Kreis Offenbach

Transcription

Kreis Offenbach
Beratungsangebote und
Förderprogramme für Weiterbildung
in Stadt und Kreis Offenbach
g
n
u
d
l
i
B
h
c
dur
er
t
i
e
W
Kreishandwerkerschaft
Stadt und Kreis Offenbach
Was wird gefördert?
Wer wird gefördert?
Wie heißt die Förderung?
Weiterbildung
auf breiter Basis 6
Mit Schule und Hochschule
ans Ziel 23
Erwerbstätige, Mütter u. Väter in Elternzeit
Berufsrückkehrer(-innen)
Auszubildende
• Weiterbildungsprämie 6
• Prämiengutschein 6
• Weiterbildungssparen 6
• Bildungsurlaub 8
Weiterbildung
bei Arbeitslosigkeit
Schülerinnen, Studierende und
Auszubildende
10
Arbeitslose und Arbeitsuchende
• BAföG 23
• Stipendium 25
Bildungsinteressierte
• Bildungsgutschein 10
• Maßnahmen zur Eingliederung 11
Spezielle
Förderprogramme 16
Karriere mit Lehre 12
Arbeitgeber
Arbeitnehmer mit Berufsabschluss
Arbeitsuchende mit Berufsabschluss
• Meister-BAföG 12
• Begabtenförderung 14
• Aufstiegsstipendium 14
• Leonardo da Vinci JobGate 15
Über das
Berufliche hinaus 26
Geringqualifizierte und ältere Arbeitnehmer
Arbeitslose Akademiker (mit Migrationshintergrund)
Arbeitnehmer in Kurzarbeit
• Qualifizierungsscheck 16
• Quali-KuG 18
• WeGebAU 20
• AQUA 22
• Volkshochschulen 26
• Landesarbeitsgemeinschaft
Arbeit und Leben 27
Inhalt
4
Weiter durch Bildung
6
10
12
16
23
26
Weiterbildung auf breiter Basis
Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit
Karriere mit Lehre
Spezielle Förderprogramme
Mit Schule und Hochschule ans Ziel
Über das Berufliche hinaus
28
28
29
30
31
32
33
34
Who is who?
Qualifizierungsbeauftragte Stadt und Kreis Offenbach
Agentur für Arbeit Offenbach
Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main
Handwerkskammer Rhein-Main
Technologieberatungsstelle beim DGB Hessen e.V.
Pro Arbeit – Kreis Offenbach, MainArbeit GmbH,
Volkshochschulen in Stadt und Kreis Offenbach
webb – Weiterbildungsberatung
35
Impressum
6
Weiter durch Bildung
in einer Welt im Wandel
4
m e re
t küm
a
r
s
b
ildung
e
tri
eiterb
W
Als Be
e
i
d
egen.
ch um
d Koll
n
u
ich mi
n
ne
llegin
gung
der Ko
chäfti
s
e
B
t
ngscher
wicklu
t
Das si
n
E
t
b
röffne
Betrie
und e
en – im lich.
t
i
e
k
h
c
ön
mögli
z pers
ch gan
at
u
a
d
riebsr
un
t | Bet
mid
glied
as Sch
Thom nd und Mit schuss
la
us
o
a
r
s
n
ma
dung
rufsbil ach
im Be
b
n
K Offe
der IH
Dass die Welt um uns zunehmend komplexer wird, das
Berufsleben fortwährend neue Anforderungen an
uns stellt und unsere Arbeitsplätze ganz wesentlich
davon abhängen, wie schnell wir auf sich ändernde
Rahmenbedingungen reagieren, ist wohl eine Binsenweisheit. Die Schlagworte Globalisierung der Märkte,
grenzenlose Verfügbarkeit von Informationen und immer
kürzere Produkt-Lebens-Zyklen sind uns ebenso hinlänglich bekannt. Deshalb wissen wir auch, dass wir uns
ein Leben lang durch Lernen fit halten müssen, um auf
die sich ständig verändernden Herausforderungen
reagieren zu können. Alle sprechen vom lebenslangen
oder lebensbegleitenden Lernen. Doch was, wie und wo?
Der Notwendigkeit des Lernens folgend ist das
Angebot an Weiterbildungsmöglichkeiten der unterschiedlichsten Formen kontinuierlich gewachsen, so dass
ein Überblick auch Fachleuten schwer fällt. Wen wundert
da, dass die Beteiligung an Weiterbildung noch nicht
die eigentlich notwendige Dynamik hat, obwohl doch
jedem klar ist, wie wichtig diese wäre.
Aktuelle Zahlen belegen, dass 26 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pro Jahr eine Maßnahme der beruflichen Weiterbildung und 27 Prozent eine
der allgemeinen Weiterbildung besuchen. Diese Zahlen
sind, von kleineren Schwankungen abgesehen, seit
20 Jahren unverändert. Da tröstet wenig, dass außer in
Seminaren, Kursen und Lehrgängen natürlich auch
informell nebenbei gelernt wird – ob am Arbeitsplatz
oder zu Hause.
Weiter durch Bildung ist ein Projekt von DGB, IHK, Kreishandwerkerschaft, Stadt und Kreis Offenbach, der Agentur für Arbeit,
MainArbeit GmbH und ProArbeit.
5
Weiter durch Bildung
Wir müssen erkennen – und dies bestätigen Umfragen
bei Betrieben ebenso wie bei Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern – dass die Unübersichtlichkeit des
Weiterbildungsmarktes, der finanziellen Fördermöglichkeiten, ja selbst der Beratungsangebote im Bereich der
Weiterbildung nach wie vor ein Hindernis für eine stärkere Weiterbildungsbeteiligung ist. Mehr Transparenz ist
deshalb eine zentrale Herausforderung. Die Qualifizierungsinitiative des Landes Hessen, die kommunalen
Qualifizierungsbeauftragten, die Beratungsangebote der
Arbeitsagenturen, Kammern und Gewerkschaften
können einen Beitrag für mehr Transparenz leisten.
In der vorliegenden Broschüre haben alle Anbieter
von Bildungsberatung in Stadt und Kreis Offenbach
eine systematische Übersicht für Personalverantwortliche in Betrieben und für jene, die für Bildungsfragen
verantwortlich sind, zusammengestellt. Sie zeigt auf,
welche Programme zur Förderung von Weiterbildung
in der Region angeboten werden und auf welche
Personenkreise sie zugeschnitten sind. Die Broschüre
enthält außerdem Adressen der Ansprechpartner
und Anlaufstellen für Bildungsberatung und für die
Beantragung von Fördermitteln.
Diese Broschüre wurde mit Mitteln des Landes
Hessen gefördert.
PICAR D ma
cht sich für
den Produkt
ionsstando
rt
Deutschlan
d stark.
Untrennba
r damit verb
unden
ist die Förd
erung der
Weiterbildu
ng unserer
Mitarbeiteri
nnen und
Mitarbeiter.
Thomas Pica
rd | Geschäf
tsführer
Picard Lede
rwaren, Off
enbach
Weiterbildung auf breiter Basis
für möglichst viele Menschen
6
Die Teilnahme an Weiterbildungskursen bringt frischen Wind in die berufliche
Entwicklung. Denn wer sich neue Ziele steckt und seinen Horizont erweitert, findet oft
den entscheidenden Anstoß für eine berufliche Veränderung. Keine Frage: Für
möglichst viele Menschen sollte Weiterbildung zugänglich und erschwinglich sein!
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt. Es fördert damit Weiterbildung finanziell, auf breiter Basis,
unabhängig von Bildungsgrad und aktueller beruflicher Situation.
Auch Bildungsurlaube bieten vielfältige Möglichkeiten für die berufliche und
politische Bildung, sogar ohne dass man Urlaubstage dafür opfern muss.
Die Bildungsprämie des BMBF
mit Prämien- und Spargutschein
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung
(BMBF) hat die Bildungsprämie eingeführt, damit möglichst viele Menschen durch Weiterbildung ihre Chancen
im Beruf verbessern können – vor allem diejenigen,
die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer
Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten.
Die Bildungsprämie unterstützt die Finanzierung von
individueller, beruflicher Weiterbildung.
Das Programm umfasst den Prämiengutschein und
das Weiterbildungssparen. Beide Komponenten können
miteinander kombiniert werden.
Prämiengutschein
bis zu 500 Euro
Mit einem Prämiengutschein erhalten Erwerbstätige
einmal im Jahr einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent
für einen Kurs oder eine Prüfung der beruflichen Weiterbildung, maximal jedoch 500 Euro. Der Prämiengutschein ist einkommensabhängig. Das zu versteuernde
Jahreseinkommen darf aktuell 25.600 Euro nicht
übersteigen. Für gemeinsam Veranlagte liegt die
Einkommensgrenze bei 51.200 Euro (Stand 2010). Auch
Mütter und Väter in Elternzeit oder Berufsrückkehrer
(-innen) können einen Prämiengutschein bekommen.
Weiterbildungssparen
mit Spargutschein
Um eine individuelle berufliche Weiterbildung zu finanzieren, ist es möglich, Geldmittel aus einem ersparten
Guthaben vorzeitig zu entnehmen, ohne dass dabei
die Arbeitnehmersparzulage verloren geht. Das gilt auch,
wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Eine
Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG)
machte dies möglich.
Am Anfang steht die Beratung
Grundsätzlich eröffnen der Prämiengutschein und das
Weiterbildungssparen eine Vielzahl an Möglichkeiten.
Voraussetzung ist jedoch in jedem Fall die vorherige
persönliche Bildungsberatung bei einer der rund 600
anerkannten Beratungsstellen. Die Beraterinnen
und Berater informieren über sinnvolle Weiterbildungsangebote und anbieter und prüfen
die Fördervoraussetzungen.
ne
g
at u n
sber
g
n
u
rbild ng
eite
b -W l l e B i l d u
b
e
w
te
ices
3
hs
Ser v us der v 065-313 .de
a
8
ch
/
H
a
9
b
6
im
en
on: 0 bb @off
f
e
l
Te
e
LL
mH
ail: w
E-M
ule i
h
c
s
de
0
ach.
hoch
1-112
olks 03 / 313 -offenb
v
s
i
K re
re i s
061
k @k
fon:
fo
Tele l: c.func
ie.in
ai
raem
p
E-M
s
g
ldun
w.bi
ww
t
ar
hp
rec
Ansp
r
Was ist zu beachten?
Prämiengutscheine müssen beantragt werden, bevor
eine Weiterbildung gebucht wird! Den Prämiengutschein
dann beim Weiterbildungsinstitut abgeben, das den
Zuschuss verrechnet und eine reduzierte Rechnung ausstellt. Also: Prämiengutscheine rechtzeitig beantragen!
Das Programm Bildungsprämie wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung und aus
dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union
gefördert.
7
Weiterbildung auf breiter Basis
Weiterbildungssparen ist unabhängig vom aktuellen
Einkommen. Alle erwerbstätigen Personen, die über ein
entsprechendes Ansparguthaben nach dem Vermögensbildungsgesetz (VermBG) verfügen, können davon profitieren. Es soll insbesondere dabei helfen, aufwändige und
langfristige Weiterbildungsmaßnahmen zu finanzieren.
Wer das Weiterbildungssparen in Anspruch nehmen
möchte, bekommt von der Beratungsstelle einen Spargutschein zur Vorlage und Klärung der Details bei einem
Finanzunternehmen des Vertrauens (Bausparkasse, Bank,
Versicherung).
8
Bildungsurlaub
Weiterbildung auf breiter Basis
Auszeit für berufliche und politische Bildung
Ein Bildungsurlaub zur beruflichen Weiterbildung ermöglicht es, sich neues Fachwissen für das eigene Berufsfeld
anzueignen, vorhandene Fähigkeiten auszubauen oder
berufliche Kenntnisse aufzufrischen.
Im Rahmen der politischen Bildung eröffnet der
Bildungsurlaub die Chance, politische und gesellschaftliche Entwicklungen in einem größeren Zusammenhang zu reflektieren und sich aktiv auf
unterschiedlichsten Ebenen des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu
engagieren.
Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Alle in Hessen beschäftigten Arbeitnehmer(-innen) und
alle, die in Hessen eine Ausbildung absolvieren, sobald
das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens
sechs Monaten besteht. Auch wer wegen einer wirtschaftlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber als arbeitnehmerähnliche Person anzusehen ist, wie zum Beispiel
freie Mitarbeiter(-innen), Heimarbeiter(-innen) oder
Gleichgestellte, zählt zu den Anspruchsberechtigten.
Genauso wie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.
Der Anspruch bezieht sich ebenso auf die private
Wirtschaft wie auf den öffentlichen Dienst. Lediglich
Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter,
Soldatinnen und Soldaten sowie Zivildienstleistende
fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz.
Für Auszubildende gilt die Regelung des Bildungsurlaubs
nur für den Bereich der politischen Bildung.
Bis zu fünf Tage freigestellt vom Arbeitsplatz
Der Bildungsurlaub bedeutet eine Freistellung von der
Arbeitsstelle. Wer an Bildungsurlaub teilnimmt,
bekommt sein Arbeitsentgelt oder seine Ausbildungsvergütung weiterbezahlt. Die Seminargebühren tragen
die oder der Beschäftigte.
In Hessen umfasst der Anspruch auf Bildungsurlaub
fünf Tage pro Jahr. Wer an mehr oder weniger als fünf
Tagen pro Woche arbeitet, hat auch entsprechend mehr
oder weniger Anspruchstage.
Der Bildungsurlaub muss an bis zu fünf aufeinander
folgenden Tagen stattfindet, oder aber in zwei Blocks
innerhalb von acht Wochen. Bildungsurlaub an einzelnen
Tagen ist nicht möglich.
Weiterbildung auf breiter Basis
9
Welche Kurse sind anerkannt?
Grundsätzlich muss das Seminar in Hessen als Bildungsurlaub anerkannt sein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann allerdings auch die Anerkennung durch ein
anderes Bundesland genügen.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Der Antrag für die Freistellung wegen Bildungsurlaub
solle frühzeitig, jedoch spätestens sechs Wochen vor
Beginn der Veranstaltung, dem Arbeitgeber schriftlich
vorliegen. Wer die Teilnahme an einer Veranstaltung
mit zwei Blöcken plant, sollte den Antrag auf Freistellung
vor Beginn des ersten Blocks für beide Blöcke stellen.
Ans
pre
| Dachd
Heinz Sc
eck
hneider
GmbH, H ermeister
eusensta
mm
pa
ch
r tn
er
Ministerium
Hessisches
esundheit
milie und G
für Arbeit, Fa
g.hessen.de
www.hmaf
Gerade
im Hand
werk sin
die Besc
d
häftigte
n
das wic
Kapital
htigste
der Betr
iebe.
Deshalb
ist Weit
erbildun
für uns
g
so wich
t
ig
. Das gil
übrigen
t
s auch f
ür mich
s
Frank W
e
lb
st .
illkomm
Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit
oder wenn diese befürchtet werden muss
10
Berufliche Kompetenz ist ein wichtiger Baustein, um Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken. Wenn das vorhandene Fachwissen nicht mehr aktuell ist, es den erlernten
Beruf vielleicht gar nicht mehr gibt oder die für einen Beruf erforderliche Ausbildung
ganz fehlt, kann eine berufliche Weiterbildung sinnvoll sein.
Erster Ansprechpartner in Sachen Weiterbildung ist für Arbeitsuchende
und für Arbeitnehmer(-innen), denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag
ausläuft die Agentur für Arbeit. Wichtiges Förderinstrument ist der Bildungsgutschein, aber auch spezielle Maßnahmen zur Aktivierung und Eingliederung,
die bei Bildungsträgern (MAT) oder in Betrieben (MAG) stattfinden.
Mit Bildungsgutschein
zurück in den Beruf
Mit einem Bildungsgutschein sichert die Agentur für
Arbeit arbeitslosen oder von Arbeitslosigkeit bedrohten
Menschen zu, die Kosten für die Teilnahme an einer
Weiterbildung zu übernehmen. Der Bildungsgutschein
beinhaltet genaue Angaben zum Bildungsziel, zu
den Qualifizierungsschwerpunkten und zur Dauer der
Weiterbildung.
Mit dem Bildungsgutschein können sehr unterschiedliche Weiterbildungskurse gefördert werden: vom
Sprachkurs für Businessenglisch über EDV-Trainings
bis hin zum Nachholen eines Berufsabschlusses. Grundsätzlich werden mit Bildungsgutscheinen längerfristige
berufliche Weiterbildungen von mehreren Monaten
Dauer gefördert.
Wenn die Voraussetzungen stimmen
Die Agentur für Arbeit kann Bildungsgutscheine ausstellen, um arbeitslose Menschen beruflich einzugliedern
oder um eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden. Das trifft auch zu, wenn ein Berufsabschluss
fehlt.
Im persönlichen Beratungsgespräch wird zunächst
geklärt, welche Art von Qualifizierung sinnvoll wäre, ob
mit dem angestrebten Bildungsziel eine Eingliederung in
den Arbeitsmarkt erwartet werden kann und ob alle
Fördervoraussetzungen erfüllt sind. Beim Bildungsgutschein handelt es sich um eine Kann-Leistung, deren
Bewilligung im Einzelfall abzuwägen ist und die von den
vorhandenen Haushaltsmitteln abhängig ist.
Bildungsgutschein einlösen
Wer einen Bildungsgutschein ausgestellt bekommen hat,
kann sich ein für die Weiterbildungsförderung zugelassenes Bildungsinstitut auswählen. Auch der Kurs
selbst muss für die Weiterbildungsförderung zugelassen
sein (AZWV). Bevor die Weiterbildung beginnen kann,
prüft die Agentur für Arbeit, ob die ausgewählte Weiterbildung den Vereinbarungen des Bildungsgutscheins
entspricht.
Neben den Lehrgangskosten können Fahrtkosten,
Kosten für auswärtige Unterkunft und Verpflegung sowie
Kinderbetreuungskosten von der Agentur übernommen
werden. Die Regelungen für das Arbeitslosengeld gelten
unverändert auch während der Weiterbildung.
Ag e nt
ur für
Arbeit
Doms
Offen
traße
bach
68-72
6 3 0 67
Offen
bach
Fax: 0
69
E-Mail / 82997-66
0
: offen
bach.a
rbeitg
eber@
Für die
arbeit
versch
sagen
ieden
sind z
tur.de
en Ge
ustän
schäft
dig:
Stadt
sstelle
Offen
n
bach,
069 /
Petra
82997
Garlin
- 408
Rodga
g
:
u, Ber
nd Mü
06106
ller:
/ 8449
32
Selige
nstad
t, Britt
06182
a Kind
/ 9201
erman
32
n:
www.a
rbeits
a g e nt
ur.de
pa
rt
ne
ch
r
11
Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit
Alternativ zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
mit Bildungsgutschein bietet die Agentur für Arbeit
so genannte Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung an. Es handelt sind dabei um Qualifikationen zu unterschiedlichen Themen mit einer Dauer von
bis zu 12 Wochen. Sie können als Kurs bei Bildungsträgern
(MAT) oder in Betrieben (MAG) stattfinden.
Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung richten
sich an arbeitslose und arbeitsuchende Menschen,
oder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die von
Arbeitslosigkeit bedroht sind. Auch junge Menschen, die
eine Ausbildungsstelle suchen, können an Bildungsmaßnahmen teilnehmen.
Diese speziellen Angebote sollen die berufliche
Eingliederung fördern, an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt heranführen, Defizite abbauen, die Selbstständigkeit fördern und zu einer allgemeinen Stabilisierung
der Lebenssituation beitragen. Die aktive Vermittlung
von Arbeits- und Ausbildungsstellen ist außerdem ein
weiterer wichtiger Bestandteil der Angebote.
pre
in Arbeit oder Ausbildung
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst die Übernahme der Kosten für die
Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung
notwendig ist. Die Förderung kann auf die verbleibende
Bezugsdauer von Arbeitslosengeld beschränkt werden.
Ans
Maßnahmen zur
beruflichen Eingliederung
Karriere mit Lehre
Beruflicher Aufstieg durch Fortbildung
12
Aufstiegsfortbildung ist ein Begriff aus dem Berufsbildungsgesetz (BbiG). Sie ist
gesetzlich geregelt und bereitet in der Regel auf Kammerprüfungen und -abschlüsse
vor. Eine Aufstiegsfortbildung erweitert die berufliche Handlungskompetenz in
fachlicher, methodischer, personaler und sozialer Hinsicht und bildet so die Grundlage
für ein berufliches Weiterkommen.
Meist setzen Aufstiegsfortbildungen eine abgeschlossene Berufsausbildung
und eine einschlägige, meist mehrjährige Berufserfahrung voraus.
IHK-Weiterbildungsprüfungen
Von der Schulbank zum
geprüften Betriebswirt:
die Struktur der IHK-Weiterbildungsprüfungen. Die
Organisation der Industrieund Handelskammern
(IHKs) hat das folgende
dreistufige System
der Aufstiegsfortbildung
entwickelt.
Master-Niveau
Geprüfte
Betriebswirte
Geprüfte
Berufspädagogen
Geprüfte
Technische
Betriebswirte
Strategische
Professionals
Berufspraxis
Bachelor-Niveau
Fachkaufleute
Fachwirte
Geprüfte
Industriemeister Operative
Aus- und
Fachmeister
Professionals
Weiterbildungspädagogen
Berufspraxis
optional weitere Berufsausbildung
z.B. Fachberater, Fremdsprachenkorrespondent,
Kfz-Servicetechniker...
Das Meister-BAföG
nicht nur für angehende Meisterinnen und Meister
Mit dem Meister-BAföG sollen Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden und
dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegengewirkt
werden – über alle Altersgruppen hinweg. Wer also seine
vorhandene berufliche Qualifikation ausbauen möchte
und die Teilnahme an einem Meisterkurs oder einem
vergleichbaren Lehrgang plant, kann Meister-BAföG
beantragen.
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
regelt die Vergabe der Zuschüsse und Darlehen. Mit
einem Darlehensteilerlass bei erfolgreichem Abschließen
oder beim Schritt in die Selbstständigkeit werden
zusätzliche Anreize geschaffen.
Wer kann Meister-BAföG beantragen?
Handwerkerinnen, Handwerker und andere Fachkräfte,
die sich auf einen der folgenden Fortbildungsabschlüsse
vorbereiten:
• Handwerks- oder Industriemeister(-in)
• Techniker(-in)
• Fachkauffrau oder Fachkaufmann und Fachwirte
• Fachkrankenpfleger(-in)
• Betriebsinformatiker(-in)
• Programmierer(-in)
• Betriebswirt(-in)
• oder auf einen vergleichbaren Abschluss
er
Voraussetzung für die Beantragung
ist eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte und
abgeschlossene Erstausbildung oder
ein vergleichbarer Berufsabschluss.
Eine Altersgrenze besteht nicht.
Was genau wird gefördert?
Mit dem Meister-BAföG fördern der Bund und die
Länder die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, unabhängig davon, ob die Fortbildung in
Vollzeit oder Teilzeit, schulisch, außerschulisch oder als
Fernlehrgang absolviert wird.
Der angestrebte Abschluss muss über dem Abschluss als Facharbeiter, Geselle oder Gehilfe liegen,
beziehungsweise über einem Berufsfachschulabschluss.
Gefördert wird, wenn die Fortbildung auf eine öffentlichrechtlich geregelte Fortbildungsprüfung nach dem
Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung oder
aber auf einen gleichwertigen Fortbildungsabschluss
nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen vorbereitet. Auch gleichwertige Fortbildungsabschlüsse an
anerkannten Ergänzungsschulen auf der Grundlage
staatlich genehmigter Prüfungsordnungen sind möglich.
Die Förderung gilt für Voll- und Teilzeitkurse, die
mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen.
Was umfasst die Förderung?
Um die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu finanzieren, ist bei Fortbildungen in Vollzeit oder Teilzeit ein
einkommens- und vermögensunabhängiger Beitrag in
Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens
jedoch 10.226 Euro vorgesehen. Er setzt sich aus einem
Zuschuss in Höhe von 30,5 Prozent und einem zinsgünstigen Bankdarlehen zusammen.
Die notwendigen Kosten für die fachpraktische
Arbeit in der Meisterprüfung des Handwerks (Meisterstück) oder für vergleichbare Arbeiten in anderen Wirtschaftsbereichen werden bis zur Hälfte, höchstens
jedoch mit 1.534 Euro in Form eines Darlehens gefördert.
Wer sich in Vollzeit fortbildet, hat darüber hinaus
die Möglichkeit, zusätzlich einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt zu beantragen.
Der Unterhaltsbeitrag ist allerdings von Faktoren wie
Vermögen, Familieneinkommen etc. abhängig. Alleinerziehende können einen monatlichen Zuschuss zu
den Betreuungskosten von Kindern bis zur Vollendung
des zehnten Lebensjahres erhalten.
13
Karriere mit Lehre
Anspr
ech
pa
r tn
In He
ss
die S en sind f
ür da
tude
nt
s Me
Wer
ist
seine enwerke
zustä er-BAföG
n
oder
Haup
ndig
im K
t
w
.
o
re
hnsit
sich
z
an da is Offenb
ach h in der Sta
s Stu
a
d e nt
dt
e nwe t , we n d e
Stud
t
rk in
e nt e
D
arms
nwe r
Telef
tadt .
k Da
on
E-Ma : 06151 / 1 rmstadt
6-22
il: stw
10
@ stu
d e nt
www
e nwe
.stud
rkda
e
www
nt e n
rmst
we r k
.mei
adt .d
sterd
a
r
e
m
bafo
s
t
a
d
eg.in
t
.d
e
fo
Begabtenförderung
berufliche Bildung
Karriere mit Lehre
14
für junge Fachkräfte mit besonders guten Noten
A nsprechpar tner
ch
IH K Offenba
tin
Sandra Mar
9 / 8207-312
Telefon: 06
ach.ihk.de
tin@offenb
ar
E-Mail: m
Main
HWK Rheinstarif:
line zum Ort
ot
H
e
er
ns
U
2- 0
0180 / 112233
Stadt
erkerschaft
Kreishandw
ain
bach am M
Kreis Offen
11
trasse
Markwalds
ain
bach am M
63073 Offen
-0
58
94
9 / 98
Telefon: 06
0
9 / 989458-1
Telefax: 06
f.de
-o
kh
k@
wer
E-Mail: hand
und
:
Bürozeiten
8-16 Uhr
Donnerstag
s
bi
g
Monta
.30 Uhr
Freitag 8-12
www.begab
tenfoerderun
g.de
Begabtenförderung berufliche Bildung ist ein Stipendiatenprogramm für besonders begabte junge Fachkräfte,
die sich berufsbegleitend weiterbilden möchten.
Beantragen können es junge Menschen unter 25 Jahren,
die eine duale Berufsausbildung mit der Note 1,9 und
besser abgeschlossen haben oder während ihrer
Ausbildung besonders gute Leistungen in Betrieb
oder Berufsschule erbracht haben.
Was wird gefördert?
Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahmen zu fachbezogenen oder
fachübergreifenden Themen wie zum Beispiel
Fremdsprachen, Kommunikation und Schlüsselqualifikationen – genauso wie Aufstiegsfortbildungen für anerkannte Abschlüsse wie
Meister, Fachwirt, Fachkauffrau oder Fachkaufmann. Eine Förderung von Hochschulstudien
ist mit der Begabtenförderung berufliche Bildung
nicht möglich.
Die Stipendiaten erhalten, auf drei Jahre verteilt,
insgesamt bis zu 5.100 Euro für die Kurskosten,
Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsmittel
und Fachbücher.
Die Mittel für das Förderprogramm stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF).
In seinem Auftrag führt die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) das Programm durch
– gemeinsam mit Kammern und zuständigen Stellen in
ganz Deutschland.
In der Regel sind die Kammern – die Industrie- und
Handelskammern sowie die Handwerkskammern –
Ansprechpartner, wenn es um die Vergabe von Stipendien der Begabtenförderung berufliche Bildung geht.
Zuständig ist immer die Kammer, bei der das Berufsausbildungsverhältnis des Stipendiaten registriert war.
Aufstiegsstipendium
auf dem Weg zum Hochschulabschluss
Wer seine duale Ausbildung mit der Note 1,9 oder besser
abgeschlossen hat und über mindestens zwei Jahre
Berufspraxis nach seiner Ausbildung verfügt, hat die
Aussicht auf ein Aufstiegsstipendium für ein Hochschulstudium. Die Stipendien richten sich insbesondere
an Berufserfahrene, die die Möglichkeit des Hochschulzugangs durch Ausbildung, Fortbildung oder Berufspraxis erworben haben. Das Programm sieht keine
Altersgrenzen vor.
Leonardo da Vinci das Projekt JobGate durch. Sie bietet
Auslandsaufenthalte in Spanien, Frankreich, Irland,
Großbritannien an,die einen Sprachkurs und einen berufsbezogenen betrieblichen Einsatz umfassen.
Leonardo da Vinci JobGate
Wie sieht die Förderung aus?
Jeder Teilnehmer und jede Teilnehmerin
erhält Zuschüsse zu den Kosten von Anreise, Sprachkurs, Unterkunft, Verpflegung und VerZent
ral
(ZAV e Auslan
sicherung.
ds) de
Das EU-Programm Leonardo da Vinci fördert Auslandsaufenthalte in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
– und damit die Mobilität in Europa. Arbeitsuchende
können sich sprachlich und beruflich weiterqualifizieren,
Erfahrung im Ausland sammeln und interkulturelle
Kompetenz erwerben, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung
der Bundesagentur für Arbeit führt im Rahmen von
p rech p a r t n e r
europaweit Erfahrung sammeln
Wer kann mitmachen?
Arbeitslose, Arbeitsuchende und von Arbeitslosigkeit
bedrohte Arbeitnehmer(-innen), die über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine zweijährige Berufspraxis verfügen. Dasselbe gilt für Absolventen eines
Hochschulstudiums mit Abschluss. Mitbringen sollte
man außerdem gute Sprachkenntnisse für das Zielland
und eine hohe persönliche und berufliche Motivation.
Je nach Vermittlungsmöglichkeit kommen die meisten
Berufe in Betracht (z.B. aus Handwerk, Hotel und
Tourismus, kaufmännischem Bereich, EDV und Informationstechnologie, Ingenieurwesen etc.).
und
r Bu
Telef
Fach
on: 0 ndesage
verm
n
228 /
ittlu
Fax:
713-1 tur für A
0228
rbeit ng
313
/ 713E-Ma
1595
i l : za
v-bo
nn.le
P ro g
onar
ramm
do@
infor
aktu
arbe
m at i
elle T
itsag
o
e
e nt u
nen u
rmin
www
r.de
e u nt
nd
.ba-a
e r:
uslan
dsve
rmitt
lung
.de/l
eona
rd o
15
Karriere mit Lehre
Wie sieht die Förderung aus?
Das Aufstiegsstipendium fördert ein Erststudium in Vollzeit oder berufsbegleitend
an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule.
Für Studierende im Vollzeitstudium beträgt
das Stipendium monatlich 650 Euro plus 80 Euro
Büchergeld. Zusätzlich wird eine Betreuungspauschale
für Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gewährt (113 Euro für das erste Kind, jeweils
85 Euro für jedes weitere). Ein Vollzeitstudium lässt in
der Regel keine weitere Berufstätigkeit zu. Die Förderung
erfolgt deshalb als Pauschale und ist einkommensunabhängig. Studierende in einem berufsbegleitenden
Studiengang können jährlich 1.700 Euro erhalten.
Ans
r
rech p a r tn e
Ansp
g
erun
)
förd H (SBB
n
e
t
b
b
m
a
g
G
Be
gg
ung
dun
Stift iche Bil 02-104
l
1
f
g
b e r u i n g s we
.de
el
-0
ung
L i ev B o n n
2931 förder
6
/
9
n
1
8
531
022 egabte
b
fon:
.de
Tele l: info @
ung
i
rd e r u n g . d e
a
e
o
M
f
Ebild
ten
g a b - d u rc h g
w.be
ww aufstie
w.
ww
Spezielle Förderprogramme
für bestimmte Zielgruppen
r tn
er
Berufliche Weiterbildung ist für alle Erwerbstätigen wichtig, genauso wie für von
Arbeitslosigkeit Betroffene. Doch nicht alle Alters-, Berufs- oder Gesellschaftsgruppen
nehmen die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung gleichermaßen wahr.
Zur Förderung der Weiterbildung von bestimmten Gruppen wurden deshalb
spezielle Förderprogramme entwickelt. Sie wenden sich an ältere Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer oder jene, die keine Ausbildung für ihren ausgeübten
Beruf haben. Andere wiederum an Akademikerinnen und Akademiker, die einen
Berufseinstieg suchen.
A n s p re c h p a
16
webb-Weite
rbildungsbe
ratung
Berliner Stra
ße 77
63065 Offen
bach am M
ain
Telefon: 06
9 / 8065-313
3
E-Mail: web
b@offenbac
h.de
Volkshochs
chule
Offenbach
Berliner Stra
ße 77
63065 Offen
bach am M
ain
Telefon: 06
9 / 8065-314
1
E-Mail: vhs
@offenbach.d
e
Industrie- un
d Handelska
mmer
Offenbach
am Main
Frankfurter
Straße 90
63067 Offen
bach am M
ain
Telefon: 06
9 / 8207-341
E-M
ail: weiterb
ildung@offe
nbach.ihk.de
www.qualif
Kreisvolksho
chschule O
ffenbach
Frankfurter
Straße 160166
63303 Dreie
ich
Telefon: 06
103 / 3131-134
0
E-Mail: r.han
nebauer@k
reis-offenba
ch.de
Qualifizieru
ngsbeauftr
agter Stadt
Klaus Mika
Offenbach
Aliceplatz 45
63065 Offen
bach am M
ain
Telefon: 06
9 / 800844-4
1
E-Mail: k.m
ika@gfw-h
u-of.de
Qualifizieru
ngsbeauftr
agte Kreis O
Frau Christin
ffenbach
e Funck
Frankfurter
Straße 160166
63303 Dreie
ich
Telefon: 06
103 / 313111-2
0
E-Mail: c.fu
nck@kreis-o
ffenbach.de
izierunsgsch
ecks.de
Qualifizierungsscheck Hessen
bis zu 500 Euro für berufliche Weiterbildung
Der Qualifizierungsscheck ist ein Förderinstrument des
Landes Hessen, initiiert vom Hessischen Ministerium
für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung. Das
Programm will Weiterbildung in kleinen und mittleren
Unternehmen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisationen in Hessen unterstützen. Mit dem
Qualifizierungsscheck unterstützt das Land Hessen
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds die Berufliche
Weiterbildung.
Beantragen können den Qualifizierungsscheck
alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in kleinen
und mittleren Unternehmen (KMU) sowie in nicht
auf Gewinnerzielung ausgerichteten Organisationen mit
Hauptwohnsitz in Hessen,
• die 45 Jahre oder älter sind oder
• die für die Tätigkeit, die sie zurzeit ausüben, keinen
anerkannten Abschluss besitzen oder
• die einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden
nachgehen oder
• die als betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder
tätig sind.
Wie können Interessierte
einen Qualifizierungsscheck erhalten?
Voraussetzung für den Erhalt eines Qualifizierungsschecks ist eine persönliche, kostenlose Bildungsberatung. Einrichtungen, die zum Förderinstrument
Qualifizierungsscheck in der Nähe des Interessierten
beraten, können der Liste der Beratungsstellen unter
www.qualifizierungsschecks.de entnommen werden.
Weitere Informationen sind beim Weiterbildung
Hessen e.V., Tel. 069-5979966-0 erhältlich.
Die Beraterin oder Berater legt gemeinsam mit
der/dem Beratenen die Themen und Inhalte der beruflichen Weiterbildungsmaßnahme fest und wählen
in Frage kommende zertifizierte Bildungsanbieter aus.
Die Ergebnisse der Beratung werden in einem Beratungsprotokoll festgehalten, von den Teilnehmern/innen
unterschrieben und an Weiterbildung Hessen e.V.
gesandt. Die/der Beratene erhält von diesem den auf sie
persönlich ausgestellten Qualifizierungsscheck des
Landes Hessen.
17
Spezielle Förderprogramme
Über den Qualifizierungsscheck können Sie einmal im Jahr 50 Prozent der Kurs- und Prüfungsgebühren für eine berufliche Weiterbildung finanziert bekommen, höchstens jedoch 500 Euro.
Den verbleibenden Anteil übernimmt die oder
der Beschäftigte selbst, beziehungsweise der
Arbeitgeber.
Spezielle Förderprogramme
18
Es i s t
ein gu
tes Ge
eigen
fühl, d
en Ch
ie
ancen
Arbeit
a
m
smark
t zu ve
Das so
rbesse
llten v
rn.
i
el meh
Besch
r
äftigt
e akti
v ange
Goran
A
hen.
MEW mbrenac |
M
A Text
il-Serv itarbeiter
ice, Ro
dgau
Quali-KuG
Qualifizierung bei Kurzarbeit
Wer Zeiten mit schlechter Auftragslage zur Weiterbildung nutzen möchte, sollte das Programm Quali-KuG
kennen. Die Bundesagentur für Arbeit und der Europäische Sozialfonds fördern mit diesem Programm die
berufliche Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern, die in Kurzarbeit sind.
Genau wie das Programm WeGebAU richtet sich
auch Quali-KuG vorwiegend an gering qualifizierte und
ältere Arbeitnehmer. Aber auch jüngere und qualifizierte
Mitarbeiter(-innen) können gefördert werden.
Welche Art der Weiterbildung wird gefördert?
Quali-KuG unterscheidet zwischen allgemeinen und
spezifischen Qualifizierungen:
• Nutzen die Kursinhalte der Arbeitnehmerin und dem
Arbeitnehmer auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt,
so spricht man von einer allgemeinen Weiterbildung.
Dazu zählen zum Beispiel kaufmännisches Wissen,
Computer- und Sprachkenntnisse. Kurse zu diesen
Themen werden mit 60 bis 80 Prozent bezuschusst.
• Die Inhalte von spezifischen Weiterbildungen kann der
Mitarbeiter fast ausschließlich in dem Unternehmen
anwenden, das ihn beschäftigt. 25 bis 55 Prozent der
Kosten werden dem Arbeitgeber erstattet.
Welche Kosten werden übernommen?
Die Agentur für Arbeit erstattet den Teilnehmern von
Weiterbildungskursen die Lehrgangskosten. Auch Fahrtkosten können übernommen werden.
An sprech par tne
r
Wie erhält man die Förderung?
Vor Beginn der Weiterbildung steht die Beratung bei
der Agentur für Arbeit.
bach
Arbeit Offen
Agentur für
2
68-7
Domstraße
bach
63067 Offen
ur.de
997-660
82
/
9
06
arbeitsagent
Fax:
beitgeber@
ar
h.
ac
nb
fe
E-Mail: of
ellen
Geschäftsst
chiedenen
Für die vers
dig:
sind zustän
Wirth:
bach, Sascha
Stadt Offen
6
66
069 / 82997tina Bonn:
Rodgau, Mar
-15
06106 / 8449
:
Oliver Bihn
t,
ad
st
Seligen
4
-1
06182 / 9201
e
tsagentur.d
www.arbei
Spezielle Förderprogramme
19
Die Teilnahme an Weiterbildungskursen darf nur während der betriebsüblichen Arbeitszeiten erfolgen und
sollte die Dauer der Kurzarbeitsphase nicht überschreiten.
20
WeGebAU
Spezielle Förderprogramme
Weiterbildung während der Arbeitszeit
An sprec
hpa
r tn
er
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein spezielles Programm ins Leben gerufen, das Weiterbildung für gering
qualifizierte Mitarbeiter(-innen) und für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 45 Jahren in kleinen und
mittleren Unternehmen fördert.
Das Programm Weiterbildung Geringqualifizierter
und beschäftigter Älterer in Unternehmen (WeGebAU)
gibt es seit 2006. Mit dem Konjunkturpaket II hat der
Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, auch jüngere
und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
in die Förderung mit einzubeziehen.
Freistellung für Qualifikationskurse
Das Programm fördert die berufliche Weiterbildung von
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die von ihren
Arbeitgebern für die Dauer einer Qualifizierung unter
Agentur für
Fortzahlung des Arbeitsentgelts freigestellt werden.
Arbeit Offen
bach
Domstraße
68-72
Die Arbeitsagenturen übernehmen die Weiterbild63067 Offen
bach
ungskosten. Unter bestimmten Voraussetzungen
Fax: 069 / 82
997-660
E-Mail: offe
erhält der Arbeitgeber einen Entgeltzuschuss
nbach.arbe
itgeber@ar
beitsagentur
für die Zeiten, in denen die Qualifizierung
.de
Für die vers
stattfindet. Fallen Fahrtkosten an, können
chiedenen
Geschäftsst
sind zustän
ellen
dig:
diese ebenfalls durch die Förderung abgedeckt
Stadt Offen
bach, Sascha
W
werden.
ir
th:
069 / 8299
7-666
Rodgau, Mar
tina Bonn:
06106 / 8449
-15
Seligenstad
t, Oliver Bihn
:
06182 / 9201
-14
www.arbei
tsagentur.d
e
Voraussetzung ist,
• dass ein Berufsabschluss oder eine öffentlich geförderte
Weiterbildung mindestens 4 Jahre zurückliegt,
• dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer für die
Zeiten der Weiterbildung von der Arbeit freigestellt ist
und
• dass die Weiterbildung während betriebsüblicher
Arbeitszeiten stattfindet.
Gut beraten
Der Bewilligung einer Förderung geht eine Beratung
bei einer Qualifizierungsberaterin oder einem Qualifizierungsberater der Agentur für Arbeit voraus. Die Agentur
für Arbeit kann nur dann einer Förderung zustimmen,
wenn diese vor Beginn der Kurse beantragt wurde.
Spezielle Förderprogramme
Eine Aus- oder Weiterbildung sollte entweder zu einem
anerkannten und nachgefragten Berufsabschluss führen
oder es sollten durch sie Kenntnisse erworben werden,
die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachgefragt
sind. Dazu zählen insbesondere Lehrgänge, die von einer
Kammer oder gemäß der Weiterbildungsverordnung
zertifiziert sind.
21
t
rasan
st, wie
b
l
.
e
t
s
r
a
nde
erkt j
lt verä
e
w
Man m
s
t
ei
ie Arb
n i c ht
sich d
selbst
n
a
m
n gar
nn
– scho
Da ka
n
e
ng
b
i
e
n bl
stützu
stehe
U nt e r
s
e
t.
g
n
we n
s brin
n i c ht ,
ch wa
i
l
k
r
i
ie w
er
arbeit
gibt, d
y | Mit
u
er
ga
Mand
e, Rod
Stefan extil-Servic
T
MEWA
Was ist zu tun?
Ein mehrstufiges Auswahlverfahren entscheidet über
die Vergabe der begrenzten Plätze. Wer sich für AQUA
interessiert, sollte sich möglichst frühzeitig bewerben.
rt
pa
Das Programm AQUA (Akademikerinnen und Akademiker
qualifizieren sich für den Arbeitsmarkt) existiert seit
2006. Es richtet sich vor allem an Hochschulabsolventen
mit einem Abschluss in Ingenieur-, Natur- und
Geisteswissenschaften oder Ökonomie – unabhängig
von Lebensalter und Dauer der Arbeitslosigkeit.
Das Besondere: Das Programm ist offen für Zuwanderer
nach Deutschland, die über einen akademischen
Abschluss in ihrem Herkunftsland verfügen.
AQUA umfasst ein Angebot von circa
25 Qualifizierungsmaßnahmen, die bundesweit stattfinden, das abgeschlossene
Studienfach ergänzen und meist sieben
bis dreizehn Monate dauern. Die
Qualifizierungen verbinden Theorie
und Praxis, fachliche und überfachliche Inhalte. Es gibt unter anderem
Kurse zu folgenden Schwerpunkten:
Fremdsprachen, Außenhandel,
Informatik, Mikrosystemtechnik,
Public Relations, Molekularbiologie,
betriebliches Sicherheitsmanagement, Medizintechnik, optische
Technologien, Suchtberatung sowie
Umwelttechnik und Recycling.
ch
Spezielle Förderprogramme
für arbeitsuchende Akademikerinnen und Akademiker
Wer kommt dafür in Frage?
Das Programm richtet sich an alle arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker, unabhängig von
Lebensalter, Herkunftsland, Wohnort oder der Dauer der
Arbeitslosigkeit. Die Arbeitsagenturen fördern die
Qualifizierungen über Bildungsgutscheine sowie aus
Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung
und Forschung.
p re
AQUA
Ans
22
ne
r
e.V.
tiftung
necke S
7
0
Otto Be
5 -1
yallee 10
Kenned
n
n
o
53175 B
otline
AQUA-H
hr
3-600
16
8
/
8
g 9-16 U
2
02
onnersta
D
is
b
g
Monta
r
9-13 Uh
v.de
Freitag
a@obs-e
u
q
a
:
il
u
E-Ma
q
/a a/
bs-ev.de
www.o
Mit Schule und Hochschule ans Ziel
Fit für den späteren Beruf
Eine gute Ausbildung ist die Basis für den späteren Erfolg. Das gilt für den Einzelnen
und ist ebenso wichtig für die Entwicklung unserer Gesellschaft. Um eine
schulische oder hochschulische Ausbildung zu finanzieren, gibt es verschiedene
Fördermöglichkeiten – von BAföG bis Stipendium.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz
für Schule und Hochschule
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
ermöglicht jungen Menschen, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht –
auch wenn die finanzielle Situation schwierig ist.
Denn eine Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln der Auszubildenden, ihrer Eltern oder
Ehepartner scheitern.
Welche Ausbildung wird gefördert?
BAföG gibt es nicht nur für das Studium an Hochschulen,
sondern auch für den Besuch anderer weiterführender
Bildungsstätten. Es zählen dazu der Besuch von:
* Schulen, deren Besuch
eine abgeschlossene
Berufsausbildung nicht
voraussetzt.
• weiterführenden allgemeinbildenden Schulen
(ab Klasse 10)
• Berufsfachschulen*, einschließlich
Berufsvorbereitungsjahr (ab Klasse 10)
• Fach- und Fachoberschulklassen*
• Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen*, sofern sie
in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen
berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
• Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
• Abendhaupt- und Realschulen, Abendgymnasien, Kollegs,
Berufsaufbauschulen
• höheren Fachschulen und Akademien
• Hochschulen
Wer hat Anspruch auf Leistungen?
Auszubildende können grundsätzlich gefördert werden,
wenn sie die Ausbildung vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Ausnahmen sind aber möglich.
Neben jungen Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit sind auch viele Ausländer(-innen) BAföGberechtigt, zum Bespiel, wenn sie eine Perspektive in
Deutschland haben. Da die gesetzliche Regelung sehr
vielschichtig ist, empfiehlt sich die frühzeitige Beratung
bei einem der zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung.
Schüler(-innen), die eine allgemeinbildende Schule,
eine Berufsfachschule oder Fach- und Fachoberschulklassen besuchen, erhalten nur dann BAföG, wenn
sie nicht bei den Eltern wohnen und wenn das auch notwendig ist.
23
nd
| stud
kfurt u
acace
Kim C
in Fran
t
f
a
h
nsc
wisse ndiatin der
e
ng
ist Stip ckler-Stiftu
ö
B
s
n
Ha
prech par tner
e ich
könnt
m
u
i
n.
d
leiste
Stipen
n i c ht
Ohne
m
u
i
ehr
s Stud
ietet m
b
g
mir da
n
tu
t mich
ie Stif
gleite
e
b
Und d
e
i
,s
ium.
r Geld
als nu
e Stud
z
n
a
g
das
litikd u rc h
iert Po
Wie sieht die Förderung aus?
Schüler(-innen) erhalten die Förderung als Vollzuschuss,
das heißt, sie müssen später nichts zurückbezahlen.
Für Studierende und Auszubildende an höheren
Fachschulen und Akademien gilt: Die Hälfte des Betrages
ist ein Zuschuss, der später nicht zurückbezahlt werden
muss. Die andere Hälfte wird in Form eines zinslosen
Staatsdarlehen gewährt.
Bestimmte Zuschläge werden jedoch in voller Höhe
als Zuschuss erbracht, wie Auslandsstudiengebühren
(für ein Jahr) und der Kinderbetreuungszuschlag für Auszubildende. Auch wer wegen einer Behinderung, einer
Schwangerschaft oder der Pflege und Erziehung eines
Kindes über die Förderungshöchstdauer hinaus eine
Förderung in Anspruch nehmen muss, bekommt diese
als Zuschuss.
An s
Mit Schule und Hochschule ans Ziel
24
Für Stud
ierende
:
das Stu
dentenw
erk der
an der s
Hoc
ie imma
trikuliert hschule,
sind,
Für Aus
zubilde
nde an A
höheren
bendsch
Fachsch
ulen, Ko
ulen un
das Am
llegs,
d Akade
t für Au
mien:
sbildun
Bezirk s
gsförde
ich die A
rung , in
usbildu
dessen
ngsstätt
e befind
Für alle
et,
anderen
Schüler(
das Am
-i
nnen):
t für Au
sbildun
oder Kre
gsförde
isverwa
rung de
ltung am
r Stadt
Wohno
www.d
rt der Elt
as-neue
ern.
-bafoeg
.de
rt
ne
r
a
für
iums
ister
g
n
i
n
u
m
h
es
Forsc
Bund
und
g
n
u
.de
Bild
lotse e
dien
n
e
s
p
u
pl .d
.sti
w w w tipendium
.s
www
25
Mit Schule und Hochschule ans Ziel
Finanzielle und ideelle Förderung
Die Sätze und die Laufzeit der finanziellen Förderung sind
an das BAföG angelehnt. Darüber hinaus sind Studienaufenthalte an ausländischen Hochschulen ausdrücklich
erwünscht und werden finanziell bezuschusst. Das
Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden. Eine
Doppelförderung durch BAföG und Begabtenförderung
ist nicht möglich.
Während der Förderung beraten und begleiten die
Begabtenförderungswerke ihre Stipendiaten durch
Mitarbeiter(-innen) der Werke und Vertrauensdozenten
an den Hochschulen. Auf Seminaren und Tagungen können sich Stipendiaten auch fächerunabhängig fortbilden.
Nach Abschluss ihres Studiums bleiben viele ihrem
Begabtenförderungswerk auch im Berufsleben verbunden und engagieren sich in Alumni-Netzwerken.
Stipendien auch für schulische und berufliche Ausbildung
Neben der Förderung durch die zwölf Begabtenförderungswerke gibt es für die schulische und berufliche Ausbildung, für Studium und Promotion zahlreiche weitere
Möglichkeiten für Stipendien. Die Angebote unterscheiden sich nach Zielgruppe, Gegenstand und Umfang
der Förderung. Eine Übersicht über die Förderinstitutionen inklusive Suchfunktion für Stipendienangebote
hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung
im Internet zusammengestellt.
hp
Begabtenförderungswerke unterstützen Studierende
und Promovierende, die besonders begabt und motiviert
sind. Zurzeit gibt es bundesweit zwölf Begabtenförderungswerke. Sie unterscheiden sich durch ihre weltanschauliche, politische oder konfessionelle Ausrichtung
und setzen unterschiedliche inhaltliche Schwerpunkte.
rec
für Studierende an Hochschulen
Bewerbungsverfahren
Die meisten Werke lassen eine Selbstbewerbung zu.
Zur Aufnahme in ein Stipendienprogramm durchlaufen
alle Bewerberinnen und Bewerber ein Auswahlverfahren.
Neben überdurchschnittlichen Leistungen in Schule
und Studium wird auch gesellschaftliches Engagement
erwartet.
Ans p
Förderung per Stipendium
Über das Berufliche hinaus
Bildung bereichert
Neben der unmittelbar beruflich orientierten Bildung gibt es weitere Bildungsbereiche, die den Menschen – ob Jung, ob Alt – als ganzheitliche Lernpersönlichkeit
ansprechen. Dazu zählen die politische Bildung sowie Bildungsangebote für Kultur,
Kunst, Sprachen und Gesundheit. Diese Themenfelder bieten besonders für
die persönliche und soziale Entwicklung vielfältige Möglichkeiten. Sie eröffnen neue
Horizonte, vermitteln Erkenntnisse und führen zu einem tieferen Verständnis
anderer Lebens- und Sichtweisen.
Volkshochschulen
in Stadt und Kreis Offenbach
Die Volkshochschulen sind kommunale Weiterbildungseinrichtungen und offen für alle, die lernen und sich
weiterentwickeln wollen. Ihr breites Bildungsspektrum
richtet sich an Erwachsene, Kinder und Jugendliche.
Schwerpunkt ist die allgemeine Weiterbildung: Politik,
Gesellschaft und Umwelt, Kultur und Kunst, Gesundheit
und Ernährung, Sprachen.
Ihr Angebot ist vielfältig. Es reicht vom Langzeitkurs,
der mehrere Semester dauern kann, bis zu zweistündigen
Vorträgen. Dozentinnen und Dozenten mit den unterschiedlichsten beruflichen und kulturellen Hintergründen geben ihr Wissen an die Teilnehmer(-innen) in
Kursen und Vorträgen, bei Exkursionen und Bildungsreisen weiter.
Das umfangreiche Kursprogramm erscheint
halbjährlich zu jedem Semester neu.
r
tne
Es liegt an vielen öffentlichen Orten
r
a
hp
Volkshochs
kostenlos zur Mitnahme aus.
chule
c
re
sp
An
26
Offenbach
Berliner Stra
ße 77
63065 Offen
bach
Telefon: 06
9/8065 3141
Fax: 069/80
65 3144
E-Mail: vhs@
offenbach.de
www.vhs-o
ffenbach.de
Kreisvolksho
chschule O
ffenbach
Frankfurter
Straße 160166
63303 Dreie
ich
Telefon: 06
103/3131-131
3
Fax: 06103/
3131-1399
E-Mail: vhs@
kreis-offenb
ach.de
www.kreis-v
hs-offenba
ch.de
Landesarbeitsgemeinschaft
Arbeit und Leben
Über das Berufliche hinaus
27
für politische Bildung
er
Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit und Leben heißt der
Zusammenschluss von Deutschem Gewerkschaftsbund
(Landesbezirk Hessen) und Hessischem Volkshochschulverband. Es gibt ihn seit 1950. Gemeinsam
bieten die Partner politische Bildung für
Ans prec
hp
Jugendliche und Erwachsene an und
ar
tn
organisieren vor allem Angebote
für Bildungsurlaube.
Die Inhalte der Bildungsarbeit
von
Arbeit und Leben ergeben
ältlich
Informationen sind erh
sich
aus der gesellschaftlichen
bei der Volkshochschule
Situation
und den Interessen von
m
bei
vor Ort oder
.
Menschen. Ziel des gemeinsamen
zuständigen DGB-Büro
Lernens ist es, das Engagement für
www.aul-hessen.de
die Verwirklichung der Demokratie
in allen Lebensbereichen zu stärken.
Bildungsurlaub und Seminare
Arbeit und Leben Hessen organisiert jährliche circa
50 Angebote für Bildungsurlaub. Mehr als 20 Arbeitsgemeinschaften auf örtlicher und auf Kreisebene
ergänzen das Angebot der Landesarbeitsgemeinschaft
mit Seminaren und Abendveranstaltungen.
Ich fin
de Bild
ungsa
die sic
ngebo
h mit
te wic
u
nserer
besch
htig,
Gesch
äftige
ic
n
hte
. Nur w
er her
er weiß
komm
, wo
t, kann
für die
e
in
Zukun
e Pers
pektiv
ft entw
Solche
e
ickeln
Angeb
.
ote fin
z.B. be
d
e ich
i der V
olksho
Günte
chsch
r Burk
ule.
art | M
Deuts
it
ches L
ederm arbeiter
useum
Who is who?
Weiterbildungsberatung in der Region
Qualifizierungsbeauftragte
Stadt und Kreis Offenbach
A n s p re c h
par
tne
r
28
Qualif
izieru
ngsbe
des Kr
auftra
eises
gte
Offen
Frank
bach
fur ter
Straße
63303
160 -16
Dreieic
6
h
Christ
ine Fu
nck
Telefo
n: 061
03 / 31
Fax: 0
31-112
6103 /
0
313
E-Mail
: c.fun 1-1399
ck@kr
eis-of
Unser
fenba
e tele
ch.de
fonisc
M o nt
hen S
ag 10p re c h
12 U h
Mittw
z
eiten:
r, 14-17
och 10
U hr
-12
Individ
uelle T Uhr
ermin
von M
e nach
o nt a g
Abspr
bis Fre
ache
itag
Qualif
izieru
ngsbe
Alicep
auftra
lat
gter S
63065 z 4-5
tadt O
Offen
ffenba
bach
ch
Klaus
Mika
Telefo
n: 069
/8
E-Mail
: k.mik 00844-41
a@gfw
-hu-o
f.de
Stadt und Kreis Offenbach verwirklichen im Auftrag des
Hessischen Wirtschaftsministeriums die Qualifizierungsoffensive – ein Projekt zur Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Betrieben.
Dieses Projekt wird aus Mitteln von Stadt und Kreis
Offenbach, des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung und der EU – dem
Europäischen Sozialfonds – gefördert.
Unsere Aufgabe ist es, Unternehmer und Personalverantwortliche von kleinen und mittleren Unternehmen
sowie weiterbildungsinteressierte Beschäftigte zu allen
Fragen der beruflichen Weiterbildung (Personalentwicklung im Unternehmen, Weiterbildungsbedarf, passgenaue Weiterbildungsangebote, Finanzierung von Weiterbildung durch Fördermittel) zu beraten. Insbesondere
sind wir auch für die Beantragung bei Qualifizierungsschecks zuständig.
Daneben führen wir Impulsveranstaltungen zu
arbeitsmarktrelevanten Themen durch.
Berufliche Weiterbildung
Wir beraten alle Beschäftigten und Nichtbeschäftigten
zur beruflichen Weiterbildung. Die Beratung umfasst
unter anderem die Themen: Nachholen eines Berufsabschlusses, Abbau von Qualifikationsdefiziten sowie
Anpassung an geänderte Qualifikationserfordernisse.
Darüber hinaus bieten wir für einzelne Personengruppen
wie Frauen, Berufsrückkehrer(-innen) oder ungelernte
und gering qualifizierte Menschen spezifische Beratungsangebote.
Die Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA), Frau Agnes Kreis, informiert regelmäßig
Berufsrückkehrer(-innen) in Info-Veranstaltungen über
die verschiedenen Möglichkeiten des Wiedereinstiegs.
Informationen per E-Mail unter:
[email protected] oder im Veranstaltungskalender der Bundesagentur für Arbeit.
Unsere
Ansprechpartner für berufliche
Weiterbildung sind Frau
Garling für Offenbach, Telefon 069/82997-408;
Herr Müller für die Geschäftsstelle Rodgau,
Telefon 06106/8449-32; Frau Kindermann für die
Geschäftsstelle Seligenstadt, Telefon 06182/920132.
Existenzgründung
Wir beraten und unterstützen arbeitslose Menschen,
die eine selbstständige Tätigkeit aufnehmen möchten,
um dadurch die Arbeitslosigkeit zu beenden. Es besteht
die Möglichkeit, den Einstieg in die Selbstständigkeit mit
einem Existenzgründungszuschuss zu fördern.
Förderprogramme WeGebAU und Quali-KuG
Unternehmen und deren sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte informieren wir über Möglichkeiten der
Mitarbeiterqualifizierung (Erweiterung der beruflichen
Kenntnisse, Erwerb von Zertifikaten oder Abschlüssen)
und Fördermöglichkeiten.
29
Who is who?
r
ne
ar t
Die Agentur für Arbeit wirkt im Rahmen der Arbeitsförderung dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegen,
verkürzt deren Dauer und unterstützt den Ausgleich
von Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungs- und
Arbeitsmarkt. Dies insbesondere durch den Erhalt
und den Ausbau von Fertigkeiten, Kenntnissen und
Fähigkeiten.
An sprechp
Agentur für Arbeit Offenbach
enbach
r Arbeit Off
Agentur fü
68-72
Domstraße
bach
63067 Offen
997-660
82
/
9
Fax: 06
sagentur.de
ach@arbeit
nb
E-Mail: offe
e
tsagentur.d
www.arbei
n
chäftsstelle
iedenen Ges
ch
rs
ve
e
di
Für
dig:
sind zustän
Wirth:
bach, Sascha
en
ff
O
t
Stad
666
069 / 82997tina Bonn:
ar
M
,
au
dg
Ro
-15
49
84
06106 /
:
t, Oliver Bihn
ad
st
en
lig
Se
-14
06182 / 9201
r
Beratungsangebote der IHK
Wir bieten sowohl unternehmensbezogene Weiterbildungsberatung für Geschäftsführung, Personalleitung
und Führungskräfte von IHK-Mitgliedsbetrieben als auch
individuelle Weiterbildungsberatung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IHK-Mitgliedsbetriebe.
Darüber hinaus sind wir gerne Ansprechpartner für alle
an beruflicher Weiterbildung interessierte Personen.
Wir beraten Unternehmen in Hinblick auf Mitarbeiterschulungen, Organisations- und Personalentwicklung
des Unternehmens. Die Beratung von Arbeitnehmer
(-innen) umfasst alle Fragen der beruflichen Weiterbildung und individuellen Karrieregestaltung.
ne
Die Weiterbildungsberatung der IHK Offenbach wendet
sich gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag vor allem an
Mitgliedsbetriebe und deren Mitarbeiter(-innen).
Qualifizierungsschecks
Als offizielle Beratungsstelle für die Vergabe von Qualifizierungsschecks des Landes Hessen führen wir die
obligatorische Weiterbildungsberatung durch. Sie richtet
sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
kleinen und mittelständischen Unternehmen, die entweder älter als 45 Jahre sind oder über keinen oder einen
dem ausgeübten Beruf nicht entsprechenden Berufsabschluss verfügen.
Die Beratung erfolgt vertraulich, trägerunabhängig
und neutral im persönlichen Gesprächen, am Telefon,
per E-Mail, bei Informationsveranstaltungen, in den
Unternehmen, in Schulen und auf Messen.
ar t
Industrie- und Handelskammer
Offenbach am Main (IHK)
An sprechp
Who is who?
30
men
nterneh
rin für U
e
n
rt
a
p
h
Ansprec
Weis
Gabriele
207-341
: 069 / 8
n
fo
le
e
T
19
7
0
e
/ 82 -3
ch.ihk.d
Fax: 069
offenba
is@
e
w
E-Mail:
er und
itarbeit
ck
ner für M
ngssche
rt
a
ru
p
h
ie
c
z
Anspre
n Qualifi
e
h
c
is
s
s
he
für den
Jancar
Martina
207-332
: 069 / 8
Telefon
19
7
e
/ 820 -3
ch.ihk.d
Fax: 069
offenba
r@
a
c
n
ja
:
il
a
-M
E
r
kamme
Handels
ie- und
)
K
H
(I
Industr
ain
ch am M
Offenba
traße 90
S
r
e
rt
Frankfu
h
ffenbac
e
6 3 0 67 O
ch.ihk.d
a
b
n
e
ff
www.o
Die Handwerkskammer Rhein-Main ist einer der großen
Bildungsträger für Aus-, Fort- und Weiterbildung in
Hessen. Jedes Jahr werden rund 1.000 junge Handwerker
zum Meisterbrief geführt. Darüber hinaus bietet die,
Akademie des Handwerks ein breites Kurs- und Seminarangebot im kaufmännischen Bereich an.
Unser Weiterbildungsteam berät in allen Fragen
der Erwachsenenbildung, einschließlich der Förderung
wie etwa durch die Vergabe von Qualifizierungsschecks
des Landes Hessen.
Beratungsangebot
Wir beraten unsere Mitgliedsbetriebe zum Thema Weiterbildung der Mitarbeiter(-innen). Die Beratung umfasst
Themen wie Unternehmensführung, Aufstiegsfortbildungen, wie zum Beispiel die Vorbereitung auf die Meisterprüfung, sowie gewerblich-technische Fortbildungen.
Darüber hinaus sind wir eine Beratungsstelle für
den Qualifizierungsscheck und beraten sozialversicherungspflichtig Beschäftigte über 45 Jahre oder Beschäftigte, die über keinen Berufsabschluss verfügen oder
in einem nicht erlernten Beruf tätig sind. Sie können nach
erfolgter Beratung die Teilnahme an einem Lehrgang
durch einen Qualifizierungsscheck unterstützend gefördert bekommen.
Akademie des Handwerks
Die Handwerkskammer Rhein-Main bietet über ihre
Akademie des Handwerks Beratung und Lehrgänge für
Unternehmensführung an. Sie vermitteln wichtige
Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen
Führung sowie des Marketings eines Unternehmens.
Wo beraten wir?
Wir beraten individuell, vertraulich und kompetent in
unseren Berufsbildungszentren in der Schönstraße 21, in
60327 Frankfurt am Main, in der Rudolf-Diesel-Straße 30
in 64331 Weiterstadt sowie bei der Kreishandwerkerschaft Offenbach, Markwaldstrasse 11, 63073 Offenbach.
Die Beratung ist auch telefonisch oder
per E-Mail möglich. Interessenten
er
par tn
treffen uns außerdem auf
ech
r
Weiterbildungsbörsen, Messp
An
sen, bei Bildungstagen
und anderen öffentliHandwerks
kammer Rh
ein-Main
chen Veranstaltungen
Bockenheim
er Landstra
ße 21
60
325 Frankfur
in der Region an unset am Main
E-Mail:
rem Stand an.
weiterbildun
g@hwk-rhei
n-main.de
handwerk
@kh-of.de
www.hwkrhein-main.
de
Unsere Hot
line zum Ort
starif:
0180 / 112233
2-0
31
Who is who?
Handwerkskammer Rhein-Main
er
e
gsstell
eratun
b
ie
g
olo
e.V.
7
Techn
essen
e 69-7
DGB H hner-Straß
beim
c
s
u
Main
lm-Le
r t am
Wilhe
ankfu
r
F
9
2
603
2-0
85003
: 069 / 2-10
n
o
f
en.de
le
Te
5003
s-hess
69 / 8
rt@tb
u
f
k
Fax: 0
n
a
r
: tbs.f
E-Mail -hessen.org
s
b
.t
w
ww
tz.de
bs-ne
www.t
Die Beratung erfolgt vertraulich, trägerunabhängig und
neutral im persönlichen Gesprächen, am Telefon,
per E-Mail, bei Informationsveranstaltungen, in den
Unternehmen, in Schulen und auf Messen.
chpar tner
r tn
• die 45 Jahre oder älter sind oder
• die für die Tätigkeit, die sie zurzeit ausüben, keinen
anerkannten Abschluss besitzen oder
• die einer Teilzeitbeschäftigung bis zu 30 Wochenstunden
nachgehen oder
• die als betriebliche Ausbilderinnen und Ausbilder
tätig sind.
p re
Who is who?
An s p rech p a
Als Technologieberatungsstelle beim DGB Landesbezirk
Hessen e.V. beraten wir Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie betriebliche Interessenvertretungen
(BR, PR, MAV) in Hessen zum Thema Qualifizierung und
zu technisch-organisatorischen Veränderungen im
Betrieb. Dabei legen wir Wert auf ganzheitliche Beratung,
um tragfähige Lösungen mit zu gestalten.
Wir veranstalten (Inhouse-) Seminare und bieten
betriebliche Beratung, entweder als Kurzberatung mit
bis zu einem Tag oder als Prozess begleitende Beratung
mit bis zu 5 Tagen Dauer. Unsere Qualifizierungsberatung
richtet sich an Einzelpersonen, an Gruppen oder an
Firmen. Für die Beratung kommen wir gerne direkt in
den Betrieb.
Qualifizierungsschecks
Als offizielle Beratungsstelle für die Vergabe von Qualifizierungsschecks des Landes Hessen führen wir die
obligatorische Weiterbildungsberatung durch. Sie richtet
sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in
kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU)
sowie in nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten
Organisationen mit Hauptwohnsitz in Hessen,
s
An
Technologieberatungsstelle
beim DGB Hessen e.V.
32
M
D
6
Te
w
Volkshochschulen in Stadt
und Kreis Offenbach
MainArbeit GmbH
(Stadt Offenbach)
ne
r
Unsere sechs Programmbereiche sind:
Politik – Gesellschaft – Umwelt / Kultur und Kunst /
Gesundheit und Ernährung / Sprachen / Beruf /
Grundbildung und spezielle Angebote für Gruppen
wie Kinder oder Senioren
An s p rech p a r t
Pro Arbeit und MainArbeit unterstützen und begleiteten
ALG-II-Bezieher(-innen) bei der Integration in
den ersten Arbeitsmarkt. Unsere Beratung
und Unterstützung umfasst die berufliche Weiterbildung, Qualifikation
und den Erwerb von Schlüsselqualifikationen für ALG-IIPro Arbeit –
Kreis Offen
Bezieher(-innen) mit Wohnsitz
ba
ch (AöR)
Kommunal
es Jobcente
r
im Kreis Offenbach (ProArbeit)
Werner-Hilp
ert-Straße 1
63128 Dietz
und Stadt Offenbach
enbach
(MainArbeit).
MainArbeit
Berufliche Weiterbildung
Domstraße
72
63067 Offen
fördern
wir mit einem Bildungsbach am M
ain
Telefon 069
gutschein oder wir ermöglichen
/ 244501-0
www.maina
rbeit-offenb
die Teilnahme an Trainingsmaßach.de
nahmen. Unsere Fallmanagerinnen
und Fallmanager gehen bei der Hilfeplanung zielorientiert vor, arbeiten vermittlungsorientiert und begleiten die Arbeitsuchenden
so während des gesamten Beratungsprozesses.
Die Volkshochschulen sind kommunale Weiterbildungseinrichtung. Ihr Spektrum umfasst die allgemeine und
die berufliche Weiterbildung.
Die Volkshochschulen arbeiten unter anderem an der
Integration von Migrantinnen und Migranten. Sie bieten
Deutsch- und Integrationskurse mit Kinderbetreuung an
und führen Einbürgerungstests durch. Darüber hinaus
sind sie anerkannte Zertifizierungsinstitutionen im
Bereich Beruf, Sprachen und Schulabschlüsse für
Erwachsene, Schülerinnen und Schüler. Die
Volkshochschulen zählen zu den größten
ach
Volkshochschule Offenb
und am besten vernetzten WeiterBerliner Straße 77
ach
enb
Off
bildungseinrichtungen. Sie beteiligen
63065
Telefon: 069 / 8065-3141
sich an einer Vielzahl von BildungsFax: 069 / 8065-3144
aktivitäten und kulturellen
de
ch.
nba
E-Mail: vhs@offe
de
ch.
nba
Angeboten. Das umfangreiche Kursoffe
hsw.v
ww
programm erscheint halbjährlich
Offenbach
Kreisvolkshochschule
zu
jedem Semester neu. Es liegt an
-166
Frankfurter Straße 160
vielen öffentlichen Orten kostenlos
63303 Dreieich
13
zur Mitnahme aus.
Telefon: 06103 / 3131-13
Fax: 06103 / 3131-1399
bach.de
E-Mail: vhs@kreis-offen
h.de
www.kreis-vhs-offenbac
33
Who is who?
Pro Arbeit –
Kreis Offenbach (AöR)
webb – Weiterbildungsberatung
Who is who?
34
Ans prec
hp
ar
er
tn
we b
b
Serv – Weite
r
ices
telle bildung
Berl
sb
Bi
in
630 er Straß ldung (1 eratung
65 O
. OG
e 77
ffen
)
bach
Tele
fo
E-M n: 069 /
ai
8
w w l : we b b 0 6 5 - 3 1 3
w.of
@ off
3
fenb
e
ach. nbach.
de
de/w
ebb
Die Stadt Offenbach bietet Beschäftigten, vor allem
aus kleinen und mittleren Unternehmen, mit webb einen
kostenlosen Beratungs- und Informationsservice für
alle Fragen rund um die berufliche Weiterbildung. Die
Beratungsstelle wird von der Stadt Offenbach, dem
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und
Landesentwicklung und dem Europäischen Sozialfonds
gefördert.
Beratungsangebot
Wir beraten zu allen Fragen beruflicher Qualifizierung
und Weiterbildung, informieren über Weiterbildungsangebote und Finanzierungsmöglichkeiten.
Webb ist sowohl eine anerkannte Beratungsstelle für den
Qualifizierungsscheck als auch anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie.
Das Beratungsangebot umfasst außerdem Qualifizierung während der Elternzeit sowie das Thema Berufswechsel und die Anerkennung von ausländischen
Bildungsnachweisen. Auf Grundlage von Potenzialanalyse und Kompetenzbilanzierung unterstützen wir
alle Interessierten bei der persönlichen Berufs- und
Karriereplanung.
Die Beratung ist auf die jeweiligen individuellen Fähigkeiten, Bedürfnisse und Lebensumstände zugeschnitten,
trägerübergreifend und vertraulich. Wir bieten unsere
Beratungsleistungen persönlich, telefonisch oder über
Onlinefragebogen an. Für einen Qualifizierungsscheck
oder die Bildungsprämie müssen Beratungen immer in
Form eines persönlichen Gesprächs stattfinden.
Beratungstermine
Beratungstermine mit Weiterbildungsberaterin
Pia Hamm können telefonisch oder per E-Mail vereinbart
werden.
Herausgeber:
DGB Südosthessen und IHK Offenbach am Main
Impressum
35
Redaktion:
Friedrich Rixecker, IHK Offenbach
Annette Müller, www.pr-agentin.de
Frank Herrmann, DGB Südosthessen
V.i.S.d.P.:
Frank Herrmann, DGB Südosthessen
Gestaltung:
Burkardt | Hotz
www.burkardt-hotz.de
Fotografie:
Klaus Wäldele
www.ausklaus.de
Seite 4, 5, 9, 18, 21, 24, 27, 35
Fotolia: alle übrigen
Druck:
Imbescheidt, Frankfurt am Main
Kontakt:
Frank Herrmann
DGB Südosthessen
Am Freiheitsplatz 6
63450 Hanau
E-Mail: [email protected]
www.suedosthessen.dgb.de
Friedrich Rixecker
IHK Offenbach
Frankfurter Str. 90
63067 Offenbach
E-Mail: [email protected]
www.offenbach.ihk.de
Auflage: 3.000
Erscheinungstermin: 15. Juni 2010
Auch we
nn man
ein alte
ist, mus
r Hase
s man h
e
utzutag
dranble
e
iben.
Einmal g
elernt, im
mer gek
funktion
onnt,
iert imm
e
r
seltener.
Harry Fri
es
MEWA T | Mitarbeiter
extil-Se
rvice, Ro
dgau
Wichtig ist,
dass man nie aufhört
zu fragen!
Albert Einstein