Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3
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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2, 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Eichborn Aktiengesellschaft mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die „Hinweise für Aktionäre“ auf Seite 5 und 6 dieser Angebotsunterlage beachten. Angebotsunterlage Pflichtangebot gemäß § 35 Abs. 2 WpÜG an die Aktionäre der Eichborn Aktiengesellschaft Kaiserstraße 66 Frankfurt am Main zum Erwerb ihrer Aktien an der Eichborn Aktiengesellschaft gegen Zahlung einer Gegenleistung in Höhe von € 1,03 je Aktie unterbreitet von Ludwig Fresenius CH-Chur Pflicht wahrnehmend auch für Margarete Fresenius, Harald Knettenbrech, und die FHS Fulda GmbH i.L. Annahmefrist: 24. Januar 2005 bis zum 22. Februar 2005, 12:00 Uhr (MEZ) Eichborn Aktiengesellschaft Wertpapierkennnummer (WKN): 518370 ISIN: DE 0005183701 INHALTSVERZEICHNIS Zusammenfassung des Pflichtangebots 4 Hinweise für Aktionäre 5 1. Pflichtangebot durch Herrn Ludwig Fresenius 6 1.1. Kontrollerlangung / Kapitalverhältnisse 6 1.2. Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Eichborn Aktiengesellschaft 8 1.3. Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft 9 2. Zielgesellschaft 9 3. Bieter 10 3.1. Die Person des Bieters 10 3.2. Gemeinsam handelnde Personen 10 3.3. Gegenwärtig vom Bieter und anderen Poolmitgliedern gehaltene Aktien / Stimmrechtszurechnungen 11 3.4. Angaben zu Wertpapiergeschäften 11 4. Absichten des Bieters im Hinblick auf die Zielgesellschaft 12 5. Erläuterungen zur Festlegung des angebotenen Kaufpreises 13 5.1. Gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs 13 5.2. Relevante Vorerwerbskurse 13 5.3. Angemessenheit des angebotenen Kaufpreises 14 6. Annahmefrist 14 7. Durchführung des Pflichtangebots 15 7.1. Einreichungsstelle 15 7.2. Annahme des Pflichtangebots 15 7.3. Mit der Annahmeerklärung verbundene weitere Erklärungen 16 7.4. Rechtsfolgen der Annahme 17 7.5. Zahlung des Kaufpreises 17 7.6. Kosten und Spesen 17 7.7. Börsenhandel nach Annahme des Angebots 18 2 8. Behördliche Verfahren und Bedingungen 18 9. Finanzierung des Kaufangebots 18 9.1. Ergriffene Maßnahmen 18 9.2. Finanzierungsbestätigung 19 10. Auswirkungen des Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters 19 11. Rücktritt 20 12. Situation der Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Angebot nicht annehmen 21 13. Vorteile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft 22 14. Begleitende Bank 22 15. Steuern 22 16. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot 22 17. Anwendbares Recht 23 18. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung 23 3 ZUSAMMENFASSUNG DES PFLICHTANGEBOTS Hinweis: Die nachfolgende Zusammenfassung wird durch weiterführende Informationen in dieser Angebotsunterlage ergänzt. Daher ist sie in Verbindung mit den ausführlicheren Angaben in dieser Angebotsunterlage zu lesen. Bieter: Ludwig Fresenius, Chur / Schweiz Zielgesellschaft: Eichborn AG, Frankfurt am Main Gegenstand des Pflichtangebots: Erwerb sämtlicher ausstehender auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Eichborn AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital der Eichborn AG von € 1,00 ISIN DE 0005183701 („Eichborn Aktien“). Gegenleistung: € 1,03 je Eichborn Aktie Annahmefrist: 24. Januar bis 22. Februar 2005, 12.00 Uhr, Mitteleuropäische Zeit, vorbehaltlich einer etwaigen Verlängerung der Annahmefrist. Annahme: Die Annahme des Angebots ist innerhalb der Annahmefrist gegenüber dem jeweiligen Depot führenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu erklären. Die Annahme wird mit fristgerechtem Zugang der Annahmeerklärung bei dem jeweiligen Depot führenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen und mit fristgerechter Umbuchung der Eichborn Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll, auf das Depot Nr. 7010 (Depotbezeichnung: Landesbank Hessen-Thüringen) bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an den Bieter wirksam. Kosten/Spesen: Im Zusammenhang mit der Annahme des Pflichtangebots entstehende Kosten und Spesen sind von den Aktionären selbst zu tragen. Bedingungen: Dieses Pflichtangebot unterliegt keinen Bedingungen. Handel: Die zum Verkauf eingereichten Eichborn Aktien können unter der ISIN DE000A0DRW20 bis zu zwei Börsenhandelstage vor dem Ende der Annahmefrist gehandelt werden. Gegenwärtiger Anteilsbesitz des Bieters: Der Bieter hält gegenwärtig insgesamt 236.000 Eichborn Aktien. Dies entspricht 4,72 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Eichborn AG. Weitere 70,42 % sind dem Bieter zuzurechnen (vgl. dazu im einzelnen Nr. 1.1.1 und 1.1.2). 4 Veröffentlichungen: Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot werden im Internet unter http://www.salger.com/interessengemeinschaft-fresenius und durch Bekanntmachung in der Financial Times Deutschland veröffentlicht. Kartellrechtliche Verfahren: Der Erwerb der Kontrolle an der Eichborn AG durch den Bieter unterlag nicht der Fusionskontrolle durch das Bundeskartellamt. Ebenso unterliegt der Erwerb der verbleibenden Eichborn Aktien im Zuge dieses Pflichtangebots keiner weiteren Fusionskontrolle. Internationale Wertpapierkennnummer (International Securities Identification Numbers; ISIN): Eichborn Aktien: ISIN DE 0005183701 Zum Verkauf eingereichte Eichborn Aktien: ISIN DE 000A0DRW20 HINWEISE FÜR AKTIONÄRE Pflichtangebot nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz Dieses, von Herrn Ludwig Fresenius („Bieter“) unterbreitete Pflichtangebot ist als öffentliches Angebot nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“) an alle Aktionäre der Eichborn Aktiengesellschaft („ZielgeseIlschaft“) gerichtet. Es wird als Barangebot ausschließlich nach dem WpÜG durchgeführt. Der Bieter hat die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des WpÜG (§14 Abs. 3) durch Bekanntgabe im Internet unter www.salger.com/interessengemeinschaft-fresenius sowie durch Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei SALGER Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main, veröffentlicht. Der Hinweis auf die Veröffentlichung im Internet und das Bereithalten zur kostenlosen Abgabe ist am 24. Januar 2005 in der Financial Times Deutschland veröffentlicht worden. Darüber hinaus wird das Angebot (auch außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) nicht veröffentlicht. Die Durchführung als öffentliches Kaufangebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung ist nicht beabsichtigt. Es sind keine weiteren Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt oder veranlasst worden. 5 Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage sowie die Annahme des Angebotes kann außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder von dort das Angebot annehmen wollen, werden gebeten, sich über etwaige außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltende Vorschriften zu informieren und sie einzuhalten. Der Bieter übernimmt nicht die Gewähr dafür, dass die Weitergabe oder Versendung der Angebotsunterlage oder die Annahme des Angebotes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den außerhalb der Bundesrepublik Deutschland geltenden Vorschriften vereinbar ist. Das Pflichtangebot kann von allen Aktionären nur nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage angenommen werden. 1. Pflichtangebot von Herrn Ludwig Fresenius 1.1. Kontrollerlangung / Kapitalverhältnisse 1.1.1. Herr Ludwig Fresenius (,‚Bieter“) hält 236.000 Inhaberstückaktien der Zielgesellschaft. Dies entspricht 4,72% des Grundkapitals und der Stimmrechte der Eichborn AG. Der FHS Fulda GmbH in Liquidation, Bad Nauheim, hat er am 7. Dezember 2004 eine Option zum Erwerb von 100.000 dieser Aktien eingeräumt. Die Option kann bis zum 31. Dezember 2005 ausgeübt werden. Die FHS Fulda GmbH i.L. hat das Recht, den Bieter anzuweisen, wie dieser seine Stimmen aus den der Option unterliegenden Aktien auszuüben hat (vgl. insoweit Nr. 5.2). Mit der FHS Fulda GmbH i.L. sowie Frau Margarete Fresenius und Herrn Harald Knettenbrech hat der Bieter am 10. Dezember 2004 einen Vertrag geschlossen (Poolvertrag), nach dem die Beteiligten sich über ihr Stimmverhalten in Bezug auf die Zielgesellschaft abstimmen werden. Die Abstimmung ihres Stimmverhaltens hat das Ziel gemeinsamer Kontrollausübung und erfolgt in Versammlungen des Pools, in denen die Poolbeteiligten Stimmrechte entsprechend ihren der Poolbindung unterliegenden Aktien an der Zielgesellschaft haben. Der Poolvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen worden. Sein Fortbestand unterliegt der Entscheidung seiner Mitglieder, die mindestens 75% der Stimmrechte auf sich vereinigen müssen. Aufgrund dieser Vereinbarung sind die Stimmrechtsanteile jedes Poolbeteiligten gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG jedem anderen Poolbeteiligten zuzurechnen. Aufgrund des Poolvertrages beträgt 6 der Stimmrechtsanteil eines jeden Poolmitglieds 41,94%. Folglich hat jedes Poolmitglied am 10. Dezember 2004 die Kontrolle über die Eichborn AG im Sinne des § 29 Abs. 2 in Verbindung mit § 30 Abs. 2 WpÜG erlangt. Damit besteht für jedes Poolmitglied die Verpflichtung zur Abgabe eines Pflichtangebots für die außen stehenden Aktien der Zielgesellschaft. Die Poolmitglieder haben sich darauf verständigt, dass der Bieter das Pflichtangebot abgeben soll. Sie haben weiter vereinbart, dass sie die von ihnen jeweils gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft dem Bieter auf sein Pflichtangebot hin nicht andienen werden. Es bestanden im Zeitpunkt des Poolvertragsabschlusses folgende Beteiligungen und Stimmrechtsanteile der Poolbeteiligten an der Zielgesellschaft: Poolbeteiligter Aktien Stimmrechtsanteil Direkt Zugerechnet (§30 II WpÜG) Ludwig Fresenius 236.000 41,94% 4,72% 37,22% FHS Fulda GmbH i.L. 0 41,94% 0,00% 39,94% zzgl. 2,00% (§30 I S. 1 Nr. 6 WpÜG) Margarete Fresenius 1.245.000 41,94% 24,90% 17,04% Harald Knettenbrech 41,94% 12,32% 29,62% 615.850 1.1.2 Am 20. Dezember 2004 trat Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Krage in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Achterbahn AG i.L. dem Poolvertrag bei. Dadurch erhöhten sich die Stimmrechtsanteile der Poolmitglieder wie folgt: 7 Poolbeteiligter Aktien Stimmrechtsanteil Direkt Zugerechnet (§30 II WpÜG) Ludwig Fresenius 236.000 75,14% 4,72% 70,42% FHS Fulda GmbH i.L. 0 75,14% 0,00% 73,14% zzgl. 2,00% (§30 I S. 1 Nr. 6 WpÜG) Margarete Fresenius 1.245.000 75,14% 24,90% 50,24% Harald Knettenbrech 615.850 75,14% 12,32% 62,82% Achterbahn AG i.L. 1.660.000 75,14% 33,20% 41,94% Der Stimmrechtsanteil eines jeden Poolbeteiligten beträgt seit Beitritt der Achterbahn AG i.L. nunmehr 75,14%. Auch Herr Dr. Krage hat sich für die Achterbahn AG i.L. verpflichtet, das Angebot des Bieters nicht anzunehmen. 1.1.3 Ein Kontrollerwerb bei der Zielgesellschaft durch den Bieter oder die mit ihm gemeinsam handelnden Poolbeteiligten hat vor der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs in diesem Verfahren nicht stattgefunden. Das gilt insbesondere für die Vorgänge, die von der Verwaltung der Zielgesellschaft als Begründung für den Stimmrechtsausschluss der Poolbeteiligten, die Aktionäre der Zielgesellschaft sind, bei der Hauptversammlung der Zielgesellschaft 2004 angeführt wurden. Dabei ging es, soweit dem Bieter die Vorwürfe bekannt geworden sind, um den Erwerb einer mittelbaren Beteiligung an der Fuldaer Verlagsagentur GmbH im September 2002. Diesbezüglich hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Ermittlungen angestellt und nach deren Abschluss festgestellt, dass ein Kontrollerwerb nicht vorlag und somit auch seinerzeit kein Pflichtangebot abzugeben war. 1.2. Pflichtangebot zum Erwerb von Aktien der Eichborn Aktiengesellschaft Der Bieter bietet hiermit allen Aktionären der Zielgesellschaft an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Zielgesellschaft mit einem auf jede Aktie entfallenden rechnerischen Anteil am 8 Grundkapital von jeweils € 1,00 (WKN: 518370; ISIN DE0005183701) zum Kaufpreis von € 1,03 (Euro eins Komma null drei) je Stückaktie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu erwerben. Gegenstand dieses Kaufangebots sind alle nicht bereits vom Bieter gehaltenen Aktien an der Zielgesellschaft. 1.3. Stellungnahme des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft sind gemäß § 27 Abs. 1 S. 1 WpÜG dazu verpflichtet, unverzüglich eine begründete Stellungnahme zu diesem Pflichtangebot und allen seinen Änderungen abzugeben und diese Stellungnahme den Arbeitnehmern der Zielgesellschaft zu übermitteln. Der Betriebsrat der Zielgesellschaft kann hierzu eine eigene Stellungnahme abgeben, die dann von dem Vorstand der Zielgesellschaft seiner Stellungnahme gemäß § 27 Abs. 2 WpÜG beizufügen ist. Die Stellungnahmen sind zu veröffentlichen. 2. Zielgesellschaft Die Eichborn Aktiengesellschaft, Kaiserstraße 66, Frankfurt am Main, ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 47942, deren Aktien im Amtlichen Markt (General Standard) an den Wertpapierbörsen Frankfurt am Main, Düsseldorf, Berlin, München und Stuttgart sowie im Computerhandel Xetra gehandelt werden. Gegenstand der Zielgesellschaft ist der Handel mit Büchern und Medienerzeugnissen aller Art sowie der Erwerb von Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen Die Zielgesellschaft beschäftigt derzeit ca. 75 Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2003 (Geschäftsjahresende zum 31. Dezember) belief sich der Umsatz der Zielgesellschaft auf € 18,67 Mio., der Jahresfehlbetrag auf € 3,62 Mio. und das Bilanzergebnis auf € 0,00. Kennzahlen für das Jahr 2004 hat die Zielgesellschaft bisher nicht veröffentlicht. Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt € 5.000.000,00 und wird aus 5.000.000 nennwertlosen Stückaktien gebildet. Die Hauptversammlung der Zielgesellschaft hat deren Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der Zielgesellschaft durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Geld und/oder Sacheinlagen bis zum 31. Dezember 9 2004 einmalig oder durch Teilbeträge um einen Betrag bis zu € 2.500.000 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Die Ermächtigung sieht eine Befugnis des Vorstands vor, mit Zustimmung des Aufsichtsrats über den Ausschluss des Bezugsrechts zu entscheiden (§ 203 Abs. 2 AktG). Nach Kenntnis des Bieters ist von dieser Ermächtigung kein Gebrauch gemacht worden. Die Zielgesellschaft verfügt über ein bedingtes Kapital in Höhe von € 300.000. Die Zielgesellschaft hält keine eigenen Aktien. 3. Bieter 3.1. Die Person des Bieters Bieter ist Herr Ludwig Fresenius. Herr Fresenius ist ein privater Investor der eine Reihe von Beteiligungen an Unternehmen in mehreren Ländern hält und selbst verwaltet. Dazu gehören u.a. die BOV AG, Essen, ein Softwarehaus, und die Cognos AG, Hamburg, die sich mit Ausbildung und Training mit Schwerpunkt in Management- und Gesundheitsberufen befasst. Bei der Cognos AG ist der Bieter auch Vorsitzender des Aufsichtsrats. Er lebt und arbeitet in der Schweiz. Seine Anschrift lautet Halde 20, CH-Chur., seine Zustellanschrift in Deutschland lautet: c/o SALGER Rechtsanwälte, Darmstädter Landstraße 125, 60598 Frankfurt am Main. 3.2. Gemeinsam handelnde Personen Frau Margarete Fresenius ist die Ehefrau des Bieters. Sie ist ebenfalls private Investorin mit eigenen, von ihrem Ehemann unabhängigen Interessen. Auch sie lebt und arbeitet in der Schweiz. Ihre Anschrift sowie ihre Zustellanschrift sind die des Bieters. Herr Harald Knettenbrech ist Kaufmann und in erheblichem Umfang mit Investitionen in Grundstücke aber auch andere Anlageformen befasst. Seine Anschrift lautet Steinbruchstraße 12, CH-Chur, seine Zustellanschrift ist die des Bieters. Die FHS Fulda GmbH i.L. ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in 10 Bad Nauheim, Wetterstr. 16 (Handelsregister des Amtsgerichts Friedberg HRB 5899). Sie befindet sich in Liquidation. Liquidator ist Herr Dirk Sebald, Essen. Die Zustellanschrift ist die des Bieters. Herr Rechtsanwalt Dr. Carsten Krage ist als Insolvenzverwalter der Achterbahn AG i.L., Kiel, bestellt und auch nur als solcher an dem Pool beteiligt. Die von ihm verwaltete Achterbahn AG i.L., Kiel, war Großaktionärin der Zielgesellschaft, die schon früher Kontrolle im Sinne des WpÜG hatte. Seine Kanzleianschrift lautet c/o Cornelius Krage Insolvenzverwaltung GbR, Wall 55, Kiel, seine Zustellanschrift ist die des Bieters. Die vorgenannten Personen sind mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen i.S.v. § 2 Nr. 5 WpÜG-Angebotsverordnung. Ihre jeweiligen Beteiligungen und Stimmrechtsanteile an der Zielgesellschaft ergeben sich aus Nr. 1.1.1 und Nr. 1.1.2 oben. 3.3. Gegenwärtig vom Bieter und den anderen Poolmitgliedern gehaltene Aktien / Stimmrechtszurechnungen Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage werden von den Poolmitgliedern insgesamt 3.756.850 Aktien der Zielgesellschaft gehalten. Dies entspricht einem Anteil von 75,14 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der Eichborn AG. Die Zahl der von dem Bieter und den Poolmitgliedern jeweils gehaltenen Aktien der Zielgesellschaft sowie die direkt und aufgrund Zurechnung bestehenden Stimmrechtsanteile sind oben unter Nr. 1.1.2 aufgeführt. 3.4. Angaben zu Wertpapiergeschäften § 4 WpÜG-Angebotsverordnung regelt, dass die Gegenleistung für die Aktien der Zielgesellschaft mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter und gemeinsam handelnden Personen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs entsprechen muss. In dem Zeitraum von drei Monaten vor Veröffentlichung dieses Pflichtangebots hat der Bieter für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft folgende Gegenleistungen vereinbart bzw. gewährt: 11 Für einen möglichen außerbörslichen Erwerb von 100.000 Aktien (2,00 % des Grundkapitals und der Stimmrechte) der Zielgesellschaft hat der Bieter am 7. Dezember 2004 im Rahmen einer Optionsvereinbarung mit der FHS Fulda GmbH i.L. einen Preis von € 1,00 je Aktie vereinbart. Andere Gegenleistungen haben weder der Bieter noch mit ihm gemeinsam handelnde Personen in dem vorgenannten Zeitraum vereinbart oder gewährt. Der Bieter behält sich vor, im Rahmen des nach deutschem Recht Zulässigen weitere Aktien der Zielgesellschaft außerhalb des Pflichtangebots über die Börse oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben. Jeder derartige Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft wird gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG unter Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen Aktien im Internet und in der Financial Times Deutschland veröffentlicht und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitgeteilt werden. 4. Absichten des Bieters im Hinblick auf die Zielgesellschaft Der Bieter verfolgt mit dem am 10. Dezember 2004 erfolgten Erwerb der Kontrollmehrheit das Ziel, Einfluss auf die Verwaltung der Zielgesellschaft zu erlangen. Er und die Mitglieder des Pools sehen in der Zielgesellschaft ein Unternehmen mit großem Potential im deutschsprachigen Büchermarkt. Dieses Potential wird gegenwärtig nicht in einem dem Unternehmen angemessenem Umfang ausgeschöpft. Obwohl die Mitglieder des Pools über mehr als drei Viertel der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft verfügen, erhalten sie keine Informationen von der Verwaltung. Ihre gesetzlichen Rechte als Aktionäre, insbesondere die Ausübung der Stimmrechte wurden ihnen auf der letzen Hauptversammlung mit nach Auffassung des Bieters nicht haltbaren Begründungen verweigert. Danach hatte der Bieter bereits zuvor, angeblich im September 2002, die Kontrolle über die Zielgesellschaft erworben und hätte damals bereits ein Pflichtangebot vorlegen müssen (vgl. hierzu die Ausführungen in Nr. 1.1.3). Aus diesen Gründen ist der Bieter nur sehr eingeschränkt in der Lage, sich zu einzelnen Maßnahmen zu äußern, die nach seiner Ansicht zum Wohle der Zielgesellschaft erforderlich wären. Erst wenn dem Bieter genauere Informationen über die finanzielle Lage der Gesellschaft und ihre Ursachen vorliegen, kann er überhaupt operative Maßnahmen planen. Der Bieter beabsichtigt das Vermögen der Zielgesellschaft entsprechend dem Unternehmensgegenstand der Zielgesellschaft zu verwenden und künftige Verpflichtungen dementsprechend zu fördern und im Rahmen seiner 12 Möglichkeiten für deren Erfüllung zu sorgen. Grundsätzlich ist es sein Bestreben, die Aktivitäten der Zielgesellschaft auf den bisherigen Geschäftsfeldern, an ihrem bisherigen Sitz, am bisherigen Standort Berlin und ggf. an zusätzlichen Standorten weiterzuentwickeln. Der Bieter beabsichtigt in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem derzeitigen Management Gespräche darüber zu führen, wie bei angestrebter Kontinuität in der Unternehmensführung behutsame Veränderungen bei der Besetzung der Gesellschaftsorgane die beabsichtigte Fortentwicklung der Zielgesellschaft unterstützen könnten. Insoweit ist der Bieter daran interessiert, den Aufsichtsrat der Zielgesellschaft teilweise neu zu besetzen; er wird sich selbst für ein Aufsichtratsmandat zur Wahl stellen. Der gegenwärtige Aufsichtsrat repräsentiert lediglich knapp sieben Prozent des Grundkapitals und hat damit keine nennenswerte Autorität. Zudem ist seine Legitimität zweifelhaft und der seiner Wahl zugrunde liegende Beschluss mit zwei Klagen vor dem Landgericht Frankfurt am Main angefochten worden. Hinsichtlich der Arbeitnehmer der Zielgesellschaft und ihrer Beschäftigungsbedingungen beabsichtigt der Bieter aus jetziger Sicht keine wesentlichen Veränderungen. Entsprechendes gilt, soweit bei der Zielgesellschaft ein Betriebsrat bestehen sollte. Es gibt bei der Zielgesellschaft keine dem Bieter bekannte Betriebsvereinbarung über Arbeitsplätze. 5. Erläuterungen zur Festlegung des angebotenen Kaufpreises 5.1. Gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs Der nach Umsätzen gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Aktie der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor Veröffentlichung des Erreichens der Kontrollschwelle betrug gemäß der Datenbank der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht am maßgeblichen Stichtag (12. Dezember 2004) € 1,03. Der angebotene Kaufpreis je Aktie entspricht diesem gewichteten Durchschnittskurs (§ 31 Abs. 1, 7 WpÜG i. V. m. § 5 WpÜG-Angebotsverordnung). 5.2. Relevante Vorerwerbskurse § 37 Abs. 1, 7 WpÜG i.V.m. § 4 WpÜG-Angebotsverordnung regelt, dass die Gegenleistung für 13 die Aktien der Zielgesellschaft mindestens dem Wert der höchsten vom Bieter und gemeinsam handelnden Personen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft innerhalb der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung des Kontrollerwerbs entsprechen muss Der relevante Vorerwerbskurs i.S.v. § 31 Abs. 7 WpÜG i.V.m. § 4 WpÜG-Angebotsverordnung beträgt aus dem Optionsvertrag vom 7. Dezember 2004 zwischen dem Bieter und der FHS Fulda GmbH i.L. € 1,00 je Aktie. Dieser Preis wurde in Anlehnung an den im Zeitraum vor der Vereinbarung des Optionspreises geltenden durchschnittlichen Börsenkurs gewählt. Weitere Vorerwerbe durch den Bieter oder mit ihm gemeinsam handelnde Personen hat es innerhalb des gesetzlich relevanten Zeitraums nicht gegeben. 5.3. Angemessenheit des angebotenen Kaufpreises Der angebotene Kaufpreis von € 1,03 je Aktie entspricht dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktien der Zielgesellschaft in den letzten drei Monaten vor Veröffentlichung der Mitteilung über den Kontrollerwerb durch den Bieter i.S.v. § 5 WpÜGAngebotsverordnung. Der Bieter betrachtet die Bewertungsmethode, die der Verordnungsgeber der Mindestpreisregelung in § 5 WpÜG-Angebotsverordnung zugrunde gelegt hat (gewichteter durchschnittlicher inländischer Börsenkurs), als eine angemessene Bewertungsmethode. Dementsprechend betrachtet er auch den auf dieser Grundlage angebotenen Preis als angemessen. Dieser Preis spiegelt den Börsenkurs wieder, ohne spekulative Kursausschläge in kurzen Perioden unangemessen zu berücksichtigen. Soweit der Bieter aufgrund öffentlich bekannter Unternehmenszahlen in der Lage ist, den Wert der Zielgesellschaft zu schätzen, entspricht der kumulierte Angebotspreis auch dem ungefähren Wert der Zielgesellschaft. 6. Annahmefrist Die Frist für die Annahme dieses Kaufangebots beginnt am 24. Januar 2005 und endet am 22. Februar 2005, 12:00 Uhr (MEZ). Der Bieter kann dieses Angebot gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 WpÜG ändern. Die Bekanntgabe der Änderung muss unverzüglich, spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist, also bis 14 zum 19. Februar 2005, 24 Uhr, erfolgen. Soweit die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist erfolgt, verlängert sich die Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 5 S. 1 WpÜG um zwei Wochen bis zum 8. März 2005,12:00 Uhr (MEZ). Läuft im Falle eines konkurrierenden Angebotes die Annahmefrist für dieses Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich gemäß § 22 Abs. 2 S. 1 WpÜG der Ablauf der Annahmefrist für dieses Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. 7. Durchführung des Pflichtangebots 7.1. Einreichungsstelle Die Abwicklung des Pflichtangebots wird von der Helaba Landesbank Hessen-Thüringen, Girozentrale, Neue Mainzer Straße 52-58, 60311 Frankfurt am Main (Helaba) als Einreichungsstelle begleitet. 7.2. Annahme des Pflichtangebots Aktionäre der Eichborn Aktiengesellschaft ("Eichborn-Aktionäre") können dieses Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist - die Annahme schriftlich gegenüber ihrem Depot führenden Wertpapierdienstleistungsuntemehmen erklären und - ihr Depot führendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen anweisen, ihre Aktien an der Zielgesellschaft (Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) 518370; ISIN DE0005183701), für die sie dieses Angebot annehmen wollen (“eingereichte Aktien der Zielgesellschaft“), in die zu diesem Zweck eingerichtete Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN) A0DRW2 / ISIN DE 000A0DRW20 bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, umbuchen zu lassen. Die Annahmeerklärung wird erst mit der Umbuchung der Aktien in die vorgenannte WKN / ISIN wirksam. Die Umbuchung gilt als fristgerecht, wenn sie aufgrund einer fristgerechten Anweisung spätestens bis 17:30 Uhr (MEZ) des zweiten Bankarbeitstages nach Ablauf der Annahmefrist bewirkt worden ist. 15 7.3. Mit der Annahmeerklärung verbundene weitere Erklärungen Mit Erklärung der Annahme des Pflichtangebots gemäß Nr. 7.2. dieser Angebotsunterlage 7.3.1. weisen die annehmenden Eichborn-Aktionäre ihr Depot führendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen an, - die von ihnen eingereichten Aktien der Zielgesellschaft zunächst in ihrem Wertpapierdepot zu belassen, aber in die unter Nr. 7.2. dieser Angebotsunterlage genannte gesonderte WKN/lSlN umzubuchen und - ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die eingereichten Aktien der Zielgesellschaft unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist der Einreichungsstelle auf deren Depot Nr. 7010 (Depotbezeichnung: Landesbank Hessen-Thüringen) bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen; 7.3.2. beauftragen und Einreichungsstelle bevollmächtigen sowie ihr die annehmenden jeweiliges Depot Eichborn-Aktionäre führendes die Wertpapier- dienstleistungsunternehmen (unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB), alle zur Abwicklung des Pflichtangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere den Übergang des Eigentums an den eingereichten Eichborn-Aktien auf den Bieter herbeizuführen; 7.3.3. weisen die annehmenden Eichborn-Aktionäre ihr Depot führendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen an, ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, dem Bieter unmittelbar oder über das Depot führende Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Anzahl der im Konto des Depot führenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens bei der Clearstream Banking AG unter der gesonderten WKN/ISIN (Nr. 7.2. dieser Angebotsunterlage) eingebuchten Aktien der Zielgesellschaft börsentäglich über die Einreichungsstelle mitzuteilen; 7.3.4. übertragen die annehmenden Eichborn-Aktionäre ihre eingereichten Aktien der 16 Zielgesellschaft Zug um Zug gegen Zahlung des angebotenen Kaufpreises auf den Bieter und 7.3.5. erklären die annehmenden Eichborn-Aktionäre, dass ihre eingereichten Aktien der Zielgesellschaft zum Zeitpunkt der Annahme in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind. Die vorstehend in den Nrn. 7.3.1. bis 7.3.5. aufgeführten Weisungen, Aufträge und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Pflichtangebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen nur im Fall eines wirksamen Rücktritts von dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots geschlossenen Vertrag (Nr. 11 dieser Angebotsunterlage). 7.4. Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme dieses Pflichtangebots kommt zwischen dem Bieter und dem annehmenden Eichborn-Aktionär ein Vertrag über den Verkauf und die Übertragung der eingereichten Eichborn-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. 7.5. Zahlung des Kaufpreises Der Kaufpreis wird von der Einreichungsstelle unverzüglich, spätestens fünf Bankarbeitstage nach Ende der Annahmefrist Zug um Zug gegen Umbuchung der eingereichten Eichborn-Aktien auf das Depot der Einreichungsstelle bei der Clearstream Banking AG an die Depot führenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen der annehmenden Eichborn-Aktionäre überwiesen. Mit der Gutschrift bei den Depot führenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen hat der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises erfüllt. Es obliegt den Depot führenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen, den Kaufpreis dem annehmenden Eichborn-Aktionär gutzuschreiben. 7.6. Kosten und Spesen Im Zusammenhang mit der Annahme des Kaufangebots gegebenenfalls anfallende Steuern oder in- oder ausländische Kosten bzw. Spesen, die von Depot führenden 17 Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder Banken erhoben werden, sind von dem betreffenden Eichborn-Aktionär selbst zu tragen. 7.7. Börsenhandel nach Annahme des Angebots Die eingereichten Eichborn-Aktien können auch nach ihrer Einreichung zum Verkauf unter der WKN A0DRW2/ ISIN DE 000A0DRW20 über die Börse gehandelt werden. Der Handel beginnt voraussichtlich einen Börsenhandelstag nach Beginn der Annahmefrist und endet mit dem vorletzten Börsenhandelstag vor dem Tag, an dem die Annahmefrist endet. Der Erwerber zum Verkauf eingereichter Eichborn-Aktien übernimmt alle Rechte Pflichten aus dem durch die Annahme dieses Pflichtangebotes geschlossenen Vertrag. Der Erwerber kann von diesem Vertrag jedoch nach Maßgabe der Regelung in Nr. 11 dieser Angebotsunterlage zurücktreten. Der Handel der nicht eingereichten Eichborn-Aktien bleibt durch dieses Angebot unberührt. Sowohl hinsichtlich der eingereichten als auch hinsichtlich der nicht eingereichten EichbornAktien könnte jedoch die Handelsliquidität gering sein und starken Schwankungen unterliegen. 8. Behördliche Verfahren und Bedingungen Für die Übernahme der Aktien durch den Bieter sind behördliche Genehmigungen nicht erforderlich. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat dem Bieter die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 21. Januar 2005 gestattet. Das Angebot ist bedingungsfrei. 9. Finanzierung des Kaufangebots 9.1. Ergriffene Maßnahmen Um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung dieses Kaufangebots notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen, hat der Bieter folgende Maßnahmen ergriffen: Das Kaufangebot bezieht sich insgesamt auf 4.764.000 Stückaktien, also alle Aktien, die der 18 Bieter nicht selbst hält. Die anderen Mitglieder des Pools haben sich zwar verpflichtet, das Kaufangebot nicht anzunehmen. Da diese Verpflichtung aber keine dingliche Wirkung entfaltet, stellt der Bieter sicher, dass auch bei deren möglicher Annahme das Kaufangebot erfüllt werden kann. Bei einer Gegenleistung von € 1,03 pro Aktie ergibt sich für 4.764.000 Aktien ein Finanzierungsvolumen in Höhe von € 4.906.920,00 zuzüglich geschätzter € 100.000,00 für Tranksaktionskosten. Die LB (Swiss) Privatbank AG, CH-Zürich hat dem Bieter am 5. Januar 2005 eine ausschließlich für die Finanzierung dieser Mittel zweckgebundene Kreditlinie in Höhe von € 5.000.000,00 eingeräumt. Zur Sicherung dieser Kreditlinie hat der Bieter der LB (Swiss) Privatbank AG Sicherungsrechte in den Kreditbetrag übersteigender Höhe an ihm gehörenden Vermögensgegenständen eingeräumt. Die LB (Swiss) Privatbank AG bürgt ihrerseits der Helaba für den Fall der Inanspruchnahme aus § 13 Abs. 2 WpÜG im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot. 9.2. Finanzierungsbestätigung Die Helaba hat gegenüber dem Bieter mit Schreiben vom 7. Januar 2005 bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihm die für die vollständige Erfüllung des vorstehenden Pflichtangebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruches auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. Eine Kopie dieses Schreibens wurde als Anlage 1 der Angebotsunterlage beigefügt. 10. Auswirkungen des Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters Der Bieter ist als Privatinvestor nicht rechnungslegungspflichtig. Er verfügt jedoch über ein Vermögen, das den Gesamtwert der Aktien der Zielgesellschaft zu einem Preis von € 1,03 (€ 5.150.000,00) zuzüglich geschätzter Erwerbskosten (€ 100.000,00) um ein Mehrfaches übersteigt. Sollten ihm alle Aktien der Zielgesellschaft, die nicht von ihm selbst gehalten werden (4.764.000 Stück), angedient werden, betrüge der von ihm aufzuwendende Kaufpreis insgesamt € 4.906.920 zuzüglich Erwerbskosten von € 100.000,00, mithin € 5.006.920,00. 19 Dieser Betrag ist durch Vermögen des Bieters, das in liquiden Wertpapieren angelegt ist, gedeckt. Eine Andienung aller nicht von ihm selbst gehaltenen Aktien würde lediglich zu einer Umschichtung seines Wertpapiervermögens führen. Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise jedoch - die übrigen Poolbeteiligten haben sich verpflichtet, das Kaufangebot nicht anzunehmen - wird der Bieter im Höchstfalle 24,86% der Aktien der Zielgesellschaft aus dem Streubesitz erwerben. Dies entspräche 1.243.000 Stückaktien zu einem Gesamtkaufpreis von € 1.280.290,00 zuzüglich Erwerbskosten. In diesem Umfang würde sich das Vermögen des Bieters entsprechend in Aktien der Zielgesellschaft umschichten. Der Bieter erzielt keine Umsatzerlöse sondern allenfalls Beteiligungserlöse. Solche werden aber in absehbarer Zeit aus der Beteiligung an der Zielgesellschaft nicht erwachsen, da diese seit längerem keine Jahresüberschüsse und auch keinen Bilanzgewinn ausweist, und ein rasches Erreichen der Gewinnschwelle nicht abzusehen ist. Insoweit wird zusätzlich auf Nr. 2 oben verwiesen. Er verfügt jedoch über andere Anlagen, die ihn nicht auf Erträge aus der Beteiligung an der Zielgesellschaft angewiesen sein lassen und ihn in die Lage versetzen, etwaige Zinszahlungen bei Inanspruchnahme der Kreditlinie leisten zu können. 11. Rücktritt Wird dieses Angebot i. S. d. § 21 Abs. 4 WpÜG vom Bieter geändert oder wird vor Ablauf der Annahmefrist dieses Kaufangebots von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot zum Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft i. S. d. § 22 Abs.3 WpÜG veröffentlicht, können Aktionäre der Zielgesellschaft, die dieses Kaufangebot vor der Änderung durch den Bieter oder vor Veröffentlichung des konkurrierenden Angebotes angenommen haben, bis zum Ablauf der gegebenenfalls verlängerten Annahmefrist vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich bis spätestens zum Ende der - gegebenenfalls verlängerten - Annahmefrist gegenüber dem Depot führenden Rücktrittserklärung Wertpapierdienstleistungsunternehmen beauftragt und ermächtigt der Aktionär erklärt sein werden. Depot Mit der führendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen, diese Rücktrittserklärung während der Annahmefrist, spätestens aber bis um 12:00 Uhr (MEZ) des zweiten Bankarbeitstages nach dem Ende der 20 gegebenenfalls verlängerten Wertpapierabwickler TxB Annahmefrist, Transaktionsbank per GmbH Fax der (089/588005028) Helaba als an den Einreichungsstelle weiterzuleiten Das Depot führende Wertpapierdienstleistungsunternehmen veranlasst sodann unverzüglich, spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach Ende der Annahmefrist bis spätestens 17:30 Uhr (MEZ), die Rückbuchung der eingereichten Eichborn Aktien bei der Clearstream Banking AG in das eigene Depot des Eichborn Aktionärs bei dessen Wertpapierdienstleistungsunternehmen. 12. Situation der Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Angebot nicht annehmen Die Aktionäre der Zielgesellschaft, die beabsichtigen, dieses Pflichtangebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: Der gegenwärtige Aktienkurs der Zielgesellschaft reflektiert möglicherweise die Tatsache, dass der Bieter am 13. Dezember 2004 gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG die Kontrollerlangung veröffentlicht und mit dieser Angebotsunterlage ein Pflichtangebot unterbreitet hat. Es ist ungewiss, wie sich der Kurs der Eichborn-Aktie nach Abschluss dieses Angebotes entwickeln wird. Nicht durch Annahme dieses Pflichtangebots verkaufte Aktien der Zielgesellschaft werden unverändert im Amtlichen Markt an den Wertpapierbörsen Frankfurt am Main, Düsseldorf, Berlin, München und Stuttgart sowie im Computerhandel Xetra gehandelt. Der Vollzug dieses Pflichtangebots wird wahrscheinlich zu einer weiteren deutlichen Einschränkung der Liquidität der Eichborn-Aktie führen. Dadurch kann der Fall eintreten, dass Orders nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Zudem kann es im Handel mit diesen Aktien zu einer erhöhten Volatilität der Kurse kommen. Da der Bieter gemeinsam mit den Poolmitgliedern für die Zeit des Bestehens des Pools bereits bei Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage über mehr als 75 % der Stimmrechte und des Grundkapitals der Zielgesellschaft verfügt, kann die Hauptversammlung der Zielgesellschaft auf sein Verlangen die Satzung ändern, ein Delisting beschließen oder nach § 291 ff. AktG einen Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrag abschließen. Wie oben unter 4. dargelegt, plant der Bieter keine durchgreifenden Veränderungen der Zielgesellschaft. Inwieweit eine Änderung der Satzung erforderlich sein kann, wird sich nach einer Bestandsaufnahme erweisen. Aus gegenwärtiger Sicht besteht dafür keine zwingende Notwendigkeit. Ein Delisting ist auf der 21 Grundlage der vorliegenden Informationen nicht beabsichtigt. Die im Falle eines Delisting der Zielgesellschaft oder eines Squeeze Out sowie im Falle des Abschlusses eines Beherrschungs- oder Gewinnabführungsvertrages vom Bieter als Mehrheitsaktionär an die Minderheitsaktionäre der Zielgesellschaft zu zahlende angemessene Abfindung könnte - je nach der künftigen Entwicklung der Zielgesellschaft - von dem in diesem Pflichtangebot angebotenen Kaufpreis abweichen. 13. Vorteile für Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft Keinem Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrates der Zielgesellschaft wurden vom Bieter oder einer mit dem Bieter gemeinsam handelnden Person Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot gewährt oder in Aussicht gestellt. 14. Begleitende Bank Die Helaba als begleitende Bank wird im Auftrag des Bieters die Durchführung dieses Pflichtangebots und die technische Abwicklung für den Bieter koordinieren. 15. Steuern Der Bieter empfiehlt den Aktionären der Zielgesellschaft vor Annahme dieses Kaufangebots, eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen dieses Kaufangebots einzuholen. 16. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot Erklärungen und Mitteilungen des Bieters im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot werden, soweit gesetzlich nicht andere Formen der Veröffentlichung oder Bekanntgabe vorgesehen sind, in der Financial Times Deutschland abgedruckt http://www.salger.com/interessengemeinschaft-fresenius und bekannt im Internet gegeben. Dies unter gilt insbesondere für die wöchentlichen oder täglichen Mitteilungen des Bieters gemäß § 23 Abs. 1 22 WpÜG über die Akzeptanzhöhe sowie die Mitteilungen des Bieters gemäß § 23 Abs. 2 WpÜG über etwaige Parallel- und Nacherwerbe von Eichborn-Aktien, die der Bieter außerhalb dieses Pflichtangebotsverfahrens tätigt. 17. Anwendbares Recht Dieses Kaufangebot sowie die durch dessen Annahme zu Stande gekommenen Verträge unterliegen deutschem Recht. 18. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung Herr Ludwig Fresenius, Halde 20, CH-Chur, übernimmt gemäß § 11 Abs. 3 WpÜG für den Inhalt dieser Angebotsunterlage die Verantwortung und erklärt, dass seines Wissens die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen sind. 23