Angebotsunterlage Pyramus S.à rl D+S europe AG
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Angebotsunterlage Pyramus S.à rl D+S europe AG
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Insbesondere Aktionäre der D+S europe AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten besonders die „Allgemeinen Informationen und Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots“ unter Ziffer 1 dieser Angebotsunterlage beachten. Angebotsunterlage FREIWILLIGES ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT (BARANGEBOT) der Pyramus S.à r.l. 41 boulevard du Prince Henri, L-1724 Luxemburg an die Aktionäre der D+S europe AG Kapstadtring 10, D-22297 Hamburg zum Erwerb aller von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der D+S europe AG zum Preis von EUR 13,00 je Aktie der D+S europe AG Annahmefrist: vom 15. Mai 2008 bis zum 3. Juli 2008, 24:00 Uhr Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) D+S europe-Aktien: ISIN DE0005336804 und ISIN DE000A0SFQ82 Zum Verkauf Eingereichte D+S europe-Aktien: ISIN DE000A0SFQ90 und ISIN DE000A0SFRD7 Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte D+S europe-Aktien: ISIN DE000A0SFRA3 und ISIN DE000A0SFRE5 -2INHALTSVERZEICHNIS 1. 2. 3. 4. 5. 6. Allgemeine Informationen und Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots ...........................................................................................................5 1.1 Rechtsgrundlagen......................................................................................................5 1.2 Besondere Hinweise für D+S europe-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten .............................................5 1.3 Besondere Hinweise für D+S europe-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Kanada .......................................................................6 1.4 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots................................7 1.5 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ...................................................................................7 1.6 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage ......................................8 1.7 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ......................8 Hinweise zu den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen ...................9 2.1 Quelle der Angaben ..................................................................................................9 2.2 Zukunftsgerichtete Aussagen..................................................................................10 2.3 Keine Aktualisierung ..............................................................................................10 Zusammenfassung des Angebots.....................................................................................11 Das Angebot ......................................................................................................................14 4.1 Gegenstand des Angebots; Angebotspreis..............................................................14 4.2 Gewinnbezugsrecht.................................................................................................14 4.3 Annahmefrist ..........................................................................................................15 4.4 Verlängerung der Annahmefrist .............................................................................15 4.5 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG .................................................16 Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen ....................................16 5.1 Beschreibung des Bieters........................................................................................16 5.1.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse....................................16 5.1.2 Organe....................................................................................................17 5.2 Beteiligungsverhältnisse .........................................................................................18 5.2.1 Überblick................................................................................................18 5.2.2 Beteiligungsverhältnisse im Einzelnen ..................................................18 5.2.3 Strukturdiagramm ..................................................................................21 5.3 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen....................................................21 5.4 Gegenwärtig vom Bieter und von mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene D+S europe-Aktien; Zurechnung von Stimmrechten...............................................................................22 5.5 Angaben zu Wertpapiergeschäften .........................................................................23 5.5.1 Marktkäufe .............................................................................................23 5.5.2 Sonstige Erwerbsgeschäfte ....................................................................24 5.6 Mögliche Parallelerwerbe .......................................................................................26 Beschreibung der Zielgesellschaft ...................................................................................26 6.1 Rechtliche Grundlagen ...........................................................................................26 6.2 Kapitalverhältnisse..................................................................................................27 6.3 Gewinnbezugsrecht der D+S europe-Aktien ..........................................................28 6.4 Börsennotierung......................................................................................................28 6.5 Überblick über die Geschäftstätigkeit der D+S europe-Gruppe.............................29 6.6 Dividende................................................................................................................30 6.7 Organe.....................................................................................................................31 6.8 Gemeinsam mit der Zielgesellschaft handelnde Personen .....................................31 -37. 8. 9. 10. 11. Hintergrund des Angebotes .............................................................................................31 7.1 Überblick ................................................................................................................31 7.2 Investment Agreement............................................................................................32 7.2.1 Regelungen zum Angebot......................................................................32 7.2.2 Unterstützung des Angebots durch den Vorstand der Zielgesellschaft ......................................................................................32 7.2.3 Unterstützung der Wachstumsstrategie der Zielgesellschaft durch den Bieter .....................................................................................33 7.2.4 Lock-up-Verpflichtungen des Bieters....................................................33 7.3 ASP Vertrag............................................................................................................35 7.4 Irrevocable Undertakings und AvW Vertrag..........................................................36 Absichten des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters .......................................................................................36 8.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der Zielgesellschaft .......................................................................................................36 8.2 Künftige Geschäftstätigkeit des Bieters..................................................................37 8.3 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft ....................37 8.4 Sitz der Zielgesellschaft, Standort wesentlicher Unternehmensteile der Zielgesellschaft, Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der Zielgesellschaft......................................................38 8.5 Börsennotierung der Zielgesellschaft .....................................................................38 8.6 Mögliche Strukturmaßnahmen bezüglich der Zielgesellschaft ..............................38 8.6.1 Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag ............................38 8.6.2 Squeeze-out nach Aktienrecht ...............................................................38 8.6.3 Squeeze-out nach Übernahmerecht; Andienungsrecht der D+S europe-Aktionäre ...........................................................................39 Erläuterungen zum Angebotspreis .................................................................................39 9.1 Mindestpreis............................................................................................................39 9.2 Historische Börsenkurse .........................................................................................40 9.3 Vereinbarungen mit der Zielgesellschaft und Altaktionären ..................................41 9.4 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte......................................41 Annahme und Abwicklung des Angebots.......................................................................42 10.1 Annahme und Abwicklung des Angebots für D+S europe-Aktien ........................42 10.1.1 Abwicklungsstelle..................................................................................42 10.1.2 Annahmeerklärung.................................................................................42 10.1.3 Weitere Erklärungen der D+S europe-Aktionäre bei Annahme des Angebots ..........................................................................................43 10.1.4 Rechtsfolgen der Annahme....................................................................45 10.1.5 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Angebotspreises ..............45 10.1.6 Abwicklung des Angebots bei Annahme in der Weiteren Annahmefrist..........................................................................................46 10.1.7 Kosten und Gebühren der Annahme......................................................47 10.1.8 Handel mit Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien und Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europeAktien.....................................................................................................47 10.1.9 Rücktrittsrecht........................................................................................48 Angebotsbedingung ..........................................................................................................48 11.1 Fusionskontrollrechtliche Freigabe.........................................................................48 11.2 Verzicht auf die Angebotsbedingung .....................................................................48 11.3 Nichteintritt der Angebotsbedingung .....................................................................49 -411.4 Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingung ................................................................................................49 12. Behördliche Genehmigungen und Verfahren ................................................................49 12.1 Erforderliche kartellrechtliche Genehmigungen.....................................................49 12.2 Stand des kartellrechtlichen Verfahrens .................................................................50 12.3 Genehmigung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage .............................50 13. Finanzierung des Angebots ..............................................................................................51 13.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Angebots...........51 13.1.1 Maximale Gegenleistung .......................................................................51 13.1.2 Finanzierung des Angebots....................................................................52 13.2 Finanzierungsbestätigung .......................................................................................52 14. Auswirkungen des Vollzugs des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters.....................................................................................................53 14.1 Annahmen...............................................................................................................53 14.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte................................................................54 14.3 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss des Bieters ..............................55 14.3.1 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz des Bieters .............................55 14.3.2 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage des Bieters......................57 14.4 Apax Europe VII Fonds..........................................................................................57 15. Rücktrittsrechte ................................................................................................................58 15.1 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots sowie bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots......................................................................................58 15.2 Ausübung des Rücktrittsrechts ...............................................................................58 15.3 Rechtsfolgen des Rücktritts / Kosten......................................................................59 16. Hinweise für D+S europe-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen.....................60 17. Geldleistungen und geldwerte Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Zielgesellschaft ..................................................................60 18. Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat ........................................61 19. Veröffentlichungen ...........................................................................................................61 19.1 Angebotsunterlage ..................................................................................................61 19.2 Sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot ................................62 20. Begleitende Bank ..............................................................................................................62 21. Anwendbares Recht..........................................................................................................62 22. Steuern ...............................................................................................................................62 23. Übernahme der Verantwortung ......................................................................................63 Anlage 1: Mit dem Bieter und untereinander gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG.............................................................................64 Anlage 2: Tochterunternehmen von mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG .............................................................65 Anlage 3: Der Stiftungs-Treuhänder sowie seine Mutterunternehmen ...................................82 Anlage 4: Sonstige Tochterunternehmen der in Anlage 3 genannten Gesellschaften.............83 Anlage 5: Tochterunternehmen der Zielgesellschaft...............................................................85 Anlage 6: Finanzierungsbestätigung .......................................................................................86 -5- 1. Allgemeine Informationen und Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots 1.1 Rechtsgrundlagen Das in dieser Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) enthaltene Übernahmeangebot (das „Angebot“) der Pyramus S.à r.l. mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B 137398 (der „Bieter“), ist ein öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb von auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der D+S europe AG (die „D+S europe-Aktien“) mit Sitz in Hamburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73808 (die „Zielgesellschaft“), nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz („WpÜG“). Es richtet sich an alle Aktionäre der Zielgesellschaft („D+S europe-Aktionäre“) und wird ausschließlich nach deutschem Recht sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die „Vereinigten Staaten“ oder die „USA“) durchgeführt. 1.2 Besondere Hinweise für D+S europe-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den Vereinigten Staaten Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den USA („U.S.-Aktionäre“) werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im Hinblick auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft erfolgt und damit den Offenlegungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots unterliegt. Diese Vorschriften unterscheiden sich erheblich von den entsprechenden U.S.-amerikanischen Rechtsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf Rücktrittsrechte, den Angebotszeitraum und die Abwicklung von Zahlungen. Bestimmte Finanzinformationen in dieser Angebotsunterlage sind in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards („IFRS“), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, bzw. den in Luxemburg allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt worden und daher nicht vergleichbar mit Finanzinformationen über USamerikanische Unternehmen und andere Unternehmen, deren Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den in den USA allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt werden. Dieses dem deutschen Recht unterliegende Angebot erfolgt an die U.S.-Aktionäre in Übereinstimmung mit den anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der USA, einschließlich Section 14 (e) und Regulation 14E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner ak- -6tuellen Fassung („Securities Exchange Act“). Es unterliegt nicht den Anforderungen der Regulation 14D des Securities Exchange Act. Dementsprechend wurde diese Angebotsunterlage weder bei der U.S.-amerikanischen Securities and Exchange Commission eingereicht noch von dieser geprüft. Aufgrund bestimmter auf das Angebot anwendbarer Ausnahmeregelungen kann der Bieter während der Laufzeit dieses Angebots D+S europe-Aktien außerhalb der USA in anderer Weise als im Rahmen dieses Angebots erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt; der Bieter behält sich vor, von dieser Möglichkeit im Rahmen des rechtlich Zulässigen Gebrauch zu machen. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, werden Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen wie unter Ziffer 19 beschrieben veröffentlicht und auf der Website des Bieters (auf deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) unter http://www.pyramus-angebot.de zugänglich gemacht. Für U.S.-Aktionäre könnte die Abgabe von D+S europe-Aktien im Rahmen dieses Angebots steuerliche Auswirkungen sowohl in den USA als auch in Deutschland haben. Es wird empfohlen, bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Annahme des Angebots eine steuerliche Beratung einzuholen. Für U.S.-Aktionäre können sich Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach U.S.-amerikanischen wertpapierrechtlichen Bestimmungen durchzusetzen, da sowohl der Sitz des Bieters als auch der Sitz der Zielgesellschaft außerhalb der Vereinigten Staaten liegen und sämtliche ihrer Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der Vereinigten Staaten haben. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der Vereinigten Staaten wegen Verletzung U.S.-amerikanischer Wertpapiervorschriften zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines U.S.amerikanischen Gerichts gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Vereinigten Staaten zu vollstrecken. 1.3 Besondere Hinweise für D+S europe-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Kanada Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Kanada („Kanadische Aktionäre“) werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im Hinblick auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft erfolgt und damit den Offenlegungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots unterliegt. Diese Vorschriften unterscheiden sich erheblich von den entsprechenden kanadischen Rechtsvorschriften, insbesondere im Hinblick auf Rücktrittsrechte, den Angebotszeitraum und die Abwicklung von Zahlungen. -7- Dieses dem deutschem Recht unterliegende Angebot erfolgt an Kanadische Aktionäre in Übereinstimmung mit bestimmten Ausnahmen von kanadischen übernahmerechtlichen Regelungen. Dementsprechend wurde diese Angebotsunterlage weder bei der kanadischen Wertpapieraufsichtsbehörde eingereicht, noch von dieser geprüft. Bestimmte Finanzinformationen in dieser Angebotsunterlage sind in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, bzw. den in Luxemburg allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt worden und daher nicht vergleichbar mit Finanzinformationen über kanadische Unternehmen und andere Unternehmen, deren Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den in Kanada allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen ermittelt werden. Für Kanadische Aktionäre könnte die Abgabe von D+S europe-Aktien im Rahmen dieses Angebots steuerliche Auswirkungen sowohl in Kanada als auch in Deutschland haben. Es wird empfohlen, bezüglich der steuerlichen Auswirkungen einer Annahme des Angebots eine steuerliche Beratung einzuholen. Für Kanadische Aktionäre können sich Schwierigkeiten ergeben, ihre Rechte und Ansprüche nach kanadischen wertpapierrechtlichen Bestimmungen durchzusetzen, da sowohl der Sitz des Bieters als auch der Sitz der Zielgesellschaft außerhalb von Kanada liegen und sämtliche ihrer Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb von Kanada haben. Kanadische Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb von Kanada oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb von Kanada wegen Verletzung von kanadischen Wertpapiervorschriften zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines kanadischen Gerichts gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb Kanadas zu vollstrecken. 1.4 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Der Bieter hat seine Entscheidung zur Abgabe des Angebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 15. April 2008 veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet (auf deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) unter http://www.pyramus-angebot.de abrufbar. 1.5 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat diese Angebotsunterlage nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung gestattet. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des -8Angebots nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sind bislang nicht erfolgt, wurden nicht beantragt und sind auch nicht beabsichtigt. 1.6 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Der Bieter hat diese Angebotsunterlage (auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde) am 15. Mai 2008 im Internet unter http://www.pyramus-angebot.de und durch Bereithalten von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG (Junghofstraße 5-9, 60311 Frankfurt am Main, TelefaxNr. (069) 910-38794, E-Mail: [email protected]) veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden ebenfalls am 15. Mai 2008 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am selben Tag in den USA in The Wall Street Journal (U.S.-Ausgabe) sowie in Kanada in Globe and Mail und La Presse veröffentlicht. In den Vereinigten Staaten oder Kanada ansässige D+S europe-Aktionäre können eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage unter der in den Vereinigten Staaten und Kanada gebührenfreien Telefonnummer +1-800-491-3502 kostenlos anfordern. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Angebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der USA sowie Kanada kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Ungeachtet der Tatsache, dass auf diese Angebotsunterlage auf Grund der gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zwingend vorgeschriebenen Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Internet weltweit zugegriffen werden kann, dürfen diese Angebotsunterlage und sonstige mit dem Angebot im Zusammenhang stehende Unterlagen nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen eine solche Versendung, Verbreitung, Verteilung oder Veröffentlichung rechtswidrig wäre. Der Bieter hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der USA oder Kanadas nicht gestattet. Auch die jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen diese Angebotsunterlage nicht anderweitig veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. 1.7 Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Angebot kann von allen in- und ausländischen D+S europe-Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Der Bieter weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der USA und Kanadas rechtlichen Beschränkungen unterliegen -9kann. D+S europe-Aktionäre, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der USA oder Kanadas in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen, das Angebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der USA oder Kanadas annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der USA oder Kanadas unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese zu beachten. Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der USA sowie Kanadas nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. 2. Hinweise zu den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage werden, soweit nicht anders angegeben, in Mitteleuropäischer Sommerzeit („MESZ“) gemacht. Einzelne Zeitangaben werden zusätzlich in der in New York, USA, geltenden Zeit („Eastern Standard Time“) gemacht. Verweise auf einen „Bankarbeitstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, beruhen alle Angaben, Meinungsäußerungen, Absichtsbekundungen, in die Zukunft gerichteten Aussagen und sonstige Informationen in dieser Angebotsunterlage auf dem Kenntnisstand des Bieters zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage sowie auf bestimmten Ansichten, Absichten, Vorhersagen, Annahmen und Einschätzungen des Bieters zu diesem Zeitpunkt, die sich sämtlich in der Zukunft ändern können und mit Unsicherheiten und Risiken behaftet sind. 2.1 Quelle der Angaben Die Angaben zur Zielgesellschaft sowie zu den im Konzernabschluss der Zielgesellschaft zum 31. Dezember 2007 konsolidierten Tochter- und Beteiligungsunternehmen (gemeinsam mit der Zielgesellschaft die „D+S europe-Gruppe“) beruhen, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf allgemein zugänglichen Informationsquellen. Insbesondere wurde bei der Verwendung der Finanzzahlen der Zielgesellschaft der auf der Internetseite http://www.dseurope.ag unter „Investor Relations” veröffentlichte und abrufbare Konzernabschluss der Zielgesellschaft zum 31. Dezember 2007 (der „Konzernabschluss 2007“) zugrunde gelegt. Diese Angaben könnten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bereits veraltet sein. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, wurden diese Informationen nicht gesondert durch den Bieter nachgeprüft. Der Bieter hat eine – in Dauer und Inhalt – beschränkte Due Diligence in Bezug auf die Zielgesellschaft und die D+S europe-Gruppe durchgeführt. Hierzu haben Berater des Bieters zu- - 10 nächst in der Zeit vom 25. bis 29. Februar 2008 Einblick in Unterlagen betreffend die D+S europe-Gruppe genommen sowie erste Gespräche mit dem Vorstand der Zielgesellschaft geführt. Eine weitergehende Prüfung hat an einzelnen Tagen in der Zeit vom 1. bis 15. April 2008 stattgefunden. Im Rahmen der Due Diligence wurden dem Bieter insbesondere ausgewählte Informationen über die wirtschaftlichen, finanziellen, tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der D+S europe-Gruppe offen gelegt. 2.2 Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch die Worte „erwarten”, „glauben”, „versuchen”, „schätzen”, „beabsichtigen”, „davon ausgehen”, „anstreben” und ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen des Bieters im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck. Sie unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich des Bieters liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass sich die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen von den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen können. Dies gilt auch für Angaben zu Pro-forma-Finanzinformationen, die lediglich zu Informationszwecken sowie in Erfüllung gesetzlicher Informationspflichten gemacht werden. Diese Pro-formaFinanzinformationen stellen nicht notwendigerweise die tatsächliche finanzielle Position oder das tatsächliche Betriebsergebnis dar, die bestanden hätten, wenn die Transaktion zu diesem Zeitpunkt bereits vollzogen gewesen wäre. Von den Pro-forma-Finanzinformationen kann auch nicht notwendigerweise auf die zukünftige finanzielle Position oder das zukünftige Betriebsergebnis nach Vollzug der Transaktion geschlossen werden. 2.3 Keine Aktualisierung Der Bieter weist ausdrücklich darauf hin, dass er diese Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit er dazu nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder den anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften der USA verpflichtet ist. Der Bieter beabsichtigt ferner nicht, zukunftsgerichtete Aussagen nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage auf Grund neuer Informationen, zukünftiger Ereignisse oder Sonstigem zu aktualisieren oder zu korrigieren, es sei denn, dies ist nach geltendem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder den anwendbaren wertpapierrechtlichen Vorschriften der USA erforderlich. Der Bieter hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu dem Angebot oder zu dieser Angebotsunterlage zu machen. Sofern Dritte derartige Aussagen machen, sind diese nicht dem Bieter zurechenbar. - 11 - 3. Zusammenfassung des Angebots Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über ausgewählte Angaben in dieser Angebotsunterlage. Diese Informationen dienen lediglich dazu, den D+S europeAktionären einen ersten Überblick über das Angebot zu verschaffen und enthalten nicht alle für die D+S europe-Aktionäre möglicherweise relevanten Informationen. Die Zusammenfassung muss daher im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage enthaltenen, ausführlicheren Informationen gelesen werden. Eine Lektüre der Zusammenfassung kann nicht die vollständige Lektüre der Angebotsunterlage ersetzen. Die D+S europeAktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen. Bieter: Pyramus S.à r.l., Luxemburg, 41 boulevard du Prince Henri, L-1724 Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Zielgesellschaft: D+S europe AG, Hamburg, Kapstadtring 10, D-22297 Hamburg, Bundesrepublik Deutschland. Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der Zielgesellschaft. Gegenleistung: EUR 13,00 je D+S europe-Aktie in bar. Annahmefrist: Beginn: 15. Mai 2008 Ende (vorbehaltlich einer Verlängerung): 3. Juli 2008, 24:00 Uhr MESZ (18:00 Uhr Eastern Standard Time) Weitere Annahmefrist: Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 9. Juli 2008 und endet voraussichtlich am 22. Juli 2008, 24:00 Uhr MESZ (18:00 Uhr Eastern Standard Time). Annahme des Angebots: Die Annahme des Angebots ist von den D+S europeAktionären während der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist schriftlich gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Institut bzw. sonstigen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland (das „Depotführende Institut“) zu erklären. Sie wird erst mit fristgerechter Umbuchung der D+S europeAktien, für die das Angebot angenommen worden ist (die „Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien“ oder die „Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe- - 12 Aktien“), in die hierfür jeweils vorgesehene, besondere Internationale Wertpapier-Kennnummer wirksam. ISIN: D+S europe-Aktien: ISIN DE0005336804 (Alte D+S europe-Aktien) ISIN DE000A0SFQ82 (Junge D+S europe-Aktien) Zum Verkauf Eingereichte D+S europe-Aktien: ISIN DE000A0SFQ90 (Alte D+S europe-Aktien) ISIN DE000A0SFRD7 (Junge D+S europe-Aktien) Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte D+S europe-Aktien: ISIN DE000A0SFRA3 (Alte D+S europe-Aktien) ISIN DE000A0SFRE5 (Junge D+S europe-Aktien) Angebotsbedingung: Der Vollzug des Angebots und die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge stehen unter der Bedingung, dass die Europäische Kommission den Vollzug des beabsichtigten Erwerbs der D+S europe-Aktien durch den Bieter nach Maßgabe dieses Angebots (der „Zusammenschluss“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt bzw. der Zusammenschluss als nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt gilt (siehe dazu Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage). Kosten: Die Annahme des Angebots über ein Depotführendes Institut mit Sitz oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland ist für die D+S europe-Aktionäre in Bezug auf die D+S europe-Aktien bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an das Depotführende Institut kosten- und gebührenfrei. Gebühren ausländischer depotführender Institute oder Finanzdienstleistungsunternehmen und andere Gebühren und Auslagen sind von dem D+S europe-Aktionär, der dieses Angebot annimmt, zu tragen. Aus der Annahme des Angebots gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatz- oder Wechselsteuer ist vom betreffenden D+S europe-Aktionär selbst zu tragen. - 13 - Börsenhandel: Es ist beabsichtigt, die Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien mit ISIN DE000A0SFQ90 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse handeln zu lassen. Der voraussichtliche Zeitraum dieses Handels endet spätestens drei Börsentage vor dem Vollzug des Angebots. Die Ermöglichung eines Börsenhandels mit Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien während der Weiteren Annahmefrist ist nicht vorgesehen. Für den Fall, dass die in Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage genannte Angebotsbedingung bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten ist und hierauf vom Bieter auch nicht wirksam verzichtet wurde, ist jedoch beabsichtigt, die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europeAktien mit ISIN DE000A0SFRA3 in die ISIN der während der Annahmefrist eingereichten Alten D+S europe-Aktien (ISIN DE000A0SFQ90) umzubuchen, so dass diese Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien dann ebenfalls im Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden können. Der voraussichtliche Zeitraum dieses Handels endet spätestens drei Börsentage vor dem Vollzug des Angebots. Veröffentlichungen: Diese Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung die BaFin am 14. Mai 2008 gestattet hat, wird im Internet zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter http://www.pyramus-angebot.de veröffentlicht. Die Bekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe bei der Deutsche Bank AG wird am 15. Mai 2008 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am selben Tag in den USA in The Wall Street Journal (U.S.Ausgabe) sowie in Kanada in Globe and Mail und La Presse veröffentlicht. Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten oder Kanadas sonst erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem Angebot, insbesondere Mittei- - 14 lungen gemäß § 23 WpÜG, werden (i) im Internet (auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) unter http://www.pyramus-angebot.de und (ii) im elektronischen Bundesanzeiger sowie (iii) durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den Vereinigten Staaten und Kanada veröffentlicht. 4. Das Angebot 4.1 Gegenstand des Angebots; Angebotspreis Der Bieter bietet hiermit allen D+S europe-Aktionären an, die von ihnen gehaltenen auf den Inhaber lautenden Aktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) der D+S europe AG, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00, samt allen mit diesen Aktien verbundenen Rechten zu einem Preis von EUR 13,00 in bar je D+S europe-Aktie („Angebotspreis“) nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Das Angebot ist auf den Erwerb der Kontrolle über die Zielgesellschaft gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG gerichtet und damit ein Übernahmeangebot im Sinne des 4. Abschnitts des WpÜG. 4.2 Gewinnbezugsrecht Ein etwaiger Dividendenanspruch für das Geschäftsjahr 2007 im Hinblick auf D+S europeAktien, für die das Angebot angenommen wird, steht auch bei bereits erfolgter Annahme dieses Angebots den annehmenden D+S europe-Aktionären zu, sofern der betreffende Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung der Zielgesellschaft vor Abwicklung des Angebots durch Übertragung der betreffenden D+S europe-Aktien auf den Bieter (vgl. Ziffer 10.1.5 und Ziffer 10.1.6 der Angebotsunterlage) gefasst wird. Die ordentliche Hauptversammlung der Zielgesellschaft für das Geschäftsjahr 2007, die über die Gewinnverwendung des Geschäftsjahres 2007 beschließt, ist für den 4. Juni 2008 einberufen und wird daher vor Ablauf der Annahmefrist dieses Angebots (vgl. Ziffer 4.3 der Angebotsunterlage) stattfinden. Der Bieter geht jedoch davon aus, dass entsprechend dem von der - 15 Zielgesellschaft veröffentlichten Gewinnverwendungsvorschlag keine Dividende für das Geschäftsjahr 2007 beschlossen wird. 4.3 Annahmefrist Die Frist, während der dieses Angebot angenommen werden kann, beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 15. Mai 2008 und endet am 3. Juli 2008, 24:00 Uhr MESZ (18:00 Uhr Eastern Standard Time) Die Durchführung der Annahme dieses Angebots wird unter Ziffer 10 dieser Angebotsunterlage beschrieben. 4.4 Verlängerung der Annahmefrist Unter den nachfolgenden Umständen verlängert sich jeweils die Annahmefrist automatisch wie folgt: • Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 WpÜG innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der Annahmefrist verlängert sich die Annahmefrist um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also voraussichtlich bis zum 17. Juli 2008, 24:00 Uhr MESZ (18:00 Uhr Eastern Standard Time). Dies gilt auch, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. • Wird während der Annahmefrist dieses Angebots von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot („Konkurrierendes Angebot“) abgegeben und läuft die Annahmefrist für das vorliegende Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot ab, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Angebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls das Konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Die Frist für die Annahme des Angebots, einschließlich aller sich aus Vorschriften des WpÜG ergebenden Verlängerungen dieser Frist (jedoch mit Ausnahme der in Ziffer 4.5 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Weiteren Annahmefrist), wird in dieser Angebotsunterlage einheitlich als „Annahmefrist“ bezeichnet. Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Än- - 16 derung des Angebots oder der Abgabe eines Konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen unter Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 4.5 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG D+S europe-Aktionäre, die das Angebot nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen haben, können dieses Angebot gemäß § 16 Abs. 2 Satz 1 WpÜG noch binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses des Angebots durch den Bieter gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG annehmen (die „Weitere Annahmefrist”). Die Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses dieses Angebots wird voraussichtlich am dritten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist erfolgen, also voraussichtlich am 8. Juli 2008. Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Ziffer 4.4 beginnt die Weitere Annahmefrist daher voraussichtlich am 9. Juli 2008 und endet voraussichtlich am 22. Juli 2008, 24:00 Uhr MESZ (18:00 Uhr Eastern Standard Time). Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das Angebot – außer bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein Andienungsrecht gemäß § 39c WpÜG (siehe dazu Ziffer 8.6.3 der Angebotsunterlage) – nicht mehr angenommen werden. 5. Der Bieter und die mit ihm gemeinsam handelnden Personen 5.1 Beschreibung des Bieters 5.1.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse (a) Der Bieter ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg mit Sitz in Luxemburg und ist im Handels- und Gesellschaftsregister des Großherzogtums Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter der Nummer B 137398 eingetragen. Die Gesellschaft ist am 17. März 2008 gegründet worden. Das Geschäftsjahr des Bieters ist das Kalenderjahr. (b) Der Geschäftszweck des Bieters ist die Verwaltung von Beteiligungen in Luxemburg sowie an ausländischen Gesellschaften jedweder Form. Dies umfasst, soweit rechtlich zulässig, die Verwaltung von Beteiligungen an unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungs-Gesellschaften sowie anderen Gesellschaften aller Art, den Erwerb und die Veräußerung von Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Wandel- - 17 schuldverschreibungen und sonstigen Wertpapieren sowie die Verwaltung und Entwicklung des Portofolios des Bieters. Der Bieter kann auch Beteiligungen an Personengesellschaften halten sowie seinem Geschäftszweck im Wege von Niederlassungen, in Luxemburg oder im Ausland, nachgehen. Der Bieter kann Finanzmittel in jedweder Form aufnehmen und im Wege von Privatplatzierungen Aktien (einschließlich Wandelschuldverschreibungen und sog. Preferred Equity Certificates sowie vergleichbaren Finanzinstrumenten) und Anleihen emittieren. Der Bieter kann ferner Gesellschaften oder Unternehmen, an denen der Bieter beteiligt ist oder die Teil des Konzerns sind, zu dem der Bieter gehört, oder die der Bieter sonst für geeignet ansieht, Unterstützung im Wege von Darlehen, sog. Advances, Garantien, Sicherheiten oder in anderer Weise gewähren. (c) Das Grundkapital des Bieters beträgt im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage EUR 2.612.500,00 und ist eingeteilt in 2.612.500 auf den Inhaber lautende Anteile mit einem Nennbetrag von EUR 1,00. Die Anteile des Bieters sind nicht zum Börsenhandel zugelassen. (d) Der Bieter hat derzeit keine Tochtergesellschaften und hält neben seiner Beteiligung an der Zielgesellschaft (siehe dazu nachstehend unter Ziffer 5.4) gegenwärtig keine Beteiligungen an anderen Gesellschaften. 5.1.2 Organe Die Geschäftsführung des Bieters besteht derzeit aus folgenden Personen: • Geschäftsführer der Klasse A: Geoffrey Henry und Sophie Laguesse • Geschäftsführer der Klasse B: Denise Fallaize und Richard Newton Der Bieter wird jeweils durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich vertreten, von denen einer der Klasse A und einer der Klasse B angehören muss. Der Bieter hat keinen Aufsichtsrat. - 18 5.2 Beteiligungsverhältnisse 5.2.1 Überblick Der Bieter wird von drei gemeinsam investierenden Investment-Fonds kontrolliert, die von der Apax Partners Worldwide LLP („Apax Partners“) beraten werden (gemeinsam, die „Apax Europe VII Fonds“). Bei den Apax Europe VII Fonds handelt es sich um folgende Gesellschaften: • Apax Europe VII-A, L.P., eine Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) nach dem Recht Englands mit Verwaltungssitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln; • Apax Europe VII-B, L.P., eine Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) nach dem Recht Englands mit Verwaltungssitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln; und • Apax Europe VII-1, L.P., eine Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) nach dem Recht Englands mit Verwaltungssitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln. Die Apax Europe VII Fonds halten ihre Beteiligung an dem Bieter nicht unmittelbar, sondern über einen Treuhänder (Nominee), die Apax WW Nominees Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht Englands mit Sitz in London. 5.2.2 Beteiligungsverhältnisse im Einzelnen Im Einzelnen stellen sich die Beteiligungsverhältnisse am Bieter wie folgt dar: Alleiniger rechtlicher Inhaber sämtlicher Anteile des Bieters ist die Apax WW Nominees Limited, die ihrerseits im alleinigen Anteilsbesitz der Apax Partners Europe Managers Limited steht, ebenfalls einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht Englands mit Sitz in London. Die Apax WW Nominees Limited hält ihre Beteiligung an dem Bieter nicht für eigene Rechnung, sondern ausschließlich treuhänderisch für die Apax Europe VII Fonds und zwar in der jeweils nachfolgend angegebenen Höhe: • in Höhe von derzeit 34,70 % für die Apax Europe VII-A, L.P.; • in Höhe von derzeit 63,67 % für die Apax Europe VII-B, L.P.; und - 19 • in Höhe von derzeit 1,63 % für den Apax Europe VII-1, L.P. Ungeachtet der unterschiedlichen Höhe ihrer wirtschaftlichen Beteiligungsquote stimmen die Apax Europe VII Fonds sich bei Investitions-Entscheidungen, die ihre Beteiligung am Bieter betreffen, sowie hinsichtlich der – über den Nominee erfolgenden – Ausübung ihrer Gesellschafterrechte bei dem Bieter regelmäßig untereinander ab und beherrschen den Bieter daher gemeinsam. Alleiniger Komplementär (General Partner) sämtlicher Apax Europe VII Fonds ist jeweils die Apax Europe VII GP, L.P. Inc., eine Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) nach dem Recht von Guernsey mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln. Alleiniger Komplementär (General Partner) der Apax Europe VII GP, L.P. Inc. ist die Apax Europe VII GP Co. Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln. Letztere steht im alleinigen Anteilsbesitz der Apax Guernsey (HoldCo) Limited, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln. Die Kommanditisten (Limited Partners) der Apax Europe VII Fonds sind eine große Anzahl von überwiegend institutionellen Investoren, wie etwa Banken, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds. Einzelne Investorengruppen investieren in die Apax Europe VII Fonds dabei teilweise auch mittelbar über Vorschalt-Gesellschaften in der Rechtsform von Kommanditgesellschaften (Limited Partnerships) nach dem Recht Schottlands, in denen die Investments der betreffenden Investoren gebündelt sind und die dann ihrerseits als Kommanditist (Limited Partner) an einem oder mehreren der Apax Europe VII Fonds beteiligt sind („Vorschalt-Gesellschaften“). Keiner der Investoren der Apax Europe VII Fonds beherrscht unmittelbar oder mittelbar einen oder mehrere der Apax Europe VII Fonds. Gleiches gilt – mit Ausnahme der Apax Europe VII Co-Investment, L.P. – auch für die Vorschalt-Gesellschaften. Eine der Vorschalt-Gesellschaften, die Apax Europe VII Co-Investment, L.P., eine Kommanditgesellschaft (Limited Partnership) nach dem Recht Schottlands mit Verwaltungssitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln, ist als Kommanditist (Limited Parnter) mit derzeit rund 57,66 % der Anteile mehrheitlich an der Apax Europe VII-1, L.P. beteiligt. Ihr alleiniger Komplementär (General Partner) ist die Apax Europe VII Co-Investment GP Co. Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln, die ihrerseits wiederum im alleinigen Anteilsbesitz der Apax Guernsey (HoldCo) Limited steht. Kommanditisten (Limited Partners) der Apax Europe VII Co-Investment, L.P. sind überwiegend Investoren, die als Mitarbeiter bei Beratungsgesellschaften der von Apax Partners beratenen Investment-Fonds tätig sind oder waren. Keiner der Investoren der Apax Europe VII Co-Investment, L.P. beherrscht jedoch die Apax Europe VII Co-Investment, L.P. mittelbar oder unmittelbar. - 20 - Einziger Kommanditist (Limited Partner) der Apax Europe VII GP, L.P. Inc., des Komplementärs (General Partner) der Apax Europe VII Fonds, ist die Apax Europe VII GmbH & Co. KG, eine deutsche Kommanditgesellschaft mit Sitz in München. Letztere wird mittelbar – über die Apax Europe VII (GP) GmbH und die Apax Europe VII (MLP) GmbH – wiederum von der Apax Guernsey (HoldCo) Limited beherrscht. Die Apax Guernsey (HoldCo) Limited ist jeweils alleinige Gesellschafterin der Apax Europe VII (GP) GmbH und der Apax Europe VII (MLP) GmbH, zwei deutschen Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit Sitz in München. Die erstgenannte GmbH ist der alleinige Komplementär der Apax Europe VII GmbH & Co. KG, die letztgenannte GmbH ein mit 99 % des Festkapitals an ihr mehrheitlich beteiligter Kommanditist. Alleiniger rechtlicher Inhaber sämtlicher Anteile an der Apax Guernsey (HoldCo) Limited ist die RBC Trustees (Guernsey) Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht von Guernsey mit Sitz in St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln. Die RBC Trustees (Guernsey) Limited hält diese Beteiligung nicht für eigene Rechnung, sondern ausschließlich in ihrer Eigenschaft als Treuhänder (Trustee; der „Stiftungs-Treuhänder“) des The Hirzel III Trust (der „Hirzel III Trust“). Der Hirzel III Trust ist eine nicht-rechtsfähige Stiftung (Trust) nach dem Recht von Guernsey, die durch ihren Stiftungs-Treuhänder handelt. Begünstigte (Beneficiaries) des Hirzel III Trust sind gemeinnützige Einrichtungen. Für die wirksame Ausübung aller wesentlichen Beteiligungsrechte bei der Apax Guernsey (HoldCo) Limited bedarf der Stiftungs-Treuhänder der vorherigen Zustimmung des Stiftungsrats (Protector) des Hirzel III Trust; die Funktion dieses Protector nimmt eine mit dem Stiftungs-Treuhänder nicht verbundene natürliche Person wahr. Der Stiftungs-Treuhänder, die RBC Trustees (Guernsey) Limited, steht mittelbar im alleinigen Anteilsbesitz der Royal Bank of Canada, einer Bank nach kanadischem Recht mit Sitz in Toronto, Kanada. Die Royal Bank of Canada hält diese Beteiligung über drei zwischengeschaltete Tochterunternehmen, die RBC Finance B.V., die RBC Holdings (Channel Islands) Limited sowie die RBC Trust Company (International) Limited. Von diesen Gesellschaften steht die später genannte jeweils im alleinigen Anteilsbesitz der zuvor genannten Gesellschaft; die RBC Finance B.V. schließlich steht unmittelbar im alleinigen Anteilsbesitz der Royal Bank of Canada. - 21 - 5.2.3 Strukturdiagramm Das folgende Strukturdiagramm zeigt die vorstehend beschriebene Beteiligungsstruktur: 5.3 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen Die in Anlage 1 aufgeführten Personen und Gesellschaften sind zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage mit dem Bieter und untereinander gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG. Nach den dem Bieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sind • die in Anlage 2 aufgeführten Gesellschaften Tochterunternehmen von mit dem Bieter und untereinander gemeinsam handelnden Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG; • die in Anlage 3 neben dem Stiftungs-Treuhänder aufgeführten Gesellschaften unmittelbare bzw. mittelbare Mutterunternehmen des Stiftungs-Treuhänders; und - 22 • die in Anlage 4 aufgeführten Gesellschaften sonstige Tochterunternehmen der in Anlage 3 genannten Gesellschaften. Die in Anlage 2 genannten Gesellschaften gelten gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit dem Bieter und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Gleiches gilt für die in Anlage 3 und Anlage 4 genannten Gesellschaften. Keine der in den Anlagen 2 bis 4 genannten Gesellschaften stimmt tatsächlich ihr Verhalten im Hinblick auf den Erwerb von D+S europe-Aktien oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus D+S europe-Aktien auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG mit dem Bieter ab. 5.4 Gegenwärtig vom Bieter und von mit ihm gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene D+S europe-Aktien; Zurechnung von Stimmrechten (a) Der Bieter hält zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage insgesamt 15.487.704 D+S europe-Aktien; dies entspricht rund 37,92 % des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Diese D+S europe-Aktien sind den in Anlage 1 und Anlage 3 genannten, mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Satz 3 WpÜG in voller Höhe zuzurechnen. Ferner sind dem Bieter gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpÜG die Stimmrechte aus weiteren 1.936.939 D+S europe-Aktien zuzurechnen, deren Erwerb der Bieter in dem in Ziffer 5.5.2 (d) der Angebotsunterlage genannten, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage jedoch noch nicht vollzogenen AvW Vertrag vereinbart hat; dies entspricht rund 4,74 % des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. Diese D+S europe-Aktien sind den in Anlage 1 und Anlage 3 genannten, mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen jeweils gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5, Satz 2 und 3 WpÜG in voller Höhe zuzurechnen. (b) Nach den dem Bieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen halten weder mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG noch deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage weitere D+S europeAktien und sind dem Bieter oder gemeinsam mit dem Bieter handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage auch keine Stimmrechte aus weiteren D+S europe-Aktien nach § 30 WpÜG zuzurechnen. - 23 Der Bieter hat jedoch Vereinbarungen über den Erwerb von weiteren insgesamt 5.584.839 D+S europe-Aktien geschlossen, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Angebotsunterlage noch nicht vollzogen waren; dies sind der in Ziffer 5.5.2 (b) der Angebotsunterlage genannte ASP Vertrag sowie das in Ziffer 5.5.2 (c) der Angebotsunterlage genannte TOCOS Irrevocable und das dort ebenfalls genannte Frengel Irrevocable. Mit diesen Vereinbarungen hat sich der Bieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Angebotsunterlage – unter Einschluss der vorstehend unter Ziffer 5.4 (a) genannten, vom Bieter bereits gehaltenen bzw. dem Bieter nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 WpÜG zuzurechnenden D+S europe-Aktien – den Erwerb von insgesamt 23.009.482 D+S europe-Aktien gesichert; dies entspricht rund 56,34 % des derzeitigen Grundkapitals und der Stimmrechte der Zielgesellschaft. (c) Die Kontrollschwelle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG in Höhe von 30 % der Stimmrechte der Zielgesellschaft hat der Bieter am 23. April 2008 überschritten. 5.5 Angaben zu Wertpapiergeschäften Im Zeitraum von sechs Monaten vor der Ankündigung dieses Übernahmeangebots am 15. April 2008 oder vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 15. Mai 2008 (der „Angabe-Zeitraum“) hat der Bieter die nachfolgend unter Ziffer 5.5.1 und Ziffer 5.5.2 aufgeführten Geschäfte und Vereinbarungen betreffend den Erwerb von D+S europe-Aktien vorgenommen. Hiervon abgesehen haben im Angabe-Zeitraum weder der Bieter noch mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen von der Zielgesellschaft ausgegebene Wertpapiere erworben oder Vereinbarungen geschlossen, aufgrund derer die Übertragung solcher Wertpapiere verlangt werden kann. 5.5.1 Marktkäufe Der Bieter hat im Angabe-Zeitraum durch börsliche und/oder außerbörsliche Kommissionsgeschäfte unter Einschaltung einer Bank folgende Käufe von D+S europe-Aktien getätigt: - 24 Handelstag1 Stückzahl gekaufte D+S europeAktien 19. März 2008 20. März 2008 25. März 2008 26. März 2008 27. März 2008 28. März 2008 31. März 2008 1. April 2008 2. April 2008 3. April 2008 16. April 2008 17. April 2008 18. April 2008 21. April 2008 22. April 2008 23. April 2008 24. April 2008 29. April 2008 30. April 2008 2. Mai 2008 5. Mai 2008 6. Mai 2008 7. Mai 2008 8. Mai 2008 9. Mai 2008 Insgesamt: 50.000 20.000 8.900 10.200 10.000 69.000 56.000 400 2.000 7.000 6.075.000 1.925.000 690.000 135.000 488.000 542.000 95.000 456.000 1.120.400 73.000 55.000 40.000 54.000 190.000 44.804 höchster gezahlter Kaufpreis je Handelstag (EUR)2 8,03 8,25 8,48 8,37 8,69 8,55 8,54 8,50 8,99 8,99 12,87 12,95 12,99 12,93 12,98 12,99 12,96 12,99 13,00 13,00 13,00 13,00 12,96 12,96 12,96 Art des Geschäfts börslich börslich börslich börslich börslich börslich börslich börslich börslich börslich börslich / außerbörslich börslich / außerbörslich börslich börslich börslich börslich / außerbörslich börslich / außerbörslich börslich / außerbörslich börslich / außerbörslich börslich / außerbörslich börslich börslich / außerbörslich börslich börslich / außerbörslich börslich 12.216.704 5.5.2 Sonstige Erwerbsgeschäfte (a) Mit Datum vom 15. April 2008 hat der Bieter mit der Zielgesellschaft eine als Investment Agreement bezeichnete Vereinbarung betreffend die Beteiligung des Bieters an der Zielgesellschaft geschlossen (das „Investment Agreement“) (siehe dazu näher Ziffer 7.2 der Angebotsunterlage). Auf der Grundlage des Investment Agreement hat der Bieter am 15. April 2008 insgesamt 3.271.000 neue D+S europe-Aktien mit Gewinnberechtigung ab 1. Januar 2008 (die „Jungen D+S europe-Aktien“) gezeichnet. Die Jungen D+S europe-Aktien wurden von der Zielgesellschaft im Rahmen einer am selben Tag beschlossenen Bar-Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital unter Ausschluss des Bezugsrechts der D+S europe-Aktionäre und Erhöhung des Grundkapitals der Zielgesellschaft von EUR 37.571.941,00 um EUR 3.271.000,00 auf EUR 40.842.941,00 (die „Kapitalerhöhung April 2008“) zu einem Ausgabepreis 1 2 Tag des Geschäftsabschlusses ohne Erwerbsnebenkosten - 25 von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie in bar an den Bieter ausgegeben. Die Kapitalerhöhung April 2008 ist durch Eintragung im Handelsregister der Zielgesellschaft vom 21. April 2008 wirksam geworden. (b) Mit Datum vom 15. April 2008 hat der Bieter ferner mit der ASP Holding GmbH mit Sitz in Salzburg, Österreich, und ihren Gesellschaftern einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag über den Erwerb von insgesamt 3.500.000 von der ASP Holding GmbH gehaltene D+S europe-Aktien (die „ASP Aktien“) zu einem Kaufpreis von EUR 12,50 je D+S europe-Aktie in bar abgeschlossen (der „ASP Vertrag“) (siehe dazu näher Ziffer 7.3 der Angebotsunterlage). Der Vollzug des ASP Vertrags steht noch unter der aufschiebenden Bedingung der Kartellfreigabe des vorliegenden Angebots und der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die ASP Aktien. (c) Ebenfalls mit Datum vom 15. April 2008 hat der Bieter mit den nachstehend genannten Aktionären der Zielgesellschaft jeweils eine Vereinbarung geschlossen, mit welcher sich der betreffende Aktionär gegenüber dem Bieter im Wege eines sog. Irrevocable Undertaking unwiderruflich verpflichtet hat, für die nachfolgend jeweils genannten D+S europe-Aktien das vorliegende Angebot anzunehmen (gemeinsam, die „Irrevocable Undertakings“) (siehe dazu näher Ziffer 7.4 der Angebotsunterlage): (d) • Vereinbarung mit der AvW Gruppe AG mit Sitz in Krumpendorf, Österreich, betreffend die Annahme des vorliegenden Angebots für insgesamt 1.936.939 D+S europe-Aktien (die „AvW Aktien“ bzw. die Vereinbarung das „AvW Irrevocable“); • Vereinbarung mit der TOCOS Beteiligung GmbH mit Sitz in Neustadt betreffend die Annahme des vorliegenden Angebots für insgesamt 1.834.839 D+S europe-Aktien (die „TOCOS Aktien“ bzw. die Vereinbarung das „TOCOS Irrevocable“); und • Vereinbarung mit Herrn Markus Frengel, Hamburg, betreffend die Annahme des vorliegenden Angebots für insgesamt 250.000 D+S europeAktien (die „Frengel Aktien“ bzw. die Vereinbarung das „Frengel Irrevocable“). Schließlich hat der Bieter mit Datum vom 2. Mai 2008 unter Aufhebung des AvW Irrevocable einen Aktienkauf- und Übertragungsvertrag mit der AvW Gruppe AG über den Erwerb der AvW Aktien durch den Bieter zu einem Kaufpreis von - 26 EUR 13,00 je D+S europe-Aktie in bar geschlossen (der „AvW Vertrag“) (siehe dazu näher Ziffer 7.4 der Angebotsunterlage). Der Vollzug des AvW Vertrags steht noch unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die AvW Aktien. 5.6 Mögliche Parallelerwerbe Der Bieter behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitere D+S europe-Aktien außerhalb des Angebotes über die Börse oder außerbörslich unmittelbar oder mittelbar zu erwerben oder Vereinbarungen über einen solchen Erwerb zu treffen. Soweit solche Erwerbe erfolgen bzw. solche Vereinbarungen getroffen werden, wird dies vom Bieter nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 23 Abs. 2 WpÜG, unter Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen bzw. zu erwerbenden D+S europe-Aktien nach näherer Maßgabe von Ziffer 19.2 der Angebotsunterlage veröffentlicht werden. 6. Beschreibung der Zielgesellschaft 6.1 Rechtliche Grundlagen (a) Die Zielgesellschaft ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg, unter Registernummer HRB 73808 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg. Die Hauptverwaltung der Zielgesellschaft befindet sich in Hamburg. (b) Der satzungsmäßige Unternehmensgegenstand der Zielgesellschaft umfasst: (c) • die Konzeption und die Erbringung von Dienstleistungen aller Art in den Bereichen Direktmarketing, Beratung und Vertrieb, insbesondere unter Einsatz moderner Multimedia- und Kommunikationssysteme; • die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von Software- und anderen Produkten der elektronischen Datenverarbeitung, insbesondere im Bereich der Abwicklung des Geschäftsverkehrs zwischen den Nutzern moderner Multimedia- und Kommunikationssysteme („e-commerce“) sowie die Beratung und Schulung von Anwendern, bei denen derartige Produkte zum Einsatz kommen; und • die Entwicklung, Schaffung und den Betrieb von virtuellen Einkaufsmöglichkeiten mit Hilfe moderner Multimedia- und Kommunikationssysteme. Das Geschäftsjahr der Zielgesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. - 27 6.2 Kapitalverhältnisse (a) Das Grundkapital der Zielgesellschaft beträgt – unter Berücksichtigung der Kapitalerhöhung April 2008 – zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage EUR 40.842.941,00 und ist eingeteilt in 40.842.941 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie. Die Zielgesellschaft hält nach Kenntnis des Bieters gegenwärtig keine eigenen Aktien. (b) Nach näherer Maßgabe von § 5.4 Satzung der Zielgesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital bis zum 6. Juni 2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oder Sacheinlagen, jedoch insgesamt höchstens um einen Betrag von EUR 4.132.882,00 zu erhöhen (das „Genehmigte Kapital“). Diese Angabe berücksichtigt bereits die Kapitalerhöhung April 2008, durch die sich das Genehmigte Kapital entsprechend verringert hat. (c) Gemäß § 5.5 der Satzung der Zielgesellschaft ist das Grundkapital der Zielgesellschaft um bis zu EUR 30.689,00, eingeteilt in bis zu Stück 30.689 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2000/2003“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandelschuldverschreibungen, die von der Zielgesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 14. April 2000, geändert am 25. Juni 2003, gewährt worden sind, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Gemäß Angabe im Konzernabschluss 2007 standen zum 31. Dezember 2007 noch auf Grund dieser Ermächtigung ausgegebene Wandelschuldverschreibungen im Nennwert von EUR 132,00 aus. Nach Auskunft der Zielgesellschaft sind mit diesen Wandelschuldverschreibungen jedoch keine Wandlungsrechte mehr verbunden. Weitere Wandelschuldverschreibungen können von der Zielgesellschaft wegen Zeitablaufs der genannten Ermächtigung nicht mehr ausgegeben werden, so dass das Bedingte Kapital 2000/2003 zwischenzeitlich gegenstandslos geworden ist. (d) Gemäß § 5.6 der Satzung der Zielgesellschaft ist das Grundkapital ferner um bis zu EUR 239.306,00, eingeteilt in bis zu Stück 239.306 auf den Inhaber lautende Stückaktien, bedingt erhöht („Bedingtes Kapital 2006“). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die von der Zielgesellschaft im Rahmen eines Aktienoptionsplans aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juni 2006 gewährt worden sind, von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen. Gemäß Angabe im Konzernabschluss 2007 standen zum 31. Dezember 2007 keine aufgrund der maßgeblichen Ermächtigung ausgegebenen Wandelschuldverschreibungen mit Wand- - 28 lungsrechten mehr aus. Weitere Wandelschuldverschreibungen können von der Zielgesellschaft wegen Zeitablaufs der genannten Ermächtigung nicht mehr ausgegeben werden. Somit ist auch das Bedingte Kapital 2006 mittlerweile gegenstandslos geworden. (e) 6.3 In der Einladung der für den 4. Juni 2008 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Zielgesellschaft hat die Verwaltung der Zielgesellschaft der Hauptversammlung unter anderem Folgendes zur Beschlussfassung vorgeschlagen: • die Aufhebung des bestehenden Genehmigten Kapitals und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals im Umfang von EUR 7.500.000,00 (Tagesordnungspunkt 6 der Hauptversammlung); • die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2003/2004 und des Bedingten Kapitals 2006 (Tagesordnungspunkt 7 der Hauptversammlung); sowie • die Schaffung eines neuen bedingten Kapitals im Umfang von EUR 350.000,00 zur Bedienung von Bezugsrechten auf D+S europeAktien, die von der Zielgesellschaft aufgrund gleichzeitig von der Hauptversammlung zu erteilender Ermächtigung im Rahmen eines Aktienoptionsplans ausgegeben werden (Tagesordnungspunkt 8 der Hauptversammlung). Gewinnbezugsrecht der D+S europe-Aktien Mit Ausnahme der Jungen D+S europe-Aktien aus der Kapitalerhöhung April 2008 sind alle weiteren, im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage ausgegebenen D+S europe-Aktien („Alte D+S europe-Aktien“) derzeit jeweils mit Gewinnbezugsrecht ab dem Jahr 2007 ausgestattet. Die vom Bieter übernommenen Jungen D+S europe-Aktien gehören derselben Aktiengattung an wie die Alten D+S europe-Aktien, sind jedoch mit Gewinnbezugsrecht erst ab dem Jahr 2008 ausgestattet. 6.4 Börsennotierung (a) Sämtliche im Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage ausgegebenen D+S europe-Aktien sind zum Handel im Regulierten Markt an der Wertpapierbörse Frankfurt am Main mit gleichzeitiger Zulassung zum Teilbereich des Regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Sie werden darüber hinaus im Freiverkehr - 29 der Börsen München, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Berlin und Hamburg gehandelt. Sie sind repräsentiert im S-DAX. (b) Die Börsenzulassung der vom Bieter übernommenen 3.271.000 Jungen D+S europe-Aktien ist zusammen mit der Börsenzulassung von insgesamt 4.858.842 Alten D+S europe-Aktien, die von der Zielgesellschaft in den Jahren 2006 und 2007 aus genehmigtem und bedingtem Kapital ausgegeben worden sind, am 13. Mai 2008 erfolgt. (c) Für die D+S europe-Aktien sind derzeit die folgenden internationalen WertpapierKennnummern (jede internationale Wertpapier-Kennnummer eine „ISIN“) vergeben: ISIN DE0005336804 ISIN DE000A0SFQ82 (Alte D+S europe-Aktien) (Junge D+S europe-Aktien) Nach Beschlussfassung der für den 4. Juni 2008 einberufenen ordentlichen Hauptversammlung der Zielgesellschaft über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2007 werden die Jungen D+S europe-Aktien mit demselben Gewinnbezugsrecht ausgestattet sein wie die Alten D+S europe-Aktien. Sie werden daher nach erfolgtem Gewinnverwendungsbeschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Zielgesellschaft, d.h. voraussichtlich am 5. Juni 2008, in die für die Alten D+S europe-Aktien geltende ISIN DE0005336804 bzw. – bei zuvor erfolgter Annahme des Angebots für Junge D+S europe-Aktien – in die für die Alten D+S europe-Aktien jeweils geltende Annahme-ISIN (siehe dazu Ziffer 10.1.2 bzw. Ziffer 10.1.6 der Angebotsunterlage) umgebucht werden. Die Jungen D+S Europe Aktien gelten für Zwecke der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage ab dieser Umbuchung ebenfalls als Alte D+S europe-Aktien. 6.5 Überblick über die Geschäftstätigkeit der D+S europe-Gruppe Die Zielgesellschaft ist die geschäftsleitende Holding-Gesellschaft der D+S europe-Gruppe. Die operativen Geschäfte werden von den Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Zielgesellschaft betrieben. Die Geschäftstätigkeit der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Zielgesellschaft setzt sich im Schwerpunkt aus drei Segmenten zusammen. Mit den Segmenten „D+S mobile & telephony services“ sowie „D+S communication & collection services” erbringt die D+S europe-Gruppe ganzheitliche Dienstleistungen im Bereich des Kundenkontakt-Managements. - 30 Im Segment „D+S mobile & telephony services“ werden auf Basis eigener Festnetz- und Mobilfunkplattformen multifunktionale Verbindungen zwischen Privatkunden und Unternehmen hergestellt und über Billing-Prozesse abhängig von den darüber erbrachten Leistungen flexibel tarifiert. Dieser Bereich beinhaltet das Geschäft mit Service-Rufnummern ebenso wie Chat-, MMS- und SMS-Dienste. Im Segment der „D+S communication & collection services“ leistet die D+S europe Gruppe mit rund 4.400 Kundenberatern das ganzheitliche Outsourcing von Communication Center-Diensten und bietet dazu ergänzende Dienste in den Bereichen Adress- und Inkasso-Management sowie im Zusammenhang mit elektronischen Bezahllösungen (Payment) an. Mit dem Segment „D+S e-commerce & fulfillment services“ agiert die D+S europe-Gruppe als B2B-Online-Shop-Vertriebsdienstleister. Unter B2B-Online-Shop-Vertriebsdienstleistung versteht die D+S europe-Gruppe die Abdeckung der gesamten E-Commerce-Prozesskette, welche den Auftraggebern der D+S europe-Gruppe eine vollständige Auslagerung des Internet-Vertriebskanals ermöglicht. Die Auftraggeber stellen der D+S europe-Gruppe ihre Waren zur Verfügung. Auf Provisionsbasis organisiert die D+S europe-Gruppe sodann den InternetVertrieb. Dabei umfassen die Dienste der D+S europe-Gruppe auf der „Front-End-Seite“ gegenüber dem Verbraucher die Bereitstellung und den Betrieb des Online-Shops einschließlich Content-Management ebenso wie den gesamten Lagerprozess, das Versand- und Retourenmanagement sowie das Debitorenmanagement (Back-End). Seit dem Kauf der Adamicus GmbH gehört auch das Online-Marketing zum ganzheitlichen E-Commerce-Management der D+S europe-Gruppe. Die Zentrale der D+S europe-Gruppe befindet sich in Hamburg, Deutschland. Ende 2007 beschäftigte die D+S europe-Gruppe 4.962 Mitarbeiter.3 Im Geschäftsjahr 2007 erzielte die D+S europe-Gruppe laut dem Konzernabschluss 2007 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 231,5 Mio. (Vorjahr: EUR 164,8 Mio.) und steigerte das EBITDA von EUR 27,8 Mio. im Vorjahr auf EUR 47,3 Mio. im Jahr 2007. Die Zielgesellschaft stellt ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IFRS, wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315a Abs. 1 HGB anzuwendenden Vorschriften auf. 6.6 Dividende Für die Geschäftsjahre 2005 und 2006 wurde von der Zielgesellschaft keine Dividende an die Aktionäre ausgeschüttet. 3 vollzeitäquivalente Stellen - 31 Der Bieter geht davon aus, dass die Zielgesellschaft entsprechend dem von der Zielgesellschaft veröffentlichten Gewinnverwendungsvorschlag auch für das Geschäftsjahr 2007 keine Dividende ausschütten wird. 6.7 Organe (a) Der Vorstand der Zielgesellschaft besteht gegenwärtig aus den folgenden Mitgliedern: Dipl.-Ing. Achim Plate (Vorstandsvorsitzender), Henning Soltau, Tobias Hartmann und Sven Heyrowsky. (b) Der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft besteht aus zwölf Mitgliedern, von denen sechs Mitglieder von der Hauptversammlung und sechs Mitglieder von den Arbeitnehmern gewählt werden. Dem Aufsichtsrat gehören gegenwärtig folgende Personen an: Klaus Thiemann (Aufsichtsratsvorsitzender), Kristina Krüger4 (stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende), Dr. Thomas Adler, Hans-Jürgen Beck, Prof. Knut Foeckler, Thomas Hoffmann, Mario Bethune-Steck4, Ursula Harjes-Loock4, Jürgen König4, Andreas Klebe, Dieter Altmann4 und Karlheinz Vernet Kosik4. 6.8 Gemeinsam mit der Zielgesellschaft handelnde Personen Nach Kenntnis des Bieters sind die in Anlage 5 aufgeführten Gesellschaften Tochterunternehmen der Zielgesellschaft und gelten damit gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als gemeinsam mit der Zielgesellschaft handelnde Personen. 7. Hintergrund des Angebotes 7.1 Überblick Dieses Angebot wird im Zusammenhang mit der Absicht des Bieters unterbreitet, die Kontrolle über die Zielgesellschaft zu erlangen, und erfolgt auf Grundlage des mit Datum vom 15. April 2008 zwischen dem Bieter und der Zielgesellschaft abgeschlossenen Investment Agreement (siehe Ziffer 5.5.2 der Angebotsunterlage), das nähere Regelungen zur Beteiligung des Bieters an der Zielgesellschaft enthält. In Umsetzung einer hierzu im Investment Agreement gegenüber der Zielgesellschaft eingegangenen Verpflichtung (die „Investment-Verpflichtung“) hat der Bieter unmittelbar nach Abschluss des Investment Agreement die Jungen D+S europe-Aktien gezeichnet, den 4 Arbeitnehmervertreter - 32 ASP Vertrag sowie die Irrevocable Undertakings abgeschlossen (siehe dazu bereits Ziffer 5.5.2 der Angebotsunterlage) und das vorliegende Angebot angekündigt. Eines der drei Irrevocable Undertakings, das AvW Irrevocable, wurde im Rahmen des AvW Vertrags vom 2. Mai 2008 zwischenzeitlich wieder aufgehoben. Statt dessen wurde im AvW Vertrag ein Verkauf der AvW Aktien an den Bieter außerhalb des Angebots vereinbart. Nachfolgend werden die für dieses Angebot wesentlichen Regelungen des Investment Agreement, des ASP Vertrags sowie der Irrevocable Undertakings und des AvW Vertrags zusammenfassend dargestellt. 7.2 Investment Agreement 7.2.1 Regelungen zum Angebot Neben der Investment-Verpflichtung des Bieters regelt das Investment Agreement die Eckpunkte des vorliegenden Angebots. Sie beinhalten unter anderem die Vorgabe eines MindestAngebotspreises in Höhe des in Ziffer 4.1 dieser Angebotsunterlage festgelegten Angebotspreises von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie sowie die Anforderung, dass das Angebot mit Ausnahme üblicher Kartell-Bedingungen keine weiteren Vollzugsbedingungen und insbesondere keine Mindestannahmeschwelle enthält. 7.2.2 Unterstützung des Angebots durch den Vorstand der Zielgesellschaft Vorbehaltlich seiner Pflichten und Verantwortlichkeiten nach deutschem Recht, insbesondere vorbehaltlich seiner Sorgfalts-, Loyalitäts- und Treuepflichten gemäß § 93 AktG sowie sonstiger Anforderungen nach dem WpÜG (gemeinsam die „Gesetzlichen Anforderungen“), hat der Vorstand dem Bieter im Investment-Agrement zugesagt, dass er das vorliegende Angebot unterstützen wird, sofern bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (die „Unterstützungsvoraussetzungen“). Neben der Erfüllung der Vorgaben des Investment Agreement zum Angebot beinhalten die Unterstützungsvoraussetzungen insbesondere, dass ein von der Zielgesellschaft einzuholendes Wertgutachten einer Investment Bank (sog. Fairness Opinion) zu dem Ergebnis kommt, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Stellungnahme des Vorstands zum Angebot gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG der Angebotspreis für die D+S europeAktionäre fair und angemessen ist. Vorbehaltlich der Gesetzlichen Anforderungen und solange die Unterstützungsvoraussetzungen vollständig erfüllt sind, hat sich der Vorstand der Zielgesellschaft in diesem Zusammenhang ferner verpflichtet, ohne vorherige Zustimmung des Bieters - 33 • nicht von der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung der Zielgesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG oder einer vergleichbaren Nachfolgeermächtigung Gebrauch zu machen, wobei der Bieter zugestimmt hat, dass die Verwaltung der Zielgesellschaft der bevorstehenden Hauptversammlung vorschlägt, die vorgenannte Ermächtigung zu erneuern; • der bevorstehenden Hauptversammlung der Zielgesellschaft keine anderen Kapitalmaßnahmen oder Satzungsänderungen zur Beschlussfassung vorzuschlagen als die Schaffung eines genehmigten Kapitals und/oder die Aufhebung bestehender bedingter Kapitalia; • außer zum Zwecke der Kapitalerhöhung April 2008 das bestehende oder ein neu geschaffenes genehmigtes Kapital nicht auszunutzen; und • auf Grundlage der bestehenden Ermächtigung der Hauptversammlung vom 7. Juni 2007 keine weiteren Genussrechte auszugeben. Darüber hinaus hat der Vorstand dem Bieter zugesagt, nach Abschluss dieses Angebots – soweit gesetzlich zulässig und zumutbar – sich nach besten Kräften zu bemühen, den Bieter dabei zu unterstützen, dass zwei vom Bieter vorgeschlagene, den Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprechende Personen als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat der Zielgesellschaft gewählt oder – soweit gegenwärtig amtierende Anteilseignervertreter ihr Amt niederlegen – gerichtlich zu Mitgliedern des Aufsichtsrats bestellt werden. 7.2.3 Unterstützung der Wachstumsstrategie der Zielgesellschaft durch den Bieter Neben den Absichten des Bieters im Hinblick auf die Zielgesellschaft, die in Ziffer 8 dieser Angebotsunterlage näher dargelegt sind, hat der Bieter der Zielgesellschaft im Investment Agreement unter anderem bestätigt, dass der Bieter und die Apax Europe VII Fonds die Wachstumsstrategie der Zielgesellschaft unterstützen werden und ihnen ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen, um diese Wachstumsstrategie als zuverlässige Finanzierungspartner zu begleiten. 7.2.4 Lock-up-Verpflichtungen des Bieters (a) Der Bieter hat sich im Investment Agreement gegenüber der Zielgesellschaft verpflichtet, für einen Zeitraum von drei Kalenderjahren beginnend ab Veröffentlichung der Annahmeergebnisse dieses Angebots gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 WpÜG nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist mindestens eine Beteiligungsquote in Höhe von 50 % des zum Zeitpunkt des Abschlusses des Investment Agreements be- - 34 stehenden Grundkapitals der Zielgesellschaft (die „Mindestbeteiligungsquote“) unmittelbar oder mittelbar über verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG zu halten (die „Lock-up-Verpflichtung I“). Eine Verfügung über D+S europe-Aktien, durch die der Bieter (zusammen mit verbundenen Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG) vor Ablauf dieser Drei-Jahres-Frist die Mindestbeteiligungsquote unterschreiten würde, bedarf der vorherigen Zustimmung durch die Zielgesellschaft, die hierbei – zumindest auch – durch ihren Vorstandsvorsitzenden vertreten werden muss. Sofern der Bieter nach Vollzug des Übernahmeangebots die Mindestbeteiligungsquote nicht erreicht oder überschritten hat, gilt die Lock-up-Verpflichtung I erst und nur, wenn der Bieter die Mindestbeteiligungsquote erreicht oder überschritten hat, und nur für den dann noch verbleibenden Zeitraum der vorstehenden Drei-Jahres-Frist. Die Zielgesellschaft ist nach der Regelung des Investment Agreement verpflichtet, die erforderliche Zustimmung zur Unterschreitung der Mindestbeteiligungsquote zu erteilen, wenn das Konzern-EBITDA der Zielgesellschaft der Geschäftsjahre 2008 bis 2010 bestimmte, im Investment Agreement näher festgelegte Wertgrenzen unterschreitet. Die Lock-up-Verpflichtung I erlischt, falls bis 31. Juli 2008 nicht zwei vom Bieter vorgeschlagene Personen gemäß der in Ziffer 7.2.2 beschriebenen Regelung zu Mitgliedern des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft bestellt worden sind. (b) Darüber hinaus hat sich der Bieter im Investment Agreement gegenüber der Zielgesellschaft verpflichtet, für einen Zeitraum von neun Monaten nach Veröffentlichung der Annahmeergebnisse des Angebots gemäß § 23 Abs. 1 Ziff. 3 WpÜG nach Ablauf der weiteren Annahmefrist die von ihm unmittelbar oder mittelbar über verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG gehaltenen D+S europeAktien ohne Zustimmung der Zielgesellschaft nicht an einen einzelnen Dritten, an mit einem solchen Dritten verbundene Unternehmen im Sinne von §§ 15 ff. AktG oder an mit einem solchen Dritten gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG zu veräußern oder ein öffentliches Angebot einer dieser Personen anzunehmen oder sich zur Annahme eines öffentlichen Angebotes zu verpflichten, falls und solange der Vorstand und der Aufsichtsrat der Zielgesellschaft sich öffentlich gegen diesen Dritten aussprechen (die „Lock-up-Verpflichtung II“). Die Veräußerung über die Börse oder an mehrere Dritte bleibt hiervon unberührt. - 35 Die Lock-up-Verpflichtung II gilt jedoch nur wenn, und nur solange wie, 7.3 • der gegenwärtige Vorstandsvorsitzende und der gegenwärtige Chief Operating Officer der Zielgesellschaft im Amt bleiben; • keine weiteren Finanzverpflichtungen der Zielgesellschaft bewirkt werden; • die Dividendenpolitik der Zielgesellschaft nicht geändert wird; und • keine Veräußerung von wesentlichen Tochtergesellschaften oder einzelnen wesentlichen Geschäftseinheiten der Zielgesellschaft angekündigt wird. ASP Vertrag Mit dem ASP Vertrag hat die ASP Holding GmbH, deren Mehrheitsgesellschafter, Herr Sven Heyrowsky, dem Vorstand der Zielgesellschaft angehört, insgesamt 3.500.000 D+S europe-Aktien (die „ASP Aktien“) zu einem Kaufpreis von EUR 12,50 je D+S europe-Aktie in bar an den Bieter verkauft. Der Vollzug des ASP Vertrags durch Übertragung der ASP Aktien auf den Bieter steht nach der vertraglichen Regelung unter den folgenden aufschiebenden Bedingungen: (i) kartellrechtliche Freigabe des Vollzugs des vorliegenden Angebots; (ii) vollständige Zahlung des Kaufpreises für die ASP Aktien; und (iii) Zustimmung der Zielgesellschaft zur Veräußerung der ASP Aktien im Hinblick auf ein zwischen der ASP Holding GmbH und der Zielgesellschaft vereinbartes Veräußerungsverbot für die ASP Aktien. Die ASP Holding GmbH ist berechtigt, von dem ASP Vertrag zurückzutreten, wenn die aufschiebende Bedingung unter vorstehend (i) nicht spätestens bis Ablauf des 15. Oktober 2008 eingetreten ist. Die Zustimmung der Zielgesellschaft gemäß vorstehend (iii) wurde im Hinblick auf die im Investment Agreement vom Bieter übernommenen Veräußerungsbeschränkungen, die auch die ASP Aktien umfassen (siehe Ziffer 7.2.4 der Angebotsunterlage), bei Abschluss des ASP Vertrags erteilt. Damit ist die vorstehend unter (iii) genannte Bedingung bereits eingetreten. - 36 7.4 Irrevocable Undertakings und AvW Vertrag Mit den Irrevocable Undertakings haben sich die AvW Gruppe AG, die TOCOS Beteiligung GmbH und Herr Markus Frengel gegenüber dem Bieter unwiderruflich verpflichtet, für ihre in Ziffer 5.5.2 (c) der Angebotsunterlage jeweils näher bezeichneten D+S europe-Aktien das vorliegende Angebot anzunehmen. Nach Regelung der Irrevocable Undertakings lässt ein Konkurrierendes Angebot die Verpflichtung zur Annahme des vorliegenden Angebots unberührt; insbesondere sind die vorstehend genannten Aktionäre nach Regelung der Irrevocable Undertakings im Falle eines Konkurrierenden Angebots ohne Zustimmung des Bieters auch nicht zur Ausübung des in Ziffer 15.1 (a) der Angebotsunterlage beschriebenen gesetzlichen Rücktrittsrechts gemäß § 22 Abs. 3 WpÜG berechtigt. Die Verpflichtungen von Herrn Markus Frengel aus dem Frengel Irrevocable erlöschen, wenn (i) der Erwerb der Frengel Aktien in Vollzug dieses Angebots nicht bis zum Ablauf des 31. August 2008 abgewickelt ist und (ii) die Abwicklung nicht nur deswegen nicht eingetreten ist, weil die erforderliche Kartellfreigabe des Angebots (siehe dazu Ziffer 11.1 der Angebotsunterlage) noch nicht vorliegt. Für die Verpflichtungen der TOCOS Beteiligung GmbH nach dem TOCOS Irrevocable gilt diese Regelung entsprechend, jedoch ist hier für die Abwicklung des Angebots gemäß vorstehend (i) statt des 31. August 2008 bereits der 10. Juli 2008 maßgeblich. Das AvW Irrevocable wurde im Rahmen des AvW Vertrags vom 2. Mai 2008 zwischenzeitlich wieder aufgehoben. Statt Einlieferung der AvW Aktien durch die AvW Gruppe AG in das vorliegende Angebot sieht der AvW Vertrag nun den Erwerb der AvW Aktien durch den Bieter außerhalb des Angebots zu einem Kaufpreis von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie in bar vor. Der Vollzug des AvW Vertrags durch Übertragung der AvW Aktien auf den Bieter steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des Kaufpreises für die AvW Aktien; anders als der ASP Vertrag enthält der AvW Vertrag jedoch keine Kartellbedingung und kann daher bereits vor einer Kartell-Freigabe des Angebots vollzogen werden. Der Kaufpreis für die AvW Aktien ist nach Regelung des AvW Vertrags am 21. Mai 2008 zur Zahlung fällig. 8. Absichten des Bieters im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft und des Bieters 8.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der Zielgesellschaft Der Bieter wird nach erfolgreichem Abschluss dieses Angebots voraussichtlich eine Mehrheitsbeteiligung an der Zielgesellschaft halten, so dass die Zielgesellschaft künftig ein Tochterunternehmen des Bieters sein wird. - 37 - Der Bieter hat volles Vertrauen in das gegenwärtige Geschäftsmodell der Zielgesellschaft und plant keine Änderung der Geschäftstätigkeit der D+S europe-Gruppe. Der Bieter geht dementsprechend davon aus, dass die Zielgesellschaft ihre Geschäfte nach bisheriger Maßgabe unter Berücksichtigung des aktuellen Geschäftsmodells und der derzeitigen Wachstumsstrategie sowie unter Beibehaltung des bisherigen Markt- und Markenauftritts weiterführen wird. Der Bieter hat keine Absichten hinsichtlich der künftigen Verwendung des Vermögens der Zielgesellschaft und beabsichtigt nicht, zusätzliche Finanzverpflichtungen der Zielgesellschaft zu bewirken, Vermögenswerte der Zielgesellschaft zu veräußern oder die Dividendenpolitik der Zielgesellschaft zu ändern. Insbesondere gibt es seitens des Bieters keine Pläne, die Zielgesellschaft zu veranlassen, sich von Teilaktivitäten der D+S europe-Gruppe zu trennen. Der Erwerb von mehr als 30 % der D+S europe-Aktien durch den Bieter begründet ein Sonderkündigungsrecht für den bestehenden Konsortialkreditvertrag der Zielgesellschaft. Konsortialbanken, die gemeinsam über ein Vetorecht in der Kreditgeberversammlung verfügen, haben sich jedoch gegenüber der Zielgesellschaft verpflichtet, in der Kreditgeberversammlung gegen die Ausübung dieses Sonderkündigungsrechts zu stimmen. Der Bieter geht daher davon aus, dass im Hinblick auf die Beteiligung des Bieters an der Zielgesellschaft von diesem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch gemacht werden wird. 8.2 Künftige Geschäftstätigkeit des Bieters Die gegenwärtige Geschäftstätigkeit des Bieters besteht ausschließlich im Halten und Verwalten der Beteiligung an der Zielgesellschaft. Es sind keine Änderungen der Geschäftstätigkeit des Bieters, insbesondere im Hinblick auf seinen Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen (die über die in Ziffer 14 der Angebotsunterlage beschriebenen hinausgehen), die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder der Geschäftsorgane oder Änderungen der Beschäftigungsbedingungen in Folge dieses Angebots beabsichtigt. 8.3 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft Der Bieter hat volles Vertrauen in den Vorstand der Zielgesellschaft. Der Bieter unterstützt nachhaltig die Strategie des Vorstands und würde es begrüßen, wenn die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands der Zielgesellschaft dem Vorstand auch nach Vollzug des Angebots weiterhin angehören. Er beabsichtigt keine Änderung in der Zusammensetzung des Vorstands. Der Vollzug des Angebots wird sich nicht auf die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft auswirken, der unverändert aus sechs von der Hauptversamm- - 38 lung und sechs von den Arbeitnehmern gewählten Mitgliedern bestehen wird. Der Bieter beabsichtigt jedoch, dass der Bieter bzw. die Apax Europe VII Fonds nach Vollzug des Angebots mit zwei Anteilseignervertretern im Aufsichtsrat vertreten sind, und wird daher zu gegebener Zeit zwei geeignete Personen zur Bestellung vorschlagen. Der Vorstand hat dem Bieter im Investment Agreement zugesagt, die Wahl bzw. gerichtliche Bestellung solcher Personen zu unterstützen (siehe dazu näher Ziffer 7.2.2 der Angebotsunterlage). 8.4 Sitz der Zielgesellschaft, Standort wesentlicher Unternehmensteile der Zielgesellschaft, Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen der Zielgesellschaft Der Bieter beabsichtigt, den Hauptsitz der Zielgesellschaft weiterhin in Hamburg zu belassen. Er beabsichtigt nicht, Änderungen hinsichtlich wesentlicher Unternehmensteile der Zielgesellschaft, ihrer Tochtergesellschaften oder ihrer Standorte sowie ihrer Organisationsmodelle vorzunehmen. Gleiches gilt für die Situation der Mitarbeiter der Zielgesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften sowie deren Beschäftigungsbedingungen und für die bestehenden Arbeitnehmervertretungen. 8.5 Börsennotierung der Zielgesellschaft Die Zielgesellschaft soll mittelfristig als selbständiges börsennotiertes Unternehmen fortbestehen. Der Bieter plant daher, die Aktien der Zielgesellschaft weiterhin an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert zu lassen, um diese Finanzierungsmöglichkeit insbesondere für die Wachstumsstrategie der Zielgesellschaft nutzen zu können, und strebt demgemäß kein Delisting der Zielgesellschaft an. Mit Blick auf die künftige Aktionärsstruktur der Zielgesellschaft hält der Bieter einen wesentlichen Streubesitz für erstrebenswert. 8.6 Mögliche Strukturmaßnahmen bezüglich der Zielgesellschaft 8.6.1 Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag Der Abschluss eines Beherrschungsvertrages und/oder eines Gewinnabführungsvertrages gemäß §§ 291 ff. AktG mit der Zielgesellschaft als beherrschtem Unternehmen wird vom Bieter nicht beabsichtigt. 8.6.2 Squeeze-out nach Aktienrecht Der Bieter strebt auch keinen Squeeze-out gemäß §§ 327a ff. AktG an, d. h. die Übertragung der D+S europe-Aktien der außenstehenden D+S europe-Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch Beschluss der Hauptversammlung - 39 (Squeeze-out nach Aktienrecht). Der Bieter behält sich jedoch vor, die Durchführung eines solchen Squeeze-out zu prüfen, sofern ihm oder einem mit ihm verbundenen Unternehmen zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der Zielgesellschaft gehören sollten. Falls die Hauptversammlung der Zielgesellschaft die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß § 327a Abs. 1 AktG beschließt, wären für die Höhe der zu gewährenden Barabfindung die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über die Übertragung der Aktien maßgeblich, wobei diese Barabfindung im Rahmen einer Unternehmensbewertung zu ermitteln wäre. Die hierbei anzuwendenden Bewertungsmethoden unterscheiden sich von den Regeln, die für die Ermittlung des Mindestpreises für das vorliegende Angebot maßgeblich sind (siehe dazu Ziffer 9.1 der Angebotsunterlage). Der Betrag der Barabfindung für den Squeeze-out, deren Angemessenheit in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden kann, kann daher dem Angebotspreis von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie entsprechen, aber auch von dem Angebotspreis abweichen. 8.6.3 Squeeze-out nach Übernahmerecht; Andienungsrecht der D+S europe-Aktionäre Falls der Bieter nach Vollzug dieses Angebots mindestens 95 % der D+S europe-Aktien hält, wäre der Bieter berechtigt, gemäß § 39a WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist beim zuständigen Gericht den Antrag zu stellen, dem Bieter die verbleibenden D+S europe-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen (Squeeze-out nach Übernahmerecht). Die im Rahmen dieses Angebots gewährte Gegenleistung von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie gilt als angemessene Abfindung, wenn der Bieter auf Grund dieses Angebots D+S europe-Aktien in Höhe von mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Der Bieter strebt keinen Squeeze-out nach Übernahmerecht an, behält sich aber vor, die Durchführung eines solchen Squeeze-out zu prüfen, sollten die Voraussetzungen hierfür nach Abschluss des Übernahmeangebots vorliegen. Falls der Bieter berechtigt ist, einen Antrag nach § 39a WpÜG zu stellen, steht D+S europeAktionären, die das Angebot nicht angenommen haben, gemäß § 39c WpÜG ein Andienungsrecht gegenüber dem Bieter zu, d.h. sie sind berechtigt, das Angebot noch nachträglich innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist anzunehmen. 9. Erläuterungen zum Angebotspreis 9.1 Mindestpreis Der Angebotspreis in Höhe von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie entspricht dem durch § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit §§ 4 und 5 WpÜG-AngebotsVO vorgeschriebenen Min- - 40 destpreis, der den D+S europe-Aktionären bei einem Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG zu bieten ist. Dieser Mindestpreis je D+S europe-Aktie muss mindestens dem höheren der beiden folgenden Schwellenwerte entsprechen: • Wert des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der D+S europe-Aktien während der letzten drei Monate vor der am 15. April 2008 erfolgten Bekanntgabe der Entscheidung des Bieters zur Abgabe dieses Angebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG (der „Drei-Monats-Durchschnittskurs”). • Wert der höchsten vom Bieter oder einer mit ihm gemeinsam handelnden Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von D+S europe-Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der am 15. Mai 2008 erfolgten Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG (der „Sechs-Monats-Höchstpreis”). Die Jungen D+S europe-Aktien gehören derselben Aktiengattung an wie die Alten D+S europe-Aktien; der vorstehende Mindestpreis ist daher einheitlich für sämtliche D+S europe-Aktien zu ermitteln. Der von der BaFin berechnete und dem Bieter von der BaFin mit Schreiben vom 21. April 2008 mitgeteilte Drei-Monats-Durchschnittskurs beträgt EUR 9,06. Der Sechs-MonatsHöchstpreis beträgt EUR 13,00 je D+S europe-Aktie (siehe Ziffer 5.5 dieser Angebotsunterlage). Der Angebotspreis von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie entspricht damit genau dem SechsMonats-Höchstpreis und liegt zugleich um rund 43,5 % über dem Drei-MonatsDurchschnittskurs. 9.2 Historische Börsenkurse Nach Ansicht des Bieters sind historische Börsenkurse eine geeignete Grundlage zur Bestimmung einer angemessenen Gegenleistung für die D+S europe-Aktien. Für die D+S europeAktien existiert ein funktionierender Börsenhandel mit einem signifikanten Streubesitz und Handelsvolumen, die nach Auffassung des Bieters die Grundlage für eine aussagekräftige Bewertung der D+S europe-Aktien darstellen. Die Zielgesellschaft wurde zudem regelmäßig von professionellen Aktienanalysten aus dem In- und Ausland bewertet. Die D+S europeAktien sind ferner im S-DAX repräsentiert und genießen damit zusätzliche Aufmerksamkeit von Investoren. Nach Überzeugung des Bieters spiegelt der Börsenkurs der D+S europeAktien somit in hohem Maße eine angemessene Bewertung der D+S europe-Aktien wider. - 41 Die nachstehende Übersicht zeigt die volumengewichteten Durchschnittskurse der D+S europe-Aktien für die angegebenen Zeiträume vor der am 15. April 2008 erfolgten Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe des Angebots durch den Bieter. Die betreffenden Durchschnittskurse wurden auf der Basis der Schlusskurse im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse und der täglichen Umsätze im elektronischen Handelssystem XETRA und im Parketthandel der Frankfurter Wertpapierbörse ermittelt.5 Aufschlag (auf der Zeitraum Durch- Grundlage des schnittskurs Angebotspreises) gegen- (in EUR) über Durchschnittskurs 8,88 46,4 % 10,24 27,0 % 11,22 15,9 % 9,69 34,2 % 1 Monat vor Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe des Angebots 6 Monate vor Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe des Angebots 12 Monate vor Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe des Angebots 24 Monate vor Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe des Angebots 9.3 Vereinbarungen mit der Zielgesellschaft und Altaktionären Der Angebotspreis von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie entspricht dem Betrag, der in den Verhandlungen mit der Zielgesellschaft als angemessener Ausgabepreis für die Jungen D+S europe-Aktien im Rahmen der Kapitalerhöhung April 2008 festgelegt wurde. Dieses Preisniveau wurde auch von den Altaktionären, die sich im Rahmen des ASP Vertrags und der Irrevocable Undertakings bzw. des AvW Vertrags zur Abgabe größerer Aktien-Pakete an den Bieter verpflichtet haben, akzeptiert. Nach Auffassung des Bieters zeigt dies, dass die D+S europe-Aktien mit dem Angebotspreis angemessen und attraktiv bewertet sind. 9.4 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte Die Satzung der Zielgesellschaft sieht keine Anwendung von § 33b Abs. 2 WpÜG vor. Der Bieter ist daher nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten. 5 Quelle: Datastream - 42 10. Annahme und Abwicklung des Angebots 10.1 Annahme und Abwicklung des Angebots für D+S europe-Aktien 10.1.1 Abwicklungsstelle Der Bieter hat die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle für dieses Angebot zu fungieren (die „Abwicklungsstelle”). 10.1.2 Annahmeerklärung D+S europe-Aktionäre können dieses Angebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (zur Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist siehe Ziffer 10.1.6) (a) durch schriftliche Erklärung (die „Annahmeerklärung“) gegenüber ihrem depotführenden Institut bzw. ihrem sonstigen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland (das „Depotführende Institut“ und zusammen die „Depotführenden Institute“) die Annahme erklären; und (b) ihr Depotführendes Institut anweisen, die Umbuchung der D+S europe-Aktien, für die die Annahme erklärt wurde, in die nachfolgend jeweils genannte ISIN (jeweils eine „Annahme-ISIN“) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen: ISIN DE000A0SFQ90 bei Annahme des Angebots für D+S europe-Aktien mit der ISIN DE0005336804 (Alte D+S europe-Aktien) ISIN DE000A0SFRD7 bei Annahme des Angebots für D+S europe-Aktien mit der ISIN DE000A0SFQ82 (Junge D+S europe-Aktien) Alle vorgenannten D+S europe-Aktien, für die innerhalb der Annahmefrist gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage die Annahme erklärt wurde, werden – unabhängig von der für sie geltenden ISIN – in dieser Angebotsunterlage als „Zum Verkauf Eingereichte D+S europe-Aktien“ bezeichnet. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf Eingereichten D+S europeAktien bis spätestens um 18:00 Uhr MESZ am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG in die betreffende Annahme-ISIN umgebucht worden sind. Diese Umbuchungen sind durch das Depotführende Institut nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. - 43 - Die Fristen für den Zugang der Annahmeerklärung und die Umbuchung verlängern sich entsprechend, wenn sich die Annahmefrist gemäß Ziffer 4.4 verlängert. 10.1.3 Weitere Erklärungen der D+S europe-Aktionäre bei Annahme des Angebots Durch die Annahme des Angebots gemäß Ziffer 10.1 dieser Angebotsunterlage (a) weisen die annehmenden D+S europe-Aktionäre ihr jeweiliges Depotführendes Institut sowie etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien an und ermächtigen diese, • die Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden D+S europe-Aktionärs zu belassen, jedoch die Umbuchung in die jeweils maßgebliche Annahme-ISIN bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; • ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien der Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen (frühestens jedoch nach Eintritt der in Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung, soweit der Bieter auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat); • ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte an den Bieter Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Institute bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen des Angebots zu übertragen; • ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien sowie die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, dem Bieter oder der Abwicklungsstelle alle für Erklärungen und Veröffentlichungen des Bieters nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der in die jeweilige Annahme-ISIN eingebuchten D+S europe-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und - 44 • die Annahmeerklärung auf Verlangen an die Abwicklungsstelle weiterzuleiten; (b) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden D+S europe-Aktionäre ihr jeweiliges Depotführendes Institut sowie die Abwicklungsstelle jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch („BGB“), alle zur Abwicklung dieses Angebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien auf den Bieter herbeizuführen; (c) erklären die annehmenden D+S europe-Aktionäre, dass • sie das Angebot für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem Wertpapierdepot bei dem Depotführenden Institut befindlichen D+S europeAktien annehmen, es sei denn, in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt worden; und • die D+S europe-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf den Bieter in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und • sie ihre Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien auf den Bieter unter den aufschiebenden Bedingungen (i) des Eintritts der Vollzugsbedingung nach Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage, sofern der Bieter auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, und (ii) des Ablaufs der Annahmefrist Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG übertragen. Die in Ziffern 10.1.3 (a) bis einschließlich 10.1.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen werden von den annehmenden D+S europe-Aktionären im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Angebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Fall des wirksamen Rücktritts gemäß Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage von dem durch Annahme dieses Angebots ge- - 45 schlossenen Vertrag bzw. mit endgültigem Ausfall der in Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingung. 10.1.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme dieses Angebots für D+S europe-Aktien durch die D+S europe-Aktionäre kommt zwischen dem betreffenden D+S europe-Aktionär und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage zustande. Für diesen Vertrag und seine Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht. Darüber hinaus erteilen die dieses Angebot annehmenden D+S europe-Aktionäre unwiderruflich die in Ziffer 10.1.3 der Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge und Vollmachten. 10.1.5 Abwicklung des Angebots und Zahlung des Angebotspreises Die Zahlung des Angebotspreises erfolgt an das jeweilige Depotführende Institut Zug um Zug gegen Übertragung der Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien auf das Konto der Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG mit dem Zweck, den Übergang des Eigentums an diesen D+S europe-Aktien auf den Bieter herbeizuführen. Für die Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises an das Depotführende Institut spätestens am zehnten Bankarbeitstag nach (i) Ablauf der Annahmefrist und (ii) Bekanntgabe des Eintritts oder des Verzichts auf die in Ziffer 11.1 beschriebene Angebotsbedingung gemäß Ziffer 11.4. Mit der Gutschrift des Angebotspreises bei dem jeweiligen Depotführenden Institut hat der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Das jeweilige Depotführende Institut ist verpflichtet, den D+S europe-Aktionären, die dieses Angebot angenommen haben, den Angebotspreis gutzuschreiben. Der Bieter geht derzeit davon aus, dass die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage noch vor Ablauf der Annahmefrist erfüllt sein wird. Die D+S europeAktionäre werden jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Kaufpreises an die annehmenden D+S europe-Aktionäre aufgrund des durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahrens (vgl. Ziffer 12 dieser Angebotsunterlage) auch über den Ablauf der Annahmefrist hinaus verzögern bzw. ganz entfallen kann. Wird das Angebot abgewickelt, erfolgt die Zahlung im Hinblick auf das in Ziffer 11.3 dieser Angebotsunterlage genannte Datum, bis zu dem die Angebotsbedingung spätestens eingetreten sein muss, jedoch spätestens am 17. November 2008. - 46 10.1.6 Abwicklung des Angebots bei Annahme in der Weiteren Annahmefrist Die Bestimmungen dieser Angebotsunterlage, insbesondere die Bestimmungen unter dieser Ziffer 10.1, gelten mit folgender Maßgabe sinngemäß auch für eine Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist: (i) D+S europe-Aktien, hinsichtlich derer das Angebot gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage in der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde, sind in die nachfolgend jeweils genannte Annahme-ISIN umzubuchen: ISIN DE000A0SFRA3 bei Annahme des Angebots für D+S europe-Aktien mit der ISIN DE0005336804 (Alte D+S europe-Aktien) ISIN DE000A0SFRE5 bei Annahme des Angebots für D+S europe-Aktien mit der ISIN DE000A0SFQ82 (Junge D+S europe-Aktien) Alle vorgenannten D+S europe-Aktien, für die innerhalb der Weiteren Annahmefrist gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage die Annahme erklärt wurde, werden – unabhängig von der für sie geltenden ISIN – in dieser Angebotsunterlage als „Nachträglich Zum Verkauf Eingereichte D+S europe-Aktien” bezeichnet. (ii) An die Stelle des Ablaufs der Annahmefrist tritt als aufschiebende Bedingung für die Übertragung der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien auf den Bieter der Ablauf der Weiteren Annahmefrist. (iii) Die Umbuchung der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien in die jeweils maßgebliche Annahme-ISIN bei der Clearstream Banking AG gilt als fristgerecht vorgenommen (und die Annahmeerklärung mithin als fristgerecht wirksam geworden), wenn sie spätestens um 18:00 Uhr MESZ am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bewirkt wird. In Bezug auf die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises an das jeweilige Depotführende Institut spätestens am zehnten Bankarbeitstag nach (i) Ablauf der Weiteren Annahmefrist und (ii) Bekanntgabe des Eintritts oder des Verzichts auf die in Ziffer 11.1 beschriebene Angebotsbedingung gemäß Ziffer 11.4. Der Bieter geht derzeit davon aus, dass die Angebotsbedingung gemäß Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage noch vor Ablauf der Annahmefrist erfüllt sein wird. Die D+S europeAktionäre werden jedoch darauf hingewiesen, dass sich die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Kaufpreises an die annehmenden D+S europe-Aktionäre aufgrund des durchzu- - 47 führenden fusionskontrollrechtlichen Verfahrens (vgl. Ziffer 12 dieser Angebotsunterlage) auch über den Ablauf der Weiteren Annahmefrist hinaus verzögern bzw. ganz entfallen kann. Wird das Angebot abgewickelt, erfolgt die Zahlung im Hinblick auf das in Ziffer 11.3 dieser Angebotsunterlage genannte Datum, bis zu dem die Angebotsbedingung spätestens eingetreten sein muss, jedoch spätestens am 17. November 2008. 10.1.7 Kosten und Gebühren der Annahme Die Annahme des Angebots soll für die D+S europe-Aktionäre grundsätzlich frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Institute sein. Zu diesem Zweck gewährt der Bieter den Depotführenden Instituten eine diesen gesondert mitgeteilte Ausgleichszahlung, die eine marktübliche Depotbankenprovision umfasst. Zusätzliche Kosten und Spesen, die von Depotführenden Instituten oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern sind jedoch von den betreffenden D+S europe-Aktionären selbst zu tragen. 10.1.8 Handel mit Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien und Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien Es ist beabsichtigt, die Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien mit ISIN DE000A0SFQ90 im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse handeln zu lassen. Der voraussichtliche Zeitraum dieses Handels endet spätestens drei Börsentage vor dem Vollzug des Angebots. Die Ermöglichung eines Börsenhandels mit Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien während der Weiteren Annahmefrist ist nicht vorgesehen. Für den Fall, dass die in Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage genannte Angebotsbedingung bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist noch nicht eingetreten ist und hierauf vom Bieter auch nicht wirksam verzichtet wurde, ist jedoch beabsichtigt, die Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien mit ISIN DE000A0SFRA3 in die ISIN der während der Annahmefrist eingereichten Alten D+S europe-Aktien (ISIN DE000A0SFQ90) umzubuchen, so dass diese Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien dann ebenfalls im Regulierten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt werden können. Der voraussichtliche Zeitraum dieses Handels endet spätestens drei Börsentage vor dem Vollzug des Angebots. Die Erwerber von unter der ISIN DE000A0SFQ90 gehandelten Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien bzw. Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien über- - 48 nehmen hinsichtlich dieser Aktien alle Rechte und Pflichten aus den durch die Annahme des Angebots jeweils geschlossenen Verträgen. Der Bieter weist darauf hin, dass Handelsvolumen und Liquidität der Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien (sowie ggf. der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien) von der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein und starken Schwankungen unterliegen können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der börsliche Verkauf von Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien (sowie ggf. der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien) nicht möglich sein wird. 10.1.9 Rücktrittsrecht D+S europe-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, sind unter den in Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Voraussetzungen berechtigt, von der Annahme des Angebots zurückzutreten. 11. Angebotsbedingung 11.1 Fusionskontrollrechtliche Freigabe Das Angebot und die durch seine Annahme mit den D+S europe-Aktionären zustande gekommenen Verträge stehen unter der Bedingung, dass die Europäische Kommission den Vollzug des beabsichtigten Erwerbs der D+S europe-Aktien durch den Bieter nach Maßgabe dieses Angebots (der „Zusammenschluss“) nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt bzw. der Zusammenschluss als nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt gilt (die „Angebotsbedingung”). 11.2 Verzicht auf die Angebotsbedingung Der Bieter behält sich vor, bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist – soweit rechtlich zulässig – auf die Angebotsbedingung zu verzichten. Verzichtet der Bieter wirksam auf die Angebotsbedingung, gilt sie für die Zwecke dieses Angebots als eingetreten. Für die Wahrung der Frist gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG ist die Veröffentlichung der Änderung des Angebots gemäß § 21 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG maßgeblich. Im Falle eines Verzichts auf die Angebotsbedingung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 4.2 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich diese gemäß § 21 Abs. 5 WpÜG um zwei Wochen, also voraussichtlich bis zum 17. Juli 2008, 24:00 Uhr MESZ (18:00 Uhr Eastern Standard Time). - 49 11.3 Nichteintritt der Angebotsbedingung Ist die unter Ziffer 11.1 dieser Angebotsunterlage genannte Angebotsbedingung nicht spätestens bis zum 31. Oktober 2008 eingetreten und hat der Bieter nicht auf die Angebotsbedingung nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet, erlischt das Angebot. Die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge werden in diesem Fall nicht vollzogen und entfallen (auflösende Bedingung); bereits eingelieferte Aktien werden wieder zurückgebucht. Entsprechend ist die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten D+S europeAktien sowie der Nachträglich Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Bekanntgabe des Erlöschens des Angebots in die ISIN DE0005336804 (Alte D+S europe-Aktien) bzw. ISIN DE000A0SFQ82 (Junge D+S europe-Aktien) von den Depotführenden Instituten zu veranlassen; sind die Jungen D+S europe-Aktien, für die das Angebot angenommen worden ist, zuvor bereits in die für die Alten D+S europe-Aktien geltende Annahme-ISIN umgebucht worden (siehe dazu Ziffer 6.4 (c) der Angebotsunterlage), gelten sie für Zwecke der vorstehenden Rückbuchung als Alte D+S europe-Aktien und sind daher ebenfalls in die ISIN DE0005336804 rückzubuchen. Die Rückabwicklung soll frei von Kosten und Spesen Depotführender Institute sein. Zu diesem Zweck wird der Bieter den Depotführenden Instituten eine marktübliche Depotbankenprovision gewähren. Gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern oder Kosten und Gebühren ausländischer Depotbanken, die keine Depotverbindung bei der Clearstream Banking AG haben, sind allerdings von den betreffenden D+S europe-Aktionären selbst zu tragen. 11.4 Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingung Der Bieter gibt unverzüglich nach näherer Maßgabe von Ziffer 19.2 der Angebotsunterlage bekannt, falls (i) die Angebotsbedingung entweder eingetreten ist oder auf sie verzichtet wurde oder (ii) das Angebot nicht vollzogen wird. 12. Behördliche Genehmigungen und Verfahren 12.1 Erforderliche kartellrechtliche Genehmigungen Der Zusammenschluss unterliegt nach der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen in der aktuellen Fassung der Fusionskontrolle durch die EU-Kommission. Die EU-Kommission hat ihre Entscheidung, ob der Zusammenschluss freigegeben oder aber ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet wird („Phase I“), innerhalb von 25 Arbeitstagen zu treffen (gerechnet ab dem ersten Arbeitstag, der dem Tag des Eingangs der vollständigen Anmeldung bei der EU-Kommission folgt). Ergeht innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, gilt der Zusammenschluss als genehmigt. Die Frist für diese Entscheidung wird von 25 Arbeitstagen auf 35 Arbeitstage ver- - 50 längert, wenn (i) die EU-Kommission von einem Mitgliedsstaat aufgefordert wird, die Prüfung des Zusammenschlusses ganz oder teilweise den zuständigen Behörden des Mitgliedsstaats zu übertragen, oder (ii) die am Zusammenschluss beteiligten Unternehmen anbieten, Zusagen abzugeben, um mögliche Bedenken auszuräumen und so den Zusammenschluss in einer mit dem Gemeinsamen Markt zu vereinbarenden Weise zu gestalten. Die EU-Kommission leitet ein „förmliches” Verfahren („Phase II“) nur dann ein, wenn sie der Ansicht ist, dass der Zusammenschluss Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt begründet, und diese Bedenken nicht durch die von den Unternehmen innerhalb der anfänglichen Prüfungsfrist angebotenen Zusagen ausgeräumt werden können. Andernfalls trifft die EU-Kommission am Ende der anfänglichen Prüfungsfrist die Entscheidung, keine Einwände zu erheben, und erklärt den Zusammenschluss für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt. Leitet die EU-Kommission ein förmliches Verfahren ein, hat sie innerhalb einer Frist von 90 Arbeitstagen nach der Einleitung des Verfahrens zu entscheiden, ob der Zusammenschluss den wirksamen Wettbewerb im Gemeinsamen Markt oder in einem wesentlichen Teil desselben erheblich beeinträchtigten würde, insbesondere durch Begründung oder Verstärkung einer beherrschenden Stellung auf einem Absatzmarkt innerhalb der Europäischen Union. Diese Frist verlängert sich um 15 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen anbieten, Verpflichtungen einzugehen, um die Bedenken der EU-Kommission über die Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt auszuräumen. Unter bestimmten Bedingungen kann die Frist auf Antrag der beteiligten Unternehmen um weitere 20 Arbeitstage verlängert werden, um der EU-Kommission mehr Zeit für ihre endgültige Entscheidung zu geben. Am Ende der Frist erlässt die EU-Kommission ihre Entscheidung und erklärt den Zusammenschluss entweder für vereinbar mit dem Gemeinsamen Markt oder untersagt seine Durchführung. 12.2 Stand des kartellrechtlichen Verfahrens Der Bieter wird die erforderliche Anmeldung des Zusammenschlusses bei der EUKommission voraussichtlich bis zum 20. Mai 2008 einreichen. Der Bieter erwartet, dass die kartellrechtliche Freigabe durch die EU-Kommission vor Ablauf der Annahmefrist vorliegt. 12.3 Genehmigung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Die BaFin hat die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 14. Mai 2008 gestattet. - 51 13. Finanzierung des Angebots 13.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Angebots 13.1.1 Maximale Gegenleistung Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage waren insgesamt 40.842.941 D+S europe-Aktien ausgegeben. Hiervon hält der Bieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage seinerseits insgesamt 15.487.704 D+S europe-Aktien (siehe Ziffer 5.4), bestehend aus den vom Bieter gezeichneten 3.271.000 Jungen D+S europe-Aktien sowie weiteren 12.216.704 D+S europe-Aktien, die vom Bieter durch Marktkäufe erworben worden sind (siehe Ziffer 5.5). Würde das Angebot für sämtliche der verbleibenden 25.355.237 D+S europe-Aktien (die „Verbleibenden D+S europe-Aktien“) angenommen, beliefe sich die von dem Bieter aufgrund des Angebots zu leistende Gegenleistung auf insgesamt EUR 329.618.081,00 (der „Maximale Angebotsbetrag“). Darüber hinaus werden dem Bieter im Zusammenhang mit dem Angebot und dessen Vollzug Transaktionskosten entstehen, die voraussichtlich einen Betrag von insgesamt EUR 8 Mio. nicht übersteigen werden (die „Maximalen Transaktionskosten“). Die Gesamtkosten des Bieters für den Vollzug des Angebots einschließlich Transaktionskosten belaufen sich somit voraussichtlich auf höchstens EUR 337.618.081,00 (die „Maximalen Angebotskosten“). Zu den Verbleibenden D+S europe-Aktien zählen auch die 3.500.000 ASP Aktien, über deren Erwerb zu einem Kaufpreis von EUR 12,50 je D+S europe-Aktie sich der Bieter mit der ASP Holding GmbH in dem ASP Vertrag geeinigt hat (siehe Ziffer 5.5.2 (b) der Angebotsunterlage). Der Bieter geht daher davon aus, dass die ASP Aktien nicht in das Angebot eingeliefert, sondern vom Bieter – wie vertraglich vereinbart – außerhalb des Angebots erworben werden. Für den Erwerb der ASP Aktien ist in diesem Fall vom Bieter anstelle des im Maximalen Angebotsbetrag enthaltenen Erwerbspreises von insgesamt EUR 45.500.000,00 nur ein Betrag von insgesamt EUR 43.750.000,00 aufzuwenden, so dass sich die Gesamtkosten des Bieters für den Vollzug des Angebots und den Erwerb der ASP Aktien tatsächlich auf voraussichtlich höchstens EUR 335.868.081,00 belaufen werden. Zu den Verbleibenden D+S europe-Aktien zählen ferner die 1.936.939 AvW Aktien, über deren Erwerb zu einem Kaufpreis von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie sich der Bieter mit der AvW Gruppe AG in dem AvW Vertrag geeinigt hat (siehe Ziffer 5.5.2 (d) der Angebotsunterlage). Der im AvW Vertrag vereinbarte Kaufpreis je D+S europe-Aktie entspricht jedoch dem Angebotspreis. Die Gesamtkosten des Bieters für den Vollzug des Angebots und den Erwerb - 52 der AvW Aktien sind somit nicht davon abhängig, ob die AvW Aktien als Teil der Verbleibenden D+S europe-Aktien in das Angebot eingeliefert oder vom Bieter – wie vertraglich vereinbart – außerhalb des Angebots erworben werden. 13.1.2 Finanzierung des Angebots Das Angebot wird ausschließlich durch Eigenmittel der Apax Europe VII Fonds finanziert. Zu diesem Zweck haben sich die Apax Europe VII Fonds im Rahmen einer verbindlichen Eigenkapitalzusage vom 11. April 2008 (der „Equity Commitment Letter“) gegenüber dem Bieter verpflichtet, dem Bieter im Wege von Einlagen, Gesellschafterdarlehen oder durch vergleichbare Finanzierungsinstrumente jeweils rechtzeitig vor Fälligkeit der entsprechenden Zahlungsverpflichtungen des Bieters unter anderem (i) einen Betrag in Höhe von EUR 43.750.000,00 für den Erwerb der ASP Aktien aufgrund des ASP Vertrags, (ii) einen Betrag in Höhe von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie, für die das Angebot angenommen wird, bis zu einem den Maximalen Angebotsbetrag übersteigenden Gesamtbetrag sowie (iii) Mittel zur Begleichung der Transaktionskosten bis zu einem die Maximalen Transaktionskosten übersteigenden Gesamtbetrag zur Verfügung zu stellen. Die Maximalen Angebotskosten sind daher vollständig durch die in dem Equity Commitment Letter abgegebene Eigenkapitalzusage der Apax Europe VII Fonds abgedeckt. Die Eigenkapitalzusage der Apax Europe VII Fonds ist ihrerseits vollständig durch entsprechende Einlageverpflichtungen der Investoren der Apax Europe VII Fonds abgedeckt (siehe dazu Ziffer 14.4 der Angebotsunterlage); die rechtzeitige Erfüllung der Eigenkapitalzusage der Apax Europe VII Fonds hinsichtlich der Verpflichtungen des Bieters aus dem Angebot ist durch die für den Abruf der Einlageverpflichtungen der Investoren maßgeblichen Bestimmungen der Apax Europe VII Fonds abgesichert. Der Bieter hat somit die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung des Angebots erforderlichen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. 13.2 Finanzierungsbestätigung Die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main, ein von dem Bieter unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat in dem als Anlage 6 beigefügten Schreiben vom 28. April 2008 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG schriftlich bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. - 53 14. Auswirkungen des Vollzugs des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters Die in dieser Ziffer 14 der Angebotsunterlage aufgeführten Angaben enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen des Bieters. Sie geben die gegenwärtige Einschätzung des Bieters im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder und basieren ausschließlich auf den des Bieters bei Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von Annahmen des Bieters, die sich als zutreffend oder nicht zutreffend herausstellen können. 14.1 Annahmen Die in dieser Ziffer 14 enthaltenen Angaben beruhen auf folgender Ausgangslage bzw. folgenden Annahmen: (a) Der Bieter wird die Verbleibenden D+S europe-Aktien wie folgt erwerben: • Der Erwerb der ASP Aktien erfolgt auf Grundlage des ASP Vertrags zu einem Kaufpreis von EUR 12,50 je D+S europe-Aktie und damit gegen Zahlung eines Gesamtbetrages von EUR 43.750.000,00. • Der Erwerb aller anderen Verbleibenden D+S europe-Aktien, d.h. von insgesamt 21.855.237 D+S europe-Aktien, erfolgt auf Grundlage des Angebots zum Angebotspreis von EUR 13,00 je D+S europe-Aktie und damit gegen Zahlung eines Gesamtbetrages von EUR 284.118.081,00. Unter Berücksichtigung der geschätzten Maximalen Transaktionskosten von EUR 8 Mio. belaufen sich die Anschaffungskosten der Verbleibenden D+S europeAktien daher auf insgesamt EUR 335.868.081,00. (b) Der Einfachheit halber wird angenommen, dass die Maximalen Transaktionskosten von EUR 8 Mio. in voller Höhe als Anschaffungsnebenkosten der Verbleibenden D+S europe-Aktien aktiviert werden können. (c) Etwaige weitere D+S europe-Aktien, die nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage von der Zielgesellschaft ggf. noch ausgegeben werden, bleiben unberücksichtigt. (d) Soweit die Anschaffungskosten für die Verbleibenden D+S europe-Aktien die vorhandenen liquiden Mittel des Bieters übersteigen, wird der Erwerb der Verbleiben- - 54 den D+S europe-Aktien gemäß vorstehend (a) – ebenso wie der vorangegangene Erwerb der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der Angebotsunterlage vom Bieter bereits gehaltenen D+S europe-Aktien – vollständig durch Bareinlagen sowie dem Bieter gewährte Gesellschafterdarlehen finanziert. Für die Gewährung von Gesellschafterdarlehen werden insbesondere sog. Preferred Equity Certificates („PECs“) verwendet, die hierzu vom Bieter ausgegeben werden und nach Luxemburger Rechnungslegungsgrundsätzen (siehe Ziffer 14.3.1 der Angebotsunterlage) beim Bieter als Verbindlichkeiten zu verbuchen sind. Dem Bieter gewährte Gesellschafterdarlehen, auch in Form von PECs, werden nachfolgend als „Gesellschafterdarlehen“ bezeichnet. (e) Abgesehen von dem beabsichtigten Erwerb der Verbleibenden D+S europe-Aktien gemäß dem Angebot und dem ASP Vertrag sind keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters zu berücksichtigen, die sich in Zukunft ergeben können. (f) Die Zielgesellschaft wird, wie in den vergangenen Jahren, auch in Zukunft keine Dividenden ausschütten. Der Bieter wird daher keine Erträge aus seiner Beteiligung an der Zielgesellschaft in Form von Dividendenzahlungen erzielen. Demgemäß wird das Ergebnis des Bieters in Zukunft im wesentlichen aus Zinsaufwand auf die Gesellschafterdarlehen bestehen, die dem Bieter zur Finanzierung des Erwerbs von D+S europe-Aktien (einschließlich damit zusammenhängender Transaktionskosten) gewährt werden. Der Bieter wurde in Form einer Vorratsgesellschaft unter anderem zu dem Zweck gegründet, die in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Erwerbe von D+S europe-Aktien durchzuführen. Der Bieter ist bisher keinen anderen Tätigkeiten nachgegangen und hat daher vom Zeitpunkt seiner Gründung bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage keine wesentlichen Umsätze erzielt. 14.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Erwerbs sämtlicher Verbleibender D+S europe-Aktien (wie in Ziffer 14.1 (a) beschrieben) auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters hat der Bieter eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der bilanziellen Situation vorgenommen, die sich bei dem Bieter im Falle der vollständigen Übernahme der Zielgesellschaft in Vollzug des Angebots zum 13. Mai 2008 (der „Bilanzstichtag“) ergeben hätte. Im Folgenden findet sich eine Gegenüberstellung der Pro-forma-Bilanz des Bieters, die auf Basis der in Ziffer 14.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmen die bilanziellen Verhältnisse zum Bilanzstichtag zeigt, die bestünden, wenn der Erwerb der Verbleibenden - 55 D+S europe-Aktien (wie in Ziffer 14.1 (a) beschrieben) zum Bilanzstichtag bereits vollzogen worden wäre; die entsprechenden Bilanz-Angaben werden nachfolgend als „Pro-Forma“ bezeichnet. Dessen ungeachtet wird darauf hingewiesen, dass sich die Auswirkungen der Übernahme der Zielgesellschaft auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Bieters heute nicht genau vorhersagen lassen. Dafür gibt es insbesondere folgende Gründe: • Die endgültige Höhe der Anschaffungskosten hängt von der Anzahl der D+S europe-Aktien ab, für die das Angebot bzw. die Angebote angenommen wird bzw. werden. • Die aus der Beteiligungserhöhung entstehenden Geschäftschancen können erst nach der Durchführung des Angebots bzw. der Angebote näher analysiert und genauer quantifiziert werden. 14.3 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss des Bieters 14.3.1 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz des Bieters Die gesetzlichen (nicht konsolidierten) Einzelabschlüsse des Bieters werden in Übereinstimmung mit den in Luxemburg allgemeinen anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt, d. h. gemäß den Vorschriften, die sich u. a. aus dem luxemburgischen Gesetz über Handelsgesellschaften vom 10. August 1915 in der gültigen Fassung, aus dem Gesetz vom 19. Dezember 2002 über das Handelsregister sowie die Buchführung und Jahresabschlüsse der Unternehmen und aus anwendbarem Fallrecht und Rechtsgrundsätzen ergeben (die „Luxemburger Rechnungslegungsgrundsätze“). Zum Bilanzstichtag betrug die Bilanzsumme des Bieters ca. EUR 230,04 Mio. Die Aktiva umfassten zum Bilanzstichtag (i) Finanzanlagen von ca. EUR 198,84 Mio., bestehend aus 15.487.704 D+S europe Aktien (vgl. Ziffer 5.4), sowie (ii) liquide Mittel in Höhe von ca. EUR 31,20 Mio. Die Passiva bestanden zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus gezeichnetem Kapital in Höhe von ca. EUR 2,61 Mio. und Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen im Gesamtbetrag von ca. EUR 227,76 Mio.; darin enthalten sind bis zum Stichtag aufgelaufene Zinsen auf Gesellschafterdarlehen in Höhe von ca. EUR 0,36 Mio. Die sonstigen Verbindlichkeiten des Bieters, bestehend aus kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Laufzeit bis zu einem Jahr vor allem aus noch nicht beglichenen Gründungskosten, betrugen zum Bilanzstichtag weniger als EUR 0,003 Mio. und werden in der nachfolgenden Bilanz daher nicht gesondert ausgewiesen. Daneben weist die Bilanz des Bieters zum Bilanzstichtag einen geringen Perioden-Fehlbetrag - 56 in Höhe von ca. EUR 0,33 Mio. auf; dieses Periodenergebnis setzt sich im Wesentlichen aus Zinseinnahmen des Bieters aus liquiden Mitteln in Höhe von ca. EUR 0,04 Mio., bis zum Bilanzstichtag angefallenem Zinsaufwand auf Gesellschafterdarlehen in Höhe von ca. EUR 0,36 Mio. sowie sonstigen Verwaltungskosten wie Gründungsaufwand und Bankgebühren von insgesamt weniger als EUR 0,01 Mio. zusammen. Der Erwerb der Verbleibenden D+S europe-Aktien gemäß Ziffer 14.1 (a) in Vollzug des Angebots und des ASP Vertrags würde sich nach Einschätzung des Bieters im Wesentlichen wie folgt auf die Vermögens- und Finanzlage des Bieters auswirken: Auswirkungen auf die Bilanz des Bieters zum Stichtag 13. Mai 2008 AKTIVA Ungeprüft Ist Veränderung Pro-Forma durch Erwerb der Verbleibenden Mio. EUR* D+S europe-Aktien Finanzanlagen 198,84 335,87 534,71 Liquide Mittel 31,20 -31,20 0,00 Bilanzsumme 230,04 304,67 534,71 PASSIVA Ungeprüft Ist Pro-Forma Veränderung durch Erwerb der Verbleibenden Mio. EUR* D+S europe-Aktien Gezeichnetes Kapital 2,61 8,08 10,69 Verbindlichkeiten aus 227,76 296,59 524,35 Gesellschafterdarlehen Perioden-Fehlbetrag Bilanzsumme - 0,33 0,00 - 0,33 230,04 304,67 534,71 ________________ * evtl. Abweichungen vom rechnerischen Ergebnis beruhen auf Rundungen (a) Die Finanzanlagen des Bieters (D+S europe-Aktien) werden voraussichtlich von ca. EUR 198,84 Mio. um ca. EUR 335,87 Mio. auf ca. EUR 534,71 Mio. ansteigen. (b) Die liquiden Mittel werden sich von ca. EUR 31,20 Mio. um ca. EUR 31,20 Mio. auf Null vermindern. - 57 - (c) Die Bilanzsumme wird von ca. EUR 230,04 Mio. um ca. EUR 304,67 Mio. auf ca. EUR 534,71 Mio. ansteigen. (d) Die Position gezeichnetes Kapital wird voraussichtlich von ca. EUR 2,61 Mio. um EUR 8,08 Mio. auf ca. EUR 10,69 Mio. ansteigen. (e) Die Position Verbindlichkeiten aus Gesellschafterdarlehen wird voraussichtlich von ca. EUR 227,76 Mio. um ca. EUR 296,59 Mio. auf ca. EUR 524,35 Mio. ansteigen. (f) Der Perioden-Fehlbetrag würde mit ca. EUR 0,33 Mio. unverändert bleiben. 14.3.2 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage des Bieters Der Erwerb der Verbleibenden D+S europe-Aktien gemäß Ziffer 14.1 (a) in Vollzug des Angebots und des ASP Vertrags würde sich nach Einschätzung des Bieters im Wesentlichen wie folgt auf die Ertragslage des Bieters auswirken: (a) Der Bieter wird aus der Beteiligung an der D+S europe AG mangels Dividendenzahlungen unverändert keine Erträge erzielen. (b) Das Ergebnis des Bieters wird daher weiterhin im Wesentlichen aus Zinsaufwand auf Gesellschafterdarlehen bestehen. Dieser Zinsaufwand würde sich aufgrund der Gewährung weiterer Gesellschafterdarlehen zum Erwerb der Verbleibenden D+S europe-Aktien von derzeit ca. EUR 5,87 Mio. p.a. um ca. EUR 7,76 Mio. p.a. auf voraussichtlich ca. EUR 13,63 Mio. p.a. erhöhen und zu einem entsprechend erhöhten Jahresfehlbetrag führen. Die Begleichung fälliger Zinsverbindlichkeiten des Bieters wird ggf. durch zusätzliche Bareinlagen oder Gesellschafterdarlehen der Apax Europe VII Fonds sichergestellt werden, soweit diese Zinsverbindlichkeiten nicht gestundet oder ihrerseits in Gesellschafterdarlehen oder Eigenkapital umgewandelt werden. 14.4 Apax Europe VII Fonds Die Apax Europe VII Fonds halten über ihren Treuhänder, die Apax Worldwide Nominees Limited, sämtliche Anteile am Bieter. Als Investment-Fonds werden die Apax Europe VII Fonds von ihren Investoren finanziert, die ihrerseits verpflichtet sind, anteilige Einlagen zu leisten, wenn die Apax Europe VII Fonds sie zur Investition zusätzlicher Gelder auffordern. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage standen den Apax Europe VII Fonds aus noch nicht in Anspruch genommenen Einlageverpflichtungen ihrer jeweiligen Investoren Mittel in einem Gesamtbetrag von über EUR 7,5 Milliarden zur Verfügung. Hiervon - 58 können vom Bieter im Zusammenhang mit den in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Transaktionen – neben rund EUR 230 Mio., die dem Bieter bis zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage bereits zur Verfügung gestellt wurden – noch weitere Mittel bis zu einem die Maximalen Angebotskosten übersteigenden Gesamtbetrag in Anspruch genommen werden (siehe dazu Ziffer 13.1.2). 15. Rücktrittsrechte 15.1 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots sowie bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots D+S europe-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben, haben folgende Rücktrittsrechte: (a) Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 WpÜG können D+S europeAktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffer 4.3 und 4.4 der Angebotsunterlage) jederzeit zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsänderung angenommen haben (§ 21 Abs. 4 WpÜG). (b) Im Falle eines Konkurrierenden Angebots können D+S europe-Aktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist (vgl. Ziffer 4.3 und 4.4 der Angebotsunterlage) jederzeit zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das konkurrierende Angebot angenommen haben (§ 22 Abs. 3 WpÜG). Ein Rücktrittsrecht nach Ablauf der Annahmefrist, insbesondere ein Rücktrittsrecht innerhalb der Weiteren Annahmefrist, besteht nicht. 15.2 Ausübung des Rücktrittsrechts D+S europe-Aktionäre können ein Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer 15.1 hinsichtlich der Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien nur dadurch ausüben, dass sie (i) den Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien fristgerecht schriftlich gegenüber ihrem Depotführenden Institut erklären; und (ii) ihr Depotführendes Institut innerhalb der Frist, in welcher dem D+S europeAktionär nach der Ziffer 15.1 ein Rücktrittsrecht zusteht, anweisen, die Rückbu- - 59 chung der Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien in solcher Zahl in die ISIN DE0005336804 (Alte D+S europe-Aktien) bzw. ISIN DE000A0SFQ82 (Junge D+S europe-Aktien) zu veranlassen, die der Zahl der Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde; sind die Jungen D+S europe-Aktien, für die das Angebot angenommen worden ist, zuvor bereits in die für die Alten D+S europe-Aktien geltende Annahme-ISIN umgebucht worden (siehe dazu Ziffer 6.4 (c) der Angebotsunterlage), gelten sie für Zwecke der vorstehenden Rückbuchung als Alte D+S europe-Aktien und sind daher ebenfalls in die ISIN DE0005336804 rückzubuchen. Die Rücktrittserklärung wird erst wirksam, wenn die Zum Verkauf Eingereichten D+S europe-Aktien des betreffenden zurücktretenden D+S europe-Aktionärs in die vorstehend jeweils genannten ISINs zurückgebucht wurden. Wird der Rücktritt gegenüber dem Depotführenden Institut innerhalb der Frist, in welcher dem D+S europe-Aktionär nach Ziffer 15.1 ein Rücktrittsrecht zusteht, erklärt, gilt die Rückbuchung der Zum Verkauf Eingereichten D+S europeAktien in die vorstehend jeweils genannten ISINs als ordnungsgemäß bewirkt, sofern die Rückbuchung bis spätestens 18:00 Uhr MESZ am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf dieser Frist erfolgt. 15.3 Rechtsfolgen des Rücktritts / Kosten Durch die wirksame Ausübung des Rücktrittsrechts treten die betreffenden D+S europeAktionäre von den durch die Annahme dieses Angebots geschlossenen Verträgen zurück. Der Rücktritt von der Annahme dieses Angebots ist nicht widerruflich und Zum Verkauf Eingereichte D+S europe-Aktien gelten nach erfolgtem Rücktritt als nicht im Rahmen dieses Angebots zum Verkauf eingereicht. In einem solchen Fall kann dieses Angebot durch die betroffenen D+S europe-Aktionäre jedoch vor Ablauf der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist jederzeit im Wege einer erneuten Einreichung ihrer D+S europe-Aktien nach den in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Verfahren erneut angenommen werden. Die Rückabwicklung ist für die D+S europe-Aktionäre kostenfrei. Gegebenenfalls anfallende ausländische Börsen-, Umsatz- oder Wechselsteuer und ähnliche ausländische Steuern/Abgaben, sowie etwaige Gebühren von depotführenden Instituten oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen außerhalb Deutschlands sind vom betreffenden D+S europe-Aktionär selbst zu tragen. - 60 16. Hinweise für D+S europe-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen D+S europe-Aktionäre, die beabsichtigen, dieses Angebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: (a) D+S europe-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen wurde, werden – soweit es sich um zum Börsenhandel zugelassene D+S europe-Aktien handelt – bis auf weiteres börslich unter ihrer bisherigen ISIN gehandelt. (b) Die erfolgreiche Durchführung des Angebots kann – abhängig von der Akzeptanz – zu einer (weiteren) Verringerung des Streubesitzes bei der Zielgesellschaft führen. Die Zahl der Aktien im Streubesitz könnte sich derart verringern, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel in D+S europe-Aktien nicht mehr gewährleistet ist oder sogar überhaupt kein Börsenhandel mehr stattfindet. Dies könnte dazu führen, dass Verkaufsaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden können. Ferner könnte eine länger andauernde geringe Liquidität der D+S europe-Aktien zu größeren Kursschwankungen der D+S europe-Aktien als in der Vergangenheit führen. Darüber hinaus spiegelt der gegenwärtige Kurs der D+S europe-Aktie vermutlich die Tatsache wieder, dass der Bieter seine Entscheidung zur Abgabe des Angebots veröffentlicht hat. Es ist ungewiss, ob sich der Kurs der D+S europe-Aktien, die nicht eingereicht werden, nach Ablauf der Annahmefrist auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen oder ob er fallen oder steigen wird. 17. Geldleistungen und geldwerte Vorteile für Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Zielgesellschaft Herr Sven Heyrowsky, der dem Vorstand der Zielgesellschaft angehört, ist Mehrheitsgesellschafter der ASP Holding GmbH und in dieser Eigenschaft wirtschaftlich an dem Kaufpreis beteiligt, der von dem Bieter nach dem ASP Vertrag an die ASP Holding GmbH für den Erwerb der ASP Aktien zu zahlen ist (siehe dazu Ziffer 7.3 der Angebotsunterlage). Hiervon abgesehen haben der Bieter oder mit ihm gemeinsam handelnde Personen keinem Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats der Zielgesellschaft Geldleistungen oder andere geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit diesem Angebot gewährt oder in Aussicht gestellt. Nach Ansicht des Bieters wird eine langfristige Bindung der Geschäftsleitung im Interesse der Zielgesellschaft und von wesentlicher Bedeutung für den Wert der Investition des Bieters in das Unternehmen sein. Dementsprechend wird der Bieter eine langfristige Bindung der obersten Geschäftsleitung der Zielgesellschaft, einschließlich der Mitglieder des Vorstands, anstreben. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Bieter, einzelnen Mitgliedern der obersten Ge- - 61 schäftsleitungsebene, u.a. den Mitgliedern des Vorstands, die Möglichkeit zum mittelbaren oder unmittelbaren Erwerb von Anteilen an dem Bieter zu Konditionen anzubieten, die noch vom Bieter im einzelnen vorzuschlagen und mit den Begünstigten zu vereinbaren sind. Die näheren Konditionen und Bedingungen einer solchen Beteiligung der Geschäftsleitung waren jedoch bisher nicht Gegenstand von Vorschlägen an den Vorstand der Zielgesellschaft. 18. Begründete Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat Gemäß § 27 Abs. 1 WpÜG haben Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Angebot sowie zu jeder seiner Änderungen abzugeben und diese Stellungnahme unverzüglich nach Erhalt der Angebotsunterlage sowie jeder Änderung hierzu nach § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen. 19. Veröffentlichungen 19.1 Angebotsunterlage Der Bieter hat diese Angebotsunterlage (auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde) am 15. Mai 2008 im Internet unter http://www.pyramus-angebot.de und durch Bereithalten von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG (Junghofstraße 5-9, 60311 Frankfurt am Main, TelefaxNr. (069) 910-38794, E-Mail: [email protected]) veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden ebenfalls am 15. Mai 2008 im elektronischen Bundesanzeiger sowie am selben Tag in den USA in The Wall Street Journal (U.S.-Ausgabe) sowie in Kanada in Globe and Mail und La Presse veröffentlicht. In den Vereinigten Staaten oder Kanada ansässige D+S europe-Aktionäre können eine unverbindliche englische Übersetzung der Angebotsunterlage unter der in den Vereinigten Staaten und Kanada gebührenfreien Telefonnummer +1-800-491-3502 kostenlos anfordern. - 62 - 19.2 Sonstige Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Angebot Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten oder Kanadas sonst erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem Angebot, insbesondere Mitteilungen gemäß § 23 WpÜG, werden (i) im Internet (auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) unter http://www.pyramus-angebot.de, (ii) im elektronischen Bundesanzeiger sowie (iii) durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem in den Vereinigten Staaten und Kanada veröffentlicht. 20. Begleitende Bank Die Deutsche Bank AG hat den Bieter bei der Vorbereitung dieses Angebots beraten. Die Deutsche Bank AG koordiniert ferner auch die technische Durchführung und Abwicklung des Angebots. 21. Anwendbares Recht Dieses Angebot unterliegt deutschem Recht und wird insbesondere in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des WpÜG und bestimmten wertpapierrechtlichen Vorschriften der USA durchgeführt. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt, unterliegt nur dem Recht der Bundesrepublik Deutschland (unter Ausschluss der Verweisungsnormen des deutschen internationalen Privatrechts) und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (einschließlich jedem Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, Frankfurt am Main. 22. Steuern Der Bieter empfiehlt den D+S europe-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots eine steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen, die ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. - 64 - Anlage 1: Mit dem Bieter und untereinander gemeinsam handelnde Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG Apax Guernsey (HoldCo) Ltd., St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Apax Europe VII Co-Investment GP Co. Ltd., St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Apax Europe VII Co-Investment, L.P., St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Apax Europe VII (GP) GmbH, München, Deutschland Apax Europe VII (MLP) GmbH, München, Deutschland Apax Europe VII GmbH & Co. KG, München, Deutschland Apax Europe VII GP Co., Ltd., St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Apax Europe VII GP, L.P. Inc., St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Apax Partners Europe Managers Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax WW Nominees Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Europe VII-A, L.P., St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Apax Europe VII-B, L.P., St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln Apax Europe VII-1, L.P., St. Peter Port, Guernsey, Kanalinseln - 65 - Anlage 2: Tochterunternehmen von mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG Beloit Asia Pacific (M) Inc., Port Louis, Mauritius Bloit Xibe Roll Covering Company Ltd., Shanghai, China Huyck Argentine S.A., Berazatequi, Argentinien Huyck Licenso Inc., Delaware, U.S.A. Huyck Wangner (Vietnam) Co. Ltd., Hanoi, Vietnam Huyck. Wangner (Shanghai) Trading Co. Ltd., Shanghai, China Huyck. Wangner Austria GmbH, Gloggnitz, Österreich Huyck. Wangner Germany GmbH, Reutlingen, Deutschland Huyck. Wangner Spain, S.A., Zizurkil, Guipuzcoa, Spanien Huyck. Wangner Australia Pty. Ltd., Breakwater, Österreich Huyck. Wangner Scandinavia AB, Uppsala, Schweden Huyck.Wangner Japan Ltd., Mailand, Italien Huyck.Wangner Italia S.p.A., Latina, Italien Huyck.Wangner UK Ltd., Herne Bay, Vereinigtes Königreich Mt Hope Machinery Co., Charlotte, North Carolina, U.S.A. PMP (Changzou) Roll Technologies Co. Ltd., Changzou, China Robec Brazil LLC, Piraeicaba, Brasilien Robec Walzen GmbH, Düren, Deutschland Stowe Woodward AG, Düren, Deutschland Stowe Woodward Co., Griffin, Georgia, U.S.A. Stowe Woodward Co. Ltd., North Bay, Ontario, Kanada Stowe Woodward Finland Oy, Kerava, Finnland Stowe Woodward France S.A.S., Meyzieu, Frankreich Stowe Woodward LLC, Westborough, U.S.A. Stowe Woodward Mexico, S.A. de C.V., Corregidora, Mexico Stowe Woodward Sweden AB, Trelleborg, Schweden Stowe-Woodward, Glenrothes, Fife, Vereinigtes Königreich Stowe-Woodward (UK) Ltd., Glenrothes, Vereinigtes Königreich Stowe-Woodward Ltd., London, Vereinigtes Königreich Stowe-Woodward Research, Middletown, Virginia, U.S.A. Stowe-Woodward/Mount Hope Inc., Northbay, Kanada TIAG Transworld Interweaving GmbH, Luzern, Schweitz Wangner Itelpa I LLC, Delaware, U.S.A. Wangner Itelpa II LLC, Delaware, U.S.A. Wangner Itelpa Indústria e Comércio Ltda, Piraeicaba, Brasilien Wangner Ltd., Dublin, Irland Wangner Perot S.A., Zizurkil, Guipuzcoa, Spanien Weavexx Corp., Warwick, Kanada Weavexx Corp., Youngsville, North Carolina, U.S.A. Xerium Asia Holdings Ltd., Hong Kong, Hong Kong Xerium Asia, Inc., Delaware, U.S.A. Xerium do Brazil Ltda, Petropolis, Brasilien Xerium Germany Holding GmbH, Reutlingen, Deutschland Xerium III (US) Ltd., Delaware, U.S.A. Xerium Italia S.p.A., Mailand, Italien Xerium IV (US) Ltd., Delaware, U.S.A. Xerium S.A.S., Paris, Frankreich - 66 Xerium Technologies Brasil Industria e Comercia S.A., Piraeicaba, Brasilien Xerium Technologies Ltd., Herne Bay, Vereinigtes Königreich Xerium Technologies, Inc., Youngsville, North Carolina, U.S.A. Xerium V (US) Ltd., Delaware, U.S.A. XTI LLC, Delaware, U.S.A. Bolero International Ltd., London, Vereinigtes Königreich Bolero Development Ltd., Hamilton, Bermuda Bolero Net Ltd., Hong Kong, Hong Kong Bolero Net Ltd., London, Vereinigtes Königreich Bolero Net Inc., New York, U.S.A. Bolero Co Ltd., Chuouku, Japan Bolero International Ltd., London, Vereinigtes Königreich Chicago Drum, Inc., Chicago, U.S.A. Drum Holding Company Inc., Delaware, U.S.A. Drum Subs, Inc., Delaware, U.S.A. DSF Realty I, Inc., Delaware, U.S.A. DSF Realty II, Inc., Delaware, U.S.A. GELOG AG, Villmergen, Schweitz GISO Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. Behälterleasing KG, München, Deutschland IFCO Chile S.A., Santiago de Chile, Chile IFCO do Brazil Embalagens Ltda, Sao Paulo, Brasilien IFCO Japan Inc., Minato-Ku, Japan IFCO Lojistik Sistemleri Tic.Ltd.Sti, Istanbul, Türkei IFCO N.A. Finance Co., Florida, U.S.A. IFCO Online GmbH, München, Deutschland IFCO PS Management Holding, Inc., Florida, U.S.A. IFCO System North American, Opelousas, U.S.A. IFCO Systems, Texas, U.S.A. IFCO Systems (Schweiz) GmbH, Villmergen, Schweiz IFCO Systems Argentina S.A., Villa Celina, Argentinien IFCO Systems Asia Ltd., Hong Kong, Hong Kong IFCO Systems Cananda, Inc., Texas, U.S.A. IFCO Systems do Brazil Servicio de Embalagem Ltda, Sao Paulo, Brasilien IFCO Systems España S.L., Picassent, Spanien IFCO Systems France S.A.S., St Priest, Frankreich IFCO Systems GmbH, Pullach, Deutschland IFCO Systems Hellas E.P.E., Athen, Griechenland IFCO Systems Holding GmbH, Pullach, Deutschland IFCO Systems Hungary Kft., Budapest, Ungarn IFCO systems Italia S.r.l., Sesto fiorentino, Italien IFCO Systems Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg IFCO Systems Management GmbH, Höllriegelskreuth, Deutschland IFCO Systems Minnesota Corp., Minneapolis, U.S.A. IFCO Systems N.V., Amsterdam, Niederlande IFCO Systems Netherlands B.V., Amsterdam, Netherlands IFCO Systems Oesterreich GmbH, Maria Enzersdorf, Österreich IFCO Systems Poland Sp. z o.o., Warschau, Polen IFCO Systems RPC Division Corp., Wasco, U.S.A. IFCO Systems Skandinavien A/S, Haderslev, Dänemark IFCO Systems UK Ltd., High Wycombe, Vereinigtes Königreich IFCO Systems Wood Crating Corp., Pine Mountain Valley, U.S.A. - 67 IFCO Uruguay S.A., Montevideo, Uruguay Illinois Drum, Inc., Illinois, U.S.A. Pallet Companies, Inc., Texas, U.S.A. Pallett Subs, Inc., Delaware, U.S.A. Reusable Container Company, LLC, Florida, U.S.A. Texas Pallet de Mexico S.A. de C.V., Mexico, Mexico Zellwood Drum, Inc., Florida, U.S.A. Delica Container Systems/Japan KK, Shinagawa, Japan IFCO Systems North America Inc., Los Angeles, U.S.A. AZ Pallet, Inc., Texas, U.S.A. IFCO Systems Arizona, Inc., Arizona, U.S.A. IFCO Systems Butner, Inc., Butner, U.S.A. IFCO Systems California, Inc., Kalifornien, U.S.A. IFCO Systems Florida, Inc., Florida, U.S.A. IFCO Systems de Mexico S. de R.L. de C.V., Cuauhtemac, Mexico IFCO Systems Indiana, Inc., Indiana, U.S.A. IFCO Systems Iowa, Inc., Iowa, U.S.A. IFCO Systems Louisiana, Inc., Louisiana, U.S.A. IFCO Systems Maine, Inc., Main, U.S.A. IFCO Systems North Carolina, Inc., North Carolina, U.S.A. IFCO Systems Ohio, Inc., Ohio, U.S.A. IFCO Systems Pennsylvania, Inc., Pennsylvania, U.S.A. IFCO Systems Virginia, Inc., Virginia, U.S.A. Valley Crating and Packaging, Inc., Georgia, U.S.A. Cortese N.V., Amsterdam, Niederlande Island International Investment L.P., St Peter Port, Guernsey Akena Holdings GmbH, Ahlen, Deutschland LR Health & Beauty Systems GmbH, Innsbruck, Österreich LR Health & Beauty Systems ApS, Aabenraa, Dänemark LR Health & Beauty Systems Pty Ltd., Tullamarine, Australien LR Cosmetic Belgium b.v.b.a., Oud-Turnhout, Belgien LR Health and Beauty Systems o.o.D., Sofia, Bulgarien LR Health & Beauty Systems Ltd., Turku, Finnland LR Health & Beauty Systems E.P.E., Metamorfosi Attikis, Griechenland LR Health & Beauty Systems Kft., Budapest, Ungarn LR Health & Beauty Systems S.r.L., Gallarate, Italien LR International Nederland B.V., AA Oisterwijk, Niederlande LR International Beteiligungs GmbH, Ahlen, Deutschland LR Health & Beauty Systems AS, Hønefoss, Norwegen LR Health & Beauty Systems Philippines, Inc., Makati City Manila, Philippinen LR Health & Beauty Systems Sp. z o.o., Katowice, Polen L. de Racine - Cosméticos e Marketing Internacional Portugal Lda., Loures, Portugal LR Health & Beauty Systems Sverige AB, Lidköping, Schweden LR Health & Beauty Systems AG, Zug, Schweiz LR Health & Beauty Systems Pazarlama ve Tic. Ltd. Şti., Istanbul, Türkei Synetrix (Holdings) Ltd., Farnborough, Vereinigtes Königreich Synetrix Ltd., Newcastle, Vereinigtes Königreich I2Q Ltd., Telford, Vereinigtes Königreich Equinox Employee Benefit Trust Ltd., Farnborough, Vereinigtes Königreich Captain Pugwash Ltd., London, Vereinigtes Königreich Entermode Ltd., London, Vereinigtes Königreich - 68 Gullane (Development) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Gullane (Distribution) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Gullane (Licensing) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Gullane (Music Publishing) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Gullane (Productions) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Gullane (Thomas) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Gullane Entertainment Ltd., London, Vereinigtes Königreich Helium Holdings 1A Ltd., Jersey, Vereinigtes Königreich HIT Entertainment (USA) Inc., Kalifornien, U.S.A. HIT Entertainment Employee (Vereinigtes Königreich) Genpar Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Entertainment Finance Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Entertainment Ltd., Texas, U.S.A. HIT Entertainment Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Entertainment Scottish L.P., Edinburgh, Vereinigtes Königreich HIT Entertainment Services Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Holdings 1 Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Holdings 2 Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Holdings 3 Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT USA Productions, Inc., Delaware, U.S.A. HIT Ventures 1 Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Ventures 3 Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Ventures 4 Ltd., London, Vereinigtes Königreich HIT Ventures 5 Ltd., London, Vereinigtes Königreich Hot Animation Ltd., London, Vereinigtes Königreich Leach Production Company, Nevada, U.S.A. Ludgate 151 Ltd., London, Vereinigtes Königreich Moonbeam Ltd., London, Vereinigtes Königreich Prism Art & Design Ltd., Gravesend, Vereinigtes Königreich Rainbow Magic Ltd., London, Vereinigtes Königreich Star Tug & Marine Co Ltd., London, Vereinigtes Königreich Sunshine 2 Ltd., London, Vereinigtes Königreich Sunshine 2A Ltd., London, Vereinigtes Königreich Sunshine 3 Ltd., London, Vereinigtes Königreich Sunshine 3A Ltd., London, Vereinigtes Königreich Sunshine Acquisitions Ltd., London, Vereinigtes Königreich Television Support Services Ltd., London, Vereinigtes Königreich The Britt Allcroft Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich The Magic Railroad Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich The Media Merchants Television Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Stage Three Music Ltd., London, Vereinigtes Königreich Stage Three Music (Catalogues) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Icon Music Ltd., London, Vereinigtes Königreich Stage Three Music Inc., Los Angeles, U.S.A. Stage Three Music LLC, London, Vereinigtes Königreich FF Holding S.p.A., Mailand, ItalienFarmafactoring S.p.A., Mailand, Italien ALM Events Canada Inc., Montreal, Kanada ALM Media Group Holdings Inc., Delaware, U.S.A. ALM Media Holdings Inc., Delaware, U.S.A. ALM Media Inc., Delaware, U.S.A. ALM Properties Inc., Delaware, U.S.A. - 69 American Lawyer Media International Holdings Ltd., London, Vereinigtes Königreich American Lawyer Media International Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Summer (Bidco) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Summer (Holdco) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Summer (Topco) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Summer Vereinigtes Königreich Acquisition Holdco Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Summer UK Acquisition Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Summer US Acquisition Corp., Delaware, U.S.A. AVCJ Group Ltd., Hong Kong, Hong Kong Breakthrough Publishing Ltd., London, Vereinigtes Königreich Buckley Press Ltd., London, Vereinigtes Königreich Buckley Publishing Company Ltd., London, Vereinigtes Königreich Buckpill Ltd., London, Vereinigtes Königreich Central Banking Publication Ltd., London, Vereinigtes Königreich CIFT Ltd., London, Vereinigtes Königreich City Financial Communications Ltd., London, Vereinigtes Königreich Conjecture Ltd., London, Vereinigtes Königreich DWT Conferences Ltd., London, Vereinigtes Königreich Global Professional Media Ltd., London, Vereinigtes Königreich Global Technology Forum Ltd., London, Vereinigtes Königreich Imark Communication Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive Financial Publishing (Hong Kong) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive Financial Publishing Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive Interactive Marketing LLC, Delaware, U.S.A. Incisive Media Investments Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive Media Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive Newco B Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive Photographic Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive RWG Inc., Delaware, U.S.A. Incisive RWG Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive Services Ltd., London, Vereinigtes Königreich Incisive TBP Group Ltd., London, Vereinigtes Königreich Initiative Europe Consulting Ltd., London, Vereinigtes Königreich Initiative Europe Holdings Ltd., London, Vereinigtes Königreich Initiative Europe Ltd., London, Vereinigtes Königreich Learned Information (Europe) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Matching Hat Ltd., London, Vereinigtes Königreich MSM International Ltd., London, Vereinigtes Königreich The New York Law Publishing Company, New York, U.S.A. Timothy Benn Publishing Ltd., London, Vereinigtes Königreich Topfurbco Ltd., London, Vereinigtes Königreich VNU Business Publications Ltd., London, Vereinigtes Königreich Panrico S.A., Barcelona, Spanien Panrico - Produtos Alimentares Lda, Mem Martins, Sintra, Potugal Sevillana De Expansion S.A., Barcelona, Spanien Panrico Donuts Canarias S.A., Puerto Del Rosario, Las Palmas, Spanien Donut Corporation De Vitoria S.A., Vitoria-Gasteiz, Alava, Spanien Canada Elmira 1 Ltd., Montreal, Kanada Canada Elmira 2 Ltd., Montreal, Kanada Elmira 3 B.V., Amsterdam, Niederlande - 70 Elmira Canada ULC, Nova Scotia, Kanada Hilfiger Holdings GmbH, Düsseldorf, Deutschland Hilfiger KG, Düsseldorf, Deutschland Hilfiger Stores AG, Thalwil, Schweiz Hilfiger Stores B.V., Amsterdam, Niederlande Hilfiger Stores GesmbH, Parndorf, Österreich Hilfiger Stores GmbH, Düsseldorf, Deutschland Hilfiger Stores Ltd., London, Vereinigtes Königreich Hilfiger Stores N.V., Ternat, Belgien Hilfiger Stores S.A.S., Paris, Frankreich Hilfiger Stores S.L., Barcelona, Spanien Hilfiger Stores Sp. z o.o., Warschau, Polen Hilfiger Stores SRO, Chvalovice, Tschechische Rebublik Karl Lagerfeld LLC, Delaware, U.S.A. Stichting Administatie Kantoor Elmira, Amsterdam, Niederlande TH 1 Holding Cyprus Ltd., Limassol, Zypern TH Belgium N.V., Ternat, Belgien TH Canada Sales Inc., Toronto, Kanada TH Corp., Tortola, Britische Jungferninseln TH Denmark A/S, Kopenhagen, Dänemark TH Deutschland GmbH, Düsseldorf, Deutschland TH France S.A.S., Paris, Frankreich TH International N.V., Amsterdam, Niederlande TH Italia S.r.l., Mailand, Italien TH Japan Corporate, Iwaki, Japan TH Japan Holdings B.V., Amsterdam, Niederlande TH Licensing, LLC, Delaware, U.S.A. TH Őstenreich GesmbH, Salzburg, Österreich TH Schweiz AG, Thalwil, Schweiz TH Sweden AB, Stockholm, Schweden TH UK Ltd., London, Vereinigtes Königreich TH USA Inc., Delaware, U.S.A. TH Wholesale Inc., Delaware, U.S.A. Tomcan Investments Inc., Delaware, U.S.A. Tommy Hilfiger B.V., Amsterdam, Niederlande Tommy Hilfiger Canada Inc., Montreal, Kanada Tommy Hilfiger Canada Retail Inc., Montreal, Kanada Tommy Hilfiger Eastern Hemsipshere Ltd., Tortola, Britische Jungferninseln Tommy Hilfiger Europe B.V., Amsterdam, Niederlande Tommy Hilfiger Footwear Europe GmbH, Osnabrück, Deutschland Tommy Hilfiger Group B.V., Amsterdam, Niederlande Tommy Hilfiger HK Ltd., Hong Kong, Hong Kong Tommy Hilfiger India Ltd., Tortola, Britische Jungferninseln Tommy Hilfiger Retail LLC, Delaware, U.S.A. Wellrose Ltd., Hong Kong, Hong Kong ATLAS INTERNATIONAL RESCUE Ltd., London, Vereinigtes Königreich BANQUE TRAVELEX S.A., Levallois Perret, Frankreich DEAK INTERNATIONAL (U.K.) Ltd., London, Vereinigtes Königreich EURO TRAVELLERS CHEQUE ESPANA Ltd., London, Vereinigtes Königreich EURO TRAVELLERS CHEQUE NEDERLAND Ltd., London, Vereinigtes Königreich EXPRESS EXCHANGE Ltd., London, Vereinigtes Königreich - 71 INTERPAYMENT AUSTRALIA Ltd., Parramatta, Australien INTERPAYMENT PUERTO RICO Ltd., London,Vereinigtes Königreich INTERPAYMENT SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich PT TRAVELEX INDONESIA, Jakarta, Indonesien RUESCH INTERNATIONAL, Inc., Washington, DC, U.S.A. THOMAS COOK (PHILIPPINES) Inc., Makati, Philippinen THOMAS COOK AUSTRALIA PTY Ltd., Sydney, Australien THOMAS COOK TRAVELLERS CHEQUES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX AGENCY SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX BANK N.V., Diemen, Niederlande TRAVELEX BANKNOTES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX CANADA Ltd., Ontario, Kanada TRAVELEX CARD SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX CENTRAL SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX CHEQUE SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX CURRENCY EXCHANGE Ltd., Hong Kong, Hong Kong TRAVELEX CURRENCY SERVICES Inc., Philadelphia, U.S.A. TRAVELEX CURRENCY SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX CZECH REPUBLIC, A.S., Prag, Tschechische Republik TRAVELEX DEALING SERVICES NEDERLAND B.V., Diemen, Niederlande TRAVELEX EUROPE Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX FINANCE Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX FINANCIAL SERVICES (NZ) Ltd., North Shore, Neuseeland TRAVELEX FINANCIAL SERVICES GMBH, Rödermark, Deutschland TRAVELEX FINANCIAL SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX FOREIGN COIN SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX FOREIGN MONEY GULF EC Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX FOREIGN MONEY Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX FRANCE HOLDINGS Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX GLOBAL AND FINANCIAL SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX GLOBAL PAYMENTS Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX GROUP INVESTMENTS Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX GROUP Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX HOLDINGS Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX HONG KONG Ltd., Kowloon, Hong Kong TRAVELEX INC., Delaware, U.S.A. TRAVELEX INSURANCE SERVICES Inc., Texas, U.S.A. TRAVELEX ITALIA Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX Ltd., Sydney, Australien TRAVELEX Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX MARITIME SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX NEDERLAND HOLDINGS B.V., Diemen, Niederlande TRAVELEX PAYMENTS Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX PROPERTY SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX RAND TRAVELLERS CHEQUES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX RETAIL Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX RETAIL NIGERIA Ltd., Lagos, Nigeria TRAVELEX SA N.V., Brüssel, Belgien TRAVELEX SINGAPORE PTE Ltd., Singapur, Singapur TRAVELEX SUPERANNUATION PTY Ltd., Ultimo, Australien - 72 TRAVELEX TC ACQUISITIONS (CANADA) Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX TC ACQUISITIONS (U.S.) Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX TC ACQUISITIONS (UK) Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX TRAVEL MONEY SERVICES Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX UK Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELEX WORLDWIDE MONEY Ltd., London, Vereinigtes Königreich TRAVELLERS EXCHANGE CORPORATION Ltd., London, Vereinigtes Königreich TP Financing 0 Ltd., Jersey, Vereinigtes Königreich TP Financing 1 Ltd., St-Helier, Vereinigtes Königreich TP Financing 2 Ltd., St-Helier, Vereinigtes Königreich TP Financing 3 Ltd., St-Helier, Vereinigtes Königreich TP Financing 4 Ltd., Jersey, Vereinigtes Königreich Onespin Solutions Holding GmbH, München, Deutschland Onespin Solutions GmbH, München, Deutschland Onespin Solutions KK, Yokohama, Japan Aplia Inc., San Carlos, Kalifornien, U.S.A. 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Generics International (US Midco), Inc., Delaware, U.S.A. Generics International (US Holdco), Inc., Delaware, U.S.A. Generics International (US), Inc., Delaware, U.S.A. Moores Mill Properties, LLC, Delaware, U.S.A. Wood Park Properties, LLC, Delaware, U.S.A. Generics Bidco II, LLC, Delaware, U.S.A. Vintage Pharma, Inc., Alabama, U.S.A. Generics Bidco I, LLC, Delaware, U.S.A. Qualitest Pharma, Inc., Alabama, U.S.A. Vintage Pharmaceuticals LLC, Delaware, U.S.A. Quartz Specialty Pharmaceuticals, LLC, Delaware, U.S.A. Penn Laboratories LLC, Delaware, U.S.A. A. T. Marketing Ltd., Hadera, Israel Agrexco Agricultural Export Company Ltd., Tel Aviv, Israel Atudot Tel Yosef Ltd., Tel Yosef, Israel B.H. Tnuva Mishtahim (1997) Ltd., Kiryat Ekron, Israel Ba'Emek Advanced Technologies F.E. Ltd., Ramat Hasharon, Israel Bakar Tnuva L.P., Beit Shean, Israel Bananot Hatzafon & Co. L.P., Haifa, Israel Bananot Hatzafon (1997) Ltd., Haifa, Israel BILU Center Properties L.P., Kiryat Ekron, Israel Cham 2000 – Food Industries L.P., Meron, Israel Cooling Factories Kar-Pri (1994) L.P., Holon, Israel Dege Tnuva Company 2002 Ltd., Hartov, Israel Efrat 'Petem' Reproduction (Management) (1992) Ltd., Hadera, Israel Efrat 'Petem' Reproduction L.P., Hadera, Israel Fruit & Vegetable Tamra Na'haria (T.K.) Ltd., Tamra, Israel Golan Katzerin Cooling (1991) & Co. L.P., Kazerin, Israel Hadaray Aviv (1991) & Co. L.P., Tel Aviv, Israel Hadaray Aviv Ltd., Tel Aviv, Israel Ha'emek Institute for 'Psadim' Recycling (1994) L.P., Migdal Haemek, Israel Haifa Chicken (1992) Partnership L.P., Ramat Hasharon, Israel Harduf Organic Food Produce – Agricultural Cooperative Ltd., Harduf, Israel Hypermarket Haifa Ltd., Haifa, Israel Hypershuk Network (1988) Ltd., Tel Aviv, Israel I. Itskovich (1987) & Co. L.P., Hadera, Israel - 77 Jerusalem Chicken Products (1992) Partnership, Beit Shemesh, Israel Jerusalem Chicken Slaughterhouse Production & Marketing (1992) Partnership, Beit Shemesh, Israel Kar-Pri Hulon Ltd., Holon, Israel Katzerin Cooling Ltd., Tel Aviv, Israel Keter Meet Products Marketing (1992) Ltd., Tel Aviv, Israel Kurnish Chen (1987) Ltd., Hadera, Israel M.A.D. Fish Processing Company Ltd., Tel Aviv Israel M.S.B. Eggs Classification & Marketing Ltd., Tel Aviv, Israel MBT – Fresh Meet Ltd., Ramat Hasheron, Israel Milk Man Food Industries (1994) Ltd., Tel Aviv, Israel Mo-Yad Ltd., Tel Aviv, Israel N.T.Y. & Co. Fruits and Vegetables Marketing L.P., Jerusalem, Israel Niva – Rehovot Properties L.P., Ramat Hasharon, Israel Normapro – Tnuva Ltd., Petah Tikva, Israel Olivia Gourmet (1996) Ltd., Rehovot, Israel Peanuts & Cotton Marketing Ltd., Be'er Sheva, Israel Pri Tnuva Ltd., Rehovot, Israel Pri Zion Ltd., Ahskelon, Israel Pro Plus Ltd., Einat, Israel 'Psadim' Recycling Company Ltd., Migdal Haemek, Israel Q.E.M. – Quality Export & Marketing Ltd., Ramat Hasheron, Israel Quality Eggs Ltd., Ramat Hasharon, Israel Radio Kol Rega –Ha'amakim Broadcasting Ltd., Lower Galilee, Israel Ramat-Hagolan Dairies Ltd., Katzrin, Israel Ramit & Co. (1991) L.P., Hadera, Israel Rash-Maz Ltd., Tel Aviv, Israel Sason and Co. (Dried Fruits) Ltd., Tel Aviv, Israel Shahaf Petah Tikva Chicken Marketing Ltd., Ramat Gan, Israel Soy Magic Ltd., Alon Hatavor, Israel Sunfrost Ltd., Rishan Le'Zion, Israel T.M. Tnuva Computers Ltd., Tel Aviv, Israel T.T.T. Holdings in Communication (1993) Ltd., Tel Aviv, Israel T.T.T. Milk Marketing 1980 Ltd., Tel Aviv, Israel T.T.T. Properties Netanya Ltd., Netanya, Israel T.Y. Cooling Ltd., Ramat Hasharon, Israel Tene – Nir (Marketing 1981) Ltd., Tel Aviv, Israel Tene Noga (Marketing) 1981 Ltd., Beer Tuvia, Israel Tiv Tirat Zvi (2000) L.P., Tirat Tzvi, Israel Tnuav L.P., Tel Aviv, Israel Tnubar Ltd., Tel Aviv, Israel Tnudag L.P., Tirat Tzvi, Israel Tnuva Central Cooperative for the Marketing of Agricultural Products in Israel Ltd., Ramat Hasheron, Israel Tnuva Export & Marketing Services Ltd., Ramat Hasharon, Israel Tnuva Galil L.P., Kiryat Shmona, Israel Tnuva Galil Ltd., Ramat Hasheron, Israel Tnuva International Ltd., Ramat Hasheron, Israel Tnuva Packages & Co. L.P., Kiryat Ekron, Israel Tnuva Properties Ltd., Tel Aviv, Israel Tnuva Romania Israel Ltd., Ramat Hasheron, Israel - 78 Tnuva Wholesale Market – Cooling and Supply Company Ltd., Tel Aviv, Israel Tnuvat Dan Ltd., Ramat Hasharon, Israel Tnuvat Hadarom & Co. – Agricultural Produce Marketing L.P., Rehovot, Israel Tnuvot Zrifin Ltd., Ramat Hasheron, Israel Tuav Ltd., Tel Aviv, Israel Wholesale Market for Agricultural Produce Company in Jerusalem Ltd., Jerusalem, Israel Wholesale Market for Agricultural Produce in Haifa Ltd., Haifa, Israel Wholesale Market for Agricultural Produce in Tel Aviv Ltd., Tel Aviv, Israel Y.A.T. – Maof Hodim (1990) & Co. L.P., Beer Tuvia, Israel Yaakobov Poulty Ltd., Tel Aviv, Israel Zion Grapes Soft Drinks (1981) Ltd., Ashkelon, Israel AP.TN.1 Ltd., Tel Aviv, Israel AM.TN.F.P. Ltd., Tel Aviv, Israel AP.MS.TN Holdings Ltd., Tel Aviv, Israel T.A.M. Milk Partnerhsip L.P., Tel Aviv, Israel Taamat L.P., Ramat Hasharon, Israel Apax NXP V A L.P., London, Vereinigtes Königreich Apax NXP V A MLP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax NXP V B-2 L.P., London, Vereinigtes Königreich Apax NXP V B-2 MLP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax NXP (UK) V AB-2 GP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Marlin Services Ltd., London, Vereinigtes Königreich Adele (Guernsey) GP Ltd., St Peter Port, Guernsey Adele (Guernsey) L.P., St Peter Port, Guernsey Adele (Guernsey) MLP Ltd., St Peter Port, Guernsey Agamemnon Ltd., St Peter Port, Guernsey Menelaus Ltd., St Peter Port, Guernsey Troy L.P. Inc., St Peter Port, Guernsey Troy Delaware L.P., Wilmington, Delaware Apax Europe VI-1 Nominee Ltd., Edinburgh, Vereinigtes Königreich Apax Europe VI-A Nominee Ltd., Edinburgh, Vereinigtes Königreich Pantomime (Scottish) GP1 Ltd., Edinburgh, Vereinigtes Königreich Pantomime (Scottish) GP2 Ltd., Edinburgh, Vereinigtes Königreich Pantomime Super 1 L.P., Edinburgh, Vereinigtes Königreich Pantomime Super 2 L.P., Edinburgh, Vereinigtes Königreich Apax NXP VI A L.P., London, Vereinigtes Königreich Apax NXP VI A MLP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax NXP VI 1 L.P., London, Vereinigtes Königreich Apax NXP VI 1 MLP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax NXP (UK) VI A1 GP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Angel A L.P., London, Vereinigtes Königreich Apax Angel A MLP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Angel 1 L.P., London, Vereinigtes Königreich Apax Angel 1 MLP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Angel (UK) A1 GP Co. Ltd., London, Vereinigtes Königreich Apax Angel (Guernsey) A1 GP Co. Ltd., St Peter Port, Guernsey Sunshine GP Ltd., Edinburgh, Vereinigtes Königreich Sunshine II Ltd., Edinburgh, Vereinigtes Königreich Eden Acquisition 1 Ltd., George Town, Kaimaninseln Eden Acquisition 2 Ltd., George Town, Kaimaninseln Eden Bidco Ltd., George Town, Kaimaninseln - 79 Apax Europe VI NXP Founder GP Ltd., George Town, Kaimaninseln Apax Quartz (Cayman) L.P., George Town, Kaimaninseln Apax Quartz (Cayman) GP Ltd., George Town, Kaimaninseln NXP Co-Investments GP Ltd., George Town, Kaimaninseln NXP SLP Partners Ltd., George Town, Kaimaninseln Marlin (Cayman) Ltd., George Town, Kaimaninseln Apax Angel Syndication Partners (Cayman) GP Ltd., George Town, Kaimaninseln Apax Angel Syndication Partners (Cayman) L.P., George Town, Kaimaninseln Apax Capio Syndication Partners (Guernsey) L.P., St Peter Port, Guernsey PCM Investments S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg PCM 1 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg PCM 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg PCM 3 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg PCM 4 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg PCM 5 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg PCM 6 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Alov S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Alov Holding S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Services 1 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Central Finance S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Knowledge Solutions S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax International Investments S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Moon Lux 1 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Moon Lux 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Iberian Foods S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Rico PIK S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Maxi PIX S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna I S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna II S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna III S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna IV S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna V S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna VI S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna VII S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna VIII S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna IX S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna X S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Vienna XI S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Angel PEC 1 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Angel PEC A S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Angel Lux Parent S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Angel Lux Common S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Capio LuxHolding S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Capio LuxTopHolding S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Tommy Hilfiger Holding S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Luxembourg Elmira 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Luxembourg Elmira 3 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Luxembourg Elmira 4 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Luxembourg Elmira 5 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Luxembourg Elmira 6 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Luxembourg Elmira 7 S,à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg - 80 Luxembourg Elmira 8 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Farma S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax FS S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Crystal A TopCo S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Crystal A HoldCo S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Crystal B1 TopCo S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Crystal B1 HoldCo S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Edison S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Edison HoldCo S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Edison FinCo S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax School 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax School 3 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax School Sub 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax School Sub 3 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg School S.à r.l., Luxembourg, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Twin Holding 1 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Twin Holding 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Twin Holding 3 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Hazel S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Eden 1 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Eden 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Eden 2 & Cie SCA, Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Apax Nova S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Kaslion S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Truvo Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Topsi 1 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Topsi 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Gaminghouse S.A., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Gaming Invest S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Fashion One Holding S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Fashion One Luxembourg S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Aroles 1 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Aroles 2 S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg Childrens Radio (UK) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Gullane (Delaware) LLC, Delaware, U.S.A. Gullane Inc., Toronto, Kanada HIT Entertainment Inc., Delaware, U.S.A. Guiness World Records Ltd. (UK), London, Vereinigtes Königreich Thomas Licensing LLC, New York, U.S.A. Gullane (Thomas) LLC, Delaware, U.S.A. Gullane (Entertainment) LLC, New York, U.S.A. Britt Allcroft Inc., New York, U.S.A. Quality Family Entertainment Inc., New York, U.S.A. Guiness World Records North America Inc., Delaware, U.S.A. Lyrick Studios Inc., Texas, U.S.A. Rhenclid Inc., Texas, U.S.A. Melrose Arts Inc., Nevada, U.S.A. Lyons Entertainment of Nevada Inc., Nevada, U.S.A. Joker Inc. (The Pygos Group), Texas, U.S.A. HIT Entertainment Employee (UK) Genpar LLC, Delaware, U.S.A. HIT Television Ventures LLC, Delaware, U.S.A. - 81 Childrens Television Ventures LLC, Delaware, U.S.A. Bona Fide Entertainment Inc., Texas, U.S.A. LEN-II Corp., Nevada, U.S.A. Lyons Partnership L.P., Texas, U.S.A. Good Egg Productions Inc., Texas, U.S.A. Melrose Acquisition Co. Inc., Delaware, U.S.A. Big Feats Entertainment L.P., Texas, U.S.A. Hit Entertainment Employee (US) L.P., Delaware, U.S.A. Mumfie Ltd. (UK), London, Vereinigtes Königreich Sooty Entertainment Ltd., London, Vereinigtes Königreich Sooty Ltd., London, Vereinigtes Königreich Bluster Productions Inc., Toronto, Kanada HIT Entertainment Canada Inc., Toronto, Kanada Apax Quartz Cayman L.P., George Town, Kaimaninseln Apax Europe IV GP Co. Limited, St. Peter Port, Guernsey Apax Europe IV GP L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Verwaltungsgesellschaft mbH, München, Deutschland Kibema BV, Amsterdam, Niederlande Apax Europe IV-A, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe IV-B, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe IV-C GmbH & Co. KG, München, Deutschland Apax Europe IV-D, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe IV-E, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe IV-F, C.V., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe IV-G, C.V., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe IV-H GmbH & Co. KG, München, Deutschland Apax Europe V GP Co. Limited, St. Peter Port, Guernsey Apax Europe V GP, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Verwaltungsgesellschaft Beta mbH, München, Deutschland Blackhouse Management BV, Amsterdam, Niederlande Apax Europe V-A, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe V-B, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe V-C GmbH & Co. KG, München, Deutschland Apax Europe V-D, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe V-E, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe V-F, C.V., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe V-G, C.V., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe V-1, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe V-2, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe VI GP Co. Limited, St. Peter Port, Guernsey Apax Europe VI CI L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe VI GP L.P. Inc., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe VI Founder L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe VI-A, L.P., St. Peter Port, Guernsey Apax Europe VI-1, L.P., St. Peter Port, Guernsey - 82 - Anlage 3: Der Stiftungs-Treuhänder sowie seine Mutterunternehmen Stiftungs-Treuhänder: RBC Trustees (Guernsey) Limited, Guernsey, Kanalinseln Mutterunternehmen des Stiftungs-Treuhänders: RBC Trust Company (International) Ltd., Jersey, Kanalinseln RBC Holdings (Channel Islands) Ltd., Guernsey, Kanalinseln RBC Finance B.V., Amsterdam, Niederlande Royal Bank of Canada, Toronto, Kanada - 83 - Anlage 4: Sonstige Tochterunternehmen der in Anlage 3 genannten Gesellschaften Royal Bank Mortgage Corporation, Montreal, Kanada RBC Capital Trust, Toronto, Kanada RBC Dominion Securities Ltd., Toronto, Kanada RBC Dominion Securities Inc., Toronto, Kanada RBC Investment Services (Asia) Ltd., Hong Kong, China RBC Sec Australia Pty Ltd., Sydney, Australien Royal Bank Holding Inc., Toronto, Kanada Royal Mutual Funds Inc., Toronto, Kanada Royal Trust Corporation of Canada, Toronto, Kanada The Royal Trust Company, Montreal, Kanada RBC Insurance Holding Inc., Mississauga, Kanada RBC General Insurance Company, Mississauga, Kanada RBC Insurance Company of Canada, Mississauga, Kanada RBC Life Insurance Company, Mississauga, Kanada RBC Direct Investing Inc., Toronto, Kanada RBC Asset Management Inc., Toronto, Kanada RBC Private Counsel Inc., Toronto, Kanada R.B.C. Holdings (Bahamas) Ltd., Nassau, Bahamas RBC Caribbean Investment Ltd., George Town, Kaimaninseln Royal Bank of Canada Insurance Company Ltd., St. Michael, Barbados Finance Corporation of Bahamas Ltd., Nassau, Bahamas Royal Bank of Canada Trust Company (Bahamas) Ltd., Nassau, Bahamas Investment Holdings (Cayman) Ltd., George Town, Kaimaninseln RBC (Barbados) Funding Ltd., St. Michael, Barbados Royal Bank of Canada (Caribbean) Corporation, St. Michaels, Barbados Royal Bank of Canada Trust Company (Cayman) Ltd., George Town, Kaimaninseln RBC Alternative Asset Management Inc., Wilmington, Delaware, U.S.A. RBC Holdings (USA) Inc., New York, New York, U.S.A. RBC USA Holdco Corporation, New York, New York, U.S.A. RBC Dain Rauscher Corp., Minneapolis, Minnesota, U.S.A. J.B. Hanauer & Co., Parsippany, New Jersey, U.S.A. RBC Dain Rauscher Inc., Minneapolis, Minnesota, U.S.A. RBC Capital Markets Corporation, New York, New York, U.S.A. RBC Daniels L.P., Denver, Colorado, U.S.A. Prism Financial Corporation, Dover, Delaware, U.S.A. RBC Trust Company (Delaware) Ltd., Wilmington, Delaware, U.S.A. RBC Insurance Holdings (USA) Inc., Wilmington, Delaware, U.S.A. Liberty Life Insurance Company, Greenville, South Carolina, U.S.A. RBC Capital Markets Arbitrage SA, Steinsel, Großherzogtum Luxemburg Royal Bank of Canada (Asia) Ltd., Singapur, Singapur RBC Centura Banks Inc., Rocky Mount, North Carolina, U.S.A. RBC Centura Bank, Rocky Mount, North Carolina, U.S.A. RBCF L.P., Wilmington, Delaware, U.S.A. Royal Bank of Canada Financial Corporation, St. Michael, Barbados Royal Bank of Canada Holdings (U.K.) Ltd., London, Vereinigtes Königreich - 84 Royal Bank of Canada Europe Ltd., London, Vereinigtes Königreich Royal Bank of Canada Investment Management (U.K.) Ltd., London, Vereinigtes Königreich Royal Bank of Canada Trust Corporation Ltd., London, Vereinigtes Königreich RBC Asset Management UK Ltd., London, Vereinigtes Königreich Royal Bank of Canada (Channel Islands) Ltd., Guernsey, Kanalinseln RBC Treasury Services (C.I.) Ltd., Jersey, Kanalinseln RBC Offshore Fund Managers Ltd., Guernsey, Kanalinseln RBC Fund Services (Jersey) Ltd., Jersey, Kanalinseln Royal Bank of Canada Investment Management (Guernsey) Ltd., Guernsey, Kanalinseln Abacus Investment Services Ltd., Jersey, Kanalinseln RBC Regent Fund Managers Ltd., Jersey, Kanalinseln Regent Capital Trust Corporation Ltd., Jersey, Kanalinseln RBC Trust Company (Jersey) Ltd., Jersey, Kanalinseln RBC Regent Tax Consultants, Jersey, Kanalinseln RBC Wealth Planning International Ltd., Jersey, Kanalinseln RBC cees Ltd., Jersey, Kanalinseln RBC cees International Ltd., Jersey, Kanalinseln RBC cees Fund Managers (Jersey) Ltd., Jersey, Kanalinseln Royal Bank of Canada Trust Company (Asia) Ltd., Hong Kong, China RBC Reinsurance (Ireland) Ltd., Dublin, Irland Royal Bank of Canada (Suisse), Genf, Schweiz Roycan Trust Company S.A., Genf, Schweiz, RBC Investment Management (Asia) Ltd., Hong Kong, China RBC Markets (Japan) Ltd., St. Michael, Barbados - 85 - Anlage 5: Tochterunternehmen der Zielgesellschaft 11840 – Voice Commerce GmbH, Mainz, Deutschland ASP Software GmbH, Salzburg, Österreich atms Telefon- und Marketing Services GmbH, Wien, Österreich ctms s.r.o. Prag, Prag, Tschechien D+S address GmbH, Hamburg, Deutschland D+S communication center Augsburg GmbH, Augsburg, Deutschland D+S communication center Bremerhaven GmbH, Bremerhaven, Deutschland D+S communication center Frankfurt/Oder GmbH, Frankfurt/Oder, Deutschland D+S communication center Gera GmbH, Gera, Deutschland D+S communication center Hamburg GmbH, Hamburg, Deutschland D+S communication center Itzehoe GmbH, Itzehoe, Deutschland D+S communication center management GmbH, Hamburg, Deutschland D+S communication center Münster GmbH, Münster, Deutschland D+S communication center Parchim GmbH, Parchim, Deutschland D+S communication center Praha s.r.o., Prag, Tschechien D+S communication center Rügen GmbH, Lietzow, Deutschland D+S e-commerce GmbH, Hamburg, Deutschland D+S payment GmbH, Hamburg, Deutschland D+S solutions GmbH, Itzehoe, Deutschland dtms Deutsche Telefon- und Marketing Services GmbH, Mainz, Deutschland Heycom GmbH, Garbsen, Deutschland mobileview GmbH, Hamburg, Deutschland mobileview Iberica SL, Madrid, Spanien MCH Mobile Consult Hamburg GmbH, Hamburg, Deutschland NewTex GmbH, Hannover, Deutschland Rate One GmbH, Neu-Isenburg, Deutschland 11899 Auskunft Service GmbH, Hamburg, Deutschland Adamicus GmbH, München, Deutschland mobileworx trading GmbH, Neumarkt am Wallersee, Österreich D+S inkasso GmbH, Hamburg, Deutschland - 86 - Anlage 6: Finanzierungsbestätigung