,
18311
Ribnitz-Damgarten
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Richtenberg Blatt 699
Gemarkung Flurstück
Wirtschaftsart u. LageHektar
___________________________________________________
Papenhagen
251/1
der Flur 1
Ribnitz-Damgarten, 02.05.2014
Gebäude- und Frei-
fläche,
Erholungsfläche,
Brinkstraße 11 c
0,8810
Objektbeschreibung/Lage (It. Angabe d. Sachverständigen):
Freistehendes Einfamilienhaus (BJ 1993, nicht unterkellert, Reetdach,
Fachwerkbauweise, ca. 167 qm WF) nebst Nebengebäude (denkmalgeschützt, jedoch Brandschaden im Dachgeschoss, Wiederaufbau unwirtschaftlich) in 18461 Richtenberg OT Papenhagen, Brinkstraße 11 c;
Verkehrswert: 135.000,00 €
Weitere Informationen unter www.zvg.com
Der Versteigerungsvermerk ist am 31.05.2013 in das Grundbuch
eingetragen worden.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks
aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im
Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft
zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten
Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen
Rechten nachgesetzt werden.
Nr. 06/2014
– 9 –
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder
des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird
aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder
einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Ver-steigerungserlös an die Stelle des
versteigerten Gegenstandes tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine
genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und
Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem
Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe
des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu
Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung
vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche
des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus
dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.
Jasper
Rechtspflegerin
Vermietungen von Wohnungen,
Wohngemeinschaften und Gewerberäumen
in unserem Amtsbereich
durch:
Wohnungsbaugesellschaft mbH Richtenberg,
Bahnhofstraße 32, 18461 Richtenberg
Telefon: 038322 53632
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Internet: www.wbg-richtenberg.de
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SWG Stralsunder Wohnungsbaugesellschaft mbH
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Wohnungsverwaltung GmbH Miltzow,
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Telefax: 038328 6075
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Amtsfeuerwehrtag am 10.05.2014
in Gremersdorf
Der Amtsfeuerwehrtag der Feuerwehren des Amtes FranzburgRichtenberg fand am 10.05.2014 in Gremersdorf statt.
Um 8:30 Uhr eröffneten der Amtsvorsteher, Herr Fürst, und der
Amtswehrführer, Herr Krauel, die Wettkämpfe.
Franzburg-Richtenberg
Vier Stunden lang zeigten die Kameradinnen und Kameraden ihr
Können beim „Löschangriff nass“, beim Motorsägenwettbewerb,
beim Saugelängen kuppeln und beim „Schnellsten Trupp“.
Trotz widriger Witterungsbedingungen wurden die Wettkämpfe
fair ausgetragen und folgende Sieger ermittelt:
Löschangriff nass, Männer:
1. Platz Richtenberg 2. Platz Wolfshagen 3. Platz Leyerhof mit 27,9 sec
mit 37,3 sec
mit 41,4 sec
Der neu gestiftete Wanderpokal des Amtsvorstehers, der wieder
mit 50 Euro gefüllt war, ging auch in diesem Jahr, und damit zum
4. Mal in Folge, an die Freiwillige Feuerwehr Richtenberg.
Schnellster Trupp, Männer:
1. Platz
FFW Velgast 2 (Marc Heinrichs, Andreas Tews), in
1.170 min
2. Platz
FFW Velgast, Löschgruppe Altenhagen (Thomas
Krüger, Maik Groß) in 1.210 min
3. Platz
FFW Vorland (Roland Schuhknecht, Nico Höflich)
in 1.222 min
Den Motorsägenwettbewerb entschieden die Kameraden Christian
Kussin und Eberhard Ike von der Freiwilligen Feuerwehr Papenhagen für sich.
Platz 2 belegten Stefan Lange und Joseph Grolms von der Löschgruppe Altenhagen, Platz 3 die Kameraden Ronny Metzner und
Jürgen Peters von der der Wehr Richtenberg.
Im Wettbewerb Saugelängen kuppeln siegte die FFW Richtenberg
mit 0,3009 min vor der FFW Leyerhof mit 0,3350 min und der Freiwilligen Feuerwehr Velgast, Löschgruppe Altenhagen, mit 0,3778 min.
Zwischendurch zeigten die jüngsten Kameradinnen und Kameraden
der Jugendfeuerwehren Franzburg mit vollem Eifer ihr Können.
Ihre Vorstellung wurde mit viel Applaus und einem klitzekleinen
Pokal belohnt.
Organisatorisch war alles wieder bestens vorbereitet gewesen.
Der Gemeindearbeiter hatte den Sportplatz gemäht und in den
aufgestellten Zelten konnte man sich zwischenzeitlich vor dem
Regen in Sicherheit bringen und seine Erbsensuppe unverdünnt
essen. Ein großes Lob an die Wehrleiterin Anke Henck und ihre
fleißigen Frauen.
Jubilare im Monat Juli
Stadt Franzburg
Herrn Horst Wollenberg
Herrn Günter Schmidt
Herrn Erwin Tertin
Frau Helga Weißmann
Frau Edith Bergemann
Frau Brigitte Völz
Frau Gertrud Behn
Herrn Dieter Gelzinnus
Herrn Manfred Krüger
Herrn Bernd Heidmann
Herrn Klaus-Dieter Wisse
Frau Doris Waschow
Frau Johanna Strietzel
Frau Erika Detloff
am 04.07.
am 05.07.
am 05.07.
am 06.07.
am 12.07.
am 15.07.
am 17.07.
am 17.07.
am 18.07.
am 19.07.
am 20.07.
am 21.07.
am 25.07.
am 26.07.
zum 76. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Gemeinde Glewitz
Frau Bärbel Greinke
Frau Ilse Paritschke
am 03.07.
am 30.07.
zum 66. Geburtstag
zum 67. Geburtstag
Gemeinde Glewitz, Strelow
Frau Ingelene Peters
am 07.07.
zum 90. Geburtstag
Franzburg-Richtenberg
– 10 –
Gemeinde Glewitz, Langenfelde
Frau Adelheid Schwiemann
Herrn Siegfried Matthe
am 24.07.
am 30.07.
zum 63. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
Goldene Hochzeit
am 04.07.
Herrn Lothar und Frau Sigrid Ehlert
aus Glewitz
am 22.07.
Herrn Hans-Karl und Frau Ingrid Strasdas
aus Zarnekow
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Angerode
Herrn Karl-Heinz Kruse
am 17.07.
zum 78. Geburtstag
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Buchholz
Frau Brigitte Friedrichs
am 12.07.
zum 72. Geburtstag
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Eichholz
Frau Ruth Pohl
am 25.07.
zum 79. Geburtstag
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Gremersdorf
Herrn Alfons Sawatzki
am 13.07.
zum 73. Geburtstag
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
OT Hohenbarnekow
Frau Anneliese Nehls
am 05.07.
zum 75. Geburtstag
Gemeinde Gremersdorf-Buchholz OT Neumühl
Herrn Franz Müller
am 27.07.
zum 81. Geburtstag
am 18.07.
Herrn Alfons und Frau Helga Sawatzki
aus Gremersdorf
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Dolgen
am 19.07.
Herrn Wilhelm Kunkel
Frau Sigrid Beneke
Herrn Horst Dressler
Frau Grete Michaelis
Frau Edith Graumann
Frau Gisela Hempel
Frau Dorothea Schlickeiser
Frau Charlotte Schmietendorf
Frau Brigitte Schulze
Frau Erika Knaack
Herrn Eberhard Beeskow
Frau Ilse Kischnick
Frau Else Becker
Herrn Horst Markwardt
Frau Heidi Grünschläger
Herrn Gerd Klingbeil
Frau Brigitte Wolter
Frau Erna Geldschläger
Frau Margot Graumann
Frau Margarete Schuhmann
Frau Erika Taeterow
Herrn Ekkehard Behnke
zum 86. Geburtstag
am 03.07.
am 05.07.
zum 83. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Wolfshagen
Herrn Günter Gall
Frau Charlotte Dillner
Frau Irma Steinke
Herrn Günther Grubert
am 07.07.
am 12.07.
am 22.07.
am 26.07.
zum 80. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
Gemeinde Papenhagen
Herrn Günter Heuer
am 25.07.
zum 75. Geburtstag
Gemeinde Papenhagen OT Schönenwalde
Frau Ingeborg Kuschenberg
Frau Renate Prehs
am 19.07.
am 20.07.
zum 86. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Gemeinde Papenhagen OT Sievertshagen
Frau Erika Stremlow
Frau Renate Bender
Frau Ursula Lübeck
am 07.07.
am 11.07.
am 22.07.
zum 81. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
Gemeinde Papenhagen OT Ungnade
Herrn Alfred Wewetzer
am 11.07.
zum 78. Geburtstag
Stadt Richtenberg
Frau Erika Ortel
Frau Gerta Rahn
Frau Sigrid Bernstein
am 01.07.
am 05.07.
am 06.07.
zum 73. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 89. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 84. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 91. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
zum 73. Geburtstag
Stadt Richtenberg OT Zandershagen
Frau Karin Kusch
am 03.07.
zum 74. Geburtstag
Gemeinde Splietsdorf
Herrn Hans-Jürgen Minther
Herrn Jürgen Hanke
am 06.07.
am 07.07.
zum 74. Geburtstag
zum 65. Geburtstag
Gemeinde Splietsdorf, Holthof
zum 63. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Gemeinde Splietsdorf, Müggenwalde
Frau Renate Schütze
am 21.07.
zum 68. Geburtstag
Gemeinde Splietsdorf, Vorland
Herrn Manfred Wiezorrek
Frau Marianne Schuparis
Gemeinde Millienhagen-Oebelitz OT Millienhagen
Frau Gretel Beeskow
Herrn Gustav Flier
am 06.07.
am 07.07.
am 08.07.
am 08.07.
am 09.07.
am 09.07.
am 09.07.
am 09.07.
am 09.07.
am 10.07.
am 12.07.
am 17.07.
am 18.07.
am 20.07.
am 23.07.
am 24.07.
am 24.07.
am 27.07.
am 27.07.
am 28.07.
am 30.07.
am 31.07.
Herrn Klaus Blödorn
am 06.07.
Herrn Hans-Jürgen Jankowski am 27.07.
Goldene Hochzeit
Frau Adelheid Sensebreng
Nr. 06/2014
am 11.07.
am 12.07.
zum 72. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Gemeinde Velgast
Herrn Manfred Lübcke
Frau Siegrun Müller
Herrn Bernhard Koziak
Herrn Günter Roloff
Herrn Heinz Schmidt
Frau Hannelore Schult
Frau Ingrid Koziak
Herrn Helmut Kleinschmidt
Herrn Harald Zocher
Frau Hannelore Dwars
Frau Gerda Silberbach
Frau Helga Peise
am 03.07.
am 03.07.
am 06.07.
am 08.07.
am 09.07.
am 10.07.
am 15.07.
am 16.07.
am 23.07.
am 26.07.
am 26.07.
am 30.07.
zum 72. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
zum 77. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 71. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
zum 72. Geburtstag
zum 78. Geburtstag
zum 74. Geburtstag
Gemeinde Velgast OT Manschenhagen
Frau Hilde Köhn
am 29.07.
zum 82. Geburtstag
Gemeinde Velgast OT Schuenhagen
Frau Lieselotte Dolleck
Frau Christel Schwerin
Herrn Fritz Labahn
am 03.07.
am 11.07.
am 30.07.
zum 77. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 79. Geburtstag
Gemeinde Velgast OT Starkow
Frau Gisela Hirschmann
am 08.07.
zum 78. Geburtstag
Gemeinde Weitenhagen OT Behrenwalde
Herrn Dieter Pittelkow
Frau Ruth Seidler
am 15.07.
am 23.07.
zum 68. Geburtstag
zum 87. Geburtstag
Nr. 06/2014
– 11 –
Gemeinde Weitenhagen OT Koitenhagen
Frau Johanna Knaak
am 20.07.
zum 78. Geburtstag
Gemeinde Wendisch Baggendorf, Borgstedt
Frau Ursula Meyer
am 10.07.
am 07.07.
am 19.07.
am 19.07.
am 20.07.
am 22.07.
am 27.07.
am 28.07.
zum 66. Geburtstag
zum 83. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 66. Geburtstag
zum 76. Geburtstag
zum 82. Geburtstag
zum 81. Geburtstag
Volkssolidarität Grimmen - Stralsund e.V
Club Franzburg
Mühlengrund 3, 18461 Franzburg
Veranstaltungsplan - Monat Juni 2014
02.06.2014
14:00 Uhr
03.06.2014
14:00 Uhr
04.06.2014
13:00 Uhr
05.06.2014
13:00 Uhr
06.06.2014
14:00 Uhr
09.06.2014
10.06.2014
14:00 Uhr
11.06.2014
14:00 Uhr
12.06.2014
14:00 Uhr
13.06.2014
14:00 Uhr
16.06.2014
14:00 Uhr
17.06.2014
18.06.2014
09:00 Uhr
19.06.2014
14:00 Uhr
20.06.2014
14:00 Uhr
23.06.2014
14:00 Uhr
24.06.2014
14:00 Uhr
25.06.2014
14:00 Uhr
26.06.2014
13:30 Uhr
27.06.2014
14:00 Uhr
30.06.2014
14:00 Uhr
Tisch- und Brettspiele
Gemütliche Kaffeetafel
Keramikmalen mit Hr. Teubert
Skat-Nachmittag mit Hr. Mielke
Nachmittag zur freien Gestaltung
Pfingstmontag
Bastelnachmittag mit Kaffeetafel
Spaziergang zur Mönchquelle
Plauderei bei einem Eisbecher
Nachmittag zur freien Gestaltung
Würfelspiele mit Kaffeetafel
Ausflug nach Klink
Fußpflege mit Fr. Mielke
„Mensch ärgere Dich nicht“
Nachmittag zur freien Gestaltung
Kartenspiele
Buchvorlesung mit Frau Henschke
Spielenachmittag, Kaffeetafel
Kegeln
Nachmittag zur freien Gestaltung
Rätselstunde, Kaffeetafel
Wir wünschen allen Geburtstagskindern des Monats Juni alles Gute.
Änderungen vorbehalten
DRK Ortsverein
Tribsees-Franburg-Richtenberg-Velgast
Karl-Marx-Strasse 16
18463 Tribsees
Tel: 038320 80017
Fax: 038320 71895
Veranstaltungsplan für den Monat Juli 2014
01.07.2014 12:00 - 13:00 Uhr
13:30 - 16:00 Uhr
15:15 - 16:15 Uhr
02.07.2014
03.07.2014
07.07.2014
09:00 - 12:00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
14:00 - 16.00 Uhr
14:00 - 16:00 Uhr
15:00 - 16:00 Uhr
08.07.2014 12:00 -13:00 Uhr
13:30 -16:00 Uhr
zum 73. Geburtstag
Gemeinde Wendisch Baggendorf, Leyerhof
Herrn Siegfried Albrecht
Frau Irmgard Scheibel
Herrn Horst Schramm
Herrn Dieter Glaus
Herrn Hermann Starke
Herrn Rudi Bockhahn
Frau Annelise Bockhahn
Franzburg-Richtenberg
Sprechzeit in Franzburg
Griilnachmittag in Franzburg
Wassergymnastik mit Frau
Hechtner Sonnenblumenschule Franzburg
Sprechzeit in Tribsees
Sprechzeit in Tribsees
Spielenachmittag in Tribsees
Kaffeenachmittag in Tribsees
Seniorengymnastik mit Frau
Wolter Sonnenblumenschule
Franzburg
09.07.2014
10.07.2014
14.07.2014
15.07.2014
16.07.2014
17.07.2014
21.07.2014
22.07.2014
23.07.2014
24.07.2014
28.07.2014
29.07.2014
30.07.2014
31.07.2014
Sprechzeit in Franzburg
Sportliche Betätigung in Franzburg
15:15 -16:15 Uhr
Wassergymnastik mit Frau
Hechtner Sonnenblumenschule Franzburg
09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees
14:00 - 16:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees
14:00 - 16:00 Uhr Sportliche Betätigung in Tribsees
14:00 - 16:00 Uhr Spielenachmittag in Tribsees
12:00 - 13:00 Uhr Sprechzeit in Franzburg
13:30 - 16:00 Uhr Spielenachmittag in Franzburg
Unsere Jugendfahrt nach Mirow
14:00 - 16:00 Uhr Kaffeenachmittag in Tribsees
08:00 - 16:00 Uhr Fußpflege in Franzburg
14:00 - 16:00 Uhr Spielenachmittag in Tribsees
12:00 - 13:00 Uhr Sprechzeit in Franzburg
13:30 - 16:00 Uhr Kaffeenachmittag in Franzburg
08:00 - 12:00 Uhr Fußpflege in Tribsees
09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees
14:00 - 16:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees
14:00 - 16:00 Uhr Kaffeenachmittag in der Gartensparte Tribsees
14:00 - 16:00 Uhr Spielenachmittag in Tribsees
12:00 - 13:00 Uhr Sprechzeit in Franzburg
13:30 - 16:00 Uhr Schrottparty in Franzburg
09:00 - 12:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees
14:00 - 16:00 Uhr Sprechzeit in Tribsees
14:00 - 16:00 Uhr Schrottparty in Tribsees
Juli - August Diabetikemachmittage Sommerpause
Juli - August Handarbeitsnachmittage Sommerpause
Ab 14. Juli 2014 beginnen die Sommerferien für die Senioren- und
Wassergymnastik in der Sonnenblumenschule Franzburg
Änderungen vorbehalten
Wir laden ein zum Schwimmbadfest
am 05. Juli 2014 von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Franzburg für
Jung und Alt
Eintritt frei
Spiele für Jedermann im und am Wasser sowie einer Tombola.
Musikalische Umrahmung durch einen DJ. Ab 15:00 Uhr zu Kaffee
und Kuchen tritt Sound-Breeze aus Barth auf.
Für das leibliche Wohl sowie alkoholfreie Getränke und Bier ist
gesorgt.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch
Ihr Schwimmbadteam/Die Wasserfrösche
Mitteilung des Vereins zur Förderung
von Kultur, Historie und touristischer
Entwicklung in Franzburg e. V.
Die Opernale 2014 kommt auch in diesem Jahr wieder nach Franzburg.
Am Sonntag, dem 10. August 2014 findet der Musikabend in der
Schloßkirche, Am Kirchplatz in Franzburg um 16:00 Uhr statt.
Es erfolgt die Aufführung
»ISt Lieb ein Feur«
Musiktheaterabend über die pommersche Barockdichterin Sibylla
Schwarz
(Libretto: Henriette Sehmsdorf)
Nach dem Theaterstück von Ulrich Frohriep
»Dichtung Liebe Tod«
Franzburg-Richtenberg
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»ISt Lieb ein Feur«
Die Greifswalder Barockdichterin Sibylla Schwarz (1621 - 1638),
deren kurzes Leben ganz in die Zeit des Dreißigjährigen Krieges
fällt, beginnt im frühesten Jugendalter erste Gedichte zu schreiben.
Zu den wiederkehrenden Themen ihrer poetischen Texte zählen
Neid, Liebe und Tod ebenso wie die konfliktreiche Zuneigung zu
ihrer Freundin Judith Tanck.
Als Sibylla Schwarz mit nur 17 Jahren stirbt, hinterlässt sie ein
umfangreiches Werk von großer poetischer Ausdruckskraft.
Dies veranlasste die künstlerische Leitung des OPERNALE e. V.,
der Dichterin eine komplette Musiktheater-Inszenierung zu widmen.
Grundlage dafür ist das Theaterstück von Ulrich Frohriep »Dichtung
Liebe Tod«, das bislang in Mecklenburg-Vorpommern auf seine
Erstaufführung wartet. Das Künstlerhaus Lukas vergab zusammen
mit dem OPERNALE e. V. für die Vertonung der Gedichtauswahl ein
Stipendium an die mecklenburgische Komponistin Doreen Rother.
Mit einem spielfreudigen Ensemble aus Musikern und Darstellern
wird das berührende Leben und Werk von Sibylla Schwarz, der
»pommerschen Sappho«, präsentiert.
Nr. 06/2014
Märchentage in Richtenberg 2014
Für jeden war etwas dabei an diesem 1. Mai-Wochenende. Nachdem die Feuerwehr, der Sportverein und der Richtenberger Carneval Club für die sportlichen Aktivitäten gesorgt haben, lud der
Kulturtreff Richtenberg am 1. Mai um 19:00 Uhr zum Weinabend
mit Märchenlesung für Erwachsene in die „Alte Schlosserei“ ein.
Am 2. Mai war hier „Tag der offenen Tür“. Gut besucht waren die
Veranstaltungen an diesem Tag. Die Ortsgruppe der SPD sponserte dem Kulturtreff den Erbseneintopf. Gut besucht war auch
der Kaffeenachmittag mit dem Programm der Tanzgruppe der VS
und die „MMMM“, die Märchen - Mit - Mach - Modenschau. Viele
Kostüme aus dem Theaterfundus wurden von der Erzählerin, Frau
Holle, alias Frau Heidemarie Sasse erklärt und erinnert, in welchem
Stück diese zum Einsatz kamen.
Dieser Tag
klang aus mit einem romantischen Lagerfeuer und Frühlingslieder
mit Unterstützung vom Akkordeonspieler Peter Hoth, dem wir auf
diesem Wege nochmals danken.
Der Sonnabend, 3.Mai, begann mit Kaffee und Kuchen im Hofgarten der „Alten Schlosserei“. Danach sahen ca. 50 Gäste die
Aufführung des Märchens „Rumpelstilzchen“, gespielt von der
Theatergruppe „Helmerich“ des Kulturtreffs.
Am Ende standen Kinderspiele auf der Festwiese der „Alten Schlosserei“ auf dem Programm.
Hier einige Eindrücke
Eintrittskarten können an der Abendkasse oder in der Zeit
vom 01. Juli 2014 bis 31. Juli 2014
Mittwoch bis Sonntag von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
im Wieckhaus, bei Frau Thielke, erworben werden.
Eine Vorbestellung der Karten ist unter der Telefonnummer 038322
578762 möglich, die Abholung der vorgebestellten Karten hat bis
zum 31. Juli 2014 zu erfolgen.
Preis pro Person: 18,00 EUR
Ermäßigung: 12,00 EUR
Ihr Verein
Der Klostergarten in Franzburg
Am 28./29. Juni 2014 beteiligt sich die Stadt Franzburg mit dem
Klostergarten am Tag der offenen Gärten.
An diesem Wochenende werden Parkmöglichkeiten in der Stadt
ausgeschildert sein.
Wie auch im letzten Jahr wird Frau Bull aus Negast eine kleine
Auswahl ihrer Gartenartikel an einem Stand anbieten.
Im Wiekhaus wird Kaffee und Kuchen angeboten und für die, die
es etwas deftiger mögen, gibt es Erbsensuppe mit Bockwurst.
Weiterhin kann die bis zum 30.06.2014 bereits laufende Ausstellung von der freischaffenden Künstlerin Frau Saß-Schatzel
aus Barth, mit ihren Blumenmotiven, Akt- und Landschaftsmalereien besichtigt werden. Hierzu die Information, dass ab dem
02.07.2014 ein Ausstellungswechsel stattfindet. Dann stellt die
Künstlerin B. Zellmer ihre Bilder aus. Diese sind teils abstrakt,
teils gegenständlich und beschreiben auf ihre sehr eigene Art
und Weise, wie die Künstlerin die Welt sieht.
Hoffen wir auf schönes Wetter und seien Sie herzlich willkommen.
Ihre Mitarbeiterin des Klostergartens
60 Jahre Schule Velgast
Am 01. September 1954 wurde unsere
Schule in Velgast festlich eröffnet.
Sechzig Jahre später - im Oktober 2014
- wollen wir dieses Ereignis gebührend
würdigen. Höhepunkt des 60jährigen
Schuljubiläums wird die Festveranstaltung am 18. Oktober 2014 in der Aula des Dorfgemeinschaftshauses Velgast sein, zu der wir alle Interessierten sehr herzlich
einladen. Begeben Sie sich mit uns auf eine Zeitreise durch 60
Jahre Velgaster Schulgeschichte. Neben einem Rückblick auf
die vergangenen Schuljahrzehnte können Sie sich auch ein Bild
von der heutigen Nutzung des ehemaligen Schulgebäudes als
Dorfgemeinschaftshaus machen.
Es erwartet Sie ein Programm und die Möglichkeit zum Besuch des
offenen Schulhauses unter anderem mit einer Archiv-Ausstellung
und interessanten Präsentationen zur Velgaster Schulgeschichte.
Bereits vor Monaten hat sich eine Arbeitsgruppe formiert, die mit
vielen Ideen das bevorstehende Schuljubiläumvorbereitet. Doch
es wird noch Hilfe benötigt.
Jeder, der Interesse hat, unser Schuljubiläum mitzugestalten oder
sich in die Vorbereitung unserer Jubiläumsausstellung einbringen
möchte, ist herzlich willkommen. Weiterhin suchen wir Erinnerungsstücke aus Ihrer Schulzeit, wie zum Beispiel Fotomaterial,
Nr. 06/2014
– 13 –
Filme, Dokumente, interessante Details oder Episoden aus dem
Schulleben. Um die Ausstellung zu vervollständigen würden wir
uns auch sehr über alte Schulhefte, Bücher und andere Schulutensilien freuen, die Sie uns zu Verfügung stellen. Selbstverständlich
bekommen Sie alle Gegenstände unbeschadet zurück.
Falls Sie interessiert sind und uns bei der Vorbereitung und Durchführung des Schuljubiläums unterstützen möchten, bitten wir Sie,
sich im Sekretariat der Grundschule Velgast zu melden.
Gerne nehmen wir Ihre Mitteilungen auch telefonisch unter der
Telefonnummer 038324/89205 oder per Fax unter der Faxnummer
038324-89206 entgegen.
Falls Sie uns lieber eine E-Mail schreiben möchten, erreichen Sie
uns unter [email protected].
Wir bedanken uns für das Interesse und die Hilfe von allen, die sich
mit unserer Velgaster Schule verbunden fühlen und freuen uns auf
alle Beiträge Ihrerseits, die unser Schuljubiläum mit Sicherheit zu
einem großen Fest werden lassen.
Franzburg-Richtenberg
Kuh als Mitgift eine nicht unerhebliche Rolle spielte… Das Stück
„Dei Kauhandel“, welches aus der Feder von Betty Wagner und
Erwin Pich stammt, sorgte immer wieder für so manchen Lacher
und Szenenapplaus. 2 Rezitationen von Betty Wagner und einige
Lieder mit Akkordeonbegleitung rundeten das Programm ab.
Nach viel Applaus kamen die Akteure auch um eine Zugabe
nicht herum, bei der es um die stressige Arbeit eines stotternden
„Hühner-raus- und reintreibers“ ging.
Lachsalven zeugten davon, dass sich sowohl die Künstler als
auch die Gäste am Ende einig waren: dies soll kein einmaliges
Intermezzo gewesen sein. Die Mitglieder der Kulturwerkstatt Velgast e.V. werden weitere Auftritte als regelmäßigen Frühjahrshöhepunkt etablieren, zumal Betty Wagner verriet, dass die Truppe
noch ganz viele Stücke in Petto hat.
Das Festkomitee
Festkonzert zum 60. Jubiläum
des Velgaster Chores
„Mit Lebenslust und Freude …“ - getreu dem Motto finden sich seit
60 Jahren Sangesfreudige in Velgast zum gemeinsamen Singen
ein. Unser Chor möchte dieses schöne Ereignis mit seinen Freunden und Fans gemeinsam begehen und lädt „im Festagskleide
zum“ - Festkonzert ein.
„Am besten geht’s gemeinsam, das lehrt uns die Musik.
In klingend froher Runde gelingt uns jede Stunde …“
Für Euren Terminkalender:
• Festkonzert des Velgaster Chores zum 60. Geburtstag
• Freitag, 20.06.2014
• 20:00 Uhr
• Velgaster Kirche
• Eintritt frei
Wir, die Velgaster Chorsänger, freuen uns schon auf Euren Besuch
und sind ganz fleißig am Üben.
Margrit Augustyniak
Dei Platt Komedi zu Besuch in Velgast
Mit Spannung erwartete das vorwiegend plattdeutschkundige Publikum am Nachmittag des 25.4.2014 in der gut gefüllten Aula des
Gemeindezentrums Velgast den Auftritt der „Platt Komedi“, die mit
9 Leuten aus Rostock angereist waren.
Bei Kaffee und Kuchen oder einem Glas Wein verfolgten alle Gäste
den Irrungen und Wirrungen eines Kuhhandels, bei dem es eigentlich um die Verkupplung zweier Bauernkinder ging, bei der aber die
Dorffest 2014 in Leyerhof
Die Gemeinde Wendisch Baggendorf lädt alle Bürgerinnen
und Bürger zum diesjährigen Dorffest ein.
Das Dorffest findet am 07.06.2014 ab 14:00 Uhr in Leyerhof
auf dem gesamten Parkgelände statt. Ein Festzelt sowie eine
Tanzfläche werden wir für diesen Tag aufbauen.
Auf dem Programm stehen ab 14:00 Uhr Blasmusik mit den
Polterpatrioten aus Grimmen, Line Dance, Kutschfahrten,
Kinderspiele, Gesichter anmalen, Büchsen abspritzen, Puppenspiel, Hopsburg u.vm..
Viele schöne Preise gibt es wieder beim Kegeln, Schießen,
Stiefelweitwurf und Tonnen abschlagen zu gewinnen.
Für das leibliche Wohl wird mit Kaffee und Kuchen, einer
Gulaschkanone, dem Eismann und der Getränkeversorgung
durch Frau U. Beyer gesorgt.
Von 20:00 Uhr bis 2:00 Uhr Morgens laden wir zum Tanz mit
der Disco“ Club Intern“ ein.
Noch 7 Plätze für das AWO Kinder Ferienlager vom 18.08. -21.08.14 ins Ostseebad Prerow für Kinder von 8 - 14 Jahren.
Kosten 40,00 EUR pro Teilnehmer.
Bei Interesse Rückruf unter Tel.038322 51315,
AWO - Kinder und Jugendstation Richtenberg.
Franzburg-Richtenberg
– 14 –
TRAB AN
Leute, Leute, Leute! Irgendwie merkt man, dass der Sommer vor
der Tür steht und die Ferien (und für unsere Fußballer ja auch
noch die Ballzauber-WM in Brasilien) gar nicht mehr so lange auf
sich warten lassen.
Wie dem auch sei: Es tut sich eine Menge!
Darüber, dass sich die Velgaster Filmleute, übrigens mit sehr
professioneller Unterstützung aus Weitenhagen, mit einer völlig
neuen „Twilight“- Verfilmung beschäftigen, hatte ich Euch ja schon
informiert... Das wird sicher sehr Klasse! Wer also noch mitmachen will, bitte ganz schnell im „laden“ melden. Nicht im „laden“,
sondern in der Jakobi-Kulturkirche Stralsund trafen sich unsere
Filmemacher schließlich in den vergangenen Tagen auch mit dem
Schauspieler Dirk Möller.
Der wird dann, wenn Ihr diese Zeilen lest und alles gut gegangen
ist, im Mai in der Aula ein sehr unterhaltsames Stück zur alltäglichen
Sorge um das liebe Geld aufgeführt haben. Das besondere dabei:
den Werbefilm dazu haben unsere jungen Filmtalente produziert.
Unten gibt‘s ein Bild von den Dreharbeiten.
Nr. 06/2014
Es wurde ganz schön eng, denn viele Kinder wollten am Lesewettbewerb teilnehmen und ihr Können miteinander messen.
Zunächst jedoch konnte jeder in den mitgebrachten Büchern stöbern und sich für eine Gruppe entscheiden. Wer Lust hatte, konnte
auch etwas vorlesen. Dazu konnte sich jeder einen Platz im Schulgebäude auswählen, darüber waren alle begeistert.
Einige Kinder der vierten Klasse hatten Kinder aus dem Kindergarten eingeladen und stellten ihnen interessante Bücher vor. Dazu
wurden sehr viele Fragen gestellt und natürlich auch beantwortet.
Das fanden alle toll. Diese Aktion fand bei allen Kindern großen
Anklang. Die einstimmige Meinung aller war: „Das wiederholen
wir! Und nicht erst im nächsten Jahr!“
Verfolgungsjagd in der Velgaster Grundschule
Am Dienstag, den 6.5.2014 besuchte die Puppenbühne des
Landeskriminalamtes Mecklenburg/Vorpommern die Velgaster
Grundschule.
Gespannt verfolgten die Mädchen und Jungen der ersten bis vierten
Klasse das Geschehen auf der Bühne. Ein Fahrrad wurde gestohlen und die neue Schule mit Sprühfarben beschmiert.
Alle halfen mit, den Täter zu finden und zu stellen.
Die Kinder lernten, wie man sein Fahrrad richtig sichert und was
zu tun ist, wenn man strafbares Verhalten beobachtet.
Die Nummer der Polizei war allen längst bekannt und die meisten
Fragen wurden auch richtig beantwortet. Trotzdem war dieser
Vormittag eine gelungene Abwechslung im Tagesablauf der Grundschüler und außerdem auch sehr lehrreich.
Wir danken der Polizeipuppenbühne und besonders den Akteuren
für diesen schönen Vormittag.
Die Schüler und Schülerinnen der Grundschule Velgast
Andere Bilder werden bei der Morgengrauenwanderung am 06. Juni,
beim Familienferienlager gleich zu Ferienbeginn und der sich daran
gleich anschließenden diesjährigen Paddeltour (vom 21. - 25. Juli)
über die Boddengewässer entstehen. Achtet also gut auf weitere
Infos in den TRAB AN-Ausgaben und die Aushänge im Ort, sonst
findet der Sommer vielleicht ja ohne euch statt, was ja absolut schade
wäre! Macht‘s also chic bis demnächst und seid herzlich gegrüßt von
Bernd Tscheuschner
Gemeindejugendpfleger
Grundschule Velgast
Grundschule Grammendorf
Unser Lesetag zum Welttag des Buches
Maibaumeinsingen
Da der Welttag des Buches in unsere Osterferien fiel, entschieden
wir uns, den Lesetag gleich nach den Ferien durchzuführen.
Auch unser Lesewettbewerb fiel in diese Zeit und so verbanden
wir beides miteinander.
An unserer Schule ist es Tradition unter dem Maibaum zu singen.
Der Maibaum ist eine Birke, die vorher
geschmückt wurde.
Am 30. Mai 2014 haben sich alle
Grundschulkinder um den Maibaum
gestellt. Die Kinder aus dem Kindergarten sind auch gekommen.
Wir haben gemeinsam Frühlingslieder
gesungen und Gedichte aufgesagt.
Rebecca Ziepke und Björn Weiss
haben sogar was auf dem Keyboard
vorgespielt.
Auch die Kleinen aus dem Kindergarten haben etwas vorgetragen.
Das war niedlich!
Es war eine schöne Stunde. Uns hat das viel Spaß gemacht.
Die Kinder der Klasse 2
Nr. 06/2014
– 15 –
Franzburg-Richtenberg
Klasse 4: 1. Platz
2. Platz
3. Platz
Björn Christer Weiss
Thomas Hagen
Leif Eric Becker
Jeweils die zwei Besten aus jeder Klasse nehmen am Amts-Lesewettstreit teil. Dort treten sie gegen die besten Leser der Schulen
Bad Sülze und Tribsees an. Wir hoffen, dass wir viele tolle Plätze
abräumen. Gute Chancen haben wir.
So, das war’s erst mal. Guckt immer mal wieder nach, ob ein Artikel
von uns zu lesen ist.
Vivian Postmann und Björn Christer Weiss
AWO Kita „Sonnenschein“ in Richtenberg
Projekt Krippengruppe 2: „Tiere auf dem Bauernhof“
In der Krippengruppe 2 läuft zurzeit das Projekt „Tiere auf dem
Bauernhof“. Ziel des Projektes ist es, den Kindern zahlreiche Anregungen für einen spielerischen Spracherwerb zu geben. Deshalb
haben wir die Gelegenheit genutzt und den Hof von Frau Bernstein
in Richtenberg besucht. Dort gab es viele unterschiedliche Tiere
zu sehen. Die Kinder waren beeindruckt von den Hühnern, Enten,
Tauben, Hunden, Katzen und dem Pferd. Zu unseren jetzigen
Aktivitäten zählen Lieder und Fingerspiele, Beobachtungsgänge,
Bilderlotto und Tiermemory, Bildbetrachtungen, das Gestalten von
Tierbildern mit unterschiedlichen Materialien.
Der Lesewettstreit in Grammendorf
Der 29.04.2014 war ein ganz besonderer
Tag in der Grundschule Grammendorf.
Denn es war soweit. Unser alljährlicher
Lesewettstreit stand vor der Tür. Wir mussten nicht nur das eigene Buch vorstellen,
sondern auch eine Textstelle aus einem
fremden Buch vorlesen. Die Klasse 4 stellte nur Harry Potter - Bücher vor. Die Spannung war hier am höchsten, weil alle sehr gut
gelesen haben. Es war ein Kopf-an-Kopf-Rennen.
Kita „Kastanienhof“ Velgast
Dann standen die drei Besten aus jeder Klasse fest:
Klasse 2: 1. Platz
Rebecca Ziepke
2. Platz
Lina Charlotte Becker
3. Platz
Jill Wichmann
Klasse 3: 1. Platz
Cheyenne Notheisen
2. Platz
Niklas Koch
3. Platz
Felix Gramowski
Unser Besuch auf dem Bauernhof der Familie Snell in Velgast
Am Mittwoch, d. 26.03.2014 hatten wir Hortkinder mit unserer
Erzieherin Frau Rebuck etwas ganz Besonderes vor. Ein Besuch
des Bauernhofes der Familie Snell war geplant. Schon lange hatten
wir uns darauf vorbereitet und die Vorfreude war groß!
Und so ging es voller Spannung an einem sonnigen Frühlingstag
in Richtung Bauernhof.
Herr Snell, der Inhaber und Betreiber der landwirtschaftlichen Anlagen, begrüßte uns mit seiner holländischen Herzlichkeit.
Bevor wir unsere Besichtigung starteten, mussten wir alle erst
mal über die Seuchenmatte gehen. Das ist sehr wichtig, denn es
dürfen keine Krankheitserreger in die Tierbestände „eingeschleppt“
werden. Unser Rundgang auf dem Bauernhof begann in den Lagerräumen für das Futter.
Herr Snell erklärte uns alles und wir lernten sehr viel über die Haltung der Milchkühe und die Milchgewinnung. In einem Stallabschnitt
waren die Kühe untergebracht, die kurz vor dem Abkalben stehen
und dort auf die Geburt ihrer Kälber warten. Andere Kälber trugen
an ihrem Halsband einen Transponder. Der Bauer erklärte uns,
welche Bedeutung dieser Transponder hat. In ihm sind nämlich alle
Daten für jedes einzelne Kalb gespeichert. Der Futtercomputer liest
diese Daten aus und so wird gewährleistet, dass jedes Kälbchen
entsprechend seines Bedarfs gefüttert wird.
Franzburg-Richtenberg
– 16 –
Der nächste Höhepunkt unseres Bauernhofbesuches war die „Babyabteilung“. In sogenannten Iglus liegen die neugeborenen Kälber
unter freiem Himmel. So werden sie schon ganz früh an die Haltungsbedingungen gewöhnt. Die kleinen Kälbchen waren so niedlich
und zutraulich! Wir durften sie auch streicheln und hätscheln.
Die letzte Station unseres Besuches war der Fischgrät-Melkstand,
in dem gerade Kühe gemolken wurden.
Der Melker reinigte die Euter und setzte die Melkmaschinen an.
Alle Melkvorgänge werden durch den Computer überwacht und
gesteuert. Wenn die Kühe gemolken sind, verlassen sie den Melkstand und die nächste Gruppe kommt zum Melken. Hier geht es
sehr ruhig und geordnet zu. Bei uns ist das leider nicht immer so.
Zum Abschluss unseres Bauernhofbesuches erwartete uns noch eine ganz besondere Überraschung. Familie Snell hatte sehr liebevoll
für alle Kinder einen tollen Milchimbiss bereitgestellt. Zum Abschied
erhielt dann jedes Kind noch einen Superüberraschungsbeutel.
Ganz herzlich möchten wir uns für den wunderschönen Nachmittag
auf dem Bauernhof der Familie Snell bedanken und freuen uns
heute schon auf den nächsten Besuch
Nr. 06/2014
Wir versammelten uns mit unseren Büchern zur Begrüßung alle
an einer langen Tafel. Nun wurden die Bücher vorgestellt. Jedes
Kind erläuterte kurz warum es gerade dieses Buch ausgewählt
hat, dann wurde der Inhalt erzählt bzw. eine kleine Episode daraus
vorgelesen.
Die Hortkinder der Kita „Kastanienhof“ Velgast
Kita „Löwenzahn“ in Grammendorf
LESEN IN DEN MAI
Beim Frühstück nach der 1. Lesenacht im Oktober 2013 kam von
den Hortkindern schon die Frage nach der 2. Lesenacht. Diesen
Termin haben wir auf den Abend vor dem 1. Mai 2014 gelegt.
Wieder kamen 16 Hortkinder mit ihren Lieblingsbüchern. Manche
hatten sogar mehrere Bücher mitgebracht. Die Eltern halfen beim
„Bettenaufbau“ und verabschiedeten sich dann von ihren „Bücherwürmern“, außer einer Mutti, die wie ich, das eigene Bett neben
den Kindern zum Schlafen aufbaute.
Als die Hälfte der Kinder ihre Bücher vorgestellt hatten, knurrten
schon die ersten Mägen und wir gingen mit Decken, Brotdosen
und Getränken bewaffnet, zum Abendbrotessen nach draußen
auf die Bänke.
Gestärkt und frohgelaunt konnten wir dann den restlichen Buchvorstellungen folgen. Es gab auch Kinder, die ihr Buch noch nicht
zu Ende gelesen hatten, da wurden wir neugierig gelassen und
hörten einfach im Laufe des Abends / der Nacht noch ein bisschen
beim „Vorlesen“ zu.
Gegen 21.30 Uhr liefen wir noch einmal zum „Frischelufttanken“
mit Taschenlampen auf den Spielplatz und als wir dann wieder
reinkamen, verlagerten sich die „Bücherwürmer“ von den Räumen
in die Betten. Es wurde vorgelesen, leise gelesen oder manchmal
nur geholfen, wie ein Wort heißt, denn auch Erstklässler waren
dabei. Es passierte auch, dass die Augen schon mal zufielen.
Kurz vor Mitternacht lasen Rebecca, Ingrid, Leonie und Jody noch
für alle je ein kurzes Märchen vor und dann war bis ca. 6:00 Uhr
Ruhe auf der Bewegungsbaustelle, dem gemeinsamen Schlafort.
Nr. 06/2014
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Gemeinsames Aufräumen, Frühstückzubereiten und dann natürlich eine abschließende große Frühstückstafel beendeten die
2. Lesenacht, wieder mit der Frage nach der nächsten, also 3.
Lesenacht. So begann für die Lesenachthortkinder der Mai.
Vielen Dank für die tolle Unterstützung aller beteiligten Eltern, auch
dem abwaschfreundlichen Vati von Rebecca und insbesondere
der lesenachtbegleitenden Mutti von Malte sagen die Hortkinder
und Beate Gizler-Glaß.
Die Hortkinder aus der Kita „Löwenzahn“ in Grammendorf
Neues aus dem Zwergenland Fäsekow
Im Monat Mai befassen sich unsere kleinen Wichtel mit den Tieren
auf dem Bauernhof. Sie erkennen und benennen verschiedene
Tiere und hören deren Laute, welche sie nachahmen. Sie besuchen einen Bauernhof und schauen sich verschiedene Tiere an.
Auch unterschiedliche Tierlieder werden gelernt z.B. „Alle meine
Entchen…“.
Franzburg-Richtenberg
Die Kinder messen und vergleichen ihre Körperlängen und stellen
fest wer ist groß und wer ist klein. Gemeinsam lernen wir das Lied
über mich mit verschiedenen Bewegungen dazu. Auch unterschiedliche Fingerspiele und Gedichte werden gefestigt z.B. „Mit meinen
Fingern ist was los“ oder „Daumen, Daumen, wo bist du“?
Unsere Schulmäuse befassen sich im
Mai mit Europa. Die Kinder arbeiten mit
dem Globus und der Landkarte. Sie lernen
verschiedene Länder und deren Kulturen
kennen. Auch bekannte Gebäude werden
betrachtet. Die Flaggen der Länder werden vorgestellt und selbst gestaltet, als
Tisch- oder Wandschmuck. Der Umgang
mit Geld, dem Euro wird gefestigt, Mengen
werden verglichen, zerlegt und zusammen
gezogen.
Alle Kinder haben Anfang Mai ganz geheimnisvoll getan, denn
es wurde viel gebastelt für den bevorstehenden Muttertag und
natürlich haben wir auch für den Vatertag kleine Überraschungen
auf dem Plan..
Ab Mai 2014 kommen wieder die Pferde zum Reiten zu uns in die
Einrichtung, worauf sich natürlich alle Kinder schon riesig freuen.
Am 31.05.2014 feiert unsere Freiwillige Feuerwehr Deyelsdorf ihren 80.
Geburtstag mit einem großen Fest und
auch die Kita Zwergenland wird ihren
Beitrag mit Bastel- und Spielestand
leisten.
Gratulieren möchten wir auf diesem Wege jetzt schon mal und
wünschen auch für die Zukunft alles, alles Gute
Bis zum nächsten Mal
Euer Zwergenland Fäsekow
Auch die großen Zwerge beschäftigen sich mit den Tieren und ihren
Tierkindern. Am 30.04.2014 waren die Kinder in Willerswalde im
Kuhstall und konnten Kühe und Kälbchen beobachten.
Gemeinsam werden die Elterntiere und Kinder benannt, deren
Äußeres beschrieben und typische Merkmale festgestellt. Auch
über die Nahrung und Fortpflanzung wird sich ausgetauscht. Sie
lernen u.a. das Lied „Widewidewenne heißt meine Puthenne“.
Himmelskundliche Veranstaltung
des Vereins zur Erhaltung der
Feldstein-Kirchenruine in Rolofshagen e. V.
Vortrag v. Sternfreund
Erwin Mägdefrau zum Thema:
1. Die Sonne im Jahreslauf,
die Frühlings- und Sommersternbilder
2. Ortszeit, Zonenzeit und Sommerzeit und was sagt uns die Sternzeit?
Am 14. Juni 2014 um 16.00 Uhr in der Feldstein-Kirchenruine in
Rolofshagen. Der Eintritt ist frei, um eine Spende wird gebeten.
Mit freundlichen Grüssen
gez. Erwin Mägdefrau
Herzlichen Dank an Familie Nils Klatt für die Einladung zur Besichtigung ihres Bauernhof´s in Willerswalde und die tollen Erklärungen.
Die Heinzelmännchengruppe befasst sich im Mai mit dem Körper.
Sie benennen verschiedene Körperteile und Sinnesorgane und tauschen sich über deren Funktion aus. Es werden Gemeinsamkeiten
und Unterschiede festgestellt. Wir arbeiten mit Pinsel und Farbe
und malen unseren Körper und machen Hand,- und Fußabdrücke.
Foto: bilderbox
Franzburg-Richtenberg
– 18 –
Nr. 06/2014
Kirchliche Nachrichten aus dem Pfarramt
der Kirchengemeinden Franzburg und
Richtenberg
Monatsspruch für Juni 2014
Die Frucht des Geistes aber ist Liebe. Freude, Friede, Langmut,
Freundlichkeit, Güte, Reue, Sanftmut und Selbstbeherrschung.
Galater 5 V. 22-23
Gottesdienste
Pfingstsonntag, So., 08.06.
09:30 Uhr
Kirche Steinhagen
Konfirmalion
Pfingstmontag, So., 09.06.
09:00 Uhr
Kirche Richtenberg
Trinitatis, So., 15.06.
09:00 Uhr
Kirche Richtenberg
10:30 Uhr Kirche Franzburg
mit Kindergottesdienst und Taufe
1. So. n. Trinitatis, So., 22.06.
09:00 Uhr
Kirche Richtenberg
2. So. n. Trinitatis, Sa., 29.06.
09:00 Uhr
Kirche Richtenberg
10:30 Uhr Kapelle Wolfsdorf
3. So. n. Trinitatis, So., 06.07.
09:00 Uhr
Kirche Richtenberg
mit Abendmahl
10:30 Uhr Kirche Franzburg
mit Abendmahl
Veranstaltungen der Kirchengemeinden
ZUMBA
Fittness ohne große Anstrengung gemixt mit Partylaune und heißer
Musik. Bei Zumba kommen Sie so richtig auf Touren.
Wann: jeden Dienstag
18:15-19:15 Uhr
Wo:
Abtshagen
kleine Sporthalle (Richtung Wittenhagen/
Buswendeplatz)
Kosten: 5,00 EUR oder 10er Karte= 40,00 EUR
Kursleiterin: Maria Antemann
Zumba Instrator
Was ist mitzubringen: Turnschuhe mit heller Sohle
bequeme Sachen
Fitness Cardio-Mix
(Bauch-Beine-Po)
Es erwartet Sie ein Mix unterschiedlicher Trainingsmethoden für
das „Rundum“-Wohlbefinden! Verbessert Ihre Kondition, stärkt
die Muskelkraft und strafft die Haut. Finden Sie heraus was Sie
koordinativ alles leisten können!
Wann: Wer: Wo: Kosten: jeden Dienstag
17:15 - 18:15 Uhr
alle Männer und Frauen im Alter von 16 bis
...
Abstagen
kleine Sporthalle (Richtung Wittenhagen/
Buswendeplatz)
5,00 EUR oder 10er Karte=40,00 EUR
Was ist mitzubringen: Turnschuhe mit heller Sohle
bequeme Sachen
Sportmatte
Bei Rückfragen 038327 45937 Steffi Becher (SV Abstagen e. V.)
Jeden Montag
16:00 Uhr
Pfarrhaus Richtenberg
Kinderstunde
Jeden Dienstag
17:00 Uhr
Pfarrhaus Abtshagen
Junge Gemeinde
Jeden Donnerstag
19:30 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
Chor
Mi., 04.06.
14:30 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
Bibelkreis
19:00 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
AGAS
Mi., 11.06.
14:30 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
Seniorenkreis Franzburg
Mi., 18.06.
19:00 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
AGAS
Mi., 25.06.
14:30 Uhr
Pfarrhaus Richtenberg,
Seniorenkreis Richtenberg
Mi., 02.07.
14:30 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
Bibelkreis
19:00 Uhr
Pfarrhaus Franzburg
AGAS
Mit freundlichein Gruß
Ihr Pastor Axel Prüfer
Kirchliche Nachrichten
aus Starkow und Velgast
(Juni - August 2014)
Die Frucht des Geistes aber ist Liebe, Freude, Friede, Langmut, Freundlichkeit, Güte Treue, Sanftmut und Selbstbeherrschung. Gal. 5,22-23 (Monatsspruch für Juni)
Das ist ja viel zu schön, um wahr zu sein! „Friede, Freude, Eierkuchen“ zählen wir entmutigt auf, wenn uns unser zwischenmenschliches Miteinander nicht so recht gelingen will und nach
außen vorgetäuscht wird. Wer aber möchte das nicht: Friede,
Nr. 06/2014
– 19 –
Freude … Trotz bester Vorsätze gelingt es uns immer wieder
nur schwer, das Gute zu leben.
Der Apostel Paulus sieht all diese so angenehmen Verhaltensweisen nicht als Produkt unserer Menschlichkeit, sondern als
eine „Frucht des heiligen Geistes“. Dieser aber ist ein Geschenk
Gottes, der beim ersten Pfingstfest unter den Jüngern aufblühte
und fortan Früchte trug.
Diese Früchte, sie wachsen nicht wie Unkraut, aber dort, wo
Menschen ihr Leben auf Gott ausrichten, mit dem Auferstandenen
leben und sich im Gebet nach dem Heiligen Geist ausstrecken.
Wir werden immer wieder scheitern, aber nie aufhören, diese
Früchte zu erlangen, um sie austeilen zu können.
Wir wollen uns miteinander dem Geist Gottes öffnen:
Gottesdienste
01. Juni 14:00 Uhr 08. Juni 10:00 Uhr
Franzburg-Richtenberg
Tagesausflug mit Bodstedt, Flemendorf und Kenz
Am 15. Juni wollen wir mit unserer Nachbargemeinde einen
Tages-Busausflug für kleine und große Leute (50 Personen)
starten. Geplant ist eine Fahrt zum Kloster Dobbertin und zum
Güstrower Dom mit Mittag und Kaffeetrinken (KuchenbäckerInnen sind gesucht, bitte melden an Fr. Tuve), so dass wir zum
Abendbrot wieder zu Hause sind.
60 Jahre Velgaster Chor
Der Velgaster Chor feiert seinen 60. Geburtstag. Jedes Jahr
dürfen sich Menschen von weit und breit an den schönen Liedern
und Werken des Chores erfreuen. Wir gratulieren herzlich und
freuen uns auf das Festkonzert am Freitag, dem 20. Juni um
20 Uhr in der Velgaster Christuskirche.
Kirche Starkow
Marienkirche Barth, Pfingstfest und Konfirmation
15. Juni
Gemeindeausflug zum Kloster Dobbertin
und zum Güstrower Dom
Andacht dort vor Ort
21. Juni 14:00 Uhr
Kenz, Posaunengottesdienst mit nachfolgendem Konzert
22. Juni 10:00 Uhr
Bodstedt, Bläsergottesdienst
29. Juni 14:00 Uhr
Starkow, Gartengottesdienst mit Barther
Posaunenchor
15:00 Uhr Gartenführung
16:00 Uhr
Bläserkonzert mit Barther BlechbläserQuartett
ab 13:00 Uhr Eintopf, Kaffee und Kuchen in der
Scheune
20. Juli 14:00 Uhr
Starkow
15:00 Uhr Gartenführung
16:00 Uhr
Konzert für Orgel und Gesang, Modersohn/Wuppertal
ab 13:00 Uhr Kaffee und Kuchen in der Scheune
27. Juli 10:00 Uhr
Velgast
(Sa.)
02. Aug. 14:00 Uhr
Starkow, Taufgottesdienst mit P. Winfried
Wenzel
10. Aug. 10:00 Uhr Velgast
24. Aug 14:00 Uhr Starkow
31. Aug. 14:00 Uhr Velgast, Diamantene Konfirmation mit
Abendmahl
16:30 Uhr Chorkonzert Velgaster Chor
Diamantene Konfirmation
Im Jahre 1954 wurden 67 Konfirmandinnen und Konfirmanden
in Velgast konfirmiert. Nach 60 Jahren wollen wir das mit vielen
von ihnen wieder feiern und daran denken, dass Gott uns nicht
verlässt. Am 31. August, nachmittags um 14 Uhr wollen wir mit
den Jubilaren und großer Gemeinde Gottesdienst halten, wo
jede/r noch einmal ihren/seinen Spruch von damals und Gottes
Segen zugesprochen bekommt. Danach geht es zum Kaffeetrinken ins Pfarrhaus und ab 16:30 Uhr singt uns der Velgaster
Chor. Wer dann noch Zeit hat, ist danach zu Abendbrot, Wein
und Saft eingeladen.
Sollten wir auch Goldene Konfirmation feiern wollen, müsste sich
jemand für die Adresssuche engagieren.
Fröhliche Kinderstunden
montags, 15:15 - 16:15 Uhr für Klasse 1 - 2,
donnerstags um 15:15 Uhr ab Klasse 3.
Wir hören und gestalten Geschichten der Bibel, singen, beten und
spielen. Alle Kinder sind willkommen!
Einen schönen Sommer und ein frohes und gesegnetes Pfingstfest
wünscht Ihnen und Euch, auch im Namen des Kirchengemeinderates,
Vorschau in Starkow:
29. Juni (s. oben bei Gottesdienst)
11. Juli (Sa.), 17 Uhr Gartenführung
19 Uhr Naturklänge mit dem Ensemble ACCENTUS (Rostock/Wustrow)
(Gäste im barocken Kostüm zahlen halben Preis,
Kostümausleih auf Anfrage möglich.)
20. Juli (s. oben bei Gottesdienst)
9. Aug. (Sa.) 19 Uhr „Highlights in Blech“ - Konzert mit Harmonic Brass aus München.
Karten an der Abendkasse, Vorbestellung Tel.
038324 65692
16. Aug. (Sa.) 14 Uhr Barthefest - das Sommerfest für Groß
und Klein
15 Uhr Garten-Konzert, Berliner Folkband „Csokolom“, Führungen durchs Dorfensemble
Ihre Pastorin Adelheid Tuve
Konfirmandenunterricht
!!Neue Uhrzeit: montags 16:45 - 17:45 Uhr
Konfirmation
Konfirmiert wird aus unserer Gemeinde am Pfingstsonntag, dem
8. Juni um 10 Uhr Marie Perlitz aus Velgast in der Ev. Marienkirche Barth, gemeinsam mit den Barther KonfirmandInnen. Wer
es möglich machen kann, ist zu diesem Gottesdienst herzlich
eingeladen. Mitfahrgelegenheiten können über das Velgaster
Pfarramt (Tel. 358) erfragt werden.
Wir freuen uns mit Marie und wünschen ihr, ihrer Familie und
ihren Gästen einen schönen Tag und Gottes reichen Segen für
die Zukunft.
Christi Himmelfahrt
Mit unserer Nachbargemeinde feiern wir in Bodstedt Christi Himmelfahrt am 29. Mai im 10 Uhr im Bodstedter Pfarrgarten. Die
Kinder erleben ihren eigenen Kindergottesdienst. Nach dem
Gottesdienst gibt es einen wunderbaren Festschmaus! Wir sind
eingeladen! Für Mitfahrgelegenheiten wird auf Anfrage gesorgt.
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Heimat- und Bürgerzeitungen
Nr. 06/2014
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Franzburg-Richtenberg
Ran an die Beete!
Möhren, Salat, Radieschen –
Tausende Kinder ziehen in ihren
Kitas derzeit wieder Gemüse groß.
An Hochbeeten können sie der
Rohkost buchstäblich beim Wachsen zusehen. Möglich macht dies
ein Nachhaltigkeitsprojekt der
EDEKA Stiftung. Dabei ist der
Name Programm: Unter dem Motto „Aus Liebe zum Nachwuchs“
prägen inzwischen zwei Initiati- Buddeln, säen, gießen – das Heven für Vor- und Grundschüler ranziehen von Karotten und Salat
das gesellschaftliche Engagement wird für die Kleinen zum Erlebnis.
der Hamburger.
Dafür wird langfristig gedacht
und geplant. Bereits seit sieben
Jetzt im Frühsommer läuft sie auf Jahren unterstützt die Stiftung KinHochtouren – die Pflanzsaison. der in mittlerweile mehr als 800
Für deutschlandweit 120.000 Städten und Gemeinden dabei,
Knirpse in rund 1.200 Kindergär- Verantwortung für die von ihr
ten und Kitas bedeutet das: ran an zur Verfügung gestellten Hochdie Beete. Besser gesagt an die beete zu übernehmen. Auch Saat„Gemüsebeete für Kids“. So heißt gut und Setzlinge kommen von der
die eine der beiden Initiativen EDEKA Stiftung. Wenn im Juni die
der EDEKA Stiftung, die sich Erntezeit anbricht und die Miniunter anderem die Förderung früh- Gärtner dicke Kohlrabi-Knollen
kindlicher Ernährungskompetenz aus den Beeten ziehen, hat sich
auf die Fahnen geschrieben hat. ihre Wahrnehmung für die Wertig-
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wissen: Gesundes kann richtig lecker
sein und selbst geerntet schmeckt
es gleich doppelt so gut. Die langjährigen, positiven Erfahrungen
aus dem Gemüsebeet-Projekt wurden genutzt, um „Aus Liebe zum
Nachwuchs“ weiterzuentwickeln.
Es ist quasi schulreif geworden.
Seit dem vergangenen Jahr bietet
die EDEKA Stiftung deshalb ein
zusätzliches Projekt für Grundschulen an. „Mehr bewegen – besser essen“ wendet sich an Kinder
der 3. und 4. Klassen. Mit Beginn
des Schuljahres 2014/2015 fällt
der Startschuss für bundesweit
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keine Dissidenten-Drangsalierungen - und
doch gewährt dieses Buch seit dem Mauerfall den wohl detailiertesten Einblick in
den täglichen Wahnsinn DDR mit all seinen
Facetten. Drei 19-jährige Männer sind auf
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Auf ihrer Reise ohne Ziel, ohne Zelt und ohne
Zeitlimit, mit dem Motto „Bei Langeweile vorsichtshalber Stellungswechsel“ begegnen
ihnen jene Menschen, die sich im Sozialismus auf ihre Art eingerichtet haben. Sie
treffen zum Beispiel auf Parteibonzen, Betriebsleiter,
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Mecklenburg-Vorpommern und ist die am dünnsten besiedelte Region Deutschlands. Das Herz
dieser Region bilden die sogenannten Oberseen
Müritz, Plauer See, Kölpinsee und Fleesensee, wobei diese Großseen insgesamt eine Wasserfläche
von etwa 250 Quadratkilometern haben. Unterschiedliche Naturlandschaften der mehreren kleinen Seenplatten prägen das Landschaftsbild. Von
den nach Schätzungen 1.000 Seen ist die Müritz
mit 110 Quadratkilometer Fläche das größte Gewässer. Das weitverzweigte Kanalsystem macht
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