GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur
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GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur
www.ilb.de / Infrastruktur / Zuschüsse / GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur Für Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur im Land Brandenburg gewähren wir einen anteiligen Zuschuss. Ziel des Programms Ziel des Programms Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist ebenfalls möglich. Wer wird gefördert? Zielgruppe wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur: Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind Einrichtung, Modernisierung und den Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung: juristische Personen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung erfüllen Was wird gefördert? Förderung Mit dem Förderprogramm GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen Kommunalen Infrastruktur unterstützt die ILB folgende Infrastrukturprojekte: • Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelände • Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz • Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben • Errichtung oder der Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernleitungen und andere Energieleitungen und Verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbegebieten • Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich anerkannten Kur- und Erholungsorten • Errichtung oder der Ausbau und die Modernisierung von Radwegen gemäß Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Radtourismus und Vorhaben des Wassertourismus gemäß Wassersportentwicklungsplan • Öffentliche Einrichtungen und Geländeerschließung für den Tourismus, soweit ein schlüssiges Konzept des Antagstellers vorliegt © 2017 ILB Seite 1 von 4 • Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren • Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der beruflichen Bildung, soweit ein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt wird und keine gewerblichen Anbieter die Investition vornehmen können • Errichtung und der Ausbau von Kommunikationsverbindungen • Regionalbudget für regionale Wachstumskerne • Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne • Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten für regionale Wachstumskerne und Kur- und Erholungsorte • Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger Infrastrukturmaßnahmen Wie wird gefördert? Finanzierung Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in der Regel keine Förderung gewähren. Finanzierungsgegenstand Fördersatz und maximale Zuwendungshöhe alle zuwendungsfähigen Maßnahmen max. 50% (Basisförderung) • bei Investitionen der wirtschaftsnahen Infrastruktur in regionalen Wachstumskernen • bei Investitionen der touristischen Infrastruktur in staatliche anerkannten Kur- und Erholungsorten • bei Maßnahmen der Landkreise zur Modernisierung der Radwege • Regionale Entwicklungskonzepte • Planungs- und Beratungsleistungen + max. 30 % (Potenzialförderung) max. 75 %, höchstens 50.000 EUR Regionalmanagementvorhaben max. 75 %, höchstens 200.000 EUR Regionalbudgetvorhaben max. 150.000 EUR p.a. © 2017 ILB Seite 2 von 4 Was ist noch zu beachten? Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36 Monate. Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren kann. Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Ausschreibungsverfahren gemäß VOB, VOL und VOF zu beachten. Die Erschließungsmaßnahmen von bestehenden Gewerbegebieten können nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung nachgewiesen wird, dass mindestens zwei Drittel des Geländes mit überwiegend GRW-förderfähigen Betrieben belegt werden können und in der Umgebung keine geeigneten Industrieund Gewerbeflächen für die geplanten Ansiedlungen verfügbar sind. Bei der Erweiterungen bestehender Gewerbegebiete ist zu beachten, dass mindestens 75 Prozent des vorhandenen Geländes belegt sind. Gewerbe- und Industrieflächen müssen überwiegend von GRW förderfähigen Betrieben belegt werden. Träger, Betreiber und Nutzer dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell verflochten sein. Die Laufzeit für das Regionalbudget beträgt maximal 3 Jahre. Sie kann um weitere 3 Jahre verlängert werden. Der Fördersatz wird bei der Verlängerung um mindestens 10 Prozent abgesenkt. Die maximale Zuwendung von 150.000 EUR im Jahr bleibt unverändert. Die Laufzeit für das Regionalmanagementvorhaben beträgt maximal 3 Jahre. Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Wie ist das Antragsverfahren? Antragsverfahren Die Antragstellung erfolgt bei der ILB. Die Antragsformulare sind bei der ILB direkt oder auf unserer Internetseite erhältlich. Dem Antrag sind spezielle Unterlagen beizufügen. Alternativ kann die Beantragung der Förderung über das ILB-Kundenportal erfolgen. Die ILB kann kein Vorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit dem vor Antragstellung begonnen worden ist. Geltungsdauer Die Richtlinie gilt für alle Anträge, die vom 4. November 2015 bis zum 31. Dezember 2020 gestellt und entschieden werden. Sie gilt darüber hinaus für alle © 2017 ILB Seite 3 von 4 Anträge, die vor dem 4. November 2015 gestellt aber noch nicht entschieden wurden.. Wer erteilt Auskünfte? Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten. Fördernehmer Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind, juristische Personen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnug erfüllen Förderthemen Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur Förderart Zuschuss Fördergeber Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW - (GRW-I) vom 9. Oktober 2015 (Veröffentlichung vom 4. November 2015) Mittelherkunft Bund, Land Brandenburg Kontakt Jens Ramm Referatsleiter Tel.: 0331 660-1540 Fax: 0331 660-1509 Cordula Krebs Tel.: 0331 660-1573 Fax: 0331 660-1509 Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur Tel.: 0331 660-2211 Fax: 0331 6606-1717 © 2017 ILB Seite 4 von 4