IVK New_Ausgabe 2_Juli_ 2011_aktuelle Version
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Unsere News für Sie zusammengestellt Themen in dieser Ausgabe: • Absicherung gegen Naturgefahren • Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung • Betriebliche Altersversorgung • BGH-Urteil: Haftpflichtschäden durch Gespanne • Stressfreie Rückgabe von Leasingfahrzeugen • Absicherung von Gefahren für Geschäftsreisende Absicherung gegen Naturgefahren Vor den Folgen von Naturkatastrophen ist keiner von uns gefeit. Durch den Einfluss des Klimawandels zeigt sich immer häufiger, dass die Zeiten, in denen Überschwemmungen nur einige bestimmte Regionen betrafen, vorbei sind. Überschwemmungen, bedingt durch starke Regenfälle - in der Winterzeit zum Teil auch in Zusammenhang mit einsetzender Schneeschmelze - sorgen in zahlreichen Gebieten immer wieder für „Land unter“. So betrug z.B. die Schadenersatzforderung eines Fahrradfahrers, der auf Grund eines Zusammenstoßes mit einem anderen Fahrradfahrer querschnittsgelähmt ist, 8,1 Mio. Euro. Das dieses nicht nur für die betroffenen Privathaushalte, sondern auch für betroffene Unternehmen oft existenzielle Folgen haben kann, ist jedem sicherlich klar. Wenn das Wasser zurückgeht, bleiben durchnässte Wände, Materialien und Produkte, beschädigte Maschinen und Geschäftseinrichtungen. Ein Schulbrand, verursacht durch zündelnde Schüler, schlug mit 10,7 Mio. Euro zu Buche. Eine Haftpflichtversicherung ist nur so gut, wie ihre Deckungssumme hoch ist oder im Umkehrschluss: die beste Versicherung nützt nichts, wenn die Schadenersatzforderung nachher höher ausfällt, als die zuvor verUmso mehr sollten sich Unternehmen gegen die wirt- einbarte Deckungssumme. schaftlichen Folgen solcher Elementargefahren wappnen - die Absicherung der Sachwerte muss für alle zum betrieblichen Basisschutz gehören und auch die Absicherung des Betriebsunterbrechungsrisikos sollte hierbei nicht vernachlässigt werden. Der richtige Versicherungsschutz kann im Zweifelsfall die Existenz Ihres Unterneh- Betriebliche Altersversorgung mens sichern. Eine betriebliche Altersversorgung kann für ArbeitnehLassen Sie sich hierzu durch unsere Mitarbeiter kompe- mer, Geschäftsführer einer GmbH (soweit keine selbtent beraten. ständigen Unternehmer) und Mitglieder des Vorstandes von Aktiengesellschaften zugesichert werden. Hierbei gibt es mehrere Möglichkeiten. Hohe Deckungssummen sind in der Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss Eine Studie eines namhaften Versicherers hat gezeigt, dass hohe Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung ein absolutes Muss darstellen. Größenordnungen unter 5 Millionen Euro haben in der Vergangenheit oft nicht ausgereicht. Da diese Thematik jedoch äußerst umfassend ist und jeweils den individuellen Verhältnissen angepasst sein sollte, ist hierzu eine persönliche Beratung zwingend notwendig. Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jederzeit gern zur Verfügung. I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung ♦ Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: [email protected] Unsere News für Sie zusammengestellt BGH-Urteil: Haftpflichtschäden verursacht durch Gespanne Absicherung von Gefahren für Geschäftsreisende Nach einem BGH-Urteil vom 27.10.2010 (Aktenzeichen IV ZR 279/08 – OLG Celle / LG Hannover) haben bei Doppelversicherung eines Gespannes, bestehend aus einem ziehenden Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger, im Regelfall nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden je zur Hälfte zu tragen. In Zeiten internationaler Wirtschaftsbeziehungen werden Arbeitnehmer vermehrt ins Ausland geschickt. Was viele kleinere Unternehmen jedoch häufig nicht beachten, ist, dass der Arbeitgeber nicht nur für Leib und Leben seiner auf Dienstreisen befindlichen Mitarbeiter haftet, sondern auch für deren Gepäck. Hieraus resultierende Gefahren sollte der Arbeitgeber auf Grund seiner Fürsorgepflicht, aber auch im eigenen wirtschaftlichen Interesse, absichern. Hierzu gehören u.a. Hintergrund dieser Entscheidung war ein Unfall, verursacht durch den Fahrer eines Gespannes, bestehend aus einer landwirtschaftlichen Zugmaschine und einem haftpflichtversicherten Anhänger. Infolge nicht angepasster Geschwindigkeit scherte der mit einem Bagger beladene Anhänger auf regennasser Fahrbahn bei einem Bremsmanöver aus und stieß gegen einen PKW, dem gerade eine Beifahrerin entstieg. Die noch im Aussteigen begriffene Frau wurde verletzt, der PKW sowie ein Zaun stark beschädigt. Nach dem BGH-Urteil haften die Versicherer sowohl des Anhängers als auch der Zugmaschine als Gesamtschuldner. Insofern ist künftig bei der Vermietung von Lkw-Anhängern an Dritte zu beachten, dass diese Schäden den Schadenverlauf des Vermieters belasten können. Stressfreie Rückgabe von Leasingfahrzeugen Die Nutzung von Leasingfahrzeugen ist aus der heutigen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Häufig kommt es jedoch bei der Rückgabe der Fahrzeuge zu Unstimmigkeiten zwischen Leasingnehmer und Leasinggesellschaft über die laufzeitbedingte Abnutzung oder aber über Beschädigungen am Fahrzeug, da hierüber keine verbindlichen Regelungen getroffen wurden. Um die Fahrzeugrückgabe weitestgehend stressfrei zu gestalten, sollte im Vorwege an eine vertragliche Definition möglicher Rücknahmeschäden gedacht werden. (Was gilt als Abnutzung, was gilt als Beschädigung in und am Fahrzeug ?) Die Praxis hat gezeigt: je umfassender diese Definitionen im Vorwege in den Vertrag eingearbeitet werden, desto reibungsloser kann im Nachhinein die Leasingrückgabe erfolgen. 1) Absicherung im Krankheitsfall Hier ist der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung für Dienstreisen unerlässlich, da diese nicht nur die Krankheitskosten übernimmt, sondern zusätzlich auch einen eventuell notwendigen Rücktransport des Erkrankten mit absichert. 2) Absicherung bei Unfall Hierbei ist zu beachten, dass nur die Unfälle über Berufsgenossenschaften versichert sind, die unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. Ist der Mitarbeiter während seiner Dienstreise kurz privat unterwegs, so entfällt dieser Versicherungsschutz. Hier sollte dann eine private Unfallversicherung oder eine vom Unternehmen abgeschlossene DienstreiseUnfallversicherung greifen. 3) Absicherung gegen Reisegepäck-Schäden Abgesichert werden Beschädigungen oder Abhandenkommen von Reisegepäck auf Dienstreisen. Dies beinhaltet auch Verluste und Beschädigungen an mitgeführten technischen Geräten während der Reise. Der Versicherungsschutz wird in der Regel weltweit geboten. Viele Firmen gehen inzwischen dazu über Jahrespolicen für alle Auslandsreisen ihrer Mitarbeiter abzuschließen, die die vorgenannten Risiken abdecken. Für eine Beratung zum Thema DienstreiseVersicherungen stehen wir Ihnen ebenfalls jederzeit gern zur Verfügung. Sollten wir mit unseren Beiträgen Ihr Interesse geweckt haben und sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte gern an unseren Mitarbeiter, Herrn Claas Hußmann, Telefon: 040-646 50 110 IMPRESSUM Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg ♦ Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: [email protected] Bernd Fischer Ute-Gabriele Röhrig