Ratgeber 14.04.11.indd - Beratungsstelle Bochum
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Ratgeber 14.04.11.indd - Beratungsstelle Bochum
Kostenlos! Einfach mitnehmen! DER RATGEBER FÜR E RWE R BS LOS E UND MENSCHEN MIT GERINGEM EINKOMMEN IN BOCHUM Beratungsstelle für Arbeitslose im evangelischen Kirchenkreis Bochum in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. Mit finanzieller Unterstützung der 1 Impressum DER RATGEBER FÜR E RWE R BS LOS E UND MENSCHEN MIT Herausgeber: Beratungsstelle für Arbeitslose im evangelischen Kirchenkreis Bochum, Brückstraße 46, 44787 Bochum, in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V. Layout/Druckvorstufe: Weritz Werbung Auf der Heide 3, 44803 Bochum Telefon: 02 34 / 936 48615 E-Mail: [email protected] www.weritz-werbung.de GERINGEM EINKOMMEN IN BOCHUM ���������������������������� ������������������������������ Dieses Projekt wurde ermöglicht durch die finanzielle Unterstützung der Bochum Agenda 21. Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck oder Vervielfältigungen, gleich welcher Art, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. Stand: März 2011 · © 2011 2 Beratungsstelle für Arbeitslose im evangelischen Kirchenkreis Bochum in Zusammenarbeit mit dem Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e. V. 3 Vorwort Inhalt von A bis Z Liebe Leserinnen und Leser, A Agentur für Arbeit Bochum das Leben wird immer komplizierter, teurer und auch ungerechter. Das löst bei den Betroffenen nicht selten ein Gefühl der Ratlosigkeit, Wut und Überforderung aus. Betroffen sind vor allem immer mehr Menschen, deren Existenz ungenügend gesichert ist, weil sie entweder auf Sozialleistungen angewiesen sind oder nur über ein geringes Erwerbseinkommen verfügen. Oft fehlt das Geld für Dinge des täglichen Lebens (z.B. Lebensmittel, Kleidung, Strom, Fahrkarten für den ÖPNV) und erst recht für außergewöhnliche Belastungen (z.B. Sehhilfen, Gesundheitsvorsorge, Hausrat, Reparaturen, Umzug etc.). Dann stellt sich schnell die Frage nach Unterstützung und Information und danach, an wen Betroffene sich wenden können. Um die unterschiedlichen Unterstützungsangebote, die es in unserer Stadt gibt, zu bündeln und transparent zu machen, hat die Beratungsstelle für Arbeitslose mit finanzieller Unterstützung der Bochumer Agenda 21 diese Broschüre erstellt. Sie informiert über Beratungs- und Unterstützungsangebote bei vielfältigen Fragestellungen und Problemlagen und gibt darüber hinaus auch rechtliche Tipps im Umgang mit Behörden. Die Herausgeber danken der Werbeagentur Weritz Werbung für das Engagement und für die unentgeltliche Unterstütung. 4 Ute Auer Ärztliche Hilfe (kostenlos) Allgemeine psychiatrische und psychotherapeutische Hilfe B Bahnhofsmission Baumarkt (second-hand, Witten) Bekleidung – siehe Kleiderläden Beratungshilfe Beratungsstellen Beratung bei Arbeitslosigkeit Beratung bei Obdachlosigkeit Beratung für Frauen Beratung für Migranten/Innen Beratung bei Schulden Beratung für Suchtkranke Bildungs-/Maßnahmeträger Bochum-Pass Bodo (das Strassenmagazin) Bücherei – siehe Stadtbücherei C Café/Kirchencafé Caritas Computernutzung – siehe Stadtbücherei 6 9 10 12 11 68 14 16 17 18 19 20 21 22 23 30 32 89 33 34 89 G Gebrauchtmöbel – siehe Möbel 77 Gerichte 50 GEZ 55 Girokonto 56 Grundsicherung – siehe Sozialamt 87 H Hallenbad – siehe Freizeitgestaltung 46 Haus der Begegnung Hundesteuer I Initiativen Internetzugang 59 61 J Jobcenter Bochum 7 Jugendamt (Angebote für Kinder und Jugendliche) Jugendhilfe 66 Kantinen 67 Kinder und Jugendliche (Angebote/Musikschule etc.) 63 + 83 Kleiderläden 68 Kosten der Unterkunft 71 Krankenkasse 73 Kultur – siehe Freizeitgestaltung 46 36 L Lebensmittelausgabe E Elektrogeräte – siehe Möbel 77 38 M Medizinische Versorgung F Fahrräder Familienbildungsstätte Ferienpass Flohmarkt Freiwilligen-Zentrum Bochum Freizeitgestaltung (Theater/ Ausflüge/Zoo/Tierpark etc.) 76 42 43 44 45 45 46 62 65 K Kabelgebühren D Diakonie Ermäßigungskarten Essensausgabe – siehe Mittagstisch 57 58 74 kationszentrum der RUB) 9 77 76 78 47 83 75/84 84 P Prozesskostenhilfe – siehe Gerichte 50 R Rechtsanwälte – siehe Beratungshilfe 14 Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung – siehe GEZ 55 S Schuldenberatung – siehe Beratungsstellen 16 Schulmaterialien 85 Selbsthilfebüro 86 (siehe auch Haus der Begegnung S. 57) Sozialamt – ab dem 01.03.2011 Amt für Soziales und Wohnen 87 Stadtbücherei 89 Strom/Stromerstattung 90 T Tierpark – siehe Freizeitgestaltung 49 U Umzug 91 92 Unabhängige Patientenberatung V Verbraucherzentrale Volkshochschule (Weiterbildungsberatungsstelle/ nachträgliche Schulabschlüsse) W Wattenscheider Tafel e. V. – siehe ärztliche Versorgung Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. Mittagstisch/Mittagessen Möbel/Haushaltswaren Museen/Galerien/Theater – siehe Freizeitgestaltung Musikschule – siehe Kinder und Jugendliche N Nachhilfe O Oase (Selbsthilfe- und Kommuni- Weiterbildung – siehe Bildungs-/Maßnahmeträger – siehe Volkshochschule Weiterbildungsträger (sonstige) Wohngeld 93 94 74 23 94 95 87 Z Zahnersatz/ Zahnärztliche Beratungsstelle 96 Anhang: Wichtige §§ im Umgang mit Behörden 98 5 Agentur für Arbeit Bochum Jobcenter Bochum Besucheranschrift: Universitätsstraße 66 Universitätsstraße 66 a 44789 Bochum 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 305-0 E-Mail: [email protected] www.arbeitsagentur.de Telefon: 02 34 / 58 87 9 - 0 E-Mail: [email protected] www.jobcenter-bochum.de Postanschrift: Agentur für Arbeit Bochum 44771 Bochum Beschreibung: • Dienstleistungen für den Berufs- und Ausbildungsmarkt, • Beratung und Unterstützung bei Arbeitslosigkeit, Berufswahl, Existenzgründung und Weiterbildung. Angebot: Vermittlung in Ausbildungs- und Arbeitsstellen • Berufsberatung, • Arbeitgeberberatung, • Förderung der Berufsausbildung, • Förderung der beruflichen Weiterbildung, • Förderung der beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, • Leistungen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen, • Entgeltersatzleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld oder Insolvenzgeld. Außerdem unternimmt die Bundesagentur für Arbeit Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Arbeitsmarktbeobachtung und -berichterstattung und führt Arbeitsmarktstatistiken. Ferner zahlt sie – als Familienkasse – das Kindergeld. Ihr sind auch Ordnungsaufgaben zur Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs übertragen. Öffnungszeiten: Mo – Mi von 7.30 – 15.30 Uhr Do von 7.30 – 18.00 Uhr Fr von 7.30 – 13.00 Uhr 6 Beschreibung: Das Jobcenter Bochum (ehemals ARGE Bochum) betreut und vermittelt Bezieher von Arbeitslosengeld II und deren leistungsberechtigte Angehörige. Zugleich ist das Jobcenter Bochum Ansprechpartner für private und öffentliche Arbeitgeber, die auf der Suche nach geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern sind. Um ihren Kunden ein breit gefächertes, bedarfsorientiertes Qualifizierungsangebotes zu bieten, kooperiert das Jobcenter Bochum mit in Bochum tätigen Bildungsträgern. Das Jobcenter Bochum wird gemeinsam getragen von der Agentur für Arbeit Bochum und der Stadt Bochum. Es betreut seine Kundinnen und Kunden an sieben Standorten im gesamten Stadtgebiet. Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Vermittlung junger Arbeitsloser unter 25 Jahren. Angebot: • Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungsplatzsuche, • Qualifikationen und Weiterbildungen in verschiedenen Berufsbereichen, und Fachrichtungen, • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, • Vermittlung von Arbeitsgelegenheiten, • Minijob-Börse (www.jobcenter-bochum.de/minijob-boerse.906.0.html), • zusätzliche Hilfen wie Kostenübernahme für Schuldnerberatung. Öffnungszeiten: Mo, Di und Mi von 8.00 – 16.00 Uhr Do von 8.00 – 18.00 Uhr Fr von 8.00 – 14.00 Uhr 7 Ärztliche Hilfe Telefonische Erreichbarkeit: Mo und Di von 14.00 – 16.00 Uhr Aufsuchende medizinische Hilfe für Wohnungslose und Bedürftige Bochum e.V. Mi Do Fr www.medizinische-hilfe-bochum.de von 8.00 – 12.00 Uhr von 14.00 – 16.00 Uhr von 8.00 – 12.00 Uhr Standorte: Mitte Universitätsstraße 74 a 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 5 88 79-0 Nord Heinrichstraße 42 44805 Bochum Telefon: 02 34 / 57 93-0 Durch Spenden wird diesen Menschen eine unbürokratische medizinische Erstversorgung ermöglicht, die ehrenamtlich von vier Ärzten und zwei Krankenschwestern durchgeführt wird. Süd Querenburger Höhe 256 44801 Bochum Telefon: 02 34 / 93 63-0 Südwest Hattinger Straße 777 44879 Bochum Telefon: 02 34 / 8 90 39-0 Angebot: • Kostenlose ärztliche Beratung sowie kleine Behandlungen für wohnungslose Jugendliche, junge Erwachsene, Frauen und Männer. • Herstellung von Kontakten zur Weiterbehandlung. Ost Carl-von-Ossietzky-Platz 1 44892 Bochum Telefon: 02 34 / 50 62-0 Wattenscheid Friedrich-Ebert-Straße 7 44866 Bochum Telefon: 0 23 27 / 324-0 Sprechstunden: Zentrale Sachbearbeitung für Selbständige und Wohnungslose : - Selbständige Universitätsstraße 66 a 44789 Bochum Telefon : 02 34 / 58 87 9-0 Fax : 02 34 / 58 87 9-120 - Wohnungslose Universitätsstraße 74 a 44789 Bochum Telefon : 02 34 / 58 87 9-0 Fax : 02 34 / 58 87 9-120 Gesonderte Öffnungszeiten für Wohnungslose: Mo, Mi und Do von 8.00 – 12.00 Uhr. 8 Beschreibung: Angebot einer medizinischen Basisversorgung für wohnungslose oder bedürftige Menschen. Tag Uhrzeit Ort Montag 10.00 – 11.00 Beratungsstelle für wohnungslose Männer der Diakonie, Westring 28 Dienstag 11.30 – 13.00 Bochumer Suppenküche, Arndtstr. 19 (1. Etage) Dienstag 12.00 – 13.00 „Sprungbrett“, Ferdinandstr. 36 (für 14- bis 21jährige Jugendliche und junge Erwachsene) Mittwoch 11.00 – 12.00 Wattenscheid, Mittagstisch für Wohnungslose, Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid, Swidbertstr. 6 Mittwoch 19.00 – 20.00 Übernachtungsstelle der Diakonie „Fliednerhaus“, Am Stadion 5a Donnerstag 09.00 – 10.00 „Schlaf am Zug“, Castroper Str. 1a (für 14- bis 21jährige Jugendliche und junge Erwachsene) Donnerstag 12.00 – 13.00 „Sprungbrett“, Ferdinandstr. 36 (für 14- bis 21jährige Jugendliche und junge Erwachsene) Freitag Bochumer Suppenküche, Arndtstr. 19 (1. Etage) 11.30 - 13.00 9 Allgemeine psychiatrische und psychotherapeutische Hilfen Baumarkt Für Erwachsene und ihre Familien CapBaumarkt Annenstraße 118 – 122 58453 Witten Telefon: 0 23 02 / 2 82 46-61 E-Mail: [email protected] www.capbaumarkt.de • in den Stadtbezirken Nord und Ost: Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle - Sozialpsychiatrischer Dienst Ovelackerstraße 5 44892 Bochum Telefon: 02 34 / 2 82 07 • in Bochum-Mitte: Stadt Bochum Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Westring 26 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 910 -32 39 • in Bochum-West: Stadt Bochum Psychosoziale Kontakt- und Beratungsstelle Sommerdellenstraße 26a 44866 Bochum Telefon: 02 34 / 910-63 99 10 Beschreibung: Zusammenarbeit von behinderten und nicht behinderten Menschen, die SecondHand-Baumarktartikel aufwerten und verkaufen. Ziel ist die berufliche Qualifikation der Teilnehmenden und die Integration in den Arbeitsmarkt. Die gespendeten und aufgearbeiteten Baumarktartikel werden zu sehr günstigen Preisen angeboten. Angebot: • Verkauf von gespendeten Second-Hand-Artikeln rund um Haus und Garten, Sanitärbedarf, Haushaltswaren, • Arbeitserprobung unter realistischen Arbeitsbedingungen, wie Verkauf, Lagerund Transporttätigkeiten, Bürotätigkeiten. 11 Bahnhofsmission Bahnhofsmission Bochum Kurt-Schumacher-Platz 13 – 15 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 6 6147 E-Mail: [email protected] www.bahnhofsmission-bochum.de Kurzbeschreibung: Die Bahnhofsmission Bochum wird von der Inneren Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. gemeinsam mit dem Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e. V. unter dessen Federführung betrieben. Sie ist ein kirchlicher und sozialer Dienst am Bahnhof für alle Menschen mit Fragen, Nöten und Problemen. Sie gibt Auskünfte, Raum für Gespräche, hilft unbürokratisch weiter und ist Anlaufstelle für • Reisende (z. B. allein reisende Kinder und Jugendliche oder Senioren, Mütter und Väter mit Kleinkindern, körper- und geistig behinderte Menschen), • minderjährige Ausreißer, • Wohnungslose, • Menschen in Not. Öffnungszeiten: Mo – Fr 08.00 – 20.00 Uhr Sa 08.00 – 16.00 Uhr Sonn- und Feiertage geschlossen Angebot: • Informationen über soziale Hilfe, • Vermittlung an spezielle Fachdienste, • Erstversorgung in akuten Notlagen, • Zeit für Gespräche, Vermittlung kleiner Hilfen (Getränk, kleine Stärkung), • Vermittlung von Übernachtungsmöglichkeiten. Foto: Jürgen Weritz 12 13 Beratungshilfe Maßgebend für die Beratungshilfe ist das Beratungshilfegesetz (BerHG), welches die außergerichtliche Rechtsberatung und -vertretung gewährt. Personen, die die Kosten Den Beratungshilfeschein erhalten Sie beim Amtsgericht Bochum, Viktoriastr. 14, Öffnungszeiten: Mo, Di, Mi, Fr von 8.30 – 12.30 Uhr und Do von 13.30 – 15.00 Uhr für eine rechtsanwaltliche Beratung und Vertretung nicht aufbringen können (ALG II/Sozialhilfe/Grundsicherung/Asylbewerberleistungsgesetz oder vergleichbar niedrige Erwerbseinkommen), erhalten somit die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Über den Beratungshilfeschein können die anfallenden außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten übernommen werden (bei einem Eigenanteil in Höhe von ca. 10,Euro). Betroffene sollten vor der rechtsanwaltlichen Beauftragung den Beratungshilfeschein beantragen, um die Kosten für das Tätigwerden des Rechtsanwalts /der Rechtsanwältin nicht selbst aufbringen zu müssen. Folgende Unterlagen müssen bei der Antragstellung vorliegen: – Personalausweis oder Reisepass, – Unterlagen, aus denen sich die Angelegenheit ergibt, für die Beratungshilfe beantragt wird (Schriftwechsel etc.), – Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Renten-, Arbeitslosengeld, Sozialhilfe/Grundsicherung oder sonstige Leistungsbescheide), – Zahlungsbelege/Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (bei Personen mit Bezug von ALG II/Sozialhilfe/Grundsicherung/Leistungen nach dem Asylbewerber- (im Erdgeschoss Zimmer A 6). Es gibt Bestrebungen, die Beratungshilfe dahingehend zu „reformieren“, dass – sich die Eigenbeteiligung der Hilfesuchenden auf 20,- Euro erhöht, – die nachträgliche Beantragung der Beratungshilfe durch die Rechtsanwältin/ den Rechtsanwalt unzulässig ist und – Beratungshilfe nur noch für Personen gewährt werden soll, denen nicht zugemutet werden kann, ihre Rechte selbst wahrzunehmen. Das heißt, der Gesetzgeber beabsichtigt, die entstehenden Kosten zu Lasten der Betroffenen drastisch zu senken. Nicht selten dient hierbei das Argument, die Beratungshilfe würde missbräuchlich in Anspruch genommen. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Im Rechtsgebiet SGB II (Arbeitslosengeld II) ist z. B. jede 2. Klage vor Gericht erfolgreich. Von Missbrauch kann hier keine Rede sein. Die Ablehnung der Beratungshilfe mit Verweis auf die vorrangige Inanspruchnahme der Beratung durch die Behörde (gegen die sich z.B. der Widerspruch richtet), ist nicht zulässig. leistungsgesetz reicht die Vorlage des Leistungs- bzw. Bewilligungsbescheids). Abgelehnt werden kann die Beratungshilfe unter anderem, wenn: – die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, – ein gerichtliches Verfahren bereits anhängig ist, – eine Hilfestellung direkt durch das Gericht erfolgen kann, – im Einzelfall eine günstigere Art der Hilfe angeboten wird (z. B. Schuldnerberatung, Mieterverein, Verbraucherzentrale). Quelle: Wikipedia / Infoblatt der Justiz-Verfahrenssoftware RASYS Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluss vom 11. Mai 2009 – 1 BvR 1517/08 – dargelegt, dass die Versagung der Beratungshilfe durch die Amtsgerichte den Anspruch auf Rechtswahrungsgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V. m. Art. 20 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 3 GG) verletzt. „Entgegen dem Beschluss des Amtsgerichts kann es der Beschwerdeführerin nicht zugemutet werden, den Rat derselben Behörde in Anspruch zu nehmen, deren Entscheidung sie im Widerspruchsverfahren angreifen will. ... Im Hinblick auf die prozessrechtlichen Grundsätze der Waffengleichheit und der gleichmäßigen Verteilung des Risikos am Verfahrensausgang im sich möglicherweise anschließenden Gerichtsverfahren darf der Beschwerdeführerin eine unabhängige Beratung nicht vorenthalten werden.“ Quelle: www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-064.html 14 15 Beratungsstellen für: Beratung bei Arbeitslosigkeit/Sozialberatung – Lebensberatung, – Paarberatung, • Ev. Kirchenkreis Bochum Beratungsstelle für Arbeitslose – Hilfe in sozialen Notlagen, – Hilfe in suizidalen Krisen. • Ev. Beratungszentrum für Ehe-, Erziehungs- und Lebensfragen Westring 26 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 91333 91 E-Mail: [email protected] • Ehe-, Familien- und Lebensberatung im Caritas-Beratungszentrum Ostermannstraße 32 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 3 0790 30 • Prisma – Seelsorge und Beratung bei Suizidgefährdung und nach Suizid Telefon: 02 34 / 5 8513 Brückstraße 46 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 35 00 91 www.beratungsstelle-bochum.de • Unabhängige Sozialberatung Beratung für Erwerbslose Josefstraße 2 44791 Bochum Telefon: 02 34 / 5 47 29 60 • Sozialberatung Ruhr e. V. Am Bergbaumuseum 37 44791 Bochum Telefon: 0176 / 90 79 25 78 • Telefonseelsorge Telefon: 08 00 / 111 0 111 www.telefonseelsorge.de • pro familia – Beratungsstelle Bochum Ärztl./psychologische und soziale Beratung – zur Schwangerschaft für Frauen (und deren Partner) – zu Partnerschaft und Sexualität für Frauen und Männer, Mädchen und Jungen – zur Empfängnisregelung für Ratsuchende Hans-Böckler-Str. 10a 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 123 20 www.profamilia.de 16 17 Beratung und Hilfe bei Obdachlosigkeit Beratung für Frauen • Amt für Soziales und Wohnen – Obdachlosenhilfe Rathauscenter • Nora e. V. Beratung für Orientierung und Lebens- 44777 Bochum Telefon: 02 34 / 910-27 46 • Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. Beratungsstelle „Frauen in Not“ Hans-Böckler-Straße 28 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 6 40 60 66 • Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. Beratungsstelle für wohnungslose Männer Aufsuchende medizinische Hilfe Westring 28 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 96 47 10 • Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. Übernachtungsstelle „Fliednerhaus“ Am Stadion 5a 44791 Bochum Telefon: 02 34 / 9 50 78 08 • Ev. Kinder- und Jugendheim Overdyck Notschlafstelle „SchlafamZug“ Für Menschen von 14 – 21 Jahren Castroper Straße 1a 44791 Bochum Telefon: 02 34 / 9 04 19 82 planung für Frauen und Mädchen Kortumstraße 45 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 9 62 99 95/6 E-Mail: [email protected] www.frauenberatungsstelle-bochum.de • Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. Beratungsstelle „Frauen in Not“ Hans-Böckler-Straße 28 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 6 40 60 66 • Ev. Beratungszentrum für Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung Im ev. Beratungszentrum Westring 26 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 91 333 91 • Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Ortsverein Bochum u. a. Schwangerschaftsberatung/allgemeiner Informations- und Beratungsdienst/Adoptionsvermittlungsstelle/Pflegschaften/Kindertagespflege Bergstraße 224 44807 Bochum Telefon: 02 34 / 9 55 01- 0 www.skf-bochum.de • Städtische Notunterkunft für Obdachlose Stockumer Straße 34 – 44 44892 Bochum Telefon: 02 34 / 28 02 38 18 19 Beratung für Migranten/innen Beratung bei Schulden • IFAK e.V. Migrationserstberatung – Fachdienst für Neuzuwanderer • Bochumer Schuldnerschutz e. V. Schuldenberatung Bochum Hans-Böckler-Straße 8 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 6 60 33 Offene Sprechstunde jeweils donnerstags von 9.30 bis 12.00 Uhr und von 15.00 bis 18.00 Uhr. Gremmestraße 19 44793 Bochum Telefon: 02 34 / 3 25 82 42 E-Mail: [email protected] (www.ifak-bochum.de) • Deutsches Rotes Keuz-Kreisverband Bochum e.V. Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) An der Holtbrügge 2 – 8 44795 Bochum Telefon: 02 34 / 94 45-0 Sprechstunde montags von 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr sowie donnerstags in der Informationsstelle im Rathaus von 14 – 18 Uhr. • AWO – Arbeiterwohlfahrt (Unterbezirk Ruhr-Mitte) Migrationserstberatung für Jugendliche bis/ab 27 Jahren Beratungsstelle für Migrantinnen Alter Markt 1 44866 Bochum-Wattenscheid Telefon: 0 23 27 / 32 88 23 www.awo-ruhr-mitte.de • Integrationsbüro der Stadt Bochum Die Einrichtung besteht seit dem Jahre 2006 und koordiniert die vielfältigen Aktivitäten der Stadt Bochum zur Verbesserung der Integration Zugewanderter. Über das Internet können Sie sich über das Integrationsportal zeitnah und umfassend über Einrichtungen, Aktivitäten und Angebote informieren, die der Integration der Bochumerinnen und Bochumer dienen. Telefon: 02 34 / 910-38 40 www.bochum.de/integrationsbuero und www.integrationsportal.bochum.de • Schuldnerberatung der Verbraucherzentrale NRW e. V. Große Beckstraße 15 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 6 60 44 • Schuldnerhilfe der Stadt Bochum (Sozialamt) Rathaus Center 44777 Bochum Telefon: 02 34 / 910-27 46 • Schuldner- und Insolvenzberatung SKFM Wattenscheid e. V. Stresemannstraße 13 44866 Bochum Telefon: 0 23 27 / 91 92 07 • Schuldnerberatung Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e. V. Lohbergstraße 2 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 30 70 50 Beratungsstelle im Rathaus Bochum/Bürgerbüro: Informationsstelle der freien Wohlfahrtspflege für Zuwanderer Telefon: 02 34 / 910- 40 12 20 21 Beratung für Suchtkranke Bildungs- /Maßnahmeträger • Krisenhilfe Bochum e. V. Drogenberatung bobeq GmbH Herzogstraße 36 Katharinastraße 5 – 7 44793 Bochum Telefon: 02 34 / 5 47 94 33 • Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. Kontakt- und Beratungszentrum „Pavillon“ Maximilian-Kolbe-Straße 9 44793 Bochum Telefon: 02 34 / 96 10 80 • Caritas-Suchthilfezentrum Bochum In der Schuttenbeck 9 44892 Bochum Telefon: 02 34 / 43 05 31 • Arbeiterwohlfahrt Ruhr-Mitte Beratungsstelle für Suchtkranke Bußmannsweg 16 44866 Bochum Telefon: 0 23 27 / 68 0713 44807 Bochum Telefon: 02 34 / 5 07 58-38 E-Mail: [email protected] www.awo-ruhr-mitte.de Beschreibung: Die bobeq GmbH ist eine gemeinnützige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft und 100% Tochtergesellschaft der AWO Ruhr-Mitte. Ziel der bobeq GmbH ist es, durch Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte Menschen an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen, die unterschiedliche Vermittlungs- und Berufshemmnisse haben. Die Arbeit ist gekennzeichnet durch die langjährige Erfahrung in der sozialen Arbeit und der beruflichen Förderung. Angebot: Ausbildung zur FamilienpflegerIn, Arbeitsgelegenheiten in unterschiedlichen Bereichen, Aktivierungshilfen, Beratung/Vermittlung in Arbeit von über 50-jährigen, ab September 2009 arbeitsbegleitende Hilfen (abH). Über unser Projekt Lollipop sammeln wir Kinderspielzeug, welches im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten repariert und aufbereitet wird und dann anschließend im SOKA an der Dorstener Strasse zu erwerben ist. • Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid Beratungszentrum bei Abhängigkeits- und Suchtproblemen Centrumplatz 2 44866 Bochum Telefon: 0 23 27 / 6 70 80 Offene Sprechstunde jeden Dienstag von 16.30 bis 18.30 Uhr ohne Voranmeldung. 22 23 GRÜNE SCHULE gemeinnütziges Berufsbildungsinstitut GmbH Im Lottental 44, 44801 Bochum Telefon: 02 34 / 9 71 90 00 E-Mail: [email protected] www.gruene-schule.de ����������������� ��!�� ����������������������� �#��!� seit 1980 im Auftrag der�!&Arbeitsverwaltung berufliche ����� �"#��$� ��!����%! ������������������� Die GRÜNE SCHULE bietet Bildungsmaßnahmen an. Unser���� aktuelles Angebot: '��� ����!���(�) �!� �������������� ������������������� �������������������� 3-jährige Ausbildung zum Gartenund Landschaftsgärtner für Menschen bis 25 J. ����� ����������������� ) � Zugangsvoraussetzungen: *���!���(�������+�!��! ��$("#���(�������!� ���!����������������!�� • $�������$�������� • Bei der Berufsberatung der Arbeitsagentur Herne gemeldet sein. ���� �������!& Bochum oder ����! 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In diesem Lehrgang werden einzelne Module der �8!���"#� ���!��( ��!��! �� ���!#����!�8��������� *��+������������������� angeboten. �!���+�����"#�!) ��������8!�!��"#� � �!���!����������� 6!� • ������"#��+������ ���.��'�� ���9 ��� !����������� 6!� • ��8!.� ���������� �2 ("# &;< ���� 6 – 12-monatige „Arbeitsgelegenheit“ im GaLaBau �:� +��� $("#��/9�� ������������������ Zugangsvoraussetzungen: �������%������������ �#���!������$�'��(��� � �� ��� ����������������� • Interesse an Pflege- oder Steinarbeiten im Gartenbaubereich. • Vermittlungsvorschlag des zuständigen Sachbearbeiters der Jobcenter Bochum. Zurzeit gibt es Arbeitsgelegenheiten über die Grüne Schule in folgenden Einsatzbereichen: • Naturschutzarbeiten rund um das Gelände der Grünen Schule. • Grünpflegearbeiten im Tierpark Bochum (Teilzeit 20 Std./Woche). 6 – 12-monatige „Aktivierungshilfe“ im Garten- und Landschaftsbau für Menschen bis zu 25 Jahren. 24 Kirina e.V. Kirchliche Initiative für Arbeit in der Ev. Kirchengemeinde Bochum-Werne In der Schuttenbeck 4 44892 Bochum Telefon: 02 34 / 92 21 90 E-Mail: [email protected] www.kirina-bochum.de Beschreibung: KIRINA e.V. ist ein kirchliches Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt und begleitet langzeitarbeitslose Personen. Das Projekt zielt auf die Integration der langzeitarbeitslosen Menschen in den regulären Arbeitsmarkt. Bei MitarbeiterInnen, die aus unterschiedlichen Gründen (Alter, Schwerbehinderung, eingeschränkte Leistungsfähigkeit) nur noch wenige Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt haben, will KIRINA e.V. gemeinsam mit den MitarbeiterInnen Lebens- und Berufsperspektiven unter Berücksichtigung ihrer individuellen beruflichen Vorkenntnisse entwickeln. Angebot: • Im Kleiderladenprojekt werden gebrauchte Textilien gesammelt, aufgearbeitet und weiterverkauft. • In der Textilwerkstatt werden für den gemeinnützigen Bereich Textilien und textile Accessoires hergestellt. • Nachträglicher Hauptschulabschluss. • Kirina e.V. führt in Zusammenarbeit mit weiteren gemeinnützigen Trägern des Kooperationsverbundes Bochum ein Projekt durch, in dem junge Leute bis 25 Jahren die Möglichkeit haben, ihren Hauptschulabschluss nachzuholen. Voraussetzung ist der Bezug von ALGII. • Arbeitsgelegenheiten in unserem Kleiderladenprojekt (1-Euro-Job). • Qualifikationsmöglichkeiten in den Bereichen der Lagerhaltung über Kassenführung bis hin zur Verkaufsschulung. • Durchführung des Bochumer Patenprojektes, in dem Jugendliche von ihrem Hauptschulabschluss bis zum Ausbildungsabschluss von einem ehrenamtlichen Paten/von einer ehrenamtlichen Patin begleitet werden. 25 SKM-Wattenscheider-Berufs-Bildungs-Zentrum gGmbH Westenfelder Straße 56a 44867 Bochum Telefon: 02 34 / 9 87 90 E-Mail: [email protected] www.wbz-bochum.de Gewerkstatt gGmbH Schleipweg 20 44805 Bochum Beschreibung: Das WBZ ist eine 100% Tochter des Sozialdienstes katholischer Frauen und Männer Wattenscheid e.V. (SKFM) mit 20-jähriger Erfahrung in der Bildungsarbeit und Integration in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Schwerpunkte sind Beratung, Qualifizierung, Beschäftigung und Vermittlung in Arbeit. Beschreibung: Die Gewerkstatt gGmbH ist eine freie und unabhängige Organisation, die sich als gemeinnützige Gesellschaft organisiert hat, um Qualifizierung, Weiterbildung, Beschäftigung und Vermittlung für besonders benachteiligte Personengruppen des Arbeitsmarktes zu konzipieren, zu initiieren und durchzuführen. Die qualifizierten Angebote und Maßnahmen richten sich an Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf. Besondere Zielgruppen unserer Tätigkeiten sind arbeitslose und sozial bedürftige Jugendliche, MigrantInnen, Langzeit-Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit Bedrohte, Behinderte und sozial Benachteiligte. SKM - WATTE NSCH EIDER - BERUF S - BILDU NGS - ZENTR UM gGmbH Angebot: • Berufliche Qualifizierung im Berufsfeld „Gastronomie“. • Teilfeldqualifizierung in folgenden Berufen: – Restaurant/Servicekraft Gastgewerbe bzw. Systemgastronom (m/w), – Reinigungsarbeiten bzw. Gebäudereinigung (m/w), – Maler und Lackierer (m/w), – Call-Center-Agent (m/w), – Projekt MiA: dieses richtet sich an Mütter als Berufseinsteigerinnen oder – Wiedereinsteigerinnen, die Kinder unter 10 Jahren zu versorgen haben. • Arbeitsgelegenheiten nach Hartz IV in unterschiedlichen Bereichen, zur Zeit in – Schulen (Schulassistenz, Garten, Cafés und Bürobereich), – Schreinerei, – im Bereich der Betreuungsarbeit. • Second-Hand-Kleiderladen in der Hochstraße 42 in Bochum (siehe Kleiderläden). • Soziales Kaufhaus „sOKa“ in der Dorstener Str. 163 in Bochum (siehe Möbel). 26 Telefon: 02 34 / 92 56 39-10 E-Mail: [email protected] www.gewerkstatt.de Angebot: • Unterstützung und Hilfe, wenn: – der Bescheid von Arbeitsamt oder Sozialamt unverständlich oder unrichtig ist, – es Konflikte mit den Behörden gibt, – Bewerbungshilfen benötigt werden, – ein Gesprächspartner gesucht wird, um neue Perspektiven zu entwickeln. • Hilfestellung und Beratung bei: – Anträgen, Bewerbungsunterlagen, der Übung von Bewerbungsgesprächen, – Infoveranstaltungen zu aktuellen Themen. • Ausbildung in der Gewerkstatt in den Bereichen Gastronomie, Hauswirtschaft und Elektrorecycling: – Qualifizierung zu Haushaltsfachkraft, – Grundqualifizierung im Bereich Gastronomie, – Ausbildung zum Koch/Köchin, – Ausbildung zur Fachkraft im Gastgewerbe, – Ausbildung zum Restaurantfachmann/frau – Mittagstisch: Esskapade, unser Übungsrestaurant für die Teilnehmer aus der – Berufsvorbereitung und der Ausbildung, lädt zum Mittagtisch ein – (montags bis donnerstags von 12.00 – 14.00 Uhr). 27 Best-Ager Der Beschäftigungspakt für Ältere im Revier Job-Club Bochum Gerberstraße 12 – 14 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 89 36 53 10 E-Mail: [email protected] www.best-ager-50plus.de/bochum Beschreibung: Der Job-Club Bochum ist ein Kooperationsprojekt von 7 Bochumer Trägern. Hier werden Langzeitarbeitslose ab dem Alter von 50 Jahren betreut, beraten und vermittelt. ViA-Bochum Verein für integrative Arbeit e.V. Harpener Feld 14 44805 Bochum Telefon: 02 34 / 95 54 10 E-Mail: [email protected] www.via-bochum.de Beschreibung: ViA-Bochum ist eine gemeinnützige Organisation und bietet im Bereich Beschäftigungsförderung Weiterbildungen, Qualifizierungen, überbetriebliche Berufsausbildungen, Beratung, Vermittlung und Beschäftigung für Arbeitslose an. Zu ViA-Bochum gehört das Gebrauchtmöbellager M2 (siehe Seite 78) und eine Fahrradwerkstatt (siehe Seite 42), die alte Fahrräder repariert und verkauft. Die Radstation am Hauptbahnhof wird ebenfalls von ViA-Bochum betrieben. Kommunale Weiterbildungsberatung der Stadt Bochum an der Volkshochschule Gustav-Heinemann Platz 2 – 6 44777 Bochum Angebot: • Verkauf von gebrauchten Fahrrädern, • Verkauf von Second Hand Möbeln, • Durchführung von Arbeiten im Innenausbau, Telefon:02 34 / 910-28 83 E-Mail: [email protected] www.vhs-bochum.de • Durchführung von Haushaltsauflösungen, • Ausbildung und Umschulung im handwerklichen Bereich, z.B. Trockenbaumonteur, Maler und Lackierer, Tischler, Parkettleger. Sechsmonatige Qualfizierungsmaßnahmen in den Bereichen Fußbodenverlegung, Bau, Trockenbau, Holz und Farbe. Beschreibung: Eine genauere Beschreibung findet sich unter „VHS“ (siehe Seite 94). Im Bereich der Jugendhilfe und Sozialarbeit werden ebenfalls unterschiedlichste Maßnahmen angeboten. Eine betriebliche Ausgliederung von ViA-Bochum e.V. ist „Möbel und mehr“ (siehe Seite 80). 28 29 Bochum-Pass Der Bochum-Pass ist zu beziehen bei: Stadt Bochum, Amt für Soziales und Wohnen – Theaterveranstaltungen in der Stadthalle Bildungs- und Verwaltungszentrum Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 44777 Bochum – Zimmer 3011 für Namen von A – L, Herr Kozlowski, Telefon 02 34 / 910-23 72 – Zimmer 3050 für Namen von M – Z, Herr Schimmelpfennig, Telefon 02 34 / 910-2811 – und in allen Bezirksverwaltungsstellen. Wattenscheid, – Veranstaltungen und Ferientheater in der Freilichtbühne und Beschreibung: Der Bochum-Pass wird für Bochumer Einwohner und Einwohnerinnen ausgestellt, deren Einkommen die folgende Grenze nicht übersteigt: – Grundbeträge der Bedarfsgemeinschaft entsprechend SGB II / SGB XII, zuzüglich eines Zuschlages von 20 Prozent auf diese Beträge, zuzüglich der Kosten der Unterkunft. – EmpfängerInnen von Leistungen nach dem SGB II. – EmpfängerInnen von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII. – EmpfängerInnen von Grundsicherung nach dem 4. Kapitel SGB XII. – Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. – Die Antragstellerin beziehungsweise der Antragssteller muss ihren/seinen Wohnsitz in Bochum haben. – – – – – – – – – – – Waldbühne, Bochumer Symphoniker, Stadtbücherei, Musikschule, Museum, Planetarium, Volkshochschule, Veranstaltungen des Jugendamtes, Städtische Hallen-, Freiund Wellenbäder, Städtische Familienbildungsstätte, Sternwarte, Schauspielhaus. Mit dem Bochum-Pass werden Vergünstigungen bei der Nutzung folgender städtischer Einrichtungen gewährt: Stadthalle Wattenscheid Fotos: Presse- und Informationsamt der Stadt Bochum 30 Waldbühne Freilichtbühne Fotos: Presse- und Informationsamt der Stadt Bochum, Foto Kunstmuseum Bochum: Eric Jobs 31 bodo e. V. Café / Kirchencafé Mallinckrodtstraße 270 44147 Dortmund Pauluskirche, Große Beckstraße 12, 44787 Bochum (vorübergehende Ausweichadresse) Telefon: 02 31 / 98 22 97 96 E-Mail: [email protected] www.bodoev.de Telefon Kirchencafe: 02 34 / 68 39 93 Telefon Gemeindebüro: 02 34 / 9 12 91 27 E-Mail: [email protected] www.pauluskirche-bochum.de bodo ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein in freier Trägerschaft. Im Mittelpunkt des Engagements steht die Unterstützung und soziale Reintegration von Menschen in schwierigen Lebenslagen. Dies geschieht nach dem Leitspruch „Arbeit statt Almosen“. Beschreibung: Treffpunkt/gemütliches Beisammensein, Erfahrungsaustausch, kommunikatives Zentrum der Pauluskirche. bodo – das Straßenmagazin Geöffnet: Di – Fr 14.00 – 17.00 Uhr. Das Straßenmagazin wird von einem Redaktionsteam erstellt und von Menschen in schwierigen sozialen Lagen auf der Straße verkauft. bodo-Verkäufer werden – eine einfache Möglichkeit, wieder ins Arbeitsleben einzusteigen: • selbstbestimmt etwas dazuverdienen, • allein entscheiden, wann und wieviel man arbeitet, • innerhalb bestimmter Grenzen wird der Zuverdienst nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Angebot: Kaffee, Tee: 0,80 Euro Kuchen: je nach Angebot Sonstiges: Im Sommer 2011 wird das Kirchencafé vorrausichtlich wieder in die alten Räumlichkeiten in der Grabenstrasse zurückziehen. Wie werde ich bodo-Verkäufer? • bodo-Verkäufer kann jeder werden, der ein geringes Einkommen hat, sich in einer sozialen Notlage befindet oder wohnungslos ist. • Einfach in unseren Ausgabestellen melden: In Bochum: Stühmeyerstraße 33, 44787 Bochum, Mo + Fr 14.00 – 17.00 Uhr, Di + Do 11.00 – 18.00 Uhr. In Dortmund: bodos Bücherbasar, Mallinckrodtstraße 270, 44147 Dortmund, Mo – Fr 11.00 – 18.00 Uhr, Telefon: 02 31 / 98 22 97 96. • Ein fairer Start: 10 bodos im Wert von 18,- Euro gratis! • Wir erstellen einen Verkäuferausweis, nur mit Ausweis ist der bodo-Verkauf erlaubt. bodo e. V. führt kostengünstig Haushaltsauflösungen, Transporte und Umzugshilfen durch. In den Trödelbasaren in Bochum und Dortmund bietet der Verein günstig Kleidung und Haushaltswaren an. 32 33 Caritas Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e. V. Huestraße 15 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 9 64 22 - 0 E-Mail: [email protected] www.caritas-bochum.de Beschreibung: Mit seinen rund 40 Beratungsstellen und Einrichtungen bietet der Caritasverband für Bochum und Wattenscheid e. V. professionelle Hilfen in fast allen Lebenslagen. Zum Angebot gehören u. a.: • Erziehungs- und Familienberatung • Lebens- und Eheberatung • Kinderschutzambulanz „Neue Wege“ • Kindertageseinrichtungen • Ferien- und Kurerholung • Sozialberatung • Christophorushaus – Sozialtherapeutisches Wohnheim für wohnungslose Männer • • • • • Suchtkrankenhilfe Ambulante Pflegedienste/Kurzzeit- und Tagespflege Altenwohn- und Pflegeheime Migranten- und Flüchtlingsberatung Schuldnerberatung Beratung für Langzeitarbeitslose/Arbeitsförderung Lohbergstraße 2a 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 3 07 05-74 Angebot: • Vermittlung zu weiteren Fachberatungsstellen (z. B. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Ehe- und Familienberatung, Migrationsberatung). Christophorushaus Lohbergstraße 2 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 3 07 05-0 Angebot: Das Christophorushaus ist eine stationäre sozialtherapeutische Einrichtung für wohnungslose Männer. Während ihres Aufenthalts lernen die Männer unter professioneller Anleitung, ihr Leben neu zu ordnen und sich wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Ziel der Therapie ist es, den Betroffenen ein selbständiges Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Leistungen u. a.: Einzel- und Gruppengespräche, Tagesstrukturierung, Hilfen im Umgang mit Behörden, Schuldenregulierung, Suchtberatung, arbeitstherapeutische Maßnahmen, Freizeitangebote, Nachbetreuung. Depot Schulmaterialien Koordinatorin: Monika Mehring Huestraße 15 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 9 64 22-52 Angebot: Ausgabe von Schulmaterialien für einkommensschwache Familien mit schulpflichtigen Kindern jeweils am Ende und zu Beginn eines Schuljahres. Die Abholer werden gebeten, ihren Hartz-IV-Bescheid oder vergleichbare behördliche Dokumente sowie ihren Personalausweis mitzubringen. • Beratung zum SGB II (Grundsicherung für Arbeitslose) und SGB XII (Sozialhilfe), • Vermittlung von Tätigkeiten im Rahmen von Mehraufwand-Entschädigungen (sog. 1,50-Euro-Jobs), 34 35 Diakonie Diakonie Ruhr Bochum Westring 26 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 91 33- 0 E-Mail: [email protected] www.diakonie-ruhr.de Beschreibung: Zur Diakonie Ruhr gehören 62 Dienste und Einrichtungen in den Bereichen Wohnungslosenhilfe, Suchtkrankenhilfe, Kinder- und Jugendhilfe, Altenhilfe und Behindertenhilfe. Neben vielfältigen Beratungsangeboten, dem Evangelischen Krankenhaus Witten und den drei Schulen für sozialpflegerische Berufe betreibt die Diakonie Ruhr zehn Altenpflegeheime und einen ambulanten Pflegedienst. Für Menschen mit Behinderungen unterhält die Diakonie Ruhr mehrere Wohnheime und Werkstätten sowie zwei integrative Kindertagesstätten. Angebot: Die Wohnungslosenhilfe der Diakonie Ruhr bietet in Gesprächen Beratung, Unterstützung, Begleitung und Weitervermittlung in folgenden Situationen an: – drohender Wohnungsverlust, – Wohnungslosigkeit, – finanzielle Schwierigkeiten, – Konflikte mit dem Partner oder anderen Menschen, – Probleme mit Behörden und Ämtern, – Schwierigkeiten, den Alltag zu bewältigen, – fehlende Berufsausbildung und Arbeitslosigkeit, und leisten dabei folgende Hilfen: – Verhinderung von Wohnungslosigkeit, – Unterstützung bei der Wohnungssuche, – Klärung der sozialen, finanziellen und rechtlichen Situation, – Durchsetzen von Rechtsansprüchen, – Entwickeln beruflicher Perspektiven, – Informationen über weitere Hilfemöglichkeiten, – ehrenamtlich führen erfahrene Mediziner und Krankenschwestern kostenlose ärztliche Beratungen und kleinere Behandlungen durch. Die Angebote der Beratungsstelle, die von unseren Besucherinnen neben der Beratung genutzt werden können, sind – Aufenthaltsmöglichkeit Montag – Freitag von 9.00 bis 13.00 Uhr, – Möglichkeit zum Wäsche waschen und trocknen, – Frauenfrühstück Montag und Donnerstag ab 10.00 Uhr, – gemeinsames Kochen nach Absprache, – Freizeitgestaltung wie Ausflüge, Kinobesuche, Spielnachmittage, usw. Die Wohnungslosenhilfe der Diakonie Ruhr bietet in Trägerschaft mit der Inneren Mission – Diakonisches Werk Bochum e. V. folgende Einrichtungen: • eine Beratungsstelle für wohnungslose Männer: Westring 28 (Hintereingang im Hof), 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 9 64 71- 0, • einen Tagesaufenthalt: Stühmeyerstraße 33, 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 6 40 56 18, • eine Übernachtungsstelle für Frauen und Männer: Übernachtungsstelle „Fliednerhaus“ Am Stadion 5a, 44791 Bochum, Telefon 02 34 / 9 50 78 08, • betreutes Wohnen für (ehemals) wohnungslose Menschen Westring 28, 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 9 64 71-13, • die Bahnhofsmission (gemeinsam getragen mit dem Caritasverband) Kurt-Schumacher-Platz, 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 6 61 47, und für die besonderen Bedürfnisse von wohnungslosen Frauen • die Beratungsstelle „Frauen in Not“ Hans-Böckler-Straße 28 (Ecke Brückstraße), 44787 Bochum, Telefon 02 34 / 6 40 60 66, Beratung (ohne Anmeldung) und Aufenthaltsmöglichkeit. – Hilfen zur Lebensbewältigung, 36 37 Ermäßigungskarten Die LWL-Museumscard Ein Jahr freier Eintritt in alle 17 Museen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL): • LWL-Museum für Archäologie, Westfälisches Landesmuseum, Herne • LWL-Römermuseum, Haltern am See • Museum in der Kaiserpfalz, Paderborn • Stiftung Kloster Dalheim, LWL-Landesmuseum für Klosterkultur, Lichtenau • LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte, Münster • LWL-Museum für Naturkunde, Westfälisches Landesmuseum mit Planetarium, Münster – Außenstelle „Heiliges Meer“, Recke – Außenstelle „Kahler Asten“, Winterberg • LWL-Freilichtmuseum Detmold • LWL-Freilichtmuseum Hagen • LWL-Industriemuseum (acht Standorte): – Zeche Zollern, Dortmund – Zeche Nachtigall, Witten – Zeche Hannover, Bochum – Henrichshütte in Hattingen – Schiffshebewerk Henrichenburg, Waltrop – Textilmuseum in Bocholt – Ziegeleimuseum in Lage – Glashütte Gernheim, Petershagen Diese LWL-MuseumsCard gibt es: FAMILIEN (29,- Euro), ICH & DU (29,- Euro), EINZEL/ERMÄSSIGT* (19,- / 9,- Euro) Die LWL-MuseumsCard erhalten Sie in allen LWL-Museen (ausgenommen „Zeche Hannover“, „Kahler Asten“ und „Heiliges Meer“) und im Internet unter www.lwl-museumscard.de. Weitere Infos auch telefonisch unter 0251 591 5599 (www.lwl-kultur.de). * Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre sowie Studentinnen und Studenten erhalten die LWL-MuseumsCard-Einzel mit dem entsprechenden Nachweis zu einem ermäßigten Preis. Die Geschäftsbedingungen erhalten Sie in der aktuellen LWL-Museumstour oder im Internet unter www.lwl-museumstour.de. 38 Das LWL-Museum für Archäologie – Abenteuer unter Tage! Herzlich Willkommen in der Erde – dem Gedächtnis der Menschheit. Entedecken sie im LWL-Museum für Archäologie eine unterirdische Grabungslandschaft von 3000 qm und folgen Sie auf den Spuren der Archäologen der Geschichte Westfalens. Über 10. 000 Funde enthüllen die Menschheitsgeschichte dieser Region: Vom Faustkeil bis zum Bombenschutt des 2. Weltkrieges, von der ersten Siedlung bis zur Metropole, vom ersten Menschen bis zur Mondlandung. Sehen Sie die „Boden“Schätze des Ruhrgebiets in einer hochmodernen Präsentation und werden in unserem preisgekrönten Forscherlabor selber zum Entdecker und gen Restaurierung ist jede Entdeckung einmalig und faszinierend. In der Ausstellung werden diese Finde-Geschichten hinter den Funden lebendig - so spannend, als wäre man selbst bei ihrer Entdeckung dabei gewesen. Lassen sie sich von der überraschenden Welt unter unseren Füßen begeistern! Wissenschaftler. Die spannende Welt der Archäologie wartet auf Sie! Vom 16.4.2011 bis 20.11.2011 zeigt das Museum mit der Sonderausstellung „Fundgeschichten – neueste Entdeckungen von Archäologen in NRW“ die spektakulärsten Funde aus dem Boden Nordrhein-Westfalens. Vom Schwimmsaurier und Urzeithamster, von Alchimisten-Küchen und kostbaren Münzschätzen bis hin zum Jagdbomber des 2.ten Weltkrieges – alles gefunden in NRW. Jedes Objekt hat eine eigene Fundgeschichte: Von der ersten Spurensuche, ihrer Bergung bis zur aufwändi- LWL-Museum für Archäologie Öffnungszeiten: Dienstag, Mittwoch, Freitag 9 – 17 Uhr Donnerstag 9 – 19 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag 11 – 18 Uhr geschlossen am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar Eintrittspreise: 2- bis 11,- Euro www.lwl-landesmuseum-herne.de Fotos LWL/Peter Hähnel 39 39 Ermäßigungskarten (Fortsetzung) RUHR.TOPCARD Bei über 90 Freizeitzielen und Attraktionen in der Metropole Ruhr, am Niederrhein sowie im Sauerland bietet die RUHR.TOPCARD einmalig im Kalenderjahr kostenfreien Eintritt. Die unvergleichliche Mischung aus Zoos, Freizeitbädern, Fahrgastschifffahrten, Highlights der Industriekultur, Museen und weiteren einzigartigen Freizeitzielen ermöglicht es gleichermaßen, beliebte Ausflugsziele zu besuchen und neue zu entdecken. Mit dabei sind u.a. das „SEA LIFE Oberhausen“, das „Deutsche Bergbau-Museum Bochum“, der „ZOO Duisburg“, die „Weiße Flotte Mülheim an der Ruhr“, das „LAGO.Die Therme im Gysenbergpark Herne“ und das „Zeiss Planetarium Bochum“. 50 % SuperBonus bieten beliebte Freizeitparks der Region: Eintritt für die Hälfte des regulären Preises – und das so oft man will! – im Movie Park Germany, im FORT FUN Abenteuerland und in Kernie‘s Familienpark. Außerdem bietet Ihnen die RUHR.TOPCARD einmalig 50 % Rabatt auf das all inclusive Angebot im alpincenter Bottrop. Skifahren, Essen und Trinken inklusive! Die RUHR.TOPCARD 2011 ist ab dem 1. Dezember 2010 für 47,90 Euro erhältlich (Kinder: 32,90 Euro, Kinder der Geburtsjahrgänge 2006 bis einschließlich 1997 benötigen eine RUHR.TOPCARD 2011 für Kinder). Bestellt werden kann die RUHR.TOPCARD 2011 • bei der Info- und Bestellhotline der Ruhr Tourismus: 01805 / 18 16 180 (0,14 Euro/Min. ins Festnetz Dt. Telekom, max. 0,42 Euro/Min. aus dem Mobilfunknetz), • im Internet unter www.ruhrtopcard.de, • und bei zahlreichen Verkaufsstellen. Eine Auflistung aller Verkaufsstellen sowie weitere Informationen zur RUHR.TOPCARD 2011 finden Sie im Internet unter www.ruhrtopcard.de. ExtraBonbons: Zusätzlich und ganz exklusiv bietet die RUHR.TOPCARD zahlreiche weitere Eintritte zu tierischen Erlebniswelten, abenteuerlichen Naturerlebnisse, Rabatte in Restaurants sowie Tickets zu Theater, Comedy und Varieté. Gegenüber den regulären Eintrittspreisen können Sie mit der RUHR.TOPCARD 2011 weit mehr als 600,- Euro sparen! 40 41 Fahrräder Familienbildungstätte „Kultur auf Rädern“ Exkursionen und Fahrten Familienbildungstätte Zechenstraße 10 Fahrräder über: ViA Bochum Radstation am Hauptbahnhof Kurt-Schuhmacher-Platz 11 44787 Bochum Telefon 02 34 / 41 41 124 E-Mail: [email protected] www.via-bochum.de (Verein für integrative Arbeit e. V., Harpener Feld 14, 44805 Bochum, siehe Seite 29) Telefon: 02 34 / 95 54 10, E-Mail: [email protected], www.via-bochum.de) Beschreibung: Die ViA Bochum ist gemeinnützig und bietet Weiterbildungen, Qualifizierungen, Berufsausbildungen, Beratung, Vermittlung und Beschäftigung für Arbeitslose an. Zur ViA gehört das Gebrauchtmöbellager M2. In der Fahrradwerkstatt am Harpener Feld 14 werden Second Hand Räder verkauft und Fahrräder repariert. 44791 Bochum Telefon: 02 34 / 910 -5110 Telefax: 02 34 / 910 -5105 E-Mail: [email protected] www.bochum.de/familienbildungsstaette Beschreibung: Anerkannte Einrichtung der Erwachsenenbildung nach dem Weiterbildungsgesetz NRW. Ab einem Kursentgelt von 10,- Euro pro Kurs gewährt die Familienbildungsstätte folgende Ermäßigungen: • 75 % für ALG II Empfänger, Grungsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), einkommensschwache Haushalte gemäß der Einkommensgrenzberechnung des Sozialamtes, • 50% Ermäßigung erhalten Empfänger von Leistungen nach dem Bafög sowie von Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III/AFG. Angebot: Angebot: • Verkauf von gebrauchten Fahrrädern. • Qualifizierung im handwerklichen Bereich z.B. Innenausbau/Trockenbau, Maler und Lackiererhandwerk, Schreinereihandwerk, Fahrradwerkstatt, Haushaltsauflösungen. • Ausbildung und Umschulung im handwerklichen Bereich, z.B. Trockenbaumonteur, Maler und Lackierer, Tischler, Parkettleger. Sechsmonatige Qualfizierungsmaßnahmen in den Bereichen Fußbodenverlegung, Bau, Trockenbau, Holz und Farbe. • Individuelle Jugendhilfe. • Soziale Gruppenarbeit. 42 • • • • • • • • Gesprächskreise, Vorträge / Elternabende, Eltern-Kind-Kurse, „Der gute Start ins Leben“ für Eltern mit Babys im 1. Lebensjahr, Gymnastik und Fitness, Nähen, Kochen, „Treffpunkt Älternwerden“. 43 Ferien-Pass Flohmarkt Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 44777 Bochum Telefon: 02 34 / 910 29 94 Flohmarkt in Bochum • am Rathaus: jeden 3. Samstag im Monat, • am Hannibal EKZ: jeden letzten Sonntag im Monat, • an der Uni, Lennershofstraße: jeden Samstag. Lokale Termine in der Samstagsausgabe der WAZ. Alle Flohmarkttermine unter: www.marktcom.de. Beschreibung: Damit Bochumer Kinder und Jugendliche ihre Sommerferien auch in der Stadt genießen können, bietet das städtische Jugendamt alljährlich ein spannendes Ferienpassprogramm an. Im Angebot sind Ausflüge, Sportkurse und Kreativkurse, Umweltaktionen und anderes mehr. Angebot: Der Ferienpass kostet zur Zeit 7,- Euro und gilt für die Zeit der Sommerferien. Er berechtigt unter anderem zum Beispiel zum kostenlosen Eintritt in die Bochumer Schwimmbäder, das Bergbaumuseum und das Planetarium. Darüber hinaus berechtigt der Ferienpass zum Kauf von ermäßigten Karten für spezielle Ausflugsfahrten des Jugendamtes, zum vergünstigten Eintritt zu den Märchenspielen in der Waldbühne Höntrop, zur vergünstigten Teilnahme an Reitkursen, Segelkursen, Inlineskate-Kursen, Surfkursen, Tanzkursen, Kunstkursen und Tenniskursen, Circus-Workshops und vieles anderem mehr. Der Ferienpass gilt für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, sowie für junge Erwachsene, die noch nicht 21 Jahre alt sind und einen gültigen Schülerausweis besitzen oder arbeitslos sind und eine entsprechende Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit vorlegen. Kostenlos ist der Ferienpass für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, dem SGB XII, dem Kinder- und Jugendhilfegesetz oder dem Bundesversorgungsgesetz erhalten. Sie bekommen ihren Ferienpass beim zuständigen Sachbearbeiter im Sozialamt beziehungsweise im Jugendamt. Kinder, die Leistungen nach dem SGB II beziehen, erhalten ihren Ferienpass in den Bürgerbüros. 44 Das Freiwilligen-Zentrum Bochum http://www.ehrenamt-bochum.de (leider nicht telefonisch erreichbar) Freiwilligenarbeit, ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement, Selbsthilfe – diese Begriffe bezeichnen den vielfältigen Einsatz von Menschen für Menschen. Hier bietet das Freiwilligen-Zentrum Bochum seit mehr als 10 Jahren Unterstützung. Zunächst durch den Caritasverband, zusammen mit der Stadt Bochum sowie weiteren Wohlfahrtsverbänden. Ab 2009 hat die Stadt das Ehrenamts- und Freiwilligenkataster übernommen. Nutzen Sie das Kataster und tragen Sie sich bei Interesse ein. Informieren Sie sich im Ehrenamts- und Freiwilligenkataster; nehmen Sie gern auch Kontakt auf unter: [email protected]. Was ist das Bochumer Ehrenamts- und Freiwilligenkataster? In Bochum gibt es eine Vielzahl ehrenamtlicher bzw. freiwilliger Aktivitäten. Das Ehrenamts- und Freiwilligenkataster gibt einen Überblick über die Einrichtungen, Vereine und Initiativen, die Freiwillige beschäftigen. Es versucht, die Aktiven zusammenzubringen und ihnen Hilfen für ihre Arbeit zu bieten. Was ist die Freiwilligenbörse? Die Freiwilligenbörse ist ein erweitertes Schwarzes Brett, in dem sowohl Mitarbeitergesuche für aktuelle Projekte zu finden sind, als auch Angebote von Privatpersonen, die freiwillig tätig werden wollen. Die Aktualität der Inserate ist aufgrund regelmäßiger Überprüfung gesichert. Die Informationen der Einträge umfassen typische Merkmale wie Qualifikation, Tätigkeitsbereiche und Zeitvorstellungen. 45 Freizeitgestaltung Ausflugsziele in Bochum, die kostenlos besucht werden können: Medizinhistorische Sammlung der Ruhr Uni Bochum (www.rub.de/malakow) Kunstsammlungen der Ruhr Uni Bochum, jeden 1., 2. und 3. Sonntag im Monat Gärten: – Botanischer Garten, www.rub.de/boga – Geologischer Garten www.bochum.de/kultur – Chinesischer Garten, www.rub.de/chinagarten kostenlose Führungen zu verschiedenen Themen (www.rub.de/kusa) Haus Kemnade (www.bochum.de/kulturportal) Kulturzentrum Bochum-Langendreer (www.bahnhof-langendreer.de) Haus der Geschichte des Ruhrgebiets (www.rub.de/isb) Situation Kunst (www.situation-kunst.de) Aussichtspunkte: – Bismarckturm (im Stadtpark) – Tippelsberg (www.tippelsberg.de) – Burg Blankenstein (siehe Hattingen) Bismarcktum im Stadtpark Parks: – Stadtpark – Rechener Park – Wiesental – Schlosspark Weitmar – Stadtgarten Wattenscheid – Westpark / Jahrhunderthalle Wälder: – Weitmarer Holz – Henkenberg – Kalwes – Bömmerdelle – Berghofer Holz Wasser: – Kemnader See – Ümminger See – Harpener Teiche – Grummer Teiche – Stadtparkteiche Kemnader See Wege: – Bergbauwanderweg Dahlhausen – Bergbauwanderweg Wattenscheid – Bergbauwanderweg Bochum – Süd – Bergbauwanderweg Muttental (Witten) – Erzbahntrasse – Leinpfad 46 Weitere Informationen unter: www.bochum.de/Touristik/ schöne Plätze Museen und Galerien: – Museum Bochum: jeden 1. Mittwoch im Monat freier Eintritt (www.bochum.de/museum) – Museen Dortmund: jeden Samstag ist der Eintritt frei – Museumscard, 1 Jahr lang freier Eintritt in 17 ausgewählte Museen (www.lwl.org) (siehe auch Seite 38 „Ermäßigungskarten“) – Galerie M (www.m-bochum.de) – Kulturcafe (www.asta-bochum.de/kulturcafe) Museum Bochum (Foto: Eric Jobs) Theater: – Schauspielhaus Bochum Galerie M (www.schauspielhausbochum.de) Bis zu 50% Ermäßigung können folgende Personengruppen erhalten: Schüler/innen und Student/innen, Auszubildende, Wehr- und Ersatzdienstleistende, Schwerbehinderte (ab 80%), Inhaber/innen eines Vergünstigungsausweises (z.B. ALG II/Sozialhilfeempfänger/innen). Nähere Auskunft ist über die Theaterkasse Schauspielhaus Bochum erhältlich. Telefon: 02 34 / 33 33 55 55, E-Mail: [email protected] – prinz regent theater (www.prinzregenttheater.de). Fotos: Presse- und Informationsamt der Stadt Bochum 47 Weitere sehenswerte Ausflugsziele (meist kostenpflichtig) In Bochum: – Deutsches Bergbau-Museum, www.bergbaumuseum.de (Angebot: Familienkarte für 2 Erwachsene und bis zu 4 schulpflichtige Kinder: 14,- Euro – Eintritt frei für Kinder unter 6 Jahren) – Eisenbahmuseum Bochum – Dahlhausen, Das Deutsche Bergbau-Museum www.eisenbahnmuseum-bochum.de (Foto: DBM) – Westfälisches Industriemuseum – Zeche Hannover I/II/IV (www.bochum.de/kulturportal) – Sternwarte Bochum, www.sternwarte-bochum.de – Heimatmuseum im Helfs Hof, www.bochum.de/kulturportal – Kunstwerkstatt am Hellweg (Konzertwochenenden), (www.kunstwerkstatt-am-hellweg.de) – Jahrhunderthalle, www.jahrhunderthalle-bochum.de – Ruhrtalbahn – nostalgischer Schienenverkehr, www.ruhrtalbahn.de In Herne: – Schloss Strünkede, einer von 3 Standorten des Emschertal-Museums Herne, Eintritt 1,- Euro (Erwachsene) / 0,50 Euro (Kind), in den anderen beiden Standorten „Städtische Galerie im Schlosspark“ und im „Heimat-und Naturkundemuseum Wanne-Eickel“ ist der Eintritt frei. – LWL Museum für Archäologie, www.lwl.org 48 In Witten: – Zeche Nachtigall – Naherholungsgebiet Hohenstein – Burgruine Hardenstein Naherholungsgebiet Hohenstein mit Berger-Denkmal und schönen Aussichten in das Ruhrtal (Fotos: Jörg Fruck/Stadt Witten) Schwimmbäder: In städtischen Schwimmbädern erhalten ALG II Empfänger ermäßigten Eintritt (2,50 Euro statt 3,50 Euro). Jugendliche unter 16 Jahren zahlen mit Ermäßignug nur 1,50 Euro Eintritt (statt 2,- Euro). Burgruine Hardenstein Spaßbäder: Foto: Jürgen Weritz – Herne Gysenberg, Familienkarte für 4 Std. = 12,50, Tag = 16,50 Euro – Wananas Herne, Familienkarte für 4 Std. = 12,50, ganzer Tag = 16,50 Euro – Witten Heveney: Familienkarte für den ganzen Tag: 32,- Euro Lago-Therme im Gysenbergpark Spaßbad Wananas in Herne In Hattingen: – Burg Blankenstein – Stadtmuseum Hattingen (hattingen.de/museen), Eintritt 2,- Euro Tierpark/Zoo: – Tierpark Bochum: jeden 2. Montag im Monat ist Familientag, Eintritt 2,- Euro statt 5,- Euro – Bügeleisenhaus mit Heimatmuseum (www.hattingen.de/museen) – Burg Isenberg (www.burg-isenberg.de) – LWL Industriemuseum Henrichshütte Hattingen (www.henrichshuette.de) (www.tierpark-bochum.de). – Zoo Gelsenkirchen: an bestimmten “Erlebnistagen“ (ca. 1 x im Monat) gibt es 50% Ermäßigung auf die Einzeltageskarte (www.zoom-erlebniswelt.de). – Zoo Dortmund: Familienkarte 1 Erwachsener mit Kind/Kindern: 8,50 Euro, 2 Erwachsene mit Kind/ Kindern: 14,50 Euro (www.zoo.dortmund.de). Badespaß in Heveney Haie im Tierpark Bochum (Foto: Tierpark Bochum) 49 Gerichte Mann/Frau braucht keinen Rechtsanwalt, um Widerspruch bei der Behörde oder Klage beim Sozialgericht einzulegen. Am Sozialgericht untersucht der Richter selbst Amtsgericht Bochum den gesamten Sachverhalt (Amtsermittlungsgrundsatz). Verwaltungsgebühren und Gerichtskosten entstehen für EmpfängerInnen von Sozialleistungen (z.B. ALG II, Sozialhilfe) nicht. Viktoriastraße 14, 44787 Bochum, Postanschrift: 44782 Bochum Telefon: 02 34 / 967- 0, Telefax: 02 34 / 967- 24 24 E-Mail: [email protected] www.ag-bochum.nrw.de Jeder kann sich selbst vertreten, kann aber auch die Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen. Beim Sozialgericht besteht in den unteren Instanzen keine Anwaltspflicht. Klagen können am jeweiligen Gericht schriftlich oder zur Niederschrift erklärt werden. Personen mit geringem Einkommen können beim Amtsgericht Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beantragen, wenn sie in rechtlichen Dingen anwaltlichen Rat benötigen. Die Bewilligung ist von einer Einkommensprüfung und der Einschätzung der Erfolgsaussichten abhängig. Eingang des Land- und Amtsgerichts Bochum (Foto: Jürgen Weritz) Beschreibung/Aufgaben: Zuständig für: • direkte, praktische Hilfe bei der Stellung von Anträgen bei Gericht über die Rechtsantragsstelle. Sie erteilt Berechtigungsscheine für Beratungshilfe. Beratung wird gewährt in den Angelegenheiten Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Sozialrecht. • die Abwicklung von Insolvenzverfahren, • die Abwicklung bei Zivilsachen z.B. Mietstreitigkeiten aus einem Mietverhältnis über Wohnraum, • die Abwicklung von Familiensachen, z.B. Ehesachen, Verfahren betreffend die elterliche Sorge für ein Kind usw. 50 51 Arbeitsgericht Bochum Sozialgericht Dortmund Marienplatz 2, 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 68 95-0 Telefax: 02 34 / 68 95-200 E-Mail: [email protected] (nicht für Schreiben und Anträge in Rechtssachen!) Ruhrallee 1 – 3, 44139 Dortmund, Telefon: 02 31 / 54 15 -1 Telefax; 02 31 / 54 15 - 509 (Postfach 10 50 03, 44047 Dortmund) E-Mail: [email protected] www.sg-dortmund.nrw.de Foto: Jürgen Weritz Beschreibung/Aufgaben: Zuständig für: • Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien (Tarifvertragssachen) oder zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern aus dem Arbeitsverhältnis(auch über dessen Bestehen) sowie aus unmittelbar damit zusammenhängenden Rechtsverhältnissen (Arbeitsverhältnissachen), • Streitigkeiten zwischen Auszubildenden und Ausbildern ( Schlichtungsverfahren müssen zunächst über die Schlichtungsausschüsse der Handwerksinnungen und Berufskammern durchgeführt werden. Erst danach kann Klage beim Arbeitsgericht erhoben werden), • Entscheidungen über Betriebsverfassungssachen und Mitbestimmungssachen. Bürger/innen, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage sind, die Kosten für eine Beratung selbst aufzubringen und das Beratungshilfeersuchen nicht mutwillig ist, haben die Möglichkeit, kostenlose Beratungshilfe in rechtlichen Angelegenheiten (lediglich eine Pauschale von 10,00 Euro kann geltend gemacht werden) bei einem Rechtsanwalt /einer Rechtsanwältin in Anspruch zu nehmen. Über den Antrag auf Beratungshilfe entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk der/die Ratsuchende seinen/ihren Wohnsitz hat. 52 Beschreibung: Gerichtsbezirk Arnsberg (auswärtige Gerichtstage im Sauerland und u.a. im Arbeitsgericht Bochum). Aufgaben: Das Sozialgericht (SG) ist das Gericht erster Instanz innerhalb der deutschen Sozialgerichtsbarkeit. Die Sozialgerichte sind nach § 51 SGG zuständig für Entscheidungen in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung in ihren verschiedenen Zweigen (Renten-, Kranken-, Unfall- und Pflegeversicherung) sowie der Arbeitsförderung einschließlich der sonstigen Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit und in Angelegenheiten der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II). Grundsicherung für Arbeitssuchende einschließlich Leistungen für Unterkunft und Heizung, Sozialhilfe, Leistungen für Asylsuchende, Arbeitsförderung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Kranken- und Pflegeversicherung, Kassenarztrecht, Schwerbehindertenrecht Elterngeld und Elternzeit sowie soziale Entschädigung. 53 GEZ – Gebühreneinzugszentrale In seltenen Fällen wird das Verwaltungsgericht benötigt (z.B. BAföG). Das Verwaltungsgericht ist, vereinfacht ausgedrückt, zuständig, wenn Entscheidun- Seit Juli 2009 wird mit jedem Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld II automatisch eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) gen von Behörden aufgehoben werden sollen oder Behörden zu einem bestimmten Tun verpflichtet werden sollen. Dies gilt allerdings nicht bei der Bundesagentur für Arbeit, bei Rentenfragen oder bei den meisten anderen Sozialleistungen. versendet. Diese Bescheinigung kann direkt mit dem Antrag zur Gebührenbefreiung an die GEZ übersandt werden. Mit dem neuen Verfahren reduziert sich der Aufwand für die ALG II-Leistungsbezieher. Bislang musste der GEZ im Original der ALG II-Bescheid oder eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden. Über den Antrag auf Gebührenbefreiung entscheidet die GEZ. BAföG-Empfänger müssen nur noch eine Kopie des BAföG-Bescheides einschicken. Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Bahnhofsvorplatz 3, 45879 Gelsenkirchen, (Postfach 10 01 55, 45801 Gelsenkirchen) Telefon: 02 09 / 17 01 - 0, Telefax: 02 09 / 17 01- 124 E-Mail: [email protected] www.vg-gelsenkirchen.nrw.de Beschreibung/Aufgaben: Zuständig für: Entscheidungen über Klagen und andere Anträge, die verwaltungsrechtliche Streitigkeiten betreffen, z.B. Wohngeld oder BAföG. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass sowohl die Klageerhebung, als auch das Einreichen von Schriftsätzen anhängiger Klageverfahren per E-Mail nicht möglich ist. Die Rechtsantragsstelle ist bei der richtigen Formulierung des Antrags behilflich. Sie ist vormittags von 8.30 bis 14.00 Uhr zu erreichen. Hinweis: Unter www.nrwe.de veröffentlicht das Justizministerium des Landes NRW in der allgemein zugänglichen Rechtssprechungsdatenbank anonymisierte, aber im Übrigen ungekürzte Entscheidungen aller nordrhein-westfälischen Gerichte. Alle anderen, die die Möglichkeit zur Befreiung haben, müssen die Anträge im Bürgerbüro abholen. Die Vorgehensweise ist auf dem Antrag erklärt. Die GEZ-Befreiung muss regelmäßig erneuert werden. Die Gültigkeit der Befreiung steht auf dem Bewilligungsbescheid. Wenn man eine GEZ-Befreiung hat, kann auch der Telekom-Sozialtarif beantragt werden. Das Antragsformular erhalten Sie auch im Internet unter www.gez.de. Den Antrag schicken Sie an: GEZ, 50656 Köln. Tipp und Infos Die Gebührenbefreiung beginnt mit dem Datum des Eingangs Ihres Antrags bei der GEZ. Stellen Sie deshalb den Antrag auf Befreiung von den Rundfunk- und Fernsehgebühren so schnell wie möglich Bei einer verspäteten Antragstellung (auch bei Folgeanträgen) entstehen Ihnen Nachteile, da die Befreiung dann erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen kann als die Bewilligung der Leistungen. Für Studierende, die kein BAföG erhalten, gibt es seit 2005 keine Möglichkeit, sich von der GEZ-Zahlung befreien zu lassen. Mit der 8. Änderung des Rundfunkstaatsvertrages wurde die Bedarfsprüfung abgeschafft und es wird nach Leistungsanträgen entschieden. Hinweis: Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen – 14 K 358/06 und des Verwaltungsgerichts Düsseldorf – 27 K 1274/06. 54 55 Girokonto Haus der Begegnung Alle Leistungen (ALG/Grundsicherung etc) werden auf Ihr eigenes Konto bei einem Geldinstitut in der Bundesrepublik Deutschland überwiesen. Auf Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) halten alle Kreditinstitute für jeden Bürger ein Girokonto (Guthabenkonto) bereit – wenn dies nicht aus besonderen Gründen im Einzelfall unzumutbar ist. Alsenstr. 19a 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 3110 66 E-Mail: [email protected] www.hdb-bochum.de Haus der Begegnung (Foto: Jürgen Weritz) Kostenfreies Konto „Selbstständige und Empfänger von Sozialleistungen erhalten meist keine kostenlosen Girokonten. Sie kommen um Kontoführungsgebühren daher nicht herum. (…) Für die günstigsten kostenpflichtigen Girokonten im Test zahlen Durchschnittskunden etwa 60,- Euro pro Jahr.“ „Mittlerweile bieten die meisten Banken und Sparkassen kostenlose Girokonten an. (…) Immerhin: 17 Girokonten erhalten Kunden ohne Bedingungen. Einzig das Konto der norisbank ist bundesweit erhältlich und Kunden können wählen, ob sie das Konto über eine Filiale führen wollen oder per Online- beziehungsweise Telefonbanking.“ „Für die meisten kostenlosen Girokonten müssen Kunden aber bestimmte Bedingungen erfüllen. (…) Vergleichsweise einfach sind die Forderungen der Spardabanken: Kunden müssen nur einen Genossenschaftsanteil kaufen. Dieser kostet einmalig meist 52,- Euro und es gibt darauf jährlich eine Dividende.“ http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/test/-Girokonto/1783705/1783705/ 1788400/ Ein kostenfreies Konto erhalten Schüler, Auszubildende und Studenten und Bezieher von SGB XII Leistungen bei der Sparkasse Bochum. Leider sind die verschiedene Bemühungen erfolglos geblieben, für Bezieher von SGB II Leistungen auch die Kostenfreiheit zu erreichen. So bleibt es bei den 2,25 Euro/Monat und 0,30 Euro/Buchung. Leistungen werden durch eine „Zahlungsanweisung zur Verrechnung“ übermittelt, wenn Sie kein Konto haben. Diese sind auszahlbar bei der Post oder Postbank. Die Kosten von 2,10 Euro werden gleich von der zustehenden Leistung abgezogen. Auszahlungsgebühren der Post fallen zusätzlich an. Öffnungszeiten : Montag – Freitag 14.00 – 22.00 Uhr Sprechzeiten : 14.00 – 18.00 Uhr Beschreibung: Träger des HdB ist die Innere Mission – Diakonisches Werk Bochum e.V. in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum. Das Haus der Begegnung stellt den verschiedenen örtlichen Organisationen von und für Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Erkrankungen, aber auch anderen Gruppen mit integrativem Charakter, für ihre Beratungs-, Betreuungs-, Bildungs- und Freizeitarbeit Räume zur Verfügung und versucht durch ein hauseigenes Freizeit- und Kulturprogramm, behinderte und nichtbehinderte Menschen im gemeinsamen Miteinander näher zu bringen und somit Integration zu verwirklichen. Angebot: • Kulturveranstaltungen wie Theatergastspiele und Musikaufführungen, • eintägige und mehrteilige Kursangebote, • Beratung, Infoveranstaltungen zu verschiedenen Themen. Folgende Geschäfts- und Beratungsstellen befinden sich im Haus der Begegnung: • Arbeitsgemeinschaft Behinderte in Bochum • Förderverein Haus der Begegnung Bochum e.V. • Deutsche Multiple Sklerosegesellschaft Bochum und Umgebung e.V. • Deutsche Rheuma-Liga AG Bochum • Initiative Behinderter und Ihrer Freunde Bochum e.V. Zum Begegnungszentrum gehört eine öffentliche Cafeteria mit einer sozialen Preisgestaltung. 56 57 Hundesteuer Initiativen Bezieher/innen von ALG II / Sozialhilfe/Grundsicherung und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, haben gemäß der örtlichen Hundesteuersatzung (HStS), einen Anspruch auf 50 % Ermäßigung der Hundesteuer (regulär 144,- Euro/ ermäßigt 72,- Euro pro Jahr). Ein entsprechender Antrag ist innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme des Hundes oder bei bereits versteuerten Hunden mindestens 2 Wochen vor Beginn des Monats, in dem die Ermäßigung wirksam werden soll, schriftlich einzureichen bei der Stadt Bochum – Kämmerei, Kassen und Steueramt (Rathaus Bochum). Soziales Zentrum (ehemals Haus Dahlhoff) Josephstraße 2, 44791 Bochum Auskünfte zu weiteren Einzelheiten können dort auch telefonisch eingeholt werden: Buchstabe A – Ed : 910-39 04 Buchstabe Ee – Ln : 910-35 12 Buchstabe Lo – Mj : 910-39 43 Buchstabe Mk – Schr : 910-25 80 Buchstabe Schs – Z : 910-20 43 (Quelle: Homepage der Stadt Bochum – www.bochum.de ) Die Möglichkeit für o.g. Personenkreis von der Hundesteuer gänzlich befreit zu werden, besteht zur Zeit nicht. Ein Lichtblick ist allerdings das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 16.10.2008 (Aktenzeichen: 2 K 3211/08), in dem entschieden wurde, dass Rentner/innen, ALG II-Empfänger/innen und Sozialhilfebezieher/innen, die nur mit dem Existenzminimum leben müssen, von der Hundesteuer gänzlich zu befreien sind. Wegen der Bedeutung in der Sache wurde die Berufung zugelassen und somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. Es bleibt also zu hoffen, dass sich die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen durchsetzt und zukünftig die Befreiung von der Hundesteuer auch für o.g. Personenkreis möglich ist. 58 Telefon: 02 34 / 5 47 29 60 E-Mail: [email protected] www.sz-bochum.de Beschreibung: Das Soziale Zentrum Bochum ist… … ein gemeinsames Projekt verschiedener politischer, kultureller und sozialer Initiativen, … ein unkommerzieller sozialer Treffpunkt, … ein Ort für Menschen, die hier ihre Ideen für soziale, politische und kulturelle Aktivitäten verwirklichen möchten. Angebot: Das Soziale Zentrum soll bieten… • mehrmals in der Woche Café (Do, Fr, Sa, So), • unabhängige Sozialberatung (Di 16.00 – 18.00 Uhr und Do von 11.00 – 13.00 Uhr), • politische und kulturelle Veranstaltungen, • Bildungsveranstaltungen, • ein breites Bücher- und Zeitschriftenangebot, • Möglichkeiten zur Büronutzung für Initiativen, und vor allem viele Möglichkeiten zum Mitmachen! KostNix-Laden Kleidung, Haushaltsgegenstände, und vieles mehr gibt es immer sonntags von 17.00 bis 19.00 Uhr. Jeden 1. und 3. Sonntag im Monat gibt es ein kostenloses veganes Essen. Der Infoladen „der notstand“ hat immer paralell zu den Infoveranstaltungen geöffnet. 59 Fortsetzung Initiativen Internetzugang Arbeitsloseninitiative Werkschlag Institut für Kirche und Gesellschaft Mit einem gültigen Büchereiausweis kann in der Zentralbücherei und allen Zweigbüchereien täglich für 30 Minuten kostenlos das Internet genutzt werden. Rose Richter Grimmestraße 4 44803 Bochum Telefon: 02 34 / 35 00 92 E-Mail: [email protected] www.bo-alternativ.de Angebot: • Für aktive Erwerbslose, regelmäßige Treffen jeden 1. Dienstag im Monat von 10.00 bis 14.00 Uhr. • Gemeinsames Frühstücken, Informationsveranstaltungen zu verschiedenen Themen des Alltags. • Ausflüge. 60 Zusätzlich gibt es in der Zentralbücherei und den Büchereien Langendreer, Linden, Querenburg, Wattenscheid und Wiemelhausen Schreib-PCs für Bewerbungen und andere Texte. • Zentralbücherei Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 44777 Bochum Telefon: 02 34 / 910-24 96 Telefax: 02 34 / 910-17 03 E-Mail: [email protected] 61 Jugendamt der Stadt Bochum Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 44777 Bochum Telefon: 02 34 / 910 29 94 www.bochum.de/Jugendamt Beschreibung: • Förderung von Kindern und Jugendlichen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung und Erziehung. • Beratung und Unterstützung der Eltern und Erziehungsberechtigten. • Das Schaffen positiver Lebensbedingungen im Umfeld auf der Grundlage des achten Sozialgesetzbuches. Angebot: Unterstützung bei folgenden Leistungen: • betreutes Wohnen, • Hilfe für Alleinerziehende, • Hilfe für junge Volljährige, • Hilfe zur Erziehung, • Kindertageseinrichtungen, • Jugendsozialarbeit, • Schulpsychologische • Inobhutnahme von Kindern Beratungsstelle, und Jugendlichen, • Unterhaltsvorschuss. Jugendberufshilfe Stadt Bochum Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 44777 Bochum Beschreibung: Beratung für junge Arbeitslose, Schülerinnen/Schüler, Berufsanfängerinnen/Berufs- Angebote für Kinder • Kinderbüro Das Kinderbüro der Stadt Bochum ist ein Informationszentrum für Kinder und Menschen, die mit Kindern zu tun haben. Über die „Eltern-Service-Nummer“ 02 34 / 910-29 30 werden Fragen beantwortet und Beschwerden entgegen genommen. Man bekommt hier Informationen zu vielen Themen, Veranstaltungen und Aktionen. Außerdem werden Ansprechpartner innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung benannt, die bei unterschiedlichen Fragestellungen und Problemen weiterhelfen können. • Musikschule: siehe unter Musikschule. Angebote für Jugendliche: • Straßensozialarbeit Das Straßensozialprojekt arbeitet mit Jugendlichen und jungen Menschen dort, wo sie sich aufhalten. Arbeitsmethoden erfolgen als Gruppenarbeit und/oder als Einzelfallhilfen. – Unterstützung und Vermittlung bei Konflikten mit Behörden. – Beratung und konkrete Hilfe in problematischen Lebenslagen (Einzelfallhilfe). • Projekt Neustart (Schulersatzmaßnahme für schulverweigernde Jugendliche in Bochum) Das Projekt kennzeichnet insbesondere die sozialpädagogische Betreuung und Förderung in Kombination mit schulischem und berufsorientiertem Lernen. In dem Projekt sollen Theorie und Praxis, Lernen und Arbeiten, Sport- und erlebnispädagogische Aktivitäten eine Einheit bilden. Das Projekt richtet sich an 14 – 16jährige Schüler/innen, die im 8. bis 10. Schuljahr sind und massiv die Schule verweigern. anfänger (14 bis unter 27 Jahre) • Beratungsangebot in der Kontaktstelle und Beratungsstelle „Sprungbrett” in der Ferdinandstraße 36, • Schulersatzmaßnahme „Neustart“ (Telefon: 02 34 / 9 3513 24). 62 63 Fortsetzung Jugendamt Jugendhilfe • Jugendwerkstatt der Stadt Bochum Schleipweg 20 Evangelische Jugendhilfe Bochum Beratungsstelle Sprungbrett 44805 Bochum Telefon: 02 34 / 23 6169 E-Mail: [email protected] www.bochum.de/Jugendamt Beschreibung: Die Jugendwerkstatt in Bochum ist eine Maßnahme zur Berufsfindung im Rahmen der schulbezogenen und berufsbezogenen Jugendsozialarbeit. Vorwiegend für Jugendliche aus Haupt- und Förderschulen ohne Schulabschluss, im Alter von 15 bis 20 Jahren. Angebot: Im Einzelnen stellen sich die Aufgabenfelder wie folgt dar: – Vermittlung von handwerklichen Fähigkeiten und berufspraktischen Grundkenntnissen in den Bereichen Holzarbeiten, Gartenarbeiten und Malerarbeiten für erheblich benachteiligte Jugendliche. – Intensive sozialpädagogische Beratung zur Entwicklung und Stabilisierung – – – – sozialen Verhaltens und beruflicher Fähigkeiten. Entwicklung von Perspektivplanungen mit den Jugendlichen. Berufsschulunterricht und Betriebspraktika. Absprachen und regelmäßiger Austausch mit der ARGE. Stützunterricht in den Fächern Deutsch und Mathematik. Ferdinandstraße 36 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 5 16 76 10 E-Mail: [email protected] www.ejh-bochum.de/sprungbrett Beschreibung: • Kontakt- und Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 25 Jahren, Ort der Begegnung und Kommunikation. Dabei spielt es keine Rolle, wo und wie Probleme gelagert sind, ob Du Stress mit Deinen Eltern oder mit der Schule hast, ob Du obdachlos bist und nicht weißt, wo Du hin sollst, ob Du Drogenprobleme hast oder alles zusammen; das „Sprungbrett“ ist der öffentliche Raum, in dem jeder ratsuchende junge Mensch die Chance bekommt, in einem geschützten Rahmen und anonym von kompetenten pädagogischen MitarbeiterInnen beraten zu werden. • Hilfe bei Familienkonflikten (Clearing): kompakte 14-tägige Hilfe für Familien, Teilfamilien und Jugendliche, die eine Krisensituation nicht durch eigene Ressourcen klären und bewältigen können. • Elterntraining: für Eltern, die aufgrund akuter oder anhaltender Krisen bei der Erziehung ihrer Kinder Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Angebot: – Aufenthaltsraum zum Ausruhen, Billard, – kostenloses Essen und Getränke, – Möglichkeit zum Duschen, Wäsche waschen und trocknen, – Betreutes Wohnen. 64 65 Kabelgebühren Welche Kosten der Unterkunft (KdU) im Bezug von ALG II/Sozialhilfe/Grundsicherung übernommen werden und in welcher Höhe, legen jeweils die Kommunen …also für den Nutzer der Möglichkeiten des mit der Wohnung verbundenen Fernsehzugangs, gilt es seinem Recht auf die verfassungsrechtlich garantierte Informati- fest – in den sogenannten KdU-Richtlinien. Die KdU-Richtlinien der Stadt Bochum besagen im Zusammenhang mit Breitbandkabelgebühren, dass die Kosten für die Nutzungsgebühren des Kabelanschlusses aus den Regelsätzen zu tragen sind. „Eine Ausnahme ist allerdings dann zu machen, wenn einer leistungsberechtigten Person diese Nutzungsgebühren unabhängig von ihrem Willen, also ungewollt entstehen.“ Das heißt, wenn die Kabelgebühren fester Bestandteil des Mietvertrags sind und der Verzicht der Mieterin/des Mieters nicht zu einem Wegfall der Kabelanschlusskosten führt. Sowohl das Jobcenter Bochum als auch das Amt für Soziales und Wohnen Bochum verlangen eine diesbezügliche schriftliche Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters. Darüber hinaus müssen leistungsberechtigte Personen eine Erklärung darüber abgeben, ob sie den Kabelanschluss nutzen wollen oder nicht. Besteht ein Interesse an der Nutzung, werden die Kosten nicht übernommen, besteht kein Interesse, den Kabelanschluss zu nutzen „ist die leistungsberechtigte Person auf die vollständige Abkoppelung bzw. das Anbringen einer Sperrfilterdose und die damit verbundene Kostenreduzierung zu verweisen.“ onsfreiheit (vgl hierzu BverfG, Beschluss vom 09.02.1994 – 1 BvR 1687/92 BverfGE 90,27) Rechnung zu tragen.“ (Die vollständige Urteilsbegründung ist unter Angabe des Aktenzeichens B 4 AS 48 08 R auf der Homepage des Bundessozialgerichts, www.bundessozialgericht.de, einzusehen.) D.h., auch wenn leistungsberechtigte Personen den Kabelanschluss, sofern er fester Bestandteil des Mietvertrags ist, nutzen wollen, muss der Grundsicherungsträger die Kabelanschlussgebühren in tatsächlicher Höhe übernehmen. Da die KdU-Richtlinien dahingehend noch nicht geändert wurden, empfiehlt es sich, nach Erhalt des Leistungsbescheids Widerspruch einzulegen. Das Bundessozialgericht vertritt in seiner Entscheidung vom 19.02.2009 eine andere Rechtsauffassung, im Rechtsgebiet SGB II (Hartz IV). Die Übernahme der Kabelgebühren sind nicht abhängig von Verzichtserklärungen der leistungsberechtigten Personen. „Die Kosten für Kabelanschluss und -nutzung sind auch nicht deswegen von den Leistungen nach § 22 Abs 1 Satz 1 SGB II auszunehmen, weil sie der Informationsbeschaffung, Bildung sowie Unterhaltung dienen und es dem Einzelnen ermöglichen, seine Umwelt zu erfahren sowie am kulturellen Leben teilzuhaben… Zwar sind derartige Bedürfnisse des täglichen Lebens regelmäßig von der Regelleistung abgedeckt… Dies gilt aber zumindest dann nicht, wenn Fernsehen und Radiohören von einer technischen, fest mit dem Mietvertrag verbundenen Vorrichtung, abhängig sind und die Aufwendungen hierfür mietvertraglich begründet werden. In diesem Fall müssen sie – im Gegensatz zu Aufwendungen durch die GEZ und Stromkosten – vom Grundsicherungsträger übernommen werden. 66 Kantinen Für die Öffentlichkeit zugängliche Kantinen finden Sie hier: • Agentur für Arbeit Universitätsstraße 66 a, 448789 Bochum, Telefon: 02 34 / 305 -14 09 Beschreibung/Angebot: – Die Kantine ist geöffnet von 7.00 bis 14.00 Uhr, – warme Gerichte von ca. 2,60 Euro bis 4,50 Euro, Beilagensalat/Nachspeisen 0,50 Euro, – täglich ein Eintopfgericht (3,- Euro, Nachschlag inklusive), – alle Speisen auch zum Mitnehmen. • Finanzamt Bochum Mitte Castroper Straße 40 – 42, 44791 Bochum, Telefon: 02 34 / 514 -0 Beschreibung/Angebot: – Die Kantine ist von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet, – ab 12.00 Uhr gibt es warmes Mittagessen (ca. 3,50 bis 4,50 Euro pro Gericht), – Salate und Nachspeisen. 67 Kleiderläden Kirina e.V. Kirchliche Initiative für Arbeit in der Evang. Kirchengemeinde Bochum-Werne Kleiderkammer des DRK Deutsches Rotes Kreuz In der Schuttenbeck 4 44892 Bochum Telefon: 02 34 / 92 21 90 E-Mail: [email protected] www.kirina-bochum.de An der Holtbrügge 8 44795 Bochum Telefon: 02 34 / 94 45-0 Beschreibung: KIRINA e.V., die Arbeitsloseninitiative der Evangelischen Kirchengemeinde BochumWerne, unterhält vier Kleiderläden, in denen gebrauchte Kleidung sehr günstig zu erwerben ist. • Kleiderladen Bochum-Werne: Werner Hellweg 529, 44894 Bochum, Telefon: 02 34 / 9 25 03 25 • Kleiderladen Bochum-Günnigfeld: Günnigfelder Str. 99, 44866 Bochum, Telefon: 0 23 27 / 9 9139 66 • Kleiderladen Bochum-Langendreer: Alte Bahnhofstr. 38, 44892 Bochum, Telefon: 02 34 / 2 97 06 52 • Kleiderladen Ehrenfeld: Hattinger Str 72 – 74, 44789 Bochum, Telefon: 01 57 / 74 690 640 Öffnungszeiten(i.d.R.): Di – Fr 10.00 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.30 Uhr, Mittwoch nachmittag geschlossen. Weitere Projekte: • Arbeitsgelegenheiten besonders für langzeitarbeitslose Menschen sowie für Menschen mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit. • Qualifizierungsmöglichkeiten in den Bereichen Lagerhaltung und Verkaufsschulung. • Möglichkeit des Hauptschulabschlusses bei der VHS. • Durchführung des Bochumer Patenprojektes, indem Jugendliche von ihrem Hauptschulabschluss bis zum Ausbildungsabschluss von einem ehrenamtlichen Paten bzw. von einer ehrenamtlichen Patin begleitet werden. 68 Beschreibung: Der DRK Kreisverband Bochum sammelt gebrauchte Bekleidung im Bereich Bochum und gibt diese kostenfrei an bedürftige Personen weiter an – Sozialhilfeempfänger, – Nichtsesshafte, – Asylanten, – Menschen in akuten Notlagen. Angebot: Es gibt in den Kleiderkammern – guterhaltene Kleider, Hosen, Jacken und Mäntel, – guterhaltene Schuhe und Stiefel für Sommer und Winter – Wäsche, Bettzeug und Decken. Öffnungszeiten der Kleiderausgabestellen sind: • Krachtstraße 27, 44894 Bochum-Werne: 1. und 3. Mittwoch im Monat von 15.00 – 18.00 Uhr • Untere Heidestraße 53 (im Keller), 44793 Bochum: jeden Dienstag im Monat von 14.00 – 16.00 Uhr • Heinrichstraße 42, Amtshaus, 44805 Bochum-Gerthe jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat von 15.00 – 18.00 Uhr 69 Fortsetzung Kleiderläden Kosten der Unterkunft Caritas-Kleiderladen Gertrudissstraße 10 Für Bezieher von Alg II (und Leistungen nach dem SGB XII) werden Unterkunftskosten in der tatsächlichen Höhe erbracht, soweit sie angemessen sind (§ 22 SGB II bzw. § 35 SGB XII). Zu den Unterkunftskosten gehören die Grundmiete, die Nebenund Heizkosten und ab dem 01.04.2011 (rückwirkend zum 01.01.2011) auch die Warmwasserkosten. Haushaltsenergiekosten für Strom sind im Regelsatz enthalten. Die Angemessenheit wird durch eine Richtlinie der Stadt Bochum festgelegt. http://www.harald-thome.de/media/files/KdU/KdU-Bochum---01.06.2006.pdf 44866 Bochum Telefon: 0 23 27 / 94 61-0 Öffnungszeiten: Mo – Do: 8.30 – 16.30 Uhr, Fr 8.30 – 13.00 Uhr. Danach sind für eine Einzelperson 45 m2 angemessen; für jede weitere Person im Haushalt kommen dann 15 m2 dazu. Angebot: – Kleidung und Schuhe (für Erwachsene), – Bett- und Tischwäsche, – Haushaltsgegenstände, – Geschirr. Die Höhe der zulässigen Grundmiete anhand des unteren Drittels den Mietspiegel bestimmt. Das heißt: älteres Baujahr, normale Wohnlage, einfache Ausstattung. Zurzeit werden – bis 45 m2 233,10 Euro – bis 60 m2 310,80 Euro usw. übernommen, zzgl. Nebenkosten und Heizung. SKM-WBZ Laden Hochstraße 42 44866 Bochum SKM - WATTE NSCH EIDER - BERUF S - BILDU NGS - ZENTR UM gGmbH Beschreibung/Angebot: Gebrauchte Kleidung für Jung und Alt zu einem kleinen Preis. Es gibt eine vielfältige Auswahl an Kleidungsstücken, z.B. Hosen, Mäntel, Kleider etc. Öffnungszeiten: Montag – Freitag 8.30 – 18.30 Uhr. Das Soziale Warenhaus der Wattenscheider Tafel e. V. (siehe Seite 74) mit Kleiderkammer (Gebraucht- und Neuwaren) sowie Schneiderei (Näh-Kurse, Änderungen und Neufertigungen) Ist die Miete höher werden die tatsächliche Kosten übernommen, solange ein Umzug nicht möglich oder nicht zuzumuten ist (z.B. wg. Erkrankung), in der Regel jedoch längstens für 6 Monate. Die „Aufforderung zur Kostensenkung“ erfolgt häufig unmittelbar nach dem ersten Leistungsbezug. Wenn ein Umzug notwendig bzw. beabsichtigt ist, müssen die Bemühungen um eine neue Wohnung nachgewiesen werden. Die Gründe für einen Wohnungswechsel sind in der KdU-Richtlinie festgelegt. Bei Überbelegung, Kündigung, Trennung von Eheleuten, dem Vorliegen baulicher Mängel ist ein Umzug möglich, die Arbeitsaufnahme oder sonstige berufsbedingte Gründe rechtfertigen den Wohnungswechsel jederzeit. Nicht zumutbar ist ein Umzug bei Krankheit, Pflege von Angehörigen u.a.m. Umzüge sollten nicht ohne Absprache mit dem jeweiligen Amt erfolgen, die notwendigerweise entstehenden Kosten werden sonst nicht gezahlt. Wichtig ist, die Behörde noch vor Unterschrift des neuen Mietvertrages zu fragen, ob die Miete für diese konkrete Wohnung übernommen wird. In allen Fällen sollte frühzeitig die Kostenübernahme beantragt werden. 70 71 Fortsetzung Kosten der Unterkunft Krankenkasse Die Umzugskosten müssen in „bescheidenem Rahmen“ bleiben, d.h., dass ein Umzug grundsätzlich „in Eigenregie“ zu organisieren ist. Viele Krankenkassen bieten Kurse zur Gesundheitsförderung an, die für ihre Mitglieder kostenlos sind. Für Teilnehmer von anderen Krankenkassen oder für quali- Die Behörde muss die tatsächlichen, unvermeidbaren Umzugskosten übernehmen. Dazu gehören: Miete für LKW (evtl. mit Fahrer), Verpflegung für Helfer, Wohnungsbeschaffungskosten, Umzugskartons, evtl. Handwerker. fizierte Kurse anderer Anbieter werden die Kosten nach Rücksprache meist zu 80% übernommen. In Betracht kommen Kurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung/Entspannung und Suchtprävention. Die entsprechenden Informationen gibt es bei den Krankenkassen oder auf deren Internetseite. Alles, was Sie irgendwie selbst erledigen können, müssen Sie auch selbst erledigen. Kosten aber muss die Behörde übernehmen. Regelungen zu Kaution und doppelter Mietzahlung siehe KdU-Richtlinie. Bei Eigentumswohnungen/-heimen werden grundsätzlich Schuldzinsen übernommen. Nebenkosten werden bei Wohneigentum wie bei Mietwohnungen berücksichtigt, d.h. Kosten, die bei Mietverhältnissen üblicherweise vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden, werden übernommen. Dazu gehören z.B.: Kosten für Wasser und Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Schornsteinreinigung, Erhaltungsaufwand (notwendige Reparaturen), Grundsteuer, Versicherungen z.B. Gebäude, Brand etc., Hausgeld. Heizkosten werden als Unterkunftskosten berücksichtigt. Strittig ist, ob und unter welchen Voraussetzungen Tilgungsraten zu den Wohnungskosten zählen. (div. BSG-Urteile) Einige Krankenkassen: • AOK NORDWEST Uhlandstraße 30 – 34 44791 Bochum Telefon: 02 34 / 95 87-0 E-Mail: [email protected] www.aok.de/nw • BKK/BKK Aktiv Universitätsstraße 43 44789 Bochum Telefon: 0800 / 2221211 (Mo – Fr. 7.30 – 18.00 Uhr) E-Mail: service (at) bkkvorort.de www.bkk.de Die Frage der Angemessenheit der Unterkunftskosten ist (…) für Mieter und Hauseigentümer nach einheitlichen Kriterien zu beantworten. (BSG 14 AS 32/07 R vom 2. Juli 2009) 72 73 Lebensmittelausgabe Wattenscheider Tafel e. V. Laubenstraße 19 44866 Bochum Telefon: 0 23 27 / 32 85 97 E-Mail: [email protected] www.wattenscheider-tafel.de Beschreibung: Die Räumlichkeiten der Wattenscheider Tafel beherbergen unter ihrem Dach auch die Bochumer Tafel e.V. und das Projekt „Kinder-Tafel“. In beiden Vereinen arbeiten 12 Mitarbeiter, die durch Fördermaßnahmen der Bundesagentur für Arbeit fest angestellt werden konnten, und ca. 420 regelmäßig helfende Ehrenamtliche, davon sind etwa 100 Personen Jugendliche und Studenten. Die Leistungen und Angebote des Wattenscheider Tafel e. V. für BürgerInnen mit geringem Einkommen. • Das Soziale Warenhaus (für Kunden mit Einkommensnachweis) Angebote von A – Z auf über 4.000 m2 – Möbellager Küchen, Wohn-, Schlaf-, Kindermöbel, Esszimmer, Kleinmöbel, Teppiche usw. – Kleiderkammer Gebraucht- u. Neuwaren: Di, Mi + Fr von 10.00 – 15.00 Uhr. – Schneiderei Näh-Kurse, Änderungen und Neufertigungenvon Mo – Fr 8.00 – 15.00 Uhr. • Lebensmittelverteilungen (im Stadtgebiet von Bochum und Wattenscheid) – Mo: – Mo: Zentrale Wattenscheid von 10.00 – 13.00 Uhr von 7.00 – 15.00 Uhr Abholungen und Auslieferungen für Schulen, Kindergärten, Initiativen, Freizeiteinrichtungen (vitaminreiches Frühstück, Obst und Gemüse aus der Hand essen) – Mo: 8.00 – 12.00 Uhr Abenteuerspielplätze (auch in den Ferien) jeden Tag – Mo – Fr: Suppenküche Bochum, täglich 12.00 – 13.00 Uhr und nach Absprache – Mo – Fr: Andere Tafeln von 7.00 – 12.00 Uhr, LKW-Warenanlieferungen – Di: IFAK Bochum von 10.00 – 13.00 Uhr und nach Absprache/Bedarf – Di: Weitmar, Franziskus-Kirche von 11.00 – 12.00 Uhr, Dahlhausen am alten Bahnhof von 12.30 – 13.30 Uhr – Di: Pauluskirche 13.00 – 14.30 Uhr, Innenstadt Bochum – Mi: Abholungen für Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen und Initiativen – Mi: Langendreer, Gemeindehaus der Lutherkirche von 11.00 – 12.00 Uhr – Mi: Werne, Herz Jesu Kirche von 12.30 – 13.30 Uhr – Mi: Werne, Kindergarten, anliefern 12.00 – 13.00 Uhr – Do: 10.00 – 13.00 Uhr, Zentrale Wattenscheid Laubenstraße – Do: 11.00 – 12.00 Uhr Uni-Center Ökumenisches Gemeinde Zentrum – Fr: 11.00 – 12.00 Uhr Christophorushaus (Caritas), siehe Seite 35 – Fr: 10.00 – 12.00 Uhr Kindergärten – Sa: 9.00 – 13.00 Uhr Beratungen für Bürger/Schüler – Sa: 12.00 – 14.00 Uhr Orthodoxe Kirche – So: 10.00 – 13.00 Uhr Abholungen und Notlagen außerdem: – Mo – Fr: Möbel an- und ausliefern von 7.00 – 17.00 Uhr und nach Absprache. • Nachhilfe/Schulungen – Mo – Fr: Integrations- und Alphabetisierungskurse für Deutsche und Ausländer (Wir sind als Integrationskursträger anerkannt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge; Anmeldung bei Frau Dr. Edith Birr Chaarana). – kostenlose Nachhilfe für BürgerInnen und ihre Kinder in Deutsch, Mathematik sowie in Englisch und Russisch, außerdem PC Kurse (Termine nach Absprache). 74 75 Mittagstisch/Mittagessen Mieterverein Beschreibung: Ein warmes Essen für Bedürftige gegen ein sehr geringes Entgelt bzw. kostenlos. Der Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. • Evangelische Kirchengemeinde Langendreer Alte Bahnhofstr. 28 – 30 44892 Bochum Ausgabe dienstags 11.30 – 13.00 Uhr vertritt die mietrechtlichen und wohnungspolitischen Interessen der Mieter/innen in Bochum, Hattingen und Datteln. Der Mieterverein erhält keine öffentlichen Mittel, sondern finanziert seine Arbeit über Mitgliedsbeiträge. Deshalb und aufgrund des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist ausschließlich die Beratung von Vereinsmitgliedern möglich. • Petri Kirchengemeinde Wiemelhausen Kühneplatz 6 44799 Bochum Ausgabe jeden Sonntag von 11.00 – 14.00 Uhr • Bochumer Suppenküche e.V. Arndtstraße 19 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 6 40 53 23 Ausgabe montags, dienstags, donnerstags und freitags von 12.00 – 14.00 Uhr. Mittagessen für 0,50 Euro, je nach Verfügbarkeit auch Brot, Kuchen etc. sowie Lebensmittelausgabe. • Diakoniewerk Gelsenkirchen und Wattenscheid Swidbertstraße 6 44866 Bochum Telefon: 0 23 27 / 2 38 62 erein Mieterv tingen und Umgegend e.V. Bochum, Hat Für Personen mit geringen Einkünften (ALG II, Wohngeld, Grundsicherung und Bafög) wird ein reduzierter Sozialbeitrag erhoben. Auch Personen unter 27 Jahren zahlen einen geringeren Beitrag. Da der Mieterverein Kooperationspartner der Beratungsstelle für Arbeitslose ist, kann überdies in Einzelfällen der Mitgliedsbeitrag von der Beratungsstelle für Arbeitslose übernommen werden. Nähere Informationen erteilt: Mieterverein Bochum, Hattingen und Umgegend e.V. Brückstraße 58 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 9 61 14 -0 Telefax: 02 34 / 9 61 14 -11 Ausgabe täglich, auch sonn- und feiertags von 9.00 – 14.00 Uhr. Frühstück 0,50 Euro, Mittagessen 1,- Euro (ab 12.30 Uhr). 76 77 Möbel/Computer/Haushaltswaren/Haushaltsauflösungen M2 Harpener Feld 14 44805 Bochum Telefon: 02 34 / 9 55 41 66 E-Mail: m2via-bochum.de www.m2-bochum.de M2 Möbel und mehr aus 2. Hand Beschreibung: In den Räumlichkeiten von ViA-Bochum werden auf 600m2 günstige und gepflegte Secondhandmöbel und Einrichtungsgegenstände aller Art angeboten. Die ausgestellten Produkte können zu günstigen Preisen erworben werden. Die Einnahmen aus dem Möbelverkauf kommen ausschließlich der Arbeit für langzeitarbeitlose Menschen zugute. Mäck Möbel Am Walzwerk 19 45527 Hattingen Telefon: 0 23 24 / 5911 00 E-Mail: [email protected] www.haz-net.de/maeckmoebel Beschreibung: Auf 1.400 m2 bietet MäckMöbel ausgewählte gebrauchte Wohnwaren zu günstigen Preisen an. In der Modeabteilung gibt es Bekleidung für Damen und Kinder. MäckMöbel ist ein Projekt von HAZ + Zukunft e.V. Angebot: – Polstergarnituren, – Küchen, – Kleiderschränke, – Kleinmöbel, Angebot: • Möbel, Hausgeräte, Elektroartikel, Teppiche, Gardinen, Lampen, Bilder, Haushaltswaren, Geschenkartikel und Accessoires, • Second-Hand Mode für Damen, • Haushaltsauflösungen und Entrümpelungen, • Abholung gut erhaltener Möbel. – – – – – Öffnungszeiten: montags: 13.00 – 18 Uhr, dienstags – freitags 11.00 – 18.00 Uhr, erster Samstag im Monat 11.00 – 16.00 Uhr. Einrichtungsgegenstände aller Art, Betten, Esstische, geprüfte gebrauchte Computer, Laptops und Zubehör mit Garantie Durchführung von Haushaltsauflösungen Bei Vorlage des Vergünstigungsausweises der Stadt Bochum sowie bei Vorlage des ALG 2-Bescheides ziehen wir 25 % Ermäßigung von den bestehenden Artikelpreisen ab. Bringservice und Aufstellservice zu günstigen Preisen (Ausnahme: Küchen), regelmäßige Aktionen, bei denen wir Ihnen unsere Waren zu besonders günstigen Bedingungen anbieten. 78 79 Fortsetzung Möbel/Haushaltswaren Fortsetzung Möbel/Haushaltswaren Möbel und mehr ViA-Bochum e. V. Novum – Haus der Gebrauchtprodukte Bahnhofstraße 69 – 71 58452 Witten Telefon: 0 23 02 / 914 43 40 E-Mail: [email protected] www.novum-braucht.de Nordring 51, 44791 Bochum, Telefon: 02 34 / 32 44 10 05 Harpener Feld 14, 44805 Bochum www.via-bochum.de Möbel und mehr Öffnungszeiten: montags – donnerstags 13.00 – 18.00 Uhr 2. Hand – 1. Wahl Beschreibung: Möbel und mehr ist eine betriebliche Ausgliederung von ViA-Bochum e.V. (siehe Seite 30),deren Ziel ist, den Kunden qualitativ gute und günstige Second Hand Produkte anzubieten. Gleichzeitig sollen dauerhaft Arbeitplätze für ehemals Langzeitarbeitslose gesichert werden. Angebot: ViA-Bochum e.V. bietet im Rahmen betrieblicher Projekte noch folgende Dienstleistungen an: • Haushaltsauflösungen Harpener Feld 14 44805 Bochum, Telefon: 02 34 / 95 54 166 • Innenausbau Harpener Feld 14 44805 Bochum Telefon: 02 34 / 95 54 150 ör’n …“ io h Beschreibung: „Ich will Rad WarengutUnser Haus der Gebrauchtprodukte ist mit einer Verkaufsfläche von in dem Sieals piel,mehr Das sollten ein Gewinns innen können. n Sie Radio? Nein? gew Höre UM NOV des ine er des sche finden sich alle lokalen SendAngebot 3000 m2 eines der modernsten seinerSieArt. Indem unserem aben aber! Auf n Sie die umseitigen Ang o EN, laufen Bitte fülle n Sie Ennepe-Ruhr-Kreises, Radi kbuchstaben aus und gebe in Druc pots hell unks Hörf wesentlichen Produkte rund ums Leben und Wohnen. Im erleuchteten, ellen aktu 09.12.2007 zum ab sofort die bis tel dzet Han Gebrauchtpro- diesen uns im des NOVUM – Haus der soffener Sonntag) kaufmontags klimatisierten und verkehrsgünstig gelegenen Haus erwartet Sie bisbeifreitags n, hören Sie (ver dukte. Spitzen Sie Ihre Ohre ab. häft i genau Gesc zu – und schauen Sie dabe von 9.30 – 18.00 sowie samstags von gut 9.30 – 15.00 wir einveramehrsprachiges Team an nstalten (!) auf die Uhr! Denn e Verkaufsberatern. Die vorgelagerte Einkaufsmall bietet mit Kunstausstellungen Gewinnen Siund NOVUM cheine ts gu en ar W einem Cafe auch Platz zum gemütlichen Verweilen. Gebrauchtprodukte von Haus der Gesamtwert Angebot: • Polstermöbel, • Schlafzimmer, • Essgruppen, • Schränke, • Küchen, • Kleinmöbel, • Haushaltsmaschinen, • Sportgeräte, Walze e.V. Möbelbörse Bahnhofstraße 69 – 71 58452 Witten en) (gegenüber vom HBF Witt Öffnungszeiten: Mo-Fr 9.30-18 Uhr Sa 9.30-15 Uhr im 300,- € he Rückseite Teilnahme sie ������������������� �������������� ���������� �������� ������� 09.11.2007 15:09:41 flyer_a5_walzenov.indd 1 • Porzellan, • Dekoartikel, • Gartenmöbel, • Bücher, ... 1 Stunde kostenloses Parken im Parkhaus! 80 81 Fortsetzung Möbel/Haushaltswaren Musikschule sOKa – das soziale Kaufhaus Dorstener Straße 163 Musikschule der Stadt Bochum Westring 32 44809 Bochum Telefon: 02 34 / 3 38 34 57 E-Mail: [email protected] www.wbz-bochum.de 44777 Bochum Telefon: 02 34 / 910 -12 68 E-Mail: [email protected] www.bochum.de/musikschule Beschreibung: Günstige Angebote aller Art für Menschen mit geringem Einkommen. Beschreibung: Wir wollen Jung und Alt an die Musik heranführen und zum Musizieren anregen. Die Musikwichtel und die Musikalische Früherziehung sind unsere altersgemäßen Angebote für Kinder im Vorschulalter. Angebot: • Elektrogeräte, • Kleinmöbel, • Haushaltswaren, • Geschirr, • Deko-Artikel aller Art, • Bekleidung, • Bücher, • Gesellschaftsspiele, • • • • • Kuscheltiere, Videos, Kinder-Fahrräder, Tretroller, ... Produkte der kooperierenden Bildungsträger (u.a. Deko aus der Gewerkstatt, Textilien von Kirina, Holzspielzeug vom WBZ), • Dienstags von 16.00 – 18.00 Uhr: Vorlesestunde für Kinder. Das Soziale Warenhaus der Wattenscheider Tafel e. V. (siehe Seite 74) 82 Wir unterrichten fast alle Musikinstrumente und eröffnen unseren Schülerinnen und Schülern in mehr als 40 Ensembles viele Möglichkeiten zum gemeinsamen Musizieren. Die Auftritte der Ensembles sind ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Lebens in Bochum. Neben der „Klassik“ im weitesten Sinn werden in der BigBoomAcademy auch Jazz, Rock und andere Stilarten unterrichtet Musikalische Angebote für Menschen mit Behinderungen gehören seit Jahrzehnten selbstverständlich zur Angebotspalette Angebote: Elementare Musikpädagogik, Landesprogramm „jedem Kind ein Instrument“, Instrumental- / Vokalunterricht, Musikunterricht für behinderte Menschen, Studienvorbereitende Ausbildung, Ensembleunterricht, Projekte, Rock- und Popmusik, Mietinstrumente, Förderverein. Musikschule: für ALG II-, SGB II- und Hartz IV-Empfänger gibt es 50% Ermäßigung bei Instrumentalunterricht; dies gilt auch für Menschen, die einen Vergünstigungsausweis der Stadt Bochum besitzen. Kinder und Jugendliche erhalten bis zu 100% in der musikalischen Früherziehung (verschiedene Altersgruppen). 83 Nachhilfe Schulmaterialien Das Angebot der Wattenscheider Tafel e. V. finden Sie auf Seite 75. Mit Wirkung zum 1. August 2009 hatte die Bundesregierung beschlossen, für Schüler/innen (bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres) von allgemein- oder berufsbildenden Schulen (bis zur 13. Klasse), sogenannte zusätzliche Leistungen für die Schule in Höhe von 100,- Euro zu gewähren. Im Zuge der neuen Gesetzgebung (voraussichtlich zum 01.04.2011) werden 70,- Euro zum 01.08. und 30,- Euro zum 01.02. eines jeden Jahres berücksichtigt (§ 28 Abs. 3 Bedarfe für Bildung und Teilhabe). Der Bedarf nach § 28 Abs. 3 wird erstmals zum 01.08.2011 gewährt. Voraussetzung der Gewährung ist der Bezug von ALG II/Sozialhilfe oder Wohngeld/ Kinderzuschlag und zwar für Schüler/innen, die zum 01.02./01.08. des jeweiligen Jahres selbst hilfebedürftig sind oder mit mindestens einem hilfebedürftigen Elternteil in einem Haushalt leben. Von dieser Förderung ausgeschlossen sind Schüler/innen der Berufsschule im Rahmen einer Berufsausbildung (mit Ausbildungsvergütung) ebenso, wie Schüler/ innen, die lediglich einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 27 Abs. 3 SGB II erhalten. Wenn entsprechende Nachweise über den Schulbesuch vorliegen, sind die Leistungsträger (Jobcenter/Amt für Soziales und Wohnen/Familienkasse) angewiesen, diesen Bedarf zusammen mit den Regelleistungen für den Monat Februar und August des jeweiligen Jahres, auszuzahlen. Geschieht dies nicht, empfiehlt es sich, einen entsprechenden Antrag (formlos) zu stellen. OASE OASE Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum der Ruhr-Universität Bochum (RUB) Buscheyplatz 3 44801 Bochum (Querenburg) Telefon: 02 34 / 7 92 23 32 E-Mail: [email protected] www.ruhr-uni-bochum.de/oase Beschreibung: Die OASE ist eine Einrichtung der Zentralen Studienberatung der Ruhr-Universität Bochum, deren Angebote sich nicht nur an Studierende, sondern auch an die BewohnerInnen der Stadt Bochum richten. Die Oase ist als Selbsthilfe- und Kommunikationszentrum ein Ort der Begegnung und des Austauschs. Das Programm mit aktuellen Informationen erscheint jeweils zu Semesterbeginn und ist auch auf der Homepage der Oase zu finden. Angebot: In der Oase ... • treffen sich verschieden Selbsthilfegruppen, die in ihrer Gründungsphase und ggf. in schwierigen Phasen der Gruppenarbeit von den Mitarbeiter/innen der Oase auf Wunsch unterstützt werden, • werden Kurse aus den Bereichen Kultur und Gesundheit sowie zum Thema „Lernen lernen“ angeboten, • besteht die Möglichkeit, sich mit den MitarbeiterInnen der Oase in der Krisenhilfe in einem persönlichen Gespräch über Sorgen und Probleme auszutauschen (montags von 18.00 – 20.00 Uhr). Anmerkung Ausgabe von Schulmaterialien für einkommensschwache Familien mit schulpflichtigen Kindern – siehe auch Seite 35 (Caritas „Depot Schulmaterialien“). Das Bistro ist täglich von 17.00 – 22.00 Uhr geöffnet und bietet Hobby-KünstlernInnen die Möglichkeit, ihre Werke im Bistro auszustellen. 84 85 Selbsthilfe-Kontaktstelle Sozialamt (seit dem 01.03.2011: „Amt für Soziales und Wohnen“) Der Paritätische – Nordrhein-Westfalen Selbsthilfe-Kontaktstelle Bochum Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ) Im Haus der Begegnung Alsenstraße 19a 44789 Bochum Telefon: 02 34 / 588 07 07 E-Mail: [email protected] www.selbsthilfe-bochum.de www.paritaet-nrw.org Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 44777 Bochum Telefon: 02 34 / 910 -27 01 Beschreibung: Die Selbsthilfe-Kontaktstelle ist die zentrale Anlaufstelle für alle Selbsthilfegruppen in Bochum. Zur Zeit gibt es ca. 250 Selbsthilfegruppen, die von der Selbsthilfe-Kontaktstelle vermittelt werden. Hauptbereiche sind Krankheit/Gesundheit, Abhängigkeiten, psychische Probleme und Lebensbewältigung. Veranstaltungen der einzelnen Selbsthilfegruppen werden im Internet veröffentlicht. Angebot: • Informationen und Vermittlung an die entsprechenden Selbsthilfegruppen, • Förderung und Unterstützung bestehender Selbsthilfegruppen und Förderung von Kontakten untereinander, • Telefonische oder persönliche Beratung. 86 Das Amt für Soziales und Wohnen ist neben anderen Aufgaben zuständig für: • Wohngeld Der Bezug von Wohngeld soll einer größeren Anzahl von Haushalten die Anmietung von angemessenem und familiengerechtem Wohnraum ermöglichen und wirtschaftlich absichern. Kontakt über Frau Hilsmann, Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen, Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6, 44777 Bochum, 3. Etage, Zimmer 3073, Telefon: 02 34 / 910-37 37. • Vermeidung und Überwindung von Obdach- und Wohnungslosigkeit bei Mietschulden, Kündigung des Mietvertrages, Räumungsklage, Zwangsräumungen. Das Amt für Soziales und Wohnen hilft mit Beratung und Maßnahmen zur Erhaltung des Wohnraumes zum Beispiel durch: – Vermittlung zwischen Mieterin bzw. Mieter und Vermieterin/Vermieter zur Erhaltung der Wohnung, – Unterstützung bei der Wohnungssuche, – Beratung bei Problemen mit der Zahlung von Miete und/oder Energiekosten, – Schuldnerberatung im Zusammenhang mit Miet- und Energierückständen zur Abwendung von drohender Obdachlosigkeit, – Verhandlung mit Gläubigern, – gegebenenfalls Übernahme von Mietrückständen, – Begleitung und Unterstützung bei Zwangsräumungen, – Beratung und Hilfestellung bei bestehender Wohnungslosigkeit, – gegebenenfalls vorübergehende Unterbringung in einer städtischen Wohnunterkunft, – Unterstützung obdachloser Personen bei der Wohnungssuche, – Hilfestellung und Vermittlung von weiteren Beratungs- und Betreuungsangelegenheiten, 87 Fortsetzung Sozialamt/Amt für Soziales und Wohnen Kontakt über Frau Krause, Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen, Bildungs- und Verwaltungs-zentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6, 44777 Bochum, 3. Etage, Zimmer 3058, Telefon: 02 34 / 910-17 46. • Hilfe zum Lebensunterhalt Sicherung des Lebensunterhalts von Personen zwischen 18 und 64 Jahren bei voller Erwerbsminderung auf Zeit oder vorgezogener Altersrente, soweit der Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sichergestellt werden kann. Dazu gehören auch die Übernahme der Kosten der Unterkunft, Beihilfen bei notwendigen Umzugskosten, Hinterlegung von Kautionen, etc. Kontakt über Frau Kösters-Fernes, Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen, Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6, 44777 Bochum, 3. Etage, Zimmer 3042, Telefon: 02 34 / 910- 11 71. • Elterngeld und Elternzeit Die Servicestelle des Bochumer Amtes für Soziales und Wohnen steht für Auskünfte und Beratungen in Fragen der Inanspruchnahme von Elterngeld und Elternzeit zur Verfügung. Die Aufgaben des Elterngeldes und der Elternzeit werden für die Stadt Bochum vom gemeinsamen Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen im Gebäude Rheinische Straße 173 in 44147 Dortmund wahrgenommen. Kontakt über Herrn Treffer, Stadt Bochum – Amt für Soziales und Wohnen, Bildungs- und Verwaltungszentrum (BVZ), Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6, 44777 Bochum, 3. Etage, Zimmer 3117, Telefon: 02 34 / 910-27 42. Stadtbücherei Stadtbücherei Bochum Zentralbücherei und Job-Karriere-Bibliothek im BVZ Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 44777 Bochum Telefon: 02 34 / 910 -24 96 www.bochum.de/stadtbuecherei www.job-karriere-bibliothek.de Online-Katalog: www.stadtbuecherei-bochum.de Beschreibung: Die Stadtbücherei hält für Sie an sieben Standorten ein breit gefächertes Angebot an Büchern und anderen Medien bereit, wie z. B. Hörbücher, Filme oder CDs. Nicht vorhandene Werke können über Fernleihe aus anderen Bibliotheken bestellt werden. In der Job-Karriere-Bibliothek finden Sie über 3.000 Medien zu den Themenkomplexen Arbeitsrecht, Berufswahl, Bewerbung, Existenzgründung, Berufsleben, Jobsuche, Studium, Weiterbildung und Wirtschaft. Angebot: • Bücher, Zeitschriften, CD-ROMs und weitere Medien zur Ausleihe, aktuelle Broschüren zur Information, • PCs zur Internetnutzung, • Tageszeitungen zur Stellensuche, • deutsch- und zweisprachige Vorleseangebote für Kinder. Jahresausweis 18,- Euro, ermäßigt 7,- Euro/Jahr (für Bezieher von Sozialleistungen (Arbeitslosengeld II) und Schwerbehinderte), Familienausweis (gilt für einen Erwachsenen und alle Kinder der Familie) 20,- Euro/Jahr, ermäßigt 10,- Euro (s.o.). Job-Karriere-Bibliothek: • Bücher, CD-ROMs, Zeitschriften und Broschüren zu berufsrelevanten Themen. • Eigener Bewerbungs-PC mit Drucker und Scanner. • Vorträge rund um Bewerbung, Ausbildung und Berufsleben. 88 89 Stromkostenerstattung Umzug Bei der Höhe der Leistungen nach dem SGB II und SGB XII zählen Strom oder Haushaltsenergie nicht zu den Kosten der Unterkunft (KdU), da dieser Posten im Regelsatz Berücksichtigung findet. Obwohl in den vergangenen Jahren die Strompreise immens gestiegen sind, ist im Regelsatz gerade einmal ein Betrag in Höhe von ca. 22,- Euro für Haushaltsenergie enthalten. Das deckt bei weitem nicht den tatsächlichen Bedarf. AllerHand gemeinnützige Integrationsfirma GmbH neue Anschrift und Telefon-Nr. ab März 2011: Günnigfelder Str. 23 44866 Bochum Telefon: 0 23 27 / 6 02 95 0 E-Mail: [email protected] www.allerhand-bochum.de Sollte es dennoch eine Erstattung seitens des Stromanbieters geben, so berücksichtigt das Jobcenter Bochum diesen Betrag bei BezieherInnen von ALG II nicht als Einkommen. Gleiches galt auch für Bezieher/innen von Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Das Bundessozialgericht hat allerdings in einem Urteil vom 19.05.2009 (Aktenzeichen: B 8 SO 35/07 R) entschieden, dass eine Stromkostenerstattung als Einkommen auf die Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung anzurechnen sei. D. h., bei BezieherInnen von Sozialhilfe/Grundsicherung und bei Erwerbsminderung berücksichtigte das Amt für Soziales und Wohnen Bochum seither eine Stromkostenerstattung als Einkommen. Mit Einführung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch, vorrausichtlich zum 01.04.2011, dürfen Stromkostenrückerstattungen auch bei Bezug von Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) nicht mehr als Einkommen angerechnet werden. Dies ergibt sich aus § 82 Abs.1.S.2: „Einkünfte aus Rückerstattungen, die auf Vorauszahlungen beruhen, die Leistungsberechtigte aus dem Regelsatz erbracht haben, sind kein Einkommen.“ Sollte es dennoch zu einer Anrechnung kommen, empfiehlt es sich, Widerspruch einzulegen. Beschreibung: AllerHand ist eine gemeinnützige Integrationsfirma, die Menschen mit Handicap eine Chance gibt und zeigt, dass behinderte und nichtbehinderte Arbeitnehmer erfolgreich, solidarisch und gleichgestellt zusammen arbeiten können. Angebot: • Maler und Gartenarbeiten • Kleinumzüge und Transporte • Entrümpelungen Für Seniorinnen und Senioren bieten wir einen besonderen Hilfeservice an. Bei Malerarbeiten z.B. rücken wir Ihre Möbel beiseite, bieten danach eine Grundreinigung an und stellen die Möbel dann wieder an den alten Platz. Umzug – siehe auch unter: • BODO: Umzugshilfe und Haushaltsauflösungen (Seite 32) • Bentes Umzüge: Werner Hellweg 504 44894 Bochum Telefon: 02 34 / 9 23 19 13 www.bochum-umzug.de 90 91 Unabhängige Patientenberatung Verbraucherzentrale Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) Beratungsstelle Dortmund Ostenhellweg 49 44135 Dortmund Telefon: 02 31 / 206 48 70 E-Mail: [email protected] www.upd-online.de Verbraucherzentrale NRW Beratungsstelle Bochum Kostenfreies bundesweites Beratungstelefon: 0800 011 77 22 (Mo – Fr, 10 – 18 Uhr) – kostenfrei aus dem Festnetz, Mobilfunktarife abweichend – Beschreibung: Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) informiert und unterstützt persönlich und telefonisch in bundesweit 21 Beratungsstellen sowie über ein kostenfreies Beratungstelefon neutral und unabhängig Patientinnen und Patienten bei gesundheitsrelevanten Themen. Die Beratung der UPD unterliegt keinen inhaltlichen Vorgaben von Dritten wie z.B. Krankenkassen oder Ärztinnen und Ärzten; im Zentrum stehen die Fragen und Probleme der Ratsuchenden. Die UPD berät und informiert zum Beispiel • zu Patientenrechten, • zu Leistungen der Krankenkassen, • zu gesetzlichen Neuregelungen, • bei Konflikten mit dem Arzt oder der Krankenkasse, • zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Des Weiteren erfolgt eine regionale Wegweisungsfunktion im Gesundheitswesen. Die Kontaktdaten und Öffnungszeiten der einzelnen Beratungsstellen sowie weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland unter http://www.upd-online.de (Stand: März 2011). Große Beckstraße 15 44787 Bochum Telefon: 02 34 / 6 60 44 www.vz-nrw.de/bochum Öffnungszeiten: Mo: 9.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr Do: 9.30 – 13.00 Uhr und 14.00 – 19.00 Uhr Di: 9.30 – 17.00 Uhr Fr: 9.30 – 14.00 Uhr Beschreibung: • Verbraucherrechte, Beratung und Vertretung • Medien und Telekommunikation • Altersvorsorge • Baufinanzierung • Beratung zu Rundfunkgebühren • Energieberatung • Geldanlage • • • • • • Mietrechtsberatung Rechtsberatung im Gesundheitswesen Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung Versicherungsberatung Umwelt und Klimaschutz Wechsel des Energieversorgers • Haushalt Kostenlose Beratung: • Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung • bei Geld- und Kreditproblemen • bei Problemen mit dem Girokonto • Fragen rund um die Rundfunkgebühren • Umweltthemen (z. B. Schimmel, Schädlingsbekämpfung, Elektrosmog, Schadstoffe in Innenräumen u.v.m.) Die Beratung zu anderen Themen ist kostenpflichtig – bitte nachfragen! 92 93 VHS – Volkshochschule Sonstige Weiterbildungsträger in Bochum VHS – Volkshochschule Bochum Stadt Bochum Gustav-Heinemann-Platz 2 – 6 44787 Bochum Hotline: 02 34 / 910 -15 55 www.vhs-bochum.de • Berufsfortbildungswerk Gemeinnützige Bildungseinrichtung des DGB (Bochum), Lütgendortmunder Hellweg 212, 44894 Bochum, Telefon: 02 34 / 93 04 00, www.bfw.de • Berufskolleg der Stadt Bochum, Maischützenstraße 70, 44805 Bochum, Telefon: 02 34 / 23 87 45, www.tbs1.de • Bildungszentrum des Handels Bochum GmbH, Querenburger Str. 19-23, 44789 Bochum, Telefon: 02 34 / 4 38 59 20, www.bzdh.de • Euro-Schulen-NRW-GmbH, Herner Str. 299, 44809 Bochum, Telefon: 02 34 / 54 03 07, www.eso.de • FuWe GmbH – Gesellschaft für technische, gewerbliche und kaufmännische Fort- und Weiterbildung mbH, Kirchhof 5, 44653 Herne, Telefon: 0 23 23 / 39 90 70, www.fuwe.de • Gisela Vogel Institut für berufliche Bildung KG, Bessemerstraße 80, 44793 Bochum, Telefon: 02 34 / 96 18 40, www.givo-ifbb.de • Grieseler GmbH, Alleestraße 144, 44793 Bochum, Telefon: 02 34 / 61 06 56 87, www.grieseler-training.de • ISA-International Security Academy e.V., Pilgerweg 8, 45525 Hattingen, Telefon: 0 23 24 / 2 63 27, www.isaev.de • Kreishandwerkerschaft Bochum, Springorumallee 10, 44795 Bochum, Telefon: 02 34 / 3 24 00, www.handwerk-bochum.de • KSI Kaufmännisches Schulungsinstitut Schweppe/Weyers GbR, Herner Str. 299, 44809 Bochum, Telefon: 02 34 / 95 08 70, www.ksibochum.de • Landesspracheninstitut in der Ruhr-Universität Bochum, Laerholzstraße 84, 44801 Bochum, Telefon: 02 34 / 6 87 40, www.lsi-bochum.de • MaxQ im bfw – Vertriebs- und Kompetenzcenter West, Hüttenstraße 9, 44795 Bochum, Telefon: 02 34 / 9 30 40 11, www.maxq.net • RAG BILDUNG GmbH, Bénédict School Bochum, Herner Str. 45, 44787 Bochum, Telefon: 02 34 / 36 91 10, www.ragbildung.de • Schulungsstätte Maronitis und Teschner, Herner Str. 299a, 44809 Bochum, Telefon: 02 34 / 9 53 68 56, www.schule-mt.de • Sprachkunst im Luisenhof, Südring 10, 44787 Bochum, Telefon: 02 34 / 9 12 82 48, www.sprachkunst-im-luisenhof.de • Technische Akademie Wuppertal e. V., Weiterbildungszentrum Bochum, Springorumallee 12, 44795 Bochum, Telefon: 02 34 / 45 92 - 209, www.taw.de • Tenus GmbH, Schüchtermannstraße 2 –4, 44628 Herne, Telefon: 0 23 23 / 14 68 07, www.bochum.ihk.de • TÜV Akademie GmbH, Unternehmensgruppe RWTÜV, Georgstraße 5, 44793 Bochum, Telefon: 02 01 / 8 2155 90, www.rwtuev-akademie.de Beschreibung/Angebot: Die VHS bietet vielfältige Angebote der Beratung und der beruflichen Weiterbildung. Neben Kurs-Angeboten im Rahmen der Erwachsenenbildung ist die VHS Bochum noch in weiteren spezifischen Bereichen tätig, als da wären: • SchulabschlussPLUS • Weiterbildungsberatung In Kooperation mit der Gleichstellungsstelle wird eine individuelle Berufsberatung zu folgenden Themen angeboten: • Berufliche Orientierung • Schriftliche Bewerbung • Berufliches Image • Arbeitszeugnis • Berufs- und Karriereplanung Eine individuelle Beratung kostet 35,- Euro pro halbe Stunde. Kosten können evtl. durch Beratungsgutscheine des Jobcenters übernommen werden. Terminvereinbarung ist erforderlich. Bei der kommunalen Weiterbildungsberatung können Sie sich kostenlos zu Ihrer Bildungsbiographie/Bildungsplanung beraten lassen. Offene Sprechstunden sind in der Regel donnerstags zwischen 14.30 und 18. 00 Uhr. Beachtenswert sind unbedingt die zahlreichen VHS-Weiterbildungsveranstaltungen im Bereich EDV sowie Job und Karriere oder Fremdsprachen. Alle Beratungen der VHS-Fachbereiche hierzu sind kostenlos. Der Fachbereich SchulabschlussPLUS bietet verschiedene Möglichkeiten, nachträglich Schulabschlüsse zu erwerben. Das aktuelle Programm ist kostenlos bei der VHS erhältlich und informiert über das gesamte Angebot. Alle Ansprechpartner/-innen sind darin zu finden oder über die VHS-Hotline zu erreichen. 94 95 Zahnersatz/Zahnärztliche Beratungsstelle Die Krankenkassen gehen davon aus, dass ALG II-Bezieher die Zuzahlungen nicht leisten können und erstatten deshalb die vollen Durchschnittskosten für Zahnersatz, wenn der Bewilligungsbescheid vorgelegt wird. Beispiel einer Vollkrone: Die Durchschnittskosten für eine solche Kronen-Behandlung liegen bei 234,62 Euro. Die Kasse beteiligt sich daran im Regelfall mit der Hälfte – das sind 117,31 Euro. Bei Beziehern von ALG II wird der volle Betrag übernommen. Nicht übernommen jedoch werden Kosten, die über der Regelversorgung liegen. Wichtig: Den Zahnarzt sollte man immer nach der Regelversorgung fragen, das ist medizinischer Standard. Die richtige Wahl des Zahnarztes spielt die entscheidende Rolle bei den Zahnersatzkosten. Hilfreich kann auch hier externer Rat sein. ZahnMedizinische PatientenBeratungsstelle (ZaB) Im Rahmen eines Modellprojektes bietet der Zahngesundheitsdienst des Fachbereichs Gesundheit in Anlehnung an den § 65b Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen kostenlosen Patientenberatungsdienst für die verschiedenen Bereiche der Zahnheilkunde (zum Beispiel Zahnersatz, Füllungstherapie, Kostenerstattung) an. In der Initialphase dieses Projektes besteht zur ersten Abschätzung des Bedarfs zunächst die Möglichkeit, dienstags und donnerstags in der Zeit von 13.45 bis 15.45 Uhr eine telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen oder aber einen persönlichen Termin zu vereinbaren. Eine Ausdehnung zu einem späteren Zeitpunkt ist möglich und orientiert sich am Bedarf. Zahnersatz – ist billig besser? Einige aktuelle Informationen von „quintessenz“ des WDR (25.09.2009): http://www.wdr.de/radio/wdr2/quintessenz/531762.phtml Wichtige Regeln zum Zahnersatz – speziell zum Heil- und Kostenplan [vz-nrw.de]: http://www.vz-nrw.de/UNIQ125422534216604/link216862A.html Broschüre: Zahnersatzkosten im Griff [vz-nrw.de] http://www.vz-nrw.de/mediabig/10372A.pdf Patentenhilfe-Zahnersatz [patientenhilfe-zahnersatz.de] http://www.patientenhilfe-zahnersatz.de/ Zuzahlungen für Arztbesuche und Medikamente Wer ALG II erhält, ist in einer gesetzlichen Kasse seiner Wahl pflichtversichert (gilt nicht für privat krankenversicherte Personen). Die Beträge zahlt das Amt. An den anfallenden Zuzahlungskosten müssen sich ALG II-Bezieher beteiligen, jedoch nur mit einem Betrag von 86,16 Euro jährlich. Das sind zwei Prozent der im Laufe eines Kalenderjahres an einem Alleinstehenden gezahlten Regelsätze. Für chronisch Kranke ist die Zuzahlung auf die Hälfte begrenzt – also maximal 43,08 Euro. Einige Krankenkassen bieten die Möglichkeit, den Betrag am Ende des Vorjahres zu entrichten, um sich im nächsten Jahr komplett von Zuzahlungen zu befreien. Die Beträge gelten für eine komplette Bedarfsgemeinschaft. • Dr. Peter Reuter Telefon: 0 23 23 / 16 34 57 oder 16 34 83 Telefax: 0 23 23 / 16 36 22 E-Mail: [email protected] 96 97 Anhang: Wichtige §§ im Umgang mit Behörden § 13 SGB I Aufklärung. Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären. § 14 SGB I Beratung. Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind. § 15 SGB I Auskunft. (1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen. (2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist. (3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen. § 16 SGB I Antragstellung. (3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden. § 60 SGB I Angabe von Tatsachen. (1) Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat 1. alle Tatsachen anzugeben, die für die Leistung erheblich sind, und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers der Erteilung der erforderlichen Auskünfte durch Dritte zuzustimmen, 2. Änderungen in den Verhältnissen, die für die Leistung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Leistung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich mitzuteilen, 3. Beweismittel zu bezeichnen 98 und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. § 65 SGB I Grenzen der Mitwirkung. (1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit 1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder 2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder 3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann. § 38 Abs. 2 SGB III Rechte ... Arbeitsuchenden (Weitergabe ihrer Unterlagen an Dritte). (2) Ausbildung- und Arbeitsuchende, die Dienstleistungen der Bundesagentur in Anspruch nehmen, haben die für eine Vermittlung erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und den Abschluss eines Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisses unter Benennung des Arbeitgebers und seines Sitzes unverzüglich mitzuteilen. Sie können die Weitergabe ihrer Unterlagen von ihrer Rückgabe an die Agentur für Arbeit abhängig machen oder ihre Weitergabe an namentlich benannte Arbeitgeber ausschließen. § 41 Abs. 3 SGB III Allgemeine Unterrichtung (Bekanntgabe von Vermittlungsdaten). (3) Die Agentur für Arbeit darf in die Selbstinformationseinrichtungen Daten über Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende und Arbeitgeber nur aufnehmen, soweit sie für die Vermittlung erforderlich sind und von Dritten keiner bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können. Daten, die von Dritten einer bestimmten oder bestimmbaren Person zugeordnet werden können, dürfen nur mit Einwilligung der Betroffenen aufgenommen werden. Dem Betroffenen ist auf Verlangen ein Ausdruck der aufgenommenen Daten zuzusenden. Die Agentur für Arbeit kann von der Aufnahme von Daten über Ausbildungs- und Arbeits- plätze, die dafür nicht geeignet sind, absehen. § 13 Abs. 4 SGB X Bevollmächtigte und Beistände. (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht. § 25 Abs. 1 und 5 SGB X Akteneinsicht. (1) Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung oder Verteidigung ihrer rechtlichen Interessen erforderlich ist. Satz 1 gilt bis zum Abschluss des Verwaltungsverfahrens nicht für Entwürfe zu Entscheidungen sowie die Arbeiten zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung. (5) Soweit die Akteneinsicht zu gestatten ist, können die Beteiligten Auszüge oder Abschriften selbst fertigen oder sich Ablichtungen durch die Behörde erteilen lassen. Die Behörde kann Ersatz ihrer Aufwendungen in angemessenem Umfang verlangen. § 33 Abs. 2 SGB X Bestimmth. u. Form des Verwaltungsaktes (schriftlicher Bescheid). (2) Ein Verwaltungsakt kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder in anderer Weise erlassen werden. Ein mündlicher Verwaltungsakt ist schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, wenn hieran ein berechtigtes Interesse besteht und der Betroffene dies unverzüglich verlangt. § 67a Abs. 1 und 2 SGB X Datenerhebung. (1) Das Erheben von Sozialdaten durch in § 35 des Ersten Buches genannte Stellen ist zulässig, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung einer Aufgabe der erhebenden Stelle nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist. Dies gilt auch für besondere Arten personenbezogener Daten (§ 67 Abs. 12). Angaben über die rassische Herkunft dürfen ohne Einwilligung des Betroffenen, die sich ausdrücklich auf diese Daten beziehen muss, nicht erhoben werden. Ist die Einwilligung des Betroffenen durch Gesetz vorgesehen, hat sie sich ausdrücklich auf besondere Arten personenbezogener Daten (§ 67 Abs. 12) zu beziehen. (2) Sozialdaten sind beim Betroffenen zu erheben. Ohne seine Mitwirkung dürfen sie nur erhoben werden 1. bei den in § 35 des Ersten Buches oder in § 69 Abs. 2 genannten Stellen, wenn a) diese zur Übermittlung der Daten an die erhebende Stelle befugt sind, b) die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und c) keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden, 2. bei anderen Personen oder Stellen, wenn a) eine Rechtsvorschrift die Erhebung bei ihnen zulässt oder die Übermittlung an die erhebende Stelle ausdrücklich vorschreibt oder b) aa) die Aufgaben nach diesem Gesetzbuch ihrer Art nach eine Erhebung bei anderen Personen oder Stellen erforderlich machen oder bb) die Erhebung beim Betroffenen einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde und keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden. § 83 Abs. 1 und 7 SGB X Auskunft an den Betroffenen. (1) Dem Betroffenen ist auf Antrag Auskunft zu erteilen über 1. die zu seiner Person gespeicherten Sozialdaten, auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen, 2. die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, an die Daten weitergegeben werden, und 3. den Zweck der Speicherung. In dem Antrag soll die Art der Sozialdaten, über die Auskunft erteilt werden soll, näher bezeichnet werden. Sind die Sozialdaten nicht automatisiert oder nicht in nicht automatisierten Dateien gespeichert, wird die Auskunft nur erteilt, soweit der Betroffene Angaben macht, die das Auffinden der Daten ermöglichen, und der für die Erteilung der Auskunft erforderliche Aufwand nicht außer Verhältnis zu dem Betroffenen geltend gemachten Informationsinteresse steht. (…) (7) Die Auskunft ist unentgeltlich. 99 100