Kreis Offenbach
Transcription
Kreis Offenbach
Beratungsangebote und Förderprogramme für Weiterbildung in Stadt und Kreis Offenbach g n u d l i B h c dur er t i e W Kreishandwerkerschaft Stadt und Kreis Offenbach Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie heißt die Förderung? Weiterbildung auf breiter Basis 6 Mit Schule und Hochschule ans Ziel 23 Erwerbstätige, Mütter u. Väter in Elternzeit Berufsrückkehrer(-innen) Auszubildende • Weiterbildungsprämie 6 • Prämiengutschein 6 • Weiterbildungssparen 6 • Bildungsurlaub 8 Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit Schülerinnen, Studierende und Auszubildende 10 Arbeitslose und Arbeitsuchende • BAföG 23 • Stipendium 25 Bildungsinteressierte • Bildungsgutschein 10 • Maßnahmen zur Eingliederung 11 Spezielle Förderprogramme 16 Karriere mit Lehre 12 Arbeitgeber Arbeitnehmer mit Berufsabschluss Arbeitsuchende mit Berufsabschluss • Meister-BAföG 12 • Begabtenförderung 14 • Aufstiegsstipendium 14 • Leonardo da Vinci JobGate 15 Über das Berufliche hinaus 26 Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer Arbeitslose Akademiker (mit Migrationshintergrund) Arbeitnehmer in Kurzarbeit • Qualifizierungsscheck 16 • Quali-KuG 18 • WeGebAU 20 • AQUA 22 • Volkshochschulen 26 • Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben 27 Inhalt 4 Weiter durch Bildung 6 10 12 16 23 26 Weiterbildung auf breiter Basis Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit Karriere mit Lehre Spezielle Förderprogramme Mit Schule und Hochschule ans Ziel Über das Berufliche hinaus 28 28 29 30 31 32 33 34 Who is who? Qualifizierungsbeauftragte Stadt und Kreis Offenbach Agentur für Arbeit Offenbach Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main Handwerkskammer Rhein-Main Technologieberatungsstelle beim DGB Hessen e.V. Pro Arbeit – Kreis Offenbach, MainArbeit GmbH, Volkshochschulen in Stadt und Kreis Offenbach webb – Weiterbildungsberatung 35 Impressum 6 Weiter durch Bildung in einer Welt im Wandel 4 m e re t küm a r s b ildung e tri eiterb W Als Be e i d egen. ch um d Koll n u ich mi n ne llegin gung der Ko chäfti s e B t ngscher wicklu t Das si n E t b röffne Betrie und e en – im lich. t i e k h c ön mögli z pers ch gan at u a d riebsr un t | Bet mid glied as Sch Thom nd und Mit schuss la us o a r s n ma dung rufsbil ach im Be b n K Offe der IH Dass die Welt um uns zunehmend komplexer wird, das Berufsleben fortwährend neue Anforderungen an uns stellt und unsere Arbeitsplätze ganz wesentlich davon abhängen, wie schnell wir auf sich ändernde Rahmenbedingungen reagieren, ist wohl eine Binsenweisheit. Die Schlagworte Globalisierung der Märkte, grenzenlose Verfügbarkeit von Informationen und immer kürzere Produkt-Lebens-Zyklen sind uns ebenso hinlänglich bekannt. Deshalb wissen wir auch, dass wir uns ein Leben lang durch Lernen fit halten müssen, um auf die sich ständig verändernden Herausforderungen reagieren zu können. Alle sprechen vom lebenslangen oder lebensbegleitenden Lernen. Doch was, wie und wo? Der Notwendigkeit des Lernens folgend ist das Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten der unterschiedlichsten Formen kontinuierlich gewachsen, so dass ein Überblick auch Fachleuten schwer fällt. Wen wundert da, dass die Beteiligung an Weiterbildung noch nicht die eigentlich notwendige Dynamik hat, obwohl doch jedem klar ist, wie wichtig diese wäre. Aktuelle Zahlen belegen, dass 26 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Jahr eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung und 27 Prozent eine der allgemeinen Weiterbildung besuchen. Diese Zahlen sind, von kleineren Schwankungen abgesehen, seit 20 Jahren unverändert. Da tröstet wenig, dass außer in Seminaren, Kursen und Lehrgängen natürlich auch informell nebenbei gelernt wird – ob am Arbeitsplatz oder zu Hause. Weiter durch Bildung ist ein Projekt von DGB, IHK, Kreishandwerkerschaft, Stadt und Kreis Offenbach, der Agentur für Arbeit, MainArbeit GmbH und ProArbeit. 5 Weiter durch Bildung Wir müssen erkennen – und dies bestätigen Umfragen bei Betrieben ebenso wie bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern – dass die Unübersichtlichkeit des Weiterbildungsmarktes, der finanziellen Fördermöglichkeiten, ja selbst der Beratungsangebote im Bereich der Weiterbildung nach wie vor ein Hindernis für eine stärkere Weiterbildungsbeteiligung ist. Mehr Transparenz ist deshalb eine zentrale Herausforderung. Die Qualifizierungsinitiative des Landes Hessen, die kommunalen Qualifizierungsbeauftragten, die Beratungsangebote der Arbeitsagenturen, Kammern und Gewerkschaften können einen Beitrag für mehr Transparenz leisten. In der vorliegenden Broschüre haben alle Anbieter von Bildungsberatung in Stadt und Kreis Offenbach eine systematische Übersicht für Personalverantwortliche in Betrieben und für jene, die für Bildungsfragen verantwortlich sind, zusammengestellt. Sie zeigt auf, welche Programme zur Förderung von Weiterbildung in der Region angeboten werden und auf welche Personenkreise sie zugeschnitten sind. Die Broschüre enthält außerdem Adressen der Ansprechpartner und Anlaufstellen für Bildungsberatung und für die Beantragung von Fördermitteln. Diese Broschüre wurde mit Mitteln des Landes Hessen gefördert. PICAR D ma cht sich für den Produkt ionsstando rt Deutschlan d stark. Untrennba r damit verb unden ist die Förd erung der Weiterbildu ng unserer Mitarbeiteri nnen und Mitarbeiter. Thomas Pica rd | Geschäf tsführer Picard Lede rwaren, Off enbach Weiterbildung auf breiter Basis für möglichst viele Menschen 6 Die Teilnahme an Weiterbildungskursen bringt frischen Wind in die berufliche Entwicklung. Denn wer sich neue Ziele steckt und seinen Horizont erweitert, findet oft den entscheidenden Anstoß für eine berufliche Veränderung. Keine Frage: Für möglichst viele Menschen sollte Weiterbildung zugänglich und erschwinglich sein! Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt. Es fördert damit Weiterbildung finanziell, auf breiter Basis, unabhängig von Bildungsgrad und aktueller beruflicher Situation. Auch Bildungsurlaube bieten vielfältige Möglichkeiten für die berufliche und politische Bildung, sogar ohne dass man Urlaubstage dafür opfern muss. Die Bildungsprämie des BMBF mit Prämien- und Spargutschein Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt, damit möglichst viele Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen im Beruf verbessern können – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung von individueller, beruflicher Weiterbildung. Das Programm umfasst den Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen. Beide Komponenten können miteinander kombiniert werden. Prämiengutschein bis zu 500 Euro Mit einem Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent für einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein ist einkommensabhängig. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf aktuell 25.600 Euro nicht übersteigen. Für gemeinsam Veranlagte liegt die Einkommensgrenze bei 51.200 Euro (Stand 2010). Auch Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrer (-innen) können einen Prämiengutschein bekommen. Weiterbildungssparen mit Spargutschein Um eine individuelle berufliche Weiterbildung zu finanzieren, ist es möglich, Geldmittel aus einem ersparten Guthaben vorzeitig zu entnehmen, ohne dass dabei die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das gilt auch, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) machte dies möglich. Am Anfang steht die Beratung Grundsätzlich eröffnen der Prämiengutschein und das Weiterbildungssparen eine Vielzahl an Möglichkeiten. Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall die vorherige persönliche Bildungsberatung bei einer der rund 600 anerkannten Beratungsstellen. Die Beraterinnen und Berater informieren über sinnvolle Weiterbildungsangebote und anbieter und prüfen die Fördervoraussetzungen. ne g at u n sber g n u rbild ng eite b -W l l e B i l d u b e w te ices 3 hs Ser v us der v 065-313 .de a 8 ch / H a 9 b 6 im en on: 0 bb @off f e l Te e LL mH ail: w E-M ule i h c s de 0 ach. hoch 1-112 olks 03 / 313 -offenb v s i K re re i s 061 k @k fon: fo Tele l: c.func ie.in ai raem p E-M s g ldun w.bi ww t ar hp rec Ansp r Was ist zu beachten? Prämiengutscheine müssen beantragt werden, bevor eine Weiterbildung gebucht wird! Den Prämiengutschein dann beim Weiterbildungsinstitut abgeben, das den Zuschuss verrechnet und eine reduzierte Rechnung ausstellt. Also: Prämiengutscheine rechtzeitig beantragen! Das Programm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert. 7 Weiterbildung auf breiter Basis Weiterbildungssparen ist unabhängig vom aktuellen Einkommen. Alle erwerbstätigen Personen, die über ein entsprechendes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen, können davon profitieren. Es soll insbesondere dabei helfen, aufwändige und langfristige Weiterbildungsmaßnahmen zu finanzieren. Wer das Weiterbildungssparen in Anspruch nehmen möchte, bekommt von der Beratungsstelle einen Spargutschein zur Vorlage und Klärung der Details bei einem Finanzunternehmen des Vertrauens (Bausparkasse, Bank, Versicherung). 8 Bildungsurlaub Weiterbildung auf breiter Basis Auszeit für berufliche und politische Bildung Ein Bildungsurlaub zur beruflichen Weiterbildung ermöglicht es, sich neues Fachwissen für das eigene Berufsfeld anzueignen, vorhandene Fähigkeiten auszubauen oder berufliche Kenntnisse aufzufrischen. Im Rahmen der politischen Bildung eröffnet der Bildungsurlaub die Chance, politische und gesellschaftliche Entwicklungen in einem größeren Zusammenhang zu reflektieren und sich aktiv auf unterschiedlichsten Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu engagieren. Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub? Alle in Hessen beschäftigten Arbeitnehmer(-innen) und alle, die in Hessen eine Ausbildung absolvieren, sobald das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht. Auch wer wegen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, wie zum Beispiel freie Mitarbeiter(-innen), Heimarbeiter(-innen) oder Gleichgestellte, zählt zu den Anspruchsberechtigten. Genauso wie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte. Der Anspruch bezieht sich ebenso auf die private Wirtschaft wie auf den öffentlichen Dienst. Lediglich Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten sowie Zivildienstleistende fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für Auszubildende gilt die Regelung des Bildungsurlaubs nur für den Bereich der politischen Bildung. Bis zu fünf Tage freigestellt vom Arbeitsplatz Der Bildungsurlaub bedeutet eine Freistellung von der Arbeitsstelle. Wer an Bildungsurlaub teilnimmt, bekommt sein Arbeitsentgelt oder seine Ausbildungsvergütung weiterbezahlt. Die Seminargebühren tragen die oder der Beschäftigte. In Hessen umfasst der Anspruch auf Bildungsurlaub fünf Tage pro Jahr. Wer an mehr oder weniger als fünf Tagen pro Woche arbeitet, hat auch entsprechend mehr oder weniger Anspruchstage. Der Bildungsurlaub muss an bis zu fünf aufeinander folgenden Tagen stattfindet, oder aber in zwei Blocks innerhalb von acht Wochen. Bildungsurlaub an einzelnen Tagen ist nicht möglich. Weiterbildung auf breiter Basis 9 Welche Kurse sind anerkannt? Grundsätzlich muss das Seminar in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings auch die Anerkennung durch ein anderes Bundesland genügen. Wie funktioniert die Antragstellung? Der Antrag für die Freistellung wegen Bildungsurlaub solle frühzeitig, jedoch spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung, dem Arbeitgeber schriftlich vorliegen. Wer die Teilnahme an einer Veranstaltung mit zwei Blöcken plant, sollte den Antrag auf Freistellung vor Beginn des ersten Blocks für beide Blöcke stellen. Ans pre | Dachd Heinz Sc eck hneider GmbH, H ermeister eusensta mm pa ch r tn er Ministerium Hessisches esundheit milie und G für Arbeit, Fa g.hessen.de www.hmaf Gerade im Hand werk sin die Besc d häftigte n das wic Kapital htigste der Betr iebe. Deshalb ist Weit erbildun für uns g so wich t ig . Das gil übrigen t s auch f ür mich s Frank W e lb st . illkomm Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit oder wenn diese befürchtet werden muss 10 Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Wenn das vorhandene Fachwissen nicht mehr aktuell ist, es den erlernten Beruf vielleicht gar nicht mehr gibt oder die für einen Beruf erforderliche Ausbildung ganz fehlt, kann eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sein. Erster Ansprechpartner in Sachen Weiterbildung ist für Arbeitsuchende und für Arbeitnehmer(-innen), denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft die Agentur für Arbeit. Wichtiges Förderinstrument ist der Bildungsgutschein, aber auch spezielle Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung, die bei Bildungsträgern (MAT) oder in Betrieben (MAG) stattfinden. Mit Bildungsgutschein zurück in den Beruf Mit einem Bildungsgutschein sichert die Agentur für Arbeit arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten Menschen zu, die Kosten für die Teilnahme an einer Weiterbildung zu übernehmen. Der Bildungsgutschein beinhaltet genaue Angaben zum Bildungsziel, zu den Qualifizierungsschwerpunkten und zur Dauer der Weiterbildung. Mit dem Bildungsgutschein können sehr unterschiedliche Weiterbildungskurse gefördert werden: vom Sprachkurs für Businessenglisch über EDV-Trainings bis hin zum Nachholen eines Berufsabschlusses. Grundsätzlich werden mit Bildungsgutscheinen längerfristige berufliche Weiterbildungen von mehreren Monaten Dauer gefördert. Wenn die Voraussetzungen stimmen Die Agentur für Arbeit kann Bildungsgutscheine ausstellen, um arbeitslose Menschen beruflich einzugliedern oder um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Das trifft auch zu, wenn ein Berufsabschluss fehlt. Im persönlichen Beratungsgespräch wird zunächst geklärt, welche Art von Qualifizierung sinnvoll wäre, ob mit dem angestrebten Bildungsziel eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt erwartet werden kann und ob alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine Kann-Leistung, deren Bewilligung im Einzelfall abzuwägen ist und die von den vorhandenen Haushaltsmitteln abhängig ist. Bildungsgutschein einlösen Wer einen Bildungsgutschein ausgestellt bekommen hat, kann sich ein für die Weiterbildungsförderung zugelassenes Bildungsinstitut auswählen. Auch der Kurs selbst muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen sein (AZWV). Bevor die Weiterbildung beginnen kann, prüft die Agentur für Arbeit, ob die ausgewählte Weiterbildung den Vereinbarungen des Bildungsgutscheins entspricht. Neben den Lehrgangskosten können Fahrtkosten, Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie Kinderbetreuungskosten von der Agentur übernommen werden. Die Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten unverändert auch während der Weiterbildung. Ag e nt ur für Arbeit Doms Offen traße bach 68-72 6 3 0 67 Offen bach Fax: 0 69 E-Mail / 82997-66 0 : offen bach.a rbeitg eber@ Für die arbeit versch sagen ieden sind z tur.de en Ge ustän schäft dig: Stadt sstelle Offen n bach, 069 / Petra 82997 Garlin - 408 Rodga g : u, Ber nd Mü 06106 ller: / 8449 32 Selige nstad t, Britt 06182 a Kind / 9201 erman 32 n: www.a rbeits a g e nt ur.de pa rt ne ch r 11 Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit Alternativ zur Förderung der beruflichen Weiterbildung mit Bildungsgutschein bietet die Agentur für Arbeit so genannte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung an. Es handelt sind dabei um Qualifikationen zu unterschiedlichen Themen mit einer Dauer von bis zu 12 Wochen. Sie können als Kurs bei Bildungsträgern (MAT) oder in Betrieben (MAG) stattfinden. Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung richten sich an arbeitslose und arbeitsuchende Menschen, oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch junge Menschen, die eine Ausbildungsstelle suchen, können an Bildungsmaßnahmen teilnehmen. Diese speziellen Angebote sollen die berufliche Eingliederung fördern, an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen, Defizite abbauen, die Selbstständigkeit fördern und zu einer allgemeinen Stabilisierung der Lebenssituation beitragen. Die aktive Vermittlung von Arbeits- und Ausbildungsstellen ist außerdem ein weiterer wichtiger Bestandteil der Angebote. pre in Arbeit oder Ausbildung Was wird gefördert? Die Förderung umfasst die Übernahme der Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die verbleibende Bezugsdauer von Arbeitslosengeld beschränkt werden. Ans Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung Karriere mit Lehre Beruflicher Aufstieg durch Fortbildung 12 Aufstiegsfortbildung ist ein Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz (BbiG). Sie ist gesetzlich geregelt und bereitet in der Regel auf Kammerprüfungen und -abschlüsse vor. Eine Aufstiegsfortbildung erweitert die berufliche Handlungskompetenz in fachlicher, methodischer, personaler und sozialer Hinsicht und bildet so die Grundlage für ein berufliches Weiterkommen. Meist setzen Aufstiegsfortbildungen eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus. IHK-Weiterbildungsprüfungen Von der Schulbank zum geprüften Betriebswirt: die Struktur der IHK-Weiterbildungsprüfungen. Die Organisation der Industrieund Handelskammern (IHKs) hat das folgende dreistufige System der Aufstiegsfortbildung entwickelt. Master-Niveau Geprüfte Betriebswirte Geprüfte Berufspädagogen Geprüfte Technische Betriebswirte Strategische Professionals Berufspraxis Bachelor-Niveau Fachkaufleute Fachwirte Geprüfte Industriemeister Operative Aus- und Fachmeister Professionals Weiterbildungspädagogen Berufspraxis optional weitere Berufsausbildung z.B. Fachberater, Fremdsprachenkorrespondent, Kfz-Servicetechniker... Das Meister-BAföG nicht nur für angehende Meisterinnen und Meister Mit dem Meister-BAföG sollen Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden und dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegengewirkt werden – über alle Altersgruppen hinweg. Wer also seine vorhandene berufliche Qualifikation ausbauen möchte und die Teilnahme an einem Meisterkurs oder einem vergleichbaren Lehrgang plant, kann Meister-BAföG beantragen. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) regelt die Vergabe der Zuschüsse und Darlehen. Mit einem Darlehensteilerlass bei erfolgreichem Abschließen oder beim Schritt in die Selbstständigkeit werden zusätzliche Anreize geschaffen. Wer kann Meister-BAföG beantragen? Handwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte, die sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten: • Handwerks- oder Industriemeister(-in) • Techniker(-in) • Fachkauffrau oder Fachkaufmann und Fachwirte • Fachkrankenpfleger(-in) • Betriebsinformatiker(-in) • Programmierer(-in) • Betriebswirt(-in) • oder auf einen vergleichbaren Abschluss er Voraussetzung für die Beantragung ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte und abgeschlossene Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss. Eine Altersgrenze besteht nicht. Was genau wird gefördert? Mit dem Meister-BAföG fördern der Bund und die Länder die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig davon, ob die Fortbildung in Vollzeit oder Teilzeit, schulisch, außerschulisch oder als Fernlehrgang absolviert wird. Der angestrebte Abschluss muss über dem Abschluss als Facharbeiter, Geselle oder Gehilfe liegen, beziehungsweise über einem Berufsfachschulabschluss. Gefördert wird, wenn die Fortbildung auf eine öffentlichrechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder aber auf einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereitet. Auch gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage staatlich genehmigter Prüfungsordnungen sind möglich. Die Förderung gilt für Voll- und Teilzeitkurse, die mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Was umfasst die Förderung? Um die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu finanzieren, ist bei Fortbildungen in Vollzeit oder Teilzeit ein einkommens- und vermögensunabhängiger Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch 10.226 Euro vorgesehen. Er setzt sich aus einem Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und einem zinsgünstigen Bankdarlehen zusammen. Die notwendigen Kosten für die fachpraktische Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks (Meisterstück) oder für vergleichbare Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen werden bis zur Hälfte, höchstens jedoch mit 1.534 Euro in Form eines Darlehens gefördert. Wer sich in Vollzeit fortbildet, hat darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt zu beantragen. Der Unterhaltsbeitrag ist allerdings von Faktoren wie Vermögen, Familieneinkommen etc. abhängig. Alleinerziehende können einen monatlichen Zuschuss zu den Betreuungskosten von Kindern bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres erhalten. 13 Karriere mit Lehre Anspr ech pa r tn In He ss die S en sind f ür da tude nt s Me Wer ist seine enwerke zustä er-BAföG n oder Haup ndig im K t w . o re hnsit sich z an da is Offenb ach h in der Sta s Stu a d e nt dt e nwe t , we n d e Stud t rk in e nt e D arms nwe r Telef tadt . k Da on E-Ma : 06151 / 1 rmstadt 6-22 il: stw 10 @ stu d e nt www e nwe .stud rkda e www nt e n rmst we r k .mei adt .d sterd a r e m bafo s t a d eg.in t .d e fo Begabtenförderung berufliche Bildung Karriere mit Lehre 14 für junge Fachkräfte mit besonders guten Noten A nsprechpar tner ch IH K Offenba tin Sandra Mar 9 / 8207-312 Telefon: 06 ach.ihk.de tin@offenb ar E-Mail: m Main HWK Rheinstarif: line zum Ort ot H e er ns U 2- 0 0180 / 112233 Stadt erkerschaft Kreishandw ain bach am M Kreis Offen 11 trasse Markwalds ain bach am M 63073 Offen -0 58 94 9 / 98 Telefon: 06 0 9 / 989458-1 Telefax: 06 f.de -o kh k@ wer E-Mail: hand und : Bürozeiten 8-16 Uhr Donnerstag s bi g Monta .30 Uhr Freitag 8-12 www.begab tenfoerderun g.de Begabtenförderung berufliche Bildung ist ein Stipendiatenprogramm für besonders begabte junge Fachkräfte, die sich berufsbegleitend weiterbilden möchten. Beantragen können es junge Menschen unter 25 Jahren, die eine duale Berufsausbildung mit der Note 1,9 und besser abgeschlossen haben oder während ihrer Ausbildung besonders gute Leistungen in Betrieb oder Berufsschule erbracht haben. Was wird gefördert? Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen zu fachbezogenen oder fachübergreifenden Themen wie zum Beispiel Fremdsprachen, Kommunikation und Schlüsselqualifikationen – genauso wie Aufstiegsfortbildungen für anerkannte Abschlüsse wie Meister, Fachwirt, Fachkauffrau oder Fachkaufmann. Eine Förderung von Hochschulstudien ist mit der Begabtenförderung berufliche Bildung nicht möglich. Die Stipendiaten erhalten, auf drei Jahre verteilt, insgesamt bis zu 5.100 Euro für die Kurskosten, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsmittel und Fachbücher. Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF). In seinem Auftrag führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) das Programm durch – gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in ganz Deutschland. In der Regel sind die Kammern – die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern – Ansprechpartner, wenn es um die Vergabe von Stipendien der Begabtenförderung berufliche Bildung geht. Zuständig ist immer die Kammer, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Stipendiaten registriert war. Aufstiegsstipendium auf dem Weg zum Hochschulabschluss Wer seine duale Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser abgeschlossen hat und über mindestens zwei Jahre Berufspraxis nach seiner Ausbildung verfügt, hat die Aussicht auf ein Aufstiegsstipendium für ein Hochschulstudium. Die Stipendien richten sich insbesondere an Berufserfahrene, die die Möglichkeit des Hochschulzugangs durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben. Das Programm sieht keine Altersgrenzen vor. Leonardo da Vinci das Projekt JobGate durch. Sie bietet Auslandsaufenthalte in Spanien, Frankreich, Irland, Großbritannien an,die einen Sprachkurs und einen berufsbezogenen betrieblichen Einsatz umfassen. Leonardo da Vinci JobGate Wie sieht die Förderung aus? Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin erhält Zuschüsse zu den Kosten von Anreise, Sprachkurs, Unterkunft, Verpflegung und VerZent ral (ZAV e Auslan sicherung. ds) de Das EU-Programm Leonardo da Vinci fördert Auslandsaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung – und damit die Mobilität in Europa. Arbeitsuchende können sich sprachlich und beruflich weiterqualifizieren, Erfahrung im Ausland sammeln und interkulturelle Kompetenz erwerben, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung der Bundesagentur für Arbeit führt im Rahmen von p rech p a r t n e r europaweit Erfahrung sammeln Wer kann mitmachen? Arbeitslose, Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer(-innen), die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine zweijährige Berufspraxis verfügen. Dasselbe gilt für Absolventen eines Hochschulstudiums mit Abschluss. Mitbringen sollte man außerdem gute Sprachkenntnisse für das Zielland und eine hohe persönliche und berufliche Motivation. Je nach Vermittlungsmöglichkeit kommen die meisten Berufe in Betracht (z.B. aus Handwerk, Hotel und Tourismus, kaufmännischem Bereich, EDV und Informationstechnologie, Ingenieurwesen etc.). und r Bu Telef Fach on: 0 ndesage verm n 228 / ittlu Fax: 713-1 tur für A 0228 rbeit ng 313 / 713E-Ma 1595 i l : za v-bo nn.le P ro g onar ramm do@ infor aktu arbe m at i elle T itsag o e e nt u nen u rmin www r.de e u nt nd .ba-a e r: uslan dsve rmitt lung .de/l eona rd o 15 Karriere mit Lehre Wie sieht die Förderung aus? Das Aufstiegsstipendium fördert ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule. Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils 85 Euro für jedes weitere). Ein Vollzeitstudium lässt in der Regel keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung erfolgt deshalb als Pauschale und ist einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden Studiengang können jährlich 1.700 Euro erhalten. Ans r rech p a r tn e Ansp g erun ) förd H (SBB n e t b b m a g G Be gg ung dun Stift iche Bil 02-104 l 1 f g b e r u i n g s we .de el -0 ung L i ev B o n n 2931 förder 6 / 9 n 1 8 531 022 egabte b fon: .de Tele l: info @ ung i rd e r u n g . d e a e o M f Ebild ten g a b - d u rc h g w.be ww aufstie w. ww Spezielle Förderprogramme für bestimmte Zielgruppen r tn er Berufliche Weiterbildung ist für alle Erwerbstätigen wichtig, genauso wie für von Arbeitslosigkeit Betroffene. Doch nicht alle Alters-, Berufs- oder Gesellschaftsgruppen nehmen die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung gleichermaßen wahr. Zur Förderung der Weiterbildung von bestimmten Gruppen wurden deshalb spezielle Förderprogramme entwickelt. Sie wenden sich an ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder jene, die keine Ausbildung für ihren ausgeübten Beruf haben. Andere wiederum an Akademikerinnen und Akademiker, die einen Berufseinstieg suchen. A n s p re c h p a 16 webb-Weite rbildungsbe ratung Berliner Stra ße 77 63065 Offen bach am M ain Telefon: 06 9 / 8065-313 3 E-Mail: web b@offenbac h.de Volkshochs chule Offenbach Berliner Stra ße 77 63065 Offen bach am M ain Telefon: 06 9 / 8065-314 1 E-Mail: vhs @offenbach.d e Industrie- un d Handelska mmer Offenbach am Main Frankfurter Straße 90 63067 Offen bach am M ain Telefon: 06 9 / 8207-341 E-M ail: weiterb ildung@offe nbach.ihk.de www.qualif Kreisvolksho chschule O ffenbach Frankfurter Straße 160166 63303 Dreie ich Telefon: 06 103 / 3131-134 0 E-Mail: r.han nebauer@k reis-offenba ch.de Qualifizieru ngsbeauftr agter Stadt Klaus Mika Offenbach Aliceplatz 45 63065 Offen bach am M ain Telefon: 06 9 / 800844-4 1 E-Mail: k.m ika@gfw-h u-of.de Qualifizieru ngsbeauftr agte Kreis O Frau Christin ffenbach e Funck Frankfurter Straße 160166 63303 Dreie ich Telefon: 06 103 / 313111-2 0 E-Mail: c.fu nck@kreis-o ffenbach.de izierunsgsch ecks.de Qualifizierungsscheck Hessen bis zu 500 Euro für berufliche Weiterbildung Der Qualifizierungsscheck ist ein Förderinstrument des Landes Hessen, initiiert vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Das Programm will Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen in Hessen unterstützen. Mit dem Qualifizierungsscheck unterstützt das Land Hessen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Berufliche Weiterbildung. Beantragen können den Qualifizierungsscheck alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie in nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Organisationen mit Hauptwohnsitz in Hessen, • die 45 Jahre oder älter sind oder • die für die Tätigkeit, die sie zurzeit ausüben, keinen anerkannten Abschluss besitzen oder • die einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden nachgehen oder • die als betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder tätig sind. Wie können Interessierte einen Qualifizierungsscheck erhalten? Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Einrichtungen, die zum Förderinstrument Qualifizierungsscheck in der Nähe des Interessierten beraten, können der Liste der Beratungsstellen unter www.qualifizierungsschecks.de entnommen werden. Weitere Informationen sind beim Weiterbildung Hessen e.V., Tel. 069-5979966-0 erhältlich. Die Beraterin oder Berater legt gemeinsam mit der/dem Beratenen die Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme fest und wählen in Frage kommende zertifizierte Bildungsanbieter aus. Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, von den Teilnehmern/innen unterschrieben und an Weiterbildung Hessen e.V. gesandt. Die/der Beratene erhält von diesem den auf sie persönlich ausgestellten Qualifizierungsscheck des Landes Hessen. 17 Spezielle Förderprogramme Über den Qualifizierungsscheck können Sie einmal im Jahr 50 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren für eine berufliche Weiterbildung finanziert bekommen, höchstens jedoch 500 Euro. Den verbleibenden Anteil übernimmt die oder der Beschäftigte selbst, beziehungsweise der Arbeitgeber. Spezielle Förderprogramme 18 Es i s t ein gu tes Ge eigen fühl, d en Ch ie ancen Arbeit a m smark t zu ve Das so rbesse llten v rn. i el meh Besch r äftigt e akti v ange Goran A hen. MEW mbrenac | M A Text il-Serv itarbeiter ice, Ro dgau Quali-KuG Qualifizierung bei Kurzarbeit Wer Zeiten mit schlechter Auftragslage zur Weiterbildung nutzen möchte, sollte das Programm Quali-KuG kennen. Die Bundesagentur für Arbeit und der Europäische Sozialfonds fördern mit diesem Programm die berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in Kurzarbeit sind. Genau wie das Programm WeGebAU richtet sich auch Quali-KuG vorwiegend an gering qualifizierte und ältere Arbeitnehmer. Aber auch jüngere und qualifizierte Mitarbeiter(-innen) können gefördert werden. Welche Art der Weiterbildung wird gefördert? Quali-KuG unterscheidet zwischen allgemeinen und spezifischen Qualifizierungen: • Nutzen die Kursinhalte der Arbeitnehmerin und dem Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, so spricht man von einer allgemeinen Weiterbildung. Dazu zählen zum Beispiel kaufmännisches Wissen, Computer- und Sprachkenntnisse. Kurse zu diesen Themen werden mit 60 bis 80 Prozent bezuschusst. • Die Inhalte von spezifischen Weiterbildungen kann der Mitarbeiter fast ausschließlich in dem Unternehmen anwenden, das ihn beschäftigt. 25 bis 55 Prozent der Kosten werden dem Arbeitgeber erstattet. Welche Kosten werden übernommen? Die Agentur für Arbeit erstattet den Teilnehmern von Weiterbildungskursen die Lehrgangskosten. Auch Fahrtkosten können übernommen werden. An sprech par tne r Wie erhält man die Förderung? Vor Beginn der Weiterbildung steht die Beratung bei der Agentur für Arbeit. bach Arbeit Offen Agentur für 2 68-7 Domstraße bach 63067 Offen ur.de 997-660 82 / 9 06 arbeitsagent Fax: beitgeber@ ar h. ac nb fe E-Mail: of ellen Geschäftsst chiedenen Für die vers dig: sind zustän Wirth: bach, Sascha Stadt Offen 6 66 069 / 82997tina Bonn: Rodgau, Mar -15 06106 / 8449 : Oliver Bihn t, ad st Seligen 4 -1 06182 / 9201 e tsagentur.d www.arbei Spezielle Förderprogramme 19 Die Teilnahme an Weiterbildungskursen darf nur während der betriebsüblichen Arbeitszeiten erfolgen und sollte die Dauer der Kurzarbeitsphase nicht überschreiten. 20 WeGebAU Spezielle Förderprogramme Weiterbildung während der Arbeitszeit An sprec hpa r tn er Die Bundesagentur für Arbeit hat ein spezielles Programm ins Leben gerufen, das Weiterbildung für gering qualifizierte Mitarbeiter(-innen) und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 45 Jahren in kleinen und mittleren Unternehmen fördert. Das Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU) gibt es seit 2006. Mit dem Konjunkturpaket II hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch jüngere und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in die Förderung mit einzubeziehen. Freistellung für Qualifikationskurse Das Programm fördert die berufliche Weiterbildung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von ihren Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter Agentur für Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden. Arbeit Offen bach Domstraße 68-72 Die Arbeitsagenturen übernehmen die Weiterbild63067 Offen bach ungskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen Fax: 069 / 82 997-660 E-Mail: offe erhält der Arbeitgeber einen Entgeltzuschuss nbach.arbe itgeber@ar beitsagentur für die Zeiten, in denen die Qualifizierung .de Für die vers stattfindet. Fallen Fahrtkosten an, können chiedenen Geschäftsst sind zustän ellen dig: diese ebenfalls durch die Förderung abgedeckt Stadt Offen bach, Sascha W werden. ir th: 069 / 8299 7-666 Rodgau, Mar tina Bonn: 06106 / 8449 -15 Seligenstad t, Oliver Bihn : 06182 / 9201 -14 www.arbei tsagentur.d e Voraussetzung ist, • dass ein Berufsabschluss oder eine öffentlich geförderte Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurückliegt, • dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für die Zeiten der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt ist und • dass die Weiterbildung während betriebsüblicher Arbeitszeiten stattfindet. Gut beraten Der Bewilligung einer Förderung geht eine Beratung bei einer Qualifizierungsberaterin oder einem Qualifizierungsberater der Agentur für Arbeit voraus. Die Agentur für Arbeit kann nur dann einer Förderung zustimmen, wenn diese vor Beginn der Kurse beantragt wurde. Spezielle Förderprogramme Eine Aus- oder Weiterbildung sollte entweder zu einem anerkannten und nachgefragten Berufsabschluss führen oder es sollten durch sie Kenntnisse erworben werden, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgefragt sind. Dazu zählen insbesondere Lehrgänge, die von einer Kammer oder gemäß der Weiterbildungsverordnung zertifiziert sind. 21 t rasan st, wie b l . e t s r a nde erkt j lt verä e w Man m s t ei ie Arb n i c ht sich d selbst n a m n gar nn – scho Da ka n e ng b i e n bl stützu stehe U nt e r s e t. g n we n s brin n i c ht , ch wa i l k r i ie w er arbeit gibt, d y | Mit u er ga Mand e, Rod Stefan extil-Servic T MEWA Was ist zu tun? Ein mehrstufiges Auswahlverfahren entscheidet über die Vergabe der begrenzten Plätze. Wer sich für AQUA interessiert, sollte sich möglichst frühzeitig bewerben. rt pa Das Programm AQUA (Akademikerinnen und Akademiker qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt) existiert seit 2006. Es richtet sich vor allem an Hochschulabsolventen mit einem Abschluss in Ingenieur-, Natur- und Geisteswissenschaften oder Ökonomie – unabhängig von Lebensalter und Dauer der Arbeitslosigkeit. Das Besondere: Das Programm ist offen für Zuwanderer nach Deutschland, die über einen akademischen Abschluss in ihrem Herkunftsland verfügen. AQUA umfasst ein Angebot von circa 25 Qualifizierungsmaßnahmen, die bundesweit stattfinden, das abgeschlossene Studienfach ergänzen und meist sieben bis dreizehn Monate dauern. Die Qualifizierungen verbinden Theorie und Praxis, fachliche und überfachliche Inhalte. Es gibt unter anderem Kurse zu folgenden Schwerpunkten: Fremdsprachen, Außenhandel, Informatik, Mikrosystemtechnik, Public Relations, Molekularbiologie, betriebliches Sicherheitsmanagement, Medizintechnik, optische Technologien, Suchtberatung sowie Umwelttechnik und Recycling. ch Spezielle Förderprogramme für arbeitsuchende Akademikerinnen und Akademiker Wer kommt dafür in Frage? Das Programm richtet sich an alle arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker, unabhängig von Lebensalter, Herkunftsland, Wohnort oder der Dauer der Arbeitslosigkeit. Die Arbeitsagenturen fördern die Qualifizierungen über Bildungsgutscheine sowie aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. p re AQUA Ans 22 ne r e.V. tiftung necke S 7 0 Otto Be 5 -1 yallee 10 Kenned n n o 53175 B otline AQUA-H hr 3-600 16 8 / 8 g 9-16 U 2 02 onnersta D is b g Monta r 9-13 Uh v.de Freitag a@obs-e u q a : il u E-Ma q /a a/ bs-ev.de www.o Mit Schule und Hochschule ans Ziel Fit für den späteren Beruf Eine gute Ausbildung ist die Basis für den späteren Erfolg. Das gilt für den Einzelnen und ist ebenso wichtig für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Um eine schulische oder hochschulische Ausbildung zu finanzieren, gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten – von BAföG bis Stipendium. Das Bundesausbildungsförderungsgesetz für Schule und Hochschule Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ermöglicht jungen Menschen, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht – auch wenn die finanzielle Situation schwierig ist. Denn eine Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden, ihrer Eltern oder Ehepartner scheitern. Welche Ausbildung wird gefördert? BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch anderer weiterführender Bildungsstätten. Es zählen dazu der Besuch von: * Schulen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt. • weiterführenden allgemeinbildenden Schulen (ab Klasse 10) • Berufsfachschulen*, einschließlich Berufsvorbereitungsjahr (ab Klasse 10) • Fach- und Fachoberschulklassen* • Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen*, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln • Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, • Abendhaupt- und Realschulen, Abendgymnasien, Kollegs, Berufsaufbauschulen • höheren Fachschulen und Akademien • Hochschulen Wer hat Anspruch auf Leistungen? Auszubildende können grundsätzlich gefördert werden, wenn sie die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Ausnahmen sind aber möglich. Neben jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind auch viele Ausländer(-innen) BAföGberechtigt, zum Bespiel, wenn sie eine Perspektive in Deutschland haben. Da die gesetzliche Regelung sehr vielschichtig ist, empfiehlt sich die frühzeitige Beratung bei einem der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung. Schüler(-innen), die eine allgemeinbildende Schule, eine Berufsfachschule oder Fach- und Fachoberschulklassen besuchen, erhalten nur dann BAföG, wenn sie nicht bei den Eltern wohnen und wenn das auch notwendig ist. 23 nd | stud kfurt u acace Kim C in Fran t f a h nsc wisse ndiatin der e ng ist Stip ckler-Stiftu ö B s n Ha prech par tner e ich könnt m u i n. d leiste Stipen n i c ht Ohne m u i ehr s Stud ietet m b g mir da n tu t mich ie Stif gleite e b Und d e i ,s ium. r Geld als nu e Stud z n a g das litikd u rc h iert Po Wie sieht die Förderung aus? Schüler(-innen) erhalten die Förderung als Vollzuschuss, das heißt, sie müssen später nichts zurückbezahlen. Für Studierende und Auszubildende an höheren Fachschulen und Akademien gilt: Die Hälfte des Betrages ist ein Zuschuss, der später nicht zurückbezahlt werden muss. Die andere Hälfte wird in Form eines zinslosen Staatsdarlehen gewährt. Bestimmte Zuschläge werden jedoch in voller Höhe als Zuschuss erbracht, wie Auslandsstudiengebühren (für ein Jahr) und der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende. Auch wer wegen einer Behinderung, einer Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines Kindes über die Förderungshöchstdauer hinaus eine Förderung in Anspruch nehmen muss, bekommt diese als Zuschuss. An s Mit Schule und Hochschule ans Ziel 24 Für Stud ierende : das Stu dentenw erk der an der s Hoc ie imma trikuliert hschule, sind, Für Aus zubilde nde an A höheren bendsch Fachsch ulen, Ko ulen un das Am llegs, d Akade t für Au mien: sbildun Bezirk s gsförde ich die A rung , in usbildu dessen ngsstätt e befind Für alle et, anderen Schüler( das Am -i nnen): t für Au sbildun oder Kre gsförde isverwa rung de ltung am r Stadt Wohno www.d rt der Elt as-neue ern. -bafoeg .de rt ne r a für iums ister g n i n u m h es Forsc Bund und g n u .de Bild lotse e dien n e s p u pl .d .sti w w w tipendium .s www 25 Mit Schule und Hochschule ans Ziel Finanzielle und ideelle Förderung Die Sätze und die Laufzeit der finanziellen Förderung sind an das BAföG angelehnt. Darüber hinaus sind Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen ausdrücklich erwünscht und werden finanziell bezuschusst. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Eine Doppelförderung durch BAföG und Begabtenförderung ist nicht möglich. Während der Förderung beraten und begleiten die Begabtenförderungswerke ihre Stipendiaten durch Mitarbeiter(-innen) der Werke und Vertrauensdozenten an den Hochschulen. Auf Seminaren und Tagungen können sich Stipendiaten auch fächerunabhängig fortbilden. Nach Abschluss ihres Studiums bleiben viele ihrem Begabtenförderungswerk auch im Berufsleben verbunden und engagieren sich in Alumni-Netzwerken. Stipendien auch für schulische und berufliche Ausbildung Neben der Förderung durch die zwölf Begabtenförderungswerke gibt es für die schulische und berufliche Ausbildung, für Studium und Promotion zahlreiche weitere Möglichkeiten für Stipendien. Die Angebote unterscheiden sich nach Zielgruppe, Gegenstand und Umfang der Förderung. Eine Übersicht über die Förderinstitutionen inklusive Suchfunktion für Stipendienangebote hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Internet zusammengestellt. hp Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende und Promovierende, die besonders begabt und motiviert sind. Zurzeit gibt es bundesweit zwölf Begabtenförderungswerke. Sie unterscheiden sich durch ihre weltanschauliche, politische oder konfessionelle Ausrichtung und setzen unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte. rec für Studierende an Hochschulen Bewerbungsverfahren Die meisten Werke lassen eine Selbstbewerbung zu. Zur Aufnahme in ein Stipendienprogramm durchlaufen alle Bewerberinnen und Bewerber ein Auswahlverfahren. Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule und Studium wird auch gesellschaftliches Engagement erwartet. Ans p Förderung per Stipendium Über das Berufliche hinaus Bildung bereichert Neben der unmittelbar beruflich orientierten Bildung gibt es weitere Bildungsbereiche, die den Menschen – ob Jung, ob Alt – als ganzheitliche Lernpersönlichkeit ansprechen. Dazu zählen die politische Bildung sowie Bildungsangebote für Kultur, Kunst, Sprachen und Gesundheit. Diese Themenfelder bieten besonders für die persönliche und soziale Entwicklung vielfältige Möglichkeiten. Sie eröffnen neue Horizonte, vermitteln Erkenntnisse und führen zu einem tieferen Verständnis anderer Lebens- und Sichtweisen. Volkshochschulen in Stadt und Kreis Offenbach Die Volkshochschulen sind kommunale Weiterbildungseinrichtungen und offen für alle, die lernen und sich weiterentwickeln wollen. Ihr breites Bildungsspektrum richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche. Schwerpunkt ist die allgemeine Weiterbildung: Politik, Gesellschaft und Umwelt, Kultur und Kunst, Gesundheit und Ernährung, Sprachen. Ihr Angebot ist vielfältig. Es reicht vom Langzeitkurs, der mehrere Semester dauern kann, bis zu zweistündigen Vorträgen. Dozentinnen und Dozenten mit den unterschiedlichsten beruflichen und kulturellen Hintergründen geben ihr Wissen an die Teilnehmer(-innen) in Kursen und Vorträgen, bei Exkursionen und Bildungsreisen weiter. Das umfangreiche Kursprogramm erscheint halbjährlich zu jedem Semester neu. r tne Es liegt an vielen öffentlichen Orten r a hp Volkshochs kostenlos zur Mitnahme aus. chule c re sp An 26 Offenbach Berliner Stra ße 77 63065 Offen bach Telefon: 06 9/8065 3141 Fax: 069/80 65 3144 E-Mail: vhs@ offenbach.de www.vhs-o ffenbach.de Kreisvolksho chschule O ffenbach Frankfurter Straße 160166 63303 Dreie ich Telefon: 06 103/3131-131 3 Fax: 06103/ 3131-1399 E-Mail: vhs@ kreis-offenb ach.de www.kreis-v hs-offenba ch.de Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben Über das Berufliche hinaus 27 für politische Bildung er Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben heißt der Zusammenschluss von Deutschem Gewerkschaftsbund (Landesbezirk Hessen) und Hessischem Volkshochschulverband. Es gibt ihn seit 1950. Gemeinsam bieten die Partner politische Bildung für Ans prec hp Jugendliche und Erwachsene an und ar tn organisieren vor allem Angebote für Bildungsurlaube. Die Inhalte der Bildungsarbeit von Arbeit und Leben ergeben ältlich Informationen sind erh sich aus der gesellschaftlichen bei der Volkshochschule Situation und den Interessen von m bei vor Ort oder . Menschen. Ziel des gemeinsamen zuständigen DGB-Büro Lernens ist es, das Engagement für www.aul-hessen.de die Verwirklichung der Demokratie in allen Lebensbereichen zu stärken. Bildungsurlaub und Seminare Arbeit und Leben Hessen organisiert jährliche circa 50 Angebote für Bildungsurlaub. Mehr als 20 Arbeitsgemeinschaften auf örtlicher und auf Kreisebene ergänzen das Angebot der Landesarbeitsgemeinschaft mit Seminaren und Abendveranstaltungen. Ich fin de Bild ungsa die sic ngebo h mit te wic u nserer besch htig, Gesch äftige ic n hte . Nur w er her er weiß komm , wo t, kann für die e in Zukun e Pers pektiv ft entw Solche e ickeln Angeb . ote fin z.B. be d e ich i der V olksho Günte chsch r Burk ule. art | M Deuts it ches L ederm arbeiter useum Who is who? Weiterbildungsberatung in der Region Qualifizierungsbeauftragte Stadt und Kreis Offenbach A n s p re c h par tne r 28 Qualif izieru ngsbe des Kr auftra eises gte Offen Frank bach fur ter Straße 63303 160 -16 Dreieic 6 h Christ ine Fu nck Telefo n: 061 03 / 31 Fax: 0 31-112 6103 / 0 313 E-Mail : c.fun 1-1399 ck@kr eis-of Unser fenba e tele ch.de fonisc M o nt hen S ag 10p re c h 12 U h Mittw z eiten: r, 14-17 och 10 U hr -12 Individ uelle T Uhr ermin von M e nach o nt a g Abspr bis Fre ache itag Qualif izieru ngsbe Alicep auftra lat gter S 63065 z 4-5 tadt O Offen ffenba bach ch Klaus Mika Telefo n: 069 /8 E-Mail : k.mik 00844-41 a@gfw -hu-o f.de Stadt und Kreis Offenbach verwirklichen im Auftrag des Hessischen Wirtschaftsministeriums die Qualifizierungsoffensive – ein Projekt zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Betrieben. Dieses Projekt wird aus Mitteln von Stadt und Kreis Offenbach, des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und der EU – dem Europäischen Sozialfonds – gefördert. Unsere Aufgabe ist es, Unternehmer und Personalverantwortliche von kleinen und mittleren Unternehmen sowie weiterbildungsinteressierte Beschäftigte zu allen Fragen der beruflichen Weiterbildung (Personalentwicklung im Unternehmen, Weiterbildungsbedarf, passgenaue Weiterbildungsangebote, Finanzierung von Weiterbildung durch Fördermittel) zu beraten. Insbesondere sind wir auch für die Beantragung bei Qualifizierungsschecks zuständig. Daneben führen wir Impulsveranstaltungen zu arbeitsmarktrelevanten Themen durch. Berufliche Weiterbildung Wir beraten alle Beschäftigten und Nichtbeschäftigten zur beruflichen Weiterbildung. Die Beratung umfasst unter anderem die Themen: Nachholen eines Berufsabschlusses, Abbau von Qualifikationsdefiziten sowie Anpassung an geänderte Qualifikationserfordernisse. Darüber hinaus bieten wir für einzelne Personengruppen wie Frauen, Berufsrückkehrer(-innen) oder ungelernte und gering qualifizierte Menschen spezifische Beratungsangebote. Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Frau Agnes Kreis, informiert regelmäßig Berufsrückkehrer(-innen) in Info-Veranstaltungen über die verschiedenen Möglichkeiten des Wiedereinstiegs. Informationen per E-Mail unter: [email protected] oder im Veranstaltungskalender der Bundesagentur für Arbeit. Unsere Ansprechpartner für berufliche Weiterbildung sind Frau Garling für Offenbach, Telefon 069/82997-408; Herr Müller für die Geschäftsstelle Rodgau, Telefon 06106/8449-32; Frau Kindermann für die Geschäftsstelle Seligenstadt, Telefon 06182/920132. Existenzgründung Wir beraten und unterstützen arbeitslose Menschen, die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten, um dadurch die Arbeitslosigkeit zu beenden. Es besteht die Möglichkeit, den Einstieg in die Selbstständigkeit mit einem Existenzgründungszuschuss zu fördern. Förderprogramme WeGebAU und Quali-KuG Unternehmen und deren sozialversicherungspflichtig Beschäftigte informieren wir über Möglichkeiten der Mitarbeiterqualifizierung (Erweiterung der beruflichen Kenntnisse, Erwerb von Zertifikaten oder Abschlüssen) und Fördermöglichkeiten. 29 Who is who? r ne ar t Die Agentur für Arbeit wirkt im Rahmen der Arbeitsförderung dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegen, verkürzt deren Dauer und unterstützt den Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Dies insbesondere durch den Erhalt und den Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten. An sprechp Agentur für Arbeit Offenbach enbach r Arbeit Off Agentur fü 68-72 Domstraße bach 63067 Offen 997-660 82 / 9 Fax: 06 sagentur.de ach@arbeit nb E-Mail: offe e tsagentur.d www.arbei n chäftsstelle iedenen Ges ch rs ve e di Für dig: sind zustän Wirth: bach, Sascha en ff O t Stad 666 069 / 82997tina Bonn: ar M , au dg Ro -15 49 84 06106 / : t, Oliver Bihn ad st en lig Se -14 06182 / 9201 r Beratungsangebote der IHK Wir bieten sowohl unternehmensbezogene Weiterbildungsberatung für Geschäftsführung, Personalleitung und Führungskräfte von IHK-Mitgliedsbetrieben als auch individuelle Weiterbildungsberatung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK-Mitgliedsbetriebe. Darüber hinaus sind wir gerne Ansprechpartner für alle an beruflicher Weiterbildung interessierte Personen. Wir beraten Unternehmen in Hinblick auf Mitarbeiterschulungen, Organisations- und Personalentwicklung des Unternehmens. Die Beratung von Arbeitnehmer (-innen) umfasst alle Fragen der beruflichen Weiterbildung und individuellen Karrieregestaltung. ne Die Weiterbildungsberatung der IHK Offenbach wendet sich gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag vor allem an Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeiter(-innen). Qualifizierungsschecks Als offizielle Beratungsstelle für die Vergabe von Qualifizierungsschecks des Landes Hessen führen wir die obligatorische Weiterbildungsberatung durch. Sie richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen, die entweder älter als 45 Jahre sind oder über keinen oder einen dem ausgeübten Beruf nicht entsprechenden Berufsabschluss verfügen. Die Beratung erfolgt vertraulich, trägerunabhängig und neutral im persönlichen Gesprächen, am Telefon, per E-Mail, bei Informationsveranstaltungen, in den Unternehmen, in Schulen und auf Messen. ar t Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main (IHK) An sprechp Who is who? 30 men nterneh rin für U e n rt a p h Ansprec Weis Gabriele 207-341 : 069 / 8 n fo le e T 19 7 0 e / 82 -3 ch.ihk.d Fax: 069 offenba is@ e w E-Mail: er und itarbeit ck ner für M ngssche rt a ru p h ie c z Anspre n Qualifi e h c is s s he für den Jancar Martina 207-332 : 069 / 8 Telefon 19 7 e / 820 -3 ch.ihk.d Fax: 069 offenba r@ a c n ja : il a -M E r kamme Handels ie- und ) K H (I Industr ain ch am M Offenba traße 90 S r e rt Frankfu h ffenbac e 6 3 0 67 O ch.ihk.d a b n e ff www.o Die Handwerkskammer Rhein-Main ist einer der großen Bildungsträger für Aus-, Fort- und Weiterbildung in Hessen. Jedes Jahr werden rund 1.000 junge Handwerker zum Meisterbrief geführt. Darüber hinaus bietet die, Akademie des Handwerks ein breites Kurs- und Seminarangebot im kaufmännischen Bereich an. Unser Weiterbildungsteam berät in allen Fragen der Erwachsenenbildung, einschließlich der Förderung wie etwa durch die Vergabe von Qualifizierungsschecks des Landes Hessen. Beratungsangebot Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe zum Thema Weiterbildung der Mitarbeiter(-innen). Die Beratung umfasst Themen wie Unternehmensführung, Aufstiegsfortbildungen, wie zum Beispiel die Vorbereitung auf die Meisterprüfung, sowie gewerblich-technische Fortbildungen. Darüber hinaus sind wir eine Beratungsstelle für den Qualifizierungsscheck und beraten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte über 45 Jahre oder Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder in einem nicht erlernten Beruf tätig sind. Sie können nach erfolgter Beratung die Teilnahme an einem Lehrgang durch einen Qualifizierungsscheck unterstützend gefördert bekommen. Akademie des Handwerks Die Handwerkskammer Rhein-Main bietet über ihre Akademie des Handwerks Beratung und Lehrgänge für Unternehmensführung an. Sie vermitteln wichtige Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Führung sowie des Marketings eines Unternehmens. Wo beraten wir? Wir beraten individuell, vertraulich und kompetent in unseren Berufsbildungszentren in der Schönstraße 21, in 60327 Frankfurt am Main, in der Rudolf-Diesel-Straße 30 in 64331 Weiterstadt sowie bei der Kreishandwerkerschaft Offenbach, Markwaldstrasse 11, 63073 Offenbach. Die Beratung ist auch telefonisch oder per E-Mail möglich. Interessenten er par tn treffen uns außerdem auf ech r Weiterbildungsbörsen, Messp An sen, bei Bildungstagen und anderen öffentliHandwerks kammer Rh ein-Main chen Veranstaltungen Bockenheim er Landstra ße 21 60 325 Frankfur in der Region an unset am Main E-Mail: rem Stand an. weiterbildun g@hwk-rhei n-main.de handwerk @kh-of.de www.hwkrhein-main. de Unsere Hot line zum Ort starif: 0180 / 112233 2-0 31 Who is who? Handwerkskammer Rhein-Main er e gsstell eratun b ie g olo e.V. 7 Techn essen e 69-7 DGB H hner-Straß beim c s u Main lm-Le r t am Wilhe ankfu r F 9 2 603 2-0 85003 : 069 / 2-10 n o f en.de le Te 5003 s-hess 69 / 8 rt@tb u f k Fax: 0 n a r : tbs.f E-Mail -hessen.org s b .t w ww tz.de bs-ne www.t Die Beratung erfolgt vertraulich, trägerunabhängig und neutral im persönlichen Gesprächen, am Telefon, per E-Mail, bei Informationsveranstaltungen, in den Unternehmen, in Schulen und auf Messen. chpar tner r tn • die 45 Jahre oder älter sind oder • die für die Tätigkeit, die sie zurzeit ausüben, keinen anerkannten Abschluss besitzen oder • die einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden nachgehen oder • die als betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder tätig sind. p re Who is who? An s p rech p a Als Technologieberatungsstelle beim DGB Landesbezirk Hessen e.V. beraten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie betriebliche Interessenvertretungen (BR, PR, MAV) in Hessen zum Thema Qualifizierung und zu technisch-organisatorischen Veränderungen im Betrieb. Dabei legen wir Wert auf ganzheitliche Beratung, um tragfähige Lösungen mit zu gestalten. Wir veranstalten (Inhouse-) Seminare und bieten betriebliche Beratung, entweder als Kurzberatung mit bis zu einem Tag oder als Prozess begleitende Beratung mit bis zu 5 Tagen Dauer. Unsere Qualifizierungsberatung richtet sich an Einzelpersonen, an Gruppen oder an Firmen. Für die Beratung kommen wir gerne direkt in den Betrieb. Qualifizierungsschecks Als offizielle Beratungsstelle für die Vergabe von Qualifizierungsschecks des Landes Hessen führen wir die obligatorische Weiterbildungsberatung durch. Sie richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) sowie in nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Organisationen mit Hauptwohnsitz in Hessen, s An Technologieberatungsstelle beim DGB Hessen e.V. 32 M D 6 Te w Volkshochschulen in Stadt und Kreis Offenbach MainArbeit GmbH (Stadt Offenbach) ne r Unsere sechs Programmbereiche sind: Politik – Gesellschaft – Umwelt / Kultur und Kunst / Gesundheit und Ernährung / Sprachen / Beruf / Grundbildung und spezielle Angebote für Gruppen wie Kinder oder Senioren An s p rech p a r t Pro Arbeit und MainArbeit unterstützen und begleiteten ALG-II-Bezieher(-innen) bei der Integration in den ersten Arbeitsmarkt. Unsere Beratung und Unterstützung umfasst die berufliche Weiterbildung, Qualifikation und den Erwerb von Schlüsselqualifikationen für ALG-IIPro Arbeit – Kreis Offen Bezieher(-innen) mit Wohnsitz ba ch (AöR) Kommunal es Jobcente r im Kreis Offenbach (ProArbeit) Werner-Hilp ert-Straße 1 63128 Dietz und Stadt Offenbach enbach (MainArbeit). MainArbeit Berufliche Weiterbildung Domstraße 72 63067 Offen fördern wir mit einem Bildungsbach am M ain Telefon 069 gutschein oder wir ermöglichen / 244501-0 www.maina rbeit-offenb die Teilnahme an Trainingsmaßach.de nahmen. Unsere Fallmanagerinnen und Fallmanager gehen bei der Hilfeplanung zielorientiert vor, arbeiten vermittlungsorientiert und begleiten die Arbeitsuchenden so während des gesamten Beratungsprozesses. Die Volkshochschulen sind kommunale Weiterbildungseinrichtung. Ihr Spektrum umfasst die allgemeine und die berufliche Weiterbildung. Die Volkshochschulen arbeiten unter anderem an der Integration von Migrantinnen und Migranten. Sie bieten Deutsch- und Integrationskurse mit Kinderbetreuung an und führen Einbürgerungstests durch. Darüber hinaus sind sie anerkannte Zertifizierungsinstitutionen im Bereich Beruf, Sprachen und Schulabschlüsse für Erwachsene, Schülerinnen und Schüler. Die Volkshochschulen zählen zu den größten ach Volkshochschule Offenb und am besten vernetzten WeiterBerliner Straße 77 ach enb Off bildungseinrichtungen. Sie beteiligen 63065 Telefon: 069 / 8065-3141 sich an einer Vielzahl von BildungsFax: 069 / 8065-3144 aktivitäten und kulturellen de ch. nba E-Mail: vhs@offe de ch. nba Angeboten. Das umfangreiche Kursoffe hsw.v ww programm erscheint halbjährlich Offenbach Kreisvolkshochschule zu jedem Semester neu. Es liegt an -166 Frankfurter Straße 160 vielen öffentlichen Orten kostenlos 63303 Dreieich 13 zur Mitnahme aus. Telefon: 06103 / 3131-13 Fax: 06103 / 3131-1399 bach.de E-Mail: vhs@kreis-offen h.de www.kreis-vhs-offenbac 33 Who is who? Pro Arbeit – Kreis Offenbach (AöR) webb – Weiterbildungsberatung Who is who? 34 Ans prec hp ar er tn we b b Serv – Weite r ices telle bildung Berl sb Bi in 630 er Straß ldung (1 eratung 65 O . OG e 77 ffen ) bach Tele fo E-M n: 069 / ai 8 w w l : we b b 0 6 5 - 3 1 3 w.of @ off 3 fenb e ach. nbach. de de/w ebb Die Stadt Offenbach bietet Beschäftigten, vor allem aus kleinen und mittleren Unternehmen, mit webb einen kostenlosen Beratungs- und Informationsservice für alle Fragen rund um die berufliche Weiterbildung. Die Beratungsstelle wird von der Stadt Offenbach, dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung und dem Europäischen Sozialfonds gefördert. Beratungsangebot Wir beraten zu allen Fragen beruflicher Qualifizierung und Weiterbildung, informieren über Weiterbildungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten. Webb ist sowohl eine anerkannte Beratungsstelle für den Qualifizierungsscheck als auch anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie. Das Beratungsangebot umfasst außerdem Qualifizierung während der Elternzeit sowie das Thema Berufswechsel und die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen. Auf Grundlage von Potenzialanalyse und Kompetenzbilanzierung unterstützen wir alle Interessierten bei der persönlichen Berufs- und Karriereplanung. Die Beratung ist auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten, trägerübergreifend und vertraulich. Wir bieten unsere Beratungsleistungen persönlich, telefonisch oder über Onlinefragebogen an. Für einen Qualifizierungsscheck oder die Bildungsprämie müssen Beratungen immer in Form eines persönlichen Gesprächs stattfinden. Beratungstermine Beratungstermine mit Weiterbildungsberaterin Pia Hamm können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Herausgeber: DGB Südosthessen und IHK Offenbach am Main Impressum 35 Redaktion: Friedrich Rixecker, IHK Offenbach Annette Müller, www.pr-agentin.de Frank Herrmann, DGB Südosthessen V.i.S.d.P.: Frank Herrmann, DGB Südosthessen Gestaltung: Burkardt | Hotz www.burkardt-hotz.de Fotografie: Klaus Wäldele www.ausklaus.de Seite 4, 5, 9, 18, 21, 24, 27, 35 Fotolia: alle übrigen Druck: Imbescheidt, Frankfurt am Main Kontakt: Frank Herrmann DGB Südosthessen Am Freiheitsplatz 6 63450 Hanau E-Mail: [email protected] www.suedosthessen.dgb.de Friedrich Rixecker IHK Offenbach Frankfurter Str. 90 63067 Offenbach E-Mail: [email protected] www.offenbach.ihk.de Auflage: 3.000 Erscheinungstermin: 15. Juni 2010 Auch we nn man ein alte ist, mus r Hase s man h e utzutag dranble e iben. Einmal g elernt, im mer gek funktion onnt, iert imm e r seltener. Harry Fri es MEWA T | Mitarbeiter extil-Se rvice, Ro dgau Wichtig ist, dass man nie aufhört zu fragen! Albert Einstein