Pflichtangebot gemäß §§ 35 Abs. 2 und 29 Abs. 2 WpÜG
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Pflichtangebot gemäß §§ 35 Abs. 2 und 29 Abs. 2 WpÜG
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 S. 1, Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Insbesondere Aktionäre der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die „Hinweise für Aktionäre“ auf S. 3 der Angebotsunterlage beachten Pflichtangebot gemäß §§ 35 Abs. 2 und 29 Abs. 2 WpÜG der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG, 87600 Kaufbeuren, Hohe Buchleuthe 3 an die Aktionäre der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, 87600 Kaufbeuren, Hohe Buchleuthe 3 zum Erwerb ihrer Aktien der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von EUR 242,73 pro Aktie Annahmefrist: 10. September 2004 bis 11. Oktober 2004, 12:00 Uhr ___________________________________________________________________________ Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN): 501300; ISIN DE0005013007 2 INHALTSVERZEICHNIS Hinweise für Aktionäre 3 1. Pflichtangebot der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG 5 1.1. 1.2. 1.3. 5 5 6 2. Erwerb der Kontrollmehrheit / Kapitalverhältnisse Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Bieter 6 2.1. 2.2. 2.3. 6 7 2.4. Beschreibung der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kaufbeuren Gemeinsam handelnde Personen Gegenwärtig vom Bieter und mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen gehaltene Aktien / Stimmrechtszurechnungen Angaben zu Wertpapiergeschäften 8 9 3. Beschreibung der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, Kaufbeuren 4. Absichten der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG im Hinblick auf die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG 10 Erläuterungen zur Festlegung des angebotenen Kaufpreises 12 5.1. 5.2. 5.3. 12 12 12 5. Historische Börsenkurse Relevante Vorerwerbskurse Festlegung des angebotenen Kaufpreises 9 6. Annahmefrist 13 7. Durchführung des Kaufangebotes 13 8. Behördliche Verfahren und Bedingungen 14 9. Finanzierung des Kaufangebotes 15 9.1. 9.2. 15 15 10. Ergriffene Maßnahmen Finanzierungsbestätigung Auswirkungen des Pflichtangebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG 16 11. Rücktritt 17 12. Situation der Aktionäre der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, die das Angebot nicht annehmen 18 Vorteile für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG 18 14. Finanzberater / Begleitende Bank 19 15. Steuern 19 16. Veröffentlichungen / Erklärungen und Mitteilungen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot 19 17. Anwendbares Recht 19 18. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung 20 13. 3 HINWEISE FÜR AKTIONÄRE Durchführung des Pflichtangebotes nach dem deutschen Wertpapiererwerbsund Übernahmegesetz Das Pflichtangebot der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG („Bieter“) ist als öffentliches Angebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) an alle Aktionäre der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG („Zielgesellschaft“) gerichtet. Es wird als Barangebot ausschließlich nach dem WpÜG durchgeführt. Der Bieter hat die Angebotsunterlage nach Übereinstimmung mit den Bestimmungen des WpÜG durch Bekanntgabe im Internet sowie durch Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei dem die Abwicklung dieses Kaufangebotes begleitenden Bankhaus Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft, Maximiliansplatz 13 in 80333 München, veröffentlicht. Darüber hinaus wird das Angebot (auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) nicht veröffentlicht. Die Durchführung als öffentliches Kaufangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage sowie die Annahme des Angebotes kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Beschränkungen zu informieren und sie einzuhalten. Der Bieter übernimmt nicht die Gewähr, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften vereinbar ist. Das Pflichtangebot kann von allen Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage angenommen werden. 4 Veröffentlichung der Angebotsunterlage Es wird darauf hingewiesen, dass die Angebotsunterlage für alle Aktionäre der Zielgesellschaft in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des WpÜG über die Internet-Seite www.aktien-brauerei.de der Zielgesellschaft zur Ansicht und zum Download bereitsteht sowie ein Abdruck der Angebotsunterlage bei dem die Abwicklung dieses Kaufangebotes begleitenden Bankhaus Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft, Maximiliansplatz 13 in 80333 München, Tel.: 089 / 23 95-1359, Fax: 089 / 22 89 35-0, bereitgehalten wird. 5 1. Pflichtangebot der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG 1.1. Erwerb der Kontrollmehrheit / Kapitalverhältnisse Mit Vertrag vom 3. August 2004 hat die Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG („Bieter“) von der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, München, („HVB“) 32.856 auf den Inhaber lautende Stückaktien an der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG („Zielgesellschaft“) erworben; dies entspricht 65,712 % des aus 50.000 Stückaktien bestehenden Grundkapitals der Zielgesellschaft. Der Erwerb ist am 16. August 2004 vollzogen worden. Der Bieter hat durch den Vollzug des Kaufvertrages die Kontrollmehrheit erlangt und ist deswegen gemäß § 35 Abs. 1, Abs. 2 i. V. m. § 29 Abs. 2 WpÜG zur Abgabe eines Pflichtangebotes verpflichtet. Das ausschließlich in Inhaberaktien verbriefte Grundkapital ist eingeteilt in 2.150 Sammelurkunden à 20 Stück und in weitere 7.000 Stammaktien. Eine Sammelurkunde à 20 Stück sowie 41 Stück Stammaktien befinden sich noch als verbriefte Aktienurkunden (effektive Stücke) im Umlauf; separate Wertpapier-Kenn-Nummern existieren hierzu nicht. 2.149 Sammelurkunden à 20 Stück sowie 6.959 Stammaktien sind girosammelverwahrt. Bedingtes oder genehmigtes Kapital ist bei der Zielgesellschaft nicht vorhanden. Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 20. Mai 2003 wurde die Zielgesellschaft ermächtigt, bis zum Ablauf ihrer nächsten ordentlichen Hauptversammlung, längstens jedoch bis zum 19. November 2004, unter Beachtung von § 71 Abs. 1 Nr. 8 S. 2 AktG eigene Aktien bis zu zehn vom Hundert des derzeitigen Grundkapitals in Höhe von EUR 1.300.000, d. h. bis zu 5.000 Aktien mit einem rechnerischen Grundkapital von je EUR 26, zu erwerben. Gemäß dieses Beschlusses hat die Zielgesellschaft 1.799 Aktien erworben, die sie heute im Betriebsvermögen hält. Diese Aktien sind gemäß § 71b AktG nicht stimmberechtigt. Der Bieter verfügt daher derzeit über 68,165 % der Stimmrechte an der Zielgesellschaft. 1.2. Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Der Bieter bietet hiermit allen Aktionären der Zielgesellschaft an, ihre auf den Inha- 6 ber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von jeweils EUR 26 (WKN: 501300; ISIN DE0005013007) (in diesem Angebot auch „ABK-Aktien“ genannt) zum Kaufpreis von EUR 242,73 je Stückaktie nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben. Gegenstand dieses Kaufangebotes sind alle nicht bereits vom Bieter gehaltenen bzw. ihm zurechenbaren Aktien an der Zielgesellschaft ohne die von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen Anteile. 1.3. Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Der Vorstand der Zielgesellschaft hat am 16. August 2004 den Aufsichtsrat der Zielgesellschaft und am selben Tag die Belegschaft der Zielgesellschaft durch Betriebsversammlung über die Entscheidung des Bieters, ein Pflichtangebot abgeben zu wollen, gemäß § 10 Abs. 5 S. 2 WpÜG unterrichtet. Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft werden gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 WpÜG unverzüglich eine begründete Stellungnahme zu diesem Pflichtangebot abgeben; der Betriebsrat der Zielgesellschaft kann hierzu eine eigene Stellungnahme abgeben, die dann vom Vorstand der Zielgesellschaft seiner Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 2 WpÜG beigefügt wird. Die Stellungnahmen werden über die Internet-Seite www.aktien-brauerei.de veröffentlicht und zur kostenlosen Ausgabe bei der Zielgesellschaft bereitgehalten. 2. Bieter 2.1. Beschreibung der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG, Kaufbeuren Der Bieter ist eine Kommanditgesellschaft, deren Zweck es ist, sich an Brauerei- und anderen Getränkeunternehmen wie an weiteren Unternehmen zu beteiligen sowie Unternehmen in technischer und betriebswirtschaftlicher Hinsicht, und zwar mit 7 dem Schwerpunkt von Unternehmen der Getränkeindustrie und dem Immobilienbereich, zu beraten. Die Gesellschaft wurde am 28. Juli 2004 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Kempten unter der HRA 8256 eingetragen. Am Vermögen des Bieters sind ausschließlich die Herren Dr. Klaus Rübelmann (66,6 %) und Jens Schleifenbaum (33,4 %) beteiligt. Die beiden Herren sind gleichzeitig Vorstandsmitglieder der Zielgesellschaft. 2.2. Gemeinsam handelnde Personen Mit dem Bieter i. S. d. § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen sind: − Interbrau Finanz-Consult GmbH, 85406 Zolling bei Freising, Am Moosgut 5 („Interbrau“). Die Anteile an der Interbrau werden ausschließlich von den Herren Dr. Klaus Rübelmann (66,6 %) und Jens Schleifenbaum (33,4 %) gehalten. Aufgrund der Personenidentität der Gesellschafter und der identischen Beteiligungsverhältnisse an der Interbrau und dem Bieter findet die Willensbildung in Bezug auf die Zielgesellschaft in beiden Gesellschaften gleichgerichtet statt. Daher sind der Bieter und die Interbrau als gemeinsam handelnde Personen i. S. d. § 2 Abs. 5 WpÜG anzusehen. Dr. Klaus Rübelmann 66,6 % Jens Schleifenbaum 66,6 % Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG 65,712 % 33,4 % 33,4 % Interbrau FinanzConsult GmbH 10 % Aktienbrauerei Kaufbeuren AG = Beteiligungen = Beteiligungen und Stimmrechtszurechnung gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG 8 2.3. Gegenwärtig vom Bieter und mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen gehaltene Aktien / Stimmrechtszurechnungen Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage werden vom Bieter und von der Interbrau als gemeinsam mit dem Bieter handelnde Person Aktien der Zielgesellschaft wie folgt gehalten: a) Der Bieter hält insgesamt 32.856 ABK-Aktien; dies entspricht 65,712 % des aus 50.000 Stückaktien bestehenden Grundkapitals der Zielgesellschaft und einem Stimmrechtsanteil von 68,165 % unter Berücksichtung der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen und daher nicht stimmberechtigten Anteile. b) Die Interbrau hält 5.000 ABK-Aktien; dies entspricht 10 % des aus 50.000 Stückaktien bestehenden Grundkapitals der Zielgesellschaft und einem Stimmrechtsanteil von 10,373 % unter Berücksichtung der von der Zielgesellschaft gehaltenen eigenen und daher nicht stimmberechtigten Anteile. Da die Zielgesellschaft 1.799 eigene Stückaktien im Betriebsvermögen hält, verteilen sich die Stimmrechte wie folgt: Anzahl Aktien Stimmrechte Dr. Klaus Rübelmann 66,6 % in % über Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG 32.856 32.856 68,165 über Interbrau FinanzConsult GmbH 5.000 5.000 10,373 1.799 --- 0,000 10.345 10.345 21,462 50.000 48.201 100,000 Jens Schleifenbaum 33,4 % Dr. Klaus Rübelmann 66,6 % Jens Schleifenbaum 33,4 % Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Streubesitz 9 Herrn Dr. Klaus Rübelmann werden aufgrund seines beherrschenden Einflusses auf beide Gesellschaften die Stimmrechte an der Interbrau sowie an dem Bieter in voller Höhe gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. 2.4. Angaben zu Wertpapiergeschäften In dem Zeitraum von drei Monaten vor Veröffentlichung des Erwerbes zur Kontrollmehrheit am 16. August 2004 bis zur Veröffentlichung des Pflichtangebotes hat der Bieter für den Erwerb von ABK-Aktien jeweils folgende Gegenleistung gewährt bzw. vereinbart: Datum der Transaktion Vertragspartner Art der Transaktion Gegenstand der Transaktion 16. August 2004 HVB Kauf 32.856 ABKAktien Kaufpreis bzw. sonstige Gegenleistung je ABK-Aktie EUR 242,73 Weder die Interbrau noch Herr Dr. Klaus Rübelmann haben in dem Zeitraum von drei Monaten vor Veröffentlichung des Erwerbes zur Kontrollmehrheit bis zur Veröffentlichung des Pflichtangebotes Aktien an der Zielgesellschaft erworben. 3. Beschreibung der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, Kaufbeuren Die Zielgesellschaft ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Kaufbeuren, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Kempten unter der HRB 216, deren Aktien an der Bayerischen Börse am Börsenplatz München amtlich gehandelt werden. Gegenstand der Zielgesellschaft ist der Bierbrauereibetrieb, ferner der Handel mit allen mit dem Brauereibetrieb zusammenhängenden Produkten, die Herstellung von Getränken aller Art und Beteiligung an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen sowie der Erwerb von solchen. Die Zielgesellschaft stellt ihre Bier- und sonstigen Getränkeprodukte ausschließlich in Kaufbeuren her und vertreibt die Produkte primär im Allgäuer und Südbayerischen Raum. Der Umsatz belief sich im Geschäftsjahr 2002/2003 (Geschäftsjahresende zum 30. September 2003) auf EUR 18,7 Mio. 10 4. Absichten der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG im Hinblick auf die Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Der Bieter verfolgt mit dem am 16. August 2004 abgeschlossenen Erwerb der Kontrollmehrheit das Ziel, die Zielgesellschaft weiterzuentwickeln, wobei zwischen dem Geschäftsbereich Bier und alkoholfreie Getränke sowie dem Immobilienvermögen unterschieden wird. Der Bieter beabsichtigt im Geschäftsbereich Bier und alkoholfreie Getränke mögliche Geschäftschancen und Kosteneinsparpotenziale zu analysieren und damit den Weg einer effizienzgesteigerten Unternehmenseinheit fortzusetzen. Dafür wird der Bieter seine gesamte Fachkompetenz und sein ganzes Know-how einsetzen, um die Zielgesellschaft im Allgäu zu der führenden und ersten Mittelstandsbrauerei unter dem Begriff „Allgäu Premium“ auszubauen und Marktnischen zu besetzen, die für Großkonzernbrauereien nur schwer oder kaum zu erreichen sind. Im Geschäftsbereich Immobilien beabsichtigt der Bieter zu prüfen, ob sich die Zielgesellschaft von Grundstücken und Gaststätten, die nicht in das strategische Gesamtkonzept passen oder unrentabel sind, trennt. Andererseits sollen strategisch wichtige und ertragreiche Objekte verbessert, saniert oder gar ausgebaut werden. Die übergreifende Zielsetzung ist unter Beibehaltung der derzeitigen Zusammensetzung der Geschäftsleitung, des Sitzes der Gesellschaft sowie des derzeitigen Standortes die Verbesserung der Wettbewerbsposition und der Ertragskraft der Zielgesellschaft. Zu diesem Zweck ist vorgesehen, verstärkt zu investieren. Dies kann bei der Zielgesellschaft gegebenenfalls zu einem geringeren Bilanzgewinn sowie zu ausbleibenden Dividendenausschüttungen führen. Der Bieter geht davon aus, dass nach der Übernahme der Zielgesellschaft durch den Bieter Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat ausscheiden werden. Der Bieter beabsichtigt, die frei werdenden Mandate im Aufsichtsrat aus seinem Umfeld neu zu besetzen. Der Aufsichtsrat setzt sich derzeit aus den Mitgliedern Herrn Dipl.-Kfm. Armin Voggel, München, – Vorsitzender –, Herrn Bernd Kuhn, Kaufbeuren, – stellvertretender Vorsitzender –, Herrn Hans Kammerer, Nürnberg, Herrn Dipl.-Ing. Peter Dobler, Kaufbeuren, (jeweils Ak- 11 tionärsvertreter) sowie Herrn Gerhard Königsberger, Oberostendorf, und Herrn Armin Neumann, Westendorf, (jeweils Arbeitnehmervertreter) zusammen. Der Bieter geht weiter davon aus, dass sich durch die Übernahme keinerlei Veränderungen an der Arbeitnehmerzahl der Zielgesellschaft und/oder deren Beschäftigungsbedingungen bzw. Vertretungen ergeben. Sollten dennoch Personalmaßnahmen notwendig sein, werden sie nach der Grundlage der traditionellen vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Arbeitnehmervertretern der Zielgesellschaft umgesetzt. Der Bieter und Herr Dr. Klaus Rübelmann („beherrschender Gesellschafter“) verfügen zusammen mit der Tochtergesellschaft des beherrschenden Gesellschafters des Bieters, der Interbrau, über mehr als 75 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft. Der Bieter wird der Hauptversammlung möglicherweise den Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages der Zielgesellschaft gemäß § 291 ff. AktG vorschlagen. Damit wäre die Zielgesellschaft verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an den Bieter abzuführen. Weiterhin wäre der Bieter verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der Zielgesellschaft auszugleichen sowie den außenstehenden Zielgesellschafts-Aktionären eine angemessene Garantiedividende bzw. Ausgleichszahlung zu gewähren und ihnen anzubieten, ihre ABK-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zu erwerben (an Stelle vorstehend genannter Garantiedividende bzw. Ausgleichszahlung). Sofern der Bieter zu einem späteren Zeitpunkt 95 % oder mehr des Grundkapitals der Zielgesellschaft hält, wird der Bieter möglicherweise in Betracht ziehen, der Hauptversammlung der Zielgesellschaft nach §§ 327a ff. AktG eine Beschlussfassung zur Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre an der Zielgesellschaft gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung vorzuschlagen. Sollte sich der Börsenhandel als Folge des Angebotes stark verringern, könnte der Bieter, unter Einhaltung der hierfür geltenden börsenrechtlichen und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen, auch die Beantragung einer Rücknahme der Börsenzulassung der Aktien der Zielgesellschaft in Betracht ziehen. In diesem Fall wären der Bieter oder die Zielgesellschaft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes verpflichtet, den außenstehenden Zielgesellschafts-Aktionären ein Angebot für den Kauf ihrer ABK-Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Gegenleistung zu unterbreiten. 12 5. Erläuterungen zur Festlegung des angebotenen Kaufpreises 5.1. Historische Börsenkurse Bezogen auf den Börsenschlusskurs der Stückaktien der Zielgesellschaft von EUR 240,00 an der Münchener Wertpapierbörse vom 13. August 2004, dem letzten Handelstag vor dem Tag, an dem die Allgäu Getränke KG die Entscheidung zur Abgabe eines Kaufangebotes veröffentlicht hat, übersteigt der angebotene Kaufpreis den Schlusskurs um EUR 2,73 bzw. 1,14 %. Der nach Umsätzen gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der ABKAktie während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe dieses Angebotes beträgt gemäß der Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht EUR 224,76. Der angebotene Kaufpreis je ABK-Aktie übersteigt diesen gewichteten Durchschnittskurs (§§ 31 Abs. 1, 7 WpÜG i. V. m. 5 Abs. 3 WpÜG-Angebotsverordnung) um EUR 17,97 bzw. 8,00 %. 5.2. Relevante Vorerwerbskurse Der relevante Vorerwerbskurs i. S. v. § 31 Abs. 7 Satz 1 WpÜG i. V. m. § 4 WpÜGAngebotsverordnung betrug hinsichtlich des Erwerbes von der HVB EUR 242,73. 5.3. Festlegung des angebotenen Kaufpreises Bei der Festlegung des vom Bieter in diesem Pflichtangebot angebotenen Kaufpreises je ABK-Aktie wurde vom Vorerwerb von der HVB ausgegangen. Auf diesen Kaufpreis einigten sich die Parteien nach mehreren Verhandlungsrunden, wobei der Wert des Brauereibetriebes und der Wert des Immobilienvermögens gesondert beurteilt wurden. Letztendlich stellt der Wert nach Überzeugung der Vertragsparteien einen ausgewogenen Kompromiss dar, wobei zu berücksichtigen ist, dass der an die HVB entrichtete Kaufpreis einen Paketzuschlag von ca. 15 %, gemessen an dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs, enthält und insbesondere auch berücksichtigt, dass damit dem Bieter durch die HVB die Mehrheit der Stimmrechte an der Zielgesellschaft vermittelt wurde. Aus diesem Grund hält der Bieter 13 den Kaufpreis für mehr als angemessen. 6. Annahmefrist Die Frist für die Annahme dieses Kaufangebotes beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Internet (www.aktien-brauerei.de) am 10. September 2004 und endet am 11. Oktober 2004, 12.00 Uhr. Im Falle einer Änderung dieses Kaufangebotes durch den Bieter innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ende der Annahmefrist verlängert sich die Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 5 S. 1 WpÜG um zwei Wochen. Läuft im Falle eines konkurrierenden Angebotes die Annahmefrist für dieses Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich gemäß § 22 Abs. 2 S. 1 WpÜG der Ablauf der Annahmefrist für dieses Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. 7. Durchführung des Kaufangebotes Die Abwicklung des vollständigen Kaufangebotes wird vom Bankhaus Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft, Maximiliansplatz 13 in 80333 München, Tel.: 089 / 23 95-1359, Fax: 089 / 22 89 35-0, als Einreichungsstelle begleitet. Aktionäre der Aktienbrauerei AG, die dieses Angebot annehmen wollen, werden gebeten, ihre Annahmeerklärung auf ihre girosammelverwahrten Aktien innerhalb der Annahmefrist gegenüber ihrer Depotbank zu erklären und diese anzuweisen, ihre Aktien der Zielgesellschaft (Wertpapier-Kenn-Nummer: 501300; ISIN DE0005013007) zu übereignen und dem Bieter zur Verfügung zu stellen. Die Kosten für die Dienstleistung der Depotbanken sind von den jeweiligen, das Kaufangebot annehmenden, Aktionären selbst zu tragen. Die Depotbanken werden gebeten, die Annahme des Kaufangebotes der jeweiligen Aktionäre der Aktienbrauerei AG während der Annahmefrist, spätestens jedoch am 11. Oktober 2004 um 12.00 Uhr, per Fax an die begleitende Bank, Bankhaus Reuschel & Co., München, unter Angabe von Bankleitzahl und Gutschrifts-Konto-Nummer für die Gegenwertüberweisung weiterzuleiten. Die entsprechend der abgegebenen Annahmeerklärungen zu über- 14 tragenden Aktien der Zielgesellschaft sind während der Annahmefrist, spätestens jedoch am 13. Oktober 2004 bis 12.00 Uhr, frei von Zahlung auf das Clearstream Banking Konto der begleitenden Bank, Bankhaus Reuschel & Co., Clearstream Banking Nummer 2021, zu übertragen. Soweit Aktionäre verbriefte Aktienurkunden der Zielgesellschaft besitzen, sind die Aktienurkunden samt den Gewinnanteilsscheinen 49 – 60 sowie dem Erneuerungsschein (nicht entwertet) während der Annahmefrist, spätestens jedoch am 11. Oktober 2004 um 12.00 Uhr in den Geschäftsräumen des Bankhaus Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft, Maximiliansplatz 13 in 80333 München, unter Angabe von Bankleitzahl und GutschriftsKonto-Nummer für die Gegenwertüberweisung zu hinterlegen. Die Überweisung des Gegenwertes erfolgt durch die begleitende Bank ab dem dritten, auf das Annahmefristende folgenden Bankarbeitstag innerhalb von fünf Bankarbeitstagen auf die aus den Annahmeerklärungen ersichtlichen Konten der Depotbanken respektive benannten Banken. Die der Depotbank entstehenden Kosten sind vom annehmenden Aktionär zu tragen. 8. Behördliche Verfahren und Bedingungen Für die Übernahme der Aktien durch den Bieter sind behördliche Genehmigungen nicht erforderlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Bieter die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. Das Angebot ist bedingungsfrei. 15 9. Finanzierung des Kaufangebotes 9.1. Ergriffene Maßnahmen Um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung dieses Kaufangebotes notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen, hat der Bieter folgende Maßnahmen ergriffen: Das Kaufangebot bezieht sich insgesamt auf 10.345 Stammaktien, die sich im Streubesitz befinden. Die von der Zielgesellschaft selbst gehaltenen 1.799 Anteile sind von diesem Kaufangebot nicht umfasst und müssen daher auch nicht in die Finanzierungsmaßnahmen einbezogen werden. Bei einer Gegenleistung von EUR 242,73 pro Aktie ergibt sich für 10.345 Aktien ein Finanzierungsvolumen in Höhe von EUR 2.511.041,85. Das Bankhaus Reuschel & Co. hat dem Bieter einen Barkredit in Höhe von ca. EUR 2,9 Mio. eingeräumt, der ausschließlich für dieses Pflichtangebot in Anspruch genommen werden kann. Die Mittel sind daher zweckgebunden. Mit dem Barkredit sind des Weiteren auch die voraussichtlichen, mit diesem Pflichtangebot verbundenen Kosten und zu entrichtenden Gebühren von insgesamt bis zu EUR 0,1 Mio. abgedeckt. 9.2. Finanzierungsbestätigung Das Bankhaus Reuschel & Co. hat gegenüber dem Bieter mit Schreiben vom 20. August 2004 bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihm die für die vollständige Erfüllung des vorstehenden Pflichtangebotes notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruches auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. Eine Kopie dieses Schreibens wurde als Anlage 1 der Angebotsunterlage beigefügt. 16 10. Auswirkungen des Pflichtangebotes auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG Bei einem erfolgreichen Pflichtangebot in dem Sinne, dass alle außenstehenden Aktionäre der Zielgesellschaft das Erwerbsangebot des Bieters annehmen, erhöht sich die Anzahl der vom Bieter gehaltenen ABK-Aktien auf 86,402 % der Anteile an der Zielgesellschaft. Hierzu müssen ein Kaufpreis in Höhe von EUR 2.511.041,85 sowie Anschaffungsnebenkosten aufgewendet werden. Nachfolgend werden die voraussichtlichen Auswirkungen eines Erwerbes sämtlicher von außenstehenden Aktionären gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters dargestellt, die der Bieter nach derzeitiger Einschätzung erwartet. Hierzu werden die Finanzzahlen aus der Eröffnungsbilanz des Bieters zum 28. Juli 2004 unter Berücksichtigung des Erwerbes der zuvor von der HVB gehaltenen Aktien an der Zielgesellschaft zu Grunde gelegt und hierauf aufbauend unter der Pro-FormaAnnahme eines erfolgreichen Angebotes fortgeschrieben. Vermögens- und Finanzlage: Ein erfolgreiches Pflichtangebot wirkt sich beim Bieter lediglich auf die beiden Bilanzpositionen „Finanzanlagevermögen“ und „Verbindlichkeiten“ aus. Das Finanzanlagevermögen wird sich dabei von rund EUR 8,0 Mio. um rund EUR 2,5 Mio. auf rund EUR 10,5 Mio. (zuzüglich anfallender Anschaffungsnebenkosten) erhöhen. Gleichzeitig wird sich auch der Stand der Verbindlichkeiten von derzeit rund EUR 8,0 Mio. um rund EUR 2,5 Mio. auf rund EUR 10,5 Mio. (zuzüglich der mit dem Pflichtangebot verbundenen Kosten und Gebühren) erhöhen. Die Bilanzsumme des Bieters wird sich unter Berücksichtigung des Eigenkapitals von EUR 2.500 daher entsprechend von gerundet EUR 8,0 Mio. um EUR 2,5 Mio. auf EUR 10,5 Mio. (zuzüglich Kosten und Gebühren) erhöhen. Die Fremdkapitalquote beträgt vor und nach dem Erwerb über 99 %. Ertragslage: Umsatzerlöse sind bei dem neu gegründeten Bieter noch nicht vorhanden. Der vom Bieter aufzubringende Zinsaufwand wird sich um bis zu EUR 0,2 Mio. erhöhen; dies führt zu einer Ergebnisreduzierung beim Bieter. Darüber hinaus werden die mit diesem Pflichtangebot verbundenen Rechtsberatungs- und Abwicklungskosten sowie Kosten für den Fi- 17 nanzberater einschließlich der nach WpÜG-Gebührenverordnung zu entrichtenden Gebühren voraussichtlich insgesamt bis zu EUR 0,1 Mio. betragen. Die Ertragslage wird sich deshalb maximal um diesen Betrag verringern, sofern die Kosten und Gebühren nicht als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind. 11. Rücktritt Wird vom Bieter bis zum 9. Oktober 2004 dieses Angebot geändert oder wird vor Ablauf der Annahmefrist dieses Kaufangebotes von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot zum Erwerb von ABK-Aktien i. S. d. § 22 Abs. 3 WpÜG veröffentlicht, können Aktionäre der Zielgesellschaft, die dieses Kaufangebot vor der Änderung durch den Bieter oder vor Veröffentlichung des konkurrierenden Angebotes angenommen haben, bis zum Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird wirksam, wenn der Aktionär durch eine schriftliche Erklärung, die er seiner depotführenden Bank (bzw. direkt dem Bankhaus Reuschel & Co. Kommanditgesellschaft, Maximiliansplatz 13 in 80333 München, Fax: 089 / 22 89 35-0, sofern es sich um verbriefte Aktienurkunden (effektive Stücke) handelt) bis spätestens zum Ende der gegebenenfalls verlängerten Annahmefrist übermittelt haben muss, den Rücktritt mit dem Vermerk „Rücktritt vom Kaufvertrag der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG für [Anzahl der Aktien] Aktienbrauerei-Aktien“ erklärt. Die Depotbanken werden gebeten, diese Rücktrittserklärungen der jeweiligen Aktionäre während der Annahmefrist, spätestens aber bis um 12:00 Uhr des auf das Ende der gegebenenfalls verlängerten Annahmefrist folgenden Tages, per Fax an die begleitende Bank, Bankhaus Reuschel & Co., München, weiterzuleiten. 18 12. Situation der Aktionäre der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG, die das Angebot nicht annehmen Die Aktionäre der Zielgesellschaft, die beabsichtigen, dieses Pflichtangebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: a) Der gegenwärtige Aktienkurs der Zielgesellschaft reflektiert möglicherweise die Tatsache, dass die Unterbreitung dieses Kaufangebotes am 16. August 2004 vorangekündigt worden ist, und dass der Bieter in diesem Pflichtangebot einen Angebotspreis von EUR 242,73 pro ABK-Aktie veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, wie der Kurs der ABK-Aktie nach Abschluss dieses Angebotes reagieren wird. b) Nicht durch Annahme dieses Pflichtangebotes verkaufte ABK-Aktien werden unverändert an der Münchener Wertpapierbörse amtlich gehandelt werden. Der Vollzug dieses Pflichtangebotes wird wahrscheinlich zu einer weiteren deutlichen Einschränkung der Liquidität der ABK-Aktie führen. Dadurch kann der Fall eintreten, dass Orders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Zudem kann es im Handel mit diesen ABK-Aktien zu einer erhöhten Volatilität der Kurse kommen. c) Da der Bieter sowie die mit ihm gemeinsam handelnde Interbrau bei Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage zusammen über mehr als 75 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft verfügen, kann die Hauptversammlung der Zielgesellschaft nach § 291 ff. AktG auf Verlangen einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abschließen. 13. Vorteile für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Aktienbrauerei Kaufbeuren AG Keinem Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft wurden vom Bieter oder einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot gewährt oder in Aussicht gestellt. 19 14. Finanzberater / Begleitende Bank Das begleitende Bankhaus Reuschel & Co. wird im Auftrag des Bieters die Durchführung dieses Pflichtangebotes und die technische Abwicklung für den Bieter koordinieren. 15. Steuern Der Bieter empfiehlt den Aktionären der Zielgesellschaft vor Annahme dieses Kaufangebotes, eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen dieses Kaufangebotes einzuholen. 16. Veröffentlichungen / Erklärungen und Mitteilungen der Allgäu Getränke Beteiligungs GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot werden, soweit gesetzlich nicht andere Formen der Veröffentlichung oder Bekanntgabe vorgesehen sind, in der Börsen-Zeitung abgedruckt und im Internet unter www.aktienbrauerei.de bekannt gegeben. 17. Anwendbares Recht Dieses Kaufangebot sowie die durch dessen Annahme zu Stande gekommenen Verträge unterliegen deutschem Recht. 20 18. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung Der Bieter übernimmt für den Inhalt dieser Angebotsunterlage die Verantwortung und erklärt, dass seines Wissens die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. Kaufbeuren, den 3. September 2004