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Mehr Sicherheit. Mehr Wert. Erfahrungen bei der Planung von Gasturbinen (GT)-Anlagen mit nachgeschalteten Abhitzedampferzeugern (AHDE) in bezug auf deren Regelwerkskonformität H. Chr. Schröder, H. Engesser, G. Scheffknecht und H. Stierstorfer Kraftwerks- und Anlagenservice des TÜV SÜD SONDERDRUCK VGB KraftwerksTechnik 79. Jahrgang, Heft 4/99, Seite 46-52 Kraftwerks- und Anlagenservice des TÜV SÜD Leistungen Kraftwerks- und Anlagenservice Dipl.-Ing. H. Chr. Schröder TÜV Süddeutschland, Mannheim. Dipl.-Ing. H. Engesser ABB Power Generation Ltd., Baden/Schweiz. Erfahrungen bei der Planung von Gasturbinen-(GT-)Anlagen mit nachgeschalteten Abhitzedampferzeugern (AHDE) in bezug auf deren Regelwerkskonformität Von H.Chr. Schröder, H. Engesser, G. Scheffknecht und H. Stierstorfer spanne, die einen dreifachen Luftwechsel im zu spülenden Rauchgasvolumen ergibt. Dr.-Ing. G. Scheffknecht Alstom Energy Systems GmbH, Stuttgart. Dipl.-Ing. H. Stierstorfer Siemens AG, Bereich Energieerzeugung (KWU), Erlangen. Einleitung In diesem Beitrag sollen die Probleme aufgezeigt werden, die sich bei der praktischen Umsetzung der anzuwendenden Regelwerke insbesondere bei Kombi-Anlagen, das heißt Gasturbinenanlagen mit nachgeschalteten AHDE (Abhitzedampferzeuger), ergeben in den Bereichen: — Belüften und Spülen der Rauchgaswege, — Flammenüberwachung, — Sicherheitszeit. Die Entscheidung zum Bau einer Kombi-Anlage erfolgt aus verschiedenen Gesichtspunkten, wie z.B. Verringerung des CO2-Ausstoßes, hohe Anlagenwirkungsgrade, schnelle Anfahrzeiten, hohe betriebliche Flexibillität, kurze Bau- und Investitionskosten sowie Repowering von Altanlagen. Je nach Brennstoff werden in Deutschland die entsprechenden TRD (Technische Regeln Dampfkessel) der Reihe 400 angewendet. Die bei den üblichen Gasturbinenbrennstoffen Gas bzw. Heizöl EL anzuwendende TRD 412 bzw. 411 fordert ein Spülen der Rauchgaswege mit mindestens 50 % des Verbrennungsluftstromes bei Vollast über eine ZeitVGB KraftwerksTechnik 4/99 Aufgrund der drehzahlabhängigen Volumenströme des Gasturbinenverdichters, welche durch die Anfahrleistung der Startvorrichtung sowie Schaufelschwingungen begrenzt sind, lassen sich diese Forderungen nicht immer erfüllen. In der Gasturbine GT 24/GT 26 der ABB erfolgt die Verbrennung in sequentieller Folge: 1. Brennkammer mit Hochdruckturbine, gefolgt von der 2. Brennkammer mit Niederdruckturbine. Bei der Flammenüberwachung der 2. Brennkammer einer Gasturbine (sequentielle Verbrennung) ist die Eintrittstemperatur die inhärent bestimmende Größe der Verbrennung. Somit bietet sich für die 2. Brennkammer die Überwachung der Temperatur anstelle des verlangten optischen Flammenwächters an, da optische Flammenwächter in diesem Temperaturbereich die Flamme nicht sicher erkennen lassen. B i l d 1 zeigt den Aufbau der ersten und zweiten Brennkammer einer ABB-Gasturbine moderner Bauart. Moderne Gasturbinen mit Ringbrennkammern haben durch den Füllvorgang in den Brennstoffleitungen sowie die Querzündung der Brenner einen erhöhten Zeitbedarf bis zum sicheren Brennen der Flamme. Die geforderte Sicherheitszeit gemäß TRD zwischen dem Öffnen der Abschlußorgane (Schnellschlußeinrichtungen) und der Aktivierung des optischen Flammenwächters kann dabei nicht eingehalten werden. Somit ergeben sich bei Anwendung der TRD Fragen hinsichtlich Spülung1 der Rauchgaswege, Flammenüberwachung und Sicherheitszeiten. Im folgenden zeigen die Autoren Lösungsmöglichkeiten auf, wie diese Themen sicher abgehandelt werden können im Sinne einer hohen Verfahrenssicherheit, –––––– 1 In diesem Beitrag wurde für den Vorgang der Belüftung/Vorbelüftung, wie dieses in den TRD genannt wird, der Begriff des „Spülens“ (aus dem englischen „purge“) verwendet. Unseres Erachtens ist dieses hierdurch treffender und deutlicher interpretiert. gleichzeitiger Einhaltung der gewünschten hohen Verfügbarkeit der Gasturbinenanlagen und Erfüllung der sicherheitstechnischen Erfordernisse gemäß Regelwerk mit den normal vorhandenen Ausrüstungsanlagenkomponenten ohne zusätzlichen Frischlüfter. Spülen von Kombi-Anlagen Forderungen der Regelwerke an die Spülung der Abgaswege von Kombi-Anlagen Die Vorgehensweise bei der Spülung von AHDE innerhalb von Kombi-Anlagen mit und ohne Bypass-Kamin kann unterschiedlich sein. Die erforderliche Spülung resultiert im wesentlichen aus der Forderung der einzelnen TRD, wie z.B. 411 für Öl- und 412 für Gasbrennstoffe. Aus England und den USA sind zwei weitere Vorschriften bzw. Richtlinien bekannt. Es sind dieses die NFPA (National Fire Protection Association) 8506 aus den USA und die Richtlinie der British Gas (Guidance Notes on the Installation of Industrial Turbines, Associated Gas Compressors and Supplementary Firing Burners). In Amerika haben die Unterschiede bei Betrieb und Bauart von Abhitzedampferzeugern und konventionellen Dampferzeugern zu getrennten Normen für AHDE geführt (NFPA 8606). Die NFPA-Vorschrift in der aktuellen Revision fordert einen mindestens fünffachen Volumenaustausch der Gasturbine bei mindestens 8 % des maximalen Massendurchsatzes. Es werden auch alternative Möglichkeiten zum Nachweis einer ausreichenden Spülung des AHDE angeboten. Verfahrenstechnische Anforderungen an die Spülung von Kombi-Anlagen Während des Spülvorganges ist die maximale Temperatur des Spülmediums durch die theoretische Zündtemperatur des eingesetzten Brennstoffes begrenzt. Die Zündtemperatur von gebräuchlichem Erdgas liegt in der Größenordnung von etwa 600 °C. Kohlegas als Mischung von Wasserstoff und Kohlen- 3 Anders sieht es in den nachgeschalteten Anlagenteilen aus. Der von der Gasturbine ausgespülte Volumenstrom befindet sich nunmehr im nachgeschalteten Rauchgassystem und dem AHDE. Aufgrund der geringen Volumenströme der Gasturbine im unteren Drehzahlbereich beim Drehen des Verdichters mit dem Generator (Drehbetrieb) kann eine Spülmenge von > 50 %, bezogen auf den sich bei der Verbrennung ergebenden Gesamtrauchgasstrom im AHDE, nicht realisiert werden. Real erzielbare Spülmengen innerhalb dieser Betriebszustände liegen bei 10 bis 15 % des maximalen VerdichterluftMassenstromes, was für ein sicheres Spülen gemäß Abschnitt „Nachweis des Spülergebnisses“ ausreichend ist. Temperatur > 1000 °C sequentieller Brenner Hauptbrenner Hauptbrennkammer sequentielle Brennkammer Niederdruckturbine Hochdruckturbine Bild 1. Flammenüberwachung. monoxid hat ebenfalls eine Zündtemperatur im Bereich von rund 550 °C. Flüssige Brennstoffe, wie z.B. leichtes Heizöl (HEL) oder Naphtha, liegen bei etwa 220 °C. Um einen relativen Sicherheitsabstand zur theoretischen Zündtemperatur zu haben, sollte die maximale Spültemperatur einen Sicherheitsabstand zu den genannten Temperaturen von rund 20 % aufweisen, d. h. für Gas etwa 100 und für Öl etwa 40 °C. Das bedeutet in der Praxis, daß bei erdgasbefeuerten Gasturbinen eine Spülung mit dem Abgasstrom möglich ist, falls die Abgastemperatur ausreichend von der jeweiligen Zündtemperatur des eingesetzten Brennstoffes entfernt bleibt unter Berücksichtigung von eventuell auftretenden Temperaturschieflagen und Temperaturspitzen. Es ist allerdings zu beachten, daß Erdgas als Mischungsbestandteile oft auch längerkettige Kohlenwasserstoffe, wie Propan, Butan usw., enthält. Deren Zündtemperatur liegt niedriger als 600 °C. Um daraus resultierende Unsicherheiten im Hinblick auf die Belüftungstemperatur auch im Zusammenhang mit Temperaturspitzen und -schieflagen auszu- Ausführung von Spülvorgängen bei Kombi-Anlagen schließen, wird empfohlen, nicht mit einer Abgastemperatur über 400 °C zu spülen. Anders sieht es bei der Verwendung von flüssigen Brennstoffen aus. Hier ist eine Spülung der nachgeschalteten Anlagen mit dem Abgasstrom der Gasturbine nicht ohne weiteres möglich, weil die Abgastemperatur der Gasturbine höher liegt als die Zündtemperatur des flüssigen Brennstoffes. Bei eventuell vorhandenen unverbrannten flüssigen Brennstoffanteilen im AHDE wären Verpuffungen nicht auszuschließen. Des weiteren ist zu erwähnen, daß in den entsprechenden TRD weder ein Bezug auf die Lufttemperatur genommen noch ausgesagt wird, ob es sich bei den Spülmengen um Massen- oder Volumenströme handelt. Die Spülung der Gasturbine selbst ist in der Praxis kein relevantes Problem, weil die Gasturbine stets vor jedem Feuerungsstart – unabhängig davon, aus welchem Betriebszustand die Feuerung abgefahren wurde – zwangsläufig gespült wird. Eine Diskussion einer erneuten Zündung nach einem Störbetrieb bzw. Abfahrbetrieb ergibt sich somit nicht. Notwendigkeit der Spülung von Kombi-Anlagen Die Notwendigkeit zur Spülung eines AHDE kann sich in folgenden Fällen ergeben: — vor der Inbetriebnahme, — nach erfolglosem Zündversuch (z.B. Flammenwächter hat nicht übernommen), — nach Startabbruch der Gasturbine nach dem Zündvorgang, — nach Schutz-Aus aus Lastbetrieb. Der erste Fall ist in den TRD entsprechend geregelt. Die TRD erlaubt ausdrücklich bei fehlersicherer Überwachung der Brennstoffzufuhr, auf ein Spülen der Rauchgaswege bei der Inbetriebnahme zu verzichten. Während die nächsten beiden Fälle zwingend ein Spülen der Abgaswege erfordern, bedarf der Schutz-Aus aus Lastbetrieb und auch das reguläre Abfahren einer näheren Erläuterung. Beim regulärem Abfahren der Gasturbine – d.h. Überführen aus dem Last- in den Leer- kg m = 40 s kg m = 80 s kg m = 160 s 50 s 25 s 150 s 50 s 0,0 75 s gCH4 kg 12,5 s 37,5 s 250 s 62,5 s gCH4 0,0 kg 100 s 125 s 150 s Bild 2. CH4-Konzentration. 4 Bild 3. CH4-Konzentration für halbierten bzw. verdoppelten Sprühmassenstrom in bezug auf Bild 2. VGB KraftwerksTechnik 4/99 laufbetrieb und anschließendes Schließen der Brennstoffzufuhr – wird das Rauchgassystem durch den Abgasvolumenstrom der auslaufenden Gasturbine ausreichend gespült. Bei diesem Betriebszustand liegt somit, wenn überhaupt, nur ein mageres Brennstoff-LuftGemisch vor, das nicht zündfähig ist. Zusätzlich begünstigend ist, daß bei diesem Abfahrvorgang der Gasturbine kein Brennstoff unverbrannt in den AHDE gelangen kann, weil bei kleiner Leistung zuerst die BrennstoffSchnellschlußventile geschlossen werden. Hierdurch wird dann die noch vorhandene Flamme aufgrund des Brennstoffmangels erlöschen. Auch beim Schließen der Schnellschlußventile im Lastbetrieb kann davon ausgegangen werden, daß die noch in den Zuführungsleitungen zu den Brennern vorhandenen Brennstoffmengen verbrannt werden und die Flamme durch Brennstoffmangel erlischt. Um ein verbleibendes Restrisiko zu vermeiden, empfiehlt sich hier ein Spülen des AHDE nach Ausfall der Gasturbine aus einem Lastbetrieb mittels Anfahrumrichter in Anlehnung an TRD 411 und 412 (Abfahren aus einem Schutz-Aus ist gleichbedeutend mit einem unplanmäßigen Betrieb). Von Fall zu Fall ist zu untersuchen, ob durch den während des Auslaufens der Gasturbine geförderten Volumenstrom eine ausreichende Spülung erzielt wird. Bei einem Wiederanfahren der Anlage können z.B. bei einem Heißstart der Anlage im AHDE Temperaturen oberhalb der Zündtemperaturen der gebräuchlichen Flüssigbrennstoffe liegen. Eine Spülung und die sich daraus ergebende Abkühlung des AHDE ist daher unter anderem durchzuführen, um die kritische Zündtemperatur abzusenken. Werden Gasturbinenanlagen ausschließlich mit Erdgas betrieben, kann nach Absprache mit den Beteiligten (Kunde, Behörde, TÜV, Lieferer) auf ein separates Spülen verzichtet werden, wenn nachgewiesen wird, daß der AHDE beim Hochfahren der Gasturbine ausreichend gespült wird, solange die maximalen Abgastemperaturen einen ausreichenden Abstand zu den zugehörigen Zündtemperaturen aufweisen. Weitere Zündquellen, wie Funkenbildung innerhalb der Gasturbine durch mechanisches Streifen in der Anfahrphase an den heißen Metalloberflächen sowie eventuell statische Aufladungen, sind als weitere Gefahrenquellen in die Betrachtung einzubeziehen bzw. müssen entsprechend betrachtet werden in bezug auf die zugehörigen Zündtemperaturen der eingesetzten Brennstoffe. und abgefahren werden. Der vorhandene Abgasvolumenstrom, der bei einem normalen Startvorgang durch den AHDE strömt, reicht im allgemeinen nicht für einen ausreichenden Luftwechsel des rauchgasseitigen AHDEVolumens aus, wie dieses in den entsprechenden TRD gefordert wird. eine Teillast mit einer Abgastemperatur von etwa 350 bis 400 °C heruntergefahren werden, wenn der Dampfteil des AHDE zugeschaltet werden soll. Durch diese Maßnahme werden Verpuffungen im Bereich des AHDE vermieden. Außerdem ergibt sich daraus ein schonenderes Anfahren. Aus diesem Grunde muß der AHDE vor dem Start der Gasturbine mit Hilfe des Anfahrumrichters der Gasturbine ausreichend lange gespült werden, da keine andere technische Möglichkeit vorliegt. Der Gasturbinenverdichter wird abhängig vom Volumen des AHDE über mehrere Minuten (5 bis 10 min) mit 20 bis 30 % der Nenndrehzahl und „Leitschaufeln in Anfahrstellung“ gedreht, wodurch ein mehrfacher (etwa 3- bis 5facher in Abhängigkeit von den Regelwerksanforderungen) Luftvolumenwechsel des AHDE sichergestellt wird. Die erforderliche Spülzeit ist wegen der hohen Rauchgasgeschwindigkeit mit großem Luftstrom wesentlich kleiner (< 1 min) als bei Anlagen ohne Bypass-Kamin und Belüftung mit einem Anfahrumrichter (etwa 5 bis 10 min). Diese Spüldrehzahl muß für ein Belüften bei konstanter Drehzahl im Minutenbereich einen genügenden Abstand zur kritischen Schaufelschwingung des Verdichters haben. In diesem Drehzahlbereich werden etwa 10 bis 15 % des maximalen VerdichterluftMassenstromes in Abhängigkeit von der Bauart und des Herstellertyps erreicht. Messungen an ausgeführten AHDE zeigen, daß ein Spülmassenstrom in diesem Bereich nicht ausreicht, um Kesselbauteile beim Spülen vor einem Warm- oder Heißstart merklich abzukühlen. Mit hohen thermischen Spannungen in dickwandigen Bauteilen beim Spülen eines heißen AHDE ist damit nicht zu rechnen. Spülen von Anlagen mit BypassKamin und ohne Zusatzfeuerung Spülvorgang bei gasförmigen Brennstoffen Der Belüftungsvorgang bei Anlagen mit Bypass-Kamin und gasförmigen Brennstoffen erfolgt im Normalfall mit Hilfe der Umschaltarmaturen. Die Gasturbine wird über den Bypass-Kamin gestartet, wodurch zwangsläufig der Bypass-Kamin durch die startende Gasturbine ausreichend belüftet wird, da das Volumen des Diffusors und des Kaminunterteils einschließlich der Kaminröhre relativ klein im Verhältnis zum Abgasmassenstrom der startenden Gasturbine ist. Spülen von Anlagen ohne BypassKamin und ohne Zusatzfeuerung Sobald beim Hochfahren der Gasturbine etwa 350 bis 400 °C Abgastemperatur erreicht werden, wird die Last der Gasturbine konstant gehalten und die Umschaltarmatur vollständig in Richtung AHDE geöffnet, um den Dampferzeuger mit der geringstmöglichen Abgastemperatur und einem maximal möglichen Volumenstrom zu belüften. Anschließend erfolgt die weitere Laststeigerung der Gasturbine im Verbund mit dem AHDE. Bei Kombi-Anlagen ohne Bypass-Kamin muß die Gasturbine stets über den AHDE an- Sollte aus Betriebsgründen die Gasturbine im Single-Cycle betrieben werden, muß sie auf VGB KraftwerksTechnik 4/99 Diese Anfahrweise kann jedoch nicht bei allen Gasturbinen vorgesehen werden. Erreicht die minimale Abgastemperatur im Betrieb Werte im Bereich der Zündgrenze des eingesetzten Brennstoffes, ist ein Spülen des AHDE nicht mit der oben genannten Methode zulässig. In diesem Fall ist der AHDE nur mit Hilfe des Anfahrumrichters zu spülen. Spülvorgang bei flüssigen Brennstoffen Bei Feuerungen der Gasturbine mit flüssigen Brennstoffen, deren Zündtemperatur im allgemeinen unterhalb von 350 °C liegt, ist es notwendig, den AHDE unter Berücksichtigung einzelner Betriebszustände (Störfallabschaltung) mit geringerer Lufttemperatur zu spülen. In diesem Fall muß der AHDE mit voll geöffneter Diverterklappe mit Hilfe eines Anfahrumrichters wie bei einer KombiAnlage ohne Bypass-Kamin gespült werden. Spülung von Kombi-Anlagen mit Zusatzfeuerung Bei diesen Anlagen muß auch die Möglichkeit berücksichtigt werden, daß durch die zusätzlich vorhandene Feuerung Brennstoff direkt in den AHDE gelangen kann. Außerdem ist zu berücksichtigen, ob diese Anlagen mit einem zusätzlichen Frischlüfter ausgerüstet sind. Spülvorgang bei zusatzbefeuertem AHDE ohne zusätzlichen Frischlüfter Diese Kombi-Anlagen müssen nach TRD 411 und 412 immer gespült werden, da deren Betriebsverhältnisse vergleichbar mit konventionellen Dampferzeugeranlagen sind. Mit Erdgas befeuerte Anlagen können mit dem Abgasstrom gespült werden, ölbefeuerte Anlagen werden mit dem Anfahrumrichter gespült, wie dieses schon vorher beschrieben wurde. Um durch die erforderlichen Spülungsmaßnahmen die Verfügbarkeit der Kombi-Anlage nicht zu beeinträchtigen, empfiehlt sich gemäß TRD 411 und 412, auch den AHDE dahingehend auszurüsten, daß bei nicht in Betrieb befindlichem AHDE ein unkontrollierter Brennstoffeintrag fehlersicher ausgeschlossen wird und somit auf ein Spülen nach unplanmäßigem Abstellen der Feuerung ver- 5 zichtet werden kann. Bei Schnellschluß nach einem Störfall ist allerdings in jedem Fall ein Spülen vor einem Neustart erforderlich. Spülvorgang bei zusatzbefeuertem AHDE mit zusätzlichem Frischlüfter AHDE-Anlagen mit zusätzlichem Frischlüfter stellen kein Problem dar, da diese ausreichend gemäß der TRD 411und 412 mit dem Frischlüfter gespült werden – können unabhängig davon, ob diese Anlagen mit einem Bypass-Kamin ausgerüstet sind oder nicht. Nachweis des Spülergebnisses Numerische Berechnung des Spülvorganges Anhand der ausgeführten Kombi-Anlage im Rheinhafen-Dampfkraftwerk in Karlsruhe des Badenwerks AG wurden Strömungsberechnungen des Belüftungsvorganges durchgeführt. Es handelt sich hier um einen AHDE der vertikalen Bauweise. Es wurde ein Kaltstart mit vorangegangenem fehlgeschlagenem Zündversuch unterstellt. Die dabei möglichen Gaskonzentrationen im Abhitzeteil der Anlage ergeben sich aus der Gegenüberstellung der innerhalb der Sicherheitszeit austretenden Gasmengen mit der innerhalb dieser Zeit geförderten Luftmenge. Der Einfachheit halber wurde davon ausgegangen, daß im gesamten Abhitzeteil, d.h. Gasturbinen-Abströmkanal, Abhitzedampferzeuger und Kamin zum Zeitpunkt des Belüftungsbeginns eine maximal mögliche Gaskonzentration vorliegt. Die für verschiedene Zeitpunkte in B i l d 2 dargestellten Gaskonzentrationen geben Aufschluß über die Güte des Spülvorganges. Der Belüftungsmassenstrom der Gasturbine beträgt 80 kg/s, woraus sich bei gefordertem 3fachem Volumenaustausch eine Belüftungszeit von etwas über fünf Minuten ergibt. Dies entspricht 15 % der Abgasmenge bei Nennlast der Gasturbine. Die Berechnungen ergaben, daß das LuftGas-Gemisch von der eintretenden Spülluftmenge sehr gleichmäßig und nur mit unwe- sentlicher Rückvermischung verdrängt bzw. ausgespült wird. Lediglich im Bereich des Dampferzeugeroberteils bzw. im späteren Verlauf auch in der Kaminröhre ergeben sich geometrisch bedingte Unsymmetrien, wodurch zwar die Zeit bis zum vollständigen Ausspülen des Luft-Gas-Gemisches geringfügig verlängert, jedoch das Spülergebnis nicht beeinträchtigt wird. Es zeigt sich, daß sich bereits durch einen einfachen Volumenaustausch die Gaskonzentration am Kaminaustritt ungefähr halbiert. Nach einer Spüldauer von 150 s, was einen 1,4fachen Volumenaustausch bedeutet, ist die Gaskonzentration im gesamten Abgasweg praktisch auf Null abgesunken. In B i l d 3 sind außerdem die Ergebnisse für einen halbierten bzw. verdoppelten Spülmassenstrom dargestellt. Die entsprechenden Spülzeiten verdoppeln bzw. halbieren sich dadurch entsprechend. Die Güte des Spülergebnisses ändert sich dabei nur unwesentlich. Auffallend ist, daß bei halbiertem Spülmassenstrom geringere radiale Konzentrationsgradienten in der Kaminröhre auftreten. Dieses ist deutlich erkennbar durch den Vergleich der Konzentrationen nach 150 s Spülung mit 40 kg/s gegenüber einer Spüldauer von 37,5 s mit 160 kg/s. Daraus kann geschlossen werden, daß durch eine Erhöhung der Spülgas- bzw. Spülluftmenge zumindest keine Verbesserung des Spülergebnisses erzielt wird. Untersuchung des Spülvorganges im Strömungsmodell Es wurde an einem rauchgefüllten verkleinerten Plexiglasmodell einer vorhandenen AHDE-Anlage maßstabgerecht erstellt und Strömungsversuche mit verschiedenen Spülmengen durchgeführt. Es handelt sich hier um einen horizontalen AHDE. Untersucht wurde dabei das Spülen des Eintrittstraktes in den Dampferzeuger sowie des Dampferzeugers selbst. Die Auswertung der Video-Aufzeichnung zeigt, daß die Effizienz der Spülung unterhalb von 10 % des Verbrennungsluft-Mengenstromes stark abnimmt und oberhalb von 15 % nur unwesentlich verbessert werden kann, B i l d 4 . Strömungsleitbleche können dabei die Effizienz der Spülung nachhaltig verbessern. Im übrigen zeigt eine Erhöhung der Spülgeschwindigkeit in gewissen Bereichen starke stehende Wirbel mit entsprechend schlechter Spülwirkung. Spülmengen im Bereich von 10 % sind für ein sicheres Spülen des Dampferzeugers ausreichend, was durch die praktische Erfahrung bestätigt wird. Betrachtung der vorgegebenen Sicherheitszeiten nach den Regelwerksanforderungen Generelle Betrachtung Die Sicherheitszeit ist festgelegt als die Zeit vom Eintritt des Brennstoffes in die Brennkammer bis zur Aktivierung der Flammenüberwachung. Somit bestimmt diese Sicherheitszeit die maximale Brennstoffmenge, welche bei Fehlzündung in die Brennkammer gelangen kann. Die Begrenzung der Sicherheitszeit ist so festgelegt, daß sich in der Gasturbine kein explosives Gemisch bilden kann, wobei die Strömungsgeschwindigkeit der Luft in der Gasturbine eine entsprechende Verdünnung sicherstellt. Gelangt dieses Gemisch jedoch in den Abhitzekessel mit wesentlich tieferen Strömungsgeschwindigkeiten, stellt sich die Frage nach dem Kumulieren von Gasanteilen und der Bildung eines explosiven Gemisches im Kessel. Damit ist aus Sicht der Autoren ein Kesselspülen nach Störbetrieb bzw. Zündversagen erforderlich. Im folgenden wird primär auf die Problematik der Sicherheitszeit der Gasturbine eingegangen: Der Startpunkt der Sicherheitszeit wird als Eintritt des Brennstoffs in die Brenn- 0s 60 s 290 s 0s 30 s 60 s 0s 20 s 30 s Verbrennungsluftstrom in % Simulated 5% Mass Flow 15 Simulated 10 % Mass Flow 10 Simulated 15 % Mass Flow 5 1 2 3 4 Spüldauer in min 5 6 Bild 4a. Effizienz der Spülung (purge) des Dampferzeuger-Plexiglasmodells. 6 Start des Spülens Wirbel im Einlauf Rauchgasreste im HRSG Bild 4b. Purge-Test-Ergebnisse des Dampferzeuger-Plexiglasmodells. VGB KraftwerksTechnik 4/99 Hauptbrenner Öl Regelventil Sektorventile Schnellschluß Gas Schnellschluß Schnell- Regelschluß ventil Bild 5. Anordnung von Schnellschluß- und Regelventilen für die Brennstoffleitung an Gasturbinen mit Silo-Brennkammer. Bild 6. Anordnung von Regel-Schnellschluß- und Sektorenventilen für die Brennstoffleitungen an Gasturbinen mit Ringbrennkammer. kammer definiert. Da dieser Zeitpunkt mit keinem Prozeßkriterium exakt bestimmt werden kann, ist das Einhalten der Sicherheitszeit vom entsprechenden Ersatzkriterium abhängig, sinnvollerweise das Öffnen des Schnellschlußventils. kammmer gelangt. Es zeigt sich, daß für Gas Sicherheitszeiten von 5 s trotzdem annähernd eingehalten werden können. Analog zu bisherigen Gasturbinen leitet eine Zündhubüberwachung des Regelventils bei Fehlstellung den Schnellschluß ein. Sicherheitszeiten bei bisherigen Gasturbinen Bei Ölbetrieb muß das Regelventil zur Minimierung der Füllzeit kurzzeitig komplett geöffnet werden. Zudem verhindern Sektorventile auf der Brennkammer ein vorzeitiges Eintreten von Brennstoff in die Brennkammer. Bei älteren Gasturbinen mit Silo-Brennkammer und Einzelbrenner sind Brennstoffregelund Schnellschlußventile relativ nahe am Brenner angeordnet, B i l d 5 . Hierdurch hat sich das Öffnen des Schnellschlußventils aufgrund der „Nähe zum Brenner“ als sinnvolles Ersatzkriterium für den Eintritt des Brennstoffs in die Brennkammer angeboten. Das Schnellschlußventil gilt als sicheres Absperrorgan, und die Leitung bis zum Brenner ist so kurz, daß die entsprechenden Zündbedingungen in Menge und Druck sehr schnell erreicht werden können. Zur Optimierung des Zündvorganges werden erst die Regelventile auf Zündhub gefahren und dann die Schnellschlußventile geöffnet. Eine Zündung ist in 2 bis 3 s möglich, so daß die in den TRD geforderten Zündsicherheitszeiten für Öl und Gas eingehalten werden können. Die Brennerleistung wird in der Zündphase durch die Regelung begrenzt und durch den Schutz überwacht. Damit wird sichergestellt, daß bei Fehlfunktionen des Regelventils ein Schnellschluß eingeleitet wird, bevor sich eine größere Menge explosives Gemisch bilden und somit in die Brennkammer gelangen kann. Sicherheitszeiten bei heutigen Gasturbinen Moderne Gasturbinen mit Ringbrennkammern haben ein relativ aufwendiges Brennstoffverteilsystem mit dadurch sich ergebenden langen Ringleitungen zwischen den Schnellschlußventilen und Brennern, Bild 6. Zur Füllung der Leitungen verstreichen dabei 2 bis 5 s, bevor der Brennstoff in die Brenn- VGB KraftwerksTechnik 4/99 Ringleitung Regelventil Hierdurch ergibt sich folgende Füll- und Zündsequenz: — Öffnen der Schnellschlußventile, — Öffnen der Regelventile, bis die Ringleitung voll ist, — Zurückfahren auf Zündhub, — Öffnen der Sektorventile. Das limitierte Eintreten von Brennstoff bei Fehlstellung des Regelventils ist mit einer entsprechend aufwendigen Zündhubüberwachung sichergestellt. Mit dieser Maßnahme kann die Sicherheitszeit ab dem Öffnen der Sektorventile auf 5 s gebracht werden. Der Startpunkt der Sicherheitszeit ist durch das Öffnen der Sektorventile anstelle der Schnellschlußventile festgelegt, was dem eigentlichen Eintreten des Brennstoffs in die Brennkammer entspricht. Sicherheitszeiten bei Zündbrennern Für Zündbrenner gilt mit der entsprechenden Zündgasmenge eine Sicherheitszeit von 10 s. Diese Sicherheitszeit wird nicht durch einen Flammenmonitor überwacht, sondern indirekt durch die Prozeßlogik. Die Zündeinrichtung wird zeitlich vor der Hauptflamme gestartet, und zwar so, daß der Endpunkt der Sicherheitszeit der Zündflamme mit dem Endpunkt der Sicherheitszeit der Hauptflamme zusammenfällt. Damit wird über die Überwachung der Hauptflamme auch die Zündflamme indirekt überwacht. Betrachtung der Möglichkeit von Flammenüberwachungen bei Gasturbinenanlagen in bezug auf Regelwerksanforderungen Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Feuerung innerhalb einer Anlage zu überwachen. Im einzelnen sind dieses — Flammenwächter: Zielsetzung ist die Überwachung des Flammenansatzes, — Lambda-Überwachung: globale Zuordnung Brennstoff- und Luftverhältnis, — CO-Überwachung: gibt Aufschluß über den Ausbrand, — Temperaturüberwachung. Im Regelfall ergeben sich bei konventionellen Dampferzeugern keine Probleme in der Ausführung der Flammenüberwachungseinrichtungen, da diese in den entsprechenden TRD 411 bis 415 entsprechend erwähnt werden und spezifisch auf die jeweiligen Anlagentypen eingehen. Für Gasturbinenanlagen gelten im wesentlichen die Forderungen der TRD 411 und 412 für die Brennstoffe Gas und Heizöl. Gemäß TRD 411 und 412 ist das Abreißen der Flamme durch den Einbau von entsprechenden optischen Flammenwächtern zu überwachen. Des weiteren ist es möglich, eine Feuerraumüberwachung vorzunehmen, wenn ein Querzünden durch vorhandene, in Betrieb befindliche Brenner gewährleistet ist. Dieses bringt den Vorteil, daß die Anzahl der Flammenüberwachungsgeräte somit entsprechend reduziert werden kann. Bei einigen modernen Gasturbinenanlagen (wie z.B. ABB GT 24/GT 26) wird die sequentielle Verbrennung zur Steigerung des Wirkungsgrades eingesetzt (Bild 1). In B i l d 7 ist anhand eines T/S-Diagramms dieser Prozeß dargestellt und zeigt, daß die Eintrittstemperatur in die sequentielle Brennkammer bedeutend höher ist als bei konventionellen Brennkammern. Die Überwachung der ersten Brennkammer erfolgt konventio- 7 sequentielle Brenner Zündverzögerung in ms HD-Turbine 10 ND-Turbine Hauptbrenner T ~ 1000 °C Methane Erdgas 1 Dieselöl 0,1 Verdichter 400 600 800 1000 Mischtemperatur in °C S Bild 7. Prinzip des Prozesses der sequentiellen Verbrennung anhand eines T/S-Diagramms. Bild 8. Selbstzündungstemperatur mit Angabe des Zündverzuges für verschiedene Brennstoffe. nell nach den Vorgaben der vorstehend genannten TRD und unterscheidet sich somit nicht in der Funktionalität zu herkömmlichen Brennkammern. B i l d 8 zeigt die Selbstzündung mit Angabe des Zündverzuges in Abhängigkeit der Temperatur für verschiedene Brennstoffe. Bei der sequentiellen Brennkammer ist die Eintrittstemperatur das Kriterium, welches eine Verbrennung inhärent sicherstellt. Daher bietet sich hier die vorhandene Temperatur als Überwachungskriterium sinnvollerweise an. In der NFPA 8506 für Dampferzeuger wird diese Überwachungsmöglichkeit unterstützt und erlaubt somit den Ersatz der Flammenwächter durch eine Temperaturüberwachung oberhalb von Temperaturen 760 °C. Diese Ausnahme basiert auf der Tatsache, daß ein Brennstoff-Luft-Gemisch oberhalb einer bestimmten Temperatur selbst zündet. Die Voraussetzung für diese Selbstzündung ist auch das Vorliegen entsprechender Sauerstoffkonzentrationen. Der Gasturbinenprozeß stellt dieses sicher, und die Verbrennung in der sequentiellen Brennkammer erfolgt ebenso mit entsprechendem Luftüberschuß. Die Flammenüberwachung der sequentiellen Brennkammer erfolgt durch die Überwachung der Eintrittstemperatur in diese. Bei Unterschreitung der Eintrittstemperatur von 900 °C (ausreichender Abstand zur NFPA-Forderung oberhalb von 760 °C) werden die Schnellschlußventile für die Brennstoffzufuhr in diese Brennkammer automa- tisch geschlossen. Der Weiterbetrieb der ersten Brennkammer wird hierdurch nicht beeinflußt, sofern dort keine Störung vorliegt und somit auch dort durch sicherheitstechnische Funktionen die Feuerung abgeschaltet wird. Dieser Schutz arbeitet unabhängig von der Regelung, welche primär die Temperatur in der sequentiellen Brennkammer bestimmt. Hierdurch wird sichergestellt, daß nach der Gasturbine keine Verbrennung bzw. Verpuffung möglich ist. Denn wenn brennbare Bestandteile in der Brennkammer im oben genannten Temperaturbereich nicht verbrennen, werden diese auch nach der Gasturbine bei tieferen Temperaturen nicht verbrennen bzw. ein zündfähiges Gemisch bilden. Zu betrachten ist hierbei jedoch ein eventuell auftretender Störfall: Wenn in der sequentiellen Brennkammer der Gaseinspeisedruck sinkt, kann die Flamme ohne Ansprechen der Temperaturüberwachung löschen und heiße Brenngase von der Brennkammer rückwärts in das Gaseinspeisesystem gelangen. Durch eine Überwachung der Druckdifferenz des Regelventils wird diesem Rechnung getragen und ergibt somit keine Probleme. Zusammenfassung In diesem Beitrag wurde aufgezeigt, welche Problemstellungen sich bei der praktischen Tafel 1. Vergleichende Gegenüberstellung jeweiliger Anforderungen an Spülung, Flammenüberwachung und Sicherheitszeiten verschiedener anzuwendender Regelwerke. TRD 411/412 8 Spülen von KombiAnlagen mit vorgegebener Spülmenge auf Basis der TRD + NFPA 8506 > 50 % Verbrennungsluftstrom über eine Zeitspanne, die einen 3fachen Luftwechsel ermöglicht ohne Temperaturangabe Flammenüberwachung Sicherheitszeit Regelwerk NFPA 8506 British Gas G.I. mindestens fünf- 5facher Austausch facher Volumen- bei Temperatur austausch der < 400 °C Gasturbine bei mindestens 8 % des maximalen Massendurchsatzes. Es werden auch alternative Möglichkeiten zum Nachweis einer ausreichenden Spülung angeboten. Ergebnisse Modellversuch Bereich Klärungsbedarf Erläuterungen Es ergibt sich bei rund 10 % Spülmassenstrom ein ausreichender Spüleffekt Bei etwa 15 % Spülmassenstrom liegt nach etwa 1,4fachem Austausch kein zündfähiges Gasgemisch mehr vor. Das gilt ebenso bei halbiertem und verdoppeltem Spülmassenstrom TRD ist nicht direkt anwendbar für KombiAnlagen, und daher sind entsprechende Empfehlungen zu erarbeiten Ergebnisse des Modells, Berechnung und die Angaben der NFPA, Zusammenführung als Anwendungsfall für KombiAnlagen 10 % Spülmassenstrom und 3facher Luftwechsel optische Flammenwächter optische Flammenwächter oder Temperatur- Flammenwächter überwachung – – Abgleich der – Anforderung – Aussage bzgl. der Feuerungsgüte Temperaturüberwachung in Ergänzung zum Flammenwächter TRD 411/412 Tafel 1 – – Sicherheitszeit ab Öffnen der SSV bis Übernahme des Flammenwächters als gesamte Sicherheitszeit definiert z.B. 12 s; diese Zeit ergibt sich z.B. aus 8 s Vorlaufzeit und zusätzlichen 4 s Übernahmezeit Flammenwächter Zündsicherheits- Zündsicherheitszeit für: zeit so kurz wie Hauptflamme 5 s möglich Zündflamme 10 s VGB KraftwerksTechnik 4/99 Umsetzung von Gasturbinenanlagen mit nachgeschalteten Abhitzedampferzeugern in bezug auf die anzuwendenden Regelwerke ergeben können. Dieses ist unter anderem darin begründet, daß bei den neuen Gasturbinen die Brennstoffzuführungssysteme relativ lange Zuleitungen aufweisen. Aufgrund der anzuwendenden Regelwerke ergeben sich jedoch während der Projektabwickungsphase Diskussionen bei den Themen Anhand der aufgeführten Problemstellungen wurden in diesem Beitrag Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, wie ein sicherer Betrieb bei gleichzeitiger Einhaltung der hohen Verfügbarkeit technisch möglich ist. Des weiteren wurden in diesem Beitrag alle technischen Abläufe und Diskussionspunkte detailliert und ausführlich beschrieben, damit sich eine Grundlage für weiterführende Diskussionen ergeben kann, die dann in die entsprechenden Regelwerke aufgenommen werden sollten. — Belüften und Spülen der Rauchgaswege, — Flammenüberwachung, — Sicherheitszeiten hinsichtlich deren praktikabler Anwendung. Im Anfahrbetrieb vor dem Zünden läßt sich mit der Gasturbine die Forderung der TRD 411 und 412 hinsichtlich eines dreifachen Luftwechsels mit mindestens 50 % Verbrennungsluftstrom nicht erfüllen. Ähnlich sieht es bei der Flammenüberwachung der nachgeschalteten 2. Brennkammer (sequentielle Verbrennung) aus, wo sich der Einsatz von optischen Flammen-Überwachungseinrichtungen als problematisch erweist, und drittens ergeben sich Diskussionen bei den gemäß TRD vorgegebenen Sicherheitszeiten, insbesondere bei ölbefeuerten Gasturbinen, die sich nicht einhalten lassen. VGB KraftwerksTechnik 4/99 In T a f e l 1 sind die von den Autoren vorgeschlagenen Lösungsmöglichkeiten aufgeführt, wobei eine Gegenüberstellung dieser in bezug zu den vorhandenen Regelwerken TRD, NFPA, Britische Norm und der vorstehend dargestellten Ergebnisse erfolgte. Im Ausland bestehen andere Regularien (z.B. NFPA 8506), deren Erfahrungen durchaus diskutiert werden und erforderlichenfalls im TRD-Regelwerk Berücksichtigung finden sollten. Literatur [1] Technische Regeln für Dampfkessel. TRD 411 und 412 (Entwurf 09/96). [2] National Fire Protection Association (NFPA) 8506. NFPA 8506 (Stand 1995). [3] MFUP 8506 (Entwurf 03/97). [4] Joos, F., Brunner, P., Schulte-Werning, B., und Syed, S. (ABB Power Generation Ltd.), and Eroglin, A. (ABB Management Ltd.): Devolopment of the sequential cominition system for the ABB GT 24/GT 26 Gas turbine familiy. [5] British Gas: Guidance notes on the installation industrial turbines, associated gas compressors and supplementary firing burners (06/89). [6] Weber, K.: Inbetriebnahme verfahrenstechnischer Anlagen. VDI-Verlag (1996). [7] Fachkunde für den Dampfkraftwerksbetrieb. VGB-Kraftwerkstechnik GmbH (1976). [8] Bernecker, G.: Planung und Bau verfahrenstechnischer Anlagen. VDI-Verlag (1984). [9] Nabert, K., und Schön, G.: Sicherheitstechnische Kennzahlen brennbarer Gase und Dämpfe. 2. Auflage, Deutscher Eichverlag, Braunschweig (1991). 9 Projektmethodik und Optimierungskonzept Projektmethodik Klären, was zu bewerten ist Risikopotential und probabilistische Verfahren Akzeptable Bewertung von Risikoklassen Probabilistische Verfahren Betriebsbegleitende Prüfmethoden Reduzierung der Spannung durch konstruktive und betriebsbedingte Änderungen am Beispiel eines Speisewasserbehälters Beanspruchungsverlauf und Vorbeugemaßnahmen Verlauf der Beanspruchung durch Alterung und Ermüdung Verlängerung der Betriebszeit durch Vorbeugemaßnahmen gAte* – Unsere ganzheitliche Anlagentechnik bietet Ihnen einen Ansatz für Ihr gesamtes Planungskonzept. Mit unserem Komplett-Service aus einer Hand für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Sicher: Wenn mehr Prüfungen anstehen, kostet Sie das, vordergründig gesehen, zunächst einmal mehr Geld als bei einer einfachen Prüfung Ihrer Anlage nach technischen Regelwerken. Ebenso sicher ist aber, dass Sie für alle Prüfungen zusammen nur einen Bruchteil dessen bezahlen, was Sie ein einziger Ausfall Ihrer Anlage kosten würde. * gAte steht für ganzheitliche Anlagentechnik und wird vom TÜV SÜD seit einigen Jahren in vielen industriellen Branchen erfolgreich eingesetzt. Das gAte-Konzept setzt wesentlich früher ein als die traditionelle Prüfung nach Regelwerken. Dieser frühe Einsatz, der Sie naturgemäß punktuell auch mehr Geld kosten wird, zahlt sich jedoch langfristig für Sie aus! Und genau darum geht es uns. Ebenso wie Ihnen. Sollten Sie mehr wissen wollen, rufen Sie uns an, senden Sie uns ein Fax oder schicken Sie uns ein E-Mail. 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