der Studie: Der stufenweise Weg zum Glasfasernetz

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der Studie: Der stufenweise Weg zum Glasfasernetz
STZ-C ONSULTING G ROUP
Strategie – Transformation – Zusammenarbeit
„Beratung vom Unternehmer für Unternehmen und Kommunen“
Der stufenweise Weg zum Glasfasernetz
Dr. Jürgen Kaack
1. Ausgangslage
Wie wird sich die Gesellschaft durch den Einfluss des Internets in 20 Jahren verändern und wie wird
sich das Verhältnis von Stadt zu Land darstellen? Müssen Arbeitnehmer umziehen, wenn ihr
Arbeitgeber einen Heimarbeitsplatz mit guter Anbindung an das Firmennetz fordert und sich die
Arbeitswelt verändert? Müssen Elternvielleicht vom Land in die Stadt ziehen, wenn ihre Kinder am
bisherigen Wohnort keine ausreichende Breitbandversorgung haben, um Hausaufgaben und Referate
zu bearbeiten? Bleibt für Senioren nur der Umzug ins Altersheim oder in die nächste Großstadt, um
Lösungen der Telemedizin und des „Ambient Assisted Living“ nutzen zu können und so länger in der
eigenen Wohnung leben zu können?
Die Versorgung mit schnellen Internetzugängen ist für Kommunen bereits heute ein wichtiger
Standortfaktor für die Neuansiedlung von Unternehmen und Bürgern, aber auch für die Verhinderung
von einem Wegzug. Eine im Wettbewerb der Kommunen schlechte Breitbandanbindung bedeutet
mittelfristig sinkende Gewerbesteuer-Einnahmen und eine schlechtere Vermietbarkeit von Wohnungen
mit der Folge eines sinkenden Wertes von Immobilien. Ohne eine leistungsfähige Infrastruktur steigt
die digitale Spaltung zwischen Stadt und Land und es droht die Überalterung oder gar Verödung von
schlecht erschlossenen Regionen. Zu einer guten Infrastruktur gehört schon seit einigen Jahren neben
der Straßenanbindung und dem öffentlichen Nahverkehr auch eine leistungsfähige
Breitbandanbindung. Daher sind heute schon Kommunen bereit, selber aus Haushaltsmitteln
(gegebenenfalls unter Nutzung von öffentlichen Fördermitteln) in die Verbesserung der Infrastruktur zu
investieren. Ein Beispiel hierfür ist die Stadt Coburg, die einen bislang unversorgten Ortsteil mit
Glasfaser (FttB) versorgt hat. Für die Anbindung von 540 investieren die Städtischen Überlandwerke
Coburg (SÜC) einen Betrag in Höhe von 2,3 Mio. € und verlegt seit August 2009 insgesamt 720.000
Meter Lichtwellenleiter.
Betrachtet man die verschiedenen Anschlusstechnologien, so gilt die Glasfaser zu Recht als das
Übertragungsmedium für Telekommunikationsdiente der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Andere
Länder sind aufgrund der teilweise schlechteren technischen Ausgangslage bei den vorhandenen
Netzen bereits deutlich weiter in der Durchdringung mit Glasfaseranschlüssen. Insbesondere die
Deutschland eingesetzte VDSL-Technik und der Ausbau der Kabel-TV Netze befriedigen den
durchschnittlichen Bedarf von Haushalten und Unternehmen mit Bandbreiten von 16 bis 50 MBit/s. In
Verbindung mit den hohen Ausbaukosten ist bei den Anschluss-Netzbetreibern keine hohe
Dringlichkeit für den Glasfaserausbau in Deutschland zu beobachten. Gleichzeitig ist die
Wirtschaftlichkeit von Netzen in vielen Regionen mit niedriger Besiedlungsdichte gering oder es lässt
sich bei einem herkömmlichen Ausbau überhaupt keine Wirtschaftlichkeit darstellen. In diesen Fällen
sind alternative Wege zu beschreiten. Trotzdem wird es auch in 20 Jahren noch abgelegene Weiler
und Einzelgehöfte geben, die keinen eigenen Glasfaseranschluss haben. Der wäre entweder auf
Kosten der jeweiligen Grundstückseigentümer zu erstellen wie es ähnlich in Finnland für die letzten
zwei Kilometer gehandhabt wird. Oder es werden hierfür Funkalternativen eingesetzt mit geringerer
Bandbreite. Fast überall ist als Überbrückungslösung oder für den längerfristigen Einsatz ein
Anschluss über Satelliten-DSL möglich, allerdings derzeit nur bis 4 MBit/s.
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Gibt es in Deutschland bislang auch nur wenige umgesetzte Projekte für den Ausbau mit Glasfaser bis
zum Haushalt (FttB oder FttH: Fiber-to-the Building, Fiber-to-the-Home), so sind doch bis 2013
immerhin über 2 Millionen Glasfaseranschlüsse konkret geplant. Die Umsetzung verteilt sich auf
verschiedene Betreiber, wobei die folgende Auflistung nur eine Auswahl darstellt:
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NetCologne: 400.000 Haushalte in Köln, Bonn und Aachen bis 2011
Wilhelm.tel: Glasfaserausbau in Norderstedt, Ausweitung nach Hamburg in Vorbereitung
Hansenet: Planung für 130.000 Haushalte
VSE-Net: 7.500 Haushalte im Saarland
Versatel: 76.000 Haushalte in Frankfurt geplant, 81.000 in Essen, 5.000 in Freiburg
M-Net: 40.000 Gebäude in Augsburg und München bis 2013 geplant, Ziel 580.000 Gebäude
Deutsche Telekom: 27.000 Haushalte in Dresden, weitere Planungen für Ballungsgebiete
Stadtwerke Bochum: 100.000 Haushalte bis 2016 an Glasfaser anschließen
EWE Tel, Helinet, Stadtwerke Sindelfingen, und Schwerte: teilweise bereits in der Umsetzung
Bis 2018 werden nach Expertenschätzung 6-8 Millionen Glasfaseranschlüsse realisiert, der Fokus der
Ausbauaktivitäten liegt allerdings zunächst auf der Versorgung der Ballungsgebiete. Darüber hinaus
sind neue Wege für die Versorgung in der Breite zu beschreiten.
2. Markt wird durch Bandbreitenwachstum bestimmt
1993 begann die breite Nutzung des Internets mit der Einführung des Hyperlink-Protokolls und dem
ersten Browser (Netscape). Nach ca. 17 Jahren und einem starken Wachstum sind 2010 72% der
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deutschen Bevölkerung Online und der jährliche Zuwachs der Nutzer liegt bei 4%. In der Altersgruppe
von 14 bis 29 ist die Internetnutzung bereits eine Selbstverständlichkeit (94,5% Durchdringung).
Anfang 2010 nutzten 49,6% der Bevölkerung einen Breitbandanschluss (mehr als 1 MBit/s). Auch hier
liegt das jährliche Wachstum bei 4% bei gleichzeitig steigenden Bandbreiten. In den Ballungsgebieten
sind heute Bandbreiten von 16 MBit/s Standard, in einer Reihe von Großstädten wird noch in diesem
Jahr eine Download-Geschwindigkeit von 100 MBit/s bis 1 Gbit/s verfügbar sein.
Treiber für die steigende Bandbreite sind im privaten Bereich die steigende Multimedianutzung
(Videos, Bilder, Musik) und die Teilnahme an Social Networks (MySpace, Facebook, StudiVZ, Twitter,
Xing etc.). Alleine YouTube benötigt 13% des gesamten Internet-Datenvolumens. Die Verlagerung der
Kommunikation zu Chats und Instant-Medien verstärkt die Nachfrage nach Breitband-Anschlüssen.
Aber nicht nur die Anwendungen erfordern für multimediale Elemente höhere Bandbreite, auch die
regelmäßige Nutzungszeit des Internets steigt. Das durchschnittliche jährliche Datenvolumen pro
Nutzer liegt 2010 bei 14,4 GB und damit um 25% über dem Vorjahreswert. Der Bedarf an höheren
Bandbreiten ist über die letzten 10 Jahre permanent angestiegen und wird nach aller Voraussicht
weiter steigen (einerseits bedingt durch jährlich um ca. 4% steigende Zahl von Internetnutzern, zum
anderen bedingt durch das steigende Datenvolumen je Nutzer.
Im professionellen Bereich sind Kollaborations-Lösungen zur Optimierung des vernetzten Arbeitens
über Unternehmensgrenzen hinweg, mit Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern und die
Auslagerung von IT-Leistungen in Verbindung mit der Automatisierung von Prozessen (z.B. OnlineShops, Logistik-Abläufe) entscheidende Treiber für eine zunehmende Breitbandnutzung. Sinkende
Datenkommunikations-Kosten und Flatrates begünstigen die Verbreitung von Cloud-Computing
Lösungen, die heute einen noch kaum spürbaren Einfluss haben. Wenn aber in den nächsten Jahren
Computer und Workstations zu „dummen“ Ein- und Ausgabegeräten werden und die eigentliche
Verarbeitung und Speicherung bei IT-Dienstleistern erfolgt, wird das übertragene Datenvolumen weiter
signifikant ansteigen.
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Unabhängig von dieser Entwicklung entsteht mit dem Internet-der-Dinge ein neuer
Anwendungsbereich für die Datenkommunikation (in der Regel nach dem Internet-Protokoll), der
Übertragungskapazitäten bedingt. Neben RFID-Anwendungen in Produktion und Handel sowie
Telemedizin-Lösungen gewinnt der Bereich Energie-Zählererfassung (Smart-Metering), die
Optimierung der Energieverteilung (Smart Grid) und die Steuerung von Stromverbrauchern und
Heizung im Haushalt (Smart Home) für das Internet-der-Dinge an Bedeutung. Während die
Zählerfernablesung nur weniger Bytes je Ablese-Vorgang bedarf, entsteht durch die Menge der Daten,
entsprechend der Anzahl aller Strom-, Gas- und Wasser-Zähler und einer Ablese-Frequenz von zu
erwartenden 15 Minuten ein zusätzlich zu bewältigendes Datenvolumen. Aber auch
Videoübertragungen werden in im Rahmen von Hausautomations-Konzepten verstärkt genutzt
werden, z.B. für Sicherheits-Überwachungen. Auch im Verkehr ergeben sich mit dem Internet-derDinge durch die Vernetzung der Fahrzeuge untereinander und mit Sensoren in der Straße neue
Anwendungsfelder für eine bessere Verkehrsführung und höhere Sicherheit.
Zur Stimulierung des weiteren Breitband-Ausbaus in Deutschland hat die Bundesregierung Anfang
2009 das Ziel verkündet, bis 2014 75% aller Haushalte mit Anschlüssen zu versorgen, die mehr als 50
MBit/s ermöglichen. Zum anderen ist auf Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums bei der
Bundesnetzagentur im Mai 2010 ein „NGA-Forum“ eingerichtet worden („NGA“ steht für NextGeneration-Access Netze, die eine Bandbreite von 50 MBit/s und mehr ermöglichen), bei dem die
großen Netzbetreiber mitwirken und Lösungen für einen beschleunigten Ausbau schneller
Breitbandnetze gesucht werden:
http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/RegulierungTelekommunikatio
n/NGAForum/NGAForum_node.html
3. Technische Optionen für den Netzausbau
Technologien zur Realisierung von Bandbreiten oberhalb von 100 MBit/s und mehr sind vorhanden
und vielfach im Einsatz. Es gibt allerdings Barrieren für einen schnellen Ausbau der HochleistungsInfrastrukturen, da in Deutschland, anders als in anderen Ländern (Südkorea, Japan, Australien,
Niederlande, Schweden, Finnland, Luxemburg …), der Ausbau nicht als öffentliche Infrastruktur
sondern als kommerzielle Angebote der Netzbetreiber im Wettbewerb erfolgen soll.
Ein Telekommunikations-Netz untergliedert sich in den Weitverkehrsbereich (heute durchgängig mit
Lichtwellenleitern ausgebaut), ein Regionalnetz, das das Weitverkehrsnetz mit den lokalen Knoten
(Hauptverteilern) und den Kabelverzweigern (beim Breitbandausbau zu Outdoor-DSLAM überbaut)
verbindet. Die immer noch vorhandene starke Präsenz von Kupferkabeln im Regionalnetz
(insbesondere im ländlichen Raum) bereitet aufgrund der Dämpfung hochfrequenter Signale Probleme
beim Breitbandausbau. So bleibt bei Leitungslängen von über 3 Kilometer nur eine Bandbreite von
unter 1 MBit/s übrig.
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Die staatlichen Förderprogramme ermöglichen trotz der Forderung nach einer technologieneutralen
Suche grundsätzlich auch die Umsetzung leitungsgebundener Lösungen auf den Ausbau der
regionalen Netze mit Glasfaser bis zu Kabelverzweigern (Fiber-to-the-Curb).
Die unterste Netz-Ebene bildet das Teilnehmer-Anschlussnetz von den Kabelverzweigern zum
Hausanschluss mit der Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL). Bis auf wenige Regionen in den
Ballungsgebieten besteht die TAL derzeit zu über 99% aus Kupferdoppeladern. Mit der in der PostStrukturreform 2 1989 eingeleiteten Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes und der späteren
Privatisierung der damaligen Deutschen Post wurde der Grundstein für die heute schwache
Durchdringung mit Glasfaser-Anschlüssen in Deutschland gelegt. Dieser Prozess ist aufgrund der
geschaffenen Tatsachen als unumkehrbar anzusehen und auch die gelegentlich aufkommende
Diskussion um en Breitbandzugang als Universaldienst ist heute nicht mehr zielführend. Die 1990
erzwungene Ausgliederung des Breitbandkabel-Netzes aus der Deutschen Telekom und der spätere
Verkauf ab dem Jahr 2000 an verschiedene Betreiber hat das Kabelnetz als Breitband-Zugangsnetz
zurückgeworfen und DSL als die dominierende Breitband-Technologie in Deutschland gefestigt. Erst in
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den letzten Jahren haben die Kabel-TV Anbieter mit Rückkanal-fähigen Netzen erheblich aufgeholt bei
neuen Breitbandanschlüssen.
Die im Vergleich zu vielen anderen Ländern qualitativ hochwertige Kupferverkabelung im
Anschlussbereich ermöglicht mit ADSL-Technologie und einer Glasfaser-Versorgung bis zu den
Kabelverzweigern fast überall eine Bandbreite von 16 MBit/s (allerding mit einer über die Entfernung
steigenden Dämpfung des Signals), mit VDSL-Technologie sind unter Nutzung der Kupferdoppelader
Bandbreiten bis 80 MBit/s. Steigt die Länge der Kupferleitung über 5 Kilometer, bleibt von der
Bandbreite bestenfalls ein Signal unter 1 MBit/s übrig. Erst mit Glasfaser bis zum Teilnehmer spielt die
Weglänge keine Rolle mehr und Bandbreiten von über 10 Gbit/s sind realisierbar. Wird statt der
Kupferdoppelader ein Koaxialkabel im Hausanschluss-Netz genutzt sind bis zu 130 MBit/s im
Download möglich, die für die absehbare Zeit in den meisten Fällen ebenfalls ausreichen. Im
Koaxialkabel wird die Dämpfung weniger stark herabgesetzt als in der Kupferdoppelader, trotzdem
werden in Abständen von ca. einem Kilometer Verstärker im Netz benötigt.
Durch den Aufwand bei Tiefbauarbeiten in Strecken mit versiegelter Oberfläche, beträgt der
Kostenanteil für die unabhängige Verlegung der Leerrohre oft ca. 70% der Gesamtkosten. Eine Folge
der hohen Kosten ist die teilweise zögerliche Umsetzung von Breitbandanfragen bzw. die Bindung der
Ausbauzusage an die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln als Zuwendungen. Glasfaseranschlüsse
(FttB oder FttH) werden im Zeitraum von 10 bis 15 auch in Deutschland die Mehrzahl aller Gebäude
versorgen, daher sollten bereits heute von den Kreisen und Kommunen alle Vorkehrungen getroffen
werden, um Leerrohre als wesentliche Bestandteile einer passiven Breitbandinfrastruktur und als
Voraussetzung zur Versorgung mit Lichtwellenleitern kostengünstig zu verlegen. Daher sollte die
Verlegung in Neubaugebieten im Rahmen der Schaffung von Hausanschlüssen (Strom, Wasser,
Kanal, Gas) oder bei Sanierungsarbeiten im Straßenraum schon längst selbstverständlich sein.
Bislang hat aber nur das Bundesland Baden-Württemberg dies verpflichtend für die Kommunen
geregelt.
Einen Überblick über Leistungsmerkmale der verschiedenen Übertragungsmedien und –techniken
zeigt die folgende Tabelle. Da sich in Teilbereichen durch Optimierung und Weiterentwicklungen
laufende Verbesserungen ergeben, sind die einzelnen Werte nur indikativ zu verstehen. In der Tabelle
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ist der neue Mobilfunkstandard LTE (Long-Term-Evolution) nicht enthalten, der durch hohe
Frequenzökonomie bestehende Standards ablösen wird. LTE ist noch nicht vollständig marktreif (so
fehlen noch Endgeräte für den Nutzer und die Tarif-Strukturen zeichnen sich erst ab). Bei kleinen
Zellradien von ca. 500 Metern sind mit LTE Bandbreiten von über 50 MBit/s im Download für den
operativen Einsatz zu erwarten. Diese Zellradien sind allerdings nur in Ballungsgebieten
(Fußgängerzonen, touristische Zentren, Universitäten oder Campus-Flächen) wirtschaftlich. Für die
Breitband-Versorgung in der Fläche mit Zellradien von ca. 15 Kilometern unter Einsatz der durch die
Digitalisierung des Fernsehens freigewordenen 800 MHz-Bänder („digitale Dividende“) wird aber nach
bisherigen Bekundungen der Betreiber nur eine Download-Bandbreite von 2 MBit/s garantiert. Generell
sind Funklösungen nur in Ausnahmefällen (weite Entfernung von einem Backbone und sehr dünne
Besiedelungs-Dichte) als Substitutionslösung zu leitungsgebundenen Anschlüssen zu sehen. Im
Regelfall ergänzen Funklösungen leitungsgebundene (stationäre) Technologien komplementär für den
portabeln und mobilen Einsatz.
4. Förderprogramme zum Ausbau der Breitbandinfrastruktur
Damit Kommunen mit unterversorgten (d.h. in der Regel für einen Netzbetreiber unwirtschaftlichen)
Ortsteilen einen Ausbau realisieren können, hat der Bund Förderprogrammen aufgelegt, die die
Wirtschaftlichkeitslücke zwischen Investitions- und Betriebskosten und den zu erwartenden
Zusatzumsätzen schließen sollen. Ergibt die Kalkulation für eine Region eine langfristige
Unterdeckung, können Fördermittel allerdings nicht helfen. Für die Förderung im ländlichen Raum
kommen in erster Linie Mittel aus der Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und Küstenschutz der
EU (GAK) in Betracht, mit denen Projekte in Ortschaften mit weniger als 10.000 Einwohnern mit einem
maximalen Projektvolumen von 500.000 € bis zu 90% gefördert werden können.
Zu einem Förderprogramm gehören verschiedene Teilaufgaben. So ist zunächst anhand der
Versorgungsunterlagen der Netzbetreiber die bestehende Unterversorgung nach zu weisen. Der
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vorhandene Bedarf an einer schnelleren Breitbandversorgung ist durch eine Befragung aller Haushalte
und Unternehmen festzustellen, auch wenn sich hierdurch eigentlich nie ein von den statistischen
Werten abweichendes Ergebnis ergibt. Im Rahmen einer Markterkundung werden die Netzbetreiber
befragt, ob sie in den nächsten drei Jahren einen Ausbau ohne öffentliche Zuwendungen planen.
Dabei können interessierte Betreiber ihre Konzepte für einen Breitbandausbau vorstellen. Vor einer
Vergabe muss die interessierte Kommune eine transparente und technologieneutrale Ausschreibung
durchführen, in der eine Mindestversorgung von 2 MBit/s gefordert wird. Neben qualitativen Faktoren
ist die Wirtschaftlichkeit der Lösung für die Auswahl eines Angebots von vordringlicher Bedeutung.
Nach der Vergabe-Entscheidung ist ein Förderantrag bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen.
Erst nach einem Bewilligungsbescheid werden Verhandlungen über einen Kooperations-Vertrag mit
dem ausgewählten Netzbetreiber aufgenommen. Der gesamte Ablauf bis zum Beginn des
Netzausbaus dauert je nach den regionalen Gegebenheiten ca. neun Monate. Der eigentliche
Infrastruktur- Ausbau dauert dann meist noch mal 12 Monate.
Der Prozess zur Beantragung von Fördermitteln ist recht aufwändig, teils bürokratisch und birgt
verschiedene Risiken. Neben der oft fehlenden fachlichen Qualifikation und den Ressourcen in den
Kommunal-Verwaltungen bringen die Anforderung an Technologieneutralität Restriktionen bei der
Umsetzung von nachhaltigen Konzepten. Kommunen in der Haushaltssicherung oder mit Nothaushalt
können nicht mal Fördermittel beantragen, da der Breitbandausbau zu den freiwilligen Leistungen
gehört. Manchmal lassen sich diese Restriktionen durch Eigenleistungen in Form von Tiefbauarbeiten
oder der Beschaffung von Vorverträgen umgehen. Hierbei sind allerdings die Anforderungen aus dem
europäischen Beihilferecht zu beachten, da nicht nur finanzielle Leistungen einer Kommune an einen
Betreiber als Beihilfe zu sehen sind. Oft entstehen mit Förderprojekten Fleckenteppiche mit lokalen
Einzellösungen für Ortschaften oder Teil-Ortschaften, da nur die nicht oder unterversorgten Ortsteile
förderfähig sind. In manchen Fällen sorgt dies nach einem Ausbau von „weißen“ Flecken zur
Entstehung von „grauen“ Flecken in der Nachbarschaft, wenn die bislang schlechter versorgten
Ortsteile nach dem Ausbau mit höheren Bandbreiten ausgebaut wurden. Für die Kommunen entsteht
so die Gefahr, mit dem Breitbandausbau ein Dauerthema zu bekommen, für das nur ein Teil des
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Ausbaus mit Fördermitteln finanziert werden kann. Die Fördermaßnahmen reichen auf keinen Fall für
eine flächendeckende Versorgung mit schnellen Breitbandanschlüssen. Die Zuwendungen sind als
Beihilfen an den Netzbetreiber aus Sicht der Kommunen verlorene Zuschüsse und die mithilfe der
Zuwendungen verlegten Leerrohre können von der Kommune weder abgeschrieben oder anderweitig
genutzt werden.
5. Vorsorgliche Leerrohrverlegung nach einem Masterplan
Für die Realisierung eines nachhaltigen Breitbandausbaus ist die Verlegung von Leerrohren meist eine
notwendige Voraussetzung. Der Kostenanteil für Tiefbauarbeiten im Rahmen von Projekten zum
Breitband-Ausbau liegt bei versiegelter Oberfläche oft bei über 70%. Die Kommune sollte daher
Vorsorge treffen, damit in den nächsten 10 - 20 Jahren ein weitgehend flächendeckendes Leerrohrnetz
entsteht. Bei entsprechender Planung ist dies mit moderaten Kosten möglich.
Während die nachträgliche Verlegung von Leerrohren bei versiegelter Oberfläche bis zu 95 Euro pro
Meter kostet, schlägt eine Verlegung im Beilauf mit maximal 6 Euro pro Meter zu Buche (primär
Kosten des Leerrohres, Verlegungskosten und Dokumentationsaufwand. Sofern es nicht für andere
Zwecke erfolgt, sollten für je vier Grundstücke sowie an Kreuzungen Schächte oder strategische
Muffen gesetzt werden, die eine spätere Arbeit zur Verlegung von Glasfasern erleichtern. Ein
zusätzlicher Schacht ist mit ca. 300 Euro an zu setzen. Enden von Leerrohren sollten mit Muffen
versehen werden, damit Verschmutzungen im Inneren vermieden werden.
Damit anstehende Sanierungsarbeiten effizient für den Aufbau eines geschlossenen Leerrohrnetzes
genutzt werden kann, sollte im Konzessionsgebiet ein Masterplan erstellt werden für die Zielstruktur
der Infrastruktur. Solange das Geschäftsmodell und Kooperationsfragen noch nicht abgeschlossen
sind, sollte im Hinblick auf den erheblichen Kostenunterschied jede Baumaßnahme für die Verlegung
von Leerrohren genutzt werden. Die Kosten für die Verlegung im Beilauf können als
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Opportunitätskosten betrachtet werden, da im besiedelten Gebiet fast überall auf absehbare Zeit
Leerrohre gebraucht werden.
In vielen Fällen wird es trotzdem nicht unmittelbar nach Verlegung der Leerrohre zu einer Nutzung
kommen und erst die Schaffung ausgedehnter und weitgehend flächendeckender Leerrohr-Netze
bringt die erforderlichen Kosteneinsparungen für den Aufbau von Glasfaser-Anschluss-Netzen (NextGeneration-Access Netze). Daher ist es wirtschaftlich nicht sinnvoll, das Leerrohrnetz mit anteiligen
Tiefbaukosten zu belasten. Dies erscheint nur dann zweckmäßig, wenn z.B. zur Schließung von
Lücken in der Infrastruktur gezielt Baumaßnahmen zur Leerrohrverlegung vorgenommen oder
Maßnahmen hierfür umgeplant werden, bei denen in absehbarer Zeit ein Nutzungsvertrag
geschlossen werden kann.
Während sich die meisten Förderprogramme im Breitband-Umfeld das Schließen weißer Flecken zum
Ziel setzen, geht die im Sommer 2010 von der EU-notifizierte Bundesrahmenregelung zur LeerrohrVerlegung einen Schritt in Richtung eines nachhaltigen Breitbandausbaus und ermöglicht Kommunen
die Verlegung von eigenen Leerrohren, die an interessierte Netzbetreiber zur Nutzung vermietet
werden können. Eine Voraussetzung für die Nutzung der Fördermittel ist der Nachweis, dass kein
Netzbetreiber in den nächsten drei Jahren ohne öffentliche Zuwendungen ein NGA-Netz (NextGeneration-Access) für die Bereitstellung von Diensten mit 25 MBit/s und mehr aufbauen will. Im
Rahmen des Förderprogramms ist auch eine Doppelförderung möglich. Bleibt also trotz der
Bereitstellung der Leerrohre bei den Betreibern eine Wirtschaftlichkeitslücke, so kann auch diese mit
Fördermitteln geschlossen werden. Die Förderung nach dem GAK-Programm schließt diese Art der
Doppelförderung aus. Das maximale Fördervolumen für eine Maßnahme beträgt 500.000 € und dürfte
in vielen Fällen für den Ausbau nach dem Fiber-to-the-Curb (FttC) Konzept ausreichen. Für den
Glasfaser-Hausanschluss führt dann immer noch kein Weg an entsprechenden Eigenleistungen der
Kommunen vorbei.
6. Geschäftsmodelle und Kooperationsmodelle
Im Telekommunikationsmarkt gibt es traditionell vertikal integrierte Unternehmen wie die Deutsche
Telekom, France Telecom, BT oder Telefonica, die von der Infrastruktur über die Übertragungstechnik
und Dienste auch das Kundenmanagement übernehmen. Zu Zeiten analoger Dienste waren Dienste
und Netz nicht sinnvoll zu trennen und diese Unternehmen pflegen auch heute weiter nach Möglichkeit
die vertikale Integration über die gesamte Wertschöpfungskette.
Mit dem Aufkommen digitaler Dienste kann eine Aufteilung der Wertschöpfungsstufen erfolgen. In
größerem Umfang ist dies bereits mit den Resellern auf der Vertriebs und Kundenmanagement-Ebene
erfolgt. Auch Anbieter von Mehrwertdiensten sind mit ihrem Angebot in Kooperation mit AnschlussNetzbetreibern tätig. Die Problematik der Versorgung aller Haushalte mit Glasfaser-Anschlüssen
(Fiber-to-the-Building) wird in den nächsten Jahren den Anbieter von Netz-Infrastrukturen als Partner
der Anschlussnetzbetreiber und Diensteanbieter fördern. Dabei sind zwei Ausprägungen möglich:
•
•
Betreiber von passiven Infrastrukturen im Anschluss- und Regional-Netz (Leerrohr-Trassen
mit Schächten und Muffen) für den Einzug von Lichtwellenleitern oder Kupferleitungen, hierbei
aufgrund der möglichen Bandbreite allerdings bevorzugt Koaxialkabel. Auch bei passiven
Infrastrukturen können bereits Glasfaser eingezogen sein, die allerdings ohne
Übertragungstechnik angeboten werden („Dark-Fiber“). Nicht alle Netzbetreiber nutzen
aufgrund fehlender Systemdurchgängigkeit „fremde“ Lichtwellenleiter.
Betreiber Infrastrukturen (Leerrohren), die mit Glasfasern und einer LaserÜbertragungstechnik („beleuchtete“ Fasern) ausgestattet sind und Plattformen anbinden, die
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über individuelle Schnittstellen Netzbetreibern und Diensteanbietern eine Ankoppelung und
Dienste-Durchleitung ermöglichen.
Die zweite Variante ist technisch anspruchsvoll und insbesondere für geschlossene Siedlungsräume
mit Wettbewerb zwischen den Netzbetreibern sinnvoll. Ein Beispiel für die Umsetzung im ländlichen
Raum ist das mit EU-Mitteln geförderte deutsch-holländische Unternehmen NDIX (www.ndix.net), das
Glasfasernetze von der Anbindung an das Weitverkehrsnetz bis zum Hausanschluss verlegt und
Dienstebetreibern die Anbindung über einen virtuellen Marktplatz ermöglicht. Zukünftig werden auch
die etablierten Netzbetreiber ihre Dienste über den virtuellen Marktplatz wie denjenigen von NDIX
anbieten.
Beispiele für diese Entwicklung finden sich in verschiedenen Kommunen. Die Stadtwerke in Schwerte
und Bern folgen dem Modell des Infrastrukturbetreibers und bieten über das eigene Glasfasernetz
eigene Dienste an. RWE in Essen verfolgt offensichtlich bislang eher den Weg, fallweise und auf
Anfrage von Netzbetreibern und Kommunen Leerrohrkapazitäten oder Fasern zur Verfügung zu
stellen. In Rheinland-Pfalz wurde dagegen eine strategische Kooperation zwischen dem Land und
RWE vereinbart, um im Rahmen des Ausbaus der Energieverteilnetze NGA (Next-Generation-Access)
Netze im ländlichen Raum zu errichten. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Leerrohre bis zum
Hausanschluss zur Verlegung von Glasfaser-Kabeln. Die Stadtwerke in Hamm, Ahlen, Soest, Lünen,
Kamen, Bergkamen und Bönen haben sich als Gesellschafter zusammengeschlossen, um mit der
Tochtergesellschaft HeLiNet in ihrem Versorgungsgebiet Standard-Telekommunikationsdienste und
zunehmend Glasfaser-Anschlüsse zu realisieren. HeLiNet betreibt derzeit ein Lichtwellenleiter-Netz mit
250 Kilometer Länge. Die Stadtwerke Bochum haben mit dem Infrastruktur-Systemhaus Conlinet ein
Joint-Venture gegründet, das mit Investitionen in Höhe von 74 Mio. € bis 2016 ca. 100.000
Wohneinheiten (60% des Stadtgebietes) an ein eigenes Glasfasernetz anbinden will. Weitere
Aktivitäten entwickeln sich an unterschiedlichen Orten und mit unterschiedlichen Geschäftsmodellen.
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Die teilweise ungelöste Schnittstellen-Frage für unterschiedliche Dienste erfordert für den zweiten
Ansatz einer Infrastruktur mit „beleuchteten“ Fasern und eigener Diensteplattform eine enge
Kooperation mit ausgewählten Netzbetreibern und Inhalteanbietern bereits im Vorfeld des
Netzaufbaus. Die erste Variante einer passiven Infrastruktur ist dagegen bereits heute mit
verschiedenen Partnern und Diensten umsetzbar.
In einem solchen Szenario können mehrere Netz- und Dienstebetreiber im Wettbewerb zueinander die
angebotene Infrastruktur nutzen, da die verlegten Leerrohre oder Lichtwellenleiter-Bündel aufgeteilt
verschiedenen Nutzern angeboten werden können und sich im Betrieb gegenseitig nicht stören.
Wichtig dabei ist die transparente Gleichbehandlung der interessierten Nutzer in einem solchen OpenAccess-Umfeld.
Für die Zugangs-Realisierung gibt es aufgrund der asymmetrischen Marktposition der einzelnen
Anbieter des Festnetzmarktes eine Reihe von Verordnungen, die sich auf der Homepage der
Bundesnetzagentur finden. Die zugrunde gelegten Werte für die Anmietung von Leerrohren, des
Multifunktionsgehäuses oder der Teilnehmer-Anschluss-Leitung (TAL) werden in der Regel für einen
Zeitraum von ein oder zwei Jahren festgelegt und dann unter Würdigung von Marktveränderungen
gegebenenfalls angepasst. Obwohl die Werte nur verbindlich für die Nutzung der TelekomInfrastruktur geregelt werden, haben sie sich als Quasi-Standard auch für andere Anbieter entwickelt.
Je nach vorliegenden Gegebenheiten und möglichen Synergien weichen Marktteilnehmer teilweise
deutlich von diesen Werten ab. Es gibt durchaus Fälle, in denen Versorgungsunternehmen die
Nutzung ihrer Leerrohre unentgeltlich anbieten, damit Kommunen im Konzessionsgebiet eine bessere
Versorgung unter wirtschaftlich tragfähigen Bedingungen ermöglicht wird.
Betreiber einer aus Leerrohren bestehenden passiven Infrastruktur können im Falle einer Nutzung
durch einen Netzbetreiber eine Vereinbarung zur Deckung der laufende Betriebskosten vereinbart
werden, die sich an den von der Bundesnetzagentur für die Telekom festgelegte Miete für
Leerrohrstrecken in Höhe von 0,12 € pro Meter und Monat orientiert. Werden im Kabelschutzrohr
Microducts verwendet, so können mehrere Nutzer gleichzeitig und ohne sich gegenseitig zu stören,
Lichtwellenleiter im gleichen Leerrohr verwenden. Ein gängiger Standard ist die Verwendung von 7
Microducts. In diesem Fall kann die Miete auch auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt werden, z.B. 0,017
€ pro Meter eines Microduct-Rohres und Monat. Bei 6 Kilometer Leerrohrstrecke entspräche dies
einem Betrag in Höhe von 8.640 € im Jahr. Da der Betrag von 0,12 € pro Meter und Monat nur für die
Telekom verbindlich geregelt ist, könnte auch jeder andere Wert angesetzt werden. Die Betrachtungen
in der folgenden Überschlags-Rechnung beziehen sich nur auf die Vermietung an einen Betreiber.
Sofern mehrere Nutzer parallel gewonnen werden können, erhöht oder verteilt sich der Umsatz
entsprechend. Neben Netzbetreibern kommen auch Unternehmen als Mieter von Leerrohr-Trassen in
Betracht, die Unternehmensteile oder Lieferanten und Kunden über Dark-Fiber an das eigene
Unternehmensnetz anbinden wollen.
Überschlagsrechnung zum Geschäft mit Leerrohren
Verlegung
unabhängig
Trassenlänge in Meter
Verlegungskosten (80 €/m)
Bau von 20 Schächten (je 300 €)
Gesamtkosten
Mieteinnahmen p.a.
Beilauf
1000
1000
90.000 €
6.000 €
6.000 €
6.000 €
96.000 €
12.000 €
1.440 €
1.440 €
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Amortisation in Jahren
66,7
8,3
Selbst über einen längeren Zeitraum betrachtet wird es den Betreibern einer aktiven oder passiven
Infrastruktur zum Hausanschluss voraussichtlich nicht gelingen, nur durch Verlegung von Leerrohren
im Beilauf ein geschlossenes Netz auf zu bauen. Für die Erschließung eines Wohn- oder
Gewerbegebietes wird es fast immer erforderlich sein, Leerrohre auch unabhängig von anderen
Baumaßnahmen zu verlegen. Diese Anforderung und die mit den Tiefbauarbeiten verbundenen
Kosten sind Grundlage der meisten z.Z. laufenden Förderprojekte für die Schließung von
Wirtschaftlichkeitslücken der Betreiber bei Breitbandvorhaben In diesen Fällen kann fallweise eine
Förderung mit öffentlichen Mitteln (z.B. nach dem GAK („Gemeinschaftsaufgabe Agrarentwicklung und
Küstenschutz“) Programm der EU helfen. Die im Juli 2010 von der EU notifizierte Rahmenregelung zur
Leerrohrförderung kann gegebenenfalls ebenfalls genutzt werden. Grundsätzlich kann die Förderung
dann in Anspruch genommen werden, wenn kein Netzbetreiber den Aufbau eines NGA-Netzes (mit
Bandbreiten von mehr als 50 MBit/s) ohne Fördermittel plant. Je Maßnahme können bis zu 500.000 €
gefördert werden. Neben Kommunen sollen auch reine Infrastrukturbetreiber (keine Netzbetreiber) zu
den Begünstigten gehören.
Neben der Vermietung von Leerrohren kann bei einem vom Hausanschluss bis zum Netzknoten
geschlossenen Leerrohrnetz auch die gesamte Strecke nach den Bedingungen der TAL-Überlassung
vermietet werden. Die Bundesnetzagentur hat im Hinblick auf die Deutsche Telekom, die bislang
immer noch über 90% aller Hausanschlüsse betreibt, einen monatlichen Mietpreis in Höhe von 10,20 €
festgelegt. Dieser Wert kann ebenso wie der Mietpreis für Leerrohre als Marktstandard angesehen
werden, wenn er auch für andere Marktteilnehmer als die Telekom frei verhandelbar ist. Vermutlich
nutzt NetCologne die Einsparungen für die TAL-Miete zur Gegen-Finanzierung der GlasfaserVerlegung. Da sich NetCologne derzeit auf Gebäude mit mehreren Wohneinheiten konzentriert,
amortisiert sich die Verlegung der Glasfaser deutlich schneller. Bei 8 Wohneinheiten an einem
Hausanschluss betrachtet über die marktübliche 24 monatige Mindest-Vertragslaufzeit ergibt sich
beispielsweise ein Betrag in Höhe von fast 2.000 €. Damit kann ein erheblicher Kostenanteil für die
gesonderte Verlegung von Leerrohren und das Einziehen oder Einblasen von Glasfasern abgedeckt
werden. In Einfamilienhäusern verlängert sich die Amortisationszeit entsprechend, wenn keine
Verlegung im Beilauf möglich ist.
7. Schritte zum Aufbau eines Hochleistungs-Anschlussnetzes
Der Markt für Glasfaseranschlüsse entwickelt sich schnell mit der steigenden Breitbandnutzung und
neuen Anwendungen. Bislang konzentriert sich der Ausbau auf die Ballungsgebiete, da hier schnelle
eine größere Zahl an Nutzern erreicht werden können. Der Ausbau wird in der Zielsetzung allerdings
flächendeckend erfolgen. Eine Eintrittsbarriere für die Versorgung mit FttB-Anschlüssen liegt in den
Tiefbaukosten zur Verlegung von Leerrohren bis zum Hausanschluss.
Da es keinen staatlichen Auftrag zur Bereitstellung eines Breitbandnetzes gibt, haben die Kommunen
die Verantwortung, Eigeninitiative zu entwickeln und an der Gestaltung von Konzepten aktiv mit zu
wirken. Dies schließt die Entwicklung von Umsetzungskonzepten ein, Workshops mit geeigneten
Netzbetreibern, die Identifikation von vorhandenen Infrastrukturen im Kommunal-Gebiet und die
Mitwirkung bei der Schaffung von Wirtschaftlichkeit beim Breitbandausbau. Hierzu kann fallweise die
Erbringung von Tiefbauarbeiten in Eigenleistung gehören oder die Sammlung von Vorverträgen für die
Betreiber. Die Beschäftigung mit dem Aufbau eines flächendeckenden Leerrohrnetzes sollte allerdings
besondere Aufmerksamkeit erhalten. Die Verlegung von Leerrohren im Beilauf zu allen
Tiefbauarbeiten sollte dabei genauso selbstverständlich sein wie die Verlegung von Leerrohren bis
zum Hausanschluss in Neubaugebieten.
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Die Realisierung eines Next-Generation-Access (NGA) Netzes erfordert Aktivitäten wie das Aufsetzen
eines langfristig angelegten Masterplans und fallweise das Initiieren einer regionalen
Infrastrukturbetreiber-Gesellschaft. Versorgungsunternehmen und Stadtwerke sind aufgrund der
Aktivitäten am Hausanschluss gute geeignete Partner. Insbesondere im ländlichen Raum ist aufgrund
der hohen Kosten zur Errichtung eines Glasfaser-Anschlussnetzes nicht zu erwarten, dass mehrere
passive Infrastrukturen parallel zueinander aufgebaut werden, so dass sich „natürliche“ Monopole
bilden können. Insbesondere Kommunen, Versorgungsunternehmen und Stadtwerke haben aufgrund
der Aktivitäten im Hausanschluss-Bereich gute Voraussetzungen zur Besetzung dieses
Marktsegments. Mit einer passiven Infrastruktur können Kooperationen mit mehreren Betreibern
eingegangen werden, die beim Kunden im Wettbewerb zueinander stehen. Zur Nutzung der
Geschäftschancen im Breitbandmarkt und zur Vermeidung von später höheren Kosten für einen
unabhängigen Ausbau sollten folgende Entscheidungen kurzfristig und unabhängig von
weitergehenden Überlegungen zu einem Netzaufbau getroffen werden:
•
•
•
Verlegung von Standard-Leerrohren bis zum Hausanschluss in allen Neubaugebieten
Verlegung von Leerrohren im Beilauf zu allen Tiefbauarbeiten im Straßenraum
Errichtung einer ausreichenden Zahl von Schächten und Muffen
Als Kabelschutzrohre (Leerrohre) sollte im Straßenverlauf ein Standard-Leerrohr 3-fach DN50 oder ein
DN100er Leerrohr verlegt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass das Leerrohr für
unterschiedliche Nutzer unterteilt werden kann. So können mehrere Mieter parallel das gleiche
Leerrohr nutzen. Für Strecken, die einen höheren Bedarf an Leerrohrtrassen erwarten lassen, z.B. in
der Zuführung zu Netzknoten und Hauptverteilern empfiehlt sich die Verlegung von mehreren parallel
verlaufenden Leerrohren. Die Kosten für die Leerrohre fallen gegenüber den Kosten für den Tiefbau
kaum ins Gewicht.
Für die Strecke zwischen dem Leerrohr in der Straße und dem Hausanschluss sind im allgemeinen
Microducts (Micropipes, Speedpipes) ausreichend, die einen kleineren Durchmesser als die StandardKabelschutzrohre haben und z.B. mit bis zu vier Fasern bestückt werden können. Je nach
Bodengegebenheiten können Micropipes auch ohne Erdarbeiten verlegt (gepresst oder geschossen)
werden. Microducts können auch im Inneren von Standard-Leerrohren verlegt werden und so einem
Nutzer einen von anderen Nutzern unabhängigen Bereich für seine Fasern geben. Die Verlegung der
Leerrohre sollte aufgrund der besseren Zugänglichkeit möglichst im Bereich der Bürgersteige erfolgen.
Zur Versorgung von Gebäuden auf der anderen Straßenseite sind in regelmäßigen Abständen
Querungen unter der Fahrbahn hindurch vorzusehen.
Eine Verlegung von Glasfasern im Gebäude (Privatwohnungen oder Unternehmen) im Sinne einer
durchgängigen Fiber-to-the-Curb sollte in erster Linie dann umgesetzt werden, wenn gleichzeitig
Inhouse-Lösungen z.B. für die Hausautomation realisiert werden sollen oder ein Kooperationspartner
(z.B. eine Wohnbaugesellschaft) eine solche Vernetzung benötigt. Die Verlegetechniken im Haus sind
andere als im Freigelände und es fehlt anders als für die Teilnehmeranschlussleitung bislang ein
allgemein gültiges Geschäftsmodell hierfür. Zudem sollte insbesondere bei der Verlegung im Gebäude
die Haftungsfrage im Vorfeld geklärt werden.
Für den späteren Zugang zum Leerrohrnetz werden in dichten Abständen Schächte oder Muffen
benötigt. Muffen haben den Vorteil, dass spätere Instandhaltungskosten für die Schächte entfallen und
eine höhere Sicherheit gegen einen unbefugten Zugang zum Kabel gewährleistet wird. Bei einseitiger
Verlegung sind zudem in regelmäßigen Abständen Querungen unter der Fahrbahn vor zu sehen.
Für die längerfristige Etablierung als Betreiber von Breitband-Infrastrukturen für den Anschlussbereich
sind unter anderen folgenden Aufgaben zu erledigen:
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•
Abschätzung des möglichen Kundenpotenzials im geplanten Versorgungsgebiet
anhand der aktuellen Versorgungs-Situation durch die heutigen Betreiber, Analysen von
statistischen Daten und Gesprächen mit Vertretern von Kreisen und Kommunen
•
Führung von Kooperationsgesprächen mit verschiedenen Netzbetreibern als potentielle
Partner im Breitbandgeschäft auf möglichst breiter Basis, die sowohl große Betreiber wie
z.B. die Deutsche Telekom, Vodafone, Telefonica einbinden als auch kleine Anbieter aus dem
regionalen Umfeld und Spezialanbieter. Aber auch Kabel-TV Anbieter könnten ein Interesse
an einer Erweiterung des Versorgungsgebietes haben. Sollte kein Netzbetreiber für eine
Kooperation gefunden werden kann, kann dies als Meilenstein für die Modifikation der
weiteren Vorgehensweise angesehen werden. Dies kann gegeben sein, wenn der Ausbau
trotz der Bereitstellung der geplanten Leerrohre eine Wirtschaftlichkeitslücke enthält. Trotzdem
ist auch in einer solchen Situation die Verlegung von Leerrohren im Beilauf sinnvoll, um
Zukunftsoptionen zu sichern und Marktchancen offen zu halten.
•
Führung von Kooperationsgesprächen mit derzeit unterversorgten bzw. schlecht
versorgten Kommunen oder Landkreisen im geplanten Ausbaugebiet, wenn sich nach
der Abschätzung der Potenziale abzeichnet, welche Kommunen zum einen tatsächlichen
Bedarf haben und zum anderen einen Breitbandausbau mit Eigeninitiativen unterstützen
wollen. Als mögliche Realisierungsvariante kommt in einem Zwischenschritt auch ein Fiber-tothe-Curb Ausbau in Betracht.
•
Prüfung der Voraussetzungen und Abschätzung des Aufwandes für den Aufbau eigener
Übertragungstechnik und Netzwerkplattform als Grundlage für eine Entscheidung auf der
Basis von Gesprächen mit anderen Anbietern als Erfahrungsaustausch. Zudem sind
Informationen und Kostenrahmen von Herstellern und Systemintegratoren (z.B. NokiaSiemens, Ericsson, Huawei, Keymile, Conlinet) einzuholen. Neben der Prüfung des Aufwands
für erforderliche Technik ist auch der Personalbedarf für den laufenden Betrieb und weitere
Betriebskosten (z.B. Housing, Kollokation, Netzüberwachung, Second-Level-Support) zu
bewerten.
•
Ausgestaltung der Kooperationen und Erstellung eines Business-Plans für den
gemeinsamen Netzaufbau nach Auswahl der zu beteiligenden Partner und gemeinsamer
Festlegung der Form der angestrebten Zusammenarbeit (fallweise Kooperation, strategische
Partnerschaft, Joint-Venture …).
•
Prüfung der Finanzierungsmöglichkeiten für den Aufbau einer passiven BreitbandInfrastruktur auf der Basis der Finanzierungs- und Bürgschaftsangeboten des Bundes und
der Länder (z.B. durch die KfW-Bank). Die Finanzierung kann aber durchaus auch für die
Hausbanken interessant sein. Erste Bankinstitute haben erkannt, dass der Aufbau und Betrieb
einer passiven Breitband-Infrastruktur durchaus vergleichbar zu bewerten ist mit einem
größeren Immobilienvorhaben.
Neben dem Aufbau und der Vermarktung von passiven Infrastrukturen können ergänzende Angebote
spezieller Dienstleistungen den Geschäftsplan zusätzlich attraktiv gestalten, z.B. durch eine operative
Betätigung im Bereich Cloud-Computing für mittelständische Unternehmen oder mit Smart Grid
Lösungen und Angeboten für das „Smart Home“ durch Kooperationen mit Herstellern von
elektronischen Zählern (Smart-Metering) und von Systemen für die Haus-Automation. Da schon in der
ersten Ausbaustufe mit Smart-Metern eine Datenanbindung zur laufenden Übertragung erforderlich ist,
ergeben sich unmittelbar Synergien in Verbindung mit einer durchgängigen Breitbandinfrastruktur. So
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kann eine eigene Faser über den Hausanschluss bis zu einem Home-Server oder Daten-Konzentrator
geführt werden. Zwar ist die übertragene Datenmenge auch bei einer viertelstündlichen Auslesung des
Zählers minimal, aber mit einer eigenen Faser entfallen externe Kosten für die Datenleitung. Über
dieselbe Leitung könnten andere Zählerstände (Gas, Wasser, Heizung, Solarstrom-Einspeisung) mit
übertragen und als Dienstleistung ausgewertet werden. Zum Aufbau von Smart-Grids im Sinne einer
regional ausgerichteten Energieverteilung unter Einbeziehung von lokalen Erzeugern sind neben den
Energie-Verteil-Netzen auch Kommunikations-Infrastrukturen zum Messen und Steuern erforderlich.
Bei einer Ausweitung der Dienstleistung können z.B. Videosysteme zur Objektüberwachung mit
Sicherheitszentralen
verbunden
und
Aktuatoren
im
Haus
(Heizung,
Klimaanlagen,
Gartenbewässerung, Stromverbraucher) nach definierten Profilen von Ferne gesteuert werden. Diese
zusätzlichen Dienstleistungen eröffnen einerseits zusätzliche Umsatz-Potenziale, sie bieten aber
insbesondere eine Chance zur Intensivierung der Kundenbeziehung. So kann eine Differenzierung
gegenüber Billig-Stromanbietern erreicht werden. Weitere potenzielle Dienstleistung ergeben sich im
Bereich der Telemedizin zur Fernüberwachung von definierten Vitalwerten und dem in Zukunft durch
die demographische Entwicklung bedeutender werdenden Angebote für das „Ambient Assisted Living“.
1. Zielvision für den Breitbandmarkt
Wenn in 10 bis 20 Jahren die überwiegende Mehrheit der Häuser in Deutschland mit GlasfaserAnschlüssen versorgt ist, steht auf absehbare Zeit ausreichende Bandbreite zur Verfügung. Je nach
umgesetzter Glasfaser- und Übertragungstechnik sind bereits heute Bandbreiten von 100 MBit/s
realisiert und erste Anschlüsse mit 1 GBit/s werden in Kürze angeboten. Damit ist auch für weiter
ansteigenden Breitbandhunger genügend Kapazität vorhanden. Aufgrund der hohen Kosten zur
Errichtung eines Glasfasernetzes außerhalb von Ballungsgebieten mit hoher Siedlungsdichte im
ländlichen Raum wird es voraussichtlich regional nur eine passive Infrastruktur geben. Diese
„natürlichen“ Monopole werden sich nicht negativ auf die Wettbewerbssituation auswirken, wenn die
Infrastruktur allen Dienstebetreibern als Open-Access Plattform diskriminierungsfrei offen steht.
Unter diesen Randbedingungen wird sich der Wettbewerb verlagern vom heutigen Wettbewerb um
Bandbreiten und Anschluss-Preise zu einem Wettbewerb um Dienste und Service-Qualitäten. Wenn
das Anschlussnetz bereit- und für interessierte Betreiber offen steht, können Dienstebetreiber auch
Lösungen für kleine Zielgruppen realisieren, die sich heute nicht wirtschaftlich darstellen lassen.
Kunden können in diesem Szenario das für sie optimale Diensteportfolio zusammenstellen oder wie
heute auch ein komplettes Dienstepaket erwerben. Von einer solchen Konstellation profitieren sowohl
die Kunden als auch neue Anbieter.
Dr. Jürgen Kaack
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