Der Hochschulabsolvent - Bayerische Architektenkammer

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Der Hochschulabsolvent - Bayerische Architektenkammer
Der Hochschulabsolvent
Eine Orientierungshilfe für
Absolventen der Fachrichtungen
Architektur und Innenarchitektur
2
Inhalt
1. Präambel
3
2. Einführung
7
3. Das Management im Architekturbüro
8
4. Die Projektabwicklung im Architekturbüro
12
5. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
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6. Impressum
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1. Präambel
3
Nach bestandenem Studium in den Fachrichtungen Architektur,
Städtebau, Innen- und Landschaftsarchitektur ist nach dem
Bayerischen Architektengesetz eine praktische Tätigkeit in der
entsprechenden Fachrichtung von derzeit zwei Jahren erforderlich, um
anschließend – nach förmlicher Aufnahme und Eintragung in die
Architektenliste – die Berufsbezeichnung Architekt/in,
Innenarchitekt/in oder Landschaftsarchitekt/in bzw. nach Eintragung in
die Liste der Stadtplaner die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in führen
zu dürfen.
Den Absolventen soll in der Zeit zwischen dem Studienabschluss und
der Führung der Berufsbezeichnung eine breit angelegt praktische
Tätigkeit möglichst unter Anleitung zuteil werden. Dies darf nicht
heißen, dass die Einstellung eines Absolventen mit der Einstellung
eines „Auszubildenden“ verglichen werden darf.
Die vorliegende Orientierungshilfe richtet sich an die Absolventinnen( 2 ) und Absolventen( 2 ) des Hochschulstudiums der
Architektur und Innenarchitektur. Sie beschreibt den Kernbereich der
Leistungsbilder dieser Fachrichtungen und benennt die
Kompetenzbereiche, in denen überwiegend technisch-geschäftliche
Kenntnisse über die Abwicklung innerhalb eines Büros sowie
Fähigkeiten zur Koordinierung und zur Umsetzung einer Planung
erworben werden sollen
Leistungsbild
Der Architekt als Treuhänder seiner Bauherrn und Auftraggeber muss
in allen Bereichen der Planung und Baudurchführung ein kompetenter
Ansprechpartner sein. Dies setzt neben einem erfolgreichen Studium
viel Praxiserfahrung voraus.
Die Sicherstellung des vom Bauherrn gewünschten Erfolgs unter
Berücksichtigung aller baurechtlichten Belange, die Komplettierung
eines guten Entwurfs hinsichtlich der einzuhaltenden Normen und
Richtlinien sowie die Bewältigung des Mikrokosmos’ „Baustelle“ mit
seinen eigenen Gesetzen können im „Simulator Hochschule“ nicht
umfassend trainiert werden.
Die Liberalisierung der Baugenehmigungsverfahren weist den
Architekten mehr Verantwortung zu. Architekten stehen in
zunehmender Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen. Die Aufgabe der
Architektenkammern ist es, dafür zu sorgen, dass die
Berufsbezeichnung „Architekt“, „Innen-“ bzw. „Landschaftsarchitekt“
für die Qualifikation und Qualität stehen, die Bauherr und Gesellschaft
erwarten.
Architekten, Stadtplaner, Landschafts- sowie Innenarchitekten
arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrags nach den
anerkannten Regeln der Baukunst und –technik gemäß den
einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und sind für ihren
Aufgabenbereich
– verantwortliche Gestalter, Planer und Organisatoren,
– Treuhänder des Auftraggebers,
– verantwortlicher Entwurfsverfasser gemäß BayBO,
– Koordinatoren im gesamten Planungsprozess“, d. h. sie
koordinieren und integrieren alle an der Planung und der
Baumaßnahme beteiligten Fachdisziplinen.
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Damit verbunden sind
- die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung
und Ausführung des Bauvorhabens zusammenhängenden
Problemstellungen,
- die Koordinierung der Planung und Ausführung,
laufende Kostenkontrolle sowie
- die Rationalisierung von Planung und Ausführung.
-
Architekt, Landschafts- und Innenarchitekt sind damit Sachverwalter
für
kontrollierte Qualität in der Planung und am Bau,
technische, energetische und konstruktive Perfektion,
Schadensfreiheit,
Wirtschaftlichkeit,
Kosten- und
Terminsicherheit.
Neben der zunehmenden Spezialisierung in der Bauindustrie, in den
Bauberufen und in der Architektur sowie durch die Veränderungen der
Berufsausübung durch elektronische Medien gibt es eine Reihe neuer
Zusammenhänge, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben
sind.
Im Berufsfeld der Landschaftsarchitekten sind zwei Hauptrichtungen
zu unterscheiden:
- Freianlagen (Objektplanung)
- Landschaftsplanerische Leistungen
sowie Überschneidungen in verschiedensten Kombinationen.
Eintragungsvoraussetzungen
Die als Eintragungsvoraussetzung geforderte zweijährige praktische
Tätigkeit dient dazu, die im Studium erlangten Kenntnisse zu vertiefen
und weiter zur Berufsbefähigung auszubauen.
Mit dieser Orientierungshilfe soll der Absolvent die Möglichkeit
erhalten, einen umfassenden Einblick in die Organisation eines
Architekturbüros( 1 ) sowie in den Ablauf und die Abwicklung der
Projektarbeit zu gewinnen. Nur wer in der Praxis alle Teilbereiche des
Planungs- und Bauprozesses unter fachkundiger Lenkung bearbeitet
hat, kann später das hohe Qualitätsniveau gewährleisten, für das der
Architekt seinem Bauherren gegenüber verantwortlich ist.
Die Orientierungshilfe zeigt sowohl dem Absolventen als auch dem
ausbildenden Architekten( 1 ) bzw. Innenarchitekten ( 1 ) die wesentlichen
Arbeitsfelder eines Büros im Rahmen der Planung und Objektüberwachung auf. Sie soll die Arbeit des Absolventen als wirksames
Hilfsmittel begleiten und dabei gleichzeitig als Kontrolle für die
Erfüllung der für die Eintragung in die Architektenliste geforderten
Kriterien dienen. Im Kapitel „Das Management im Architekturbüro“
bzw. das „Management im Landschaftsarchitekturbüro“ werden dabei
auch solche Themen und Aufgaben behandelt, die über die
Leistungsbeschreibungen der HOAI hinaus gehen, wie etwa die
Führung, Steuerung und Verwaltung eines zeitgemäßen
Architekturbüros.
Orientierungshilfe, Fortbildungsveranstaltungen und intensive
Betreuung in den Architekturbüros sind für den Absolventen
entscheidende Grundlagen, um sich während der gesetzlich
vorgeschriebenen Praxiszeit vor der Eintragung gezielt in die
Berufsaufgaben einarbeiten zu können. Sie sind damit ein wesentlicher
Beitrag zur Qualitätssicherung innerhalb des Berufsstandes.
5
Mit dieser Orientierungshilfe wird versucht, die Tätigkeiten und
Kenntnisse innerhalb der Berufsbilder möglichst umfassend zu
beschreiben. Nachdem den einzelnen Tätigkeiten und Kenntnissen
unterschiedliche Gewichtungen zukommen, wurden diese in drei
Kategorien aufgeteilt.
Die Kategorie „Kenntnisse“ beschreibt Informationen, Kenntnisse
und Fähigkeiten, die zur Eintragung nachgewiesen werden müssen.
Die Kategorie „Mitwirkung“ beschreibt Informationen, Kenntnisse und
Fähigkeiten, bei denen es ausgesprochen sinnvoll ist, als Absolvent
mitarbeiten zu dürfen, die jedoch nicht zur Eintragung abgefragt
werden.
Eine dritte Kategorie, ohne Kennzeichnung, beschreibt
Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die innerhalb der Tätigkeit
zusätzlich anfallen können.
Diese Orientierungshilfe soll den Absolventen Unterstützung in allen
Leistungsphasen der Planung bieten und bei der fachgerechten
Durchführung eines Projekts helfen. Natürlich kann sie nicht die
umfangreiche Fachliteratur zu Spezialthemen ersetzen. Sie will dazu
anregen, sich mit einzelnen Themen intensiver auseinander zu setzen.
Neben der Hilfestellung für junge Kollegen soll die Orientierungshilfe
den praxiserfahrenen Architekten den Umfang der Leistungen
aufzeigen, die für die Eintragung in die Architektenliste erforderlich
sind. Hiermit ist die Bitte an die Büroinhaber, Vorgesetzten und
Verantwortlichen in Behörden verbunden, die Absolventen der
Hochschulen entgegen der vorherrschenden Tendenz zur
Spezialisierung möglichst umfassend einzusetzen.
Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer
im Juni 2003
6
Anmerkungen und Fußnoten
Die Fachrichtungen Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung werden
jeweils in eigenen Orientierungshilfen behandelt.
( 1 ) Die Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtungen
Architektur und Innenarchitektur wurden vom Vorstand der Bayerischen
Architektenkammer am 26.06.2003 beschlossen.
( 1 ) Die Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtung
Landschaftsarchitektur wurden vom Vorstand der Bayrischen
Architektenkammer am 24.03.2004 beschlossen
Aus Gründen der Sprachökonomie steht das Wort „Architekt“ im
folgenden auch für die Berufsbezeichnung „ Innenarchitekt“ und auch
für die jeweils weibliche Form, gemäß Art.1 des u.a.
Baukammerngesetzes (BauKaG)
( 2 ) Aus gleichem Grund steht das Wort „Absolvent“ nachfolgend auch
für die weibliche Form.
Ergänzt um das am 01.Juli 2007 in Kraft getretene Gesetz über die
Bayerische Architektenkammer und die Bayerische IngenieurekammerBau (Baukammerngesetz – BauKaG) vom 09. Mai 2007
2. Einführung
7
Erforderliche Schwerpunkte für
die Eintragung (Anforderungen
des Eintragungsausschusses) Kompetenzfelder /
Erfahrungsbereiche
Nach einer umfassenden Ausbildung im jeweiligen Studiengang und
einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung ist der Absolvent
berechtigt, den akademischen Grad Diplomingenieur [Dipl.-Ing. bzw.
Dipl.-Ing. (FH) ], Master bzw. Bachelor zu führen. Um auch die
Berufsbezeichnung Architekt führen zu können, bedarf es des
erfolgreichen Abschlusses eines entsprechenden Studiums von
mindestens acht, um die Berufsbezeichnung Innenarchitekt,
Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner führen zu können des
erfolgreichen Abschlusses eines mindestens sechsemestrigen
Studiums und zusätzlich einer zweijährigen Berufspraxis.
Studienabschluss und Berufspraxis sind die vom Gesetzgeber
festgelegten Voraussetzungen für die Eintragung in die
Architektenliste bzw. Liste der Stadtplaner bei der Bayerischen
Architektenkammer.
Erst die Eintragung begründet die Berechtigung zur Führung der
gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung. Über die Eintragung
entscheidet der autonome Eintragungsausschuss.
Mit dem Antrag auf Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der
Stadtplaner sind Formblätter über die praktische Tätigkeit beizulegen,
anhand derer der Eintragungsausschuss prüft, ob die nachgewiesene
Berufspraxis den gesetzlichen Anforderungen für die Eintragung
entspricht.
Der Absolvent kann daraus entnehmen, welche Schwerpunkte für die
Eintragung gesetzt und in welchen Tätigkeitsbereichen gründliche
Erfahrungen innerhalb der Berufspraxis gefordert werden.
Diese Tätigkeiten sind in den nachfolgenden Kapiteln mit „Kenntnisse“
bezeichnet und Pflichtaufgaben für den Absolventen.
Die Beteiligung an den mit „Mitwirkung“ gekennzeichneten
Leistungsbereichen ist empfehlenswert, jedoch nicht im einzelnen
nachzuweisen.
Wünschenswert sind Erfahrungen in Verhandlungen mit Auftraggebern
sowie kompetentes Auftreten gegenüber Bauherren, auf den Baustellen
und in der Öffentlichkeit. Die Fähigkeit zur Teamarbeit mit
Berufskollegen, Ingenieuren, Projektanten und Fachleuten aller an der
Planung und am Bau beteiligten Berufssparten soll entwickelt werden.
Das Planen und Bauen wird zunehmend komplexer und komplizierter.
Die Anzahl der an der Planung und Ausführung fachlich Beteiligten
wächst, die bereits bestehende Vielfalt an Bau- und Ausbaumaterialien
nimmt stetig zu und damit wachsen die Anforderungen an Konstruktion
und Technik. Gesetze und Regelungen unterliegen einem fortwährenden Wandel. Dementsprechend steigen die Ansprüche an die
Fachkompetenz des Architekten.
Nicht in allen Fällen wird es möglich sein, sich alle Aufgabenfelder
entsprechend ihrer Relevanz praktisch innerhalb des Büros zu
erarbeiten. Die Teilnahme an geeigneten Seminaren der Akademie für
Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer kann
dabei Ausgleich schaffen.
Stetige berufliche Weiterbildung ist eine Selbstverständlichkeit für alle
Architekten, für den Berufsanfänger wie für den langjährigen Praktiker,
für den Freischaffenden ebenso wie für den Angestellten.
3.Das Management im Architekturbüro
8
Fachliche Zielsetzung
Für den Absolventen ist es wichtig, Einblicke in die Führungs-,
Steuerungs- und Verwaltungsaufgaben der Geschäftsleitung im Büro
zu erhalten. Dazu soll die Aneignung von Managementkompetenz
gefördert werden.
Wesentliche Organisations- und Managementaufgaben sind:
Kontakte mit dem Auftraggeber von der Projekt-Akquisition bis zu
Dokumentation und Service,
wirtschaftliche Planung und Kontrolle der Projektarbeit,
Nachkalkulation der Projekte sowie Einblicke in die bürointerne,
Kapazitäts- und Investitionsplanung,
Erfassung von Referenzobjekten,
Entwicklung eines bürospezifischen Erscheinungsbildes.
Nachstehendes Schema soll die Beziehung zwischen Büro- und
Projektebene, zwischen projektunabhängigen und projektbezogenen
Aufgaben verdeutlichen:
Management-Aufgaben auf Büro- und Projektebene
Büroebene
Projektebene
Erscheinungsbild des Büros
Bürostrategie
Marketingkonzept
Akquisitionskonzept
Planungsaufgabe
Planungsbedarf
Projektakquisition
Leistungsangebot
Honorarermittlung
Vorkalkulation
Vertragsgestaltung, Auftragsumfang, Leistungsinhalte
Abgleich von Ertragszielen
und Mitteleinsatz
Projektplanung:
Zeit- und Kapazitätplanung
Kontrolle des Projektstandes
Statuskalkulation
Zeit- und Kostenerfassung
Nachkalkulation
Projektabrechnung
Rechnungsstellung
Büroplanung:
Kapazität, Investitionen
Projektdokumentation
9
Vermessung der Marketing- und
Akquisitionsstrategien
Fortschreibung der Referenzen
Projektakquisition
A. Planung und Technik
Projektentwicklung
Definition der Aufgabe auf der Grundlage der Bauherrenvorstellungen
Abstimmen von Zielkonflikten
Zeitplanung für die Projektaufgaben
Mitwirkung
Technische Anforderungen an die
Projekte
spezielle technische Anforderungen des jeweiligen Projekts bzw. des
Leistungsumfanges
Mitwirkung
Spezielle und grundsätzliche Mitarbeit von Sonderfachleuten
Mitwirkung
Sonderfachleute
Technische Ausstattung des
Büros
technische Ausstattung des Büros (EDV, CAD, Telefax, Kopierer.
Fotoapparate, Vermessungsinstrumente etc.) Einsatz und Wartung der
Geräte sowie deren wirtschaftliche Bedeutung
Kenntnisse
technisches Know-how
Bibliothek des Büros, bürospezifische Normensammlungen,
technischer Informationsstand des Detailsammlungen, technische Dienstleistungen (Vermessung,
Büros
Modellbau, EDV-Support etc.)
Mitwirkung
Beschaffung
Ausstattungen, Büromaterial und -geräte, Dienstleistungen,
Kundendienste etc.
Ökologische bzw.
umweltökonomische Aspekte im
Büro / in der Projektabwicklung
ökologische und umweltökonomische Überlegungen und Ansätze im
Büro (Geräte- und Materialeinsatz, Ver- und Entsorgung) und bei der
Projektabwicklung (Empfehlung / Ausschreibung umweltverträglicher
Produkte, Zusammenarbeit mit öko-auditierten Firmen).
Mitwirkung
B. Kostenmanagement
Projektkalkulation
bürointerne Vor-, Status- und Nachkalkulation der Projekte und der
dazu verwendeten Hilfsmittel (Zeit- und Kostenerfassungs-System des
Büros)
Mitwirkung
Zeiterfassung
Anwendung des bürointernen Zeiterfassungssystems (EDV-Tool,
Stundenzettel etc.), Dokumentation der Leistungen für Abrechnung
nach Zeithonorar
Mitwirkung
Kapazitätsplanung
bürointerne zeitliche, räumliche, personelle und finanzielle Planung;
eigene Zeitansätze und Aufwandsabschätzung
Mitwirkung
Rechnungsstellung
Honorar-, Abschlags- und Schlussrechnungen, Nachweise für den
Auftraggeber (Stundennachweis, Fahrtennachweis, Nachweis von
Nebenkosten)
Mitwirkung
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Investitionen
Umgang mit Investitionen, technischen Neuerungen etc.; Kalkulation /
Abrechnung
Mitwirkung
Akten- und Datenlogistik
Grundsätze der Projektordnung des Büros, Projektakten (Ordner,
Register, Projektbenennung, Planbezeichnung) Projektdaten
(Verzeichnisstruktur, Dateibenennung, CAD-Organisation etc.);
sonstige Akten und Daten (Fachartikel, Normen, Regeldetails,
Lieferanten etc.)
Archivierung der Projekt- und Büroakten (Pläne, Schriftverkehr),
spezielle Archivierungssoftware
treuhänderische Verwaltung der Unterlagen des Bauherrn
Mitwirkung
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Vertragsrecht
Vertragsrecht für Architekten, HOAI mit Kommentaren, VOF
(Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen), GRW
Grundzüge der Haftung gegenüber dem Auftraggeber
Kenntnisse
Öffentliches Recht
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht
Kenntnisse
Bürobibliothek
Sammlung an Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien,
Empfehlungen und Leitfäden
Aktualisierungs- und Beschaffungsmodalitäten und Ablagesystematik
Mitwirkung
D. Projekt- und Büroorganisation
Akquisition
„Akquisitionsgespräche“, Bürovorstellung
Umgang mit Referenzunterlagen
Ermitteln der Aufgabenstellung
und des Leistungsumfanges
Definition der Aufgabenstellung, Raum- und Funktionsprogramm,
Leistungsumfang inkl. besondere Leistungen, überschlägige Massenund Kostenermittlung
Mitwirkung
Honorarkalkulation
Kontakt mit Bauherren / Auftraggebern
Leistungs- und Honorarangebot, Honorarermittlung nach HOAI
§§ 4,10,11, 12, 15 und 16
Mitwirkung
Vertragsverhandlungen
Abstimmung Leistungsumfang mit Auftraggeber
Honorarfragen
Mitwirkung
Architektenvertrag
Individuelle Vertragsgestaltung/ Formularverträge des AG, externe
Rechtsberater
Leistungsumfang, Honorarvereinbarung, Zeithonorar, Nebenkosten,
Termine, Haftpflichtversicherung, Fristen, Modalitäten für
Rechnungsstellung, Zahlungen und Abnahmen
Mitwirkung
Vertragsprüfung und Abschluß
bürointerne Überprüfung des Architektenvertrages, Abgleich der
vereinbarten Leistungen und Termine mit Bürokapazität und
-qualifikation
Mitwirkung
Organigramm
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Bürointerne Verantwortung und Arbeitsteilung
Arbeits- und Planungsgemeinschaften mit Kollegen und
interdisziplinär mit Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten
Aufgaben und Pflichten als Generalplaner
Sonderfachleute, Projektanten, Federführung im Team, auch bei
Wettbewerben
Mitwirkung
E. (Projekt-)Koordination
Informationsfluß im Büro
Umgang mit fachlichen Informationen, Fachliteratur, Normen,
Verordnungen, Gesetzen
Umlaufmappen, Bürobesprechungen, Infotafel, Internetnutzung, ggf.
Internet
Kenntnisse
Dokumentation von Vorgängen
Dokumentation von Vorgängen, Telefon- und Gesprächsnotizen,
Aktennotizen
Mitwirkung
Vertretung des Büros nach außen
Telefonate, Schriftverkehr, persönliches Auftreten, Kommunikation
über elektr. Medien
vertragliche Vereinbarungen, Planungsinhalte, Besprechungstermine,
Vorstellung Referenzprojekte,
Informations- und Grundlagenbeschaffung
Informationsaustausch mit Projektanten, Unternehmern, Behörden
Mitwirkung
Präsentation
Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der Projekte vor
Auftraggebern, Projektbeteiligten und Planungsbetroffenen
„Projektmoderation
Fortbildung
berufsständische „Netzwerke“ zur Informationsbeschaffung und
Weiterbildung
Veranstaltungen der Akademie der Bayerischen Architektenkammer
und anderer Anbieter (siehe DAB und Internet)
Kenntnisse
Erfahrungsaustausch
unter Kollegen, bei Veranstaltungen, bei Verbänden oder Foren
Marketings des Büros
Projektdokumentation, Gestaltung und Pflege der Referenzliste, ggf.
der Präsenz in den Medien (Pressearbeit), ggf. in neuen Medien / im
Internet (Homepage), Kontaktpflege etc.
Mitwirkung
Berufsständisches Engagement,
Mitgliedschaften
Architektenkammer, Berufsverbände, Forschungsgesellschaften,
Fachorganisationen (Industrieverbände, Normenausschüsse, etc.)
4. Die Projektabwicklung im Architekturbüro
12
Die Kernpunkte und Anforderungen der einzelnen Leistungsphasen
sind im „Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und raumbildende
Ausbauten“ des § 15 HOAI als „Grundleistungen“ definiert und nach
Bewertungspunkten gewichtet. Hinzutreten können „Besondere
Leistungen“. Der Verordnungstext wird hier deswegen nicht im
einzelnen wiedergegeben. Vielmehr wird darauf Wert gelegt, die
einzelnen Leistungsphasen genauer zu analysieren und deren
Praxisbezug herzustellen.
Entsprechend der üblichen Projektabwicklung sind die Arbeitsabläufe
im Architekturbüro mit Bezug auf die Leistungsphasen des § 15 HOAI
in den nachfolgenden fünf Kapiteln beschrieben
Inhalt
1. Grundlagenermittlung und
Vorplanung
Leistungsphase
HOAI
1,2
12
2. Entwurfs- und Genehmigungsplanung 3,4
18
3. Ausführungsplanung
24
5
4.Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung 6,7
bei der Vergabe
5. Objektüberwachung, Objektbetreuung 8,9
und Dokumentation
1. Grundlagenermittlung und
Vorplanung
Seite
29
36
Phase 1+2
Hierbei handelt es sich um die Konzeptphasen für das zu realisierende
Projekt. Hohes Einfühlungsvermögen und schöpferische
Gestaltungskraft des Architekten sind unerlässlich.
Obwohl nach HOAI insgesamt nur mit 10% der Gesamtleistung
bewertet, ist die Wertschöpfung daraus für den Auftraggeber de facto
erheblich, da in diesem Abschnitt die Weichenstellung für das
gesamte Bauvorhaben erfolgt.
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Verfahrensablauf (Phasen 1 + 2)
Input
Teilschritt
Erfolgreiche Akquisition,
Auftragserteilung Projektstart
(1) Aufgabenstellung
Vollständige Klärung der
Aufgabenstellung
(2) Planungsgrundlagen
Beschaffung sämtlicher Planungsgrundlagen und - informationen
(3) Bestandsaufnahme
ggf. als besondere Leistung (z.B.
Aufmaß) oder durch Dritte
(Sonderfachleute)
Output
Dokumentation der Grundlagen,
Pläne und Notizen
Dokumentation / Zusammenstellung
sämtlicher Grundlagen und
Bestandspläne, - listen etc., ggf. zur
Verteilung an Projektbeteiligte
(4) Weitere Grundlagen
Standostbestimmung
Betriebsplanung Raumprogramm
Funktionsprogramm Umweltprüfung
LP 1 Ende Grundlagenermittlung
LP 2 Beginn Vorplanung
Planungsgrundlagen und –
informationen, Bestandspläne
aus Phase 1
(5) Analyse
Analyse der Grundlagen und des
Auftraggeber-Programms
(6) Ziele / Leitidee
Entwickeln und Abstimmung von
Zielvorstellungen, ggf. Aufzeigen
von Zielkonflikten
(7) Konzept
Kernstück der gesamten
Grundleistung, Prozess der
Ideensuche, Erarbeiten möglicher
Entwurflösungen nach
verschiedenen Grundsätzen
Bewertung von
Entwurfsalternativen
Planerische Beiträge anderer
Fachplaner / Projektbeteiligter
(8) Integration / Rückkopplung /
Dialog
Integrieren der Leistungen der
anderen Projektbeteiligten
Abstimmung mit AG
Zielsystem, Zielkatalog in
schriftlicher oder skizzierter Form
Vorentwurfsskizze,
Planungsalternativen
1, 2, 3
Ergänzte Vorentwurfsskizzen
14
Input
Vorplanung, einschl. Alternativen
und erläuternder Skizzen
Graphische Darstellung,
Präsentationsreife Vorplanung
Teilschritt
(9) Freigabe, intern
Bürointerne Prüfung / Freigabe durch
Büro- oder Projektleitung
(10) Präsentation
Vorstellen der Vorplanung bei den
Auftraggebern (AG), Abstimmung
(11) Freigabe, extern
Freigabe durch den / die AG
(12) Behördengespräche
Vorabstimmung der Vorplanung mit
Behörden, ggf. Mitwirken an einer
Bauvoranfrage
Vorplanung, bevorzugte Alternativen,
DIN 276 Formblatt, bürointerne
Formulare
(13) Kostenschätzung
Mengenermittlung und Kostenschätzung
(14) Abschluß
Zusammenstellen aller Ergebnisse
Output
Vorentwurf, Entwurfsalternativen,
erläuternde Darstellungen
ggf. Überarbeitung der Vorplanung
ab (6)
Freigegebene Vorplanung
Ggf. Überarbeitung der Vorplanung ab
(6), (7) oder (9)
Zusammenstellung der Mengen, Summe
der geschätzten Baukosten
Fertige, vollständige Dokumentation der
Vorplanung
15
A. Planung und Technik
Phase 1+2
Projektentwicklung
Umsetzen von Vorgaben des Auftraggebers,
Abstimmen der Zielvorstellungen
Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten
Mitwirkung
Objektplanung und Städtebauraumbildender Ausbau und
Bestand
Klärung der Planungsaufgabe, Neubau, Wiederaufbau, Erweiterung,
Umbau, Raumbildender Ausbau, Umnutzung, Modernisierung und
Neugestaltung, Sanierung und Instandsetzung bestehender Gebäude,
Erschließung von Gebäude und Grundstück, Ver- und Entsorgung,
Entwicklung eines Planungskonzeptes
(Baugrund, GFZ, Situierung, Höhenentwicklung, Funktionalität und
Wirtschaftlichkeit),
Bezüge Gebäude und Innenräume, Innen- und Außenraum,
mögliche Konstruktionen, Energieeinsparung, Variabilität und
Umweltschutz
Klären spezifischer Gestaltungsanforderungen des Bauherrn,
Corporate Identity, Möbeldesign, Farbgestaltung
Kenntnisse
Fachgutachten und externe
Planungsleistung
Auswertung und Zusammenstellung vorhandener Fachgutachten zum
Projekt, z.B. Wertgutachten, Baugrunduntersuchungen, Gutachten
zum Zustand oder Denkmalwert ggf. vorhandener baulicher Substanz
(Gebäude, bauliches Inventar),
besondere technische Voraussetzungen, Einschränkungen oder
Erfordernisse; Bestandsaufnahmen und -dokumentationen (auch über
Inventar)
Mitwirkung
Materialien
Berücksichtigung regionaler Bezüge;
Berücksichtigung von Stoffkreisläufen (z.B. Wiederverwendung
vorhandener Materialien, Recycling etc.);
Materialkonzept als Basis für die Mengenermittlung und
Kostenschätzung
Mitwirkung
Technisch – funktionale
Anforderung
planerisch relevante technische und funktionale Anforderungen, z.B.
der Rettungs- und Fluchtwege, Brandschutz (DIN 14090), der
behindertengerechten Planung (DIN 18024) etc.
Integrieren der Fachingenieurleistungen
Mitwirkung
B. Kostenmanagement
Projektkosten,
Abstecken des groben
Kostenrahmens (Phase 1)
Phase 1+2
Aufstellen und Abstimmen des Kostenrahmens anhand von
Vergleichsobjekten und aufgrund des Baupreisindexes,
Baukostensammlungen (z. B. BKl – Baukosten-Informations-Zentrum
Deutscher Architektenkammern GmbH)
Abstimmung des grundsätzlichen Ausstattungsniveaus anhand des
Kostenrahmens mit der Bauherrschaft,
Schätzung der voraussichtlichen Kosten nach DIN 276 unter
Verwendung der Bürostandards (Formblätter, Preisdateien,
Kennzahlen, Mischpreise, Niedrigst- / Höchstpreise), Aufstellung einer
ersten Baubeschreibung,
Mitwirkung
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Kostenschätzung (Phase 2)
Abstimmung des Kostenniveaus mit dem Auftraggeber, ggf.
Erarbeitung eines Finanzierungsplans für die Realisierung oder einer
Haushaltsunterlage Bau (HU Bau)
Förderung
Fachliche und technische Unterstützung des AG bei der Beantragung
von Fördermitteln.
Mitwirkung
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Phase 1+2
Planungsrecht
BauGB, BauNVO, BayBO (Bayerische Bauordnung),EnEV, Merkblätter
der Bauaufsichtsbehörden
Bauordnungsrecht
Weitere Vorschriften: FeuV, GaV, GastBauV, VStättV, VkV, CPiV,
BNatG etc., Bauleitplanung; BlmSchG, DSchG
Kenntnisse
Privatrecht
Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Erbbaurecht,
Erschließungsrecht etc.
Kenntnisse
Vertragsrecht, HOAI
Überprüfung der vertraglich vereinbarten Grund- und Besonderen
Leistungen in Relation zum Leistungsumfang, ggf. Ergänzung des
Vertrages ggf. vertragliche Vereinbarungen mit anderen Beteiligten,
Subdienstleistern (Sonderingenieure, Projektanten, Fachgutachter,
CAD-Dienstleister, Modellbauer)
Empfehlungen,
Planungsrichtlinien
projektrelevante Empfehlungen und Leitfäden,
Regelungen des Landkreises, der Kommune zur Müll- und
Wertstoffentsorgung, Empfehlungen zur Verkehrserschließung (EAE,
EAR etc.)
Förderrichtlinien
projektrelevante Konventionen (vgl. Kap. B.)
Mitwirkung
D. Projektorganisation
Phase 1+2
Planungsvorgaben,
Planungsgrundlagen
Einholen erforderlicher Vorgaben des AG zu Art der Nutzung,
Terminvorstellung, Bau- und Produktionsablauf, Finanzierung und
Förderung,
Beschaffung relevanter Grundlagen, wie Bebauungsplan,
Bestandspläne, sonstige kommunale Satzungen (Gestaltungs-,
Erhaltungssatzung, Denkmalschutz etc.), Katasterpläne,
Vermessungspläne, Gutachten (Geologie, Hydrologie),
Baumschutzverordnungen etc.
Mitwirkung
Kontakt mit /zu Behörden und
Dienstleistern als Bezugsquellen
von Planungsvorgaben und
-grundlagen
Landesvermessungs-, Stadtplanungs-, Bauordnungsamt /
Bauverwaltung, Umwelt-, Tiefbau-, Wasserwirtschaftsamt,
Naturschutz-, Denkmalschutzbehörde, Versorgungsunternehmen etc.;
Modalitäten der Plangenehmigung (Standards, Formblätter
Mitwirkung
Arbeits- und Terminplanung
Erstellung und Aktualisierung Term inplan, Bauzeitenplan
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(Abstimm ungsgespräche, Präsentationen, Behördengänge etc.)
Festlegung des Leistungsumfanges und des Bearbeitungsteam s,
Aufstellen v on Arbeitsprogramm en,
Überprüfen der Zeitansätze und der Kapazität
Maßnahm en zur Q ualitätssicherung
Mitw irkung
Planungsbeteiligte,
Planungsteam , Projektteam
Projektbesprechungen mit anderen an der Planung Beteiligten;
Dokum entation der Besprechungen
Koordination aller am Projekt beteiligten Planer sowie sonstigen
beteiligten Stellen und Behörden (Adressen / Erreichbarkeit)
Mitw irkung
Akten- und Datenlogistik
Anlegen der Projektakten und -datenstruktur;
Regelung der Ablage (im Akt/in der EDV) des Schriftverkehrs und der
Planungsgrundlagen,
Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der
Projektdokumente und -daten,
Regelung des Austausches von Projektakten und -daten mit
Planungsbeteiligten konventionell, per Datenträger
(Komprimierungsart), (Zugriffsrechte, Datei- und
Verzeichnisbenennung, Nutzungsrechte, Datensicherung etc.)
Mitwirkung
Freigabe, inter / extern
bürointerne Prüfungs- und Freigabeverfahren sowie externe Freigabe
durch den AG;
Umgang mit Freigabevermerken und deren Dokumentation
Protokollierung von Absprachen und Änderungen
Mitwirkung
Darstellung
Auftragsabhängige Festlegung von Darstellungsform und –umfang:
Grundriss, Schnitte, Ansichten, Details, räumliche Darstellungen
(Axonometrien, analoge oder virtuelle Modelle, Animationen),
Assoziationsbilder, Materialmuster und -kollagen, Texte, Grafiken und
Schaubilder, Festlegen der Darstellungstechnik: schwarz-weiß oder in
Farbe, Bleistiftzeichnungen, Farbskizzen, Tuschezeichnungen, CAD –
Plots, Collagen, Montagen, fotorealistische Darstellungen
Mitwirkung
E. Projektkoordination
Phase 1+2
Beratung des Auftraggebers
Beratung des Auftraggebers und ggf. Nutzers, Entwicklung der
Bauaufgabe,
Beratung bei der Auswahl fachlich Beteiligter, z. B. Tragwerksplaner,
Haustechnikprojektanten, Vermessungsingenieure, Ingenieure für
Grund- und Bodenmechanik, Gutachter für Beweissicherung,
Bauforscher, Bauphysiker, Bauakustiker, Fachberater für besondere
technische Ausführungen etc.,
in Bezug auf notwendige technische Nachweise,
bezüglich Projektteam, Projektablauf und Bauorganisation
ggf. über Möglichkeiten eines Generalplanervertrags
Präsentation
Einbeziehen anderer Planungsbeteiligter und Planungsbetroffener;
Bewertung der Lösungsalternativen
Aufbereitung der Informationen für den AG;
ggf. Dokumentation der Änderungswünsche
Präsentation der Ergebnisse der Vorplanung beim AG;
Mitwirkung
18
Abstimmung innerhalb des
Planungsteams
Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten,
Dokumentation der Besprechungen;
Übermitteln von Aktennotizen, Protokollen etc. sowie der
Vorplanungsergebnisse an die Planungsbeteiligten;
Mitwirkung
Abstimmung mit den Behörden
über die Genehmigungsfähigkeit des Projektes,
ggf. Bauvoranfrage; Abklären der formalen Anforderungen an die
Genehmigungsplanung
Mitwirkung
Abstimmung mit Betroffenen
2. Entwurfs- und
Genehmigungsplanung
Abstimmung der Planungsidee mit den zukünftigen Nutzern und
sonstigen Betroffenen, z.B. Nachbarn,
Klärung der jeweiligen Zuständigkeit mit dem AG;
Austausch und Dokumentation der Ergebnisse
Mitwirkung
Phasen 3+4
In der Entwurfsphase sind alle wichtigen Entscheidungen bezüglich
Gestaltung, Konstruktion, technische Anlagen, Ausbaustandards,
Genehmigungsfähigkeit etc. zu treffen.
Die Entwurfsergebnisse bilden die Basis für die Erstellung der
Unterlagen, die für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit
notwendig sind.
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
Die Entwurfsphase baut auf den Ergebnissen der Vorplanung auf und
bildet die Grundlage für die Ausführungsplanung. Gleichzeitig ist die
Übereinstimmung des Vorhabens mit allen öffentlich-rechtlichen
Vorschriften sicherzustellen.
Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die Ergebnisse der
Entwurfsplanung formal für die anstehenden behördlichen Prüf- und
Genehmigungsverfahren aufzubereiten. Dazu zählt die
Zusammenstellung aller erforderlichen Plan- und sonstiger Unterlagen
(z.B. Berechnungen) und die Vorlage der Unterlagen bei den
zuständigen Behörden. Die Anforderungen an einen vollständigen
Eingabeplan sind in der Bauvorlageverordnung geregelt. Gleiches gilt
für Vorhaben, die dem Genehmigungsfreistellungsverfahren
zugeordnet sind.
Nicht alle Objektplanungen und Ausbaumaßnahmen sind
genehmigungspflichtig. Aufgabe des Architekten ist es, zu prüfen,
inwieweit die Genehmigung durch eine oder mehrere Behörden
notwendig ist. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Bauvorhaben
einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung mit Prüfung,
dem vereinfachten Verfahren oder
dem Freistellungsverfahren
unterliegt und ob andere Verfahrensverordnungen (z.B. BImSchG –
Bundesimmissionsschutzgesetz) zu beachten und ggf.
Sonderfachleute hinzuzuziehen sind.
19
Das nachfolgende Ablaufschema für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung verdeutlicht den
Verfahrensablauf:
Input
Teilschritt
Vorplanung, vom AG freigegeben
und abgestimmt
(1) Konzept
Durcharbeiten des Planungskonzeptes, Weiterentwicklung der
bevorzugten Alternative
Planerische Beiträge anderer
Fachplaner / Projektbeteiligter
Entwurfszeichnung mit
Detailaussagen
Entwurf,
Objektbeschreibung
Präsentationsreife
Entwurfsplanung
Entwurfsplanung,
DIN 276, Formblatt,
bürointerne Formulare, ggf.
Anforderungen des AG
Output
(2) Integration
Integrieren der Leistungen der
anderen Projektbeteiligten, ggf.
Beteiligung der Betroffenen
Dokumentation der Ergebnisse,
Aktennotizen o. ä.
(3) Entwurf
Erarbeiten der vollständigen und
endgültigen Entwurfslösung
Entwurf in aussagekräftiger
Darstellung, erläuternde
Darstellungen
(4) Objektbeschreibung
Ausarbeitung einer Objektbeschreibung mit Erläuterungen von
Ausgleichs-+ Ersatzmaßnahmen
(5) Freigabe, intern
Bürointerne Prüfung und Freigabe
durch Büro- oder Projektleitung
Objektbeschreibung in Textform mit
Berechnung
Entwurf, Objektbeschreibung komplett
(6)Präsentation
Vorstellung der Entwurfsplanung vor
den Auftragsgebern
Ggf. Überarbeitung der
Entwurfsplanung ab (2) oder (3)
(7) Freigabe, extern
Freigabe durch den/die AG
Freigegebene Entwurfsplanung
(8) Behördengespräche
Abstimmung der Entwurfsplanung mit
Behörden, Vorbereitung der
Genehmigungsplanung
Ggf. Überarbeitung der
Entwurfsplanung ab (2), (3) oder (4)
(9) Kostenberechnung
Aktualisieren der Mengenermittlung,
Kosenberechnung nach DIN 276 neu,
ggf. Anfertigung einer Haushaltsunterlage Bau, Kostenstelle im
Abgleich mit Kostenschätzung
Aktualisierte Zusammenstellung der
Mengen, Kostenberechnung, ggf.
Beitrag zur HU Bau, eventuelle
Korrekturen aufgrund der
Kostenkontrolle (2)
20
Input
Teilschritt
Output
(10) Abschluss
Zusammenstellen aller Ergebnisse
Fertige, vollständige Dokumentation
der EP
(11) Eingabe - Unterlagen
Mitwirken bei der Baueingabe bzw.
Erarbeiten der Vorlagen für die
behördliche Genehmigung
Formal ausgearbeitete
Genehmigungsplanung, z. B.
eingabefähiger Freiflächengestaltung
(12) Eingabe
Einreichen der Eingabe
Ggf. Nachbessern der Unterlagen ab
(11)
LP 3 Entwurfsplanung - Ende
Formale Anforderungen der
Genehmigungsbehörde,
Baueingabemappe, Vordrucke o.
ä.
Vollständige
Genehmigungsplanung
Genehmigungsbescheid,
sonstiger Rücklauf der Behörden
(13) Genehmigung
Prüfung der Unterlagen durch die
Behörde, ggf. klärende Gespräche
oder Nachbesserungen
Genehmigungsbescheid, ggf.
ergänzende Auflagen, ggf.
Gesprächs- /Aktennotizen o. ä.
(14) Abschluss
Prüfung des
Genehmigungsbescheids
Genehmigte Entwurffsplanung,
Grundlage für die Ausführung
21
A. Planung und Technik
Phasen 3+4
Projektentwicklung
Umsetzen von Entscheidungen des Auftraggebers
Abstimmen der Zielvorstellungen
Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten
Mitwirkung
Architektur Um- und Ausbau /
Innenarchitektur
Konkretisierung des Entwurfs hinsichtlich Gestaltung, Funktion,
Material und Konstruktion sowie Bauphysik und Ökologie in Absprache
mit dem Bauherrn, Durcharbeitung der Planungskonzepte, Festlegen
der Standards.
Kenntnisse
Leistungsabgrenzung
Abgrenzung der Leistung des Architekten zu anderen Fachplanern,
Festlegender technischen Anlagen und der Schnittstellen zwischen
den Zuständigkeiten und Gewerken (auch hinsichtlich Gewährleistung
und Haftung, s.o.),
Technische Ausstattung
Entwickeln von technischen Entwurfsinhalten wie Beleuchtung,
Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, ELA- und Klimaanlagen-Ausstattung,
etc.
Mitwirkung
Sparten, Ver- und
Entsorgungstechnik
Koordinieren und integrieren der Leistungen der Fachingenieure
Materialien
Klärung von Materialanforderungen und -qualitäten
Abstimmung der Materialien mit AG und fachlich Beteiligten,
Konkretisierung der Materialauswahl (Art, Dimensionierung, Einbau/Verlegetechnik, Aufbau / Gründung, Art der Bearbeitung und
Farbgestaltung),
Mitwirkung
Normen und Details
Technische und funktionale Anforderungen, Beachtung und
Begründung von Ausnahmen,
Berücksichtigung von Normen und Technik-Richtlinien für Baukonstruktionen und Detaillösungen
Berücksichtigung aller technischen und funktionalen Anforderungen
und Darstellung im Genehmigungsplan
Ausarbeitung von Regeldetails und Schemazeichnungen im Plan oder
in der Baubeschreibung
Bautechnische Nachweise
Einbeziehung von Prüfingenieuren, verantwortlichen
Sachverständigen
Mitwirkung
Darstellungen
Ausarbeitung der erforderlichen Pläne und Unterlagen für die Eingabe:
gemäß Bauvorlagenverordnung und Behördenauflagen,
Layout (Formblatt) Bau-/ Objektbeschreibung: Beschreibung der
Bauaufgabe, Entwurfsideen und Planungsziele, Beschrieb von
Material und Konstruktion, Technischer Ausrüstung,
Kenntnisse
22
B. Kostenmanagement
Phasen 3+4
Kostenalternativen,
Wirtschaftlichkeit
Prüfung unterschiedlicher Ausführungsstandards / Materialalternativen
durch den AG hinsichtlich ihrer Kosten und ihrer Wirtschaftlichkeit in
der Unterhaltung, Abwägung mit gestalterischen Konsequenzen,
Abstimmung mit dem AG
Mitwirkung
Projektkosten, Kostenberechnung
Ausarbeitung der Berechnung der voraussichtlichen Baukosten nach
DIN 276 neu, auf der Grundlage einer genaueren Mengenermittlung;
Kenntnisse
Errechnen der Baunebenkosten, ggf. Ausarbeitung der
Haushaltsunterlage Bau (HU Bau)
Kostenkontrolle
Abgleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung; laufende
Berücksichtigung der Ergebnisse der Kostenkontrolle
Mitwirkung
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Phasen 3+4
Planungsrecht, Behörden
Abstimmung der Entwurfsplanung mit den Behörden im Hinblick auf
die Genehmigungsfähigkeit,
Beachtung bzw. nochmalige Überprüfung planungsrechtlicher
Vorgaben
Abgleich Objekt-/ Baubeschreibung;
Sonstige Erlaubnisse und Gestattungen
Beachtung kommunaler Besonderheiten
Mitwirkung
Privatrecht
Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten,
Erschließungsrecht etc.
Vertrags- und Haftungsrecht
Klären der Haftungssituation auch in Bezug auf Fachplaner
Planungs- und
Gestaltungsrichtlinien
Wohnbaunormen und Empfehlungen
Barrierefreies Wohnen
Planungsempfehlungen und Richtlinien für den Bau von
Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, etc.
Empfehlungen zur Verkehrserschließung (EAE, RAS etc.),
Gutachten
Umsetzung von Gutachten, die Bestandteil der Genehmigungsplanung
sind, z.B. Emissionsgutachten, Brandschutzgutachten etc.
Abstimmung mit dem Sicherheitskoordinator (SiGeKo) des Projekts,
Verordnung über Sicherheit und
Gesundheitsschutz auf Baustellen Bereitstellung der Planungsunterlagen
(Baustellenverordnung –
BaustellV)
EnEV
Abgleich der Planung mit den Vorschriften der EnEV, Abstimmung mit
Fachingenieuren, Ausfertigen der Anträge
Mitwirkung
23
D. Projektorganisation
Phasen 3 + 4
Arbeits- und Terminplanung
Planen der terminlichen Eckpunkte der Leistungsphasen 3 und 4,
Aktualisierung Terminplan
Abstimmung mit Entscheidungsträgern, Behördengänge,
Festlegung des Leistungsumfanges, ggf. Aktualisierung des ProjektRahmenterminplans,
Abgleich der voraussichtlichen Genehmigungsdauer mit dem
geplanten Ausführungsbeginn,
Prüfen und Berücksichtigung von Abhängigkeiten der Fachbeiträge
und Behördenauflagen
Planungsgrundlagen
Einarbeitung der Voruntersuchungen und Vorbemessungen der
Fachingenieure und Projektanten: z. B. Tragwerksdimensionen,
Massenberechnungen, Einflüsse der Konstruktion und der
technischen Ausrüstung, Sicherheit, Arbeitsschutz, EnEV
Mitwirkung
Darstellung
Auftrags- und vorschriftenabhängige Darstellungsform, orthogonale,
räumliche Darstellungen, Axonometrien, Perspektiven, Schaubilder,
analoge oder virtuelle Modelle, Animationen, Materialmuster und collagen, Beschrieb, Bearbeitungsmaßstäbe, der Einzelpläne / darstellungen und der Inhalte; Verfeinerung der Darstellung aus der
Vorplanung, Festlegen des Medieneinsatzes;
Bestimmung der Darstellungstechniken, konventionell, CAD-Plots,
farbig, fotorealistische Darstellungen,
Formblatt Kostenberechnung, ggf. HU Bau
Mitwirkung
Akten- und Datenlogistik,
Formales
Dokumentation der Vorgänge und Absprachen; Austausch von
aktuellen Planunterlagen, Projektakten und –daten mit
Planungsbeteiligten (Fachplanern, Sonderingenieure etc.)
Überprüfung und Berücksichtigung der Genehmigungsmodalitäten
Berücksichtigung lokaler / regionaler Anforderungen (z.B. LBK –
Lokalbaukommission etc.);
Erarbeiten bzw. Beilegen der erforderlichen Berechnungen und
Nachweise (z.B. Stellplatznachweis, Bautechnische Nachweise,
Brandschutzkonzept, etc.)
Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der
Projektdokumente und –daten und der Eingabedokumente und -daten,
Austausch der Genehmigungsplanung mit den Planungsbeteiligten
Mitwirkung
Freigabe intern / extern
interne Freigabe durch die Projekt- oder Büroleitung und externe
Freigabe durch den AG
Protokollierung von getroffenen Absprachen, Änderungen und
Bescheiden und Verteilung;
Mitwirkung
Genehmigung
Prüfen des Bescheids inkl. Auflagen, Widerspruchsempfehlung bei
Ablehnung, Notwendigkeit von Tekturen
E. Projektkoordination
Bauherr / Auftraggeber
Phasen 3+4
Definition der Entwurfsplanung, Koordination der Entwurfsinhalte mit
dem Bauherrn
Mitwirkung
24
Präsentation, Projektmoderation
Einbeziehen anderer Planungsbeteiligter und Planungsbetroffener,
Aufbereitung der Informationen
Präsentation der Ergebnisse der Entwurfsplanung beim AG oder
Entscheidungsträger (Gemeinde- / Stadtrat, Zweckverband),
Mitwirkung
Abstimmung innerhalb des
Planungsteams, Jour fixe
Abstimmung der Ergebnisse mit allen Planungsbeteiligten und
Dokumentation;
Teilnahme an Jour-fixe-Terminen
Übermitteln der Entwurfsplanung an die Planungsbeteiligten,
Mitwirkung
Abstimmung mit den Behörden
Vorbereitung der Genehmigung,
Abklären der formalen Anforderungen an die Eingabe/Genehmigungsplanung (Art des Verfahrens)
laufende Abstimmung während der Genehmigungsplanung mit
Behörden (Genehmigungsbedarf, Formalitäten, Inhalte), AG und
anderen Fachplanern;
Dokumentation der Ergebnisse
Mitwirkung
Nachbarn
Information der Nachbarn und Einholen von Unterschriften
(Sonderleistung)
3. Ausführungsplanung
Phase 5
Um die vom Architekten definierte Qualität der Planung dem Bauherrn
und der Öffentlichkeit gegenüber sichern zu können, bedarf es im
Rahmen der Werk- und Detailplanung der konstruktiven, funktionalen,
wirtschaftlichen und gestalterischen Vorgaben in ausführungsreife
Pläne.
Diese wiederum sind die Basis für präzise und sichere
Beauftragungen an die Unternehmer und Handwerker, ebenso wie
Garantie für eine möglichst reibungslose, mangelfreie Erstellung eines
Bauwerks.
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
Das Ziel dieser Leistungsphase ist die Erstellung
- logischer und vollständiger Konstruktionszeichnungen als verbindliche
Grundlage für die Umsetzung des Entwurfs und aller bisher
erarbeiteten und genehmigten Konzepte in eine ausführungsreife
Planungsform, als Grundlage zur Beschreibung der Bauausführung für
die Erstellung von Leistungsverzeichnissen.
- sowie zur Kalkulation der Baukosten im Rahmen vor dem
Ausschreibungs- und Angebotsverfahrens.
Das nachstehende Schema verdeutlicht den Verfahrensablauf der
Ausführungsplanung in Teilschritten und die zu erwartenden
Ergebnisse (vgl. Spalte Output).
Zu beachten ist, dass die Ausführungsplanung - anders als
vorangegangene Phasen - teilweise zeitgleich mit den
Leistungsphasen 6, 7 und 8 verläuft. So kann die Grundleistung „Fortschreibung der Ausführungsplanung“ - parallel mit der
Bauüberwachung vonstatten gehen.
Verfahrens – Ablauf Ausführungsplanung (Phase 5)
25
Input
Teilschritt
Output
Genehmigter Entwurf,
Genehmigungsbescheid,
Freigabe / Beauftragung der
Phase 5 durch AG
(1) Vorbereitung
Zusammenstellen und Aktualisieren
vorhandener Grundlagen,
Beschaffung fehlen der Grundlage
Beitrage / Leistungen anderer
Fachplaner im aktuellsten
Stand, eventueller
Bestandspläne
(2) Integration
Durch- /Einarbeitung sämtlicher
fachlich relevanter Beiträge,
Abstimmung innerhalb des
Planungsteams, ggf. Beteiligung der
Genehmigter Entwurf,
Planinhalte aus Teilschritt (2)
(3) Plangrundlage(n)
Ausarbeiten von analogen oder
digitalen Planungsgrundlagen mit
Beiträgen
Plangrundlagen in zeichnerischer
Darstellung (analog als Mutterpause
/ digital als Datei)
(4) Konzept
Durcharbeiten der
Ausführungsplanung in Konzeptform:
Projektantenpläne, Aussparungsund Trassenpläne, Statikunterlagen,
Vorschläge für Materialien /
Ausstattung
Detailkatalog,
Konzept für Musterkatalog Vorabzüge der
Projektantenpläne, Aussparungs- und
Trassenpläne, Statikunterlagen oder
Bemusterung
(5) Kostenkontrolle
Überprüfung der Mengen und der
veranschlagten Baukosten
Ggf. Überarbeitung des Konzepts ab
(5), Aktualisierung der
Kostenberechnung
Plangrundlage
Ausführungskonzept,
genehmigter Kostenberechnung
aus Phase (3) und (4)
Sämtliche Ausführungsunterlagen
im Konzept
(6)Freigabe, intern
Bürointerne Prüfung / Freigabe durch
Büro- oder Projektleitung
Präsentationsreife
Ausführungsplanung (ggf. in
Konzeptform)
(7) Präsentation
Vorstellen der Ausführungsplanung
vor den Auftraggebern, Bemusterung
(8) Freigabe, extern
durch AG
Dokumentation der Ergebnisse,
Aktennotizen o. ä.
Planinhalte für Teilschritt (4)
Ausführungsunterlagen im Konzept,
Auswahl von Materialien und
Mustern
Ggf. Überarbeitung der
Ausführungsplanung ab (5) oder (6)
26
Input
Vom AG freigegebene
Ausführungsplanung im Konzept
Formale Anforderungen der
Genehmigungsbehörde,
Baueingabemappe, Vordrucke o.
ä.
Vollständige
Ausführungsunterlagen
Teilschritt
(9) Abstimmung
Austausch / Abstimmung des
Planungsstandes mit den Beteiligten
(10) Ausarbeitung
Formale Ausarbeitung der
Ausführungsunterlagen, endgültige
Zusammenstellung von Materialien
und Ausstattungen
(11) Zusammenstellen /Freigabe
durch AG / Verteilung
Zusammenstellen / Vervielfältigen
aller Ergebnisse der
Ausführungsplanung und Verteilen
an die Projektbeteiligten
Output
ggf. Beginn von Phase 6 –
Vorbereitung der Vergabe,
Teilschritt (1)
Formal ausgearbeitete
Genehmigungsplanung, z. B.
eingabefähiger Freiflächengestaltung
Verteiler, Planausgangslisten
Beginn der Phasen 6 bis 8 Vergabe,
Bauüberwachung
Vollständige
Ausführungsunterlagen,
Leistungsverzeichnis, ggf.
Bauvertrag
(12) Fortschreibung
Laufende Ergänzungen und
Aktualisierung der
Ausführungsunterlagen während der
Phasen 6, 7, 8 Information der
Planungsbeteiligten
Aktualisierte Ausführungsunterlagen,
Änderungsvermerke,
Planausgangsliste o.ä..
Ausführungsunterlagen im
Stand der Bauausführung
(13) Abschluss und Übergabe
Zusammenstellen der vollständigen
Unterlagen nach Bauabschluss
Übergabe an AG, Grundlage für
Unterhaltung und Pflege des
Bauwerks
27
A. Planung und Technik
Phase 5
Projektentwicklung
Umsetzung der Entscheidungen des Auftraggebers
Abstimmen der Zielvorstellungen
Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten
Mitwirkung
Materialien
Festlegen der Konstruktionsmöglichkeiten und der Materialien und
Materialalternativen für die Detailplanung und Ausschreibung nach
Art, Dimensionierung, Einbau- / Verlegetechnik, Be- und Verarbeitung,
Darstellung anhand von Legenden und Zeichnungsstandards,
Abfragen von Materialanforderungen und –qualitäten,
Zusammenstellen von Materialmustern und Liefernachweisen
Mitwirkung
Ausstattung und Möblierung
Festlegung bzw. Planung der auszuführenden Ausstattungen, Auswahl
bzw. Planung der Möblierung, Geräte, Aggregate, Objekte, Leuchten
etc., Überprüfung von Qualität und Umweltverträglichkeit der
Zulieferprodukte,
Zusammenstellung von Mustern und Liefernachweisen,
Berücksichtigung der Herstellerhinweise und der Konsequenzen der
Produktauswahl,
Mitwirkung
Normen
planungsrelevante Normen und Vorschriften, insbesondere für Brand-,
Schall- und Wärmeschutz (EnEV) etc.
planungsrelevante DIN- und sonstige Normen für Baustoffe und
konstruktive Elemente,
technische Richtlinien und Merkblätter
Kenntnisse
Details
bürointerne Details und Ausführungsstandards,
Entwickeln von Detailzeichnungen, Details unter Berücksichtigung der
geltenden Normen und Richtlinien,
Aufstellen von Detaillisten / -verzeichnissen
Kenntnisse
Leistungsabgrenzung /
Fachplaner
Festlegen der Schnittstellen zwischen den Zuständigkeiten und
Gewerken (hinsichtlich Gewährleistung und Haftung), ggf. Prüfung
von Ausführungsunterlagen (Werkstattzeichnungen, statische
Berechnungen) von Lieferanten oder Unternehmern
Mitwirkung
Architektur/ Bebauung/ Um- und
Ausbau/ Innenarchitektur
Einarbeitung der aktuellen Planungen von Fachplanern und
Sonderingenieuren in die Gesamtplanung
Kenntnisse
Technische Ausstattung
Koordination und Integration der technischen Pläne für
Elektroinstallation und Beleuchtung, Heizung und Sanitär, Klima und
Lüftung, Entwässerung, Leitungs- und Trassenführung, Bewehrung
Auswahl / Bemusterung der technischen Ausstattung
Mitwirkung
28
B. Kostenmanagement
Phase 5
Projektkosten, Kostenkontrolle
Laufendes Überprüfen und Fortschreiben der Mengenermittlung und
der Kostenberechnung nach DIN 276 neu bzw. der HU Bau aus den
Phasen 3 und 4;
Abstimmung von Mehrungen / Minderungen mit dem AG
Überprüfen und Anpassen
Wirtschaftlichkeit
Überprüfung der ausgewählten Ausstattungen und Materialien im
Hinblick auf Unterhalt und Wirtschaftlichkeit;
Berücksichtigung von Bauabläufen, Fertigungstechniken und
Bauverfahren
Mitwirkung
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Planungsrecht, Behörden
Phase 5
Umsetzung baurechtlicher Vorgaben und behördlicher Auflagen sowie
Forderung bautechnischer Nachweise und Gutachten, z. B.
Brandschutz, Schallschutz, etc.
Beachtung und Einarbeitung von Verordnungen, z. B. in Bezug auf
Arbeits- und Betriebssicherheit
Kenntnisse
Verordnung über Sicherheit und
Abstimmung mit SigeKo des Projekts,
Gesundheitsschutz auf Baustellen Mitwirkung
(Baustellenverordnung –
BaustellV)
D. Projektorganisation
Phase 5
Arbeits- und Terminplanung
Festlegen des Leistungsumfanges (Liste der Pläne und Details),
Fortschreibung Terminplan, Abstimmung der terminlichen Eckpunkte
der Leistungsphase 5 mit den vorgesehenen Ausschreibungs- und
Ausführungsfristen bzw. Fertigstellungsterminen;
Aufstellen von Arbeitsprogrammen, Checklisten etc.,
Überprüfen der Zeitansätze und der Kapazität aller fachlichen
Beteiligten, ggf. Aktualisierung Projekt-Rahmenterminplan
Mitwirkung
Freigabe, intern / extern
Interne Freigabe durch Projekt- oder Büroleitung und externe Freigabe
durch den Auftraggeber
Protokollierung von Absprachen und evtl. Änderungen
Darstellung
Festlegen der Organisation für Pläne und Daten, von Darstellungsform
und -umfang: ggf. CAD-Organisation (Verzeichnisse, Dateien,
Benennung), Standardlegenden, grafische Bürostandards, ggf. Regelund Beispieldetails, Gestaltung der Planköpfe und –logos,
Benennungs- und Verknüpfungssystematik innerhalb des Projekts
(z.B. Bauabschnitte, Planabschnitte, Schnitte und Profile, Details
etc.),
Festlegen der Bearbeitungsmaßstäbe, Festlegen der Einzelpläne / darstellungen und der Inhalte
Mitwirkung
29
Objektbeschreibung, Baubuch,
Leistungsprogramm
ggf. Ausarbeitung eines Baubuchs oder Leistungsprogramms (vgl.
auch Phase 6) oder funktionale Leistungsbeschreibung, zur
Vorbereitung einer Vergabe an Generalunternehmer,
bürointerne Mustervorlagen
Akten- und Datenlogistik
Dokumentation, Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie
Ablage der Projektdokumente und -daten,
Regelung des Austausches von aktuellen Planunterlagen,
Projektakten und -daten mit Planungsbeteiligten und Fachplanern etc.,
Umgang mit Änderungen / Änderungsvermerken, alten
Planungsständen etc.
E. Projektkoordination
Phase 5
Präsentation, Projektmoderation
Laufende Information über den Planungsstandes beim AG oder
Entscheidungsträger (z. B. Gemeinde- / Stadtrat); Abfragen von
notwendigen Informationen
Bemusterung
Organisation der Bemusterung vorgesehener Materialien und Produkte
für den AG, für Planungsbeteiligte und -betroffene, ggf. Bemusterung
von Alternativen als Entscheidungsgrundlage
Information über die Qualität und Eignung der Materialien und
Produkte
Abstimmung innerhalb des
Planungsteams. Jour fixe
Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten,
Dokumentation der internen und externen Besprechungen;
Jour-fixe-Termine,
Mitwirkung
Übermitteln von Duplikaten des jeweiligen Planungsstandes an die
Projektbeteiligten; Regelung des Austausches von Dokumenten und
Daten, Führung von Planausgangs- / Planeingangslisten,
Dateiformate, gemeinsame Datenplattform, etc.
Dokumentation der Änderungen über festgelegte Änderungsvermerke
Mitwirkung
Information von Betroffenen
ggf. Durchführung von Veranstaltungen zur Information der von der
Planung und Baumaßnahme Betroffenen, insbesondere auch über
Bautermine und -abläufe, ggf. über Einschränkungen, Behinderungen
oder Belästigungen (Lärm, Staub, Baustellenbetrieb, Provisorien etc.)
30
4. Vorbereitung der Vergabe,
Mitwirkung bei der Vergabe
Phasen 6+7
Im Rahmen dieser Leistungsphasen hat der Architekt die bisher
zeichnerisch vorliegenden Planungsergebnisse so eindeutig und
erschöpfend in Leistungsbeschreibungen umzusetzen, dass alle
ausführenden Unternehmen dies in gleichem Sinne verstehen und
ordnungsgemäß kalkulierte und damit vergleichbare preise anbieten
können. Nach Eingang der Angebote sind dem Bauherrn Preisspiegel
und Vergabevorschläge vorzulegen .
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
Die Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe
Durch Erstellung eines detaillierten, vollständigen und kalkulierbaren
Leistungs-, Konstruktions-, Produkts- und Materialbeschriebs mit
exakten Massenangaben in Form eines Leistungsverzeichnisses auf
Basis der Ausführungsplanung
Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, vergleichbare Angebote im
im Rahmen eines rechtsverbindlichen Ausschreibungsverfahrens zu
erhalten.
Die Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe
hat die Ermittlung eines fachlich geeigneten und zuverlässigen
Unternehmers zum Ziel und
umfasst die Vorbereitung der Vertragsgrundlagen für die fach- und
termingerechte Bauausführung.
Das folgende Ablaufschema verdeutlicht die Verfahrensabläufe der
Phasen 6 und 7, von der Vorbereitung der Vergabe bis zur Vergabe
der Bauausführung. Dabei wird deutlich, dass die Vorarbeiten für die
Phase 6 häufig schon während der Bearbeitung der Phase 5
beginnen.
Leistungsverzeichnisse und Ausführungsplanung stehen in
kontinuierlicher Wechselwirkung zueinander.
31
Verfahrens – Ablauf Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Phasen 6 + 7)
Input
Ausführungsplanung, vom AG
freigegeben und abgestimmt,
ggf. in Konzeptform
Teilschritt
(1) Mengenermittlung
Endgültige Ermittlung der Mengen
(2) Abstimmung
Abstimmung innerhalb des
Planungsteams bezüglich der
Gewerke / Schnittstellen
Bürointerne AVA-Standards
(Muster-, Stamm-, Urtext-LV)
externe Leistungsbpcher (StLB)
Materialien, Produkte, Mengen
LV-Gerüst
LV-Entwurf,
bürointerne Preisdaten oder
-sammlungen
LV-Entwurf, veranschlagte Teilund Gesamtsummen
Geprüfter LV-Entwurf
LP 6: Vorbereitung der Vergabe Ende
LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe
Output
Zusammenstellung der Mengen und
Massen
Akten- / Gesprächsnotizen
(3) LV - Gerüst
Erarbeiten einer LV-Gliederung
durch Titel, Übernahme passender
Positionstexte aus dem Bestand
LV-Entwurf
LV-Titel
(4) Ausarbeitung LV
Vollständige Formulierung der
projektspezifischen Positionstexte
(Vor-, Haupt-, Alternativ-, Bedarfs-,
Zuschlagsposition), Layout
Fertiger LV-Entwurf
(5) Kostenkontrolle
Einssetzen von Preisen, Abgleich
der Summen mit der
Kostenberechnung aus der LP 3, 4
ggf. Änderung des LV ab (3)
ggf. Änderung der Ausführungspläne
(6)Freigabe, intern
Bürointerne Prüfung / Freigabe
(7) Fertigstellung LV
Ausarbeitung des LV, Ergänzen von
Details und Liefernachweisen,
Zusammenstellung
Vollständiges LV mit Angabe der
jeweiligen Mengen,
Zusammenstellung der Titel
32
Input
Fertige Leistungsbeschreibung
Beauftragung durch AG,
Vertragsbedingungen
Verdingungsunterlagen
Versandfertige
Verdingungsunterlagen,
Anschreiben
Rechtzeitig eingegangene, zur
Prüfung zugelassene Angebote
der Bieter
Teilschritt
Output
(8) Verdingungsunterlagen
Zusammenstellen der kompletten
Verdingungsunterlagen mit je nach
Vergabeverfahren standardisierten,
eigenen oder AG-spezifischen
Vertragsbedingungen
Verdingungsunterlagen gem. VBO,
ggf. Kurzbeschreibung für Anzeige
bei öffentl., EU-Ausschreibung
(9) Freigabe, extern
Freigabe durch den/die Auftraggeber
Ggf. Überarbeitung der Unterlagen
ab (7) oder (8)
(10) Einholen von Angeboten
Versand der Unterlagen,
Aufforderung zur Angebotsabgabe
bis zum Submissionstermin, ggf.
Teilnahme an der Submission
(11) Angebotsprüfung
Formale, rechnerische,
wirtschaftliche und fachliche Prüfung
und Wertung der Angebote
Preisspiegel
(12) Bietergespräche,
Vergabevorschlag
Führung von Gesprächen mit den
Bietern zur Vorbereitung der
Auftragsvergabe
Vergabevorschläge
Angebotspreise, wirtschaftlichstes Angebot, DIN 276 neu,
bürointernes Formular
(13) Kostenanschlag
Erarbeiten eines Kostenanschlages
nach DIN 276 neu
Kostenanschlag
gemäß DIN 276 neu
Zustimmung des AG zum
Vergabevorschlag, Zustimmung
des AG zum Kostenanschlag,
Bevollmächtigung durch AG
(14) Mitwirken bei der
Auftragserteilung
Führen von Gesprächen und
Schriftverkehr, Mitwirkung bei
Bauverträgen, Festlegen von
Ausführungsfristen etc., Erstellen
eines Vergabe-LV
Auftragsschreiben,
Bauverträge,
Abschreiben an die nicht
berücksichtigten Bieter,
Beauftragung durch AG
33
A. Planung und Technik
Phasen 6+7
Projektentwicklung
Beratung zur Entscheidungsfindung des Auftraggebers vor
Beauftragung der Unternehmer
Zeitplanung der Projektaufgaben und –tätigkeiten
Mitwirkung
VOB, Teil C
VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen),
Teil C, Kenntnis der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen,
(ATV)
Kommentare zur VOB
Kenntnisse
Techn. Normen
planungsrelevante DIN- und sonstige Normen (EN, ISO), z.B. für
konstruktive und Einbauelemente, Baustoffe (Brand-, Schall- und
Wärmeschutz etc.)
Technik-Richtlinien und Merkblätter
Mitwirkung
Details
Erstellung der Leistungsverzeichnisse
Mitwirkung
Materialien
Festlegen der Materialien für die Ausschreibung nach Art,
Dimensionierung, Einbau- / Verlegetechnik, Aufbau / Gründung und
Be-/ Verarbeitung, Berücksichtigung der Vorgaben und Technischen
Hinweise der Hersteller, Zusammenstellen von Liefernachweisen
Mitwirkung
Ausstattung
Festlegen der auszuführenden Ausstattungen, Auswahl der Möbel und
Geräte, Leuchten, Spiel- und Sportgeräte, etc.,
Überprüfung der Qualität und der Umweltverträglichkeit der Produkte,
Zusammenstellung von Liefernachweisen,
Berücksichtigung der Herstellerhinweise
Bieterqualifikation
Prüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter,
Prüfung der Technischen Qualifikation für die Bauaufgabe
B. Kostenmanagement
Phasen 6+7
Projektkosten, Kostenkontrolle
Fortschreiben der Mengenermittlung und der Kostenberechnung nach
DIN 276 neu aus den Phasen 3, 4 und 5 anhand der
Leistungsbeschreibung, Beispielpreise (Hohes – mittleres – niedriges
Preisniveau)
Erstellen eines Kostenanschlages nach DIN 276 auf der Grundlage
der Angebote / des wirtschaftlichsten Angebots
Abstimmung von Mehrungen / Minderungen mit dem AG
Kenntnisse
Wirtschaftlichkeit
Überprüfung des Projekts im Hinblick auf Unterhaltskosten und
Wirtschaftlichkeit,
34
Preisspiegel
Prüfen der Plausibilität der Angebote, Prüfung der Alternativ- und
Bedarfspositionen,
Prüfvermerk und Dokumentation,
Übernahme der Preise in die bürointerne Preisdatenbank bzw. in die
AVA-Software
Erstellung eines Preisspiegels zum Vergleich der eingereichten
Angebote, Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots durch formale,
rechnerische, wirtschaftliche und fachliche Prüfung der Angebote
unter Berücksichtigung der VOB/B
Mitwirkung
Vergabevorschlag und Beauftragung
Vergabevorschlag an den AG auf der Grundlage der Angebotsprüfung
Beauftragung durch den AG
Mitwirkung
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Phasen 6+7
VOB, Teil A + B
VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil A „Vergabe“ und
Teil B „Bau – Vertrag“, Kommentare zur VOB
Kenntnisse
VOL
Verdingungsordnung für Lieferungen (ohne Bauleistungen)
BGB
Grundzüge des Bürgerlichen Gesetzbuches
Kenntnisse
Vergaberichtlinien
Vergaberichtlinien ( Bund, EU)
VHB (Vergabehandbuch) Hochbau Bayern bei öffentlichen und
geförderten Maßnahmen
Umgang mit speziellen Bewerbungsbedingungen des AG
D. Projektmanagement Organisation
Phasen 6+7
Arbeits- und Terminplanung
Terminplan
Planung der Veröffentlichungs-, Bewerbungs-, Versand- und
Submissionstermine, Überprüfung auf Übereinstimmung mit
einschlägigen Vorschriften,
Freigabe, inter / extern
Interne Freigabe durch Projekt- oder Büroleitung,
Definition der ausgeschriebenen Materialien und Produkte;
Protokollierung der vom Bauherr veranlassten Änderungen;
Berücksichtigung von Anliegen des AG bezüglich der
Verdingungsunterlagen;
Abstimmung der Inhalte, Fristen, Strafen;
Freigabe LV durch AG
Abstimmung der Vergabe
Mengenermittlung
bürospezifische Verfahren und Methoden zur Mengenermittlung und
ihrer Dokumentation (elektronisch per CAD, per AVA, Formblatt),
Kenntnisse
Produktinformationsbeschaffung
bürointerne Prospektbibliothek, Herstellerkarteien oder -datenbanken,
Kontakt mit Herstellern, Händlern und Gebietsvertretern
35
AVA–Standard
bürointerne Ausschreibungssoftware, Umgang mit Stammdateien,
Standardleistungsbüchern, Urtexten und Baukostentabellen bzw. dateien
Kenntnisse
Darstellung, Layout
Gestaltung, Aufbau und Layout der Leistungsbeschreibung nach
Bürostandard: Vorbemerkung, Hauptposition, Alternativ- und Eventual/ Bedarfspositionen, Kurz- und Langtexte, Zusammenstellung,
Einbindung von Detailzeichnungen und Liefernachweisen etc.
Verdingungsunterlagen
Zusammenstellen der speziellen Verdingungsunterlagen mit
Aufforderung zur Angebotsabgabe, Deckblatt, Unterlagenverzeichnis,
Bewerbungsbedingungen, Angebot / Bietererklärung,
Nachunternehmer-Verzeichnis, Zusätzliche Vertragsbedingungen,
Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Technische
Vertragsbedingungen, Baustellenbeschreibung, Lageplan,
Leistungsbeschreibung etc.
Klärung der Vergabeart: öffentliche Ausschreibung, beschränkte
Ausschreibung mit oder ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb oder
freihändige Vergabe
Mitwirkung
Submission
Organisation der Submission, Termin und Zeitpunkt, Raum,
Protokollformular, Anwesende, sonstige Formalitäten (Lochstempel,
Plombe des AG o.ä.) etc.,
Durchführung Submission
Angebotsprüfung
Formale, rechnerische, wirtschaftliche und fachliche Überprüfung der
Angebote,
Dokumentation der Ergebnisse,
Prüfvermerke (Stempel, Unterschrift)
Mitwirkung
Bauvertrag
Abstimmung des Bauvertrags mit dem Bauherrn auf der Grundlage der
Verdingungsunterlagen;
Mitwirkung bei der Festlegung von Sicherheitsleistungen, ZahlungsKonditionen, Nachlässen etc. auf Basis der Verdingungsunterlagen
Keine Rechtsberatung !
Akten- und Datenlogistik
Dokumentation der Vorgänge und Festlegungen,
Führung der Akten- und Datenverzeichnisse sowie Ablage der
Projektdokumente und –daten,
Pflege und Fortschreibung der Urtexte / Stammdateien,
Pflege und Fortschreibung der Baukostendateien, -sammlungen etc.
E. Projektkoordination
Phasen 6+7
Abstimmung
Abstimmung der ausgeschriebenen Leistungen mit dem AG;
Abfragen der Leistungsfähigkeit von Bietern bei beschränkter
Ausschreibung
Information über die Ausschreibung
Gestaltung der Anzeige in der regionalen Zeitung, in einer
überregionalen Zeitung, im Staatsanzeiger, EU-weite Veröffentlichung
etc.
Datenaustausch
Klärung und Regelung des Datenaustausches mit den Bietern
36
Ausschreibungsergebnis
Dokumentation des Ausschreibungsergebnisses und des
Prüfungsergebnisses, Austausch mit den Betroffenen
Schriftverkehr
Regelung und Organisation des Schriftverkehrs und der schriftlichen
Informationen während der Ausschreibungsphase: Aufforderung zum
Angebot, Einsicht der Planunterlagen, Vergabevorschlag, Absagen an
ausgeschiedene Bieter etc.
Vergabegespräch bzw.
-verhandlungen
Vergabegespräche, Organisation, Inhalt und fachliche Betreuung
dieser Gespräche, Prüfen von Bieter-Referenzen, Dokumentation der
Ergebnisse
Mitwirkung
4 . Objektüberw achung, Objektbetreuung und Dokumentation
Fachliche Zielsetzung / Inhalte
-
Phasen 8 + 9
Phase 8+9
Die Leistungsphase 8 beinhaltet im Wesentlichen:
die Überwachung und Übereinstimmung der Bauausführungen mit den
Vertragsbedingungen,
die Überwachung der Erfüllung der Anforderungen zuständiger
Behörden,
die Kontrolle der Einhaltung aller einschlägigen DIN-Normen,
Sicherheitsvorschriften, Verordnungen etc.,
die Überprüfung, Kontrolle und qualitative Bewertung der
Bauausführung, Mängelfeststellung und –beseitigung
Kostenverfolgung und –kontrolle, Nachtragsmanagement,
Rechnungsprüfung,
Terminüberwachung
Kostenfeststellung
Den Abschluß der Projektbearbeitung und Architektenleistung bildet
die Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation
Folgende Aufgaben enthält sie im Wesentlichen:
-
Dokumentation sämtlicher zu berücksichtigender
Gewährleistungsfristen,
der rechtzeitige Hinweis des Architekten an den Auftraggeber über
den bevorstehenden Ablauf von Gewährleistungsfristen,
die Überwachung der fristgemäßen Mängelbehebung bzw.
die fristgerechte Beanstandung etwaiger Mängel
und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen
Verfahrensablauf Objektüberwachung und Objektbetreuung/ Dokumentation
37
Phasen 8+9
Input
Teilschritt
Output
Vergabe durch den AG,
Bauvertrag
(1) Vorbereitung des Baubeginns
Einführung der bauausführenden
Firmen in die Planung des zeitlichen
Ablaufs, Klären von Zuständigkeiten,
Besorgen / Fertigstellen
erforderlicher Unterlagen
Ausführungsunterlagen,
Vergabe-LV
Genehmigungsbescheid,
DIN-Normen etc.
(2) Überwachung der Ausführung
Laufende Überprüfung der
Übereinstimmung der Ausführung mit
der Planung und den Regeln der
Technik, Vorschriften etc. und der
Terminplanung
Baustellenprotokolle, Bauleitungsund Aktennotizen, Einträge ins
Bautagebuch,
Änderungen in den
Ausführungsplänen
(3) Grund- und Zwischenaufmasse
Gemeinsames Aufmaß mit den
Ausführenden von Ausgangs- oder
Zwischenzuständen des
Baufortschritts (z. B. Planum,
Schichten des Oberbaus)
Aufmassskizze, Aufmassblatt,
Aufmassplan (digital, CAD)
Einträge ins Bautagebuch
(4) Kostenverfolgung
Übernahme der Aufmassergebnisse,
Prüfung und Fortschreibung der
Nachträge, Abstimmung mit AG
Fortscheibung der Kostenkontrolle
(5) Teilabnahmen
Abnahme von gelieferten
Materialien/ Teilleistungen, die ggf.
nach Fertigstellung nicht mehr
abzunehmen sind
Dokumentation der Teilabnahme,
Aktennotiz, Teilabnahmeprotokoll
Fertiggestellte Teilleistung,
Beginn einer neuen Teilleistung
Materiallieferung, fertiggestellte
Teilleistung
Abschlagsrechnung der
Ausführungsfirma
(6) Rechnungsprüfung
Formale, rechnerische und
technische-fachliche Prüfung der
Abschlagsrechnungen, Weiterleitung
an AG mit Zahlungsfreigabe
(7) Antrag auf behördliche
Abnahme
ggf. Beantragung der Abnahme
durch Behördenvertreter
Zeitplan / Bauzeitenplan,
Aktennotizen,
vollständige Ausführungs- und
Bestandsunterlagen, Vergabe-LV,
soweit noch nicht erstellt
Geprüfte und freigegebene
Abschlagsrechnungen mit
Prüfvermerk, ggf. abzüglich
Sicherheitseinbehalt, Fortschreibung
der Kostenkontrolle
Schreiben an entsprechende
Behörden, Notiz über
Terminvereinbarung
38
Input
Teilschritt
Output
fertiggestellte Bauleistung
(8) Aufmaß
Gemeinsames Endaufmass mit den
bauausführenden Unternehmen
Aufmassskizze, -blatt, Aufmassplan
(digital per CAD)
fertiggestellte Bauleistung,
Antrag des bauausführenden
Unternehmens
(9) Abnahme
Abnahme der Bauleistungen unter
Mitwirkung des AG und anderer am
Projekt fachlich beteiligter,
Feststellung der Mängel
Abnahmeprotokoll mit Auflistung der
Mängel
Unterschriebenes
Abnahmeprotokoll
(10) Mängelbeseitigung
Überwachung der fach- und
termingerechten Beseitigung der
festgestellten Abnahmemängel, ggf.
Nachbegehung
Dokumentation der
Mängelbeseitigung, Aktennotiz,
Protokoll, Nachricht an AG
Schlussrechnung der
ausführenden Unternehmen
(11) Rechnungsprüfung
Formale, rechnerische und
technisch-fachliche Prüfung der
Schlussrechnungen, Weiterleitung an
AG mit Zahlungsfreigabe
Geprüfte und freigegebene
Schlussrechnung mit Prüfvermerk,
abzüglich Sicherheitseinbehalt
geprüfte Nachweise
DIN 276, neu Formblatt,
geprüfte Schlussrechnungen
(12) Kostenfeststellung
Feststellung der tatsächlichen
Baukosten nach DIN 276 neu
Übersicht über die tatsächlichen
Baukosten, ausgefülltes Formular
(13) Übergabe
Zusammenstellung aller Unterlagen
und Übergabe des Objekts an den
AG, ggf. Anleitungen zu
Inbetriebnahme Auflistung der
Gewährleistungsfristen
Sämtliche Ausführungs- und
Bauleistungsunterlagen,
einschließlich Nachweise,
Anleitungen etc., Liste der
Gewährleistungsfristen,
Fristenkalender
LP 8: Objektüberwachung Ende
LP 9: Objektbetreuung - Beginn
(14) Objektbegehung
Begehung der Anlage vor Ablauf der
Verjährungsfristen, Feststellung der Mängel
Mängelliste, Nachricht an
Unternehmen
39
Mängelliste
Ablauf der Verjährungsfristen der
Gewährleistungsansprüche des
AG
(15) Mängelbeseitigung
Überwachung der Beseitigung von
Gewährleistungsmängel
(16) Freigabe
Mitwirken bei der Freigabe von
SIcherheitsleistungen
Dokumentation der
Mängelbeseitigung, Aktennotiz /
Protokoll, Nachricht an den AG
Freigegebene Sicherheitseinbehalte
oder Bürgschaften der Unternehmen
(17) Projektabschluss
Zusammenstellen der vollständigen
und aktuellen Unterlagen, Übergabe
an den AG
Projektdokumentation
(18) Bauherren Service
ggf. Ausarbeiten von
Unterhalskonzepten, Objektdateien
o. ä., Überwachung der Unterhaltung
und Pflege, Bilddokumentation etc.
als besondere Leistung
Unterhaltunskonzept, Teil des
Facillity-Management-Pläne,
Fotodokumentation
Projektabschluss
Bürointerne Auswertung
(wirtschaftlich)
Und Dokumentation (als
Referenz)
40
A. Technik
Phase 8+9
Projektentwicklung
Termingerechter Ablauf
Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten
Mitwirkung
VOB, Teil C
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
Kenntnisse
ZTV
Beachtung der jeweils gültigen Zusätzlichen Technischen Vorschriften,
Mitwirkung
Normen
planungsrelevante DIN- und sonstige Normen (EN, ISO), z.B.
Einbauelemente, Baustoffe
Technik-Richtlinien und Merkblätter
Anerkannte Regeln der Baukunst und –technik
Mitwirkung
Herstellungsvorschriften,
Zulassungen
produktions- bzw. einbauspezifische Vorschriften der Hersteller und
Zulassungsbehörden,
Mitwirkung
Gütebestimmungen für
Materialien, Zertifizierung etc.
einschlägige Gütebestimmungen oder Zertifizierung
Mitwirkung
Mangelfeststellung
Prüfung der technisch einwandfreien Ausführung im Hinblick auf
geltende Normen und Richtlinien;
rechtzeitige und vollständige Aufnahme der festgestellten Mängel
Mitwirkung
B. Kostenmanagement
Phase 8+9
Projektkosten, Kostenkontrolle,
Kostenfeststellung
Überwachen der Entwicklung der Baukosten; Kontrolle der Teil- und
Schlussabrechnungssummen während der Ausführung anhand des
Kostenanschlag;
ggf. Behandlung von Mehrkosten, Anmeldung und Begründung beim
AG, Einholung der Genehmigung (Nachträge)
Kostenfeststellung nach DIN 276 neu auf der Basis der
Schlussrechnungen,
Kostenvergleich zwischen Kostenschätzung, Kostenberechnung,
Kostenanschlag und Kostenfeststellung;
Kenntnisse
Nachtragsangebote
Prüfen von ggf. gestellten Nachtragsangeboten auf Anspruch,
Erfordernis, Inhalt, Wirtschaftlichkeit, Vertragserfüllung; Begründung
der Erfordernis gegenüber AG; Abstimmung mit AG wegen
Genehmigung des Nachtrages;
Mitwirkung
Stundenlohnarbeiten,
„Regiearbeiten“
Prüfen der Notwendigkeit von Stundenlohnarbeiten, Übereinstimmung
mit Vertragsgrundlage, Freigabe der Nachweise,
Begründung der Notwendigkeit gegenüber AG
41
Abrechnung / Rechnungsstellung
Prüfen von Teil- und Abschlagsrechnungen auf der Grundlage des
Bauvertrages und des LV;
Prüfen von Teilschluss- und Schlussrechnungen von Unternehmern
und Fachingenieuren,
Prüfen von Nachlässen, Abzug / Freigabe von Sicherheitsleistungen
(Einbehalt oder Bürgschaft), Kontrolle der Einhaltung von
Zahlungskonditionen, sonstige Abzüge Teilschlussrechnung Architekt
Kenntnisse
Nachkalkulation
wirtschaftliche Untersuchung der Gesamtmaßnahme
(Wirtschaftlichkeitsstudie), bezogen auf das Projekt (Baukosten, Dauer
der Bauzeit, Ergebnis, Ausstattungsstandard etc.) und bezogen auf die
Planung
Bauunterhalt
Ermitteln eines Etats und ggf. eines Konzepts für den Unterhalt des
Objekts als besondere Leistung;
Aufstellung eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses
Angebot über diese besondere Leistung
C. Recht und Gesetz,
Verordnungen und Richtlinien
Phase 8+9
Planungsrecht, Bayrische
Bauordnung, Baugenehmigung
Überwachen der Einhaltung der Festlegungen in der Baugenehmigung
und/oder sonstiger Zustimmungen, Berücksichtigung von geltenden
Gesetzen
Mitwirkung
VOB Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Bauleistungen
Kenntnisse
VOB Teil C
technische Ausführung, Aufmaß- /Abrechnungsregeln
Kenntnisse
Besondere Vertragsbedingungen
Ausführungsfristen (Konventionalstrafe), Bauwesenversicherung,
Lohn- und Stoffpreisklausel etc.,
Gewährleistung und Sicherheitsleistungen
Zusätzliche Vertragsbedingungen
(ZVB/E)
z.B. enthaltend LV, Ausführungspläne und –unterlagen, u.a.
Regelungen über Mehrkosten, Nachunternehmer, Kündigung,
Abrechnung, Sicherheit, Sicherheitsleistungen, Bürgschaften
(Ausführungs-, Gewährleistungsbürgschaften o.ä.) etc.
Verordnung über Sicherheit und
Abstimmung mit SigeKo des Projekts,
Gesundheitsschutz auf Baustellen Bereitstellung der Planungs- und Ausführungsunterlagen und des LV’
(BaustellV- Baustellenverordnung) s für den Sicherheitskoordinator
Mitwirkung
D. Projektmanagement Organisation
Terminplanung, Bauzeitenplan
Phase 8+9
Erstellung des Bauzeitenplanes, Festlegen der Fertigstellungsfristen
und -Termine; Berücksichtigung von Ausführungs- und Lieferzeiten
Einkalkulieren ungünstiger Witterungen
Beachtung der Verjährungsfristen innerhalb des Projektes,
Planung und Organisation der Begehungen zur rechtzeitigen
Mängelfeststellung und -beseitigung
Mitwirkung
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Baustellentermine
Baustelleneinweisung der beauftragten Firmen und Fachingenieure
vor Baubeginn (Besprechung der Ausführungsplanung und des LV,
Abstimmung der Schnittstellen etc.),
regelmäßige Baustellentermine mit / ohne AG (festgelegter,
regelmäßiger Zeitpunkt = Jour fixe);
Koordination der Beteiligten;
Einmessen der Gebäude und Festlegung der Bezugshöhen,
Kontrolle von angelieferten Baustoffen, Elementen und Konstruktionen
vor deren Einbau
Ortstermine zur Koordination der Gewerke und Beteiligten zur Prüfung
der Maßhaltigkeit und der Ausführungsqualität, sowie auf
Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorgaben
Kenntnisse
Bautagebuch
Führung eines Bautagebuches / Bauleitungs-Tagebuches oder
Projektkalenders zur Dokumentation des Bauablaufes als Beweismittel
bei Auseinandersetzungen,
andere Dokumentation des Bauablaufes nach bürospezifischem
System (Fotos, Videos)
Mitwirkung
Prüfung, Freigabe, Planänderung
Weitergabe von Korrekturen und Änderungen;
Koordination und Regelung der Planänderungen / -fortschreibung
während der Bauphase (Änderungsvermerk, Verteiler, Umgang mit
alten Planständen)
Mitwirkung
Abnahme
Zwischenabnahmen von Teilleistungen und / oder Materiallieferungen,
Schlussabnahme und Übergabe;
Mängelfeststellung und Überwachung der -behebung;
Freigabe von
Sicherheitsleistungen
z.B. Sicherheitseinbehalte, Bürgschaften – Freigabe zur Anweisung
nach festgestellter Mängelbeseitigung bzw. Ablauf der Verjährungsfrist
Darstellung und Aufbereitung,
Projektdokumentation
systematische Erfassung der zeichnerischen und rechnerischen
Projektunterlagen und Zusammenstellung als Dokumentation für den
AG, Übergabe der Dokumentation
Akten- und Datenlogistik
Dokumentation der Vorgänge und Absprachen, Führung der Akten und
Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und –daten;
termingerechte Weiterleitung und Ablage der Rechnungen und der
Nachweise (Lieferscheine, Regieberichte, Aufmaßblätter etc.)
Regelung des Austausches von aktuellen Unterlagen, Projektakten
und –daten mit Planungsbeteiligten (Fachplanern etc.) , Umgang mit
Änderungen / Änderungsvermerken, alten Planungsständen;
Dokumentation der Fristen in einem Fristenkalender o.ä.;
Dokumentation der Sicherheitsleistungen und deren Freigabe in den
Projektakten;
Zusammenstellung der Akten und Unterlagen für den AG;
Archivierung der Projektakten nach bürointernem System
Mitwirkung
Phase 8+9
E. Projektbetreuung
Baustellenvorbereitung
Vorbereitung der Ausführung, z.B. Grenzfeststellung, Einmessung,
Behördengespräche;
Abstimmung mit ausführenden Firmen und Fachplanern sowie SigeKo
bezüglich Baustelleneinrichtung und -abwicklung
Mitwirkung
43
Koordination,
Erfahrungsaustausch
Abstimmung von Durchführungsdetails während der
Ausführungsphase beim AG;
Vorbereitung von Entscheidungen zu Nachträgen, Kostenänderungen,
Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsalternativen u.ä.
Jour fix
Jour-fixe mit allen Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen in
vorher festgelegten, regelmäßigen Abständen;
Dokumentation der Ergebnisse in Form von Protokollen, Aktennotizen
Mitwirkung
Betreuung des AG
Information des AG während der Gewährleistungszeit
(Schadensabwehr)
Information des AG zur korrekten Anwendung z. B. Pflege- und
Wartungsanleitungen
Dokumentation, Schriftverkehr
Dokumentation der Vorgänge und Besprechungsergebnisse im
Bautagebuch bzw. in Aktennotizen, Protokollen o.ä.;
bürointerne Hilfsmittel, wie Baustellenprotokoll – Formblätter o.ä.;
Verteilung der Notizen und Protokolle gemäß festgelegtem Verteilerschlüssel (AG, Planer, Firmen etc.),
Dokumentation der Mängelfeststellung und -beseitigung in Form von
Aktennotizen etc., Protokoll über die Gewährleistungsabnahme
44
5. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen
-
AG
ATV
Auftraggeber
Allgemeine technische Vorbedingungen
-
BauGB
BaustellV
BauNVO
BayBO
BayNatSchG
BGB
BKI
-
BImSchG
BNatG
Baugesetzbuch
Baustellenverordnung
Baunutzungsverordnung
Bayerische Bauordnung
Bayerisches Naturschutzgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Baukosteninformationsinformationszentrum
Deutscher Architektenkammern GmbH
Bundesimmissionsschutzgesetz
Bundesnaturschutzgesetz
-
DAB
DIN 276
-
DSchG
Deutsches Architektenblatt
Deutsche Normierung für die Ermittlung und
Gliederung von Kosten im Hochbau
Denkmalschutzgesetz
-
EN
EnEV
Europanorm
Energieeinsparverordnung
-
FeuV
Feuerungsverordnung
-
GaV
-
GastBauV
-
GFZ
GRW
Verordnung über den Bau und Betrieb von
Garagen
Verordnung über den Bau von Gast- und
Beherbergungsstätten
Geschossflächenzahl
Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe
-
HOAI
-
HU Bau
Verordnung über die Honorare für
Leistungen der Architekten und der
Ingenieure
Haushaltsunterlage Bau
-
ISO
Internationale Organisation für Normung
-
Sigeko
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
-
VHB
VKV
VOB A, VOB B, VOB
C
-
VOF
-
VOL
VstättV
Vergabehandbuch Bayern
Verkaufstättenverordnung
Verdingungsordnung für Bauleistungen
(Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen, Teil B:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die
Ausführung von Bauleistungen, Teil C:
Allgemeine Technische
Vertragsbedingungen für Bauleistungen)
Verdingungsordnung für freiberufliche
Leistungen
Verdingungsordnung für Leistungen
Versammlungsstättenverordnung
-
ZTV
Zusätzliche technische Vertragsbedingungen
45
6. Impressum
-
Herausgeber:
Bayerische Architektenkammer
Waisenhausstraße 4
80637 München
Telefon 089 13 98 80-0
Telefax 089 13 98 80-99
www.byak.de
-
Bearbeitung:
Dipl.-Ing.(FH) Johannes Steinhauser, Architekt
Dipl.-Ing. Rainer Hilf, Innenarchitekt
-
Der Bearbeitung liegen die Konzepte von
Ing.grad. Erwin Wrba, Architekt
-
sowie der Arbeitsgruppe Landschaftsarchitektur
Prof. Dipl.-Ing. Hermann Brenner, Landschaftsarchitekt
Dipl.-Ing. Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin
Dipl.-Ing. Marion Linke, Landschaftsarchitektin
Dipl.-Ing.(FH) Rolf Lynen, Landschaftsarchitekt
Prof. Dipl.-Ing. Ingrid Schegk, Landschaftsarchitektin
Dipl.-Ing. Dietmar Straub
Prof. Dipl.-Ing. Christoph Valentien, Landschaftsarchitekt
-
Abbildungen:
Foto Titel Simone Rosenberg
-
Redaktion:
Erik Budiner
Oliver Heiss
-
Lektorat:
Dr. Werner Döbereiner
Sabine Picklapp
-
Satz:
Silke Schellhammer
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich
geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des
Urheberrechtsgesetzes ist ohne die Zustimmung der Herausgeber
unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen,
Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und
Verarbeitung in elektronischen Systemen.
München im Juli 2007