Newsletter - Wentzel Dr.
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Wohnimmobilien Newsletter Ausgabe 7 | Juli/August 2012 Weitere Informationen und aktuelle Angebote finden Sie unter www.wentzel-dr.de die Business Improvement Districts (BID) – von den Eigentümern gemeinsam finanzierte Aufwertungs- und Marketingmaßnahmen – haben in den innerstädtischen Geschäftsviertels wie Neuer Wall oder Hohe Bleichen zu greifbaren Erfolgen geführt: mehr Frequenz, mehr Umsatz bei den Händlern, höhere Mieten. Dieses Konzept wird mit dem Housing Improvement District (HID) – in Hamburg seit 2007 erstmals in Europa als InnovationsQuartier (InQ) eingeführt – auch auf Wohngebiete übertragen. Dass man als Präzedenzprojekt gleich mit einer sozial nicht unkomplizierten Großwohnsiedlung gestartet ist, in der ein Drittel der Wohnungen von einem Eigentümer gehalten werden, dessen Nachhaltigkeitskonzept sich Mietern und Nachbarn nur schwer erschließt, ist eine besondere Herausforderung. Grundsätzlich ist das HID/InQKonzept jedoch eine reizvolle Option für Wohnlagen, die nicht so im Fokus der aktuellen Nachfrage stehen. Ihr Dr. Claas Kießling InQ Steilshoop Image und Mittelachse sollen aufgewertet werden Erstes HID-Modellprojekt europaweit In der Großwohnsiedlung Steilshoop wird seit 2007 ein Housing Improvement District (HID) vorbereitet, das in Hamburg „Innovationsquartier“ (InQ) heißt. Im Herbst 2012 soll das Modellprojekt starten. 7,5 Mio. Euro investieren Stadt und Eigentümer in Wohnumfeldverbesserung und Marketing. Foto: Topotek. Liebe Leser, Auch in Höhe der GagfahWohnungen im westlichen Steilshoop soll die Mittelachse nach einem Entwurf der Berliner Landschaftsarchitekten Topotek 1 parkähnlich und als Verkehrsachse entwickelt werden. Über 4,1 Mio. Euro werden dafür allein von den Eigentümern über eine Abgabe in Höhe von 4,265 % der Einheitswerte erhoben. „Steilshoop ist ein familienfreundlicher Standort“, erklärt Frithjof Büttner, BID-Beauftragter bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU). „Es gibt eine hohe Binnenzufriedenheit, aber ein schlechtes Image.“ nützige Aktien-Gesellschaft für Angestellten-Heimstätten“ (Gagfah) an die US-amerikanische Investmentgesellschaft Fortress verkauft. Ihr gehört ein Drittel der insgesamt 6.400 zwischen 1969 und 1975 entstandenen Wohnungen. Wenig Zuziehende Das führt dazu, dass die Eigentümer Schwierigkeiten haben, bei der Neuvermietung Haushalte von außerhalb der Siedlung zu gewinnen. Wenig zur Verbesserung des Images trägt zudem der Zustand der Gagfah-Wohnungen bei. 2004 hatte der Bund die „Gemein- Gagfah investiert kaum Während die Saga GWG (1.300 Wohnungen), die 19 Genossenschaften (1.000) sowie die freien Wohnungsunternehmen und WEG (1.900) nahezu ausnahmslos u.a. in neue wärmegedämmte Fassaden investiert haben, wird der Waschbeton der Gagfah-Blöcke allenfalls 040 - 56 19 10 · www.wentzel-dr.de von ungehemmt wucherndem Klettergrün verkleidet. Um diesen Eindruck zumindest im Wohnumfeld zu kompensieren, haben sich die großen Eigentümer – einschließlich der Gagfah – 2007 im Lenkungsausschuss zur Einrichtung eines InQ zusammengeschlossen. Gleichzeitig wurde Steilshoop 2007 in das bis 2015 laufende Programm „Aktive Stadtteilentwicklung“aufgenommen. Schwerpunkte sind u.a. Bürgerbeteiligung, Wohnumfeldverbesserung, Öffentlicher Freiraum, Stadtteilmarketing. Fortsetzung auf Seite 4 Zahlungsverzug Fristlose Kündigung: Verbleibender teilweiser Mietrückstand Gemäß § 543 Abs. 2 Ziff. 3. BGB darf der Vermieter kündigen, wenn der Mieter mit zwei Monatsmieten oder bei zwei aufeinander folgenden Zahlungsterminen mit mehr als einer Monatsmiete in Zahlungsverzug geraten ist. Was aber nun, wenn vor Kündigungsausspruch ein derartiger Rückstand teilweise beglichen wurde? von RA Dr. Frank Bottenberg, Dr. Hantke & Partner Kontakt Der Ausgangsfall ist durchaus praktisch. Der Mieter befindet sich mit den Mieten für Juli und August im Rückstand. Diese waren jeweils gemäß Gesetz zum 3. Werktag fällig. Am 10. August zahlt der Mieter eine der beiden rückständigen Mieten nach. Am [email protected] www.hantkepartner.de Telefon 040 - 890 65 145 26. August kündigt der Vermieter dessen ungeachtet fristlos wegen Zahlungsverzuges. Zu dem Zeitpunkt stand nur noch eine Monatsmiete offen. Gab es dennoch eine Kündigungsberechtigung bzw. einen Räumungsanspruch? Damit hatte sich das LG Berlin mit Urteil vom 15. Oktober 2011 (67 S 58/11) zu befassen. Das Landgericht stellt mit der ganz herrschenden Meinung klar, dass bei einem Rückstand von zwei Monatsmieten eine Kün- digungsberechtigung entstehe. Diese ende erst, wenn sämtliche Rückstände ausgeglichen seien. Das war hier nicht der Fall. Eine Monatsmiete stand noch offen. Demgemäß hält das LG Berlin in Übereinstimmung mit sonstiger Rechtsprechung die Kündigung prinzipiell für berechtigt. Im folgenden Fall gab es eine Besonderheit dahin, dass der Vermieter die Kündigung nur auf den bis zum Ausspruchszeitpunkt noch bestehenden Rückstand von einer Monatsmiete stützte. Daran schei- terte letztlich doch die Kündigung. Hätte der Vermieter allerdings in seinem Kündigungsschreiben darauf hingewiesen, dass ungeachtet des nur noch bestehenden Rückstandes von einer Monatsmiete seine Erklärung darauf gestützt werde, dass der Mieter sich nach Fälligkeit der AugustMiete mit zwei Monatsmieten im Rückstand befunden habe, wäre der Räumungsanspruch erfolgreich gewesen. Oft sind es also Fragen der Formulierung, die streitentscheidend sind. Rechtsprechung Trittschall im Wohnungseigentum: Welche Normen sind maßgeblich? Ein Wohnungseigentümer verändert den Bodenbelag seiner Wohnung. Hat der darunter wohnende Eigentümer nun Anspruch auf Einhaltung der Normen zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung oder sind die zum Zeitpunkt des Umbaus geltenden Schallschutznormen maßgeblich? – von RA Dr. Frank Bottenberg, Rechtsanwälte Dr. Hantke & Partner Foto: 360hamburg.de – Martin Kock stellt demgegenüber auf den Zeitpunkt des Umbaus ab. Die Rechtsprechung ist in Bezug auf die anzuwendenden Schallschutznormen uneinheitlich. Kontakt Mit vorgenannter Fragestellung hatte sich das Landgericht München I zu befassen. Ein Wohnungseigentümer hatte den ursprünglich bauseitig vorhan- [email protected] www.hantkepartner.de Telefon 040 - 890 65 125 denen PVC-Belag gegen Fliesen bzw. Laminat ausgetauscht. Der darunter wohnende Eigentümer nimmt ihn darauf in Anspruch, die zum Zeitpunkt des „Umbaus“ maßgeblichen Trittschallnormen einzuhalten. Dies blieb gemäß dem Beschluss des LG München I vom 6. Juni 2011 (36 S 18712/10 WEG) erfolglos. Im vorliegenden Fall kam es darauf an, ob die DIN-Normen 2 | Wohnimmobilien Newsletter zum Zeitpunkt der Gebäudeerrichtung (1962) oder diejenigen zur Zeit der Umbaumaßnahmen (1989) anwendbar sind. Das LG München I entscheidet dahingehend, dass es auf den Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauwerkes ankomme, also die einem geringfügigeren Schallschutz entsprechende Norm Anwendung fände. Die überwiegende Meinung in der Rechtsprechung Fazit: Nichts Genaues weiß man (nach wie vor) nicht. Zu einer Klärung im Rahmen einer Revision zum BGH kam es (leider) nicht. Für die überwiegende Gegenmeinung spricht allerdings der Aspekt des Vertrauensschutzes. Wenn ein Eigentümer eine ruhige Wohnung erwirbt, darf er darauf vertrauen, dass diese auch nach Umbauten des Bodenbelages ruhig bleibt. Undeutlich ist ferner die Einschränkung des LG München I, wonach etwas anderes dann gelten könnte, wenn „erhebliche und wesentliche Umbauten“ stattgefunden hätten. Inwiefern zusätzliche, nicht schallübertragungsrelevante bauliche Maßnahmen sich auf die zugrunde zu legende Trittschallnorm beziehen sollten, sagt auch das LG München I nicht. 040 - 56 19 10 · www.wentzel-dr.de Kurzfristige Beherbergung Vermietung von Ferienwohnungen umsatzsteuerpflichtig? Die Vermietung von Wohnungen an Privatpersonen unterliegt grundsätzlich nicht der Umsatzsteuer. Diese Umsätze sind explizit von der Umsatzsteuer befreit. Doch gilt diese Befreiung auch für die Vermietung von Ferienwohnungen? – von Jens Scharfenberg, MDS MÖHRLE [email protected] www.mds-moehrle.de Telefon: 040 - 85 30 10 Beherbergung von Fremden angeboten, sind sämtliche Umsätze umsatzsteuerpflichtig. Seit dem Jahr 2010 unterliegen diese Vermietungsumsätze Foto: pixelio Kontakt Die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Vermieter zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, ist tatsächlich explizit von dieser Befreiung ausgeschlossen. Nicht nur klassische Hotels und Gaststätten sind betroffen, sondern auch Fremdenzimmer oder Ferienapartments. Entscheidend ist die Absicht des Vermieters: Ist die Vermietung nicht auf Dauer angelegt, ist die Miete umsatzsteuerpflichtig. Werden dieselben Räume sowohl zur lang- als auch zur kurzfristigen nur noch dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Werden zusätzlich zur reinen Beherbergung Nebenleistungen angeboten, muss abgegrenzt werden: Entscheidend ist die Absicht des Vermieters: eine auf Dauer angelegte Vermietung ist nicht umsatzsteuerpflichtig. Leistungen, die unmittelbar der Beherbergung dienen, unterliegen wie die Hauptleistung dem ermäßigten Steuersatz. Dazu zählen zum Beispiel die Überlassung von Bettwäsche und Handtüchern und die Endreinigung. Nicht unmittelbar der Beherbergung dienen dagegen das Frühstück, die Minibar oder Pay TV. Umsätze daraus unterliegen daher dem normalen Steuersatz von 19 %. Ein Kleinunternehmer mit Umsätzen im Vorjahr von höchstens 17.500 Euro und von voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro im laufenden Jahr muss seine Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterwerfen. Er darf dann allerdings auch keine Vorsteuer abziehen. Abziehbare Aufwendungen Außergewöhnliche Belastungen bei der Gebäudesanierung? Die Sanierung des selbstgenutzten Hauses ist steuerlich – abgesehen von haushaltsnahen Handwerkerleistungen – nicht berücksichtigungsfähig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nun jedoch drei Fälle beurteilt, in denen die Sanierung als außergewöhnliche Belastung abziehbar ist. von Jens Scharfenberg, MDS MÖHRLE Kontakt Außergewöhnliche Belastungen hat ein Steuerpflichtiger, wenn ihm zwangsläufig höhere Aufwendungen entstehen als der Mehrzahl der Steuerpflichtigen aus gleichen Einkommens- und Vermögens- und Familienverhältnissen. Streitig ist in diesem Zusammenhang regelmäßig, ob eine Aufwendung tatsächlich zwangsläufig geleistet werden musste. Gemäß BFH müssen Gebäudesanierungen zwangsläufig erfolgen, wenn durch sie konkrete [email protected] www.mds-moehrle.de Telefon: 040 - 85 30 10 Gesundheitsgefährdungen, z.B. durch ein asbesthaltiges Dach, abgewehrt werden, unausweichliche Schäden z.B. durch den Befall mit echtem Hausschwamm beseitigt werden oder vom Gebäude ausgehende unzumutbare Beeinträchtigungen wie Geruchsbelästigungen behoben werden. Voraussetzung ist jedoch, dass es sich nicht um übliche Instandhaltungen/Modernisierungen oder um die Beseitigung von Baumängeln handelt. Ein nicht zu berücksichtigender Baumangel liegt zum Beispiel vor, wenn schadstoffhaltige Materialien zum Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes bereits verboten waren aber trotzdem verbaut wurden. Weiterhin darf der Grund für die Sanierung beim Erwerb des 040 - 56 19 10 · www.wentzel-dr.de Grundstücks nicht erkennbar gewesen oder vom Grundeigentümer selbst verschuldet worden sein. Bevor ein Abzug als außergewöhnliche Belastung in Frage kommt, muss der Steuerpflichtige alle möglichen Ersatzansprüche gegenüber Dritten geltend gemacht habe. Nur der Teil der Sanierungskosten, der nicht von Dritten übernommen wird, kann geltend gemacht werden. Ob und in welcher Höhe sich die Kosten überhaupt auswirken, hängt von der sogenannten zumutbaren Belastung ab. Diese beträgt – abhängig vom Gesamtbetrag der Einkünfte und der Anzahl der Kinder – ein bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Die zumutbare Belastung wird von den insgesamt angefallenen Kosten abgezogen. Übrig bleiben die als außergewöhnlichen Belastungen abziehbaren Aufwendungen, die sich steuermindernd auswirken. Impressum Wohnimmobilien Newsletter herausgegeben von W. Johannes Wentzel Dr. Nfl. (GmbH & Co) KG Stresemannallee 102-104 22529 Hamburg sowie von DR. HANTKE & PARTNER Ebertallee 1, 22607 Hamburg sowie von MDS MÖHRLE & Partner Haferweg 24, 22769 Hamburg. Verantwortlich Dr. Claas Kießling Telefon 040 - 56 191-150 Redaktion Friedhelm Feldhaus Layout und Umsetzung 24plus7 ImmobilienService GmbH Wohnimmobilien Newsletter | 3 Zweckentfremdung 700 bis 800 unangemeldete Ferienwohnungen in Hamburg Verschärfung des Wohnraumschutzgesetzes ab Herbst 2012 geplant Die Hamburger Bezirke stocken ihr Personal bei der Suche nach illegalen Ferienwohnungen auf. Ab dem 1. August 2012 wird u.a. im Internet verstärkt nach Wohnungen recherchiert, die unangemeldet regelmäßig als Ferienwohnungen vermietet werden. In den letzten Jahren verzeichnen Internetportale wie Airbnb, 9flats. com oder Wimdu.de rasante Wachstumszahlen mit der Vermittlung privater Unterkünfte. Wimdu. de hat 50 000 Unterkünfte im Programm und rechnet für 2012 mit einer Million Gäste und einem Umsatz von über 100 Mio. Euro. Bei vielen dieser Wohnungen handelt es sich nicht um teilweise vermietete Erstwohnsitze, sondern um nicht angemeldete Ferienwohnungen. Auch die Stadt Hamburg investiert ab dem 1. August 2012 200.000 Euro für zwei zusätzliche Mitarbeiter, die im Rahmen eines zweijährigen Projektes zweckentfremdete Wohnungen aufspüren und zur Anzeige bringen sollen. Ab dem Herbst soll das Wohnraumschutzgesetz verschärft werden. Die Eigentümer sollen leerstehende Wohnungen – wie bis 2008 – wieder den Bezirksämtern melden. Erweiterte Auskunftspflichten sollen auch den Missbrauch als Ferienwohnung verhindern, so Kerstin Graupner, Sprecherin der Behörde für Stadt- entwicklung und Umwelt. Sie verweist auf Schätzungen, dass bis zu 800 Wohnungen in Hamburg zweckentfremdet werden „und damit dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt entzogen“. Es gehe nicht, so Graupner, „um das Gästezimmer, das temporär zur IBA vermietet wird, sondern um komplette Wohnungen in Toplagen, die kontinuierlich als Ferienwohnungen online vermarktet werden“. Eingesetzt werden die zwei zusätzlichen Kräfte in den beson- ders betroffenen Bezirken Mitte, Altona, Nord und Eimsbüttel. „Es werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um eine gerichtsfeste Beweislage zu schaffen“, erklärt Sorinna Weiland, Sprecherin des Bezirksamts Mitte. Sie wolle nicht aus dem Nähkästchen plaudern. Zu erwarten ist, dass die Sachbearbeiter Interesse an online angebotenen Ferienwohnungen bekunden und dann prüfen, ob sie angemeldet ist. Auch Anzeigen Dritter – etwa durch genervte Nachbarn – führen zum Erfolg. Fortsetzung von Seite 1 Image und Mittelachse sollen aufgewertet werden Erstes HID-Modellprojekt europaweit Foto: FF. Park an der Mittelachse Die Verknüpfung öffentlicher und privater Maßnahmen könne Synergieeffekte erzeugen, so Binger, aber den Prozess durch die Komplexität von Strukturen, Beteiligten und Interessen auch verlangsamen. Büttner bestätigt: „Die getrennte Planung öffentlicher und privater Maßnahmen ist einfacher, aber weniger effizient.“ In den nächsten fünf Jahren sollen 7,5 Mio. Euro, davon 3,3 Mio. Euro öffentlicher Mittel, primär in die Aufwertung der Mittelachse – der fußläufigen Verbindung der 20 Wohnringe – investiert werden. „Wir wollen die Parklandschaft herausarbeiten und den großen Bäumen Raum geben, die in den letzten 30 Jahren gewachsen sind. Plätze und Möblierung werden entlang In die Pflege der Fassaden und Außenanlagen der GagfahWohnungen wird wenig investiert. 4 | Wohnimmobilien Newsletter der Wege entstehen. Ruhige Grünbereiche gibt es in den Höfen der Ringe genug. Die Mittelachse soll eine Verkehrsfläche werden.“ Center stärken Im Zentrum, nördlich des Einkaufszentrums City Center Steilshoop, soll ein autofreier Marktplatz mit Anschluss an die Mittelachse entstehen. Damit soll die Wettbewerbssituation des vom dänischen Fortuna Immobilien Management betriebenen EKZ gegenüber den Märkten an der nahen Steilshoo- per Allee (u.a. Famila, Netto, Lidl, Penny, Aldi) verbessert werden. 40 Läden finden sich im Center und 250 Wohnungen darüber. 400.000 Euro fließen in das Stadtteilmarketing. Diesen Part wird ProQuartier, ein Unternehmen der Saga GWG übernehmen: Beteiligungsprozesse organisieren, Events mit dem Ziel, die Bewohner an der Umsetzung zu beteiligen. „Steilshoop ist recht gut vernetzt“, weiß Binger. „Es gibt einen ziemlich hohen Anteil an Überzeugungsbewohnern.“ Die Höfe der 20 Wohnringe sind oft Oasen der Ruhe – und z.T. gepflegt, wie dieser von Genossenschaftswohnungen umgebende Spielplatz. Foto: FF. „Der Druck aus dem Quartier, das etwas passiert, ist fünf Jahre nach dem Wettbewerb ganz erheblich“, räumt Sebastian Binger vom Aufgabenträger Otto Wulff BID Gesellschaft ein. 040 - 56 19 10 · www.wentzel-dr.de