Deckblatt Umschlag Haushalt

Transcription

Deckblatt Umschlag Haushalt
Große Kreisstadt
HOCKENHEIM
Haushaltssatzung
und Haushaltsplan
für das Jahr 2013
INHALTSVERZEICHNIS
Haushaltssatzung
Feststellungsbeschluß über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke
Vorbericht
Statistische Darstellungen u. Übersichten
Gesamtplan:
1. Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben und VE`s
2. Haushaltsquerschnitt
3. Gruppierungsübersicht
4. Finanzierungsübersicht
Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes
Einzelpläne des Vermögenshaushaltes
Sammelnachweise:
Erläuterungen der Sammelnachweise
40 Personalausgaben
Stellenpläne
Anlagen zum Haushaltsplan:
Finanzplanung und Investitionsprogramm
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Nachweis
über den Schuldendienst der Stadt und der Stadtwerke
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Übersicht über die Entwicklung der Steuereinnahmen
Anlagennachweis für kostenrechnende Einrichtungen
Nachweisung der übernommenen Bürgschaften
Übersicht über die im Haushaltsplan eingestellten
Verwaltungskostenbeiträge
Übersicht innere Verrechnungen Turnhallen und
Lehrschwimmbecken
Übersicht innere Verrechnungen Umlage RRH
Übersicht innere Verrechnungen Raumkosten Kernzeitbetreuung
Übersicht innere Verrechnungen Bauhof und Gärtnerei
Übersicht innere Verrechnungen Straßenbeleuchtung
Übersicht innere Verrechnungen Zehntscheune/Miete Schülermensa
Wirtschaftspläne der Unternehmen, an denen die Stadt
mit mehr als 50 % beteiligt ist
Wirtschaftsplan der Stadtwerke:
Gewinn- und Verlustrechnung
Erfolgsübersicht
Planungsübersicht 2013
Vermögensplan der Elektrizitätsversorgung
Vermögensplan der Gasversorgung
Vermögensplan der Wasserversorgung
Vermögensplan des Hallenbades „Aquadrom“
Vermögensplan der gemeinsamen Anlagen
Planungsübersicht 2012 - 2017
Investitionsmaßnahmen Elektrizität
Investitionsmaßnahmen Gas
Investitionsmaßnahmen Wasser
Investitionsmaßnahmen Aquadrom
Investitionsmaßnahmen Gemeinsame Anlagen
Beteiligungs GmbH I
Beteiligungs GmbH II
Solar GmbH & KoKG
Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 2013
I
III
V - LIV
LVII - LXIII
2 - 23
24 - 47
48 - 51
52
54 - 160
162 - 238
240
242 - 248
250 - 256
258 - 302
304 - 309
310
311
312 - 313
314
315
316
317
318
319
320 - 322
323
324
326 - 345
348
349
350 - 351
352 - 353
354 - 355
356 - 357
358 - 360
361
362 - 364
365 - 366
367
368
369
370
372 - 374
376 - 378
380 - 382
384 - 391
INHALTSVERZEICHNIS
Anlagennachweis für kostenrechnende Einrichtungen
Beteiligungs GmbH I
Beteiligungs GmbH II
Einzelpläne des Vermögenshaushaltes
Einzelpläne des Verwaltungshaushaltes
Erfolgsübersicht
Erläuterungen der Sammelnachweise
Feststellungsbeschluß über den Wirtschaftsplan der Stadtwerke
Finanzierungsübersicht
Finanzplanung und Investitionsprogramm
Gewinn- und Verlustrechnung
Gruppierungsübersicht
Haushaltsquerschnitt
Haushaltssatzung
Investitionsmaßnahmen Aquadrom
Investitionsmaßnahmen Elektrizität
Investitionsmaßnahmen Gas
Investitionsmaßnahmen Gemeinsame Anlagen
Investitionsmaßnahmen Wasser
Nachweisung der übernommenen Bürgschaften
Personalausgaben 40
Planungsübersicht 2012 - 2017
Planungsübersicht 2013
Solar GmbH & KoKG
Statistische Darstellungen u. Übersichten
Stellenpläne
Übersicht innere Verrechnungen Bauhof und Gärtnerei
Übersicht innere Verrechnungen Raumkosten Kernzeitbetreuung
314
372 - 374
376 - 378
162 - 238
54 - 160
349
240
III
52
258 - 302
348
48 - 51
24 - 47
I
369
365 - 366
367
370
368
315
250 - 256
362 - 364
350 - 351
380 - 382
LVII - LXIII
250 - 256
320 - 322
319
Übersicht innere Verrechnungen Straßenbeleuchtung
323
Übersicht innere Verrechnungen Turnhallen und
Lehrschwimmbecken
317
Übersicht innere Verrechnungen Umlage RRH
318
Übersicht innere Verrechnungen Zehntscheune/Miete Schülermensa
324
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Rücklagen
310
Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden und Nachweis
über den Schuldendienst der Stadt und der Stadtwerke
Übersicht über die aus Verpflichtungsermächtigungen fällig werdenden
Ausgaben
Übersicht über die Entwicklung der Steuereinnahmen
Übersicht über die Haushalts- und Finanzlage im Haushaltsjahr 2013
Übersicht über die im Haushaltsplan eingestellten
Verwaltungskostenbeiträge
Vermögensplan der Elektrizitätsversorgung
Vermögensplan der Gasversorgung
Vermögensplan der gemeinsamen Anlagen
Vermögensplan der Wasserversorgung
Vermögensplan des Hallenbades „Aquadrom“
Vorbericht
Wirtschaftspläne der Unternehmen, an denen die Stadt
mit mehr als 50 % beteiligt ist
Zusammenfassung der Einnahmen und Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen
304 - 309
311
312 - 313
384 - 391
316
352 - 353
354 - 355
361
356 - 357
358 - 360
V - LIV
326 - 345
2 - 23
HAUSHALTSSATZUNG
MIT
HAUSHALTSPLAN
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2013
Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Volkszählung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
Wohnbevölkerung nach der Fortschreibung am
27.5.1979
30.6.1985
30.6.1986
25.5.1987
30.6.1988
30.6.1989
30.6.1990
30.6.1991
30.6.1992
30.6.1993
30.6.1994
30.6.1995
30.6.1996
30.6.1997
30.6.1998
30.6.1999
30.6.2000
30.6.2001
30.6.2002
30.6.2003
30.6.2004
30.6.2005
30.6.2006
30.6.2007
30.6.2008
30.6.2009
30.6.2010
30.6.2011
30.6.2012
15.849 Einwohner
15.891 Einwohner
15.795 Einwohner
16.024 Einwohner
16.310 Einwohner
16.445 Einwohner
16.844 Einwohner
17.124 Einwohner
17.659 Einwohner
18.131 Einwohner
18.545 Einwohner
18.580 Einwohner
19.014 Einwohner
19.464 Einwohner
19.764 Einwohner
20.060 Einwohner
20.118 Einwohner
20.227 Einwohner
20.452 Einwohner
20.565 Einwohner
20.666 Einwohner
20.774 Einwohner
20.749 Einwohner
20.869 Einwohner
20.972 Einwohner
21.029 Einwohner
21.128 Einwohner
21.140 Einwohner
21.177 Einwohner
Gesamtfläche des Gemeindegebietes
Zuletzt abgeschlossen ist die Rechnung für das Haushaltsjahr 2011
3.485 ha
Die Einwohner der Stadt Hockenheim
22.000
Entwicklung der Einwohnerzahl
Stand: 30.06.2012
Stand jeweils zum 30.06.
weiblich
männlich
21.000
10.736
10.441
21.130 21.140
21.177
20.972 21.029
20.774
20.565
20.749
20.869
20.666
20.452
20.000
19.000
18.000
Einwohnerzahl
nach Alter und Geschlecht
17.000
weiblich
männlich
71 u. Älter
61-70
51-60
41-50
31-40
16.000
21-30
11-20
0-10
-2000
-1000
0
1000
2000
3000
15.000
2002
2003
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
Haushaltsplan 2013 auf einen Blick
in Mio. Euro
Verwaltungshaushalt
in Mio. €
Ausgaben
Einnahmen
60,0
60,0
2,0 Zuführung zum VmH
4,4
Kalk. Einnahmen
4,0
Innere Verr.
50,0
50,0
4,0 Innere Verr.
5,5
Sonst. Einnahmen
40,0
4,4 Kalk. Kosten
0,9
Sonst. Ausg.
4,2 Zuweisungen
40,0
4,7
Gebühren, Entgelte
10,2
30,0
11,7
Personalaufwand
30,0
Zuweisungen
11,1
20,0
20,0
Betriebs- und
Sachaufwand
10,0
15,1
24,6
Steuern
10,0
Umlagen
0,0
0,0
Vermögenshaushalt
Einnahmen
Ausgaben
9,0
0,5
2,0
8,0
Zuführung vom VwH
7,0
1,3
Kreditaufnahme/
Umschuldungen
0,4
Sonst. Ausgaben
1,3
Kredittilgungen/
Umschuldungen
2,0
6,0
Vermögenserwerb
Beiträge
5,0
2,9
4,0
Veräußerungen
4,8
3,0
Baumaßnahmen
0,8
Zuweisungen
1,2
Rückl.entnahme
2,0
1,0
0,0
Rücklage
Entnahme
Rücklagenentn.
Anfangsbestand
4,6 Mio. €
Zuführung
Endbestand
3,4 Mio. €
I
HAUSHALTSSATZUNG DER STADT HOCKENHEIM
FÜR DAS HAUSHALTSJAHR 2013
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom
3.10.1983 (Ges. Bl. S. 578) hat der Gemeinderat am 27.02.2013 folgende
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan wird wie folgt festgesetzt mit
1.
den Einnahmen und Ausgaben von je
davon im Verwaltungshaushalt
im Vermögenshaushalt
2.
dem Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) von
3.
dem Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von
62.091.200 €
53.452.700 €
8.638.500 €
1.250.000 €
3.126.000 €
§2
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf
7.000.000 €
§3
Die Hebesätze werden festgesetzt
1.
für die Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
der Steuermessbeträge
2.
für die Gewerbesteuer auf
der Steuermessbeträge.
280 v.H.
300 v.H.
350 v.H.
Hockenheim, den 28.02.2013
Der Oberbürgermeister
Dieter Gummer
III
FESTSTELLUNGSBESCHLUSS ÜBER DEN WIRTSCHAFTSPLAN
DER STADTWERKE HOCKENHEIM
FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2013
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 27.02.2013 aufgrund der
§§ 8 Abs. 1 Nr. 2 und 14 Abs. 1 EBG vom 08.01.1992 (GBl.S 21) i.V.
mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom
24.07.2000 (GBl. S. 581) den Wirtschaftsplan 2013 wie folgt festgesetzt:
§ 1 Wirtschaftsplan
1. Erfolgsplan
Die Einnahmen und Ausgaben
der Gewinn- und Verlustrechnung betragen
31.453.000 Euro
2. Vermögensplan
Die Einnahmen und Ausgaben
des Vermögensplanes betragen
7.184.000 Euro
§ 2 Kredite
Der Gesamtbetrag der für den Eigenbetrieb
im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen
für das Wirtschaftsjahr 2013 betragen
5.094.000 Euro
§ 3 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, der im laufenden
Wirtschaftsjahr zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben
in Anspruch genommen werden darf, wird auf
5.000.000 Euro
festgesetzt.
Hockenheim, den 28.02.201318. April 200
Der Oberbürgermeister
Dieter Gummer
V
VORBERICHT ZUM HAUSHALTSPLAN
FÜR DAS
HAUSHALTSJAHR 2013
UND ZUM
DER
WIRTSCHAFTSPLAN
STADTWERKE FÜR DAS WIRTSCHAFTSJAHR 2013
I. RÜCKBLICK AUF DAS ABGESCHLOSSENE HAUSHALTSJAHR 2011
1. Jahresrechnung
Die schnelle Erholung von der Wirtschafts- und Finanzkrise kam entgegen allen
Erwartungen bereits im Verlauf des Jahres den baden-württembergischen
Kommunen entgegen. So stiegen u.a. die Steuereinnahmen, sodass sich der
Finanzierungssaldo mit 1,6 Mrd. € auf das Niveau des Jahres 2008 entwickeln
konnte. Diese erfreuliche Tendenz basiert im Wesentlichen auf 2 Säulen: Zum einen
steigerte sich die Gewerbesteuer um 29 % zum andern stieg der Gemeindeanteil an
der Einkommensteuer. Zeitgleich sank die Finanzausgleichsumlage an das Land,
wodurch Städte und Gemeinden die Verluste der Vorjahre abbauen konnten.
Korrespondierend zu dieser Einnahmeentwicklung war die Ausgabedisziplin 2011
ein ständiger Begleiter. Im November konnte der Dauerstreit über die Verteilung der
Kosten der Kleinkindbetreuung zwischen Land und Kommunen beigelegt werden,
wobei das Land 68 % in Zukunft übernimmt.
Am 25.01.2011 beschloss der Gemeinderat die Haushaltssatzung. Im
Verwaltungshaushalt überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 493.000 €. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite war mit 7 Mio. € festgesetzt. Die eingeplanten
Kreditaufnahmen betrugen 1,7 Mio. €. Der Vermögenshaushalt war maßgeblich
durch die Veranschlagung des Erwerbs und der Veräußerung des Geländes am
Herrenteich mit 1,9 Mio. €, bzw. 2,1 Mio. € sowie der Einbringung von
Teilgrundstücken über 5,1 Mio. € bei der Hockenheim-Ring GmbH bestimmt.
Ferner waren 790.000 € als Kapitaleinlage bei der Hockenheim-Ring GmbH
veranschlagt und die bereits begonnenen Brandschutzmaßnahmen in den
einzelnen Schulen sowie der Umbau der ehemaligen Bibliothek zur Schülermensa
wurden fortgesetzt. Auch die Umsetzung des städtebaulichen Vertrages
Industriegebiet „Kiesgrube“ war veranschlagt.
XXV
Die Entwicklung der Personalausgaben ergibt sich aus nachfolgender Grafik:
Entwicklung der Personalausgaben
in Mio.
14
12
10
8
6
4
2
0
2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
**) = Haushaltsplan
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
*) = Nachtrag
***) = Finanzplanung
Veränderungen der Personalausgaben
gegenüber dem Vorjahr
800.000
700.000
600.000
500.000
400.000
300.000
200.000
100.000
0
-100.000
2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2001
2002
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
* Nachtrag
** Haushaltsplan
*** Finanzplanung
VI
Im Ergebnis stellt sich die Einnahmesituation der Stadt günstiger dar als dies zu
Jahresbeginn erwartet werden durfte. Insbesondere die Entwicklung bei den
Steuern und allgemeinen Zuweisungen, insbesondere bei der Gewerbesteuer, schuf
die Basis zur Erwirtschaftung einer Investitionsrate, die deutlich über Planung
liegt. Parallel trugen Einsparungen, speziell bei den Personalausgaben und dem
sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand dazu bei, dass dem
Vermögenshaushalt 6,3 Mio. € statt der geplanten 493.000 € zugeführt wurden. Im
Vermögenshaushalt konnte weder das Zwangsvollstreckungsverfahren
„Herrenteich“ abgeschlossen noch der städtebauliche Vertrag „Kiesgrube“ umgesetzt
werden. Nichtsdestotrotz gelang es, die über die Zuführungsrate zusätzlich
erwirtschafteten Investitionsmittel i. H. v. 5,8 Mio. € im Wesentlichen der Rücklage
zuzuführen.
Die Entwicklung des Schuldenstandes sowie der Rücklage ist nachfolgender
tabellarischer Auflistung zu entnehmen:
Vergleich Planung – Inanspruchnahme Fremdmittel:
Haushaltsrest 2010
1.200.000,00 €
Haushalt 2011
1.700.000,00 €
Verfügbar
2.900.000,00 €
Darlehensaufnahme
- 2.225.000,00 €
Haushaltsrest 2011
- 522.000,00 €
Nicht in Anspruch genommen
153.000,00 €
Schuldenstand:
Anfangsstand:
Darlehensaufnahme:
Darlehenstilgung:
Jahresübergreifende Umschuldung:
Darlehensendstand/Haushalts-Ist:
Nettoneuverschuldung/Haushalts-Ist:
Dies entsprach einer Pro-Kopf-Verschuldung von
21.106.877,40 €
2.225.000,00 €
- 1.178.915,38 €
- 521.517,80 €
21.631.444,22 €
524.566,82 €
1.023,39 €.
Rücklage:
Rücklage Anfangsbestand
Entnahme nach Plan
2.265.078,62 €
477.000,00 €
VII
Zuführung lt. Jahresabschluss
4.722.384,14 €
Nettozuführung
4.245.384,14 €
Endbestand
6.510.462,76 €
Zum Bilanzstichtag sind in der Gesamtvermögensrechnung nachfolgende Bestände
ausgewiesen:
Aktiva
Anlagevermögen
141.667.151,74 €
Geldanlagen
4.250.999,26 €
Forderungen aus laufender Rechnung
6.632.719,99 €
Summe
152.550.870,99 €
Passiva
Anlagenkapital
141.667.151,74 €
Rücklagen und sonstige Vermögensbindungen
6.511.462,02 €
Verpflichtungen aus laufender Rechnung
4.372.257,23 €
Summe
152.550.870,99 €
Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2011 mit Beschluss vom 24.10.2012
wie folgt fest:
Verwaltungs-HH
Vermögens-HH
Gesamthau shalt
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
Soll-Einnahmen
N eue Haushaltseinnahmereste
Zwischensumme
AB: Haushaltseinnahmerest vom Vorjahr
Bereinigte Soll-Einnahmen
Soll-Ausgaben
N eue Haushaltsausgabereste
Zwischensumme
AB: Haushaltsausgaberest vom Vorjahr
Bereinigte Soll-Ausgaben
Differenz 10 ./. 5 (Fehlbetrag)
51.845.510,79
0,00
51.845.510,79
0,00
16.771.407,70
785.300,00
17.556.707,70
1.652.800,00
68.616.918,49
785.300,00
69.402.218,49
1.652.800,00
51.845.510,79
51.862.610,79
311.400,00
52.174.010,79
328.500,00
51.845.510,79
0,00
15.903.907,70
16.343.507,70
2.110.600,00
18.454.107,70
2.550.200,00
15.903.907,70
0,00
67.749.418,49
68.206.118,49
2.422.000,00
70.628.118,49
2.878.700,00
67.749.418,49
0,00
12.0
12.1
12.2
13.
14.
Nachrichtlich:
Abgänge an:
Haushaltseinnahmereste
Haushaltsausgabereste
Überschuß nach § 41 Abs. 3 GemHVO
Fehlbetrag nach § 84 Abs. 2 GO GemHVO
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.115.956,78
0,00
0,00
0,00
1.115.956,78
0,00
0,00
VIII
2. Jahresergebnis der Stadtwerke für das Wirtschaftsjahr 2011
Das Wirtschaftsjahr 2011 schloss mit einem Überschuss von 392.098,61 € ab
(Vorjahr 122.720,45 €). Die an die Stadt abzuführende Konzessionsabgabe konnte
mit 776.257,25 € in voller Höhe erwirtschaftet werden. (Vorjahr 833.645,23 €).
Der nutzbare Stromverkauf an die Kunden verringerte sich gegenüber dem Jahr
2010 um 10.525 MWh beziehungsweise 13,0 %. Die Umsatzerlöse stiegen um ca.
3,3 % bedingt durch höhere EEG-Lieferungen an den vorgelagerten
Übertragungsnetzbetreiber.
Die Gasabgabe war im Berichtsjahr um 37.048 MWh oder 21,6 % niedriger als im
Vorjahr.
Der nutzbare Wasserverkauf hat um 33.000 m³ bzw. 2,7 % zugenommen.
Die Stromerzeugung des Blockheizkraftwerkes beim Freizeitbad Aquadrom nahm
im Vergleich zum Vorjahr um rd. 21,4 % ab.
Die Zahl der Badegäste des Freizeitbades Aquadrom stieg im Vergleich zum Jahr
2010 um 22.000.
Die vermögenswirksamen Investitionen der Stadtwerke betrugen im Berichtsjahr,
ohne Anlagen im Bau und Finanzanlagen, 2,0 Mio. € (Vorjahr 1,5 Mio. €). Daran
waren die Versorgungsbetriebe mit 1,7 Mio. € = 86 % und das Freizeitbad
Aquadrom mit 0,3 Mio. € = 14 % beteiligt.
IX
II. FINANZWIRTSCHAFT DES JAHRES 2012
1. Haushaltssatzung 2012
Der Gemeinderat beschloss am 21.03.2012 die Haushaltssatzung 2012. Grundlage
für die Planung bildete der Haushaltserlass des Landes unter Berücksichtigung der
Auswirkungen der November-Steuerschätzung 2011.
Der Haushaltsplan wurde wie folgt festgesetzt:
Haushalt
1. die Einnahmen und Ausgaben
beliefen sich auf je
65.728.800 €
davon im Verwaltungshaushalt
50.627.500 €
im Vermögenshaushalt
15.101.300 €
2. der Gesamtbetrag der vorgesehenen
Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen
betrug
1.300.000 €
3. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde festgesetzt auf
2.365.000 €
4. der Höchstbetrag der Kassenkredite
betrug
7.000.000 €
5. die Hebesätze betrugen
Grundsteuer A
280 v.H.
Grundsteuer B
300 v.H.
Gewerbesteuer
350 v.H.
Für 2012 wurde eine Steigerung des Bruttoinlandproduktes um 0,9 % vorausgesagt
bei gleichzeitiger Verbesserung der Lage am Arbeitsmarkt. Kritisch wurde jedoch die
Eurokrise gesehen, u.a. bedingt durch die Schuldenkrise einiger Staaten. Der
Gemeindetag wies auf den Kommunen fehlende Finanzreserven hin, die zur
Überbrückung der schwierigen Jahre 2009 und 2010 aufgebraucht wurden. Durch
den Pakt für Chancengleichheit erkannte das Land das Konnexitätsprinzip,
zumindest im Bereich der Kleinkindbetreuung, überwiegend an und gewährte
X
deutlich erhöhte Zuweisungen. Bei der Planung konnte trotz Ausgabensteigerungen
eine Investitionsrate i. H. v. 3 Mio. € veranschlagt werden. Die Finanzierung der
Investitionen erfolgte über eine Rücklageentnahme i. H. v. 1,9 Mio. € sowie eine
Kreditaufnahme von 1,3 Mio. €. Der geplante Schuldenstand zum Jahresende belief
sich auf 22,2 Mio. €.
Fazit:
Gegenüber der Planung wird aktuell von einer deutlich günstigeren
Einnahmesituation, insbesondere bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil
an der Einkommensteuer ausgegangen. Trotz damit verbundener höherer
Gewerbesteuerumlagezahlungen verbessert sich die Zuführungsrate deutlich. Im
Vermögenshaushalt ist nach wie vor das Zwangsvollstreckungsverfahren
„Herrenteich“ nicht abgeschlossen, so dass unter Berücksichtigung eines
voraussichtlichen Haushaltsrests für die Zahlungsleistungen an das Land, die
Einnahmen für die Veräußerung des Areals i. H. v. ca. 2 Mio. € ausbleiben.
Daneben hat sich auch die Umsetzung des städtebaulichen Vertrages
“Industriegebiet Kiesgrube“ 2012 verzögert. Per Saldo stehen dem Haushalt ca.
600.000 € nicht zur Verfügung. Dennoch zeichnet sich im Ganzen ein positives Bild
ab.
2. Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke
weist ein Gesamtvolumen von
37.503.000 €
aus.
Davon entfallen auf den Erfolgsplan
den Vermögensplan
28.769.000 €
8.734.000 €
Die im Vermögensplan vorgesehene Kreditaufnahme von 6,787 Mio. € wurde in
Höhe von 2,5 Mio. € benötigt. Noch nicht in Anspruch genommene 0,5 Mio. €
werden im Jahr 2013 aufgenommen. Die einzelnen Betriebszweige der
Versorgungsbetriebe entwickelten sich während des Wirtschaftsjahres insgesamt
positiv.
Die Besucherzahlen des Freizeitbades Aquadrom waren dagegen rückläufig.
Es wird erwartet, dass das prognostizierte Jahresergebnis von 220.000 € erreicht
wird. €
XI
III. BLICK AUF DAS HAUSHALTSJAHR 2013
Im Zuge der Eurokrise hat sich die Weltwirtschaft konjunkturell stark
abgeschwächt, was auch die Konjunkturentwicklung in Deutschland belastet.
Aufgrund der Rezession in einzelnen Mitgliedsstaaten gingen die Exporte im
Euroraum zurück. Trotz der eingetrübten Weltwirtschaft konnte dank Abwertung
des Euro durch den Außenhandel mit Ländern außerhalb des Euroraumes die
konjunkturelle Entwicklung stabil gehalten werden. Laut Einschätzung des
Sachverständigenrates in seinem Jahresgutachten 2012/13 dürfte sich 2013 die
Zunahme des Bruttoinlandproduktes voraussichtlich auf 0,8 % belaufen bei
gleichzeitig günstiger Entwicklung des Arbeitsmarktes.
Durch die Krisen im Euroraum trat allerdings der nach wie vor bestehende
wirtschaftspolitische Handlungsbedarf in Deutschland in den Hintergrund. Hier
gibt es eine Reihe von Faktoren, die die künftige Entwicklung beeinflussen: Die
Energiewende muss effektiv und effizient gestaltet, Reformen im Gesundheitswesen
müssen vorangebracht, eingeleitete und umgesetzte Reformen in der
Alterssicherung sollten nicht verwässert und die Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt
sollte erhalten werden.
In seinem Jahresgutachten verweist der Sachverständigenrat aber auch auf
strukturelle Verwerfungen auf kommunaler Ebene hin. Insgesamt stehen die
Kommunen in ihrer Gesamtheit besser als Bund und Länder da. Aber zwischen
einzelnen Städten und Gemeinden besteht eine erhebliche Varianz. Eine Reihe von
Kommunen hat mittlerweile verstärkt auf das Instrument der Kassenkredite zur
Refinanzierung zurückgegriffen. Aufgrund der prekären Lage in einzelnen
Bundesländern, insbesondere Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und
Saarland, wurden Altschuldenregelungen beschlossen. Diese schwierige Situation
ist u.a. auf hohe Sozialleistungen, Ausgabensteigerungen und vermehrte
Aufgabenzuweisungen zurückzuführen.
Auch im Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht der Gemeindeprüfungsanstalt
wird im Ausblick auf 2013 von weiter steigenden Steuereinnahmen gesprochen.
Aufgrund der unerwartet deutlichen Verbesserungen der Arbeitsmarktlage könnte
in Baden-Württemberg mit weiteren Einnahmesteigerungen gerechnet werden. Dem
gegenüber stehen Steigerungen bei den Personalausgaben aufgrund des weiteren
personellen Ausbaus bei den Kinderbetreuungseinrichtungen. Weitere
XII
Ausgabensteigerungen, wie steigende Energiepreise, Teuerungsrate, soziale
Leistungen, werden das Steuerplus schnell wieder aufzehren. Die GPA folgert
daraus, dass die mit erheblichen Anstrengungen durchgeführten Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung gleichwohl fortzusetzen sind und zu einer Daueraufgabe
werden. Um die Verschuldung abzubauen und notwendige finanzielle Spielräume
zur stetigen Aufgabenerfüllung zu erhalten, bzw. wiederzuerlangen, sind
Überlegungen, bzw. Entscheidungen über einen Verzicht auf Leistungsangebote,
wirtschaftlichere Alternativen, Beschränkung von Leistungsstandards oder
Optimierungen maßgeblich.
Die detaillierten Erläuterungen zu den einzelnen Entwicklungen, insbesondere der
Finanzierung der Investitionen und die Beachtung der Nachhaltigkeitssatzungen,
sind nachfolgend dargestellt.
XIII
1. Verwaltungshaushalt
Ohne Zuführung zum Vermögenshaushalt liegt 2013 das Volumen des
Verwaltungshaushaltes mit 51,5 Mio. € um 3,9 Mio. € über dem Vorjahresansatz;
dies entspricht einer Steigerung von 8,2 %. Aus nachfolgender Tabelle sind die
einzelnen Veränderungen ersichtlich:
2013
Euro
Einnahme n
2012
Euro
Veränderungen
Euro
in %
53.452.700
50.627.500
2.825.200
5,58
8.474.700
8.146.600
328.100
4,03
44.978.000
42.480.900
2.497.100
5,88
51.473.700
47.591.500
3.882.200
8,16
8.474.700
8.146.600
328.100
4,03
Bereinigte s Ausgabenvolume n
42.999.000
39.444.900
3.554.100
9,01
Zuführung zum Ve rmögens.HH
1.979.000
3.036.000
2.543.000
83,76
(ohne Zuführung vom Ve rm.HH)
./. Inne re Ve rrechnungen und
kalkulat.Einnahmen
Bereinigte s Einnahmenvolume n
Ausgabe n
(ohne Zuführung zum Verm.-HH)
./. Inne re Ve rrechnungen und
kalkulat. Ausgaben
Verwaltungshaushalt Einnahmen
kalkulatorische
Einnahmen
8,29%
Gemeindeanteil an
der Umsatzsteuer
1,84%
Miete, Pacht,
Kapitalerträge,
innere
Verrechnungen
13,46%
Steuern
26,19%
53.452.700 €
Gebühren, Entgelte
8,70%
Zuweisungen,
Zuschüsse
7,00%
Sonstige Einnahmen
4,38%
Gemeindeanteil an
der
Einkommensteuer
18,01%
Finanzzuweisungen
12,13%
XIV
1.1.
Entwicklung der wichtigsten Einnahmearten des Verwaltungshaushaltes
Entwicklung der Steuern und Zuweisungen
30.000.000
25.000.000
20.000.000
15.000.000
10.000.000
5.000.000
0
2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
* Nachtrag
** Haushalt
*** Finanzplan
Ant. an d. Umsatzst.
Jahr
Grundsteuer
A und B
Euro
Grundsteuer
Ant. a d Eink.st.
Gewerbesteuer
Steuerkraftsumme
GewerbeSteuer
Vergnügungs.steuer
Anteil an der
Einkom.steuer
Anteil
an der
Umsatzsteuer
Entgelte
(Gebühren,
Mieten,
Verkaufserlöse)
Summe
Einnahmen
insgesamt
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
Euro
1998
2.036.502,67
6.603.248,27
53.092,55
5.884.865,21
722.344,99
5.529.194,77 20.829.248,46
1999
2.075.126,96
8.963.642,00
51.538,22
6.337.583,30
761.387,79
6.080.265,44 24.269.521,25
2000
2.176.033,12
5.348.589,86
52.223,35
7.008.441,85
791.357,78
5.811.461,57 21.188.107,53
2001
2.169.919,32
5.918.908,28
51.543,33
6.770.159,87
780.619,53
6.099.577,85 21.790.728,18
2002
2.180.585,47
5.618.687,43
47.092,99
6.726.208,98
768.855,35
6.292.104,15 21.633.534,37
2003
2.352.188,77
4.970.053,68
55.232,62
6.913.196,43
773.252,78
6.791.776,96 21.855.701,24
2004
2.287.126,48
6.072.545,60
63.210,00
6.575.480,45
772.494,85
6.057.057,63 21.827.915,01
2005
2.316.402,98
6.834.260,95
88.842,00
6.523.586,43
776.549,06
5.922.363,84 22.462.005,26
2006
2.407.828,19
7.761.958,54
91.584,00
7.053.933,17
817.453,52
6.360.064,84 24.492.822,26
2007
2.530.235,46
9.233.933,84
86.103,00
7.900.622,50
914.019,06
6.140.561,25 26.805.475,11
2008
2.586.515,10
8.515.123,16
75.543,00
8.886.973,11
946.651,32
6.341.408,78 27.352.214,47
2009
2.589.846,97
7.548.839,55
70.344,00
7.892.165,09
906.678,88
6.241.424,92 25.249.299,41
2010
2.640.551,97
7.652.638,14 391.510,64
7.863.990,43
910.077,10
6.703.729,35 26.162.497,63
XV
Jahr
2011
Grundsteuer
A und B
GewerbeSteuer
Vergnügungs.steuer
Anteil an der
Einkom.steuer
Anteil
an der
Umsatzsteuer
Entgelte
(Gebühren,
Mieten,
Verkaufserlöse)
Summe
Einnahmen
insgesamt
2.655.319,82 12.229.327,62 549.564,97
8.310.907,36
966.490,34
6.711.788,66 31.423.398,77
2012**
2.652.000,00
9.500.000,00 450.000,00
8.722.000,00
942.000,00
7.023.000,00 29.289.000,00
2013**
2.657.000,00 10.700.000,00 550.000,00
9.625.000,00
981.000,00
6.953.100,00 31.466.100,00
2014*** 2.660.000,00 11.000.000,00 550.000,00 10.026.000,00 1.010.000,00
6.837.200,00 32.083.200,00
2015*** 2.663.000,00 11.300.000,00 550.000,00 10.146.000,00
968.000,00
6.704.500,00 32.331.500,00
2016*** 2.666.000,00 11.600.000,00 550.000,00 10.608.000,00 1.005.000,00
6.808.000,00 33.237.000,00
*) = Nachtrag
**) = Planzahlen
***)= Finanzplanung
1.1.1 Steuern, allgemeine Zuweisungen
a. Grundsteuer
Die Grundsteuer trägt lediglich 4,97 % zur Ausgabenfinanzierung des
Verwaltungshaushalts bei. Im Finanzplanungszeitraum ist keine Hebesatzänderung
vorgesehen. Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer
A) liegt bei 280 % und der für Grundstücke (Grundsteuer B) beträgt 300 %.
Gegenüber dem Vorjahr konnte der Ansatz um 5.000 € gesteigert werden.
Begründet ist dies in Neuansiedlungen im Finanzplanungszeitraum.
b. Gewerbesteuer
Der Gewerbesteuerhebesatz wurde 2010 auf 350 % festgesetzt. Eine Veränderung
ist über den gesamten Finanzplanungszeitraum nicht vorgesehen. 2013 sind 10,7
Mio. € eingeplant. Sie steigen im Finanzplanungszeitraum moderat auf 11,6 Mio. €.
c. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Der Berechnung der Einkommenssteuer gemäß Haushaltserlass 2013, auf der
Basis der November-Schätzung 2012, liegt ein Landesanteil von 4,8 Mrd. €
zugrunde. Mit dem vom Bundesfinanzministerium festgelegten Verteilerschlüssel
vervielfältigt, ergibt sich ein Ansatz von 9,6 Mio. €. Im Vergleich zu der
Vorjahresplanung entspricht dies einer Steigerung um 903.000 €. Insgesamt
erscheinen die prognostizierten Steigerungen von 15 % im Jahr 2016, bezogen auf
das Ausgangsjahr 2013, eher optimistisch und führen zu einem Anwachsen dieser
Finanzmittel auf 10,6 Mio. €.
XVI
d. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Die Ausrichtung des Gemeindeanteils an der Umsatzsteuer erfolgte gleichfalls an
den Orientierungsdaten des Innen- und Finanzministeriums. Damit ergeben sich
Haushaltsmittel i. H. v. 981.000 €. Dies entspricht einer Steigerung gegenüber dem
Vorjahr von ca. 39.000 €.
e. Sonstige Steuern
Unter „Sonstige Steuern“ werden die Vergnügungssteuer und die Hundesteuer
veranschlagt. Bei der Vergnügungssteuer konnten, bedingt durch die Umstellung
der Besteuerung nach dem Einspielergebnis (Bruttokasse) bei Spielgeräten mit
Gewinnmöglichkeit auf 15 %, bereits in den letzten Jahren deutlich mehr Mittel
veranschlagt und vereinnahmt werden. Aufgrund des Rechnungsergebnisses 2011
mit 549.564,97 € wird 2013 mit ebenfalls 550.000 € gerechnet.
Bei der Hundesteuer (92.000 €) wurde im Vergleich zu 2012 eine Zunahme von
10.000 € eingeplant. Begründet ist dies in der vorgesehenen Bestandsaufnahme der
veranlagten Hunde, die im 1. Jahr aber zu Ausgaben in vergleichbarer Höhe bei den
Sachverständigen- und Gerichtskosten führt. Ab 2014 kommen die
Mehreinnahmen dann der Stadt zugute. Gleichfalls wird durch diese Maßnahme die
Gerechtigkeit erhöht.
f. Steuern insgesamt
Mit 24,6 Mio. € übertrifft die Prognose 2013 die Vorjahreserwartungen um 2,3
Mio. €.
g. Kommunaler Finanzausgleich
Die Kommunen erhalten über den kommunalen Finanzausgleich als Träger
öffentlicher Aufgaben die zur Aufgabenerfüllung erforderlichen Mittel durch
Beteiligung am Steueraufkommen des Landes Baden-Württemberg. Dadurch
werden eigene unzureichende Steuereinnahmen quantitativ aufgestockt, sofern der
Finanzierungsbedarf (Bedarfsmesszahl) höher liegt als die Steuerkraft einer
Gemeinde (Steuerkraftmesszahl). Diese Schlüsselzuweisungen nach der
mangelnden Steuerkraft gewährleisten einen finanziellen Ausgleich zwischen
leistungsstarken und leistungsschwachen Gemeinden. Der im Haushaltserlass
genannte Grundkopfbetrag von 1.020 €, mit dessen Hilfe die Bedarfsmesszahl
ermittelt wird, erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 97 €. Umgerechnet auf die
XVII
städtische Einwohnerzahl entspricht dies bei einem anzuwendenden Kopfbetrag von
1.197,30 € im Vorjahresvergleich einer Steigerung über 113,90 €. Daraus errechnet
sich die Bedarfsmesszahl von 25,6 Mio. € (Vorjahr 23,1 Mio. €), die auf 29 Mio. €
steigt.
Saldiert man nun die entsprechenden Steuerkraftmesszahlen, ergeben sich die in
der Tabelle dargestellten Schlüsselzahlen. Von diesen erhält die Gemeinde rd. 70 %
als Schlüsselzuweisung. Die Schlüsselzahl fällt in den Jahren 2013 und 2014
aufgrund der hohen Steuerkraftmesszahl und steigt erstmalig wieder 2015 und
2016. Ursächlich hierfür sind die guten Ergebnisse der Jahre 2011 und 2012 bei
der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer.
2013
2012
2011
2010
1.197,00
1.083,40
1.027,00
1.146,40
21.322
21.348
21.337
21.231
Bedarfsmesszahl
25.522.434
23.128.423
21.913.099
24.339.218
Steuerkraftmesszahl
19.410.831
16.129.813
15.975.985
17.644.663
6.111.603
6.998.610
5.937.114
6.694.555
Kopfbetrag zur Ermittlung der
Bedarfsmesszahl
erhöhte Einwohnerzahl
Schlüsselzahl
Ergänzt werden diese Mittel durch die kommunale Investitionspauschale (KIP),
einer Schlüsselzuweisung für jeden Einwohner, ohne Bindung an einen bestimmten
Verwendungszweck zur Finanzierung von Investitions- und
Unterhaltungsmaßnahmen. Gemäß den Vorgaben des Wirtschafts- und
Finanzministeriums kann über den gesamten Finanzplanungszeitraum mit einem
Betrag von 50 € gerechnet werden. Damit ergeben sich Einnahmen von etwa
1 Mio. €.
Zu den „Sonstige, allgemeine Zuweisungen“ gehören die Mittel an die Träger der
unteren Verwaltungsbehörde (203.817 €) sowie die Zuweisungen für Große
Kreisstädte (74.755 €). Beide erfahren schon seit Jahren keine bemerkenswerten
Zuwächse. Dies entspricht auch der Entwicklung im Finanzplanungszeitraum.
Bei den Ausgleichszahlungen nach dem Familienleistungsausgleich handelt es sich
um einen finanziellen Ersatz für Mindereinnahmen durch die Systemumstellung bei
XVIII
der Auszahlung des Kindergeldes 1996 bei der Lohn- und Einkommensteuer. Die
Bemessungsbasis steigt 2013 auf 429 Mio. € an. Daraus ergeben sich Einnahmen
i.H. v. 860.000 €. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einer Erhöhung von
32.000 €.
1.1.2 Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb
a. Gebühren und ähnliche Entgelte
Die Gebühreneinnahmen sind mit 4,7 Mio. € ausgewiesen. Gegenüber 2012
bedeutet dies eine Zunahme von 61.000 €. Hierzu tragen die Verwaltungsgebühren
mit 665.900 € und die Benutzungsgebühren mit 3.987.100 € bei.
Die wesentlichen Verwaltungsgebühren entstehen beim Bürgerbüro (125.000 €),
beim Ordnungsamt (130.000 €) und beim Baurechtsamt (200.000 €).
Zunahmen über 25.000 € sind bei den Verwaltungsgebühren bei der Bauordnung
zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dies durch die vermehrte Nutzung des
Kenntnisgabeverfahrens. Demzufolge entwickeln sich aber gleichzeitig die
Baugesuchsgebühren rückläufig.
Maßgeblichen Anteil an den Benutzungsgebühren haben die Abwassergebühren
(2,9 Mio. €), gefolgt von den Kindergartengebühren (390.000 €) und den
Kaufgrabgebühren (150.000 €). Wesentliche Mehreinnahmen im Vergleich zum
Vorjahr werden bei den Kindergartengebühren (36.000 €) sowie den
Kaufgrabgebühren (10.000 €) erwartet.
Letztere Entwicklung ist auf die anstehende Gebührenneukalkulation
zurückzuführen.
Bei der Abwasserbeseitigung wird von einer versiegelten Fläche von 2.050.000 m²
als ansatzfähiger Bemessungsgrundlage für die Niederschlagswassergebühr
ausgegangen. Als Verteilungsmaßstab für die Schmutzwassergebühr 2013 ist eine
Schmutzwassermenge von 1,2 Mio. m³ zugrunde gelegt. Die Schmutzwassergebühr
beträgt unverändert 1,80 €/m³ und die Niederschlagswassergebühr 0,39 €/m².
Sofern sich 2014 die Kostensituation nicht maßgeblich verändert, kann hier von
gleichbleibenden Gebühren ausgegangen werden.
XIX
EinPersonal- Betriebs- Kalkulat.
nahmen
ausg.
aufwand
Kosten
Euro
Euro
Euro
Euro
Zusch.bedarf
Zusch.pro Kopf
Kostendeck.grad in %
Euro
Euro
Euro
Kindergärten *) 2.270.300 2.190.500
706.900
165.500
792.600
37,43
74,12
Sporthallen
Grillhütte
356.300
101.100
488.000
379.900
612.700
28,93
36,77
30.600
8.800
55.900
96.600
130.700
6,17
18,97
434.200 1.793.300 1.971.000
-2.500
-0,12
100,06
Abwasserbeseit. 4.201.000
Märkte
6.300
0
39.200
0
32.900
1,55
16,07
Bestattungswesen
244.200
123.200
240.900
67.500
187.400
8,85
56,58
Industriegleis
30.000
0
72.100
5.600
47.700
2,25
38,61
*) = incl. Kostenanteil Kindergarten "Sonnenblume"
b. Einnahmen aus Verkauf, Mieten, Pachten und sonstige Verwaltungsund Betriebseinnahmen
Die Gesamteinnahmen betragen 2.300.100 €. Sie verringern sich im
Vorjahresvergleich um 131.100 €. Dies ist im Wesentlichen auf die Kostenersätze
bei der Feuerwehr (-100.000 €) zurückzuführen, da 2013 auf dem Hockenheimring
keine Formel-1-Veranstaltung stattfindet. Darüber hinaus ist mit geringeren
Kostenersätzen zu rechnen, nachdem die Leistungen der Feuerwehr neu zu
berechnen sind.
Erwähnenswert sind im Weiteren 495.000 € Mieteinnahmen bei den
Wohngebäuden. Diese entwickeln sich durch die Veräußerung verschiedener
Objekte im Verlauf der Jahre rückläufig. So werden gegenüber dem Vorjahr
25.000 € weniger erwartet. Korrespondierend entwickeln sich die Einnahmen aus
der Nebenkostenabrechnung (115.000 €), die um 21.000 € sinken. Die
Erbbauzinsen sind mit 785.000 € veranschlagt. Dies ist ein Anstieg von 19.600 €.
Die nachfolgende Zusammenstellung verdeutlicht die einzelnen Änderungen im
Vorjahresvergleich.
XX
HH-Stelle
Text
2013
2012 Differenz
Rechnungsergebnis
2011
1.0600.151000 Ersatz v. Porto- u. Fernsprechgebühren
11.000
11.000
0
18.125,50
1.1310.141000 Miete u. Pacht aus beb. Grundstücken
11.300
11.300
0
11.386,92
150.000
250.000
-100.000
141.471,63
1.3001.130000 Einnahmen aus Verkauf
33.000
47.000
-14.000
26.614,11
1.4350.141100 Nebenkostenabrechnung
16.000
16.000
0
15.487,86
1.4600.155100 Rückersatz Kinderferienprogramm
11.000
11.000
0
12.351,00
1.4642.130000 Einnahmen aus Verkauf Essen
30.000
30.000
0
26.779,30
1.4643.130000 Einnahmen aus Verkauf Essen
25.000
25.000
0
26.443,50
1.4647.155000 Rückersätze
15.000
25.000
-10.000
27.461,66
1.6010.158000 Kostenerstattung vom Vermögenshaushalt
104.200
72.000
32.200
20.088,28
1.6020.158000 Kostenerstattung vom Vermögenshaushalt
62.900
49.600
13.300
4.198,40
1.6101.155000 Rückersätze
40.000
40.000
0
0,00
1.6120.155000 Rückersätze
30.000
30.000
0
0,00
5.000
10.000
-5.000
2.020,68
1.7000.135000 Verkaufserlöse Klärgas
71.000
72.000
-1.000
70.632,89
1.7250.142000 Miete und Pacht unbeb. Grundstücken
10.000
10.000
0
9.203,25
1.7700.155000 Rückersätze
20.000
20.000
0
70,39
1.8400.140000 Pachterlöse
37.000
37.000
0
36.813,00
1.8550.130000 Einnahmen aus Verkauf
13.000
11.500
1.500
25.492,06
1.8810.141000 Miete u. Pacht aus beb. Grundstücken
495.000
520.000
-25.000
466.079,84
1.8810.141100 Nebenkostenabrechnung
115.000
136.000
-21.000
113.487,60
1.8810.156000 Personalkostenrückersätze VHS
14.000
14.000
0
13.731,52
1.8830.142000 Miete und Pacht aus unbeb. Grundstücken
51.000
51.000
0
55.899,26
785.000
765.400
19.600
669.240,25
18.000
27.000
-9.000
17.269,74
126.700
139.400
-12.700
232.462,96
1.1310.155000 Rückersätze
1.6700.153000 Schadensersätze
1.8830.143000 Erbbauzinsen
1.8830.144000 Miete von Hockenheim-Ring
Rest
Summe
2.300.100 2.431.200
-131.100 2.042.811,60
XXI
c. Innere Verrechnungen
Die inneren Verrechnungen schließen die Verwaltungskostenbeiträge, den
Eigenverbrauch Turnhallen, Auflösung Defizit Turnhallen, EDV innere
Verrechnungen, Straßenentwässerungsanteil, Raumkosten Betreuungsangebote,
Leistungsverrechnung Bauhof sowie Mietverrechnungen für Zehntscheune und
Schülermensa ein. Bei dieser Gruppierung handelt es sich um keine echten
Einnahmen, da die gleichen Beträge (4 Mio. €) bei der Gruppierung 679 als
Ausgaben veranschlagt und gebucht werden.
d. Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Die laufenden Zuschüsse (3,7 Mio. €) liegen um 93.900 € über denen des Vorjahres.
Hier sind vorwiegend die vom Land gewährten Sachkostenbeiträge für die Schulen
sowie die Zuschüsse für die städtischen und freien Kindergärten ausgewiesen.
Aufgrund der Ergebnisse der Schulkostenerhebung wurden die Mittel veranschlagt.
Grundsätzlich sind 90 % der vom Statistischen Landesamt für die einzelnen
Schularten errechneten landesweiten Schulkosten des drittvorangegangenen Jahres
über die Sachkostenbeiträge auszugleichen. Entgegen dem Trend vergangener
Jahre resultiert hieraus bei einzelnen Schularten ein Sachkostenbeitragsrückgang.
Bei der Realschule reduzieren sich die Mittel um 3,6 % und beim Gymnasium um
4,7 %. Hingegen profitieren die Haupt- und Werkrealschule (+0,2 %) sowie die
Förderschule (+4,9 %) von der neuerlichen Erhebung. Pro Schüler werden für die
Haupt- und Werkrealschule 1.119 €, die Realschule 568 €, das Gymnasium 599 €,
Förderschule 1.625 €, Grundschulförderklasse 375 € vom Land gewährt. Unter
Berücksichtigung der aktuellen Schülerzahlen sinkt der Gesamtbetrag von 1,5
Mio. € auf 1,4 Mio. €.
Demgegenüber ist bei den Zuschüssen für die Kindergärten, inkl. der freien Träger,
ein Zuwachs um 250.300 € auf 1.788.000 € zu erwarten.
Im Einzelnen sind nachfolgende Zuschusszahlungen im Etat in Ansatz gebracht:
XXII
Zuschuss Betreuungsangebote Grund- und Hauptschule
Sachkostenbeiträge
2013
2012
in Euro
in Euro
65.000
62.000
1.407.000
1.488.700
Pauschale für den Sportstättenbau
0
0
1.788.000
1.537.700
Zuweisungen nach § 27 Abs. 1 FAG
29.300
33.400
Zuweis. für die Unterh. von Gem.verbindungsstr.
29.700
31.600
Zuschüsse für Kindergärten *
*inkl. Zuschüsse für die konfessionellen Kindergärten
1.1.3 Sonstige Finanzeinnahmen
Die Einnahmeerwartungen (2,3 Mio. €) liegen um 646.800 € über Vorjahresniveau.
Zurückzuführen ist dies hauptsächlich auf Mehreinnahmen bei der
Konzessionsabgabe i. H. v. 662.000 €. Die veranschlagten Mittel (1.476.000 €)
ergeben sich aufgrund der neu abgeschlossenen Konzessionsverträge. Im Gegensatz
zu den bisher geltenden Vereinbarungen sind 2013 Abschlagszahlungen für das
laufende Wirtschaftsjahr möglich. Bisher konnten lediglich Abschläge für das
abgelaufene Wirtschaftsjahr angefordert werden. Deshalb können in 2013 einmalig
doppelte Abschlagszahlungen vereinnahmt werden. Ab 2014 reduziert sich die
Konzessionsabgabe auf 780.000 €.
Ferner tragen Bußgelder (375.000 €), Provisionen aus Bürgschaften (194.000 €),
Säumniszuschläge und Stundungszinsen (100.000 €) und Zinseinnahmen aus
Gesellschafterdarlehen (110.000 €) zur weiteren Finanzierung bei.
Im Etat sind im Einzelnen veranschlagt:
Stundungszinsen und Säumniszuschläge
Erstattungszinsen
Nachzahlungszinsen
Bußgelder des Ordnungsamtes
Gewinne/Konzessionsabgabe Stadtwerke
Zinseinnahmen
Provisionen aus Bürgschaften
2013
2012
Differenz
in Euro
in Euro
in Euro
100.000
110.000
-10.000
0
0
0
70.000
70.000
0
375.000
390.000
-15.000
1.476.000
814.000
662.000
10.000
2.000
8.000
194.000
195.000
-1.000
2.225.000
1.581.000
644.000
XXIII
1.1.4 Kalkulatorische Einnahmen
Für die kostenrechnenden Einrichtungen sind nach den gesetzlichen Vorgaben
(Kommunalabgabengesetz, GemHVO) zwingend angemessene Abschreibungen sowie
eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals vorzunehmen. Diese Mittel
werden sowohl als Ausgabe bei der jeweiligen Einrichtung sowie als Einnahme im
Einzelplan 9 des Verwaltungshaushaltes veranschlagt. Insgesamt sind die
kalkulatorischen Verrechnungen kassenunwirksam. Mit 4,4 Mio. € liegen die
Einnahmen und Ausgaben auf Vorjahresniveau.
Nachfolgende tabellarische Übersicht zeigt deren historische Entwicklung:
Kalkulator. Kosten
2016
in
TEuro
2015
in
TEuro
2014
in
TEuro
2013
in
TEuro
2012
in
TEuro
2011
in
TEuro
2010
in
TEuro
2009
in
TEuro
4.433
4.599
4.743
4.431
4.368
4.337
4.638
4.462
1.2 Ausgaben
Verwaltungshaushalt Ausgaben
Zinsausgaben
1,61%
Zuschüsse,
Zuweisungen etc.
7,88%
Umlagen
28,24%
kalkulatorische
Ausgaben
8,29%
Weitere
Finanzausg.,
Deckungsreserve
0,04%
Personalausgaben
21,82%
53.452.700 €
Zuführung zum
Vermögenshaushalt
3,70%
Sächl.
Verwaltungs- und
Betriebskosten
28,42%
XXIV
Wie in den Vorjahren ist man weiterhin bemüht, den bislang eingeschlagenen Kurs
der Haushaltsstabilisierung fortzusetzen. Dennoch sind Ausgabenerhöhungen
eingetreten. So steigen die Personalausgaben um 525.900 €, die sächlichen
Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (ohne innere Verrechnungen und
kalkulatorische Kosten) um 842.500 € sowie die Umlagezahlungen um 1.856.000 €.
Insgesamt sind für diese Ausgaben 37,9 Mio. € veranschlagt. Dies entspricht
gegenüber dem Vorjahr einer Erhöhung von 9,3 %. Zum Ende des
Finanzplanungszeitraums sind Steigerungen von 4,3 Mio. €, entsprechend 12,5 %,
bezogen auf das Basisjahr 2012, eingeplant. Damit sind im laufenden Jahr 70,91 %
der Einnahmen des Verwaltungshaushaltes gebunden.
1.2.1 Personalausgaben
Der Anstieg der Personalausgaben um 525.900 € auf 11,7 Mio. € ist auf ein
verstärktes Leistungsangebot, insbesondere bei der Kinderbetreuung (2
Vollzeitstellen), der Verstärkung des Bauhofs um eine Person, die Einstellung eines
Streetworkers sowie Tarifsteigerungen zurückzuführen.
Bei der Tarifentwicklung wurde 2013 eine Zunahme von 2,1 % bei den
Beschäftigten und von 1,5 % bei den Beamten eingeplant. Im
Finanzplanungszeitraum wird 2014 mit einer Tarifentwicklung von +2 %, 2015
+1,5 % und 2016 +1 % sowohl bei den Beschäftigten als auch bei den Beamten
gerechnet.
Der Personalbestand besteht aktuell aus 25,72 Vollzeitstellen bei den Beamten,
185,92 bei den Beschäftigten und 12 bei den Auszubildenden.
XXVI
1.2.2 Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand
Beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand i. H. v. 842.500 € werden im
Wesentlichen Zuwächse bei der Unterhaltung (476.500 €), bei der
Grundstücksbewirtschaftung (84.000 €) sowie den weiteren Verwaltungs- und
Betriebsausgaben (212.500 €) veranschlagt.
Zusätzliche Unterhaltungskosten entstehen bei den Schulen (315.000 €). So sind
bei der Hartmann-Baumann-Schule 50.000 € für die Instandsetzung der alten
Fensteranlagen eingeplant. 150.000 € erhält das Gymnasiums für die Erneuerung
von Brandschutzklappen, den Umzug der Bibliothek sowie die Verlegung der
Töpferei von der Volkshochschule in das Gymnasium. Ergänzend sind 45.000 € für
Unterhaltungsleistungen bei der Schülermensa eingeplant. Insgesamt erhalten die
Schulen 777.000 €.
Die Unterhaltung der Verkehrsinfrastruktur (Straßen 300.000 €, Brücken
150.000 €, Signalanlagen 110.000 €, Straßenbeleuchtung 120.000 €,
Wirtschaftswege 130.000 € etc.) schlägt mit insgesamt 880.000 € zu Buche.
Größere Instandhaltungsmittel sind für die Wohngebäude (207.000 €), die
Grünanlagen (385.000 €) sowie die Abwasserbeseitigung (670.000 €) bereitgestellt.
Weiterhin wurden für die Verlegung von sog. „Stolpersteinen“ zum öffentlichen
Gedenken an die Hockenheimer Opfer des Nationalsozialismus und gegebenenfalls
einer damit verbundenen Projektarbeit 5.000 € zur Verfügung gestellt.
Ein wesentlicher Block beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand stellt
die Grundstücksbewirtschaftung mit 2.328.500 € dar. Im laufenden Jahr ist diese
um 84.000 € angestiegen. Begründet ist dies durch Preissteigerungen bei den
Energie-, Wasser- und Abwasserausgaben (36.000 €) sowie den Reinigungs- und
Hausdiensten (54.500 €). Letzteres ist auf den Abschluss neuer Reinigungsverträge
zurückzuführen.
Weitere Ausgabensteigerungen (212.500 €) sind beim Verwaltungs- und
Betriebsaufwand zu verzeichnen. Maßgeblichen Anteil haben hierbei die
Fortschreibung des Ortsentwässerungsplans mit 75.000 € (+50.000 €), die
Flächennutzungs- und Bebauungspläne 100.000 € (+40.000 €) und die Konzeption
Stadtmarketing 100.000 € (+75.000 €). Größere Ausgabemittel sind bei der
Klärschlammbeseitigung (140.000 €), den EDV-Kosten (240.000 €) und den
XXVII
Beleuchtungskosten (460.000 €) bereit zu stellen. Ferner wurden Mittel für den
Energiebericht 5.000 €, die Breitbandinitiative 5.000 €, die Radwegkonzeption
8.000 €, die Einrichtung eines 5-köpfigen Beirats zur Gestaltung der Innenstadt
10.000 € und das Klimaschutzziel 20.000 € bereitgestellt.
Aus der nachfolgenden tabellarischer Übersicht können die einzelnen
Veränderungen bei den Gruppierungen entnommen werden.
50 + 51
Unterhaltung d. Grundst.
u. baul. Anlagen u. d.
sonst. unbewegl. Verm.
52
Beschaffungen
53
Mieten u. Pachten
54
Grundstücksbewirtschaftung
55
Haltung v. Fahrzeugen
56
Dienst- u. Schutzkleidung u.
Aus- u. Fortbildung
57-63
Weitere Verwaltungs- u.
Betriebsausgaben
64
Steuern, Versicherungen,
Schadensfälle
65
Geschäftsausgaben
66
Weitere sächl. Ausgaben
67 ohne 679
Erstatt. Verw. u.
Betriebsaufwand
* Nachtrag
** Haushaltsplan
*** Finanzplan
2008
2009
2010
2011
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
2012** 2013** 2014*** 2015*** 2016***
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
3.464
3.262
2.943
3.337
3.456
3.933
3.616
3.611
3.677
270
260
258
303
400
362
336
336
336
165
167
148
148
177
184
184
184
184
2.034
2.037
2.097
2.002
2.245
2.329
2.340
2.354
2.365
172
168
188
243
186
217
217
217
217
150
102
131
123
217
227
215
214
214
1.868
1.966
1.938
2.047
2.233
2.446
2.372
2.352
2.389
205
219
209
270
280
286
289
227
230
562
514
515
670
736
781
779
715
719
42
45
62
52
70
66
69
63
65
236
216
299
357
308
320
320
320
320
XXVIII
Entwicklung der Unterhaltungskosten der Grundstücke und
baul. Anlagen
Mio. €
4,50
4,00
3,50
3,00
2,50
2,00
1,50
* Nachtrag
** Haushalt
*** Finanzplanung
1,00
0,50
0,00
Entwicklung der Bewirtschaftungskosten der Grundstücke
und baul. Anlagen
Mio. €
2,50
2,00
1,50
1,00
0,50
0,00
Zum sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand gehören ferner die inneren
Verrechnungen und kalkulatorischen Kosten. Deren Entwicklung wurde bereits im
Zuge der Erläuterungen der Einnahmen beschrieben.
Gr.Nr.
Einnahmebzw.
Ausg.art
50678
Sächl.Verw.
u.Betr.aufw.
8.596
9.169
8.957
8.788
9.553
679
Inn. Verrechn. 3.410
3.368
3.517
3.584
3.641
3.778
4.043
4.082
4.106
4.129
Kalk. Kosten
4.400
4.463
4.638
4.337
4.368
4.431
4.743
4.599
4.433
2007
2008
2009
2010
2011
2012** 2013** 2014*** 2015*** 2016***
TEURO
68
4.598
10.307 11.150 10.738 10.593 10.716
Sächl.Verw.u.Betriebs16.604 16.937 16.937 17.010 17.531 18.453 19.624 19.563 19.298 19.278
aufw. Ges.
* Nachtrag
** Planzahlen
*** Finanzplan
XXIX
1.2.3 Zuweisungen und Zuschüsse
Nach wie vor hohen Stellenwert genießt die Förderung unserer Vereine. Trotz der
angespannten Haushaltssituation wird diese in ihrer Höhe nicht angetastet. Dies
verdeutlicht die Wertschätzung gegenüber den Vereinen, deren ehrenamtliche
Arbeit unentbehrlich ist.
Der Zuschussbetrag für die Kinderbetreuung (Montessori, interkommunaler
Finanzausgleich, Kinderkrippen, konfessionelle Kindergärten, Schülerhort) beträgt
mittlerweile 2,3 Mio. €. Dies entspricht einem Anstieg von 314.000 €.
Die abgebildete Tabelle verschafft einen Überblick über die Bezuschussung:
Zuschüsse
Zuschüsse an städt.
Gesellschaften
20,88%
Sonst. Einricht. Ber.
Gesundheitspflege
2,30%
Volkshochschule
1,36%
Musikschule
2,96%
Sonst. Zuschüsse
1,16%
Stadtbuslinie,
Regionalbus
6,62%
Kompostanlage
0,28%
Förderung des Sports
3,63%
4.214.100 €
Kulturtragende
Vereine
1,03%
Lebendiges
Hockenheim
2,73%
Soziale Einrichtungen
57,05%
Sonst. Zuschüsse sind:
Heimatpflege Rest
Feuerwehr
Rhein-Neckar-Dreieck
Umlage an GPA
Bürgerl. Engagement
Schülermensa
15,75 %
12,27 %
2,25 %
14,52 %
4,09 %
51,12 %
XXX
HH-stelle
Haushaltsstelle
Ansatz
2013
Ansatz
2012
1.0010.718000
Bürgerschaftliches Engagement
2.000
2.000
1.0300.718000
Umlage an Gemeindeprüfungsanstalt
7.100
7.100
1.1310.704000
Zuschuss an Freiwillige Feuerwehr
6.000
6.000
1.2920.717000
Zuschuss Schülermensa
25.000
25.000
1.3000.700000
Zuschüsse an Vereine für Stadthallennutzung
23.000
23.000
1.3320.700000
Zuschüsse an Musikvereine
18.500
18.500
1.3320.700400
Zuschüsse für Konzerte
2.000
2.000
1.3400.700000
Zuschüsse an Vereine der Heimatpflege
7.000
7.000
1.3400.700100
Sonst. Fördermaßnahme
700
500
1.3400.700200
Zuschüsse Lebendiges Hockenheim
115.000
135.000
1.3500.700000
Zuschuss an Volkshochschule e.V.
182.000
175.000
1.4320.700400
Zuschuss Altenheim
13.700
13.700
1.4647.708000
Zuschuss an Kindergärten
1.4647.708500
Interkommunaler Finanzausgleich
1.4648.708000
1.855.000 1.550.000
40.000
80.000
Zuschüsse an Kinderkrippe St. Elisabeth
108.000
105.000
1.4648.708100
Zuschüsse an Kinderkrippe Postillon
271.000
225.000
1.4649.718000
Zuschüsse an Schülerhort
60.000
60.000
1.4700.700000
Zuschüsse für Sozialzwecke
10.000
10.000
1.4700.700200
Zuschuss Sonst. Soz. Einrichtungen
8.400
8.400
1.4700.700300
Zuschuss Erziehungsberatung
23.000
23.000
1.4700.700400
Zuschuss Lebenshilfe Schwetzingen
6.000
6.000
1.4700.700600
Zuschuss Beratungsst. f. Suchtkranke
8.500
7.500
1.5410.700000
Zuschüsse an DRK
3.100
3.100
1.5410.718000
Zuschuss für Chirurgische Ambulanz
54.000
54.000
1.5480.717000
Zuschuss f. Schnakenbekämpfung
40.000
37.000
1.5500.700000
Zuschüsse an Sportvereine
122.000
122.000
1.5500.700100
Sonst. Sportförderungsmassnahmen
31.000
31.000
1.5810.715000
Verlustabdeckung Parkanlagen GmbH
330.000
280.000
1.7250.716000
Zuw.Zusch.f. Kompostieranlage
12.000
12.000
1.7911.716100
Zuschuss an Rhein-Neckar-Dreieck GmbH
1.100
1.100
1.7920.717000
Zuw.Zusch. Stadtbuslinie
169.000
163.500
1.7920.717200
Zuw.Zusch Regionalbus
110.000
109.000
1.8400.715000
Verlustabdeckung Stadthallen GmbH
550.000
550.000
Durchlaufspenden
Summe
4.214.100 3.852.400
XXXI
1.2.4 Sonstige Finanzausgaben
a. Zinsausgaben
Zur Finanzierung der Investitionen werden Kredite über 1.250.000 € benötigt. Da
eine ordentliche Tilgung über 1.253.000 € vorgesehen ist, verringert sich die
Verschuldung um 3.000 €. Dies erfüllt die Vorgaben der Nachhaltigkeitssatzung.
Hierbei entstehen Zinsaufwendungen im Verwaltungshaushalt über 859.000 €.
Nachfolgend Tabelle verdeutlicht die Zins- und Tilgungsentwicklung:
Entwicklung Zins und Tilgung in Euro
1993 davon Zinsen kostenneutral (Kap.aufstockung Bespa)
233.518,93 Euro
1994 bis 2002 dav. Jeweils Zinsen kostenneutral (Kap.aufst.Bespa) 232.228,77 Euro
2002 Rückzahlung des Eigensurrogats der Bespa
3.067.751,28 Euro
5.000.000,00
4.000.000,00
3.000.000,00
2.000.000,00
1.000.000,00
0,00
2016***
2015***
2014***
2013**
Tilgung
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2002
2003
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
*) = Nachtrag
**) = Haushaltsplan
***) = Finanzplanung
Zinsen
b. Gewerbesteuerumlage
Diese Umlage hängt von den erwarteten Gewerbesteuereinnahmen des laufenden
Jahres ab. Sie berechnet sich aus dem durch den kommunalen Hebesatz von 350
geteilten und anschließend mit 69 Prozentpunkten multiplizierten GewerbesteuerIstaufkommen. Bei veranschlagten 10,7 Mio. € Steuereinnahmen berechnet sich
eine Umlage von 2.110.000 €.
XXXII
c. FAG-Umlage
Bei der an das Land abzuführenden Finanzausgleichsumlage ist zunächst der
Umlagesatz zu ermitteln. Dieser ergibt sich aus der Steuerkraftmesszahl des
Vorvorjahres im Verhältnis zur aktuellen Bedarfsmesszahl. 2013 beträgt der
ermittelte Wert 23,06 %. Anschließend wird die Steuerkraftsumme (24.241.143 €)
mit dem berechneten Prozentsatz multipliziert.
Da die Steuerkraftsumme (Steuerkraftmesszahl + Zuweisungen nach der
mangelnden Steuerkraft) im Vorjahresvergleich ansteigt, erhöht sich entsprechend
die FAG-Umlage auf 5,6 Mio. €.
d. Kreisumlage
Gleiches gilt für die Kreisumlage, da hier ebenfalls die Steuerkraftsumme als
Bemessungsgrundlage herangezogen wird. Trotz gleichbleibendem Umlagesatz von
30,5 %, erhöht sich die Zahllast auf 7,4 Mio. €.
Entwicklung der Umlagen
Gewerbest. Umlage
Finanzausgl. Umlage
Kreisumlage
in
Mio.
2016***
2015***
2013**
2014***
2011
2012**
2010
2009
*** = Finanzplanung
2008
2007
2005
2006
2004
2003
2002
** = Haushaltsplan
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
* = Nachtrag
Millionen
XXXIII
Gde.-Ant. Ekst.
Gde.-Ant. Ust.
Kreisuml.
Gewerbesteuer
Gewerbest.uml.
Grundsteuer
FAG-Uml.
12,00
8,00
6,00
Umlagen
Steuereinnahmen
10,00
4,00
2,00
0,00
* Nachtrag ** Haushalt *** Finanzplanung
e. Zuführung an den Vermögenshaushalt
Obwohl bei den wesentlichen Ausgabeblöcken im Verwaltungshaushalt (siehe Pkt
1.2) Steigerungen zu verzeichnen sind, kann aufgrund der Erholung der
kommunalen Steuern und Zuweisungen sowie der einmaligen Mehreinnahme bei
der Konzessionsabgabe, eine Zuführungsrate zum Vermögenshaushalt i. H. v.
1.979.000 € erwirtschaftet werden.
Im Finanzplanungszeitraum wird mit einem weiteren Anstieg der Steuern und
allgemeinen Zuweisungen gerechnet. Parallel dazu steigen die Personalausgaben
sowie die Umlagen. Lediglich der sächliche Verwaltungs- und Betriebsaufwand
kann konsolidiert werden. Insgesamt wird 2014 mit einer Zuführung von
446.000 €, 2015 mit 2,6 Mio. € und 2016 mit 3,2 Mio. € gerechnet.
Die anschließende Darstellung zeigt die langfristige Entwicklung der
Nettoinvestitionsrate als auch der Bruttozuführung auf:
XXXIV
Jahr
Brutto
Zuführung
in % des
Verw.HH
Euro
ordentl. Tilgung
und Kreditbeschaffungs-
in % des
Verm.HH
NettoInvestitionsrate
Euro
Euro
1981
4.894.630,93
29,64
247.644,68
3,94
4.646.986,25
1982
3.871.123,06
21,67
251.036,18
3,31
3.620.086,88
1983
3.804.425,70
20,67
257.518,32
4,81
3.546.907,38
1984
5.019.282,37
24,53
229.219,94
2,62
4.790.062,43
1985
8.153.262,51
34,53
206.700,20
2,11
7.946.562,31
1986
4.780.336,79
21,23
206.937,14
2,13
4.573.399,65
1987
3.344.747,60
16,42
216.517,25
2,62
3.128.230,35
1988
2.494.815,47
11,06
240.103,51
3,20
2.254.711,96
1989
7.531.731,05
28,55
443.400,52
2,11
7.088.330,53
1990
2.365.548,85
10,20
385.949,83
2,16
1.979.599,02
1991
2.278.024,28
8,71
664.540,90
5,98
1.613.483,38
1992
4.202.298,09
13,89
899.521,62
7,61
3.302.776,47
1993
3.585.386,11
11,01
1.095.210,73
7,80
2.490.175,38
1994
1.692.915,82
5,22
1.125.246,10
8,04
567.669,72
1995
874.670,20
2,61
1.128.903,90
17,66
-254.233,70
1996
1.157.471,33
3,33
1.127.605,58
17,94
29.865,75
1997
2.303.633,53
6,54
1.114.961,20
9,17
1.188.672,33
1998
5.269.399,96
14,26
1.163.973,54
12,94
4.105.426,42
1999
7.236.529,81
17,74
1.020.412,38
7,82
6.216.117,43
2000
3.601.475,35
9,39
1.018.404,52
7,46
2.583.070,83
2001
1.755.677,09
4,53
977.187,04
10,62
778.490,05
2002
2.360.915,14
3,60
4.157.509,09
17,41
-1.796.593,95
2003
2.469.538,44
6,33
1.203.358,99
9,75
1.266.179,45
2004
1.110.973,46
2,84
1.257.256,40
24,24
-146.282,94
2005
1.387.006,81
3,46
1.321.051,60
14,58
65.955,21
2006
3.522.658,46
8,28
1.418.763,17
9,54
2.103.895,29
2007
5.398.691,00
11,80
1.544.218,00
17,52
3.854.473,00
2008
4.172.221,52
9,02
1.509.815,08
13,41
2.662.406,44
2009
1.289.814,10
2,90
1.294.822,19
10,91
-5.008,09
2010
2.221.540,78
4,76
1.332.346,98
15,08
889.193,80
2011
6.291.760,58
12,14
1.837.183,18
11,55
4.454.577,40
2012**
3.036.000,00
6,00
3.067.000,00
20,31
-31.000,00
2013**
1.979.000,00
3,70
1.253.000,00
15,50
726.000,00
2014***
446.000,00
0,83
1.358.000,00
18,57
-912.000,00
2015***
2.620.000,00
4,73
1.409.000,00
19,63
1.211.000,00
2016***
3.232.000,00
5,69
1.402.000,00
24,11
1.830.000,00
*) = Nachtragshaushaltsplan
**) = Haushaltsplan
***) = Finanzplanung
XXXV
Zuführung zum Vermögenshaushalt in Euro
9.000.000
8.000.000
7.000.000
6.000.000
5.000.000
4.000.000
3.000.000
2.000.000
1.000.000
0
2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
*) = Nachtrag
**) = Haushalt
***) = Finanzplanung
2. Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt ist maßgeblich durch die Mittelveranschlagung
(1,16 Mio. €) für den Neubau des Bossert-Kindergartens mit 7 Gruppen an der
Heidelberger Straße geprägt. Bereits 2012 wurden für diese Maßnahme 1,3 Mio. €
teilfinanziert. Ferner werden für den Um- und Ausbau des St. Maria Kindergartens
330.000 € sowie für Straßenbaumaßnahmen 355.000 € bereitgestellt. Daneben
stehen für die Abwasserbeseitigung 1.784.000 € und für dem Erwerb von
Beteiligungen 790.000 € zur Verfügung.
Einen Überblick über die Entwicklung der Investitionstätigkeit im
Finanzplanungszeitraum ermöglicht nachfolgendes Schaubild:
Jahr
Baumaßnahmen Vermögenserwerb Investitionszuschüsse
2013
4,8
2,1
0,5
2014
4,1
1,8
0,1
2015
3,3
1,3
1,2
2016
1,7
1,5
0,7
XXXVI
Die Entwicklung der Haushaltsstruktur zeigt die angefügte Grafik:
In Mio.
Struktur der Haushalte in Euro
Verwaltungshaushalt
Vermögenshaushalt
70,00
60,00
50,00
40,00
30,00
20,00
10,00
0,00
2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2007
2008
2006
2005
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
*) = Nachtrag
**) = Haushaltsplan
***) = Finanzplanung
2.1 Einnahmen
Die Finanzierung des Vermögenshaushaltes stellt sich wie folgt dar:
1. Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt
1.979.000 €
=
22,91 %
2. Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
1.199.000 €
=
13,88 %
67.500 €
=
0,78 %
2.927.000 €
=
33,89 %
5. Beiträge und ähnliche Entgelte
447.000 €
=
5,17 %
6. Zuweisungen und Zuschüsse
769.000 €
=
8,90 %
1.250.000 €
=
14,47 %
8.638.500 €
=
100,00 %
3. Rückflüsse von Darlehen
4. Veräußerungserlöse
7. Kreditaufnahme (inkl. Umschuldung)
Gesamt
XXXVII
Dies führt zu nachfolgendem Bild:
Vermögenshaushalt Einnahmen
Rückflüsse von
Darlehen
0,78%
Entnahme aus der
Allg. Rücklage
13,88%
Beiträge und
ähnliche Entgelte
5,17%
Zuschüsse
8,90%
Veräußerungen
Anlagevermögen
33,89%
8.638.500 €
Zuführung vom
Verwaltungshaushalt
22,91%
Kreditaufnahmen
(inkl. Umschuldung)
14,47%
2.1.1 Einnahmen aus der Veräußerung von Sachen des Anlagevermögens
U.a. erfolgt die Finanzierung des Vermögenshaushaltes über Veräußerungserlöse,
insbesondere durch den Verkauf von Gewerbegrundstücken (1,7 Mio. €, davon
„Herrenteich“ 1,3 Mio. €), die Veräußerung von Wohngebäuden (850.000 €),
Grundstückserlöse im „Baublock Rathaus-/Hubertus-/Luisen-/Jahnstraße“
(201.000 €) sowie Einnahmen (165.000 €) durch den städtebaulichen Vertrag
„Industriegebiet Kiesgrube“. Insgesamt summieren sich die Veräußerungserlöse auf
2.927.000 €.
2.1.2 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Abgesehen von den Zuweisungen für das neue Sanierungsgebiet „Obere
Hauptstraße Süd“ i. H. v. 73.000 € erhält die Stadt weitere Landesmittel für die
Anschaffung von Einsatzfahrzeugen bei der Feuerwehr i. H. v. 71.000 € (40.000 €
Vorausrüstwagen, 21.000 € Einsatzleitwagen, 10.000 € Kommandowagen). Weitere
Zuweisungen sind auf den Neubau des Kindergartens in der Heidelberger Straße
(360.000 €) und den städtebaulichen Vertrag „Industriegebiet Kiesgrube“
XXXVIII
(157.000 €) zurückzuführen. Ferner beteiligt sich die Gemeinde Reilingen an den
Baukosten für die Abwasserbeseitigung mit 91.000 €.
2.1.3 Einnahmen aus Krediten
Die Finanzierung der Investitionen beruht hauptsächlich auf 3 Säulen.
Hierbei stellt der Überschuss, der im Verwaltungshaushalt erzielt wird, die Basis
dar. Insgesamt übersteigen die Einnahmen die Ausgaben um 1.979.000 €.
Ferner können aus der Rücklage 1.199.000 € entnommen werden.
Komplementiert wird die Finanzierung durch Fremdmitteln i. H. v. 1.250.000 €.
Da gleichzeitig die ordentliche Tilgung (1.253.000 €) die Kreditaufnahme übersteigt,
reduziert sich die Fremdverschuldung. Dies entspricht den Vorgaben der
Nachhaltigkeitssatzung. Hier ist in § 1 geregelt, dass weder im Haushaltsplan noch
in der Finanzplanung eine Nettoneuverschuldung erfolgen darf. Dies bedeutet, dass
die Kreditaufnahme maximal bis zur Höhe der ordentlichen Tilgung zulässig ist.
Dies gelingt im gesamten Planungszeitraum.
Die Entwicklung der Verschuldung im Finanzplanungszeitraum ist unter Punkt V
dargestellt.
XXXIX
2.2 Ausgaben
Im Vermögenshaushalt werden nachfolgende Ausgabemittel zur Verfügung gestellt:
Vermögenshaushalt Ausgaben
Erwerb von
bewegl. Vermögen
8,99%
Tilgung,
Umschuldungen
14,52%
Beteiligungen
9,15%
Erwerb von
Grundstücken
6,05%
8.638.500 €
Zuschüsse
6,25%
Baumaßnahmen
55,04%
1. Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinl.
790.500 €
=
9,15 %
2. Erwerb von Grundstücken
523.000 €
=
6,05 %
3. Erwerb von beweglichem Vermögen
777.000 €
=
8,99 %
4. Baumaßnahmen
4.755.000 €
=
55,04 %
5. Tilgung von Darlehen, Umschuldungen
1.253.000 €
=
14.52 %
540.000 €
=
6,25 %
8.638.500 €
=
100,00 %
6. Zuschüsse
Gesamt
2.2.1 Erwerb von Beteiligungen und Kapitaleinlagen
Zur Sicherung des Liquiditätsbedarfs und zur Stärkung des Eigenkapitals erhält die
Hockenheim-Ring GmbH 790.000 € in die Kapitalrücklage zugeführt. Ergänzend
wird die Prozessbürgschaft Bickardt Bau in eine Ausfallbürgschaft umgewandelt.
Dadurch kann die Hockenheim-Ring GmbH Zahlungen leisten, die aus dem Prozess
gegen die Bickardt Bau AG resultieren. Demgemäß kann die weitere hohe
Verzinsung von strittigen Forderungen vermieden werden.
XL
2.2.2 Erwerb von Grundstücken
Für den Grundstückserwerb sind insgesamt 523.000 € bereitgestellt. Hiervon
betreffen 423.000 € den Erwerb von unbebauten Grundstücken. Insbesondere ist
es erforderlich die restlichen Kleingärten zu erwerben, um den Hochwasserschutzes
umsetzten zu können. Weitere Mittel sind im Sanierungsgebiet „Obere Hauptstraße
Süd“ vorgesehen.
2.2.3 Erwerb von beweglichem Vermögen
Eingeplante Mittel von 777.000 € setzen sich aus der Anschaffung eines
Kommandowagens (50.000 €) für die Feuerwehr sowie eines Radladers (65.000 €)
und eines Kompakttraktors (55.000 €) für den Bauhof zusammen. Für den
Austausch von DV-Geräten sind 125.000 € und für die Möblierung des neuen
Kindergartens an der Heidelberger Straße 180.000 € bereitgestellt
2.2.4 Baumaßnahmen
Mit 4,8 Mio. € beanspruchen die Baumaßnahmen 55 % des Gesamtvolumens und
verteilen sich wie folgt auf die Hoch- und Tiefbaumaßnahmen sowie die technischen
Einrichtungen:
Maßnahme
1. Hochbaumaßnahmen
2. Tiefbaumaßnahmen
3. Technische Einrichtungen
Betrag €
1.893.000 €
2.667.000 €
195.000 €
XLI
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Bauinvestitionen:
Haushaltsstelle
2.0600.961000-001
2.1200.950000-001
2.1310.940000-001
2.2150.940000-001
2.2210.940000-001
2.2310.940000-001
2.4641.940000-001
2.4642.940000-001
2.4644.940000-001
2.4644.950000-001
2.5610.940000-001
2.5900.940300-001
Bezeichnung
Rathaus
Natur- u. Umweltschutz
Feuerloeschwesen
Hartmann-Baumann-Schule
Theodor-Heuss-Realschule
Carl-Friedrich-Gauss- Gymnasium
Südstadt Kindergarten
Parkkindergarten
Heinrich-Bossert-Kindergarten,
Heinrich-Bossert-Kindergarten, Außenanlagen
Jahnhalle
Waldfestplatz Sanitäranlagen
2.6150
2.6150.940000-003
2.6150.940000-005
2.6150.951000-004
2.6150.951000-005
Sanierung
Mittlere Mühl/Untere Hauptstr.
Obere Hauptstr. Süd
Schackgärten/Untere Hauptstraße
Obere Hauptstr. Süd
2.6300
2.6300.950000-022
2.6300.950000-034
2.6300.950000-042
2.6300.950400-066
Straßen
Sanierung Vogelwege, (Reiherweg, Meisenweg etc.)
Schwetzinger Str. (zw.Kaiser-u.Ernst-Brauch-Str.)
Verlängerung Gleisstraße
Brücken
Betrag in €
5.000
5.000
20.000
165.000
200.000
110.000
250.000
15.000
600.000
380.000
210.000
140.000
53.000
15.000
62.000
17.000
50.000
50.000
112.000
143.000
2.6700.960000-002 Verlängerung Gleisstraße
2.6700.960000-004 Umrüstung Energiesparlampen
17.000
100.000
2.7000
2.7000.950000-003
2.7000.950000-014
2.7000.950000-034
2.7000.950000-056
2.7000.950000-061
2.7000.950000-062
2.7000.960000-011
2.7000.960000-014
Kanäle/Klärwerk
Gebr.-Grimm-Str.
Klärwerk
Schwetzinger Str. (zw. Kaiser- u. Ph.-Schwab-Str.)
Heinrich-Heine-Weg
Walldorfer Str. (zw.Scheffel-u.Kon.-Adenauer-Str.)
Sanierung Regenüberläufe u. Beckenüberläufe 1-7
Störmeldeeinrichtung Hebewerke
Klärwerk
35.000
600.000
700.000
100.000
205.000
70.000
5.000
50.000
2.7500.950000-001
2.7500.950000-002
2.7700.950000-001
2.7910.950000-001
2.8400.940000-001
2.8400.960000-001
Friedhof
Grabanlagen
Bauhof und Fuhrpark
Industriegleis
Stadthalle
Stadthalle
30.000
40.000
3.000
65.000
115.000
18.000
4.755.000
XLII
2.2.5 Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen
Die veranschlagten Mittel i. H. v. 540.000 € verteilen sich auf Bezuschussung des
Kindergartenumbaus St. Maria sowie einer weiteren Rate über 82.000 € für den
Ausbau der S-Bahnstrecke Rhein-Neckar.
IV. FINANZPLANUNG
Die Finanzplanung umfasst einen Zeitraum von 5 Jahren und vermittelt damit
einen Überblick über die mittelfristige Entwicklung. In die Planung fließen alle
Entscheidungen des Gemeinderats über zukünftige Projekte mit ein und
verdeutlichen deren Auswirkungen auf den Haushalt. Durch die Einbindung der
beabsichtigten Investitionen soll eine Konzentration auf die vordringlichsten
Aufgaben und damit das Setzen von Prioritäten erreicht werden. Grundlage der
Planung bilden die Eckwerte des Haushaltserlasses und der Steuerschätzung,
jeweils auf die örtlichen Verhältnisse angepasst. Im gesamten
Finanzplanungszeitraum bleiben die Realsteuerhebesätze unverändert. Die
fortlaufende Überprüfung der kostenrechnenden Einrichtungen auf den
Kostendeckungsgrad kann auch zu Gebührenfortschreibungen führen.
Veränderungen bei den Personalausgaben wurden bereits ausführlich unter Punkt
1.2.1 erläutert.
Aufgrund der Diskussionen in den städtischen Gremien wird bei den Investitionen
folgender Handlungsbedarf gesehen:
Sukzessive Erneuerung der DV-Geräte
Entscheidung über die weitere Verwendung des Geländes am Herrenteich
Fortsetzung der Erneuerung des Fuhrparks der Feuerwehr
Erweiterung der Fahrzeughallen der Feuerwehr
Verbesserung des Brandschutzes in den Schulen
Bereitstellung einer Pausenhofüberdachung bei der Hartmann-BaumannSchule
XLIII
Energetische Sanierung städtischer Gebäude (Fenster und
Fassadensanierungen)
Erneuerung der Unterkünfte im Hofweg 15
Erweiterung des Angebots an Kindergartenplätzen
Sanierung Jahnhalle
Hochwasserschutzmaßnahme Kraichbach zur „Grünen Lunge“
Hockenheims
Sanierung Sanitäranlagen Waldfestplatz
Fortführung der Innenstadtentwicklung auf der Grundlage des
städtebaulichen Rahmenplans
Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen „Schackgärten/Untere
Hauptstraße“ mit Erschließungsstraße
Schaffung von Grünanlagen und einer neuen Zufahrt am Messplatz
Weitere Umsetzung des Verkehrskonzepts
Bauen in 2. Reihe
Straßen- und Brückensanierungen
Kanalsanierungen
Erweiterung der Kläranlage
Grabanlagen
Renaturierung Kotlachgraben
Sukzessive Erneuerung des Fuhrparks im Bauhof
Ausbau des Bahnhofs Hockenheim und der S-Bahn-Strecke,
Dauerhafte Stabilisierung des „Hockenheimrings Baden-Württemberg“
Erwerb von Grundstücken zur Vorratshaltung
Reduzierung der Verschuldung
V. ENTWICKLUNG DER FREMDFINANZIERUNG
Die in der Finanzplanung als sinnvoll und wichtig erachteten Projekte können nicht
aus eigener Kraft finanziert werden. Dies ist trotz Streckung von Investitionen bzw.
dem gänzlichen Verzicht, der Erwirtschaftung einer Zuführungsrate und der
Inanspruchnahme von Rücklagemitteln nicht gelungen. Diese werden beinahe bis
zur Mindestrücklage im Jahr 2015 in Anspruch genommen. Dennoch sind
insgesamt 5,4 Mio. € Fremdmittel im Finanzplanungszeitraum erforderlich.
XLIV
Um diese Planung einzuhalten, dürfen 2013 über- bzw. außerplanmäßige Ausgaben
nur bei entsprechender Deckung erfolgen. Darüber hinaus sind zukünftige
Haushalte zwingend auf der Basis der aktuellen Finanzplanung zu erstellen.
Die Entwicklung des Schuldenstandes ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen:
Entwicklung Schuldenstand Stadt 2013
Stand 1.1.
Neuaufnahme
in Td €
2011
2012
2013
2014
2015
2016
21.107
21.631
21.634
21.631
21.623
21.614
2.362
3.043
1.250
1.350
1.400
1.400
Summe
13-16
8.443
sonst. Öffentl. Bereich
0
kom m un.Sonderrechnung
0
öffentl.Sonderrechnung
private Unternehm en
225
665
1.250
2.137 * 2.378 ²³
1.400
3.315
1.350
1.400
5.128
Tilgung
1.838
3.040
1.253
1.358
1.409
1.402
8.462
sonst. Öffentl. Bereich
161 *
20
21
21
21
21
104
41
41
41
41
41
10
174
1.227 ² 2.451 ³
653
739
777
795
5.415
2.769
kommun.Sonderrechnung
öffentl. Sonderrechnung
private Unternehmen
409
528
538
557
570
576
21.631
21.634
21.631
21.623
21.614
21.612
522
635
22.153
22.269
21.631
21.623
21.614
21.612
524 ²
3
-3
-8
-9
-2
21.131
21.137
21.177
21.227
21.277
21.327
1.048
1.054
1.021
1.019
1.016
1.013
868
838
839
836
825
810
sonst.öffentl. Bereich
6
3
2
2
1
14
kommun Sonderrechnung
7
6
5
3
2
23
öffentl.Sonderrechnung **
603
495
493
485
485
470
2.561
private Unternehmen
252
334
339
346
337
340
1.608
Stand 31.12. ohne HH-Rest
geplanter HH-Rest VJ
Stand 31.12.
Netto Darlehen
Einwohner HH 30.6.VJ/ RGlf.J
pro Kopf
nachrichtlich Zinsen
* Um schuldung 136.750 €
² jahresübe rgreifende Um schuldung 521.518 €
³ Um schuldung 1.856.070,63 €
Die grafische Aufbereitung der Zahlen vermittelt nachfolgendes Bild:
-6
4.206
XLV
Entwicklung Kreditaufnahme - Tilgung
Kreditauf nahme
3,5
Tilgung
3.043²³
3,0
2,5
3.040³
2.362*
2,0
1,5
1.838*²
1.250
1,0
1.253
1.350
1.400
1.400
1.358
1.409
1.402
2014
2015
2016
0,5
0,0
2011
2012
2013
* Umschuldung 136.750 €
² jahresübergreifende Umschuldung v. 521.518€
³ Umschuldung 1.856.070,63 €
Im Finanzplanungszeitraum beträgt die Eigenkapitalquote zwischen 70,8 % und
77,9 %.
2011
TEuro
Eigenmittel
Zuschüsse/Beiträge
Fremdmittel
Summe
13.752
2012
%
TEuro
86,47 10.380
2013
%
TEuro
2014
%
TEuro
68,74 6.173
71,45 5.700
468
2,94
1.565
10,36 1.216
14,08
264
1.684
10,59
3.156
20,90 1.250
14,47 1.350
2015
%
TEuro
77,93 5.081
3,61
696
18,46 1.400
2016
%
TEuro
70,79 4.240
9,70
%
72,91
175
3,01
19,51 1.400
24,08
15.904 100,00 15.101 100,00 8.639 100,00 7.314 100,00 7.177 100,00 5.815 100,00
VI. ENTWICKLUNG DER RÜCKLAGEN
Zu Beginn des Jahres 2013 sind voraussichtlich 4,6 Mio. € an Rücklagenmittel
vorhanden. In den Jahren 2013 – 2015 müssen zur Finanzierung der Investitionen
im Schnitt jährlich 1,1 Mio. € daraus entnommen werden. Sie reduziert sich
demzufolge bis zum 31.12.2015 auf 1,26 Mio. €. Dieser Betrag liegt lediglich
271.000 € über der erforderlichen Mindestrücklage. 2016 können erstmals wieder
Mittel von 475.000 € zugeführt werden. Zum Ende des Finanzplanungszeitraums
sind voraussichtlich 1,7 Mio. € für künftige Investitionen vorhanden.
XLVI
In den einzelnen Jahren entwickelt sich die Rücklage wie folgt:
2011
Stand 01.01
2012
2013
2014
2015
2016
2.265.079
6.510.463
4.610.463
3.411.463
2.434.463
Entnahme
-477.000
-1.900.000
-1.199.000
-977.000
-1.169.000
Zuführung
4.722.384
0
0
0
0
475.000
6.510.463
994.508 €
4.610.463
3.411.463
2.434.463
1.265.463
1.740.463
Stand 31.12
Mindestrücklage 2013:
1.265.463
Die abschließende Grafik vergleicht die Entwicklung der Schulden mit der
Rücklagenentnahme/-abnahme:
Schulden und Rücklagen
in Mio €
28
26
Schuldenstand
Stand Allgem. Rücklage
24
22
20
18
16
14
12
10
8
6
4
2
0
2016***
2015***
2014***
2013**
2012**
2011
2010
2009
2008
2007
2006
2005
2004
* = Nachtrag
** = Haushaltsplan
*** = Finanzplanung
XLVII
Fazit:
Aufgrund der positiven, gesamtwirtschaftlichen Prognose während des gesamten
Finanzplanungszeitraums, entwickeln sich die Steuern und allgemeinen
Zuweisungen mit 31 Mio. € 2013 erfreulich. Im weiteren Verlauf setzt sich diese
Tendenz fort.
Trotz Ausgabensteigerungen kann in allen Jahren eine Zuführungsrate
erwirtschaftet werden. 2014 beträgt die Investitionsrate, aufgrund dem guten
Ergebnis 2012 und den damit verbundenen höheren Umlagen, lediglich 446.000 €.
Dies veranschaulicht die Wechselbeziehungen zwischen der Entwicklung der
Steuereinnahmen und den entsprechend zeitversetzten Schwankungen bei den
Finanzzuweisungen sowie den Umlagezahlungen.
Bei der erwarteten Haushaltsentwicklung wird es nicht gelingen, die Verschuldung
zu reduzieren. Verantwortlich dafür sind anstehende größere Investitionen. Allein
bei den Baumaßnahmen betragen diese zwischen 2013 und 2015 im Schnitt über 4
Mio. €.
Dauerhafte Verlustabdeckungen, wie bei der Parkanlagen GmbH, der StadthallenBetriebs GmbH und in den letzten Jahren auch der Hockenheim-Ring GmbH,
belasten den städtischen Etat. Den weiteren finanziellen Bedarf dieser
Einrichtungen gilt es zu reduzieren.
XLVIII
VII. Vorbericht zum Wirtschaftsplan 2013 der Stadtwerke Hockenheim
1.
Gewinn- und Verlustrechnung
Der Jahreserfolgsplan der Stadtwerke Hockenheim 2013 schließt mit
Einnahmen und Ausgaben von 31,453 Mio. Euro ab.
Bei der Kalkulation der Erlöse aus den Netznutzungsentgelten für das Jahr
2013 wurde davon ausgegangen, dass die Strom- und Gasverbrauchszahlen
im Vergleich zum Vorjahr sinken werden. Im Vertriebsbereich sind wir von
leicht höheren Verkaufsmengen gegenüber 2011 ausgegangen. Beim
Wasserverbrauch wurde mit einem leichten Zuwachs der Abgabemengen
gerechnet.
Insgesamt wurden für das Jahr 2013 folgende Abgabemengen eingeplant:
Stromabgabe (einschließlich Netznutzungen) 118 Mio. kWh
Gasabgabe (einschließlich Netznutzungen)
Wasserabgabe
186 Mio. kWh
7 Mio. m³
Bei der Planung der Einnahmen des Freizeitbades „Aquadrom“ wurde davon
ausgegangen, dass die Besucherzahlen im Vergleich zum Wirtschaftsjahr
2012 konstant sein werden.
1.1. Stromversorgung
Der strukturierte Stromeinkauf, welchen die Stadtwerke Hockenheim seit dem
01.01.2005 praktizieren, sorgt auch im Jahr 2013 für ein marktgerechtes
Preisniveau.
Die Stadtwerke Hockenheim haben seit dem Jahr 2009 die Strompreise der
Haushalts- und Gewerbekunden verbraucherfreundlich angepasst. Den
Gewerbetreibenden der Stadt Hockenheim wurde im Jahr 2010 erstmals das
günstigere Preisniveau von Haushaltskunden angeboten.
Nachdem die zuständige Bundesnetzagentur die EEG-Umlage zum 01. Januar
2013 auf 5,28 Cent pro Kilowattstunde angehoben hat, sind auch die
Stadtwerke Hockenheim gezwungen, die Tarife anzuheben.
XLIX
Weiterhin bieten die Stadtwerke Hockenheim das Produkt Delta-Naturstrom
an. Der Strom wird zu 100 Prozent in nahegelegenen Wasserkraftwerken
erzeugt. Auch dieses Naturstromprodukt kann aufgrund der
börsenorientierten Preispolitik von den Stadtwerken Hockenheim
konkurrenzfähig angeboten werden.
Die Einkaufsphilosophie der Stadtwerke Hockenheim ist trotz des
börsengekoppelten Einkaufs keine spekulative. Preisstabilität steht bei den
Stadtwerken Hockenheim an oberster Stelle. Die Versorgungsrate unseres
Vertriebs wird im Industriekundenbereich, im Vergleich zum Vorjahr,
ansteigen.
1.2. Gasversorgung
Die Liberalisierung des Gasmarktes eröffnet den Stadtwerken ganz neue
Lieferperspektiven. Seit Beginn des Gaswirtschaftsjahres 2008/2009 wird bei
den Stadtwerken Hockenheim die Gasbeschaffung über einen Portfoliovertrag
in Kooperation mit kommunalen Stadtwerken abgewickelt. Diese Variante des
Einkaufs ermöglicht den Stadtwerken Hockenheim die Beschaffung von Gas
über Bandprodukte zu tagesaktuellen Börsenpreisen.
Die Tarifpreise 2013 beim Gas (Grundversorgung und Deltaprodukte) wurden
aufgrund gestiegener Bezugskostenportfolios moderat angepasst. Die
Stadtwerke Hockenheim haben für das Wirtschaftsjahr 2013 Erdgas zu
Festpreiskonditionen eingekauft. Verbleibende Mengen werden am Spotmarkt
besorgt. Der nichtspekulative Ansatz wird auch im Gasmarkt von den
Stadtwerken Hockenheim favorisiert. Da gerade der Gaspreis ein
entscheidendes Überlebenskriterium für Gewerbe- und Industriekunden
darstellt, bieten die Stadtwerke Hockenheim langfristige Lieferverträge zu
Festpreiskonditionen an.
1.3 Wasserversorgung
Umfangreiche Investitionen der Stadtwerke zur Sanierung des
Wasserleitungsnetzes wie auch die Maßnahmen des Zweckverbandes
"Wasserversorgung Südkreis Mannheim" zum Ausbau seiner Förderungs- und
Speicherungsanlagen machten zum 01.01.2006 eine Erhöhung des NettoFrischwasserpreises um 15 Cent auf 1,40 Cent je Kubikmeter notwendig. Eine
L
Erhöhung des Wasserpreises ist für das Wirtschaftsjahr 2013, trotz
gestiegener Gestehungskosten beim Zweckverband „Wasserversorgung
Südkreis Mannheim“, nicht vorgesehen.
1.4. Freizeitbad „Aquadrom“
Die Besucherzahlen im Freizeitbad „Aquadrom“ waren im Jahr 2012 im
Vergleich zum Vorjahr sinkend. Zu dieser Entwicklung dürfte die gegenüber
dem Vorjahr schlechtere Wetterlage beigetragen haben. Preisanpassungen
wurden letztmals im Jahr 2008 vorgenommen. Die Eintrittspreise sind im
Vergleich mit anderen Bädern günstig. Die günstigen Eintrittspreise und die
hohe Qualität des Sauna-, Bad- und Freibadbereichs werden durch gezielt
entwickelte Marketingkampagnen besonders hervorgehoben. Hierdurch soll
ein Besucherrückgang verhindert und die Marktposition des Aquadroms
stabilisiert werden. Im Jahr 2012 wurde durch eine Unternehmensberatung
ein Strategiekonzept für das Aquadrom Hockenheim erstellt. Die
Verbesserung des Betriebsergebnisses soll in den Folgejahren durch die
gezielte Umsetzung dieses Konzeptes erreicht werden.
Nachstehend eine Übersicht der Aufwandsposten der Gewinn- und
Verlustrechnung:
Energiebezug, Roh-,Hilfs- und Betriebsstoffe
22.123.000 €
Personalkosten
4.240.000 €
Verbrauchsbedingte Abschreibungen
1.700.000 €
Fremdkapitalzinsen und ähnliche Aufwendungen
264.000 €
Konzessionsabgabe an die Stadt
780.000 €
Steuern vom Einkommen und Ertrag
200.000 €
Sonstige Steuern
Andere betriebliche Aufwendungen
87.000 €
1.779.000 €
Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit einem Überschuss von
280.000 € ab.
2.
Vermögensplan
Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes 2013 betragen
7.184.000 € (Vorjahr 8.734.000 €).
LI
2.1
Stromversorgung
Bei der Stromversorgung sind für den Neubau von Stationen und die
Erneuerung von Schaltanlagen und Transformatoren sowie die
Schutzerneuerung im Umspannwerk der Stadtwerke Ausgaben von 226.000 €
vorgesehen.
Für die Erneuerung und Neuverlegung von 20 kV- und 1 kV- Erdkabeln
einschl. der Hausanschlüsse wurden 368.000 € im Wirtschaftsplan
eingestellt.
Für die Installation von Fernwirkanlagen wurden 84.000 € veranschlagt. Für
den Erwerb einer Beteiligungen sieht der Vermögensplan 50.000 € vor.
2.2 Gasversorgung
Bei der Gasversorgung wird die Erneuerung des Grauguss-Gasrohrnetzes in
den Ortsstraßen auch im Jahr 2013 weiter geführt. Insgesamt werden dafür
rd. 981.000 € aufgewendet werden müssen. Für die Neuverlegung von
Gasversorgungsleitungen im Talhaus sind 200.000 € vorgesehen. Die Kosten
für die Verlegung von Gashausanschlüssen wurde mit 101.000 € beziffert.
2.3 Wasserversorgung
Die Erneuerung der Wasserleitung im Zuge des Austauschs des GraugussGasrohrnetzes ist mit 1.024.000 € veranschlagt. Bei der Verlegung von
Wasserhausanschlüssen ist mit Kosten in Höhe von 54.000 € zu rechnen.
2.4
Aquadrom
Für das Aquadrom sind verschiedene Maßnahmen wie die Erneuerung und
Neugestaltung:
- der Technik im Blockheizkraftwerk und Badbereich
- im Außenbereich des Freibades (Wellenbecken)
- im Innenbereich des Bades (Variobecken)
- im Saunabereich (Eisbrunnen, Zaun etc.)
- des Sanitärbereichs im Restaurant
im Vermögensplan 2013 in Höhe von 2.022.000 € vorgesehen.
LII
2.5
Gemeinsame Anlagen
Bei den gemeinsamen Anlagen ist die Neuanschaffung von Hardware und
Software für den kaufmännischen und technischen Bereich in Höhe von
46.700€€ geplant. Für die Migration einer Software wurden 64.000 € in
Ansatz gebracht. Außerdem sind im Vermögensplan für die Erneuerung des
Verwaltungsgebäudes einschließlich der Außenanlage in der Oberen Hauptstr.
550.000 € vorgesehen.
3.
Finanzierung
Von den gesamten Ausgaben des Vermögensplanes in Höhe von 7,184 Mio. €
werden 1.700.000 € durch verbrauchsbedingte Abschreibungen finanziert
(Innenfinanzierung). Als weitere Eigenmittel stehen Baukostenzuschüsse von
Kunden in Höhe von 110.000 € sowie der Jahresgewinn 2013 mit 280.000 €
zur Verfügung. Mit Inanspruchnahme von Krediten werden 5,1 Mio. €
finanziert. Nachdem die Darlehenstilgung im Jahr 2013 rd. 944.000 € beträgt,
nimmt die Verschuldung der Stadtwerke um 4,2 Mio. € zu. Der Gesamtbetrag
der von den Stadtwerken in Anspruch genommenen Darlehen wird damit zum
Ende des Jahres 2013 bei rd. 12,0 Mio. € liegen.
4.
Ausblick
Nach der staatlich verordneten Trennung von Netzbetrieb und Vertrieb stehen
alle Unternehmen der Energieversorgungsbranche in einem überregionalen
Konkurrenzkampf, welcher insbesondere durch Discountanbieter verschärft
wird. Die integrierten Energieversorgungsunternehmen sind zu
weitreichenden Anpassungen gezwungen, um dem gestiegenen Wettbewerb
mit gesunkenen Margen im Bereich der Vertriebstätigkeit entgegenwirken zu
können.
Außerdem ist in Deutschland die Energiewende politisch auf den Weg
gebracht worden. Bis zum Jahr 2022 sollen alle deutschen Kernkraftwerke
abgeschaltet werden.
Die Planungen der Bundesregierung umfassen die Entwicklung neuer
Energiespeicher, den Ausbau der Netze, die Verbesserung konventioneller
Kraftwerke als Brückentechnologie und vor allem die Steigerung der
Energieeffizienz. Erneuerbare Energien werden in Zukunft immer mehr an
Bedeutung erlangen. Die bisherigen Konsumenten von Energie werden mehr
LIII
und mehr zu Produzenten. Die fluktuierenden Einspeisungen der
erneuerbaren Energien werden zu stark schwankenden Strompreisen führen.
Der Wettbewerb um die Strom- und Gaskunden wird immer aggressiver. Der
bereits im Jahr 2008 begonnene Preisverfall an den Energiemärkten muss
beobachtet werden. Die Stadtwerke Hockenheim werden an einer Mischung
aus langfristigen Energielieferverträgen und einem geringen Anteil von
Spotmarkteinkäufen festhalten. Dem Haushalts- und Gewerbekunden kann
im Gasbereich ein für ein Jahr gültiger Festpreis garantiert werden. Allerdings
ist abzusehen, dass es im Tarifkunden- und im Industriekundenbereich
immer schwieriger wird, das bundesweite Gas- und Strompreisniveau
anzubieten. Dieses Preisniveau wird von den Konkurrenten über den
spekulativen Spotmarkt erreicht. Im Industriekundenbereich ist weiterhin ein
sehr starker Wettbewerbsdruck zu spüren.
Die Stadtwerke Hockenheim haben schon in der Vergangenheit als gut
aufgestelltes Unternehmen die Anforderungen des liberalisierten
Energiemarktes bewältigt. Durch den steuerlichen Querverbund zwischen
Versorgungsbetrieb und Freizeitbad konnte das Defizit des Bäderbetriebes so
gering wie möglich gehalten werden. Die in den vergangenen Jahren immer
voll erwirtschaftete Konzessionsabgabe zeigt die wirtschaftliche Bedeutung der
Stadtwerke Hockenheim für die Kommune.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung in der Versorgungsbranche ist mit
geringeren Gewinnen zu rechnen. Die Erlösschmälerungen in der
Energiebranche werden zu einer Einengung des zum Ausgleich des
Bäderdefizits notwendigen Finanzrahmens führen.
Um das verschärfte unternehmerische Risiko der Stadtwerke Hockenheim zu
minimieren, ist ein Verbleib der erwirtschafteten Gewinne bei den
Stadtwerken zur Stärkung der Eigenkapitalausstattung sinnvoll. Dabei ist zu
bedenken, dass die Werke mit dem Aquadrom dauerhaft einen Verlustbetrieb
tragen.
Die Kooperation mit kommunal verwurzelten gleichstarken Stadtwerken „auf
Augenhöhe“ ist weiter auszubauen. Die aus der Zusammenarbeit mit der
LIV
Stadt resultierenden Synergieeffekte müssen zukünftig optimiert und voll
ausgeschöpft werden. Nur durch derartige Kooperationen kann der
Wettbewerb gegen große Energiekonzerne dauerhaft bewältigt werden. Die
Stärkung des im freien Wettbewerb stehenden Bereichs Handel und Vertrieb
wird die Zukunftsaufgabe der Stadtwerke sein. Die Erweiterung des
Eigenerzeugungsanteils durch den Bau von Photovoltaikanlagen und somit
die Aufstockung des Erzeugungsportfolios wird als Möglichkeit zur Sicherung
der Stadtwerke Hockenheim weiter vorangetrieben. Auch der Verkauf von
Energie außerhalb der Stadtgrenzen Hockenheims ist zur wirtschaftlichen
Sicherung der Stadtwerke anzustreben.
Daher ist die Entwicklung von Strategien, flexibel und zügig auf die
Veränderungen in der Energiewirtschaft und Bäderwelt reagieren zu können,
eine wesentliche Herausforderung für das Unternehmen. Ziel der
Verantwortlichen ist es, die Eigenständigkeit der Stadtwerke Hockenheim zu
erhalten und als wettbewerbsfähiges und wirtschaftlich stabiles Unternehmen
in die Zukunft zu führen.
Hockenheim, im Februar 2013
Dieter Gummer
Werner Zimmermann
Oberbürgermeister
Bürgermeister
Statistische
Darstellungen
LVII
LVIII
LIX
LX
LXI
LXII
LXIII
LXIV
ÜBERSICHT ÜBER DIE MITTELBEWIRTSCHAFTENDEN STELLEN
Bei den einzelnen Haushaltsstellen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes sind in der Spalte „Bewirtschaftung“ die Stellen angegeben, die im Rahmen der Zuständigkeit Haushaltsmittel
bewirtschaften.
Die Bewirtschaftungsbefugnis richtet sich nach den im Organisationsplan der Stadt Hockenheim
festgelegten Bestimmungen.
Bewirtschaftungsbefugt sind:
a) die Gemeindeorgane
b) die Fachbereichsleiter
c) die Schulleiter
der Oberbürgermeister
0010
der Bürgermeister
0010
der Hauptverwaltung
0200
des Personalamts
0220
der Stadtkämmerei
0300
des Ordnungsamtes
1110
des Amtes für Soziales, Bildung, Kultur u. Sport
3000
des Stadtbauamtes
6000
der Pestalozzi-Schule
2110, 2180, 2900
der Hubäcker-Schule
2120, 2910
der Hartmann-Baumann-Schule
2150, 2920
der Theodor-Heuss-Realschule
2210
des Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasiums
2310
der Gustav-Lesemann-Förderschule
2700
Abkürzungen im Haushalt
SN
-
Sammelnachweis
UD
-
unechte Deckungsfähigkeit
GD
-
gegenseitige Deckungsfähigkeit
UE
-
Übertragbarkeit (Bildung von Haushaltsresten möglich)
LXV
DECKUNGS- UND HAUSHALTSVERMERKE
1. Die in den Sammelnachweisen veranschlagten persönlichen und sächlichen
Ausgaben sind gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
2. Mehreinnahmen bei den Gruppierungsziffern 153 Schadenersätze berechtigen zu
korrespondierenden Mehrausgaben bei den Gruppierungsziffern 50, 51 und 52
innerhalb des Unterabschnitts bei Schadensfällen außer bei den HH-Stellen des
Deckungsrings Unterhaltung Heizzentrale und der HH-Stelle 1.6300.510100. Die
Gruppierungsziffern 50, 51 und 52 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig
deckungsfähig sofern gleiche Bewirtschaftung
3. Die Haushaltsansätze unter der Gruppierung 50 und 51 sind gemäß § 18 Abs. 2
GemHVO gegenseitig deckungsfähig außer bei den HH-Stellen des Deckungsrings
Unterhaltung Heizzentrale.
4. Die im Haushaltsplan unter den Gruppierungsziffern 550 eingesetzten
Haushaltsmittel sind gegenseitig deckungsfähig – außer Unterabschnitt 1310 (§ 18
Abs. 2 GemHVO).
5. Die im Haushaltsplan unter den Gruppierungsziffern 562 eingesetzten
Haushaltsmittel sind gegenseitig deckungsfähig (§ 18 Abs. 2 GemHVO).
6. Mehreinnahmen auf dem Konto „Jugendgemeinderat“ (1.0010.159002) berechtigen
zu Mehrausgaben auf dem korrespondierenden Ausgabekonto 1.0010.585000.
7. Die Haushaltsansätze bei der Feuerwehr (Unterabschnitt 1310) unter der
Gruppierung 5200, 5210, 5220, 5500, 5600 und 5830 sind gemäß § 18 Abs. 2
GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
8. Die Haushaltsansätze bei den einzelnen Schulen unter den Gruppierungsziffern
5209, 5229, 5309, 5740, 5750, 5910, 5920, 5921, 5940, 5960, 6509, 6519, 6529,
6539, 6549, 6559, 6680, 679601 sowie bei der Gustav-Lesemann-Schule die
Gruppierungsziffer 5710 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig
deckungsfähig. Sie werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO für übertragbar erklärt.
9. Mehreinnahmen bei den Schulen unter der Gruppierung 1760 „Zuschüsse
Jugendbegleiter“ berechtigen zu Mehrausgaben bei der korrespondierenden
Gruppierung 5760 „Jugendbegleiter“.
10. Die Haushaltsansätze der einzelnen Schulen im Vermögenshaushalt unter der
Gruppierungsziffer 935001 sind gemäß § 19 Abs. 1 GemHVO übertragbar und
werden am Jahresende vorgetragen.
11. Mehreinnahmen bei der Gruppierung 1771 Spenden berechtigen zu Mehrausgaben
des jeweiligen Unterabschnittes 3001, 3320, 3400, 4000, 4600 und 5500 bei der
Gruppierung 71 Spenden.
12. Mehreinnahmen bei den Schulen und Kindergärten unter der Gruppierung 1300
„Essensgelder“ berechtigen zu Mehrausgaben bei der korrespondierenden
Gruppierung 5710 „Lebensmittel“.
13. Die Haushaltsansätze bei der Gruppierung 5001, bzw. 5002 „Anteil Heizzentrale“ bei
der Hartmann-Baumann-Schule, Gustav-Lesemann-Schule, Realschule, beim
Betreuungsangebot „verlässliche Grundschule“ bei der Hartmann-Baumann-Schule,
LXVI
bei der Gymnasiums-Turnhalle sowie beim Lehrschwimmbecken sind gemäß § 18
Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
14. Die Haushaltsansätze bei der Grundschulförderklasse unter den Gruppierungsziffern
5200, 5920, 5921, 5940, 6509 und 6519 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO
gegenseitig deckungsfähig. Sie werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO für übertragbar
erklärt.
15. Die Haushaltsansätze bei den Betreuungsangeboten „verlässliche Grundschule“
unter den Gruppierungsziffern 5200, 5740, 5910,6509, 6519, 6529, 6539, 6549,
6559 und 6680 sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Sie
werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO für übertragbar erklärt.
16. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Veranstaltungen allgemein“
(1.3000.112002) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle
„Veranstaltungen allgemein“ (1.3000.586002).
17. Die Haushaltsansätze 1.3000.700000 „Zuschüsse an Vereine und Verbände Kultur
und Kunstpflege“, 1.3320.583000 „Ehrungen, Jubiläen Musikpflege“, 1.3320.700000
„Zuschüsse an Vereine und Verbände Musikpflege“, 1.3320.700400 „Zuschüsse für
Konzerte Musikpflege“, 1.3400.700000 „Zuschüsse an Vereine und Verbände
Heimatpflege, 1.3400.700100 „Sonstige Fördermaßnahmen Heimatpflege“,
1.5500.583000 „Ehrungen, Jubiläen Sportförderung“, 1.5500.700000 „Zuschüsse an
Vereine und Verbände Sportförderung“ sowie 1.5500.700100 „Sonst.
Sportförderungsmaßnahmen“ sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig
deckungsfähig.
18. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Veranstaltungen“ (1.3001.112000)
berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Veranstaltungen“
(1.3001.586000). Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Verkauf“
(1.3001.130000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Lebensmittel
Cafeteria“ (1.3001.571000). Mehreinnahmen auf dem Konto „ Einnahmen aus
Werbungskosten“ (1.3001.131000) berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto
“Öffentlichkeitsarbeit/Werbung“ (1.3001.600000).
19. Mehreinnahmen auf dem Konto „Spenden Stolpersteine“ (1.3400.177100)
berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Stolpersteine“
(1.3400.516000).
20. Mehreinnahmen bei den Rückersätzen für beschädigte Bücher (1.3520.155000)
berechtigen zu entsprechenden Mehrausgaben bei der Medienbeschaffung
(1.3520.587002). Mehreinnahmen bei den Einnahmen aus Veranstaltungen
(1.3520.112000) berechtigen zu entsprechenden Mehrausgaben bei den
Veranstaltungen (1.3520.586000).
21. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Kursen“ (1.4600.111100)
berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto „Kurse“ (1.4600.575000). Mehreinnahmen
auf dem Konto "Einnahmen aus Werbungskosten" (1.4600.131000) berechtigen zu
Mehrausgaben beim Konto "Öffentlichkeitsarbeit/Werbung" (1.4600.600000).
Mehreinnahmen auf dem Konto "Einnahmen aus Veranstaltungen (1.4600.112000)
berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle "Veranstaltungen"
(1.4600.586000). Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Verkauf“
(1.4600.130000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Lebensmittel
Cafeteria“ (1.4600.571000). Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle Rückersätze
Kinderferienprogramm (1.4600.155100) berechtigen zu Mehrausgaben bei der
Haushaltsstelle Kinderferienprogramm (1.4600.581500).
LXVII
22. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Kursen“ (1.4601.111100)
berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto „Kurse“ (1.4601.575000). Mehreinnahmen
auf dem Konto „Einnahmen aus Veranstaltungen“ (1.4601.112000) berechtigen zu
Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Veranstaltungen“ (1.4601.586000).
Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Verkauf“ (1.4601.130000)
berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Lebensmittel Cafeteria“
(1.4601.571000). Mehreinnahmen auf dem Konto „ Einnahmen aus
Werbungskosten“ (1.4601.131000) berechtigen zu Mehrausgaben beim Konto
“Öffentlichkeitsarbeit/Werbung“ (1.4601.600000).
23. Mehreinnahmen bei den Kindergärten unter der Gruppierung 1720 „Zuweisungen u.
Zuschüsse vom Rhein-Neckar-Kreis“ berechtigen zu Mehrausgaben auf der
Gruppierung 5945 „Heilpädagogik“.
24. Die Haushaltsansätze bei den einzelnen Kindergärten unter der Gruppierungsziffer
5200, 5740, 5910, 6509, 6519, 6529, 6539, 6549, 6559 und 6680 sind gemäß § 18
Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig. Sie werden gemäß § 19 Abs. 2 GemHVO
für übertragbar erklärt.
25. Mehreinnahmen auf dem Konto „Rückersätze Interkommunaler Finanzausgleich“
(1.4647.155000) berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle
„Interkommunaler Finanzausgleich“ (1.4647.708500).
26. Die Haushaltsansätze bei der Gruppierung 5380 „Nutzungsentgelte Jahnhalle“ bei
der Hartmann-Baumann-Schule, Realschule sowie beim Gymnasium sind gemäß §
18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
27. Die Haushaltsansätze bei den Technischen Betriebsdiensten 1.7700.520000
„Beschaffungen“, 1.7700.521000 „Betriebsgeräte“ und 1.7700.574000 Baumaterial,
Lager- und Werkstättenbedarf sind gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO gegenseitig
deckungsfähig.
28. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus Verkauf“ (1.8550.130000)
berechtigen zu Mehrausgaben bei der Haushaltsstelle „Holzerntekosten“
(1.8550.627000).
29. Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (HH-Stelle 1.9000.003000) berechtigen zu
Mehrausgaben bei der Gewerbesteuerumlage (HH-Stelle 1.9000.810000).
30. Die im Unterabschnitt 9100 unter den Gruppierungsziffern 80 veranschlagten
Haushaltsmittel sind gegenseitig deckungsfähig (§ 18 Abs. 2 GemHVO).
31. Mehreinnahmen bei Haushaltsstellen, die lediglich innere Verrechnungen
beinhalten, berechtigen zu entsprechenden Mehrausgaben bei den
korrespondierenden Ausgabenhaushaltsstellen (z.B. kalkulatorische Kosten
2710/6810, 2720/6820, 2750/6850, 2760/6860, 2770/6870;
Verwaltungskostenbeiträge 1690/6790; Eigenverbrauch Turnhallen 1691/6791;
Auflösung Defizit Turnhallen 1692/6792; Aufteilung EDV-Kosten 1693/6793;
Straßenentwässerungsanteil 1694/6794; Raumkosten Betreuungsangebote
1695/6795; Auflösung Bauhof/Gärtnerei 1696/6796 – außer Unterkonto 01 –
Schulen im Einzelplan 2; Kostenmiete Zehntscheune 1697/6797; Kostenmiete
Schülermensa 1698/6798.
Die Haushaltsansätze der Gruppierung 681, 682 und 685 sind gem. § 18 Abs. 2
GemHVO gegenseitig deckungsfähig.
Die Haushaltsansätze der Gruppierung 6790, 6791, 6792, 6793, 6795, 6796 (außer
Unterkonto 01 bei den Schulen), 6797, 6798 sind jeweils gem. § 18 Abs. 2 GemHVO
gegenseitig deckungsfähig.
LXVIII
32. Im Vermögenshaushalt werden die veranschlagten Mittel des gleichen Vorhabens
gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO jeweils unter sich für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
Ausnahmen: Unterabschnitt 6300, 7000 und 8830 sowie die Haushaltsstellen
2.2110.935001-001, 2.2111.935001-001, 2.2150.935001-001, 2.2210.935001-001,
2.2300.935001-001, 2.2700.935001-001, 2.3000.935200-001, 2.9100.900000-001,
2.9100.910000-001.
33. Im Vermögenshaushalt werden die veranschlagten Mittel bei dem UA 6300 sowie
7000 gemäß § 18 Abs. 4 GemHVO jeweils unter sich für gegenseitig deckungsfähig
erklärt.
34. Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 2.6140.340000-001, 2.6140.350100-002,
bzw. 2.6140.340000-003 berechtigen zu Mehrausgaben bei den korrespondierenden
Haushaltsstellen 2.6140.932000-001, 2.6140.988000-002, bzw. 2.6140.932000-003.
35. Mehreinnahmen bei den Haushaltsstellen 2.8810.340000-001 berechtigen zu
Mehrausgaben bei der korrespondierenden Haushaltsstelle 2.8810.932000-001.
36. Mehreinnahmen auf dem Konto „Einnahmen aus der Veräußerung von
Grundstücken - Grundstückstausch“ (2.8830.340600-001) berechtigen zu
Mehrausgaben bei dem Konto „Erwerb von Grundstücken - Grundstückstausch“
(2.8830.932600-001).
LXIX
Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Stadt Hockenheim
I. Steuern
1. Grundsteuer A
280 v.H.
gültig seit
01.01.1996
2. Grundsteuer B
300 v.H.
01.01.2007
3. Gewerbesteuer nach Ertrag und Kapital
350 v.H.
01.01.2010
4. Hundesteuer
ein Hund
jeder weitere Hund
72,00 €
144,00 €
01.01.2010
15 % v.
Bruttokasse
01.01.2010
15 % v.
Bruttokasse
01.01.2010
für Spielgeräte in Spielhallen ohne Gewinnmöglichkeit
80,00 €
01.01.2010
für Spielgeräte in Gaststätten etc. ohne Gewinnmöglichkeit
40,00 €
01.01.2010
5. Vergnügungssteuer
für Spielgeräte in Spielhallen mit Gewinnmöglichkeit
für Spielgeräte in Gaststätten etc. mit Gewinnmöglichkeit
II.
1.
2.
3.
Euro
Beiträge
Erschließungsbeitrag nach Nutzungsfläche
Abwasserbeitrag pro m² Nutzungsfläche
Wasserversorgungsbeitrag pro m² Nutzungsfläche
95 v.H.
4,44 €
1,97 €
01.01.2006
01.01.2002
01.01.2002
III. Gebühren
1. Abwassergebühr:
Schmutzwassergebühr pro m³
Niederschlagswassergebühr pro m²
1,80 €
0,39 €
01.01.2012
01.01.2011
2.
Wassergebühr
1,50 €
01.01.2006
3.
Benutzungsgebühr Grillhütte
150,00 €
01.04.2007
4.
Benutzungsgebühr Muldhäusl
20,00 €
01.04.2007
5.
Benutzungsgebühr Waldfestplatz
100,00 €
01.04.2010
LXX
Die wichtigsten Steuer-, Beitrags- und Gebührensätze der Stadt Hockenheim
6.
7.
Gebühren städtischer Kindergarten u. Kindertageseinrichtungen
2011/2012
1 Kind
2 Kinder
RG-Ü3
VÖ-Ü3
GT-Ü3
99 €
124 €
263 €
RG-U3
VÖ-U3
GT-U3
Essensgeld
149 €
186 €
292 €
52 €
3 Kinder
4 Kinder
76 €
95 €
196 €
51 €
64 €
133 €
16 €
20 €
54 €
114 €
143 €
217 €
52 €
77 €
96 €
147 €
52 €
24 €
30 €
59 €
52 €
Friedhofgebühren - Bestattungsgebühren
für Personen unter 10 Jahre
für Personen über 10 Jahre
Beisetzung von Urnen:
in der Urnenwand
410,00 €
615,00 €
8. Hallenbadgebühren
Einzelkarte Erwachsene montags bis samstags
Einzelkarte Jugendliche montags bis freitags
Einzelkarte Jugendliche sonn- und feiertags
Bad und Sauna montags bis samstags
Bad und Sauna sonn- und feiertags
10-er Karte
67,50 €
45,00 €
112,50 €
20-er Karte
127,50 €
85,00 €
212,50 €
01.06.2008
45,00 €
in einem Erdgrab
Urnen-Reihengrab
Nische in der Urnenwand
Urnen-Wahlgrab Feld 18a
Wahlgrab
Sondergrab Feld 18 + 19
Reihengrab
Kinderreihengrab
Anonymes Grab
Tieferbettung
Umbettungen, Ausgrabungen
Zuschlag für Umbettungen, Ausgrabungen v. Tieferbettungen
Erwachsene Bad:
Ermäßigte Bad:
Bad und Sauna:
01.09.2012
140,00 €
145,00 €
620,00 €
700,00 €
1.005,00 €
1.325,00 €
620,00 €
295,00 €
305,00 €
35,00 €
460,00 €
53,00 €
7,50 €
5,00 €
6,00 €
12,50 €
13,50 €
30-er Karte
180,00 €
120,00 €
300,00 €
01.04.2008
01.04.2008
LXXI
Vorläufige Berechnung der Schlüsselzuweisungen
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, Steuerkraftsumme und Umlagen 2013
1.
Fortgeschriebene Wohnbevölkerung
1.2
1.3
1.4
Fortgeschriebene Wohnbevölkerung
am 30.6.2012
nicht kasernierte Mitglieder
der Stationierungsstreitkräfte
Hiervon
Erhöhte Einwohnerzahl
2.
Steuerkraftmeßzahl
1.1
2.1
2.11
2.12
2.13
Ist-Aufkommen 2011
Hebesätze
Anrechnungssätze
Anrechnungsbeträge
2.2
2.3
Summe der Anrechnungssätze
Grundsteuer A und B , Gewerbesteuer
./. Gewerbesteuerumlage
2.4
2.5
2.6
2.7
2.8
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Familienleistungsausgleich
Gemeindeanteil Umsatzsteuer
Steuerkraftmeßzahl
Steuerkraftmesszahl pro Einwohner
3
Bedarfsmeßzahl und Sockelgarantie
3.1
3.2
3.3
3.41
3.42
3.43
Erhöhte Einwohnerzahl (1,4)
Zuschlag für Soldaten
Summe Bedarfsmeßzahl
Sockel: 60 v.H. von 3.3
Steuerkraftmeßzahl (2.7)
Unterschiedsbetrag
4.
Höhe der Schlüsselzuweisungen
21.177
193
75%
145
21.322
Grundsteuer A
29.378 €
280
195
20.459 €
Grundsteuer B
2.625.523 €
300
185
1.619.072 €
Gewerbesteuer
12.275.786 €
350
290
10.171.365 €
11.810.896 €
-2.455.157 €
(70/350)
4.229.617.830
399.031.500
967.158 €
0,0020052
0,0020052
80 %
Kopfbetrag
EWZ
1.197,00
21.322
8.481.229 €
800.137 €
773.726 €
19.410.831 €
916,60 €
25.522.434 €
0€
25.522.434 €
60%
15.313.460 €
19.410.831 €
0€
Bedarfsmeßzahl
25.522.434 €
19.410.831 €
4.1
4.2
4.3
Steuerkraftmeßzahl (2.7)
Nach der mangelnden Steuerkraft 70 v.H. der Schlüsselzahl
Mehrzuweisung (Sockelgarantie)
Summe der Schlüsselzuweisungen
5.
5.1
Investitionspauschale
Einwohnerzahl
70%
6.111.603 €
4.278.122 €
4.278.122 €
100
EWZ
21.322
50,00 €
1.066.100 €
LXII
6.
Zuschüsse für
Familienleistungsausgleich
6.1 Schlüsselzahl
7.
429.000.000
8.1
8.2
8.3
8.4
9.
860.231 €
Pauschale für Sportstättenbau
7.1 Schüler x
8.
0,0020052
0
0,00
0€
Steuerkraftsumme
Bemessungsgrundlage für die
Finanzausgleichsumlage:
Steuerkraftmeßzahl nach 2.7
Schlüsselzuweisung nach der
mangelnden Steuerkraft 2011
Steuerkraftsumme
Je Einwohner
19.410.831 €
4.830.312 €
24.241.143 €
1.144,69 €
Berechnung der Umlagen
und Zuweisungen
9.1 Gemeindeanteil an der Einkommensteurer
Anteil der Gemeinden des
Landes Baden-Württemberg
Schlüsselzahl der Gemeinde
9.2 Gewerbesteuerumlage
Gewerbesteuer-Istaufkommen
im Haushaltsjahr
Hebesatz
davon Gewerbesteuerumlage in %
9.3 Kreisumlage
Steuerkraftsumme im Haushaltsjahr
x Hebesatz Kreisumlage
9.4 Finanzausgleichsumlage
Bemessungsgrundlage
Umlagesatz
Steuerkraftmessz. / Bedarfsmessz. * 100
minus Sockelbetrag =
x Erhöhungsbetrag = Zuschlag
Umlagesatz
9.5 Zuweisungen nach § 11 FAG
als Große Kreisstadt
Einwohner
9.6 Zuweisungen nach § 11 FAG
für die Wahrnehmung der Aufgaben
einer unt. Verw.behörde
Einwohner:
9.7 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Schlüsselzahl
ergibt Gemeindeanteil
Investitionszuweisungen
9.8 nach § 27 Abs. 1 FAG
11.02.2013
4.800.000.000 €
0,0020052
9.624.960 €
10.700.000 €
350
69
2.109.429 €
24.241.143 €
30,50%
7.393.549 €
24.241.143 €
22,10%
76,05
60,00
16,00 0,06%
0,96%
23,06%
21.177
40.280
562.000.000 €
0,0017449
5.590.008 €
3,53 €
74.755 €
5,06 €
203.817 €
980.634 €
3484
8,40
29.266 €