Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des
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Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des
Pflichtveröffentlichung gemäß §§ 39, 27 Abs. 3, 14 Abs. 3 Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) Gemeinsame Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Parsytec AG Auf der Hüls 183 52068 Aachen gemäß §§ 39, 27 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes zum Pflichtangebot der ISRA Vision AG Industriestraße 14 64297 Darmstadt an die Aktionäre der Parsytec AG Aktien der Parsytec AG: ISIN DE000A0JQ4J9 (WKN A0JQ4J) Zum Verkauf eingereichte Aktien der Parsytec AG: ISIN DE000A0TGNW2 (WKN A0TGNW) -2Inhaltsverzeichnis 1. 2. Zusammenfassung......................................................................................................... 3 Allgemeine Hinweise...................................................................................................... 3 2.1 Rechtliche Grundlagen der Stellungnahme ............................................................ 3 2.2 Tatsächliche Grundlagen der Stellungnahme ......................................................... 3 2.3 Veröffentlichung der Stellungnahme....................................................................... 4 2.4 Eigenverantwortlichkeit der Entscheidung über die Annahme ................................ 4 3. Informationen zum Angebot ........................................................................................... 5 3.1 Pflichtangebot gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 3 Satz 1 WpÜG....................... 5 3.2 Hintergrund des Angebots...................................................................................... 5 3.3 Angebotspreis ........................................................................................................ 5 3.4 Annahmefrist .......................................................................................................... 5 3.5 Veröffentlichung der Angebotsunterlage................................................................. 5 4. Beschreibung der Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnder Personen....................... 6 5. Beschreibung der Parsytec AG, Aktionärstruktur und mit der Gesellschaft gemeinsam handelnder Personen............................................................................................................. 7 5.1 Rechtliche Grundlagen ........................................................................................... 8 5.2 Kapitalverhältnisse und eigene Aktien .................................................................... 8 5.3 Vorstand und Aufsichtsrat ...................................................................................... 9 5.4 Geschäftstätigkeit................................................................................................. 10 5.5 Aktionärsstruktur .................................................................................................. 10 5.6 Gemeinsam mit der Gesellschaft handelnde Personen ........................................ 10 6. Stellungnahme zur angebotenen Gegenleistung.......................................................... 11 6.1 Art und Höhe der Gegenleistung .......................................................................... 11 6.2 Gesetzlicher Mindestangebotspreis...................................................................... 11 6.3 Bewertung der angebotenen Gegenleistung durch Vorstand und Aufsichtsrat...... 12 7. Stellungnahme zu den voraussichtlichen Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft, die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen und die Standorte der Parsytec AG...................................................................................... 15 7.1 Absichten der Bieterin .......................................................................................... 15 7.2 Bewertung der Absichten ..................................................................................... 15 8. Stellungnahme zu den von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Zielen ................. 16 8.1 Absichten der Bieterin .......................................................................................... 16 8.2 Bewertung der Absichten ..................................................................................... 16 9. Stellungnahme zu den voraussichtlichen Folgen des Angebots für die Aktionäre der Parsytec AG ........................................................................................................................ 17 9.1 Konsequenzen bei Annahme des Angebots ......................................................... 17 9.2 Konsequenzen bei Nichtannahme des Angebots ................................................. 17 10. Eigene Interessen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat.................................. 19 11. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat; Aussage über die Absicht, das Angebot anzunehmen........................................................................................................................ 20 12. Empfehlung.................................................................................................................. 20 -3- 1. Zusammenfassung Die ISRA Vision AG mit Sitz in Darmstadt, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 7722, (die "Bieterin") hat am 28. August 2007 gemäß § 35 Abs. 2 und § 14 Abs. 2 des deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ("WpÜG") die Angebotsunterlage im Sinne von § 11 WpÜG (die "Angebotsunterlage") für das Pflichtangebot der Bieterin (das "Angebot" oder auch "Pflichtangebot") an die Aktionäre der Parsytec AG ("Parsytec-Aktionäre") mit Sitz in Aachen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 7346, (die "Zielgesellschaft" oder "Parsytec AG") veröffentlicht. Das Angebot ist gerichtet auf den Erwerb aller auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Parsytec AG (ISIN DE000A0JQ4J9, WKN A0JQ4J), jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € und einschließlich Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2007, (die "Parsytec-Aktien") zu einem Preis von 5,65 € je Parsytec-Aktie. Die Angebotsunterlage wurde dem Vorstand der Parsytec AG (der "Vorstand") am 28. August 2007 von der Bieterin übermittelt. Der Vorstand hat die Angebotsunterlage am selben Tag dem Aufsichtsrat der Zielgesellschaft (der "Aufsichtsrat") weitergeleitet. Die Parsytec AG hat keinen Betriebsrat. Eine Weiterleitung der Angebotsunterlage an den Betriebsrat entfiel daher. Stattdessen wurde die Angebotsunterlage den Arbeitnehmern der Parsytec AG direkt zugeleitet. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind zu überprüfen, ob die Parsytec-Aktionäre mit Annahme des Angebots in Übereinstimmung mit allen sie persönlich treffenden rechtlichen Verpflichtungen handeln. Insoweit empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat insbesondere solchen Personen, die die Angebotsunterlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erhalten oder das Angebot annehmen möchten, jedoch den Wertpapiergesetzen einer anderen Rechtsordnung als der Bundesrepublik Deutschland unterliegen, sich über diese Gesetze zu informieren und diese einzuhalten. Vorstand und Aufsichtsrat haben das Angebot sorgfältig geprüft und nehmen dazu wie folgt Stellung: Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Parsytec-Aktionären, das Angebot anzunehmen. Die Gründe hierfür sind in der nachfolgenden Stellungnahme ausführlich erläutert. 2. Allgemeine Hinweise 2.1 Rechtliche Grundlagen der Stellungnahme Vorstand und Aufsichtsrat der Parsytec AG geben die vorliegende Stellungnahme im Hinblick auf ihre Verpflichtung gemäß §§ 39, 27 Abs. 1 Satz 1 WpÜG ab. Danach haben Vorstand und Aufsichtsrat einer Zielgesellschaft zu einem Pflichtangebot begründet Stellung zu nehmen. 2.2 Tatsächliche Grundlagen der Stellungnahme Sämtliche in dieser Stellungnahme enthaltenen Angaben, einschließlich Ansichten, Prognosen, Werturteilen und Vermutungen, beruhen auf den -4Informationen, über die Vorstand und Aufsichtsrat der Parsytec AG zum Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Stellungnahme verfügen. Die Angaben und Informationen über die Bieterin und ihre Absichten beruhen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, auf den in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben und anderen öffentlich zugänglichen Informationsquellen. Vorstand und Aufsichtsrat der Parsytec AG weisen darauf hin, dass sie nicht in der Lage sind, diese Angaben zu verifizieren oder die Umsetzung der in der Angebotsunterlage geäußerten Absichten zu gewährleisten. Die in dieser Stellungnahme enthaltenen Angaben, Ansichten und Informationen können sich in der Zukunft ändern. Die in die Zukunft gerichteten Aussagen dieser Stellungnahme geben die Einschätzungen des Vorstands und des Aufsichtsrats der Parsytec AG über mögliche zukünftige Ereignisse wieder und beruhen ausschließlich auf der Einschätzung des Vorstands und des Aufsichtsrats im Zeitpunkt der Beschlussfassung über diese Stellungnahme. Sie beruhen auf Annahmen, die sich in Zukunft als falsch erweisen können, und sind mit Risiken und Unsicherheiten behaftet. Vorstand und Aufsichtsrat behalten sich vor, die vorliegende Stellungnahme nicht zu aktualisieren, soweit sie hierzu nicht im Rahmen gesetzlicher Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet sind. 2.3 Veröffentlichung der Stellungnahme Diese Stellungnahme sowie etwaige zusätzliche Stellungnahmen oder Änderungen dieser Stellungnahme werden gemäß §§ 39, 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 WpÜG durch Bekanntgabe im Internet auf der Internetseite der Gesellschaft unter der Adresse: www.parsytec.de/index.php?id=1019 (www.parsytec.de, Verzeichnis Investoren, Unterverzeichnis Stellungnahme) sowie durch Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe bei der Parsytec AG, Auf der Hüls 183, 52068 Aachen, (Tel.: +49 (241) 96 96 200, Fax: +49 (241) 96 96 500), veröffentlicht. Diese Stellungnahme sowie etwaige zusätzliche Stellungnahmen oder Änderungen dieser Stellungnahme werden ausschließlich in deutscher Sprache veröffentlicht. 2.4 Eigenverantwortlichkeit der Entscheidung über die Annahme Jeder Parsytec-Aktionär muss sich unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung des Wertes und des Börsenkurses der Parsytec-Aktien über die Konsequenzen einer Annahme oder Nichtannahme des Angebots der Bieterin ein eigenes Urteil bilden und selbst darüber entscheiden, ob und für wie viele Parsytec-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht. Bei der Entscheidung über die Annahme bzw. Nichtannahme des Angebotes sollten sich die Parsytec-Aktionäre aller ihnen zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen bedienen und ihre individuellen Belange ausreichend berücksichtigen. Den Parsytec-Aktionären wird empfohlen, sich insoweit durch eigene Finanz-, Rechts- und Steuerberater individuell beraten zu lassen. Vorstand und Aufsichtsrat weisen insbesondere darauf hin, dass sie eine Einschätzung über die steuerlichen Konsequenzen einer Annahme bzw. -5Nichtannahme nicht zuverlässig selbst vornehmen können. Aktionäre sollten vor einer Entscheidung über die Annahme bzw. Nichtannahme des Angebots steuerliche Beratung einholen, welche ihre persönliche Situation berücksichtigt. 3. Informationen zum Angebot 3.1 Pflichtangebot gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 und 3 Satz 1 WpÜG Die Bieterin hat laut Angebotsunterlage am 23. Juli 2007 die Kontrolle an der Parsytec AG im Sinne des § 29 Abs. WpÜG erlangt. Sie ist damit gemäß §§ 35 Abs. 2, 14 Abs. 2 und Satz 1 WpÜG zur Abgabe eines Pflichtangebots verpflichtet. 3.2 Hintergrund des Angebots Laut Angebotsunterlage liegt das operative Geschäft der Bieterin und ihrer in der Konzern-Bilanz zum 30. September 2006 konsolidierten Tochtergesellschaften (die "ISRA-Gruppe") in der Entwicklung, der Produktion und dem Vertrieb von intelligenten Systemen mit anwendungsspezifischen Standard-Softwarelösungen für die moderne industrielle Bildverarbeitung. Die Bieterin ist hier in bestimmten Geschäftsfeldern wie Automobil, Integrated Systems, Dosen & Verpackung, Glas, Plastik, Druck, Papier und Metall tätig. Ausweislich der Angebotsunterlage sieht die Bieterin den Erwerb der Mehrheitsbeteiligung an der Parsytec AG als großen Schritt in Richtung ihres Ziels, den Umsatz der ISRA-Gruppe bis zum Jahr 2011 auf mehr als 100 Mio. € zu erhöhen und den Marktanteil beider Gesellschaften zusammen insbesondere in den Bereichen Metall und Papier - weiter auszubauen. Durch einen Technologietransfer eröffnen sich dabei nach Angaben der Bieterin für die ISRA-Gruppe zusätzliche Wachstumspotenziale und es ergeben sich durch erweiterte Vertriebsplattformen und zusätzliches Produkt-Know-How ein breiteres Produktangebot sowie größerer Service für die Kunden durch eine vergrößerte weltweite Präsenz der Gesellschaften vor Ort. Wie in der Angebotsunterlage angegeben, plant die Bieterin, ihre Geschäftsaktivitäten in den Geschäftsfeldern Metall und Papier, ausgenommen die Spezialbereiche Spezialpapier und Banknoten, bei der Parsytec AG zu bündeln. 3.3 Angebotspreis Die Bieterin bietet gemäß der Angebotsunterlage allen Parsytec-Aktionären an, sämtliche auf den Inhaber lautenden Stückaktien der Parsytec AG mit der ISIN DE000A0JQ4J9 / WKN A0JQ4J, jeweils mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von 1,00 € und einschließlich Gewinnanteilsberechtigung für das Geschäftsjahr 2007 zum Kaufpreis von 5,65 € je Parsytec-Aktie nach Maßgabe der Bestimmungen der Angebotsunterlage zu erwerben. 3.4 Annahmefrist Die Annahmefrist für das Pflichtangebot beginnt am 28. August 2007 und endet am 25. September 2007 um 24:00 Uhr Ortszeit Frankfurt am Main, vorbehaltlich einer etwaigen Verlängerung der Annahmefrist. 3.5 Veröffentlichung der Angebotsunterlage -6Die Einzelheiten des Angebots, insbesondere die Annahmefrist und die Voraussetzungen für deren Verlängerung, die Modalitäten der Annahme und weitere Informationen, sind in der Angebotsunterlage detailliert dargestellt. Die vorstehenden Ausführungen zum Angebot sind nur ein Auszug aus der Angebotsunterlage und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angebotsunterlage ist im Internet unter http://www.isravision.com/pflichtangebot.htm veröffentlicht. Ferner werden entsprechend der Hinweisbekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vom 28. August 2007 Exemplare der Angebotsunterlage zur kostenlosen Ausgabe bei der Landesbank BadenWürttemberg, Am Hauptbahnhof 2, 70173 Stuttgart, (Bestellung per E-Mail an [email protected] oder per Telefax an 0711/12725198) als zentrale Abwicklungsstelle bereitgehalten. 4. Beschreibung der Bieterin und mit ihr gemeinsam handelnder Personen Die Bieterin ist laut Angebotsunterlage eine im Handelsregister des Amtsgerichts Darmstadt unter HRB 7722 eingetragene deutsche Aktiengesellschaft mit Sitz in Darmstadt. Das Grundkapital beträgt 4.337.940,00 € und ist eingeteilt in 4.337.940 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals in Höhe von 1,00 € je Aktie. Gegenstand des Unternehmens der Bieterin ist die Entwicklung, das Marketing, der Einsatz und der Vertrieb von Produkten, Systemen, Anlagen und Dienstleistungen auf den Gebieten der Bildverarbeitungs-, Automatisierungs-, Software- und Robotertechnologie. Nach § 4 Abs. 5 der Satzung der Bieterin ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grundkapital bis zum 19. März 2012 durch Ausgabe neuer Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmalig bis zu einem Betrag von 2.168.970,00 € zu erhöhen. Mit Zustimmung des Aufsichtsrats kann der Vorstand hierbei unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der Bieterin ist das Grundkapital laut Angebotsunterlage um 250.000,00 € durch Ausgabe von bis zu 250.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten. Das Grundkapital der Bieterin ist ferner gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung um bis zu 1.918.970,00 € durch Ausgabe von bis zu 1.918.970 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht. Die Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung erfolgt im Falle der Ausübung von Wandel- bzw. Optionsrechten durch die entsprechenden Inhaber. Die Aktien der Bieterin sind zum Handel im geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen und werden darüber hinaus im Freiverkehr der Börsen Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart gehandelt. In den USA können die Aktien an der Nasdaq Other OTC gehandelt werden. Nach Informationen der Angebotsunterlage ist der Vorstandsvorsitzende der Bieterin, Herr Emis Ersü, größter Aktionär mit einer Beteiligung von etwa 25 % der Aktien der Bieterin. Etwa 5 % des Grundkapitals der Bieterin werden von der Vision GbR gehalten, weitere ca. 3 % von der Kairos Investment Limited London (United Kingdom) sowie weitere fast 3 % von der BW Invest Stuttgart. Die übrigen Aktien sind nach den Angaben der Bieterin breit gestreut. -7Mit der Bieterin gemeinsam handelnde Personen sind ausweislich der Angebotsunterlage die folgenden Unternehmen, an denen die Gesellschaft wie nachfolgend beschrieben beteiligt ist: Nr. Anteile der ISRA Vision AG an verbundenen Unternehmen Beteiligung (%) 1. 2. ISRA VISION LLC, Lansing / Michigan, USA ISRA VISION SYSTEMS LLC, Lansing / Michigan, USA ISRA SURFACE VISION GmbH, Herten, Deutschland INNOMESS Corp., Chicago / Illinois, USA ISRA VISION LASOR GmbH, Oerlinghausen, Deutschland ISRA SURFACE VISION INC., Duluth / Georgia, USA NANOsystems LLC, Gainsville / Georgia, USA ISRA VISION GmbH, Darmstadt, Deutschland ISRA VISION (Shanghai) Co. LTD., Shanghai, China ISRA VISION SYSTEMS OF CANADA Inc., Windsor, Kanada IAL Ltd., London, Großbritannien Image Automation Inc., Worthington / Ohio, USA Parsytec AG, Aachen, Deutschland Parsytec Computer GmbH, Aachen, Deutschland Parsytec Solutions GmbH, Erkelenz, Deutschland Parsytec Japan Co., Ltd., Tokio, Japan Parsytec Asia/Pacific Co., Ltd., Seoul, Südkorea Parsytec Inc., Chicago / Ilinois, USA Parsytec Ltd., Hampshire, Großbritannien 100 100 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. Bieterin hält indirekte Beteiligung durch Unternehmen (Nr.) 1. 100 100 100 3. 100 5. 100 2., 3. 100 100 100 100 100 6. 61 100 13. 100 13. 100 100 13. 13. 100 100 14. 14. Nach Angaben der Bieterin stimmt keine der vorgenannten Personen, die gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG als gemeinsam handelnde Personen gelten, tatsächlich mit der Bieterin ihr Verhalten im Hinblick auf den Erwerb von Parsytec-Aktien oder ihre Ausübung von Stimmrechten aus Parsytec-Aktien aufgrund einer Vereinbarung oder in sonstiger Weise im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 WpÜG ab. Diese Informationen stellen nur einen Überblick über die Bieterin und ihre Kapitalverhältnisse dar. Weitere Informationen zur Bieterin können auf deren Website www.isravision.com nachgelesen werden. 5. Beschreibung der Parsytec AG, Aktionärstruktur und mit der Gesellschaft gemeinsam handelnder Personen -85.1 Rechtliche Grundlagen Die Parsytec AG ist eine im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 7346 eingetragene Aktiengesellschaft mit Sitz in Aachen. Satzungsmäßiger Gegenstand der Parsytec AG ist die Entwicklung, Herstellung und der Handel von Computersystemen, Softwarelösungen und Komponenten aller Art, sowie die Erbringung von Service- und sonstigen Dienstleistungen. Die Parsytec AG hält direkte 100 %ige Beteiligungen an den folgenden Unternehmen: - Parsytec Computer GmbH, Aachen, Deutschland, - Parsytec Solutions GmbH, Erkelenz, Deutschland, - Parsytec Japan Co., Ltd., Tokio, Japan, - Parsytec Asia / Pacific Co., Ltd. Seoul, Südkorea. Sie hält ferner über die Parsytec Computer GmbH indirekte 100 %ige Beteiligungen an der Parsytec Inc., Chicago, USA, und der Parsytec Ltd., Hampshire, Großbritannien. 5.2 Kapitalverhältnisse und eigene Aktien Das Grundkapital der Parsytec AG beträgt 6.176.178,00 € und ist eingeteilt in 6.176.178 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von je 1,00 €. Die Parsytec-Aktien sind zum Handel am geregelten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Die Aktie notiert ferner im Freiverkehr an den Börsenplätzen Berlin-Bremen, Hamburg, Düsseldorf, München und Stuttgart. Bis zum 20. Juli 2006 betrug das Grundkapital der Parsytec AG 12.268.598,00 €, eingeteilt in 12.268.598 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 €. Durch die ordentliche Hauptversammlung am 23. Mai 2006 wurden eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln um 6.300.00,00 € auf 18.568.598,00 € ohne Ausgabe neuer Aktien sowie eine ordentliche Kapitalherabsetzung nach §§ 222 ff. AktG auf 6.134.299,00 €, eingeteilt in 6.134.299 auf den Inhaber lautende Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils 1,00 €, beschlossen. Hierbei wurden jeweils zwei alte zu einer neuen nennbetragslosen Stückaktie zusammengelegt. Mit Eintragung der ordentlichen Kapitalherabsetzung in das Handelsregister am 21. Juli 2006 wurden die Kapitalmaßnahmen wirksam und am 10. August 2006 erfolgte nach Börsenschluss die Zusammenlegung der bisherigen 12.268.598 giroversammelten Parsytec-Aktien im Verhältnis 2:1 (“Aktienzusammenlegung“). Nach Eintragung der ordentlichen Kapitalherabsetzung in das Handelsregister wurde das Grundkapital durch Ausübung von Optionsrechten aus bedingtem Kapital um 41.879,00 € auf die derzeit bestehenden 6.176.178,00 € erhöht. Am 9. Februar 2007 wurden an die Parsytec-Aktionäre aus der Kapitalherabsetzung 2,00 € je Aktie, mithin insgesamt 12.352.356,00 €, ausgezahlt. Nach § 4 Abs. 4 der Satzung der Gesellschaft besteht ein genehmigtes Kapital, nach dem der Vorstand ermächtigt ist, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 6. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt 6.360.000,00 € durch Ausgabe neuer Aktien gegen Sach- oder Bareinlagen zu erhöhen. Dabei kann der Vorstand -9mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter bestimmten Voraussetzungen das Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen. Nach § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft ist das Grundkapital um bis zu 506.651,00 € bedingt erhöht durch Ausgabe von bis zu 506.651 neuen auf den Inhaber lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils 1,00 €. Die bedingte Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Optionsrechten an verschiedene Personenkreise und ist nur insoweit durchgeführt, als die Bezugsberechtigten von ihren Optionsrechten Gebrauch machen. Hintergrund der bedingten Kapitalerhöhung gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung ist ein vom Vorstand der Parsytec AG mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossenes Stock Option-Program 2001. Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 24. April 2001 sowie in der Hauptversammlung vom 27. Mai 2003 beschlossenen Veränderungen wurde der Vorstand der Parsytec AG ermächtigt, bis zum 30. April 2005 bis zu 575.779 Optionen auf bis zu 575.779 auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Nennwert von bis zu 575.779,00 € auszugeben. Nach der Aktienzusammenlegung werden zwei Optionen zum Erwerb einer Aktie benötigt. Zum 29. August 2007 standen noch insgesamt 63.503 ausübbare Optionen aus, die sich auf 1.350 Optionen für den Erwerb von Aktien der Parsytec AG zu einem Betrag von 5,06 € sowie 62.153 Optionen für den Erwerb von Aktien der Parsytec AG zu einem Betrag von 2,20 € bezogen. Insgesamt verkörpern die noch ausstehenden Optionsrechte ein Bezugsrecht auf 31.751 Parsytec-Aktien. Die nächste Möglichkeit zur Ausübung dieser Optionsrechte wird in dem Zeitraum vom 5. September 2007 bis 15. Oktober 2007 bestehen. Diese Informationen stellen nur einen Überblick über die Kapitalverhältnisse der Parsytec AG dar. Seit der Veröffentlichung der Angebotsunterlage hat die Parsytec AG keine Kapitalerhöhung durchgeführt. Vorstand und Aufsichtsrat beabsichtigen derzeit nicht, eine solche Maßnahme bis zum Ablauf der Angebotsfrist durchzuführen. Die Parsytec AG hält keine eigenen Aktien. 5.3 Vorstand und Aufsichtsrat Der Vorstand besteht satzungsgemäß aus einem oder mehreren Mitgliedern. Derzeitiger Alleinvorstand der Parsytec AG ist Herr Christoph Rau, Wiesbaden. Dieser hat am 30. August 2007 seinen Vorstandsdienstvertrag unter Ausnutzung eines Sonderkündigungsrechtes mit Wirkung zum 30. November 2007 gekündigt und wird zum 30. November 2007 aus dem Amt als Vorstand der Parsytec AG ausscheiden. Der Aufsichtsrat der Parsytec AG wird zeitnah eine oder mehrere geeignete Personen als Nachfolger für Herrn Rau zu Vorstandsmitgliedern der Parsytec AG bestellen. Der Aufsichtsrat der Parsytec AG besteht aus drei Mitgliedern. Am 2. August 2007 haben die bis dahin bestehenden Mitglieder des Aufsichtsrats, die Herren Rolf Geisen, Siegfried Hoffmann und Dr. Günter Bleimann-Gather mit sofortiger Wirkung ihre Mandate niedergelegt. - 10 Auf Antrag der Parsytec AG wurden mit Beschluss vom 8. August 2007 die Herren Prof. Dr. rer. nat. Henning Tolle, Prof. Dr. Folker Weißgerber und Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues, die alle ebenfalls dem Aufsichtsrat der Bieterin angehören, gerichtlich bestellt. Herr Prof. Dr. Folker Weißgerber verstarb am 25. August 2007. Auf Antrag der Parsytec AG wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 3. September 2007 der für die Bieterin als Financial Officer tätige Herr Martin Helmut Heinrich zum Aufsichtsratsmitglied bestellt. Aktuell gehören dem Aufsichtsrat damit folgende Personen an: - Prof. Dr. rer. nat. Henning Tolle, Universitätsprofessor em., Rossdorf, Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues, , Lahnstein, Martin Helmut Heinrich, Financial Officer ISRA Vision AG, Weiterstadt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates der Parsytec AG vom 4. September 2007 wurden Herr Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues zum Aufsichtsratsvorsitzenden und Herr Martin Helmut Heinrich zum stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. 5.4 Geschäftstätigkeit Die Parsytec AG und die zusammen mit ihr in der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2006 konsolidierten Tochtergesellschaften (die "ParsytecGruppe") sind als Anbieter von Oberflächeninspektionssystemen für die Bahnwarenproduktion tätig. Sie ist hierbei insbesondere auf die Kundenbranchen Metall und Papier spezialisiert. Zum Ende des Geschäftsjahres 2006 waren bei der Parsytec-Gruppe insgesamt 106 Mitarbeiter beschäftigt. Dabei wurde im Geschäftsjahr 2006 einschließlich sonstiger betrieblicher Erträge ein Umsatz von 23.512.856,18 € und ein Ergebnis nach Steuern von 1.291.530,06 € erzielt. 5.5 Aktionärsstruktur Bei Veröffentlichung der Angebotsunterlage war die Bieterin mit 3.768.416 Aktien und mithin mit einem Anteil in Höhe von ca. 61 % der insgesamt bestehenden Parsytec-Aktien größte Aktionärin der Parsytec AG. Die übrigen Parsytec-Aktien sind nach Kenntnis des Vorstands und Aufsichtsrats breit gestreut. Laut der Angebotsunterlage der Bieterin hielten mit Stand vom 27. August 2007 keine mit der Bieterin um Sinne von § 2 Abs. 5 WpÜG gemeinsam handelnde Person oder deren Tochterunternehmen Aktien an der Parsytec AG. 5.6 Gemeinsam mit der Gesellschaft handelnde Personen Die unter Ziffer 5.1 beschriebenen Tochterunternehmen der Parsytec AG sind gemäß § 2 Abs. 5 Satz 3 WpÜG mit der Parsytec AG und zum Teil untereinander gemeinsam handelnde Personen. Weitere mit der Parsytec AG gemeinsam handelnde Personen im Sinne von § 2 Abs. 5 Satz 2 WpÜG sind auch die Bieterin selbst sowie die unter Ziffer 4 aufgeführten verbundenen Unternehmen der Bieterin (mit Ausnahme der Parsytec AG). - 11 - 6. Stellungnahme zur angebotenen Gegenleistung 6.1 Art und Höhe der Gegenleistung Das Angebot sieht als Gegenleistung eine Geldleistung in Euro (€), nämlich 5,65 € je Parsytec-Aktie, vor. Eine Gegenleistung in Form von Aktien wird nicht angeboten. 6.2 Gesetzlicher Mindestangebotspreis Nach den Vorstand und Aufsichtsrat vorliegenden Informationen entspricht die Gegenleistung von 5,65 € je Parsytec-Aktie den Bestimmungen des § 31 WpÜG i.V.m. §§ 3 ff WpÜG-Angebotsverordnung über die gesetzlichen Mindestpreise und genügt damit den gesetzlichen Anforderungen für die Untergrenze der Gegenleistung. Der gesetzliche Mindestangebotspreis hat dem höheren der nachfolgend aufgeführten Schwellenwerte zu entsprechen: • Drei-Monats-Durchschnittskurs Nach § 31 WpÜG i.V.m. § 5 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Pflichtangebot die angebotene Gegenleistung mindestens dem gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurs der Aktie der Zielgesellschaft während der letzten drei Monate vor der Veröffentlichung des Erwerbs der Kontrolle durch die Bieterin entsprechen (der "Drei-Monats-Durchschnittskurs"). Im vorliegenden Fall ist der Drei-Monats-Durchschnittskurs der gewichtete durchschnittliche inländische Börsenkurs der Parsytec-Aktie während der letzten drei Monate vor der am 24. Juli 2007 gemäß §§ 35 Abs. 1 Satz 1, 10 Abs. 3 Satz 1 und 2 WpÜG erfolgten Veröffentlichung der Kontrollerlangung. Der Drei-Monats-Durchschnittskurs, den die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ("BaFin") ermittelt und auf ihrer Internetseite www.bafin.de (Datenbank für Mindestpreise nach dem WpÜG) veröffentlicht, beträgt am Stichtag 23. Juli 2007 4,35 € und liegt damit um 1,30 € unter dem Angebotspreis. • Sechs-Monats-Höchstpreis Nach § 31 WpÜG i.V.m. § 4 WpÜG-Angebotsverordnung muss bei einem Pflichtangebot die angebotene Gegenleistung außerdem mindestens dem Wert der höchsten von der Bieterin, einer mit ihr gemeinsam handelnden Person oder deren Tochterunternehmen für den Erwerb von Aktien der Zielgesellschaft in den letzten sechs Monaten vor der Veröffentlichung der Angebotsunterlage gewährten oder vereinbarten Gegenleistung entsprechen (der "Sechs-Monats-Höchstpreis"). Nach den Angaben der Angebotsunterlage hat die Bieterin in dem relevanten Zeitraum insgesamt 3.768.416 Parsytec-Aktien erworben. Es handelte sich laut der Bieterin dabei um die folgenden Käufe: - 23. Juli 2007: Kauf von 3.000.213 Parsytec-Aktien von Herrn Falk Dietrich Kübler zu einem Preis von jeweils 5,65 €; - 12 - - 23. Juli 2007: Kauf von 246.770 Parsytec-Aktien von einem institutionellen Investor zu einem Preis von jeweils 5,65 €; - 27. Juli 2007: Kauf von 10.000 Parsytec-Aktien von Herrn Falk Dietrich Kübler zu einem Preis von jeweils 5,65 €; - 2. August 2007: Kauf von 140.000 Parsytec-Aktien von einem institutionellen Investor zu einem Preis von jeweils 5,65 €; - 19. August 2007: Kauf von 253.433 Parsytec-Aktien von einem institutionellen Investor zu einem Preis von jeweils 5,65 €; - Im Zeitraum vom 27. Juli bis 1. August 2007: Kauf von 55.000 Parsytec-Aktien über die Börse zu einem durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von 5,57 € je Parsytec-Aktie. Der höchste dabei gezahlte Kaufpreis betrug 5,59 € für eine Parsytec-Aktie. - Im Zeitraum vom 1. August bis 14. August 2007: Kauf von 30.000 Parsytec-Aktien über die Börse zu einem durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von 5,58 €. Der höchste dabei gezahlte Kaufpreis betrug 5,61 € für eine Parsytec-Aktie. - Im Zeitraum vom 14. August bis 23. August 2007: Kauf von 33.000 Parsytec-Aktien über die Börse zu einem durchschnittlichen Kaufpreis in Höhe von 5,58 €. Der höchste dabei gezahlte Kaufpreis betrug 5,60 € für eine Parsytec-Aktie. Vorstand und Aufsichtsrat der Parsytec AG haben keine Kenntnis von anderen als den in der Angebotsunterlage genannten, für die Bemessung der Gegenleistung relevanten Vorerwerben der Bieterin oder der mit ihr gemeinsam handelnden Personen oder Tochterunternehmen. Der höchste gezahlte oder vereinbarte Kaufpreis je Parsytec-Aktie betrug somit nach Angaben der Angebotsunterlage 5,65 €. Der Betrag stellt damit den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestangebotspreis dar, der gleichzeitig auch dem Angebotspreis entspricht. 6.3 Bewertung der angebotenen Gegenleistung durch Vorstand und Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat haben sich eingehend mit der Frage der Angemessenheit der Höhe der angebotenen Gegenleistung für die ParsytecAktien befasst. • Vergleich zu historischen Börsenkursen Der Kurs der Parsytec-Aktien hat sich in der Vergangenheit wie folgt entwickelt (als Quelle für die historischen Börsenkurse wurden die in der Angebotsunterlage auf Thomson Financial gestützten Kurse genutzt): - Der Schlusskurs der Parsytec-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA betrug am 24. Juli 2006, also 12 - 13 Monate vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung, 2,86 €. Unter Berücksichtigung der Aktienzusammenlegung bestand ein bereinigter Schlusskurs in Höhe von 5,66 €. Der Angebotspreis unterschreitet diesen bereinigten Börsenkurs um 0,01 €. - Der Schlusskurs der Parsytec-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA betrug am 24. Januar 2007, also 6 Monate vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung, 7,26 €. Der Angebotspreis liegt somit 1,61 € (ca. 22,2 %) unter diesem XETRA-Schlusskurs. - Der Schlusskurs der Parsytec-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA betrug am 22. Juni 2007, also 1 Monat vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung, 4,40 €. Der Angebotspreis liegt somit 1,25 € (ca. 28,4 %) über diesem XETRA-Schlusskurs. - Der Schlusskurs der Parsytec-Aktie im elektronischen Handelssystem XETRA betrug am 23. Juli 2007, also dem letzten Börsenhandelstag vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung, 4,75 €. Der Angebotspreis liegt somit 0,90 € (ca. 18,9 %) über diesem XETRA-Schlusskurs. Der Angebotspreis liegt damit höher als der Kurs der Parsytec-Aktien am letzten Tag (23. Juli 2007) und einen Monat (22. Juni 2007) vor der Veröffentlichung der Kontrollerlangung. Berücksichtigt man im Hinblick auf die Börsenkurse am 24. Januar 2007 und 24. Juni 2006 die Aktienzusammenlegung und die darauf folgende Auszahlung an die Aktionäre im Gesamtumfang von 12.352.356,00 € (somit 2,00 € je Aktie), so liegt der Angebotspreis 0,39 € (7,4 %) über dem rechnerisch entsprechend angepassten Börsenkurs vom 24. Januar 2007 und 1,99 € (54,4 %) über dem rechnerisch entsprechend angepassten und um die Aktienzusammenlegung bereinigten Börsenkurs vom 24. Juli 2007. Seit der Veröffentlichung der Kontrollerlangung der Bieterin lag der Schlusskurs der Parsytec-Aktien zu keinem Zeitpunkt über dem Angebotspreis (Quelle: www.onvista.de). Aus Sicht des Vorstands und Aufsichtsrats wurde die Kursentwicklung insofern durch die Veröffentlichung der Kontrollerlangung positiv und spekulativ beeinflusst. • Fairness-Opinion Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass sie vor Abgabe dieser Stellungnahme weder selbst eine Unternehmensbewertung der Parsytec AG durchgeführt noch einen Finanzberater oder Wirtschaftsprüfer mit der Durchführung einer solchen Bewertung beauftragt haben. Zur Unterstützung bei der Beurteilung der Angemessenheit des Angebotspreises haben Vorstand und Aufsichtsrat jedoch die Lincoln International AG, Frankfurt, (den “Sachverständigen“) damit beauftragt, eine investmentbank-typische Stellungnahme zur - 14 Angemessenheit des Angebotspreises in finanzieller Hinsicht (die "Fairness-Opinion") zu erstatten. Der Sachverständige hat sich bei der Erstellung der Fairness-Opinion gängiger Bewertungsverfahren bedient. Im Rahmen der Analyse wurde primär eine Discounted Cash Flow-Analyse (“DCF-Analyse“) durchgeführt. Ein zusätzlicher Multiplikatorenvergleich mit börsennotierten Unternehmen mit ähnlicher operativer und finanzieller Struktur, die sogenannte Comparable Company Analysis, sowie ein Multiplikatorenvergleich zu Transaktionen mit gleichen oder ähnlich strukturierten Unternehmen an strategische oder finanzielle Investoren, die sogenannte Comparable Transactions Analysis, wurden zusätzlich zur Plausibilisierung der DCF-Analyse verwendet. Die DCF-Analyse auf Basis des vom Sachverständigen angepassten Business Plans der Parsytec AG führt dabei zu einem fairen Wert je Parsytec-Aktie in Höhe von 3,37 € bis 4,08 € auf Stand-alone-Basis, d.h. ohne Berücksichtigung von möglichen Synergieeffekten. Diese Wertbandbreite wurde durch die Comparable Company Analysis und die Comparable Transactions Analysis bestätigt. Auf Basis einer Stand-Alone Betrachtung ermittelt der Sachverständige für die Parsytec-Aktien per 27. August 2007 eine Bandweite für den inneren Wert von 3,70 € bis 4,00 €. Der Sachverständige kommt in seiner Fairness-Opinion nach Analyse und Bewertung des Angebotspreises unter Anwendung der beschriebenen, nach Auffassung von Vorstand und Aufsichtsrat international gebräuchlichen und anerkannten Methoden zu der Auffassung, dass der Angebotspreis von 5,65 € je Parsytec-Aktie aus finanzieller Sicht angemessen ist. Vorstand und Aufsichtsrat weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Fairness-Opinion unter bestimmten, hier nicht im Einzelnen dargestellten Annahmen und Vorbehalten steht. Die Fairness-Opinion ist ausschließlich an den Vorstand und Aufsichtsrat der Parsytec AG und nicht an die Parsytec-Aktionäre gerichtet und begründet auch keine Rechte von Parsytec-Aktionären. Weiterhin stellt sie keine Empfehlung dar, ob Parsytec-Aktionäre das Angebot annehmen sollen oder nicht. Vorstand und Aufsichtsrat sind im Übrigen keine Tatsachen bekannt, die nach ihrer Auffassung eine den Angebotspreis übersteigende Bewertung der von dem Pflichtangebot erfassten Parsytec-Aktien erfordern oder rechtfertigen würden. Vorstand und Aufsichtsrat halten daher in der Gesamtbetrachtung auf der Basis ihrer Analysen und der Fairness-Opinion die angebotene Gegenleistung in Höhe von 5.65 € je Parsytec-Aktie für angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich insbesondere bei der Ermittlung einer Abfindung in Folge der in § 31 Abs. 5 Satz 2 WpÜG erfassten Strukturmaßnahmen, z.B. Abschluss eines Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrages, Ausschluss von Minderheitsgesellschafters (“Squeeze-out“) oder Widerruf der Börsenzulassung, die laut Angebotsunterlage unter bestimmten dort näher - 15 beschriebenen Voraussetzungen auch von der Bieterin erwogen werden, in der Zukunft höhere oder niedrigere Beträge als die von der Bieterin angebotene Gegenleistung für die Parsytec-Aktien ergeben können. Auf eine solche dem Angebot nachfolgende Abfindung haben die das Angebot annehmenden Aktionäre keinen Anspruch. Den Parsytec-Aktionären, die eine Annahme des Angebots erwägen, empfehlen Vorstand und Aufsichtsrat der Parsytec AG, neben der Annahme des Pflichtangebots auch die Veräußerung der Parsytec-Aktien über die Börse zu prüfen. 7. Stellungnahme zu den voraussichtlichen Folgen eines erfolgreichen Angebots für die Zielgesellschaft, die Arbeitnehmer und ihre Vertretungen, die Beschäftigungsbedingungen und die Standorte der Parsytec AG 7.1 Absichten der Bieterin Die Bieterin hat in der Angebotsunterlage ihr starkes Interesse daran erklärt, qualifizierte Mitarbeiter der Parsytec-Gruppe langfristig an sich zu binden. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die weitere Beteiligung der Bieterin Auswirkungen auf den Personalbestand sowohl der Bieterin als auch der Parsytec AG haben wird, kann nach Angaben der Bieterin jedoch erst nach einer von ihr beabsichtigten konkreten Analyse der Personalstruktur der Parsytec AG festgelegt werden. Eine Änderung der Beschäftigungsbedingungen der Mitarbeiter der Parsytec AG ist nach Angaben der Bieterin derzeit nicht beabsichtigt; eine Entscheidung über einen möglichen Anpassungsbedarf der bei der Bieterin und der Parsytec-Gruppe bestehenden Anstellungsbedingungen bedarf nach Angaben der Bieterin aber noch weiterer Informationen. Da weder bei der Bieterin noch der Parsytec AG ein Betriebsrat gebildet wurde, ergeben sich hier durch das Pflichtangebot keine Änderungen. Die Bieterin beabsichtigt nach eigenen Angaben derzeit weder eine Verlegung des Sitzes der Parsytec AG von Aachen an einen anderen Ort noch eine kurzfristige Verlegung wesentlicher Unternehmensteile der Parsytec-Gruppe an andere Standorte. Sie hat in der Angebotsunterlage jedoch darauf hingewiesen, dass sie zukünftig solche Veränderungen, wie etwa eine Zusammenlegung von Standorten, nach Erlangung derzeit fehlender Informationen über Kosten und Effizienz der Gruppe nicht ausschließt. 7.2 Bewertung der Absichten Da der Sitz der Parsytec AG sowie die Standorte wesentlicher Unternehmensteile der Parsytec-Gruppe zunächst erhalten werden sollen, hat die Durchführung des Angebots aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Arbeitnehmer der Parsytec AG sowie auf die Beschäftigungsbedingungen der Arbeitsnehmer und die Standorte der Parsytec-Gruppe. Vorstand und Aufsichtsrat haben keine über die in der Angebotsunterlage enthaltenen Angaben hinausgehenden Informationen zu Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse und Beschäftigungsbedingungen. - 16 Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass die Durchführung des Angebots die Arbeitsverträge der Arbeitnehmer der Parsytec AG unberührt lässt. Die Arbeitsverhältnisse bestehen mit demselben Arbeitgeber fort. Die Parsytec AG ist aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat im Grundsatz wettbewerbsfähig aufgestellt. Wesentliche Restrukturierungsmaßnahmen sind aus ihrer Sicht daher aktuell nicht zu erwarten. Die Erweiterung des Geschäfts der Parsytec AG durch einen neuen starken Partner trägt nach dem Dafürhalten von Vorstand und Aufsichtsrat – gerade im Hinblick auf die geplante Bündelung der Geschäftsaktivitäten der Bieterin in den Geschäftsfeldern Metall und Papier (Ziffer 8.1) bei der Parsytec AG – zu einer Stärkung der Marktchancen sowie einer Sicherung der Arbeitsplätze der Parsytec und der Parsytec-Gruppe bei. 8. Stellungnahme zu den von der Bieterin mit dem Angebot verfolgten Zielen 8.1 Absichten der Bieterin Die Bieterin beabsichtigt laut der Angebotsunterlage nicht, das Geschäft der Parsytec AG oder die Art des Geschäftsbetriebs nach Vollzug des Pflichtangebots wesentlich zu ändern. Sie beabsichtigt vielmehr eine Verbesserung des Produktportfolios und die Erhöhung der Umsätze aus diesem Produktportfolio in den Geschäftsfeldern Metall und Papier sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung. Die Bieterin will nach den Aussagen der Angebotsunterlage ihre Geschäftsaktivitäten in den Geschäftsfeldern Metall und Papier bei der Parsytec AG bündeln. Ausgenommen hiervon werden voraussichtlich die Bereiche Spezialpapier und Banknoten sein, in denen die Parsytec AG bisher nicht tätig ist. Ausweislich der Angebotsunterlage werden mit dem Ziel der Erhaltung und Stärkung von Ertragspotenzial und Wettbewerbsfähigkeit ausschließlich wirtschaftliche Überlegungen für Investitionsentscheidungen der Parsytec AG maßgeblich sein. Die Bieterin erwartet nach ihren Angaben keine Auswirkungen des Pflichtangebots auf das Vermögen der Parsytec AG und es bestehen keine Pläne, die zur Eingehung künftiger Verpflichtungen der Parsytec AG außerhalb ihrer gewöhnlichen Geschäftstätigkeit führen würden. 8.2 Bewertung der Absichten Die in der Angebotsunterlage beschriebenen Absichten der Bieterin hinsichtlich des Geschäfts der Parsytec AG entsprechen den Vorstellungen des Vorstands und Aufsichtsrats der Parsytec AG. Vorstand und Aufsichtsrat begrüßen die von der Bieterin in Aussicht gestellte Kontinuität des Geschäfts und der Art des Geschäftsbetriebs. Vorstand und Aufsichtsrat gehen davon aus, dass der weitere Einstieg der Bieterin die Stellung und Wettbewerbsfähigkeit der Parsytec AG stärken wird. Sie betrachten es ferner als positiv, dass nach den Angaben der Bieterin keine Eingehung von Verpflichtungen außerhalb des gewöhnlichen Geschäftsbetriebs der Parsytec AG geplant ist. Der geplanten Bündelung der geschäftlichen Tätigkeiten der Bieterin in den Geschäftsfeldern Metall und Papier bei der Parsytec AG stehen Vorstand und Aufsichtsrat ebenfalls positiv gegenüber. - 17 - 9. Stellungnahme zu den voraussichtlichen Folgen des Angebots für die Aktionäre der Parsytec AG Jeder Aktionär der Zielgesellschaft hat in eigener Verantwortung abzuwägen, ob er das Angebot der Bieterin annimmt oder nicht. Insbesondere hat jeder Aktionär die Auswirkungen seiner Entscheidung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots eigenverantwortlich unter Würdigung der Gesamtumstände und seiner persönlichen Verhältnisse zu bewerten. Die folgenden Informationen dienen dazu, die Parsytec-Aktionäre bei der Entscheidungsfindung über die Annahme oder Nichtannahme des Angebots zu unterstützen. Es handelt sich dabei um eine Auswahl von Punkten, die bei der Entscheidung typischerweise von Bedeutung sind, jedoch keinesfalls um eine vollständige Aufzählung aller relevanten Gesichtspunkte. 9.1 Konsequenzen bei Annahme des Angebots Aktionäre der Zielgesellschaft, die das Angebot annehmen, verlieren mit Übertragung ihrer Aktien an die Bieterin ihre Mitgliedschafts- und Vermögensrechte an den übertragenen Aktien. Diejenigen Aktionäre, die das Angebot annehmen, profitieren somit insbesondere nicht länger von einer möglichen günstigen Kursentwicklung der Parsytec-Aktien. Mit Übertragung der Parsytec-Aktien an die Bieterin geht ferner auch das Gewinnbezugsrecht aus den übertragenen Aktien ab dem Geschäftsjahr 2007 auf die Bieterin über. 9.2 Konsequenzen bei Nichtannahme des Angebots Parsytec-Aktionäre, die das Angebot nicht annehmen, bleiben Aktionäre der Zielgesellschaft und tragen die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung der Parsytec AG. Parsytec-Aktionäre sollten jedoch insbesondere das Folgende berücksichtigen: Die Parsytec-Aktien, für die das Angebot nicht angenommen worden ist, können weiter an der Börse gehandelt werden. Je nach Anzahl der Parsytec-Aktien, für die das Angebot angenommen wird, besteht jedoch eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die Liquidität des Börsenhandels mit Parsytec-Aktien aufgrund des infolge des Angebots verringerten Streubesitzes geringer sein wird als heute. Dies kann dazu führen, dass Kauf- und Verkaufsorder nicht oder nicht zeitgerecht ausgeführt werden können. Darüber hinaus könnte die mögliche Einschränkung der Liquidität des Börsenhandels mit Parsytec-Aktien dazu führen, dass es zu wesentlich stärkeren Kursschwankungen als in der Vergangenheit kommt. Wie in der Angebotsunterlage erläutert, erwägt die Bieterin, die Durchführung verschiedener Maßnahmen zu prüfen, die sie im Hinblick auf ihre Beteiligung ergreifen könnte. Erwähnt werden unter anderem der Abschluss eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages, der Ausschluss von Minderheitsaktionären ("Squeeze-out"), ein mögliches Delisting, die Durchführung einer umwandlungsrechtlichen Verschmelzung sowie eine Satzungsänderung im Hinblick auf das Geschäftsjahr. Vorstand und Aufsichtsrat weisen im Hinblick hierauf auf die möglichen Folgen für die Aktionäre hin: a) Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag - 18 - Sollte es gemäß §§ 291 ff AktG zum Abschluss eines Beherrschungsund Gewinnabführungsvertrages zwischen der Bieterin als herrschendem Unternehmen und der Parsytec AG als beherrschtem Unternehmen kommen, so wäre die Bieterin berechtigt, dem Vorstand der Parsytec AG verbindliche Weisungen zu erteilen, und die Parsytec AG wäre verpflichtet, ihren gesamten Gewinn an das herrschende Unternehmen abzuführen. Als herrschendes Unternehmen wäre die Bieterin verpflichtet, jeden während der Vertragsdauer anstehenden Jahresfehlbetrag der Parsytec AG auszugleichen. Die außenstehenden Parsytec-Aktionäre hätten im Falle des Abschlusses eines solchen Vertrages einen Anspruch auf einen angemessenen Ausgleich für die sonst auf sie entfallenden Gewinnanteile oder das Recht zum Ausscheiden aus der Gesellschaft gegen eine angemessene Barabfindung. Die angemessene Barabfindung muss die Verhältnisse der Parsytec AG im Zeitpunkt der Beschlussfassung der Hauptversammlung über den Vertrag berücksichtigen. b) Squeeze-out Gehören der Bieterin nach dem Angebot mindestens 95 % des stimmberechtigten Grundkapitals der Parsytec-Aktien, so kann sie gemäß § 39a Abs. 1 WpÜG innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Annahmefrist beantragen, ihr die übrigen Parsytec-Aktien gegen Gewährung einer angemessenen Abfindung durch Gerichtsbeschluss zu übertragen. Gemäß § 39a Abs. 3 WpÜG hat die Gegenleistung in einer Barleistung zu bestehen. Die im Rahmen dieses Angebots gewährten 5,65 € sind als angemessene Abfindung anzusehen, wenn die Bieterin aufgrund des Angebots Aktien in Höhe von mindestens 90 % des vom Angebot betroffenen Grundkapitals erworben hat. Falls die Bieterin nach Vollzug des Angebots oder zu einem späteren Zeitpunkt mindestens 95 % des Grundkapitals der Parsytec AG hält, kann sie außerdem einen Ausschluss der Minderheitsaktionäre gemäß §§ 327 a ff AktG (Squeeze-out) durchsetzen. Die Möglichkeit des Ausschlusses von Minderheitsaktionären wird in der Angebotsunterlage ausdrücklich als mögliche Maßnahme genannt. Bei einem Ausschluss der Minderheitenaktionäre kann die Bieterin unter der Voraussetzung, dass ihr mindestens 95 % des Grundkapitals der Parsytec AG zustehen, verlangen, dass die Hauptversammlung der Parsytec AG beschließt, dass die Aktien der verbleibenden Minderheitsaktionäre gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Bieterin übertragen werden. c) Delisting Alternativ ist es der Bieterin möglich, die Parsytec AG dazu zu veranlassen, nach Vorliegen der dafür erforderlichen Voraussetzung den Widerruf der Zulassung der Parsytec-Aktien zum Börsenhandel im geregelten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen. Dazu gehört insbesondere eine erhebliche Verringerung des Börsenhandels mit Parsytec-Aktien in Folge der Durchführung des Angebots. Dies ist nach einschlägigen Bestimmungen der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse unter Einhaltung bestimmter Fristen möglich. - 19 Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ("Macrotron") verlangt für eine vollständige Beendigung der Börsennotierung die Zustimmung durch die Hauptversammlung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen sowie zum Schutz der Anleger ein Abfindungsangebot an alle außenstehenden Aktionäre, das darauf gerichtet wäre, innerhalb einer bestimmten Frist ihre Parsytec-Aktien gegen eine angemessene Barabfindung zu erwerben. Sollte es zu einer vollständigen Beendigung der Börsennotierung der Parsytec AG kommen, würde dies die Verkaufsmöglichkeiten der Aktie erheblich einschränken. d) Verschmelzung Soweit die Bieterin durch das Angebot eine qualifizierte Mehrheit der Stimmenrechte erreicht, wird es ihr möglich sein, in der Hauptversammlung der Parsytec AG gesellschaftsrechtliche Strukturmaßnahmen, wie z.B. Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen (auch unter Ausschluss des Bezugsrechts), Spaltungen, Verschmelzungen, Formwechsel in eine andere nicht börsenfähige Rechtsform, Auflösung der Gesellschaft (einschließlich übertragender Auflösung) und die Übertragung wesentlicher Unternehmensteile, durchzusetzen. e) Satzungsänderung Die Bieterin hat ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, darauf hinzuwirken, dass die Hauptversammlung der Parsytec AG eine Änderung des Geschäftsjahres auf einen Lauf vom 1. Oktober eines Jahres bis zum 30. September des Folgejahres zu beschließen, um einen Gleichlauf des Geschäftsjahres der Parsytec AG mit dem Geschäftsjahr der Bieterin zu bewirken. Weitere Satzungsänderungen sind nach Angaben der Bieterin gegenwärtig nicht beabsichtigt. 10. Eigene Interessen der Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat Den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrat der Parsytec AG wurden im Zusammenhang mit dem Angebot weder von der Bieterin noch von einer mit der Bieterin gemeinsam handelnden Person ungerechtfertigte Geldleistungen oder geldwerte Vorteile gewährt oder in Aussicht gestellt. Auch wurden dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat keine sonstigen Zugeständnisse im Rahmen der Kontrollerlangung gemacht. Die Durchführung des Pflichtangebots hat keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Vorstands und berührt nicht die laufenden Amtszeiten. Der Alleinvorstand, Herr Christoph Rau, wird mit Wirkung zum 30. November 2007 aus seinem Amt als Vorstand der Parsytec AG ausscheiden. Vor diesem Hintergrund plant Herr Rau nicht, einen Sitz im Vorstand der Bieterin anzunehmen, der ihm ausweislich der Angebotsunterlage von der Bieterin angeboten werden sollte. Absprachen in diesem Zusammenhang gab es mit der Bieterin im Vorfeld der Angebotsunterlage nicht. Die Durchführung des Pflichtangebots hat ebenfalls keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats der Parsytec AG und berührt auch nicht die laufenden Amtszeiten. - 20 Nach Kontrollerwerb durch die Bieterin an der Parsytec AG haben die bisherigen Aufsichtsratsmitglieder, die Herren Rolf Geisen, Siegfried Hoffmann und Dr. Günter Bleimann-Gather aufgrund ihrer persönlichen Verbundenheit mit dem bisherigen Großaktionär der Parsytec AG ihre Ämter niedergelegt. Der Aufsichtsrat weist ausdrücklich darauf hin, dass die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Prof. em. Dr. rer. nat. Henning Tolle und Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues ebenfalls dem Aufsichtsrat der Bieterin angehören. Das weitere Aufsichtsratsmitglied Martin Helmut Heinrich ist bei der Bieterin als Financial Officer angestellt. Herr Martin Helmut Heinrich ist ferner Prokurist der Bieterin und war in großem Umfang auch mit der Erstellung der Angebotsunterlage der Bieterin befasst, die er zudem persönlich unterzeichnet hat. Aufgrund der entsprechenden Tätigkeiten der Mitglieder des Aufsichtsrats besteht ein besonderes Näheverhältnis zur Bieterin bei sämtlichen Aufsichtsratsmitgliedern, das von den Parsytec-Aktionären bei der Bewertung der Stellungnahme berücksichtigt werden sollte. Der Alleinvorstand, Herr Christoph Rau, weist insofern jedoch darauf hin, dass sämtliche in dieser Stellungnahme getätigten Aussagen und Bewertungen auch von ihm getätigt und bestätigt werden. 11. Aktienbesitz von Vorstand und Aufsichtsrat; Aussage über die Absicht, das Angebot anzunehmen Der Alleinvorstand Christoph Rau hielt bei Bekanntgabe des Angebots und hält auch aktuell keine Aktien der Parsytec AG. Er kann das Angebot demnach nicht annehmen. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrats, die Herren Prof. Dr. rer. nat. Henning Tolle, Dr.-Ing. h.c. Heribert J. Wiedenhues und Martin Helmut Heinrich hielten ebenfalls bei Bekanntgabe des Angebots und halten auch aktuell keine Aktien der Parsytec AG. Sie können das Angebot demnach auch nicht annehmen. 12. Empfehlung Den von der Bieterin angebotenen Kaufpreis in Höhe von 5,65 € je Parsytec-Aktie halten Vorstand und Aufsichtsrat der Parsytec AG für angemessen im Sinne von § 31 Abs. 1 WpÜG. Vorstand und Aufsichtsrat empfehlen den Parsytec-Aktionären daher, das Angebot anzunehmen. Vorstand und Aufsichtsrat weisen darauf hin, dass jeder Parsytec-Aktionär unter Würdigung der Gesamtumstände, seiner individuellen Verhältnisse und seiner persönlichen Einschätzung über die zukünftige Entwicklung des Wertes und Börsenkurses der Parsytec-Aktie seine eigene Entscheidung darüber treffen muss, ob und für wie viele Parsytec-Aktien er das Angebot annimmt oder nicht. Aachen, den 7. September 2007 Parsytec AG Der Vorstand und der Aufsichtsrat