ver.di-Infos für Aldi-Beschäftigte (März 2015) PDF

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ver.di-Infos für Aldi-Beschäftigte (März 2015) PDF
VER.DI INFORMATION FÜR DIE
BESCHÄFTIGTEN BEI ALDI
Vereinte
Dienstleistungsgewerkschaft
Neue Arbeitsverträge?Wieso?
Muss das sein?NEIN!
Muss ich einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben?
NEIN!! – Lass den neuen Arbeitsvertrag rechtlich prüfen!!!
Hände weg vom
Gewerkschaftsmitglieder und auch Nichtgewerkschaftsmitglieder,
die Interesse an einer ver.di-Mitgliedschaft haben, können den
neuen Arbeitsvertrag bei ver.di prüfen lassen.
Kugelschreiber!
Unterschreibt nicht vorschnell!!
Jetzt ver.di-Mitglied werden!
Sich nicht alles gefallen lassen! –
Nur gemeinsam sind wir stark!
Beitrittserklärung
Titel / Vorname / Name
Straße
PLZ
Hausnummer
Änderungsmitteilung
Mitgliedsnummer
Staatsangehörigkeit
Ich möchte Mitglied werden ab
Telefon
Geburtsdatum
E-Mail
Wohnort
Geschlecht
Beschäftigungsdaten
Arbeiter/in
Angestellte/r
freie/r Mitarbeiter/in
Erwerbslos
bis
Praktikant/in
bis
ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in
Hausnummer
Mitgliedsnummer
Vollzeit
Teilzeit, Anzahl Wochenstunden:
Azubi-Volontär/inReferendar/in
Straße
PLZ
Ort
Schüler/in-Student/in
(ohne Arbeitseinkommen)
bis
Monatsbeitrag in Euro
Branche
Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen
monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro.
Altersteilzeit ausgeübte Tätigkeit
bis
Ich war Mitglied in der Gewerkschaft
monatl. Bruttoverdienst
Sonstiges:
Lohn- / Gehaltsgruppe
Tätigkeits- / Berufsjahre
von
€
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE61ZZZ00000101497
Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt.
kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit
dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belastenden Betrages verlangen. Es gelten dabei die
mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
SEPA-Lastschriftmandat
Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto
mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich
mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto
gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich
Zahlungsweise
zur Monatsmitte
monatlich
vierteljährlich
zum Monatsende
halbjährlich
jährlich
Kreditinstitut
Vorname und Name (Kontoinhaber/in)
Straße und Hausnummer
PLZ
Ort
BIC
IBAN
Ort, Datum und Unterschrift
W-3235-04-0713
männlich
Werber/in
Name Werber/in
Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale)
Beamter/in
Selbständige/r
weiblich
Datenschutz
Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs. 1 und 3 BDSG einverstanden, dass mein Beschäftigungs- und Mitgliedschaftsverhältnis betreffende Daten, deren Änderungen und
Ergänzungen, im Rahmen der Zweckbestimmung meiner Gewerkschaftsmitgliedschaft und der Wahrnehmung gewerkschaftspolitischer Aufgaben elektronisch verarbeitet
und genutzt werden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung.
Impressum: Ver.di Landesfachbereich Handel, Bahnhofsplatz 22–28, 28195 Bremen
Ort, Datum und Unterschrift
bis
Vorsicht bei Vertragsänderungen!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe ver.di Mitglieder,
im Zuge der Neueinführung der Arbeitszeitsysteme will die Arbeitgeberseite
neue Arbeitsverträge einführen.
Dafür gibt es aus unserer Sicht weder einen Grund
noch eine Notwendigkeit!
Deshalb raten wir Euch zur Vorsicht!
Diese arbeitsvertraglichen Änderungen sind zu erwarten:
Mit den neuen Arbeitsverträgen soll zum Beispiel keine Stammfiliale als Einsatzort genannt
werden, sondern lediglich ein Einsatzgebiet wie beispielsweise der Landkreis Osnabrück.
Je nach Region sind die Zuschnitte der Landkreise aber sehr unterschiedlich und damit auch
der bei Versetzungen mögliche Einsatzort.
Auch in Bezug auf die arbeitsvertraglich zugesicherte Tarifbindung soll sich einiges ändern:
Während Euch in den alten Arbeitsverträgen die mit ver.di abgeschlossenen Flächentarifverträge
garantiert werden, droht in den neuen Arbeitsverträgen diese Zusicherung wegzufallen.
Wenn zum Beispiel Aldi aus der Tarifbindung aussteigen sollte, werden im besten Falle
die Tarifverträge auf dem Stand des Tarifausstiegs „eingefroren“.
Das bedeutet, dass Lohnerhöhungen dann nicht mehr weitergeben werden!
Im schlimmsten Fall könnte Aldi mit Organisationen, die sich lediglich „Gewerkschaften“ nennen,
einen viel schlechteren Tarifvertrag verhandeln. Dann wäre es rein juristisch auch möglich,
den gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro zu unterlaufen.
Wir raten Euch daher: Finger weg vom Kugelschreiber!
Auf jeden Fall solltet Ihr vor Unterschrift die Verträge
bei Eurem Betriebsrat oder bei ver.di prüfen lassen!
Sprecht Kolleginnen und Kollegen auf die neue Situation an: Wer jetzt ver.di Mitglied wird,
sichert sich in jedem Fall zumindest die statische Tarifbindung, damit sind zumindest
die Arbeitszeit, Sonderzahlungen, die Urlaubsdauer, etc. gesichert!
Mit dem Eintritt in ver.di haben Eure Kollegen sofortigen Anspruch auf Rechtsberatung und
nach drei Monaten Mitgliedschaft übernimmt ver.di alle Kosten bei arbeitsrechtlichen Verfahren.