IVK New_Ausgabe 5_März 2012_4. Fassung

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IVK New_Ausgabe 5_März 2012_4. Fassung
Unsere News für Sie zusammengestellt
Themen in dieser Ausgabe:
• Großbrand in Hamburg-Harburg
(Haftpflicht-, Sach- und Betriebsunterbrechungsversicherung)
• Weltweite Naturkatastrophen 2011 in Zahlen
• Warenkreditversicherung
• Haftungserweiterung für Handelsbetriebe, Bauunternehmen und Bauhandwerker
Großbrand in Hamburg-Harburg
Wie schnell aus einem Feuerschaden ein Umwelthaftpflichtschaden werden kann, zeigt ein Großbrand in Hamburg-Harburg Anfang diesen Jahres.
Hier brannte eine Lagerhalle mit eingelagertem
Kautschuk und Heizöl völlig aus. 173 Fahrzeuge der
Feuerwehr waren mit insgesamt 350 Feuerwehrleuten im Einsatz.
Neben einem Sachschaden in Millionenhöhe stellt
sich nunmehr auch die Frage nach einem Umweltschaden, denn der geschmolzene Kautschuk und
das Heizöl flossen mit dem Löschwasser in die anliegenden Siele und Fleete. Selbst wenn die Emulsion bislang das Grundwasser nicht verunreinigte
und nachweislich auch keine Dioxine freigesetzt
wurden, entstand ein Umweltschaden. Hieraus resultierende Schadenersatzansprüche Dritter sind in
Deutschland vom Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ausgeschlossen. Die
Erweiterung um eine Umwelthaftpflichtversicherung (UHV) ist zwar üblich, allerdings ist die
Deckungssumme nicht immer ausreichend bemessen. Hier empfehlen wir eine Überprüfung Ihrer bestehenden Haftpflichtversicherungen.
Dieses Schadenereignis zeigt auf, dass die im Rahmen einer Sachversicherung in Abhängigkeit von
der Gesamt-Versicherungssumme mitversicherten
Kostenpositionen für Aufräumungs-, Abbruch-,
Feuerlösch- und Dekontaminierungskosten ausreichend hoch festgelegt werden sollten.
Schadenfälle dieser Größenordnung belegen auch,
dass die erforderlichen, zeitlich intensiven Aufräumungsarbeiten einen schnellen Wiederaufbau und
somit die uneingeschränkte Nutzung des Gebäudes
verzögern können. Versicherungsschutz kann
hierfür über eine Betriebsunterbrechungsversicherung geboten werden, die die wirtschaftlichen
Folgen eines Betriebsstillstandes infolge eines
versicherten Sachschadens absichert, denn häufig
übersteigt der Ertragsausfallschaden den Sachsubstanzschaden. Versichert sind insbesondere
die laufenden feststehenden Grundkosten wie
Gehälter, Miete und Kapitalzinsen, die auch im
Fall eines schadenbedingten Produktions- bzw.
Umsatzausfalls weiter anfallen. Außerdem werden
aus dieser Notsituation heraus entstandene Gewinnausfälle ausgeglichen.
Im Ergebnis wird das Unternehmen, unter Beachtung der vertraglich vereinbarten Haftzeit - in der
Regel 12 / 24 Monate - so gestellt, als hätte es
den Sachschaden nicht gegeben.
Weltweite Naturkatastrophen 2011 in Zahlen
Durch zahlreiche, verheerende Naturkatastrophen
hat das Jahr 2011 der Versicherungsbranche einen Rekordschaden beschert.
Laut dem Rückversicherer Munich Re lagen die
versicherten Schäden 2011 bei 105 Mrd. US Dollar (2010: 42 Mrd. US Dollar). Die gesamtwirtschaftlichen Schäden lagen mit 820 Ereignissen
weltweit bei 380 Mrd. US Dollar. 27.000 Menschen verloren bei den Naturkatastrophen ihr Leben.
I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung ♦ Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg
Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: [email protected]
Unsere News für Sie zusammengestellt
Uns allen am präsentesten ist wohl noch das Erdbeben mit nachfolgendem Tsunami, das am
11. März letzten Jahres Japan heimsuchte. Abgesehen von den zu beklagenden menschlichen Verlusten - bei dieser Katastrophe verloren fast 16.000
Menschen ihr Leben - konnten die Versicherer Gesamtschäden in Höhe von 210 Mrd. US Dollar verzeichnen, davon versicherte Schäden mit einem
Volumen von 35 - 40 Mrd.
Im vergangenen Jahr bebte die Erde messbar 133
Mal, davon 27 Mal in Japan. Aber auch Neuseeland wurde im Februar 2011 von einem Beben
heimgesucht. Hierbei wurden Teile der zweitgrößten Stadt Christchurch zerstört. Die Gesamtschäden beliefen sich, lt. Munich Re, auf 16 Mrd. US
Dollar, die versicherten Schäden auf 13 Mrd.
In Australien summierten sich, nach Angabe des
australischen Versicherungsverbandes Insurance
Council of Australia, die versicherten Schäden aus
Naturkatastrophen auf 4,35 Mrd. australische Dollar. Hierbei schlug die Überschwemmung des Bundesstaates Queensland, betroffen war auch die
Hauptstadt Brisbane, Anfang 2011 mit 2,4 Mrd. Dollar zu Buche. Nach Aussage von Meteorologen gab
es ein Hochwasser ähnlichen Ausmaßes in Brisbane das letzte Mal im Jahre 1974.
Ebenfalls von Überschwemmungen betroffen war
Thailands Hauptstadt Bangkok. Hier hatten Wassermassen während der Regenzeit zwischen August und November die verheerendsten Schäden
seit 50 Jahren angerichtet. 813 Menschen verloren
dabei ihr Leben. Den gesamtwirtschaftlichen Schaden bezifferte Munich Re auf 40 Mrd. US Dollar, die
versicherten Schäden beliefen sich auf 10 Mrd.
Warenkreditversicherung
Die Warenkredit- oder Forderungsausfallversicherung schützt insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen vor hohen finanziellen Schäden.
In der Zeit zwischen Lieferung der Ware oder Ausführung einer Dienstleistung und deren Bezahlung
kann eine Zeitspanne von bis zu 6 Monaten liegen.
In dieser Zeit fungiert der Lieferant als Kreditgeber
mit dem entsprechenden Risiko des Kreditausfalles.
Wenn sich z. B. Unternehmen auf nur einige wenige Großkunden fokussieren, kann im Falle eines
Forderungsausfalles schnell eine existenzbedrohende Situation entstehen.
Auch zahlungskräftige Geschäftspartner können
durch eigene Zahlungsausfälle ihrerseits in Zahlungsschwierigkeiten kommen, die dann im
schlimmsten Fall eine Kettenreaktion zur Folge haben.
Alle diese Zahlungsausfälle wären durch den Abschluss einer Warenkredit- oder Forderungsausfallversicherung abgesichert. Für die langfristige Liquiditätsplanung erhalten die versicherten Unternehmen neben dem Versicherungsschutz eine zusätzliche Planungssicherheit sowie eine laufende Bonitätskontrolle ihrer Kunden.
Weitergehende Informationen hierzu erhalten Sie von
Bernd Fischer, Tel.: 040-646 50 265.
Erweiterung der Haftung für Handelsbetriebe,
Bauunternehmen und Bauhandwerker
Ein Urteil des BGH vom 21.12.2011, welches die
Vorgaben des EuGH (Europäischen Gerichtshofes)
umgesetzt hat, ist für Handelsbetriebe, Bauunternehmen oder Bauhandwerker von erheblicher Bedeutung. Danach sollen Firmen der o. g. Branchen
zukünftig, wenn sie als Händler auftreten, bei einem Mangel an der von ihnen gelieferten und
durch den Verbraucher eingebauten Ware alle Aus
- und Einbaukosten übernehmen oder aber den
Einbau der ersatzweise gelieferten Ware selbst
vornehmen. Dabei ist es unerheblich, ob den Verkäufer ein Verschulden trifft.
Für diese Fälle ist zu empfehlen, dass in eine bereits bestehende Betriebshaftpflichtversicherung
eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung
eingeschlossen wird, die die Kosten für den Ausund Einbau mangelfreier Produkte ersetzt.
Sollten wir mit unseren Beiträgen Ihr Interesse geweckt haben und sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte gern an unseren Mitarbeiter, Herrn Claas Hußmann, Telefon: 040-646 50 110
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Ute-Gabriele Röhrig