der Beauty Holding Three AG Beim St
Transcription
der Beauty Holding Three AG Beim St
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die „ALLGEMEINEN INFORMATIONEN UND INFORMATIONEN FÜR AKTIONÄRE INSBESONDERE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ in Abschnitt 1 sowie „WICHTIGE HINWEISE FÜR US-AKTIONÄRE“ in Abschnitt 21 dieser Angebotsunterlage besonders beachten. ANGEBOTSUNTERLAGE Freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (Barangebot) der Beauty Holding Three AG Beim Strohhause 27 20097 Hamburg Deutschland an die Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG Kabeler Straße 4 58099 Hagen Deutschland zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der DOUGLAS HOLDING AG zum Preis von EUR 38,00 je Aktie Annahmefrist: 31. Oktober 2012 bis 4. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) Douglas-Aktien: ISIN DE0006099005 Zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien: ISIN DE000A1RFM86 Nachträglich zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien: ISIN DE000A1RFM94 INHALTSVERZEICHNIS 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND INFORMATIONEN FÜR AKTIONÄRE INSBESONDERE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND ...............................................1 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 2. Rechtsgrundlagen – Durchführung des freiwilligen Angebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ....................1 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht .........................................................................................2 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots ......................................2 Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ...................................................................2 Verbreitung dieser Angebotsunterlage ...........................................................................2 Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ...........3 HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN..................................................................................................................................3 2.1 2.2 2.3 2.4 Allgemeines ....................................................................................................................3 Stand und Quelle der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen ..................4 Zukunftsgerichtete Aussagen und Absichten .................................................................4 Keine Aktualisierung ......................................................................................................4 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS .............................................................................5 4. DAS ANGEBOT .........................................................................................................................8 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 5. DIE BIETERIN .........................................................................................................................10 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 5.8 6. Gegenstand des Angebots ...............................................................................................8 Angebotspreis .................................................................................................................8 Annahmefrist ..................................................................................................................9 Verlängerung der Annahmefrist .....................................................................................9 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG .........................................................9 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse der Bieterin.......................................10 Gesellschafterstruktur der Bieterin ...............................................................................10 Gesellschaftervereinbarung mit der Lobelia Beteiligungs GmbH ................................13 Angaben zu Wertpapiergeschäften ...............................................................................13 Keine weiteren Erwerbe von Douglas-Aktien; Vorbehalt hinsichtlich künftiger Erwerbe.........................................................................................................................14 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen; Befreiungswirkung .......................15 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene Douglas-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten .........................................................................................................15 Hintergrundinformationen zu Advent International .....................................................16 BESCHREIBUNG DER DOUGLAS HOLDING AG..............................................................16 6.1 6.2 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse...........................................................16 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Douglas-Gruppe .........................................17 ii 6.3 6.4 6.5 7. HINTERGRUND DES ANGEBOTS | ABSICHTEN DER BIETERIN UND DER WEITEREN KONTROLLERWERBER ..................................................................................19 7.1 7.2 8. 11.4 11.5 11.6 11.7 11.8 11.9 Zentrale Abwicklungsstelle ..........................................................................................33 Annahmeerklärung und Umbuchung ............................................................................33 Weitere Erklärungen und Zusicherungen der Douglas-Aktionäre bei Annahme des Angebots.................................................................................................................34 Rechtsfolgen der Annahme...........................................................................................35 Abwicklung des Angebots innerhalb der Annahmefrist ...............................................35 Annahme in der Weiteren Annahmefrist ......................................................................36 Kosten und Gebühren ...................................................................................................37 Börsenhandel mit Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien und Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien ................................................................37 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen ......................................37 FINANZIERUNG DES ANGEBOTS.......................................................................................38 12.1 12.2 12.3 13. Angebotsbedingungen ..................................................................................................28 Unabhängiger Gutachter ...............................................................................................32 Nichteintritt der Angebotsbedingungen; Verzicht auf Angebotsbedingungen .............32 Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingungen .............33 ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS FÜR DOUGLAS-AKTIEN .............33 11.1 11.2 11.3 12. Erforderliche kartellrechtliche Genehmigungen ...........................................................26 Stand der Fusionskontrollverfahren ..............................................................................27 Außenwirtschaftsrechtliche Genehmigung ...................................................................27 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage .............................................28 ANGEBOTSBEDINGUNGEN .................................................................................................28 10.1 10.2 10.3 10.4 11. Mindestangebotspreis ...................................................................................................23 Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises.................................................24 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG ......................................................................25 BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN ................................................26 9.1 9.2 9.3 9.4 10. Wirtschaftlicher und strategischer Hintergrund des Angebots .....................................19 Absichten der Bieterin ..................................................................................................20 ERLÄUTERUNG DER ANGEMESSENHEIT DES ANGEBOTSPREISES .........................23 8.1 8.2 8.3 9. Organe ..........................................................................................................................18 Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen ............................................19 Hinweis auf die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG .............................................................................................................19 Maximale Gegenleistung ..............................................................................................38 Finanzierungsmaßnahmen ............................................................................................39 Finanzierungsbestätigung .............................................................................................40 ERWARTETE AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN ...................................40 13.1 Ausgangslage und Annahmen ......................................................................................40 iii 13.2 13.3 Auswirkungen auf den Einzelabschluss der Bieterin ...................................................42 Advent-Funds ...............................................................................................................43 14. MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN FÜR DOUGLAS-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN ...........................................................................................43 15. RÜCKTRITTSRECHTE ...........................................................................................................46 15.1 15.2 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots sowie bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots............................................................................................46 Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich der Douglas-Aktien .................................46 16. GELDLEISTUNGEN ODER ANDERE GELDWERTE VORTEILE, DIE VORSTANDSMITGLIEDERN ODER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN DER AG GEWÄHRT ODER IN AUSSICHT GESTELLT WURDEN UND MÖGLICHE INTERESSENKONFLIKTE .....................................................................................................47 17. STEUERN .................................................................................................................................47 18. VERÖFFENTLICHUNGEN .....................................................................................................48 19. BEGLEITENDE BANK; GEBÜHREN UND AUSLAGEN....................................................48 20. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND ...........................................................49 21. WICHTIGE HINWEISE FÜR US-AKTIONÄRE....................................................................49 22. ÜBERNAHME DER VERANTWORTUNG ...........................................................................51 DEFINITIONEN ....................................................................................................................................52 Anlage 1: Gesellschafterstruktur der Bieterin Anlage 2: Liste der mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG Anlage 3: Liste der unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der DOUGLAS HOLDING AG Anlage 4: Finanzierungsbestätigung der Goldman Sachs AG iv 1 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND INFORMATIONEN FÜR AKTIONÄRE INSBESONDERE MIT WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT AUSSERHALB DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 1.1 Rechtsgrundlagen – Durchführung des freiwilligen Angebots nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes Das in dieser Angebotsunterlage (die „Angebotsunterlage“) enthaltene Angebot (unter Berücksichtigung von etwaigen Änderungen, das ,,Angebot“ oder das „Übernahmeangebot“) der Beauty Holding Three AG mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter Registernummer HRB 94533, Geschäftsadresse: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg (nachfolgend die „Bieterin“), an die Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG, ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot nach den Vorschriften des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (das „WpÜG“). Gegenstand dieses Angebots ist der Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien an der DOUGLAS HOLDING AG mit Sitz in Hagen/Westfalen, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter Registernummer HRB 242, Geschäftsadresse: Kabeler Straße 4, 58099 Hagen, Deutschland (nachfolgend „DOUGLAS HOLDING AG“) (zusammen die „Douglas-Aktien“ und jeweils eine „Douglas-Aktie“) zu einem Preis in bar von EUR 38,00 je Aktie. Dieses Angebot richtet sich an alle Inhaber von Douglas-Aktien (zusammen die „Douglas-Aktionäre“ und jeder einzelne ein „Douglas-Aktionär“). Dieses Angebot kann nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage angenommen werden. Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots („WpÜGAngebotsverordnung“) sowie bestimmten anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts unterbreitet. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den Bestimmungen anderer Rechtsordnungen (insbesondere der Rechtsordnungen Kanadas, Australiens und Japans) als denen der Bundesrepublik Deutschland und bestimmten anwendbaren Vorschriften des USWertpapierrechts erfolgt nicht. Folglich sind keine sonstigen Bekanntmachungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt worden. Die Douglas-Aktionäre können nicht darauf vertrauen, sich auf Bestimmungen zum Schutz der Anleger nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Übernahmeangebots zustande kommt, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Douglas-Aktionäre in den USA (die „US-Aktionäre“) werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot in Hinblick auf Wertpapiere einer Gesellschaft abgegeben wird, die ein ausländischer Privatemittent („foreign private issuer“) im Sinne des Securities Exchange Act der Vereinigten Staaten von 1934 in seiner aktuellen Fassung (der „Exchange Act“) ist und deren Aktien nicht gemäß Section 12 des Exchange Act registriert sind. Vor der Entscheidung über die Veräußerung von Douglas-Aktien sollten US-Aktionäre Abschnitt 21 dieser Angebotsunterlage „Wichtige Hinweise für US-Aktionäre“ sorgfältig lesen, da erhebliche Unterschiede zwischen diesem Übernahmeangebot und öffentlichen Übernahmeangeboten für Wertpapiere von US-Gesellschaften bestehen. 2 Die Bieterin kann während der Laufzeit des Übernahmeangebots Douglas-Aktien in anderer Weise als im Rahmen des Übernahmeangebots über die Börse oder außerbörslich erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Soweit nach deutschem Recht eine Verpflichtung der Bieterin besteht, werden Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in Deutschland im Bundesanzeiger sowie im Internet unter www.douglas-offer.com veröffentlicht. Soweit nach dem Recht der USA erforderlich, erfolgt in den USA eine Veröffentlichung durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein in den USA abrufbares Informationsverbreitungssystem, das die Leser auf eine Website verweist, auf der die betreffenden Informationen auf Englisch angezeigt werden. 1.2 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) hat diese Angebotsunterlage nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und ihre Veröffentlichung am 30. Oktober 2012 gestattet. Es gibt keine weiteren Dokumente, die Bestandteil des Übernahmeangebots sind. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder dieses Angebots nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sind bislang weder erfolgt noch beabsichtigt. 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Angebots Die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe dieses Angebots am 15. Oktober 2012 nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Die Veröffentlichung ist im Internet unter www.douglasoffer.com abrufbar. 1.4 Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Die Bieterin hat die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG am 31. Oktober 2012 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet unter www.douglasoffer.com auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde, und (ii) Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage auf Deutsch sowie als unverbindliche englische Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde, zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 69 136-44598 unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung der Angebotsunterlage bei der Commerzbank Aktiengesellschaft wurde am 31. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. 1.5 Verbreitung dieser Angebotsunterlage Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der USA kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland und der USA fallen, in denen die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Die Angebotsunterlage und sonstige mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen dürfen daher durch Dritte nicht in Länder versandt oder dort veröffentlicht, verbreitet oder verteilt werden, wenn und soweit eine solche Versendung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Verteilung gegen anwendbare Rechtsvorschriften verstoßen würde oder von der Einhaltung behördlicher Verfahren oder der Erteilung einer 3 Genehmigung oder der Erfüllung von weiteren Voraussetzungen abhängig ist und diese nicht vorliegen. Die Bieterin hat die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland. Die Bieterin stellt die Angebotsunterlage den Kreditinstituten bzw. anderen Wertpapierdienstleistungsunternehmen, bei denen Douglas-Aktien verwahrt sind, auf Anfrage zum Versand an Douglas-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland zur Verfügung. Diese Kreditinstitute und Wertpapierdienstleistungsunternehmen dürfen die Angebotsunterlage nicht anderweitig veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. Weder die Bieterin noch die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit einer solchen Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung der Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland. 1.6 Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Angebot kann von allen in- und ausländischen Douglas-Aktionären nach Maßgabe der Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Douglas-Aktionäre, die das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und den USA annehmen wollen und/oder anderen Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, wird empfohlen, sich über die anwendbaren Rechtsvorschriften und deren Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Die Bieterin und die mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen übernehmen keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nach dem jeweils anwendbaren Recht zulässig ist. 2. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 2.1 Allgemeines Zeitangaben in der Angebotsunterlage werden, soweit nicht anders angegeben, in Ortszeit Frankfurt am Main, Deutschland, gemacht. Verweise auf einen „Bankarbeitstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main, Deutschland, für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Verweise auf einen „Börsenhandelstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die Frankfurter Wertpapierbörse für den Handel geöffnet ist. 4 2.2 Stand und Quelle der in der Angebotsunterlage enthaltenen Informationen Sämtliche in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Aussagen, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf den der Bieterin am Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage vorliegenden Informationen und Planungen sowie auf bestimmten Annahmen der Bieterin zu diesem Zeitpunkt. Sämtliche Informationen beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf allgemein zugänglichen Informationsquellen. Insbesondere wurden bei der Erstellung der Angebotsunterlage der im Internet unter www.douglas-holding.de abrufbare Geschäftsbericht 2010/2011, der Jahresabschluss der DOUGLAS HOLDING AG zum 30. September 2011 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010/2011 sowie der Zwischenbericht der DOUGLAS HOLDING AG zum 30. Juni 2012 zugrunde gelegt. Sämtliche Informationen wurden nicht gesondert durch die Bieterin verifiziert. Vor der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots hat die Bieterin eine Unternehmensprüfung („Due Diligence-Prüfung“) der DOUGLAS HOLDING AG und der mit ihr im Sinne von § 15 des Aktiengesetzes („AktG“) verbundenen Unternehmen (zusammen die „DouglasGruppe“) durchgeführt. Im Rahmen der Due Diligence-Prüfung wurde der Bieterin ab Mitte März 2012 bis Ende September 2012 Zugang zu Dokumenten bezüglich der betrieblichen, finanziellen und steuerlichen Verhältnisse, der Rechts- und Vertragsverhältnisse, der einzelnen Geschäftsfelder und der geschäftlichen Planung in einem elektronischen Datenraum gewährt. Außerdem wurden von der DOUGLAS HOLDING AG in verschiedenen Telefonkonferenzen und Besprechungen mündlich Informationen zu den vorgenannten Themenbereichen gegeben. 2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen und Absichten Die Angebotsunterlage enthält bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Diese Aussagen stellen keine Tatsachen dar und sind durch Worte wie „erwarten“, „glauben“, „schätzen“, „beabsichtigen“, „anstreben“, „davon ausgehen“ oder ähnliche Wendungen gekennzeichnet. Diese Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin und der mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck, z.B. hinsichtlich der möglichen Folgen des Übernahmeangebots für die DOUGLAS HOLDING AG und die Douglas-Aktionäre, die sich entschließen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, oder zukünftige Finanzergebnisse der DOUGLAS HOLDING AG. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen beruhen auf gegenwärtigen Planungen, Schätzungen und Prognosen, die die Bieterin und die mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen nach bestem Wissen vorgenommen haben, treffen aber keine Aussage über ihre zukünftige Richtigkeit. In die Zukunft gerichtete Aussagen unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die meist nur schwer vorherzusagen sind und regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieterin und der mit ihr im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen liegen. Die in der Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen könnten sich als unzutreffend herausstellen, und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen könnten von den in der Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen. Es ist möglich, dass die Bieterin ihre in dieser Angebotsunterlage geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage ändert. 2.4 Keine Aktualisierung Die Bieterin weist darauf hin, dass sie die Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit sie dazu nach dem WpÜG verpflichtet sein sollte. 5 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung enthält ausgewählte Informationen dieser Angebotsunterlage. Diese Informationen dienen jedoch lediglich dazu, den Douglas-Aktionären einen ersten Überblick über die Bedingungen und Bestimmungen dieses Angebots zu verschaffen und enthält daher nicht alle Informationen, die für Douglas-Aktionäre relevant sein könnten. Die Zusammenfassung sollte daher im Zusammenhang mit den an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage enthaltenen, ausführlicheren Informationen gelesen werden. Eine Lektüre der Zusammenfassung kann nicht die vollständige Lektüre der Angebotsunterlage ersetzen. Bieterin: Beauty Holding Three AG, Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, Deutschland. Zielgesellschaft: DOUGLAS HOLDING AG, Kabeler Straße 4, 58099 Hagen, Deutschland. Gegenstand des Angebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG (ISIN DE0006099005) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte, inbesondere der Gewinnanteilberechtigung. Gegenleistung: EUR 38,00 je Aktie. Die Bieterin erklärt verbindlich und unwiderruflich, dass sie den Angebotspreis während der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist nicht erhöhen wird. Annahmefrist: Beginn: 31. Oktober 2012 Ende (vorbehaltlich einer Verlängerung): 4. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) Weitere Annahmefrist: Die Weitere Annahmefrist beginnt voraussichtlich am 8. Dezember 2012 und endet am 21. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Angebotsbedingungen: Der Vollzug des Angebots und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge stehen unter den in Abschnitt 10.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Bedingungen. Diese können wie folgt zusammengefasst werden: • Erteilung bestimmter Freigaben, • Erreichen einer Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Douglas-Aktien, • keine Beschlüsse über Kapitalmaßnahmen bei der DOUGLAS HOLDING AG, • keine Dividenden, Satzungsänderungen, Liquidations-, Umwandlungs- und/oder Beschlüsse zum Abschluss von Unternehmensverträgen, fusionskontrollrechtlicher 6 • Nichteintritt einer Wesentlichen Verschlechterung des Ergebnisses der Douglas-Gruppe, • kein wesentlicher Rückgang des MDAX-Index, • keine Insolvenz bestimmter Gesellschaften der Douglas-Gruppe, sowie • keine außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle bei der Douglas-Gruppe. Die Bieterin erklärt verbindlich und unwiderruflich, dass sie auf die Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 75 % aller Douglas-Aktien nicht verzichten oder diese reduzieren wird. ISIN: Douglas-Aktien: ISIN DE0006099005 Zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien: ISIN DE000A1RFM86 Nachträglich zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien: ISIN DE000A1RFM94 Annahme des Angebots: Die Annahme des Angebots muss bis zum Ablauf der Annahmefrist bzw. der Weiteren Annahmefrist erklärt werden. Die Annahme des Angebots muss gegenüber dem Depotführenden Institut (wie in Abschnitt 11.2 definiert) des betreffenden Douglas-Aktionärs schriftlich erklärt werden. Die Annahmeerklärung wird erst mit der fristgerechten Umbuchung der angedienten Douglas-Aktien bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A1RFM86 für Zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien bzw. in die ISIN DE000A1RFM94 für Nachträglich zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien wirksam. Bis zur Abwicklung des Angebots verbleiben die Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien und die Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien, für die die Annahmeerklärung wirksam geworden ist, im Depot des annehmenden Douglas-Aktionärs. Kosten der Annahme: Die Annahme des Angebots über ein depotführendes Institut mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland (einschließlich einer deutschen Niederlassung eines ausländischen depotführenden Instituts) ist für die Douglas-Aktionäre in Bezug auf die Douglas-Aktien bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an das Depotführende Institut kosten- und gebührenfrei. Gebühren ausländischer depotführender Institute und andere Gebühren und Auslagen sind von dem Douglas-Aktionär, der dieses Angebot annimmt, zu tragen. Aus der Annahme des Angebots gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatzoder Wechselsteuer ist vom betreffenden Douglas-Aktionär selbst zu tragen. Börsenhandel mit Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien und Nachträglich zum Verkauf einge- Die Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien (ISIN DE000A1RFM86) können voraussichtlich ab dem dritten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Angebotsun- 7 reichten Douglas-Aktien: terlage entsprechend den näheren Bestimmungen des Abschnitts 11.8 dieser Angebotsunterlage unter der ISIN DE000A1RFM86 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt werden. Es besteht keine Gewähr dafür, dass ein solcher Handel nach Beginn der Annahmefrist tatsächlich stattfindet. Der Handel wird eingestellt (i) mit Ablauf des letzten Tages der Annahmefrist, sofern die Angebotsbedingungen gemäß Abschnitt 10.1 dieser Angebotsunterlage eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet wurde oder (ii) am Ende des Börsenhandelstages, der auf den Tag der Bekanntgabe des Eintritts aller dann noch ausstehenden Angebotsbedingungen folgt. Ein börslicher Handel mit Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien ist während der Weiteren Annahmefrist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien werden voraussichtlich fünf Börsenhandelstage nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist in die Notierung der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien unter der ISIN DE000A1RFM86 einbezogen, falls zum Ende der Weiteren Annahmefrist die Angebotsbedingung nach Abschnitt 10.1.1 noch nicht eingetreten sein sollte und auf sie auch nicht wirksam verzichtet worden sein sollte. Veröffentlichungen: Diese am 30. Oktober 2012 durch die BaFin gestattete Angebotsunterlage (zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde) wird im Internet unter www.douglas-offer.com veröffentlicht. Ехеmplare der Angebotsunterlage werden zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCMECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 69 136-44598 unter Angabe einer vollständigen Postadresse) bereitgehalten. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung der Angebotsunterlage bei der Commerzbank Aktiengesellschaft zur kostenfreien Ausgabe wurde am 31. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der USA erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen der Bieterin im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot werden im Internet unter www.douglas-offer.com und, soweit gemäß WpÜG erforderlich, auch im Bundesanzeiger veröffentlicht. Abwicklung: Hinsichtlich der in der Annahmefrist Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist und Erfüllung der Angebotsbedingungen nach Abschnitt 10 dieser Angebotsunterlage (soweit die Bieterin auf diese 8 nicht zuvor wirksam verzichtet hat), spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist und Erfüllung der Angebotsbedingungen (soweit die Bieterin auf diese nicht zuvor wirksam verzichtet hat). Hinsichtlich der in der Weiteren Annahmefrist Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, soweit bis zu diesem Zeitpunkt auch die Angebotsbedingung nach Abschnitt 10.1.1 dieser Angebotsunterlage erfüllt wurde (und soweit die Bieterin auf diese nicht zuvor wirksam verzichtet hat), spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist und Erfüllung dieser Angebotsbedingungen (soweit die Bieterin auf diese nicht zuvor wirksam verzichtet hat). Die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises an die annehmenden Douglas-Aktionäre kann sich aufgrund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahren (siehe Abschnitt 9 dieser Angebotsunterlage) bis Anfang April 2013 verzögern bzw. ganz entfallen. Die Bieterin rechnet jedoch mit einem Abschluss der fusionskontrollrechtlichen Verfahren bis voraussichtlich Ende November 2012. 4. DAS ANGEBOT 4.1 Gegenstand des Angebots Die Bieterin bietet nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage allen Douglas-Aktionären an, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der DOUGLAS HOLDING AG (ISIN DE0006099005) jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von EUR 3,00, einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots bestehenden Nebenrechte, insbesondere der Gewinnanteilberechtigung, zu erwerben. 4.2 Angebotspreis Als Gegenleistung bietet die Bieterin je Douglas-Aktie einen Betrag von EUR 38,00 (der „Angebotspreis“). Die Bieterin erklärt hiermit verbindlich und unwiderruflich, dass sie den Angebotspreis während der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist nicht erhöhen wird. Die Bieterin wird den Angebotspreis also nicht im Wege einer Änderung des Angebots nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG erhöhen. Die Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen werden nach der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage bis zur Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG auch keine Aktien der DOUGLAS HOLDING AG börslich oder außerbörslich zu einer höheren Gegenleistung als den Angebotspreis erwerben oder einen solchen Erwerb zu einer solch höheren Gegenleistung vereinbaren. 9 4.3 Annahmefrist Die Frist, während der dieses Angebot angenommen werden kann, beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 31. Oktober 2012 und endet am 4. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Frist zur Annahme dieses Angebots, einschließlich etwaiger unter Abschnitt 4.4 beschriebener Verlängerungen, jedoch ausschließlich der in Abschnitt 4.5 genannten Weiteren Annahmefrist, wird in dieser Angebotsunterlage als „Annahmefrist“ bezeichnet. 4.4 Verlängerung der Annahmefrist Im Falle einer Änderung dieses Angebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG verlängert sich die Annahmefrist automatisch um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), sofern die Veröffentlichung der Änderung innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Abschnitt 4.3 genannten Annahmefrist erfolgt. Die Annahmefrist würde dann am 18. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) enden. Dies gilt auch dann, falls das geänderte Angebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. Wird während der Annahmefrist von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot zum Erwerb der Douglas-Aktien abgegeben und läuft die Annahmefrist für das vorliegende Angebot vor Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot ab, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist des vorliegenden Angebots automatisch nach dem Ablauf der Annahmefrist für das konkurrierende Angebot des Dritten (§ 22 Abs. 2 Satz 1 WpÜG). Dies gilt auch dann, falls das konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Sofern im Zusammenhang mit diesem Angebot nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage eine Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG einberufen wird, beträgt die Annahmefrist unbeschadet der Vorschriften des § 21 Abs. 5 WpÜG und des § 22 Abs. 2 WpÜG zehn Wochen ab der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage (§ 16 Abs. 3 WpÜG). Die Annahmefrist würde dann am 11. Januar 2013, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) enden. Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Angebots oder im Falle eines konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen unter Abschnitt 15 „Rücktrittsrechte” verwiesen. Jede Verlängerung der Annahmefrist wird die Bieterin entsprechend den Darstellungen in Abschnitt 18 „Veröffentlichungen“ veröffentlichen. 4.5 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG Diejenigen Douglas-Aktionäre, die das Angebot nicht bis zum Ablauf der Annahmefrist angenommen haben, können dieses Angebot binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung des vorläufigen Ergebnisses des Angebots durch die Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (die „Weitere Annahmefrist“) annehmen, sofern nicht eine der in Abschnitt 10 dargelegten Angebotsbedingungen bis zum Ende der Annahmefrist endgültig ausgefallen ist und nicht auf diese wirksam verzichtet wurde. Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das Angebot nicht mehr angenommen werden, sofern nicht ein Andienungsrecht nach § 39c WpÜG besteht (siehe dazu Abschnitt 14(g)). 10 Vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Abschnitt 4.4 der Angebotsunterlage beginnt die Weitere Annahmefrist voraussichtlich am 8. Dezember 2012 und endet in diesem Fall am 21. Dezember 2012, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York). Die Durchführung des Angebots bei Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist ist unter Abschnitt 11.6 beschrieben. 5. DIE BIETERIN 5.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse der Bieterin Die Bieterin, die Beauty Holding Three AG, ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 94533 eingetragene Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main. Die Adresse der Bieterin lautet: Beim Strohhause 27, 20097 Hamburg, Deutschland. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 50.000,00. Die Bieterin wurde am 14. August 2012 gegründet und am 23. August 2012 in das Handelsregister eingetragen. Unternehmensgegenstand der Bieterin ist der Erwerb, das Halten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen unter planmäßiger Entwicklung der Unternehmenswerte durch Ausüben einer Management Holding-Funktion, sowie das Erbringen von Leistungen der Unternehmensberatung an diese Unternehmen und an Dritte. Ausgenommen sind Bankgeschäfte oder erlaubnispflichtige Finanzdienstleistungen nach dem Kreditwesengesetz. Die Bieterin ist berechtigt, sich im In- und Ausland an anderen Unternehmen mit gleichem oder ähnlichen Gesellschaftszweck zu beteiligen oder solche Unternehmen zu gründen. Sie kann auch im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben und Handlungen vornehmen, die geeignet sind, dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen. Alleiniges Vorstandsmitglied der Bieterin ist Gudrun Krafczik. Mitglieder des Aufsichtsrats sind: Christian Michael Mruck, Hans-Hermann Anton Lotter, Wilhelm Plumpe. Die Bieterin hält derzeit keine Anteile an anderen Unternehmen und hat keine Arbeitnehmer. 5.2 Gesellschafterstruktur der Bieterin Alleinige Gesellschafterin der Bieterin ist die Beauty Holding Two AG, eine Aktiengesellschaft nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 94530. Alleinige Gesellschafterin der Beauty Holding Two AG ist die Beauty Holding One GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 94478. Alleinige Gesellschafterin der Beauty Holding One GmbH ist die Beauty Holding Zero GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Frankfurt am Main, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 94477. Alleinige Gesellschafterin der Beauty Holding Zero GmbH ist die AI Beauty & Cy S.C.A., eine Kommanditgesellschaft auf Aktien nach dem Recht von Luxemburg (société en commandite par actions) mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 171080. Unbeschränkt haftende Gesellschafterin (actionaire commandité – Komplementär) und Geschäftsführerin (gérant commandité) der AI Beauty & Cy S.C.A. ist die AI Beauty S.à r.l., eine 11 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 171069. Die alleinige Gesellschafterin der AI Beauty S.à r.l. ist derzeit die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 171056. Wie näher in den Abschnitten 5.3 und 5.4 beschrieben, wird sich die Lobelia Beteiligungs GmbH, Grünwald/Deutschland, mit 20 % bei Vollzug des Angebots an der AI Beauty & Cy S.C.A. beteiligen. Alleinige Gesellschafterin der AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. ist die AI Global Investments S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 140619. Alleinige Gesellschafterin der AI Global Investments S.à r.l. ist die AI Beauty (Luxembourg) Holding S.à r.l., eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société à responsabilité limitée) nach dem Recht von Luxemburg mit Sitz in Luxemburg, eingetragen im Handels- und Unternehmensregister Luxemburg (Registre de Commerce et des Sociétés) unter B 171039. Alleinige Gesellschafterin der AI Beauty (Luxembourg) Holding S.à r.l. ist die AI Beauty (Cayman) Limited, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Cayman Islands limited liability company) nach dem Recht der Kaimaninseln mit Sitz in George Town, Kaimaninseln, registriert beim Unternehmensregister der Kaimaninseln (Registrar of Companies, Cayman Islands). An der AI Beauty (Cayman) Limited sind zahlreiche Investmentfonds in der Rechtsform der Limited Partnership (die „Advent-Funds“) beteiligt, deren Geschäfte von den im als Anlage 1 angefügten Schaubild aufgeführten General Partners (im Schaubild als GP abgekürzt) geführt werden. General Partner zweier dieser General Partner ist die Advent International GPE VII, LLC (Delaware), und Advent International LLC (Massachusetts) ist General Partner weiterer vier General Partner. Diese beiden Gesellschaften werden zu 100 % von der Advent International Corporation (Delaware) gehalten. Ein Überblick über die Struktur ist dem folgenden Schaubild zu entnehmen. 12 Advent Funds 100% AI Beauty (Cayman) Limited Persönlich haftende Gesellschafter: Dr. Jörn Kreke und Dr. Henning Kreke Kommanditisten 100% AI Beauty (Luxembourg) Holding S.à r.l. Jörn Kreke Holding KG 100% AI Global Investments S.à r.l. 100% AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. Lobelia Beteiligungs GmbH 100% AI Beauty S.à r.l. 99,99% zukünftig 20% ein Anteil AI Beauty & Cy S.C.A. 100% Beauty Holding Zero GmbH 100% Beauty Holding One GmbH 100% Beauty Holding Two AG 100% Beauty Holding Three AG Anlage 1 enthält eine detaillierte Darstellung der Gesellschafterstruktur. Im zeitlichen Zusammenhang mit dem Vollzug des Übernahmeangebots wird sich die Lobelia Beteiligungs GmbH an der AI Beauty & Cy S.C.A. mit 20 % beteiligen. Alleiniger Gesellschafter der Lobelia Beteiligungs GmbH ist die Jörn Kreke Holding KG. Persönlich haftende Gesellschafter der Jörn Kreke Holding KG mit voller Geschäftsführungsbefugnis sind Dr. Jörn Kreke und Dr. 13 Henning Kreke, die sich im Hinblick auf die Geschäftsführung der Jörn Kreke Holding KG und wesentliche Entscheidungen in Bezug auf die Jörn Kreke Holding KG abstimmen. In diesem Sinne kontrollieren sie die Jörn Kreke Holding KG. Die zukünftige Beteiligung ist im obigen Schaubild daher in gestrichelten Feldern ebenfalls dargestellt. 5.3 Gesellschaftervereinbarung mit der Lobelia Beteiligungs GmbH Vor dem Hintergrund, dass im zeitlichen Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Übernahmeangebots die Lobelia Beteiligungs GmbH mit 20 % an der AI Beauty & Cy S.C.A. beteiligt sein wird (siehe dazu unten Abschnitt 5.4.1), haben die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. und die Lobelia Beteiligungs GmbH am 15. Oktober 2012 eine Gesellschaftervereinbarung im Hinblick auf ihre Beteiligungen an der AI Beauty & Cy S.C.A. geschlossen, die Absichten in Bezug auf die AI Beauty & Cy S.C.A. als auch ihrer Tochtergesellschaften (einschließlich nach Vollzug des Übernahmeangebots der DOUGLAS HOLDING AG) und die Ausübung der Stimmrechte an der AI Beauty & Cy S.C.A als auch in bestimmten Fällen die Ausübung des Stimmrechts durch die Bieterin in Bezug auf die Douglas-Aktien regelt. Die Gesellschaftervereinbarung regelt insbesondere u.a. die Kapitalausstattung der Gesellschaft und Finanzierung der Übernahme, die jeweiligen Mehrheitserfordernisse und trifft Regelungen hinsichtlich der Veräußerung der Gesellschafterbeteiligung. Hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG haben die Parteien vereinbart, dass drei Mitglieder jeweils durch die Lobelia Beteiligungs GmbH und die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. benannt werden und die beiden weiteren der von der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG zu wählenden Mitglieder gemeinsam bestimmt werden. Es wurde ferner bestimmt, dass die Bieterin das Stimmrecht entsprechend auszuüben hat und die beiden Gesellschafter entsprechend darauf hinzuwirken haben. Hierbei handelt es sich um eine Abstimmung i.S.d. § 30 Abs. 2 WpÜG. Die Parteien haben außerdem vereinbart, dass auf der Ebene der AI Beauty & Cy S.C.A. ein Beirat gebildet wird, der mit den von den Parteien benannten Mitgliedern des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG personenidentisch ist. Herr Dr. Jörn Kreke wird damit gleichzeitig Mitglied des Beirats der AI Beauty & Cy S.C.A. als auch Mitglied des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG sein. Ferner verpflichtet sich die Lobelia Beteiligungs GmbH, keine weiteren Douglas-Aktien zu kaufen und trägt auch dafür Sorge, dass ihre direkten und indirekten Gesellschafter dies nicht tun werden. Die Regelungen der Gesellschaftervereinbarung (und damit ein Acting in Concert der Parteien mit der Bieterin i.S.d. §§ 22 Abs. 2 WpHG, 30 Abs. 2 WpÜG) treten bis auf wenige Ausnahmen erst mit Vollzug des Übernahmeangebots in Kraft (siehe dazu unten Abschnitt 5.4.1). Mit Vollzug des Übernahmeangebots sind der Lobelia Beteiligungs GmbH, der Jörn Kreke Holding KG, Dr. Henning Kreke und Dr. Jörn Kreke (zusammen mit den in Anlage 1 genannten Gesellschaften die „Weiteren Kontrollerwerber“) daher die von der Bieterin gehaltenen Aktien zuzurechnen. Das Übernahmeangebot wird auch im Namen der Weiteren Kontrollerwerber abgegeben. Folglich sind diese gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG nicht verpflichtet, nach dem Erwerb der Kontrolle der Bieterin i.S.v. § 29 Abs. 2 WpÜG über die DOUGLAS HOLDING AG aufgrund dieses Angebots ein Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG abzugeben (siehe auch Abschnitt 5.6.2). 5.4 Angaben zu Wertpapiergeschäften 5.4.1 Außerbörslicher Aktienkaufvertrag Am 15. Oktober 2012 hat die Beauty Holding One GmbH mit der Lobelia Beteiligungs GmbH einen Aktienkaufvertrag über den Kauf und die Übertragung von 5.019.627 Douglas-Aktien (entsprechend ca. 12,73 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG) gegen Zahlung eines Kaufpreises in Höhe von EUR 38,00 je Douglas-Aktie, also einer Geldleistung von insgesamt EUR 190.745.826,00, geschlossen (der „Lobelia-Aktienkaufvertrag“). Mit einem Betrag von insgesamt EUR 160,6 Mio. (Eigenkapital und Gesellschafterdarlehen) wird die Lobelia Beteiligungs GmbH sich im zeitlichen Zusammenhang mit dem Vollzug dieses Über- 14 nahmeangebots mit 20 % am Kommanditkapital der AI Beauty & Cy S.C.A. beteiligen. Die Rückbeteiligung erfolgt vor dem Hintergrund, die unternehmerische Beteiligung der Familie Kreke an der Douglas-Gruppe fortzusetzen und die Stärken der Familie Kreke und der Advent International zum Wohle der Douglas-Gruppe zu bündeln, insbesondere die Werte und das unternehmerische Verständnis der Familie Kreke mit der internationalen Markt- und Branchenexpertise von Advent International zusammenzubringen. Die Lobelia Beteiligungs GmbH erhält durch die Beteiligung an der AI Beauty & Cy S.C.A. auch keine geldwerten Vorteile gegenüber den übrigen Aktionären, da sie sich zu wirtschaftlich gleichen Konditionen wie die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. an der AI Beauty & Cy S.C.A. beteiligt und die AI Beauty & Cy S.C.A. mit Ausnahme der Kapitalbeiträge zur teilweisen Finanzierung des Erwerbs der Douglas-Aktien über die Akquisitionsgesellschaften über kein anderes Vermögen verfügt. Damit entspricht der Wert der Beteiligung der Lobelia Beteiligungs GmbH zum Zeitpunkt des Erwerbs der Beteiligung maximal dem erbrachten Kapitalbeitrag. Der Vollzug des Lobelia-Aktienkaufvertrags steht unter der Bedingung, dass dieses Übernahmeangebot vollzogen wird und die im Übernahmeangebot angedienten Aktien erworben werden. Es wird erwogen, die derzeitige Vertragsstruktur mit dem Lobelia-Aktienkaufvertrag (ganz oder teilweise) durch eine andere Vertragsstruktur zu ersetzen, unter der der Bieterin oder den sie kontrollierenden Unternehmen die von der Lobelia Beteiligungs GmbH gehaltenen Douglas-Aktien übertragen werden, wobei letztlich auch diese Vertragsstruktur zu der unter Abschnitten 5.2 und 5.3 geschilderten Endstruktur führen würde. Die unter dem Lobelia-Aktienkaufvertrag oder der diesen ersetzenden Vertragsstruktur von der Lobelia Beteiligungs GmbH zu übertragenden 5.019.627 Douglas-Aktien werden nachfolgend als „Erworbene Lobelia-Aktien“ bezeichnet. 5.4.2 Unwiderrufliche Andienungsverpflichtungen Ferner hat die Bieterin am 15. Oktober 2012 mit der Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Bielefeld/Deutschland, Herrn Erwin Franz Müller, Müller Finanzanlagen und Handelsges. m.b.H., Nesselwängle/Österreich, und der Müller Auslandsimmobilien Holding GmbH, Ulm/Deutschland, jeweils eine Andienungsvereinbarung geschlossen, in der sich die Vorgenannten verpflichtet haben, das Angebot für alle von ihnen jeweils gehaltenen Douglas-Aktien gemäß den Bestimmungen der vorliegenden Angebotsunterlage innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage zum Angebotspreis anzunehmen. Die Dr. August Oetker Finanzierungs- und Beteiligungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung hält 10.177.842 Douglas-Aktien (entsprechend ca. 25,81 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG), Herr Erwin Franz Müller 76.580 DouglasAktien (entsprechend ca. 0,19 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG), die Müller Finanzanlagen und Handelsges. m.b.H. 400.000 Douglas-Aktien (entsprechend ca. 1,01 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG) und die Müller Auslandsimmobilien Holding GmbH 4.261.366 Douglas-Aktien (entsprechend ca. 10,81 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG). Die Gesamtzahl der der unter den Andienungsvereinbarungen anzudienenden Douglas-Aktien beträgt 14.915.788 Douglas-Aktien (entsprechend ca. 37,83 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG). Ferner wurde in diesen Andienungsvereinbarungen vereinbart, dass ein etwaiges Rücktrittsrecht nach Annahme des Angebots nach § 21 Abs. 4 WpÜG im Falle der Änderung des Angebots und § 22 Abs. 3 WpÜG im Falle eines konkurrierenden Angebots (vgl. Abschnitt 15) ausgeschlossen ist. 5.5 Keine weiteren Erwerbe von Douglas-Aktien; Vorbehalt hinsichtlich künftiger Erwerbe Darüber hinaus haben weder die Bieterin noch die mit der Bieterin im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 15. Oktober 2012 und seit dem 15. Oktober 15 2012 bis zur Veröffentlichung der Angebotsunterlage Douglas-Aktien an der Börse oder außerbörslich erworben oder Vereinbarungen über den Erwerb von Douglas-Aktien abgeschlossen. Die Bieterin behält sich vor, während der Annahmefrist und der Weiteren Annahmefrist direkt oder über mit ihr gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen außerhalb des Übernahmeangebots weitere Douglas-Aktien zu erwerben. 5.6 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen; Befreiungswirkung 5.6.1 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG werden in der Anlage 2 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführt (zusammen die „gemeinsam handelnden Personen“). In Bezug auf das Verhältnis der Bieterin zu diesen mit ihr gemeinsam handelnden Personen wird hinsichtlich der die Bieterin kontrollierenden Personen auf Anlage 1 verwiesen. Bei den übrigen der in Anlage 2 genannten, mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen handelt es sich um (mittelbare) Tochterunternehmen der Advent International Corporation (Delaware), die keine die Bieterin kontrollierenden Personen sind. Des Weiteren sind die Lobelia Beteiligungs GmbH, die Jörn Kreke Holding KG, Dr. Henning Kreke und Dr. Jörn Kreke zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage mit der Bieterin auf Grund der getroffenen Vereinbarungen gemeinsam handelnde Personen i.S.d. § 2 Abs. 5 WpÜG. Darüber hinaus gibt es keine weiteren mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG. 5.6.2 Befreiungswirkung Zwischen der AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. und Lobelia Beteiligungs GmbH wurde eine Gesellschaftervereinbarung geschlossen, die unter anderem regelt, wie nach Vollzug des Übernahmeangebots in bestimmten Fällen die Bieterin ihr Stimmrecht aus ihren Douglas-Aktien ausübt. Mit Vollzug des Übernahmeangebots sind daher den Weiteren Kontrollerwerbern die von der Bieterin gehaltenen Aktien gemäß § 30 Abs. 2 WpÜG zuzurechnen (siehe dazu oben Abschnitt 5.3). Das Übernahmeangebot wird im Namen der Bieterin und der Weiteren Kontrollerwerber (siehe dazu Abschnitte 5.2 und 5.3) abgegeben. Folglich sind gemäß § 35 Abs. 3 WpÜG diese Gesellschaften und Personen nicht verpflichtet, nach dem Erwerb der Kontrolle der Bieterin i.S.v. § 29 Abs. 2 WpÜG über die DOUGLAS HOLDING AG aufgrund dieses Angebots ein Pflichtangebot gemäß § 35 WpÜG abzugeben. 5.7 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene Douglas-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten Der Bieterin und den in Anlage 1 aufgeführten Gesellschaften stehen aus den in Abschnitt 5.4 der Angebotsunterlage erwähnten Verträgen Rechte aus unmittelbar und mittelbar gehaltenen Instrumenten i.S.d. §§ 25, 25a Wertpapierhandelsgesetz („WpHG“) zu. Auf Instrumente i.S.d. § 25 WpHG (der Lobelia-Aktienkaufvertrag) entfallen 5.019.627 Stimmrechte (entspricht ca. 12,73 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG) und auf Instrumente i.S.d. § 25a WpHG (die in Abschnitt 5.4.2 dargestellten Andienungsverpflichtungen) 14.915.788 Stimmrechte (entspricht ca. 37,83 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG). Insgesamt werden damit von der Bieterin und den in Anlage 1 aufgeführten Gesellschaften unmittelbar und mittelbar Instrumente i.S.d. §§ 25, 25a WpHG bzgl. 19.935.415 Stimmrechten (entspricht ca. 50,55 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS 16 HOLDING AG) gehalten. Weitere Instrumente nach den §§ 25, 25a WpHG werden weder von der Bieterin noch von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen gehalten. Die Lobelia Beteiligungs GmbH hält 5.019.627 Douglas-Aktien (ca. 12,73 % des Grundkapitals und der Stimmrechte der DOUGLAS HOLDING AG), die Gegenstand des unter Abschnitt 5.4.1 beschriebenen Lobelia-Aktienkaufvertrags sind. Diese Stimmrechte werden der Jörn Kreke Holding KG, Herrn Dr. Jörn Kreke und Herrn Dr. Henning Kreke, die die Lobelia Beteiligungs GmbH unmittelbar bzw. mittelbar kontrollieren, gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Satz 3 WpÜG zugerechnet. Darüber hinaus halten die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage keine Douglas-Aktien, und es sind ihnen auch keine weiteren mit Douglas-Aktien verbundenen Stimmrechte zuzurechnen. 5.8 Hintergrundinformationen zu Advent International Advent International Corporation („Advent International“) wurde 1984 gegründet und zählt mit Standorten in 16 Ländern auf vier Kontinenten zu den weltweit führenden globalen Private Equity-Gesellschaften. Advent International gilt seit 27 Jahren als treibende Kraft bei internationalen Unternehmensbeteiligungen und hat in dieser Zeit eine exzellente globale Plattform mit über 160 Investment Professionals in West- und Mitteleuropa, Nord- und Lateinamerika und Asien aufgebaut. Das Unternehmen konzentriert sich in fünf Kernsegmenten auf internationale Käufe, strategische Reorganisationen sowie auf wachstumsorientierte Käufe. Advent International arbeitet eng und aktiv mit den Managementteams der Portfoliounternehmen zusammen, um Umsatzund Ertragssteigerungen zu erzielen. Seit der Unternehmensgründung hat Advent International EUR 19,4 Mrd. an Private Equity-Kapital eingeworben und in 35 Ländern mehr als 270 Transaktionen zum Abschluss gebracht. 6. BESCHREIBUNG DER DOUGLAS HOLDING AG 6.1 Rechtliche Grundlagen und Kapitalverhältnisse Die DOUGLAS HOLDING AG ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Hagen unter Registernummer HRB 242 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Hagen, Deutschland. Die Hauptverwaltung der DOUGLAS HOLDING AG befindet sich in der Kabeler Straße 4, 58099 Hagen, Deutschland. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage beträgt das Grundkapital der DOUGLAS HOLDING AG EUR 118.301.151,00 und ist eingeteilt in 39.433.717 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von EUR 3,00 je Aktie. Es bestehen keine unterschiedlichen Aktiengattungen. Jede Aktie ist voll stimm- und dividendenberechtigt. Nach den der Bieterin vorliegenden Informationen hält die DOUGLAS HOLDING AG keine eigenen Aktien. Die Douglas-Aktien sind unter der ISIN DE0006099005 zum Handel im regulierten Markt und im Teilsegment des regulierten Markts mit weiteren Zulassungsfolgepflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) zugelassen, wo sie im elektronischen Handelssystem XETRA gehandelt werden. Ferner sind die Douglas-Aktien zum Handel im regulierten Markt an den Börsen Düsseldorf, Berlin und Hamburg zugelassen. Darüber hinaus werden sie im Freiverkehr an den Börsen Stuttgart, Hannover und München gehandelt. 17 Der Vorstand ist gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung der DOUGLAS HOLDING AG in der Fassung vom 14. November 2011 ermächtigt, in dem Zeitraum bis zum 11. März 2013 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautende Stückaktien das Grundkapital der DOUGLAS HOLDING AG gegen Bareinlagen oder Sacheinlagen um bis zu EUR 25.000.000,00 zu erhöhen. Den Douglas-Aktionären steht grundsätzlich ein Bezugsrecht zu, soweit nicht der Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats in den in § 4 Abs. 2 der Satzung der DOUGLAS HOLDING AG in der Fassung vom 14. November 2011 aufgeführten Fällen das Bezugsrecht ausschließen kann. Ferner ist der Vorstand gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung in der Fassung vom 14. November 2011 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 11. März 2013 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bareinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu EUR 907.787,00 zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen, um die neuen Stückaktien an Arbeitnehmer der Gesellschaft oder eines verbundenen Unternehmens auszugeben. Nach Kenntnis der Bieterin hat der Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der Angebotsunterlage von diesen Ermächtigungen keinen Gebrauch gemacht. 6.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Douglas-Gruppe Die DOUGLAS HOLDING AG leitet eine Gruppe von Unternehmen mit fünf dezentral geleiteten Geschäftsbereichen Parfümerien, Bücher, Schmuck, Mode und Süßwaren. Die Douglas Gruppe tritt am Markt unter den Konzernmarken Douglas, Thalia, Christ, AppelrathCüpper und Hussel auf. Die DOUGLAS HOLDING AG übernimmt als Beteiligungs- und Management-Holding zentrale Führungs- und Serviceaufgaben für die Douglas-Gruppe. Hierzu gehören alle Entscheidungen zur strategischen Grundausrichtung, die Finanzierung und die Liquiditätsausstattung der Konzerngesellschaften sowie die Besetzung von Führungspositionen im Konzern. Größter Geschäftsbereich ist der Geschäftsbereich „Parfümerien“, der in Europa über Fachgeschäfte und Online-Shops Produkte in den Bereichen Duft, Kosmetik und Pflege vertreibt. Im Geschäftsbereich „Bücher“ verknüpft die Buchhandelsgruppe Thalia als MultichannelAnbieter die Vertriebswege stationär, online und digital. Thalia betreibt Buchhandlungen und Online-Shops und verfügt über ein umfangreiches eBook-Sortiment. Der Geschäftsbereich „Schmuck“ betreibt in Deutschland die Christ-Juweliergeschäfte, die eine Eigen-, Exklusiv- und Trendmarkenstrategie im mittleren bis gehobenen Einzelhandelssegment bei Schmuck und Uhren verfolgen. Der Geschäftsbereich „Mode“ bietet in Modehäusern von AppelrathCüpper in Deutschland hochwertige Damen-Mode an. Im Geschäftsbereich „Süßwaren“ wurden in Deutschland die Hussel-Confiserien mit innovativen Süßwarenkreationen und Eigenmarken im deutschen Süßwarenfachhandel positioniert. Der Vertrieb der Hussel-Produkte erfolgt über Fachgeschäfte und Online-Shops. Darüber hinaus bündeln die als Profit-Center geführten Dienstleistungsgesellschaften und die Service-Zentralen der Vertriebsgesellschaften wesentliche administrative Aufgaben und unterstützen die Fachgeschäfte im operativen Tagesgeschäft. Die Douglas Finance B.V., Nijmegen, übernimmt die mittel- und langfristige Finanzierung der ausländischen Tochtergesellschaften. 18 Die DOUGLAS HOLDING AG hält zum 8. Oktober 2012 66 unmittelbare oder mittelbare 100 %ige Tochtergesellschaften. Im Geschäftsjahr 2010/2011 erzielte die Douglas-Gruppe zum 30. September 2011 nach dem Geschäftsbericht 2010/2011 konsolidierte Außenumsätze (netto) in Höhe von EUR 3.378,8 Mio. (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 3.320,8 Mio.). Auf den Geschäftsbereich Parfümerien entfielen davon EUR 1.878,6 Mio. (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 1.878,7 Mio.), auf den Geschäftsbereich Bücher EUR 934,5 Mio. (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 905,8 Mio.), auf den Geschäftsbereich Schmuck EUR 340,4 Mio. (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 310,2 Mio.), auf den Geschäftsbereich Mode EUR 124,5 Mio. (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 124,1 Mio.) und auf den Geschäftsbereich Süßwaren EUR 98,1 Mio. (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 99,4 Mio.). Auf den Geschäftsbereich Dienstleistungen entfielen Außenumsätze (netto) in Höhe von EUR 2,7 Mio. (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 2,6 Mio.). Das Konzernergebnis betrug im Geschäftsjahr 2010/2011 EUR 87,0 Mio. (Geschäftsjahr 2009/2010: EUR 76,1 Mio.). In den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011/2012 betrugen die konsolidierten Außenumsätze (netto) der Douglas-Gruppe EUR 2.662,9 Mio. (erste neun Monate des Geschäftsjahres 2010/2011: EUR 2.616,5 Mio.). Auf den Geschäftsbereich Parfümerien entfielen davon EUR 1.504,7 Mio. (erste neun Monate des Geschäftsjahres 2010/2011: EUR 1.473,1 Mio.), auf den Geschäftsbereich Bücher EUR 689,8 Mio. (erste neun Monate des Geschäftsjahres 2010/2011: EUR 701,9 Mio.), auf den Geschäftsbereich Schmuck EUR 290,9 Mio. (erste neun Monate des Geschäftsjahres 2010/2011: EUR 264,3 Mio.), auf den Geschäftsbereich Mode EUR 94,0 Mio. (erste neun Monate des Geschäftsjahres 2010/2011: EUR 95,7 Mio.) und auf den Geschäftsbereich Süßwaren EUR 81,7 Mio. (erste neun Monate des Geschäftsjahres 2010/2011: EUR 79,5 Mio.). Auf den Geschäftsbereich Dienstleistungen entfielen Außenumsätze (netto) in Höhe von EUR 1,8 Mio. (erste neun Monate des Geschäftsjahres 2010/2011: EUR 2,0 Mio.). Das Konzernergebnis betrug in den ersten neun Monaten des Geschäftsjahres 2011/2012 EUR 73,1 Mio. (erste neun Monate des Geschäftsjahres 2010/2011: EUR 82,0 Mio.). Zum 30. September 2012 waren bei der Douglas-Gruppe 24.222 Mitarbeiter angestellt. 6.3 Organe Der Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG besteht gegenwärtig aus folgenden Mitgliedern: Dr. Henning Kreke (Vorsitzender), Dr. Burkhard Bamberger, Michael Busch und Manfred Kroneder. Der Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG besteht derzeit aus folgenden Mitgliedern: Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke, Margarete Pinkowski*, Karen Heumann, Ulrike Grabe*, Isabelle Harth*, Solveig Hasse*, Dr. Michael H. Hinderer, Petra Lügger*, Claus-Mathias Böge, Dr. h.c. August Oetker, Dr. Ernst F. Schröder, Johann Rösch*, Dr. Ulrich Wolters, Prof. Dr. Mark Wössner, Christine Wrobel* und Sabine Zimmer*. (* Arbeitnehmervertreter) Aufsichtsratsvorsitzender der DOUGLAS HOLDING AG ist gegenwärtig Dr. Dr. h.c. Jörn Kreke; stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende ist gegenwärtig Margarete Pinkowski*. 19 6.4 Mit der Zielgesellschaft gemeinsam handelnde Personen Auf der Grundlage der der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen handelt es sich bei den in Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften um Tochterunternehmen der DOUGLAS HOLDING AG, die daher gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 i.V.m. Satz 3 WpÜG als untereinander und mit der DOUGLAS HOLDING AG gemeinsam handelnde Personen gelten. Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen existieren keine weiteren Personen, die gemäß § 2 Abs. 5 Satz 2 WpÜG als mit der DOUGLAS HOLDING AG gemeinsam handelnde Personen gelten. 6.5 Hinweis auf die Stellungnahme von Vorstand und Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG Nach § 27 Abs. 1 WpÜG haben Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot sowie zu jeder seiner möglichen Änderungen abzugeben. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben diese Stellungnahme jeweils unverzüglich nach Übermittlung der Angebotsunterlage und deren Änderungen durch die Bieterin gemäß § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zu veröffentlichen. 7. HINTERGRUND DES ANGEBOTS | ABSICHTEN DER BIETERIN UND DER WEITEREN KONTROLLERWERBER In den nachfolgenden Abschnitten 7.1 und 7.2 werden die Absichten der Bieterin im Hinblick auf die zukünftige Geschäftstätigkeit der DOUGLAS HOLDING AG, der Bieterin und der Weiteren Kontrollerwerber dargestellt. Die Absichten der Bieterin decken sich mit den Absichten der Weiteren Kontrollerwerber. Hinsichtlich der Möglichkeit, dass die Bieterin ihre nachfolgend geäußerten Absichten und Einschätzungen nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage ändern könnte, wird auf Abschnitt 2.3 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 7.1 Wirtschaftlicher und strategischer Hintergrund des Angebots Mit der Transaktion beabsichtigt die Bieterin, die Douglas-Gruppe in eine stabile Eigentümerstruktur zu überführen, strategisch weiterzuentwickeln und auf nachhaltiges, profitables Wachstum auszurichten. Vor dem Hintergrund des strukturellen Wandels in der Einzelhandelsbranche stellt ein Schwerpunkt die gezielte Verzahnung von stationärem Handel mit ECommerce-Angeboten sowie die Schaffung integrierter, kanalübergreifender Vertriebs- und Marketingkonzepte dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Parfümerie- und Schmuckgeschäft gelegt. Die Restrukturierung und strategische Neuausrichtung des Buchgeschäfts beabsichtigt die Bieterin konsequent fortzusetzen, um die Sparte zukunftsfähig zu machen. Die Bieterin beabsichtigt, durch Nutzung des internationalen Netzwerks von Advent International an Experten aus der Industrie und die ihr dadurch zur Verfügung stehende Expertise und Erfahrung insbesondere im Einzelhandel die bisherige Strategie des Managements der DOUGLAS HOLDING AG zu unterstützen und gemeinsam mit dem Management und den Mitarbeitern das Potential der DOUGLAS HOLDING AG zur Stärkung ihrer Marktposition konsequent zu heben, wobei aber eine Hebung von Synergien mit sonstigen in Anlage 2 aufgeführten Portfoliogesellschaften nicht zu erwarten ist. Die Bieterin zielt auf ein wertsteigerndes Unternehmenswachstum ab, das in der Regel mit einer Stärkung der Wettbewerbsposition verbunden ist. 20 7.2 Absichten der Bieterin 7.2.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und Verpflichtungen der AG Die Bieterin beabsichtigt nicht, die Geschäftstätigkeit der Douglas-Gruppe zu verändern. Die Douglas-Gruppe soll ihre bisherige Unternehmensstrategie als eigenständiges Unternehmen fortführen und weiterentwickeln. Insgesamt verfolgt die Bieterin das Ziel, die Douglas-Gruppe bei der von ihr gewählten Ausrichtung zu unterstützen. Hierbei soll auch eine weitere Fokussierung auf die Kernbereiche analysiert werden. Die Bieterin beabsichtigt dabei, dass Wachstum der Parfüm- und Schmucksparte gemeinsam mit dem Management voranzutreiben. Im Vordergrund stehen dabei eine größere Marktpräsenz im In- und Ausland sowie die rasche innovative Integration der kanalübergreifenden Vertriebskonzepte. Zudem beabsichtigt die Bieterin, die Restrukturierung und strategische Neuausrichtung des Buchgeschäfts weiterzuverfolgen sowie die derzeitige Ausrichtung der Geschäftsbereiche Textil und Süßwaren ertragsorientiert fortzusetzen. Zur Stärkung bestehender Geschäftsfelder könnten unter anderem Akquisitionen geprüft werden. Wachstumspotenziale könnten sich in den Märkten Südamerika und Asien ergeben, in denen Advent International durch eigene Büros vertreten ist und dadurch über die lokale Expertise verfügt. Die Bieterin beabsichtigt, der DOUGLAS HOLDING AG eine stabile und unterstützende Eigentümerstruktur bereitzustellen. Ferner beabsichtigt die Bieterin, nach dem Erwerb der Kontrolle über die DOUGLAS HOLDING AG dem Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG Vorschläge zur Überprüfung der Kapitalstruktur der Douglas-Gruppe zu unterbreiten, wozu auch die Anpassung des Fremdkapitals auf ein effizientes Niveau gehören kann. Diese Vorschläge können – verglichen mit dem status quo – zu einer Anpassung des Fremdkapitals auf ein höheres Niveau führen. Dies kann beinhalten, dass Verbindlichkeiten der Bieterin und der sie kontrollierenden Gesellschaften im Ausgleich für an die Bieterin zu zahlende Dividenden oder Gewinne unter einem Gewinnabführungsvertrag übernommen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Für den Fall eines Kontrollwechsels im Falle eines erfolgreichen Übernahmeangebots besteht eine in solchen Fällen übliche Kündigungsmöglichkeit der Banken, mit denen die DOUGLAS HOLDING AG einen Kreditvertrag abgeschlossen hat. Die Bieterin und einzelne sie kontrollierende Gesellschaften haben mit unter anderem der Bayerische Landesbank, Commerzbank Aktiengesellschaft, Credit Suisse AG, London Branch, Goldman Sachs Lending Partners LLC, IKB Deutsche Industriebank AG, JPMorgan Chase Bank, N.A., London Branch, Landesbank Baden-Württemberg, Raiffeisen Bank International AG, UniCredit Bank AG, London Branch (zusammen die „Senior Darlehensgeber“) am 15. Oktober 2012 einen Senior-Konsortialkreditvertrag in Höhe von insgesamt EUR 830 Mio. abgeschlossen (der „Senior Konsortialkreditvertrag“). Ferner haben die Bieterin und einzelne sie kontrollierende Gesellschaften mit unter anderem AlpInvest Partners Mezzanine 2012-2014 B.V. handelnd für sich selbst und als Komplementär der AlpInvest Partners Mezzanine Investments 2012 C.V., Park Square Capital II S.à r.l., Park Square Capital II Parallel S.à r.l., Park Square Capital II Supplemental S.à r.l., Partners Group Access 483 L.P., Partners Group Hercules, L.P. Inc., Partners Group MRP, L.P., Partners Group Private Equity (Master Fund), LLC, Partners Group Whitehaven, L.P., Universities Superannuation Scheme Limited handelnd in seiner Eigenschaft als alleiniger Treuhänder (corporate trustee) des Universities Superannuation Scheme (zusammen die „Mezzanine Darlehensgeber“ und zusammen mit den Senior Darlehensgebern, die „Kreditgebenden Banken“) am 15. Oktober 2012 einen Vertrag über einen Mezzanine-Konsortialkredit in Höhe von EUR 200 Mio. abgeschlossen (der „Mezzanine Konsortialkreditvertrag“, zusammen mit dem Senior Konsortialkreditvertrag die „Kreditverträge“). In dem Senior Konsortialkreditvertrag ist eine revolvierende Kreditlinie in Höhe von EUR 180 Mio. enthalten. Die DOUGLAS HOLDING AG wird diesem Senior Konsortialkreditvertrag als Darlehensnehmer zum Zwecke der Refinanzierung eigener Kreditverbindlichkeiten beitreten. Unter dem Senior Konsortialkreditvertrag haben die DOUGLAS HOLDING AG und bestimmte Tochtergesellschaften das Recht, 21 einen Kredit in Höhe von bis zu EUR 200 Mio. für diesen Zweck in Anspruch zu nehmen. Außerdem steht der DOUGLAS HOLDING AG und bestimmten Tochtergesellschaften im gewissen Umfang die oben beschriebene revolvierende Kreditlinie zur Verfügung. 7.2.2 Sitz der AG, Standort wesentlicher Unternehmensteile Absichten zur Verlegung des Sitzes bzw. von Standorten wesentlicher Unternehmensteile oder deren Schließung bestehen nicht. 7.2.3 Arbeitnehmer, Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigungsbedingungen Die Arbeitsverhältnisse und Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeiter der Douglas-Gruppe und die betriebliche Struktur bleiben durch den Vollzug des Angebots unberührt. Die Bieterin beabsichtigt nicht, Arbeitsverhältnisse mit Mitarbeitern der Douglas-Gruppe aufgrund der Übernahme zu kündigen oder deren Beschäftigungsbedingungen zu ändern oder Änderungen hinsichtlich der Vertretung der Arbeitnehmer vorzunehmen. Auf Ebene der einzelnen Betriebe ändert sich durch die Übernahme an der Arbeitnehmervertretung nichts. Die betriebliche Mitbestimmung bleibt wie bisher erhalten. 7.2.4 Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der AG Die Bieterin beabsichtigt, mit dem bestehenden Vorstand zusammenzuarbeiten. Sie wird daher nach Vollzug des Angebots entsprechende Gespräche mit den Vorstandsmitgliedern der DOUGLAS HOLDING AG führen. Der Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG besteht aus sechzehn Mitgliedern, von denen acht von den Anteilseignern und weitere acht von den Arbeitnehmern gewählt werden (siehe Abschnitt 6.3). Die Bieterin beabsichtigt nach Vollzug des Übernahmeangebots eine angemessene Vertretung im Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG. Hinsichtlich der Besetzung des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG haben die Lobelia Beteiligungs GmbH und die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. in der unter Abschnitt 5.3 oben beschriebenen Gesellschaftervereinbarung vereinbart, dass drei Mitglieder jeweils durch die Lobelia Beteiligungs GmbH und die AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. benannt werden und die beiden weiteren der von der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG zu wählenden Mitglieder gemeinsam bestimmt werden. Sofern die derzeitigen von der Anteilseignerseite gewählten Aufsichtsratsmitglieder der DOUGLAS HOLDING AG nicht wieder benannt werden, würden mit diesen Gespräche hinsichtlich des Ausscheidens aus dem Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG geführt werden. 7.2.5 Beabsichtigte Strukturmaßnahmen Soweit die jeweiligen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind und sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, beabsichtigt die Bieterin nach Vollzug dieses Angebots den Abschluss eines Beherrschungsund/oder Gewinnabführungsvertrags zwischen der Bieterin als herrschendem Unternehmen und der DOUGLAS HOLDING AG als beherrschtem Unternehmen bzw. die Durchführung eines Squeeze-outs der außenstehenden Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG. (a) Sollte die Bieterin nach Vollzug dieses Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt über mehr als 75 % des in der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG stimmberechtigten Grundkapitals verfügen, könnte die Bieterin die Beschlussfassung über den Abschluss eines Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrags zwischen der Bieterin als herrschendem Unternehmen und der DOUGLAS HOLDING AG als beherrschtem Unternehmen veranlassen. Unter einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag könnte die Bieterin dem Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG bindende Weisungen erteilen. Zudem wäre die 22 DOUGLAS HOLDING AG verpflichtet, alle Jahresüberschüsse an die Bieterin abzuführen, die ohne die Gewinnabführung anfallen würden, abzüglich Verlustvorträgen und Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen. Die Bieterin wäre verpflichtet, die jährlichen Jahresfehlbeträge der DOUGLAS HOLDING AG auszugleichen, die ohne einen solchen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag entstehen würden und nicht durch Entnahmen aus den während der Dauer des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags gebildeten anderen Gewinnrücklagen ausgeglichen wurden. Ein solcher Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag würde unter anderem eine Verpflichtung der Bieterin vorsehen, (i) die Douglas-Aktien der außenstehenden Douglas-Aktionäre auf deren Verlangen gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben, und (ii) an die verbleibenden außenstehenden Douglas-Aktionäre einen Ausgleich durch wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) zu leisten. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung und der Ausgleichszahlung könnte in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis für die Douglas-Aktien entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. (b) Sofern die Bieterin unmittelbar oder mittelbar eine Anzahl an Douglas-Aktien hält, die ein Aktionär einer Aktiengesellschaft gemäß den nachfolgenden Bestimmungen halten muss, um eine Übertragung der Douglas-Aktien der außenstehenden Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu verlangen (Squeeze-out), könnte sie die für einen solchen Squeeze-out der außenstehenden DouglasAktionäre erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im Einzelnen: Die Bieterin könnte verlangen, dass die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG die Übertragung der Douglas-Aktien der außenstehenden Douglas-Aktionäre auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) beschließt, falls der Bieterin oder einem von ihr abhängigen Unternehmen nach Vollzug dieses Angebots mindestens 95 % des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG gehören. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis für die DouglasAktien entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. Gehören der Bieterin mindestens 90 % des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG, könnte die Bieterin verlangen, dass die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG die Übertragung der Douglas-Aktien der außenstehenden DouglasAktionäre auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 5 Umwandlungsgesetz („UmwG“), 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeeze-out) im Zusammenhang mit einer Verschmelzung beschließt. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis für die Douglas-Aktien entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. Sofern der Bieterin oder einem von ihr abhängigen Unternehmen nach Vollzug dieses Angebots mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG gehören, könnte sie einen gerichtlichen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG stellen, wonach ihr die übrigen Douglas-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen sind (übernahmerechtlicher Squeeze-out). Ein Antrag nach § 39a WpÜG muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. Die im Rahmen dieses Angebots gewährte Gegenleistung ist als angemessene Abfindung anzusehen, wenn die Bieterin aufgrund dieses Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Douglas-Aktionären, die das Angebot nicht angenommen haben, 23 steht in dem Fall, dass die Bieterin berechtigt ist, einen Antrag nach § 39a WpÜG zu stellen, ein Andienungsrecht gegenüber der Bieterin nach § 39c WpÜG zu (siehe dazu auch Abschnitt 14(g)). Die Modalitäten der technischen Abwicklung der Andienung würden von der Bieterin rechtzeitig veröffentlicht werden. Die Durchführung eines Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre würde zu einer Beendigung der Börsennotierung der DOUGLAS HOLDING AG führen. 7.2.6 Absichten im Hinblick auf die Geschäftstätigkeit der Bieterin und der Weiteren Kontrollerwerber Nach Vollzug des Angebots wird die Bieterin in Bezug auf die DOUGLAS HOLDING AG die Funktionen einer Beteiligungsholding ausüben. Es ist beabsichtigt, den Sitz der Bieterin nach Hagen zu verlegen. Bezüglich der weiteren Absichten im Hinblick auf die künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin wird auf die Ausführungen in Abschnitt 7.1 verwiesen. Darüber hinaus hat die Bieterin keine Absichten, die Auswirkungen auf den Sitz oder den Standort wesentlicher Unternehmensteile der Bieterin oder der Weiteren Kontrollerwerber oder die Arbeitnehmer, deren Vertretungen und Beschäftigungsbedingungen oder die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane der Bieterin oder der Weiteren Kontrollerwerber haben könnten. Mit Ausnahme der in Abschnitt 13 dargestellten Auswirkungen auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Bieterin sowie einer möglichen zukünftigen Fremdfinanzierung der Bieterin bestehen keine Absichten, die Auswirkungen auf die Verwendung des Vermögens oder die zukünftigen Verpflichtungen der Bieterin oder der Weiteren Kontrollerwerber haben könnten. 8. ERLÄUTERUNG DER ANGEMESSENHEIT DES ANGEBOTSPREISES Der Angebotspreis beträgt EUR 38,00 je Douglas-Aktie. 8.1 Mindestangebotspreis Gemäß § 31 Abs. 1 und Abs. 7 WpÜG in Verbindung mit §§ 4 und 5 WpÜGAngebotsverordnung muss die den Douglas-Aktionären im Falle eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots im Sinne des § 29 Abs. 1 WpÜG angebotene Gegenleistung für ihre Douglas-Aktien angemessen sein. Die Gegenleistung darf dabei einen nach diesen Vorschriften zu ermittelnden Mindestwert nicht unterschreiten. Der den Douglas-Aktionären zu bietende Mindestwert je Douglas-Aktie hat mindestens dem höheren der beiden folgenden Werte zu entsprechen: • Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Douglas-Aktien während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach § 10 WpÜG am 15. Oktober 2012 entsprechen (der „Drei-MonatsDurchschnittskurs“). Der durch die BaFin mitgeteilte Mindestpreis zum Stichtag 14. Oktober 2012 beträgt EUR 34,74 je Douglas-Aktie. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 38,00 je Douglas-Aktie liegt um EUR 3,26 über diesem Wert, d.h. um ca. 9,4 %. • Nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung hat die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person im Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen gewährten oder vereinbarten Gegenleistung für den Erwerb von Douglas-Aktien innerhalb der letzten sechs Monate vor der am 31. Oktober 2012 erfolgten Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage nach § 14 Abs. 2 Satz 1 WpÜG zu entsprechen. In dem Zeitraum von sechs Monaten vor dem 31. Oktober 2012 (dem Tag der Veröffentlichung der Angebotsunterlage) haben weder die Bieterin noch gemeinsam mit ihr handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen DouglasAktien zu einem Preis erworben, der EUR 38,00 je Douglas-Aktie übersteigt. Vielmehr betrug der höchste Vorerwerbspreis EUR 38,00 je Douglas-Aktie (siehe Abschnitt 5.4). 24 Der Angebotspreis in Höhe von EUR 38,00 je Douglas-Aktie entspricht somit dem Wert der höchsten gewährten Gegenleistung. 8.2 Wirtschaftliche Angemessenheit des Angebotspreises Bei der Ermittlung des Angebotspreises wurden neben den in Abschnitt 8.1 genannten Faktoren insbesondere auch die historischen Börsenkurse der Douglas-Aktie berücksichtigt. Die Bieterin ist der Auffassung, dass die Börsenkurse der Douglas-Aktie – insbesondere vor der Ad-hocMitteilung der DOUGLAS HOLDING AG hinsichtlich der Gespräche mit Finanzinvestoren - eine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises darstellen. Die Douglas-Aktien weisen einen funktionierenden Börsenhandel mit einem ausreichenden Streubesitz und einem ausreichenden Handelsvolumen auf. Bezogen auf den Aktienkurs vor der Bestätigung der Gespräche mit Finanzinvestoren durch die DOUGLAS HOLDING AG im Rahmen einer Ad-hoc-Mitteilung am 12. Januar 2012 enthält der Angebotspreis folgende Aufschläge: • Der Börsenkurs (XETRA-Schlusskurs) vom 11. Januar 2012, dem letzten Börsenhandelstag vor der Ad-hoc-Mitteilung der DOUGLAS HOLDING AG hinsichtlich der Gespräche mit Finanzinvestoren, betrug EUR 25,39 je Douglas-Aktie (Quelle: Deutsche Börse). Bezogen auf diesen Börsenkurs enthält der Angebotspreis einen Aufschlag von EUR 12,61 bzw. 49,7 %. • Der volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der vergangenen vier Wochen zum Stichtag 11. Januar 2012, dem letzten Börsenhandelstag vor der Ad-hoc-Mitteilung der DOUGLAS HOLDING AG hinsichtlich der Gespräche mit Finanzinvestoren, betrug rund EUR 26,83 je Douglas-Aktie (Quelle: Deutsche Börse). Der Angebotspreis enthält damit einen Aufschlag von EUR 11,17 bzw. 41,6 % bezogen auf diesen Durchschnittskurs. • Der volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der vergangenen drei Monate zum Stichtag 11. Januar 2012, dem letzten Börsenhandelstag vor der Ad-hoc-Mitteilung der DOUGLAS HOLDING AG hinsichtlich der Gespräche mit Finanzinvestoren, betrug rund EUR 27,88 je Douglas-Aktie (Quelle: Deutsche Börse). Der Angebotspreis enthält damit einen Aufschlag von EUR 10,12 bzw. 36,3 % bezogen auf diesen Durchschnittskurs. Ungeachtet der Tatsache, dass der Börsenkurs der Douglas-Aktie bereits, wie vorstehend dargestellt, durch Übernahmespekulationen beeinflusst wurde, stellt der Angebotspreis auch eine Prämie gegenüber dem Börsenkurs der Douglas-Aktie unmittelbar vor Ankündigung des Angebots am 15. Oktober 2012 dar. • Der Börsenkurs (XETRA-Schlusskurs) der Douglas-Aktie vom 12. Oktober 2012, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, betrug EUR 34,80 (Quelle: Deutsche Börse). Bezogen auf diesen Börsenkurs enthält der Angebotspreis einen Aufschlag von EUR 3,20 bzw. rund 9,2 %. • Der volumengewichtete durchschnittliche Börsenkurs der vergangenen zwölf Monate zum Stichtag 12. Oktober 2012, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, betrug rund EUR 32,58 (Quelle: Deutsche Börse). Der Angebotspreis enthält damit einen Aufschlag von EUR 5,42 bzw. rund 16,6 % bezogen auf diesen Durchschnittskurs. 25 • Mit einem Preis von EUR 38,00 ist der Angebotspreis höher als jeder bisherige Schlusskurs der Douglas-Aktie in den letzten 52 Wochen zum Stichtag 12. Oktober 2012, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots (Quelle: Deutsche Börse). Darüber hinaus ergibt sich die Angemessenheit des Angebotspreises nach Ansicht der Bieterin auch aus den im Folgenden dargestellten, vor Veröffentlichung der Entscheidung der Bieterin zur Abgabe des Übernahmeangebots im Jahr 2012 auf Bloomberg publizierten Kurszielerwartungen für die Douglas-Aktie: Bank AlphaValue DZ Bank Independent Research Nord/LB Hauck & Aufhaeuser Commerzbank Corporates & Markets Equinet Institutional Services (ESN) Silvia Quandt Research HSBC National Bank M.M. Warburg Investment Research Deutsche Bank Landesbank Baden-Wuerttemberg Berenberg Bank Baader Bank BHF-Bank Exane BNP Paribas Hammer Partners Goldman Sachs Bankhaus Lampe Main First Bank Durchschnitt Analysedatum 11-Okt-12 10-Okt-12 10-Okt-12 10-Okt-12 10-Okt-12 09-Okt-12 09-Okt-12 09-Okt-12 09-Okt-12 09-Okt-12 09-Okt-12 03-Okt-12 28-Aug-12 02-Aug-12 19-Jul-12 10-Mai-12 10-Mai-12 10-Mai-12 02-Mar-12 08-Feb-12 20-Jan-12 Zielkurs EUR 33,70 EUR 37,50 EUR 30,00 EUR 35,00 EUR 30,80 EUR 29,60 EUR 35,00 EUR 36,00 EUR 34,00 EUR 34,00 EUR 33,00 EUR 28,00 EUR 33,00 EUR 27,50 EUR 27,00 EUR 29,00 EUR 33,00 EUR 29,00 EUR 37,60 EUR 32,50 EUR 28,00 EUR 32,06 Aus den dargestellten Analystenerwartungen ergibt sich für die Douglas-Aktie eine durchschnittliche Kurszielerwartung von rund EUR 32,06. Bezogen hierauf enthält der Angebotspreis eine Prämie von EUR 5,94 je Douglas-Aktie bzw. rund 18,5 %. Der Angebotspreis ist letztlich das Ergebnis von Verhandlungen mit den in Abschnitt 5.4 beschriebenen Aktionären. Darüber hinaus hat die Bieterin für die Ermittlung des Angebotspreises keine Bewertungsmethoden angewandt. Die Bieterin ist, basierend auf den vorstehenden Bewertungen, insgesamt davon überzeugt, dass der Angebotspreis eine angemessene und attraktive Gegenleistung für die Douglas-Aktien darstellt. 8.3 Keine Anwendbarkeit von § 33b WpÜG Die Satzung der DOUGLAS HOLDING AG sieht keine Anwendung von § 33b Abs. 2 WpÜG vor. Die Bieterin ist daher nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten. 26 9. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN 9.1 Erforderliche kartellrechtliche Genehmigungen Der geplante Erwerb der Douglas-Aktien durch die Bieterin nach Maßgabe des LobeliaAktienkaufvertrags und dieses Übernahmeangebots (das „Zusammenschlussvorhaben”) bedarf der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die Europäische Kommission und/oder die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, an die das Zusammenschlussvorhaben gegebenenfalls verwiesen wird, und durch die zuständigen Behörden in der Schweiz. (a) Fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die Europäische Kommission Vom Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung an hat die Europäische Kommission in Phase I grundsätzlich 25 Arbeitstage Zeit, um zu entscheiden, ob das Zusammenschlussvorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist oder ob das Zusammenschlussvorhaben zu untersagen ist. Sofern die Europäische Kommission es als erforderlich ansieht, das Zusammenschlussvorhaben detaillierter zu prüfen, weil erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestehen, kann die Europäische Kommission ein ausführliches Hauptprüfungsverfahren („Phase II“) einleiten; die Untersuchung kann dann grundsätzlich bis zu 90 weitere Arbeitstage in Anspruch nehmen. Falls die Eingehung von Verpflichtungen zugesagt wird, das Zusammenschlussvorhaben in einer mit dem Gemeinsamen Markt im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 139/2004 des Rates vom 20. Januar 2004 über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen („EUFusionskontrollverordnung“) zu vereinbarenden Weise zu gestalten, verlängert sich diese Frist auf bis zu 105 weitere Arbeitstage. Zusätzlich kann diese Frist um maximal 20 Arbeitstage verlängert werden. Ferner kommt eine vollständige oder teilweise Verweisung der Entscheidung über das Zusammenschlussvorhaben an einen Mitgliedstaat oder mehrere Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens in Betracht, wenn das Zusammenschlussvorhaben den Wettbewerb auf einem Markt in dem entsprechenden Mitgliedstaat, der alle Merkmale eines gesonderten Marktes aufweist, erheblich zu beeinträchtigen droht oder das Zusammenschlussvorhaben den Wettbewerb auf einem Markt in diesem Mitgliedstaat beeinträchtigen würde, der alle Merkmale eines gesonderten Marktes aufweist und keinen wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes im Sinne der EU-Fusionskontrollverordnung darstellt. Eine teilweise Verweisung an eine mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde setzt somit voraus, dass der zu verweisende Teil des Zusammenschlusses insbesondere in geographischer Hinsicht von dem Zusammenschlussvorhaben abtrennbar ist. Diesen abtrennbaren Teil prüft die mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde im Falle einer Verweisung nach Maßgabe der anwendbaren nationalen Vorschriften eigenständig und unabhängig von der Europäischen Kommission, die ihrerseits den nicht verwiesenen Teil des Zusammenschlussvorhabens prüft. Im Falle einer vollständigen Verweisung des Zusammenschlussvorhabens an eine oder mehrere mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörden entscheiden nur noch diese nach den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften über das Zusammenschlussvorhaben und nicht mehr die Europäische Kommission. Aufgrund der Geschäftstätigkeit der Douglas-Gruppe geht die Bieterin davon aus, dass eine Verweisung der Entscheidung über das Zusammenschlussvorhaben allenfalls an die Bundesrepublik Deutschland in Betracht kommen könnte; in diesem Falle würde das Bundeskartellamt entscheiden. Das Bundeskartellamt würde das Zusammenschlussvorhaben grundsätzlich innerhalb einer Frist von einem Monat prüfen. Sofern das Bundeskartellamt jedoch eine weitergehende Prüfung des Zusammenschlussvorhabens für erforderlich halten sollte, würde das Bundeskartellamt das sogenannte Hauptprüfungsverfahren einleiten, das bis zu weiteren drei Monaten dauern würde. Nur nach Einleitung eines Hauptprüfungsverfahrens könnte das Bundeskartellamt den Zusammenschluss untersagen. Die Bieterin geht allerdings davon aus, dass 27 die Europäische Kommission die Entscheidung über das Zusammenschlussvorhaben nicht an einen oder mehrere Mitgliedstaaten verweist, sondern das Vorhaben innerhalb von 25 Arbeitstagen vom Zeitpunkt der Einreichung der Anmeldung freigeben wird. (b) Fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die schweizerische Wettbewerbsbehörde Die Transaktion unterliegt der fusionskontrollrechtlichen Freigabe durch die schweizerische Wettbewerbskommission („WEKO“) gemäß dem Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen und der Verordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Nach den schweizerischen Fusionskontrollvorschriften darf die Transaktion erst nach Ablauf eines Monats oder bis zu dem Zeitpunkt (falls früher), zu dem die WEKO eine Freigabeentscheidung trifft, vollzogen werden. Falls die WEKO innerhalb der anfänglichen Monatsfrist entscheidet, eine Prüfung der Transaktion durchzuführen, darf die Transaktion erst vollzogen werden, wenn eine endgültige Entscheidung der WEKO ergangen ist, es sei denn, es wurde eine Ausnahmegenehmigung erteilt. Dieses Prüfungsverfahren dauert weitere vier Monate. Bei voller Ausschöpfung der Prüfungsfristen würde das Prüfungsverfahren somit am 25. März 2013 enden. 9.2 Stand der Fusionskontrollverfahren (a) Stand des fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahrens bei der Europäischen Kommission Die Bieterin hat das Zusammenschlussvorhaben am 16. Oktober 2012 bei der Europäischen Kommission angemeldet. Die Bieterin geht nicht davon aus, dass das Zusammenschlussvorhaben die Eingehung von Verpflichtungen erfordert oder die Europäische Kommission Phase II einleiten wird. Nach Kenntnis der Bieterin wurde bislang von keinem Mitgliedstaat der Europäischen Union, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, ein Antrag auf Verweisung gestellt. Die Bieterin geht auch nicht davon aus, dass eine teilweise oder vollständige Verweisung der Europäischen Kommission an zuständige Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission erfolgen wird. Die Freigabefrist endet somit mit Ablauf des 22. November 2012, sofern es zu keiner Verweisung, Fristverlängerung oder Einleitung von Phase II kommt. (b) Stand der fusionskontrollrechtlichen Freigabeverfahren bei der schweizerischen Wettbewerbsbehörde Die Bieterin hat die erforderlichen Anmeldungen in der Schweiz bei der WEKO am 22. Oktober 2012 vorgenommen. Die Bieterin geht nicht davon aus, dass die WEKO ein Prüfverfahren einleiten wird oder das Zusammenschlussvorhaben die Eingehung von Verpflichtungen erfordert. Die Freigabefrist endet somit mit Ablauf des 23. November 2012, sofern es zu keiner Einleitung eines Prüfungsverfahrens kommt. Mit dem Abschluss der fusionskontrollrechtlichen Verfahren wird somit noch vor dem Ende der Annahmefrist gerechnet. 9.3 Außenwirtschaftsrechtliche Genehmigung Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am 23. Oktober 2012 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nach § 53 Abs. 3 Satz 1 Außenwirtschaftsverordnung für den Erwerb der DOUGLAS HOLDING AG durch die Bieterin erteilt. 28 9.4 Gestattung der Veröffentlichung der Angebotsunterlage Die BaFin hat die Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 30. Oktober 2012 gestattet. 10. ANGEBOTSBEDINGUNGEN 10.1 Angebotsbedingungen Das Angebot und die durch seine Annahme mit den Douglas-Aktionären zustande kommenden Verträge stehen unter den folgenden aufschiebenden Bedingungen (die „Angebotsbedingungen“): 10.1.1 Fusionskontrollrechtliche Freigabe (siehe auch Abschnitte 9.1 und 9.2 dieser Angebotsunterlage) (a) Bis spätestens 31. März 2013 hat die Europäische Kommission (i) das Zusammenschlussvorhaben ohne Auflagen und/oder Bedingungen freigegeben oder das Zusammenschlussvorhaben gilt als freigegeben, insbesondere weil die anwendbaren Prüfungsfristen abgelaufen sind, ohne dass die betreffenden Wettbewerbsbehörden das Zusammenschlussvorhaben vorläufig oder dauerhaft untersagt haben oder (ii) die Entscheidung über das Zusammenschlussvorhaben gemäß Artikel 9 der EU-Fusionskontrollverordnung vollständig oder teilweise an die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwiesen und eine der folgenden Bedingungen ist eingetreten: (b) (i) Für den Fall, dass die Europäische Kommission die Entscheidung über das Zusammenschlussvorhaben gemäß Artikel 9 der EU-Fusionskontrollverordnung teilweise an die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwiesen hat, haben bis spätestens 31. März 2013 die Europäische Kommission und die betreffenden Wettbewerbsbehörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Zusammenschlussvorhaben ohne Auflagen und/oder Bedingungen freigegeben oder das Zusammenschlussvorhaben gilt als freigegeben, insbesondere weil die anwendbaren Prüfungsfristen abgelaufen sind, ohne dass die betreffenden Wettbewerbsbehörden das Zusammenschlussvorhaben vorläufig oder dauerhaft untersagt haben. (ii) Für den Fall, dass die Europäische Kommission die Entscheidung über das Zusammenschlussvorhaben gemäß Artikel 9 der EU-Fusionskontrollverordnung vollständig an die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union verwiesen hat, haben bis spätestens 31. März 2013 die betreffenden Wettbewerbsbehörden in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union das Zusammenschlussvorhaben ohne Auflagen und/oder Bedingungen freigegeben oder das Zusammenschlussvorhaben gilt als freigegeben, insbesondere weil die anwendbaren Prüfungsfristen abgelaufen sind, ohne dass die betreffenden Wettbewerbsbehörden das Zusammenschlussvorhaben vorläufig oder dauerhaft untersagt haben. Die schweizerische WEKO hat nicht innerhalb eines Monats nach Eingang der vollständigen Anmeldung ihre Absicht mitgeteilt, eine Prüfung einzuleiten, oder die WEKO hat die Transaktion bis zum 31. März 2013 freigegeben oder die einmonatige Wartefrist nach Artikel 32 des Bundesgesetzes über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen ist bis zu diesem Datum abgelaufen. 29 10.1.2 Mindestannahmeschwelle Bei Ablauf der Annahmefrist entspricht die Gesamtsumme (a) der Douglas-Aktien, für die bis zum Ablauf der Annahmefrist die Annahme des Angebots und kein Rücktritt von dem durch Annahme des Angebots geschlossenen Vertrags wirksam erklärt wurde, (b) der Douglas-Aktien, die von der Bieterin bei Ablauf der Annahmefrist unmittelbar gehalten werden, und (c) der Erworbenen Lobelia-Aktien (5.019.627 Douglas-Aktien, dies entspricht – kaufmännisch gerundet - 12,73 % des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG), mindestens 75 % der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen Douglas-Aktien (dies entspricht zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage 29.575.288 Douglas-Aktien). Die unter Abschnitt 10.1.2(c) genannten 5.019.627 Douglas-Aktien sind nur dann nicht Teil der Gesamtsumme der vorstehenden Berechnung, wenn und soweit die Lobelia Beteiligungs GmbH bis zum Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist diese Douglas-Aktien anderweitig (mit Ausnahme an die Bieterin oder die sie kontrollierenden Unternehmen) verkauft, übertragen oder belastet hat. 10.1.3 Keine Beschlüsse über Kapitalmaßnahmen Zwischen der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und dem Ablauf der Annahmefrist ist keines der nachfolgenden Ereignisse eingetreten: (a) die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG hat einen Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals durch Ausgabe neuer Douglas-Aktien gefasst; (b) das Grundkapital der DOUGLAS HOLDING AG ist erhöht worden; (c) Vorstand und Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben einen Beschluss über die Ausgabe von Rechten oder Instrumenten (einschließlich solcher nach § 221 AktG) gefasst, die zum Bezug von Douglas-Aktien berechtigen; (d) Vorstand und Aufsichtsrat der DOUGLAS HOLDING AG haben einen Beschluss gefasst über eine Erhöhung des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG aus genehmigtem Kapital zur Ausgabe von Douglas-Aktien. Die vorstehend in diesem Abschnitt 10.1.3 genannten Bedingungen gelten jeweils einzeln. 10.1.4 Keine Dividenden, Satzungsänderungen, Liquidations-, Umwandlungs-, und/oder Beschlüsse zum Abschluss von Unternehmensverträgen Zwischen der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und dem Ablauf der Annahmefrist ist keines der nachfolgenden Ereignisse eingetreten: (a) die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG hat eine Dividendenausschüttung beschlossen; (b) die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG hat eine Satzungsänderung beschlossen; 30 (c) die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG hat einen Beschluss über die Auflösung der DOUGLAS HOLDING AG gefasst; (d) die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG hat einen Beschluss zur Umwandlung der DOUGLAS HOLDING AG nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes (UmwG) gefasst; (e) die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG hat einen Beschluss zum Abschluss eines Unternehmensvertrags i.S.d. §§ 291, 292 AktG gefasst. Die vorstehend in diesem Abschnitt 10.1.4 genannten Bedingungen gelten jeweils einzeln. 10.1.5 Nichteintritt einer Wesentlichen Verschlechterung Zwischen der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und dem Ablauf der Annahmefrist (a) wurden weder seitens der DOUGLAS HOLDING AG neue Umstände im Sinne von § 15 WpHG bekannt gegeben noch (b) sind Umstände aufgetreten, die von der DOUGLAS HOLDING AG gemäß § 15 WpHG hätten veröffentlicht werden müssen, die – einzeln oder zusammen betrachtet – zu einer Belastung des Konzern-EBITDA der DouglasGruppe in Höhe von mindestens EUR 30 Mio. im Geschäftsjahr 2012/2013 (1. Oktober 2012 – 30. September 2013) führen oder von denen berechtigterweise angenommen werden kann, dass sie dazu führen („Wesentliche Verschlechterung”). Die Ermittlung einer Wesentlichen Verschlechterung erfolgt durch Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als unabhängiger Sachverständiger („Unabhängiger Gutachter“). Der Unabhängige Gutachter wird unter Zugrundelegung sorgfältiger kaufmännischer Abwägung prüfen, ob eine Wesentliche Verschlechterung eingetreten ist. Für die Feststellung, ob während der Annahmefrist eine Wesentliche Verschlechterung erfolgt ist, ist ausschließlich ein Gutachten des Unabhängigen Gutachters nach näherer Maßgabe von Abschnitt 10.2 unten maßgeblich. Wenn (i) der Unabhängige Gutachter bestätigt, dass während der Annahmefrist eine Wesentliche Verschlechterung erfolgt ist, (ii) das Gutachten des Unabhängigen Gutachters bis zum Ablauf der Annahmefrist bei der Bieterin eingegangen ist und (iii) die Bieterin spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG den Erhalt und das Ergebnis des Gutachtens des Unabhängigen Gutachters veröffentlicht hat, gilt die Angebotsbedingung nach diesem Abschnitt 10.1.5 als nicht erfüllt. Andernfalls gilt die Angebotsbedingung nach diesem Abschnitt 10.1.5 als erfüllt. 10.1.6 Kein wesentlicher Rückgang des MDAX Am letzten Tag der Annahmefrist beträgt der Tagesschlussstand des MDAX (ISIN DE0008467416), wie von der Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, Deutschland (oder einem Nachfolgeunternehmen) festgestellt und auf ihrer Internetseite, derzeit http://deutscheboerse.com, veröffentlicht, mindestens 8.800 Punkte. 10.1.7 Keine Insolvenz Zwischen der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und dem Ablauf der Annahmefrist hat die DOUGLAS HOLDING AG weder einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG angezeigt noch hat das jeweilige Vertretungsorgan die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer oder mehrerer der nachstehend unter lit. (a) bis (o) aufgeführten Gesellschaften beantragt: 31 (a) DOUGLAS HOLDING AG, Hagen (b) Parfümerie Douglas GmbH, Hagen (c) Parfümerie Douglas Deutschland GmbH, Hagen (d) Douglas Einkaufs- und Servicegesellschaft mbH & Co. KG, Zossen (e) Parfümerie Douglas International GmbH, Hagen (f) Profumerie Douglas S.P.A., Bologna (g) Douglas Polska SP z o.o., Warschau/Polen (h) Douglas Investment B.V., Niederlande (i) Parfuemerie Douglas Nederland B.V. (j) Christ Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH, Hagen (k) Douglas Finance B.V., Nijmegen (l) Buch & Medien GmbH, Hagen (m) Thalia Holding GmbH, Hamburg (n) Reiner Appelrath-Cüpper Nachf. GmbH, Köln (o) inter-moda GmbH, Hagen Für die Feststellung, ob während der Annahmefrist die DOUGLAS HOLDING AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG angezeigt hat oder das jeweilige Vertretungsorgan die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer oder mehrerer der vorstehend unter lit. (a) bis (o) aufgeführten Gesellschaften beantragt hat, ist ausschließlich ein Gutachten des Unabhängigen Gutachters nach näherer Maßgabe von Abschnitt 10.2 unten maßgeblich. Wenn (i) der Unabhängige Gutachter bestätigt, dass während der Annahmefrist die DOUGLAS HOLDING AG einen Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals nach § 92 Abs. 1 AktG angezeigt hat oder das jeweilige Vertretungsorgan die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer oder mehrerer der vorstehend unter lit. (a) bis (o) aufgeführten Gesellschaften beantragt hat, (ii) das Gutachten des Unabhängigen Gutachters bis zum Ablauf der Annahmefrist bei der Bieterin eingegangen ist und (iii) die Bieterin spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG den Erhalt und das Ergebnis des Gutachtens des Unabhängigen Gutachters veröffentlicht hat, gilt die Angebotsbedingung nach diesem Abschnitt 10.1.7 als nicht erfüllt. Andernfalls gilt die Angebotsbedingung nach diesem Abschnitt 10.1.7 als erfüllt. 10.1.8 Keine außergewöhnlichen Geschäftsvorfälle Zwischen der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage und dem Ablauf der Annahmefrist hat weder die DOUGLAS HOLDING AG noch eine ihrer Tochtergesellschaften mit einem nicht von der DOUGLAS HOLDING AG i.S.d. § 17 AktG abhängigen Unternehmen einen Vertrag geschlossen oder einem solchen Unternehmen eine unwiderrufliche Option zum Abschluss eines Vertrags gewährt, der die Veräußerung, Übertragung, Belastung, Erwerb oder Einbringung von Vermögenswerten der DOUGLAS HOLDING AG oder ihren Tochterunternehmen zum Gegenstand hat und für sich genommen oder in Verbindung mit einem oder mehreren gleichartigen Ver- 32 trägen insgesamt einen Transaktionswert (der nach dem Konzept des „beizulegenden Zeitwerts“ (Fair Value) nach der Definition der IFRS berechnet wird) von mehr als EUR 20 Mio. hat (jeweils ein „Außergewöhnliches Geschäft“). Für die Feststellung, ob während der Annahmefrist ein Außergewöhnliches Geschäft erfolgt ist, ist ausschließlich ein Gutachten des Unabhängigen Gutachters nach näherer Maßgabe von Abschnitt 10.2 unten maßgeblich. Wenn (i) der Unabhängige Gutachter bestätigt, dass während der Annahmefrist ein Außerordentliches Geschäft erfolgt ist, (ii) das Gutachten des Unabhängigen Gutachters bis zum Ablauf der Annahmefrist bei der Bieterin eingegangen ist und (iii) die Bieterin spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG den Erhalt und das Ergebnis des Gutachtens des Unabhängigen Gutachters veröffentlicht hat, gilt die Angebotsbedingung nach diesem Abschnitt 10.1.8 als nicht erfüllt. Andernfalls gilt die Angebotsbedingung nach diesem Abschnitt 10.1.8 als erfüllt. 10.2 Unabhängiger Gutachter Der Unabhängige Gutachter wird nur auf Verlangen der Bieterin tätig. Die Bieterin wird die Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung, ob während der Annahmefrist eine Wesentliche Verschlechterung (vgl. Abschnitt 10.1.5 oben), eine Anzeige des Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG nach § 92 Abs. 1 AktG oder die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über bestimmte Gesellschaften der Douglas-Gruppe (vgl. Abschnitt 10.1.7 oben) oder ein Außergewöhnliches Geschäft (vgl. Abschnitt 10.1.8 oben) erfolgt ist, mit einer Bezugnahme auf dieses Angebot unverzüglich im Bundesanzeiger und im Internet (http://www.douglas-offer.com) veröffentlichen. Geht bei der Bieterin bis zum Ablauf der Annahmefrist ein Gutachten des Unabhängigen Gutachters ein, aus dem sich ergibt, dass während der Annahmefrist eine Wesentliche Verschlechterung (vgl. Abschnitt 10.1.5 oben), eine Anzeige des Verlusts in Höhe der Hälfte des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG nach § 92 Abs. 1 AktG oder die Beantragung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über bestimmte Gesellschaften der Douglas-Gruppe (vgl. Abschnitt 10.1.7 oben) und/oder ein Außergewöhnliches Geschäft (vgl. Abschnitt 10.1.8 oben) erfolgt ist, ist die Bieterin verpflichtet, die Tatsache, dass dieses Gutachten bei ihr eingegangen ist sowie das Ergebnis des Gutachtens - einschließlich einer Bezugnahme auf die Angebotsunterlage - unverzüglich, aber spätestens zum Zeitpunkt der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, im Bundesanzeiger und im Internet (http://www.douglas-offer.com) zu veröffentlichen. Das Gutachten des Unabhängigen Gutachters ist für die Bieterin und die das Angebot annehmenden Douglas-Aktionäre verbindlich und endgültig. Die Kosten und Auslagen des Unabhängigen Gutachters werden von der Bieterin getragen. 10.3 Nichteintritt der Angebotsbedingungen; Verzicht auf Angebotsbedingungen Die Bieterin kann gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG auf sämtliche oder einzelne Angebotsbedingungen – soweit zulässig – bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist vorab verzichten. Der Verzicht steht dem Eintritt der betreffenden Angebotsbedingung gleich. Die Bieterin erklärt hiermit verbindlich und unwiderruflich, dass sie auf die Angebotsbedingung in Abschnitt 10.1.2 nicht verzichten oder die Mindestannahmeschwelle von 75 % reduzieren wird. Treten die in Abschnitt 10.1 genannten Angebotsbedingungen nicht ein und wird auf sie nicht wirksam zuvor verzichtet, werden das Übernahmeangebot und die Verträge, die mit der Annahme des Übernahmeangebots geschlossen wurden, nicht wirksam. In diesem Fall erfolgt eine Rückabwicklung gemäß Abschnitt 11.9. 33 10.4 Veröffentlichung des Eintritts bzw. Nichteintritts der Angebotsbedingungen Die Bieterin gibt unverzüglich bekannt, falls eine Angebotsbedingung eingetreten ist. Die Bieterin wird im Rahmen der Veröffentlichung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist bekannt machen, welche Angebotsbedingungen bis zu diesem Zeitpunkt eingetreten sind. Des Weiteren wird die Bieterin (i) den Verzicht auf Angebotsbedingungen, wobei ein solcher Verzicht spätestens einen Werktag vor Ablauf der Annahmefrist erklärt werden muss, (ii) die Tatsache, dass alle Angebotsbedingungen entweder eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet wurde, und (iii) den Fall, dass eine Angebotsbedingung nicht mehr eintreten kann, bekannt machen. Die vorstehenden Bekanntmachungen werden durch die Bieterin im Internet unter http://www.douglas-offer.com und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. 11. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ANGEBOTS FÜR DOUGLAS-AKTIEN 11.1 Zentrale Abwicklungsstelle Die Bieterin hat die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland, als zentrale Abwicklungsstelle mit der wertpapiertechnischen Abwicklung dieses Angebots für die Douglas-Aktien beauftragt (die „Zentrale Abwicklungsstelle“). 11.2 Annahmeerklärung und Umbuchung Hinweis: Douglas-Aktionäre, die das Angebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Angebots und dessen technischer Abwicklung an ihre depotführende Bank bzw. ihr sonstiges depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland wenden. Dieses ist über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Angebots gesondert informiert worden und ist gehalten, Kunden, die in ihrem Depot Douglas-Aktien halten, über das Angebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren. Douglas-Aktionäre können dieses Angebot nur dadurch wirksam annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (zur Annahme des Angebots während der Weiteren Annahmefrist siehe Abschnitt 11.6): • schriftlich die Annahme des Angebots gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Institut (das „Depotführende Institut“) erklären (die „Annahmeerklärung“), und • ihr Depotführendes Institut anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen Douglas-Aktien, für die sie das Angebot annehmend wollen (die „Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien”), in die ISIN DE000A1RFM86 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 12:00 Uhr (Ortszeit New York) am zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach Ablauf der Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A1RFM86 umgebucht worden sind. Diese Umbuchungen sind durch das jeweilige Depotführende Institut nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. Annahmeerklärungen, die bei dem jeweiligen Depotführenden Institut nicht innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig ausgefüllt eingehen, gelten nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den betreffenden Douglas-Aktionär nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Weder die Bieterin noch im Auftrag der Bieterin handelnde Personen sind verpflichtet, den 34 betreffenden Douglas-Aktionär über irgendwelche Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten, und haften nicht, falls keine solche Unterrichtung erfolgt. 11.3 Weitere Erklärungen und Zusicherungen der Douglas-Aktionäre bei Annahme des Angebots Durch die Annahme des Angebots gemäß Abschnitt 11.2 (a) weisen die annehmenden Douglas-Aktionäre ihr jeweiliges Depotführendes Institut sowie etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Douglas-Aktien an und ermächtigen diese, • die Douglas-Aktien, für die das Angebot angenommen werden soll, zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden Douglas-Aktionärs zu belassen, jedoch die Umbuchung in die ISIN DE000A1RFM86 bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; • ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien nach Ablauf der Annahmefrist (frühestens jedoch nach Eintritt der Angebotsbedingungen, soweit die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat) der Zentralen Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Bieterin zur Verfügung zu stellen; • ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien, jeweils einschließlich aller zum Zeitpunkt der Abwicklung des Angebots mit diesen verbundenen Rechte, an die Bieterin Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien auf das Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen des Angebots zu übertragen; • ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien sowie die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, der Bieterin oder der Zentralen Abwicklungsstelle für das Angebot alle für Erklärungen und Veröffentlichungen der Bieterin nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der in die ISIN DE000A1RFM86 umgebuchten Douglas-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und • die Annahmeerklärung auf Verlangen an die Zentrale Abwicklungsstelle weiterzuleiten; (b) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Douglas-Aktionäre ihr jeweiliges Depotführendes Institut sowie die Zentrale Abwicklungsstelle, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), alle zur Abwicklung des Angebots nach Maßgabe der Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien auf die Bieterin herbeizuführen; (c) erklären die annehmenden Douglas-Aktionäre, dass • sie das Angebot für alle bei Erklärung der Annahme des Angebots in ihrem Wertpapierdepot bei dem Depotführenden Institut befindlichen Douglas-Aktien 35 annehmen, es sei denn, in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt worden; • sie ihre Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien auf die Bieterin unter den aufschiebenden Bedingungen (i) des Eintritts der Angebotsbedingungen, sofern die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat; und (ii) des Ablaufs der Annahmefrist Zug-um-Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG übertragen; und • die Douglas-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind und keinen Verfügungsbeschränkungen unterliegen. Die in Abschnitt 11.3 lit. (a) bis (c) aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen werden von den annehmenden Douglas-Aktionären im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Angebots unwiderruflich erteilt bzw. abgegeben. Sie erlöschen erst im Fall des wirksamen Rücktritts von dem durch Annahme des Angebots geschlossenen Vertrag nach Abschnitt 15 bzw. mit endgültigem Ausfall einer der Angebotsbedingungen. Douglas-Aktionäre, die die in Abschnitt 11.3 lit. (a) bis (c) aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen nicht unwiderruflich erteilen bzw. abgeben, werden so behandelt, als ob sie das Angebot nicht angenommen hätten. 11.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme dieses Angebots für Douglas-Aktien durch die Douglas-Aktionäre kommt zwischen dem betreffenden Douglas-Aktionär und der Bieterin ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zustande. Für diesen Vertrag und seine Auslegung gilt ausschließlich deutsches Recht. Fällt eine der in Abschnitt 10.1 genannten Angebotsbedingungen aus, werden das Angebot und die Verträge, die mit der Annahme des Angebots geschlossen wurden, nicht wirksam, und es erfolgt eine Rückabwicklung gemäß Abschnitt 11.9. Mit der Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien gehen sämtliche mit diesen im Zeitpunkt der Abwicklung verbundenen Rechte (einschließlich der Gewinnanteilsberechtigung) auf die Bieterin über. Darüber hinaus erteilt jeder der dieses Angebot annehmenden DouglasAktionäre unwiderruflich die in Abschnitt 11.3 der Angebotsunterlage genannten Weisungen, Aufträge, Ermächtigungen und Vollmachten und gibt die in Abschnitt 11.3 genannten Erklärungen und Zusicherungen ab. 11.5 Abwicklung des Angebots innerhalb der Annahmefrist Die Zahlung des von der Bieterin dem jeweiligen Douglas-Aktionär geschuldeten Angebotspreises erfolgt nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Angebots auf die Konten der Depotführenden Institute der annehmenden Douglas-Aktionäre bei der Clearstream Banking AG Zug-um-Zug gegen Übertragung der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien auf das Depot der Zentralen Abwicklungsstelle bei der Clearstream Banking AG zum Zwecke der Übereignung dieser Aktien an die Bieterin. 36 Dazu wird die Zentrale Abwicklungsstelle unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist die Übertragung des jeweils geschuldeten Angebotspreises auf das Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG veranlassen, sofern die Angebotsbedingungen bis zum Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind oder - soweit zulässig - auf sie gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet wurde. Sofern die Angebotsbedingung nach Abschnitt 10.1.1 erst nach Ablauf der Annahmefrist eintreten sollte und auf diese auch nicht wirksam verzichtet worden ist, erfolgt die Zahlung des jeweils geschuldeten Angebotspreises an das jeweilige Depotführende Institut unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach dem Tag, an dem die Bieterin den Eintritt bzw. Verzicht der letzten Angebotsbedingung gemäß Abschnitt 10.4 bekannt gibt. Die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises an die annehmenden Douglas-Aktionäre kann sich aufgrund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahren bis Anfang April 2013 verzögern bzw. bei Ausfall der Angebotsbedingungen ganz entfallen. Die Bieterin rechnet jedoch mit einem Abschluss der fusionskontrollrechtlichen Verfahren bis Ende November 2012, also noch innerhalb der Annahmefrist (siehe Abschnitte 9 und 10.1.1). Mit der Zahlung des jeweils geschuldeten Angebotspreises auf dem Konto des jeweiligen Depotführenden Instituts bei der Clearstream Banking AG hat die Bieterin die Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises gegenüber dem jeweiligen Douglas-Aktionär erfüllt. Es obliegt dem jeweiligen Depotführenden Institut, den jeweils geschuldeten Angebotspreis dem Konto des annehmenden Douglas-Aktionärs gutzuschreiben. 11.6 Annahme in der Weiteren Annahmefrist Die Bestimmungen dieser Angebotsunterlage, insbesondere die Bestimmungen in diesem Abschnitt 11, gelten mit folgender Maßgabe sinngemäß auch für eine Annahme innerhalb der Weiteren Annahmefrist. Entsprechend können Douglas-Aktionäre das Angebot während der Weiteren Annahmefrist nur wirksam annehmen durch: (a) Abgabe einer Annahmeerklärung entsprechend Abschnitt 11.2 innerhalb der Weiteren Annahmefrist und (b) fristgerechte Umbuchung der Douglas-Aktien, hinsichtlich derer das Angebot gemäß den Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage in der Weiteren Annahmefrist angenommen wurde („Nachträglich zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien“), in die ISIN DE000A1RFM94 bei der Clearstream Banking AG. Die Umbuchung wird durch das Depotführende Institut nach Erhalt der Annahmeerklärung veranlasst. Wurde die Annahmeerklärung innerhalb der Weiteren Annahmefrist gegenüber dem Depotführenden Institut abgegeben, so gilt die Umbuchung der Douglas-Aktien in die ISIN DE000A1RFM94 bei der Clearstream Banking AG als fristgerecht vorgenommen, wenn sie spätestens bis zum zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist, 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 12:00 Uhr (Ortszeit New York) bewirkt wird. In Bezug auf die Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien erfolgt die Zahlung des Angebotspreises an das jeweilige Depotführende Institut unverzüglich, spätestens jedoch am achten Bankarbeitstag nach dem Ende der Weiteren Annahmefrist, sofern auch die in Abschnitt 10.1.1 (Fusionskontrollrechtliches Verfahren) genannte Angebotsbedingung bis zum Ablauf der Weiteren Annahmefrist eingetreten ist oder - soweit zulässig - auf sie gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet wurde. Douglas-Aktionäre, die das Angebot innerhalb der Weiteren Annahmefirst annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen an ihr Depotführendes Institut wenden. 37 Die Abwicklung des Angebots und die Zahlung des Angebotspreises an die während der Weiteren Annahmefrist annehmenden Douglas-Aktionäre kann sich aufgrund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahren bis Anfang April 2013 verzögern bzw. bei Ausfall der Angebotsbedingungen ganz entfallen. Die Bieterin rechnet jedoch mit einem Abschluss der fusionskontrollrechtlichen Verfahren bis Ende November 2012, also noch innerhalb der Annahmefrist (siehe Abschnitte 9 und 10.1.1). 11.7 Kosten und Gebühren Die Annahme des Angebots über ein Depotführendes Institut im Inland (einschließlich einer deutschen Niederlassung eines ausländischen Depotführenden Instituts) ist für die DouglasAktionäre bis auf die Kosten für die Übermittlung der Annahmeerklärung an das jeweilige Depotführende Institut kosten- und gebührenfrei. Gebühren ausländischer Depotführender Institute und andere Gebühren und Auslagen sind von dem Douglas-Aktionär, der dieses Angebot annimmt, zu tragen. Aus der Annahme des Angebots gegebenenfalls resultierende ausländische Börsen-, Umsatz- oder Wechselsteuer sind vom betreffenden Douglas-Aktionär ebenfalls selbst zu tragen. 11.8 Börsenhandel mit Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien und Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien Die Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien können voraussichtlich ab dem dritten Börsenhandelstag nach Veröffentlichung der Angebotsunterlage unter der ISIN DE000A1RFM86 im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) gehandelt werden. Der Handel mit den Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) wird eingestellt (i) mit Ablauf des letzten Tages der Annahmefrist, sofern die Angebotsbedingungen gemäß Abschnitt 10.1 dieser Angebotsunterlage eingetreten sind oder auf sie wirksam verzichtet wurde oder (ii) am Ende des Börsenhandelstages, der auf den Tag der Bekanntgabe des Eintritts aller dann noch ausstehenden Angebotsbedingungen folgt. Ein börslicher Handel mit Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien ist während der Weiteren Annahmefrist grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien werden jedoch voraussichtlich fünf Börsenhandelstage nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist in die Notierung der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien unter der ISIN DE000A1RFM86 einbezogen, falls (i) zum Ende der Annahmefrist alle Angebotsbedingungen bis auf die in Abschnitt 10.1.1 (Fusionskontrollrechtliches Verfahren) genannte Angebotsbedingung eingetreten sein sollten oder auf sie wirksam verzichtet worden sein sollte und (ii) während der Weiteren Annahmefrist noch nicht die in Abschnitt 10.1.1 (Fusionskontrollrechtliches Verfahren) genannte Angebotsbedingung eingetreten sein sollte. Die Erwerber von unter ISIN DE000A1RFM86 gehandelten Douglas-Aktien übernehmen hinsichtlich dieser Aktien alle Rechte und Pflichten aus den durch die Annahme des Übernahmeangebots geschlossenen Verträgen. Die Bieterin weist darauf hin, dass Handelsvolumen und Liquidität der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien und Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien von der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein und starken Schwankungen unterliegen können. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der börsliche Verkauf von Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien und Nachträglich zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien nicht möglich sein wird. 11.9 Rückabwicklung bei Nichteintritt der Angebotsbedingungen Dieses Angebot wird nicht durchgeführt, und die Bieterin ist nicht verpflichtet, Zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien und Nachträglich zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien zu erwerben und den Angebotspreis für diese zu bezahlen, falls nicht die in Abschnitt 10.1 dieser Ange- 38 botsunterlage genannten Angebotsbedingungen innerhalb der jeweils dort genannten Fristen eingetreten sind oder die Bieterin auf den Eintritt der Angebotsbedingung während der Annahmefrist - soweit zulässig – vorab verzichtet hat. In diesem Fall werden die durch die Annahme des Angebots zustande gekommenen Verträge nicht vollzogen, und es wird die Rückbuchung der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien und der Nachträglich zum Verkauf eingereichten DouglasAktien in die ursprüngliche ISIN DE0006099005 unverzüglich von den Depotführenden Instituten veranlasst. Es werden Vorkehrungen dafür getroffen, dass die Rückbuchung innerhalb von fünf Bankarbeitstagen erfolgt, nachdem gemäß Abschnitt 10.4 veröffentlicht wurde, dass die Angebotsbedingungen nicht eingetreten sind und nicht auf sie verzichtet wurde. Nach der Rückbuchung können die Douglas-Aktien wieder unter ihrer ursprünglichen ISIN DE0006099005 gehandelt werden. Die Rückabwicklung ist für die Douglas-Aktionäre kostenfrei. Gegebenenfalls resultierende ausländische Steuern und/oder Kosten von Depotführenden Instituten außerhalb Deutschlands, die keine Depotverbindung bei Clearstream Banking AG haben, sind vom betreffenden Douglas-Aktionär selbst zu tragen. 12. FINANZIERUNG DES ANGEBOTS 12.1 Maximale Gegenleistung Die Gesamtzahl der von der DOUGLAS HOLDING AG ausgegebenen Aktien beläuft sich derzeit auf 39.433.717 Stück. (a) Angebotskosten Der Gesamtbetrag, der für den Erwerb aller Douglas-Aktien erforderlich wäre, wenn alle Douglas-Aktionäre das Angebot annehmen würden, beliefe sich auf EUR 1.498.481.246 (d.h. der Angebotspreis von EUR 38,00 je Douglas-Aktie multipliziert mit 39.433.717 Douglas-Aktien). Darüber hinaus werden im Zusammenhang mit dem Angebot und dem Vollzug der Bieterin Transaktionskosten von maximal EUR 500.000 entstehen (die „Transaktionskosten“). Die Gesamtkosten der Bieterin für den Erwerb aller DouglasAktien auf der Grundlage dieses Angebots würden sich somit einschließlich der Transaktionskosten auf maximal rund EUR 1.499 Mio. belaufen (die „Angebotskosten“). (b) Potenzielle Angebotskosten Die Angebotskosten decken der Höhe nach auch den Kaufpreis von insgesamt EUR 190.745.826,00 (entsprechend EUR 38,00 je gekaufter Douglas-Aktie) für die unter dem Lobelia-Aktienkaufvertrag gekauften 5.019.627 Douglas-Aktien ab. Um zu verhindern, dass die Lobelia Beteiligungs GmbH ihre Douglas-Aktien in das Angebot einreicht, hat die Bieterin im Zusammenhang mit dem Lobelia-Aktienkaufvertrag mit der Lobelia Beteiligungs GmbH am 15. Oktober 2012 eine Vereinbarung geschlossen, in der sich die Lobelia Beteiligungs GmbH verpflichtet hat, das Übernahmeangebot nicht für die von ihr gehaltenen und unter dem Lobelia-Aktienkaufvertrag verkauften Douglas-Aktien anzunehmen („Non-Tender Agreement“). Zwischen der Bieterin, der Lobelia Beteiligungs GmbH und den Depotbanken, bei der die von der Lobelia Beteiligungs GmbH gehaltenen Douglas-Aktien verwahrt sind, sind darüber hinaus am 15. Oktober 2012 Depotsperrvereinbarungen hinsichtlich der von der Lobelia Beteiligungs GmbH gehaltenen Douglas-Aktien (die „Depotsperrvereinbarung“) abgeschlossen worden, um sicherzustellen, dass die Lobelia Beteiligungs GmbH ihre Douglas-Aktien nicht in das Angebot einreichen kann. 39 Die Lobelia Beteiligungs GmbH hält 5.019.627 Douglas-Aktien, für die dieses Angebot aufgrund der oben beschriebenen Depotsperrvereinbarung und des Non-Tender Agreement nicht angenommen werden darf. Damit werden nur noch 34.414.090 DouglasAktien von Douglas-Aktionären gehalten, die das Angebot potentiell annehmen könnten. Der Betrag, der erforderlich wäre, wenn diese Inhaber von Douglas-Aktien das Angebot annehmen würden, beliefe sich auf EUR 1.307.735.420 (d.h. der Angebotspreis von EUR 38,00 je Douglas-Aktie multipliziert mit 34.414.090 Douglas-Aktien). Die Gesamtkosten für den Erwerb der Douglas-Aktien, die in das Angebot eingereicht werden könnten, würden sich somit einschließlich der Transaktionskosten auf maximal rund EUR 1.308,3 Mio. belaufen (die „Potenziellen Gesamtkosten“). 12.2 Finanzierungsmaßnahmen Die Bieterin hat vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Insbesondere hat die Bieterin die folgenden Maßnahmen zur Sicherstellung der Finanzierung getroffen: Im Hinblick auf die von der Lobelia Beteiligungs GmbH insgesamt gehaltenen Douglas-Aktien hat die Bieterin für den Fall, dass die Lobelia Beteiligungs GmbH entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtung das Übernahmeangebot ganz oder teilweise annehmen würde, die Zahlung einer Vertragsstrafe vereinbart. Danach ist die Lobelia Beteiligungs GmbH verpflichtet, für jede durch sie vertragswidrig in das Übernahmeangebot eingereichte Douglas-Aktie eine Vertragsstrafe in Höhe des Angebotspreises an die Bieterin zu zahlen. Diese Vertragsstrafe würde zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Gegenleistung im Rahmen des Übernahmeangebots fällig und automatisch mit dem Anspruch auf Zahlung des Angebotspreises verrechnet, so dass durch diese Verrechnung die gegenseitigen Ansprüche vollständig erlöschen würden. Die Lobelia Beteiligungs GmbH ist außerdem zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, soweit sie die von ihr gehaltenen Douglas-Aktien entgegen ihrer vertraglichen Verpflichtung an einen Dritten verkaufen oder übertragen würde. Für jede vertragswidrig verkaufte oder übertragene Douglas-Aktie wäre eine Vertragsstrafe in Höhe des Angebotspreises an die Bieterin zu zahlen. Darüber hinaus hat die Lobelia Beteiligungs GmbH in der Depotsperrvereinbarung unter anderem die unbedingte und unwiderrufliche Anweisung an ihre Depotbanken erteilt, ohne die Zustimmung der Bieterin keine der von ihr bei der jeweiligen Depotbank verwahrten Douglas-Aktien auf ein anderes Depot zu übertragen (es sei denn, das andere Depot unterliegt der entsprechenden Beschränkung der Depotsperrvereinbarung) oder an sie oder einen Dritten auszuliefern oder Verkaufsaufträge auszuführen oder an sonstigen dinglichen Rechtsänderungen hinsichtlich der von ihr gehaltenen Douglas-Aktien mitzuwirken. Sollte allerdings die Lobelia Beteiligungs GmbH das Angebot für ihre unter dem Lobelia-Aktienkaufvertrag verkauften Douglas-Aktien entgegen der Vereinbarung mit der Bieterin annehmen, müsste die Bieterin unter dem Angebot die Angebotskosten von rund EUR 1.499 Mio. finanzieren und nicht lediglich die Potenziellen Gesamtkosten. Den Differenzbetrag zwischen den Angebotskosten und den Potenziellen Gesamtkosten könnte die Bieterin in diesem Fall jedoch auf der Grundlage der vorstehenden Vereinbarung mit der Lobelia Beteiligungs GmbH über die Vertragsstrafe und deren Verrechnung mit dem Anspruch auf Zahlung des Angebotspreises aufbringen. Die Potenziellen Gesamtkosten in Höhe von maximal rund EUR 1.308,3 Mio. wird die Bieterin im Übrigen wie folgt finanzieren: Die in Anlage 1 beschriebenen Advent-Funds haben sich am 14. Oktober 2012 u.a. gegenüber der Bieterin verpflichtet, der Bieterin entweder direkt oder indirekt einen Betrag in Höhe von bis zu 40 EUR 795 Mio. in Form von Eigenkapital und/oder auf der Grundlage von Gesellschafterdarlehen oder ähnlichen Instrumenten zur Verfügung zu stellen, damit die Bieterin ihre Zahlungsverpflichtungen aus dem Angebot erfüllen kann. Als Investmentfonds werden die Advent-Funds von ihren Anlegern finanziert, die ihrerseits gegenüber den Advent-Funds verpflichtet sind, dieser nach Aufforderung zusätzliche Einlagen zur Verfügung zu stellen. Unter den Kreditverträgen, den die Bieterin mit den Kreditgebenden Banken abgeschlossen hat (siehe dazu Abschnitt 7.2.1), haben sich die Kreditgebenden Banken unter anderem verpflichtet, der Beauty Holding Two AG zum Zeitpunkt des Vollzugs dieses Angebots einen Senior Konsortialkredit in Höhe von insgesamt bis zu EUR 830 Mio. und einen Mezzanine Konsortialkredit in Höhe von insgesamt bis zu EUR 200 Mio. zur Verfügung zu stellen. Abzüglich eines für die Refinanzierung bestehender Kreditverbindlichkeiten für die DOUGLAS HOLDING AG reservierten Betrags von EUR 200 Mio. und der revolvierenden Kreditlinie von EUR 180 Mio. steht unter dem Senior Konsortialkredit ein Betrag von EUR 450 Mio. für die Finanzierung dieses Angebots zur Verfügung (zusammen mit den unter dem Mezzanine Konsortialkredit zur Verfügung stehenden Betrag von EUR 200 Mio. die „Kredittranche“). Die Kredittranche kann genutzt werden zur Finanzierung des Erwerbs von Douglas-Aktien und zur Finanzierung der Transaktionskosten. Die Bieterin geht davon aus, dass die Kredittranche im Falle einer Annahme des Angebots für alle Douglas-Aktien, die weder von der Bieterin gehalten werden noch von der Lobelia Beteiligungs GmbH übertragen werden, durch die Beauty Holding Two AG in Höhe von rund EUR 650 Mio. in Anspruch genommen wird. Die Beauty Holding Two AG hat sich wiederum gegenüber der Bieterin verpflichtet, die für den Vollzug des Angebots erforderlichen Mittel unter dem Kreditvertrag in Anspruch zu nehmen und der Bieterin in Form von Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. 12.3 Finanzierungsbestätigung Die Goldman Sachs AG mit Sitz in Frankfurt am Main, ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen, hat die erforderliche Finanzierungsbestätigung, die als Anlage 4 beigefügt ist, gemäß § 13 Abs. 1 S. 2 WpÜG abgegeben. 13. ERWARTETE AUSWIRKUNGEN EINES ERFOLGREICHEN ANGEBOTS AUF DIE VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vollzugs des LobeliaAktienkaufvertrags sowie des Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin hat die Bieterin eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der bilanziellen Situation vorgenommen, die sich bei der Bieterin im Falle eines erfolgreichen Abschlusses des Angebots ergeben würde; im Abschnitt 13.2 findet sich eine entsprechende Darstellung der erwarteten Auswirkungen des Vollzugs des Angebots auf der Grundlage der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Bieterin zum 14. August 2012. 13.1 Ausgangslage und Annahmen Die in diesem Abschnitt 13 enthaltenen Angaben, Ansichten und zukunftsbezogenen Aussagen sowie die nachfolgenden Erläuterungen in Bezug auf die erwarteten Auswirkungen eines erfolgreichen Angebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin gehen von folgender Ausgangslage aus bzw. beruhen insbesondere auf den folgenden Annahmen: (a) Ausgangslage • Der Jahresabschluss der Bieterin wird nach den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. 41 (b) • Die Bieterin hat seit ihrer Gründung bis zur Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage keine Geschäftstätigkeit außer den Aktivitäten im Zusammenhang mit ihrer Gründung und den in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Transaktionen ausgeübt und somit keine Umsätze und Ergebnisse erzielt. Daher stehen weder geprüfte Bilanzen noch Gewinn- und Verlustrechnungen der Bieterin zur Verfügung. Um die Auswirkungen des Angebots auf den Jahresabschluss der Bieterin zu zeigen, werden ungeprüfte Finanzinformationen der Bieterin verwendet. • Die von der Beauty Holding One GmbH aufgrund des Lobelia-Aktienkaufvertrags gekauften Douglas-Aktien werden in die Kapitalrücklage der Bieterin geleistet und von der Lobelia Beteiligungs GmbH direkt auf diese übertragen. Annahmen • Das der Bieterin zur Finanzierung des Erwerbs der Douglas-Aktien zuzuführende Eigenkapital wird in voller Höhe im Wege der Einlage in die Kapitalrücklage der Bieterin gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB eingebracht. • Abgesehen von den in den vorstehenden Absätzen bezeichneten Douglas-Aktien erwirbt die Bieterin alle übrigen 34.414.090 Douglas-Aktien (rund 87,3 % der Douglas-Aktien und rund 87,3 % des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG) zu einem Kaufpreis von EUR 38,00 je Douglas-Aktie im Rahmen des Angebots, also gegen Zahlung eines Gesamtkaufpreises in Höhe von EUR 1.307.735.420. • Die Bieterin trägt Transaktionskosten in Höhe von EUR 500.000, die von der Bieterin als Anschaffungsnebenkosten zu aktivieren sind. • Der Erwerb der Douglas-Aktien unter dem Angebot wird von der Bieterin vollständig durch Eigenkapital finanziert, indem die erforderlichen Mittel in die Kapitalrücklage der Bieterin geleistet werden. • Abgesehen vom beabsichtigten Erwerb der Douglas-Aktien werden in der folgenden Darstellung keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin berücksichtigt, die sich in der Zukunft noch ergeben können. Die Bieterin weist darauf hin, dass sich die Auswirkungen der Übernahme der DOUGLAS HOLDING AG auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin heute noch nicht genau vorhersagen lassen. Dafür gibt es insbesondere folgende Gründe: • Die endgültige Höhe der Angebotskosten wird erst feststehen, nachdem die Transaktion vollzogen ist und die endgültige Anzahl der Douglas-Aktien, für die das Angebot angenommen worden ist, feststeht. • Auch die genaue Höhe der Transaktionskosten wird erst nach Vollzug der Transaktion feststehen. • Zur Vereinfachung wurden Steuereffekte bei der Bieterin nicht berücksichtigt. 42 13.2 Auswirkungen auf den Einzelabschluss der Bieterin (a) Vermögens- und Finanzlage Der Erwerb der Douglas-Aktien aufgrund des Lobelia-Aktienkaufvertrags und des Angebots wird sich auf die Vermögens- und Finanzlage der Bieterin auf der Grundlage der in Abschnitt 13.1 beschriebenen Ausgangslage und Annahmen voraussichtlich wie folgt auswirken: Bilanz in TEUR*) nach HGB Finanzanlagen Flüssige Mittel Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Aktiva Eigenkapital gesamt davon gezeichnetes Kapital davon Kapitalrücklage davon Gewinn/Verlust Verbindlichkeiten Passiva (b) Bieterin zum 14. August 2012 (ungeprüft) 50 - Voraussichtliche Veränderung (i) durch Vollzug des LobeliaAktienkaufvertrags und (ii) Eigenkapitalzuführung (ungeprüft) 190.746 1.308.235 - Voraussichtliche Veränderung durch Vollzug des Angebots (ungeprüft) 1.308.235 -1.308.235 - Bieterin nach Vollzug der Transaktion (ungeprüft) 1.498.981**) 50 - 50 50 50 50 1.498.981 1.498.981 1.498.981 1.498.981 - 1.499.031 1.499.031 50 1.498.981 1.499.031 *) **) in TEUR: in tausend Euro (gerundet) die Finanzanlagen enthalten Anschaffungsnebenkosten in Höhe von TEUR 500 • Die Finanzanlagen (Beteiligungen) werden als Folge des Erwerbs der DouglasAktien voraussichtlich auf insgesamt rund EUR 1.499 Mio. (einschließlich der Anschaffungsnebenkosten in Höhe von rund EUR 500.000) ansteigen. Davon entfallen rund EUR 190,8 Mio. auf die Einbringung der unter dem LobeliaAktienkaufvertrag erworbenen Douglas-Aktien in die Kapitalrücklage und rund EUR 1.308,3 Mio. (einschließlich EUR 500.000 Anschaffungsnebenkosten) auf den Vollzug des Angebots. • Die flüssigen Mittel werden sich nicht verändern, da die Transaktion vollständig aus neu zugeführtem Eigenkapital finanziert wird. • Das gezeichnete Kapital bleibt im Rahmen des Vollzugs des LobeliaAktienkaufvertrags und des Angebots unverändert. Die Zuführung von Eigenkapital wird jedoch dazu führen, dass eine Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von insgesamt rund EUR 1.499 Mio. gebildet wird. Davon entfallen rund EUR 190,8 Mio. auf die Einbringung der unter dem LobeliaAktienkaufvertrag erworbenen Douglas-Aktien und rund EUR 1.308,3 Mio. auf den Vollzug des Angebots. Ertragslage Die künftigen Erträge der Bieterin werden im Wesentlichen aus Erträgen aus ihrer Beteiligung an der DOUGLAS HOLDING AG bestehen. Die Höhe der künftigen Erträge ist ungewiss. Die DOUGLAS HOLDING AG hat im Geschäftsjahr 2010/2011 einen Bilanzgewinn ausgewiesen und eine Dividende in Höhe von EUR 1,10 je dividendenberechtigter Douglas-Aktie ausgeschüttet. Die Bieterin erwartet, dass die DOUGLAS HOLDING AG wie kommuniziert für das Geschäftsjahr 2011/2012 keine Dividende ausschütten wird. 43 13.3 Advent-Funds Die Advent-Funds halten mittelbar die in dem in Anlage 1 enthaltenen Schaubild beschriebenen Anteile an der Bieterin (siehe Abschnitt 5.2). Als Investmentfonds werden die Advent-Funds von ihren Anlegern finanziert, die ihrerseits gegenüber den Advent-Funds verpflichtet sind, diesen nach Aufforderung zusätzliche anteilige Einlagen zur Verfügung zu stellen. Zum Datum dieser Angebotsunterlage standen den Advent-Funds aus festen Einlageverpflichtungen ihrer Anleger Mittel in einem Gesamtbetrag von umgerechnet rund EUR 7 Mrd. zur Verfügung. Hiervon werden der Bieterin im Zusammenhang mit den in dieser Angebotsunterlage beschriebenen Gesamtkosten Mittel in Höhe von bis zu EUR 795 Mio. zur Verfügung gestellt werden (siehe bereits Abschnitt 12.2). 14. MÖGLICHE AUSWIRKUNGEN FÜR DOUGLAS-AKTIONÄRE, DIE DAS ANGEBOT NICHT ANNEHMEN Douglas-Aktionäre, die beabsichtigen, dieses Angebot nicht anzunehmen, sollten Folgendes berücksichtigen: (a) Douglas-Aktien, für die das Übernahmeangebot nicht angenommen wurde, werden weiter börslich gehandelt, wobei hinsichtlich des gegenwärtigen Kurses der Douglas-Aktie berücksichtigt werden sollte, dass dieser die Tatsache widerspiegelt, dass die Bieterin am 15. Oktober 2012 ihre Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots nach § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht hat. Deshalb ist es ungewiss, ob sich der Kurs der Douglas-Aktien nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegt oder ob er fallen oder steigen wird. (b) Die erfolgreiche Durchführung des Übernahmeangebots wird zu einer weiteren Verringerung des Streubesitzes der Douglas-Aktien führen. Die Zahl der Aktien im Streubesitz könnte sich derart verringern, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel in DouglasAktien nicht mehr gewährleistet wäre oder sogar überhaupt kein Börsenhandel mehr stattfinden würde. Dies könnte dazu führen, dass Verkaufsaufträge nicht oder nicht rechtzeitig ausgeführt werden könnten. Ferner könnte eine geringe Liquidität der Douglas-Aktien zu größeren Kursschwankungen der Douglas-Aktien als in der Vergangenheit führen. (c) Die Douglas-Aktien sind derzeit im MDAX enthalten, einem von der Deutsche Börse AG berechneten Index, der aus 50 an der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelten Unternehmen besteht. Die Durchführung des Angebots wird zu einer weiteren Verringerung des Streubesitzes der Douglas-Aktien führen. Als eine Folge davon könnte die DOUGLAS HOLDING AG möglicherweise nicht länger die Kriterien erfüllen, die die Deutsche Börse AG für den Verbleib der Douglas-Aktie im MDAX-Index aufgestellt hat. Ein Ausschluss aus dem MDAX-Index kann unter anderem zur Folge haben, dass institutionelle Anleger, die den MDAX-Index in ihrem Portfolio spiegeln, sich von Aktien der DOUGLAS HOLDING AG trennen und künftige Erwerbe dieser Aktien unterlassen werden. Ein erhöhtes Angebot an Aktien der DOUGLAS HOLDING AG zusammen mit einer geringeren Nachfrage nach Aktien der DOUGLAS HOLDING AG kann den Börsenkurs der Aktien der DOUGLAS HOLDING AG nachteilig beeinflussen. (d) Sollte die Bieterin im Falle des Vollzugs dieses Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mehr als 75 % des stimmberechtigten Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG halten und sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, beabsichtigt die Bieterin, unmittelbar nach Vollzug dieses Angebots (oder zu einem späteren Zeitpunkt) einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag zwischen der Bieterin als herrschendem Unternehmen und der DOUGLAS HOLDING AG als beherrschtem Unternehmen abschließen und der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG die Beschlussfas- 44 sung über die Zustimmung zu diesem Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag vorschlagen. Ab Rechtswirksamkeit eines Beherrschungsvertrags wäre die Bieterin berechtigt, dem Vorstand der DOUGLAS HOLDING AG verbindliche Weisungen hinsichtlich der Leitung der DOUGLAS HOLDING AG zu erteilen und damit die Kontrolle über die Unternehmensleitung der DOUGLAS HOLDING AG auszuüben. Die Bieterin wäre bei Abschluss eines Gewinnabführungsvertrags verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer entstehenden Jahresfehlbetrag der DOUGLAS HOLDING AG auszugleichen. Umgekehrt würde die DOUGLAS HOLDING AG ihrerseits verpflichtet sein, alle Jahresüberschüsse an die Bieterin als herrschendes Unternehmen abzuführen, die ohne die Gewinnabführung anfallen würden, abzüglich Verlustvorträgen und Einstellungen in die gesetzlichen Rücklagen. Nach § 304 Abs. 1 AktG müsste sowohl ein Beherrschungs- als auch ein Gewinnabführungsvertrag einen angemessenen Ausgleich für die außenstehenden Aktionäre der DOUGLAS HOLDING AG durch eine auf die Anteile am Grundkapital bezogene wiederkehrende Geldleistung (Ausgleichszahlung) vorsehen. Die Angemessenheit der Ausgleichszahlung, für welche die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Beschlussfassung durch die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG über den Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag maßgeblich sind, kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Nach § 305 Abs. 1 und 2 AktG muss ein Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag ferner die Verpflichtung des herrschenden bzw. gewinnberechtigten Unternehmens enthalten, auf Verlangen eines außenstehenden Aktionärs dessen Aktien gegen Zahlung einer angemessenen Barabfindung zu erwerben. Die Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem jeweiligen Angebotspreis von EUR 38,00 je Douglas-Aktie entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger sein. (e) Sofern die Bieterin im Falle des Vollzugs dieses Angebots unmittelbar oder mittelbar eine Anzahl an Douglas-Aktien hält, die ein Aktionär einer Aktiengesellschaft gemäß den nachfolgenden Ausführungen halten muss, um eine Übertragung der Aktien der außenstehenden Aktionäre auf den Hauptaktionär gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung zu verlangen (Squeeze-out), und sofern dies wirtschaftlich sinnvoll ist, könnte sie die für einen solchen Squeeze-out der außenstehenden Douglas-Aktionäre erforderlichen Maßnahmen ergreifen. Im Einzelnen: Die Bieterin könnte verlangen, dass die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG die Übertragung der Douglas-Aktien der außenstehenden Douglas-Aktionäre auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 327a ff. AktG (aktienrechtlicher Squeeze-out) beschließt, falls ihr oder einem von ihr abhängigen Unternehmen nach Vollzug dieses Angebots mindestens 95 % des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG gehören. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. Gehören der Bieterin nach Vollzug dieses Angebots mindestens 90 % des Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG, könnte die Bieterin verlangen, dass die Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG die Übertragung der Douglas-Aktien der außenstehenden Douglas-Aktionäre auf die Bieterin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung gemäß §§ 62 Abs. 5 UmwG, 327a ff. AktG (umwandlungsrechtlicher Squeezeout) im Zusammenhang mit einer Verschmelzung beschließt. Die Angemessenheit der Höhe der Barabfindung kann in einem gerichtlichen Spruchverfahren überprüft werden. Der Betrag der angemessenen Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. 45 Sofern der Bieterin oder einem von ihr abhängigen Unternehmen nach Vollzug dieses Angebots mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG gehören, könnte sie einen gerichtlichen Antrag nach § 39a Abs. 1 Satz 1 WpÜG stellen, wonach ihr die übrigen Douglas-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen sind (übernahmerechtlicher Squeeze-out). Ein Antrag nach § 39a WpÜG muss innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. Die im Rahmen dieses Angebots gewährte Gegenleistung ist als angemessene Abfindung anzusehen, wenn die Bieterin aufgrund dieses Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Die Durchführung eines Squeeze-outs der Minderheitsaktionäre würde zu einer Beendigung der Börsennotierung der DOUGLAS HOLDING AG führen. (f) Die Bieterin könnte nach einem erfolgreichen Vollzug des Übernahmeangebots anstreben, dass die DOUGLAS HOLDING AG auch ohne einen Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrag oder einen Squeeze-out den Widerruf der Zulassung der DouglasAktien zum Handel im regulierten Markt und im Teilbereich des regulierten Markts mit weiteren Zulassungspflichten an der Frankfurter Wertpapierbörse (Prime Standard) und/oder den Widerruf der Zulassung der Douglas-Aktien zum Handel im regulierten Markt der Börsen Düsseldorf, Berlin und Hamburg („Delisting”) beantragt. Sollte die Zulassung der Douglas-Aktien an den deutschen Wertpapierbörsen widerrufen werden, müsste bei Vorliegen der von der Rechtsprechung insbesondere im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. November 2002 – II ZR 133/01 (sog. Macrotron-Entscheidung) aufgestellten Voraussetzungen allen außenstehenden Douglas-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten Frist ihre Douglas-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Die angemessene Barabfindung könnte dem Angebotspreis entsprechen, könnte aber auch höher oder niedriger ausfallen. Alternativ könnte die Bieterin einen Wechsel des Börsensegments durch die DOUGLAS HOLDING AG erwägen, um die derzeit mit der Zulassung der Douglas-Aktien im Prime Standard verbundenen Kosten und Publizitätspflichten der DOUGLAS HOLDING AG zu verringern. (g) Gemäß § 39c WpÜG können Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, das Übernahmeangebot noch innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist oder, falls die Bieterin ihren Verpflichtungen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder Satz 2 WpÜG nicht nachkommt, nach der Veröffentlichung des Erreichens von 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG annehmen (die „Andienungsfrist“), sofern die Bieterin berechtigt ist, nach § 39a WpÜG einen Antrag an das zuständige Gericht zu stellen, dass ihr die Aktien der verbleibenden Aktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss übertragen werden (das „Andienungsrecht“). Die Bieterin wird das Erreichen der für einen Antrag nach § 39a WpÜG erforderlichen Schwelle von 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der DOUGLAS HOLDING AG gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 WpÜG veröffentlichen. Die Annahme in der Andienungsfrist erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Depotführenden Institut des das Angebot annehmenden Aktionärs der DOUGLAS HOLDING AG. Die in Abschnitt 11 beschriebenen Hinweise zur Durchführung des Übernahmeangebots gelten mit folgender Maßgabe sinngemäß für eine Annahme des Übernahmeangebots innerhalb der Andienungsfrist: Die Ausübung des Andienungsrechts gilt als fristgerecht vorgenommen, wenn die Umbuchung der Douglas-Aktien bei der Clearstream Banking AG spätestens am zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach dem Ablauf der Andienungsfrist bis 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 12:00 Uhr (Ortszeit New York) bewirkt worden ist. Die in dem Depot des Depotführenden Instituts belassenen, innerhalb der Andienungsfrist eingereichten Douglas-Aktien sind gemäß der 46 Weisung nach Abschnitt 11.3(a) dieser Angebotsunterlage unverzüglich, aber nicht später als acht Bankarbeitstage nach Ablauf der Andienungsfrist aus dem Depot des Depotführenden Instituts auszubuchen und der Commerzbank Aktiengesellschaft als Zentrale Abwicklungsstelle durch Übertragung auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Bieterin zur Verfügung zu stellen. (h) Nach erfolgreichem Vollzug des Übernahmeangebots wird die Bieterin über die nach Gesetz und Satzung erforderliche qualifizierte Mehrheit verfügen, um auch andere wichtige Maßnahmen in einer Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG durchzusetzen. Als mögliche Maßnahmen kommen z.B. Wahl und Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseignerseite, Entlastung bzw. Verweigerung der Entlastung von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern, Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand, Delisting (falls ein Beschluss der Hauptversammlung nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Voraussetzungen erforderlich ist), Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen (mit oder ohne Bezugsrechtsausschluss), Umwandlung von Stammaktien, die Ausgabe von Wandel-/Optionsschuldverschreibungen oder Genussrechten, Schaffung bedingten und genehmigten Kapitals, Umwandlung, Verschmelzung und andere umwandlungsrechtliche Maßnahmen sowie Auflösung (einschließlich übertragender Auflösung) und Veräußerung des gesamten Vermögens in Frage. Konsequenz einiger der genannten Maßnahmen wäre nach deutschem Recht die Pflicht der Bieterin, den Minderheitsaktionären, jeweils auf der Grundlage einer Unternehmensbewertung der DOUGLAS HOLDING AG, ein Angebot zu machen, ihre Aktien gegen eine angemessene Abfindung zu erwerben oder einen Ausgleich zu gewähren. Diese Unternehmensbewertung wird auf die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung der DOUGLAS HOLDING AG über die betreffende Maßnahme bestehenden Verhältnisse abstellen müssen, so dass ein Ausgleichsund/oder Abfindungsangebot wertmäßig dem Angebotspreis entsprechen könnte, aber auch niedriger oder höher ausfallen könnte. 15. RÜCKTRITTSRECHTE 15.1 Rücktrittsrecht bei Änderung des Angebots sowie bei Abgabe eines konkurrierenden Angebots Nach dem WpÜG bestehen folgende Rücktrittsrechte für Douglas-Aktionäre, die das Angebot angenommen haben: 15.2 • Im Falle einer Änderung des Angebots gemäß § 21 Abs. 1 WpÜG können DouglasAktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 21 Abs. 4 WpÜG zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsänderung angenommen haben. • Im Falle eines konkurrierenden Angebots gemäß § 22 Abs. 1 WpÜG können DouglasAktionäre von den durch die Annahme des Angebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist gemäß § 22 Abs. 3 WpÜG zurücktreten, wenn und soweit sie das Angebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das konkurrierende Angebot angenommen haben. Ausübung des Rücktrittsrechts hinsichtlich der Douglas-Aktien Dieser Abschnitt 15.2 gilt ausschließlich für Douglas-Aktionäre, die das Angebot in Bezug auf Douglas-Aktien angenommen haben und ihr eventuelles Rücktrittsrecht gemäß Abschnitt 15.1 ausüben wollen. 47 Douglas-Aktionäre können ein Rücktrittsrecht gemäß vorstehendem Abschnitt 15.1 hinsichtlich der Douglas-Aktien nur dadurch ausüben, dass sie vor Ablauf der Annahmefrist (a) den Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien fristgerecht schriftlich gegenüber ihrem Depotführenden Institut erklären, wobei für den Fall, dass keine Anzahl spezifiziert ist, der Rücktritt für sämtliche von dem betreffenden Douglas-Aktionär Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien als erklärt gilt; und (b) ihr Depotführendes Institut anweisen, die Rückbuchung der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien in solcher Zahl in die ISIN DE0006099005 bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen, die der Zahl der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde. Die Rücktrittserklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien des betreffenden zurücktretenden Douglas-Aktionärs gemäß Abschnitt 15.2 (b) zurückgebucht wurden. Wird der Rücktritt gegenüber dem Depotführenden Institut innerhalb der Frist, in welcher dem Douglas-Aktionär nach Abschnitt 15.1 ein Rücktrittsrecht zusteht, erklärt, gilt die Rückbuchung der Zum Verkauf eingereichten Douglas-Aktien in die ISIN DE0006099005 als ordnungsgemäß bewirkt, sofern die Rückbuchung bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 12:00 Uhr (Ortszeit New York) am zweiten Bankarbeitstag (einschließlich) nach Ablauf dieser Frist erfolgt. Nach der Rückbuchung können die Douglas-Aktien wieder unter der ISIN DE0006099005 gehandelt werden. 16. GELDLEISTUNGEN ODER ANDERE GELDWERTE VORTEILE, DIE VORSTANDSMITGLIEDERN ODER AUFSICHTSRATSMITGLIEDERN DER AG GEWÄHRT ODER IN AUSSICHT GESTELLT WURDEN UND MÖGLICHE INTERESSENKONFLIKTE Es wurden weder einem Mitglied des Vorstands oder des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG von der Bieterin noch von den mit ihr gemeinsam handelnden Personen i.S.d. § 2 Abs. 5 WpÜG Geldleistungen oder geldwerte Vorteile im Zusammenhang mit dem Angebot gewährt, noch sind solche einem Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied konkret in Aussicht gestellt worden. Davon ausgenommen ist die Zahlung des Angebotspreises an Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG für die Douglas-Aktien, die diese Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der DOUGLAS HOLDING AG in das Angebot einreichen sowie Zahlungen aufgrund des Lobelia-Aktienkaufvertrags. Die Bieterin hält es grundsätzlich für sinnvoll, Organmitglieder mittelbar oder unmittelbar am Kapital der DOUGLAS HOLDING AG zu beteiligen, um mittel- und langfristige Anreize zur nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes zu setzen. Daher beabsichtigt die Bieterin, nach Vollzug des Angebots ein Management-Beteiligungsprogramm aufzusetzen. Verhandlungen haben hierzu jedoch noch nicht stattgefunden und auch der Zeitpunkt ist noch unklar. 17. STEUERN Die Bieterin empfiehlt den Douglas-Aktionären, vor Annahme dieses Angebots eine steuerliche Beratung zu den steuerlichen Folgen der Annahme dieses Angebots einzuholen, die ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigt. 48 18. VERÖFFENTLICHUNGEN Die Bieterin hat ihre Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG am 15. Oktober 2012 bekanntgegeben. Die Bieterin hat die Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit §§ 34, 14 Abs. 2 und 3 WpÜG am 31. Oktober 2012 veröffentlicht durch (i) Bekanntgabe im Internet unter www.douglasoffer.com auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde, und (ii) Bereithaltung von Exemplaren der Angebotsunterlage auf Deutsch sowie als unverbindliche englische Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde, zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-ECM Execution, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main, Deutschland (Bestellung per Telefax an +49 69 136-44598 unter Angabe einer vollständigen Postadresse). Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Internetadresse, unter der die Angebotsunterlage veröffentlicht wird, und (ii) die Bereithaltung der Angebotsunterlage bei der Commerzbank Aktiengesellschaft zur kostenfreien Ausgabe wurde am 31. Oktober 2012 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der USA erforderlichen Mitteilungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem Angebot werden im Internet unter www.douglas-offer.com (auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung) und, soweit gemäß WpÜG erforderlich, im Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Einklang mit § 23 Abs. 1 WpÜG wird die Bieterin die Anzahl der Douglas-Aktien auf Basis der erhaltenen Annahmeerklärungen, einschließlich des Anteils am Grundkapital und der Stimmrechte, wie folgt veröffentlichen: • wöchentlich nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), • täglich während der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG), • unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG), • unverzüglich nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 WpÜG), und • unverzüglich nach Erreichen der für einen Ausschluss der übrigen Aktionäre nach § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungshöhe. Veröffentlichungen der Bieterin gemäß § 23 Abs. 1 und 2 WpÜG und alle nach dem WpÜG erforderlichen weiteren Mitteilungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit dem Angebot werden auf Deutsch und in unverbindlicher englischer Übersetzung im Internet unter www.douglas-offer.com veröffentlicht. Ferner werden Mitteilungen und Bekanntmachungen in deutscher Sprache im Bundesanzeiger veröffentlicht. 19. BEGLEITENDE BANK; GEBÜHREN UND AUSLAGEN Die Commerzbank Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, koordiniert die wertpapiertechnische Abwicklung des Übernahmeangebots. 49 20. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieses Angebot unterliegt deutschem Recht und wird insbesondere in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des WpÜG durchgeführt. Jeder Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt, unterliegt nur dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist ausschließlich in Übereinstimmung mit diesem auszulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. 21. WICHTIGE HINWEISE FÜR US-AKTIONÄRE US-Aktionäre werden darauf hingewiesen, dass dieses Angebot im Hinblick auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft erfolgt, die nur in der Bundesrepublik Deutschland börsennotiert sind, und das Angebot damit den Offenlegungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, die sich von denen der USA unterscheiden. So sind bestimmte Finanzinformationen in dieser Angebotsunterlage in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards ermittelt und dargestellt worden und daher nicht vergleichbar mit Finanzinformationen über US-amerikanische Unternehmen und andere Unternehmen, deren Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den Generally Accepted Accounting Principles in den Vereinigten Staaten ermittelt und dargestellt werden. Dieses Angebot wird den US-Aktionären gleichzeitig und zu denselben Bedingungen wie den anderen Aktionären unterbreitet. Das Übernahmeangebot wird unter Berufung und in Übereinstimmung mit anwendbaren Vorschriften des US-Wertpapierrechts, einschließlich Regulation 14E des Exchange Act, abgegeben. Infolge dessen hat die Bieterin und die mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG nicht alle Vorschriften in Bezug auf Übernahmeangebote gemäß Regulation 14D des Exchange Act zu befolgen und unterliegt dementsprechend Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa im Hinblick auf Erwerbe außerhalb dieses Übernahmeangebots, Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung des Angebots und Zeitplan von Zahlungen, die sich von den relevanten Bestimmungen für öffentliche Übernahmeangebote in den USA unterscheiden können. Für US-Aktionäre könnte es problematisch sein, ihre Rechte und Ansprüche, die nach USWertpapierrecht entstehen könnten, rechtlich durchzusetzen, da die Bieterin und die DOUGLAS HOLDING AG Aktiengesellschaften nach deutschem Recht sind, alle ihre Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder nicht in den USA ansässig sind und sich der größte Teil ihrer jeweiligen Vermögen außerhalb der USA befindet. Es besteht die Möglichkeit, dass US-Aktionäre eine nicht in den USA ansässige Gesellschaft oder ihre Führungskräfte vor einem Gericht außerhalb der USA wegen eines Verstoßes gegen US-Wertpapierrecht nicht verklagen können. Auch könnte es schwierig sein, eine nicht in den USA ansässige Gesellschaft und ihre Tochtergesellschaften dazu zu bringen, sich der Gerichtsbarkeit eines US-amerikanischen Gerichts zu unterstellen. US-Aktionären sollte zudem bewusst sein, dass die in dieser Angebotsunterlage vorgesehene Transaktion steuerliche Auswirkungen sowohl in Deutschland als auch in den USA haben kann. Derartige Auswirkungen können in dieser Angebotsunterlage nicht näher dargestellt werden. USAktionären wird daher dringend empfohlen, ihre Rechts-, Steuer- und Finanzberater zu Rate zu ziehen. Am 15. Oktober 2012 haben die Bieterin und die Beauty Holding One GmbH Vereinbarungen zum Erwerb von Douglas-Aktien geschlossen. Genauere Informationen zu diesen Transaktionen 50 sind in Abschnitt 5.4 dieser Angebotsunterlage zu finden. Die Bieterin kann - entweder selbst oder mittelbar – auch weiterhin Douglas-Aktien außerhalb dieses Übernahmeangebots erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen treffen. Diese Transaktionen können entweder auf dem freien Markt zum jeweiligen Marktpreis oder außerbörslich zu verhandelten Preisen erfolgen. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, wird die Bieterin nähere Angaben zu allen derartigen Erwerben oder Vereinbarungen über den Erwerb veröffentlichen im Bundesanzeiger und im Internet unter www.douglas-offer.com auf Deutsch und zusätzlich in unverbindlicher englischer Übersetzung sowie, soweit nach dem Recht der USA erforderlich, in den USA durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein in den USA abrufbares elektronisches Informationsverbreitungssystem, die die Leser auf eine Website verweist, auf der die betreffenden Informationen auf Englisch angezeigt werden. Diese Angebotsunterlage und jegliche damit in Verbindung stehende Information stellen kein Angebot zum Kauf oder eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Wertpapieren an Personen in einem Staat der USA dar, sofern in diesem Staat ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung nicht zulässig ist, die Person, die das Angebot oder die Aufforderung macht, hierzu nicht berechtigt ist oder es ungesetzlich ist, einer Person ein solches Angebot oder eine solche Aufforderung zu machen. Dieses Übernahmeangebot wurde weder von der United States Securities and Exchange Commission oder einer anderen Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats genehmigt oder abgelehnt, noch hat die United States Securities and Exchange Commission oder eine andere Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaats über die Redlichkeit und den Wert dieses Übernahmeangebots oder die Genauigkeit und Angemessenheit der allgemein in Angebotsunterlagen enthaltenen Informationen entschieden. Jegliche Behauptung des Gegenteils stellt eine Straftat dar. 52 DEFINITIONEN Advent-Funds definiert in Abschnitt 5.2 Advent International definiert in Abschnitt 5.8 AktG Aktiengesetz Andienungsfrist definiert in Abschnitt 14(g) Andienungsrecht definiert in Abschnitt 14(g) Angebot definiert in Abschnitt 1.1 Angebotsbedingungen definiert in Abschnitt 10.1 Angebotskosten definiert in Abschnitt 12.1(a) Angebotspreis definiert in Abschnitt 4.2 Angebotsunterlage definiert in Abschnitt 1.1 Annahmeerklärung definiert in Abschnitt 11.2 Annahmefrist definiert in Abschnitt 4.3 Außergewöhnliches Geschäft definiert in Abschnitt 10.1.8 BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bankarbeitstag definiert in Abschnitt 2.1 Bieterin definiert in Abschnitt 1.1 Börsenhandelstag definiert in Abschnitt 2.1 Delisting definiert in Abschnitt 14(f) Depotführendes Institut definiert in Abschnitt 11.2 Depotsperrvereinbarung definiert in Abschnitt 12.1(b) Douglas-Gruppe definiert in Abschnitt 2.2 DOUGLAS HOLDING AG definiert in Abschnitt 1.1 Douglas-Aktie | Douglas-Aktien definiert in Abschnitt 1.1 Douglas-Aktionär | Douglas-Aktionäre definiert in Abschnitt 1.1 Drei-Monats-Durchschnittskurs definiert in Abschnitt 8.1 Due Diligence-Prüfung definiert in Abschnitt 2.2 Erworbene Lobelia-Aktien definiert in Abschnitt 5.4.1 EU-Fusionskontrollverordnung definiert in Abschnitt 9.1(a) Exchange Act definiert in Abschnitt 1.1 gemeinsam handelnde Personen definiert in Abschnitt 5.6 Kreditgebende Banken definiert in Abschnitt 7.2.1 Kredittranche definiert in Abschnitt 12.2 53 Kreditvertrag definiert in Abschnitt 7.2.1 Lobelia-Aktienkaufvertrag definiert in Abschnitt 5.4.1 Nachträglich zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien definiert in Abschnitt 11.6(b) Non-Tender Agreement definiert in Abschnitt 12.1(b) Phase II definiert in Abschnitt 9.1(a) Potenzielle Gesamtkosten definiert in Abschnitt 12.1(b) Transaktionskosten definiert in Abschnitt 12.1(a) Übernahmeangebot definiert in Abschnitt 1.1 UmwG Umwandlungsgesetz Unabhängiger Gutachter definiert in Abschnitt 10.1.5 US-Aktionäre definiert in Abschnitt 1.1 Weitere Annahmefrist definiert in Abschnitt 4.5 Weitere Kontrollerwerber definiert in Abschnitt 5.3 WEKO definiert in Abschnitt 9.1(b) Wesentliche Verschlechterung definiert in Abschnitt 10.1.5 WpÜG Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz WpÜG-Angebotsverordnung Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und Pflichtangeboten und die Befreiung von der Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots Zentrale Abwicklungsstelle definiert in Abschnitt 11.1 Zum Verkauf eingereichte Douglas-Aktien definiert in Abschnitt 11.2 Zusammenschlussvorhaben definiert in Abschnitt 9.1 54 Anlage 1: Gesellschafterstruktur der Bieterin 55 57 Anlage 2: Ldf. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. Liste der mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen gemäß § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG Gesellschaft Sitz Advent International Corporation Advent Healthcare and Life Sciences II Verwaltungs GMBH Advent International PLC Advent International Romania S.R.L. Advent International PLC Advent International SAS Advent International SP, ZO.O.SP.K. Dragonera Holding B.V. Advent DO Brasil Consultoria E Particapacoes LTDA Advent International, L.P. Advent Global Management L.P. Advent Management Latin American L.P. Advent International Cayman L.L.C. Advent Cayman GPE IV-D GP LTD Advent Latin II-C Management Limited Partnership Advent International Advisory, S.L. Advent International S.R.L. Advent International LLC AHLS III GP Limited Partnership Advent Argentina S.R.L. ACEE III GP Limited Partnership Advent Israel II LLC GPE V GP Limited Partnership Advent Moeller (Cayman) Limited Advent Vietris (Cayman Limited) Advent Funds LLC Lapef III GP Limited Partnership Advent International S.R.O. Advent International GMBH Advent International Ukraine Lapef IV GP Limited Partnership ACEE IV GP Limited Partnership ACEE IV GP (Delaware) Limited Partnership GPE VI GP Limited Partnership GPE VI GP (Delaware) Limited Partnership Advent India PE Advisors Private Limited Wilmington, DE, USA München, Deutschland Boston, MA, USA Bukarest, Rumänien London, Großbritannien Paris, Frankreich Warschau, Polen Amsterdam, Niederlande Sao Paulo, Brasilien Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Boston, MA, USA Madrid, Spanien Mailand, Italien Boston, MA, USA Boston, MA, USA Buenos Aires, Argentinien Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Boston, MA, USA Boston, MA, USA Prag, Tschechien Frankfurt am Main, Deutschland Kiew, Ukraine Boston, MA, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Boston, MA, USA Wilmington, DE, USA Mumbai, Indien 58 Ldf. Nr. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. 48. 49. 50. 51. 52. Gesellschaft GPE VI FT Co-Investment GP Limited Partnership Lapef V GP Limited Partnership GPE VI FIS GP SARL GPE VII GP (Delaware) Limited Partnership GPE VII GP Limited Partnership Advent International Colombia S.A.S. Advent International PE Advisors, S.C. GPE VI OT Co-Investment GP Limited Partnership ACEE II-A Co-Investment Fund Limited Partnership ACEE III-C Co-Investment Fund Limited Partnership ADTEL Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe II Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe II-A Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe II-B Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe II-L Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe III Co Investment Fund Limited Partnership Sitz Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Bogota, Kolumbien Mexiko-Stadt, Mexiko Grand Cayman, Kaimaninseln Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA 53. Advent Central & Eastern Europe III Co Investment Fund Limited Partnership Boston, MA, USA 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. Advent Central & Eastern Europe III Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe III-A Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe III-B Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe III-C Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe III-D Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe III-E Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe IV Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe IV-A Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe IV-B Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe IV-C Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe IV-D Limited Partnership Advent Central & Eastern Europe IV-E Limited Partnership Advent Crown Fund II C.V. Advent Energy II Limited Partnership Advent Euro-Italian Direct Investment Program LP Advent European Co-Investment Program Limited Partnership Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Amsterdam, Niederlande Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA 70. 71. 72. 73. Advent GE Equity Joint Venture (LA) Limited Partnership Advent GE Equity Joint Venture Limited Partnership Advent Global GECC III Limited Partnership Advent Healthcare and Life Sciences II Beteiligung GmbH & Co. KG Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Frankfurt am Main, Deutschland 74. Advent Healthcare and Life Sciences II Limited Partnership Boston, MA, USA 59 Ldf. Nr. 75. 76. 77. 78. 79. 80. 81. 82. 83. 84. 85. 86. 87. 88. 89. 90. 91. 92. 93. 94. 95. 96. 97. 98. Gesellschaft Advent Healthcare and Life Sciences III Limited Partnership Advent Healthcare and Life Sciences III-A Limited Partnership Sitz Boston, MA, USA Advent Healthcare and Life Sciences Offshore II Limited Partnership Advent International GPE V Limited Partnership Advent International GPE V-A Limited Partnership Advent International GPE V-B Limited Partnership Advent International GPE V-C Limited Partnership Advent International GPE V-D Limited Partnership Advent International GPE V-E Limited Partnership Advent International GPE V-F Limited Partnership Advent International GPE V-G Limited Partnership Advent International GPE V-H Limited Partnership Advent International GPE V-I Limited Partnership Advent International GPE V-J Limited Partnership Advent International GPE VI Limited Partnership Advent International GPE VI-A Limited Partnership Advent International GPE VI-B Limited Partnership Advent International GPE VI-C Limited Partnership Advent International GPE VI-D Limited Partnership Advent International GPE VI-E Limited Partnership Advent International GPE VI-F Limited Partnership Advent International GPE VI-G Limited Partnership Advent International GPE VII, LLC Advent Latin American Private Equity Fund II Limited Partnership Grand Cayman, Kaimaninseln Boston, MA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Boston, MA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Boston, MA, USA 99. 100. Advent Latin American Private Equity Fund II-A C.V. Advent Latin American Private Equity Fund II-B Limited Partnership Amsterdam, Niederlande Boston, MA, USA 101. Advent Latin American Private Equity Fund II-C Limited Partnership Boston, MA, USA 102. Advent Latin American Private Equity Fund III Limited Partnership Boston, MA, USA 103. Advent Latin American Private Equity Fund III-A Limited Partnership Boston, MA, USA 104. Advent Latin American Private Equity Fund III-B Limited Partnership Boston, MA, USA 105. Advent Latin American Private Equity Fund III-C Limited Partnership Boston, MA, USA 106. Advent Latin American Private Equity Fund III-D Limited Partnership Boston, MA, USA 60 Ldf. Nr. 107. Gesellschaft Advent Latin American Private Equity Fund III-E Limited Partnership Sitz Boston, MA, USA 108. Advent Latin American Private Equity Fund III-F Limited Partnership Boston, MA, USA 109. Advent Latin American Private Equity Fund III-G Limited Partnership Boston, MA, USA 110. Advent Latin American Private Equity Fund IV Limited Partnership Boston, MA, USA 111. Advent Latin American Private Equity Fund V Limited Partnership Boston, MA, USA 112. Advent Latin American Private Equity Fund V-A Limited Partnership Boston, MA, USA 113. Advent Latin American Private Equity Fund V-B Limited Partnership Boston, MA, USA 114. Advent Latin American Private Equity Fund V-C Limited Partnership Boston, MA, USA 115. Advent Latin American Private Equity Fund V-D Limited Partnership Boston, MA, USA 116. Advent Latin American Private Equity Fund V-E Limited Partnership Boston, MA, USA 117. Advent Latin American Private Equity Fund V-F Limited Partnership Boston, MA, USA 118. Advent Latin American Private Equity Fund V-G Limited Partnership Boston, MA, USA 119. Advent Latin American Private Equity Fund V-H Limited Partnership Boston, MA, USA 120. Advent Latin American Private Equity Fund V-I Limited Partnership Boston, MA, USA 121. 122. 123. 124. 125. 126. 127. 128. 129. 130. 131. 132. 133. 134. Advent Partners (NA) GPE-III Limited Partnership Advent Partners ACEE III Limited Partnership Advent Partners ACEE IV 2008 Limited Partnership Advent Partners ACEE-IV A Limited Partnership Advent Partners DMC-III Limited Partnership Advent Partners GPE V Limited Partnership Advent Partners GPE V-A Limited Partnership Advent Partners GPE V-B Limited Partnership Advent Partners GPE VI 2008 Limited Partnership Advent Partners GPE VI 2009 Limited Partnership Advent Partners GPE VI 2010 Limited Partnership Advent Partners GPE VI-A 2010 Limited Partnership Advent Partners GPE VI-A Limited Partnership Advent Partners GPE-III Limited Partnership Boston, MA, USA Boston, MA, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Boston, MA, USA 61 Ldf. Nr. 135. 136. 137. 138. 139. 140. 141. 142. 143. 144. 145. 146. 147. 148. 149. 150. 151. 152. 153. 154. 155. 156. 157. 158. 159. 160. 161. 162. 163. 164. 165. 166. 167. 168. 169. 170. 171. 172. 173. Gesellschaft Advent Partners GPE-IV Limited Partnership Advent Partners HLS-II Limited Partnership Advent Partners HLS-III Limited Partnership Advent Partners II Limited Partnership Advent Partners II-A Limited Partnership Advent Partners III Limited Partnership Advent Partners LAPEF II Limited Partnership Advent Partners LAPEF III Limited Partnership Advent Partners LAPEF IV Limited Partnership Advent Partners LAPEF V 2010 Limited Partnership Advent Partners Limited Partnership Advent PGGM Global Limited Partnership Bonddesk Co-Investment Holding Limited Partnership Digital Media & Communications II Limited Partnership Digital Media & Communications III Limited Partnership Digital Media & Communications III-A Limited Partnership Digital Media & Communications III-B Limited Partnership Digital Media & Communications III-C Limited Partnership Digital Media & Communications III-D C.V. Digital Media & Communications III-E C.V. Global Private Equity III - A Limited Partnership Global Private Equity III - B Limited Partnership Global Private Equity III - C Limited Partnership Global Private Equity III Limited Partnership Global Private Equity IV Limited Partnership Global Private Equity IV-A Limited Partnership Global Private Equity IV-B C.V Global Private Equity IV-C C.V Global Private Equity IV-D Limited Partnership Global Private Equity IV-E C.V. GPE III-A Co-Investment Fund Limited Partnership GPE IV CPP Investment Board Co-Investment Limited Partnership Sitz Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA GPE VI FIS I S.C.A. GPE VI Ft Co-Investment Limited Partnership GPE VI OT Co-Investment Limited Partnership GPE VI-A OT Co-Investment Limited Partnership LAPEF II and III Alpinvest Co-Investment C.V. AI Global Investments Sarl Advent International GPE VII Limited Partnership Luxemburg Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Amsterdam, Niederlande Luxemburg Wilmington, DE, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Amsterdam, Niederlande Amsterdam, Niederlande Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Amsterdam, Niederlande Boston, MA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Amsterdam, Niederlande Boston, MA, USA Boston, MA, USA 62 Ldf. Nr. 174. 175. 176. 177. 178. 179. 180. 181. 182. 183. Gesellschaft Advent International GPE VII-A Limited Partnership Advent International GPE VII-B Limited Partnership Advent International GPE VII-C Limited Partnership Advent International GPE VII-D Limited Partnership Advent International GPE VII-E Limited Partnership Advent International GPE VII-F Limited Partnership Advent International GPE VII-G Limited Partnership Advent Partners GPE VII Limited Partnership Advent Talc (Cayman) Limited Advent Talc (Luxembourg) Holding Sarl Sitz Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg 184. 185. Advent Talc (Luxembourg) Holding & Cy SCA Advent Talc (Luxembourg) Sarl Luxemburg Luxemburg 186. 187. 188. 189. 190. 191. 192. 193. 194. Advent Mondo (Luxembourg) Finance Sarl Advent Mondo (Luxembourg) Sarl Mondo Minerals Holding BV Talc Holding Finance Oy Talc Holding Oy Mondo Minerals BV Mondo Minerals Germany GmbH Mondo Minerals International BV Advent Oxea (Cayman) Ltd Luxemburg Luxemburg Amsterdam, Niederlande Sodra, Finnland Sodra, Finnland Amsterdam, Niederlande Bad Soden, Deutschland Amsterdam, Niederlande Grand Cayman, Kaimaninseln 195. Advent OT (Luxembourg) Holding Sarl Luxemburg 196. OT Luxembourg S.a.r.l. Luxemburg 197. OT Luxembourg 0 & Cy S.C.A. Luxemburg 198. OT Luxco 1 S.ar.l. Luxemburg 199. 200. 201. 202. 203. 204. 205. 206. 207. 208. 209. 210. 211. 212. 213. 214. Titan White Holding & Cy SCA Oxea S.a.r.l. Oxea Holding S.a.r.l Oxea Germany GmbH Oxea Beteiligungs GmbH Oxea Holding GmbH Oxea GmbH OIG Oxea Infrastruktur GmbH Oxea Infrastruktur GmbH & Co. KG Oxea UK Ltd. Oxea do Brasil Participacoes Ltda. Oxea PTE, Ltd. Oxea China Ltd. Oxea Nederland B.V. Oxea International GmbH Oxea (Nanjing) Advanced Derivatives Ltd. Luxemburg Luxemburg Luxemburg Oberhausen, Deutschland Oberhausen, Deutschland Oberhausen, Deutschland Oberhausen, Deutschland Oberhausen, Deutschland Oberhausen, Deutschland Reigate, Großbritannien Sao Paulo, Brasilien Singapur Shanghai, China Amsterdam, Niederlande Oberhausen, Deutschland Nanjing, China 63 Ldf. Nr. 215. 216. 217. 218. 219. 220. 221. 222. 223. 224. 225. 226. 227. 228. 229. 230. 231. 232. 233. 234. 235. 236. 237. 238. 239. 240. 241. 242. 243. 244. 245. 246. 247. 248. 249. 250. 251. 252. 253. 254. 255. Gesellschaft Oxea Japan K.K. Oxea Hungary Kft. Oxea Holding Corp. Oxea Corp. Oxea Finance & Cy. S.C.A. Oxea Bishop LLC Oxea Finance LLC Oxea Finance S.a.r.l. German Pipeline Development Co. GmbH Studiengesellschaft Kohle mbH Entwicklungsges. Neu-Oberhausen mbH Advent (Voltage) Cayman Ltd. Advent Energy S.à.r.l. NUKEM Energy GmbH NUKEM International GmbH NUKEM Holding GmbH NUKEM GmbH NUKEM Inc. NULUX Nukem Luxemburg GmbH Advent Steel (Cayman) Limited Sitz Tokio, Japan Budapest, Ungarn Dallas, TX, USA Dallas, TX, USA Luxemburg Dallas, TX, USA Dallas, TX, USA Luxemburg Gelsenkirchen, Deutschland Mülheim, Deutschland Oberhausen, Deutschland Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Alzenau, Deutschland Alzenau, Deutschland Alzenau, Deutschland Alzenau, Deutschland Danbury, CT, USA Luxemburg Grand Cayman, Kaimaninseln Advent Steel S.a.r.l. Opus Investment S.à.r.l. Gaia Rohstoff GmbH Tellus Raw Materials GmbH H.C. Starck Inc. H.C. Starck Ltd. Molypress Deutschland GmbH H.C. Starck Hermsdorf GmbH H.C. Starck North American Trading LLC HCST Hungary Kft. H.C. Starck (India) Private Limited H.C. Starck Ceramics GmbH H.C. Starck (NL) Holding B.V. H.C. Starck (Thai) Holding Co. Ltd. H.C. Starck (HK) Holding Ltd. H.C. Starck Jiangwu Tungsten Specialties (Ganzhou) Co., Ltd. H.C. Starck International Sales GmbH H.C. Starck Trading (Shanghai) Company Ltd. H.C. Starck Specialty Materials (Taicang) Company Ltd. H.C. Starck Ltd., Japan H.C. Starck Site Services GmbH Luxemburg Luxemburg München, Deutschland München, Deutschland Newton, MA, USA Calne, Großbritannien München, Deutschland Hermsdorf, Deutschland Newton, MA, USA München, Deutschland Mumbai, Indien München, Deutschland Petten, Niederlande Rayong, Thailand Hongkong Shanghai, China München, Deutschland Shanghai, China Taicang, China Tokio, Japan München, Deutschland 64 Ldf. Nr. 256. 257. 258. 259. 260. 261. 262. 263. 264. 265. 266. 267. 268. 269. 270. 271. 272. 273. 274. 275. 276. 277. 278. 279. 280. 281. 282. 283. 284. 285. 286. 287. 288. 289. 290. 291. 292. 293. 294. 295. 296. 297. Gesellschaft H.C. Starck Logistics GmbH H.C. Starck Beteiligungs GmbH H.C. Starck Holding (Germany) GmbH H.C. Starck GmbH H.C. Starck (US) Holding, Inc. H.C. Starck (D) Holding GmbH H.C. Starck Canada Inc. H.C. Starck Co. Ltd. CS Energy Materials Ltd. CS Energy Materials GmbH Vinnolit Cayman Limited Vinnolit Two Luxembourg S.à.r.l. Vinnolit Holdings GmbH Vinnolit GmbH & Co. KG Vinnolit Geschäftsführungs GmbH Advent Therapy (Cayman) Limited Advent Therapy (Luxembourg) Holding S.a.r.l. Advent Therapy (Luxembourg) S.a.r.l. Advent Therapy (Luxembourg) Finance S.a.r.l. Advent Miro (Cayman) Limited Advent Miro Luxembourg Top Holding S.a.r.l. Advent Miro Luxembourg Finance S.a.r.l. Advent Miro Luxembourg Holding S.a.r.l. Priory Group No. 1 Limited Priory Group No. 2 Limited Priory Group No. 3 Limited Priory Investments Holdings Limited Priory Health No 1 Ltd Priory Health No 2 Ltd Priory Healthcare Investments Ltd Priory Healthcare Finance Co Ltd Priory Group Ltd Priory Securitisation Holdings Ltd Priory Securitisation Ltd Priory Finance Property Holdings No 2 Ltd Priory Finance Property Holdings No 1 Ltd Coxlease Holdings Ltd Coxlease School… Priory Old Acute Services Ltd Priory Old Schools Services Ltd Priory Old Forensic Services Ltd Priory Old Grange Services Ltd Sitz München, Deutschland München, Deutschland München, Deutschland München, Deutschland Newton, MA, USA München, Deutschland Sarnia, ON, Kanada Rayong, Thailand Tokio, Japan München, Deutschland Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Ismaning, Deutschland Ismaning, Deutschland Ismaning, Deutschland Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien London, Großbritannien Grand Cayman, Kaimaninseln London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Lyndhurst, Großbritannien Bristol, Großbritannien Shrewsbury, Großbritannien Milton Keynes, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien 65 Ldf. Nr. 298. 299. 300. 301. 302. 303. 304. 305. 306. 307. 308. 309. 310. 311. 312. 313. 314. 315. 316. 317. 318. 319. 320. 321. 322. 323. 324. 325. 326. 327. 328. 329. 330. 331. 332. 333. 334. 335. 336. 337. 338. 339. Gesellschaft Priory Rehabilitation Services Holdings Ltd Priory Specialist Health Ltd Jacques Hall Development Ltd Blenheim Healthcare Limited Farm Place Ltd Priory Healthcare Services Ltd Priory Hospitals Ltd Farleigh Schools Ltd North Hill House Ltd Robinson Kay House (Bury) Ltd Priory Behavioural Health Ltd Employee Management Services Ltd Care Continuums Ltd Sturt House Clinic Ltd Community Addiction Services Ltd Public Solution Eastwood Grange Company Ltd Chelfham Senior School Ltd Rossendale School Ltd Autism (GB) Ltd ZR Builders (Derby) Ltd Solutions (Llangarron) Ltd Solutions (Ross) Ltd Mark College Ltd Nottcor 6 Limited Fulford Grange Medical Centre Limited Priory Pension Trustee Limited Priory Healthcare Investments Trustee Limited Priory Holdings Company No 1 Limited Priory Holdings Company No 2 Limited Priory Holdings Company No 3 Limited Cockermouth Propco Limited Priory New Investments… Priory Secure Services Limited Priory (Farmfield) Limited Priory Rehabilitation Services Limited Priory Care Homes Holdings Limited Priory Education Services Limited Priory (Thetford 1) Limited Priory (Thetford 2) Limited Priory Central Services Limited Velocity Healthcare Limited Healthcare Limited Sitz Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien 66 Ldf. Nr. 340. 341. 342. 343. 344. 345. 346. 347. 348. 349. 350. 351. 352. 353. 354. 355. 356. 357. 358. 359. 360. 361. 362. 363. 364. 365. 366. 367. 368. 369. 370. 371. 372. 373. 374. 375. 376. 377. 378. 379. 380. 381. Gesellschaft Thetford Trustee LLP Priory Holdings Company No 2 Limited Priory Coach House (Property) Limited Priory Condover (Property) Limited Priory Coombe House (Property) Limited Priory Eastwood Grange (Property) Limited Priory Eden Grove (Property) Limited Priory Farm Place (Property) Limited Priory Hemel Grange (Property) Limited Priory Nottingham (Property) Limited Priory Roehampton (Property) Limited Priory Sheridan House (Property) Limited Priory Sketchley Hall (Property) Limited Priory Solutions (Property) Limited Priory Sturt (Property) Limited Priory Tadley Court (Property) Limited Priory New Investments No. 2 Limited Priory New Investments No. 3 Limited Affinity Healthcare Holdings Limited Affinity Healthcare Limited Affinity Hospitals Holding Limited Affinity Hospitals Group Limited Affinity Hospitals Limited Cheadle Royal Healthcare Limited Middleton St George Healthcare Limited Priory New Education Services Limited Dunhall Property Limited Priory (Troup House School) Craegmoor Group (No. 3) Ltd Craegmoor Group (No. 4) Ltd Craegmoor Group (No. 5) Ltd Craegmoor Group (No. 6) Ltd Craegmoor Ltd Craegmoor Facilities Company Ltd Craegmoor Care (Holdings) Ltd Parkcare Homes (No. 2) Ltd Greymount Properties Ltd Craegmoor Healthcare Company Ltd Craegmoor Supporting You Ltd Lambs Support Services Ltd Johnston Care Ltd Positive Living Limited Sitz Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Edinburgh, Großbritannien Edinburgh, Großbritannien Edinburgh, Großbritannien Edinburgh, Großbritannien Edinburgh, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Glasgow, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Godalming, Großbritannien Burnley, Großbritannien Worcester, Großbritannien Worcester, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien 67 Ldf. Nr. 382. 383. 384. 385. 386. 387. 388. 389. 390. 391. 392. 393. 394. 395. 396. 397. 398. 399. 400. 401. 402. 403. 404. 405. 406. 407. 408. 409. 410. 411. 412. 413. 414. 415. 416. 417. 418. 419. 420. 421. 422. 423. Gesellschaft Cotswold Care Services Ltd Sapphire Care Services Ltd Treehome Ltd Craegmoor Holdings Ltd Ferguson Care Ltd Conquest Care Homes (Norfolk) Ltd Craegmoor Hospitals (Holdings) Ltd Independent Community Living (Holdings) Ltd Craegmoor Hospitals Ltd Burnside Care Ltd Specialty Care (Care Homes) Ltd Craegmoor Learning (Holdings) Ltd Strathmore College Limited Specialty Care (Medicare) Ltd Specialised Courses Offering Purposeful Education Ltd Health & Care Services (UK) Ltd Yorkshire Parkcare Company Ltd Specialty Care (UK Lease Homes) Ltd Specialty Care (EMI) Ltd Specialty Care (Addison Court) Ltd Specialty Care (Rest Care) Ltd Priory Elderly Care Holdings Limited Priory (Wednesfield 1) Limited Priory (Wednesfield 2) Limited Wednesfield 3 Limited Priory (Cockermouth) Limited Priory (Bradford 1) Limited Priory (Bradford 2) Limited Priory (Prestwick) Limited Priory Kings Road Bradford Trustee LLP Bradford Trustee (No 2) LLP S P Cockermouth Limited Advent Carl (Cayman) Limited Partnership Advent Carl (Luxembourg) Holding Sarl Advent Carl Luxembourg Finance Sarl Carl Holding GmbH GFKL Financial Services Aktiengesellschaft ADA Financial ServicesVerwaltungsgesellschaft mbH Universal Leasing GmbH Proceed Portfolio Services GmbH Sirius Inkasso GmbH Sitz Gloucester, Großbritannien Rotterham, Großbritannien Bristol, Großbritannien London, Großbritannien Hastings, Großbritannien Norfolk, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Market Weighton, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Stoke-on-Trent, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien London, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Leatherhead, Großbritannien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Hamburg, Deutschland Essen, Deutschland Essen, Deutschland Essen, Deutschland Essen, Deutschland Düsseldorf, Deutschland 68 Ldf. Nr. 424. 425. 426. 427. 428. 429. 430. 431. 432. 433. 434. 435. 436. 437. 438. 439. 440. 441. 442. 443. 444. 445. 446. 447. 448. 449. 450. 451. 452. 453. 454. 455. 456. 457. 458. 459. 460. 461. 462. 463. 464. Gesellschaft Proceed Collection Services GmbH Domnowski Inkasso GmbH ZYKLOP INKASSO DEUTSCHLAND GMBH INKASSO BECKER WUPPERTAL GmbH & Co. KG IBW Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH debifact Factoring GmbH & Co. KG debifact Verwaltungs GmbH SNT Inkasso & Forderungsmanagement GmbH DHMF - Deutsche Handwerks & Mittelstands Finanz GmbH Multigestion Portfolio S.L. Multigestión Cartera 2004 S.A.U. Multigestión Iberia S.A.U. CORFISA FINANCIAL, S.A.U. VR Inkasso Leasing & Consulting GmbH HFI Finanz- und Investitions-Beratunsgesellschaft Hamm mbH Sitz Essen, Deutschland Essen, Deutschland Krefeld, Deutschland Wuppertal, Deutschland Wuppertal, Deutschland Wuppertal, Deutschland Wuppertal, Deutschland Potsdam, Deutschland Stuttgart, Deutschland Domusvenda Holding, SGPS, S.A. Tagide - Aquisicao e Gestao de Carteiras de Creditos, S.A. SBL Mobilien GmbH UNIVERSAL LEASE IBERIA PROPERTIES, S.L. Advent Dahlia (Cayman) Limited Advent Dahlia (Luxembourg) Holding Sarl Advent Dahlia (Luxembourg) Sarl Dahlia Holding SAS Dahlia Acquisition SASU Design Sprtswear Gerard Darel SASU DS Chine SAS WROE Chine COMAFIGD SNC GD France S.a.r.l. Kali S.a.r.l. Organdi S.a.r.l. Kuzu S.a.r.l. DS Belgium S.a.r.l. DS Italia S.a.r.l. DS Belgium S.a.r.l. DS Italia S.a.r.l. DS Espana S.a.r.l. GD UK S.a.r.l. GD Irland S.a.r.l. GD USA S.a.r.l. GD Switzerland S.a.r.l. Lissabon, Portugal Lissabon, Portugal Essen, Deutschland Sevilla, Spanien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Paris, Frankreich Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Hamm, Deutschland Hamm, Deutschland 69 Ldf. Nr. 465. 466. 467. 468. 469. 470. 471. 472. 473. 474. 475. 476. 477. 478. 479. 480. 481. 482. 483. 484. 485. 486. 487. 488. 489. 490. 491. 492. 493. 494. 495. 496. 497. 498. 499. 500. 501. 502. 503. 504. 505. 506. Gesellschaft GD Deutschland S.a.r.l. Catering Business LLC Dining Investments LLC Food Chain Investments LLC Latin American Restaurants LLC Retail Concessions Enterprises LLC FIP- Brasil Empreendimentos International Meal Company Holdings, S.A. RA Catering Ltda. Tob's Lanches Sul Ltda. Comissaria Aérea Brasil Ltda. Comissaria Aérea Brasilia Ltda. Servecom Catering- Refeições Ltda-EPP Brivido Comércio de Alimentos Ltda. Pimenta Verde Alimentos Ltda. Liki Restaurantes Ltda. Viena Norte Ltda. Ara Restaurantes Ltda Aratam Restaurantes Ltda Niad Restaurantes Ltda. Dedo de Moça Bar e Lanchonete Ltda. Pepper Bar e Lanchonete Ltda. Latin Foods Franchising Ltda. Comercial Frango Assado Ltda. Centro de Serviços Frango Assado Norte Ltda. Centro de Serviços Frango Assado Suleste Ltda. Centro de Serviços Frango Assado Sudoeste Ltda. Carvalho Pinto Automotivos e Conveniências Ltda. Centro de Serviços Frango Assado Anhanguera Ltda. Centro de Serviços Frango Assado Jaguariuna Ltda. Centro de Serviços Frango Assado Mogi-guaçu Ltda. Auto Posto Nova Taubaté Ltda. Pedro 66 Posto e Serviços Ltda. Auto Posto Ecobrasil Ltda. Solidar Convivência Loja de Conveniências Ltda - ME. Marcas Comestíveis Ltda. Orange Fantasy Lanchonetes Ltda. Squadro Lanchonetes Ltda. International Meal Company IMC Colombia S.A.S. IMC Airport Shoppes S.A.S. Grupo RA Catering S.A.S. Aeroservicios Grupo RA Catering S.A.S. Sitz Paris, Frankreich Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Confins, Brasilien Porto Alegre, Brasilien Goiânia, Brasilien Brasília, Brasilien Campinas, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Barueri, Brasilien Rio de Janeiro, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Louveira, Brasilien Louveira, Brasilien Diadema, Brasilien Cubatão, Brasilien São José dos Campos, Brasilien Cravinhos, Brasilien Jaguariúna, Brasilien Mogi-Guaçu, Brasilien Taubaté, Brasilien Atibaia, Brasilien São Sebastião, Brasilien São Sebastião, Brasilien Rio de Janeiro, Brasilien Rio de Janeiro, Brasilien Rio de Janeiro, Brasilien Medelin, Kolumbien Medelin, Kolumbien Medelin, Kolumbien Bogata, Kolumbien 70 Ldf. Nr. 507. 508. 509. 510. 511. Gesellschaft J&C Delicias S.A.S. Traversata S.A.S. Three Amigos S.A.S. Grupo Restaurantero del Centro S.A. de C.V. Inversionistas en Restaurantes de Carnes y Cortes S. de R.L. de C.V. Sitz Medelin, Kolumbien Medelin, Kolumbien Medelin, Kolumbien Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko 512. 513. 514. 515. 516. 517. 518. 519. 520. 521. 522. Operadora IRC y CS. de R.L.de C.V. International Meal Company Panamá, S.A. International Meal Company F&B Panamá, .A. IMC Global Management, S.A. Airport Aviation Services Inc. Cargo Service Corporation Airport Catering Servics Corporation Airport Shoppes Corp. Carolina Catering Corporation Aeroparque Corporation International Meal Company DR, S.A. Mexiko-Stadt, Mexiko Panama-Stadt, Panama Panama-Stadt, Panama Panama-Stadt, Panama San Jaun, Puerto Rico San Jaun, Puerto Rico San Jaun, Puerto Rico San Jaun, Puerto Rico San Jaun, Puerto Rico San Jaun, Puerto Rico Santo Domingo, Dominikanische Republik 523. Inversiones Liers, S.A. Santo Domingo, Dominikanische Republik 524. 525. 526. 527. 528. 529. 530. 531. 532. 533. 534. 535. 536. 537. 538. 539. 540. 541. 542. 543. 544. 545. International Meal Company Holdings S.A. Mexico Premier Restaurants LLC IMC Puerto Rico, Ltd. Advent Twilight Lux 1, Sarl Advent Twilight Lux 2, Sarl Advent Twilight Lux 3, Sarl Advent Twilight Lux 4, Sarl Advent Twilight Lux 5, Sarl Advent Twilight Lux 6, Sarl Advent Twilight Lux 7, Sarl Twibel 1, Sprl Twibel 2, Sprl Twibel 3, Sprl Twibel 4, Sprl Twibel 5, Sprl Twibel 6, Sprl Twibel 7, Sprl Grupo Gayosso, S.A. de C.V. Agencia Funeraria Gayosso, S.A. de C.V. Tiempo y Vida Jardines del Tiempo, S.A. de C.V. Agencia Funeraria Los Angeles Săn Paulo, Brasilien Boston, MA, USA Bermuda-Inseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko 71 Ldf. Nr. 546. 547. 548. 549. 550. 551. 552. 553. 554. Gesellschaft Mausoleos del Angel, S.A. de C.V. Gayosso, Inc. Corporacion Mexicana de Capillas, S.A. de C.V. Servicios Integrales San Pedro S.A. de C.V. Comercializadora de Provisiones, S.A. de C.V. Agencia Eusebio Gayosso, S.A. de C.V. Prevision Gayosso, S.A. de C.V. Servicios Funerarios de Mexico, S.A. de C.V. Servicios Integrales de Administracion y Mercadotecnia S.A. de C.V. Sitz Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko 555. 556. 557. 558. 559. 560. 561. 562. 563. 564. 565. 566. 567. 568. 569. 570. 571. 572. 573. 574. 575. 576. 577. 578. 579. 580. 581. 582. 583. 584. 585. 586. Servicios Auxiliares a Cementerios, S.A. de C.V. Industria Tecnica de la Laguna, S.A. de C.V. Corporacion Administrativa de la Laguna, S.A. de C.V. Gayosso Servicios Corporativos, S.A. de C.V. Servicios Gayosso S.A. de C.V. Servicios Administrativos para Capillas, S.A. de C.V. Advent Regulus (Cayman) Limited Advent Regulus (Luxembourg) Holding Sarl Advent Regulus (Luxembourg) Sarl Advent Regulus (Luxembourg) Holding & Cy S.C.a. Dexelco Ltd. Yecla Ltd. Quality Care India Limited Visakha Hospitals and Diagnostics Limited Care Institute of Medical Sciences Limited Ganga Care Hospitals Limited Ramkrishna Care Medical Sciences Private Limited Galaxy Care Laparoscopy Institute Private Limited Quality Care Pharma Trading Private Limited Care Health Clinics Private Limited Quality Care Health Services India Private Limited Quality Care Health City Private Limited Advent CR Cayman Limited Partnership Advent CR GP Limited Advent CR Holdings, Inc. Advent CR, Inc. Charlotte Russe Holdings, Inc. Charlotte Russe, Inc. TES (Cayman) Limited Power (Luxembourg) Holding Limited Power (Luxembourg) Limited TES Vsetin s.r.o. Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Zypern Zypern Hyderabad, Indien Vizag, Indien Hyderabad, Indien Nagpur, Indien Raipur, Indien Nagpur, Indien Hyderabad, Indien Hyderabad, Indien Hyderabad, Indien Hyderabad, Indien Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Boston, MA, USA Boston, MA, USA San Diego, CA, USA San Diego, CA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Vsetin, Tschechien 72 Ldf. Nr. 587. 588. 589. 590. 591. 592. 593. 594. 595. 596. 597. 598. 599. 600. 601. 602. 603. 604. 605. 606. 607. 608. 609. 610. 611. 612. 613. 614. 615. 616. 617. 618. 619. 620. 621. 622. 623. 624. 625. 626. 627. 628. Gesellschaft Advent Ultimo (Cayman) Limited Ultimo Holding Sarl Ultimo Sp. z.o.o. Ultimo Portfolio Investment Luxembourg S.A. Ultimo NS FIZ Pro Collect Sp. z.o.o. Kancelaria Prawna I.Szmydka Wspolnicy sp. Kom. Advent PPF (Cayman) Limited Advent PPF (Luxembourg) Holding Sarl Advent PPF (Luxembourg) Sarl Advent PPF & Cy SCA Advent PPF S.a.r.l. PPF Holdco BV Partner In Pet Food Group B.V. Partner In Pet Food SK s.r.o. Partner in Pet Food CZ s.r.o. Partner in Pet Food Hungaria Kft. Partner in Pet Food NL B.V. Partner in Pet Food Polska SA Partner in Pet Food CZ Holding B.V. Advent Water (Cayman) Limited Advent Water (Luxembourg) Holding Sarl Advent Water (Luxembourg) Sarl Devin AD Devin Royal EAD Atlantic Divine EAD Devin Marketing and Distribution EAD Advent Heart (Cayman) Limited Advent Heart (Luxembourg) Holding Sarl Advent Heart (Luxembourg) Sarl AHP Investments Sp. z.o.o. AHP S.A. P.U. Ustron S.A. Telcor Sp. z.o.o. Syngomed Sp. z.o.o. Centrum Kardiologil Sp. z.o.o. Carint Scanmed Sp. z.o.o. Med Pro Sp. z.o.o. Ampla Pharmaceuticals, Inc. Prexa Pharmaceuticals, Inc. Spear Therapeutics Limited Sitz Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Wroclaw, Polen Luxemburg Warschau, Polen Wroclaw, Polen Wroclaw, Polen Wroclaw, Polen Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Nijmegen, Niederlande Nijmegen, Niederlande Dunajsky Klatov, Slowakische Republik Bucharova, Tschechien Budaors, Ungarn Nijmegen, Niederlande Warschau, Polen Bucharova, Tschechien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Sofia, Bulgarien Sofia, Bulgarien Sofia, Bulgarien Sofia, Bulgarien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Warschau, Polen Ustron, Polen Ustron, Polen Katowice, Polen Swietochlowice, Polen Jozefow, Polen Krakau, Polen Chorzow, Polen La Jolla, CA, USA Boston, MA, USA London, Großbritannien 73 Ldf. Nr. 629. 630. 631. 632. 633. 634. 635. 636. 637. 638. 639. 640. 641. 642. 643. 644. 645. 646. 647. 648. 649. 650. 651. 652. 653. 654. 655. 656. 657. 658. 659. 660. Gesellschaft NBD Holdings Corporation BondDesk Group LLC BondDesk Trading LLC TIPS LLC Tech Hackers LLC BNX LLC MuniGroup.com LLC M.P.A. Technologies Inc. BondDesk Canada Holdings, Inc. AIDG Cayman Ltd. Domestic & General Group Holdings Ltd. Domestic & General Finance 1 Limited Domestic & General Finance 2 Limited Domestic & General Acquisitions Holdings Limited Domestic & General Acquisitions Limited Domestic & General Acquisitions 1 Limited Domestic & General Group Limited Domestic & General Insurance PLC Domestic & General Services Limited Inkfish Call Centres Limited Inkfish Financial Services Limited Domestic & General Service Gmbh Domestic & General Services (Pty) Ltd Servicios Domestic & General Espana S.L Servizi Domestic & General Italia S.r.I. DG Insurance Services Limited Copleys Limited Knight (Cayman) Limited Equiniti Group (Luxembourg) Sarl Equiniti (Luxembourg) Sarl Equiniti Group Limited Chequer Cayman L.P. Sitz Mill Valley, CA, USA New York, NY, USA New York, NY, USA Summit, NJ, USA Summit, NJ, USA Mill Valley, CA, USA Mill Valley, CA, USA Mill Valley, CA, USA Mill Valley, CA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln London, Großbritannien Jersey London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg London, Großbritannien Grand Cayman, Kaimaninseln 661. Chequer Cayman Ltd. Grand Cayman, Kaimaninseln 662. 663. 664. 665. 666. 667. 668. 669. 670. Chequer Finance 1 S.A. Chequer Finance 2 S.A. Knight (Cayman) Limited Equiniti (Cayman) Holdings Limited Equiniti (Cayman) Limited Equiniti Group (Luxembourg) S.a.r.l. Equiniti (Luxembourg) S.a.r.l. Equiniti Group Limited Equiniti Enterprises Limited Luxemburg Luxemburg Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg London, Großbritannien Lancing, Großbritannien 74 Ldf. Nr. 671. 672. 673. 674. 675. 676. 677. 678. 679. 680. 681. 682. 683. 684. 685. 686. 687. 688. 689. 690. 691. 692. 693. 694. 695. 696. 697. 698. 699. 700. 701. 702. 703. 704. 705. 706. 707. 708. 709. 710. 711. 712. Gesellschaft Xafinity Enterprises Limited Advent X2 Mezz Cleanco Limited Advent X2 Mezzco Limited Advent X2 Cleanco Limited Xafinity Investments Limited Advent X2 Holdings Limited Equiniti PIK Cleanco Limited Equiniti PIKco Limited Equiniti Cleanco Limited Equiniti Debtco Limited Equiniti Holdings Limited Equiniti Limited Equiniti Financial Services Limited Equiniti Jersey Limited ProSearch Asset Solutions Limited Equiniti Share Plan Trustees Limited David Venus & Company Limited Equiniti ICS Limited Equiniti ICS India (Private) Limited Equiniti 360 Clinical Limited CES 2011 Limited Equiniti Registrars Nominees Limited Trust Research Services Limited Equiniti ISA Nominees Limited Equiniti Nominees Limited Peter Evans & Associates Limited Equiniti Savings Nominees Limited Equiniti Corporate Nominees Limited Wealth Nominees Limited LR Nominees Limited Equiniti Shareview Limited SLC Registrars Limited SLC Corporate Services Limited Connaught Secretaries Limited David Venus (Health & Safety) Limited Xafinity Holdings Limited Xafinity Group Limited Xafinity Capital Limited Xafinity Services Limited Xafinity Limited Paymaster (1836) Limited Xafinity Consulting Limited Sitz Reading, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Reading, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Jersey Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Belfast, Nordirland Mumbai, Indien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Lancing, Großbritannien Crawley, Großbritannien Crawley, Großbritannien Crawley, Großbritannien Crawley, Großbritannien Crawley, Großbritannien Crawley, Großbritannien Crawley, Großbritannien 75 Ldf. Nr. 713. 714. 715. 716. 717. 718. 719. 720. 721. 722. 723. 724. 725. 726. 727. 728. 729. 730. 731. 732. 733. 734. 735. 736. 737. 738. 739. 740. 741. 742. 743. 744. 745. 746. 747. 748. 749. 750. 751. 752. 753. 754. Gesellschaft HR Trustees Limited XPT Limited Entegria Limited Claybrook Computing (Holdings) Limited Claybrook Computing Limited Xafinity Software Limited Xafinity Solutions Limited Xafinity Pensions Consulting Limited Xafinity Trustees Limited Hazell Carr Software Services Limited InformationLog com Limited Xafinity SIPP Services Limited Hazell Carr (PN) Services Limited Xafinity Pension Trustees Limited Hazell Carr (ES) Services Limited Hazell Carr (SA) Services Limited Hazell Carr (SG) Services Limited Hazel Carr (AT) Services Limites Advent KAI (Cayman) Limited Advent KAI (Luxembourg) Holding Sarl Advent KAI (Luxembourg) Sarl Tiles Co EOOD Khan Asparuh AD KAI Ceramics S.r.l. Management Co. EAD Khan Omurtag AD KAI Mining E O O D Khan Asparuh Transport E O O D Progres Ceramica S.r.l. Advent Ship (Cayman) Limited Advent Ship (Luxembourg) S.à.r.l. Ship Investor S.A. Ship Investor & Cy S.C.A. Advent Ship (Luxembourg) S.a.r.l. Ship Luxco Holding S.A. Ship Luxco Holding & Cy S.C.A. Ship Luxco 1 S.à.r.l. Ship Luxco 2 S.à.r.l. Ship Luxco 3 S.à.r.l. Ship US Holdco, Inc. Worldpay US, Inc. Ship Holdco Limited Sitz Crawley, Großbritannien Crawley, Großbritannien Reading, Großbritannien Reading, Großbritannien Reading, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Sofia, Bulgarien Isperih, Bulgarien Bukarest, Rumänien Isperih, Bulgarien Isperih, Bulgarien Isperih, Bulgarien Isperih, Bulgarien Isperih, Bulgarien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Boston, MA, USA Atlanta, GA, USA London, Großbritannien 76 Ldf. Nr. 755. 756. 757. 758. 759. 760. 761. 762. 763. 764. 765. 766. 767. 768. 769. 770. 771. 772. 773. 774. 775. 776. 777. 778. 779. 780. 781. 782. 783. 784. 785. 786. 787. 788. 789. 790. 791. 792. 793. 794. 795. 796. Gesellschaft Ship Midco Limited Ship Submidco Limited Worldpay (UK) Limited Worldpay eCommerce Limited Payment Trust Limited Worldpay Limited (Jersey) Worldpay Canada Corporation Worldpay Inc. Worldpay Ltd Worldpay K.K. Bibit Payments K.K. Bibit Secure Internet Payment Services, Inc. PayPlus B.V. Worldpay Pte Worldpay France S.à.r.l. Bibit Spain S.L.U. Worldpay AP Ltd Canadian Envoy Technology Services Limited Envoy Services Denmark APS Envoy HK Limited Envoy Services Sweden AB Envoy Services South Africa (Pty) Limited Envoy Services Bulgaria Limited Enviado Transaccioneas Sociedad Limitada Envoy Services OU Envoy Payment Services Philippines Corp Envoy Services (Thailand) Co Limited (49% owned) PTO Macau Limitada Cardsave Group Limited Cardsave Acquisitions Limited Cardsave Community Limited Cardsave Holdings Limited Cardsave Online Limited Cardsave Merchant Services Limited Cardsave (UK) Limited Cardsave EBT Limited Cardsave Finance Limited Modacs Limited Cardsave Terminals Limited Cardsave Limited Affinity Sales Limited Modacs Finance Limited Sitz London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Jersey Quebec, Kanada Las Vegas, NV, USA London, Großbritannien Tokio, Japan Tokio, Japan Los Gatos, CA, USA Bunnik, Niederlande Singapur Paris, Frankreich Madrid, Spanien London, Großbritannien Vancouver, BC, Kanada Kopenhagen, Dänemark Hongkong Vaxjo, Schweden Desford Gardems, Südafrika Sofia, Bulgarien Madrid, Spanien Tallinn, Estland Philippinen Bangkok, Thailand Macau Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien 77 Ldf. Nr. 797. 798. 799. 800. 801. 802. 803. 804. 805. 806. 807. 808. 809. 810. 811. 812. 813. 814. 815. 816. 817. 818. 819. 820. 821. 822. 823. 824. 825. 826. 827. 828. 829. 830. 831. 832. 833. 834. 835. 836. 837. 838. Gesellschaft www.cardsave.net Limited Cardsave (Europe) Limited Cardsave (International) Limited BHI Holding Corp. BHI Intermediate Holding Corp. BHI Exchange, Inc. Bojangle's Restaurants, Inc. Bojangle's International, LLC Cooperatief Eurobrick Holding UA Eurobrick International BV Ceramica, S.A. Advent EuroHealth (Cayman) Limited EuroHealth (Luxembourg) Holding Limited Eurohealth Sarl Central Medical Unirea Srl Euroclinic Medical Centres SA Avamedica SRL Centrul Medical Motilor SRL Centrul de Investigatii Medical SRL Stem Health Unirea SA Regina Maria Medicina Materno Fetala SRL Medismart Management SRL Europaint International BV Deutek, S.A. Advent Hera (Cayman) Limited Advent Hera (Luxembourg) Holding S.a.r.l. Advent Hera (Luxembourg) S.a.r.l. Acervus Limited Waldhar (Cyprus) Holding Limited Isida IVF (Ukraine) Acceptus (Cyprus) Intermed (Ukraine) Advent-Five Below Acquisition L.P. Five Below, Inc. Advent Libri (Cayman) Limited Advent Libri (Luxembourg) Holding S.a.r.l. Advent Libri (Luxembourg) S.a.r.l. Advent Libri Sweden AB WSiP Sp. Zo.o. WSiP Logistyka Sp. Zo.o. Wydawnictwo Zielona Sowa Sp. Zo.o. WSiP Marketing Sp. Zo.o. Sitz Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Grimsby, Großbritannien Boston, MA, USA Charlotte, NC, USA Charlotte, NC, USA Charlotte, NC, USA Charlotte, NC, USA Amsterdam, Niederlande Amsterdam, Niederlande Iasa, Rumänien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Bukarest, Rumänien Bukarest, Rumänien Constanta, Rumänien Cluj, Rumänien Bacau, Rumänien Bukarest, Rumänien Bukarest, Rumänien Bukarest, Rumänien Amsterdam, Niederlande Bukarest, Rumänien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Zypern Zypern Kiew, Ukraine Kiew, Ukraine Kiew, Ukraine Boston, MA, USA Philadelphia, PA, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Stockholm, Schweden Polen Warschau, Polen Krakau, Polen Warschau, Polen 78 Ldf. Nr. 839. 840. 841. 842. 843. 844. 845. 846. 847. 848. 849. 850. 851. 852. 853. 854. 855. 856. 857. 858. 859. 860. 861. 862. 863. 864. 865. 866. 867. 868. 869. 870. 871. 872. 873. 874. 875. 876. 877. 878. 879. 880. Gesellschaft WSiP Marketing Sp. Zo.o. Book House Sp. Zo.o. Wydawnictwa Akademickie I Profesjonalne Sp. Zo.o. Cyfrowa Edukacja Sp. Zo.o. Dawn Holdings, Inc. Dawn Intermediate, Inc. Serta Simmons Holdings, LLC Serta International Holdco, LLC North American Spring Enterprises Co., LLC Simmons Bedding Company Serta International Holdco, LLC North American Spring Enterprises Co., LLC Simmons Holdco, LLC National Bedding Company L.L.C. Serta Canada Holdco, LLC Simmons Bedding Company Star Bedding Products, Co. The Simmons Manufacturing Co., LLC World of Sleep Outlets, LLC Dreamwell, Ltd. Simmons Canada Inc. Serta, Inc. Simmons Caribbean Bedding, Inc. Simmons Contract Sales, LLC Simmons Export Co. Revezbien Establishment Masterpiece Sleep Products, Inc. Serta Canada Ltd. Advent Pathway (Cayman) Limited Advent Pathway (Luuxembourg) Holding S.a.r.l. Advent Pathway (Luxembourg) S.a.r.l. Diamond Holdco 1 Limited Diamond Holdco 2 Limited Diamond Holdco 3 Limited Diamond Holdco 4 Limited DFS Investments Limited Diamond Holdco 6 Limited Diamond Holdco 7 Limited Diamond Holdco 8 Limited Diamond Holdco Limited DFS Furniture Holdings plc DFS Furniture Company Limited Sitz Warschau, Polen Piaseczno, Polen Warschau, Polen Warschau, Polen Boston, MA, USA Boston, MA, USA Atlanta, GA, USA Hoffman Estates, IL, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Delaware, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Illinois, USA Ontario, Kanada Atlanta, GA, USA Delaware, USA Delaware, USA Delaware, USA Nevada, USA Ontario, Kanada Hoffman Estates, IL, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Illinois, USA Ontario, Kanada Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Doncaster, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien London, Großbritannien Doncaster, Großbritannien Doncaster, Großbritannien 79 Ldf. Nr. 881. 882. 883. 884. 885. 886. 887. 888. 889. 890. 891. 892. 893. 894. 895. Gesellschaft DFS Trading Limited Northern Upholstery Limited Galegrove Limited New DFS Furniture Limited CF Ward Limited Advent QQ Retail Holdings LLC Advent QQ Retail 1 LLC Advent QQ Retail 2 LLC Advent QQ Retail 3 LLC Instituicoes Financieras e de Varejo (FIP) Advent Retail Empreendimentos S.A. Quero-Quero Varejo Participacoes S.A. Lojas Quero Quero, S.A. Verde Administradora de Cartoes de Credito SA Sentinela dos Pampas Administradora e Corretora de Seguros Ltda Sitz Doncaster, Großbritannien Doncaster, Großbritannien Doncaster, Großbritannien Doncaster, Großbritannien Doncaster, Großbritannien Boston, MA, USA Boston, MA, USA Sao Paulo, Brasilien Boston, MA, USA Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Cachoeirinha, Brasilien Cachoeirinha, Brasilien Cachoeirinha, Brasilien 896. 897. 898. 899. 900. 901. 902. 903. 904. 905. 906. 907. 908. 909. 910. 911. 912. 913. 914. 915. 916. 917. 918. Transshipment Development LLC Paranagua Exports and Imports LLC Berth Yard Investments LLC Cargo Holding LLC Paranagua Investments LLC Ships and Portainers LLC Logistics and Ports LLC Container Terminal Investments LLC Brasil Infrastructure LLC FIP Brasil de Private Equity FIP Brasil de Private Equity II FIP Brasil de Private Equity III Paranagua Conteineres e Reefers Participacoes S/A Infraestructura Portos e Servicos Participacoes S/A Parana Logistics Portuaria Participacoes S/A TCP Participações Terminal de Contêineres de Paranaguá TCP Serviços Logísticos S/A Latin American Airport Holdings Ltd. Latin American Holdings II, Ltd. Latam Airport Holding ND Cooperatief Advent Airports BV Aeropuertos Dominicanos Siglo XXI, S.A. Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Boston, MA, USA Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Curitiba, Brasilien Paranagua, Brasilien Paranagua, Brasilien Bermuda-Inseln Bermuda-Inseln Amsterdam, Niederlande Amsterdam, Niederlande Santo Domingo, Dominikanische Republik 919. Ceixa Dominicana SRL Santo Domingo, Dominikanische Republik 80 Ldf. Nr. 920. 921. 922. 923. 924. 925. 926. 927. 928. 929. 930. 931. 932. 933. 934. 935. 936. 937. 938. 939. 940. 941. 942. 943. 944. 945. 946. 947. 948. 949. 950. 951. 952. 953. 954. 955. 956. 957. 958. 959. 960. Gesellschaft Inmobiliaria Fumisa S.A. de C.V. Transportes Aeroes de Xalapa S.A. de C.V. Prestadora de Servicios Fumisa, S.A. de C.V. Constructora e Inmobiliaria Xalitic, S.A. de C.V. Advent PawLux 1, Sarl Advent PawLux 2, Sarl Advent PawLux 3, Sarl Advent PawLux 4, Sarl Advent PawLux 5, Sarl Advent PawBel 1, Sprl Advent PawBel 2, Sprl Advent PawBel 3, Sprl Advent PawBel 4, Sprl Advent PawBel 5, Sprl Monte de Mexico, S.A. de C.V. Servicios de Personal y Administración Kauma, S.A. de C.V. Prestadora de Servicios y Administración Siena, S.A. de C.V. Sitz Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Brüssel, Belgien Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Montepío San Marcos, S.A. de C.V. Advent Mango I Sarl Advent Mango I BV Controladora Milano, S.A. de C.V. Por Distinción, S.A. de C.V. Inmobiliaria Tianguistenco, S.A. de C.V. Servicios Corporativos Milano-Melody, S.A. de C.V. Servicios Mil Mel, S.A. de C.V. Inmobiliarios Hacienda San Martín, S.A. de C.V. Rean Investments LLC Amber Business C.V. FIP- Brasil de Servicos Advent Acqua Holdings Limited Atmo Holding S.A. Grupo Atmosfera S.A. Atmosfera Gestão e Higienização de Texteis S.A. Claro Lavanderia Hospitalar Ltda. Claro Hospitalar Ltda. Advent-TransUnion Acquisition Limited Partnership TransUnion Holding Company, Inc. TransUnion Corp. Trans Union International Inc. Source USA Insurance Agency, Inc. TransUnion International Holdings LLC Mexiko-Stadt, Mexiko Luxemburg Amsterdam, Niederlande Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Boston, MA, USA Amsterdam, Niederlande Sao Paulo, Brasilien Grand Cayman, Kaimaninseln Sao Paulo, Brasilien Belo Horizonte, Brasilien Jundiaí, Brasilien Belo Horizonte, Brasilien Belo Horizonte, Brasilien Boston, MA, USA Chicago, IL, USA Chicago, IL, USA Chicago, IL, USA Chicago, IL, USA Chicago, IL, USA Mexiko-Stadt, Mexiko 81 Ldf. Nr. 961. 962. 963. 964. 965. 966. 967. 968. 969. 970. 971. 972. 973. 974. 975. 976. 977. 978. 979. 980. 981. 982. 983. 984. 985. 986. 987. 988. 989. 990. Gesellschaft Diversified Data Development Corporation Financial Healthcare Systems, LLC TransUnion Teledata LLC Decision Systems, Inc. TransUnion Exchange Corporation TransUnion Reverse Exchange Corporation TransUnion Intelligence LLC TransUnion Rental Screening Solutions, Inc. INSDEC LLC TransUnion Consumer Solutions LLD Trans Union Content Solutions LLD TransUnion Interactive, Inc. Title Insurance Services Corporation Trans Union LLC TransUnion Corp. TransUnion Marketing Solutions, Inc. Trans Union Real Estate Services, Inc. Visionary Systems, Inc. Worthknowing, Inc. TransUnion Financing Corporation ITC Botswana (Pty) Ltd. Crivo Sisemas em Informatica S.A. Mandurah Participacoes Ltda. Trans Union of Canada, Inc. Trans Union Chile, S.A. Databusiness S.A. TransUnion Information Technology (Beijing) Co., Ltd. TransUnion Colombia Ltda. Trans Union Costa Rica, TUCR, S.A. Centro de Informacion y Estudio Estrategicos Empresariales S.A. Sitz Chicago, IL, USA Chicago, IL, USA Beaverton, OR, USA Georgia, USA California, USA Delaware, USA Nevada, USA Delaware, USA Delaware, USA Delaware, USA Delaware, USA Delaware, USA South Carolina, USA Delaware, USA Delaware, USA Illinois, USA Delaware, USA Georgia, USA Georgia, USA Delaware, USA Botsuana Brasilien Brasilien Toronto, ON, Kanada Santiago, Chile Santiago, Chile Beijing, China Bogota, Kolumbien San Jose, Kolumbien Santo Domingo, Dominikanische Republik 991. TransUnion S.A. Santo Domingo, Dominikanische Republik 992. Centro de Operaciones y Servicios de Informacion Estrategica, S.A. Santo Domingo, Dominikanische Republik 993. 994. 995. 996. 997. 998. 999. TransUnion El Salvador, S.A. de C.V. Trans Union Guatemala, S.A. Soluciones de Informatica de Centroamerica (SICE), S.A. Trans Union Honduras Buro de Credito, S.A. TransUnion Limited TransUnion Asia Ltd. TransUnion Information Services Limited San Salvador, El Salvador Guatemala, Guatemala Guatemala, Guatemala Honduras Hongkong Hongkong Hongkong 82 Ldf. Nr. 1000. 1001. 1002. 1003. 1004. 1005. 1006. 1007. 1008. 1009. 1010. 1011. 1012. 1013. 1014. 1015. 1016. 1017. 1018. 1019. 1020. 1021. 1022. 1023. 1024. 1025. 1026. 1027. 1028. 1029. 1030. 1031. 1032. 1033. 1034. 1035. 1036. 1037. 1038. 1039. 1040. 1041. Gesellschaft Credit Information Services Limited Trans Union Software Services Private Limited Trans Union (Israel) Ltd. TransUnion Jamaica Limited TransUnion Kenya Limited STS Vail Beheeren Administracion S. DE. R.L. DE C.V. TransUnion Soluciones de Informacion, S de R.L de C.V. TransUnion Credit Bureau Namibia (Pty) Ltd. Beheer en Beleggingsmaatchapij Stivaco B.V. Vail Systemen Groep, B.V. TransUnion Netherlands I, B.V. TransUnion Netherlands II, B.V. TransUnion Nicaragua, S.A. Trans Union Central America, S.A. TransUnion Information Solutions, Inc. Trans Union de Puerto Rico, Inc. TransUnion Credit Bureau (Pty) Ltd. TransUnion Africa (Pty) Ltd. ITC Recoveries (Pty) Ltd. Collection Support Services (Pty) Ltd. TransUnion HPI (Pty) Ltd. Campbell's Consumer Enquiry (Pty) Ltd. SA Legal Contractors (Pty) Ltd. Elabadia Investment (Proprietary) Ltd. TransUnion Mead & McGrouther (Pty) Ltd. Eastvaal Credit Bureua (Pty) Ltd. Greyling's Credit Control (Pty) Ltd. TransUnion Analytic and Decision Services (Pty) Ltd. Commercial Information Agency (Pty) Ltd. ITC Trace Team (Pty) Ltd. ITC MarketMap (Pty) Ltd. TransUnion CGS (Pty) Ltd. TransUnion Auto Information Solutions Autolocator (Pty) Ltd. TransUnion ITC (Pty) Ltd. Credit Reporting Services Limited TransUnion Company of Vietnam Ltd. Trans Union (Private) Ltd. Patriot Supply Holdings, Inc. Patriot Supply Intermediate, Inc. MSC Holdings, Inc. Morrison Supply Company, LLC Sitz Hongkong Mumbai, Indien Tel Aviv, Israel Jamaika Nairobi, Kenia Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Windhoek, Namibia Amsterdam, Niederlande Amsterdam, Niederlande Amsterdam, Niederlande Amsterdam, Niederlande Nicaragua Panama-Stadt, Panama Philippinen San Juan, Puerto Rico Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Johannesburg, Südafrika Swasiland Trinidad & Tobago Vietnam Simbabwe Delaware, USA Delaware, USA Delaware, USA Texas, USA 83 Ldf. Nr. 1042. 1043. 1044. 1045. 1046. 1047. 1048. 1049. 1050. 1051. 1052. 1053. 1054. 1055. 1056. 1057. 1058. 1059. 1060. 1061. 1062. 1063. 1064. 1065. 1066. 1067. 1068. 1069. 1070. 1071. 1072. 1073. 1074. 1075. 1076. 1077. 1078. 1079. 1080. 1081. 1082. 1083. Gesellschaft Supply Source Dynamics, Inc. Advent OT (Cayman) Limited Advent OT (Luxembourg) Holding S.a.r.l. Advent OT (Luxembourg) S.a.r.l. OT Luxembourg S.a.r.l. OT Luxembourg 0 & Cy S.C.A. OT Luxco 1 S.à.r.l OT Frenchco 1 SAS OT Frenchco 2 SAS Oberthur Technologies SA OT South Africa Pty Ltd OT Senegal SUARL OT LLC JV Oberthur Obernek International Xponcard LLC OT Nigeria Lts OT Pakistan Ltd OT AB OT Finland OY OT Finland Segenmark OY Lamicard OY Segem Segenmark OY OT Latvia SIA Latvia OT Denmark A/S OT Norway AS iL KortSystemers A/S OT Services ApS NEPS I/S HB Osthylven OT Sweden AB OCS Immo SCI OT UK LTD OT Property Ltd OT Pension Trustee Ltd OT The Netherlands BV OT Italia SRL OT Switzerland AG OT KFT OT Iberica SAU OT Poland Sp Zoe OT Romania SRL Sitz Texas, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Paris, Frankreich Paris, Frankreich Levallois-Perret, Frankreich Johannesburg, Südafrika Dakar, Senegal Moskau, Russland Dakar, Senegal Dubai Moskau, Russland Nigeria Karachi, Pakistan Kista, Schweden Espoo, Finnland Espoo, Finnland Espoo, Finnland Espoo, Finnland Espoo, Finnland Odense, Dänemark Oslo, Norwegen Odense, Dänemark Odense, Dänemark Odense, Dänemark Kista, Schweden Kista, Schweden Levallois-Perret, Frankreich Tewkesbury, Großbritannien Tewkesbury, Großbritannien Tewkesbury, Großbritannien Sittard, Niederlande Mailand, Italien Neuchatel, Schweiz Budapest, Ungarn Barcelona, Spanien Kobylka, Polen Bukarest, Rumänien 84 Ldf. Nr. 1084. 1085. 1086. 1087. 1088. 1089. 1090. 1091. 1092. 1093. 1094. 1095. 1096. 1097. 1098. 1099. 1100. 1101. 1102. 1103. 1104. 1105. 1106. 1107. 1108. 1109. 1110. 1111. 1112. 1113. 1114. 1115. 1116. 1117. 1118. 1119. 1120. 1121. 1122. 1123. 1124. 1125. Gesellschaft OT Teknoloj Sanayi Ve Ticarel Limited Sirkati OT Deutschland GmbH OT Czech Republic Oberthur Scratch Cards SAS OT of America Corp OT de Mexico S. de RL de CV OT Sistemas de Cartoes OT Ltda OT Argentina XponCard Inc USA OCS Asia Pt Ltd OCS Sciences & Technology Co. Ltd OT Japan KK OT India Private Limited PT OT OT Philippines Inc OT Australia Property Ltd OT Korea Inc OT Asia Pte Ltd I'M Technologies Comp Ltd PT I'M Technologies I'M Technologies Inc CHINA Pte Ltd I'M Synergy Inc Ltd OT Malaysia Sdn Bhd I'M Synergy Sdn Bhd OCS Hong Kong Ltd OT Thailand Co Ltd Oberthur Technologies XponCard International Thailand Co Ltd Advent Tower (Cayman) Limited Advent Tower (Luxembourg) Holding Sarl Advent Tower (Luxembourg) Sarl Towergate Z Shareholder Limited Towergate Partnership Limited Cullum Capital Ventures Limited Towergate Holdings I Plc Towergate Holdings II Limited Towergate Finance Plc Towergate Insurance Limited Folgate Insurance Company Limited Fusion Insurance Holdings Limited Fusion Insurance Services Limited Sitz Istanbul, Türkei Bonn, Deutschland Prag, Tschechien Levallois-Perret, Frankreich Chantilly, VA, USA Mexiko-Stadt, Mexiko Sao Paulo, Brasilien Bogota, Kolumbien Buenos Aires, Argentinien Chantilly, VA, USA Singapur Shanghai, China Tokio, Japan Noida, Indien Jakarta, Indonesien Philippinen Smithfield, Australien Seoul, Korea Singapur Bangkok, Thailand Jakarta, Indonesien Beijing, China Philippinen Kuala Lumpur, Malaysia Kuala Lumpur, Malaysia Hongkong Bangkok, Thailand Beijing, China Bangkok, Thailand Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg London, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien 85 Ldf. Nr. 1126. 1127. 1128. 1129. 1130. 1131. 1132. 1133. 1134. 1135. 1136. 1137. 1138. 1139. 1140. 1141. 1142. 1143. 1144. 1145. 1146. 1147. 1148. 1149. 1150. 1151. 1152. 1153. 1154. 1155. 1156. 1157. 1158. 1159. 1160. 1161. 1162. 1163. 1164. 1165. 1166. 1167. Gesellschaft Towergate Underwriting Group Limited Towergate Commercial Limited Towergate London Market Limited Hayward Holding Group Limited Hayward Aviation Limited MP Bolshaw & Co. Limited Towergate Risk Solutions Limited Broker Network Holdings Limited Oyster Risk Solutions Limited Broker Network Limited TL Risk Solutions Limited Paymentshield Group Holdings Limited Paymentshield Holdings Limited Paymentshield Limited Paymentshield Life Underwriting Services Limited HS428 Limited Oak Affinity Consultancy Limited Towergate Financial (Group) Limited Towergate Financial (Scotland) Holdings Limited Towergate Financial (East) Holdings Limited Towergate Financial (North) Holdings Limited Towergate Financial (West) Holdings Limited Towergate Financial (Huddersfield) Intermediate Limited Towergate Financial (East) Intermediate Limited Towergate Financial (Scotland) Limited Towergate Financial (Huddersfield) Limited Towergate Financial (North) Limited Towergate Financial (East) Limited Towergate Financial (West) Limited Towergate Financial (London) Limited Moray Firth Insurance Brokers Limited Managing Agents Reference Assistance Services Limited PowerPlace Insurance Services Limited Countrywide Insurance Management Limited CCV Risk Solution Limited Richard V. Wallis & Co. Limited Moffatt & Co. Limited Fenton Insurance Solutions Limited Oyster Property Insurance Specialists Limited Arthur Marsh & Sons Limited Crawford Davis Insurance Consultants Limited Choriton Cloughley Group Limited Sitz Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien 86 Ldf. Nr. 1168. 1169. 1170. 1171. 1172. 1173. 1174. 1175. 1176. 1177. 1178. 1179. 1180. 1181. 1182. 1183. 1184. 1185. 1186. 1187. 1188. 1189. 1190. 1191. 1192. 1193. 1194. 1195. 1196. 1197. 1198. 1199. 1200. 1201. 1202. 1203. 1204. 1205. 1206. 1207. Gesellschaft Berkeley Alexander Limited Protectagroup Limited HLI (UK) Limited Four Counties Insurance Brokers Limited CCV Trustees Limited Just Insurance Brokers Limited Walter Ainsbury & Son Limited Bishop Skinner Insurance Brokers Limited BIB (Darlington) Limited BIB UnderwritersLimited Goodwood Insurance Services Limited Antur Insurance Services Limited Antur (West Wales) Limited Three Counties Insurance Brokers Limited Lincsure Limited Advent Clinic (Cayman) Limited Advent Clinic Luxembourg Holding Sarl Advent Clinic (Luxembourg) Sarl Median Gruppe S.a.r.l. Median Kliniken S.a.r.l. AHB Co-Investor GmbH & Co. KG AHB Holding GmbH AHB-Klinik GmbH Berline & Co. KG AHB-Klinik Verwaltungs-GmbH Appartementhaus Südpark GmbH Braunfels Co-Investor GmbH & Co. KG CURA Klinikservice Süd GmbH Geriatrie Zentrum MEDIAN Kliniken GmbH & Co. Gesellschaft für Klink- und Hotelbedarf mbH & Co. KG GKH - Gesellschaft für Klinik- und Hotelbedarf mbH & Co. KG Grundbesitzgesellschaft Oberrheinische Kliniken GmbH & Co. KG Sitz Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Maidstone, Großbritannien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Grundstücksgesellschaft Pitzer mbH & Co. KG Ilmtal - Klinik Bad Berka GmbH Internationales Zentrum für Frauengesundheit GmbH (IZFG) Karl Kliniken Holding GmbH KBG Verwaltungs - GmBH Klinik-Beratungs-KG KBG-Verwaltungs-GmbH & Co. Median Co-Investor GmbH & Co. KG Median Co-Investor Verwaltungs-GmbH Median Geriatrie Holding GmbH Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland 87 Ldf. Nr. 1208. Gesellschaft MEDIAN Hohenfeld-Klinik für Orthopädie GmbH & Co. KG MEDIAN Hohenfeld-Klinik für Psychosomatik GmbH & Co. KG Sitz Berlin, Deutschland 1210. 1211. 1212. 1213. 1214. 1215. 1216. 1217. 1218. 1219. 1220. 1221. 1222. 1223. 1224. 1225. 1226. 1227. 1228. 1229. 1230. 1231. 1232. 1233. 1234. 1235. 1236. 1237. 1238. 1239. 1240. 1241. Median Holding GmbH MEDIAN Kaiserberg-Klinik GmbH & Co. KG MEDIAN Kinzigtal-Klinik GmbH & Co. KG MEDIAN Klinik am Südpark GmbH & Co. KG MEDIAN Klinik NRZ Wiesbaden GmbH MEDIAN Klinikbetriebsgesellschaft mbH MEDIAN Kliniken GmbH & Co. KG MEDIAN Kliniken Verwaltungsgesellschaft mbH MEDIAN Mosel Facility GmbH Median REHA Co-Investor GmbH & Co. KG MEDIAN REHA Facility Management GmbH Median REHA Holding GmbH MEDIAN Rehaklinik Aukammtal GmbH & Co. KG MEDIAN Rehaklinik Aukammtal Verwaltungs-GmbH MEDIAN Rehazentrum Schlangenbad GmbH & Co. KG MEDIAN Rehazentrum Schlangenbad Verwaltungs-GmbH MEDIAN Rheingau-Taunus-Klinik GmbH & Co. KG MedVZ Hoppegarten GmbH MGW-Klinikverwaltung GmbH Mittel-Mosel Holding GmbH MVZ Traben-Trarbach GmbH NRZ Gruppe S.á.r.l. NRZ Holding GmbH NRZ Holding S.á.r.l. NRZ Magdeburg MEDIAN Kliniken GmbH & Co. Oberrheinische Kliniken Beteilgungs-GMbH Oberrheinische Kliniken GmbH & Co. Betriebs KG Orthopädische Klinik Braunfels GmbH & Co. KG Orthopädische Klinik Braunfels Verwaltungs GmbH Panorama Klinik Bad Säckingen GmbH & Co. Betriebs-KG Panorama Klinik GmbH Pitzer Beteiligungs- und Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland 1242. 1243. 1244. 1245. 1246. 1247. Pitzer Forschungsellschaft mbH Pitzer GmbH Polo Co-Investor GmbH & Co. KG Polo Co-Investor Verwaltungs-GmbH Polo Holding GmbH Quellenhof Holding GmbH Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland 1209. Berlin, Deutschland 88 Ldf. Nr. 1248. 1249. 1250. 1251. Gesellschaft Quellenhof KG Salze-Klinik GmbH & Co. REHA Gesellschaft für Rehabilitation mbH Rehabilitations-Klinik Mittel-Mosel GmbH Rehabilitations-Klinik Mittel-Mosel GmbH & Co. KG. Bernkastel-Kues Sitz Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland 1252. 1253. Salze-Klinik GmbH Vermǒgensverwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft - Objekt Bad Nauheim - Pitzer Beteiligungs- und Verwaltungsgescellschaft mbH & Co. KG Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland 1254. Vermǒgensverwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft - Objekt Bad Schwalbach - Pitzer Beteiligungs- und Verwaltungsgescellschaft mbH & Co. KG Berlin, Deutschland 1255. Vermǒgensverwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft - Objekt Camberg - Pitzer Beteiligungs- und Verwaltungsgescellschaft mbH & Co. KG Berlin, Deutschland 1256. Vermǒgensverwaltungs-und Beteiligungsgesellschaft - Objekt Bad Soden - Salmünster - Pitzer Beteiligungs- und Verwaltungsgescellschaft mbH & Co. KG Berlin, Deutschland 1257. 1258. 1259. 1260. 1261. 1262. 1263. 1264. 1265. 1266. 1267. 1268. 1269. 1270. 1271. 1272. 1273. 1274. 1275. 1276. 1277. 1278. 1279. 1280. Willy Pitzer Verwaltungsgeselllschaft mbH & Co. KG Willy Pitzer Verwaltungsgeselllschaft mbH Zentrum für Vasculäre Medizin GmbH Advent Key (Cayman) Limited Advent Key (Luxembourg) Holding S.a.r.l. Advent Key (Luxembourg) S.a.r.l. Advent Key Investor & Cy S.C.A. Advent Key Investor S.a.r.l. Tinsa Tasaciones Immobiliarias, S.A. Tinsa Internacional de Inversiones, S.L. Elitia Real Estate, S.A.U. Taxo Valoracion, S.L. Avaltaxo Sociedade Geral de Avaliacoes Ltda Tasaciones Inmobiliarias de Argentina, S.A. Tasaciones Inmobiliarias de Mexico, S.A. de C.V. Tasaciones Inmobiliarias de Chile, S.A. Tinsa Peru, S.A.C. Zala Colombia, Ltda. T12 Gestion Inmobiliaria, S.A. Global Pharm Holding Sarl Global Pharn Sarl Latin America Pharma Company ETVE SL Laboratorio LKM S.A. Quality Pharma S.A. Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Berlin, Deutschland Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Lissabon, Portugal Buenos Aires, Argentinien Mexiko-Stadt, Mexiko Santiago, Chile Lima, Peru Bogota, Kolumbien Madrid, Spanien Luxemburg Luxemburg Madrid, Spanien Buenos Aires, Argentinien Buenos Aires, Argentinien 89 Ldf. Nr. 1281. 1282. 1283. 1284. 1285. 1286. 1287. 1288. 1289. 1290. 1291. 1292. 1293. 1294. 1295. 1296. 1297. 1298. 1299. 1300. 1301. 1302. 1303. 1304. 1305. 1306. 1307. 1308. 1309. 1310. 1311. 1312. 1313. 1314. 1315. 1316. 1317. 1318. 1319. 1320. 1321. 1322. Gesellschaft LKM Peru S.A. LKM Paraguay S.A. LKM Bolivia S.A. Strident Superholding Inc. Strident Holding Inc. Helios Holding Inc. Connolly Consulting, LLC Connolly Consulting Associates Worldwide, Inc. Connolly, Inc. L&L Connolly Management Inc. Connolly Canada Corp. Connolly Europe Limited Advent Calgary (Cayman) Limited Partnership Advent Calgary (Luxembourg) Holding S.a.r.l. Advent Calgary (Luxembourg) S.a.r.l. Advent Calgary (Canada) Holding Limited Advent Calgary (Canada) Intermediate Limited BOS Solutions Ltd BOS Solutions Inc. BOS Rentals W3 Ltd. BOS Solutions Real Estate Inc. Advent Cartagena (Luxembourg) Holding Sarl Advent Cartagena (Luxembourg) Sarl Biotoscana Invstments S.a.r.l. Biotoscana Investments & Cy S.a.r.l. Biotoscana S.A. Biotoscana Farma S.A. Biotoscana Farma del Peru SAC Biotoscana Farma Chile S.R.L. Biotoscana Ecuador S.A. Advent Haddock (Cayman) Limited Advent Haddock (Luxembourg) Holding Sarl Advent Haddock (Luxembourg) Sarl Tristan Haddock B.V. MaxamCorp Holding S.L. Maxam Europe SA Explosivos Galicia SA Lomar Seguridad SA Explosivos de Lugo Seguridad SL Albacetena de Explosivos SL Mineralia SA Maxam France S.A.S. Sitz Lima, Peru Ascension, Paraguay La Paz, Bolivien Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Atlanta, GA, USA Burlington, ON, Kanada Stevenage, Großbritannien Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Calgary, Kanada Calgary, Kanada Calgary, Kanada Houston, TX, USA Calgary, Kanada Grand Junction, CO, USA Luxemburg Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Bogota, Kolumbien Bogota, Kolumbien Lima, Peru Santiago, Chile Quito, Ecuador Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Amsterdam, Niederlande Madrid, Spanien Madrid, Spanien Lugo, Spanien Laracha, Spanien Lugo, Spanien Albacete, Spanien La Paz, Bolivien St. Denis, Frankreich 90 Ldf. Nr. 1323. Gesellschaft Eley Recycling Limited Sitz Sutton Coldfield, Großbritannien 1324. 1325. 1326. 1327. 1328. 1329. 1330. 1331. 1332. 1333. 1334. 1335. 1336. 1337. 1338. 1339. 1340. 1341. 1342. 1343. 1344. 1345. 1346. 1347. 1348. 1349. 1350. 1351. 1352. 1353. 1354. 1355. 1356. 1357. 1358. 1359. 1360. Maxam Bulgaria JSC CETPRO Limited Maxam Norge AS Maxam Sverige AB MaxamPor SA Maxam International, S.L. MAXAM Initiation Systems S.L. MAXAM UEB S.L. EXPAL Systems SA MAXAM Chem S.L. MAXAM Outdoors S.A. Cartuchos GB, S.A. Cartuchos Saga S.A. EUSKOBAT, S.L.U. Industrios Cartuchos de Caza Melior, S.L. MAXAM Inviroconsult, S.L. Parques de Generacion Eolica S.L. Iberoamericano de Recursos Naturales S.L. MAXAM Inergy S.L. Ubierna Bioenergias S.L. Explosifs Sevres Atlantique, S.A. Nanuco S.A.S. MAXAM TAN S.A.S. Pravisani S.p.a. MAXAM Italia S.R.L. MAXAM Deutschland GmbH MAXAM Bohr- und Sprengtechnik GmbH Wano Schwartzpulver GmbH Zunerwerke Ernst Brun (ZEB) GmbH MAXAM Luxembourg S.A. MAXAM Belgique S.A. MAXMA Romania SRL MAXAM Hellas S.A. MAXAM DETINES d.o.o. MAXAM Hrvatska d.o.o. MAXAM Magyarorszag Kft Eley Hawk Limited Madrid, Spanien Dublin, Irland Sagstua, Norwegen Karlstad, Schweden Alcochete, Portugal Madrid, Spanien Madrid, Spanien Vizcaya, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Alava, Spanien Lleida, Spanien Alava, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Madrid, Spanien Thenazey, Frankreich Bergerac, Frankreich Mazingarbe, Frankreich Udine, Italien Massa, Italien Doberschau-Gossig, Deutschland Doberschau-Gossig, Deutschland Liebenburg, Deutschland Haltern am See, Deutschland Kockelscheuer, Luxemburg Brüssel, Belgien Bukarest, Rumänien Maroussi, Griechenland Martinska ves, Kroatien Martinska ves, Kroatien Peremartongyartelep, Ungarn Sutton Coldfield, Großbritannien 1361. 1362. 1363. 1364. DENEX A/S MAXAM Polska SP z.o.o. MAXAM Osterreich GmbH MAXAM Tanzania Ltd Elling, Dänemark Choicanow, Polen Eisenerz, Österreich Tarime, Tansania 91 Ldf. Nr. 1365. 1366. 1367. 1368. 1369. 1370. 1371. 1372. 1373. 1374. 1375. 1376. 1377. 1378. 1379. 1380. 1381. 1382. 1383. 1384. 1385. 1386. 1387. 1388. 1389. 1390. 1391. 1392. 1393. 1394. 1395. 1396. 1397. 1398. 1399. 1400. 1401. 1402. 1403. 1404. 1405. Gesellschaft MAXAM Dantex South Africa Pty. Ltd. MAXAM Initiation Systems LLC MAXAM Appalachia, LLC MAXAM Northeast, INC. MAXAM Products, Inc. MAXAM Bulk Services, INC. MAXAM Seismic Explosives, Inc. MAXAM Panama S.A. Serviblasting International S.A. MAXAM Russia LLC MAXAM Brasil Ltda. MAXAM Cipensa S.A.C. MAXAM Fanexa F.A.M. MAXAM Chile S.A. MAXAM India Pvt. Limited MAXAM- Tel Explosives Private Limited Anadolu-Nitro Patlayici Maddeler Pazarlama Ticaret ve Nakliyat Anonim Sirketi Sitz Florida, Südafrika Sterling, CT, USA Jackboro, TN, USA Plymouth, NH, USA Quebec, Kanada Quebec, Kanada Calgary, Kanada Panama-Stadt, Panama Panama-Stadt, Panama Moskau, Russland Sao Paulo, Brasilien Lima, Peru Cochabamba, Bolivien Santiago, Chile Delhi, Indien Delhi, Indien Malatia, Türkei Idexsa Fisek Imalat Sanayi ve Tikareet Anonim Sirketi MAXAM Uzbekistan LLC MAXAM Kazakhstan LLP Eastern Mining Services Limited High Technology Initiation Systems Companhia de Polvoras Explosivos de Angola, S.A. Maxam Cameroun, S.a.r.l. MAXAM Mali, S.a.r.l. MAXAM Ghana Ltd. MAXAM Burkina Faso SRLU MAXAM Cote D'Ivoire SRLU AI Beauty (Cayman) Limited AI Beauty (Luxembourg) Holding S.à r.l. AI Global Investments S.à r.l. AI Beauty (Luxembourg) S.à r.l. AI Beauty (Luxembourg) Finance S.à r.l. AI Beauty S.à r.l. AI Beauty & Cy SCA Beauty Holding Zero GmbH Beauty Holding One GmbH Beauty Holding Two AG 141 Advent Holdings I S DE R.L. DE C.V. 142 Advent Holdings II S DE R.L. DE C.V. 143 Advent International PE Advisors, S.C. Osmaniye, Türkei Taschkent, Usbekistan Karaganda, Kasachstan Murmansk, Russland Chapaevsk, Russland Luanda, Angola Douala, Kamerun Bamako, Mali Tarwa, Ghana Ouagadougou, Burkina Faso Abidjan, Elfenbeinküste Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Luxemburg Frankfurt am Main, Deutschland Frankfurt am Main, Deutschland Frankfurt am Main, Deutschland Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko Mexiko-Stadt, Mexiko 92 Ldf. Nr. 1406. 1407. 1408. 1409. 1410. 1411. 1412. 1413. 1414. 1415. 1416. 1417. 1418. 1419. 1420. 1421. 1422. 1423. 1424. 1425. 1426. 1427. 1428. 1429. 1430. 1431. 1432. 1433. 1434. 1435. 1436. 1437. 1438. 1439. 1440. 1441. 1442. 1443. 1444. 1445. 1446. 1447. Gesellschaft ABC Investment Limited Partnership ABC-Advent GP LLC Advent (PS) Limited Partnership Advent Acquisition Group Inc. Advent Argentina LLC Advent Black L.L.C. Advent Blue Sky L.P. Advent Calgary (Cayman) Limited Advent Carl (Cayman) Limited Advent Casa 2008 (Cayman) Limited Advent Coral (Cayman) Limited Advent CR Cayman Limited Advent Diamond (Cayman) Limited Advent Green Power (Cayman) Limited Advent HT Troplast (Cayman) L.P. Advent International Austria GmbH Advent International B.V. Advent International Co., Ltd. Advent International Corporation Turkey Advent International Cyprus Limited Advent International Hong Kong Limited Advent International Japan GP Limited Partnership Advent International L.P. Advent International L.P. II Advent International LTDA Advent Latin American Private Equity Fund IV-A L.P. Advent Latin American Private Equity Fund IV-B L.P. Advent Latin American Private Equity Fund IV-C L.P. Advent Latin American Private Equity Fund IV-D L.P. Advent Latin American Private Equity Fund IV-E L.P. Advent Latin American Private Equity Fund IV-F L.P. Advent Latin American Private Equity Fund IV-G L.P. Advent Mexico Holdings LLC Advent Moeller (Cayman) L.P. Advent Monext (Cayman) Limited Advent Opera Holding, S.à r.l. Advent Postal (Cayman) L.P. Advent Postal (Cayman) L.P. II Advent SS Investments (Cayman) Limited Advent Viatris (Cayman) L.P. Advent Viatris (Cayman) Ltd. Advent Vision (Cayman) Limited Sitz Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Boston, MA, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Sao Paulo, Brasilien Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Wien, Österreich Amsterdam, Niederlande Tokio, Japan Istanbul, Türkei Nicosia, Zypern Hongkong Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Sao Paulo, Brasilien Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln 93 Ldf. Nr. 1448. 1449. 1450. 1451. 1452. 1453. 1454. 1455. 1456. 1457. 1458. 1459. 1460. 1461. 1462. 1463. 1464. 1465. 1466. 1467. 1468. 1469. 1470. 1471. 1472. 1473. 1474. 1475. 1476. 1477. 1478. 1479. 1480. 1481. 1482. 1483. 1484. 1485. 1486. Gesellschaft Advent Voltage (Cayman) Limited Advent-Amscan Acquisition Limited Partnership Advent-Amscan GP LLC Advent-Cantab Limited Partnership Advent-Five Below GP LLC Advent-NCB Limited Partnership Advent-Party City Acquisition Limited Partnership Advent-Party City GP LLC Advent-Sansonetti Limited Partnership Sitz Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Advent-Transunion GP LLC AI Ireland No. 1 Limited AIC SR LLC Altum Overseas Services Corporation AN HONG Enterprise Management (Shanghai) Co. Ltd. Badger L.P. Berth and Yard Investments LLC Canna Luxembourg S.à r.l. Cargo Handling LLC Funde de Investimento EM Participacoes – Brasil de servicos Funde de Investimento EM Participacoes – Brasil Gestao E Administracao Funde de Investimento EM Participacoes 284 Funde de Investimento EM Participacoes – Brazil Empreendimentos Funde de Investimento EM Participacoes – Advent Kong Blocker Corp. Funde de Investimento EM Participacoes – Brasil de Varejo Global Retail Limited GPE V Dollar ALP Limited Partnership GPE V Euro ALP Limited Partnership GPE VI FIS II S.C.A. GPE VI FIS Shareholder, LLC GPE VI FT Co-Investment L.P. GPE VI OT Co-Investment L.P. GPEF1, LLC International Financial Services, Inc. Outdoor Avenue L.P. Second Advent Equitable L.P. Stoko Cayman Limited Sunley House L.P. III Sunley House L.P. III-A Sunley House L.P. III-B Sunley House L.P. III-C Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Tortola, Britische Jungferninseln Shanghai, China Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Luxemburg Wilmington, DE, USA Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Sao Paulo, Brasilien Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Luxemburg Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Boston, MA, USA Großbritannien Wilmington, DE, USA Grand Cayman, Kaimaninseln Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA 94 Ldf. Nr. 1487. 1488. 1489. 1490. 1491. 1492. 1493. 1494. 1495. 1496. 1497. 1498. 1499. Gesellschaft Sunley House L.P. III-D Sunley House L.P. IV Sunley House L.P. IV-A Sunley House L.P. IV-A-2 Sunley House L.P. IV-B Sunley House L.P. IV-B-2 Sunley House Limited Partnership 158 Sunley House Limited Partnership TCW Homemaker Equity Partners I LP TCW Homemaker Equity Partners II LP TCW Homemaker Equity Partners III LP TCW/Kirkland Equity Partners L.P. The Brooke Family L.P. VRON Investment Limited Partnership Sitz Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA Wilmington, DE, USA 95 Anlage 3: Lfd. Nr. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. 22. 23. 24. 25. 26. 27. 28. 29. 30. 31. 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45. 46. 47. Liste der unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften der DOUGLAS HOLDING AG Gesellschaft und Sitz Parfümerie Douglas GmbH, Hagen Parfümerie Douglas Deutschland GmbH, Hagen Douglas Cosmetics GmbH, Düsseldorf Parfümerie Douglas International GmbH, Hagen Parfümerie Douglas Ges.m.b.H., Wien/Österreich Parfumerie Douglas Nederland B.V., Nijmegen/Niederlande Parfumerie Douglas France S.A., Lille/Frankreich Profumerie Douglas S.P.A., Bologna/Italien Parfümerie Douglas AG, Baar/Schweiz Parfumerie Douglas Inc., Westport /USA Douglas Spain S.A., Madrid/Spanien Perfumeria Douglas Portugal Lda., Lissabon/Portugal Douglas Ungarn Kft., Budapest/Ungarn Douglas Polska SP.z.o.o., Warschau/Polen Parfumerie Douglas Monaco S.A.M., Monaco/Monaco Douglas Investment B.V., Nijmegen/Niederlande Parfumerie Douglas s.r.o., Prag/Tschechien Parfümerie Douglas Limited Sirketi, Istanbul/Türkei SA Douglas Expansion, Clermont-Ferrand/Frankreich Douglas Iberia Holding S.L., Madrid/Spanien LTC Lifestyle Trading Company GmbH, Hagen Hela Beteiligungs GmbH, Hagen HELA Kosmetik Handels GmbH & Co. Parfümerie KG, Hagen UAB "Douglas Lithuania", Vilnius/Litauen SIA "Douglas Latvia", Riga/Lettland S.I.A. Douglas Baltic, Riga/Lettland Parf. Douglas S.R.L., Bukarest/Rumänien Parfumerie Douglas Bulgaria ood, Sofia/Bulgarien DESG-Douglas Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Zossen IRIS DOUGLAS d.d., Zagreb/Kroatien Douglas Einkaufs- und Service-Gesellschaft mbH & Co. KG, Zossen Douglas Logistik GmbH, Zossen Douglas Marken und Lizenzen Verwaltungsgesellschaft mbH, Zossen Douglas Marken und Lizenzen GmbH & Co. KG, Zossen DPB achats, Lille/Frankreich Buch & Medien GmbH, Hagen Thalia Holding GmbH, Hamburg Thalia Universitätsbuchhandlung GmbH, Hagen Thalia-Buchh. Erich Könnecke GmbH & Co. KG, Boysen & Maasch, Hamburg Könnecke Buchhandelsgesellschaft mbH, Hamburg Thalia Medienservice GmbH, Hagen Thalia Handels GmbH, Linz/Österreich Thalia Buch & Medien GmbH, Linz/Österreich Thalia Bücher AG, Basel/Schweiz ZAP*Zur Alten Post AG, Brig/Schweiz Kober & Thalia Buchhandelsgruppe Verwaltungs GmbH, Mannheim Reinhold Gondrom GmbH & Co. KG, Kaiserslautern 96 Lfd. Nr. 48. 49. 50. 51. 52. 53. 54. 55. 56. 57. 58. 59. 60. 61. 62. 63. 64. 65. 66. 67. 68. 69. 70. 71. 72. 73. 74. 75. 76. 77. 78. 79. Gesellschaft und Sitz R. Gondrom Verwaltungs-GmbH, Kaiserslautern Grüttefien GmbH, Varel CM OO Vermögensverwaltung 354 GmbH, Dresden Buch & Kunst GmbH Leipzig Haus des Buches GmbH Dresden G.D. Baedeker GmbH, Dresden buch.de internetstores AG, Münster buch.ch AG, Winterthur/Schweiz Thalia Franchise GmbH & Co. KG, Hagen textunes GmbH, Berlin Thalia Franchise Verw. GmbH, Hagen Pocket Shop GmbH, Berlin Christ Juweliere und Uhrmacher seit 1863 GmbH, Hagen inter-moda GmbH, Hagen Reiner Appelrath-Cüpper Nachf. GmbH, Köln Hussel Süßwarenfachgeschäfte GmbH, Hagen Hussel Geschenkstudio GmbH, Hagen Cerrini Confiserie GmbH, Hagen Hussel Confiserie GmbH, Wels/Österreich DOUGLAS Informatik & Service GmbH, Hagen DOUGLAS Versicherungsvermittlung GmbH, Hagen DOUGLAS Corporate Service GmbH, Hagen DOUGLAS Leasing GmbH, Hagen DOUGLAS Immobilien GmbH & Co. KG, Hagen DOUGLAS Immobilien GmbH, Hagen DOUGLAS Grundbesitz GmbH, Hagen EKV Einkaufsverbund GMBH, Hagen EEG Energie-Einkaufsverbund GmbH, Hagen Douglas Finance B.V., Nijmegen/Niederlande Douglas GmbH & Co. Objekt Zeil KG, Pullach im Isartal Douglas Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH, Zossen Douglas Grundstücks- und Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Zossen 97 Anlage 4: Finanzierungsbestätigung der Goldman Sachs AG