R` Us - ver.di – Bezirk Köln
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R` Us - ver.di – Bezirk Köln
Tarif ‚R‘ Us Eine Information von ver.di für die Beschäftigten von Toys ‚R‘ Us 65 Millionen Gewinn in den letzten 6 Jahren Für jeden sichtbar: Auf der Internetseite www.bundesanzeiger.de sind die Geschäftsergebnisse des Unternehmens Toys ‚R‘ Us in Deutschland öffentlich einzusehen. Und dort findet man diese riesige Zahl: 65.820.644,74 €. Soviel hat das Unternehmen in den letzten 6 Jahren als Gewinn angegeben. Auf der anderen Seite mussten viele Beschäftigte knapp 10 Jahre auf Gehaltsanhebungen verzichten. Die ersten nennenswerten Gehaltsanhebungen gab es erst mit der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns Bis zu diesem Zeitpunkt gab es auch für viele langjährig Beschäftigte oft noch nicht mal 9,00 € Stundenlohn. Das bedeutet, zum Amt gehen und aufstocken und somit von Steuergeldern leben, obwohl sie in einem Unternehmen arbeiten, das Gewinn erwirtschaftet. Trotz Rekordgewinne: Arbeitgeber jammert immer über schwierige Zeiten. Und zu allem Überfluss kommt der Arbeitgeber noch mit der Idee, dass die Beschäftigten zugunsten von Gutscheinen auf Teile ihres Bruttoentgelts verzichten sollen. Er nennt das Lohnkostenoptimierung. Für ihn mag das ja stimmen, weniger Steuern, weniger Sozialabgaben. Für die Beschäftigten heißen weniger Sozialabgaben aber auch weniger Beiträge in die Rentenkasse und damit werden die Rentenansprüche noch weiter gekürzt. Das ist eine Mogelpackung. Wieder ein Grund mehr, ver.di-Mitglied zu werden und für einen Tarifvertrag zu kämpfen. ver.di-Mitglieder gewinnen. Und von diesem Gehalt kann man bereits heute nur schlecht leben, geschweige denn auch zusätzlich noch für die Rente vorsorgen. Bei diesem Gehalt bleibt auch im Alter nur die Mindestrente und damit die drohende Altersarmut. Aufforderung in Verhandlungen zu treten… mit Nachdruck Toys ‚R‘ Us ist nicht tarifgebunden – und das spüren die Beschäftigten seit Jahren immer stärker. Das Leben wird teurer, die Löhne und Gehälter bei Toys ‚R‘ Us stagnieren. Und die Arbeit wird nicht leichter, der Druck steigt. Diese sich verschärfende Situation war für den Gesamtbetriebsrat Anlass genug, zur Betriebsräteversammlung am 23.2.2015 den Kollegen Uli Dalibor, ver.diBundesfachgruppenleiter für den Einzelhandel einzuladen. Das war eine gute Idee. Da auf dieser Versammlung Michael Melzer (damals noch Geschäftsführer) den Bericht des Arbeitgebers zum Geschäftsjahr 2014/2015 abgege- ben hat, konnte Uli Dalibor nicht anders, als Michael Melzer unter dem Applaus aller Anwesenden aufzufordern, nun doch in Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di zu treten und einen Anerkennungs-Tarifvertrag zu unterschreiben. „Geschäftsführer Michael Melzer versprach, die Aufforderung ernst zu nehmen und im Führungszirkel zu diskutieren.“ Am zweiten Tag dieser unvergesslichen Betriebsräteversammlung kam Bewegung auf. Uli Dalibor wollte mit den über 70 Kolleginnen und Kollegen schon mal üben, schauen ob die Streik- westen passen und der Forderung nach einem Anerkennungs-Tarifvertrag Nachdruck verleihen. Für diesen Ausflug mit unbekanntem Ziel hatte ver.di zwei Busse für 11.30 Uhr bestellt. Das über Jahre andauernde Trainingslager in puncto Flexibilität machte sich nun bezahlt. Innerhalb von 5 Minuten waren alle BR-Mitglieder auf dem Weg zu einer Besichtigung der Hauptverwaltung. Das Thema dieser „Sightseeingtour“ war „anklopfen“. Passend dazu wartete ein roter Britischer Bus auf die Kolleginnen und Kollegen, so dass sie mit guter Laune und roten Tischtennisbällen anklopfen konnten. Mit Sprühkreide und den Bälle konnte so spielerisch die Forderung untermalt werden. Die möglichen Schäden durch zu schwere Tischtennisbälle oder den fehlenden Regen (um die Kreide zu entfernen), hätte ver.di gerne übernommen. Damit war unsere erste und sehr friedliche Aktion gut gelaufen. Wir haben auf die bestehenden Missstände bei Toys ‚R‘ Us aufmerksam gemacht. Wir freuen uns auf mehr. Der 8. Juni 2015 Da die Unternehmensleitung – entgegen der Aussage von Michael Melzer im Februar auf der Betriebsrätekonferenz – unsere Forderungen wohl doch nicht so ernst genommen hat, musste der Ernst mehrfach dokumentiert werden. In der Folge gab es in vielen Märkten immer wieder Aktionen und Streiks. beitgeber klar: Wir wollen einen Tarifvertrag, mit 20 Cent brutto pro Stunde lassen wir uns nicht abspeisen! Am 8. Juni haben Beschäftigte der Betriebe KölnMarsdorf, Siegen, Hamburg Eidelstedt, Hamburg Harburg, Aachen, Duisburg, Neuss, Bremen, Paderborn, Kamen, Göttingen, Hagen, Osnabrück, Braunschweig, Hannover, Dortmund, Mönchengladbach und Koblenz die Arbeit niedergelegt. Mit dem eintägigen Warnstreik haben sie ihrer Forderung Nachdruck verliehen, dass auch bei Toys ‚R‘ Us die jeweiligen Tarifverträge des Einzelhandels angewendet werden sollen. Mit Sprechchören zogen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer um die Hauptverwaltung und forderten lautstark „Tarif ‚R‘ Us“. Gespräche gibt es nicht – aber Reaktionen WIR erwirtschaften euren Gewinn! Die andauernden Aktionen und Streiks haben erste Wirkung erzielt. Der Arbeitgeber hat mit einer Gehaltsanhebung von 20 Cent brutto/Stunde zum 1. Juli 2015 reagiert. Ob damit die Streikbereitschaft gebremst werden sollte? "Die Beschäftigten fordern die Anerkennung der Tarifverträge und neben deutlich höheren Löhnen vor allem gute und verlässliche Arbeitsbedingungen für alle", sagt Heike Lattekamp, Verhandlungsführerin von ver.di. Die Kolleginnen und Kollegen haben geantwortet. Mit der Aktion am 8. Juni machten sie dem Ar- Würden bei Toys ‚R‘ Us die Tarifverträge des Einzelhandels gelten, bekämen gelernte Beschäftigte im Verkauf zwischen 9,89 und 14,45 Euro brutto pro Stunde. Zudem hätten sie einen verbindlichen Anspruch auf günstigere Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaub und Zuschlägen, sowie Weihnachtsund Urlaubsgeld. In einigen Betrieben wird schon heute kein Urlaubsgeld bezahlt, von daher liegt die Vermutung nahe, dass gerade in neuen Betrieben wie Düsseldorf, Münster, Recklinghausen, Krefeld oder Berlin 7 diese Leistungen auch nicht mehr bezahlt werden. In der Zwischenzeit haben sich mit Dresden und Chemnitz die ersten Betriebe aus den neuen Bundesländern dazugesellt und den Arbeitskampf für höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen angetreten. Für die Beschäftigten steht fest: Solange sich nichts tut, kommen wir wieder. 200 € Streikbruchprämie Immer wieder führt die Unternehmensleitung die schwierigen Zeiten an, wenn es um ordentliche Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen geht. Aber offensichtlich ist ausreichend Geld vorhanden, um Streikbrechern Prämien zu bezahlen. Ein unmoralisches Angebot Jedem Beschäftigten wurden 200 € Streikbruchprämie zugesichert. Mit dem 2 ½ fachen des durchschnittlichen Tagesverdienstes, mit Frühstück, Pizza oder Grillfleisch lockte sie der Arbeitgeber und versucht so einen Keil in die Belegschaft zu treiben. Zusätzlich wurden Beschäftigte aus anderen Betrieben herangekarrt um den Streik zu unterlaufen und den Betrieb aufrecht zu erhalten. Auch auf Zeitarbeit für bis zu 21,90 € Stundenlohn wurde zurückgegriffen. Streik ist ein Grundrecht und die Gegenmaßnahmen des Arbeitgebers sind den Beschäftigten gegenüber, die über Jahre Verzicht geübt haben, schwer vermittelbar. Es ist also Geld für die Fahrkosten, Verpflegung und Streikbruchprämien vorhanden. Wir werden gegen die Spaltung der Belegschaft vorgehen. Wir werden uns weiterhin gemeinsam für unsere Forderung nach einem Tarifvertrag einsetzen. Wir wollen, dass das zweifellos vorhandene Geld in die Menschen investiert wird, die täglich die Arbeit machen, die diese enormen Gewinne abwirft. Warum mit Betriebsrat? 1. In den letzten Jahren wurden auch Toys ‚R‘ Us Märkte geschlossen. Ohne Betriebsrat gibt es keinen Interessenausgleich und Sozialplan. 2. Der Betriebsrat bestimmt bei Personalabbau und Kündigungen mit. Er kann Kündigungen widersprechen und damit die Chancen der Beschäftigten bei der Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht verbessern. 3. Plötzliche Arbeitszeitverkürzungen, weil nicht so viel los ist?...: Das ist mitbestimmungs- pflichtig. Nur der Betriebsrat kann verhindern, dass der Arbeitgeber einseitig seine Interessen durchsetzt. 4. Gerade in Krisenzeiten wird viel behauptet. Nur der Betriebsrat kann alle Informationen verlangen, um die wirkliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu überprüfen. Euch persönlich wird die Marktleitung wohl eher nicht die Bilanzen vorlegen. Impressum: Gewerkschaft ver.di, Fachbereich Handel NRW, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf Verantwortlich: Silke Zimmer, Redaktion: Frank Michael Munkler 5. Der Betriebsrat kann sich durch seinen gesetzlichen Schulungsanspruch die arbeitsrechtlichen Kenntnisse zulegen, um die Interessen der Arbeitnehmer/innen zu wahren. 9. Nur der Betriebsrat kann Videoüberwachung, Taschenkontrollen, Datenabgleiche, PCKontrollen und andere Maßnahmen ablehnen oder wenigstens mitgestalten. 6. Der Betriebsrat kann sich ohne Angst vor Sanktionen auch nachdrücklich für die Beschäftigten einsetzen. 10. Der Betriebsrat bestimmt bei Versetzungen, auch Strafversetzungen und anderen Sanktionen (Eingruppierung, MaeK-Zulagen, Umbau-Sonderzahlungen, Beförderungen etc.) mit. Nur mit Betriebsrat wird nicht nach dem Nasenfaktor gehandelt. 7. Zu Gesprächen mit dem Arbeitgeber können Arbeitnehmer keinen Anwalt mitnehmen, aber immer ein Betriebsratsmitglied ihres Vertrauens und damit einen Zeugen. Ein Gespräch mit Betriebsrat läuft ganz anders ab, als ohne. Hilfestellung zur Gründung eines Betriebsrats erhaltet ihr von eurer Gewerkschaft ver.di vor Ort oder bei eurem Gesamtbetriebsrat, den ihr unter folgenden Adressen erreichen könnt. 8. Der Betriebsrat hat mitzubestimmen z.B. bei Regeln zu Zielvereinbarungen, Mitarbeiterbeurteilungen, aber auch bei Regeln zu Krankengesprächen, Rauch- und Alkoholverbot, Parkplatzordnung oder Radio-/TV-Nutzung während der WM und EM. Beitrittserklärung Titel / Vorname / Name [email protected] [email protected] Änderungsmitteilung Mitgliedsnummer Staatsangehörigkeit Ich möchte Mitglied werden ab Telefon Geburtsdatum 0 Straße Hausnummer PLZ Wohnort 1 Geschlecht Bin/war beschäftigt bei (Betrieb/Dienststelle/Firma/Filiale) Beamter/in Selbständige/r freie/r Mitarbeiter/in Erwerbslos Vollzeit Teilzeit, Anzahl Wochenstunden: Azubi-Volontär/inReferendar/in bis Praktikant/in bis ich bin Meister/inTechniker/in-Ingenieur/in 0 E-Mail Beschäftigungsdaten Arbeiter/in Angestellte/r 2 Straße weiblich männlich Ich wurde geworben durch: Name Werber/in Hausnummer Mitgliedsnummer PLZ Ort Schüler/in-Student/in (ohne Arbeitseinkommen) Ich war Mitglied in der Gewerkschaft Branche bis Altersteilzeit von ausgeübte Tätigkeit bis bis monatlicher Bruttoverdienst Sonstiges: Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Gläubiger-Identifikationsnummer: DE61ZZZ00000101497 Die Mandatsreferenz wird separat mitgeteilt. SEPA-Lastschriftmandat Ich ermächtige ver.di, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von ver.di auf mein Konto Lohn- / Gehaltsgruppe o. Besoldungsgruppe Tätigkeits- / Berufsjahre o. Lebensalterstufe € Der Mitgliedsbeitrag beträgt nach § 14 der ver.di-Satzung pro Monat 1 % des regelmäßigen monatlichen Bruttoverdienstes, jedoch mind. 2,50 Euro. gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Zahlungsweise monatlich halbjährlich vierteljährlich jährlich Monatsbeitrag in Euro zur Monatsmitte zum Monatsende Titel / Vorname / Name vom/von Kontoinhaber/in (nur wenn abweichend) Straße und Hausnummer PLZ Ort BIC IBAN W-3272-03-1113 Ort, Datum und Unterschrift Datenschutz Die mit diesem Beitrittsformular erhobenen personenbezogenen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen werden ausschließlich gem. § 28 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Sie dienen dem Zweck der Begründung und Verwaltung Ihrer Mitgliedschaft. Eine Datenweitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen dieser Zweckbestimmung und sofern und soweit diese von ver.di ermächtigt oder beauftragt worden sind und auf das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet wurden. Ergänzend gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweiligen Fassung. Nur für Lohn- und Gehaltsabzug! Personalnummer Einwilligungserklärung zum Lohn-/Gehaltsabzug in bestimmten Unternehmen: Ich bevollmächtige die Gewerkschaft ver.di, meinen satzungsgemäßen Beitrag bis auf Widerruf im Lohn-/Gehaltsabzugsverfahren bei meinem Arbeitgeber monatlich einzuziehen. Ich erkläre mich gemäß § 4a Abs.1 und 3 BDSG einverstanden, dass meine diesbezüglichen Daten, deren Änderungen und Ergänzungen, zur Erledigung aller meine Gewerkschaftsmitgliedschaft betreffenden Aufgaben im erforderlichen Umfang verarbeitet und genutzt werden können. Ort, Datum und Unterschrift