Angebotsunterlage
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Angebotsunterlage
Pflichtveröffentlichung gemäß § 14 Abs. 2 und 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Aktionäre der WaveLight AG insbesondere mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sollten die Hinweise unter Ziffer 1, 2.3, 2.4, 6.8, 11.8, 13.3, 20, 21 und 23 dieser Angebotsunterlage besonders beachten. Angebotsunterlage FREIWILLIGES ÖFFENTLICHES ÜBERNAHMEANGEBOT (BARANGEBOT) der ALCON, INC. Bösch 69, CH-6331 Hünenberg, (Schweiz) an die Aktionäre der WAVELIGHT AG Am Wolfsmantel 5, D-91085 Erlangen zum Erwerb aller auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Stückaktien der WAVELIGHT AG zum Preis von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie Annahmefrist: 13. August 2007 bis 11. September 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) 18:00 Uhr (Ortszeit New York) WaveLight-Aktien: ISIN DE0005125603 Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien: ISIN DE000A0TGLW6 INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1. 2. Allgemeine Informationen ................................................................................6 1.1 Rechtsgrundlagen..................................................................................6 1.2 Besondere Hinweise für Aktionäre der WaveLight AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den U.S.A. ................6 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots..............................................................................7 1.4 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ................................................................7 1.5 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage .....................8 1.6 Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland .................................................................9 Hinweise zu den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben ......................9 2.1 Allgemeines ..........................................................................................9 2.2 Stand und Quelle der Angaben ..............................................................9 2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen...............................................................10 2.4 Keine Aktualisierung...........................................................................11 3. Zusammenfassung des Übernahmeangebots....................................................11 4. Übernahmeangebot .........................................................................................13 5. 6. 4.1 Gegenstand und Angebotspreis ...........................................................13 4.2 Unterstützung des Übernahmeangebots durch die WaveLight AG ......................................................................................................13 4.3 Vereinbarungen mit Aktionären hinsichtlich des Übernahmeangebots............................................................................14 Annahmefrist ..................................................................................................14 5.1 Dauer der Annahmefrist ......................................................................14 5.2 Verlängerungen der Annahmefrist .......................................................14 5.3 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG ...............................15 Der Bieter .......................................................................................................15 6.1 Beschreibung des Bieters ....................................................................15 6.2 Verwaltungsrat (board of directors) und leitende Mitglieder der Geschäftsführung (senior officers).......................................................16 6.3 Beteiligungsverhältnisse des Bieters und der Mehrheitsaktionär des Bieters...........................................................................................16 6.4 Die Geschäftstätigkeit der Alcon-Gruppe ............................................17 6.5 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen..................................19 2 7. 8. 9. 10. 6.6 Gegenwärtig vom Bieter oder von mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochtergesellschaften gehaltene WaveLight-Aktien; Zurechnung von Stimmrechten.............19 6.7 Angaben zu Wertpapiergeschäften ......................................................20 6.8 Mögliche Parallelerwerbe....................................................................21 Beschreibung der WaveLight AG ...................................................................21 7.1 Rechtliche Grundlagen ........................................................................21 7.2 Geschäftstätigkeit ................................................................................21 7.3 Vorstand / Aufsichtsrat........................................................................21 7.4 Ausgewählte Finanzinformationen hinsichtlich der WaveLight AG ......................................................................................................22 7.5 Die WaveLight-Gruppe.......................................................................23 7.6 Mitarbeiter ..........................................................................................24 7.7 Kapitalstruktur ....................................................................................24 7.8 Aktienoptionen....................................................................................25 7.9 Aktionärsstruktur ................................................................................26 7.10 Gemeinsam mit der WaveLight AG handelnde Personen.....................26 Hintergrund des Übernahmeangebots..............................................................27 8.1 Erwartete Synergien zwischen der Geschäftstätigkeit des Bieters und der WaveLight AG .......................................................................27 8.2 Business Combination Agreement.......................................................27 8.3 Kontrollerwerb aufgrund des Übernahmeangebots ..............................30 Absichten des Bieters im Hinblick auf die WaveLight AG und die Alcon..............................................................................................................30 9.1 Zukünftiges Integrationskonzept für die WaveLight AG......................31 9.2 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und künftige Verpflichtungen der WaveLight AG....................................................31 9.3 Vorstand und Aufsichtsrat der WaveLight AG ....................................31 9.4 Mitarbeiter, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen...................................................................31 9.5 Sitz der WaveLight AG und Standort wesentlicher Unternehmensteile ..............................................................................32 9.6 Mögliche Strukturmaßnahmen ............................................................32 Erläuterungen zur Preisfindung.......................................................................34 10.1 Mindestangebotspreis..........................................................................34 10.2 Vergleich mit historischen Börsenkursen.............................................35 10.3 Weitere Erläuterungen zum Angebotspreis..........................................35 10.4 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte ....................36 3 11. 12. 13. 14. 15. 16. Annahme und Abwicklung des Übernahmeangebots.......................................36 11.1 Zentrale Abwicklungsstelle .................................................................36 11.2 Annahme des Übernahmeangebots......................................................36 11.3 Weitere Erklärungen der annehmenden WaveLight-Aktionäre ............37 11.4 Rechtsfolgen der Annahme .................................................................39 11.5 Abwicklung des Übernahmeangebots und Zahlung des Angebotspreises bei Annahme während der Annahmefrist ..................39 11.6 Annahme des Übernahmeangebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist ......................................................................................40 11.7 Abwicklung des Übernahmeangebots und Zahlung des Angebotspreises bei Annahme während der Weiteren Annahmefrist ......................................................................................40 11.8 Kosten.................................................................................................41 11.9 Börsenhandel mit Zum Verkauf eingereichten WaveLightAktien .................................................................................................41 Behördliche Genehmigungen und Verfahren...................................................42 12.1 Zusammenschlusskontrolle .................................................................42 12.2 Stand der fusionskontrollrechtlichen Verfahren ...................................44 12.3 Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage .................44 Voraussetzungen für den Vollzug des Übernahmeangebots.............................44 13.1 Vollzugsbedingungen..........................................................................44 13.2 Verzicht auf Vollzugsbedingungen......................................................48 13.3 Ausfall von Vollzugsbedingungen.......................................................48 13.4 Veröffentlichungen .............................................................................49 Finanzierung des Übernahmeangebots ............................................................49 14.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Übernahmeangebots............................................................................49 14.2 Finanzierungsbestätigung ....................................................................50 Auswirkungen des Vollzugs des Übernahmeangebots auf die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Bieters ...........................................50 15.1 Annahmen...........................................................................................50 15.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte .............................................51 15.3 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss des Bieters .............52 15.4 Erwartete Auswirkungen auf den konsolidierten Abschluss der Alcon-Gruppe .....................................................................................56 Rücktrittsrecht ................................................................................................58 16.1 Voraussetzungen .................................................................................58 16.2 Ausübung des Rücktrittrechts..............................................................59 4 17. Hinweise für WaveLight-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht annehmen .......................................................................................................59 18. Geldleistungen und geltwerte Vorteile für Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats der WaveLight AG ......................................................60 19. Begleitende Bank............................................................................................61 20. Steuern ...........................................................................................................61 21. Zusätzliche Informationen für U.S.-Aktionäre ................................................61 22. Veröffentlichungen und Mitteilungen .............................................................62 23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand ...........................................................62 24. Erklärung über die Übernahme der Verantwortung .........................................63 ANLAGE 1: Tochterunternehmen des Bieters........................................................64 ANLAGE 2: Tochterunternehmen der Nestlé S.A. .................................................66 ANLAGE 3: Tochterunternehmen der WaveLight AG ...........................................84 ANLAGE 4: Finanzierungsbestätigung der Deutsche Bank AG .............................85 5 1. ALLGEMEINE INFORMATIONEN 1.1 Rechtsgrundlagen Das in dieser Angebotsunterlage (die Angebotsunterlage) enthaltene Übernahmeangebot (das Angebot oder das Übernahmeangebot) der Alcon, Inc., mit Sitz in Bösch 69, CH-6331 Hünenberg (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug unter der Firmennummer CH-170.3.017.372-9 (Alcon oder der Bieter), ist ein freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot zum Erwerb von Aktien im Sinne von § 29 Abs. 1 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (das WpÜG). Das Übernahmeangebot richtet sich an alle Aktionäre (die WaveLight-Aktionäre) der WaveLight AG mit Sitz in Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 7532 (WaveLight oder WaveLight AG), und wird ausschließlich nach deutschem Recht sowie bestimmten anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika (die U.S.A.) durchgeführt. Da es sich bei Alcon um eine ausländische Gesellschaft mit Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland handelt, kann sich die Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen nach dem WpÜG sowie anderer deutscher Bestimmungen gegenüber dem Bieter und dessen Vorstandsmitgliedern als schwieriger erweisen als dies bei einem deutschen Bieter der Fall wäre. Es ist nicht beabsichtigt, ein Übernahmeangebot nach einer anderen Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland oder der U.S.A. abzugeben. Folglich sind keine Veröffentlichungen, Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen der Angebotsunterlage und/oder des Angebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der U.S.A. beantragt oder veranlasst worden. Aktionäre der WaveLight AG können sich daher nicht auf Bestimmungen anderer Rechtsordnungen zum Schutz der Anleger verlassen. 1.2 Besondere Hinweise für Aktionäre der WaveLight AG mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den U.S.A. Das Angebot bezieht sich auf Aktien einer deutschen Gesellschaft und unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland über die Durchführung eines solchen Angebots. Diese Vorschriften unterscheiden sich nicht unerheblich von den entsprechenden U.S.-amerikanischen Rechtsnormen. Bestimmte Finanzinformationen in dieser Angebotsunterlage sind in Übereinstimmung mit den von der Europäischen Union übernommenen International Financial Reporting Standards (die IFRS) ermittelt worden und daher nicht vergleichbar mit Finanzinformationen über U.S.-amerikanische Unternehmen und andere Unternehmen, deren Finanzinformationen in Übereinstimmung mit den Generally Accepted Accounting Principles in den U.S.A. (die U.S.-GAAP) ermittelt werden. Das Übernahmeangebot wird in den U.S.A. gemäß Section 14(e) und Regulation 14E des U.S. Securities Exchange Act of 1934 in seiner aktuellen Fassung (der Exchange 6 Act) durchgeführt und im übrigen in Übereinstimmung mit den Vorschriften des WpÜG. Dementsprechend unterliegt das Übernahmeangebot Veröffentlichungs- und anderen Verfahrensvorschriften, etwa im Hinblick auf Rücktrittsrechte, die Annahmefrist, das Abwicklungsverfahren und den Zeitpunkt von Zahlungen, die sich von den Bestimmungen für die Durchführung von öffentlichen Angeboten in den U.S.A. unterscheiden. In Übereinstimmung mit der in Deutschland gängigen Praxis und gemäß der Rule 14e-5(b) des Exchange Act können der Bieter, vom Bieter vorgeschobene Personen oder (als Makler tätige) Börsenhändler während der Laufzeit dieses Angebots WaveLight-Aktien in anderer Weise als im Rahmen dieses Angebots über die Börse oder außerbörslich außerhalb der USA erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, werden Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht. Diesbezügliche Informationen werden darüber hinaus in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Website des Bieters unter http://www.alconrefractiveacq.de veröffentlicht. Für WaveLight-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in den U.S.A. (die U.S.-Aktionäre) können sich Schwierigkeiten ergeben, Rechte und Ansprüche aus kapitalmarktrechtlichen Vorschriften des U.S.-Bundesrechts gegenüber der WaveLight AG durchzusetzen, da der Sitz der WaveLight AG außerhalb der U.S.A. liegt und sämtliche ihrer Organmitglieder ihren Wohnsitz außerhalb der U.S.A. haben. U.S.-Aktionäre sind möglicherweise nicht in der Lage, eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der U.S.A. oder deren Organmitglieder vor einem Gericht außerhalb der U.S.A. wegen Verletzung kapitalmarktrechtlicher Vorschriften des U.S.-Bundesrechts zu verklagen. Des Weiteren können sich Schwierigkeiten ergeben, Entscheidungen eines U.S.-amerikanischen Gerichts gegen eine Gesellschaft mit Sitz außerhalb der U.S.A. zu vollstrecken. 1.3 Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots Der Bieter hat seine Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 16. Juli 2007 gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 WpÜG veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist im Internet unter http://www.alconrefractiveacq.de abrufbar. 1.4 Prüfung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (die BaFin) hat diese Angebotsunterlage ausschließlich nach deutschem Recht und in deutscher Sprache geprüft und deren Veröffentlichung gestattet. Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen dieser Angebotsunterlage und/oder des Übernahmeangebots nach einem anderen Recht als dem der Bundesrepublik Deutschland sind bisher nicht erfolgt und auch nicht vorgesehen. 7 1.5 Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage Der Bieter hat diese Angebotsunterlage (auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung, die von der BaFin nicht geprüft wurde) am 13. August 2007 durch Bekanntgabe im Internet unter der Adresse http://www.alconrefractiveacq.de und durch Bereithalten von Druckexemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main (Telefax Nr. +49 (69) 910-387 94, Telefon Nr. +49 (69) 910-357 17, Email: [email protected]) (die Deutsche Bank AG) gemäß § 14 Abs. 3 WpÜG veröffentlicht. Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung von Exemplaren dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG und (ii) die Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage veröffentlicht wird, werden ebenfalls am 13. August 2007 im elektronischen Bundesanzeiger sowie voraussichtlich am 13. August 2007 in The Wall Street Journal (U.S.-Ausgabe) veröffentlicht. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen kann in den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derer der Bundesrepublik Deutschland oder der U.S.A. fallen. Da das Übernahmeangebot jedoch ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der U.S.A. durchgeführt wird, hat der Bieter die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder sonstiger mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte nach dem Recht anderer Rechtsordnungen nicht gestattet. Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der U.S.A. nach den Rechtsvorschriften anderer Rechtsordnungen als derer der Bundesrepublik Deutschland und der U.S.A. zulässig ist. Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Angebotsunterlage oder anderer im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot stehender Unterlagen, dienen der Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen des WpÜG und bezwecken weder die Abgabe eines Angebots noch die Veröffentlichung eines Angebots nach den Regelungen und Vorschriften anderer Rechtsordnungen als derjenigen der Bundesrepublik Deutschland. Der Bieter stellt diese Angebotsunterlage den jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen zum Versand an WaveLight-Aktionäre mit Wohnsitz, Sitz oder gewöhnlichem Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland und in den U.S.A. zur Verfügung. Darüber hinaus dürfen die depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen diese Angebotsunterlage nicht veröffentlichen, versenden, verteilen oder verbreiten, es sei denn, dies erfolgt in Übereinstimmung mit anwendbaren in- und ausländischen Rechtsvorschriften. Die Haftung des Bieters sowie der mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen für die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften durch Dritte wird ausdrücklich ausgeschlossen. 8 1.6 Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Das Übernahmeangebot kann von allen in- und ausländischen WaveLight-Aktionären nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage und den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften angenommen werden. Der Bieter weist allerdings darauf hin, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der U.S.A. rechtlichen Beschränkungen unterliegen kann. WaveLight-Aktionären, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der U.S.A. in den Besitz dieser Angebotsunterlage gelangen, das Übernahmeangebot außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der U.S.A. annehmen wollen und/oder anderen Rechtsvorschriften als denjenigen der Bundesrepublik Deutschland oder der U.S.A. unterliegen, wird empfohlen, sich über die jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zu informieren und diese einzuhalten. Der Bieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Annahme des Übernahmeangebots außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der U.S.A. nach den jeweils anwendbaren Rechtsvorschriften zulässig ist. 2. HINWEISE ZU DEN IN DER ANGEBOTSUNTERLAGE ENTHALTENEN ANGABEN 2.1 Allgemeines Zeitangaben in dieser Angebotsunterlage werden, soweit nicht anders angegeben, entsprechend der Ortszeit Frankfurt am Main gemacht. Soweit in dieser Angebotsunterlage Begriffe wie zur Zeit , derzeit , momentan , jetzt , gegenwärtig oder heute verwendet werden, beziehen sie sich auf den Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage. In der Angebotsunterlage enthaltene Verweise auf einen Werktag beziehen sich auf einen Tag von Montag bis Samstag (jeweils einschließlich) mit Ausnahme der bundeseinheitlichen Feiertage in der Bundesrepublik Deutschland. Verweise auf einen Bankarbeitstag beziehen sich auf einen Tag, an dem die Banken in Frankfurt am Main für den allgemeinen Geschäftsverkehr geöffnet sind. Sofern in dieser Angebotsunterlage auf einen Börsenhandelstag abgestellt wird, ist hiermit ein Tag gemeint, an dem der Präsenzhandel mit Wertpapieren auf dem Parkett der Frankfurter Wertpapierbörse stattfindet. Der Bieter hat Dritte nicht ermächtigt, Aussagen zu dem Übernahmeangebot oder dieser Angebotsunterlage zu machen. Falls Dritte dennoch entsprechende Aussagen machen, sind diese dem Bieter nicht zuzurechnen. 2.2 Stand und Quelle der Angaben Die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen über die WaveLight AG basieren, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, auf bestimmten, dem Bieter am Tag der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf bestimmten Annahmen und Einschätzungen des Bieters zu diesem Zeitpunkt. Diese Informationen beruhen, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, ausschließlich auf öffentlich zugäng9 lichen Informationsquellen (wie z.B. veröffentlichten Geschäftsberichten, Presseerklärungen und Analystenpräsentationen), insbesondere dem konsolidierten Jahresabschluss der WaveLight AG zum 31. Juli 2006, dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. August 2005 bis 31. Juli 2006 (das Geschäftsjahr 2005/2006) sowie dem 9-Monatsbericht der WaveLight AG vom 30. April 2007 für den Zeitraum vom 1. August 2006 bis zum 30. April 2007 (der 9-Monatsbericht 2006/2007). Sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt, wurden diese Informationen nicht gesondert durch den Bieter verifiziert. Darüber hinaus hat der Bieter in der Zeit vom 29. Juni 2007 bis einschließlich 6. Juli 2007 eine inhaltlich begrenzte Due Diligence durchgeführt (die Due Diligence), die sich insbesondere auf ausgewählte Aspekte in den Bereichen Gewerblicher Rechtsschutz, Finanzverbindlichkeiten und Steuern erstreckte. Soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, beruhen die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Angaben, Ansichten, Absichten und in die Zukunft gerichteten Aussagen über die WaveLight AG nicht auf Informationen, die dem Bieter von der WaveLight im Rahmen der Due Diligence zur Verfügung gestellt wurden. 2.3 Zukunftsgerichtete Aussagen Diese Angebotsunterlage und die darin in Bezug genommenen Unterlagen enthalten bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen. Auf solche Aussagen deuten insbesondere Begriffe wie kann , könnte , sollte , sieht vor , erwartet , glaubt , ist der Ansicht , versucht , schätzt , beabsichtigt , geht davon aus und strebt an hin. Solche Aussagen bringen Absichten, Ansichten oder gegenwärtige Erwartungen des Bieters im Hinblick auf mögliche zukünftige Ereignisse zum Ausdruck und sind Risiken und Ungewissheiten unterworfen, die regelmäßig nicht dem Einfluss des Bieters unterliegen. Es sollte berücksichtigt werden, dass sich die in dieser Angebotsunterlage enthaltenen in die Zukunft gerichteten Aussagen als unzutreffend herausstellen und zukünftige Ereignisse und Entwicklungen von den in dieser Angebotsunterlage enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen erheblich abweichen können. Einige der in dieser Angebotsunterlage enthaltenen Aussagen, einschließlich derjenigen bezüglich der Auswirkungen des Erwerbs von WaveLight auf die Ertragslage sowie das Geschäft von Alcon, können insbesondere zukunftsgerichtete Aussagen (forward-looking statements) im Sinne des United States Private Securities Litigation Reform Act of 1995 darstellen. Sämtliche zukunftsgerichteten Aussagen geben die Ansichten des Managements des Bieters zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage in Bezug auf zukünftige Ereignisse wieder, beruhen auf Annahmen und stehen unter dem Vorbehalt von Risiken und Ungewissheiten. Solche Risiken und Ungewissheiten umfassen u.a. die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften des WpÜG, die Fähigkeit, den Erwerb der WaveLight AG oder andere Erwerbe erfolgreich zu integrieren, die allgemeinen Markt- und Wirtschaftsbedingungen sowie Wachstumsraten, den Preis- und Produktwettbewerb, schnelle oder beeinflussende Technologieentwicklungen sowie die Fähigkeit, die Technologien und Fähigkeiten der WaveLight AG in die Produktpalette von Alcon zu integrieren und die Systeme von WaveLight für deren Entwicklung zu nutzen. 10 2.4 Keine Aktualisierung Der Bieter weist darauf hin, dass er diese Angebotsunterlage nur aktualisieren wird, soweit er dazu nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sein sollte. 3. ZUSAMMENFASSUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS Die nachfolgende Zusammenfassung enthält einen Überblick über ausgewählte Angaben in dieser Angebotsunterlage. Sie wird durch die an anderer Stelle in dieser Angebotsunterlage wiedergegebenen Informationen und Angaben ergänzt und ist im Zusammenhang mit diesen zu lesen. Diese Zusammenfassung enthält somit nicht alle für WaveLight-Aktionäre relevanten Informationen. Die WaveLight-Aktionäre sollten daher die gesamte Angebotsunterlage aufmerksam lesen. Bieter: Alcon, Inc., Bösch 69, Postfach 62, CH-6331 Hünenberg (Schweiz), eingetragen im Handelsregister des Kantons Zug unter der Firmennummer CH-170.3.017.372-9. Zielgesellschaft: WaveLight AG, Am Wolfsmantel 5, D-91085 Erlangen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 7532. Erwerb aller auf den Inhaber lautenden, nennwertlosen Gegenstand des Übernahmeangebots: Stückaktien der WaveLight AG (ISIN DE0005125603) einschließlich aller Nebenrechte, insbesondere der Dividendenansprüche ab dem 1. August 2006. Gegenleistung: EUR 15,00 je WaveLight-Aktie Annahmefrist: 13. August 2007 bis 11. September 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) / 18:00 Uhr (Ortszeit New York) (vorbehaltlich einer Verlängerung der Annahmefrist gemäß Ziffer 5.2 dieser Angebotsunterlage) Annahme: Die Annahme des Übernahmeangebots ist während der Annahmefrist (bzw. innerhalb der Weiteren Annahmefrist wie in Ziffer 5.3 dieser Angebotsunterlage dargestellt) gegenüber dem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen des jeweiligen WaveLight-Aktionärs schriftlich zu erklären. Die Annahme wird erst mit fristgerechter Umbuchung der WaveLight-Aktien, für die das Übernahmeangebot angenommen worden ist, in die ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) wirksam. Bis zur Abwicklung des Übernahmeangebots verbleiben die jeweiligen Aktien im Depot des annehmenden WaveLightAktionärs. 11 Bedingung: Der Vollzug des Übernahmeangebots und die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande kommenden Verträge stehen unter den in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage dargelegten Vollzugsbedingungen. Kosten der Annahme: Die Annahme dieses Übernahmeangebots soll durch die Gewährung einer Ausgleichszahlung an die depotführenden Banken nach Ziffer 11.8 für die annehmenden WaveLightAktionäre mit Ausnahme etwaiger außerhalb der Bundesrepublik Deutschland anfallenden Kosten und Spesen kosten- und spesenfrei sein. Der Bieter wird keine im Zusammenhang mit der Annahme dieses Angebots anfallenden Steuern ersetzen, die von jeder das Angebot annehmenden Person selbst getragen werden müssen. Börsenhandel: Es ist beabsichtigt, dass die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien während der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0TGLW6 gehandelt werden können. Sofern die Vollzugsbedingungen nach Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage nicht vor dem Ablauf der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist eingetreten sind, erwartet der Bieter, dass die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien bis einschließlich dem drittletzten Börsenhandelstag vor Vollzug des Angebots bzw. bis zur Bekanntmachung von dessen Scheitern im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0TGLW6 gehandelt werden können. ISIN: WaveLight-Aktien: ISIN DE0005125603 Zum Verkauf eingereichte DE000A0TGLW6 WaveLight-Aktien: ISIN 12 Veröffentlichungen: Die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage wurde am 10. August 2007 von der BaFin gestattet und wird am 13. August 2007 zusammen mit einer unverbindlichen englischen Übersetzung im Internet unter http://www.alconrefractiveacq.de veröffentlicht. Die Bekanntmachung über die Bereithaltung dieser Angebotsunterlage zur kostenfreien Ausgabe in Deutschland und den U.S.A. wird ebenfalls am 13. August 2007 im elektronischen Bundesanzeiger sowie voraussichtlich am 13. August 2007 in The Wall Street Journal (U.S.-Ausgabe) veröffentlicht. Alle nach dem WpÜG und den anwendbaren kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen der U.S.A. erforderlichen Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen, werden im Internet unter http://www.alconrefractiveacq.de erfolgen. Veröffentlichungen und Hinweisbekanntmachungen nach dem WpÜG werden auch im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. 4. ÜBERNAHMEANGEBOT 4.1 Gegenstand und Angebotspreis Der Bieter macht hiermit allen WaveLight-Aktionären das Angebot, alle von ihnen gehaltenen, auf den Inhaber lautenden und unter der ISIN DE0005125603 (WaveLight-Aktien) gehandelten Stückaktien der WaveLight AG, jeweils ohne Nennbetrag und mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00 einschließlich aller Nebenrechte, insbesondere der Dividendenberechtigung bei der WaveLight AG ab dem 1. August 2006 (jeweils eine WaveLight-Aktie und zusammenfassend WaveLight-Aktien), zum Kaufpreis (der Angebotspreis) von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieser Angebotsunterlage zu kaufen und zu erwerben. Das Übernahmeangebot ist auf den Erwerb der Kontrolle über die WaveLight AG gerichtet und somit ein Übernahmeangebot gemäß Abschnitt 4 des WpÜG. 4.2 Unterstützung des Übernahmeangebots durch die WaveLight AG Der Bieter hat am 16. Juli 2007 seine Entscheidung zur Abgabe dieses Übernahmeangebots veröffentlicht. In diesem Zusammenhang hat der Vorstand der WaveLight AG in einer Presseerklärung und einer Ad-hoc-Veröffentlichung vom 16. Juli 2007 mitgeteilt, dass er dieses Angebot vorbehaltlich der Prüfung der veröffentlichten Angebotsunterlage unterstützen und den WaveLight-Aktionären dessen Annahme empfehlen wird. Der Vorstand der WaveLight AG erklärte darüber hinaus, er sei der Ansicht, dass sowohl dieses Angebot als auch der in der Veröffentlichung der Entscheidung 13 zur Abgabe dieses Übernahmeangebots vom 16. Juli 2007 zunächst vorgesehene Preis in Höhe von EUR 10,00 im besten Interesse der WaveLight-Aktionäre sind. Der Vorstand und der Aufsichtsrat der WaveLight AG sind gemäß § 27 WpÜG verpflichtet, unverzüglich nach Übermittlung dieser Angebotsunterlage (oder etwaiger Angebotsänderungen) eine begründete Stellungnahme zu dem Übernahmeangebot (sowie zu jeder Angebotsänderung) abzugeben. 4.3 Vereinbarungen mit Aktionären hinsichtlich des Übernahmeangebots Der Bieter und der Vorstandsvorsitzende der WaveLight AG, Herr Maximilian Reindl, haben am 16. Juli 2007 einen Vereinbarung abgeschlossen, nach der sich Herr Maximilian Reindl gegenüber dem Bieter verpflichtet, dieses Angebot innerhalb von zwei Tagen nach der Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch den Bieter für die 371.150 von ihm gehaltenen WaveLight-Aktien nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieses Übernahmeangebots anzunehmen (das sog. Irrevocable Agreement). Herr Maximilian Reindl ist nach den Bestimmungen des Irrevocable Agreements zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, falls der Bieter im Falle eines Konkurrierenden Angebots den durch das Konkurrierende Angebot offerierten Angebotspreis nicht ebenfalls anbietet oder überbietet. 5. ANNAHMEFRIST 5.1 Dauer der Annahmefrist Die Frist für die Annahme dieses Übernahmeangebots (die Annahmefrist) beginnt mit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage am 13. August 2007 und endet, sofern sie nicht in Übereinstimmung mit den Bestimmungen in Ziffer 5.2 dieser Angebotsunterlage verlängert wird, am 11. September 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) 18:00 Uhr (Ortszeit New York). 5.2 Verlängerungen der Annahmefrist In den folgenden Fällen verlängert sich die Annahmefrist automatisch wie folgt: Im Falle einer Änderung des Übernahmeangebots gemäß § 21 WpÜG innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich die in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannte Annahmefrist um zwei Wochen, d.h. bis voraussichtlich zum 25. September 2007, 24.00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). Dies gilt auch, falls das geänderte Übernahmeangebot gegen Rechtsvorschriften verstößt (§ 21 Abs. 5 WpÜG). 14 Erfolgt während der Annahmefrist dieses Übernahmeangebots ein konkurrierendes Angebot durch einen Dritten (ein Konkurrierendes Angebot) und endet die Annahmefrist für das vorliegende Übernahmeangebot vor Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot, bestimmt sich der Ablauf der Annahmefrist für das vorliegende Übernahmeangebot nach dem Ablauf der Annahmefrist für das Konkurrierende Angebot (§ 22 Abs. 2 WpÜG). Dies gilt selbst dann, wenn das Konkurrierende Angebot geändert oder untersagt wird oder gegen Rechtsvorschriften verstößt. Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots, einschließlich aller sich aus Vorschriften des WpÜG ergebenden Verlängerungen dieser Frist (jedoch mit Ausnahme der in Ziffer 5.3 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Weiteren Annahmefrist), wird in dieser Angebotsunterlage einheitlich als die Annahmefrist bezeichnet. 5.3 Weitere Annahmefrist gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG WaveLight-Aktionäre, die das vorliegende Übernahmeangebot nicht innerhalb der Annahmefrist angenommen haben, können dieses Übernahmeangebot gemäß § 16 Abs. 2 WpÜG auch noch innerhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Übernahmeangebots durch den Bieter gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG (die Weitere Annahmefrist) annehmen, sofern die in Ziffer 13.1 dargelegten Vollzugsbedingungen bis zum Ende der Annahmefrist nicht endgültig ausgefallen sind. Die Veröffentlichung des Ergebnisses dieses Übernahmeangebots gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG wird voraussichtlich innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Ablauf der Annahmefrist erfolgen. Die mögliche Weitere Annahmefrist wird demzufolge voraussichtlich am 18. September 2007 beginnen und am 1. Oktober 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) enden. Nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist kann das Übernahmeangebot nicht mehr angenommen werden. 6. DER BIETER 6.1 Beschreibung des Bieters Der Bieter ist eine nach Schweizer Recht gegründete Aktiengesellschaft mit der Firmennummer CH-170.3.017.372-9 und satzungsmäßigem Sitz sowie Geschäftsanschrift in Bösch 69, Postfach 62, CH-6331 Hünenberg, Kanton Zug, Schweiz. Das ausgegebene Aktienkapital (issued share capital) des Bieters beträgt CHF 63.468.796,40 und ist in 317.343.982 Aktien mit einem Nennbetrag in Höhe von CHF 0,20 eingeteilt. Die Aktien des Bieters werden seit März 2002 an der New Yorker Wertpapierbörse (New York Stock Exchange) (Symbol: ACL) gehandelt. Der satzungsmäßige Zweck des Bieters ist der Erwerb, die Verwaltung und Übertragung von Patenten, Handelsmarken, technischen und industriellen Kenntnissen, die Leistung technischer und administrativer Beratungsdienste sowie die Beteiligung an anderen Industrie- und Handelsunternehmungen. 15 Der Bieter bildet zusammen mit seinen unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften (vgl. Anlage 1) die Alcon-Gruppe. 6.2 Verwaltungsrat (board of directors) und leitende Mitglieder der Geschäftsführung (senior officers) Der Verwaltungsrat (board of directors) des Bieters besteht derzeit aus folgenden Personen: · Cary R. Rayment - Präsident (chairman) · Francisco Castañer - Vizepräsident (vice chairman) · Dr. Werner J. Bauer - Mitglied · Lodewijk J.R. de Vink - Mitglied · Thomas G. Plaskett - Mitglied · Paul Polman - Mitglied · Joseph M. Weller - Mitglied · Gerhard N. Mayr Mitglied Die leitenden Mitglieder der Geschäftsführung (senior officers) sind derzeit folgende Personen: · Cary R. Rayment - Delegierter des Verwaltungsrats (Chief Executive Officer) · Richard J. Croarkin - Senior Vice President und Chief Financial Officer · Joanne Beck - Direktor · Stefan Basler - Prokurist · Martin Schneider - Prokurist · Elaine E. Whitbeck 6.3 Corporate Secretary und General Counsel Beteiligungsverhältnisse des Bieters und der Mehrheitsaktionär des Bieters Mehrheitsgesellschafterin des Bieters ist die Nestlé S.A., eine nach Schweizer Recht gegründete Gesellschaft mit der Firmennummer CH-550-0067293-5 (Nestlé S.A., zusammen mit ihren Tochtergesellschaften die Nestlé-Gruppe). Der Sitz der Nestlé S.A. befindet sich in Vevey und Cham, Schweiz. Die Geschäftsanschrift der Nestlé S.A. 16 lautet Avenue Nestlé 55, Case Postale 352, Vevey, CH-1800, Schweiz. Die Nestlé S.A. hält derzeit (am 30. Juni 2007) ca. 77,21% der ausgegebenen Aktien des Bieters. Die Nestlé S.A. erwarb im Jahre 1978 100% der Anteile an dem Bieter und hielt diese Beteiligung bis März 2002. Im März 2002 platzierte die Nestlé S.A. 69.750.000 ihrer Aktien der Alcon, Inc. (ungefähr ein Viertel ihrer Alcon-Aktien) an der New Yorker Wertpapierbörse (New York Stock Exchange), wo die Alcon-Aktien seither gehandelt werden. Obwohl die Nestlé S.A. Mehrheitsgesellschafterin des Bieters ist, operieren die Alcon-Gruppe und die Nestlé-Gruppe grundsätzlich unabhängig voneinander. Das folgende Schaubild zeigt die gegenwärtige Struktur des Bieters im Hinblick auf seine Muttergesellschaft und seine Tochtergesellschaften. Die Aktien der Nestlé S.A. sind zu 100% im Streubesitz. Eine Übersicht der Tochtergesellschaften der Nestlé S.A., ohne die Gesellschaften der Alcon-Gruppe, befindet sich in Anlage 2, auf die in Ziffer 6.5 dieser Angebotsunterlage Bezug genommen wird: Nestlé S.A. Alcon, Inc. In Anlage 2 aufgeführte Gesellschaften In Anlage 1 aufgeführte Gesellschaften 6.4 Die Geschäftstätigkeit der Alcon-Gruppe Die Alcon-Gruppe geht zurück auf eine Unternehmensgründung in Fort Worth, Texas (U.S.A.) im Jahre 1945. Die Alcon-Gruppe entwickelt, produziert und vertreibt hauptsächlich chirurgische Geräte und Vorrichtungen, Arzneimittel und Augenpflegeprodukte für Verbraucher zur Behandlung von Erkrankungen sowie Funktionsstörungen des Auges und fördert die allgemeine Gesundheit und Funktion des menschlichen Auges. Mit ihrer Produktpalette verfügt die Alcon-Gruppe über eines der stärksten Portfolios der Augenheilkundeindustrie, mit hochwertigen und technisch hochentwickelten Produkten in allen wesentlichen Produktkategorien. Die starke Marktposition der Alcon-Gruppe in den meisten ihrer Produktkategorien verleiht ihr die Fähigkeit, ihr Produktangebot durch die Einführung neuer und innovativer Produkte auszubauen und ihre geographische 17 Reichweite auf den weltweiten Märkten für Augenheilprodukte zu erweitern. Darüber hinaus verfügt die Alcon-Gruppe von allen Gesellschaften aus dem Bereich der Augenheilkunde (Ophthalmologie) über das größte Engagement im Bereich Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Ophthalmologie. Die Alcon-Gruppe unterhält weltweit in 75 Ländern Geschäftsstellen (unter anderem in den U.S.A., Kanada, Europa, Lateinamerika, Fernost, dem Mittleren Osten, Afrika und der Karibik). Die Geschäftstätigkeit der Alcon-Gruppe erstreckt sich auf ca. 180 Länder. Die Belegschaft der Alcon-Gruppe besteht aus fast 13.500 Mitarbeitern, von denen mehr als die Hälfte außerhalb der U.S.A. arbeitet. Im Bereich Forschung und Entwicklung beschäftigt die Alcon-Gruppe weltweit mehr als 1.500 Mitarbeiter. Ungefähr 2.100 Mitarbeiter sind in der Fertigung von Arzneimitteln und Kontaktlinsenpflegeprodukten der Alcon-Gruppe in sieben Betriebsstätten in den U.S.A., Belgien, Frankreich, Spanien, Brasilien und Mexiko beschäftigt. Ca. 2.500 Mitarbeiter sind in der Herstellung von chirurgischen Geräten und anderen medizinischen Vorrichtungen zum Einsatz in der Augenchirurgie an neun Betriebsstätten in den U.S.A., Belgien, der Schweiz, Irland und China beschäftigt. Die konsolidierten Umsatzerlöse (total sales) der Alcon-Gruppe betrugen zum 31. Dezember 2006 rund USD 4,9 Milliarden. Das konsolidierte operative Ergebnis (operating income) der Alcon-Gruppe betrug nach U.S.-GAAP zum 31. Dezember 2006 ca. USD 1,6 Milliarden und der Nettogewinn (net earnings) ca. USD 1,3 Milliarden. Die gesamten Finanzberichte für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 sowie weitere Berichte der Alcon-Gruppe sind auf der Internetseite der Alcon-Gruppe unter der Adresse http://invest.alconinc.com/phoenix.zhtml?c=130946&p=irol-reportsannual veröffentlicht. Das Kerngeschäft der Alcon-Gruppe ist in die drei Produktlinien Chirurgie (surgical), Arzneimittel (pharmaceuticals) und Augenpflege-Produkte (consumer eye care products) unterteilt. Produktlinie Chirurgie (surgical product line) Die Alcon-Gruppe ist einer der Weltmarktführer im Bereich von Produkten für die Augenchirurgie und produziert und vertreibt ein umfangreiches Produktangebot im chirurgischen Bereich, welches das gesamte Spektrum augenchirurgischer Behandlungen, einschließlich der des Grauen Stars (Katarakt), Netzhauterkrankungen (Retinaerkrankungen) und Fehlsichtigkeit abdeckt. Dieses umfangreiche Angebot an chirurgischen Geräten und Einwegprodukten ermöglicht es der Alcon-Gruppe, ihre Position als Marktführerin zu festigen. Produktlinie Arzneimittel (pharmaceutical product line) Die Alcon-Gruppe ist ein weltweit führender Anbieter für Augenarzneimittel. Im Geschäftsbereich Arzneimittel produziert und vertreibt die Alcon-Gruppe eine breite Auswahl an pharmazeutischen Produkten für das Auge, unter anderem zur Behandlung von Erkrankungen und Funktionsstörungen wie Glaukomen (sog. Grüner Star, 18 der eine der Hauptursachen für Erblindungen ist), Bakterien-, Virus- oder Pilzinfektionen sowie Augenallergien. Die Alcon-Gruppe entwickelt neue Produkte zur Behandlung von Augenerkrankungen und -beschwerden in den sechs wesentlichen Therapiebereichen: Glaukome, Netzhaut, trockene Augen, Infektionen, Entzündungen und Allergien. Außerdem verfügt die Alcon-Gruppe begrenzt über Entwicklungsaktivitäten auf den Gebieten der Seh- und Nasaltherapie. Produktlinie Augenpflege (consumer eye care product line) Als einer der weltweit größten Hersteller von Augenpflegeprodukten entwickelt und produziert die Alcon-Gruppe innovative Produkte für den Bereich Augenpflege. Das Sortiment der Alcon-Gruppe umfasst eine große Auswahl an Kontaktlinsenpflegeprodukten, ein komplettes Sortiment künstlicher Tränen zur Behandlung des Syndroms trockener Augen sowie Augenvitamine zur Förderung der Augengesundheit. 6.5 Mit dem Bieter gemeinsam handelnde Personen Die in Anlage 1 zu dieser Angebotsunterlage aufgeführten Tochterunternehmen des Bieters gelten nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit dem Bieter und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Nach den dem Bieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen kontrolliert nur die Nestlé S.A. den Bieter. In Anlage 2 sind die Tochterunternehmen der Nestlé S.A. (mit Ausnahme der Gesellschaften der Alcon-Gruppe) aufgeführt. Nestlé S.A. und alle Personen und Gesellschaften, die in Anlage 2 sowie in Anlage 1 aufgeführt sind gelten somit ebenfalls nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als mit dem Bieter und untereinander gemeinsam handelnde Personen. Keine der Personen, die gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als gemeinsam handelnde Person gelten, stimmt tatsächlich mit dem Bieter ihr Verhalten im Hinblick auf den Erwerb von WaveLight-Aktien oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus WaveLight-Aktien auf Grund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise i.S.d. § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG ab. 6.6 Gegenwärtig vom Bieter oder von mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochtergesellschaften gehaltene WaveLight-Aktien; Zurechnung von Stimmrechten Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage hält der Bieter 668.862 (d.h. ca. 10,17%) der WaveLight-Aktien und Stimmrechte an der WaveLight AG. Nach den dem Bieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen halten die unter Ziffer 6.5 dieser Angebotsunterlage aufgeführten mit dem Bieter im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochtergesellschaften derzeit keine WaveLight-Aktien oder Stimmrechte der WaveLight AG. Die Stimmrechte des Bieters sind der Nestlé S.A. gemäß § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 WpÜG zuzurechnen. Über die oben genannten Stimmrechte des Bieters hinaus sind dem Bieter und den mit dem Bieter gemeinsam han19 delnden Personen oder deren Tochtergesellschaften gegenwärtig keine Stimmrechte aus WaveLight-Aktien gemäß § 30 WpÜG zuzurechnen. 6.7 Angaben zu Wertpapiergeschäften In den sechs Monaten vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe dieses Übernahmeangebots am 16. Juli 2007 haben weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen WaveLight-Aktien erworben oder Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer die Übertragung des Eigentums an WaveLight-Aktien gefordert werden könnte. Allerdings hat der Bieter nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe dieses Übernahmeangebots am 16. Juli 2007 insgesamt 668.862 WaveLight-Aktien (ca. 10,17% des Grundkapitals) zu einem Preis erworben der jeweils unterhalb des Angebotspreises in Höhe von EUR 15,00 lag. Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochtergesellschaften haben in den sechs Monaten vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage WaveLight-Aktien zu einem höheren Preis als dem Angebotspreis in Höhe von EUR 15,00 erworben. Alcon hat mit Herrn Maximilian Reindl das Irrevocable Agreement geschlossen, das unter Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage beschrieben ist. Der Bieter hat nach der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots WaveLight-Aktien wie in der folgenden Übersicht dargestellt zu Eigentum erworben: Datum Anzahl der erworbenen WaveLight-Aktien Vom Bieter gezahlter Höchstpreis in EUR 18.07.2007 192.000 10,00 19.07.2007 30.000 10,00 20.07.2007 63.000 10,00 23.07.2007 30.000 10,00 24.07.2007 10.897 10,00 25.07.2007 9.430 10,00 26.07.2007 1.500 10,00 27.07.2007 1.000 10,00 08.08.2007 3.620 11,95 10.08.2007 327.415 14,38 20 6.8 Mögliche Parallelerwerbe Der Bieter behält sich vor, im Rahmen des rechtlich Zulässigen zusätzlich WaveLight-Aktien außerhalb des Übernahmeangebots über die Börse oder außerbörslich unmittelbar oder mittelbar zu erwerben. Soweit solche Erwerbe erfolgen, werden diese im Internet unter http://www.alconrefractiveacq.de sowie gemäß den anwendbaren Rechtsvorschriften, insbesondere § 23 Abs. 2 WpÜG, unter der Angabe der Anzahl und des Preises der erworbenen WaveLight-Aktien veröffentlicht werden. 7. BESCHREIBUNG DER WAVELIGHT AG 7.1 Rechtliche Grundlagen Die WaveLight AG ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Fürth unter HRB 7532 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Erlangen. Die Hauptverwaltung der WaveLight AG befindet sich in Am Wolfsmantel 5, D-91085 Erlangen. Die WaveLight AG wurde 1996 gegründet und ging im September 1999 an die Börse. Bis zu den Änderungen in der Segmentierung der Börsenindizes am Ende des Jahres 2002 waren die WaveLight-Aktien im Neuen Markt der Deutsche Börse AG gelistet. Seit Januar 2003 sind die WaveLight-Aktien zum Börsenhandel im Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen (ISIN DE0005125603) (WaveLight-Aktien). 7.2 Geschäftstätigkeit Nach ihrem satzungsmäßigen Unternehmensgegenstand entwickelt, produziert und vertreibt die WaveLight AG Geräte, Systeme, Anwendungen und Materialien einschließlich Verbrauchsmaterialien und Implantate im medizinischen Bereich, Systeme der Lasertechnologie sowie Dienstleistungen für medizinische Anwendungen und Diagnostik. Das Unternehmen entwickelt, produziert und vertreibt ein breites Produktportfolio für refraktiv-, katarakt- und intraokularchirurgische Anwendungen. Die WaveLightGruppe sieht sich selbst als einen der weltweiten Technologieführer auf dem Gebiet der refraktiven Laserchirurgie zur Behandlung von Fehlsichtigkeit. 7.3 Vorstand / Aufsichtsrat Der Vorstand der WaveLight AG besteht zurzeit allein aus deren Vorstandsvorsitzenden Herrn Maximilian Reindl. Der Aufsichtsrat der WaveLight AG besteht derzeit aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Rudolf P. Franz, dem Stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Dr. Dietmar Bychowski und Herrn Dr. Peter Berndsen. 21 7.4 Ausgewählte Finanzinformationen hinsichtlich der WaveLight AG Der Geschäftsbericht der WaveLight AG für das Geschäftsjahr vom 1. August 2005 bis 31. Juli 2006 wies ein bilanzielles Eigenkapital zum 31. Juli 2006 in Höhe von EUR 37.403.000 (Vorjahr: EUR 53.870.000) aus. Die Bilanzsumme belief sich laut dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2005/2006 zum 31. Juli 2006 auf EUR 94.607.000 (Vorjahr: EUR 88.938.000). Der Bestand der Nettoverbindlichkeiten / Netto-Zahlungsmittel (net debt/net cash position, definiert als langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente) änderte sich von einem Netto-Zahlungsmittelbestand von EUR 3.926.000 zum 31. Juli 2005 zu einem Bestand an Nettoverbindlichkeiten von EUR 20.391.000 zum 31. Juli 2006. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2005/2006 wies zum 31. Juli 2006 für das Geschäftsjahr 2005/2006 Umsatzerlöse in Höhe von EUR 81.452.000 (Vorjahr: EUR 80.680.000), ein negatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 18.435.000 (Vorjahr: positives EBIT in Höhe von EUR 9.040.000) und ein negatives Konzernjahresergebnis in Höhe von EUR 20.065.000 (Vorjahr: positives Konzernjahresergebnis in Höhe von EUR 3.410.000) (jeweils einschließlich aufgegebener Geschäftsbereiche). Der 9-Monatsbericht 2006/2007 der WaveLight AG wies zum 30. April 2007 ein bilanzielles Eigenkapital in Höhe von EUR 31.778.000 aus. Die Bilanzsumme belief sich laut dem 9-Monatsbericht 2006/2007 auf EUR 85.225.000. Die Nettoverbindlichkeiten erhöhten sich von EUR 20.391.000 zum 31. Juli 2006 auf EUR 26.834.000 zum 30. April 2007. Die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung wies zum 30. April 2007 für die ersten neun Monate des laufenden Geschäftsjahres Umsatzerlöse in Höhe von EUR 53.459.000 (zum 30. April 2006: EUR 47.736.000), ein negatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) in Höhe von EUR 1.342.000 (zum 30. April 2006: ein negatives Ergebnis vor Zinsen und Steuern in Höhe von EUR 1.279.000) und ein negatives Konzernergebnis in Höhe von EUR 5.070.000 (zum 30. April 2006: ein negatives Konzernergebnis in Höhe von EUR 4.550.000) aus. Die vorstehenden Zahlen, die den veröffentlichten Finanzberichten der WaveLight AG für die betroffenen Zeiträume entnommen wurden, sind in der nachfolgenden Übersicht abgebildet, um das Verständnis für die finanzielle Situation und die Ertragslage von WaveLight zu erleichtern: 22 Tsd. EUR Aus dem Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr mit Ende 31. Juli 2006 Geschäftsjahr Geschäftsjahr mit Ende zum mit Ende zum 31. Juli 2006 31. Juli 2005 Umsatzerlöse* Aus dem 9-Monatsbericht vom 30. April 2007 (ungeprüft) 9-Monatszeitraum mit Ende zum 30. April 2007 9-Monatszeitraum mit Ende zum 30. April 2006 81.452 80.680 53.459 47.736 EBIT* (18.435) 9.040 (1.342) (1.279) Konzernergebnis (20.065) 3.410 (5.070) (4.550) Zum 31. Juli 2006 Bilanzsumme Zum 31. Juli 2005 Zum 30. April Zum 31. Juli 2007 2006 94.607 88.938 85.225 94.607 (Nettoverbindlichkeiten) / Netto-Zahlungsmittelbestand** (20.391) 3.926 (26.834) (20.391) Eigenkapital, gesamt 37.403 53.870 31.778 37.403 * Die Umsatzerlöse und EBIT-Zahlen für die am 30. April 2006 und am 30. April 2007 endenden 9-Monatszeiträume beinhalten nicht das Ergebnis der aufgegebenen Geschäftsbereiche. ** Der in der Übersicht dargestellte Bestand der Nettoverbindlichkeiten / Netto-Zahlungsmittel gibt die Finanzverbindlichkeiten (langfristige und kurzfristige Finanzverbindlichkeiten) abzüglich Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente wieder. 7.5 Die WaveLight-Gruppe Die WaveLight AG bildet zusammen mit ihren unmittelbaren und mittelbaren Tochtergesellschaften die WaveLight-Gruppe. Die WaveLight AG trennte sich mit Wirkung zum 31. Oktober 2006 von ihrem Geschäftsbereich Industrielaser, nachdem sie sich zuvor bereits mit Wirkung zum 31. Juli 2006 von ihrem Geschäftsbereich Urologie getrennt hatte. Für das 2. Halbjahr des Geschäftsjahres 2006/2007 beabsichtigt die WaveLight AG den Verkauf ihrer Tochtergesellschaft WaveLight Aesthetic GmbH. In diesem Zusammenhang veröffentlichte die WaveLight AG am 26. Juni 2007 eine Ad-hoc-Meldung, wonach bereits eine Absichtserklärung (letter of intent) von der WaveLight AG und einem potentiellen 23 Käufer unterzeichnet worden ist. Der Vorstandsvorsitzende der WaveLight AG erklärte in einer öffentlichen Stellungnahme, dass diese Restrukturierungen der Fokussierung auf das Kerngeschäft der Augenheilkunde, mit den Geschäftsbereichen Refraktiv- und Intraokularchirurgie, dienen sollen. Die WaveLight AG besitzt derzeit Beteiligungen an Unternehmen in Deutschland, Frankreich, Holland, Japan, Spanien, Malaysia und den U.S.A. Getrennt nach den einzelnen Regionen betrug der Umsatz zum 31. Juli 2006 für das Geschäftsjahr 2005/2006 in Deutschland EUR 15.507.000 (Vorjahr: EUR 13.116.000), in Europa EUR 16.917.000 (Vorjahr: EUR 17.199.000), in den U.S.A. EUR 18.788.000 (Vorjahr: EUR 25.370.000), in Asien EUR 18.079.000 (Vorjahr: EUR 13.132.000) und im Rest der Welt EUR 12.161.000 (Vorjahr: EUR 11.863.000). Der nach Regionen aufgegliederte Umsatz der nach den oben dargestellten Veräußerungen fortgeführten Geschäftsbereiche der WaveLight-Gruppe belief sich nach dem 9-Monatsbericht für den Zeitraum vom 1. August 2006 bis zum 30. April 2007 in Deutschland auf EUR 7.137.000 (zum 30. April 2006: EUR 4.077.000), für Europa auf EUR 11.267.000 (zum 30. April 2006: EUR 8.646.000), für die U.S.A. auf EUR 17.185.000 (zum 30. April 2006: EUR 13.370.000), für Asien auf EUR 8.409.000 (zum 30. April 2006: EUR 12.496.000) und für den Rest der Welt auf EUR 9.451.000 (zum 30. April 2006: EUR 9.147.000) beziffert. 7.6 Mitarbeiter Die WaveLight-Gruppe beschäftigte zum 30. April 2007 nach eigenen Angaben 226 Mitarbeiter (Vorjahr: 279). 7.7 Kapitalstruktur Das Grundkapital der WaveLight AG betrug zum 30. April 2007 EUR 6.577.026, eingeteilt in 6.577.026 auf den Inhaber lautende, nennwertlose Stückaktien jeweils mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital in Höhe von EUR 1,00. Gemäß § 5 Abs. 6 Satz 1 der Satzung der WaveLight AG in der Fassung von Februar 2007 ist der Vorstand ermächtigt, mit der Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital der WaveLight AG bis zum 11. Januar 2010 durch ein- oder mehrmalige Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen um bis zu insgesamt EUR 3.008.102 zu erhöhen (das Genehmigte Kapital I). Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 der Satzung der WaveLight AG in der Fassung von Februar 2007 ist das Grundkapital der WaveLight AG um bis zu EUR 369.380 durch Ausgabe von bis zu 369.380 auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien bedingt erhöht (das Bedingte Kapital IV). Das Bedingte Kapital IV dient ausschließlich der Gewährung von WaveLight-Aktien an die Inhaber von Aktienoptionen, zu deren Ausgabe der Vorstand der WaveLight AG durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 18. Januar 2006 (das Aktienoptionsprogramm 2006) ermächtigt ist. Das 24 Bedingte Kapital IV wird daher nur insoweit ausgenutzt, wie die Inhaber der Aktienoptionen, die aufgrund des Aktienoptionsprogramms 2006 gewährt wurden, ihre Optionen ausüben. Gemäß § 5 Abs. 5 Satz 1 der Satzung der WaveLight AG in der Fassung von Februar 2007 ist das Grundkapital der WaveLight AG um bis zu EUR 244.258 durch Ausgabe von bis zu 244.258 auf den Inhaber lautender, nennwertloser Stückaktien bedingt erhöht (das Bedingte Kapital III). Das Bedingte Kapital III dient ausschließlich der Gewährung von WaveLight-Aktien an die Inhaber von Aktienoptionen, zu deren Ausgabe der Vorstand der WaveLight AG durch den Beschluss der Hauptversammlung vom 14. Januar 2004 (das Aktienoptionsprogramm 2004) ermächtigt ist. Das Bedingte Kapital III wird gemäß § 5 Abs. 5 Satz 3 der Satzung der WaveLight AG ebenfalls nur insoweit ausgenutzt, wie die Inhaber der Aktienoptionen, die aufgrund des Aktienoptionsprogramms 2004 gewährt wurden, ihre Optionen ausüben. 7.8 Aktienoptionen 7.8.1 Bestehende Aktienoptionen In der Vergangenheit hat die WaveLight AG Mitgliedern des Vorstandes, Geschäftsführern von verbundenen Unternehmen sowie ausgewählten Führungskräften und Leistungsträgern der WaveLight AG Aktienoptionen gewährt. Derzeit sind noch die Aktienoptionsprogramme 2004 und 2006 in Kraft. Nach den Bedingungen und Bestimmungen des Aktienoptionsprogramms 2004 können die aufgrund des Aktienoptionsprogramms 2004 gewährten Bezugsrechte spätestens bis zum 31. Dezember 2010, jeweils nach Veröffentlichung des 6-Monatsberichts bzw. des Geschäftsberichts, ausgeübt werden. Das Aktienoptionsprogramm 2006 läuft am 31. Dezember 2012 aus. Im ersten Halbjahr des Geschäftsjahres 2006/2007 wurden keine Bezugsrechte aus den Aktienoptionsprogrammen der WaveLight AG ausgeübt, aber 15.000 neue Bezugsrechte auf Aktien ausgegeben. Zum 30. April 2007 bestanden insgesamt noch 353.500 Aktienoptionen. Von diesen Aktienoptionen können derzeit 110.000 Optionen mit einem Ausübungspreis von EUR 12,90 ausgeübt werden. 7.8.2 Programm zur Bindung von Arbeitnehmern/Beendigung bestehender Aktienbezugsrechte Am 16. Juli 2007 haben die WaveLight AG und der Bieter eine Vereinbarung getroffen, nach der die WaveLight AG sich an die derzeitigen Inhaber der Aktienoptionen wenden und ihnen die Möglichkeit anbieten wird, für den Fall des erfolgreichen Vollzugs dieses Angebots auf ihre Bezugsrechte gegen eine in drei Raten zu zahlende Abfindung zu verzichten, welche von WaveLight gezahlt und vom Bieter finanziert werden sollen. WaveLight AG und der Bieter sind darin übereingekommen, dass die WaveLight AG den Inhabern der bestehenden Bezugsrechte auf Aktien an der WaveLight AG eine Abfindung für diese Optionen in Höhe des Angebotspreises (wie in Ziffer 4.1 dieser Angebotsunterlage angegeben) abzüglich EUR 6,00 (sechs Euro) pro Bezugsrecht auf Aktien für den Verzicht und die Beendigung der Bezugsrechte auf Aktien anbietet, welche in drei Raten über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Vollzug des Angebots gezahlt werden soll. Diese Zahlungen sind von der WaveLight 25 AG und dem Bieter sowohl als Abfindung für den Verzicht auf die Bezugsrechte als auch als Bonus zur Bindung von Leistungsträgern vorgesehen. Über die (oben beschriebenen) die Optionsberechtigten betreffenden Maßnahmen hinaus, beabsichtigen Alcon und die WaveLight AG ein Programm zur Bindung ausgewählter Leistungsträger der WaveLight AG und der WaveLight Inc., die keine Optionsrechte besitzen, zu entwickeln, um diesen einen Anreiz zur Bindung an das Unternehmen nach Bedingungen und Bestimmungen zu bieten, die zwischen Alcon und WaveLight noch festzulegen sind. Alcon und die WaveLight AG werden sich für dieses Programm zur Bindung von Arbeitnehmern auf eine angemessene Finanzierung durch Alcon einigen. 7.8.3 Neue Bezugsrechte auf Aktien Gemäß der Bestimmungen des Business Combination Agreements, der im Folgenden unter Ziffer 8.2 dieser Angebotsunterlage beschrieben wird, soll es der WaveLight AG weiterhin gestattet sein, bis zu 150.000 neue Aktienoptionen innerhalb eine Frist von vier Wochen, nachdem die Gesellschaft ihren geprüften Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2006/2007 veröffentlicht hat, auszugeben. Alle unter einem solchen vorstehenden Szenario ausgegebenen Aktienoptionen sind unter den vom Aufsichtsrat am 1. Juni 2007 genehmigten Aktienoptionsplänen und gemäß den Bedingungen und Bestimmungen der jeweiligen Aktienoptionspläne auszugeben. Die vorstehend unter Ziffer 7.8.2 beschriebene Verzichtregelung soll sämtliche neuen Aktienoptionen erfassen. Die WaveLight AG kann neue Aktien ausgeben, um die bestehenden Bezugsrechte auf Aktien nach den bestehenden Aktienoptionsprogrammen 2004 und 2006 zu bedienen. 7.9 Aktionärsstruktur Laut der von der WaveLight AG veröffentlichten Stimmrechtsmitteilungen hat der Carnegie Global Healthcare Fund, Luxemburg am 24. August 2004 eine Beteiligung an der WaveLight AG in Höhe von 5,45% gemeldet und die Schwelle von 5% seither nicht mehr unterschritten. Darüber hinaus hat die Carl Zeiss Meditec AG, Jena (Deutschland), der WaveLight AG gemeldet, dass ihr Stimmrechtsanteil an der WaveLight AG am 2. August 2007 die Schwelle von 5% überschritten hat und zu diesem Tag 5,00% betrug. Der Bieter hält gegenwärtig ca. 10,17% (668.862) der WaveLightAktien. Der Vorstandsvorsitzende der WaveLight AG hält nach Kenntnis des Bieters eine Beteiligung in Höhe von ca. 5,64%, d.h. 371.150 WaveLight-Aktien. Dem Bieter sind keine weiteren WaveLight-Aktionäre bekannt, deren Beteiligung 3% übersteigt. 7.10 Gemeinsam mit der WaveLight AG handelnde Personen Nach den dem Bieter zum Zeitpunkt der Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sind die in Anlage 3 aufgeführten Gesellschaften Toch- 26 terunternehmen der WaveLight AG und gelten damit als mit der WaveLight AG und untereinander gemeinsam handelnde Personen nach § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG. 8. HINTERGRUND DES ÜBERNAHMEANGEBOTS 8.1 Erwartete Synergien zwischen der Geschäftstätigkeit des Bieters und der WaveLight AG Der Bieter und die WaveLight AG sind beide auf dem Gebiet der Augenchirurgie tätig. Der ALLEGRETTO® Laser von WaveLight verfügt über eine installierte Gerätebasis von weltweit mehr als 800 Lasersystemen, bietet die höchste heute am Markt erhältliche Ablationsgeschwindigkeit, ist sehr leicht zu bedienen und liefert hervorragende und konstante klinische Ergebnisse. Der Bieter ist der Ansicht, dass die Kombination der weltweiten geschäftlichen Infrastruktur und Finanzkraft des Bieters mit dem technologischen Know-How von WaveLight die Basis für ein fortgesetztes Wachstum auf dem Markt für Refraktionschirurgie bilden wird. Die Übernahme bietet zusätzliche klinische Lösungen und Lasertechnologien, um die Kunden des Bieters im Bereich der Katarakt- und Refraktionschirurgie besser zu unterstützen. Im letzten Geschäftsjahr verzeichnete die WaveLight AG einen operativen Verlust und musste beträchtliche Bankverbindlichkeiten aufnehmen, um diesen zu finanzieren. Der Vorstand der WaveLight AG ist der Ansicht, dass die WaveLight AG mit der geschäftlichen Infrastruktur und Finanzkraft des Bieters imstande sein wird, umfassenden wirtschaftlichen Erfolg und nachhaltige Cash-Flows zu erzielen. 8.2 Business Combination Agreement Am 16. Juli 2007 haben WaveLight und der Bieter eine Vereinbarung abgeschlossen, in der die Transaktionsstruktur und die geplanten Integrationsmaßnahmen dargestellt sind (das sog. Business Combination Agreeement). Über die Bestimmungen des vorgeschlagenen Übernahmeangebots hinaus, haben die wichtigsten Bestimmungen des Business Combination Agreements folgenden zusätzlichen Inhalt: (a) Integrationsmaßnahmen: Herr Maximilian Reindl wird Vorstandsvorsitzender der WaveLight AG bleiben. In dieser Funktion wird er an der Finanzplanung der WaveLight AG beteiligt sein und zusammen mit dem Bieter die Finanzierung der WaveLight AG koordinieren. Nach Vollzug der Transaktion wird Herr Maximilian Reindl in ein sogenanntes Operating Committee mit dem Management von Alcon (das Operating Committee) berufen werden, um unmittelbar an der Entwicklung eines Integrationskonzepts für den Bieter und die WaveLight AG mitzuwirken, was die Beteiligung an Entscheidungsfindungen in Bezug auf den Umgang mit bestehenden Vertriebspartnern, Zulieferern, Mitarbeitern und Kunden beinhaltet. Das Operating Committee wird den Strategieplan und die Ziele für das Refraktionslasergeschäft, einschließlich der Zielvorgaben für die finanziellen Ergebnisse, Budgets für das operative Geschäft, Prioritäten in der 27 Produktentwicklung, Prioritäten für die weltweite Geschäftstätigkeit, Integrationspläne sowie Produktmarken festlegen. Das Operating Committee wird die Personalplanung prüfen und geeignete Konzepte für die Bindung von Leistungsträgern entwickeln. Ferner wird der Bieter während der Entwicklung des Integrationskonzepts durch das Operating Committee die derzeitigen Produktmarken, den Firmennamen und die gegenwärtigen Standorte der WaveLight AG in Deutschland beibehalten und geeignete Maßnahmen zur Deckung des Finanzierungsbedarfs treffen, wozu unter anderem die Refinanzierung der bestehenden Verbindlichkeiten der WaveLight AG gehört. Während das Operating Committee das Integrationskonzept entwickelt, nach dem die Fähigkeiten der beiden Unternehmen zusammengeführt werden sollen, wird Alcon die derzeitigen Geschäftsaktivitäten sowie die Mitarbeiterzahl der WaveLight AG beibehalten. (b) Geschäftsführung und andere wichtige Bestimmungen: Vorbehaltlich seiner Aufgaben und Pflichten nach deutschem Recht (insbesondere der Sorgfaltspflicht nach § 93 Aktiengesetz (AktG) und den Vorschriften des WpÜG) wird der Vorstand der WaveLight AG: · das Angebot unterstützen und empfehlen, unter anderem in Form einer Stellungnahme, in der er bestätigt, dass der den Aktionären gebotene Angebotspreis angemessen ist; · vorbehaltlich eines erfolgreichen Vollzugs des Angebots die Bestellungen von Vertretern des Bieters in den Aufsichtsrat, insbesondere gemäß § 104 AktG, unterstützen; und · seine Neutralitätspflichten gemäß dem WpÜG erfüllen, und WaveLight wird von jeglichen Abwehrmaßnahmen gegen die Übernahme absehen, die erhebliche nachteilige Auswirkungen auf den Wert der WaveLight AG hätten, wobei jedoch Maßnahmen wie (i) der Erwerb und Verkauf von Vermögenswerten der WaveLight AG für eine Gegenleistung bis zu einem Nettobetrag in Höhe von EUR 1.000.000, (ii) der Verkauf der Ästhetiksparte der WaveLight AG und (iii) die Erfüllung von vor dem Business Combination Agreement getroffenen Vereinbarungen oder (iv) andere Maßnahmen, die aufgrund anwendbarer zwingender Vorschriften, behördlicher Verfügungen oder Gerichtsentscheidungen durchgeführt oder umgesetzt werden müssen, nicht als verbotene Abwehrmaßnahmen gegen die Übernahme im Sinne des Business Combination Agreements gelten sollen (diese zulässigen Maßnahmen werden nachstehend als die Zulässigen Maßnahmen (Permitted Actions) bezeichnet). (c) Neutralitätspflichten: (1) Vorbehaltlich der oben in Ziffer 8.2(b) dargestellten Zulässigen Maßnahmen darf die WaveLight AG während der Laufzeit des Business Combination Agreements: 28 (2) · sich nicht unmittelbar oder mittelbar über einen Vertreter oder in anderer Weise aktiv um Angebote von einer anderen Person bemühen, nicht zu Angeboten einladen oder Angebote in irgendeiner Weise unterstützen, die den Erwerb der Gesamtheit oder von Teilen des Vermögens, des Geschäfts oder der Aktien der Gesellschaft oder ihrer Tochtergesellschaften durch Kauf, Verschmelzung, Zusammenlegung oder auf andere Weise zum Ziel haben (mit Ausnahme des Kaufs und Verkaufs von Warenbeständen im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs); · sich nicht aktiv um Angebote für Eigenkapitalinstrumente bemühen oder hierzu einladen und keine Beschlüsse zur Erhöhung ihres Grundkapitals oder ihrer Eigenkapitalinstrumente fassen und keine weiteren Aktien oder Eigenkapitalinstrumente ausgeben und keinen Verkauf weiterer Aktien oder Eigenkapitalinstrumente bis zum Ablauf der Annahmefrist durchführen. Eigenkapitalinstrumente (Non-Debt Instruments) werden hierin als Mezzanine- und/oder durch Eigenkapital finanzierte Instrumente definiert. Die Bestimmungen des Business Combination Agreements untersagen der WaveLight AG jedoch nicht die Refinanzierung bestehender Verbindlichkeiten im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebs und zu Bedingungen, die für Darlehensgeber von Gesellschaften derselben Größe und Finanzierungsstruktur wie die WaveLight AG üblich und angemessen sind. Falls die WaveLight AG innerhalb des Zeitraums vom Abschluss des Business Combination Agreements bis eine Woche vor dem Ende der Annahmefrist einen Dringenden Liquiditätsbedarf (wie nachfolgend definiert) feststellt, der nicht durch vorhandene Mittel gedeckt werden kann, ist die WaveLight AG berechtigt, Alcon um die Bereitstellung der notwendigen Mittel zu ersuchen. Falls sich Alcon innerhalb von vier vollen Werktagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung der WaveLight AG, in der der Dringende Liquiditätsbedarf ausreichend nachgewiesen ist, nicht verpflichtet, die notwendigen Mittel bereitzustellen, ist die WaveLight AG berechtigt, das Business Combination Agreement aus wichtigem Grund fristlos bis spätestens drei Werktage vor dem Ende der Annahmefrist zu kündigen. Dringender Liquiditätsbedarf (Urgent Cash Need) bedeutet, dass die WaveLight AG zahlungsunfähig (einschließlich drohender Zahlungsunfähigkeit) oder überschuldet ist. Falls die WaveLight AG das Business Combination Agreement aus dem oben genannten Grund kündigt, ist Alcon nicht an das Übernahmeangebot gebunden (vgl. Ziffer 13.1(d) (v) dieser Angebotsunterlage). Die WaveLight AG wird den Bieter unverzüglich über jeden wesentlichen oder ernsthaften Kontakt zwischen Herrn Maximilian Reindl und/oder dem Vorstand und einer anderen Person im Hinblick auf ein solches Angebot oder einen solchen Vorschlag oder eine damit verbundene Anfrage, die sich auf den potentiellen Erwerb von mehr als 3 % der WaveLight-Aktien bezieht, informieren, mit Ausnahme der Fälle, in denen die WaveLight AG und/oder deren Geschäftsführung (i) solche Informationen nach deutschem Recht nicht weitergeben dürfen oder (ii) die WaveLight AG beabsichtigt, eine Befreiung von 29 ihren Ad-hoc-Meldepflichten gemäß § 15 Abs. 3 WpHG in Anspruch zu nehmen. (3) Die WaveLight AG wird ohne die vorherige Zustimmung des Bieters gemäß den Bestimmungen des Business Combination Agreements weder ihr genehmigtes oder bedingtes Kapital ausnutzen noch neue Aktien der WaveLight AG an eine andere Person als den Bieter ausgeben. Der WaveLight AG ist es jedoch nicht untersagt, neue Aktien zur Erfüllung bestehender Bezugsrechte auf Aktien nach den bestehenden genehmigten Aktienoptionsprogrammen auszugeben. (d) Vereinbarung über den Kauf von Warenbeständen Bestimmte Tochterunternehmen von Alcon haben mit der WaveLight AG einen Vertrag über den Kauf von Warenbeständen (Inventory Purchase Agreement) getroffen, nach dem diese Tochterunternehmen von Alcon einen Kaufpreis in Höhe von EUR 6 Mio. an die WaveLight AG als Gegenleistung für Produkte der WaveLight AG leisten werden. (e) Beendigung Das Business Combination Agreement endet automatisch zum späteren der folgenden Zeitpunkte: (i) der Veröffentlichung des endgültigen Ergebnisses über die Annahme des Übernahmeangebots gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 2 WpÜG oder (ii) dem Erhalt der erforderlichen fusionskontrollrechtlichen Freigaben (vgl. nachstehende Ziffern 12.1, 12.2 und 13.1 dieser Angebotsunterlage). Die WaveLight AG ist unter anderem berechtigt, das Business Combination Agreement aus wichtigem Grund fristlos spätestens drei Bankarbeitstage vor dem Ende der Annahmefrist zu kündigen, falls (i) die WaveLight AG bis eine Woche vor dem Ende der Annahmefrist zahlungsunfähig (einschließlich drohender Zahlungsunfähigkeit) oder überschuldet ist (d.h. im Fall eines Dringenden Liquiditätsbedarfs nach Maßgabe des Business Combination Agreements wie oben unter Ziffer 8.2(c)(1) dieser Angebotsunterlage definiert) und (ii) der Bieter sich nicht innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach schriftlicher Mitteilung der WaveLight AG zur Bereitstellung der notwendigen Mittel verpflichtet hat. 8.3 Kontrollerwerb aufgrund des Übernahmeangebots In Bezug auf § 35 Abs. 3 WpÜG sind weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen dazu verpflichtet, ein Pflichtangebot für die WaveLight-Aktien abzugeben, falls der Bieter auf Grund dieses Übernahmeangebots die Kontrolle über die WaveLight AG erlangt. 9. ABSICHTEN ALCON DES BIETERS IM HINBLICK AUF DIE WAVELIGHT AG UND DIE Die folgenden Angaben beschreiben die derzeitigen Absichten des Bieters im Hinblick auf die WaveLight AG bzw. (soweit von dem Angebot betroffen) die Alcon, Inc. Diese 30 beruhen ausschließlich auf bestimmten, dem Bieter am Tag der Unterzeichnung der Angebotsunterlage zur Verfügung stehenden, öffentlichen Informationen. 9.1 Zukünftiges Integrationskonzept für die WaveLight AG Das zukünftige Integrationskonzept für den Bieter und die WaveLight AG wird von dem Operating Committee entwickelt werden, in das Herr Maximilian Reindl als maßgebliches Mitglied berufen werden wird. Das Operating Committee wird die operativen Themen (vgl. hierzu auch die Angaben in Ziffer 9.6 dieser Angebotsunterlage) behandeln, die zuvor in Ziffer 8.2 dieser Angebotsunterlage beschrieben wurden. 9.2 Künftige Geschäftstätigkeit, Vermögenswerte und künftige Verpflichtungen des Bieters Über die Schaffung des Operating Committee hinaus (vgl. Ziffern 8.2(a), 9.1 und 9.6), sind keine Änderungen der Geschäftstätigkeit des Bieters, insbesondere im Hinblick auf dessen Sitz und den Standort wesentlicher Unternehmensteile, die Verwendung des Vermögens, künftige Verpflichtungen, die Arbeitnehmer und deren Vertretungen, die Mitglieder der Geschäftsorgane oder Änderungen der Beschäftigungsbedingen, in Folge dieses Angebots beabsichtigt. 9.3 Vorstand und Aufsichtsrat der WaveLight AG Der Bieter vertraut auf die WaveLight AG und ihren langjährigen Vorstandsvorsitzenden, Herrn Maximilian Reindl, der das Unternehmen 1996 gründete und maßgeblichen Anteil an der bisherigen Entwicklung der WaveLight-Gruppe gehabt hat. Der Bieter hat die Absicht, Herrn Maximilian Reindl nach Vollzug dieses Angebots als Vorstandsvorsitzenden beizubehalten. Herr Maximilian Reindl wird ferner unmittelbar an der Entwicklung aller Integrationskonzepte auf Ebene des Operating Committee (vgl. oben unter Ziffer 8.2 dieser Angebotsunterlage) mitwirken. Die Übernahme der WaveLight AG durch den Bieter wird keine unmittelbare Auswirkung auf die Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats der WaveLight AG haben. Nach der Satzung der WaveLight AG setzt sich der Aufsichtsrat der WaveLight AG gegenwärtig aus drei Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Der Bieter beabsichtigt seine Stimmrechte bei den Wahlen zum Aufsichtsrat in Zukunft auf solche Weise auszuüben, dass der Aufsichtsrat die Aktionärsstruktur angemessen widerspiegelt. Vorbehaltlich des erfolgreichen Vollzugs dieses Übernahmeangebots wird der Vorstand der WaveLight AG die Ernennung der Vertreter des Bieters in den Aufsichtsrat, insbesondere nach § 104 AktG, unterstützen. 9.4 Mitarbeiter, Beschäftigungsbedingungen und Arbeitnehmervertretungen Die Fähigkeit der WaveLight-Gruppe, die ständige Modernisierung ihres Produktportfolios sicherzustellen, hängt dabei insbesondere von den Fähigkeiten, dem Einsatz und der Kreativität ihrer Mitarbeiter ab. Daher ist der Bieter insbesondere an einer langfristigen Bindung bestimmter Mitarbeiter des Bieters und der WaveLight-Gruppe interessiert. Der Bieter plant in Folge der beabsichtigten Übernahme der WaveLight 31 AG bei der WaveLight-Gruppe keinen Personalabbau in den Bereichen Forschung und Entwicklung und der Produktion. Das Operating Committee wird alle operativen Bereiche der WaveLight AG als Teil der Integrationskonzepte überprüfen. Änderungen in Bezug auf Arbeitnehmervertretungen bei der WaveLight AG sind von dem Bieter nicht vorgesehen. Obgleich keine umfangreichen personellen Änderungen geplant sind, kann der Bieter nicht vollständig ausschließen, dass in Zukunft, insbesondere im Rahmen der geplanten Analyse der Geschäftschancen der WaveLight-Gruppe, Entscheidungen notwendig sein könnten, die sich auf die Zahl und/oder die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitnehmer der WaveLight-Gruppe auswirken. 9.5 Sitz der WaveLight AG und Standort wesentlicher Unternehmensteile Der Bieter beabsichtigt nicht, den Sitz der WaveLight AG von Erlangen aus zu verlegen. Der Bieter hat gegenwärtig auch keine Pläne zur Verlegung anderer wesentlicher Unternehmensteile der WaveLight-Gruppe an andere Standorte. 9.6 Mögliche Strukturmaßnahmen Es sind keine Änderungen der Geschäftstätigkeit der WaveLight AG, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung des Vermögens und künftige Verpflichtungen, in Folge dieses Angebots beabsichtigt. Nach Vollzug dieses Übernahmeangebots beabsichtigt der Bieter, gemeinsam mit dem Management der WaveLight AG (insbesondere auf Ebene des Operating Committee) u.a. die Vermögenswerte, Unternehmensstruktur, Kapitalisierung, Finanzierung, Geschäftsaktivitäten, Unternehmensleitlinien, Unternehmensführung, Produktionsstandorte, Personalstruktur, mögliche Geschäftschancen und Synergien der Mitglieder der WaveLight-Gruppe einer gründlichen Analyse zu unterziehen, um festzustellen, ob und wenn ja welche Änderungen wünschenswert wären. Gegenwärtig kann der Bieter nicht absehen, zu welchen Ergebnissen diese Analyse führen wird. Es ist jedoch nicht auszuschließen, dass der Bieter als Folge dieser Analyse oder angesichts zukünftiger Entwicklungen seine in dieser Angebotsunterlage ausgeführten Absichten und Einschätzungen ändern wird. 9.6.1 Ausschluss von Minderheitsaktionären durch Gerichtsbeschluss (Übernahmerechtlicher Squeeze-out) Falls der Bieter nach dem Vollzug dieses Übernahmeangebots unmittelbar oder mittelbar mindestens 95% des Grundkapitals der WaveLight AG hält, wird der Bieter in Erwägung ziehen, einen Antrag gemäß § 39a WpÜG zu stellen, ihm die übrigen WaveLight-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen (Übernahmerechtlicher Squeeze-out). Nach § 39a WpÜG müsste ein Antrag auf Durchführung eines übernahmerechtlichen Squeeze-outs innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist gestellt werden. Es besteht eine unwiderlegbare Vermutung, dass der im Rahmen des Übernahmeangebots angebotene Preis in Höhe von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie eine angemessene Abfindung ist, wenn der Bieter auf Grund dieses Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90% des 32 vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Sofern der Bieter berechtigt ist, einen Antrag gemäß § 39a WpÜG zu stellen, haben darüber hinaus die WaveLight-Aktionäre, die das Übernahmeangebot nicht angenommen haben, gemäß § 39c WpÜG das Recht, das Angebot innerhalb einer Frist von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist anzunehmen (das Andienungsrecht). Falls der Bieter den oben genannten Schwellenwert erreicht oder überschreitet, muss er unverzüglich eine dementsprechende Mitteilung gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG veröffentlichen. Die Dreimonatsfrist (die Andienungsfrist), innerhalb derer die WaveLight-Aktionäre ihr Andienungsrecht ausüben können, beginnt mit Ablauf der Annahmefrist oder, falls der Bieter seine Veröffentlichungspflichten nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 oder Satz 2 WpÜG nicht erfüllt, erst nach der Erfüllung dieser Pflichten (bezüglich des Ablaufs und der Abfindung nach Ausübung des Andienungsrecht vgl. Ziffer 17(e) dieser Angebotsunterlage). 9.6.2 Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Der Bieter wird nach dem Erwerb von 75% der WaveLight-Aktien entscheiden, ob zwischen dem Bieter und der WaveLight AG ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag gemäß §§ 291 ff. AktG abgeschlossen werden soll. Solch ein Beherrschungsvertrag würde u.a. eine Verpflichtung des Bieters enthalten, (i) die WaveLight-Aktien der verbliebenen WaveLight-Aktionäre gegen Zahlung einer angemessenen Abfindung zu erwerben und (ii) den außenstehenden Aktionären einen Ausgleich durch eine wiederkehrende Geldleistung zu zahlen. 9.6.3 Ausschluss von Minderheitsgesellschaftern (Aktienrechtlicher Squeezeout) Falls der Bieter nach dem Vollzug dieses Übernahmeangebots oder zu einem späteren Zeitpunkt Inhaber von 95% oder mehr des Grundkapitals der WaveLight AG ist, wird der Bieter erwägen, ob ein Hauptversammlungsbeschluss der WaveLight AG nach §§ 327a ff. AktG herbeigeführt werden soll, durch den die von den dann vorhandenen Minderheitsaktionären gehaltenen WaveLight-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (vgl. hierzu Ziffer 9.6.5 dieser Angebotsunterlage) an den Bieter übertragen werden. 9.6.4 Delisting Der Bieter könnte im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die WaveLight AG veranlassen, den Widerruf der Zulassung der WaveLight-Aktien zum Geregelten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Ein solcher Antrag bedürfte der Zustimmung durch die Hauptversammlung der WaveLight AG mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Sollte die Zulassung der WaveLight AG an der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen werden, müsste allen außenstehenden WaveLight-Aktionären ein Angebot unterbreitet werden, innerhalb einer bestimmten Frist ihre WaveLight-Aktien gegen eine angemessene Abfindung (vgl. hierzu Ziffer 9.6.5 dieser Angebotsunterlage) zu erwerben. 33 9.6.5 Angemessene Abfindung Falls die unter den vorstehenden Ziffern 9.6.2, 9.6.3 oder 9.6.4 beschriebenen Strukturmaßnahmen es erfordern, eine angemessene Abfindung zu zahlen, kann die Angemessenheit der Abfindung durch die Gerichte überprüft werden. Im Falle einer solchen Barabfindung könnte die angemessene Abfindung dem Angebotspreis in Höhe von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie entsprechen, aber auch höher oder niedriger sein. 10. ERLÄUTERUNGEN ZUR PREISFINDUNG 10.1 Mindestangebotspreis Der Angebotspreis in Höhe von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie liegt deutlich über dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der WaveLight-Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots. Der Angebotspreis liegt darüber hinaus über der höchsten von dem Bieter bzw. mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage für den Erwerb von WaveLight-Aktien gewährten oder vereinbarten Gegenleistung. Der Angebotspreis erfüllt somit die Vorgaben hinsichtlich des § 31 Abs. 1 WpÜG i.V.m. §§ 4, 5 WpÜG-Angebotsverordnung und somit der gesetzlich vorgeschriebenen angemessenen Gegenleistung. (a) Nach § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der WaveLight-Aktie während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots entsprechen. Dieser Durchschnittskurs wurde von der BaFin laut der unter http://www.bafin.de einsehbaren Datenbank für den 15. Juli 2007, dem letzten Tag vor der Bekanntgabe der Entscheidung des Bieters, ein Angebot an die WaveLight-Aktionäre zu machen, mit EUR 6,84 ermittelt. Der Angebotspreis in Höhe von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie übersteigt diesen Wert um EUR 8,16, d.h. um ca. 119%. (b) Nach § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Übernahmeangebot gemäß §§ 29 ff. WpÜG die Gegenleistung mindestens dem Wert der höchsten von dem Bieter, einer mit ihm gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen innerhalb der letzten sechs Monate vor der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage für den Erwerb von WaveLight-Aktien gewährten oder vereinbarten Gegenleistung entsprechen. Nach Bekanntgabe der Entscheidung zur Abgabe eines Übernahmeangebots am 16. Juli 2007 hat der Bieter 668.862 WaveLight-Aktien (ca. 10,17% des Grundkapitals) zu einem Preis erworben, der jeweils unterhalb des Angebotspreises in Höhe von EUR 15,00 lag (vgl.die Übersicht in Ziffer 6.7 dieser Angebotsunterlage). Weder der Bieter noch die mit dem Bieter gemeinsam handelnden Personen haben innerhalb der Sechsmonatsfrist vor der Veröffentlichung dieser Angebotsun34 terlage WaveLight-Aktien zu einem höheren Preis als dem Angebotspreis in Höhe von EUR 15,00 erworben. 10.2 Vergleich mit historischen Börsenkursen Bei der Ermittlung des Angebotspreises wurden neben den in Ziffer 10.1 dieser Angebotsunterlage genannten Faktoren insbesondere auch die historischen Börsenkurse der WaveLight-Aktie berücksichtigt. Der Bieter ist der Auffassung, dass die Börsenkurse der WaveLight-Aktie eine geeignete Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises sind. Bezogen auf die Schlusskurse der WaveLight-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA einen Tag, einen Monat, sechs Monate und zwölf Monate vor der am 16. Juli 2007 veröffentlichten Entscheidung des Bieters zur Abgabe des Übernahmeangebots enthält der Angebotspreis folgende Aufschläge: Am 13. Juli 2007, dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, betrug der Schlusskurs der WaveLight-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 8,69. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 6,31 bzw. ca. 73% auf diesen Börsenkurs. Am 13. Juni 2007, einen Monat vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, betrug der Schlusskurs der WaveLightAktie im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 6,23. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 8,77 bzw. ca. 141% auf diesen Börsenkurs. Am 12. Januar 2007, sechs Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, betrug der Schlusskurs der WaveLightAktie im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 6,03. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 8,97 bzw. ca. 149% auf diesen Börsenkurs. Am 13. Juli 2006, zwölf Monate vor Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots, betrug der Schlusskurs der WaveLightAktie im elektronischen Handelssystem XETRA EUR 7,05. Der Angebotspreis enthält somit einen Aufschlag von EUR 7,95 bzw. ca. 113% auf diesen Börsenkurs. Als Quelle für die vorgenannten historischen Börsenkurse wurde Bloomberg benutzt. 10.3 Weitere Erläuterungen zum Angebotspreis Aus dem in Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage dargestellten Vergleich mit historischen Börsenkursen ergibt sich, dass der Angebotspreis den Börsenkurs der WaveLight-Aktie in dem Jahr vor der Veröffentlichung der Entscheidung des Bieters zur Abgabe des Übernahmeangebots deutlich übersteigt. Der Bieter ist daher davon überzeugt, dass der Angebotspreis für die WaveLight-Aktien angemessen im Sinne des 35 § 31 Abs. 1 WpÜG ist. Vor dem Hintergrund des in dem Angebotspreis enthaltenen deutlichen Aufschlags gegenüber den in Ziffer 10.2 dieser Angebotsunterlage dargestellten historischen Börsenkursen ist der Bieter ferner der Ansicht, dass die für die WaveLight-Aktien angebotene Gegenleistung attraktiv ist. 10.4 Keine Entschädigung für den Verlust bestimmter Rechte Die Satzung der WaveLight AG sieht keine Anwendung von § 33b Abs. 2 WpÜG vor. Der Bieter ist daher nicht verpflichtet, eine Entschädigung gemäß § 33b Abs. 5 WpÜG zu leisten. 11. ANNAHME UND ABWICKLUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS 11.1 Zentrale Abwicklungsstelle Der Bieter hat die Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main beauftragt, als zentrale Abwicklungsstelle für das Übernahmeangebot zu fungieren. 11.2 Annahme des Übernahmeangebots WaveLight-Aktionäre, die das Übernahmeangebot annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen bezüglich der Annahme des Übernahmeangebots und dessen technischer Abwicklung an ihr jeweiliges depotführendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen wenden. Diese sind über die Handhabung der Annahme und die Abwicklung des Übernahmeangebots gesondert informiert worden und sind gehalten, Kunden, die in ihrem Depot WaveLight-Aktien halten, über das Übernahmeangebot und die für dessen Annahme erforderlichen Schritte zu informieren. WaveLight-Aktionäre können das Übernahmeangebot nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Annahmefrist (zur Annahme des Übernahmeangebots während der Weiteren Annahmefrist vgl. unter Ziffer 11.6 dieser Angebotsunterlage): (a) schriftlich die Annahme des Übernahmeangebots gegenüber ihrem jeweiligen depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen (die Depotführende Bank) erklären (die Annahmeerklärung), und (b) ihre Depotführende Bank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen WaveLight-Aktien, für die sie das Übernahmeangebot annehmen wollen (die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien), in die ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien bis spätestens 18:00 Uhr am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) umgebucht worden sind. Diese Umbuchungen sind durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen. 36 11.3 Weitere Erklärungen der annehmenden WaveLight-Aktionäre Durch die Annahme des Übernahmeangebots gemäß Ziffer 11.2 dieser Angebotsunterlage (a) weisen die annehmenden WaveLight-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien an und ermächtigen diese, die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden WaveLight-Aktionärs zu belassen, jedoch die Umbuchung in die ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) bei der Clearstream Banking AG zu veranlassen; und ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien bis nach Ablauf der Annahmefrist (frühestens jedoch nach Eintritt der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, soweit der Bieter auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat) der Deutsche Bank AG, als zentraler Abwicklungsstelle auf deren Depot bei der Clearstream Banking AG zur Übereignung an den Bieter zur Verfügung zu stellen; und ihrerseits die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien (ISIN DE000A0TGLW6), jeweils einschließlich aller mit diesen verbundenen Rechte, an den Bieter Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises für die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten WaveLightAktien auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG nach den Bestimmungen des Übernahmeangebots zu übertragen; und ihrerseits etwaige Zwischenverwahrer der betreffenden Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien sowie die Clearstream Banking AG anzuweisen und zu ermächtigen, dem Bieter oder der Deutsche Bank AG als zentraler Abwicklungsstelle für das Übernahmeangebot alle für Erklärungen und Veröffentlichungen des Bieters nach dem WpÜG erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere die Anzahl der in die ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) eingebuchten WaveLight-Aktien börsentäglich während der Annahmefrist mitzuteilen; und die Annahmeerklärung an die Deutsche Bank AG als zentraler Abwicklungsstelle für das Übernahmeangebot auf Verlangen weiterzuleiten. 37 (b) beauftragen und bevollmächtigen die annehmenden WaveLight-Aktionäre ihre jeweilige Depotführende Bank sowie die Deutsche Bank AG als zentrale Abwicklungsstelle, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (das BGB), alle zur Abwicklung des Übernahmeangebots nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben bzw. entgegenzunehmen und insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien auf den Bieter herbeizuführen; (c) erklären die annehmenden WaveLight-Aktionäre, dass sie das Übernahmeangebot für alle bei Erklärung der Annahme des Übernahmeangebots in ihrem Wertpapierdepot bei der Depotführenden Bank befindlichen WaveLight-Aktien annehmen, es sei denn in der Annahmeerklärung ist ausdrücklich schriftlich etwas anderes bestimmt worden; und die WaveLight-Aktien, für die sie das Übernahmeangebot annehmen, im Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf den Bieter in ihrem alleinigen Eigentum stehen und frei von Rechten und Ansprüchen Dritter sind; und sie ihre Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien auf den Bieter unter den aufschiebenden Bedingungen (i) des Eintritts der Bedingungen nach Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage, sofern der Bieter auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat; und (ii) des Ablaufs der Annahmefrist Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG übertragen. Die in Ziffer 11.3 (a) bis 11.3 (c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Anweisungen, Erklärungen, Aufträge, Vollmachten und Ermächtigungen werden von den annehmenden WaveLight-Aktionären im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung des Übernahmeangebotes unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Fall des wirksamen Rücktritts von dem durch Annahme des Übernahmeangebots geschlossenen Vertrag nach Ziffer 16 dieser Angebotsunterlage bzw. mit endgültigem Ausfall einer der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen. 38 11.4 Rechtsfolgen der Annahme Mit der Annahme des Übernahmeangebots kommt zwischen dem annehmenden WaveLight-Aktionär und dem Bieter ein Vertrag über den Verkauf und die Übereignung der Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien an den Bieter nach Maßgabe der Bestimmungen und Bedingungen dieses Übernahmeangebots zustande. Der Vollzug des Vertrags erfolgt nur, wenn die in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen eingetreten sind, sofern der Bieter auf diese nicht nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat. Der Vertrag entfällt (auflösende Bedingung), wenn eine oder mehrere der unter Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zum 29. Februar 2008 eingetreten sind und der Bieter nicht auf die betreffenden Vollzugsbedingungen nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat (vgl. Ziffer 13.2 dieser Angebotsunterlage). Darüber hinaus erteilen die annehmenden WaveLight-Aktionäre mit Annahme des Übernahmeangebots die in Ziffer 11.3(a) und 11.3(b) dieser Angebotsunterlage genannten Anweisungen, Ermächtigungen, Aufträge und Vollmachten und geben die in Ziffer 11.3(c) dieser Angebotsunterlage aufgeführten Erklärungen ab. 11.5 Abwicklung des Übernahmeangebots und Zahlung des Angebotspreises bei Annahme während der Annahmefrist Die Deutsche Bank AG wird die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien, für die dieses Übernahmeangebot innerhalb der Annahmefrist wirksam angenommen worden ist, auf den Bieter Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG übertragen. Diese Übertragung wird unverzüglich, nachdem die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien der Deutsche Bank AG als zentraler Abwicklungsstelle für das Übernahmeangebot im Sinne der Bestimmungen in Ziffer 11.2 und 11.3 dieser Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt worden sind, aber frühestens drei Bankarbeitstage und nicht später als sieben Bankarbeitstage nach Ablauf der Annahmefrist und der Erfüllung der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, auf die der Bieter nicht gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, erfolgen. Mit der Gutschrift zu Gunsten des Kontos der jeweiligen Depotführenden Bank hat der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. Die Abwicklung des Übernahmeangebots und die Zahlung des Angebotspreises an die annehmenden WaveLight-Aktionäre kann sich auf Grund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahren (vgl. Ziffer 12 dieser Angebotsunterlage) bis 29. Februar 2008 verzögern bzw. ganz entfallen. 39 11.6 Annahme des Übernahmeangebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist WaveLight-Aktionäre können das Übernahmeangebot während der Weiteren Annahmefrist, wie in Ziffer 5.3 dieser Angebotsunterlage beschrieben, nur dadurch annehmen, dass sie innerhalb der Weiteren Annahmefrist (a) schriftlich die Annahme des Übernahmeangebots gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären (die Nachträgliche Annahmeerklärung), und (b) ihre Depotführende Bank anweisen, die Umbuchung der in ihrem Depot befindlichen WaveLight-Aktien, für die sie das Übernahmeangebot während der Weiteren Annahmefrist annehmen wollen, in die ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Nachträgliche Annahmeerklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) umgebucht worden sind. Diese Umbuchung ist durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Nachträglichen Annahmeerklärung zu veranlassen. Im Übrigen gelten für die Annahme des Übernahmeangebots innerhalb der Weiteren Annahmefrist die Regelungen und Hinweise in Ziffern 11.3 bis 11.4 dieser Angebotsunterlage entsprechend. WaveLight-Aktionäre, die das Übernahmeangebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist annehmen wollen, sollten sich mit eventuellen Fragen an ihre Depotführende Bank wenden. 11.7 Abwicklung des Übernahmeangebots und Zahlung des Angebotspreises bei Annahme während der Weiteren Annahmefrist Die Deutsche Bank AG wird die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien, für die dieses Übernahmeangebot innerhalb der Weiteren Annahmefrist wirksam angenommen worden ist, auf den Bieter Zug um Zug gegen Zahlung des Angebotspreises auf das Konto der jeweiligen Depotführenden Bank bei der Clearstream Banking AG übertragen. Diese Übertragung wird unverzüglich, nachdem die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien der Deutsche Bank AG als zentraler Abwicklungsstelle für das Übernahmeangebot im Sinne der Bestimmungen in Ziffer 11.2 und 11.3 dieser Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt worden sind, aber frühestens drei Bankarbeitstage und nicht später als sieben Bankarbeitstage nach Ablauf der Weiteren Annahmefrist und der Erfüllung der in Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage beschriebenen Vollzugsbedingungen, auf die der Bieter nicht gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG verzichtet hat, erfolgen. Mit der Gutschrift zu Gunsten des Kontos der jeweiligen Depotführenden Bank hat der Bieter seine Verpflichtung zur Zahlung des Angebotspreises erfüllt. Es obliegt 40 den Depotführenden Banken, den Angebotspreis dem jeweiligen Verkäufer gutzuschreiben. Die Abwicklung des Übernahmeangebots und die Zahlung des Angebotspreises an die annehmenden WaveLight-Aktionäre kann sich auf Grund der durchzuführenden fusionskontrollrechtlichen Verfahren (vgl. Ziffer 12 dieser Angebotsunterlage) bis 29. Februar 2008 verzögern bzw. ganz entfallen. 11.8 Kosten Die Annahme des Übernahmeangebots soll für die WaveLight-Aktionäre frei von Kosten und Spesen sein. Zu diesem Zweck gewährt der Bieter den Depotführenden Banken eine diesen gesondert mitgeteilte Ausgleichszahlung, die eine marktübliche Depotbankenprovision umfasst. Kosten und Spesen, die von ausländischen Depotführenden Banken oder Wertpapierdienstleistungsunternehmen erhoben werden, sind von den betreffenden WaveLightAktionären dagegen selbst zu tragen. Das gleiche gilt für gegebenenfalls anfallende Steuern, welche ebenfalls von dem jeweiligen WaveLight-Aktionär zu tragen sind (vgl. Ziffer 20 dieser Angebotsunterlage). 11.9 Börsenhandel mit Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien Es ist beabsichtigt, die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien während der Annahmefrist und Weiteren Annahmefrist im Geregelten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) handeln zu lassen. Falls die Vollzugsbedingungen gemäß Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage nicht vor Ablauf der Annahmefrist oder der Weiteren Annahmefrist erfüllt werden, erwartet der Bieter dass die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien bis einschließlich dem drittletzten Börsenhandelstag vor dem Vollzug des Angebots bzw. der Bekanntgabe seines Misserfolgs im Geregelten Markt (Prime Standard) an der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) gehandelt werden. Die Erwerber von unter der ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) gehandelten WaveLight-Aktien übernehmen hinsichtlich dieser Aktien alle Rechte und Pflichten aus den durch die Annahme des Übernahmeangebots geschlossenen Verträgen. Der Bieter weist darauf hin, dass Handelsvolumen und Liquidität der Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien von der jeweiligen Annahmequote abhängen und deshalb überhaupt nicht vorhanden oder gering sein und starken Schwankungen unterliegen können. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass mangels Nachfrage der Verkauf von zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien über die Börse nicht möglich sein wird. 41 12. BEHÖRDLICHE GENEHMIGUNGEN UND VERFAHREN 12.1 Zusammenschlusskontrolle Die Übernahme der WaveLight-Gruppe durch den Bieter (der Zusammenschluss) bedarf voraussichtlich der fusionskontrollrechtlichen Freigabe bzw. des Ablaufs bestimmter Wartefristen nach dem einschlägigen Fusionskontrollrecht in folgenden Jurisdiktionen: Deutschland, Österreich, Zypern, Italien, Spanien, Türkei, Brasilien, China, Südkorea. Soweit im Folgenden nicht anders dargestellt, sind die Fusionskontrollverfahren in den vorgenannten Ländern zweistufig ausgestaltet. In der Vorprüfungsphase (sog. Phase I) wird der Zusammenschluss freigegeben, wenn die zuständige Wettbewerbsbehörde nach Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Zusammenschluss keine wettbewerblichen Bedenken begründet. Ist das Ergebnis der Prüfung in Phase I, dass der Zusammenschluss auf einem oder mehreren relevanten Märkten möglicherweise Anlass zu wettbewerblichen Bedenken gibt, wird nach diesen Fusionskontrollverfahren eine eingehende Prüfung des Zusammenschlusses vorgenommen (sog. Phase II). Bis zum Ablauf der Phase II kann der Zusammenschluss untersagt werden. Die Fusionskontrollverfahren in den genannten Jurisdiktionen sind hinsichtlich der Prüfungsfristen unterschiedlich ausgestaltet. In einigen der nachfolgend genannten Jurisdiktionen besteht kein Vollzugsverbot mit der Folge, dass der Vollzug des Zusammenschlusses in diesen Ländern ohne vorherige Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden zulässig ist. (a) Deutschland In Deutschland ist die vorherige fusionskontrollrechtliche Freigabe des Zusammenschlusses durch das Bundeskartellamt, erforderlich. In Phase I beträgt die Prüfungsfrist einen Monat, in Phase II vier Monate ab Eingang der vollständigen Anmeldung. Wird in Phase I nicht binnen der Monatsfrist die Phase II eröffnet oder untersagt das Bundeskartellamt den Zusammenschluss nicht 42 innerhalb der weiteren Frist in Phase II, gilt der Zusammenschluss als freigegeben. (b) Österreich In Österreich erfordert der Zusammenschluss die vorherige fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die österreichische Kartellbehörde. Die Entscheidungsfrist in Phase I beträgt vier Wochen ab Anmeldung. Falls ein Verfahren nach Phase II eingeleitet wird, sieht das Gesetz eine Prüfungsfrist von weiteren fünf Monaten ab dem Antrag auf Einleitung des Phase II-Verfahrens vor. Nach Ablauf der 5-Monatsfrist oder bereits davor nach Rücknahme des Antrags auf Einleitung des Phase II-Verfahrens durch die österreichische Kartellbehörde, gilt der Zusammenschluss als freigegeben. (c) Zypern In Zypern erfordert der Zusammenschluss die vorherige fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die zypriotische Kartellbehörde. Die Prüfungsfrist beträgt in Phase I 30 Tage ab dem Tag der Anmeldung und in Phase II vier Monate ab dem Tag der Anmeldung. (d) Italien In Italien erfordert der Zusammenschluss die fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die italienische Kartellbehörde. Es besteht kein Vollzugsverbot. Die Prüfungsfrist in Phase I beträgt für öffentliche Übernahmeangebote 15 Tage. In Phase II beträgt die Prüfungsfrist 45 Tage und kann auf 75 Tage verlängert werden. (e) Spanien In Spanien erfordert der Zusammenschluss die fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die spanischen Kartellbehörden. In Phase I beträgt die Prüfungsfrist einen Monat ab Anmeldung des Zusammenschlusses, in Phase II weitere drei Monate. Der Zusammenschluss gilt als freigegeben, wenn er nicht innerhalb eines Monats zur vertieften Prüfung verwiesen wird. Bei Anmeldung am oder nach dem 1. September 2007 besteht kein Vollzugsverbot, jedoch dürfen die mit den Aktien verbundenen Stimmrechte erst nach Freigabe des Zusammenschlusses durch die spanischen Kartellbehörden ausgeübt werden. (f) Türkei In der Türkei erfordert der Zusammenschluss die vorherige fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die türkische Kartellbehörde. In Phase I beträgt die Prüfungsfrist 30 Tage ab vollständiger Anmeldung des Zusammenschlusses, in Phase II sechs Monate mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung des Prüfungszeitraums. 43 (g) Brasilien In Brasilien erfordert der Zusammenschluss die Genehmigung durch drei verschiedene Behörden. Die maximale Prüfungsfrist beträgt insgesamt 120 Tage. Es besteht kein Vollzugsverbot. (h) China In China erfordert der Zusammenschluss die vorherige fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die chinesische Kartellbehörde. Die Prüfungsfrist beträgt in Phase I 30 Werktage. In Phase II beträgt die Prüfungsfrist 90 Werktage ab Zugang der vollständigen Anmeldung. Mit Ablauf der Prüfungsfrist in Phase I ohne die Anzeige einer weiteren Untersuchung oder einer Anforderung weiterer Informationen gilt der Zusammenschluss als freigegeben. (i) Südkorea In Südkorea erfordert der Zusammenschluss die fusionskontrollrechtliche Freigabe durch die koreanische Kartellbehörde. Es besteht kein Vollzugsverbot. Die Entscheidungsfrist beträgt 30 Tage ab Anmeldung, kann aber um bis zu 90 Tage verlängert werden. Die oben dargestellten Zeiträume geben nur einen Hinweis auf die möglichen Prüfungszeiträume, da in den meisten der zuvor genannten Jurisdiktionen der Ablauf der Fristen unterbrochen wird, wenn die Kartellbehörde weitere Informationen anfordert oder die Anmeldung als unvollständig angesehen wird. 12.2 Stand der fusionskontrollrechtlichen Verfahren Der Bieter wird die geplante Übernahme der WaveLight AG alsbald, voraussichtlich aber nicht später als bis Mitte September 2007, bei den zuständigen Wettbewerbsund Kartellbehörden anmelden. Die Anmeldung bei der brasilianischen Kartellbehörde erfolgte bereits am 6. August 2007. 12.3 Gestattung der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage Die BaFin hat dem Bieter am 10. August 2007 die Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage gestattet. 13. VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN VOLLZUG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS 13.1 Vollzugsbedingungen Das Übernahmeangebot und die durch seine Annahme zustande kommenden Verträge werden nur nach Eintritt der folgenden Bedingungen (die Vollzugsbedingungen) vollzogen: 44 (a) Der vorgesehene Zusammenschluss ist in den nachfolgenden Jurisdiktionen durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden freigegeben worden oder gilt dort als freigegeben: (i) Deutschland, (ii) Österreich, (iii) Zypern, (iv) Spanien, (v) Türkei, (vi) China. (b) Die Gesamtzahl der WaveLight-Aktien, für die das Übernahmeangebot bei Ende der Annahmefrist wirksam angenommen worden ist, entspricht mehr als 75 % der zu diesem Zeitpunkt ausgegebenen WaveLight-Aktien. Für das Erreichen der 75%-Annahmeschwelle werden sowohl die WaveLight-Aktien, für die das Übernahmeangebot wirksam angenommen worden ist als auch von dem Bieter außerhalb dieses Übernahmeangebots erworbene WaveLightAktien berücksichtigt. (c) Bis zum Ablauf der Annahmefrist sind keine neuen Umstände gemäß § 15 WpHG veröffentlicht worden; und keine Umstände eingetreten, die als neue Umstände im Sinne des § 15 WpHG zu veröffentlichen gewesen wären, die sich (allein oder zusammengenommen) auf das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der WaveLight-Gruppe, wie nachstehend definiert, für das Geschäftsjahr vom 1. August 2006 bis 31. Juli 2007 (das Geschäftsjahr 2006/2007) in einem solchen Maße ausgewirkt haben oder eine solche Auswirkung vernünftigerweise erwarten lassen, dass daraus ein negatives EBIT für das Geschäftsjahr 2006/2007 von mehr als EUR 7 Mio. oder ein negatives EBIT für das am 31. Oktober 2007 endende Geschäftsquartal der WaveLight AG von mehr als EUR 5 Mio. entsteht. EBIT im Sinne dieser Ziffer 13.1(c) bezeichnet das Ergebnis der WaveLight AG vor Zinsen und Steuern, das im konsolidierten IFRS-Finanzbericht der WaveLight AG vom 30. April 2007 ausgewiesen ist und das auf den fortgeführten Geschäftsbereichen Augenheilkunde (refraktiv und intraokular) sowie OEM basiert. Das EBIT im Sinne dieser Ziffer 13.1(c) wird darüber hinaus in Übereinstimmung mit den zuvor von der WaveLight AG angewandten Ansatz- Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen berechnet. Bilanzierungswahlrechte, die von der WaveLight AG bei der Erstellung des konsolidierten Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2005/2006 ausgeübt wurden, finden entsprechende Anwendung. Die Veröffentlichung oder der Eintritt einer der vorstehend be45 schriebenen Umstände wird nachfolgend als Wesentliche Verschlechterung bezeichnet. Deloitte & Touche, Franklinstraße 50, D-60486 Frankfurt am Main (der Unabhängige Schiedsgutachter) wird unter Anwendung kaufmännischer Sorgfalt prüfen, ob eine Wesentliche Verschlechterung eingetreten ist. Der Unabhängige Schiedsgutachter wird eine Stellungnahme abgeben, ob nach seiner Ansicht unter Anwendung kaufmännischer Sorgfalt eine Wesentliche Verschlechterung eingetreten ist, und in dieser angeben, dass seine Prüfung dies ergeben hat (die Wirtschaftsprüfer-Stellungnahme). Der Unabhängige Schiedsgutachter wird unverzüglich, spätestens jedoch einen Tag vor Veröffentlichung des Ergebnisses gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG, bekannt machen, wenn eine Wesentliche Verschlechterung eingetreten ist. Die Wesentliche Verschlechterung gilt nur dann als eingetreten, wenn die Wirtschaftsprüfer-Stellungnahme spätestens an dem Tag vor der Veröffentlichung des Ergebnisses gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpÜG veröffentlicht wird. Der Unabhängige Schiedsgutachter wird nur auf Ersuchen des Bieters tätig und hat sich gegenüber dem Bieter für diesen Fall des Ersuchens gemäß vorstehendem Absatz grundsätzlich bereit erklärt, die beschriebenen Aufgaben zu übernehmen. Die WaveLight AG hat sich gegenüber dem Bieter bereit erklärt, angemessen mit dem Schiedsgutachter zusammenzuarbeiten, um ihm die Erstellung der Wirtschaftsprüfer-Stellungnahme zu ermöglichen. Diese Wirtschaftsprüfer-Stellungnahme wird in deutscher und englischer Sprache im Internet unter http://www.alconrefractiveacq.de und im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Im Falle des Eintritts der Wesentlichen Verschlechterung ist die in dieser Ziffer 13.1(c) aufgeführte Bedingung nicht erfüllt, so dass dieses Übernahmeangebot nicht durchgeführt wird. Die Entscheidung des Unabhängigen Schiedsgutachters ist bindend und unanfechtbar für den Bieter und die WaveLight-Aktionäre. Die §§ 317 ff. BGB finden keine Anwendung. Die Kosten des Unabhängigen Schiedsgutachters trägt der Bieter. (d) Keine nachteiligen Maßnahmen bei der WaveLight AG (i) Über die Zulässigen Maßnahmen im Sinne des Business Combination Agreements (wie unter Ziffer 8.2(b) dieser Angebotsunterlage dargestellt) hinaus ist im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zwei Tage vor dem Ablauf der Annahmefrist (der Stichtag) keine Veröffentlichung von der WaveLight AG gemäß § 15 WpHG erfolgt, der zufolge die WaveLight AG oder eine ihrer Tochtergesellschaften Akquisitionen von, Investitionen in, Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Vermögensgegenständen mit einem Marktwert von insgesamt mehr als EUR 5 Mio. vorgenommen hat oder 46 einen Vertrag über die vorgenannten Handlungen abgeschlossen oder sich verpflichtet hat, eine der vorgenannten Handlungen vorzunehmen (jeweils eine Vermögensübertragung) und zwar in der Weise, dass die Vermögensübertragung auch dann wirksam ist, wenn das Übernahmeangebot erfolgreich ist. Sicherungsübereignungen an Gläubiger, Übertragungen von Vermögensgegenständen zwischen Gesellschaften der WaveLight-Gruppe einschließlich ihrer 100 %igen Tochtergesellschaften, Übertragungen von Vermögensgegenständen (einschließlich der Übertragungen von Geld) auf Pensions-Fonds sowie jegliche Investitionen in Instandhaltung und Mietgeräte werden für diese Zwecke nicht einbezogen. Sollte der Wert der relevanten Vermögensgegenstände in einer fremden Währung bemessen werden, wird der Gegenwert in EUR, der dem Wert der fremden Währung entspricht, auf Basis des EURUmtauschkurses für die fremde Währung zugrunde gelegt, der auf der Reuters EUROFX/1-Seite oder, wenn Reuters nicht verfügbar ist, auf dem Bloombergs FXC-Bildschirm am Stichtag veröffentlicht wird. (ii) (iii) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag · hat die Hauptversammlung der WaveLight AG keinen Beschluss über eine Kapitalerhöhung oder eine Satzungsänderung bei der WaveLight AG gefasst, und in das für die WaveLight AG zuständige Handelsregister wurde kein solcher Beschluss eingetragen; · hat der Vorstand der WaveLight AG, abgesehen von einer gestatteten Ausgabe neuer Aktienoptionen, wie unter Ziffer 7.8.3 dieser Angebotsunterlage beschrieben, keinen Beschluss über eine Kapitalerhöhung beruhend auf einem genehmigten Kapital oder einem bedingten Kapital gefasst, und in das für die WaveLight AG zuständige Handelsregister wurde kein solcher Beschluss eingetragen; · hat kein Dritter (außer dem Bieter oder einer gemeinsam mit dem Bieter handelnden Person) einen in der Sache begründeten Insolvenzantrag über das Vermögen der WaveLight AG gestellt; und · ist von der WaveLight AG kein Insolvenzantrag über ihr Vermögen gestellt worden. Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat die Hauptversammlung der WaveLight AG keine Dividendenzahlung an die WaveLight-Aktionäre beschlossen und die WaveLight AG keine solchen Dividenden gezahlt. 47 13.2 (iv) Im Zeitraum von der Veröffentlichung der Angebotsunterlage bis zum Stichtag hat die WaveLight AG keinen auf Dividendenzahlungen gerichteten Beschlussvorschlag als Bestandteil der Tagesordnung im Zusammenhang mit einer Einladung zur Hauptversammlung der WaveLight AG veröffentlicht (es sei denn, dieser ist bis zum Ablauf der Annahmefrist wieder von der Tagesordnung gestrichen worden). (v) Die WaveLight AG hat das Business Combination Agreement nicht vor dem Ablauf der Annahmefrist aufgrund eines Dringenden Liquiditätsbedarfs, wie unter Ziffer 8.2(c)(1) dieser Angebotsunterlage beschrieben, gekündigt, vorausgesetzt, dass der Bieter die Bereitstellung der notwendigen Mittel, wie in Ziffer 8.2(c)(1) dieser Angebotsunterlage dargestellt, nicht treuwidrig verweigert hat. Verzicht auf Vollzugsbedingungen Der Bieter behält sich vor, soweit rechtlich zulässig, auf eine, mehrere oder alle Vollzugsbedingungen zu verzichten. Vollzugsbedingungen, auf die der Bieter wirksam verzichtet hat, gelten für die Zwecke dieses Übernahmeangebots als eingetreten. Für die Wahrung der Frist nach § 21 Abs. 1 WpÜG ist auf die Veröffentlichung über die Änderung des Angebots nach § 21 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 3 S. 1 WpÜG abzustellen. Im Falle eines Verzichts auf Vollzugsbedingungen innerhalb der letzten zwei Wochen vor Ablauf der in Ziffer 5.1 dieser Angebotsunterlage genannten Annahmefrist verlängert sich diese um zwei Wochen (§ 21 Abs. 5 WpÜG), also voraussichtlich bis zum 25. September 2007, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main). 13.3 Ausfall von Vollzugsbedingungen Sind eine oder mehrere der unter Ziffer 13.1 dieser Angebotsunterlage genannten Vollzugsbedingungen nicht bis zum 29. Februar 2008 eingetreten und hat der Bieter nicht auf die betreffenden Vollzugbedingungen nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 WpÜG wirksam verzichtet, erlischt das Übernahmeangebot. Die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge werden nicht vollzogen und erlöschen (auflösende Bedingung). Die durch die Annahme des Übernahmeangebots zustande gekommenen Verträge werden in diesem Fall rückabgewickelt. Entsprechend ist die Rückbuchung der Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien unverzüglich und spätestens innerhalb von vier Bankarbeitstagen nach Bekanntgabe des Erlöschens des Übernahmeangebots in die ISIN DE0005125603 (WaveLight-Aktien) von den Depotführenden Banken zu veranlassen. Die Rückabwicklung soll frei von Kosten und Spesen der Depotführenden Banken sein. Zu diesem Zweck wird der Bieter den Depotführenden Banken eine marktübliche Depotbankenprovision gewähren. Gegebenenfalls anfallende ausländische Steuern oder Kosten und Gebühren ausländischer Depotbanken, die keine Depotverbindung bei der Clearstream Banking AG haben, sind allerdings von den betreffenden WaveLight-Aktionären selbst zu tragen. 48 13.4 Veröffentlichungen Der Bieter gibt unverzüglich im Internet auf der Internetseite http://www.alconrefractiveacq.de (auf Deutsch und in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung) und im elektronischen Bundesanzeiger bekannt, (i) welche Vollzugsbedingungen bei Ablauf der Annahmefrist eingetreten sind, (ii) wenn auf eine Vollzugsbedingung verzichtet wurde, (iii) wenn alle Vollzugsbedingungen entweder eingetreten sind oder auf sie verzichtet wurde, (iv) wenn das Angebot nicht vollzogen wird. 14. FINANZIERUNG DES ÜBERNAHMEANGEBOTS 14.1 Maßnahmen zur Sicherstellung der vollständigen Erfüllung des Übernahmeangebots 14.1.1 Maximale Gegenleistung Der Bieter hält derzeit 668.862 Aktien an der WaveLight AG. Das Übernahmeangebot ist auf den Erwerb sämtlicher WaveLight-Aktien gerichtet. Die nicht vom Bieter gehaltenen WaveLight-Aktien werden nachfolgend als die Ausstehenden WaveLightAktien bezeichnet. Sollte das Übernahmeangebot für sämtliche nach Kenntnis des Bieters Ausstehenden WaveLight-Aktien, d.h. insgesamt 5.908.164 WaveLightAktien, angenommen werden, beliefe sich die Zahlungsverpflichtung des Bieters an die annehmenden WaveLight-Aktionäre auf insgesamt EUR 88.622.460 (entspricht dem Angebotspreis von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie multipliziert mit 5.908.164 Ausstehenden WaveLight-Aktien). Aufgrund der Ausübungspreise und Ausübungszeiträume der bestehenden Optionsrechte auf WaveLight-Aktien (siehe Ziffer 7.8 dieser Angebotsunterlage) kann nicht ausgeschlossen werden, dass bis zum Ende der Annahmefrist zusätzlich 110.000 WaveLight-Aktien im Falle der Ausübung der unter Ziffer 7.8 dargestellten 110.000 Aktienoptionen begeben werden. Würde das Übernahmeangebot für diese neuen WaveLight-Aktien angenommen, würde sich die zu zahlende Gegenleistung um einen Betrag in Höhe von EUR 1.650.000 erhöhen. Schließlich werden dem Bieter im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot und dessen Vollzug Transaktionskosten entstehen, die einen Gesamtbetrag von insgesamt EUR 3 Mio. voraussichtlich nicht übersteigen werden (die Transaktionskosten). Es wird daher erwartet, dass die möglichen Gesamtkosten des Bieters für die Übernahme der WaveLight AG nicht mehr als EUR 93.272.460 betragen (der Gesamttransaktionsbetrag). 14.1.2 Finanzierung des Übernahmeangebots Der Bieter hat vor Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage die notwendigen Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung des Übernahmeangebots notwendigen finanziellen Mittel rechtzeitig zur Verfügung stehen. Der Bieter verfügt über liquide Mittel in Höhe des Gesamttransaktionsbetrages. Der Bieter wird diese liquiden Mittel zur Erfüllung seiner Finanzierungsverpflichtungen 49 gemäß diesem Angebot und zur Begleichung der Transaktionskosten verwenden. Diese den Gesamttransaktionsbetrag abdeckenden liquiden Mittel stehen dem Bieter seit dem 09. August 2007 auf einem von dem Bieter bei der Deutsche Bank AG geführten Konto zweckgebunden zur Erfüllung seiner Finanzierungsverpflichtungen gemäß diesem Angebot und zur Begleichung der Transaktionskosten zur Verfügung. 14.2 Finanzierungsbestätigung Die Deutsche Bank AG, ein vom Bieter unabhängiges Wertpapierdienstleistungsunternehmen mit seinem Sitz in der Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main, hat in dem als Anlage 4 beigefügten Schreiben vom 10. August 2007 gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 WpÜG schriftlich bestätigt, dass der Bieter die notwendigen Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass ihm die zur vollständigen Erfüllung des Übernahmeangebots notwendigen Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung zur Verfügung stehen. 15. AUSWIRKUNGEN DES VOLLZUGS DES ÜBERNAHMEANGEBOTS VERMÖGENS-, ERTRAGS- UND FINANZLAGE DES BIETERS AUF DIE Die in dieser Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage dargestellten Angaben enthalten in die Zukunft gerichtete Aussagen des Bieters. Diese geben die gegenwärtige Einschätzung des Bieters im Hinblick auf zukünftige mögliche Ereignisse wieder und basieren auf den dem Bieter bei Unterzeichnung dieser Angebotsunterlage vorliegenden Informationen sowie auf einer Reihe von Annahmen des Bieters, die sich als zutreffend oder nicht zutreffend herausstellen können. 15.1 Annahmen Die in dieser Ziffer 15 der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben beruhen insbesondere auf der folgenden Ausgangslage bzw. folgenden Annahmen: (a) Der Bieter wird alle 6.577.026 WaveLight-Aktien zum Angebotspreis von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie, d.h. gegen Zahlung von insgesamt EUR 98.655.390, erwerben. (b) Die Optionsberechtigten der 110.000 Aktienoptionen, die derzeit ausgeübt werden können (vgl. Ziffer 7.8.1 dieser Angebotsunterlage), werden ihre Aktienoptionen ausüben und das Angebot für die infolge der Ausübung der Optionen erworbenen 110.000 WaveLight-Aktien annehmen. (c) Abgesehen von den zuvor in Ziffer 15.1(b) angesprochenen 110.000 Aktienoptionen werden die Inhaber von Bezugsrechten auf WaveLight-Aktien (vgl. Ziffer 7.8 dieser Angebotsunterlage) gegen eine von der WaveLight AG in drei Raten zu zahlende Abfindung nach Vollzug dieses Übernahmeangebots auf ihre Optionen verzichten (vgl. Ziffer 7.8.2 dieser Angebotsunterlage). Die Auswirkung dieser Zahlungen der WaveLight AG an die Inhaber dieser Optionen ist in dieser Ziffer 15 dieser Angebotsunterlage nicht berücksichtigt. 50 (d) Etwaige weitere WaveLight-Aktien oder Bezugsrechte auf Aktien, die nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Angebotsunterlage ggf. noch ausgegeben werden, bleiben unberücksichtigt. (e) Es wird aus Vereinfachungsgründen unterstellt, dass die voraussichtlichen Transaktionskosten von ca. EUR 3 Mio. als Anschaffungsnebenkosten aktiviert werden. (f) Abgesehen von dem beabsichtigten Erwerb der WaveLight-Aktien werden keine sonstigen Auswirkungen auf das Eigenkapital sowie die Finanz- und Ertragslage des Bieters berücksichtigt, die sich seit dem 31. Dezember 2006 ergeben haben oder sich in Zukunft ergeben könnten. 15.2 Methodisches Vorgehen und Vorbehalte Zur Abschätzung der voraussichtlichen Auswirkungen des Übernahmeangebots auf das Eigenkapital sowie die Finanz- und Ertragslage des Bieters hat Alcon eine vorläufige und ungeprüfte Einschätzung der bilanziellen Situation vorgenommen, die auf Einzel- und Konzernebene - bei Alcon im Falle der vollständigen Übernahme der WaveLight AG zum 31. Dezember 2006 vorgelegen hätte. Die Umtauschkurse, auf denen die Umrechnung der Beträge in Schweizer Franken (CHF) und United States Dollar (USD) in Beträge in Euro (EUR) basieren, wurden dem Geschäftsbericht der Nestlé S.A. für das Geschäftsjahr 2006 sowie Alcon s internen Umrechnungskursen zum 30. Juni 2007 wie folgt entnommen: · EUR zu CHF am 31. Dezember 2006 - 1,609 (Stichtagskurs); · EUR zu CHF für das am 31. Dezember 2006 endende Jahr - 1,574 (Durchschnittskurs); und · USD zu EUR am 30. Juni 2007 0,7437 (Stichtagskurs). Die Zahlen hinsichtlich der WaveLight AG stammen aus dem 9-Monatsbericht 2006/2007 zum 30. April 2007. Die Angaben und Zahlen bezüglich des Einzelabschlusses von Alcon basieren auf den schweizerischen Bilanzierungsvorschriften, der Konzernabschluss von Alcon basiert auf U.S.GAAP. Dessen ungeachtet möchte der Bieter darauf aufmerksam machen, dass sich die Auswirkungen der Übernahme der WaveLight AG auf sein zukünftiges Eigenkapital sowie seine zukünftige Finanz- und Ertragslage heute nicht genau vorhersagen lassen. Dafür gibt es u.a. folgende Gründe: Die endgültige Höhe der Erwerbskosten hängt von der Anzahl der WaveLightAktien ab, für die das Übernahmeangebot angenommen werden wird. Die aus der Übernahme entstehenden Synergieeffekte und Geschäftschancen können erst nach der Durchführung des Übernahmeangebots näher analysiert und genauer quantifiziert werden. 51 Das Eigenkapital sowie die Finanz- und Ertragslage des Bieters und der WaveLight AG sind nur eingeschränkt vergleichbar. Der Einzelabschluss von Alcon wurde auf Grundlage der Buchhaltungsgrundsätze nach Schweizer Recht und mit Angaben in CHF erstellt, der Konzernabschluss von Alcon, der bei der U.S. Securities and Exchange Comission (die SEC) eingereicht worden ist, wurde nach den Vorschriften von U.S.-GAAP und mit der Angabe in USD erstellt, der Konzernabschluss der WaveLight AG wurde nach IFRS/IAS und mit Angaben in EUR erstellt. Darüber hinaus beziehen sich die Angaben, auf unterschiedliche Zeitpunkte und Zeiträume. Während die Angaben für die WaveLight AG aus dem 9-Monatsbericht 2006/2007 sich auf den 30. April 2007 beziehen, beziehen sich die Angaben für die Alcon, Inc. auf den 31. Dezember 2006 und für die Alcon-Gruppe auf den 30. Juni 2007. 15.3 Erwartete Auswirkungen auf den Einzelabschluss des Bieters 15.3.1 Erwartete Auswirkungen auf die Bilanz des Bieters Der Erwerb der WaveLight-Aktien nach diesem Übernahmeangebot wird sich nach Einschätzung des Bieters auf das Eigenkapital und die Finanzlage des Bieters im Wesentlichen wie folgt auswirken: Einzelbilanz von Alcon zum 31. Dezember 2006 (Schweizer Recht), umgerechnet in EUR zu einem Umrechnungskurs von 1,609. AKTIVA Ungeprüft Alcon (Einzelabschluss)* Veränderung durch Aktienerwerb 1.364,7 -103,3 Mio. EUR Zahlungsmittel und kurzfristige Anlagen Forderungen gegen Tochtergesellschaften Pro-Forma nach Aktienerwerb** 1.261,4 317,8 317,8 1.682,4 1.682,4 Sonstiges Umlaufvermögen 7,9 7,9 Umlaufvermögen (gesamt) 3.372,8 Darlehen an Tochterunternehmen 2.037,0 2.037,0 94,0 94,0 Eigene Aktien Immaterielle Vermögensgegenstände -103,3 3.269,5 Beteiligungen 3.532,5 103,3 3.635,8 Bilanzsumme 9.036,3 0 9.036,3 52 PASSIVA Ungeprüft Alcon (Einzelabschluss)* Mio. EUR Veränderung durch Aktienerwerb Pro-Forma nach Aktienerwerb** Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Dritte 0,5 0,5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Tochterunternehmen 348,0 348,0 Steuerrückstellungen 140,9 140,9 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 156,9 156,9 Kurzfristige Verbindlichkeiten (gesamt) 646,3 646,3 Langfristige Verbindlichkeiten 707,0 707,0 Aktienkapital 102,2 102,2 Weiteres eingezahltes Kapital 352,9 352,9 Rücklagen für eigene Aktien 3.047,0 3.047,0 Gewinnrücklagen 4.181,0 4.181,0 Eigenkapital (gesamt) 7.683,3 7.683,3 Bilanzsumme 9.036,3 9.036,3 * ** Die Zahlen für Alcon (auf Einzelbasis) wurden dem geprüften Schweizer Geschäftsbericht vom 31. Dezember 2006 in CHF entnommen. Pro-Forma meint die Ist -Daten und Veränderung durch den Aktienerwerb. Im Vergleich zu dem Eigenkapital und der Vermögenssituation des Bieters zum 31. Dezember 2006 ergeben sich im Wesentlichen folgende Veränderungen (nach Zahlen in USD): (a) Die Beteiligungen des Bieters werden um EUR 103,3 Mio. aufgrund des Erwerbs der WaveLight-Aktien, einschließlich der infolge der Ausübung der in Ziffer 7.8.1 beschriebenen 110.000 Aktienoptionen neu begebenen WaveLight-Aktien, deren Ausübung hier unterstellt wird, ansteigen. Dieser Betrag enthält die erwarteten, aktivierten Transaktionskosten von EUR 3 Mio. (b) Die Zahlungsmittel und kurzfristigen Anlagen des Bieters reduzieren sich um EUR 103,3 Mio. hinsichtlich des Kaufs von WaveLight-Aktien, einschließlich der infolge der Ausübung der in Ziffer 7.8.1 beschriebenen 110.000 Aktienoptionen neu begebenen WaveLight-Aktien, deren Ausübung hier unterstellt wird, und der damit verbundenen Transaktionskosten. (c) Die Summe der Aktiva des Bieters wird sich somit nicht verändern. 53 (d) Die vorstehende Bilanz weist keine möglichen Steuerimplikationen des Angebots aus, die sich aus der Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Schweizer Rechts ergeben könnten. Ergänzende Hinweise bezüglich der Vermögenssituation der Alcon, Inc. (Schweizer Recht) zum 30. Juni 2007: (a) Alcon stellt seine Finanzberichte nach Schweizer Bilanzierungsvorschriften zum 31. Dezember eines jeden Jahres auf. Daher liegt dem Bieter keine nach Schweizer Bilanzierungsvorschriften aufgestellte Einzelbilanz zum 30. Juni 2007 vor. (b) In den sechs Monaten vor dem 30. Juni 2007 ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Vermögenssituation und der operativen Ergebnisse der Alcon, Inc., die dazu führen würden, dass die oben dargestellte Pro-Forma Einzelbilanz sich als irreführend erweisen würde. (c) Die Zahlungsmittel und kurzfristigen Anlagen der Alcon, Inc. betrugen zum 30. Juni 2007 ca. USD 1,3 Milliarden bzw. ca. EUR 950 Mio. bei einem Umrechnungskurs von 0,7437. 15.3.2 Erwartete Auswirkungen auf die Ertragslage des Bieters Der Erwerb der WaveLight-Aktien nach diesem Übernahmeangebot wird sich auf die Ertragslage des Bieters voraussichtlich wie nachfolgend dargestellt auswirken: Gewinn- und Verlustrechnung von Alcon (nur Einzelabschluss nach Schweizer Recht) für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006, umgerechnet in EUR zu einem Umrechnungskurs von 1,574. Ungeprüft Alcon (Einzelabschluss)* Mio. EUR Veränderung durch Aktienerwerb Pro-Forma nach Aktienerwerb** Dividendenerträge 1.729,2 1.729,2 Lizenzerträge 1.962,3 1.962,3 Zinserträge 187,6 Sonstige Erträge 50,7 Gesamterträge 3.929,8 -5,4 182,2 50,7 -5,4 3.924,4 Lizenzaufwendungen 420,7 420,7 Aufwendungen für Forschung und Entwicklung 396,6 396,6 Sonstige Aufwendungen 172,7 172,7 Aufwendungen (gesamt) 990,0 990,0 54 Ergebnis vor Steuern Körperschaftssteuer Jahresüberschuss * ** 2.939,8 -5,4 2.934,4 89,7 -0,2 89,5 2.850,1 -5,2 2.844,9 Die Zahlen für Alcon (auf Einzelbasis) wurden dem geprüften Schweizer Geschäftsbericht vom 31. Dezember 2006 in CHF entnommen. Pro-Forma meint die Ist -Daten und Veränderung durch den Aktienerwerb. Im Vergleich zur geprüften Gewinn- und Verlustrechnung des Bieters für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2006 bis 31. Dezember 2006 ergeben sich im Wesentlichen folgende Veränderungen (nach Zahlen in EUR): (a) Das Beteiligungsergebnis des Bieters wird in Zukunft auch aus Erträgen aus der Beteiligung an der WaveLight AG bestehen. Die Höhe dieser zukünftigen Erträge ist ungewiss und daher vorstehend nicht geschätzt worden. (b) Die Zinserträge des Bieters sinken um EUR 5,4 Mio. aufgrund der angenommenen Verwendung von EUR 103,3 Mio. zum Kauf der WaveLight-Aktien, einschließlich der infolge der Ausübung der in Ziffer 7.8.1 beschriebenen 110.000 Aktienoptionen neu begebenen WaveLight-Aktien, deren Ausübung hier unterstellt wird, und zur Zahlung der Transaktionskosten, wobei eine Zinsrate von 5,25% zugrunde gelegt wurde. (c) Die obige Gewinn- und Verlustrechnung weist keine möglichen Steuerimplikationen des Angebots aus, die sich aus der Anwendung der Bilanzierungsvorschriften des Schweizer Rechts ergeben könnten, mit Ausnahme des steuerlichen Effekts der reduzierten Zinserträge, wie sie im vorstehenden Absatz (b) dargestellt werden. Ergänzende Hinweise bezüglich der Ertragssituation der Alcon, Inc. (Schweizer Recht) zum 30. Juni 2007: (a) Alcon stellt seine Finanzberichte nach Schweizer Bilanzierungsvorschriften zum 31. Dezember eines jeden Jahres auf. Daher liegt dem Bieter keine nach Schweizer Bilanzierungsvorschriften aufgestellte Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 2007 vor. (b) In den sechs Monaten vor dem 30. Juni 2007 ergaben sich keine wesentlichen Änderungen der Vermögenssituation und der operativen Ergebnisse der Alcon, Inc., die dazu führen würden, dass die oben dargestellte Pro-Forma Gewinn- und Verlustrechnung sich als irreführend erweisen würde. 55 15.4 Erwartete Auswirkungen auf den konsolidierten Abschluss der AlconGruppe 15.4.1 Erwartete Auswirkungen auf die Konzernbilanz der Alcon-Gruppe Der Erwerb der WaveLight-Aktien im Rahmen dieses Übernahmeangebots wird nach der Einschätzung des Bieters im Wesentlichen folgende Einflüsse auf das konsolidierte Eigenkapital und die Finanzlage der Alcon-Gruppe haben: Konzernbilanz der Alcon-Gruppe zum 30. Juni 2007 (U.S.-GAAP) und von WaveLight zum 30. April 2007 (IFRS), umgerechnet in EUR zu einem Umrechnungskurs von 0,7437 AKTIVA Ungeprüft Alcon- Gruppe* WaveLightGruppe** Veränderung durch Aktienerwerb Mio. EUR Zahlungsmittel Anlagen und Pro-Forma nach Aktienerwerb*** kurzfristige 1.012,2 3,8 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 778,4 15,8 794,2 Vorratsvermögen 372,1 10,4 382,5 Sonstiges Umlaufvermögen 208,1 3,6 211,7 Umlaufvermögen (gesamt) 2.370,8 33,6 694,1 4,9 699,0 48,4 21,4 69,8 Firmenwert 411,9 0 Sonstige langfristige Vermögensgegenstände 278,9 25,3 3.804,1 85,2 Sachanlagen Immaterielle Vermögensgegenstände Bilanzsumme PASSIVA -101,9 914,1 2.302,5 70,3 482,2 304,2 -31,6 3.857,7 Ungeprüft AlconGruppe* WaveLightGruppe** Mio. EUR Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen -101,9 138,0 Veränderung durch Aktienerwerb Pro-Forma nach Aktienerwerb*** 8,5 146,5 56 Kurzfristige Kreditaufnahmen 613,3 29,7 643,0 Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 591,5 10,2 601,7 1.342,8 48,4 1.391,2 490,0 5,0 495,0 32,8 6,6 -6,6 32,8 Weiteres eingezahltes Kapital 910,6 47,6 -47,6 910,6 Aufgelaufenes sonstiges comprehensive income 106,1 0,0 2.538,5 -22,6 0,0 0,2 0,2 -1.616,7 0,0 -1.616,7 Eigenkapital (gesamt) 1.971,3 31,8 1.971,5 Bilanzsumme 3.804,1 85,2 Kurzfristige Verbindlichkeiten (gesamt) Langfristige Verbindlichkeiten Aktienkapital Gewinnrücklagen Anteile von Minderheiten Eigene Aktien 106,1 22,6 2.538,5 -31,6 3.857,7 * Die Zahlen für die Alcon-Gruppe wurden dem ungeprüften Quartalsbericht zum 30. Juni 2007, der in USD und auf der Basis von U.S.-GAAP aufgestellt wurde, entnommen, wie er in Form 6-K bei der SEC eingereicht wurde. ** Die Zahlen der WaveLight-Gruppe entstammen dem ungeprüften Quartalsbericht von WaveLight vom 30. April 2007 in EUR und auf der Basis der IFRS. Der Bieter ist nicht der Ansicht, dass der Unterschied zwischen IFRS und U.S.-GAAP auf die Zahlen der WaveLight-Gruppe einen wesentlichen Einfluss auf die vorstehende ProForma-Konzernbilanz haben. *** Pro-Forma meint die Ist -Daten und Veränderung durch den Aktienerwerb. Im Vergleich mit dem konsolidierten Eigenkapital und der Vermögenslage der AlconGruppe zum 30. Juni 2007 ergeben sich folgende wesentliche Veränderungen (nach Zahlen in EUR): (a) Die Zahlungsmittel und kurzfristigen Anlagen sinken aufgrund folgender Umstände um einen Nettobetrag von EUR 101,9 Mio: - einer Erhöhung aufgrund der hier unterstellten Ausübung von 110.000 Optionen zu einem Ausübungspreis von EUR 12,90, die bei der WaveLight AG zu einer Erhöhung der Geldmittel in Höhe von EUR 1,4 Mio. führt. - eine Verminderung in Höhe von EUR 103,3 Mio aufgrund des Erwerbs von WaveLight-Aktien einschließlich der 110.000 WaveLightAktien, die aufgrund der Ausübung der 110.000 Optionen begeben werden, und der damit verbundenen Transaktionskosten. 57 (b) Der Firmenwert wird um EUR 70,3 Mio. steigen, da der Kaufpreis den Marktwert des erworbenen Nettovermögens überschreitet. Zum Zwecke der obigen Bilanz nimmt der Bieter an, dass die Buchwerte der Aktiva und Passiva von WaveLight ihrem Marktwert entsprechen. (c) Die Bilanzsumme der Alcon-Gruppe wird daher um EUR 53,6 Mio. steigen. (d) Die obige Bilanz weist keine möglichen Steuerimplikationen des Angebots aus, die sich aus der Anwendung von U.S.-GAAP ergeben könnten. 15.4.2 Erwartete Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung der Alcon-Gruppe Bezüglich der Auswirkungen des Erwerb der WaveLight-Aktien im Rahmen dieses Übernahmeangebots auf die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung der AlconGruppe kann der Bieter aus den folgenden Gründen nur eine begrenzte Aussage treffen: · Durch die unterschiedlichen Geschäftsjahre der beiden Gesellschaften (das Geschäftsjahr von Alcon endet am 31. Dezember, das von WaveLight am 31. Juli) sind solche Vergleiche schwierig und führen möglicherweise zu Missverständnissen. · Die letzten Jahresabschlüsse von WaveLight beinhalten Ergebnisse, die aus Geschäftsbereichen stammen, die von WaveLight entweder eingestellt wurden oder werden sollen. Folglich wäre die Verknüpfung dieser Jahreszahlen mit den letzten Jahreszahlen von Alcon irreführend. · Aufgrund der Tatsache, dass die WaveLight AG in ihrem 9-Monatsbericht 2006/2007 zum 30. April 2007 erklärt hat, dass der Vorstand davon überzeugt ist, dass WaveLight ein positives operatives EBIT zum Ende des Geschäftsjahres 2006/2007 erzielen wird, kann davon ausgegangen werden, dass die Auswirkung des Jahresergebnisses der WaveLight-Gruppe auf die konsolidierte Gewinn- und Verlustrechnung der Alcon-Gruppe nicht wesentlich sein wird. 16. RÜCKTRITTSRECHT 16.1 Voraussetzungen WaveLight-Aktionäre, die das Übernahmeangebot angenommen haben, haben folgende Rücktrittsrechte: (a) Im Falle einer Änderung des Übernahmeangebots gemäß § 21 WpÜG können WaveLight-Aktionäre von den durch die Annahme des Übernahmeangebots geschlossenen Verträgen jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten, wenn und soweit sie das Übernahmeangebot vor der Veröffentlichung der Angebotsänderung angenommen haben. 58 (b) Im Falle eines konkurrierenden Angebots können WaveLight-Aktionäre von den durch die Annahme des Übernahmeangebots geschlossenen Verträgen jederzeit bis zum Ablauf der Annahmefrist zurücktreten, wenn und soweit sie das Übernahmeangebot vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage des konkurrierenden Angebots angenommen haben. 16.2 Ausübung des Rücktrittrechts WaveLight-Aktionäre können das Rücktrittsrecht gemäß Ziffer 16.1 dieser Angebotsunterlage nur dadurch ausüben, dass sie vor Ablauf der Annahmefrist den Rücktritt für eine zu spezifizierende Anzahl von Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien schriftlich gegenüber ihrer Depotführenden Bank erklären; und ihre Depotführende Bank anweisen, die Rückbuchung einer solchen Anzahl von in ihrem Depotkonto befindlichen Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien, die der Anzahl der Zum Verkauf eingereichten WaveLightAktien entspricht, für die der Rücktritt erklärt wurde, in die ISIN DE0005125603 (WaveLight-Aktien) bei der Clearstream Banking AG vorzunehmen. Die Rücktrittserklärung wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten WaveLight-Aktien, für die der Rücktritt erklärt wurde, bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist in die ISIN DE0005125603 (WaveLight-Aktien) bei der Clearstream Banking AG zurückgebucht worden sind. Diese Rückbuchung ist durch die Depotführende Bank nach Erhalt der Rücktrittserklärung zu veranlassen. 17. HINWEISE FÜR WAVELIGHT-AKTIONÄRE, DIE DAS ÜBERNAHMEANGEBOT NICHT ANNEHMEN WaveLight-Aktionäre, die beabsichtigen, das Übernahmeangebot nicht anzunehmen, sollten folgendes berücksichtigen: (a) Der gegenwärtige Börsenkurs der WaveLight-Aktie kann auch die Tatsache reflektieren, dass der Bieter am 16. Juli 2007 seine Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots veröffentlicht hat, und in dieser Angebotsunterlage ein Angebotspreis von EUR 15,00 je WaveLight-Aktie vorgesehen ist. Es ist ungewiss, wie sich der Preis der WaveLight-Aktie nach dem Ablauf der Annahmefrist entwickeln wird. (b) Die WaveLight-Aktien, für die dieses Übernahmeangebot nicht angenommen wurde, können weiterhin am Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse unter der ISIN DE0005125603 (WaveLight-Aktien) gehandelt werden. Die Durchführung des Übernahmeangebots wird voraussichtlich zu einer Verringerung der Liquidität der Aktien der WaveLight AG führen. Hierdurch kann es dazu kommen, dass Aufträge nicht oder nicht recht59 zeitig ausgeführt werden können. Ferner könnte der Handel mit WaveLightAktien von einer größeren Volatilität geprägt sein. (c) Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Handel mit WaveLight-Aktien am Geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse als Folge der Durchführung dieses Übernahmeangebot ausgesetzt wird. (d) Wie unter Ziffer 9.6 dieser Angebotsunterlage beschrieben, könnten nach dem Vollzug dieses Übernahmeangebots von dem Bieter verschiedene Strukturmaßnahmen, wie ein übernahmerechtlicher Squeeze-Out (vgl. Ziffer 9.6.1 dieser Angebotsunterlage), der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages (vgl. Ziffer 9.6.2 dieser Angebotsunterlage), ein aktienrechtlicher Squeeze-Out (vgl. Ziffer 9.6.3 dieser Angebotsunterlage) oder ein Delisting (vgl. Ziffer 9.6.4 dieser Angebotsunterlage) in Betracht gezogen werden, sofern hierfür die jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen gegeben sind. (e) Falls der Bieter nach Abschluss des Übernahmeangebots unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % oder mehr der WaveLight-Aktien hält, haben die WaveLight-Aktionäre, die das Angebot nicht angenommen haben, das unter Ziffer 9.6.1 dieser Angebotsunterlage beschriebene Andienungsrecht. Das in Ziffer 11 dieser Angebotsunterlage dargelegte Verfahren für die Annahme und die Abwicklung des Übernahmeangebots findet auf die Ausübung des Andienungsrechts entsprechend Anwendung. WaveLight-Aktionäre, die die Annahme des Angebots während der Andienungsfrist (vgl. Ziffer 9.6.1 dieser Angebotsunterlage) beabsichtigen, sollten sich mit etwaigen Fragen hinsichtlich technischer Aspekte an ihre Depotführende Bank wenden. Das Andienungsrecht gilt als fristgerecht ausgeübt, wenn die Umbuchung der WaveLight-Aktien bei der Clearstream Banking AG in die ISIN DE000A0TGLW6 (Zum Verkauf eingereichte WaveLight-Aktien) bis spätestens um 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach dem Ablauf der Andienungsfrist bewirkt worden ist. 18. GELDLEISTUNGEN UND GELTWERTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER VORSTANDS ODER DES AUFSICHTSRATS DER WAVELIGHT AG DES Weder Vorstands- noch Aufsichtsratsmitgliedern der WaveLight AG wurden im Zusammenhang mit diesem Übernahmeangebot Geldleistungen oder geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. Der Bieter weist allerdings darauf hin, dass der Bieter mit dem Vorstandsvorsitzenden der WaveLight AG einen Vertrag hinsichtlich der Annahme dieses Übernahmeangebots abgeschlossen hat (vgl. Ziffer 4.3 dieser Angebotsunterlage), in dem sich Herr Maximilian Reindl als Vorstandsvorsitzender damit einverstanden erklärt, seine WaveLight-Aktien zu dem gleichen Angebotspreis zu veräußern, wie er den übrigen Aktionären in dieser Angebotsunterlage angeboten wird. Darüber hinaus möchte der Bieter auf die, in Ziffer 7.8.2 dieser Angebotsunterlage beschriebene, Vereinbarung zwischen dem Bieter und der WaveLight AG bezüglich der Beendigung der Aktienoptionsprogramme 2004 und 2006 und die vorgesehenen Individualvereinbarungen mit den Inhabern der Bezugsrechte auf Aktien nach 60 den Aktienoptionsprogrammen 2004 und 2006 hinweisen. Laut dem 9-Monatsbericht 2006/2007 besitzt der Vorstandsvorsitzende der WaveLight AG 70.000 Aktienoptionen und kann folglich in diesem Umfang von der vorgesehenen Beendigung der Aktienoptionsprogramme der WaveLight AG profitieren. 19. BEGLEITENDE BANK Die Deutsche Bank AG hat den Bieter im Zusammenhang mit dem Übernahmeangebot beraten und koordiniert die technische Durchführung und Abwicklung des Übernahmeangebots. 20. STEUERN Der Bieter empfiehlt den WaveLight-Aktionären, hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen einer Annahme dieses Übernahmeangebots eine ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigende steuerliche Beratung einzuholen. Der Erhalt von Geldzahlungen nach diesem Übernahmeangebot durch einen WaveLight-Aktionär kann einen einkommenssteuerpflichtigen Tatbestand nach dem jeweils für ihn geltenden Steuerrecht darstellen. Jedem Inhaber von WaveLight-Aktien wird daher geraten, in Bezug auf die steuerlichen Folgen der Annahme dieses Übernahmeangebots unverzüglich einen unabhängigen Steuerberater aufzusuchen. 21. ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN FÜR U.S.-AKTIONÄRE Dieses dem deutschen Recht unterliegende Angebot erfolgt an die U.S.-Aktionäre in Übereinstimmung mit den anwendbaren U.S.-amerikanischen Wertpapiergesetzen, einschließlich der aufgrund des Exchange Act erlassenen Regulation 14E. Dieses Angebot unterliegt nicht den Anforderungen von Regulation 14D des Exchange Act. Daher wurde diese Angebotsunterlage weder bei der SEC eingereicht noch von dieser geprüft. U.S.-Aktionäre sollten beachten, dass dieses Angebot im Hinblick auf die Wertpapiere einer deutschen Gesellschaft erfolgt und damit den Offenlegungsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland unterliegt, die sich von denen der U.S.A. unterscheiden. In Übereinstimmung mit der in Deutschland gängigen Praxis und gemäß der Rule 14e-5(b) des Exchange Act können der Bieter, vom Bieter vorgeschobene Personen oder (als Makler tätige) Börsenhändler während der Laufzeit dieses Angebots WaveLight-Aktien in anderer Weise als im Rahmen dieses Angebots über die Börse oder außerbörslich außerhalb der USA erwerben oder entsprechende Erwerbsvereinbarungen schließen, sofern dies im Einklang mit den anwendbaren deutschen Rechtsvorschriften, insbesondere dem WpÜG, erfolgt. Soweit nach deutschem Recht erforderlich, werden Informationen über entsprechende Erwerbe oder Erwerbsvereinbarungen in Deutschland veröffentlicht. Diesbezügliche Informationen werden darüber hinaus in Form einer unverbindlichen englischen Übersetzung auf der Website des Bieters unter http://www.alconrefractiveacq.de veröffentlicht. 61 22. VERÖFFENTLICHUNGEN UND MITTEILUNGEN (a) Der Bieter hat die Entscheidung zur Abgabe des Übernahmeangebots am 16. Juli veröffentlicht. Diese Veröffentlichung ist im Internet unter http://www.alconrefractiveacq.de abrufbar. (b) Diese Angebotsunterlage (sowie eine unverbindliche englische Übersetzung) wird in Übereinstimmung mit der zwingenden Vorschrift des § 14 Abs. 3 WpÜG am 13. August 2007 im Internet unter der Adresse http://www.alconrefractiveacq.de und durch Bereithalten dieser Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Deutsche Bank AG, Taunusanlage 12, D-60325 Frankfurt am Main (Telefax Nr. +49 69 910 387 94, Telefon Nr. +49 69 910 357 17, Email: [email protected]) veröffentlicht werden. Die Bekanntmachung hinsichtlich (i) der Verfügbarkeit von Exemplaren dieser Angebotsunterlage und (ii) der Internetadresse, unter der diese Angebotsunterlage zur Verfügung gestellt wird, wird im elektronischen Bundesanzeiger am 13. August 2007 und voraussichtlich ebenfalls am 13. August 2007 in The Wall Street Journal (U.S.-Ausgabe) veröffentlicht. (c) Der Bieter wird die Mitteilungen nach § 23 Abs. 1 WpÜG sowie die nach Ziffer 13.4 dieser Angebotsunterlage vorgesehenen Mitteilungen im Internet unter der Adresse http://www.alconrefractiveacq.de (auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung) sowie im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. (d) Alle Veröffentlichungen und Bekanntmachungen, die in Bezug auf dieses Angebot aufgrund des WpÜG oder aufgrund der anwendbaren Vorschriften des U.S.-Kapitalmarktrechts erforderlich sind, werden im Internet unter http://www.alconrefractiveacq.de (auf Deutsch und in einer unverbindlichen englischen Übersetzung), im elektronischen Bundesanzeiger sowie in den U.S.A. (durch die Verteilung einer englischsprachigen Pressemitteilung mittels eines elektronischen Informationssystems) veröffentlicht. 23. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND Das Übernahmeangebot sowie die durch dessen Annahme zustande kommenden Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang mit diesem Angebot (sowie jedem Vertrag, der infolge der Annahme dieses Angebots zustande komme) entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, sowie gesetzlich zulässig, Frankfurt am Main. 62 ANLAGE 1: Tochterunternehmen des Bieters JOINTVENTURE NAME DER GESELLSCHAFT ALCON (CHINA) OPHTHALMIC PRODUCT CO., LTD. GESELLSCHAFTSFORM SITZ LAND LTD. BEIJING CHINA ALCON (PUERTO RICO) INC. INC. WILMINGTON, DE USA ALCON BULGARIA EOOD EOOD SOFIA BULGARIEN ALCON CANADA INC. ALCON CAPITAL AND INVESTMENT PANAMA, S.A. INC. MISSISSAUGA KANADA S.A. PANAMA STADT PANAMA ALCON CAPITAL CORPORATION CORPORATION WILMINGTON, DE USA ALCON CENTROAMERICA S.A. ALCON COORDINATION CENTER N.V. S.A. PANAMA STADT PANAMA N.V. PUURS BELGIEN ALCON CREDIT CORPORATION CORPORATION SCHWEIZ ALCON CUSÍ, S.A. S.A. HÜNENBERG EL MASNOU, BARCELONA ALCON DANMARK A/S A/S RODOVRE ALCON DOMINICANA, C. POR A. C. POR. A. SANTO DOMINGO DÄNEMARK DOMINIKANISCHE REPUBLIK ALCON FARMACEUTIKA D.O.O. D.O.O. ZAGREB KROATIEN ALCON FARMACEVTIKA LLC LLC MOSKAU RUSSLAND ALCON FINLAND OY OY VANTAA FINNLAND ALCON GRIESHABER AG AG SCHAFFHAUSEN SCHWEIZ ALCON HOLDINGS INC. INC. WILMINGTON, DE USA ALCON HONG KONG, LIMITED ALCON HUNGARY PHARMACEUTICALS TRADING LIMITED LIABILITY COMPANY LTD. HONG KONG CHINA LTD. BUDAPEST UNGARN ALCON IRELAND B.V. B.V. AMSTERDAM NIEDERLANDE ALCON ITALIA S.P.A. S.P.A. MAILAND ITALIEN ALCON JAPAN LTD. LTD. TOKIO JAPAN ALCON KOREA LTD. ALCON LABORATORIES (AUSTRALIA) PTY. LTD. ALCON LABORATORIES (INDIA) PRIVATE LIMITED ALCON LABORATORIES (MALAYSIA) SDN. BHD. ALCON LABORATORIES (PHILIPPINES), INC. ALCON LABORATORIES (SOUTH AFRICA) (PTY.) LTD. ALCON LABORATORIES (THAILAND) LTD. ALCON LABORATORIES (U.K.) LIMITED ALCON LABORATORIES HELLAS COMMERCIAL & INDUSTRIAL S.A. ALCON LABORATORIES IRELAND LIMITED LTD. SEOUL SÜDKOREA PTY. LTD. FRENCHS FOREST AUSTRALIEN LTD. BANGALORE INDIEN SDN. BHD. KUALA LUMPUR MALAYSIA INC. MANILA PHILIPPINEN LTD. BRYANSTON SÜDAFRIKA LTD. BANGKOK THAILAND LTD. HEMEL HEMPSTEAD GROßBRITANNIEN S.A. MAROUSSI GRIECHENLAND LTD. CORK IRLAND ALCON LABORATORIES, INC. ALCON LABORATORIOS ARGENTINA S.A. ALCON LABORATORIOS CHILE LIMITADA ALCON LABORATORIOS DO BRASIL LTDA. ALCON LABORATORIOS URUGUAY, S.A. INC. WILMINGTON, DE USA S.A. BUENOS AIRES ARGENTINIEN LTDA. SANTIAGO CHILE LTDA. SAO PAULO BRASILIEN S.A. MONTEVIDEO URUGUAY SPANIEN 64 NAME DER GESELLSCHAFT ALCON LABORATORIOS, S.A. DE C.V. ALCON LABORATUVARLARI TICARET A.S. GESELLSCHAFTSFORM ALCON MANUFACTURING, LTD. ALCON MAROC SARL D ASSOCIE UNIQUE ALCON MEDICAL DEVICE (SHANGHAI) CO., LTD. ALCON NEDERLAND B.V. JOINTVENTURE SITZ LAND S.A. DE C.V. MEXIKO, D.F. MEXIKO A.S. ISTANBUL TÜRKEI LTD. WILMINGTON, DE USA S.A.R.L. CASABLANCA MAROKKO LTD. SHANGHAI CHINA B.V. GORINCHEM NIEDERLANDE ALCON NORGE AS A.S. SANDVIKA NORWEGEN ALCON OPHTALMIKA GMBH GMBH WIEN ÖSTERREICH ALCON PHARMA GMBH ALCON PHARMACEUTICAL DEL PERÚ S.A. GMBH FREIBURG IM BREISGAU DEUTSCHLAND S.A. LIMA PERU ALCON PHARMACEUTICAL, C.A. ALCON PHARMACEUTICALS (CZECH REPUBLIC) S.R.O. C.A. CARACAS S.R.O. PRAG VENEZUELA TSCHECHISCHE REPUBLIK ALCON PHARMACEUTICALS INC. INC. HÜNENBERG SCHWEIZ ALCON PHARMACEUTICALS LTD. LTD. TAIPEH TAIWAN ALCON PHARMACEUTICALS INC. INC. WILMINGTON, DE USA ALCON POLSKA SP. Z O.O. ALCON PORTUGAL-PRODUTOS E EQUIPAMENTOS OFTALMOLÓGICOS, LDA. Z O.O. WARSCHAU POLEN LDA. PACO D ARCOS PORTUGAL ALCON PTE LTD LTD. SINGAPUR SINGAPUR ALCON REFRACTIVEHORIZONS, INC. ALCON RESEARCH, LTD. INC. LTD. WILMINGTON, DE USA WILMINGTON, DE USA ALCON ROMANIA SRL S.R.L. BUKAREST RUMÄNIEN ALCON SVERIGE AB A.B. STOCKHOLM SCHWEDEN ALCON TUNISIE SARL S.A.R.L. TUNIS TUNESIEN ALCONLAB ECUADOR S.A. ALTAMESA INSURANCE AGENCY, INC. S.A. QUITO ECUADOR INC. DALLAS, TX USA CUSI (U.K.) LIMITED LTD. HEMEL HEMPSTEAD GROßBRITANNIEN DR. THILO AG AG HÜNENBERG SCHWEIZ FALCON PHARMACEUTICALS, LTD. LTD. WILMINGTON, DE USA LABORATOIRES ALCON S.A. LABORATORIOS ALCON DE COLOMBIA, S.A. S.A. RUEIL-MALMAISON FRANKREICH S.A. BOGOTA KOLUMBIEN REFRACTIVE SOLUTIONS, INC. INC. WILMINGTON, DE USA S.A. ALCON-COUVREUR N.V N.V. PUURS BELGIEN TRICL (USA), INC. TRINITY RIVER INSURANCE COMPANY LIMITED TRINITY RIVER INTERNATIONAL INVESTMENTS (BERMUDA) LTD. INC. BURLINGTON, VT USA LTD. HAMILTON BERMUDA LTD. HAMILTON BERMUDA 65 ANLAGE 2: Tochterunternehmen der Nestlé S.A. NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM "NEVERSA" VERSICHERUNGSDIENST GMBH "SCHOKO" SCHOKOLADEN UND SUESSWAREN GMBH 177833 CANADA INC. GMBH JOINTVENTURE SITZ LAND FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND INC. NORTH YORK TORONTO KANADA ACQUA CLAUDIA S.R.L. ACREDA GRUNDSTUECKSVERMIETUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. OBJEKT NESTLE KG ACREDA VERMIETUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO OBJEKT CONOW KG AD DELTA 6 S.R.L. MAILAND ITALIEN Joint-Venture DÜSSELDORF DEUTSCHLAND Joint-Venture DÜSSELDORF DEUTSCHLAND SKOPJE MAZEDONIEN AGRIVAIR SARL S.A.R.L. VALLEROY-LE-SEC FRANKREICH AL ANHAR WATER FACTORY CO. LTD. AL MANHAL WATER FACTORY (BAHRAIN) W.L.L. AL MANHAL WATER FACTORY CO. LTD. AL MANHAL WATER FACTORY COMPANY LIMITED W.L.L. ALCON CAPITAL AND INVESTMENT PANAMA, S.A. ALCON JAPAN K.K. LTD. Joint-Venture JEDDAH SAUDI-ARABIEN Joint-Venture MANAMA BAHRAIN Joint-Venture RIAD SAUDI-ARABIEN Joint-Venture DOHA KATAR PANAMA STADT PANAMA K.K. TOKIO JAPAN ALCON, INC. ALI NAHRUNGS- UND GENUSSMITTEL GMBH ALOIS DALLMAYR KAFFEE OHG INC. HÜNENBERG SCHWEIZ FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND OHG MÜNCHEN DEUTSCHLAND ALPURSA LEBENSMITTEL GMBH ANAHITA POLOUR INDUSTRIAL MINERAL WATER COMPANY APONTI VERTRIEBSGESELLSCHAFT MBH AQUA STAR LLC GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND TEHERAN IRAN FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND KOSTROMA RUSSLAND BARCELONA SPANIEN NOISIEL FRANKREICH SANDVIKA NORWEGEN QUITO ECUADOR ROTTERDAM NIEDERLANDE AQUAREL IBERICA S.A. ARCHES S.A.S. GMBH GMBH & CO. KG GMBH & CO. KG W.L.L. LTD. W.L.L. S.A. GMBH COMPANY Joint-Venture GMBH L.L.C S.A. S.A.S. AS NESTLE NORGE ASOCIACION O CUENTAS EN PARTICIPACION ENTRE NESTLE ECUADOR S.A. Y GENERAL MILLS INTERNATIONAL LTD. B.V. HANDEL- EN EXPLOITATIEMAATSCHAPPIJ HATRAS B.V. KALAG A.S. B.V. ROTTERDAM NIEDERLANDE BALKAN ICE CREAM HOLDING S.A. S.A. LUXEMBURG LUXEMBURG BELTE SCHWEIZ AG AG URDORF SCHWEIZ BENEDICT LEBENSMITTEL GMBH GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND BERGAIR S.A. S.A. VEVEY SCHWEIZ BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE (PACIFIC) LIMITED BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE (EUROPE) AG BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE (MALAYSIA) SDN BHD BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE (NORTH AMERICA) LTD. Joint-Venture HONG KONG CHINA Joint-Venture URDORF SCHWEIZ Joint-Venture PETALING JAYA MALAYSIA WILMINGTON, DE USA LTD. Joint-Venture B.V. AG SDN BHD 66 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE SITZ Joint-Venture MAKATI STADT PHILIPPINEN BANGKOK THAILAND Joint-Venture ST. MICHAEL BARBADOS Joint-Venture SEOUL SÜDKOREA Joint-Venture URDORF SCHWEIZ LAND BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE (PHILIPPINES) INC. BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE (THAILAND) LTD. BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE BARBADOS BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE KOREA LTD. BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE S.A. BLAUE QUELLEN GMBH INC. GMBH LIMBURG DEUTSCHLAND BONJOUR (1986) LTD BUEBCHEN-WERK EWALD HERMES PHARMAZEUTISCHE FABRIK GMBH LTD. RISHON LE-ZION ISRAEL SOEST DEUTSCHLAND CROYDON, LONDON GROßBRITANNIEN Joint-Venture MAROUSSI GRIECHENLAND Joint-Venture WIEN ÖSTERREICH Joint-Venture WIEN ÖSTERREICH Joint-Venture FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND Joint-Venture FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND BUXTON MINERAL WATER LIMITED C.P. HELLAS E.E.I.G. LTD. LTD. S.A. GMBH LTD. E.E.I.G. C.P.A. CEREAL PARTNERS HANDELSGESELLSCHAFT M.B.H. C.P.A. CEREAL PARTNERS HANDELSGESELLSCHAFT M.B.H. & CO. OHG C.P.D. CEREAL PARTNER DEUTSCHLAND GMBH & CO OHG C.P.D. CEREAL PARTNERS DEUTSCHLAND VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH CADIPRO HOLDINGS S.A. GMBH S.A. VEVEY SCHWEIZ CADIPRO MILK PRODUCTS, C.A. C.A. CARACAS VENEZUELA CARNEX S.A. S.A. CHATEL-ST-DENIS SCHWEIZ CASA BUITONI S.R.L. S.R.L. PARMA ITALIEN CENTRALE MOLINI S.R.L. S.R.L. RUMO /(TN) ITALIEN CENTRAM HOLDINGS LTD. LTD. HAMILTON BERMUDA BRÜSSEL BELGIEN BEAUVAIS FRANKREICH Joint-Venture OEIRAS PORTUGAL Joint-Venture PETALING JAYA MALAYSIA Joint-Venture PRAG TSCHECHISCHE REPUBLIK Joint-Venture ESPLUGAS DE LLOBREGAT SPANIEN Joint-Venture NOISIEL FRANKREICH Joint-Venture ISTANBUL TÜRKEI GMBH & CO. OHG GMBH & CO OHG GMBH CENTRE DE COORDINATION NESTLE CENTRES DE RECHERCHE ET DEVELOPPEMENT NESTLE S.A.S. S.A.S. CEREAL ASSOCIADOS PORTUGAL A.E.I.E. CEREAL PARTNERS (MALAYSIA) SDN BHD A.E.I.E. SDN BHD CEREAL PARTNERS CZECH REPUBLIC CEREAL PARTNERS ESPANA, A.E.I.E. A.E.I.E. CEREAL PARTNERS FRANCE CEREAL PARTNERS GIDA TICARET LIMITED SIRKETI CEREAL PARTNERS HUNGARIA KFT LIMITED SIRKETI KFT Joint-Venture BUDAPEST UNGARN CEREAL PARTNERS LLC CEREAL PARTNERS MEXICO, S.A. DE C.V. CEREAL PARTNERS POLAND TORUNPACIFIC, SP. ZO.O. CEREAL PARTNERS SLOVAK REPUBLIC, S.R.O. CEREAL PARTNERS TRADING, LLC L.L.C. Joint-Venture PERM RUSSLAND Joint-Venture MEXIKO STADT MEXIKO Joint-Venture TORUN POLEN Joint-Venture PRIEVIDZA SLOWAKEI Joint-Venture MOSKAU RUSSLAND S.A. DE C.V. SP. ZO.O. S.R.O. L.L.C. CEREAL PARTNERS U.K. CEREAL PARTNERS U.K. PENSION TRUST LIMITED CEREALES CPW BOLIVIA S.R.L. WELWYN GARDEN LTD. S.R.L. Joint-Venture CROYDON, LONDON Joint-Venture LA PAZ GROßBRITANNIE N GROßBRITANNIEN BOLIVIEN 67 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM CEREALES CPW CHILE LTDA CHECKERBOARD HOLDING COMPANY, INC. CHOCOLATES GAROTO S.A. LTDA. S.A. CICOLAC LTDA LTDA. COMERCIAL HELADOS NESTLE, S.A. COMERCIALIZADORA DE PRODUCTOS NESTLE S.A. COMESTIBLES LA ROSA S.A. COMPAGNIE FINANCIERE DU HAUTRHIN COMPANIA CENTROAMERICANA DE PRODUCTOS LACTEOS S.A. COMPANIA NESTLE COSTA RICA S.A. CONFITESSE BACKWAREN VERTRIEB GMBH CORALAC, S.A. S.A. S.A. CORPORACION INLACA, C.A. CORPORATE REAL ESTATE WORLDWIDE S.A. CORPORATION FRANCO ASIATIQUE HOLDINGS PTE. LTD. C.A. JOINTVENTURE LAND SANTIAGO DE CHILE CHILE WILMINGTON, DE USA ESPÍRITU SANTO BRASILIEN BOGOTA KOLUMBIEN ALZIRA SPANIEN SANTIAGO CHILE BOGOTA KOLUMBIEN LUXEMBURG LUXEMBURG MANAGUA NICARAGUA HEREDIA COSTA RICA TROISDORF DEUTSCHLAND Joint-Venture HAVANNA KUBA Joint-Venture CARACAS VENEZUELA VEVEY SCHWEIZ SINGAPUR SINGAPUR INC. S.A. S.A. S.A. S.A. GMBH S.A. LTD. CP SUISSE JEBEL ALI FREE ZONE DUBAI VEVEY CPW AUSTRALIA RHODES AUSTRALIEN CP MIDDLE EAST FZCO FZCO. SITZ Joint-Venture VAE SCHWEIZ CPW BRASIL LTDA. LTDA. Joint-Venture SAO PAULO BRASILIEN CPW HONG KONG LIMITED LTD. Joint-Venture HONG KONG CHINA CPW MEXICO, S. DE R.L. DE C.V. MEXIKO STADT MEXIKO CPW OPERATIONS S.A.R.L. S. DE R.L. DE C.V. Joint-Venture S.A.R.L. Joint-Venture PRILLY SCHWEIZ CPW PARAGUAY S.R.L. S.R.L. ASUNCION PARAGUAY CPW PHILIPPINES, INC. INC. MAKATI STADT PHILIPPINEN CPW S.A. S.A. Joint-Venture PRILLY SCHWEIZ CPW SINGAPORE (PTE) LTD. LTD. Joint-Venture SINGAPUR SINGAPUR CPW TIANJIN LIMITED LTD. Joint-Venture TIANJIN CHINA CPW URUGUAY S.A. S.A. Joint-Venture MONTEVIDEO Joint-Venture VALSAYN URUGUAY TRINIDAD, TOBAGO GROßBRITANNIEN CPW-TRINIDAD & TOBAGO LIMITED DAFLAW LTD. DAIRY PARTNERS AMERICAS ARGENTINA S.A. DAIRY PARTNERS AMERICAS BRASIL LTDA. DAIRY PARTNERS AMERICAS DEL ECUADOR S.A. DAIRY PARTNERS AMERICAS MANUFACTURING ARGENTINA S.A. DAIRY PARTNERS AMERICAS MANUFACTURING BRASIL LTDA. DAIRY PARTNERS AMERICAS MANUFACTURING COLOMBIA LTDA. DAIRYMAID-NESTLE (PROPRIETARY) LIMITED LTD. LTD. S.A. LTDA. S.A. S.A. LTDA. LTDA. LTD. Joint-Venture BUENOS AIRES ARGENTINIEN Joint-Venture SAO PAULO BRASILIEN Joint-Venture QUITO ECUADOR Joint-Venture BUENOS AIRES ARGENTINIEN Joint-Venture SAO PAULO BRASILIEN BOGOTA KOLUMBIEN RANDBURG SÜDAFRIKA DAVIGEL BELGILUX SA S.A. BRÜSSEL GROßBRITANNIEN BELGIEN DAVIGEL ESPANA, S.A. S.A. SANT JUST DESVERN SPANIEN DIEPPE FRANKREICH BIJELJINA BOSNIEN UND HERZEGOWINA DALLAW LTD. DAVIGEL S.A.S. DELTA B D.O.O. LTD. CROYDON, LONDON S.A.S. D.O.O. CROYDON, LONDON 68 NAME DER GESELLSCHAFT DELTA BULGARIA S.A. DELTA ROMANIA S.A. DELYUG A.D. BELGRADE GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE S.A. SITZ LAND SOFIA BULGARIEN JUDET ILFOV RUMÄNIEN BELGRAD SERBIEN BOGOTA KOLUMBIEN POTSDAM DEUTSCHLAND Joint-Venture VEVEY SCHWEIZ Joint-Venture HAMILTON BERMUDA S.A. S.A. DISTRIBUCIONES LUNES S.A. DISTRIBUTA GESELLSCHAFT FUER LEBENSMITTEL-LOGISTIK MBH DPA (HOLDING) S.A. DPA MANUFACTURING HOLDINGS LTD. DREYER'S GRAND ICE CREAM HOLDINGS, INC. DREYER'S GRAND ICE CREAM, INC. S.A. WILMINGTON, DE USA INC. WILMINGTON, DE USA EAST SPRINGS INTERNATIONAL N.V. N.V. AMSTERDAM NIEDERLANDE PLANCOET FRANKREICH GMBH S.A. LTD. INC. EAU MINERALE NATURELLE DE PLANCOET "SOURCE SASSAY" ECO DE LOS ANDES S.A. S.A. Joint-Venture BUENOS AIRES ARGENTINIEN ECUAJUGOS S.A. S.A. Joint-Venture QUITO ECUADOR EDITIONS MONDO S.A. S.A. VEVEY SCHWEIZ EDY'S GRAND ICE CREAM OAKLAND, CA USA ENGELFROST GMBH GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND ENTREPRISES MAGGI S.A. S.A. CHAM SCHWEIZ ERIKLI DAGITIM VE PAZARLAMA A.S. A.S. Joint-Venture BURSA TÜRKEI ERIKLI SU ISTANBUL DAGITIM A.S. A.S. Joint-Venture ISTANBUL TÜRKEI ERIKLI SU VE MESRUBAT SANAYI VE TICARET A.S. ERLENBACHER BACKWAREN GMBH ESTABLECIMIENTO FRIGORIFICO AZUL S.A. EUROPEENNE DE SANTE ET DE DIETETIQUE FAMILY FROST D.O.O. A.S. Joint-Venture BURSA TÜRKEI GROSS GERAU DEUTSCHLAND BUENOS AIRES ARGENTINIEN LA BAULE-ESCOUBLAC FRANKREICH D.O.O. ZAGREB KROATIEN FAMILY FROST D.O.O. FAMILY FROST INTERNATIONAL TIEFKUEHLHEIMDIENST GMBH FAMILY FROST KFT. D.O.O. LJUBIJANA SLOWENIEN METTMANN DEUTSCHLAND KFT. BUDAÖRS UNGARN FAMILY FROST POLSKA SP. Z.O.O. SP. Z.O.O. KATOWICE POLEN FAMILY FROST S.L. S.L. SEVILLA SPANIEN FAMILY FROST SPOL S.R.O. SPOL S.R.O. BRATISLAVA SLOWAKEI TSCHECHISCHE REPUBLIK FAMILY FROST SPOL.S.R.O. GMBH S.A. GMBH SPOL S.R.O. FAMILY FROST TIEFKUEHLHEIMDIENST GMBH FAMILY FROST-GELADOS E CONGELADOS LIMITADA FASTLOG S.P.A. FIRST CHOICE WATERCOOLERS LIMITED FOOD PRODUCTS (HOLDINGS) S.A. FOOD SPECIALITIES (NEPAL) PVT. LTD. FOOD STUDIO BV GMBH B.V. FOODS SPECIALITIES A/S FUCATUS VERMIETUNGSGESELLSCHAFT MBH & CO. OBJEKT MAINZ OHG FUCATUS VERMIETUNGSGESELLSCHAFT MBH & A/S PRAG WILDAU DEUTSCHLAND LISSABON PORTUGAL MAILAND PANAMA STADT ITALIEN GROßBRITANNIEN PANAMA KATHMANDU NEPAL TILBURG NIEDERLANDE ESBJERG DÄNEMARK Joint-Venture DÜSSELDORF DEUTSCHLAND Joint-Venture DÜSSELDORF DEUTSCHLAND LTDA. S.P.A. LTD. RICKMANSWORTH S.A. PVT. LTD. Joint-Venture GMBH CO. OHG GMBH CO. KG 69 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE SITZ LAND CO. OBJEKT RIETENAU KG GALDERMA ARGENTINA S.A. S.A. Joint-Venture BUENOS AIRES GROßBRITANNIEN ARGENTINIEN GALDERMA AUSTRALIA PTY LTD PTY. LTD. Joint-Venture BELROSE AUSTRALIEN GALDERMA BELGILUX NV N.V. Joint-Venture PUURS BELGIEN GALDERMA BRASIL LIMITADA LTDA. Joint-Venture SAO PAULO BRASILIEN GALDERMA CANADA INC. INC. Joint-Venture NEW BRUNSWICK KANADA GALDERMA COLOMBIA S.A. S.A. Joint-Venture BOGOTA Joint-Venture SANTO DOMINGO KOLUMBIEN DOMINIKANISCH E REPUBLIK Joint-Venture VRILISSIA GRIECHENLAND GALDERMA (U.K.) LIMITED GALDERMA DOMINICANA, S.A. LTD. S.A. Joint-Venture WATFORD GALDERMA HELLAS TRADE OF PHARMACEUTICAL PRODUCTS SA GALDERMA HONG KONG LIMITED S.A. LTD. Joint-Venture HONG KONG CHINA GALDERMA INDIA PRIVATE LIMITED LTD. Joint-Venture MUMBAI INDIEN Joint-Venture COURBEVOIE FRANKREICH GALDERMA INTERNATIONAL GALDERMA ITALIA S.P.A. S.P.A. Joint-Venture MAILAND ITALIEN GALDERMA K.K. K.K. Joint-Venture TOKIO JAPAN GALDERMA KOREA LTD. LTD. Joint-Venture SEOUL SÜDKOREA GALDERMA LABORATORIES SOUTH AFRICA (PTY) LTD. GALDERMA LABORATORIES, INC. PTY. LTD. Joint-Venture RANDBURG SÜDAFRIKA INC. Joint-Venture FORT WORTH, TX USA GALDERMA LABORATORIUM GMBH GMBH Joint-Venture DÜSSELDORF DEUTSCHLAND GALDERMA MEXICO, S.A. DE C.V. S.A. DE C.V. Joint-Venture MEXIKO STADT MEXIKO GALDERMA NORDIC AB AB Joint-Venture BROMMA SCHWEDEN Joint-Venture NANTERRE FRANKREICH Joint-Venture LIMA PERU GALDERMA OMEGA GALDERMA PERU LABORATORIOS S.A. GALDERMA PHARMA S.A. S.A. S.A. Joint-Venture LAUSANNE SCHWEIZ GALDERMA PHILIPPINES, INC. INC. Joint-Venture MANILA PHILIPPINEN GALDERMA POLSKA Z.O.O. GALDERMA PRODUCTION CANADA INC. GALDERMA RESEARCH & DEVELOPMENT GALDERMA RESEARCH AND DEVELOPMENT, INC. GALDERMA S.A. Z.O.O. Joint-Venture WARSCHAU POLEN Joint-Venture BAIE D'URFE KANADA Joint-Venture BIOT FRANKREICH Joint-Venture DOVER, NH USA Joint-Venture CHAM SCHWEIZ GALDERMA SINGAPORE PRIVATE LIMITED GALDERMA URUGUAY S.A. LTS. Joint-Venture SINGAPUR SINGAPUR Joint-Venture MONTEVIDEO URUGUAY GAROTO ARGENTINA S.A. S.A. BUENOS AIRES ARGENTINIEN GESUNA-NAHRUNGSMITTEL GMBH GMBH BONN DEUTSCHLAND BREMERVÖRDE DEUTSCHLAND BREMERVÖRDE DEUTSCHLAND AMMAN JORDANIEN MAKATI STADT PHILIPPINEN WILMINGTON, DE USA GUANGZHOU CHINA ODERREUTE/ LINDAU DEUTSCHLAND INC. INC. S.A. S.A. GMBH & CO. KG GETI WILBA GMBH & CO. KG GETI WILBA WILD UND GMBH GEFLUEGELVERARBEITUNG VERWALTUNG GMBH GHADHEER MINERAL WATER CO. WLL W.L.L. INC. GOYA, INC. Joint-Venture GSWA SERVICES, INC. INC. GUANGZHOU REFRIGERATED FOODS LIMITED GUT ADLERSREUTH WILDSPEZIALITAETEN GMBH & CO. KG HARVIEW TRADING LIMITED LTD. LTD. NIKOSIA ZYPERN HELADOS Y POSTRES, S.A. S.A. VITORIA SPANIEN Joint-Venture GMBH & CO. KG 70 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE SITZ LAND HEMGLASS AB AB SUNDSWALL HEMGLASS FOERSAELJNING AB AB SUNDSWALL SCHWEDEN SCHWEDEN HEMGLASS SVERIGE AB AB SUNDSWALL SCHWEDEN HERTA GMBH GMBH RECKLINGHAUSEN DEUTSCHLAND HERTA LOGISTIK GMBH GMBH RECKLINGHAUSEN DEUTSCHLAND HERTA PRODUKTIONS GMBH GMBH RECKLINGHAUSEN DEUTSCHLAND NOISIEL FRANKREICH HERTA S.A.S. S.A.S. HJEM IS AS A.S. AKSJESELSKAP NORWEGEN HJEM-IS EUROPA A/S A/S ESBJERG PONTIVY DÄNEMARK GROßBRITANNIEN FRANKREICH HAMBURG DEUTSCHLAND HOLLYWELL SPRING LIMITED LTD. HOUDEBINE S.A.S. HS HANSEATISCHE KONSUMGUTER GMBH INDUSTRIAL SURINDU S.A. S.A.S. INNEOV BELGIQUE S.A. INNEOV BRASIL NUTRICOSMETICOS LTDA INNEOV CANADA, INC. S.A. CROYDON, LONDON GMBH S.A. LTDA. INC. ECUADOR BRÜSSEL BELGIEN Joint-Venture DUQUE DE CAXIAS BRASILIEN Joint-Venture MONTREAL KANADA Joint-Venture PRAG INNEOV DEUTSCHLAND GMBH GMBH Joint-Venture BRUCHSAL TSCHECHISCHE REPUBLIK DEUTSCHLAND INNEOV ESPANA S.A. S.A. Joint-Venture MADRID SPANIEN Joint-Venture ASNIERES SUR SEINE FRANKREICH INNEOV HELLAS A.E. A.E. Joint-Venture MAROUSSI GRIECHENLAND INNEOV ITALIA S.P.A. INNEOV NUTRIKOZMETIK TICARET VE SANAYI LIMITED SIRKETI INNEOV OESTERREICH HANDELSGESELLSCHAFT MBH INNEOV POLSKA S.P.A. Joint-Venture MAILAND ITALIEN Joint-Venture ISTANBUL TÜRKEI Joint-Venture WIEN ÖSTERREICH Joint-Venture WARSCHAU POLEN INNEOV SK S.R.O. S.R.O. Joint-Venture BRATISLAVA SLOWAKEI INNEOV SUISSE S.A. S.A. Joint-Venture NEUENHOF SCHWEIZ INTERCONA RE AG AG CHAM SCHWEIZ JANNY'S EIS FRANCHISE GMBH GMBH WINSEN/LUHE DEUTSCHLAND JCCH1, INC. INC. WILMINGTON, DE USA JCCH2, INC. INC. WILMINGTON, DE USA JEDE AB A.B. MARIESTAD SCHWEDEN JEDE BENELUX B.V. B.V. VEENENDAAL NIEDERLANDE ST PIERRE DU PERRAY FRANKREICH INNEOV CZ S.R.O. S.R.O. QUITO Joint-Venture INNEOV FRANCE LTD. GMBH JEDE FRANCE JEDE OSLO AS A.S. OSLO NORWEGEN JENNY CRAIG HOLDINGS, INC. INC. WILMINGTON, DE USA JENNY CRAIG INTERNATIONAL, INC. INC. WILMINGTON, DE USA JENNY CRAIG OPERATIONS, INC. INC. CARLSBAD, CA USA JENNY CRAIG PRODUCTS, INC. JENNY CRAIG WEIGHT LOSS CENTRES, INC. JENNY CRAIG, INC. JSC "LVIV CONFECTIONERY FIRM SVITOCH" KB STRAENGNAES FILAREN 1 INC. WILMINGTON, DE USA WILMINGTON, DE USA WILMINGTON, DE USA LVIV UKRAINE KB. STRAENGNAES SCHWEDEN KEKKUTI ASVANYVIZ ZRT ZRT KEKKUT UNGARN KINGBOGARDEN FOERVALTNING HB KINGFISHER WATER SERVICES LIMITED HB. HAERRYDA SCHWEDEN GROßBRITANNIEN INC. INC. LTD. CROYDON, LONDON 71 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE SITZ LAND KOINE S.P.A. S.P.A. MADONE (BG) ITALIEN KOTIJAATELO OY OY. HELSINKI FINNLAND S.A. PARIS ESPLUGUES DE LLOBREGAT PROVINCE DE LONG AN FRANKREICH SAN LUIS ARGENTINIEN ALBY SUR CHERAN FRANKREICH NOISIEL FRANKREICH Joint-Venture LISSABON PORTUGAL Joint-Venture NANTERRE FRANKREICH Joint-Venture SANTIAGO CHILE Joint-Venture CARACAS VENEZUELA Joint-Venture MADRID SPANIEN LAVAL FRANKREICH PANAMA STADT PANAMA SAN SALVADOR SALVADOR BARBADOS BARBADOS OREAL S.A. LA COCINERA ALIMENTACION, S.A. S.A. LA VIE JOINT VENTURE COMPANY LABELCOR S.A. Joint-Venture S.A. LABORATOIRES GALDERMA LABORATOIRES GUIGOZ S.A.S. Joint-Venture S.A.S. LABORATOIRES INNEOV PORTUGAL UNIPESSOAL LDA LABORATOIRES INNEOV S.N.C. LABORATORIOS GALDERMA CHILE LIMITADA LABORATORIOS GALDERMA VENEZUELA, S.A. LABORATORIOS GALDERMA, S.A. LACTALIS NESTLE PRODUITS FRAIS SAS LACTEOS DE CENTROAMERICA, S.A. LDA. LACTEOS FINOS DE CENTROAMERICA, S.A. S.A. LACVEN CORPORATION S.N.C. LTDA. S.A. S.A. S.A.S. S.A. CORPORATION Joint-Venture SPANIEN VIETNAM LAIT MONT BLANC S.A. S.A. NOISIEL FRANKREICH LAREZON ENTERPRISES LIMITED LASALLE PARK REDEVELOPMENT CORPORATION LATINOVA S.A. LTD. NICOSIA ZYPERN CLAYTON, MO USA QUITO ECUADOR LIFE VENTURES S.A. LIMITED LIABILITY COMPANY NESTLE FOOD KAZAKHSTAN LLC CONFECTIONERY FIRM "ALTAI" S.A. LA TOUR DE PEILZ SCHWEIZ ALMATY KASACHSTAN L.L.C. BARNAUL RUSSLAND LLC NESTLE UKRAINE LLC NESTLE WATERCOOLERS SERVICE LOS PORTALES S.A. L.L.C. KIEW UKRAINE MOSKAU RUSSLAND S.A. HAVANNA KUBA MAGGI GMBH GMBH SINGEN DEUTSCHLAND MAGGI KOCHSTUDIO TREFF GMBH GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND MAITRE PAUL BV B.V. TILBURG NIEDERLANDE MANCHESTER GROßBRITANNIEN MEXIKO STADT MEXIKO MEXIKO STADT SCHWERIN MEXIKO GROßBRITANNIEN DEUTSCHLAND RIS ORANGIS FRANKREICH MAITRE PAUL LIMITED MANANTIALES LA ASUNCION, S.A. DE C.V. MARCAS NESTLE, S.A. DE C.V. MERIT ICE CREAM LIMITED MILASAN GMBH MISTRAL CONSTRUCTEUR SAS CORPORATION S.A. LTD. L.L.C. LTD. S.A. DE C.V. S.A. DE C.V. LTD. GMBH S.A.S. Joint-Venture GUILDFORD MONTISCO LIMITED LTD. DUBLIN IRLAND NAEHR-ENGEL GMBH GMBH SALZBURG ÖSTERREICH NCM SERVICES, INC. INC. WILMINGTON, DE USA NDC SERVICES, INC. INC. WILMINGTON, DE USA NESCALIN, S.A. DE C.V. S.A. DE C.V. MEXIKO STADT MEXIKO NESLANDINA S.A. S.A. QUITO ECUADOR BRÜSSEL BELGIEN NESPRESSO BELGIQUE 72 NAME DER GESELLSCHAFT NESPRESSO DEUTSCHLAND GMBH NESPRESSO FRANCE S.A.S. GESELLSCHAFTSFORM GMBH S.A.S. JOINTVENTURE SITZ LAND DÜSSELDORF DEUTSCHLAND PARIS FRANKREICH NESPRESSO ITALIANA S.P.A. S.P.A. MAILAND ITALIEN NESPRESSO NEDERLAND B.V. B.V. AMSTERDAM NIEDERLANDE NESPRESSO OESTERREICH GMBH NESPRESSO OESTERREICH GMBH & CO OHG GMBH WIEN ÖSTERREICH WIEN ÖSTERREICH NESPRESSO UK LTD. NESPRESSO USA, INC. GMBH & CO OHG LTD. INC. NESTEC BDG - ALIMENTOS E BEBIDAS LTDA. LTDA. S.A. NESTEC S.A. LTD. NESTEC YORK LTD WILMINGTON, DE GROßBRITANNIEN USA SAO PAULO BRASILIEN VEVEY CROYDON, LONDON NESTLE (CHINA) LTD. LTD. BEIJING SCHWEIZ GROßBRITANNIEN CHINA NESTLE (FIJI) LTD. LTD. LAMI FIDSCHI NESTLE (IRELAND) LIMITED LTD. DUBLIN IRLAND NESTLE (MALAYSIA) BHD. BHD. PETALING JAYA MALAYSIA LAE PAPUA NEU GUINEA RANDBURG SÜDAFRIKA BANGKOK NESTLE (PNG) LIMITED LTD. YORK NESTLE (SOUTH AFRICA) (PROPRIETARY) LIMITED NESTLE (THAI) LTD. NESTLE ADRIATIC BH D.O.O. SARAJEVO NESTLE ADRIATIC D.O.O. LTD. D.O.O. ZAGREB THAILAND BOSNIEN UND HERZEGOWINA KROATIEN NESTLE ADRIATIC FOODS D.O.O. NESTLE ADRIATIK MAKEDONIJA DOOEL - SKOPJE NESTLE AFRIQUE CENTRALE ET OCCIDENTALE LIMITED NESTLE ANGOLA LDA D.O.O. BELGRAD SERBIEN SKOPJE - KARPOS MAZEDONIEN ACCRA GHANA LDA LUANDA ANGOLA NESTLE ARGENTINA S.A. S.A. BUENOS AIRES ARGENTINIEN NESTLE ASEAN (MALAYSIA) SDN. BHD. NESTLE AUSTRALIA HOLDINGS PTY LTD NESTLE AUSTRALIA LTD. SDN. BHD. PETALING JAYA MALAYSIA RHODES AUSTRALIEN LTD. RHODES AUSTRALIEN NESTLE AUSTRIA HOLDING GMBH GMBH WIEN ÖSTERREICH NESTLE BAHRAIN TRADING WLL W.L.L. MANAMA BAHRAIN NESTLE BANGLADESH LTD. LTD. DHAKA BANGLADESCH BRÜSSEL BELGIEN NESTLE BOLIVIA S.A. S.A. LA PAZ BOLIVIEN NESTLE BRASIL LTDA. LTDA. SAO PAULO BRASILIEN NESTLE BULGARIA A.D. A.D. SOFIA BUSSIGNY-PRESLAUSANNE DOUALA BULGARIEN LTD. D.O.O. LTD. PTY. LTD. NESTLE BELGILUX NESTLE BUSINESS SERVICES SA S.A. NESTLE CAMEROUN SARAJEWO SCHWEIZ KAMERUN NESTLE CANADA INC. INC. TORONTO KANADA NESTLE CAPITAL ADVISERS S.A. S.A. VEVEY SCHWEIZ NESTLE CAPITAL CANADA LTD. LTD. TORONTO KANADA NESTLE CAPITAL CORPORATION CORPORATION WILMINGTON, DE PANAMA STADT USA GROßBRITANNIEN PANAMA BRÜSSEL BELGIEN NESTLE CAPITAL MANAGEMENT LTD NESTLE CARIBBEAN INC. NESTLE CATERING SERVICES LTD. INC. CROYDON, LONDON 73 NAME DER GESELLSCHAFT NESTLE CENTRAL AND WEST AFRICA LIMITED NESTLE CESKO S.R.O. GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE LTD. ACCRA S.R.O. NESTLE CHILE S.A. S.A. NESTLE CLINICAL NUTRITION FRANCE S.A.S. NESTLE COLD STORAGE (SABAH) SDN. BHD. NESTLE CONFECTIONERY K.K. S.A.S. SITZ K.K. GHANA SANTIAGO TSCHECHISCHE REPUBLIK CHILE NOISIEL FRANKREICH PETALING JAYA MALAYSIA KOBE PRAG SDN. BHD. LAND NESTLE D.O.O D.O.O LJUBLJANA JAPAN ELFENBEINKÜST E SLOWENIEN NESTLE DAIRY (CAMBODIA) LTD. LTD. PHNOM PENH KAMBODSCHA NESTLE DAIRY (THAILAND) LTD. LTD. BANGKOK THAILAND NESTLE DAIRY FARM GUANGZHOU, LIMITED NESTLE DANMARK HOLDING A/S LTD. GUANGZHOU CHINA A/S KOPENHAGEN DÄNEMARK NESTLE DANMARK A/S A/S KOPENHAGEN DÄNEMARK NESTLE DE COLOMBIA S.A. S.A. BOGOTA KOLUMBIEN NESTLE DEL URUGUAY S.A. S.A. MONTEVIDEO URUGUAY NESTLE DEUTSCHLAND AG AG FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND NESTLE DISTRIBUCION, S.A. DE C.V. NESTLE DISTRIBUTION (IRELAND) LTD. NESTLE DISTRIBUTORS LIMITED S.A. DE C.V. MEXIKO STADT MEXIKO DUBLIN IRLAND HONG KONG NESTLE COTE D'IVOIRE ABIDJAN LTD. LTD. Joint-Venture NESTLE DONGGUAN LIMITED LTD. DONGGUAN CHINA DOMINIKANISCH E REPUBLIK CHINA NESTLE DUBAI LLC LLC DUBAI VAE NESTLE ECHUCA PTY LIMITED LTD. RHODES AUSTRALIEN NESTLE ECUADOR S.A. S.A. QUITO ECUADOR NESTLE EGYPT S.A.E. S.A.E. GIZA ÄGYPTEN NESTLE EL SALVADOR, S.A. DE C.V. S.A. DE C.V. SAN SALVADOR EL SALVADOR NOISIEL FRANKREICH FRANKFURT AM MAIN ESPLUGES DE LLOBREGAT DEUTSCHLAND LA TOUR-DE-PEILZ SCHWEIZ BRÜSSEL BELGIEN NESTLE DOMINICANA S.A. NESTLE ENTREPRISES S.A.S. NESTLE ERZEUGNISSE GMBH NESTLE ESPANA, S.A. S.A. S.A.S. GMBH S.A. SANTO DOMINGO SPANIEN NESTLE EUROPEAN BUSINESS SUPPORT SA NESTLE EUROPEAN INFORMATION TECHNOLOGY OPERATIONS CENTER ITOC NESTLE FINANCE FRANCE S.A. S.A. S.A. NOISIEL FRANKREICH NESTLE FINANCE S.A. S.A. CHAM SCHWEIZ NESTLE FINANZIARIA ITALIA S.P.A. NESTLE FOOD LIMITED LIABILITY COMPANY NESTLE FOODS (MALAYSIA) SDN. BHD. NESTLE FOODS (THAILAND) LTD. S.P.A. MAILAND ITALIEN MOSKAU RUSSLAND PETALING JAYA MALAYSIA LTD. BANGKOK THAILAND NESTLE FOODS KENYA LIMITED LTD. NAIROBI KENIA NESTLE FOODSERVICES GMBH GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND NOISIEL FRANKREICH NESTLE FRANCE S.A.S. LTD. SDN. BHD. S.A.S. NESTLE GABON LIBREVILLE GABUN NESTLE GHANA LIMITED LTD. ACCRA GHANA NESTLE GLOBE CENTER EUROPE GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND 74 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE SITZ LAND GMBH NESTLE GLOBE INC. INC. NORTH YORK, ONTARIO KANADA NESTLE GRAND FROID S.A. S.A. NOISIEL FRANKREICH NESTLE GROSSVERBRAUCHER GMBH GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND NESTLE GUATEMALA, S.A. S.A. MIXCO, GUATEMALA GUATEMALA NESTLE GUINEE S.A. NESTLE HEALTHCARE NUTRITION GMBH NESTLE HELLAS ICE CREAM S.A. S.A. CONAKRY GUINEA FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND S.A. TAVROS, ATTIKA GRIECHENLAND NESTLE HELLAS S.A. S.A. MAROUSSI WILMINGTON, DE GRIECHENLAND GROßBRITANNIEN USA NOISIEL FRANKREICH NESTLE HOLDINGS (U.K.) PLC NESTLE HOLDINGS, INC. NESTLE HOMECARE S.A.S. GMBH PLC. CROYDON, LONDON INC. S.A.S. NESTLE HONDURENA S.A. S.A. PANAMA STADT PANAMA NESTLE HONG KONG LIMITED LTD. HONG KONG CHINA NESTLE HULUNBEIR LTD. LTD. HULUNBEIR CHINA NESTLE HUNGARIA KFT KFT. BUDAPEST UNGARN NESTLE ICE CREAM A.D. SKOPJE A.D. SKOPJE MAZEDONIEN NESTLE ICE CREAM BULGARIA S.A. S.A. SOFIA BULGARIEN NESTLE ICE CREAM HUNGARIA KFT. NESTLE ICE CREAM POLSKA SP. Z O.O. NESTLE ICE CREAM ROMANIA SRL KFT. TOROKBALINT UNGARN WARSCHAU POLEN ILFOV COUNTY RUMÄNIEN NESTLE ICE CREAM SRBIJA A.D. BEOGRAD A.D. BELGRAD SERBIEN NESTLE INDIA LIMITED SP. Z O.O. S.R.L. LTD. NESTLE INTERNATIONAL TRAVEL RETAIL S.A. NESTLE IRAN (PRIVATE JOINT STOCK COMPANY) NESTLE ITALIANA S.P.A. S.A. NESTLE JAMAICA LTD. LTD. NESTLE JAPAN LTD. LTD. NESTLE JAPAN MANUFACTURING LTD. NESTLE JORDAN TRADING COMPANY LTD NESTLE KOREA LTD. LTD. Joint-Venture NEU DELHI INDIEN CHATEL-ST-DENIS SCHWEIZ TEHERAN IRAN MAILAND ITALIEN KINGSTON JAMAIKA IBARAGI JAPAN KOBE JAPAN AMMAN JORDANIEN LTD. SEOUL SÜDKOREA NESTLE KUBAN LLC NESTLE KUWAIT GENERAL TRADING CO. W.L.L. NESTLE LANKA LTD. L.L.C. TIMASHEVSK RUSSLAND SAFAT KUWAIT LTD. COLOMBO SRI LANKA NESTLE MALTA LTD. NESTLE MANUFACTURING (MALAYSIA) SDN. BHD. NESTLE MANUFACTURING (THAILAND) LTD. NESTLE MANUFACTURING LTD. LTD. LIJA MALTA PETALING JAYA MALAYSIA BANGKOK THAILAND LTD. KOBE JAPAN NESTLE MAROC S.A. S.A. EL JADIDA MAROKKO NESTLE MEXICO, S.A. DE C.V. S.A. DE C.V. MEXIKO STADT MEXIKO NESTLE MIDDLE EAST FZE NESTLE MIDDLE EAST MARKETING FZE NESTLE MILKS (THAILAND) LTD. FZE. JEBEL ALI VAE DUBAI VAE LTD. BANGKOK THAILAND NESTLE MOCAMBIQUE LDA LDA MAPUTO MOSAMBIK PRIVATE JOINT STOCK COMPANY S.P.A. LTD. W.L.L. SDN. BHD. LTD. FZE 75 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE SITZ LAND NESTLE NEDERLAND B.V. B.V. AMSTERDAM NIEDERLANDE NESTLE NESPRESSO S.A. S.A. PAUDEX SCHWEIZ NESTLE NEW ZEALAND LIMITED LTD. AUCKLAND NEUSEELAND NESTLE NICARAGUA, S.A. S.A. PANAMA STADT PANAMA NESTLE NIGER NIAMEY NIGER NESTLE NIGERIA A/S A/S ILUPEJU NIGERIA NESTLE NORDEN A/S A/S KOPENHAGEN DÄNEMARK NESTLE NORDEN AB NESTLE NORDESTE ALIMENTOS E BEBIDAS LTDA. A.B. HELSINGBORG SCHWEDEN FEIRA DE SANTANA - BA BRASILIEN NOUMEA NEU KALEDONIEN NESTLE NOUVELLE-CALEDONIE S.A.S. LTDA. S.A.S. NESTLE NPR, INC. INC. CHICAGO, DE USA NESTLE NUTRITION GMBH GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND NESTLE OESTERREICH GMBH GMBH WIEN ÖSTERREICH NESTLE OMAN TRADING LLC L.L.C. MUSCAT OMAN NESTLE PAKISTAN LTD LTD. LAHORE PAKISTAN NESTLE PANAMA S.A. S.A. PANAMA STADT PANAMA NESTLE PARAGUAY S.A. S.A. ASUNCION PARAGUAY NESTLE PAYROLL SERVICES GMBH GMBH HAMBURG DEUTSCHLAND NESTLE PERU S.A. S.A. LIMA PERU NESTLE PETCARE ESPANA, S.A. S.A. CASTELLBISBAL SPANIEN NESTLE PHILIPPINES INC. INC. CABUYAO PHILIPPINEN WARSCHAU POLEN NESTLE POLSKA S.A. S.A. NESTLE PORTUGAL, S.A. S.A. OEIRAS FRANZ. POLYNESIEN PORTUGAL NESTLE PREPARED FOODS COMPANY COMPANY PHILADELPHIA USA LISIEUX FRANKREICH KONOLFINGEN SCHWEIZ ORBE SCHWEIZ YORK GROßBRITANNIE N SINGEN DEUTSCHLAND INC. PANAMA STADT PANAMA NESTLE PRODUCTS SDN. BHD. SDN. BHD. PETALING JAYA MALAYSIA NESTLE PUERTO RICO, INC. NESTLE PURINA CHILD DEVELOPMENT CENTER, INC. NESTLE PURINA GOVERNMENT AFFAIRS, INC. NESTLE PURINA INVESTMENTS (UK) LTD. NESTLE PURINA PET CARE LTD. NESTLE PURINA PETCARE GLOBAL RESOURCES, INC. NESTLE PURINA PETCARE (IRELAND) LTD. NESTLE PURINA PETCARE (SOUTH AFRICA) (PTY) LIMITED NESTLE PURINA PETCARE (U.K.) LIMITED NESTLE PURINA PETCARE BELGILUX INC. CATANO / PUERTO RICO PUERTO RICO CLAYTON, MO USA WILMINGTON, DE USA NESTLE POLYNESIE S.A.S. NESTLE PRODUCT TECHNOLOGY CENTRE NESTLE PRODUCT TECHNOLOGY CENTRE NESTLE PRODUCT TECHNOLOGY CENTRE NESTLE PRODUCT TECHNOLOGY CENTRE NESTLE PRODUCT TECHNOLOGY CENTRE LEBENSMITTELFORSCHUNG GMBH NESTLE PRODUCTS (THAILAND) INC. NESTLE PURINA PETCARE COMPANY S.A.S. PAPEETE GMBH INC. INC. LTD. LTD. INC. LTD. PTY. LTD. LTD. KOBE GROßBRITANNIEN JAPAN WILMINGTON, DE USA DUBLIN IRLAND RANDBURG SÜDAFRIKA CROYDON, LONDON BRÜSSEL GROßBRITANNIEN BELGIEN CLAYTON, MO USA CROYDON, LONDON 76 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM NESTLE PURINA PETCARE DE COLOMBIA S.A. NESTLE PURINA PETCARE DEUTSCHLAND GMBH NESTLE PURINA PETCARE FINLAND OY NESTLE PURINA PETCARE FRANCE S.A.S. NESTLE PURINA PETCARE ITALIA S.P.A. NESTLE PURINA PETCARE LLC NESTLE PURINA PETCARE NEDERLAND B.V. NESTLE PURINA PETCARE SHANGHAI LIMITED NESTLE PURINA PETCARE TIANJIN LTD. NESTLE PURINA PETCARE R&D CENTRE AMIENS NESTLE PURINA PRODUCT TECHNOLOGY CENTER NESTLE QATAR TRADING LLC S.A. NESTLE QINGDAO LIMITED NESTLE RESEARCH CENTRE NESTLE R & D CENTRE SDEROT, LIMITED NESTLE R&D CENTER, INC. JOINTVENTURE SITZ LAND BOGOTA KOLUMBIEN EUSKIRCHEN DEUTSCHLAND HELSINKI FINNLAND RUEIL MALMAISON FRANKREICH MANTOVA ITALIEN VORSINO RUSSLAND AMSTERDAM NIEDERLANDE SHANGHAI CHINA TIANJIN CHINA AUBIGNY FRANKREICH ST. LOUIS, MO USA L.L.C. DOHA QATAR LTD. LAIXI CHINA LAUSANNE SCHWEIZ PETAH TIQWA ISRAEL GMBH OY. S.A.S. S.P.A. L.L.C. B.V. LTD. LTD. LTD. INC. SOLON, OH USA NESTLE R&D CENTER (PTE) LTD. LTD. SINGAPUR SINGAPUR NESTLE R&D CENTER SDN. BHD. SDN. BHD. PETALING JAYA MALAYSIA NESTLE R&D CENTER, INC. INC. WILMINGTON, DE USA NESTLE R&D CENTRE SHANGHAI LTD. NESTLE RACO, SOCIETE DE REPRESENTATION S.A. NESTLE ROMANIA SRL LTD. SHANGHAI CHINA ELFENBEINKÜST E RUMÄNIEN S.A. ABIDJAN S.R.L. BUKAREST NESTLE ROSSIYA MOSKAU NÜRNBERG RUSSLAND ELFENBEINKÜST E DEUTSCHLAND NESTLE SAHEL ABIDJAN NÜRNBERG DEUTSCHLAND NÜRNBERG DEUTSCHLAND PORT LOUIS MAURITIUS NESTLE SEA TRADING PORT LOUIS MAURITIUS NESTLE SENEGAL DAKAR SENEGAL MEXIKO STADT MEXIKO NESTLE SCHOELLER GMBH & CO. KG GMBH & CO. KG NESTLE SCHOELLER PRODUKTIONS GMBH NESTLE SCHOELLER VERWALTUNGS GMBH NESTLE SEA EXPORT LTD. GMBH GMBH LTD. NESTLE SERVICIOS, S.A. DE C.V. S.A. DE C.V. NESTLE SHANGHAI LTD. LTD. Joint-Venture SHANGHAI CHINA NESTLE SHUANGCHENG LIMITED LTD. Joint-Venture SHUANGCHENG CHINA NESTLE SINGAPORE (PTE) LTD. LTD. SINGAPUR SINGAPUR NESTLE SLOVENSKO S.R.O. S.R.O. PRIEVIDZA SLOWAKEI NESTLE SOURCES SHANGHAI LTD. LTD. SHANGHAI CHINA NESTLE SOURCES TIANJIN LTD. LTD. JI COUNTY CHINA NESTLE SUISSE S.A. S.A. VEVEY SCHWEIZ NESTLE SVERIGE AB A.B. HELSINGBORG SCHWEDEN NESTLE SYRIA LTD. LTD. DAMAS SYRIEN NESTLE TAIWAN LIMITED LTD. TAIPEH TAIWAN NESTLE TC ASIA PACIFIC PTE LTD LTD. SINGAPUR SINGAPUR NESTLE TIANJIN LTD. LTD. TIANJIN CHINA NESTLE TRADE, S.A. DE C.V. S.A. DE C.V. MEXIKO STADT MEXIKO Joint-Venture 77 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE SITZ LAND NESTLE TRADING (FIJI) LTD LTD. VEISARI, LAMI FIDSCHI NESTLE TRADING CO. LTD. LTD. BETHLEHEM PALÄSTINA WILMINGTON, DE USA DUBAI VAE NESTLE TRANSPORTATION COMPANY NESTLE TREASURY CENTRE - MIDDLE EAST & AFRICA LTD. NESTLE TRINIDAD AND TOBAGO LIMITED NESTLE TUNISIE LTD. LTD. NESTLE TUNISIE DISTRIBUTION NESTLE TURKIYE GIDA SANAYI A.S. NESTLE UK LTD NESTLE UK PENSION TRUST LTD. NESTLE UNTERNEHMUNGEN DEUTSCHLAND GMBH NESTLE USA, INC. A.S. LTD. NESTLE' VERA SRL TUNIS TUNESIEN ISTANBUL TÜRKEI CROYDON, LONDON LTD. CROYDON, LONDON GMBH INC. NESTLE UZBEKISTAN MCHJ NESTLE VENEZUELA S.A. TUNIS TRINIDAD UND TOBAGO TUNESIEN VALSAYN GROßBRITANNIEN GROßBRITANNIEN FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND WILMINGTON, DE USA NAMANGAN USBEKISTAN S.A. CARACAS VENEZUELA S.R.L. CASTRONOVO DI SICILIA (PALERMO) ITALIEN FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND NESTLE VERBRAUCHER-SERVICE GMBH NESTLE VERSORGUNGSKASSE GMBH GMBH GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND NESTLE VIA GMBH GMBH FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND NESTLE VIETNAM LTD. LTD. HO CHI MINH STADT VIETNAM NESTLE VOLOGDA BABY FOOD LLC NESTLE WATERCOOLERS SERVICE CIS L.L.C. VOLOGDA RUSSLAND MOSKAU RUSSLAND CROYDON, LONDON GROßBRITANNIEN ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH RANDBURG SÜDAFRIKA NESTLE WATERCOOLERS UK LIMITED NESTLE WATERS LTD. S.A.S. NESTLE WATERS (PROPRIETARY) LTD. NESTLE WATERS (SUISSE) S.A. LTD. S.A. GLAND SCHWEIZ NESTLE WATERS ARGENTINA S.A. S.A. BUENOS AIRES ARGENTINIEN ETALLE BELGIEN RIO DE JANIERO BRASILIEN MAINZ DEUTSCHLAND COLOGNO MONZESE ITALIEN GLAND SCHWEIZ NEUSS DEUTSCHLAND RUNGIS FRANKREICH NEA CHALKIDONA, ATTIKA GRIECHENLAND ZOETERMEER NIEDERLANDE S. JOAO DA TALHA PORTUGAL NESTLE WATERS BENELUX NESTLE WATERS BRASIL - BEBIDAS E ALIMENTOS LTDA NESTLE WATERS DEUTSCHLAND AG NESTLE WATERS DIRECT (ITALIA) S.R.L. NESTLE WATERS DIRECT (SUISSE) S.A. NESTLE WATERS DIRECT DEUTSCHLAND GMBH LTDA. AG S.R.L. S.A. GMBH NESTLE WATERS DIRECT FRANCE NESTLE WATERS DIRECT HELLAS YDATA S.A. NESTLE WATERS DIRECT NETHERLANDS B.V. NESTLE WATERS DIRECT PORTUGALCOMERICO E DISTRIBUICAO DE PRODUTOS ALIMENTARES S.A. NESTLE WATERS EGYPT S.A.E. S.A. S.A.E. Kairo ÄGYPTEN NESTLE WATERS ESPANA S.A. S.A. BARCELONA SPANIEN ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH RIAD SAUDI ARABIEN NESTLE WATERS EUROPE NESTLE WATERS FACTORY COMPANY B.V. S.A. S.A.S. LTD. Joint-Venture 78 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM JOINTVENTURE SITZ LAND LTD. NESTLE WATERS FRANCE S.A.S. ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH ISTANBUL TÜRKEI MOSKAU RUSSLAND ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH DUBAI VAE WILMINGTON, DE USA NESTLE WATERS GIDA VE MESRUBAT SANAYI TICARET A.S. NESTLE WATERS LLC A.S. NESTLE WATERS MANAGEMENT & TECHNOLOGY S.A.S. NESTLE WATERS MARKETING & DISTRIBUTION NESTLE WATERS MIDDLE EAST INVESTMENTS FZCO NESTLE WATERS NORTH AMERICA HOLDINGS INC. NESTLE WATERS NORTH AMERICA INC. NESTLE WATERS PHILIPPINES, INC. S.A.S. WILMINGTON, DE USA INC. SAN PABLO STADT PHILIPPINEN NESTLE WATERS POLSKA S.A. S.A. WARSCHAU POLEN NESTLE WATERS PORTUGAL S.A. NESTLE WATERS POWWOW (BELGIUM) NESTLE WATERS POWWOW (UK) HOLDINGS LIMITED NESTLE WATERS POWWOW EUROPEAN INVESTMENTS S.A.R.L. S.A. PORTO SALVO PORTUGAL BRÜSSEL BELGIEN CROYDON, LONDON GROßBRITANNIEN LUXEMBURG LUXEMBURG NESTLE WATERS POWWOW LIMITED NESTLE WATERS PTC, VITTEL NESTLE WATERS SERVICES NESTLE WATERS SUPPLY CENTRE NESTLE WATERS SUPPLY EST NESTLE WATERS SUPPLY SUD NESTLE WATERS UK LIMITED NESTLE ZHUKOVSKY, LLC NESTLE ZIMBABWE (PRIVATE) LIMITED Joint-Venture L.L.C. FZCO INC. INC. LTD. S.A.R.L. LTD. VITTEL GROßBRITANNIEN FRANKREICH ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH CROYDON, LONDON PTC. S.A.S. S.A.S. S.A.S. S.A.S. LTD. ZHUKOVSKY GROßBRITANNIEN RUSSLAND HARARE SIMBABWE RICKSMANSWORTH L.L.C. LTD. BRATISLAVA TSCHECHISCHE REPUBLIK SLOWAKEI NASSAU BAHAMAS LA TOUR DE PEILZ SCHWEIZ INC. WILMINGTON, DE USA NICC HOLDINGS, INC. INC. WILMINGTON, DE USA NIDEX S.A. S.A. LA TOUR DE PEILZ SCHWEIZ NPB SERVICES, INC. INC. WILMINGTON, DE USA NTC-EUROPE S.A. S.A. LUXEMBURG LUXEMBURG NTC-LATIN AMERICA S.A. S.A. CHAM SCHWEIZ NUTRITION-WELLNESS VENTURE AG AG ZÜRICH SCHWEIZ NWNA SERVICES, INC. INC. WILMINGTON, DE USA NZMP GUATEMALA S.A. S.A. GUATEMALA GUATEMALA MOSKAU RUSSLAND BARNAUL RUSSLAND SAMARA RUSSLAND NESTLE ZMRZLINA CR, SPOL. S.R.O. SPOL. S.R.O. NESTLE ZMRZLINA SR, SPOL. S R.O. NESTLE'S PRODUCTS (MAURITIUS) LIMITED NESTRADE - NESTLE WORLD TRADE CORPORATION NFC SERVICES COMPANY, INC. SPOL. S.R.O. LTD. CORPORATION O.O.O. INNEOV Joint-Venture OJSC CONFECTIONERY FIRM ALTAI OJSC "CONFECTIONERY UNION ROSSIYA" NUPAKY OJSC. 79 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM OJSC "NAMANGANSUT" NAFOSAT OJSC. OJSC CONFECTIONERY FACTORY KAMSKAYA OJSC. OJSC VOLYNHOLDING OJSC. JOINTVENTURE LAND NAMANGAN USBEKISTAN PERM RUSSLAND TORCHYN UKRAINE OOO BEST WATER MOSKAU RUSSLAND OOO CLEAN SPRINGS KOSTROMA RUSSLAND OOO POSEIDON TRADING MOSKAU RUSSLAND PETAH TIQWA ISRAEL OSEM INVESTMENTS LTD. LTD. Joint-Venture SITZ Joint-Venture NEW YORK, NY GROßBRITANNIEN USA FORT WORTH, TX USA JAKARTA INDONESIEN JAKARTA INDONESIEN INC. BAYAMON, PUERTO RICO PUERTO RICO PAYCO FOODS CORPORATION PEGI-LEBENSMITTEL-VETRIEBSGESELLSCHAFT MBH PENPRO, INC. CORPORATION BAYAMON, PUERTO RICO PUERTO RICO NÜRNBERG DEUTSCHLAND INC. MAKATI STADT PHILIPPINEN PEREAST LTD. LTD. HONG KONG CHINA PERRIER VITTEL (THAILAND) LTD. LTD. BANGKOK THAILAND PERRIER VITTEL APE MINERALE ROMANIA SRL PGA SERVICES, INC. S.R.L. MIERCUREA-CIUC (HARGHITA) WILMINGTON, DE OSEM UK LTD LTD. OSEM USA INC. INC. OWEN LABORATORIES, INC. INC. P.T. ADES WATERS INDONESIA P.T. P.T. NESTLE INDONESIA P.T. PAYCO DAIRIES, INC. LONDON Joint-Venture GMBH Joint-Venture INC. PIAZZETTA BUITONI RUMÄNIEN USA NOISIEL FRANKREICH POLAR ICE CREAM, INC. INC. BAYAMON, PUERTO RICO PUERTO RICO POWERBAR EUROPE GMBH GMBH MÜNCHEN DEUTSCHLAND POWWOW SCOTLAND LIMITED POWWOW WATER (SOUTH EAST) LIMITED POWWOW WATER LIMITED POWWOW WATER LIMITED LTD. LTD. CROYDON, LONDON LTD. S.A.S. PRODUCTOS DEL CAFE, S.A. S.A. PRODUCTOS NESTLE (NICARAGUA) S.A. PROLACTO - LACTICINIOS DE S.MIGUEL, S.A. PROTEIKA - LABORATOIRE DE DIETETIQUE MEDICALE PROTEIKA LABORATORIO DE DIETETICA MEDICA, SL PROTEIKA S.A.S. - LABORATOIRE DE DIETETIQUE MEDICALE S.A. PROVESTOR AG PT BEVERAGE PARTNERS WORLDWIDE INDONESIA PT NESTLE INDOFOOD CITARASA INDONESIA PT. CEREAL PARTNERS INDONESIA AG PULMUONE WATERS CO., LTD. PURINA PETCARE (MALAYSIA) SDN BHD CROYDON, LONDON LTD. PROCEANE RESSOURCES MARINES S.A.S. PTE NESTLE POLSKA S.A. GLASGOW CROYDON, LONDON LA BAULE-ESCOUBLAC FRANKREICH REUS (TARRAGONA) SPANIEN MANAGUA NICARAGUA PONTA DELGADA PORTUGAL BRÜSSEL BELGIEN MADRID SPANIEN LA BAULE-ESCOUBLAC FRANKREICH ZUG SCHWEIZ Joint-Venture JAKARTA INDONESIEN Joint-Venture JAKARTA INDONESIEN Joint-Venture JAKARTA INDONESIEN WARSCHAU POLEN SEOUL SÜDKOREA PETALING JAYA MALAYSIA S.A. SL. S.A.S. PT. PT. PT. S.A. LTD. SDN. BHD. GROßBRITANNIEN GROßBRITANNIEN GROßBRITANNIEN GROßBRITANNIEN Joint-Venture 80 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM PURINA PETCARE INDIA PRIVATE LIMITED QUALITY COFFEE PRODUCTS LTD. LTD. JOINTVENTURE SITZ LAND NEU DELHI INDIEN LTD. BANGKOK THAILAND RALSTON PETCARE EUROPE, S.A. S.A. CASTELLBISBAL SPANIEN RALSTON PURINA AUTSTRALIA PTY LTD RALSTON PURINA DO BRASIL LTDA. RALSTON PURINA HOLDINGS MEXICO, S.A. DE C.V. RALSTON PURINA MEXICO, S.A. DE C.V. PTY. LTD. MACQUARIE PARK AUSTRALIEN RIBEIRAO PRETO BRASILIEN MEXIKO STADT MEXIKO MEXIKO STADT MEXIKO LTDA. S.A. DE C.V. S.A. DE C.V. WILLISTON, VT GROßBRITANNIEN USA RESTAURATION NESTLE S.A. S.A. LA TOUR DE PEILZ SCHWEIZ RIVE-REINE S.A. S.A. DES EAUX MINERALES DE RIBEAUVILLE S.I. EN BERGERE VEVEY S.A. S.A. LA TOUR DE PEILZ SCHWEIZ RIBEAUVILLE FRANKREICH S.A. VEVEY SCHWEIZ SAINT SPRINGS WATER LIMITED LTD. NIKOSIA ZYPERN SAN PELLEGRINO S.P.A. SAUDI FOOD INDUSTRIES LIMITED LIABILITY COMPANY SCHOELLER CSFR BETEILIGUNGS GMBH SCHOELLER EISCREM GMBH S.P.A. MAILAND ITALIEN JEDDAH SAUDI ARABIEN NÜRNBERG DEUTSCHLAND MOSKAU RUSSLAND SCHOELLER GLACES ET DESSERTS S.A.S. SCHOELLER HOLDING GMBH & CO. KG SCHOELLER HOLDING VERWALTUNGS GMBH S.A.S. VITRY SUR SEINE FRANKREICH NÜRNBERG DEUTSCHLAND NÜRNBERG DEUTSCHLAND GUILDFORD GROßBRITANNIEN WIEN ÖSTERREICH NÜRNBERG DEUTSCHLAND VEVEY SCHWEIZ SCI DE LA SOURCE MONTIGNY LES CORMEILLES FRANKREICH SELFILIA ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH RAW PRODUCTS LIMITED LTD. CROYDON, LONDON RED MAPLE INSURANCE COMPANY SCHOELLER ICE-CREAM LIMITED SCHOELLER LEBENSMITTEL GESELLSCHAFT M.B.H. SCHOELLER OST BETEILIGUNGS GMBH S.I. EN BERGERE VEVEY S.A. S.A. LTD. Joint-Venture GMBH GMBH GMBH & CO. KG GMBH LTD. GMBH GMBH S.A. SERVCOM S.A. S.A. LA TOUR DE PEILZ SCHWEIZ SHANGHAI FULLER FOODS CO. LTD. SHANGHAI JIALE FLAVOURING FOOD SALES CO., LTD. SHANGHAI NESTLE PRODUCT SERVICES LTD. SHANGHAI TOTOLE FIRST FOOD LTD. LTD. SHANGHAI CHINA Joint-Venture SHANGHAI CHINA Joint-Venture SHANGHAI CHINA LTD. Joint-Venture SHANGHAI CHINA SHANGHAI TOTOLE FOOD LTD. SHAS COMPANY FOR WATER SERVICES LTD. SHELLWAY PTY LTD LTD. Joint-Venture SHANGHAI CHINA RIAD SAUDI-ARABIEN RHODES AUSTRALIEN SICHUAN HAOJI FOOD CO. LTD. LTD. PUGE PETALING JAYA CHINA DOMINIKANISCH E REPUBLIK MALAYSIA LA TOUR DE PEILZ SCHWEIZ SAINT-LAMBERT DES BOIS FRANKREICH SILSA DOMINICANA S.A. SNF SDN. BHD. SOCIETE ANONYME PETER, CAILLER, KOHLER SOCIETE CHANTILLY LTD. LTD. LTD. PTY. LTD. S.A. SDN. BHD. S.A. S.A.S. Joint-Venture SANTO DOMINGO 81 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM SOCIETE CIVILE IMMOBILIERE DE VERGEZE SOCIETE DE BOUCHAGES EMBALLAGES CONDITIONNEMENT MODERNE SOCIETE DES EAUX MINERALES D'ARCACHON SOCIETE DES EAUX MINERALES DE VITTEL SOCIETE DES EAUX MINERALES LIBANAISES SAL SOCIETE DES PRODUITS ALIMENTAIRES DE CAUDRY S.A.S. SOCIETE CIVILE SOCIETE DES PRODUITS NESTLE S.A. SOCIETE D'EXPLOITATION BIANCHI LANDES SOCIETE FINANCIERE MENIER SA S.A. SOCIETE FRANCAISE DES EAUX REGIONALES SOCIETE IMMOBILIERE DE NOISIEL SA SOCIETE INDUSTRIELLE DE TRANSFORMATION DE PRODUITS AGRICOLES "SITPA" SAS SOCIETE INDUSTRIELLE DE VERGEZE S.A.S. SOCIETE NOUVELLE CAFES NESCAFE SAS SOCIETE NOUVELLE DE SURGELATION DE BARBEZIEUX SARL SOCIETE POUR L'EXPORTATION DES PRODUITS NESTLE S.A. SOCIETE POUR L'EXPORTATION DES PRODUITS NESTLE S.A. SOCOPAL-SOCIEDADE COMERCIAL DE CORRETAGEM DE SEGUROS E DE PARTICIPACOES LTDA SOFINOL S.A. S.A.S. SOHAT DISTRIBUTION SAL JOINTVENTURE S.A.S. S.A.L. S.A.S. S.A. SITZ ISSY-LES-MOULINEAUX FRANKREICH LAVARDAC FRANKREICH ARCACHON FRANKREICH VITTEL FRANKREICH HAZMIEH LIBANON NOISIEL FRANKREICH VEVEY SCHWEIZ MARTIN EGLISE FRANKREICH NOISIEL FRANKREICH ISSY-LES-MOULINEAUX S.A. LAND NOISIEL S.A.S. FRANKREICH FRANKREICH FRANKREICH VILLERS-LES-POTS VERGEZE NOISIEL S.A.R.L. DIEPPE S.A. FRANKREICH FRANKREICH FRANKREICH LA TOUR DE PEILZ SCHWEIZ DAMASKUS SYRIEN SAO PAULO BRASILIEN S.A. MANNO SCHWEIZ S.A.L. HAZMIEH LIBANON SOMAFA S.A. S.A. ZÜRICH SCHWEIZ SOMEP AG AG STETTLEN SCHWEIZ SOPROPHA S.A. S.A. GENF SCHWEIZ S.A. LTDA. SOURCE DU VAL SAINT-LAMBERT ST-LAMBERT DES BOIS FRANKREICH SOURCE TABERKACHENT SPA S.P.A. BLIDA ALGERIEN SPACCI NESTLE S.R.L. S.R.L. MAILAND ITALIEN SPEGA S.A. S.A. FREIBURG SCHWEIZ SPRATTS TIERNAHRUNG GMBH GMBH EUSKIRCHEN DAMMAM DEUTSCHLAND GROßBRITANNIEN SAUDI-ARABIEN MBABANE SWASILAND SPRING WATER EXPRESS LIMITED LTD. GLASGOW SPRINGS WATER FACTORY CO. LTD. SUNLAND FOODS (SWAZILAND) (PTY) LTD SUOMEN KOTIJAEAETELOE OY LTD. OY. HELSINGFORS FINNLAND SUOMEN NESTLE OY OY. HELSINKI FINNLAND SVENSKA GLASSKIOSKEN AB A.B. KRISTIANSTAD SCHWEDEN THE DIRK JOHNSTON COMPANY, INC THE HAAGEN-DAZS SHOPPE COMPANY, INC. THE HAWK SPRING WATER COMPANY LIMITED THE STOUFFER CORPORATION INC. SANTA BARBARA, CA USA WEST TRENTON USA THE UNCLE TOBYS COMPANY PTY LIMITED PTY. LTD. PTY. LTD. INC. LTD. CORPORATION Joint-Venture CLEVELAND, OH GROßBRITANNIEN USA RHODES AUSTRALIEN CROYDON, LONDON 82 NAME DER GESELLSCHAFT GESELLSCHAFTSFORM THOAS VERMOGENSVERWALTUNGUND BETAILIGUNGS GMBH TIVAU TIEFKUEHLVERTRIEB GMBH GMBH JOINTVENTURE SITZ LAND FRANKFURT AM MAIN DEUTSCHLAND GMBH NÜRNBERG DEUTSCHLAND TM PETS PRODUCTS (PTY) LIMITED PTY. LTD. RANDBURG SÜDAFRIKA TRINKS GMBH GMBH GOSLAR DEUTSCHLAND TRINKS SUD GMBH GMBH MÜNCHEN DEUTSCHLAND TSC HOLDINGS INC. INC. WILMINGTON, DE USA VILNIUS LITAUEN UAB "NESTLE BALTICS" UNCLE TOBYS FOODS PTY LIMITED PTY. LTD. RHODES AUSTRALIEN UNILAC, INC. UNION SANCOR C.U.L./DPAA UNION TRANSITORIA DE EMPRESAS UPRONA (CANADA) LIMITED INC. PANAMA STADT PANAMA BUENOS AIRES ARGENTINIEN LTD. TORONTO KANADA VETROPA S.A. S.A. FREIBURG SCHWEIZ VORLO GETRANKE-SERVICE GMBH GMBH BACKNANG DEUTSCHLAND WAGNER TIEFKUHLPRODUKTE GMBH GMBH NONNWEILER DEUTSCHLAND WATER PARTNERS BOTTLING S.A. S.A. Joint-Venture ZÜRICH SCHWEIZ WATER PARTNERS BRAND S.A. WATERS PARTNERS SERVICES MEXICO, S.A.P.I. DE C.V. WCO KINDERKOST GMBH CONOW WESTFAELISCHE FLEISCHWAREN VOGT GMBH Z.L. UZDROWISKO NALECZOW S.A. S.A. Joint-Venture ZÜRICH SCHWEIZ MEXIKO STADT MEXIKO SCHWERIN DEUTSCHLAND HERTEN DEUTSCHLAND LUBLIN POLEN S.A.P.I. DE C.V. GMBH GMBH S.A. 83 ANLAGE 3: Tochterunternehmen der WaveLight AG Anteile an verbundenen Unternehmen WaveLight Sarl, Montpellier (Frankreich) WaveLight, Inc., Dover, (U.S.A.) WaveLight S.A., Madrid (Spanien) WaveLight GmbH, Berlin WaveLight Aesthetic GmbH WaveLight Japan Co., Ltd. Tokyo (Japan) WaveLight AsiaPacific Sdn Bhd, Kuala Lumpur, Malaysia Beteiligungen e-EyeCare GmbH, Erlangen VisuMed AG, München Medical Device Production (MDP), B.V., Eerbek, Holland 84 ANLAGE 4: Finanzierungsbestätigung der Deutsche Bank AG 85