Regulierungskosten in der beruflichen
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Regulierungskosten in der beruflichen
Das Magazin für Wirtschaftspolitik Die Volkswirtschaft 1/2-2014 Serie 87. Jahrgang CHF 15.90 Spotlight Soll die Schweiz Forschung, Zugewanderte Freiberufler Entwicklung und Innovation sind begehrte Fachkräfte in steuerlich fördern? der Schweiz Monatsthema Dossier Nach dem Libor-Skandal: Vertrauen in FinanzmarktBenchmarks wieder aufbauen Regulierungskosten: Wie hoch sind sie tatsächlich? Inhalt Monatsthema 3 Editorial Johann N. Schneider-Ammann 4 Von der Last und vom Nutzen der Regulierung Eric Scheidegger 8 Die Schweizer Regulierung auf dem Prüfstand Éloi Fellay und Nicolas Wallart 12 Regulierungskosten in der beruflichen Grundbildung: Wie viel, weshalb, wofür? Miriam Frey 15 Im Umweltbereich sind Regulierungen trotz bedeutender Kosten breit akzeptiert Anna Vettori, Juliane Fliedner, Curdin Conrad und Tobias Graf 19 Regulierungskosten im Bereich Baurecht gehen zulasten der Bauherrschaft und der Konsumenten Jürg Kuster, Peder Plaz und Paul Curschellas 23 Im Bereich Zollabfertigung sind einfachere Verfahren und Kostenreduktionen möglich Harald Meier und David Liechti 26 Was der Föderalismus bei der Unternehmensbesteuerung kostet – und wie die Mehrwertsteuererhebung effizienter werden könnte Mathias Bopp und Philip Sommer 3–33 In einem Bericht zeigt der Bundesrat erstmals detailliert die Kosten der Regulierungen für die Unternehmen auf. In fünf Bereichen übersteigen die Kosten jeweils eine Milliarde Franken pro Jahr. Die Studien haben gezielt nach möglichen Vereinfachungen oder Einsparungen gesucht. Der Nutzen der einzelnen Regulierungen ist oft unbestritten. Es ist die Summe vieler Regulierungen, welche die Unternehmen belastet. Hier können auch Erleichterungen in kleinen Teilbereichen viel bewirken. Stellungnahmen 29 Administrative Erleichterungen: Eine nationale Priorität Marco Taddei 30 Tiefe Kosten sind gut, maximaler Nettonutzen ist besser Patrick Hofstetter und Thomas Vellacott 31 Regulierungskosten ohne Berücksichtigung des Nutzens sind wenig aussagekräftig Gabriel Fischer 32 Rechtstaatliche Grundsätze versus effiziente Verwaltung: Ein Widerspruch? Christoph Niederberger 33 Die neue Rolle des KMU-Forums als Kontrollorgan bei der Regulierungskostenmessung Eric Jakob 39–42 Viele OECD-Länder setzen auf steuerliche Instrumente zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Die Schweiz verzichtet als eines von wenigen Ländern auf dieses Instrument, obschon sich Innovationsförderung volkswirtschaftlich lohnt. Eine mögliche Förderung innovativer Unternehmen könnte bei der Gewinnsteuer ansetzen und sich an den in der OECD verwendeten Abgrenzungen orientieren. Serie 34 39 Wirtschaftspolitische Agenda Steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der Schweiz wäre besonders für KMU wichtig Thomas Linder Spotlight 44 Bildungslandschaft Schweiz: Die wichtigsten Baustellen bestehen nach wie vor Stefan C. Wolter 48 Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Die Schweiz setzt die revidierten Gafi-Empfehlungen um Riccardo Sansonetti und Patricia Steck 52 Freie Berufe in der Schweiz – niedrige Erwerbslosenquoten trotz hoher Zuwanderung Matthias Hausherr 56 Kontinuierliche Verbesserung der Zollsysteme – Kostensenkungspotenzial für KMU Stefan Hüsemann 52–55 Die Zuwanderung ist in den freien Berufen – wie Architekten, Ingenieuren oder Ärzten – überdurchschnittlich hoch. Dennoch liegt die Erwerbslosenquote in diesen Berufsgruppen tief. Ein Bericht des Bundesrates legt nahe, dass die hohe Zuwanderung eine hohe Nachfrage nach Fachkräften bedient. In einzelnen Berufen können sich aber negative Konsequenzen für die Lohnentwicklung ergeben. Dossier 58 Referenzzinssätze und -preise im Fokus internationaler Regulierungsinitiativen Franziska Löw und Cristina Crameri 61 Referenzzinssätze und ihre zentrale Bedeutung für Wirtschaft und Geldpolitik Dewet Moser und Matthias Jüttner 64 Manipulationsgefahr auch bei Referenzpreisen für Erdöl? Marc Zahner Aktuelle Wirtschaftsdaten 67 Auswahl statistischer Tabellen Monatsthema der nächsten Ausgabe: Konjunktur – unbeeinflussbare Berg- und Talfahrt? 58–66 Die Manipulationen des Libors und anderer Referenzzinssätze und -preise des Finanzmarkts haben das Vertrauen in diese Benchmarks schwer erschüttert. Sie liefern wichtige Hinweise zum Zustand des Finanzmarkts und sind Grundlage vieler Finanzmarktprodukte. Um Manipulationen in Zukunft zu verhindern, wurden auf internationaler Ebene verschiedene Initiativen ergriffen, die auch für die Schweiz relevant sind. Zeichnung des Monats Impressum Herausgeber Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Der Nachdruck von Artikeln ist, nach Bewilligung durch die Redaktion, unter Quellenangabe gestattet; Belegexemplare erwünscht. Redaktionsausschuss Eric Scheidegger (Leitung), Antje Baertschi, Susanne Blank, Rudolf Christen, Simon Dällenbach, Eric Jakob, Peter Moser, Markus Tanner, Nicole Tesar Verlag Swissprinters AG, Zürcherstrasse 505, 9015 St.Gallen, Telefon +41 (0)71 274 36 01 Fax +41 (0)71 274 36 19, www.swissprinters.ch Redaktion Holzikofenweg 36, 3003 Bern Telefon +41 (0)31 322 29 39 Fax +41 (0)31 322 27 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.dievolkswirtschaft.ch Inserate Swissprinters AG, Alfred Hähni Telefon +41 (0)44 788 25 78, Fax +41 (0)44 788 25 79, E-Mail: [email protected] Gesamtleitung: Markus Tanner Chefredaktion: Susanne Blank, Nicole Tesar Redaktion: Simon Dällenbach, Käthi Gfeller, Christian Maillard, Jane-Lise Schneeberger Abonnemente/Leserservice Swissprinters AG, Eliane Zuberbühler Telefon +41 (0)71 274 36 06, Fax +41 (0)71 274 36 19, E-Mail: [email protected] Abonnementpreise Inland Fr. 149.–, Ausland Fr. 169.–, Studierende Fr. 74.50, Einzelnummer Fr. 15.90 (MWST inkl.) Cover Grafikatelier Saxer, Bern Zeichnung des Monats Stephan Bornick, ton & grafik design, Bern Der Inhalt der Artikel widerspiegelt die Auffassung der Autorinnen und Autoren und deckt sich nicht notwendigerweise mit der Meinung der Redaktion. Erscheint 103 jährlich in deutscher und französischer Sprache (französisch: La Vie économique), 87. Jahrgang, mit Beilagen. Abonnierte Auflage mit Beilage ISSN 1011-386X Monatsthema Editorial Regulierungskosten im Fokus Staatliche Regelungen dienen dazu, bestimmte gesellschaftliche und wirtschaftliche Ziele zu erreichen. Sie zielen darauf ab, Marktversagen zu bekämpfen und erzeugen damit zum Beispiel im Umwelt- oder Gesundheitsbereich einen hohen Nutzen. Regulierungen schützen bestimmte Gruppen und ermöglichen es, Chancengleichheit zu erreichen. Doch wie jede Münze hat auch die Regulierung ihre Kehrseite: Sie verursacht Kosten für die Unternehmen. Das Problem ist dabei weniger die Einzelmassnahme, das Problem ist die Summe aller in den jeweiligen Bereichen geltenden Normen und ihr kumulierter Einfluss auf die Unternehmen. Das generiert Aufwand und Kosten, die gerade für kleinere und mittlere Betriebe überdimensional gross sind. Hoher Verwaltungsaufwand und damit einhergehende Verwaltungskosten beeinträchtigen die Rahmenbedingungen. Die Betriebe, die Arbeitsplätze schaffen und Wertschöpfung generieren, sind aber auf attraktive Rahmenbedingungen angewiesen. Im Bericht über die Regulierungskosten zeigt der Bundesrat erstmals die detaillierten Kosten der Regulierung für die Unternehmen in der Schweiz auf. Dazu wurden vertiefte Analysen in 13 Bereichen durchgeführt. Die entstandenen Studien liefern gewichtige Informationen in den für die Unternehmen bedeutendsten Bereichen wie Mehrwertsteuer, Zollverfahren, Baurecht oder Umweltrecht. Die Analyse ist das eine. Nun geht es darum, die richtigen Schlüsse daraus zu ziehen. Unser Ziel muss es sein, wo immer möglich die Regulierungskosten zu senken, ohne die primären Ziele der Regulierung in Frage zu stellen. Im Rahmen dieses Berichts werden deshalb auch Massnahmen dargelegt, wie und wo die Verwaltungsarbeit der Unternehmen verbessert werden kann. Es ist eine grosse Herausforderung, Massnahmen zu identifizieren und umzusetzen, welche die Kosten deutlich senken und den zugrunde liegenden Nutzen nicht beeinträchtigen. Aber halten wir uns stets das Ziel vor Augen: Um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können, müssen unsere Rahmenbedingungen laufend verbessert werden. Es bestehen in allen Bereichen Möglichkeiten zur Vereinfachung und Kostenreduktion. Wir werden weiterhin unnötige Regulierungen abbauen und den Vollzug verbessern. Ich betrachte es als unsere Daueraufgabe, die Unternehmen möglichst weitgehend zu entlasten und damit die Attraktivität und die Dynamik des Wirtschaftsstandorts Schweiz zu verbessern. Bundesrat Johann N. SchneiderAmmann Vorsteher des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Monatsthema Von der Last und vom Nutzen der Regulierung Der Kampf gegen Überregulierung gehört seit geraumer Zeit zum Standardrepertoire weitsichtiger Wirtschaftspolitik. Trotzdem scheinen sich die Erfolge bei der Eindämmung der staatlichen Re gulierung bisher in Grenzen zu halten. Dies hängt damit zusam men, dass der Nutzen staatlicher Eingriffe gerade in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Um welt generell als hoch eingestuft wird; die damit verbundenen Kos ten geraten in der subjektiven Wahrnehmung in den Hinter grund. Die stark unterschiedliche Wahrnehmung von Regulierungs nutzen und kosten erschwert die politische Güterabwägung. Regulierungen werden je nach Perspektive unterschiedlich wahrgenommen. Als Konsumenten schätzen wir strenge Vorschriften und Kontrollen, etwa bei Lebensmitteln. Firmen ärgern sich zuweilen über aufwändige Verfahren. Foto: Keystone Wir sind uns kaum bewusst, dass unser Alltag von frühmorgens bis zur späten Stunde durchreguliert ist. Beim Frühstücken geniessen wir Lebensmittel, die strengen gesundheitlichen Vorschriften entsprechen. Wenn wir uns frisch machen, benutzen wir Körperpflegeprodukte, deren Aufdruck in mindestens einer Landessprache die wichtigsten Konsumenteninformationen vermitteln muss. Auf dem Weg zur Arbeit benutzen wir private oder öffentliche Verkehrsmittel, deren Inverkehrsetzung, Nutzung und Unterhalt genau geregelt ist. Am Arbeitsplatz schützen uns viele Normen vor Missbrauch Dr. Eric Scheidegger Stv. Direktor, Leiter der Direktion für Wirtschaftspolitik, Staatssekretariat für Wirtschaft, Bern 4 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 durch den Arbeitgeber und vor gesundheitsschädigenden Tätigkeiten. Am Mittag verpflegen wir uns bei Take-aways oder in Restaurants, die über Betriebsbewilligungen auf den Markt gelangen und je nach Geschäftsgebaren unterschiedliche Mehrwertsteuern abrechnen müssen. Zum Zvieri stärken wir uns mit inländischen Früchten, die vor der ausländischen Konkurrenz geschützt werden. Und abends geniessen wir nach dem Einkauf zu geregelten Ladenöffnungszeiten den Konsum von regulierten Medien, besuchen geregelte Kulturveranstaltungen oder frönen von Vorschriften umrahmten Outdoor-Aktivitäten. Es scheint schwierig, Entscheide und Aktivitäten des Alltages zu benennen, die ausserhalb eines Regulierungstatbestandes stehen; das Berufsleben ist ebenso «durchreguliert» wie das Privatleben.1 Den Verbrauchern oder Arbeitnehmern scheint dies soweit keine Sorge zu bereiten. Aus Kreisen der Konsumentenorganisationen oder der Gewerkschaften sind kaum Stimmen zu hören, welche einen wesentlichen Abbau von Vorschriften fordern. Monatsthema Regulierung als Kostenfaktor 1 Es gibt viele verschiedene Definitionen von Regulierung. Die OECD etwa spricht von Massnahmen, mit denen Staaten oder Nicht-Regierungsorganisationen den Unternehmen und Bürgern Vorgaben machen. Vgl. etwa OECD (1997). 2 Bundesrat (2013). 3 Internet: www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/ attachments/29274.pdf. Anders verhält es sich mit Forderungen aus der Wirtschaft. Der Schweizerische Gewerbeverband etwa verlangt pauschal eine Reduktion der Regulierungskosten um netto 20% bis 2018. Ein Blick in die Geschäftsdatenbank des Schweizerischen Parlamentes zeigt, dass unter den Stichworten Liberalisierung oder (De-)Regulierung politische Vorstösse eingebracht wurden, welche auf ein breites Themenspektrum abzielen. Angesprochen sind Bereiche wie medizinische Hilfsmittel (etwa in der Orthopädie), Arbeitszeiterfassungspflicht, Telekommunikationsmarkt, Ladenöffnungszeiten, Kinderbetreuung, Luftfahrt, Nutzung landwirtschaftlicher Gebäude im Agrotourismus, Regulierung der Finanzindustrie, Effizienzstandards für elektrische Geräte und andere mehr. Offenbar besteht eine gegensätzliche Wahrnehmung zwischen den Konsumenten und den Wirtschaftskreisen. Die Klagen aus Wirtschaftskreisen haben letztlich ihren Ursprung beim Umstand, dass auch das Leben eines Unternehmens von der ersten bis zur letzten Stunde – von der Firmengründung bis zur Liquidation – reguliert wird. Festgeschrieben werden diese Regelungen etwa in weiten Teilen der 54 000 Seiten an Bundesrecht, den rund 140 000 Gesetzes- und Verordnungsartikeln allein im Bereich Raumplanung und Baurecht oder in rund 2000 Broschürenseiten zur Mehrwertsteuer. Anders als bei Konsumenten sind administrative Tätigkeiten, die allein auf staatliche Vorgaben zurückgehen, bei Unternehmen auch Kostenfaktoren, welche die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens einschränken können. Der jüngst publizierte Bericht des Bundesrates zur Messung der Regulierungskosten veranschlagt die Kosten in den 12 untersuchten Regulierungsbereichen auf rund 10 Mrd. Franken pro Jahr oder 1,7% des Bruttoinlandproduktes.2 Solche Kosten sind gerade bei international tätigen Firmen relevant, welche im weltweiten Wettbewerb stehen und die Kosten nur beschränkt auf die Konsumenten abwälzen können. Trotz der sehr hohen Regulierungsdichte gilt die Schweiz als eine der liberalsten Volkswirtschaften. Der «Index of Economic Freedom» der Heritage Foundation rechnet die Schweiz weltweit den am freiheitlichsten ausgerichteten Volkswirtschaften zu; mit dem Platz 5 in der aktuellen Rangliste (vor Hongkong, Singapur, Australien, Neuseeland) hält sie den besten Platz aller europäischen Länder. Aufgrund methodologischer Grenzen ist bei solchen «Rankings» weniger der absolute Rang von Bedeutung als vielmehr gute Bewertungen bei Einzelindikatoren etwa im 5 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Bereich Arbeitsmarktregulierung, Steuerrecht, Schutz der Eigentumsrechte oder Unternehmensgründung. Allerdings sind die Subindikatoren zum Thema Bürokratie nicht schlüssig: So weist die Schweiz gute Werte auf bei den Compliance-Kosten in Steuerfragen oder im Bereich Unternehmensgründung. Demgegenüber schneidet das Land unter Begriffen wie «Bürokratiekosten» oder «administrative Anforderungen» verhältnismässig schlecht ab. Dieses gemischte Bild deckt sich mit den Ergebnissen aus dem Bürokratiebarometer des Seco.3 Von den gut 1300 befragten Unternehmen nehmen 51% der befragten Unternehmen die Belastung als hoch oder eher hoch wahr. 49% erachten die Belastung als eher gering oder gering, wobei die Belastung je nach Regulierungsbereich stark variiert. Wird nun also in der Schweiz «zu viel» reguliert, wie aus Kreisen der Wirtschaft zu vernehmen ist, oder sind wir weltweit Musterschülerin in der Verhältnismässigkeit der staatlichen Einflussnahme? Eine solche Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Es gibt – ökonomisch gesprochen – kein aggregiertes Optimum an Reglementierung. Dazu sind die verschiedenen Regulierungsbereiche zu vielfältig, die Regelungskomplexität einzelner Tätigkeiten zu gross. Und vor allem: Regulierungen sind nicht Selbstzweck. Sie verfolgen ein gesellschaftliches Ziel und haben deshalb – in der Regel – auch einen Nutzen. Die Frage nach den Regulierungskosten kann deshalb nur in Verbindung mit einer Einschätzung des Regulierungsnutzens beurteilt werden. Regulierungstheorie als Wegweiser Eine Wegweisung zur Güterabwägung zwischen Kosten und Nutzen der Regulierung gibt die Regulierungstheorie. Diese geht davon aus, dass es bestimmte Formen von Marktversagen gibt, bei denen eine staatliche Regelung zu einer höheren Wohlfahrt – respektive einer besseren Funktionsfähigkeit von Märkten – führen kann. Zu den bekannten Formen von Marktversagen gehören «natürliche» Monopole, etwa in leitungsgebundenen Infrastrukturbereichen. Aufgrund von Skalenerträgen kann bei dieser Form von Monopolen ein einzelner Anbieter die Leistungen kostengünstiger erbringen als konkurrierende Unternehmen, welche die Infrastruktur parallel mehrfach aufbauen. Andere typische Marktversagen werden im Umweltbereich festgestellt. Die Produktion und der Konsum von Gütern können natürliche Ressourcen wie Luft, Boden oder Wasser belasten. Die Korrektur von Marktverhalten, bei denen die sogenannten Monatsthema Die Akzeptanz von Regulierungen ist in der Regel vorhanden, wenn der Regulierungszweck gut nachvollziehbar ist, wie etwa bei der Regelung des Alkoholausschankes. Foto: Keystone Externalitäten nicht in das wirtschaftliche Kalkül Einzug finden, kann zu einer Steigerung der Wohlfahrt führen. Neben diesen beiden bekannten Formen des Marktversagens, die heutzutage vom ökonomischen Grundsatz her kaum mehr Anlass zu Divergenzen geben, gibt es staatliches Handeln, welches Sicherheitszwecken oder dem Schutz von Gesundheit dient. Diese Formen von Staatseingriffen, welche typischerweise auf die Inverkehrsetzung von neuen Produkten und/oder Deklarationsvorschriften abzielen, bewegen sich in einem tendenziell schwieriger abzugrenzenden Spannungsfeld. Technisch gesprochen geht es in erster Linie um sogenannte asymmetrische Informationen, bei denen einzelne Marktakteure über bessere Informationen verfügen; sie haben damit bei Verkauf-Kauf-Entscheidungen gegenüber der Marktgegenseite einen Wissensvorsprung. Typische Konstellation ergeben sich zum Beispiel bei der Entwicklung und Inverkehrsetzung von neuen Medikamenten, bei denen Patienten vor unerwünschten Nebenwirkungen geschützt werden müssen, oder beim Lebensmittelrecht, das den Konsumenten eine angemessene Information über die Zusammensetzung der Lebensmittel sicherstellen möchte. Markt und Staatsversagen gegen einander abwägen 4 5 6 7 Vgl. z.B. Frey, René L. Frey Marti, Claudia (2012). Fresh Minds (2009). Sen (2000). OECD (2012). Die gesellschaftlichen Bereiche Gesundheit, Sicherheit und Umwelt haben aus regulatorischer Sicht einen besonderen Stellenwert, weil sie von verschiedenen ökonomischen Formen des Marktversagens betroffen sein können. 6 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Typischerweise werden staatliche Regelungen in Sicherheits- oder Gesundheitsfragen mit Informationsdefiziten der Konsumenten und Arbeitnehmenden, mit Externalitäten (z.B. Lärmschutz), aber auch mit einer Form von «Paternalismus» begründet: Obligatorien wie die Gurtenpflicht beim Autofahren, die auch schon diskutierte Helmpflicht beim Fahrradfahren oder die stets weiter ausgebauten Reglementierung des Tabakkonsums seien nötig, weil sich ohne staatliche Vorschriften (zu viele) Einzelne zu wenig vernünftig – und damit entgegen ihren eigenen Interessen – verhalten könnten. Eng mit dieser Sichtweise verbunden ist das Argument, dass ohne staatlich auferlegtes Obligatorium das Unglück Einzelner zur Kostenlast der Gemeinschaft werden kann. Die wirtschaftspolitische Orientierung an Marktversagen muss auch in diesen Regulierungsbereichen mit einem wichtigen Vorbehalt relativiert werden: Nicht nur Märkte können ungenügend funktionieren; auch staatliche Behörden sind von Versagen nicht gefeit. Insbesondere darf nicht erwartet werden, dass die Politik, die Behörden oder Regulatoren allein hehren Regulierungszielen verpflichtet sind. Sie können auch persönliche Ziele und politische Überzeugungen vor Augen haben und dadurch nicht allein der verbesserten Markteffizienz verbunden sein (Rent-Seeking; Ressourcenmaximierung der Bürokratie; Principal-Agent-Problem). Man spricht in diesem Zusammenhang von Staatsversagen als Gegenstück zum Marktversagen. Bei der Beurteilung einer Regulierungspolitik ist deshalb immer auch die Abwägung zwischen Markt- und Staatsversagen von Bedeutung.4 Monatsthema Erkennbarer Nutzen der Regulierung Kasten 1 Weiterführende Literatur – Baldwin, Robert, Cave, Martin (1999): Understanding Regulation – Theory, Strategy and Practice. Oxford University Press. – Bundesrat (2013): Bericht über die Regulierungskosten. Bern. – Coletti, Paola, Radaelli, Claudio M. (2011): Why Good Ideas Produce Bad Results and Bad Ideas Produce Unexpected Good Results (sometimes) – Economic Rationales, Learning and Regulatory Instruments. SOG Workshop, 15.–16. September. Oslo. – European Commission (2006): Better Regulation – Simply Explained. Luxemburg. – Fresh Minds (2009): The Benefits of Regulation: A Public and Business Perceptions Study, URN 09/1403. – Frey, René L., Frey Marti, Claudia (2012): Privatisierung und Deregulierung. Zürich/ Chur, Rüegger Verlag. – Müller Christoph (2003): (De-)Regulierung und Unternehmertum. St. Gallen, Verlag KMU HSG. – OECD (1997): The OECD Report on Regulatory Reform – Synthesis. Paris. – OECD (2012): Recommendation of the Council on Regulatory Policy and Governance. Paris. – SECO (2012): Handbuch «RegulierungsCheckup». Handbuch zur Schätzung der Kosten von Regulierungen sowie zur Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion. – Sen, Amartya (2000): The Discipline of Cost-Benefit-Analysis. Journal for Legal Studies, Vol. XXIX, Juni. Trotz dieser wichtigen ökonomischen Vorbehalte zeigt eine Umfrage im Auftrag der britischen Regierung,5 dass die Akzeptanz von Regulierungen in den Bereichen Gesundheit, Sicherheit und Umwelt sowohl bei der Bevölkerung als auch in Wirtschaftskreisen klar gegeben ist, wenn der Regulierungszweck gut nachvollziehbar ist. Dies ist typischerweise der Fall bei Themen der Lebensmittelhygiene, der Luftreinhaltepolitik oder bei der Regelung des Alkoholausschankes. Es sind Lebensbereiche, in denen die Bürgerinnen und Bürger in ihrem Alltag auf persönliche Erfahrungen zurückgreifen können. Bestätigungen aus dem Familien- und Freundeskreis sowie aus den Medien verstärken die anekdotische Evidenz. Diese Muster sind ebenfalls bei der Befragung von Wirtschaftsvertretern erkennbar: Diese referenzieren gemäss der britischen Untersuchung bei der Beurteilung des Regulierungsnutzens auch auf ihre persönliche Erfahrung im Privatleben. Zudem sind gerade KMU-Vertreter offenbar der Meinung, dass ihnen eine Regulierung in den Bereichen Gesundheit und Umwelt zupass kommt, weil sie ihnen gegenüber Grossunternehmen so etwas wie «gleich lange Spiesse» sichert. Interessanterweise geben die mit der Regulierung verbundenen Kosten in der breiteren britischen Öffentlichkeit keinen Anlass zu grösseren Sorgen. Auch befragte Wirtschaftsvertreter in der Schweiz beklagen in der Regel eher die administrative Last im Sinne von schwer verständlichen verwaltungstechnischen Wegleitungen, Zeitverlust oder «Papierkram» als geldwertige Kosten. Was ist eine «gute» Regulierung? Aus Sicht der betroffenen Wirtschaftsakteure ist es entscheidend, ob Regulierungskosten und -nutzen in einem angemessenen Verhältnis zu einander stehen. Ein quantitatives Abwägen von Kosten und Nutzen bleibt jedoch auch nach jahrzehntelanger Entwicklung von Kosten-Nutzen-Analysen schwierig.6 Während die Schätzung der Kostenseite noch einigermassen zu bewältigen ist, bleibt die Quantifizierung des Regulierungsnutzens in der Regel schwierig – insbesondere in Bereichen, in denen man sich bei der Messung von Werten nicht auf Marktpreise abstützen kann: Welches ist zum Beispiel der Wert der Senkung der Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen eines neuen Medikamentes um 10%? Wie verhält es sich mit den Grenzkosten und dem Grenznutzen von zusätzlichen Informationen auf Verpackungen? Wie lassen sich die Kosten-Nutzen-Abwägungen der 7 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 einzelnen Akteure auf eine Gesamtwirtschaft übertragen? Statt sich auf aufwändige und methodologisch schwierig handhabbare Einzelanalysen abzustützen, sind unter der Ägide der OECD viele Länder dazu übergegangen, konzeptionelle Rahmenbedingungen einer «guten Regulierung» zu formulieren. Unter dem Stichwort der Better Regulation geht es darum, der Regulierungspolitik eine Orientierungshilfe im Spannungsfeld zwischen Markt- und Staatsversagen zu geben,7 und den grundlegenden «Gewissensfragen» einer guten Regulierungspolitik nachzugehen. Auch die Regulierungsfolgeabschätzungen des Bundes sind dieser Philosophie verpflichtet. Beim Bund müssen bei jeder Gesetzesvorlage mit namhaften wirtschaftlichen Auswirkungen folgende Fragen beantwortet werden: – Ist das geplante staatliche Handeln notwendig und möglich? – Wie wirkt sie sich auf die verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen aus (Konsumenten, Unternehmen, Steuerzahler, Arbeitnehmer u.a.)? – Welches sind die Auswirkungen auf die Gesamtwirtschaft? – Gibt es zur Zielerreichung andere (bessere) Massnahmen? – Wie zweckmässig sind geplante Eingriffe beim Vollzug? Trotz dieser mittlerweile weitherum bekannten Praxisanforderungen an eine gute Regulierungspolitik dürften die Klagen aus der Unternehmenswelt in der Schweiz auch in Zukunft nicht abnehmen. Die politische Nachfrage nach neuen Regulierungen bleibt hoch. Allein im vergangenen Jahr wurden wegweisende politische Weichenstellungen vorgenommen, die erhebliche staatliche (Neu-)Regelungen nach sich ziehen werden. Zu denken ist etwa an die Energiestrategie 2050, welche weitgehende Massnahmen zur Beschränkung des Energieverbrauchs und zur Förderung der Energieeffizienz vorsieht. Ein ebenso hoher Regelungsaufwand dürfte mit verschiedenen Vorlagen verbunden sein, welche sich rund um die Neuausrichtung der Finanzmarktregulierung ergeben. Viele weitere politische Vorstösse in Form von Motionen stecken in der Pipeline des parlamentarischen Prozesses – etwa zur Regelung der Geschlechterdiskriminierung auf dem Arbeitsmarkt, zum Konsumentenschutz bei Kaufverträgen oder zu neuen Vorschriften für sichtbare Warnungen auf Packungen von gefährlichen Psychopharmaka. Die Regulierungspolitik bleibt gefordert, die richtige Balance zwischen Regulierungslast und Regu lierungsnutzen zu finden. Monatsthema Die Schweizer Regulierung auf dem Prüfstand Das Parlament hat den Bundesrat beauftragt, die für die Unterneh men anfallenden Regulierungs kosten zu messen. Dafür musste zunächst eine neue Methode ent wickelt werden. Die eigentliche Analyse konzentrierte sich auf 13 staatliche Handlungsfelder. Fünf davon verursachen jährlich Kosten von über einer Milliarde Franken. Die Analysearbeiten mündeten in einen Massnahmenkatalog zur Vereinfachung oder Verbesserung des Systems. In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden wurden die wichtigsten Bereiche staatlicher Regulierung festgelegt. Foto: Keystone Zu den klassischen Bereichen zählt auch die Arbeitssicherheit. Die Konjunkturaussichten sind derzeit gut und die Finanzkrise scheint überwunden. Dennoch bleibt der Wirtschaftsplatz Schweiz weiterhin der ausländischen Konkurrenz ausgesetzt. Auch das Regulierungsumfeld ist in ständigem Wandel begriffen. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten, müssen die Produktionskosten konkurrenzfähig bleiben. Und um diese nicht übermässig zu belasten, muss sich die Regulierung in einem vernünftigen Rahmen bewegen. Éloi Fellay Diplomierter Volkswirtschafter Nicolas Wallart Leiter des Ressorts Regulierungsanalyse, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern Ein Grossprojekt Die Postulate Fournier1 und Zuppiger2 beauftragten den Bundesrat mit der Messung der für die Unternehmen anfallenden Regulierungskosten. Zwischen der Annahme der Postulate durch die Räte und der Publikation der Resultate waren mehrere Etappen zu durchlaufen. Zunächst galt es festzulegen, wie die Regulierungskosten definiert und welche davon gemessen werden sollten. Denn eine Analyse des gesamten Systems schien von Vornherein unrealistisch. In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden wurden die wichtigsten Bereiche 8 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 staatlicher Regulierung ermittelt. Zu den klassischen Bereichen zählen die Arbeitssicherheit oder das Umwelt- und das Baurecht. Andere Bereiche – wie die Mehrwertsteuer und die AHV – betreffen eher die öffentlichen Finanzen und die Sozialversicherungen. Diese fallen zwar nicht unter die strikte Definition von Regulierung, sie sind jedoch für die Unternehmen mit einer Belastung verbunden. Aus pragmatischen Gründen wurden sie deshalb auch mit einbezogen. Der Bundesrat beschloss, eine interdepartementale Arbeitsgruppe zu schaffen, in der elf Bundesämter vertreten waren. Eine ihrer ersten Aufgaben bestand darin, eine einheitliche Methode für alle Untersuchungsbereiche auszuarbeiten. Ziel war nicht nur die Kostenschätzung, sondern auch mögliche Verbesserungen der Regulierung oder ihrer Anwendung zu identifizieren. Um das vorhandene Fachwissen optimal zu nutzen, übernahmen die für die ausgewählten Bereiche zuständigen Ämter die Leitung der Arbeiten. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) war für die Gesamtkoordination des Projekts verantwortlich. Das KMU-Forum, eine ausserparlamentarische Monatsthema Grafik 1 Berechnung der Regulierungskosten Regulierung Informationspflichten Andere Handlungspflichten Verbote, Duldungspflichten Aufgaben und Prozesse der Unternehmen Personalkosten Investitionskosten (z.B. Software) Andere Sachkosten (z.B. Beizug von Treuhändern) Finanzielle Kosten (z.B. Gebühren im Zusammenhang mit Kontrollen) – Sowieso-Kosten (= Kosten des alternativen Szenarios) x Anzahl Fälle pro Segment Segmentierung Regulierungskosten Quelle: Fellay, Wallart / Die Volkswirtschaft Expertenkommission bestehend aus Unternehmerinnen und Unternehmern, verfolgte und begleitete die Arbeiten. Wie misst man Regulierungskosten? Kasten 1 Grenzen der Methode Zunächst sagt die Kostenschätzung nichts über den Nutzen der Regulierung aus. Sie gibt daher nicht direkt Aufschluss darüber, ob die Vorschriften sinnvoll sind oder nicht. Das Hauptinteresse gilt der detaillierten Aufschlüsselung der Kosten. Die zweite Grenze ergibt sich aus einer konzeptuellen Schwierigkeit. Die Regulierungskosten wurden berechnet, indem von den geschätzten Bruttokosten die SowiesoKosten abgezogen wurden. Dazu musste im Rahmen der Workshops zur Kostenschätzung festgelegt werden, wie die Unternehmen ohne die Regulierung handeln würden. Würden beispielsweise ohne Umweltschutzgesetze die Bauabfälle in einem See versenkt oder regelkonform getrennt (oder eine Mischung von beidem)? Die Antwort auf diese Frage beeinflusst die Höhe der geschätzten Kosten, weshalb dieses «alternative Szenario» transparent beschrieben werden musste. Schliesslich spielen die Expertinnen und Experten sowie die Unternehmen eine entscheidende Rolle bei der Kostenschätzung und der Suche nach Verbesserungsmöglichkeiten. Folglich kann die Auswahl der Personen und die Gewichtung der Gruppe von Akteuren die Resultate ebenfalls beeinflussen. Auch hier war grösstmögliche Transparenz gefragt. 1 10.3429. 2 10.3592. Die angewandte Methode stellt einen eigentlichen «Regulierungs-Checkup» dar. Sie stützt sich auf frühere Arbeiten, die in den Niederlanden lanciert und anschliessend von einem europäischen Netzwerk von Spezialisten für die Messung der administrativen Belastung übernommen wurden (Standard Cost Model Network). Die entsprechenden Erkenntnisse wurden später unter der Leitung der deutschen Bertelsmann-Stiftung weiterentwickelt. Als zusätzliche Grundlage dienten die in der Schweiz mit den Instrumenten der Regulierungsanalyse gesammelten Erfahrungen. Kostenschätzung Zur Kostenschätzung waren zuerst die wichtigsten Handlungspflichten der Unternehmen auf Basis der bestehenden gesetzlichen Vorschriften zu ermitteln. Diese wurden anschliessend in Gruppen zusammengefasst, um die in den Unternehmen verwendeten Verfahren zur Einhaltung der Gesetzgebung möglichst realitätsnah abzubilden. Dieser Schritt war teilweise relativ einfach, so zum Beispiel bei der Messung der Kosten im Zusammenhang mit der Übermittlung der notwendigen Daten für die Beschäftigungsstatistik. Dafür musste lediglich der Zeitaufwand für die Datensammlung sowie das Ausfüllen und Versenden des Formulars beim Unternehmen erhoben werden. Komplizierter 9 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 gestaltete sich die Sache etwa bei der Berechnung der Kosten für die Anpassung eines Gebäudes an die Brandschutznormen. Manchmal ist der aufgrund einer Regulierung erforderliche Prozess auch im Produktionssystem des Unternehmens integriert. Legt der Staat beispielsweise Grenzwerte für die Schadstoffkonzentration im Abwasser fest, kann das Unternehmen diese Vorgabe mithilfe verschiedener Technologien erfüllen. In diesem Fall muss der Anteil der Produktionskosten isoliert werden, der ausschliesslich auf die Regulierung zurückzuführen ist. Da die Kostenstruktur in den verschiedenen Unternehmenskategorien nicht dieselbe ist, waren zudem «Segmentierungen» vorzunehmen. So wurden beispielsweise die grossen Unternehmen von den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) getrennt betrachtet. In einem nächsten Schritt ging es darum, Daten zur Anzahl der Fälle zu erhalten. In der Regel wurden diese Daten Statistiken entnommen. Experten- und Unternehmensbefragungen dienten schliesslich dazu, Einheitskosten zu schätzen. Bevor diese Kosten mit der Zahl der betroffenen Unternehmen multipliziert werden, sind noch die «Sowieso-Kosten» abzuziehen. Dies sind Kosten für Tätigkeiten, welche die Unternehmen auch ohne Regulierung ausführen würden. Daraus resultieren die realen Gesamtkosten jeder Regulierung. Eruieren der Potenziale zur Vereinfachung und Kostenreduktion Nach der Kostenschätzung galt es, die durch die Regulierung verursachten Probleme und die Verbesserungspotenziale zu eruieren. Dazu standen Interviews mit Experten und Unternehmensverantwortlichen sowie verschiedene weitere Quellen zur Verfügung. Wichtig war hier vor allem, das Reduktionspotenzial und die unabdingbaren Kosten der Regulierungspflicht sauber voneinander zu trennen. Zuerst wurden Verbesserungsvorschläge gesammelt, die anschliessend in Workshops mit Vertreterinnen und Vertretern aus verschiedenen Bereichen (Unternehmen, Wirtschaftsverbände, Bund usw.) anhand vorgegebener Kriterien geprüft wurden. Jährliche Kosten von zehn Milliarden Franken Eine solch detaillierte Schätzung der Kosten, die der Wirtschaft durch die wichtigsten Regulierungen entstehen, wurde in der Schweiz erstmals durchgeführt. Die höchsten Kosten (über 1 Mrd. Franken pro Jahr) liegen in jenen Bereichen, welche die meisten Unternehmen betreffen: die Mehrwertsteuer, das Rechnungslegungs- und Revisions(aufsichts)- Monatsthema Tabelle 1 Regulierungskosten nach Bereichen Bereich Geschätzte Kosten (Mio. CHF pro Jahr) Interpretation Mehrwertsteuer 1759 Betrifft rund 350 000 Unternehmen. Hohe Kosten verursachen Tätigkeiten wie die Bestimmung der steuerbaren Leistungen und des Steuersatzes sowie Korrekturen in den Abrechnungen. Umweltrecht (Luftreinhaltung, Gewässerschutz, Sonder- und Bauabfälle) 1757 Ein Teil dieser Kosten beinhaltet die Sowieso-Kosten der Unternehmen; sie sind daher zu hoch geschätzt. Rechnungslegung und Revisions(aufsichts)recht 1666 Das Kostenniveau lässt sich mit der grossen Anzahl der von den Vorschriften betroffenen Unternehmen sowie den Stückkosten gewisser Vorschriften im Bereich Rechnungslegung und Revision erklären. Baurecht 1608 Die Gesamtkosten entstehen aus der Summe der Regulierungen (Baubewilligung, Brandschutz, Energie, Zivilschutzräume usw.). Tiefbauten und Bauten für Private wurden nicht in die Berechnung einbezogen; die durch die Anwendung privater Normen (z.B. SIA oder ISO) entstehenden Kosten wurden ebenfalls ausgeklammert. Arbeitssicherheit/Unfallversicherung 1213 Die Gesamtkosten ergeben sich aus der Summe der Aufgaben, wie dem Beizug von Spezialisten der Arbeitssicherheit, der Information der Arbeitnehmenden oder dem Kauf von persönlicher Schutzausrüstung. Zollverfahren (definitive Ein- und Ausfuhr) 479 Die Kosten sind auf die grosse Zahl der Zollanmeldungen (ca. 16 Mio.) zurückzuführen; dabei handelt es sich um die Nettoregulierungskosten und nicht die Kosten, die den Unternehmen bei der Vergabe von Aufträgen an Dritte entstehen. AHV/IV/EO 454 Für die Kosten sind vor allem die Verwaltungskostenbeiträge für die Ausgleichskassen verantwortlich. Gewinn- und Kapitalsteuer 346 Den grössten Teil der Kosten macht das Ausfüllen der Steuererklärung aus. Übrige Unternehmenssteuern 392 Die Lohnquellensteuer stellt mit 249 Mio. Franken den grössten Posten dar. Berufsbildung 154 Die Kosten variieren stark je nach Beruf. Zweite Säule 120 Kosten für die Unternehmen, ohne Pensionskassen. Zulassung von ausländischen Erwerbstätigen zum schweizerischen Arbeitsmarkt 20 Die Kosten betreffen hauptsächlich die Arbeitsbewilligungen für Erwerbstätige aus Drittstaaten. Statistik 7 Kosten für die 14 gewichtigsten obligatorischen Statistiken. Quelle: Fellay, Wallart / Die Volkswirtschaft recht, das Baurecht, das Umweltrecht sowie die Arbeitssicherheit (siehe Tabelle 1). Andere Bereiche verursachen überraschend tiefe Kosten, so zum Beispiel die Statistik mit lediglich 7 Mio. Franken. Insgesamt betragen die für die ausgewählten Bereiche geschätzten Kosten rund 10 Mrd. Franken pro Jahr, was 1,7% des BIP entspricht. Isoliert betrachtet sagen diese Zahlen allerdings nichts über die Belastung durch die Regulierung aus, da keine vergleichbaren Zahlen zu deren Nutzen vorliegen. Der Umfang des Nutzens dürfte jedoch mindestens so hoch sein. Verfügbare branchenspezifische Untersuchungen – z.B. im Bereich der Berufsbildung – deuten zumindest darauf hin. Ein Strauss von 32 Massnahmen Um die ermittelten Kosten zu erörtern und nach Reduktionsmöglichkeiten zu suchen, fanden für jeden Bereich gesonderte Workshops statt. In Zusammenarbeit mit den Wirtschaftspartnern wurden dabei 32 Massnahmen identifiziert. Einige davon bergen ein grosses Kostenreduktionspotenzial: – Einheitssatz und Beseitigung der Ausnah men im Bereich der Mehrwertsteuer: Diese 10 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Massnahme hat der Nationalrat Ende 2011 abgelehnt. Die neuen Schätzungen bestätigen allerdings das sehr grosse Potenzial dieser Massnahme; es wird auf mehrere 100 Mio. Franken pro Jahr beziffert. – Harmonisierung im Baurecht: Dass diese Massnahme eine deutliche Reduktion der Kosten für die Unternehmen bewirken dürfte, geht aus einer vertieften Studie hervor, die in Zusammenarbeit mit den wichtigsten betroffenen Partnern durchgeführt wurde. Da dieser Bereich in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fällt, kann der Bund gemeinsam mit den Kantonen eine «Musterstruktur» für die Baugesetze vorschlagen. Die Kantone und Gemeinden können sich daran orientieren, um die Regulierungskosten zu senken. Andere Massnahmen bieten ein geringeres Potenzial: – Aufhebung der Pflicht für die Unternehmen zur Archivierung der Veranlagungsverfü gungen beim Import und Export: Diese Informationen werden bereits bei der Zollverwaltung gespeichert. – Flexiblere Ausgestaltung des Sanitätskon zepts im Dienstleistungsbereich: Damit Monatsthema würden sich die Anforderungen an Unternehmen ohne besondere Gefährdungen reduzieren lassen; – Abschaffung des AHV/IVVersicherungs ausweises (siehe Kasten 2). Erkenntnisse aus dem Projekt Kasten 2 Ein Beispiel für Vereinfachungen im Bereich Sozialversicherungen Im Bereich der Ersten Säule wurden 13 Handlungspflichten untersucht, die insgesamt mit schätzungsweise 453 Mio. Franken zu Buche schlagen. Eine dieser Handlungspflichten ist die Meldung neuer Angestellter bei der AHV/IV-Ausgleichskasse, die Kosten von rund 7,6 Mio. Franken jährlich verursacht. Die Meldung kann entweder per Post oder über das elektronische System Partnerweb (Einzel- oder Listenmeldung) erfolgen. Der Zeitaufwand für den Postweg wurde mit 11 Minuten veranschlagt, während die Einzelmeldung über Partnerweb 4 Minuten und die Listenmeldung 3 Minuten beansprucht. Bei einem Stundenansatz von 56 Franken (Erledigung der Arbeiten im Unternehmen) oder 110 Franken (Treuhänder) und der Fallzahl von z.B. 859 000 über Partnerweb (wovon 8% über Treuhänder) kommt man auf den erwähnten Betrag von 7,6 Mio. Franken. Diese Kosten könnten vermieden werden, wenn die Arbeitgeber nicht mehr verpflichtet wären, ihre neuen Angestellten unter dem Jahr bei der Ausgleichskasse anzumelden und wenn der AHV/IV-Ausweis abgeschafft würde. Diese Verfahren sind überflüssig: – Die AHV-Versichertennummer ist heute auf der obligatorischen Krankenversicherungskarte vermerkt. – Die Eintritte und Austritte könnten im Rahmen der ordentlichen Lohnmeldung erfolgen. Die Umsetzung dieser Änderung müsste allerding mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit – insbesondere für Temporärangestellte – koordiniert werden; zudem wären die grenzüberschreitenden Situationen zu berücksichtigen. Für die Arbeitgeber ergäben sich daraus Einsparungen von rund 7 Mio. Franken; hinzu kämen Einsparungen von 2 Mio. Franken bei den Ausgleichskassen. Alle Bereiche wurden mit der gleichen Methode analysiert. Um brauchbare Zahlen zu erhalten, musste der Ansatz auf jeden ein zelnen Bereich speziell zugeschnitten werden. Da man in einzelnen Bereichen eine grosse Vielfalt unterschiedlicher Situationen antraf, war es teilweise notwendig, Projektionen auf der Basis von Standardfällen vorzunehmen. In jedem Fall lassen sich aber mit dem erworbenen Wissen die Auswirkungen von neuen Regulierungen auf die Wirtschaft künftig besser abschätzen. Das Projekt hat zudem gezeigt, dass die Prozesse in den Unternehmen oft daraus resultieren, dass verschiedene Regulierungen zu sammenwirken. Das Obligationenrecht listet beispielsweise mehrere Anforderungen an die Buchhaltung auf, die auch für die Steuerbehörde (sowie für das Unternehmen selbst) nützlich sind. In diesem Fall ist es sinnlos, die Rechnungslegungsnormen einzig im Obligationenrecht zu vereinfachen, wenn sie im Steuerrecht weiterhin gelten. Hier ist ein integrierter und unternehmensbezogener Ansatz notwendig. Die Grenze zwischen Obligatorischem und Freiwilligem ist manchmal unscharf. Einem KMU sind unter Umständen nicht alle juristischen Feinheiten der geltenden Regulierungen bekannt, und es muss das mit der Regulierung verbundene Risiko entsprechend steuern. Ein KMU führt somit manchmal gewisse Tätigkeiten aus, die nicht obligatorisch sind, oder nützt vorhandene Vereinfachungsmöglichkeiten nicht, während es andere Aufgaben nicht vollständig erfüllt. Auch Normen oder Empfehlungen, die keine Rechtskraft haben, spielen in die Tätigkeiten der Unternehmen hinein. Die Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden hatten bei der Konzeption des Projekts Schwierigkeiten bereitet. Sie stellten sich jedoch häufig als weniger bedeutend heraus als anfänglich vermutet. So liessen sich die Kosten in den meisten Bereichen für die gesamte Schweiz messen, ohne dass eine separate Schätzung nach Kantonen erforderlich war. Diese Kostenschätzung soll dazu dienen, die bestehenden Regelungen dank eines besseren Verständnisses ihrer Struktur zu optimieren, und nicht diese massiv abzubauen. In diesem Sinne soll dieses Projekt auch die breitere Anwendung von Instrumenten wie der KostenNutzen-Analyse fördern. 11 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Abgesehen von einzelnen Ausnahmen ist denn auch nicht eine bestimmte Vorschrift problematisch, sondern die Summe aller Vorschriften. Aus diesem Grund darf keine Möglichkeit ausser Acht gelassen werden: Alle Vereinfachungen, egal in welchem Ausmass, stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen. Kontrolle der Regulierungskosten – eine Daueraufgabe Die Regulierungsfolgenabschätzung wie auch die administrative Vereinfachung stellen für den Bund permanente Aufgaben dar. 2006 legte der Bundesrat über 100 Vereinfachungsmassnahmen vor; 2011 kamen 20 weitere hinzu. Bis 2015 ist ein neuer Bericht über die administrative Entlastung geplant, der ebenfalls zusätzliche Massnahmen enthalten soll. Darüber hinaus gibt es bereits eine Reihe von dauerhaften Instrumenten, die in die gleiche Richtung zielen. So werden beispielsweise sämtliche Gesetze und Verordnungen im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung auf ihre wirtschaftlichen Folgen hin untersucht. Zahlreiche Gesetze enthalten Evaluationsklauseln, gemäss denen nachträglich überprüft werden soll, ob sie das angestrebte Ziel auf effiziente Weise erreichen. Die Wirtschaftsverbände werden bei bedeutenden Revisionen von Gesetzen und Verordnungen systematisch konsultiert und können dazu Stellung nehmen. Dadurch können ihre Mitglieder die Vorschriften in der Folge einfacher anwenden. Im Übrigen gibt es Kommissionen, die auf die Prüfung von Regulierungen spezialisiert sind. Dazu gehören beispielsweise das KMU-Forum, das Gesetzesvorlagen prüft und Vorschläge zur administrativen Entlastung formuliert, oder Fachkommissionen wie das MWST-Konsultativgremium. Ebenfalls zu erwähnen ist die E-GovernmentStrategie des Bundes, die zahlreiche Projekte zur Vereinfachung der administrativen Formalitäten für die Unternehmen umfasst. Nur dank all dieser Instrumente ist es überhaupt möglich, ein Regulierungssystem dieses Umfangs effizient und dynamisch zu verwalten. Monatsthema Regulierungskosten in der beruflichen Grundbildung: Wie viel, weshalb, wofür? Die Bruttokosten der beruflichen Grundbildung sind unbestritten hoch: Der Aufwand der Lehrbe triebe für die Vermittlung der Kompetenzen und für die Betreu ung der Lernenden benötigt Zeit und kostet Geld. Nur ein kleiner Teil davon sind Regulierungskos ten. Doch auch diese summieren sich: Die ermittelten Regulie rungskosten belaufen sich auf 131 bis 473 Mio. Franken jährlich. Aufgrund der hohen Bruttokosten und der substanziellen Regulie rungskosten sind Verbesserungen wichtig. Diese bieten sich ins besondere bei der praktischen Umsetzung der gesetzlichen Pflichten an. Als 2003 die erste Kosten-Nutzen-Erhebung der Universität Bern zur Lehrlingsausbildung erschien, war das Interesse gross.1 Zum ersten Mal konnten die Kosten, aber auch der Nutzen einer beruflichen Grundbildung für die Betriebe quantifiziert werden. Die Bruttokosten einer dreijährigen beruflichen Grundbildung betragen gemäss der neusten Erhebung im Jahr 2012 durchschnittlich rund 86 000 Franken.2 Allerdings ist der Nutzen mit rund 95 000 Franken noch etwas höher. Dieses Resultat ist erfreulich, aber es gilt nicht für alle Berufe und Betriebe. Bei etwa einem Drittel der Lehrbetriebe sind die Kosten nach Ende der Ausbildung (noch) nicht gedeckt. Woran liegt das? Sind Regulierungen daran schuld? Könnten die Kosten der Ausbildung gesenkt werden, wenn die Regulierungen vereinfacht würden? Würden dann noch mehr Betriebe ausbilden? Dies kann nur beantwortet werden, wenn klar ist, welcher Teil der Bruttokosten tatsächlich auf Regulierungen zurückzuführen ist. Genau mit dieser Frage beschäftigt sich die in diesem Beitrag vorgestellte Regulierungskostenstudie.3 Lehrbetriebe leisten oft mehr als gesetzlich vorgeschrieben Die Antwort vorneweg: Für die Lehrbetriebe entstehen hohe Kosten aufgrund der Betreuung, Anleitung, Förderung, Kompetenzvermittlung und Unterstützung der Lernenden. Dieser Aufwand ist allerdings nur zu einem kleinen Teil durch Regulierungen be- Miriam Frey Ökonomin, Projektleiterin B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel 12 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 dingt; er besteht vielmehr im Ziel und Zweck der Berufsbildung selbst. So leisten die Lehrbetriebe oftmals deutlich mehr als gesetzlich vorgeschrieben. Zudem werden die Tätigkeiten der Lehrbetriebe durch die gesetzlichen Vorschriften nicht umfassend abgedeckt. Die Unternehmen haben beispielsweise grossen Spielraum, wie sie die Kompetenzen vermitteln. Dennoch gibt es auch im Bereich der Berufsbildung Regulierungskosten, welche sich u.a. aufgrund der hohen Anzahl Lernender (im Jahr 2011 befanden sich rund 212 000 Lernende in einer dualen beruflichen Grundbildung) summieren: Die von uns ermittelten Regulierungskosten belaufen sich auf 131 bis 473 Mio. Franken jährlich. Wie kommt dieses Ergebnis zustande? Fünf exemplarische Lehrberufe Wie die weiteren Regulierungskostenstudien basiert auch die vorliegende auf der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) entwickelten Methodik des «RegulierungsCheckup». Aufgrund der grossen Anzahl von rund 250 beruflichen Grundbildungen liess sich die Kostenerhebung nicht für alle Lehrberufe durchführen. Daher haben wir fünf der grössten Lehrberufe unter Berücksichtigung weiterer Kriterien – wie z.B. der Ausbildungsdauer – ausgewählt: – Elektroinstallateur/in EFZ; – Kaufmann/Kauffrau EFZ; – Schreiner/in; – Detailhandelsassistent/in EBA; – Fachmann/Fachfrau Gesundheit EFZ. Die Ergebnisse dieser Berufe wurden später auf die Gesamtwirtschaft (d.h. die Gesamtheit aller Lehrberufe) hochgerechnet. Bei einigen gesetzlichen Vorschriften zeigten sich keine Unterschiede zwischen den Berufen; hier war die Hochrechnung eindeutig. Bei denjenigen Handlungspflichten, deren Regulierungskosten sich je nach Lehrberuf unterschieden, wurde für die Gesamtwirtschaft eine Spannweite ermittelt, basierend auf dem Minimal- und Maximalwert der ausgewählten Lehrberufe. Zu beachten ist, dass die Untersuchung auf die duale berufliche Grundbildung be- Monatsthema Tabelle 1 Jährliche Regulierungskosten in der beruflichen Grundbildung In Mio. CHF 1 Elektroinstallateure Kaufleute Schreiner Detailhandels assistenten Fachleute Gesundheit 1.6 15.3 1.1 0.4 7.5 – 1.1 – – 2.9 6.1 2.5 0.7 3.5 – – 0.0 – – 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Dokumentieren und Besprechen des Bildungsstands 2a Beiträge an den Berufsbildungsfonds, branchenbezogen (ohne Personalkosten) 2b Beiträge an den Berufsbildungsfonds, kantonal 3 Tragen der Kosten für überbetriebliche Kurse und dritte Lernorte 4 Zurverfügungstellung von Arbeitsplatz, Einrichtungen und Hilfsmitteln 5 Unterweisen der Lernenden in Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz 6 Absolvieren eines Berufsbildnerkurses 7 Abschliessen und Einreichen von Lehrverträgen 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 8 Beteiligung am Qualifikationsverfahren 1.6 2.2 1.9 0.0 3.6 9 Benachrichtigung der kantonalen Behörde über Lehrvertragsauflösung 0.0 0.0 0.0 0.0 0.0 Die Identifikation der wichtigsten Handlungspflichten erfolgte mittels einer Expertenbefragung. Die ausgewählten Handlungspflichten sind: – Dokumentieren und Besprechen des Bildungsstands; – Zahlen von Beiträgen an den Berufsbildungsfonds: Dabei gilt es zwischen a) branchenbezogenen Berufsbildungsfonds (gesamtschweizerisch) und b) kantonalen Berufsbildungsfonds (branchenübergreifend) zu unterscheiden; – Tragen der Kosten für überbetriebliche Kurse und dritte Lernorte; – Zurverfügungstellung von Arbeitsplatz, Einrichtungen und Hilfsmitteln; – Unterweisen der Lernenden in Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Umweltschutz; – Absolvieren eines Berufsbildnerkurses; – Abschliessen und Einreichen von Lehrverträgen; – Beteiligung am Qualifikationsverfahren; – Benachrichtigung der kantonalen Behörden über Lehrvertragsauflösungen. Als weitere Handlungspflicht wurde das Durchführen von Prozesseinheiten im Lehrberuf der Kaufleute ausgewählt. Da diese allerdings freiwillig sind (die Branchen entscheiden, ob Prozesseinheiten oder Kompetenznachweise für überbetriebliche Kurse angewandt werden), wurden sie in der Studie zwar ausgewiesen, aber nicht in die Hochrechnung der Regulierungskosten mit eingeschlossen. 178.0 9.8 32.6 65.3 38.1 104.6 0.0 9.3 109.5 0.0 131.4 473.2 Quelle: B,S,S. und Rambøll, 2013 / Die Volkswirtschaft schränkt ist. Sie schätzt die Regulierungskosten für Unternehmen (in der Regel Lehrbetriebe). Aufwände der Organisationen der Arbeitswelt wie auch von Prüfungsexpertinnen und -experten wurden nicht quantifiziert. Kasten 1 Ausgewählte Handlungspflichten 35.6 6.0 Total Anmerkungen: – Handlungspflicht für den betreffenden Beruf nicht relevant; leere Felder stehen für fehlende Angaben. Nicht bei allen Handlungspflichten können die Regulierungskosten, ohne restriktive Annahmen zu treffen, auf die einzelnen Berufe heruntergebrochen werden. Quellen: Schätzungen von Experten und Unternehmensvertretern sowie Angaben des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), ausgewählter Kantone und Organisationen der Arbeitswelt im Rahmen der Regulierungskostenstudie berufliche Grundbildung, Daten der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) und des Bundesamtes für Statistik (BFS). Die Fallzahlen unterscheiden sich je nach Beruf. Gesamtwirtschaft Min. Max. Welche Pflichten verursachen welche Kosten? Um die wichtigsten Regulierungen abzubilden, haben wir zunächst die häufigsten und aufwändigsten Handlungspflichten ausgewählt (Kasten 1). Für diese haben wir die jährlichen Regulierungskosten mittels Experten- und Unternehmensschätzung erhoben. Tabelle 1 stellt die Ergebnisse differenziert nach Handlungspflicht und Beruf dar. Die Betrachtung der einzelnen Handlungspflichten zeigt ein auf den ersten Blick überraschendes Ergebnis: Bei den Pflichten, welche mit dem Abschluss von Lehrverträgen, den Lehrvertragsauflösungen, dem Arbeitsplatz sowie der Arbeitssicherheit zusammenhängen, treten keine Regulierungskosten auf. Bei diesen Pflichten würden nämlich sämtliche Kosten auch ohne gesetzliche Vorgaben anfallen. Ein Beispiel: Auch ohne die explizite gesetzliche Vorschrift, die Lernenden in Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz zu unterweisen, würden dies die Lehrbetriebe tun. Stellvertretend sei die Aussage eines Unternehmers dazu zitiert: «Es gibt eine gesetzliche Pflicht in Bezug auf die Arbeitssicherheit? Das war mir nicht ein mal bekannt. Aber natürlich achte ich darauf, dass meine Lernenden sich bei der Arbeit nicht gefährden.» 13 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Der grösste Teil der jährlichen Regulierungskosten entfällt auf die Handlungspflichten, welche die Dokumentation und Besprechung des Bildungsstands, die überbetrieblichen Kurse, die Qualifikationsverfahren sowie die kantonalen Berufsbildungsfonds betreffen. Regulierungskosten auf gesamtwirt schaftlicher Ebene relevant Bislang wurden die Regulierungskosten für die Gesamtwirtschaft betrachtet. Nicht jede Pflicht ist aber für jeden Betrieb und in jeder Situation relevant. Während beispielsweise die Pflichten in Zusammenhang mit dem Qualifikationsverfahren nur Lehrbetriebe mit Lernenden im letzten Lehrjahr betreffen, umfassen die Beiträge an den Berufsbildungsfonds auch Nicht-Lehrbetriebe. Es ist daher auch von Interesse, welche Regulierungskosten bei einem typischen Lehrverlauf auftreten. Oder anders ausgedrückt: Welche Regulierungskosten fallen an, wenn ein Lehrbetrieb einen Lernenden zusätzlich ausbildet? Je nach Beruf bewegen sich die Regulierungskosten einer Lehre zwischen 900 Franken (Detailhandelsassistenten) bis knapp 5000 Franken (Fachleute Gesundheit).4 Dabei ist zwar zu beachten, dass sich die Regulierungskosten auf die gesamte – je nach Beruf unterschiedliche – Lehrdauer beziehen. Im Vergleich zu den eingangs erwähnten jährlichen Bruttokosten von 86 000 Franken (für eine dreijährige Ausbildung) sind die Regulierungskosten für die einzelnen Betriebe jedoch in jedem Fall gering. Monatsthema Mit insgesamt 131 bis 473 Mio. Franken pro Jahr sind sie aber auf gesamtwirtschaftlicher Ebene dennoch substanziell. Die berücksichtigten Regulierungskosten sind zudem nicht die einzigen Aufwände aufgrund von Regulierungen: – Die jüngst zahlreich durchgeführten Berufsreformen verursachen ebenfalls Kosten (z.B. Einarbeitung in neue Prüfungsformen), welche in der vorliegenden Studie als einmaliger Aufwand nicht berücksichtigt wurden. – Nicht nur in der beruflichen Grundbildung gibt es Regulierungen, sondern in einer Vielzahl von Bereichen. In diesem Zusammenhang sei die Aussage eines Experten erwähnt, dass die Regulierungen für sich betrachtet alle in Ordnung seien, aber dass die Summe der Regulierungen den Aufwand ausmache. Kasten 2 Literatur – B,S,S. (2013): Schätzung der Kosten und Vereinfachung der Regulierungen im Bereich der beruflichen Grundbildung, in Kooperation mit Rambøll Management Consulting, im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation. – Kuhn, A., Kriesi, I., Schweri, J. (2013): Regulierungskosten in der beruflichen Grundbildung, Begleitbericht, Eidgenössisches Hochschulinstitut für Berufsbildung, im Auftrag des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation. – Schweri, J., Mühlemann, S., Pescio, Y., Walther, B., Wolter, S., Zürcher, L. (2003): Kosten und Nutzen der Lehrlingsausbildung aus der Sicht Schweizer Betriebe. Beiträge zur Bildungsökonomie, Band 2. Zürich/ Chur: Verlag Rüegger. – Strupler, M., Wolter, S. (2012): Die duale Lehre: eine Erfolgsgeschichte – auch für Betriebe. Ergebnisse der dritten KostenNutzen-Erhebung der Lehrlingsausbildung aus der Sicht der Betriebe. Beiträge zur Bildungsökonomie, Band 4. Zürich/Chur: Verlag Rüegger. 1 2 3 4 Vgl. Schweri et al. (2003). Vgl. Strupler, Wolter (2012). Vgl. B,S,S. (2013). Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung (EHB) hat mit den erhobenen Regulierungskosten weitere Berechnungen durchgeführt und eine Hochrechnung auf die gesamtwirtschaftlichen Regulierungskosten bei einem typischen Lehrverlauf vorgenommen. Die Hochrechnung basiert auf dem durchschnittlichen Anteil der Regulierungskosten an den totalen Kosten der beruflichen Grundbildung und schätzt jährliche Regulierungskosten von 153,4 Mio. Franken (vgl. Kuhn et al., 2013). Noch nicht darin enthalten sind die Regulierungskosten in den Bereichen Berufsbildungsfonds (branchenbezogen und kantonal) sowie Berufsbildnerkurse. 5 Die individuelle praktische Arbeit (IPA) ist eine Form des Qualifikationsbereichs «praktische Arbeit» im Rahmen des Qualifikationsverfahrens. Bei Berufen mit einer IPA erfolgt die Aufgabenstellung individuell für jeden Kandidaten/jede Kandidatin, und die Prüfung findet im Lehrbetrieb statt. Im Gegensatz dazu gibt es auch Berufe mit einer sog. vorgegebenen praktischen Arbeit (VPA), welche eine Sammelprüfung darstellt. Wie lassen sich die Regulierungen vereinfachen? Zunächst ist zu sagen, dass die Unternehmensvertreter eine hohe Akzeptanz in Bezug auf die gesetzlichen Handlungspflichten im Bereich der beruflichen Grundbildung aufbringen. Dies zeigt sich etwa in der eingangs erwähnten Tatsache, dass das Engagement vieler Lehrbetriebe weit über die gesetzlichen Pflichten hinausgeht. So finden beispielsweise die Dokumentation und Besprechung des Bildungsstands in vielen Betrieben häufiger statt als (minimal) vorgegeben. Das ist insofern kaum überraschend, als Dokumentation und Besprechung des Bildungsstands pädagogische Instrumente darstellen. Oder wie es ein Berufsbildner ausdrückt: «Der Aufwand zur Dokumentation und Besprechung des Bil dungsstands ist sehr hoch. Aber: Der Nutzen ist es eben auch.» Die Probleme aus Sicht der Betriebe betreffen daher kaum die rechtlichen Grundlagen, sondern stammen vielmehr aus der praktischen Ausgestaltung der gesetzlichen Pflichten. Zusammen mit Experten und Unternehmen wurden drei konkrete Verbesserungsvorschläge erarbeitet, welche diesen Problemen begegnen und die Regulierungskosten reduzieren können. – Vorschlag 1 – Vereinfachung des Qualifika tionsverfahrens bei der Prüfungsform IPA5: Zuhanden der Lehrbetriebe sollte ein «Rahmen» für die Bewertung der IPA erarbeitet werden (je nach Beruf ist dies bereits umgesetzt). Zudem sollte die Prüfungsdauer in einigen Berufen mit IPA verkürzt werden. Dies muss berufsspezifisch erfolgen und ist möglicherweise erst in einem längeren Zeithorizont umsetzbar. Mit den beiden Massnahmen würden 14 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 die Regulierungskosten im Bereich der Qualifikationsverfahren reduziert. Die Massnahmen beeinträchtigen den Regulierungsnutzen nicht. – Vorschlag 2 – OnlineDienstleistungen: Alle Kursunterlagen der Berufsbildner- und der überbetrieblichen Kurse sollten online zur Verfügung gestellt werden (je nach Beruf ist dies bereits umgesetzt). Die Regulierungskosten der Handlungspflichten bezüglich dieser Kurse könnten dadurch reduziert werden. Zudem ist mit einer Erhöhung der Akzeptanz bei den Lehrbetrieben zu rechnen. Die Massnahme beeinträchtigt den Regulierungsnutzen nicht, und die Kosten sind als gering einzuschätzen. – Vorschlag 3 – Koordination mit Berufsfach schulen: Die Koordination mit den Berufsfachschulen ist zu verbessern; die Berufsfachschulen sollten sich stärker an den Bedürfnissen der Lehrbetriebe orientieren. Die Regulierungskosten würden dadurch reduziert, und die Akzeptanz bei den Lehrbetrieben könnte verstärkt werden. Die Massnahme beeinträchtigt den Regulierungsnutzen nicht. Gemäss Expertenaussagen ist die Umsetzbarkeit allerdings schwierig (Autonomie der Schulen). Welche Schlüsse ergeben sich aus den Studienergebnissen? Kommen wir auf die eingangs gestellte Frage zurück: Sind die Regulierungen schuld an den hohen Bruttokosten in der beruflichen Grundbildung? Dies ist nicht der Fall. Dennoch bewegen sich die Regulierungskosten in einer substanziellen Grössenordnung. Die administrative Entlastung der Betriebe sollte daher auch im Bereich der beruflichen Grundbildung immer im Blick behalten werden. Vereinfachungen bieten sich insbesondere in der praktischen Umsetzung der ge setzlichen Pflichten an. Monatsthema Im Umweltbereich sind Regulierungen trotz bedeutender Kosten breit akzeptiert Gesetzliche Anforderungen an die Abwasserreinigung, an den Um gang mit Bau und Sonderabfällen sowie an die Luftreinhaltung bei Feuerungsanlagen verursachen den Unternehmen je nach Bereich jährliche Kosten von schätzungs weise 75 bis 740 Mio. Franken. Dass sich diese Regulierungen zur Umweltschonung lohnen, wird von den betroffenen Unterneh men anerkannt. Dennoch sehen sie spezifische Verbesserungs möglichkeiten, wie eine aktuelle Studie zu Regulierungskosten im Umweltbereich zeigt. Jeder Malerbetrieb muss die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Reinigungsanlage selbst tragen. Solche und Foto: Keystone andere Regulierungskosten im Umweltbereich wurden in der Studie untersucht. Anna Vettori Ökonomin, Bereichsleiterin und Partnerin INFRAS, Zürich Juliane Fliedner Ökonomin, wissenschaftliche Mitarbeiterin INFRAS, Zürich Curdin Conrad Jurist, juristischer Mitarbeiter Ecosens AG, Wallisellen Tobias Graf Umweltingenieur, naturwissenschaftlicher Mitarbeiter Ecosens AG, Wallisellen Jeden Tag werden in der Schweiz tausende von Wänden frisch gestrichen. Für die Maler ist die Arbeit nach dem letzten Pinselstrich aber noch nicht getan. Zurück in der Werkstatt reinigen sie Pinsel, Roller und Gebinde. Da Farben und Lacke gewässerbelastende Schwermetalle und Kohlenwasserstoffe enthalten, müssen Abwässer aus Malerwerkstätten gereinigt werden, bevor sie in die Kanalisation eingeleitet werden. Dies geschieht in einer Spaltanlage, in welcher das Abwasser von der Pinselreinigung mit Spaltpulver gemischt wird und ein Filtersack anschliessend die gebundenen Schadstoffe vom Wasser trennt. Während das Klarwasser in die Kanalisation geleitet werden kann, ist der Schlamm als Sonderabfall zu entsorgen. Die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Spaltanlage sowie die Entsorgung des schadstoffhaltigen Schlamms trägt der Malerbetrieb. Dabei handelt es sich um Regulierungskosten, weil diese in den betroffenen Unternehmen aufgrund gesetzlicher Anforderungen entstehen. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (Bafu) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) haben Infras und Ecosens die Regulierungskosten der Un- 15 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 ternehmen für die Abwasserreinigung, die Luftreinhaltung bei Feuerungsanlagen sowie für die Entsorgung von Sonder- und Bauabfällen ermittelt. Zudem hat die Studie Verbesserungsvorschläge identifiziert, welche dazu beitragen können, die Regulierungskosten zu reduzieren. Ausgewählt wurden diese Bereiche, weil die entsprechenden gesetzlichen Anforderungen entweder viele Unternehmen betreffen oder weil sie in einem Unternehmen in der Regel hohe Kosten verursachen. Abwasserreinigung: Gutes Kosten NutzenVerhältnis Regulierungskosten für die Abwasserreinigung lassen sich in Kosten für die betriebsinterne Abwasserreinigung und in Abwassergebühren unterteilen, mit denen letztlich die Kanalisation und die Abwasserreinigungsanlagen (ARA) finanziert werden. Diese Gebühren müssen in der Schweiz alle Unternehmen bezahlen.1 Besonders relevant sind die Regulierungskosten für Unternehmen, in deren Produktionsprozesse gewässerbelastende Abwässer anfallen, und die Monatsthema Tabelle 1 Regulierungskosten in den untersuchten Umweltbereichen Umweltbereich Anzahl betroffene Unternehmen Jährliche Regulierungskosten Verbesserungsvorschläge Betriebsinterne Abwasserbehandlung 29 000 290 Mio. CHF Nachgelagerte Abwasserbehandlung in zentralen Abwasserreinigungsanlagen Über Gebühren alle Unternehmen (rund 300 000) 450 Mio. CHF −Verbesserung der Information −Umsetzung gemeinsamer Massnahmen 12 300 Baustellen (von privaten Unternehmen, die als Bauherren auftreten) 12 300 (dito) 110 Mio. CHF 470 Mio. CHF 30 000 Abgeberbetriebe 4 Mio. CHF 550 Entsorgungsunternehmen 1 Mio. CHF 30 000 Abgeberbetriebe 360 Mio. CHF 100 000 8000 20 Mio. CHF 55 Mio. CHF Gewässerschutz Bauabfälle Trennung der Bauabfälle auf der Baustelle Pflicht zur umweltverträglichen Entsorgung von Abfällen und Kostentragungspflicht des Inhabers (inkl. Transport) −Verbesserte Planung des Bauvorhabens, Untersuchungspflicht für Bauherren – Förderung des Einsatzes von Recyclingbaustoffen −Anpassung der Anforderung an die Qualifikation von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial als unverschmutzt (im Sinne der TVA) Sonderabfälle Verkehr mit Sonderabfällen (Abgeberbetriebe) Verkehr mit Sonderabfällen (Entsorgungsunternehmen) Pflicht zur umweltverträglichen Entsorgung von Sonderabfällen und Kostentragungspflicht des Inhabers Keine nennenswerten Vorschläge Luftreinhaltung Feuerungskontrolle Sanierungspflicht −Differenzierte Kontrollperioden Quelle: Vettori, Fliedner, Conrad, Graf / Die Volkswirtschaft deshalb die Abwässer behandeln müssen, bevor sie sie in die Kanalisation einleiten. Dazu zählen in der Schweiz ca. 30 000 Betriebe, darunter Garagen, Malerbetriebe, Restaurationsbetriebe, Lebensmittelhersteller (z.B. milchverarbeitende Betriebe), chemische Unternehmen, metallverarbeitende Betriebe sowie Oberflächenbehandlungs- und Galvanikbetriebe. Je nach Abwasser benötigen diese Unternehmen einfache2 oder komplexe Anlagen für die Abwasserreinigung. Letztere ermöglichen es beispielsweise, bei der Oberflächenbehandlung Metalle mittels Sparspülbädern zurückzugewinnen. In Anbetracht der teilweise stark gestiegenen Metallpreise sind solche prozessintegrierten Massnahmen in der Regel auch wirtschaftlich lohnenswert. Weitere gewässerbelastende Stoffe – wie Cyanide, Säuren oder Laugen sowie Schwermetalle – müssen in zusätzlichen Reinigungsstufen behandelt werden. Die in Unternehmen anfallenden Kosten für die Abwasserreinigung inklusive Abwassergebühren belaufen sich auf jährlich rund 740 Mio. Franken. Davon entfallen rund 450 Mio. Franken auf Abwassergebühren und 290 Mio. Franken auf die betriebsinterne Abwasserbehandlung. Zur Beurteilung dieser Schätzungen ist es wichtig zu sehen, dass diesen Regulierungskosten bedeutende Nutzen gegenüber stehen. Abwasserreinigungen halten 16 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 die Umweltbelastung in Gewässern in Grenzen, indem sie Schmutzstoffe3 und Schadstoffe4 reduzieren. Sie verhindern damit, dass die Gesundheit von Menschen, Tieren und Pflanzen beeinträchtigt und kommunale ARA überbelastet werden. Dieser Umweltnutzen wird von den Unternehmen anerkannt. Die Unternehmen akzeptieren diese Regulierungen im Grossen und Ganzen und nehmen die damit verbundenen Kosten nicht als unnötige Belastung wahr. Den Vollzug beurteilen die Befragten als wenig problematisch oder sogar als unproblematisch. Grundsätzliche Kritik wird nicht geäussert. Belastend sind die Regulierungskosten allenfalls für kleine Unternehmen. Gerade Kleinstunternehmen wissen häufig nur wenig über die Regulierungen und deren Nutzen, entsprechend gering ist die Akzeptanz. Problematisch ist aus Sicht der Befragten – insbesondere der KMU – eher die Belastung durch die Vielzahl der Regulierungen (Umwelt-, Sozial-, Baurecht etc.) und weniger die Belastung durch einzelne spezifische Regulierungen. Die Verbesserungsvorschläge, welche die Experten und Unternehmen genannt haben, zielen daher häufig darauf ab, das im Prinzip erfolgreich funktionierende System zu optimieren. Beispielsweise sollten die betroffenen Unternehmen bessere Informationen über prozessintegrierte Massnahmen erhal- Monatsthema ten. Es gilt ihnen aufzuzeigen, dass Massnahmen zur betriebsinternen Abwasserreinigung Gebühren reduzieren und Ressourcen (z.B. Wasser, Chemikalien) einsparen können. Unternehmen mit einfachen Anlagen sollten dazu angehalten werden, vermehrt gemeinsame Einrichtungen zu nutzen. Beispielsweise könnten sich mehrere Malerbetriebe eine Spaltanlage teilen. Bauabfälle: Alle Baustellen in der Schweiz sind betroffen 1 Haushalte ebenfalls; deren Kosten sind hier aber nicht das Thema. 2 Z.B. Spaltanlagen, Öl- und Fettabscheider, Koaleszenzabscheider. 3 Schwebstoffe und eutrophierende Stoffe wie z.B. Nitrate und Phosphate. 4 Organische Halogen-, Phosphor- und Zinnverbindungen, Cyanide, Metalle und Metallverbindungen, Biozide und Pflanzenschutzmittel usw. 5 Anforderungen an die Qualifikation von Aushub, Abraum- und Ausbruchmaterial, damit sie als unverschmutzt gelten. Bei Bauabfällen verlangen die Regulierungen, dass Abfälle bei Neu-, Umbau und Abbrucharbeiten auf der Baustelle getrennt werden. Dies geschieht beispielsweise, indem ein Bagger Metalle und Holz von mineralischen Bauabfällen (z.B. Betonbruch) und brennbaren Abfällen (z.B. Verpackungsmaterial) trennt und in verschiedenen Mulden sortiert. Anschliessend müssen die Abfälle von der Baustelle geführt und umweltgerecht entsorgt werden. Betroffen sind dabei grundsätzlich alle rund 12 000 Baustellen in der Schweiz, bei denen Unternehmen die Bauherrschaft übernehmen, beispielsweise wenn sie ein Bürogebäude abreissen, umbauen oder neu bauen lassen. In der Praxis übertragen die Unternehmen die Aufgabe zur Trennung und Entsorgung von Bauabfällen in der Regel an das zuständige Bauunternehmen. Dieses verrechnet die anfallenden Kosten seinerseits an die Bauherrschaften. Die gesamten Regulierungskosten belaufen sich auf jährlich rund 580 Mio. Franken, wobei 110 Mio. Franken für die Trennung der Bauabfälle auf der Baustelle anfallen. 470 Mio. Franken betragen die Kosten für den Transport und die Entsorgung der Bauabfälle auf einer Deponie oder durch spezialisierte Firmen. Die befragten Experten und Unternehmer sind sich grundsätzlich einig, dass diese Kosten angemessen sind. Aufgrund der umwelt- und raumplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen könnten «gemischte» – bzw. nicht getrennte – Bauabfälle heute gar nicht oder nur in sehr seltenen Fällen einer Deponie zugeführt werden. Bauabfälle, die nicht auf der Baustelle getrennt werden, müssten daher nachträglich in einer Sortieranlage behandelt werden. Je nach Art und Zusammensetzung der Abfälle würde dies im Vergleich zum Aufwand für die Trennung auf der Baustelle sogar zu höheren Kosten führen. Der Nutzen der umweltverträglichen Entsorgung von Bauabfällen wird von den Unternehmen und den Experten ebenfalls grundsätzlich anerkannt. Als problematisch beurteilt wird, dass Rückbauarbeiten häufig ungenügend geplant werden und dass die gesetzlichen Anforderungen für nicht umwelt- 17 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 belastende Materialien5 zu hoch sind. Die vorgebrachten Verbesserungsvorschläge fokussieren denn auch darauf, Rückbauarbeiten besser zu planen und vermehrt Recyclingbaustoffe einzusetzen. Für beide Anliegen sind im Rahmen der geplanten Revision der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA) Anpassungen bereits vorgesehen. Sonderabfälle: Vor allem die Entsorgung kostet Als Sonderabfälle gelten unter anderem Lösungsmittel, chemische Reaktionsrückstände, Strassensammlerschlämme, brennbare Rückstände, Schlacken und Aschen. Sonderabfälle dürfen nicht via Kehricht oder Kanalisation entsorgt, sondern müssen bei spezialisierten Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Die Regulierungen zu den Sonderabfällen verlangen, dass Unternehmen, bei denen die Sonderabfälle anfallen, die Transportwege der Abfälle in einem Begleitschein dokumentieren und die Sonderabfälle umweltgerecht – meistens in einer Verbrennungsanlage – entsorgen. Betroffen von den Regulierungen sind jährlich etwa 30 000 Abgeber- und 500 Entsorgungsbetriebe. Die anfallenden Regulierungskosten belaufen sich insgesamt auf rund 370 Mio. Franken. Davon entfällt nur ein geringer Teil – ca. 5 Mio. Franken – auf den Vollzug administrativer Vorschriften über den Verkehr mit Sonderabfällen. Der weitaus grössere Teil der Kosten – ca. 360 Mio. Franken – zahlen die Unternehmen für die umweltverträgliche Entsorgung der Sonderabfälle. Wie bei der Abwasserreinigung und den Bauabfällen beurteilen Experten und Unternehmen den Vollzug der Vorschriften auch bei den Sonderabfällen als sehr gut eingespielt. Die betroffenen Unternehmen beanstanden die Vorschriften nicht. Insbesondere das Informatiksystem mit den elektronischen Begleitscheinen bezeichnen sie als anwenderfreundliche und effiziente Vollzugslösung. Auch bezüglich der Pflicht zur umweltgerechten Entsorgung von Sonderabfällen haben sie grundsätzlich keine Beanstandungen. Nennenswerte Verbesserungen drängen sich somit keine auf. Luftreinhaltung: Relativ geringe Regulierungskosten Im Bereich Luftreinhaltung haben wir die Kosten der Unternehmen für die Feuerungskontrolle und die Sanierungspflicht von Feuerungsanlagen ermittelt. Kosten fallen an, wenn der Feuerungskontrolleur bei der Heizungsanlage misst, ob die Grenzwerte eingehalten werden, oder wenn das Unternehmen Monatsthema Die drei zentralen Ergebnisse der Studie Sonderabfälle dürfen nicht via Kehricht oder Kanalisation entsorgt, sondern müssen bei spezialisierten Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Kasten 1 Literatur – INFRAS/Ecosens 2013: Regulierungskosten im Bereich Umweltrecht. Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU). Die Studie basiert auf Experten- und Unternehmensinterviews gemäss der vom SECO entwickelten Methode des «Regulierungs-Checkup». – Staatssekretariat für Wirtschaft SECO: Regulierungs-Checkup. Handbuch zur Schätzung der Kosten von Regulierungen sowie zur Identifizierung von Potenzialen für die Verbesserung und Kostenreduktion. 21. Dezember 2011 Foto: Keystone die Heizung sanieren oder ersetzen muss, weil sie die Grenzwerte – z.B. bezüglich Stickoxide oder Feinstaub – nicht mehr einhält. Betroffen sind alle rund 100 000 Unternehmen in der Schweiz, die eine Heizung – z.B. in einem Bürogebäude – betreiben, sowie jene 8000 Unternehmen pro Jahr, die eine Sanierung oder einen Heizungsersatz vornehmen müssen. Die Sanierungspflicht verursacht bei den betroffenen Unternehmen hohe Kosten. Da die meisten Anlagen aber nicht allein wegen der Sanierungspflicht erneuert werden, fällt ein Grossteil der Kosten sowieso an. Diese sogenannten «Sowiesokosten» zählen nicht als Regulierungskosten. Bei der Feuerungskontrolle hingegen sind viele Unternehmen betroffen; die Regulierungskosten sind aber gering, weil für eine Feuerungskontrolle nur geringe Kosten anfallen. Insgesamt werden die Regulierungskosten (exklusiv Sowiesokosten) auf rund 75 Mio. Franken geschätzt, wobei etwa 55 Mio. Franken für die Sanierung von Feuerungsanlagen und knapp 20 Mio. Franken für die Feuerungskontrolle anfallen. Im Vergleich zu den Brennstoffkosten sind die Regulierungskosten damit relativ niedrig. Die Regulierungen und der Vollzug werden von fast allen befragten Experten und Unternehmen akzeptiert und als unproblematisch beurteilt. Der Vollzug könnte allenfalls dadurch optimiert werden, dass Unternehmen, welche die Grenzwerte sehr deutlich unterschreiten, weniger häufig kontrolliert würden. 18 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Die geschätzten jährlichen Regulierungskos ten in den untersuchten Bereichen belaufen sich auf 740 Mio. Franken für die Abwasserreinigung, 580 Mio. Franken für die Trennung und Entsorgung von Bauabfällen, 365 Mio. Franken für Sonderabfälle und 75 Mio. Franken für die Luftreinhaltung bei Feuerungen. Die Kostenschätzungen beruhen auf Expertenmeinungen und können im Sinne von Grössenordnungen als solide bezeichnet werden. Der Vollzug der Regulierungen wird grundsätzlich als gut etabliert und gut umgesetzt beurteilt. Die Unternehmen anerkennen den Umweltnutzen der Regulierungen. Im Grossen und Ganzen werden die Regulierungen akzeptiert und die damit verbundenen Kosten werden nicht als grosse Belastung bezeichnet. Eine grundlegende Änderung des Systems drängt sich nicht auf; es besteht aber Potenzial für Optimierungen, z.B. bessere Informationen über die Vorteile (Ressourceneinsparung) von prozessintegrierter Abwasserreinigung oder die bessere Planung von Bauvorhaben. Den Regulierungskosten stehen signifi kante Nutzen gegenüber, indem sie die Umweltbelastung von Luft, Böden und Gewässern und damit verbundene Schäden an Menschen und Natur in Grenzen halten (Gesundheitsschäden, Schäden an Ökosystemen, Gebäudeschäden etc.). Hinzu kommen Wertschöpfungs- und Beschäftigungseffekte für die von den Regulierungen betroffenen Unternehmen sowie für Firmen, die den betroffenen Unternehmen Vorleistungen liefern können (Betriebsmittel, Planungsdienstleistungen, Entsorgungsleistungen etc.). Monatsthema Regulierungskosten im Bereich Baurecht gehen zulasten der Bauherrschaft und der Konsumenten Jährlich werden in der Schweiz über 50 000 Hochbauvorhaben realisiert, die Mehrheit davon durch die Wirtschaft. Jedes Pro jekt muss eine Fülle an Vorschrif ten einhalten, damit es schliess lich realisiert werden kann. Die Regulierungen kosten die Wirt schaft als Bauherr jährlich rund 1,6 Mrd. Franken; das sind rund 5%–6% des Bauvolumens der Wirtschaft. Möglichkeiten zur Verringerung der Regulierungs kosten sind zwar vorhanden, bleiben aber beschränkt. Die Bauwirtschaft profitiert meist von den Regulierungen, da die Kosten fast vollständig als Mehrumsatz in der Bauwirtschaft anfallen. Die übrige Wirtschaft und die Konsumenten haben die Regulierungskosten zu tragen. Foto: Keystone Das Hochbauvolumen der Wirtschaft beläuft sich im Jahr 2011 auf rund 30 Mrd. Franken. Dies entspricht zwei Dritteln des gesamten Hochbauvolumens in der Schweiz und rund der Hälfte des gesamten Bauvolumens im Hoch- und Tiefbau im Jahr 2011. Die Analyse beschränkte sich auf den Hochbau, da der Tiefbau fast ausschliesslich durch öffentliche Aufträge bestimmt wird und somit die Wirtschaft als Bauherr kaum betrifft. Die Regulierungskostenanalyse im Bereich Baurecht berücksichtigte ausschliess- lich diejenigen Aufwände, welche von der Wirtschaft als Bauherr zu tragen und damit als Standortnachteil für die Schweizer Wirtschaft zu werten sind. Sie schätzte die baurechtlich bedingten Regulierungskosten in elf verschiedenen Handlungsfeldern (siehe Tabelle 1) und erarbeitete Ansätze für eine Vereinfachung und/oder Kostenreduktion. Die Regulierungskosten wurden für jedes Handlungsfeld anhand von sechs konkreten Bauvorhaben in der Stadt Zürich geschätzt und anschliessend auf das gesamte Hoch- Dr. Jürg Kuster BHP – Hanser und Partner AG Paul Curschellas Dipl. Arch. FH SIA, Leiter Building Information Technology, Institut für Technologie in der Architektur, ETH Zürich Peder Plaz Betriebsökonom, BHP – Hanser und Partner AG 19 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Monatsthema Tabelle 1 Übersicht der Handlungsfelder im Baurecht Baubewilligungsverfahren Prüfung der Rechtskonformität des geplanten Bauwerks, Einbezug von Anspruchsgruppen und – bei Berechtigung – Gewährung von Rechtsmitteln Brandschutz Verhindern von Bränden respektive Schadensbegrenzung im Brandfall Energetische Massnahmen Umweltverträgliche, sparsame und effiziente Nutzung von Energie Hindernisfreies Bauen Sicherstellung des Zugangs zu einer Baute oder Anlage ohne Hindernisse Parkierung Umsetzung des lokalen Verkehrskonzepts – Bereitstellung und Begrenzung von Parkplätzen Zivilschutz Bereitstellung von Schutzräumen für die Bevölkerung als Notunterkunft Erdbebensicherheit Prävention von Schäden an Personen und Sachwerten, hervorgerufen durch Erdbeben Gesundheit/Hygiene Schutz der Gebäudenutzer und Bereitstellung von Erholungsund Sanitärräumen Lärmschutz Schutz der Bevölkerung vor schädlichem und lästigem Lärm Arbeitssicherheit Schutz der Mitarbeiter und Nutzer der Gebäude Öffentliches Beschaffungswesen Wettbewerb bei der Beschaffung von Gütern, Dienst- und Bauleistungen Quelle: BHP – Hanser und Partner AG; ETHZ Institut für Technologie in der Architektur / Die Volkswirtschaft bauvolumen der Wirtschaft hochgerechnet (siehe Kasten 1). Betrachtet wurden die Kategorien Neubauten sowie Um- und Erneuerungsbauten in den drei Bereichen Wohnen (z.B. Mehrfamilienwohnhaus), öffentlich zugängliche Gebäude (z.B. Schule) und Arbeiten (z.B. Bürogebäude). Kasten 1 Analyse der Regulierungskosten im Baurecht Die Handlungspflichten im Baurecht sind vielfältig und je nach Bauvorhaben und Standort unterschiedlich. – Einerseits verursachen vorgeschriebene Verfahren (Baubewilligung, Energienachweis, etc.) Regulierungskosten im Bereich Baurecht. Andererseits entstehen für Bauherren Mehrkosten durch Vorschriften, welche direkt mit baulichen Massnahmen verbunden sind wie beispielsweise dem Einbau einer Brandschutztür. – Bauvorhaben werden durch Vorschriften verschiedener staatlicher Ebenen reguliert. So existieren für die meisten Handlungsfelder auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene Vorschriften, die bei einem Bau berücksichtigt werden müssen. Nur das Handlungsfeld Zivilschutz ist auf nationaler Ebene abschliessend geregelt. Die Studie untersuchte sechs konkrete Bauvorhaben für den Referenzstandort Stadt Zürich sowie zwölf Vergleichsstandorte in den Kantonen Zürich (Bassersdorf, Hausen am Albis), Bern (Bern, Brügg, Hasliberg), St.Gallen (Wil, Wittenbach, Benken), Genf (Baurecht kantonal abschliessend geregelt) und Wallis (Sion, Zermatt, Fully). Diese Betrachtung ermöglicht, allfällige regionale Unterschiede zu identifizieren. Dies führte schliesslich zu insgesamt über 10 000 Regulierungskostenpositionen, welche im Rahmen der Analyse betrachtet wurden. Bauwirtschaft profitiert tendenziell von Regulierungen Die Regulierungskosten des Hochbaus betragen für die Schweizer Wirtschaft im untersuchten Jahr 2011 insgesamt rund 1,6 Mrd. Franken oder knapp 6% des betrachteten Hochbauvolumens. Wie Grafik 1 zeigt, fallen die Regulierungskosten des Baubewilligungsverfahrens (637 Mio. Fr.) am stärksten ins Gewicht, gefolgt von den Handlungsfeldern Brandschutz (354 Mio. Fr.), energetische Massnahmen (175 Mio. Fr.), Zivilschutz (123 Mio. Fr.) und Gesundheit/Hygiene (113 Mio. Fr.). Rund die Hälfte der betrachteten Handlungsfelder weisen Regulierungskosten von weniger als 100 Mio. Franken auf. Es bestehen signifikante Regulierungskostenunterschiede zwischen Neu- und Umbauten sowie zwischen den betrachteten Gebäudekategorien Wohnen, öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeiten: – Die Regulierungskosten bei Neubauten sind mit insgesamt rund 2% – 5% der gesamten Erstellungskosten verhältnismässig bescheiden, während die Regulierungskosten bei Umbau-/Erneuerungsprojekten in einzelnen Handlungsfeldern bis zu 10% und insgesamt bis zu 32% der 20 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Projektkosten betragen können. Grundsätzlich ist bei Um- bzw. Erneuerungsbauten jedoch davon auszugehen, dass nicht Regulierungskosten für die Einhaltung aller Handlungsfelder anfallen, sondern lediglich ein Teil der theoretisch möglichen Regulierungskosten entsteht. Dies wurde auch im Rahmen der Hochrechnung berücksichtigt (siehe Tabelle 2). – Im Neubau ergeben sich Regulierungskosten primär in den Bereichen Brandschutz (237 Mio. Fr.), Zivilschutz (119 Mio. Fr.) und Baubewilligungsverfahren (136 Mio. Fr.). Bei Erneuerungs- und Umbauten liegen die Mehrkosten vor allem in den Bereichen Baubewilligungsverfahren (501 Mio. Fr.), Brandschutz (117 Mio. Fr.), Energie (167 Mio. Fr.), und Gesundheit/Hygiene (90 Mio. Fr.). – Grundsätzlich ist der Bau von öffentlich zugänglichen Gebäuden mit mehr bzw. strengeren Auflagen verbunden als beispielsweise derjenige von Wohnbauten. Obwohl bei öffentlich zugänglichen Gebäuden oftmals von Grössenvorteilen aufgrund umfangreicherer Bauvolumen profitiert werden kann, widerspiegeln sich die strengeren Auflagen in den Regulierungskosten. So liegt der Regulierungskostenanteil bei Wohnbauten am tiefsten, gefolgt von Bürogebäuden und öffentlich zugänglichen Bauten. Für das gesamte Hochbauvolumen der Schweizer Wirtschaft spielen öffentlich zugängliche Bauten jedoch eine untergeordnete Rolle. Die Regulierungskosten tragen weitgehend die Bauherren bzw. die Abnehmer der Immobilien. Die Bauwirtschaft profitiert meist von den Regulierungen, da die Kosten der Bauherren fast vollständig als Mehrumsatz in der Bauwirtschaft anfallen. Das bedeutet, dass die Schweizer Bauwirtschaft von Regulierungen tendenziell profitiert, während die übrige Wirtschaft (inklusive exportorientierte Unternehmen) sowie die Konsumenten die Mehrkosten zu tragen haben. Die Betrachtungen in den verschiedenen Kantonen und Gemeinden haben gezeigt, dass regionale Unterschiede in der Auslegung und im Vollzug (z.B. der Kontrolle) der gesetzlichen Vorgaben bestehen. In den meisten Handlungsfeldern weisen die betrachteten Regionen jedoch keine beträchtlichen Unterschiede gegenüber dem Referenzstandort Stadt Zürich auf. Ansatzpunkte zur Optimierung der Regulierungskosten Will man die derzeit bestehenden Regulierungskosten verringern, ohne den heuti- Monatsthema Tabelle 2 Übersicht der Ergebnisse Wohnen Arbeiten Öffentliche Bauten Umbau Neubau Umbau Neubau Umbau Neubau 14 956 3998 4568 3146 564 249 20 089 7392 3445 10 713 1118 3994 208 382 4771 15 089 2% 11% 5% 18% 6% 25% 4% 18% Bauvolumen der Wirtschaft 2011 in Mio. CHF Anzahl Bauvorhaben der Wirtschaft 2011 Regulierungskostenanteil a Ohne landwirtschaftliche Bauten und weitere Spezialbauten. Regulierungskosten nach Handlungsfeld In Mio. CHF 700 600 500 – 400 300 200 100 en tz – sw es hu sc ru af fu Lä ng rm ie rk Pa si en ch eb es db sB Er sf ni er Öf fe nt lic he Hi nd ng it he ch sB ie re si its be Ar er au he er ch Hy it/ he nd en it e en gi hu lsc vi Zi su Ge ch tis ge er En tz en m ah sn as eM ew il ve ligu r f ng ah s re n Br an ds ch ut z 0 ub Umbau Quelle: BHP – Hanser und Partner AG; ETHZ Institut für Technologie in der Architektur / Die Volkswirtschaft Grafik 1 Ba Totala Neubau Quelle: BHP – Hanser und Partner AG; ETHZ Institut für Technologie in der Architektur / Die Volkswirtschaft – gen Nutzen der Regulierungen zu beeinträchtigen, so stehen folgende zu prüfende und weiter zu vertiefende Handlungsansätze im Vordergrund: – Eine nationale Standardisierung, Harmonisierung und Automatisierung (Digitalisierung) der Tätigkeit der Baubehörden könnten Qualität und Effizienz des Vollzugs erhöhen. Dies betrifft insbesondere die Bereiche Baubewilligung, Brandschutz, Energetische Massnahmen und öffentliches Beschaffungswesen. – Bei komplizierten, in der Regel grösseren Objekten sollten die Regulierungen nicht nur die Umsetzung konkreter Massnahmen vorsehen, sondern als Option auch das Erreichen von Schutzzielen anbieten. 21 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 – Dies betrifft sowohl den Bereich Brandschutz wie auch die Energieeffizienz. Solche «Opting-out-Klauseln» können verhindern, dass im Einzelfall unnötig hohe Regulierungskosten anfallen. Im Bereich Energie wird nicht zuletzt hinsichtlich der Energiewende zu entscheiden sein, wie erhöhte Anforderungen umsetzbar sind, ohne übermässige Regulierungskosten zu verursachen. Im Bereich des Brandschutzes stellen der Interpretationsspielraum sowie sich verändernde Gesetzgebungen Herausforderungen dar. Erwünscht sind Massnahmen, welche die Planungssicherheit erhöhen, indem ein einmal vorgelegtes und bewilligtes Brandschutzkonzept – speziell bei grösseren Gebäuden – bis zur Abnahme des Gebäudes gültig bleibt. Der gesamte baubehördliche Vollzug wird heute stark von der Verwaltung wahrgenommen. Prüfenswert wäre, den Vollzug – ähnlich wie bei der Abgaskontrolle der Fahrzeuge oder der Revisionstätigkeit im Rechnungswesen – zertifizierten Fachpersonen zu überlassen und damit mehr Spielraum für Effizienzsteigerungen und Zentralisierungen zu schaffen. Widersprüche zwischen verschiedenen Gesetzen sind zu beseitigen. Insbesondere im Brandschutz bestehen Überlappungen zum Arbeitsgesetz. Im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens haben die Untersuchungen gezeigt, dass die Regulierungskosten nach der verwendeten Definition marginal sind. Hingegen ist offensichtlich, dass volkswirtschaftliche Kosten durch die Unternehmen in Form von Offertarbeiten für nicht erhaltene Projekte anfallen. Die Untersuchungen zeigen hier, dass vor allem die Umsetzung des öffentlichen Beschaffungswesens optimiert werden kann, indem man die vom Gesetz geschaffenen Möglichkeiten – wie selektives Verfahren, Dialogverfahren usw. – besser ausschöpft. Weiter kann die bestehende Plattform für das öffentliche Beschaffungswesen simap.ch, welche bereits gute Monatsthema Dienste leistet, bezüglich Komfort für Besteller und Anbieter deutlich ausgebaut und damit noch attraktiver gestaltet werden. bessern. Je professioneller und standardisierter solche Verfahren des Baurechts sind, desto einfacher wäre es für die Bauwirtschaft, sich überregional zu organisieren und damit a effizientere Strukturen aufzubauen. Verbesserte Prozesse senken nicht immer die Regulierungskosten Insgesamt bestehen ohne eine Einschränkung des Regulierungsnutzens wenig einfach umsetzbare Ansatzpunkte zur Verringerung der Regulierungskosten. Viele Optimierungsideen ermöglichen zwar eine Verbesserung der Prozesse, lassen aber keine wesentliche direkte Senkung der Regulierungskosten erwarten. In nahezu allen Themen des Bauens könnte die Schweiz durch eine stärkere Zentralisierung, Automatisierung und Standardisierung der Prozesse zwischen Bauherren, Bauwirtschaft und dem Staat als regulierender Behörde die Prozesse vereinfachen und damit die zugeordneten Verfahren ver- PROGNOSE-TAGUNGEN Konjunktureller Ausblick für die Welt und die Schweiz mit ihren Branchen und Regionen 08.04.2014 Frühjahrsprognose-Tagung 21.10.2014 Herbstprognose-Tagung INTERNATIONAL BENCHMARKING FORUM 2014 12./13. Juni 2014 Standortfaktoren und Standortförderung im internationalen Vergleich www.bakbasel.com 22 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Monatsthema Im Bereich Zollabfertigung sind einfachere Verfahren und Kostenreduktionen möglich Die Regulierungskosten, die der Schweizer Wirtschaft bei der Ein und Ausfuhr von Waren durch die Zollabfertigung entstehen, belau fen sich auf jährlich rund 479 Mio. Franken. Dies ist das Resultat einer aktuellen Studie. Entlas tungspotenziale liegen im weite ren Ausbau von bestehenden EGovernmentDienstleistungen und einer transparenten Infor mationspolitik der Zollbehörden. An deren Realisierung wird in laufenden Projekten bereits gearbeitet. Die erarbeiteten Vereinfachungsvorschläge bei der Ein- und Ausfuhr von Waren haben insgesamt das Potenzial, neben Foto: Keystone den direkten vor allem die indirekten Kosten der Schweizer Unternehmen zu senken. Angesichts der stark aussenwirtschaftlich orientierten Schweizer Volkswirtschaft sind die mit dem Export und Import einhergehenden administrativen Kosten ein regelmässig wiederkehrendes Thema. So wurden in einer 2006 erschienenen Studie die administrativen Kosten der Zollschranken (ohne Zölle) auf rund 3,8 Mrd. Franken geschätzt.1 Dem stehen nun Regulierungskosten2 der Unternehmen von etwa 0,5 Mrd. Franken gegenüber. Wie ist dieser Unterschied zu erklären? 1 Minsch, Moser (2006). 2 Zölle und andere Abgaben, die bei einer Wareneinfuhr zu entrichten sind, zählen nicht zu den Regulierungskosten. 3 B,S,S. (2013). 4 Grund dafür ist, dass die EZV bei der Umsetzung der nicht-zollrechtlichen Erlasse lediglich als Vollzugsorgan mitwirkt. Harald Meier Jurist, Projektleiter, B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel David Liechti Ökonom, stv. Projektleiter, B,S,S. Volkswirtschaftliche Beratung, Basel 23 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Ein eingeschränkter Untersuchungs gegenstand Dies lässt sich vor allem mit Blick auf den konkreten Untersuchungsgegenstand beantworten. Die hier vorgestellte Studie3 beschränkte sich auf die definitive Ein- und Ausfuhr von Waren, also das Zollveran lagungsverfahren, das in die Kompetenz der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) fällt. Aufwand aus sogenannten nicht-zollrechtlichen Erlassen floss nur sehr eingeschränkt ein. Ein solcher fällt etwa beim Import von Lebensmitteln oder bei der Erlangung einer Bewilligung für den Handel mit bestimmten gefährlichen Chemikalien an.4 Die Erhebung betrachtete den Personal-, Sach- und Investitionsaufwand sowie Gebühren und die darauf basierende Berechnung der Regulierungskosten. Sie unterschied zwischen der Warenverkehrsrichtung (Import/Export) und unterschiedlichen Gruppen von Akteuren, namentlich Zolldienstleister (z.B. Speditionsfirmen), Selbstverzoller und Unternehmen, welche einen externen Zolldienstleister für die Ab- Monatsthema Tabelle 1 Regulierungskosten nach Handlungspflichten Kosten (Mio. CHF) Import Export Gesamt Gestellen und Anmelden 230.0 105.9 335.9 Kontrollen und Beschau 2.9 0.4 3.3 19.6 0.0 19.6 Zahlungskonto und Bezahlen der Zollabgaben Archivierung und Sicherung 12.9 7.5 20.5 Aussenhandelsstatistik 39.4 16.1 55.4 Ursprungsnachweise 16.7 27.4 44.1 321.5 157.3 478.8 Summe Quelle: Meier, Liechti / Die Volkswirtschaft Tabelle 2 Regulierungskosten in der Übersicht Import Export Selbstverzoller Summe Zolldienstleister Selbstverzoller Summe 299.4 22.1 321.5 70.0 87.3 157.3 478.8 Anzahl Zollanmeldungen pro Jahr (Mio.) 10.1 0.6 10.7 2.3 2.9 5.2 15.9 Kosten je Fall (CHF) 29.8 34.4 30.0 29.9 30.5 30.2 30.1 Kosten pro Jahr (Mio. CHF) Anmerkungen: Rundungsdifferenzen sind möglich. Die geschätzten Regulierungskosten teilen sich nach Warenverkehrsrichtung wie folgt auf: 321,5 Mio. Franken für den Import und 157,3 Mio. Franken für den Export. Zolldienstleister haben Aufwendungen von 369,4 (299,4+70,0) Mio. Franken, die sie jedoch den beauftragenden Unternehmen weiter verrechnen. Den Selbstverzollern fallen geschätzte 109,4 (22,1+87,3) Mio. Franken Regulierungskosten an. Kasten 1 Ausgewählte Handlungspflichten Eine Handlungspflicht beschreibt, welche Aktivitäten ein Unternehmen durchzuführen hat, um die staatliche Regulierung zu erfüllen. Die ausgewählten Handlungspflichten, die den Standardfall des elektronischen Zollverfahrens sowohl beim Import als auch beim Export abbilden, sind: – Gestellen und Anmelden; – Kontrollen und Beschau; – Einrichten eines Zahlungskontos («ZAZ-Konto») und Bezahlen der Zollabgaben (nur Import); – Archivierung und Sicherung der Daten; – Aussenhandelsstatistik; – Ursprungsnachweis. Nebst den Kostenschätzungen für diese sechs Handlungspflichten wurden die Unternehmen zum Kosten-Nutzen-Verhältnis des Status «Zugelassener Empfänger» bzw. «Zugelassener Versender» qualitativ befragt. Gesamt Zolldienstleister wicklung der Verzollung – meist zusammen mit einer Transportdienstleistung – beauftragen.5 Von den rund 270 an zufällig ausgewählte Unternehmen versandten Fragebogen konnten 36 ausgewertet werden (19 Import, 17 Export). Dieser Rücklauf umfasst verschiedene Branchen resp. Warengruppen und deckt kleine, mittlere und grössere Unternehmen sowie ein breites Spektrum der jährlichen Anzahl von Verzollungen ab. Sowohl bei der Erhebung der Aufwände als auch bei der Berechnung der Regulierungskosten wurden Fachpersonen zur Validierung der Ergebnisse miteinbezogen.6 Wie setzen sich die Regulierungskosten zusammen? Im Rahmen der Studie wurden die Kosten des Zollveranlagungsverfahrens geschätzt. Die konkret untersuchten gesetzlichen Handlungspflichten sind in Kasten 1 zusammengefasst. Die bedeutendsten Handlungspflichten – d.h. jene mit den höchsten Kosten – umfassen das sogenannte Gestellen und Anmelden7, die Aussenhandelsstatistik und die Ursprungsnachweise. Tabelle 1 und Tabelle 2 stellen die Ergebnisse differenziert nach Handlungspflichten resp. nach Unternehmenssegment und Wa- 24 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: B,S,S. (2013) / Die Volkswirtschaft renverkehrsrichtung dar. Im Schnitt fallen sowohl für einen Import als auch für einen Export rund 30 bis 34 Franken an. Die Kosten bewegen sich sowohl bei den Zolldienstleistern als auch den Selbstverzollern auf einem ähnlichen Niveau. Rechnet man diese Einzelfallkosten auf die jährliche Anzahl der Verzollungen hoch (rund 10,7 Mio. Einfuhrzollanmeldungen resp. 5,2 Mio. Ausfuhrzollanmeldungen), entstehen Regulierungskosten in Höhe von insgesamt rund 479 Mio. Franken: 322 Mio. Franken für den Import und 157 Mio. Franken für den Export. Gibt es noch weitere Kosten? Ja, nämlich indirekte Kosten. Sie entstehen unter anderem in Form von Verzögerungskosten, beispielsweise aufgrund von Wartezeiten an der Grenze. Indirekte Kosten werden nur qualitativ berücksichtigt, wenngleich sie teilweise eine starke Belastung für die Unternehmen darstellen. Die befragten Unternehmen massen den indirekten Kosten im Vergleich zu den direkten Kosten sowohl beim Import wie auch beim Export zum grössten Teil geringere Bedeutung zu. Dabei scheinen die indirekten Kosten an Relevanz zu gewinnen, je häufiger die Unternehmen Verzollungen durchführen. Monatsthema Wie können die Regulierungen vereinfacht werden? Kasten 2 Literatur – B,S,S. (2013): Schätzung der Kosten von Regulierungen und Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion im Bereich Zollverfahren, Studie im Auftrag der Eidgenössischen Zollverwaltung EZV in Kooperation mit Rambøll Management Consulting, September. – Staatssekretariat für Wirtschaft SECO (2011): Regulierungs-Checkup. Handbuch zur Schätzung der Kosten von Regulierungen sowie zur Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion, Dezember. – Minsch, R. und R. Moser (2006): Teure Grenzen. Die Volkswirtschaftlichen Kosten der Zollschranken: 3.8 Milliarden Franken, Avenir Suisse, März. – Granqvist, M. und J. Hintsa (2011): Das Potenzial von E-Costums in der Schweiz aus Sicht der Wirtschaft, Cross-border Research Association, in: Die Volkswirtschaft, 3-2011. – Geschäftsstelle E-Government Schweiz (2007): E-Government-Strategie Schweiz, Januar. 5 An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Studie den oft geäusserten Vorwurf, dass Spediteure und Zolldienstleister ihre Position nutzen, um unverhältnismässig hohe Preise für ihre Dienstleistungen im Bereich der zollrechtlichen Abwicklung zu verrechnen, weder entkräften noch erhärten konnte. Die Gründe sind zum einen der zu geringe Datenrücklauf im relevanten Unternehmenssegment und zum anderen die Schwierigkeit, den relevanten Anteil der «Regulierungskosten» aus den Rechnungen der Zolldienstleister zu entnehmen. 6 Ein Beschrieb der angewendeten Methodik findet sich im Artikel Von N. Wallart auf S. 4 ff. in diesem Heft sowie im Handbuch Regulierungs-Checkup des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco). 7 Dies umfasst das summarische Anmelden (also die Mitteilung gegenüber der Zollbehörde, dass eine Ware zur Abfertigung vorliegt) und das effektive Anmelden. 8 Dieser Vorschlag greift den in der E-Government-Strategie Schweiz (2007) genannten Gedanken auf, dass das Potenzial von E-Government-Anwendungen zur administrativen Entlastung dann voll ausgeschöpft werden kann, wenn «auch die den Dienstleistungen zugrunde liegenden Prozesse auf ihre Notwendigkeit, auf Vereinfachungen und Standardisierungen überprüft werden.» 9 Granqvist, Hintsa (2011). Insgesamt kann festgehalten werden, dass die Pflichten im Bereich der Wareneinfuhr und -ausfuhr seitens der befragten Unternehmen hohe Akzeptanz erfahren. Vorbehalte bestehen jedoch gegenüber Pflichten, die als zu formalistisch wahrgenommen werden. In den Gesprächen wurde wiederholt auf die Komplexität von Verzollungen hingewiesen. Es überrascht daher nicht, dass die meisten Probleme die Verständlichkeit und die Umsetzung der gesetzlichen Pflichten betreffen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn nicht-zollrechtliche Erlasse zur Anwendung gelangen; sie verursachen deutlich mehr Aufwand als die gesetzlichen Grundlagen, welche im Rahmen dieser Studie berücksichtigt wurden. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen entscheiden sich vor diesem Hintergrund dafür, die Verzollung nicht selbst durchzuführen – ganz abgesehen von dem Umstand, dass neben der Verzollung auch Logistik und Transport zu bewältigen sind. Dem Thema der elektronischen Informations- und Datenübermittlung wurde in den Gesprächen ebenfalls grosse Bedeutung beigemessen. Die Befragten nahmen die in der jüngsten Vergangenheit umgesetzten Massnahmen im Bereich der Zollverfahren grundsätzlich als sehr positiv wahr. Sie kritisierten hingegen den Aufschub bereits diskutierter und breit akzeptierter IT-Massnahmen aus dem von der EZV lancierten Projekt Zollveranlagungsprozesse. Weiter monierten die Befragten personen- und zollstellenabhängige Unterschiede bei der Verzollung. So werden Auskünfte an einer Zollstelle nicht zwingend von einer anderen Zollstelle anerkannt. Schliesslich orteten die Fachleute teilweise ein Misstrauen seitens der Zollverwaltung. Dies zeige sich nicht zuletzt im Umstand, dass in internen Dienstanweisungen enthaltene wichtige Informationen zur Behandlung zollrechtlicher Fragen nicht öffentlich zugänglich seien. Neben diesen Problemen äusserten Fachpersonen vereinzelt die Meinung, dass viele der bestehenden operativen Probleme das Ergebnis von althergebrachten Arbeitsprozessen im Zollverfahren seien und diese einer kritischen und offenen Analyse und Reform (ReEngineering) bedürften, um langfristig zur Verringerung der administrativen Belastung beizutragen. Dies umso mehr, als eine fortschreitende Digitalisierung der Zollverfahren stattfinde, die sich nicht in der Weiterführung historisch gewachsener Prozesse erschöpfen dürfe.8 Konkret wurden im Rahmen von 14 Interviews sowie einem Workshop mit ver- 25 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 schiedenen Fachpersonen insgesamt 48 Vorschläge zur administrativen Vereinfachung des Zollverfahrens gesammelt. Bei der Interpretation der Vorschläge ist zu berücksichtigen, dass sich mehrheitlich grosse Unternehmen zu den persönlichen Interviews bereit erklärt hatten. Die gesammelten Vereinfachungsvorschläge decken sich teilweise mit jenen, die in Studien der jüngsten Vergangenheit vorgebracht wurden. Dies betrifft vor allem den funktionellen Ausbau beste hender EGovernment Anwendungen9 wie etwa die elektronische Übermittlung von Dokumenten an die EZV bei nachträglichen Kontrollen. Auch eine transparente Informationspolitik seitens der EZV – insbesondere die Veröffentlichung interner Dienstanweisungen – könnte die administrativen Kosten der Unternehmen senken. Sie könnte zudem dem wahrgenommenen Misstrauen entgegenwirken und die Akzeptanz der Regulierungen stärken. Welche administrative Entlastung ist zu erwarten? Manche der Vereinfachungen sind im Rahmen bereits bestehender Reformvorhaben der EZV geplant; deren Umsetzung wurde jedoch teilweise sistiert. Es bleibt abzuwarten, ob die Ergebnisse und Erkenntnisse der Regulierungskostenschätzung Dynamik in diese Reformvorhaben bringen. Die erarbeiteten Vereinfachungsvorschläge haben insgesamt das Potenzial, neben den direkten vor allem die indirekten Kosten der Unternehmen zu senken. Dabei ist einzuräumen, dass vorrangig Zolldienstleister von den gesunkenen administrativen Kosten profitieren und etwaige Kostenvorteile erst in einem weiteren Schritt an die grosse Mehrheit der Unternehmen, die sich für die Verzollungen eines Zolldienstleisters bedienen, weitergegeben würden. Dies setzt einen funktionierenden Markt voraus. Eine transparente und auf die Unternehmen bezogene Informationspolitik, welche Massnahmen zur administrativen Entlastung umgesetzt wurden, wäre hilfreich. Sie würde die Unternehmen in die Lage versetzen, etwaige Kostenvorteile gegenüber den Dienstleistern geltend zu ma chen. Monatsthema Was der Föderalismus bei der Unternehmensbesteuerung kostet – und wie die Mehrwertsteuererhebung effizienter werden könnte Die Regulierungskosten im Be reich Unternehmensbesteuerung belaufen sich auf jährlich rund 2,8 Mrd. Franken. Die Mehrwert steuerrevision hat bereits eine deutliche Entlastung gebracht, und die Schweiz steht im inter nationalen Vergleich gut da. Ein Grund für die hohen Regulie rungskosten bei den Unterneh menssteuern ist die Vielfalt von kantonalen Regelungen. Verbes serungen sollten bei den Hand lungspflichten für kleine und mittlere Unternehmen ansetzen, während für grosse Unternehmen der direkte Draht zu den Steuer verwaltungen wichtig ist. Am meisten Aufwand für die Unternehmen verursacht das Ausfüllen der Steuererklärung. Ebenfalls aufwändig sind Foto: PwC AG Mitwirkungspflichten wie das Einreichen von Unterlagen an die Steuerverwaltung. Die Erhebung von Steuern dient der Sicherstellung des Finanzbedarfs von Bund, Kantonen und Gemeinden. Die hier präsentierte Studie1 hat untersucht, welche Regulierungskosten für Unternehmen mit der Steuererhebung verbunden sind. Die Messung der Regulierungskosten erfolgte – wie im entsprechenden Handbuch des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco)2 vorgesehen – über Expertenschätzungen sowie (statistisch nicht signifikante) Unternehmensinterviews. Im Fokus standen die eigentlichen Unternehmenssteuern (Gewinn- und Kapitalsteuern sowie übrige Steuern3 inkl. Lohnquellen- Dr. Mathias Bopp Dipl. Steuerexperte, Leiter öffentlicher Sektor, PricewaterhouseCoopers AG, Bern Philip Sommer Master of Science in Economics, Beratung öffentlicher Sektor, PricewaterhouseCoopers AG, Bern 26 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 steuer) und die Mehrwertsteuer (MWST). Nicht erhoben wurden die Kosten der Grundstückgewinnsteuer, die in neun Kantonen mit monistischem System zusätzlich zur Gewinn- und Kapitalsteuer pro Handänderung zu administrieren ist. Ebenfalls nicht gemessen wurden die Kosten auf Seiten der Steuerverwaltungen und Privatpersonen. Unternehmenssteuern: Knapp 1 Mrd. Franken Regulierungskosten Die Experten schätzen die Regulierungskosten bei den Unternehmenssteuern auf 976 Mio. Franken. Davon entfallen 584 Mio. Franken auf die eigentlichen Unternehmenssteuern und 392 Mio. Franken auf die übrigen Steuern. Die Regulierungskosten im Bereich Ge winnsteuer/Kapitalsteuer im Verhältnis zum Bruttoertrag betragen 3,3% gemäss Staatsrechnung 2012. Dies ist ein relativ vorteilhafter Wert im Vergleich zu anderen Steuern. Bei den übrigen Steuern weisen die Regulierungskosten eine grosse Bandbreite auf. Die Lohnquellensteuer verursacht mit 249 Mio. Franken am meisten Aufwand. Hier beträgt Monatsthema Kasten 1 Regulierungskosten pro mehrwertsteuerpflichtige Person Die durchschnittlichen jährlichen Regulierungskosten pro mehrwertsteuerpflichtige Person schwanken bei effektiver Abrechnung zwischen rund 3500 und 26 000 Franken in Abhängigkeit von Branche und Unternehmensgrösse: – 3500 Franken für ein Unternehmen mit Umsatz von weniger als 0,25 Mio. Franken; – 26 000 Franken für ein Unternehmen mit mehr als 2 Mio. Franken der Finanzbranche. 1 PricewaterhouseCoopers (2013): Messung der Regulierungskosten im Bereich Steuern – Schlussbericht. 2 Staatssekretariat für Wirtschaft (Hrsg.) (2011): Regulierungs-Checkup. Handbuch zur Schätzung der Kosten von Regulierungen sowie zur Identifizierung von Potenzialen für die Vereinfachung und Kostenreduktion. 3 Emissionsabgabe, Umsatzabgabe, Lohnquellensteuer, Verrechnungssteuer und Stempelabgaben auf Versicherungsprämien. 4 28 Bundesstaaten gewähren unterschiedliche Entschädigungen, in Abhängigkeit der Steuerzahllast, mit Oberund/oder Untergrenze und teilweise als Skonto ausgestaltet. das Verhältnis zwischen Regulierungskosten und Steueraufkommen rund 10%. Geringeren Aufwand verursachen die Verrechnungssteuer mit 73 Mio. Franken, die Stempelabgabe auf Versicherungsprämien mit 47 Mio. Franken, die Umsatzabgabe mit 21 Mio. Franken und die Emissionsabgabe auf Eigenkapital mit 1,3 Mio. Franken. Betrachtet man die einzelnen Handlungs pflichten der Unternehmen, wird klar, dass das Ausfüllen der Steuererklärung am meisten Aufwand verursacht. Ebenfalls aufwändig sind Mitwirkungspflichten wie das Einreichen von Unterlagen an die Steuerverwaltung. Es fällt auf, dass nur bei der Lohnquellensteuer eine nicht kostendeckende Provision von 2% –4% je nach Kanton als Entschädigung für den Steuererhebungsaufwand ausgerichtet wird. Bei den übrigen indirekten Steuern (z.B. Verrechnungs- und Mehrwertsteuer, Umsatzabgabe und Versicherungsstempel) tragen die steuerpflichtigen Unternehmen die Steuern nicht selbst (Überwälzung), sondern fungieren als Steuereintreiber für den Staat. Dennoch werden die Unternehmen für diese Aufgabe bislang nicht entschädigt. Aus Sicht der Autoren wäre eine Entschädigung der Unternehmen – analog zum Modell US-amerikanischer Bundesstaaten4 – zu prüfen. Der hohe Aufwand bei der Lohnquellensteuer ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass ein steuerpflichtiges Unternehmen periodisch – in der Regel monatlich – für jeden Lohnquellensteuerpflichtigen in seinem jeweiligen Wohnkanton den Lohn inklusive geldwerte Nebenleistungen deklarieren und die Steuer bezahlen muss. Berücksichtigt werden auch Lebensumstände (z.B. alleinstehend), die Konfession sowie das Lohnband (Progression). Diese Komplexität ist dem Föderalismus geschuldet und lässt sich ohne Harmonisierung der Steuersätze auf Gemeindestufe kaum wesentlich reduzieren. Steuerharmonisierung mit grösstem Verbesserungspotenzial Die Expertengruppe hat Verbesserungsvorschläge ermittelt, welche als mögliche Massnahmen zur Senkung von Regulierungskosten zu verstehen sind. Dabei wurden Vorschläge priorisiert, die rasch zu signifikanten Kostensenkungen führen können und geringe oder keine Auswirkungen auf Steueraufkommen oder Besteuerungsprinzipien zeitigen. – Ein grosses Verbesserungspotenzial hat die Expertengruppe bei der konsequenten Umsetzung der formellen Steuerharmonisierung festgestellt (Koordination der Verfahren unter den Kantonen durch 27 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Harmonisierung der Fristen und der Zahlungsintervalle). – Verbesserungspotenzial besteht auch bei den Informationspflichten. Durch gezielte Massnahmen und einen pragmatischeren Umgang zwischen den Steuerbehörden und den Steuerpflichtigen könnten die Regulierungskosten gesenkt werden. Beispiele sind die Veröffentlichung von Einzelfallentscheidungen oder die Bestimmung einer Kontaktperson bei der Steuerverwaltung (Key Account Manage menent). – Zudem liessen sich Regulierungskosten senken, indem Steuerarten gebündelt oder reduziert würden. Konkret könnte die Grundstückgewinnsteuer in die ordentliche Gewinnsteuer integriert werden. Es ist keine wesentliche Funktion der Grundstückgewinnsteuer ersichtlich, die nicht auch mit der Anpassung des Steuertarifs und Steuersatzes bei der Einkommens- und Gewinnsteuer auf der richtigen föderalen Ebene wahrgenommen werden könnte. Mehrwertsteuer: Ein Viertel weniger Regulierungskosten seit 2010 Die MWST verursacht bei den rund 330 000 Steuerpflichtigen Regulierungskosten von rund 1,8 Mrd. Franken. Das Verhältnis der Regulierungskosten zum Bruttoertrag beträgt gemäss Staatsrechnung 8%. Dies ist deutlich mehr als die 3,3% bei der Gewinn- und Kapitalsteuer. Die Regulierungskosten verteilen sich dafür auf eine grössere Anzahl Steuerpflichtige (330 000 vs. 183 000 bei den Unternehmenssteuern). Grund für die unterschiedliche Fallzahl ist, dass die Administration der Einkommens- und Vermögenssteuern von Einzelfirmen oder Personengesellschaften gemäss Untersuchungsgegenstand nicht als «Unternehmenssteuern» zu erheben waren. Die Regulierungskosten vor der MWSTRevision (Teil A) im Jahr 2010 betrugen rund 2,3 Mrd. Franken. Die Einsparungen durch die Revision betragen 558 Mio. Franken. Demnach konnten die Kosten bereits um rund 25% gesenkt werden. Massgeblich reduziert wurden die Aufwände bei der Regelung zur Korrektur von Mängeln in der Abrechnung (Verlängerung der Steuerperiode auf 1 Jahr), der Vorsteuerabzugsberechnung, der Rechnungsstellung und des Steuerausweises. International gesehen ein gutes Ergebnis Der Vergleich mit Studien im EU-Raum stellt dem schweizerischen Mehrwertsteuersystem ein gutes Zeugnis aus: Die Regulie- Monatsthema rungskosten betragen hierzulande 8% des Steueraufkommens; dieser Wert liegt in der EU zwischen 4% und 33%, wobei Normalsteuersätze zwischen 15% und 25% erhoben werden. Bei einem europäischen System mit einem Normalsatz von 8% (wie in der Schweiz) würden die Regulierungskosten ungefähr 20% betragen, also zweieinhalbmal mehr als im schweizerischen System. Pragmatischerer Vollzug hat höchste Priorität Kasten 2 Frühere Studien zu Regulierungs kosten für die Mehrwertsteuer Die Studie von Rambøll aus dem Jahr 2007 kam zu einem Ergebnis von erstaunlich tiefen 267 Mio. Franken an Regulierungskosten für die Mehrwertsteuer (MWST). Die Studie basierte jedoch nicht auf dem Regulierungskostenmodell, sondern auf dem Standardkostenmodell und hatte einen eingeschränkteren Umfang der Analyse. Gewisse Handlungspflichten – wie zum Beispiel die Verfahren, die Prüfung der Steuerpflicht, Anpassung von IT-Systemen, juristische Beratung usw. – sind darin nicht berücksichtigt.a Im Bericht Spori aus dem Jahr 2006 schätzte die Eidg. Steuerverwaltung (ESTV) die jährlichen Erhebungskosten eines schweizerischen KMU auf rund 6270 Franken. Hochgerechnet auf die Anzahl Steuerpflichtiger ergibt dies eine Summe von über 2 Mrd. Franken (inkl. Einfuhrsteuer).b Der erläuternde Bericht zur Vernehmlassungsvorlage zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die MWST von 2007 schätzte, dass mit der Entrichtung der MWST (inkl. Einfuhrsteuer) Kosten von insgesamt 1,54 Mrd. Franken verbunden sind.c a Rambøllmanagement GMBH (2007): Messung der Bürokratiekosten der Mehrwertsteuer-Gesetzgebung auf Basis des Standard-Kosten-Modells, Studie im Auftrag des Seco. b Der zusätzliche Erhebungsaufwand eines Grossunternehmens ist bei dieser Schätzung noch nicht berücksichtigt; vgl. Spori Peter (2006), Bericht des Beauftragten P. Spori in Sachen Mehrwertsteuerreform zuhanden des Chefs EFD. c EFD (2007): Vernehmlassungsvorlage zur Vereinfachung des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer, Erläuternder Bericht. Das von der Expertengruppe am höchsten priorisierte Verbesserungspotenzial betrifft die Forderung nach einer pragmatischeren Vollzugspraxis der Behörden bei der Behandlung von Mehrwertsteuersachverhalten und dem Umgang mit Steuerpflichtigen. Dieses Potenzial kann in einer relativ kurzen Zeit mit geringen Kosten realisiert werden. Weiteres Verbesserungspotenzial besteht bei der Kommunikation. Dabei stand die zeitnahe Bearbeitung von Anfragen durch die ESTV sowie die Verbesserung von deren Erreichbarkeit und Verfügbarkeit im Vordergrund. Dies könnte durch Definition einer einzigen Ansprechperson bei der ESTV für den Steuerpflichtigen und der Bildung einer branchen- oder themenspezifischen Hotline erreicht werden. Andere Verbesserungsvorschläge betreffen die Harmonisierung der Begrifflichkeiten mit der EU, die Reduktion der Anzahl Steuersätze wie auch der Steuerausnahmen. Vereinfachungen für kleinere Unterneh men haben grosse Auswirkungen Die Regulierungskosten nehmen mit zunehmender Unternehmensgrösse deutlich zu. Dennoch weisen die kleineren Unternehmen bis 9 Mitarbeitende aufgrund ihrer hohen Anzahl insgesamt höhere Regulierungskosten aus als die grösseren Unternehmen. Vereinfachungen im Steuerrecht, welchen allen Unternehmen – und damit auch den KMU – zugutekommen, führen zu signifikanten Kosteneinsparungen. Anpassungen bei komplexen Steuerthemen (z.B. Transferpreise), welche verhältnismässig wenigen, primär grösseren, international aufgestellten Unternehmen Vorteile verschaffen, führen zu geringeren Einsparungen bei den Regulierungskosten. Vereinfachungen in diesen Bereichen sowie die Dienstleistungsmentalität der Steuerverwaltungen sind jedoch wichtig im internationalen Standortwettbewerb. Der Hebel ist bei den indirekten Steuern anzusetzen Die Studie zeigt die Regulierungskosten über die verschiedenen Steuerarten für die 28 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Unternehmen auf. Zusammen mit den Verbesserungsvorschlägen bilden diese eine Grundlage für die politische Diskussion. Einige der Verbesserungsvorschläge sind bereits im politischen Entscheidungsprozess, in der Umsetzung begriffen oder umgesetzt. Die Unternehmenssteuerreform III wird die Gelegenheiten bieten, Vorschläge mit grossen Skaleneffekten umzusetzen. Für die ökologische Steuerreform (vom Förder- zu einem Lenkungssystem ab 2021) ist es naheliegend, Überlegungen zu den Regulierungskosten von Beginn weg in die Konzeption der Abgabe aufzunehmen. Die Schweiz muss sich bei den direkten Steuersätzen zunehmend dem internationalen «Race to the bottom» stellen. Damit verschlechtert sich die Wirtschaftlichkeit der Steuererhebung. Bei den nicht dem internationalen Steuerwettbewerb ausgesetzten indirekten Steuern – vor allem der Mehrwertsteuer – werden die Steuersätze im In- und Ausland ständig angehoben. Da sich die indirekten Steuern wegen den höheren Regulierungskosten als weniger effizient darstellen, gilt es den Hebel insbesondere bei diesen anzusetzen. Stellungnahmen Administrative Erleichterungen: Eine nationale Priorität Die Schweiz, an erster Stelle der kürzlich vom World Economic Forum veröffentlichten Weltrang liste der Wettbewerbsfähigkeit stehend, ist ein Land, wo es sich gut unternehmerisch tätig sein lässt. Die Flexibilität des Arbeits marktes, das ausgezeichnete Bildungswesen und die Attraktivi tät des Steuersystems erklären den Erfolg. Doch aus dem Hinter halt droht ein Schatten diese Idylle zu verdüstern: das zuneh mende Gewicht der Bürokratie, die in sämtliche Bereiche der Wirtschaftstätigkeit eindringt. Marco Taddei Vizedirektor Schweizerischer Gewerbeverband sgv Das Anfang 2013 publizierte Bürokratiebarometer des Seco bestätigt: Die administrative Last für die Unternehmen hat in den letzten Jahren beträchtlich zugenommen. Im Durchschnitt müssen KMU 40 Stunden pro Monat für Arbeiten administrativer Art aufwenden. Um die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, gibt fast die Hälfte aller MikroUnternehmen (3 bis 9 Mitarbeitende) monatlich bis zu 1000 Franken für externe Administrativkosten aus. Diese Belastungen schränken die Handlungsfreiheit und die Innovationskapazität der Unternehmer ein. Das wiederum dämpft den Unternehmergeist, bremst das Wirtschaftswachstum und schadet der Beschäftigung. Darum: Weg mit der Bürokratie! Die bürokratische Ausuferung hat drei Gründe. An erster Stelle stehen die Regulierungsexzesse: Über 4000 Rechtsakte sind in der systematischen Sammlung des Bundesrechts erfasst. Das ist zu viel, wie das berühmte Tacitus-Zitat besagt: «Je schlechter der Staat, desto mehr Gesetze». Eine derartige Fülle von Normen lässt die administrativen Verpflichtungen der Unternehmen geradezu explodieren. An zweiter Stelle folgen die föderalistischen Überbordungen: Durch die Respektierung der Diversität tendiert unser föderalistischer Staat mit seinen drei Ebenen zu einer Vervielfachung reglementarischer Leerläufe und administrativer Formalitäten. Ein Beispiel von Hunderten: Das im Wesentlichen kantonale und kommunale Baurecht beruht auf über 140 000 Gesetzes- und Verordnungsartikeln. Die administrativen Kosten dieser normativen Heterogenität belaufen sich jährlich auf mehrere Mrd. Franken. Und schliesslich ist da noch der Übereifer der Behörden: Der legendäre helvetische Perfektionismus äussert sich im Eifer der Funktionäre, alles und jedes bis ins kleinste Detail regulieren zu wollen. Das abstrahierende Allgemeinrecht wird so in seiner Anwendung zu einer pedantischen Regulierung. Die 1500 Seiten offizieller Publikationen zum Thema Mehrwertsteuer illustrieren schon fast karikaturistisch, bis zu welchem Grad die Demokratie – zu oft – der bürokratischen Bevormundung unterworfen ist. 29 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Am schlimmsten trifft es die KMU Alle Unternehmen sind vom staatlichen Regulierungswahn betroffen. Doch am schwersten treffen die daraus entstehenden administrativen Verpflichtungen die KMU: je kleiner ein Unternehmen, umso höher die Administrativkosten je Mitarbeitenden. Somit ist es nicht verwunderlich, dass die administrative Erleichterung von jeher zuoberst auf der Prioritätenliste des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) steht. Im Mai 2010 verabschiedete der KMUDachverband eine Resolution, die bis 2018 eine Reduktion der Regulierungskosten um 10 Mrd. Franken fordert. Um das zu erreichen, verlangte der SGV vorgängig eine Messung der Regulierungskosten, die durch die schweizerische Gesetzgebung entstehen. Doch – welch eine Überraschung – trotz der Veröffentlichung mehrerer Berichte des Bundesrats zu diesem Thema (seit 1999 deren sechs!) und der Überweisung zahlreicher parlamentarischer Vorstösse kennt niemand mit Genauigkeit die administrative Last, welche die Unternehmen heute zu tragen haben. Angesichts des Fehlens verlässlicher Daten reichte Ständerat Jean-René Fournier, Mitglied des SGV-Vorstands, im Juni 2010 ein Postulat ein, das den Bundesrat beauftragte, die Regulierungskosten aller in der Schweiz in Kraft stehenden Gesetze zu messen. Die Exekutive nahm den Vorstoss entgegen und liess daraufhin 15 Bereiche dahingehend überprüfen. Der bundesrätliche Bericht wurde im Dezember 2013 veröffentlicht. Er enthält konkrete Massnahmen für administrative Vereinfachungen in Bereichen, in denen die Belastung für Unternehmen besonders ins Gewicht fällt. Angesichts dieser Resultate muss eine nationale Strategie für administrative Erleichterungen aufgegleist werden, mit der sich prioritär die gesetzgeberische Inflation eindämmen und der Föderalismus dynamisieren lassen. An diesem Aktionsplan müssen nicht nur die Wirtschaftskreise beteiligt sein, sondern auch alle öffentlichen Akteure (Regierungen, Parlamente, Verwaltungen) auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene. Stellungnahmen Tiefe Kosten sind gut, maximaler Nettonutzen ist besser Es ist begrüssenswert, dass der Bund die Kosten seiner Regulie rung untersucht. Damit daraus echte Entscheidungshilfen für die Politik resultieren, gilt es aller dings, die Gesamtregulierungs kosten zu berücksichtigen – unab hängig davon, bei welcher Akteur gruppe sie anfallen – sowie Kos ten der Regulierung konsequent im Zusammenhang mit ihrem Nutzen zu analysieren. Nur so las sen sich Lösungen mit optimalem KostenNutzenVerhältnis identi fizieren. Aktuelle Beispiele aus der Energie und Umweltpolitik zeigen die negativen Folgen, die eintreten, wenn Gesamtkosten und Regulierungsnutzen ausge blendet werden. Auf 1750 Mrd. US-Dollar pro Jahr oder knapp die Hälfte des US-Bundesbudgets schätzt der wirtschaftsnahe Think Tank Competitive Enterprise Institute die Kosten der Regulierung in den USA. Diese Regulierungen werden seit über 40 Jahren systematisch auf ihre Effizienz hin geprüft: Präsident Nixon hatte 1971 mit dem Prozess «Lebensqualität-Überprüfung» begonnen. Sie erfasst aber eben nicht nur die Kosten, sondern auch den Nutzen einer Regulierung. Die nun vom Bundesrat veröffentlichte Analyse eines Teils der Regulierungskosten bringt für die Schweiz vergleichsweise beruhigende Resultate: Die Kosten für die Unternehmen sind zwar erheblich, aber doch nur wenig höher als nötig. Die vorgeschlagenen Massnahmen bringen denn auch kaum dramatische Einsparungen. Dieser Befund ist erfreulich, erstaunt aber auch ein wenig. Bei Gesetzesprojekten und bei deren Vollzug stehen selten die Gesamtkosten im Vordergrund, also alle Kosten (und der Nutzen) auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden sowie bei Unternehmen und privaten Haushalten. Energiewende: Hauptnutzen ausgeblendet Thomas Vellacott CEO WWF Schweiz Patrick Hofstetter Leiter Klima & Energie WWF Schweiz Die Gesamtkosten im Blick zu haben, ist wichtig. Noch wichtiger und unerlässlich für eine effiziente Regulierung ist, dass auch deren Nutzen seriös abgeschätzt wird. Nur wenn man Kosten und Nutzen kennt, lässt sich der optimale Grad an Regulierung bestimmen. Was selbstverständlich klingt, lässt sich in der klima- und energiepolitischen Praxis oft kaum erkennen. Nehmen wir das aktuelle Beispiel der Energiestrategie 2050 des Bundesrates. Der Ausstieg aus fossilen und nuklearen Energien soll die aktuellen und vor allem künftigen Nettokosten des Klimawandels und der Atomkraft minimieren. Man würde also annehmen, dass die Quantifizierung dieser beiden Hauptnutzen im Zentrum einer Regulierungsfolgenabschätzung steht. Die Realität ist, dass sie in der Kalkulation des Bundesrates unberücksichtigt bleiben. Selbst unter Ausklammerung des Hauptnutzens kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die Energiewende bis 2050 keine nennenswerten volkswirtschaftlichen Nettokosten verursacht. Die Schweiz ist mit der Energiewende also in jedem Fall auf der volkswirtschaftlich 30 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 sicheren Seite. Aber ist seine Vorlage damit auch volkswirtschaftlich optimal? Müsste nicht geprüft werden, ob ambitioniertere Ziele verfolgt und weitere Massnahmen ergriffen werden sollten, wenn der Nutzen umfassend eingerechnet und maximiert wird? Ein zweites Beispiel liefert das Bundesamt für Energie (BFE) mit seinen Vorschlägen für Mindeststandards für Elektrogeräte. Eine Analyse im Auftrag des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) vom Oktober 2013 gelangt zwar zum Schluss, dass die BFE-Vorschläge volkswirtschaftlich lohnend sind. Sie schöpfen jedoch das Effizienzpotenzial bei weitem nicht aus. Wäre es lohnenswert, die Standards ambitionierter zu setzen und auf weitere Gerätekategorien auszudehnen? Diese zentrale Frage wurde nicht untersucht. Somit bleibt auch ungeklärt, ob diese Regulierung volkswirtschaftlich optimal ausfällt. Stattdessen wird das Energie- und Geldsparpotenzial nur zu einem Bruchteil ausgeschöpft. Steuerpolitik: Weder Umwelt noch Kosteneffizienz Ein drittes Beispiel findet sich in der hier diskutierten Analyse der Regulierungskosten. Die Erhebung der Mehrwertsteuer (MWST) kostet alleine die Unternehmen jährlich ungeheure 1,8 Mrd. Franken – rund 8% der generierten Steuereinnahmen. Würde die MWST durch eine Energie- und/oder Ressourcenabgabe ersetzt, liessen sich die Regulierungskosten massiv reduzieren. Dies würde zusätzlich erlauben, sowohl die externen Kosten der Energieträger im Preis abzubilden (womit der Markt besser spielt), als auch den Verbrauch und die dadurch verursachten Umweltschäden zu minimieren. So kann das Kosten-Nutzen-Verhältnis der Regulierung dreifach verbessert werden: bessere Markteffizienz, tiefere Regulierungskosten und höherer Umweltnutzen. Eine solche intelligente Weiterentwicklung des Steuersystems ist ebenso dringend wie zwingend, um die Ressourcenverschwendung zu minimieren. Diese Beispiele illustrieren, warum in Zukunft neben den Regulierungskosten verstärkt der Regulierungsnutzen im Fokus stehen muss. Dann kann Regulierung so ausgestaltet werden, dass ein optimales Kosten-Nutzen Verhältnis resultiert. Stellungnahmen Regulierungskosten ohne Berücksichtigung des Nutzens sind wenig aussagekräftig Die administrative Entlastung der Unternehmen ist ein Teil der Wachstumspolitik des Bundesra tes. Es ist unbestritten, dass dies einen Beitrag an die attraktiven Rahmenbedingungen leistet, dank welchen die Unternehmen Arbeitsplätze schaffen und Wert schöpfung generieren. Die Schät zung der Regulierungskosten ohne Berücksichtigung des Nutzens, den diese Regulierungen bringen, hat allerdings nur beschränkte Aussagekraft. Ausgangspunkt für den Bericht über die Regulierungskosten sind die angenommenen Postulate von Ständerat Fournier und Nationalrat Zuppiger aus dem Jahr 2010. Darin wird eine Überregulierung der Schweizer Wirtschaft (insbesondere des KMU-Bereichs) beklagt, welche sich negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz auswirkt. Dass Regulierungen kosten, liegt in der Natur der Sache. Gleichzeitig stiften sie aber auch einen Nutzen. Regulierungen sind politisch gewollt und demokratisch legitimiert. Mit dem vorliegenden Bericht werden nun die Kosten von Regulierungen ohne Berücksichtigung des Nutzens quantifiziert. Dass die so ermittelten Zahlen keine Schlüsse auf das optimale Ausmass der Regulierung zulassen, räumt der Bericht bereits auf der ersten Seite ein. Somit ist die Aussagekraft des Berichts beschränkt, und die so geschätzten Regulierungskosten drohen zu einem Instrument für Polemik zu verkommen. Gute Rahmenbedingungen und wenig Bürokratie in der Schweiz Gabriel Fischer Leiter Wirtschaftspolitik, Travail.Suisse, Bern 1 Vgl. den Artikel von Kägi und Meier in: Die Volkswirtschaft 9-2011, S. 9 ff. 2 Vgl. den Artikel von Fueglistaller und Müller in: Die Volkswirtschaft 9-2011, S. 24 ff. 3 Vgl. Bericht über die Regulierungskosten, S. 10. 4 Vgl. Bericht über die Regulierungskosten, S. 16. Dass die Unternehmen in der Schweiz sehr gute Rahmenbedingungen vorfinden, verdeutlicht ein Blick in die international vergleichenden Rankings. In Bezug auf die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Volkswirtschaft steht die Schweiz ausgezeichnet da. Im Growth Competitiveness Index des World Economic Forum nimmt die Schweiz für das Jahr 2012 Platz 1 und im World Competitiveness Yearbook 2013 Platz 2 ein. Neben den Spitzenplätzen in den Gesamtrankings ist die Schweiz auch in den Indikatoren, welche spezifisch die administrative Belastung und die bürokratischen Hürden vergleichen, grundsätzlich gut positioniert.1 Dass administrativer Aufwand aufgrund von Regulierungen als Belastung wahrgenommen wird, ist verständlich. Auch ist dieser Aufwand für KMU stärker spürbar als für Grossunternehmen. Dennoch sollte dieser Aspekt nicht überbewertet werden. Die KMU-Forschung belegt, dass die administrative Belastung lediglich eines unter vielen Themen ist, mit welchen sich die KMU zu beschäftigen haben. Und für den Geschäftserfolg eines Unternehmens ist sie nicht im Kern entscheidend.2 31 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Administrative Entlastung ist nicht gleich Deregulierung Der Bericht zu den Regulierungskosten hält richtigerweise fest, dass das Ziel der Kostenabschätzung nicht die Abschaffung, sondern eine Optimierung der bestehenden Regulierungen unter Beibehaltung des damit erbrachten Nutzens ist.3 Grundsätzlich existiert in der Schweiz seit über 10 Jahren das Instrument der Regulierungsfolgenabschätzung. Damit werden sämtliche Regulierungen bereits im Vorfeld auf die volkswirtschaftlichen Folgekosten überprüft. Zeigen sich im Zuge des jetzt vorliegenden Berichts weitere Optimierungsmöglichkeiten, sollen diese auch geprüft werden – jede administrative Entlastung der Unternehmen stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der Schweiz. Dient die Schätzung der Regulierungskosten aber lediglich einer ideologisch geprägten Deregulierungsdiskussion, sind grosse Vorbehalte anzubringen. Aus Sicht der Arbeitnehmervertretung ist ausserdem der Bereich entscheidend, in dem die Diskussion über Regulierungskosten und deren Vermeidung stattfindet. Wenn der Bericht beim Baurecht Regulierungskosten von 637 Mio. Franken4 schätzt, wovon mehrere Hundert Mio. Franken bei einer Standardisierung der Baugesetzgebungen eingespart werden könnten, ist dies weitgehend unproblematisch. Werden hingegen die Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung und -dokumentation aus dem Arbeitsgesetz lediglich mit Regulierungskosten von 153 Mio. Franken pro Jahr gleichgesetzt, ohne dass der daraus entstehende Nutzen gegenübergestellt wird, ist dies politisch höchst sensibel. Der vorliegende Bericht über die Regulierungskosten ermöglicht eine Gesamtsicht. Insbesondere können so die Bereiche mit hohen Kosten identifiziert werden. Inwieweit hohe Regulierungskosten aber mit einem grossen Einsparpotenzial einhergehen, ist vom Einzelfall abhängig und bedingt eine Mitberücksichtigung des mit der Regulierung erzielten Nutzens. Die ausgewiesenen Regulierungskosten einfach per se als Einsparpotenzial zu betrachten, greift viel zu kurz. Stellungnahmen Rechtstaatliche Grundsätze versus effiziente Verwaltung: Ein Widerspruch? Staatliche Regulierung hat immer zwei Seiten. Einerseits braucht man sie, um eine rechtsgleiche Behandlung der wirtschaftlichen Subjekte herzustellen. Anderer seits verursacht sie für Unterneh men und private Personen Auf wendungen, die eine Belastung darstellen können. Aus Sicht des Staates ist dies ein Dilemma zwi schen der Gewähr von Rechtstaat lichkeit und der Vorstellung eines effizient funktionierenden Staa tes, der den Bürgerinnen und Bür gern dient – und nicht umgekehrt. Die Kantone sind vom Thema Regulierungskosten ebenfalls tangiert. Die ordentlichen Verfahren mit der Bundesverwaltung generieren teilweise einen grossen Verwaltungsaufwand für die Kantone. So werden etwa für Statistikzwecke Daten zwischen den Behördenebenen hin und her gereicht – nicht einfach so, sondern zur Sicherstellung von staatlichen Aufgaben oder zur ordentlichen Rechenschaftsablage über den Einsatz von finanziellen Mitteln. Hier kann mit mehr Effizienz angesetzt werden. Oft sind es technische Lösungen, die Unterstützung bieten können. Die Kantone sind selber auch Ursache für Regulierungskosten. So ziehen sie etwa bei den Unternehmen und den privaten Personen die Steuern ein, dies im Übrigen auch für den Bund. Das ist unter anderem technisch komplex. Ferner sind sie in den verschiedensten Bereichen für den Vollzug von originär staatlichen Aufgaben verantwortlich, etwa bei der Arbeitssicherheit, der Lebensmittelhygiene, für den Tierschutz, den Pflanzenschutz und vielem mehr. Selbstkritisch betrachtet gibt es angesichts der verschiedensten Verwaltungskulturen in der Schweiz mit Bestimmtheit gute und schlechte Beispiele. Demzufolge ist auch eine Menge an Verbesserungspotenzial vorhanden. Da der Vollzug vorab mit Personen zu tun hat, bleibt eine einfache Erkenntnis: Effiziente Verwaltungsarbeit ist auch Personalführungsaufgabe. Haupttreiber der Regulierung ist die Politik Christoph Niederberger Generalsekretär der Konferenz Kantonaler Volkswirtschafsdirektoren VDK, Bern Doch das alles ist nicht das Grundproblem der Erfassung und der Eindämmung von Regulierungskosten. Letztlich ist es die Politik und der Rechtsstaat, welche die Haupttreiber von verwaltungsmässiger Regulierung sind. Nehmen wir als Beispiel den Arbeitsmarkt und die flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Diese sichern wichtige Errungenschaften des Schweizer Arbeitsmarkts, allem voran das Lohnniveau und generelle Arbeitsbedingungen. Die flankierenden Massnahmen sind unterdessen zu einem politischen Spielfeld verkommen. Im letzten Jahr sind mit der Bekämpfung der Scheinselbständigkeit und der Subunternehmerhaftung zwei neue Elemen- 32 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 te implementiert worden, die einen grossen Mehraufwand generieren und die Regulierungskosten in die Höhe treiben. Nun ist es an den Kantonen, diese hehren Absichten der Bundespolitik zu vollziehen. Ein zwischenzeitliches Fazit lässt sich bereits heute ziehen: Die technische Umsetzung im Detail ist anspruchsvoller als die politische Absicht dahinter. Rechtsgrundsätze kollidieren mit Effizienz Ein anderes Fokusthema ist das Bauwesen. Dieses ist Föderalismus pur. Die Baubewilligung wird auf kommunaler Ebene erteilt, wo der Sachverhalt am besten beurteilt werden kann. Das ist zwar staatspolitisch betrachtet optimal, mit Blick auf den effizienten Verwaltungsstaat wohl eher weniger. Hier besteht das klassische Dilemma, das sich mit dem Interventionsrecht fortsetzt. Das privilegierte Recht auf Baueinsprache kann vor allem vom direkt betroffenen Nachbarn beansprucht werden. Auch das ist ein Abbild eines subsidiär organisierten Staats. Zentrale Minderheitsrechte des Individuums stehen dem allgemeingültigen Rechtstaat gegenüber. Der Staat hat hier zwischen den verschiedenen Interessen stets abzuwägen. Einfacher Ansatz zur Optimierung Das alles beweist, dass das Thema «Reduktion von Regulierungskosten» nicht banal ist. Im Gegenteil: Es zeigt im Kern auf, wie die Schweiz funktioniert und was der Preis dafür ist. Immer wieder geht es am Ende der Kausalkette um den Interessenkonflikt in staatlichen Grundsatzfragen: um ein Abwägen von individuellen Rechten versus Mehrheitsrechten oder um die Sicherung der Rechtsstaatlichkeit von Verwaltungsverfahren gegenüber Partikularanliegen der Wirtschaft. In diesem Dilemma befinden sich Bund und Kantone. Trotzdem bin ich der Überzeugung, dass man vieles erreichen kann, wenn man nur schon auf technischer Ebene die Verfahren miteinander optimiert und das entsprechende Personal einsetzt. Dieser einfache Ansatz ist zu propagieren. Stellungnahmen Die neue Rolle des KMU-Forums als Kontrollorgan bei der Regulierungskostenmessung Das KMU-Forum hat die Arbeiten zur Umsetzung der Postulate Fournier und Zuppiger eng begleitet. Seine Mitglieder waren in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten, sei es zur Messung der Regulierungskosten, zur Identifizierung von Entlastungsmöglichkeiten oder zur Formulierung von Verbesserungsvorschlägen. Das Forum nimmt neu auch die Rolle eines Kontrollorgans bei der Kostenevaluation für neue Regulierungsvorhaben ein. Das KMU-Forum ist eine ausserparlamentarische Kommission, die auf administrative Entlastung spezialisiert ist. In dieser Eigenschaft war es an den Arbeiten zur Umsetzung der Postulate Fournier und Zuppiger durchwegs beteiligt. In einer ersten Phase hat sich das Forum zur Wahl und Prioritätensetzung der zu untersuchenden Regulierungsbereiche geäussert und bei der Erarbeitung der harmonisierten Erhebungsmethode mitgewirkt. Da die Kommissionsmitglieder als Unternehmer über eine grosse praktische Erfahrung verfügen, haben sie an verschiedenen Workshops teilgenommen. Dabei ging es um die Kostenerhebung, aber auch um das Eruieren von Einsparpotenzialen und das Formulieren von Verbesserungsvorschlägen. Das KMU-Forum konnte somit sicherstellen, dass die legitimen Anliegen und Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) während der gesamten Arbeiten mitberücksichtigt wurden. Ein neues Mandat als Kontrollorgan Eric Jakob Ko-Präsident des KMU- Forums, Botschafter, Leiter der Direktion für Standortförderung, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern Der Bundesrat hat das Mandat des KMUForums mit einer Kontrollfunktion ergänzt. Seither muss das Forum in Vernehmlassungsverfahren sicherstellen, dass die Verwaltungsstellen die Regulierungskosten abgeschätzt und die KMU-Verträglichkeit der neuen Regulierungen analysiert haben. Die Verwaltungsstellen sind dazu angehalten, diese Aspekte im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu evaluieren und die entsprechenden Resultate im erläuternden Bericht oder in der Botschaft zu präsentieren. Falls das KMU-Forum diesbezüglich Lücken feststellt, muss es dies in seiner Stellungnahme erwähnen. Gemäss dem neuen RFA-Handbuch ist bei allen Regulierungsvorhaben, die mehr als 10 000 Unternehmen betreffen und bei denen eine Erhöhung ihrer administrativen Belastung absehbar ist, eine detaillierte Kostenschätzung und ein KMU-Verträglichkeitstest obligatorisch. Die Regulierungskosten – Personal- und Investitionskosten sowie finanzieller Aufwand – müssen im Detail erhoben werden. Davon abzuziehen sind die Kosten, die sich aus der normalen Tätigkeit der Unternehmen ergeben und nicht aufgrund der Regulierung anfallen (wie die Basisbuchhal- 33 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 tung). Opportunitäts- und Produktsubstitutionskosten sowie Kosten aufgrund von Verzögerungen sind schwierig exakt zu beziffern und deshalb nur auf qualitativer Ebene zu berücksichtigen. Nicht Gegenstand der Prüfung sind gemäss RFA-Handbuch Unterlassungspflichten (Verbote) und Duldungspflichten (Erlaubnisse für Dritte). Keine übermässige Belastung der KMU Die mit den Regulierungsvorhaben betrauten Stellen müssen einen KMU-Verträglichkeitstest bei ungefähr zwölf sorgfältig ausgewählten Unternehmen durchführen. Interviews mit den Verantwortlichen liefern die Information darüber, wie sich der Staat verhalten soll. Diese Resultate sind zwar statistisch nicht relevant, sie tragen aber dazu bei, Probleme in der Praxis aufzudecken. Unternehmen haben eine Vielzahl an Regulierungen zu beachten. Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Unternehmen durch die administrative Belastung nicht in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt und überflüssige Investitionen vermieden werden. Die wichtigsten Resultate der KMU-Tests müssen von nun an in den erläuternden Berichten der Verwaltungsstellen enthalten sein. Der KMU-Test bleibt aber dem KMUForum für seine eigenen Arbeiten vorbehalten, insbesondere für den Fall, dass sich die durchgeführten Analysen als ungenügend erweisen. Das KMU-Forum hat mit grossem Interesse und Enthusiasmus an den Arbeiten zur Erfüllung der Postulate Fournier und Zuppiger mitgewirkt. Es ist zu hoffen, dass die Bestrebungen zur administrativen Entlastung weitergeführt werden, sei es in diesem Rahmen oder im Rahmen eines neuen Mandats des Bundesrates oder des Parlaments. Das KMU-Forum wird sich aber weiterhin auf seine Hauptmission konzentrieren, nämlich Regulierungsvorhaben aus Sicht der KMU zu beurteilen und zu überprüfen, ob die Kosten evaluationen durchgeführt wurden. Denn es ist viel einfacher und rationeller, Regulierungen vorgängig zu korrigieren, als sie im Nachhinein zu revidieren. Serie Steuerliche Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation in der Schweiz wäre besonders für KMU wichtig Anwendungsorientierte und marktnahe Innovation durch Unternehmen wird in der Schweiz zurzeit nur beschränkt gefördert. Die Schweiz ist gar eines der wenigen OECD-Länder, welche auf steuerliche Fördermassnahmen verzichten. Parallel zu den Arbeiten zur Unternehmenssteuerreform III ist der Bundesrat beauftragt worden, einen Bericht zur steuerlichen Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation auszuarbeiten. Wie könnte eine solche Förderung konkret aussehen? Grossunternehmen können ihre Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsaktivitäten problemlos global ausrichten. Foto: Keystone Kleine und mittlere Unternehmen sind dafür auf den Standort Schweiz angewiesen. Thomas Linder Dipl. Steuerexperte, Director KPMG AG, Zürich 1 Vgl. Müller, Gramigna, Linder (2008); Müller, Wenger, Linder (2011a); Müller, Wenger, Linder (2011b). Forschung, Entwicklung und Innovation (F&E&I) sind zentral für die Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit eines Landes.1 Sie beeinflussen nicht nur den technologischen Fortschritt und die Produktivität, sondern auch die internationale Wettbewerbsfähigkeit sowie das Wachstum und die Beschäftigung. In den letzten Jahren liess sich in allen Wirtschaftsräumen eine Globalisierung der F&E&I-Aktivitäten beobachten. Während früher innovative Tätigkeiten als eher immobil galten und meistens konzentriert am Firmenhauptsitz ausgeübt wurden, hat nun – vor allem auch aufgrund von Kostenreduktionen im Bereich der Informationsund Kommunikationstechnologie – eine Verlagerung von F&E&I an andere Orte stattgefunden. Dabei ist festzustellen, dass für die Standortwahl – neben geringeren Kosten und dem Zugang zu lokalen Märkten – vor allem das vorhandene Fachwissen eine massgebende Rolle spielt. Dank qualifizierter Arbeitskräfte und F&E&I-Tätigkeit durch Wettbewerber bilden sich technologische Zentren mit besonderem Fachwissen, sogenannte «Knowledge Cluster», die weite- 39 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 re, ähnlich spezialisierte F&E&I-Aktivitäten anziehen. Beispiele dafür sind Basel, Boston oder das Silicon Valley. Innovationsförderung lohnt sich volkswirtschaftlich Die Schweiz ist gemäss zahlreichen Studien eines der Länder mit der höchsten Innovationskraft. Da sie als Produktionsstandort für Massenprodukte zu klein ist und auch nicht über grössere Rohstoffreserven verfügt, kann sie nur erfolgreich sein, wenn innovative Produkte, Verfahren und Technologien entwickelt werden. Dies ist unbestritten die zentrale Voraussetzung für das Wirtschaftswachstum, den Erhalt von Arbeitsplätzen und den Wohlstand. Forschung, Entwicklung und Innovation sind daher teilweise öffentliche Güter und sollten im nötigen Umfang dort staatlich gefördert werden, wo die Privatwirtschaft an ihre (Effizienz-)Grenzen stösst. Da innovative Sektoren mit den eingesetzten Ressourcen überdurchschnittlich hohe volkswirtschaftliche Erträge erwirtschaften, kann es nur sinnvoll sein, die Ressourcen durch staatliche Eingriffe dorthin zu lenken, Serie Grafik 1 Staatliche Finanzierung von F&E&I-Aktivitäten der Privatwirtschaft in ausgewählten OECD-Ländern Direkte staatliche Zuschüsse und Subventionen Indirekte Förderung durch steuerliche Massnahmen In % des BIP Russland USA Korea Frankreich Spanien Schweden Österreich Ver. Königreich Deutschland Norwegen Finnland Dänemark China Niederlande ze im Ausland in Anspruch nehmen. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) haben hier aber einen Wettbewerbsnachteil, da sie für ihre Aktivitäten auf die Schweiz angewiesen sind. Für Schweizer KMU bedeuten die sehr hohen Kosten, die Frankenstärke und existierende Finanzierungsbeschränkungen, dass F&E&I nicht in dem Umfang betrieben werden kann, der unternehmerisch und volkswirtschaftlich optimal wäre. Dabei sind gerade die KMU für die Entwicklung neuer Technologien sehr wichtig und stellen einen relevanten Wachstumsmotor für die hiesige Wirtschaft dar. Wenn diese Unternehmen F&E&I reduzieren, einstellen oder ins Ausland verschieben, hat dies auch einen wesentlichen negativen Einfluss auf den Produktionsstandort Schweiz und somit auf die Anzahl der Arbeitsplätze. Italien Japan Schweiz 0 10 20 30 40 50 Quelle: OECD Science, Technology and Industry Scoreboard 2013 / Die Volkswirtschaft wo sie für die Gesamtwirtschaft die höchsten Einkommen erzielen. Für die Volkswirtschaft resultiert dabei ein klarer Nettovorteil. Die gezielte Förderung von Innovation macht daher volkswirtschaftlich Sinn. Ein Blick ins Ausland Viele entwickelte Wirtschaftsnationen setzen bereits erfolgreich auf eine staatliche Förderung der Innovationstätigkeit. Da direkte staatliche Zuwendungen (d.h. Subventionen) aufgrund ihrer Selektivität mit zunehmender Skepsis beobachtet werden, sind in den letzten Jahren in vielen Ländern Massnahmen zur Förderung der F&E&ITätigkeit mit spezifischen steuerlichen Anreizen eingeführt worden. Heute sind in der Mehrzahl der OECD-Staaten Systeme der steuerlichen F&E&I-Förderung etabliert.2 Die EU schlägt ihren Mitgliedstaaten im Rahmen der Strategie Europa 2020 konkret vor, steuerliche und andere finanzielle Anreize für die Privatwirtschaft zu schaffen.3 Bislang verzichten in der EU von den grös seren Industrienationen nur Deutschland, Schweden und Finnland auf solche Anreizsysteme (siehe Grafik 1). KMU unter Druck Grossunternehmen können ihre F&E&IAktivitäten ohne grosse Probleme global ausrichten und dabei die steuerlichen Anrei- 40 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Heutiges System: Direkte Projektförderung Die Schweiz versucht daher zurecht, mit einer gezielten Bildungs-, Forschungs- und Innovationspolitik die Standortqualität weiter auszubauen, um mittel- und langfristig eine Spitzenposition beibehalten zu können. In der Schweiz unterstützt der Staat insbesondere die Grundlagenforschung und den wissenschaftlichen Nachwuchs durch Bei träge in Höhe von rund 3 Mrd. Franken an die Hochschulen und den Schweizerischen Nationalfonds. Der Nationalfonds fördert auch langfristig angelegte Forschungsvorhaben zu Themen, die für die Zukunft der schweizerischen Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft von strategischer Bedeutung sind. Die anwendungsorientierte, wirtschaftsnahe F&E&I wird dagegen durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI) gefördert. Dafür hat sie ein Budget von rund 100 Mio. Franken pro Jahr zur Verfügung. Voraussetzung für eine KTI-Finanzierung ist, dass eine Zusammenarbeit zwischen einem Unternehmen und einer Hochschule besteht und dass das Unternehmen mindestens 50% des Gesamtaufwandes trägt. Die Projektförderung durch die KTI ist nötig, richtig und hat sich bewährt. Im internationalen Vergleich könnte sie betrags mässig gar ausgebaut werden. Die KTI-Projektförderung weist aber auch vielfältige Schwächen auf: So ist die Zutrittshürde durch das ausführliche und selektive Verfahren für viele Unternehmen zu hoch und der Ausgang des Verfahrens ist ungewiss. Zudem entscheidet der Staat als Träger der «Forschungshoheit», welche Technologien gefördert und unterstützt werden und welche nicht. Er hat die schwierige Aufgabe, heute Serie die zukünftig erfolgreichen Technologien zu identifizieren. Schliesslich fällt die staatliche Förderung von unternehmerischen, marktnahen Forschungsprojekten verglichen mit den gesamten Investitionen in Grundlagenforschung an Bildungs- und Forschungsinstituten sehr gering aus. Die heute bestehenden staatlichen Fördermittel sind vor allem bei der Grundlagenforschung weitgehend unbestritten. Anwendungsorientierte und marktnahe Innovation durch Unternehmen wird jedoch nur beschränkt gefördert. Ein wichtiges Element einer umfassenden Innnovationspolitik wurde bislang gar gänzlich ausser Acht gelassen: die steuerliche Förderung. Dies wurde auf politischer Ebene nun erkannt. So ist der Bundesrat parallel zu den Arbeiten zur Unternehmenssteuerreform III beauftragt worden, einen Bericht zur steuerlichen Förderung von F&E&I auszuarbeiten.4 Wie würde ein konkreter Vorschlag für die Einführung einer solchen steuerlichen Input-Förderung in der Schweiz aussehen? Steuerliche Förderung setzt bei der Gewinnsteuer an 2 Übersicht über steuerliche Anreize für F&E&I in Europa: KPMG (2012a); in Nord- und Südamerika: KPMG (2012b); in Asien: KPMG (2013). 3 Erhöhung der Gesamtausgaben für Forschung und Entwicklung im Privatsektor auf 3% des EU-BIP bis 2020; für die Periode von 2000–2010 als Lissabon-Strategie bekannt. 4 Vgl. Motion der FDP-Liberalen Fraktion 08.3853 sowie Postulat der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats 10.3894. 5 D.h. die Massnahme muss allen Unternehmen offen stehen. Sie darf nicht als rein selektive Massnahme, die nur auf bestimmte Industriezweige, Produkte oder Regionen anwendbar ist, ausgestaltet sein. Neben inländischen Unternehmen sollten die Anreize auch Schweizer Betriebsstätten ausländischer Unternehmen offen stehen. Die Beschränkung auf juristische Personen ist in der EU zulässig, vgl. UK. 6 OECD, Frascati Manual, S. 29; www.oecd.org/sti/frascatimanual. 7 Weitere Informationen sind in der Wegleitung zum Ausfüllen des Fragebogens betreffend F&E 2012 in den privaten Unternehmen zu finden www.bfs.admin.ch, Infothek, Erhebungen, Quellen, Forschung und Entwicklung (F+E) in der Privatwirtschaft, Fragebogen und Erläuterungen. Die traditionelle steuerliche Förderung von F&E&I betrifft deren Aufwandseite (Input) und hat eine Mehrfachabzugsfähigkeit von F&E&I-Aufwand bei der Gewinnsteuer zum Gegenstand. Dieses Modell zielt neben der Steigerung der technologischen Leistungsfähigkeit vor allem darauf ab, Arbeitsplätze in den Bereichen F&E&I zu schaffen – oder zumindest zu erhalten. F&E&I wird direkt gefördert, indem Investitionen unmittelbar zu Steuervorteilen führen. Die steuerliche Förderung von F&E&I würde die existierende Projektförderung in idealer Weise ergänzen und wäre für den Forschungsstandort Schweiz sinnvoll. Dafür sprechen vor allem folgende Gründe: –– Die steuerliche Förderung von F&E&I unterstützt jede Art von Investition in Innovation und beschränkt sich somit nicht auf bestimmte Technologien, wodurch der Einfluss des Staates auf den Inhalt der Forschung entfällt. –– Sie ist nicht selektiv und garantiert eine breite Förderung, insbesondere auch bei Klein- und Kleinstbetrieben. –– Dies erhöht auch die sogenannten «Spillover-Effekte», d.h. die positiven Nebenwirkungen auf andere Unternehmen. Die soziale Ertragsrate von Innovation liegt daher deutlich höher als die private des forschenden Unternehmens. –– Die staatliche Unterstützung stärkt die Finanzierungsmöglichkeiten von jungen innovativen Unternehmen und KMU, was 41 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 die gesamtwirtschaftliche Effizienz erhöht. –– Die finanziellen Auswirkungen der Steuermassnahmen sind für die Unternehmen besser abzuschätzen und genauer planbar, da sie für alle Unternehmen in gleicher Weise gelten und nicht von einem selektiven Verfahren mit ungewissem Ausgang abhängig sind. –– Die hier vorgeschlagene Art der steuerlichen Förderung unterstützt nur erfolgreiche Unternehmen, indem zuerst Gewinne erwirtschaftet werden müssen, bevor steuerliche Vorteile geltend gemacht werden können. Der Staat zahlt also nicht im Voraus und der Unternehmer ist somit gehalten, von Anfang an effizient zu arbeiten, um möglichst rasch in den Genuss des Vorteils zu gelangen. Steuerliche Fördermassnahmen zur Intensivierung der F&E&I-Tätigkeit in der Schweiz müssten folgenden Anforderungen genügen, damit sie als wirksames Mittel im internationalen Standortwettbewerb wahrgenommen und akzeptiert würden: –– Internationale Konkurrenzfähigkeit: Privilegierungsgrad, der im internationalen Standortwettbewerb auch langfristig als kompetitiv gilt. –– EU- und OECD-Konformität: Vermeidung der Selektivität durch Ausgestaltung als allgemeine Massnahme.5 –– Klarheit: Klare Definitionen und Nachprüfbarkeit der Voraussetzungen. –– Praktikabilität: Einfacher Zugang ohne behördliche Hürden und ohne grossen administrativen Aufwand. Steuerrechtliche Definition kann sich an OECD orientieren Im schweizerischen Zivil- wie auch Steuerrecht besteht bis anhin keine Legaldefinition des Begriffs F&E&I. Eine steuerrechtliche Definition ist daher zwingend notwendig. Eine Kurzanalyse der Steuerrechtsordnungen einiger Industrienationen zeigt, dass sich diese bei der Abgrenzung von F&E&I-Aufwand meist am so genannten «Frascati Manual» der OECD orientieren.6 Dabei ist zu beachten, dass dieses nicht für Steuerzwecke erstellt wurde, sondern als Grundlage für länderspezifische statistische Datenerhebungen im Bereich F&E&I dienen soll. Das Bundesamt für Statistik (BFS) orientiert sich für die Erhebung der statistischen Zahlen betreffend F&E&I-Tätigkeiten von privaten Unternehmen ebenfalls an dieser Umschreibung. Forschung und experimentelle Entwicklung erstreckt sich grundsätzlich auf Grundlagenforschung, angewandte Forschung sowie ex- Serie perimentelle Entwicklung. Die Unternehmen kennen also die entsprechenden Begrifflichkeiten bereits und sollten daher in der Lage sein, die entsprechenden Aufwendungen in der Buchhaltung einfach zu eruieren.7 Eine Ausweitung der Definition auf weitere innovative Tätigkeiten gemäss Oslo-Manual8 der OECD ist zusätzlich zu prüfen. Auf europäischer Ebene hat die EG-Kommission den Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für F&E&I erlassen, um eine Grundlage für die Würdigung der bei ihr angemeldeten Forschungs-, Entwicklungs- und Innova tionsbeihilfen zu schaffen.9 Darin werden ebenfalls Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung unterschieden. Welcher Aufwand sollte anrechenbar sein? Kasten 1 Weiterführende Literatur –– EG-Kommission (2006): Mitteilung der Kommission – Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation, Abl. C 323, 30. Dezember 2006, S. 1 ff. –– KPMG (2012a): R&D Incentives and Services, Adding value across Europe, Middle East and Africa (EMEA). –– KPMG (2012b): R&D Incentives and Services, Adding value across the Americas. –– KPMG (2013): R&D incentives – adding value across ASPAC. –– Müller, A., Gramigna, R. und Linder, T. (2008): Forschungsstandort Schweiz – mehr Attraktivität durch steuerliche Anreize, Konkreter Vorschlag für die Einführung von steuerlichen Fördermassnahmen, in: Der Schweizer Treuhänder, 2008/10, S. 803 ff. –– Müller, A., Wenger, J.-D. und Linder, T. (2011a): Steuerliche Förderung von F&E in der Schweiz, KPMG-Studie. –– Müller, A., Wenger, J.-D. und Linder, T. (2011b): Steuerliche Förderung von F&E in der Schweiz – Nötige Ergänzung zur bestehenden Innovationsförderung, in: Steuerrevue 11/2011, S. 845 ff. 8 OECD, Oslo Manual; www.oecd.org/sti/oslomanual. 9 Vgl. EG-Kommission (2006). Der für steuerliche Vergünstigungen in Frage kommende Aufwand soll neben der eigentlichen F&E&I-Tätigkeit auch den damit verbundenen Aufwand umfassen. Demnach sollte der folgende Aufwand für eine Privilegierung anrechenbar sein: –– Personalaufwand (Löhne, Boni, Gratifi kationen, Umsatzbeteiligungen, Provisionen, Sozialversicherungen, Ausbildung, Information, Anwerbung usw.); –– Aufwand für Investitionsgüter, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bzw. Produk tionsmittel; –– Finanzierungsaufwand; –– Indirekter Aufwand (Gemeinkosten); –– Aufwand für F&E&I-Projekte, welche ganz oder teilweise durch Dritte im Auftrag durchgeführt werden (Auftragsforschung oder -entwicklung, Kooperationen). Das Ziel der Massnahmen ist letzten Endes die Stärkung der Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Schweiz und die Schaffung von F&E&I-Arbeitsplätzen im Inland. Daher sollten nur F&E&I-Tätigkeiten steuerlich begünstigt werden, die in der Schweiz durchgeführt werden. Oft werden F&E&I-Aufträge an Dritte vergeben. Die Berechtigung für eine Privilegierung sollte beim F&E&I-Initiator bleiben – also bei dem Unternehmen, welches das Risiko eines Misserfolges trägt, über das wirtschaftliche Eigentum eines allfällig erarbeiteten immateriellen Wirtschaftsgutes verfügen wird und die F&E&I in Auftrag gibt. Das beauftragte Unternehmen selbst kann keinen Gebrauch von den Anreizen machen. Damit ist sichergestellt, dass auf derselben F&E&I-Aktivität nicht mehrfach eine steuerliche Privilegierung in Anspruch genommen werden kann. 42 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Steuerfreibetrag oder -gutschrift? Es kann zwischen Abzügen von der Steuerbemessungsgrundlage (Steuerfreibetrag) oder Abzügen von der Steuerschuld (Steuergutschrift) unterschieden werden. Steuerfreibeträge werden angewendet, um Vergünstigungen für mehr als 100% des F&E&I-Aufwandes zu ermöglichen. Damit ist der F&E&I-Aufwand mehrfach abzugsfähig, wobei der erhöhte Satz im internationalen Vergleich zwischen 125% und 300% liegt. Für KMU könnte eine erhöhte Abzugsrate für ein geringes Investitionsvolumen von z.B. höchstens 10 Mio. Franken eingeführt werden, während für darüber hinausgehende Ausgaben die normale Abzugsrate massgeblich ist. Diese Regelung würde die innovativen Bestrebungen von KMU besonders fördern, die bislang ein eher zu geringes Investitionsvolumen auf sich vereinigen. Der geschilderte Steuerfreibetrag entfaltet grundsätzlich nur dann Wirkung, wenn Unternehmen keine Verluste machen und tatsächlich Steuern zahlen. Bei jungen innovativen Unternehmen und in Forschungsprojekten ist jedoch mit Anfangsverlusten zu rechnen. Ein System, das nur in Gewinnphasen greift, ist bei F&E&I für solche Gesellschaften nicht zu empfehlen. Daher sollte zumindest der Vortrag von nicht mit Gewinn verrechneten Steuerfreibeträgen oder -gutschriften möglich sein. Bei jungen innovativen Unternehmen könnte als Start-Up-Förderung auch eine Barauszahlung – limitiert auf die ersten Gründerjahre – vorgesehen werden. Die Zusatzanstrengungen zahlen sich aus Wie es das Ausland zeigt, kann eine steuerliche Förderung verhältnismässig einfach und unbürokratisch umgesetzt werden. Befürchtungen, dass dadurch das schweizerische Steuersystem komplizierter würde, sind unbegründet. Steuerliche Fördermassnahmen können die Innovationskraft der Schweiz – je nach Intensität der Massnahmen – steigern oder mindestens erhalten. Der aus der Einführung resultierende Nettosteuerausfall wird durch zusätzlich zu erwartende Steuereinnahmen mittel- bis längerfristig erheblich reduziert. Unter dem Strich bleibt für die Volkswirtschaft ein klarer Nettovorteil übrig. Hohe Innovationsneigung führt zu mehr Arbeitsplätzen, höheren Produktionsniveaus und höheren Pro-Kopf Einkommen. Bleiben Sie in bester Erinnerung – berücksichtigen auch Sie in Ihrem Testament gemeinnützige Organisationen. Eine Initiative von: Amnesty International, Enfants du Monde, FAIRMED, Fastenopfer, Greenpeace, Heilsarmee, Lunge Zürich, Médecins Sans Frontières, miva – transportiert Hilfe, Pro Natura, Rheumaliga Zürich, SBS Schweizer Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte, Schweizerische Rettungsflugwacht Rega, Stiftung Kinderdorf Pestalozzi, Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Stiftung WELT OHNE MINEN, Terre des hommes – Kinderhilfe, WWF Schweiz Nähen Sie 12 Stunden täglich solche Hemden. Eingesperrt mit 10 weiteren Kindern. Bei 38 Grad. Traurige Realität für Millionen ausgebeutete Kinder wie Sunita. Sie können helfen. 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Eine bestim mende Rolle spielen vor allem die grossen demografischen Veränderungen. Kasten 1 Gemeinsame bildungspolitische Ziele von Bund und Kantonen In der Erklärung «Chancen optimal nutzen» vom 30. Mai 2011 einigten sich der Bund und die Kantone auf sechs prioritäre Ziele für das Schweizer Bildungswesen. Eine der Aufgaben des Bildungsberichtes ist es, periodisch Bericht über den Zielerreichungsgrad bei diesen Auskunft zu geben: 1. Obligatorische Schule: Die Bundesverfassung (Art. 62 Abs. 4) verpflichtet die Kantone, Ziele und wichtige Strukturen der Bildungsstufen zu harmonisieren. 2. Nachobligatorischer Abschluss: Die Zahl der Erwachsenen mit Abschluss auf Sekundarstufe II soll auf 95% gesteigert werden. 3. Gymnasiale Maturität: Bund und Kantone prüfen gemeinsam Massnahmen, wie die Studierfähigkeit der Maturandinnen und Maturanden und damit der prüfungsfreie Zugang zur Universität langfristig sichergestellt werden kann. 4. Abschlüsse der höheren Berufsbildung: Die Vergleichbarkeit der Abschlüsse in der höheren Berufsbildung soll im internationalen Kontext sichergestellt werden. 5. Wissenschaftlicher Nachwuchs: Die Attraktivität einer Karriere für junge Forschende an universitären Hochschulen soll verbessert werden. 6. Validierung von Bildungsleistungen: Den zunehmend flexiblen Laufbahngestaltungen mit Umorientierungen, Familienpausen und Wiedereinstiegen soll vermehrt Rechnung getragen werden. Nicht in der Schule erworbene Lernleistungen sollen zunehmend im formalen Bildungssystem als Vorleistungen angerechnet werden können. Das Ziel, wonach 95% der Kinder einen Abschluss auf Sekundarstufe 2 aufweisen sollen, ist noch nicht erreicht. Die Quote liegt vor allem bei Kindern, die erst nach der Geburt in die Schweiz kamen, noch deutlich zu tief. Foto: Keystone Mit den Bildungsverfassungsartikeln hat der Souverän im Jahr 2006 Bund und Kantonen eine gemeinsame Verantwortung für die Qualität und die Durchlässigkeit des schweizerischen Bildungswesens übertragen. Seither erscheint als Teil des Qualitätssicherungsprozesses alle vier Jahre der Bil dungsbericht Schweiz. Der Bildungsbericht analysiert alle Bildungsstufen von der Vorschule bis zur Weiterbildung nach den drei Evaluationskriterien Effektivität, Effizienz und Equity (siehe Kasten 2). Darüber nimmt er für jede Bildungsstufe einzeln und das Bildungswesen gesamthaft eine Kontextbeschreibung vor. Prof. Dr. Stefan C. Wolter Direktor der Schweizerischen Koordinationsstelle für Bildungsforschung (SKBF), Aarau 44 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Wie beeinflussen demografische Schwankungen die Bildungsausgaben? Die Zahl der im schulfähigen Alter stehenden Jugendlichen schwankt in langen Zyklen und erreicht derzeit gemessen an der Gesamtbevölkerung einen historischen Tiefststand. Da die Geburtenzahlen seit einigen Jahren aber wieder steigen, nimmt die Zahl der 6- bis 16-Jährigen an der Gesamtbevölkerung bis 2030 zu; danach sinkt sie voraussichtlich wieder. Diese demografischen Schwankungen haben zwei wichtige Auswirkungen auf die Bildungsausgaben: – Zum einen verändert sich bei steigenden oder sinkenden Schülerzahlen die Finan zierungslast für die erwerbstätige Bevölke rung. Nachdem diese Belastung vor rund fünfzehn Jahren einen Tiefststand erreicht hat, wird sie in den nächsten zwanzig Jahren wieder zunehmen, da den steigenden Schülerzahlen stagnierende und später sogar sinkende Zahlen von Erwerbstätigen gegenüberstehen werden. Auf dem Höchststand der Schülerzahlen werden fünf Erwerbstätige für die Kosten eines Schülers in der Volksschule aufzukommen haben. Spotlight Grafik 1 Entwicklung der öffentlichen Bildungsausgaben für die Primarstufe, 1990–2010 Bildungsausgaben der Kantone und Gemeinden (Primarschule; Personal- und Sachaufwand), nominal und real Vergleich der Kosten 2000 mit 2010 Vergleich der Kosten 1990 mit 2000 In Mio. CHF 1000 800 600 400 200 0 –200 –400 haben es die pädagogischen Hochschulen erfreulicherweise in den vergangenen Jahren geschafft, ihre Studierendenzahlen laufend zu erhöhen. Aber die für eine nachhaltige Versorgung mit Lehrpersonen notwendige Studierendenzahl ist noch lange nicht erreicht. Dazu kommt, dass bei den Lehrpersonen gemäss den verfügbaren Zahlen kein Ende des Trends zu mehr Teilzeitarbeit abzusehen ist (siehe Grafik 2), was den stetigen Mehrbedarf an neuen Lehrpersonen noch zusätzlich erhöht. Neben Programmen für Quereinsteiger in den Lehrberuf müssten deshalb insbesondere auch Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden, die geeignet sind, die durchschnittlichen Beschäftigungsgrade der aktiven Lehrerschaft zu erhöhen. Das 95%Ziel wird bei der eingewanderten Bevölkerung verfehlt –600 Nominale Veränderung Reale Veränderung Demografieeffekt Kostensteigerungseffekt Quelle: BFS; Berechnungen und Darstellung SKBF / Die Volkswirtschaft Kasten 2 Monitoring und Berichterstattung Um bildungspolitische Entscheide auf rationale Grundlagen zu stellen und sicherzustellen, dass Bund und Kantone bei einschlägigen Entscheiden am selben Strick ziehen, installierten die Behörden schon vor zehn Jahren einen kontinuierlichen Monitoringprozess. Dessen Erkenntnisse münden alle vier Jahre in einen Bildungsbericht.a Auf der Basis des ersten offiziellen Bildungsberichts von 2010 einigten sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Erklärung zu Bildungszielen (2011), deren Erreichung in den Bildungsberichten thematisiert und dokumentiert wird. Einige dieser sechs Ziele und Herausforderungen werden in diesem Artikel näher beleuchtet. Neben der Beschreibung der Bildungsstufen und -typen nach den Kriterien Effektivität der Zielerreichung, Effizienz des Mitteleinsatzes (sowohl monetär wie nichtmonetär) sowie Equity (also der Frage, wie sehr alle Bevölkerungsgruppen und -schichten an der Bildung partizipieren und dabei erfolgreich sein können) werden für alle Bildungsstufen die wichtigsten institutionellen Merkmale beschrieben. Dies dient in einem föderal aufgebauten Bildungssystem dem besseren Verständnis des Systems, aber auch dem spezifischen Monitoring des Fortschrittes beim Harmonisierungsprozess, welcher durch das HarmoS-Konkordat der Kantone angestossen worden ist. a Siehe Wolter und Kull (2007) sowie Wolter (2010). – Zum Andern verändern die demografischen Schwankungen die Ausgaben pro Schüler, da das Schliessen oder Öffnen von Schulen und Klassen nicht proportional zu diesen Schwankungen verläuft. In Zeiten rückläufiger Schülerzahlen führt dies tendenziell zu steigenden Kosten und umgekehrt. Nicht zuletzt aus diesem Grund waren die öffentlichen Ausgaben zwischen 2000−2010 im Vergleich mit der Dekade davor mit jährlichen realen Kostensteigerungen von über 800 Mio. Franken alleine für die Primarstufe verbunden. Dass die Schülerzahlen auf dieser Stufe wieder steigen, dürfte sich im gegenwärtigen Jahrzehnt eher kostendämpfend auswirken. Trend zu Teilzeitarbeit erhöht den Mehrbedarf an Lehrpersonen Für die Qualität des Unterrichts auf allen Bildungsstufen sind gut ausgebildete Lehrpersonen zentral und müssen deshalb in genügender Zahl ausgebildet werden. Zu dieser in der gemeinsamen Erklärung von Bund und Kantonen beschriebenen Herausforderung hat schon der Bildungsbericht 2010 festgehalten, dass die Zahl der neu ausgebildeten Lehrpersonen längerfristig nur etwa die Hälfte des Bedarfs zu decken vermag, der alljährlich aus Pensionierungen, Berufswechseln und anderen Gründen entsteht. Zwar 45 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Ein wichtiges Bildungsziel wurde schon 2006 von den Behörden und den Organisationen der Arbeitswelt gesetzt und von Bund und Kantonen 2011 bekräftigt. Dieses sieht vor, dass bis 2015 95% der 25Jährigen in der Schweiz mindestens einen Abschluss auf Se kundarstufe II haben sollten. Verfeinerte Analysen zur Zielerreichung nach Kantonen oder engen Altersklassen sind derzeit aus statistischen Gründen noch nicht möglich (siehe Kasten 3). Für die gesamte Schweiz zeigt sich aber, dass die Quote seit zwanzig Jahren zwischen 90% und 92% oszilliert und somit die Grenze von 95% noch verfehlt wird. Differenziert man weiter, wird ersichtlich, dass das 95%-Ziel für Personen, die erst nach der Geburt in die Schweiz kamen, noch in weiter Ferne liegt, während es für die in der Schweiz geborenen Jugendlichen schon seit Jahren erreicht ist. In der Debatte um die Einwanderung hochqualifizierter Migranten wird zu häufig ausgeblendet, dass der Anteil der Personen mit einem tiefen Qualifikationsprofil bei den Einwanderern immer noch höher ist als bei der ansässigen Bevölkerung. Dass das 95%-Ziel noch verfehlt wird, ist demnach nur teilweise dem hiesigen Bildungswesen zuzuschreiben. Lösungen müssen nicht nur, aber auch ausserhalb des Bildungswesens gesucht werden. Prüfungsfreier Zugang zur Universität im Fokus Nach den etwas durchzogenen Resultaten der Kompetenzmessungen bei Maturanden (Evamar II) sind auch die Sicherung des prüfungsfreien Zugangs und die praktisch uneingeschränkte Studienfachwahl in der Schweiz zu einem bildungspolitischen Ziel Spotlight Grafik 2 Dem Fachkräftemangel früher begegnen Anteile von Lehrpersonen der Volksschule nach Beschäftigungsgrad, 2005–2010 Beschäftigungsgrad unter 50% Beschäftigungsgrad 50%–90% Beschäftigungsgrad über 90% 50 45 40 35 30 25 20 15 10 5 0 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Quelle: SKBF / Die Volkswirtschaft Kasten 3 Modernisierung der Statistik und Messung der Grundkompetenzen Zwei grosse Reformprojekte werden sich positiv auf die Möglichkeiten der Bildungsberichterstattung auswirken, allerdings erst ab dem Bildungsbericht 2018. Das erste betrifft die Modernisierung der Bildungsstatistik, welche durch die Einführung des Schüleridentifikators in der Lage sein wird, individuelle Bildungsverläufe nachzuzeichnen und so Aufschluss darüber zu geben, welche Faktoren einen erfolgreichen und reibungslosen Verlauf begünstigen oder hemmen. Wie gross der Erkenntnisgewinn ausfallen wird, hängt aber entscheidend davon ab, welche Daten mit diesem Identifikator verknüpft werden dürfen. Dies betrifft nicht zuletzt die zweite Neuerung, nämlich die erstmalige Messung der Grundkompetenzen in der Schweiz nach nationalen Standards. Erst wenn die individuellen Testergebnisse mit dem Identifikator zu Bildungskarrieren verknüpft werden dürfen, wird man über die Folgen guter oder fehlender Grundkompetenzen mehr erfahren können. Und nur die Verknüpfung wird es erlauben, rückwirkend Erkenntnisse zur Tauglichkeit der Grundkompetenzmodelle zu gewinnen. 1 Siehe Wolter et al. (2013). erklärt worden. Die EDK hat hierzu eine Reihe von Projekten gestartet. Der Bildungsbericht zeigt, dass diese Frage nicht losgelöst von der Frage der «richtigen» Maturitätsquote betrachtet werden kann. Auch wenn es die einzig richtige Maturitätsquote nicht gibt, lässt sich doch der Zusammenhang zwischen den kantonalen Maturitätsquoten und dem Studienerfolg belegen. Kantone mit hohen Maturitätsquoten erlauben deutlich mehr Schülerinnen und Schülern den Zutritt zum Gymnasium, die gemessen an den Pisa-Testergebnissen nicht wirklich über eine genügende schulische Vorbereitung verfügen. Und trotz teilweise sehr hoher Abbruchquoten an den Gymnasien zeigten sowohl die Evaluation der Maturität als auch neuere Untersuchungen zum Studienabbruch an Schweizer Universitäten,1 dass in Kantonen mit hohen Maturitätsquoten Maturanden sowohl schlechtere Leistungen zum Zeitpunkt der Maturität ausweisen, wie auch einem höheren Risiko des Studienabbruchs an der Hochschule unterliegen. Will man den prüfungsfreien Zugang zu den Hochschulen nicht durch Beschränkungen bei den Maturitätsquoten sichern, ist vor allem dafür zu sorgen, dass alle Maturanden die Mindeststandards bei den Kompetenzen erreichen und somit von einer wirklichen – und nicht nur einer theoretischen – Studierfähigkeit ausgegangen werden kann. 46 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Ausser zu quantitativen und qualitativen Zielen bei der Ausbildung äusserten sich Bund und Kantone auch zur Rolle des Bildungswesens bei der Linderung des Fachkräftemangels insbesondere an Absolventen eines Studiums in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik (Mint). Die Detailanalysen des Bildungsberichtes zeigen deutlich, dass vor allem die Wahl eines Studienfachs im MintBereich stark durch die Schwerpunktwahl am Gymnasium vorgeprägt ist. Wer den naturwissenschaftlichen und mathematischen Schwerpunkt am Gymnasium gewählt hat, studiert mit grosser Wahrscheinlichkeit ein Mint-Fach oder Medizin; hingegen kommen nur wenige Studierende von Mint-Fächern aus anderen Schwerpunkten. Da im Durchschnitt nur rund ein Fünftel der Gymnasiasten den Mint-Schwerpunkt wählen, ist das Potenzial für Studierende in einem MintFach begrenzt. Weiter fällt bei der Betrachtung auf, dass die Schwerpunktwahl an den Gymnasien von Kanton zu Kanton recht grosse Unterschiede aufweist. So wählen beispielsweise im Kanton Zürich praktisch die Hälfte der Gymnasiasten einen sprachlichen Schwerpunkt, während dies im Kanton Bern nur gerade ein Fünftel tun. Nur mit unterschiedlichen Präferenzen der Maturanden sind so grosse Unterschiede schwer zu erklären; sie müssen auch durch die unterschiedlichen Angebote zustande kommen (angebotsinduzierte Nachfrage). Für die Bildungspolitik wiederum bedeutet dies, dass sie über ihre Angebotssteuerung selber einen entscheidenden Einfluss auf die Studienfachwahl hat und somit den Fachkräftemangel willentlich oder unwillentlich beeinflusst. Akademische Karriere lohnt sich für inländische Forschende wenig Ein spezifischer Aspekt des Fachkräftemangels wurde mit dem fünften bildungspolitischen Ziel angesprochen. Es besteht darin, die Attraktivität für eine akademische Karriere an universitären Hochschulen nachhaltig zu steigern. Damit ist gemeint, dass es um die Attraktivität einer akademischen Karriere – und damit zuallererst eines Doktorats – für hiesige Studierende geht und nicht etwa um die Attraktivität einer Professur an einer Schweizer Universität für ausländische Akademiker. Betrachtet man die monetären Aussichten für Studierende, die eine akademische Karriere wählen, zeigt sich, dass sie nicht nur in der Zeitperiode des Verfassens der Dissertation – meistens wegen Teilzeitbeschäftigung Spotlight Grafik 3 Löhne von Universitätsabsolventen mit akademischer und nichtakademischer Laufbahn, 2011 Akademische Laufbahn Nicht-akademische Laufbahn CHF 180000 160000 140000 120000 100000 80000 60000 40000 20000 0 Absolventen des 2. Zyklus, 1 Jahr nach Abschluss Absolventen des 3. Zyklus, 1 Jahr nach Abschluss Anmerkungen: Die horizontale Linie stellt den Medianlohn dar. Der Kasten umfasst die Löhne vom 1. bis zum 3. Quartil (25% bis 75%). Der untere Strich endet beim ersten Dezil (10% tiefste Löhne) und der obere Strich beim obersten Dezil (10% höchste Löhne). 2. Zyklus: Master/Lizenziat, 3. Zyklus: Doktorat. Die Bruttolöhne für Absolventen des 3. Zyklus sind auf eine Vollzeitbeschäftigung hochgerechnet. Kasten 4 Literatur − Wolter, Stefan C., Kull, Miriam (2007): Bildungsbericht 2006 – Grundlagen für die Systemsteuerung. In: Die Volkswirtschaft 1/2, S. 15–18. − Wolter, Stefan C. (2010): Bildung in der Schweiz unter der Lupe. In: Die Volkswirtschaft 3/2010, S. 54−57. − Wolter, Stefan C., Diem, Andrea, Messer, Dolores (2013): Studienabbrüche an Schweizer Universitäten. Aarau: SKBF (Staff Paper Nr. 11). Absolventen des 3. Zyklus, 5 Jahre nach Abschluss Quelle: Absolventenbefragung; Berechnungen SKBF / Die Volkswirtschaft an der Universität – deutlich weniger verdienen: Ihr Jahreslohn beträgt auch noch fünf Jahre nach Abfassen der Dissertation im Median rund 20 000 Franken weniger, verbunden mit einem grossen Risiko nach unten. Die Faktoren, welche diese Differenz erklären, sind einerseits die häufig noch befristeten, weil projektgebundenen Arbeitsverträge (Habilitation, Assistenzprofessur ohne Tenure usw.), eine grössere Wahrscheinlichkeit, die akademische Karriere im Ausland mit tiefen Löhnen fortsetzen zu müssen, und der Umstand, dass Karrieren ausserhalb der Universität häufiger mit hierarchischen Verantwortlichkeiten einhergehen, die sich dort positiv auf den Lohn auswirken. Die Lohndaten zeigen also, dass eine akademische Karriere nicht nur während der Dissertationsphase mit Lohnverzicht verbunden ist (dies könnte noch als Investition in bessere Erwerbsaussichten verstanden werden), sondern auch längere Zeit darüber hinaus. Angesichts dieser Situation ist es offensichtlich, warum eine akademische Karriere an Schweizer Universitäten eher für ausländische Akademiker attraktiv ist als für Schweizer Studierende. Bildungspolitische Ziele: Ein laufender Prozess Der Bildungsbericht 2014 ist der erste Bildungsbericht nach einem vollständigen Monitoring-Zyklus. Gestützt auf die Erkennt- 47 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 nisse der Bestandsaufnahme von 2010 einigten sich Bund und Kantone auf gemeinsame bildungspolitische Ziele, deren Erreichungsgrad nun wieder evaluiert worden ist. Für einige der Ziele war allerdings eine Überprüfung nicht möglich, weil dafür notwendige Handlungsschritte noch ausstehen. Trotzdem wird schon heute deutlich, dass eine periodische Berichterstattung notwendig und zweckdienlich ist. Denn sie zeigt nicht nur, ob die mit der Zielsetzung verbundenen Änderungen oder Verbesserungen eingetreten sind und das Ziel als erreicht gelten kann, sondern auch, ob sich in der Zwischenzeit neue Problemfelder aufgetan haben, die eine Adjustierung bei den bildungspolitischen Zielen selbst erfordern. Aufgrund der Erkenntnisse des Bildungsberichtes 2014 lässt sich verkürzt schlussfolgern, dass die 2011 beschlossenen Ziele immer noch die wichtigsten Baustellen des schweizerischen Bildungswesens darstellen, und dass die Zielerreichung bei nahezu all diesen Bereichen noch ein laufender Prozess ist. Spotlight Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung: Die Schweiz setzt die revidierten GafiEmpfehlungen um Die Schweiz misst dem Erhalt ei nes integren Finanzplatzes grosse Bedeutung bei. Sie tut das Erfor derliche, um zu verhindern, dass dieser für kriminelle Zwecke missbraucht wird. Die internatio nalen Standards für die Bekämp fung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung von 1989 waren in den letzten Jahren Gegenstand einer tiefgreifenden Revision, die 2012 abgeschlossen wurde. Während das Schweizer Recht die revidierten Standards bereits weitgehend umsetzt, sind gewisse Anpassungen nötig, um die Standards effektiver zu erfül len und die Geldwäschereibe Die revidierten Gafi-Empfehlungen sehen für alle betroffenen Bereiche Massnahmen vor, die dem Risiko der GeldwäFoto: Keystone scherei und der Terrorismusfinanzierung angepasst sind. kämpfung weiter zu verstärken. Der Bundesrat hat eine entspre chende Botschaft verabschiedet. Die alten internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung stammten aus dem Jahr 1989. Sie bedurften somit einer tiefgreifenden Revision. Im Februar 2012 präsentierte die Groupe d’action financière (Gafi) den Mitgliedern ihre neuen Empfehlungen. Die Schweiz hat im Laufe der vergangenen Jahrzehnte schrittweise ein solides und umfassendes System zur Bekämpfung der Geldwäscherei errichtet, das präventive und repressive Massnahmen verbindet. Obwohl die schweizerische Gesetzgebung be- Kasten 1 Die Groupe d’action financière Die Groupe d’action financière (Gafi) ist das wichtigste internationale Gremium für die Zusammenarbeit gegen die Geldwäscherei, die Terrorismusfinanzierung und neu die Finanzierung von Massenvernichtungswaffen. Die Hauptaufgabe der 1989 in Paris gegründeten Organisation ist es, Methoden der Geldwäscherei, der Terrorismusfinanzierung und neu der Finanzierung von Massenvernichtungswaffen zu identifizieren und die Politik zur Bekämpfung dieser Phänomene auf internationaler Ebene zu vereinheitlichen. Dr. Riccardo Sansonetti Leiter Sektion Finanzkriminalität, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bern Patricia Steck Stv. Sektionsleiterin Finanzkriminalität, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bern 48 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 reits heute weitgehend im Einklang mit den Vorgaben der Gafi steht, zeigen die neuen Gafi-Standards und die im Jahre 2005 durch die Gafi vorgenommene Länderprüfung auf, dass noch Lücken bestehen, die Anpassungen erfordern. Der Bundesrat hat am 13. Dezember 2013 eine Botschaft über das neue Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Gafi zuhanden des Parlaments übermittelt. Die Vorlage zielt darauf ab, das Schweizer System an den internationalen Standard anzupassen und die Wirksamkeit des Dispositivs zur Bekämpfung der Geldwäscherei zu verstärken. Die bundesrätliche Botschaft beinhaltet Änderungen zu folgenden Punkten: – Transparenz von juristischen Personen und Inhaberaktien; – Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person; – Schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei; – Politisch exponierte Personen; – Vorschriften über die Barzahlung bei Fahrnis- sowie bei Grundstückkäufen; – Kompetenzen der Meldestelle für Geldwäscherei; Spotlight – Gezielte Finanzsanktionen im Zusammenhang mit Terrorismus und Terrorismusfinanzierung. Die Änderungen sollten bis zur nächsten Gafi-Evaluation 2015 umgesetzt worden sein. Transparenz von juristischen Personen und Inhaberaktien Kasten 2 Nationale Risikoanalyse Die Revision der Gafi-Standards 2012 bedeutete einen Paradigmenwechsel auf internationaler Ebene. Die Länder müssen nun ihre Geldwäscherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken systematisch bewerten und auf dieser Basis Massnahmen treffen, um diese Risiken wirksam zu vermindern.a Die Umsetzung der internationalen Standards muss durch eine periodische Bewertung aller Risiken auf nationaler Ebene begleitet werden. Der Bundesrat hat zu diesem Zweck die Koordination innerhalb der Bundesverwaltung im Hinblick auf die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung verstärkt und eine interdepartementale Arbeitsgruppe unter der Federführung des Eidgenössischen Finanzdepartements geschaffen. Die nationale Risikoanalyse wird es der Schweiz erlauben, ihr Dispositiv zu optimieren, indem es in den Bereichen, in denen das Risiko als hoch erachtet wird, ausgebaut und in Bereichen mit geringerem Risiko gelockert wird. Die von der Arbeitsgruppe durchgeführten Analysen werden die Bemühungen der Finanzintermediäre bei der Risikobewertung unterstützen. a Empfehlung 1 der Gafi; vgl. www.fatf-gafi.org, Key Content: Fatf Recommendations. 1 Bundesgesetz über die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor (Geldwäschereigesetz, SR 955.0). 2 Bundesgesetz über das Verwaltungsstrafrecht (SR 313.0). 3 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11). 4 Bundesgesetz über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (SR 642.14). Die im Bereich der Transparenz von juristischen Personen vorgesehenen Massnahmen regeln einerseits die neuen Pflichten, die sich aus der Revision der Gafi-Standards ableiten, und andererseits die Mängel, die bei der letzten Evaluation festgestellt wurden. Die revidierten Standards verlangen von der Schweiz insbesondere, dass sie hinsichtlich der Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten von juristischen Personen und in Bezug auf die Transparenz nicht börsenkotierter Gesellschaften mit Inhaberaktien aktiv werden muss. In der Frage der Inhaberaktien sind auch die Vorgaben des Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes zu erfüllen, welche die Identifizierung der einzelnen Aktieninhaber vorschreiben. Die vorgeschlagene gesetzliche Lösung bietet den Gesellschaften mit Inhaberaktien die Wahl zwischen verschiedenen Möglichkeiten: – Meldung des Aktionärs an die Gesellschaft betreffend seiner Identität; ab einer Beteiligung von 25% des Kapitals oder der Stimmen: Meldung der Identität der wirtschaftlich Berechtigten; – Meldung des Aktionärs an einen Finanzintermediär gemäss Definition des Geldwäschereigesetzes (GwG1); – erleichterte Umwandlung von Inhaber- in Namenaktien; – Ausgabe der Inhaberaktien in Form von Bucheffekten. In diesem Fall muss die zentrale Verwahrungsstelle der Aktien von der Gesellschaft bezeichnet worden sein, und sie muss auf die Identifikationsdaten zugreifen können, die vom Finanzintermediär, der die Identifizierung des Aktionärs vorgenommen hat, erhoben wurden. Die Meldepflicht der Identität der wirtschaftlich Berechtigten ab einer Beteiligung von 25% gilt auch für Namenaktionäre von nicht börsenkotierten Gesellschaften und für Teilhaber von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH). Schliesslich wird die Eintragungspflicht von Stiftungen in das Handelsregister mit einer Änderung des Zivilgesetzbuchs auf alle Stiftungen – einschliesslich der Familien- und der kirchlichen Stiftungen ausgeweitet. 49 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person Die Gafi-Empfehlungen schreiben vor, dass der Finanzintermediär die Identität der wirtschaftlich Berechtigten einer Geschäftsbeziehung systematisch identifizieren und anhand eines risikobasierten Ansatzes überprüfen muss. Diese Erfordernis ist zwar nicht formell im GwG verankert, wird jedoch in der Schweiz im Prinzip schon seit langem anerkannt und angewendet. Der Gesetzesentwurf enthält deshalb eine Anpassung des GwG, mit der die formelle Identifikationspflicht der wirtschaftlich Berechtigten von nicht börsenkotierten Gesellschaften oder von Tochtergesellschaften solcher Firmen eingeführt wird. Ferner schlägt der Entwurf in Ergänzung zu den geltenden Bestimmungen die Einführung abgestufter Sorgfaltspflichten bei der Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen von operativen Gesellschaften vor. Schwere Steuerdelikte als Vortaten zur Geldwäscherei Die Gafi hat die Liste der Straftaten, die zwingend Vortaten zur Geldwäscherei darstellen, mit «Steuerdelikten im Bereich der direkten und indirekten Steuern» ergänzt, ohne sie jedoch näher zu definieren. Die Staaten können sich darauf beschränken, nur die nach innerstaatlichem Recht als schwer geltenden Straftaten in ihr Recht aufzunehmen. In der Schweiz waren das bis zur Ausarbeitung dieser Vorlage die Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches. Bei den indirekten Steuern sieht der Gesetzesentwurf vor, den Anwendungsbereich von Artikel 14 Absatz 4 VStrR2, der einen Verbrechenstatbestand umschreibt, so auszuweiten, dass nicht nur der grenzüberschreitende Warenverkehr, sondern auch andere vom Bund erhobene Steuern erfasst werden. Das betrifft namentlich die Mehrwertsteuer auf Lieferungen im Inland und auf Dienstleistungen sowie die Verrechnungssteuer. Bei den direkten Steuern schlägt der Gesetzesentwurf eine Änderung des im Strafgesetzbuch enthaltenen Ansatzes betreffend Vortaten zur Geldwäscherei vor, anstatt einen Verbrechenstatbestand in der Steuergesetzgebung zu verankern. Neu sollen nicht nur die Verbrechen, sondern auch der Steuerbetrug nach Artikel 186 DBG3 oder nach Artikel 59 StHG4, bei dem es sich um Vergehen handelt, als Vortat zur Geldwäscherei gelten, sofern die hinterzogenen Steuern 200 000 Franken pro Steuerperiode übersteigen. Dieser Vorschlag hat den Vorteil, auf dem aktuellen Steuerstrafrecht zu beruhen Spotlight und dessen Revision nicht zu präjudizieren. Dies steht im Gegensatz zum Vorschlag, der in Vernehmlassung gegangen war. So bleiben beide Vorlagen vollständig voneinander getrennt. Mit der Festlegung eines Schwellenwerts von über 200 000 Franken an hinterzogenen Steuern soll zum einen die neue Vortat auf schwere Fälle begrenzt und zum andern verhindert werden, dass die Meldestelle für Geldwäscherei mit Verdachtsmeldungen zu Bagatellfällen überschwemmt wird. Der Schwellenwert ist angemessen. Die Schädigung des Gemeinwesens an Vermögenswerten, die er darstellt, ist gross genug, um die Einstufung als Geldwäschereivortat zu rechtfertigen. Politisch exponierte Personen Die Revision der Gafi-Empfehlungen brachte – gestützt auf den risikobasierten Ansatz – eine Identifikationspflicht der politisch exponierten Personen (PEP) mit sich. Diese Identifikationspflicht bezieht sich sowohl auf inländische PEP wie auch auf Personen, die bei einer internationalen Organisation eine wichtige Funktion ausüben oder ausgeübt haben (PEP von IO). Die Sorgfaltspflichten, die für alle Arten von politisch exponierten Personen gelten, betreffen auch deren Familienangehörige und ihnen nahestehende Personen. Der Gesetzesentwurf sieht daher vor, im GwG eine Definition der inländischen PEP mit führenden öffentlichen Funktionen sowie der PEP von IO, die unter die Grunddefinition der Gafi fallen, hinzuzufügen. Er enthält die Einführung von Sorgfaltsmassnahmen in Anwendung des risikobasierten Ansatzes für die zwei neu geschaffenen PEP-Kategorien. Letztere gelten – im Gegensatz zu den ausländischen PEP – nicht a priori als Geschäftsbeziehungen mit erhöhtem Risiko. Vorschriften über die Barzahlung bei Fahrnis und Grundstückkäufen Im Rahmen der letzten Evaluation der Schweiz hat die Gafi festgestellt, dass bestimmte Berufsgattungen im Nichtfinanzsektor den Anforderungen zur Bekämpfung der Geldwäscherei ungenügend unterstellt sind. Zu diesen Berufsgattungen gehört auch der Immobilienhandel. Verschiedene parlamentarische Vorstösse fordern die Unterstellung der Immobilienhändler und der Notare unter das GwG. Anstatt diese beiden Berufsgattungen per se zu unterstellen, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass ein Finanzintermediär nach GwG beizuziehen ist, wenn bei einem Grundstückkauf der Anteil einer Zahlung 100 000 Franken übersteigt. Diese Zah- 50 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 lungsmodalität ist im Kaufvertrag festzuhalten. Für Fahrniskäufe ist eine ähnliche Pflicht ebenfalls vorgeschlagen. Kompetenzen der Meldestelle für Geldwäscherei Schon die Änderung des GwG vom 21. Juni 2013, die am 1. November 2013 in Kraft getreten ist, räumte der Meldestelle für Geldwäscherei (Mros) neue Kompetenzen ein, um bei den Finanzintermediären zusätzliche Informationen einzuholen. Darin enthalten ist auch die Befugnis, mit ausländischen Gegenstellen unter gewissen Bedingungen Finanzinformationen auszutauschen und die Einzelheiten der Zusammenarbeit mit diesen zu regeln. Um die Wirksamkeit des Verdachtsmeldesystems gemäss Gafi-Standards zu erhöhen, sind nun zusätzliche Massnahmen vorgesehen. Zur Erstellung qualitativ hochstehender Analysen benötigt die Mros Zugang zu einem möglichst breiten Spektrum an finanziellen und administrativen Daten sowie zu Informationen von Strafverfolgungsbehörden. Deshalb soll die interne Amtshilfe so ausgestaltet werden, dass andere Bundes-, Kantons- und Gemeindebehörden der Mros auf Ersuchen hin alle Informationen liefern müssen, die für die Analysen der Verdachtsmeldungen erforderlich sind. Zudem soll die Meldestelle über ausreichend Zeit verfügen, um ihre Analysen zu vertiefen. Zu diesem Zweck soll die im GwG vorgesehene Vermögenssperre gelockert werden. Die Vermögenssperre soll nicht mehr durch die Verdachtsmeldung des Finanzintermediärs ausgelöst werden, sondern nur noch dann erfolgen, wenn die Mros die Meldung an die zuständige Strafbehörde weiterleitet, nachdem sie den Fall vertieft geprüft hat. Das Gesetz sieht eine Frist von 30 Werktagen für die Analyse der Verdachtsmeldungen durch die Mros vor. Dies erlaubt eine eingehendere Analyse und begrenzt gleichzeitig die Zeit, während der ein Finanzintermediär die Geschäftsbeziehung, die Gegenstand einer Verdachtsmeldung ist, überwachen muss. Im GwG wird ferner ein Mechanismus eingeführt, um zu vermeiden, dass die Vermögenswerte, die Gegenstand einer Verdachtsmeldung sind, während der Analyse aus der Schweiz abfliessen und eine allfällige Beschlagnahme vereitelt wird. Der Finanzintermediär muss in einem solchen Fall die Mros benachrichtigen und die Durchführung der Transaktion während fünf Tagen aussetzen. Dasselbe gilt für Verdachtsfälle, bei denen es um Terrorismusfinanzierung geht. Spotlight Gezielte Finanzsanktionen im Zusam menhang mit Terrorismusfinanzierung Hier geht es darum, im GwG ein formelles Verfahren einzuführen, das den Umgang mit ausländischen Listen durch die Bundesbehörden regelt und die Pflichten der Finanzintermediäre definiert, denen die Aufsichtsbehörden Daten zu im Ausland gelisteter Personen und Organisationen übermittelt haben. Das GwG sieht somit neu vor, dass an die Schweiz gerichtete ausländische Listen von Personen und Organisationen auf Erfüllung formaler Minimalanforderungen hin geprüft werden. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) entscheidet nach Anhörung der interessierten Departemente über die Weiterleitung der Listen an die Aufsichtsbehörden (d.h. die Finma und die Eidgenössische Spielbankenkommission). Die Aufsichtsbehörden erhalten ihrerseits neu die formelle Kompetenz, die Listen den Finanzintermediären und den Selbstregulierungsorganisationen weiterzuleiten. Weiss der Finanzintermediär aufgrund seiner Abklärungen oder besteht für ihn Grund zur Annahme, dass eine gelistete Person in eine Geschäftsbeziehung oder eine Transaktion involviert ist, so hat er eine Verdachtsmeldung zu erstatten. Bisher wird die Meldepflicht erst bei einem begründeten Verdacht ausgelöst. Die Neuerung dehnt die Meldepflicht somit auf diejenigen Fälle aus, bei denen der Finanzintermediär aufgrund seiner Abklärungen davon ausgehen muss, dass es sich bei der von ihm identifizierten Person oder Organisation um einen im Ausland gelisteten Terroristen oder eine im Ausland gelistete terroristische Organisation handelt. Certificate of Advanced Studies Foreign Affairs and Applied Diplomacy Course Start: 7 March 2014 ZHAW School of Management and Law – 8400 Winterthur Building Competence. Crossing Borders. Zürcher Fachhochschule 51 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Bild: keystone www.fad.zhaw.ch Spotlight Freie Berufe in der Schweiz – niedrige Erwerbslosenquoten trotz hoher Zuwanderung Aufgrund des Personenfreizügig keitsabkommens mit den EU und EftaStaaten haben Freiberufler wie Architekten, Anwälte und Ärz te seit 2002 erleichterten Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt so wie Schweizer zu den betreffen den ausländischen Arbeitsmärk ten. Ein Bericht des Bundesrates zu den freien Berufen in der Schweiz zeigt nun, dass die Beschäftigung seither stark ge wachsen ist. Eine sehr niedrige Erwerbslosenquote und ein hohes Lohnniveau legen jedoch die Ver mutung nahe, dass die Zunahme der Migration in dieser Berufs gruppe eine grosse Nachfrage Die Zuwanderung aus dem EU- und Efta-Raum in den freien Berufen ist vor allem im Bereich Technik hoch. In diesen Foto: Keystone Berufen – beispielsweise bei Architekten – ist deshalb auch ein moderater Lohndruck nachweisbar. nach Fachkräften bedienen konn te, ohne stark auf die Erwerbsein kommen zu drücken. Beim Zugang von Schweizer Freiberuflern zum EU/EftaArbeitsmarkt gibt es keine Anzeichen für eine Diskri minierung. Freie Berufe zeichnen sich dadurch aus, dass sie qualitativ hochstehende und grundlegende Dienstleistungen für eine Volkswirtschaft erbringen, die häufig einer staatlichen Regulierung unterworfen sind und oft in selbständiger Erwerbstätigkeit ausgeübt werden. Zu den freien Berufen zählen im Gesundheits- und Sozialbereich etwa Ärzte, Apotheker oder auch Therapeuten. Im technischen Bereich sind es Berufe wie Architekten und Ingenieure und im rechtlichen und wirtschaftlichen Bereich zum Beispiel Rechtsanwälte, Revisoren und Treuhänder Matthias Hausherr Ressort Publikationen, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern 52 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 (vgl. Kasten 1). Insgesamt arbeiten in der Schweiz 9,3% der Erwerbsbevölkerung in freien Berufen. Mit dem Bericht erfüllt der Bundesrat das Postulat des Tessiner Nationalrats Ignazio Cassis «Freie Berufe – Stellenwert in der Volkswirtschaft», welches vom Nationalrat im September 2012 überwiesen wurde. Der Bericht legt die volkswirtschaftliche Bedeutung, die Herausforderungen bezüglich der stärkeren Öffnung der Grenzen gegenüber der EU und die Politik des Bundes betreffend die freien Berufe dar.1 Ein besonderes Interesse an der Situation der freien Berufe ergibt sich zum einen aus der erheblichen volkswirtschaftlichen Bedeutung dieser Berufsgruppen. Zum anderen gelten für freie Berufe mit der notwendigen Berufsanerkennung besondere Zugangsvoraussetzungen, welche die Qualität der erbrachten Dienstleistungen absichern sollen. Damit verbunden stellt sich auch die Frage, inwieweit der diskriminierungsfreie, gegenseitige Arbeitsmarktzugang zwischen der Schweiz und der EU heute gewährleistet ist. Der Bericht wurde vom Staatssekretariat für Spotlight Grafik 1 Anteil der Erwerbstätigena aus EU/EftaStaaten nach Berufsgruppe und Zuwanderungszeitpunkt 2002–2012 1992–2002 1982–1992 In % 16 14 12 10 8 6 Kasten 1 Definition der freien Berufe Die Gruppe der freien Berufe ist sehr heterogen und nicht einheitlich bestimmbar. Oftmals werden sie mittels vier Merkmalen charakterisiert, die aber nicht auf alle freien Berufe zutreffen müssen: 1. Die dienstleistungserbringende Person übt den Beruf selbständig und eigenverantwortlich aus, d.h. sie ist nicht einfach austauschbar. Freie Berufe sind aber nicht zu verwechseln mit gewerblicher Selbständigkeit. Mit rund 30% gibt es jedoch überdurchschnittlich viele Selbständigerwerbende – vor allem in den Bereichen Gesundheit &Soziales sowie Wirtschaft& Recht 2. Es handelt sich um eine anspruchsvolle, qualitativ hochstehende und zudem intellektuelle Dienstleistung. 3. Die dienstleistungserbringende Person verfügt über eine hohe berufliche Bildung. Rund 84% verfügen über einen tertiären Bildungsabschluss. 4. Die Ausübung des Berufes ist in der Regel staatlich reglementiert – entweder auf Bundesebene oder in mindestens einem Kanton. Für die Analyse wurden die folgenden Berufe berücksichtigt: – Technik: Architekten, Bauingenieure, Informatikingenieure, Maschineningenieure, Elektroingenieure, übrige Ingenieure. – Recht & Wirtschaft: Rechtsanwälte, Notare, Bücherexperten, Revisoren, Treuhänder, Steuerberater, übrige Dienstleistungskaufleute (Wirtschafts-, Unternehmens-, Finanzberater usw.). – Gesundheit & Soziales: Psychologen, Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Nichtärztliche Psychotherapeuten, Zahnärzte, Tierärzte, Hebammen, übrige Berufe der Therapie und der medizinischen Technik, Sonderschullehrer, Heilpädagogen. 1 Vgl. www.news.admin.ch, «Stellenwert der freien Berufe in der Schweiz», Medienmitteilung vom 15.1.2014. 2 Die Auswertungen wurden auf einem gepoolten Datensatz der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung 2010– 2012 gemacht. Durch Zusammenlegen der drei Datensätze konnte die notwendige Anzahl Beobachtungen für aussagekräftige statistische Auswertungen erzielt werden. 4 2 0 Technik Recht & Wirtschaft Gesundheit & Soziales Total freie Berufe Alle Berufe a Gemessen am Total der Erwerbstätigen 2010−2012 (ohne Lernende). Quelle: BFS/SAKE (Auswertung durch SECO) / Die Volkswirtschaft Wirtschaft (Seco) und dem Staatssekretariat für Bildung und Wissenschaft (SBFI) unter Mitwirkung weiterer Bundesstellen verfasst. Aus Grafik 1 geht zusätzlich hervor, dass die Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum für das Beschäftigungswachstum in der Schweiz in den letzten zehn Jahren stark an Bedeutung gewann. Personen, die vor Inkrafttreten der Personenfreizügigkeit im Zeitraum 1992–2002 aus einem EU/EftaStaat in die Schweiz zugewandert waren, machten bei freien Berufen 3,9% und über alle Berufe hinweg lediglich 2,8% der Erwerbstätigen in der Schweiz aus. In den Jahren seit 2002 lagen die Anteile rund drei Mal so hoch. Die verstärkte Zuwanderung unter der Personenfreizügigkeit ging auch mit einem überdurchschnittlichen Wachstum der Erwerbstätigkeit einher. Dies gilt für die freien Berufe ganz speziell: Während die Zahl der Erwerbstätigen zwischen 2003 und 2012 um insgesamt 1,2% pro Jahr zulegte, lag der jährliche Zuwachs in freien Berufen bei 2,6%. Rund die Hälfte dieses starken Zuwachses ging auf die Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum zurück. Die aktuell hohe Zuwanderung in den freien Berufen entspricht dem allgemeinen Trend einer stärkeren Zuwanderung von hochqualifizierten Fachkräften. Der erleichterte Zugang zum EU/Efta-Arbeitsmarkt wirkte dem Fachkräftemangel entgegen und ermöglichte der Schweizer Wirtschaft während den letzten gut zehn Jahren ein gegenüber den 1990er-Jahren überdurchschnittlich starkes Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum. Überdurchschnittliche Zuwanderung in freien Berufen Die Zuwanderung aus den EU- und EftaStaaten der letzten elf Jahre über alle Berufe hinweg überstieg die ursprünglichen Erwartungen in quantitativer Hinsicht relativ deutlich. Hinsichtlich der Qualifikationen der Zuwanderer wurden die Erwartungen hingegen weitgehend erfüllt. So wanderten in den letzten Jahren mehrheitlich gut qualifizierte Fachkräfte aus dem EU/Efta-Raum ein. Wie der vorliegende Bericht erstmals dokumentiert, galt dies im Speziellen auch für Erwerbstätige in freien Berufen. Wie Grafik 1 zeigt, lag die relative Zuwanderung aus dem EU/Efta-Raum seit 2002 in den freien Berufen weit höher als in den übrigen Berufen.2 12,5% der in freien Berufen Beschäftigten sind im Zeitraum zwischen 2002–2012 aus EU/Efta-Staaten in die Schweiz zugewandert. Besonders hoch lag der Anteil neu Zugewanderter mit 14,2% im technischen Bereich, gefolgt vom Gesundheits- und Sozialbereich mit 11,3% und dem Bereich Recht & Wirtschaft mit 11,1%. Über alle Berufe hinweg lag der Anteil der Beschäftigten, die zwischen 2002 und 2012 aus EU/ Efta-Staaten eingewandert sind, mit 7,6% zwar ebenfalls hoch, jedoch deutlich unter jenem in freien Berufen. 53 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Spotlight Zwischen 2002 und 2012 wurden 251 Anerkennungsgesuche für medizinische Diplome von Schweizern in der EU gestellt, wovon kein einziges abgelehnt wurde. Foto: Keystone Hohe Erwerbseinkommen in den freien Berufen Das hohe Qualifikationsniveau und die überdurchschnittlichen Erwerbseinkommen in freien Berufen deuten bereits auf die wirtschaftliche Bedeutung hin, welche die freien Berufe und die Zuwanderung für die Schweizer Volkswirtschaft haben. Nimmt man den durchschnittlichen Stundenlohn als ein mögliches Mass für die wirtschaftliche Bedeutung einer beruflichen Tätigkeit, zeigt sich, dass dieser bei den freien Berufen mit 57.90 Franken deutlich höher liegt als der Durchschnitt in den übrigen Berufen (39.00 Franken). Die Lohnsumme aller Erwerbstätigen in freien Berufen liegt bei rund 14%. Im Vergleich dazu liegt der Anteil Freiberufler an der Erwerbsbevölkerung bei lediglich 9,3%. Tiefe Erwerbslosenquote und kaum Verdrängungseffekte Der Bericht geht auch der Frage nach, inwieweit in der Arbeitsmarktentwicklung in freien Berufen Anzeichen für eine Verdrängung einheimischer Arbeitskräfte oder für einen migrationsbedingten Druck auf die Erwerbseinkommen zu erkennen sind. Zunächst darf man diesbezüglich feststellen, dass die Erwerbslosenquote für alle freien Berufe in der Periode 2010–2012 mit 1,8% deutlich unter dem Durchschnitt aller übrigen Berufe (4,3%) lag.3 Am höchsten lag die Quote mit durchschnittlich 2,8% bei den freien Berufen im Bereich Recht & Wirtschaft. Im Bereich Technik, welcher die 54 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 stärkste Zuwanderung verzeichnete, lag die Erwerbslosenquote dagegen bei tiefen 1,8%. Theoretisch ist es trotz einer niedrigen Erwerbslosenquote und einer zunehmenden Beschäftigung in freien Berufen möglich, dass aufgrund des Freizügigkeitsabkommens gewisse Verdrängungseffekte für die Wohnbevölkerung auftreten können. Dies könnte sich zum Beispiel in einem Rückgang der Beschäftigung oder einer ansteigenden Arbeitslosigkeit der ansässigen Bevölkerung niederschlagen. Eine neuere Studie für die Schweiz4 identifiziert denn auch leicht negative Verdrängungseffekte gerade für die Gruppe der in der Schweiz geborenen, hochqualifizierten Arbeitskräfte – eine Beschäftigtengruppe, wie sie ebenfalls für die freien Berufe charakteristisch ist. Inwieweit dieses Ergebnis auf freie Berufe direkt übertragbar ist, lässt der Bericht allerdings offen. Aufgrund der deskriptiven Analysen zu den freien Berufen kommt er jedoch zum Schluss, dass Angehörige freier Berufe in der Schweiz in den letzten Jahren – trotz starker Zuwanderung – unverändert eine überdurchschnittlich gute Arbeitsmarktsituation vorfanden. Moderater Lohndruck in technischen Berufen Da die meisten Freiberufler ein hohes Qualifikationsniveau aufweisen und häufig selbständig erwerbend sind, fallen sie nicht in den Fokus der Flankierenden Massnahmen, die Druck auf Lohn und Arbeitsbedingungen verhindern sollen. Trotzdem gibt der Bericht Hinweise darauf, dass auch ohne die- Spotlight se Massnahmen kein substanzieller Druck auf die Löhne zu beobachten ist. Dies ergibt eine Schätzung der Lohndifferenzen zwischen in der Schweiz Ansässigen und nach Juni 2002 Zugewanderten über alle freien Berufe hinweg. Laut dieser Schätzung haben die neu zugewanderten Erwerbstätigen einen um rund 0,4% niedrigeren Stundenlohn. Die Lohndaten wurden zuvor – der Vergleichbarkeit wegen – um beobachtbare lohnbestimmende Charakteristiken wie Alter, Anzahl Jahre der Betriebszugehörigkeit, Ausbildung, Berufsart sowie Geschlecht neutralisiert, damit der gemessene Unterschied nur mehr auf eine Zuwanderung aus dem Ausland nach 2002 zurückzuführen ist. Vor allem in den technischen Berufen fällt dabei auf, dass in diesem Zeitraum Zugewanderte rund 3,6% niedrigere Löhne aufweisen als ansässige Erwerbstätige, womit ein gewisser Druck auf die Lohnentwicklung verbunden sein könnte. In den Bereichen Recht & Wirtschaft sowie Gesundheit & Soziales liegen die Löhne von Zugewanderten dagegen um 2% über jenen von Ansässigen. Insgesamt deuten die Arbeitsmarktanalysen im Bericht darauf hin, dass die Zuwanderung in die freien Berufe in erster Linie durch eine starke Nachfrage der Schweizer Wirtschaft bedingt war. Die Arbeitsmarktsituation blieb in den freien Berufen sehr gut. Die Anzeichen für einen moderaten Lohndruck im technischen Bereich der freien Berufe könnte dahingehend gedeutet werden, dass mit der Personenfreizügigkeit der Fachkräftemangel in diesem Bereich tendenziell vermindert und somit die Knappheitsrenten geschmälert wurden. Guter Zugang für Schweizer Freiberufler zum EUArbeitsmarkt 3 Definition nach International Labour Organisation (ILO): www.bfs.admin.ch, Themen, 3. Arbeit und Erwerb, Arbeitslosigkeit, offene Stellen – Detaillierte Daten, Erwerbslosenstatistik gemäss ILO. 4 Lalive, Rafael; Josef Zweimüller und Sandro Favre (2013): Verdrängungseffekte auf dem Schweizer Arbeitsmarkt bleiben gering, in: Die Volkswirtschaft 6-2013. Bern. 5 Die Statistk der EU umfasst nur Berufe, die der Richtlinie 2005/36/EG unterstehen. Diese überlässt es den Ländern zu entscheiden, ob sie eine Registrierung oder eine Prüfung zur Anerkennung der Berufsqualifikation verlangen wollen oder nicht. Die tatsächliche Mobilität von Schweizer Arbeitskräften im Ausland wird daher durch die Anerkennungszahlen unterschätzt. 6 Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (BGFA); Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren (RAG); Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) und Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyBG). In Erarbeitung: Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG). Der Verband freier Berufe hat in der Vergangenheit des Öfteren Probleme beim Zugang zum Arbeitsmarkt der EU beklagt. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat aus diesem Grund zwischen 2005 und 2009 eine Befragung von Schweizer Bürgern durchgeführt, die beim SBFI eine Bescheinigung anforderten, um ihre Berufsqualifikation in der EU anerkennen zu lassen. Die Rückmeldungen waren beinahe alle positiv. Die EU erhebt im Rahmen des FZA auch Daten über die gegenseitige Anerkennung von Diplomen. Diese Statistiken bestätigen das Bild aus den Umfragen im Wesentlichen. Zwischen 2002 und 2012 wurden von Schweizerinnen und Schweizern insgesamt 251 Anerkennungsgesuche für medizinische Diplome gestellt, wovon kein einziges abgelehnt wurde. Von 190 Architekten erhielten 55 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 lediglich 3% einen Negativentscheid.5 Es gibt somit keine Anzeichen für eine Diskriminierung bei der Anerkennung von Schweizer Berufsabschlüssen in den EU/Efta-Staaten. Allerdings lag die Zahl der Berufsanerkennungen von Schweizern in der EU deutlich tiefer als jene von Zuwanderern in die Schweiz. Der Grund dafür ist das im europäischen Vergleich hohe Einkommens- und Wohlstandsniveau in der Schweiz und die in den letzten Jahren teilweise sehr schwierige wirtschaftliche Lage in zahlreichen EU-Staaten. Internationale und interkantonale Freizügigkeit sicherstellen Es ist ein Merkmal freier Berufe, dass sie häufig besonderen staatlichen Regulierungen unterstehen. Diese Regulierungen verfolgen – z.B. im Falle der staatlichen Anerkennung von Berufsabschlüssen in freien Berufen – das Ziel, öffentliche Güter wie Sicherheit und Gesundheit bereitzustellen. Sie können auch dazu dienen, Informationsasymmetrien abzubauen – so etwa bei anspruchsvollen Dienstleistungen, deren Qualität für die Kunden schwer einschätzbar ist. Sofern freie Berufe durch Gesetzesvorhaben des Bundes in besonderem Masse betroffen sind, werden die Auswirkungen auf diese Berufsgruppen im Rahmen der so genannten Regulierungsfolgenabschätzung jeweils vertieft analysiert. In verschiedenen Gesetzgebungsprojekten wurden in den letzten Jahren kantonale Regelungen mit Bezug zu freien Berufen durch solche auf Bundesebene ersetzt.6 Damit konnten einerseits Wettbewerbshindernisse im Schweizer Binnenmarkt abgebaut werden, wie dies mit dem Binnenmarktgesetz (BGBM) angestrebt wird. Gleichzeitig wurden gute Bedingungen zur Umsetzung der Personenfreizügigkeit mit den EU/Efta-Staaten geschaffen. Der Wettbewerb soll mit dazu beitragen, die Versorgung mit qualitativ hochstehenden Dienstleistungen zu gewährleisten und damit den positiven Beitrag freier Berufe zur Schweizer Wirtschaftsleistung noch weiter zu stärken. Dossier Referenzzinssätze und preise im Fokus internationaler Regulierungsinitiativen Manipulationen der Referenzzins sätze Libor und Euribor zwischen 2005 bis 2009 und jüngst auch mögliche Manipulationen in der Festlegung von Devisen, Silber und Goldpreisen haben das Ver trauen in FinanzmarktBench marks untergraben. Um die Integ rität von Benchmarks wiederher zustellen und ihre Vielfalt zu för dern, sind in Reaktion auf diese Vorkommnisse auf internationaler Ebene regulatorische Initiativen ergriffen worden, die sich auch auf den Schweizer Finanzplatz auswirken können. Mit dem Wheatley Review wollte die britische Finanzmarktaufsicht das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Benchmarks Foto: Keystone nach dem Libor-Skandal wiederherstellen. Dr. Franziska Löw Stv. Leiterin Währung und Finanzstabilität, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bern Cristina Crameri Währung und Finanzstabilität, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF, Bern Über Jahre hinweg haben Banken Referenzzinsen – wie London Interbank Offered Rate (Libor) und Euro Interbank Offered Rate (Euribor) – zu ihren Gunsten und zum Nachteil von anderen Finanzinstituten, Unternehmen und Anlegern manipuliert. Die Dimension des Skandals lässt sich anhand der Höhe der verhängten Bussen verschiedener Aufsichtsbehörden und Wettbewerbskommissionen erahnen. So verurteilte die EU-Wettbewerbskommission im Dezember 2013 die Deutsche Bank, die Royal Bank of Scotland, die Société Generale, Citigroup, JPMorgan Chase und RP Martin zu einer Rekordzahlung von insgesamt 1,71 Mrd. Euro. Aufgrund ihrer Kooperation bei der Aufklärung der Verfehlungen wurden die Bussen für Barclays in der Höhe von 690 Mio. Euro und für die UBS in der Höhe von 2,5 Mrd. Euro erlassen. Barclays und die UBS schlossen jedoch bereits im Vorfeld Vergleiche in zwei- oder dreistelligen Millionenbeträgen ab, u. a. mit der britischen Finanzmarktaufsicht1, dem US-Justizministerium und der amerikanischen Derivate-Aufsicht2. Im Nachgang zur Libor-Affäre sind auch andere Arten von Benchmarks unter den 58 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Verdacht der Marktmanipulation geraten. Zurzeit untersuchen verschiedene Aufsichtsund Wettbewerbsbehörden die Vorgehensweisen internationaler Finanzinstitute bei der Festlegung von Swapszinssätzen und Währungskursen sowie von Gold-, Silberund Erdölpreisen. Es besteht der Verdacht auf Insidergeschäfte und mögliche Absprachen. Auch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) hat im Oktober 2013 in enger Koordination mit ausländischen Behörden eine Untersuchung gegen mehrere Schweizer Finanzinstitute wegen möglicher Manipulationen von Fremdwährungskursen bekanntgegeben. Benchmarks sind anfällig für Manipulationen Benchmarks sind Preise, Schätzungen, Kurse, Indizes oder Werte, die bei Finanzinstrumenten (z.B. Derivaten) oder -kontrakten (z.B. Darlehen) als Referenz dienen: – zur Festlegung des zu zahlenden Zinses; – zur Festlegung des Preises, zu dem ein Finanzinstrument gekauft, verkauft oder gehandelt wird; Dossier Grafik 1 Bestimmungsprozess eines Benchmarks Kontributor Kontributor Daten Daten Administrator Benchmark Nutzer Berechnungsmethode Kontributor Daten Erklärung: Kontributoren (z. B. Kreditinstitute, Rohstoffhändler, Versicherer oder andere Firmen) liefern Daten über den abzubildenden Markt. Daraus bestimmt der Administrator mit Hilfe einer Formel bzw. Berechnungsmethode den Benchmark. Dieser dient den Nutzern (z. B. Emittenten, Eigentümern eines Finanzinstruments oder Vertragsparteien eines Finanzkontrakts ) als Referenz. Quelle: Löw, Crameri / Die Volkswirtschaft – zur Messung der Leistung eines Finanzinstruments oder Portfolios. Kasten 1 Beispiele von Benchmarks – Zinssätze: Libor, Euribor, Tibor, TOIS Fixing; – Preisfestlegung: Argus Sour Crude Index (Rohstoffhandel), ISDAFix (Derivate), London Fix (Devisenhandel); – Performance: SMI, Eurostoxx 50. 1 Die Busse verhängte die Financial Services Authority (FSA), die Vorgängerbehörde der Financial Conduct Authority (FCA). 2 Commodity Futures Trading Commission (CFTC). 3 Vgl. The Wheatley Review of Libor: Final Report, FSA, 28. September 2012. 4 Die Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenlänger (G20) ist ein seit 1999 bestehender informeller Zusammenschluss aus 19 Staaten und der Europäischen Union. 5 Das Financial Stability Board (FSB) ist ein internationales Gremium mit Sitz bei der BIZ in Basel, welches das globale Finanzsystem überwacht und die Koordination der Arbeiten seiner Mitgliedstaaten sowie internationaler Gremien im Bereich der Finanzmarktregulierung und -aufsicht wahrnimmt. Die Schweiz wird durch das Eidgenössische Finanzdepartement und die Schweizerische Nationalbank im FSB vertreten. 6 Die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) gilt als «Bank der Zentralbanken» und nimmt eine Schlüsselrolle bei der Kooperation der Zentralbanken und anderer Institutionen aus dem Finanzbereich ein. 7 Vgl. Towards Better Reference Rate Practices: A Central Bank Perspective, BIS, 18. März 2013. 8 Die Internationale Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (Iosco) wurde 1983 als internationale Vereinigung von Börsenaufsichtsbehörden gegründet. Ihr Ziel ist die Förderung weltweit einheitlicher Börsenund Wertpapierzulassungsstandards. Die Schweiz, vertreten durch die Finma, ist seit 1996 ordentliches Mitglied der Iosco. 9 Vgl. Principles for Financial Benchmarks – Final Report, Iosco, 17. Juli 2013. Die Integrität eines Benchmarks ist für die richtige Preisgestaltung bei Finanzinstrumenten und -kontrakten von entscheidender Bedeutung und damit zentral für das reibungslose Funktionieren des Finanzmarktes. Wird ein Benchmark manipuliert, können Anleger bzw. Kontraktpartner – beispielsweise ein Kreditnehmer bei einer Hypothek – erhebliche Verluste erleiden, da der Preis des Finanzinstruments oder die Höhe des zu zahlenden Kreditzinses nachteilig berechnet wird. Manipulationen senden zudem irreführende Signale über den Zustand des zugrunde liegenden Marktes, was die Realwirtschaft und die wirtschaftlichen Risiken verzerrt. Zweifel und Vorbehalte gegenüber der Zuverlässigkeit eines Benchmarks können das Vertrauen in den Markt erschüttern. Manipulationsanreize bestehen immer dann, wenn Interessenkonflikte und Ermessensspielräume vorhanden sind und wenn keine angemessene Steuerung der Prozesse oder Kontrolle stattfindet. Ein Interessenkonflikt kann sich etwa ergeben, wenn eine Bank die Daten zur Erstellung eines Referenzzinses liefert und diesen Referenzzins zugleich als Basis für die Bepreisung von Finanzkontrakten verwendet. Insbesondere das Fehlen allgemeiner Verhaltensstandards sowie unzureichender Transparenz bei Benchmarks, die sich nicht auf Daten eines regulierten Marktes stützen (z. B. im Interbankenmarkt und im Rohstoffhandel), können das Manipulationsrisiko erhöhen. Initiativen zur Stärkung von Benchmarks Um das Vertrauen in die Verlässlichkeit von Benchmarks wiederherzustellen und ihre Manipulationsanfälligkeit zu reduzieren, sind zahlreiche regulatorische Initiativen ergriffen worden. Als erste Politikant- 59 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 wort auf den Libor-Skandal hat die britische Finanzmarktaufsicht im September 2012 den Wheatley Review vorgestellt.3 Wesentliches Element der Reform ist die Übertragung der Zuständigkeit für die Ermittlung des Libors an eine neue und unabhängige Stelle sowie die Begrenzung auf bestimmte Währungen und Laufzeiten. Darüber hinaus soll ein Gremium unter regulatorischen Vorgaben der Finanzmarktaufsichtsbehörde über die Libor-Sätze wachen und Verstösse als Straftat ahnden. Im Frühjahr 2013 hat die G204 den Handlungsbedarf erkannt und das Financial Stability Board (FSB)5 beauftragt, Initiativen zur Regulierung von Benchmarks zu fördern und eine Koordinationsfunktion bei der Umsetzung von Massnahmen – insbesondere in Zusammenhang mit Referenzzinssätzen – zu übernehmen. Im Fokus der Regulatoren stehen der Bestimmungsprozess eines Benchmarks und seine Stärkung unter anderem durch folgende Massnahmen: – Verbesserung der Unternehmensführung und der Kontrolle (z. B. Einrichtung einer Aufsichtsfunktion, Massnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten); – Verbesserung der Qualität der Daten (z.B. repräsentative Panels); – Verbesserung der Qualität der Methodik (z.B. Offenlegung der Berechnungsformel); – Einführung von Rechenschaftspflichten (z.B. Dokumentationspflichten, Durchführung von Audits). Neben der Stärkung der Robustheit ist die Förderung der Vielfalt von Benchmarks zentral, wie dies etwa der Bericht der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ)6 vom März 2013 fordert.7 Veränderungen in der Struktur der Geldmärkte (stärker gesicherte Finanzierung) und der Terminmärkte (Umstellung auf ein zentrales Clearing) haben einen zusätzlichen Bedarf an Benchmarks entstehen lassen. Folglich sollen Finanzmarktteilnehmer in Finanzkontrakten einen Benchmark verwenden können, der den tatsächlich zugrunde liegenden Markt abbildet und damit die realen wirtschaftlichen Risiken wiedergibt. Die IoscoPrinzipien als erste umfassende Grundsätze Im Juli 2013 verabschiedete die Internati onal Organization of Securities Commissions (Iosco)8 Prinzipien für Finanz-Benchmarks. Sie sind die ersten umfassenden Grundsätze für Benchmarks.9 Das FSB hat die Prinzipien im August 2013 und die G20 im September 2013 als Regulierungsstandard befürwortet. Dossier Die Iosco-Prinzipien richten sich an den Administrator eines Benchmarks, welcher die Hauptverantwortung im Bestimmungsprozess trägt (siehe Grafik 1). Die Iosco fordert die Administratoren auf, die Prinzipien als Marktpraxis anzuwenden und ihre internen Prozesse entsprechend anzupassen. Gleichzeitig empfiehlt sie ihren Mitgliedern, regulatorische Massnahmen zu prüfen. Angesichts des grossen Spektrums von Benchmarks ist sich die Iosco bewusst, dass ihre Prinzipien nicht auf alle Benchmarks in gleicher Weise angewendet werden können. Die Besonderheiten jedes Benchmarks – wie z.B. die Quellen des dem Benchmark zugrunde liegenden Marktes – sind zu beachten. Den Iosco-Prinzipien liegen zwar einheitliche Erwartungen zugrunde, jedoch existiert keine «One size fits it all»-Methode. Wichtige Richtschnur ist die Marktbedeutung eines Benchmarks und seine Manipulationsanfälligkeit. Die Iosco wird bis Ende 2014 evaluieren, in welchem Umfang die Administratoren die Prinzipien umgesetzt haben und darüber Bericht erstatten. EUKommission schlägt eine neue Verordnung über Benchmarks vor Kasten 2 Auswirkung der Regulierungs initiativen auf die Schweiz Die Schweiz ist von den Entwicklungen auf multilateraler Ebene sowie vom geplanten EU-Regulierungsvorhaben in verschiedener Hinsicht betroffen. Erstens spielen Benchmarks in Finanzkontrakten mit Schweizer Finanzmarktteilnehmern und mit in der Schweiz ansässigen Rohstofffirmen eine zentrale Rolle – auch für die SNB bei der Durchführung ihrer Geldpolitik. Zweitens werden in der Schweiz Benchmarks administriert, die auf internationaler Ebene bedeutend sind (so z.B. der Eurostoxx 50 und das TOIS Fixing). Drittens sind Schweizer Firmen potenziell indirekt als Datenkontributoren tangiert, da die Regulierungsinitiativen Anforderungen an die Qualität der Daten stellen. Dies dürfte nebst den global aktiven Finanzinstituten allenfalls auch in der Schweiz ansässige Rohstofffirmen betreffen. 10 Vgl. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Benchmark verwendet werden – COM/2013/0641 final, 2013/0314 (COD), EU-Kommission, 18. September 2013. Die EU-Kommission hat im September 2013 einen Vorschlag für eine Verordnung über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und -kontrakten verwendet werden, verabschiedet.10 Nach Ansicht der EU-Kommission lassen die Iosco-Prinzipien eine zu grosse Flexibilität hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs, ihres Umsetzungswegs sowie gewisser Anforderungen zu. Unterschiedliche nationale Regulierungsansätze könnten zu einer Fragmentierung des Binnenmarkts und zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen führen. Deshalb will die EU-Kommission auf Basis eines harmonisierten Rahmens die Integrität von Benchmarks EU-weit wiederherstellen. Der Verordnungsentwurf kennt nicht nur Verhaltenspflichten für die am Bestimmungsprozess Beteiligten. Er sieht für Administratoren eine Zulassungspflicht vor und unterstellt sie – und damit den Benchmark-Bestimmungsprozess – der Aufsicht durch die zuständige nationale Behörde. Auch an Kontributoren und Nutzer, die zum Beispiel als Finanzinstitute bereits einer Regulierung und Beaufsichtigung unterliegen, werden Anforderungen gestellt. Ferner soll der Administrator bei Benchmarks, die nicht auf Daten eines regulierten Marktes beruhen, mit den Kontributoren einen Verhaltenskodex vereinbaren und bei Verdacht auf Manipulation bei den zuständigen Behörden Meldung erstatten. Im Un- 60 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 terschied zu den Iosco-Prinzipien findet der EU-Verordnungsentwurf auf alle Arten von Benchmarks Anwendung, die für Finanzinstrumente und Finanzkontrakte als Bezugsgrundlage oder zur Leistungsbewertung verwendet werden. Um denselben Regulierungsstandard für Benchmarks aus EU-Drittstaaten zu gewährleisten, enthält der EU-Verordnungsentwurf ein Drittstaatenregime. Demgemäss sollen zum einen Zentralbanken aus Drittstaaten, welche Benchmarks auch für die EU bereitstellen, über eine Anerkennung der EUKommission verfügen, wonach ihre Benchmarks vergleichbaren Standards unterliegen. Zum anderen dürfen aus Drittstaaten stammende Benchmarks nur dann in der EU zur Nutzung bereit gestellt werden, falls die Regulierung und Beaufsichtigung des betreffenden Drittstaates zuvor von der EU-Kommission als gleichwertig befunden und ein Kooperationsabkommen zwischen den zuständigen Aufsichtsbehörden abgeschlossen wurde. Die EU-Verordnung wird derzeit im europäischen Rat und Parlament behandelt. Falls es zu einer Verabschiedung im Laufe von 2014 kommt, könnte die Verordnung 2015 in Kraft treten. Welcher Regulierungsansatz ist sinnvoll? Angesichts der allgemeinen Bedeutung von Benchmarks bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten profitiert auch die Schweiz von den internationalen Regulierungsarbeiten zur Stärkung ihrer Integrität und Verlässlichkeit. Vor dem Hintergrund der jüngsten Regulierungsentwicklungen sowie der möglichen Auswirkungen einer EURegulierung wird zu prüfen sein, inwieweit auch für die Schweiz Handlungsbedarf besteht. Die Vielfalt von Benchmarks spricht grundsätzlich dafür, nationalen Regulatoren entsprechend dem Ansatz der von FSB und G20 befürworteten Iosco-Prinzipien die Flexibilität einzuräumen, spezifische, auf nationale Begebenheiten zugeschnittene Regeln für relevante Benchmarks zu erlassen. Die Anknüpfung am Bestimmungsprozess – bzw. beim Administrator, der für den Bestimmungsprozess verantwortlich ist – scheint ein sinnvoller Regulierungsansatz zu sein. Jedoch ist die Verantwortung für die Entwicklung von Alternativen für wichtige Benchmarks den Marktteilnehmern zu belassen. Ebenso wenig sollte eine Regulierung dazu führen, dass Benchmarks aufgrund des Rückzugs von Datenlieferungen durch Kontributoren weniger aussagekräftig und präzi se werden. Dossier Referenzzinssätze und ihre zentrale Bedeutung für Wirtschaft und Geldpolitik Referenzzinssätze für den Geld markt fristeten bis vor wenigen Jahren eher ein Schattendasein. Seit Behörden weltweit gegen in ternational tätige Banken wegen Manipulationen Ermittlungen aufnahmen und die Banken hohe Strafzahlungen leisten mussten, wurde der Öffentlichkeit richtig bewusst, wie wichtig sie für die Wirtschaft sind und welche Prob lematik damit verbunden sein kann. Referenzzinssätze reflek tieren Konditionen an unter schiedlichen Geld und Kapital märkten. Sie dienen als wichtige Informationsquelle zum Zustand des jeweiligen Marktes und gelan gen in einer Vielzahl von Finanz produkten zum Einsatz. Der Geldmarkt bezeichnet das Segment des Finanzmarktes, an dem Finanzmarktteilnehmer Geldanlagen mit einer Laufzeit von bis zu einem Jahr handeln. Am Geldmarkt treten neben den Geschäftsbanken auch Unternehmen, der öffentliche Sektor und die Schweizerische Nationalbank (SNB) auf. Die SNB setzt ihre Geldpolitik um, indem sie das Zinsniveau am Geldmarkt beeinflusst, was wiederum Auswirkungen auf die längerfristigen Zinsen hat. Damit schafft sie angemessene monetäre Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft. Einzig die Nationalbank kann die Liquidität am Geldmarkt insgesamt erhöhen oder reduzieren. Die einzelnen Finanzmarktteilnehmer verfügen in der Regel entweder über einen Überschuss oder einen Bedarf an Liquidität. Für den Liquiditätsausgleich werden Geldmarktgeschäfte abgeschlossen. Dabei ist zwischen zwei Segmenten zu unterscheiden: dem Liquiditätsaustausch auf unbesicherter und besicherter Basis. Wie der Libor zum wichtigsten Referenzzinssatz wurde Das unbesicherte Geldmarktgeschäft ist die traditionelle Art, Liquidität zu handeln. Es basiert auf dem Vertrauen, dass der Geldnehmer bei Fälligkeit des Geschäftes die Liquidität dem Geldgeber wieder zurückbezahlt. Somit ist der Geldmarktzins auch abhängig von der Bonität des Geldnehmers. Das unbesicherte Geschäft war bis zur Finanzkrise das dominierende Segment am Geldmarkt, da es sehr einfach abgewickelt werden kann. Insbesondere mit dem Wachstum des grenzüberschreitenden Geldhandels in den 1980er-Jahren entstand das Bedürfnis der Finanzmarktteilnehmer nach allgemein anerkannten Referenzpreisen. Vor allem in London, dem inter- Dewet Moser Stellvertretendes Mitglied des Direktoriums, Schweizerische Nationalbank (SNB) Matthias Jüttner Schweizerische Nationalbank (SNB) 61 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 national wichtigsten Handelsplatz, wurden mehr und mehr Finanzprodukte entwickelt, für die Referenzpreise benötigt wurden. Die dort tätigen Banken entschieden sich, den Referenzzinssatz London Interbank Offered Rate (Libor) zu etablieren. Die Berechnungsmethode des Libors ist technisch so einfach wie das zugrunde liegende Geldmarktsegment. Eine vordefinierte Gruppe von Banken – die Panelbanken – übermittelt einem dafür ausgewählten Agenten täglich zum gleichen Zeitpunkt den Zinssatz, zu dem sie am Interbankenmarkt unbesicherte Geldmarktkredite in der jeweiligen Währung und Laufzeit in handelsüblicher Grösse aufnehmen könnten. Nach Streichung der höchsten und tiefsten Werte bildet der Durchschnitt der verbleibenden Zinskonditionen das Libor-Fixing, also den für diesen Tag massgebenden Zinssatz. Libor-Zinssätze existieren für verschiedene Währungen und Laufzeiten. Der Libor entwickelte sich rasch zum bedeutendsten Referenzzinssatz und wird heutzutage Schätzungen zufolge für Finanzprodukte im Wert von über 300 Bio. US-Dollar verwendet. Ein lokales Pendant zum Franken-Libor, das Tois Fixing, existiert nur für den ganz kurzfristigen Bereich. Dieses basiert ebenfalls auf einem Panel und gibt Zinskonditionen am unbesicherten Franken-Geldmarkt für die Laufzeit von einem Tag wieder. Was unterscheidet den besicherten vom unbesicherten Markt? Im besicherten Segment erhält der Geldgeber beim sogenannten Repogeschäft Wertpapiere als Gegenwert für die ausgeliehene Liquidität. Bei der Rückzahlung des Geldes werden die Wertpapiere dem Geldnehmer wieder zurückgegeben. Dank dieser Sicherheit ist der Zinssatz in der Regel tiefer als beim unbesicherten Geschäft. Statt der Bonität des Geldnehmers ist die Bonität der Sicherheit im Vordergrund. Je hochwertiger die hinterlegten Wertpapiere sind, desto niedriger ist der jeweilige Zinssatz. Der Franken-Repomarkt wurde 1998 ins Leben gerufen. Die Geschäftsabschlüsse finden auf einer elektronischen Handelsplattform statt. Die Abwicklung der Liquiditäts- und Wertpapierseite ist vollständig automatisiert. Somit Dossier Laufzeiten auf Basis von Handelsdaten des Repomarktes berechnet. Relevant dafür sind die auf der Handelsplattform abgeschlossenen Transaktionen zwischen den Teilnehmern, aber auch die darauf eingegebenen verbindlichen Transaktionsofferten. Im Gegensatz zum Libor, bei dem eine fixe Anzahl von Banken befragt wird, ist für die SRR-Sätze die Aktivität des gesamten Marktsegmentes relevant. Die für die Festlegung der Zinsen relevanten Volumen werden auf täglicher Basis veröffentlicht. Repogeschäfte sind auch zum Standardinstrument für die Geldpolitik der Nationalbank geworden. Vor der Etablierung des Repomarktes benutzte die SNB primär Devisenswaps zur Umsetzung der Geldpolitik. Für ihre Repogeschäfte verwendet sie die gleiche Handelsplattform, über welche die Geschäftsbanken ihre besicherten Geldmarktgeschäfte in Franken tätigen. Grafik 1 Umsatz am FrankenGeldmarkt, 2006–2014 3-Wochen gleitender Durchschnitt, Umsatz Tagesgeld, unbesicherter Geldmarkt basiert auf Schätzungen Besicherter Geldmarkt Unbesicherter Geldmarkt In Mrd. CHF 15 10 5 0 15 10 Warum sind Referenzzinssätze so wichtig? 5 0 2006 2007 2008 2009 2010 2010 2012 2013 2014 Quelle: SNB / Die Volkswirtschaft ist das Repogeschäft ein sicheres und effizientes Instrument für den Liquiditätsaustausch. In Grafik 1 ist die Umsatzentwicklung in beiden Geldmarktsegmenten seit 2006 aufgezeichnet. Wie ersichtlich ist, kam es in den Jahren der Finanzkrise (ab 2008) zu einer Verlagerung vom unbesicherten zum besicherten Segment. Banken hegten in dieser Phase Zweifel an der gegenseitigen Zahlungsfähigkeit. Diese Vertrauenskrise widerspiegelte sich auch in den hohen Zinsen für unbesicherte Geldmarktgeschäfte. Ohne den Repomarkt wäre der Geldmarkt nahezu zum Erliegen gekommen. Als Folge der sehr tiefen Geldmarktzinsen und der hohen Liquidität im Bankensektor sind die Umsätze am Geldmarkt in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Für das besicherte Geldmarktsegment gab es zunächst keine Referenzzinssätze. Um der steigenden Bedeutung des Repomarktes sowie dem Marktbedürfnis nach Referenzsätzen auch in diesem Segment Rechnung zu tragen, wurden im Jahr 2009 die gemeinsam von der SNB und der Schweizer Börse entwickelten Swiss Reference Rates (SRRSätze) eingeführt. Die Zinssätze werden für alle 62 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Zum einen liefern Referenzzinssätze wertvolle Informationen zur Lage am Geld- und Kapitalmarkt. Zum anderen werden sie als Referenzpreis für eine Vielzahl von Finanzinstrumenten verwendet. Die wirtschaftliche Bedeutung von Referenzzinssätzen zeigt sich darin, in welchem Ausmass sie in Krediten und derivativen Finanzinstrumenten eingesetzt werden. So bilden Referenzzinssätze in vielen Kreditverträgen die Grundlage für die Berechnung des zu zahlenden Kreditzinssatzes. Eine von der SNB im letzten Jahr durchgeführte Umfrage unter Banken hat bestätigt, dass der Libor weiterhin eine zentrale Bezugsgrösse für die Kreditkonditionen bildet, namentlich im Bereich der Hypothekardarlehen. Von den befragten Banken haben 80% angegeben, dass sie den Libor direkt oder indirekt als Grundlage für die Bepreisung von Krediten verwenden. Auch bei Zinsderivaten – wie z.B. Zinsswaps – spielt der Libor nach wie vor eine grosse Rolle. Marktteilnehmer können sich durch den Abschluss von Zinsswaps gegen Marktrisiken wie Zinsschwankungen absichern. Dabei werden üblicherweise variable gegen fixe Zinszahlungen getauscht. Eine Vertragspartei zahlt einen festgesetzten Zins und erhält während der Vertragslaufzeit variable periodische (z.B. halbjährliche) Zahlungen, die sich an einem Referenzzinssatz orientieren. Ein Liquiditätsaustausch wie beim unbesicherten oder besicherten Geldmarktgeschäft findet dabei nicht statt. Dementsprechend ist das Gegenparteirisiko begrenzt. Gemäss Schätzungen wird allein der Franken-Libor für Zinsderivate im Gegenwert von rund 6 Bio. Franken verwendet. Neben dem Dossier Libor wird auch das Tois-Fixing für Zinsderivate benutzt. Es bildet die Grundlage für den Overnight Index Swap (OIS). OIS-Verträge werden vor allem von Geschäftsbanken zur Absicherung von Schwankungen der kurzfristigen Zinsen abgeschlossen. Repräsentative Referenzzinssätze erlauben eine bessere Überwachung und folglich eine bessere Steuerung des Zinsniveaus. Wie viele andere Zentralbanken setzt auch die SNB ihre geldpolitischen Entscheidungen über die Steuerung des Zinsniveaus auf dem Geldmarkt um. Sie tut dies, indem sie bei ihren geldpolitischen Operationen die Liquiditätsmenge und den Zins festlegt. In der Kommunikation der Geldpolitik spielen Referenzzinssätze eine wichtige Rolle. Auch wenn gegenwärtig der Euro-Franken-Mindestkurs im Vordergrund steht, ist für die Steuerung der Geldmarktzinsen nach wie vor der Dreimonats-Libor die relevante Zielgrösse. Derzeit liegt das Zielband für den Dreimonats-Libor bei 0%–0,25%. Ein weiterer für die Veränderungen der Geldmarktzinsen wichtiger Indikator ist der Overnight-Satz der SRR, der sogenannte Saron. Dieser bildet zugleich den Ausgangspunkt für die Frankenzinskurve im besicherten Markt. Verlässliche Referenzzinssätze sind also ein wesentliches Element eines effizienten Finanzmarktes und damit auch einer gut funktionierenden Wirtschaft. Als Folge der tiefen Geldmarktzinsen und der hohen Liquidität im Bankensektor sind die Umsätze am Franken-Geldmarkt in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen. Die geringe Anzahl Transaktionen am unbesicherten und besicherten Geldmarkt erschwert die Berechnung von repräsentativen Referenzzinssätzen. Zusätzlich rückten Referenzzinssätze aufgrund der Manipulationen beim Libor in den Fokus der Marktteilnehmer und der Öffentlichkeit. Reformen sollen das Vertrauen wiederherstellen Als Folge wurden auf internationaler und nationaler Ebene verschiedene Reformbestrebungen ins Leben gerufen. Diese haben zum Ziel, die Glaubwürdigkeit und Akzeptanz der bestehenden Referenzzinssätze zu verbessern oder – wo sinnvoll – darauf hinzuwirken, dass robuste alternative Referenzzinssätze bereitgestellt werden. Die internationalen Arbeiten werden im Auftrag der G20-Staaten vom Financial Stability Board (FSB) koordiniert. Neben Zentralbanken und Aufsichtsbehörden ist eine internationale Gruppe von Finanzmarktteilnehmern des Privatsektors beteiligt, darunter auch Vertreter aus der Schweiz. Letztere untersucht, ob 63 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 es alternative Referenzzinssätze gibt, welche die Bedürfnisse des Marktes und die Anforderungen der Aufsichtsbehörden längerfristig besser erfüllen würden. Andererseits wird überprüft, inwieweit die Libor-Zinssätze die von den Wertpapieraufsichtsbehörden festgelegten Anforderungen (Iosco-Standards) erfüllen. Im Vordergrund steht die Verbesserung der Transparenz, Methodik und Aufsicht von Referenzzinssätzen, um somit letztlich die Repräsentativität und das Vertrauen der Marktteilnehmer wiederherzustellen. Das FSB wird die Ergebnisse seiner Arbeiten voraussichtlich Mitte dieses Jahres vorlegen. Abgesehen von diesen regulatorischen Schritten wird für das Weiterbestehen des Libors aber auch entscheidend sein, dass sich eine ausreichende Anzahl von Banken am Libor-Fixing beteiligen sowie dass der dem Libor-Fixing zugrundeliegende Geldmarkt wieder mehr genutzt wird und damit an Bedeutung zurückgewinnt. Wie teuer würde ein Wegfall des Libors werden? Die Kosten wären nur schwer zu beziffern. Klar ist, dass die Finanzmarktteilnehmer mit hohen Umstellungskosten rechnen müssten. Tausende von Kredit- und Derivatverträgen müssten neu verhandelt werden. Auf internationaler Ebene sind ausserdem Bestrebungen im Gang, die Referenzzinssätze – und andere wichtige Referenzgrössen auf den Finanzmärkten – zu regulieren. In London unterliegen die Libor-Sätze heute schon einem Aufsichtsregime. In Brüssel liegt ein Gesetzesvorschlag auf dem Tisch, der alle in der EU verwendeten Referenzzinssätze regulieren soll. Auch in der Schweiz dürfte sich diesbezüglich ein gewisser regulatorischer Handlungsbedarf ergeben. Bestrebungen laufen auch in der Schweiz Auf nationaler Ebene stehen die SNB und die Eidg. Finanzmarktaufsicht (Finma) im Dialog mit Finanzmarktteilnehmern, um die in der Schweiz fixierten Referenzzinssätze robuster zu gestalten. Dabei werden eine breitere Datengrundlage und eine verbesserte Berechnungsmethode angestrebt. Das Augenmerk richtet sich auf die Referenzzinssätze für sehr kurzfristige Frankengeschäfte, nämlich das Tois-Fixing und den Saron. Trotz anhaltend geringer Aktivität am Geldmarkt stehen sie dem Markt weiterhin als Basis für das Zinsgeschäft in Franken zur Verfügung. Am wichtigsten am Geld- und Kapitalmarkt ist aber nach wie vor der Libor. Wie weit dieser längerfristig Bestand haben kann, muss sich zeigen. Den Arbeiten auf internationaler und nationaler Ebene kommt deshalb eine grosse Bedeutung zu. Dossier Manipulationsgefahr auch bei Referenzpreisen für Erdöl? Am 14. Mai 2013 führte die Euro päische Kommission bei mehreren Erdölkonzernen Inspektionen durch wegen Verdachts auf Mani pulation von Referenzpreisen für Erdöl. Diese noch andauernden Untersuchungen brachten ein zu vor wenig beachtetes Thema in die Öffentlichkeit. Die Anfälligkeit von ErdölBenchmarks für Mani pulation wird in internationalen Gremien allerdings bereits seit mehreren Jahren diskutiert. Die erarbeiteten internationalen Standards tragen den Eigenschaf ten der physischen Rohstoffmärk te Rechnung und sollen zur Stär kung der Qualität und Integrität der Preisermittlung beitragen. Dr. Marc Zahner Sektion Währung und Finanzstabilität, Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Erdöl ist eines der Schlüsselgüter des internationalen Rohstoffhandels. Bei der Ermittlung von Referenzpreisen für Foto: Keystone Erdölprodukte nehmen die preisrapportierenden Agenturen eine zentrale Rolle ein. Erdöl ist der wohl wichtigste Rohstoff für die Weltwirtschaft. Damit kommt dem Preis für Erdöl eine grosse Bedeutung zu. Er ist nicht nur für die Realwirtschaft von Relevanz, sondern auch für die Finanzmärkte. Doch was ist der Erdölpreis und wie kommt dieser zustande? Diese Frage mag trivial klingen, doch sie ist es nicht. Erstens gibt es den Erdölpreis nicht, da Erdöl in unterschiedlicher Qualität vorkommt. Zweitens muss zwischen dem Spotmarkt und den Terminbörsen unterschieden werden. Die in den Medien üblicherweise zitierten Werte sind die Preise an den Terminbörsen. Die Spotmarktpreise sind hingegen nicht einfach so beobachtbar, da der physische Spothandel von Erdöl vorwiegend ausserbörslich zwischen Produzenten, Händlern und Raffinerien stattfindet. Bei der Ermittlung von Spotmarktpreisen spielen deshalb Oil Price Reporting Agencies (PRA) eine Schlüsselrolle. Sie sind private Herausgeber und Anbieter von Informationen. Zu ihren Kerndienstleistungen gehört die Ermittlung von Referenzpreisen für Erdölprodukte. Daneben verfassen und publizieren sie aber auch Berichte über Ereignisse, 64 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 die für Akteure auf den Erdölmärkten von Interesse sind. Zu den grössten PRA gehören Platts, Argus Media und ICIS. Zentrale Rolle von PRA und ihren Benchmarks Dass die PRA bei der Ermittlung von Referenzpreisen für Erdölprodukte eine zentrale Rolle einnehmen, haben auch die internationalen Gremien erkannt. Aufgrund der starken Preisanstiege der meisten Rohstoffe im vergangenen Jahrzehnt widmeten sie sich zunehmend der Funktionsweise und der Transparenz von Rohstoffmärkten. Eines der Ergebnisse dieser internationalen Arbeiten sind die Principles for Oil Price Reporting Agencies, welche die Internationale Organisation der Effektenhandels- und Börsenaufsichtsbehörden (Iosco) im Auftrag der G20, einem Zusammenschluss der 19 grössten Industrie- und Schwellenländer und der EU, erarbeitet und im Oktober 2012 publiziert hat (vgl. Kasten 1).1 Um einen Preis zu einem bestimmten Zeitpunkt schätzen zu können, müssen Informationen über das aktuelle Marktgesche- Dossier hen verfügbar sein. Als Benchmarks dienen deshalb Ölsorten mit einem genügend liquiden Spothandel. Die anderen Ölsorten werden von den Marktakteuren je nach Qualität mit einem Zu- oder Abschlag auf den Benchmarkpreis bewertet. Zu den Benchmark-Erdölsorten gehören das Referenzöl für Europa Brent resp. BFOE2, die für die USA wichtigste Rohölsorte West Texas Intermediate (WTI), und Dubai Crude, das Referenzöl für die asiatisch-pazifische Region. Im internationalen Vergleich weisen diese Ölsorten ein relativ geringes Produktionsvolumen auf. Zahlreiche andere Ölsorten mit einem bedeutend grösseren Produktionsvolumen – z.B. aus der Golfregion – eignen sich hingegen nicht als Benchmarks, da der Verkauf über langfristige Verträge erfolgt. Diese verfügen oft über Bestimmungen, die den Wiederverkauf einschränken. Dies führt dazu, dass volumenmässig weniger bedeutende Ölsorten u.a. den Preis für Ölsorten mit einem grösseren Produktionsvolumen bestimmen.3 Die von PRA ermittelten Benchmarks werden nicht nur beim Handel mit physischem Erdöl verwendet. Insbesondere Derivatekontrakte, die finanziell und nicht physisch durch den jeweiligen Rohstoff beglichen werden, referenzieren für die Schlussabrechnung häufig auf diese Benchmarks als Indikator für den zugrundeliegenden physischen Markt. Damit spielen solche Benchmarks für die Finanzmärkte eine wichtige Rolle und kommen sowohl bei börsengehandelten als auch bei ausserbörslich gehandelten Derivaten zum Einsatz. Kasten 1 Entstehung der PRAPrinzipien Um mehr über die Bedeutung und Funktionsweise von PRA zu erfahren, forderte die G20 im November 2010 von einer Gruppe von internationalen Organisationen – der Internationalen Energieagentur (IEA), dem Internationalen Energieforum (IEF), der Organisation erdölexportierender Länder (Opec) und der Iosco – einen Bericht an. Nach der Publikation dieses Berichts im Oktober 2011 beauftragte die G20 die Iosco, zusammen mit den anderen drei Organisationen Vorschläge zur Verbesserung der Funktionsweise und der Aufsicht von PRA auszuarbeiten. Basierend auf den Ergebnissen einer öffentlichen Konsultation im März 2012 veröffentlichte die Iosco im Oktober 2012 schliesslich ihre Principles for Oil Price Reporting Agencies. 1 Vgl. Principles for Oil Price Reporting Agencies – Final Report, Iosco, 5 October 2012. 2 Brent, Forties, Oseberg und Ekofisk. 3 Vgl. An Anatomy of the Crude Oil Price Pricing System, Bassam Fattouh, Oxford Institute for Energy Studies, Januar 2011. 4 Vgl. Oil Price Reporting Agencies, Report by IEA, IEF, Opec and Iosco to G20 Finance Ministers, Oktober 2011. Marktakteure liefern Informationen auf freiwilliger Basis PRA sind darauf angewiesen, dass die Marktakteure ihnen freiwillig Informationen über ihre Handelsaktivitäten zur Verfügung stellen, da der physische Spothandel von Erdöl vorwiegend ausserbörslich stattfindet. Meistens liegt dies auch im Interesse der Handelsteilnehmer, da sie ihre Transaktionen im Referenzpreis widerspiegelt sehen möchten. Ein Abstützen ausschliesslich auf effektiv getätigte Transaktionen ist allerdings nicht immer möglich, da es Handelstage mit zu wenig Transaktionen gibt. Deshalb müssen PRA oft auch Angaben zu Kauf- und Verkaufsgeboten ohne erfolgreichen Abschluss verwenden. Die Methode zur Preisermittlung kann sich je nach PRA unterscheiden. Deshalb kommt es durchaus vor, dass die Referenzpreise verschiedener PRA voneinander abweichen. Ein Bericht an die G20 kommt jedoch zum Schluss, dass keine Evidenz für systematische Abweichungen vorliegt.4 65 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Anfälligkeit auf Manipulation… Auch die von PRA ermittelten Referenzpreise können bei mangelhafter Integrität und ungenügender Transparenz über den Bestimmungsprozess anfällig für Manipulation sein. Das liegt hauptsächlich an den folgenden Faktoren: – Es ist grundsätzlich möglich, dass Handelsteilnehmer falsche oder bewusst unvollständige Daten melden, mit der Absicht, den Referenzpreis zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Ebenso könnte ein Handelsteilnehmer einen Benchmark durch effektive Käufe (bzw. Verkäufe) beeinflussen, um bei anderen Verkäufen (bzw. Käufen) von Erdöl, dessen Preis nicht in den Benchmark einfliesst aber von diesem abhängt, zu profitieren. Aus diesem Grund muss eine PRA jeweils individuell beurteilen, welche der übermittelten Daten sie verwenden will und bei welchen sie der Meinung ist, dass diese nicht den effektiven Marktbedingungen entsprechen. – Zudem kann, wie beschrieben, die verfügbare Datenmenge aufgrund eines tiefen Handelsvolumens gering sein. Damit gewinnen entweder einige wenige effektiv getätigte Transaktionen ein stärkeres Gewicht, oder die PRA muss auf Angaben zu Kauf- und Verkaufsgeboten ohne erfolgreichen Abschluss zurückgreifen – oder sogar auf subjektive Einschätzungen gestützt auf weitere Marktinformationen. Diese beiden Faktoren zeigen exemplarisch, dass eine PRA in ihrem Preisbestimmungsprozess nicht ohne subjektive Urteile auskommen kann. Dadurch entsteht die Möglichkeit, dass unbeabsichtigt gewisse Handelsteilnehmer bevorzugt werden könnten, oder dass diese versuchen, die PRA bei ihren Einschätzungen zu beeinflussen. Somit ist wichtig, dass Urteile durch die PRA unabhängig und konsistent über die Zeit getroffen werden. … und die internationale Antwort darauf Die PRA-Prinzipien der Iosco richten sich an die PRA als Administratoren der Benchmarks und umfassen Empfehlungen zur Stärkung von Qualität und Integrität der Preisbestimmung. Sie zielen insbesondere auf Referenzpreise, welche Erdölderivatekontrakten zugrunde liegen. Damit soll dazu beigetragen werden, dass Märkte für Rohstoffderivate ihre Preisfindungs- und Absicherungsfunktion erfüllen können und Manipulationen vorgebeugt wird. Die PRA sind keine von Finanzmarktaufsichtsbehörden beaufsichtigte Unternehmen und die aufsichtsrechtlichen Instru- Dossier Kasten 2 Bedeutung der PRA für die Schweiz In der Schweiz sind keine PRA ansässig. Dennoch sind sie auch für die Schweizer Wirtschaft wichtig. Die Schweiz ist traditionell ein wichtiger Rohstoffhandelsplatz, dessen Bedeutung im letzten Jahrzehnt markant zugenommen hat. Für Rohöl ist die Schweiz aufgrund der hierzulande präsenten Rohstoffhändler wie Vitol, GlencoreXstrata, Trafigura, Mercuria, Cargill, Gunvor oder Litasco gar der weltweit grösste Handelsplatz. Nebst grossen Erdölkonzernen wie BP oder Shell gehören somit auch die grossen Rohstoffhandelsunternehmen in der Schweiz zu den wichtigen Kontributoren, die Daten melden. Gleichzeitig sind sie auch Nutzer und verwenden diese Benchmarks beim physischen Handel von Erdöl. Die von den PRA ermittelten Benchmarks spielen auch für den Schweizer Finanzmarkt eine Rolle, zumal Finanzinstrumente auf diese Benchmarks referenzieren. Zudem widerspiegeln sich die Referenzpreise der PRA letztlich auch im Preis von Endprodukten wie beispielsweise Benzin oder Heizöl. 5 Vgl. Artikel von Crameri und Löw auf S 58 ff. in dieser Ausgabe für weiterführende Informationen zum Vorschlag der Europäischen Kommission. mente somit nicht anwendbar. Die Iosco schlug deshalb eine freiwillige Übernahme und Implementierung der Prinzipien vor. Die wichtigsten PRA erklärten sich grundsätzlich bereit dazu. Zusätzlich empfiehlt die Iosco den Aufsichtsbehörden, ein Handelsverbot für Rohstoffderivate in Betracht zu ziehen, falls die betreffenden Derivate auf Benchmarks von PRA referenzieren, welche die Prinzipien nicht umgesetzt haben. Die Kontributoren selbst werden hingegen von den Prinzipien nicht direkt in die Pflicht genommen. So sehen die Prinzipien insbesondere für Handelsteilnehmer, welche Daten übermitteln, keine Pflicht vor, für alle getätigten Transaktionen Daten zu liefern. Der Grund hierfür liegt in der Befürchtung, dass einige Handelsteilnehmer letztlich von einer Datenübermittlung absehen würden. Zudem würden selbst mit einer Pflicht weiterhin Situationen entstehen, in denen aufgrund eines tiefen Handelsvolumens nicht ausschliesslich auf transaktionsbasierte Daten abgestellt werden kann. Gemäss den Prinzipien sollen PRA: – genügend Informationen zu den verwendeten Methoden bereitstellen, damit die Nutzer die Preisermittlung nachvollziehen können (dies umfasst auch eine angemessene Information bei einer Anpassung der Methode); – tatsächlich getätigten Transaktionen Priorität geben, und falls dies nicht getan wird, die Gründe dafür angeben; – definieren, wer ihnen Daten übermitteln darf, und über eine robuste interne Qualitätskontrolle bei der Datenannahme und der Evaluation der für die Preisermittlung verwendeten Daten verfügen; – Massnahmen treffen, die sicherstellen, dass die übermittelten Daten in gutem Glauben bereitgestellt wurden; – Massnahmen zur Reduktion von selektiver Datenübermittlung ergreifen; – Richtlinien bezüglich Interessenkonflikte erlassen und durch interne Kontrollen unzulässige Einflussnahme während des Preisermittlungsprozesses identifizieren und verhindern; – gewährleisten, dass ihr Personal über die notwendigen Qualifikationen verfügt; – alle relevanten Informationen, die zur Bestimmung eines Preises verwendet wurden, dokumentieren und während fünf Jahren aufbewahren; – einen formalen Beschwerdeprozess implementieren, der insbesondere den Einbezug eines unabhängigen Dritten beinhaltet; – sich jährlich von einer externen Stelle auf die Einhaltung dieser Prinzipien überprü- 66 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 fen lassen und die Absicht erklären, mit den relevanten Marktbehörden zusammenzuarbeiten und diesen bei Bedarf die notwendigen Informationen bereitzustellen. Parallel zu diesen globalen Arbeiten im Rahmen der Iosco hat die Europäische Kommission auf regionaler Ebene Vorschläge erarbeitet und am 19. September 2013 einen Entwurf für eine Verordnung verabschiedet über Benchmarks, die in Finanzinstrumenten und -kontrakten verwendet werden. Dieser Vorschlag umfasst auch Benchmarks für Rohwaren.5 Wie sind die PRAPrinzipien zu beurteilen? PRA fördern durch die Ermittlung von Benchmarks die Transparenz in der Preisbildung und das Wissen über effektiv getätigte Transaktionen auf Rohstoffmärkten. Die Integrität und Verfügbarkeit dieser Benchmarks sind von grosser Bedeutung, insbesondere für die darauf basierenden Rohstoffderivatekontrakte. Deshalb muss die Balance zwischen Verbesserung der Robustheit und Vertrauenswürdigkeit der Benchmarks einerseits und ihrer Verfügbarkeit andererseits im Auge behalten werden. Der von der Iosco gewählte Weg erscheint daher zweckmässig: Die Prinzipien richten sich an die PRA als Administratoren der Benchmarks und sehen eine Stärkung ihrer internen Prozesse sowie eine Erhöhung der Transparenz der verwendeten Methoden vor. Zusätzlich dürfte die laufende Untersuchung der Europäischen Kommission die Sensibilität der Marktteilnehmer für das Thema Manipulation stärken. Die grundsätzliche Herausforderung, dass Erdölsorten mit einem relativ tiefen und teilweise sinkenden Produktionsvolumen als Benchmarks für Ölsorten mit einer bedeutend grösseren Produktion dienen, wird durch die PRA-Prinzipien der Iosco allerdings nicht angegangen. Die nächsten Schritte Die Umsetzung der Prinzipien durch die PRA und deren Prüfung durch externe Prüfgesellschaften ist im Gang. Die Iosco wird 2014 der G20 über die Fortschritte Bericht erstatten. In diesem Zusammenhang wird sie zusammen mit den drei Partnerorganisationen auch die Auswirkungen der PRA-Prinzipien auf den physischen Markt analysieren. Sollte der Stand der Umsetzung bis zu diesem Zeitpunkt nicht ausreichend sein, sind weitere Massnahmen seitens der G20 nicht auszuschliessen. Aktuelle Wirtschaftsdaten Inhalt 68 A Internationaler Überblick 71 B Wirtschaftsdaten Schweiz 71 B 1 74 75 79 82 84 87 89 94 95 96 99 102 103 B 2 B 3 B 4 B 5 B 6 B 7 B 8 B 9 B 10 B 11 B 12 B 13 B 14 105 106 108 B 15 B 16 B 17 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung Produktion Aussenwirtschaft Geld-, Kapital- und Devisenmarkt Preise Öffentliche Finanzen Bevölkerung Arbeitsmarkt Arbeitszeit Löhne Sozialversicherungen Bildung Forschung und Entwicklung Betriebs- und Unternehmensstruktur Detailhandel, Konsum Tourismus Kantone 110 110 Stichwortverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 67 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Zusätzliche StatistikInformationen – Zur Arbeitslosenstatistik: Vergleichen Sie die monatlich erscheinenden Fachpublikationen des SECO «Die Lage auf dem Arbeitsmarkt», (Bestellungen: Tel. 031/322 28 64, [email protected]) und das Jahresheft «Arbeitslosigkeit in der Schweiz» (Bestellungen: Tel. 032/713 60 60, [email protected]). – Zur Statistik über den Geld-, Kapital- und Devisenmarkt: Vergleichen Sie auch die Statistischen Monatshefte und Quartalshefte der Schweizerischen Nationalbank (Bestellungen: Tel. 044/631 32 84, [email protected]). – Die Tage, an denen neueste Statistikwerte in der Schweiz veröffentlicht werden, können jeweils ein Quartal im Voraus auf dem Dissemination Standards Bulletin Board des Internationalen Währungsfonds unter folgender Internet-Adresse abgerufen werden: http://dsbb.imf.org. Erläuterungen – Zahlen werden laufend aktualisiert; revidierte Daten werden nicht speziell gekennzeichnet. – Provisorische Daten, Schätzungen und Prognosen sind hingegen in den Fussnoten vermerkt. – Rundungen: Bei relativen Zahlen (Prozentzahlen, Durchschnitten, Pro-Kopf-Werten usw.) wird in der Regel jede Zahl einer Tabelle für sich gerundet, ohne Rücksicht darauf, ob sich bei einer Addition oder Subtraktion der gerundeten Relativzahlen weiterhin eine angegebene Summe bzw. 100% ergibt. Zeichenerklärungen – Es kommt nichts vor (Wert genau Null) 0 0,0 Grösse, die kleiner ist als die Hälfte der kleinsten verwendeten Einheit () Zahlenangabe unterbleibt aus Gründen des Datenschutzes ... Zahl nicht bekannt, gegenstandslos oder aus statistischen Gründen nicht aufgeführt Aktuelle Wirtschaftsdaten A Internationaler Überblick A1 Bruttoinlandprodukt Nominal Mrd. Reale Veränderung in % gegenüber der Vorperiode 2012 2009 2010 2011 2012 3/2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 Schweiz CHF 593 –1.9 3.0 1.8 1.0 0.7 0.3 0.6 0.5 0.5 Deutschland EUR 2644 –5.1 4.0 3.3 0.7 0.2 –0.5 0.0 0.7 0.3 Frankreich EUR 2032 –3.1 1.7 2.0 0.0 0.2 –0.2 –0.1 0.5 –0.1 Italien EUR 1566 –5.5 1.7 0.4 –2.4 –0.4 –0.9 –0.6 –0.3 –0.1 Grossbritannien GBP 1541 –5.2 1.7 1.1 0.2 0.6 –0.3 0.4 0.7 0.8 Euro-Zone EUR 9487 –4.4 2.0 1.5 –0.6 –0.1 –0.5 –0.2 0.3 0.1 USA USD 155971) –2.8 2.5 1.8 2.8 0.7 0.0 0.3 0.6 0.7 Japan JPY 4758681) –5.5 4.7 –0.6 2.0 –0.9 0.1 1.1 0.9 0.5 OECD USD 450561) –3.6 3.0 1.9 1.6 0.2 0.0 0.3 0.6 0.5 1) Geschätzt. A2 Quellen: BFS, SECO, OECD Vorlaufende Indikatoren der Konjunktur Trendbereinigter Indikator Schweiz Dez. 2012 Jan. 2013 Febr. 2013 März 2013 April 2013 Mai 2013 Juni 2013 Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 100.2 100.0 99.9 99.9 99.8 99.7 99.7 99.7 99.8 99.9 100.0 100.2 Deutschland 99.0 99.2 99.4 99.6 99.7 99.9 100.0 100.1 100.3 100.4 100.6 100.7 Frankreich 99.3 99.3 99.3 99.3 99.3 99.3 99.4 99.5 99.7 100.0 100.2 100.3 Italien Grossbritannien Euro-Zone USA 98.8 99.0 99.2 99.4 99.6 99.9 100.1 100.4 100.7 100.9 101.0 101.2 100.0 100.1 100.1 100.1 100.2 100.3 100.5 100.7 101.0 101.2 101.3 101.4 99.2 99.3 99.5 99.6 99.7 99.9 100.1 100.2 100.4 100.6 100.8 101.0 100.1 100.2 100.3 100.4 100.5 100.5 100.6 100.7 100.8 100.8 100.9 101.0 Japan 99.6 99.8 100.0 100.2 100.4 100.5 100.6 100.7 100.9 101.0 101.2 101.4 OECD 99.8 99.9 100.0 100.1 100.1 100.2 100.3 100.4 100.5 100.6 100.7 100.9 Brasilien 100.2 100.1 99.9 99.7 99.4 99.1 98.9 98.7 98.6 98.5 98.5 98.6 China 100.1 100.1 100.0 99.8 99.5 99.3 99.2 99.1 99.1 99.2 99.3 99.4 Indien 98.7 98.6 98.4 98.3 98.1 98.0 97.9 97.8 97.7 97.6 97.5 97.5 Russische Föderation 99.1 99.1 99.1 99.1 99.1 99.2 99.3 99.4 99.5 99.6 99.6 99.6 Quelle: OECD A3 Internationales Handelsvolumen Exporte Importe In Mrd. USD Güter Weltweit Nordamerika1) CACM2) Brasilien Jährliche Veränderung in % In Mrd. USD Jährliche Veränderung in % 2012 2007–2012 2011 2012 2012 2007–2012 2011 2012 18323 30.9 19.6 0.6 18567 29.8 19.3 1.0 2373 28.9 16.2 4.0 3192 18.1 15.2 3.3 38 37.9 17.7 6.6 62 29.0 19.9 5.9 243 51.0 26.8 –5.3 233 84.2 23.7 –1.5 Europa 6373 9.9 17.2 –3.5 6519 6.8 17.0 –4.9 EU27 –5.0 5792 8.3 16.9 –3.9 5927 5.6 16.3 Russische Föderation 529 49.3 30.4 1.4 335 50.1 29.9 3.8 Afrika 626 43.7 17.5 4.9 604 61.5 18.1 8.8 Naher Osten 1287 68.0 37.2 4.8 721 53.6 18.3 8.5 Asien 6111 47.5 17.7 2.3 6209 62.5 23.0 4.4 China 2049 67.9 20.3 7.9 1818 90.2 25.0 4.3 Indien 293 95.3 34.8 –1.1 489 113.4 37.8 8.5 4347 27.5 12.4 4.7 4106 29.4 10.1 6.2 709 29.9 10.9 6.0 537 21.9 9.5 4.1 11 46.6 5.6 13.8 8 16.2 12.7 –1.3 Dienstleistungen3) Weltweit Nordamerika1) CACM2) Brasilien 38 68.6 21.0 4.0 78 124.1 22.4 6.3 Europa 2024 14.6 12.7 3.1 1680 11.3 5.9 4.7 EU27 1819 13.0 9.8 3.2 1553 10.2 4.3 5.0 58 49.8 23.5 7.5 102 79.9 28.1 13.5 Russische Föderation Afrika Naher Osten 90 20.9 0.5 5.4 162 47.4 7.3 8.4 125 39.6 14.9 12.5 222 40.7 14.2 5.8 Asien 1159 50.1 12.4 5.7 1176 53.9 13.9 7.7 China 190 56.2 6.9 4.4 281 117.4 23.1 18.8 Indien 148 70.4 20.4 –0.5 125 77.8 12.0 –3.8 1) Mit Mexiko. 2) Central American Common Market. 3) Ohne öffentlicher Sektor. Quelle: WTO 68 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten A4 Ertragsbilanz In % des BIP In Mrd. USD 2010 2011 2012 20131) 20141) 20151) 2010 2011 2012 20131) 20141) 15.0 8.9 11.1 12.8 12.4 12.6 82.5 58.9 70.2 83.3 86.4 91.0 6.1 6.2 7.1 7.0 6.1 5.6 202.8 224.2 243.4 253.8 238.6 224.8 Frankreich –1.4 –1.8 –2.2 –2.2 –2.4 –2.3 –35.3 –49.0 –57.9 –60.8 –70.3 –68.7 Italien –3.5 –3.1 –0.6 1.2 1.8 2.0 –72.6 –67.3 –11.3 24.2 39.8 43.8 Grossbritannien –2.7 –1.5 –3.8 –3.4 –2.5 –2.3 –62.0 –36.0 –94.9 –85.6 –67.9 –65.9 Schweiz Deutschland Euro-Zone USA 20151) 0.5 0.7 1.9 2.6 2.6 2.8 64.7 88.5 228.1 329.9 351.3 384.0 –3.0 –2.9 –2.7 –2.5 –2.9 –3.1 –449.5 –457.7 –440.4 –422.0 –501.2 –577.7 Japan 3.7 2.0 1.1 0.9 1.2 1.5 203.8 118.4 65.5 42.5 60.2 78.0 OECD 0.5 –0.6 –0.5 –0.2 –0.2 –0.2 –202.8 –295.2 –227.7 –80.2 –110.5 –120.9 1) Schätzungen und Prognosen (November 2013). A5 Quelle: OECD Konsumentenpreise Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode 2009 2010 2011 2012 Juni 2013 Juli 2013 –0.5 0.7 0.2 –0.7 –0.1 0.0 0.0 –0.1 –0.3 0.1 0.4 1.1 2.1 2.0 1.8 1.9 1.5 1.4 1.2 1.3 Schweiz Deutschland Aug. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Frankreich 0.1 1.5 2.1 2.0 0.9 1.1 0.9 0.9 0.6 0.7 Italien 0.8 1.5 2.8 3.0 1.2 1.2 1.2 0.9 0.8 0.7 Grossbritannien 2.2 3.3 4.5 2.8 2.9 2.7 2.7 2.7 2.2 2.1 EU 1.0 2.1 3.1 2.6 1.7 1.7 1.5 1.3 0.9 1.0 USA –0.4 1.6 3.2 2.1 1.8 1.9 1.5 1.2 0.9 1.2 Japan –1.3 –0.7 –0.3 0.0 0.2 0.7 0.9 1.0 1.1 1.6 OECD 0.5 1.9 2.9 2.2 1.8 1.9 1.7 1.4 1.3 1.4 Quellen: BFS, SNB A6 Zinssätze In % 2010 2011 2012 Juni 2013 Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Kurzfristige Zinssätze Schweiz1) 0.19 0.12 0.07 0.02 0.02 0.02 0.02 0.02 0.02 Grossbritannien 0.69 0.89 0.84 0.49 0.48 0.49 0.49 0.50 0.50 0.22 Euro-Zone 0.81 1.39 0.57 0.21 0.22 0.23 0.22 0.23 USA 0.31 0.30 0.28 0.19 … … … … … Japan 0.38 0.33 0.33 0.23 0.23 0.23 0.23 0.22 0.22 Schweiz1) 1.63 1.47 0.65 1.06 1.10 1.14 1.11 1.07 1.03 Grossbritannien 3.61 3.12 1.91 2.31 2.60 2.86 2.86 2.67 2.75 Euro-Zone 3.79 4.31 3.05 3.07 3.10 3.1 3.41 3.16 3.17 USA 3.21 2.79 1.80 2.30 2.58 2.74 2.81 2.62 2.72 Japan1) 1.15 1.10 0.84 0.82 0.79 0.71 0.67 0.59 Langfristige Zinssätze 1) Jahres- bzw. Monatsende. A7 0.61 Quelle: OECD Wechselkurse (Geldkurse) Devisenkurse Interbankhandel (Ankauf 11 Uhr) Devisenkurse1) 2010 2011 2012 2013 Juni 2013 Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 0.89 CHF/USD 1 USD 1.04 0.89 0.94 0.93 0.93 0.95 0.93 0.92 0.90 0.91 CHF/GBP 1 GBP 1.61 1.42 1.49 1.45 1.45 1.44 1.44 1.47 1.45 1.47 1.47 CHF/JPY 100 JPY 1.19 1.11 1.18 0.95 0.96 0.95 0.95 0.93 0.92 0.91 0.86 CHF/EUR 1 EUR 1.38 1.23 1.21 1.23 1.23 1.24 1.23 1.23 1.23 1.23 1.22 112.9 Reale und nominelle Wechselkursindizes2) Real total Index 105.9 116.3 112.5 111.1 110.9 110.0 110.8 110.9 111.6 111.4 Deutschland Index 108.7 119.6 119.1 115.0 114.9 113.6 113.8 114.1 114.5 114.5 115.1 Frankreich Index 106.6 117.2 116.9 113.3 113.1 112.7 112.4 112.9 113.2 113.2 113.8 105.9 Italien Index 101.0 110.3 108.8 105.0 105.0 104.2 104.0 104.6 104.9 105.3 Grossbritannien Index 126.2 137.1 126.6 126.7 127.2 127.8 127.1 124.5 125.3 123.9 124.3 USA Index 111.3 127.1 117.0 116.5 115.5 113.8 115.8 116.3 119.3 118.0 120.5 Japan Nominal total Index 118.7 127.4 119.7 147.8 146.8 147.6 147.4 149.7 150.8 152.6 161.2 Index 122.4 138.1 137.7 138.2 137.9 137.5 138.7 138.6 139.6 139.4 141.2 1) Jahresmittel, Monatsmittel. 2) Gegenüber 40 Handelspartnern. Zur Revision der Wechselkursindizes vgl. Quartalsheft 3/2001 der SNB. Index Januar 1999 = 100. 69 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten A8 Bevölkerung In Mio. Schweiz Deutschland2) Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode 1960 1970 1980 1990 2000 2010 2011 2006 2007 2008 2009 2010 5.3 6.2 6.3 6.7 7.2 7.9 8.01) 1.5 1.1 1.4 1.1 1.1 2011 1.7 55.6 60.7 61.6 63.3 82.2 81.7 81.8 –0.1 –0.1 –0.1 –0.3 –0.2 0.0 Frankreich 45.5 50.8 53.9 56.7 59.1 63.0 63.3 0.7 0.6 0.5 0.6 0.5 0.5 Italien 50.2 53.7 56.4 56.7 57.2 60.1 60.3 0.5 0.8 0.8 0.7 0.5 0.5 0.7 52.4 55.6 56.0 57.2 58.9 61.3 61.8 0.6 0.6 0.7 –0.8 0.7 EU3) Grossbritannien 280.2 303.3 317.9 348.0 465.9 493.7 495.1 1.2 0.4 0.4 0.3 0.8 0.3 USA 180.7 205.1 227.7 250.0 282.2 309.1 311.6 0.9 1.0 0.9 1.0 0.7 0.8 0.6 Japan 93.3 103.7 116.8 123.6 126.9 127.1 127.8 0.0 0.0 –0.1 –0.1 –0.3 OECD 640.8 715.1 780.5 1025.3 1128.4 1229.4 … 0.7 0.7 0.8 0.5 0.7 … Welt 3019.0 3693.0 4450.0 5266.4 6124.1 6896.0 7000.04) 1.2 1.2 1.2 1.2 1.0 1.5 1) 31. Dezember. 2) Ab 1990 mit «Neue Bundesländer». 3) EU15 ab 1995, EU 25 ab 1. Mai 2004, EU27 ab 1. Januar 2007. 4) Schätzung, 31. Oktober 2011. A9 Quellen: BFS, OECD, UNO Erwerbstätigkeit Erwerbstätige Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode In Mio. In %1) 2011 2011 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 4.7 79.3 0.8 2.4 2.5 2.0 0.6 0.7 2.5 Deutschland 39.8 72.5 2.2 2.0 2.2 1.8 –0.2 –0.2 2.7 Frankreich 25.8 63.9 0.7 1.0 1.4 0.6 –0.4 –2.0 0.3 0.4 Schweiz Italien 23.0 57.0 0.7 1.9 1.0 0.8 –1.6 –0.7 Grossbritannien 29.2 69.5 1.0 0.9 0.7 0.7 –1.7 0.3 0.4 EU 217.0 64.3 1.9 2.0 1.9 1.0 –1.7 –0.5 0.3 USA 139.9 66.6 1.8 1.9 1.1 –0.5 –3.8 –0.6 0.6 Japan 59.8 71.2 0.4 0.4 0.5 –0.4 –1.6 –0.4 –4.5 OECD 545.0 64.8 1.2 1.8 1.5 0.6 –1.8 0.1 2.9 1) Erwerbstätige in % der Wohnbevölkerung im Erwerbsalter. A 10 Quellen: BFS, OECD Arbeitslosigkeit Arbeitslose In 1000 2012 2009 2010 2011 2012 Schweiz 1261) 3.71) 3.51) 2.81) 2.91) 2.7 3.1 3.3 3.0 3.0 3.1 3.0 3.0 3.0 3.1 3.2 Deutschland 2314 7.8 7.1 6.0 5.5 5.4 5.4 5.4 5.3 5.3 5.3 5.3 5.3 5.2 5.2 5.2 26122) 9.5 9.7 9.6 10.2 10.3 10.6 10.8 10.8 10.9 10.8 10.9 10.8 10.9 10.8 10.8 2744 7.8 8.4 8.4 10.7 10.8 11.3 11.9 12.1 12.3 12.1 12.1 12.4 12.5 12.5 12.7 Frankreich Italien Grossbritannien Euro-Zone USA Japan OECD Arbeitslosenquote 3/2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 Juni 2013 Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 2519 7.6 7.8 8.0 7.9 7.8 7.7 7.8 7.7 7.6 7.7 7.7 7.6 7.4 … … 9.6 10.2 10.1 11.4 11.5 11.8 12.0 12.1 12.1 12.1 12.1 12.1 12.1 12.1 12.1 12506 9.3 9.6 9.0 8.1 8.0 7.8 7.7 7.5 7.2 7.5 7.3 7.2 7.2 7.2 7.0 2850 5.1 5.1 4.6 4.4 4.3 4.2 4.2 4.0 4.0 3.9 3.8 4.1 4.0 4.0 4.0 472762) 8.1 8.3 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 8.0 7.9 7.9 7.9 7.9 7.9 7.9 7.8 Quellen: SECO, OECD F&EBruttoinlandaufwendungen Schweiz Deutschland Nov. 2013 158392) 1) Jahresdurchschnitt. 2) 2011. A 11 Okt. 2013 In % des BIP 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 ... 2.57 ... ... ... 2.94 ... ... ... 2008 2.87 2.40 2.45 2.46 2.49 2.52 2.49 2.49 2.53 2.53 2.68 Frankreich 2.16 2.15 2.20 2.23 2.17 2.15 2.10 2.10 2.04 2.11 Italien 1.02 1.05 1.09 1.13 1.11 1.10 1.09 1.13 1.18 1.23 Grossbritannien 1.82 1.81 1.79 1.79 1.75 1.69 1.73 1.76 1.82 1.77 EU15 1.83 1.85 1.87 1.88 1.87 1.85 1.86 1.89 1.90 1.98 USA 2.64 2.71 2.72 2.62 2.61 2.54 2.57 2.61 2.66 2.79 Japan 3.02 3.04 3.12 3.17 3.20 3.17 3.32 3.40 3.44 3.44 OECD 2.16 2.19 2.23 2.20 2.20 2.17 2.21 2.24 2.28 2.34 Quelle: OECD,BFS 70 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B Wirtschaftsdaten Schweiz B1 Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung B 1.1 Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten, zu laufenden Preisen 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 309996 319799 323403 328052 335932 342510 352067 365222 379573 386189 394751 399868 405905 261938 268588 270621 273892 281074 286900 295720 307227 320693 324146 331823 335415 339785 48058 51211 52782 54160 54859 55610 56347 57996 58880 62042 62928 64453 66120 100648 102940 95689 93485 97881 104747 115228 121920 125280 106950 116158 124503 124192 Gliederung Konsumausgaben Private Haushalte und POoE1) Staat Bruttoinvestitionen In Mio. Fr. 20112) Bruttoanlageinvestitionen 20122) 100434 98655 96847 94056 98339 102719 109227 117433 120762 110409 115012 120319 119000 Ausrüstungen 59867 58136 55925 52994 55052 56913 62679 70120 71653 60327 62979 65782 65838 Bau 40567 40519 40922 41062 43287 45805 46549 47313 49109 50082 52033 54537 53161 –365 –611 –1663 –1276 –1023 –408 2004 3568 3535 –5357 1704 4328 7760 578 4896 505 706 565 2436 3997 920 983 1898 –559 –144 –2567 Exporte 196440 197919 193334 193347 209618 227957 258188 294008 308162 279221 296349 299878 309529 Waren 143446 145810 143285 141502 153125 163358 185529 206938 216910 188369 204053 208727 212386 52993 52109 50049 51844 56493 64599 72659 87069 91252 90852 92296 91151 97143 Importe 174678 177414 165640 164312 178084 196126 217447 240350 245163 217988 234593 239147 247775 Waren 150180 153096 140936 139778 148940 162967 183301 200647 205079 174887 190874 194324 196879 24498 24318 24704 24533 29144 33159 34146 39703 40083 43101 43719 44823 50896 432405 443243 446786 450572 465348 479088 508036 540800 567852 554372 572665 585102 591851 Vorratsveränderungen Nettozugang an Wertsachen Dienstleistungen Dienstleistungen Bruttoinlandprodukt 1) Private Organisationen ohne Erwerbszweck. 2) Provisorische Zahlen. B 1.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Bruttoinlandprodukt nach Verwendungsarten Veränderung in % gegenüber dem Vorjahr, zu Preisen des Vorjahres 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20112) 20122) Konsumausgaben 2.2 0.2 1.3 1.4 1.4 1.3 2.0 0.6 2.0 1.4 1.1 2.5 Private Haushalte und POoE1) 2.0 0.1 1.0 1.6 1.7 1.6 2.2 1.2 1.8 1.7 1.1 2.4 Staat 3.1 0.7 2.8 0.5 0.2 –0.1 0.9 –2.5 3.3 0.2 1.2 3.2 –0.3 –1.6 –1.0 3.0 3.5 3.7 0.4 0.2 –6.2 7.1 4.0 –3.1 –0.4 Gliederung Bruttoinvestitionen –3.3 –1.0 –2.0 4.2 4.1 5.3 5.4 0.7 –8.0 4.8 4.5 Ausrüstungen –3.3 –3.2 –4.8 4.5 4.6 10.7 11.1 1.1 –15.5 5.8 6.1 1.7 Bau –3.4 2.2 1.8 3.9 3.5 –1.4 –2.3 0.0 3.0 3.5 2.5 –2.9 Vorratsveränderungen … … … … … … … … … … … … Nettozugang an Wertsachen … … … … … … … … … … … … 0.7 0.2 –0.9 7.9 7.7 10.1 9.9 2.9 –7.7 7.7 3.8 2.5 2.5 Bruttoanlageinvestitionen Exporte Waren Dienstleistungen Importe 1.4 1.4 –0.1 7.3 5.8 11.1 8.4 2.6 –11.4 9.6 6.2 –1.0 –3.2 –3.3 9.6 12.7 7.5 13.6 3.4 1.2 3.5 –1.6 2.4 1.5 –0.8 0.7 7.2 6.6 6.8 6.2 –0.3 –5.2 8.4 4.2 3.1 Waren 1.7 –1.6 1.9 5.7 5.5 7.8 5.2 –0.5 -8.0 9.7 3.6 1.6 Dienstleistungen 0.2 4.2 –5.8 15.8 11.9 1.7 12.0 0.6 9.0 3.0 6.8 9.4 Bruttoinlandprodukt 1.2 0.2 0.0 2.4 2.7 3.8 3.8 2.2 –1.9 3.0 1.8 1.0 1) Private Organisationen ohne Erwerbszweck. 2) Provisorische Zahlen. Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 71 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 1.3 P.1 Produktionskonto nach institutionellen Sektoren, zu laufenden Preisen In Mio. Fr. Produktionswert Code Institutionelle Sektoren S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20111) 681670 703962 718322 717586 752420 784340 836079 893469 947983 915100 943583 960229 105616 87678 83354 84848 87272 88441 92150 100318 115702 114787 109852 106444 S.121/S.122 Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125) 58696 54090 51820 52040 54010 59211 64282 72910 69285 64019 62217 60058 S.125 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen 28982 29263 33027 35231 34432 32940 36036 42793 45502 45833 44228 45559 61982 64987 66426 68221 68974 69829 71241 73345 77967 81330 82581 84167 846 858 938 1020 1217 1204 1194 1236 1278 1399 1482 1536 11712 12411 13217 13616 14095 14139 14794 15286 16115 17027 17187 17364 S.13 Staat S.1314 Öffentliche Sozialversicherungen S.15 Private Organisationen ohne Erwerbszweck D.21 Gütersteuern 29767 29585 28629 28895 30027 30497 31990 33071 33977 32864 34212 34945 D.31 Gütersubventionen –3324 –3281 –3358 –3237 –3260 –3136 –2839 –2783 –2833 –2908 –2875 –3048 869484 891017 908084 912353 950697 Total P.2 987819 1051582 1128090 1187996 1153265 1181133 1199274 Vorleistungen Code Institutionelle Sektoren S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20111) 376091 383439 395097 398081 420226 441629 473866 509257 538552 516915 527263 534288 45659 35788 38211 39545 36222 37419 39339 41122 48799 49684 48365 47502 S.121/S.122 Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125) 20942 21322 19667 18403 19388 21593 23360 28164 28165 26667 26461 25229 S.125 Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen 14845 16889 19879 17820 18030 17747 17762 20635 21520 21698 21041 20430 20657 21293 21447 22084 22158 22201 22754 23269 25641 26964 27015 27469 619 611 677 733 916 904 882 948 972 1071 1105 1161 4543 4831 5208 5393 5546 5562 5804 5964 6267 6649 6690 6756 437079 447774 461298 461781 485350 508731 543546 587289 620144 598893 608469 614172 S.13 Staat S.1314 Öffentliche Sozialversicherungen S.15 Private Organisationen ohne Erwerbszweck Total B.1 Bruttowertschöpfungen und Bruttoinlandprodukt Code Institutionelle Sektoren S.11 Nichtfinanzielle Kapitalgesellschaften S.12 Finanzielle Kapitalgesellschaften S.121/S.122 S.125 Finanzielle Kapitalgesellschaften (ohne S.125) Versicherungsgesellschaften und Pensionskassen S.13 Staat S.1314 Öffentliche Sozialversicherungen S.15 Private Organisationen ohne Erwerbszweck Bruttoinlandprodukt 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20111) 305579 320522 323225 319505 332194 342711 362213 384212 409432 398186 416320 425941 51890 45143 45302 51049 51022 52811 59196 66903 65103 61487 58943 59958 37754 32769 32154 33638 34621 37618 40922 44745 41121 37352 35756 34829 14137 12374 13149 17412 16401 15193 18274 22158 23982 24134 23187 25129 41325 43693 44979 46137 46816 47628 48486 50075 52326 54366 55566 56698 227 246 261 287 301 299 312 288 306 328 378 375 7169 7580 8008 8223 8549 8577 8990 9322 9848 10377 10497 10609 432405 443243 446786 450572 465348 479088 508036 540800 567852 554372 572665 585102 1) Provisorische Zahlen. B 1.4 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Hauptindikatoren der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20111) 20121) Bruttoinlandprodukt 5.2 2.5 0.8 0.8 3.3 3.0 6.0 6.4 5.0 –2.4 3.3 2.2 1.2 Inländlische Endnachfrage 4.3 2.0 0.4 0.4 2.9 2.5 3.6 4.6 3.7 –0.7 2.7 2.0 0.9 Bruttoinlandprodukt 3.7 1.2 0.2 0.0 2.4 2.7 3.8 3.8 2.2 –1.9 3.0 1.8 1.0 Inländische Endnachfrage 2.8 0.8 –0.1 0.5 2.1 2.0 2.2 2.8 0.6 –0.4 2.2 1.8 1.8 Zu laufenden Preisen Zu Preisen des Vorjahres Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität ausgedrückt in: Vollzeitäquivalente Beschäftigung 0.4 1.8 –0.4 ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... –0.8 2.9 1.8 ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... –0.4 –0.4 –2.3 –2.0 –2.1 –1.1 0.5 1.0 2.0 0.8 0.3 0.7 ... Haushaltersparnis in % des verfügbaren zwangssparenbereinigten Bruttohaushalteinkommens 16.0 16.6 15.4 14.2 13.6 14.3 16.0 17.5 16.9 16.6 16.5 17.8 ... Zwangssparen der Haushalte in % des verfügbaren zwangssparenbereinigten Bruttohaushalteinkommens 8.8 8.6 8.7 8.9 7.9 8.1 8.2 8.3 8.5 8.4 8.2 8.1 ... Geleistete Arbeitsstunden Staatsdefizit im Verhältnis zum BIP Sparquote2) Freiwilliges Sparen der Haushalte in % des verfügbaren zwangssparenbereinigten Bruttohaushalteinkommens 7.1 7.9 6.7 5.3 5.8 6.2 7.8 9.2 8.4 8.2 8.3 9.7 ... 5.0 4.6 6.2 6.4 6.8 6.6 8.0 9.9 11.1 11.0 10.8 10.4 10.4 Ausgaben für den letzten Konsum der privaten Haushalte und POoE3) pro Einwohner 36335 36868 36854 36987 37707 38247 39129 40326 41589 41550 42123 42391 ... Letzter Verbrauch der privaten Haushalte und POoE3) pro Einwohner 39856 40527 40722 41075 41765 42465 43363 44637 45757 46020 46623 46966 ... Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte und POoE3) pro Einwohner 39425 40367 39790 39261 40219 41005 42770 44842 45784 45627 46310 47379 ... Verfügbares Einkommen der privaten Haushalte und POoE3) pro Einwohner (Verbrauchskonzept) 42946 44026 43657 43349 44277 45224 47004 49154 49952 50097 50810 51954 ... Aussenbeitrag in % des BIP 1) Provisorische Zahlen. 2) Die Haushaltsersparnis in % des verfügbaren Bruttohaushaltseinkommens zeigt den Anteil des verfügbarenEinkommens, der nicht zu Konsumzwecken gebraucht wird. 3) POoE: Private Organisationen ohne Erwerbszweck. 72 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 66 48 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 1.5 Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Verwendungsansatza) Quartalswerte (real) gemäss ESVG951), zu Preisen des Vorjahres, verkettete Werte Veränderung in % gegenüber dem Vorquartal (saisonbereinigte Werte) 4/2011 1/2012 2/2012 3/2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 0.7 1.0 0.2 0.7 0.8 0.5 0.5 0.3 Private Haushalte und POoE2) 0.7 1.0 0.1 0.7 0.8 0.6 0.6 0.2 Staat 0.8 0.8 0.8 0.9 0.6 0.3 0.2 1.1 1.1 –0.1 –0.8 –0.4 0.0 –0.1 1.9 0.4 –0.1 Konsumausgaben Bruttoanlageinvestitionen Ausrüstungen Bau Inländische Endnachfrage3) Inlandnachfrage 2.8 1.7 –1.6 –0.6 –0.8 –1.2 3.5 –0.9 –2.3 0.3 0.0 1.0 1.1 0.0 1.0 0.8 0.7 0.0 0.5 0.6 0.4 0.8 0.4 0.3 –0.6 0.2 –0.1 1.1 –0.3 0.2 0.5 Exporte 1.5 1.3 0.2 0.8 1.5 –0.5 0.9 0.1 Waren 1.9 0.5 0.4 1.0 0.9 –1.2 1.3 0.5 Waren ohne Wertsachen4) Dienstleistungen Gesamtnachfrage 2.8 0.5 –0.8 1.8 –1.9 –0.2 –0.7 3.7 0.4 3.4 –0.2 0.4 2.8 1.0 0.1 –0.6 0.1 0.6 0.0 1.0 0.4 0.0 0.7 0.3 Importe –0.1 1.0 0.2 1.5 0.6 –1.4 0.9 –0.4 Waren –1.1 0.7 –0.2 1.8 –0.8 –1.2 1.0 –0.3 0.7 2.0 –0.7 0.8 –0.6 –1.6 1.3 0.7 Dienstleistungen 3.9 2.2 1.9 0.2 6.5 –2.6 0.5 –0.9 Bruttoinlandprodukt 0.2 0.5 –0.1 0.7 0.3 0.6 0.5 0.5 Waren ohne Wertsachen4) a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8. B 1.6 Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81 E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Verwendungsansatza) Jahres- und Quartalswerte (nominal) gemäss ESVG951), zu laufenden Preisen in Mio. Fr. Konsumausgaben Private Haushalte und POoE2) Staat Bruttoanlageinvestitionen Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode (Ursprungswerte) 20115) 20125) 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 20115) 20125) 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 399868 405905 104007 101844 103257 102338 1.3 1.5 1.7 1.6 2.1 1.9 335415 339785 87261 85067 86456 85251 1.1 1.3 1.6 1.4 2.0 1.7 64453 66120 16746 16777 16802 17086 2.4 2.6 2.5 2.7 2.3 2.9 2.4 120319 119000 30358 27962 30535 30934 4.6 –1.1 –1.2 –1.3 1.4 Ausrüstungen 65782 65838 16704 15723 16756 16086 4.5 0.1 –1.4 –6.1 1.7 1.1 Bau 54537 53161 13654 12239 13779 14848 4.8 –2.5 –1.0 5.8 1.0 3.9 Inländische Endnachfrage3) 520187 524905 134364 129805 133792 133271 2.0 0.9 1.0 0.9 1.9 2.0 Inlandnachfrage 524371 530097 133872 130787 134299 136514 2.6 1.1 1.1 1.2 1.6 1.2 Exporte 299878 309529 79572 78276 80049 76337 1.2 3.2 5.0 0.3 4.4 1.5 Waren 208727 212386 54883 52126 54872 52076 2.3 1.8 3.2 –1.1 4.1 –0.1 198431 201191 51272 49277 51132 50068 2.3 1.4 1.1 –2.1 2.5 0.7 91151 97143 24689 26151 25177 24261 –1.2 6.6 9.3 3.2 4.9 5.0 Gesamtnachfrage 824249 839626 213444 209063 214349 212851 2.1 1.9 2.5 0.9 2.6 1.3 Importe 239147 247775 64485 61214 63025 60563 1.9 3.6 4.3 0.2 2.8 –0.6 Waren 194324 196879 49792 48757 49545 47490 1.8 1.3 1.4 –2.1 1.7 –2.1 184172 188251 47614 46353 47408 45903 1.5 2.2 2.7 –2.6 1.4 –0.8 Waren ohne Wertsachen4) Dienstleistungen Waren ohne Wertsachen4) Dienstleistungen Bruttoinlandprodukt 44823 50896 14693 12457 13479 13073 2.5 13.5 15.6 10.7 7.3 5.5 585102 591851 148959 147849 151324 152289 2.2 1.2 1.7 1.2 2.6 2.1 a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8. B 1.7 Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81 E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Produktionsansatza) Quartalswerte (real) gemäss ESVG951), zu Preisen des Vorjahres, verkettete Werte Veränderung in % gegenüber Vorquartal (saisonbereinigte Werte) 4/2011 1/2012 2/2012 3/2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 –0.4 –1.4 –0.7 –0.9 –0.5 0.3 0.4 0.2 A1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei A2 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Verarbeitendes Gewerbe; Energie- und Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen 2.0 0.1 –0.4 1.0 –1.6 0.0 –0.4 1.4 A3 Baugewerbe –0.4 –1.9 0.9 0.5 0.6 0.1 0.5 1.1 A4 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Verkehr und Lagerei; Information und Kommunkation; Gastgewerbe und Beherbergung –0.3 1.1 –0.4 0.2 0.4 0.0 0.5 0.2 A5 Erbringung von Finanzdienstleistungen; Versicherungen; Grundstücksund Wohnungswesen, Erbringung von freiberuflichen, wiss. und techn. Dienstleistungen; Erbringung von sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen –0.4 0.9 0.4 1.3 0.9 1.6 1.4 0.4 A6 Öffentliche Verwaltung; Erziehung und Unterricht; Gesundheits- und Sozialwesen; Kunst, Unterhaltung, Erholung und sonstige Dienstleistungen; Private Haushalte als Arbeitgeber und Hersteller von Waren für den Eigenbedarf 0.1 0.0 0.3 1.1 0.9 0.5 0.5 0.1 –0.6 1.8 –0.9 –0.6 1.5 1.1 1.4 0.7 Gütersubventionen 0.0 –1.1 0.0 0.0 0.0 –8.8 0.0 0.0 Bruttoinlandprodukt 0.2 0.5 –0.1 0.7 0.3 0.6 0.5 0.5 Gütersteuern a) Für Fussnoten vgl. Tab. B1.8. Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/323 16 81 E-Mail: [email protected], Internet: www.seco.admin.ch 73 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 1.8 Entwicklung des Bruttoinlandproduktes gemäss Produktionsansatz Jahres- und Quartalswerte (nominal) gemäss ESVG951), zu laufenden Preisen in Mio. Fr. 20125) 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 20115) 20125) 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 4343 4096 1055 1076 1107 1142 0.4 –5.7 1.0 6.8 8.0 13.0 117758 119206 29908 29421 30034 29580 4.2 1.2 –0.2 –1.5 0.7 –0.1 31043 30658 8109 6273 8144 8883 5.2 –1.2 0.7 5.1 0.9 4.4 A1 Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei A2 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Verarbeitendes Gewerbe; Energie- und Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen A3 Baugewerbe A4 Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen; Verkehr und Lagerei; Information und Kommunkation; Gastgewerbe und Beherbergung Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode (Ursprungswerte) 20115) 146303 145625 36250 36341 36580 37709 –0.9 –0.5 1.7 0.2 1.6 1.6 A5 Erbringung von Finanzdienstleistungen; Versicherungen; Grundstücks- und Wohnungswesen, Erbringung von freiberuflichen, wiss. und techn. Dienstleistungen; Erbringung von sonst. wirtschaftlichen Dienstleistungen 109745 113562 28532 28882 29172 28966 1.4 3.5 2.9 2.4 3.0 1.6 A6 Öffentliche Verwaltung; Erziehung und Unterricht; Gesundheits- und Sozialwesen; Kunst, Unterhaltung, Erholung und sonstige Dienstleistungen; Private Haushalte als Arbeitgeber und Hersteller von Waren für den Eigenbedarf 144014 146984 37291 37669 37886 37964 3.9 2.1 2.6 3.4 4.2 2.9 34945 34811 8586 8898 9112 8757 2.1 –0.4 2.8 –3.1 4.4 5.3 3048 3091 773 711 711 711 6.0 1.4 1.4 –7.9 –7.9 –7.9 585102 591851 148959 147849 151324 152289 2.2 1.2 1.7 1.2 2.6 2.1 Gütersteuern Gütersubventionen Bruttoinlandprodukt 1) Saisonbereinigungsverfahren gemäss www.seco.admin.ch/Themen/Wirtschaftslage/BIP-Quartalsschätzungen/Daten, technische Notizen, Methoden. 2) Der Konsum der privaten Haushalte wird gemäss Inländerkonzept ausgewiesen. Ebenfalls enthalten ist der Endverbrauch der privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter (POoE). 3) Die inländische Endnachfrage enthält keine Vorratsveränderungen und Nettowertsachenimporte. 4) Wertsachen = Aussenhandel mit Edelmetallen, Edel- und Schmucksteinen sowie Kunstgegenständen und Antiquitäten. 5) Ergebnisse 2011 und 2012 BFS. B2 Produktion B 2.1 Produktion in der Industrie1) Quelle: SECO Info-Telefon: 031/323 16 81 E-Mail: [email protected] Internet: www.seco.admin.ch Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode Noga 2008 Wirtschaftszweige Total Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 4/2012 1/2013 2/2013 1.3 3.0 –2.2 1.7 3.5 –1.1 3/2013 0.7 –5.9 1.5 –0.6 5.7 –2.6 –1.1 B Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden –1.0 C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren 3.3 2.3 –0.9 1.3 2.3 –1.4 1.7 CA 0.2 –0.3 –1.1 2.4 3.9 –3.0 –0.3 Herstellung von Nahrungsmitteln und Tabakerzeugnissen CB Herstellung von Textilien und Bekleidung –0.5 –5.3 0.2 –7.7 –3.0 –3.8 –1.6 CC Herstellung von Holzwaren, Papier und Druckerzeugnissen –0.2 2.9 –4.6 –0.9 2.1 –0.7 –0.7 CD+CE Kokerei, Mineralölverarbeitung und Herstellung von chemischen Erzeugnissen 7.5 1.1 –7.5 –4.8 12.9 15.3 0.2 15.2 10.5 5.5 9.7 4.7 –3.8 10.6 0.3 1.8 –2.7 –4.9 3.8 0.3 –0.1 CF Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen CG Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren CH Herstellung von Metallerzeugnissen –7.0 –2.3 –0.4 –7.0 –0.8 –1.0 –3.1 CI Herstellung von Datenverarbeitungsgeräten und Uhren –0.1 1.4 –7.0 –0.7 1.5 –6.9 –1.9 CJ Herstellung von elektrischen Ausrüstungen –6.5 –1.0 4.8 –0.3 –8.2 –0.1 0.0 CK Maschinenbau –1.1 0.5 –6.2 –1.7 –6.3 –3.4 –2.3 CL Fahrzeugbau 20.3 0.8 –2.2 13.4 7.3 9.5 5.9 CM Sonstige Herstellung von Waren, Reparatur und Installation 5.5 –5.5 12.7 6.2 11.5 5.8 4.2 –12.2 8.5 –12.3 4.4 12.0 1.2 –5.9 D Energieversorgung E Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen … … … … … … … 1.3 3.0 –2.2 1.7 3.5 –1.1 0.7 Vorleistungsgüter –1.0 –2.3 –3.4 –4.2 –0.5 –0.8 –2.0 Investitionsgüter 0.3 3.5 –1.8 0.8 0.5 –2.2 0.8 Gebrauchsgüter 0.2 –27.7 20.5 4.6 16.5 2.4 –4.7 7.1 4.9 1.0 4.6 3.3 –3.2 4.5 –9.3 8.9 –13.0 4.1 16.8 7.9 –5.2 Produktion Total (Verwendungsart) Verbrauchsgüter Energie 1) Arbeitstagsbereinigt. Provisorische Werte. Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 34 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 74 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B3 Aussenwirtschaft B 3.1 Aussenhandel Übersicht1) Total 12) Export in Mio. Fr. Vorjahresveränderung in % nominal real Mittelwertindex3) 2009 2010 2011 2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Jan.–Nov. 2013 180533.9 193479.8 197907.0 200612.3 51392.8 49849.5 51155.5 49913.1 16912.0 18335.3 18077.4 186554.7 –12.5 7.2 2.3 1.4 1.5 –0.7 2.9 0.7 2.2 –0.8 –3.1 0.0 –14.3 7.4 8.0 0.1 –1.2 –2.0 –1.8 0.7 5.3 0.9 –3.0 –0.8 2.1 –0.2 –5.2 1.3 2.8 1.3 4.8 0.0 –2.9 –1.7 –0.1 0.7 160187.0 173990.9 174387.9 176781.1 44739.8 43900.5 44668.0 43042.6 14418.1 15906.6 15964.9 163028.3 –14.3 8.6 0.2 1.4 2.4 –1.8 2.2 –1.1 –2.6 0.2 0.5 –0.4 –9.9 9.4 2.4 –0.3 1.3 –5.3 0.8 –2.2 –0.9 –0.2 –2.7 –2.4 Mittelwertindex3) –4.8 –0.7 –2.1 1.7 1.1 3.7 1.4 1.1 –1.7 0.4 3.3 2.0 Handelsbilanzsaldo 20347.0 19488.9 23519.2 23831.3 6653.1 5949.1 6487.5 6870.5 2493.9 2428.7 2112.5 23526.4 187447.6 203483.8 208202.8 211807.5 54965.8 52713.9 54939.7 51942.3 17552.5 19135.5 18960.0 196957.1 Import in Mio. Fr. Vorjahresveränderung in % nominal real Total 2 (gesamter Warenverkehr) Export in Mio. Fr. Vorjahresveränderung in % nominal Import in Mio. Fr. Vorjahresveränderung in % nominal Handelsbilanzsaldo –13.2 8.6 2.3 1.7 3.6 0.3 4.6 –0.1 –0.3 –1.9 –3.8 0.3 168998.2 183436.2 184539.8 185409.4 46851.7 46247.0 46821.0 44662.9 15005.6 16636.8 16480.6 170613.8 –14.4 8.5 0.6 0.5 1.0 –1.5 2.4 –2.4 –5.6 0.5 –0.7 –0.5 18449.4 20047.6 23663.0 26398.1 8114.0 6466.9 8118.8 7279.4 2546.9 2498.7 2479.5 26343.4 Exporte in % des Einfuhrwertes (Total 2) 110.9 110.9 112.8 114.2 117.3 114.0 117.3 116.3 117.0 115.0 115.0 115.4 Terms of trade in % (Total 1) 107.2 100.5 96.8 99.6 101.7 97.7 103.4 98.9 98.8 97.9 96.7 98.7 1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert. 2) Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten. 3) Schätzungen der Preisveränderungen im Aussenhandel. B 3.2 Quelle: EZV/OZD Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06 Info-Telefon französisch: 031/322 66 54 Internet: www.zoll.admin.ch Aussenhandel nach Verwendungszweck (Total 1)1) Warengruppen In Mio. Fr. 2009 2012 %-Anteil am Total 2012 In Mio. Fr. 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. Jan.-Nov. 2013 2013 Export total 160187.0 193479.8 197907.0 200612.3 18077.4 186554.7 2010 2011 100.0 51392.8 49849.5 51155.5 49913.1 16912.0 18335.3 Rohstoffe, Halbfabrikate 37408.8 38239.2 37167.9 35848.2 17.9 8557.6 8846.8 9151.9 8780.5 3013.3 3141.9 3028.8 Energieträger und Hilfsstoffe 12063.5 5718.7 6462.5 6846.4 3.4 1947.7 1607.8 885.2 751.3 249.3 291.4 269.5 3103.0 Investitionsgüter 40244.2 50568.2 51660.4 48586.3 24.2 12447.6 11703.5 12466.8 12382.8 4212.3 4516.5 4377.7 45426.0 31096.1 46571.1 47136.5 43779.7 21.8 11314.7 10443.9 11158.5 11132.9 3835.1 4113.4 3963.6 40761.8 5481.2 2611.8 3164.9 3520.6 1.8 803.9 961.7 986.3 912.3 262.3 279.8 303.6 3471.6 98953.7 102616.3 109331.4 54.5 28440.0 27691.4 28651.6 27998.4 9437.0 10385.5 Maschinen und Apparate Nutzfahrzeuge Konsumgüter Nahrungs- und Genussmittel Übrige nicht dauerhafte Waren Dauerhafte Waren Import total Rohstoffe, Halbfabrikate Energieträger und Hilfsstoffe Investitionsgüter Maschinen und Apparate Nutzfahrzeuge Konsumgüter Nahrungs- und Genussmittel 70470.5 32982.5 10401.3 105043.2 7830.1 7131.8 7170.1 7428.9 3.7 2101.7 1980.2 1931.6 2000.7 695.6 763.7 729.3 7410.9 35970.6 66450.1 65786.2 69646.4 34.7 17287.0 18229.4 18421.0 17986.0 5826.1 6407.5 6336.5 67297.2 26669.8 25371.8 29660.0 32256.1 16.1 9051.2 7481.8 8298.9 8011.7 2915.3 3214.2 3335.5 30335.0 180533.9 173990.9 174387.9 176781.1 100.0 44739.8 43900.5 44668.0 43042.6 14418.1 15906.6 15964.9 163028.3 33700.2 42367.4 42551.2 40945.6 23.2 10173.9 10188.9 10704.0 10107.8 3490.8 3762.6 3685.5 38514.3 5296.4 13410.6 15451.1 17445.4 9.9 4537.8 4846.0 3605.4 3280.0 1024.9 1112.3 1231.4 13155.5 48898.7 41978.4 40804.5 40165.2 22.7 10536.8 9851.5 10797.9 10077.0 3347.5 3830.3 3849.0 38288.2 43343.6 32680.5 32015.6 31072.0 17.6 8262.4 7875.8 8219.5 7918.8 2662.8 3046.5 3045.4 29955.9 4146.6 5552.1 4885.1 5022.8 2.8 1219.9 1054.2 1386.9 987.2 287.3 341.2 409.0 4206.3 92638.6 76234.5 75581.1 78224.8 44.2 19491.2 19014.1 19560.7 19577.8 6554.9 7201.4 7199.0 73070.2 6863.7 7730.0 7441.2 7542.2 4.3 2041.0 1958.0 2046.1 1939.1 645.8 720.8 726.6 7404.6 Übrige nicht dauerhafte Waren 64222.4 37450.1 37128.1 39042.6 22.1 9549.1 9506.2 10033.7 10529.8 3277.2 3738.8 3803.6 37698.4 Dauerhafte Waren 21552.6 31054.5 31011.8 31640.0 17.9 7901.1 7549.9 7480.8 7108.9 2631.9 2741.8 2668.7 27967.3 1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert. Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten. 75 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: EZV/OZD Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06 Info-Telefon französisch: 031/322 66 54 Internet: www.zoll.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 3.3 Aussenhandel nach Warenarten (Total 1)1) Warengruppen In Mio. Fr. 2009 2012 %-Anteil am Total 2012 Export total Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Energieträger und Hilfsstoffe Textilien, Bekleidung, Schuhe Papier und Papierwaren Leder, Kautschuk, Kunststoffe Chemikalien Steine und Erden Metalle Maschinen Fahrzeuge Präzisionsinstrumente, Uhren u. Bijouterie Verschiedene übrige Waren Import total Land- und Forstwirtschaft, Fischerei Energieträger und Hilfsstoffe Textilien, Bekleidung, Schuhe Papier und Papierwaren Leder, Kautschuk, Kunststoffe Chemikalien Steine und Erden Metalle Maschinen Fahrzeuge Präzisionsinstrumente, Uhren u. Bijouterie Verschiedene übrige Waren 180533.9 193479.8 197907.0 200612.3 8262.4 8498.0 8438.7 8655.8 5296.4 5718.7 6462.5 6846.4 3687.5 3386.1 3248.9 3113.7 2938.2 2922.9 2556.3 2223.1 4170.8 4481.9 4358.5 4137.5 71771.2 75909.4 74647.3 79012.3 867.6 889.7 865.2 856.6 10488.6 12738.5 13033.7 11932.7 33741.1 36435.0 36889.0 33307.4 5343.0 4013.3 4672.0 5095.0 32407.1 36971.2 41254.0 44040.0 1560.1 1515.0 1480.9 1391.8 160187.0 173990.9 174387.9 176781.1 13306.2 13398.1 13319.0 13306.0 12063.5 13410.6 15451.1 17445.4 9041.6 8956.3 8879.8 8718.1 4950.1 4980.7 4582.7 4333.9 5810.4 6203.2 6257.4 6193.9 34963.8 37786.7 37434.9 39368.6 2903.1 2954.5 2915.0 2893.3 12323.1 14378.7 14715.5 13810.9 29249.6 31437.7 30680.1 29364.9 14961.1 16581.1 16837.9 17073.7 15377.7 18619.9 18088.0 19022.0 5236.8 5283.4 5226.5 5250.4 100.0 4.3 3.4 1.6 1.1 2.1 39.4 0.4 5.9 16.6 2.5 22.0 0.7 100.0 7.5 9.9 4.9 2.5 3.5 22.3 1.6 7.8 16.6 9.7 10.8 3.0 2010 2011 1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert. Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten. B 3.4 In Mio. Fr. 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 51392.8 49849.5 51155.5 2397.5 2262.1 2241.9 1947.7 1607.8 885.2 763.2 775.5 814.9 561.3 538.4 534.4 977.0 1046.4 1119.8 19450.6 20623.5 20718.4 218.5 197.3 199.0 2873.0 2944.1 3123.7 8525.4 7671.0 8299.1 1152.4 1335.2 1373.7 12155.9 10516.3 11495.9 370.2 332.0 349.5 44739.8 43900.5 44668.0 3472.2 3482.4 3620.5 4537.8 4846.0 3605.4 2003.2 2394.4 1907.4 1118.1 1085.9 1056.0 1504.2 1510.1 1632.1 9917.5 9443.2 10524.3 751.0 610.4 792.7 3326.7 3457.7 3690.2 7808.9 7276.5 7618.6 4146.7 3798.2 4405.3 4719.3 4662.7 4510.7 1434.2 1333.2 1304.8 49913.1 2283.7 751.3 740.5 533.0 1108.6 20255.7 213.2 2986.8 8462.7 1266.3 10981.7 329.5 43042.6 3349.7 3280.0 2522.6 1051.8 1655.9 10151.2 828.9 3535.1 7298.5 3509.6 4508.0 1351.3 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. Jan.-Nov. 2013 2013 16912.0 18335.3 18077.4 186554.7 793.6 876.0 840.5 8510.4 249.3 291.4 269.5 3103.0 251.3 279.6 264.8 2882.0 178.2 191.4 182.0 1981.0 363.3 397.7 369.6 4045.5 6577.8 7095.4 7063.8 75650.4 79.1 83.4 75.7 768.4 1044.0 1128.3 1055.3 11270.9 2941.5 3101.6 2911.3 30449.4 392.5 430.8 444.4 4870.8 3920.0 4328.7 4476.0 41757.3 121.3 131.1 124.4 1265.7 14418.1 15906.6 15964.9 163028.3 1123.5 1257.6 1231.5 12938.2 1024.9 1112.3 1231.4 13155.5 872.6 783.3 661.4 8294.3 367.6 397.0 381.2 3976.1 569.2 608.5 537.4 5951.2 3172.3 3750.7 4074.4 38057.2 283.1 310.8 274.7 2812.4 1202.1 1335.6 1210.2 13241.6 2494.7 2850.2 2872.1 27773.5 1200.7 1366.0 1358.3 14474.3 1621.4 1604.9 1638.6 17341.5 485.9 529.6 493.8 5012.4 Quelle: EZV/OZD Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06, französisch: 031/322 66 54. Internet: www.zoll.admin.ch Aussenhandel nach Ländern und Ländergruppen (Total 1)1) Export total Nach Ländern: Deutschland Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande USA Japan Hongkong Singapur Nach Ländergruppen: Industrieländer EU EFTA Transformationsländer Entwicklungsländer OPEC Nicht ölexportierende Schwellenländer Import total Nach Ländern: Deutschland Frankreich Italien Vereinigtes Königreich Niederlande USA Japan Hongkong Singapur Nach Ländergruppen: Industrieländer EU EFTA Transformationsländer Entwicklungsländer OPEC Nicht ölexportierende Schwellenländer %-Anteil In Mio.Fr. am Total 2009 2010 2011 2012 2012 180533.9 193479.8 197907.0 200612.3 100.0 35283.4 37780.0 39872.6 15225.2 15144.1 14394.4 15454.7 15546.9 15802.5 8521.3 9077.6 8255.9 5322.3 5741.0 5130.6 17654.0 19478.3 19994.8 6823.7 6426.4 6405.9 3759.7 5297.5 6316.0 2057.5 2879.8 3119.2 39891.5 14291.2 14429.6 8731.5 5140.8 22299.7 6860.3 6969.7 3559.4 19.9 7.1 7.2 4.4 2.6 11.1 3.4 3.5 1.8 138939.2 145069.6 145255.1 147208.5 109129.5 113268.8 112678.3 111296.6 777.9 763.9 878.0 1065.6 9153.4 11380.9 13356.6 12132.8 15646.5 15885.7 16496.8 17351.2 6848.1 6720.0 7206.7 7919.3 7979.1 8249.5 8437.9 8518.9 16794.9 21143.6 22798.6 23919.8 160187.0 173990.9 174387.9 176781.1 73.4 55.5 0.5 6.0 8.6 3.9 4.2 11.9 100.0 53839.7 15264.3 17922.1 5562.9 7633.8 8029.1 2790.8 826.2 517.8 57266.6 58490.7 15218.7 15436.0 18366.6 18972.9 6234.0 5712.9 8271.7 7997.6 8154.0 7824.7 3239.4 3465.4 1117.9 1206.5 745.5 622.6 In Mio.Fr. 4/2012 1/2013 51392.8 49849.5 9859.6 3488.4 3862.1 2024.3 1406.2 5814.4 1832.8 1862.3 995.3 9909.5 3327.6 3812.7 2164.4 1434.8 5852.4 1468.7 1542.2 916.7 Sept. Okt. Nov. Jan.-Nov. 2/2013 3/2013 2013 2013 2013 2013 51155.5 49913.1 16912.0 18335.3 18077.4 186554.7 9755.9 3635.9 3965.8 2219.6 1347.0 5796.2 1447.2 1624.9 875.1 9364.5 3463.9 3414.3 2218.4 1301.7 5755.4 1634.2 1704.9 892.4 3305.7 1272.0 1325.6 857.4 463.4 2124.5 524.7 658.7 348.4 3308.4 1330.5 1129.0 879.5 423.1 2137.1 560.0 641.5 324.2 35076.6 13056.0 13449.2 8335.6 4990.2 21675.4 5633.1 6162.9 3363.6 37156.3 36833.8 37345.8 36478.8 12425.9 13302.0 13075.6 136495.3 27874.6 27805.1 28355.1 27397.2 9481.3 10053.6 9774.4 102898.7 250.5 243.4 257.6 248.1 63.1 76.3 96.4 924.7 3256.8 2709.8 3399.4 3227.0 1020.2 1241.0 1290.6 11723.6 4644.1 4589.6 4345.1 4097.7 1416.5 1532.6 1582.3 16092.0 2042.8 2192.0 1922.5 1784.9 658.6 756.1 785.1 7428.0 2316.6 2105.4 2170.9 2010.3 657.1 685.8 692.2 7626.2 6335.6 5716.4 6065.2 6109.5 2049.3 2259.7 2128.9 22243.8 44739.8 43900.5 44668.0 43042.6 14418.1 15906.6 15964.9 163028.3 54022.5 14942.1 18253.0 6246.1 6304.4 9271.9 3828.0 1391.6 904.7 30.6 8.5 10.3 3.5 3.6 5.2 2.2 0.8 0.5 13336.5 3577.7 4825.5 1704.6 1602.5 2371.1 779.8 346.5 186.0 13453.4 3780.1 4398.7 1501.5 1475.1 2448.0 680.6 324.5 246.5 13068.2 12805.2 3787.5 3365.5 4942.1 4196.9 1391.4 1492.1 1503.2 1329.6 2528.0 2430.0 729.5 697.9 332.5 345.4 280.8 270.8 140945.5 150537.2 151941.4 148583.9 128630.1 137666.3 139287.4 134256.8 350.9 349.6 318.2 289.0 7085.3 9030.8 9395.6 11899.7 6698.0 7700.9 6092.7 7312.2 2014.4 1951.4 1759.1 2892.7 4420.2 5480.9 4063.1 4105.6 5458.1 6722.0 6958.2 8985.2 84.0 75.9 0.2 6.7 4.1 1.6 2.3 5.1 37212.9 33782.6 69.5 3284.8 1859.9 864.7 916.4 2382.2 35813.1 32424.1 74.6 3252.9 2589.5 1312.9 1179.2 2244.9 37017.6 33416.6 66.5 2973.1 2096.5 921.3 1089.5 2580.8 1) Zahlen des laufenden Jahres sind provisorisch und werden nicht laufend revidiert. Ohne Edel- und Schmucksteine sowie Kunstgegenstände und Antiquitäten. 3235.2 1105.4 1289.6 761.9 442.0 1873.3 518.8 655.3 279.8 35387.6 31882.9 63.7 3631.3 1787.9 642.4 1074.1 2235.9 4251.3 1078.1 1428.7 516.4 452.3 668.6 254.1 151.5 76.3 11862.1 10820.9 22.8 1194.2 595.0 194.2 375.7 766.7 4714.6 1316.5 1751.8 584.4 594.0 859.2 247.9 91.1 87.6 4648.3 1184.5 1603.3 523.1 529.5 750.5 254.8 192.4 86.9 47884.8 13439.5 16850.8 5476.1 5447.4 9071.5 2879.4 1315.6 975.0 13284.8 13195.5 134209.0 12079.3 12086.9 121074.0 25.6 27.7 257.5 1274.1 1346.0 12477.0 595.5 594.5 7664.9 156.9 230.4 3257.3 413.1 341.2 4103.4 752.1 828.9 8677.4 Quelle: EZV/OZD Info-Telefon deutsch: 031/322 66 06, französisch: 031/322 66 54. Internet: www.zoll.admin.ch 76 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 3.5 Zahlungsbilanz der Schweiz1) In Mrd. Fr. 2010 2011 2012 3/2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 84.5 52.4 57.1 13.7 14.1 20.7 20.2 19.7 Waren Saldo 13.2 14.4 15.5 3.6 5.1 3.4 5.6 4.9 Spezialhandel, Saldo 19.5 23.5 23.8 6.1 6.3 5.7 6.6 6.9 Exporte 193.5 197.9 200.6 49.6 51.1 49.1 51.0 49.9 Importe Ertragsbilanz Saldo –174.0 –174.4 –176.8 –43.5 –44.9 –43.4 –44.5 –43.0 Sonstiger Warenverkehr, Saldo –6.3 –9.1 –8.3 –2.4 –1.2 –2.3 –1.0 –2.0 Dienste Saldo 48.9 44.1 41.2 8.9 8.5 12.8 10.1 9.1 3.7 3.1 2.0 0.2 0.3 1.0 0.1 0.4 Einnahmen 15.4 15.2 15.0 4.3 3.3 3.7 3.8 4.4 Ausgaben –4.1 Fremdenverkehr, Saldo –11.6 –12.1 –12.9 –4.1 –3.1 –2.7 –3.7 Finanzdienste der Banken, Saldo 14.7 13.4 13.5 3.3 3.3 3.4 3.6 3.4 Sonstige Dienste, Saldo 30.5 27.6 25.6 5.3 4.9 8.3 6.4 5.3 Arbeits und Kapitaleinkommen Saldo Arbeitseinkommen, Saldo Kapitaleinkommen, Saldo Einnahmen Ausgaben 34.8 5.6 12.3 3.2 4.5 8.6 7.7 6.7 –15.0 –16.7 –18.0 –4.6 –4.6 –4.6 –4.7 –4.7 49.8 22.3 30.3 7.8 9.0 13.2 12.4 11.5 120.1 89.5 107.5 24.7 31.5 30.1 34.2 28.7 –70.3 –67.1 –77.2 –17.0 –22.5 –16.9 –21.9 –17.2 –12.4 –11.8 –11.9 –2.0 –3.9 –4.2 –3.1 –0.9 –4.6 –8.4 –1.9 –0.5 –0.5 –0.5 –0.5 –0.5 –111.7 –39.8 –99.1 –29.8 –34.9 –20.9 –29.0 –39.1 Direktinvestitionen Saldo –54.5 –18.9 –32.6 –14.9 –13.0 –13.6 –11.7 –11.6 Schweizerische Direktinvestitionen im Ausland –91.2 –42.5 –42.2 –2.5 –15.7 –13.1 –8.3 –15.6 Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz 36.7 23.6 9.6 –12.4 2.8 –0.5 –3.4 4.0 Portfolioinvestitionen Saldo 31.0 –16.8 13.2 –3.4 –2.6 –5.5 6.2 –4.3 Laufende Übertragungen Saldo Vermögensübertragungen Saldo Kapitalverkehr Saldo Schweizerische Portfolioinvestitionen im Ausland 7.9 3.2 1.0 –6.1 –2.0 –5.1 0.0 –4.0 Ausländische Portfolioinvestitionen in der Schweiz 23.1 –20.0 12.2 2.7 –0.6 –0.4 6.2 –0.3 1.3 4.5 5.0 1.7 1.8 0.5 0.4 1.4 Übrige Investitionen Saldo Derivate und strukturierte Produkte, Saldo 48.4 34.0 90.0 48.1 –16.4 –0.1 –20.3 –22.2 Kredite der Geschäftsbanken, Saldo 13.6 49.0 57.6 29.5 –15.0 –0.6 –27.8 –20.4 Kredite der Unternehmen2), Saldo –4.0 1.6 4.5 13.0 –0.7 0.7 –5.7 1.5 0.1 –0.7 –0.3 –0.4 0.0 0.4 0.1 –0.7 30.6 –9.0 22.8 2.9 –2.6 –3.2 1.9 –1.7 8.0 –6.9 5.4 3.0 1.8 2.6 11.2 –1.0 –137.8 –42.6 –174.6 –61.2 –4.7 –2.1 –3.7 –2.3 31.8 –4.2 43.9 16.6 21.3 0.7 9.3 19.8 Kredite der öffentlichen Hand, Saldo Kredite der Nationalbank, Saldo Sonstige Investitionen, Saldo Währungsreserven Restposten 1) Ein Minus bedeutet in der Ertragsbilanz einen Überschuss der Importe über die Exporte, bei den übrigen Positionen einen Kapitalexport. Abweichungen zwischen Aggregaten bzw. Salden und Summen der Komponenten sind durch das Runden der Zahlen bedingt. 2) Konzernkredite sind unter Direktinvestitionen ausgewiesen. B 3.6 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Schweizerische Direktinvestitionen im Ausland1) In Mio. Fr. Kapitalbestand am Jahresende (Buchwert) Personalbestand im Ausland am Jahresende Kapitalexporte2) 2009 2010 2011 2012 2009 2010 2011 2012 2009 2010 2011 2012 Total 891309 980102 1046293 1070517 28703 91194 42468 42231 2747971 2820509 2821462 2889093 EU3) 383484 420027 460254 457645 9736 28697 5093 10562 1267869 1280633 1126680 1126486 Deutschland 59277 57669 59070 51480 –23 7 229 157 272319 271955 283659 284525 Frankreich 32181 34327 37938 30583 –68 4338 2137 –4659 149325 142851 134784 137590 Vereinigtes Königreich 78713 78144 55021 82659 5856 7255 –2620 28075 372881 375772 199666 193745 58793 59920 57327 58505 –4810 1940 256 371 143882 142969 147896 155224 196238 209391 240634 239169 8648 23015 11669 14745 390914 397337 432031 450477 34283 31871 35730 37758 3321 –997 416 3564 51256 54524 61987 63099 Vereinigte Staaten 161955 177520 204904 201411 5327 24013 11253 11182 339658 342814 370045 387378 Mittel und Südamerika 148215 171672 158498 181230 6250 27967 3022 13731 246312 253022 287304 296402 15468 23422 23203 22749 154 8319 1198 1639 107191 108651 121430 126145 114921 127972 110960 129450 4511 15754 –483.4 6366 5098 4780 4954 4806 66126 79448 88737 97476 8199 8670 16619 8780 540095 582797 657821 688589 China (Volksrepublik) 7476 8466 13217 14806 1202 1819 5327 1597 126864 135062 193005 200919 Hongkong 4652 4921 4983 8301 826 451 456 3307 22024 23457 25046 24966 Indien 6300 9956 8499 7480 877 1839 704 751 62516 83677 95813 99108 Japan 15356 14340 13597 13617 1945 317 2821 545 74992 71205 47528 48153 Singapur 12842 17306 19761 19744 1464 2388 2163 –308 25249 25146 28046 29648 9900 11623 10516 9166 920 1618 1166 –1031 109116 116953 118129 117960 15232 18446 22339 19016 –240 –714 4644 –4927 49783 46798 51602 53955 Übriges Europa4) Nordamerika Kanada Brasilien Offshore Finanzzentren5) Asien Afrika Ozeanien 1) Erweiterung des Erhebungskreises im Jahr 2004 und die Ländergliederung entspricht der Geonomenklatur Eurostat. 2) Ein Minuszeichen (–) bedeutet einen Kapitalrückfluss in die Schweiz (Desinvestition). 3) Ab 2004 EU25, ab 2007 EU27. 4) Bis 2003 inkl. Baltische Staaten, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; bis 2006 inkl. Bulgarien und Rumänien. 5) Anguilla, Bahamas, Barbados, Bermuda, Britische Jungferninseln, Curaçao, Kaimaninseln, Montserrat, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Martin; ab 2000 inkl. Amerikanische Jungferninseln, Antigua und Barbuda, Belize, Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln; ab 2011 inkl. Aruba, exkl. Bonaire, St. Eustatius und Saba, Jamaika. 77 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 3.7 Ausländische Direktinvestitionen in der Schweiz1) In Mio. Fr. Kapitalimporte2) Kapitalbestand am Jahresende (Buchwert) 2009 2010 2011 2012 2009 2010 2011 2012 Total 514833 580619 652342 671551 31437 36653 23613 9600 EU3) 433974 478643 500912 531595 78587 16641 –8209 21041 Deutschland 33586 29423 29277 29658 1311 –3368 1300 –402 Frankreich 39403 41183 35414 38819 3761 3659 –4618 2858 Niederlande 124334 154748 161721 165178 34381 5154 4911 12906 Übriges Europa4) 10934 9423 40299 32738 783 –1106 4644 –11021 Nodamerika 71015 72331 83298 87220 –36251 –1928 10844 7597 82 182 450 417 –125 –28 –48 –100 Vereinigte Staaten 70933 72149 82848 86804 –36126 –1899 10891 7697 Mittel und Südamerika –6033 13639 11338 11658 –10964 22122 4321 –139 16384 22448 13098 14871 –7126 8010 –670 1518 4943 6583 16496 8340 –718 924 12014 –7878 Israel 1121 1290 2437 1340 21 36 1289 –1306 Japan 630 754 2431 3315 87 198 2358 416 Kanada Offshore Finanzzentren5) Asien, Afrika, Ozeanien 1) Erweiterung des Erhebungskreises im Jahr 2004 und die Ländergliederung entspricht der Geonomenklatur Eurostat. 2) Ein Minuszeichen (–) bedeutet einen Kapitalabfluss aus der Schweiz (Desinvestition). 3) Ab 2004 EU25, ab 2007 EU27. 4) Bis 2003 inkl. Baltische Staaten, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern; bis 2006 inkl. Bulgarien und Rumänien. 5) Amerikanische Jungferninseln, Anguilla, Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Britische Jungferninseln, Curaçao, Dominica, Grenada, Kaimaninseln, Montserrat, Panama, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Martin, St. Vincent und die Grenadinen, Turks- und Caicos-Inseln; ab 2011 inkl. Aruba, exkl. Bonaire, St. Eustatius und Saba, Jamaika. B 3.8 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Auslandvermögen der Schweiz In Mio. Fr. 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2165048 2235836 2739082 3038779 3582839 3070651 3205863 3248221 3371529 3577135 Direktinvestitionen 422244 453307 567752 694777 734161 769883 891309 980102 1046293 1070516 Portfolioinvestitionen 831957 877581 977086 1093842 1218243 967619 1108737 1050028 1020210 1084840 Aktiven am Jahresende Derivate und strukturierte Produkte Übrige Aktiven (ohne Währungsreserven) Währungsreserven … … 79899 113568 138867 234862 171252 175807 186245 160777 824799 820485 1038517 1057924 1406540 1019399 894901 789839 807387 776000 86047 84462 75828 78668 85029 78887 139664 252446 311394 485001 1596915 1660763 2110197 2402031 2804549 2414428 2421709 2450695 2533087 2699575 Direktinvestitionen 200666 223694 223636 328174 397667 476013 514833 580619 652342 671551 Portfolioinvestitionen 556790 589478 773126 903140 882077 625395 705805 720344 648791 762020 Passiven am Jahresende Derivate und strukturierte Produkte Übrige Passiven Nettovermögen … … 60411 70936 75938 205733 135795 142522 162018 135050 839459 847592 1053025 1099781 1448867 1107288 1065276 1007210 1069936 1130954 568132 575073 628885 636748 778291 656222 784153 797526 838442 877559 Direktinvestitionen 221578 229614 344115 366603 336493 293870 376476 399483 393951 398965 Portfolioinvestitionen 275166 288103 203960 190702 336167 342224 402932 329684 371419 322819 … … 19488 42633 62929 29130 35457 33285 24227 25727 –14660 –27106 –14507 –41857 –42327 –87889 –170376 –217371 –262549 –354954 86047 84462 75828 78668 85029 78887 139664 252446 311394 485001 Derivate und strukturierte Produkte Saldo übrige (übrige Aktiven minus übrige Passiven) Währungsreserven Quelle: SNB Internet: www.snb.ch B 3.9 Schweizerische Exportrisikoversicherung Serv1) In Mio. Fr. Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2009 2010 2011 2012 2009 2010 2011 2012 Neuengagement 3529 3588 3321 3843 21.5 1.7 –7.4 15.7 Nettoexposure per 31. Dezember 8453 8696 8195 8075 9.8 2.9 –5.8 –1.5 79 123 –55 50 –16.8 55.7 –144.7 –191.3 725 742 681 617 –11.2 2.3 –8.2 –9.4 Unternehmenserfolg Nettoguthaben aus Umschuldungsabkommen per 31. Dezember 1) Die Exportrisikogarantie (ERG) ist auf den 01.01.2007 in die Nachfolgeorganisation Schweizerische Exportrisikoversicherung (Serv) überführt worden. Nach altem System publizierte Daten sind in den früheren Ausgaben «Die Volkswirtschaft» (vor September 2008) vorhanden. 78 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: SECO/Serv Info-Telefon: 031/324 08 95 Internet: www.seco.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B4 Geld, Kapital und Devisenmarkt B 4.1 Geldmenge1) Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode In Mio. Fr. Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode Sept. 2013 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 2011 2012 Sept. 2013 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 Notenbankgeldmenge 360765 377589 379441 379215 380523 52.7 106.5 26.9 8.7 9.1 8.6 8.4 Saisonbereinigte Notenbankgeldmenge 360781 379067 380625 379934 378056 52.7 106.5 26.9 8.7 9.1 8.6 8.4 Geldmenge Bargeldumlauf 63132 64789 64337 63343 66627 7.6 19.6 12.1 14.3 9.1 4.0 5.1 Sichteinlagen 337451 338575 341286 340012 338774 9.3 10.8 8.3 4.0 4.2 5.2 1.2 Einlagen auf Transaktionskonti2) 146301 148384 148790 152944 148427 7.4 9.7 6.8 5.2 5.8 6.4 7.0 Geldmenge M1 546884 551748 554413 556299 553828 8.6 11.4 8.3 5.4 5.2 5.4 3.1 Spareinlagen3) Geldmenge M2 300453 317955 317112 318171 318739 6.2 6.9 13.9 18.0 17.6 17.2 16.3 847337 869703 871525 874470 872567 7.7 9.8 10.2 9.7 9.4 9.4 7.6 44466 43612 43670 42440 47372 –3.3 –16.1 0.6 4.2 0.3 1.2 7.1 891803 913315 915195 916910 919939 6.9 8.0 9.7 9.4 8.9 9.0 7.6 Termineinlagen Geldmenge M3 1) Neue Definition 1995. 2013: provisorische Zahlen. 2) Einlagen auf den Spar- und Depositenkonti, die vor allem Zahlungszwecken dienen. 3) Einlagen auf Spar- und Depositenkonti minus die unter diesen Positionen enthaltenen Einlagen zu Zahlungszwecken ./. Vorsorgegelder. B 4.2 Schweizerische Nationalbank Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode In Mio. Fr. Bilanzsumme Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode 2011 2012 Okt. 2013 Nov. 2013 2012 Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 346079.3 499433.7 498460.5 495771.5 44.3 3.3 1.2 –1.7 0.2 –0.6 –29.2 Aktiven1) Gold und Forderungen aus Goldgeschäften 49379.9 50771.5 40164.3 37844.2 2.8 –22.8 –17.8 –27.9 –24.9 257504.2 432208.9 446798.2 446420.2 67.8 8.6 5.2 3.1 4.7 4.2 Reserveposition beim IWF 3134.5 2804.2 2245.3 2317.6 –10.5 –19.7 –20.8 –19.5 –22.3 –23.1 Internationale Zahlungsmittel 4621.2 4249.2 4361.5 4344.0 –8.0 –6.1 –4.9 –5.9 –4.4 –3.8 301.4 279.1 258.4 250.6 –7.4 –11.2 –10.1 –11.2 –10.4 –11.8 Devisenanlagen Währungshilfekredite Forderungen aus Repogeschäften in CHF Forderungen aus Repo-Geschäften in USD Guthaben aus Swap-Geschäften gegen CHF 18468.0 … … … … … … … … … 370.5 … … … … … … … … … … … … … … … … … … … 3675.1 3757.1 3667.3 3638.1 2.2 –0.3 –1.8 –1.9 –2.1 –2.4 979.6 985.8 965.4 956.7 0.6 –43.4 20.4 3.1 5.7 6.3 55728.9 61801.4 60160.4 61157.8 10.9 9.0 8.0 7.4 6.8 6.2 188252.7 302780.6 340938.1 340362.1 60.8 16.4 12.3 10.3 10.0 10.0 28447.9 66951.1 28798.1 27659.6 135.3 –52.3 –56.1 –55.8 –54.4 –57.1 Inländische Wertschriften Übrige Aktiven Passiven1) Notenumlauf Sichtverbindlichkeiten: Girokonten inländ./ausländ. Banken, Verbindlichkeiten gegenüber dem Bund Übrige Sichtverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Repo-Geschäften in CHF Eigene Schuldverschreibungen Übrige Terminverbindlichkeiten Übrige Passiven … … … … … … … … … … 14719.5 … … … … … … … … … 366.4 … … … … … … … … … 53829.2 63287.3 63982.0 62028.9 17.6 –8.2 0.6 –12.8 1.0 –1.1 1) Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen. B4.3 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Bewilligte und beanspruchte inländische Kredite1) Kredite an im Inland domizilierte Schuldner Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode Vormonat in Mio. Fr. 2010 2011 2012 Okt. 2013 Nov. 2013 2012 Nov. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Hypothekarforderungen (Benützung) 745240 784400 829716 860382 863059 5.8 5.5 0.3 0.4 0.3 Forderungen gegenüber Kunden (Benützung) 152949 152746 161059 156726 159756 5.4 1.0 0.2 –1.4 1.9 Total 898189 937146 990776 1017108 1022815 5.7 4.8 0.3 0.1 0.6 1045395 1098188 1149951 1188333 1193320 4.7 5.4 0.1 0.3 0.4 568262 596043 629532 650275 652030 5.6 4.9 0.4 0.4 0.3 30822 34323 33768 32076 32414 –1.6 –4.3 1.0 –0.2 1.1 Total 599084 630366 663300 682351 684444 5.2 4.4 0.4 0.4 0.3 Limiten 634707 667543 704880 723600 726282 5.6 4.3 0.3 0.3 0.4 Limiten Private Haushalte Hypothekarforderungen (Benützung) Forderungen gegenüber Kunden (Benützung) 1) Gemäss Kredivolumenstatistik, Erhebungsstufe: Bankstelle. Unter der Benützung wird die Bruttoforderung ausgewiesen. 79 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 4.4 Banken Ausweise am Ende der entsprechenden Zeitperiode %-Anteil am Total In Mio. Fr. Bilanz Bilanzsumme von 251 Banken1) Veränderung in % gegenüber Vorjahresperiode Vormonat 2011 2012 Okt. 2013 Nov. 2013 Nov. 2013 2012 Nov. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 2837088 2857485 2936978 2923380 100.0 0.7 2.9 –0.9 0.9 –0.5 Aktiven 251 Banken Forderungen gegenüber Banken auf Sicht 115060 109121 112626 113275 3.9 –5.2 –2.3 –3.7 9.4 0.6 auf Zeit 514823 427270 387211 385007 13.2 –17.0 –8.4 –1.3 2.0 –0.6 Forderungen gegenüber Kunden 525084 569609 573849 566473 19.4 8.5 0.5 –1.6 0.3 –1.3 Hypothekarforderungen 811413 856508 889599 891091 30.5 5.6 5.2 0.3 0.5 0.2 CHF 1445534 1568443 1676549 1685401 57.7 8.5 10.0 0.0 0.3 0.5 USD 712680 685957 657505 649412 22.2 –3.7 1.3 –5.1 1.2 –1.2 EUR 293475 256394 282654 285211 9.8 –12.6 6.5 –1.0 2.3 0.9 Übrige Währungen 326849 292373 281884 267419 9.1 –10.5 –22.0 4.5 2.3 –5.1 Aktiven im Inland 1390077 1540448 1608148 1612737 55.2 10.8 7.0 –0.3 0.6 0.3 Aktiven im Ausland 1447011 1317037 1328830 1310643 44.8 –9.0 –1.7 –1.6 1.2 –1.4 Inland total 959937 1010439 1038191 1044280 35.7 5.3 4.5 0.3 0.1 0.6 Ausland total 375522 414907 424625 412689 14.1 10.5 0.5 –2.3 1.1 –2.8 auf Sicht 123015 136281 137752 135194 4.6 10.8 –10.8 –0.6 4.0 –1.9 auf Zeit 369204 362951 308853 308409 10.5 –1.7 –6.9 –5.0 3.0 –0.1 489570 531313 600678 606732 20.8 8.5 15.3 0.1 0.2 1.0 auf Sicht 658394 746326 868475 855198 29.3 13.4 14.5 –1.0 1.5 –1.5 auf Zeit 343579 295749 267522 250611 8.6 –13.9 –16.0 –3.1 –0.4 –6.3 Monatsbilanzen Aktiven nach Währungen total Kredite2) Passiven 251 Banken Verpflichtungen gegenüber Banken Verpflichtungen gegenüber Kunden in Spar- und Anlageform Übrige Verpflichtungen gegenüber Kunden Kassenobligationen 34395 30892 27225 26847 0.9 –10.2 –12.5 –1.2 –1.2 –1.4 348995 361119 327221 327241 11.2 3.5 –8.5 –1.2 0.8 0.0 CHF 1348561 1488587 1591170 1599560 54.7 10.4 10.9 –0.1 0.5 0.5 USD 764234 699890 711958 708556 24.2 –8.4 5.6 –4.4 1.4 –0.5 Anleihen und Pfandbriefdarlehen Monatsbilanzen Passiven nach Währungen total EUR 375197 344724 343025 344044 11.8 –8.1 –6.4 –0.4 1.7 0.3 Übrige Währungen 298238 271393 254346 237187 8.1 –9.0 –22.9 4.7 0.2 –6.7 Passiven im Inland 1339009 1425293 1576879 1586399 54.3 6.4 13.2 –0.1 0.7 0.6 Passiven im Ausland 1498079 1432192 1360099 1336981 45.7 –4.4 –7.1 –1.8 1.1 –1.7 179201 135495 124951 122432 4.2 –24.4 –11.8 –2.5 –2.4 –2.0 4406 4468 5494 5366 0.2 1.4 14.8 –0.8 –0.6 –2.3 Aktiven im Ausland 174795 131027 119457 117066 4.0 –25.0 –12.8 –2.5 –2.5 –2.0 Treuhandpassiven total Treuhandaktiven total Aktiven im Inland 179200 135495 124951 122432 4.2 –24.4 –11.8 –2.5 –2.4 –2.0 Passiven im Inland 33053 25599 21768 21461 0.7 –22.6 –18.7 2.5 –8.9 –1.4 Passiven im Ausland 146147 109896 103183 100971 3.5 –24.8 –10.2 –3.5 –1.0 –2.1 1) Bankstellen in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein sowie die Filialen im Ausland. Nur Unternehmen, deren Bilanz- und Treuhandgeschäft mindestens 150 Mio. Franken beträgt. Erhebungsstufe: Unternehmung. 2) Forderungen gegenüber Kunden und Hypothekarforderungen. Ohne Edelmetalle, Leih- und Repogeschäfte. B 4.5 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Geld und Kapitalmarktsätze In % 2008 2009 2010 2011 2012 Juni 2013 Sondersatz Engpassfinanzierungsfazilität1) 2.02 0.54 0.53 0.52 0.53 0.51 0.50 0.51 0.50 0.50 0.50 0.59 Termingeldanlagen, Laufzeit 3 Monate2)3) 1.81 0.09 0.07 0.06 0.04 0.03 0.03 0.03 0.03 0.03 0.03 … Spareinlagen2) 0.90 0.46 0.37 0.33 0.25 0.20 0.19 0.19 0.19 0.19 0.19 … Hypotheken mit variabler Verzinsung2) 3.34 2.74 2.73 2.72 2.69 2.69 2.69 2.69 2.69 2.69 2.69 … 1) Bis 30. April 2004 Lombardsatz. 2) Jahr: Durchschnitt aus Monatswerten, Ende Monat. 3) Mindestbetrag 100000 Fr. Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch 80 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 4.6 Kapitalmarktbeanspruchung In Mio. Fr. Emissionen von SWXkotierten CHFAnleihen schweizerischer Schuldner1) %-Anteil am Total In Mio. Fr. 2011 2012 2013 2013 1/2013 2/2013 3/2013 4/2013 10733.0 39525.5 47088.5 47166.4 100.0 11573.7 12858.6 12001.1 Bund 5555.5 10028.7 7365.6 15.6 3244.3 1697.4 1741.1 682.8 Kantone 1590.4 4183.7 6138.6 13.0 1108.3 785.7 2288.2 1956.4 Gemeinden 1067.7 1009.6 1528.0 3.2 175.8 373.2 303.1 675.9 Kraft-, Gas-, Wasserwerke 1109.0 908.1 2631.1 5.6 1405.5 964.6 130.8 130.3 Industrie 4153.9 4575.3 3320.7 7.0 … 1963.8 501.1 855.7 Banken 8716.9 6763.7 7212.4 15.3 2195.9 1647.6 1509.1 1859.8 Versicherungen 3248.0 1584.5 1982.5 4.2 … 803.5 502.2 6768.0 12792.1 15350.2 14596.1 30.9 3323.2 3596.5 4729.5 2946.8 1291.9 2684.8 2391.4 5.1 120.6 1026.3 295.9 948.5 – – – … … … … … Rückzahlungen schweizerischer Anleihen 25354.7 25654.1 29798.1 63.2 11597.8 6603.0 8142.4 3455.0 Nettobeanspruchung des Marktes durch schweizerische Anleihen 14170.8 21434.4 17368.3 36.8 –24.1 6255.6 3858.7 7278.0 Emissionen von SWXkotierten Aktien schweizerischer Gesellschaften1)2) 10894.5 13223.6 11953.6 25.3 933.5 7362.7 958.0 2699.4 51035.0 68000.7 42547.2 90.2 14367.4 25677.7 1563.7 700.4 –40140.5 –54777.1 –30593.6 –64.9 –13433.9 –18315.0 –605.6 1999.0 –25969.7 –33342.7 –13225.3 –28.0 –13458.0 –12059.4 3253.1 9277.0 32796.8 38612.2 21003.7 44.5 5395.9 4981.9 4275.5 6350.5 46936.3 49597.4 44798.7 95.0 16065.7 8827.0 8977.6 10928.4 Pfandbriefinstitute Übrige Dienstleistungen Übrige Rückzahlungen schweizerischer Aktien3) Nettobeanspruchung des Marktes durch schweizerische Aktien Total schweizerische Emittenten (Anleihen + Aktien), netto1) Emissionen von SWXkotierten CHFAnleihen ausländischer Schuldner1) Rückzahlungen Anleihen ausländischer Schuldner Nettobeanspruchung des Marktes durch ausländische Anleihen Total Emittenten (Anleihen + Aktien), netto1) –14139.5 –10985.2 –23795.0 –50.4 –10669.8 –3845.1 –4702.1 –4578.0 –40109.2 –44327.9 –37020.3 –78.5 –24127.8 –15904.5 –1449.0 4699.0 1) Nach Liberierungsdatum. 2) Kapitalerhöhungen und Neukotierungen. 3) Kapitalherabsetzungen, Dekotierungen, Nennwertrückzahlungen und Dividendenzahlungen. B4.7 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Swiss Performance Index der Börse Schweiz 1998 Gesamtindex (mit DividendenReinvestition)1) 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 4497.1 5022.9 5621.1 4382.9 3245.5 3961.6 4234.6 5742.4 6929.2 6925.4 4567.6 5626.4 5790.6 5343.5 6290.5 Namenaktien1) 6060.3 6526.6 Inhaberaktien und PS1) 3602.9 4403.6 4513.9 3271.2 2583.4 3313.9 3668.7 5464.7 6452.3 6255.2 4521.4 5518.7 7517.9 5981.8 4364.9 5276.7 5593.6 Banken2) … … Finanzdienstleistungen2) … … 1070.9 Versicherungen2) … … Nahrungsmittel und Getränke2) … … 1305.9 1239.3 1044.5 1135.4 1297.9 1183.7 1175.7 7412.9 8995.6 9058.6 5845.1 7211.4 7494.9 6682.4 7749.0 5427.4 5838.4 7288.8 955.5 1209.9 1354.7 1872.9 2340.9 1835.8 740.5 990.6 893.1 639.3 765.6 359.6 510.3 622.9 775.8 633.0 822.4 958.3 847.7 977.1 939.9 478.8 490.7 484.7 668.4 802.6 493.9 535.9 590.0 545.2 715.3 1132.1 1532.3 1745.0 2151.8 1719.4 2141.7 1) 1. Juni 1987=1000. 2) 1. Januar 2000=1000. 1057.4 1236.9 757.6 729.0 2417.4 2472.9 2812.9 Quelle: SNB Internet: www.snb.ch 81 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 4.8 Devisen und Goldmarkt Devisenkurse1) Interbankhandel (Ankauf 11 Uhr) 2010 2011 2012 2013 Juni 2013 Juli 2013 Aug. 2013 Sept. 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 0.89 CHF/USD 1 USD 1.04 0.89 0.94 0.93 0.93 0.95 0.93 0.92 0.90 0.91 CHF/GBP 1 GBP 1.61 1.42 1.49 1.45 1.45 1.44 1.44 1.47 1.45 1.47 1.47 CHF/JPY 100 JPY 1.19 1.11 1.18 0.95 0.96 0.95 0.95 0.93 0.92 0.91 0.86 CHF/EUR 1 EUR 1.38 1.23 1.21 1.23 1.23 1.24 1.23 1.23 1.23 1.23 1.22 Reale und nominelle Wechselkursindizes1,2) Real total Index 105.9 116.3 112.5 111.1 110.9 110.0 110.8 110.9 111.6 111.4 112.9 Europa Index 104.4 114.1 112.6 109.2 109.2 108.5 108.6 108.6 108.9 108.9 109.5 Euro-Währungsgebiet Index 104.8 115.0 114.3 110.3 110.3 109.4 109.4 109.7 110.0 110.1 110.7 Nordamerika Index 108.8 123.7 113.8 113.6 112.6 111.0 113.0 113.4 116.4 115.2 117.7 Asien Index 115.8 125.7 116.1 122.9 122.3 121.2 123.4 124.0 124.6 124.3 128.6 Australien Index 71.7 72.8 66.9 71.1 72.0 72.6 75.1 73.5 73.4 74.0 78.5 Deutschland Index 108.7 119.6 119.1 115.0 114.9 113.6 113.8 114.1 114.5 114.5 115.1 Frankreich Index 106.6 117.2 116.9 113.3 113.1 112.7 112.4 112.9 113.2 113.2 113.8 Italien Index 101.0 110.3 108.8 105.0 105.0 104.2 104.0 104.6 104.9 105.3 105.9 Grossbritannien Index 126.2 137.1 126.6 126.7 127.2 127.8 127.1 124.5 125.3 123.9 124.3 USA Index 111.3 127.1 117.0 116.5 115.5 113.8 115.8 116.3 119.3 118.0 120.5 Japan Nominal total Goldkurs 3) Index 118.7 127.4 119.7 147.8 146.8 147.6 147.4 149.7 150.8 152.6 161.2 Index 122.4 138.1 137.7 138.2 137.9 137.5 138.7 138.6 139.6 139.4 141.2 CHF/kg 40881 44252 50083 41367 36313 39402 41504 38751 38421 36048 34107 USD/Unze 1229.0 1566.1 1673.6 1393.2 1193.9 1325.5 1388.7 1331.9 1327.8 1239.4 1193.8 1) Jahresmittel, Monatsmittel. 2) Gegenüber 40 Handelspartnern. Index Januar 1999 = 100. 3) Monatsende. B5 Preise B 5.1 Konsumentenpreise ausgewählter Warengruppen Quelle: SNB Internet: www.snb.ch Veränderung in % gegenüber Gewicht Totalindex Index (Dezember 2010 = 100) Vorjahresperiode Vormonat 2013 Dez. 2012 Nov. 2013 Dez. 2013 Dez. 2013 Dez. 2013 100.000 98.9 99.1 98.9 0.1 –0.2 Bedarfsgruppen Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Alkoholische Getränke und Tabak Bekleidung und Schuhe 10.707 97.0 98.4 98.5 1.5 0.1 1.867 101.7 104.3 103.0 1.3 –1.3 –1.7 3.795 89.6 88.0 86.5 –3.4 25.368 102.2 103.1 103.3 1.1 0.2 4.361 95.8 95.0 94.3 –1.5 –0.7 Gesundheitspflege 15.390 99.3 99.0 98.1 –1.1 –0.9 Verkehr 11.007 97.4 96.3 96.2 –1.2 –0.1 Nachrichtenübermittlung 2.912 97.9 95.4 95.4 –2.6 0.0 Freizeit und Kultur 9.763 94.4 95.2 94.9 0.5 –0.4 Wohnen und Energie Hausrat und laufende Haushaltsführung Erziehung und Unterricht 0.721 103.1 105.0 105.1 2.0 0.1 Restaurants und Hotels 8.516 102.0 102.6 102.7 0.7 0.1 Sonstige Waren und Dienstleistungen 5.593 100.4 101.1 101.3 0.9 0.2 –0.3 Art der Güter Waren 40.463 95.7 95.3 95.0 –0.8 Nichtdauerhafte Waren 25.107 99.4 99.8 99.7 0.3 –0.1 Semidauerhafte Waren 6.963 92.4 91.1 90.2 –2.3 –0.9 Dauerhafte Waren 8.393 88.4 86.6 86.2 –2.5 –0.4 59.537 101.1 101.9 101.7 0.6 –0.2 49.911 100.9 101.8 101.8 0.8 –0.1 9.626 102.0 102.1 101.5 –0.5 –0.5 Inland 74.196 100.4 101.0 100.9 0.5 –0.1 Ausland 25.804 94.7 94.2 93.6 –1.2 –0.6 Kerninflation 11) 88.542 98.3 98.6 98.3 0.0 –0.3 Kerninflation 22) 68.229 97.7 98.1 97.9 0.2 –0.2 Dienstleistungen Private Dienstleistungen Öffentliche Dienstleistungen Herkunft der Güter Kerninflation 1) Total ohne frische und saisonale Produkte, Energie und Treibstoffe. 2) Kerninflation 1 ohne Produkte mit administrierten Preisen. 82 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 69 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.LIK.bfs.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 5.2 Produzenten und Importpreisindex, Baupreisindizes Index (Dezember 2010 = 100) Veränderung in % gegenüber Gewichtung in % Nov. 2013 Dez. 2013 Vorjahresmonat Dez. 2012 Vormonat Preisindex Gesamtangebot: Total1) 100.0000 98.1 98.1 –0.4 –0.4 0.0 Preisindex Gesamtangebot im Inland: Total2) 100.0000 98.2 98.3 –0.3 –0.3 0.1 Produzentenpreisindex: Total 100.0000 98.8 98.8 –0.2 –0.2 0.0 Land- und forstwirtschaftliche Produkte 2.7293 105.6 106.1 4.8 4.8 0.4 Natursteine, Sand und Kies, Salz 0.5660 99.6 99.6 –0.1 –0.1 0.0 93.0318 98.5 98.6 –0.4 –0.4 0.0 10.4627 100.5 100.5 0.7 0.7 0.0 1.5583 101.7 101.7 0.5 0.5 0.0 Holzprodukte 2.6394 100.8 101.3 0.4 0.4 0.5 Papier, Papierprodukte, Druckereierzeugnisse 3.2538 96.1 96.1 0.1 0.1 0.0 Mineralölprodukte 1.5501 112.0 113.2 –2.4 –2.4 1.0 22.5330 95.9 95.9 –1.9 –1.9 0.0 Gummi- und Kunststoffprodukte 2.7878 100.8 100.8 0.7 0.7 0.0 Glas, Keramik, Zement, Betonprodukte usw. 1.9680 101.3 101.3 0.7 0.7 0.0 Metall, Metallprodukte 8.6750 99.5 99.5 0.5 0.5 0.0 14.0204 98.6 98.6 –0.3 –0.3 0.0 Produktgruppen Verarbeitete Produkte Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren Textilien, Bekleidung, Leder, Schuhe Chemische Produkte, Pharmazeutika EDV-Geräte, elektron. und opt. Geräte, Uhren Elektrotechnische Geräte 5.6938 97.1 97.0 –1.1 –1.1 –0.1 11.6033 98.7 98.7 0.9 0.9 0.0 Fahrzeuge, Fahrzeugteile 1.9655 101.4 101.4 1.5 1.5 0.0 Möbel und sonstige Produkte 4.3207 97.5 97.5 –1.0 –1.0 0.0 Energieversorgung 3.4449 101.5 101.5 –0.8 –0.8 0.0 Rückgewinnung (Recycling) 0.2280 77.9 78.0 –6.3 –6.3 0.0 Verarbeitete Produkte: Inlandabsatz 43.3692 99.4 99.5 0.1 0.1 0.1 Verarbeitete Produkte: Exporte 56.6308 97.9 97.9 –0.7 –0.7 0.0 Maschinen Land- und forstwirtschaftliche Produkte 2.7293 105.6 106.1 4.8 4.8 0.4 Vorleistungsgüter 31.4501 98.9 98.9 –0.3 –0.3 0.0 Investitionsgüter 29.2411 99.5 99.5 0.3 0.3 0.0 Gebrauchsgüter 2.3560 98.7 98.7 0.4 0.4 0.0 Verbrauchsgüter 29.0005 96.5 96.5 –1.0 –1.0 0.0 4.9950 104.8 105.1 –1.4 –1.4 0.3 100.0000 96.6 96.7 –0.9 –0.9 0.0 1.9203 88.8 90.1 –3.2 –3.2 1.4 Vorleistungsgüter 30.5390 95.6 95.5 –0.4 –0.4 –0.1 Investitionsgüter Energie Importpreisindex: Total Landwirtschaftliche Produkte 28.1314 93.2 93.0 –0.9 –0.9 –0.2 Gebrauchsgüter 4.3973 91.6 91.6 –0.9 –0.9 0.0 Verbrauchsgüter 25.7251 97.1 97.1 0.4 0.4 0.1 9.2869 113.0 113.9 –4.5 –4.5 0.8 Okt. 2012 April 2013 Okt. 2013 Okt. 2012 April 2013 Okt. 2013 Baugewerbe insgesamt 102.4 102.6 103.1 0.3 0.2 0.5 Hochbau total 101.9 102.0 102.5 0.0 0.4 0.6 101.6 101.8 102.3 –0.1 0.3 0.6 Neubau Mehrfamilienhaus 101.3 101.4 101.8 –0.1 0.1 0.5 Neubau Mehrfamilienhaus aus Holz 101.7 101.6 102.0 –0.7 –0.1 0.3 Neubau Einfamilienhaus3) 101.7 101.5 102.2 0.0 0.0 0.6 Neubau Bürogebäude 102.2 103.1 103.4 –0.2 1.3 1.2 Neubau Lagerhalle3) 102.5 102.7 103.2 0.3 0.2 0.7 Energie Index Schweizerischer Baupreisindex (Basis Okt. 2010 = 100) Neubau Renovation, Umbau3) Veränderung in % gegenüber 102.1 102.3 102.8 0.2 0.5 0.7 Renovation Mehrfamilienhaus 101.6 101.5 101.9 –0.2 0.0 0.3 Renovation Bürogebäude3) 102.9 103.4 104.0 0.7 1.0 1.1 104.4 104.8 105.8 1.2 1.1 1.3 Tiefbau Neubau Strasse 104.5 105.2 106.2 1.3 1.3 1.6 Neubau Unterführung 104.0 103.5 104.2 0.4 –0.6 0.2 Neubau Lärmschutzwand3) 103.2 103.6 103.6 1.7 1.8 0.4 Regionale Baukostenindizes Stadt Zürich4) ... 101.8 ... ... –0.6 ... Stadt Bern5) 141.4 140.8 141.2 –0.1 –0.4 0.3 Kanton Genf6) 101.4 101.1 102.4 0.4 –0.3 1.3 1) Total von Produzenten- (Anteil: 67,9693%) und Importpreisindex (Anteil: 32,0307%). 2) Total von Produzentenpreisindex Inlandabsatz (Anteil: 50,0152%) und Importpreisindex (Anteil: 49,9848%). 3) Anlässlich der Revision Okt. 2010 eingeführten Bauwerksarten. 4) April 2010 = 100. 5) April 1987 = 100. 6) Okt. 2010 = 100. Quellen: Produzenten- und Importpreisindex, BFS Schweizerischer Baupreisindex, BFS Statistische Ämter der Städte Zürich, Bern Statistisches Amt des Kantons Genf 83 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Info-Telefon: 032/713 63 07 Info-Telefon: 032/713 61 45 Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B6 Öffentliche Finanzen B 6.1 Finanzen der öffentlichen Haushalte In Mio. Fr. Einnahmen1) Total2) Durchschnittliche jährliche Veränderung in % 1995 2000 2005 2009 2010 2011 Erwartung 2012 Erwartung 2013 1995/ 2000 2000/ 2005 2005/ 2010 2012/ 2013 1.6 132964 163589 174432 196108 191916 198667 198218 201443 4.2 1.3 1.9 Bund3) 36162 51994 52985 68071 62924 64660 63829 64488 7.5 0.4 3.5 1.0 Kantone 50147 62802 70594 75772 76982 78946 78674 80644 4.6 2.4 1.7 2.5 Gemeinden6) 37587 42068 45839 42363 42501 43837 43975 44908 2.3 1.7 –1.5 2.1 Sozialversicherungen 37616 44459 47820 53245 53541 57920 58618 60160 3.4 1.5 2.3 2.6 1.7 Ausgaben1) Total2) 139873 151837 176236 185629 189561 196889 196433 199747 1.7 3.0 1.5 Bund3) 40856 48208 52607 58693 60013 64075 62188 64457 3.4 1.8 2.7 3.6 Kantone 51955 59957 70086 73542 75657 80604 80971 80572 2.9 3.2 1.5 –0.5 Gemeinden6) 38427 40599 45079 42861 43048 43756 44411 45130 1.1 2.1 –0.9 1.6 Sozialversicherungen 37454 41077 50851 53878 54877 55150 55742 58345 – – – – Saldo1) Total2) –6910 11752 –1804 10479 2354 1778 1785 1696 – – – – Bund3) –4695 3786 379 9378 2912 585 1642 31 – – – – Kantone –1808 2846 507 2230 1325 –1658 –2297 72 – – – – –840 1469 760 –497 –547 81 –436 –222 – – – – 162 3382 –3031 –632 –1335 2770 2876 1815 – – – – –1.1 Gemeinden6) Sozialversicherungen Bruttoschulden Total 181176 220408 243594 209018 208210 208001 211143 208852 4.0 2.0 –3.1 Bund3) 82152 108148 130377 110703 109962 110200 112304 112198 5.7 3.8 –3.3 –0.1 Kantone 51040 63141 64558 52843 52457 51308 50906 49838 4.3 0.4 –4.1 –2.1 Gemeinden 47891 49054 48237 45311 45787 46423 46620 46741 0.5 –0.3 –1.0 0.3 5892 5765 4223 5762 7404 6069 6313 4875 – – – – Schulden in % des BIP Total4) 47.3 51.0 50.8 37.7 36.4 35.5 35.7 34.7 – – – – Bund3) 21.4 25.0 27.2 20.0 19.2 18.8 19.0 18.7 – – – – Kantone 13.3 14.6 13.5 9.5 9.2 8.8 8.6 8.3 – – – – Gemeinden 12.5 11.3 10.1 8.2 8.0 7.9 7.9 7.8 – – – – 1.5 1.3 0.9 1.0 1.3 1.0 1.1 0.8 – – – – Staatsquote5) 36.2 34.4 36.3 33.2 32.8 33.2 32.9 33.0 – – – – Fiskalquote5) 26.9 29.3 28.1 28.7 28.1 28.6 28.4 28.5 – – – – Defizitquote5) –1.9 2.3 –0.6 0.5 0.2 0.3 0.1 0.2 – – – – Sozialversicherungen Sozialversicherungen Kennzahlen in % des BIP 1) Konsolidierte Rechnungen der öffentlichen Haushalte. 2) Total bereinigt um Doppelzählungen zwischen den Teilsektoren. 3) Teilsektor Bund, d.h. inkl. Sonderrechnungen und ausserordentliche Faktoren. 4) In Anlehnung an die Definition von Maastricht. 5) Gemäss dem internationalen Finanzstatistikstandard des IWF (GFS-Modell). 6) Teilweise geschätzt. B 6.2 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/322 15 44 E-Mail: [email protected] Einnahmen der öffentlichen Haushalte (Sektor Staat) nach Sachgruppen1) Total öffentliche Haushalte in Mio Fr.2) 2011 nach Wirtschaftsteilsektoren in Mio Fr. Anteil am Total in % Veränderung in % 2010 2011 Bund Kantone Gemeinden Öffentliche Sozialversicherungen 2010 2011 2010/2011 Gesamteinnahmen2) 191916 198667 64660 78946 43837 57920 100.0 100.0 3.5 Betriebliche Einnahmen 181520 187204 62241 73443 39076 56942 94.6 94.2 3.1 160231 165516 59077 40520 24978 40941 83.5 83.3 3.3 Fiskalertrag Regalien und Konzessionen 3965 4009 1140 2546 322 0 2.1 2.0 1.1 16388 16740 1572 6954 8127 87 8.5 8.4 2.1 Verschiedene Erträge 170 203 86 59 58 0 0.1 0.1 18.9 Transferertrag 765 736 366 23364 5590 15914 0.4 0.4 –3.7 Finanzeinnahmen 8381 8624 1529 2901 3216 978 4.4 4.3 2.9 Investitionseinnahmen 2015 2527 598 2586 1540 0 1.0 1.3 25.4 Ordentliche Einnahmen 191916 198355 64369 78930 43832 57920 100.0 99.8 3.4 0 312 290 16 5 0 0.0 0.2 – Entgelte Ausserordentliche Einnahmen 1) Finanzierungsrechnung nach dem nationalen FS-Modell. 2) Konsolidierte Rechnungen der öffentlichen Haushalte. Quelle: EFV Info-Telefon: 031/322 15 44 84 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 6.3 Ausgaben der öffentlichen Haushalte (Sektor Staat) nach Sachgruppen und Funktionen1) Total öffentliche Haushalte in Mio Fr.2) 2011 nach Wirtschaftsteilsektoren in Mio Fr. Anteil am Total in % Veränderung in % 2010 2011 Bund Kantone Gemeinden Öffentliche Sozialversicherungen 2010 2011 2010/2011 Gesamtausgaben nach Sachgruppen2) 189561 196889 64075 80604 43756 55150 100.0 100.0 3.9 Betriebliche Ausgaben 164065 167235 52276 69178 35737 54542 86.5 84.9 1.9 Personalaufwand 45079 46259 6924 25445 13889 – 23.8 23.5 2.6 Sach- und übriger Betriebsaufwand 21043 21357 3942 7914 9111 389 11.1 10.8 1.5 Rüstungsaufwand 1001 1163 1163 – – – 0.5 0.6 16.2 Transferaufwand 96941 98456 40246 35819 12737 54153 51.1 50.0 1.6 5613 5709 2614 1133 1355 608 3.0 2.9 1.7 Finanzausgaben Investitionsausgaben 19424 19960 8036 7494 6626 – 10.2 10.1 2.8 Ordentliche Ausgaben 189102 192904 62927 77805 43718 55150 99.8 98.0 2.0 460 3986 1148 2799 38 – 0.2 2.0 – 189561 196889 64075 80604 43756 55150 100.0 100.0 3.9 Aussserordentliche Ausgaben Gesamtausgaben nach Funktionen2) Allgemeine Verwaltung 13822 16976 5669 7039 4563 – 7.3 8.6 22.8 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 14392 15112 5522.20 7309 2681 – 7.6 7.7 5.0 Bildung 32841 33845 5841 22607 10851 – 17.3 17.2 3.1 5027 5149 420 1553 3231 – 2.7 2.6 2.4 Kultur, Sport und Freizeit, Kirche Gesundheit 11359 12097 356 10311 1827 – 6.0 6.1 6.5 Soziale Sicherheit 74937 75576 17186 15865 7959 54542 39.5 38.4 0.9 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 16598 17852 10187 6425 4491 – 8.8 9.1 7.6 6091 6072 998 1511 4264 – 3.2 3.1 –0.3 Umweltschutz und Raumordnung Volkswirtschaft 7480 7541 4686 4410 1589 – 3.9 3.8 0.8 Finanzen und Steuern 7013 6668 13210 3573 2298 608 3.7 3.4 –4.9 1) Finanzierungsrechnung nach dem nationalen FS-Modell. 2) Konsolidierte Rechnungen der öffentlichen Haushalte. B 6.4 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/322 15 44 Ordentliche Ausgaben des Bundes1) Finanzierungsrechnung in Mio. Fr. Anteil am Haushalt in % Veränderung in % gegenüber Vorjahr 1990 2000 2010 2012 Budget 2013 1990 2000 2010 2012 31616 47131 59266 61736 64929 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 –1.0 5.2 9355 8538 9487 9940 10566 29.6 18.1 16.0 16.1 16.3 1.5 6.3 Personalausgaben 4069 4077 4894 5070 5379 12.9 8.7 8.3 8.2 8.3 2.5 6.1 Sach- und Betriebsausgaben 2868 2951 3592 3873 4128 9.1 6.3 6.1 6.3 6.4 5.2 6.6 Ausgaben nach Kontengruppen Total Ausgaben Eigenausgaben Rüstungsausgaben Budget Rechnung 2013 2012 Budget 2013/ Rechnung 2012 2418 1510 1001 997 1059 7.6 3.2 1.7 1.6 1.6 –14.3 6.3 16907 29074 39536 42882 44264 53.5 61.7 66.7 69.5 68.2 0.9 3.2 2718 6136 7705 8687 8826 8.6 13.0 13.0 14.1 13.6 1.6 1.6 418 411 801 1036 1099 1.3 0.9 1.4 1.7 1.7 21.0 6.1 1881 1966 2850 3093 2941 6.0 4.2 4.8 5.0 4.5 4.1 –4.9 Beiträge an Dritte 5605 10005 13616 14594 15298 17.7 21.2 23.0 23.6 23.6 1.9 4.8 Beiträge an Sozialversicherungen 6285 10557 14564 15472 16099 19.9 22.4 24.6 25.1 24.8 –2.1 4.1 Finanzausgaben 1842 3704 2972 1906 2290 5.8 7.9 5.0 3.1 3.5 –26.8 20.1 Zinsausgaben 1832 3489 2834 1736 2274 5.8 7.4 4.8 2.8 3.5 –27.1 31.0 10 214 139 171 16 0.0 0.5 0.2 0.3 0.0 –24.3 –90.9 Laufende Transferausgaben Anteile Dritter an Bundeseinnahmen Entschädigungen an Gemeinwesen Beiträge an eigene Institutionen Übrige Finanzausgaben Investitionsausgaben 3512 5816 7270 7007 7810 11.1 12.3 12.3 11.3 12.0 –5.9 11.5 2520 4843 4302 4101 4596 8.0 10.3 7.3 6.6 7.1 –1.4 12.1 992 973 2968 2906 3213 3.1 2.1 5.0 4.7 4.9 –11.5 10.6 31616 47131 59266 61736 64929 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 –1.0 5.2 Institutionelle und finanzielle Voraussetzungen 1142 1747 2460 2501 2640 3.6 3.7 4.2 4.1 4.1 0.4 5.6 728 910 961 1087 1.6 1.5 1.5 1.6 1.7 1.2 13.1 10.6 Investitionsbeiträge Übrige Investitionsausgaben Ausgaben nach Aufgabengebieten Total Ausgaben Ordnung und öffentliche Sicherheit 515 Beziehungen zum Ausland – internationale Zusammenarbeit 1521 2178 2607 2979 3294 4.8 4.6 4.4 4.8 5.1 –7.3 Landesverteidigung 5872 4815 4395 4428 4808 18.6 10.2 7.4 7.2 7.4 –2.3 8.6 Bildung und Forschung 2916 3960 6067 6664 6972 9.2 8.4 10.2 10.8 10.7 2.4 4.6 Kultur und Freizeit 221 573 413 450 484 0.7 1.2 0.7 0.7 0.7 4.8 7.6 89 157 228 212 229 0.3 0.3 0.4 0.3 0.4 0.7 8.4 Soziale Wohlfahrt 6875 14171 18454 20668 21568 21.7 30.1 31.1 33.5 33.2 0.5 4.4 Verkehr 4627 6424 8225 8130 8614 14.6 13.6 13.9 13.2 13.3 0.8 6.0 –6.7 Gesundheit Umweltschutz und Raumordnung Landwirtschaft und Ernährung Wirtschaft Finanzen und Steuern 397 514 1140 1107 1033 1.3 1.1 1.9 1.8 1.6 –1.8 2513 3573 3666 3711 3718 7.9 7.6 6.2 6.0 5.7 1.3 0.2 644 712 591 544 560 2.0 1.5 1.0 0.9 0.9 –13.9 2.8 4284 7578 10111 9380 9921 13.6 16.1 17.1 15.2 15.3 –5.8 5.8 1) Bundeshaushalt, ohne Sonderrechnungen und ohne ausserordentliche Faktoren. 2010: CO 2-Abgabe auf Brennstoffen (427 Mio.). 2011: Sanierungsbeitrag PK SBB (1148 Mio.) und a.o. Einlage Infrastrukturfonds (850 Mio.). 85 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/324 89 77 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 6.5 Ordentliche Einnahmen des Bundes1) Finanzierungsrechnung in Mio. Fr. Anteil am Haushalt in % Veränderung in % gegenüber Vorjahr 1990 2000 2010 2012 Budget 2013 1990 2000 2010 2012 Budget Rechnung 2013 2012 Budget 2013/ Rechnung 2012 Einnahmen nach Kontengruppen Total Einnahmen 32673 51101 62833 62997 64479 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 1.9 Fiskaleinnahmen 28818 46529 58157 58788 60474 88.2 91.1 92.6 93.3 93.8 –0.4 2.9 Direkte Bundessteuer 6710 10685 17886 18342 18993 20.5 20.9 28.5 29.1 29.5 2.5 3.5 11.0 2.4 Verrechnungssteuer 4044 6202 4723 4335 4811 12.4 12.1 7.5 6.9 7.5 –10.8 Stempelabgaben 2091 4146 2855 2136 2200 6.4 8.1 4.5 3.4 3.4 –25.2 3.0 Mehrwertsteuer 9871 16594 20672 22050 22630 30.2 32.5 32.9 35.0 35.1 1.9 2.6 Übrige Verbrauchssteuern Mineralölsteuer Tabaksteuer 4120 6734 7602 7543 7398 12.6 13.2 12.1 12.0 11.5 2.8 –1.9 3067 4975 5134 5033 4985 9.4 9.7 8.2 8.0 7.7 0.3 –0.9 988 1665 2356 2397 2301 3.0 3.3 3.7 3.8 3.6 8.5 –4.0 Biersteuer 66 94 112 113 112 0.2 0.2 0.2 0.2 0.2 0.7 –1.3 Verkehrsabgaben 328 966 2210 2293 2326 1.0 1.9 3.5 3.6 3.6 –1.3 1.4 – 323 373 412 375 – 0.6 0.6 0.7 0.6 0.9 –9.0 Automobilsteuer Nationalstrassenabgabe 191 291 347 352 371 0.6 0.6 0.6 0.6 0.6 –2.1 5.4 Schwerverkehrsabgabe 137 352 1490 1529 1580 0.4 0.7 2.4 2.4 2.5 –1.6 3.3 Zölle 1201 1044 1079 1044 995 3.7 2.0 1.7 1.7 1.5 –0.2 –4.7 Spielbankenabgabe 2 37 381 329 380 0.0 0.1 0.6 0.5 0.6 –12.4 15.4 Lenkungsabgaben – 68 748 716 738 – 0.1 1.2 1.1 1.1 8.6 3.0 Übrige Fiskaleinnahmen 450 53 0 – 3 1.4 0.1 0.0 – 0.0 – – Regalien und Konzessionen 175 752 1391 938 907 0.5 1.5 2.2 1.5 1.4 –33.5 –3.3 –7.1 173 221 243 267 248 0.5 0.4 0.4 0.4 0.4 –0.9 Gewinnablieferung SNB Anteil Reingewinn Alkoholverwaltung – 500 833 333 333 – 1.0 1.3 0.5 0.5 –60.0 0.0 Übrige Regalien und Konzessionen 2 31 315 338 326 0.0 0.1 0.5 0.5 0.5 10.0 –3.5 Finanzeinnahmen 805 1458 1233 1328 1137 2.5 2.9 2.0 2.1 1.8 –17.1 –14.4 Zinseinnahmen 652 730 360 353 269 2.0 1.4 0.6 0.6 0.4 –4.2 –24.0 Beteiligungseinnahmen 153 724 790 867 867 0.5 1.4 1.3 1.4 1.3 3.5 0.0 Übrige Finanzeinnahmen – 4 83 107 1 – 0.0 0.1 0.2 0.0 –72.8 –99.3 Übrige laufende Einnahmen 2784 1078 1720 1721 1750 8.5 2.1 2.7 2.7 2.7 4.6 1.7 905 1025 1272 1251 1282 2.8 2.0 2.0 2.0 2.0 4.3 2.4 Entgelte Verschiedene Einnahmen Investitionseinnahmen 1880 54 447 469 468 5.8 0.1 0.7 0.7 0.7 5.5 –0.3 91 1283 333 222 212 0.3 2.5 0.5 0.4 0.3 –62.5 –4.8 1) Bundeshaushalt, ohne Sonderrechnungen und ohne ausserordentliche Faktoren. 2000: Einnahmen aus WLL-Lizenzen (582 Mio.). 2011: Swisscom Aktienverkauf (34 Mio.) und Verkauf Sapomp Wohnbau AG (256 Mio). 2012: Neuvergabe Mobilfunkfrequenzen (738 Mio.). B 6.6 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/324 89 77 Finanzen der Kantone 20111) In Mio. Fr. Erfolgsrechnung Kantone Investitionsrechnung Finanzierungsrechnung Schuldenstand Aufwand Ertrag Saldo Ausgaben Einnahmen Saldo Ausgaben Einnahmen Saldo per 31. Dez. 2011 Zürich 14344 12503 –1840 967 293 –675 14482 12623 –1859 5433 Bern 10023 10121 97 1043 461 –582 10482 10434 –48 5452 2877 2966 89 311 130 –181 3005 3072 66 1184 358 359 1 65 50 –15 404 404 0 109 1131 1084 –46 97 28 –69 1149 1107 –42 278 Obwalden 269 262 –7 87 59 –28 328 318 –10 77 Nidwalden 311 312 1 101 62 –39 385 360 –25 241 162 Luzern Uri Schwyz 348 351 3 30 12 –18 344 348 4 Zug Glarus 1223 1304 82 132 26 –106 1273 1326 53 578 Freiburg 3206 3204 –2 242 74 –168 3148 3202 54 907 Solothurn 1913 1937 24 180 45 –135 1991 1961 –30 665 Basel–Stadt 4090 4266 176 360 28 –332 4110 4268 157 4603 Basel–Landschaft 2456 2412 –44 419 7 –411 2732 2355 –377 1810 Schaffhausen 645 623 –23 45 15 –30 666 630 –36 208 Appenzell A.Rh. 420 412 –9 67 17 –50 456 424 –31 119 Appenzell I.Rh. 140 139 0 16 2 –15 141 139 –2 19 4152 4086 –65 198 44 –154 4143 3878 –266 1223 St. Gallen Graubünden 2313 2160 –153 435 230 –205 2284 2374 90 754 Aargau 4330 4562 232 312 95 –216 4348 4630 282 2317 Thurgau 1644 1691 47 119 18 –101 1682 1700 18 678 Tessin 3141 3123 –18 358 115 –243 3293 3225 –68 2103 4804 Waadt 8155 8502 347 330 71 –259 8120 8547 427 Wallis 2882 2894 13 556 312 –244 3000 3168 169 1274 Neuenburg 1958 1978 21 121 36 –85 1983 1970 –12 1407 Genf 8571 8833 261 726 123 –603 8591 8379 –212 14182 Jura 819 821 2 198 152 –47 974 966 –8 429 1579 1592 13 1 0 –1 1489 1539 50 292 78918 78018 –900 7494 2586 –4909 80604 78946 –1658 51308 Konkordate Total2) 1) Konsolidierte Rechnungen der Kantone und Konkordate. Finanzstatistik der Schweiz 2011 vom 29. August 2013. 2) Bereinigt um statistische Bearbeitungen und Transfers zwischen den Kantonen. 86 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: EFV Info-Telefon: 031/322 15 44 E-Mail: [email protected] Aktuelle Wirtschaftsdaten B7 Bevölkerung B 7.1 Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung Szenario A-00-2010 1960 Bevölkerungsstand in 1000, 1. Januar 1970 1980 1990 2000 2010 2012 5295.5 6168.7 6303.6 6673.9 7164.4 7785.8 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 2055 2060 7954.7 8102.3 8356.9 8561.4 8713.8 8820.7 8894.6 8946.8 8979.0 8991.2 8988.7 Bewegungen Lebendgeborene 94.4 99.2 73.7 83.9 78.5 80.3 82.2 81.8 82.7 81.2 78.3 76.6 77.2 78.4 79.0 78.6 77.6 Gestorbene 52.1 57.1 59.1 63.7 62.5 62.63) 64.2 63.1 66.4 70.7 76.2 82.1 87.7 92.8 97.5 100.8 101.7 Geburtenüberschuss 42.3 42.1 14.6 20.2 15.9 17.7 18.0 18.7 16.3 10.5 2.1 –5.5 –10.5 –14.4 –18.5 –22.2 –24.0 ... ... ... 154.2 110.3 161.8 149.1 127.8 124.9 121.3 120.0 120.0 120.0 120.0 120.0 120.0 120.0 Zuzüger1) Wegzüger Wanderungssaldo1) Bevölkerungsstand in 1000, 31. Dezember ... ... ... 97.6 90.1 96.8 103.9 93.7 96.1 97.3 97.5 97.5 97.5 97.5 97.5 97.5 97.5 22.4 –17.7 17.1 56.6 20.2 64.9 45.2 34.1 28.8 24.0 22.5 22.5 22.5 22.5 22.5 22.5 22.5 5360.2 6193.1 6335.2 6750.7 7204.1 7864.04) 8039.1 8155.1 8401.9 8595.9 8738.5 8837.7 8906.5 8954.9 8983.0 8991.6 8987.2 Veränderung2) in 1000 in % 64.7 24.4 31.7 76.8 39.6 78.2 84.4 52.8 45.1 34.5 24.6 17.0 12.0 8.1 4.0 0.3 –1.5 1.2 0.4 0.5 1.2 0.6 1.0 1.1 0.7 0.5 0.4 0.3 0.2 0.1 0.1 0.0 0.0 0.0 1) Bis 2010 inkl. Statuswechsel und Übertritte aus dem Asylprozess. 2) Inklusive Bestandesbereinigungen (2011: inkl. Änderung des Bevölkerungstyps). 3) Entspricht nicht der offiziellen Zahl der Todesfälle gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (BEVNAT). 4) Entspricht nicht dem offiziellen Bestand am 31.12. gemäss der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP). B 7.2 Quelle: BFS, ESPOP (bis 2010), STATPOP (ab 2011) SCENARIO (ab 2015) Info-Telefon: 032/713 67 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Wohnbevölkerung nach Alter und Heimat Mittlere Wohnbevölkerung1) 1990 Ständige Wohnbevölkerung 2000 in 1000 in % in 1000 0–19 1577.8 23.2 20–39 2162.3 31.8 40–64 2078.1 30.6 2010 20122) 2012 20153) in % in 1000 in % in 1000 in % in 1000 in % in 1000 1665.7 23.1 1639.3 21.0 1642.9 20.5 1643.3 20.4 2106.2 29.2 2115.1 27.0 2131.9 26.7 2143.6 26.7 2335.6 32.4 2798.3 35.4 2840.2 35.5 2853.5 20203) in % in 1000 in % 1638.3 20.1 1664.8 19.8 2110.9 25.9 2105.9 25.1 35.5 2884.4 35.4 2944.2 35.0 Altersgruppen 65+ 978.1 14.4 1101.5 15.3 1324.9 16.6 1381.9 17.3 1398.6 17.4 1521.5 18.7 1687.2 20.1 6796.3 100.0 7209.0 100.0 7877.6 100.0 7996.9 100.0 8039.1 100.0 8155.1 100.0 8401.9 100.0 Schweizer 5615.6 82.6 5768.8 80.0 6090.7 77.6 6153.9 77.0 6169.1 76.7 6310.6 77.4 6495.9 77.3 Ausländer 1180.6 17.4 1440.3 20.0 1786.9 22.4 1843.0 23.0 1870.0 23.3 1844.6 22.6 1906.1 22.7 Total 1) Mittlere Wohnbevölkerung: bis 2001 inkl. Saisonniers, ab 2002 inkl. alle Kurzaufenthalter mit max. 12 Monaten Aufenthaltsdauer. Mit der Einführung des neuen Volkszählungssystems wird die bisherige Mittlere Wohnbevölkerung ab 2011 ersetzt. Die neue Mittlere ständige Wohnbevölkerung entspricht dem arithmetischen Mittel des Jahresanfangs- und Jahresendbestands der ständigen Wohnbevölkerung. 2) Ab 2010: Wechsel des Produktionsverfahrens und neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst. 3) Szenario A-00-2010. B 7.3 Quelle: BFS, ESPOP (bis 2009) STATPOP (ab 2010) SCENARIO (ab 2015) Info-Telefon: 032/713 67 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Sozioökonomische Daten Heiraten1) Scheidungen1) Haushaltungen2) In 1000 1960 1970 1980 1990 2000 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 41.6 46.7 35.7 46.6 39.8 39.8 40.3 41.5 41.9 43.33) 42.1 42.7 4.7 6.4 10.9 13.2 10.5 21.0 19.9 19.6 19.3 22.13) 17.6 17.6 1594.0 2062.4 2459.3 2859.8 3181.6 ... ... ... ... 3505.6 3534.5 ... 1) BFS/BEVNAT/ESPOP. 2) Volkszählungswerte. 3) Ab 2010: Wechsel des Produktionsverfahrens und neue Definition der ständigen Wohnbevölkerung, die zusätzlich Personen im Asylprozess mit einer Gesamtaufenthaltsdauer von mindestens 12 Monaten umfasst. B 7.4 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 67 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Wohnbevölkerung nach Sprache, 2000 Wohnbevölkerung Sprachgruppen Total in 1000 Schweizer Ausländer Total Männer Frauen Total Männer Frauen Total Männer Frauen 7288010 3567567 3720443 5792461 2766020 3026441 1495549 801547 694002 28.47 %-Anteil: Deutsch 63.67 63.51 63.82 72.53 73.19 71.93 29.36 30.13 Französisch 20.38 20.18 20.57 21.00 20.81 21.17 17.97 18.02 17.92 Italienisch 6.46 6.85 6.09 4.30 4.21 4.38 14.84 15.95 13.57 Rätoromanisch 0.48 0.48 0.48 0.58 0.60 0.57 0.08 0.08 0.08 Andere 9.01 8.98 9.04 1.59 1.20 1.95 37.74 35.82 39.96 Quelle: BFS/VZ 2000 Info-Telefon: 032/713 61 11 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 87 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 7.5 Bilanz der ständigen ausländischen Wohnbevölkerung Stand der ausländischen Wohnbevölkerung1), Dezember Jahresdurchschnitt 1980 1990 2000 2007 2008 2009 2010 2011 2012 892807 1100262 1384382 1570965 1638949 1680197 1720393 1772279 1825060 14.2 16.4 19.4 20.8 21.4 21.7 22.0 22.8 22.7 Anteil an der gesamten Wohnbevölkerung in % Zugänge Geburten 11535 14471 17332 17206 18552 18213 20009 19943 19645 Einwanderungen 75262 117711 87448 139685 157271 132444 134171 142471 143783 Abgänge 3834 4158 4602 4834 5217 5365 5188 5345 5967 Auswanderungen Sterbefälle 63697 59587 55770 56246 54131 55238 65523 64038 65858 Bürgerrechtswechsel2) 16060 8658 28700 43889 44365 43440 39314 36757 33746 7701 10313 12730 12372 13335 12848 14821 14598 13678 11565 58124 31678 78916 99071 71912 64803 74138 73287 Geburtenüberschuss Wanderungsüberschuss 1) Ohne internationale Funktionäre und deren Familienangehörige. 2) Total (Einbürgerung und Adoption). B 7.6 Quellen: BFM/ZEMIS Info-Telefon: 031/325 95 22 Ständige ausländische Wohnbevölkerung nach Staatsangehörigkeit Ende Dezember Anteile in % absolut Veränderung absolut 1990 1995 2000 2005 2010 2012 2012 1995/90 2000/1995 2005/2000 2010/2005 2012/2011 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 100.0 1825060 230312 53808 127555 208456 52781 72.5 62.2 57.8 58.7 64.0 65.5 1194640 29879 –28241 87537 214573 47455 Italien 34.4 27.0 23.1 19.6 16.8 16.1 294359 –19816 –39292 –23249 –7267 3813 Serbien und Montenegro1) Total EU27- und Efta-Staaten 12.8 22.1 13.8 13.0 6.7 5.3 96826 153478 ... 5448 –81150 –7979 Portugal 7.8 10.1 9.7 11.1 12.4 13.1 238432 49178 –152 32594 44884 14261 Spanien 10.6 7.6 6.0 4.7 3.7 3.8 69793 –14726 –18007 –12029 –7213 3782 Deutschland 7.6 6.8 7.9 10.4 15.4 15.6 285379 7502 17912 48765 106647 8551 Türkei 5.8 5.9 5.7 5.0 4.1 3.8 69569 14423 861 –4028 –4806 –621 Frankreich 4.5 4.0 4.3 4.6 5.5 5.7 103929 3632 6201 9173 26100 4473 Österreich 2.6 2.1 2.1 2.2 2.2 2.1 38981 –693 803 3910 4354 783 Grossbritannien 1.5 1.4 1.5 1.6 2.1 2.2 39407 1719 2367 4116 11484 842 Niederlande 1.1 1.0 1.0 1.0 1.1 1.1 19592 1749 600 1582 3267 184 Griechenland 0.8 0.5 0.4 0.4 0.4 0.5 8573 –1176 –1111 –340 1093 1153 Belgien 0.5 0.5 0.5 0.6 0.6 0.6 11465 719 1115 1357 1868 401 Schweden 0.4 0.4 0.4 0.4 0.4 0.4 7684 571 350 534 1468 44 Europa 92.9 91.8 89.7 87.4 87.0 86.9 1586760 199634 19846 79797 175461 46600 Afrika 0.7 1.0 2.3 2.9 3.3 3.4 62865 5360 18898 11535 13219 2207 Nordamerika (USA, Kanada) 1.1 1.1 1.2 1.2 1.3 1.3 24543 2428 2464 1721 4545 351 Mittel- und Südamerika 1.3 1.6 2.1 2.5 2.7 2.7 48905 6749 7908 9883 8188 689 Asien 2.8 3.3 4.5 5.8 5.4 5.4 97924 12055 19570 24308 6058 2649 1) Bis 31.12.98 Ex-Jugoslawien – wird ab 1.1.99 nicht mehr ausgewiesen, daher keine Veränderung möglich. B 7.7 Quelle: BFM/ZEMIS Info-Telefon: 031/325 95 22 Ausländer nach Aufenthaltskategorien Mittlere ausländische Wohnbevölkerung Jahresdurchschnitt 1975 1980 1990 2000 2008 2009 2010 2011 2012 1123357 974738 1180631 1439139 1699285 1749306 1786843 1791136 1842982 Jahresaufenthalter 388110 205341 269323 343635 516904 551105 583029 616106 615016 Niedergelassene 655011 680679 801869 1035108 1103415 1110765 1119361 1137836 1187603 19900 20687 25675 25897 27341 29777 28178 28284 28260 ... ... ... ... 18630 18327 18003 18337 22441 98900 97100 173269 147256 216365 221553 232112 251768 263813 Anerkannte Flüchtlinge2) ... 27660 28578 25447 23276 23640 25342 27106 28122 Personen im Asylprozess ... ... 67132 71854 40794 40319 36788 40677 44863 Internationale Funktionäre und Diplomaten Kurzaufenthalter >= 12 Mt. Grenzgänger1) 1) Bis 1994 Grenzgängerbewilligungen gemäss ZEMIS, ab 1995 effektiv in der Schweiz erwerbstätige Grenzgänger im 4. Quartal gemäss Grenzgängerstatistik. 2) Im Bestand der Jahresaufenthalter oder der Niedergelassenen inbegriffen. Quellen: BFS, ESPOP (bis 2009), STATPOP (ab 2010) BFM/ZEMIS 88 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Info-Telefon:032/713 67 11 Info-Telefon: 031/325 95 22 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B8 Arbeitsmarkt B 8.1 Erwerbstätige Ausländer nach Geschlecht, Nationalität und Aufenthaltsstatus 1),6) Erwerbstätige insgesamt Erwerbstätige in 1000 Personen Veränderung in % gegenüber Vorjahr 20102) 20112) 2011 4593 4705 20122) 4/2012 1/2012 2/2013 3/2013 4776 4811 4788 4816 4844 2012 4/2012 1/2012 2/2013 3/2013 2.4 1.5 1.1 1.4 1.3 0.6 Nach Geschlecht: Frauen 2067 2110 2148 2163 2173 2180 2194 2.1 1.8 1.3 1.9 2.1 1.6 Männer 2527 2596 2628 2648 2615 2636 2649 2.7 1.3 0.9 0.9 0.6 –0.2 Schweizer 3345 3390 3409 3423 3422 3418 3407 1.3 0.6 0.2 0.9 0.6 –0.5 Ausländer 1248 1315 1367 1388 1366 1398 1436 5.4 3.9 3.5 2.7 3.0 3.2 Davon: Niedergelassene (C) 623 632 650 666 661 680 694 1.4 3.0 4.6 4.2 5.5 5.8 Aufenthalter (B) 334 368 380 380 368 369 373 10.3 3.2 –0.7 –1.1 –3.1 –3.5 Grenzgänger (G)3) Nach Nationalität: 229 246 263 268 269 273 278 7.3 7.1 6.8 5.3 4.4 4.3 Kurzaufenthalter (L)4) 45 48 48 50 47 49 57 6.5 0.6 1.5 2.0 8.3 10.7 Übrige Ausländer 5) 18 22 25 24 20 27 34 23.2 14.4 11.3 –2.4 6.7 10.2 0.5 Erwerbstätige nach Vollzeitäquivalenten, ingesamt Nach Geschlecht: 3840 3940 4000 4022 3989 4027 4082 2.6 1.5 1.1 1.2 1.3 Frauen 1423 1458 1489 1495 1493 1511 1555 2.5 2.1 1.6 1.7 2.2 2.7 Männer 2417 2482 2511 2527 2496 2516 2527 2.7 1.2 0.9 0.8 0.8 –0.7 1) Gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes. 2) Jahresdurchschnitt. 3) Gemäss Grenzgängerstatistik (GGS). 4) Die Kurzaufenthalter mit einer Bewilligung ab 12 Monaten sind bei den Aufenthaltern mitgezählt. 5) Personen im Asylprozess, Personal der Schweizer Botschaften, Konsulate und Hochseeflotte, EU-/EFTA-Staatsangehörige, die während maximal 90 Tagen pro Kalenderjahr einer unselbständigen Erwerbstätigkeit bei einem Schweizer Arbeitgeber nachgehen (ab Juni 2004). 6) Die Zahlen für die Zeit vom 1. Quartal 2010 bis zum 2. Quartal 2013 wurden wegen geringfügiger Anpassungen bei den statistischen Quellen revidiert. B8.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Erwerbstätige nach Wirtschaftsabschnitte 1),3) Erwerbstätige in 1000 Personen Erwerbstätige insgesamt 20102) 20112) 20122) 4/2012 1/2012 2/2013 3/2013 4593 4705 4776 4811 4788 4816 4844 A Sektor 1 158 167 168 162 160 171 178 B–F Sektor 2 1060 1083 1079 1093 1068 1067 1084 B-C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren 682 694 687 694 680 675 682 D Energieversorgung 27 28 28 27 27 29 28 E Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutz 16 16 16 16 17 16 16 F Baugewerbe/Bau 335 344 348 355 344 346 358 G–T Sektor 3 3376 3456 3529 3556 3560 3578 3581 G Handel, Instandhaltung und Rep. von Kraftfahrzeugen 656 661 661 671 663 663 669 H Verkehr und Lagerei 215 222 221 223 228 229 229 I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie 245 241 236 231 231 231 236 J Information und Kommunikation 142 150 153 156 153 153 155 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstl. 241 246 251 251 246 245 248 L Grundstücks- und Wohnungswesen 46 45 48 47 48 47 50 M Erbringung von Freiberufl., wissen. u. techn. Dienstl. 334 351 365 371 366 370 376 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstl. 176 181 185 187 185 190 196 O Öffentliche Verwaltung 188 191 194 200 198 199 204 P Erziehung und Unterricht 303 313 331 333 332 323 327 Q Gesundheits- und Sozialwesen 565 581 602 608 624 627 620 R Kunst, Unterhaltung und Erholung S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen T Private Haushalte als Arbeitgeber u. Herstel. von Waren 69 71 71 68 74 77 76 143 149 157 161 158 163 151 54 55 54 49 55 59 44 1) Gemäss der Definition des Internationalen Arbeitsamtes. 2) Jahresdurchschnitt. 3) Die Zahlen für die Zeit vom 1. Quartal 2010 bis zum 2. Quartal 2013 wurden wegen geringfügiger Anpassungen bei den statistischen Quellen revidiert. B 8.3 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte Anzahl Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2012 2013 Kurzaufenthalter ≥12 Monate 12424 13879 2914 2625 4077 Aufenthalter 61255 62763 14722 16566 16931 219 218 38 70 52 89636 105021 21971 22289 29318 Niedergelassene Nicht ständige ausländische Wohnbevölkerung 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 4/2013 2013 1/2013 2/2013 3/2013 4/2013 3701 3476 11.7 –22.5 29.6 24.4 19.3 15064 14202 2.5 4.6 12.7 –3.9 –3.5 59 37 –0.5 27.3 8.3 –24.4 –2.6 24543 28871 17.2 12.3 14.9 10.1 31.4 Quelle: BFM/ZAR Info-Telefon: 031/325 95 36 89 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 8.4 Registrierte Arbeitslose Arbeitslosenquoten in %2) Anzahl Nov. 2013 Dez. 2013 2011 2012 2013 Okt. 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 VK3) 2.8 2.9 3.2 3.1 3.2 3.5 A 3.2 3.2 3.2 A 20111) 20121) 20131) Okt. 2013 122892 125594 136524 133443 139073 149437 … … … 138177 138060 138070 Deutsche Schweiz 72552 74852 80965 79161 82559 87889 2.3 2.4 2.6 2.5 2.7 2.8 A Westschweiz und Tessin 50340 50742 55559 54282 56514 61548 4.2 4.2 4.6 4.5 4.7 5.1 A Total Saisonbereinigt Nach Regionen Nach Geschlecht Frauen 56910 56550 60245 61445 61805 62138 2.9 2.9 3.1 3.1 3.1 3.1 A Männer 65982 69044 76279 71998 77268 87299 2.8 2.9 3.2 3.1 3.3 3.7 A Nach Nationalität Schweizer 68313 68274 73199 72464 73760 77287 2.1 2.1 2.2 2.2 2.3 2.4 A Ausländer 54579 57320 63325 60979 65313 72150 5.2 5.5 6.0 5.8 6.2 6.9 A Nach Alter 15–24 Jahre 17860 18191 18906 19211 19327 19981 3.2 3.2 3.4 3.4 3.4 3.5 A 25–49 Jahre 75732 78131 85681 82891 86858 94267 3.0 3.1 3.4 3.2 3.4 3.7 A 50 und mehr 29300 29272 31937 31341 32888 35189 2.4 2.4 2.6 2.6 2.7 2.9 A 106257 109222 119121 115984 121500 131490 … … … … … … 16635 16371 17403 17459 17573 17947 … … … … … … 1–6 Monate 71868 78863 83583 81451 87536 94616 … … … … … … 7–12 Monate 26284 27481 32035 30837 29955 32402 … … … … … … > 1 Jahr 24740 19250 20907 21155 21582 22419 … … … … … … … Nach Erwerbsstatus Ganzarbeitslose Teilweise Arbeitslose Nach bisheriger Dauer Nach Erwerbssituation 113028 116646 127260 123618 128899 141207 … … … … … Erstmals auf Stellensuche Vorher erwerbstätig 3390 2934 2864 3036 2857 2748 … … … … … … Wiedereintritt ins Erwerbsleben 2267 1626 1514 1485 1517 1517 … … … … … … Umschulung, Weiterbildung 4208 4388 4886 5304 5800 3965 … … … … … … 1) Jahresdurchschnitt. 2) Arbeitslose im Verhältnis zu den Erwerbspersonen gemäss Strukturerhebung zum Erwerbsleben 2010 der Eidg. Volkszählung (Total 4322899 Personen). 2000-2009 Basis: VZ 2000: 3 946 988 Personen. 3) VK: Variationskoeffizient: A=0.0-1.0%, B=1.1-2.0%, C=2.1-5.0%, D=5.1-10.0%, E=10.1-16.5%, F=16.6-25.0%, G>25%. B 8.5 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Jugendarbeitslosigkeit (15–24 Jahre) Anzahl Veränderung gegenüber Dez. 2012 Total Jugendarbeitslosenquote Nov. 2013 Veränderung in % gegenüber VK2) 20121) 20131) Nov. 2013 Dez. 2013 absolut in % absolut in % Dez. 2013 18191 18906 19327 19981 –369 –1.8 654 3.4 3.5 11578 11844 12092 12629 –235 –1.8 537 4.4 3.0 A 0.0 0.1 6613 7062 7235 7352 –134 –1.8 117 1.6 5.2 B –0.1 0.1 A Dez. 2012 Nov. 2013 –0.1 0.1 Nach Regionen Deutsche Schweiz Westschweiz und Tessin Nach Geschlecht Frauen 8582 8567 8738 8415 –450 –5.1 –323 –3.7 3.1 A –0.2 –0.1 Männer 9609 10340 10589 11566 81 0.7 977 9.2 3.9 A 0.0 0.3 Schweizer 11648 12255 12597 13004 22 0.2 407 3.2 2.8 A 0.0 0.0 Ausländer 6543 6651 6730 6977 –391 –5.3 247 3.7 6.6 B –0.3 0.3 Nach Nationalität Nach Alter 15–19 Jahre 4272 4427 4549 4407 –14 –0.3 –142 –3.1 2.2 A 0.0 0.0 20–24 Jahre 13919 14479 14778 15574 –355 –2.2 796 5.4 4.3 A –0.1 0.2 220 2.0 530 5.0 … … … –594 –10.9 297 6.5 … … … Nach ausgewählten Funktionen Fachfunktion 9542 10044 10516 11046 Hilfsfunktion 4759 4702 4576 4873 Lehrling 2075 2303 2409 2335 45 2.0 –74 –3.1 … … … 348 409 415 409 43 11.7 –6 –1.4 … … … 1420 1404 1361 1275 –76 –5.6 –86 –6.3 … … … Praktikant Schüler, Student 1) Jahresdurchschnitt. 2) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 3. Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch 90 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 8.6 Registrierte Arbeitslose nach Kantonen Arbeitslosenquoten in %2) Anzahl 20121) 20131) Nov. 2013 125594 136524 139073 149437 2.9 3.2 3.2 3.5 A Zürich 23431 25262 25949 27367 3.0 3.2 3.3 3.5 A Bern 10941 12725 13424 14261 2.0 2.3 2.5 2.6 A 4078 4180 4126 4522 1.9 2.0 1.9 2.1 A 249 233 215 259 1.3 1.3 1.2 1.4 C 1098 1261 1315 1453 1.3 1.5 1.6 1.7 B Total Luzern Uri Schwyz Dez. 2013 2012 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 VK3) Obwalden 183 191 218 254 0.9 0.9 1.1 1.2 C Nidwalden 210 235 234 271 0.9 1.0 1.0 1.2 C Glarus 517 550 561 598 2.3 2.5 2.5 2.7 C Zug 1187 1352 1441 1530 1.8 2.1 2.2 2.4 B Freiburg 3630 4200 4223 5007 2.4 2.7 2.8 3.3 B Solothurn 3506 3884 3756 3998 2.4 2.7 2.6 2.8 B Basel-Stadt 3435 3504 3462 3694 3.7 3.7 3.7 3.9 B Basel-Landschaft 3985 3958 3942 4093 2.7 2.7 2.7 2.8 B Schaffhausen 1058 1149 1161 1283 2.5 2.8 2.8 3.1 C Appenzell A.Rh. 448 502 491 572 1.5 1.7 1.7 1.9 C Appenzell I.Rh. 103 122 107 130 1.2 1.4 1.2 1.5 D St. Gallen 6209 6531 6339 6885 2.3 2.4 2.4 2.6 A Graubünden 1755 1870 2280 2199 1.6 1.7 2.1 2.0 B Aargau 9374 9947 10001 10682 2.7 2.8 2.9 3.1 A Thurgau 3084 3508 3537 3838 2.2 2.5 2.5 2.7 B B Tessin 7018 7261 7666 7897 4.4 4.5 4.8 4.9 Waadt 17391 18723 18834 19869 4.7 5.0 5.0 5.3 A Wallis 5695 6553 6780 9002 3.5 4.0 4.2 5.6 B 4209 4665 4719 5121 4.7 5.2 5.3 5.8 B Genf Neuenburg 11653 12804 12900 13131 5.0 5.5 5.5 5.6 A Jura 1146 1353 1392 1521 3.2 3.8 3.9 4.3 C 1) Jahresdurchschnitt. 2) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 2. 3) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 3 B 8.7 Quelle: SECO, Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected], Internet: www.amstat.ch in %1) Arbeitslosenquote nach Altersklassen 20122) 20132) Nov. 2013 Dez. 2013 B 8.9 Gemeldete offene Stellen nach Kantonen VK3) Total 2.9 3.2 3.2 3.5 A Total 15–19 2.1 2.2 2.2 2.2 A Zürich 20–24 3.9 4.0 4.1 4.3 A Bern 25–29 3.7 4.0 4.1 4.4 A Luzern 30–34 3.6 4.0 4.0 4.3 A Uri 20121) 20131) Nov. 2013 Dez. 2013 16796 14054 11568 9745 3828 3384 2967 2362 650 494 460 389 1996 579 122 85 48 44 29 22 93 35–39 3.1 3.4 3.5 3.8 A Schwyz 294 209 138 40–44 2.6 2.8 2.9 3.1 A Obwalden2) – – – – 45–49 2.6 2.8 2.8 3.1 A Nidwalden 56 39 40 35 50–54 2.5 2.8 2.9 3.1 A Glarus 55–59 2.4 2.7 2.8 3.0 A Zug 60 und älter 2.3 2.4 2.5 2.5 A 1) Vgl. Tabelle B8.4, Fussnote 2. 2) Jahresdurchschnitt. 3) vgl. Tabelle 8.4, Fussnote 3. B 8.8 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Okt. 20131) Anzahl Betriebe Betroffene Arbeitnehmer Ausgefallene Arbeitsstunden Sept. 3013 absolut in %2) in % 375 –4 –1.1 –263 –41.2 3928 282 7.7 –4182 51.6 212449 21863 11.5 –215867 –50.4 1) Provisorische Werte. 2) Veränderungen über 200% werden nicht publiziert. Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] 33 200 276 283 219 217 253 229 202 195 Basel-Stadt 179 165 145 130 Basel-Landschaft 247 263 253 245 Schaffhausen 143 144 118 112 Appenzell A.Rh. 22 30 24 27 Appenzell I.Rh. 6 9 9 8 1465 1160 798 541 Aargau Okt. 2012 absolut 52 323 Freiburg Graubünden Veränderung gegenüber 49 557 Solothurn St. Gallen Abgerechnete Kurzarbeit 35 614 471 447 411 399 2242 2037 1677 1527 Thurgau 456 493 411 296 Tessin 350 332 347 334 Waadt 1572 1651 1570 1404 Wallis 529 469 459 301 Neuenburg 261 267 275 236 Genf 716 636 459 496 Jura 89 84 60 58 1) Jahresdurchschnitt. 2) Neu erfasste offene Stellen für Obwalden werden in Nidwalden erfasst und ausgewiesen. 91 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 8.10 Registrierte Arbeitslose nach Wirtschaftszweigen1) Arbeitslosenquoten in %3) Anzahl Total A Sektor 1 (Land- und Forstwirtschaft, Fischerei) 20122) 20132) Nov. 2013 Dez. 2013 2012 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 125594 136524 139073 149437 2.9 3.2 3.2 3.5 VK4) A 1030 1183 1432 1657 1.5 1.7 2.0 2.4 B A B–F Sektor 2 (Industrie) 25485 31535 31320 38678 3.4 4.2 4.2 5.2 G–T Sektor 3 (Dienstleistungen) 86526 92619 94755 97271 3.6 3.8 3.9 4.0 A A 01–03 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 1030 1183 1432 1657 1.5 1.7 2.0 2.4 B D B 05–09 Bergbau, Steine und Erden C 10–12 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak C 13–14 Textilien und Bekleidung 62 95 94 110 2.1 3.2 3.1 3.7 1985 2610 2793 2943 4.0 5.3 5.7 6.0 C 466 426 400 407 4.5 4.1 3.8 3.9 C C 15 Leder, Lederwaren und Schuhe C 16 Holz-, Flecht-, Korb- und Korkwaren 64 62 58 63 … … … … E 664 826 754 938 2.2 2.7 2.5 3.1 C C 17–18 Papier- und Druckgewerbe 1279 C 19–21 Chemische Industrie, Mineralölverarbeitung 1164 1312 1279 1273 4.4 4.5 4.4 4.3 C 1368 1326 1478 2.8 3.3 3.2 3.5 C 22 Gummi- und Kunststoffwaren 729 C 833 827 912 4.0 4.6 4.5 5.0 C 23 Glas, Keramik, Zementwaren C 483 562 574 650 3.2 3.8 3.8 4.3 C C 24–25 Metallerzeugung, Metallerzeugnisse 2679 3154 3026 3323 3.7 4.4 4.2 4.6 B C 26–27 Elektrotechnik, Elektronik, Uhren, Optik 3144 3738 3683 3817 3.5 4.1 4.1 4.2 B 978 1287 1289 1334 4.4 5.7 5.7 5.9 C 1724 1930 1852 1985 2.6 2.9 2.8 3.0 B C 2652 C 28 Uhren Maschinenbau C 29–30 Fahrzeugbau C 31–33 Möbel; Reparatur von Maschinen 308 404 419 433 2.6 3.4 3.5 3.6 C 1186 1332 1283 1379 3.1 3.5 3.3 3.6 C D 35 Energieversorgung 234 298 311 350 1.1 1.4 1.5 1.7 C E 36–39 Recycling; Wasserversorgung 336 396 398 431 3.0 3.6 3.6 3.9 C F 41–43 Baugewerbe G 45–47 Handel; Reparatur- und Autogewerbe 8978 12191 12243 18186 3.8 5.1 5.1 7.6 A 17938 19743 19552 20100 3.6 4.0 4.0 4.1 A G 45 Autohandel- und reparatur 1860 2169 2129 2339 2.8 3.2 3.2 3.5 B G 46 Grosshandel 6672 7672 7821 8117 3.8 4.4 4.5 4.7 B G 47 H 49–53 Detailhandel 9407 9902 9602 9644 3.7 3.9 3.8 3.8 A Verkehr und Transport 4270 5003 5074 5359 2.9 3.4 3.5 3.6 B 13053 13944 15602 14633 8.6 9.2 10.3 9.6 B 3537 4272 4196 4371 3.3 4.0 3.9 4.1 B B I 55–56 Gastgewerbe J 58–63 Information und Kommunikation J 62 K 64–66 K 64 K 65 Informatik 1733 2112 2110 2193 3.1 3.8 3.8 4.0 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 6345 6977 6919 7134 2.4 2.6 2.6 2.7 A Banken 3817 4157 4057 4174 2.5 2.7 2.6 2.7 B B Versicherungen 1059 1103 1093 1139 1.4 1.5 1.5 1.5 L 68 Grundstücks- und Wohnungswesen 1013 1146 1164 1190 2.5 2.9 2.9 3.0 C M 69–75 Freiberufliche, technische und wiss. DL 7096 8678 8852 9241 2.7 3.3 3.3 3.5 A M 72 N 77–82 Forschung und Entwicklung Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 5)6) 421 578 564 563 2.5 3.5 3.4 3.4 C 13485 10918 10601 12171 … … … … B O 84 Öffentl. Verwaltung, Sozialversicherungen 2631 2881 2971 3042 1.6 1.8 1.8 1.9 B P 85 Erziehung und Unterricht 3626 3953 4001 3945 2.1 2.3 2.3 2.3 B A Q 86–89 Gesundheits- und Sozialwesen 8424 9398 9868 10026 2.3 2.5 2.7 2.7 R 90–93 Kunst, Unterhaltung und Erholung 1485 1644 1777 1810 4.2 4.6 5.0 5.1 C S 94–96 Sonstige Dienstleistungen 2885 3137 3210 3275 3.1 3.4 3.5 3.5 B T 97–98 Private Haushalte mit Hauspersonal U Keine Angaben, übrige 738 926 968 974 … … … … G 12553 11186 11566 11831 … … … … C 1) Gliederung und Terminologie der Wirtschaftszweig-Nomenklatur nach Noga 2008. 2) Jahresdurchschnitt. 3) Die Arbeitslosenquoten nach Wirtschaftszweigen werden auf der Basis von Erwerbstätigenzahlen und nicht auf jener der Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Erwerbslose) berechnet. Die Erwerbstätigenzahl für die Arbeitslosenquotenberechnung nach Wirtschaftszweigen beträgt 3 250 765 anstelle der Erwerbspersonenbasis von 4 322 899 Personen. Die Differenz von 1 072 134 Personen zu den 4 322 899 Erwerbspersonen gemäss Volkszählung 2010 setzt sich aus 186 765 Erwerbslosen und 885 369 Erwerbstätigen, die im Rahmen der Volkszählung keine Angaben zu einem Wirtschaftszweig gemacht haben, zusammen. Die Arbeitslosenquoten nach Wirtschaftszweigen sind aufgrund dieser methodischen Abweichung zum einen leicht überschätzt und andererseits nicht direkt vergleichbar mit den übrigen Arbeitslosenquoten in der SECO-Arbeitsmarktstatistik. 4) Variationskoeffizient: A=0.0–1.0%, B=1.1–2.0%, C=2.1–5.0%, D=5.1–10.0%, E=10.1–16.5%, F=16.6–25.0%, G>25%. 5) Seit September 2012 besteht im Arbeitsvermittlungssystem AVAM die Möglichkeit, bei Arbeitslosen, deren letzter Arbeitgeber ein privater Arbeitsvermittler (NOGA 78) war, neu auch den ökonomischen Arbeitgeber zu erfassen. Die Zahl der Arbeitslosen in den sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen fällt daher um rund 37% kleiner und u.a. diejenige im Baugewerbe um rund 13% höher aus als nach der alten Zählung. 6) Die Arbeitslosenquote für NOGA N 77-82 kann nicht berechnet werden, weil bei der NOGA-Gruppe 78 «private Arbeitsvermittler» auch Arbeitslose aus anderen Branchen erfasst werden. 92 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: SECO Info-Telefon 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 8.11 Registrierte Arbeitslose nach Berufsgruppen1) Anzahl Anteile in % 20122) Total 20132) Nov. 2013 Dez. 2013 2012 2013 Nov. 2013 Dez. 2013 125594 136524 139073 149437 100.0 100.0 100.0 100.0 11 Land- und Forstwirtschaft, Tierzucht 2158 2299 2859 3551 1.7 1.7 2.1 2.4 21 Lebens-/Genussmittelherst. und -verarbeitung 1113 1052 1021 1040 0.9 0.8 0.7 0.7 22 Textil- und Lederherstellung und -verarbeitung 508 494 475 478 0.4 0.4 0.3 0.3 23 Keramik- und Glasverarbeitung 42 38 33 40 0.0 0.0 0.0 0.0 24 Metallverarbeitung und Maschinenbau 3626 3946 3786 4212 2.9 2.9 2.7 2.8 25 Elektrotechnik, Elektronik, Uhrenindustrie, Fahrzeug- und Gerätebau sowie -unterhalt 2202 2576 2534 2796 1.8 1.9 1.8 1.9 26 Holzverarbeitung, Papierherstellung und -verarb. 812 889 783 981 0.6 0.7 0.6 0.7 27 Graphische Industrie 694 723 713 719 0.6 0.5 0.5 0.5 28 Chemie- und Kunststoffverfahren 574 619 584 629 0.5 0.5 0.4 0.4 29 Übrige be- und verarbeitende Berufe 6473 6996 6739 7074 5.2 5.1 4.8 4.7 31 Ingenieurberufe 1401 1752 1818 1920 1.1 1.3 1.3 1.3 32 Techniker/innen 739 842 851 918 0.6 0.6 0.6 0.6 1.3 33–34 Technische Zeichner/innen und Fachkräfte 1545 1747 1762 1931 1.2 1.3 1.3 35 Maschinisten/Maschinistinnen 1565 1682 1667 2330 1.2 1.2 1.2 1.6 36 Informatik 2622 3050 3073 3234 2.1 2.2 2.2 2.2 41 Baugewerbe 10933 12429 12520 18785 8.7 9.1 9.0 12.6 42 Bergbau, Stein- und Baustoffherst. sowie -verarb. 108 132 123 171 0.1 0.1 0.1 0.1 51 Handel und Verkauf 14299 15646 15873 16063 11.4 11.5 11.4 10.7 52 Werbung, Marketing, Tourismus und Treuhand 2525 2893 2908 2964 2.0 2.1 2.1 2.0 53 Transport und Verkehr 3976 4318 4328 4808 3.2 3.2 3.1 3.2 54 Post- und Fernmeldewesen 1007 1002 979 1000 0.8 0.7 0.7 0.7 61 Gastgewerbe und Hauswirtschaft3) 16697 17343 19224 18284 13.3 12.7 13.8 12.2 6488 7157 7324 7425 5.2 5.2 5.3 5.0 62 Reinigung, Hygiene, Körperpflege 71 Unternehmer/innen, Direktoren/Direktorinnen und leitende Beamte/Beamtinnen 72 Kaufmännische und administrative Berufe 73 6404 7297 7323 7534 5.1 5.3 5.3 5.0 11277 12113 12371 12711 9.0 8.9 8.9 8.5 Bank- und Versicherungsgewerbe 2474 2755 2705 2719 2.0 2.0 1.9 1.8 74 Sicherheits- und Ordnungspflege 941 1040 1074 1112 0.7 0.8 0.8 0.7 75 Rechtswesen 540 589 591 614 0.4 0.4 0.4 0.4 81 Medienschaffende und verwandte Berufe 1095 1199 1167 1170 0.9 0.9 0.8 0.8 82 Künstlerische Berufe 1426 1537 1518 1556 1.1 1.1 1.1 1.0 3903 4337 4407 4420 3.1 3.2 3.2 3.0 83–84 Unterricht, Bildung, Seelsorge und Fürsorge 85 Wissenschaften 1387 1563 1577 1667 1.1 1.1 1.1 1.1 86 Gesundheitswesen 4626 5027 5223 5271 3.7 3.7 3.8 3.5 87 Sport und Unterhaltung 228 276 273 273 0.2 0.2 0.2 0.2 91 Dienstleistungsberufe, wenn nicht anderswo 375 389 395 410 0.3 0.3 0.3 0.3 92–93 Übrige Berufe 8702 8717 8404 8554 6.9 6.4 6.0 5.7 Keine Angabe 109 61 68 73 0.1 0.0 0.0 0.0 1) Gliederung der Berufsgruppen nach BN-2000 des Bundesamtes für Statistik. 2) Jahresdurchschnitt. 3) Davon entfallen auf die Hauswirtschaft 2232 Personen (Ø 2012), 2180 Personen (Ø 2013), 2246 Personen (Dez. 2013). B 8.12 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected] Internet: www.amstat.ch Langzeitarbeitslose Anzahl Anteile am Total der Arbeitslosen in % 20121) 20131) Nov. 2013 Dez. 2013 20121) 20131) Nov. 2013 Dez. 2013 19250 20907 21582 22419 15.3 15.3 15.5 15.0 Deutsche Schweiz 9850 10944 11502 12012 13.2 13.5 13.9 13.7 Westschweiz und Tessin 9400 9963 10080 10407 18.5 17.9 17.8 16.9 Frauen 8783 9340 9443 9664 15.5 15.5 15.3 15.6 Männer 10467 11567 12139 12755 15.2 15.2 15.7 14.6 Schweizer 10836 11457 11721 12119 15.9 15.7 15.9 15.7 Ausländer 14.3 Total 8414 9450 9861 10300 14.7 14.9 15.1 15–24 Jahre 498 524 491 501 2.7 2.8 2.5 2.5 25–49 Jahre 10633 11865 12340 12911 13.6 13.8 14.2 13.7 50 und mehr 8118 8518 8751 9007 27.7 26.7 26.6 25.6 1) Jahresdurchschnitt. Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 28 92 E-Mail: [email protected], Internet: www.amstat.ch 93 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B9 Arbeitszeit B 9.1 Tatsächliches jährliches Arbeitsvolumen und tatsächliche Jahresarbeitszeit gemäss Inlandkonzept1) Tatsächliches jährliches Arbeitsvolumen in Mio. Stunden 2008 2009 Männer 4669 4664 Frauen 2712 2722 Schweizer 5274 5232 Ausländer 2108 2154 2010 Tatsächliche Jahresarbeitszeit in Stunden pro Arbeitsstelle 2011 2012 2008 2009 2010 2011 2012 4721 4850 4844 1796 1791 1793 1792 1770 2787 2858 2895 1231 1216 1249 1250 1243 5287 5334 5329 1495 1482 1498 1498 1485 2221 2374 2409 1651 1640 1665 1658 1631 1945 Geschlecht Nationalität Wirtschaftsabschnitte Noga 2008 A Land- und Forstwirtschaft B–E Verarbeitendes Gewerbe/Energieversorgung F Baugewerbe G Handel, Reparaturgewerbe H Verkehr und Lagerei 316 312 348 353 352 1939 1959 2068 1955 1293 1234 1263 1298 1258 1690 1656 1717 1728 1712 551 552 570 592 582 1746 1736 1728 1733 1730 1061 1081 1114 1144 1139 1556 1564 1586 1588 1571 397 390 388 405 403 1606 1602 1615 1636 1607 I Gastgewerbe 415 419 419 407 401 1577 1587 1556 1564 1553 J Information und Kommunikation 230 235 241 253 264 1540 1587 1638 1628 1639 K Kredit- und Versicherungsgewerbe 431 443 443 461 458 1725 1738 1743 1760 1725 L/N Immobilien, sonstige wirtschaftliche DL 363 331 339 346 359 1566 1363 1365 1370 1370 M Freiberufliche, wiss. und techn. DL 551 585 578 594 613 1548 1629 1605 1605 1600 O Öffentliche Verwaltung 311 303 300 318 330 1468 1489 1488 1493 1483 P Erziehung und Unterricht2) … … … … … … … … … … Q Gesundheits- u. Sozialwesen 748 776 786 828 852 1355 1354 1345 1336 1325 R/S/T Kunst, Unterhalt., priv. HH, sonst. DL 312 317 311 308 313 1106 1084 1126 1094 1078 Vollzeit (90%–100%) 5971 5950 6002 6169 6140 1930 1930 1942 1932 1912 Teilzeit (weniger als 90%) 1411 1436 1506 1539 1598 825 816 849 855 862 999 1031 1096 1129 1168 1237 1218 1254 1251 1255 Beschäftigungsgrad davon Teilzeit I (50%–89%) davon Teilzeit II (weniger als 50%) Total 411 405 409 410 430 456 443 456 457 466 7382 7386 7508 7708 7738 1537 1525 1544 1544 1528 1) Total aller produktiven Tätigkeiten auf Schweizer Territorium. 2) Für das Unterrichtswesen konnte die Arbeitszeit, die sich auf Wochen mit Unterricht und unterrichtsfreie Wochen verteilt, in der Schweizerischen Arbeitskräfteerhebung (Sake), der Hauptquelle der Arbeitsvolumenstatistik (Avol), nicht ausreichend berücksichtigt werden. Daher wird zurzeit auf die Publikation von Daten für diesen Wirtschaftsabschnitt verzichtet. B 9.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit Jahresdurchschnitt in Std. pro Woche Noga-Abschnitte1) 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 A–S Total 41.7 41.7 41.7 41.7 41.6 41.6 41.6 41.7 41.7 A Sektor 1 43.0 42.9 42.9 42.8 42.7 43.0 42.3 42.9 43.0 2012 B–F Sektor 2 41.4 41.4 41.4 41.4 41.3 41.3 41.4 41.4 41.4 B Bergbau und Gewinnung von Steinen/Erden 42.3 42.4 42.7 42.7 42.6 42.6 42.3 42.5 42.2 C Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren 41.2 41.2 41.2 41.2 41.2 41.2 41.2 41.2 41.3 D Energieversorgung 41.1 41.2 41.3 41.2 41.3 41.1 41.1 41.2 41.1 E Wasserversorgung, Beseitigung von Umweltverschmutz. 42.9 42.8 43.0 42.9 42.7 43.0 43.1 43.1 43.2 F Baugewerbe/Bau 41.8 41.8 41.7 41.7 41.6 41.7 41.6 41.7 41.5 G–S Sektor 3 41.7 41.7 41.7 41.7 41.7 41.7 41.7 41.7 41.7 G Handel, Instandhaltung und Rep. von Kraftfahrzeugen 41.8 41.8 41.8 41.8 41.9 41.9 41.9 41.9 41.9 H Verkehr und Lagerei 42.1 42.2 42.3 42.4 42.4 42.4 42.5 42.4 42.3 42.4 I Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie 42.1 42.1 42.1 42.1 42.0 42.0 42.3 42.3 J Information und Kommunikation 40.9 40.9 40.9 40.9 41.0 40.9 41.0 41.0 41.0 K Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstl. 41.4 41.5 41.5 41.4 41.4 41.4 41.3 41.5 41.5 L Grundstücks- und Wohnungswesen 41.5 41.5 41.6 41.5 41.6 41.5 41.6 41.7 41.5 M Erbringung von freiberufl., wissen. u. techn. Dienstl. 41.4 41.4 41.4 41.4 41.4 41.4 41.5 41.5 41.5 42.1 N Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstl. 42.2 42.1 42.1 42.0 42.0 42.0 42.0 42.1 O Öffentliche Verwaltung 41.6 41.4 41.3 41.3 41.3 41.4 41.4 41.3 41.4 P Erziehung und Unterricht 41.4 41.4 41.4 41.4 41.2 41.2 41.5 41.4 41.4 Q Gesundheits- und Sozialwesen 41.6 41.6 41.5 41.5 41.6 41.5 41.5 41.5 41.5 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 41.5 41.5 41.4 41.6 41.5 41.5 41.5 41.6 41.6 S Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 41.9 41.9 41.9 41.9 41.9 41.8 41.8 42.0 41.9 1) Die Daten vor 2009 wurden aufgrund unterschiedlicher Umsteigeschlüssel auf die Nomenklatur Noga 2008 umgeschlüsselt. Dies kann einen leichten Serienbruch zwischen 2003 und 2004 für einige Branchen zur Folge haben. Seit 2009 erfolgt die Branchenkodierung entsprechend der Noga 2008 direkt in der Datenbasis der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung UVG (SSUV). 94 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 00 (aufgrund der Daten der SSUV) E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 10 Löhne Monatlicher Bruttolohn1) nach Wirtschaftsabteilungen, privater Sektor, 2010 B 10.1 Monatlicher Bruttolohn, Zentralwert (Median)2) in Franken Anforderungsniveau des Arbeitsplatzes3) Insgesamt Wirtschaftsabteilungen (Noga 2008) 1+2 3 4 Total Frauen Männer Total Frauen Männer Total Frauen Männer Total Frauen Männer Total 5928 5176 6346 7629 6671 8125 5674 5202 5909 4525 4225 4901 05–43 Sektor 2 Produktion 6048 5191 6213 7376 6763 7475 5915 5496 5981 4943 4286 5240 05–09 Bergbau, Gewinnung v. Steinen u. Erden 6099 5792 6120 7439 6905 7452 5973 5405 6013 5711 [5144] 5715 10–33 Verarbeitendes Gewerbe/Herst. v. Waren 6157 5121 6461 7851 7042 8000 6024 5506 6152 4785 4267 5192 36–39 Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung 5406 5289 5439 7009 6118 7189 5426 5338 5440 4648 4470 4658 41–43 Baugewerbe 5848 5427 5869 6457 5829 6500 5729 5313 5742 5291 4754 5310 45–96 Sektor 3 Dienstleistungen 5830 5173 6536 7798 6659 8753 5469 5143 5804 4328 4206 4536 45–47 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen 5195 4550 5913 7212 6067 7906 4957 4529 5432 4319 4184 4648 49–53 Verkehr und Lagerei 5471 5124 5568 6717 6254 6836 5446 5200 5523 4622 4117 4774 55–56 Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie 4106 3976 4320 4877 4569 5200 4215 4044 4383 3752 3714 3810 58–63 Information und Kommunikation 8133 6661 8774 9507 7719 9931 7399 6647 7788 5472 5374 5580 8794 6938 10366 11451 9101 12270 7195 6487 8183 6079 5910 6567 64–66 Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen 69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 7323 6384 8073 8597 7240 9286 6202 5958 6479 5138 5120 5180 77–82 Sonst. wirtschaftliche Dienstleistungen 5000 4460 5268 6318 5974 6535 5241 5000 5415 4106 3566 4501 86–88 Gesundheits- u. Sozialwesen 5949 5738 6735 7005 6699 7897 5759 5629 6229 4700 4687 4770 90–93 Kunst, Unterhaltung und Erholung 5737 5238 6124 6961 6356 7446 5632 5317 5915 4282 4233 4333 94–96 Erbringung v. sonst. Dienstleistungen 5571 4606 7001 7211 6047 8383 4712 4127 5714 4094 3950 4474 Öffentlicher Sektor (Bund) 7249 6653 7573 9667 8982 9880 6582 6174 6783 5897 5756 5941 Kantonaler öffentlicher Sektor 7777 7164 8568 9382 8561 10080 6972 6675 7387 5476 5184 6076 1) Standardisierter Monatslohn (Vollzeitäquivalent basierend auf 4 1/3 Wochen à 40 Arbeitsstunden). 2) Für die eine Hälfte der Arbeitsstellen liegt der standardisierte Lohn über, für die andere Hälfte dagegen unter dem ausgewiesenen Zentralwert (Median). 3) 1 = Verrichtung höchst anspruchsvoller und schwierigster Arbeiten. 2 = Verrichtung selbstständiger und qualifizierter Arbeiten. 3 = Berufs- und Fachkenntnisse vorausgesetzt. 4 = Verrichtung einfacher und repetitiver Tätigkeiten. Zeichenerklärung: [ ] Variationskoeffizient grösser als 5% (Zahlenwert statistisch unsicher). Lohnkomponenten: Bruttolohn im Monat Oktober (inkl. Arbeitnehmerbeiträge an die Sozialversicherung, Naturalleistungen, regelmässig ausbezahlte Prämien-, Umsatzoder Provisionsanteile), Entschädigung für Schicht-, Nacht- und Sonntagsarbeit, 1/12 vom 13. Monatslohn und 1/12 von den jährlichen Sonderzahlungen. Nicht berücksichtigt werden die Familienzulagen und die Kinderzulagen. B 10.2 Lohnentwicklung1) Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 64 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Veränderung in % gegenüber Vorjahr (Jahresdurchschnitt) Wirtschaftszweige (Noga 2008), Index (Basis 2010=100) Nominal Total 2010 2011 2012 0.0 1.0 0.8 0.7 05–43 Sektor 2 Produktion 0.0 1.0 10–33 Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren 0.0 0.9 0.7 45–96 Sektor 3 Dienstleistungen 0.0 1.0 0.9 45–47 Handel; Instandhaltung und Reparaturen von Motorfahrzeugen 0.0 1.4 0.9 49–53 Verkehr und Lagerei 0.0 0.6 0.8 55/56 Gastgewerbe und Beherbergung 0.0 0.0 2.4 58–63 Information und Kommunikation 0.0 1.7 0.4 64–66 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 0.0 1.4 0.9 69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 0.0 0.8 1.3 84 Öffentliche Verwaltung 0.0 0.0 0.9 85 Erziehung und Unterricht 0.0 1.0 0.9 86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 0.0 0.6 0.3 90–96 Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstleistungen 0.0 0.4 1.7 0.0 0.7 1.5 Real Total 1) Lohnkomponenten: Bruttogrundlohn, Teuerungszulage, 13. Monatslohn. Akkord- und Provisionszahlungen, Familienzulagen sowie Naturallöhne sind von der Berechnung ausgeklammert. B 10.3 Quelle: BFS (aufgrund der Daten der SSUV) Info-Telefon: 032/713 64 29 E-Mail: [email protected] Internet www.statistik.admin.ch Nominal und Reallohnindex, 1939 = 100 Nominal total 1985 1990 1995 2000 2005 2007 2008 2009 2010 2011 2012 1323 1595 1887 1963 2115 2175 2219 2266 2284 2306 2326 Männer 1256 1511 1789 1856 1992 2049 2092 2136 2150 2171 2188 Frauen 1459 1775 2087 2190 2386 2453 2499 2552 2579 2604 2630 Real Total 259 272 279 279 289 292 290 298 298 301 305 Männer 246 257 264 264 271 274 273 280 280 282 286 Frauen 285 302 307 311 325 328 326 335 336 338 344 Quelle: BFS Bis 1993: Oktoberlohnerhebung, ab 1994: aufgrund der Daten der SSUV Info-Telefon: 032/713 64 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 95 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 10.4 Nominallohnindex, 2010 = 1001) Total Total 2011 2012 101.0 101.8 Total Wirtschaftszweige (Noga 2008) Total 2012 Männer 2012 Frauen 2012 101.0 101.7 102.0 101.6 101.6 102.0 Abschnitt (Noga 2008) 05–43 Sektor 2 Produktion 101.0 101.6 05–09, Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; 35–39 Energie- und Wasserversorgung 101.5 101.5 10–33 Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren 100.9 101.6 10–12 Herstellung von Nahrungsmitteln und Getränken; Tabakverarbeitung 100.2 100.6 16–18 Herstellung von Holzwaren, Papier und Druckerzeugnissen 100.8 101.5 19–21 Kokerei, Herstellung von chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen 101.4 102.9 22, 23 Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren und Produkten aus nichtmetallischen Mineralien 101.1 102.0 24, 25 Metallerzeugung; Herstellung von Metallerzeugnissen 100.9 101.1 26, 27 Herstellung von Datenverarbeitungsge., elektronischen und optischen Erzeugnissen, Uhren, elektrischen Ausrüstungen 100.6 28–30 Maschinenbau, Fahrzeugbau 101.1 B–F Sektor 2 Produktion B, D, E Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden; Energie- und Wasserversorgung 101.5 101.5 – C Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren 101.6 101.5 102.0 F Baugewerbe, Bau 101.7 101.7 – 101.8 101.9 102.7 G–S Sektor 3 Dienstleistungen 101.9 G Handel; Instandhaltung und Reparaturen von Motorfahrzeugen 102.2 101.9 H Verkehr und Lagerei 101.5 101.4 101.9 I Gastgewerbe und Beherbergung 102.4 101.9 102.9 J Information und Kommunikation 102.1 102.2 101.6 K Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 102.3 103.1 104.8 102.3 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstl. 102.1 102.0 102.0 N Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 101.5 101.3 101.8 O P Öffentliche Verwaltung Erziehung und Unterricht 100.9 102.0 101.0 102.2 100.7 101.7 100.9 31–33 Herstellung von Möbeln und sonstigen Waren, Reparaturen und Installationen 101.5 102.1 41–43 Baugewerbe, Bau 101.0 101.7 Q Gesundheits- und Sozialwesen 101.2 101.5 101.0 45–96 Sektor 3 Dienstleistungen 101.0 101.9 R, S Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstleistungen 102.1 102.3 101.9 1) Lonkomponenten: Bruttogrundlohn, Teuerungszulage, 13. Monatslohn. Akkord- und Provisionszahlungen, Familienzulagen sowie Naturallöhne sind von der Berechnung ausgeklammert. 45–47 Handel; Instandhaltung und Reparaturen von Motorfahrzeugen 101.4 102.2 45 Handel und Reparaturen von Motorfahrzeugen 101.0 101.0 46 Grosshandel 101.0 101.8 47 Detailhandel 101.7 102.8 49–53 Verkehr und Lagerei 100.6 101.5 49–52 Verkehr und Lagerei 100.7 101.4 53 Post-, Kurier- und Expressdienste 100.6 102.1 55,56 Gastgewerbe und Beherbergung 100.0 102.4 101.7 102.1 58–63 Information und Kommunikation 58–61 Verlagswesen, audiovisuelle Medien, Rundfunk, Telekommunikation 100.8 101.4 62–63 Informationstechnologie und Informationsdienstl. 102.5 102.6 64–66 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 101.4 102.3 64, 66 Finanzdienstleistungen, mit Finanz- und Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 101.1 101.9 65 Versicherungen 102.3 103.8 69–75 Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstl. 100.8 Quelle : BFS (aufgrund der Daten der SSUV) Info-Telefon: 032/713 64 29 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 102.1 77–82 Sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen 100.6 101.5 84 Öffentliche Verwaltung 100.0 100.9 85 Erziehung und Unterricht 101.0 102.0 86–88 Gesundheits- und Sozialwesen 100.9 101.2 90–96 Kunst, Unterhaltung und Erholung, sonstige Dienstl. 100.4 102.1 B 11 Sozialversicherungen B 11.1 Betriebsrechnungen und Gesamtrechnung der Sozialversicherungen: Einnahmen und Ausgaben1) Einnahmen Ausgaben Beiträge 20112) in Mio. Fr. Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV Sozialleistungen Versicherte, Arbeitgeber Öffentliche Hand 2010 2011 2012 in Mio. Fr. in % in Mio. Fr. 20112) in Mio. Fr. in % 2010 2011 2012 in Mio. Fr. in % 38495 39041 40824 28306 72.5 10064 25.8 36604 38053 38798 37847 99.5 Ergänzungsleistungen zur AHV 2324 2439 2525 – – 2439 100.0 2324 2439 2525 2439 100.0 Invalidenversicherung IV1) 8176 9454 9889 4745 50.2 4607 48.7 9220 9457 9295 8529 90.2 Ergänzungsleistungen zur IV 1751 1837 1911 – – 1837 100.0 1751 1837 1911 1837 100.0 Berufliche Vorsorge BV3) 62107 61554 … 46739 75.9 – – 43721 43350 … 31628 73.0 Krankenversicherung KV 22528 23794 … 19443 81.7 4063 17.1 22123 22705 … 21432 94.4 Unfallversicherung UV 7863 7880 … 6343 80.5 – – 5993 6064 … 5239 86.4 Erwerbsersatzordnung EO 1006 1708 1753 1703 99.7 – – 1603 1611 1606 1608 99.8 Arbeitslosenversicherung ALV 5752 7222 6958 6142 85.0 1073 14.9 7457 5595 5800 4888 87.4 Familienzulagen FZ3) 5074 5133 … 4912 95.7 182 3.5 5122 5196 … 5047 97.1 153856 159624 … 117717 73.7 24264 15.2 135217 135721 … 119908 88.3 Total der Gesamtrechnung1),4) 1) Die harmonisierten Daten der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen (GRSV) weichen von den Angaben der Betriebsrechnungen ab. Die Kapitalwertänderungen von AHV, IV und EO sind in den GRSV-Daten nicht enthalten. In den Daten 2010–2011 der IV sind die Veränderungen infolge NFA dem finanziellen Ablauf entsprechend enthalten (Vergleichbarkeit). Für Daten inkl. NFA-Buchungen vgl. SVS 2012, Tab. IV 4. 2) Letztes vollständig verfügbares Jahr. 3) Schätzung (BV) bzw. Erhebung (FZ) des BSV. 4) Konsolidierte Rechnung, d.h. Doppelzählungen sind bereinigt. 96 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: BSV Info-Telefon: 031/322 90 23 E-Mail: [email protected] Internet: www.bsv.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 11.2 Betriebsrechnungen und Gesamtrechnung der Sozialversicherungen: Saldi/Reserven/Bezügerinnen und Bezüger Stand Kapitalkonto Ende Jahr1) in Mio. Fr. Saldo in Mio. Fr. Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 1891 988 2026 44158 40146 42173 2205 2257 2315 – – – – – – 172 179 185 –1045 –3 595 –14944 –9946 –9352 375 368 359 110 Ergänzungsleistungen zur AHV Invalidenversicherung IV3) Bezügerinnen und Bezüger in 10002) 2010 Ergänzungsleistungen zur IV – – – – – – 106 109 18385 18204 … 617500 620600 … 980 1003 … 405 1089 … 8651 9649 … 6497 6573 … Unfallversicherung UV 1870 1816 … 42724 44802 … 108 107 106 Erwerbsersatzordnung EO –597 97 148 412 509 657 347 338 332 –1705 1627 1158 –6259 –4632 –3474 323 289 279 –49 –63 … 1236 1173 … 1021 1024 … 18639 23903 … 693510 702301 … ... … … Berufliche Vorsorge BV Krankenversicherung KV Arbeitslosenversicherung ALV Familienzulagen FZ Total der Gesamtrechnung4) 1) BV: Bilanzsumme der Pensionskassen, bereinigt um Kreditoren und Passivhypotheken. UV, KV: Rückstellungen, Reserven. FZ: Kumulierte Rechnungssaldi. 2) AHV, IV und EL: Anzahl Personen. KV: Personen, welche mindestens einmal ambulante oder stationäre Kosten verursacht haben. UV: Rentenbezüger, ALV: Taggeldbezüger. EO: inkl. Bezüger von Mutterschaftsentschädigungen und Taggeldern. 3) Das GRSV-Kapital der IV entspricht ab 2011 dem Saldo der IV-Schuld gegenüber der AHV und dem neuen IV-Kapital. In den Daten 2010–2011 der IV sind die Veränderungen infolge NFA dem finanziellen Ablauf entsprechend enthalten (Vergleichbarkeit). Für Daten inkl. NFA-Buchungen vgl. SVS 2012, Tab. IV 4. 4) Die harmonisierten Daten der Gesamtrechnung der Sozialversicherungen können von den Angaben der Betriebsrechnungen der einzelnen Sozialversicherungen abweichen. B 11.3 Quelle: BSV Info-Telefon: 031/322 90 23 E-Mail: [email protected] Internet: www.bsv.admin.ch Arbeitslosenversicherung1) In 1000 Fr. Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2008 2009 2010 2011 2012 20092) 2010 2011 20122) 5412000 5778942 5716100 7208000 6944200 6.8 –1.1 26.1 –3.7 4987000 5252990 5195788 6144800 6354800 5.3 –1.1 18.3 3.4 4794300 7242736 7421157 5580500 5786300 51.1 2.5 –24.8 3.7 davon Leistungen insgesamt 3820000 6423648 6721443 4878600 5107800 68.2 4.6 –27.4 4.7 Arbeitslosenentschädigung 3273000 4781649 5439359 4157900 4277100 46.1 13.8 –23.6 2.9 63.4 Einnahmen total davon Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber Ausgaben total Kurzarbeitsentschädigungen 18000 997326 538790 96400 157500 … –46.0 –82.1 Schlechtwetterentschädigungen 21000 76459 72509 27700 97800 … –5.2 –61.8 … Insolvenzentschädigungen 12000 28902 27152 21900 36600 140.9 –6.1 –19.5 67.1 Arbeitsmarktmassnahmen 497000 539311 643633 574700 538800 8.5 19.3 –10.7 –6.2 1) Die für das Jahr 2009 erfolgte Anpassung der Erfolgsrechnungsstruktur der ALV (inkl. Aktualisierung der Vergangenheitswerte) führt zu einer eingeschränkten Vergleichbarkeit mit den in den Vorjahren publizierten Werten. 2) Veränderungen über 200% werden nicht publiziert. B 11.4 Quelle: SECO Info-Telefon: 031/300 71 37 Bezüger der Arbeitslosenversicherung Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2010 2011 2012 2010 2011 2012 Bezüger Total 322684 288518 279023 6.6 –10.6 –3.3 Männer 176097 153081 150380 5.6 –13.1 –1.8 Frauen 146587 135437 128643 7.7 –7.6 –5.0 1.6 Bezugstage1) Total 32878679 24884938 25274649 8.5 –24.3 Männer 17884818 12936838 13442819 7.1 –27.7 3.9 Frauen 14993861 11948100 11831830 10.2 –20.3 –1.0 Durchschnittliche Bezugsdauer je Bezüger in Tagen Total 102 86 91 2.0 –15.4 5.5 Männer 102 85 89 2.0 –17.1 5.3 Frauen 102 88 92 2.0 –13.5 4.3 7.6 Durchschnittliche Auszahlungen je Bezüger in Fr.2) Total 14289 12164 13091 4.0 –14.9 Männer 16197 13650 14697 4.3 –15.7 7.7 Frauen 11998 10486 11214 3.9 –12.6 6.9 2.8 Durchschnittliche Auszahlungen je Bezugstag und Bezüger in Fr. Total 140 141 145 2.4 0.6 Männer 159 162 164 2.9 1.3 1.5 Frauen 117 119 122 2.0 1.3 2.6 1) Inkl. Einstelltage. 2) Nettoauszahlung : Taggelder + Zulagen – Abzüge. Quelle: SECO Info-Telefon: 031/322 27 42 97 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B11.5 KrankenversicherungsprämienIndex: Zusatzversicherungen nach Kanton Index (1999 = 100) Veränderung in % gegenüber Vorjahr Kanton 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2008 2009 2010 2011 2012 2013 Zürich 129.3 130.9 139.9 147.5 149.0 151.3 1.7 1.3 6.9 5.4 1.0 1.6 Bern 123.4 124.8 130.4 136.0 137.3 139.5 0.7 1.1 4.5 4.3 1.0 1.6 Luzern 120.8 122.1 128.0 133.6 134.9 137.0 0.7 1.1 4.9 4.3 1.0 1.6 Uri 120.6 121.9 128.2 135.3 136.6 138.7 1.3 1.1 5.1 5.5 1.0 1.6 Schwyz 121.9 123.2 130.1 137.1 138.4 140.5 1.0 1.1 5.6 5.4 1.0 1.6 Obwalden 122.8 124.1 130.4 137.3 138.7 140.8 0.7 1.1 5.0 5.3 1.0 1.6 Nidwalden 122.1 123.4 129.7 135.7 137.0 139.1 0.7 1.1 5.1 4.6 1.0 1.6 Glarus 120.5 121.5 129.4 135.8 137.2 139.3 1.3 0.9 6.4 5.0 1.0 1.7 Zug 118.5 119.8 125.8 131.2 132.5 134.6 0.7 1.1 5.1 4.3 1.0 1.6 Freiburg 121.1 122.3 131.0 137.9 139.3 141.5 0.7 1.0 7.1 5.3 1.0 1.6 Solothurn 122.1 125.3 133.2 139.0 140.3 142.5 1.0 2.6 6.3 4.3 1.0 1.6 Basel-Stadt 128.3 144.2 153.5 160.1 161.7 164.2 0.9 12.3 6.5 4.3 1.0 1.6 Basel-Landschaft 122.4 126.6 136.8 143.4 144.8 147.1 0.6 3.4 8.1 4.8 1.0 1.6 Schaffhausen 127.0 128.0 136.9 144.1 145.5 147.8 1.4 0.9 6.9 5.3 1.0 1.6 Appenzell A.Rh. 120.5 121.8 130.1 136.0 137.3 139.4 1.4 1.1 6.9 4.5 1.0 1.6 Appenzell I.Rh. 118.9 120.0 127.2 132.7 133.9 136.0 1.1 0.9 6.0 4.3 1.0 1.6 St. Gallen 124.7 130.0 140.2 147.3 148.7 151.0 1.6 4.3 7.8 5.0 1.0 1.6 Graubünden 118.9 120.1 127.7 133.2 134.5 136.5 0.7 1.1 6.3 4.3 1.0 1.6 Aargau 122.9 124.4 134.0 141.1 142.5 144.6 1.0 1.3 7.7 5.3 1.0 1.6 Thurgau 121.4 122.7 131.7 137.8 139.1 141.3 0.7 1.1 7.4 4.6 1.0 1.6 Tessin 121.2 122.7 129.4 134.9 136.2 138.3 1.0 1.3 5.4 4.3 1.0 1.6 Waadt 126.3 127.9 136.9 142.7 144.1 146.4 1.2 1.3 7.0 4.3 1.0 1.6 Wallis 123.1 124.4 133.0 140.1 141.4 143.6 1.2 1.1 6.9 5.3 1.0 1.6 Neuenburg 122.3 123.6 131.9 137.6 138.9 141.0 0.7 1.1 6.8 4.3 1.0 1.6 Genf 126.4 128.4 137.2 144.0 145.4 147.6 1.9 1.5 6.9 4.9 1.0 1.6 Jura 122.7 123.7 131.9 138.7 140.0 142.2 1.0 0.8 6.7 5.1 1.0 1.6 Schweiz 124.4 126.6 134.8 141.3 142.7 144.9 1.2 1.8 6.5 4.8 1.0 1.6 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 65 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch B11.6 KrankenversicherungsprämienIndex: Zusatzversicherungen nach Produkt Index (1999 = 100) Gewichtung 2013 Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2008 2009 2010 2011 2012 100.000 124.4 126.6 134.8 141.3 142.7 144.9 1.2 1.8 6.5 4.8 1.0 1.6 Allgemeine Abteilung ganze Schweiz 22.597 114.4 114.3 120.5 124.7 123.8 123.7 0.9 –0.1 5.4 3.5 –0.7 –0.1 Männer –0.1 Zusatzversicherungen (Spital) 2013 10.099 114.5 114.2 120.4 124.7 123.8 123.7 0.9 –0.3 5.4 3.6 –0.7 10 Jahre (0–18 Jährige) 0.476 122.1 112.5 122.3 126.7 126.7 126.7 1.0 –7.9 8.6 3.6 … … 20 Jahre (19–35 Jährige) 1.093 113.2 106.6 113.8 119.6 118.7 118.6 0.8 –5.8 6.8 5.0 –0.7 –0.1 42 Jahre (36–65 Jährige) 4.884 114.5 115.2 120.6 125.7 124.8 124.6 0.8 0.6 4.7 4.2 –0.7 –0.1 68 Jahre (66+ Jährige) 3.646 113.8 117.0 123.0 125.6 124.5 124.5 1.1 2.8 5.2 2.1 –0.9 … 12.498 114.3 114.4 120.5 124.8 123.8 123.7 0.9 0.1 5.4 3.5 –0.8 –0.1 Frauen 10 Jahre (0–18 Jährige) 0.470 119.6 110.2 119.7 124.0 124.0 124.0 1.0 –7.9 8.6 3.6 … … 20 Jahre (19–35 Jährige) 1.158 113.4 106.9 114.1 119.8 119.0 118.9 0.8 –5.8 6.8 5.0 –0.7 –0.1 –0.1 42 Jahre (36–65 Jährige) 5.274 114.3 115.0 120.4 125.5 124.6 124.5 0.8 0.6 4.8 4.2 –0.7 68 Jahre (66+ Jährige) 5.596 113.8 117.0 123.0 125.6 124.5 124.5 1.1 2.8 5.2 2.1 –0.9 … 45.508 125.1 127.8 136.4 143.3 145.6 148.7 0.3 2.2 6.8 5.1 1.6 2.2 Halbprivate Abteilung ganze Schweiz Männer 17.804 125.0 127.6 136.3 143.2 145.4 148.8 0.3 2.1 6.8 5.1 1.5 2.4 0.567 122.2 124.1 131.1 140.3 144.5 145.7 0.1 1.6 5.6 7.1 2.9 0.8 42 Jahre (36–65 Jährige) 7.410 121.6 123.5 131.3 138.8 142.9 148.8 0.4 1.6 6.3 5.7 2.9 4.2 68 Jahre (66+ Jährige) 9.827 131.6 135.3 145.3 151.7 151.8 153.5 0.3 2.8 7.4 4.4 0.1 1.1 27.704 125.2 127.9 136.5 143.4 145.7 148.7 0.2 2.2 6.8 5.0 1.6 2.2 20 Jahre (0–35 Jährige) Frauen 20 Jahre (0–35 Jährige) 0.921 122.8 124.9 131.9 141.3 145.4 146.6 –0.1 1.7 5.6 7.1 2.9 0.8 42 Jahre (36–65 Jährige) 11.893 122.0 124.1 132.0 139.2 143.3 148.4 0.2 1.7 6.3 5.5 2.9 3.6 68 Jahre (66+ Jährige) 14.890 130.8 134.4 144.4 150.7 150.8 152.5 0.3 2.8 7.4 4.4 0.1 1.1 Private Abteilung ganze Schweiz 31.895 132.0 135.6 145.2 153.1 155.3 158.1 2.5 2.7 7.1 5.5 1.5 1.9 Männer 14.433 132.1 135.6 145.2 153.2 155.4 158.3 2.5 2.7 7.1 5.5 1.4 2.0 20 Jahre (0–35 Jährige) 0.502 128.3 130.9 138.5 148.7 153.0 154.0 2.7 2.1 5.8 7.3 2.9 0.6 42 Jahre (36–65 Jährige) 5.319 128.3 130.9 140.6 149.0 153.4 159.4 3.0 2.0 7.4 6.0 2.9 4.0 68 Jahre (66+ Jährige) 8.612 139.5 144.3 154.1 161.8 162.0 163.3 1.9 3.4 6.8 5.0 0.1 0.8 Frauen 20 Jahre (0–35 Jährige) 42 Jahre (36–65 Jährige) 68 Jahre (66+ Jährige) 17.462 132.0 135.6 145.1 153.0 155.3 157.9 2.4 2.7 7.1 5.4 1.5 1.8 0.624 130.0 132.6 140.4 149.7 154.2 155.1 2.6 2.1 5.8 6.7 2.9 0.6 6.733 129.0 131.7 141.4 149.6 154.0 159.2 2.9 2.1 7.4 5.7 2.9 3.4 10.105 137.9 142.7 152.4 160.0 160.2 161.5 1.8 3.4 6.8 5.0 0.1 0.8 Info-Telefon: 032/713 65 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 98 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B11.7 KrankenversicherungsprämienIndex, Totalindex Schweiz Index (1999 = 100) Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2008 2009 2010 2011 2012 Grundversicherung1) 151.7 153.7 167.1 177.4 181.3 183.1 –1.0 1.3 8.7 6.2 2.2 1.0 Zusatzversicherung 124.4 126.6 134.8 141.3 142.7 144.9 1.2 1.8 6.5 4.8 1.0 1.6 Total 142.5 144.6 156.3 165.3 168.5 170.4 –0.4 1.4 8.1 5.8 1.9 1.1 1) Bis 2003: Entwicklung der Durchschnittsprämie (Minimalfranchise) aller Versichertenkategorien. Ab 2004: Schätzung der durchschnittlichen Prämienentwicklung des gesamten Versichertenbestandes (inkl. Wahlfranchisen, Bonusversicherungen usw.) gemäss BAG. B11.8 2013 Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 65 04 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit in Mio. Fr. Zu laufenden Preisen 1990 2000 2010 20112) in % Leistungen nach Funktionen 1990 2000 2010 20112) 44.7 Gesamtausgaben 61794 106547 153321 155503 Alter 44.4 44.4 44.0 Sozialleistungen 55009 96282 139386 141681 Krankheit/Gesundheitspflege 29.9 26.5 27.6 28.1 Einnahmen 86156 130248 176628 184527 Invalidität 10.1 12.4 11.0 10.9 Überleben Hinterbliebener 5.7 4.8 4.5 4.5 18.2 24.6 26.7 26.5 Familie/Kinder 6.0 4.9 5.2 5.3 Sozialleistungen 16.2 22.3 24.3 24.1 Arbeitslosigkeit 0.8 3.0 4.4 3.1 Einnahmen 25.4 30.1 30.8 31.4 Soziale Ausgrenzung, Wohnen 3.1 3.9 3.4 3.4 Im Verhältnis zum BIP1) Gesamtausgaben 1) Die Ausgaben, Leistungen und Einnahmen für die Soziale Sicherheit stellen keine Teilmengen des BIP dar. 2) Provisorische Zahlen. Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 64 21 E-Mail: [email protected], Internet: www.statistik.admin.ch B 12 Bildung B 12.1 Ausgewählte Bildungabschlüsse Frauen Anzahl Schulstufen Anteil in % 2000 2005 2010 absolut 2011 2000 2005 2010 2011 2011 Sekundarstufe II Gymnasiale Maturität 15024 16471 18865 18976 53.9 56.8 57.6 57.1 10837 13984 16149 18646 18760 52.9 56.6 57.6 57.1 10707 1040 322 219 216 67.3 68.9 61.2 60.2 130 1998 584 … … 71.3 78.4 … … … Berufliche Grundbildung mit EFZ2) 49151 51182 59389 60279 43.1 43.3 44.1 45.2 27275 Berufliche Grundbildung mit EBA3) ... 94 3690 4026 ... 13.8 49.0 46.9 1888 Berufe der Landwirtschaft4) 1169 963 … … 12.5 13.7 … … … Berufe des Schweizerischen Roten Kreuzes 4565 1090 781 784 88.6 88.9 87.6 84.7 664 Handelsmittelschulen BBG 2209 2799 2897 3215 59.9 56.9 49.9 51.0 1640 Anlehre 2081 2526 1174 1034 30.2 31.9 22.7 26.5 274 6478 10719 12249 12947 35.9 44.0 46.0 46.6 6036 Eidgenössisch anerkannt Nicht eidgenössisch anerkannt Schulen für Unterrichtsberufe1) Berufliche Grundbildung Berufsmaturität Technische Richtung 2686 3678 3588 3702 9.0 12.2 11.4 11.9 441 Kaufmännische Richtung 3315 5604 6099 6412 55.5 58.6 55.6 55.8 3575 Gestalterische Richtung 300 623 697 771 62.0 72.4 66.4 65.1 502 Gewerbliche Richtung 102 196 235 257 44.1 57.1 49.4 56.0 144 Naturwissenschaftliche Richtung 75 134 159 195 17.3 38.1 36.5 44.6 87 Gesundheitliche und soziale Richtung ... 484 1471 1610 ... 75.4 81.5 79.9 1287 ... ... 1404 1733 ... ... 83.1 85.7 1485 Fachmaturität Tertiärstufe Höhere Berufsbildung Höhere Fachschulen (Vorgänger Fachhochschulen) 1083 ... … … 43.1 ... … … … Höhere Fachschulen 3068 4055 7337 7145 24.0 28.8 48.5 45.5 3250 Eidg. Diplome (höhere Fachprüfungen) 3232 2556 3160 2969 16.2 17.6 20.9 23.8 706 Eidg. Fachausweise (Berufsprüfungen) 8082 12251 13144 13141 32.4 32.8 38.9 37.3 4904 Nicht vom Bund regl. höhere Berufsbildungen 8126 10613 4621 3781 55.6 66.7 66.3 65.3 2470 Hochschulen Fachhochschulen und Pädagogische Hochschulen Diplome 1988 7889 2024 1051 17.1 39.6 55.3 50.8 534 Bachelordiplome ... 684 10565 12436 ... 87.4 53.0 54.7 6806 Masterdiplome ... ... 2081 2699 ... ... 59.6 54.3 1466 Universitäre Hochschulen Lizenziate, Diplome Bachelordiplome Masterdiplome Doktorate 9575 9187 3326 2207 43.8 50.9 61.0 61.3 1353 ... 2926 11537 12519 ... 40.4 51.8 52.4 6566 ... 1290 7962 9478 ... 29.9 49.2 50.3 4769 2822 3097 3587 3488 34.6 37.1 43.4 43.2 1507 1) Primarlehrpatente. 2) Eidg. Fähigkeitszeugnis. 3) Eidg. Berufsattest. 4) Ab 2007 integriert in berufliche Grundbildung mit EFZ. Quelle: BFS, Info-Telefon: 032/713 66 93 E-Mail: [email protected], Internet: www.statistik.admin.ch 99 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 12.2 Erwerbsstatus und höchste abgeschlossene Ausbildung nach Geschlecht und Nationalität 2012 Männer Ständige Wohnbevölkerung ab 15 Jahren Jahresdurchschnittswerte in 1000 Frauen Total Ausländer B/C1) Total CH Ausländerinnen B/C1) Total CH Ausländer B/C1) Total 317 57 374 184 26 209 501 83 584 32 (4) 36 48 6 53 80 10 90 1325 531 1855 1274 383 1657 2599 914 3512 223 CH Erwerbsstatus2) Selbständige Mitarbeitende Familienmitglieder Arbeitnehmende Lehrlinge 107 22 129 77 16 94 184 39 Erwerbslose gemäss ILO 55 43 98 54 41 94 109 84 193 Personen in Ausbildung 114 30 144 126 35 161 240 65 305 Hausfrauen/Hausmänner Rentner/innen Andere Nichterwerbspersonen Total 7 5 12 175 79 254 181 84 266 508 90 598 741 82 822 1248 172 1420 37 19 56 68 32 100 105 51 156 2501 802 3303 2746 699 3445 5247 1501 6747 Höchste abgeschlossene Ausbildung Obligatorische Schule 305 225 529 502 244 746 807 469 1275 Haushaltlehrjahr, Handelsschule 1–2 Jahre 36 15 51 132 19 151 168 33 202 Anlehre 31 13 44 70 11 81 101 24 125 Diplommittelschule, allgemeinbildende Schule 19 9 28 51 9 59 70 17 87 955 198 1153 1014 126 1140 1968 324 2293 295 Berufslehre 80 27 107 164 24 188 245 51 Maturität, Lehrerseminar Vollzeitberufsschule 161 56 217 241 67 309 403 123 526 Universität, ETH, FH, PH, Höhere Berufsausbildung 909 255 1163 564 194 759 1473 449 1922 Keine Angabe, weiss nicht Total 5 5 11 7 5 12 12 10 22 2501 802 3303 2746 699 3445 5247 1501 6747 1) Ständige Wohnbevölkerung (Niedergelassene, Aufenthalter, Kurzaufenthalter mind. 12 Monate in der Schweiz). 2) Soziologische Definition: Arbeitnehmende in eigener Firma zählen als Selbständige. B 12.3 Quelle: BFS, Sake 2012 Info-Telefon: 032/713 64 00 E-Mail: [email protected] Internet: www.sake.bfs.admin.ch Schülerinnen, Schüler und Studierende1) Anteile in % Anzahl Frauen Ausländer 2005 2010 2011 2005 2010 2011 Vorschule 156129 148573 149660 48.4 48.7 48.6 Obligatorische Schule 806905 757335 750748 48.7 48.5 48.6 2010 Total 2011 2010 2011 25.5 25.1 11.2 11.3 23.3 23.6 57.3 56.6 Schulstufen Primarstufe 454092 431998 431086 49.2 49.0 49.1 23.2 23.6 32.7 32.5 Sekundarstufe I 304064 288002 283503 49.7 49.4 49.4 21.2 21.4 21.8 21.4 48749 37335 36159 37.7 36.6 36.2 41.2 42.4 2.8 2.7 317417 351296 356720 47.3 47.5 47.5 16.9 16.4 26.6 26.9 Schulen mit besonderem Lehrplan Sekundarstufe II … 16508 16449 … 54.8 54.5 37.0 36.2 1.2 1.2 Maturitätsschulen Übergangsausbildungen Sek.I – Sek. II inkl. Vorlehre 68264 73078 72251 56.3 56.0 55.8 13.4 13.1 5.5 5.4 Fachmittelschulen … 13919 14418 … 73.1 72.6 20.1 19.7 1.1 1.1 Fachmaturität … 1461 2033 … 81.8 77.8 11.8 14.9 0.1 0.2 Andere allgemeinbildende Schulen Schulen für Unterrichtsberufe Berufliche Grundbildung 23629 … … 68.6 … … … … … … 332 … … 82.2 … … … … … … 17.4 213130 232036 231002 42.2 42.5 42.3 16.6 16.0 17.6 Berufsmaturität (nach Berufslehre) 5288 8148 8625 44.8 47.7 49.5 8.5 8.2 0.6 0.6 Anlehre 4966 2427 2221 33.2 36.8 34.3 35.4 32.3 0.2 0.2 Vorlehre 1808 … … 54.7 … … … … … … … 500 7580 … 58.4 54.2 14.8 15.9 0.0 0.6 Andere allgemeinbildende Ausbildungen Passerellenlehrgang … 218 730 … 55.0 49.6 5.5 4.8 0.0 0.1 Andere Übergangsausbildungen Sek.II – Tertiärstufe … 627 678 … 57.9 65.6 27.0 12.1 0.0 0.1 0.1 Andere Zuzatzausbildungen Tertiärstufe Höhere Berufsbildung … 2374 733 … 65.4 76.3 17.5 26.2 0.2 206404 … … 46.9 … … … … … … 39955 52094 56694 44.3 44.9 45.0 14.3 19.4 3.9 4.3 Höhere Fachschulen (Übergangsphase zu Fachhochschulen) Höhere Fachschulen Vorbereitung auf höhere Fachprüfungen 795 … … 65.9 … … … … … … 9796 21231 23626 28.2 44.1 46.1 11.9 10.4 1.6 1.8 0.3 4278 4237 3794 35.4 32.6 27.9 8.5 8.5 0.3 Vorbereitung auf Berufsprüfungen 11623 16534 16483 40.0 38.8 37.7 8.9 8.6 1.3 1.2 Andere 13463 10092 12791 61.3 61.7 57.5 30.6 53.0 0.8 1.0 Hochschulen Fachhochschulen Universitäre Hochschulen 166449 … … 47.6 … … … … … … 54140 … … 44.4 … … … … … … … 112309 … … 49.1 … … … … … Geistes- und Sozialwissenschaften 41685 … … 63.9 … … … … … … Wirtschaftswissenschaften 14233 … … 30.3 … … … … … … Recht 13247 … … 52.3 … … … … … … Exakte- und Naturwissenschaften 18714 … … 35.6 … … … … … … Medizin und Pharmazie 10706 … … 60.8 … … … … … … Technische Wissenschaften 10940 … … 25.4 … … … … … … Interdisziplinäre und andere 2784 … … 45.4 … … … … … … 9562 12730 13202 49.0 48.3 48.2 87.2 85.3 1.0 1.0 1496417 1322028 1327024 48.1 … 48.1 … 22.3 100.0 100.0 Nicht auf Stufen zuteilbar Total 1) Jahreszahl = Schuljahr, z.B. 1995 = Schuljahr 1995/96. 100 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 12.4 Berufliche Grundbildung nach Berufsgruppen Anteile in % Total Berufsgruppen Total Pflanzenbau und Tierwirtschaft Industrie und Handwerk Frauen Ausländer Total 2000 2005 2010 2011 2000 2005 2010 2011 2010 2011 2010 2011 209157 213130 232036 231002 42.9 42.2 42.5 42.3 16.6 16.0 100.0 100.0 8824 8959 10212 10026 32.3 31.6 30.1 30.0 3.1 3.1 4.4 4.3 78110 81316 86137 86283 10.1 11.1 11.6 11.4 16.5 15.8 37.1 37.4 Technische Berufe 10318 10534 12191 12358 23.6 24.4 26.5 26.1 12.0 11.6 5.3 5.3 Handel und Verwaltung 69288 66457 73385 69521 66.1 64.3 64.1 64.0 18.7 17.7 31.6 30.1 0.3 Verkehrsberufe Gastgewerbe, Hauswirtschaft Reinigung, Hygiene und Körperpflege Rechts-, Sicherheits-, Ordnungspflege 1395 697 663 724 26.2 15.8 11.9 12.4 9.5 9.9 0.3 10180 9873 11090 11617 55.9 56.9 57.1 59.2 15.7 16.0 4.8 5.0 5028 5174 5475 5459 89.5 87.6 86.5 86.4 23.0 24.2 2.4 2.4 583 ... ... ... 23.8 ... ... ... ... ... ... ... 19040 20158 17029 18105 89.4 89.3 92.5 91.6 18.5 18.2 7.3 7.8 Künstlerische Berufe 3687 3534 2659 2744 55.1 59.3 63.3 62.9 8.8 9.3 1.1 1.2 Seelsorge, Fürsorge 801 1587 6610 7302 96.4 96.8 87.1 86.6 12.2 12.0 2.8 3.2 1903 4841 6585 6863 11.5 19.7 13.1 11.9 22.7 23.0 2.8 3.0 Heilbehandlung Übrige Berufe Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch B 12.5 Berufsbildung der Sekundarstufe II: Berufe nach Berufsbildungsgesetz Frauen Total Anteile in % 2000 2005 2010 2012 absolut 2000 2005 2010 2012 2012 Berufliche Grundbildung mit EFZ1) Neu abgeschlossene Lehrverträge 62294 62548 69219 70018 42.1 40.8 42.4 42.4 29666 Gesamtbestand der Lehrverträge 168319 174814 200161 203240 38.3 38.7 41.4 41.5 84250 Qualifikationsverfahren 54710 57624 65582 66987 42.4 42.5 43.0 44.3 29697 Ausgestellte Fähigkeitszeugnisse 50406 51182 59389 60616 43.1 43.3 44.1 45.6 27656 2921 Berufliche Grundbildung mit EBA2) Neu abgeschlossene Lehrverträge ... 1406 4806 6490 ... 64.5 43.5 45.0 Gesamtbestand der Lehrverträge ... 1550 8457 11084 ... 60.8 45.0 45.3 5018 Qualifikationsverfahren ... 94 3927 4603 ... 13.8 48.4 44.2 2033 Ausgestellte Berufsatteste ... 94 3690 4309 ... 13.8 49.0 45.0 1941 Neu abgeschlossene Anlehrverträge 2437 2655 1221 593 31.9 26.9 22.4 13.7 81 Gesamtbestand der Anlehrverträge 4127 4416 2016 1164 31.2 30.3 22.9 17.9 208 Ausgestellte Ausweise 2081 2526 1174 1066 30.2 31.9 22.7 22.8 243 Anlehre Handelsmittelschulen Prüfungskandidaten/innen 2450 3131 3394 3542 58.4 54.3 47.5 48.3 1710 Ausgestellte Fähigkeitszeugnisse 2181 2799 2897 3218 59.8 56.9 49.9 49.4 1589 1) Eidg. Fähigkeitszeugnis (ab 2007 Landwirtschaft integriert). 2) Eidg. Berufsattest. B 12.6 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 93 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Studierende an universitären Hochschulen Anteile in % Total Frauen Ausländer Total 2000 2005 2010 2012 2005 2010 2012 2005 2010 2012 2005 2010 Basel 7606 9957 12367 12982 54.3 55.4 55.1 20.8 25.3 26.8 8.9 9.4 9.4 Bern 10193 12174 14442 15406 51.0 53.5 54.6 9.8 13.1 15.3 10.8 11.0 11.1 Freiburg 2012 8849 9936 9651 10084 56.6 58.1 58.6 18.1 19.8 19.7 8.8 7.3 7.3 13178 14566 15666 15514 58.8 60.8 60.8 37.3 38.0 39.2 13.0 11.9 11.2 9894 10452 12066 12947 55.3 55.7 54.9 20.5 23.8 25.4 9.3 9.2 9.3 256 1771 2450 2654 55.4 58.5 58.0 9.8 14.3 13.6 1.6 1.9 1.9 Neuenburg 3135 3594 4215 4345 55.3 59.2 58.9 24.7 23.2 24.5 3.2 3.2 3.1 St. Gallen 4705 4689 6996 7809 27.8 30.4 31.4 35.1 36.1 36.5 4.2 5.3 5.6 19.0 Genf Lausanne Luzern Zürich 20599 23832 26134 26351 54.0 56.4 56.8 13.8 17.4 18.0 21.2 19.9 Università della Svizzera Italiana 1410 2023 2848 2918 48.5 48.0 49.6 54.1 65.7 67.4 1.8 2.2 2.1 EPFL 5095 6407 8009 9395 23.8 27.0 27.1 40.8 49.2 52.2 5.7 6.1 6.8 ETHZ 11459 12552 15984 17309 29.3 31.0 30.6 22.8 34.7 35.6 11.2 12.2 12.5 294 444 696 907 58.8 63.9 67.5 6.5 26.4 26.7 0.4 0.5 0.7 96673 112397 131524 138621 49.1 50.3 50.1 22.5 27.2 28.5 100.0 100.0 100.0 Andere universitäre Institutionen Schweiz Quelle: BFS Info-Telefon 032/713 65 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.education-stat.admin.ch 101 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 12.7 Universitäre Hochschulen: Eintritte und Abschlüsse Anteile in % Total Eintritte auf Stufen Lizenziat/Diplom und Bachelor nach Fachbereichen1) Total Frauen Ausländer 1995 2000 2005 2010 2012 1995 2000 2005 2010 2012 2012 13928 15393 16545 19049 19203 46.0 49.6 52.0 52.7 51.4 22.1 Geistes- und Sozialwissenschaften 4358 5576 5702 5875 5624 66.4 67.2 69.3 72.0 71.9 19.3 Wirtschaftswissenschaften 2230 2703 2377 3150 3347 30.0 31.0 33.6 34.2 35.5 27.0 Recht 1950 1618 2160 2221 2196 48.7 56.6 57.0 62.1 61.4 14.5 25.0 Exakte und Naturwissenschaften 2143 2328 2541 3109 3312 30.7 35.8 36.2 41.2 40.0 Medizin und Pharmazie 1499 1270 1486 1749 1724 57.5 64.5 67.1 65.5 61.9 15.3 Technische Wissenschaften 1563 1618 1795 2375 2564 20.0 22.7 26.0 27.8 29.1 30.7 Interdisziplinäre und andere 185 280 484 570 436 36.8 41.4 50.6 45.3 35.8 11.7 8688 9575 9187 3326 1007 38.7 43.8 50.9 61.0 65.0 8.8 ... ... 2926 11537 13309 ... ... 40.4 51.8 52.0 15.7 Abschlüsse nach Prüfungsstufe2) Lizenziate und Diplome Bachelor ... ... 1290 7962 10857 ... ... 29.9 49.2 51.0 27.0 Doktorate 2601 2822 3097 3587 3640 28.0 34.6 37.1 43.4 43.2 47.3 Nachdiplome (bis 2004) 1207 1288 ... … … 43.3 45.5 … … … … Weiterbildung (mind. 60 ECTS-Credits) ... ... 584 1536 1622 ... ... 33.7 39.1 41.1 49.4 Universitäres Aufbau-, Vertiefungsstudium ... ... 1175 270 164 ... ... 54.0 70.4 67.7 47.6 Master 1) Als Eintritt gilt eine Person, die sich in einem gegebenen Wintersemester erstmals auf einer bestimmten Studienstufe (Bachelor, Master, Diplom/Lizenziat, Doktorat, universitäre Weiterbildung, Aufbau- und Vertiefungsstudien) eines bestimmten Hochschultyps (universitäre Hochschule, Fachhochschule) immatrikuliert. Eine Person kann im Verlauf ihrer Studienbiografie mehrmals als Eintritt auf unterschiedlichen Studienstufen und in unterschiedlichen Hochschultypen erfasst werden. 2) Die %-Anteile beziehen sich auf das Total Männer/Frauen bzw. Schweiz/Ausland (ohne unbekannt). Quelle: BFS Info-Telefon 032/713 65 99 E-Mail: [email protected] Internet: www.education-stat.admin.ch B 13 Forschung und Entwicklung (F&E) B 13.1 Öffentliche und private F&EFinanzierung in der Schweiz, 2008 In Mio. Fr. Finanzierungsquelle Total 16300 Öffentliche Mittel 3725 davon Bund 2355 davon Kantone Private Mittel 1370 11115 Übrige Mittel in der Schweiz 490 Auländische Mittel 970 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 68 65 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch B 13.2 F&EAufwendungen nach Sektor, 2008 in Mio. Fr. Intramuros-Aufwendungen in der Schweiz Total Bund Hochschulen Privatwirtschaft Private Organisationen ohne Erwerbszweck 16300 120 3940 11980 260 Extramuros-F&E-Aufwendungen im Ausland Total F&E-Aufträge und -Beiträge des Bundes F&E-Aufträge und -Beiträge der Privatwirtschaft 2700 475 2225 Intramuros-F&E-Aufwendungen der Zweigunternehmen im Ausland Total 15769 F&E-Personal in Vollzeitäquivalenten Total Bund 62066 809 Hochschulen 21425 Privatwirtschaft 39832 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 68 65 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 102 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 14 Betriebs und Unternehmensstruktur B 14.1 Sektoral und Branchenstruktur1) Marktwirtschaftliche Unternehmen Marktwirtschaftliche Unternehmen nach Grössenklassen, 2011 In Vollzeitäquivalenten gerechnet Arbeitsstätten 2011 2011 mikro (bis 9) kleine (10–49) mittlere (50–249) grosse (250+) 491782 579413 448617 35045 6862 1258 89658 94836 73988 12648 2570 452 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 273 364 158 101 14 0 Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren 41750 43871 33137 6486 1757 370 669 971 425 156 66 22 Noga 2008 (Abschnitte) Total Sekundärer Sektor Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Baugewerbe, Bau Tertiärer Sektor 1093 1865 800 248 42 3 45873 47765 39468 5657 691 57 402124 484577 374629 22397 4292 806 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen 79119 97806 72089 5932 926 172 Verkehr und Lagerei 13122 18889 11409 1323 317 73 Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie 28795 32496 25248 3173 335 39 Information und Kommunikation 19877 21627 18104 1457 262 54 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 14714 19744 12962 1377 270 105 Grundstücks- und Wohnungswesen 13412 13794 12857 488 63 4 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 84885 87720 80834 3545 442 64 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 20747 24942 18478 1610 562 97 … 8323 … … … … Erziehung und Unterricht 16610 29287 15782 644 168 16 Gesundheits und -Sozialwesen 53785 61193 51036 1822 761 166 Kunst, Unterhaltung und Erholung 19177 20854 18545 534 89 9 Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 37881 47902 37285 492 97 7 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 1) Provisorische Zahlen. Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT). B 14.2 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 62 66 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Neue Unternehmen und Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen Anzahl Unternehmen Wirtschaftszweig, Noga 2008 Total Beschäftigte (Voll- und Teilzeitstellen) 2008 2009 2010 2011 2008 2009 2010 2011 11596 11289 12093 11531 21779 21452 22861 20484 2151 1874 2015 1976 4224 3879 4305 4088 728 638 609 586 1385 1216 1366 1068 Baugewerbe 1423 1236 1406 1390 2839 2663 2939 3020 Tertiärer Sektor 9445 9415 10078 9555 17555 17573 18556 16396 1960 2107 2370 2073 3378 3797 4360 3444 Verkehr und Lagerei 393 372 332 341 712 710 631 628 Gastgewerbe, Beherbergung 229 267 265 204 884 992 884 632 1071 956 1075 954 1920 1648 1768 1554 653 699 724 677 1242 1422 1491 1206 Immobilienwesen, wirtschaftliche Dienstleistungen 1119 1134 1286 1244 2504 2347 2453 2390 Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen Total Sekundärer Sektor Industrie und Energie Handel und Reperaturen Information und Kommunikation Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 2975 2783 2857 2918 4675 4409 4589 4491 Unterrichtswesen 181 208 201 197 405 377 365 286 Gesundheits- und Sozialwesen 259 309 393 378 643 789 953 814 Kunst, Unterhaltung und Erholung 224 225 225 232 520 491 436 368 Sonstige Dienstleistungen 381 355 350 337 672 591 626 583 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 66 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 103 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 14.3 Voll und Teilzeitbeschäftigte1) Beschäftigte (Voll- und Teilzeit) in Arbeitsstätten in marktwirtschaftlichen Unternehmen Noga 2008 (Abschnitte) 2011 Beschäftigte (Voll- und Teilzeit) in marktwirtschaftlichen Unternehmen nach Grössenklassen, in Vollzeitäquivalente gerechnet, 2011 2011 mikro (bis 9) kleine (10–49) mittlere (50–249) grosse (250+) Total 4676203 4038176 1119229 851621 797986 1269339 Sekundärer Sektor 1082549 1090560 211755 285809 275603 317394 Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden 4892 4595 684 2504 1407 0 Verarbeitendes Gewerbe, Herstellung von Waren 700516 712234 96364 152719 196119 267032 27113 29545 1416 4189 7389 16551 Energieversorgung Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen Baugewerbe, Bau Tertiärer Sektor 16777 13857 2847 6060 3454 1496 333251 330329 110444 120336 67234 32315 951946 3593653 2947616 907475 565813 522383 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeuge 640547 673588 209862 137547 106446 219734 Verkehr und Lagerei 232673 229805 27435 33167 37373 131830 Gastgewerbe, Beherbergung und Gastronomie 249042 239569 98288 72722 39802 28757 Information und Kommunikation 155144 152965 39182 35044 27234 51504 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 261524 255794 32235 35076 31437 157045 53956 53261 30339 12332 7397 3194 Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen 376651 343684 172045 78805 49008 43825 Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen 285441 267226 48191 44302 73130 101603 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung 187399 … … … … … Erziehung und Unterricht 319109 95014 32277 27329 26693 8715 Gesundheits und -Sozialwesen 593999 484773 125537 62139 98753 198344 81297 64959 32858 15181 12765 4155 156870 86979 59225 12168 12345 3241 Grundstücks- und Wohnungswesen Kunst, Unterhaltung und Erholung Erbringung von sonstigen Dienstleistungen 1) Provisorische Zahlen. Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT). B 14.4 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 62 66 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Unternehmen nach Rechtsform, Betreibungen und Konkursen Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2008 2009 2010 2011 2012 Unternehmen nach Rechtsforma),1) Aktiengesellschaften2) 179761 183888 186980 189515 194289 198432 2.3 1.7 1.4 2.5 2.1 Einzelfirmen 152388 154626 155565 157319 157614 156644 1.5 0.6 1.1 0.2 –0.6 Kollektivgesellschaften 13934 13750 13392 13119 12825 12413 –1.3 –2.6 –2.0 –2.2 –3.2 Komanditgesellschaften 2504 2441 2368 2310 2205 2081 –2.5 –3.0 –2.4 –4.5 –5.6 101462 109713 118137 124826 133104 140895 8.1 7.7 5.7 6.6 5.9 11306 10977 10691 10423 9980 9688 –2.9 –2.6 –2.5 –4.3 –2.9 Zahlungsbefehle 2465306 2494438 2528904 2665477 2692574 2726898 1.2 1.4 5.4 1.0 1.3 Pfändungsvollzüge 1366507 1348021 1341575 1437258 1426110 1482897 –1.4 –0.5 7.1 –0.8 4.0 459095 470526 511547 534639 529382 560995 2.5 8.7 4.5 –1.0 6.0 10820 10910 10913 11218 11073 12008 0.8 0.0 2.8 –1.3 8.4 GmbH Genossenschaften Betreibungshandlungenb) Verwertungen Konkurseröffnungen Konkurserledigungen Konkurserledigungen: Verluste in 1000 Fr. 10469 10269 10681 11725 11924 12955 –1.9 4.0 9.8 1.7 8.6 3363853 2555108 2249284 2061711 2125529 2218461 –24.0 –12.0 –8.3 3.1 4.4 1) Bestand am Jahresende. 2) Aktiengesellschaften und Kommandit-Aktiengesellschaften. 104 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quellen: a) Eidg. Handelsregister Info-Telefon: 031 322 41 96 E-Mail: [email protected] b) BFS Info-Telefon: 032/713 62 66 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 15 Detailhandel, Konsum B 15.1 Haushaltseinkommen und ausgaben sämtlicher Haushalte 2010 VK1) 2011 VK1) 2.23 B 2.23 B In Fr. pro Monat pro Haushalt (Mittelwert) 7360 B 7271 B 361 D 351 D 7721 B 7621 B 1780 C 1849 C 117 D 134 D 9619 B 9604 B –2643 C –2646 B –151 D –208 E 6825 B 6750 B –560 B –575 B –5498 B –5394 B –658 B –649 B –105 C –111 C –557 B –529 B –242 C –235 C –1498 B –1475 B –291 C –262 C –275 C –256 C –762 C –768 C –178 B –177 B –633 C –616 C –297 C -316 D 403 D 428 E 1170 D 1209 D Personen pro Haushalt Budgetstruktur2) Erwerbseinkommen3) Einkommen aus Vermögen und Vermietung Primäreinkommen3) Renten und Sozialleistungen Monetäre Transfereinkommen von anderen Haushalten Bruttoeinkommen Obligatorische Transferausgaben Monetäre Transferausgaben an andere Haushalte Verfügbares Einkommen4) Übrige Versicherungen, Gebühren und Übertragungen Konsumausgaben Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke Alkoholische Getränke und Tabakwaren Gast- und Beherbergungsstätten Bekleidung und Schuhe Wohnen und Energie Wohnungseinrichtung und laufende Haushaltsführung Gesundheitsausgaben Verkehr Nachrichtenübermittlung Unterhaltung, Erholung und Kultur Andere Waren und Dienstleistungen Sporadische Einkommen5) Sparbetrag 1) Variationskoeffizient (VK): A sehr gut: < 1%. B gut: von ≥ 1% bis < 2%. C recht: von ≥ 2% bis < 5%. D genügend: von ≥ 5% bis < 10%. E schlecht: ≥ 10%. 2) Wegen Rundungsdifferenzen können aufaddierte Werte leicht vom Total abweichen. 3) Inklusive Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer aber ohne diejenigen der Arbeitgeber. 4) Der hier verwendete Begriff des verfügbaren Einkommens ist nicht kompatibel mit demjenigen der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung. 5) Die sporadischen Einkommen (erhaltene Geschenke, Verkäufe und Rückerstattungen) werden nicht in die Berechnung des Bruttoeinkommens einbezogen. B 15.2 2010 – In % 76.5 3.7 80.3 18.5 1.2 100.0 –27.5 –1.6 71.0 –5.8 –57.2 –6.8 –1.1 –5.8 –2.5 –15.6 –3.0 –2.9 –7.9 –1.9 –6.6 –3.1 4.2 12.2 2011 – 75.7 3.6 79.4 19.3 1.4 100.0 –27.5 –2.2 70.3 –6.0 –56.2 –6.8 –1.2 –5.5 –2.5 –15.4 –2.7 –2.7 –8.0 –1.8 –6.4 –3.3 4.5 12.6 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 68 11 Internet: www.statistik.admin.ch Detailhandelsumsätze nach Wirtschaftszweigen1) Okt. 2013 Index2) Veränderung in % gegenüber Vorjahresmonat Nominal Real Nominal 100.3 106.9 –0.3 0.1 99.3 106.1 –0.5 –0.2 100.4 102.3 –0.5 –0.1 98.8 108.0 –0.4 –0.2 Geräte der Informations- und Kommunikationstechnik 97.3 136.8 –4.1 –2.9 Sonstige Haushaltsgeräte, Textilien, Heimwerker- und Einrichtungsbedarf 99.6 106.5 3.4 3.8 Verlagsprodukte, Sportausrüstungen und Spielwaren 92.9 94.2 –1.1 –1.3 Total Detailhandel Total Detailhandel ohne Treibstoffe Detailhandel mit Nahrungsmitteln, Getränken, Tabakwaren Detailhandel mit Nicht-Nahrungsmitteln (ohne Treibstoffe), davon: Sonstige Güter Detailhandel an Verkaufsständen und auf Märkten; Versand- und Internet-Detailhandel Detailhandel mit Treibstoffen (Tankstellen) Real 99.1 107.1 –2.3 –1.7 103.9 113.7 0.1 0.2 115.9 106.4 3.4 4.9 1) Provisorische Werte. Verkaufstagsbereinigt, saisonbereinigt. 2) Jahresdurchschnitt 2010 = 100. 105 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 61 68 Internet: www.statistik.admin.ch Aktuelle Wirtschaftsdaten B 15.3 Detailhandelsumsätze nach Warengruppen1) Veränderungen in % gegenüber Vorjahr Quartalsdurchschnitte2) Okt. 2013 3/2012 4/2012 1/2013 2/2013 3/2013 Kumulative Werte2) Okt. 2012 20123) Total 0.9 2.2 –0.0 1.5 0.6 1.0 –0.1 2.9 1.0 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak 2.0 2.8 0.3 1.3 2.6 3.9 2.2 4.0 1.7 –0.9 –0.3 –6.9 2.0 –3.4 –2.3 –3.2 –2.5 –2.3 0.1 0.9 0.7 0.9 –0.3 0.0 –0.5 3.2 0.5 3.4 Nominelle Detailhandelsumsätze Bekleidung, Schuhe Übrige Gruppen Reale Detailhandelsumsätze Total 2.3 5.4 2.8 3.6 2.1 1.8 1.2 4.3 Nahrungsmittel, Getränke, Tabak 1.1 4.5 1.6 1.7 1.9 2.1 1.0 3.5 2.4 Bekleidung, Schuhe 4.1 7.9 0.5 6.8 1.2 1.5 0.6 2.2 4.0 Übrige Gruppen 2.3 4.5 3.9 4.0 2.2 2.0 1.8 5.6 3.6 1) Provisorische Ergebnisse. Verkaufstagsbereinigt. 2) Kumulierte Umsatzentwicklung in den Monaten des laufenden Jahres im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum. 3) Kumuliert. Quelle: BFS Info-Telefon: 032/713 61 68 Internet: www.statistik.admin.ch B 16 Tourismus B 16.1 Volkswirtschaftliche Bedeutung des Tourismus Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2008 2009 20101) 20111) Einnahmen von Ausländern in der Schweiz, in Mio. Fr. 15598 15377 15356 15185 Ausgaben von Schweizern im Ausland, in Mio. Fr. 11782 11847 11644 12128 3816 3530 3712 3058 5.1 5.5 5.2 5.12) 20122) 20101) 20111) 20122) –1.4 –0.1 –1.1 –1.3 0.6 –1.7 4.2 6.7 52.6 –7.5 5.2 –17.6 –33.2 … … … … … 2008 2009 14983 6.7 12942 –2.8 2042 … Fremdenverkehrsbilanz3) Überschuss, in Mio. Fr. Einnahmen von Ausländern in der Schweiz In % der Exporteinnahmen4) 1) Revidiert. 2) Provisorisch. 3) Gliederung nach IWF 1993. 4) Waren- und Dienstleistungsexporte, inkl. unterstellte Bankdienstleistungen (Fisim). B 16.2 Quelle: BFS Info-Telefon 032/713 66 38 Internet: www.statistik.admin.ch Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsformen %-Anteil am Total Logiernächte total (in 1000)1) Hotelbetriebe Kurbetriebe Veränderung in % gegenüber Vorjahr 2010 2011 2012 2010 2011 2012 2010 2011 2012 36208 35486 34766 100.0 100.0 100.0 1.7 –2.0 –2.0 35815 35095 34389 98.9 98.9 98.9 1.8 –2.0 –2.0 393 391 377 1.1 1.1 1.1 –3.5 –0.5 –3.6 Inländer 15765 15752 15690 43.5 44.4 45.1 2.2 –0.1 –0.4 Ausländer 20443 19734 19076 56.5 55.6 54.9 1.4 –3.5 –3.3 der vorhandenen Betten 36.0 35.5 35.0 – – – – – – der verfügbaren Betten 42.9 41.9 40.8 – – – – – – Bettenbesetzung in Hotellerie in % 1) Nur Hotel- und Kurbetriebe, Erhebung Hesta. Quelle: BFS Info-Telefon: 032 867 24 40 E-Mail: [email protected] Internet: www.statistik.admin.ch 106 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 16.3 Verwendungsseitig ausgelöste, direkt tourismuswirtschaftliche Effekte im Satellitenkonto Tourismus Schweiz 2008, zu laufenden Preisen Touristische Verwendung im Inland In Mio. Fr. Touristische Bruttowertschöpfung (BWS) In Mio. Fr. A. Tourismusspezifische Produkte 30205 14363 97.0 147279 7.1 A.1 Tourismuscharakteristische Produkte 25059 11116 75.1 113862 8.4 7285 3906 26.4 39842 11.8 4821 2329 15.7 36285 100.0 100.0 Gliederung 1. Beherbung 1.1 Hotellerie 1.2 Parahotellerie Anteil an gesamter touristischer BWS In % Tourismusbezogene Beschäftigung In Vollzeitäquivalenten Tourismusanteil an BWS In % 831 408 2.8 3557 1.3 Selbstbewohnte Ferienwohnungen 1633 1169 7.9 0 3.8 2. Verpflegung in Gaststätten und Hotels 5087 2452 16.6 39025 29.3 3. Transporte 8098 2438 16.5 16200 42.7 991 442 3.0 3007 23.0 1029 443 3.0 3375 97.4 726 312 2.1 3473 20.0 100.0 3.1a Eisenbahnen 3.1b Berg- und Spezialbahnen 3.2 Strassenverkehr 3.3 Schifffahrt 104 47 0.3 811 3.4 Luftverkehr 4704 1009 6.8 4512 87.3 3.5 Hilfsdienste 389 121 0.8 657 33.7 3.6 Vermietung von Transportfahrzeugen 4. Reisebüros und Tourismusverein1) 5. Kultur 155 64 0.4 366 31.0 2662 1517 10.2 12097 100.0 21.7 483 110 0.7 1910 5.1 Darstellende Kunst und Kultur 119 27 0.2 472 9.3 5.2 Museen und andere kulturelle Angebote 364 83 0.6 1438 38.3 19.6 6. Sport und Unterhaltung 987 433 2.9 3724 7. Diverse Dienstleistungen 457 260 1.8 1064 0.3 381 205 1.4 690 0.3 7.1 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 76 55 0.4 374 0.3 5146 3247 21.9 33417 4.6 Detailhandel1) 2427 1577 10.7 17391 8.0 Tankstellen1) 227 139 0.9 1531 27.3 1696 1164 7.9 11775 3.2 668 293 2.0 1445 2.4 7.2 Andere touristische Dienstleistungen A.2 Tourismusverwandte Produkte Gesundheitswesen Nachrichtenübermittlung Weitere touristische Dienstleistungen 128 74 0.5 1275 4.0 8643 440 3.0 2110 1.1 8643 440 3.0 2110 1.1 38848 14803 100.0 149389 6.1 Anteil des Tourismus an der volkswirtschaftlichen Bruttowertschöpfung (in %) … 2.9 … … … Anteil des Tourismus an der volkswirtschaftlichen Beschäftigung (in %) … … … 4.2 … B. Nicht tourismusspezifische Produkte Waren (inkl. Grosshandel) Total 1) Bruttomarge. Quelle: BFS Internet: www.statistik.ch 107 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten B 17 Kantone B 17.1 Kantonale Wirtschaftsdaten Zeitpunkt/ Zeitraum Einheit CH ZH BE LU UR SZ OW NW GL ZG FR 1.01.2014 Anzahl 2352 170 362 83 20 30 7 11 3 11 163 Vertreter im Nationalrat 2013 Anzahl 200 34 26 10 1 4 1 1 1 3 7 Fläche 2013 in km2 41285 1729 5959 1493 1077 908 491 276 685 239 1671 2004/2009 in % 35.9 41.7 42.6 53.5 24.2 40.6 36.9 37.0 30.0 43.4 56.3 Politische Gemeinden Landwirtschaftsfläche Bevölkerungsentwicklung Lebendgeborene 2012 in 1000 82.2 15.8 9.7 4.1 0.4 1.6 0.4 0.4 0.4 1.2 3.1 Gestorbene 2012 in 1000 64.2 10.5 9.3 2.9 0.3 1.0 0.3 0.3 0.4 0.7 1.9 Geburtenüberschuss 2012 in 1000 18.0 5.3 0.4 1.2 0.1 0.5 0.1 0.1 0.0 0.5 1.3 Wanderungssaldo 2012 in 1000 45.2 7.6 4.9 1.9 0.1 0.7 0.1 0.1 0.0 0.8 4.8 2012 in 1000 7996.9 1400.5 988.8 384.0 35.5 148.9 36.0 41.4 39.3 115.8 288.0 2012 in % 23.0 24.8 13.8 16.9 10.2 19.1 13.8 12.1 21.6 25.0 19.5 2011 pro km2 199 838 169 267 33 174 75 171 58 556 179 134511 Mittlere ständige Wohnbevölkerung1) Ausländer Bevölkerungsdichte2) Wohnungswesen Wohnungsbestand (approximativ) 2012 Anzahl 4177521 693922 533123 180578 17992 71762 19988 20452 21431 53947 Baubewilligte Wohnungen 2012 Anzahl 47900 11196 3523 1922 77 1242 381 198 207 904 1821 Neuerstellte Wohnungen 2012 Anzahl 45157 7659 3869 2542 147 1353 372 187 126 976 1999 Leerwohnungsziffer 1.06.2013 in % 0.96 0.60 1.23 0.70 0.67 0.74 0.65 2.37 1.60 0.35 0.66 2012 Anzahl 73727 15567 5747 3776 305 1708 338 247 87 1494 2570 Unternehmungen3) 2011 Anzahl 505364 91372 58156 21396 1715 11046 2620 3128 2545 15435 14826 Arbeitsstätten3) 2011 Anzahl 579413 103816 67980 24729 2081 12074 2931 3448 2908 16413 17280 Beschäftigte4) 2011 in % 4676203 943622 581820 217358 16241 70777 19757 20818 20279 101731 130308 18.1 Im Bau befindliche Wohnungen Industrie, Gewerbe, Energieversorgung 2011 in % 16.0 10.0 15.8 16.8 22.3 16.7 24.2 20.9 30.3 15.3 Baugewerbe 2011 in % 7.1 5.6 6.8 8.0 12.1 11.2 11.8 8.7 10.5 6.4 9.4 Handel, Rep. Gastgewerbe 2011 in % 19.0 18.2 17.8 19.6 18.4 22.2 21.4 19.3 17.1 23.6 20.0 Verkehr, Kommunikation 2011 in % 8.3 10.5 9.0 7.5 7.4 7.4 5.9 5.4 4.9 7.5 5.2 Kredit- und Versicherungsgewerbe 2011 in % 5.6 10.3 3.6 4.3 2.7 4.9 3.1 4.1 3.8 6.9 2.9 Immobilien, Informatik, Dienstl.f.Untern. 2011 in % 15.3 18.2 12.4 14.3 9.1 15.2 12.1 19.2 8.8 21.2 11.9 Öffentliche Verwaltung 2011 in % 4.0 3.4 7.7 3.3 5.4 3.2 3.8 3.2 3.0 3.0 4.6 Unterrichtswesen 2011 in % 6.8 7.5 6.3 7.7 5.5 3.8 4.5 5.2 4.9 5.1 9.1 Gesundheits- und Sozialwesen 2011 in % 12.7 11.4 14.7 12.9 12.9 10.6 9.2 9.4 12.4 7.0 13.3 Erbringung v.s. Dienstleistungen 2011 in % 5.1 4.9 5.9 5.6 4.5 4.9 3.9 4.5 4.3 3.9 5.6 Arbeitslose (Jahresdurchschnitt) 2013 Anzahl 136524 25262 12725 4180 233 1261 191 235 550 1352 4200 2334 Männer 2013 Anzahl 76279 14012 7165 2335 128 735 113 130 313 803 Frauen 2013 Anzahl 60245 11250 5561 1845 105 526 78 106 237 550 1866 Ganzarbeitslose 2013 Anzahl 119121 22073 10390 3620 217 1062 167 195 526 1163 3562 Teilweise Arbeitslose 2013 Anzahl 17403 3189 2336 561 15 199 24 41 24 189 638 Ausländer 2013 Anzahl 63325 11210 4495 1787 112 556 89 82 260 593 2022 2013 in %, VK6) 3.2 A 3.2 A 2.3 A 2A 1.3 C 1.5 B 0.9 C 1C 2.5 C 2.1 B 2.7 B Männer 2013 in %, VK6) 3.2 A 3.3 A 2.4 A 2B 1.2 C 1.5 C 1C 1C 2.6 C 2.3 C 2.8 B Frauen 2013 in %, VK6) 3.1 A 3.1 A 2.2 A 1.9 B 1.3 D 1.5 C 0.9 D 1C 2.4 C 1.9 C 2.7 B Anzahl 34766273 456834 Arbeitslosenquote (Jahresmittel)5) Tourismus Logiernächte in Hotels 2012 4579682 4721604 1757509 227991 594644 582418 208472 124220 287108 Ausländeranteil 2012 in % 54.9 72.8 52.4 62.3 64.6 36.7 54.6 54.1 17.8 53.6 36.9 2013 Anzahl 4254725 701419 504791 200121 18756 92766 21091 25341 22225 72770 168351 133 Personenwagen Medizinalbereich Ärzte im ambulanten Bereich 2012 Dichte7) 210 250 212 158 95 132 114 127 145 194 Zahnärzte 2012 Dichte7) 52 57 53 51 34 46 39 46 38 56 37 Apotheken 2012 Anzahl 1740 228 171 35 3 12 3 3 2 14 70 2005 in Mio. Fr. 10106 Volkseinkommen8) Volkseinkommen pro Einwohner Kantonsausgaben9) 405300 88928 43985 15622 1584 6849 1311 2865 2790 9971 in Fr. 54031 68804 45644 43910 45712 50170 39646 73286 73236 93753 39559 2012 in Mio. Fr. 80604.2 14482.2 10482.1 3005.4 404.1 1148.7 327.5 384.7 343.9 1273.3 3148.2 2005 Kantonseinnahmen9) 2012 in Mio. Fr. 78946.2 12622.8 10434.0 3071.5 404.0 1106.8 317.6 360.2 348.1 1326.5 3201.8 Saldo Einnahmen/Ausgaben 2012 in Mio. Fr. –1658.0 –1859.4 –48.1 66.1 –0.1 –41.9 –9.9 –24.5 4.2 53.2 53.6 Steuerbelastung10) Einkommen von 30000 Fr. 2012 in % 1.1311) 1.75 1.03 0.83 0.33 1.77 1.81 0.70 2.87 0.26 1.73 Einkommen von 50000 Fr. 2012 in % 4.2711) 4.20 5.28 5.09 5.39 3.91 5.24 3.84 6.19 1.75 5.32 Einkommen von 100000 Fr. 2012 in % 10.2311) 9.08 12.16 9.96 9.99 7.04 9.40 8.82 10.30 4.06 10.85 Einkommen von 200000 Fr. 2012 in % 18.0311) 16.68 20.53 16.65 15.15 12.89 14.42 15.05 17.10 10.04 19.51 2014 Index 100.0 117.7 74.5 78.9 61.2 158.9 85.0 127.3 68.4 243.8 75.5 Ressourcenindex 1) Die Mittlere ständige Wohnbevölkerung entspricht ab 2011 dem arithmetischen Mittel des Jahresanfangs- und Jahresendbestands der ständigen Wohnbevölkerung. 2) Ständige Wohnbevölkerung pro km2 (Gesamtfläche ohne Gewässer > 5 km2). 3) Provisorische Werte. 2. und 3. Sektor, Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT). 4) Provisorische Werte. 2. und 3. Sektor, Total Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Statistik der Unternehmensstruktur (STATENT). 5) Arbeitslose im Verhältnis zu den Erwerbspersonen gemäss Strukturerhebung zum Erwerbsleben 2010 der Eidg. Volkszählung (Total 4 322 899 Personen). 6) VK: Variationskoeffizient: A=0.0–1.0%, B=1.1–2.0%, C=2.1–5.0%, D=5.1–10.0%, E=10.1–16.5%, F=16.6–25.0%, G>25%. 108 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Aktuelle Wirtschaftsdaten SO BS BL SH AR AI SG GR AG TG TI VD VS NE GE JU 109 3 86 26 20 6 77 146 213 80 135 318 134 37 45 57 7 5 7 2 1 1 12 5 15 6 8 18 7 5 11 2 791 37 518 298 243 173 2026 7105 1404 991 2812 3212 5224 803 282 839 42.3 12.1 40.5 43.9 54.8 53.7 46.6 28.8 44.1 52.0 12.9 42.4 19.0 41.7 39.5 48.7 2.4 1.9 2.5 0.7 0.5 0.2 5.0 1.6 6.4 2.4 2.8 8.2 3.0 1.8 5.0 0.7 2.3 2.1 2.3 0.7 0.5 0.1 3.9 1.7 4.5 1.9 3.0 5.6 2.5 1.6 3.2 0.7 0.0 0.1 –0.2 0.2 0.0 0.0 0.0 1.0 –0.1 1.9 0.5 –0.2 2.7 0.6 0.1 1.9 1.7 0.4 0.4 0.6 0.0 –0.1 1.9 –0.6 5.3 3.0 3.9 5.8 2.5 0.3 2.0 0.3 258.1 186.8 275.9 77.5 53.4 15.7 485.1 193.7 622.8 254.1 339.3 730.2 319.4 173.9 461.8 70.7 19.9 33.3 19.9 23.8 14.6 10.1 22.3 17.1 22.6 22.4 26.5 31.9 21.4 23.7 39.5 12.8 325 5034 532 259 220 91 248 27 443 292 123 257 61 242 1874 84 126934 108557 133675 39100 27362 7285 238537 159070 291022 120319 222196 376472 230640 90353 221919 36374 887 122 739 409 207 28 1876 3072 3247 1510 3546 4472 4401 385 1404 124 1495 270 798 318 218 77 3131 1791 4578 2012 1877 4101 2677 536 1713 335 2.01 1.87 0.33 0.37 1.15 1.68 1.21 1.51 0.93 1.68 1.47 0.82 0.61 1.30 0.82 0.36 1571 500 1408 641 472 29 4418 2960 5765 2451 4734 8598 3776 747 3553 265 14418 14432 15568 5089 3802 1180 28361 14946 32768 15270 26466 44076 20358 10448 31603 4340 16581 16699 17726 5857 4238 1334 32734 17675 37828 17219 30220 50809 23765 12244 35707 5117 131253 184107 139454 41947 23689 7339 272118 118131 307975 120134 203140 393062 156210 98348 319568 37017 22.9 15.2 20.3 26.2 24.5 25.5 24.4 11.3 23.5 25.6 15.5 11.3 14.3 30.7 8.8 32.8 7.3 4.2 7.9 6.5 7.4 10.9 7.8 11.0 7.8 8.4 9.6 6.7 10.5 5.0 5.3 6.5 16.7 14.3 18.5 18.5 15.6 24.2 18.0 28.6 19.0 17.7 21.0 19.5 25.1 15.4 19.4 16.0 11.1 9.8 8.1 7.7 5.4 4.5 6.8 8.3 7.8 5.6 7.7 7.5 6.9 4.5 8.5 3.8 2.5 6.6 2.7 2.9 3.1 4.3 3.9 3.2 2.7 2.5 6.3 4.5 3.4 2.3 9.6 2.9 12.8 20.3 14.6 12.8 9.2 9.2 12.8 10.8 13.6 12.1 14.7 17.3 11.7 14.0 19.5 9.8 3.1 3.1 3.4 3.9 3.6 4.0 2.6 3.7 2.9 3.7 3.9 3.8 3.6 4.6 3.9 4.1 5.6 6.5 6.4 4.5 5.2 4.4 6.9 5.8 5.8 6.6 5.5 8.9 6.7 6.3 7.3 6.1 12.7 14.1 13.9 12.4 21.6 7.6 11.9 12.0 12.1 13.1 11.0 15.3 12.7 13.1 12.4 13.5 5.2 5.9 4.1 4.5 4.4 5.4 4.8 5.1 4.8 4.6 4.6 5.3 5.0 4.0 5.4 4.5 3884 3504 3958 1149 502 122 6531 1870 9947 3508 7261 18723 6553 4665 12804 1353 2157 2035 2265 683 282 62 3542 1093 5355 1881 4227 10527 3826 2663 6870 745 1728 1468 1694 466 220 60 2989 776 4592 1628 3034 8196 2728 2002 5933 608 3144 3024 3202 1051 438 105 5886 1689 8586 2946 6370 16456 6010 4115 11934 1192 741 480 757 99 64 17 645 181 1361 562 891 2267 543 550 870 161 1627 1771 1475 544 194 46 3173 1036 4564 1653 3639 9692 3575 2204 6481 446 2.7 B 3.7 B 2.7 B 2.8 C 1.7 C 1.4 D 2.4 A 1.7 B 2.8 A 2.5 B 4.5 B 5A 4B 5.2 B 5.5 A 3.8 C 2.7 B 4.1 C 2.9 B 3C 1.7 C 1.2 D 2.4 B 1.8 B 2.8 A 2.4 B 4.7 B 5.3 A 4.3 B 5.6 C 5.5 B 3.8 C 2.7 B 3.3 C 2.5 B 2.4 C 1.7 C 1.7 D 2.5 B 1.6 C 2.9 B 2.6 B 4.3 B 4.7 B 3.7 B 4.8 C 5.4 B 3.8 C 363123 1081907 268149 130252 126970 160538 1036104 5064195 687316 413369 2300023 2455009 3986169 234092 2812080 106495 48.6 71.0 47.3 50.9 28.6 16.0 45.3 43.7 48.5 38.7 41.8 59.2 46.4 46.1 80.7 16.3 148322 66805 142222 43024 29696 8808 264860 106006 364771 155407 215106 391740 201380 94890 219275 40942 160 330 281 196 161 108 177 173 157 148 201 238 151 201 361 155 46 83 50 41 183 38 51 48 46 35 65 51 39 50 56 21 28 74 44 13 5 1 52 43 117 25 190 247 115 55 170 20 11564 21946 14160 4086 2317 688 20680 9441 27913 10512 13316 35102 11114 8425 27443 2585 46844 115178 53502 55126 44215 45936 44866 49355 49209 44918 41335 52901 38385 49775 62839 38070 1991.3 4110.5 2731.8 666.0 455.6 141.3 4143.2 2284.4 4347.6 1682.0 3293.1 8120.0 2999.7 1982.6 8591.0 973.8 1961.1 4267.9 2355.3 630.3 424.2 138.8 3877.5 2373.9 4629.7 1699.8 3224.7 8547.0 3168.3 1970.2 8378.6 965.6 –30.2 157.4 –376.6 –35.7 –31.4 –2.5 –265.7 89.5 282.1 17.8 –68.4 427.0 168.7 –12.4 –212.3 –8.2 2.52 0.00 1.01 1.62 2.07 2.36 0.37 0.00 0.90 0.00 1.07 0.00 1.50 1.87 0.08 0.81 7.05 0.76 2.61 5.42 6.05 4.74 4.24 2.63 3.65 3.19 2.90 3.56 5.80 6.08 0.21 5.84 12.71 12.44 10.13 10.85 11.01 8.72 11.40 9.04 9.40 9.69 9.02 13.38 9.84 14.51 8.73 13.38 20.68 20.98 20.08 18.81 18.53 15.37 20.11 17.25 17.40 17.09 19.04 21.01 19.46 23.71 19.60 21.77 79.4 146.1 101.6 103.9 84.8 84.0 79.5 84.4 89.1 78.0 100.8 108.4 70.4 90.2 147.0 62.5 7) Pro 100000 Einwohner. 8) Provisorische Werte. 9) Konsolidierte Rechnungen der Kantone. Total inkl. Konkordate, bereinigt um Doppelzählungen. 10) Kantons-, Gemeinde- Kirchen- und Direkte Bundessteuer: Verheirateter Alleinverdiener ohne Kinder. 11) Mittlere ungewogene Belastung inkl. Direkte Bundessteuer. 109 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Quellen: BFS/SECO/EFV/ESTV Aktuelle Wirtschaftsdaten Stichwortverzeichnis Ärzte B17.1 Aktienindex B4.7 Apotheken B17.1 Arbeitslosenquote A11/B8.4/B8.5/B8.8/B8.11/B17.1 Arbeitslosenversicherung B11 Arbeitsmarkt Arbeitslose, Anzahl A11/B8.4/B8.6/B8.9/B8.10/B8.11/B17.1 Arbeitslosenquote international A11 Schweiz A11/B8.4/B8.9/B8.12/B17.1 Ausl. Arbeitskräfte, erwerbstätige B8.2 Ausl. Arbeitskräfte, Einwanderung B8.3 Berufsausbildung B12.2/B12.4/B12.5 Beschäftigung B14.2/B14.3/B17.1 Jugendarbeitslosigkeit B8.5 Kurzarbeit B8.7 Langzeitarbeitslose B8.9 Offene Stellen B8.6 Arbeitszeit B9 Arbeitsvolumenstatistik B9.1 Betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit B9.2 Ausfuhr B3.1–B3.4 Ausländer, erwerbstätige B8.2 Ausländische Arbeitskräfte: Einwanderung B8.3 Auslandvermögen der Schweiz B3.8 Aussenwirtschaft B3 Aussenhandel nach Ländern und Ländergruppen B3.4 Aussenhandel nach Verwendungszweck B3.2 Aussenhandel nach Warenarten B3.3 Handelsbilanzsaldo B3.1 Schweiz: Übersicht B3.1 Terms of Trade B3.1 Welthandelsvolumen A3 Zahlungsbilanz B3.5 Banken B4.4 Berufsausbildung B12.2/B12.4/B12.5 Beschäftigung B14.2/B14.3/B17.1 Betreibungen B14.4 Betriebs- und Unternehmensstruktur B14 Bevölkerung international A9 Schweiz A9/B7/B17.1 Ausländer nach Aufenthaltskategorien B7.7 Bilanz der Jahresaufenth. und Niedergelassenen B7.5 Bilanz der ständigen Wohnbevölkerung B7.1 Jahresaufenth. und Niedergelassene nach Staatsangehörigkeit B7.6 Sozioökonomische Daten B7.3 Wohnbevölkerung nach Alter und Heimat B7.2 Wohnbevölkerung nach Sprache B7.4 Bildung Berufsausbildung B12.2/B12.4/B12.5 Bildungsstand der Bevölkerung B12.1 Diplome bzw. Schulabschlüsse B12.2 Lehrlinge B12.5 Maturanden B12.2 Schüler und Studenten B12.3 Studenten nach Fachrichtungen B12.7 Studenten nach Hochschulen B12.6 Börse B4.7 Bruttoinlandprodukt A1/B1 Bundesfinanzen B6 Detailhandelsumsätze nominal/real B15.2/B15.3 Einfuhr B3.1–B3.4 Einwanderung ausländischer Arbeitskräfte B8.3 Ertragsbilanz A4/B3.5 Erwerbstätige Ausländer B8.2 Erwerbstätigkeit A10/B8.1 Finanzen, öffentliche B6 Forschung und Entwicklung A12/B13 Fremdenverkehrsbilanz B16.1 Geld-, Kapital- und Devisenmarkt B4 Banken B4.4 Börse B4.7 Geldmenge B4.1 Geld- und Kapitalmarktsätze A6/B4.5 Kapitalmarktbeanspruchung B4.6 Kredittätigkeit im Inland B4.3 Nationalbank, schweizerische B4.2 Wechselkurse A7/B4.8 Gemeinden Anzahl B17.1 Finanzen B6.1/B6.2 Handelsbilanzsaldo B3.1 Haushaltseinkommen und -ausgaben B1/B15.1 Index Aktienindex B4.7 Baukostenindizes, Regionale B5.2 Baupreisindex, Schweizerischer B5.2 Importpreisindex B5.2 Krankenversicherungsprämien-Index B11.5 Landesindex der Konsumentenpreise A5/B5.1 Mittelwertindex Aussenhandelsstatistik B3.1 Nominallohnindex und Reallohnindex B10.3/B10.4 Produktionsindex B2.1 Produzentenpreisindex B5.2 Ressourcenindex der Kantone B17.1 Sammelindex der vorlaufenden Indikatoren der Konjunktur A2 Swiss Performance Index B4.7 Investitionen Ausrüstungsinvestitionen B1.1/B1.2/B1.5–B1.8 Bauinvestitionen B1.1/B1.2/B1.5–B1.8 Abkürzungsverzeichnis AHV ALV ARE ASTRA BAFU BAG BAK Alters- und Hinterlassenenversicherung Arbeitslosenversicherung Bundesamt für Raumentwicklung Bundesamt für Strassen Bundesamt für Umwelt Bundesamt für Gesundheit BAK Basel Economics Bundesamt für Kultur BAKOM Bundesamt für Kommunikation BAP Bundesamt für Polizei BAV Bundesamt für Verkehr BAZL Bundesamt für Zivilluftfahrt BBG Berufsbildungsgesetz BBT Bundesamt für Berufsbildung und Technologie Bevnat Natürliche Bevölkerungsbewegung BFE Bundesamt für Energie BFM Bundesamt für Migration BFS Bundesamt für Statistik BIP Bruttoinlandprodukt BIT Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIZ Bank für Internationalen Zahlungsausgleich BJ Bundesamt für Justiz BK Bundeskanzlei BPV Bundesamt für Privatversicherungen BLW Bundesamt für Landwirtschaft BSV Bundesamt für Sozialversicherung BUR Betriebs- und Unternehmensregister BVG BG über berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge BWL Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung BWO Bundesamt für Wohnungswesen BZ Betriebszählung Créa Institut Créa de macroéconomie appliquée de l’université de Lausanne DEZA Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit EBK Eidg. Bankenkommission EDA Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten EDI Eidg. Departement des Innern EFD Eidg. Finanzdepartement Efta European Free Trade Association EFV Eidg. Finanzverwaltung EG Europäische Gemeinschaft EJPD Eidg. Justiz- und Polizeidepartement Espop Statistik des jährlichen Bevölkerungsstandes ESTV Eidg. Steuerverwaltung 110 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 Kantone B17.1 Finanzen der Kantone B6.1/B6.2/B6.5/B17.1 Kantonale Wirtschaftsdaten B17.1 Ressourcenindex der Kantone B17.1 Steuerbelastung B17.1 Konkurse B14.4 Konsum Detailhandelsumsätze B15.2/B15.3 Privater Konsum B1/B15 Konsumentenpreise international A5 Schweiz A5/B5.1 Krankenversicherungsprämien-Index B11.5 Logiernächte in der Hotellerie B16.2/B17.1 Löhne B10 Bruttolohn nach Wirtschaftszweigen B10.1 Lohnentwicklung (Abschnitt Noga) B10.2 Nominal- und Reallohnindex B10.3/B10.4 Nationalbank, Schweizerische B4.2 Nationale Buchhaltung B1 Bruttoinlandprodukt A1/B1 Öffentliche Finanzen B6 Bund: Einnahmen B6.1/B6.2/B6.4 Ausgaben B6.1/B6.2/B6.3 Finanzen von Bund, Kantonen und Gemeinden B6.1/B6.2/B6.5 Fiskalquote B6.1 Staatsquote B6.1 Personenwagen B17.1 Produktion Industrieproduktion B2.1 Schweizerische Exportrisikoversicherung (SERV) B3.9 Sozialversicherungen B11 Steuerbelastung der Kantone B17.1 Tourismus B16 Angebot und Nachfrage nach Beherbergungsformen B16.2 Fremdenverkehrsbilanz B16.1 Logiernächte in der Hotellerie B16.2/B17.1 Unternehmen nach Rechtsform B14.4 Unternehmen nach Sektoral- und Branchenstruktur B14.1 Unternehmen nach Voll- und Teilzeitbeschäftigten B14.3 Unternehmen, neue und Beschäftigte nach Wirtschaftszweigen B14.2 Volkseinkommen B17.1 Volkwirtschaftliche Gesamtrechnung B1 Wachstum A1/B1 Wechselkurse A7/B4.8 Zahlungsbilanz B3.5 Zahnärzte B17.1 Zinssätze International A6 Schweiz A6/B4.5 ETHL ETHZ EU EZB EZV FAO F&E GAV Hesta HTL IAO IB IEA IGE IMF IV KMU KOF KTI Neat Noga OECD Opec Osec OZD PHS RAV Sake SBF SECO SERV SHAB SNB SSUV STATENT SUVA UN UVEK VBS VZ WBF WEKO WHO WTO ZAR Eidg. Technische Hochschule Lausanne Eidg. Technische Hochschule Zürich Europäische Union Europäische Zentralbank Eidg. Zollverwaltung Food and Agriculture Organization of the UN Forschung und Entwicklung Gesamtarbeitsvertrag Beherbergungsstatistik Höhere Technische Lehranstalt Internationale Arbeitsorganisation Integrationsbüro EDA/EVD Internationale Energieagentur Eidg. Institut für Geistiges Eigentum International Monetary Fund Invalidenversicherung Kleine und mittlere Unternehmen Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich Kommission für Technologie und Innovation Neue Eisenbahn-Alpentransversale Nomenclature générale des activités économiques Organization for Economic Cooperation and Development Organization for Petroleum Exporting Countries Business Network Switzerland Oberzolldirektion Pädagogische Hochschule St.Gallen Regionale Arbeitsvermittlungszentren Schweiz. Arbeitskräfteerhebung Staatssekretariat für Bildung und Forschung Staatssekretariat für Wirtschaft Schweizerische Exportrisikoversicherung Schweiz. Handelsamtsblatt Schweiz. Nationalbank Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung Statistik der Unternehmensstruktur Schweiz. Unfallversicherungsanstalt United Nations Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Eidg. Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport Volkszählung Eidg. Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung Wettbewerbskommission Word Health Organization World Trade Organization Zentrales Ausländerregister Stellungnahmen Wirtschaftspolitische Agenda Wirtschaftspolitische Agenda Entscheidungen der Kommissionen (2. Dezember 2013 bis 2. Februar 2014) 116 Vollständige Titel der Dossiers Änderungen in der Agenda auf einen Blick •Aufgrund wiederholten Nichteintretens wird das Dossier Mehrwertsteuerreform aus der Agenda gelöscht. •Neues Dossier: Finanzmarktinfrastrukturgesetz. •Weiterbildungsgesetz: Annahme durch den NR und die WBK-S. •Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten GAFI- Empfehlungen: Die RK-S nimmt die Beratungen auf. 1 Teilrevision des Kartellgesetzes (KG) 2 Energiestrategie 2050 und ökologische Steuerreform 3 Totalrevision des Bundesgesetzes über die wirtschaftliche Landesversorgung (LVG) 4 Reform der Altersvorsorge 2020 5 Reform zur Umsetzung der 2012 revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (GAFI) 6 Protokoll über die Ausdehnung des Freizügigkeits abkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten auf Kroatien Diverse Abkürzungen APK: BR: DV: FK: KVF: NR, N: RK: SGK: SR, S: UREK: WAK: WBK: Aussenpolitische Kommission Bundesrat «Die Volkswirtschaft» Finanzkommission Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen Nationalrat Kommission für Rechtsfragen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Ständerat Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie Kommission für Wirtschaft und Abgaben Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur Entscheidungen des Bundesrates Entscheidungen der Räte 13.12. Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen: Der BR verabschiedet die Botschaft über das Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten Empfehlungen der Groupe d’action financière (Gafi) zuhanden des Parlaments. Die Vorlage erlaubt eine wirksamere Bekämpfung der Geldwäscherei und trägt der Entwicklung der internationalen Finanzkriminalität Rechnung. Der BR will zudem eine interdepartementale Arbeitsgruppe einsetzen. 11.12. Weiterbildungsgesetz: Der NR stimmt der Vorlage mit 108 zu 57 Stimmen bei 15 Enthaltungen zu. Das Gesetz ist als Rahmengesetz konzipiert und soll Leitlinien im Bereich der Weiterbildung festlegen. Der Rat ist seiner Linie bei der Beratung des neuen Weiterbildungsgesetzes treu geblieben. Er will von einer Woche bezahltem Weiterbildungsurlaub pro Jahr oder anderen Pflichten für Arbeitgeber nichts wissen. Damit bleibt die Weiterbildung Privatsache. Die Vorlage geht nun in den SR. (2. Dezember 2013 bis 2. Februar 2014) (Wintersession, 2. bis 13. Dezember 2013) 13.12. Finanzmarktinfrastrukturgesetz: Der BR eröffnet die Vernehmlassung zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Das Gesetz passt die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten den Entwicklungen des Marktes und internationalen Vorgaben an. Es stärkt damit nachhaltig die Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz. Die Vernehmlassung dauert bis 31. März 2014. 37 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 10.01. Bundesgesetz zur Umsetzung der revidierten GAFI- Empfehlungen: Die RK-S tritt einstimmig auf den Entwurf des BR ein. Der Entwurf enthält insbesondere die folgenden fünf Neuerungen gegenüber dem geltenden Recht: − Verbesserung der Transparenz bei den juristischen Personen und den Inhaberaktien; − Verschärfung der Pflichten der Finanz intermediäre; − Ausdehnung des Begriffs der politisch exponierten Personen (PEP); − Einführung einer Vortat für schwere Fälle im Bereich der direkten Steuern; − obligatorischer Beizug eines Finanzintermediärs für Barzahlungen über 100'000 Franken. Die Kommission wird die Detailberatung an ihren nächsten Sitzungen vornehmen. 21.01. Energiestrategie 2050: Die UREK-N nimmt die Detailberatung der Vorlage zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 in Angriff. Sie lehnt einen Antrag auf Rückweisung der Vorlage an den BR mit 14 zu 11 Stimmen ab. Eine Minderheit verlangt vom BR, gleichzeitig mit dem ersten auch das zweite Mass nahmenpaket dem Parlament vorzulegen und dabei eine Strategie aufzuzeigen, wie die Stromerzeugung aus Wasserkraft langfristig gesichert werden kann. Eine weitere Minderheit fordert vom BR ein Gesamtpaket zur Energiestrategie 2050 inklusive Strommarktöffnung, ökologischer Steuerreform und einer umfassenden Stromnetzstrategie. In den Beratungen zum ersten Kapitel des Energiegesetzes beschliesst die Kommission mit 12 zu 12 Stimmen und Stich entscheid des Präsidenten, auf die Formulierung von Verbrauchszielen in der Vorlage zu verzichten. Entsprechend streicht die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch die Bestimmungen zur Zielanpassung. Überdies lehnt eine Kommissionsmehrheit mit 14 zu 10 Stimmen die Bestimmung ab, wonach beim Bau von neuen fossil-thermischen Kraftwerken sowie bei einer Erweiterung oder Erneuerung von bestehenden die kantonale Behörde vorgängig prüfen muss, ob die damit produzierte Energie nicht aus erneuerbaren Energien gewonnen werden kann. Die Gesetzgebung der Kantone sei zu unterschiedlich und demnach eine Ungleichbehandlung bei der Planung von fossil-thermischen Kraftwerken nicht zu vermeiden. Eine Minderheit unterstützt im Sinne der Ausrichtung der Energiestrategie die Regelung, wie sie der BR in der Vorlage vorsieht. Die neue Rolle des KMU-Forums als Kontrollorgan bei der Regulierungskostenmessung 28.01. Kartellgesetzrevision: Die WAK-N hat die Detail beratung abgeschlossen und spricht sich in der Gesamtabstimmung mit 16 zu 9 Stimmen gegen diese Vorlage aus. Die Gründe dieser Ablehnung sind unterschiedlich: Die einen begründen ihren Entscheid damit, dass in der Detailberatung Bestimmungen aus der Vorlage gestrichen worden sind, die in ihren Augen für die Stärkung des Wettbewerbs und die Bekämpfung der Schweizer Hochpreisinsel von zentraler Bedeutung sind. Die andern lehnen die Vorlage ab, weil sie einerseits das geltende Recht für genügend halten und weil es andererseits noch keine Rechtspraxis gibt, womit eine Revision verfrüht wäre. Die Ablehnung der Vorlage kommt formell einem Antrag an den NR gleich, nicht auf die Vorlage einzutreten. Dieser wird sich in der Frühjahrssession mit der Vorlage befassen. Das KMU-Forum hat die Arbeiten 28.01. Weiterbildungsgesetz: Nach den lebendigen Debatten im NR berät die WBK-S ihrerseits die Vorlage. Sie folgt mehrheitlich den Beschlüssen des NR, empfiehlt dem SR aber in einigen Punkten, bei der bundesrätlichen Vorlage zu bleiben. So streicht die Kommission einstimmig die vom NR beschlossene Verpflichtung der Kantone, Berufsberatung und Orientierung für alle kostenlos zugänglich zu machen. Ebenso kommt die Kommission im Artikel zur Verantwortung auf die bundesrätliche Version zurück und nimmt die öffentlichen und privaten Arbeitgeber erneut in den Gesetzestext auf. Weiter entscheidet sich die Kommission mit 8 gegen 5 Stimmen dafür, die Organisationen der Arbeitswelt (OdA) in der Anrechnung von Bildungsleistungen nicht – wie vom NR beschlossen – explizit im Gesetzestext zu erwähnen. Zudem spricht sie sich dagegen aus, dem Bund die Möglichkeit zu geben, Projekte zur Entwicklung der Weiterbildung sowie zu Sensibilisierungsmassnahmen finanziell zu unter stützen. Schliesslich beschliesst die WBK-S, die Finanzhilfen an die Organisationen der Weiterbildung nicht auf vier Jahre zu beschränken. Die Kommission befasst sich zudem mit neuen Einzelanträgen. Sie lehnt unter anderem den Antrag ab, den Arbeitnehmenden jährlich einen bezahlten Weiterbildungs urlaub von bis zu drei Tagen zu gewähren (Obligationenrecht). Die Kommission nimmt das Gesetz einstimmig an und überweist es an den Ständerat zur m Beratung für die Frühjahrsession. tenevaluation für neue Regulie- 38 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 zur Umsetzung der Postulate Fournier und Zuppiger eng begleitet. Seine Mitglieder waren in verschiedenen Arbeitsgruppen vertreten, sei es zur Messung der Regulierungskosten, zur Identifizierung von Entlastungsmöglichkeiten oder zur Formulierung von Verbesserungsvorschlägen. Das Forum nimmt neu auch die Rolle eines Kontrollorgans bei der Kosrungsvorhaben ein. Das KMU-Forum ist eine ausserparlamentarische Kommission, die auf administrative Entlastung spezialisiert ist. In dieser Eigenschaft war es an den Arbeiten zur Umsetzung der Postulate Fournier und Zuppiger durchwegs beteiligt. In einer ersten Phase hat sich das Forum zur Wahl und Prioritätensetzung der zu untersuchenden Regulierungsbereiche geäussert und bei der Erarbeitung der harmonisierten Erhebungsmethode mitgewirkt. Da die Kommissionsmitglieder als Unternehmer über eine grosse praktische Erfahrung verfügen, haben sie an verschiedenen Workshops teilgenommen. Dabei ging es um die Kostenerhebung, aber auch um das Eruieren von Einsparpotenzialen und das Formulieren von Verbesserungsvorschlägen. Das KMU-Forum konnte somit sicherstellen, dass die legitimen Anliegen und Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) während der gesamten Arbeiten mitberücksichtigt wurden. Ein neues Mandat als Kontrollorgan Eric Jakob Ko-Präsident des KMUForums, Botschafter, Leiter der Direktion für Standortförderung, Staatssekretariat für Wirtschaft SECO, Bern Der Bundesrat hat das Mandat des KMUForums mit einer Kontrollfunktion ergänzt. Seither muss das Forum in Vernehmlassungsverfahren sicherstellen, dass die Verwaltungsstellen die Regulierungskosten abgeschätzt und die KMU-Verträglichkeit der neuen Regulierungen analysiert haben. Die Verwaltungsstellen sind dazu angehalten, diese Aspekte im Rahmen der Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) zu evaluieren und die entsprechenden Resultate im erläuternden Bericht oder in der Botschaft zu präsentieren. Falls das KMU-Forum diesbezüglich Lücken feststellt, muss es dies in seiner Stellungnahme erwähnen. Gemäss dem neuen RFA-Handbuch ist bei allen Regulierungsvorhaben, die mehr als 10 000 Unternehmen betreffen und bei denen eine Erhöhung ihrer administrativen Belastung absehbar ist, eine detaillierte Kostenschätzung und ein KMU-Verträglichkeitstest obligatorisch. Die Regulierungskosten – Personal- und Investitionskosten sowie finanzieller Aufwand – müssen im Detail erhoben werden. Davon abzuziehen sind die Kosten, die sich aus der normalen Tätigkeit der Unternehmen ergeben und nicht aufgrund der Regulierung anfallen (wie die Basisbuchhal- 33 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 tung). Opportunitäts- und Produktsubstitutionskosten sowie Kosten aufgrund von Verzögerungen sind schwierig exakt zu beziffern und deshalb nur auf qualitativer Ebene zu berücksichtigen. Nicht Gegenstand der Prüfung sind gemäss RFA-Handbuch Unterlassungspflichten (Verbote) und Duldungspflichten (Erlaubnisse für Dritte). Keine übermässige Belastung der KMU Die mit den Regulierungsvorhaben betrauten Stellen müssen einen KMU-Verträglichkeitstest bei ungefähr zwölf sorgfältig ausgewählten Unternehmen durchführen. Interviews mit den Verantwortlichen liefern die Information darüber, wie sich der Staat verhalten soll. Diese Resultate sind zwar statistisch nicht relevant, sie tragen aber dazu bei, Probleme in der Praxis aufzudecken. Unternehmen haben eine Vielzahl an Regulierungen zu beachten. Der Bundesrat will sicherstellen, dass die Unternehmen durch die administrative Belastung nicht in ihrer Handlungsfreiheit eingeschränkt und überflüssige Investitionen vermieden werden. Die wichtigsten Resultate der KMU-Tests müssen von nun an in den erläuternden Berichten der Verwaltungsstellen enthalten sein. Der KMU-Test bleibt aber dem KMUForum für seine eigenen Arbeiten vorbehalten, insbesondere für den Fall, dass sich die durchgeführten Analysen als ungenügend erweisen. Das KMU-Forum hat mit grossem Interesse und Enthusiasmus an den Arbeiten zur Erfüllung der Postulate Fournier und Zuppiger mitgewirkt. Es ist zu hoffen, dass die Bestrebungen zur administrativen Entlastung weitergeführt werden, sei es in diesem Rahmen oder im Rahmen eines neuen Mandats des Bundesrates oder des Parlaments. Das KMU-Forum wird sich aber weiterhin auf seine Hauptmission konzentrieren, nämlich Regulierungsvorhaben aus Sicht der KMU zu beurteilen und zu überprüfen, ob die Kostenevaluationen durchgeführt wurden. Denn es ist viel einfacher und rationeller, Regulierungen vorgängig zu korrigieren, als sie im Nachhinein zu revidieren. Serie Wirtschaftspolitische Agenda Wirtschaftspolitische Agenda Wirtschaftspolitische Agenda Stand 2. Februar 2014 Dossiers Start Botschaft Erstrat Zweitrat Differenz- Vernehmlassung bereinigung Kommission Plenum Kommission Plenum Schluss- Referendum Informationen abstimmung im Internet in eidg. Räten Beiträge in: «Die Volkswirtschaft» Revision des Kartellgesetzes1 30.06.2010 30.03.2011 23.09.2011 22.02.2012 WAK-S: Beratung abgeschlossen (28.02.2013) SR: Beratung abgeschlossen (21.03.2013) WAK-N: Nicht- eintreten (28.01.2014) www.seco.admin.ch DV 04-2010, S. 4 ff. DV 03-2012, S. 56 ff. Energiestrategie 20502 28.09.2012 04.09.2013 UREK-N: Laufende Beratung www.bfe.admin.ch DV 11-2012, S. 3. ff. Weiterbildungsgesetz 09.11.2011 16.05.2013 WBK-N: Beratung NR: Beratung abgeschlossen (11.10.2013) abgeschlossen (11.12.2013) WBK-S: Beratung abgeschlossen (28.1.2014) www.sbfi.admin.ch www.efd.admin.ch Unternehmenssteuerreform III 17.05.2013 (Zwischenbericht) Revision des Landes- versorgungsgesetzes3 20.02.2013 www.wbf.admin.ch Altersvorsorge 20204 20.11.2013 www.efd.admin.ch DV 09-2013, S. 3 ff RK-S: Laufende Beratung www.sif.admin.ch DV 01-02-2014, S. 48 ff. Bundesgesetz zur 04.09.2013 13.12.2013 Umsetzung der revidierten GAFI-Empfehlungen5 Finanzmarkt- infrastrukturgesetz 13.12.2013 www.wbf.admin.ch Revision des Umweltschutzgesetzes 27.06.2013 www.bafu.admin.ch Ausdehnung des Freizügig- keitsabkommens auf Kroatien6 28.08.2013 www.bfm.admin.ch Quelle: Die Volkswirtschaft / Weitere Quellen: www.parlament.ch; www.bk.admin.ch 34 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 35 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014 36 Die Volkswirtschaft Das Magazin für Wirtschaftspolitik 1/2-2014