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Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die Hinweise im Abschnitt „Hinweise für ausländische Aktionäre“ der Angebotsunterlage beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Freiwilliges Öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der Lavena Holding 4 GmbH Bavariaring 29 80336 München an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG Medienallee 7 85774 Unterföhring zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG gegen Zahlung eines Geldbetrags in Höhe von EUR 28,7145 je auf den Namen lautender Stammaktie der ProSiebenSat.1 Media AG und EUR 22,45 je auf den Inhaber lautender Vorzugsaktie der ProSiebenSat.1 Media AG Annahmefrist: 30. Januar 2007 bis 19. März 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) International Securities Identification Number (ISIN) Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG: Stammaktien: ISIN DE0005754659 Vorzugsaktien: ISIN DE0007771172 Zum Verkauf eingereichte Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG: „Zum Verkauf Eingereichte Stammaktien“: ISIN DE000A0LSAX9 „Zum Verkauf Eingereichte Vorzugsaktien“: ISIN DE000A0LR4L0 Nachträglich zum Verkauf eingereichte Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG: „Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Stammaktien“: ISIN DE000A0LSAY7 „Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Vorzugsaktien“: ISIN DE000A0LR4M8 INHALTSVERZEICHNIS Seite 1. Zusammenfassung des Angebots. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2. Hintergrund und Zielsetzung des Angebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Beteiligte Unternehmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.1 Beschreibung der Bieterin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3.2 Beschreibung der Zielgesellschaft. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 8 12 4. Absichten der Bieterin im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der ProSiebenSat.1 Media AG und der Bieterin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Sitz, Standort wesentlicher Unternehmensteile, Vermögen und Verpflichtungen der ProSiebenSat.1 Media AG und der Bieterin . . . . . 4.2 Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG sowie Arbeitnehmer der ProSiebenSat.1 Media AG und ihre Vertretungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4.3 Möglicher Zusammenschluss mit der SBS-Gruppe. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 16 17 18 5. Anteilskaufvertrag mit der German Media Partners L. P.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.1 Kaufpreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.2 Aufschiebende Bedingungen und Rücktrittsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.3 Refinanzierung der Holding II S.à r. l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.4 Kein weiterer Erwerb und keine weiteren Vereinbarungen über den Erwerb von durch ProSiebenSat.1 Media AG ausgegebenen Wertpapieren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 19 19 20 6. Das Angebot . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.1 Gegenstand des Angebots; Angebotspreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.2 Informationen zum Angebotspreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.3 Angebotsbedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6.4 Annahmefrist . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 21 21 23 26 7. Annahme und Abwicklung des Angebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.1 Annahmeerklärung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.2 Umbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG . . . 7.3 Weitere Erklärungen mit der Annahme dieses Angebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.4 Rechtsfolgen der Annahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.5 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Angebotspreises. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.6 Abwicklung des Angebots bei Annahme in der Weiteren Annahmefrist . . . . . . . . . . . . 7.7 Handel mit Zum Verkauf Eingereichten Aktien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.8 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7.9 Kosten und Auslagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 27 28 28 29 29 29 30 30 31 8. Rücktrittsrechte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.1 Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.2 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots oder bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8.3 Ausübung des Rücktrittsrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 31 31 31 9. Finanzierung des Angebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots . . . . . . . . . . . . . . . . . 9.2 Finanzierungsbestätigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 32 33 10. Angaben zu den erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin und der Erwerbsgesellschaften . . . . . . 10.1 Annahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.2 Bieterin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.3 Erwerbsgesellschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10.4 Fonds . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 34 35 36 38 20 3 11. Behördliche Genehmigungen und Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 12. Vorteile für Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media AG 39 13. Situation der Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG, die dieses Angebot nicht annehmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 14. Begleitende Bank / Zentrale Abwicklungsstelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 15. Zuleitung der Angebotsunterlage an den Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG . . . . . . . 41 16. Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 18. Besteuerung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 19. Zusätzliche Informationen für Aktionäre in den USA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 20. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 42 Anlage 1: Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 Anlage 2: Weitere mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Anlage 3: Mit ProSiebenSat.1 Media AG gemeinsam handelnde Personen. . . . . . . . . . . . . . . . . 54 Anlage 4: Weitere mit ProSiebenSat.1 Media AG gemeinsam handelnde Personen. . . . . . . . . . 55 Anlage 5: Finanzierungsbestätigung Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt am Main, London Branch. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57 4 Hinweise für ausländische Aktionäre Durchführung des Übernahmeangebots; Veröffentlichung der Angebotsunterlage Dieses Angebot („Angebot“ oder „Übernahmeangebot“) der Lavena Holding 4 GmbH („Bieterin“) ist ein den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes („WpÜG“) unterliegendes freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot im Sinne des § 29 Abs. 1 WpÜG. Es richtet sich an alle Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG (auch „Zielgesellschaft“), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 124169. Das Angebot wird nach deutschem Recht und den anwendbaren Wertpapiergesetzen der Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich ihrer Territorien und Besitzungen und dem District of Columbia, die „USA“), einschließlich der aufgrund des US-amerikanischen Securities Exchange Act von 1934 (in der derzeit gültigen Fassung) („Exchange Act“) erlassenen Regulation 14E durchgeführt. Um einzelne Bereiche, in denen das deutsche Recht und das Recht der USA in Widerspruch zueinander stehen, in Einklang zu bringen, hat die Bieterin bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission („SEC“) verschiedene Befreiungen beantragt (siehe Ziffern 5, 6.4.2 und 7.5 dieser Angebotsunterlage). Der Vollzug des Angebots als öffentliches Angebot nach den Bestimmungen einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der USA ist nicht beabsichtigt. Es sind folglich keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA beantragt oder veranlasst worden. Aktionäre der Zielgesellschaft können sich daher nicht auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung verlassen. Die Bieterin veröffentlicht diese Angebotsunterlage (auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die jedoch nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) geprüft wurde) im Internet (http://www.lavena-angebot.de). Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, MCD 3, Arabellastraße 12, 81925 München (Bestellung per Telefax an +49 89 378-21771 oder per E-Mail an [email protected]) und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie im The Wall Street Journal (US-Ausgabe) veröffentlicht. In den USA ansässige Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG können die englische Übersetzung der Angebotsunterlage unter der in den USA gebührenfreien Telefonnummer +1 800 889-6029 kostenlos anfordern. Verbreitung der Angebotsunterlage durch Dritte Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer Informationsmaterialien kann neben den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland oder denen der USA auch Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen unterliegen. Die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder weiterer Informationsmaterialien nach anwendbaren Regelungen einer anderen Rechtsordnung als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland oder derjenigen der USA durch Dritte ist und wird von der Bieterin nicht gestattet. Die Bieterin übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr dafür, dass die Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage den Regelungen einer anderen Rechtsordnung als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland oder derjenigen der USA entspricht. Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der USA in den Besitz der Angebotsunterlage gelangen oder das Angebot annehmen wollen oder dem Anwendungsbereich anderer anwendbarer rechtlicher Vorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland oder der USA unterliegen, werden aufgefordert, sich über diese kapitalmarktrechtlichen und wertpapierrechtlichen Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der USA mit den anwendbaren Rechtsvorschriften der betreffenden Rechtsordnung vereinbar ist. Jede Haftung der Bieterin für die Nichteinhaltung ausländischer Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. 5 Stand der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, beruhen die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen, Meinungsäußerungen, Absichtsbekundungen und in die Zukunft gerichteten Aussagen auf derzeitigen Planungen und Annahmen der Bieterin sowie auf Informationen, die der Bieterin derzeit zur Verfügung stehen. Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben zur Zielgesellschaft beruhen vornehmlich auf öffentlich zugänglichen Informationsquellen. Zum Teil beruhen die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben zur Zielgesellschaft aber auch auf Angaben des Vorstands der Zielgesellschaft und auf der Bieterin von der Zielgesellschaft zugänglich gemachten Informationen. Diese Informationen wurden der Bieterin im Rahmen einer zeitlich und inhaltlich beschränkten Unternehmensprüfung (Due Diligence) im Hinblick auf die ProSiebenSat.1 Media AG und die mit ihr verbundenen Unternehmen zur Verfügung gestellt, die auf Grundlage von mit der German Media Partners L. P. und der ProSiebenSat.1 Media AG geschlossenen Vertraulichkeitsvereinbarungen durchgeführt wurde. Im Rahmen dieser Unternehmensprüfung wurden der Bieterin insbesondere Informationen über die rechtlichen, finanziellen, steuerlichen und operativen Verhältnisse der ProSiebenSat.1 Media AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen offengelegt. Schließlich liegen den in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen bestimmte gegenwärtige Annahmen der Bieterin zugrunde. Sämtliche der Bieterin derzeit verfügbaren Informationen, Planungen und Annahmen können sich in der Zukunft ändern. Die Bieterin wird diese Angebotsunterlage nicht aktualisieren, falls sich die zugrunde liegenden Informationen, Planungen oder Annahmen ändern oder als unzutreffend erweisen, es sei denn, es besteht insoweit nach geltendem Recht eine gesetzliche Verpflichtung. In die Zukunft gerichtete Aussagen Die Angebotsunterlage sowie die durch Verweis einbezogenen oder aufgenommenen Informationen enthalten eine Reihe in die Zukunft gerichteter Aussagen. Generell deuten Begriffe wie „wird“, „könnte“, „sollte“, „weiterhin“, „ist der Ansicht“, „erwartet“, „beabsichtigt“ und „geht davon aus“ auf solche in die Zukunft gerichteten Aussagen hin. Jegliche in die Zukunft gerichteten Aussagen in dieser Angebotsunterlage werden ausschließlich aus Sicht zum Datum der Angebotsunterlage gemacht. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen sind mit Risiken und Unsicherheiten verbunden, die dazu führen könnten, dass sich die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von denjenigen unterscheiden, die in den in die Zukunft gerichteten Aussagen dargestellt sind. Diese Risiken und Unsicherheiten sind zum großen Teil auf Faktoren zurückzuführen, auf die die Bieterin keinen Einfluss hat oder die sie nicht genau abschätzen kann, wie beispielsweise das künftige Marktumfeld und das Verhalten anderer Marktteilnehmer. Zwar hält die Bieterin ihre in den in die Zukunft gerichteten Aussagen dargelegten Erwartungen für angemessen. Es kann jedoch nicht gewährleistet werden, dass sich diese Erwartungen als zutreffend erweisen werden. Erwerb von Aktien außerhalb des Angebots Die Bieterin wird bei Vollzug des Anteilskaufvertrages (wie in Ziffer 2 dieser Angebotsunterlage definiert) indirekt Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG außerhalb des Übernahmeangebots erwerben. Dieser Erwerb muss den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften entsprechen. Die Bieterin wird diesen Erwerb von Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG außerhalb des Angebots im Internet unter http://www.lavena-angebot.de (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger sowie in den USA durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlichen. 6 1. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über ausgewählte Angaben in dieser Angebotsunterlage. Sie wird durch die an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage wiedergegebenen Informationen und Angaben ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält somit nicht alle Informationen, die für die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG von Bedeutung sein können. Die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen. Bieterin: Lavena Holding 4 GmbH Bavariaring 29 80336 München Zielgesellschaft: ProSiebenSat.1 Media AG Medienallee 7 85774 Unterföhring Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Namen lautenden Stammaktien der ProSiebenSat.1 Media AG („ProSiebenSat.1-Stammaktien“) und aller nicht stimmberechtigten auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der ProSiebenSat.1 Media AG („ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien“ und gemeinsam mit den ProSiebenSat.1Stammaktien „ProSiebenSat.1-Aktien“). Gegenleistung: EUR 28,7145 je ProSiebenSat.1-Stammaktie EUR 22,45 je ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie Angebotsbedingungen: Das Angebot und die durch Annahme des Angebots zustande kommenden Verträge stehen unter den in Ziffer 6.3 dieser Angebotsunterlage dargelegten aufschiebenden Bedingungen. Annahmefrist: 30. Januar 2007 bis 19. März 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) ISIN: ProSiebenSat.1-Stammaktien: ISIN DE0005754659 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien: ISIN DE0007771172 Zum Verkauf Eingereichte Stammaktien: ISIN DE000A0LSAX9 Zum Verkauf Eingereichte Vorzugsaktien: ISIN DE000A0LR4L0 Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Stammaktien: ISIN DE000A0LSAY7 Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte Vorzugsaktien: ISIN DE000A0LR4M8 Annahme des Angebots: Die Annahme ist von dem jeweiligen Aktionär der ProSiebenSat.1 Media AG schriftlich gegenüber seinem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen zu erklären. Sie wird mit Umbuchung der ProSiebenSat.1-Stammoder Vorzugsaktien, für die das Angebot angenommen werden soll, in die ISIN DE000A0LSAX9 bzw. ISIN DE000A0LR4L0 wirksam. Kosten der Annahme: Die Annahme des Angebots ist für die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG – mit Ausnahme etwaiger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallender Kosten und Auslagen – kosten- und auslagenfrei. Börsenhandel mit zum Verkauf eingereichten Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG: Ein Handel mit Zum Verkauf Eingereichten Stammaktien ist nicht vorgesehen. Es ist beabsichtigt, dass die Zum Verkauf Eingereichten Vorzugsaktien in dem unter Ziffer 7.7 dieser Angebotsunterlage angegebenen Zeitraum im Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0LR4L0 gehandelt und notiert werden. 7 Veröffentlichungen: Nach Genehmigung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die BaFin am 26. Januar 2007 wird die Angebotsunterlage am 30. Januar 2007 veröffentlicht. Ferner wird eine unverbindliche Übersetzung in englischer Sprache im Internet zur Verfügung gestellt (http://www.lavena-angebot.de). Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, MCD 3, Arabellastraße 12, 81925 München (Bestellung per Telefax an +49 89 378-21771 oder per E-Mail an [email protected]) und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie im The Wall Street Journal (US-Ausgabe) veröffentlicht. In den USA ansässige Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG können die englische Übersetzung der Angebotsunterlage unter der in den USA gebührenfreien Telefonnummer +1 800 889-6029 kostenlos anfordern. 2. HINTERGRUND UND ZIELSETZUNG DES ANGEBOTS Die gegenwärtig ProSiebenSat.1 Media AG kontrollierende Aktionärin, German Media Partners L. P., hat sich zur Veräußerung ihrer indirekten Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG entschieden. Nach Durchführung eines kompetitiven Verkaufsprozesses hat die German Media Partners L. P. die Veräußerung dieser Beteiligung an die Bieterin vereinbart. Die Bieterin ist eine neu gegründete Gesellschaft, die mittelbar von einem Konsortium kontrolliert wird, bestehend aus Investmentfonds, die von Kohlberg Kravis Roberts & Co. L. P. („KKR“) beraten werden, sowie aus Investmentfonds, die von Permira Beteiligungsberatung GmbH („Permira“) beraten werden. Am 14. Dezember 2006 schloss die Bieterin mit der German Media Partners L. P. einen Anteilskaufvertrag („Anteilskaufvertrag“) über den Erwerb sämtlicher Kommanditanteile an der P7S1 Holding L. P. und sämtlicher Anteile an deren Komplementärin (general partner) P7S1 Management Co. und damit – mittelbar – sämtlicher von den Tochtergesellschaften der P7S1 Holding L. P. gehaltener ProSiebenSat.1-Stamm- und Vorzugsaktien (vgl. Ziffer 5 der Angebotsunterlage) ab. Vorbehaltlich der kartell- und medienaufsichtsrechtlichen Freigabe der Transaktion (zum Stand der kartell- und medienaufsichtsrechtlichen Verfahren siehe Ziffer 11 der Angebotsunterlage) und der Erfüllung bestimmter weiterer Bedingungen wird die Bieterin auf diese Weise mittelbar 88 % der ProSiebenSat.1-Stammaktien erwerben, die 88 % der Stimmrechte repräsentieren. Mit Vollzug des Anteilskaufvertrages („Vollzug“) wird die Bieterin daher die Kontrolle über die ProSiebenSat.1 Media AG erwerben und wäre daher grundsätzlich verpflichtet, ein Pflichtangebot an die außenstehenden Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG zum Erwerb ihrer Aktien abzugeben. An Stelle der Abgabe eines Pflichtangebots hat die Bieterin am 14. Dezember 2006 entschieden, den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG dieses Angebot als ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zu unterbreiten. 3. BETEILIGTE UNTERNEHMEN 3.1 Beschreibung der Bieterin 3.1.1 Rechtliche Grundlagen Die Bieterin ist eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 164995. Die Bieterin wurde am 29. November 2006 eingetragen. Gegenstand des Unternehmens der Bieterin ist das Halten, Erwerben, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Unternehmen jedweder Rechtsform, insbesondere an solchen Unternehmen, die im Bereich Medien sowie der Dienstleistung und des Beratungsservices zu Medien sowie ähnlichen Aktivitäten tätig sind, einschließlich der entgeltlichen Übernahme von Holdingfunktionen und sonstiger entgeltlicher Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsunternehmen. Die Bieterin hat zur Zeit keine Tochtergesellschaften. 8 3.1.2 Gesellschafterstruktur der Bieterin Wie nachstehend näher beschrieben, wird die Bieterin mittelbar von einem Konsortium von Investmentfonds kontrolliert, die von KKR bzw. Permira beraten werden. KKR ist eines der weltweit ältesten und erfahrensten Private-Equity-Häuser und konzentriert sich auf Management Buyouts. 1976 gegründet, hat KKR Büros in New York, Menlo Park, London, Paris, Hongkong und Tokio. KKR verfolgt seit jeher einen langfristig ausgerichteten Investmentansatz im Hinblick auf seine Portfoliounternehmen, der sich auf die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit dem Management und Investitionen in künftige Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum konzentriert. Im Laufe der vergangenen 30 Jahre hat KKR über 140 Transaktionen mit einem Gesamtwert von ungefähr USD 268 Mrd. abgeschlossen. Permira ist einer der führenden internationalen Private-Equity-Spezialisten. Das unabhängige Unternehmen befindet sich im Besitz der Partner und wird von diesen geführt. 100 Professionals in Frankfurt, London, Madrid, Mailand, New York, Paris, Stockholm und Tokio beraten die Permira-Fonds, deren Gesamtvolumen bei mehr als EUR 21 Mrd. liegt. Seit 1985 haben die Permira-Fonds mehr als 180 Private-Equity-Transaktionen durchgeführt. Im vergangenen Jahr schlossen die Permira-Fonds neun Transaktionen mit einem Gesamt-Transaktionsvolumen von mehr als EUR 30 Mrd. ab. Das folgende Diagramm veranschaulicht die Beteiligungsstruktur der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage (die LuxCos (wie nachstehend definiert) werden allerdings zu einem späteren Zeitpunkt in die Struktur zwischengeschaltet werden): Permira Nominees Limited (Guernsey) Permira IV GP L.P. (Guernsey) KKR PEI Associates, L. P. (Guernsey) KKR 1996 Overseas Limited (Kaimaninseln) General Partner General Partner Permira IV L.P.1 (Guernsey) General Partner General Partner 0,56% 97,48% Permira IV L.P.2 (Guernsey) P4 Sub L.P.1 (Guernsey) 1,96% 100% Lavena Guernsey Holding 1 Ltd. ¹ 9,8% Nominee P4 Co-Investments L.P. (Guernsey) 100% KKR PEI Investments, L.P. (Guernsey) 100% KKR PEI SICAR S.à r.l (Luxemburg) 62,5% Permira Investments Limited (Guernsey) KKR Partners (International), Limited Partnership (Alberta, Kanada) 37,5% KKR Associates 2006 (Overseas), Limited Partnership (Kaimaninseln) General Partner General Partner KKR 2006 Fund (Overseas), Limited Partnership (Kaimaninseln) 100% Lavena Guernsey Holding 2 Ltd. ¹ KKR Glory (KPE) Limited 40,2% 4% KKR Associates Europe II, Limited Partnership (Alberta, Kanada) KKR Glory (2006) Limited 7% General Partner KKR European Fund II, Limited Partnership (Alberta, Kanada) 100% KKR Glory (European II) Limited 39% Lavena 1 S.à r.l. ² 100% ¹ Anteile werden über Treuhänder gehalten Lavena 2 S.à r.l. ² 100% ² werden bei oder unmittelbar nach Vollzug des Anteilskaufvertrages zwischengeschaltet Lavena 3 S.à r.l. ² 100% Lavena Holding 1 GmbH 100% Lavena Holding 2 GmbH 100% Lavena Holding 3 GmbH 100% Lavena Holding 4 GmbH 9 Die folgenden Gesellschaften sind unmittelbar oder mittelbar an der Bieterin beteiligt: Deutsche Holdinggesellschaften Alleingesellschafterin der Bieterin ist Lavena Holding 3 GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 164994 („Lavena Holding 3“). Alleingesellschafterin der Lavena Holding 3 ist Lavena Holding 2 GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 164993 („Lavena Holding 2“). Alleingesellschafterin der Lavena Holding 2 ist Lavena Holding 1 GmbH, eine deutsche Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 164984 („Lavena Holding 1“). Die Bieterin, Lavena Holding 3, Lavena Holding 2 und Lavena Holding 1 werden gemeinsam als die „Deutschen Holdinggesellschaften“ bezeichnet. KKR/Permira Holdinggesellschaften und LuxCos Lavena Holding 1 wird gegenwärtig von KKR Glory (European II) Limited (39 %), KKR Glory (2006) Limited (7 %), KKR Glory (KPE) Limited (4 %), Lavena Guernsey Holding 2 Ltd. (40,2 %) und Lavena Guernsey Holding 1 Ltd. (9,8 %) (zusammen als die „KKR/Permira Holdinggesellschaften“ bezeichnet) gehalten. Unmittelbar vor bzw. nach Vollzug des Anteilskaufvertrages werden drei weitere Holdinggesellschaften zwischen Lavena Holding 1 und die KKR/Permira Holdinggesellschaften zwischengeschaltet. Bei jeder dieser Holdinggesellschaften handelt es sich um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Luxemburger Recht (Société à responsabilité limitée) („LuxCo“). Zu diesem Zweck haben die KKR/Permira Holdinggesellschaften Lavena 1 S.à r. l. („LuxCo 1“) gegründet, an der sie die gleiche anteilige Beteiligung halten wie an Lavena Holding 1. Die LuxCo 1 ist Alleingesellschafterin der Lavena 2 S.à r. l. („LuxCo 2“), die wiederum Alleingesellschafterin der Lavena 3 S.à r. l. („LuxCo 3“) ist. Die KKR/Permira Holdinggesellschaften werden alle Anteile an der Lavena Holding 1 auf die LuxCo 3 übertragen. Diese Transaktion hat keinen Einfluss auf die anteilige wirtschaftliche Beteiligung der KKR/Permira Holdinggesellschaften. KKR-Fonds KKR Glory (European II) Limited, KKR Glory (2006) Limited und KKR Glory (KPE) Limited sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Kaimaninseln (Cayman Islands limited companies), deren Anteile von durch KKR beratenen Fonds wie folgt gehalten werden: Sämtliche Anteile an der KKR Glory (European II) Limited werden von der KKR European Fund II, Limited Partnership, einer Kommanditgesellschaft nach dem Recht der kanadischen Provinz Alberta (Alberta limited partnership), gehalten. Sämtliche Anteile an der KKR Glory (2006) Limited werden von der KKR 2006 Fund (Overseas), Limited Partnership, einer Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Kaimaninseln (Cayman Islands exempted limited partnership), gehalten. Die Anteile an der KKR Glory (KPE) Limited werden von folgenden durch KKR beratenen Fonds gehalten: Eine Beteiligung in Höhe von 37,5 % an der KKR Glory (KPE) Limited wird von der KKR Partners (International), Limited Partnership, einer Kommanditgesellschaft nach dem Recht der kanadischen Provinz Alberta (Alberta limited partnership), gehalten. Eine Beteiligung in Höhe von 62,5 % an der KKR Glory (KPE) Limited wird von der KKR PEI SICAR S.à r. l., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach Luxemburger Recht (Société à responsabilité limitée), gehalten. 10 Sämtliche Anteile der KKR PEI SICAR S.à r. l. werden von der KKR PEI Investments, L. P., einer Kommanditgesellschaft nach dem Recht von Guernsey (Guernsey limited partnership), gehalten. Die vorstehend genannten Gesellschaften werden zusammen als „KKR-Fonds“ bezeichnet. Die prozentuale Beteiligung der einzelnen KKR-Fonds wird im Zusammenhang mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages und/oder des Angebots möglicherweise angepasst werden. Solche Anpassungen werden aber keine Änderung der wirtschaftlichen Beteiligung der KKR-Holdinggesellschaften im Verhältnis zu den Permira-Holdinggesellschaften nach sich ziehen. Komplementärin (general partner) der KKR European Fund II, Limited Partnership ist die KKR Associates Europe II, Limited Partnership, eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht der kanadischen Provinz Alberta (Alberta limited partnership). Komplementärin (general partner) der KKR 2006 Fund (Overseas), Limited Partnership ist die KKR Associates 2006 (Overseas), Limited Partnership, eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht der Kaimaninseln (Cayman Islands exempted limited partnership). Komplementärin (general partner) der KKR Partners (International), Limited Partnership ist die KKR 1996 Overseas Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht der Kaimaninseln (Cayman Islands exempted limited company). Komplementärin (general partner) der KKR PEI Investments, L. P. ist KKR PEI Associates, L. P., eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht von Guernsey (Guernsey limited partnership). Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der KKR Associates Europe II, Limited Partnership, der KKR Associates 2006 (Overseas), Limited Partnership, der KKR 1996 Overseas Limited und der KKR PEI Associates, L. P. besteht jeweils darin, die mit ihrer Stellung als Komplementärin (general partner) der oben genannten Gesellschaften verbundenen Funktionen, nämlich insbesondere die Verwaltung sowie die Entwicklung und das Management des Portfolios der Fonds auszuüben. Permira-Fonds Lavena Guernsey Holding 1 Ltd. und Lavena Guernsey Holding 2 Ltd. sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey (Guernsey limited companies), deren Anteile von durch Permira beratenen Fonds wie folgt gehalten werden: Sämtliche Anteile an der Lavena Guernsey Holding 1 Ltd. werden von P4 Sub L. P.1 gehalten, einer nach dem Recht von Guernsey gegründeten Kommanditgesellschaft (Guernsey limited partnership). Die Anteile an der Lavena Guernsey Holding 2 Ltd. werden von folgenden durch Permira beratenen Fonds gehalten: Permira IV L.P.2, einer Kommanditgesellschaft nach dem Recht von Guernsey (Guernsey limited partnership) (97,48 %), Permira Investments Limited, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey (Guernsey limited company) (1,96 %), und P4 Co-Investments L.P., einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey (Guernsey limited company) (0,56 %). Alleinige Kommanditistin (limited partner) der P4 Sub L. P.1 ist Permira IV L. P.1, eine nach dem Recht von Guernsey gegründete Kommanditgesellschaft (Guernsey limited partnership). Die vorstehend genannten Gesellschaften werden zusammen als „Permira-Fonds“ bezeichnet. Komplementärin (general partner) der Permira IV L. P.1 ist Permira IV GP L. P., eine Kommanditgesellschaft nach dem Recht von Guernsey (Guernsey limited partnership). Permira IV GP L. P. ist gleichfalls Komplementärin (general partner) der Permira IV L. P.2 und der P4 Co-Investments L. P. Permira Investments Limited handelt durch ihren Nominee Permira Nominees Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey (Guernsey limited company). 11 Der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit der Permira IV GP L. P. bzw. der Permira Nominees Limited besteht jeweils darin, die mit ihrer Stellung als Komplementärin (general partner) bzw. Nominee der oben genannten Gesellschaften verbundenen Funktionen, nämlich insbesondere die Verwaltung sowie die Entwicklung und das Management des Portfolios der Fonds auszuüben. 3.1.3 Gemeinsame Kontrolle Über die oben beschriebene Struktur halten die KKR-Fonds und die Permira-Fonds mittelbar jeweils 50 % an der Bieterin, wobei die Deutschen Holdinggesellschaften, die KKR/Permira Holdinggesellschaften, die LuxCos, die KKR-Fonds und die Permira-Fonds die Bieterin aufgrund vertraglicher Absprachen gemeinsam kontrollieren und insoweit als Mutterunternehmen zu qualifizieren sind. 3.1.4 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Die in der Anlage 1 genannten Gesellschaften sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen i. S. d. § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG. Dabei handelt es sich um die Deutschen Holdinggesellschaften, die KKR/Permira-Holdinggesellschaften, die LuxCos, die KKR-Fonds und die Permira-Fonds sowie die unter Ziffer 3.1.2 genannten Komplementäre (general partner) bzw. den unter Ziffer 3.1.2 genannten Nominee. Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sind die in Anlage 2 aufgeführten Gesellschaften Tochterunternehmen der KKR European Fund II, Limited Partnership bzw. der Permira IV L. P.2 und gelten damit nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Keine der Personen, die gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als gemeinsam handelnde Person gelten, stimmt tatsächlich ihr Verhalten im Hinblick auf den Erwerb von Wertpapieren der Zielgesellschaft oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus Aktien der Zielgesellschaft mit der Bieterin auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise i. S. d. § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG ab. 3.1.5 ProSiebenSat.1-Aktien, die gegenwärtig von der Bieterin oder mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen gehalten werden; Zurechnung von Stimmrechten Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage halten weder die Bieterin, noch die mit ihr gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen ProSiebenSat.1-Aktien. Ihnen sind auch keine mit ProSiebenSat.1-Aktien verbundenen Stimmrechte zuzurechnen. 3.2 Beschreibung der Zielgesellschaft 3.2.1 Rechtliche Grundlagen Die ProSiebenSat.1 Media AG ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 124169 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Unterföhring. Das Grundkapital der ProSiebenSat.1 Media AG beträgt EUR 218.797.200 und ist in 109.398.600 auf den Namen lautende Stammaktien als Stückaktien und 109.398.600 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als Stückaktien eingeteilt. Auf je eine Stückaktie der ProSiebenSat.1 Media AG entfällt ein anteiliger Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft in Höhe von EUR 1,00. Die ProSiebenSat.1-Stammaktien sind nur mit Zustimmung des Vorstands der Gesellschaft übertragbar. Der Vorstand hat die Zustimmung zu erteilen, soweit die Übertragung keine Beteiligung an der Gesellschaft begründet, die medienrechtlich vorgegebene Grenzen überschreitet. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der ProSiebenSat.1 Media AG bis zum 6. Mai 2009 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 97.243.200 durch Ausgabe von bis zu 97.243.200 Stückaktien mit Gewinnberechtigung ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe zu erhöhen. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, neue Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG ist ein der Höhe ihrer jeweiligen Beteiligung am Grundkapital der 12 ProSiebenSat.1 Media AG entsprechendes Bezugsrecht einzuräumen, soweit nicht § 4 Abs. 4 der Satzung der ProSiebenSat.1 Media AG den Vorstand zu einem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG ermächtigt. Die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien sind zum Handel im Teilbereich des amtlichen Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und werden darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen Düsseldorf, Stuttgart, München, Berlin, Bremen, Hannover und Hamburg gehandelt. 3.2.2 Darstellung der Geschäftstätigkeit ProSiebenSat.1 Media AG ist eine Holdinggesellschaft mit wesentlichen Beteiligungen in den Geschäftsbereichen Fernsehen und Diversifikation. Im Geschäftsjahr 2005 erzielte die (unter Ziffer 3.2.4 definierte) ProSiebenSat.1 Media-Gruppe laut ihrem Konzernabschluss einen Außenumsatz von EUR 1.989,6 Mio. (EUR 1.834,6 Mio. im Vorjahr) und steigerte das EBITDA von EUR 321,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 418,5 Mio. im Jahr 2005. Laut dem Konzern-Zwischenabschluss für die ersten neun Monate 2006 beliefen sich der Außenumsatz auf EUR 1.447,4 Mio. (EUR 1.353,6 Mio. in den ersten neun Monaten 2005) und das EBITDA auf EUR 284,1 Mio. (EUR 250,8 Mio. in den ersten neun Monaten 2005). Geschäftsbereich Fernsehen Werbefinanziertes Fernsehen (Free TV) ist das Kerngeschäft der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe. Den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit bilden die vier Fernsehsender ProSieben, Sat.1, kabel eins und N24, die gemeinsam eine Senderfamilie bilden. Geschäftsbereich Fernsehen Free TV Sat. 1 ProSieben kabel eins N24 Vermarktung Produktion SevenOne Media (D, CH, A) ProSiebenSat.1 Produktion Der Geschäftsbereich Fernsehen generierte im Jahr 2005 rund 91 % der konzernweiten Umsatzerlöse der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe (rund 94 % in 2004). Der Sender Sat.1 ist als breite Massenmarke für eine klassische TV-Station positioniert. Das Programmspektrum besteht aus TV-Spielfilmen, Unterhaltungssendungen, Serien und TV-Übertragungen. Der Sender ProSieben bietet internationale Spielfilme, Comedy-Serien, Wissensmagazine und Unterhaltungssendungen an. Zum Geschäftsbereich Fernsehen gehören auch kabel eins, der Sender für klassische Programminhalte, und der Nachrichtensender N24. SevenOne Media betreibt die Werbevermarktung für die gesamte Senderfamilie. Geschäftsbereich Diversifikation In dem Geschäftsbereich Diversifikation hat die ProSiebenSat.1 Media-Gruppe die Aktivitäten gebündelt, die nicht oder nur sekundär von Werbeeinnahmen abhängen. Ziel ist es, durch die Erschließung von Zukunftsmärkten wie E-Commerce, T-Commerce, Call TV, Licensing und Merchandising Mehrwerte zu schaffen und die Abhängigkeit vom Werbemarkt zu verringern. 13 Geschäftsbereich Diversifikation Multimedia Vermarktung Merchandising Auslandsfernsehen Internationaler Filmvertrieb Transaktionsfernsehen Pay-TV SevenOne Intermedia SevenOne Interactive MM Merchandising Media ProSiebenSat.1 Welt SevenOne International 9Live SevenSenses SevenOne Intermedia ist für Medienangebote wie Teletext, Online, Mobile Dienste, Audiotext sowie digitales und interaktives Fernsehen zuständig. ProSiebenSat.1 Welt ist ein deutschsprachiger Fernsehsender in den USA und Kanada. 9Live Fernsehen GmbH betreibt hauptsächlich den Sender 9Live und finanziert sich überwiegend durch Erlöse aus Telefonmehrwertdiensten. 3.2.3 Organe der ProSiebenSat.1 Media AG Der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG besteht aus vier Personen. Ihm gehören derzeit an: • Guillaume de Posch, Vorstandsvorsitzender, Vorstandsbereich Fernsehen & Operations, • Lothar Lanz, Vorstandsbereich Finanzen, Legal Affairs & Human Resources, • Peter Christmann, Vorstandsbereich Sales & Marketing, • Dr. Marcus Englert, Vorstandsbereich Diversifikation. Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG setzt sich aus 15 Mitgliedern zusammen, die als Anteilseignervertreter von der Hauptversammlung gewählt werden. Ihm gehören derzeit an: • Haim Saban, Aufsichtsratsvorsitzender, Chairman und Chief Executive Officer der Saban Capital Group, Inc., Los Angeles, USA, • Adam Chesnoff, Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, President und Chief Operating Officer der Saban Capital Group, Inc., Los Angeles, USA, • John Connaughton, Managing Director von Bain Capital, LLC, Boston, USA, • Albert J. Dobron Jr., Principal von Providence Equity Partners, Inc., Barrington, USA, • Dr. Mathias Döpfner, Vorsitzender des Vorstands der Axel Springer AG, Berlin, • Greg Dyke, TV-Manager, Twickenham, Großbritannien, • Patrick J. Healy, Managing Director von Hellman & Friedman, Europe, Ltd., San Francisco, USA, • Ynon Kreiz, General Partner von Benchmark Capital, London, Großbritannien, • Seth W. Lawry, Managing Director von Thomas H. Lee Partners, LP, Boston, USA, • Christian Nienhaus, Verlagsgeschäftsführer der Zeitungsgruppe BILD, Eschbach, • Stephen G. Pagliuca, Managing Director von Bain Capital, LLC, Boston, USA, • Brian M. Powers, Chief Executive Officer von Hellman & Friedman LLC, San Francisco, USA, • Arieh Saban, Medienkaufmann, Herzelia, Israel, • Scott Sperling, Managing Director von Thomas H. Lee Partners, LP, Boston, USA, • Joshua Steiner, Managing Principal von Quadrangle Group, LLC, New York, USA. 3.2.4 Mit ProSiebenSat.1 Media AG gemeinsam handelnde Personen Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Angebotsunterlage vorliegenden Informationen gelten die unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 14 Media AG, die in Anlage 3 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführt sind, als mit ProSiebenSat.1 Media AG gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG. Die ProSiebenSat.1 Media AG und ihre in Anlage 3 aufgeführten Tochtergesellschaften werden in dieser Angebotsunterlage als „ProSiebenSat.1 Media-Gruppe“ bezeichnet. Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Angebotsunterlage vorliegenden Informationen gelten auch die die ProSiebenSat.1 Media AG kontrollierenden Personen und deren Tochterunternehmen, die in Anlage 4 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführt sind, als mit ProSiebenSat.1 Media AG gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG. 3.2.5 Aktionärsstruktur der ProSiebenSat.1 Media AG Nach Kenntnis der Bieterin stellen sich die Beteiligungsverhältnisse am stimmberechtigten Grundkapital der ProSiebenSat.1 Media AG derzeit wie folgt dar (unter Zugrundelegung der Zurechnungsbestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes): Name des Aktionärs Anzahl der unmittelbaren Stimmrechte (= Stammaktien)1 Anzahl der zuzurechnenden Stimmrechte (= Stammaktien) P7S1 Holding L. P.2 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 109.398.600 (100 %) P7S1 Holding II S.à r. l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 82.155.400 (rund 75,1 %) 27.243.200 (rund 24,9 %) SAT.1 Beteiligungs GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27.243.200 (rund 24,9 %) 0 Axel Springer AG3 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 13.127.832 (12 %) Im Hinblick auf das Vorzugskapital der ProSiebenSat.1 Media AG stellen sich die Beteiligungsverhältnisse nach Kenntnis der Bieterin derzeit wie folgt dar (unter sinngemäßer Anwendung der Zurechnungsbestimmungen des Wertpapierhandelsgesetzes): Anzahl der unmittelbar gehaltenen Vorzugsaktien Anzahl der mittelbar gehaltenen Vorzugsaktien P7S1 Holding L. P. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0 27.381.543 (rund 25 %) P7S1 Holding II S.à r. l. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138.343 (rund 0,13 %) 27.243.200 (rund 24,9 %) SAT.1 Beteiligungs GmbH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27.243.200 (rund 24,9 %) 0 Axel Springer AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 (rund 0,00009 %) 13.127.832 (12 %) Name des Aktionärs Die übrigen ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien befinden sich im Streubesitz. 1 2 3 Jede ProSiebenSat.1-Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaften, denen die von der P7S1 Holding L. P. mittelbar gehaltenen Stimmrechte zuzurechnen sind, sind in der obigen Übersicht nicht aufgeführt. Insofern wird auf die Informationen verwiesen, die in der Datenbank der BaFin zu den bedeutenden Stimmrechtsanteilen nach §§ 21 ff. WpHG (http://www.bafin.de) verfügbar sind. Die Gesellschaften und Personen, denen die von der Axel Springer AG mittelbar gehaltenen Stimmrechte zuzurechnen sind, sind in der obigen Übersicht nicht aufgeführt. Insofern wird auf die Informationen verwiesen, die in der Datenbank der BaFin zu den bedeutenden Stimmrechtsanteilen nach §§ 21 ff. WpHG (http://www.bafin.de) verfügbar sind. 15 Grafisch stellen sich die Beteiligungsverhältnisse an der Zielgesellschaft demnach wie folgt dar: German Media Partners L.P. (Britische Jungferninseln) 100% P7S1 Management Co. (Kaimaninseln) 100% (Kommanditistin) (Komplementärin) P7S1 Holding L.P. (Kaimaninseln) Axel Springer AG * 48,19% 100% P7S1 Holding II S.à r.l. (Luxemburg) direkt 75,1% der Stimmrechte (82.155.400 Stammaktien 138.343 Vorzugsaktien) * (Axel Springer AG hält ferner unmittelbar 100 Vorzugsaktien der ProSiebenSat.1 Media AG) 51,81% Streubesitz SAT.1 Beteiligungs GmbH 24,9% der Stimmrechte (27.243.200 Stammaktien 27.243.200 Vorzugsaktien) 0% der Stimmrechte ProSiebenSat.1 Media AG (82.016.957 Vorzugsaktien) 4. ABSICHTEN DER BIETERIN IM HINBLICK AUF DIE KÜNFTIGE GESCHÄFTSTÄTIGKEIT DER PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG UND DER BIETERIN Die in Ziffer 4 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Absichten der Bieterin geben die gegenwärtigen Absichten der Bieterin wieder und können sich vor allem infolge des auf dem deutschen und europäischen Markt vorherrschenden wirtschaftlichen, rechtlichen und betrieblichen Umfelds sowie aufgrund neuer Informationen, die der Bieterin bekannt werden, ändern. 4.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Sitz, Standort wesentlicher Unternehmensteile, Vermögen und Verpflichtungen der ProSiebenSat.1 Media AG und der Bieterin 4.1.1 Sitz, Geschäftstätigkeit Bei Vollzug des Anteilskaufvertrages wird die Bieterin eine indirekte Mehrheitsbeteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG erwerben. Die Bieterin wird daher als Holdinggesellschaft fungieren. Es ist möglich, dass die Bieterin den Sitz verlegen wird, eine Entscheidung ist insoweit allerdings noch nicht getroffen worden. Im übrigen bestehen gegenwärtig keine Pläne für sonstige Änderungen ihrer Geschäftstätigkeit. Die Bieterin plant derzeit keine Änderung der Geschäftstätigkeit der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe. Die Bieterin geht davon aus, dass die ProSiebenSat.1 Media-Gruppe auch nach einem möglichen Zusammenschluss mit der SBS-Gruppe (vgl. Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage) ihren Geschäftsbetrieb so wie bislang weiterführen wird. Es gibt derzeit keine Pläne, den Sitz oder die Standorte wesentlicher Unternehmensteile der ProSiebenSat.1 Media AG zu verlegen. Auch nach Vollzug des Angebots bzw. des Anteilskaufvertrages und mit Ausnahme der unter Ziffer 4.3 dargestellten Überlegungen hat die Bieterin derzeit keine Absichten, welche Auswirkungen auf die Verwendung des Vermögens oder die zukünftigen Verpflichtungen der ProSiebenSat.1 Media AG hätten. 4.1.2 Finanzierungsvereinbarungen der ProSiebenSat.1 Media AG Infolge des Vollzugs des Anteilskaufvertrages mit German Media Partners L. P. kommt es allerdings durch den Wechsel des kontrollierenden Aktionärs zu einem Kontrollwechsel (change of control). Dieser berechtigt die Inhaber von durch ProSiebenSat.1 Media AG begebenen Anleihen in Höhe von 16 insgesamt EUR 150 Mio. unter bestimmten Umständen, einen Rückerwerb der Anleihen durch die Gesellschaft zu verlangen, und kann grundsätzlich auch zur Kündigung einer revolvierenden Kreditfazilität der ProSiebenSat.1 Media AG in Höhe von EUR 500 Mio. führen. Nach Informationen der Bieterin ist diese revolvierende Kreditfazilität zum 31. Dezember 2006 durch die ProSiebenSat.1 Media AG jedoch nicht in Anspruch genommen worden (könnte in Zukunft aber wieder in Anspruch genommen werden). 4.1.3 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Die Bieterin beabsichtigt derzeit nicht, einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. des deutschen Aktiengesetzes mit der ProSiebenSat.1 Media AG als beherrschtem Unternehmen abzuschließen. Es ist allerdings möglich, dass die Bieterin nach Vollzug des Anteilskaufvertrages und des Angebots zu einer Neubewertung gelangt und den Abschluss eines solchen Vertrags in Betracht zieht. 4.1.4 Squeeze-out Falls die Bieterin nach Abschluss des Übernahmeangebots mindestens 95 % der ProSiebenSat.1Stammaktien hält, wird die Bieterin erwägen, einen Antrag auf Übertragung der übrigen ProSiebenSat.1-Stammaktien an die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch Gerichtsbeschluss gemäß § 39a WpÜG zu stellen („Übernahmerechtlicher Squeeze-out“). Falls die Bieterin gleichzeitig ProSiebenSat.1-Aktien in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals hält, wird die Bieterin erwägen, in entsprechender Weise zu beantragen, ihr auch die übrigen ProSiebenSat.1Vorzugsaktien zu übertragen. Der jeweilige Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. Falls der Bieterin bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen nach Abschluss des Übernahmeangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der ProSiebenSat.1 Media AG im Sinne von § 327a des deutschen Aktiengesetzes „gehören“ und falls die Voraussetzungen für einen Übernahmerechtlichen Squeeze-out nicht erfüllt sind, wird die Bieterin bzw. ein mit ihr verbundenes Unternehmen, welche bzw. welches dann „Hauptaktionär“ der ProSiebenSat.1 Media AG ist, erwägen, den Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG aufzufordern, der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG den Vorschlag zu unterbreiten, die Übertragung der ProSiebenSat.1-Aktien der übrigen Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG an den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. des deutschen Aktiengesetzes zu beschließen. 4.2 Vorstand und Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG sowie Arbeitnehmer der ProSiebenSat.1 Media AG und ihre Vertretungen Durch den Vollzug des Angebots wird sich die Zusammensetzung des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media AG nicht ändern. Der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG setzt sich derzeit aus 15 Mitgliedern zusammen. Die ProSiebenSat.1 Media AG ist ein so genanntes Tendenzunternehmen. Daher werden alle Mitglieder des Aufsichtsrats von der Hauptversammlung gewählt, obwohl die ProSiebenSat.1 Media-Gruppe mehr als 2.000 Arbeitnehmer im Inland beschäftigt. Der Vollzug des Angebots wird nicht zu einer Änderung der anwendbaren Regeln für die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media AG führen. Im Zusammenhang mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages werden die Herren Haim Saban, Adam Chesnoff, John Connaughton, Albert Dobron, Patrick Healy, Ynon Kreiz, Seth Lawry, Stephen Pagliuca, Brian Powers, Arieh Saban, Scott Sperling und Joshua Steiner ihre Aufsichtsratsmandate niederlegen. Infolgedessen wird der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG nicht mehr die durch die Satzung vorgeschriebene Anzahl von Mitgliedern haben, so dass neue Mitglieder gerichtlich bestellt oder von der Hauptversammlung gewählt werden müssen. Die Bieterin beabsichtigt, zukünftig im Aufsichtsrat vertreten zu sein und die gerichtliche Bestellung neuer Aufsichtsratsmitglieder so bald wie möglich nach dem Vollzug des Anteilskaufvertrages zu veranlassen. 17 Auch nach Vollzug des Angebots und mit Ausnahme der unter Ziffer 4.3 dargestellten Überlegungen hat die Bieterin derzeit keine Absichten, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der ProSiebenSat.1 Media AG, die bestehenden Arbeitnehmervertretungen einschließlich der Betriebsräte in Berlin und Unterföhring, die Geltung von Betriebsvereinbarungen und die Beschäftigungsbedingungen haben würden. Zugunsten der Vorstandsmitglieder sowie weiterer ausgewählter Führungskräfte der ProSiebenSat.1 Media AG besteht ein Aktienoptionsprogramm, auf dessen Grundlage 2.173.610 Optionen zum Erwerb von ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien von insgesamt 30 Optionsberechtigten ausgeübt werden können. Im Falle eines Kontrollwechsels (der mit dem Vollzug des Anteilskaufvertrages erfolgen wird) verkürzt sich die Frist für die Ausübung der Optionsrechte auf die gesetzliche Wartezeit von zwei Jahren. 4.3 Möglicher Zusammenschluss mit der SBS-Gruppe SBS Broadcasting S.à r. l. (zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die „SBS-Gruppe“) ist ein Medienunternehmen, das sich im Mehrheitsbesitz eines Konsortiums von Investmentfonds befindet, die von KKR und Permira beraten werden. Die SBS-Gruppe verfügt in Belgien, den Niederlanden, Skandinavien und Osteuropa über eine starke Präsenz. Der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG und das operative Management der SBS-Gruppe, die Bieterin und Vertreter von KKR und Permira haben erste Gespräche bezüglich eines möglichen Zusammenschlusses der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe und der SBS-Gruppe geführt. Die Bieterin und ihre Gesellschafter sind nach diesen Vorgesprächen und aufgrund ihrer eigenen Einschätzung der Auffassung, dass für einen Zusammenschluss möglicherweise überzeugende wirtschaftliche Gründe sprechen und würden weitere Gespräche zwischen dem Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG und dem operativen Management der SBS-Gruppe unterstützen. Allerdings ist hervorzuheben, dass eine umfangreiche und detaillierte Analyse im Hinblick auf einen möglichen Zusammenschluss erforderlich ist, etwa hinsichtlich möglicher Synergieeffekte, der Transaktionsstruktur, der Finanzierung der Transaktion und der Integration der beiden Gruppen; weder die Bedingungen noch der Zeitplan einer Transaktion sind bisher verhandelt worden. Daher besteht zur Zeit keine Gewähr dafür, dass ein solcher Zusammenschluss erfolgen wird. Wie oben ausgeführt beabsichtigt die Bieterin derzeit nicht, die Zusammensetzung des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media AG zu ändern. Nach einem möglichen Zusammenschluss der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe und der SBS-Gruppe könnte eine Neuorganisation der Leitungsstruktur des gemeinsamen Unternehmens erforderlich werden. Die Bieterin beabsichtigt derzeit, dass im Fall eines Zusammenschlusses alle derzeitigen Mitglieder des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media AG im Vorstand des gemeinsamen Unternehmens weiterhin vertreten sein werden. 5. ANTEILSKAUFVERTRAG MIT DER GERMAN MEDIA PARTNERS L. P. Die Bieterin und German Media Partners L. P. (in diesem Abschnitt auch als „Verkäuferin“ bezeichnet) haben am 14. Dezember 2006 den Anteilskaufvertrag über den Erwerb sämtlicher Kommanditanteile (limited partnership interests) an der P7S1 Holding L. P. sowie aller Anteile an der P7S1 Management Co. (die als Komplementärin (general partner) der P7S1 Holding L. P. fungiert und alle Komplementäranteile (general partnership interests) hält), abgeschlossen. Nach dem Anteilskaufvertrag hat die Verkäuferin der Bieterin alle Kommanditanteile an der P7S1 Holding L. P. sowie alle Anteile an ihrer Komplementärin P7S1 Management Co. (zusammen die „Holding-Anteile“) verkauft sowie dadurch – mittelbar – auch alle Anteile an der P7S1 Holding II S.à r. l. („Holding II S.à r. l.“), einer 100 %igen Tochtergesellschaft der P7S1 Holding L. P. Die Holding II S.à r. l. hält unmittelbar 82.155.400 ProSiebenSat.1Stammaktien und 138.343 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien sowie einen Geschäftsanteil an der SAT.1 Beteiligungs GmbH mit einem Nominalbetrag von EUR 13.600 (dies entspricht rund 51,8 % des Stammkapitals der SAT.1 Beteiligungs GmbH). Die SAT.1 Beteiligungs GmbH hält wiederum 27.243.200 ProSiebenSat.1-Stammaktien und 27.243.200 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien, von denen 14.115.368 ProSiebenSat.1-Stammaktien und 14.115.368 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien der Holding II S.à r. l. wirtschaftlich zuzurechnen sind. Insgesamt wird die Bieterin daher mit Vollzug des Anteilskaufver- 18 trages mittelbar 96.270.768 ProSiebenSat.1-Stammaktien und 14.253.711 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien erwerben. Dies entspricht wirtschaftlich 88 % der ProSiebenSat.1-Stammaktien, etwa 13 % der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien und etwa 50,5 % sämtlicher ProSiebenSat.1-Aktien. Die Bieterin hat bei der SEC eine Befreiung von Rule 14e-5 unter dem Exchange Act beantragt, um den Anteilskaufvertrag vollziehen zu können. 5.1 Kaufpreis Nach dem Anteilskaufvertrag beträgt der Kaufpreis insgesamt EUR 3.134.107.486,37 (vorbehaltlich der unten beschriebenen Anpassung um das Gesamtbarvermögen) und setzt sich wie folgt zusammen: • Ein Betrag von insgesamt EUR 3.083.646.529,37 für die ProSiebenSat.1-Stammaktien und die indirekt von der P7S1 Holding L. P. gehaltenen ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien. Dieser Betrag setzt sich wie folgt zusammen: – EUR 2.359.048.191,21 für die von Holding II S.à r. l. unmittelbar gehaltenen 82.155.400 ProSiebenSat.1-Stammaktien; gerundet entspricht dies EUR 28,7145 je ProSiebenSat.1-Stammaktie. – EUR 3.098.883,20 für die von Holding II S.à r. l. unmittelbar gehaltenen 138.343 ProSiebenSat.1Vorzugsaktien; dies entspricht EUR 22,4000 je ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie. – EUR 405.315.211,76 für die durch die SAT.1 Beteiligungs GmbH für die Holding II S.à r. l. gehaltenen 14.115.368 ProSiebenSat.1-Stammaktien; gerundet entspricht dies EUR 28,7145 je ProSiebenSat.1-Stammaktie. – EUR 316.184.243,20 für die durch die SAT.1 Beteiligungs GmbH für die Holding II S.à r. l. gehaltenen 14.115.368 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien; dies entspricht EUR 22,4000 je ProSiebenSat.1Vorzugsaktie. • Ein Betrag, der zum Zeitpunkt des Vollzugs des Anteilskaufvertrages dem Gesamtbarvermögen der P7S1 Holding L. P. und der Holding II S.à r. l. sowie dem Gesamtbarvermögen der SAT.1 Beteiligungs GmbH entspricht, das der Holding II S.à r. l. aufgrund ihrer Beteiligung am Stammkapital der SAT.1 Beteiligungs GmbH anteilig zusteht. Die Höhe dieses Betrags wurde bei Unterzeichnung des Anteilskaufvertrages auf EUR 50.460.957 geschätzt und wird beim Vollzug an den tatsächlichen Betrag angepasst werden. Die Bieterin erwartet, dass dieser Betrag EUR 50.460.957 nicht überschreiten wird. Sollte der Anteilskaufvertrag nicht bis zum 13. April 2007 vollzogen sein, erhöht sich der Kaufpreis für die unmittelbar und mittelbar von der Bieterin erworbenen ProSiebenSat.1-Stammaktien (nicht aber für die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien) um einen zusätzlichen Betrag, der dem Zins auf den vereinbarten Kaufpreis für die ProSiebenSat.1-Stammaktien zu einem Satz von 6,6930 % p. a. ab dem 14. März 2007 bis zum Tag des Vollzuges des Anteilskaufvertrages entspricht. 5.2 Aufschiebende Bedingungen und Rücktrittsrechte Der Vollzug des Anteilskaufvertrages steht neben der Zahlung des Kaufpreises durch die Bieterin unter folgenden aufschiebenden Bedingungen: • Fusionskontrollrechtliche Freigabe des Erwerbs der P7S1 Holding L. P. und – indirekt – der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Bieterin durch formale Entscheidung der Europäischen Kommission bzw. der zuständigen Kartellbehörden Deutschlands, Österreichs und der Schweiz bzw. durch Verstreichen der gesetzlichen Prüfungsfrist ohne Ergehen einer solchen formalen Entscheidung; • Bestätigung der Unbedenklichkeit des Erwerbs der P7S1 Holding L. P. und – indirekt – der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Bieterin im Hinblick auf die anwendbaren medienaufsichtsrechtlichen Gesetze durch die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK); und 19 • Übermittlung von Niederlegungsschreiben an den Notar, der den Anteilskaufvertrag beurkundet hat, mit denen (i) die Mitglieder des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media AG Haim Saban, Adam Chesnoff, John Connaughton, Albert Dobron, Patrick Healy, Ynon Kreiz, Seth Lawry, Stephen Pagliuca, Brian Powers, Arieh Saban, Scott Sperling und Joshua Steiner, (ii) der Geschäftsführer der SAT.1 Beteiligungs GmbH Adam Chesnoff, (iii) der Director der P7S1 Management Co. Adam Chesnoff und (iv) die Geschäftsführer der Holding II S.à r. l. Carl Donald Morgan Jr., Michael Colato und Robert Simon ihre jeweiligen Ämter mit Wirkung zum Zugang der Schreiben bei der jeweiligen Gesellschaft niederlegen. Diese Bedingung des Anteilskaufvertrages ist bereits vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage eingetreten. Der Zeitpunkt des Vollzugs des Anteilskaufvertrages – wie auch dieses Übernahmeangebots – hängt maßgeblich von der Erteilung der Freigaben gemäß dem anwendbaren Kartell- und Medienaufsichtsrecht ab. Die Bieterin geht derzeit davon aus, dass die erforderlichen Freigaben im ersten Quartal 2007 vorliegen werden (zum Stand der Verfahren siehe die Angaben unter Ziffer 11 dieser Angebotsunterlage). Bis zum Vollzug sieht der Anteilskaufvertrag bestimmte Rücktrittsrechte vor: Sofern der Vollzug nicht bis zum 31. Mai 2007 erfolgt ist, können sowohl die Verkäuferin als auch die Bieterin vom Anteilskaufvertrag zurücktreten. Darüber hinaus kann die Bieterin bis einschließlich zum vierten Tag vor dem Tag, an dem der Vollzug stattfindet („Vollzugstag“), jederzeit vom Anteilskaufvertrag zurücktreten. Im letzteren Fall wären die KKR-Fonds und die Permira-Fonds allerdings zur Zahlung eines Betrages in Höhe von insgesamt EUR 200 Mio. an die Verkäuferin verpflichtet (andere Ansprüche sind ausgeschlossen). 5.3 Refinanzierung der Holding II S.à r. l. Die Holding II S.à r. l., die bei Vollzug des Anteilskaufvertrages mittelbar von der Bieterin erworben wird, ist Darlehensnehmerin unter einem Vertrag über einen vorrangigen Laufzeitkredit und eine revolvierende Kreditlinie (Senior Term Loan and Revolving Facilities Agreement) vom 8. Juli 2006 in Höhe von EUR 1.275.000.000. Dieser Vertrag wurde u. a. zwischen der Holding II S.à r. l., bestimmten Garantiegebern, J.P. Morgan plc, Deutsche Bank AG Niederlassung London, Lehman Brothers International (Europe) als beauftragten Konsortialführern, J. P. Morgan Europe Limited als Senior Agent und J. P. Morgan Europe Limited als Sicherheitentreuhänder der Darlehensgeber abgeschlossen („Holding II S.à r. l.-Finanzierungsvereinbarungen“). Nach dem Anteilskaufvertrag sind alle ausstehenden Salden, einschließlich aufgelaufener Zinsen und etwaiger Vorfälligkeitsentschädigungen, die nach den Holding II S.à r. l.-Finanzierungsvereinbarungen zu zahlen sind („Holding II S.à r. l.-Refinanzierungsbetrag“), von der Bieterin im Rahmen der Holding II S.à r. l.-Finanzierungsvereinbarungen zum Vollzugstag für die Darlehensnehmerin (mit Tilgungswirkung zugunsten der Darlehensnehmerin) an die Darlehensgeber zu zahlen. Dies führt zu einem Ersatzanspruch der Bieterin in gleicher Höhe gegenüber der Holding II S.à r. l. Da der Holding II S.à r. l.-Refinanzierungsbetrag von der Bieterin gezahlt wird, zahlt die Bieterin zum Vollzugstag einen Betrag auf ein Konto der Verkäuferin, der dem Kaufpreis, d. h. ca. EUR 3.134.107.486,37, abzüglich des Holding II S.à r. l.-Refinanzierungsbetrags entspricht. 5.4 Kein weiterer Erwerb und keine weiteren Vereinbarungen über den Erwerb von durch ProSiebenSat.1 Media AG ausgegebenen Wertpapieren Abgesehen von der Vereinbarung zum indirekten Erwerb von Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG gemäß dem Anteilskaufvertrag, haben weder die Bieterin noch gemeinsam mit der Bieterin handelnde Personen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten vor Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin, ein freiwilliges Übernahmeangebot abzugeben, oder der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage von der ProSiebenSat.1 Media AG ausgegebene Wertpapiere erworben oder Vereinbarungen über die Übertragung von solchen Wertpapieren geschlossen. 20 6. DAS ANGEBOT 6.1 Gegenstand des Angebots; Angebotspreis Die Bieterin bietet hiermit allen Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG an, die von ihnen gehaltenen ProSiebenSat.1-Aktien mit Gewinnberechtigung ab dem 1. Januar 2006 nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage zu einem Angebotspreis von EUR 28,7145 je ProSiebenSat.1-Stammaktie und EUR 22,45 je ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie zu erwerben. Sofern das Angebot erst nach Zahlung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2006 an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG vollzogen wird, erfolgt der Erwerb der Aktien mit Gewinnberechtigung erst ab dem 1. Januar 2007. Dieses Angebot bezieht sich auf den Erwerb aller ausgegebenen ProSiebenSat.1-Stamm- und Vorzugsaktien. 6.2 Informationen zum Angebotspreis Gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG hat die Bieterin den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG eine angemessene Gegenleistung anzubieten, was in den §§ 4 und 5 der WpÜG-Angebotsverordnung durch bestimmte Mindestpreisvorgaben konkretisiert wird. 6.2.1 ProSiebenSat.1-Stammaktien Die ProSiebenSat.1-Stammaktien sind nicht zum Börsenhandel zugelassen. Die Vorschriften der §§ 5 oder 6 WpÜG-Angebotsverordnung sind daher ihrem Wortlaut nach nicht anwendbar. Der Angebotspreis für die ProSiebenSat.1-Stammaktien muss jedoch nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin oder einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von ProSiebenSat.1-Stammaktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der am 30. Januar 2007 erfolgten Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG entsprechen. Wie in Ziffer 5 dieser Angebotsunterlage dargestellt, haben die Bieterin und die German Media Partners L. P. den Anteilskaufvertrag abgeschlossen, in dessen Rahmen die German Media Partners L. P. die von ihr mittelbar über die Holding II S.à r. l. und die SAT.1 Beteiligungs GmbH gehaltenen 96.270.768 ProSiebenSat.1-Stammaktien zu einem Kaufpreis von rund EUR 28,7145 je ProSiebenSat.1Stammaktie verkauft hat. Der im Anteilskaufvertrag vereinbarte Kaufpreis wurde zwischen voneinander unabhängigen Parteien im Rahmen eines kompetitiven Auktionsprozesses vereinbart. An dem Bieterprozess waren mehrere Interessenten beteiligt. Der Kaufpreis wurde dabei nach intensiven Verhandlungen zwischen der Bieterin und German Media Partners L. P. vereinbart. Im Rahmen der Kaufpreisfindung sind auf Seiten der Bieterin übliche Bewertungsmethoden eingeflossen, etwa die Bewertung vergleichbarer Unternehmen und die in vergleichbaren Transaktionen gezahlten Prämien. Für die Bieterin war dabei maßgebend, eine Mehrheitsbeteiligung in Höhe von über 75 % der Stimmrechte an der ProSiebenSat.1 Media AG zu erwerben. Nur über diesen Kauf ist es der Bieterin möglich, effektiv die Kontrolle über die ProSiebenSat.1 Media AG zu erlangen. Der Angebotspreis von EUR 28,7145 je ProSiebenSat.1Stammaktie nach diesem Angebot stimmt mit dem Kaufpreis je ProSiebenSat.1-Stammaktie nach dem Anteilskaufvertrag überein. Sofern es zu einer Erhöhung des Kaufpreises für die ProSiebenSat.1-Stammaktien unter dem Anteilskaufvertrag kommt, weil der Vollzug nicht bis zum 13. April 2007 erfolgt (vgl. die Ausführungen oben unter Ziffer 5 dieser Angebotsunterlage), erhöht sich der Angebotspreis für die ProSiebenSat.1Stammaktien im Rahmen dieses Übernahmeangebots entsprechend, d. h. die Inhaber von ProSiebenSat.1-Stammaktien erhalten eine zusätzliche Gegenleistung für jede ProSiebenSat.1- 21 Stammaktie, die dem Zins auf den Angebotspreis für die ProSiebenSat.1-Stammaktien zu einem Satz von 6,6930 % p. a. für den Zeitraum ab dem 14. März 2007 bis zum Tag des Vollzuges des Anteilskaufvertrages entspricht. 6.2.2 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien Für die börsennotierten ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien bestimmt sich der Mindestangebotspreis nach dem höheren Wert aus: • dem volumengewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien während der letzten drei Monate vor der am 14. Dezember 2006 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots nach § 10 Abs. 1 WpÜG („Drei-MonatsDurchschnittskurs“), und • dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der am 30. Januar 2007 erfolgten Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG („SechsMonats-Höchstpreis“). Der maßgebliche Drei-Monats-Durchschnittskurs, den die BaFin für die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien ermittelt und auf ihrer Internetseite http://www.bafin.de veröffentlicht hat, beträgt EUR 22,45. Der Angebotspreis für die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien entspricht diesem Betrag. Nach Ansicht der Bieterin sind die historischen Börsenkurse eine geeignete Grundlage zur Bestimmung einer angemessenen Gegenleistung für die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien. Für die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien existiert ein funktionierender Börsenhandel mit einem signifikanten Streubesitz und Handelsvolumen, die nach Auffassung der Bieterin eine ausreichende Grundlage für die angemessene Bewertung der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien darstellen. Die ProSiebenSat.1 Media AG wurde zudem regelmäßig von professionellen Aktienanalysten aus dem In- und Ausland bewertet. Die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien sind außerdem im MDAX, dem zweitwichtigsten Aktienindex in Deutschland, repräsentiert und genießen damit zusätzliche Aufmerksamkeit von Investoren. Nach Überzeugung der Bieterin spiegelt der Börsenkurs der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien somit in hohem Maße eine angemessene Bewertung der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien wider. Die nachstehende Übersicht zeigt die volumengewichteten Durchschnittskurse der ProSiebenSat.1Vorzugsaktien für die angegebenen Zeiträume vor der am 14. Dezember 2006 erfolgten Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots durch die Bieterin. Die betreffenden Durchschnittskurse wurden auf der Basis der täglichen Schlusskurse des elektronischen Handelssystems XETRA der Frankfurter Wertpapierbörse und der täglichen Umsätze im XETRA- und im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse berechnet. Zeitraum Durchschnittskurs (in EUR) Aufschlag (auf der Grundlage des Angebotspreises) gegenüber Durchschnittskurs Höchstkurs (in EUR)4 Tiefstkurs (in EUR)4 1 Monat vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22,91 (2,0 %) 23,68 22,22 6 Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots . . . . . . . . . . . . . 21,17 6,1 % 23,68 17,43 12 Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots . . . . . . . . . . . . . 20,36 10,3 % 23,68 15,98 24 Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots . . . . . . . . . . . . . 17,59 27,6 % 23,68 12,75 (Quelle: FactSet) 4 22 Basierend auf den Schlusskursen im XETRA- und Parketthandel (nicht den Durchschnittskursen). Wie aus vorstehender Tabelle ersichtlich, lag der volumengewichtete durchschnittliche Aktienkurs der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien bezogen auf die oben genannten Zeiträume zwischen EUR 17,59 und EUR 22,91. Der Höchstkurs belief sich in den 24 Monaten vor dem 14. Dezember 2006 auf EUR 23,68, während der Tiefstkurs in den 24 Monaten vor dem 14. Dezember 2006 bei EUR 12,75 lag. Die Bieterin ist daher der Ansicht, dass der Angebotspreis für die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien im Verhältnis zu der historischen Kursentwicklung eine vorteilhafte Bewertung derselben darstellt und insbesondere für mittel- und langfristige Inhaber von ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien attraktiv ist. Im Übrigen haben die Bieterin und die German Media Partners L. P. – wie in Ziffer 5 der Angebotsunterlage dargestellt – einen Anteilskaufvertrag abgeschlossen, in dem sich die German Media Partners L. P. unter anderem verpflichtet hat, die von ihr mittelbar über die Holding II S.à r. l. und die SAT.1 Beteiligungs GmbH gehaltenen 14.253.711 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien zu einem Kaufpreis von EUR 22,4000 je ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie zu verkaufen und zu übereignen. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 22,45 liegt damit auch geringfügig über dem Sechs-Monats-Höchstpreis, dem Wert der höchsten von der Bieterin oder einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person vereinbarten oder gewährten Gegenleistung für den Erwerb von ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der am 30. Januar 2007 erfolgten Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gemäß § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG. 6.2.3 Keine Entschädigung für den Entzug bestimmter Rechte Die Satzung der ProSiebenSat.1 Media AG sieht eine Anwendbarkeit des § 33b Abs. 2 WpÜG nicht vor. Gemäß § 33b Abs. 1 und 2 WpÜG kann die Satzung einer Zielgesellschaft die Anwendbarkeit bestimmter europäischer Durchbrechungsregeln für den Fall eines Übernahmeangebots vorsehen. Die Satzung der ProSiebenSat.1 Media AG sieht die Anwendbarkeit der europäischen Durchbrechungsregeln nicht vor. Dementsprechend ist die Bieterin nicht zur Leistung von Entschädigungszahlungen gemäß § 33b WpÜG verpflichtet. 6.3 Angebotsbedingungen Bezugnahmen auf den „Stichtag“ in dieser Angebotsunterlage bedeuten 12:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main am zweiten Bankarbeitstag (d. h. einem Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für den Kundenverkehr geöffnet sind, „Bankarbeitstag“) vor Ablauf der Annahmefrist. Sofern die Annahmefrist nicht kraft Gesetzes verlängert wird (siehe Ziffer 6.4.2 dieser Angebotsunterlage), ist Stichtag der 15. März 2007, 12:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main. Dieses Übernahmeangebot und die Vereinbarungen, die durch seine Annahme zustande kommen, hängen vom Eintritt der folgenden, in den Ziffern 6.3.1 bis 6.3.3 dargestellten Bedingungen (im Folgenden einzeln als „Angebotsbedingung“ und zusammen als „Angebotsbedingungen“ bezeichnet) ab, es sei denn, es wurde darauf wie unter Ziffer 6.3.4 dargestellt verzichtet: 6.3.1 Vollzug des Anteilskaufvertrages Der Anteilskaufvertrag ist bis zum 31. August 2007 vollzogen worden. Der Vollzug des Anteilskaufvertrages hängt ausschließlich vom Eintritt der unter Ziffer 5 dargelegten Bedingungen ab. Die Bedingung gemäß dieser Ziffer 6.3.1 gilt als eingetreten, wenn der Vollzug des Anteilskaufvertrages nur deshalb nicht erfolgt, weil (i) die Bieterin den Kaufpreis nach Eintritt der Fälligkeit nach dem Anteilskaufvertrag nicht entrichtet hat oder (ii) die Bieterin vor dem Vollzugstag des Anteilskaufvertrages von diesem zurückgetreten ist, es sei denn, dieser Rücktritt ist erfolgt, nachdem die Europäische Kommission oder die zuständigen Kartellbehörden in Deutschland, Österreich oder der Schweiz oder die deutsche Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich den Zusammenschluss der Bieterin oder Personen, die die Bieterin kontrollieren, mit der ProSiebenSat.1 Media AG durch eine formale Entscheidung untersagt haben. Wenn die in dieser Ziffer 6.3.1 dargelegte Angebotsbedingung nicht bis zum 31. August 2007 eingetreten ist oder die Bieterin nicht bis spätestens einen Werktag (einschließlich Samstage, „Werktag“) vor dem Ende der Annahmefrist auf den Eintritt verzichtet hat, so erlischt das Angebot unwiderruflich (siehe Ziffer 6.3.5). 23 6.3.2 Keine nachteiligen Maßnahmen bei der ProSiebenSat.1 Media AG (a) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag ist keine Veröffentlichung der ProSiebenSat.1 Media AG gemäß § 15 des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes („WpHG“) erfolgt, der zufolge die ProSiebenSat.1 Media AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften Akquisitionen von, Investitionen in, Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Vermögensgegenständen mit einem Marktwert von insgesamt mehr als EUR 150 Millionen vorgenommen hat oder einen Vertrag über die vorgenannten Handlungen abgeschlossen oder sich verpflichtet hat, eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen (jeweils eine „Vermögensübertragung“). Sicherungsübereignungen an Gläubiger werden bei der Feststellung, ob diese Angebotsbedingung eingetreten ist, nicht berücksichtigt. Sollte der Wert der Vermögensgegenstände in einer fremden Währung bemessen werden, wird der Gegenwert in Euro, der dem Wert der fremden Währung entspricht, auf Basis des EuroUmtauschkurses für die fremde Währung zugrunde gelegt, der auf der Reuters EUROFX/1-Seite oder, wenn Reuters nicht verfügbar ist, auf dem Bloomberg FXC-Bildschirm am Stichtag veröffentlicht wird. (b) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag (i) hat die Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG keinen Beschluss über eine Kapitalerhöhung oder eine Satzungsänderung bei der ProSiebenSat.1 Media AG gefasst und das für die ProSiebenSat.1 Media AG zuständige Handelsregister keinen solchen Beschluss eingetragen; und (ii) hat der Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG keine Eintragung über eine Kapitalerhöhung im Handelsregister für die ProSiebenSat.1 Media AG beantragt, wurde keine Durchführung einer Kapitalerhöhung im Handelsregister für die ProSiebenSat.1 Media AG eingetragen und hat die ProSiebenSat.1 Media AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften keine Bezugsrechte oder Umtauschrechte für neue ProSiebenSat.1-Aktien, z. B. in Form von Wandelanleihen oder Optionsanleihen auf ProSiebenSat.1-Aktien, ausgegeben; dies gilt jedoch nicht für Kapitalerhöhungen, bei denen die Anzahl der auf diese Weise ausgegebenen ProSiebenSat.1-Aktien nicht mehr als 2 Millionen beträgt. (c) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat die Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG keine Dividendenzahlung an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG beschlossen und die ProSiebenSat.1 Media AG keine solche Dividende gezahlt. (d) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat die ProSiebenSat.1 Media AG keinen auf Dividendenzahlungen gerichteten Beschlussvorschlag als Bestandteil der Tagesordnung im Zusammenhang mit einer Einladung zur Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG veröffentlicht (es sei denn, dieser ist bis zum Ablauf der Annahmefrist wieder von der Tagesordnung gestrichen worden). 6.3.3 Keine wesentlichen nachteiligen Veränderungen (a) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat die ProSiebenSat.1 Media AG keine Ereignisse gemäß § 15 WpHG veröffentlicht, die entweder (i) zu einer Einmalbelastung des Konzern-EBITDA (wie nachstehend definiert) der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe für das Geschäftsjahr 2007 und/oder das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von mindestens EUR 105 Millionen p. a. geführt haben oder eine solche erwarten lassen; oder (ii) zu einer Belastung des Konzerneigenkapitals (wie nachstehend definiert) der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe in Höhe von mindestens EUR 260 Millionen geführt haben oder eine solche für das Geschäftsjahr 2007 und/oder das Geschäftsjahr 2008 erwarten lassen. Die in dieser Ziffer 6.3.3 (a) aufgeführte Bedingung gilt als nicht eingetreten, wenn die ProSiebenSat.1 Media AG innerhalb des Zeitraums von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag dazu verpflichtet gewesen wäre, ein Ereignis gemäß § 15 WpHG zu veröffentlichen, das 24 (i) zu einer Einmalbelastung des Konzern-EBITDA der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe für das Geschäftsjahr 2007 und/oder das Geschäftsjahr 2008 in Höhe von mindestens EUR 105 Millionen p. a. geführt hat oder eine solche erwarten lässt; oder (ii) zu einer Belastung des Konzerneigenkapitals der ProSiebenSat.1 Media-Gruppe in Höhe von mindestens EUR 260 Millionen geführt hat oder eine solche für das Geschäftsjahr 2007 und/ oder das Geschäftsjahr 2008 erwarten lässt, eine solche Veröffentlichung aber nicht vorgenommen hat; die Bestimmungen dieser Ziffer 6.3.3 (a) Satz 2 gelten entsprechend, wenn nicht auszuschließen ist, dass die ProSiebenSat.1 Media AG verpflichtet gewesen wäre, ein solches Ereignis gemäß § 15 WpHG zu veröffentlichen. Um festzustellen, ob die Bedingung nach dieser Ziffer 6.3.3 (a) eingetreten ist, sind die bisher von der ProSiebenSat.1 Media AG angewendeten Ansatz-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie ihre Praxis bei der Ausübung von Bilanzierungswahlrechten entsprechend ihrer Anwendung im Konzernabschluss der ProSiebenSat.1 Media AG für das Geschäftsjahr 2005 (oder, falls zu diesem Zeitpunkt bereits vorliegend, das Geschäftsjahr 2006) zu Grunde zu legen. Das „Konzern-EBITDA“ im Sinne dieser Ziffer 6.3.3 (a) wird auf der Grundlage und in Übereinstimmung mit der von der ProSiebenSat.1 Media AG angewandten Methodik der Festlegung des „EBITDA“ der ProSiebenSat.1 Media AG und der in ihren Konzernabschluss einzubeziehenden Tochtergesellschaften bestimmt. Als „Konzerneigenkapital“ im Sinne dieser Ziffer 6.3.3 (a) wird das Eigenkapital der ProSiebenSat.1 Media AG und der in ihren Konzernabschluss einzubeziehenden Tochtergesellschaften bezeichnet. Um festzustellen, ob ProSiebenSat.1 Media AG entsprechend Ziffer 6.3.3 (a) Satz 2 verpflichtet gewesen wäre, ein Ereignis gemäß § 15 WpHG zu veröffentlichen, ist die Stellungnahme von PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft, Wirtschaftprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main (der „Unabhängige Gutachter“) maßgeblich. Falls (i) der Unabhängige Gutachter zu der Entscheidung gelangt, dass eine solche Veröffentlichung hätte vorgenommen werden müssen, und (ii) die Stellungnahme des Unabhängigen Gutachters spätestens bis zum Stichtag eingegangen ist, gilt die in dieser Ziffer 6.3.3 (a) dargelegte Angebotsbedingung als nicht eingetreten. Die in dieser Ziffer 6.3.3 (a) dargelegte Angebotsbedingung gilt auch dann als nicht eingetreten, wenn (i) nach der Stellungnahme des Unabhängigen Gutachters nicht auszuschließen ist, dass die ProSiebenSat.1 Media AG entsprechend Ziffer 6.3.3 (a) Satz 2 verpflichtet gewesen wäre, ein Ereignis gemäß § 15 WpHG zu veröffentlichen, und (ii) diese Stellungnahme spätestens bis zum Stichtag eingegangen ist. Sollte der Unabhängige Gutachter bis zum Stichtag keine Stellungnahme abgeben, so gilt die in dieser Ziffer 6.3.3 (a) Satz 2 dargelegte Angebotsbedingung als eingetreten. Die Bieterin wird die Einleitung des Verfahrens zur Feststellung, ob die ProSiebenSat.1 Media AG entsprechend obenstehender Ziffer 6.3.3 (a) Satz 2 verpflichtet gewesen wäre, ein Ereignis gemäß § 15 WpHG zu veröffentlichen, unverzüglich im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet (http://www.lavena-angebot.de) bekannt geben, und die Bieterin wird die Einleitung eines solchen Verfahrens außerdem unverzüglich in einer Pressemitteilung in den USA bekannt geben, jeweils unter Verweis auf dieses Angebot. Der Unabhängige Gutachter wird nur auf Ersuchen der Bieterin tätig und hat sich gegenüber der Bieterin für diesen Fall des Ersuchens gemäß vorstehendem Absatz grundsätzlich bereit erklärt, die beschriebene Aufgabe zu übernehmen. Die ProSiebenSat.1 Media AG hat sich gegenüber der Bieterin bereit erklärt, angemessen mit dem Unabhängigen Gutachter zusammenarbeiten, um ihm die Erstellung der Stellungnahme zu ermöglichen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Gutachters ist von der Bieterin unverzüglich unter Verweis auf diese Angebotsunterlage im elektronischen Bundesanzeiger und im Internet (http://www.lavena-angebot.de) zu veröffentlichen; die Bieterin wird darüber ferner eine Pressemitteilung in den USA veröffentlichen. Die Stellungnahme des Unabhängigen Gutachters ist für die Bieterin und die Aktionäre, die dieses Angebot annehmen, bindend und nicht anfechtbar und ist von der Bieterin unverzüglich zu veröffentlichen. Die Kosten für den Unabhängigen Gutachter und dessen Auslagen sind von der Bieterin zu tragen. (b) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat die ProSiebenSat.1 Media AG keine Mitteilung gemäß § 15 WpHG veröffentlicht, wonach über das Vermögen eines oder mehrerer der folgenden Unternehmen ein Insolvenz- oder vergleichbares Verfahren eingeleitet, eröffnet oder beantragt wurde oder eine solche Maßnahme bevorsteht, oder bei einem der folgenden Unternehmen Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit im Sinne 25 der einschlägigen Regelungen des deutschen Insolvenzrechts eingetreten ist oder bevorsteht: ProSiebenSat.1 Media AG, Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH, ProSieben Television GmbH, Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH, 9Live Fernsehen GmbH. (c) Der von der Deutsche Börse AG festgestellte Deutsche Aktienindex („DAX 30“) liegt am Stichtag nicht unter 4.700 Punkten. Die Feststellung des DAX 30 am Stichtag erfolgt auf der Grundlage des Schlusskurses des DAX 30, der auf Bloomberg am Ende des unmittelbar vor dem Stichtag liegenden Bankarbeitstags angezeigt wird. (d) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag wurde der Devisenhandel in Deutschland und/oder den USA im Hinblick auf den Umtausch von Euro in US-Dollar und umgekehrt nicht eingestellt und sind keine Währungs- oder Devisenkontrollbeschränkungen in Deutschland oder den USA erlassen worden. 6.3.4 Verzicht auf Angebotsbedingungen Soweit rechtlich zulässig, kann die Bieterin bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist (§ 21 WpÜG) auf eine, mehrere oder alle Angebotsbedingungen verzichten. Wird ein Verzicht innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist veröffentlicht, so verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen. Verzichtet die Bieterin auf eine oder mehrere Angebotsbedingungen, gelten die betreffenden Angebotsbedingungen für den Zweck dieses Angebots als eingetreten. 6.3.5 Nichteintritt von Angebotsbedingungen Tritt eine Angebotsbedingung nicht ein, und hat die Bieterin auf diese Angebotsbedingung nicht bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist wirksam nach Ziffer 6.3.4 verzichtet, so erlischt das Angebot unwiderruflich, werden etwaige Verträge, die durch die Annahme des Angebots zustande gekommen sind, nicht wirksam und wird das Angebot nicht vollzogen. Es ist möglich, dass die in Ziffer 6.3.1 dargelegte Angebotsbedingung vor Ablauf der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten sein wird. Die Abwicklung des Angebots und damit die Zahlung des Angebotspreises können sich daher verzögern, bis diese Angebotsbedingung eingetreten ist (vgl. Ziffern 7.4 und 7.5 dieser Angebotsunterlage). Wenn die in Ziffer 6.3.1 dargelegte Angebotsbedingung nicht bis zum 31. August 2007 eingetreten ist und die Bieterin nicht bis spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf den Eintritt dieser Angebotsbedingung verzichtet hat, so erlischt das Angebot unwiderruflich, werden etwaige Verträge, die durch Annahme des Angebots zustande gekommen sind, nicht wirksam und wird das Angebot nicht vollzogen. 6.3.6 Veröffentlichungen Die Bieterin gibt unverzüglich im Internet auf der Internetseite http://www.lavena-angebot.de (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger sowie in den USA durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem bekannt, falls (i) auf eine Angebotsbedingung verzichtet wurde, (ii) alle Angebotsbedingungen entweder eingetreten sind oder auf sie verzichtet wurde, (iii) alle Angebotsbedingungen mit Ausnahme der in Ziffer 6.3.1 dargelegten Angebotsbedingung eingetreten sind oder auf sie verzichtet wurde oder (iv) das Angebot nicht vollzogen wird. 6.4 Annahmefrist 6.4.1 Beginn und Ende der Annahmefrist Die Frist zur Annahme dieses Angebots (einschließlich aller Verlängerungen derselben, wie nachstehend in Ziffer 6.4.2 beschrieben, im Folgenden „Annahmefrist“), beginnt am 30. Januar 2007. 26 Die Annahmefrist endet, sofern sie nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Ziffer 6.4.2 der Angebotsunterlage verlängert wird, am 19. März 2007, um 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). 6.4.2 Verlängerung der Annahmefrist Sollte in den letzten zwei Wochen der ursprünglichen Annahmefrist eine Änderung dieses Angebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG veröffentlicht werden, verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen. In diesem Fall endet die so verlängerte Annahmefrist voraussichtlich am 2. April 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Läuft im Falle eines konkurrierenden Angebots gemäß § 22 Abs. 1 WpÜG die Annahmefrist für das vorliegende Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, bestimmt sich gemäß § 22 Abs. 2 WpÜG der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot. Dies gilt auch, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Die Bieterin hat bei der SEC eine Befreiung von Rule 14e-1(b) unter dem Exchange Act beantragt, um, falls eine wesentliche Änderung des Angebotes eintreten sollte, die Verlängerung der Annahmefrist um zwei Wochen in Übereinstimmung mit den deutschen Gesetzen und der deutschen Rechtspraxis und nicht um zehn US-amerikanische Werktage zu ermöglichen; sie hat ferner eine Befreiung von Rule 14e-1(d) unter dem Exchange Act beantragt, um ihr die Veröffentlichung einer Mitteilung über die Verlängerung der Annahmefrist in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des deutschen Rechts zu ermöglichen. 6.4.3 Weitere Annahmefrist Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG, die dieses Angebot vor Ablauf der Annahmefrist nicht angenommen haben, können dieses Angebot gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG innerhalb einer Frist von zwei Wochen beginnend am Tag nach der Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG („Weitere Annahmefrist“) annehmen, es sei denn, dass die unter Ziffern 6.3.1 bis 6.3.3 genannten Angebotsbedingungen bis zum Ende der Annahmefrist endgültig ausgefallen sind. Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Angebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG wird voraussichtlich innerhalb von fünf Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist erfolgen, voraussichtlich am 23. März 2007. Die Weitere Annahmefrist wird daher voraussichtlich am 24. März 2007 beginnen und am 10. April 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. 7. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS 7.1 Annahmeerklärung Ein Aktionär der ProSiebenSat.1 Media AG kann dieses Angebot nur dadurch annehmen, dass er innerhalb der Annahmefrist • schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber seinem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz in Deutschland (einschließlich einer deutschen Niederlassung eines ausländischen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens) („Depotführendes Institut“) erklärt und • das Depotführende Institut anweist, die Umbuchung der im Depot dieses Aktionärs befindlichen ProSiebenSat.1-Stamm- oder -Vorzugsaktien, für die der Aktionär das Angebot annehmen will, in die ISIN DE000A0LSAX9 bzw. ISIN DE000A0LR4L0 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. 27 7.2 Umbuchung der zum Verkauf eingereichten Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG Die Annahmeerklärung wird jedoch nur wirksam, sofern die ProSiebenSat.1-Aktien, für die das Angebot angenommen wird, auf Anweisung des entsprechenden Aktionärs bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist in die ISIN DE000A0LSAX9 (Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0LR4L0 (Vorzugsaktien) umgebucht werden. Die Umbuchung muss durch das Depotführende Institut nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst werden. Die in der Annahmeerklärung angegebenen ProSiebenSat.1-Aktien, die in die ISIN DE000A0LSAX9 (Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0LR4L0 (Vorzugsaktien) umgebucht worden sind, werden im Folgenden als „Zum Verkauf Eingereichte Aktien“ bezeichnet. Inhaber von ProSiebenSat.1-Stammaktien, deren Aktien sich in Eigen- oder Streifbandverwahrung befinden, müssen besondere Maßnahmen ergreifen: Zur Annahme des Übernahmeangebots müssen die Aktienurkunden girosammelverwahrfähig gemacht werden. Zu diesem Zweck müssen die Inhaber von ProSiebenSat.1-Stammaktien, wenn sie dieses Angebot annehmen möchten, ihre Globalurkunden (einschließlich der dazu gehörenden Globalgewinnanteilscheine) bei einem Depotführenden Institut, das als unmittelbarer Teilnehmer an das System der Clearstream Banking AG angeschlossen ist, während der üblichen Geschäftszeiten einreichen. Aktionäre, die nicht über ein Depot verfügen, müssen zunächst bei einem derartigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland ein Depot eröffnen. Erst nach entsprechender Girosammelgutschrift kann das Angebot (wie zuvor beschrieben) angenommen werden. Die Annahmeerklärung für derartige durch Globalurkunden verbriefte ProSiebenSat.1-Stammaktien wird erst wirksam, wenn die Zum Verkauf Eingereichten Stammaktien in die ISIN DE000A0LSAX9 bei der Clearstream Banking AG bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist umgebucht worden sind. 7.3 Weitere Erklärungen mit der Annahme dieses Angebots Mit der Annahmeerklärung nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage nehmen die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG dieses Angebot in Bezug auf die in der Annahmeerklärung enthaltene Anzahl von ProSiebenSat.1-Aktien an und: • weisen das Depotführende Institut an, die Zum Verkauf Eingereichten Aktien zunächst im Wertpapierdepot zu belassen, jedoch die Umbuchung dieser ProSiebenSat.1-Aktien in die ISIN DE000A0LSAX9 (Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0LR4L0 (Vorzugsaktien) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen; • weisen das Depotführende Institut an, seinerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen, die Zum Verkauf Eingereichten Aktien unverzüglich nach dem Ablauf der Annahmefrist (aber nicht früher als unverzüglich nach Eintritt aller oder – soweit zulässig – Verzicht auf alle Angebotsbedingungen), auf einem Konto der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG („Zentrale Abwicklungsstelle“) bei der Clearstream Banking AG zur Übertragung an die Bieterin zur Verfügung zu stellen; • beauftragen und bevollmächtigen das Depotführende Institut und die Zentrale Abwicklungsstelle, unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 BGB, alle zur Durchführung und Abwicklung dieses Angebots erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, und insbesondere den Übergang des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten Aktien auf die Bieterin herbeizuführen; • weisen das Depotführende Institut an, seinerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, der Bieterin über die Zentrale Abwicklungsstelle an jedem Börsenhandelstag in Frankfurt am Main („Börsenhandelstag“) die Anzahl von ProSiebenSat.1-Aktien, die in das Depot des Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0LSAX9 (Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0LR4L0 (Vorzugsaktien) umgebucht worden sind, zu übermitteln; • übertragen die Zum Verkauf Eingereichten Aktien vorbehaltlich des Ablaufs der Annahmefrist und des Eintritts der Angebotsbedingungen bzw. – soweit zulässig – des Verzichts auf diese Angebotsbedingungen Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf die Bieterin; 28 • erklären, dass ihre Zum Verkauf Eingereichten Aktien zum Zeitpunkt der Übertragung in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind. Die in den vorstehenden Absätzen enthaltenen Anweisungen, Erklärungen und Vollmachten werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Angebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Falle eines wirksamen Rücktritts von dem durch die Annahme dieses Angebots zustande gekommenen Vertrag. Sind nicht alle Angebotsbedingungen gemäß Ziffer 6.3 dieser Angebotsunterlage bis zum 31. August 2007 eingetreten und ist auf ihren Eintritt nicht spätestens einen Werktag vor dem Ende der Annahmefrist verzichtet worden, so erlischt dieses Angebot. 7.4 Rechtsfolgen der Annahme Durch die Annahme dieses Angebots wird ein Kaufvertrag zwischen jedem Aktionär, der dieses Angebot annimmt, und der Bieterin gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage abgeschlossen. Mit der Annahme dieses Angebots vereinbaren der annehmende Aktionär und die Bieterin – aufschiebend bedingt auf den Eintritt der Angebotsbedingungen (vgl. Ziffer 6.3 der Angebotsunterlage) – die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten Aktien. Durch die Annahme des Angebots erklärt jeder annehmende Aktionär, dass er zum Zeitpunkt der Übertragung der alleinige Eigentümer der Zum Verkauf Eingereichten Aktien ist und dass diese Aktien zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots frei von Rechten bzw. Ansprüchen Dritter sind. 7.5 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Angebotspreises Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt an das Depotführende Institut Zug um Zug gegen Übertragung der Zum Verkauf Eingereichten Aktien auf das Konto der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG mit dem Zweck, den Übergang des Eigentums an diesen ProSiebenSat.1Aktien auf die Bieterin herbeizuführen. Für die Zum Verkauf Eingereichten Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises an das Depotführende Institut voraussichtlich am vierten, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist, sofern die Angebotsbedingungen innerhalb der Annahmefrist eingetreten sind oder – soweit zulässig – auf sie verzichtet wurde. Sofern die unter Ziffer 6.3.1 genannte Angebotsbedingung erst nach Ablauf der Annahmefrist eintreten sollte, erfolgt die Zahlung des Angebotspreises an das Depotführende Institut frühestens am dritten, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach dem Tag, an dem die Bieterin den Eintritt der Angebotsbedingung durch Veröffentlichung einer Mitteilung im Internet unter http://www.lavena-angebot.de und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gibt („Bedingungseintrittsstichtag“). Für den Fall, dass die unter Ziffer 6.3.1 genannte Angebotsbedingung erst Ende August 2007 eintritt, können sich der Vollzug des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises daher bis in den September 2007 verzögern. Die Bieterin hat bei der SEC eine Befreiung von Rule 14e-1(c) unter dem Exchange Act beantragt, um ihr die Zahlung des Angebotspreises wie oben beschrieben zu ermöglichen. Mit der Gutschrift des Angebotspreises bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Das jeweilige Depotführende Institut ist verpflichtet, den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG, die dieses Angebot angenommen haben, den Angebotspreis gutzuschreiben. 7.6 Abwicklung des Angebots bei Annahme in der Weiteren Annahmefrist Die Bestimmungen dieser Angebotsunterlage gelten mit folgender Maßgabe sinngemäß für eine Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist: • ProSiebenSat.1-Aktien, die nachträglich zum Verkauf eingereicht werden, werden in die ISIN DE000A0LSAY7 (Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0LR4M8 (Vorzugsaktien) umgebucht. 29 • Die Umbuchung der ProSiebenSat.1-Aktien bei der Clearstream Banking AG gilt als fristgerecht vorgenommen, sofern sie bis 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach dem Ende der Weiteren Annahmefrist erfolgt. In Bezug auf ProSiebenSat.1-Aktien, hinsichtlich derer das Angebot gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage in der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde, erfolgt die Zahlung des Angebotspreises an das Depotführende Institut voraussichtlich am vierten, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, sofern die Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist eingetreten sind. Sofern die unter Ziffer 6.3.1 genannte Angebotsbedingung nicht bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist eingetreten sein sollte, werden die nachträglich zum Verkauf eingereichten ProSiebenSat.1Aktien spätestens fünf Börsenhandelstage nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist in die ISIN DE000A0LSAX9 (Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0LR4L0 (Vorzugsaktien) umgebucht. Die Zahlung des Angebotspreises an das Depotführende Institut erfolgt in diesem Fall frühestens am dritten, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach dem Bedingungseintrittsstichtag. 7.7 Handel mit Zum Verkauf Eingereichten Aktien Die Bieterin erwartet, dass die Zum Verkauf Eingereichten Vorzugsaktien ab dem zweiten Börsenhandelstag nach Beginn der Annahmefrist im Teilbereich des amtlichen Marktes mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0LR4L0 gehandelt und notiert werden. Der Handel mit Zum Verkauf Eingereichten Vorzugsaktien an der Frankfurter Wertpapierbörse wird (i) zwei Börsenhandelstage vor dem Ende der Annahmefrist, sofern alle Angebotsbedingungen bis dahin eingetreten sind oder – soweit zulässig – auf sie verzichtet wurde, oder (ii) (sofern die unter Ziffer 6.3.1 genannte Angebotsbedingung nach Ende der Annahmefrist eingetreten sein sollte), am dritten Börsenhandelstag nach dem Bedingungseintrittsstichtag eingestellt. Ein Handel mit Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten Vorzugsaktien (ISIN DE000A0LR4M8) ist nicht vorgesehen. Die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten Vorzugsaktien werden jedoch spätestens fünf Börsenhandelstage nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist in die Notierung der Zum Verkauf Eingereichten Vorzugsaktien unter der ISIN DE000A0LR4L0 einbezogen, sofern bis zum Ende der Weiteren Annahmefrist noch nicht alle Angebotsbedingungen eingetreten sein sollten oder – soweit zulässig – auf sie verzichtet wurde (vgl. Ziffer 6.3 der Angebotsunterlage). Das Handelsvolumen in Bezug auf die Zum Verkauf Eingereichten Vorzugsaktien kann niedrig sein, was wiederum zu erheblichen Kursschwankungen der Zum Verkauf Eingereichten Vorzugsaktien führen kann. Ein Handel mit Zum Verkauf Eingereichten Stammaktien ist nicht vorgesehen. Personen, die Zum Verkauf Eingereichte Aktien erwerben, übernehmen im Hinblick auf diese Zum Verkauf Eingereichten Aktien alle Rechte und Pflichten, die sich aus den Verträgen infolge der Annahme dieses Angebots ergeben. 7.8 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen Dieses Angebot wird nicht vollzogen und die Bieterin ist nicht verpflichtet, aufgrund dieses Angebots Zum Verkauf Eingereichte Aktien zu erwerben, falls nicht alle der in Ziffer 6.3 dieser Angebotsunterlage genannten Angebotsbedingungen entweder bis zum 31. August 2007 eingetreten sind oder – soweit zulässig – durch die Bieterin darauf verzichtet wurde. Wenn das Angebot nicht vollzogen wird, ist beabsichtigt, die Zum Verkauf Eingereichten Aktien binnen fünf Bankarbeitstagen, nachdem festgestellt wurde, dass nicht alle Angebotsbedingungen eingetreten sind bzw. auf sie verzichtet wurde, in die ISIN DE0005754659 (Stammaktien) bzw. ISIN DE0007771172 (Vorzugsaktien) zurückzubuchen. 30 Nach der Rückbuchung können die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE0007771172 gehandelt werden. 7.9 Kosten und Auslagen Die Annahme des Angebots über ein Depotführendes Institut mit Sitz in Deutschland (einschließlich einer deutschen Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts) ist für die annehmenden Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an das Depotführende Institut kosten- und gebührenfrei. Gebühren ausländischer Depotführender Institute und andere außerhalb der Bundesrepublik anfallende Gebühren und Auslagen, die einem Aktionär, der dieses Angebot annimmt, entstehen, sind von dem betreffenden Aktionär zu tragen. 8. RÜCKTRITTSRECHTE 8.1 Rücktrittsrecht ohne Angabe von Gründen Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG können bis zum Ablauf der Annahmefrist und, wenn die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 6.3.1 dieser Angebotsunterlage zu diesem Zeitpunkt nicht eingetreten ist, bis zum Bedingungseintrittsstichtag jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Annahme des Angebots hinsichtlich Zum Verkauf Eingereichter Aktien zurücktreten. Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG, die das Angebot während der Weiteren Annahmefrist angenommen haben, können bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist und, wenn die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 6.3.1 dieser Angebotsunterlage zu diesem Zeitpunkt nicht eingetreten ist, bis zum Bedingungseintrittsstichtag jederzeit ohne Angabe von Gründen von der Annahme des Angebots hinsichtlich nachträglich zum Verkauf eingereichter ProSiebenSat.1-Aktien zurücktreten. 8.2 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots oder bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots Durch das in Ziffer 8.1 dieser Angebotsunterlage beschriebene Rücktrittsrecht wird auch den gesetzlichen Rücktrittsrechten im Falle einer Änderung des Angebots oder bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots Rechnung getragen. Im Falle einer Änderung des Angebots können Aktionäre, die das Angebot vor Veröffentlichung der Änderung angenommen haben, gemäß § 21 Abs. 4 WpÜG bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Im Falle eines konkurrierenden Angebots können Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, gemäß § 22 Abs. 3 WpÜG bis zum Ablauf der Annahmefrist jederzeit von dem Vertrag zurücktreten, sofern der Vertragsschluss vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das konkurrierende Angebot erfolgte. 8.3 Ausübung des Rücktrittsrechts Der Rücktritt erfolgt durch schriftliche Erklärung des zurücktretenden Aktionärs gegenüber dem Depotführenden Institut und Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde, durch das Depotführende Institut in die ISIN DE0005754659 (Stammaktien) bzw. ISIN DE0007771172 (Vorzugsaktien) bei der Clearstream Banking AG. Wenn die Rücktrittserklärung dem Depotführenden Institut vor Ablauf des letzten Tags, an dem den Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG gemäß Ziffer 8.1 der Angebotsunterlage ein Rücktrittsrecht zusteht, zugeht, gilt die Rückbuchung der Aktien in die ISIN DE0005754659 (Stammaktien) bzw. ISIN DE0007771172 (Vorzugsaktien) als fristgerecht bewirkt, sofern sie bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach dem Ablauf des Tags der letzten Rücktrittsmöglichkeit vollzogen ist. 31 9. FINANZIERUNG DES ANGEBOTS 9.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung des Angebots 9.1.1 Maximale Gegenleistung Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage waren 109.398.600 ProSiebenSat.1Stammaktien und 109.398.600 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien ausgegeben. Die Bieterin geht davon aus, dass sie zum Zeitpunkt des Vollzugs des Anteilskaufvertrages mittelbar 96.270.768 ProSiebenSat.1-Stammaktien und 14.253.711 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien (zusammen die „Mittelbar Erworbenen ProSiebenSat.1-Aktien“) erwerben wird. Dies entspricht einem Anteil von 88 % der ProSiebenSat.1-Stammaktien, etwa 13 % der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien und etwa 50,5 % sämtlicher ProSiebenSat.1-Aktien. Der nach dem Anteilskaufvertrag zu zahlende Kaufpreis beträgt etwa EUR 3.134.107.486,37 (vorbehaltlich einer Anpassung für eventuelle Änderungen des Betrags an erworbenem Barvermögen; dieser Betrag wird nach derzeitiger Einschätzung EUR 50.460.957 nicht übersteigen; vgl. dazu Ziffer 5). Die Verkäuferin hat sich im Anteilskaufvertrag verpflichtet, die Mittelbar Erworbenen ProSiebenSat.1-Aktien nicht im Rahmen des Angebots zum Verkauf einzureichen. Deshalb wird dieses Angebot voraussichtlich für nicht mehr als die verbleibenden 13.127.832 ProSiebenSat.1-Stammaktien und 95.144.889 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien (zusammen als die „Verbleibenden Aktien“ bezeichnet) angenommen werden. Dies entspricht einem Anteil von 12 % der ProSiebenSat.1-Stammaktien, etwa 87 % der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien und etwa 49,5 % sämtlicher ProSiebenSat.1-Aktien. Wird das Angebot hinsichtlich sämtlicher Verbleibender Aktien angenommen, beläuft sich die Zahlungsverpflichtung der Bieterin gegenüber den annehmenden Aktionären aufgrund des Angebots auf EUR 376.959.131,96 für die 13.127.832 ProSiebenSat.1-Stammaktien und EUR 2.136.002.758,05 für die 95.144.889 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien und damit auf insgesamt EUR 2.512.961.890,01. Zusätzlich hat die Bieterin Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Anteilskaufvertrag zu tragen, welche insgesamt EUR 193.000.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen werden. Somit ist zu erwarten, dass die für Zahlungen im Zusammenhang mit dem Anteilskaufvertrag, dem Übernahmeangebot und damit zusammenhängenden Transaktionskosten erforderlichen finanziellen Mittel einen Gesamtbetrag von EUR 5.840.069.376,38 (die „Notwendigen Mittel“) nicht übersteigen werden. Sollte das Angebot abweichend von den rechtlich bindenden Vereinbarungen im Anteilskaufvertrag auch für die Mittelbar Erworbenen ProSiebenSat.1-Aktien angenommen werden, und sollte das Angebot ferner auch für alle Verbleibenden Aktien angenommen werden, würde die Bieterin bei Vollzug dieses Angebots sämtliche 109.398.600 ProSiebenSat.1-Stammaktien und 109.398.600 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien erwerben. In diesem Fall wäre die Bieterin nicht verpflichtet, den Kaufpreis aufgrund des Anteilskaufvertrages zu entrichten. Stattdessen bestünde eine Zahlungsverpflichtung der Bieterin gegenüber den annehmenden Aktionären in Höhe von EUR 3.141.326.099,70 für alle ProSiebenSat.1-Stammaktien und in Höhe von EUR 2.455.998.570,00 für alle ProSiebenSat.1Vorzugsaktien; insgesamt würde sich die Zahlungsverpflichtung in diesem Fall daher auf EUR 5.597.324.669,70 belaufen. Zusätzlich hat die Bieterin Transaktionskosten im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Anteilskaufvertrag zu tragen, welche insgesamt EUR 193.000.000,00 voraussichtlich nicht übersteigen werden. Somit ist zu erwarten, dass der für den Vollzug des Angebots erforderliche Gesamtbetrag in diesem Fall EUR 5.790.324.669,70 nicht übersteigen würde. 9.1.2 Finanzierung des Angebots Die Bieterin hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass ihr die Notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Gegenleistung für das Angebot zur Verfügung stehen. Die Notwendigen Mittel werden finanziert (i) durch Mittel in einer Gesamthöhe von EUR 1.962.608.419,38, die als Eigenkapital und/oder Gesellschafterdarlehen im Rahmen von Eigenkapitalzusagen vom 14. Dezember 2006 und 9. Januar 2007 (die „Eigenkapitalzusagen“) von KKR European Fund II, Limited Partnership, KKR 2006 Fund (Overseas), Limited Partnership und KKR PEI SICAR S.à r. l. (zusammen als „KKR-Investoren“ bezeichnet) sowie P4 Sub L.P.1, Permira IV L.P.2, Permira Investments Limited 32 und P4 Co-Investments L. P. (zusammen als „Permira-Investoren“ bezeichnet) (die KKR-Investoren und die Permira-Investoren zusammen als „Investoren“ bezeichnet) bereitgestellt werden, und (ii) durch Fremdkapital dritter Darlehensgeber in einer Gesamthöhe von EUR 3.877.460.957,00, die insgesamt ausreichen, um die Notwendigen Mittel bereitzustellen. (a) Eigenkapitalzusagen Im Rahmen der Eigenkapitalzusagen haben sich die Investoren verpflichtet, der Bieterin im Wege von Einlagen und/oder Gesellschafterdarlehen Mittel in einer Gesamthöhe von bis zu EUR 1.962.608.419,38 zur Zahlung des Kaufpreises nach dem Anteilskaufvertrag und zur Finanzierung des Angebots bereitzustellen. (b) Zwischenfinanzierungsvereinbarung Zusätzlich hat die Bieterin am 9. Januar 2007 als Darlehensnehmerin eine Zwischenfinanzierungsvereinbarung mit der Bank of America Securities Limited, Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, Credit Suisse, J. P. Morgan plc, Lehman Brothers International (Europe), Morgan Stanley und Royal Bank of Scotland plc, Niederlassung Frankfurt als Konsortialführern und der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG als Facility Agent und Sicherheitentreuhänderin abgeschlossen (die „Zwischenfinanzierungsvereinbarung“). Die Zwischenfinanzierungsvereinbarung stellt Fremdkapital in Höhe von insgesamt EUR 3.877.460.957,00 zur Verfügung, welches zur Finanzierung des Erwerbs der ProSiebenSat.1Aktien im Rahmen des Anteilskaufvertrages sowie der im Rahmen des Angebots erworbenen Aktien und der diesbezüglichen Transaktionskosten verwendet werden kann („Zwischenfinanzierungskredit“). Der Zwischenfinanzierungskredit kann für einen Zeitraum von 8 Monaten nach Unterzeichnung der Zwischenfinanzierungsvereinbarung in Anspruch genommen werden. Die Mittel aus dem Zwischenfinanzierungskredit können gezogen werden, wenn die aufschiebenden Bedingungen und die Anforderungen an die Dokumentation erfüllt wurden (oder hierauf verzichtet wurde), keine Vertragsverletzung und kein Kontrollwechsel erfolgt sind oder möglich erscheinen (jeweils wie in der Zwischenfinanzierungsvereinbarung definiert), sowie bestimmte weitere in der Zwischenfinanzierungsvereinbarung beschriebene Voraussetzungen vorliegen und bestimmte Bestätigungen und (wiederholte) Zusicherungen im Sinne der Zwischenfinanzierungsvereinbarung bei jeder Inanspruchnahme des Zwischenfinanzierungskredits richtig und zutreffend sind. Ferner dürfen die Mittel erst dann in Anspruch genommen werden, wenn die Bieterin den nach der Zwischenfinanzierungsvereinbarung erforderlichen Eigenkapitalbetrag vollständig erhalten hat. Die Bieterin hat keinen Grund zur Annahme, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Alle unter der Zwischenfinanzierungsvereinbarung in Anspruch genommenen Beträge sollen bei oder vor Ende der Laufzeit des Zwischenfinanzierungskredits durch unbefristete vorrangige Kreditvereinbarungen und eine unbefristete nachrangige Kreditvereinbarung (zusammen die „Unbefristeten Kreditvereinbarungen“) mit jeweils einer längeren Laufzeit als die der Zwischenfinanzierungsvereinbarung und mit einem Gesamtbetrag von EUR 3.877.460.957,00 oder höher refinanziert werden. Falls die Unbefristeten Kreditvereinbarungen, wie erwartet, vor dem Vollzug des Anteilskaufvertrages abgeschlossen wurden und alle Bedingungen daraus erfüllt sind oder darauf verzichtet wurde, können der Vollzug des Anteilskaufvertrages und/oder Zahlungen im Rahmen des Angebots auch unter den Unbefristeten Kreditvereinbarungen anstatt unter der Zwischenfinanzierungsvereinbarung refinanziert werden (wobei die Zwischenfinanzierungsvereinbarung jedoch uneingeschränkt wirksam bleiben würde und gemäß ihren Bestimmungen weiterhin für Zwecke in Anspruch genommen werden könnte, die nicht unter den Unbefristeten Kreditvereinbarungen refinanziert werden). 9.2 Finanzierungsbestätigung Mit Schreiben vom 22. Januar 2007 hat die Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt am Main, London Branch, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um 33 sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf Zahlung der Gegenleistung zur Verfügung stehen. Die Finanzierungsbestätigung der Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt am Main, London Branch, ist dieser Angebotsunterlage als Anlage 5 beigefügt. 10. ANGABEN ZU DEN ERWARTETEN AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN UND DER ERWERBSGESELLSCHAFTEN Die Angaben in dieser Ziffer 10 enthalten Informationen, Ansichten und zukunftsorientierte Aussagen der Bieterin. Sie geben die gegenwärtige Auffassung der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse wieder und basieren ausschließlich auf den der Bieterin derzeit vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von Annahmen der Bieterin, die sich – auch wenn sie derzeit als angemessen angesehen werden – als zutreffend oder unzutreffend herausstellen können. Abgesehen von dem Erwerb der ProSiebenSat.1-Aktien von German Media Partners L. P. im Rahmen des Anteilskaufvertrages werden in der folgenden Darstellung keine weiteren möglichen zukünftigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin und der Erwerbsgesellschaften (wie nachstehend definiert) berücksichtigt. 10.1 Annahmen Die in dieser Ziffer 10 enthaltenen Informationen und Angaben beruhen auf den folgenden Annahmen: (a) Die Bieterin wird von German Media Partners L. P. alle Anteile an der P7S1 Holding L. P. (und ihrer Komplementärin P7S1 Management Co.) und – mittelbar – alle Anteile an der Holding II S.à r. l. erwerben. Bei Vollzug des Anteilskaufvertrages wird die Bieterin mittelbar insgesamt 96.270.768 ProSiebenSat.1-Stammaktien und 14.253.711 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien gegen Zahlung eines im Anteilskaufvertrag vereinbarten Kaufpreises erwerben. Der Vollzug des Anteilskaufvertrages wird vor dem 14. April 2007 stattfinden (zu Einzelheiten vgl. Ziffer 5 dieser Angebotsunterlage). (b) Der Holding II S.à r. l.-Refinanzierungsbetrag beläuft sich auf EUR 1.275.000.000 und wird von der Bieterin für die Darlehensnehmerin gezahlt. Die Zahlung des Holding II S.à r. l.-Refinanzierungsbetrags führt auf Seiten der Bieterin zu einem Ersatzanspruch in gleicher Höhe gegenüber der Holding II S.à r. l. Die Bieterin wird am Vollzugstag einen Betrag in Höhe des Kaufpreises, d. h. etwa EUR 3.134.107.486,37, abzüglich des Holding II S.à r. l.-Refinanzierungsbetrags, auf ein Konto der Verkäuferin zahlen (zu Einzelheiten vgl. Ziffer 5 dieser Angebotsunterlage). (c) Zusätzlich zu den indirekten Beteiligungen an der ProSiebenSat.1 Media AG, die die Bieterin aufgrund des Anteilskaufvertrages mit German Media Partners L. P. erwirbt, wird die Bieterin aufgrund dieses Übernahmeangebots alle übrigen derzeit ausgegebenen 13.127.832 ProSiebenSat.1Stammaktien (12,0 % der Gesamtzahl der ProSiebenSat.1-Stammaktien) gegen Zahlung des Angebotspreises von EUR 28,7145 je ProSiebenSat.1-Stammaktie und alle übrigen derzeit ausgegebenen 95.144.889 ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien (etwa 87,0 % der Gesamtzahl der ProSiebenSat.1Vorzugsaktien) gegen Zahlung des Angebotspreises von EUR 22,45 je ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie erwerben. Der hierfür zu zahlende Gesamtbetrag beläuft sich somit auf EUR 2.512.961.890,01. (d) Die Finanzierung der unter (a) und (c) vorstehend beschriebenen Akquisitionen wird in Form von Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen in Höhe von insgesamt EUR 1.962.608.419,38 erfolgen, die der Bieterin durch die Lavena Holding 3 zur Verfügung gestellt werden, sowie in Form von Fremdkapital in Höhe von EUR 3.877.460.957,00 (zu Einzelheiten vgl. Ziffer 9 dieser Angebotsunterlage). (e) Aus Vereinfachungsgründen wurde unterstellt, dass die voraussichtlichen Transaktionskosten in Höhe von EUR 193.000.000,00 als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. Die Deutschen Holdinggesellschaften wurden als Vorratsgesellschaften gegründet und von den KKR/ Permira Holdinggesellschaften erworben, um die in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Transaktionen durchzuführen. Die Deutschen Holdinggesellschaften sind außer den hier beschriebenen 34 Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb der ProSiebenSat.1-Aktien keinen anderen Tätigkeiten nachgegangen und haben daher vom Zeitpunkt ihrer Gründung bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keinerlei Umsätze generiert oder Erträge erwirtschaftet. 10.2 Bieterin 10.2.1 Vermögens- und Finanzlage Die Bieterin wurde am 29. November 2006 eingetragen. Das Geschäftsjahr der Bieterin beginnt am 1. Mai und endet am 30. April des folgenden Kalenderjahres. Somit ist das erste Geschäftsjahr der Bieterin ein Rumpfgeschäftsjahr, das am 30. April 2007 enden wird. Die Bieterin bilanziert nach den Bestimmungen des deutschen Handelsgesetzbuchs. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage verfügt die Bieterin über ein eingetragenes Stammkapital in Höhe von EUR 25.000. Nach dem Vollzug des Anteilskaufvertrages und dem Erwerb der Verbleibenden Aktien gemäß diesem Übernahmeangebot wird sich die Vermögens- und Finanzlage der Bieterin im Wesentlichen wie folgt darstellen: EUR (in Mio.) Beteiligung an der P7S1 Holding L. P. (und Anteile an deren Komplementärin P7S1 Management Co.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Forderung gegen die Holding II S.à r. l. (Refinanzierung Holding II S.à r. l.) . . . . . . . . . . . . Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aktivierte Transaktionskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kassenbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.859,11 1.275,00 2.512,96 193,00 0,00 Summe der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.840,07 Eigenkapital/Gesellschafterdarlehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.962,61 3.877,46 Summe der Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.840,07 Verglichen mit der Vermögens- und Finanzlage der Bieterin zum Datum dieser Angebotsunterlage ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: (a) Die Finanzanlagen werden sich von EUR 0 um etwa EUR 4.565 Mio. erhöhen. Dies entspricht dem Buchwert der Beteiligung an der P7S1 Holding L. P. (und der Anteile an deren Komplementärin P7S1 Management Co.) und der Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG. Dazu gehören auch Transaktionskosten in Höhe von voraussichtlich EUR 193 Mio., die gemäß den Annahmen als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. (b) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden sich von EUR 0 um etwa EUR 1.275 Mio. erhöhen. Dieser Betrag entspricht der Forderung gegen die Holding II S.à r. l. aufgrund des konzerninternen Darlehens, das der Holding II S.à r. l. von der Bieterin gewährt wird. (c) Die liquiden Mittel (der Kassenbestand) werden um etwa EUR 25.000 auf etwa EUR 0 sinken, da die in Form von Eigen- und Fremdkapital bereitgestellten Mittel zur Zahlung des Kaufpreises nach dem Anteilskaufvertrag und des Angebotspreises für die ProSiebenSat.1-Aktien und damit verbundener Transaktionskosten verwendet werden. (d) Die Summe der Aktiva wird somit von EUR 25.000 um etwa EUR 5.840 Mio. steigen. (e) Die Summe aus Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen wird sich vom eingetragenen Stammkapital in Höhe von EUR 25.000 durch Einlagen und Gesellschafterdarlehen der KKR/Permira-Holdinggesellschaften über Lavena Holding 3 auf etwa EUR 1.963 Mio. erhöhen. (f) Die Verbindlichkeiten werden aufgrund der Mittel, die verschiedene finanzierende Banken der Bieterin im Rahmen von Darlehen für die Akquisitionsfinanzierung zur Verfügung gestellt haben, etwa EUR 3.877 Mio. betragen (zu näheren Einzelheiten vgl. Ziffer 9 dieser Angebotsunterlage). 35 (g) Vorausgesetzt, dass die Transaktionskosten aktiviert werden (siehe oben unter (a)), ergeben sich keine Auswirkungen auf die Ertragslage der Bieterin. 10.2.2 Ertragslage Die Bieterin hat seit ihrer Gründung bis zum Datum dieser Angebotsunterlage keine Einnahmen erzielt. Die künftige Ertragslage der Bieterin wird voraussichtlich durch die folgenden Faktoren bestimmt: (a) Die Einnahmen der Bieterin werden in der Zukunft hauptsächlich aus Zinseinnahmen von der Holding II S.à r. l. und aus Dividendeneinnahmen für ProSiebenSat.1-Aktien bestehen. Die Höhe dieser künftigen Einnahmen ist ungewiss. Geht man davon aus, dass die ProSiebenSat.1 Media AG in Zukunft wie für das Geschäftsjahr 2005 eine Dividende in Höhe von EUR 0,82 je ProSiebenSat.1-Stammaktie und von EUR 0,84 je ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie ausschütten wird, so ergeben sich Dividendeneinnahmen in Höhe von rund EUR 182 Mio. pro Jahr. Dieser Betrag würde von der Bieterin durch Zinszahlungen und Ausschüttungen ihrer Tochtergesellschaften vereinnahmt werden. (b) Die Kosten der Bieterin werden hauptsächlich aus laufenden Zinszahlungen für die Darlehen verschiedener Banken im Rahmen der unter Ziffer 9 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Akquisitionsfinanzierung bestehen. Unter Annahme eines durchschnittlichen Zinssatzes von rund 7,5 % p. a. ist von einer Zinsbelastung in Höhe von etwa EUR 291 Mio. jährlich auszugehen. (c) Da von einer Aktivierung der Transaktionskosten als Anschaffungsnebenkosten ausgegangen wird, ergeben sich hieraus keine weiteren Auswirkungen auf die Ertragslage der Bieterin. (d) Für den Fall, dass die Erträge der Bieterin nicht ausreichen, um die Zinszahlungen zu erfüllen, können diese unter einer revolvierenden Kreditlinie der Zwischenfinanzierungsvereinbarung bis zu einer Höhe von EUR 250 Mio. refinanziert werden. 10.3 Erwerbsgesellschaften 10.3.1 Vermögens- und Finanzlage Zum Datum dieser Angebotsunterlage verfügen die „Erwerbsgesellschaften“, die sich aus den LuxCos, Lavena Holding 1, Lavena Holding 2, Lavena Holding 3 und der Bieterin zusammensetzen (siehe Strukturdiagramm in Ziffer 3.1.2 dieser Angebotsunterlage), zusammengenommen über liquide Mittel in Höhe von insgesamt EUR 112.500 und Eigenkapital in Höhe von EUR 112.500. Die Finanzierung der Erwerbsgesellschaften wird voraussichtlich über Eigenkapital und Preferred Equity Certificates („PECs“), die von den KKR/Permira Holdinggesellschaften bereitgestellt werden, in Höhe von EUR 1.962.608.419,38 sowie über von Banken bereitgestelltes Fremdkapital in Höhe von EUR 3.877.460.957,00 erfolgen. Bei den PECs handelt es sich um hybride Finanzierungsinstrumente, welche von den LuxCos ausgegeben werden und die einer jährlichen Vergütung unterliegen, die sich am Zinssatz der durchschnittlichen Bankenfinanzierung orientiert und sich somit unter der o. g. Annahme auf rund 7,5 % p. a. belaufen sollte. Die von den KKR/Permira Holdinggesellschaften bereitgestellte Finanzierung wird voraussichtlich im Verhältnis von ca. 40 % zu 60 % von Eigenkapitaleinlagen zu PECs erfolgen. Nach dem Vollzug des Anteilskaufvertrages und dem Erwerb der Verbleibenden Aktien gemäß diesem Übernahmeangebot wird sich die konsolidierte Vermögens- und Finanzlage der Erwerbsgesellschaften im Wesentlichen wie folgt darstellen: 36 EUR (in Mio.) Beteiligung an der P7S1 Holding L. P. (und Anteile an deren Komplementärin P7S1 Management Co.) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Forderung gegen die Holding II S.à r. l. (Refinanzierung Holding II S.à r. l.) . . . . . . . . . . . . Aktien der ProSiebenSat.1 Media AG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Aktivierte Transaktionskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Kassenbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.859,11 1.275,00 2.512,96 193,00 0,00 Summe der Aktiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.840,07 Eigenkapital / Gesellschafterdarlehen / PECs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Verbindlichkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1.962,61 3.877,46 Summe der Passiva . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5.840,07 Verglichen mit der Vermögens- und Finanzlage der Erwerbsgesellschaften zum Datum dieser Angebotsunterlage ergeben sich folgende wesentliche Änderungen: (a) Die Finanzanlagen werden sich von EUR 0 um etwa EUR 4.565 Mio. erhöhen. Dies entspricht dem Buchwert der Beteiligung an der P7S1 Holding L. P. (und der Anteile an deren Komplementärin P7S1 Management Co.) und der gemäß dem Angebot erworbenen ProSiebenSat.1-Aktien. Dazu gehören auch Transaktionskosten in Höhe von voraussichtlich EUR 193 Mio., die gemäß den Annahmen als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. (b) Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen werden sich von EUR 0 um etwa EUR 1.275 Mio. erhöhen. Dieser Betrag entspricht der Forderung gegen die Holding II S.à r. l. aufgrund des konzerninternen Darlehens, das der Holding II S.à r. l. von der Bieterin gewährt wurde. (c) Die liquiden Mittel (der Kassenbestand) werden um etwa EUR 112.500 auf etwa EUR 0 sinken, da die in Form von Eigen- und Fremdkapital bereitgestellten Mittel zur Zahlung des Kaufpreises nach dem Anteilskaufvertrag und des Angebotspreises für die ProSiebenSat.1-Aktien und damit verbundener Transaktionskosten verwendet werden. (d) Die Summe der Aktiva wird somit von EUR 112.500 um etwa EUR 5.840 Mio. steigen. (e) Die Summe aus Eigenkapital, Gesellschafterdarlehen und PECs wird sich von dem eingetragenen Stammkapital auf konsolidierter Basis in Höhe von EUR 112.500 durch Einlagen, Gesellschafterdarlehen und PECs der KKR/Permira Holdinggesellschaften auf etwa EUR 1.963 Mio. erhöhen. (f) Die Verbindlichkeiten werden aufgrund der Mittel, die verschiedene finanzierende Banken den Erwerbsgesellschaften im Rahmen von Darlehen für die Akquisitionsfinanzierung zur Verfügung gestellt haben, etwa EUR 3.877 Mio. betragen. (g) Vorausgesetzt, dass die Transaktionskosten aktiviert werden (siehe oben unter (a)), ergeben sich keine Auswirkungen auf die Ertragslage der Erwerbsgesellschaften. 10.3.2 Ertragslage Die Erwerbsgesellschaften haben seit ihrer Gründung bis zum Datum dieser Angebotsunterlage keine Einnahmen erzielt. Die künftige Ertragslage der Erwerbsgesellschaften auf konsolidierter Basis wird voraussichtlich durch die folgenden Faktoren bestimmt: (a) Die Einnahmen der Erwerbsgesellschaften werden in der Zukunft hauptsächlich aus Zinseinnahmen von der Holding II S.à r. l. und aus Dividendeneinnahmen für ProSiebenSat.1-Aktien bestehen. Die Höhe dieser künftigen Einnahmen ist ungewiss. Geht man davon aus, dass die ProSiebenSat.1 Media AG in Zukunft wie für das Geschäftsjahr 2005 eine Dividende in Höhe von EUR 0,82 je ProSiebenSat.1-Stammaktie und von EUR 0,84 je ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie ausschütten wird, so ergeben sich Dividendeneinnahmen in Höhe von rund EUR 182 Mio. pro Jahr. Dieser Betrag würde von den Erwerbsgesellschaften durch Zinszahlungen und Ausschüttungen ihrer jeweiligen Tochtergesellschaften vereinnahmt werden. (b) Die Kosten der Erwerbsgesellschaften werden hauptsächlich aus laufenden Zahlungen auf die PECs und Zinsen für die Darlehen verschiedener Banken im Rahmen der unter Ziffer 9 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Akquisitionsfinanzierung bestehen. Unter Annahme eines 37 durchschnittlichen Zinssatzes von rund 7,5 % p. a. ist für die Bankenfinanzierung von einer Zinsbelastung in Höhe von etwa EUR 291 Mio. jährlich auszugehen. Zusätzlich wären die Erwerbsgesellschaften zur Leistung von Zahlungen auf die PECs verpflichtet, welche sich unter Zugrundelegung der oben genannten Angaben auf etwa EUR 88 Mio. p. a. belaufen würden; allerdings geht die Bieterin davon aus, dass nach Maßgabe der den PECs zugrundeliegenden Bedingungen vor deren Rückführung keine Zahlungen erfolgen, sondern dass diese erst zum Zeitpunkt der Rückführung fällig werden. (c) Da von einer Aktivierung der Transaktionskosten als Anschaffungsnebenkosten ausgegangen wird, ergeben sich hieraus keine weiteren Auswirkungen auf die Ertragslage der Erwerbsgesellschaften. (d) Für den Fall, dass die Erträge der Erwerbsgesellschaften nicht ausreichen, um die Zinszahlungen zu erfüllen, können diese unter einer revolvierenden Kreditlinie der Zwischenfinanzierungsvereinbarung bis zu einer Höhe von EUR 250 Mio. refinanziert werden. 10.4 Fonds Die KKR-Fonds und die Permira-Fonds halten mittelbar sämtliche Anteile an Lavena Holding 1 (vgl. Ziffer 3.1.2 dieser Angebotsunterlage). Als Investmentfonds werden die KKR-Fonds und die PermiraFonds von ihren institutionellen Anlegern finanziert, die ihrerseits verpflichtet sind, anteilige Einlagen zu leisten, wenn die KKR-Fonds oder die Permira-Fonds sie zur Investition zusätzlicher Gelder auffordern. Zum Datum dieser Angebotsunterlage standen den KKR-Fonds und den Permira-Fonds aus festen Einlageverpflichtungen ihrer jeweiligen Anleger Mittel in einem Gesamtbetrag von über EUR 2 Mrd. zur Verfügung. Hiervon können den Erwerbsgesellschaften im Zusammenhang mit den in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Transaktionen (vgl. Ziffer 9.1.2 (a)) Mittel in Höhe von EUR 1.962.608.419,38 zur Verfügung gestellt werden. 11. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN Der Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG durch die Bieterin gemäß dem Anteilskaufvertrag mit der German Media Partners L. P. bedarf der kartellrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission und die Schweizerische Wettbewerbskommission. Darüber hinaus ist die Ausstellung einer medienrechtlichen Unbedenklichkeitsbestätigung des Erwerbs der ProSiebenSat.1-Aktien durch die Bieterin von Seiten der zuständigen Landesmedienanstalten von Bayern, Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg auf Basis einer Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich („KEK“) erforderlich. Ferner ist der Erwerb bei den Medienbehörden Österreichs und der Schweiz anzumelden. Der Vollzug des Anteilskaufvertrages mit der German Media Partners L. P. steht daher unter der aufschiebenden Bedingung der kartellrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission und die Schweizerische Wettbewerbskommission sowie der Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbestätigung durch die KEK. Wie oben unter Ziffer 7.5 beschrieben, kann das Angebot erst abgewickelt und der Angebotspreis erst gezahlt werden, wenn die Angebotsbedingung nach Ziffer 6.3.1 eingetreten ist oder – sofern zulässig – auf sie verzichtet wurde. Die KKR-Fonds und die Permira-Fonds haben am 18. Januar 2007 eine fusionskontrollrechtliche Anmeldung bei der Europäischen Kommission eingereicht. Die Europäische Kommission hat eine anfängliche Entscheidungsfrist von 25 Arbeitstagen, beginnend mit dem 19. Januar 2007, um den Zusammenschluss zu prüfen und über die Freigabe oder die Einleitung eines ausführlichen Prüfverfahrens zu entscheiden. Darüber hinaus haben die Parteien den Zusammenschluss am 22. Dezember 2006 bei der Schweizerischen Wettbewerbskommission angemeldet. Die Schweizerische Wettbewerbskommission hat den Zusammenschluss am 16. Januar 2007 genehmigt. Die medienkonzentrationsrechtlichen Anmeldungen des Zusammenschlusses bei den zuständigen Landesmedienanstalten (Bayern, Rheinland-Pfalz und Berlin-Brandenburg) und der KEK sowie die 38 Mitteilungen an die österreichischen und Schweizer Medienbehörden sind erfolgt. Die rechtlichen Voraussetzungen der Erteilung der Unbedenklichkeitsbestätigung werden von der KEK geprüft, die diese Aufgabe als gemeinsames Organ der deutschen Landesmedienanstalten wahrnimmt. Dieses Verfahren sieht keine Entscheidungsfristen vor. In ihrer ersten Sitzung nach der Antragstellung im Januar 2007 wird die KEK den Berichterstatter für den Fall benennen. Die KEK kann frühestens in der darauf folgenden Sitzung, die im Februar stattfindet, eine Entscheidung über die Ausstellung einer Unbedenklichkeitsbestätigung treffen bzw. andernfalls bei einer der nächsten Sitzungen, die jeweils alle vier Wochen stattfinden. Die Entscheidung der KEK bedarf der Umsetzung durch die lizenzgebenden Landesmedienanstalten. Diese stellen sogenannte Undenklichkeitsbestätigungen aus. Die Landesmedienanstalten sind dabei grundsätzlich an die Entscheidung der KEK gebunden. Will eine Landesmedienanstalt von der Entscheidung der KEK abweichen, muss sie binnen eines Monats die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten („KDLM“) anrufen. Die KDLM kann dann innerhalb einer Frist von drei Monaten mit den Stimmen von drei Vierteln ihrer Mitglieder eine vom Votum der KEK abweichende Entscheidung treffen. Durch eine Anrufung der KDLM könnte sich die konzentrationsrechtliche Prüfung deshalb um weitere vier Monate verlängern. Die BaFin hat der Bieterin am 26. Januar 2007 die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. 12. VORTEILE FÜR MITGLIEDER DES VORSTANDS UND DES AUFSICHTSRATS DER PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats der ProSiebenSat.1 Media AG wurden von der Bieterin keine Geldleistungen oder geldwerten Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. Nach Ansicht der Bieterin wird eine langfristige Bindung der Geschäftsleitung im Interesse der ProSiebenSat.1 Media AG und von wesentlicher Bedeutung für den Wert der Investition der Bieterin in das Unternehmen sein. Dementsprechend wird die Bieterin eine langfristige Bindung der obersten Geschäftsleitung der ProSiebenSat.1 Media AG, einschließlich der Mitglieder des Vorstands, anstreben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bieterin, einzelnen Mitgliedern der obersten Geschäftsleitungsebene, u. a. den Mitgliedern des Vorstands, die Möglichkeit zum mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb von Anteilen an der Bieterin oder an einer der Gesellschaften, über die die Bieterin ihre Anteile an der ProSiebenSat.1 Media AG halten wird, zu Konditionen, die noch von der Bieterin vorzuschlagen und zu vereinbaren sind, anzubieten. Die Konditionen und Bedingungen einer solchen Beteiligung der Geschäftsleitung waren jedoch bisher nicht Gegenstand von Vorschlägen an oder Gesprächen mit dem Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG. Zu den Auswirkungen des Vollzugs dieses Angebots auf das bei ProSiebenSat.1 Media AG bestehende Aktienoptionsprogramm sowie zu den künftigen Tätigkeiten und Funktionen von Mitgliedern des Vorstands der ProSiebenSat.1 Media AG im Falle eines Zusammenschlusses mit der SBS-Gruppe wird auf die Ausführungen oben in Ziffern 4.2 und 4.3 dieser Angebotsunterlage verwiesen. Ferner weist die Bieterin in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die German Media Partners L. P. mit der Bieterin ihre Überlegungen besprochen hat, Vorstandsmitgliedern der ProSiebenSat.1 Media AG nach Vollzug des Anteilskaufvertrages in Anerkennung ihrer Leistungen Sonderzahlungen der German Media Partners L. P. zu gewähren. 13. SITUATION DER AKTIONÄRE DER PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG, DIE DIESES ANGEBOT NICHT ANNEHMEN Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG, die dieses Angebot nicht annehmen, bleiben zunächst Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG. Diese Aktionäre sollten Folgendes berücksichtigen: (a) Die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien, für die dieses Angebot nicht angenommen worden ist, können während der Annahmefrist sowie nach Abschluss des Angebots weiter im amtlichen Markt der Frankfurter Wertpapierbörse unter ISIN DE0007771172 gehandelt werden. Der Vollzug des Über- 39 nahmeangebots wird jedoch voraussichtlich zu einer Verringerung des Streubesitzes von ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien führen. Die Anzahl der Aktien im Streubesitz könnte so gering werden, dass kein ordnungsgemäßer Börsenhandel mehr gewährleistet ist oder sogar überhaupt kein Börsenhandel mehr stattfindet. Dies könnte dazu führen, dass Verkaufsaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Ferner könnte eine geringe Liquidität der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien bei diesen zu größeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit führen. (b) Die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien sind in den MDAX-Index einbezogen, so dass Investmentfonds, die in Gesellschaften investieren, die in Indizes wie dem MDAX enthalten sind (sogenannte Indexfonds), ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien halten, um die Entwicklung des MDAX marktgerecht abzubilden. Nach Vollzug des Angebots werden ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien möglicherweise aufgrund eines verringerten Streubesitzes nicht mehr in den MDAX einbezogen werden. Diejenigen Indexfonds, die nach Abwicklung des Angebots noch ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien halten, werden daher ihre ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien möglicherweise über die Börse veräußern. Dadurch kann sich ein Überangebot an ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien in einem vergleichsweise illiquiden Markt ergeben, was zu einem Verfall des Börsenkurses der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie führen kann. (c) Sollte als Folge des Angebots ein ordnungsgemäßer Handel mit ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien nicht mehr gewährleistet sein, könnte die Notierung der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien ausgesetzt oder die Zulassung der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktien zum amtlichen Markt widerrufen werden. (d) Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass der derzeitige Börsenkurs der ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie wahrscheinlich von dem Umstand beeinflusst wird, dass die Bieterin am 14. Dezember 2006 ihre Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots an die Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob die ProSiebenSat.1-Vorzugsaktie nach Ablauf der Annahmefrist noch auf dem derzeitigen Kursniveau gehandelt werden wird. (e) Nach Vollzug des Anteilskaufvertrages mit der German Media Partners L. P. wird die Bieterin – über die P7S1 Holding L. P., Holding II S.à r. l. und SAT.1 Beteiligungs GmbH – über mehr als 75 % der Stimmrechte in der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG verfügen. Die Bieterin kann daher – mit gewissen Einschränkungen – Beschlüsse fassen, für die eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen oder des bei der Beschlussfassung vertretenen Kapitals erforderlich ist, einschließlich Satzungsänderungen, Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages und Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, sofern hierfür nicht ein Sonderbeschluss bzw. eine außerordentliche Hauptversammlung der Vorzugsaktionäre erforderlich ist. Mit einigen der genannten Maßnahmen wäre die Pflicht der Bieterin verbunden, den Minderheitsaktionären ein Angebot zu machen, ihre Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben oder einen Ausgleich zu gewähren. Die Barabfindung bzw. der Ausgleich sind jeweils auf Grundlage einer Unternehmensbewertung der ProSiebenSat.1 Media AG zu bestimmen. Diese Unternehmensbewertung müsste auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der ProSiebenSat.1 Media AG über die jeweilige Maßnahme bestehenden Verhältnisse abstellen. Der Wert des Ausgleichs- und/oder Abfindungsangebots könnte daher dem Angebotspreis gemäß dem Übernahmeangebot entsprechen, aber auch höher oder niedriger ausfallen. (f) Falls die Bieterin nach Abschluss des Übernahmeangebots unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der ProSiebenSat.1-Stammaktien hält, kann die Bieterin die Übertragung der übrigen ProSiebenSat.1-Stammaktien, und sofern die Bieterin gleichzeitig ProSiebenSat.1-Aktien in Höhe von mindestens 95 % des Grundkapitals hält, auch die Übertragung der übrigen ProSiebenSat.1Vorzugsaktien, auf der Grundlage eines Übernahmerechtlichen Squeeze-outs gemäß § 39a WpÜG (vgl. Ziffer 4.1.4) beantragen. Aktionäre, die das Angebot nicht angenommen haben, können innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist („Andienungsfrist“) verlangen, dass die Bieterin ihre ProSiebenSat.1-Aktien gegen Zahlung des Angebotspreises gemäß § 39c WpÜG erwirbt, sofern die Bieterin berechtigt ist, einen Antrag gemäß § 39a WpÜG zu stellen („Andienungsrecht“). Die Bieterin wird das Erreichen oder Überschreiten der oben genannten Beteiligungsschwelle unverzüglich gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG veröffentlichen. Die Dreimonatsfrist, innerhalb derer die Aktionäre ihr Andienungsrecht ausüben können, beginnt nach einer solchen Mitteilung der Bieterin. Das in Ziffer 7 dargelegte Verfahren für die Annahme und die Abwicklung des Angebots findet auf die Ausübung des Andienungsrechts entsprechende Anwendung. Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG, die die Annahme des Angebots während der Andienungsfrist 40 beabsichtigen, sollten sich mit etwaigen Fragen hinsichtlich technischer Aspekte an ihr Depotführendes Institut wenden. Das Andienungsrecht gilt als fristgerecht ausgeübt, wenn die Umbuchung der Aktien bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0LSAY7 (Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0LR4M8 (Vorzugsaktien) bis spätestens um 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach dem Ablauf der Andienungsfrist bewirkt worden ist. 14. BEGLEITENDE BANK / ZENTRALE ABWICKLUNGSSTELLE Lehman Brothers und UBS Limited haben die Bieterin im Zusammenhang mit dem geplanten Erwerb der ProSiebenSat.1 Media AG als Finanzberater beraten. Die Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG koordiniert die technische Abwicklung des Angebots. 15. ZULEITUNG DER ANGEBOTSUNTERLAGE AN DEN VORSTAND DER PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG Die Bieterin wird dem Vorstand der ProSiebenSat.1 Media AG diese Angebotsunterlage unverzüglich nach ihrer Veröffentlichung übermitteln. Nach Übermittlung dieser Angebotsunterlage müssen der Vorstand und der Aufsichtsrat der ProSiebenSat.1 Media AG gemäß §§ 34, 27 WpÜG unverzüglich – gemeinsam oder einzeln – eine begründete Stellungnahme zu dieser Angebotsunterlage abgeben und diese begründete Stellungnahme gemäß §§ 34, 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 WpÜG veröffentlichen. Übermittelt der Betriebsrat dem Vorstand eine Stellungnahme zu dem Angebot, muss der Vorstand diese gemäß § 27 Abs. 2 WpÜG seiner eigenen begründeten Stellungnahme beifügen. 16. VERÖFFENTLICHUNGEN, ERKLÄRUNGEN UND MITTEILUNGEN Gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG wird diese Angebotsunterlage am 30. Januar 2007 durch Einstellung in das Internet unter http://www.lavena-angebot.de veröffentlicht. Ferner wird eine unverbindliche englische Übersetzung im Internet unter http://www.lavena-angebot.de zur Verfügung gestellt, die jedoch nicht von der BaFin geprüft wurde. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Bayerische Hypo- und Vereinsbank AG, MCD 3, Arabellastraße 12, 81925 München (Bestellung per Telefax an +49 89 378-21771 oder per E-Mail an [email protected]) und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt wird, werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie im The Wall Street Journal (US-Ausgabe) veröffentlicht. In den USA ansässige Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG können die englische Übersetzung der Angebotsunterlage unter der in den USA gebührenfreien Telefonnummer +1 800 889-6029 kostenlos anfordern. Die Bieterin wird Mitteilungen nach § 23 Abs. 1 WpÜG im Internet unter http://www.lavena-angebot.de (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen: • nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich und • unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist und • unverzüglich nach Ablauf einer etwaigen Weiteren Annahmefrist sowie • unverzüglich nach Erreichen der für einen übernahmerechtlichen Squeeze-out gemäß § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungsschwelle. Alle weiteren Erklärungen und Mitteilungen der Bieterin im Zusammenhang mit dem Angebot und den durch die Annahme des Angebots abgeschlossenen Vereinbarungen werden im Internet unter http://www.lavena-angebot.de (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger sowie, soweit vorgeschrieben, in den USA durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlicht, sofern nicht andere oder weitere Arten von Veröffentlichungen, Erklärungen und Mitteilungen gesetzlich vorgeschrieben sind. 41 17. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieses Angebot und jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt, unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, München. 18. BESTEUERUNG Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG wird geraten, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen der Annahme dieses Angebots einen Steuerberater zu konsultieren, damit ihre persönlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden können. 19. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR AKTIONÄRE IN DEN USA Dieses dem deutschen Recht unterliegende Angebot erfolgt gegenüber allen Aktionären der ProSiebenSat.1 Media AG in den USA in Übereinstimmung mit den anwendbaren US-amerikanischen Wertpapiergesetzen, einschließlich der aufgrund des Exchange Act erlassenen Regulation 14E. Dieses Angebot unterliegt nicht den Voraussetzungen der Regulation 14D des Exchange Act und dementsprechend wurde diese Angebotsunterlage weder bei der SEC eingereicht, noch von dieser geprüft. Im Übrigen sollten Aktionäre der ProSiebenSat.1 Media AG in den USA beachten, dass dieses Angebot im Hinblick auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft erfolgt und damit den Offenlegungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, die sich von denen der USA unterscheiden. Um einzelne Bereiche in Einklang zu bringen, in denen das deutsche Recht und bestimmte Regelungen gemäß Regulation 14E nach dem Exchange Act in Widerspruch stehen, hat die Bieterin bei der SEC Befreiungen und verbindliche Zusagen beantragt. Die Bieterin wird bei Vollzug des Anteilskaufvertrages indirekt ProSiebenSat.1-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots erwerben. Dieser Erwerb muss den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften entsprechen. Die Bieterin wird diesen Erwerb von ProSiebenSat.1-Aktien außerhalb des Angebots im Internet unter http://www.lavena-angebot.de (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger sowie in den USA durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlichen. 20. ERKLÄRUNG ÜBER DIE ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG Lavena Holding 4 GmbH mit Sitz in München übernimmt die Verantwortung für den Inhalt dieser Angebotsunterlage. Lavena Holding 4 GmbH erklärt, dass ihres Wissens die in dieser Angebotsunterlage gemachten Angaben richtig und keine wesentlichen Umstände ausgelassen worden sind. München, 26. Januar 2007 Séverine Michel Geschäftsführerin 42 Bastian Rose Geschäftsführer ANLAGE 1: MIT DER BIETERIN GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN Lavena Holding 3 GmbH, München, Deutschland Lavena Holding 2 GmbH, München, Deutschland Lavena Holding 1 GmbH, München, Deutschland Lavena 3 S.à r. l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Lavena 2 S.à r. l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Lavena 1 S.à r. l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg KKR Glory (European II) Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln KKR Glory (2006) Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln KKR Glory (KPE) Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln Lavena Guernsey Holding 2 Ltd., Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Lavena Guernsey Holding 1 Ltd., Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln KKR European Fund II, Limited Partnership, Calgary, Alberta, Kanada KKR 2006 Fund (Overseas), Limited Partnership, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln KKR Partners (International), Limited Partnership, Calgary, Alberta, Kanada KKR PEI SICAR S.à r. l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg KKR PEI Investments, L. P., Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln KKR Associates Europe II, Limited Partnership, Calgary, Alberta, Kanada KKR Associates 2006 (Overseas), Limited Partnership, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln KKR 1996 Overseas, Limited, George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln KKR PEI Associates, L. P., Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln P4 Sub L. P.1, Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln P4 Co-Investments L. P., Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Permira Investments Limited, Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Permira IV L. P.2, Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Permira IV L. P.1, Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Permira IV GP L. P., Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Permira Nominees Limited, Trafalgar Court, Les Banques, St Peter Port, Guernsey, Kanalinseln 43 ANLAGE 2: WEITERE MIT DER BIETERIN GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN Tochterunternehmen der KKR European Fund II, Limited Partnership Bali Investments S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg Avago Technologies Limited, Singapur, Singapur Avago Technologies Holding Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies Finance Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies General IP (Singapore) Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies ECBU IP (Singapore) Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies Wireless IP (Singapore) Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies Enterprise IP (Singapore) Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies Fiber IP (Singapore) Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies Manufacturing (Singapore) Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies International Sales Pte. Limited, Singapur, Singapur Avago Technologies Wireless Holding (Labuan) Corporation, Jalan Merdeka, Labuan-OffshoreGesellschaft, Malaysia Avago Technologies Imaging Holding (Labuan) Corporation, Jalan Merdeka, Labuan-OffshoreGesellschaft, Malaysia Avago Technologies Enterprise Holding (Labuan) Corporation, Jalan Merdeka, Labuan-OffshoreGesellschaft, Malaysia Avago Technologies Storage Holding (Labuan) Corporation, Jalan Merdeka, Labuan-OffshoreGesellschaft, Malaysia Avago Technologies Fiber Holding (Labuan) Corporation, Jalan Merdeka, Labuan-OffshoreGesellschaft, Malaysia Avago Technologies (Malaysia) Sdn. Bhd., Kuala Lumpur, Malaysia Avago Semiconductor Technology (Shanghai) Limited, Schanghai, China Avago Technologies Japan, Ltd., Tokio, Japan Avago Technologies Korea Co. Ltd., Seoul, Korea Avago Technologies (Hong Kong) Limited, Hongkong, Hongkong Avago Technologies International Sales Pte. Ltd., Taiwan Branch, Taipei City, Taiwan Avago Technologies Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande Avago Technologies Wireless Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande Avago Technologies Mexico, S. de R. L. de C.V., Col. del Valle, Mexiko Avago Technologies GmbH, Böblingen, Deutschland Avago Technologies U. K. Limited, Bracknell, Großbritannien Avago Technologies Italy S. r. l., Turin, Italien Avago Technologies Spain SA, Madrid, Spanien Avago Technologies Finland Oy, Espoo, Finnland Avago Technologies France SAS, Les Ulis, Frankreich Avago Technologies Sweden AB, Enskede, Schweden Avago Technologies General Hungary Vagyonkezeló´ Kft, Budapest, Ungarn Avago Technologies Wireless Hungary Vagyonkezeló´ Kft, Budapest, Ungarn Avago Technologies Storage Hungary Vagyonkezeló´ Kft, Budapest, Ungarn Avago Technologies Canada Corporation,Toronto, Ontario, Kanada Avago Technologies U. S. Inc., San Jose/CA, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Avago Technologies U. S. R&D Inc., San Jose/CA, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Avago Technologies Wireless (U. S. A.) Manufacturing Inc., San Jose/CA, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Avago Technologies Wireless (U. S. A.) Inc., San Jose/CA, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Avago Technologies Finance S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg Avago Technologies Sensor IP Pte. Ltd., Singapur, Singapur Avago Technologies Sensor (U. S. A.) Inc., San Jose/CA, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Heyn 1 S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg Heyn 2 S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg AVR Luxembourg S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg AVR Netherlands 1 BV, Rotterdam, Niederlande AVR Netherlands 2 BV, Rotterdam, Niederlande 44 AVR Netherlands 3 BV, Rotterdam, Niederlande AVR Netherlands 4 BV, Rotterdam, Niederlande AVR Acquisitions BV, Rotterdam, Niederlande Holding AVR-Bedrijven N.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Afvalverwerking B.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Milieu Services N.V., Rotterdam, Niederlande Ezmia Invest B.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Oost B.V., Duiven, Niederlande AVR-Interne Diensten B.V., Rotterdam, Niederlande AVR-West B.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Milieuservices Overheidsdiensten B.V., Maarssen, Niederlande AVR-Zuid B.V., Bergen op Zoom, Niederlande Emons Danwaste B.V., Milsbeek, Niederlande AVR-Bedrijfsafval B.V., Rotterdam, Niederlande Regionale Inzameldienst Rijnmond Zuid West, Hellevoetsluis, Niederlande Provezel Papier B.V.,Weert, Niederlande AVR-Rietveld C.V., Rotterdam, Niederlande N.V. Haagse Milieu Services, Den Haag, Niederlande N.V. Milieuservices AVR-Capelle a/d Ijssel, Capelle ad IJssel, Niederlande N.V. Milieuservices AVR-Ridderkerk, Ridderkerk, Niederlande N.V. Milieuservices AVR-Noordwijk, Noordwijk, Niederlande B.V. Milieuservices AVR-Breukelen, Breukelen, Niederlande N.V. Milieuservices AVR-Krimpen a/d IJssel, Krimpen ad IJssel, Niederlande AVR-Van Eck Containers B.V., Den Haag, Niederlande Zuid West Breker B.V., Bergen op Zoom, Niederlande Keunen Holding B.V., Venlo, Niederlande AVR-Keunen B.V., Venlo, Niederlande Keunen Grondwerken B.V., Venlo, Niederlande Keunen Aannemingsbedrijf B.V., Venlo, Niederlande Keunen Transport B.V., Venlo, Niederlande Keunen-Emons B.V., Venlo, Niederlande AVR-Industrie N.V., Rotterdam, Niederlande AVR KGA-Services N.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Industrial Waste B.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Maritiem B.V., Rotterdam, Niederlande Groenendaal Handel in Afgewerkte Oliën B.V., Amsterdam, Niederlande A&G Holding B.V., Waalwijk, Niederlande A&G Maasvlakte B.V., Rotterdam, Niederlande Verwerking Bedrijfsafvalstoffen Maasvlakte C.V., Rotterdam, Niederlande A&G Zweekhorst, Rotterdam, Niederlande Immo C.V., Rotterdam, Niederlande A&G Milieutechniek B.V., Waalwijk, Niederlande A&G Bouwstoffen C.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Safeway Ltd, Fermoy, Irland RAV Water Treatment C.V., Rotterdam, Niederlande RAV Water Treatment I B.V., Rotterdam, Niederlande RAV Water Treatment II B.V., Rotterdam, Niederlande RAV Water Treatment IV B.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Industrial Services B.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Industrial Services GmbH, Rheinberg, Deutschland AVR-België N.V., Schoten, Belgien AVR-Recyclage N.V., Schoten, Belgien AVR-Transport N.V., Schoten, Belgien Indaver Relight N.V., Antwerpen, Belgien AVR-Recycling N.V., Rotterdam, Niederlande AVR-Caldwell B.V., Rotterdam, Niederlande Zandrecycling Nederland C.V., Poeldijk, Niederlande PRV Nederland B.V., Duiven, Niederlande Afvaloverslagstation Veenendaal v. o. f., Veenendaal, Niederlande 45 BRP Noord Baggerspecieverwerking B.V., Assen, Niederlande Immobilisatie Groningen B.V., Assen, Niederlande Reststoffen Opslag Leeuwarden B.V., Assen, Niederlande Rubus International S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg Thornberry International BVBA, Brüssel, Belgien Thornberry Holdings Pty Limited, Sydney, Victoria, Australien Rubus International BVBA, Brüssel, Belgien Rubus Holdings Pty Limited, Sydney, Victoria, Australien Artsonig Pty Limited, Sydney, Victoria, Australien Rubus Intermediate Two Pty Limited, Sydney, Victoria, Australien BIS Cleanaway Holdings Limited, Sydney, Victoria, Australien Rubus Intermediate One Pty Limited, Sydney, Victoria, Australien BIS Cleanaway Limited, Sydney, Neusüdwales, Australien BIS Technology and Equipment Pty Limited, Sydney, Neusüdwales, Australien Cleanaway Technology and Equipment Pty Limited, Sydney, Neusüdwales, Australien Enviroguard Pty Limited, Erskine Park, Neusüdwales, Australien Enviroway Limited, Auckland, Neuseeland Sole Italy S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg Sole Italia S. p. A., Cernusco sul Naviglio, Italien Sole Italia 2 S. r. l., Mailand, Italien Sole Finco S. A., Luxemburg, Luxemburg FL Selenia S. p. A., Villastellone, Italien FL Great Britain Limited, St. Albans, Großbritannien FL Schmierstoffe GmbH Deutschland, Heilbronn, Deutschland FL Brasil SA, Contagem, Brasilien FL Poland Sp. Z o. o., Krakau, Polen FL France SAS, Trappes, Frankreich FL Viscosity Oil Company, Willowbrook, Illinois, Vereinigte Staaten von Amerika FL Viscosity Finco LLC, Willowbrook, Illinois, Vereinigte Staaten von Amerika Nueva FL Iberica SL, Barcelona, Spanien FL Maroc SA, Barcelona, Spanien FL Portugal Fluidos e Lubrificantes, Limitada, Alfragide, Portugal FL Nominees Limited, St. Albans, Großbritannien Finco (UK) Limited, St. Albans, Großbritannien FL Madeni Yaglar Ticaret Limited Sirketi, Istanbul, Türkei FL Argentina SA, Buenos Aires, Argentinien Sun Oil Company NV, Aartselaar, Belgien Sunoco Holland BV, Rotterdam, Niederlande Superlift Holding S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg Neggio Holding 1 GmbH, München, Deutschland Neggio Holding 2 GmbH, München, Deutschland Neggio Holding 3 GmbH, München, Deutschland Neggio Holding 4 GmbH, München, Deutschland Superlift France SAS, Paris, Frankreich Islavista Spain S. A., Barcelona, Spanien Superlift UK Limited, Basingstoke, Großbritannien KION Group GmbH, Wiesbaden, Deutschland Linde Fördertechnik GmbH, Linz, Österreich Linde Material Handling Pty. Limited, Huntingwood, Neusüdwales, Australien Linde (China) Forklift Truck Corporation Limited, Xiamen, China Linde Pohony s. r. o., Cesk ý Krumlov, Tschechische Republik Linde Material Handling GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Deutschland Linde Material Handling Ibérica, S. A., Pallejá, Spanien FENWICK-LINDE S.à r. l., Elancourt, Frankreich Linde Heavy Truck Divison Limited, Basingstoke, Großbritannien Linde Material Handling (UK) Limited, Basingstoke, Großbritannien 46 Linde Material Handling Italia S. p. A., Buguggiate, Italien Linde Material Handling AB, Örebro, Schweden Linde Material Handling North America Corporation, Summerville, South Carolina, Vereinigte Staaten von Amerika OM Carrelli Elevatori S. p. A., Lainate, Italien STILL GmbH, Hamburg, Deutschland STILL-WAGNER GmbH & Co. KG, Reutlingen, Deutschland STILL, S. A., Barcelona, Spanien STILL SAS, Meaux, Frankreich LMH Immobilien Holding GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Deutschland LMH Immobilien GmbH & Co. KG, Wiesbaden, Deutschland LMH Immobilien Verwaltungs-GmbH, Wiesbaden, Deutschland LMH Immobilien Holding Verwaltungs-GmbH, Wiesbaden, Deutschland Linde Material Handling Verwaltungs-GmbH, Wiesbaden, Deutschland LMH-Beteiligungs GmbH, Aschaffenburg, Deutschland Linde Lansing Fördertechnik AG, Dietlikon, Schweiz Linde Material Handling Ceská republika s. r. o., Prag, Tschechische Republik Hydraulik Ballenstedt GmbH, Ballenstedt, Deutschland Klaus Pahlke GmbH & Co. Fördertechnik KG, Haan, Deutschland Schrader Industriefahrzeuge GmbH & Co., Essen, Deutschland Ibermicar, S. L., Barcelona, Spanien Intermicar, S. L., Palma de Mallorca, Spanien BARTHELEMY MANUTENTION SAS, Vitrolles, Frankreich Bretagne Manutention S. A., Pacé, Frankreich Manuchar S. A., Gond Pontouvre, Frankreich SEACS-LOCAMI SAS, Olonne sur Mer, Frankreich Linde Castle Limited, Basingstoke, Großbritannien Linde Jewsbury’s Limited, Basingstoke, Großbritannien Linde Hydraulics Ltd., Abingdon, Großbritannien Lansing Linde Severnside Ltd., Basingstoke, Großbritannien Linde Material Handling Scotland Limited, Basingstoke, Großbritannien Linde Material Handling South East Limited, Basingstoke, Großbritannien Linde Severnside Limited, Basingstoke, Großbritannien Linde Trifik Limited, Basingstoke, Großbritannien Trifik Services Limited, Basingstoke, Großbritannien Linde Magyarország Anyagmozgatási Kft., Dunaharaszti, Ungarn Linde Material Handling Hong Kong Limited, Kwai Chung, Hongkong v Linde Vilicari Hrvatska d. o. o., Samobor, Kroatien Linde Material Handling (Ireland) Limited, Walkinstown, Irland Linde Material Handling Polska Sp. Z o. o., Warschau, Polen Linde Material Handling Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur, Singapur v Linde Material Handling Slovenská republika s. r. o., Trencin, Slowakei v Linde Vilicar d. o. o., Celje, Slowenien Linde Hydraulics Corporation, Canfield, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika Linde Material Handling (Pty.) Ltd., Johannesburg, Südafrika OM-PIMESPO Fördertechnik GmbH, Weinsberg, Deutschland IBERCARRETILLAS, S. A., El Prat de Llobregat, Spanien OM PIMESPO FRANCE S. A., Tremblay en France, Frankreich OM PIMESPO (UK) Ltd., Crick (Northampton), Großbritannien STILL Ges. m. b. H., Wiener Neudorf, Österreich STILL N.V., Wijnegem, Belgien Empilhadeiras Sul Americanas S. A., Rio de Janeiro, Brasilien STILL AG, Otelfingen, Schweiz STILL – CR spol. s. r. o., Prag, Tschechische Republik Fahrzeugbau GmbH Geisa, Geisa, Deutschland STILL DANMARK A/S, Kolding, Dänemark SAS Société Angoumoisine de Manutention – SAMA, Champniers, Frankreich STILL Materials Handling Ltd., Bilston, Großbritannien STILL Kft., Környe, Ungarn 47 STILL ITALIA S. p. A., Lainate, Italien CARRELLI COMMERCIALE S. R. L., Zola Predosa, Italien STILL NOLO S. r. l., Lainate, Italien STILL Intern Transport B.V., Hendrik Ido Ambacht, Niederlande PIT Partner Intern Transport B.V., Eindhoven, Niederlande STILL POLSKA Spólka z. o. o., Posen, Polen STILL STOCKA AB, Stockamöllan, Schweden STILL vilijuškari d. o. o., Belgrad, Serbien und Montenegro STILL SR spol. s. r. o., Nitra, Slowakei STILL VILICAR d. o. o., Grosuplje, Slowenien MATRA-Werke GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland Linde Holding de Inversiones, SRL, Pallejá, Spanien Linde Holding S. A. S., Elancourt, Frankreich Linde Holdings Limited, Basingstoke, Großbritannien Lansing Bagnall (Aust) Pty Limited, Huntingwood, Neusüdwales, Australien Linde-Komatsu (Xiamen) Forklift Truck Co., Ltd. (in Liquidation), Xiamen, China Klaus Pahlke Betriebsführungs-GmbH, Haan, Deutschland PAGEMA Miet- und Gebrauchtstapler GmbH, Haan, Deutschland proplan Transport- und Lagersysteme GmbH, Obernburg, Deutschland Schrader Industriefahrzeuge Verwaltung GmbH, Essen, Deutschland Carretillas Elevadoras Sudeste S. A., Murcia, Spanien CAYSA MANUTENCIÓN S. L., Valladolid, Spanien Giffard Manutention S. A., Carquefou, Frankreich Pradeau S. A., Limoges, Frankreich SM Rental, Roissy, Frankreich Cardinal Forklifts Limited, Basingstoke, Großbritannien Claymore Fork Truck Services Ltd., East Kilbride, Großbritannien Fork Truck Rentals Ltd., Basingstoke, Großbritannien Fork Truck Training Ltd., Basingstoke, Großbritannien HFT Lift Trucks (South West) Ltd., Basingstoke, Großbritannien Lansing Linde Jewsbury’s Limited, Basingstoke, Großbritannien Lansing Linde Limited, Basingstoke, Großbritannien Lansing Bagnall Limited, Basingstoke, Großbritannien Lansing Linde Castle Limited, Basingstoke, Großbritannien Lansing Linde Creighton Limited, Basingstoke, Großbritannien Lansing Linde Scotland Limited, Basingstoke, Großbritannien Lansing Linde South East Limited, Basingstoke, Großbritannien Lansing Linde Sterling Limited, Basingstoke, Großbritannien Leader Lift Trucks Limited, East Kilbride, Großbritannien Lansing Linde Trifik Limited, Basingstoke, Großbritannien MDA (GB) Limited, Liverpool, Großbritannien Regentruck Ltd., Basingstoke, Großbritannien Severnside Mechanical Handling Group Ltd., Basingstoke, Großbritannien Stephensons Lift Trucks Ltd., Newton Aycliffe, Großbritannien Carest SRL, Buguggiate, Italien Handling & Storage Equipement (Ireland) Limited, Walkinstown, Irland Linde Material Handling SARL, Beirut, Libanon Linde Viljuskari d. o. o., Belgrad, Serbien und Montenegro AUSTRO OM PIMESPO Fördertechnik GmbH, Donnerskirchen, Österreich FAAST S. r. l. (in liquidation), Turin, Italien Milano Carrelli Elevatori S. r. l., Mailand, Italien STILL WAGNER Lagertechnik Beratungsgesellschaft mbH i. L., Reutlingen-Mittelstadt, Deutschland STILL WAGNER Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Reutlingen-Mittelstadt, Deutschland Rack-N-Stak Limited, Preston, Großbritannien OOO “STILL Forklifttrucks“, Moskau, Russische Föderation STILL SINGAPORE PTE. LTD., Singapur, Singapur Eisenwerk Weilbach GmbH, Wiesbaden, Deutschland SCI Champ Lagarde, Elancourt, Frankreich Castle Lift Trucks Limited, Newton Aycliffe, Großbritannien v 48 Eisengießerei Dinklage GmbH, Dinklage, Deutschland Motorové závody JULI CZ, s. r. o., Moravany, Tschechische Republik Supralift Beteiligungs- und Kommunikationsgesellschaft mbH, Hofheim am Taunus, Deutschland Supralift GmbH & Co. KG, Hofheim am Taunus, Deutschland Sevres I S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg Sevres III S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg Médiannuaire Holding SA, Paris, Frankreich Médiannuaire SAS, Paris, Frankreich PagesJaunes Groupe SA, Sèvres, Frankreich PagesJaunes SA, Sèvres, Frankreich QDQ Media SAU, Madrid, Spanien Kompass France SA, Courbevoie, Frankreich Kompass Belgium SA, Brüssel, Belgien Mappy SA, Paris, Frankreich PagesJaunes Marketing Services SA, Suresnes, Frankreich Edicom SA, Casablanca, Marokko Pages Jaunes Outre-Mer SA, Sèvres, Frankreich Euro Directory SA, Luxemburg, Luxemburg PagesJaunes Petites Annonces SA, Sèvres, Frankreich Cristallerie 2 SA, Sèvres, Frankreich Cristallerie 3 SA, Sèvres, Frankreich SBS Broadcasting S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg SBS Broadcasting Holding I B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Broadcasting Holding II B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Broadcasting Europe B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Nederland B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Finance B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Broadcasting BV, Amsterdam, Niederlande Broadcast Text N.V., Aalst (Erembodegem), Belgien EBS International N.V, Zaventem, Belgien SBS Belgium N.V., Zaventem, Belgien VT4 Marketing & Sales N.V., Zaventem, Belgien VT4 Network N.V., Zaventem, Belgien Agency Atlantic EOOD, Sofia, Bulgarien Agency Vitosha EOOD, Sofia, Bulgarien Evroark EOOD, Sofia, Bulgarien Niknet EOOD, Sofia, Bulgarien Radio Express EAD, Sofia, Bulgarien Radio Veselina EAD, Plovdiv, Bulgarien Ritmo Plovdiv EOOD, Plovdiv, Bulgarien TV2 OOD, Sofia, Bulgarien Vitosha FM EOOD, Sofia, Bulgarien, Broadcast Text Danmark A/S, Kopenhagen, Dänemark Kanal 2 Prime Time A/S, Skovlunde, Dänemark Kommunikationsanpartsselskabet af 2/4 1990, Abyhoj, Dänemark Radioreklame A/S, Abyhoj, Dänemark SBS Broadcast Danmark A/S, Skovlunde, Dänemark SBS Radio A/S, Kopenhagen, Dänemark SBS Records Aps, Kopenhagen, Dänemark SBS TV A/S, Skovlunde, Dänemark TVDanmark Ostjylland 2002 Aps, Viby J, Dänemark Broadcast Text Helsinki Oy, Helsinki, Finnland C More Entertainment Finland Oy, Espoo, Finnland Helsingin Paikallinen Radio Oy, Helsinki, Finnland Kymenlaakson Sähköisetviestimet Oy, Kotka, Finnland Mediapalvelut Oy Tampere (Tampereen Seudun Paikallisradio Oy), Helsinki, Finnland Miracle Sound Oy, Helsinki, Finnland 49 Miracle Sound Oulu Oy, Oulu, Finnland Miracle Sound Tampere Oy, Tampere, Finnland Pro Radio Oy, Helsinki, Finnland SBS Finland Oy, Helsinki, Finnland Suomen Kaupunkiradio Oy, Helsinki, Finnland Turun Ensitorppa Oy, Helsinki, Finnland TV 5 Finland Oy, Helsinki, Finnland Hellas Radio Services Ltd, Athen, Griechenland Radio Societe Anonyme Lampsi S. A., Athen, Griechenland Broadcast Text Budapest Kft, Budapest, Ungarn Budapesti Kommunikációs Rt. “v. a.“, Budapest, Ungarn INTERAKTÍV-FICTION Mú´sorkészító´ és Filmgyártó Kft., Budapest, Ungarn INTERAKTÍV Televíziós Mú´sorkészító´ Kft., Budapest, Ungarn MTM Produkció Mú´sorgyártó és Filmforgalmazó Kft., Budapest, Ungarn MTM-SBS Televízió Zrt., Budapest, Ungarn MTM-TV2 Befektetési Kft., Budapest, Ungarn SBS Magyarországi Befektetési Kft., Budapest, Ungarn Tele-For Médiaszolgáltató Kft., Budapest, Ungarn VT2 Befektetési Kft., Budapest, Ungarn Scandinavian Broadcasting System (Jersey) Limited, St. Helier, Jersey European Broadcasting System S. A., Luxemburg, Luxemburg Melida S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg TVSL Liquidation S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg AT Fun B.V., Amsterdam, Niederlande Brainstation B.V., Amsterdam, Niederlande Broadcast Text Amsterdam B.V., Amsterdam, Niederlande Carthage I B.V, Amsterdam, Niederlande Danube Broadcasting B.V., Amsterdam, Niederlande IRISZ Broadcasting B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Radio B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Productions B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Publishing & Licensing B.V, Amsterdam, Niederlande SBS Services B.V., Amsterdam, Niederlande SBS Text VOF, Amsterdam, Niederlande Stichting Administratiekantoor Melida, Amsterdam, Niederlande V8 Broadcasting B.V., Amsterdam, Niederlande Veronica Digitaal B.V., Amsterdam, Niederlande Veronica Litho B.V., Hilversum, Niederlande Veronica Uitgeverij B.V., Hilversum, Niederlande Veronica/Jetix Text VOF, Amsterdam, Niederlande Aktuelt Nyheter AS, Oslo, Norwegen Broadcast Norge AS, Oslo, Norwegen Broadcast Text AS, Oslo, Norwegen Cutting Edge Productions AS, Oslo, Norwegen SBS Radio Norge AS, Oslo, Norwegen TV Norge AS, Oslo, Norwegen SBS Broadcasting Media S. R.L, Bukarest, Rumänien S. C. Prime Time Productions S. R. L., Bukarest, Rumänien S. C. Media Group Services International S. R.L, Bukarest, Rumänien I. M. Radio Contract S. R. L., Chisinau, Moldavien Big Brother AB, Stockholm, Schweden Big Brother Kommanditbolag, Stockholm, Schweden Broadcast Text International AB, Stockholm, Schweden Broadcast Text Svenska AB, Stockholm, Schweden C More Entertainment AB, Stockholm, Schweden C More Group AB, Stockholm, Schweden easy 107.5 Stockholm AB, Stockholm, Schweden E-fm Sverige AB, Stockholm, Schweden Euradio i Sverige AB, Stockholm, Schweden 50 Film Net AB, Stockholm, Schweden Fria Media i Blekinge AB, Karlskrona, Schweden Fria Radiobolaget i Borås AB, Borås, Schweden Kanal 5 AB, Stockholm, Schweden Kanal 5 Holding AB, Stockholm, Schweden LOVESEARCH DP, Stockholm, Schweden Mix Megapol.se AB, Stockholm, Schweden Radio City AB, Stockholm, Schweden Radio Daltid SBS AB, Stockholm, Schweden Radio HIT FM melodicum AB, Växjö, Schweden Radio Match AB, Jönköping, Schweden Radio Stella AB, Helsingborg, Schweden Reklamradio-FMK AB, Kalmar, Schweden RIS Vinyl Skane AB, Stockholm, Schweden Rockklassiker Sverige AB, Stockholm, Schweden SBS Broadcasting (Sweden) AB, Stockholm, Schweden SBS Interactive AB, Stockholm, Schweden SBS Radio AB, Stockholm, Schweden SBS Radio Sweden AB, Stockholm, Schweden SBS Radio Sweden Holding AB, Stockholm, Schweden Svensk Radiopartner Radio City AB, Karlstad, Schweden Vinyl AB, Stockholm, Schweden C More Television AG, Zürich, Schweiz Anadolu Televizyon Ve Radyo Ve Ticaret Anonim ŞirketiYayincilik, Istanbul, Türkei Broadcast Text London Limited, Hounslow, Großbritannien European Radio Investments Limited, London, Großbritannien Kanal 5 Limited, Hounslow, Großbritannien Romanian Broadcasting Corporation Limited, London, Großbritannien SBS Broadcasting (UK) Limited, Hounslow, Großbritannien SBS Danish Television Limited, Hounslow, Großbritannien SBS Services (UK ) Limited, London, Großbritannien The Voice TV Networks Limited, Hounslow, Großbritannien VT4 Limited, London, Großbritannien Amerom Television Limited, New York, New York, Vereinigte Staaten von Amerika Broadcast Text, Inc, Santa Monica, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika SBS Services (US) Inc, Stamford, Connecticut, Vereinigte Staaten von Amerika TV10 Holdings LLC, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika KKR International Flooring 1 S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg KKR International Flooring 2 S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg Société d’Investissement Familiale S. A., Nanterre, Frankreich Tarkett S. A., Nanterre, Frankreich Tarkett Holding GmbH, Frankenthal, Deutschland Tarkett GmbH, Konz, Deutschland Tarkett Pegulan Vermögensverwaltungs – GmbH, Frankenthal, Deutschland Agepan Tarkett Laminate Park GmbH & Co KG, Eiweiler, Deutschland ETS Flooring GmbH, Wismar, Deutschland Tarkett GmbH, Oberentfelden, Schweiz Tarkett AB, Ronneby, Schweden Tarkett Sverige AB, Stockholm, Schweden Tarkett International AB, Ronneby, Schweden Tarkett Logistic AB, Ronneby, Schweden Nyland Interiör AB, Ronneby, Schweden Tarkett SA, Nanterre, Frankreich S. E.T. E. P. P., Nanterre, Frankreich Tarkett SAS, Nanterre, Frankreich Tarkett Sport SAS, Nanterre, Frankreich PARTHOLDI, Nanterre, Frankreich Tarkett Agepan Laminate Flooring SCS, Esch sur Sûre, Luxemburg 51 Tarkett Laminate S.à r. l., Esch sur Sûre, Luxemburg Tarkett Luxemburg SA, Lentzweiler, Luxemburg Tarkett Capital SA, Wiltz, Luxemburg Resilient Flooring Industry, Wiltz, Luxemburg Somalré, Luxemburg, Luxemburg Tarkett SA Luxembourg, Wiltz, Luxemburg Tarkett Holding SA Luxemburg, Wiltz, Luxemburg Tarkett Benelux BV, Breda, Niederlande SA Tarkett NV, Brüssel, Belgien Tarkett A/S, Greve Strand, Dänemark Tarkett Sommer A/S – Meltex A/S, Greve Ishöj, Dänemark Tarkett Oy AB, Espoo, Finnland Tarkett AS, Drammen, Norwegen Tarkett Polska Sp. Zo. o., Orzechowo (Posen), Polen Tarkett Sp. Zo. o., Warschau, Polen Tarkett Komfort Sp. Zo. o., Szczecin, Polen Tarkett Sp, Mailand, Italien Tarkett Produtos Internacionais SA, Cacém, Portugal Tarkett Monoprosopi Ltd., Athen, Griechenland Tarkett Floors SA Spain, Madrid, Spanien Poligras Iberica SA, Barcelona, Spanien Tarkett Marley Floors Ltd, Lenham, Großbritannien Tarkett Ltd, Lenham, Großbritannien Tarkett Ltd, Mullingar, Irland Fieldturf EEC Inc., Dublin, Irland Tarkett Ukrainia and Balkans, Kiew, Ukraine Tarkett UA, Kiew, Ukraine Enia OOO, Kalusch, Ukraine Vinisin Ltd, Kalusch, Ukraine Tarkett Kft, Budapest, Ungarn ZAO Tarkett, Otradny, Russland ZAO Tarkett Russia, Moskau, Russland Sales Tarkett Russia, Moskau, Russland v Sintelon AD Holding, Backa Palanka, Serbien und Montenegro v Sintelon Rugs and Carpets, Backa Palanka, Serbien und Montenegro v Sintelon Plus, Backa Palanka, Serbien und Montenegro v Tarkett Doo, Backa Palanka, Serbien und Montenegro v Tarkett Trade Doo, Backa Palanka, Serbien und Montenegro v Enia DOO, Backa Palanka, Serbien und Montenegro 3072410 Canada Inc., Farnham, Quebec, Kanada Tarkett Nova Scotia Co., Halifax, Nova Scotia, Kanada Tarkett Inc., Farnham, Quebec, Kanada Tarkett NS Inc., Halifax, Nova Scotia, Kanada Fieldturf Holdings Inc., Montreal, Quebec, Kanada Fieldturf Inc., Montreal, Quebec, Kanada Johnson Rubber Company Canada Ltd., Waterloo, Ontario, Kanada Tarkett Asia Pacific Ltd, Hongkong, Hongkong Tarkett Australia Pty Ltd, Castle Hill, Neusüdwales, Australien Tarkett Inc. (Delaware) Ltd, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett Wood Inc., Johnson City, Tennessee, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett North America Inc. – US, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Stuart Flooring Corporation, Stuart, Virginia, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett NA Holding US, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett Enterprises Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Domco Products Texas LP (AZR), Houston/Texas, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett Alabama Inc. (NAF), Florence, Alabama, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett Finance LP, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett USA Inc., Houston/Texas, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett Texas Holding Inc. (DHI), Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika 52 Tarkett Floor Products Texas Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Tarkett Texas Asset Management Co. (AMC), Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Vails Gate Manufacturing LLC (VGM), Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Texas Tile Manufacturing LLC, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Clarion Boards Inc., Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Clarion Laminate LLC, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika AT Clarion Group LLC, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Biscoe Papers LLC, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Fieldturf Tarkett USA Holding, Wilmington, Delaware, Vereinigte Staaten von Amerika Fieldturf USA Inc., Tallahassee, Florida, Vereinigte Staaten von Amerika Fieldturf Builders East Inc., Endicott, New York, Vereinigte Staaten von Amerika Air Fieldturf Inc., Dalton, Georgia, Vereinigte Staaten von Amerika McKee Flooring Covering Inc., Eagan, Minnesota, Vereinigte Staaten von Amerika Johnsonite, Inc., Chagrin Falls, Ohio, Vereinigte Staaten von Amerika Diamond W Floor Covering, Inc., Walnut, Kalifornien, Vereinigte Staaten von Amerika Tochterunternehmen der Permira IV L. P.2 First Chemical Holding (Guernsey) Limited, St. Peter Port, Guernsey Kikkolux S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg First Chemical (Luxembourg) S.à r. l., Luxemburg. Luxemburg First Chemical Holding Kft., Budapest. Ungarn BorsodChem Rt, Kazincbarcika, Ungarn BC Ongro Benelux B.V., Arnheim, Niederlande BC-Polska Sp.z o. o., Kattowitz, Polen B. C.-M. C. S. r. l. (Italy), Mailand, Italien BC-Ongroelektro Kft., Kazincbarcika, Ungarn BC-Ongromechanika Kft. Kazincbarcika, Ungarn BC-Ongrobau Kft., Kazincbarcika, Ungarn BC-Energiakereskkedö Kft., Kazincbarcika, Ungarn Polimer Szolgáltató Kft., Kazincbarcika, Ungarn BC-MCHZ s. r. o. Ostrava-Márianské Hori, Tschechische Republik Panoráma Ablakgyártó Kft., Kazincbarcika, Ungarn BC-Ongropack Kft., Kazincbarcika, Ungarn BC Ablakprofil Kft., Kazincbarcika, Ungarn Petrochemia Blachownia S. A., Kedzierzyn-Kozle, Polen BC-KC Formalin Kft., Kazincbarcika, Ungarn BC-Erömü Kft., Kazincbarcika, Ungarn Anfol Ltd., Vinnytsia, Vinnyts’ka obl., Ukraine BL Trans Sp.z o. o., Kedzierzyn-Kozle, Polen 53 ANLAGE 3: MIT PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN 9Live Fernsehen GmbH, Unterföhring, Deutschland ArtMerchandising & Media AG, Unterföhring, Deutschland Buchagentur Intermedien-GmbH, Unterföhring, Deutschland Face your Brand! GmbH, Unterföhring, Deutschland Kabel 1 K1 Fernsehen GmbH, Unterföhring, Deutschland Meteos TV Holding GmbH, München (künftig: Unterföhring), Deutschland Merchandising Prague spo. s. r. o., Prag, Tschechische Republik MM MerchandisingMedia GmbH, Unterföhring, Deutschland MM MerchandisingMedia Holding GmbH, Unterföhring, Deutschland N24 Gesellschaft für Nachrichten und Zeitgeschehen mbH, Unterföhring, Deutschland PM&S Software GmbH, Minsk, Weissrussland Producers at work GmbH, Potsdam, Deutschland ProSieben Austria GmbH, Wien, Österreich PSH Entertainment GmbH, Unterföhring, Deutschland ProSieben Digital Media GmbH, Unterföhring, Deutschland ProSieben (Schweiz) AG, Küsnacht, Schweiz ProSieben Television GmbH, Unterföhring, Deutschland ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungsgesellschaft mbH, Unterföhring, Deutschland ProSiebenSat.1 Produktion GmbH, Unterföhring, Deutschland ProSiebenSat.1 Welt GmbH, Unterföhring, Deutschland PS Event GmbH, Köln, Deutschland Sat.1 Bayern GmbH, Unterföhring, Deutschland Sat.1 Berlin Regional GmbH & Co. KG, Berlin, Deutschland Sat.1 Berlin Regional Verwaltungs GmbH, Berlin, Deutschland Sat.1 Boulevard TV GmbH, Berlin, Deutschland Sat.1 Norddeutschland GmbH, Hannover, Deutschland Sat.1 Satelliten Fernsehen GmbH, Berlin, Deutschland Sat.1 (Schweiz) AG, Zürich, Schweiz Seven Scores Musikverlag GmbH, Unterföhring, Deutschland SevenOne Brands GmbH, Unterföhring, Deutschland SevenOne Interactive GmbH, Unterföhring, Deutschland SevenOne Intermedia GmbH, Unterföhring, Deutschland SevenOne International GmbH, Unterföhring, Deutschland SevenOne Media Austria GmbH, Wien, Österreich SevenOne Media GmbH, Unterföhring, Deutschland SevenOne Media (Schweiz) AG, Küsnacht, Schweiz SevenPictures Film GmbH, Unterföhring, Deutschland SevenSenses GmbH, Unterföhring, Deutschland Starwatch Music GmbH, Unterföhring, Deutschland Teledirekt Vermarktungsgesellschaft für Fernsehempfang mbH, Unterföhring, Deutschland tv-weiß-blau Rundfunkprogrammanbieter GmbH, Unterföhring, Deutschland wetter.com AG, Singen (Hohentwiel), Deutschland Wetter Fernsehen-Meteos GmbH, Singen (Hohentwiel), Deutschland 54 ANLAGE 4: WEITERE MIT PROSIEBENSAT.1 MEDIA AG GEMEINSAM HANDELNDE PERSONEN ProSiebenSat.1 Media AG kontrollierende Personen P7S1 Holding II S.à r. l., Luxemburg, Luxemburg P7S1 Holding L. P., George Town, Kaimaninseln P7S1 Management Co., George Town, Kaimaninseln German Media Partners L. P., Tortola, Britische Jungferninseln GMP Management Limited, Road Town, Tortola, Britische Jungferninseln Alpine Equity Partners L. L. C., New York, Vereinigte Staaten von Amerika Alpine Equity Partners L. P., New York, Vereinigte Staaten von Amerika Alpine P7 L. L. C., New York, Vereinigte Staaten von Amerika Bain Capital Integral Investors II L. P., Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Bain Capital Investors L. L. C., Boston, Vereinigte Staaten von Amerika BCIP Trust Associates III, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika BCIP Trust Associates III-B, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Haim Saban, Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika HFCP IV (Bermuda) L. P., Hamilton, Bermudainseln H&F Corporate Investors IV (Bermuda) Ltd., Hamilton, Bermudainseln H&F Executive Fund IV (Bermuda) L. P., Hamilton, Bermudainseln H&F International Partners IV-A (Bermuda) L. P., Hamilton, Bermudainseln H&F International Partners IV-B (Bermuda) L. P., Hamilton, Bermudainseln H&F Investors IV (Bermuda) L. P., Hamilton, Bermudainseln HSAC Investments L. P., Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika KSF Corp., Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika Marsh & McLennan Companies, New York, Vereinigte Staaten von Amerika PROSIEBEN BCIP A, Ltd., George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln PROSIEBEN BCIP B, Ltd., George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln Providence Equity GP IV L. P., Providence, Vereinigte Staaten von Amerika Providence Equity Offshore GP IV L. P., Providence, Vereinigte Staaten von Amerika Providence Equity Offshore Partners IV L. P., Providence, Vereinigte Staaten von Amerika Providence Equity Operating Partners IV L. P., Providence, Vereinigte Staaten von Amerika Providence Equity Partners IV L. L. C., Providence, Vereinigte Staaten von Amerika Providence Equity Partners (Cayman) IV Ltd., Providence, Vereinigte Staaten von Amerika Putnam Investments Employees’ Securities Company I LLC, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Putnam Investments Employees’ Securities Company II LLC, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Putnam Investments Holdings, L. L.C, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Putnam Investments L. L.C, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Putnam Investments Trusts, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Putnam Investments Trusts II, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Putnam L. L.C, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Quadrangle Capital Partners L. P., New York, Vereinigte Staaten von Amerika Quadrangle Capital Partners-A L. P., New York, Vereinigte Staaten von Amerika Quadrangle GP Investors L. L. C., New York, Vereinigte Staaten von Amerika Quadrangle GP Investors L. P., New York, Vereinigte Staaten von Amerika Quadrangle Select Partners L. P., New York, Vereinigte Staaten von Amerika SCG Investments I LLC, Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika SCG (P7S1 AG) LLC, Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika THL Advisors (Alternative) V, L. P., George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln THL Investment Management Corp., Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Thomas H. Lee, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Thomas H. Lee Advisors (Alternative) V Limited, LDC., George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln Thomas H. Lee (Alternative) Cayman Fund V, L. P., George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln Thomas H. Lee (Alternative) Parallel Fund V, L. P., George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln Thomas H. Lee (Alternative) Fund V, L. P., George Town, Grand Cayman, Kaimaninseln Thomas H. Lee Investors Limited Partnership, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Titanium Acquisition Corp., Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika 55 Tochterunternehmen der HSAC Investments L. P. Bezeq – Israel Communications Co., Israel SCG Israel Ventures LLC, Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika TEI L. L. C., Los Angeles, Vereinigte Staaten von Amerika Tochterunternehmen der Quadrangle-Fonds Access Spectrum, LLC, Maryland, Vereinigte Staaten von Amerika DataNet Communications Group, Inc., New York, Vereinigte Staaten von Amerika Global Energy Decisions, LLC, Colorado, Vereinigte Staaten von Amerika Protection One, Inc., Kansas, Vereinigte Staaten von Amerika Tochterunternehmen der Bain Capital Investors L. L. C. Applied Systems, Inc., Matteson, Vereinigte Staaten von Amerika Broder Bros., Co., Philadelpia, Vereinigte Staaten von Amerika Burlington Coat Factory, Burlington, Vereinigte Staaten von Amerika CRC Health Group, Inc., Cupertino, Vereinigte Staaten von Amerika Dollarama Capital Corporation, Montreal, Kanada EPOCH Senior Living, Inc., Waltham, Vereinigte Staaten von Amerika FCI, Versailles, Frankreich Keystone Automotive Operations, Inc., Exeter, Vereinigte Staaten von Amerika M|C Communications LLC, Boston, Vereinigte Staaten von Amerika Novacap (NOVACARB, NOVACID & NOVAPEX), Lyon, Frankreich Sensata Technologies, Inc., Attleboro, Vereinigte Staaten von Amerika SigmaKalon Group, Uithoorn, Niederlande TeamSystem SPA, Pesaro, Italien Unisource Worldwide, Inc., Norcross, Vereinigte Staaten von Amerika Vivra Holdings, Inc., San Mateo, Vereinigte Staaten von Amerika VSP Holdings II, Inc., San Mateo, Vereinigte Staaten von Amerika Tochterunternehmen der Thomas H. Lee / Putnam-Fonds Progressive Moulded Products, Ontario, Kanada 56 ANLAGE 5: FINANZIERUNGSBESTÄTIGUNG LEHMAN BROTHERS BANKHAUS AG, FRANKFURT AM MAIN, LONDON BRANCH 57