Reinhard Kastorff 15.11.2015 Status für Syrer nach positivem

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Reinhard Kastorff 15.11.2015 Status für Syrer nach positivem
Reinhard Kastorff
15.11.2015
Status für Syrer nach positivem Erstentscheid,
was würden die Ideen der CDU/CSU ändern?
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1.
Anerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention – GFK - oder
subsidiäres Aufenthaltsrecht – Abschiebeverbot
Bei der Anerkennung als Flüchtling - Asyl oder GFK - wird der jeweilige Asylantrag
positiv entschieden;
damit ist ein Aufenthaltsrecht für befristet drei Jahre mit einem relativen Anspruch
auf Verlängerung verbunden.
2.
Bei der Gewährung eines subsidiären Aufenthaltsrechts wird der Asylantrag
abgelehnt ,
aber gleichzeitig verfügt, dass zum Beispiel für die Dauer eines Jahres aus z.B.
aus humanitären Gründen zunächst keine Ausreiseverpflichtung oder Abschiebung
angeordnet wird. Wenn sich an den Antragsgründen oder den Verhältnissen im
Heimatland nichts geändert hat kann die Aufenthaltsgenehmigung verlängert
werden.
Während der anerkannte Flüchtling weitgehend Rechtsschutz und Ansprüche wie ein
deutscher Staatsbürger hat, gibt es mit subsidiärem Schutz für die Integration bzw.
Entwicklung durchaus erhebliche Einschränkungen. Künftig soll vor allem auch der
Familiennachzug für zwei Jahre ausgesetzt werden.
Der Wohnort und damit in Verbindung der Arbeitsort darf nur mit Genehmigung der
Ausländerbehörde bzw. der Arbeitsagentur gewechselt werden. Findet beispielsweise
ein Zuwanderer eine Arbeit außerhalb des Landkreises Freising, wird ihm der Zuzug
nach Dingolfing – z.B. um bei der BMW zu arbeiten – nur genehmigt, wenn er gleichzeitig nachweisen kann, dass er dauerhaft keine sog. Aufstocker-Leistungen (u.a. für
Miete) des dortigen Jobcenters benötigt. Das ist in der Regel eine unüberwindbare
Hürde; soviel verdient auf Anhieb kein „einfacher“ Arbeiter!
Im Unterschied zu den anerkannten Zuwanderern muss bei „nur“ Abschiebeschutz von
vornherein zuverlässig nachgewiesen werden, dass die gesamte Familie vollkommen
und auf Dauer sozialbezugfrei leben kann und entsprechender Wohnraum zur
Verfügung steht. Das schafft logischerweise auch kaum jemand. Hier geht es nur mit
gesicherten Bürgschaften Dritter.
Hier von realen Familiennachzugsmöglichkeiten zu sprechen ist mehr oder weniger
zynisch.
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Meine Meinung
Diese Restriktionen erleiden anerkannte Flüchtlinge nicht.
Das ist der Grund dafür, dass verschiedene Politiker bestimmten syrischen Flüchtlingen
nur mehr subsidiären Schutz gewähren wollen. Im Naturschutz würde man von
„Vergrämung“ sprechen!
Kanzleramtsminister Peter Altmaier hat in der Talkrunde von Maybrit Illner am
12.11.2015 zur beabsichtigten Neuregelung Stellung genommen, weil das angeblich
bisher immer nicht deutlich gesagt wurde:
1. Flüchtlinge, die direkt aus Syrien fliehen, werden weiterhin im Rahmen der GFK
anerkannt und haben wie bisher die Möglichkeit des Familiennachzuges.
2. Syrische Flüchtlinge, die bereits ausserhalb Syriens (z.B. in Lagern im
Libanon, in Jordanien oder der Türkei) waren und von dort nach Deutschland
gekommen sind, sollen nur subsidiären Schutz mit einer zunächst 1-jährigen
Aufenthaltsgenehmigung erhalten; hier wird die Möglichkeit des Familiennachzuges 2 Jahre ausgesetzt. – Integration unmöglich!! - Ausserdem wird hier
wieder jeder einzelne Fall in der bisherigen Akribie geprüft und damit die
Rückstände der Entscheider verdoppelt. Jetzt wird die Fallbearbeitung es erst
Recht nicht schneller werden.
Damit will die CDU/CSU - hoffentlich fällt die SPD nicht um - Zwei-Klassen-Syrer schaffen
und provoziert m.E. Folgendes:
Ganz abgesehen von der jetzt üblichen Dauer der Verfahren an den Botschaften und
Konsulaten der Türkei und Beirut für legalen Familiennachzug von bis zu 8 Monaten
Ich habe zur Zeit, bei optimaler Unterlagenbereitstellung (!), zwei Verfahren laufen:
Antragstellung am 20.09.2015 Termin in der Botschaft Beirut 02.06.2016
Antragstellung am 13.10.2015 Termin in der Botschaft Beirut 14.04.2016 warum schneller???
wird folgendes passieren:
Ehefrauen und Kinder müssen schauen, dass sie als „eigenständige“ Flüchtlinge, wie
der Ehemann, ins Boot über das Meer und zu Fuß über den Balkan hierher kommen;
das werden Sie jetzt sofort um so mehr tun, weil ein Zaun nach dem anderen gebaut
wird. Diese Regelungen – einschließlich der Zäune – belebt das bisher am Meer, auf
dem Balkan und in Österreich stagnierte Geschäft der Schleuser wieder kräftig.
Übrigens:
• Noch niemand hat bisher gefragt, wie eigentlich irakische Flüchtlinge, die auch
heftigst unter dem IS leiden, behandelt werden und
• Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention werden als die Personen definiert,
die sich aufgrund einer begründeten Furcht vor Verfolgung (Anmerkung im
eigenen Staat) außerhalb des Staates aufhalten, dessen Staatsangehörigkeit
sie besitzen; d.h. nach meiner Meinung auch, dass der bereits von Syrien in die
Türkei geflohene, Anerkennung finden kann bzw. muss?
Das gibt vermutlich wieder Arbeit für die Verwaltungsgerichte und Jobs für die
Asyl-Rechtsanwälte.
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