Rundschreiben vom 15.11.2015
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Rundschreiben vom 15.11.2015
Hopfenring/ER Information 15. Seite 1 von 6 [[Ne uerBrief]] Hopfenring e. V. Für Qualität und Nachhaltigkeit im Hopfenbau Hopfenring e. V. Kellerstr. 1 85283 Wolnzach Telefon 08442 / 957300 Telefax 08442 / 957333 E-Mail: [email protected] home: www.hopfenring.de Bankverbindung: IBAN E98721516500000047217 BIC BYLADEM1PAF USt-ID DE128601421 Steuer Nr. 124/109/10355 Hopfenring e. V., Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach 5650 Hans Schmid Laimnau Ritterstr. 17 88069 Tettnang Hopfenring-Information vom 05.11.2015 Veranstaltungen und Hinweise Fortbildungsveranstaltungen der LfL • BiLa-Seminar „Hopfenbau“ Im Rahmen des Bildungsprogramms Landwirt (BiLa) bietet das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Abensberg für die ganze Hallertau ein Schwerpunktseminar zum Thema Hopfenbau an. Zielgruppe sind Hofnachfolger und/oder Ehepartner mit außerlandwirtschaftlicher Ausbildung bzw. Hopfenpflanzer, die ihr Grundlagenwissen an 4 Abenden auffrischen wollen. Unkostenbeitrag: 35 € Termine: 05.11./ 12.11./ 19.11./ 26.11.15, jeweils 19.00 – 22.15 Uhr Ort: Landwirtschaftsschule Abt. HW Jahnstr. 2, 93326 Abensberg Anmeldung am AELF Abensberg bei Fr. Oberhofer unter Tel.: 09443/704-152 oder Hr. Schneeweis-Müller, Tel.: 09443/704-120 Referent und Infos J. Portner, LfL-Hopfenberatung Wolnzach, Tel.: 08442/957-400 • Grundlagensemin.r „Hopfentrocknung“ In dem Seminar werden von Herrn J. Münsterer die physikalischen Grundlagen und Zusammenhänge der Trocknung erklärt. Ferner wird aufgezeigt, wie eine Optimierung der Hopfentrocknung mittels graphischer Aufbereitung wichtiger Messwerte erreicht werden kann. Termin: 01. Dezember 2015, 9.00 – 12.00 Uhr Ort: Hopfenforschungsinstitut Hüll, „Holzhaus“ Seminarraum) Anmeldung unter Tel.: 08442/957-400 LfL • Grundlagenseminar „Konditionierung von Hopfen“ Wechselnde Witterungsverhältnisse beeinflussen den Feuchtigkeitsausgleich und erschweren die Einstellung des optimalen Wassergehalts des Hopfens. Herr J. Münsterer zeigt in diesem Seminar auf, welche Grundsätze und Zusammenhänge bei der Einstellung und Steuerung von Belüftungsanlagen beachtet werden sollten, damit der gewünschte Wassergehalt des Hopfens bei jeder Witterung erreicht werden kann. Termin: 08. Dezember 2015, 9.00 – 12.00 Uhr Ort: Hopfenforschungsinstitut Hüll, „Holzhaus“ (Seminarraum) • Seminar „Einsatz alternativer Energiequellen bei der Hopfentrocknung“ In vielen Hopfenbaubetrieben ist bereits eine Biomasseheizung vorhanden oder in Planung. Herr Gerd Obernöder, Energieberater bei LandschafftEnergie am AELF Ingolstadt und Herr J. Münsterer zeigen Fördermöglichkeiten und Voraussetzungen für einen effektiven Einsatz alternativer Energiequellen bei der Hopfentrocknung auf. Termin: 10. Dezember 2015, 9.00 – 12.00 Uhr Ort: Hopfenforschungsinstitut Hüll, „Holzhaus“ (Seminarraum) Hopfenring Information vom 05.11.2015 • Workshop „Hopfentrocknung“ In diesem Workshop tauschen Hopfenpflanzer, die mindestens 1 Saison oder länger Messgeräte zur Anzeige, Aufzeichnung und/oder Regelung von Temperatur und Luftfeuchte in Hopfentrocknungs- und Konditionierungsanlagen eingesetzt haben, ihre Erfahrungen aus und lösen unter Anleitung von Hr. J. Münsterer aufgetretene Fragen und Probleme. Die Gruppeneinteilung erfolgt in Abhängigkeit von der verwendeten Technik. Termin: 17. Januar 2016, 9.00 – 12.00 Uhr Ort: Hopfenforschungsinstitut Hüll, „Holzhaus“ (Seminarraum) Voraussetzung: Der Teilnehmer berichtet über sein betriebliches System und stellt es zur Diskussion. Eine Anmeldung bei der Hopfenberatung unter Tel.: 08442/957-400 ist erforderlich. • Workshop „Bewässerung“ (für Betriebe mit Bewässerungserfahrung) In diesem Workshop tauschen Hopfenpflanzer, die mindestens 1 Saison oder länger eigene Hopfenflächen bewässert haben, ihre Erfahrungen aus und lösen unter Anleitung von Hr. J. Münsterer und Hr. S. Fuß aufgetretene Fragen und Probleme. Termin: 16. Februar 2016, 9.00 – 12.00 Uhr Ort: Hopfenforschungsinstitut Hüll, „Holzhaus“ (Seminarraum) Voraussetzung: Der Teilnehmer berichtet über sein betriebliches Bewässerungssystem und stellt es zur Diskussion. Eine Anmeldung bei der Hopfenberatung unter Tel.: 08442/957-400 ist erforderlich. • Hopfenbauversammlungen der LfL mit den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finden in der Zeit Seite 2 von 8 vom 25. Januar bis 05. Februar 2016 statt. Die genauen Termine und Orte werden in der Hopfenrundschau, über Ringfax und im Internet bekannt gegeben. KULAP-Antragstellung 2016 – Mulchsaat bzw. Winterbegrünung im Hopfen Derzeit kann noch keine verbindliche Auskunft über die Möglichkeit einer Antragstellung und ggfs. deren Umfang gegeben werden, da erst gegen Ende des Jahres die für eine Antragstellung notwendigen Finanzmittel feststehen. Sofern eine Neuantragstellung möglich ist, wird diese voraussichtlich ab 01.02.2016 erfolgen und vermutlich die Maßnahmen zum Gewässerschutz (z.B. Winterbegrünung mit Zwischenfrüchten; Mulchsaatverfahren bei Reihenkulturen, Gewässer- und Erosionsschutzstreifen) umfassen. Flächenzu- und -abgänge melden Meldungen von Flächenzu- bzw. -abgängen sind ab Mitte November möglich und sollten mit Hilfe der bekannten Formblätter dem zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis spätestens 29. Januar 2016 mitgeteilt werden. Eine telefonische Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter des jeweiligen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist grundsätzlich sinnvoll. Gehen ausschließlich ganze Feldstücke zu oder ab, sollte die Meldung grundsätzlich online erfolgen. Unabhängig von der Meldungsart ist jedoch die zeitnahe d. h. umgehende Meldung von vollzogenen Flächenänderungen (z. B. wegen Zubzw. Verpachtung, Kauf, Verkauf) eine wichtige Voraussetzung, damit die Vorteile der elektronischen Antragstellung auch 2016 genutzt werden können. Ringinfo & Ringservice HR Nährstoffvergleich erledigen Bei Fragen nutzen Sie unser Beratungstelefon 0800-957 3000 Alle Betriebe über 10 ha LF oder 1 ha Hopfen müssen für N und P bis 31. März des Folgejahres einen Nährstoffvergleich erstellen (EDV Programme bzw. Ringwart). Den gelben Erfassungsbogen zur Erstellung des Nährstoffvergleichs erhalten Sie durch Ihren Ringwart oder in der HR-Geschäftsstelle. Die Aufbewahrungsfrist beträgt seit 2006 mindestens 7 Jahre. Sie können den Erhebungsbogen auch unter www.hopfenring.de Rubrik „ich brauch“ ausdrucken. Bei CC-Kontrollen gibt der Nährstoffvergleich nicht selten Grund für Beanstandungen. Hopfenring Information vom 05.11.2015 Der Boden - Ihr Kapital! Die regelmäßig durchgeführte Bodenuntersuchung auf Nährstoffe und Stickstoff ist ein wichtiger Bestandteil in der Produktionstechnik. Mit der Bodenuntersuchung erhalten Sie - einen Überblick über die Nährstoffversorgung, die Bodenart und die Kalkversorgung Ihrer Schläge, - eine bedarfsgerechte Düngungsempfehlung für Ihre angegebenen Kulturen, - die Grundlage für Ihre betriebliche Düngeplanung unter Berücksichtigung evtl. vorhandener organsicher Dünger Bei Bedarf können Sie eine professionelle Düngeplanung und Beratung durch einen Fachberater des HR beauftragen. Für alle landwirtschaftlich genutzten Flächen ab einer Größe von 1 Hektar ist mindestens alle 6 Jahre eine Bodenuntersuchung vorgeschrieben. Als Stichtag gilt das Datum der letzten Befunderstellung, d. h. spätestens 6 Jahre nach diesem Stichtag muss das neue Bodenuntersuchungsergebnis vorliegen, auch für Pacht- und Tauschflächen. Neben pH-Wert, Phosphat und Kali können insbesondere in viehlosen Ackerbaubetrieben zusätzliche Untersuchungen auf Magnesium und die Spurennährstoffe Bor, Kupfer, Mangan und Zink wertvolle Hinweise auf mögliche Mangelsituationen geben. Im Hopfenbau wird bei Verdacht auf Spurenelemente-Mangel die zusätzliche Untersuchung auf Magnesium, Bor und Zink empfohlen. Besonders bei den heuer gut sichtbaren „Problemstellen“ lohnt es sich, gesonderte Proben zu ziehen und über das StandardPaket hinaus auf Spurenelemente untersuchen zu lassen. Für KVA-Betriebe gilt ein 4-jähriger Untersuchungsturnus wobei die Untersuchung auf Magnesium Pflicht ist. Die Probenahmetiefe für die Standard-BU beträgt bei Grünland 10 cm, bei Ackerland und Hopfen 15 - 20 cm. In Hopfengärten soll die Probenahme, nach Anleitung der LfL, nur auf den Bifängen erfolgen. Die Untersuchung erfolgt in anerkannten Laboren auf der Basis bewährter Untersuchungsmethoden Von Labor-Probeneingang 01.08.2015 bis 31.07.2016 gelten folgende Untersuchungspreise (netto): Betriebspauschale 10,00 € Standarduntersuchung je Probe 5,70 € Seite 3 von 8 Als Zusatz zur Standarduntersuchung: Magnesium (Pflicht im KVA) 3,25 € Bor, Natrium, Mangan, Kupfer, Zink, Eisen (je Element) 5,00 € Spurennährstoffe im Paket 9,55 € Für Ackerland: Bor, Kupfer, Mangan, Zink Für Grünland: Kupfer, Mangan, Natrium, Zink Organische Substanz Gesamt-N Kalifixierung 9,45 € 9,85 € 11,45 € Aktuelle BU-Preise können Sie im Internet unter www.hopfenring.de => Aktuell => Preisliste einsehen. Anmeldung bei Ihrem Ringwart! Adresse und Telefonnummer siehe Ringwarteverzeichnis im „Grünen Heft“ auf Seite 29. Änderungen bei den Ringwarten: Lkr. PAF: Seit 01.10.2015 ist Herr Christian Ostler neuer Ringwart und löste damit Herrn Matthias Amberger ab. Herr Ostler ist unter folgenden Kontaktdaten für Sie erreichbar: Kysostr. 30, Geisenhausen, 85301 Schweitenkirchen. Tel. 08441 / 87 14 17, Fax 08441 / 87 14 16, Mobil 0160 / 97 50 76 04, E-Mail: [email protected] Lkr. FS: Zum 30.11.2015 wird Herr Anton Krimmer seine Tätigkeit als Ringwart beenden. An seiner Stelle wird zum 01.12.2015 Herr Josef Burger diese Funktion übernehmen. Herr Burger ist unter folgenden Kontaktdaten für Sie erreichbar: Berghaselbach 25, 85395 Wolfersdorf. Tel. 08168 / 15 31, Fax 08168 / 22 96 12, Mobil 0151 / 55 47 88 44 E-Mail: [email protected]. Wir bitten Sie, den beiden neuen Ringwarten das gleich hohe Vertrauen zu schenken wie ihren Vorgängern. Herrn Amberger und Herrn Krimmer danken wir an dieser Stelle herzlich für ihre langjährige zuverlässige und sehr engagierte Tätigkeit im Rahmen der Bodenuntersuchung und Erstellung der Nährstoffvergleiche für unsere Mitglieder und wünschen Ihnen Gesundheit und Erfolg. HOPFEN-BETRIEBSKALENDER 2016 Der HOPFEN-BETRIEBSKALENDER erscheint in 2016 bereits zum fünften Mal. Den Kalender erhalten Sie kostenlos in der HR – Geschäftsstelle und bei den kommenden Veranstaltungen des Hopfenrings ab Dezember 2015. Hopfenring Information vom 05.11.2015 Pflanzenschutzdokumentation Werden Pflanzenschutzmittel angewendet, besteht eine Aufzeichnungspflicht zur Dokumentation der Pflanzenschutzmaßnahmen, welche auch im Rahmen der CC-Kontrollen überprüft werden. Aufzuzeichnen sind (Schlag): Anwendungsdatum; Anwendungsgebiet (Kultur); jeweilige Anwendungsfläche (Schlag, Feldstück oder Bewirtschaftungseinheit, Teilfläche); verwendete Pflanzenschutzmittel (vollständiger Name); Aufwandmenge (in kg oder l); Name des Anwenders. Die Aufzeichnungen sind bis spätestens 31.12. des Jahres abzuschließen und 3 Kalenderjahre aufzubewahren. Unsere Ringfachberater können Sie bei Bedarf unterstützen. Beratungstelefon 0800 / 957 3000 Feldmäuse Durch die trockene Witterung des Sommers und dem hohem Anfangsbefall von Nagern konnten sich die Populationen mit Feld- und Schermäusen zum Teil sehr stark vermehren. Vor allem Hopfengärten mit starkem Zwischenfruchtbewuchs sind besonders gefährdet. Da eine chemische Bekämpfung derzeit nicht zugelassen ist, sind nur vorbeugende Bekämpfungsmaßnahmen möglich. Um die Population zu dezimieren, sollte im Herbst darauf geachtet werden, alle Rückzugsmöglichkeiten zu reduzieren. Zudem werden die Gänge im Bifangbereich nur durch Anrainen freigelegt. Eine stark entwickelte Zwischenfrucht ist abzumulchen oder flach einzuarbeiten. Eine Bodenbearbeitung ist jedoch nur zulässig, wenn die Fläche nicht als KULAP-Winterbegrünung (A32 oder B35) dem jeweiligen AELF gemeldet wird. Bei KULAP-Mulchsaatverfahren (A33 oder B37) besteht keine Möglichkeit zur Bodenbearbeitung! Jedoch darf ein üppiger Bestand im Bedarfsfall bei beiden KULAP-Programmen handhoch abgemulcht werden. Nachhaltigkeit im dt. Hopfenbau Um auch nächstes Jahr wieder als nachhaltig wirtschaftender Betrieb registriert zu gelten, muss der NH-Selbstcheck bis spätestens zum 15. Mai 2016 über die Internetplatt- Seite 4 von 8 form ausgefüllt werden. Dies gilt auch für Betriebe, die sich bereits heuer dem Nachhaltigkeitssystem angeschlossen haben. Sie können bereits jetzt ihren Hopfenbaubetrieb für das Erntejahr 2016 als nachhaltig wirtschaftend registrieren. Unter www.hopfenring.de, Rubrik Nachhaltigkeit, finden Sie weitere Informationen zum Thema Nachhaltigkeit, sowie den Zugang zum NH-Selbstcheck. Staplerführerschein Der Gabelstapler kommt in immer mehr Betrieben zum Einsatz. Für alle Personen die mit dem Gabelstapler fahren, sowohl Betriebsleiter, Familienangehörige wie auch Saisonarbeiter, sind nachfolgende Termine gedacht. Damit die Kosten nicht zu groß werden, können wir Ihnen folgendes anbieten: Kosten für den Erstgeschulten in einem Betrieb: 125,- Euro (netto, + 23,75 Euro MwSt = 148,75 Euro) wie bisher. Für jeden weiteren Teilnehmer aus dem gleichen Betrieb betragen die Kosten nur noch 80,- Euro (netto, + 15,20 Euro MwSt = 95,20 Euro). Zwei Termine können wir noch zur Auswahl anbieten: 1. Kurs für Frauen: Sa. 14. November 2. Kurs allgemein: Sa. 28. November Jeweils von 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr Der Kurs findet jeweils im Hopfenbetrieb Johann Brenner, Eja 1 in 85276 Pfaffenhofen/Ilm statt. Kursinhalte u.a.: Basiswissen Stapler, Arbeitsbühne, Anhänger-Verziehen, Anbaugeräte. Der Fahrausweis wird unmittelbar nach Bestehen der Prüfung ausgestellt. Hinweis: Eine theoretische Prüfung ist für Polen und Serbokroaten auch in der eigenen Sprache möglich. Bei Interesse melden Sie sich bitte in der Geschäftsstelle des Hopfenrings an. Hopfen-Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2008 nutzen Sie wollen Ihren Betrieb besser strukturieren oder spezialisieren und zu einer nachhaltigeren Hopfenerzeugung führen. Dann sollten Sie in Ihrem Betrieb das Hopfen-Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2008 einführen und nutzen. Bei erfolgreicher Teilnahme erreicht Ihr Betrieb bis zur Hopfenernte 2016 die Zertifizierung. Hopfenring Information vom 05.11.2015 Seite 5 von 8 Ihre Vorteile: - Investitionsförderung (EIF) für Gerüstanlagen incl. Pflanzmaterial mit bis zu 15% der Nettoinvestitionssumme. - Rechtssicherheit durch aktuelle Information (CrossCompliance, Nachhaltigkeit) - Effiziente Betriebsplanung und Betriebskostensenkung - Qualitätsverbesserung im Anbauprozess („Energie Pass Hopfen“) - Fachseminare, Lehrgänge, Vorträge zu hopfenbaulichen Themen - Verbesserung durch individuelle Betriebsberatung Die „ISO-Hopfen“ gibt es nun seit 16 Jahren. Derzeit sind 156 deutsche Erzeugerbetriebe ISO - zertifiziert. Wenn Sie an der „ISOHopfen“ interessiert sind, dann laden wir Sie herzlich zu unserer Infoveranstaltung am 16.11.2015 um 10:00 Uhr ins Haus des Hopfens / Magnum ein. liche und nicht landwirtschaftliche Abnahmestellen in allen Anbauregionen. HR – Beratung: neutral & kompetent Gebietsversammlungen 2016 Zum Jahresbeginn 2016 informieren wir Sie wieder im Rahmen unserer Gebietsversammlungen über aktuelle Themen. 12.01. Koppenwall, GH Zieglmeier, 19 Uhr 13.01. Marching, GH Paulus, 19 Uhr 14.01. Uttenhofen, GH Neumeir, 19 Uhr 18.01. Biburg, GH Wurmdobler, 13:30 Uhr 19.01. Aiglsbach, GH Hillerbrand, 19 Uhr 20.01. Osseltshausen, GH Siebler, 19 Uhr 21.01. Lilling, GH Pingold, 14 Uhr 21.01. Spalt, GH Wittelsbacher Hof, 19 Uhr Auch in den Wintermonaten bietet Ihnen die Fachberatung des Hopfenrings ein breites Beratungsangebot an: Planung Dünger & Pflanzenschutz Wirtschaftlichkeitsberechnungen Betriebsbezogene CC-Beratung Prüfung von Aufzeichnungen und Unterlagen für mögl. Betriebskontrollen Technikberatung zur Ernte- und Trocknungstechnik mit folgenden Schwerpunkten: o Dimensionierung o Leistungssteigerung o Energieeinsaprung o Gesamtkonzept von der Befüllung bis zur Konditionierung für Alt- und Neubauten. Unter der kostenfreien Service-Rufnummer 0800-957 3000 erhalten Sie zu den üblichen Bürozeiten von den Ringfachberatern Auskünfte zu hopfenbaulichen Fragen. Strompreis ermitteln und vergleichen! Haben Sie schon mal ihren Strompreis je kWh ermittelt? Gesamtbruttopreis = Rechnungsbetrag dividiert durch GesamtKilowattstunden (kWh). Sie werden erstaunt sein was da zusammenkommt. Mit dem günstigen Stromangebot von e.optimum, speziell für die Mitglieder des Hopfenrings, haben Sie eine klare Alternative. Diese steht allen HR Mitgliedern offen, mit oder ohne Hopfenbau, für landwirtschaft- Von unseren 1500 Mitgliedern (mit und ohne Hopfenanbau) haben bereits 930 Mitglieder, eoptimum zu ihrem Stromlieferanten gewählt und profitieren von einem fairen und transparenten Strompreis (keinen Grundpreis, keine versteckten Kosten). Machen Sie einen Angebotsvergleich, bevor Sie sich längerfristig binden. Einfacher können Sie nicht sparen. Wechseln ist einfach: Ein Anruf bei Gebietsleiter Herrn Degenbeck, Tel. 0160/4438934, genügt, er beantwortet Ihre Fragen, macht Ihnen eine Vergleichsrechnung und erledigt die Formalitäten für den Anbieterwechsel. Auskünfte erhalten Sie auch in der HRGeschäftsstelle, Telefon 08442/957 300 oder im Internet unter www.eoptimum.de. Veranstaltungen des Hopfenrings Mitgliederversammlung 2016 Termin: 01.03.2016, Beginn 19:00 Uhr Ort: GH Hillerbrand, Aiglsbach Einhebung der Siegelgebühr Die Siegelgebühr für das amtliche Bescheinigungsverfahren (Hopfenzertifizierung) wird am 01.12.2015 durch das LKP Ihrem Konto belastet. Durch die rationelle Arbeitsweise beim Hopfenring konnte die Gebühr bei 1,30 ct netto pro kg/brutto Hopfen gehalten werden. Bei manueller Erfassung der Waagscheindaten durch den HR bleibt die Gebühr ebenfalls unverändert bei 1,88 ct/kg/brutto. Für die elektronische Herkunftsausstellung werden zusätzlich für Rechnung des Hopfenpflanzerverbandes mit separater Lastschrift 0,12 ct/kg (netto) abgebucht. Hopfenring Information vom 05.11.2015 Förderantrag für das kostenfreie Beratungstelefon Hopfen einsenden Mit Schreiben vom 13.07.2015 haben wir unseren Mitgliedern mit Hopfenanbau in Bayern einen Förderantrag zugeschickt mit der Bitte, uns diesen unterschrieben per Fax oder Post zurück zu senden. Über den Anlass und den finanziellen Vorteil haben wir Sie dabei ebenfalls informiert. Der Rücklauf liegt derzeit bei über 60 %. Wir bitten hiermit alle potentiellen Beratungsanrufer um baldige Zusendung der noch ausstehenden Förderanträge. Durch die Förderanträge wird die Telefonberatung des HR unter der Beratungsnummer 0800/957 3000 mit Fördermitteln für Sie weiterhin kostenfrei sichergestellt. Sollten Sie Ihren Förderantrag verlegt haben, können Sie sich diesen downloaden unter www.hopfenring.de/Aktuell/Rundschreiben. Technikberatung – Weitergabe von erprobtem Fachwissen Während der diesjährigen Ernte konnte in großem Maße Praxiserfahrung bezüglich der Technik zur Verbesserung von Luft- und Wärmeverteilung in Darren gesammelt werden. Eindeutig zeigte sich, dass die Einbauvorschläge unserer Technikberatung eine herausragende Gleichmäßigkeit im Hinblick auf die Luft- und Wärmeverteilung bewirkten. Dies funktionierte herstellerunabhängig, sowohl bei liegenden als auch bei stehenden Warmlufterzeugern. Dieses erprobte Fachwissen können wir jetzt an weitere Beratungskunden zur Verbesserung ihrer Luft- und Wärmeverteilungen bei der Trocknung weitergeben. Abgeleitet aus den Erkenntnissen der Kleintrocknungsversuche der letzten Jahre, wurde eine neue Regelstrategie praxiserprobt, bei der Hopfen rein temperaturgesteuert die einzelnen Trocknungsabschnitte durchläuft. Unabhängig von ihrer Leistungscharakteristik, werden die Gebläse neuerdings nach der Leistungsvorgabe geregelt und nicht, wie bislang üblich, über die Luftgeschwindigkeit. Daraus resultiert eine optimale Ausnutzung der installierten Gebläseleistung unabhängig vom verbauten Gebläsetyp. Zusammen mit der vom HR empfohlenen Einhaltung einer Mindestablufttemperatur von ca. 28-30 °C nach dem Befüllen der Darre sowie einer Richttemperatur für den Kipp- Seite 6 von 8 zeitpunkt von ca. 35 °C, ergibt dies ein schlüssiges, einfach umzusetzendes und insbesondere betriebssicheres Trocknungskonzept. In dieser genialen Einfachheit konnte dieses mit Unterstützung des HR jetzt zum ersten Mal verwirklicht werden. Für den Pflanzer resultiert hieraus ein stark vereinfachter Trocknungszyklus, welcher sich immer im optimalen Temperaturbereich abspielt. Falsche Kippzeitpunkte und ungünstige Entleerzeitpunkte während der kritischen Phase nach dem Befüllen der Darre gehören damit der Vergangenheit an. Das Endprodukt trägt den Namen BasicLine+ und ist in ausgereifter und bereits erprobter Form ab sofort für alle Landwirte herstellerneutral im Fachhandel erhältlich. Eine Erläuterung der Funktionsweise sowie Informationen bezüglich technischer Fragen und der Verfügbarkeit des Produkts erhalten Sie durch unseren Technikberater. Zur Erhaltung der Hopfenqualität und für zügige Durchlaufzeiten ist der Einsatz von Befeuchtungsmodulen bei der Konditionierung unabdingbar geworden. Erstmals wurde von uns eine Mischvorrichtung zur Konditionierung von Hopfen vorgestellt, die mit einem auswaschbaren und hygienischen Kunststoff-Befeuchtungsmodul, einem Tropfenabscheider sowie einem wasserdichten glasfaserverstärkten Gehäuse ausgestattet ist. Geregelt wird die Mischvorrichtung mittels eines kostengünstigen und zuverlässigen Industriereglers, der mit zwei Jalousieklappen und entsprechender Motorisierung eine exakte Regelung der Gleichgewichtsfeuchte nach dem bereits erprobten und standardisierten Sorptionsprinzip ermöglicht. Aufgrund der ausgezeichneten Erfahrungswerte und der einfachen sowie kostengünstigen Nachrüstbarkeit wird der Hopfenring für seine Mitglieder eine entsprechende Sammelbestellung organisieren. Wir werden deshalb alle Interessenten, die sich bereits gemeldet haben, in den nächsten Wochen kontaktieren. Falls auch Sie Interesse an einer einfachen und kostengünstigen Lösung zur Bereitstellung der optimalen Luftverhältnisse zur Konditionierung haben, kontaktieren Sie unsere Technikberatung unter der kostenfreien Beratungs-Hotline 0800-957 3000. Hopfenring Information vom 05.11.2015 Seite 7 von 8 Sachkundefortbildungen des Hopfenrings: Termine Herbst 2015 Sachkunde - Scheckkarte: Bis einschließlich 26.11.2015 können sachkundige Anwender von Pflanzenschutzmitteln Ihre Sachkunde – Scheckkarte am zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten beantragen. Bei Versäumnis des Termins gilt die Person als nicht sachkundig. Somit dürfen keine PSM gekauft bzw. angewendet werden, bis die Scheckkarte erteilt wird. Sachkunde – Fortbildung: (Erster Zeitraum endet am 31.12.2015) Wer bisher noch keine Fortbildungsveranstaltung besucht hat, kann sich nachfolgend für die letzten Termine im Herbst 2015 anmelden. Teilnahmeerklärung bitte per Fax oder Post an den HR faxen/einsenden. Auch eine Anmeldung unter www.agrarberatung-bayern.de ist möglich. Die Teilnahmegebühr beträgt 28,00 € zzgl. 19% MwSt., inkl. Schulungsunterlagen und Teilnahmebestätigung Die vom Hopfenring angebotenen Sachkundefortbildungen sind für die Bereiche der Landwirtschaft, des Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie für alle weiteren Berufsgruppen die Pflanzschutzmaßnahmen durchführen, zum PS beraten oder PSM gewerbsmäßig abgeben, gültig! Hiermit melde ich mich verbindlich zur nachfolgend angekreuzten Weiterbildungsmaßnahme zur Sachkunde im Pflanzenschutz an. Diese Schulung (Dauer 4 Stunden) entspricht der Pflanzenschutzsachkundeverordnung in Verbindung mit § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz. Eine Teilnahme ist auch für Nichtmitglieder bzw. Mitglieder anderer Erzeugerringe zu den gleichen Konditionen möglich! □ □ Datum Beginn Veranstaltungsort Veranstalter 17.11.2015 13:00 Uhr GH Reich, Niederlauterbach Hopfenring e.V. 24.11.2015 08:00 Uhr GH Hillerbrand, Aiglsbach Hopfenring e.V. Rückantwort per Fax (08442 / 957 333) oder Post an Hopfenring e. V., Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach Teilnehmende Person/en: 1. Person: Name: ________________________________ Vorname: __________________________________ Geburtsdatum: _________________________ Telefon-Nr.: ___________________________________ Straße, HS-Nr.:____________________________ PLZ, Ort: ___________________________________ 2. Person: Name: ________________________________ Vorname: __________________________________ Geburtsdatum: _________________________ Telefon-Nr.: ___________________________________ Straße, HS-Nr.:____________________________ PLZ, Ort: ___________________________________ Mit der Verrechnung der Teilnahmegebühr in Höhe von 28,- € (zzgl. 19 % MwSt.) je Teilnehmer bin ich einverstanden. Ort, Datum ______________________________ Unterschrift ____________________________ Hopfenring Information vom 05.11.2015 Seite 8 von 8 Anbaufläche und Ernteerträge 2015, Hallertau, SB Spalt und SB Kinding – Stand 02.11.2015 Sorte HA HE PE SE HT SR OL SD NB NU HM TU MR HS ZU/SO Hallert. Gesamt Vorjahr SB Spalt SB Kinding - Altfläche ha Jung- Gesamtfläche fläche ha ha 555 1 907 43 2795 73 428 15 2680 110 356 32 62 66 28 5 149 1 136 1 1668 3 440 1 22 0 3411 425 333 164 13.970 940 13.418 1.048 Gesamtabwaage t Ertrag * Ø t/ha Alphamenge Ertrag 2014 je Sorte/SB Gesamtfläche t t/ha 557 950 2868 443 2790 387 127 33 150 137 1671 440 22 3836 499 14.910 14.467 618,58 1353,03 3909,96 625,14 3876,58 541,54 96,23 39,58 180,23 247,22 2886,77 684,31 30,26 8033,83 681,25 23.804,51 33.173,09 1,11 1,42 1,36 1,41 1,39 1,40 0,76 1,19 1,20 1,80 1,73 1,55 1,36 2,09 1,37 1,60 2,29 16,7 31,1 176,0 20,0 182,2 13,5 5,6 2,1 9,7 22,7 363,7 88,3 3,2 1213,1 55,8 2.203,8 3.635,6 1,65 2,07 2,14 2,20 2,05 2,04 0,94 2,12 2,02 2,58 2,08 2,22 2,12 3,08 1,53 2,29 219 135 221,53 155,09 1,01 1,15 7,88 7,37 1,71 2,44 - * Berechnungsformel Ertrag = Abwaagemenge (02.11.2015) : Gesamtfläche Ergebnisse der NQF Hopfen, Ernte 2015 im Vergleich zu 2014 – Hallertau und Spalt Anbaugebiet Parameter /Jahr: Stand 02.11.15 Anzahl Proben Wassergehalt Blatt & Stängelanteil Hopfenabfall lose Doldenblätter Partien mit Dolden Note 1 Partien mit Dolden Note 2 Partien mit Dolden Note 3 Partien mit Dolden Note 4 Partien mit Dolden Note 5 Ø Note bei Dolden Gewicht. Saldo Qualtabelle 2003 Angekreuzte Merkmale: Peronospora Mehltau Botrytis Blattlaus Rote Spinnmilbe Minderschädlinge Farbe Geruch Samen Hallertau 2015 2014 7.707 9.657 9,2 % 9,3 % 0,8 % 0,5 % 1,0 % 0,6 % 19,3 % 21,5 % 15,0 % 9,3 % 60,7 % 48,0 % 18,7 % 28,6 % 3,2 % 8,1 % 2,3 % 6,0 % 2,2 2,5 0,56.. 0,62.. 2015 211 9,3 % 0,8 % 1,1 % 21,8 % 26,5 % 58,8 % 12,8 % 1,4 % 0,5 % 1,9 - 0,27.. 2014 251 10,0 % 0,7 % 0,5 % 19,0 % 10,8 % 60,1 % 23,1 % 3,2 % 2,8 % 2,3 0,64.. 0,2 % 25,2 % 2,2 % 0,0 % 8,8 % 0,0 % 66,9 % 0,1 % 0,5 % 0,0 % 9,5 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,0 % 45,5 % 1,4 % 0,0 % 4,0 % 25,5 % 3,2 % 1,6 % 0,0 % 0,0 % 73,3 % 2,4 % 13,9 % 3,6 % 37,3 % 13,3 % 5,1 % 0,2 % 0,0 % 83,3 % 0,1 % 6,0 % Spalt Hopfenring e. V., Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach, 08442/ 957-300, 08442/957-333, GF L. Hörmansperger LfL Arbeitsgruppe Hopfenbau/Produktionstechnik, Kellerstr. 1, 85283 Wolnzach, 08442/957-400, LD J. Portner