Offenlegungsbericht 2014 gem. Artikel 431 ff der EU Verordnung

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Offenlegungsbericht 2014 gem. Artikel 431 ff der EU Verordnung
Allgemeine Beamten Kasse Kreditbank AG – Offenlegungsbericht 2014 gem. Art. 431 ff der CRR
Offenlegungsbericht 2014
gem. Artikel 431 ff der EU Verordnung 575/2013
Ó ABK Kreditbank AG
Allgemeine Beamten Kasse Kreditbank AG – Offenlegungsbericht 2014 gem. Art. 431 der CRR
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung…………………………………………………………………………………………………………………………………….3
2. Anwendungsbereich (Art. 436)…………………………………………………………………………………………………….3
3. Risikomanagement (Art. 435)..…………………………………………………………………………………………………….3
3.1. Risikostrategie……………………………………………………………………………………………………………………………3
3.2. Ziele des Risikomanagements……………………………………………………………………………………………………4
3.3. Leitlinien für die Risikoabsicherung und -minderung…………………………………………………………….….4
3.4. Risikoüberwachung……………………………………………………………………………………………………………………7
3.5. Risikoberichtswesen………………………………………………………………………………………………………………….7
3.6. Angaben zur Unternehmensführung…….…………………………………………………………………………..…….8
4. Eigenmittelausstattung (Art. 437 und 438 CRR) ..…………………………………………………..…………………..8
4.1. Eigenmittelstruktur……………………………………………………………………………………………………………………8
4.2. Regulatorische Kapitalausstattung und Adäquanz…...............................................................9
5. Risikomanagement einzelner Kreditarten…............................................................................9
5.1. Adressausfallrisiken (Art. 442 CRR) .…………………………………………………………………………………………9
5.2. Marktrisiken (Art. 445 CRR) .…………………………………………………………………………………………………….9
5.3. Liquiditätsrisiken ………………………………………………………………………………………………………………………9
5.4. Operationelle Risiken (Art. 446 CRR)………………………………………………………………………………………….9
5.5. Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449 CRR)……………………………………………………………………..9
5.6. Inanspruchnahme von „External credit assessment Institutions“-ECAI (Art. 444 CRR)……………10
6. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR) ……..…………………………………………………………………..10
7. Vergütungspolitik (Art. 450 CRR) ……………………………………………………………………………………………….10
7.1. Zuständigkeiten für die jeweiligen Vergütungen……………………………………………………………………..10
7.2. Zusammensetzungen der Vergütungen des Vorstandes ……………………………………………………….11
7.3. Zusammensetzung der Vergütungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter………………………….11
8. Ergänzende Angaben nach § 26 a KWG ……………………………………………………………………………………….11
8.1. Die rechtliche und organisatorische Struktur des Instituts ……………………………………………………….11
8.2. Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des Instituts…………………………………….12
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1. Einleitung
Der vorliegende Offenlegungsbericht zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2014 wurde erstmals
gemäß den zum 01. Januar 2014 in Kraft getretenen neuen aufsichtsrechtlichen Anforderungen des
Basel III Regelwerkes erstellt. Dieses wurde über die EU Verordnung Nr. 575/2013 „Capital
Requirements Regulation“ (CRR) sowie die EU Richtlinie 2013/36 „Capital Requirements Directive“
(CRD IV) in europäisches Recht umgesetzt. Der vorliegende Bericht gibt ein umfassendes Bild über
das aktuelle Risikoprofil und das Risikomanagement der Allgemeine Beamten Kasse Kreditbank AG
(nachfolgend ABK).
Er umfasst weiterhin insbesondere Angaben über
·
·
·
·
die Unternehmensstruktur,
die Eigenmittelausstattung,
das Risikomanagementsystem
und die Vergütungspolitik.
2. Anwendungsbereich (Art. 436)
Der Anwendungsbereich umfasst ausschließlich die ABK mit Sitz in Berlin. Das übergeordnete
Unternehmen ist die Allgemeine Beteiligungs-und Kapitalgesellschaft mbH. Die ABK besitzt diverse
Beteiligungen, davon sind jedoch keine wesentlich. Die Zweigstellen der ABK sind von der
Offenlegung nicht betroffen.
3. Risikomanagement (Art. 435)
Die ABK verfügt über ein Risikomanagement, welches unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs,
der Komplexität und des Risikogehalts der durchgeführten Geschäftsaktivitäten an den
Anforderungen der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) ausgerichtet und
etabliert ist. Das Risikomanagementsystem wird entsprechend nationalen sowie internationalen
Vorgaben, vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells, kontinuierlich weiterentwickelt.
Die auf Unternehmensprofil sowie Geschäftsstrategie eingerichteten Risikomanagementverfahren
und -systeme befinden sich in Einklang mit den aufsichtsrechtlichen Anforderungen.
3.1 Risikostrategie
Die Festlegung der Risikomanagementziele ist originäre Aufgabe des Vorstandes, der sich hierbei
vom Risikocontrolling beraten und unterstützen lässt. Ziel ist es, ein angemessenes Chancen/Risikoverhältnis herzustellen. Das Ziel des strategischen Risikomanagements ist es,
Risikobewusstsein als Element der Unternehmenskultur zu etablieren.
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Kern des Risikomanagements ist die Risikostrategie als Bestandteil der Geschäftsstrategie. Diese
unterliegt analog der Geschäftsstrategie einer jährlichen Überprüfung und wird bei Bedarf
aktualisiert. An dieser Stelle sei insbesondere auf folgende Punkte aus der Risikostrategie verwiesen:
·
·
Adressenausfallrisiko: Die Wachstumsstrategie der Bank ist in Bezug auf die Herauslage von
Krediten an strenge qualitative Vorgaben gebunden. Das bestehende Geschäftsmodell mit
der Fokussierung auf Kunden des öffentlichen Dienstes stellt sicher, dass weiterhin sehr
niedrige Ausfallraten realisiert werden. Die Adressenausfallrisiken werden vollumfänglich
gesteuert.
Liquiditätsrisiko: Im Rahmen der Steuerung des Liquiditätsrisikos stellt die ABK jederzeit eine
ausreichende Zahlungsbereitschaft sicher. Dabei wird der jederzeitigen – auch
perspektivischen – Einhaltung der LCR-Kennziffer eine erhöhte Priorität beigemessen.
3.2 Ziele des Risikomanagements
In Einklang mit den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) stuft die ABK
Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken als wesentlich
ein.
Ausgehend vom Geschäftsmodell erstreckt sich der größte Teil des Risikopotenzials dabei auf das
Adressenausfallrisiko, welches demzufolge einer besonderen Beachtung unterliegt.
3.3 Leitlinien für die Risikoabsicherung und-minderung
Im Risikomanagementhandbuch der Bank sind die organisatorischen Regelungen für alle
wesentlichen Risiken niedergelegt. Die Bank bedient sich zur Gesamtbanksteuerung folgender
Instrumente:
Kennziffern nach der Eigenmittelanforderung gemäß CRR und der Liquiditätsverordnung,
Eigenkapital- und Ertragsplanung, der Ergebnisvorausschaurechnung, der Zinsbindungsbilanz, der
Barwertberechnung simulierter Zinsschocks und deren Auswirkungen auf das Eigenkapital, der
Darstellung der Risikostrukturen und -normen im Kreditgeschäft, der Bonitätsveränderungen von
Emittenten von Wertpapieren sowie der Gesamtrisikobetrachtung nach den Mindestanforderungen
an das Risikomanagement (MaRisk) mit Standard-, individuellen Stress- und Crashszenarien und der
Betrachtung eines inversen Szenarios. Darüber hinaus hat die Bank die gemäß CRR erforderlichen
Kennziffern berechnet und beobachtet deren Entwicklung regelmäßig.
Die interne Revision ist wesentlicher Bestandteil des prozessunabhängigen Überwachungssystems
der Bank. Sie prüft intern das Risikomanagement und überwacht dessen Angemessenheit und
Wirksamkeit. Für weitere Informationen sei auf den Lagebericht verwiesen.
Adressenausfallrisiken
Zentrales Beurteilungskriterium für die Kreditvergabe ist die Kapitaldienstfähigkeit des
Kreditnehmers. Des Weiteren werden Kreditbewilligungen bei Konsumentendarlehen durch eine
grundsätzliche Begrenzung der maximalen Kredithöhe in Relation zum Familieneinkommen limitiert.
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Die Bank ist zudem bestrebt, zusätzliche Sicherheiten für entstehende Risiken bei Todesfall,
Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit insbesondere durch Restschuldversicherungen
hereinzunehmen.
Bei lmmobiliendarlehen / Firmenkrediten wird in der Regel auf eine im erstrangigen
Beleihungsrahmen liegende grundpfandrechtliche Absicherung Wert gelegt, wobei nur auf
marktgängige Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland abgestellt wird. Die Sicherheiten
werden einmal jährlich überprüft, bei Darlehen unter 250 TEUR alle 60 Monate.
Grundlage für die Einschätzung der Risikolage bilden hier die historischen Daten der Bank aus den
Jahren 2006 bis 2014. Für das Mengengeschäft werden auf dieser Basis empirische
Mahnstufenmigrationswahrscheinlichkeiten
und
Wertberichtigungsquoten
respektive
Ausfallwahrscheinlichkeiten abgeleitet. Im großvolumigen Kreditgeschäft wird der Expected Loss aus
historisch beobachteten Migrationen in die höchsten Mahnstufen 4 und 7 mit dem Mittelwert der
Kreditvolumen und Wertberichtigungsquoten von 100 % ermittelt.
Bei der Steuerung des Gesamtportfolios legt die Bank Wert auf einen ausgewogenen Mix innerhalb
der drei Säulen des Kreditgeschäftes. Während beim Konsumentendarlehen die vorherrschende
Bedienung von Kreditnehmern aus dem öffentlichen Dienst (ca. 2/3-Anteil) und die breite
Granularität für eine ausgewogene Risikolage sorgen, sind bei der Immobilienfinanzierung
Absicherungen innerhalb des erstrangigen Beleihungsauslaufes angestrebt. Im Bereich der Firmenund Bauträgerfinanzierungen wird neben der intensiven Analyse und Überwachung der
Kreditverhältnisse insbesondere auch auf eine angemessene Sicherheitenstellung geachtet.
Alle erkennbaren Risiken sind durch die Bildung von Einzel- und Pauschalwertberichtigungen
ausreichend abgeschirmt.
Das Adressenausfallrisiko bei Wertpapieren und im Geldhandel wird über ratingbezogene
Ausfallwahrscheinlichkeiten gemäß Standard & Poors Veröffentlichung „Annual Global Corporate
Default Study And Rating Transitions“ quantifiziert. Unter der Prämisse eines konservativen
Anlageprofils hat die Bank ein ausgewogenes Limitsystem erarbeitet, das sowohl die Höhe der
Investments im Einzelfall als auch in den einzelnen Anlageklassen insgesamt definiert. Zusätzlich
wurden aus den Klassifikationen der einschlägigen Ratingagenturen Mindestanforderungen an die
Bonität der Papiere abgeleitet.
Der Wertpapierbestand der Bank ist in voller Höhe dem Umlaufvermögen zugeordnet und somit
vollständig nach dem Niederstwertprinzip bilanziert.
Markt- bzw. Zinsänderungsrisiken
In Anlehnung an die Portfoliotheorie hat die ABK für Geldhandels- und Wertpapierpositionen ein
Limitsystem mit Mindestbonitäten der Adressen bzw. Wertpapiere eingeführt, in das jede
Anlageentscheidung eingebettet ist. Das zu erwartende Risikoergebnis einer diesbezüglichen
Investition wird zudem in die Gesamtrisikobetrachtung einbezogen.
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Für die tägliche Überwachung der Marktpreisrisiken in den Wertpapier- und Geldhandelsbeständen
werden unter Verwendung einschlägiger EDV-Anwendungen verschiedene Zinsszenarien simuliert.
Die so erkennbaren Auswirkungen werden als Veränderung der stillen Reserven sowie des Zu- und
Abschreibungsbedarfes dargestellt. Die Bonität der Emittenten, der Teilnehmer des
Interbankenmarktes sowie der kommunalen Adressen wird anhand der externen Ratings sowie
mittels Auswertung der Meldungen zu den Finanzmarktakteuren ständig überwacht.
Zur Steuerung des Zinsänderungsrisikos erstellt die Bank eine Zinsbindungsbilanz und unterzieht
diese mittels verschiedener Zinsszenarien, die vom Vorstand anhand der Einschätzung der
Zinsentwicklung festgelegt werden, laufend einer Beurteilung. Daneben werden die von der
Bankenaufsicht vorgeschriebenen Zinsschocks unter der Annahme einer ad-hoc-Verschiebung der
Zinsstrukturkurve von + 200 Basispunkten durchgerechnet. Die barwertig ermittelten Ergebnisse
werden der Aufsicht mitgeteilt, wobei Institute mit einem Wert von mehr als 20 % als Institute mit
erhöhten Zinsänderungsrisiken bezeichnet werden. Dieser Schwellenwert wurde von unserem Haus
durchgehend eingehalten.
Liquiditätsrisiken
Die Bank steuert Liquiditätsrisiken im Rahmen der bankaufsichtlichen Vorgaben (der
Liquiditätsverordnung bzw. neu aufgrund der LCR). Darüber hinaus kalkuliert sie die
Zahlungsfähigkeit unter der Annahme, dass bedeutende Einlagenpositionen rasch abgezogen
werden. Hierzu wird quartalsweise eine Liquiditätsablaufbilanz erstellt, in der die zukünftigen
Zahlungsmittelzuflüsse den Abflüssen nach Laufzeitbändern gegenübergestellt werden. In der
Risikotragfähigkeitsberechnung wurde das Liquiditätsrisiko im Real Case unter Annahme eines
normalen Geschäftsumfeldes sowie Szenarien einer mittelfristigen Verschlechterung der
Geschäftsaktivität bis hin zu einer unternehmensspezifischen Krise bewertet. In allen Fällen verfügte
das Institut über ausreichende flüssige Mittel. Dessen ungeachtet hat die Bank zudem einen
Liquiditätsnotfallplan ausgearbeitet.
Die Bank hat den erweiterten bankaufsichtlichen Anforderungen an die Etablierung eines Systems
der Transferpreisberechnung für Liquiditätskosten entsprochen.
Operationelle Risiken
Die Kategorisierung operationeller Risiken erfolgt in Anlehnung an die Definition des Baseler
Ausschusses nach dem Verursacherprinzip. Interne Verfahren, Menschen, Systeme, externe
Ereignisse und Rechtsrisiken werden als potenzielle Verlustquellen klassifiziert.
Hierbei werden zunächst aufgrund des durchgängigen Vier-Augen-Prinzips sowie der laufenden
Anpassung von Arbeitsablaufen und deren Dokumentation und schließlich durch systematische
Prüfungshandlungen der internen Revision Verfahrensfehler minimiert. Über die laufende Erfassung
von Risiken in einer Risikodatenbank und der Analyse von Risikoereignissen sollen Erkenntnisse zu
deren künftiger Vermeidung gewonnen werden. Unwägbarkeiten sind in diesem Bereich durch den
Abschluss einschlägiger Versicherungen abgeschirmt.
Die jährlich erstellte Gefährdungsanalyse dient als Basis für die Risikotragfähigkeitsberechnung, die
auf der Grundlage einer Expertenschätzung die operationellen Risiken quantifiziert.
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3.4 Risikoüberwachung
Das Risikocontrolling hat die Aufgabe, die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung der eingerichteten
Limite zu überwachen. Es hat zudem die Verantwortung für die Weiterentwicklung der
Risikosteuerungs- und -Controllingprozesse.
Ihren Niederschlag findet die Risikokontrolle in täglichen Geldhandels- und Wertpapierbewertungen,
den Szenarioanalysen sowie in regelmäßig zu erstellenden Risikoberichten, die dem Vorstand, dem
Aufsichtsrat und der internen Revision vom zur Kenntnis gegeben werden.
3.5 Risikoberichtswesen
Die Basis des Risikoberichtswesens bilden folgende Einzelberichte, die dem Vorstand der Bank
vorgelegt werden:
a)
Unterjährige Bilanz inkl. GuV (monatlich)
Zur Planung und kurzfristigen Erfolgskontrolle bedient sich die Bank monatlich erstellter
Zwischenabschlüsse, in die auch alle abzugrenzenden Zinsen und anteiligen Abschreibungen
einbezogen werden. Die jeweiligen Monatsabschlüsse stellen das kumulierte Gesamtergebnis
des bis dahin abgelaufenen Geschäftsjahres dar und enthalten die Vergleichszahlen des
entsprechenden Vorjahreszeitraums.
b)
Kreditstatistiken (Anzahl und Volumen – vierteljährlich)
-
Nach Kreditarten
-
Nach Kreditnehmern
-
Regionalstatistik (Berlin/Brandenburg vs. alle anderen Bundesländer)
-
Laufzeitenstatistik für Konsumentenkredite, Immobiliendarlehen, Firmenkredite,
Schuldscheindarlehen
-
Größenklassenstatistik für Konsumentenkredite, Immobiliendarlehen, Firmenkredite,
Schuldscheindarlehen
-
Mahnstufen- und Rückstandsstatistik
c)
Report zum Zinsänderungsrisiko (vierteljährlich)
d)
Report Risikoanalyse Geldhandel (monatlich)
e)
Werbewirkungskontrolle (vierteljährlich)
f)
Marktbeobachtung/Konkurrenzbeobachtung (laufend)
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3.6 Angaben zur Unternehmensführung
Anzahl der von den Mitgliedern des Leitungsorgans bekleideten Leitungs- oder Aufsichtsfunktionen:
Es sind 2 zusätzliche Funktionen vorhanden
Die Auswahl der Mitglieder des Vorstands der ABK richtet sich nach den institutsspezifischen
Anforderungen. Diese sind zum einen in der Satzung niedergelegt, zum anderen sind die
einschlägigen Anforderungen an Geschäftsleiter zu berücksichtigen (§ 25c KWG sowie
entsprechendes BaFin-Merkblatt).
Die Mitglieder des Vorstands verfügen jeweils über eine langjährige Berufspraxis sowie über
Erfahrung in der Geschäftsführung von Kreditinstituten und erfüllen die notwendigen fachlichen und
persönlichen Anforderungen.
Im Rahmen eventueller Neubesetzungsprozesse werden die geltenden Gesetze, insbesondere das
Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, berücksichtigt.
Ein Risikoausschuss wurde nicht gebildet, aufgrund der Größe sowie des risikoaversen
Geschäftsmodells erscheint dies nicht nötig.
4. Eigenmittelausstattung (Art. 437 und 438)
4.1 Eigenmittelstruktur
Die Berechnung der Eigenmittel wird auf Basis der CRR durchgeführt und stellt sich folgendermaßen
dar (in T €):
Eingez. Kapital (Grundkapital)
gesetzliche Rücklagen
andere Gewinnrücklagen
Hartes Kernkapital (CET 1) vor regulatorischen Anpassungen
Korrekturposten Immaterielle Vermögensgegenstände
Hartes Kernkapital (CET 1)
Stille Gesellschafter
Ergänzungskapital (Genussrechtskapital)
Eigenkapital Gesamt
30.000
2.095
3.000
35.095
-145
34.950
28.223
0
63.173
Die Eigenmittel setzen sich aus dem Kernkapital Tier 1 und dem Ergänzungskapital Tier 2 zusammen.
Drittrangmittel sind mit der Einführung der CRR weggefallen. Das Kernkapital besteht im
Wesentlichen aus dem gezeichneten Kapital sowie den Rücklagen.
Zum Meldestichtag (31.12.2014) durften dem Kernkapital noch die stillen Gesellschaften
angerechnet werden. Diese werden seit 01. Januar 2014 gem. CRR als vorübergehend unter
Bestandsschutz stehende Kapitalinstrumente des zusätzlichen Kernkapitals eingestuft und dürfen
somit jährlich absteigend dem zusätzlichen Kernkapital noch bis 2021 angerechnet werden. Seit dem
1. Januar 2014 gilt ebenfalls das Ergänzungskapital (hier ausschließlich Genussrechtskapital) nicht
mehr als Eigenkapital.
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4.2 Regulatorische Kapitalausstattung und Adäquanz
Die Bank ermittelt die regulatorische Kapitalausstattung seit dem 1. Januar 2014 gemäß EU
Verordnung 575/2013 (CRR). Für das Adressausfallrisiko erfolgt die Ermittlung nach dem
Kreditrisikostandardansatz gemäß Teil 3 Titel II Kapitel 2 CRR, für das operationelle Risiko nach dem
Basisindikatoransatz gemäß Artikel 315/316 CRR und für das Marktpreisrisiko (Teil 3, Titel IV CRR)
nach den Standardmethoden.
Forderungsklassen gem. Art. 112 CRR
Risikopositionen gegenüber Zentralstaaten oder Zentralbanken
Risikopositionen gegenüber regionalen oder lokalen
Gebietskörperschaften
Risikopositionen gegenüber öffentlichen Stellen
Risikopositionen gegenüber Instituten
Risikopositionen gegenüber Unternehmen
Risikopositionen aus dem Mengengeschäft
ausgefallene Risikopositionen
Beteiligungspositionen
sonstige Posten
Operationelles Risiko
Eigenmittelanforderung
Haftendes Eigenkapital
Gesamtkapitalquote
Eigenmittelanforderung
(in T €)
0
0
52
32.311
7.481
238.255
16.873
75
39.509
2.193
28.958
63.173
17,43 %
5. Risikomanagement einzelner Risikoarten
5.1 Adressenausfallrisiken (Art. 442)
5.2 Marktrisiken (Art. 445)
5.3 Liquiditätsrisiken
5.4 Operationelle Risiken (Art. 446)
Zu den o.g. Punkten 5.1. bis 5.4. verweisen wir auf den Lagebericht der ABK.
5.5 Risiko aus Verbriefungspositionen (Art. 449)
Zum Meldestichtag wurden von der ABK keine Geschäfte in Bezug auf Verbriefungspositionen
getätigt.
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5.6 Inanspruchnahme von „External
Institutions“ - ECAI (Art. 444)
credit
assessment
Die ABK beansprucht externe Bewertungen von ECAIs u.a. für die Bonitätsbeurteilung gewisser
Forderungsklassen. Dabei greift die ABK zunächst auf die Ratings von Standard & Poors (S&P) zurück.
In zweiter Linie werden die Ratings von Moody´s und/ oder Fitch herangezogen
6. Unbelastete Vermögenswerte (Art. 443 CRR)
Buchwert
Marktwert
Buchwert
Marktwert
belasteter
belasteter
unbelasteter
unbelasteter
Vermögenswerte Vermögenswerte Vermögenswerte Vermögenswerte
010
010
030
040
120
Vermögenswerte
Eigenkapitalinstrumente
Schultitel
Sonstige
Vermögenswerte
040
0
060
090
118.154.650
0
0
0
0
0
0
118.154.650
118.154.650
0
0
Zum 31. Dezember 2014 waren Assets weder belastet noch verpfändet.
7. Vergütungspolitik (Art. 450)
Die nachfolgenden Ausführungen zur Vergütungspolitik beziehen sich auf die Vergütung der
Vorstandsmitglieder, der Aufsichtsratsmitglieder sowie der Mitarbeiter(innen) für das Geschäftsjahr
2014.
In der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 1 InstitutsVergV a. F. vorzunehmenden Selbsteinschätzung betreffend
das Geschäftsjahr 2014 hatte sich die ABK nicht als „Bedeutendes Institut“ eingestuft.
Die Offenlegungsverpflichtungen des Art. 450 beziehen sich ausschließlich auf Mitarbeiter(innen),
deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil auswirkt („Risk-Taker“). Eine Verpflichtung zu
einer Identifizierung besteht nur für „Bedeutende Institute“ gem. § 17 der InstitutsVergV. Im Hinblick
auf den in § 18 Abs. 2 InstitutsVergV verankerte Verhältnismäßigkeit wird von einer Identifizierung
von „Risk-Takern“ im Rahmen der Offenlegung abgesehen.
Ziel der Vergütungspolitik der ABK ist es, ein leistungsgerechtes Vergütungssystem zu schaffen, das
die aufsichtsrechtlichen Anforderungen erfüllt und die strategischen Ziele der Bank unterstützt.
7.1 Zuständigkeiten für die jeweiligen Vergütungen
Für die Regelungen zur Vergütung der Vorstände ist der Aufsichtsrat maßgeblicher Entscheider.
Für die Regelungen zur Vergütung der Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter und aller übrigen
Tarifangestellten sind der Vorstand und die Personalleitung maßgebliche Entscheider.
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7.2 Zusammensetzung der Vergütungen des Vorstandes
Der Vorstand erhält eine vertraglich feste Vergütung, die auf 12 Monatszahlungen aufgeteilt ist.
Darüber hinaus erfolgt nach der Verabschiedung des Jahresabschlusses auf der Basis eines positiven
Betriebsergebnisses eine von den Aktionären bzw. vom Aufsichtsrat festzulegende einmalige
Sonderzahlung. Diese Sonderzahlung ist der einzige variable Gehaltsbestandteil der Vorstände.
Rechtsansprüche auf eine bestimmte Summe als Sonderzahlungen sind nicht vorhanden. Die
vertraglich feste Vergütung der Vorstände wird im Jahresabschlussbericht ausgewiesen.
Bonuszahlungen und vergleichbare Anreizsysteme sind mit den Vorständen nicht vereinbart.
Hierdurch wird eine risikobehaftete Geschäftspolitik ausgeschlossen.
7.3 Zusammensetzung der Vergütungen der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten eine vertraglich vereinbarte feste Vergütung, die auf
12 Monatszahlungen aufgeteilt ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten darüber hinaus,
sofern ein positives Jahresergebnis der Bank erzielt wurde und der Vorstand und der Aufsichtsrat
eine entsprechende Ausschüttung nach Abschluss des Geschäftsjahres vornehmen wollen, eine
Tantiemen-Zahlung. Ein rechtlicher Anspruch auf diese Tantiemen-Zahlung besteht nicht.
Die Mitarbeiter, die aktiv Konsumentenkredite an den Kunden bringen, erhalten hierfür eine
Provision aus der für die Bank selbst aus dem Geschäft anfallenden Provision auf den Abschluss einer
bestimmten Versicherung.
Dieser einzige variable Gehaltsbestandteil bewegt sich jedoch für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in keinem signifikanten Umfang, dass hieraus ein erhöhtes Risiko für die Bank entstehen
könnte. Es besteht somit keine Abhängigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von diesem
variablen Gehaltsbestandteil.
Vergütungssysteme, die einen schädlichen Anreiz entwickeln könnten, bestehen bei der Bank nicht.
8. Ergänzende Angaben nach § 26a KWG
8.1 Die rechtliche und organisatorische Struktur des Instituts
Die ABK ist eine Vollbank in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft, die auf das Kredit- und
Einlagengeschäft mit Adressen des öffentlichen Dienstes fokussiert ist. Neben dem regionalen
Geschäft aquiriert die ABK via Internet zunehmend Adressen aus dem gesamten Bundesgebiet.
Das Wertpapierdienstleistungsgeschäft (keine Emission, Verkauf und Handel
Kapitalmarktprodukten wie Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren) wird nicht betrieben.
von
Die Hauptniederlassung der ABK befindet sich in der Invalidenstraße 28, 10115 Berlin. Filialen
befinden sich in Charlottenburg und in Potsdam.
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Als verbundene Unternehmen sind die BOOM TOURS Reise- und Touristik GmbH
(Tochterunternehmen) sowie die ABK Allgemeine Beteiligungs- und Kapitalgesellschaft mbH
(Muttergesellschaft) zu benennen.
Das Unternehmen wird von drei Vorständen, Herrn Diplom-Betriebswirt Jörg Woltmann,
Herrn Fred Baumgart und Herrn Wilhelm Ittner geführt. Die Aufgaben des Vorstandes umfassen
neben der Führungs- und Aufsichtsfunktion insbesondere die strategische Steuerung, Zuteilung der
Ressourcen, Rechnungslegung und Finanzberichterstattung sowie das Risikomanagement.
Geschäftsverteilung im Vorstand
Name
Zuständigkeitsbereiche
Herr Jörg Woltmann
Markt Kredit- und (Geld-)Handelsgeschäft sowie
Effekten- und Depotgeschäft
Herr Fred Baumgart
Interne Revision, Marktfolge, Organisation,
Meldewesen und Personal
Herr Wilhelm Ittner (ab 01.05.2014)
Rechnungswesen, Risikocontrolling,
Einlagengeschäft, Geldwäsche/Betrugsprävention sowie Kasse
Die Mitarbeiteranzahl beträgt aktuell 79 (Stand:01.01.2015).
Folgende wesentliche Geschäftsaktivitäten betreibt die ABK:
·
·
·
·
·
·
Einlagengeschäft
Konsumentenkreditgeschäft
Immobilienkreditgeschäft
Firmenkreditgeschäft
Kommunalkreditgeschäft
Liquiditätsanlagen in Wertpapieren sowie in Interbankengeldern
8.2 Grundsätze einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung des
Instituts
Unsere Grundsätze
Der vertrauensvolle Umgang mit unseren Kunden und Geschäftspartnern spielt eine wesentliche
Rolle im täglichen Geschäftsablauf und für unser gesamtes Leistungsspektrum. Zur Reputation der
ABK trägt maßgeblich die Einhaltung bestimmter Wertvorstellungen bei, die in einem Code of
Conduct zusammengefasst sind.
Dieser Code of Conduct bildet die Grundlage für ein sowohl gesetzeskonformes als auch ethisch
orientiertes Unternehmensleitbild. Die Mitarbeiter werden angehalten, insbesondere die Grundsätze
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der Integrität, des respektvollen Umgangs, höchster Professionalität sowie außerordentlicher
Kundenorientierung zu beachten. Wir bekennen uns mit diesen Wertvorstellungen zur nachhaltigen
Unternehmensführung und einer damit verbundenen gesellschaftlichen Verantwortung.
Sowohl Kunden als auch Geschäftspartner werden auf der Grundlage sachlicher und fundierter
Kriterien ausgewählt und beraten. Die Auswahl bestimmter Kunden oder Geschäftspartner darf
niemals aufgrund persönlicher Vorteile oder Zuwendungen erfolgen. Unlautere Bevorzugungen
sowie nicht angemessene Einladungen oder Geschenke sind stets untersagt. Die Mitarbeiter werden
angehalten, jegliche Interessenkonflikte zu vermeiden.
Vorstand
Den Vorstand der ABK trifft als Leitungsorgan der Bank eine Organisations- und Aufsichtspflicht. Er ist
verpflichtet, die Bank dahingehend zu organisieren, dass gesetzliche und unternehmensinterne
Vorschriften durch das Unternehmen und seine Mitarbeiter eingehalten werden. Insoweit obliegt
dem Vorstand vorrangig auch die Gesamtverantwortung für die Durchführung von Compliance im
Unternehmen der ABK. Er hat einen umfassenden Einblick in alle Organisations- und Arbeitsabläufe
der Bank und kennt die vielfältigen Interdependenzen zwischen den verschiedenen
Aufgabenbereichen.
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat schriftlich zu informieren, wenn ein Wechsel des ComplianceBeauftragten oder des stellvertretenden Compliance-Beauftragten ansteht und ihm die Namen der
jeweils neu zu benennenden Personen mitzuteilen.
Aufsichtsrat und Kontrollpflichten
Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten und insbesondere die Wahrnehmung der
unternehmerischen Führungsfunktion durch den Vorstand zu überwachen.
Sowohl in präventiver als auch in nachträglicher Hinsicht obliegt dem Aufsichtsrat eine Kontrollpflicht
des Vorstandes. Im Hinblick auf Compliance erfolgt durch den Aufsichtsrat gleichfalls eine Kontrolle,
da der Vorstand verpflichtet ist, ein Compliance-System einzurichten und zu überwachen. Die
Kontrolle beschränkt sich jedoch nur darauf, ob ein derartiges System im Unternehmen eingerichtet
wurde und ob dieses funktionsfähig ist. Insgesamt soll der Aufsichtsrat darauf hinwirken, dass ihn der
Vorstand regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle relevanten Fragen der Strategie, der Planung,
der Geschäftsentwicklung, der Risikolage und der Compliance informiert. Dem Aufsichtsrat obliegt
daher
eine
Rechtsmäßigkeits-,
Zweckmäßigkeits-,
Satzungsmäßigkeitsund
Wirtschaftlichkeitskontrolle.
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