Angebotsunterlage
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Angebotsunterlage
Pflichtveröffentlichung gemäß § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der Volkswagen AG, insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Luxemburg, den Vereinigten Staaten von Amerika, Japan oder anderweitig außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die Hinweise unter Ziffer 1 auf den Seiten 1 bis 3, Ziffer 6.9 auf Seite 14, Ziffer 23 auf Seite 53 sowie Ziffer 24 auf Seite 54 dieser Angebotsunterlage besonders beachten. Angebotsunterlage PFLICHTANGEBOT der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft Porscheplatz 1 70435 Stuttgart an die Aktionäre der Volkswagen Aktiengesellschaft Berliner Ring 2 38436 Wolfsburg zum Erwerb der von ihnen gehaltenen Aktien der Volkswagen Aktiengesellschaft zum Preis von EUR 100,92 je Stammaktie der Volkswagen Aktiengesellschaft und EUR 65,54 je Vorzugsaktie der Volkswagen Aktiengesellschaft Annahmefrist: 30. April bis 29. Mai 2007, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main 18:00 Uhr Ortszeit New York Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft: ISIN DE0007664005 Vorzugsaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft: ISIN DE0007664039 Zum Verkauf eingereichte Stammaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft: ISIN DE000A0N3EV1 Zum Verkauf eingereichte Vorzugsaktien der Volkswagen Aktiengesellschaft: ISIN DE000A0N3EW9 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. 2. Allgemeine Hinweise zur Durchführung des Pflichtangebots............................. 1 1.1 Rechtsgrundlagen.....................................................................................1 1.2 Vom Pflichtangebot ausgenommene Aktionäre ......................................1 1.3 Besondere Hinweise für Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den U.S.A...................................1 1.4 Veröffentlichung der Kontrollerlangung .................................................2 1.5 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ..................................................................2 1.6 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage .....................3 1.7 Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland..............................................................................................3 Hinweise zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben....................... 4 2.1 Allgemeines .............................................................................................4 2.2 Stand und Quelle der Angaben ................................................................4 2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen...................................................................4 2.4 Keine Aktualisierung ...............................................................................5 3. Zusammenfassung des Pflichtangebots ............................................................... 5 4. Pflichtangebot ...................................................................................................... 7 5. 6. 4.1 Gegenstand und Angebotspreis................................................................7 4.2 Rechtsnatur ..............................................................................................7 4.3 Keine weiteren Pflichtangebote ...............................................................7 Annahmefrist........................................................................................................ 8 5.1 Dauer der Annahmefrist...........................................................................8 5.2 Verlängerungen der Annahmefrist...........................................................8 Beschreibung der Bieterin.................................................................................... 9 6.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse............................................9 6.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Porsche-Gruppe...................10 6.3 Organe....................................................................................................11 6.4 Tochterunternehmen ..............................................................................12 6.5 Aktionärsstruktur ...................................................................................12 6.6 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen .................................13 6.7 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren (i) Tochterunternehmen gehaltene Volkswagen-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten ..................................................................................13 7. 8. 9. 10. 11. 6.8 Angaben zu Wertpapiergeschäften ........................................................14 6.9 Mögliche Parallelerwerbe ......................................................................14 Beschreibung von Volkswagen.......................................................................... 15 7.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse.......................................... 15 7.2 Aktienoptionen.......................................................................................18 7.3 Volkswagen-Gesetz ...............................................................................18 7.4 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Volkswagen-Gruppe ...........21 7.5 Organe....................................................................................................22 7.6 Aktionärsstruktur ...................................................................................23 7.7 Mit Volkswagen gemeinsam handelnde Personen ................................23 Hintergrund des Pflichtangebots........................................................................ 24 8.1 Kooperation zwischen Porsche und Volkswagen ..................................24 8.2 Beteiligungsaufbau und Gründe für weitere Beteiligungsaufstockung........................................................................24 Absichten der Bieterin ....................................................................................... 25 9.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und künftige Verpflichtungen von Volkswagen .........................................................25 9.2 Künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin ...............................................25 9.3 Vorstand und Aufsichtsrat von Volkswagen .........................................26 9.4 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen .....................................................................26 9.5 Sitz von Volkswagen, Standort wesentlicher Unternehmensteile .........27 9.6 Mögliche weitere Maßnahmen ..............................................................27 Erläuterungen zur Preisfindung ......................................................................... 27 10.1 Mindestangebotspreise...........................................................................27 10.2 Vergleich mit historischen Börsenkursen ..............................................29 10.3 Weitere Erläuterungen zum Angebotspreis ...........................................30 10.4 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte.....................31 Annahme und Abwicklung des Pflichtangebots ................................................ 31 11.1 Zentrale Abwicklungsstelle ...................................................................31 11.2 Annahme des Pflichtangebots................................................................31 11.3 Weitere Erklärungen annehmender Volkswagen-Aktionäre .................32 11.4 Rechtsfolgen der Annahme....................................................................34 11.5 Abwicklung des Pflichtangebots und Kaufpreiszahlung nach Ablauf der Annahmefrist .......................................................................34 (ii) 12. 13. 14. 11.6 Kosten ....................................................................................................34 11.7 Börsenhandel mit Zum Verkauf eingereichten VolkswagenAktien.....................................................................................................35 Behördliche Genehmigungen und Verfahren .................................................... 35 12.1 Fusionskontrollrechtliche Genehmigungen ...........................................35 12.2 Stand der fusionskontrollrechtlichen Verfahren ....................................39 12.3 Bank- und versicherungsaufsichtsrechtliche Anzeigepflichten .............39 12.4 Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage..................40 Voraussetzungen für den Vollzug des Pflichtangebots ..................................... 40 13.1 Vollzugsbedingungen ............................................................................40 13.2 Verzicht auf Vollzugsbedingungen........................................................41 13.3 Ausfall von Vollzugsbedingungen.........................................................41 13.4 Veröffentlichungen ................................................................................41 Finanzierung des Pflichtangebots ...................................................................... 42 14.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Pflichtangebots.......................................................................................42 14.1.1 Maximale Gegenleistung .........................................................42 14.1.2 Finanzierung des Pflichtangebots ............................................42 14.2 15. Finanzierungsbestätigung ......................................................................43 Auswirkungen des Vollzugs des Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin und der Porsche-Gruppe ......................... 43 15.1 Annahmen ..............................................................................................43 15.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte...............................................44 15.3 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss der Bieterin ............44 15.3.1 Auswirkungen auf die Bilanz der Bieterin...............................44 15.3.2 Auswirkungen auf die Ertragslage...........................................46 15.4 Auswirkungen auf den konsolidierten Abschluss der PorscheGruppe....................................................................................................47 15.4.1 Erwartete Auswirkungen auf die Konzern-Bilanz der Porsche-Gruppe........................................................................47 15.4.2 Erwartete Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Porsche-Gruppe......................................49 16. 17. Rücktrittsrecht.................................................................................................... 50 16.1 Voraussetzungen ....................................................................................50 16.2 Ausübung des Rücktrittrechts ................................................................51 Hinweise für Volkswagen-Aktionäre, die das Pflichtangebot annehmen wollen................................................................................................................. 51 (iii) 18. Geldleistungen und Geldwerte Vorteile für Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats von Volkswagen ............................................................ 51 19. Begleitende Banken ........................................................................................... 52 20. Steuern ............................................................................................................... 52 21. Veröffentlichungen und Mitteilungen................................................................ 52 22. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ............................................................. 53 23. Zusätzliche Informationen für U.S.-Aktionäre .................................................. 53 24. 23.1 Durchführung des Angebots ..................................................................53 23.2 American Depository Receipts ..............................................................53 Zusätzliche Informationen für Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Luxemburg........................................... 54 24.1 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage in Luxemburg.............................................................................................54 24.2 Annahme und Abwicklung des Pflichtangebots für Luxemburger Aktionäre................................................................................................54 24.3 Steuern ...................................................................................................54 24.3.1 In Luxemburg unbeschränkt steuerpflichtige Privatpersonen..........................................................................54 24.3.2 In Luxemburg unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften.........................................................................54 25. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung........................................... 55 ANLAGE 1: Tochterunternehmen der Bieterin........................................................... 56 ANLAGE 2: Die Bieterin kontrollierende Personen und Gesellschaften.................... 59 ANLAGE 3: Tochterunternehmen der die Bieterin kontrollierenden Personen und Gesellschaften ....................................................................................................... 61 ANLAGE 4: Tochterunternehmen von Volkswagen................................................... 75 ANLAGE 5: Finanzierungsbestätigung der Merrill Lynch International Bank Limited, Zweigniederlassung Frankfurt am Main ....................................................... 83 (iv) 1. ALLGEMEINE HINWEISE ZUR DURCHFÜHRUNG DES PFLICHTANGEBOTS 1.1 Rechtsgrundlagen Das in dieser Angebotsunterlage enthaltene Pflichtangebot (Pflichtangebot oder Angebot) der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 5211 (Bieterin oder Porsche), ist ein öffentliches Angebot zum Erwerb von Aktien der Volkswagen Aktiengesellschaft mit Sitz in Wolfsburg, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100484 (Volkswagen), nach dem deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG). Es richtet sich an alle Aktionäre von Volkswagen (Volkswagen-Aktionäre) mit Ausnahme von Aktionären, die gem. Ziff. 1.2 dieser Angebotsunterlage vom Pflichtangebot ausgeschlossen sind, und wird ausschließlich nach deutschem Recht sowie bestimmten anwendbaren wertpapierrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (U.S.A.) durchgeführt. Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Japan werden insbesondere auf die Angaben in Ziff. 1.2 dieser Angebotsunterlage hingewiesen. 1.2 Vom Pflichtangebot ausgenommene Aktionäre Mit Bescheid der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vom 11. April 2007 ist der Bieterin gestattet worden, Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Japan vom Pflichtangebot auszunehmen. Entsprechend richtet sich dieses Pflichtangebot nicht an Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in Japan (Ausgeschlossene Aktionäre). 1.3 Besondere Hinweise für Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den U.S.A. Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Diese Vorschriften unterscheiden sich nicht unerheblich von den entsprechenden U.S.-amerikanischen Rechtsnormen. Bestimmte Finanzinformationen in dieser Angebotsunterlage sind in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (IFRS) ermittelt worden und daher nicht vergleichbar mit Finanzinformationen über U.S.amerikanische Unternehmen und andere Unternehmen, deren Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den Generally Accepted Accounting Principles in den U.S.A. ermittelt werden. Das Pflichtangebot wird in den U.S.A. gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des US Securities Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung (Exchange Act) durchgeführt und im übrigen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des WpÜG. Dementsprechend unterliegt das Pflichtangebot Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, Angebotszeitraum, Abwicklung und Zeitplan von Zahlungen, die sich von denen für die Durchführung von öffentlichen Angeboten in den U.S.A. unterscheiden. Seite 1 Die Bieterin kann nach der am 2. März 2007 von der Abteilung "Market Regulation" der U.S.-amerikanischen Securities and Exchange Commission (SEC) gewährten Gruppenfreistellung von der Rule 14e-5 des Exchange Act (Rule 14e-5) während der Laufzeit dieses Pflichtangebots unmittelbar oder mittelbar Volkswagen-Aktien in anderer Weise als im Rahmen dieses Pflichtangebots über die Börse oder außerbörslich außerhalb der U.S.A. erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, werden Informationen über entsprechende Erwerbe bzw. Vereinbarungen in Deutschland veröffentlicht werden. Entsprechende Informationen werden auch in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Website der Bieterin unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrelations/ veröffentlicht werden. Für Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den U.S.A. (U.S.-Aktionäre) können sich Schwierigkeiten ergeben, Rechte und Ansprüche nach U.S.-amerikanischen Bundesvorschriften zum Wertpapierrecht durchzusetzen, da sowohl der Sitz von Porsche als auch der Sitz von Volkswagen außerhalb der U.S.A. liegen und sämtliche ihrer Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der U.S.A. haben. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der U.S.A. oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der U.S.A. wegen Verletzung U.S.-amerikanischer Wertpapiervorschriften zu verklagen. Des weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines U.S.-amerikanischen Gerichts gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der U.S.A. zu vollstrecken. Obwohl sich das Angebot nicht auf American Depositary Receipts, die VolkswagenAktien vermitteln (ADRs), erstreckt, können sich Inhaber von ADRs am Angebot beteiligen, indem sie die in Ziffer 23.2 dieser Angebotsunterlage aufgeführten Schritte ergreifen. 1.4 Veröffentlichung der Kontrollerlangung Die Bieterin hat ihre Erlangung der Kontrolle über Volkswagen am 28. März 2007 gemäß § 35 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit § 10 Abs. 3 S. 1 und 2 WpÜG veröffentlicht. Am 3. April 2007 veröffentlichte die Bieterin eine Korrektur der Veröffentlichung vom 28. März 2007. Beide Veröffentlichungen sind im Internet unter http://www.porsche.com/ germany/aboutporsche/investorrelations/ abrufbar. 1.5 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die BaFin hat diese Angebotsunterlage nach deutschem Recht geprüft und deren Veröffentlichung gestattet. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des Pflichtangebots nach einem anderen Recht als dem Recht der Bundesrepublik Deutschland sind bislang nicht erfolgt und auch nicht beabsichtigt. Seite 2 1.6 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Die Bieterin hat diese Angebotsunterlage (auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde) am 30. April 2007 im Internet unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/ investorrelations/ veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-CMAD, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main (Bestellung per Telefax an +49 69 136 44598) und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden ebenfalls am 30. April 2007 im elektronischen Bundesanzeiger sowie in The Wall Street Journal (U.S.-Ausgabe) veröffentlicht. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der U.S.A. und dem Großherzogtum Luxemburg kann gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Ungeachtet der Tatsache, dass auf diese Angebotsunterlage auf Grund der gemäß § 35 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG zwingend vorgeschriebenen Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage im Internet weltweit zugegriffen werden kann, dürfen diese Angebotsunterlage und sonstige mit dem Pflichtangebot im Zusammenhang stehende Unterlagen nicht in Länder versandt oder dort verbreitet, verteilt oder veröffentlicht werden, in denen dies rechtswidrig wäre. Die Bieterin hat die Versendung, Veröffentlichung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage durch Dritte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der U.S.A. oder des Großherzogtums Luxemburg nicht gestattet. Die Bieterin stellt diese Angebotsunterlage den jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen zum Versand an Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland, den U.S.A. oder dem Großherzogtum Luxemburg zur Verfügung. Darüber hinaus dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Angebotsunterlage nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit allen anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. 1.7 Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Pflichtangebot kann (mit Ausnahme der Ausgeschlossenen Aktionäre) von allen in- und ausländischen Volkswagen-Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Die Bieterin weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der U.S.A. und des Großherzogtums Luxemburg rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. Volkswagen-Aktionären, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der U.S.A. und des Großherzogtums Luxemburg in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen, das Pflichtangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der U.S.A. und des Großherzogtums Luxemburg annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland, der U.S.A. und des Großherzogtums Luxemburg unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Die Bieterin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Seite 3 Pflichtangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, der U.S.A. und des Großherzogtums Luxemburg nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. 2. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 2.1 Allgemeines Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage werden, soweit nicht anders angegeben, in Mitteleuropäischer Zeit (Ortszeit Frankfurt am Main) gemacht. Soweit in dieser Angebotsunterlage Begriffe wie „zur Zeit“, „derzeit“, „momentan“, „jetzt“, „gegenwärtig“ oder „heute“ verwendet werden, beziehen sie sich auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage, also den 26. April 2007. Verweise auf einen „Bankarbeitstag“ beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Die Bieterin hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu dem Pflichtangebot oder dieser Angebotsunterlage zu machen. Falls Dritte dennoch entsprechende Aussagen machen, sind diese der Bieterin nicht zuzurechnen. 2.2 Stand und Quelle der Angaben Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen basieren, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf bestimmten, der Bieterin am Tag der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf bestimmten Annahmen und Einschätzungen der Bieterin zu diesem Zeitpunkt. Die Informationen beruhen, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ausschließlich auf allgemein zugänglichen Informationsquellen (wie z.B. veröffentlichten Jahresabschlüssen, Presseerklärungen und Analystenpräsentationen) sowie dem zwischen der Bieterin und Volkswagen geschlossenen sog. Grundlagenvertrag (vgl. Ziffer 8.1 dieser Angebotsunterlage). Insbesondere wurde der Erstellung dieser Angebotsunterlage der im Internet unter http://www.volkswagen-ir.de veröffentlichte und abrufbare Jahresabschluss (Konzernund Einzelabschluss) von Volkswagen zum 31. Dezember 2006 zugrundegelegt. Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, wurden diese Informationen nicht gesondert durch die Bieterin verifiziert. 2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie „wird“, „erwartet“, „glaubt“, „ist der Ansicht“, „versucht“, „schätzt“, „beabsichtigt“, „geht davon aus“ und „strebt an“ hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen der Bieterin im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck. Sie unterliegen Risiken und Ungewissheiten, die regelmäßig nicht im Einflussbereich der Bieterin liegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass sich die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen von den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen können. Seite 4 2.4 Keine Aktualisierung Die Bieterin weist darauf hin, dass sie diese Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit sie dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein sollte. 3. ZUSAMMENFASSUNG DES PFLICHTANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über ausgewählte Angaben in dieser Angebotsunterlage. Sie wird durch die an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage wiedergegebenen Informationen und Angaben ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält somit nicht alle für Volkswagen-Aktionäre relevanten Informationen. Die Volkswagen-Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen. Bieterin: Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart Zielgesellschaft: Volkswagen Aktiengesellschaft, Berliner Ring 2, 38436 Wolfsburg Gegenstand des Pflichtangebots: Erwerb aller auf den Inhaber lautenden VolkswagenStammaktien (ISIN DE0007664005) sowie aller auf den Inhaber lautenden Volkswagen-Vorzugsaktien (ISIN DE0007664039), jeweils in Form von Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,56 je Aktie und jeweils einschließlich Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2007. Ausgenommen davon sind VolkswagenAktien, die Volkswagen selbst oder einem von Volkswagen abhängigen oder im Mehrheitsbesitz von Volkswagen stehenden Unternehmen gehören. Gegenleistung: EUR 100,92 je Volkswagen-Stammaktie EUR 65,54 je Volkswagen-Vorzugsaktie Annahmefrist: 30. April 2007 bis 29. Mai 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) ISIN: Volkswagen-Aktien: Volkswagen-Stammaktien: ISIN DE0007664005 Volkswagen-Vorzugsaktien: ISIN DE0007664039 Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Aktien: Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Stammaktien: ISIN DE000A0N3EV1 Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Vorzugsaktien: ISIN DE000A0N3EW9 Seite 5 Annahme: Die Annahme des Pflichtangebots ist während der Annahmefrist schriftlich gegenüber dem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen des jeweiligen VolkswagenAktionärs zu erklären. Sie wird erst mit fristgerechter Umbuchung der Volkswagen-Aktien, für die das Pflichtangebot angenommen worden ist, in die ISIN DE000A0N3EV1 für die Volkswagen-Stammaktien und in die ISIN DE000A0N3EW9 für die Volkswagen-Vorzugsaktien wirksam. Bedingungen: Der Vollzug des Pflichtangebots und der durch die Annahme des Pflichtangebots zustande kommenden Verträge steht unter den in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Vollzugsbedingungen. Kosten der Annahme: Die Annahme des Pflichtangebots soll durch die Gewährung einer Ausgleichszahlung an die depotführenden Banken nach Ziffer 11.6 dieser Angebotsunterlage für die annehmenden Volkswagen-Aktionäre – mit Ausnahme etwaiger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Steuern, Kosten und Spesen – kosten- und spesenfrei sein. Börsenhandel: Es ist beabsichtigt, die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien, für die das Pflichtangebot während der Annahmefrist angenommen worden ist, voraussichtlich ab dem zweiten Börsenhandelstag der Annahmefrist, also dem 2. Mai 2007 bis voraussichtlich einschließlich dem drittletzten Börsenhandelstag der Annahmefrist, also dem 24. Mai 2007 bzw., sofern die Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage nicht vor dem Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind, bis voraussichtlich spätestens zwei Börsenhandelstage vor Vollzug des Angebots bzw. bis zur Bekanntmachung von dessen Scheitern im Amtlichen Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0N3EV1 (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0N3EW9 (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Vorzugsaktien) handeln zu lassen. Veröffentlichungen: Diese Angebotsunterlage, deren Veröffentlichung die BaFin am 27. April 2007 gestattet hat, wird im Internet zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrela tions/ veröffentlicht. Die Bekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe in Deutschland und den U.S.A. wird am 30. April 2007 im elektronischen Bundesanzeiger sowie in The Wall Street Journal (U.S.-Ausgabe) veröffentlicht. Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der U.S.A. erforderlichen Veröffentlichungen Seite 6 und Bekanntmachungen werden im Internet unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrela tions/ erfolgen. Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen nach dem WpÜG werden auch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. 4. PFLICHTANGEBOT 4.1 Gegenstand und Angebotspreis Die Bieterin bietet hiermit allen Volkswagen-Aktionären (mit Ausnahme der Ausgeschlossenen Aktionäre) an, alle auf den Inhaber lautenden Stammaktien von Volkswagen (ISIN DE0007664005) (Volkswagen-Stammaktien) sowie alle auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht von Volkswagen (ISIN DE0007664039) (Volkswagen-Vorzugsaktien), jeweils ohne Nennbetrag (Stückaktien) und mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 2,56 und einschließlich Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2007, zum Kaufpreis (Angebotspreis) von EUR 100,92 je Volkswagen-Stammaktie und EUR 65,54 je Volkswagen-Vorzugsaktie nach Maßgabe der Bestimmungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Die Volkswagen-Stammaktien und die Volkswagen-Vorzugsaktien werden in dieser Angebotsunterlage zusammenfassend auch als Volkswagen-Aktien bezeichnet. Ausgenommen von diesem Angebot sind Volkswagen-Aktien, die Volkswagen selbst oder einem von Volkswagen abhängigen oder im Mehrheitsbesitz von Volkswagen stehenden Unternehmen gehören. 4.2 Rechtsnatur Dieses Angebot ist gesetzliche Folge des am 28. März 2007 erfolgten Erwerbs der Kontrolle im Sinne des § 29 Abs. 2 WpÜG der Bieterin über Volkswagen und somit ein Pflichtangebot gemäß Abschnitt 5 des WpÜG. 4.3 Keine weiteren Pflichtangebote Durch die Erlangung der Kontrolle der Bieterin über Volkswagen haben auch Herr Mag. Josef Ahorner, Wien/Österreich, die Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg/Österreich, die Dr. Hans-Michel Piëch GmbH, Salzburg/Österreich, die Familie Porsche Beteiligung GmbH, Stuttgart/Deutschland, die Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich, die Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich, die Familien Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH, Stuttgart/Deutschland, die Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland, die Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald/Deutschland, die Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich, die Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich, die Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich, die Gerhard Porsche GmbH, Stutt- Seite 7 gart/Deutschland, die Hans-Michel Piëch GmbH, Grünwald/Deutschland, die HansPeter Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland, die Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich, Frau Mag. Louise Kiesling, Wien/Österreich, die Louise DaxerPiëch GmbH, Stuttgart/Deutschland, die Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich, Herr Dr. techn. h.c. Ferdinand Piëch, Salzburg/Österreich, Herr Dr. Hans-Michel Piëch, Salzburg/Österreich, die Porsche GmbH, Salzburg/Österreich, die Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland, die Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich, Herr Dr. F. Oliver Porsche, Salzburg/Österreich, Herr Dr. Wolfgang Porsche, München/Deutschland, Herr Gerhard Anton Porsche, Mondsee/Österreich, Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg/Österreich, Herr Kai Alexander Porsche, Innsbruck/Österreich, Herr Mark Philip Porsche, Innsbruck/Österreich, Herr Peter Daniell Porsche, Hallein/Österreich, Herr Prof. Ferdinand Alexander Porsche, Gries/Pinzgau/Österreich, die Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich und die Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland (zusammenfassend Weitere Kontrollerwerber) in Folge Stimmrechtszurechnung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG am 28. März 2007 mittelbar die Kontrolle über Volkswagen erlangt. Das vorliegende Pflichtangebot erfolgt zugleich auch mit befreiender Wirkung für die Weiteren Kontrollerwerber. Diese werden also kein gesondertes Pflichtangebot für Volkswagen-Aktien veröffentlichen. 5. ANNAHMEFRIST 5.1 Dauer der Annahmefrist Die Frist für die Annahme des Pflichtangebots beginnt mit der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage am 30. April 2007. Sie endet am 29. Mai 2007, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main/ 18:00 Uhr Ortszeit New York 5.2 Verlängerungen der Annahmefrist Unter den nachfolgend genannten Umständen verlängert sich jeweils die Annahmefrist automatisch wie folgt: ● Im Falle einer Änderung des Pflichtangebots nach § 21 WpÜG innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich die Annahmefrist gemäß Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also voraussichtlich bis zum 12. Juni 2007, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main/18:00 Uhr Ortszeit New York. Dies gilt auch, falls das geänderte Pflichtangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt. ● Wird während der Annahmefrist dieses Pflichtangebots von einem Dritten ein konkurrierendes Angebot (Konkurrierendes Angebot) abgegeben und läuft die Annahmefrist für das vorliegende Pflichtangebot vor Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot ab, so bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Pflichtangebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt auch, falls das Konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Seite 8 Die Frist für die Annahme des Pflichtangebots, einschließlich aller sich aus Vorschriften des WpÜG ergebenden Verlängerungen dieser Frist, wird nachstehend einheitlich als Annahmefrist bezeichnet. Hinsichtlich des Rücktrittsrechts im Falle einer Änderung des Pflichtangebots oder der Abgabe eines Konkurrierenden Angebots wird auf die Ausführungen unter Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage verwiesen. 6. BESCHREIBUNG DER BIETERIN 6.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse (a) Die Bieterin (zusammen mit ihren in der Konzern-Bilanz zum 31. Juli 2006 konsolidierten Tochtergesellschaften auch als Porsche-Gruppe bezeichnet) ist eine deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 5211. Das Geschäftsjahr der Bieterin läuft vom 1. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. (b) Das Grundkapital der Bieterin beträgt EUR 45.500.000. Es ist eingeteilt in 17.500.000 Stückaktien, und zwar in 8.750.000 auf den Inhaber lautendende Stammaktien und 8.750.000 stimmrechtslosen Vorzugsaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals von EUR 2,60 entfällt. Die auf den Inhaber lautenden Stammaktien der Bieterin sind nicht zum Börsenhandel zugelassen. Die auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien der Bieterin sind zum Handel im Amtlichen Markt (General Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und werden darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen Stuttgart, München, Hamburg, Berlin-Bremen, Düsseldorf und Hannover gehandelt. (c) Nach § 4 Abs. 3 der Satzung der Bieterin ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 25. Januar 2012 das Grundkapital der Gesellschaft um insgesamt bis zu EUR 22.750.000 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bareinlagen und/oder Sacheinlagen zu erhöhen. Dabei muss sich die Zahl der Aktien in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Die Ermächtigung darf nur in der Weise ausgeübt werden, dass der Anteil der stimmrechtslosen Vorzugsaktien am Grundkapital zu keiner Zeit den Anteil der Stammaktien am Grundkapital übersteigt. Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, stimmrechtslose Vorzugsaktien auszugeben, die den früher ausgegebenen stimmrechtslosen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens gleichstehen. Den Aktionären der Bieterin ist ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Bieterin im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stammaktien und stimmrechtslosen Vorzugsaktien im Verhältnis des Anteils der Gattungen am Grundkapital das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen (sog. „gekreuzter Bezugsrechtsausschluss“). Der Vorstand der Bieterin ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Bieterin das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, sofern neue auf den Inhaber lautende Stammaktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Teilen von Unternehmen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegeben werden. Der Vorstand der Bieterin ist ermächtigt, Seite 9 mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. 6.2 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Porsche-Gruppe Porsche ist ein internationaler Automobilkonzern, zu dem mehr als 70 Tochtergesellschaften in Europa, Nordamerika, Australien und Südostasien gehören. Den Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit von Porsche bilden die Entwicklung und die Produktion sowie der Vertrieb von sportlichen Premium-Fahrzeugen. Mit dem Porsche 356 „Nr. 1“ wurde bereits 1948 unter der Leitung von Ferry Porsche der erste Sportwagen der Marke Porsche fertig gestellt. Seitdem hat Porsche mehr als 1,5 Mio. Fahrzeuge hergestellt und verkauft, von denen heute noch ca. zwei Drittel in fahrbereitem Zustand sind. Das Produktprogramm von Porsche umfasst die Sportwagen „911“ und „Boxster“, die in verschiedenen Variationen angeboten werden. Seit 2005 rundet das MittelmotorSportcoupe „Cayman“ das Modellprogramm im Sportwagensegment ab. Im Herbst 2002 hat Porsche den sportlichen Geländewagen „Cayenne“ präsentiert und sich damit erfolgreich im Segment der Sport Utility Vehicles (SUV) positioniert. Für 2009 ist die Einführung einer vierten Baureihe vorgesehen - des viersitzigen, viertürigen Gran Turismo „Panamera“. Im Geschäftsjahr 2005/2006 setzte Porsche 96.794 Neufahrzeuge ab. Der Umsatz von Porsche stieg im Geschäftsjahr 2005/2006 auf das Rekordniveau von EUR 7,1 Mrd. Mit einem Jahresüberschuss von rund EUR 1,4 Mrd. erzielte Porsche gleichzeitig das höchste Ergebnis in der Unternehmensgeschichte. Die operative Umsatzrendite (EBIT-Marge) belief sich auf ca. 25,7 %. Damit ist Porsche der profitabelste Automobilhersteller der Welt. Mit der Porsche Engineering Group verfügt die Porsche-Gruppe über einen Engineering-Dienstleister, der in enger Zusammenarbeit mit dem Forschungs- und Entwicklungszentrum in Weissach, Entwicklungsarbeit auch für Dritte betreibt. Über die Porsche Financial Services Tochtergesellschaften in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Spanien und den U.S.A. bietet die PorscheGruppe verschiedene Finanzdienstleistungen, wie beispielsweise Leasing und Finanzierung von Fahrzeugen, an. Die Porsche Lizenz und Handelsgesellschaft vermarktet Luxusartikel und Accessoires. An der Gesellschaft ist Porsche zu 65 % beteiligt, 35 % halten die Gesellschafter der Porsche Design Produkte Vertriebsgesellschaft. Die Grundlagen für Porsche Design wurden von Ferdinand Alexander Porsche geschaffen, der 1972 die Premiummarke Porsche Design gründete. Die Porsche-Gruppe verfügt in Deutschland weiterhin über Beratungsgesellschaften wie die Porsche Consulting GmbH und die Mieschke Hofmann und Partner Gesellschaft für Management und IT-Beratung mbH. In der Porsche Consulting GmbH ist das gesamte theoretische und praktische Wissen der Porsche-Erfolgsgeschichte (schlanke Produktion, Beschaffungsmanagement, Target Engineering und Vertrieb) Seite 10 gebündelt, das branchenübergreifend angeboten wird. Mieschke Hofmann und Partner ist national wie international erfolgreich in der IT- Beratung tätig. 6.3 Organe Der Vorstand der Bieterin besteht gegenwärtig aus folgenden Personen: • Dr.-Ing. Wendelin Wiedeking, Vorsitzender des Vorstands • Klaus Berning Vorstandsbereich Vertrieb und Marketing • Wolfgang Dürheimer Vorstandsbereich Forschung und Entwicklung • Thomas Edig Vorstandsbereich Personalwesen/Arbeitsdirektor (ab 1. Mai 2007) • Holger P. Härter Vorstandsbereich Finanz- und Betriebswirtschaft • Harro Harmel Vorstandsbereich Personalwesen/Arbeitsdirektor (bis 31. Mai 2007) • Michael Macht Vorstandsbereich Produktion und Logistik Der Aufsichtsrat von Porsche besteht gegenwärtig aus folgenden Personen: • Dr. Wolfgang Porsche Aufsichtsratsvorsitzender • Hans Baur٭ stellv. Aufsichtsratsvorsitzender • Dr. Ludwig Hamm٭ • Uwe Hück٭ • Jürgen Kapfer٭ • Prof. Dr. Ulrich Lehner • Hon. Prof. Dr. techn. h.c. Dipl. Ing. ETH Ferdinand K. Piëch • Dr. Hans Michel Piëch • Dr. Ferdinand Oliver Porsche • Hans-Peter Porsche Seite 11 • Hansjörg Schmierer٭ • Werner Weresch٭ (٭Arbeitnehmervertreter) 6.4 Tochterunternehmen Die Tochterunternehmen der Bieterin sind in Anlage 1 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführt. 6.5 Aktionärsstruktur Die Stammaktien der Bieterin, die nicht zum Börsenhandel zugelassen sind, werden mittelbar ausschließlich von Mitgliedern der Familien Porsche und Piëch gehalten. Die Beteiligungsstruktur der Stammaktionäre lässt sich nach Kenntnis der Bieterin zusammenfassend wie folgt darstellen: Weitere die Bieterin mittelbar beherrschende Gesellschaften, Privatpersonen und Privatstiftungen auf Grund mittelbarer Beteiligungen an einer oder mehrerer der unten aufgeführten Konsortial-GmbHs: Privatpersonen und Privatstiftungen (Forts.) - Herr Hon. Prof. Dr. techn. h.c. Dipl. Ing. ETH Ferdinand K. Piëch, Salzburg - Herr Dr. Hans-Michel Piëch, Salzburg - Herr Dr. F. Oliver Porsche, Salzburg - Herr Dr. Wolfgang Porsche, München - Herr Gerhard Anton Porsche, Mondsee - Herr Hans-Peter Porsche, Salzburg - Herr Kai Alexander Porsche, Innsbruck - Herr Mark Philip Porsche, Innsbruck - Herr Peter Daniel Porsche, Hallein - Herr Prof. Ferdinand Alexander Porsche, Gries/Pinzgau - Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg - Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg Gesellschaften - Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg - Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg - Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg - Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg - Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg - Porsche Holding GmbH, Salzburg - Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg Privatpersonen und Privatstiftungen - Herr Mag. Josef Ahorner, Wien - Frau Mag. Louise Kiesling, Wien Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg Dr. Hans Michel Piëch GmbH, Salzburg Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald (13,16% der Stammaktien) Hans-Michel Piëch GmbH, Grünwald (13,16% der Stammaktien) Louise DaxerPiëch GmbH, Stuttgart Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Stuttgart Gerhard Porsche GmbH, Stuttgart Familien PorscheDaxer-Piëch Beteiligung GmbH, Stuttgart (25,67% der Stammaktien) Porsche GmbH, Salzburg Porsche GmbH, Stuttgart (23,57% der Stammaktien) Hans-Peter Porsche GmbH, Stuttgart Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart Familie Porsche Beteiligung GmbH, Stuttgart (24,44 % der Stammaktien) Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Stuttgart Die stimmberechtigten Stammaktien der Bieterin werden nach Kenntnis der Bieterin von insgesamt fünf GmbHs gehalten: der Ferdinand Piëch GmbH, der Hans Michel Piëch GmbH, der Familien Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH, der Familie Porsche Beteiligung GmbH sowie der Porsche GmbH (Konsortial-GmbHs). Nach Kenntnis der Bieterin sind die Konsortial-GmbHs Parteien eines Konsortialvertrages und stimmen sich anhand dessen bei der Ausübung ihrer Stimmrechte an der Bieterin ab. Die Abstimmung begründet eine sogenannte „Mehrmütterherrschaft“ und macht Seite 12 die Bieterin zum gemeinsamen Tochterunternehmen der Konsortial-GmbHs. Die Konsortial-GmbHs wiederum werden nach Kenntnis der Bieterin – mittelbar über zwischengeschaltete Holdinggesellschaften sowie zum Teil über Privatstiftungen – jeweils von Mitgliedern der Familien Piëch und Porsche gehalten. Dies macht die Bieterin zu einem gemeinsamen Tochterunternehmen aller in der oben abgebildeten Grafik einbezogenen Familienmitglieder, Gesellschaften und Privatstiftungen. Nach Informationen der Bieterin werden mehr als die Hälfte der stimmrechtslosen Vorzugsaktien von institutionellen Investoren gehalten. Die übrigen Vorzugsaktien der Bieterin sind breit gestreut und werden von privaten Anlegern vorwiegend aus der Bundesrepublik Deutschland gehalten. 6.6 Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen Die in Anlage 1 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführten Tochterunternehmen der Bieterin gelten nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen kontrollieren die in Anlage 2 aufgeführten Gesellschaften und Personen gemeinsam die Bieterin. In Anlage 3 sind die Tochterunternehmen einer oder mehrerer der in Anlage 2 genannten Personen bzw. Gesellschaften aufgeführt, soweit diese nicht selbst die Bieterin kontrollieren und deshalb bereits in Anlage 2 enthalten sind. Sämtliche in Anlage 2 und Anlage 3 aufgeführten Personen und Gesellschaften gelten somit ebenfalls nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit der Bieterin und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Keine der Personen, die gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als gemeinsam handelnde Person gelten, stimmt tatsächlich mit der Bieterin ihr Verhalten im Hinblick auf den Erwerb von Volkswagen-Aktien oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus Volkswagen-Aktien auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise i.S.d. § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG ab. 6.7 Gegenwärtig von der Bieterin oder von mit der Bieterin gemeinsam handelnden Personen und deren Tochterunternehmen gehaltene Volkswagen-Aktien, Zurechnung von Stimmrechten Die Bieterin hält zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage 88.874.462 Volkswagen-Stammaktien und Stimmrechte von Volkswagen. Dies entspricht einem Anteil in Höhe von ca. 22,64 % der insgesamt vorhandenen Volkswagen-Aktien und einem Anteil in Höhe von ca. 30,93 % der insgesamt bei Volkswagen vorhandenen Stimmrechte. Bis auf 12.470 Volkswagen-Stammaktien (entsprechend einem Anteil in Höhe von weniger als 0,01 % der insgesamt vorhandenen Volkswagen-Stammaktien) und 1.000 Volkswagen-Vorzugsaktien, die nach Informationen der Bieterin gegenwärtig von Dr. Hans-Michel Piëch gehalten werden, sowie 73 Volkswagen-Stammaktien (entsprechend einem Anteil in Höhe von weniger als 0,01 % der insgesamt vorhandenen Volkswagen-Stammaktien), die nach Informationen der Bieterin gegenwärtig von der Porsche Austria GmbH & Co. gehalten werden, hält nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen keine mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen Aktien oder Stimmrechte an Volkswagen. Der Bieterin sind Seite 13 gegenwärtig auch keine Stimmrechte aus Volkswagen-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. Den in Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage aufgeführten sog. Weiteren Kontrollerwerbern wird der Stimmrechtsanteil der Bieterin an Volkswagen in Höhe von ca. 30,93 % nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpÜG zugerechnet. 6.8 Angaben zu Wertpapiergeschäften Die Bieterin, mit der Bieterin im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Personen oder deren Tochterunternehmen haben in dem Zeitraum von sechs Monaten vor der am 28. März 2007 erfolgten Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle der Bieterin über Volkswagen Volkswagen-Aktien wie folgt erworben: (a) Am 13. bzw. 14. November 2006 erwarb die Bieterin außerbörslich insgesamt 12.878.000 bzw. 6.122.000 Volkswagen-Stammaktien zu einem Kaufpreis von EUR 85,09 je Volkswagen-Stammaktie. Mit Lieferung dieser VolkswagenStammaktien erhöhte sich der Stimmrechtsanteil der Bieterin an Volkswagen zunächst auf 25,26 % und anschließend auf 27,40 %. Eine entsprechende Mitteilung der Bieterin an Volkswagen und die BaFin nach § 21 Abs. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erfolgte zusammenfassend am 15. November 2006. (b) Am 26. März 2007 kaufte die Bieterin insgesamt 10.500.000 VolkswagenStammaktien zu einem Kaufpreis von je EUR 55,00 je VolkswagenStammaktie. Die Bieterin erwarb diese Volkswagen-Stammaktien nach Ausübung einer Option, die ihr am 14. März 2007 von einem Finanzdienstleistungsinstitut gewährt worden war. Im Zusammenhang mit der Gewährung der Option zahlte die Bieterin an den Optionsverpflichteten einen Betrag in Höhe von insgesamt EUR 45,92 je Volkswagen-Stammaktie. Die von der Bieterin erworbenen Volkswagen-Aktien wurden dieser am 28. März 2007 Zug um Zug gegen Zahlung des Kaufpreises in Höhe von EUR 55,00 je VolkswagenStammaktie geliefert. Damit ergibt sich eine Gesamtgegenleistung in Höhe von EUR 100,92 je Volkswagen-Stammaktie. In dem Zeitraum vom 28. März 2007 bis zum 30. April 2007 (dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage) haben weder die Bieterin noch die mit dieser gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen Volkswagen-Aktien erworben. 6.9 Mögliche Parallelerwerbe Die Bieterin behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen weitere Volkswagen-Aktien außerhalb des Pflichtangebotes über die Börse oder außerbörslich direkt oder indirekt zu erwerben. Soweit solche Erwerbe erfolgen, wird dies unter Angabe der Anzahl und des Preises der so erworbenen Volkswagen-Aktien im Internet unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrelations/ sowie nach den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 23 Abs. 2 WpÜG, veröffentlicht werden. Seite 14 7. BESCHREIBUNG VON VOLKSWAGEN 7.1 Rechtliche Grundlagen, Kapitalverhältnisse (a) Volkswagen (zusammen mit ihren in der Konzern-Bilanz zum 31. Dezember 2006 konsolidierten Tochtergesellschaften auch als Volkswagen-Gruppe bezeichnet) ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Braunschweig unter HRB 100484 eingetragene deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Wolfsburg. Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung und der Vertrieb von Fahrzeugen und Motoren aller Art, deren Zubehör sowie aller Anlagen, Maschinen, Werkzeuge und sonstigen technischen Erzeugnisse. Das Geschäftsjahr von Volkswagen entspricht dem Kalenderjahr. (b) Das Grundkapital von Volkswagen betrug laut Mitteilung von Volkswagen gemäß § 26a WpHG vom 30. März 2007 zum 31. März 2007 EUR 1.004.984.542,72 und war eingeteilt in 287.333.807 Stammaktien und 105.238.280 stimmrechtslose Vorzugsaktien, auf die jeweils ein anteiliger Betrag des Grundkapitals in Höhe von EUR 2,56 entfällt. Die Aktien lauten jeweils auf den Inhaber. Den stimmrechtslosen Volkswagen-Vorzugsaktien stehen bei der Verteilung des Gewinns bestimmte Vorrechte zu. Nach § 28 Abs. 2 der VolkswagenSatzung werden die Gewinnanteile der Volkswagen-Aktionäre stets im Verhältnis der auf ihren Anteil am Grundkapital geleisteten Einzahlungen und im Verhältnis der Zeit, die seit dem für die Leistung bestimmten Zeitpunkt verstrichen ist, mit der Maßgabe verteilt, dass − an die Vorzugsaktionäre von Volkswagen ein Vorzugsgewinnanteil von 11 Cent je dividendenberechtigter VolkswagenVorzugsaktie gezahlt wird. Reicht der Bilanzgewinn zur Zahlung des Vorzugsgewinnanteils nicht aus, so sind die Fehlbeträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden Geschäftsjahre vor Verteilung eines Gewinnanteils an die Volkswagen-Stammaktionäre in der Weise nachzuzahlen, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu tilgen sind und der aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlende Vorzugsgewinnanteil von 11 Cent je Volkswagen-Vorzugsaktie erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten ist; − an die Stammaktionäre von Volkswagen Gewinnanteile von bis zu 11 Cent je dividendenberechtigter Volkswagen-Stammaktie gezahlt werden; − an die Vorzugs- und Stammaktionäre von Volkswagen weitere Gewinnanteile nach dem Verhältnis des Anteils am dividendenberechtigten Grundkapital in der Weise gezahlt werden, dass auf die Volkswagen-Vorzugsaktien eine um 6 Cent je Vorzugsaktie höhere Dividende als auf VolkswagenStammaktien entfällt. Seite 15 (c) (d) Die Volkswagen-Aktien sind an den folgenden Börsen wie folgt notiert: • Volkswagen-Stammaktien: Amtlicher Markt der Wertpapierbörsen in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. Darüber hinaus sind die Volkswagen-Stammaktien an folgenden ausländischen Börsen notiert: SWX Swiss Exchange, Luxemburg, London und Tokio. Die VolkswagenStammaktien werden an der New Yorker Börse in Form von „Sponsored Unlisted American Depositary Receipts“ gehandelt, wobei fünf ADR-Papiere dabei jeweils einer zugrundeliegenden VolkswagenAktie entsprechen. • Volkswagen-Vorzugsaktien: Amtlicher Markt der Wertpapierbörsen in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (Prime Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart. Darüber hinaus sind die Volkswagen-Vorzugsaktien an folgenden ausländischen Börsen notiert: SWX Swiss Exchange, Luxemburg, London und Tokio. Die VolkswagenVorzugsaktien werden an der New Yorker Börse in Form von „Sponsored Unlisted American Depositary Receipts“ gehandelt, wobei fünf ADR-Papiere dabei jeweils einer zugrundeliegenden VolkswagenAktie entsprechen. Nach § 4 Abs. 4 der Satzung von Volkswagen ist der Vorstand von Volkswagen ermächtigt, bis zum 21. April 2009 das Grundkapital von Volkswagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats wahlweise durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien und/oder neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Geldeinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 400 Mio. zu erhöhen. Dabei ist den VolkswagenAktionären ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, Spitzenbeträge von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen sowie das Bezugsrecht für einen Betrag von bis zu insgesamt EUR 100 Mio. auszuschließen, um die neuen Aktien zu einem Ausgabebetrag ausgeben zu können, der den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG). Ebenso ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrecht zustehen würde. Im Fall der gleichzeitigen Ausgabe von Stamm- und Vorzugsaktien ist der Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht der Inhaber von Aktien einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern das Bezugsverhältnis für beide Gattungen gleich festgesetzt wird. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Nach § 4 Abs. 5 der Satzung von Volkswagen ist der Vorstand von Volkswagen weiterhin ermächtigt, bis zum 2. Mai 2011 das Grundkapital von Volkswagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien gegen Bareinlage und/oder Sacheinlage um bis zu insgesamt EUR 90 Mio. zu erhöhen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei einer Ausgabe von Seite 16 Aktien gegen Sacheinlagen das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Von dem Bezugsrecht der Aktionäre können auch sich andernfalls ergebende Spitzenbeträge ausgenommen werden. Ebenso ist der Volkswagen-Vorstand ermächtigt, das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen, als es erforderlich ist, um den Inhabern von Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand von Volkswagen mit Zustimmung des Aufsichtsrats von Volkswagen. Nach § 4 Abs. 6 der Satzung von Volkswagen ist das Grundkapital von Volkswagen um bis zu EUR 4.131.353,60 durch Ausgabe von auf den Inhaber lautende Stammaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die von Volkswagen auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 19. Juni 1997 durch Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre zum Zwecke der Ausgabe an den Vorstand, das Top Management im Konzern, das Management und die tariflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Volkswagen begeben werden, von ihren Wandlungsrechten in neue Stammaktien Gebrauch machen. Die neuen Volkswagen-Stammaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. Nach § 4 Abs. 7 der Satzung von Volkswagen ist das Grundkapital von Volkswagen weiterhin um bis zu EUR 100 Mio. durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Volkswagen-Stammaktien und/oder neuer, auf den Inhaber lautender stimmrechtsloser Vorzugsaktien von Volkswagen bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, • wie die Inhaber bzw. Gläubiger von Wandlungsrechten oder Optionsscheinen der von Volkswagen oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 21. April 2009 zu begebenden Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder • wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger der von Volkswagen oder deren unmittelbaren oder mittelbaren Mehrheitsbeteiligungsgesellschaften bis zum 21. April 2009 auszugebenden Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Nach § 4 Abs. 8 der Satzung von Volkswagen ist das Grundkapital von Volkswagen schließlich um bis zu EUR 24.531.744,00 durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stammaktien bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die von Volkswagen auf Grund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 16. April 2002 zur Durchführung eines Aktienopti- Seite 17 onsplans unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre begeben werden, von ihren Wandlungsrechten in neue Stammaktien Gebrauch machen. Die neuen Volkswagen-Stammaktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausübung von Wandlungsrechten entstehen, am Gewinn teil. 7.2 Aktienoptionen Der Vorstand von Volkswagen hat von den Ermächtigungen der Hauptversammlungen von Volkswagen vom 19. Juni 1997 und vom 16. April 2002 zur Auflegung eines Aktienoptionsplans Gebrauch gemacht. Hierfür bestehen bedingte Kapitalia in Höhe von ca. EUR 4,1 Mio. sowie EUR 24,5 Mio. (vgl. oben unter Ziffer 7.1 dieser Angebotsunterlage). Der Aktienoptionsplan räumt den Begünstigten − dem Vorstand, Top-Management und Management sowie den tariflichen Mitarbeitern von Volkswagen − das Recht ein, durch Zeichnung von Wandelschuldverschreibungen zum Einzelpreis von EUR 2,56 Rechte auf den Bezug von Volkswagen-Stammaktien zu erwerben. Jede Schuldverschreibung verbrieft das Recht zur Wandlung in zehn Volkswagen-Stammaktien. Zum 31. Dezember 2006 standen laut Geschäftsbericht 2006 von Volkswagen 824.039 Wandelschuldverschreibungen aus, die das Recht zur Wandlung in 8.240.390 Volkwagen-Stammaktien verbrieften. Aufgrund der am 30. März 2007 von Volkswagen gemäß § 26a WpHG veröffentlichten Anzahl der Gesamtstimmrechte zum 31. März 2007 (287.333.807), die die Anzahl der Gesamtstimmrechte zum 31. Dezember 2006 laut Geschäftsbericht 2006 von Volkswagen (286.980.067) um 353.740 übersteigt, geht die Bieterin davon aus, dass in der Zeit vom 1. Januar 2007 bis zum 31. März 2007 35.374 Wandelschuldverschreibungen in 353.740 Volkswagen-Stammaktien gewandelt wurden. Daher geht die Bieterin davon aus, dass zum 31. März 2007 noch 788.665 Wandelschuldverschreibungen ausstanden, die das Recht zur Wandlung in 7.886.650 Volkwagen-Stammaktien verbriefen. 7.3 Volkswagen-Gesetz (a) Aufgrund des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagen Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand vom 21. Juli 1960, zuletzt geändert am 31. Juli 1970 (Volkswagen-Gesetz) gelten derzeit in Bezug auf Volkswagen bestimmte Sonderregelungen. Insbesondere bestehen gewisse Abweichungen von den allgemein gültigen Regelungen des Aktiengesetzes. Dazu zählt insbesondere Folgendes: • § 2 Abs. 1 Volkswagen-Gesetz (und in Folge auch § 24 Abs. 1 S. 3 der Satzung von Volkswagen) sieht ein Höchststimmrecht für Volkswagen-Aktionäre vor, nach dem sich das Stimmrecht eines Aktionärs stets auf die Anzahl von Stimmen beschränkt, die Aktien im Gesamtbetrag von 20 % des Grundkapitals gewähren, auch wenn dem Aktionär Volkswagen-Aktien im Gesamtnennbetrag von mehr als 20 % des Grundkapitals gehören. • Gemäß § 3 Abs. 5 Volkswagen-Gesetz bzw. § 25 Abs. 4 der Satzung von Volkswagen darf niemand – auch unter Berücksichtigung etwaiger Stimmrechtsbevollmächtigungen – in der Hauptversammlung von Seite 18 Volkswagen das Stimmrecht für mehr als 20 % des Grundkapitals ausüben. (b) • Nach § 4 Abs. 3 Volkswagen-Gesetz bzw. § 26 Abs. 2 der Satzung von Volkswagen bedürfen Beschlüsse der Hauptversammlung von Volkswagen, für die nach dem Aktiengesetz eine Mehrheit von drei Vierteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals erforderlich ist, einer Mehrheit von mehr als vier Fünfteln des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals von Volkswagen. • Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen sind gemäß § 4 Abs. 1 Volkswagen-Gesetz bzw. § 12 der Satzung von Volkswagen berechtigt, je zwei Aufsichtsratsmitglieder in den Aufsichtsrat von Volkswagen zu entsenden, solange ihnen Aktien von Volkswagen gehören. Da die Bundesrepublik Deutschland zur Zeit keine Volkswagen-Aktien hält, findet das Entsenderecht derzeit nur für das Land Niedersachsen Anwendung. Die Europäische Kommission hat die in Absatz (a) aufgeführten Bestimmungen des Volkswagen-Gesetzes als mit der Kapitalverkehrs- und der Niederlassungsfreiheit des EG-Vertrages (Art. 56, 43 EG) unvereinbar beanstandet. Nach Auffassung der Kommission bewirken die beanstandeten Bestimmungen des Volkswagen-Gesetzes, dass der Erwerb von Anteilen an Volkswagen für Anleger aus der EU, die sich effektiv an der Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens beteiligen wollen, deutlich weniger interessant sei. Sie verstoßen damit nach Ansicht der Kommission gegen die Vorschriften über den freien Kapitalverkehr und die Niederlassungsfreiheit. Die Kommission hat deshalb ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrengt. Im März 2004 forderte die Kommission die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer begründeten Stellungnahme nach Art. 226 EG auf, das Volkswagen-Gesetz in bestimmten Punkten zu ändern. Nachdem sich die Bundesrepublik Deutschland geweigert hatte, die beanstandeten Vorschriften zu ändern, hat die Kommission am 4. März 2005 Klage beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) erhoben (Aktenzeichen C-112/05). Am 27. Mai 2005 wurde eine Mitteilung über den wesentlichen Inhalt der Klageschrift im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das schriftliche Verfahren ist seit dem 30. Januar 2006 beendet. Die mündliche Verhandlung hat am 12. Dezember 2006 stattgefunden. Das Plädoyer des Generalanwaltes am EuGH, Dámaso Ruiz-Jarabo Colomer, erfolgte am 13. Februar 2007. In seinem Plädoyer vertritt der Generalanwalt die Ansicht, dass die Regelung im Volkswagen-Gesetz bezüglich der Vertretung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen im Aufsichtsrat von Volkswagen Personen abschreckt, die ein bedeutendes Aktienpaket an Volkswagen erwerben möchten. Denn von den zehn Vertretern des Kapitals, auf die sie treffen würden, verträten vier Mitglieder die öffentliche Hand, die eine zu vernachlässigende Zahl von Aktien besitze. Unerheblich ist seiner Meinung nach, dass die Bundesregierung ihre sämtlichen Aktien verkauft hat und daher Seite 19 ihr Entsenderecht nicht ausübt. Es genüge, dass weder das Recht der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsens, Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, noch deren Vorrecht, einzugreifen, wenn sie es für angebracht hielten, aus der deutschen Rechtsordnung entfernt worden seien. In Bezug auf die Sperrminorität und das Höchststimmrecht weist der Generalanwalt darauf hin, dass die Begrenzung der Ausübung des Stimmrechts auf 20 Prozent mit dem Aktienanteil übereinstimme, der zu der Zeit, zu der das Volkswagen-Gesetz erlassen wurde, auf die Bundesrepublik Deutschland und das Land Niedersachsen entfallen sei. Problematisch sei in diesem Zusammenhang, dass, wer eine ausreichende Anzahl von Aktien dieses Unternehmens erwerben wolle, um in dessen Verwaltungsorgane zu gelangen, unter diesen Umständen ernsthafte Zweifel haben werde, ob er mehr als ein Fünftel des Kapitals erwerben sollte. Denn über diese Grenze hinaus hätte er kein Stimmrecht. Selbst wenn es ihm gelänge, alle Kleinaktionäre zu mobilisieren, würde die Sperrminorität der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen den Versuch, eine Änderung mit mehr als vier Fünfteln des Stammkapitals in der Hauptversammlung zu erreichen, illusorisch machen. Das Volkswagen-Gesetz verstärkt daher nach Meinung des Generalanwalts die Stellung der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Niedersachsen und verhindert jede Beteiligung an der Verwaltung von Volkswagen. Diesem Zustand könnte seiner Meinung nach auch nicht mit dem Verkauf der Beteiligungen des Landes Niedersachsen abgeholfen werden. Das bloße Fortbestehen der Bestimmung sichere diesem auch für die Zukunft die Herrschaft über Volkswagen. Die Beschränkungen des freien Kapitalverkehrs durch die Regelungen im Volkswagen-Gesetz lassen sich nach Ansicht des Generalanwaltes auch nicht auf Grund des geschichtlichen Zusammenhangs, in dem das Gesetz erlassen wurde und der mit ihm verfolgten Ziele der Sozial-, Regional-, Wirtschaftsund Industriepolitik rechtfertigen. Der Generalanwalt hat demgemäß beantragt, die Bundesrepublik Deutschland entsprechend dem Antrag der Kommission zu verurteilen. Mit einem Urteil des EuGH in dieser Sache ist in den nächsten Monaten zu rechnen. (c) Die Klage der Kommission hat nach Einschätzung von Porsche gute Aussichten auf Erfolg. Der EuGH hat sich bereits in früheren Urteilen zu sog. „Golden Share“-Regeln in bestimmten Mitgliedstaaten geäußert und dabei die Reichweite insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit des Art. 56 EG betont: In seinen Urteilen vom 4. Juni 2002 in den Rechtssachen Kommission/Frankreich (C-483/99), Kommission/Belgien (C-503/99) und Kommission/Portugal (C-367/98) stellte der Gerichtshof fest, dass eine gesetzliche Regelung, die Anleger aus anderen Mitgliedstaaten von Kapitalinvestitionen abhalten kann, geeignet ist, den freien Kapitalverkehr illusorisch zu machen, und somit eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs im Sinne von Artikel 56 Seite 20 EG-Vertrag darstellt. Der Gerichtshof urteilte außerdem, dass wirtschaftliche Gründe keine Beeinträchtigungen rechtfertigen können, die gemäß dem EGVertrag verboten sind (siehe EuGH-Urteil vom 4. Juni 2002, Kommission/Portugal (C-367/98)). Der außerordentlich weite Schutzbereich als Beschränkungsverbot, den der EuGH in den genannten Urteilen in Art. 56 EG sieht, lässt es als sehr wahrscheinlich erscheinen, dass auch die beanstandeten Regelungen des Volkswagen-Gesetzes vom EuGH als Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit angesehen werden. Nach den bisherigen Entscheidungen reicht aus, dass eine „Golden Share“-Regelung dazu führt, dass ein bestimmtes Anlageprodukt in gewissem Umfang rechtlich verschlossen bleibt oder gar nur faktisch weniger attraktiv gemacht wird. Entscheidend wird sein, ob die angegriffenen Regelungen gerechtfertigt werden können. Der EuGH hat die Rechtfertigungsmöglichkeit wegen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bisher nur bei Schutzregelungen zur Sicherung der Grundversorgung herangezogen, die hier nicht einschlägig sind. Demgegenüber reichen nach der Entscheidungspraxis allgemeine finanzielle Interessen oder wirtschaftspolitische Überlegungen des Mitgliedstaats, wie etwa ein abstrakter Schutz gegen Übernahmen, nicht aus. 7.4 Überblick über die Geschäftstätigkeit der Volkswagen-Gruppe Die Volkswagen-Gruppe mit Sitz in Wolfsburg ist einer der führenden Automobilhersteller weltweit und der größte Automobilproduzent Europas. Die Volkswagen-Gruppe gliedert sich in zwei Konzernbereiche: Automobile und Finanzdienstleistungen. Die Aktivitäten im Konzernbereich Automobile sind die Entwicklung von Fahrzeugen und Motoren sowie die Produktion und der Vertrieb von Pkw, Nutzfahrzeugen, Lkw und Bussen. Im Finanzdienstleistungsbereich umfasst das Angebot der Volkswagen-Gruppe die Händler- und Kundenfinanzierung, das Leasing, das Bank- und Versicherungsgeschäft sowie das Flottenmanagementgeschäft. Acht Automobilmarken aus sechs europäischen Ländern gehören zur VolkswagenGruppe: Volkswagen, Audi, Bentley, Bugatti, Lamborghini, SEAT, Škoda und Volkswagen Nutzfahrzeuge. Jede Marke hat ihren eigenständigen Charakter und operiert selbstständig im Markt. Dabei reicht das Angebot von verbrauchsoptimalen Kleinwagen bis hin zu Fahrzeugen der Luxusklasse. Im Bereich der Nutzfahrzeuge beginnt das Angebot bei Pick-up-Fahrzeugen und reicht bis zu Bussen und schweren Lastkraftwagen. In zwölf Ländern Europas und in sechs Ländern Amerikas, Asiens und Afrikas betreibt die Volkswagen-Gruppe 44 Fertigungsstätten. Nahezu 325.000 Beschäftigte produzieren an jedem Arbeitstag rund um den Globus mehr als 24.500 Fahrzeuge oder sind mit Fahrzeug bezogenen Dienstleistungen befasst. Seine Fahrzeuge bietet die Volkswagen-Gruppe in mehr als 150 Ländern an. Im Jahr 2006 steigerte die Volkswagen-Gruppe die Auslieferungen von Fahrzeugen an Kunden auf 5,734 Mio. (2005: 5,243 Mio.), das entspricht einem Pkw- Weltmarktanteil von 9,7 Prozent. In Westeuropa, dem größten Pkw-Markt der Welt, stammt nahezu jeder fünfte neue Pkw (19,9 Prozent) aus der Volkswagen-Gruppe. Seite 21 Die Volkswagen Financial Services AG ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Volkswagen mit Sitz in Braunschweig und ist für die Koordination der weltweiten Finanzdienstleistungsaktivitäten der Volkswagen-Gruppe verantwortlich. Über Beteiligungen und Dienstleistungsverträge ist sie mit Gesellschaften in insgesamt 36 Ländern verbunden. Die Finanzdienstleistungsgesellschaften der Volkswagen Financial Services AG bieten individuelle Mobilitätsdienstleistungen wie Finanzierungs-, Leasing- und Versicherungsangebote rund um das Automobil. Direktbankprodukte und Flottenmanagementlösungen runden dieses Angebot ab. Im Zusammenspiel mit den Vertriebsbereichen der einzelnen Marken der Volkswagen-Gruppe tragen sie zu einer nachhaltigen Kundengewinnung und -bindung bei. Der Umsatz der Volkswagen-Gruppe erhöhte sich im Jahr 2006 auf 104,9 Milliarden Euro (2005: 94,0 Milliarden). Das Ergebnis nach Steuern der Volkswagen-Gruppe betrug im abgelaufenen Geschäftsjahr 2006 2,75 Milliarden Euro (2005: 1,12 Milliarden). 7.5 Organe Der Vorstand von Volkswagen besteht gegenwärtig aus den folgenden Personen: • Prof. Dr. rer. nat. Martin Winterkorn Vorstandsvorsitzender • Francisco Javier Garcia Sanz Ressortverantwortung Beschaffung • Prof. Dr. rer. pol. Jochem Heizmann Ressortverantwortung Produktion • Dr. rer. pol. Horst Neumann Ressortverantwortung Personal, Arbeitsdirektor • Hans Dieter Pötsch Ressortverantwortung Finanzen und Controlling Der Aufsichtsrat von Volkswagen besteht gegenwärtig aus den folgenden Personen: • Hon. Prof. Dr. techn. h.c. Dipl. Ing. ETH Ferdinand K. Piëch Aufsichtsratsvorsitzender • Jürgen Peters٭ stellv. Aufsichtsratsvorsitzender • Elke Eller٭ • Dr. jur. Michael Frenzel • Dr. jur. Hans Michael Gaul • Dr. Jürgen Großmann Seite 22 • Holger P. Härter • Walter Hirche Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr • Peter Jacobs٭ • Olaf Kunz٭ • Günter Lenz٭ • Peter Mosch٭ • Roland Oetker • Bernd Osterloh٭ • Prof. Dr. jur. Dr.-Ing. e.h. Heinrich von Pierer • Wolfgang Ritmeier٭ • Jürgen Stumpf٭ • Bernd Wehlauer٭ • Dr.-Ing. Wendelin Wiedeking • Christian Wulff Niedersächsischer Ministerpräsident (٭Arbeitnehmervertreter) 7.6 Aktionärsstruktur Das Grundkapital von Volkswagen war laut Mitteilung von Volkswagen gemäß § 26a WpHG vom 30. März 2007 zum 31. März 2007 eingeteilt in insgesamt 392.572.087 auf den Inhaber lautende Aktien, von denen 287.333.807 stimmberechtigte Stammaktien und 105.238.280 stimmrechtslose Vorzugsaktien sind. Mit einer Beteiligung in Höhe von 30,93 % der Volkswagen-Stammaktien ist Porsche größter Aktionär von Volkswagen. Zweitgrößter Aktionär ist das Land Niedersachsen mit einer Beteiligung in Höhe von ca. 20,24 % der Volkswagen-Stammaktien. Die übrigen VolkswagenStammaktien sowie die Volkswagen-Vorzugsaktien sind nach Informationen der Bieterin breit gestreut. 7.7 Mit Volkswagen gemeinsam handelnde Personen Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sind die in Anlage 4 aufgeführten Gesellschaften Tochterunternehmen von Volkswagen und gelten damit nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit Volkswagen und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Nach den der Bieterin zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Seite 23 Informationen gibt es keine weiteren mit Volkswagen i.S.d. § 2 Abs. 5 Satz 2 WpÜG gemeinsam handelnden Personen. 8. HINTERGRUND DES PFLICHTANGEBOTS 8.1 Kooperation zwischen Porsche und Volkswagen Die Bieterin hat mit Volkswagen traditionell enge Beziehungen. Das erste Erfolgsprodukt von VW, der Käfer, geht auf eine Entwicklung des Firmengründers von Porsche zurück. Viele gemeinsame Projekte, wie der 914, der 924 und der 944 sowie eine gemeinsame Vertriebsgesellschaft in der Zeit von 1969 bis 1974 waren erfolgreiche unternehmerische Entscheidungen, die sich im Markt bewährt haben. Zahlreiche von der Porsche-Gruppe für Volkswagen erbrachte Entwicklungsleistungen sind heute Standard in den Fahrzeugen der Volkswagen-Gruppe. Die Spitze des Erfolgs bilden die aktuellen Geländefahrzeuge Cayenne und Touareg. Die Plattform wurde mittlerweile auch von der Volkswagen-Tochter Audi für ihren Q7 übernommen. Zwischenzeitlich sind weitere gemeinsame Projekte angestoßen: Ein Hybridmotor, der noch in diesem Jahrzehnt auf den Markt kommen soll, eine gemeinsame Elektronikplattform sowie die Herstellung der lackierten Rohkarosserie für den neuen viertürigen Gran Turismo Panamera. Die Bieterin hat im Geschäftsjahr 2005/06 im Wesentlichen auf Grund der Lieferung von Cayenne-Rohkarossen und -Motoren von Volkswagen Lieferungen und Leistungen mit einem Wert in Höhe von ca. EUR 780 Mio. bezogen. Der gesamte Materialeinkauf der Bieterin betrug in dem betreffenden Geschäftsjahr EUR 3,273 Mrd., so dass der Anteil der Lieferungen und Leistungen von Volkswagen am gesamten Materialeinkauf der Bieterin in diesem Jahr ca. 24 % betrug. In Folge der Stellung der Bieterin als Großaktionärin von Volkswagen besteht die besondere Notwendigkeit, die bereits in der Vergangenheit bei Kooperationsprojekten beachteten Grundsätze der Angemessenheit und Marktüblichkeit einzuhalten. Zum Zwecke der Regelung ihrer allgemeinen Beziehungen sowie als Grundlage für die Zusammenarbeit auf verschiedenen Arbeitsgebieten haben die Bieterin und Volkswagen einen sog. Grundlagenvertrag sowie einen Rahmenkooperationsvertrag geschlossen. In dem Grundlagenvertrag hat sich die Bieterin verpflichtet, ihre Stellung als Großaktionärin von Volkswagen ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Regelungen auszuüben und insbesondere keinen Einfluss auf strategische oder operative Entscheidungen von Volkswagen zu nehmen, der den geltenden Rechtsvorschriften und/oder der Satzung von Volkswagen widerspricht. Die Bieterin und Volkswagen haben weiterhin vereinbart, dass sämtliche vertraglichen Beziehungen, die zwischen der Bieterin und Volkswagen begründet werden, marktüblichen Bedingungen wie unter fremden Dritten entsprechen sollen. Zur Überprüfung dieser Vereinbarung unterzieht Volkswagen regelmäßig auf eigene Kosten die Vertragsbeziehungen einer Prüfung durch einen unabhängigen sachverständigen Prüfer. 8.2 Beteiligungsaufbau und Gründe für weitere Beteiligungsaufstockung Die Bieterin ist der festen Überzeugung, dass die Beteiligungsaufstockung auf mehr als 30 Prozent der Volkswagen-Stammaktien für beide Partner Vorteile bringt, ohne die Identität der Bieterin zu verwässern oder gar zu gefährden. Der Vorstand der Bie- Seite 24 terin betrachtet die erfolgte Beteilungsaufstockung an Volkswagen als logischen Schritt, da diese Investition sich durch ein hohes Ertragskraftpotential auszeichnet, das auf dem breiten globalen Engagement der Volkswagen-Gruppe basiert. 9. ABSICHTEN DER BIETERIN Die folgenden Angaben beschreiben derzeitige Absichten der Bieterin im Hinblick auf Volkswagen bzw. (soweit von dem Angebot betroffen) Porsche. Diese beruhen ausschließlich auf bestimmten, der Bieterin am Tag der Unterzeichnung der Angebotsunterlage zur Verfügung stehenden, öffentlichen Informationen. 9.1 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögen und künftige Verpflichtungen von Volkswagen Die Bieterin geht nicht davon aus, dass Volkswagen aufgrund der Durchführung dieses Angebots zu einem Tochterunternehmen der Bieterin werden wird. Deswegen hat die Bieterin bislang über die beabsichtigte Vertiefung und Erweiterung der bereits bestehenden Kooperation zwischen der Bieterin und Volkswagen hinaus keine Pläne hinsichtlich der künftigen Geschäftstätigkeit von Volkswagen. In jedem Fall soll Volkswagen als selbständige Gesellschaft fortbestehen. Absichten der Bieterin über die Verwendung des Vermögens von Volkswagen bestehen nicht. Insbesondere gibt es keine Pläne, Volkswagen zu veranlassen, sich von Teilaktivitäten der VolkswagenGruppe zu trennen. Es gibt gegenwärtig auch keine Pläne, die zu einer Zunahme von Verbindlichkeiten von Volkswagen außerhalb der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit führen würden. 9.2 Künftige Geschäftstätigkeit der Bieterin Die Bieterin wird künftig als Holdinggesellschaft der Porsche-Gruppe fungieren. Damit wird in erster Linie die Trennung der operativen Geschäftstätigkeit von der Beteiligungsverwaltung angestrebt. Vorgesehen ist dabei die Ausgliederung des operativen Geschäfts der Bieterin in eine 100prozentige Tochtergesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes. Diese Gesellschaft soll unter dem bisherigen Firmennamen Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG den bestehenden Geschäftsbetrieb der Bieterin weiterführen. Zwischen der Bieterin und der operativen Tochtergesellschaft soll ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen werden. Mit der Ausgliederung teilen sich die Verantwortungsbereiche der Unternehmensleitungen künftig auf in das Beteiligungsmanagement durch die Bieterin einerseits und die Entwicklung, Produktion und den Vertrieb von sportlichen Premiumfahrzeugen in der Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG andererseits. Die Bieterin soll zudem in eine europäische Aktiengesellschaft „Societas Europaea (SE)“ umgewandelt werden. Bei der SE handelt es sich um eine moderne und international ausgerichtete Unternehmensform, die unter anderem die Möglichkeit bietet, die bisherige bewährte Größe des Aufsichtsrats von zwölf Mitgliedern auch künftig beizubehalten. Die Entscheidung über die Ausgliederung, die Umwandlung sowie den Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag soll in einer außerordentlichen Hauptversammlung der Bieterin herbeigeführt werden, die voraussichtlich im Juni 2007 stattfinden wird. Seite 25 Darüber hinaus sind keine Änderungen der künftigen Geschäftstätigkeit der Bieterin, insbesondere im Hinblick auf deren Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder der Geschäftsführungsorgane oder Änderungen der Beschäftigungsbedingungen im Zusammenhang mit diesem Angebot beabsichtigt. 9.3 Vorstand und Aufsichtsrat von Volkswagen Die Bieterin hat volles Vertrauen in Volkswagen und ihre gegenwärtigen Vorstandsmitglieder und ist darum bemüht, sicherzustellen, dass die gegenwärtigen Mitglieder des Vorstands von Volkswagen auch nach Durchführung dieses Angebots in ihren Positionen tätig bleiben, um die begonnene Neuausrichtung der Volkswagen-Gruppe umzusetzen und das derzeitige Geschäft zu festigen. Die Aufstockung der Beteiligung der Bieterin an Volkswagen hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats von Volkswagen. Nach der Satzung von Volkswagen setzt sich der Aufsichtsrat von Volkswagen gegenwärtig aus zwanzig Mitgliedern zusammen, von denen zehn von den Arbeitnehmern und acht von der Volkswagen-Hauptversammlung gewählt werden. Zwei Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat von Volkswagen werden vom Land Niedersachsen auf Grund des in § 12 der Volkswagen-Satzung enthaltenen Entsendungsrechts (vgl. Ziffer 7.3(a) dieser Angebotsunterlage) entsandt. Porsche beabsichtigt seine Stimmrechte bei Wahlen zum Volkswagen-Aufsichtsrat zukünftig dahingehend auszuüben, dass dieser die Aktionärsstruktur angemessen widerspiegelt. 9.4 Arbeitnehmer, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen Der unternehmerische Erfolg von Volkswagen hängt wesentlich von deren Forschungs- und Entwicklungsleistung sowie ihrer Innovationsfähigkeit bei der Entwicklung von Automobilen ab. Die Fähigkeit von Volkswagen, die ständige Modernisierung der Modellpalette sicherzustellen, hängt insbesondere von der Qualität, dem Einsatz und der Kreativität ihrer Mitarbeiter ab. Daher liegt der Bieterin an einer langfristigen Bindung der besten Mitarbeiter der Bieterin und Volkswagen. Die Bieterin plant in Folge der Beteiligungserhöhung der Bieterin an Volkswagen weder in ihrem eigenen Konzern noch bei Volkswagen einen Personalabbau. Änderungen bei den Beschäftigungsbedingungen von Volkswagen sind ebenfalls nicht beabsichtigt. Der Bieterin fehlen jedoch noch hinreichende Informationen, um die Arbeitsbedingungen der Volkswagen-Mitarbeiter beurteilen und ggf. Anpassungsbedarf identifizieren zu können. Änderungen in Bezug auf Arbeitnehmervertretungen bei Volkswagen sind von der Bieterin nicht vorgesehen. Im Zusammenhang mit der Aufstockung der Beteiligung der Bieterin an Volkswagen ist beabsichtigt, die Bieterin formwechselnd in eine SE umzuwandeln. Im Hinblick auf die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE sieht das Gesetz den Abschluss einer Mitbestimmungsvereinbarung vor, in der Einzelheiten über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat der SE sowie die Errichtung eines SE-Betriebsrats zu regeln sind. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, gelten gesetzliche Auffangre- Seite 26 gelungen. Nach diesen bleibt die Hälfte der Sitze des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmervertretern besetzt. Die Arbeitnehmersitze werden entsprechend der Beschäftigtenzahlen auf die Mitgliedstaaten der EU und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum verteilt und nach dem jeweiligen nationalen Recht besetzt. Daneben ist ein international zusammengesetzter SE-Betriebsrat zu errichten, dem Unterrichtungsund Anhörungsrechte in grenzüberschreitenden Angelegenheiten zustehen. 9.5 Sitz von Volkswagen, Standort wesentlicher Unternehmensteile Porsche beabsichtigt nicht, den Sitz von Volkswagen von Wolfsburg zu verlegen. Porsche hat auch keine Pläne zur Verlegung anderer wesentlicher Unternehmensteile der Volkswagen-Gruppe an andere Standorte. 9.6 Mögliche weitere Maßnahmen Die Bieterin plant, auch weiterhin zusammen mit dem Management von Volkswagen eingehend Möglichkeiten der weiteren Vertiefung der Zusammenarbeit, neue Geschäftsmöglichkeiten und für beide Unternehmen sinnvolle Maßnahmen zur Effizienzsteigerung zu analysieren. Die Bieterin beabsichtigt, Volkswagen eine Prüfung zu empfehlen, ob die derzeit bestehenden Börsenzulassungen der Volkswagen-Aktien in London, Luxemburg, Tokio und der SWX Swiss Exchange auch in Zukunft aufrecht erhalten werden sollen. 10. ERLÄUTERUNGEN ZUR PREISFINDUNG 10.1 Mindestangebotspreise Gemäß § 3 Satz 3 der WpÜG-Angebotsverordnung ist der Mindestangebotspreis für die Volkswagen-Stammaktien und die Volkswagen-Vorzugsaktien getrennt zu ermitteln. (a) Volkswagen-Stammaktien Der Angebotspreis in Höhe von EUR 100,92 je Volkswagen-Stammaktie entspricht dem durch § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4, 5 WpÜG-Angebotsverordnung vorgeschriebenen Mindestpreis für die Volkswagen-Stammaktien. (i) Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Pflichtangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Volkswagen-Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung entsprechen. Dieser Durchschnittskurs wurde von der BaFin laut der unter www.bafin.de einsehbaren Datenbank zum 27. März 2007 mit EUR 94,99 ermittelt. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 100,92 je Volkswagen-Stammaktie übersteigt diesen Wert um EUR 5,93, d.h. um ca. 6,2 %. (ii) Nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Pflichtangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinSeite 27 sam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage für den Erwerb von Volkswagen-Aktien gewährten oder vereinbarten Gegenleistung entsprechen. Die Bieterin hat in dem Zeitraum zwischen dem 30. Oktober 2006 und dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, dem 30. April 2007, insgesamt 29.500.000 VolkswagenStammaktien erworben. Der höchste dabei gezahlte oder vereinbarte Kaufpreis je Volkswagen-Stammaktie betrug EUR 100,92 (vgl. Ziffer 6.8 dieser Angebotsunterlage). Dieser Betrag schließt eine an den Stillhalter der Option zum Erwerb von Volkswagen-Stammaktien gezahlte Optionsprämie ein. Nach Auffassung der Bieterin stellt der auf den Zeitwert der Option entfallende Teil der Optionsprämie keine Gegenleistung für den Erwerb von Volkswagen-Aktien dar. Dessen ungeachtet entspricht der Angebotspreis in Höhe von EUR 100,92 je Volkswagen-Stammaktie der Summe der Zahlungen, die die Bieterin je erworbener Volkswagen-Stammaktie insgesamt an den Stillhalter geleistet bzw. mit diesem vereinbart hat. (b) Volkswagen-Vorzugsaktien Der Angebotspreis in Höhe von EUR 65,54 je Volkswagen-Vorzugsaktie entspricht dem durch § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4, 5 WpÜG-Angebotsverordnung vorgeschriebenen Mindestpreis für die Volkswagen-Vorzugsaktien. (i) Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Pflichtangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Volkswagen-Vorzugsaktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung entsprechen. Dieser Durchschnittskurs wurde von der BaFin laut der unter www.bafin.de einsehbaren Datenbank zum 27. März 2007 mit EUR 65,54 ermittelt. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 65,54 je Volkswagen-Vorzugsaktie entspricht diesem Betrag. (ii) Nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Pflichtangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage für den Erwerb von VolkswagenVorzugsaktien gewährten oder vereinbarten Gegenleistung entsprechen. Die Bieterin hat in dem Zeitraum zwischen dem 30. Oktober 2006 und dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage, dem 30. April 2007, keine VolkswagenVorzugsaktien erworben (vgl. Ziffer 6.7 dieser Angebotsunterlage). Ein nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung zu berücksichtigender Mindestpreis besteht somit für die VolkswagenVorzugsaktie nicht. Seite 28 10.2 Vergleich mit historischen Börsenkursen Bei der Ermittlung des Angebotspreises wurden neben den in Ziffer 10.1 dieser Angebotsunterlage genannten Faktoren insbesondere auch die historischen Börsenkurse der Volkswagen-Aktien berücksichtigt. Die Bieterin ist der Auffassung, dass die Börsenkurse der Volkswagen-Aktien eine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises sind. (a) Volkswagen-Stammaktien Bezogen auf die Schlusskurse der Volkswagen-Stammaktien im elektronischen Handelssystem XETRA einen Tag bzw. einen Monat, sechs Monate und zwölf Monate vor der am 28. März 2007 veröffentlichten Erlangung der Kontrolle der Bieterin über Volkswagen verhält sich der Angebotspreis für die Volkswagen-Stammaktien wie folgt: • Am 27. März 2007, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über Volkswagen, betrug der Schlusskurs der Volkswagen-Stammaktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 113,50. Der Angebotspreis liegt um EUR 12,58 bzw. ca. 11,1 % unter diesem Börsenkurs. • Am 28. Februar 2007, einen Monat vor Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über Volkswagen, betrug der Schlusskurs der Volkswagen-Stammaktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 95,34. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 5,58 bzw. ca. 5,9 % auf diesen Börsenkurs. • Am 28. September 2006, sechs Monate vor Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über Volkswagen, betrug der Schlusskurs der Volkswagen-Stammaktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 67,55. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 33,37 bzw. ca. 49,4 % auf diesen Börsenkurs. • Am 28. März 2006, zwölf Monate vor Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über Volkswagen, betrug der Schlusskurs der Volkswagen-Stammaktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 61,05. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 39,87 bzw. ca. 65,3 % auf diesen Börsenkurs. Als Quelle für die vorgenannten historischen Börsenkurse wurde Bloomberg benutzt. (b) Volkswagen-Vorzugsaktien Bezogen auf die Schlusskurse der Volkswagen-Vorzugsaktien im elektronischen Handelssystem XETRA einen Tag bzw. einen Monat, sechs Monate und zwölf Monate vor der am 28. März 2007 veröffentlichten Erlangung der Kontrolle der Bieterin über Volkswagen verhält sich der Angebotspreis für die Volkswagen-Vorzugsaktien wie folgt: Seite 29 • Am 27. März 2007, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über Volkswagen, betrug der Schlusskurs der Volkswagen-Vorzugsaktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 76,75. Der Angebotspreis liegt um EUR 11,21 bzw. ca. 14,6 % unter diesem Börsenkurs. • Am 28. Februar 2007, einen Monat vor Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über Volkswagen, betrug der Schlusskurs der Volkswagen-Vorzugsaktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 66,65. Der Angebotspreis liegt um EUR 1,11 bzw. ca. 1,7 % unter diesem Börsenkurs. • Am 28. September 2006, sechs Monate vor Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über Volkswagen, betrug der Schlusskurs der Volkswagen-Vorzugsaktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 46,81. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 18,73 bzw. ca. 40,0 % auf diesen Börsenkurs. • Am 28. März 2006, zwölf Monate vor Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle über Volkswagen, betrug der Schlusskurs der Volkswagen-Vorzugsaktien im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 44,25. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 21,29 bzw. ca. 48,1 % auf diesen Börsenkurs. Als Quelle für die vorgenannten historischen Börsenkurse wurde Bloomberg benutzt. 10.3 Weitere Erläuterungen zum Angebotspreis Aus den in Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage dargestellten Vergleichen mit historischen Börsenkursen ergibt sich, dass der Angebotspreis niedriger ist als der Kurs der betreffenden Volkswagen-Aktie am letzten Börsentag vor der Veröffentlichung der Erlangung der Kontrolle der Bieterin über Volkswagen. Dennoch ist die Bieterin davon überzeugt, dass der Angebotspreis sowohl für die Volkswagen-Stammaktien als auch für die Volkswagen-Vorzugsaktien angemessen im Sinne des § 31 Abs. 1 WpÜG ist. Dies ergibt sich aus Folgendem: Nach Ansicht der Bieterin stellen die historischen Börsenkurse die Richtgröße für die Angemessenheit des Angebotspreises für die Volkswagen-Stammaktien und die Volkswagen-Vorzugsaktien dar. Wie sich aus § 31 Abs. 1 WpÜG und § 5 Abs. 1 WpÜG-Angebotsverordnung ergibt, hat der Gesetzgeber diese Bewertungsmethode gebilligt. Sowohl für die Volkswagen-Stammaktien als auch für die VolkswagenVorzugsaktien existiert ein funktionierender Börsenhandel mit signifikanten Handelsvolumina. Volkswagen wurde zudem regelmäßig von professionellen Aktienanalysten aus dem In- und Ausland bewertet. Die Volkswagen-Stammaktien sind außerdem im DAX, dem wichtigsten Aktienindex in Deutschland, repräsentiert und genießen damit zusätzliche Aufmerksamkeit von Investoren. Die Bieterin macht dieses Pflichtangebot in Übereinstimmung mit den rechtlichen Erfordernissen, ohne notwendigerweise ein Interesse an der Erhöhung ihrer Beteiligung an Volkswagen in Folge der Durchführung dieses Pflichtangebots zu haben. Deshalb Seite 30 hat die Bieterin bei der Ermittlung des Angebotspreises die Börsenkurse für Volkswagen-Aktien in den letzten Monaten als Richtlinie benutzt. Zur Ermittlung des Angebotspreises für die Volkswagen-Vorzugsaktien wurden keine anderen Methoden verwendet. Für die Ermittlung des Angebotspreises für die Volkswagen-Stammaktien war unter Gleichbehandlungsgesichtspunkten nach § 4 WpÜG-AngebVO die höchste von der Bieterin während des relevanten Zeitraums von sechs Monaten gezahlte oder vereinbarte Gegenleistung für Volkswagen-Stammaktien maßgeblich und damit auch angemessen. 10.4 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte Die Satzung von Volkswagen sieht keine Anwendung von § 33b Abs. 2 WpÜG vor. Porsche ist daher nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten. 11. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES PFLICHTANGEBOTS 11.1 Zentrale Abwicklungsstelle Die Bieterin hat die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle für das Pflichtangebot zu fungieren. 11.2 Annahme des Pflichtangebots Volkswagen-Aktionäre, die das Pflichtangebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Pflichtangebots und dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden. Diese sind über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Pflichtangebots gesondert informiert worden und sind gehalten, Kunden, die in ihrem Depot Volkswagen-Aktien halten, über das Pflichtangebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren. Volkswagen-Aktionäre können das Pflichtangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (a) schriftlich die Annahme des Pflichtangebots gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Depotführende Bank) erklären (Annahmeerklärung), und (b) ihre Depotführende Bank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen Volkswagen-Stammaktien, für die sie das Pflichtangebot annehmen wollen (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Stammaktien), in die ISIN DE000A0N3EV1 bzw. der in ihrem Depot befindlichen VolkswagenVorzugsaktien, für die sie das Pflichtangebot annehmen wollen (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Vorzugsaktien), in die ISIN DE000A0N3EW9 bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Stammaktien bzw. die Zum Verkauf eingereichten VolkswagenVorzugsaktien bis spätestens 17:30 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0N3EV1 (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0N3EW9 (Zum Seite 31 Verkauf eingereichte Volkswagen-Vorzugsaktien) umgebucht worden sind. Diese Umbuchungen sind durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. Die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Stammaktien und die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Vorzugsaktien werden in dieser Angebotsunterlage zusammenfassend auch als Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Aktien bezeichnet. 11.3 Weitere Erklärungen annehmender Volkswagen-Aktionäre Durch die Annahme des Pflichtangebots gemäß Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage (a) weisen die annehmenden Volkswagen-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien an und ermächtigen diese, • die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden Volkswagen-Aktionärs zu belassen, jedoch die Umbuchung in die ISIN DE000A0N3EV1 (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0N3EW9 (Zum Verkauf eingereichte VolkswagenVorzugsaktien) bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; und • ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien nach Ablauf der Annahmefrist (frühestens jedoch nach Eintritt der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, soweit die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat) der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als zentraler Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an die Bieterin zur Verfügung zu stellen; und • ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien (ISIN DE000A0N3EV1 bzw. ISIN DE000A0N3EW9), jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte, an die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen des Pflichtangebots zu übertragen; und • ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien sowie die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, der Bieterin oder der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als zentraler Abwicklungsstelle für das Pflichtangebot alle für Erklärungen und Veröffentlichungen der Bieterin nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der jeweils in die ISIN DE000A0N3EV1 (Zum Verkauf eingereichte VolkswagenStammaktien) eingebuchten Volkswagen-Stammaktien bzw. in die Seite 32 ISIN DE000A0N3EW9 (Zum Verkauf eingereichte VolkswagenVorzugsaktien) eingebuchten Volkswagen-Vorzugsaktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und • die Annahmeerklärung an die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als zentraler Abwicklungsstelle für das Pflichtangebot auf Verlangen weiterzuleiten; (b) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden Volkswagen-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als zentrale Abwicklungsstelle, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur Abwicklung des Pflichtangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien auf die Bieterin herbeizuführen; (c) erklären die annehmenden Volkswagen-Aktionäre, dass • sie das Pflichtangebot für alle bei Erklärung der Annahme des Pflichtangebots in ihrem Wertpapierdepot bei der Depotführenden Bank befindlichen Volkswagen-Aktien annehmen, es sei denn in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt worden; und • die Volkswagen-Aktien, für die sie das Pflichtangebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf die Bieterin in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und • sie ihre Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien auf die Bieterin unter den aufschiebenden Bedingungen (i) des Eintritts der Bedingungen nach Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage, sofern die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, und (ii) des Ablaufs der Annahmefrist Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG übertragen. Die in Ziffer 11.3 (a) bis 11.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen werden von den annehmenden Volkswagen-Aktionären im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Pflichtangebotes unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Fall des wirksamen Rücktritts von dem durch Annahme des Pflichtangebots geschlossenen Vertrag nach Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage bzw. mit endgültigem Ausfall der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen. Seite 33 11.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme des Pflichtangebots kommt zwischen dem annehmenden Volkswagen-Aktionär und der Bieterin ein Vertrag über den Verkauf der Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien an die Bieterin nach Maßgabe der Bestimmungen des Pflichtangebots, zustande. Der Vollzug des Vertrags erfolgt nur, wenn die in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen eingetreten sind, sofern die Bieterin auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat. Der Vertrag entfällt (auflösende Bedingung), wenn eine oder mehrere der unter Ziffer 13.1(a) bis 13.1(d) dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zum 30. September 2007 eingetreten sind und Porsche nicht auf die betreffenden Vollzugbedingungen nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet hat, vgl. Ziffer 13.3 dieser Angebotsunterlage. Darüber hinaus erteilen die annehmenden Volkswagen-Aktionäre mit Annahme des Pflichtangebots die in Ziffer 11.3(a) und 11.3(b) dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und geben die in Ziffer 11.3(c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen ab. 11.5 Abwicklung des Pflichtangebots und Kaufpreiszahlung nach Ablauf der Annahmefrist Unverzüglich nachdem die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien der Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, als zentraler Abwicklungsstelle gemäß Ziffer 11.3(a) dieser Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt worden sind, jedoch spätestens sieben Bankarbeitstage nach Ablauf der Annahmefrist und Eintritt der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, auf die die Bieterin nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, wird die Commerzbank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien auf die Bieterin Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG übertragen. Mit der Gutschrift zu Gunsten des Kontos der jeweiligen Depotführenden Bank hat die Bieterin ihre Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. Die Abwicklung des Pflichtangebots und die Zahlung des Kaufpreises an die annehmenden Volkswagen-Aktionäre kann sich auf Grund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen und bankaufsichtsrechtlichen Verfahren (vgl. Ziffern 12.1 und 12.3 dieser Angebotsunterlage) bis 30. September 2007 verzögern bzw. ganz entfallen. 11.6 Kosten Die Annahme des Pflichtangebots soll für die Volkswagen-Aktionäre grundsätzlich frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Banken sein. Zu diesem Zweck gewährt die Bieterin den Depotführenden Banken eine diesen gesondert mitgeteilte Ausgleichszahlung, die eine marktübliche Depotbankenprovision umfasst. Seite 34 Kosten und Spesen, die von Depotführenden Banken oder ausländischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sowie gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern sind jedoch von den betreffenden Volkswagen-Aktionären selbst zu tragen. 11.7 Börsenhandel mit Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien Es ist beabsichtigt, die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien ab dem zweiten Börsenhandelstag der Annahmefrist, d.h. voraussichtlich ab dem 2. Mai 2007, bis spätestens einschließlich dem drittletzten Börsenhandelstag vor Ablauf der Annahmefrist, d.h. voraussichtlich bis zum 24. Mai 2007 einschließlich, sowie – falls sich der Vollzug des Angebots verzögert – bis voraussichtlich zwei Börsenhandelstage vor Vollzug des Pflichtangebots im Amtlichen Markt, Prime Standard, an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0N3EV1 (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0N3EW9 (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Vorzugsaktien) handeln zu lassen. Die Erwerber von unter ISIN DE000A0N3EV1 (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Stammaktien) bzw. ISIN DE000A0N3EW9 (Zum Verkauf eingereichte Volkswagen-Vorzugsaktien) gehandelten Volkswagen-Aktien übernehmen hinsichtlich dieser Aktien alle Rechte und Pflichten aus den durch die Annahme des Pflichtangebots geschlossenen Verträgen. Die Bieterin weist darauf hin, dass Handelsvolumen und Liquidität der Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien von der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein und starken Schwankungen unterliegen können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der börsliche Verkauf von zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien nicht möglich sein wird. 12. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN 12.1 Fusionskontrollrechtliche Genehmigungen Die Übernahme der Volkswagen-Gruppe durch die Bieterin bedarf voraussichtlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe bzw. des Ablaufs bestimmter Wartefristen nach dem einschlägigen Fusionskontrollrecht in folgenden Jurisdiktionen: ● in der Europäischen Union, ● in den U.S.A., ● in Kanada und ● in der Schweiz. und möglicherweise auch der in weiteren Ländern. In den vorgenannten Jurisdiktionen sind die jeweiligen Fusionskontrollverfahren hinsichtlich der Prüfungsfristen unterschiedlich ausgestaltet: (a) Europäische Union Das Zusammenschlussvorhaben unterliegt der Fusionskontrolle durch die Europäische Kommission (EU Kommission) nach der Verordnung (EG) Seite 35 Nr. 139/2004 des Rates über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (FKVO). Die EU Kommission hat innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Anmeldung des Zusammenschlussvorhabens zu entscheiden, ob sie das Zusammenschlussvorhaben freigibt oder eine eingehende Untersuchung anordnet. Die Frist beginnt am ersten Arbeitstag, der auf den Tag folgt, an dem die vollständige Anmeldung bei der EU Kommission eingereicht wurde. Trifft die EU Kommission keine Entscheidung innerhalb dieser Frist von 25 Arbeitstagen, gilt der Zusammenschluss als freigegeben. Die Prüfungsfrist verlängert sich auf 35 Arbeitstage, wenn die beteiligten Unternehmen anbieten, gegenüber der EU Kommission Verpflichtungen einzugehen, um das Zusammenschlussvorhaben in einer mit dem Gemeinsamen Markt zu vereinbarenden Weise zu gestalten. Wenn die EU Kommission nach Ablauf der Frist von 25 bzw. 35 Arbeitstagen in das Hauptprüfungsverfahren (‚Phase II’) eintritt, kann die Untersuchung des Falles weitere 90 Arbeitstage bzw. im Falle des Angebots von Verpflichtungszusagen weitere 105 Arbeitstage dauern. Unter bestimmten Umständen kann diese Frist verlängert werden. Die EU Kommission prüft im Fusionskontrollverfahren, ob das Zusammenschlussvorhaben mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar ist. Sie wird eine eingehende Untersuchung des Zusammenschlussvorhabens (Phase II) nur dann anordnen, wenn sie der Ansicht ist, dass es unter die FKVO fällt und Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich seiner Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt gibt. Anderenfalls wird sie das Zusammenschlussvorhaben in Phase I freigeben. (b) U.S.A. Nach dem US-amerikanischen Hart-Scott-Rodino Antitrust Improvement Act von 1976 (HSR Act) und den hierzu von der Wettbewerbsaufsichtsbehörde der U.S.A., der Federal Trade Commission (FTC) und der Kartellabteilung des U.S.-Justizministeriums erlassenen Regeln können bestimmte Transaktionen erst vollzogen werden, wenn sie bei der zuständigen Behörde angemeldet wurden und bestimmte Wartefristen abgelaufen sind (sog. Vollzugsverbot). Gemäß den Erfordernissen des HSR Act muss ein Melde- und Berichtsformular (Notification and Report Form) zu diesem Angebot bei der Antitrust Division und der FTC eingereicht werden. Die auf den Erwerb von VolkswagenAktien auf der Grundlage dieses Angebots anwendbare Wartefrist wird voraussichtlich fünfzehn Tage nach der Einreichung ablaufen. Die Wartefrist kann vor ihrem Ablauf jedoch dadurch verlängert werden, dass die Antitrust Division oder die FTC von der Bieterin zusätzliche Informationen oder Unterlagen zum Angebot anfordern. Geschieht dies, so kann sich die Wartefrist um mehrere Monate verlängern und läuft am zehnten Tag nach dem Tag ab, an dem die Bieterin die angeforderten Angaben im Wesentlichen erteilt hat. Nach Ablauf dieser Frist kann die Wartefrist nur noch durch Gerichtsbeschluss verlängert werden. Die Antitrust Division bzw. die FTC haben das Recht zu prüfen, ob die geplante Übernahme von Volkswagen durch die Bieterin zu einer wesentlichen Seite 36 Minderung des Wettbewerbs in den U.S.A. führt. Die Antitrust Division bzw. die FTC können, wenn ihnen dies im öffentlichen Interesse notwendig oder wünschenswert erscheint, jederzeit vor und nach Vollzug der Transaktion beim zuständigen Bundesgericht bestimmte Maßnahmen beantragen. Solche Maßnahmen können unter anderem die Untersagung des Erwerbs der Volkswagen-Aktien auf der Grundlage dieses Angebots oder die Anordnung umfassen, bereits erworbene Volkswagen-Aktien wieder zu veräußern oder wesentliche Vermögenswerte von verbundenen Unternehmen der Bieterin oder Volkswagens zu veräußern. Auch von privater Seite (oder von Bundesstaaten der U.S.A.) können auf das U.S.-Kartellrecht gestützte Klagen erhoben werden. Die durch Annahme dieses Pflichtangebots zustande kommenden Verträge werden nur vollzogen, wenn die anwendbaren Wartefristen (einschließlich etwaiger Verlängerungen) nach dem HSR Act abgelaufen sind oder vorzeitig beendet wurden, ohne dass die zuständigen U.S.-Kartellbehörden beim zuständigen Bundesgericht einen Antrag auf Untersagung des Vollzugs des Erwerbs der Volkswagen-Aktien durch die Bieterin bzw. auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung gestellt haben (vgl. Ziffer 13.1(a) dieser Angebotsunterlage). (c) Kanada Der Erwerb von Volkswagen-Aktien nach diesem Angebot ist eine anmeldepflichtige Transaktion nach den Vorschriften des kanadischen Competition Act. Nach den Vorschriften des kanadischen Competition Act können anmeldepflichtige Transaktionen nicht vollzogen werden, bevor die erforderliche Anmeldung beim Wettbewerbskommissar (Commissioner of Competition) eingereicht wurde und die anwendbare Wartefrist abgelaufen ist (sog. Vollzugsverbot). Die anwendbare Wartefrist im Falle des Erwerbs der Volkswagen-Aktien nach Maßgabe dieses Angebots beträgt voraussichtlich 14 Tage. Der Commissioner of Competition kann innerhalb der anfänglichen Wartefrist von 14 Tagen die Einreichung einer ausführlichen Anmeldung fordern. In diesem Fall beträgt die Wartefrist 42 Tage ab dem Zeitpunkt, in dem die ausführlichere Anmeldung eingereicht wurde. Mit Ablauf der Wartefrist kann vollzogen werden. Der Commissioner of Competition hat das Recht, gegen jede Transaktion vorzugehen, die den Wettbewerb auf einem relevanten Markt spürbar vermindert oder verhindert. Von diesem Recht kann er durch einen entsprechenden Antrag beim Competition Tribunal innerhalb von drei Jahren nach Vollzug der Transaktion Gebrauch machen. Es gibt keine Gewähr dafür, dass keine Untersuchung oder kein Verfahren vom Commissioner of Competition eingeleitet werden wird oder, wenn es eingeleitet worden ist, zu welchem Ergebnis es führen wird. Die durch Annahme dieses Pflichtangebots zustande kommenden Verträge werden nur vollzogen, wenn die nach dem Recht Kanadas geltende Wartefrist (einschließlich etwaiger Verlängerungen) abgelaufen ist oder vorzeitig beendet wurde, ohne dass der Commissioner of Competition beim Competition Tribunal beantragt hat, den Erwerb der Volkswagen-Aktien durch die Bieterin zu untersagen (vgl. Ziffer 13.1(b) dieser Angebotsunterlage). Seite 37 (d) Schweiz Das Zusammenschlussvorhaben unterliegt der Schweizer Fusionskontrolle, sofern die Bieterin und Volkswagen im letzten Geschäftsjahr vor dem Zusammenschluss (i) weltweit einen Umsatz von insgesamt mindestens CHF zwei Mrd. oder einen auf die Schweiz entfallenden Umsatz von insgesamt CHF 500 Mio. und (ii) beide jeweils einen Umsatz von je mindestens CHF 100 Mio. in der Schweiz erzielten. Geplante Zusammenschlüsse von Unternehmen sind vor ihrem Vollzug der Schweizer Wettbewerbskommission zu melden. Das schweizerische Kartellgesetz legt nicht ausdrücklich fest, wann ein Zusammenschluss frühestens angemeldet werden kann. In der Regel kann gemäß Praxis der Wettbewerbskommission eine Meldung erst erfolgen, wenn zwischen den beteiligten Unternehmen eine Vereinbarung mit Bindungswirkung abgeschlossen wurde. In Anlehnung an die europäische FKVO hat die Wettbewerbskommission in ihrer Fallpraxis jedoch anerkannt, dass eine Anmeldung auch dann möglich ist, wenn die beteiligten Unternehmen glaubhaft machen, dass sie gewillt sind, einen die Meldepflicht auslösenden Vertrag zu schließen, oder im Fall eines Übernahmeangebots öffentlich ihre Absicht zur Abgabe eines solchen Angebots bekundet haben. In einem Vorprüfungsverfahren entscheidet die Wettbewerbskommission innerhalb eines Monats seit Einreichung der vollständigen Meldung, ob eine Hauptprüfung durchzuführen ist. Erfolgt innerhalb dieser Monatsfrist keine Mitteilung oder genehmigt die Wettbewerbskommission das Vorhaben frühzeitig, so kann der Zusammenschluss ohne Vorbehalt vollzogen werden. Andernfalls führt die Wettbewerbskommission innerhalb von vier weiteren Monaten das Hauptprüfungsverfahren durch. Sie kann den Zusammenschluss untersagen, wenn diese Prüfung ergibt, dass er eine marktbeherrschende Stellung begründet oder verstärkt, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, wobei auch die Marktentwicklung und die Stellung der Unternehmen im internationalen Wettbewerb zu berücksichtigen sind. Die zivilrechtliche Wirksamkeit des meldepflichtigen Zusammenschlusses bleibt bis zur Bewilligung des Zusammenschlusses oder bis zum vorläufigen Vollzug aufgeschoben. (e) Weitere erforderliche fusionskontrollrechtliche Freigaben Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Bieterin davon aus, dass durch den Zusammenschluss fusionskontrollrechtliche Anmeldeerfordernisse in weiteren Jurisdiktionen ausgelöst werden. Die Verfahren sind insbesondere hinsichtlich ihrer Dauer unterschiedlich ausgestaltet. Teilweise beinhalten die anwendbaren Rechtsordnungen auch kein Vollzugsverbot, d.h. das Angebot kann auch vor der Freigabe vollzogen werden. Die Bieterin kann nicht abschätzen, zu welchem Zeitpunkt ggf. eingeleitete Prüfverfahren abgeschlossen sein werden. Die fusionskontrollrechtlichen Freigaben durch die zuständigen Kartellbehörden in den in diesem Abschnitt 12.1 (e) genannten und etwaigen anderen Ländern stellen daher keine Bedingung für den Vollzug des Pflichtangebots dar. Seite 38 12.2 Stand der fusionskontrollrechtlichen Verfahren Die Bieterin beabsichtigt, das Zusammenschlussvorhaben gemäß Ziffer 12.1 dieser Angebotsunterlage in verschiedenen Jurisdiktionen anzumelden und die erforderlichen Fusionskontrollanmeldungen bis zum 11. Mai 2007 bei den zuständigen Behörden einzureichen. Die Bieterin rechnet damit, dass die erforderlichen Freigaben im Laufe des Monats Juni 2007, abhängig von den national unterschiedlichen Verfahrensfristen, vorliegen werden. 12.3 Bank- und versicherungsaufsichtsrechtliche Anzeigepflichten (a) Deutschland Es ist offen, ob Volkswagen nach Vollzug dieses Angebots ein Tochterunternehmen der Bieterin wird. Wäre dies der Fall, würde Porsche mittelbar bedeutende Beteiligungen an der Volkswagen Bank GmbH sowie an der Volkswagen Reinsurance AG erwerben. Der beabsichtigte mittelbare Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an der Volkswagen Bank GmbH ist gemäß § 2c Abs. 1 S. 1 Kreditwesengesetz anzeigepflichtig. Der beabsichtigte mittelbare Erwerb einer bedeutenden Beteiligung an der Volkswagen Reinsurance AG ist nach § 121a Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 104 Abs. 1 S.1 Versicherungsaufsichtsgesetz anzeigepflichtig. Die Bieterin hat den geplanten Erwerb bedeutender Beteiligungen an der Volkswagen Bank GmbH und der Volkswagen Reinsurance AG am 4. April 2007 bei der BaFin und der Deutschen Bundesbank bzw. der BaFin angezeigt. Die BaFin kann innerhalb von drei Monaten nach Eingang der Anzeige den beabsichtigten Erwerb untersagen, wenn einer der Untersagungsgründe im Sinne des § 2c Abs. 1a S. 1 Kreditwesengesetz bzw. § 121a Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 104 Abs. 1a Versicherungsaufsichtsgesetz vorliegt. (b) U.S.A. Die Erhöhung des von der Bieterin gehaltenen Stimmrechtsanteils an Volkswagen führt möglicherweise auch zur Annahme eines Kontrollerwerbs i.S.d. Change in Bank Control Act of 1978 (CIBCA) in Bezug auf die Volkswagen Bank U.S.A., einer Tochtergesellschaft von Volkswagen. Ein Kontrollerwerb ist vorab gegenüber der Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) anzeigepflichtig und darf nicht vollzogen werden, bevor die FDIC bestätigt hat, dass sie nicht beabsichtigt, den Kontrollerwerb zu untersagen. Die Bieterin hat am 26. März 2007 eine entsprechende Anzeige bei der FDIC eingereicht. (c) Sonstige Anzeige- und Genehmigungsverfahren Nach derzeitigem Kenntnisstand geht die Bieterin davon aus, dass durch die Transaktion möglicherweise bankaufsichtsrechtliche Anzeige- und/oder Genehmigungspflichten in einzelnen Bundestaaten der U.S.A. sowie in weiteren Ländern ausgelöst werden könnten, so etwa in Irland, Frankreich, Polen, Schweden, Spanien, den Niederlanden, dem Vereinigten Königreich, der Türkei, Brasilien sowie in Mexiko. Möglicherweise entstehen darüber hinaus Anzeige- oder Genehmigungspflichten in weiteren Ländern. Die Verfahren sind insbesondere hinsichtlich ihrer Dauer unterschiedlich ausgestaltet. Die Biete- Seite 39 rin kann derzeit nicht abschätzen, zu welchem Zeitpunkt ggf. eingeleitete Verfahren abgeschlossen sein werden. 12.4 Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Die BaFin hat der Bieterin am 27. April 2007 die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. 13. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLZUG DES PFLICHTANGEBOTS 13.1 Vollzugsbedingungen Das Pflichtangebot und die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge werden nur dann vollzogen, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind (Vollzugsbedingungen): (a) Alle anwendbaren Wartezeiten aufgrund des HSR Acts sind abgelaufen oder haben geendet, ohne dass die zuständigen U.S.-Kartellbehörden beim zuständigen Bundesgericht einen Antrag auf Untersagung des Vollzugs des Erwerbs der Volkswagen-Aktien durch die Bieterin bzw. auf Erlass einer entsprechenden einstweiligen Verfügung gestellt haben oder die zuständige Behörde hat erklärt, dass die Voraussetzungen für die Anmeldepflicht nicht oder nicht mehr vorliegen. (b) Alle anwendbaren Wartezeiten aufgrund des kanadischen Competition Acts sind abgelaufen oder haben geendet, ohne dass der Commissioner of Competition beim Competition Tribunal beantragt hat, den Erwerb der VolkswagenAktien durch die Bieterin zu untersagen oder die zuständige Behörde hat erklärt, dass die Voraussetzungen für die Anmeldepflicht nicht oder nicht mehr vorliegen. (c) Der beabsichtigte Zusammenschluss zwischen der Bieterin und Volkswagen ist durch die Wettbewerbskommission der Schweiz freigegeben worden oder gilt als freigegeben oder die zuständige Behörde hat erklärt, dass die Voraussetzungen für die Anmeldepflicht nicht oder nicht mehr vorliegen. (d) Die FDIC hat die Bieterin darüber informiert, dass sie nicht beabsichtigt, den mittelbaren Kontrollerwerb der Bieterin in Bezug auf die Volkswagen Bank U.S.A. zu untersagen. Der Vollzug dieses Angebots kann sich auf Grund der vorstehend unter (a) bis (d) aufgeführten Vollzugsbedingungen bis zum 30. September 2007 verzögern bzw. ganz entfallen. Sind eine oder mehrere der unter Ziffer 13.1(a) bis 13.1(d) dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zum 30. September 2007 eingetreten und hat Porsche nicht auf die betreffenden Vollzugbedingungen nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet, erlischt das Pflichtangebot. Die durch die Annahme des Pflichtangebots zustande gekommenen Verträge werden in diesem Fall nicht vollzogen und entfallen (auflösende Bedingung), vgl. Ziffer 13.3 dieser Angebotsunterlage. Seite 40 13.2 Verzicht auf Vollzugsbedingungen Die Bieterin behält sich vor, bis zu einem Werktag vor Ablauf der Annahmefrist auf eine, mehrere oder alle Vollzugsbedingungen zu verzichten. Vollzugsbedingungen, auf die die Bieterin wirksam verzichtet hat, gelten für die Zwecke dieses Pflichtangebots als eingetreten. Für die Wahrung der Frist nach § 21 Abs. 1 WpÜG ist auf die Veröffentlichung über die Änderung des Angebots nach § 21 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 S. 1 WpÜG abzustellen. Im Falle eines Verzichts auf Vollzugsbedingungen innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich diese um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also voraussichtlich bis zum 12. Juni 2007, 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main/18:00 Uhr Ortszeit New York. 13.3 Ausfall von Vollzugsbedingungen Sind eine oder mehrere der unter Ziffer 13.1(a) bis 13.1(d) dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zum 30. September 2007 eingetreten und hat Porsche nicht auf die betreffenden Vollzugbedingungen nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet, erlischt das Pflichtangebot. Die durch die Annahme des Pflichtangebots zustande gekommenen Verträge werden nicht vollzogen und entfallen (auflösende Bedingung). Die durch die Annahme des Pflichtangebots zustande gekommenen Verträge werden in diesem Fall rückabgewickelt. Entsprechend ist die Rückbuchung der Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Stammaktien und der Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Vorzugsaktien unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Bekanntgabe des Erlöschens des Pflichtangebots in die ISIN DE0007664005 (Volkswagen-Stammaktien) bzw. ISIN DE0007664039 (Volkswagen-Vorzugsaktien) von den Depotführenden Banken zu veranlassen. Die Rückabwicklung soll frei von Kosten und Spesen Depotführender Banken sein. Zu diesem Zweck wird die Bieterin den Depotführenden Banken eine marktübliche Depotbankenprovision gewähren. Gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern oder Kosten und Gebühren ausländischer Depotbanken, die keine Depotverbindung bei der Clearstream Banking AG haben, sind allerdings von den betreffenden Volkswagen-Aktionären selbst zu tragen. 13.4 Veröffentlichungen Die Bieterin gibt unverzüglich im Internet auf der Internetseite http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrelations/ (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt, falls (i) auf eine Vollzugsbedingung verzichtet wurde, (ii) alle Vollzugsbedingungen entweder eingetreten sind oder auf sie verzichtet wurde oder (iii) das Angebot nicht vollzogen wird. Seite 41 14. FINANZIERUNG DES PFLICHTANGEBOTS 14.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Pflichtangebots 14.1.1 Maximale Gegenleistung Die Bieterin hält bereits insgesamt 88.874.462 Volkswagen-Stammaktien (vgl. Ziffer 6.7 dieser Angebotsunterlage). Sollte das Pflichtangebot für sämtliche übrigen nach Kenntnis der Bieterin gegenwärtig ausgegebenen Volkswagen-Aktien, also insgesamt 198.459.345 Volkswagen-Stammaktien und 105.238.280 VolkswagenVorzugsaktien, angenommen werden, beliefe sich die Zahlungsverpflichtung der Bieterin an die annehmenden Volkswagen-Aktionäre auf insgesamt EUR 26.925.833.968,60 (entspricht: Angebotspreis von EUR 100,92 je VolkswagenStammaktie multipliziert mit 198.459.345 verbleibenden ausgegebenen VolkswagenStammaktien plus EUR 65,54 je Volkswagen-Vorzugsaktie multipliziert mit 105.238.280 ausgegebenen Volkswagen-Vorzugsaktien). Für die Zwecke der Berechnung der maximalen Gegenleistung wurde zudem unterstellt, dass sämtliche gegenwärtig ausstehenden Optionen auf Volkswagen-Stammaktien (vgl. Ziffer 7.2 dieser Angebotsunterlage) ausgeübt werden und dadurch bis zum Ablauf der Annahmefrist insgesamt 7.886.650 Volkswagen-Stammaktien neu entstehen. Würde das Pflichtangebot auch für diese neuen Volkswagen-Stammaktien angenommen werden, würde sich die von der Bieterin zu zahlende Gegenleistung um EUR 795.920.718,00 erhöhen. Darüber hinaus werden der Bieterin im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot und dessen Vollzug Transaktionskosten entstehen, die einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 126 Mio. voraussichtlich nicht übersteigen werden. Die Gesamtkosten der Bieterin für die vollständige Übernahme von Volkswagen können sich somit voraussichtlich auf maximal ca. EUR 27.847.755.000,00 belaufen (Gesamttransaktionsbetrag). 14.1.2 Finanzierung des Pflichtangebots Die Bieterin hat vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Pflichtangebots notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Die Bieterin hat am 26. März 2007 mit ABN AMRO Bank N.V., Barclays Capital, Merrill Lynch International, UBS Limited und Commerzbank Aktiengesellschaft als Arranger, ABN AMRO Bank N.V., Niederlassung Deutschland, Barclays Bank PLC, Merrill Lynch International Bank Limited, London Branch, Merrill Lynch International & Co. C.V., UBS AG, London Branch, und Commerzbank International S.A. als Kreditgeber und Commerzbank International S.A. als Facility Agent einen Kreditvertrag abgeschlossen (Kreditvertrag), unter dem die Bieterin einen Kredit bis zu einer Höhe von EUR 35.000.000.000 u.a. für die Erfüllung aller Zahlungsverbindlichkeiten der Bieterin aus oder im Zusammenhang mit dem Pflichtangebot sowie zur Refinanzierung von Verbindlichkeiten von Volkswagen oder seinen Beteiligungsgesellschaften in Anspruch nehmen kann (Kredit). Die Auszahlung des Kredits kann von der Bieterin bis zur vollständigen Erfüllung der Verpflichtungen der Bieterin unter dem Pflichtangebot verlangt werden, längstens jedoch bis zum 28. Oktober 2007. Die Bieterin kann den Kredit in Anspruch nehmen, Seite 42 wenn die aufschiebenden Bedingungen und die Anforderungen an die Dokumentation erfüllt sind (oder hierauf durch die Kreditgeber verzichtet wurde), keiner der im Kreditvertrag aufgeführten Kündigungsgründe eingetreten ist, bestimmte weitere im Kreditvertrag beschriebene Voraussetzungen vorliegen sowie die im Kreditvertrag enthaltenen Zusicherungen im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Kredits richtig und zutreffend sind. Die Bieterin hat keinen Grund zu der Annahme, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme nicht erfüllt werden. Die Bieterin hat somit die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihr Mittel in Höhe des Gesamttransaktionsbetrags zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt zur Verfügung stehen werden. 14.2 Finanzierungsbestätigung Die Merrill Lynch International Bank Limited mit Sitz in Dublin (Irland), Zweigniederlassung Frankfurt am Main, ist ein von der Bieterin unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen und hat in dem als Anlage 5 beigefügten Schreiben vom 18. April 2007 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG schriftlich bestätigt, dass die Bieterin die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihr die zur vollständigen Erfüllung des Pflichtangebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. 15. AUSWIRKUNGEN DES VOLLZUGS DES PFLICHTANGEBOTS VERMÖGENS-, FINANZ- UND ERTRAGSLAGE DER BIETERIN PORSCHE-GRUPPE AUF DIE UND DER Die in dieser Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen der Bieterin. Diese geben die gegenwärtige Einschätzung der Bieterin im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder und basieren ausschließlich auf den der Bieterin bei Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von Annahmen der Bieterin, die sich als zutreffend oder nicht zutreffend herausstellen können. 15.1 Annahmen Die in dieser Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben beruhen insbesondere auf folgender Ausgangslage bzw. folgenden Annahmen: (a) Die Bieterin hält bereits 88.874.462 Volkswagen-Stammaktien (ca. 22,64 % des Grundkapitals von Volkswagen). (b) Mit Ausnahme von Volkswagen-Aktien, die zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage von der Bieterin gehalten werden, erwirbt die Bieterin alle sonstigen gegenwärtig ausgegebenen 198.459.345 VolkswagenStammaktien sowie alle 105.238.280 ausgegebenen VolkswagenVorzugsaktien (ca. 77,36 % der insgesamt vorhandenen Volkswagen-Aktien) zum Angebotspreis von EUR 100,92 je Volkswagen-Stammaktie und EUR 65,54 je Volkswagen-Vorzugsaktie, also gegen Zahlung von insgesamt EUR 26.925.833.968,60. Seite 43 (c) Die Inhaber von Optionen auf Volkswagen-Stammaktien mit einem Ausübungspreis von weniger als EUR 100,92 (vgl. Ziffer 7.2 dieser Angebotsunterlage) üben ihre Aktienoptionen während der Annahmefrist aus und nehmen das Pflichtangebot für die dadurch entstandenen Volkswagen-Stammaktien an. Daraus resultiert eine zusätzliche Zahlung von EUR 795.920.718,00. (d) Etwaige weitere Volkswagen-Aktien, die nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ggf. noch ausgegeben werden, bleiben unberücksichtigt. (e) Es wird aus Vereinfachungsgründen unterstellt, dass die voraussichtlichen Transaktionskosten in Höhe von ca. EUR 126 Mio. als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. (f) Abgesehen vom beabsichtigten Erwerb der Volkswagen-Aktien werden keine sonstigen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Porsche bzw. der Porsche-Gruppe berücksichtigt, die sich seit dem 31. Januar 2007 ergeben haben oder in Zukunft ergeben können. 15.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Pflichtangebots auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Porsche-Gruppe hat die Bieterin eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der bilanziellen Situation vorgenommen, die sich - auf konsolidierter Ebene - bei Porsche im Falle der vollständigen Übernahme von Volkswagen zum 31. Januar 2007 ergeben hätte. Im Folgenden werden die auf Basis der in Ziffer 15.1 dieser Angebotsunterlage spezifizierten Annahmen angepasste Pro-forma-konsolidierte Bilanz von Porsche der vorläufigen und ungeprüften konsolidierten Bilanz von Porsche zum 31. Januar 2007 gegenübergestellt. Dessen ungeachtet wird darauf hingewiesen, dass sich die Auswirkungen der Übernahme von Volkswagen auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Bieterin und der Porsche-Gruppe heute nicht genau vorhersagen lassen. Dafür gibt es u.a. folgende Gründe: ● Die endgültige Höhe der Erwerbskosten und der durch Porsche in Anspruch genommenen Fremdfinanzierung hängt von der Anzahl der VolkswagenAktien ab, für die das Pflichtangebot angenommen werden wird. ● Die aus der Beteiligungserhöhung entstehenden Synergieeffekte und Geschäftschancen können erst nach der Durchführung des Pflichtangebots näher analysiert und genauer quantifiziert werden. 15.3 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss der Bieterin 15.3.1 Auswirkungen auf die Bilanz der Bieterin Der Erwerb der Volkswagen-Aktien nach diesem Pflichtangebot wird sich nach Einschätzung von Porsche auf die Vermögens- und Finanzlage der Bieterin (unter Zugrundelegung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes) im Wesentlichen wie folgt auswirken: Seite 44 Auswirkungen auf die Bilanz der Bieterin zum 31. Januar 2007 AKTIVA Mio. EUR Anlagevermögen Immaterielle Vermögensgegenstände ungeprüft Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG 6.460,0 Veränderung durch Aktienerwerb 28.907,4 Pro-Forma nach Aktienerwerb 35.367,4 399,7 399,7 Sachanlagen 1.097,5 1.097,5 Finanzanlagen 4.962,8 28.907,4 33.870,2 Umlaufvermögen 5.537,2 -1.618,2 3.919,0 Vorräte 377,4 377,4 Forderungen 672,6 672,6 Sonstige Vermögensgegenstände 2.707,2 -478,5 2.228,7 Liquide Mittel 1.780,0 -1.139,7 640,3 Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 7,5 12.004,7 PASSIVA Grundkapital Kapitalrücklage Gewinnrücklagen Bilanzgewinn Rückstellungen Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Übrige Rückstellungen Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Übrige Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten Bilanzsumme 27.289,2 39.293,9 ungeprüft Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Veränderung durch Aktienerwerb 4.384,2 -432,6 Mio. EUR Eigenkapital 7,5 Pro-Forma nach Aktienerwerb 3.951,6 45,5 45,5 122,0 122,0 3.367,9 3.367,9 848,8 -432,6 416,2 2.789,9 2.789,9 547,7 547,7 2.242,2 2.242,2 4.828,6 27.721,8 218,7 4.609,9 218,7 27.721,8 2,0 12.004,7 32.550,4 32.331,7 2,0 27.289,2 39.293,9 Pro-Forma = Ist-Daten und Veränderung durch Aktienerwerbe Im Vergleich zur Vermögens- und Finanzlage der Bieterin zum 31. Januar 2007 ergeben sich im Wesentlichen voraussichtlich folgende Veränderungen: Seite 45 (a) Die Finanzanlagen (Volkswagen-Aktien) werden von EUR 4.962,8 Mio. um EUR 28.907,4 Mio. auf EUR 33.870,2 Mio. ansteigen. Darin sind Transaktionskosten in Höhe von voraussichtlich EUR 126,0 Mio. enthalten, die annahmegemäß als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. (b) Das Umlaufvermögen reduziert sich durch den in Ziffer 6.8 (b) dieser Angebotsunterlage dargestellten Erwerb von Volkswagen-Stammaktien, die Transaktionskosten und die Ergebnisveränderung in der Gewinn- und Verlustrechnung um EUR 1.618,2 Mio. (c) Die Summe der Aktiva wird sich somit von EUR 12.004,7 Mio. um EUR 27.289,2 Mio. auf EUR 39.293,9 Mio. erhöhen. (d) Das Eigenkapital wird sich von EUR 4.384,2 Mio. um EUR 432,6 Mio. auf EUR 3.951,6 Mio. ermäßigen. (e) Die Verbindlichkeiten werden sich aufgrund der Mittel, die der Bieterin bankenseitig darlehensweise zur Verfügung gestellt werden, von EUR 4.828,6 Mio. um EUR 27.721,8 Mio. auf EUR 32.550,4 Mio. erhöhen. 15.3.2 Auswirkungen auf die Ertragslage Der Erwerb der Volkswagen-Aktien nach diesem Pflichtangebot wird sich (unter Zugrundelegung der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und der besonderen Rechnungslegungsvorschriften des Aktiengesetzes) auf die Ertragslage der Bieterin voraussichtlich wie nachfolgend dargestellt auswirken. Dabei wurde unterstellt, dass die Transaktion zu Beginn des Zeitraums erfolgt ist, auf den sich die Einnahmen und Aufwendungen beziehen. Ungeprüfte Gewinn- und Verlustrechnung der Bieterin für die Zeit vom 1. August 2006 bis 31. Januar 2007 ungeprüft Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG Mio. EUR Umsatzerlöse Veränderung durch Aktienerwerb Pro-Forma nach Aktienerwerb 2.695,3 2.695,3 77,8 77,8 2.773,1 2.773,1 1.318,4 1.318,4 Materialaufwand -1.558,8 -1.558,8 Personalaufwand -450,0 -450,0 Abschreibungen -162,1 -162,1 Sonstige betriebliche Aufwendungen -673,7 -673,7 50,7 50,7 Bestandsveränderungen und Andere aktivierte Eigenleistungen Gesamtleistung Sonstige betriebliche Erträge Beteiligungsergebnis Zinsergebnis Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens -33,4 0 -641,1 -674,5 0 Seite 46 Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Steuern Jahresüberschuss Einstellung in Gewinnrücklagen 1.264,2 -641,1 623,1 -415,4 208,5 -206,9 848,8 -432,6 416,2 0 Bilanzgewinn 848,8 0 -432,6 416,2 Im Vergleich zur ungeprüften Gewinn- und Verlustrechnung der Bieterin für das 1. Halbjahr des Geschäftsjahres 2006/2007 (1. August 2006 bis 31. Januar 2007) ergeben sich im Wesentlichen voraussichtlich folgende Änderungen: (a) Das Beteiligungsergebnis der Bieterin wird in Zukunft auch aus zusätzlichen Erträgen aus der Beteiligung an Volkswagen bestehen. Die Höhe dieser zukünftigen Erträge ist ungewiss. Auf Basis der für das Geschäftsjahr 2006 vorgeschlagenen Dividende errechnet sich ein Ertrag in Höhe von EUR 497,0 Mio. Bei einer Vollausschüttung des Volkswagen-Ergebnisses oder bei Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags würde sich das Beteiligungsergebnis um EUR 945,0 Mio. erhöhen. (b) Die Kosten der Bieterin werden in Zukunft auch aus laufenden Zinszahlungen auf die Darlehen bestehen, die zur Finanzierung des Erwerbs der VolkswagenAktien in Anspruch genommen wurden. Die Bieterin erwartet insoweit eine Zinsbelastung von EUR 1.282,1 Mio. p.a. (c) Da die Transaktionskosten annahmegemäß als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden, ergeben sich hieraus keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Ertragslage der Bieterin. 15.4 Auswirkungen auf den konsolidierten Abschluss der Porsche-Gruppe Die nachfolgend dargestellten voraussichtlichen Auswirkungen auf den konsolidierten Abschluss der Porsche-Gruppe beziehen sich auf den Stichtag 31. Januar 2007. Auf Grundlage der oben unter Ziff. 15. 1 spezifizierten Annahmen ergeben sich die nachfolgend dargestellten Auswirkungen auf den (unter Zugrundelegung der IFRS erstellten) konsolidierten Abschluss der Porsche-Gruppe. Von Volkswagen lag zum 31.01.2007 keine öffentlich zugänglichen Finanzdaten vor. Für die Pro-Forma Bilanz wurde daher die Konzernbilanz von Volkswagen zum 31.12.2006 zu Grunde gelegt. 15.4.1 Erwartete Auswirkungen auf die Konzern-Bilanz der Porsche-Gruppe Konzernbilanz der Bieterin zum 31. Januar 2007 AKTIVA Mio. EUR Immaterielle Vermögenswerte Sachanlagen ungeprüft Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zum 31.1.2007 Volkswagen AG zum 31.12.2006 266,2 7.193,0 1.226,8 20.340,0 Veränderung Pro-Forma durch Aktinach Aktienenerwerb erwerb 7.370,4 14.829,6 21.566,8 Seite 47 At Equity bewertete Anteile 5.369,9 6.876,0 45,5 410,0 455,5 928,2 8.039,0 8.967,2 7.836,6 42.858,0 Vorräte 754,2 12.463,0 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 213,5 5.049,0 Forderungen aus Finanzdienstleistungen 1.797,2 49.876,0 Sonstige Forderungen und Vermögenswerte 2.976,1 8.861,0 -478,5 11.358,6 Liquide Mittel 2.870,9 14.458,0 -1.139,7 16.189,2 Umlaufvermögen 8.611,9 90.707,0 -1.656,2 97.662,7 337,1 3.038,0 16.785,6 136.603,0 Übrige Finanzanlagen Vermietete Vermögenswerte Anlagevermögen Aktive Latente Steuern Bilanzsumme PASSIVA Mio. EUR Gezeichnetes Kapital -5.369,9 2.000,5 6.876,0 52.695,1 13.217,2 -38,0 5.224,5 51.673,2 3.375,1 344,3 153.732,9 ungeprüft Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zum 31.1.2007 Volkswagen AG zum 31.12.2006 Veränderung Pro-Forma durch Aktinach Aktienenerwerb erwerb 45,5 1.004,0 -1.004,0 45,5 122,0 4.942,0 -4.942,0 122,0 Gewinnrücklagen 5.265,0 20.958,0 -21.393,5 4.829,5 Den Aktionären zustehendes Kapital 5.432,5 26.904,0 -27.339,5 4.997,0 Kapitalrücklage Hybridkapital Anteile anderer Gesellschafter 810,2 810,2 2,4 55,0 6.245,1 26.959,0 Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 701,9 13.854,0 14.555,9 Steuerrückstellungen 544,9 2.586,0 3.130,9 1.778,3 16.001,0 17.779,3 3.025,1 32.441,0 0,0 35.466,1 5.276,0 58.757,0 27.721,8 91.754,8 341,3 8.190,0 -38,0 8.493,3 Eigenkapital Sonstige Rückstellungen Rückstellungen Finanzverbindlichkeiten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 57,4 -27.339,5 5.864,6 Seite 48 Sonstige Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten Passive latente Steuern Bilanzsumme 1.584,1 8.102,0 9.686,1 7.201,4 75.049,0 27.683,8 109.934,2 314,0 2.154,0 0,0 2.468,0 16.785,6 136.603,0 344,3 153.732,9 Im Vergleich zur ungeprüften Konzernbilanz der Porsche-Gruppe zum 31. Januar 2007 ergeben sich auf Pro-Forma-Grundlage im Wesentlichen folgende Veränderungen: (a) Die Immateriellen Vermögenswerte werden von EUR 266,2 Mio. um EUR 14.563,4 Mio. auf EUR 14.829,6 Mio. ansteigen. Darin sind die aus der Erstkonsolidierung von Volkswagen resultierenden Unterschiedsbeträge zugeordnet. (b) Die flüssigen Mittel werden sich um EUR 1.139,7 Mio. reduzieren. (c) Die zwischen den Gesellschaften bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten wurden aufgerechnet. (d) Die Summe der Aktiva wird sich von EUR 16.785,6 Mio. um EUR 136.947,3 Mio. auf EUR 153.732,9 Mio. erhöhen. (e) Das Eigenkapital wird sich von EUR 6.245,1 Mio. um EUR 380,5 Mio. auf EUR 5.864,6 Mio. ermäßigen. (f) Die Verbindlichkeiten werden sich aufgrund der Mittel, die der PorscheGruppe bankenseitig darlehensweise zur Verfügung gestellt werden, um EUR 27.721,8 Mio. erhöhen. 15.4.2 Erwartete Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Porsche-Gruppe Ein Erwerb aller Volkswagen-Aktien nach diesem Pflichtangebot würde sich auf die Ertragslage der Porsche-Gruppe (unter Zugrundelegung der IFRS) voraussichtlich wie nachfolgend dargestellt auswirken. Dabei wurde unterstellt, dass die Transaktion zu Beginn des Zeitraums erfolgt ist, auf den sich die Einnahmen und Aufwendungen beziehen. Von Volkswagen lagen zum 31.01.2007 keine öffentlich zugänglichen Finanzdaten vor. Für die Pro-Forma Gewinn- und Verlustrechnung wurde daher die Konzern Gewinn- und Verlustrechnung von Volkswagen für die Zeit vom 1.7.2006 bis zum 31.12.2006 zu Grunde gelegt. Seite 49 Porsche-Gruppe: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. August 2006 bis 31. Januar 2007 ungeprüft Mio. EUR Dr. Ing. h.c. F. Porsche AG zum 31.1.2007 Volkswagen AG zum 31.12.2006 Veränderung durch Aktienerwerb Umsatzerlöse 3.065,2 52.983,0 Ergebnis vor Finanzergebnis 1.072,2 975,0 517,8 67,0 -644,0 -59,2 1.590,0 1.042,0 -644,0 1.988,0 Finanzergebnis Ergebnis vor Steuern Ergebnis aus nicht fortgeführten Aktivitäten Ertragsteuern Ergebnis nach Steuern -297,1 Pro-Forma nach Aktienerwerb 55.751,1 2.047,2 -1,0 -1,0 -446,4 523,0 208,5 285,1 1.143,6 1.564,0 -435,5 2.272,1 Im Einzelnen ergibt sich Folgendes: (a) Aus den Umsatzerlösen wurden die Innenumsätze in Höhe von EUR 297,1 Mio. eliminiert. (b) Die Kosten der Porsche-Gruppe werden in Zukunft auch aus laufenden Zinszahlungen auf die Darlehen bestehen, die zur Finanzierung des Erwerbs der Volkswagen-Aktien in Anspruch genommen wurden. Die Bieterin erwartet insoweit eine Zinsbelastung von EUR 1.282,1 Mio. p.a. (c) Das anteilige Ergebnis von Volkswagen (At Equity Konsolidierung) in Höhe von EUR 2,9 Mio. war zu eliminieren. Unter der Annahme, dass die Transaktionskosten als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden, ergeben sich hieraus keine zusätzlichen Auswirkungen auf die Ertragslage der Erwerbsgesellschaften. 16. RÜCKTRITTSRECHT 16.1 Voraussetzungen Volkswagen-Aktionäre, die das Pflichtangebot angenommen haben, haben folgende Rücktrittsrechte: (a) Im Falle einer Änderung des Pflichtangebots gemäß § 21 WpÜG können Volkswagen-Aktionäre von den durch die Annahme des Pflichtangebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten, wenn und soweit sie das Pflichtangebot vor Veröffentlichung der Angebotsänderung angenommen haben. Seite 50 (b) Im Falle eines konkurrierenden Angebots können Volkswagen-Aktionäre von den durch die Annahme des Pflichtangebots geschlossenen Verträgen bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten, wenn und soweit sie das Pflichtangebot vor Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots angenommen haben. 16.2 Ausübung des Rücktrittrechts Volkswagen-Aktionäre können ein Rücktrittsrecht gemäß Ziff. 16.1 nur dadurch ausüben, dass sie vor Ablauf der Annahmefrist ● den Rücktritt für eine zu spezifierende Anzahl von Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien schriftlich gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären, und ● ihre Depotführende Bank anweisen, die Rückbuchung einer Anzahl von in ihrem Depotkonto befindlichen Zum Verkauf eingereichten VolkswagenStammaktien bzw. Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Vorzugsaktien, die der Anzahl der Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde, in die ISIN DE0007664005 (VolkswagenStammaktien) bzw. ISIN DE0007664039 (Volkswagen-Vorzugsaktien) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Rücktrittserklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten Volkswagen-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde, bis spätestens 17:30 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist in die ISIN DE0007664005 (Volkswagen-Stammaktien) bzw. ISIN DE0007664039 (Volkswagen-Vorzugsaktien) bei der Clearstream Banking AG umgebucht worden sind. Diese Umbuchung ist durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Rücktrittserklärung zu veranlassen. 17. FÜR VOLKSWAGEN-AKTIONÄRE, DIE DAS ANNEHMEN WOLLEN HINWEISE PFLICHTANGEBOT Volkswagen-Aktionäre, die beabsichtigen, das Pflichtangebot anzunehmen, sollten folgendes berücksichtigen: Der gegenwärtige Börsenkurs der VolkswagenStammaktien liegt um EUR 12,65 (Stand: 25. April 2007, XETRA-Schlußkurs) und der gegenwärtige Kurs der Volkswagen-Vorzugsaktien (Stand: 25. April 2007, XETRA-Schlusskurs) um EUR 8,96 über den in diesem Pflichtangebot angebotenen Kaufpreisen. Es ist ungewiss, ob sich der Börsenkurs der Volkswagen-Aktien nach Durchführung des Pflichtangebots auch weiterhin auf dem derzeitigen Niveau bewegen oder darüber oder darunter liegen wird. 18. GELDLEISTUNGEN UND GELDWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS VON VOLKSWAGEN DES Weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmitgliedern von Volkswagen wurden im Zusammenhang mit diesem Pflichtangebot Geldleistungen oder geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. Die Bieterin weist vorsorglich darauf hin, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates von Volkswagen Herr Dr.-Ing. Wendelin Wiedeking und Herr Holger P. Härter zugleich auch Mitglieder des Vorstands der Bieterin sind. Ferner ist der Vorsitzende des Aufsichtsrates von Volkswagen, Herr Hon. Prof. Dr. Seite 51 techn. h.c. Dipl. Ing. ETH Ferdinand K. Piëch, zugleich auch Mitglied des Aufsichtsrats der Bieterin und an der Bieterin mittelbar beteiligt. 19. BEGLEITENDE BANKEN Die Merrill Lynch International Bank Ltd. hat die Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft bei der Vorbereitung des Pflichtangebots beraten. Die Commerzbank Aktiengesellschaft koordiniert die technische Durchführung und Abwicklung des Pflichtangebots. 20. STEUERN Die Bieterin empfiehlt den Volkswagen-Aktionären, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Annahme dieses Pflichtangebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung einzuholen. 21. VERÖFFENTLICHUNGEN UND MITTEILUNGEN Gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG wird diese Angebotsunterlage am 30. April 2007 durch Einstellung in das Internet unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrelations/ veröffentlicht. Ferner wird eine unverbindliche englische Übersetzung dieser Angebotsunterlage, die jedoch nicht von der BaFin geprüft wurde, im Internet ebenfalls unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrelations/ zur Verfügung gestellt. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Commerzbank Aktiengesellschaft, ZCM-CMAD, Mainzer Landstraße 153, 60327 Frankfurt am Main (Bestellung per Telefax an +49 69 136 44598) und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt wird, werden im elektronischen Bundesanzeiger sowie in The Wall Street Journal (US-Ausgabe) jeweils am 30. April 2007 veröffentlicht. Die Bieterin wird Mitteilungen nach § 23 Abs. 1 WpÜG im Internet unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrelations/ (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen: ● nach Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage wöchentlich sowie in der letzten Woche vor Ablauf der Annahmefrist täglich und ● unverzüglich nach Ablauf der Annahmefrist und ● unverzüglich nach Erreichen der für einen übernahmerechtlichen Squeeze-out gemäß § 39a Abs. 1 und 2 WpÜG erforderlichen Beteiligungsschwelle. Alle nach dem WpÜG oder den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der U.S.A. erforderlichen Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im Zusammenhang mit diesem Angebot werden im Internet unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrelations/ (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger sowie (durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem) in den U.S.A. veröffentlicht. Seite 52 22. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Dieses Angebot und die Verträge, die infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommen, unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande kommt) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Stuttgart. 23. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR U.S.-AKTIONÄRE 23.1 Durchführung des Angebots Dieses dem deutschen Recht unterliegende Angebot erfolgt an die U.S.-Aktionäre in Übereinstimmung mit den anwendbaren U.S.-amerikanischen Wertpapiergesetzen, einschließlich der aufgrund des Exchange Act erlassenen Regulation 14E. Dieses Angebot unterliegt nicht den Anforderungen von Regulation 14D des Exchange Act. Daher wurde diese Angebotsunterlage weder bei der SEC eingereicht noch von dieser geprüft. U.S.-Aktionäre sollten beachten, dass dieses Angebot im Hinblick auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft erfolgt und damit den Offenlegungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, die sich von denen der U.S.A. unterscheiden. Soweit nach geltendem Recht zulässig, kann die Bieterin unmittelbar oder mittelbar nach der am 2. März 2007 von der SEC gewährten Gruppenfreistellung von der Rule 14e-5 (siehe Ziffer 1.2 dieser Angebotsunterlage) während der Laufzeit dieses Pflichtangebots Volkswagen-Aktien in anderer Weise als im Rahmen dieses Pflichtangebots über die Börse oder außerbörslich außerhalb der U.S.A. erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften erfolgt. Die Bieterin wird solche Erwerbe von Volkswagen-Aktien außerhalb des Angebots im Internet unter http://www.porsche.com/germany/aboutporsche/investorrelations/ (auf Deutsch und in englischer Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger sowie in den U.S.A. durch Verbreitung einer englischsprachigen Pressemitteilung über ein elektronisch betriebenes Informationsverbreitungssystem veröffentlichen, sofern dies nach anwendbarem deutschen Recht bzw. den Regeln einer maßgeblichen Börse vorgeschrieben ist. 23.2 American Depository Receipts Das Angebot richtet sich nicht an Inhaber von ADRs. Inhaber von ADRs, die sich an dem Angebot beteiligen möchten, sollten ihre ADRs der für das ADR-Programm zuständigen Depotbank JPMorgan Chase & Co. (U.S.-Depotbank) zur Entwertung und (nach Erfüllung der Bedingungen des Hinterlegungsvertrags für das ADR-Programm einschließlich Entrichtung der Bearbeitungsgebühren der U.S.-Depotbank sowie eventueller Übertragungsgebühren, Steuern und Abgaben) Lieferung von VolkswagenAktien vorlegen, um unmittelbar Inhaber von Volkswagen-Aktien zu werden. Für die an die Inhaber von ADRs aufgrund einer solchen Entwertung gelieferten Volkswagen-Aktien kann anschließend dieses Angebot gemäß dieser Angebotsunterlage angenommen werden. Seite 53 24. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR VOLKSWAGEN-AKTIONÄRE WOHNSITZ, SITZ ODER GEWÖHNLICHEM AUFENTHALT IN LUXEMBURG 24.1 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage in Luxemburg MIT Diese Angebotsunterlage wird für Volkswagen-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Luxemburg (Luxemburger Aktionäre) und ihre depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen auch bei der Commerzbank International S.A., Service Operations, Corporate Actions, 25, rue Edward Steichen, L2013 Luxemburg (Bestellung per Telefax an +352 4779 11 2849) zur kostenlosen Ausgabe bereit gehalten. 24.2 Annahme und Abwicklung des Pflichtangebots für Luxemburger Aktionäre Luxemburger Aktionäre, die das Pflichtangebot annehmen wollen, müssen wie unter Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage dargelegt verfahren. Die Kaufpreiszahlung erfolgt wie unter Ziffer 11.5 dieser Angebotsunterlage beschrieben. 24.3 Steuern Bei der nachfolgenden Beschreibung handelt es sich um eine Zusammenfassung wesentlicher steuerlicher Aspekte, welche im Zusammenhang mit einer möglichen Annahme des Angebots für Luxemburger Aktionäre relevant sein können. Die Zusammenfassung dient lediglich zu Informationszwecken und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Luxemburg unbeschränkt steuerpflichtige Volkswagen-Aktionäre sollten eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung einholen. 24.3.1 In Luxemburg unbeschränkt steuerpflichtige Privatpersonen Gewinne, die bei Veräußerung von Volkswagen-Aktien aus dem Privatvermögen durch Annahme des Angebots durch eine in Luxemburg unbeschränkt steuerpflichtige Privatperson realisiert werden, sind steuerbefreit, wenn die Volkswagen-Aktien bei Annahme des Angebots seit mindestens sechs Monaten gehalten wurden. Sind die veräusserten Volkswagen-Aktien Teil vom Gewerbevermögen, ist der Gewinn steuerpflichtig. 24.3.2 In Luxemburg unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften Gewinne, welche bei Veräusserung von Volkswagen-Aktien durch Annahme des Angebots durch in Luxemburg unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften oder durch einheimische Betriebstätten von ausländischen Körperschaften, zu deren Betriebsvermögen die veräusserten Volkswagen-Aktien gehören, realisiert werden, sind steuerpflichtig, es sei denn die einschlägigen Bestimmungen bezüglich der Steuerbefreiung von Schachtelbeteiligungen finden Anwendung. Seite 54 ANLAGE 1: Tochterunternehmen der Bieterin Höhe des Anteils der Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt Name und Sitz des Unternehmens Land Porsche Verwaltungsgesellschaft mbH, BietigheimBissingen Porsche Lizenz- und Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Bietigheim-Bissingen Porsche Design GmbH, Zell am See, Österreich Porsche Design Studio North America Inc., Los Angeles/Kalifornien, USA Porsche Design of America Inc., Wilmington/Delaware, USA Porsche Design Asia Pacific Limited, Hongkong, China Porsche Design Great Britain Limited, London, England Porsche Design of France SARL, Serris, Frankreich Porsche Design Italia S.r.l., Mailand, Italien ING Leasing GmbH & Co. Fox OHG, Börnsen Mieschke Hofmann und Partner Gesellschaft für Management und IT-Beratung mbH, Freiberg/N. MI 911, Frankfurt a. M. Porsche Financial Services GmbH, BietigheimBissingen Porsche Services Espana S.L., Madrid, Spanien Porsche Financial Services Japan K.K., Tokio, Japan Porsche Financial Services Great Britain Ltd., Reading, England Porsche Financial Services France S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich Porsche Financial Services Italia S.p.A., Padua, Italien Porsche Financial Services GmbH & Co. KG, Bietighiem-Bissingen Porsche Financial Services Verwaltungsgesellschaft mbH, Bietigheim-Bissingen Porsche Financial Serivces Australia Pty. Ltd., Collingwood, Australien Porsche Classic GmbH, Ludwigsburg Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Stuttgart Porsche Consulting GmbH, Bietigheim-Bissingen Porsche Consulting Italia S.r.l., Mailand, Italien Porsche Engineering Services GmbH, BietigheimBissingen Porsche Niederlassung Stuttgart GmbH, Stuttgart Karosseriewerk Porsche GmbH & Co. KG, Stuttgart PIKS Porsche-Information-Kommunikation-Services GmbH, Stuttgart Porsche Deutschland GmbH, Bietigheim-Bissingen Porsche Niederlassung Mannheim GmbH, Mannheim Porsche Leipzig GmbH, Leipzig Porsche Dienstleistungsgesellschaft mbH, Stuttgart Deutschland 65,00 - 65,00 Deutschland 65,00 - 65,00 Österreich USA - 65,00 65,00 65,00 65,00 USA - 65,00 65,00 China - 65,00 65,00 England - 65,00 65,00 Frankreich - 65,00 65,00 Italien Deutschland Deutschland 95,00 74,80 65,00 - 65,00 95,00 74,80 Deutschland Deutschland 100,00 100,00 - 100,00 100,00 Spanien Japan - 100,00 100,00 100,00 100,00 England - 100,00 100,00 Frankreich - 100,00 100,00 Italien - 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Australien - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Italien Deutschland 100,00 100,00 - Deutschland Deutschland Deutschland 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 Deutschland Deutschland 100,00 - 100,00 100,00 100,00 Deutschland Deutschland 100,00 100,00 - 100,00 100,00 Seite 56 Porsche Engineering Group GmbH, Weissach Porsche Engineering Services s.r.o, Prag, Tschechische Republik Porsche Iberica S.A., Madrid, Spanien Porsamadrid S.L., Madrid, Spanien Porsacentre S.L., Barcelona, Spanien Porsche Italia S.p.A., Padua, Italien Centro Porsche Padova S.r.l., Padua, Italien Porsche Haus S.r.l., Mailand, Italien Porsche Cars Great Britain Ltd., Reading, England Porsche Retail Group Ltd., Reading, England Porsche Cars Australia Pty. Ltd., Collingwood, Australien Porsche Centre Melbourne Pty. Ltd., Collingwood, Australien Porsche International Financing plc, Dublin, Irland Porsche International Insurance Ltd., Dublin, Irland Porsche France S.A., Boulogne-Billancourt, Frankreich Porsche Distribution S.A.S., Levallois-Perret, Frankreich Porsche Financial Management Services Ltd., Dublin, Irland Porsche Japan K.K., Tokio, Japan Porsche Middle East FZE, Dubai, Vereinigte Arabische Emirate PPF Holding AG, Zug, Schweiz Porsche Enterprises Inc., Wilmington/Delaware, USA Porsche Financial Services Inc., Wilmington/Delaware, USA Porsche Business Services Inc., Wilmington/Delware, USA Porsche Cars North America Inc., Wilmintgton/Delware, USA Porsche Cars Canada Ltd., Toronto/Ontario, Kanada Porsche Financial Services Canada GP, Mississauga/Ontario, Kanada Porsche Funding Ltd. Partnership, Wilmington/Delaware, USA Porsche Capital LLC, Wilmington/Delaware, USA Porsche Funding LLC, Wilmington/Delaware, USA Porsche Liquidity LLC, Wilmington/Delaware, USA Euro Select Quality Parts Inc., Wilmington/Delaware, USA Porsche Aviation Products Inc., Wilmington/Delaware, USA Porsche Logistics Services LLC, Wilmington/Delaware, USA PCTX LLC, Wilmington/Delaware, USA Porsche Canadian Investment ULC, Halifax/Nova Scotia, Kanada Porsche Motorsport North America Inc., Wilmington/Delaware, USA Porsche Latin America Inc., Wilmington/Delaware, USA Deutschland Tschechische Republik 100,00 - 100,00 100,00 100,00 Spanien Spanien Spanien Italien Italien Italien England England Australien 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Australien - 100,00 100,00 Irland Irland 100,00 - 100,00 100,00 100,00 Frankreich 100,00 - 100,00 Frankreich - 100,00 100,00 Irland 100,00 - 100,00 Japan Vereinigte Arabische Emirate Schweiz USA USA 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 96,15 - 3,85 100,00 100,00 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 Kanada - 100,00 100,00 Kanada - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA Kanada - 100,00 100,00 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 USA - 100,00 100,00 Seite 57 Porsche Investment Corp., Wilmington/Delaware, USA USA Porsche Asia Pacific Pte. Ltd., Singapur Singapur Porsche Russland OOO, Moskau, Russland Russland - 100,00 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 Seite 58 ANLAGE 2: Die Bieterin kontrollierende Personen und Gesellschaften • Herr Mag. Josef Ahorner, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piëch GmbH, Salzburg/Österreich • Dr. Hans-Michel Piëch GmbH, Salzburg/Österreich • Familie Porsche Beteiligung GmbH, Stuttgart/Deutschland • Familie Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich • Familie Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich • Familien Porsche-Daxer-Piëch Beteiligung GmbH, Stuttgart/Deutschland • Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland • Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald/Deutschland • Ferdinand Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich • Ferdinand Porsche Privatstiftung, Salzburg/Österreich • Gerhard Anton Porsche GmbH, Salzburg/Österreich • Gerhard Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland • Hans-Michel Piëch GmbH, Grünwald/Deutschland • Hans-Peter Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland • Ing. Hans-Peter Porsche GmbH, Salzburg/Österreich • Frau Mag. Louise Kiesling, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Louise Daxer-Piëch GmbH, Stuttgart/Deutschland • Louise Daxer-Piëch GmbH, Salzburg/Österreich • Herr Hon. Prof. Dr. techn. h.c. Dipl. Ing. ETH Ferdinand K. Piëch, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Herr Dr. Hans-Michel Piëch, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Porsche GmbH, Salzburg/Österreich Seite 59 • Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland • Porsche Holding GmbH, Salzburg/Österreich • Herr Dr. F. Oliver Porsche, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Herr Dr. Wolfgang Porsche, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Herr Gerhard Anton Porsche, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Herr Hans-Peter Porsche, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Herr Kai Alexander Porsche, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Herr Mark Philip Porsche, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Herr Peter Daniell Porsche, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Herr Prof. Ferdinand Alexander Porsche, c/o Porsche Holding GmbH, Vogelweiderstraße 75, A-5020 Salzburg/Österreich • Prof. Ferdinand Alexander Porsche GmbH, Salzburg/Österreich • Wolfgang Porsche GmbH, Stuttgart/Deutschland Seite 60 ANLAGE 3: Tochterunternehmen der die Bieterin kontrollierenden Personen und Gesellschaften Nr. Firma Sitz Rechtsform 1. Piëch Ferdinand Beteiligungs GmbH & Co. KG München, Deutschland GmbH & Co. KG 2. Piëch Ferdinand Beteiligungsverwaltungs GmbH München, Deutschland GmbH 3. Ferdinand Karl Alpha Limited London, UK Limited 4. Ferdinand Karl Beta Limited London, UK Limited 5. Ferdinand Karl Alpha Anstalt Vaduz, Liechtenstein Anstalt 6. Ferdinand Karl Alpha Inc. Panama, Panama Sociedad Anonima 7. Ferdinand Karl Beta Inc. Panama, Panama Sociedad Anonima 8. HMP Immobilien Holding GmbH Wien, Österreich GmbH 9. Hotel Erlhof Ges. m. b. H. Zell am See, Österreich Ges.m.b.H. 10. Hotel Erlhof GmbH und Co Salzburg, Österreich GmbH & Co. 11. KR Louise Piëch Privatstiftung Salzburg, Österreich Privatstiftung 12. Familie Porsche AG Beteiligungsgesellschaft (FN 238676 w) Salzburg, Österreich Aktiengesellschaft Stuttgart, Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung 13. FaPo Beteiligungen GmbH 14. F.A. Porsche Beteiligungen GmbH (FN 72826 y) Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 15. Eterna AG Uhrenfabrik Grenchen, Schweiz Aktiengesellschaft 16. Prof. Ferdinand Alexander Porsche Beteiligungen GmbH (HRB 25123) Stuttgart, Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung 17. Real Estate Holding GmbH (FN 202327 s) Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung FaPo Holding Inc. State of California, U.S.A. Stock Corporation FaPo Holdings Idaho, LLC State of Idaho, U.S.A. Limited Liability Company 18. 19. 20. AUCANADA Holding GmbH (FN 202320 f) Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 21. AUCANADA S.A. Palma de Mallorca, Spanien Sociedad Anónima 22. Kulturzentrum St. Jakob Verwaltungsgesellschaft m.b.H. (FN 272811 v) Puch bei Hallein, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung Seite 61 23. Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung Eterna Uhren GmbH (HRB 4595) Kronberg im Taunus, Deutschland Gesellschaft mit beschränkter Haftung 25. Schloss Prielau Betriebsgesellschaft m.b.H. (FN 61845 z) Zell am See, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 26. Sanset Austria Film & Fernsehproduktionen GmbH Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 27. Ferdinand Porsche GmbH Stifter Gesellschaft (FN 280874 a) Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 28. Familie Porsche GmbH Stifter Gesellschaft (FN 280864 k) Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 29. Louise GmbH Stifter Gesellschaft (FN 280902 t) Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 30. Ferdinand GmbH Stifter Gesellschaft (FN 280873 z) Salzburg, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 31. Louise Privatstiftung (FN 280904 w) Salzburg, Österreich Privatstiftung 32. Ferry Privatstiftung (FN 280861 g) Salzburg, Österreich Privatstiftung 33. Ferdinand International Anstalt Vaduz, Liechtenstein Anstalt nach liechtensteinischem Recht 34. Ferdinand Founding Limited London, Großbritannien Limited company 35. Ferdinand International Corporation Panama, Panama Sociedad Anónima 36. Familie Porsche Anstalt Vaduz, Liechtenstein Anstalt nach liechtensteinischem Recht 37. Familie Porsche Limited London, Großbritannien Limited Company 38. Familie Porsche Corporation Panama, Panama Sociedad Anónima 39. Louise International Anstalt Vaduz, Liechtenstein Anstalt nach liechtensteinischem Recht 40. Louise Founding Limited London, Großbritannien Limited Company 41. Louise Corporation Panama, Panama Sociedad Anónima 42. Ferdinand Porsche Anstalt Vaduz, Liechtenstein Anstalt nach liechtensteinischem Recht 43. Ferdinand Porsche Limited London, Großbritannien Limited Company 44. Ferdinand Porsche Corporation Panama, Panama Sociedad Anónima 45. Ahorner Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H. (FN 80195 i) Wien, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 46. EMARSYS eMarketing SystemsAG (FN 197024 t) Wien, Österreich Aktiengesellschaft 24. Jakobisaal Betriebsgesellschaft m.b.H. (FN 264522 d) Seite 62 47. L & D Handels GmbH (FN 174763 f) Wien, Österreich Gesellschaft mit beschränkter Haftung 48. Mainspring Holdings Limited London, Großbritannien Limited Company 49. Mainspring UK Limited London, Großbritannien Limited Company 50. Mainspring Properties Limited London, Großbritannien Limited Company 51. Porsche Konstruktionen GmbH & Co KG Salzburg, Österreich GmbH & Co. KG 52. Porsche Austria GmbH Salzburg, Österreich GmbH 53. Porsche Austria GmbH & Co. Salzburg, Österreich GmbH & Co. OG 54. Porsche Informatik GmbH Salzburg, Österreich GmbH 55. Porsche Werbemittlung GmbH Salzburg, Österreich GmbH 56. Porsche Immobilien GmbH Salzburg, Österreich GmbH 57. Porsche Immobilien GmbH & Co. KG Salzburg, Österreich GmbH & Co. KG 58. Porsche Inter Auto GmbH & Co. KG Salzburg, Österreich GmbH & Co. KG 59. Porsche Inter Auto Verwaltungs GmbH Salzburg, Österreich GmbH 60. Porsche Hungaria Handels Kft. Budapest, Ungarn Kft 61. POFIN Financial Services Verwaltungs GmbH Asperg, Deutschland GmbH 62. Allmobil Autohandels GmbH Salzburg, Österreich GmbH 63. Auto-Z Autozubehörhandels GmbH Salzburg, Österreich GmbH 64. Freizeit 2000 Tennishallen GmbH Salzburg, Österreich GmbH 65. Porsche Bank AG Salzburg, Österreich AG 66. Porsche Versicherungs AG Salzburg, Österreich AG 67. Exclusive Cars Vertriebsges.mbH Salzburg, Österreich GmbH 68. POFIN Financial Services GmbH & Co. KG Asperg, Deutschland GmbH & Co. KG 69. ARAC GmbH Salzburg, Österreich GmbH 70. EuRent Autovermietung Kft. Budapest, Ungarn Kft 71. Intercar Austria GmbH Salzburg, Österreich GmbH 72. Porsche Immobilienverwaltungs Kft. Budapest, Ungarn Kft 73. Porsche Inter Auto Slovakia spol. s.r.o. Bratislava, Slowakei s.r.o. 74. Porsche Inter Auto CZ spol. s.r.o. Prag, Tschechische Republik s.r.o. 75. Porsche Immobilien spol. s.r.o. Prag, Tschechische Republik s.r.o. 76. Porsche Inter Auto Pest Kft. Budapest, Ungarn Kft 77. Porsche Slovenija d.o.o. Ljubljana, Slovenien d.o.o. Seite 63 78. Porsche Inter Auto d.o.o. Ljubljana, Slovenien d.o.o. 79. Porsche Automotive Investment GmbH Salzburg, Österreich GmbH 80. Porsche Clearing GmbH Salzburg, Österreich GmbH 81. Porsche Inter Auto Buda Kft. Budapest, Ungarn Kft 82. Porsche Slovakia spol. s.r.o. Bratislava, Slowakei s.r.o. 83. Porsche L.S. Kft. Budapest, Ungarn Kft 84. Parts Center Budapest Kft. Budapest, Ungarn Kft 85. Porsche Bank Hungaria Zrt. Budapest, Ungarn Zrt. 86. Porsche Versicherungsmittlung Kft. Budapest, Ungarn Kft 87. Porsche Kredit in Leasing SLO d.o.o. Ljubljana, Slovenien d.o.o. 88. Porsche Leasing SLO d.o.o. Ljubljana, Slovenien d.o.o. 89. Auto & Service PIA GmbH München, Deutschland GmbH 90. Porsche Inter Auto Keresk. Kft. Szeged, Ungarn Kft 91. Porsche Romania s.r.l. Bukarest, Rumänien s.r.l. 92. Porsche Inter Auto Györ Kft. Györ, Ungarn Kft 93. Porsche Inter Auto d.o.o. Zagreb, Kroatien d.o.o. 94. Porsche Zagreb d.o.o. Zagreb, Kroatien d.o.o. 95. Porsche Leasing d.o.o. Zagreb, Kroatien d.o.o. 96. Porsche Bank Romania S.A. Bukarest, Rumänien S.A. 97. Porsche Broker Asigurari s.r.l. Bukarest, Rumänien s.r.l. 98. Porsche Leasing Romania IFN S.A. Bukarest, Rumänien S.A. 99. Porsche SCG d.o.o. Belgrad, Serbien d.o.o. 100. Porsche BG EOOD Sofia, Bulgarien EOOD 101. Eurocar Italia s.r.l. Udine, Italien s.r.l. 102. Eurocar Immobili Italia s.r.l. Udine, Italien s.r.l. 103. Porsche Corporate Finance GmbH Salzburg, Österreich GmbH 104. Porsche Leasing SCG d.o.o. Belgrad, Serbien d.o.o. 105. Porsche Immobilien BG EOOD Sofia, Bulgarien EOOD 106. Eurocar Deutschland Verwaltungs GmbH München, Deutschland GmbH 107. Porsche Pensionskasse AG Salzburg, Österreich AG 108. Porsche System Engineering Ltd. Zürich, Schweiz Ltd. 109. Eurent Slovakia s.r.o. Bratislava, Slowakei s.r.o. 110. Porsche Immobiliendienstleistungs Kft. Budapest, Ungarn Kft 111. Hangzhou Jun Bao Hang Automobile Repair & Service Co Ltd. Hangzhou, China Ltd. Seite 64 112. Porsche Leasing BG EOOD Sofia, Bulgarien EOOD 113. Porsche Albania Sh.p.k. Tirana, Albanien Sh.p.k. 114. Porsche Macedonia dooel Skopje, Mazedonien dooel 115. Porsche Immobilien Slovakia spol s.r.o. Bratislava, Slovakei s.r.o. 116. Innenstadt Immobilienverwaltungs Kft Budapest, Ungarn Kft 117. PoHo Beteiligungs GmbH Stuttgart, Deutschland GmbH 118. Porsche Immobilien Srl Bukarest, Rumänien s.r.l. 119. Beijing Jun Bao Jie Automobile Repair and Maintenance Co., Ltd. Peking, China Ltd. 120. Beijing Jun Bao Jie Automobile Sales and Service Co., Ltd. Peking, China Ltd. 121. Porsche Mobiliti d.o.o. Zagreb, Kroatien d.o.o. 122. Porsche Mobility d.o.o. Belgrad, Serbien d.o.o. 123. Porsche Mobility s.r.l. Bukarest, Rumänien s.r.l. 124. Porsche Insurance Broker BG EOOD Sofia, Bulgarien EOOD 125. PGA Group S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 126. PGA S.A. Paris, Frankreich S.A. 127. PGA Motors S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 128. Bayern Motors S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 129. Blitz Motors S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 130. Javel Motors S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 131. Sochaux Motors S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 132. Wolfsburg Motors S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 133. Dynamic Automobiles S.A.S. Annemasse, Frankreich S.A.S. 134. Valiege S.A.S. Chasseneuil du Poitou, Frankreich S.A.S 135. PGA Trésorerie S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 136. Dearborn Motors S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 137. Stuttgart Motors S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 138. PBO S.A.S. Chasseneuil du Poitou, Frankreich S.A.S. 139. ABCIS Bretagne S.A. Morlaix, Frankreich S.A. 140. ABCIS Centre S.A.S. Clermont Ferrand, Frankreich S.A.S. 141. ABCIS Ouest S.A.S. Saint Maximin, Frankreich S.A.S. 142. ABCIS Picardie S.A.S. Saint Maximin, S.A.S. Seite 65 Frankreich 143. ABCIS Pyrenees S.A.S. Billere, Frankreich S.A.S. 144. Alsauto S.A.S. Colmar, Frankreich S.A.S. 145. Auto Garage de l’Ouest S.A.S. Orvault, Frankreich S.A.S. 146. Auto Services Landi SNC Landivisiau, Frankreich SNC 147. Auto Sport S.A. Limoges, Frankreich S.A. 148. Basa S.A.S. Niort, Frankreich S.A.S. 149. Bayern Aix S.A.S. Aix en Provence, Frankreich S.A.S. 150. Bayern Automobiles S.A.S. Mérignac, Frankreich S.A.S. 151. Bel S.A.S. Ville la Grand, Frankreich S.A.S. 152. Cofia S.A. Chasseneuil du Poitou, Frankreich S.A. 153. Diffusion Automobile de Charente S.A.S. Champniers, Frankreich S.A.S. 154. Espace Franklin S.A. Boulogne Billancourt, Frankreich S.A. 155. Floc S.A.S. Cesson Sévigne, Frankreich S.A.S. 156. Futurauto S.A. Poitiers, Frankreich S.A. 157. Garage Napoleon S.A.S. La Roche / Yon, Frankreich S.A.S. 158. Grands Garages de Provence SNC Aix en Provence, Frankreich SNC 159. Grands Garages de Touraine SNC St. Cyr sur Loire, Frankreich SNC 160. Grands Garages du Berry S.A. Sainte Maure, Frankreich S.A. 161. Grands Garages du Biterrois S.A. Béziers, Frankreich S.A. 162. Grands Garages du Piscenois S.A.R.L. Pézenas, Frankreich S.A.R.L. 163. Loca Ouest SNC Plouigneau, Frankreich SNC 164. MCA S.A.S. Champniers, Frankreich S.A.S. 165. Meridional Autos S.A.S. Nîmes, Frankreich S.A.S. 166. Niort Automobiles S.A.S. Niort, Frankreich S.A.S. 167. Ocean Automobile S.A.S. Orvault, Frankreich S.A.S. 168. Oreda S.A.S. La Chapelle Saint S.A.S. Seite 66 Mesmin, Frankreich 169. Précision Automobiles S.A. Paris, Frankreich S.A. 170. Prophi S.A.S. Chasseneuil du Poitou, Frankreich S.A.S. 171. Sadal S.A.S. Annemasse, Frankreich S.A.S. 172. Safi S.A.S. Vitry sur Seine, Frankreich S.A.S. 173. Savia S.A.S. Chauray, Frankreich S.A.S. 174. Savoie Automobiles Diffusion S.A. Chambery, Frankreich S.A. 175. Securycar S.A.S. Chasseneuil du Poitou, Frankreich S.A.S. 176. Solovi S.A.S. Saint Jean d’Angely, Frankreich S.A.S. 177. Somat S.A.R.L. St Cyr sur Loire, Frankreich S.A.R.L. 178. Sovaca S.A.S. Valence, Frankreich S.A.S. 179. Société Ciale Automobile du Poitou S.A.S. Poitiers, Frankreich S.A.S. 180. Société Commerciale Diffusion Automobile du Poitou S.A.S. Poitiers, Frankreich S.A.S. 181. Stewart et Ardern S.A. Mérignac, Frankreich S.A. 182. Techstar 86 S.A.R.L. Poitiers, Frankreich S.A.R.L. 183. Techstar Champs S.A.S. Champs sur Marne, Frankreich S.A.S. 184. Techstar Meaux S.A.S. Meaux, Frankreich S.A.S. 185. Techstar S.A.S. Cesson, Frankreich S.A.S. 186. Touraine Automobiles S.A.S. St. Cyr sur Loire, Frankreich S.A.S. 187. Tourisme Automobiles S.A.R.L. Angers, Frankreich S.A.R.L. 188. Vienne Sud Automobiles S.A.S. Civray, Frankreich S.A.S. 189. Cofora S.A. Paris, Frankreich S.A. 190. NSAA S.A.S. Chasseneuil du Poitou, Frankreich S.A.S. 191. SCI Longeres Saint Maximin Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 192. SCI Balzac Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 193. SCI Bombard Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI Seite 67 194. SCI Bressuire Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 195. SCI Brezet Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 196. SCI Champniers Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 197. SCI Couzinet Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 198. SCI Daniele Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 199. SCI Dauphins Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 200. SCI des Nouveaux Garages Saint Mauriens Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 201. SCI Foch 47 Plouigneau, Frankreich SCI 202. SCI Ile du Chail Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 203. SCI Michelet Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 204. SCI Santos Dumont Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 205. SCI SCEI Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 206. SCI Val 2000 Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 207. SCI Vert Saint Denis Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 208. SCI Vrillonnerie Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCI 209. Simmopar S.A.S. Chasseneuil du Poitou, Frankreich S.A.S. 210. Cofora Polska Sp.z.o.o. Warschau, Polen Sp.z.o.o. 211. PGA Polska SP.z.o.o. Warschau, Polen Sp.z.o.o. 212. Bawaria Motors Sp.z.o.o. Warschau, Polen Sp.z.o.o. 213. Lion Motors Sp.z.o.o. Warschau, Polen Sp.z.o.o. 214. Gebr. Nefkens N.V. Utrecht, Niederlande N.V. 215. Nefkens Motors B.V. Utrecht, Niederlande B.V. 216. Nefkens Leeuw B.V. Utrecht, Niederlande B.V. 217. Nefkens Blitz B.V. Utrecht, Niederlande B.V. 218. Nefkens Noord-Holland B.V. Alkmaar, Niederlande B.V. Seite 68 219. Nefkens Oost B.V. Apeldoorn, Niederlande B.V. 220. Nefkens Vastgoed B.V. Utrecht, Niederlande B.V. 221. Nefkens Brabant B.V. Eindhoven, Niederlande B.V. 222. Nefkens Noord B.V. Groningen, Niederlande B.V. 223. Nefkens Gooi-en Eemland B.V. Hilversum, Niederlande B.V. 224. Nefkens Utrecht B.V. Utrecht, Niederlande B.V. 225. Smit & Co Zwolle B.V. Zwolle, Niederlande B.V. 226. Elgersma/PGN B.V. Ijsselstein, Niederlande B.V. 227. Uas B.V. Alkmaar, Niederlande B.V. 228. MKB Lease B.V. Amerfoort, Niederlande B.V. 229. S.A.S. GGBA Henin Beaumont, Frankreich S.A.S. 230. S.A.S. Autolosange Metz, Frankreich S.A.S. 231. S.A.S. DAB Fouquieres les Bethunes, Frankreich S.A.S. 232. S.A.S. Dianor Roncq, Frankreich S.A.S. 233. S.A.S. Garage Chevalier Longueville les Metz, Frankreich S.A.S. 234. S.A.S. Garage de la Gohelle Sains en Gohelle, Frankreich S.A.S. 235. S.A.S. Garage Moliere Ivry sur Seine, Frankreich S.A.S. 236. S.A.S. Immogeb Henin Beaumont, Frankreich S.A.S. 237. S.A.S. Lens Location Loison sous Lens, Frankreich S.A.S. 238. S.A.S. Nouveaux Garages Lensois Loison sous Lens, Frankreich S.A.S. 239. S.A.S. Sand Automobiles Loison sous Lens, Frankreich S.A.S. 240. S.A.S. Sandrah Henin Beaumont, Frankreich S.A.S. 241. S.A.S. Saneg Carvin, Frankreich S.A.S. 242. S.A.S. Premium Picardie Rivery, Frankreich S.A.S. Seite 69 243. S.A.S. Garage de la Lys Englos les Geants Sequedin, Frankreich S.A.S. 244. S.A.S. Svac Creteil, Frankreich S.A.S. 245. S.A.S. Vitry Automobiles Vitry sur Seine, Frankreich S.A.S. 246. S.A.S. Autolille Marcq en Baroeul, Frankreich S.A.S. 247. S.A.S. BBM 77 St. Thibault des Vignes, Frankreich S.A.S. 248. S.A.S. Concept Auto Rivery, Frankreich S.A.S. 249. S.A.S. Gardin Terville, Frankreich S.A.S. 250. S.A.S. Ets a Gardin Terville, Frankreich S.A.S. 251. S.A.S. Longwy Espace Automobiles Mexy, Frankreich S.A.S. 252. S.A.S. Garage de la Lys NGA Longuenesse, Frankreich S.A.S. 253. S.A.S. Garage de la Lys Nieppe, Frankreich S.A.S. 254. S.A.S. SNAT Tourcoing, Frankreich S.A.S. 255. S.A. Premium Automobiles Paris, Frankreich S.A. 256. S.A.S. Premium II Versailles, Frankreich S.A.S. 257. S.A.R.L. Cachera Oignies, Frankreich S.A.R.L. 258. S.A.R.L. CPA Ivry sur Seine, Frankreich S.A.R.L. 259. S.A.R.L. Garage du Rond Point Courrières, Frankreich S.A.R.L. 260. S.A.R.L. Woippy Automobiles Woippy, Frankreich S.A.R.L. 261. S.A.R.L. JP Cresson Hellemmes, Frankreich S.A.R.L. 262. S.A.R.L. DAL Lillers, Frankreich S.A.R.L. 263. S.A.R.L. Lys Contrôle Nieppe, Frankreich S.A.R.L. 264. S.A.R.L. Mondial Automobiles Roubaix, Frankreich S.A.R.L. 265. S.A.R.L. Mondial Diffusion Roubaix, Frankreich S.A.R.L. 266. SCI Actipolis Hellemmes, Frankreich SCI 267. SCI Billemont Roncq, Frankreich SCI 268. SCI Carrefour de Courrieres Carvin, Frankreich SCI 269. SCI de la rue du Blason Hellemmes, Frankreich SCI 270. SCI de la rue des Chantiers Hellemmes, SCI Seite 70 Frankreich 271. SCI du Boulevard d’halluin Hellemmes, Frankreich SCI 272. SCI Lea Mexy, Frankreich SCI 273. SCI MV Hellemmes, Frankreich SCI 274. SCI de Loison Loison sois Lens, Frankreich SCI 275. SCI du Fond du Val Courrieres, Frankreich SCI 276. SCI du Pont Rouge Metz, Frankreich SCI 277. SCI du Ruisseau Woippy, Frankreich SCI 278. SCI Heninoise de l’Automobiles Henin Beaumont, Frankreich SCI 279. SCI des Pres Hellemmes, Frankreich SCI 280. SCI du Prieure Hellemmes, Frankreich SCI 281. SCI Thomas Abbeville, Frankreich SCI 282. SCI Les Champs Dronckaert Roncq, Frankreich SCI 283. SCI Les Petites Haies de Valenton Créteil, Frankreich SCI 284. SCI Lievinoise Lievin, Frankreich SCI 285. SCI Republique Marcq en Baroeul, Frankreich SCI 286. SCI Novo Lavoisier Lomme, Frankreich SCI 287. La Fonciere Marjolin SCI Paris, Frankreich SCI 288. Sonauto Accessoires S.A. Paris, Frankreich S.A. 289. Multi-Services Autos Chat. S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 290. Garage de la Valle Noire S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 291. Parthenay Service Auto S.A. Parthenay, Frankreich S.A. 292. Garage Saint Marcellin S.A.R.L. Saint Marcellin, Frankreich S.A.R.L. 293. Privas Automobiles SNC Aubenas, Frankreich SNC 294. Carrosserie 16 S.A.R.L. Champniers, Frankreich S.A.R.L. 295. Slada Pyrénées S.A.S. Lescar, Frankreich S.A.S. 296. EKRIS Holding B.V. Veenendaal, Niederlande B.V. 297. Houdstermaatschappij Plesman I B.V. Veenendaal, B.V. Seite 71 Niederlande 298. Plesman Valet Parking B.V. Veenendaal, Niederlande B.V. 299. Houdstermaatschappij Plesman II B.V. Veenendaal, Niederlande B.V. 300. Auto Arnhem B.V. Arnhem, Niederlande B.V. 301. Auto Veenendal B.V. Veenendaal, Niederlande B.V. 302. Auto Doetinchem B.V. Doetinchem, Niederlande B.V. 303. Auto Amersfoort B.V. Amersfoort, Niederlande B.V. 304. Ekris Trading B.V. Duiven, Niederlande B.V. 305. Ekris Motorsport B.V. Veenendaal, Niederlande B.V. 306. Ekris Arnhem B.V. Arnhem, Niederlande B.V. 307. Ekris Utrecht B.V. Utrecht, Niederlande B.V. 308. Ekris Zeist B.V. Zeist, Niederlande B.V. 309. Ekris Nijkerk B.V. Nijkerk, Niederlande B.V. 310. Ekris Veenendaal B.V. Veenendaal, Niederlande B.V. 311. Ekris Lease B.V. Veenendaal, Niederlande B.V. 312. Gebr. Nefkens Verzekeringsbedrijf B.V. Utrecht, Niederlande B.V. 313. S.A.S. Evrard GGL Lievin, Frankreich S.A.S. 314. SCI Faema Villers cotterets, Frankreich SCI 315. SCI Dieu Calais, Frankreich SCI 316. SCI 108 Rue Pasteur Chauny, Frankreich SCI 317. S.A.S. S. des Automobiles du Soissonnais Soissons, Frankreich S.A.S. 318. S.A.S. Diffusion Automobile Calaisienne Calais, Frankreich S.A.S. 319. S.A.S. Grand Garage de la Société de Dunkerque Dunkerque, Frankreich S.A.S. 320. S.A.S. de Distribution Automobile Laonnoise Laon, Frankreich S.A.S. 321. S.A.S. S. Automobile Chauny Laon Chauny, Frankreich S.A.S. 322. S.A.S. S. des Automobiles de la Thierache Hirson, Frankreich S.A.S. Seite 72 323. S.A.S. Boulanger Automobile Belleu, Frankreich S.A.S. 324. S.A.S. Noveaux Garages de l’Artois Arras, Frankreich S.A.S. 325. SNC Stylauto 86 Poitiers, Frankreich SNC 326. SCA Vision Chasseneuil du Poitou, Frankreich SCA 327. S.A.S. Bayern Auto Reims Reims, Frankreich S.A.S. 328. S.A.S. Sancar Aubière, Frankreich S.A.S. 329. SCI Carlet Aubière, Frankreich SCI 330. SCI Ribes Plein Sud Aubière, Frankreich SCI 331. S.A.R.L. Domes Automobiles Cebazat, Frankreich S.A.R.L. 332. S.A.R.L. Alize Automobile Cebazat, Frankreich S.A.R.L. 333. S.A.S. D’expl. Garage Carlet Thiers, Frankreich S.A.S. 334. S.A.S. JMC Auto Charmeil, Frankreich S.A.S. 335. SCI GMC Charmeil, Frankreich SCI 336. S.A.S. Jacques Carlet Mozac, Frankreich S.A.S. 337. SCI Carsan Mozac, Frankreich SCI 338. SNC Stylauto 79 Noirt, Frankreich SNC 339. SNC Grand Garages de Provence – Garage Central Avignon, Frankreich SNC 340. SNC ABCIS Clermont Clermont de l’Oise, Frankreich SNC 341. Corre Automobile S.A. Montargis, Frankreich S.A. 342. Corre Automobile Bourges S.A. Bourges, Frankreich S.A. 343. SNC Sud Berry Auto La Chatre, Frankreich SNC 344. S.A.R.L. Société des Etablissement Michel Saint Aubin Ste Maure de Tourraine, Frankreich S.A.R.L. 345. S.A.R.L. SV Auto Sauzé Vaussais, Frankreich S.A.R.L. 346. La Difference Automobile S.A.S. La Teste, Frankreich S.A.S. 347. ZSF Services S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 348. S.A.R.L. Ruffec Auto Ruffec, Frankreich S.A.R.L. 349. MB Motors Sp.z.o.o. Warschau, Polen Sp.z.o.o. 350. Lamina Auto Sp.z.o.o. Warschau, Polen Sp.z.o.o. 351. C.C.A. Holding S.A.R.L. Villemandeur, Frankreich S.A.R.L. Seite 73 352. FWAU Holding S.A.S. Paris, Frankreich S.A.S. 353. VW Financné sluzby Maklérska s.r.o. Bratislava, Slowakei s.r.o. 354. P.Z. Auto d.o.o. Zagreb, Kroatien d.o.o. 355. VW Financné sluzby Slovensko s.r.o. Bratislava, Slowakei s.r.o. 356. Autoschade Amsterdam B.V. Utrecht, Niederlande B.V. Seite 74 ANLAGE 4: Tochterunternehmen von Volkswagen Höhe des Anteils der Volkswagen Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt Name und Sitz des Unternehmens Land AUDI AG, Ingolstadt Audi Vertriebsbetreuungsgesellschaft mbH, Ingolstadt quattro GmbH, Neckarsulm Automobilmanufaktur Dresden GmbH, Dresden AutoVision GmbH, Wolfsburg Auto 5000 GmbH, Wolfsburg Volkswagen Individual GmbH, Wolfsburg LOCATOR Grundstücksvermietungsgesellschaft mbH und Volkswagen AG in Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Eschborn SITECH Sitztechnik GmbH, Wolfsburg SkodaAuto Deutschland GmbH, Weiterstadt SEAT Deutschland GmbH, Mörfelden-Walldorf VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AG, Braunschweig Volim Volkswagen Immobilien Vermietgesellschaft für VW-/Audi-Händlerbetriebe mbH, Braunschweig Volkswagen Bank GmbH, Braunschweig Volkswagen Leasing GmbH, Braunschweig Volkswagen-Versicherungsdienst GmbH, Wolfsburg VW Versicherungsvermittlungs-GmbH, Wolfsburg Volkswagen Gebrauchtfahrzeughandels und Service GmbH, Langenhagen Volkswagen Gewerbegrund GmbH, Wolfsburg VW Wohnungs GmbH & Co. KG, Wolfsburg Volkswagen Immobilien Service GmbH, Wolfsburg Volkswagen Logistics GmbH, Wolfsburg Volkswagen Logistics GmbH & Co. OHG, Wolfsburg Volkswagen Original Teile Logistik BeteiligungsGmbH, Baunatal Volkswagen Original Teile Logistik GmbH & Co. KG., Baunatal VOLKSWAGEN Retail GmbH, Wolfsburg Audi Zentrum Hannover GmbH, Hannover Bugatti Engineering GmbH, Wolfsburg Kommanditgesellschaft "MTH" Motor-TechnikHandelsgesellschaft m. b. H. & Co., Hamburg Bischoff & Hamel GmbH & Co. KG., Hannover Raffay GmbH & Co. KG, Hamburg Raffay Versicherungsdienst G.m.b.H., Hamburg Raffay Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft m.b.H., Hamburg "MTH" Motor-Technik-Handelsgesellschaft m. b. H., Hamburg Deutschland Deutschland 99,14 - 100,00 99,14 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 - Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland 100,00 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 Deutschland 100,00 - 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland 100,00 51,00 100,00 81,00 100,00 49,00 19,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland 46,80 3,80 50,60 Deutschland 48,57 3,88 52,45 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Seite 75 Name und Sitz des Unternehmens Volkswagen Sachsen GmbH, Zwickau Volkswagen Sachsen Immobilienverwaltungs GmbH, Zwickau VOTEX GmbH, Dreieich VW Kraftwerk GmbH, Wolfsburg Land Deutschland Deutschland Audi Australia Pty. Ltd., Botany Audi Brasil Distribuidora de Veiculos Ltda., São Paulo AUDI DO BRASIL E CIA., Curitiba AUDI HUNGARIA MOTOR Kft., Györ Audi Japan K.K., Tokio Audi Volkswagen Korea Ltd., Seoul Audi Volkswagen Middle East FZE, Dubai AUTOEUROPA-AUTOMÓVEIS LDA., Quinta do Anjo Automobili Lamborghini Holding S.p.A., Sant´ Agata Bolognese Automobili Lamborghini S.p.A., Sant´ Agata Bolognese Lamborghini ArtiMarca S.p.A., Sant´ Agata Bolognese MML S.p.A., Sant´ Agata Bolognese VOLKSWAGEN GROUP ITALIA S.p.A., Verona AutoVision S. A., Brüssel BUGATTI INTERNATIONAL S.A., Luxemburg Global Automotive C.V., Amsterdam Volkswagen International Finance N.V., Amsterdam Import Volkswagen Group s.r.o., Prag Södertälje Bil Invest Aktiebolag, Södertälje Svenska Volkswagen Aktiebolag, Södertälje Europeisk Biluthyrning Aktiebolag, Stockholm PSE Sverige Aktiebolag, Södertälje SVW IT Service Aktiebolag, Södertälje SVW Parts Logistics Aktiebolag, Södertälje VOLKSWAGEN Group Japan K.K., Toyohashi Volkswagen Tokyo K.K.,Tokio VOLKSWAGEN SLOVAKIA, a.s., Bratislava Global VW Automotive B.V., Amsterdam Groupe VOLKSWAGEN France s.a., VillersCotterêts BUGATTI AUTOMOBILES SAS, Molsheim SEAT, S. A., Martorell, Barcelona Asturias Motor, S.A., Gijón (Asturias) Castellana Motor, S.A., Madrid Catalunya Motor, S.A., Barcelona CENTRO TÉCNICO DE SEAT, S.A., Martorell, Barcelona Gearbox del Prat, S.A., El Prat de Llobregat, Barcelona Australien Brasilien Deutschland Deutschland Höhe des Anteils der Volkswagen Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 50,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 50,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Italien - 100,00 100,00 Italien - 100,00 100,00 Italien - 100,00 100,00 Italien Italien - 100,00 100,00 100,00 100,00 99,97 99,99 - 100,00 0,01 100,00 100,00 99,97 100,00 100,00 Tschechien Schweden Schweden - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Schweden - 100,00 100,00 Schweden Schweden Schweden - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Japan - 100,00 100,00 Japan Slowakei Niederlande Frankreich 100,00 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 Frankreich Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 Brasilien Ungarn Japan Korea UAE Portugal Belgien Luxemburg Niederlande Niederlande Spanien Seite 76 Name und Sitz des Unternehmens Huelva Motor, S.A., Huelva Leioa Motor, S.A., Leioa (Vizcaya) Levante Motor, S.A., Valencia Marineda Motor, S.A., La Coruña SEAT PORTUGAL, UNIPESSOAL LDA, Lissabon Sevilla Motor, S.A., Sevilla Valderribas Motor, S.A., Madrid Valladolid Motor, S.A., Valladolid Volkswagen Argentina S.A., Buenos Aires Volkswagen Compañía Financiera S.A., Buenos Aires Volkswagen S.A. de Ahorro para Fines Determinados, Buenos Aires Volkswagen-Audi España, S.A., El Prat de Llobregat Barcelona Astur Wagen, S.A., Gijón (Asturias) Barna Wagen, S.A., Barcelona Castellana Wagen, S.A., Madrid Catalunya Wagen, S.A., Barcelona Leioa Wagen, S.A., Leioa (Vizcaya) Levante Wagen, S.A., Valencia Málaga Wagen, S.A., Málaga Sevilla Wagen, S.A., Sevilla Valladolid Wagen, S.A., Valladolid Vallehermoso Wagen, S.A., Madrid VOLKSWAGEN FINANCE, S.A. – ESTABLECIMIENTO DE CRÉDITO, Alcobendas (Madrid) SERVILEASE, S.A., Alcobendas (Madrid) Volkswagen Navarra, S.A., Polígono de Landaben, s/n, Arazuri (Navarra) SITECH Sp. z o. o., Polkowice SKODA AUTO a.s., Mladá Boleslav SKODA AUTO India Private Limited, Aurangabad SKODA AUTO Polska, S.A., Poznan SKODA AUTO Slovensko s.r.o., Bratislava ŠkoFIN s.r.o., Prag Svenska Volkswagen Finans AB (publ), Södertälje Volkswagen Audi Parts Center, Toyohashi Volkswagen Bruxelles S.A., Brüssel Volkswagen Canada Inc., Ajax, Ontario Volkswagen (China) Investment Company Limited, Peking VOLKSWAGEN IMPORT CO. LTD., Tianjin Volkswagen de Mexico, S.A. de C.V., Puebla/Pue. VOLKSWAGEN SERVICIOS Financieros SA DE CV, Puebla/Pue. Volkswagen do Brasil Ltda.- Industria de Veiculos Automotores, São Bernardo do Campo, SP Volkswagen Leasing S.A. Arrendamento Mercantil, São Paulo, SP VOLKSWAGEN Finance Belgium S.A., Brüssel Volkswagen Financial Services Japan K.K., Tokio Land Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien Höhe des Anteils der Volkswagen Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt - 100,00 100,00 - 100,00 100,00 - 100,00 100,00 - 100,00 100,00 - 100,00 100,00 Spanien Spanien Spanien Argentinien Argentinien - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Argentinien - 100,00 100,00 Spanien - 100,00 100,00 Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien Spanien - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Spanien Spanien - 100,00 100,00 100,00 100,00 Polen Tschechien Indien 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 Polen Slowakei Tschechien Schweden Japan Belgien Kanada China 100,00 70,68 100,00 51,00 100,00 100,00 100,00 29,32 - 51,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 China Mexiko Mexiko 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Brasilien 100,00 - 100,00 Brasilien - 100,00 100,00 Belgien Japan - 100,00 100,00 100,00 100,00 Seite 77 Name und Sitz des Unternehmens VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES AUSTRALIA PTY LIMITED, Botany Volkswagen Financial Services N.V., Amsterdam Volkswagen Financial Services (UK) Ltd., Milton Keynes Volkswagen Financial Services (UK) (March) Ltd., Milton Keynes Volkswagen Financial Services (UK) (June) Ltd., Milton Keynes Volkswagen Financial Services (UK) (September) Ltd., Milton Keynes VOLKSWAGEN GROUP AUSTRALIA PTY LTD., Botany VOLKSWAGEN Group RUS OOO, Solnetchnogorsk Volkswagen Group Services S.A., Brüssel VOLKSWAGEN Group United Kingdom Ltd., Milton Keynes Bentley Motor Cars International S.A., Lausanne Bentley Motors Limited, Crewe BENTLEY MOTOR CARS EXPORT LIMITED, Crewe BENTLEY MOTORS CANADA, LTD., Montréal CREWE GENUINE LIMITED, Crewe James Young Limited, Crewe Volkswagen Group Insurance and Risk Management Services (UK) Limited, Milton Keynes VOLKSWAGEN HOLDING FINANCIÈRE S.A., Villers-Cotterêts VOLKSWAGEN FINANCE S.A., VillersCotterêts Volkswagen Motor Polska Sp. Z o.o., Polkowice VOLKSWAGEN OF AMERICA, INC., Auburn Hills, Michigan BENTLEY MOTORS, INC., New York LION AIR SERVICES, INC., George Town VW CREDIT, INC., Wilmington, Delaware VOLKSWAGEN AUTOMOTIVE FINANCE, L.L.C., Wilmington, Delaware Volkswagen Auto Lease Entity, LLC, Wilmington, Delaware VOLKSWAGEN AUTO LEASE UNDERWRITTEN FUNDING, LLC, Wilmington, Delaware VOLKSWAGEN AUTO LOAN VEHICLE, L.L.C., Wilmington, Delaware VOLKSWAGEN AUTO SECURITIZATION TRANSACTION, L.L.C., Wilmington, Delaware Volkswagen Bank USA, L.L.C., Salt Lake City, Utah VOLKSWAGEN DEALER FINANCE, L.L.C., Wilmington, Delaware VOLKSWAGEN INDEPENDENT BORROWING ENTITY, L.L.C, Wilmington, Delaware Land Australien Höhe des Anteils der Volkswagen Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt - 100,00 100,00 Niederlande Großbritannien - 100,00 100,00 100,00 100,00 Großbritannien - 100,00 100,00 Großbritannien - 100,00 100,00 Großbritannien - 100,00 100,00 Australien 100,00 - 100,00 Russland Belgien Großbritannien 100,00 99,99 100,00 0,01 - 100,00 100,00 100,00 Schweiz Großbritannien Großbritannien - 99,90 100,00 100,00 99,90 100,00 100,00 Kanada - 100,00 100,00 Großbritannien Großbritannien Großbritannien - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Frankreich - 100,00 100,00 Frankreich 0,32 99,68 100,00 Polen U.S.A. 100,00 100,00 - 100,00 100,00 U.S.A. U.S.A. U.S.A. U.S.A. - 100,00 99,99 100,00 100,00 100,00 99,99 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 Seite 78 Name und Sitz des Unternehmens VOLKSWAGEN OPERATING LEASE TRANSACTION, L.L.C, Wilmington, Delaware Volkswagen Public Auto Loan Securitization, L.L.C., Wilmington, Delaware VW CREDIT CANADA INC., St. Laurent, Quebec VW CREDIT LEASING Ltd., Wilmington, Delaware Volkswagen of South Africa (Pty.) Ltd., Uitenhage Volkswagen Participações Ltda., São Bernardo do Campo, SP Volkswagen Poznan Sp. z o.o., Poznan Volkswagen Serviços S.A., São Paulo, SP Banco Volkswagen S.A., São Paulo, SP Consórcio Nacional Volkswagen Ltda., São Paulo, SP Volkswagen-Versicherungsdienst Gesellschaft m.b.H., Wien Land U.S.A. Audi Akademie GmbH, Ingolstadt Audi Qualifizierungsgesellschaft mbH, Ingolstadt Audi Electronics Venture GmbH, Gaimersheim AUDI Immobilien Verwaltung GmbH, Ingolstadt AUDI Immobilien GmbH & Co. KG, Ingolstadt Audi Retail GmbH, Ingolstadt Audi Zentrum Berlin-Charlottenburg GmbH & Co. KG, Berlin Audi Zentrum Berlin-Charlottenburg VerwaltungsGmbH, Berlin Autohaus Am Chemnitz Center GmbH, ChemnitzRöhrsdorf Autohaus Mann Zehlendorf GmbH, Berlin Autohaus Staamann GmbH & Co. KG, Berlin Autohaus Staamann Verwaltungs GmbH, Berlin Automobile Rhein-Neckar GmbH, Mannheim Autostadt GmbH, Wolfsburg Volkswagen Klassik GmbH, Wolfsburg Auto Union GmbH, Ingolstadt AVG Automobil Vertriebsgesellschaft mbH, Hannover AZU Autoteile und -zubehör Vertriebs GmbH, Dreieich Brandenburgische Automobil-GmbH, Potsdam Carmeq GmbH, Berlin CC WellCom GmbH, Potsdam Eduard Winter Automobilbetriebe GmbH & Co. KG, Berlin Eduard Winter Automobilbetriebe Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin Eduard Winter Importauto GmbH & Co. KG, Berlin Eduard Winter Importauto Verwaltungsgesellschaft mbH, Berlin Eduard Winter Service GmbH & Co. KG, Berlin Eduard Winter Service Verwaltungs-GmbH, Berlin Fahr- und Sicherheitstraining FuS GmbH, Ingolstadt Höhe des Anteils der Volkswagen Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt - 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 Kanada - 100,00 100,00 U.S.A. - 100,00 100,00 Südafrika Brasilien 100,00 99,96 0,04 100,00 100,00 Polen Brasilien Brasilien Brasilien 100,00 98,69 70,15 - 1,31 29,85 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Österreich - 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 27,45 100,00 100,00 27,45 Seite 79 Name und Sitz des Unternehmens FSVision GmbH, Braunschweig Groupe Volkswagen France S.A. + Co. OHG, Wolfsburg Groupe Volkswagen France Grundstücksgesellschaft mbH, Wolfsburg Selbstfahrer Union GmbH & Co. KG, Wolfsburg Hahn + Lang Automobile GmbH & Co. KG, Stuttgart Hahn + Lang Automobile Verwaltungs-GmbH, Stuttgart Hönigsberg & Düvel Datentechnik GmbH, Wolfsburg ISIM International School of Integrated Management GmbH, Braunschweig Karosserie- und Lackierzentrum Potsdam GmbH & Co., Potsdam Karosserie- und Lackierzentrum Potsdam Verwaltungs-GmbH, Potsdam Kunden Club GmbH des Volkswagen-Konzerns, Wolfsburg MMI Marketing Management Institut GmbH, Braunschweig NSU GmbH, Neckarsulm Osterkamp Automobile GmbH, Aurich SEAT Niederlassung Berlin GmbH, Berlin SEAT Niederlassung Frankfurt GmbH, Frankfurt am Main SEAT Niederlassung Hamburg GmbH, Hamburg SEAT Niederlassung Stuttgart GmbH, Stuttgart stop+go Systemzentrale GmbH, Unna Vehicle Trading International (VTI) GmbH, Braunschweig VfL Wolfsburg-Fußball GmbH, Wolfsburg Volkswagen-Bildungsinstitut GmbH, Zwickau Volkswagen Coaching Gesellschaft mbH, Wolfsburg rkn GmbH, Wolfsburg Volkswagen Design Center Potsdam GmbH, Potsdam Volkswagen Insurance Brokers GmbH, Wolfsburg Volkswagen Motorsport GmbH, Hannover Volkswagen Procurement Service GmbH, Wolfsburg Volkswagen Reinsurance AG, Braunschweig Volkswagen Retail Leipzig GmbH, Leipzig Volkswagen Retail Rhein-Main GmbH, Frankfurt am Main Volkswagen Vertriebsbetreuungsgesellschaft mbH, Chemnitz Volkswagen Zentrum Bochum Verwaltungsgesellschaft mbH, Bochum Volkswagen Zentrum Bochum GmbH, Bochum Volkswagen Zentrum Chemnitz GmbH, Chemnitz WESER-EMS Vertriebsgesellschaft mbH, Bremen ZENDA Dienstleistungen GmbH, Würzburg 1998, LTD., Springfield, Virginia Apolo Administradora de Bens S/C Ltda., São Bernardo do Campo, SP Audi Tooling Barcelona, S.L., Barcelona Land Deutschland Deutschland Höhe des Anteils der Volkswagen Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt - 100,00 100,00 - 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland Deutschland 100,00 87,10 - 87,10 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland 100,00 - 100,00 Deutschland 100,00 - 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland 90,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 90,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Deutschland 100,00 - 100,00 Deutschland - 100,00 100,00 Deutschland Deutschland Deutschland Deutschland 81,25 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 81,25 100,00 U.S.A. Brasilien - 100,00 100,00 100,00 100,00 Spanien - 100,00 100,00 Seite 80 Name und Sitz des Unternehmens AUTOVISÃO BRASIL DESENVOLVIMENTO DE NEGÓCIOS LTDA., São Bernardo do Campo AutoVize s.r.o., Mladá Boleslav A-VISION - PRESTACAO DE SERVICOS À INDÚSTRIA AUTOMÓVEL, UNIPESSOAL LDA, Palmela BENTLEY INSURANCE SERVICES LIMITED, Crewe Bentley Motor Cars, Inc., New York BENTLEY MOTOR EXPORT SERVICES LIMITED, Crewe CENTRE AUTOMOBILE DE LA RIVIERA CAR SAS, Nice COISSA CORREDURIA INTERNATIONAL DE SEGUROS SL., Barcelona Din Bil Sverige Aktiebolag, Södertälje Aktiebolaget Tönseth & Co, Södertälje Din Bil Fastigheter Malmö AB, Södertälje Din Bil Helsingborg Aktiebolag, Södertälje Din Bil Stockholm Norr Aktiebolag, Södertälje Din Bil Stockholm Söder Aktiebolag, Södertälje DISTRIBUTION INNOVATIONS INC., Wilmington, Delaware H.J.Mulliner & Co. Limited, Crewe HOLAD Holding & Administration AG, Basel CARIVIERA SAS, Nice INIS International Insurance Service s.r.o., Mladá Boleslav INIS International Insurance Service s.r.o., Bratislava Instituto para Formación y Desarrollo Volkswagen, S.C., Puebla/Pue. InterRent Biluthyrning Aktiebolag, Södertälje LES CARROSSERIES DU CONCESSIONNAIRE SAS, Villers-Cotterêts NIRA Dynamics AB, Linköping OOO VOLKSWAGEN Rus, Kaluga Park Ward & Co. Limited, Crewe PARK WARD MOTORS INC., Wilmington, Delaware Picardie Auto Services S.A.S., Villers-Cotterêts PUTT ESTATES (PROPRIETARY) LIMITED, Upington RIODOR 67 (PTY) LTD, Uitenhage RIVIERA TECHNIC SAS, Mougins SEAT Nordic AB, Södertälje SEAT Center Arrábida Automóveis Lda., Setúbal SEAT Saint Martin S.A.S., Paris SEAT SPORT, S.A., Martorell, Barcelona SERVICES AUTOMOBILES INFORMATISES SAS, Villeres-Cotterêts ŠkoFIN Fleet Services a.s., Prag SKODA AUTO BH, d.o.o., Sarajevo-Vogosca ŠkoLEASE s.r.o., Prag SOCIETE IMMOBILIERE AUDI SARL, Paris Land Brasilien Höhe des Anteils der Volkswagen Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt - 100,00 100,00 Tschechien Portugal - 100,00 100,00 100,00 100,00 Großbritannien - 100,00 100,00 U.S.A. Großbritannien - 100,00 100,00 100,00 100,00 Frankreich - 100,00 100,00 Spanien - 100,00 100,00 Schweden Schweden Schweden Schweden Schweden Schweden U.S.A. - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Slowakei - 100,00 100,00 Mexiko - 100,00 100,00 Schweden Frankreich - 100,00 100,00 100,00 100,00 62,50 - 90,69 37,50 100,00 100,00 90,69 100,00 100,00 100,00 Frankreich Südafrika - 100,00 100,00 100,00 100,00 Südafrika Frankreich Schweden Portugal Frankreich Spanien Frankreich - 100,00 99,99 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 99,99 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Tschechien Bosnien-Herzegowina Tschechien Frankreich - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Großbritannien Schweiz Frankreich Tschechien Schweden Russland Großbritannien U.S.A. Seite 81 Name und Sitz des Unternehmens SOCIETE NOUVELLE LE CHATAIGNIER SAS, Antibes VILLERS SERVICES CENTER SAS, Paris Volksprop Halfway House (Pty.) Ltd., Uitenhage Volkswagen Finance (China) Co., Ltd., Peking VOLKSWAGEN FINANCIAL SERVICES ASIAPACIFIC PTE. LTD., Singapur Volkswagen Financial Services Taiwan LTD., Taipei Volkswagen Group Finanz OOO, Moskau VOLKSWAGEN GROUP FIRENZE S.P.A., Florenz Volkswagen Group Latin America, Inc., Miami, Florida Volkswagen Group Malaysia Sdn. Bhd, Kuala Lumpur Volkswagen Group Singapore Pte. Ltd., Singapur Volkswagen Insurance Company Ltd., Dublin VOLKSWAGEN INSURANCE SERVICE LTD., Milton Keynes Volkswagen Investments Ltd., Dublin Volkswagen Investment Limited Partnership, Cayman Islands VOLKSWAGEN LEASING SA DE CV, Puebla Volkswagen Marketing, S.A. de C. V., Puebla/ Pue. Volkswagen Mercosul Participação em Outras Sociedades Ltd, São Paulo Volkswagen Overseas Finance N.V., Willemstad (Curacao) VOLKSWAGEN SARAJEVO, d.o.o., Vogosca Volkswagen - Versicherungsdienst AG, Wallisellen VVD VOLKSWAGEN CORRETAGEM DE SEGUROS LTDA., São Paulo ASSIVALO PRESTAÇÃO DE SERVIÇOS AUXILIARES DO SETOR DE SEGUROS LTDA., São Paulo MULTIMARCAS CORRETORA DE SEGOROS S/C LTDA., São Paulo VWFS Real Estate Corporation, Tokio VWT PARTICIPAÇÕES LTDA., São Bernardo do Campo, SP VOLKSWAGEN TRANSPORT OF SOUTH AMERICA LTDA., São Bernardo do Campo, SP ZAO Evroavto, Sergiev Posad Volkswagen Group Sales India P.L., Pune Volkswagen India Private Ltd., Pune Audi Canada Inc., Ajax, Ontario Audi of America, LLC, Auburn Hills Automobili Lamborghini America, LLC, Auburn Hills Land Frankreich Höhe des Anteils der Volkswagen Aktiengesellschaft am Kapital in % direkt indirekt Gesamt 99,96 99,96 Frankreich Südafrika China Singapur - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Taiwan Russland Italien U.S.A. - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Malaysia 100,00 - 100,00 Singapur Irland Großbritannien 51,00 - 49,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Irland Großbritannien 100,00 99,90 0,10 100,00 100,00 Mexiko Mexiko Brasilien - 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Niederländische Antillen - 100,00 100,00 58,00 - 100,00 100,00 58,00 100,00 100,00 Brasilien - 70,00 70,00 Brasilien - 100,00 100,00 Japan Brasilien - 100,00 100,00 100,00 100,00 Brasilien - 100,00 100,00 Russland Indien Indien Canada U.S.A. U.S.A. 91,00 91,00 - 100,00 9,00 9,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 100,00 Bosnien-Herzegowina Schweiz Brasilien Seite 82 ANLAGE 5: Finanzierungsbestätigung der Merrill Lynch International Bank Limited, Zweigniederlassung Frankfurt am Main Seite 83