Der Hochschulabsolvent - Bayerische Architektenkammer
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Der Hochschulabsolvent - Bayerische Architektenkammer
Der Hochschulabsolvent Eine Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur 2 Inhalt 1. Präambel 3 2. Einführung 7 3. Das Management im Architekturbüro 8 4. Die Projektabwicklung im Architekturbüro 12 5. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen 44 6. Impressum 45 1. Präambel 3 Nach bestandenem Studium in den Fachrichtungen Architektur, Städtebau, Innen- und Landschaftsarchitektur ist nach dem Bayerischen Architektengesetz eine praktische Tätigkeit in der entsprechenden Fachrichtung von derzeit zwei Jahren erforderlich, um anschließend – nach förmlicher Aufnahme und Eintragung in die Architektenliste – die Berufsbezeichnung Architekt/in, Innenarchitekt/in oder Landschaftsarchitekt/in bzw. nach Eintragung in die Liste der Stadtplaner die Berufsbezeichnung Stadtplaner/in führen zu dürfen. Den Absolventen soll in der Zeit zwischen dem Studienabschluss und der Führung der Berufsbezeichnung eine breit angelegt praktische Tätigkeit möglichst unter Anleitung zuteil werden. Dies darf nicht heißen, dass die Einstellung eines Absolventen mit der Einstellung eines „Auszubildenden“ verglichen werden darf. Die vorliegende Orientierungshilfe richtet sich an die Absolventinnen( 2 ) und Absolventen( 2 ) des Hochschulstudiums der Architektur und Innenarchitektur. Sie beschreibt den Kernbereich der Leistungsbilder dieser Fachrichtungen und benennt die Kompetenzbereiche, in denen überwiegend technisch-geschäftliche Kenntnisse über die Abwicklung innerhalb eines Büros sowie Fähigkeiten zur Koordinierung und zur Umsetzung einer Planung erworben werden sollen Leistungsbild Der Architekt als Treuhänder seiner Bauherrn und Auftraggeber muss in allen Bereichen der Planung und Baudurchführung ein kompetenter Ansprechpartner sein. Dies setzt neben einem erfolgreichen Studium viel Praxiserfahrung voraus. Die Sicherstellung des vom Bauherrn gewünschten Erfolgs unter Berücksichtigung aller baurechtlichten Belange, die Komplettierung eines guten Entwurfs hinsichtlich der einzuhaltenden Normen und Richtlinien sowie die Bewältigung des Mikrokosmos’ „Baustelle“ mit seinen eigenen Gesetzen können im „Simulator Hochschule“ nicht umfassend trainiert werden. Die Liberalisierung der Baugenehmigungsverfahren weist den Architekten mehr Verantwortung zu. Architekten stehen in zunehmender Konkurrenz zu anderen Berufsgruppen. Die Aufgabe der Architektenkammern ist es, dafür zu sorgen, dass die Berufsbezeichnung „Architekt“, „Innen-“ bzw. „Landschaftsarchitekt“ für die Qualifikation und Qualität stehen, die Bauherr und Gesellschaft erwarten. Architekten, Stadtplaner, Landschafts- sowie Innenarchitekten arbeiten im Rahmen des ihnen erteilten Auftrags nach den anerkannten Regeln der Baukunst und –technik gemäß den einschlägigen gesetzlichen Grundlagen und sind für ihren Aufgabenbereich – verantwortliche Gestalter, Planer und Organisatoren, – Treuhänder des Auftraggebers, – verantwortlicher Entwurfsverfasser gemäß BayBO, – Koordinatoren im gesamten Planungsprozess“, d. h. sie koordinieren und integrieren alle an der Planung und der Baumaßnahme beteiligten Fachdisziplinen. 4 Damit verbunden sind - die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Problemstellungen, - die Koordinierung der Planung und Ausführung, laufende Kostenkontrolle sowie - die Rationalisierung von Planung und Ausführung. - Architekt, Landschafts- und Innenarchitekt sind damit Sachverwalter für kontrollierte Qualität in der Planung und am Bau, technische, energetische und konstruktive Perfektion, Schadensfreiheit, Wirtschaftlichkeit, Kosten- und Terminsicherheit. Neben der zunehmenden Spezialisierung in der Bauindustrie, in den Bauberufen und in der Architektur sowie durch die Veränderungen der Berufsausübung durch elektronische Medien gibt es eine Reihe neuer Zusammenhänge, in denen Kenntnisse und Fähigkeiten zu erwerben sind. Im Berufsfeld der Landschaftsarchitekten sind zwei Hauptrichtungen zu unterscheiden: - Freianlagen (Objektplanung) - Landschaftsplanerische Leistungen sowie Überschneidungen in verschiedensten Kombinationen. Eintragungsvoraussetzungen Die als Eintragungsvoraussetzung geforderte zweijährige praktische Tätigkeit dient dazu, die im Studium erlangten Kenntnisse zu vertiefen und weiter zur Berufsbefähigung auszubauen. Mit dieser Orientierungshilfe soll der Absolvent die Möglichkeit erhalten, einen umfassenden Einblick in die Organisation eines Architekturbüros( 1 ) sowie in den Ablauf und die Abwicklung der Projektarbeit zu gewinnen. Nur wer in der Praxis alle Teilbereiche des Planungs- und Bauprozesses unter fachkundiger Lenkung bearbeitet hat, kann später das hohe Qualitätsniveau gewährleisten, für das der Architekt seinem Bauherren gegenüber verantwortlich ist. Die Orientierungshilfe zeigt sowohl dem Absolventen als auch dem ausbildenden Architekten( 1 ) bzw. Innenarchitekten ( 1 ) die wesentlichen Arbeitsfelder eines Büros im Rahmen der Planung und Objektüberwachung auf. Sie soll die Arbeit des Absolventen als wirksames Hilfsmittel begleiten und dabei gleichzeitig als Kontrolle für die Erfüllung der für die Eintragung in die Architektenliste geforderten Kriterien dienen. Im Kapitel „Das Management im Architekturbüro“ bzw. das „Management im Landschaftsarchitekturbüro“ werden dabei auch solche Themen und Aufgaben behandelt, die über die Leistungsbeschreibungen der HOAI hinaus gehen, wie etwa die Führung, Steuerung und Verwaltung eines zeitgemäßen Architekturbüros. Orientierungshilfe, Fortbildungsveranstaltungen und intensive Betreuung in den Architekturbüros sind für den Absolventen entscheidende Grundlagen, um sich während der gesetzlich vorgeschriebenen Praxiszeit vor der Eintragung gezielt in die Berufsaufgaben einarbeiten zu können. Sie sind damit ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung innerhalb des Berufsstandes. 5 Mit dieser Orientierungshilfe wird versucht, die Tätigkeiten und Kenntnisse innerhalb der Berufsbilder möglichst umfassend zu beschreiben. Nachdem den einzelnen Tätigkeiten und Kenntnissen unterschiedliche Gewichtungen zukommen, wurden diese in drei Kategorien aufgeteilt. Die Kategorie „Kenntnisse“ beschreibt Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Eintragung nachgewiesen werden müssen. Die Kategorie „Mitwirkung“ beschreibt Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, bei denen es ausgesprochen sinnvoll ist, als Absolvent mitarbeiten zu dürfen, die jedoch nicht zur Eintragung abgefragt werden. Eine dritte Kategorie, ohne Kennzeichnung, beschreibt Informationen, Kenntnisse und Fähigkeiten, die innerhalb der Tätigkeit zusätzlich anfallen können. Diese Orientierungshilfe soll den Absolventen Unterstützung in allen Leistungsphasen der Planung bieten und bei der fachgerechten Durchführung eines Projekts helfen. Natürlich kann sie nicht die umfangreiche Fachliteratur zu Spezialthemen ersetzen. Sie will dazu anregen, sich mit einzelnen Themen intensiver auseinander zu setzen. Neben der Hilfestellung für junge Kollegen soll die Orientierungshilfe den praxiserfahrenen Architekten den Umfang der Leistungen aufzeigen, die für die Eintragung in die Architektenliste erforderlich sind. Hiermit ist die Bitte an die Büroinhaber, Vorgesetzten und Verantwortlichen in Behörden verbunden, die Absolventen der Hochschulen entgegen der vorherrschenden Tendenz zur Spezialisierung möglichst umfassend einzusetzen. Der Vorstand der Bayerischen Architektenkammer im Juni 2003 6 Anmerkungen und Fußnoten Die Fachrichtungen Landschaftsarchitektur sowie Stadtplanung werden jeweils in eigenen Orientierungshilfen behandelt. ( 1 ) Die Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur wurden vom Vorstand der Bayerischen Architektenkammer am 26.06.2003 beschlossen. ( 1 ) Die Orientierungshilfe für Absolventen der Fachrichtung Landschaftsarchitektur wurden vom Vorstand der Bayrischen Architektenkammer am 24.03.2004 beschlossen Aus Gründen der Sprachökonomie steht das Wort „Architekt“ im folgenden auch für die Berufsbezeichnung „ Innenarchitekt“ und auch für die jeweils weibliche Form, gemäß Art.1 des u.a. Baukammerngesetzes (BauKaG) ( 2 ) Aus gleichem Grund steht das Wort „Absolvent“ nachfolgend auch für die weibliche Form. Ergänzt um das am 01.Juli 2007 in Kraft getretene Gesetz über die Bayerische Architektenkammer und die Bayerische IngenieurekammerBau (Baukammerngesetz – BauKaG) vom 09. Mai 2007 2. Einführung 7 Erforderliche Schwerpunkte für die Eintragung (Anforderungen des Eintragungsausschusses) Kompetenzfelder / Erfahrungsbereiche Nach einer umfassenden Ausbildung im jeweiligen Studiengang und einer erfolgreich abgelegten Abschlussprüfung ist der Absolvent berechtigt, den akademischen Grad Diplomingenieur [Dipl.-Ing. bzw. Dipl.-Ing. (FH) ], Master bzw. Bachelor zu führen. Um auch die Berufsbezeichnung Architekt führen zu können, bedarf es des erfolgreichen Abschlusses eines entsprechenden Studiums von mindestens acht, um die Berufsbezeichnung Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner führen zu können des erfolgreichen Abschlusses eines mindestens sechsemestrigen Studiums und zusätzlich einer zweijährigen Berufspraxis. Studienabschluss und Berufspraxis sind die vom Gesetzgeber festgelegten Voraussetzungen für die Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Stadtplaner bei der Bayerischen Architektenkammer. Erst die Eintragung begründet die Berechtigung zur Führung der gesetzlich geschützten Berufsbezeichnung. Über die Eintragung entscheidet der autonome Eintragungsausschuss. Mit dem Antrag auf Eintragung in die Architektenliste bzw. Liste der Stadtplaner sind Formblätter über die praktische Tätigkeit beizulegen, anhand derer der Eintragungsausschuss prüft, ob die nachgewiesene Berufspraxis den gesetzlichen Anforderungen für die Eintragung entspricht. Der Absolvent kann daraus entnehmen, welche Schwerpunkte für die Eintragung gesetzt und in welchen Tätigkeitsbereichen gründliche Erfahrungen innerhalb der Berufspraxis gefordert werden. Diese Tätigkeiten sind in den nachfolgenden Kapiteln mit „Kenntnisse“ bezeichnet und Pflichtaufgaben für den Absolventen. Die Beteiligung an den mit „Mitwirkung“ gekennzeichneten Leistungsbereichen ist empfehlenswert, jedoch nicht im einzelnen nachzuweisen. Wünschenswert sind Erfahrungen in Verhandlungen mit Auftraggebern sowie kompetentes Auftreten gegenüber Bauherren, auf den Baustellen und in der Öffentlichkeit. Die Fähigkeit zur Teamarbeit mit Berufskollegen, Ingenieuren, Projektanten und Fachleuten aller an der Planung und am Bau beteiligten Berufssparten soll entwickelt werden. Das Planen und Bauen wird zunehmend komplexer und komplizierter. Die Anzahl der an der Planung und Ausführung fachlich Beteiligten wächst, die bereits bestehende Vielfalt an Bau- und Ausbaumaterialien nimmt stetig zu und damit wachsen die Anforderungen an Konstruktion und Technik. Gesetze und Regelungen unterliegen einem fortwährenden Wandel. Dementsprechend steigen die Ansprüche an die Fachkompetenz des Architekten. Nicht in allen Fällen wird es möglich sein, sich alle Aufgabenfelder entsprechend ihrer Relevanz praktisch innerhalb des Büros zu erarbeiten. Die Teilnahme an geeigneten Seminaren der Akademie für Fort- und Weiterbildung der Bayerischen Architektenkammer kann dabei Ausgleich schaffen. Stetige berufliche Weiterbildung ist eine Selbstverständlichkeit für alle Architekten, für den Berufsanfänger wie für den langjährigen Praktiker, für den Freischaffenden ebenso wie für den Angestellten. 3.Das Management im Architekturbüro 8 Fachliche Zielsetzung Für den Absolventen ist es wichtig, Einblicke in die Führungs-, Steuerungs- und Verwaltungsaufgaben der Geschäftsleitung im Büro zu erhalten. Dazu soll die Aneignung von Managementkompetenz gefördert werden. Wesentliche Organisations- und Managementaufgaben sind: Kontakte mit dem Auftraggeber von der Projekt-Akquisition bis zu Dokumentation und Service, wirtschaftliche Planung und Kontrolle der Projektarbeit, Nachkalkulation der Projekte sowie Einblicke in die bürointerne, Kapazitäts- und Investitionsplanung, Erfassung von Referenzobjekten, Entwicklung eines bürospezifischen Erscheinungsbildes. Nachstehendes Schema soll die Beziehung zwischen Büro- und Projektebene, zwischen projektunabhängigen und projektbezogenen Aufgaben verdeutlichen: Management-Aufgaben auf Büro- und Projektebene Büroebene Projektebene Erscheinungsbild des Büros Bürostrategie Marketingkonzept Akquisitionskonzept Planungsaufgabe Planungsbedarf Projektakquisition Leistungsangebot Honorarermittlung Vorkalkulation Vertragsgestaltung, Auftragsumfang, Leistungsinhalte Abgleich von Ertragszielen und Mitteleinsatz Projektplanung: Zeit- und Kapazitätplanung Kontrolle des Projektstandes Statuskalkulation Zeit- und Kostenerfassung Nachkalkulation Projektabrechnung Rechnungsstellung Büroplanung: Kapazität, Investitionen Projektdokumentation 9 Vermessung der Marketing- und Akquisitionsstrategien Fortschreibung der Referenzen Projektakquisition A. Planung und Technik Projektentwicklung Definition der Aufgabe auf der Grundlage der Bauherrenvorstellungen Abstimmen von Zielkonflikten Zeitplanung für die Projektaufgaben Mitwirkung Technische Anforderungen an die Projekte spezielle technische Anforderungen des jeweiligen Projekts bzw. des Leistungsumfanges Mitwirkung Spezielle und grundsätzliche Mitarbeit von Sonderfachleuten Mitwirkung Sonderfachleute Technische Ausstattung des Büros technische Ausstattung des Büros (EDV, CAD, Telefax, Kopierer. Fotoapparate, Vermessungsinstrumente etc.) Einsatz und Wartung der Geräte sowie deren wirtschaftliche Bedeutung Kenntnisse technisches Know-how Bibliothek des Büros, bürospezifische Normensammlungen, technischer Informationsstand des Detailsammlungen, technische Dienstleistungen (Vermessung, Büros Modellbau, EDV-Support etc.) Mitwirkung Beschaffung Ausstattungen, Büromaterial und -geräte, Dienstleistungen, Kundendienste etc. Ökologische bzw. umweltökonomische Aspekte im Büro / in der Projektabwicklung ökologische und umweltökonomische Überlegungen und Ansätze im Büro (Geräte- und Materialeinsatz, Ver- und Entsorgung) und bei der Projektabwicklung (Empfehlung / Ausschreibung umweltverträglicher Produkte, Zusammenarbeit mit öko-auditierten Firmen). Mitwirkung B. Kostenmanagement Projektkalkulation bürointerne Vor-, Status- und Nachkalkulation der Projekte und der dazu verwendeten Hilfsmittel (Zeit- und Kostenerfassungs-System des Büros) Mitwirkung Zeiterfassung Anwendung des bürointernen Zeiterfassungssystems (EDV-Tool, Stundenzettel etc.), Dokumentation der Leistungen für Abrechnung nach Zeithonorar Mitwirkung Kapazitätsplanung bürointerne zeitliche, räumliche, personelle und finanzielle Planung; eigene Zeitansätze und Aufwandsabschätzung Mitwirkung Rechnungsstellung Honorar-, Abschlags- und Schlussrechnungen, Nachweise für den Auftraggeber (Stundennachweis, Fahrtennachweis, Nachweis von Nebenkosten) Mitwirkung 10 Investitionen Umgang mit Investitionen, technischen Neuerungen etc.; Kalkulation / Abrechnung Mitwirkung Akten- und Datenlogistik Grundsätze der Projektordnung des Büros, Projektakten (Ordner, Register, Projektbenennung, Planbezeichnung) Projektdaten (Verzeichnisstruktur, Dateibenennung, CAD-Organisation etc.); sonstige Akten und Daten (Fachartikel, Normen, Regeldetails, Lieferanten etc.) Archivierung der Projekt- und Büroakten (Pläne, Schriftverkehr), spezielle Archivierungssoftware treuhänderische Verwaltung der Unterlagen des Bauherrn Mitwirkung C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Vertragsrecht Vertragsrecht für Architekten, HOAI mit Kommentaren, VOF (Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen), GRW Grundzüge der Haftung gegenüber dem Auftraggeber Kenntnisse Öffentliches Recht Bauplanungs- und Bauordnungsrecht Kenntnisse Bürobibliothek Sammlung an Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Richtlinien, Empfehlungen und Leitfäden Aktualisierungs- und Beschaffungsmodalitäten und Ablagesystematik Mitwirkung D. Projekt- und Büroorganisation Akquisition „Akquisitionsgespräche“, Bürovorstellung Umgang mit Referenzunterlagen Ermitteln der Aufgabenstellung und des Leistungsumfanges Definition der Aufgabenstellung, Raum- und Funktionsprogramm, Leistungsumfang inkl. besondere Leistungen, überschlägige Massenund Kostenermittlung Mitwirkung Honorarkalkulation Kontakt mit Bauherren / Auftraggebern Leistungs- und Honorarangebot, Honorarermittlung nach HOAI §§ 4,10,11, 12, 15 und 16 Mitwirkung Vertragsverhandlungen Abstimmung Leistungsumfang mit Auftraggeber Honorarfragen Mitwirkung Architektenvertrag Individuelle Vertragsgestaltung/ Formularverträge des AG, externe Rechtsberater Leistungsumfang, Honorarvereinbarung, Zeithonorar, Nebenkosten, Termine, Haftpflichtversicherung, Fristen, Modalitäten für Rechnungsstellung, Zahlungen und Abnahmen Mitwirkung Vertragsprüfung und Abschluß bürointerne Überprüfung des Architektenvertrages, Abgleich der vereinbarten Leistungen und Termine mit Bürokapazität und -qualifikation Mitwirkung Organigramm 11 Bürointerne Verantwortung und Arbeitsteilung Arbeits- und Planungsgemeinschaften mit Kollegen und interdisziplinär mit Architekten, Innen- und Landschaftsarchitekten Aufgaben und Pflichten als Generalplaner Sonderfachleute, Projektanten, Federführung im Team, auch bei Wettbewerben Mitwirkung E. (Projekt-)Koordination Informationsfluß im Büro Umgang mit fachlichen Informationen, Fachliteratur, Normen, Verordnungen, Gesetzen Umlaufmappen, Bürobesprechungen, Infotafel, Internetnutzung, ggf. Internet Kenntnisse Dokumentation von Vorgängen Dokumentation von Vorgängen, Telefon- und Gesprächsnotizen, Aktennotizen Mitwirkung Vertretung des Büros nach außen Telefonate, Schriftverkehr, persönliches Auftreten, Kommunikation über elektr. Medien vertragliche Vereinbarungen, Planungsinhalte, Besprechungstermine, Vorstellung Referenzprojekte, Informations- und Grundlagenbeschaffung Informationsaustausch mit Projektanten, Unternehmern, Behörden Mitwirkung Präsentation Vorstellung, Erläuterung und Diskussion der Projekte vor Auftraggebern, Projektbeteiligten und Planungsbetroffenen „Projektmoderation Fortbildung berufsständische „Netzwerke“ zur Informationsbeschaffung und Weiterbildung Veranstaltungen der Akademie der Bayerischen Architektenkammer und anderer Anbieter (siehe DAB und Internet) Kenntnisse Erfahrungsaustausch unter Kollegen, bei Veranstaltungen, bei Verbänden oder Foren Marketings des Büros Projektdokumentation, Gestaltung und Pflege der Referenzliste, ggf. der Präsenz in den Medien (Pressearbeit), ggf. in neuen Medien / im Internet (Homepage), Kontaktpflege etc. Mitwirkung Berufsständisches Engagement, Mitgliedschaften Architektenkammer, Berufsverbände, Forschungsgesellschaften, Fachorganisationen (Industrieverbände, Normenausschüsse, etc.) 4. Die Projektabwicklung im Architekturbüro 12 Die Kernpunkte und Anforderungen der einzelnen Leistungsphasen sind im „Leistungsbild Objektplanung für Gebäude und raumbildende Ausbauten“ des § 15 HOAI als „Grundleistungen“ definiert und nach Bewertungspunkten gewichtet. Hinzutreten können „Besondere Leistungen“. Der Verordnungstext wird hier deswegen nicht im einzelnen wiedergegeben. Vielmehr wird darauf Wert gelegt, die einzelnen Leistungsphasen genauer zu analysieren und deren Praxisbezug herzustellen. Entsprechend der üblichen Projektabwicklung sind die Arbeitsabläufe im Architekturbüro mit Bezug auf die Leistungsphasen des § 15 HOAI in den nachfolgenden fünf Kapiteln beschrieben Inhalt 1. Grundlagenermittlung und Vorplanung Leistungsphase HOAI 1,2 12 2. Entwurfs- und Genehmigungsplanung 3,4 18 3. Ausführungsplanung 24 5 4.Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung 6,7 bei der Vergabe 5. Objektüberwachung, Objektbetreuung 8,9 und Dokumentation 1. Grundlagenermittlung und Vorplanung Seite 29 36 Phase 1+2 Hierbei handelt es sich um die Konzeptphasen für das zu realisierende Projekt. Hohes Einfühlungsvermögen und schöpferische Gestaltungskraft des Architekten sind unerlässlich. Obwohl nach HOAI insgesamt nur mit 10% der Gesamtleistung bewertet, ist die Wertschöpfung daraus für den Auftraggeber de facto erheblich, da in diesem Abschnitt die Weichenstellung für das gesamte Bauvorhaben erfolgt. 13 Verfahrensablauf (Phasen 1 + 2) Input Teilschritt Erfolgreiche Akquisition, Auftragserteilung Projektstart (1) Aufgabenstellung Vollständige Klärung der Aufgabenstellung (2) Planungsgrundlagen Beschaffung sämtlicher Planungsgrundlagen und - informationen (3) Bestandsaufnahme ggf. als besondere Leistung (z.B. Aufmaß) oder durch Dritte (Sonderfachleute) Output Dokumentation der Grundlagen, Pläne und Notizen Dokumentation / Zusammenstellung sämtlicher Grundlagen und Bestandspläne, - listen etc., ggf. zur Verteilung an Projektbeteiligte (4) Weitere Grundlagen Standostbestimmung Betriebsplanung Raumprogramm Funktionsprogramm Umweltprüfung LP 1 Ende Grundlagenermittlung LP 2 Beginn Vorplanung Planungsgrundlagen und – informationen, Bestandspläne aus Phase 1 (5) Analyse Analyse der Grundlagen und des Auftraggeber-Programms (6) Ziele / Leitidee Entwickeln und Abstimmung von Zielvorstellungen, ggf. Aufzeigen von Zielkonflikten (7) Konzept Kernstück der gesamten Grundleistung, Prozess der Ideensuche, Erarbeiten möglicher Entwurflösungen nach verschiedenen Grundsätzen Bewertung von Entwurfsalternativen Planerische Beiträge anderer Fachplaner / Projektbeteiligter (8) Integration / Rückkopplung / Dialog Integrieren der Leistungen der anderen Projektbeteiligten Abstimmung mit AG Zielsystem, Zielkatalog in schriftlicher oder skizzierter Form Vorentwurfsskizze, Planungsalternativen 1, 2, 3 Ergänzte Vorentwurfsskizzen 14 Input Vorplanung, einschl. Alternativen und erläuternder Skizzen Graphische Darstellung, Präsentationsreife Vorplanung Teilschritt (9) Freigabe, intern Bürointerne Prüfung / Freigabe durch Büro- oder Projektleitung (10) Präsentation Vorstellen der Vorplanung bei den Auftraggebern (AG), Abstimmung (11) Freigabe, extern Freigabe durch den / die AG (12) Behördengespräche Vorabstimmung der Vorplanung mit Behörden, ggf. Mitwirken an einer Bauvoranfrage Vorplanung, bevorzugte Alternativen, DIN 276 Formblatt, bürointerne Formulare (13) Kostenschätzung Mengenermittlung und Kostenschätzung (14) Abschluß Zusammenstellen aller Ergebnisse Output Vorentwurf, Entwurfsalternativen, erläuternde Darstellungen ggf. Überarbeitung der Vorplanung ab (6) Freigegebene Vorplanung Ggf. Überarbeitung der Vorplanung ab (6), (7) oder (9) Zusammenstellung der Mengen, Summe der geschätzten Baukosten Fertige, vollständige Dokumentation der Vorplanung 15 A. Planung und Technik Phase 1+2 Projektentwicklung Umsetzen von Vorgaben des Auftraggebers, Abstimmen der Zielvorstellungen Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten Mitwirkung Objektplanung und Städtebauraumbildender Ausbau und Bestand Klärung der Planungsaufgabe, Neubau, Wiederaufbau, Erweiterung, Umbau, Raumbildender Ausbau, Umnutzung, Modernisierung und Neugestaltung, Sanierung und Instandsetzung bestehender Gebäude, Erschließung von Gebäude und Grundstück, Ver- und Entsorgung, Entwicklung eines Planungskonzeptes (Baugrund, GFZ, Situierung, Höhenentwicklung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit), Bezüge Gebäude und Innenräume, Innen- und Außenraum, mögliche Konstruktionen, Energieeinsparung, Variabilität und Umweltschutz Klären spezifischer Gestaltungsanforderungen des Bauherrn, Corporate Identity, Möbeldesign, Farbgestaltung Kenntnisse Fachgutachten und externe Planungsleistung Auswertung und Zusammenstellung vorhandener Fachgutachten zum Projekt, z.B. Wertgutachten, Baugrunduntersuchungen, Gutachten zum Zustand oder Denkmalwert ggf. vorhandener baulicher Substanz (Gebäude, bauliches Inventar), besondere technische Voraussetzungen, Einschränkungen oder Erfordernisse; Bestandsaufnahmen und -dokumentationen (auch über Inventar) Mitwirkung Materialien Berücksichtigung regionaler Bezüge; Berücksichtigung von Stoffkreisläufen (z.B. Wiederverwendung vorhandener Materialien, Recycling etc.); Materialkonzept als Basis für die Mengenermittlung und Kostenschätzung Mitwirkung Technisch – funktionale Anforderung planerisch relevante technische und funktionale Anforderungen, z.B. der Rettungs- und Fluchtwege, Brandschutz (DIN 14090), der behindertengerechten Planung (DIN 18024) etc. Integrieren der Fachingenieurleistungen Mitwirkung B. Kostenmanagement Projektkosten, Abstecken des groben Kostenrahmens (Phase 1) Phase 1+2 Aufstellen und Abstimmen des Kostenrahmens anhand von Vergleichsobjekten und aufgrund des Baupreisindexes, Baukostensammlungen (z. B. BKl – Baukosten-Informations-Zentrum Deutscher Architektenkammern GmbH) Abstimmung des grundsätzlichen Ausstattungsniveaus anhand des Kostenrahmens mit der Bauherrschaft, Schätzung der voraussichtlichen Kosten nach DIN 276 unter Verwendung der Bürostandards (Formblätter, Preisdateien, Kennzahlen, Mischpreise, Niedrigst- / Höchstpreise), Aufstellung einer ersten Baubeschreibung, Mitwirkung 16 Kostenschätzung (Phase 2) Abstimmung des Kostenniveaus mit dem Auftraggeber, ggf. Erarbeitung eines Finanzierungsplans für die Realisierung oder einer Haushaltsunterlage Bau (HU Bau) Förderung Fachliche und technische Unterstützung des AG bei der Beantragung von Fördermitteln. Mitwirkung C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Phase 1+2 Planungsrecht BauGB, BauNVO, BayBO (Bayerische Bauordnung),EnEV, Merkblätter der Bauaufsichtsbehörden Bauordnungsrecht Weitere Vorschriften: FeuV, GaV, GastBauV, VStättV, VkV, CPiV, BNatG etc., Bauleitplanung; BlmSchG, DSchG Kenntnisse Privatrecht Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Erbbaurecht, Erschließungsrecht etc. Kenntnisse Vertragsrecht, HOAI Überprüfung der vertraglich vereinbarten Grund- und Besonderen Leistungen in Relation zum Leistungsumfang, ggf. Ergänzung des Vertrages ggf. vertragliche Vereinbarungen mit anderen Beteiligten, Subdienstleistern (Sonderingenieure, Projektanten, Fachgutachter, CAD-Dienstleister, Modellbauer) Empfehlungen, Planungsrichtlinien projektrelevante Empfehlungen und Leitfäden, Regelungen des Landkreises, der Kommune zur Müll- und Wertstoffentsorgung, Empfehlungen zur Verkehrserschließung (EAE, EAR etc.) Förderrichtlinien projektrelevante Konventionen (vgl. Kap. B.) Mitwirkung D. Projektorganisation Phase 1+2 Planungsvorgaben, Planungsgrundlagen Einholen erforderlicher Vorgaben des AG zu Art der Nutzung, Terminvorstellung, Bau- und Produktionsablauf, Finanzierung und Förderung, Beschaffung relevanter Grundlagen, wie Bebauungsplan, Bestandspläne, sonstige kommunale Satzungen (Gestaltungs-, Erhaltungssatzung, Denkmalschutz etc.), Katasterpläne, Vermessungspläne, Gutachten (Geologie, Hydrologie), Baumschutzverordnungen etc. Mitwirkung Kontakt mit /zu Behörden und Dienstleistern als Bezugsquellen von Planungsvorgaben und -grundlagen Landesvermessungs-, Stadtplanungs-, Bauordnungsamt / Bauverwaltung, Umwelt-, Tiefbau-, Wasserwirtschaftsamt, Naturschutz-, Denkmalschutzbehörde, Versorgungsunternehmen etc.; Modalitäten der Plangenehmigung (Standards, Formblätter Mitwirkung Arbeits- und Terminplanung Erstellung und Aktualisierung Term inplan, Bauzeitenplan 17 (Abstimm ungsgespräche, Präsentationen, Behördengänge etc.) Festlegung des Leistungsumfanges und des Bearbeitungsteam s, Aufstellen v on Arbeitsprogramm en, Überprüfen der Zeitansätze und der Kapazität Maßnahm en zur Q ualitätssicherung Mitw irkung Planungsbeteiligte, Planungsteam , Projektteam Projektbesprechungen mit anderen an der Planung Beteiligten; Dokum entation der Besprechungen Koordination aller am Projekt beteiligten Planer sowie sonstigen beteiligten Stellen und Behörden (Adressen / Erreichbarkeit) Mitw irkung Akten- und Datenlogistik Anlegen der Projektakten und -datenstruktur; Regelung der Ablage (im Akt/in der EDV) des Schriftverkehrs und der Planungsgrundlagen, Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten, Regelung des Austausches von Projektakten und -daten mit Planungsbeteiligten konventionell, per Datenträger (Komprimierungsart), (Zugriffsrechte, Datei- und Verzeichnisbenennung, Nutzungsrechte, Datensicherung etc.) Mitwirkung Freigabe, inter / extern bürointerne Prüfungs- und Freigabeverfahren sowie externe Freigabe durch den AG; Umgang mit Freigabevermerken und deren Dokumentation Protokollierung von Absprachen und Änderungen Mitwirkung Darstellung Auftragsabhängige Festlegung von Darstellungsform und –umfang: Grundriss, Schnitte, Ansichten, Details, räumliche Darstellungen (Axonometrien, analoge oder virtuelle Modelle, Animationen), Assoziationsbilder, Materialmuster und -kollagen, Texte, Grafiken und Schaubilder, Festlegen der Darstellungstechnik: schwarz-weiß oder in Farbe, Bleistiftzeichnungen, Farbskizzen, Tuschezeichnungen, CAD – Plots, Collagen, Montagen, fotorealistische Darstellungen Mitwirkung E. Projektkoordination Phase 1+2 Beratung des Auftraggebers Beratung des Auftraggebers und ggf. Nutzers, Entwicklung der Bauaufgabe, Beratung bei der Auswahl fachlich Beteiligter, z. B. Tragwerksplaner, Haustechnikprojektanten, Vermessungsingenieure, Ingenieure für Grund- und Bodenmechanik, Gutachter für Beweissicherung, Bauforscher, Bauphysiker, Bauakustiker, Fachberater für besondere technische Ausführungen etc., in Bezug auf notwendige technische Nachweise, bezüglich Projektteam, Projektablauf und Bauorganisation ggf. über Möglichkeiten eines Generalplanervertrags Präsentation Einbeziehen anderer Planungsbeteiligter und Planungsbetroffener; Bewertung der Lösungsalternativen Aufbereitung der Informationen für den AG; ggf. Dokumentation der Änderungswünsche Präsentation der Ergebnisse der Vorplanung beim AG; Mitwirkung 18 Abstimmung innerhalb des Planungsteams Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten, Dokumentation der Besprechungen; Übermitteln von Aktennotizen, Protokollen etc. sowie der Vorplanungsergebnisse an die Planungsbeteiligten; Mitwirkung Abstimmung mit den Behörden über die Genehmigungsfähigkeit des Projektes, ggf. Bauvoranfrage; Abklären der formalen Anforderungen an die Genehmigungsplanung Mitwirkung Abstimmung mit Betroffenen 2. Entwurfs- und Genehmigungsplanung Abstimmung der Planungsidee mit den zukünftigen Nutzern und sonstigen Betroffenen, z.B. Nachbarn, Klärung der jeweiligen Zuständigkeit mit dem AG; Austausch und Dokumentation der Ergebnisse Mitwirkung Phasen 3+4 In der Entwurfsphase sind alle wichtigen Entscheidungen bezüglich Gestaltung, Konstruktion, technische Anlagen, Ausbaustandards, Genehmigungsfähigkeit etc. zu treffen. Die Entwurfsergebnisse bilden die Basis für die Erstellung der Unterlagen, die für die Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit notwendig sind. Fachliche Zielsetzung / Inhalte Die Entwurfsphase baut auf den Ergebnissen der Vorplanung auf und bildet die Grundlage für die Ausführungsplanung. Gleichzeitig ist die Übereinstimmung des Vorhabens mit allen öffentlich-rechtlichen Vorschriften sicherzustellen. Im Rahmen der Genehmigungsplanung sind die Ergebnisse der Entwurfsplanung formal für die anstehenden behördlichen Prüf- und Genehmigungsverfahren aufzubereiten. Dazu zählt die Zusammenstellung aller erforderlichen Plan- und sonstiger Unterlagen (z.B. Berechnungen) und die Vorlage der Unterlagen bei den zuständigen Behörden. Die Anforderungen an einen vollständigen Eingabeplan sind in der Bauvorlageverordnung geregelt. Gleiches gilt für Vorhaben, die dem Genehmigungsfreistellungsverfahren zugeordnet sind. Nicht alle Objektplanungen und Ausbaumaßnahmen sind genehmigungspflichtig. Aufgabe des Architekten ist es, zu prüfen, inwieweit die Genehmigung durch eine oder mehrere Behörden notwendig ist. Dabei ist zu unterscheiden, ob das Bauvorhaben einer öffentlich-rechtlichen Genehmigung mit Prüfung, dem vereinfachten Verfahren oder dem Freistellungsverfahren unterliegt und ob andere Verfahrensverordnungen (z.B. BImSchG – Bundesimmissionsschutzgesetz) zu beachten und ggf. Sonderfachleute hinzuzuziehen sind. 19 Das nachfolgende Ablaufschema für die Entwurfs- und Genehmigungsplanung verdeutlicht den Verfahrensablauf: Input Teilschritt Vorplanung, vom AG freigegeben und abgestimmt (1) Konzept Durcharbeiten des Planungskonzeptes, Weiterentwicklung der bevorzugten Alternative Planerische Beiträge anderer Fachplaner / Projektbeteiligter Entwurfszeichnung mit Detailaussagen Entwurf, Objektbeschreibung Präsentationsreife Entwurfsplanung Entwurfsplanung, DIN 276, Formblatt, bürointerne Formulare, ggf. Anforderungen des AG Output (2) Integration Integrieren der Leistungen der anderen Projektbeteiligten, ggf. Beteiligung der Betroffenen Dokumentation der Ergebnisse, Aktennotizen o. ä. (3) Entwurf Erarbeiten der vollständigen und endgültigen Entwurfslösung Entwurf in aussagekräftiger Darstellung, erläuternde Darstellungen (4) Objektbeschreibung Ausarbeitung einer Objektbeschreibung mit Erläuterungen von Ausgleichs-+ Ersatzmaßnahmen (5) Freigabe, intern Bürointerne Prüfung und Freigabe durch Büro- oder Projektleitung Objektbeschreibung in Textform mit Berechnung Entwurf, Objektbeschreibung komplett (6)Präsentation Vorstellung der Entwurfsplanung vor den Auftragsgebern Ggf. Überarbeitung der Entwurfsplanung ab (2) oder (3) (7) Freigabe, extern Freigabe durch den/die AG Freigegebene Entwurfsplanung (8) Behördengespräche Abstimmung der Entwurfsplanung mit Behörden, Vorbereitung der Genehmigungsplanung Ggf. Überarbeitung der Entwurfsplanung ab (2), (3) oder (4) (9) Kostenberechnung Aktualisieren der Mengenermittlung, Kosenberechnung nach DIN 276 neu, ggf. Anfertigung einer Haushaltsunterlage Bau, Kostenstelle im Abgleich mit Kostenschätzung Aktualisierte Zusammenstellung der Mengen, Kostenberechnung, ggf. Beitrag zur HU Bau, eventuelle Korrekturen aufgrund der Kostenkontrolle (2) 20 Input Teilschritt Output (10) Abschluss Zusammenstellen aller Ergebnisse Fertige, vollständige Dokumentation der EP (11) Eingabe - Unterlagen Mitwirken bei der Baueingabe bzw. Erarbeiten der Vorlagen für die behördliche Genehmigung Formal ausgearbeitete Genehmigungsplanung, z. B. eingabefähiger Freiflächengestaltung (12) Eingabe Einreichen der Eingabe Ggf. Nachbessern der Unterlagen ab (11) LP 3 Entwurfsplanung - Ende Formale Anforderungen der Genehmigungsbehörde, Baueingabemappe, Vordrucke o. ä. Vollständige Genehmigungsplanung Genehmigungsbescheid, sonstiger Rücklauf der Behörden (13) Genehmigung Prüfung der Unterlagen durch die Behörde, ggf. klärende Gespräche oder Nachbesserungen Genehmigungsbescheid, ggf. ergänzende Auflagen, ggf. Gesprächs- /Aktennotizen o. ä. (14) Abschluss Prüfung des Genehmigungsbescheids Genehmigte Entwurffsplanung, Grundlage für die Ausführung 21 A. Planung und Technik Phasen 3+4 Projektentwicklung Umsetzen von Entscheidungen des Auftraggebers Abstimmen der Zielvorstellungen Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten Mitwirkung Architektur Um- und Ausbau / Innenarchitektur Konkretisierung des Entwurfs hinsichtlich Gestaltung, Funktion, Material und Konstruktion sowie Bauphysik und Ökologie in Absprache mit dem Bauherrn, Durcharbeitung der Planungskonzepte, Festlegen der Standards. Kenntnisse Leistungsabgrenzung Abgrenzung der Leistung des Architekten zu anderen Fachplanern, Festlegender technischen Anlagen und der Schnittstellen zwischen den Zuständigkeiten und Gewerken (auch hinsichtlich Gewährleistung und Haftung, s.o.), Technische Ausstattung Entwickeln von technischen Entwurfsinhalten wie Beleuchtung, Sanitär-, Heizungs-, Lüftungs-, ELA- und Klimaanlagen-Ausstattung, etc. Mitwirkung Sparten, Ver- und Entsorgungstechnik Koordinieren und integrieren der Leistungen der Fachingenieure Materialien Klärung von Materialanforderungen und -qualitäten Abstimmung der Materialien mit AG und fachlich Beteiligten, Konkretisierung der Materialauswahl (Art, Dimensionierung, Einbau/Verlegetechnik, Aufbau / Gründung, Art der Bearbeitung und Farbgestaltung), Mitwirkung Normen und Details Technische und funktionale Anforderungen, Beachtung und Begründung von Ausnahmen, Berücksichtigung von Normen und Technik-Richtlinien für Baukonstruktionen und Detaillösungen Berücksichtigung aller technischen und funktionalen Anforderungen und Darstellung im Genehmigungsplan Ausarbeitung von Regeldetails und Schemazeichnungen im Plan oder in der Baubeschreibung Bautechnische Nachweise Einbeziehung von Prüfingenieuren, verantwortlichen Sachverständigen Mitwirkung Darstellungen Ausarbeitung der erforderlichen Pläne und Unterlagen für die Eingabe: gemäß Bauvorlagenverordnung und Behördenauflagen, Layout (Formblatt) Bau-/ Objektbeschreibung: Beschreibung der Bauaufgabe, Entwurfsideen und Planungsziele, Beschrieb von Material und Konstruktion, Technischer Ausrüstung, Kenntnisse 22 B. Kostenmanagement Phasen 3+4 Kostenalternativen, Wirtschaftlichkeit Prüfung unterschiedlicher Ausführungsstandards / Materialalternativen durch den AG hinsichtlich ihrer Kosten und ihrer Wirtschaftlichkeit in der Unterhaltung, Abwägung mit gestalterischen Konsequenzen, Abstimmung mit dem AG Mitwirkung Projektkosten, Kostenberechnung Ausarbeitung der Berechnung der voraussichtlichen Baukosten nach DIN 276 neu, auf der Grundlage einer genaueren Mengenermittlung; Kenntnisse Errechnen der Baunebenkosten, ggf. Ausarbeitung der Haushaltsunterlage Bau (HU Bau) Kostenkontrolle Abgleich der Kostenberechnung mit der Kostenschätzung; laufende Berücksichtigung der Ergebnisse der Kostenkontrolle Mitwirkung C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Phasen 3+4 Planungsrecht, Behörden Abstimmung der Entwurfsplanung mit den Behörden im Hinblick auf die Genehmigungsfähigkeit, Beachtung bzw. nochmalige Überprüfung planungsrechtlicher Vorgaben Abgleich Objekt-/ Baubeschreibung; Sonstige Erlaubnisse und Gestattungen Beachtung kommunaler Besonderheiten Mitwirkung Privatrecht Nachbarrecht, Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Erschließungsrecht etc. Vertrags- und Haftungsrecht Klären der Haftungssituation auch in Bezug auf Fachplaner Planungs- und Gestaltungsrichtlinien Wohnbaunormen und Empfehlungen Barrierefreies Wohnen Planungsempfehlungen und Richtlinien für den Bau von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Schulen, Kindergärten, etc. Empfehlungen zur Verkehrserschließung (EAE, RAS etc.), Gutachten Umsetzung von Gutachten, die Bestandteil der Genehmigungsplanung sind, z.B. Emissionsgutachten, Brandschutzgutachten etc. Abstimmung mit dem Sicherheitskoordinator (SiGeKo) des Projekts, Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Bereitstellung der Planungsunterlagen (Baustellenverordnung – BaustellV) EnEV Abgleich der Planung mit den Vorschriften der EnEV, Abstimmung mit Fachingenieuren, Ausfertigen der Anträge Mitwirkung 23 D. Projektorganisation Phasen 3 + 4 Arbeits- und Terminplanung Planen der terminlichen Eckpunkte der Leistungsphasen 3 und 4, Aktualisierung Terminplan Abstimmung mit Entscheidungsträgern, Behördengänge, Festlegung des Leistungsumfanges, ggf. Aktualisierung des ProjektRahmenterminplans, Abgleich der voraussichtlichen Genehmigungsdauer mit dem geplanten Ausführungsbeginn, Prüfen und Berücksichtigung von Abhängigkeiten der Fachbeiträge und Behördenauflagen Planungsgrundlagen Einarbeitung der Voruntersuchungen und Vorbemessungen der Fachingenieure und Projektanten: z. B. Tragwerksdimensionen, Massenberechnungen, Einflüsse der Konstruktion und der technischen Ausrüstung, Sicherheit, Arbeitsschutz, EnEV Mitwirkung Darstellung Auftrags- und vorschriftenabhängige Darstellungsform, orthogonale, räumliche Darstellungen, Axonometrien, Perspektiven, Schaubilder, analoge oder virtuelle Modelle, Animationen, Materialmuster und collagen, Beschrieb, Bearbeitungsmaßstäbe, der Einzelpläne / darstellungen und der Inhalte; Verfeinerung der Darstellung aus der Vorplanung, Festlegen des Medieneinsatzes; Bestimmung der Darstellungstechniken, konventionell, CAD-Plots, farbig, fotorealistische Darstellungen, Formblatt Kostenberechnung, ggf. HU Bau Mitwirkung Akten- und Datenlogistik, Formales Dokumentation der Vorgänge und Absprachen; Austausch von aktuellen Planunterlagen, Projektakten und –daten mit Planungsbeteiligten (Fachplanern, Sonderingenieure etc.) Überprüfung und Berücksichtigung der Genehmigungsmodalitäten Berücksichtigung lokaler / regionaler Anforderungen (z.B. LBK – Lokalbaukommission etc.); Erarbeiten bzw. Beilegen der erforderlichen Berechnungen und Nachweise (z.B. Stellplatznachweis, Bautechnische Nachweise, Brandschutzkonzept, etc.) Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und –daten und der Eingabedokumente und -daten, Austausch der Genehmigungsplanung mit den Planungsbeteiligten Mitwirkung Freigabe intern / extern interne Freigabe durch die Projekt- oder Büroleitung und externe Freigabe durch den AG Protokollierung von getroffenen Absprachen, Änderungen und Bescheiden und Verteilung; Mitwirkung Genehmigung Prüfen des Bescheids inkl. Auflagen, Widerspruchsempfehlung bei Ablehnung, Notwendigkeit von Tekturen E. Projektkoordination Bauherr / Auftraggeber Phasen 3+4 Definition der Entwurfsplanung, Koordination der Entwurfsinhalte mit dem Bauherrn Mitwirkung 24 Präsentation, Projektmoderation Einbeziehen anderer Planungsbeteiligter und Planungsbetroffener, Aufbereitung der Informationen Präsentation der Ergebnisse der Entwurfsplanung beim AG oder Entscheidungsträger (Gemeinde- / Stadtrat, Zweckverband), Mitwirkung Abstimmung innerhalb des Planungsteams, Jour fixe Abstimmung der Ergebnisse mit allen Planungsbeteiligten und Dokumentation; Teilnahme an Jour-fixe-Terminen Übermitteln der Entwurfsplanung an die Planungsbeteiligten, Mitwirkung Abstimmung mit den Behörden Vorbereitung der Genehmigung, Abklären der formalen Anforderungen an die Eingabe/Genehmigungsplanung (Art des Verfahrens) laufende Abstimmung während der Genehmigungsplanung mit Behörden (Genehmigungsbedarf, Formalitäten, Inhalte), AG und anderen Fachplanern; Dokumentation der Ergebnisse Mitwirkung Nachbarn Information der Nachbarn und Einholen von Unterschriften (Sonderleistung) 3. Ausführungsplanung Phase 5 Um die vom Architekten definierte Qualität der Planung dem Bauherrn und der Öffentlichkeit gegenüber sichern zu können, bedarf es im Rahmen der Werk- und Detailplanung der konstruktiven, funktionalen, wirtschaftlichen und gestalterischen Vorgaben in ausführungsreife Pläne. Diese wiederum sind die Basis für präzise und sichere Beauftragungen an die Unternehmer und Handwerker, ebenso wie Garantie für eine möglichst reibungslose, mangelfreie Erstellung eines Bauwerks. Fachliche Zielsetzung / Inhalte Das Ziel dieser Leistungsphase ist die Erstellung - logischer und vollständiger Konstruktionszeichnungen als verbindliche Grundlage für die Umsetzung des Entwurfs und aller bisher erarbeiteten und genehmigten Konzepte in eine ausführungsreife Planungsform, als Grundlage zur Beschreibung der Bauausführung für die Erstellung von Leistungsverzeichnissen. - sowie zur Kalkulation der Baukosten im Rahmen vor dem Ausschreibungs- und Angebotsverfahrens. Das nachstehende Schema verdeutlicht den Verfahrensablauf der Ausführungsplanung in Teilschritten und die zu erwartenden Ergebnisse (vgl. Spalte Output). Zu beachten ist, dass die Ausführungsplanung - anders als vorangegangene Phasen - teilweise zeitgleich mit den Leistungsphasen 6, 7 und 8 verläuft. So kann die Grundleistung „Fortschreibung der Ausführungsplanung“ - parallel mit der Bauüberwachung vonstatten gehen. Verfahrens – Ablauf Ausführungsplanung (Phase 5) 25 Input Teilschritt Output Genehmigter Entwurf, Genehmigungsbescheid, Freigabe / Beauftragung der Phase 5 durch AG (1) Vorbereitung Zusammenstellen und Aktualisieren vorhandener Grundlagen, Beschaffung fehlen der Grundlage Beitrage / Leistungen anderer Fachplaner im aktuellsten Stand, eventueller Bestandspläne (2) Integration Durch- /Einarbeitung sämtlicher fachlich relevanter Beiträge, Abstimmung innerhalb des Planungsteams, ggf. Beteiligung der Genehmigter Entwurf, Planinhalte aus Teilschritt (2) (3) Plangrundlage(n) Ausarbeiten von analogen oder digitalen Planungsgrundlagen mit Beiträgen Plangrundlagen in zeichnerischer Darstellung (analog als Mutterpause / digital als Datei) (4) Konzept Durcharbeiten der Ausführungsplanung in Konzeptform: Projektantenpläne, Aussparungsund Trassenpläne, Statikunterlagen, Vorschläge für Materialien / Ausstattung Detailkatalog, Konzept für Musterkatalog Vorabzüge der Projektantenpläne, Aussparungs- und Trassenpläne, Statikunterlagen oder Bemusterung (5) Kostenkontrolle Überprüfung der Mengen und der veranschlagten Baukosten Ggf. Überarbeitung des Konzepts ab (5), Aktualisierung der Kostenberechnung Plangrundlage Ausführungskonzept, genehmigter Kostenberechnung aus Phase (3) und (4) Sämtliche Ausführungsunterlagen im Konzept (6)Freigabe, intern Bürointerne Prüfung / Freigabe durch Büro- oder Projektleitung Präsentationsreife Ausführungsplanung (ggf. in Konzeptform) (7) Präsentation Vorstellen der Ausführungsplanung vor den Auftraggebern, Bemusterung (8) Freigabe, extern durch AG Dokumentation der Ergebnisse, Aktennotizen o. ä. Planinhalte für Teilschritt (4) Ausführungsunterlagen im Konzept, Auswahl von Materialien und Mustern Ggf. Überarbeitung der Ausführungsplanung ab (5) oder (6) 26 Input Vom AG freigegebene Ausführungsplanung im Konzept Formale Anforderungen der Genehmigungsbehörde, Baueingabemappe, Vordrucke o. ä. Vollständige Ausführungsunterlagen Teilschritt (9) Abstimmung Austausch / Abstimmung des Planungsstandes mit den Beteiligten (10) Ausarbeitung Formale Ausarbeitung der Ausführungsunterlagen, endgültige Zusammenstellung von Materialien und Ausstattungen (11) Zusammenstellen /Freigabe durch AG / Verteilung Zusammenstellen / Vervielfältigen aller Ergebnisse der Ausführungsplanung und Verteilen an die Projektbeteiligten Output ggf. Beginn von Phase 6 – Vorbereitung der Vergabe, Teilschritt (1) Formal ausgearbeitete Genehmigungsplanung, z. B. eingabefähiger Freiflächengestaltung Verteiler, Planausgangslisten Beginn der Phasen 6 bis 8 Vergabe, Bauüberwachung Vollständige Ausführungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, ggf. Bauvertrag (12) Fortschreibung Laufende Ergänzungen und Aktualisierung der Ausführungsunterlagen während der Phasen 6, 7, 8 Information der Planungsbeteiligten Aktualisierte Ausführungsunterlagen, Änderungsvermerke, Planausgangsliste o.ä.. Ausführungsunterlagen im Stand der Bauausführung (13) Abschluss und Übergabe Zusammenstellen der vollständigen Unterlagen nach Bauabschluss Übergabe an AG, Grundlage für Unterhaltung und Pflege des Bauwerks 27 A. Planung und Technik Phase 5 Projektentwicklung Umsetzung der Entscheidungen des Auftraggebers Abstimmen der Zielvorstellungen Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten Mitwirkung Materialien Festlegen der Konstruktionsmöglichkeiten und der Materialien und Materialalternativen für die Detailplanung und Ausschreibung nach Art, Dimensionierung, Einbau- / Verlegetechnik, Be- und Verarbeitung, Darstellung anhand von Legenden und Zeichnungsstandards, Abfragen von Materialanforderungen und –qualitäten, Zusammenstellen von Materialmustern und Liefernachweisen Mitwirkung Ausstattung und Möblierung Festlegung bzw. Planung der auszuführenden Ausstattungen, Auswahl bzw. Planung der Möblierung, Geräte, Aggregate, Objekte, Leuchten etc., Überprüfung von Qualität und Umweltverträglichkeit der Zulieferprodukte, Zusammenstellung von Mustern und Liefernachweisen, Berücksichtigung der Herstellerhinweise und der Konsequenzen der Produktauswahl, Mitwirkung Normen planungsrelevante Normen und Vorschriften, insbesondere für Brand-, Schall- und Wärmeschutz (EnEV) etc. planungsrelevante DIN- und sonstige Normen für Baustoffe und konstruktive Elemente, technische Richtlinien und Merkblätter Kenntnisse Details bürointerne Details und Ausführungsstandards, Entwickeln von Detailzeichnungen, Details unter Berücksichtigung der geltenden Normen und Richtlinien, Aufstellen von Detaillisten / -verzeichnissen Kenntnisse Leistungsabgrenzung / Fachplaner Festlegen der Schnittstellen zwischen den Zuständigkeiten und Gewerken (hinsichtlich Gewährleistung und Haftung), ggf. Prüfung von Ausführungsunterlagen (Werkstattzeichnungen, statische Berechnungen) von Lieferanten oder Unternehmern Mitwirkung Architektur/ Bebauung/ Um- und Ausbau/ Innenarchitektur Einarbeitung der aktuellen Planungen von Fachplanern und Sonderingenieuren in die Gesamtplanung Kenntnisse Technische Ausstattung Koordination und Integration der technischen Pläne für Elektroinstallation und Beleuchtung, Heizung und Sanitär, Klima und Lüftung, Entwässerung, Leitungs- und Trassenführung, Bewehrung Auswahl / Bemusterung der technischen Ausstattung Mitwirkung 28 B. Kostenmanagement Phase 5 Projektkosten, Kostenkontrolle Laufendes Überprüfen und Fortschreiben der Mengenermittlung und der Kostenberechnung nach DIN 276 neu bzw. der HU Bau aus den Phasen 3 und 4; Abstimmung von Mehrungen / Minderungen mit dem AG Überprüfen und Anpassen Wirtschaftlichkeit Überprüfung der ausgewählten Ausstattungen und Materialien im Hinblick auf Unterhalt und Wirtschaftlichkeit; Berücksichtigung von Bauabläufen, Fertigungstechniken und Bauverfahren Mitwirkung C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Planungsrecht, Behörden Phase 5 Umsetzung baurechtlicher Vorgaben und behördlicher Auflagen sowie Forderung bautechnischer Nachweise und Gutachten, z. B. Brandschutz, Schallschutz, etc. Beachtung und Einarbeitung von Verordnungen, z. B. in Bezug auf Arbeits- und Betriebssicherheit Kenntnisse Verordnung über Sicherheit und Abstimmung mit SigeKo des Projekts, Gesundheitsschutz auf Baustellen Mitwirkung (Baustellenverordnung – BaustellV) D. Projektorganisation Phase 5 Arbeits- und Terminplanung Festlegen des Leistungsumfanges (Liste der Pläne und Details), Fortschreibung Terminplan, Abstimmung der terminlichen Eckpunkte der Leistungsphase 5 mit den vorgesehenen Ausschreibungs- und Ausführungsfristen bzw. Fertigstellungsterminen; Aufstellen von Arbeitsprogrammen, Checklisten etc., Überprüfen der Zeitansätze und der Kapazität aller fachlichen Beteiligten, ggf. Aktualisierung Projekt-Rahmenterminplan Mitwirkung Freigabe, intern / extern Interne Freigabe durch Projekt- oder Büroleitung und externe Freigabe durch den Auftraggeber Protokollierung von Absprachen und evtl. Änderungen Darstellung Festlegen der Organisation für Pläne und Daten, von Darstellungsform und -umfang: ggf. CAD-Organisation (Verzeichnisse, Dateien, Benennung), Standardlegenden, grafische Bürostandards, ggf. Regelund Beispieldetails, Gestaltung der Planköpfe und –logos, Benennungs- und Verknüpfungssystematik innerhalb des Projekts (z.B. Bauabschnitte, Planabschnitte, Schnitte und Profile, Details etc.), Festlegen der Bearbeitungsmaßstäbe, Festlegen der Einzelpläne / darstellungen und der Inhalte Mitwirkung 29 Objektbeschreibung, Baubuch, Leistungsprogramm ggf. Ausarbeitung eines Baubuchs oder Leistungsprogramms (vgl. auch Phase 6) oder funktionale Leistungsbeschreibung, zur Vorbereitung einer Vergabe an Generalunternehmer, bürointerne Mustervorlagen Akten- und Datenlogistik Dokumentation, Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und -daten, Regelung des Austausches von aktuellen Planunterlagen, Projektakten und -daten mit Planungsbeteiligten und Fachplanern etc., Umgang mit Änderungen / Änderungsvermerken, alten Planungsständen etc. E. Projektkoordination Phase 5 Präsentation, Projektmoderation Laufende Information über den Planungsstandes beim AG oder Entscheidungsträger (z. B. Gemeinde- / Stadtrat); Abfragen von notwendigen Informationen Bemusterung Organisation der Bemusterung vorgesehener Materialien und Produkte für den AG, für Planungsbeteiligte und -betroffene, ggf. Bemusterung von Alternativen als Entscheidungsgrundlage Information über die Qualität und Eignung der Materialien und Produkte Abstimmung innerhalb des Planungsteams. Jour fixe Abstimmung der Ergebnisse mit den anderen Planungsbeteiligten, Dokumentation der internen und externen Besprechungen; Jour-fixe-Termine, Mitwirkung Übermitteln von Duplikaten des jeweiligen Planungsstandes an die Projektbeteiligten; Regelung des Austausches von Dokumenten und Daten, Führung von Planausgangs- / Planeingangslisten, Dateiformate, gemeinsame Datenplattform, etc. Dokumentation der Änderungen über festgelegte Änderungsvermerke Mitwirkung Information von Betroffenen ggf. Durchführung von Veranstaltungen zur Information der von der Planung und Baumaßnahme Betroffenen, insbesondere auch über Bautermine und -abläufe, ggf. über Einschränkungen, Behinderungen oder Belästigungen (Lärm, Staub, Baustellenbetrieb, Provisorien etc.) 30 4. Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe Phasen 6+7 Im Rahmen dieser Leistungsphasen hat der Architekt die bisher zeichnerisch vorliegenden Planungsergebnisse so eindeutig und erschöpfend in Leistungsbeschreibungen umzusetzen, dass alle ausführenden Unternehmen dies in gleichem Sinne verstehen und ordnungsgemäß kalkulierte und damit vergleichbare preise anbieten können. Nach Eingang der Angebote sind dem Bauherrn Preisspiegel und Vergabevorschläge vorzulegen . Fachliche Zielsetzung / Inhalte Die Leistungsphase 6 – Vorbereitung der Vergabe Durch Erstellung eines detaillierten, vollständigen und kalkulierbaren Leistungs-, Konstruktions-, Produkts- und Materialbeschriebs mit exakten Massenangaben in Form eines Leistungsverzeichnisses auf Basis der Ausführungsplanung Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, vergleichbare Angebote im im Rahmen eines rechtsverbindlichen Ausschreibungsverfahrens zu erhalten. Die Leistungsphase 7 – Mitwirkung bei der Vergabe hat die Ermittlung eines fachlich geeigneten und zuverlässigen Unternehmers zum Ziel und umfasst die Vorbereitung der Vertragsgrundlagen für die fach- und termingerechte Bauausführung. Das folgende Ablaufschema verdeutlicht die Verfahrensabläufe der Phasen 6 und 7, von der Vorbereitung der Vergabe bis zur Vergabe der Bauausführung. Dabei wird deutlich, dass die Vorarbeiten für die Phase 6 häufig schon während der Bearbeitung der Phase 5 beginnen. Leistungsverzeichnisse und Ausführungsplanung stehen in kontinuierlicher Wechselwirkung zueinander. 31 Verfahrens – Ablauf Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Phasen 6 + 7) Input Ausführungsplanung, vom AG freigegeben und abgestimmt, ggf. in Konzeptform Teilschritt (1) Mengenermittlung Endgültige Ermittlung der Mengen (2) Abstimmung Abstimmung innerhalb des Planungsteams bezüglich der Gewerke / Schnittstellen Bürointerne AVA-Standards (Muster-, Stamm-, Urtext-LV) externe Leistungsbpcher (StLB) Materialien, Produkte, Mengen LV-Gerüst LV-Entwurf, bürointerne Preisdaten oder -sammlungen LV-Entwurf, veranschlagte Teilund Gesamtsummen Geprüfter LV-Entwurf LP 6: Vorbereitung der Vergabe Ende LP 7: Mitwirkung bei der Vergabe Output Zusammenstellung der Mengen und Massen Akten- / Gesprächsnotizen (3) LV - Gerüst Erarbeiten einer LV-Gliederung durch Titel, Übernahme passender Positionstexte aus dem Bestand LV-Entwurf LV-Titel (4) Ausarbeitung LV Vollständige Formulierung der projektspezifischen Positionstexte (Vor-, Haupt-, Alternativ-, Bedarfs-, Zuschlagsposition), Layout Fertiger LV-Entwurf (5) Kostenkontrolle Einssetzen von Preisen, Abgleich der Summen mit der Kostenberechnung aus der LP 3, 4 ggf. Änderung des LV ab (3) ggf. Änderung der Ausführungspläne (6)Freigabe, intern Bürointerne Prüfung / Freigabe (7) Fertigstellung LV Ausarbeitung des LV, Ergänzen von Details und Liefernachweisen, Zusammenstellung Vollständiges LV mit Angabe der jeweiligen Mengen, Zusammenstellung der Titel 32 Input Fertige Leistungsbeschreibung Beauftragung durch AG, Vertragsbedingungen Verdingungsunterlagen Versandfertige Verdingungsunterlagen, Anschreiben Rechtzeitig eingegangene, zur Prüfung zugelassene Angebote der Bieter Teilschritt Output (8) Verdingungsunterlagen Zusammenstellen der kompletten Verdingungsunterlagen mit je nach Vergabeverfahren standardisierten, eigenen oder AG-spezifischen Vertragsbedingungen Verdingungsunterlagen gem. VBO, ggf. Kurzbeschreibung für Anzeige bei öffentl., EU-Ausschreibung (9) Freigabe, extern Freigabe durch den/die Auftraggeber Ggf. Überarbeitung der Unterlagen ab (7) oder (8) (10) Einholen von Angeboten Versand der Unterlagen, Aufforderung zur Angebotsabgabe bis zum Submissionstermin, ggf. Teilnahme an der Submission (11) Angebotsprüfung Formale, rechnerische, wirtschaftliche und fachliche Prüfung und Wertung der Angebote Preisspiegel (12) Bietergespräche, Vergabevorschlag Führung von Gesprächen mit den Bietern zur Vorbereitung der Auftragsvergabe Vergabevorschläge Angebotspreise, wirtschaftlichstes Angebot, DIN 276 neu, bürointernes Formular (13) Kostenanschlag Erarbeiten eines Kostenanschlages nach DIN 276 neu Kostenanschlag gemäß DIN 276 neu Zustimmung des AG zum Vergabevorschlag, Zustimmung des AG zum Kostenanschlag, Bevollmächtigung durch AG (14) Mitwirken bei der Auftragserteilung Führen von Gesprächen und Schriftverkehr, Mitwirkung bei Bauverträgen, Festlegen von Ausführungsfristen etc., Erstellen eines Vergabe-LV Auftragsschreiben, Bauverträge, Abschreiben an die nicht berücksichtigten Bieter, Beauftragung durch AG 33 A. Planung und Technik Phasen 6+7 Projektentwicklung Beratung zur Entscheidungsfindung des Auftraggebers vor Beauftragung der Unternehmer Zeitplanung der Projektaufgaben und –tätigkeiten Mitwirkung VOB, Teil C VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil C, Kenntnis der Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen, (ATV) Kommentare zur VOB Kenntnisse Techn. Normen planungsrelevante DIN- und sonstige Normen (EN, ISO), z.B. für konstruktive und Einbauelemente, Baustoffe (Brand-, Schall- und Wärmeschutz etc.) Technik-Richtlinien und Merkblätter Mitwirkung Details Erstellung der Leistungsverzeichnisse Mitwirkung Materialien Festlegen der Materialien für die Ausschreibung nach Art, Dimensionierung, Einbau- / Verlegetechnik, Aufbau / Gründung und Be-/ Verarbeitung, Berücksichtigung der Vorgaben und Technischen Hinweise der Hersteller, Zusammenstellen von Liefernachweisen Mitwirkung Ausstattung Festlegen der auszuführenden Ausstattungen, Auswahl der Möbel und Geräte, Leuchten, Spiel- und Sportgeräte, etc., Überprüfung der Qualität und der Umweltverträglichkeit der Produkte, Zusammenstellung von Liefernachweisen, Berücksichtigung der Herstellerhinweise Bieterqualifikation Prüfung der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bieter, Prüfung der Technischen Qualifikation für die Bauaufgabe B. Kostenmanagement Phasen 6+7 Projektkosten, Kostenkontrolle Fortschreiben der Mengenermittlung und der Kostenberechnung nach DIN 276 neu aus den Phasen 3, 4 und 5 anhand der Leistungsbeschreibung, Beispielpreise (Hohes – mittleres – niedriges Preisniveau) Erstellen eines Kostenanschlages nach DIN 276 auf der Grundlage der Angebote / des wirtschaftlichsten Angebots Abstimmung von Mehrungen / Minderungen mit dem AG Kenntnisse Wirtschaftlichkeit Überprüfung des Projekts im Hinblick auf Unterhaltskosten und Wirtschaftlichkeit, 34 Preisspiegel Prüfen der Plausibilität der Angebote, Prüfung der Alternativ- und Bedarfspositionen, Prüfvermerk und Dokumentation, Übernahme der Preise in die bürointerne Preisdatenbank bzw. in die AVA-Software Erstellung eines Preisspiegels zum Vergleich der eingereichten Angebote, Feststellung des wirtschaftlichsten Angebots durch formale, rechnerische, wirtschaftliche und fachliche Prüfung der Angebote unter Berücksichtigung der VOB/B Mitwirkung Vergabevorschlag und Beauftragung Vergabevorschlag an den AG auf der Grundlage der Angebotsprüfung Beauftragung durch den AG Mitwirkung C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Phasen 6+7 VOB, Teil A + B VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen), Teil A „Vergabe“ und Teil B „Bau – Vertrag“, Kommentare zur VOB Kenntnisse VOL Verdingungsordnung für Lieferungen (ohne Bauleistungen) BGB Grundzüge des Bürgerlichen Gesetzbuches Kenntnisse Vergaberichtlinien Vergaberichtlinien ( Bund, EU) VHB (Vergabehandbuch) Hochbau Bayern bei öffentlichen und geförderten Maßnahmen Umgang mit speziellen Bewerbungsbedingungen des AG D. Projektmanagement Organisation Phasen 6+7 Arbeits- und Terminplanung Terminplan Planung der Veröffentlichungs-, Bewerbungs-, Versand- und Submissionstermine, Überprüfung auf Übereinstimmung mit einschlägigen Vorschriften, Freigabe, inter / extern Interne Freigabe durch Projekt- oder Büroleitung, Definition der ausgeschriebenen Materialien und Produkte; Protokollierung der vom Bauherr veranlassten Änderungen; Berücksichtigung von Anliegen des AG bezüglich der Verdingungsunterlagen; Abstimmung der Inhalte, Fristen, Strafen; Freigabe LV durch AG Abstimmung der Vergabe Mengenermittlung bürospezifische Verfahren und Methoden zur Mengenermittlung und ihrer Dokumentation (elektronisch per CAD, per AVA, Formblatt), Kenntnisse Produktinformationsbeschaffung bürointerne Prospektbibliothek, Herstellerkarteien oder -datenbanken, Kontakt mit Herstellern, Händlern und Gebietsvertretern 35 AVA–Standard bürointerne Ausschreibungssoftware, Umgang mit Stammdateien, Standardleistungsbüchern, Urtexten und Baukostentabellen bzw. dateien Kenntnisse Darstellung, Layout Gestaltung, Aufbau und Layout der Leistungsbeschreibung nach Bürostandard: Vorbemerkung, Hauptposition, Alternativ- und Eventual/ Bedarfspositionen, Kurz- und Langtexte, Zusammenstellung, Einbindung von Detailzeichnungen und Liefernachweisen etc. Verdingungsunterlagen Zusammenstellen der speziellen Verdingungsunterlagen mit Aufforderung zur Angebotsabgabe, Deckblatt, Unterlagenverzeichnis, Bewerbungsbedingungen, Angebot / Bietererklärung, Nachunternehmer-Verzeichnis, Zusätzliche Vertragsbedingungen, Besondere Vertragsbedingungen, Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen, Baustellenbeschreibung, Lageplan, Leistungsbeschreibung etc. Klärung der Vergabeart: öffentliche Ausschreibung, beschränkte Ausschreibung mit oder ohne öffentlichen Teilnahmewettbewerb oder freihändige Vergabe Mitwirkung Submission Organisation der Submission, Termin und Zeitpunkt, Raum, Protokollformular, Anwesende, sonstige Formalitäten (Lochstempel, Plombe des AG o.ä.) etc., Durchführung Submission Angebotsprüfung Formale, rechnerische, wirtschaftliche und fachliche Überprüfung der Angebote, Dokumentation der Ergebnisse, Prüfvermerke (Stempel, Unterschrift) Mitwirkung Bauvertrag Abstimmung des Bauvertrags mit dem Bauherrn auf der Grundlage der Verdingungsunterlagen; Mitwirkung bei der Festlegung von Sicherheitsleistungen, ZahlungsKonditionen, Nachlässen etc. auf Basis der Verdingungsunterlagen Keine Rechtsberatung ! Akten- und Datenlogistik Dokumentation der Vorgänge und Festlegungen, Führung der Akten- und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und –daten, Pflege und Fortschreibung der Urtexte / Stammdateien, Pflege und Fortschreibung der Baukostendateien, -sammlungen etc. E. Projektkoordination Phasen 6+7 Abstimmung Abstimmung der ausgeschriebenen Leistungen mit dem AG; Abfragen der Leistungsfähigkeit von Bietern bei beschränkter Ausschreibung Information über die Ausschreibung Gestaltung der Anzeige in der regionalen Zeitung, in einer überregionalen Zeitung, im Staatsanzeiger, EU-weite Veröffentlichung etc. Datenaustausch Klärung und Regelung des Datenaustausches mit den Bietern 36 Ausschreibungsergebnis Dokumentation des Ausschreibungsergebnisses und des Prüfungsergebnisses, Austausch mit den Betroffenen Schriftverkehr Regelung und Organisation des Schriftverkehrs und der schriftlichen Informationen während der Ausschreibungsphase: Aufforderung zum Angebot, Einsicht der Planunterlagen, Vergabevorschlag, Absagen an ausgeschiedene Bieter etc. Vergabegespräch bzw. -verhandlungen Vergabegespräche, Organisation, Inhalt und fachliche Betreuung dieser Gespräche, Prüfen von Bieter-Referenzen, Dokumentation der Ergebnisse Mitwirkung 4 . Objektüberw achung, Objektbetreuung und Dokumentation Fachliche Zielsetzung / Inhalte - Phasen 8 + 9 Phase 8+9 Die Leistungsphase 8 beinhaltet im Wesentlichen: die Überwachung und Übereinstimmung der Bauausführungen mit den Vertragsbedingungen, die Überwachung der Erfüllung der Anforderungen zuständiger Behörden, die Kontrolle der Einhaltung aller einschlägigen DIN-Normen, Sicherheitsvorschriften, Verordnungen etc., die Überprüfung, Kontrolle und qualitative Bewertung der Bauausführung, Mängelfeststellung und –beseitigung Kostenverfolgung und –kontrolle, Nachtragsmanagement, Rechnungsprüfung, Terminüberwachung Kostenfeststellung Den Abschluß der Projektbearbeitung und Architektenleistung bildet die Leistungsphase 9 – Objektbetreuung und Dokumentation Folgende Aufgaben enthält sie im Wesentlichen: - Dokumentation sämtlicher zu berücksichtigender Gewährleistungsfristen, der rechtzeitige Hinweis des Architekten an den Auftraggeber über den bevorstehenden Ablauf von Gewährleistungsfristen, die Überwachung der fristgemäßen Mängelbehebung bzw. die fristgerechte Beanstandung etwaiger Mängel und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen Verfahrensablauf Objektüberwachung und Objektbetreuung/ Dokumentation 37 Phasen 8+9 Input Teilschritt Output Vergabe durch den AG, Bauvertrag (1) Vorbereitung des Baubeginns Einführung der bauausführenden Firmen in die Planung des zeitlichen Ablaufs, Klären von Zuständigkeiten, Besorgen / Fertigstellen erforderlicher Unterlagen Ausführungsunterlagen, Vergabe-LV Genehmigungsbescheid, DIN-Normen etc. (2) Überwachung der Ausführung Laufende Überprüfung der Übereinstimmung der Ausführung mit der Planung und den Regeln der Technik, Vorschriften etc. und der Terminplanung Baustellenprotokolle, Bauleitungsund Aktennotizen, Einträge ins Bautagebuch, Änderungen in den Ausführungsplänen (3) Grund- und Zwischenaufmasse Gemeinsames Aufmaß mit den Ausführenden von Ausgangs- oder Zwischenzuständen des Baufortschritts (z. B. Planum, Schichten des Oberbaus) Aufmassskizze, Aufmassblatt, Aufmassplan (digital, CAD) Einträge ins Bautagebuch (4) Kostenverfolgung Übernahme der Aufmassergebnisse, Prüfung und Fortschreibung der Nachträge, Abstimmung mit AG Fortscheibung der Kostenkontrolle (5) Teilabnahmen Abnahme von gelieferten Materialien/ Teilleistungen, die ggf. nach Fertigstellung nicht mehr abzunehmen sind Dokumentation der Teilabnahme, Aktennotiz, Teilabnahmeprotokoll Fertiggestellte Teilleistung, Beginn einer neuen Teilleistung Materiallieferung, fertiggestellte Teilleistung Abschlagsrechnung der Ausführungsfirma (6) Rechnungsprüfung Formale, rechnerische und technische-fachliche Prüfung der Abschlagsrechnungen, Weiterleitung an AG mit Zahlungsfreigabe (7) Antrag auf behördliche Abnahme ggf. Beantragung der Abnahme durch Behördenvertreter Zeitplan / Bauzeitenplan, Aktennotizen, vollständige Ausführungs- und Bestandsunterlagen, Vergabe-LV, soweit noch nicht erstellt Geprüfte und freigegebene Abschlagsrechnungen mit Prüfvermerk, ggf. abzüglich Sicherheitseinbehalt, Fortschreibung der Kostenkontrolle Schreiben an entsprechende Behörden, Notiz über Terminvereinbarung 38 Input Teilschritt Output fertiggestellte Bauleistung (8) Aufmaß Gemeinsames Endaufmass mit den bauausführenden Unternehmen Aufmassskizze, -blatt, Aufmassplan (digital per CAD) fertiggestellte Bauleistung, Antrag des bauausführenden Unternehmens (9) Abnahme Abnahme der Bauleistungen unter Mitwirkung des AG und anderer am Projekt fachlich beteiligter, Feststellung der Mängel Abnahmeprotokoll mit Auflistung der Mängel Unterschriebenes Abnahmeprotokoll (10) Mängelbeseitigung Überwachung der fach- und termingerechten Beseitigung der festgestellten Abnahmemängel, ggf. Nachbegehung Dokumentation der Mängelbeseitigung, Aktennotiz, Protokoll, Nachricht an AG Schlussrechnung der ausführenden Unternehmen (11) Rechnungsprüfung Formale, rechnerische und technisch-fachliche Prüfung der Schlussrechnungen, Weiterleitung an AG mit Zahlungsfreigabe Geprüfte und freigegebene Schlussrechnung mit Prüfvermerk, abzüglich Sicherheitseinbehalt geprüfte Nachweise DIN 276, neu Formblatt, geprüfte Schlussrechnungen (12) Kostenfeststellung Feststellung der tatsächlichen Baukosten nach DIN 276 neu Übersicht über die tatsächlichen Baukosten, ausgefülltes Formular (13) Übergabe Zusammenstellung aller Unterlagen und Übergabe des Objekts an den AG, ggf. Anleitungen zu Inbetriebnahme Auflistung der Gewährleistungsfristen Sämtliche Ausführungs- und Bauleistungsunterlagen, einschließlich Nachweise, Anleitungen etc., Liste der Gewährleistungsfristen, Fristenkalender LP 8: Objektüberwachung Ende LP 9: Objektbetreuung - Beginn (14) Objektbegehung Begehung der Anlage vor Ablauf der Verjährungsfristen, Feststellung der Mängel Mängelliste, Nachricht an Unternehmen 39 Mängelliste Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche des AG (15) Mängelbeseitigung Überwachung der Beseitigung von Gewährleistungsmängel (16) Freigabe Mitwirken bei der Freigabe von SIcherheitsleistungen Dokumentation der Mängelbeseitigung, Aktennotiz / Protokoll, Nachricht an den AG Freigegebene Sicherheitseinbehalte oder Bürgschaften der Unternehmen (17) Projektabschluss Zusammenstellen der vollständigen und aktuellen Unterlagen, Übergabe an den AG Projektdokumentation (18) Bauherren Service ggf. Ausarbeiten von Unterhalskonzepten, Objektdateien o. ä., Überwachung der Unterhaltung und Pflege, Bilddokumentation etc. als besondere Leistung Unterhaltunskonzept, Teil des Facillity-Management-Pläne, Fotodokumentation Projektabschluss Bürointerne Auswertung (wirtschaftlich) Und Dokumentation (als Referenz) 40 A. Technik Phase 8+9 Projektentwicklung Termingerechter Ablauf Zeitplanung der Projektaufgaben und -tätigkeiten Mitwirkung VOB, Teil C Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Kenntnisse ZTV Beachtung der jeweils gültigen Zusätzlichen Technischen Vorschriften, Mitwirkung Normen planungsrelevante DIN- und sonstige Normen (EN, ISO), z.B. Einbauelemente, Baustoffe Technik-Richtlinien und Merkblätter Anerkannte Regeln der Baukunst und –technik Mitwirkung Herstellungsvorschriften, Zulassungen produktions- bzw. einbauspezifische Vorschriften der Hersteller und Zulassungsbehörden, Mitwirkung Gütebestimmungen für Materialien, Zertifizierung etc. einschlägige Gütebestimmungen oder Zertifizierung Mitwirkung Mangelfeststellung Prüfung der technisch einwandfreien Ausführung im Hinblick auf geltende Normen und Richtlinien; rechtzeitige und vollständige Aufnahme der festgestellten Mängel Mitwirkung B. Kostenmanagement Phase 8+9 Projektkosten, Kostenkontrolle, Kostenfeststellung Überwachen der Entwicklung der Baukosten; Kontrolle der Teil- und Schlussabrechnungssummen während der Ausführung anhand des Kostenanschlag; ggf. Behandlung von Mehrkosten, Anmeldung und Begründung beim AG, Einholung der Genehmigung (Nachträge) Kostenfeststellung nach DIN 276 neu auf der Basis der Schlussrechnungen, Kostenvergleich zwischen Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenanschlag und Kostenfeststellung; Kenntnisse Nachtragsangebote Prüfen von ggf. gestellten Nachtragsangeboten auf Anspruch, Erfordernis, Inhalt, Wirtschaftlichkeit, Vertragserfüllung; Begründung der Erfordernis gegenüber AG; Abstimmung mit AG wegen Genehmigung des Nachtrages; Mitwirkung Stundenlohnarbeiten, „Regiearbeiten“ Prüfen der Notwendigkeit von Stundenlohnarbeiten, Übereinstimmung mit Vertragsgrundlage, Freigabe der Nachweise, Begründung der Notwendigkeit gegenüber AG 41 Abrechnung / Rechnungsstellung Prüfen von Teil- und Abschlagsrechnungen auf der Grundlage des Bauvertrages und des LV; Prüfen von Teilschluss- und Schlussrechnungen von Unternehmern und Fachingenieuren, Prüfen von Nachlässen, Abzug / Freigabe von Sicherheitsleistungen (Einbehalt oder Bürgschaft), Kontrolle der Einhaltung von Zahlungskonditionen, sonstige Abzüge Teilschlussrechnung Architekt Kenntnisse Nachkalkulation wirtschaftliche Untersuchung der Gesamtmaßnahme (Wirtschaftlichkeitsstudie), bezogen auf das Projekt (Baukosten, Dauer der Bauzeit, Ergebnis, Ausstattungsstandard etc.) und bezogen auf die Planung Bauunterhalt Ermitteln eines Etats und ggf. eines Konzepts für den Unterhalt des Objekts als besondere Leistung; Aufstellung eines entsprechenden Leistungsverzeichnisses Angebot über diese besondere Leistung C. Recht und Gesetz, Verordnungen und Richtlinien Phase 8+9 Planungsrecht, Bayrische Bauordnung, Baugenehmigung Überwachen der Einhaltung der Festlegungen in der Baugenehmigung und/oder sonstiger Zustimmungen, Berücksichtigung von geltenden Gesetzen Mitwirkung VOB Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen Kenntnisse VOB Teil C technische Ausführung, Aufmaß- /Abrechnungsregeln Kenntnisse Besondere Vertragsbedingungen Ausführungsfristen (Konventionalstrafe), Bauwesenversicherung, Lohn- und Stoffpreisklausel etc., Gewährleistung und Sicherheitsleistungen Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB/E) z.B. enthaltend LV, Ausführungspläne und –unterlagen, u.a. Regelungen über Mehrkosten, Nachunternehmer, Kündigung, Abrechnung, Sicherheit, Sicherheitsleistungen, Bürgschaften (Ausführungs-, Gewährleistungsbürgschaften o.ä.) etc. Verordnung über Sicherheit und Abstimmung mit SigeKo des Projekts, Gesundheitsschutz auf Baustellen Bereitstellung der Planungs- und Ausführungsunterlagen und des LV’ (BaustellV- Baustellenverordnung) s für den Sicherheitskoordinator Mitwirkung D. Projektmanagement Organisation Terminplanung, Bauzeitenplan Phase 8+9 Erstellung des Bauzeitenplanes, Festlegen der Fertigstellungsfristen und -Termine; Berücksichtigung von Ausführungs- und Lieferzeiten Einkalkulieren ungünstiger Witterungen Beachtung der Verjährungsfristen innerhalb des Projektes, Planung und Organisation der Begehungen zur rechtzeitigen Mängelfeststellung und -beseitigung Mitwirkung 42 Baustellentermine Baustelleneinweisung der beauftragten Firmen und Fachingenieure vor Baubeginn (Besprechung der Ausführungsplanung und des LV, Abstimmung der Schnittstellen etc.), regelmäßige Baustellentermine mit / ohne AG (festgelegter, regelmäßiger Zeitpunkt = Jour fixe); Koordination der Beteiligten; Einmessen der Gebäude und Festlegung der Bezugshöhen, Kontrolle von angelieferten Baustoffen, Elementen und Konstruktionen vor deren Einbau Ortstermine zur Koordination der Gewerke und Beteiligten zur Prüfung der Maßhaltigkeit und der Ausführungsqualität, sowie auf Übereinstimmung mit den rechtlichen und technischen Vorgaben Kenntnisse Bautagebuch Führung eines Bautagebuches / Bauleitungs-Tagebuches oder Projektkalenders zur Dokumentation des Bauablaufes als Beweismittel bei Auseinandersetzungen, andere Dokumentation des Bauablaufes nach bürospezifischem System (Fotos, Videos) Mitwirkung Prüfung, Freigabe, Planänderung Weitergabe von Korrekturen und Änderungen; Koordination und Regelung der Planänderungen / -fortschreibung während der Bauphase (Änderungsvermerk, Verteiler, Umgang mit alten Planständen) Mitwirkung Abnahme Zwischenabnahmen von Teilleistungen und / oder Materiallieferungen, Schlussabnahme und Übergabe; Mängelfeststellung und Überwachung der -behebung; Freigabe von Sicherheitsleistungen z.B. Sicherheitseinbehalte, Bürgschaften – Freigabe zur Anweisung nach festgestellter Mängelbeseitigung bzw. Ablauf der Verjährungsfrist Darstellung und Aufbereitung, Projektdokumentation systematische Erfassung der zeichnerischen und rechnerischen Projektunterlagen und Zusammenstellung als Dokumentation für den AG, Übergabe der Dokumentation Akten- und Datenlogistik Dokumentation der Vorgänge und Absprachen, Führung der Akten und Datenverzeichnisse sowie Ablage der Projektdokumente und –daten; termingerechte Weiterleitung und Ablage der Rechnungen und der Nachweise (Lieferscheine, Regieberichte, Aufmaßblätter etc.) Regelung des Austausches von aktuellen Unterlagen, Projektakten und –daten mit Planungsbeteiligten (Fachplanern etc.) , Umgang mit Änderungen / Änderungsvermerken, alten Planungsständen; Dokumentation der Fristen in einem Fristenkalender o.ä.; Dokumentation der Sicherheitsleistungen und deren Freigabe in den Projektakten; Zusammenstellung der Akten und Unterlagen für den AG; Archivierung der Projektakten nach bürointernem System Mitwirkung Phase 8+9 E. Projektbetreuung Baustellenvorbereitung Vorbereitung der Ausführung, z.B. Grenzfeststellung, Einmessung, Behördengespräche; Abstimmung mit ausführenden Firmen und Fachplanern sowie SigeKo bezüglich Baustelleneinrichtung und -abwicklung Mitwirkung 43 Koordination, Erfahrungsaustausch Abstimmung von Durchführungsdetails während der Ausführungsphase beim AG; Vorbereitung von Entscheidungen zu Nachträgen, Kostenänderungen, Material-, Ausführungs- oder Konstruktionsalternativen u.ä. Jour fix Jour-fixe mit allen Planungsbeteiligten und ausführenden Firmen in vorher festgelegten, regelmäßigen Abständen; Dokumentation der Ergebnisse in Form von Protokollen, Aktennotizen Mitwirkung Betreuung des AG Information des AG während der Gewährleistungszeit (Schadensabwehr) Information des AG zur korrekten Anwendung z. B. Pflege- und Wartungsanleitungen Dokumentation, Schriftverkehr Dokumentation der Vorgänge und Besprechungsergebnisse im Bautagebuch bzw. in Aktennotizen, Protokollen o.ä.; bürointerne Hilfsmittel, wie Baustellenprotokoll – Formblätter o.ä.; Verteilung der Notizen und Protokolle gemäß festgelegtem Verteilerschlüssel (AG, Planer, Firmen etc.), Dokumentation der Mängelfeststellung und -beseitigung in Form von Aktennotizen etc., Protokoll über die Gewährleistungsabnahme 44 5. Verzeichnis der verwendeten Abkürzungen - AG ATV Auftraggeber Allgemeine technische Vorbedingungen - BauGB BaustellV BauNVO BayBO BayNatSchG BGB BKI - BImSchG BNatG Baugesetzbuch Baustellenverordnung Baunutzungsverordnung Bayerische Bauordnung Bayerisches Naturschutzgesetz Bürgerliches Gesetzbuch Baukosteninformationsinformationszentrum Deutscher Architektenkammern GmbH Bundesimmissionsschutzgesetz Bundesnaturschutzgesetz - DAB DIN 276 - DSchG Deutsches Architektenblatt Deutsche Normierung für die Ermittlung und Gliederung von Kosten im Hochbau Denkmalschutzgesetz - EN EnEV Europanorm Energieeinsparverordnung - FeuV Feuerungsverordnung - GaV - GastBauV - GFZ GRW Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen Verordnung über den Bau von Gast- und Beherbergungsstätten Geschossflächenzahl Grundsätze und Richtlinien für Wettbewerbe - HOAI - HU Bau Verordnung über die Honorare für Leistungen der Architekten und der Ingenieure Haushaltsunterlage Bau - ISO Internationale Organisation für Normung - Sigeko Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator - VHB VKV VOB A, VOB B, VOB C - VOF - VOL VstättV Vergabehandbuch Bayern Verkaufstättenverordnung Verdingungsordnung für Bauleistungen (Teil A: Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen, Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen, Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen) Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen Verdingungsordnung für Leistungen Versammlungsstättenverordnung - ZTV Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 45 6. Impressum - Herausgeber: Bayerische Architektenkammer Waisenhausstraße 4 80637 München Telefon 089 13 98 80-0 Telefax 089 13 98 80-99 www.byak.de - Bearbeitung: Dipl.-Ing.(FH) Johannes Steinhauser, Architekt Dipl.-Ing. Rainer Hilf, Innenarchitekt - Der Bearbeitung liegen die Konzepte von Ing.grad. Erwin Wrba, Architekt - sowie der Arbeitsgruppe Landschaftsarchitektur Prof. Dipl.-Ing. Hermann Brenner, Landschaftsarchitekt Dipl.-Ing. Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Marion Linke, Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing.(FH) Rolf Lynen, Landschaftsarchitekt Prof. Dipl.-Ing. Ingrid Schegk, Landschaftsarchitektin Dipl.-Ing. Dietmar Straub Prof. Dipl.-Ing. Christoph Valentien, Landschaftsarchitekt - Abbildungen: Foto Titel Simone Rosenberg - Redaktion: Erik Budiner Oliver Heiss - Lektorat: Dr. Werner Döbereiner Sabine Picklapp - Satz: Silke Schellhammer Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne die Zustimmung der Herausgeber unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. München im Juli 2007