Sparkasse Mainz
Transcription
Sparkasse Mainz
S Sparkasse Mainz Sparkasse Mainz Offenlegungsbericht nach § 26a KWG und nach § 7 Instituts-Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht) per 31. Dezember 2013 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 1 von 24 S Sparkasse Mainz Inhaltsverzeichnis Seite Inhaltsverzeichnis ............................................................................................................................................................ 2 Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................................................................... 3 1. Vorwort ................................................................................................................................................................... 4 2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)..................................................................................................................... 5 3. Risikomanagement (§ 322 SolvV)....................................................................................................................... 6 4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) ...................................................................................................................... 7 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV)/Marktrisiko (§ 330 SolvV) ............................ 9 6. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV) ....................................... 10 7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV) ................................................................................................................ 11 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten ...................................................... 11 7.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten ................................................... 11 7.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten ........................................................................ 12 7.4 Vertragliche Restlaufzeiten.............................................................................................................................. 12 7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche ................................................................. 13 7.6 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet ................................................................... 14 7.7 Entwicklung der Risikovorsorge ...................................................................................................................... 15 8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV) ............................................................. 16 9. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) ................................................................................................................ 17 10. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) ......................................................... 18 10.1 Wertansätze für Beteiligungsinstrumente .................................................................................................... 18 10.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten .................................... 19 11. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV) ...................................................................................... 20 12. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) ..................................................................................... 21 13. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) .......................................................................................... 22 14. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Institutsvergütungs-Verordnung (Vergütungsbericht) .......................................................................................................................................... 23 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 2 von 24 S Sparkasse Mainz Abkürzungsverzeichnis a. F. Alte Fassung BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BIA Basisindikator-Ansatz CDS Credit-Default-Swaps EStG Einkommensteuergesetz EWB Einzelwertberichtigung E UEB Eigenkapitalbogen GuV Gewinn und Verlust HGB Handelsgesetzbuch IAS International Accounting Standards InstitutsVergV Institutsvergütungsverordnung IRBA Auf internen Ratings basierender Ansatz (Internal Ratings-Based Approach) IFRS International Financial Reporting Standards KRMT Kreditrisikominderungstechniken KSA Kreditrisiko-Standardansatz KWG Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz) MaRisk Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Kreditinstitute PD Ausfallwahrscheinlichkeit (Probability of Default) PWB Pauschalwertberichtigung RL Richtlinie SolvV Solvabilitätsverordnung USD US-Dollar VaR Value at Risk VRZ Verbandsrechenzentrum Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 3 von 24 S Sparkasse Mainz 1. Vorwort Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-Säulen-Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3 ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren (Säule 2). Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation, eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen. Die näheren Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung - der Solvabilitätsverordnung (SolvV) - geregelt. Die Sparkasse Mainz kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach § 7 InstitutsVergV und der SolvV erforderlichen Angaben, die nicht schon im Lagebericht 2013 oder im Jahresabschluss 2013 enthalten sind. Die Angaben in diesem Bericht der Sparkasse Mainz beziehen sich grundsätzlich auf den Stichtag 31. Dezember 2013. Seit dem Geschäftsjahr 2008 wendet die Sparkasse Mainz zur Berechnung der aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen den KSA für das Kreditrisiko und den BIA für das operationelle Risiko an. Die nachfolgenden Angaben beziehen sich auf die Sparkasse Mainz. Sie ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Der Jahresabschluss wird nach den Vorgaben des HGB erstellt. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 4 von 24 S Sparkasse Mainz 2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) Die Sparkasse Mainz ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe. Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der Sparkasse Mainz nicht. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 5 von 24 S Sparkasse Mainz 3. Risikomanagement (§ 322 SolvV) Die Informationen zum Risikomanagement sind im Lagebericht dargestellt, der im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 6 von 24 S Sparkasse Mainz 4. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) In nachfolgender Übersicht sind die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel der Sparkasse Mainz zum 31.12.2013 dargestellt. Datenbasis ist die aufsichtsrechtliche Eigenmittelübersicht zum vorgenannten Meldestichtag. TEUR Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 135.164 dar.: Stammkapital dar.: offene Rücklagen dar.: Bilanzgewinn, Zwischengewinn dar.: Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB dar.: Anderes Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 8 KWG dar.: Sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 2a Satz 1 Nr. 10 i. V. m. 10 Abs. 4 KWG dar.: Stille Vermögenseinlagen gem. § 64 m Abs. 1 Satz 1 KWG (Altbestand) dar.: Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 KWG 5.113 60.813 0 54.000 0 15.339 15.339 -101 Gesamtbetrag Ergänzungskapital nach § 10 Abs. 2b KWG nach Abzug der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG und Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 9.539 nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 2b Satz 2 KWG nachrichtlich: Summe der Abzugspositionen gemäß § 10 Abs. 6 und 6a KWG davon Summe der Abzugspositionen gem. § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs. 1d Satz 1 KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG 0 0 0 144.703 Das Kernkapital besteht überwiegend aus der Sicherheitsrücklage in Höhe von 60,8 Mio. €, welche die durch Thesaurierung der Jahresüberschüsse gebildeten Rücklagen umfasst, sowie dem Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach § 340g HGB in Höhe von 54,0 Mio. €. Darüber hinaus verfügt die Sparkasse Mainz über Stammkapital und sonstiges Kapital von insgesamt 20,5 Mio. €. Nach Verrechnung mit einer Abzugsposition für immaterielle Vermögensgegenstände in Höhe von 0,1 Mio. € ergibt sich ein Gesamtbetrag von 135,2 Mio. €. Das dem Kernkapital zugerechnete sonstige Kapital besteht aus vor dem 31.12.2010 emittierten Vermögenseinlagen stiller Gesellschafter. Diese werden im Rahmen der Übergangsregelungen gem. § 64m Abs. 1 KWG in Höhe von 15,3 Mio. € als sonstiges Kapital nach § 10 Abs. 4 KWG angerechnet. Die Anrechnung im Rahmen dieser Übergangsregelung ist zu 100% bis zum 31.12.2020 möglich. Die Vermögenseinlagen wurden unbefristet gewährt und können beiderseits mit einer Frist von zwei Jahren gekündigt werden. Die in drei Tranchen aufgeteilten Vermögenseinlagen werden mit 4,56%, 4,87% und 5,13%, zzgl. der auf die Vermögenseinlage entfallenden Steuern und Abgaben, verzinst. Die Zinsbindungsfristen laufen bis zum 30.12.2014, 30.12.2016 und 30.12.2018. Der Vertrag sieht eine Aussetzung der Verzinsung bzw. eine Verlustteilnahme bei einem Bilanzverlust vor. Weiterhin ist für diesen Fall eine Nachzahlungsverpflichtung bzw. eine Besserungsabrede vereinbart. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 7 von 24 S Sparkasse Mainz Das Ergänzungskapital der Sparkasse besteht aus längerfristigen nachrangigen Verbindlichkeiten, die die Anforderungen nach § 10 Abs. 5a KWG erfüllen. Die Kapitalgeber des Nachrangkapitals erhalten eine gewinnunabhängige Ausschüttung. Im Falle eines Verlustes ist die Sparkasse berechtigt Ausschüttungen aufzuschieben. Die Verzinsung liegt zwischen 1,75% und 4,84% bei Fälligkeiten bis zum 31.12.2023. Eine Kündigung seitens der Kapitalgeber ist ausgeschlossen. Hinsichtlich weiterer Informationen zu den Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf den Anhang zum Jahresabschluss 2013. Das modifizierte verfügbare Eigenkapital der Sparkasse, bestehend aus Kern- und Ergänzungskapital, betrug damit per 31.12.2013 144,7 Mio. €. Drittrangmittel hatte die Sparkasse zum Jahresultimo keine im Bestand. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 8 von 24 S Sparkasse Mainz 5. Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) / Marktrisiko (§ 330 SolvV) Die Angemessenheit der Eigenmittel richtet sich nach den Vorschriften der Solvabilitätsverordnung. Nachfolgende Übersicht zeigt die aufsichtsrechtlichen Eigenkapitalanforderungen zum 31.12.2013. Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für das Adressenausfallrisiko erfolgte nach dem KreditrisikoStandardansatz. Für die operationellen Risiken wurde der Basisindikatoransatz herangezogen. Mit Eigenmitteln zu unterlegende Marktrisiken und sonstige Risiken bestanden zum vorgenannten Stichtag nicht. Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für Marktrisiken verwendet die Sparkasse Mainz die aufsichtsrechtlichen Standardverfahren. Intern beurteilt die Sparkasse Mainz die Kapitaladäquanz, zusätzlich zur regulatorischen Betrachtung, über die Berechnung der Risikotragfähigkeit in wertorientierter und periodischer Sichtweise. Die Risikotragfähigkeitsbetrachtung ist ausführlich im Lagebericht der Sparkasse, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dargestellt. Kreditrisiko KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen): Eigenkapitalanforderung in TEUR 76.722 - Zentralregierungen 0 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 - sonstige öffentliche Stellen 1.047 - Multilaterale Entwicklungsbanken 0 - Internationale Organisationen 0 - Institute 402 - Unternehmen 22.683 - Mengengeschäft 22.175 - durch Immobilien besicherte Positionen 20.936 - überfällige Positionen 1.829 - Beteiligungen 1.749 - von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 99 - Investmentanteile 4.125 - sonstige Positionen 1.678 Verbriefungen Verbriefungen im Standardansatz 0 Abwicklungsrisiken Abwicklungsrisiken 0 Marktrisiken 1) Marktrisiken im Standardansatz: 0 operationelle Risiken Basisindikatoransatz Gesamtsumme 1) 8.019 84.741 § 325 (2) Nr. 3 SolvV i.V.m. § 330 (1) SolvV Zum 31.12.2013 ergab sich für die Sparkasse eine Gesamtkapitalquote von 13,7% und eine Kernkapitalquote von 12,8%. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 9 von 24 S Sparkasse Mainz 6. Derivative Adressenausfallrisiko- und Aufrechnungspositionen (§ 326 SolvV) Neben dem Einsatz derivativer Finanzinstrumente in den Spezialfonds hatte die Sparkasse Mainz in 2013 Zins-Swaps zur allgemeinen Absicherung gegen das Zinsänderungsrisiko im Bestand. Die Sparkasse verwendet für die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Laufzeitmethode. In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und bei der Berechnung des ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung der Risikobeträge. Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden nicht betrachtet. Weiterhin nimmt die Sparkasse keine Sicherheiten für Derivate herein und es bestehen keine Verträge, die sie im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichtet. Das potentielle Volumen von Swapgeschäften wird von uns durch ein Segmentlimit ex ante begrenzt. Zudem sind derivative Finanzgeschäfte nur mit bestimmten Kontrahenten zulässig – welche alle dem verbundweiten Sicherungssystem angehören. Die Messung des Kontrahentenrisikos ist im Lagebericht der Sparkasse, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, dargestellt. Zum 31.12.2013 befanden sich Zins-Swaps mit einem Nominalvolumen von insgesamt 130,7 Mio. € im Bestand der Sparkasse. Davon wurden 5,7 Mio. € mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland Pfalz AdöR zur Absicherung von Zinsgarantien für Festzinsdarlehen der Sparkasse abgeschlossen. Bei den übrigen Swapgeschäften in Höhe von nominal 125 Mio. € handelt es sich um Absicherungsgeschäfte zur Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos. Daher entfällt eine Bilanzierung und Bewertung dieser Swapgeschäfte. Positive Wiederbeschaffungswerte Die positiven Wiederbeschaffungswerte der zinsbezogenen Kontrakte vor Aufrechnung beliefen sich auf 357 Tsd. €. Nach Aufrechnung bestanden keine positiven Wiederbeschaffungswerte. Betrag des Kontrahentenausfallrisikos nach der Laufzeitmethode Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos belief sich nach der Laufzeitmethode auf 7,4 Mio. €. Geschäfte in Kreditderivaten In 2013 beteiligte sich die Sparkasse Mainz erstmalig an einer Kreditpooling-Transaktion in Form des Sparkassen-Kreditbasket X Klassik der Landesbank Baden-Württemberg als Originator und Investor. Die Teilnahme erfolgte als Testlauf. Die Laufzeit der Transaktion beträgt 5 Jahre. Der Kreditbasket ist ein modernes Instrument zur Steuerung der Risiken im Kreditportfolio und der Risikodiversifikation. So werden mit Hilfe eines Kreditbaskets individuelle Konzentrationsrisiken in diversifizierte Portfoliorisiken transformiert. Für die Abwicklung des Geschäftes wurde ein Emittentenlimit von 3 Mio. € sowie innerhalb des Segmentes „Swaps“ ein Positionslimit für Derivate in Höhe von 6 Mio. € eingerichtet. Es wurden zwei Kreditengagements in Höhe von insgesamt 2,5 Mio. € in den Kreditbasket eingebracht. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 10 von 24 S Sparkasse Mainz 7. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV) Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Forderungsarten zum Offenlegungsstichtag. Hinsichtlich der Angaben zu Beteiligungen wird auf den Abschnitt 10 dieses Berichtes verwiesen. Die bilanziellen und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren Buchwerten vor Kreditrisikominderung und die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen ausgewiesen. 7.1 Gesamtbetrag der Forderungen nach risikotragenden Instrumenten Da die Beträge am Offenlegungsstichtag nicht wesentlich von den Durchschnittsbeständen abweichen, konnte auf eine Darstellung der Durchschnittsbeträge verzichtet werden. Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR 2.102.682 Gesamtbetrag der Forderungen 456.116 7.350 7.2 Geografische Hauptgebiete nach kreditrisikotragenden Instrumenten Die Sparkasse ist ein regional tätiges Unternehmen. Der überwiegende Anteil der Forderungen entfällt auf Deutschland. Daher beschränkt sich die geografische Gliederung auf Deutschland, EWR ohne Deutschland und Sonstige. geografische Hauptgebiete Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Betrag in TEUR Betrag in TEUR Deutschland EWR ohne Deutschland Sonstige (ohne Deutschland und EWR) Gesamt Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR 2.088.131 441.886 7.350 8.023 35 0 6.528 14.195 0 2.102.682 456.116 7.350 Seite: 11 von 24 S Sparkasse Mainz 7.3 Hauptbranchen nach kreditrisikotragenden Instrumenten Hauptbranchen Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Betrag in TEUR Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR 110.691 239.661 7.350 0 207.846 0 Öffentliche Haushalte 262.555 6.074 0 Privatpersonen 852.370 0 0 Unternehmen und wirtschaftlich selbständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasservers., Entsorgung, Bergbau und Gewinnung Steine und Erden 833.120 2.535 0 10.265 0 0 57.451 0 0 Verarbeitendes Gewerbe 40.045 0 0 Baugewerbe 52.059 0 0 61.080 0 0 34.359 0 0 51.604 2.535 0 327.154 0 0 199.103 0 0 43.946 0 0 2.102.682 456.116 7.350 Banken Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kfz Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Grundstücks- und Wohnungswesen Sonstiges Dienstleistungsgewerbe Organisationen ohne Erwerbszweck Gesamt 7.4 Vertragliche Restlaufzeiten Kredite, Zusagen und andere nicht derivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Finanzinstrumente Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Restlaufzeiten < 1 Jahr 747.715 56.016 0 177.651 182.133 1.400 > 5 Jahre bis unbefristet 1.177.316 217.967 5.950 Gesamt 2.102.682 456.116 7.350 1 Jahr - 5 Jahre Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 12 von 24 S Sparkasse Mainz 7.5 Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptbranche Für die Sparkasse gilt ein Engagement ab dem ersten Tag einer Limitüberziehung als „überzogen“. Ein Ausfall liegt ab einem Zahlungsverzug von mehr als 90 Tagen vor. Forderungen werden im Rahmen der SolvV als „in Verzug“ klassifiziert, wenn diese mehr als 90 aufeinanderfolgende Tage überfällig sind. Der Verzug wird bei der Sparkasse dabei kontenbezogen (§ 26 Abs. 16 SolvV) ermittelt. Die Einstufung von Forderungen als „notleidend“ orientiert sich an den Kriterien zur Bildung von Risikovorsorge. Hauptbranchen Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden Krediten Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Nettozuführung/ Auflösungen von EWB/ Rückstellungen Direktabschreibung / Eingänge auf abgeschriebene Forderungen Kredite in Verzug Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Banken 0 0 0 0 0 0 Investmentfonds (inkl. Geldmarktfonds) 0 0 0 0 0 0 Öffentliche Haushalte 0 0 0 0 0 0 5.210 2.716 0 -2.394 66 5.919 16.922 8.582 40 94 210 7.144 348 108 0 108 0 0 0 0 0 0 0 0 963 323 11 -85 74 859 Baugewerbe 1.147 515 0 -98 -6 575 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kfz 4.243 2.394 0 -65 8 593 Privatpersonen Unternehmen und wirtschaftlich selbstständige Privatpersonen davon: Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur Energie- und Wasservers., Entsorgung, Bergbau, Gewinnung Steine und Erden Verarbeitendes Gewerbe Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 13 von 24 S Sparkasse Mainz Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung 1.422 430 0 -1 -9 224 251 119 0 25 1 209 Grundstücks- und Wohnungswesen 3.081 1.942 3 58 24 2.380 Sonstiges Dienstleistungsgewerbe 5.467 2.751 26 152 118 2.304 0 0 0 0 0 17 22.132 11.298 40 -2.300 276 13.080 Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Organisationen ohne Erwerbszweck Gesamt 3.400 7.6. Notleidende und in Verzug geratene Kredite je Hauptgebiet geografische Hauptgebiete Gesamtinanspruchnahme aus notleidenden und in Verzug geratenen Krediten (mit Wertberichtigungsbedarf) Bestand EWB Bestand PWB Bestand Rückstellungen Kredite in Verzug (ohne Wertberichtigungsbedarf) Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Deutschland EWR ohne Deutschland Sonstige (ohne Deutschland und EWR) Gesamt Offenlegungsbericht nach § 26a KWG 22.132 11.298 40 13.078 0 0 0 0 0 0 22.132 11.298 3.400 0 2 40 13.080 Seite: 14 von 24 S Sparkasse Mainz 7.7 Entwicklung der Risikovorsorge Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im Geschäftsjahr 2013. Die Sparkasse verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge (Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom 31. Dezember 2013. Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft, ob Risikovorsorgebedarf besteht. Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Höhe der im Einzelfall zu bildenden Risikovorsorge orientiert sich zum einen an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet werden. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit und ggf. daraus resultierende Anpassungen der Risikovorsorge. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, oder bei einer zweifelsfreien Kreditrückführung aus vorhandenen Sicherheiten, wird die Risikovorsorge aufgelöst. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge erfolgt bei der Sparkasse in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die Sparkasse Pauschalwertberichtigungen. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt. EWB Rückstellungen PWB Anfangsbestand der Periode Zuführung Auflösung Verbrauch wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR Betrag in TEUR 15.492 1.140 -2.915 -2.419 0 11.298 16 24 0 0 0 40 4.000 0 -600 0 0 3.400 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 15 von 24 S Sparkasse Mainz 8. Adressenausfallrisiko Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV) Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die einem festen aufsichtsrechtlichen Risikogewicht zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten aus Sicherheiten. Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge Standardansatz Risikogewicht in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung Betrag in TEUR Betrag in TEUR 0 10 20 35 50 70 75 90 100 115 150 190 250 290 350 370 1250 Kapitalabzug 394.817 77.218 190.705 506.821 199.603 0 369.582 0 350.323 0 7.053 0 0 0 0 0 0 0 394.817 77.218 190.705 506.821 199.603 0 369.582 0 350.323 0 7.053 0 0 0 0 0 0 0 Die Sparkasse ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen "Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", „multilaterale Entwicklungsbanken“, "Institute", "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen", „Unternehmen“ und „Investmentanteile“ anhand der Bonitätsbeurteilungen der Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und Moody´s Investors Service. Die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen erfolgt für diese Forderungsklassen auf Grundlage der Bonitätsbeurteilungen der nominierten Ratingagenturen (externe Ratings). Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß § 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt. Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 16 von 24 S Sparkasse Mainz 9. Operationelles Risiko (§ 331 SolvV) Die Ermittlung der Eigenmittelanforderungen für operationelle Risiken erfolgte auf Grundlage des Basisindikatoransatzes. Bei diesem wird der Unterlegungsbetrag durch Multiplikation des Durchschnitts der Bruttoerträge der letzten 3 Jahre - jeweils die Stichtagswerte zum Jahresultimo - mit dem aufsichtsrechtlich vorgegebenen Faktor von 15% berechnet. Der per 31.12.2013 ermittelte Unterlegungsbetrag ist in Kapitel 5 „Angemessenheit der Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) / Marktrisiko (§ 330 SolvV)“ aufgeführt. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 17 von 24 S Sparkasse Mainz 10. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) Die Beteiligungen im Anlagebuch der Sparkasse Mainz wurden aufgrund langfristiger strategischer Überlegungen eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und/oder eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des Sparkassenwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Grundsätzlich gliedert Kapitalbeteiligungen. 10.1 die Sparkasse ihre Beteiligungen in strategische, Funktions- und Wertansätze für Beteiligungsinstrumente Im Folgenden werden der in der Bilanz ausgewiesene Wert und der Zeitwert ausgewiesen. Bei gehandelten Wertpapieren wird ein Vergleich zum notierten Börsenwert vorgenommen, wenn dieser sich wesentlich vom Zeitwert unterscheidet. Der Wert der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen Unternehmen hat sich gegenüber dem Vorjahr reduziert. Die Reduzierung resultiert insbesondere aus einer weiteren Teilabschreibung bei einer unserer Beteiligungen. Es wird regelmäßig mit einem vereinfachten Bewertungsverfahren überprüft, dass der Zeitwert unter dem Buchwert liegt. Die Bewertung der Beteiligungen im Anlagebuch erfolgt rechnungslegungsspezifischen Vorgaben gemäß HGB. Die Beteiligungswerte werden Erwerbszeitpunkt mit den Anschaffungskosten und im Rahmen der Folgebewertung nach Niederstwertprinzip bewertet. nicht nach zum dem Grundsätzlich gliedert die Sparkasse die Beteiligungen nach folgenden Kriterien: Strategische Beteiligungen folgen dem Verbundgedanken und sind Ausdruck der Geschäftsstrategie der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie tragen zum operativen Erfolg der Sparkasse bei und sind in der Regel nicht disponibel. Hierzu zählen z. B. die Beteiligungen an der Deutschen Leasing AG und der Bayerischen Versicherungskammer. Der Sparkassenverband Rheinland-Pfalz (SVRP) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Sparkasse gehört dem SVRP als Pflichtmitglied an. Nach einer Entscheidung der Aufsicht für IRBAInstitute werden diese nach SolvV als Beteiligung behandelt. Deshalb wurde das Stammkapital am SVRP im Offenlegungsbericht in diese Kategorie eingeordnet. Funktionsbeteiligungen dienen der Spezialisierung und Bündelung betrieblicher Aufgaben. Im Unterschied zu strategischen Beteiligungen erwirtschaften sie keine eigenen Erträge und werden über Umlagen finanziert. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen an Unternehmen, die Hilfsdienste erbringen, wie den Betrieb des Rechenzentrums und die Verwaltung von Immobilien. Kapitalbeteiligungen werden mit dem Ziel eingegangen, gemäß dem Sparkassengesetz die regionale Wirtschaft mit Krediten zu versorgen. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 18 von 24 S Sparkasse Mainz Eine Zuordnung der einzelnen Beteiligungen kann der folgenden Tabelle entnommen werden. Vergleich Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Buchwert1) Beizulegender Zeitwert (Fair Value) in TEUR in TEUR Börsenwert2) Strategische Beteiligungen börsennotiert nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0 0 0 0 20.224 20.224 börsennotiert nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend 0 0 0 0 andere 0 andere 0 Funktionsbeteiligungen 0 0 Kapitalbeteiligungen börsennotiert nicht börsennotiert, aber zu einem hinreichend diversifizierten Beteiligungsportfolio gehörend andere 1) 2) 0 0 0 0 1.633 1.633 0 Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB. Der Börsenwert ist der zum Kassakurs am Berichtstag ermittelte Wert der Beteiligung. 10.2 Realisierte und unrealisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten Unrealisierte Neubewertungsgewinne/-verluste Summe realisierter Gewinn / Verlust aus Verkauf / Abwicklung insgesamt davon im Ergänzungskapital berücksichtigte Beträge in TEUR in TEUR in TEUR 0 Offenlegungsbericht nach § 26a KWG 0 0 Seite: 19 von 24 S Sparkasse Mainz 11. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV) Die Ausführungen zum Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch können dem Kapitel „Risikomanagement“ im Lagebericht der Sparkasse, welcher im Bundesanzeiger veröffentlicht wird, entnommen werden. Aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, ermittelt die Sparkasse die Ausprägung des so genannten Zinsrisikokoeffizienten. Der Barwertverlust bei Eintritt eines aufsichtlich vorgegebenen Zinsschocks, welcher z. Zt. über Nacht +200 bzw. -200 Basispunkte beträgt, wird in das Verhältnis zu den Eigenmitteln nach § 10 KWG gesetzt. Per 31.12.2013 beläuft sich der Barwertrückgang bei einer unterstellten Zinserhöhung von 200 Basispunkten over-night auf ca. 29 Mio. € oder rund 20% der Eigenmittel. Eine entsprechende Zinssenkung würde zu einem Anstieg des Barwertes um ca. 32 Mio. € führen. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 20 von 24 S Sparkasse Mainz 12. Adressenausfallrisiko Verbriefungen (§ 334 SolvV) Die Sparkasse war zum 31.12.2013 nicht in der Forderungsklasse „Verbriefungen“ investiert. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 21 von 24 S Sparkasse Mainz 13. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) Kreditrisikominderungstechniken werden von der Sparkasse nicht verwendet. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 22 von 24 S Sparkasse Mainz 14. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Institutsvergütungs-Verordnung (Vergütungsbericht) I. Qualitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InstitutsVergV Auf die Arbeitsverhältnisse der bankspezifisch Beschäftigten der Sparkasse Mainz finden die Tarifverträge für den öffentlichen Dienst, insbesondere der TVöD-Besonderer Teil Sparkassen (TVöD-S), Anwendung. Die überwiegende Anzahl der Beschäftigten erhält eine Vergütung ausschließlich auf dieser tarifvertraglichen Basis. Die Vergütung besteht somit in der Regel aus den Monatstabellenentgelten und der jährlichen Sparkassensonderzahlung. Ab dem Jahr 2010 konnten erstmals Kundenberater und Führungskräfte im Marktbereich Geschäftsstellen neben der tarifvertraglichen Vergütung in untergeordnetem Umfang Prämien aus einem zielorientierten Vergütungssystem erhalten, dessen Ziele aus der Unternehmensstrategie abgeleitet und im Wege eines durchgängigen Prozesses bis auf die Ebene des einzelnen Beschäftigten heruntergebrochen sind. Im Jahr 2011 wurde dieses Prämiensystem auf die Bereiche Private Banking und Firmen sowie das Immobiliencenter ausgeweitet. Dabei setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad für die Berater aus bis zu zehn funktionsspezifischen Einzelzielen zusammen. Die maximal erreichbare Prämie aus diesem System betrug 5.000 €. Die Begünstigten der Prämienzahlung (Zielerreichung > 105% ) erhielten 2013 eine durchschnittliche Prämie von 1.614 €. Die Führungskräfte im Markt erhielten in 2013 aus diesem System insgesamt Prämien in Höhe von 13.000 €. Darüber hinaus wurden im Marktbereich Geschäftsstellen an die besten Servicekräfte Prämien zwischen 500 € und 1.000 € ausgeschüttet. Grundsätzlich ist für Mitarbeiter der Sparkasse Mainz (Ausnahme: Vorstandsmitglieder, s.u.) die Höhe der variablen Vergütung auf max. 20% der Jahresvergütung begrenzt. Die Prämien aus der zielorientierten übertariflichen Vergütung werden jährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung ausgezahlt. Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der Sparkasse erfolgt auf der Grundlage der Vergütungsrichtlinien des Sparkassenverbandes Rheinland-Pfalz für Mitglieder von Sparkassenvorständen vom 13.11.2007 (in der jeweils gültigen Fassung). Sie besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag) und einer variablen Zulage (Leistungszulage). Die Leistungszulage ist vom Erreichen individueller Zielvereinbarungen abhängig und beträgt bis zu 25% des Jahresgrundbetrages. Der Verwaltungsrat hat jährlich nach Feststellung des Jahresabschlusses über die Leistungszulage zu beschließen. Die variable Vergütung der Verhinderungsvertreter des Vorstandes wurde zum 01.07.2013 dahingehend angepasst, dass diese – ausgehend von einer jährlichen Basisvergütung von 100 T€ – eine variable Vergütung von bis zu 20 %, d.h. 20 T€, erhalten können. Eine Einbindung externer Berater ist nicht erfolgt. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 23 von 24 S Sparkasse Mainz II. Quantitative Angaben gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 InstitutsVergV Der Gesamtbetrag der fixen Vergütung im Jahr 2013 betrug 18.335 TEUR. Der Gesamtbetrag der übertariflichen variablen Vergütung betrug 327 TEUR. Insgesamt erhalten 133 Personen eine variable übertarifliche Vergütung. In diesen Angaben sind auch die fixen und variablen Vergütungen der Vorstandsmitglieder enthalten. Offenlegungsbericht nach § 26a KWG Seite: 24 von 24