GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur

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GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur
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GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen kommunalen
Infrastruktur
Für Ausbau der wirtschaftsnahen, kommunalen Infrastruktur im Land Brandenburg
gewähren wir einen anteiligen Zuschuss.
Ziel des Programms
Ziel des Programms
Das Ziel des Programms ist die Schaffung einer funktionsfähigen, wirtschaftsnahen
Infrastruktur, vorrangig in den regionalen Wachstumskernen. Die Förderung
der Fremdenverkehrsinfrastruktur vorrangig in den Kur- und Erholungsorten ist
ebenfalls möglich.
Wer wird gefördert?
Zielgruppe
wirtschaftsnahen und touristischen Infrastruktur: Gebietskörperschaften oder
kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstellt sind
Einrichtung, Modernisierung und den Ausbau von Einrichtungen der
beruflichen Bildung: juristische Personen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis
68 der Abgabenordnung erfüllen
Was wird gefördert?
Förderung
Mit dem Förderprogramm GRW - Ausbau der wirtschaftsnahen Kommunalen
Infrastruktur unterstützt die ILB folgende Infrastrukturprojekte:
•
Erschließung und die Erweiterung von Industrie- und Gewerbegelände
•
Errichtung oder der Ausbau zur Anbindung von Gewerbebetrieben an das
überregionale Straßen- und Schienenverkehrsnetz
•
Errichtung oder der Ausbau von Wasserversorgungsleitungen und verteilungsanlagen zur Anbindung von Gewerbebetrieben
•
Errichtung oder der Ausbau von Abwasser-, Strom-, Gas-, Fernleitungen
und andere Energieleitungen und Verteilungsanlagen zur Anbindung von
Gewerbegebieten
•
Maßnahmen zur Qualitätssteigerung öffentlicher Infrastrukturen in staatlich
anerkannten Kur- und Erholungsorten
•
Errichtung oder der Ausbau und die Modernisierung von Radwegen gemäß
Handlungsempfehlungen zur Weiterentwicklung des Radtourismus und
Vorhaben des Wassertourismus gemäß Wassersportentwicklungsplan
•
Öffentliche Einrichtungen und Geländeerschließung für den Tourismus,
soweit ein schlüssiges Konzept des Antagstellers vorliegt
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•
Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren
•
Einrichtung, Modernisierung und der Ausbau von Einrichtungen der
beruflichen Bildung, soweit ein staatlicher Bildungsauftrag erfüllt wird und
keine gewerblichen Anbieter die Investition vornehmen können
•
Errichtung und der Ausbau von Kommunikationsverbindungen
•
Regionalbudget für regionale Wachstumskerne
•
Regionalmanagement für regionale Wachstumskerne
•
Erarbeitung von regionalen Entwicklungskonzepten für regionale
Wachstumskerne und Kur- und Erholungsorte
•
Planungs- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung förderfähiger
Infrastrukturmaßnahmen
Wie wird gefördert?
Finanzierung
Die ILB fördert die Projekte anteilig in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Unter einem förderfähigen Investitionsvolumen von 50.000 EUR kann die ILB in
der Regel keine Förderung gewähren.
Finanzierungsgegenstand
Fördersatz und maximale
Zuwendungshöhe
alle zuwendungsfähigen Maßnahmen
max. 50% (Basisförderung)
•
bei Investitionen der
wirtschaftsnahen Infrastruktur in
regionalen Wachstumskernen
•
bei Investitionen der touristischen
Infrastruktur in staatliche
anerkannten Kur- und
Erholungsorten
•
bei Maßnahmen der Landkreise
zur Modernisierung der Radwege
•
Regionale Entwicklungskonzepte
•
Planungs- und
Beratungsleistungen
+ max. 30 % (Potenzialförderung)
max. 75 %, höchstens 50.000 EUR
Regionalmanagementvorhaben
max. 75 %, höchstens 200.000 EUR
Regionalbudgetvorhaben
max. 150.000 EUR p.a.
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Was ist noch zu beachten?
Der Beginn der Maßnahme erfolgt innerhalb von sechs Monaten nach dem
Eingang des Bewilligungsbescheides. Der Investitionszeitraum beträgt maximal 36
Monate.
Vor Beginn der Maßnahme ist mittels eines Interessenbekundungsverfahrens
sicherzustellen, dass kein Dritter die Maßnahme ohne Fördermittel realisieren
kann.
Bei der Vergabe von Aufträgen sind die Ausschreibungsverfahren gemäß VOB,
VOL und VOF zu beachten.
Die Erschließungsmaßnahmen von bestehenden Gewerbegebieten können
nur gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Bewilligung nachgewiesen wird,
dass mindestens zwei Drittel des Geländes mit überwiegend GRW-förderfähigen
Betrieben belegt werden können und in der Umgebung keine geeigneten Industrieund Gewerbeflächen für die geplanten Ansiedlungen verfügbar sind. Bei der
Erweiterungen bestehender Gewerbegebiete ist zu beachten, dass mindestens 75
Prozent des vorhandenen Geländes belegt sind.
Gewerbe- und Industrieflächen müssen überwiegend von GRW förderfähigen
Betrieben belegt werden.
Träger, Betreiber und Nutzer dürfen weder rechtlich, wirtschaftlich noch personell
verflochten sein.
Die Laufzeit für das Regionalbudget beträgt maximal 3 Jahre. Sie kann um
weitere 3 Jahre verlängert werden. Der Fördersatz wird bei der Verlängerung um
mindestens 10 Prozent abgesenkt. Die maximale Zuwendung von 150.000 EUR im
Jahr bleibt unverändert.
Die Laufzeit für das Regionalmanagementvorhaben beträgt maximal 3 Jahre.
Die Landesrichtlinie beinhaltet die in Brandenburg gültigen landesspezifischen
Regelungen des Koordinierungsrahmens der Bund/Länder Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
Wie ist das Antragsverfahren?
Antragsverfahren
Die Antragstellung erfolgt bei der ILB. Die Antragsformulare sind bei der ILB direkt
oder auf unserer Internetseite erhältlich. Dem Antrag sind spezielle Unterlagen
beizufügen.
Alternativ kann die Beantragung der Förderung über das ILB-Kundenportal
erfolgen.
Die ILB kann kein Vorhaben mit Fördermitteln begleiten, mit dem vor
Antragstellung begonnen worden ist.
Geltungsdauer
Die Richtlinie gilt für alle Anträge, die vom 4. November 2015 bis zum 31.
Dezember 2020 gestellt und entschieden werden. Sie gilt darüber hinaus für alle
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Anträge, die vor dem 4. November 2015 gestellt aber noch nicht entschieden
wurden..
Wer erteilt Auskünfte?
Bei Fragen wenden Sie sich an die Kundenberater der ILB, die Sie über das
Infotelefon Wirtschaft und Infrastruktur 0331 660-2211 erreichen. Lassen Sie sich
von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern beraten.
Fördernehmer
Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht
unterstellt sind, juristische Personen, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 der
Abgabenordnug erfüllen
Förderthemen
Investitionen in die wirtschaftsnahe kommunale Infrastruktur
Förderart
Zuschuss
Fördergeber
Land Brandenburg, Richtlinie des Ministeriums für Wirtschaft und Energie zur Förderung
der wirtschaftsnahen kommunalen Infrastruktur im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“-GRW - (GRW-I) vom 9. Oktober 2015
(Veröffentlichung vom 4. November 2015)
Mittelherkunft
Bund, Land Brandenburg
Kontakt
Jens Ramm
Referatsleiter
Tel.: 0331 660-1540
Fax: 0331 660-1509
Cordula Krebs
Tel.: 0331 660-1573
Fax: 0331 660-1509
Infotelefon Wirtschaft & Infrastruktur
Tel.: 0331 660-2211
Fax: 0331 6606-1717
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