IVK New_Ausgabe 3_September 2011_aktuellle Version
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Unsere News für Sie zusammengestellt Themen in dieser Ausgabe: • Transportversicherungen • Frei-Haus-Lieferung • Fahrerschutzversicherung • Vertrauensschadenversicherung Transportversicherung - so wichtig wie nie In wirtschaftlich schwierigen Zeiten organisierte Kriminalität immer mehr betrifft in zunehmendem Maße auch und transportbedingte Lagerungen. tend für viele Schadenfälle sei hier nur die Frachtpiraterie erwähnt. nimmt die zu. Dieses Transporte Stellvertrebeispielhaft Frei-Haus - nicht immer frei von Gefahren Aber auch die alltäglichen Risiken sind nicht zu unterschätzen, wie z. B. • • • • • Be-, Um– und Entladeschäden, nicht vorschriftsmäßig gesicherte Ladung, Zerstörung der transportierten oder gelagerten Waren durch Unfall, Feuer oder Leitungswasser, Ausfall oder Unterbrechung der Kühlkette, Vermögensschäden auf Grund von Lieferfristüberschreitungen. Dies sind nur einige Schadenereignisse, die während eines Transportes auftreten können. Ein weiterer Gefahrenpunkt sind witterungsbedingte Risiken. Die Erfahrung hat gezeigt, dass starke Unwetter überdimensional zunehmen. Wenn man berücksichtigt, dass 95 Prozent des Welthandels über die Weltmeere abgewickelt wird, ist es naheliegend, dass der Verlust an Containern und Schiffen eher zu- denn abnehmen wird. Derzeit spricht man von 10.000 Containern, die jährlich samt Ladung über Bord gehen. Nicht ausreichender oder fehlender Versicherungsschutz kann teuer werden und schlimmstenfalls zur Insolvenz des Unternehmens führen. Damit es nicht soweit kommt, empfehlen wir eine eigene Warentransportversicherung. Im Allgemeinen gehen Käufer von Waren davon aus, dass unter der Bezeichnung „frei Haus“ klar definiert ist, dass der Verkäufer alle Kosten und Risiken trägt, bis er die Ware entladen dem Käufer übergibt. Was dabei jedoch häufig unberücksichtigt bleibt, ist, dass es sich bei der Klausel „frei Haus“ um eine deutsche Vereinbarung handelt, die nicht zu den Incoterms® 2010 gehört und die abweichend von den gesetzlichen Regelungen, grundsätzlich festlegt, dass zwar die Kosten des Versandes und der Verpackung vom Verkäufer zu tragen sind, die Gefahr des „zufälligen Untergangs“ jedoch vom Verkäufer auf den Käufer übergeht, wenn die Ware an den ersten Frachtführer übergeben wird. Dieser hat die Ware zwar nach den gesetzlichen Vorschriften zu versichern, der darüber hinausgehende Schaden ist jedoch bei einem Verlust vom Käufer zu tragen. Zumindest im internationalen Bereich ist daher dringend anzuraten, anstelle der Klausel „frei Haus“ die bewährten Incoterms® 2010 zu verwenden und im nationalen Bereich eine konkrete Vereinbarung über Kosten und Gefahrenübertragung zu treffen, damit im Streitfall klar definiert ist, welche Rechte und Pflichten die jeweilige Vertragspartei übernimmt. I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung ♦ Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: [email protected] Unsere News für Sie zusammengestellt Fahrerschutzversicherung - Absicherung für Fahrer Als Autofahrer und Versicherungslaie wissen wir häufig nur eines: Bei einem selbstverschuldeten Unfall trägt unsere Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Gegners, während die Kasko-Versicherung für den Schaden am eigenen Fahrzeug aufkommt. So schön - so gut ! Leider ist die Realität jedoch wesentlich komplexer. Der Unfallverursacher könnte - es sei denn er verfügt über eine eigene private oder betriebliche Unfallversicherung - auf Grund eigener, schwerer Verletzungen sehr schnell vor dem wirtschaftlichen Ruin stehen. Führt der Unfall im schlimmsten Fall zur Invalidität, so decken die Ansprüche an Krankenkassen und Sozialversicherungsträger in der Regel bei weitem nicht die entstehenden Kosten für jahrelange Pflege, eventuellen Umbau der häuslichen Umgebung sowie Verdienst- und Rentenausfall des Unfallverursachers ab. Schnell kann hier eine Größenordnung von 2 Mio. Euro und mehr erreicht werden. Um diese Deckungslücke abzusichern, bieten einige Versicherer, als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Fahrerschutzversicherung an, die einen kostengünstigen und vor allem sinnvollen Schutz bei einem selbstverschuldeten Unfall darstellt. Die einzelnen Versicherer haben hierzu unterschiedliche Modelle entwickelt. Dabei ist individuell zu prüfen, welcher Anbieter der jeweils Richtige ist. Vertrauensschadenversicherung Absicherung von Risiken infolge von Wirtschaftskriminalität In der Öffentlichkeit wird der Begriff „Wirtschaftskriminalität“ häufig gleichgesetzt mit dem habgierigen, kriminellen Manager, der sein Unternehmen ohne Rücksicht auf Verluste schädigt. Dieses ist jedoch nur die Spitze des Eisberges, denn die Täter sind oftmals auch unzufriedene und häufig sogar langjährige Mitarbeiter. Insbesondere Vermögensschäden durch „Geheimnisverrat“ von Mitarbeitern stellen in diesem Zusammenhang national und international ein Problem dar. Weitere ernst zu nehmende Schäden sind: • Diebstahl, Fälschen von Zahlungsanweisungen, Unterschlagung, Betrug und Untreue • Schäden an Hard– und Software durch Hacker und evtl. daraus resultierende Folgeschäden durch die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes • Wirtschaftskriminalität im weitesten Sinne Zur Sicherung des Fortbestehens eines Unternehmens sollte dieses ausreichende Kontrollund Sicherheitsmechanismen installieren, um alle Bereiche eines Unternehmens gegen kriminelle Handlungen von Mitarbeitern oder Dritten zu schützen. Darüber hinaus sollte das versicherbare „Restrisiko“ durch eine Vertrauensschadenversicherung abgesichert werden. Diese ersetzt dem Versicherungsnehmer die Vermögensschäden, die ihm durch vorsätzlich unerlaubte Handlungen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz verpflichten, unmittelbar zugefügt werden. Sollten wir mit unseren Beiträgen Ihr Interesse geweckt haben und sollten Sie weitergehende Informationen benötigen, so wenden Sie sich bitte gern an unseren Mitarbeiter, Herrn Claas Hußmann, Telefon: 040-646 50 110 IMPRESSUM Herausgeber: Verantwortlich: Redaktion: I.V.K. Industrie-Versicherungskontor GmbH & Co. KG Assekuranzvermittlung Bramfelder Chaussee 105 ♦ 22177 Hamburg ♦ Tel. 040-646 50-500 ♦ E-Mail: [email protected] Bernd Fischer Ute-Gabriele Röhrig