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BBR-Online-Publikation, Januar 2005
Herausgegeben vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bonn
Effiziente Instrumente und Strategien
für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen
Bundesländern vor dem Hintergrund der
Demografie und Abwanderung
Endbericht
Projektbetreuung
Frau Christine Kuhn
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS),
Berlin
Auftragnehmer
Gerald Wagner (Projekleitung), Martin Ammon, Annett Faßhauer
Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gGmbH (ISW),
Halle/Saale
Ein Projekt des Forschungsprogramms „Aufbau Ost“ des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung (BMVBS) und des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR).
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
ii
I. Inhaltsverzeichnis
II. Abbildungsverzeichnis................................................................................................... iv
III. Tabellenverzeichnis....................................................................................................... v
IV. Abkürzungsverzeichnis ................................................................................................ vi
1.
Untersuchungsgegenstand und methodische Vorgehensweise.................................1
1.1 Untersuchungsgegenstand ................................................................................1
1.2 Methodisches Vorgehen .....................................................................................2
2.
Überblick über Struktur, Aufgaben und Arbeitsfelder der Kinder- und
Jugendhilfe ......................................................................................................................4
2.1. Organisatorische Grundlagen ............................................................................4
2.2. Kindertageseinrichtungen und Tagespflege.....................................................6
2.3. Hilfen zur Erziehung ............................................................................................6
3.
Literaturanalyse zur Thematik Demografie und Jugendhilfe .....................................11
3.1 Auswahl und Erkenntnisziele ...........................................................................11
3.2 Wesentliche Ergebnisse einzelner Studien.....................................................12
3.3 Zusammenfassendes Fazit der Literaturanalyse............................................27
4.
Fallstudien für ausgewählte Regionen.........................................................................31
4.1 Auswahl der Regionen für die Fallstudien ......................................................31
4.2 Erhebungsinstrument für die Experteninterviews .........................................32
4.3 Fallstudie 1: Stadt Magdeburg .........................................................................33
4.3.1 Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur...............................................33
4.3.2 Daten zur Kinder- und Jugendhilfe ..........................................................38
4.3.3 Künftige Bedarfsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe
im Kontext des demografischen Wandels................................................44
4.3.4 Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren.................................................48
4.3.5 Ergebnisse der Experteninterviews .........................................................50
4.3.6 Zusammenfassung der Ergebnisse .........................................................59
4.4
Fallstudie 2: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ...................................................62
4.4.1 Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur...............................................62
4.4.2 Daten zur Kinder- und Jugendhilfe ..........................................................65
4.4.3 Künftige Bedarfsentwicklung der Hilfen zur Erziehung
im Kontext des demografischen Wandels................................................70
4.4.4 Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren.................................................72
4.4.5 Ergebnisse der Experteninterviews .........................................................73
4.4.6 Zusammenfassung der Ergebnisse .........................................................88
4.5
Fallstudie 3: Landkreis Nordvorpommern ......................................................91
4.5.1 Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur...............................................91
4.5.2 Daten zur Kinder- und Jugendhilfe ..........................................................94
4.5.3 Künftige Bedarfsentwicklung in den Bereichen der Kinderund Jugendhilfe im Kontext des demografischen Wandels .....................99
4.5.4 Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren...............................................102
4.5.5 Ergebnisse der Experteninterviews .......................................................103
4.5.6 Zusammenfassung der Ergebnisse .......................................................112
4.6
Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendhilfe: Anspruch und
Umsetzung .......................................................................................................113
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
5.
6.
7.
iii
Sozialräumliche Disparitäten in den neuen Bundesländern ....................................118
5.1
Entwicklung von Indikatorensystemen im Kontext der Kinder- und
Jugendhilfe – Ergebnisse der Literaturanalyse............................................118
5.1.1 Anliegen: Analyse- und Prognoseinstrument.........................................118
5.1.2 Ausgangspunkt: Demografische Entwicklung........................................118
5.1.3 Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung..........................................................120
5.1.4 Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung.............................................................120
5.1.5 Schlussfolgerungen aus der Literaturanalyse........................................122
5.2
Indikatorensystem zur Abbildung sozialräumlicher Disparitäten auf der
Ebene der neuen Bundesländer.....................................................................123
5.2.1 Indikatorenset ........................................................................................123
5.2.2 Vorgehensweise bei der Entwicklung des Datenmodells ......................125
5.2.3 Ausgewählte Analyseergebnisse auf Kreisebene..................................126
5.2.4 Ausgewählte Analyseergebnisse auf Ebene der siedlungsstrukturellen
Regionstypen .........................................................................................131
5.2.5 Ranking anhand der Indikatoren sozialräumlicher Disparitäten.............133
5.3
Zusammenhang zwischen der Ausprägung sozialräumlicher
Disparitäten und dem Einsatz von Hilfen zur Erziehung .............................135
5.3.1 Gesamtergebnis.....................................................................................135
5.3.2 Vergleich auf Länderebene....................................................................136
Zusammenfassung und Schlussfolgerungen............................................................138
6.1
Demografischer und sozialer Wandel – Entwicklung der Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern .....138
6.2
Anpassungsstrategien der Akteure der Kinder- und Jugendhilfe ..............141
6.3
Einige explizite Handlungsempfehlungen.....................................................146
Ausblick auf weiteren Forschungsbedarf ..................................................................148
V. Literaturverzeichnis .................................................................................................... 153
VI. Anhang...................................................................................................................... 159
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iv
II. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Altersstruktur der Zielgruppen von Hilfen zur Erziehung..................................................8
Abbildung 2:
Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 25-Jährigen bis 2010 in der Stadt
Magdeburg .....................................................................................................................34
Abbildung 3:
Arbeitslosenquote und Quote der Jugendarbeitslosigkeit in der Stadt Magdeburg,
1991-2002 ......................................................................................................................36
Abbildung 4:
Anteile der Sozialhilfeempfänger an den Altersgruppen der Wohnbevölkerung
der Stadt Magdeburg, 2003............................................................................................36
Abbildung 5:
Ausgaben der Jugendhilfe der Stadt Magdeburg 1999 – 2003 .....................................44
Abbildung 6:
Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 26-Jährigen bis 2010 im Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt ........................................................................................................63
Abbildung 7:
Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt.............67
Abbildung 8:
Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform (2003) im
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt .......................................................................................68
Abbildung 9:
Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt ..............69
Abbildung 10:
Ausgaben für Teilbereiche der Hilfen zur Erziehung im Landkreis SaalfeldRudolstadt ......................................................................................................................70
Abbildung 11:
Prognostizierte Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2010 im
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt .......................................................................................71
Abbildung 12:
Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 26-Jährigen bis 2010 im Landkreis
Nordvorpommern............................................................................................................92
Abbildung 13:
Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform im Landkreis
Nordvorpommern 2004 ..................................................................................................98
Abbildung 14:
Prognostizierte Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2010 im
Landkreis Nordvorpommern.........................................................................................101
Abbildung 15:
Arbeitslosenquoten in ausgewählten Kreisen der neuen Ländern (2001) ...................126
Abbildung 16:
Sozialhilfequote in ausgewählten Kreisen der neuen Länder (1999)...........................127
Abbildung 17:
Anteil der Einpersonenhaushalte für ausgewählte Kreise Ostdeutschlands ...............128
Abbildung 18:
Hilfen zur Erziehung in ausgewählten Kreisen Ostdeutschlands.................................129
Abbildung 19:
Entwicklung einzelner Altersgruppen in ausgewählten Kreise (1990 bis 1999) ..........130
Abbildung 20:
Ausgewählte Sozialstrukturindikatoren der siedlungsstrukturellen Regionstypen
der neuen Bundesländer ..............................................................................................131
Abbildung 21:
Bevölkerungsentwicklung von 2003 bis 2010 in den siedlungsstrukturellen
Regionstypen der neuen Bundesländer .......................................................................133
Abbildung 22:
Prognose der Entwicklung jugendhilferelevanter Altersgruppen in den neuen
Bundesländern (2003-2020).........................................................................................139
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
v
III. Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform in der Stadt
Magdeburg, 2002 ...........................................................................................................41
Tabelle 2:
Dauer beendeter stationärer Hilfen in der Stadt Magdeburg, 2002 ...............................43
Tabelle 3:
Stationäre Hilfen (Vollzeitpflege) – Status-Quo-Prognose für die Stadt
Magdeburg .....................................................................................................................46
Tabelle 4:
Stationäre Hilfen (Heimerziehung /sonstige betreute Wohnformen) – Status-Quo
Prognose für die Stadt Magdeburg ................................................................................47
Tabelle 5:
Teilstationäre Hilfen: Erziehung in einer Tagesgruppe – Status-Quo-Prognose für
die Stadt Magdeburg ......................................................................................................48
Tabelle 6:
Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Nordvorpommern .......................99
Tabelle 7:
Auszug des Ranking der ostdeutschen Kreise ............................................................134
Tabelle 8:
Ranking der siedlungsstrukturellen Regionstypen in den neuen Bundesländern........134
Tabelle 9:
Korrelationskoeffizienten der untersuchten Sozialraum-Indikatoren und der HzEQuote............................................................................................................................135
Tabelle 10:
Korrelationskoeffizienten der zusammengefassten Bereiche und der HzE-Quote......136
Tabelle 11:
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Arbeitsmarkt .........................................163
Tabelle 12:
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Sozialleistungen...................................165
Tabelle 13:
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Bildung .................................................168
Tabelle 14:
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Bevölkerung .........................................170
Tabelle 15:
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Familie..................................................172
Tabelle 16:
Ranking der ostdeutschen Kreise bezüglich der HzE-Quote.......................................174
Tabelle 17:
Gesamtergebnis des Ranking der ostdeutschen Kreise ..............................................176
Tabelle 18:
Ranking der siedlungsstrukturellen Regionstypen der neuen Bundesländer ..............179
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
IV. Abkürzungsverzeichnis
ABM
- Arbeitsbeschaffungsmaßnahme
ALG II
- Arbeitslosengeld II
ARGE
- Arbeitsgemeinschaft
ASD
- Allgemeiner Sozialer Dienst
AWO
- Arbeiterwohlfahrt
EW
- Einwohner
GmbH
- Gesellschaft mit begrenzter Haftung
KiFöG
- Kinderförderungsgesetz
KiBeG
- Kinderbetreuungsgesetz
KJHG
- Kinder- und Jugendhilfegesetz
KJP
- Kinder- und Jugendplan
SAM
- Strukturanpassungsmaßnahme
SGB
- Sozialgesetzbuch
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vi
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
1
1. Untersuchungsgegenstand und methodische Vorgehensweise
1.1
Untersuchungsgegenstand
Die Kinder- und Jugendhilfe ist ein wichtiges Feld der Sozialpolitik mit weitgehend
kommunaler Zuständigkeit. Angebote bzw. Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
betreffen u.a.
•
Tageseinrichtungen für Kinder
•
Offene Jugendarbeit
•
Erziehungsberatung
•
Ambulante Hilfen zur Erziehung
•
Sozialpädagogische Familienhilfe und Tagesgruppen
•
Heime und andere betreute Wohnformen
Alle
diese
Bereiche
sind
von
erheblichen
demografischen,
sozialstrukturellen
und
finanzpolitischen Veränderungen betroffen. Dies gilt für die neuen Bundesländer in besonders
ausgeprägter Weise. Die dauerhaft niedrigen Geburtenraten einerseits und anhaltender
Abwanderungsdruck andererseits führen längerfristig zu signifikanten Veränderungen in der
Altersstruktur der Bevölkerung. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen wird sich auf mittlere
Sicht gegenüber dem Stand zu Beginn der 90er Jahre etwa halbieren. Dieser Prozess trifft,
mit unterschiedlicher Stärke, nahezu alle Regionen Ostdeutschlands.
Vor diesem Hintergrund stehen insbesondere die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe in den
neuen Bundesländern vor Strukturanpassungen, die das gesamte Leistungsspektrum der
Kinder- und Jungendhilfe betreffen.1 In diesem Kontext ist es das zentrale Anliegen der
Studie,
a) die strukturellen Auswirkungen der demografischen Entwicklung und die damit
verbundene Problemdimension – insbesondere bezüglich der Entstehung von
Überkapazitäten im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe – zu erfassen sowie
b) praxistaugliche Lösungsansätze zur Bewältigung der Problemkonstellation aufzuzeigen.
1
Vgl. Deutscher Bundestag (2002), S. 42 ff.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
2
Die Studie wird in drei Untersuchungsfelder gegliedert:
Untersuchungsfeld I:
Ermittlung und Bewertung von Überkapazitäten bei Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe
Untersuchungsfeld II:
Beschreibung sozialräumlicher Disparitäten
Untersuchungsfeld III:
Beschreibung und Bewertung von Synergiepotenzialen im Rahmen
der Organisationsentwicklung im Bereich Jugend und Soziales.
1.2
Methodisches Vorgehen
Die Recherchen und Analysen zum Untersuchungsgegenstand erfolgten auf mehreren
Ebenen.
Zunächst wird in Kapitel 2 ein kürzer Überblick über Struktur und Aufgaben des Kinderund Jugendhilfesektors gegeben. Für die zu untersuchenden spezifischen Bereiche
Kindertagesstätten und Hilfen zur Erziehung werden die relevanten Zielgruppen ausgewiesen.
Der aktuelle Stand der Diskussion in der einschlägigen Fachliteratur zur Entwicklung der
Kinder- und Jugendhilfe vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird in Kapitel 3
dargestellt und zusammenfassend bewertet.
Kapitel 4 enthält als zentralen Untersuchungsansatz die Analyse dreier Fallregionen in
Ostdeutschland. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass die Tageseinrichtungen für Kinder
mit 55 % sowie die Hilfen zur Erziehung mit 26 % den weit überwiegenden Teil der Ausgaben
in der Kinder- und Jugendhilfe umfassen,2 wurden diese beiden Bereiche als thematische
Schwerpunkte der regionalen Fallstudien ausgewählt.
Im Rahmen der Fallstudien ging es darum, den gegenwärtigen Stand sowie künftige
Tendenzen in den genannten Handlungsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zu erfassen
sowie Strategien und Planungsinstrumente aufzuzeigen, mit denen die Akteure den
Auswirkungen des demographischen Strukturwandels in zu begegnen versuchen. Das
Vorgehen umfasste insbesondere
2
•
die Darstellung der Bevölkerung- und Sozialstruktur in den Fallregionen
•
die Dokumentation der jeweils zu betrachtenden Arbeitsfelder der Kinder- und
Jugendhilfe in den Fallregionen
Werte gerundet, für Deutschland insgesamt im Jahr 1999. Quelle: 11. Kinder- und Jugendbericht der
Bundesregierung
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
3
•
die Prognose der künftigen Entwicklung der Inanspruchnahme von Leistungen in den
untersuchten Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe auf der Basis von
Bevölkerungsvorausberechnungen
•
die Durchführung und Auswertung von Experteninterviews sowie die
Zusammenfassung der Ergebnisse
Um die Ausprägung sozialräumlicher Disparitäten in den neuen Bundesländern bewerten
zu können, wurde im Kapitel 5 der Studie ein entsprechendes Indikatorensystem entwickelt.
Im Kontext des Untersuchungsgegenstandes erfolgte hier zunächst eine Literaturanalyse
hinsichtlich sozialräumlicher Indikatoren, die zur Bedarfsermittlung in verschiedenen
Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe herangezogen werden. Die hierbei identifizierten
Indikatoren bildeten einen wichtigen Ausgangspunkt für die anschließende Erarbeitung eines
Indikatorenmodells
zur
Abbildung
von
sozialräumlichen
Disparitäten
in
den
neuen
Bundesländern auf Ebene der Kreis und der siedlungsstrukturellen Regionstypen.
Zentrale Ergebnisse und Schlussfolgerungen der Untersuchung werden in Kapitel 6
zusammengefasst. Schließlich gibt Kapitel 7 einen Ausblick auf weiteren Forschungsbedarf
zur Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des demografischen Wandels.
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4
2. Überblick über Struktur, Aufgaben und Arbeitsfelder
der Kinder- und Jugendhilfe
2.1.
Organisatorische Grundlagen
Die Verantwortung für die Kinder- und Jugendhilfe liegt im kommunalen Aufgabenbereich.
Laut Kinder- und Jugendhilfegesetz besteht für die jeweiligen Landkreise bzw. kreisfreien
Städte die Pflicht zur Einrichtung eines Jugendamtes. Als zweigliedrige Behörde setzt sich das
örtliche Jugendamt entsprechend aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des
Jugendamtes zusammen.
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der
Jugendhilfe, d.h. mit der Jugendhilfeplanung, der Förderung der freien Jugendhilfe sowie mit
den Problemen junger Menschen und Familien. Dem Ausschuss gehören neben Mitgliedern
des Kommunalparlaments und sachverständigen Bürgern auch Vertreter der Träger der freien
Jugendhilfe an. Vorgesehen ist darüber hinaus die Beratung des Jugendhilfeausschusses
durch Fachleute aus angrenzenden Zuständigkeitsbereichen.
Demgegenüber obliegen der Verwaltung des Jugendamtes die laufenden Aufgaben der
Wahrnehmung der öffentlichen Jugendhilfe bzw. die Ausführung der Beschlüsse des
Stadtrates und des Jugendhilfeausschusses.3 Dies umfasst die Steuerung der Verwaltung im
Sinne von Aufgaben wie Controlling, Personal, Finanzen und Öffentlichkeitsarbeit. Zu den
weiteren Angelegenheiten des Jugendamtes zählen die Förderung bzw. der Betrieb von
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, die allgemeine Förderung bspw. von Jugendarbeit
und Jugendsozialarbeit sowie die Familienförderung. Ebenso fallen der Soziale Dienst und die
dazugehörigen Leistungsbereiche wie Hilfen zur Erziehung, Adoption, Familien- und
Jugendgerichtshilfe oder Amtsvormundschaft/ Pflegschaft in den Aufgabenbereich des
Jugendamtes.
Verantwortung
Als
weiterer
für
Arbeitsschwerpunkt
zentrale
Einrichtungen
obliegt
wie
dem
örtlichen
Beratungsstellen,
Träger
Heime
die
oder
Jugendbildungsstätten.
Die Bundesländern entscheiden über die Erweiterung bzw. Ergänzung der Gesetzeslage in
der
Kinder-
und
Jugendhilfe.
Exemplarisch
ist
dies
an
der
Gesetzgebung
zur
Kindertagesbetreuung zu beobachten. Laut § 69 SGB VIII wird die Einrichtung eines
Landesjugendamtes bestimmt, dessen Aufgabe es ist, die Träger der Jugendhilfe zu beraten
bzw. Unterstützung zu gewährleisten hinsichtlich der Fortbildung sowie des Schutzes der
Adressaten in den Einrichtungen.
3
Vgl. §§ 70, 71 SGB VIII.
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5
Eine qualifizierte Jugendhilfeplanung soll zur fachlichen und bedarfsgerechten Entwicklung
der Jugendhilfe beitragen. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, gegenwärtige Angebote,
Veranstaltungen und Dienste der Kinder- und Jugendhilfe im Planungsbereich bezüglich der
Zielsetzung zu prüfen und hinsichtlich ihrer zukünftigen Gestaltung zu beurteilen.
Entsprechend
leistet
die
Jugendhilfeplanung
einen
entscheidenden
Beitrag
zur
Ressourcenoptimierung. Daraus ergibt sich, das die Bevölkerungsentwicklung altersrelevanter
Gruppen sowie sozialstrukturelle Einflussfaktoren in den Planungsprozess mit einzubeziehen
sind, um die Bedarfslagen innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe qualifiziert und zeitnah
berücksichtigen zu können. Hierbei sind politische Vorgaben, fachliche Handlungsgebote und
finanzielle Umsetzungsmöglichkeiten in Übereinstimmung zu bringen.
Neben dem Jugendamt und dem Jugendhilfeausschuss agieren vor Ort zahlreiche freie
Träger der Jugendhilfe wie Wohlfahrtsverbände, Vereine und Selbsthilfegruppen. Sie stellen
eine Vielzahl von Angeboten für Kinder und Jugendliche sowie deren Familien entsprechend
dem Leistungsspektrum nach SGB VIII bereit. Ein wichtiger Vorteil der Verteilung des
Angebotsspektrums auf mehrere verschiedene Trägereinrichtungen ist, dass trägerspezifisch
unterschiedliche Herangehensweisen bzw. Umsetzungsmethoden zur Anwendung kommen
können und die Adressaten entsprechende Wahlmöglichkeit besitzen.
Bezüglich der Umsetzung des Leistungsspektrums für Kinder und Jugendliche nach SGB VIII
existiert für die freien und öffentlichen Träger das Gebot zur Kooperation.4 Hinsichtlich der
Erfüllung der Aufgaben nach SGB VIII obliegt den öffentlichen Trägern die Gesamt- und
Planungsverantwortung. Dabei steht auch die Übertragung von Aufgaben an die freie
Jugendhilfe im Vordergrund, wobei eine Angebotsergänzung sowie die Abstimmung
unterschiedlicher
Angebote
angestrebt
wird.5
In
der
Praxis
erbringen
die
freien
Jugendhilfeträger den größeren Anteil der Jugendhilfeleistungen, insbesondere im Bereich der
Trägerschaft von Kindergärten, Heimen sowie der Jugendarbeit.6
Für die Adressaten hat das Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe generell
Angebotscharakter. Es gilt das Prinzip der Freiwilligkeit, wobei die Träger der Jugendhilfe
eine Empfehlungsfunktion haben. Oberste Priorität hinsichtlich der Jugendhilfeleistungen
besteht darin, Familien7 durch gezielte Angebote in ihrer Erziehungsaufgabe zu unterstützen
und ergänzen.
4
5
6
7
Vgl. § 4 Abs. 1 SGB VIII.
Vgl. § 4 Abs. 2 SGB VIII.
Vgl. Schleicher, Hans (2004).
Dabei ist unter „Familie“ nicht zu verstehen, dass ausschließlich verheiratete Elternpaare mit
Kindern die Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können, sondern hierunter fallen sämtliche
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2.2.
6
Kindertageseinrichtungen und Tagespflege
Zur Betreuung, Förderung sowie Bildung der Kinder können pädagogische Einrichtungen wie
Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege in Anspruch genommen werden. In diesen
Einrichtungen
werden
Kinder
bestimmter
Altersgruppen
ganztägig
oder
halbtags
aufgenommen sowie pflegerisch und erzieherisch regelmäßig betreut. Die gesetzliche
Regelung des Leistungsangebotes erfolgt durch die §§ 22 bis 25 SGB VIII. Seit 1996 besteht
für jedes Kind ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt ein Rechtanspruch auf einen
Kindergartenplatz.8
Zu den Tageseinrichtungen zählen die Krippen und Krabbelstuben, in denen die Betreuung
der Altersgruppe der unter 3-Jährigen realisiert wird. Für die Kinder ab 3 Jahren bis zum
Schuleintritt bestehen Betreuungsmöglichkeiten in Kindergärten. Sogenannte Horte dienen
ausschließlich der Betreuung von 6- bis 12-Jährigen.
Neben den genannten drei „reinen“ Einrichtungstypen für die Betreuung der Kinder im Alter
unter 12 Jahre, existieren gemischte Einrichtungen. Sie sind dadurch gekennzeichnet, dass
Kinder verschiedener Altersstufen in derselben Einrichtung betreut werden. Als Alternative zu
den Kindertagesstätten besteht für Familien die Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Tagespflegepersonen.9 Die in diesem Feld tätigen Personen werden als „Pflegeeltern“ bzw.
„Tagesmütter“ bezeichnet..
An den Betreuungskosten müssen sich die Eltern beteiligen. Die einzelnen Länder können
Kriterien bzw. eine Staffelung der Kosten, bspw. nach Einkommen und Anzahl der Kinder oder
Familienangehörigen, festlegen. Darüber hinaus kann auch ein Verzicht auf Beitragszahlung
in besonderen Fällen oder eine Kostenübernahme durch die Kommunen erfolgen.10
2.3.
Hilfen zur Erziehung
Als individuelle Einzelhilfen werden die Hilfen zur Erziehung gemäß §§ 27 bis 35 SGB VIII
bezeichnet. Leistungen dieses Hilfenspektrums sollen dann gewährt werden, wenn im
konkreten Einzelfall eine dem Kindeswohl entsprechende Erziehung nicht mehr gegeben ist
8
9
10
familiäre Beziehungsformen wie Ein-Eltern- und Stiefeltern-Familien, unverheiratete Paare mit
(nicht notwendig gemeinsamen) Kindern, Pflegeeltern sowie Kinder, die von nahen Verwandten
(Tanten/Onkeln, Großeltern etc.) erzogen werden.
Vgl. § 24 Abs. 1 SGB VIII.
Vgl. § 23 SGB VIII.
Vgl. §§ 90, 91 SGB VIII.
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7
und aus diesem Grund spezifische Hilfe für die weitere Entwicklung des Kindes bzw.
Jugendlichen notwendig wird.11 Ist die Notwendigkeit bzw. Eignung der Hilfe gegeben, dann
besteht für die sorgeberechtigte Person ein Rechtsanspruch auf Beratung in dem jeweiligen
Jugendamt, einer Beratungsstelle oder in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe.
Folgende Leistungen können im Rahmen der Hilfegewährung zum Einsatz kommen:
-
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)
-
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
-
Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII)
-
Sozialpädagogische Einzelhilfe (§ 31 SGB VIII)
-
Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
-
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
-
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen (§ 34 SGB VIII)
-
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII)
-
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB VIII).
Die Entscheidung darüber, welche Hilfe als geeignet und notwendig erscheint bzw. wer sie
erbringen soll, wird durch das Jugendamt in Kooperation mit den Personensorgeberechtigten
und den Kindern bzw. Jugendlichen getroffen, da im Rahmen der Hilfengewährung stets ein
Wahlrecht12 besteht.
Aufgrund der Vorgabe ziel- und zweckgerichteter Anwendung der Hilfen zur Erziehung
besteht die Pflicht zur Aufstellung eines sogenannten Hilfeplans. Dieser dokumentiert die
Planung sowie die Entscheidungen über zu erbringende Leistungen sowie die Ziele und
Aufgaben der Leistungserbringer und der Klienten. Schließlich soll das Hilfeplanverfahren die
Weiterentwicklung und Umsetzung der gewährten Leistungen überprüfen.13
Die Kosten für die gewährte Hilfe übernimmt das Jugendamt. Erfolgt eine Unterbringung des
Klienten außerhalb der Familie oder eine Erziehung in einer Tagesgruppe, wird seitens des
Jugendamtes überprüft bzw. berechnet, inwiefern die Sorgeberechtigten und Jugendlichen
sich an den entstehenden Kosten beteiligen müssen.
11
12
13
Vgl. § 27 SGB VIII
Vgl. § 5 SGB VIII.
Vgl. § 36 SGB VIII.
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8
Das weit gefächerte Spektrum der erzieherischen Hilfen umfasst einerseits Hilfen, die einen
Verbleib der Kinder und Jugendlichen in der Familie ermöglichen (ambulante, teilstationäre
Hilfen) und andererseits Hilfen, die außerhalb des Elternhauses stattfinden (stationäre
Hilfen). Durch die Einführung des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 werden vom
Gesetzgeber der Präventionsgedanke und die offene Arbeit stärker in den Vordergrund der
Kinder- und Jugendhilfe gestellt. Besondere Aufmerksamkeit erfährt der Vorzug von
ambulanten Hilfen vor Hilfen außerhalb der Familie.
Die Inanspruchnahme der jeweiligen Hilfen zur Erziehung ist auf spezielle Altersgruppen
ausgerichtet, wie die folgende Abbildung verdeutlicht.
Abbildung 1: Altersstruktur der Zielgruppen von Hilfen zur Erziehung
Altersgruppen der Adressaten
Hilfeleistung
0-3 J.
3-6 J.
6-12 J.
12-15 J.
15-18 J.
18 J. u.
älter
Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII)
Soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII)
Erziehungsbeistand/ Betreuungshelfer
(§ 30 SGB VIII)
Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGBVIII)14
Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII)
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Heimerziehung/ sonstige betreute Wohnformen
(§ 34 SGB VIII)
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
(§ 35 SGB VIII)
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder,
Jugendliche (§ 35a SGB VIII)
Quelle: Landeshauptstadt Kiel (Hrsg.) (2002), eigene Darstellung.
Die erzieherischen Hilfen können auch in einzelnen Fällen über das 18. Lebensjahr hinaus
gewährt werden.15 Für junge Volljährige besteht die Möglichkeit, Hilfen fortzusetzen bzw. neu
zu beginnen, wenn ihre persönliche Lage dies erforderlich macht und sie sich hinsichtlich der
eigenen Problembewältigung engagieren. In diesen Fällen wird die Hilfe in der Regel bis zur
Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in Ausnahmefällen darüber hinaus.
14
15
Hinsichtlich der Adressaten der sozialpädagogischen Familienhilfe, werden die Kinder deren
Familien die Hilfe erhalten hinzu gerechnet.
Vgl. § 41 SGB VIII.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
9
Die Hilfen zur Erziehung können unterteilt werden in Hilfen innerhalb der Familie und
außerhalb der Familie. Welche speziellen Zielsetzungen bzw. therapeutischen Inhalte zur
Problembehebung seitens der Adressaten den einzelnen Hilfen zu Grunde liegen und in
welchen Zeiträumen die Hilfen zur Erziehung gewährt werden, soll anhand der folgenden
Übersicht16 erläutert werden.
Übersicht 1: Inhalt und Zeitrahmen der verschiedenen Hilfearten
Art der Hilfe
Inhalt
Dauer der Hilfe
Ambulante Hilfen
§ 28 SGB VIII
Hilfe um Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungs- und Lernschwierigkeiten
Orientierung am
vorzubeugen bzw. diese zu diagnostizieren und zu behandeln; Hilfe bei der
individuellen Hilfeplan in
Klärung und Bewältigung individueller/ familienbezogener Probleme und der
der Regel 5 Beratungs-
ursächlichen Faktoren, Unterstützung zur Lösung von Erziehungsfragen;
bzw. Therapiestunden
(nicht länger als 1 Jahr)
§ 29 SGB VIII
§ 30 SGB VIII
§ 31 SGB VIII
Hilfe bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und
Orientierung am
Verhaltensproblemen; Unterstützung der Entwicklung durch soziales Lernen
individuellen Hilfeplan, in
in der Gruppe (Nutzung gruppendynamischer Prozesse für die
der Regel befristet auf 12
pädagogische Arbeit)
Monate
Unterstützung des Kindes oder Jugendlichen bei der Bewältigung von
Orientierung am
Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbezug des sozialen Umfelds und
individuellen Hilfeplan, in
unter Erhalt des Lebensbezugs zur Familie, mit dem Ziel der
der Regel befristet auf 2
Verselbständigung des Klienten
Jahre
Unterstützung von Familien in ihren Erziehungsaufgaben durch intensive
Orientierung am
Betreuung und Begleitung; Hilfe zur Bewältigung von Alltagsproblemen und
individuellen Hilfeplan, in
bei der Lösung von Konflikten sowie Krisen; Unterstützung durch Hilfe zur
der Regel befristet auf 2
Selbsthilfe
Jahre
Teilstationäre Hilfen
§ 32 SGB VIII
Unterstützung bei der Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch
Orientierung am
soziales Lernen in der Gruppe; Begleitung der schulischen Förderung und
individuellen Hilfeplan, in
Elternarbeit, um so den Verbleib des Kindes bzw. Jugendlichen in seiner
der Regel befristet auf 2
Familie zu sichern
Jahre
Stationäre Hilfen
§ 33 SGB VIII
Entsprechend dem Alter und Entwicklungstand des Kindes bzw.
Orientierung am
Jugendlichen und seinen persönlichen Bindungen sowie den Möglichkeiten
individuellen Hilfeplan, bei
der Verbesserung der Erziehungsbedingungen in der Herkunftsfamilie soll
einer angestrebten
dem Kind bzw. dem Jugendlichen innerhalb einer anderen Familie eine
Rückführung soll diese
zeitlich befristete oder auf Dauer angelegte Lebensform geboten werden.
innerhalb von 2 bis 3
Jahren erreicht werden
16
Vgl. §§ 28 – 35a SGB VIII und Landeshauptstadt Kiel (Hrsg.) (2002).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
§ 34 SGB VIII
10
In einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten
Orientierung am
Wohnform soll das Kind bzw. der Jugendliche durch die Verbindung von
individuellen Hilfeplan, bei
Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in seiner
einer angestrebten
Entwicklung gefördert werden, wenn innerhalb der eigenen Familie aufgrund
Rückführung soll diese
erheblicher Erziehungsschwierigkeiten eine dem Wohl des Kindes bzw.
innerhalb von 2 bis 3
Jugendlichen entsprechende Erziehung anders nicht mehr sichergestellt
Jahren erreicht werden
werden kann. Je nach persönlichem Hintergrund des Adressaten soll die
Rückführung in die Herkunftsfamilie erreicht werden oder die Erziehung in
einer anderen Familie vorbereitet werden oder eine auf längere Zeit
angelegte Lebensform bieten, mit dem Ziel der Verselbständigung
(Unterstützung und Beratung der Adressaten hinsichtlich der Ausbildung,
Beschäftigung sowie der allgemeinen Lebensführung).
§ 35 SGB VIII
Unterstützung von Jugendlichen hinsichtlich deren sozialer Integration und
Orientierung am
Fähigkeit der eigenverantwortlichen Lebensführung, wenn sie bspw. durch
individuellen Hilfeplan, in
fehlende familiäre Beziehungen oder mehrfach erlebte negative
der Regel befristet auf 2
Lebenserfahrungen beeinträchtigt sind, sich in besonders gefährlichen
Jahre
Lebenslagen befinden, zunehmend delinquentes Verhalten zeigen und/ oder
ohne schulische/ berufliche Bezüge sind.
§ 35a SGB VIII
Unterstützung von seelisch behinderten oder von einer seelischen
Zeitliche Befristung, bis zur
Behinderung bedrohte Kinder bzw. Jugendliche, die ohne diese Hilfe nicht
Erreichung der im
dem Alter entsprechend am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Die
individuellen Hilfeplan
Hilfe erfolgt entweder in ambulanter oder, teilstationärer Form oder durch
festgelegten Ziele
geeignetes Pflegepersonal oder durch stationäre Unterbringung.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
11
3. Literaturanalyse zur Thematik Demografie und Jugendhilfe
3.1
Auswahl und Erkenntnisziele
In den letzten Jahren ist eine Reihe von Untersuchungen durchgeführt worden, die den
Zusammenhang von demografischer Entwicklung und deren Auswirkungen auf die
Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe in den Mittelpunkt des Interesses stellen.
Ausgangspunkt hierfür war i.d.R. die Erkenntnis, dass absehbare Veränderungen in der
Bevölkerungsentwicklung Auswirkungen auf Umfang und Struktur von Angeboten und
Bedarfen wesentlicher Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe haben. Im Rahmen dieses
Forschungsprojektes wurden einschlägige Untersuchungen für folgende Regionen in die
Analyse einbezogen:
•
Neue Bundesländer insgesamt
•
Bundesland Brandenburg
•
Bundesland Thüringen
•
Bundesland Sachsen-Anhalt
•
Bundesland Nordrhein-Westfalen
•
Landschaftsverband Rheinland
•
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
•
Stadt Chemnitz
•
Stadt Neubrandenburg
•
Stadt Magdeburg.
Die Analyse der Quellen erfolgte im Wesentlichen unter den folgenden Fragestellungen:
a) Zu welchen Ergebnissen kommen die längerfristig angelegten, regionalisierten
Bevölkerungsprognosen für die relevanten Altersgruppen der Kinder- und Jugendhilfe?
b) Welche Konsequenzen werden aus den Prognoseergebnissen für die Kinder- und
Jugendhilfe insgesamt bzw. für einzelne Arbeitsfelder abgeleitet?
c) Wie werden Nutzen und Begrenzungen derartiger prognosebasierter Analysen
beurteilt?
Nachfolgend werden die zentralen inhaltlichen Ergebnisse dieser Untersuchungen zunächst
einzeln dargestellt und im Anschluss zusammenfassend reflektiert und bewertet.17
17
Ergebnisse der Literaturanalyse in Bezug auf die Anwendung von Indikatorensystemen für
Planungs- und Bewertungsaufgaben in der Kinder- und Jugendhilfe enthält Kapitel 5 dieses
Berichts.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
3.2
12
Wesentliche Ergebnisse einzelner Studien
Dortmunder Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik:
Analyse der Auswirkungen demografischer Veränderungen auf die Arbeitsfelder der Kinderund Jugendhilfe in den Regionen Rheinland, Brandenburg und Thüringen (2001-2003)
Den zentralen Ansatzpunkt der Untersuchungen bilden Bevölkerungsprognosen bis zum
Jahr 2010 bzw. 2012. Voraussagen über die quantitative Entwicklung in der Kinder- und
Jugendhilfe beziehen sich auf das künftige Angebot an Betreuungsplätzen und damit
verbunden auf den Personalbedarf. Qualitative Aspekte des Kinder- und Jugendhilfesektors
werden anhand der vorliegenden und künftigen Qualifikationsstruktur der Mitarbeiter sowie
anhand
von
Kennzahlen
wie
der
Personal-Jugendlichen-Quote18
aufgezeigt.
Die
Betrachtungen erfolgen differenziert nach Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe.
Aufgrund der zeitlichen Nähe demografischer Auswirkungen sowie des bestehenden
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz kommt den Kindertageseinrichtungen eine
besondere
Bedeutung
zu.
Unter
der
Vorgabe
vom
Gesetzgeber
formulierter
Betreuungsschlüssel kann auf Basis der Prognosezahlen der Altersgruppe der 3- bis 6Jährigen ein direkter Bedarf bzw. Überschuss an Kindergartenplätzen und folglich an Personal
ermittelt werden. Grundlegend hierfür ist die Konstanz der Versorgungsquote19 bis zum
Prognosehorizont.
In den beiden Regionen der neuen Bundesländer leitet sich infolge ansteigender
Geburtenzahlen ein erhöhter Bedarf an Kindergartenplätzen im Untersuchungszeitraum ab.
Basierend auf der Altersstruktur der sozialpädagogischen Fachkräfte (in Thüringen z.B.
beträgt der Anteil der über 40-Jährigen Mitarbeiter zwei Drittel) ergibt sich ein zusätzlicher
Personalbedarf. Um dieser ansteigenden Nachfrage zu begegnen, gilt es, die Ausbildung von
Fachkräften zu intensivieren.
In der Region des Landschaftsverbandes Rheinland werden sinkende Geburtenzahlen
erwartet. Um das Überangebot an Kindergartenplätzen abzubauen, wird zum einen die
Variante der Umwandlung herkömmlicher Kindergartenplätze in Betreuungsplätze für andere
Altersgruppen diskutiert. Zum anderen wäre eine Qualitätsverbesserung der Kinderbetreuung
durch eine Reduktion der Gruppengrößen vorstellbar.
18
19
Diese Quote beschreibt die Jugendlichen pro tätige Person (Vollzeitstelle) in der Kinder- und
Jugendhilfe. Vgl. hierzu Fendrich/ Schilling (2003), S. 28 ff.
Die Versorgungsquote berechnet sich aus der Anzahl der Kinder mit Anspruch auf einen
Kindergartenplatz und den geplanten Plätzen mit Rechtsanspruch.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
13
In der Kinder- und Jugendarbeit erscheint wegen fehlender verbindlicher Vorgaben für eine
Personal-Jugendlichen-Quote keine exakte Schätzung des künftigen Personalbedarfes analog
zu den Kindertagesstätten möglich. Zur Bestimmung der momentanen Situation werden
Kennziffern20
zum
Vergleich
der
Bundesländer
herangezogen.
Im
Rahmen
der
demografischen Prognosedaten kann lediglich eine tendenzielle Entwicklung des Umfanges
der Adressatengruppe abgebildet werden.
In der Jugendsozialarbeit besitzen Faktoren wie die Abwanderung hoch qualifizierter
Jugendlicher und der regionale Ausbildungsmarkt eine größere Relevanz für die künftige
Entwicklung dieses Bereiches als die Fertilitätsquote.
Die Hilfen zur Erziehung stehen weniger in einem direkten Verhältnis zu den Entwicklungen
der Bevölkerung, sondern werden überwiegend von sozialkulturellen Belastungsfaktoren
beeinflusst. Hierzu zählen die Anzahl der Bezieher von Sozialleistungen, familiäres und
soziales Umfeld sowie der Arbeits- und Ausbildungsmarkt.
Insgesamt wird die Anwendbarkeit der Bevölkerungsprognose als umfassende Grundlage
zur Abschätzung zukünftiger Personalbedarfe in der Kinder- und Jugendhilfe als begrenzt
eingeschätzt. Entsprechend lassen sich Vorausberechnungen lediglich auf der Basis über den
gesamten
Untersuchungszeitraum
konstanter
sozialkultureller
Belastungsfaktoren
durchführen.
Im Weiteren liefern die Analysen Anleitungen zur sachgemäßeren Aufbereitung von
Prognosedaten und zur Erstellung von Statistiken in der Kinder- und Jugendhilfe für die
Ebene der Jugendämter. Entsprechend soll neben der Anzahl der verfügbaren Plätze in den
Kindertagesstätten auch der Ausweis belegter Plätze erfolgen. Insgesamt besteht die
Forderung nach einer genaueren Aufteilung der Leistungen nach Altersgruppen bzw.
Jahrgängen innerhalb der Statistik.
Die Installierung eines Indikatorensystems, das soziale Belastungsfaktoren abbildet, soll als
Planungsgrundlage im Bereich Hilfen zur Erziehung dienen. Kritisch – im Sinne der
Prognosefähigkeit
–
werden
die
ausgeprägten
räumlichen
Disparitäten
der
Bevölkerungsveränderungen in den jeweiligen Ländern/ Regionen bewertet. Auf kleinräumiger
Ebene bestehen ausgeprägte Unterschiede in den Strukturen und Entwicklungstrends in
20
Als Kennziffern gelten die Jugendlichen pro tätige Person (Vollzeitäquivalent) in der Kinder- und
Jugendarbeit und die Pro-Kopf-Ausgaben für Einrichtungen und Maßnahmen in der Kinder- und
Jugendarbeit.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
14
einzelnen Kreisen und Gemeinden. Entsprechend wird eine Untersuchung auf Kreisebene
angeregt.21
Für die Kinder- und Jugendarbeit werden mehrere Szenarien der zukünftigen Entwicklung
diskutiert:
a) Gleichbleibende Personalzahlen könnten trotz einer Verringerung der Zielgruppe zu
einer höheren Qualität der Arbeit insgesamt beitragen.
b) Bei Konstanz der Finanzmittel und gleichzeitigem Personalabbau könnte ein besseres
Qualifikationsniveau der verbleibenden Mitarbeiter durch Weiterbildung erreicht
werden.
c) Als denkbare Alternative wird ebenfalls die Überschneidung der Arbeitsfelder bspw.
zwischen Kindertagesstätten und der Kinder- und Jugendarbeit angeregt, um eine
höhere Flexibilität des Personals zu gewährleisten.
Gesellschaft für soziale Beratung und Informationstechnologie:
Expertise zu den Zusammenhängen zwischen demografischer Entwicklung, Armut, Migration
und der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen (2004)
Allgemein zeichnet sich eine rückläufige Anzahl von Kindern und Jugendlichen ab.
Insbesondere die Bevölkerungsschicht mit höherem Bildungs- und Statusniveau ist davon
stärker betroffen als die Bevölkerungsgruppe mit niedriger Bildung. In Entsprechung hierzu
sieht
die
Untersuchung
einen
wachsenden
Bedarf
an
Bildung
in
den
Kinderbetreuungseinrichtungen des Jugendhilfebereiches.
Weiterhin zeigt die Analyse, dass Bezieher von Sozialleistungen zum großen Teil auch Hilfen
zur
Erziehung
in
Anspruch
Kinderbetreuungsmöglichkeiten,
nehmen.
insbesondere
von
Der
bestehende
Mangel
Ganztagesbetreuungsangeboten
an
für
Kinder und Jugendliche, trägt hier zu einer Behinderung der Wiedereingliederung dieser
Leistungsempfänger in den Arbeitsmarkt bei. Der Ausbau des Betreuungssystems setzt
zudem eine zunehmende Vernetzung der Jugendhilfe mit dem Schulsystem voraus.
21
Vgl. Fendrich/ Schilling (2002 und 2003) sowie Rietzke/ Schilling (2001).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
15
Im Zuge der Reformen des Arbeitsmarktes bzw. des veränderten Aufgabenspektrums der
Arbeitsagenturen ergibt sich die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit der
Jugendhilfe mit dem Bereich der Arbeitsverwaltung. Zudem bestehen Bedenken, dass
infolge der „Hartz-Gesetze“ Jugendliche zunehmend in geringqualifizierte Arbeitsstellen als in
Ausbildung vermittelt werden. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, gilt es eine bessere
Vernetzung der Jugendsozialarbeit mit Bildungseinrichtungen zu schaffen.
Weiterhin wird eine unzureichende die Integration von Migranten konstatiert. Der verstärkte
Einsatz von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund soll den Zugang zu dieser Zielgruppe der
Jugendhilfe verbessern.
Im Ergebnis wird die Aufforderung formuliert, bestehende Konzepte mit Blick auf heutige und
künftige Anforderungen hinsichtlich ihrer Eignung zu überprüfen. Neben der Einführung von
Qualitätsstandards sollen Evaluationen der Arbeit in allen Bereichen der Kinder- und
Jugendhilfe durchgeführt werden. Ebenso besteht Notwendigkeit für engere Kooperationen
aller Teilbereiche der Jugendhilfe zur Gestaltung zukunftsträchtiger Konzepte.22
Stadt Chemnitz:
Rahmenplan zur Jugendhilfeplanung der (2003)
Der Rahmenplan zur Jugendhilfeplanung der Stadt Chemnitz zeigt exemplarisch die
Entwicklungstendenzen in der Jugendhilfe einer Großstadt in den neuen Bundesländern.
Als ein wesentlicher Trend der aktuellen Jugendhilfeplanung in der Stadt Chemnitz tritt die
Aufgabenübertragung von öffentlichen auf freie Träger zunehmend in den Vordergrund.
Unter dem Gesichtspunkt „Anpassungsprozess an die künftige Nachfrage“ erfolgt die
Benennung neuer Handlungsfelder insbesondere im Bereich der Vernetzung der Jugendarbeit
mit dem Schulsystem.23
Gesellschaftliche Veränderungen, speziell in der Struktur von Familien, verstärken
Problemlagen junger Menschen, so dass ein Mehrbedarf an Hilfsstellungen seitens der
Jugendhilfe erwartet wird. Die Bevölkerungsentwicklung der Stadt Chemnitz ist seit 1990
durch einen starken Geburtenrückgang und eine hohe Abwanderungsrate gekennzeichnet.
Infolge der Abwanderung vornehmlich junger, besser qualifizierter Menschen steigt der
22
23
Vgl. Bruckner (2004).
Handlungsfelder könnten bspw. die Schuljugendarbeit oder die Schulsozialarbeit sein.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
16
durchschnittliche Bedarf an Leistungen der Jugendhilfe bei den Verbleibenden. Die
Abwanderung
konzentriert
Belastungsfaktoren
sich
auf
überproportional
bestimmte
an
Stadtteile,
Gewicht
gewinnen.
in
denen
Im
sozialkulturelle
Ergebnis
tritt
eine
Verschiebung der Bevölkerungsstruktur zu unteren Schichten und Randgruppen auf.
Als Konsequenz des so beschriebenen Strukturwandels der Nachfrage nach Leistungen der
Jugendhilfe
wird
die
Forderung
nach
einer
bedarfsorientierten
und
flexiblen
Angebotsstruktur formuliert.24
Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe:
Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Jugendsozialarbeit (2004)
Den Ausgangspunkt der Analyse bildet die bis 2010 um rund ein Fünftel schrumpfende
Zielgruppe der Jugendlichen in den neuen Bundesländern. Einen generellen Einfluss auf die
Nachfrage nach Leistungen der Jugendsozialarbeit haben nach der Studie insbesondere
folgende Trends bzw. Faktoren:
•
Zunahme der Jugendarbeitslosigkeit
•
Zunahme der Anzahl der Ausbildungsabbrecher
•
Zunahme der Anzahl Jugendlicher ohne oder mit unzureichender Schulausbildung
•
Zunahme der Anzahl der Schulverweigerer.
Die Untersuchung stellt den demografischen Wandel unter die Schlagwörter Verhäuslichung,
Verinselung und Mediatisierung. Diese Entwicklung ist geprägt durch den Rückzug der
Kinder und Jugendlichen in die häusliche Umgebung infolge der schrumpfenden Anzahl
Gleichaltriger.
Zusätzlich
verschärft
wird
diese
Situation
durch
die
überwiegende
Abwanderung qualifizierter junger Menschen.
Zwar kann in Ostdeutschland ein Rückgang der Zielgruppe für Jugendsozialarbeit (18- bis
unter 21-Jährige) verzeichnet werden, aber es kann nicht von einem linearen Absinken des
Bedarfes an Leistungen der Jugendsozialarbeit ausgegangen werden. Konkrete Prognosen
der Bedarfsentwicklung sind nur auf der Basis von Regionaldaten möglich, da die Streuung
innerhalb größerer Räume keine verlässliche Planung erlaubt.
24
Vgl. o. A. (2003b).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
17
Die zunehmende Entvölkerung vornehmlich ländlicher Regionen erfordert verstärkte
Zusammenarbeit der Jugendarbeit bzw. Jugendsozialarbeit mit den Schulen. Dies gilt
zunehmend für den Bereich der Einrichtung von Angeboten zur Ganztagesbetreuung an
Schulen. Im Kontext der abnehmenden Anzahl von Jugendlichen in ländlichen Regionen
erhält der Bereich der mobilen Jugendarbeit eine größere Bedeutung für diese Regionen.
Aufgrund einer ansteigenden Anzahl an Jugendlichen ohne Schulabschluss entsteht ein
wachsender Bedarf an Leistungen der Jugendsozialarbeit für diese Zielgruppe.
Der Anteil von Jugendlichen mit Migrationshintergrund verzeichnet, ausgehend von einem
noch vergleichsweise niedrigen Niveau, eine stetige Zunahme. Insbesondere in den Städten
wird eine Konzentration von Migranten erwartet. Da diese zumeist aus einer bildungsferneren
Schicht stammen, sollte Jugendsozialarbeit verstärkt in den Schulen angeboten werden. Auch
der Bedarf an sozialpädagogischer Unterstützung aufgrund der starken Benachteiligung von
Migranten bei der beruflichen Ausbildung nimmt im Trend zu.
Die angespannte Lage am Arbeitsmarkt und damit einhergehend am Ausbildungsmarkt
wird sich nach Einschätzung der Untersuchung zukünftig noch verschlechtern. Verantwortlich
für diese Entwicklung sind die höheren Qualifikationsanforderungen der Ausbildungsträger.
Demnach ergeben sich wachsende Anforderungen an das Schulsystem sowie den Bereich
der Jugendsozialarbeit.
Im
Ergebnis
weist
die
Untersuchung
auf
den
starken
Einfluss
struktureller
Rahmenbedingungen, die sich bspw. durch die Entwicklung des Arbeitsmarktes und der
Arbeitsmarktpolitik beschreiben lassen, auf den Bedarf in der Jugendsozialarbeit hin.25 Damit
werden implizit die Grenzen demografiezentrierter Prognose- und Planungsansätze
verdeutlicht.
Fachhochschulen Neubrandenburg und Dortmund:
Gutachten zur Situation der Jugendhilfe in der Stadt Neubrandenburg und deren künftiger
Entwicklung bis zum Jahr 2010 (2001)
Bis zum Jahr 2000 verzeichnete die Stadt Neubrandenburg aufgrund eines starken
Geburtenrückganges und eines hohen Wanderungsverlustes einen Rückgang ihrer
Einwohnerzahl um 20 Prozent gegenüber 1989.
25
Vgl. Christe (2004).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
18
Nach Vorausberechnungen des Gutachtens reduziert sich der Personalbedarf im Bereich der
Kinder- und Jugendarbeit bis zum Jahr 2010 in Entsprechung der absinkenden Anzahl der
Anspruchnehmer auf ein Drittel des Wertes des Jahres 2000. Die Sozialstruktur der Stadt ist
gekennzeichnet durch zunehmende Segregation mit der Konsequenz einer ungleichen
Problembelastung einzelner Stadtteile.
Im Weiteren stellt die Untersuchung mögliche Problemfelder der Jugendarbeit in
Neubrandenburg dar. Ein Lösungsansatz des vornehmlich durch die demografische
Entwicklung geprägten Zukunftsszenarios befasst sich vorrangig mit der Reorganisation der
Struktur in der Jugendarbeit in Neubrandenburg bis zum Jahr 2010. Der öffentliche Träger der
Jugendhilfe soll sich demnach auf die Steuerung der Ressourcen sowie die Unterstützung und
Begleitung von Angeboten der Jugendarbeit beschränken. In diesem Zusammenhang wird die
Schaffung
von
teilkommerziellen
Angeboten
der
Jugendarbeit
empfohlen,
um
mit
Zusatzeinnahmen Personal zu finanzieren und so eine Entlastung der Mitarbeiter zu
erreichen.
Kritisch wird die vorhandene Struktur der Datenerfassung gesehen, weil sich daraus keine
spezifischen Aussagen zur Entwicklung der Jugendarbeit ableiten lassen. Die vorgenommene
Fortschreibung der Personalzahlen linear zur Entwicklung der Bevölkerungszahlen der
Zielgruppe vernachlässigt Veränderungen sozialkultureller Belastungsfaktoren sowie den
Einsatz von (nicht selten fachfremden) Mitarbeitern auf ABM- bzw. SAM-Stellen und erscheint
daher nicht problemadäquat.
Im Bereich ambulanter und teilstationärer Hilfen zur Erziehung ergibt sich ein
prognostizierter Rückgang der Hilfen von über einem Drittel bis 2010. Die in Anspruch
genommenen stationären Hilfen zur Erziehung gehen prognosegemäß bis 2010 um mehr als
die Hälfte zurück. Im Kontext einer stark angestiegenen Anzahl von Kindern bzw.
minderjährigen Sozialhilfeempfängern wird schließlich im Gutachten eine Relativierung der
allein
auf
die
Entwicklung
der
Einwohnerzahlen
abstellenden
Prognoseergebnisse
vorgenommen. Praktisch ist mit einem weitaus stärkeren Bedarf an Hilfen zur Erziehung zu
rechnen, als sich anhand des Bevölkerungsrückganges ableiten lässt. Auch eine Konstanz der
Versorgungsquote kann nicht unterstellt werden, vielmehr ist mit einem Ansteigen der
Inanspruchnahme zu rechnen.
Bis zum Jahr 2010 sollen die einzelnen Sozialen Dienste der Stadt Neubrandenburg in
einem Allgemeinen Sozialen Dienst gebündelt werden. Seitens des Jugendamtes besteht
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
19
die Absicht, sich auf die Anspruchsprüfung, Bewilligung und Kontrolle der Leistungen im
Rahmen der Hilfen zur Erziehung zu beschränken.26
Universität Dortmund:
Expertise zu den Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs auf die Kinder- und Jugendhilfe
bis zum Jahr 2010 in der Region Westfalen-Lippe (2000)
In der Untersuchungsregion ist mit einer abnehmenden Anzahl der Kinder im Alterssegment
unter
10
Jahren
zu
rechnen.
Dies
bedingt
einen
verringerten
Bedarf
an
Kindergartenplätzen. Als mögliche Strategien, den daraus resultierenden Personalüberhang
zu beschränken, werden die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Plätze für unter 3Jährige bzw. in die Betreuung von 6- bis unter 10-Jährige vorgeschlagen.27
Rechenbasis für die Umwandlung der überschüssigen Kindergartenplätze in Betreuungsplätze
anderer Altersgruppen bildet die Quote der Müttererwerbstätigkeit dieser Alterskohorten. Der
zeitliche Verlauf dieser Erwerbsquote zeigt in der Untersuchungsregion Westfalen-Lippe einen
prognostizierten Bedarf an Betreuungsplätzen in den Altersgruppen der unter 3-Jährigen und
der 6- bis unter 10-Jährigen im Jahr 2010. Allerdings wird eine Vorausschätzung allein auf der
Grundlage
der
Erwerbsquote
als
unzureichend
angesehen.
Ein
weiterer
wichtiger
Anhaltspunkt für die künftige Bedarfsplanung dieses Bereiches ist daher die Ermittlung des
tatsächlichen Bedarfes an Betreuungsplätzen. Hierbei wird die Umfrage unter betroffenen
Eltern als mögliches Instrument der Erkenntnisgewinnung vorgeschlagen.
Der Leistungsbereich der Kinder- und Jugendhilfe zur Integration behinderter Kinder und
Jugendlicher kann mangels Datenmaterials nicht prognostiziert werden. Anhand der
historischen Entwicklung wird für die Zukunft ein Anstieg der relativen Anzahl von Kindern und
Jugendlichen mit schweren Behinderungen28 erwartet. Demzufolge entsteht in diesem Bereich
voraussichtlich ein höherer Leistungsbedarf, der in Prognosen und Planungen der Kinder- und
Jugendhilfe einfließen muss.
Für die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit verzeichnet die Untersuchung bis 2010
stark differierende Tendenzen in den einzelnen Altersgruppen. Insgesamt ergibt sich ein
26
27
28
Vgl. Freigang/ Schone (2001).
Die Umwandlung von Kindergartenplätzen in Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 6- bis unter 10Jährige erfolgt nach unterschiedlichen Betreuungsschlüsseln. Vgl. hierzu Schilling (2000), S. 16.
Unter den Begriff Behinderung fällt bspw. die Suchtproblematik.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
20
zunehmender Personal- und Finanzbedarf für die Erstellung von Angeboten in der Kinder- und
Jugendarbeit. Für das Gebiet Westfalen-Lippe kann demnach von einem künftigen
Mehrbedarf an Personal ausgegangen werden.
Im
Bereich
der
Jugendsozialarbeit
ist
auf
der
Grundlage
einer
positiven
Bevölkerungsentwicklung in der Gruppe der Jugendlichen mit einer absoluten Zunahme des
Leistungsbedarfs zu rechnen. Infolge der ungenügenden Datenlage über den derzeitigen
Zustand der Jugendsozialarbeit kann die Analyse keine konkreten Zukunftsempfehlungen
aussprechen, sondern beschränkt sich auf eine Auflistung von Faktoren29 respektive
Indikatoren, die den künftigen Bedarf maßgeblich beeinflussen werden.
Um den Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung abschätzen zu können, stellt der Faktor
der Bevölkerungsentwicklung nach Aussage der Untersuchung keine verlässliche Quelle dar.
In der Analyse werden verschiedene Ansätze zur Herleitung von Einflussfaktoren auf die
Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung vorgestellt. Diese weisen als Bezugspunkte die
soziale Belastung insgesamt, belastete Lebenslagen junger Menschen sowie allgemeine
Parameter des Lebensumfeldes auf. Insgesamt zeichnen sich auf der Grundlage der
Bevölkerungsprognose keine Bedarfsveränderung bei den ambulanten Hilfen, aber eine
leichte Zunahme im Bereich der Heimerziehung ab. Basis dieser Berechnungen ist die
Fortschreibung der prozentualen Inanspruchnahme im Jahr 1998. Infolge veränderter sozialer
Belastungsfaktoren können diese Ergebnisse allerdings nicht unmittelbar zur Grundlage
künftiger Bedarfsplanungen gemacht werden.
Im Ergebnis wird konstatiert, dass – bis auf den Sektor der Kinderbetreuung in Kindergärten –
demografische Daten und Prognosen allein keine verlässlichen Angaben über die künftige
Bedarfsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe liefern. Entsprechend wird als wichtigste
Schlussfolgerung
die
Umwandlung
von
überschüssigen
Kindergartenplätze
in
30
Betreuungsplätze für andere Altersgruppen angesehen.
29
30
Als Faktoren zur Einschätzung des künftigen Bedarfes gelten die Entwicklung der
Jugendarbeitslosigkeit, die Anzahl der Schulabbrecher, die Anzahl junger Menschen ohne
Schulausbildung und die Anzahl der Schulverweigerer.
Vgl. Schilling (2000).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
21
Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt:
Expertise Zukunft der Jugendhilfe – Szenarien und Tendenzen zu ausgewählten
Bevölkerungsgruppen (2004)
Die vom Landesjugendamt Westfalen-Lippe in Auftrag gegebene Expertise untersucht den
Zusammenhang von demografischen Entwicklungen, Armut und Migration. Zu Beginn wird
explizit darauf hingewiesen, dass Prognosen gesicherte Daten über den Ist-Zustand und
zukünftige Trends sowie Wirkungszusammenhänge voraussetzen, die in der Praxis oft nur
lückenhaft vorhanden sind. Auch wird die vergleichsweise geringe Aussagekraft von LangfristPrognosen herausgestellt. Komplexe Wirkungszusammenhänge im Hinblick auf den
demografischen Wandel werden in der Expertise in Form einzelner Zukunftsszenarien
abgebildet.
Ausgangspunkt der Expertise ist das Zukunftsszenario zur Bevölkerungsentwicklung. Hier
wird festgestellt, dass mit dem prognostizierten Bevölkerungsrückgang eine veränderte
Alterszusammensetzung einhergeht. Der Bevölkerungsrückgang wirkt sich in den jeweiligen
Altersgruppen unterschiedlich stark aus. Im Rahmen des Bevölkerungsszenarios wird darauf
hingewiesen, dass die Kommunen möglichst über eigene Prognosen verfügen sollten, um
entsprechend strategisch sinnvolle Planungen formulieren zu können.
Anschließend werden Szenarien der Arbeitsmarktsituation, des Bildungsbereiches und der
Integration von Zuwanderern im Zuge der Bevölkerungsentwicklung dargestellt, die wiederum
als Ausgangspunkt für die Analyse der Folgen demografischer Entwicklung auf die Situation
von Kindern, Jugendlichen und deren Familien dienen.
Im Zuge des demografischen Wandels wird der Umfang der Adressatengruppen der Kinderund Jugendhilfe deutlich abnehmen. Am stärksten betroffen ist hierbei die Altersgruppe der
unter 6-Jährigen. Daraus ergibt sich dennoch keine Entlastung der Jugendhilfe. Konträr hierzu
gilt die Annahme, dass eine steigende Inanspruchnahme seitens der Kinder und Jugendlichen
aus Familien mit niedrigem Bildungsniveau sowie mit Migrationhintergrund erfolgen wird. Die
Vermutung geht auch dahin, dass immer mehr Kinder von Scheidungen betroffen sind und
somit Scheidung als Risikofaktor für das Aufwachsen der betroffenen Kinder in negativ
prägenden Lebensumständen zu werten ist.
Hinsichtlich der Betreuung von Kindern unter 6 Jahren, wird durch demografische
Veränderungen eine Bedarfsabnahme der klassischen Kindergartenplätze beschrieben.
Dies eröffnet wiederum Möglichkeiten zur Erweiterung des Betreuungsangebotes für unter 3-
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
22
Jährige, die Ganztagsbetreuung für Kindergarten- und Schulkinder sowie die vorschulische
Förderung.
Diesbezüglich
sind
Kooperationspotentiale
zwischen
Jugendhilfe
und
Kinderbetreuung sowie Schulsystem auszuschöpfen.
Demografischer Wandel und dessen Auswirkungen werden auch im Hinblick auf die
Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie die Hilfen zur Erziehung bewertet. In diesem
Zusammenhang sind nicht allein demografische Trends bedarfsbestimmend, sondern vor
allem
soziale Indikatoren. In diesem Zusammenhang wird betont, wie bedeutsam die
Evaluation der Jugendhilfearbeit in diesen Bereichen angesichts knapper finanzieller
Ressourcen ist. Vor allem in der Jugendsozialarbeit und bei den Hilfen zur Erziehung besteht
die Intention, sozialen Benachteiligungen von Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.
Insbesondere in der Jugendsozialarbeit muss die aktive Zusammenarbeit der Jugendhilfe mit
Schulen sowie Arbeitsmarktakteuren erfolgen.31
Im der Bereich der Hilfen zur Erziehung werden im besonderen Maße Kinder und Jugendliche
mit Migrationshintergrund als Zielgruppe herausgestellt, die bisher nicht ausreichend von der
Jugendhilfe erreicht wird. Statistiken weisen für diese Bevölkerungsgruppe eine sehr geringe
Inanspruchnahme der Hilfeleistungen auf, obwohl sie im Bereich der Jugendgerichtshilfe
deutlich überrepräsentiert sind. Dementsprechend sollte zukünftig verstärkt die Einstellung
von Personal mit Migrationshintergrund vorgenommen werden.
Insgesamt bewertet die Expertise die Herausforderungen des demografischen Wandels für die
Kinder- und Jugendhilfe sowie an angrenzende Handlungsfelder als Aufforderung zur
Herausbildung neuer effektiver Kooperationsformen, insbesondere mit den Schulen. Des
weiteren wird die Bedeutung der Entwicklung von Qualitätsstandard sowie deren Kontrolle
durch ständige Evaluation betont.
Darüber hinaus wird aber nicht nur Kooperationsbereitschaft bei der Jugendhilfe, den
Schulen oder dem Arbeits- und Sozialwesen gefordert, sondern auch eine zielorientierte
Zusammenarbeit seitens der Kommunen, um abgestimmte Konzepte entwickeln bzw.
umsetzen zu können.32 Eine Denk- und Handlungsweise über bestehende Systemgrenzen
hinweg wird als absolutes Muss von allen betroffenen Akteuren gefordert, da nur so
präventives Handeln zum gewünschten Erfolg führen kann.
31
32
Vgl. Bruckner (2004).
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002 a).
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
23
Regiestelle E&C der Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin:
Expertengespräch zum Thema „Demografische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die
Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen in sozialen Brennpunkten / Gebieten mit
besonderem Entwicklungsbedarf“ (Dokumentation zur Veranstaltung vom 18. September 2001
(2001)
Der Einfluss demografischer Veränderungen auf soziale Sicherungssysteme, Arbeitsmarkt,
Bildung,
Kultur,
Gesundheit
sowie
Soziales
wird
in
Abhängigkeit
von
regionalen
Besonderheiten wie Größe und Struktur der Stadt/Gemeinde, Wirtschaft, Infrastruktur und
historischen Bezügen betrachtet, da einzelne Faktoren gegensätzliche Auswirkungen auf die
Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen begründen.
Im Rahmen des Expertengespräches erfolgten zunächst eine allgemeine Darstellung der
wichtigsten demografischen Eckdaten und eine Prognose der Bevölkerung sowie
Ausführungen zu verschiedenen Entwicklungsszenarien von Städten und Stadtteilen.
Diesbezüglich
werden
zum
einen
die
Abwanderung
und
der
Leerzug
in
Plattenbaugroßsiedlungen in mittleren und großen ostdeutschen Städten und zum anderen
die ethnische Konzentration bzw. Verjüngung der Bevölkerungsstruktur sowie die hohe
Kinderzahl in Innenstadtkiezen westdeutscher Großstädte untersucht. Im Blickfeld der
Untersuchung liegt die soziale Entmischung in unattraktiven Wohnvierteln mittlerer und
kleinerer Städte mit durchschnittlicher Prosperität. Die Relevanz dieser Entwicklungen für die
Gestaltung der Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen durch entsprechende
Maßnahmen der Jugendhilfeplanung, Stadtentwicklung bzw. des Quartiersmanagements
stehen im Mittelpunkt des Diskurses.
Das erste Entwicklungsszenario kommt zu dem Ergebnis, dass der Rückgang der
Geburtenzahl und die gestiegenen Lebenserwartungen auch weiterhin dazu beitragen, dass
sich der Prozess der demografischen Alterung in Deutschland fortsetzt. Allerdings verläuft
die Entwicklung in den einzelnen Bundesländern und Regionen nicht gleichförmig.
In ostdeutschen Großstädten ist der rasche Bevölkerungsrückgang als Ergebnis eines
deutlichen Geburtenrückgangs zu sehen. Allerdings wird dieser Prozess durch eine starke
Abwanderung aufgrund schlechter Arbeitsmarkbedingungen zusätzlich forciert.
In westdeutschen Großstädten hat die Zuwanderung einen bedeutsamen Einfluss auf die
Entwicklung
der
Bevölkerungszahlen.
Darüber
hinaus
bestehen
bei
einem
hohen
Migrantenanteil deutliche Unterschiede hinsichtlich der Altersstruktur der ausländischen und
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
24
deutschen Bevölkerung. Die ausländische Bevölkerung ist im Durchschnitt jünger und weist
einen wesentlich höheren Anteil von Kindern und Jugendlichen auf.
Aus
dem
ersten
Szenario
wird
die
Schlussfolgerung
gezogen,
dass
je
nach
Auseinandersetzung mit dieser Thematik die Jugendlichen und Senioren sich entweder als
Randgruppen der Gesellschaft fühlen werden oder nicht. Lösungsansätze bzw. -vorschläge
werden im Rahmen dieses Szenarios nicht angesprochen.
Im zweiten Szenario geht es um Zusammenhänge von Abwanderung, Alterung und
Stadtumbau am Beispiel des Stadtteils Neustädter Feld der ostdeutschen Stadt Magdeburg.
Durch den Bevölkerungsrückgang in Verbindung mit wachsendem Wohnungsleerstand
verschärfen sich in der Stadt Magdeburg die Probleme im Bereich der sozialen
Infrastrukturen. Aufgrund von Abwanderung erfolgt eine Standortschwächung, die sich
langfristig negativ auf potentielle Zuwanderer und Einwohnerzuwächse auswirkt.
Die demografische Entwicklung und die damit einher gehend zunehmende altersstrukturelle
Differenzierung der Stadtteile sind als Risikopotenzial für die Stadtentwicklung insgesamt
anzusehen. Problematisch sind ebenfalls die sozialen Segregationsprozesse, die zu einer
Konzentration
von
sozial
schwächeren
Bevölkerungsgruppen
hauptsächlich
in
den
Großsiedlungen der Stadt Magdeburg führen.
Vor diesem Hintergrund verfolgt die Jugendhilfe der Stadt Magdeburg seit 1997 spezifische
Handlungsstrategien wie
33
•
die Orientierung am sozialen Raum,
•
die Vermeidung bzw. Reduzierung infrastrukturell bedingter Benachteiligungen von
Kindern und Jugendlichen und deren Familien,
•
die Orientierung der Jugendhilfeplanung an infrastrukturellen Handlungsanforderungen
für die Gestaltung der Jugendhilfe sowie
•
den Einbezug von Sozialarbeitern der dezentral orientierten Organisationseinheiten
der Jugendhilfe im Stadtentwicklungsprozess.33
Vgl. Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (2001).
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
25
Universität Dortmund:
Expertise für den 3. Kinder- und Jugendbericht, Erziehungshilfebericht für Sachsen-Anhalt
(2004)
Zielstellung des Erziehungshilfeberichts ist, auf der Basis der vorgenommenen Analyse des
Bereichs
der
Hilfen
zur
Erziehung
in
Sachsen-Anhalt
Handlungsbedarfe
sowie
Herausforderungen hinsichtlich der zukünftigen Weiterentwicklung dieses Aufgabenfeldes
der Kinder- und Jugendhilfe aufzuzeigen, um somit Impulse für die überörtliche und
kommunale Jugendhilfeplanung zu geben.
Im Rahmen der Analyse wird in einem ersten Schritt die Inanspruchnahme der Leistungen der
Hilfen zur Erziehung analysiert, mit Blick auf Fallzahlentwicklungen und Verschiebungen
zwischen den verschiedenen Leistungssegmenten.
Die Fallzahlentwicklung bei der Gewährung der Hilfen zur Erziehung lässt erkennen, dass
seit 1995 eine Schwerpunktverlagerung hin zu Hilfen innerhalb der Familie stattfand.
Dementsprechend wird der Leitgedanke der präventiven und familienunterstützenden
Jugendhilfe deutlich. Die Ursachen hierfür liegen auf drei Ebenen:
•
auf der Ebene der überörtlichen und örtlichen Jugendhilfeplanung, d.h. es kamen
Fördermaßnahmen zum Einsatz, die einen Ausbau der Tagesgruppenerziehung sowie
der Sozialpädagogischen Familienhilfe zum Ziel hatten, um kostenintensive stationäre
Hilfen wie die Heimunterbringung zu umgehen;
•
auf der konzeptionellen Ebene wird eine verstärkte Ausrichtung der Jugendhilfe auf die
erfolgreiche Integration von Kindern und Jugendlichen in die Gesellschaft beobachtet;
•
auf der Ebene der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung werden Ursachen für eine
Schwerpunktverlagerung in der Zunahmen krisenhafter familiärer Strukturen sowie im
Anstieg von Belastungen der Lebenslagen der jungen Menschen gesehen.34
Empfehlungen des Erziehungshilfeberichts für die kommunale Jugendhilfeplanung sind auf
eine Neugestaltung des Hilfespektrums gerichtet. Derzeitige Hilfen sollten überdacht und vor
allem flexibler gestaltet werden. Allerdings wird betont, dass mit der Favorisierung von
ambulanten Hilfeleistungen der Bedarf an familienersetzenden stationären Hilfen nicht völlig
entfällt.
34
Der demografischen Entwicklung wird demzufolge in der Studie kein wesentlicher Einfluss auf
Schwerpunktverlagerungen im Bereich „Hilfen zur Erziehung“ zugeschrieben.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
26
Im Anschluss daran erfolgt die Darstellung von alters- und geschlechtsspezifischen
Besonderheiten hinsichtlich der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung. Seit 1995 ist ein
altersspezifisches
Hilfeprofil
zu
erkennen:
Die
ambulanten
Hilfeleistungen
sollen
hauptsächlich in den jüngsten Altersgruppen Anwendung finden, während die 6- bis unter 12Jährigen die Zielgruppe der teilstationären Hilfen und die 15- bis unter 18-Jährigen die
Zielgruppe für die stationären Hilfen bilden.
Im Zuge der geschlechtsspezifischen Auswertung fasst die Untersuchung zusammen,
dass Jungen sowie junge Männer außer im Bereich der stationären Hilfen überrepräsentiert
sind. Dahingehend erfolgt die Annahme, dass die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe die
Problemlagen von Mädchen und jungen Frauen nicht im gleichen Maße wahrnehmen wie die
der männlichen Adressaten. Dementsprechend wird an die Jugendhilfeplanung die
Anforderung
gestellt,
Wahrnehmungs-
und
Definitionsprozesse
von
Lebens-
und
Problemlagen der Adressaten zukünftig zu hinterfragen, um auf diesem Weg Probleme von
weniger auffälligen Kindern und Jugendlichen stärker ins Blickfeld nehmen zu können.
Soziale Belastungsindikatoren wie Sozialhilfedichte, Anteil von Wohngeldempfänger oder
Jugendarbeitslosenquote als mögliche Determinanten der „Heimerziehungsquote“ weisen in
Sachsen-Anhalt nur schwache statistische Zusammenhänge auf. Differenziert nach den
einzelnen Leistungsbereichen der Hilfen zur Erziehung ist festzustellen, dass die
Inanspruchnahme
ambulanter
Hilfen
eine
noch
geringere
Abhängigkeit
von
den
Belastungsfaktoren zeigt, als es bei den stationären Hilfen der Fall ist. Für das Segment der
teilstationären Hilfen wurde sogar ein negativer statistischer Zusammenhang ermittelt.
Angesichts dieser Befunde ist von Interesse, ob Wahrnehmungs- bzw. Definitionsprozesse,
finanzielle Rahmenbedingungen sowie die Angebotsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe die
sozialen Belastungsindikatoren überlagern.
Regionale Disparitäten hinsichtlich der Gewährung von Hilfen zur Erziehung können für die
Stadt- und Landkreise in Sachsen-Anhalt nicht festgestellt werden. Als zukünftige
Herausforderung an die Kinder- und Jugendhilfe wird die Notwendigkeit beschrieben, die
Gewährungspraxis dahingehend zu analysieren, welche Faktoren bedarfsbestimmend wirken.
Im Rahmen der Untersuchung wird schließlich auch der Einfluss der demografischen
Entwicklung auf den Bedarf im Bereich der Hilfen zur Erziehung thematisiert. Dabei wird der
Demografie
eher
die
Rolle
einer
Hintergrund-Variablen
zugewiesen.
Die
Bevölkerungsprognose für Sachsen-Anhalt zeigr, dass die Zahl der unter 12-Jährigen etwa
konstant bleibt, während die Zahl der über 12-Jährigen stark zurückgeht. Demzufolge
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
27
erscheint eine Schätzung der zukünftigen Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung anhand
kleiner Altersgruppen sinnvoll, da innerhalb der Bevölkerung der unter 21-Jährigen
unterschiedlich starke Schwankungen auftreten.
Zusammenfassend wird die langfristige Entwicklung des Bedarfs im Bereich der Kinder- und
Jugendhilfe von unterschiedlichen Faktoren determiniert, insbesondere
•
dem Wahrnehmungs- und Definitionsprozess,
•
den sozialen Rahmenbedingungen bzw. Belastungsfaktoren,
•
der regionalen Angebotsstruktur, der öffentlichen Haushaltslage sowie
•
der demografischen Entwicklung innerhalb der einzelnen relevanten Altersgruppen.
Schließlich wird im Bericht die Notwendigkeit einer Verbesserung der Datenlage erläutert.
Aus Sicht der Jugendämter wird sie zumeist als unzureichend eingeschätzt und dringlicher
Handlungsbedarf signalisiert. Die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe werden aufgefordert,
statistisches Faktenwissen kontinuierlich zu sammeln und zu aktualisieren, um so eine
entsprechendes Instrumentarium für die Jugendhilfeplanung bereitstellen zu können.35
3.3
Zusammenfassendes Fazit der Literaturanalyse
Die Nutzung von längerfristigen Bevölkerungsprognosen als Ausgangsbasis für die
Entwicklung von Strategien und Planungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe hat erst in
den letzten Jahren – im Zuge einer zunehmenden Sensibilität in unterschiedlichen
Lebensbereichen und Politikfeldern für die Implikationen des demografischen Wandels - an
Bedeutung gewonnen. Dementsprechend stützen sich die Untersuchungen i.d.R. auf eine
längerfristige Prognose der Bevölkerungsentwicklung der jeweiligen Region in den
jugendhilferelevanten Altersgruppen.
Dabei weisen die betrachteten Untersuchungen ein relativ ähnliches Muster auf. Quantitative
Prognoseaussagen betreffen vornehmlich die Kindertageseinrichtungen, da aufgrund
vorgegebener Betreuungsschlüssel sich linear zur Bevölkerungsentwicklung ein direkter
Personalbedarf bzw. -überschuss ableiten lässt. Bedingung für diese Kalkulation ist eine
unveränderte Versorgungsquote. Die erweiterte Darstellung der künftigen Personalsituation
basiert auf der bestehenden Altersstruktur der Fachkräfte. Darüber hinaus können aus dem
35
Vgl. Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004).
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
ermittelten
Bedarf
bzw.
Auszubildendenzahlen
Überschuss
aufgezeigt
Konsequenzen
werden.
für
die
Strategien
28
Entwicklung
zur
Begegnung
der
von
Kapazitätsüberschüssen liegen in der Umwandlung der Plätze für die Betreuung anderer
Altersklassen oder in der Erzielung von Qualitätsverbesserungen durch die Verkleinerung der
Gruppengröße.
Für die weiteren Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe lassen sich aus den
Bevölkerungsprognosen lediglich Tendenzen ableiten. Der Ansatz einer Fortschreibung des
Arbeitsumfanges bzw. Leistungsbedarfs der Jugendhilfe linear zu den Bevölkerungszahlen
der relevanten Altersgruppen wird allgemein abgelehnt. Gründe hierfür liegen im Fehlen
verlässlicher
Kennziffern
Leistungsumfanges
pro
bevölkerungsprognostischer
bzw.
Quoten,
Jugendlichen
Ansätze
in
anhand
realisierbar
den
derer
eine
wäre.
Bestimmung
Trotz
Untersuchungen
der
stimmen
des
Dominanz
die
Autoren
weitgehend darin überein, dass der Faktor Demografie für die Vorausschätzung des Bedarfs
an Kinder- und Jugendhilfe eine eher untergeordnete Rolle besitzt. Ergebnisse der
Bevölkerungsprognosen sind in der Regel nicht unmittelbar planungsrelevant, sondern können
lediglich einen Ausgangspunkt für Strategiediskussionen bzw. Planungsprozesse bilden.
Wesentliche Determinanten für Umfang und Struktur von Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe werden in soziokulturellen Belastungsfaktoren gesehen. Hierzu zählen
beispielsweise
Familienstrukturen,
Sozialleistungsbedarf
sowie
Arbeitsmarkt-
bzw.
Ausbildungschancen. Prognosen auf Basis konstant gehaltener Belastungsfaktoren greifen
allerdings zu kurz. Notwendig wäre eine (statistisch fundierte) Trendanalyse bzw. -prognose.
Die in die Literaturanalyse einbezogenen Untersuchungen verzichten allerdings auf eine
historische Betrachtung soziokultureller Belastungskennziffern – vermutlich aus Mangel an
entsprechenden Daten. Allein qualitative Trendaussagen über künftige Entwicklungen finden
sich vereinzelt.
Schließlich wird in den Untersuchungen darauf hingewiesen, dass Ziele bzw. Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe in vielen Bereichen nicht allgemein verbindlich vorgegeben sind,
sondern wesentlich durch differenzierte Wahrnehmungs- und Definitionsprozesse beeinflusst
werden. Dabei gehen in die Bestimmung z.B. von Versorgungs-Zielquoten nicht nur fachliche
Erwägungen, sondern insbesondere finanzpolitische Vorgaben ein. Änderungen der
Zielvorgaben haben hier u.U. weitaus stärkere Auswirkungen auf den Ressourcenbedarf der
Kinder- und Jugendhilfe als die (prognosefähige) Entwicklung der Zahl der Kinder/
Jugendlichen in einzelnen Altersgruppen.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
29
Handlungsempfehlungen betreffen vornehmlich die qualitative Ausgestaltung der Kinderund Jugendhilfe. Statt eines Personalabbaues wird zur Qualitätserhöhung ein Ausbau der
Personalkapazität nahegelegt. Auch in Arbeitsfeldern mit rückläufigen Kinder- und
Jugendlichenzahlen wird in der Regel für eine Verbesserung der Personal- und
Leistungsstandards bzw. eine Orientierung hin zu weiteren Aufgabenfeldern votiert, nicht für
einen Rückschnitt von Ressourcen. Die Verbesserung des Qualifikationsniveaus der
Mitarbeiter soll gleichermaßen zu einer Qualitätserhöhung beitragen.
Generell wird eine stärkere Kooperation zwischen den einzelnen Arbeitsfeldern gefordert, um
bspw. den flexibleren Einsatz der Mitarbeiter zu gewährleisten. Erkennbar ist ein Trend zur
Verstärkung der Aufgabenteilung zwischen öffentlichen und freien Trägern der Jugendhilfe.
Dabei wird eine generelle Beschränkung der Tätigkeit öffentlicher Träger auf Prüfung,
Vergabe
und
Kontrolle
der
Leistungen
diskutiert.
Zur
Aufrechterhaltung
des
Leistungsumfanges bei sinkenden Budgets schlagen einige Analysen die Schaffung von
teilkommerziellen Angeboten vor.
Als zukünftiges Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendhilfe gewinnt der Bildungsbereich nach
Ansicht der Untersuchungen stärker an Gewicht. Nicht zuletzt im Sinne präventiven Handelns
soll die Kinder- und Jugendhilfe zunehmend mit Schulen, Bildungsträgern und Institutionen
der Arbeitsmarktintegration kooperieren.
Eine quantitativ stark wachsende Zielgruppe der Kinder- und Jugendhilfe stellen die
Migranten sowohl in erster als auch in den Folgegenerationen dar. Um diesem ansteigenden
Integrationsbedarf zeitnah zu begegnen, müssen bestehende Konzepte überprüft und
erweitert sowie der Mitteleinsatz erhöht werden. Allerdings sind hier die Problemlangen in
einzelnen Regionen bzw. Städten der neuen Bundesländer sehr unterschiedlich ausgeprägt.
Kritisch bewerten die Analysen die markanten kleinräumigen Unterschiede in der
demografischen Entwicklung. Verlässliche Vorhersagen sollen demnach regional auf der
Kreisebene angestrebt werden, wobei in größeren Städten eine Unterteilung auf einzelne
Stadtteile empfohlen wird.
Schwachstellen der Untersuchungen bestehen bezüglich der Entwicklung und des Einsatzes
flexibler
Indikatorensysteme,
die
über
die
demografischen
Trends
hinaus
eine
weiterführende Betrachtung erlauben. Um die Anwendung solcher Indikatorensysteme zu
gewährleisten, wird in den Analysen häufig die Forderung nach einer einheitlichen, nach
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
30
Altersgruppen bzw. Jahrgängen gestaffelten Erfassung und Ausweisung der von der Kinderund Jugendhilfe empfangenen Leistungen formuliert.
Die Ergebnisse der Literaturrecherche zeigen, dass in Deutschland und speziell auch in
den neuen Bundesländern in wachsendem Maße Zusammenhänge von demografischer
Entwicklung und veränderten Rahmenbedingungen/ Anforderungen an die Kinder- und
Jugendhilfe erkannt werden. Entsprechend nehmen Bemühungen zu, aus diesen Trends
Konsequenzen für die Planung der Kinder- und Jugendhilfe abzuleiten. Von der Prognose der
Entwicklung verschiedener Altersgruppen zur Ableitung konkreter Konsequenzen für die
Jugendhilfeplanung ist es jedoch noch ein beachtlicher Schritt. Dennoch ist festzustellen, dass
zunehmend
die
simultane
Betrachtung
demografischer
Entwicklungen
und
sozialer
Belastungsindikatoren als Instrument der Bedarfsprognose für die Akteure der Kinder- und
Jugendhilfe an Bedeutung gewinnt. Zum derzeitigen Zeitpunkt finden sich allerdings in der
einschlägigen
Literatur
eher
allgemeine
Orientierungen
für
notwendige
Entwicklungsrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Hinweise auf konkrete Schritte zur
Neuausrichtung, innovative Lösungsmodelle etc. werden hingegen kaum benannt.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
31
4. Fallstudien für ausgewählte Regionen
4.1
Auswahl der Regionen für die Fallstudien
Entsprechend den Projektzielen wurden vertiefende Fallstudien in drei ostdeutschen Regionen
unterschiedlicher siedlungsstruktureller Prägung durchgeführt. Für analytische Zwecke der
Raumordnung/
Raumbeobachtung
werden
in
Deutschland
nach
den
Kriterien
Siedlungsstruktur und Verdichtung drei grundlegende Regionstypen unterschieden:
a) Agglomerationsräume
b) Verstädterte Räume
c) Ländliche Räume.
Als Fallstudienregionen wurden für das Projekt die Kreisfreie Stadt Magdeburg (SachsenAnhalt) sowie die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt (Thüringen) und Nordvorpommern
(Mecklenburg-Vorpommern) ausgewählt. Magdeburg und Saalfeld-Rudolstadt sind Teile von
Regionen des Typs „Verstädterte Räume“, Nordvorpommern Teil einer Region des Typs
„Ländliche Räume“.
Innerhalb der Regionstypen werden siedlungsstrukturelle Kreistypen unterschieden.
Danach ordnen sich die Fallstudienregionen wie folgt ein:
Kreisfreie Stadt Magdeburg: Kernstadt im verstädterten Raum (Fläche: 193 km2,
Bevölkerungsdichte: 1.200 EW/ km2);36
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Ländlicher Kreis im verstädterten Raum (Fläche: 1.035 km2,
Bevölkerungsdichte: 128 EW/ km2 – damit nahe am Durchschnitt der neuen Bundesländer:
140 EW/ km2);
Landkreis Nordvorpommern: Ländlicher Kreis geringer Dichte im ländlichen Raum (Fläche:
2.168 km2, Bevölkerungsdichte: 55 EW/ km2).
Der Gewinnung der Regionen Saalfeld-Rudolstadt und Nordvorpommern gingen Kontakte des
isw Instituts mit den Landesjugendämtern Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern voraus.
Die Fallstudien-Regionen wurden dem isw Institut durch die Landesjugendämter zur
Zusammenarbeit empfohlen.
36
Stand: 31.12.2000, Statistisches Bundesamt (2002).
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
4.2
32
Erhebungsinstrument für die Experteninterviews
Im Rahmen der regionalen Fallstudien erfolgte die Durchführung explorativer Interviews mit
maßgeblichen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere mit Vertretern des
jeweiligen Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses sowie der freien Jugendhilfe.
Thematische Untersuchungsschwerpunkte bildeten in der Stadt Magdeburg sowie im
Landkreis Nordvorpommern die Kinder- und Jugendhilfebereiche „Kindertagesstätten“ und
„Hilfen zur Erziehung“. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt wurde der Bereich Hilfen zur
Erziehung analysiert. Außerdem wurde in dieser Fallregion aufgrund des hier gesetzten
Untersuchungsschwerpunktes „Hartz IV und die Auswirkungen auf die Kinder- und
Jugendhilfe“ zusätzliche Interviews mit Vertretern der ansässigen Agentur für Arbeit sowie
Vertretern der hier im Zusammenhang mit Hartz IV gegründeten Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
durchgeführt.37
Die Expertengespräche wurden in der Form von Leitfaden gestützten halbstrukturierten
face-to-face Interviews durchgeführt.38 Die Wahl einer offenen Gesprächsführung wird von
der Zielsetzung der Erfassung und Bewertung struktureller Gegebenheiten in der Kinder- und
Jugendhilfe determiniert. Bewusst weit gestaltete Antwortspielräume gestatteten der
Erfassung bzw. Darstellung der spezifischen Erfahrungs- und Bewertungshintergründe der
jeweiligen Gesprächspartner.39 Daneben dienten die Interviews der Ergänzung und
Interpretation der im Vorfeld aufbereiteten statistischen Daten der Fallregionen.40
Auf der Makroebene gliedert sich die Interviewstruktur in fünf Teilbereiche. Analog zum
Analyseschema des Forschungsprojektes bilden Fragen zu den Untersuchungsfeldern I, II
und III (vgl. folgende Absätze) den Kern der Interviews. Die Mikroplanung der Interviewstruktur
orientiert sich ausgehend von Hauptfragen hin zu Detailfragen. Ein Fragenblock zur Erfassung
des Aufgabenbereichs und Erfahrungshintergrundes der jeweiligen interviewten Person wurde
diesen Blöcken vorangestellt.
Im Untersuchungsfeld I sollte von den jeweiligen Gesprächspartnern – vor dem Hintergrund
bereite realisierter und zu erwartender demografischer Veränderungen – die momentane bzw.
zukünftige Situation in den Bereichen Kindertagesstätten und Hilfen zur Erziehung hinsichtlich
Personal, Infrastruktur, Finanzen sowie Adressaten erläutert und eingeschätzt werden. Des
weiteren
37
38
39
40
wurden
innerhalb
dieses
Untersuchungsfeldes
Fragen
bezüglich
Vgl. § 44b SGB II (2003).
Vgl. Bortz/ Döring (1995), S. 217.
Vgl. Schnell/ Hill/ Esser (1995), S. 353.
Vgl. Schwarz/ Engel-Rezbach (2004).
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
der
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
33
Handlungsmöglichkeiten, des Kapazitätsbedarfs, vorliegender Planungsstrategien sowie
Auswirkungen gesetzlicher Rahmenbedingungen gestellt.
Das Untersuchungsfeld II hat die Erfassung und Bewertung bedarfsbestimmender
Indikatoren für die Kindertagesstätten bzw. Hilfen zur Erziehung zum Gegenstand.
Im Untersuchungsfeld III stehen die Existenz, Bewertung sowie Planung von zukünftigen
Kooperationen bzw. Kooperationspartnern innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und mit
Institutionen benachbarter Handlungsfelder im Mittelpunkt.
Zusätzlich zu den drei Hauptuntersuchungsfeldern wurde in den Interviews die Gestaltung der
Kinder- und Jugendhilfe nach den Leitprinzipien des Gender Mainstreaming thematisiert. In
allen drei Fallregionen wurde des weiteren die Thematik „Hartz IV“ im Hinblick auf die
Auswirkungen für die Kinder- und Jugendhilfe diskutiert. Hierzu erfolgte die Formulierung
eines spezifischen Fragenkatalogs.41
Im Anschluss an die Erfassung der einzelnen Untersuchungsschwerpunkte mündeten die
Interviews in eine offenen Diskussion im Rahmen der Themenstellung.
4.3
Fallstudie 1: Stadt Magdeburg
4.3.1
Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur
Demografie
Ausgehend von einer Bevölkerungsgröße von 288.355 Einwohnern im Jahr 1990 ist die
Anzahl der Einwohner Magdeburgs kontinuierlich gesunken – auf 229.755 Personen im Jahr
2002 bzw. um rund 20 Prozent. Dieser Schrumpfungsprozess lässt sich zum einem auf einen
mit dem Jahr 1991 einsetzenden negativen Geburtensaldo, zum anderen auf einen stark
negativen Wanderungssaldo zurückführen. Letzterer weist zwischen 1990 und 2002 stark
unterschiedliche Entwicklungen auf. Während die Anzahl der Zuzüge nahezu gleichmäßig von
knapp 5.000 im Jahr 1991 auf über 8.500 im Jahr 2002 ansteigt, schwankt der Umfang der
Wegzüge zwischen 14.500 und 6.600 innerhalb dieses Zeitraumes. Nach einem fast
ausgeglichenen Wanderungssaldo im Jahr 1993 und einem anschließenden Anstieg ist seit
1995 ein stetiges Absinken des Wanderungssaldos auf gut 500 Personen im Jahr 2002 zu
beobachten.
41
Vgl. die im Anhang V.1. aufgeführten Fragebögen.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
34
Von 1993 bis 1997 ist der negative Saldo der natürlichen Bevölkerungsentwicklung rückläufig
und hat sich bei einem Wert von ca. 1.000 stabilisiert.42 Im Jahr 1990 wurde eine Anzahl von
über 3.000 Geburten registriert. Den Tiefpunkt markiert das Jahr 1995 mit 1.338 Geburten.
Seit 1997 liegt die Anzahl der Geburten in Magdeburg konstant auf einem Niveau von ca.
1.600.43
Der Darstellung der zukünftigen Bevölkerungsentwicklung in Magdeburg wurde die 3.
Regionalisierte Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt
zugrunde gelegt.
Nach diesen Prognosezahlen geht die Bevölkerung Magdeburgs von 2002 bis 2010 um 5 %
zurück. Die Bevölkerungsabnahme verteilt sich hierbei mit ca. 1.500 pro Jahr nahezu konstant
über den Prognosezeitraum.44
Bei einer differenzierten Betrachtung der kinder- und jugendhilferelevanten Altersgruppen
zeichnen sich unterschiedliche Tendenzen ab. Während die Altersgruppen der unter 10Jährigen zwischen 12 % (unter 3-Jährige) und 33 % (6- bis unter 10-Jährige) zunehmen,
sinken die Alterskohorten der 10- bis unter 25-Jährigen um bis zu zwei Drittel (16- bis unter
19-Jährige). Auswirkungen dieser gegenläufigen Entwicklung zeigen sich gleichermaßen in
der Aufteilung zwischen den Altersgruppen.
Abbildung 2:
Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 25-Jährigen bis 2010 in der Stadt
Magdeburg
100%
90%
80%
19-25
70%
16-19
60%
10-16
50%
6-10
40%
3-6
30%
0-3
20%
10%
0%
2002
2006
2010
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2004), S. 104; Berechnungen isw Institut
42
43
44
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 28.
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 28.
Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2004), S. 10.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
35
Wie in Abbildung 2 dargestellt, tritt eine Schwerpunktverlagerung von der Altersgruppe der 10bis unter 25-Jährigen zur Altersgruppe der unter 10-Jährigen auf. Nahezu gleich starke
Zuwächse verzeichnen die drei Gruppen der unter 10-Jährigen. Der Anteil der 16- bis unter
19-Jährigen halbiert sich im Prognosezeitraum bis 2010 auf 7,5 %. Bis 2006 verringert sich
der Anteil der 10- bis unter 16-Jährigen von einem Viertel auf knapp 15 % und steigt bis 2010
wieder leicht an. Lediglich die Altersgruppe der 19- bis unter 25-Jährigen bleibt im
Prognosezeitraum nahezu konstant mit einem Anteil von einem Drittel.45
Die Anzahl der in Magdeburg lebenden Ausländer hat sich ausgehend von 1995 bis zum Jahr
2002
um
knapp
ein
Fünftel
auf
7.249
erhöht.
Aufgrund
des
gleichzeitigen
Bevölkerungsrückganges stellt sich im Zeitverlauf eine kontinuierliche Steigerung des
Ausländeranteiles von 2,3 auf 3,2 % im Jahr 2002 dar.46 Bei Betrachtung der einzelnen
Stadtteile zeigt sich, dass in vier Stadtteilen Magdeburgs der Anteil der ausländischen
Bevölkerung mit 7,3 bis 13,9 % deutlich über dem Durchschnittswert der gesamten Stadt
liegt.47
Sozialstruktur
Im Zeitraum von 1991 bis 2002 kann ein deutlicher Anstieg der Arbeitslosenquote von
anfänglich 8,3 % (1991) auf bis zu 20,6 % (1999) festgestellt werden. Bis 2002 sank die
Arbeitslosenquote leicht auf 18,3 %. Jugendliche unter 25 Jahren sind prozentual weniger oft
von Arbeitslosigkeit betroffen, dennoch weist der Verlauf dieser Quote eine starke Kopplung
an die Entwicklung der Gesamtarbeitslosenquote auf.48
45
46
47
48
Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2004), S. 104.
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003 a), S. 43.
Zu diesen vier Stadtteilen zählen Altstadt (8,5 %), Alte Neustadt (12,2 %), Buckau (13,9 %) und
Rothensee (7,3 %). Vgl. hierzu Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003 d)
S. 5.
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 146.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Abbildung 3:
36
Arbeitslosenquote und Quote der Jugendarbeitslosigkeit in der Stadt Magdeburg,
1991-2002
in Prozent
20
15
10
5
0
1991
1992
1993
1994
1995
1996
Arbeitslosenquote
1997
1998
1999
2000
2001
2002
Jugendarbeitslosenquote
Quelle: Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003 a), S. 146.
Seit dem Jahr 2000 ist ein leichter Anstieg der Sozialhilfe-Fälle in Magdeburg auf 6.700 Fälle
(Bedarfsgemeinschaften) im Jahr 2002 zu verzeichnen. Im gleichen Maß tritt ein
kontinuierlicher Anstieg der Sozialhilfeempfänger zwischen 1999 (12.095) und 2002 (12.651)
auf.49
Abbildung 4:
Anteile der Sozialhilfeempfänger an den Altersgruppen der Wohnbevölkerung der
Stadt Magdeburg, 2003
30,0
in Prozent
25,0
20,0
15,0
10,0
5,0
0,0
0 bis 2
3 bis 6
7 bis 13
14 bis 17
18 bis 25
26 bis 39
40 bis 59
ab 60
Jahre
Quellen: Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 51/52; Amt für Statistik
der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003b und 2003c), S. 2; Berechnungen isw Institut.
49
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 71.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
37
Die Differenzierung der Sozialhilfeempfänger nach Altersgruppen und Geschlecht zeigt in den
Altersgruppen der 18- bis 25-Jährigen und der über 60-Jährigen eine deutliche
Übergewichtung des Frauenanteiles.
Mit jeweils einem Viertel der altersgleichen Wohnbevölkerung als Empfänger von Sozialhilfe in
den Altersgruppen der unter 3-Jährigen und der 3- bis unter 6-Jährigen sowie einem Anteil
von 13 % bei den 7- bis 13-Jährigen sind diese Alterskohorten am stärksten von
Sozialhilfebedürftigkeit betroffen. Damit zeigt sich, das insbesondere Eltern mit Kleinkindern
im Alter unter 7 Jahren, also vor Beginn der Schulphase, Probleme in der Bestreitung ihres
Lebensunterhaltes besitzen. Der Anstieg in der Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen ist
auf das Ende der Ausbildung bzw. den Schulabgang zurückzuführen.
Die Betrachtung der Anzahl der Sozialhilfeempfänger nach Altersgruppen verdeutlicht, dass
von den über 12.000 Sozialhilfeempfängern in Magdeburg im Jahr 2003 knapp über die Hälfte
unter 25 Jahre alt war.50
Im Zeitraum von 1999 bis 2004 ist die Anzahl der wohngeldbeziehenden Haushalte in
Magdeburg mit Werten von 9.700 im Jahresdurchschnitt auf durchschnittlich 10.500 im Jahr
2004 leicht angestiegen. Die gewährten Leistungen weisen in diesem Fünfjahreszeitraum
Schwankungen zwischen 11 und 12 Mio. Euro pro Jahr auf.51
Die Entwicklung der Jugendkriminalität ist nach den vorliegenden statistischen Daten
ambivalent zu beurteilen. In der Kriminalstatistik der Stadt Magdeburg konnte ein Rückgang
der Anzahl Jungtatverdächtiger zwischen 1998 und 2003 um knapp ein Fünftel auf 3.739
Personen
verzeichnet
werden.
Gleichzeitig
verringerten
sich
die
Anklagen
von
Heranwachsenden um 12 % von 2000 auf 2002. Dem gegenüber steht ein Anwachsen der
Jugendgerichtstermine von 11 % auf über 1.100 Termine in diesem 3-Jahres-Zeitraum.52 Dies
weist auf einen Anstieg schwerwiegenderer Delikte hin.
Insgesamt hat sich die Anzahl der in der Stadt Magdeburg ansässigen Familien in Analogie
zur abnehmenden Wohnbevölkerung zwischen 1994 und 2002 um gut 12.000 Familien
verringert. Innerhalb der Familienstruktur zeichnet sich ein Trend von der Familienform der
Ehe zur Form der Alleinstehenden ab. Entsprechend sank der Anteil der Ehepaare an den
Familien von 60 % (1994) auf 53 % (2002), hingegen erhöhte sich der Anteil Alleinstehender
50
51
52
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 51/52; Amt für Statistik
der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003b und 2003c), S. 2.
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (1999 – 2004), S. 3.
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 75.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
38
ohne Kinder von 28 % auf ein Drittel. Der Anteil der Alleinerziehenden an den Familien blieb
über den Zeitraum relativ konstant bei Werten zwischen 12 und 13 %. Alleinerziehende
Frauen dominieren die Gruppe der Alleinerziehenden mit einen Anteil von 86 %.
In der Gruppe der Ehepaare weist das Verhältnis der Ehen mit Kindern und zu den Ehen ohne
Kinder eine deutliche Tendenz zur kinderlosen Gemeinschaft auf. War im Jahr 1994 noch die
Hälfte der Ehen mit Kindern, so reduziert sich dieser Wert auf ein Drittel im Jahr 2002.53
Zwischen 1995 und dem Jahr 2002 weist die Anzahl der Ehescheidungen in der Stadt
Magdeburg einen starken Anstieg auf. Der im Jahr 2000 erreichte Höchstwert von 711
Ehescheidungen ist demnach doppelt so hoch wie der Wert des Jahres 1995 (380). In
Relation zur Anzahl der bestehenden Ehen der Jahre 1994 bis 2002 ergibt sich ein
kontinuierlicher Anstieg des Anteils der Ehescheidungen an der Anzahl der Ehen.
Entsprechend hat sich der Anteil der Ehescheidungen an den bestehenden Ehen 2002 mit 1,2
% gegenüber 1996 (0,5 %) mehr als verdoppelt.
Die Anzahl der von Ehescheidungen betroffenen Kinder entwickelt sich analog zur Anzahl der
Ehescheidungen. Der Höchstwert liegt im Jahr 2000 mit 620 betroffenen Kindern und zeigt
einen deutlichen Anstieg gegenüber 1996 (271).54
Von den 7.861 Schulabgängern des Schuljahres 2002/03 umfassen die Abschlüsse an
Realschulen mit knapp 50 % den größten Anteil. Die Hoch- bzw. Fachhochschulreife hat ein
Viertel der Schüler erreicht. 12 % der Schulabgänger erhielten einen Hauptschulabschluss
und nahezu 14 % der Schüler verließen die Hauptschule ohne Abschluss.
4.3.2
Daten zur Kinder- und Jugendhilfe
Struktur und Kapazitäten des Bereiches Tageseinrichtungen für Kinder
Gemäß dem Gesetz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung und Betreuung von Kindern
in Tageseinrichtungen (KiBeG, seit Februar 2003 Inkrafttreten des KiFöG)55 haben Kinder bis
zur Versetzung in den 7. Schuljahrgang einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Platz in
einer Kindertageseinrichtung. Darüber hinaus haben Schulkinder, die das 14. Lebensjahr noch
53
54
55
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 36.
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 32 f.
Im Rahmen des KiFöG besteht eine Einschränkung auf Ganstagesbetreuung im Bereich
Kindertagesstätten.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
39
nicht vollendet haben, die Möglichkeit, Angebote in Tageseinrichtungen (Hort) wahrzunehmen,
wenn Plätze vorhanden sind.
Im Jahr 1998 verfügte die Stadt Magdeburg über insgesamt 117 Tageseinrichtungen für
Kinder unter 14 Jahren. 2001 war eine deutliche Zunahme von Tageseinrichtungen für Kinder
zu verzeichnen, so dass die Anzahl der Einrichtungen im Zeitraum von 1998 bis 2002 von
insgesamt 117 auf 136 anstieg.56
Eine Betrachtung der Einrichtungen nach kommunaler und freier Trägerschaft zeigt, dass
die Anzahl der Kindertageseinrichtungen in kommunaler Trägerschaft von 1998 bis zum Jahr
2002 (79 Kindertagestätten) kontinuierlich um 14 % abnahm. Im Gegenzug erfolgte eine
stetige Erhöhung der Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder in freier Trägerschaft von
1998 bis 2002 (57 Einrichtungen), so dass sich deren Anzahl mehr als verdoppelte.57
Die Entwicklung der verfügbaren Plätze, d.h. die für eine normale Belegung zugelassenen
Plätze, getrennt betrachtet nach Kindergarten, Kinderkrippe sowie Hort, beschreibt insgesamt
eine Erhöhung von 7.977 im Jahr 1999 auf 10.760 im Jahr 2003. Dabei fällt insbesondere die
Kapazitätserweiterung im Hortbereich58 ins Gewicht, dessen Platzangebot sich im
betrachteten Zeitraum nahezu verdreifacht (2003: 3.387 Plätze). Die Kinderkrippen sowie
Kindergärten haben ihr Platzangebot kontinuierlich angehoben, jedoch in einem weitaus
geringerem Umfang, als es im Hortbereich zu beobachten ist. Die Kinderkrippen erweiterten
ihre Platzzahl bis 2003 (2.506 Plätze) um 18 %, die Kindergärten um 5% (2003: 4.876
Plätze).
Parallel zum Zuwachs der Tageseinrichtungen für Kinder in der Stadt Magdeburg sowie dem
damit verbundenen Platzangebot war für den Zeitraum 1998 bis 2002 ein leichter Anstieg des
Personaleinsatzes um 5 % zu verzeichnen. Aufgeteilt nach Einrichtungen, sind 2002 in den
Kinderkrippen 113, in den Kindergärten 101 und in den Horten 143 Personen tätig. 916
Personen werden in anderweitigen Einrichtungen59 betreuend eingesetzt.
56
57
58
59
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a),S.80
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (Hrsg.) (2003a),S.80.
Die starke Zunahme der Horteinrichtungen lässt sich dahingehend begründen, dass die Horte in
den Aufgabenbereich des Jugendamtes Magdeburg übertragen wurden.
Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Hrsg.) (1998, 2002).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
40
Struktur und Kapazitäten des Bereiches der Hilfen zur Erziehung
Bezüglich der infrastrukturellen Entwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung lässt sich
feststellen, dass von 1998 bis 2002 ein Abnahme der Anzahl der Einrichtungen um 7 %
erfolgte. Dies geht mit einer Reduzierung der verfügbaren Plätze sowie dem in diesem
Bereich der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Personal um ein Drittel einher. Während 1998 in
den 31 Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige sowie für die
Inobhutnahme 411 Plätze zur Verfügung stehen, sind 2002 noch insgesamt 29 Einrichtungen
mit 278 Plätzen verfügbar.
Inanspruchnahme der Bereiche Tageseinrichtungen für Kinder und Hilfen zur Erziehung
Hinsichtlich der Belegungszahlen in den Tageseinrichtungen für Kinder der öffentlichen und
freien Träger kam es im Zeitraum von 1998 bis 2002 insgesamt zu einem Anstieg von 7.491
auf insgesamt 10.293 zu betreuende Kinder. Mehr als die Hälfte der Kinder befanden sich
1998 in Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft. In den darauffolgenden Jahren sind
keine deutlichen Belegungsschwankungen erkennbar, die Anzahl der Kinder erhöhte sich bis
zum Jahr 2002 kontinuierlich auf 6.341. In den Einrichtungen der freien Träger lässt sich für
diesen Zeitraum eine deutlichere Steigerung der Belegung feststellen. Ausgehend vom Jahr
1998 mit einer Belegung durch 1.370 Kinder erhöhte sich diese Anzahl bis zum Jahr 2000
stetig. Im Jahr 2001 erfolgt zudem ein sprunghafter Anstieg auf mehr als das Doppelte, so
dass schließlich 2002 mehr als ein Drittel der Kinder in den Kindertageseinrichtungen der
freien Träger betreut werden.60
Die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung zeigt von 1999 bis 2003 einen konstanten
Anstieg um insgesamt ein Fünftel auf 822 Fälle. Den Schwerpunkt des Aufgabenbereiches
Hilfen zur Erziehung bilden in der Stadt Magdeburg stationäre Hilfen bzw. Hilfen außerhalb
der Familie mit einem Anteil von über 80 %. Innerhalb dieses Leistungsbereiches kam es bei
der Heimerziehung bzw. den sonstigen betreuten Wohnformen sowie der Vollzeitpflege zu
einer Erhöhung der Fallzahlen von 537 auf insgesamt 680 in Anspruch genommene Hilfen.
Mehr als die Hälfte der Fälle entfiel hierbei auf die stationäre Unterbringung in Heimen.
60
Die Belegung der Kindertagestätten von 1998 bis 2002 beinhaltet die Hortplätze nach dem
Kinderbetreuungsgesetz des LSA vom 28.01.1998; Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptsstadt
Magdeburg (Hrsg.) (2003a), S. 80.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
41
Die teilstationären Hilfen besitzen mit 12 % zwar einen relativ geringen Anteil am
Gesamtbereich der Hilfen zur Erziehung, dennoch ist eine Verdopplung der Inanspruchnahme
im Zeitraum von 1999 bis 2003 zu verzeichnen. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 99
teilstationäre Hilfen gewährt. Diese Wachstumsrate lässt sich darauf zurückführen, dass die
Erziehung in Tagesgruppen bei bestimmten Fallkonstellationen als eine Alternative zur
stationären Unterbringung gesehen wird, um eine Herausnahme der Adressaten aus ihrem
gewohnten Lebensumfeld zu vermeiden.
Im Sektor ambulanter Hilfen verringert sich die Inanspruchnahme von 1999 bis 2003 (43
Hilfen) insgesamt um ein Drittel, wobei allerdings starke jährliche Fallzahlschwankungen
innerhalb dieses Leistungsbereiches über den beobachteten Zeitraum auftreten.61 Die
ambulanten Leistungsbereiche umfassen 2003 den geringsten Anteil (ca. 5 %) am
Gesamtangebot der Hilfen zur Erziehung.
Die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2002, bezogen auf 10.000 der unter
21-Jährigen Bevölkerung der Stadt Magdeburg, zeigt eine Quote von insgesamt 185,5 Hilfen.
Im Folgenden soll für das Jahr 2002 eine Differenzierung nach Alter und Hilfeform für einzelne
Leistungsbereiche verdeutlichen, inwiefern sich für die jeweiligen Altersgruppen spezifische
Hilfearten heraus kristallisieren lassen.
Tabelle 1:
Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform in der Stadt
Magdeburg, 200262
Hilfeformen
stationäre
Hilfen
Vollzeitpflege (§ 33)
6- unter
12- unter
15- unter
18 J. und
unter 6 J.
12 J.
15 J.
18 J.
älter
43,5
88,9
70,3
47,4
15,4
16,3
91,6
110,6
176,4
133
0
0
10,4
12,2
12,1
3,3
6,5
0
62,8
Heimerziehung/ sonstige betreute
Wohnformen (§ 34)
ambulante Hilfen ohne sozialpädagogische
63
Familienhilfe (§§ 29, 30, 35)
Minderjährige, deren Familien Sozialpädagogische
Familienhilfe erhalten (§ 31)
teilstationäre Hilfen (§ 32)
2,5
48,2
-9,7
0
Quelle: Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004).
61
62
63
Vgl. Statistisches Landesamt Sachsen Anhalt (Hrsg.) (1999-2003).
Aufsummierung der zum 31.12. eines Jahres andauernden und der innerhalb eines Jahres
beendeten Leistungen; Angaben bezogen auf 10.000 der altersentsprechenden Bevölkerung.
In der Stadt wird die Hilfe laut § 35 SGB VIII zu den ambulanten Hilfen gezählt. Vgl. Fuchs/
Pothmann/ Schilling (2004).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
42
In der Vollzeitpflege befinden sich überwiegend die jüngeren Altersgruppen (6- bis unter 15Jährige).
Hinter
diesem
Hilfeangebot
verbirgt
sich
eine
Vielfalt
unterschiedlicher
Hilfearrangements, die von der kurzfristigen pflegerischen Aufnahme der Kinder und
Jugendlichen in einer familiären Notsituation bis hin zur langfristigen Lebensperspektive für
die Adressaten reichen können.
Die Hilfe zur Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht (Heimerziehung) oder im
betreuten Wohnen soll für Kinder und Jugendliche im Alter von 8 bis unter 18 Jahren sowie
für Jugendliche aus Familien mit erheblichen Erziehungsschwierigkeiten zum Einsatz
kommen, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung in anderer Form nicht
sichergestellt werden kann. In der Stadt Magdeburg ist im Jahr 2002 überwiegend die
Altersgruppe der 15-Jährigen und Älteren von dieser Hilfeform betroffen, wobei das Gros der
Inanspruchnahme auf die 15- bis unter 18-Jährigen entfällt.
Die beiden Leistungsbereiche der ambulanten und teilstationären Hilfen (Hilfen innerhalb
der Familie) lassen ebenso eine spezifische Altersverteilung bezüglich der Inanspruchnahme
deutlich werden. Die Adressaten der ambulanten Hilfen wie soziale Gruppenarbeit (§ 29 SGB
VIII), intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) und Erziehungsbeistand
sowie Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII) sind vorrangig in der Altersgruppe der über 12Jährigen zu finden. Die soziale Gruppenarbeit wird 2002 in der Stadt Magdeburg nicht in
Anspruch genommen.
Sozialpädagogischer Familienhilfe wird vor allem jenen Minderjährigen der Altersgruppen
der
unter
12-Jähringen
gewährt,
deren
Familien
aufgrund
ihrer
persönlichen
Lebensgeschichte bei der Kindererziehung Hilfe bedürfen.
Die Inanspruchnahme der teilstationären Hilfe in Form von Erziehung in einer Tagesgruppe
(§ 32 SGB VIII) lässt eindeutig erkennen, dass die Unterstützung vorrangig auf die
Altersgruppe der 6- bis unter 15-Jährigen abzielt. Die Hilfen zur Erziehung werden zeitlich
befristet bis zur Erreichung der im individuellen Hilfeplan festgelegten Ziele gewährt.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 2:
43
Dauer beendeter stationärer Hilfen in der Stadt Magdeburg, 2002
Dauer beendeter Hilfen
Dauer beendeter Hilfen
Beendete Hilfen
(§ 34 SGB VIII) davon (in %)
(§ 33 SGB VIII) davon (in %)
(§§ 33, 34 SGB VIII) darunter (in %)
Insges.
unter 1
(absolut)
J.
77
35,1
über
Insges.
unter 1
1- 3 J.
3 J.
(absolut)
J.
46,8
18,2
14
21,4
über 3
Insges.
1- 3 J.
J.
(absolut)
35,7
42,9
91
mit
Hilfe
8,8
64
in
Familie
65
in Selbst.
58,2
66
23,1
Quelle: Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004).
Die Darstellung begonnener Leistungen nach § 34 SGB VIII zeigt, dass 2002 insgesamt 88
Hilfen mit familienersetzendem Charakter vom Jugendamt bewilligt werden. Die Mehrzahl der
gewährten Heimerziehungen entfällt auf die Altersgruppe der 15- bis unter 18-Jährigen.67
Ausgaben in den Bereichen Tageseinrichtungen für Kinder und Hilfen zur Erziehung
Die Netto-Ausgaben der Stadt Magdeburg im Bereich Jugendhilfe beliefen sich im Jahr 2003
auf etwa 65 Mio. Euro, wobei die Ausgabenentwicklung für den Zeitraum von 1999 bis 2002
insgesamt einen deutlichen Anstieg – um etwa ein Zehntel – aufweist. Davon ausgenommen
sind lediglich die Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung. Im Jahr 2003 ist allerdings ein
Ausgabenrückgang zu verzeichnen.
Im Jahr 2002 wurden ca. 44 Mio. Euro für die Kinderbetreuung unter 14-Jähriger ausgegeben.
Die freien Träger erhielten etwa 11 Mio. Euro für Betreuungsleistungen der Kinder in
Kindertageseinrichtungen. Im darauffolgenden Jahr kam es bei der Mehrzahl der
Jugendhilfebereiche zu Kostensenkungen. Ausgenommen von dieser Tendenz sind die
Ausgaben für die Einzel- und Gruppenhilfe (3 %).68
64
65
66
67
68
In dieser Spalte werden die beendeten Hilfen mit einer nachfolgenden Maßnahme ohne Leistungen
gemäß §§ 33/ 34 SGB VIII angegeben.
Gemeint ist die Rückführung in die Familie, d.h., gezählt wird der anschließende Aufenthaltsort
Familie.
Gemeint ist die Überleitung in die Selbständigkeit, d.h., gezählt wird die eigene Wohnung als
anschließender Aufenthaltsort.
Vgl. Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004), S.94
Vgl. hierzu die Abbildung VI.1. im Anhang.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Abbildung 5:
44
Ausgaben der Jugendhilfe der Stadt Magdeburg 1999 – 2003
90.000
Ausgaben insgesamt
1.000 EUR
80.000
70.000
Ausgaben für Einzel- und
Gruppenhilfen
60.000
Ausgaben für Einrichtungen
50.000
40.000
Personalausgaben
der Jugendhilfeverwaltung
30.000
reine Ausgaben
20.000
für Kindertageseinrichtungen
öffentlicher Träger
10.000
1999
2000
2001
2002
2003
für die Förderung von
Kindertageseinrichtungen freier Träger
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Hrsg.) (1999-2003).
4.3.3
Künftige Bedarfsentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe im Kontext des
demografischen Wandels
Bedarfsentwicklung in den Bereichen der Kindertagesstätten
In
der
Altersgruppe
der
unter
3-Jährigen
kommt
es,
entsprechend
der
Bevölkerungsprognose, ausgehend vom Jahr 2002 zu einem kontinuierlichen Anstieg um 12
% bis zum Jahr 2010. Die Betrachtung der jährlichen Wachstumsraten verdeutlicht dennoch
eine Abschwächung des Wachstums über den Prognosezeitraum. So beträgt der Zuwachs
der Altersgruppe der unter 3-Jährigen von 2002 zu 2003 2,4 % und sinkt bis 2010 auf eine
Jahresrate von 0,4 %.69
Das Angebot an Krippenplätzen wuchs im Zeitraum von 1999 (2.130 Plätze) bis 2003 um
knapp 400 Plätze, so dass 2003 für die Hälfte der unter 3-Jährigen Kinder ein Krippenplatz
69
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (2000), S. 3; Amt für Statistik der
Landeshauptstadt Magdeburg (2003a), S. 80.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
45
bereitgestellt werden konnte. Für den Prognosezeitraum bis 2010 ergibt sich bei einer
unterstellten konstanten Quote der bereitgestellten Plätze im Bereich der Krippe von 50 %,
analog zur Entwicklung dieser Alterskohorte ein Mehrbedarf von 12 % oder 290 Plätzen
gegenüber dem Jahr 2002.
Die Alterskohorte der 3- bis 6-Jährigen wird zwischen dem Jahr 2002 und 2010 um
insgesamt ein Fünftel anwachsen. Hierbei ist eine Variation der jährlichen Wachstumsraten
zwischen 1,5 und 3,6 % im Maximum festzustellen. Die jährlichen Wachstumsraten weisen ein
wellenförmiges Muster auf und erreichen Höchstwerte in den Jahren 2004 (3,6 %) und 2008
(2,9 %).70
Basierend auf der Bevölkerungsprognose und dem Bestand von 4.867 Kindergartenplätzen
im Jahr 2003 Plätzen ergibt sich ein zusätzlicher Bedarf von 500 Plätzen im Jahr 2010.
Aufgrund der bestehenden Überkapazitäten im Jahr 2003 von über 300 Plätzen zeigt sich bei
Konstanz dieser Platzanzahl erst ab dem Jahr 2006 die Notwendigkeit des Ausbaues des
Platzangebotes. In den Jahren 2004 und 2005 wird demnach eine Kapazität vorgehalten, die
155 bzw. 45 Plätze über dem tatsächlichen Bedarf liegt.
Mit einem Zuwachs von einem Drittel bis zum Jahr 2010 verzeichnet die Altersgruppe der 6bis 10-Jährigen die weitaus größte Zunahme aller relevanten Altersgruppen der Kinder und
Jugendlichen. Bis zum Jahr 2005 weist das jährliche Wachstum mit 4,2 bis 5,5 % die höchsten
Raten auf und sinkt anschließend auf Quoten zwischen 2,3 und 3,6 % ab.
Die Erhöhung der Bevölkerungszahl der 6 bis 10-Jährigen bedingt bei einem prozentual
gleich bleibenden Platzangebot71 einen entsprechenden Ausbau im Hortbereich um ein
Drittel bis 2010. Entsprechend müssten im Jahr 2010 knapp 1.000 Plätze zusätzlich im
Hortbereich zur Verfügung gestellt werden.
Bedarfsentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung
Im Folgenden soll die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung unter dem Gesichtspunkt
der demografischen Veränderungen innerhalb der relevanten Altersgruppen untersucht
werden.
70
71
Die
Einschätzung
der
zeitlichen
Entwicklung
der
Gewährung
bestimmter
Vgl. Amt für Statistik der Landeshauptstadt Magdeburg (2000), S. 3; Amt für Statistik der
Landeshauptstadt Magdeburg (2003a), S. 80.
Die Bereitstellungsquote im Jahr 2003 betrug 44 %.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
46
Hilfeleistungen erfolgt zunächst unter der Voraussetzung, dass sich die Quote der relevanten
Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung bis zum Jahr 2010 nicht ändern wird. Die
ambulanten Hilfen werden aufgrund zu geringer Fallzahlen im Jahr 2002 bei der Analyse nicht
berücksichtigt.
Die Inanspruchnahme der stationären Hilfe in Form der Vollzeitpflege beträgt im Jahr 2002
insgesamt 216 gewährte Fälle. Dabei entfallen mehr als die Hälfte der Hilfen auf die
Altersgruppe der 6- bis unter 15-Jährigen. Anhand der Bevölkerungsprognose ist zu erwarten,
dass sich bis 2010 die Anzahl der 12- bis unter 15-Jährigen fast halbiert. Im Gegensatz dazu
wächst die Gruppe der unter 12-Jährigen kontinuierlich an, so dass sich im Zuge der
demografischen Entwicklung der Schwerpunkt der Inanspruchnahme bis zum Jahr 2010 auf
diese Altersgruppe verlagert.
Tabelle 3:
Stationäre Hilfen (Vollzeitpflege) – Status-Quo-Prognose für die Stadt Magdeburg
§ 33 SGB VIII
Fallveränderung
Anzahl der
Hilfen im Jahr Bevölkerung
Altersgruppe
2002
72
2002
73
Bevölkerungsprognose für 2010
geschätzte Fälle für
74
2010
75
absolut
in %
unter 6 J.
40
9.186
10.638
46
6
15,0
6- unter 12 J.
68
4.758
6.344
91
23
33,8
-
12- unter 15 J.
58
13.288
7.733
34
-24
41,4
-
15- unter 18 J.
36
8.531
3.271
14
-22
61,1
-
18 J. und älter
14
18.298
15.404
12
-2
14,3
Gesamt
216
54.061
43.390
197
-19
-8,8
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2004); Berechnungen isw Institut.
Die Inanspruchnahme der stationären Hilfe in Form der Heimunterbringung und sonstige
betreute Wohnformen hat ihren Schwerpunkt in der Altersgruppe der über 15-Jährigen.
72
73
74
75
Die absoluten Fallzahlen basieren auf der Bevölkerungsverteilung der jeweiligen Altersgruppen laut
statistischem Jahrbuch der Landeshauptstadt Magdeburg 2003. Vgl. Schilling/ Pothmann/ Fuchs
(2004), S. 91.
Anzahl der Bevölkerung in der relevanten Altersgruppe.
Anzahl der prognostizierten Bevölkerung der relevanten Altersgruppen. Der Prognose der einzelnen
Bevölkerungsgruppen liegt die 10. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung zugrunde.
Geschätzte Fälle für 2010 auf der Basis der Quoten von 2002.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
47
Aufgrund der starken Abnahme dieser Altersgruppe bis 2010 kann davon ausgegangen
werden, dass sich in der Heimunterbringung und den sonstigen betreuten Wohnformen ein
Rückgang um etwa 27 % einstellt.
Tabelle 4:
Stationäre Hilfen (Heimerziehung /sonstige betreute Wohnformen) – Status-Quo
Prognose für die Stadt Magdeburg
§ 34 SGB VIII
Anzahl der
Altersgruppe
Fallveränderung
Bevölkerungs-
Hilfen im
Bevölkerung
prognose für
geschätzte Fälle
Jahr 2002
2002
2010
für 2010
absolut
in %
unter 6 J.
15
9.186
10.638
17
2
13,3
6- unter 12 J.
70
4.758
6.344
93
23
32,9
12- unter 15 J.
91
13.288
7.733
53
-38
-41,8
15- unter 18 J.
136
8.531
3.271
52
-84
-61,8
18 J. und älter
121
18.298
15.404
102
-19
-15,7
Gesamt
433
54.061
43.390
317
-116
-26,8
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2004); Berechnungen isw Institut
Die teilstationäre Hilfe in Form der Erziehung in einer Tagesgruppe wird 2002
überwiegend von den 6- bis unter 15-Jährigen in Anspruch genommen. Mit Blick auf die
Bevölkerungsprognose für die Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre ist festzustellen, dass jene
bis 2010 um ein Viertel anwachsen wird, während in den anderen Altersbereichen mit einer
Abnahme zu rechnen ist. Somit ist unter konstanten Rahmenbedingungen zu vermuten, dass
insgesamt eine Reduzierung der teilstationären Hilfeform um 5 % erfolgt.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 5:
Teilstationäre Hilfen: Erziehung in einer Tagesgruppe – Status-Quo-Prognose für
die Stadt Magdeburg
§ 32 SGB VIII
Anzahl der
Altersgruppe
48
Fallveränderung
Bevölkerungs-
Hilfen im
Bevölkerung
prognose für
geschätzte Fälle
Jahr 2002
2002
2010
für 2010
Absolut
in %
unter 6 J.
0
9.186
10.638
0
0
--
6- unter 12 J.
48
4.758
6.344
64
16
33,3
12- unter 15 J.
40
13.288
7.733
23
-17
-42,5
15- unter 18 J.
7
8.531
3.271
3
-4
-57,1
18 J. und älter
0
18.298
15.404
0
0
--
Gesamt
95
54.061
43.390
90
-5
-5,3
Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2004); Berechnungen isw Institut
4.3.4
Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren
Prognosen zum künftigen Leistungsbedarf im Sektor der Hilfen zur Erziehung, die allein auf
die quantitative Bevölkerungsentwicklung abstellen, können lediglich erste Anhaltspunkte
liefern. Als weitere maßgebliche Komponente hinsichtlich einer Bedarfsanalyse im Bereich der
Hilfen zur Erziehung muss eine Betrachtung der Entwicklung der Sozialstruktur der Stadt
Magdeburg einfließen. Zur Darstellung des Zusammenhanges zwischen der Entwicklung der
Fallzahlen und sozialen Faktoren werden bestehende Erkenntnisse vorangegangener
Untersuchungen76 zu Grunde gelegt.
Der Anteil der ausländischen Bevölkerung als Indikator für soziale Belastungen wird in
Magdeburg auf Ebene der Gesamtstadt trotz eines Anstieges als weniger beeinflussend
eingeschätzt. Dem entgegen steht die Verteilung der ausländischen Bevölkerung auf
Stadtteilebene. In Stadtteilen mit einem Ausländeranteil von bis zu 14 % lässt sich ein Einfluss
auf den Bedarf an Hilfen zur Erziehung ableiten. Anhaltspunkte hierfür sind der höhere Anteil
von Ausländern an den Empfängern von Sozialleistungen, der erhöhte Integrationsbedarf
aufgrund von Sprachbarrieren sowie Benachteiligungen der ausländischen Bevölkerung im
Bereich der Bildung, am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt.77
76
77
Beispielhaft sind hier anzuführen: Fendrich/ Schilling (2003), Freigang/ Schone (2001), Bruckner
(2004) und Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004).
Vgl. Bruckner (2004), S. 15 ff.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Die
Jugendarbeitslosigkeit
als
einer
der
wichtigsten
Einflussfaktoren
49
auf
die
Bedarfsentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung zeigt nach dem Höhepunkt im Jahr
1999 mit 19,2 % eine fallende Tendenz.78 Entsprechend weist diese Quote auf einen
negativen Zusammenhang bzw. von 2001 auf 2002 auf keinen stärkeren Bedarf an Hilfen zur
Erziehung hin.
Den positiven Zusammenhang zwischen der Anzahl der minderjährigen Empfänger von
Sozialhilfe und der Heimerziehungsquote konnte in verschiedenen Untersuchungen bestätigt
werden.79 Demnach kann die Erhöhung der Anzahl von Sozialhilfeempfängern in der Stadt
Magdeburg innerhalb des Zeitraumes zwischen 1999 und 2002 auf einen steigenden Bedarf
an Hilfen zur Erziehung hinweisen.
Als weiterer Indikator von Belastungssituationen stellt der Erziehungshilfebericht des Landes
Sachsen-Anhalt den Anteil der Wohngeldempfänger heraus. Entsprechend lässt sich im
Zusammenhang mit dem Anstieg der Empfänger von Wohngeld in der Stadt Magdeburg eine
Ausweitung der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung erwarten.
Die Zunahme der Jugendgerichtstermine um 11 % zwischen 2000 und 2002 deutet
entgegen der rückläufigen Anzahl von Jungtatverdächtigen auf eine stärkere Belastung durch
die Jugendkriminalität hin. Rietzke und Schilling (2001) klassifizieren die Anzahl der
Jugendgerichtshilfefälle
als
Indexwert
für
belastete
Lebenslagen
junger
Menschen.
Erzieherische Maßnahmen wie erzieherische Gespräche mit Kindern, Jugendlichen und
Heranwachsenden oder soziale Trainingskurse könnten in diesem Zusammenhang an
Gewicht gewinnen. Im Ergebnis kann aus der Erhöhung der Jugendkriminalität ein
zunehmender Bedarf an Hilfen zur Erziehung abgeleitet werden.80
Trotz der Abkehr vom Familienmodell Ehe kann kein Anstieg des Anteiles der
Alleinerziehenden in der Stadt Magdeburg verzeichnet werden. Einzig die Entwicklung der
Ehescheidungen und die hiervon betroffenen Kinder deuten auf eine Zunahme hin. Die
Untersuchung von Rietzke und Schilling (2001) weist die Anzahl der Scheidungskinder als
Belastungsfaktor aus. Somit kann infolge der veränderten Familienstrukturen auf eine
Zunahme des Bedarfes an Hilfen zur Erziehung gefolgert werden.
78
79
80
Vgl. hierzu den Sozialstrukturindex in Schilling/ Pothmann/ Fuchs (2004), S. 70 ff.
Vgl. hierzu Schilling/ Pothmann/ Fuchs (2004).
Vgl. Rietzke/ Schilling (2001), S. 34.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
4.3.5
50
Ergebnisse der Experteninterviews
Grundsätzliche Entwicklungen
Durch die zunehmende Übertragung von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe an freie
Träger vollzieht sich ein Wandel im Aufgabenspektrum des Jugendamtes der Stadt
Magdeburg. Zum einen muss der Prozess der Übertragung von öffentlichen Einrichtungen
an freie Träger vom Jugendamt entsprechend vorbereitet und begleitet werden. Zum anderen
sieht sich das Jugendamt in der Pflicht neue Aufgabenfelder zu besetzen bzw. vorhandene
Bereiche stärker auszubauen. Zu diesen neuen Arbeitsfeldern des Jugendamtes zählen bspw.
Steuerungs- und Kontrollaufgaben gegenüber den freien Trägern.
Aufgrund der abnehmenden Anzahl an Kindern und Jugendlichen sehen sich die freien Träger
einem immer intensiveren Wettbewerb ausgesetzt. Ansätze, um diesem Problem der
schwindenden Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen entgegenzuwirken, werden bspw. in
dem zunehmend flexibleren Einsatz des Personals in den Bereichen der Hilfen zur Erziehung
und den Kindertagesstätten gesehen.
Der Übergang der Einrichtungen vom öffentlichen zu freien Trägern erfordert zudem
zusätzliche Kontrollinstrumente des Jugendamtes gegenüber den freien Trägern. Im
Rahmen der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern entsteht die
Notwendigkeit, die Maßstäbe und Bedingungen für die Sicherstellung eines qualitätsgerechten
Angebotes auszuhandeln. Die Qualitätskontrolle erfolgt über Leistungsverträge mit den freien
Trägern, wodurch zusätzlicher Personalbedarf seitens des Jugendamtes entsteht.
Im Weiteren gestaltet sich durch die Übertragung der Einrichtungen an die freien Träger die
Zusammenarbeit mit anderen Behörden (bspw. dem Schulamt in Fragen des Hortes) als
wesentlich komplexer. Neben dem Jugendamt müssen nunmehr diese neuen Träger in
Planungsprozesse mit einbezogen werden. Vorhandene Kooperationen zwischen den
einzelnen Behörden werden durch die Zusammenarbeit mit den neuen Trägern von
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe erweitert.
Neue bzw. komplexere Problemlagen der Kinder und Jugendlichen erfordern neue respektive
angepasste
Leistungsprofile
der
Hilfen
zur
Erziehung,
um
sich
auf
veränderte
Anforderungen einzustellen.
Die Regelungsintensität im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe durch Vorschriften und
Verordnungen wird von Seiten der Behörden als sehr hoch eingestuft. Änderungen der
Gesetzesgrundlage, bspw. des KiBeG oder die Aufhebung der Schulbezirksgrenzen,
bedingen einen enormen Verwaltungsaufwand. Der zumeist zu kurze Zeitrahmen für die
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
51
Umsetzung der Gesetzesänderungen stellt ein großes Problem dar. Die operative Arbeit in der
Kinder- und Jugendhilfe wird durch die Vielzahl der vorhandenen Gesetze und Vorschriften
erschwert. Es besteht die Forderung nach einem größeren Handlungsspielraum für die Arbeit
der Kommunen, um regionale Unterschiede angemessen zu berücksichtigen. Regelungen die
Grundsicherung betreffend sollten nach wie vor beim Gesetzgeber liegen. Hingegen wäre die
Feststellung des Umfanges des Leistungsbedarfs vor Ort wünschenswert.
Die freien Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sehen durch die
Gesetzgebung ebenso einen starken Einfluss auf ihre Arbeit. Insbesondere in der Verwaltung
und Organisation entsteht ein hoher Zusatzaufwand durch Änderungen der Gesetzeslage
(Beispiele: Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt, Änderung der Schulbezirksgrenzen).
Kindertageseinrichtungen
Das bis Anfang der 90er Jahre bestehende dichte Netz an Kindertagesstätten musste infolge
der demografischen Entwicklung in Magdeburg stark ausgedünnt werden. Dennoch kann die
momentane Infrastruktur der Kindertagesstätten als ausreichend eingestuft werden. Dem
gesetzlich geregelten Anspruch eines jeden Kindes auf einen Kindergartenplatz wird
Rechnung getragen.
Ein nach wie vor bestehendes Problem ist dagegen das Überangebot an Gebäudeflächen
nicht mehr genutzter Kindertagesstätten. Hier werden gegenwärtig noch Raumkapazitäten
vorgehalten, die den Bedarf um das Doppelte übersteigen. Gleichermaßen besitzen die durch
freie Träger übernommenen Einrichtungen ein Angebot an Fläche, dass eine Aufstockung der
Belegungszahlen jederzeit ermöglichen würde.
Nach Darstellung in den Experteninterviews hat die Stadt Magdeburg bislang darauf
verzichtet, sich von den nicht mehr genutzten Kapazitäten endgültig zu trennen. Zur
Begründung wird auf die Erwartung eines künftigen „demografischen Aufschwungs“
verwiesen, der zu einer wieder wachsenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen führen
könnte. Eine solche Erwartung erscheint u. E. wenig realistisch. Die Strategie, umfangreiche
Raumkapazitäten längerfristig vorzuhalten, wäre somit in Frage zu stellen. Um konkrete
Entscheidungen zum Kapazitätsabbau treffen zu können, ist freilich ein längerfristig
tragfähiges Konzept für die räumliche Verteilung der Einrichtungen im Stadtgebiet erforderlich.
Die Bereitstellung von Mitteln zur Sanierung bzw. Teilsanierung der Einrichtungen wird als
unzureichend eingeschätzt. Entsprechend langsam kann eine Erneuerung der Bausubstanz
erfolgen. Bis zum Jahr 2004 konnte erst ein Fünftel der Kindertagesstätten saniert werden.
Infolge der zunehmenden Übertragung von Einrichtungen an freie Träger ergibt sich eine
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
52
Änderung der Mittelaufwendungen, da die freien Träger sich mit 10 % an den
Sanierungskosten beteiligen müssen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einwerbung von
Drittmitteln, somit eröffnen sich neue Finanzierungsmöglichkeiten für die Einrichtungen der
freien Träger.
Für die zukünftige Entwicklung der Struktur im Bereich der Kindertagesstätten stellt sich
zunehmend die Frage nach der konzeptionellen Gestaltung der Einrichtungen durch deren
Träger. Stärker als reine Platzzahlen rückt die Qualität des Angebotes in den Vordergrund, da
die Eltern über die Belegung und damit die Auslastung der Einrichtungen entscheiden.
Demnach sehen die freien Träger weniger das Wohnquartier der Kindertagesstätte als
Einzugsbereich an und versuchen durch entsprechende Schwerpunktsetzung in der
Konzeption eine hohe Belegung zu erreichen.
Ein wichtiges Instrument für die Kapazitätsplanung im Bereich der Kindertagesstätten durch
das Jugendamt ist die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Schwangerenbefragung,
wodurch Intentionen der werdenden Mütter frühzeitig erfasst werden sollen. Grundsätzlich
erfolgt die Planung der Platzzahlen im Folgejahr durch einen dreiprozentigen Aufschlag der
bestehenden Belegungszahlen.
Durch den gesetzlichen Anspruch auf einen Kindergartenplatz ist der Umfang der Platzzahlen
festgeschrieben. Über Zuschüsse vom Land werden die Kindertagesstätten mitfinanziert.
Einzig bei der Gestaltung der Elternbeiträge besteht Spielraum für eine Erhöhung der
Finanzmittel.
Neben der Finanzierung der Einrichtungen ergibt sich die Frage der Kosten zur
Weiterqualifizierung
des
Personals.
Hierbei
tritt
verstärkt
die
Notwendigkeit
der
Teilfinanzierung über private Beiträge von Seiten der Mitarbeiter in den Vordergrund der
Planung. Weiterhin stellt der zunehmende Übergang von öffentlichen Trägern zu freien
Trägern wachsende Anforderungen an das Personal, da zunehmend Managementaufgaben in
den Aufgabenbereich der Mitarbeiter fallen.
Die
Personalausstattung
der
Kindertageseinrichtungen
ist
durch
gesetzliche
Personalschlüssel81 vorgegeben. Flexible Reaktionen auf Schwankungen in der Auslastung
der Einrichtungen sind lediglich bedingt gegeben, da tarifvertragliche Vereinbarungen
vorliegen.82 Zusätzlich besteht das Problem der Überalterung der Mitarbeiter: Mittlerweile ist
81
82
Der Personalschlüssel für die Kinderkrippe beträgt eine pädagogische Fachkraft für 6 Kinder. Im
Kindergarten beläuft sich der Personalschlüssel auf eine Fachkraft für 13 Kinder und im Hort ist
eine Fachkraft für 25 Kinder vorgeschrieben. Vgl. hierzu Land Sachsen-Anhalt (2003).
Je nach Umfang der Platzbelegung kann variabel zwischen einer 30 oder 40 Stunden Woche für
die Erzieherinnen gewählt werden.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
53
ein Drittel des Personals in den Kindertagesstätten über 50 Jahre alt. Allerdings wird dieser
Sachverhalt von den Interviewpartnern als weniger kritisch eingeschätzt. Die Übernahme der
Einrichtungen durch freie Träger eröffnet zusätzlich im Personalbereich eine weitaus höhere
Flexibilität. Durch die Fortschreibung der Geburtenzahlen über das Jahr 2010 hinaus zeigt
sich ein weiterer deutlicher Geburtenrückgang. Dies wirkt nach Ansicht des Jugendamtes
einem erhöhten altersstruktur-bedingten Personalbedarf entgegen. Nach Ansicht der freien
Träger stellt die Überalterung des Personals gegenwärtig kein Problem dar, dennoch wird in
den nächsten zehn Jahren mit dem verstärkten Ausscheiden von Mitarbeiten durch das
Erreichen des Rentenalters gerechnet.
Bezüglich der Auslastung der Kindertageseinrichtungen wird seit 1999 eine Quote von 96 bis
99 % erreicht. Zukünftig werden allerdings zunehmend Probleme gesehen, eine Belegung
sicher zu stellen, die eine wirtschaftliche bzw. finanziell ausgeglichene Arbeit zulässt.
Hilfen zur Erziehung
Die Infrastruktur im Bereich der Hilfen zur Erziehung kann in der Stadt Magdeburg als
ausreichend betrachtet werden. Drei freie Träger sind im Bereich der Hilfen zur Erziehung
aktiv. Die Standortverteilung ihrer Einrichtungen basiert auf einer gebietsbezogenen
Aufteilung der Stadtfläche. Im Mittelpunkt des Angebotes steht die Heimerziehung (§ 34 SGB
VIII). Die bestehende Kapazität der freien Träger ist gegenwärtig nicht ausgelastet, so dass
eher ein Überangebot besteht.
Das Fallvolumen an Hilfen zur Erziehung wird in Bezug zu den vorhandenen Belastungen in
einer Großstadt wie Magdeburg als gering eingestuft. Seit dem Jahr 1999 kann eine konstante
Fallanzahl festgestellt werden. Aufgrund der neuen Zuständigkeit des Jugendamtes für den
Hortbereich kann ein starker Rückgang an Plätzen in der Tagespflege ausgemacht werden.
Das Fallaufkommen im Bereich Inobhutnahme hat sich innerhalb der letzten 10 Jahre sehr
stark verringert.
Ein momentan stark ausgeprägtes Problem stellt die hohe Anzahl von Schulverweigerern
dar. Hierbei setzt sich das Jugendamt für eine zeitnahe Erhöhung des Mittel- und
Personaleinsatzes in diesem Problemfeld ein. Verringerte Ausgaben durch eine verminderte
Belegung der Heimplätze sollten nicht zu Budgetkürzungen führen, statt dessen stärker in die
Präventionsarbeit fließen. Als Zielstellung im Arbeitsfeld der Hilfen zur Erziehung gilt die
Erhaltung des Lebensumfeldes anstelle der Anwendung stationärer Hilfen.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
54
Die Auswirkungen der demografischen Veränderungen auf den Bedarf an Hilfen zur
Erziehung werden vom Jugendamt zwar als stark, dennoch nicht als maßgeblich
bedarfsbestimmend eingestuft. Demgegenüber verweist das Jugendamt auf steigende
soziale Belastungsfaktoren, die künftig einen höheren Bedarf an Hilfen bedingen können.
Strukturell könnte ein steigender Bedarf aufgrund der vorgehaltenen Kapazitäten problemlos
realisiert werden. Die freien Träger von Einrichtungen des Bereiches Hilfen zur Erziehung
stellen schon gegenwärtig einen Rückgang der Belegungszahlen fest, der sich zukünftig noch
verstärken wird.
Gleichermaßen sehen sich die Anbieter stationärer Hilfen zunehmend mit Kindern und
Jugendlichen konfrontiert, die eines intensiveren und spezifischeren Betreuungsaufwandes
bedürfen. Diese erhöhten Anforderungen bedingen eine Weiterqualifizierung des Personal
und gegebenenfalls eine Anpassung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Personalschlüssel.
In der zukünftigen Entwicklung der Kinder- und Jugendhilfe wird eine stärkere Vermischung
zwischen den Adressaten aus der Gruppe der Kinder und der Gruppe der Jugendlichen
gesehen.
Indikatoren als Planungs- und Steuerungsgrundlage
Bevölkerungs(prognose)daten als Indikatoren zur Ermittlung künftiger Bedarfe werden
lediglich im Bereich der Kindertagesstätten, mit Blick auf vorgegebene Personalschlüssel,
als ausreichende Planungsgrundlage angesehen. Grundlegend für die Bedarfsplanung sollte
hierbei die unterschiedliche Entwicklung in den einzelnen Stadtteilen sein. Als Folge der
geringen Finanzausstattung wird von der Schulentwicklungsplanung die Gebäudesituation
bzw. der Sanierungsbedarf eines Gebäudes als Standortfaktor angeführt.
Infolge des Fehlens verlässlicher bzw. vorgeschriebener Quoten im Bereich der Hilfen zur
Erziehung entfällt die Möglichkeit einer Fortschreibung des Fallaufkommens entlang der
Bevölkerungsentwicklung. Die Problemsituationen von Kindern und Jugendlichen gestalten
sich zunehmend komplexer. Das zunehmende Auflösen der klassischen Familienstruktur birgt
nach Experteneinschätzung die größten Problempotentiale. Ebenso stellen die freien Träger
eine zunehmende Überforderung der Eltern mit den Ansprüchen und Bedürfnissen ihrer
Kinder fest.
Gleichermaßen gelten der Arbeitsmarkt sowie der Bereich der Bildung als
bedarfsbestimmende Größen hinsichtlich der Fallzahlen in den Hilfen zur Erziehung. Hierbei
treten Faktoren wie Jugendarbeitslosigkeit und Bildungsabschlüsse in den Vordergrund der
Diskussion.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
55
Als Indikator bzw. Maßstab für die Entwicklung der Arbeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung
werden im Magdeburg Fallzahlen anderer Jugendämter in vergleichbaren ostdeutschen
Großstädten als Reflexionsinstrument herangezogen.
Von Seiten des Jugendamtes wird eine Unterscheidung relevanter Indikatoren auf zwei
Ebenen vorgenommen. Einerseits existieren Indikatoren, die sich auf eine einzelne
Einrichtung und deren Leistungsspektrum beziehen. Diese Indikatoren lassen sich bspw. im
Rahmen einer Milieuanalyse einsetzen. Auf der zweiten Ebene werden Indikatoren zur
politischen Diskussion – mit dem Ziel einer regionalisierten Ressourcensteuerung in der Stadt
Magdeburg – herangezogen. Die Bereiche, die mit Indikatoren abgebildet werden, sind:
-
Arbeitsmarkt,
-
öffentliche Sozialleistungen,
-
Demografie,
-
Bildung,
-
Gesundheit.
Problematisch erweist sich die momentane Datenlage zu diesen Indikatoren, wonach Daten
fehlen
bzw.
sich
die
Zeitpunkte
der
Datenbereitstellung
stark
unterscheiden.
Als
Erfassungsgrundlage der Daten dienen unterschiedliche Gebietsaufteilungen, die je nach
Behörde differieren. Entsprechend kann eine einheitliche Zuordnung der Daten bspw. auf
Stadtteilebene bzw. noch kleinräumiger nicht vorgenommen werden. Somit fordert das
Jugendamt einen einheitlichen Erhebungszeitpunkt und eine einheitliche (möglichst
kleinräumige) Abgrenzung.83
Insgesamt müssen, so der Stand der Überlegungen, vorhandene Indikatoren schnell
umsetzbar sein, um zeitnahe Aussagen zu erlauben. Gleichfalls sollten die Indikatoren so
geartet sein, dass eine Auswertung der Indikatoren nicht nur von Seiten der Verwaltung,
sondern innerhalb jeder Einrichtung möglich wäre.
Zukünftige Strategien und Handlungsansätze
Kindertageseinrichtungen
Insgesamt ergibt sich für die Zukunft die Notwendigkeit neuer bzw. ausgeweiteter
Betreuungsformen, um eine Ganztagesbetreuung von Kindern umzusetzen. Aktuelle
Befragungen seitens des Jugendamtes zeigen zwar Zufriedenheit der Eltern bezüglich des
83
Zum Einsatz eines so skizzierten Indikatorenmodells existieren in Magdeburg gegenwärtig
konzeptionelle Überlegungen. Praktisch ist es noch nicht umgesetzt.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
56
Angebotes, richten aber den Fokus der Diskussion auch auf eine stärkere Anpassung des
Angebotes an die Arbeitszeiten der Eltern. Als zukünftige Strategien für den Bereich der
Kindertagesstätten werden eine stärkere Orientierung an den Bedürfnissen der Familien und
des Arbeitsmarktes gesehen. Demzufolge sollte eine Kinderbetreuung für Eltern bereitgestellt
werden, deren Arbeitszeiten im Schichtdienst oder an Wochenenden liegen.
Dieser Bedarf an flexiblen Öffnungszeiten der Kindertagesstätten wurde von den freien
Trägern erkannt und erste Konzepte zur Umsetzung liegen den Behörden zur Prüfung vor.
Denkbare Varianten wären ebenso der Ausbau der Tagespflege durch Tagesmütter. Hierbei
stellt sich jedoch das Problem der Kontrolle und Sicherung von Qualitätsstandards des
Angebots.
Für die Zukunft wird von Seiten des Jugendamtes die Erweiterung des Angebotes in den
Kindertageseinrichtungen über ihre eigentliche Aufgabe der Kinderbetreuung hinaus als
strategischer Ansatz verfolgt. Entsprechend soll eine Öffnung der Kindertagesstätten zum
Wohnumfeld hin erfolgen. Gleichermaßen wird die Chance gesehen, über die stärkere
Einbindung der Eltern in die Kindertagesstätten weitere Aufgabenbereiche zu erschließen.
Das bedeutet auch, im Zuge der Präventionsarbeit bereits frühzeitig (beginnend in den
Kindertageseinrichtungen) Angebote von Hilfen zur Erziehung an die Eltern heranzutragen
bzw. im Dialog mit den Eltern zu ermitteln. Nicht nur die Kinder, sondern auch die Eltern sollen
im Rahmen dieser Arbeit unterstützt und angeleitet werden. Insgesamt wird ein leichterer
Zugang sowie eine stärkere Wahrnehmung und Akzeptanz der Hilfen zur Erziehung
angestrebt.
Die Umsetzung einer solchen Strategie erfordert einen Umbau der Ressourcen, wobei der
durch die präventiven Maßnahmen zu erwartende Rückgang in der Heimerziehungsquote
Ressourcen freisetzt, die zum Ausbau der Kindertageseinrichtungen genutzt werden könnten.
Neben der personellen Verstärkung bedingt dieses neue Aufgabenfeld der Präventionsarbeit
veränderte Räumlichkeiten in den Einrichtungen. Dies ist notwendig, um Hilfeangebote den
Eltern unterbreiten zu können, ohne den normalen Ablauf in den Kindertagesstätten zu stören.
Erste Kindergärten haben sich dieser Strategie angepasst und den Um- oder Ausbau der
Räumlichkeiten vollzogen, vereinzelt liegen Bestrebungen vor. Im Großteil der Einrichtungen
muss jedoch, so die aktuelle Einschätzung, noch Überzeugungsarbeit geleistet werden. In den
Einrichtungen der freien Träger, die dieses Konzept umsetzen, wurde dies generell positiv
aufgenommen und bewertet.
Aufgrund des fortschreitenden Bevölkerungsrückganges liegen neue Strategien bspw. in der
Raumausnutzung vor. Diesbezüglich existieren bereits Umsetzungen zur Doppelnutzung
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
57
von Räumlichkeiten durch Schule und Hort, so dass keine separaten Räume für den
Hortbetrieb vorgehalten werden müssen.
Die zunehmende Abgabe von Kindertagesstätten durch die Stadt Magdeburg eröffnet den
freien Träger die Möglichkeit, durch den Zusammenschluss mehrerer Einrichtungen eines
Trägers wirtschaftlicher zu arbeiten und darüber hinaus einen fachlichen Austausch zwischen
den Mitarbeitern der einzelnen Einrichtungen zu etablieren.
Hilfen zur Erziehung
Im Bereich der Hilfen zur Erziehung sollen in erster Linie stationäre Maßnahmen vermieden
werden, um Kinder und Jugendliche in ihrem normalen Lebensumfeld zu belassen. Dies setzt
einen größeren Umfang präventiver Arbeit seitens des Jugendamtes voraus.
Momentan kann ein Anwachsen der Problemkonstellationen bei den Adressaten beobachtet
werden. Gründe hierfür werden in der unterschiedlich starken Entwicklung der Problemlagen
in einzelnen Stadtteilen innerhalb der Stadt Magdeburg gesehen. Eine Tendenz der Zunahme
von Problemfällen kann derzeitig jedoch noch nicht abgeleitet werden.
Zukünftig
muss
eine
stärkere
Vernetzung
zwischen
der
Bedarfs-
und
der
Organisationsentwicklung erfolgen. Hiervon sind neben der Verwaltung gleichermaßen die
freien Träger betroffen. Der Einsatz von Controllinginstrumenten wird in der künftigen
Entwicklung
eine
verstärkte
Rolle
spielen.
Die
Einführung
einer
kontinuierlichen
Qualitätsbewertung der Arbeit sowie die Etablierung beständiger Lernprozesse werden als
Hauptaufgaben in der Zukunft angesehen.
Die freien Träger der Einrichtungen im Bereich der Hilfen zur Erziehung streben vor dem
Hintergrund
der
demografischen
Entwicklung
eine
Abkehr
von
breit
angelegten
Angebotsformen hin zu spezialisierten Leistungen an. Diese Spezialisierung der Träger
(z.B. auf die Zielgruppe Behinderte) stellt höhere Anforderungen an das Personal sowie die
Infrastruktur bzw. die Räumlichkeiten der Einrichtungen. Ebenso steigt mit zunehmender
Spezialisierung der finanzielle Aufwand.
Als weiteres wichtiges Ziel betrachtet das Jugendamt der Stadt Magdeburg die Entwicklung
von Leistungen und Verfahren, die auf sich
ändernde Adressatengruppen und
Problemkonstellationen (z.B. Schulverweigerer) reagieren können.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
58
Organisatorische Fragen
Zur
Planung
der
künftigen
Arbeit
wird
von
Seiten
des
Jugendamtes
verstärkt
Computersoftware eingesetzt. Dies geschieht u.a. um die vorhandene Datenlage besser in
die Planungsprozesse miteinbeziehen zu können. Im Weiteren soll die vorliegende
Berichterstattung über die einzelnen Verwaltungsbereiche hinaus ausgeweitet werden, um ein
umfassendes Berichtssystem einzuführen.
Die Periodizität der Gesamtberichterstattung sollte auf die Wahlperioden (alle fünf Jahre)
beschränkt werden, um eine Überlastung der Verwaltung zu vermeiden. Als Übergang
innerhalb dieser Fünfjahreszeiträume wird die Erstellung von Teil- bzw. Spezialberichten
vorgeschlagen. Diese Spezialberichte würden dann eine tiefergehende Auseinandersetzung
mit einzelnen Arbeitsfeldern erlauben.
Von Seiten der Behörden werden die bestehenden Kooperationen mit anderen Ämtern in der
Stadt84 bzw. länderübergreifend als gut aufgestellt und ausreichend angesehen. Allerdings
bestehen in der Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit aufgrund der unterschiedlichen
Struktur der Behörden Probleme. Im Kontext der Gesetzgebung von Hartz IV sieht das
Jugendamt die Notwendigkeit einer verstärkten Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit.
Neue bzw. veränderte Aufgabengebiete des Jugendamtes sind im Rahmen dieser
Gesetzesänderung momentan nur unzureichend absehbar. Die regionale Aufstellung von
Teams der Agentur für Arbeit auf Basis der vom Jugendamt geschaffenen fünf Sozialzentren85
ergeben zukünftig mehr Schnittstellen zwischen diesen Behörden.
Die freien Träger befürchten eine Zunahme der Problemlagen für Kinder und Jugendliche in
der Folge der Hartz-IV-Regelungen. Als positive Auswirkung der Hartz IV Gesetzgebung wird
übereinstimmend die Einführung von „Ein Euro Jobs“ gesehen, da zusätzliche Aufgaben in
den Einrichtungen erfüllt werden können.
Wichtigste Kooperationspartner der freien Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe
aus dem Bereich der Behörden sind das Jugendamt der Stadt Magdeburg bzw. die
Jugendämter anderer Regionen, das Schul-, Gesundheits- und Sozialamt. Darüber hinaus
besteht eine Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit sowie anderen Ämtern der Stadt
Magdeburg.
Zwischen
den
einzelnen
freien
Trägern
findet
ebenso
wie
mit
den
übergeordneten Spitzenverbänden ein Austausch statt. Zusätzlich existieren Arbeitsgruppen
84
85
Kooperationen bestehen u. a. mit dem Schulverwaltungsamt, dem Stadtplanungsamt bzw. mit dem
Hochbauamt sowie mit der Agentur für Arbeit.
Vgl. www.soziales-magdeburg.de
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
und
Fachtagungen,
die
unter
Einbeziehung
des
Jugendamtes,
59
unterschiedliche
Fragestellungen bearbeiten.
Insgesamt bewerten die freien Träger den Umfang der Kooperationen momentan als
hinreichend. Einzig die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen wie der
Fachhochschule in Magdeburg wurde als zu gering eingeschätzt. Im Kontext sich ändernder
Leistungsumfänge
der
freien
Träger
infolge
erwarteter
Spezialisierungen
müssen
Kooperationen mit einzelnen Ämtern entsprechend vertieft werden.
Die Arbeit mit dem Gender-Mainstreaming-Prinzip wird von Seiten des Jugendamtes als
Querschnittsaufgabe angesehen. Einer strikten Budgetierung der Mittel zur Bereitstellung
spezifischer Angebote für Mädchen und junge Frauen steht das Jugendamt kritisch
gegenüber. Als wichtiger wird die Nachfrageermittlung geschlechterspezifischer Angebote
eingestuft, um flexibel auf diese Entwicklungen reagieren zu können. Die Einrichtung von
Evaluationsinstrumenten für geschlechterspezifische Arbeit wird von Seiten des Jugendamtes
vorangetrieben.
In der Arbeit der freien Träger wird der Geschlechterverteilung in der Angebotsaufstellung
Rechnung getragen. Es existieren spezielle Angebote ausschließlich für Mädchen und junge
Frauen. Als problematisch erweist sich hierbei die Finanzierung derartiger Projekte, so dass
teilweise lediglich Modellprojekte durchgeführt wurden.
4.3.6
Zusammenfassung der Ergebnisse
Bis zum Jahr 2010 sinkt die Bevölkerung der unter 25-Jährigen in der Stadt Magdeburg um
ein Fünftel. Ursächlich hierfür ist der starke Rückgang in der Altersgruppe der 10- bis unter 25Jährigen um über ein Drittel. In der Alterskohorte der unter 10-Jährigen wird hingegen ein
Wachstum um über ein Fünftel bis 2010 prognostiziert.
Auf der Grundlage der Bevölkerungsprognose kann in den Bereichen Krippe und
Kindergarten von einer Zunahme der benötigten Plätze von jeweils gut einem Zehntel bis
2010 ausgegangen werden. Im Hortbereich muss, bedingt durch den zu erwartenden
Zuwachs von einem Drittel, der weitaus stärkste Ausbau des Platzangebotes bis zum Jahr
2010 stattfinden.
Die Vorausschätzung der Fallzahlen im Bereich Hilfen zur Erziehung erfolgte ausschließlich
auf Basis der Bevölkerungsentwicklung. In der Vollzeitpflege kann ein Rückgang um knapp
ein Zehntel bis 2010 prognostiziert werden. Heimerziehung und sonstige betreute
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
60
Wohnformen sinken bis 2010 mit über einem Viertel am stärksten, wohingegen der Sektor der
teilstationären Hilfen lediglich leicht um 5 % bis 2010 abnimmt.
Die betrachteten Indikatoren zur Sozialstruktur weisen im Ergebnis auf ein Ansteigen der
sozialen Belastungsfaktoren in Magdeburg hin. Hierzu zählen die wachsende Anzahl an
Empfängern von Sozialleistungen, zunehmende Jugendkriminalität sowie Veränderungen in
der Familienstruktur.
Zusammenfassend
kann
konstatiert
werden,
dass
sich
die
betrachteten
Bereiche
Kindertageseinrichtungen und Hilfen zur Erziehung bis 2010 gegensätzlich entwickeln.
Während die Platzzahlen in den Kindertageseinrichtungen infolge der demografischen
Entwicklung dieser Altersgruppen erhöht werden müssen, sinkt der Bedarf an Hilfen zur
Erziehung aufgrund der sich verringernden Anzahl von Jugendlichen. Die dargestellten
Entwicklungen der sozialen Belastungsfaktoren relativieren diesen Rückgang an Hilfen zur
Erziehung dahingehend, dass die verbleibende Adressatengruppe stärkeren sozialen
Problemlagen ausgesetzt ist. Bspw. sind sozial schwächere Familien an den Empfängern von
Hilfen zur Erziehung überdurchschnittlich stark vertreten, so dass ein weiteres Anwachsen der
Empfängergruppe von Sozialleistungen einen Zuwachs an Hilfen zur Erziehung bedeuten
würde. Gleichermaßen wird von Seiten des Jugendamtes der demografische Rückgang der
Adressaten der Hilfen zur Erziehung als weniger bedarfsbestimmend eingeschätzt.
Der prognostizierte Mehrbedarf in den Kindertageseinrichtungen bedingt Strategien zum Ausbzw. Umbau des bestehenden Angebotes. Vom Jugendamt vorgehaltene Räumlichkeiten
würden eine sofortige Verdoppelung des Platzangebotes in den Kindergärten gestatten.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage in der Stadt Magdeburg soll im Hortbereich in den
Schulen stärker eine Doppelnutzung der Räumlichkeiten, d.h. die gemeinsame Nutzung der
Räume für den Schul- und Hortbetrieb, umgesetzt werden. Da somit keine separaten Räume
für den Hortbetrieb benötigt würden, ist mit einem entsprechend geringerem finanziellen
Aufwand zu rechnen.
Strategien, die darauf gerichtet sind, der sinkenden Adressatengruppe in den Hilfen zur
Erziehung zu begegnen, liegen in einer zunehmenden Vernetzung der einzelnen Bereiche
der Kinder- und Jugendhilfe. Bezogen auf das Personal soll ein flexiblerer Einsatz ermöglicht
werden, der eine Verschiebung zwischen den einzelnen Bereichen der Kinder- und
Jugendhilfe zulässt.
Als wesentliches Strategieelement strebt das Jugendamt für die Zukunft eine Verlagerung des
Maßnahmenschwerpunktes in die Präventionsarbeit an. Zu dieser präventiven Arbeit gehört
ein verstärktes Angebot ambulanter Hilfen, um die Unterbringung außerhalb der Familie zu
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
61
vermeiden. Die freien Träger von Einrichtungen der stationären Hilfe stehen dieser Strategie
kritisch gegenüber. Sie rechnen lediglich mit einer zeitlichen Verschiebung stationärer
Maßnahmen. Im Weiteren besteht die Tendenz, dass diese verbleibenden Fälle in den
stationären Einrichtungen aufgrund ihrer Schwere zumeist einen höheren Betreuungsaufwand
und höhere Kosten verursachen.
Eine weiterer Strategieansatz des Jugendamtes bezüglich der präventiven Arbeit liegt in der
Ausdehnung der Hilfen zur Erziehung im Bereich der Kindertagesstätten. Aufgrund
dieser Angebotserweiterung sollen bereits frühzeitig Problemlagen von Kindern erkannt und
mit entsprechenden Hilfen interveniert werden. Um Beratungsangebote außerhalb der
normalen Abläufe des Kindergartens anbieten zu können, muss ein Aus- bzw. Umbau der
Räumlichkeiten in den Kindergärten sowie der Einsatz entsprechend geschulter Fachkräfte
zusätzlich zum Betreuungspersonal vorgenommen werden.
Die freien Träger von Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung wenden sich hingegen
zunehmend infolge der sinkenden Adressatenzahlen von breit angelegten Angeboten ab und
spezialisieren sich. Dies bedingt eine zusätzliche Qualifikationen des Personals respektive die
Einstellung weiteren Fachpersonals sowie veränderte Anforderungen an die Ausstattung und
die Räumlichkeiten der Einrichtungen.
Abschließend lässt sich einschätzen, dass sowohl von Seiten der Behörden als auch von den
freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Magdeburg die Problematik der
demografischen
Veränderungen
wahrgenommen
wurde
und
wird.
Neben
der
Sensibilisierung für die Bevölkerungsentwicklung besitzt die Entwicklung der sozialen
Belastungsfaktoren einen großen Einfluss auf die Bedarfs- und Konzeptplanung der Akteure
der Kinder- und Jugendhilfe.
Das Jugendamt als öffentlicher Träger von Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
reduziert durch die zunehmende Übertragung von Einrichtungen an freie Träger die Risiken
der öffentlichen Hand bzgl. unzureichender Auslastung der Einrichtungen. Aus der
fortschreitenden Übertragung der Einrichtungen an die freien Träger ergeben sich neue
Handlungsschwerpunkte für das Jugendamt, die zumeist Steuerungs- und Kontrollaufgaben
gegenüber den freien Trägern betreffen. In erster Linie sind die freien Träger als Anbieter der
Leistungen in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe von den zukünftig sich stark
verändernden Bevölkerungszahlen betroffen.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
4.4
Fallstudie 2: Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
4.4.1
Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur
62
Demografie
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ging die Bevölkerung im Sechsjahreszeitraum von 1998 bis
2003 um 5,5 % auf 127.910 Personen zurück. Nahezu zu gleichen Teilen lässt sich diese
Entwicklung auf den Geburtensaldo und den Wanderungssaldo zurückführen. Der
Geburtensaldo verhält sich von 1998 bis 2003 mit Werten zwischen -620 und -720 relativ
gleichmäßig. Eher ungleich zeigt sich hingegen der Wanderungssaldo, der mit -469 im Jahr
1999 ein Minimum und mit -1.248 im Jahr 2001 ein Maximum beschreibt.
Die Betrachtung der Altersgruppen der unter 27-Jährigen ergibt für den Zeitraum zwischen
1998 und 2003 ein stark differenziertes Bild. Während die Altersgruppe der unter 3-Jährigen
leicht wächst, nimmt die Gruppe der 3- bis unter 6-Jährigen um über ein Fünftel zu. Die
Anzahl der 6- bis unter 12-Jährigen verringert sich im gleichen Zeitraum auf die Hälfte. Von
1998 bis 2003 reduziert sich die Zahl der 12- bis unter 18-Jährigen um knapp ein Fünftel. Die
Alterskohorte der 18- bis unter 21-Jährigen weist einen geringen Verlust, die Altersgruppe der
21- bis unter 27-Jährigen allerdings einen leichten Zuwachs auf.86
Basierend auf den Ergebnissen der Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen
Landesamtes Thüringen stellt sich die Entwicklung der Bevölkerung im Landkreis SaalfeldRudolstadt bis zum Jahr 2010 wie folgt dar.87 Insgesamt sinkt die Bevölkerung der unter 26Jährigen ausgehend vom Jahr 2003 bis 2010 um ein Fünftel auf ca. 25.000 Personen. Dieser
Bevölkerungsverlust spiegelt sich in den einzelnen Altersgruppen unterschiedlich stark wieder.
In den Alterskohorten der unter 6-Jährigen und 19- bis unter 26-Jährigen zeichnen sich
lediglich geringe Veränderungen von unter drei Prozent Wachstum bzw. Verlust ab. Einzig
deutliche Zuwächse sind mit einem Plus von neun Prozent in der Altersgruppe der 6- bis unter
12-Jährigen registrierbar. Mit einem Rückgang von über der Hälfte weisen die Alterskohorten
der 12- bis unter 19-Jährigen den massivsten Bevölkerungsverlust auf.
Die Betrachtung der Anteile der einzelnen Altersgruppen an der Gesamtanzahl der unter 26Jährigen zeigt eine nachweisliche Verschiebung zwischen den verschiedenen Gruppen.
86
87
Vgl. Thüringer Landesamt für Statistik (2004a).
Die Betrachtung der Bevölkerungsentwicklung erfolgt
Altersgruppen des Bereiches der Hilfen zur Erziehung.
ausschließlich
für
die
relevanten
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Abbildung 6:
63
Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 26-Jährigen bis 2010 im Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
100%
19-26
90%
80%
16-19
70%
60%
12-16
50%
6-12
40%
30%
3-6
20%
10%
0-3
0%
2003
2006
2010
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (2004), S. 204 f; Berechnungen isw Institut.
Wie in Abbildung 6 dargestellt, wächst der Anteil der 19- bis unter 26-Jährigen an der
Gesamtzahl der unter 26-Jährigen bis auf 42 % an. Hingegen sinkt der Anteil der 12- bis
unter 19-Jährigen von über einem Drittel auf unter ein Fünftel im Jahr 2010. Die Kohorte der
unter 12-Jährigen erhöht ihren Anteil auf nahezu 40 % im Jahr 2010.88
Sozialstruktur
Ausgehend vom Jahr 1999 ist ein stetiges Ansteigen der Arbeitslosenquote im Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt von 16,2 auf 18,6 % (2003) festzustellen. Die Verteilung der
Arbeitslosenquoten im Landkreis beschreibt ein Nord-Süd-Gefälle.
Im Durchschnitt der Jahre 2000 bis 2003 beläuft sich die Quote der Jugendarbeitslosigkeit
nahezu unverändert auf 13 % bzw. ist 2003 gegenüber dem Vorjahr um einen halben
Prozentpunkt gesunken. In absoluten Zahlen zeichnet sich hingegen ein deutlicher Anstieg
der Anzahl von Arbeitslosigkeit betroffenen Jugendlichen ab. So sind im Jahr 2003 1.203
junge Menschen unter 25 Jahren arbeitslos gemeldet. Dies entspricht einem Zuwachs von 11
% gegenüber dem Jahr 2000.
Auf
Basis
der
Gemeinden
des
Landkreises
Saalfeld-Rudolstadt
ergibt
sich
eine
unterschiedliche Verteilung der Jugendarbeitslosenquote. In der Mehrzahl der 17 Gemeinden
88
Vgl. Thüringer Landesamt für Statistik (2004a), S. 204 f.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
64
des Landkreises schwanken die Werte der Jugendarbeitslosenquote geringfügig um den
Durchschnittswert von 13 %. In den Gemeinden VGS Uhlstädt-Kirchhasel und VGS Mittleres
Schwarzatal erreicht die Quote der Jugendarbeitslosigkeit mit 21 bzw. 20 % die Höchstwerte
des Landkreises. Hingegen verzeichnen die Gemeinden Rottenbach und die VGS
Bergbahnregion mit 4 bzw. 7 % Jugendarbeitslosenquote die Minimalwerte im Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt.89
Der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der Gesamtbevölkerung des Landkreises SaalfeldRudolstadt liegt seit 1999 nahezu unverändert unter 2 %. Über die Hälfte der Bezieher von
Hilfen zum Lebensunterhalt ist unter 27 Jahre alt. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger unter 27
Jahren an der altersgleichen Bevölkerung ist mit 3,5 % mehr als doppelt so hoch wie in der
Gesamtbevölkerung.
Ein differenzierteres Bild ergibt die Betrachtung der minderjährigen Sozialhilfeempfänger auf
der Ebene der Gemeinden. In den Städten Rudolstadt (9,3 %), Bad Blankenburg (4,7 %),
Königsee (5,0 %) und Saalfeld (6,5 %) ist die Quote der minderjährigen Sozialhilfeempfänger
überdurchschnittlich hoch. In den verbleibenden Gemeinden rangieren die Anteile der
minderjährigen Sozialhilfeempfänger zumeist deutlich unter der Dreiprozentmarke.
Die Verteilung der Quote der Sozialhilfeempfänger innerhalb des Landkreises zeigt, dass in
den Städten Rudolstadt, Blankenburg und Saalfeld deren Anteil deutlich über dem
Durchschnittswert von 1,6 % liegt. In den übrigen Gemeinden beträgt der Anteil der
Sozialhilfeempfänger durchschnittlich ein halbes Prozent.
Eine
Aufschlüsselung
nach
Bedarfsgemeinschaften
verdeutlicht,
dass
insbesondere
Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern überdurchschnittlich oft auf Unterstützung durch
Sozialhilfe angewiesen sind. Deren Anteil an der Gesamtanzahl der Sozialhilfeempfänger
beträgt
2003
30
%.
Dies
spiegelt
sich
gleichermaßen
in
den
Angaben
von
Sozialhilfeempfängern wieder, die sich in einer besonderen sozialen Situation befinden.
Demnach ist der Anlass der Hilfebeantragung bei knapp 90 % dieser Empfänger entweder die
Geburt eines Kindes oder die Trennung bzw. Scheidung vom Partner.
Der Umfang der Hilfen zum Lebensunterhalt hat seit dem Jahr 2000 um ein Drittel auf 6,8 Mio.
Euro im Jahr 2003 zugenommen.90
89
90
Vgl. Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt (2004a), S. 43 f. Die Quote der Jugendarbeitslosigkeit wurde
auf Basis der durchschnittlichen Quote der Erwerbspersonen im Alter von 15 bis 25 Jahre
berechnet.
Vgl. Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt (2004a), S. 20 ff.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
65
Im Fünfjahreszeitraum zwischen 1999 und 2003 kann ein Ansteigen der Anzahl der
wohngeldbeziehenden Haushalte im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt um ein Fünftel auf
insgesamt 5.758 Haushalte festgestellt werden. Der Umfang der Leistungen erhöhte sich im
gleichen Zeitraum um 12 % auf 6,5 Mio. Euro.
Zwischen den Gemeinden zeigt sich, dass insbesondere die Städte Bad Blankenburg (7,5 %)
und Saalfeld (7,0 %) die höchsten Anteile der Wohngeldempfänger an den Einwohnern
aufweisen.91
Im Bereich der Jugendkriminalität ist die Anzahl der Anklagen gegen Jugendliche und
Heranwachsende von 2002 bis 2003 um etwa ein Drittel auf insgesamt 513 Fälle gesunken.
Eine fortlaufende Reduzierung der Anklagen lässt sich für das Jahr 2004 aber nicht
feststellen,
da
zur
Halbjahresfrist
bereits
290
Anklagen
gegen
Jugendliche
und
Heranwachsende registriert wurden.92
Die Familienstruktur ist im Zeitraum von 1999 bis 2003 nahezu unverändert geblieben. Von
54.000 Familien im Jahr 2003 lebten 57 % in Ehen, zu gleichen Teilen als Ehepaare mit
Kindern und ohne Kinder, 13 % waren Alleinerziehende und 30 % Alleinstehende.
Seit dem Jahr 1999 weist die Anzahl der Ehescheidungen einen kontinuierlichen Anstieg auf.
Mit einer Anzahl von 339 Ehen werden demnach im Jahr 2003 58 % mehr Ehen geschieden
als 1999, der Anteil je 1.000 Einwohner nimmt im gleichen Zeitraum von 1,6 auf 2,6 % zu.93
Von
den
Schulabgängern
des
Schuljahres
2002/03
kann
die
Hälfte
einen
Realschulabschluss und je ein Fünftel das Abitur oder einen Hauptschulabschluss
nachweisen.
Lediglich
8,7
%
der
Abgänger
verlassen
die
Schule
ohne
den
94
Hauptschulabschluss, wobei dieser Anteil seit dem Jahr 1999 (13,5 %) stark rückläufig ist.
4.4.2
Daten zur Kinder- und Jugendhilfe
Struktur und Kapazitäten des Bereiches der Hilfen zur Erziehung
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt verfügt der gesamte Bereich der Kinder- und Jugendhilfe im
Jahr 2002 über 92 Einrichtungen mit entsprechend 871 zur Verfügung stehenden Plätzen und
91
92
93
94
Vgl. Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt (2004a), S. 33 ff.
Vgl. Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt (2004a), S. 53.
Vgl. Thüringer Landesamt für Statistik (2004).
Vgl. Thüringer Landesamt für Statistik (2004).
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
66
285 dort tätigen Personen. Darunter befinden sich 12 Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung,
der Hilfe für junge Volljährige sowie der Inobhutnahme, mit insgesamt 169 bereitgestellten
Plätzen und 101 Beschäftigten. Im Vergleich zum Jahr 1998 erfolgt in einigen Einrichtungen
dieser Bereiche eine Abnahme um etwa ein Viertel.95
Anfang
2004
werden
im
Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
211
Plätze
stationärer
Erziehungshilfen vorgehalten, obwohl nur 35 Kinder und Jugendliche der Region in
stationären
Einrichtungen
des
Landkreises
untergebracht
sind.
Die
Belegung
der
verbleibenden stationären Plätze erfolgt durch andere Bundesländer bzw. Landkreise.
Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung
Von 1999 bis 2003 wird deutlich, dass im Bereich der Hilfen zur Erziehung insgesamt eine
Abnahme der Inanspruchnahme um fast ein Zehntel zu beobachten ist. Im Landkreis SaalfeldRudolstadt umfassen die Hilfen außerhalb des Elternhauses (§§ 33 bis 35a SGB VIII) mehr
als die Hälfte des Leistungsspektrums der Hilfen zur Erziehung. Die stärkste Veränderung
wird bei der stationären Unterbringung im Heim und den sonstigen betreuten Wohnformen laut
§ 34 SGB VIII ersichtlich. Hier erfolgt im genannten Zeitraum eine Reduzierung der
Gewährung um fast 50 %. Die Vollzeitpflege in einer anderen Familie (§ 33 SGB VIII) steigt
bis zum Jahr 2002 leicht an, sinkt dann aber wieder um 12% und erreicht somit 2003 den
Stand von 1999.
95
Vgl. Thüringer Landesamt für Statistik (1999, 2003).
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
67
Abbildung 7: Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
110
§29 SGB VIII
100
90
§30 SGB VIII
absolute Fallzahlen
80
§31 SGB VIII
70
§32 SGB VIII
60
50
§33 SGB VIII
40
§34 SGB VIII
30
20
§35 SGB VIII
10
§35a SGB VIII
0
1999
2000
2001
2002
2003
Quelle: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt (2004a); eigene Darstellung.
Eine schwankende Fallzahlentwicklung ist im Zeitraum von 1999 bis 2003 bei der
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35a SGB VIII zu
beobachten. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII) weist von
1999 bis 2003 durchgängig eine sehr geringe Inanspruchnahme auf.
Insgesamt lässt sich im Bereich der stationären Hilfen eine Schwerpunktverlagerung
feststellen. Während 1999 der Großteil der Fälle bei der Heimunterbringung bzw. anderen
betreuten Wohnformen (§ 34 SGB VIII) liegt, ist aufgrund der starken Reduzierung dieser
Hilfeform zu erkennen, dass 2003 die Vollzeitpflege den Hauptanteil an den stationären Hilfen
ausmacht. Die ambulanten Hilfen (§§ 29 bis 31 SGB VIII) umfassen ca. ein Drittel des
Gesamtleistungsspektrum der Hilfen zur Erziehung, wobei die Hilfen laut §§ 30, 31 SGB VIII
den Schwerpunkt bilden. Hier fällt besonders der starke Zuwachs der Inanspruchnahme der
Hilfe in Form von Erziehungsbeistand und Betreuungshelfer (§ 30 SGB VIII) auf. Die soziale
Gruppenarbeit (§ 29 SGB VIII) weist nur in den Jahren 2001 und 2002 eine Inanspruchnahme
auf, die sich auf maximal fünf Fälle beläuft. Vom Gesamtleistungsangebot der Hilfen zur
Erziehung umfasst die teilstationäre Hilfe gemäß § 32 SGB VIII (Erziehung in einer
Tagesgruppe) den geringsten Anteil bzw. weist sie im genannten Zeitraum sehr geringfügige
Fallzahlschwankungen auf.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
68
Die zunehmende Verlagerung bezüglich der Gewährung von Hilfen zur Erziehung von
stationären hin zu ambulanten Hilfen lässt sich darauf zurückführen, dass zum einen den
Hilfen innerhalb der Familie der Vorrang gegenüber den Hilfen außerhalb zu geben ist.
Dementsprechend sollen integrative und sozialräumlich angelegte Hilfen angewendet sowie
vielfältige Leistungen des Hilfespektrums ortsnah und aus einer Hand gewährt werden. Zum
anderen besteht seitens des Jugendamtes des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt die Strategie
der
Kostenreduzierung
durch
Vermeidung
der
vorschnellen
Gewährung
stationärer
Unterbringung.
Abbildung 8:
Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform (2003)
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
im
teilstationäre Hilfen (§32
SGB VIII)
200
180
absolute Fallzahlen
160
ambulante Hilfen (§§ 29,
30 SGB VIII)
140
120
Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder
und Jugendliche (§ 35a
SGB VIII)
100
80
60
Heimerziehung/ sonstige
betreute Wohnformen (§
34 SGB VIII)
40
20
0
Gesamt
unter 6 Jahre
6-12 Jahre
13-17 Jahre
18-27 Jahre
Vollzeitpflege (§ 33 SGB
VIII)
Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen
Quelle: Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt (2004b); eigene Darstellung.
Die Betrachtung der Altersstruktur der Kinder und Jugendlichen, denen Hilfen zur Erziehung
im Jahr 2003 gewährt wurden, verdeutlicht, dass die Vollzeitpflege in einer anderen Familie
überwiegend in der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen erfolgt. Die stationäre Unterbringung
laut § 34 SGB VIII wird vorrangig von den älteren Altersgruppen (13 - 27 Jahre) in Anspruch
genommen. Gründe hierfür liegen in der Intention des Jugendamtes, eine Heimerziehung für
Kinder vor dem 8. Lebensjahr zu vermeiden. Im Bereich der Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche ist eine niedrigere Inanspruchnahme zu erkennen, so dass
von den insgesamt 10 Fällen die Hälfte auf die 13- bis 17-Jährigen entfällt. Im ambulanten und
teilstationären Leistungsbereich befinden sich überwiegend Kinder und Jugendliche zwischen
6 und 17 Jahren.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
69
Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Die Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sind von 1998
bis 2000 kontinuierlich angestiegen. Erst in den darauffolgenden Jahren ist eine schrittweise
Reduzierung dieser Ausgaben zu erkennen, so dass 2003 ca. insgesamt 18 Mio. Euro für die
Kinder- und Jugendhilfe aufgewendet wurden.
Besonders deutlich ist der Anstieg der Finanzausgaben um mehr als 50% für die
Einrichtungen der Jugendhilfe bis zum Jahr 2000. In den Jahren bis 2003 werden diese
Ausgaben reduziert. 2003 betragen jene für die Unterhaltung und den Betrieb von eigenen
Einrichtungen sowie die Zuschüsse für Einrichtungen freier Träger insgesamt knapp 10,5 Mio.
Euro. Dabei werden die Einrichtungen der freien Träger mit etwa 5,8 Mio. Euro finanziert.
Geringfügigere Schwankungen im Zeitraum von 1998 bis 2003 weisen die Ausgaben für die
Einzel- und Gruppenhilfe96 sowie die Personalausgaben der Jugendhilfeverwaltung auf. Der
Bereich der Einzel- und Gruppenhilfe wurde 2003 mit ca. 6 Mio. Euro finanziert, wovon der
Anteil der freien Träger bei 254.000 Euro lag.
Abbildung 9:
Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt97
25000
reine Ausgaben insgesamt
1000 Euro
20000
Einnahmen
Ausgaben insgesamt
15000
Einzel- und Gruppenhilfen
10000
Einrichtungen der Jugendhilfe
5000
Personal der
Jugendhilfeverwaltung
0
1998
1999
2000
2001
2002
2003
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (Hrsg.) (1998-2003).
Mehr als die Hälfte des Etats der Jugendhilfe des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt umfasst
der Bereich der Hilfen zur Erziehung. Eine Betrachtung der zeitlichen Entwicklung dieser
96
97
Die Ausgaben für die Einzel- und Gruppenhilfe enthalten die Aufwendungen der Träger der
öffentlichen Jugendhilfe für individuelle gruppenbezogene Hilfen sowie Zuschüsse für
personenbezogene Einzelmaßnahmen an Träger der freien Jugendhilfe.
Die „reinen Ausgaben insgesamt“ ergeben sich, indem von den „Ausgaben insgesamt“ die
„Einnahmen“ abgezogen werden. Die „Ausgaben insgesamt“ umfassen die Ausgaben für Einzelund Gruppenhilfe, für Einrichtungen der Jugendhilfe sowie das Personal der Jugendhilfeverwaltung.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
70
Ausgaben zeigt eine deutliche Abnahme um mehr als 40 % bei der stationären Unterbringung
nach § 34 SGB VIII. Gründe hierfür liegen in der Intention des Jugendamtes eine stärkere
Fallreduzierung zu forcieren. Im Bereich der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII sind hingegen
nur geringfügige Ausgabenveränderungen erkennbar. Demgegenüber stiegen die Ausgaben
für die kostenintensive Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
nach § 35a SGB VIII sowie für die Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII bis
zum Jahr 2002 leicht an.
Millionen Euro
Abbildung 10: Ausgaben für Teilbereiche der Hilfen zur Erziehung im Landkreis SaalfeldRudolstadt
5
4,5
4
3,5
3
2,5
2
1,5
1
0,5
0
§ 35a SGB
VIII
§ 35 SGB
VIII
§ 34 SGB
VIII
§ 33 SGB
VIII
§ 32 SGB
VIII
2000
2001
2002
2003
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (Hrsg.) (1998-2003).
4.4.3
Künftige Bedarfsentwicklung der Hilfen zur Erziehung im Kontext des
demografischen Wandels
Im Folgenden wird die Entwicklung der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt im Kontext demografischer Veränderungen innerhalb der
relevanten Altersgruppen näher betrachtet. Die Prognose der Gewährung bestimmter
Hilfeleistungen erfolgt zunächst unter der Annahme einer konstanten Quote der relevanten
Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung von 2003 bis 2010.
Auf der Basis der demografischen Entwicklung der Adressaten der Hilfen zur Erziehung bis
2010 kann festgestellt werden, dass sich insgesamt eine Verminderung der Inanspruchnahme
um fast ein Viertel prognostizieren lässt. Die Bevölkerungszahl in der Gruppe der unter 6Jährigen zeigt bis 2010 keine gravierenden Veränderungen, so dass bezüglich der
Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung hier keine Fallzahlreduzierung bzw. -steigerung zu
vermuten ist. In der Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen erfolgt bis 2010 eine leichte
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
71
Zunahme um etwa 9 %, dementsprechend kann hier eher von einer sehr geringfügigen
Erhöhung der Hilfen ausgegangen werden. Eine deutliche Reduzierung um über 50% der
Bevölkerungszahlen in der Gruppe der 13- bis 17-Jährigen lässt erwarten, dass die
Hilfeleistungen hier stärker zurückgehen werden. Die 18-Jährigen und Älteren werden bis
2010 hingegen nur eine geringere Bevölkerungsabnahme um etwas mehr als 2 % zu
verzeichnen haben. Im Ergebnis ist auch bezüglich dieser Adressatengruppe mit einer
geringeren Fallzahlreduzierung zu rechen.
Zusammenfassend lässt sich einschätzen, dass bei konstanten Rahmenbedingungen vor
allem bei den ambulanten Hilfen sowie bei der Heimerziehung bzw. sonstiger betreuter
Wohnformen eine Verminderung um ca. ein Drittel im Jahr 2010 eintreten könnte, da hier die
Abnahme der Bevölkerung in der Altersgruppe der 13- bis 17-Jährigen besonders ins Gewicht
fällt.
Abbildung 11: Prognostizierte Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2010 im
Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
160
teilstationäre Hilfen (§ 32 SGB
VIII)
140
absolute Fallzahlen
120
ambulante Hilfen (§§ 29, 30 SGB
VIII)
100
Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und
Jugendliche (§35 a SGB VIII)
80
60
40
Heimerziehung/ sonstige betreute
Wohnformen (§34 SGB VIII)
20
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
0
Gesamt
unter 6
Jahre
6-12 Jahre 13-17 Jahre 18-27 Jahre
Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen
Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik (Hrsg.) (2004a).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
4.4.4
72
Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren
Im Fünfjahreszeitraum von 1999 bis 2003 zeigen die Arbeitslosenquote und die Quote der
Jugendarbeitslosigkeit eine gegenläufige Entwicklung. Der Zunahme der Arbeitslosenquote
steht eine geringe Abnahme der Quote der Jugendarbeitslosigkeit gegenüber. Trotz sinkender
Quote ist ein Anstieg der Anzahl der von Jugendarbeitslosigkeit betroffenen Personen um
11 % innerhalb von drei Jahren zu registrieren. Bei räumlich differenzierter Betrachtung zeigt
sich, dass einzelne Gemeinden mit einer Jugendarbeitslosenquote von 20 % stärker belastet
sind. Insgesamt weist die rückläufige Jugendarbeitslosenquote auf eine sinkende Belastung
und damit auf einen geringeren Bedarf an Hilfen zur Erziehung hin.
Im Durchschnitt leben 3,5 % der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren im Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt von Sozialhilfe. Eine überdurchschnittlich hohe Anzahl minderjähriger
Sozialhilfeempfänger zeigt sich in den Städten des Landkreises. Entsprechend ergibt sich eine
differenzierte Aussage zum Bedarf an Hilfen zur Erziehung, der im gesamten Landkreis
kaum,
in
den
Städten
jedoch
erheblich
durch
die
hohe
Quote
minderjähriger
Sozialhilfeempfänger beeinflusst wird.
Aufgrund des Anstieges von Haushalten, die Wohngeld empfangen, um ein Fünftel von 1998
bis 2003 kann eine Zunahme der sozialen Belastungsfaktoren festgestellt werden.
Insbesondere der überdurchschnittlich hohe Anteil an Wohngeldempfänger in den Städten
weist auf eine hohe Belastung in diesen hin. Demzufolge kann auch hier von einem positivem
Einfluss auf die Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung ausgegangen werden.
Die Zunahme der Anklagen gegen Jugendliche und Heranwachsende im Jahr 2004 und
die damit verbundene mögliche Inanspruchnahme erzieherischer Hilfen bzw. ambulanter
Hilfen wie Diversion, Betreuungsweisungen oder auch die Teilnahme an sozialen
Trainingskursen können ein Hinweis darauf sein, dass sich hier ebenfalls ein steigender
Bedarf an Hilfen zur Erziehung abzeichnet.
Im Zeitraum von 1999 bis 2003 haben sich im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt kaum
Veränderungen
hinsichtlich
der Familienstruktur beobachten lassen. Lediglich der
kontinuierliche Anstieg der Ehescheidungen seit 1999 weist u. U. darauf hin, dass Kinder
zunehmend von veränderten Familienstrukturen betroffen sind.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
4.4.5
73
Ergebnisse der Experteninterviews
Aktuelle Situation
Von Seiten des Jugendamtes wird die personelle Situation im Arbeitsfeld der Hilfen zur
Erziehung momentan als zufriedenstellend eingestuft. Insbesondere in den ambulanten Hilfen
stellte das Jugendamt in der Vergangenheit ein zu niedriges Qualifikationsniveau des
Personals fest. Dies erklärt sich durch die Ausstattung dieser Hilfeform zu Beginn der 90er
Jahre zumeist mit Arbeitskräften des zweiten Arbeitsmarktes (ABM, SAM). Gegenwärtig wird
die personelle Situation als gut beurteilt.
Im Bereich der stationären Hilfen arbeiten vornehmlich Mitarbeiter mit der Qualifikation eines
Erziehers. Diese Qualifikation zeigt ihre Grenzen auf, so dass die Mitarbeiter den steigenden
Anforderungen zunehmend nicht mehr gewachsen sind. Vom bestehenden Personal wird
somit eine Weiterqualifizierung, bspw. eine therapeutische Zusatzausbildung, erwartet.
Ergänzend hierzu werden Neueinstellungen nur mit dem Qualifikationsprofil DiplomSozialpädagoge bzw. Diplom-Psychologe vorgenommen. Insgesamt befürwortet und fördert
das Jugendamt die Fortbildung der eigenen Mitarbeiter. Initiative und Engagement seitens der
Mitarbeiter sind letztlich entscheidend, da die Weiterqualifizierung nicht als obligatorische
Aufgabe verortet wird. Ein genereller Fortbildungsbedarf wird bei Änderungen der
Gesetzeslage gesehen, da diese als Grundlage und Rahmen der Arbeit dient.
Bei den freien Trägern steht immer deutlicher die Qualifikation der Mitarbeiter im Vordergrund.
Generell arbeiten die Mitarbeiter in festen Arbeitsverhältnissen. Spezialisierte Fachkräfte,
deren Einsatz zeitlich stark beschränkt ist, werden ergänzend auf freiberuflicher Basis zur
Mitarbeit herangezogen. Hinsichtlich der Altersstruktur besteht ein ausgewogenes Verhältnis
zwischen jüngeren und älteren Mitarbeitern. Diese Zusammensetzung erweist sich
dahingehend als vorteilhaft, dass jüngere Mitarbeiter näher an der Lebenswelt von Kindern
und Jugendlichen leben und durch die Lebenserfahrung älterer Mitarbeiter Ergänzung findet.
In speziellen Einrichtungen, die mit Jugendlichen nach § 35a SGB VIII arbeiten, beanstanden
die freien Träger zu gering kalkulierte Personalschlüssel. Entsprechend muss der regulär
anfallende Arbeitsaufwand durch Überstunden abgefangen werden. Ebenso beschreiben die
freien Träger einen verstärkten Bedarf an qualifizierten Mitarbeitern im therapeutischen
Bereich.
Gegenwärtig existiert hinsichtlich der Infrastruktur der Kinder- und Jugendhilfe eine
vielseitige Trägerlandschaft im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt. Neben größeren Anbietern von
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
74
Maßnahmen für Jugendliche gibt es eine große Anzahl kleinerer freier Träger, die zumeist
ehrenamtlich organisiert sind. Unter dem zunehmenden Kostendruck ist ein Trend hin zu
größeren, kostengünstigeren Anbietern zu beobachten. Entsprechend wird eine zukünftige
Gefährdung der vorhandenen Pluralität in der Trägerlandschaft gesehen.
Der Bereich der ambulanten Hilfen ist als gut aufgestellt und entsprechend dem Bedarf als gut
ausgelastet zu beschreiben. Hingegen liegen bei den stationären Hilfen nach §§ 34 und 35a
SGB VIII aus Sicht des Jugendamtes enorme Überkapazitäten vor. Entsprechend steht über
220 Plätzen im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein Bedarf von unter 50 Heimplätzen
gegenüber.98 Da von diesen Kindern und Jugendlichen knapp die Hälfte in angrenzenden
Landkreisen untergebracht wird, beträgt der reale Bedarf an Heimplätzen nur ca. ein Zehntel
der vorgehaltenen Kapazität. Die überwiegende Belegung der stationären Plätze nach §§ 34,
35 und 35a SGB VIII erfolgt im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt überregional, d.h.
deutschlandweit. Vornehmlich kommen die Adressaten aus den südlichen99 sowie anderen
neuen Bundesländer. Gründe für die überregionale Belegung liegen zum einen in den
geringeren Personalkosten und damit verbundenen geringeren Platzkosten. Zum anderen
werden therapeutische Gründe für die überregionale Unterbringung der Kinder und
Jugendlichen benannt.
Als problematisch wird von den Gemeinden die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen
aus anderen Bundesländern insofern eingestuft, dass ein Großteil nach Beendigung der
stationären Hilfe in der Gemeinde verbleibt. Dadurch erwächst eine finanzielle Belastung des
Landkreises, da diese jungen Erwachsenen oft weiterhin auf finanzielle Hilfe in Form von
Sozialhilfe angewiesen sind.
Die freien Träger von stationären Einrichtungen beobachten seit Jahren die Entwicklung der
Adressatengruppen. Hierbei wird festgestellt, dass zunehmend mehr Kinder und Jugendliche
nicht nach § 34 SGB VIII in normalen Heimplätzen, sondern als Kinder und Jugendliche mit
psychischen Störungen bzw. Behinderungen nach § 35 a SGB VIII untergebracht werden
müssen. Gleichfalls nehmen die freien Träger ein Ansteigen des Alters der Adressaten bei der
Heimeinweisung wahr. Infolge der regulären Begrenzung der stationären Hilfen auf den
Beginn des 18. Lebensjahres wird die Phase, in der auf die Verselbstständigung des
Adressaten hingearbeitet werden soll, erheblich verkürzt. Über die Altersgrenze von 18 Jahren
98
99
Diese Platzzahlen beziehen sich auf das Jahr 2003.
Aus dem Gebiet der alten Bundesländer bestehen seitens der freien Träger vornehmlich
Vereinbarungen mit den Jugendämtern der Länder Bayern, Baden-Württemberg und Hessen. Die
überregionale Belegung aus den neuen Bundesländern erfolgt vorrangig aus Sachsen, SachsenAnhalt und Thüringen.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
75
kann nach einer Einzelfallprüfung auch weiterhin eine Heimunterbringung gewährt werden,
generell sind jedoch lediglich unterstützende ambulante Hilfen in sehr beschränkten Umfang
für Jugendliche ab dem 18. Lebensjahr vorgesehen. Gründe für das höhere Alter der
Adressaten bei der Heimeinweisung sehen die freien Träger im zunehmenden Sparzwang der
Jugendämter, die die kostenintensive stationäre Hilfe umgehen wollen, indem vorab den
Adressaten zunächst ambulante Hilfen gewährt werden.
Beobachtungen
der
freien
Träger
zeigen,
dass
sich
die
soziale
Struktur
der
Herkunftsfamilien der Adressaten in den letzten Jahren immer stärker zu den sozial
schwächeren Familien verschoben hat.
In Einrichtungen nach § 35 a SGB VIII, die sich verstärkt der Problematik von
Suchterkrankungen100 widmen, wird die überregionale Unterbringung der Jugendlichen aus
therapeutischer Sicht als notwendig eingestuft. Die Gefährdung durch das bisherige Umfeld
der Jugendlichen ist meist zu stark. Entsprechend müssen größere räumliche Distanzen
zwischen Heimatregion und Unterbringungsort hergestellt werden.
Die nach § 32 SGB VIII angebotene soziale Gruppenarbeit birgt nach Ansicht der freien
Träger noch zusätzliches Potenzial. Nach Einschätzung der freien Träger liegt der Bedarf
dieser Hilfeform, die zur Präventionsarbeit zählt, weitaus höher als das bestehende Angebot.
Hier wird eine stärkere Wahrnehmung der Meldefunktion des Allgemeinen sozialen Dienstes
eingefordert.
Die freien Träger beobachten zunehmend den Trend, dass insbesondere die qualifizierten
Jugendlichen vornehmlich in die alten Bundesländer abwandern. Entsprechend wachsen
unter den „verbleibenden“ Jugendlichen die sozialen Problemlagen an, so dass demografisch
bedingter Geburtenrückgang und Abwanderung nicht zu abnehmenden Fallzahlen in der
Kinder- und Jugendhilfe führen. Parallel hierzu zeigt sich eine Häufung der Problemlagen der
Adressaten. In der Vergangenheit selten auftretende „schwere“ Fälle mit multikomplexen
Problemen werden gegenwärtig immer mehr zum Normalfall.
Die Einrichtung geschlechtsspezifischer Angebote für Kinder und Jugendliche im Sinne von
Gender Mainstreaming wird vom Jugendamt als bedarfsabhängig angesehen. Entsprechend
werden Angebote bei Bedarf etabliert. Das generelle Vorhalten von geschlechtsspezifischen
Angeboten wird als nicht notwendig eingestuft. Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt existiert nach
Kenntnis
des
Jugendamtes
momentan
ein
Einrichtung,
die
geschlechterspezifisch
ausgerichtet ist (Mädchenwohnheim in Saalfeld).
100
Suchterkrankungen werden vom Gesetzgeber als Behinderung eingestuft.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Die
Gesamtheit
der
freien
Träger
betrachtet
geschlechtsspezifische
Angebote
76
als
Querschnittsaufgabe ihrer Arbeit. Spezielle Projekte mit einer geschlechtlichen Orientierung
werden
entsprechend
der
Nachfrage
angeboten.
Eine
generelle
Vorhaltung
geschlechtsspezifischer Angebote nach politisch motivierten Vorgaben lehnen die freien
Träger ab.
Einzelne Träger bieten bspw. in Form einer Wohngruppe spezielle Angebote für junge
Mädchen. In der therapeutischen Arbeit werden rollentypische Verhaltensformen diskutiert
und fließen langfristig in die Therapie mit ein. Hierbei ist insbesondere die Übertragung der
Ergebnisse in die Familie der Kinder und Jugendlichen von Bedeutung.
Angesichts der angespannten Finanzsituation der Kommunen besteht grundsätzlich die
Vorgabe des Jugendamtes zur Kostensenkung. Hierbei wird zunehmend versucht,
kostenintensive Hilfeformen wie die Heimerziehung nach §§ 34 und 35a SGB VIII zu
vermeiden und frühestmöglich mit ambulanten Hilfen auf Problemlagen zu reagieren. Dies
bedingt einen massiven Ausbau der ambulanten Hilfen, so dass in diesem Sektor mit einem
deutlichen Anstieg der Ausgaben zu rechnen ist.
Die freien Träger bewerten die Finanzierung über Leistungsstundensätze im Bereich der
ambulanten Hilfen als schwierig, da aufgrund weiter Entfernungen im Landkreis SaalfeldRudolstadt die auftretenden Fahrzeiten kaum über diese Sätze mit abzudecken sind.
Gleichermaßen stellen die freien Träger einen zunehmenden Kostendruck von Seiten des
Jugendamtes fest. Von Mitteleinsparungen sind vorrangig freiwillige Aufgaben des KJHG
betroffen. Darüber hinaus besteht vom Jugendamt die Intention kostenintensive Hilfeformen
wie die Heimunterbringung auf ein Minimum zu beschränken.
Eine unzureichende Datenlage bzw. Evaluation der Kinder- und Jugendhilfe wird von Seiten
der freien Träger als Ursache für die fehlende Darstellung von Wirkmechanismen und
Erfolgsbewertungen gesehen. Ein effektiverer Einsatz der finanziellen Ressourcen dieses
Bereiches würde jedoch dies nach Ansicht der freien Träger voraussetzen.
Zukünftige Entwicklung
Als eine wichtige Entwicklungslinie sieht das Jugendamt den steigenden Bedarf an
hochqualifiziertem Fachpersonal im Bereich Hilfen zur Erziehung. Anwachsenden
Problemlagen der Adressaten kann durch den Einsatz von Mitarbeitern mit der Qualifikation
eines Erziehers nicht adäquat begegnet werden.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
77
Um künftige Bedarfsschwankungen besser ausgleichen zu können, wird eine flexiblere
Gestaltung der Arbeitsverhältnisse anvisiert. Entsprechend sollen feste Arbeitsverhältnisse
mit einer Basisstundenzahl entstehen, die bedarfsabhängig erweitert werden kann. In einer
Befristung der Arbeitsverhältnisse sieht das Jugendamt eine Gefährdung der Arbeit, da
Beziehungsarbeit grundlegend im Umgang mit Kindern und Jugendlichen ist. Des Weiteren
zeichnen sich bereits heute Probleme bei der Rekrutierung hochqualifizierten Personals ab.
Entsprechend soll der Anreiz einer Festanstellung, wenn auch mit einer geringeren
Basisstundenanzahl, erhalten bleiben.
Im Kontext der demografischen Entwicklung und der entsprechend sinkenden Anzahl von
Kindern und Jugendlichen wird der Bedarf laut Jugendamt geringfügig zurückgehen. Folglich
erwartet das Jugendamt künftig einen leicht schrumpfenden Personalbestand im eigenen
Tätigkeitsbereich.
Aufgrund der strategischen Ausrichtung der freien Träger auf überregionale Belegung ihrer
Einrichtungen erscheint der bestehende Personalbestand hier auch zukünftig gesichert.
Darüber hinaus existieren Bestrebungen, die vorgehaltenen Platzzahlen zu erweitern.
Entsprechend könnte hier mit stabilen Personalzahlen bzw. mit einem steigenden Bedarf
gerechnet werden. Infolge des Anwachsen der Problemlagen der Adressaten wird von den
freien Trägern zukünftig ein steigender Bedarf an hoch qualifiziertem Personal gesehen.
Schließlich hängt der Personalbedarf der Zukunft von der Qualitätsentwicklung des Angebotes
ab. Der Übergang zu anderen Betreuungs- und Hilfeformen bleibt nicht ohne Folgen für den
Personaleinsatz.
Aufgrund der schon gegenwärtig auftretenden Probleme bei der Personalbeschaffung hoch
qualifizierter Mitarbeiter wollen die freien Träger noch aktiver auf Studenten und Absolventen
von Universitäten und Fachhochschulen zugehen. Über Praktika und Angebote für
Diplomarbeiten sollen potenzielle Mitarbeiter leichter erreicht und geworben werden.
Parallel zur sinkenden Anzahl von Adressaten rechnet das Jugendamt mit einem Rückgang
des Bedarfes an Hilfen zur Erziehung, wenngleich der Hilfebedarf im Vergleich zur Anzahl an
Kindern und Jugendlichen weitaus geringer sinken dürfte. Gründe für dieses Anwachsen der
relativen Inanspruchnahme der Hilfen werden vom Jugendamt und den freien Trägern in der
Zunahme der sozialen Belastungsfaktoren gesehen. In der Entwicklung der letzten Jahre lässt
sich bereits ein Ansteigen der Problemstellungen von Kindern und Jugendlichen verorten, so
dass in Zukunft eine Zunahme der multikomplexen Problemlagen erwartet wird.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
78
Das Jugendamt geht von einem steigenden Kostendruck seitens der Kommunen aus, so dass
mit einer geringeren finanziellen Ausstattung auch im Bereich der Hilfen zur Erziehung zu
rechnen ist. Konzeptionell bedeutet dies verstärkte Präventionsarbeit zur Vermeidung der
teueren stationären Hilfen. Infolge des sich zukünftig noch verstärkenden Sparzwanges der
Kommunen befürchten die freien Träger eine sich verschlechternde Finanzausstattung der
Kinder-
und
Jugendhilfe.
Als
Konsequenz
wird
die
zunehmende
Bedeutung
des
Angebotspreises an Stelle der inhaltliche Kompetenz beim Abschluss von Leistungsverträgen
befürchtet.
Gegenwärtig
suchen
die
freien
Trägern
vor
dem
Hintergrund
der
Einsparbemühungen nach Auswegen aus einer strikten Tarifbindung ihres Personals.
Eine Bedarfsprognose und –planung allein anhand der Bevölkerungsvorausberechnung wird
vom Jugendamt als ungenügend eingeschätzt. Entsprechend können prognostizierte
Bevölkerungszahlen lediglich einen Entwicklungskorridor beschreiben.
Das Jugendamt leistet im Wesentlichen die konzeptionelle Steuerung der Hilfen zur
Erziehung. Dies erfordert ein breites Berichtswesen, das u. a. auf Befragungen zurückgreift,
die gewonnenen Informationen sammelt und aufbereitet. Darüber hinaus findet eine fachliche
Weiterentwicklung der Hilfen zur Erziehung statt. Den freien Trägern steht, sofern sie dies
wünschen, der Informationsaustausch mit dem Jugendamt über künftige Planungen offen,
wobei beide Seiten in ihren Entscheidungen unabhängig bleiben.
Präventionsarbeit soll in den kommenden Jahren in der Arbeit des Jugendamtes ein
größeres Gewicht erhalten. Somit besteht die Absicht des Jugendamtes möglichst frühzeitig,
d.h. beginnend mit der Schwangerschaft Hilfen und Unterstützung anzubieten, um sich
abzeichnenden
Problemen
zeitnah
begegnen
zu
können.
Die
Umsetzung
der
Erziehungsberatung für Schwangere fand bereits durch Schulungen für Hebammen und
entsprechende Beratungen für Schwangere statt. Demgegenüber befindet sich das Angebot
von Beratungsleistungen bzgl. Hilfen zur Erziehung durch die Kindertagesstätten derzeit noch
im Planungsstadium. Hierzu sind spezielle Schulungen der Erzieherinnen bzw. der zusätzliche
Einsatz von Fachpersonal erforderlich. Fortsetzung soll dieses Angebot an Hilfen auch im
Bereich der Schule finden, so dass hier zukünftig Erziehungsberatungsstellen eingerichtet
werden sollen.
Insgesamt steht hinter der Strategie des Präventionsausbaus gleichermaßen die Intention der
Einschränkung kostenintensiver stationärer Maßnahmen. Die freien Träger sehen hierin
einen langfristigen Trend, so dass die Angebote nicht mehr nur einer inhaltlichen sondern
verstärkt einer kostenmäßigen Betrachtung unterliegen. Um den Einsatz der kostenintensiven
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
79
stationären Maßnahmen effektiver gestalten zu können, sollten neben einer verstärkten
Fallprüfung vor Beginn der Hilfe auch kürzere Abstände zwischen den Prüfzeitpunkten
während der Hilfeanwendung liegen. Gegenwärtig führt das Jugendamt nach § 36 SGB VIII
halbjährig eine Prüfung der Fälle bei Heimunterbringung durch. Eine intensivere Beobachtung
und Prüfung der Fälle durch das Jugendamt würde nach Ansicht der freien Träger zu einer
früheren Beendigung der stationären Maßnahmen führen. Der Ersatz von stationären durch
ambulante Hilfen könnte demnach schneller gewährleistet werden.
Die Strategie des Jugendamtes zum nahezu generellen Ersatz von stationären Hilfen durch
ambulante Hilfen sehen die freien Träger sehr kritisch. Ein bestimmter Anteil der Adressaten
benötigt nach Meinung der freien Träger auch künftig stationäre Maßnahmen, hier würden
ambulante Hilfen lediglich zu einer zeitverzögerten Anwendung der Heimunterbringung führen.
Auch bestünde die Gefahr, dass infolge der späteren Gewährung stationärer Hilfen sich die
Problemlage so massiv verschlechtert hat, dass der Umfang der Hilfe sich zeitlich stark
ausdehnt. Die freien Träger sprechen sich gemeinhin für eine individuellere Hilfeplanung an
den Bedürfnissen des Adressaten aus. Eine schnellere Reaktion auf Problemlagen durch den
gezielten, aber auch intensiven Einsatz von einzelnen oder kombinierten Hilfen würde nach
Ansicht der freien Träger effizientere Ergebnisse erzielen.
Zunehmender finanzieller Druck auf die Träger der Kinder- und Jugendhilfe wird nach
Auffassung der freien Träger zur Bildung größerer, kostengünstigerer Anbieter führen.
Entsprechend wird für die Zukunft auch eine Gefährdung der gefächerten Angebots- und
Trägerstruktur erwartet. Zudem befürchten die freien Träger, dass sich vermehrt kommerzielle
Anbieter in der Kinder- und Jugendhilfe des Landkreises etablieren.
Im Kontext der abnehmenden Belegung durch das örtliche Jugendamt werden die freien
Träger auch zukünftig auf die Strategie der Auslastung durch überregionale Belegung setzen.
Darüber hinaus streben sie eine weitere Spezialisierung ihrer Angebote an, um den künftigen
Anforderungen der Kostenträger gerecht zu werden. Diese Spezialisierung betrifft bspw. den
Bereich behinderter Kinder und Jugendlicher. Um den Anforderungen einer Spezialisierung
gerecht zu werden, müssen bspw. die Räumlichkeiten verändert, das Therapieangebot
ausgebaut und hoch qualifiziertes Personal gewonnen werden.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
80
Kooperationen
Das Jugendamt bewertet die Zusammenarbeit mit anderen Ämtern wie dem Sozialamt, dem
Gesundheitsamt, der Arbeitsagentur und der Polizei als gut aufgestellt. In Bezug auf die freien
Träger der Hilfen zur Erziehung existieren verschiedene Arbeitskreise im Landkreis, durch die
ein Austausch zwischen Jugendamt und freien Trägern sowie unter den Trägern stattfindet.
Als unzureichend wird demgegenüber aus Sicht des Jugendamtes die Zusammenarbeit mit
dem Bereich der Schulen eingeschätzt. Als Gründe hierfür gelten die unterschiedlichen
regionalen Zuständigkeit von Jugendamt und Schulamt. Im Weiteren bemängelt das
Jugendamt die Zusammenarbeit mit anderen Kommunen.
Auch die freien Träger beurteilen die Zusammenarbeit mit den örtlichen Schulen als teilweise
sehr schwierig. Strukturelle Unterschiede sowie mangelnde Flexibilität seitens der Schulen
gestalten die Kooperationen zwischen diesen Partnern eher problematisch.101 Das Personal
an den Schulen wird von den freien Trägern zunehmend als überlastet wahrgenommen. In der
Schule als Mittelpunkt von Kindern und Jugendlichen wird nach Ansicht der freien Träger zu
wenig bzw. keine Beratungsarbeit geleistet.
Insgesamt bewerten die freien Träger die bestehenden Kooperationen mit den Ämtern als gut.
Dennoch werden konzeptionelle Abstimmungsprobleme zwischen den Arbeitsbereichen der
Kinder- und Jugendhilfe und den Zuständigkeitsbereichen anderer Ämter gesehen.102
Einrichtungen der stationären Hilfe im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, die von der Belegung
durch das örtliche Jugendamt ausgeschlossen sind, nehmen dennoch an Arbeitsgruppen
bspw. zur Qualitätsentwicklung teil. Innerhalb dieser Arbeitsgruppe zur Qualitätsentwicklung
wurde ein Fragebogen entwickelt, der als Basis zur Qualitätskontrolle und -weiterentwicklung
im Bereich der stationären Hilfen dient. Die Befragung erfolgt einmal jährlich durch die
Versendung von Fragebögen an das Jugendamt, den Hilfeempfänger sowie dessen Eltern.
Als Ergebnis wird ein Ranking der Einrichtungen erstellt, das die weitere Verbesserung des
Angebotes unterstützen soll.
Stationäre Einrichtungen, die keine Belegung durch das örtliche Jugendamt des Landkreises
Saalfeld-Rudolstadt erfahren, sind in ihrer gesamten Zusammenarbeit mit diesem Amt
101
102
Bspw. trifft dies auf die Problematik der Schulverweigerer zu. Die Behandlung dieser Schüler durch
Schulverweise löst diese Schwierigkeiten nicht. Gegenteiliges ist zumeist der Fall.
Exemplarisch hierfür wird die relativ konzentrierte Unterbringung von Sozialhilfeempfängern in
Wohngebieten mit niedrigen Miethöhen angesehen. Die Konzentration birgt ein hohes Risikopotential, in dem sich nach Ansicht der freien Träger zunehmend Problemlagen vermehren.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
81
entsprechend eingeschränkt. Einrichtungen mit regionaler Belegung aus dem Landkreis
besitzen zumeist intensive Beziehungen mit dem örtlichen Jugendamt und schätzen diese
Zusammenarbeit als gut ein.
Im Bereich der stationären Hilfe ist die Zusammenarbeit mit den Gemeinden von besonderem
Interesse. Hierbei soll die Integration der Kinder und Jugendlichen in den Sozialraum
vollzogen werden. Im Großteil der Fälle berichten die freien Trägern von einer gelungenen
Integration ihrer Einrichtungen in die Gemeinden, so dass auch darüber hinaus Kooperationen
mit am Ort ansässigen Unternehmen für Praktika und Ausbildungen der Jugendlichen
entstanden sind.
Zunehmende Bedeutung erlangt die Zusammenarbeit zwischen den freien Trägern,
medizinischen Einrichtungen und vor Ort ansässigen Ärzten. Aufgrund vermehrt auftretender
psychischer Störungen und Erkrankungen bei den Adressaten der Heimeinrichtungen wird auf
die Zusammenarbeit mit psychiatrischen Einrichtungen zunehmend großen Wert gelegt.
Als Orientierung für die künftige Ausgestaltung von Kooperationen streben einzelne freie
Träger eine stärkere Zusammenarbeit mit anderen im Landkreis ansässigen Trägern an. Trotz
der existierenden Konkurrenzsituation zwischen den freien Trägern sichert die jeweilige
Spezialisierung grundlegende Unterschiede in der Angebotsgestaltung und somit der
Auslastung der Einrichtungen.
Einfluss gesetzlicher Regelungen
Von Seiten des Jugendamtes wird der Einfluss der Gesetzgebung auf die Hilfen zur Erziehung
generell als gering eingestuft. Die freien Träger sehen negative Auswirkungen der
Gesetzgebung auf die Praxis der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere die oft zu knapp
kalkulierten
Umsetzungszeiträume
werden
als
Behinderung
der
eigentlichen
Arbeit
wahrgenommen. Im Prinzip der Freiwilligkeit wird zudem ein Vollzugsdefizit gesehen.
Familien, in denen ein Hilfebedarf besteht, der aber nicht wahrgenommen wird, laufen der
Pflicht des Jugendamtes zur Erhaltung des Kindeswohles entgegen.
Große Befürchtungen äußern sowohl das Jugendamt als auch die freien Träger hinsichtlich
der Bestrebungen der Föderalismuskommission. Diese „Kommission von Bundestag und
Bundesrat zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung“ verfolgt das Ziel die Verteilung
der Gesetzgebungskompetenzen zwischen dem Bund und den Ländern neu zu ordnen.103 In
103
Vgl. AWO-Bundesverband e. V. (2004), S. 8f.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
82
dieser Strategie wird die Gefahr gesehen, dass gegenwärtig bundeseinheitliche Gesetze in
der Auslegung bzw. Umsetzung durch die Länder sich noch stärker unterscheiden werden.
Insbesondere im Bereich der freiwilligen Leistungen besteht große Unsicherheit über die
zukünftige Ausgestaltung dieser Angebote.
Indikatoren als Planungs- und Steuerungsgrundlage
Als Indikatoren für die künftige Bedarfsgestaltung in den Hilfen zur Erziehung wird seitens des
Jugendamtes das gesamte gesellschaftliche Umfeld mit seinen Einwirkungen auf die
Entwicklung der Kinder und Jugendlichen benannt. Die Schule und die Familie besitzen
hierbei den größten Einfluss. Entsprechend weist das Jugendamt Problemlagen in diesen
Bereichen als Indikatoren der Bedarfsentwicklung in den Hilfen zur Erziehung aus. Weiterhin
wird als wichtiger Indikator die Angebotsvielfalt im Sozialraum der Kinder und Jugendlichen
gesehen.
Der vom Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt herausgegebene Sozialstrukturatlas bildet den
Landkreis mit einer großen Anzahl von Indikatoren ab, so dass anhand dieser Dokumentation
eine Einordnung der sozialräumlichen Problemlagen im Landkreis möglich wird. Die im
Sozialstrukturatlas
dargestellten
sozialen
Belastungsfaktoren
wie
bspw.
Jugendarbeitslosigkeit, Kriminalität, Sozialhilfeempfänger usw. beschreiben tendenzielle
Entwicklungen, die u.a. in die Bedarfsplanung der Hilfen zur Erziehung mit einfließen. Als
kostenintensiv zeigte sich lediglich die erste Erstellung des Sozialstrukturatlas, die
Fortschreibung ist deutlich weniger aufwendig. Entsprechend bescheinigt das Jugendamt dem
Sozialstrukturatlas ein ausgewogenes Nutzen-Kosten-Verhältnis. Aufgrund der Komplexität
der Bedarfsentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung können die im Sozialstrukturatlas
abgebildeten Indikatoren zwar nicht unmittelbar der Bedarfsplanung zugrunde gelegt werden,
bilden aber eine wichtige Diskussionsbasis für die strategische Ausrichtung der Angebote.
Auch seitens der freien Träger wird der Sozialstrukturatlas als wertvolle Diskussionsgrundlage
bewertet.
Die Planung der Bedarfsentwicklung erfolgt bei den freien Trägern dennoch zumeist auf
der Grundlage der historischen Entwicklung. Insofern wird anhand vorliegender Anfragen und
erreichter Auslastungsquoten die zukünftige Platzanzahl ermittelt. Da Schwankungen in der
Belegung generell nicht ausgeschlossen werden können, dient die flexibel angelegte
Arbeitszeitgestaltung der Mitarbeiter als Puffer.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
83
Sonderuntersuchungsfeld Hartz IV
Am 1. Januar trat das vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz IV)
in Kraft. Kernelement ist die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für
erwerbsfähige Hilfebedürftige zum Arbeitslosengeld II (ALG II). Das vierte Gesetz spiegelt
sich im SGB II wieder und formuliert Aufgaben und Ziele einer Grundsicherung für
Arbeitsuchende.
Der Leitgedanke des SGB II ist „Fördern und Fordern“. Die Arbeitsverwaltung sieht den
Menschen als Kunden, der in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln ist. Den Ausgangspunkt
bildet die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen und den mit
ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft104 lebenden Personen hinsichtlich der Sicherstellung des
eigenen Lebensunterhaltes. Es besteht die Forderung, dass von den ALG II-Empfängern
sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zur Verringerung bzw. Beendigung der
Hilfebedürftigkeit beitragen und somit aktiv an ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken.105 Im
Vorfeld der Leistungsgewährung nach dem SGB II erfolgt eine Bedürftigkeitsprüfung.106 Der
Grundsatz des „Förderns“ beinhaltet die umfassende Unterstützung der Hilfebedürftigen durch
entsprechende Eingliederungsleistungen mit dem Ziel der Vermittlung in Arbeit.107
Im
Zusammenhang
mit
Hartz
Arbeitsgemeinschaft (ARGE)
108
IV
wurde
im
Landkreis
Saalfeld-Rudolstadt
eine
eingerichtet, um die Leistungserbringung aus einer Hand in
den Job Centern109 zu ermöglichen. Die Agentur für Arbeit und die kommunalen Träger sollen
gemäß § 44b SGB II gemeinsam ihre Aufgaben zur Grundsicherung für Arbeitssuchende auf
die ARGE übertragen.
104
105
106
107
108
109
Als Bedarfsgemeinschaft werden diejenigen Angehörigen und Partner bezeichnet, die mit den
erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zusammenleben. Darunter fallen erwerbsfähige Hilfebedürftige, im
Haushalt lebende Eltern, Elternteil eines minderjährigen Kindes, der Partner der erwerbsfähigen
Person, der nicht dauernd getrennt lebende Ehegatte oder Lebenspartner bzw. die eheähnliche
Gemeinschaft.
Vgl. § 2 SGB II (2003).
Vgl. §§ 11, 12 SGB II (2003).
Vgl. § 14 SGB II (2003).
Vgl. § 44b SGB II (2003), Die ARGE ist eine rechtlich eigenständige Einrichtung mit einem/ einer
Geschäftsführer/ in, die/ der sowohl von der Agentur für Arbeit oder der Kommune gestellt werden
kann. Die ARGE kann Verwaltungsakte oder Widerspruchsbescheide erlassen.
Laut § 9 Abs. 1 SGB III sollen ab dem 01.01.2005 von den Agenturen für Arbeit sogenannte Job
Center als einheitliche Anlaufstellen errichtet werden, so dass diejenigen, die einen Arbeitsplatz
oder Ausbildungsplatz suchen, hier informiert werden, der Beratungs- und Betreuungsbedarf geklärt
und der erste Eingliederungsschritt verbindlich vereinbart wird.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
84
Der § 3 Abs. 2 SGB II ist in besonderer Weise für junge Arbeitslose und deren Familien von
Bedeutung. Entsprechend wird darauf verwiesen, dass „erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das
25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, unverzüglich nach Antragstellung auf Leistungen
nach diesem Buch in eine Arbeit, eine Ausbildung oder eine Arbeitsgelegenheit zu vermitteln
sind. Können Hilfebedürftige ohne Berufsabschluss nicht in eine Ausbildung vermittelt werden,
soll die Agentur für Arbeit darauf hinwirken, dass die vermittelte Arbeit oder Arbeitsgelegenheit
auch zur Verbesserung ihrer beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten beiträgt.“110 Eine zentrale
Rolle wird hierbei den Job-Centern zugeschrieben. In ihrem Aufgabenbereich liegt das
Anbieten von ganzheitlichen Hilfen aus einer Hand, d.h. sie sind verantwortlich für die
Erbringung der neu zu regelnden Geldleistungen, für das Erbringen der entsprechenden
Eingliederungsleistungen sowie weiterer sozialer Dienstleistungen.111
In den Job-Centern kommt dem neu einzurichtendenden Fallmanagement eine zentrale
Bedeutung zu. Zukünftig ist nicht allein die Eigeninitiative des jungen Menschen gefordert,
sondern auch die Initiative des sogenannten Fallmanagers. Diese sind die Schlüsselfiguren
bei der Förderung der Arbeitssuchenden. Angestrebt wird auf Dauer ein Verhältnis von einem
Ansprechpartner zu 75 Jugendlichen.112 Problematisch erweist sich hierbei die Umsetzung
dieser Vorgaben. Derzeitig betreut im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ein Agenturmitarbeiter
500 Arbeitslose. Ab dem 01. Januar 2005 soll seitens der Agentur ein Betreuungsschlüssel
von 1:300 und für die Jugendlichen ein Verhältnis von 1:150 realisiert werden. Gegenwärtig
sieht die Agentur für Arbeit kaum die Möglichkeit, selbst den Zielwert von 1 : 150 mit Beginn
des Jahres 2005 erreichen zu können.
Mit dem ihm zugeordneten Fallmanager muss jeder arbeitssuchende Jugendliche eine
Eingliederungsvereinbarung113 abschließen, in der sich beide Seiten zu konkreten
Maßnahmen verpflichten, damit die Integration in den Arbeitsmarkt erfolgreich umgesetzt wird.
Die Eingliederungsvereinbarung wird für sechs Monate abgeschlossen. Erfolgt keine
Integration
des
Jugendlichen,
kommt
es
zum
Abschluss
einer
neuen
Eingliederungsvereinbarung für weitere sechs Monate. Sie legt fest, was der Hilfesuchende zu
erwarten hat und wozu er sich verpflichtet. Dazu gehören bspw. die Annahme einer
zumutbaren Arbeit, die Bereitschaft zur Teilnahme an Eingliederungsmaßnahmen, der
110
111
112
113
Vgl. § 3 Abs. 2 SGB II (2003).
Darunter zählen bspw. Sucht- und Schuldnerberatung, psychosoziale Beratung etc.
Das Verhältnis 1: 75 ist als Richtwert anzusehen.
Vgl. § 15 SGB II (2003). Ergänzende Hilfen zur Unterstützung wie bspw. Schuldnerberatung,
Drogenberatung und Kinderbetreuung etc. liegen ebenfalls in der Entscheidungsbefugnis des
Fallmanagers.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
85
Nachweis von Eigenbemühungen ebenso wie die Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung.
Der Fallmanager soll einzelfallbezogen die Eingliederungsleistungen sowie gegebenenfalls die
erforderlichen ergänzenden sozialen Dienstleistungen festlegen, um zielorientiert eine
verknüpfende, der Bedarfslage entsprechende, sinnvoll aufeinander abgestimmte Förderkette
zur beruflichen und sozialen Integration sicherzustellen.
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt werden diesbezüglich die derzeitigen Arbeitsberater der
Agentur für Arbeit vorab binnen einer Woche im Fallmanagement geschult, um dann später
weitere
Schulungen
innerhalb
der
ARGE
zu
durchlaufen,
die
anhand
eines
Qualifizierungsplanes realisiert werden sollen. Die im Fallmanagement zu erbringenden
Leistungen und deren daran gebundene Tiefe an Fachlichkeit erfordert von den Mitarbeitern
ein umfangreiches Qualifikationsprofil, diagnostische Fähigkeiten sowie die Entwicklung von
Hilfe-, Förderungs- sowie Eingliederungsplänen und entsprechender Controllingverfahren.
Diesbezüglich ist es unabdingbar, dass die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der
Agentur für Arbeit und den Trägern der Jugendhilfe bzw. den Sozialarbeitern intensiviert
werden muss. Um die Unterstützung der Jugendlichen sorgfältig wahrnehmen und diese auch
offensiv in den Verhandlungen mit den Job-Centern bzw. Fallmanager zum Ausdruck bringen
zu können, ist es des weiteren erforderlich, dass dem auch einen entsprechender
Wissenstand und eine thematische Auseinandersetzung der Sozialarbeiter bezüglich Hartz IV
vorausgehen muss.
Es erscheint zudem im Vorfeld notwendig, dass die jungen Menschen im Hinblick auf die
Antragsstellung,
und
dann
vor
allem
bezüglich
des
Abschlusses
entsprechender
Eingliederungsvereinbarungen massiv unterstützt und beraten werden. Die Jugendlichen
sollen in die Lage versetzt werden, kreativ und selbständig ihre realen Unterstützungsbedarfe
zu formulieren, so dass sie nicht nur auf die Angebotsschablonen des Job-Centers reagieren
können. Somit besteht die zukünftige Tendenz hin zu einem steigenden Bedarf an
Erziehungsbeistand.
Weit über 1.000 Jugendliche sind im Januar 2005 im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt von § 3
Abs. 2 SGB II betroffen, so dass hier entsprechende Integrationsangebote vorliegen
müssen. Für diejenigen Jugendlichen, die einen Berufsabschluss haben, steht die sofortige
Vermittlung in Arbeit im Vordergrund. Seitens der örtlichen Agentur für Arbeit laufen bereits
konkrete Gespräche mit potentiellen Arbeitgebern bezüglich möglicher Arbeitsplätze.
Problematischer erscheint dagegen die Vermittlung bzw. Integration bei den Jugendlichen, die
über keine Berufsausbildung verfügen.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
86
Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt sollen die Anforderungen des § 3 Abs. 2 SGB II Mithilfe
eines Integrationsprojektes114 umgesetzt werden. Ziel ist es, den betroffenen Jugendlichen
Angebote zu unterbreiten, die deren individuelle Biografien, persönliche Interessenslagen
bzw. -fähigkeiten berücksichtigen. In Zusammenarbeit mit ansässigen Bildungsträgern sollen
entsprechend Maßnahmen wie Profiling, Assessment sowie
Eignungserprobung
durchgeführt werden, um im Anschluss daran eine punktuelle Qualifizierungen der
Jugendlichen
zu
ermöglichen.
Nach
einem
entsprechenden
Zeitraum
sind
dann
bereichsspezifische Praktika in Betrieben vorgesehen, die schließlich in die Vermittlung auf
den ersten Arbeitsmarkt münden sollen.
Die Verweigerung des Abschlusses einer Eingliederungsvereinbarung, die fehlende
Eigenbemühung, die Ablehnung bzw. Nichtfortführung einer zumutbaren Arbeit, Ausbildung
oder Arbeitsgelegenheit115 sowie die Verweigerung bzw. der Abbruch der Teilnahme an einer
Eingliederungsmaßnahme ziehen für den Jugendlichen entsprechende Sanktionen nach sich,
was schon beim ersten Verstoß eine Sperre des ALG II für drei Monate bedeutet. Tritt dieser
Fall ein, erhält der Jugendliche lediglich die Kosten für seine Unterkunft und Heizung, die aber
direkt
an
den
Vermieter
gezahlt
werden.
Dies
geschieht
zur
Vermeidung
einer
unsachgemäßen Geldverwendung durch den Jugendlichen. Des weiteren erhält der junge
Mensch Lebensmittelmarken.
Seitens des Jugendamtes und der Agentur für Arbeit des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
wird diese Form des Drucks auf das Verhalten der Jugendlichen als positiv eingeschätzt, da
auch nur bei denjenigen Betroffenen Hilfe fruchten kann, bei denen sie auch gewollt wird.
Diese Form des „Nein-Sagens“ wird als notwendige Erziehungsmaßnahme gesehen.
Aus der Sicht der freien Träger besteht teilweise Besorgnis über die Härte der Sanktionen.
Trotz allem bewerten die freien Träger den Druck auf die Jugendlichen ebenso als notwendig,
um die Jugendlichen in Arbeit und somit in ein strukturiertes Leben einzuführen. Dennoch
bestehen auf dieser Seite die Befürchtungen, dass die Fallmanager den Problemlagen der
Adressaten fachlich nicht gewachsen sind. Vereinzelt werden auch Befürchtungen artikuliert,
dass mit der Umsetzung der Sanktionen „in aller Härte“ die Gefahr der Zunahme der
Jugendkriminalitätsquote besteht. Vermutungen hinsichtlich eines bevorstehenden Anstiegs
von Kinderarmut infolge der Hartz-IV-Gesetzgebung werden allerdings von Seiten des
Jugendamtes sowie der Agentur für Arbeit als unbegründet zurückgewiesen.
114
115
Das angedachte Integrationsprojekt hat den Namen Modell-Verbund-Projekt „Arbeit statt
Arbeitsgelegenheiten“.
Vgl. § 10 SGB II (2003).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
87
Für ALG II-Empfänger wird über die Gewährung von Unterstützungsleistungen hinaus eine
Prüfung der Angemessenheit des Wohnraumes vorgenommen. Somit besitzt die Agentur für
Arbeit die Befugnis nach einer 6-Monatsfrist den Umzug anzuordnen. In dieser Praxis sieht
das Jugendamt vom Landkreis Saalfeld-Rudolstadt die Gefahr der Herausbildung von
Ghettos. Hier wird die Notwendigkeit gesehen, dieser Entwicklung entgegenzuwirken, um die
Entstehung sozialer Brennpunkte zu vermeiden. Von dieser gesetzlichen Regelung können
ebenso Nachteile für die Kinder entstehen, da durch einen forcierten Umzug der Familie ein
Einrichtungswechsel, Schulwechsel sowie der Zusammenbruch sozialer Unterstützungsnetze
herbeigeführt werden würde.
Im Kontext der Hartz-IV-Gesetzgebung besitzt das Jugendamt die Intention möglichst keine
„Ein-Euro-Jobs“ bei den freien Trägeren der Hilfen zur Erziehung zu schaffen, da hier eine
Verdrängung der regulären Arbeitsplätze befürchtet wird. Konzeptionell kann durch diese
Form der befristeten Arbeitsverhältnisse116 kein Beziehungsverhältnis zwischen den Kindern
und Jugendlichen und der entsprechenden „Ein-Euro-Arbeitskraft“ aufgebaut werden. Ein
konstant bestehendes Beziehungsnetzwerk ist aber gerade für die Adressaten der Hilfen zur
Erziehung von enormer Bedeutung, da hier schon im Vorfeld mehrere Beziehungsabbrüche
stattgefunden haben. Somit stuft das Jugendamt den Einsatz von „Ein-Euro-Jobs“ im Bereich
der Hilfen zur Erziehung als problematisch und aus therapeutischer Sicht eher als schädlich
ein.
Analog zum Jugendamt sehen die freien Träger ebenfalls kaum Einsatzmöglichkeiten für „EinEuro-Jobs“ in der Kinder- und Jugendhilfe. Besonders die Notwendigkeit des Einsatzes von
Fachpersonal in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen wird von den freien Trägern als
unabdingbar gesehen. Die Gewährleistung von Qualität und pädagogische Arbeit ist aus Sicht
der freien Träger durch diese Job-Form nicht gegeben. Somit werden die „Ein-Euro-Jobs“
nicht als Ersatzmöglichkeit für die Fachkräfte gesehen. Die Beschäftigung von „Ein-EuroArbeitskräften“ in sogenannten Neben- und Hilfstätigkeiten117 findet ebenfalls von der Mehrheit
der freien Träger Ablehnung. Des weiteren werden die „Ein-Euro-Jobs“ in der Arbeit mit
Kindern und Jugendlichen insofern kritisch beurteilt, als durch den Einsatz von Hilfskräften,
z.B. in Jugendclubs, junge Menschen in ihrer Selbständigkeit und Kreativität beschnitten
werden können, wenn ihnen Motivation und Möglichkeiten genommen werden, selbst
mitzugestalten und Verantwortung zu übernehmen.
116
117
Die Dauer der „Ein-Euro-Jobs“ beträgt maximal sechs Monate.
Unter diese Form von Tätigkeiten fallen bspw. Arbeiten im technischen Bereich (Instandsetzung),
einfache Formen der Kinder- und Jugendarbeit, die nicht unter die Regelleistungen fallen.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
88
Zusammenfassend kann festgehalten werden dass bei den freien Trägern insgesamt die
Befürchtungen bestehen, dass es durch die Inkraftsetzung der Hartz IV Gesetzgebung bei
einem beträchtlichen Teil Bevölkerung in der Region eher zu einer Verschlechterung der
sozialen Lage kommen könnte. Dennoch müsse zunächst die reale Umsetzung ab dem 01.
Januar 2005 beobachtet werden, um Auswirkungen feststellen zu können. Im Rahmen der
durchgeführten Experteninterviews waren bei einer geringen Anzahl der freien Träger gewisse
Unsicherheiten bezüglich der Auslegung bestimmter Gesetzesvorgaben laut SGB II118
erkennbar.
4.4.6
Zusammenfassung der Ergebnisse
Vom Ausgangspunkt im Jahr 2003 entwickelt sich die Altersgruppe der unter 27-Jährigen in
der Fallregion Saalfeld-Rudolstadt im Prognosezeitraum bis 2010 stark negativ. Dieser
Rückgang kann nahezu vollständig auf den massiven Bevölkerungsverlust der Gruppe der 12bis unter 19-Jährigen, deren Anzahl um über die Hälfte schrumpft, zurückgeführt werden.
Unter
der
Annahme
konstanter
Rahmenbedingungen
wirkt
sich
die
Bevölkerungsentwicklung bis zum Jahr 2010 vorrangig auf die Bereiche der ambulanten
Hilfen (§§ 29, 30 SGB VIII) sowie den Sektor der Heimbetreuung bzw. der sonstigen betreuten
Wohnformen (§ 34 SGB VIII) aus. Die prognostizierte Abnahme um jeweils ein Drittel des
Fallaufkommens in diesen Hilfeformen kann entsprechend der Bevölkerungsprognose direkt
mit dem starken Absinken der Bevölkerungsgruppe der 12- bis unter 19-Jährigen in
Zusammenhang gestellt werden.
Die Untersuchung der Sozialstrukturentwicklung des Landkreises Saalfeld-Rudolstadt
verweist auf eine leichte Zunahme sozialer Belastungsfaktoren. Generell als problematisch
stellt sich das Ansteigen der Arbeitslosenquote dar. Aufgrund der Konzentration von
Sozialleistungsempfängern auf die Städte ist hier eine prekäre Entwicklung zu beobachten.
Im Ergebnis ließen die demografische Entwicklung und die damit einhergehende Entwicklung
des Fallaufkommens im Bereich der Hilfen zur Erziehung in der Tendenz einen weiteren
Bedarfsrückgang erwarten. Die konzeptionellen Vorstellungen des Jugendamtes und der
freien Träger zur zukünftigen Arbeit im Bereich der Hilfen zur Erziehung sowie die bestehende
Praxis der Fremdbelegung in den Heimeinrichtungen stellen allerdings ein Gegengewicht zu
den Implikationen der Bevölkerungsprognose dar.
118
Vorrangig ging es hierbei um die Auslegung des § 9 Abs. 4 SGB II.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
89
Der prognostizierte Rückgang der stationären Hilfe nach § 34 SGB VIII wird, infolge der
Vorgaben des Jugendamtes, diese kostenintensive Hilfeform auf ein Minimum zu
beschränken, zusätzlich verstärkt. Unabhängig von demografischen Veränderungen besteht
seitens des Jugendamtes die Intention, teurere Hilfen zugunsten vergleichsweise günstigerer
Leistungen einzusparen. Aus der immer ausgeprägteren kostenseitigen Betrachtung von
Angeboten durch das Jugendamt erwächst zudem nach Einschätzung einiger Akteure die
Gefahr der Vernachlässigung inhaltlicher Aspekte der Arbeit in der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Orientierung der im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ansässigen Heimeinrichtungen nach
§ 34 und 35a SGB VIII auf die deutschlandweite Belegung ihrer Plätze ist als zukunftsweisend
anzusehen. Diese überregionale Belegungspraxis erlaubt den freien Trägern, unabhängig von
demografischen Entwicklungen „vor Ort“ und konzeptionellen Neuausrichtungen des örtlichen
Jugendamtes, Hilfen in einem breiten Rahmen anzubieten. Eine weitere Reduzierung der
Belegungszahlen durch das örtliche Jugendamt und eine sinkende Adressatengruppe in der
Region sollten somit durch die langfristig existierende überregionale Orientierung der freien
Träger aufgefangen werden.
Die strategische Ausrichtung des Ausbaues der Präventionsarbeit zur Vermeidung von
Hilfen außerhalb der Familie stellt einen wichtigen Trend der kommenden Jahre dar.
Entsprechend wird es, trotz Bevölkerungsrückgang, im Bereich der ambulanten Hilfen weniger
zum Kapazitätsabbau, sondern zum Ausbau kommen.
Bereits seit einigen Jahren zeichnet sich die Zunahme der Problemlagen von Kindern und
Jugendlichen, die Hilfen in Anspruch nehmen, ab. Aufgrund der dargestellten tendenziellen
Zunahme sozialer Belastungsfaktoren ergeben sich steigende Anforderungen an das im
Bereich der Hilfen zur Erziehung tätige Personal, verbunden mit der Notwendigkeit von
Zusatzqualifikationen bzw. dem Bedarf an hoch qualifiziertem Personal. Strategien bestehen
insbesondere bei den freien Trägern in der aktiven Werbung und Akquisition von Fachkräften
an Universitäten und Fachhochschulen.
Um Schwankungen in der Belegungszahl besser begegnen zu können, wurde von den freien
Trägern
bereits
in
der
Vergangenheit
ein
flexibles
Arbeitszeitsystem
mit
einer
Basisstundenzahl und der Möglichkeit zur Aufstockung etabliert. Das Jugendamt sieht diese
Variante für sich gleichermaßen als zukunftsweisend an.
Die finanzielle Ausstattung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung wird zukünftig als
problematisch eingestuft, so dass Budgetkürzungen nach Auffassung der freien Träger zur
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
90
Reduzierung von Angebotsvielfalt und Abstrichen bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Hilfen
führen werden. Der sich abzeichnende Wettbewerbs- bzw. Fusionsdruck unter den
Einrichtungen verschärft die Lage insbesondere kleinerer Anbieter, wodurch ebenfalls eine
Gefährdung der Angebotsvielfalt entsteht.
Die Thematik des Gender Mainstreaming besitzt weder aus behördlicher noch aus Sicht der
Träger eine große Relevanz. Geschlechtsspezifische Angebote werden als „bedarfsabhängige
Variable“ deklariert. Politisch motivierte Vorgaben erfahren einstimmig Ablehnung.
Im Kontext der Gesetzgebung von Hartz IV existiert im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt eine
breit aufgestellte Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt, der Agentur für Arbeit und
verschiedenen Weiterbildungsträgern. Es liegt diesbezüglich ein erstes Projekt zur Integration
arbeitsloser Jugendlicher im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt vor.
Zusammenfassend besteht seitens des Jugendamtes eine bewusste Wahrnehmung der
demografischen und sozialstrukturellen Veränderungen in der Zukunft des Landkreises
Saalfeld-Rudolstadt. Entwicklungstendenzen in den Adressatengruppen werden untersucht
und die konzeptionellen Planung einbezogen, wobei finanzpolitische Entscheidungen
zunehmend die Arbeit dominieren.
Aufgrund der strategischen Ausrichtung der freien Träger auf überregionale Belegung ihrer
Einrichtungen entziehen sich diese dem Risiko von Überkapazitäten sowie zukünftig
schrumpfenden Adressatenzahlen des Landkreises. Entsprechend besitzen die qualitative
Aufstellung des Leistungsangebotes und die Kooperationsstrukturen insbesondere zu den
Jugendämtern anderer Regionen höchste Priorität.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
4.5
Fallstudie 3: Landkreis Nordvorpommern
4.5.1
Daten zur Bevölkerung und Sozialstruktur
91
Demografie
Im Landkreis Nordvorpommern hat sich die Bevölkerung von 1995 bis 2003 um 2,6 % auf
115.190 Personen verringert. Im Zeitraum von 2001 bis 2003 gründet sich diese Entwicklung
vor allem auf den im Vergleich zum Geburtensaldo stärker negativen Wanderungssaldo.119
Die Bevölkerungszahl in der Altersgruppe der unter 27-Jährigen weist für die Jahre 2000
bis 2003 insgesamt eine Abnahme um fast ein Zehntel auf. Bei näherer Betrachtung der
einzelnen Altersgruppen wird für den Zeitraum von 2001 bis 2003 eine sehr differenzierte
Entwicklung erkennbar. Die Altersgruppe der unter 3-Jährigen sinkt um knapp 3 %, während
die Gruppe der 3- bis unter 6-Jährigen um mehr als 6 % angewachsen ist. Die stärkste
Reduzierung im genannten Zeitraum ist bei der Altersgruppe der 6- bis unter 12-Jährigen mit
insgesamt einem Drittel zu beobachten. Von 2000 bis 2003 geht die Bevölkerungsanzahl in
der Gruppe der 12- unter 18-Jährigen um 14 % zurück. Während die Alterskohorte der 18- bis
unter 21-Jährigen um fast 7 % abnimmt, erfolgt in der Gruppe der 21- bis unter 27-Jährigen
eine Zunahme um über 6 %.120
Die
voraussichtliche
Bevölkerungsentwicklung
in
den
jugendhilfe-relevanten
Altersgruppen für den Landkreis Nordvorpommern bis 2010 wird in Abbildung 12
dargestellt.121 Bei der Bevölkerung der unter 26-Jährigen wird im Zeitraum von 2003 bis 2010
insgesamt einen Rückgang um mehr als ein Viertel prognostiziert, so dass im Jahr 2010 ca.
23.500 junge Menschen im Landkreis leben werden.
Bis auf die Alterskohorten der unter 3-Jährigen (2,4 %) und 6- bis12-Jährigen (14,7 %) ist in
allen anderen Altersklassen ein Rückgang zu beobachten. Die stärksten Zuwächse um ca. ein
Drittel erfolgen im genannten Zeitraum bei den 9- bis 11-Jährigen.
Der Bevölkerungsverlust der unter 26-Jährigen lässt sich auf den hohen Rückgang in der
Altersgruppe der 12- bis 19-Jährigen zurückführen. Hier ist ein Verlust von 48,5 % bis 65,1 %
zu erkennen, wobei der Höhepunkt bei den 16- bis 17-Jährigen mit mehr als -68 % liegt.
119
120
121
Vgl. Statistisches Landesamt Mecklenburg Vorpommern (2004a).
Vgl. Statistisches Landesamt Mecklenburg Vorpommern (2000-2003).
Aufgrund der im Projektzeitraum nicht vorhandenen Bevölkerungsprognose auf Kreisebene
gegliedert
nach
Altersgruppen,
wurden
die
prozentualen
Veränderungen
der
Bevölkerungsvorausberechnung für Mecklenburg-Vorpommern bis 2020 auf die entsprechenden
Altersgruppen der Bevölkerung von Nordvorpommern übertragen.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
92
Abbildung 12: Anteile der Bevölkerungsklassen der unter 26-Jährigen bis 2010 im Landkreis
Nordvorpommern
100%
90%
80%
19-26
70%
16-19
60%
12-16
50%
6-12
40%
3-6
30%
0-3
20%
10%
0%
2003
2006
2010
Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern (2003); Berechnungen isw Institut.
Abbildung 12 zeigt bei den 6- bis 12-Jährigen eine deutliche Anteilszunahme von 14 auf 22 %.
Demgegenüber sinkt der Anteil der 16- bis 19-Jährigen am stärksten. 2003 betrug deren Anteil
an der Gesamtbevölkerung der unter 26-Jährigen noch 18 %, er fällt auf 8 % im Jahr 2010 ab.
Sozialstruktur
Seit 1998 ist in eine stetige Zunahme der Arbeitslosenzahlen im Landkreis Nordvorpommern
von 11.698 auf 14.185 (2004) zu beobachten. Mithin stieg die Arbeitslosenquote von 21,8 %
auf 24,2%. Im Jahr 2001 waren über ein Drittel der Arbeitslosen länger als ein Jahr ohne
Beschäftigung. Von 2002 bis 2004 erhöht sich die Arbeitslosenzahl bei den Jugendlichen
unter 25 Jahre um 17,2 % auf 1.705. Fast ein Viertel der arbeitslosen Jugendlichen ist im Jahr
2004 seit mehr als sechs Monaten ohne Arbeit.122
Von 2000 bis 2003 ist die Quote der Sozialhilfeempfänger, gemessen an der
Gesamtbevölkerung des Landkreises Nordvorpommern, kontinuierlich von 2,5 auf 3,9 %
angestiegen.123 Der Anteil der Empfänger von Hilfen zum Lebensunterhalt unter 25 Jahren
liegt seit 2000 über 50 %. Mit über 3,5 % ist die Quote der Empfänger unter 25 Jahre bezogen
auf die altersgleiche Bevölkerung im genannten Zeitraum dreimal höher als die Quote in der
122
123
Vgl. Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern (1999-2004) und Bundesagentur für Arbeit
(2004).
Die Quote der Sozialhilfeempfänger beschreibt die Anzahl der Personen mit laufender Sozialhilfe
außerhalb von Einrichtungen bezogen auf 100 Personen der Wohnbevölkerung.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
93
Gesamtbevölkerung. Der Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Altersgruppe der unter 3Jährigen, gemessen an der altersgleichen Wohnbevölkerung, liegt über 18 %.
Die nähere Betrachtung der Bedarfsgemeinschaften verdeutlicht, dass im Jahr 2003 mit knapp
einem Viertel relativ oft Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern von Sozialhilfe abhängig
sind.124 Der Umfang aufgewendeter Hilfen zum Lebensunterhalt umfasste im Jahr 2003
insgesamt 24 Mio. Euro.
Im Zeitraum von 1997 bis 2003 ist im Landkreis Nordvorpommern ein deutlicher Anstieg der
wohngeldbeziehenden Haushalte um mehr als ein Drittel auf insgesamt 8.419 Haushalte zu
erkennen. In den genannten Jahren liegt der Anteil der von Arbeitslosigkeit betroffenen
Wohngeldempfänger durchgängig bei über 40%.125
Die Familienstruktur hat sich im Landkreis Nordvorpommern in den Jahren von 2000 bis
2003 nur geringfügig verändert. Dennoch ist zu beobachten, dass sich der Trend schrittweise
vom klassischen Familienmodell abwendet. Im genannten Zeitraum nehmen die Familien mit
Kindern kontinuierlich um 7,4 % ab. Ebenso erfolgt ein Zuwachs um 5,7
% bei den
alleinerziehenden Frauen. Im Zeitraum von 2001 bis 2002 sind die Ehescheidungen um ein
Viertel zurückgegangen, während im darauffolgenden Jahr wiederum ein leichter Zuwachs um
fast 10 % zu erkennen ist. Insgesamt wurden 2003 293 Ehen geschieden. Im
Beobachtungszeitraum nehmen insbesondere die Ehescheidungen nach bereits fünf
Ehejahren drastisch zu (+20,5 %). 59 % der Scheidungen betreffen im Jahr 2003 Kinder.126
Die Zahl der Schulabgänger ist von 1999 bis 2003
insgesamt um 12,1 % gesunken.
Besonders hoch ist die Abnahme bei den Absolventen des Gymnasiums (-19,7 %) und der
Hauptschule (-26,3 %). Auch die Zahl der Absolventen mit Realschulabschluss ging zurück
(-7,8 %). Hingegen ist eine deutliche Zunahme bei den Schulabgängern ohne
Hauptschulabschluss bzw. mit landesspezifischem Förderabschluss zu registrieren.
Während 1999/2000 insgesamt 172 Jugendliche die Schule ohne Abschluss verließen, waren
es im Abschlussjahr 2003 204, was einer Steigerung um 18,6 % entspricht.
Zusammenfassend erreicht im Jahr 2003 mehr als die Hälfte der Absolventen einen
Realschulabschluss, nahezu ein Fünftel den Hauptschulabschluss und ca. 16 % verlassen die
Schule mit der allgemeinen Hochschulreife. Der Anteil von Schulabgängern ohne
124
125
126
Vgl. Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern (2003, 2004).
Vgl. Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern (1999-2004) und Bundesagentur für Arbeit
(2004).
Vgl. Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern (2002-2004).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
94
Hauptschulabschluss (2003: 12 %) ist gemessen an der Gesamtanzahl der Schulabschlüsse
im Vergleich zu 2000 um ein Drittel angewachsen.127
4.5.2
Daten zur Kinder- und Jugendhilfe
Struktur und Kapazitäten der Bereiche „Tageseinrichtungen für Kinder“ und „Hilfen zur
Erziehung“
Der
Landkreis
Nordvorpommern
verfügte
im
Jahr
2000
über
insgesamt
86
Tageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter 12 Jahre. Zu diesem Zeitpunkt
befanden sich die Einrichtungen zu fast gleichen Anteilen in der Hand von freien (41) und
kommunalen Trägern (45), mit zusammen 2 Kindergärten, 18 Horten und 66 gemischten
Einrichtungen. Bis zum Jahr 2003 erfolgt ein geringfügiger Abbau um ca. 6 %, wobei die
reinen Horteinrichtungen mit der Schließung von acht Einrichtungen am stärksten betroffen
sind. Im Gegensatz hierzu erfolgte die Neueröffnung von drei gemischten Einrichtungen.
Für
den
genannten
Zeitraum
ist
der
Trend
eines
schrittweisen
Übergangs
der
Kindertageseinrichtungen in freie Trägerschaft zu beobachten. Von den im Jahr 2002 noch
insgesamt 45 kommunalen Kindertageseinrichtungen befanden sich im Jahr 2003 nur noch 22
in öffentlicher Hand. Demzufolge ist bei den freien Trägern eine Zunahme der
Kindertageseinrichtungen um mehr als 40 % festzustellen.128
Neben dem Angebot von Kinderkrippe, Kindergarten bzw. Hort besteht die Möglichkeit der
Betreuung durch Tagespflegestellen. In diesem Bereich lässt sich ein kräftiger Zuwachs von
2002 (29 Tagespflegepersonen) auf insgesamt 43 im Februar 2004 beobachten (+48 %).
Im Jahr 2002 standen insgesamt 5.306 Plätze zur Belegung zur Verfügung. Davon entfielen
871 Plätze auf den Krippenbereich, 2.687 auf die Kindergärten, 1.748 auf die Horte sowie 100
auf Betreuungsplätze für behinderte Kinder. Zu diesem Zeitpunkt erfolgte die Betreuung der
Kinder durch 566 in den Einrichtungen tätige Personen, darunter 152 Vollzeitkräfte.129
Für den Bereich der Hilfen zur Erziehung existierten im Jahr 2002 im Landkreis
Nordvorpommern insgesamt 32 Einrichtungen. Hierzu zählen Einrichtungen, die Hilfen in
127
128
129
Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern (2004c) und Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (2002).
Vgl. Landratsamt Nordvorpommern (2003).
Für die Betreuung von Kindern unter 12 Jahren liegen folgende Betreuungsschlüssel vor: 1: 6 im
Krippenbereich, 1 : 18 im Kindergarten sowie 1 : 22 für den Hort. Vgl. hierzu Land Mecklenburg
Vorpommern (2004).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
95
Form von Betreuung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII), Heimunterbringung/ sonstiger
betreuter Wohnformen (§ 34 SGB VIII), intensiver sozialpädagogischer Einzelbetreuung (§ 35
SGB VIII), Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (§ 35a SGB
VIII) sowie Hilfe nach §§ 41 bis 43 SGB VIII130 ermöglichen. Für diese Hilfeleistungen standen
seinerzeit 355 Plätze sowie 131 Mitarbeiter zu Verfügung.
Inanspruchnahme der Tageseinrichtungen für Kinder
Die Belegungsdaten weisen für den Zeitraum von 2000 bis 2003 eine leichte Zunahme um
2,6 % auf, im Jahr wurden 2003 insgesamt 4.568 Kinder in Kindertageseinrichtungen betreut.
Der Zuwachs der Inanspruchnahme fand vorrangig im Bereich Kindergarten statt. Hier ist seit
2000 eine stetige Erweiterung um gesamt 15 % zu verzeichnen. Dementsprechend erfolgte
2003 die Betreuung von insgesamt 2.459 Kindern. Die Krippenbelegung zeigt im genannten
Zeitraum leichte Schwankungen. 2003 wurden 759 Plätze in den Krippen in Anspruch
genommen. Hingegen ist bezüglich der Hortplatzbelegung (2003: 1.350) eine deutliche
Reduzierung um mehr als 15 % erkennbar.131
Die Form der Tagesbetreuung hat insbesondere in den letzten zwei Jahren an Zuspruch
gewonnen. Im Zeitraum von 2002 bis Februar 2004 ist hier ein Anstieg der Inanspruchnahme
um knapp 40 % zu beobachten, wobei 2004 die Mehrzahl der 99 zu betreuenden Kinder im
Alter von 0 bis unter 7 Jahre sind.
Für
den
Landkreis
Nordvorpommern
ergibt
sich
bei
der
Gegenüberstellung
des
Platzangebotes und der tatsächlichen Belegung im Jahr 2002 eine Überkapazität von mehr
als 700 Plätzen in den Kindertagesstätten. Mehr als die Hälfte der Hortplätze wurden 2002
nicht in Anspruch genommen. über 400 Hortplätze waren unbelegt. Der Krippen- und
Kindergartenbereich besaß zu diesem Zeitpunkt eine ungenutzte Kapazität von über 300
Plätzen.
130
131
§ 41 SGB VIII beinhaltet die Hilfe für junge Volljährige bzw. die Nachbetreuung nach einem
stationären Aufenthalt. § 42 SGB VIII regelt die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen und §
43 SGB VIII die Herausnahme des Kindes oder des Jugendlichen ohne Zustimmung des
Personensorgeberechtigten.
Vgl. Landratsamt Nordvorpommern (2003).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
96
Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung
Im Zeitraum von 2000 bis 2003 stieg die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung um fast
ein Fünftel an. Im Jahr 2003 wurden insgesamt 576 Hilfen gewährt. Schwerpunkt des
Leistungsspektrums sind im Landkreis Nordvorpommern die ambulanten Hilfen (§§ 28 - 31
SGB VIII) mit fast 53 %. Hier sind im genannten Vier-Jahres-Zeitraum immer wieder
Fallzahlschwankungen zwischen –7 und +14 % zu erkennen.
Den zweitgrößten Anteil (40 %) an den Gesamtleistungen der Hilfen zur Erziehung nehmen
die stationären Hilfen nach §§ 33, 34 SGB VIII ein. Von 2000 bis 2004 steigt die Anzahl
geringfügig auf 252 Fälle132 an.
Eine beinahe konstant gebliebene Inanspruchnahme ist für die Jahre 2000 bis 2003 im
teilstationären Hilfebereich laut § 32 SGB VIII festzustellen. Insgesamt erfolgt die Betreuung
in einer Tagesgruppe im Jahr 2003 in 21 Fällen.133
Bezieht man die Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung134 im Jahr 2003 auf 10.000 der
unter 21-Jährigen Bevölkerung des Landkreises Nordvorpommern, ergibt sich eine Quote von
238,5 Hilfen.
Des weiteren ist in diesem Untersuchungsfeld von Interesse, wie sich die Gewährung der
einzelnen Hilfeformen im Jahr 2004 auf die jeweiligen Altersgruppen niederschlägt bzw. ob
sich für die einzelnen Alterssegmente spezifische Hilfearten herausstellen lassen.
Die stationäre Vollzeitpflege wird mit 116 Fällen überwiegend von der Altersgruppe der unter
18-Jährigen in Anspruch genommen. Die Mehrzahl der Fälle finden sich bei den 6- unter 12Jährigen. Einzige Ausnahme bilden die über 18-Jährigen mit insgesamt 7%. Die Gewährung
der Heimerziehung bzw. sonstiger betreuter Wohnformen erfolgt 2004 nahezu vollständig im
Altersbereich der über 12-Jährigen. Über die Hälfte dieser Hilfeform wird von den 15- bis unter
18-Jährigen in Anspruch genommen.
Die stationären Hilfeleistungen nach §§ 35, 35a SGB VIII sind in allen relevanten
Altersgruppen in nur wenigen Fällen zu beobachten, insgesamt liegen 16 Inanspruchnahmen
vor. Die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung ist mit 8 Gewährungen vorrangig in der
132
133
134
Stand der Daten 10/2004, vgl. Landratsamt Nordvorpommern (2003).
Vgl. Landratsamt Nordvorpommern (2003).
Zur Bildung der Quote für 2003 wird die Inanspruchnahme der Hilfen gemäß §§ 28-34 SGB VIII
herangezogen.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
97
Altersgruppe der 15- bis unter 18-Jährigen zu finden. Bei der Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und Jugendliche sind außer den unter 6-Jährigen alle anderen relevanten
Altersgruppen von dieser sehr kostenintensiven Hilfe betroffen. Insgesamt liegen für das Jahr
2004 8 Fälle vor.
Die Adressaten der ambulanten Hilfen sind überwiegend in den Altersgruppen der über 12Jährigen zu finden. Die Erziehungsberatung zur Klärung und Bewältigung individueller und
familienbezogener Probleme wird 2004 in nahezu zwei Dritteln der Fälle von den 12- bis unter
18-Jährigen in Anspruch genommen. Jeweils 12 % entfallen auf die übrigen relevanten
Altersbereiche.135 Die Soziale Gruppenarbeit mit insgesamt 21 Fällen findet ihre Anwendung
vorrangig bei den 12- bis unter 15-Jährigen.136 Der Erziehungsbeistand bzw. Betreuungshelfer
wird 2004 in insgesamt 97 Fällen bewilligt. Hierbei liegt der Hauptanteil bei den 15-Jährigen
und Älteren.
Die teilstationäre Hilfe in Form von Erziehung in einer Tagesgruppe lässt eindeutig eine
Konzentration auf die Altersgruppe der 6- bis unter 12-Jährigen erkennen. Von den insgesamt
21 Fällen umfasst diese Altersgruppe 57,5%. Alle anderen Alterssgemente sind zu fast
gleichen Teilen an der Inanspruchnahme dieser Hilfeleistung beteiligt.
135
136
Die Gesamtinanspruchnahme dieser Hilfeform liegt bei 41 Fällen.
Die soziale Gruppenarbeit wird in zwei Fällen von den 6- bis unter 12-Jährigen, in 11 Fällen von
den 12- bis unter 15-Jährigen und in acht Fällen von den 15- bis unter 18-Jährigen beansprucht.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
98
Abbildung 13: Adressaten der Hilfen zur Erziehung nach Alter und Hilfeform im Landkreis
Nordvorpommern 2004137
160
teilstationäre Hilfen (§ 32 SGB
VIII)
140
absolute Fallzahlen
120
ambulante Hilfen (§§ 28, 29,
30 SGB VIII)
100
80
Eingliederungshilfe für seelisch
behinderte Kinder und
Jugendliche (§ 35a SGBVIII)
60
40
Heimerziehung/ sonstige
betreute Wohnformen (§ 34
SGB VIII)
20
0
unter 6 J.
6-unter
12 J.
12- unter 15- unter 18 J. und
15 J.
18 J.
älter
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
Altersgruppen der Kinder und
Jugendlichen
Quelle: Landratsamt Nordvorpommern (2004); eigene Darstellung.
Ausgaben der Kinder- und Jugendhilfe
Die Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe des Landkreises Nordvorpommern weisen im
Zeitraum von 1998 bis 2003 eine Reduzierung auf.138 Die finanziellen Aufwendungen für den
Bereich der Einzel- und Gruppenhilfe sowie die Ausgaben insgesamt nehmen im genannten
137
138
Stand der Daten 10/2004. Vgl. Landratsamt Nordvorpommern (2004). Auf die grafische Darstellung
der Daten für den § 35 SGB VIII wurde aufgrund zu geringer Fallzahlen verzichtet. Ebenso erfolgte
eine Zusammenfassung der §§ 28, 29, 30 SGB VIII in der Variable „ambulante Hilfen“, aufgrund
niedriger Fallzahlen in den einzelnen Leistungsbereichen.
Die Daten für die Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe wurden seitens des Statistischen
Landesamtes bestätigt, obgleich in den Jahren 1998 und 2001 Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Entsprechend bleiben die Ausgaben für Einrichtungen im Jahr 1998 und die Ausgaben für das
Personal der Jugendhilfeverwaltung für 2001 unberücksichtigt.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
99
Zeitraum um etwa ein Zehntel ab. Eine deutlich geringfügigere Reduzierung (-3,8 %) erfolgt
bei den Personalkosten für die Jugendhilfeverwaltung.
Tabelle 6:
Ausgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Nordvorpommern
Ausgaben für
1998
1999
2000
2001
2002
2003
1000 EUR
Einzel- und
Gruppenhilfe
8.862
9.045
9.763
9.077
9.088
7.943
Einrichtungen
205
11.046
11.838
11.755
10.763
10.082
Personal der
Jugendhilfeverwaltung
1.305
1.343
1.353
142
1.414
1.255
Insgesamt
10.373
21.434
22.954
20.973
21.265
19.279
Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg Vorpommern (1999-2004).
4.5.3
Künftige Bedarfsentwicklung in den Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe im
Kontext des demografischen Wandels
Bedarfsentwicklung in den Bereichen der Kindertagesstätten
In der für den Bereich der Krippen relevanten Altersgruppe der unter 3-Jährigen bleibt die
Anzahl bis 2010 nahezu konstant. In diesem Zeitraum liegt der Tiefpunkt mit 2.245 Kindern im
Jahr 2006. Für die folgenden Jahren wird dann wiederum eine leichte Zunahme prognostiziert,
so dass im Jahr 2010 voraussichtlich 2.433 Kinder dieser Altersgruppe im Landkreis
Nordvorpommern leben werden.
Im Jahr 2002 wurden von den 871 bereitgestellten Krippenplätzen 762 belegt.
Dementsprechend lag hier eine Überkapazität von 109 Plätzen vor. Unter der Annahme einer
konstanten Quote der Inanspruchnahme lässt sich für das Jahr 2010 bei unverändertem
Angebot eine Überkapazität von 107 Plätzen prognostizieren. Dementsprechend verbiebe die
Überkapazität auf dem Niveau des Jahres 2002.
Im Zeitraum von 2002 bis 2010 weist die für den Kindergarten relevante Altersgruppe eine
wellenförmige Wachstumskurve auf. Im Beobachtungszeitraum wird insgesamt eine
Reduzierung der Gruppe der 3- bis 6-Jährigen um knapp 4 % prognostiziert.
Entsprechend der Bevölkerungsprognose sowie der bereits im Jahr 2002 vorliegenden
Überkapazität
von
211
Plätzen
im
Kindergartenbereich
kann
unter
konstanten
Rahmenbedingungen hinsichtlich der Inanspruchnahme und des Platzangebotes davon
ausgegangen werden, dass sich die Überkapazität auf insgesamt über 300 Plätze belaufen
wird.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
100
Im Gegensatz zu den Entwicklungen in den Bereichen Krippe und Kindergarten kann im
Hortbereich von einer Bevölkerungszunahme der relevanten Alterskohorten ausgegangen
werden. Von 2002 bis 2010 wird für die Altersgruppe der 6- bis 12-Jährigen ein Zuwachs von
nahezu 12 % vorausgeschätzt. Ab dem Jahr 2003 erfolgt eine kontinuierliche Zunahme, so
dass im Jahr 2010 voraussichtlich 5.109 Kinder im Alter von 6 bis 12 Jahren im Landkreis
Nordvorpommern leben werden.
Durch den im genannten Zeitraum zu verzeichnende Zuwachs lässt sich unter Annahme
konstanter Rahmenbedingungen hinsichtlich der Belegungszahlen eine Steigerungen um etwa
ein Zehntel feststellen. Dennoch müsste aufgrund der im Jahr 2002 bereits bestehenden
Überkapazitäten von etwa 455 Plätzen im Jahr 2010 immer noch von einen Überangebot von
ca. 300 Hortplätzen ausgegangen werden.
Bedarfsentwicklung der Hilfen zur Erziehung
Hinsichtlich der demografischen Entwicklung in den einzelnen relevanten Altersgruppen der
Hilfen zur Erziehung erfolgt bis 2010 eine Verminderung der Inanspruchnahme um mehr als
ein Drittel.139
Die Gruppe der unter 6-Jährigen weist von 2004 bis 2010 eine geringfügige Abnahme auf, so
dass sich hier keine Veränderungen bezüglich der Inanspruchnahme der Hilfen vermuten
lassen.
In der Altersgruppe der 6- bis unter 12-Jährigen wird bis zum Jahr 2010 eine Zunahme der
Bevölkerungszahl von über 13 % prognostiziert. Daraus schlussfolgernd kann unter
konstanten Rahmenbedingungen eine leichte Steigerung der Inanspruchnahme von
insgesamt 65 Hilfen im Jahr 2004 auf 74 Hilfen im Jahr 2010 angenommen werden.
Eine deutlicher Bevölkerungsverlust (-26 %) findet bis 2010 in der Gruppe der 12- bis unter
15-Jährigen statt. Besonders gravierend ist hier der Rückgang bei den 14-Jährigen mit über
50 %. Dies schlägt sich entsprechend auf die zu prognostizierende Entwicklung der
Inanspruchnahme nieder, so dass aus demografischer Sicht bis 2010 eine deutliche Abnahme
der Hilfen von 86 auf insgesamt 64 möglich ist.
139
Aufgrund zu geringer Fallzahlen bei den Hilfen gemäß §§ 35, 35a SGB VIII erscheint eine Prognose
weniger sinnvoll.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
101
Der größte Rückgang erfolgt allerdings bei den 15- bis unter 18-Jährigen mit über 60 % in
allen Altersklassen dieser Gruppe. Diesbezüglich zeigt sich hier eine starke Reduzierung der
Inanspruchnahme von 156 Hilfen (2004) auf 56 Hilfen im Jahr 2010.
Die Altersgruppe der über 18-Jährigen weist eine ähnlich hohe Abnahme (-24,2 %) wie die
Kohorte der 12- bis unter 18-Jährigen auf, so dass auch hier von einer deutlichen Senkung
der Gewährung auszugehen ist.
Abbildung 14: Prognostizierte Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung im Jahr 2010 im
Landkreis Nordvorpommern
80
teilstationäre Hilfen (§ 32 SGB
VIII)
70
absolute Fallzahlen
60
ambulante Hilfen (§§ 28, 29,
30 SGB VIII)
50
40
Heimerziehung/ sonstige
betreute Wohnformen (§ 34
SGB VIII)
30
20
Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII)
10
0
unter 6 J. 6-unter 12 12- unter
J.
15 J.
15- unter
18 J.
18 J. und
älter
Altersgruppen der Kinder und Jugendlichen
Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern (2003); Berechnungen isw Institut.
Zusammenfassend
lässt
sich
feststellen,
dass
sich
insbesondere
der
hohe
Bevölkerungsverlust in der Altersgruppe der 15- bis 18-Jährigen fallreduzierend auswirkt. Die
kostenintensiven
Hilfen
Heimerziehung/
sonstige
betreute
Wohnformen
sowie
die
Vollzeitpflege könnten unter demografischen Gesichtspunkten bis zum Jahr 2010 um über
60 % reduziert werden. Im Bereich der ambulanten Hilfen äußern sich die demografischen
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
102
Veränderungen bei den Altersgruppen der über 12-Jährigen in einer entsprechend hohen
Abnahme der absoluten Fallzahlen.
4.5.4
Entwicklung sozialer Belastungsfaktoren
Die Jugendarbeitslosigkeit als bedeutender Indikator für die Bedarfsentwicklung zeigt von
2002 bis 2004 einen deutlichen Anstieg um mehr als 17 %, so dass 2004 die Quote der von
Arbeitslosigkeit betroffenen Jugendlichen bei 24,4 % liegt. Demzufolge weist die Entwicklung
dieser Quote im genannten Zeitraum auf einen zunehmenden Bedarf an Hilfen zur Erziehung
hin.
Darüber
hinaus
besteht
ein
Zusammenhang
zwischen
der
Anzahl
minderjähriger
Sozialhilfeempfänger und der Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung. Neben der Quote
der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt unter 25 Jahren, die in den Jahren 2000 bis
2003 gestiegen ist, ist hier ein prozentualer Anteil von mehr als die Hälfte an der Gesamtzahl
der Sozialhilfeempfänger zu beobachten. Daraus lässt sich ein Mehrbedarf an Hilfen zur
Erziehung ableiten.
Einen weiteren sozialen Belastungsfaktor stellt der Anteil der Wohngeldempfänger dar. Im
Jahr 2003 erfolgt im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme um mehr als 13 %. Auch mit Blick
auf den Anstieg der Zahl von Wohngeldempfängern lässt sich ein entsprechender Mehrbedarf
an Leistungen der Hilfen zur Erziehung ableiten.
Im Landkreis Nordvorpommern ist eine schrittweise Veränderung der traditionellen
Familienstruktur, hin zu Familien ohne Kinder bzw. Alleinerziehenden zu beobachten. Von
2001 bis 2003 sinkt die Anzahl der Scheidungen bzw. der hiervon betroffenen Kinder um 19
bzw.
29,3
%.
Dementsprechend
weist
die
Anzahl
der
Scheidungskinder
als
Belastungsindikator eher auf einen niedrigeren Bedarf an Hilfen zur Erziehung hin.
Schließlich wird der hohe Anteil an Pendlern, die aufgrund der angespannten
Arbeitsmarktsituation längere Arbeitswege sowohl innerhalb des Landkreises als auch darüber
hinaus in Kauf nehmen, vom Jugendamt sowie von den freien Trägern als Belastungsfaktor
bewertet. Aufgrund der längeren Abwesenheit eines Elternteiles wirkt sich diese Situation
besonders negativ auf Familien mit Kindern aus. Im Jahr 2003 lag die Quote der Auspendler
aus dem Kreis Nordvorpommern in die Bundesgebiete West und Ost bei 25,6%.140
140
Vgl. Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern (2004a) und Bundesamt für Bauwesen und
Raumordnung (2002).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
4.5.5
103
Ergebnisse der Experteninterviews
Grundsätzliche Entwicklungen
Im Bereich der Kindertagesstätten bestehen im Landkreis Nordvorpommern keine
Engpässe. Entsprechend der Vorgaben kann jedem Kind zwischen 3 Jahren und Schuleintritt
ein Kindergartenplatz angeboten werden. Insbesondere die Krippen- und Horteinrichtungen
halten ein derart großes Angebot an Plätzen zur Verfügung, dass in diesen Bereichen hohe
Überkapazitäten vorliegen.
Im Kontext der Einführung des neuen KiFöG im August 2004 mussten die freien sowie
kommunalen Träger von Kindertageseinrichtungen erstmalig ihre Kostenkalkulation offen
legen. In der Vergangenheit wurden Kostenpauschalen einheitlich für alle Einrichtungen,
allerdings gestaffelt nach Krippe, Kindergarten und Hort, unabhängig von der tatsächlichen
Kostenstruktur anerkannt. Durch die Neuregelung im KiFöG müssen die Einrichtungen
entsprechend ihrer Kostenstruktur Leistungsvereinbarungen mit dem Jugendamt treffen.
Hierbei offenbaren sich große Preisunterschiede. Eine wichtige Ursache für die zwischen den
Einrichtungen
zum
Teil
stark
differierenden
Kosten
bilden
(kommunal-)politische
Entscheidungen zum Erhalt von Einrichtungen auch bei geringer Auslastung.
Nach Einschätzung des Jugendamtes nehmen zwischen 6 und 10 % der Kinder und
Jugendlichen im Landkreis Nordvorpommern die Angebote der Kinder- und Jugendhilfe wahr.
Der
überwiegende
Teil
des
Beratungsbereiches
verläuft
anonymisiert.
Vom
Leistungsspektrum der Kinder- und Jugendhilfe werden vorwiegend präventive Leistungen
abgefordert.
Bestrebungen
des
Gesetzgebers
zur
Erweiterung
des
Bildungsauftrages
in
den
Kindertageseinrichtungen werden generell als positiv bewertet. Beim Ausbau dieses
Bereiches besteht allerdings die Befürchtung, dass bisherige Leistungen der Kinder- und
Jugendhilfe eingeschränkt werden müssen.
Lösungsansatz „Verbundmodell“
Das Verbundmodell „Regionale Jugendhilfe“ des Landkreises ging aus dem im Jahr 1999 vom
Jugendamt und verschiedenen freien Trägern geschaffenen „Leistungsverbund regionale
Jugendhilfe“ hervor. Dieses Verbundmodell gewährleistet den zugehörigen freien Trägern
einen gesicherten Personalbestand sowie mehr Entscheidungsfreiheit im Bezug auf ihr
Leistungsangebot.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
104
Im Einzelnen beruht das Verbundmodell auf der Aufhebung der Budgetierung nach
Fachleistungsstunden, so dass den freien Trägern jeweils für ein Jahr ein fester Personalpool
zur Verfügung steht. Die so erreichte finanzielle Planungssicherheit ermöglicht es den freien
Trägern, den Einsatz der Hilfen passgenau am Bedarf auszurichten. Entsprechend bieten
diese Akteure ambulante Leistungen der Hilfen zur Erziehung kombiniert mit präventiven
Angeboten der Jugend- und Jugendsozialarbeit an. Zielstellung des Verbundmodells ist ein
effizienterer Mitteleinsatz verbunden mit einer erhöhten Qualität des Hilfeangebotes. Dies wird
u. a. durch den Wegfall bürokratischer Hemmnisse wie der Antragstellung beim Jugendamt
durch die freien Träger oder das Kombinierungsverbot verschiedener Hilfearten erreicht.
Neben dem Personalbestand der einzelnen Träger kann im Rahmen des Verbundmodells
Personal anderer freier Träger angefordert und somit trägerübergreifend eingesetzt werden.141
Kindertageseinrichtungen
In den 81 Kindertageseinrichtungen des Landkreises Nordvorpommern liegt gegenwärtig eine
Überkapazität von 900 Plätzen vor. Diese Überkapazität bezieht sich vornehmlich auf die
Bereiche der Krippe und des Hortes. Zwar ist die Problematik dem Jugendamt bereits länger
bewusst, dennoch gestaltet sich ein Abbau dieses Überhanges als sehr schwierig. Einerseits
besitzt das Jugendamt keinen Einfluss auf die Vergabe der Betrieberlaubnis für
Kindertagesstätten, dies geschieht durch das Landesjugendamt. Andererseits halten die
Gemeinden trotz zu geringer Auslastungszahlen an den Kindertagesstätten als sozialen
Treffpunkten so lange wie möglich fest. Das Jugendamt kann hier lediglich Empfehlungen
gegenüber den Trägern der Einrichtungen aussprechen.
Aufgrund der sinkenden Platzzahlen geben die Kommunen verstärkt ihre Kindertagesstätten
an freie Träger ab. Im Zuge dieser Übertragung findet zum Teil ein Kapazitätsabbau in den
Kindertagesstätten statt. In einzelnen Fällen kommt es ebenso zur Auflösung der
Kindertageseinrichtung und zum Einsatz von Tagespflegepersonen.
Um das Angebot an Kindertageseinrichtungen in der Fläche des dünn besiedelten
Landkreises sicher zu stellen, wurde bereits in der Vergangenheit das System der
Tagespflege eingeführt. Die Tagespflege, die den Kindertagesstätten gleich gestellt ist, ist
konzeptionell auch so angelegt, dass sie eine Alternative zu den begrenzten Öffnungszeiten
der Kindertagesstätten bietet. Zur Sicherstellung eines qualitativen angemessenen Angebotes
141
Vgl. Landratsamt Nordvorpommern (2004).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
105
in der Tagespflege wurden durch das Jugendamt Standards entwickelt, die bspw. eine 160stündige Grundausbildung für in diesem Bereich tätige Personen vorschreiben. Von Seiten
des Jugendamtes soll die gegenwärtig erreichte Anzahl von ca. 100 Tagespflegestellen im
Landkreis Nordvorpommern zukünftig nicht ausgebaut werden, sondern lediglich qualitativ
ergänzend zu den regulären Tageseinrichtungen bestehen.
Im Bereich der Kindertagesstätten stellt das Jugendamt eine Überalterung des Personals
fest. Momentan liegt der Altersdurchschnitt bei über 45 Jahren, so dass bereits in den
kommenden Jahren mit einer steigendem Anteil von Übergängen in Altersrente zu rechnen ist.
Von der Qualifikation her werden überwiegend Erzieher, zum Teil mit Zusatzausbildungen,
eingesetzt. Hinzu kommen Diplom-Sozialpädagogen. Die Beschäftigung der Mitarbeiter erfolgt
in festen Arbeitsverhältnisse mit einer Basisstundenzahl. Somit kann flexibel durch eine
Aufstockung der Arbeitsstunden auf veränderte Auslastungszahlen reagiert werden.
Die freien Träger von Kindertageseinrichtungen im Landkreis Nordvorpommern beschreiben
die momentane Auslastung ihrer Einrichtungen als gut, teilweise bestehen Bestrebungen
zum Ausbau der vorhandenen Kapazität. Von der Qualifikationsstruktur werden vornehmlich
Erzieher mit Zusatzausbildungen, bspw. im therapeutischen Bereich, eingesetzt. Die
Beschäftigung erfolgt generell in festen Arbeitsverhältnissen mit einer Basisstundenzahl, die
bedarfsabhängig erweitert werden kann. Fortbildungen der Mitarbeiter haben bei einzelnen
Trägern obligatorischen Charakter, die Mehrzahl der Träger überlässt diese Entscheidung den
Mitarbeitern.
Nach Ansicht des öffentlichen Trägers besteht die Notwendigkeit, Überkapazitäten in den
Kindertageseinrichtungen abzubauen, da sich aufgrund der entstehenden Mehrkosten der
einzelne Platz verteuert. Entsprechend erhöht sich die Zuzahlung für die Eltern. Infolge der
schlechten
wirtschaftlichen
Entwicklung
und
der
hiermit
verbunden
negativen
Arbeitsmarktsituation erhält bereits ein hoher Prozentsatz der Eltern eine Kostenübernahme
durch das örtliche Jugendamt. Einzelne Träger beziffern diesen Anteil im Durchschnitt auf
40 %, in wirtschaftlich sehr schwachen Regionen auf nahezu zwei Drittel der Eltern.
Trotz eines prognostizierten Bevölkerungsrückganges geht das Jugendamt optimistisch davon
aus,
dass
durch
vorgehaltenen
eine
Kapazitäten
höhere
Inanspruchnahme
zukünftig
besser
der
ausgelastet
Kindertagesstättenplätze
werden.
Insbesondere
die
die
Adressatengruppen der Bereiche Krippe und Hort werden nach Ansicht des Jugendamtes in
der Zukunft stärker als bisher auf diese Plätze zurückgreifen.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
106
Hilfen zur Erziehung
Im Vergleich zu anderen Regionen besitzt der Landkreis Nordvorpommern eine konstant hohe
Anzahl an stationären Hilfefällen. In der Vergangenheit hat das Jugendamt größere
stationäre Einrichtungen zugunsten kleinerer aufgelöst bzw. durch den Aufbau kleinerer
Einrichtungen ersetzt.
Als problematisch erweist sich nach Einschätzung des Jugendamtes der vermehrte Zuzug von
potentiellen
Adressaten
für
die
stationären
Hilfen
in
den
Landkreis.
Da
Wohnungsbaugesellschaften im Landkreis Nordvorpommern günstigen Wohnraum schaffen,
ziehen – so die Wahrnehmung – vermehrt sozial schwächere Familien aus Städten wie
Stralsund oder Greifswald in die umliegende Region. Der dadurch entstehende zusätzliche
Bedarf an stationären Plätzen beläuft sich dem Jugendamt zufolge auf ca. 10 – 15 Kinder
bzw. Jugendliche pro Jahr.
Darüber hinaus betrachtet das Jugendamt den Trend zur vermehrten Ansiedlung freier Träger
im Landkreis Nordvorpommern als kritisch und für die Strukturen der ansässigen Kinder- und
Jugendhilfe
belastend.
Aufgrund
der
Erteilung
der
Betriebserlaubnis
durch
das
Landesjugendamt wird dem örtlichen Jugendamt kein Mitspracherecht bei der Niederlassung
neuer freier Träger im Landkreis eingeräumt. Der überwiegende Teil dieser Träger ist infolge
seiner überregionalen Ausrichtung nicht auf eine Belegung durch das örtliche Jugendamt
angewiesen. Entsprechend existieren kaum Bestrebungen beider Seiten für Kooperationen.
Belastungen für das Kinder- und Jugendhilfesystem des Landkreises Nordvorpommern
erwachsen u.a. dadurch, dass die aus anderen Regionen untergebrachten Hilfeempfänger die
Infrastruktur des Landkreises mit benutzen. Hierbei stellt das Jugendamt eine Belastung des
Schulsystems, der Amtshilfen sowie spezieller Projekte (z.B. für Schulverweigerer) fest.
Die im Bereich der Hilfen zur Erziehung tätigen freien Träger nehmen einen Anstieg sozialer
Belastungsfaktoren im Landkreis Nordvorpommern wahr. Zum einen stellen die freien
Träger bei den Adressaten innerhalb ihrer Einrichtungen zunehmend ausgeprägtere
Problemlagen fest. Zum anderen beobachten sie z.B. trotz sinkender Anzahl von Kinder und
Jugendlichen eine wachsende Inanspruchnahme von Förderschulen. Daraus resultieren
Befürchtungen
hinsichtlich
sich
selbst
verstärkender
Problemspiralen,
wonach
bei
unzureichendem oder fehlendem Schulabschluss die Chancen für einen Ausbildungsplatz und
im Anschluss für einen Arbeitsplatz auf ein Minimum sinken. In diesem Fall wird ein steigender
Bedarf an Berufsförderung gesehen. Tritt zudem der Fall der Geburt eines Kindes ein,
entsteht oft auch einen wachsender Bedarf an Erziehungsberatungen. Die Abwanderung
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
107
insbesondere junger hoch bzw. besser qualifizierter Menschen verstärkt diese negativen
Entwicklungstendenzen.
Insgesamt plädieren die freien Träger dafür, Hilfen zur Erziehung frühestmöglich in der
Entwicklung der Kinder anzusetzen. Entsprechend bieten einzelne Träger über Projekte
Beratungsleistungen im Hortbereich der Schulen an. Darüber hinaus werden durch die Mithilfe
und Anleitung der freien Träger Selbsthilfegruppen etabliert, in denen sich Eltern
untereinander austauschen und helfen können.
Gegenwärtig arbeitet bei den freien Trägern in der Mehrzahl Personal mit dem Abschluss als
Diplom-Sozialpädagoge mit zusätzlichen Sonderqualifikationen, bspw. im therapeutischen
Bereich, der Kommunikationspsychologie oder der Erlebnispädagogik. Die Anzahl der
Mitarbeiter mit Erzieherausbildung ist zurzeit gering. Infolge des Anwachsens der
Problemlagen der Kinder und Jugendlichen werden die Qualifikationsanforderungen an die
Mitarbeiter künftig stark zunehmen. Entsprechend werden Neueinstellen lediglich mit der
Qualifikation
eines
Diplom-Sozialpädagogen,
vermehrt
mit
Zusatzqualifikationen,
vorgenommen.
Große Entfernungen und eine geringe Bevölkerungsdichte stellen freie Träger sowie die
Kinder und Jugendlichen vor Probleme der Erreichbarkeit. Die eingeschränkte Mobilität der
Adressaten bedingt, dass die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe mit anderen
Einrichtungen gemeinsame Anlaufpunkte (bevorzugt z.B. Schulstandorte) erschließen
müssen.
Freie Träger mit Einrichtungen der intensiven sozialpädagogischen Betreuung nach § 35
SGB VIII stellen einen vermehrten Bedarf dieser personal- und entsprechend kostenintensiven
Hilfeform fest. Zudem ist ein Sinken des Alters der erstmaligen Inanspruchnahme seitens der
Adressaten zu verzeichnen, so dass diese Leistung teilweise bereits bei 12-Jährigen
angewendet wird. Gründe dieser Entwicklung werden in der starken Zunahme der
Belastungsfaktoren und Problemlagen bereits in frühster Kindheit von Jugendlichen gesehen.
Planungsprozesse im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden nicht zentral durch das
örtliche Jugendamt durchgeführt, sondern finden bei den einzelnen Trägern im Rahmen ihrer
Arbeit statt. Hier erfolgt insbesondere die Bedarfsbestimmung durch Kontakte mit potentiellen
Adressaten, den Familien bzw. in den Schulen. Aufgrund dieser direkten Bedarfsermittlung
können
die
freien
Träger
auf
diese
aktuelle
Nachfrage
reagieren.
Zentrale
Erhebungsinstrumente wie Fragebögen werden nicht verwendet. In den vierteljährlichen
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
108
Treffen der freien Träger des seit 1999 bestehenden Verbundmodells142 mit dem Jugendamt
wurde ein Informationsaustausch institutionalisiert. Ebenso wird im Rahmen dieser Treffen an
der strategischen und konzeptionellen Weiterentwicklung des Angebotsspektrums der Hilfen
zur Erziehung gearbeitet.
Die gegenwärtige finanzielle Ausstattung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung beurteilt
das Jugendamt als ausreichend. Betonung findet die Tatsache, dass innerhalb der letzten
Jahre infolge der Etablierung des Verbundmodells die Kosten dieses Leistungssektors
konstant gehalten werden konnten.
Für die künftige Entwicklung des Bereiches der Hilfen zur Erziehung befürchten die freien
Träger, dass allgemein unter dem Kostendruck der Kommunen die qualitativen Standards
infolge geringerer Entgeldvereinbarungen kaum mehr zu realisieren sein werden. Bereits
gegenwärtig stellen freie Träger mit überregionaler Belegung wachsende finanzielle
Einschnitte bei den Jugendämtern fest. Exemplarisch lässt sich hierfür die Beobachtung
einzelner freier Träger mit überregionaler Belegung anführen, die bemängeln, dass
Sozialarbeiter der zuständigen Jugendämter in den Heimatregionen der Klienten keine
Reisekosten mehr erstattet bekommen, um im Landkreis Nordvorpommern bspw. die weitere
Gestaltung bzw. Bewertung der Leistungen laut Hilfeplänen abzusprechen. Entsprechend
beschränkt sich der Kontakt zwischen dem zuständigen Jugendamt und der Hilfeeinrichtung
immer häufig auf Telefonate bzw. Schriftverkehr.
Aktuell verordnete Sparmaßnahmen betreffen zumeist Zusatzangebote wie Ferienfahrten, die
seitens der freien Träger als schwer ausgleichbare finanzielle Einschnitte bezeichnet werden.
Gender Mainstreaming
Geschlechtsspezifische Angebote fließen in die Arbeit der freien Träger der Kinder- und
Jugendhilfe ein, insofern ein aktueller Bedarf besteht. Gegenwärtig existieren vereinzelt
spezifische mädchen- oder jungenorientierte Projekte. Teilweise empfinden freie Träger die
Thematik des Gender Mainstreaming als in der politischen Diskussion überbewertet. Trotz
dieser Ablehnung wird im Zuge der Beantragung von Projektgeldern gern auf eine
genderorientierte Ausrichtungen eingegangen.
142
Vgl. Die Ausführungen im Kapitel 4.3.7.1.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
109
Vom Jugendamt wird Gender Mainstreaming als Querschnittaufgabe der gesamten Kinderund Jugendhilfe angesehen.
Kooperation
Das Jugendamt beschreibt eine gut funktionierende Zusammenarbeit mit den vor Ort
ansässigen Ämtern wie dem Gesundheitsamt, dem Sozialamt, dem Bauamt etc. Im Rahmen
der Kooperationen mit verschiedenen Bildungsträgern finden unterschiedlichste Projekte statt.
Zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern, die in die Jugendhilfeplanung des
Landkreises aufgenommen sind, existiert eine erprobte Zusammenarbeit. Andererseits
bestehen seitens des Jugendamtes keine Bestrebung, mit jenen freien Trägern in Kontakt zu
treten bzw. Kooperationen aufzubauen, die nicht in der Jugendhilfeplanung aufgenommen
wurden.
Eine Zusammenarbeit derjenigen Träger im Landkreis, die ausschließlich überregional ihre
Plätze belegen, findet nicht bzw. nur ansatzweise statt.
Wichtig für die Mehrzahl der freien Träger ist die Zusammenarbeit innerhalb der jeweiligen
Dachverbände. Auf dieser Basis finden neben einem Informationsaustausch zumeist
Weiterbildungen bzw. bei überregionaler Belegung auch die Nachfragesteuerung statt.
Bedingt durch die zunehmende Anzahl an Adressaten, die psychische Erkrankungen
aufweisen,
gewinnt
die
Zusammenarbeit
mit
Einrichtungen
der
Kinder-
und
Jugendpsychiatrie zunehmend an Bedeutung für die Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Im Zusammenhang mit der anwachsenden Anzahl von Schulverweigerern unter den
Hilfeempfängern werden von den freien Trägern Kooperationen mit den Schulen als wichtig
erachtet. Hierbei bestehen aufgrund der abnehmenden Schülerzahlen und der damit
verbundenen Schließung von Schulen Bedenken, inwiefern existierende Kooperationen
weitergeführt bzw. eine neue Zusammenarbeit aufgebaut werden muss.
Seitens des Jugendamtes des Landkreises wird die Zusammenarbeit mit dem übergeordneten
Landesjugendamt als schwierig bzw. als kaum vorhanden beschrieben. Insbesondere die
relativ
freie
Vergabe
von
Betriebserlaubnissen
durch
das
Landesjugendamt
ohne
Rücksprache mit dem örtlichen Jugendamt stößt auf Unverständnis, da dies einen Eingriff in
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
110
die bereits bestehende Trägerstruktur bedeutet. Auch bemängelt das Jugendamt das Fehlen
einer überörtlichen Planung der Kinder- und Jugendhilfe durch das Landesjugendamt.
Die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit wird vom Jugendamt und den freien Trägern
als unzureichend beschrieben. Insbesondere im Kontext von Hartz IV werden infolge des
Fehlens von Kooperationsstrukturen massive Probleme bspw. in der sozialpädagogischen
Betreuung
der
jugendlichen
ALG
II-Empfänger
gesehen.
Unterschiedliche
Arbeitsschwerpunkte und das starre Leistungssystem der Agentur für Arbeit werden als
Hemmnisse für die Zusammenarbeit seitens der freien Träger und des Jugendamtes
wahrgenommen.
Künftig strebt das Jugendamt verstärkt eine Kooperation mit Unternehmen im Bezug auf die
Vermittlung von Jugendlichen in Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnisse an.
Indikatoren als Planungs- und Steuerungsgrundlage
Für die Bedarfsplanung im Bereich der Kindertagesstätten ist nach übereinstimmender
Einschätzung des Jugendamtes und der freien Träger die demografische Entwicklung der
zentrale Einflussfaktor.
Für den Bedarf an Hilfen zur Erziehung sieht das Jugendamt einen Hauptindikator
insbesondere in den sich verändernden Familienstrukturen. Analog bewerten die freien
Träger innerfamiliäre Konfliktsituationen wie bspw. eine Scheidung, Trennung etc. als starke
Belastungsfaktoren für Kinder und Jugendliche, woraus sich in einer Vielzahl von Fällen
Hilfebedarfe ergeben.
Ein
Großteil
der
Familien
in
Nordvorpommern
nimmt
aufgrund
der
schlechten
Arbeitsmarktsituation weitere Entfernungen zum Arbeitsplatz in Kauf. In Familien mit Pendlern
führt diese zeitweise Trennung von einem Elternteil für die Kinder und Jugendlichen zumeist
ebenfalls zur Herausbildung von Problempotenzialen, weshalb dieser Indikator ebenfalls als
relevant eingeschätzt wird.
Angesichts extrem hoher Arbeitslosenzahlen im Landkreis Nordvorpommern sowie in den
umliegenden Kreisen sehen sich Jugendliche zumeist mit Problemen konfrontiert, die
Hoffnungslosigkeit bewirken. Diese Zukunftsangst bezüglich Ausbildung und Arbeitsplatz führt
den Akteuren der Jugendhilfe zufolge zur steigenden Nachfrage nach Hilfen zur Erziehung.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
111
Insgesamt stellen die freien Träger zunehmend eine Überforderung der Eltern in Bezug auf
die Erziehung ihrer Kinder fest. Diese Tendenz erweist sich als unabhängig von der
sozialen Schicht, so dass gleichermaßen in „Wohlstandsfamilien“ wie in sozialen
Randgruppen Hilfebedarfe entstehen.
Zukünftige Strategien und Handlungsansätze
Im Kontext sinkender Bevölkerungszahlen besteht seitens des Jugendamtes die Intention, die
Jugendhilfe stärker in die Schulen einzubinden. Dies geschieht nicht zuletzt vor dem
Hintergrund der Bestrebungen zur Einführung von Ganztagesschulen. Diese Schulform
erfordert die Entwicklung neuartiger, auf diesen Schultyp ausgerichteter Konzepte in der
Kinder- und Jugendhilfe. Ebenso sollen durch das Jugendamt Regionalzentren aufgebaut
werden, die die Gesamtheit der Hilfen zur Erziehung in einer Einrichtung anbieten.
Mit Blick auf die fortschreitende Entvölkerung insbesondere der schon jetzt dünn besiedelten
Gebiete verfolgt das Jugendamt die Strategie der Schließung von Jugendeinrichtungen in
Orten mit sehr kleinem Einzugsbereich und schlechter Erreichbarkeit. Ziel dieses
Vorgehens ist die Bündelung der Aktivitäten an ausgewählten Standorten.
Die
freien
Träger
von
stationären
Einrichtungen
wollen
sich
zukünftig
in
ihrem
Leistungsspektrum stärker als gegenwärtig spezialisieren.
In der ab Januar 2005 umzusetzenden Hartz-IV-Gesetzgebung sehen die freien Träger ein
großes Problempotential und erwarten, dass sich die Lebenslagen von betroffenen Kindern
und Jugendlichen weiter verschlechtern werden. Gegenwärtig erscheint den befragten
Trägern eine genauere Abschätzung der Auswirkungen von Hartz IV allerdings noch nicht
möglich. Befürchtungen bereiten die finanziellen Einschnitte bei den ALG II-Empfängern, so
dass mit einer zunehmenden Kriminalitätsrate und einem Ansteigen der Jugendgerichtsfälle
gerechnet
wird.
Hieraus
leitet
sich
für
das
Jugendamt
ein
erhöhter
Bedarf
an
Jugendsozialarbeit ab.
Stärkerer Druck auf die jugendlichen ALG II-Empfänger durch strikte Sanktionen wird dennoch
nahezu einhellig begrüßt, da dies eine Notwendigkeit sei, um Aktivität und Eigeninitiative bei
den Jugendlichen zu erreichen.
Sehr kritisch stehen die freien Träger den „Ein-Euro-Jobs“ gegenüber, da in der Qualität der
Arbeit und der Befristung dieser Arbeitsverhältnisse Probleme gesehen werden. Entsprechend
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
112
bieten die freien Träger keine Arbeitsstellen im „Ein-Euro-Job“-Bereich an. Als wesentlich
zweckmäßiger wird hierbei ein Einsatz von Praktikanten eingestuft.
4.5.6
Zusammenfassung der Ergebnisse
Von 2003 bis zum Jahr 2010 ist in der Untersuchungsregion Nordvorpommern für die
relevante Altersgruppe der unter 27-Jährigen ein starker Rückgang zu beobachten.
Gravierend ist insbesondere der Bevölkerungsrückgang innerhalb der Gruppe der 14- bis
unter 20-Jährigen um mehr als die Hälfte.
Basierend auf der Bevölkerungsprognose lässt sich unter konstanten Rahmenbedingungen
bis 2010 eine Zunahme der Inanspruchnahme für den Bereich Hort um mehr als ein Zehntel
erwarten, während in den Bereichen Krippe und Kindergarten von einer konstanten bzw. leicht
sinkenden Belegung ausgegangen werden kann.
Bezüglich
der
Inanspruchnahme
der
Hilfen
zur
Erziehung
wirkt
sich
die
Bevölkerungsentwicklung unter der Vorgabe konstanter Rahmenbedingungen bis 2010
deutlich fallzahlreduzierend auf die ambulanten und stationären Hilfen aus. Die Gewährung
der Hilfe in Form von Heimunterbringung bzw. sonstiger betreuter Wohnformen (§ 34 SGB
VIII) geht entsprechend um nahezu die Hälfte zurück. Ausschlaggebend hierfür ist der
massive Bevölkerungsverlust der Adressaten im Alter von 15 bis unter 18 Jahren. Die Hilfen in
Form von ambulanten Leistungen (§§ 28 bis 30 SGB VIII) lassen aus demografischer Sicht
eine Reduzierung um mehr als ein Drittel vermuten. Die Ursache hierfür liegt im Rückgang der
Bevölkerungsgruppe im Alter von über 12 Jahren.
Im Rahmen der Untersuchung sozialer Belastungsindikatoren ist festzustellen, dass
insbesondere die Jugendarbeitslosenquote (24,4 %) und der Anteil von jungen Menschen
unter 25 Jahren an der Gesamtzahl der Sozialhilfeempfänger im Trend eine Zunahme
aufweisen. Von den Akteuren vor Ort werden darüber hinaus als sozial belastende Faktoren
die Anzahl der Wohngeldempfänger sowie die veränderten Familienstrukturen herausgestellt.
In diesem Zusammenhang wird auf das berufsbedingte Pendlerverhalten als Belastung für
bestehende Familienstrukturen verwiesen.
Im Bereich der Kindertagesstätten zeigt sich eine gegensätzliche Entwicklung bezüglich der
Strategie des Jugendamtes und der tatsächlichen Inanspruchnahme. Entgegen der Annahme
einer höheren Auslastung der Kindertagesstätten belegen die Entwicklungen eindeutig
innerhalb der letzten drei Jahre einen Anstieg der Überkapazität bis auf 900 Plätze im Jahr
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
113
2004. Das Vorhalten von zusätzlichen Kapazitäten erscheint insbesondere im Hinblick auf
Bevölkerungsprognosen als unbegründet.
Der alternative Einsatz der Tagespflege zur Aufrechterhaltung bzw. Erweiterung des
Leistungsspektrums der Kindertagesstätten erscheint angesichts des steigenden Drucks zur
Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt eine zukunftsträchtige Strategie. Aufgrund der durch das
Jugendamt festgelegten Standards in der Tagespflege ist ein qualitatives Profil dieser
Leistungsart entwickelt worden.
Im Bereich der stationären Hilfen führt das Jugendamt das konstant hohe Niveau der
Fallzahlen bei sinkender Anzahl von Kindern und Jugendlichen auf externe, nicht
beeinflussbare Faktoren (z.B. Zuwanderung, siehe oben) zurück.
Die Zunahme sozialer Belastungsfaktoren bedingt aus Sicht der Akteure passgenauere
Hilfeleistungen und zukünftig noch besser qualifiziertes Personal. Das momentan
feststellbare Anwachsen der Problemlagen der Kinder und Jugendlichen wird sich, so die
Erwartung, in der Zukunft fortsetzen, so dass bspw. vermehrt die Hilfeform der intensiven
sozialpädagogischen Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII Anwendung finden wird.
Als strategische Ausrichtung für die Zukunft sehen die freien Träger zunehmend einen Trend
zur Spezialisierung der Angebote. Laut Einschätzung der örtlichen Akteure der Kinder- und
Jugendhilfe hat sich im ambulanten Bereich das System des Verbundmodells bewährt und
soll
künftig
weiter
ausgebaut
werden.
Der
flexible
Personaleinsatz
sowie
das
Kombinationssystem der Hilfeleistungen erweisen sich als zukunftsträchtig.
Sinkende
Bevölkerungszahlen
der
unter
25-Jährigen
und
gleichzeitig
zunehmende
Problemlagen erfordern neue Konzeptionen und Strategien in der Kinder- und Jugendhilfe.
Zur Erhöhung der Erreichbarkeit der Adressaten sollen Beratungsleistungen noch stärker als
bisher in den Schulen angeboten werden.
4.6
Gender Mainstreaming in der Kinder- und Jugendhilfe: Anspruch und
Umsetzung
Gleichstellungspolitische Ziele sind bereits seit 1991 im § 9 Abs. 3 SGB VIII festgeschrieben.
Unter dem Begriff Gender Mainstreaming wurde im Januar 2000 die Verpflichtung zur
Berücksichtigung
der
Geschlechterperspektive
ausdrücklich
als
Leitprinzip
in
die
Förderrichtlinien des KJP des Bundes aufgenommen. Dementsprechend hat sich die
Verbindlichkeit für alle aus dem KJP geförderten Träger der Kinder- und Jugendhilfe erhöht,
diese Bestimmung in ihrer Arbeit umzusetzen. Dies bedeutet, dass spezifische Belange von
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
114
Mädchen, Jungen, jungen Frauen und jungen Männern zur Verbesserung ihrer Lebenslagen
sowie der Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen müssen bei allen Maßnahmen
besondere Berücksichtigung finden. Zudem soll darauf geachtet werden, dass Frauen bei der
Besetzung und Förderung hauptamtlicher Fachkraftstellen angemessen vertreten sind.143
Gemäß des gesetzlichen Auftrag nach § 9 Abs. 3 SGB VIII besteht zum einen die Zielsetzung
die gesellschaftliche Situation von Mädchen, jungen Frauen, Jungen und jungen Männern und
insbesondere Defizite der Jugendhilfe im Hinblick auf Mädchen und Jungen sichtbar zu
machen, um ihnen wirkungsvoll zu begegnen. Des weiteren soll entsprechend darauf Einfluss
genommen werden, dass in den jeweiligen sozialen Lebenslagen die unterschiedlichen
Alttagswelten von Mädchen und Jungen Berücksichtigung finden. Zum anderen besteht die
Intention,
in
der
Kinder-
und
Jugendhilfe
Mädchen
und
Jungen
spezifische
Erfahrungsmöglichkeiten sowie Entfaltungsräume zu bieten, um so zur Identitätsbildung
beizutragen und auf den Abbau struktureller Benachteiligungen hinzuwirken.
Im Zuge des Gender-Mainstreaming-Ansatzes besteht die Zielsetzung, Mädchen, Jungen,
jungen Frauen und jungen Männer für einen partnerschaftlichen Umgang zu sensibilisieren.
Die Auseinandersetzung mit dem eigenen Rollenverhalten soll zur gewaltfreien Konfliktlösung
beitragen. Dies dient dem Ziel, allen Formen von Gewalt gegen Mädchen, Jungen, junge
Frauen und junge Männer entgegenzuwirken sowie Betroffenen Schutz und Hilfe zu
gewähren.144
Gender Mainstreaming soll beide Geschlechter in die Bedarfs- und Angebotsgestaltung der
Kinder-
und
Jugendhilfe
miteinbeziehen.
Gender
Mainstreaming
ist
als
eine
Querschnittsaufgabe konzipiert, die im sogenannten „Top-Down“ Verfahren von der
Leitungsebene in allen strukturellen und strategischen Bereichen der Personal- und
Organisationsgestaltung bzw. Qualitätssicherung Berücksichtigung findet. Hierbei ist es
notwendig, dass in sämtlichen Aufgabengebieten der Kinder- und Jugendhilfe auf eine
Wissensbasis über Geschlechterdifferenzierung zückgegriffen werden kann, insbesondere im
Umgang mit Adressaten.
Sämtliche Aufgaben, die in der Kinder- und Jugendhilfe verortet sind, gelten als genderrelevant. Die Kinder- und Jugendhilfe wird von den Anforderungen sowie Möglichkeiten des
Prinzips Gender Mainstreaming nicht unvorbereitet getroffen. Hier werden seit langem
143
144
Vgl. Absatz 1 der allgemeinen Grundsätze der Richtlinien, Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend (Hrsg.) (2002c).
Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2002b).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
115
Debatten über theoretische und konzeptionelle Grundlagen geschlechtsbezogener Mädchenund Jungenarbeit geführt, das Prinzips der Geschlechterdifferenzierung ist im Kinder- und
Jugendhilfegesetz verankert. Aufgrund vorliegender Erfahrungen, Analysen und Konzepte zu
dieser Thematik sollten die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe vorbereitet reagieren können.
Allerdings erfolgt die tatsächliche Umsetzung der Gender-Mainstreaming-Prinzipien bei den
Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe nicht immer mit der gleichen Selbstverständlichkeit. Als
erster Schritt zur erfolgreichen Realisierung des Gender Mainstreaming Ansatzes besteht das
Erfordernis einer detaillierte Analyse der Zielgruppen, der Strukturen einer Einrichtung und der
Klärung
der
Wirksamkeit
von
Angeboten.
Hierbei
bieten
sich
zahlreiche
Synergiemöglichkeiten mit Akteuren benachbarter Handlungsfelder wie Bildung, Soziales,
Sport, Arbeit und Kultur. Die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe sind dahingehend
aufgefordert bspw. Informationen über unterschiedliche Freizeit- oder Bildungsinteressen von
Jungen und Mädchen, spezifische Betroffenheiten bei Straftaten oder sonstigem devianten
Verhalten,
Gewalterfahrungen,
Beratungsbedürfnisse
etc.
zusammenzutragen
und
auszuwerten.145
Gender Mainstreaming fokussiert die Umsetzung der Leitprinzipien nicht nur außerhalb,
sondern auch innerhalb der eigenen Organisationsstrukturen, d.h. die Beachtung der
Gleichstellung von Männern und Frauen findet in verschiedenen Bereichen statt. Hierzu
zählen die Personalpolitik und -entwicklung, Entscheidungs- sowie Arbeitsstrukturen.
Insbesondere die Hilfen zur Erziehung bieten im Rahmen der stationären Unterbringung
vielseitige Möglichkeiten bezüglich der Umsetzung von Gender Mainstreaming. Im Mittelpunkt
stehen die Interaktionen sowie Verhaltensweisen zwischen den jeweiligen Geschlechtern
sowie unter gleichgeschlechtlichen Klienten. Darüber hinaus bieten die Interaktionsformen
zwischen den Adressaten und dem jeweiligen Personal Ansatzpunkte für die Umsetzung der
Leitprinzipien des Gender Mainstreaming. Ebenso liefert der Freizeitbereich in der
Heimerziehung entsprechende geschlechterorientierte Gestaltungsmöglichkeiten. Hierbei
finden
die
Zugangsgeschichten
Berücksichtigung.
Dies
schließt
bzw.
die
Einweisungsgründe
Überprüfung
von
der
jeweiligen
Klienten
geschlechtsbezogenen
Qualitätsstandards sowie die Kontrolle der stationären Einrichtungen im Hinblick auf Gender
Mainstreaming mit ein.146
145
146
Vgl. Jahn/ Kolip/ Voigt-Kehlenbeck (2002).
Vgl. Ginsheim/ Meyer (Hrsg.) (2001).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
116
Im Rahmen der Experteninterviews in den einzelnen Fallregionen wird allerdings deutlich,
dass der Gender Mainstreaming-Ansatz nicht von allen Seiten hinreichend akzeptiert und
in der praktischen Arbeit umgesetzt wird. Von einigen Akteuren werden die Leitlinien weniger
als Handlungsorientierung, sondern eher als abstrakt und praxisfern angesehen.
Von Seiten der Jugendämter wird die Arbeit mit dem Gender Mainstreaming Prinzip –
zutreffend – als Querschnittsaufgabe bezeichnet, die konkrete Umsetzung erscheint
gleichwohl schwierig. Einem generellen Vorhalten von geschlechtsspezifischen Angeboten
für Kinder und Jugendliche stehen die öffentlichen wie freien Trägern kritisch gegenüber. In
den untersuchten Regionen erfolgt nach dem Urteil der Akteure eine bedarfsabhängige
Gestaltung von Maßnahmen bzw. Projekten im Sinne des Gender Mainstreaming.
Die mit dem Gender Mainstreaming verbundenen Förderkriterien für entsprechende Projekte
stufen die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe als problematisch ein, die explizite Betonung
des Gender-Ansatzes in Förderanträgen für die Umsetzung spezieller Angebote wurde zum
Teil als übertrieben bewertet. Seitens einiger Akteure wird nach eigenem Bekunden im Zuge
der Beantragung von Fördermitteln dennoch auf die gewünschte Gender-„Antragslyrik“
zurückgegriffen.
Im Rahmen der Untersuchung der Fallregionen wurde deutlich, dass hinsichtlich des GenderGedanken besonders die mädchen- und frauenspezifische Arbeit im Fokus steht, weniger
jungen- bzw. männerspezifische Ansätze. Allerdings ist der Gender-Mainstreaming-Ansatz
nicht identisch mit früheren Konzepten der „mädchenbewussten Jugendhilfeplanung“,
vielmehr sollen beide Geschlechter grundsätzlich einzeln betrachtet und berücksichtigt
werden. Demzufolge besteht in den untersuchten Fallregionen durchaus noch Potenzial für
die
Weiterentwicklung
der
bisher
vorrangig
praktizierten
mädchenbewussten
Jugendhilfeplanung zum Gender Mainstreaming.
Ein entscheidender Unterschied zwischen dem Ansatz zur mädchen-/ frauenorientierten
Jugendhilfeplanung und dem Gender-Mainstreaming-Ansatz besteht in der Ausrichtung auf
die Handlungsebenen. Während die Jugendhilfeplanung als Analysesystem zur politischen
Entscheidungsvorbereitung dient und somit von „unten nach oben“ wirkt, ist Gender
Mainstreaming auf der Ebene der politischen Entscheidungsvorbereitung sowie -findung
anzusiedeln und wirkt demnach von „oben nach unten“ bzw. als „Top-down-System“.147
147
Vgl. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.) (2002 b).
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117
Jugendhilfeplanung mündet in Empfehlungen zu bestimmten Maßnahmen und auf ihre
Durchsetzung gerichtete Lobbyarbeit im Jugendhilfeausschuss. In Ergänzung hierzu hält
Gender Mainstreaming Entscheidungsträger dazu an, Organisationsstrukturen sowie deren
geschlechterrelevanten Einflussfaktoren zu untersuchen, diesbezüglich Entwicklungsziele
bzw. -optionen darzulegen und in notwendige Maßnahmen und Analyseprozesse einfließen zu
lassen.
In den Fallregionen erfolgt die Analyse und Planung von Angeboten der Kinder- und
Jugendhilfe vorrangig bedarfsorientiert „von unten nach oben“. Gender Mainstreaming als
Top-down-Ansatz kam hier bisher noch kaum zum Zuge.
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118
5. Sozialräumliche Disparitäten in den neuen Bundesländern
5.1
Entwicklung von Indikatorensystemen im Kontext der Kinder- und
Jugendhilfe – Ergebnisse der Literaturanalyse
5.1.1
Anliegen: Analyse- und Prognoseinstrument
In jüngerer Vergangenheit sind verstärkte Bemühungen von Akteuren der Kinder- und
Jugendhilfeplanung
sozialräumlicher
zu
beobachten,
Disparitäten
zu
geeignete
entwickeln,
Indikatorensysteme
anhand
derer
eine
zur
Darstellung
bedarfsgerechte
Ressourcenplanung und -allokation für die Kinder- und Jugendhilfe möglich ist. Der
Anspruch an solche Indikatorensysteme besteht darin, ein Instrumentarium für möglichst
längerfristig-prognostische Aussagen bzgl. der Entwicklung einzelner Bereiche der Kinderund Jugendhilfe zu erhalten.
Ein Anliegen des Forschungsprojekts war es, ein solches System auf der Ebene der neuen
Bundesländer mit kreisscharfer Abgrenzung der räumlichen Analyseeinheiten zu entwickeln.
Die Zusammenstellung eines aussagekräftigen Bündel von Indikatoren verlief über eine erste
Bestandsaufnahme bereits vorliegender räumlich orientierter Sozialstrukturanalysen148 für
einzelne Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe und der dort verwendeten Indikatoren. Im
Ergebnis dieser Recherche werden im Folgenden die für das angestrebte Forschungsziel
geeigneten Indikatoren herausgearbeitet. Dabei konzentriert sich der Bericht auf die beiden
finanziell gewichtigsten Arbeitsfelder der Kinder- und Jugendhilfe: die Kindertagesbetreuung
sowie die Hilfen zur Erziehung.
5.1.2
Ausgangspunkt: Demografische Entwicklung
Der demografische Wandel und seine Auswirkungen auf die Handlungsfelder der Kinder- und
Jugendhilfe ist in der Mehrzahl der vorliegenden Analysen bzw. Expertisen die zentrale
Problemstellung. Das zunehmende Interesse an dieser Thematik lässt sich dahingehend
begründen, dass es gerade für die Akteure der Kinder- und Jugendhilfe von Bedeutung ist,
sich Kenntnisse über Bedingungen sowie Faktoren der Bevölkerungsentwicklung anzeigen zu
lassen, um das gewonnene Wissen in eine aktive Planung und Gestaltung der Kinder- und
Jugendhilfe zu integrieren.
148
Vgl. Bruckner (2004), Christe (2004), Fendrich/ Schilling (2003), Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004),
ISA Institut für soziale Arbeit e.V. (2002), Freigang/ Schone (2001).
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
119
Sämtliche Aussagen zur längerfristigen Bevölkerungsentwicklung beruhen auf sogenannten
Modellrechnungen. Maßgeblichen Einfluss auf die Bevölkerungsentwicklung besitzen folgende
drei Faktoren:
•
Geburtenrate (Fertilität),
•
Sterblichkeit (Mortalität),
•
Wanderung (Entwicklung der Migration).149
Ziel einer Bevölkerungsprognose ist es, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, welche
Entwicklung sich unter bestimmten Annahmen über die Einflussfaktoren ergeben würde. Die
genannten Faktoren werden zumeist auf der Basis der Entwicklung der vergangenen Jahre
bestimmt. Die komplexen Wirkungszusammenhänge und die zeitliche Reichweite von
Bevölkerungsprognosen über die Auswirkungen des demografischen Wandels sind mit
einigen Unsicherheitsfaktoren verbunden bzw. als Wenn-Dann-Aussage über die zukünftige
Entwicklung zu interpretieren. Entscheidendes Kriterium hinsichtlich der Aussagekraft der
Daten für die Kinder- und Jugendhilfe ist eine möglichst kleinräumige und differenzierte
Hochrechnung sowie Darstellung der geschätzten Bevölkerungsentwicklung.150
Die Geburtenrate ist nicht nur im Rahmen der weiteren Bevölkerungsentwicklung ein
entscheidender Faktor, sondern auch bedeutsam für die Planung des Bedarfs an Kinder- und
Jugendhilfeleistungen, d.h. diese wirkt sich bspw. zeitlich versetzt auf die relevanten
Altersgruppen für Kindertageseinrichtungen aus.
Die Mortalitätsrate der Bevölkerung nimmt aufgrund der geringen Kindersterblichkeit keinen
direkten Einfluss auf die Gestaltung der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Wanderungsbewegungen bzw. die Ab- und Zuwanderung als Komponente der
Bevölkerungsprognose kann zum einen als Binnenwanderung, d.h. als Zu- und Abwanderung
über die Landesgrenze eines Bundeslandes und zum anderen als Außenwanderung von
Deutschen sowie von Ausländern betrachtet werden. Diese ist insofern relevant, da hier
Aussagen
über
Wanderungsgewinne
oder
-verluste
einzelner
Bevölkerungsgruppen
gewonnen werden, die den Umfang und die soziale Struktur der Adressaten für Leistungen
der
Kinder-
und
Jugendhilfe
Wanderungsbewegung
149
150
ist
zukünftig
allerdings
beeinflussen.
problematisch,
Eine
da
Prognose
diese
des
durch
Faktors
zahlreiche
Vgl. Höpflinger (1997). Anhand der vorgelagerten Literaturrecherche des Kapitels 2.1. konnte
beobachtet werden, dass ein hoher Anteil der Migranten Sozialleistungen bezieht. Dieses Faktum
besitzt Auswirkungen auf die Angebotsgestaltung und -planung der Kinder- und Jugendhilfe.
Vgl. Bruckner (2004), ISA Institut für soziale Arbeit (2002).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
120
Standortfaktoren beeinflusst wird wie durch die wirtschaftliche Entwicklung oder durch die
Attraktivität der Wohnlage einer zu betrachtenden Region.151 Ein Informationsgewinn
hinsichtlich der Entwicklung relevanter Bevölkerungsgruppen152 und der wirtschaftlichen sowie
sozialen Situation kann als Anlass für die Planung und Gestaltung von Angeboten der Kinderund Jugendhilfe gesehen werden.
5.1.3
Arbeitsfeld Kindertagesbetreuung
Die demografische Entwicklung als Indikator für jugendamtsbezogene Bedarfsabschätzungen
ist besonders aussagekräftig für den Bereich Tageseinrichtungen für Kinder. Die
Tagesbetreuung von Kindern macht den Großteil der finanziellen Gesamtaufwendungen aus
und nimmt gleichzeitig eine herausragende Stellung innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ein.
Unter dem Aspekt des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz wird erkennbar, dass
sich schon kleinere quantitative Veränderungen innerhalb der relevanten Altersgruppen auf
den Platz- und Betreuungsbedarf von Kindertageseinrichtungen auswirken und entsprechend
in der Planung berücksichtigt werden müssen.
5.1.4
Arbeitsfeld Hilfen zur Erziehung
Hilfen zur Erziehung knüpfen an individuelle soziale Problemlagen an. Für die Wahrnehmung
und Bewertung solcher Problemlagen im Sozialraum reicht der Blick auf die Entwicklung
demografischer Faktoren allein nicht aus. Vielmehr ist eine Ergänzung um soziale bzw.
sozialstrukturelle
Belastungsfaktoren
erforderlich,
um
vorhandene
Trends
und
sozialräumliche Disparitäten als Voraussetzung für eine bedarfsgerechte Ressourcenplanung
und -allokation innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe erfassen zu können.153
Folgende relevante soziale bzw. sozialstrukturelle Belastungsfaktoren werden in der
Fachliteratur aufgeführt:
151
152
153
-
Bevölkerungsdichte
-
Anteil der unter 21-Jährigen
-
Wohnfläche je Einwohner
Vgl. Fendrich/ Schilling (2003).
Zu diesen Bevölkerungsgruppen zählen Personen mit hohem Qualifikationsniveau, Frauen in
Altersgruppen mit hoher Fertilitätsquote, Berufsanfänger und Spätaussiedler.
Vgl. Bruckner (2004), Christe (2004), Fendrich/ Schilling (2003), Freigang/ Schone (2001), ISA
Institut für soziale Arbeit (2002), o. A. (2003 a).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
121
-
Ausländeranteil
-
Quote der Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt/ der minderjährigen Bezieher von
Hilfe zum Lebensunterhalt
-
Personen mit Wohngeldbezug
-
Arbeitslosenquote/ Jugendarbeitslosigkeit
-
Langzeitarbeitslosenquote
-
Beschäftigungsdichte
-
Anzahl der Alleinerziehenden/ minderjährigen Alleinerziehenden
-
Anteil Minderjähriger bei nicht-verheirateten Eltern
-
Anzahl der Scheidungskinder
-
Anzahl der Jugendgerichtsfälle
-
Anzahl Jugendlicher ohne Schulausbildung
-
Einkommenssituation
-
Schulden pro Kopf
-
Anteil der Hilfen zur Erziehung je 10.000 Jugendliche.
Die dargestellte Auswahl potenzieller sozialer Belastungsindikatoren lässt sich strukturieren
nach den Bereichen Bevölkerung, Sozialleistungen, Arbeitsmarkt, Familie, Bildung und
wirtschaftliche Situation. Fuchs, Pothmann, Schilling (2004) weisen auf die Wechselwirkungen
einzelner durch Sozialindikatoren abgebildeter Einflussfaktoren. Eine isolierte Betrachtung
einzelner Indikatoren gilt als problematisch, da i.d.R. erst das Zusammenwirkens
verschiedener Faktoren zur Entstehung bzw. Verschärfung von Belastungssituationen führt.154
Die Auswahl des Faktors Anteil der unter 21-Jährigen findet nach Fuchs/ Pothmann/
Schilling seine Begründung im positiven Zusammenhang zur Quote der Hilfen zur Erziehung.
Entsprechend weist ein hoher Anteil an jungen Menschen unter 21 Jahren auf eine höhere
Belastungssituation hin.155 Der Indikator Bevölkerungsdichte bezieht sich auf die
Beobachtung ausgeprägterer Problemlagen von Kindern und Jugendlichen in Regionen mit
höherer Einwohnerdichte. Die Wohnfläche je Einwohner gilt als Indikator zur Beschreibung
der sozialen Lage.156
Aufgrund der Beschränkung des Bezugs von öffentlichen Sozialleistungen auf Personen, die
ihren Lebensunterhalt nicht selbstständig bestreiten können, ergibt sich dessen Eignung als
Maß für soziale Belastungen. Neben der Quote von Empfängern laufender Hilfen zum
154
155
156
Vgl. Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004), S. 75 ff.
Vgl. Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004), S. 75 ff.
Vgl. Stadt Flensburg (2003), S. 2.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
122
Lebensunterhalt an der Gesamtbevölkerung ist der Anteil der minderjährigen Empfänger
dieser
Leistungen
von
besonderer
Bedeutung,
da
sozial
schwächere
Familien
überdurchschnittlich oft auf Hilfen zur Erziehung angewiesen sind.157
Arbeitslosigkeit bedeutet für die betroffenen Personen einen Unterstützungsbedarf an
Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt sowie die Gefahr der Einkommensarmut und
gilt deshalb als zentraler Indikator zur Beschreibung sozialer Disparitäten..158
Der Einbezug des Indikators Ausländeranteil bezieht sich auf Hilfebedarf im Kontext der
Integrationsprobleme von Migranten.159
Eine bedeutende Belastungssituation für Kinder und Jugendliche stellt die Scheidung
respektive Trennung der Eltern dar. Entsprechend besteht bei Scheidungskindern vermehrt
eine Inanspruchnahme an Hilfen zur Erziehung.160
Die Einkommenssituation einer Familie steht als Indikator für eine sozialbelastende
Situation, da sich infolge derer familiäre Krisen und soziale Schichteinordnungen vornehmen
lassen. 161
5.1.5
Schlussfolgerungen aus der Literaturanalyse
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Bevölkerungsentwicklung eine zentrale
Bezugsgröße für Prognose- und Planungsansätze in der Kinder- und Jugendhilfe darstellt, die
aber Ergänzung erfahren muss durch soziale und sozialstrukturelle Belastungsindikatoren.
Das trifft besonders für den Bereich der Hilfen zur Erziehung zu. Hier ist es in besonderem
Maße erforderlich, sozialräumliche Ungleichheiten als obligatorische Informationsbasis für die
bedarfsgerechte Ressourcenplanung und -allokation innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe zu
erfassen.
Für
den
Leistungsbereich
Kindertageseinrichtungen
wird
ersichtlich,
dass
die
demografische Variable hier nicht den Status eines Hintergrundindikators einnimmt, sondern
Prognosen über die Entwicklung der relevanten Altersgruppen zulässt, die sich zeitnah auf
157
158
159
160
161
In Folge der Hartz-IV-Regelungen müsste der Indikator künftig auf den Bezug von ALG II bzw.
Sozialgeld abstellen.
Vgl. o. A. (2003 a), S. 16 ff.
Vgl. o. A. (2003 a), S. 28 f.
Vgl. Landkreis Freising (Hrsg.) (2001), S. 37 ff.
Vgl. Landkreis Freising (Hrsg.) (2001), S. 65 ff.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
123
den absehbaren Bedarf an bspw. Krippen- oder Kindergartenplätzen auswirken. Plausibel ist
in diesem Zusammenhang der Ansatz, dass Bevölkerungsprognosen möglichst kleinräumig
erstellt werden, da der Rückgang oder die Zunahme der Bevölkerung bzw. bestimmter
Altersgruppen in den Städten und Gemeinden zu unterschiedlichen Zeitpunkten einsetzt und
auch unterschiedlich stark ausfällt. Praktisch existiert allerdings ein unauflöslicher Zielkonflikt
zwischen dem Anspruch, demografische Trends möglichst kleinräumig zu prognostizieren,
und der Zuverlässigkeit/ Eintrittswahrscheinlichkeit derartiger kleinräumiger Prognosen.
In Bezug auf den Bereich der Hilfen zur Erziehung macht es der sachliche Kontext
erforderlich, neben der demografischen Entwicklung auch Indikatoren für soziale Lebenslagen
heranzuziehen, um zu planungsrelevanten Aussagen zu gelangen. Dabei ist zu beachten,
dass die oben angeführten Belastungsindikatoren für einzelne Leistungsbereiche in
unterschiedlichem Maße relevant sind.
5.2
Indikatorensystem zur Abbildung sozialräumlicher Disparitäten auf der
Ebene der neuen Bundesländer
5.2.1
Indikatorenset
In der Literatur werden verschiedene sozialstrukturelle Belastungsfaktoren herausgestellt, die
eine Abbildung sozialräumlicher Disparitäten erlauben. Diese Faktoren konzentrieren sich auf
die
Bereiche
Bevölkerung,
Arbeitsmarkt,
Bildung,
familiäre
Situation,
öffentliche
Sozialleistungen und Kriminalität. Im Weiteren empfiehlt die Fachliteratur eine möglichst
kleinräumige Erfassung dieser Einflussgrößen, da in größeren Räumen (wie den neuen
Bundesländen) starke Binnendifferenzierungen zu erwarten sind.
Anhand der vorgelagerten Literaturanalyse sowie der in den Fallstudienregionen geführten
Experteninterviews konnte eine Reihe soziale Belastungsfaktoren identifiziert und vertiefend
bewertet werden. Allgemein wird die wirtschaftliche und soziale Situation einer Region als
Indikator benannt. Als stärkste Einflussfaktoren für sozial belastete Problemlagen gelten die
Arbeitsmarktlage (bzw. in enger Verbindung damit die Lage am Ausbildungsstellenmarkt)
sowie die Familiensituation. Innerhalb der Familie erweisen sich das Auflösen von klassischen
Familienstrukturen durch Scheidung, Trennung oder auch Pendlerverhalten der Eltern als
wesentliche Belastungsfaktoren.
In Anlehnung an den Sozialatlas der Stadt Flensburg wird unter Verwendung der vorstehend
dargestellten Faktoren ein Indikatorensystem zur Beschreibung sozialräumlicher Disparitäten
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
124
entwickelt.162 Ergänzend zu den im Flensburger Sozialatlas abgebildeten Bereichen
Bevölkerung, Arbeitsmarkt, Sozialleistungen und Hilfen zur Erziehung werden die Sektoren
Bildung und Familie mit einbezogen.
Nachfolgend sind die einzelnen Bereiche mit den jeweiligen zugeordneten Einzelindikatoren163
dargestellt.
Arbeitsmarkt:
Arbeitslosenquote
Jugendarbeitslosenquote
= Anteil der Arbeitslosen an den
Arbeitnehmern
= Arbeitslose unter 25 Jahre je 1.000
15- bis unter 25-Jährige
Anteil der Langzeitarbeitslosen = Anteil der Arbeitslosen, 1 Jahr und
länger arbeitslos, an den Arbeitslosen
Beschäftigungsdichte
Sozialleistungen: Sozialhilfequote
Mietzuschuss
Bildung:
Quote der Schulabgänger
ohne Hauptschulabschluss
Quote der Schulabgänger
mit Hochschulreife
Demografie:
162
163
= Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte je 1.000 Einwohner
= Empfänger laufender Hilfen zum
Lebensunterhalt je 1.000 Einwohner
= Haushalte, die Empfänger von
Mietzuschuss sind, je 1.000 Haushalte
= Anteil der Schulabgänger ohne
Hauptschulabschluss an den
Schulabgängern
= Anteil der Schulabgänger mit
Hochschulreife an den Schulabgängern
Einwohnerdichte
= Einwohner je km2
Bevölkerungsbestand
unter 25 Jahre
= Anteil der Einwohner unter 25 Jahre
Vgl. Stadt Flensburg (2003).
Die ausgewählten Indikatoren wurden durch die vorliegende Datenlage determiniert, weshalb
Faktoren wie Jugendkriminalität aufgrund fehlender Kreisdaten nicht berücksichtigt werden konnte.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Familie:
Anteil der
Einpersonenhaushalte
Kinder- und
Jugendhilfe:
125
= Anteil der Einpersonenhaushalte an
den Haushalten
Personen je Haushalt
= Personen je Haushalt
Anteil der Berufspendler
= Anteil der Auspendler an den
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten am Wohnort
HzE-Quote
= Quote der Hilfen zur Erziehung
außerhalb des Elternhauses pro 10.000
Kinder und Jugendliche im Alter von 5
bis unter 18 Jahren
Datenbasis der Indikatoren sind die Datenbank INCAR des Bundesamtes für Bauwesen und
Raumordnung (BBR) sowie Angaben der statistischen Ämter der neuen Bundesländer. Die
Daten beziehen sich auf die Jahre 1998 bis 2003.
5.2.2
Vorgehensweise bei der Entwicklung des Datenmodells
Die Indikator werden für jeden Landkreis/ jede Kreisfreie Stadt der neuen Bundesländer
separat erfasst. Anschließend erfolgt die Transformation in ein Ranking-Modell. Dabei wurde
wie folgt vorgegangen:
Im ersten Schritt wird für jeden Indikator entsprechend seines Wertes (z.B. die Höhe der
Arbeitslosenquote) der Rang in der Rangfolge aller Regionen ermittelt. Da sich jeder Bereich
(bspw.
Arbeitsmarkt)
aus
mehreren
Indikatoren
(bspw.
Arbeitslosenquote,
Jugendarbeitslosigkeit, Dauerarbeitslose, Beschäftigungsdichte) zusammensetzt, erfolgt im
zweiten Schritt die Aufsummierung der einzelnen Rangwerte jedes Indikators in der
Rangsumme (bspw. Arbeitsmarkt). Um als Ergebnis ein zusammenfassendes Ranking über
alle Bereiche zu erhalten, werden die Rangsummen der einzelnen Bereiche im GesamtErgebnisrang aufsummiert. Dieser Ergebnisrang bestimmt die Position der einzelnen
Regionen im Gesamt-Ranking: Die Region mit dem niedrigsten Ergebnisrang liegt auf dem
ersten Platz, und die Region mit dem höchsten Ergebnisrang auf dem letzten.164
164
Vgl. Stadt Flensburg (2003) und die Tabellen im Anhang VI.3.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
5.2.3
126
Ausgewählte Analyseergebnisse auf Kreisebene
Sozialstruktur
Im Jahr 2001 beträgt die Arbeitslosenquote in den neuen Bundesländern durchschnittlich
18,2 %. Mit einem Durchschnittswert von knapp 20 % markiert Sachsen-Anhalt die
Obergrenze, Thüringen mit unter 16 % die untere Grenze.
Abbildung 15: Arbeitslosenquoten in ausgewählten Kreisen der neuen Ländern (2001)
30
Arbeitslosenquote
25
20
15
10
5
kreisfreie Stadt
Görlitz
Kreis UeckerRandow
Kreis Demmin
kreisfreie Stadt
Hoyerswerda
Kreis Köthen
neue Länder
einschließlich
Berlin
Kreis
Wartburgkreis
kreisfreie Stadt
Potsdam
Kreis
Ludwigslust
Kreis
Hildburghausen
Kreis
Sonneberg
0
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); eigene Darstellung.
Die Kreise mit den geringsten Arbeitslosenquoten liegen vornehmlich in Thüringen. Hierzu
zählen der Kreis Sonneberg und der Kreis Hildburghausen. Trotz des höchsten
Durchschnittswertes in Sachsen-Anhalt weisen die kreisfreien Städte Görlitz und Hoyerswerda
in Sachsen sowie die Kreise Demmin und Uecker-Randow in Mecklenburg-Vorpommern mit
über 25 % Arbeitslosigkeit die höchsten Werte in den neuen Ländern auf.
Bezogen auf den Kreis Ludwigslust mit weniger als 50 arbeitslosen Jugendlichen je 1.000
Personen der altersgleichen Bevölkerung165 besitzen die kreisfreien Städte Görlitz,
Brandenburg an der Havel und Neubrandenburg mehr als doppelt so viele Arbeitslose unter
25 Jahren. Im Vergleich der neuen Bundesländer besitzen Thüringen und MecklenburgVorpommern durchschnittlich etwa ein Zehntel weniger jugendliche Arbeitslose.
Der Anteil der Langzeitarbeitslosen an den Arbeitslosen differiert in den ostdeutschen
Kreisen zwischen einem Fünftel (Kreis Sonneberg) und knapp 50 % in der kreisfreien Stadt
Hoyerswerda.
165
Die altersgleiche Bevölkerung bezieht sich auf die 15- bis 25-Jährigen Einwohner der Region.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
127
Der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der Bevölkerung variiert innerhalb der neuen
Bundesländer zwischen Werten von unter ein bis über sechs Prozent. Die Thüringer Kreise
weisen mit einer durchschnittlichen Quote der Sozialhilfeempfänger von zwei Prozent
besonders niedrige Werte auf.
Eine Differenzierung zwischen kreisfreien Städten und Kreisen ergibt, dass in den kreisfreien
Städten der Anteil der Sozialhilfeempfänger an der Gesamtbevölkerung überdurchschnittlich
hoch ist. Entsprechend existiert keine kreisfreie Stadt mit unter 2,1 % Sozialhilfeempfängern in
den neuen Bundesländern. Analog hierzu zeigt die Entwicklung der Anzahl der
Sozialhilfeempfänger von 1995 bis 1999 nur in acht Kreisen eine Abnahme. Hingegen sind die
höchsten Zuwächse von bis zu 117 % in den kreisfreien Städten zu lokalisieren.
70
60
50
40
30
20
10
kreisfreie Stadt
Schwerin
kreisfreie Stadt
Halle/Saale
kreisfreie Stadt
Dessau
kreisfreie Stadt
Leipzig
kreisfreie Stadt
Greifswald
neue Länder
einschließlich
Berlin
Kreis Stollberg
Kreis OhreKreis
Kreis
Hildburghausen
Kreis
Wartburgkreis
0
Kreis
SchmalkaldenMeiningen
Sozialhilfeempfänger je 1.000 Einwohner
Abbildung 16: Sozialhilfequote in ausgewählten Kreisen der neuen Länder (1999)
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002).
Mit einem Anteil von über einem Zehntel besitzt Mecklenburg-Vorpommern die höchste
Mietzuschussquote in den neuen Ländern und liegt damit mehr als 40 % über dem
ostdeutschen Durchschnittswert von 7,3 %.
Auf der Kreisebene zeigt sich, dass in den kreisfreien Städten ein deutlich größerer Anteil der
Einwohner einen Mietzuschuss erhält als in den Kreisen. Das Gros der kreisfreien Städte liegt
bei dieser Quote im Bereich von 9 bis 14 %.
Der Anteil der Einpersonenhaushalte ist in den Landkreisen bis zu zwei Drittel geringer als
in den kreisfreien Städten. Vergleichbar gestaltet sich die Verteilung der Personen je
Haushalt, so dass in den Kreisen vornehmlich mehr Personen in einem Haushalt leben als in
den kreisfreien Städten.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
128
Abbildung 17: Anteil der Einpersonenhaushalte für ausgewählte Kreise Ostdeutschlands
kreisfreie Stadt Greifswald
kreisfreie Stadt
Neubrandenburg
kreifsfreie Stadt Potsdam
kreisfreie Stadt Gera
kreisfreie Stadt Schwerin
neue Länder einschließlich
Berlin
Kreis Nordwestmecklenburg
Kreis Wartburgkreis
Kreis Hildburghausen
Kreis Saalkreis
Kreis Eichsfeld
0
10
20
30
40
50
60
in Prozent
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); eigene Darstellung.
Im Bereich Bildung und Schule zeigen sich in Ostdeutschland relativ starke Unterschiede
zwischen den einzelnen Bundesländern. Die Anteile der Schüler ohne Hauptschulabschluss
fallen auf Länderebene mit Werten zwischen neun und knapp 13 % noch relativ ähnlich aus.
Beträchtliche Unterschiede bestehen bezüglich des Anteiles der Hauptschulabschlüsse:
Sachsen und Sachsen-Anhalt weisen mit Werten von ca. 11 % lediglich gut die Hälfte der
Anteile von Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen auf.
Die Betrachtung der Kreise ergibt ein stark differenziertes Bild des Bildung- und
Schulbereiches. Ohne Hauptschulabschluss verlassen zwischen fünf (kreisfreie Stadt
Potsdam) und über 20 % (kreisfreie Stadt Wismar) der Schulabgänger die Schule. Analog
hierzu umfasst die Spannweite der Anteile der Hauptschulabschlüsse an der Gesamtheit der
Schulabschlüsse
knapp
sechs
(kreisfreie
Stadt
Dessau)
bis
27
%
(Kreis
Nordwestmecklenburg). Die Anteile von Realschulabschlüssen sind mit knapp unter einem
Drittel in den kreisfreien Städten Weimar und Potsdam am geringsten, im Gegensatz hierzu
weist der Kreis Kamenz mit nahezu zwei Dritteln Anteil den ostdeutschen Höchstwert auf. Als
extrem unterschiedlich stellen sich die erreichten Abschlüsse der Hochschulreife im
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
129
Vergleich der Kreise dar. Nahezu in allen kreisfreien Städten beträgt der Anteil der
Schulabgänger mit Hochschulreife an den gesamten Schulabgängern zwischen 30 (kreisfreie
Stadt Dessau) und 45 % (kreisfreie Stadt Jena). Die geringsten Anteile von Schulabschlüssen
mit der Hochschulreife weisen die Kreise mit Werten unter 16 % (Kreis Nordwestmecklenburg)
aus.
Der Anteil der Auspendler an den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten der Kreise in
den neuen Bundesländern variiert zwischen unter 20 % (kreisfreie Stadt Dresden) und knapp
70 % (Kreis Saalkreis).
Die Anzahl der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses variiert sehr stark auf der
Ebene der Kreise. Die geringste Inanspruchnahme weist der Kreis Sömmerda mit 37 Hilfen im
Jahr 2002 auf. Hingegen bewilligt die kreisfreie Stadt Dresden im Jahr 2002 insgesamt 769
Hilfen.
Unter Bezug auf die Bevölkerungsanzahl der relevanten Altersgruppe kann die HzE-Quote, d.
h. die Quote der Hilfen zur Erziehung außerhalb des Elternhauses pro 10.000 Kinder und
Jugendliche im Alter von 5 bis unter 18 Jahren, wie folgt abgebildet werden.
Abbildung 18: Hilfen zur Erziehung in ausgewählten Kreisen Ostdeutschlands
800
700
600
500
Fallzahlen HzE
400
HzE-Quote
300
200
100
kreisfreie Stadt
Görlitz
kreisfreie Stadt
Brandenburg an
der Havel
kreisfreie Stadt
Magdeburg
kreisfreie Stadt
Rostock
kreisfreie Stadt
Zwickau
Kreis Gotha
Kreis Bautzen
Kreis Annaberg
Kreis
Hildburghausen
Kreis
Sömmerda
0
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002 und 2003); Statistische Landesämter
Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen (2003 und 2004); Landesbetrieb für
Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (2004).
Es kann festgestellt werden, dass die HzE-Quote der Kreise wesentlich geringer ausfällt als in
den kreisfreien Städten. Entsprechend markiert die kreisfreie Stadt Suhl mit einer HzE-Quote
von 113,8 den niedrigsten Wert unten den kreisfreien Städten der neuen Bundesländer.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
130
Demografie
Der durchschnittliche Anteil der unter 25-Jährigen an der Gesamtbevölkerung lag im Jahr
1999 in Ostdeutschland bei 26,4 %. Unterdurchschnittliche Quoten lassen sich vornehmlich in
kreisfreien Städten der südlichen Bundesländer (bspw. der kreisfreien Stadt Chemnitz mit
23,4 %) feststellen. Die höchsten Anteile unter 25-Jähriger bestehen in MecklenburgVorpommern mit bis zu 30 % (Kreis Nordwestmecklenburg).
Die differenzierte Betrachtung der einzelnen Altersgruppen ergibt auf der Ebene der Kreise
lediglich geringfügige Unterschiede. In der Altersgruppe der unter 5-Jährigen leben je nach
Kreis zwischen 2,8 und 4 % der Gesamtbevölkerung des Kreises. Der Anteil der 5- bis unter
18-Jährigen schwankt zwischen 12 und 17 %. Die Altersgruppe der 18- bis unter 25-Jährigen
besitzt Anteile an der Gesamtbevölkerung der einzelnen Kreise zwischen 8 und nahezu 12 %.
Hingegen lassen sich in der Entwicklung dieser Altersgruppen von 1990 bis 1999 deutliche
Unterschiede feststellen.
Abbildung 19: Entwicklung einzelner Altersgruppen in ausgewählten Kreise (1990 bis 1999)
40
unter 5 Jahre
20
in Prozent
0
-20
Kreis PotsdamMittelmark
Kreis Saalkreis
kreisfreie Stadt
Hoyerswerda
5 bis unter 18 Jahre
-40
-60
18 bis unter 25
Jahre
-80
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002).
Die Ergebnisse Bevölkerungsprognose signalisieren eine große Binnendifferenzierung
innerhalb Ostdeutschlands. Die vorausberechneten Entwicklungen für den Zeitraum von 2003
bis 2010 streuen zwischen einer Zunahme um ein Fünftel (Kreis Stollberg) und einer
Abnahme um knapp 13 % (kreisfreie Stadt Jena) der Gesamtbevölkerung. Höhere
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
131
Bevölkerungszuwächse von über vier Prozent sind ausschließlich in den Landkreisen zu
verzeichnen.166
Für die ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin ergeben sich durch Aufspaltung der
Bevölkerungsvorausberechnung nach Altersgruppen gegenläufige Tendenzen der künftigen
Bevölkerungsentwicklung. Die Altersgruppe der unter 5-Jährigen verzeichnet für den
Prognosezeitraum von 2003 bis 2010 einen Zuwachs von etwa einem Zehntel. Hingegen
sinken die Altersgruppen der 6- bis 15-Jährigen (-11,7 %), der 16- bis 19-Jährigen (-41,1 %)
und der 20- bis 25-Jährigen (-3,6 %) unterschiedlich stark.
5.2.4
Ausgewählte Analyseergebnisse auf Ebene der siedlungsstrukturellen
Regionstypen
In
den
siedlungsstrukturellen
Regionstypen
Ostdeutschlands
(Agglomerationsräume,
verstädterten bzw. ländliche Räume) stellen sich die wichtigsten Indikatoren der Sozialstruktur
wie folgt dar.
Abbildung 20: Ausgewählte Sozialstrukturindikatoren der siedlungsstrukturellen Regionstypen
der neuen Bundesländer
100
90
Agglomerationsräume
80
70
60
Verstädterte Räume
50
40
30
Ländliche Räume
20
10
Bevölkerung unter 25
Jahre
Schulabgänger ohne
Hauptschulabschluss
Mietzuschuss
Sozialhilfeempfänger
jüngere Arbeitslose
Arbeitlosenquote
0
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); eigene Darstellung.
Die Arbeitslosenquote liegt sich in den drei Regionstypen nahezu auf dem gleichen Niveau.
Leicht unterdurchschnittlich ist die Quote der jüngeren Arbeitslosen mit 82 von 1.000 der
166
Eine differenziertere Betrachtung der Bevölkerungsprognose nach Altersgruppen war auf
Grundlage der Datenbasis auf der Ebene der Kreise nicht möglich.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
132
Altersgruppe lediglich in den ländlichen Räumen. Mit Werten zwischen 34 und 36 % lassen
sich kaum Unterschiede bezüglich des Anteiles der Langzeitarbeitslosen an den Arbeitlosen
insgesamt feststellen.
Im Bereich der Sozialleistungen zeigen sich deutliche Differenzen zwischen den einzelnen
Regionstypen. Mit einer Quote von 4,7 % empfangen knapp doppelt so viele Bewohner der
Agglomerationsräume Sozialhilfe als in verstädterten (2,5 %) oder in ländlichen Räumen (2,5
%). Dies spiegelt sich ebenfalls im starken Zuwachs des Anteils der Sozialhilfeempfänger von
1995 bis 1999 in den Agglomerationsräumen (+58 %) wieder.
Bei den gewährten Mietzuschüssen liegt ein gegenteiliges Bild zwischen den Regionstypen
vor. Entsprechend bezuschussen die verstädterten und ländlichen Regionen mit einem Anteil
von ca. acht Prozent deutlich häufiger ihre Bewohner als die Agglomerationsräume mit 6,6 %.
Die Verteilung der Schulabschlüsse ist zwischen den Regionstypen relativ gleichmäßig.
Einzigste Ausnahme bilden die Schüler mit Hochschulreife, deren Anteil in den
Agglomerationsräumen mit 29 % höher liegt als in verstädterten (26,4 %) und in ländlichen
Räumen (23,6 %).
Der Anteil der unter 25-Jährigen an der Gesamtbevölkerung ist mit 25,7 % in den
Agglomerationsräumen im Vergleich zu den verstädterten (26,4 %) und ländlichen Räumen
(27,8 %) geringfügig kleiner. Innerhalb der Altersgruppen kann festgestellt werden, dass mehr
Kinder im Alter unter 5 Jahren (3,6 %) in den Agglomerationsräumen leben. In den
Alterskohorten der 5- bis unter 25-Jährigen weist dieser Raumtyp jedoch deutlich geringere
Anteile an den Kindern und Jugendlichen auf, als die verstädterten und ländlichen Räume.
Die Bevölkerungsprognose, ausgehend vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2010, zeigt deutliche
Unterschiede in der künftigen Entwicklung. Zwar sinkt die betrachtete Altersgruppe der unter
25-Jährigen in allen drei Regionstypen, dennoch in den verstädterten und ländlichen Räumen
mit -14,9 % bzw. -17 % wesentlich stärker als in den Agglomerationsräumen mit -6,6 %.
Ebenso bestehen massive Differenzen in der Entwicklung der einzelnen Alterskohorten
einerseits sowie zwischen den Alterskohorten der drei Regionstypen andererseits.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
133
Abbildung 21: Bevölkerungsentwicklung von 2003 bis 2010 in den siedlungsstrukturellen
Regionstypen der neuen Bundesländer
20,0
Agglomerations
räume
Prozent
0,0
0 bis 5 Jahre
-20,0
6 bis 15
Jahre
16 bis 19
20 bis 25
Jahre
unter 25
Jahre
Verstädterte
Räume
Ländliche
Räume
-40,0
-60,0
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2003), Berechnungen isw Institut.
Der
Anteil
der
Einpersonenhaushalte
an
den
Gesamthaushalten
liegt
in
den
Agglomerationsräumen mit knapp 40 % deutlich höher als in den verstädterten (32,4 %) bzw.
in den ländlichen Räumen (29 %). Demgegenüber ist die Anzahl der Personen je Haushalt in
den ländlichen und verstädterten Räumen nahezu gleich hoch und deutlich niedriger in den
Agglomerationsräumen. Mit einem Viertel der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
pendeln in den Agglomerationsräumen wesentlich weniger Berufstätige als in den
verstädterten (34,3 %) und in den ländlichen Räumen (32,8 %).
5.2.5
Ranking anhand der Indikatoren sozialräumlicher Disparitäten
Ranking der Kreise
Im Ergebnis des Rankings auf Kreisebene dominieren im ersten Drittel der Rangliste die
Landkreise. Demgegenüber sind die kreisfreien Städte vor allem im Mittelfeld sowie auf den
letzten Rängen platziert.
Die beste Wertung im Ranking der ostdeutschen Kreise erhält der Kreis Potsdam-Mittelmark.
Insbesondere in den Bereichen Sozialleistungen, Bildung und Bevölkerung rangiert dieser
Kreis unter den zehn am höchsten bewerteten Kreisen der neuen Bundesländer. Mit einer
Arbeitslosenquote von 13 %, einer Sozialhilfequote von 1,5 %, einem Anteil von
Schulabgängern ohne Hauptschulabschluss von 7,4 %, einem Bevölkerungszuwachs von
knapp 14 % bis 2010 und einem Anteil der Einpersonenhaushalte von 23,4 % weist der Kreis
Potsdam-Mittelmark im Vergleich der neuen Bundesländer die insgesamt günstigsten Werte
auf, so dass hier eine geringe soziale Belastung herausgestellt werden kann.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 7:
134
Auszug des Ranking der ostdeutschen Kreise
Arbeitsmarkt
Sozialleistungen
Bildung
Bevölkerung
Gesamtrang
Gesamtrang
Gesamtrang
Gesamtrang
Familie
Gesamtrang Rangsumme
Ergebnisrang
Kr.
Potsdam-Mittelmark
14
5
8
3
33
63
1
Kr.
Dahme-Spreewald
13
14
5
1
35
68
2
Kr.
Saale-Orla-Kreis
Kr.
Ohre-Kreis
Kr.
Gotha
Kr.
Teltow-Fläming
Kr.
Schmalkalden-Meiningen
Kr.
Wernigerode
Kr.
Sonneberg
Kr.
9
13
31
65
2
120
3
17
4
64
12
36
133
4
5
4
31
59
31
9
134
29
32
29
6
47
143
6
8
2
72
56
8
146
7
33
21
11
13
82
160
8
5
10
47
51
53
166
9
Vogtlandkreis
6
16
60
32
54
168
10
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
.
72
110
14
110
88
394
103
Krf. St. Neubrandenburg
Kr.
Demmin
111
87
68
85
43
394
104
Kr.
Schönebeck
104
66
54
68
102
394
105
Kr.
Aschersleben-Staßfurt
85
63
88
77
90
403
106
Kr.
Bernburg
98
67
112
78
52
407
107
Krf. St. Greifswald
50
111
41
106
108
416
108
110
103
108
55
50
426
109
Krf. St. Görlitz
105
109
20
102
97
433
110
Krf. St. Hoyerswerda
106
98
53
64
112
433
111
41
107
99
95
105
447
112
Kr.
Uecker-Randow
Krf. St. Wismar
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002 und 2003); Berechnungen isw Institut.
Ranking der siedlungsstrukturellen Regionstypen
Im Ergebnis der Rangfolge der siedlungsstrukturellen Regionstypen in den neuen Ländern
zeigt sich, dass in den Bereichen Arbeitsmarkt, Bildung und Bevölkerung die ostdeutschen
Agglomerationsräume vergleichsweise die besten Kennziffern aufweisen.
Tabelle 8:
Ranking der siedlungsstrukturellen Regionstypen in den neuen Bundesländern
ArbeitsSozialBevölkerFamilie
markt leistungen Bildung
ung
siedlungstruktureller
Regionstyp
Gesamtrang
Gesamt- Gesamt- Gesamt- Rang- Ergebnissumme
rang
rang
rang
rang
Gesamtrang
Agglomerationsräume
1
1
1
1
3
7
1
Verstädterte Räume
2
1
2
2
2
9
2
Ländliche Räume
3
1
3
3
1
11
3
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002 und 2003); Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
135
Die verstädterten Räume liegen durchgängig im Mittelfeld der Rangfolge. Hingegen belegen
die ländlichen Räume aufgrund ihrer relativ schlechteren Position in den Bereichen
Arbeitsmarkt, Bildung und Bevölkerung den letzten Platz.
5.3
Zusammenhang zwischen der Ausprägung sozialräumlicher Disparitäten
und dem Einsatz von Hilfen zur Erziehung
5.3.1
Gesamtergebnis
Um den Zusammenhang zwischen der regional unterschiedlichen Ausprägung sozialer
Belastungsfaktoren und dem Einsatz der Kinder- und Jugendhilfe zu beurteilen, wird
schließlich das Ergebnis des vorstehenden Rankings ins Verhältnis zu den HzE-Quoten der
Kreise gesetzt. Hierfür wird das statistische Konzept der Rangkorrelation genutzt.
Die Berechnung des Zusammenhanges der Rangfolge im Indikatorensystem sozialer
Disparitäten mit der Rangfolge der HzE-Quoten für die Kreise der neuen Bundesländer ergibt
einen Korrelationskoeffizienten von 0,45.167 D.h. zwischen der kalkulierten Rangfolge der
Kreise und der Rangfolge der HzE-Quoten besteht ein signifikant positiver Zusammenhang.
Entsprechend sind in Kreisen mit niedrigen sozialen Belastungsfaktoren praktisch auch
geringe HzE-Quoten festzustellen.
Aufgrund unterschiedlich starker Korrelationen zwischen den Rangfolgen der einzelnen fünf
Bereiche Arbeitsmarkt, Sozialleistungen, Bildung, Bevölkerung und Familie werden zusätzlich
die Zusammenhänge jedes einzelnen Bereiches mit der HzE-Quote untersucht.
Tabelle 9:
Bereich
Korrelationskoeffizient
Korrelationskoeffizienten der untersuchten Sozialraum-Indikatoren und der HzEQuote
Arbeitsmarkt
Sozialleistungen
Bildung
Bevölkerung
Familie
0,21
0,64
0,31
0,06
0,49
Quelle: Berechnungen isw Institut.
167
Die einfache Regressionsanalyse verfolgt das Ziel, den Wert einer abhängigen Variable mit Hilfe
des Wertes einer unabhängigen Variable vorherzusagen, die an denselben Objekten / Personen
oder Erscheinungen erhoben wurde. Entsprechend wird der Effekt der Veränderung einer
unabhängigen Variablen auf eine abhängige Variable gemessen. Die Stärke des Zusammenhanges
der beiden Variablen spiegelt sich im Korrelationskoeffizienten wieder, d.h. er kann einen Wert
zwischen 0 (kein Zusammenhang) und 1 (sehr enger Zusammenhang) annehmen. Vgl. hierzu
Schnell/ Hill/ Esser (1995), S. 417 ff.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
136
Aus Tabelle 9 ist ersichtlich, dass die Korrelationskoeffizienten der einzelnen Bereiche eine
unterschiedlich starke Ausprägung aufweisen. Um den Zusammenhang zwischen der HzEQuote und einzelnen Bereichen des sozio-ökonomischen Kontextes genauer erfassen zu
können, werden die Bereiche, die lediglich einen schwachen statistischen Zusammenhang mit
der HzE-Quote aufweisen, nicht weiter berücksichtigt. Die drei bzw. zwei Bereiche mit den
höchsten Korrelationskoeffizienten werden in nachfolgender Tabelle abgebildet.
Tabelle 10:
Korrelationskoeffizienten der zusammengefassten Bereiche und der HzE-Quote
Sozialleistungen
Sozialleistungen
Bildung
Familie
Bereiche
Familie
Korrelationskoeffizient
0,52
0,63
Quelle: Berechnungen isw Institut.
Insgesamt kann festgestellt werden, dass durch die Beschränkung des Indikatorensystems
auf drei bzw. zwei Bereiche ein stärkerer Zusammenhang ausgewiesen werden kann. Den
engsten
Zusammenhang
mit
der
HzE-Quote
weist
die
Rangfolge
der
Bereiche
„Sozialleistungen“ und „Familie“ auf. Daraus ist die Schlussfolgerung abzuleiten, dass in
Kreisen,
die
über
hohe
Anteile
an
Sozialhilfeempfängern,
Mietzuschüssen,
Einpersonenhaushalten, Auspendlern sowie eine geringe Anzahl an Personen je Haushalt
verfügen, höhere soziale Belastungen auftreten, die systematisch zu einem Mehrbedarf an
Hilfen zur Erziehung außerhalb der Elternhauses führen.
5.3.2
Vergleich auf Länderebene
Die Berechnung der durchschnittlichen Platzierung168 der Kreise jedes Bundeslandes lässt die
Bildung einer Rangfolge zwischen den fünf Bundesländern zu. Demnach beträgt die
durchschnittliche Platzierung der Kreise in Thüringen 37,5 und liegt somit deutlich unter den
Werten für Brandenburg (47,8) und Sachsen (60,1). Sachsen-Anhalt (66,5) und MecklenburgVorpommern (70,4) weisen die ungünstigsten Platzierung unter den neuen Ländern auf.
Die Betrachtung der Rangfolge auf Ebene der Bundesländer ergibt, dass die ersten neun
Plätze eines jeden Bundeslandes mit Landreisen belegt sind. Dies weist auf deutlich geringere
soziale Belastungen in den Landkreisen als in kreisfreien Städten hin.
168
Hierbei wird die Summe der in der Gesamtrangfolge erreichten Platzierungen gebildet und durch
die Anzahl der Kreise dividiert.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
137
Im Hinblick auf die Differenzierung der Kreise innerhalb der einzelnen Bundesländer kann
festgestellt werden, dass sich in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und
Thüringen unterschiedliche räumliche Muster herausgebildet haben. Die westlichen Kreise
Mecklenburg-Vorpommern weisen tendenziell geringere Belastungsfaktoren auf als die östlich
gelegenen Kreise. Hingegen stellt sich in Sachsen ein deutliches Nord-Süd-Gefälle dar, die
südlichen Kreise sind besser gestellt als die nördlichen. In Thüringen zeigt sich, dass
tendenziell die westlichen Regionen des Landes geringere Belastungsfaktoren aufweisen als
die östlich gelegenen. Für Brandenburg und Sachsen-Anhalt lassen sich im Unterschied zu
den anderen drei Bundesländern keine eindeutigen Muster in der räumlichen Struktur der
Rangfolgen erkennen.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
138
6. Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
6.1
Demografischer und sozialer Wandel – Entwicklung der
Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen
Bundesländern
Mit Blick auf die für die Studie formulierten wichtigsten Erkenntnisziele lassen sich nach
unseren Untersuchungsergebnissen folgende Einschätzungen treffen:
(1)
Niedrige Geburtenraten, anhaltende Netto-Abwanderungen sowie ein zunehmender
Anstieg des Durchschnittsalters prägen die demografische Entwicklung in den neuen
Bundesländern.
In
der
Folge
dieser
Prozesse
verändern
sich
wichtige
Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendhilfe.
(2)
Die mit dem demografischen Wandel einher gehenden Herausforderungen werden in
der Praxis der Kinder- und Jugendhilfe durch zwei weitere wesentliche Einflusskomplexe
überlagert. Zu registrieren sind ein signifikanter Wandel in der Sozialstruktur der
Bevölkerung sowie zunehmende Finanzierungsprobleme der öffentlichen Haushalte
auf allen Ebenen.
(3)
Die Auswirkungen der demografischen Prozesse in den neuen Bundesländern lassen
sich auf verschiedenen Ebenen erfassen: unmittelbar als quantitative Veränderungen
der für die Kinder- und Jugendhilfe relevanten Altersgruppen sowie der Altersstruktur
des Personals in der Kinder- und Jugendhilfe, mittelbar hinsichtlich der Ausprägung von
Problemlagen in den Zielgruppen.
(4)
Auf der Grundlage der BBR-Prognosen ist in den neuen Bundesländern – mit regional
unterschiedlicher Akzentuierung – im Zeitraum 2003 bis 2020 ein Rückgang der
Gesamtbevölkerung in den kinder- und jugendhilferelevanten Altersgruppen (bis
27 Jahre) um etwa ein Sechstel zu erwarten. In einzelnen Altersgruppen stellt sich die
Entwicklung unterschiedlich dar:
•
Anstieg der Zahl der Kinder unter 3 Jahre (Krippe) bis zum Jahr 2012 um 9 %,
anschließend bis 2020 Rückgang auf das Ausgangsniveau von 2003;
•
Anstieg der Zahl der Kinder in der Altersgruppe 3 bis unter 6 Jahre (Kindergarten)
bis zum Jahr 2015 um 16 %, anschließend bis 2020 Rückgang bis auf 12 % über
dem Ausgangsniveau;
•
stetiger Anstieg der Zahl der Kinder in der Altersgruppe 6 bis unter 12 Jahre (Hort)
bis zum Jahr 2019 um 19 %;
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
139
starker Rückgang der Zahl der Jugendlichen in der Altersgruppe 12 bis unter 18
•
Jahre bis 2010 auf 62 % des Ausgangsniveaus von 2003, anschließend bis 2020
Wiederanstieg auf 72 %;
leichter Anstieg der Altersgruppe 18 bis 27 Jahre bis 2007, nachfolgend bis 2020
•
anhaltender Rückgang auf 68 % des Ausgangsniveaus von 2003.
Abbildung 22: Prognose der Entwicklung jugendhilferelevanter Altersgruppen in den neuen
Bundesländern (2003-2020)
5.000.000
4.000.000
18 bis 27
3.000.000
12 bis unter 18
6 bis unter 12
3 bis unter 6
2.000.000
0 bis unter 3
1.000.000
0
2003
2009
2015
2020
Quelle: Bevölkerungsprognose BBR, Berechnungen isw Institut.
(5)
Im
Prognosezeitraum
ist
somit
ein
Anstieg
der
Kinderzahlen
im
Segment
„Kindertagesbetreuung“ (bis unter 12 Jahre) zu erwarten. Dieses Segment stellt bereits
heute den mit Abstand größten Kostenblock in der Kinder- und Jugendhilfe dar. Somit ist
zumindest auf kürzere und mittlere Sicht davon auszugehen, dass die demografische
Entwicklung nicht zur finanziellen Entlastung der öffentlichen Träger der Kinder- und
Jugendhilfe in den neuen Bundesländern führen wird.
(6)
Demografische Prozesse der Fertilität und Mobilität haben sozial selektive Wirkungen.
Nach Experteneinschätzung führt insbesondere die überdurchschnittlich häufige
Abwanderung von besonders leistungsfähigen Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen
zu einer stärkeren Konzentration von Problemlagen bei den in Ostdeutschland
verbleibenden Alterskohorten.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
(7)
140
Schließlich zeichnet sich, bedingt durch personalpolitische Entscheidungen in der Phase
der Systemtransformation, auch eine zunehmende „Überalterung“ des Fachpersonals
in der Kinder- und Jugendhilfe der neuen Bundesländer ab.
(8)
Indikatoren zur Entwicklung der sozialen Situation in den neuen Bundesländern
signalisieren zum einen im Trend zunehmende Problemlagen junger Menschen
(Auflösung
traditioneller
Familienstrukturen,
Sozialhilfebedürftigkeit,
geringwertige
Bildungsabschlüsse, Ausbildungsplatzdefizit, Jugendarbeitslosigkeit etc.), zum anderen
eine erhebliche räumliche Differenzierung sozialer Problemlagen. Beides stellt die
Kinder- und Jugendhilfe vor sich wandelnde Herausforderungen.
(9)
Eine Analyse der Ausprägung sozialräumlicher Disparitäten auf der Ebene der
siedlungsstrukturellen Regionstypen kommt für die neuen Bundesländer zu dem
Schluss, dass sich die Situation in den Agglomerationsräumen überdurchschnittlich
günstig, in den ländlichen Räumen hingegen überdurchschnittlich ungünstig darstellt.
Diese Bewertung geht vor allem auf die Einflussfaktoren Arbeitsmarktlage, Schulbildung
und Bevölkerungsentwicklung zurück.
(10) Andererseits spielen diese Faktoren, wie eine entsprechende Korrelationsanalyse zeigt,
als Determinanten für den regional unterschiedlichen Einsatz von „Hilfen zur
Erziehung“ eine untergeordnete Rolle. Maßgeblich dafür sind vielmehr die regionale
Ausprägung von Problemlagen in den Familienstrukturen und das Ausmaß an
Abhängigkeit von öffentlichen Sozialleistungen. Demzufolge wären diese Faktoren auch
für eine indikatorenbasierte Ressourcenplanung in der Kinder- und Jugendhilfe
besonders relevant.
(11) Sowohl die unterschiedliche quantitative Entwicklung der einzelnen Altersgruppen als
auch der Wandel in der Sozialstruktur bedingen Veränderungen in der Angebots- bzw.
Leistungsstruktur der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere in Bezug auf
•
die Verteilung der Ressourcen auf die einzelnen Alters- bzw. Leistungssegmente,
•
die Kapazität und Standortverteilung von Einrichtungen,
•
die pädagogischen Konzepte.
(12) Generell gilt, dass bei der Planung des Angebots an Kindertagesstätten in sehr viel
stärkerem Maße an die Ergebnisse von Bevölkerungsprognosen angeknüpft werden
kann als in anderen Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Während beim Bedarf
an Kindertagesbetreuung ein enger Zusammenhang zur „Kopfzahl“ in den jeweiligen
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
141
Altersgruppen besteht, wird der Bedarf in den anderen Arbeitsbereichen der Kinder- und
Jugendhilfe maßgeblich von anderen Faktoren beeinflusst.
(13) Beim Einsatz der Hilfen zur Erziehung (bzw. bei ihrer Planung) ist die Zahl der Kinder
bzw. Jugendlichen in den relevanten Altersgruppen nicht mehr als eine HintergrundVariable. Die Entwicklung der Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung wird weniger
durch die quantitative Entwicklung der Altersgruppe determiniert als vielmehr durch die
Entwicklung sozialstruktureller Faktoren in der jeweiligen Region sowie die
Wahrnehmungs- und Definitionsprozesse der Akteure der Jugendhilfe selbst. Hier
werden schnell die Grenzen demografiebasierter Planungen erreicht.
(14) Insgesamt wird vom weit überwiegenden Teil der Akteure aus der Praxis der Kinder- und
Jugendhilfe die Einschätzung vertreten, dass der anhaltende Prozess sozialer
Differenzierung in Ostdeutschland neue Anforderungen an die Kinder- und Jugendhilfe
stellt. Zumindest für den Arbeitsbereich der Hilfen zur Erziehung werden dadurch die
Effekte des Bevölkerungsrückgangs in den jugendhilferelevanten Altersgruppen
überlagert und kompensiert. Hinsichtlich der Entwicklung der Kindertageseinrichtungen
wird – nicht zuletzt mit Verweis auf die Ergebnisse der PISA-Studien – der Anspruch
einer zukünftig besseren pädagogischen Förderung in den Vordergrund gerückt.
Demografiebedingt ist hier für die nächsten Jahre ohnehin ein zusätzlicher Bedarf zu
erwarten. Zusammenfassend resultiert daraus ein Plädoyer dafür, das Budget der
Kinder- und Jugendhilfe nicht parallel zur abnehmenden Bevölkerung zu kürzen,
sondern zu Gunsten von mehr Bildung und Prävention umzuschichten.
6.2
Anpassungsstrategien der Akteure der Kinder- und Jugendhilfe
Kapazitätsanpassungen
(15) Von den Akteuren der Jugendhilfe werden die Auswirkungen der demografischen
Entwicklung
auf
die
Angebote
und
Leistungen
der
Kinder-
und
Jugendhilfe
wahrgenommen und münden in Anpassungsreaktionen. Dies geschieht in der Praxis
zuallererst dort, wo die Auswirkungen des demografischen Wandels direkt und
unmittelbar zu spüren sind. Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist dies das Feld der
Kindertagesbetreuung, also Kinderkrippen, Kindergärten und Horte. Hier wurden die
Kapazitätsplanungen in den vergangenen Jahren sukzessive an sich verändernde
Kinderzahlen angepasst.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
142
(16) Obwohl mit Blick auf vorliegende Bevölkerungsprognosen allen Verantwortlichen klar
sein
sollte,
dass
die
aus
der
demografischen
Entwicklung
resultierenden
Anpassungserfordernisse mindestens auf mittlere Sicht kaum beeinflussbar (und daher
in
Grenzen
„berechenbar“,
d.h.
quantitativ
vorausschätzbar)
sind,
fielen
Entscheidungen zur Kapazitätsanpassung bisher oft kurzfristig und reaktiv.
(17) Gespräche mit den für die Planung zuständigen Akteuren in den Fallstudien-Regionen
wiesen auf z.T. unrealistische Erwartungen hin, die Zahl der Kinder in den relevanten
Altersgruppen könne sich evtl. in den nächsten Jahren kräftig erholen, weshalb auf
tiefere Einschnitte in die vorgehaltenen Kapazitäten verzichtet werden sollte.
(18) Vor diesem Hintergrund übertrafen in den Fallstudien-Regionen der Untersuchung trotz
erfolgter Anpassungen die Kapazitäten z.T. noch erheblich den aktuellen Bedarf –
sowohl im Bereich der Kindertagesstätten als auch bei den stationären Einrichtungen der
Hilfen zur Erziehung.
Handlungsoptionen der Jugendämter
(19) Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe praktizieren – über die vorstehend
skizzierten quantitativen Kapazitätsanpassungen hinaus – weitere wichtige Ansätze der
Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und Aufgabenschwerpunkte. Ein
zentrales Strategieelement ist die Übertragung vormals kommunaler Einrichtungen
der Kinder- und Jugendhilfe auf freie Träger. Dieser Prozess ist in den zurückliegenden
Jahren weit vorangeschritten, allerdings noch nicht so weit wie im früheren
Bundesgebiet. Für die Zukunft ist eine Fortsetzung des Trends zu erwarten.
(20) Die zunehmende Übertragung der Trägerschaft für Einrichtungen auf Dritte führt dazu,
dass die öffentlichen Träger notwendige Anpassungsleistungen aufgrund sich
verändernder Bedarfe nicht mehr unmittelbar selbst erbringen müssen. Die Anpassung
von Personal- und Raumkapazitäten an den jeweiligen Bedarf haben die Träger zu
leisten. Sie und nicht die Kommunen haben somit auch das wirtschaftliche Risiko evtl.
unterlassener Anpassungsentscheidungen zu tragen. Praktisch haben wachsende
Budgetrestriktionen der öffentlichen Haushalte in den letzten Jahren zu erhöhtem
Kostendruck bei den für die unmittelbare Leistungserbringung zuständigen Trägern
geführt.
(21) In der so entstehenden neuen Arbeitsteilung rücken bei den öffentlichen Trägern der
Jugendhilfe Planung und Controlling in den Mittelpunkt der Tätigkeit. Hierfür sind
wirksame
Konzepte
und
Instrumente
zu
entwickeln
und
einzusetzen.
Zielvereinbarungen, Leistungsmessung und Erfolgsbewertung gewinnen an Gewicht.
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
143
(22) Bei der Planung der Ressourcen zeichnet sich ein wachsendes Interesse der
öffentlichen Träger im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe an indikatorengestützten
Prognose- und Planungsinstrumenten ab. Dabei sollen interne Daten aus den
Arbeitsbereichen mit externen Daten (zur Bewertung von sozio-ökonomischen Trends
sowie sachlichen und räumlichen Interventionsschwerpunkten) kombiniert werden. Für
eine effektive Nutzung der anfallenden Prozessdaten müssen jedoch oft erst noch die
EDV-seitigen Voraussetzungen in den Jugendämtern geschaffen werden.
(23) Verstärkt bemühen sich die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe auch darum,
mehr Transparenz bzgl. Kostenstrukturen herzustellen, um so die Angemessenheit
von Angeboten und Leistungen der freien Träger besser beurteilen zu können. Hier ist –
neben den Daten für das jeweils zu finanzierende Angebot – auch die Verfügbarkeit von
Vergleichsdaten für ähnliche Leistungen (Benchmark) erforderlich.
(24) Im Zusammenhang mit dem sich wandelnden Aufgabenspektrum der Jugendämter hin
zur strategischen Steuerung halten die Betroffenen darüber hinaus eine entsprechend
höhere Qualifikation des Fachpersonals für erforderlich. Fortschritte in diesem
Bereich werden darüber (mit-) entscheiden, inwieweit die übrigen Entwicklungsansätze
tatsächlich in die Praxis umgesetzt werden können und zu den erwarteten Gewinnen an
Wirksamkeit und Effizienz führen.
Handlungsoptionen der freien Träger
(25) Für die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe hat die Qualifikation ihres Personals
ebenfalls einen hohen Stellenwert. Vor dem Hintergrund ungünstiger Altersstrukturen
und des von einigen Trägern artikulierten Fachkräftemangels sind verstärkte
Bemühungen um langfristig erfolgreiche Rekrutierungsstrategien zu beobachten.
(26) Andererseits reagieren die Träger auf veränderte Leistungsbedarfe – nicht zuletzt vor
dem
Hintergrund
demografischer
Veränderungen
–
mit
möglichst
flexiblen
Personaleinsatzkonzepten. Hierzu wurden z.B. spezielle Arbeitszeitmodelle entwickelt,
die über eine Basisstundenzahl hinaus bei steigendem Bedarf längere Arbeitszeiten
ermöglichen. In der Fallstudienregion Nordvorpommern beschäftigen verschiede Träger
Fachkräfte aus einem gemeinsamen Personalpool. Schließlich sind auch Bemühungen
von Trägern zu beobachten, aufgrund steigenden Kostendrucks von der Tarifbindung bei
der Vergütung des Personals abzurücken.
(27) Zunehmendem Kostendruck versuchen die freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe
auch dadurch auszuweichen, das sie sich auf spezialisierte Angebote konzentrieren.
Hierfür kommen bspw. besondere Zielgruppen (behinderte Kinder und Jugendliche,
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
144
Migranten) in Betracht. Bei einer Reihe von Trägern, mit denen im Rahmen der
regionalen Fallstudien Interviews geführt worden sind, wurde diese Option aufgezeigt.
(28) In einigen Regionen der neuen Bundesländer (darunter auch in den Fallstudienregionen
Saalfeld-Rudolstadt und Nordvorpommern) bestehen deutlich höhere Kapazitäten im
Bereich der stationären Einrichtungen der Jugendhilfe, als dies für die Sicherstellung des
regionalen Bedarfs erforderlich wäre. Verschiedene Träger haben hier Kapazitäten
eingerichtet, um Jugendliche aus anderen Regionen Deutschlands – vorzugsweise der
alten Bundesländer – unterzubringen und zu betreuen. Dies wird offenbar auch für
kommerzielle
Anbieter
zunehmend
attraktiv.
Treibende
Faktoren
dieses
„Dienstleistungsexports“ sind die im Vergleich zu Westdeutschland signifikant
niedrigeren Personal- und Unterbringungskosten. Aus ökonomischer Perspektive führt
dies zu einem Zugewinn an Beschäftigungsmöglichkeiten in der Region.
Dennoch bewerten die regionalen Akteure der Kinder- und Jugendhilfe diese
Entwicklung überwiegend skeptisch: Die Jugendämter, weil sie die Maßnahmen zur
Qualitätskontrolle und -sicherung der Einrichtungen (für die sie keine Zuständigkeit
haben) für unzureichend halten und langfristig eher negative „Nebenwirkungen“ für die
Region erwarten. Die in der Region etablierten Träger, weil sie hier längerfristig
zusätzliche Konkurrenz vermuten und verstärkten Preis- statt Qualitätswettbewerb
befürchten.
Anpassungsstrategien und Modelle im Rahmen der Organisationsentwicklung
(29) Insbesondere in dünn besiedelten, ländlich-peripheren Gebieten ist das Angebot an
Kinderbetreuung im Vorschulalter in traditionelle Einrichtungen wie Kindergärten und
Kinderkrippen oft nicht mehr zu vertretbaren Kosten aufrecht zu erhalten. Hier setzen die
Akteure in zunehmendem Maße auf ortsnahe Angebote der Tagespflege. In der
Untersuchungsregion Nordvorpommern hat dieses Angebot bereits ein hohes Niveau
erreicht. Diese Variante schließt nicht nur ggf. entstehende Versorgungslücken, sondern
bietet
auch
mehr
Flexibilität
als
die
an
feste
Öffnungszeiten
gebundenen
Kindertagesstätten und eröffnet so größere Spielräume für die Vereinbarkeit von
Berufstätigkeit und Kinderbetreuung. Insofern erscheint das Modell Tagespflege auch als
ergänzendes Angebot für andere Regionen zukunftsträchtig.
(30) Ein
anderer
Ansatz
besteht
im
Übergang
ehemals
zielgruppenspezifischer
Einrichtungen zu zielgruppenübergreifenden Angebotsstrukturen. Praktisch kann
dies die Betreuung unterschiedlicher Zielgruppen in der gleichen Einrichtung
beinhalten – also Angebote von Krippe, Kindergarten, Hort in Kombination z.B. mit
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Betreuungsangeboten für Senioren oder weiteren Zielgruppen –
145
aber auch die
Kombination von Betreuungs- und Beratungsangeboten. So können einerseits
bestehende Raumkapazitäten kostengünstiger ausgelastet werden. Aber auch ein
effizienterer Einsatz der personellen Kapazitäten ließe sich so erreichen. Voraussetzung
wäre
freilich,
dass
die
Beschäftigten
über
entsprechende
Zusatz-
bzw.
Mehrfachqualifikationen verfügen. Schließlich sehen die Akteure hier auch Potenziale für
eine wirksame Umsetzung pädagogischer Konzepte. In diesem Sinne bestehen z.B. in
der
Stadt
Magdeburg
Überlegungen
zur
räumlichen
Zusammenlegung
von
Kinderbetreuung und Angeboten an Eltern zur Erziehungsberatung.
(31) Unvermeidlich erscheint nach Einschätzung in den Jugendämtern ein Rückzug von
Einrichtungen aus der Fläche, wo Mindestnormen wirtschaftlicher Auslastung nicht
mehr erfüllt werden können. Dies wird – z.B. in der Fallstudienregion Nordvorpommern –
mit dem Konzept der Konzentration auf solche Standorte verbunden, in denen aufgrund
von Synergiepotenzialen der Bestand längerfristig gesichert werden kann. So sollen
Jugendclubs zumindest an allen Schulstandorten erhalten werden.
In diesem Sinne ist die Neustrukturierung von Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe in
den Kontext einer generellen Neuordnung des Netzes zentraler Orte der untersten
Hierarchiestufe in der Raumplanung einzuordnen, verbunden mit einer entsprechenden
Ausrichtung anderer öffentlich finanzierter Angebote (z.B. ÖPNV) auf die veränderte
Struktur.
(32) Nicht allein vor dem Hintergrund des demografie-induzierten Handlungsdrucks, sondern
auch aus pädagogisch-konzeptionellen Erwägungen heraus streben die Träger der
Kinder- und Jugendhilfe eine engere Abstimmung und Verzahnung ihrer Angebote
mit den Schulen an. Ziel ist es, entstehende individuelle Problemlagen möglichst
frühzeitig erkennen und präventiv eingreifen zu können. In diesem Prozess erscheint
mehr Offenheit und Entgegenkommen von Seiten der Schulbehörden erforderlich.
(33) Neben der verstärken Zusammenarbeit mit den Schulen hat die Etablierung effektiver
Strukturen der Zusammenarbeit zwischen Trägern der Jugendhilfe und den im Zuge
der Hartz-Reform einzurichtenden Job-Centern hohe Priorität. Die Untersuchung fand in
einem Zeitraum statt, in dem die Strukturen der Arbeitsvermittlung und -beratung einen
gravierenden Umbruch erfuhren. In diesem Stadium war die Zusammenarbeit zwischen
den Trägern der Jugendhilfe und den neuen Job-Centern nach unserer Einschätzung
nicht überall zufriedenstellend gelöst. Hier dürfte in einer Reihe von Regionen für die
nähere Zukunft noch erheblicher Handlungsbedarf bestehen.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
146
(34) Schließlich ist im Ergebnis unserer Analysen einzuschätzen, dass die Akteure der
Kinder- und Jugendhilfe dem Gender-Mainstreaming-Prinzip bislang eher ambivalent
gegenüberstehen. Auf der einen Seite wird es – insbesondere in den Jugendämtern –
als geltendes Gebot betrachtet. Auf der anderen Seite sind Skepsis und unzureichende
Erfahrungen hinsichtlich der praktischen Umsetzung dieses Prinzips zu konstatieren.
Standard
scheinen
gegenwärtig
eher
noch
Ansätze
der
frauen-
bzw.
mädchenspezifischen Jugendhilfeplanung zu sein.
6.3
Einige explizite Handlungsempfehlungen
(35) Die vorstehende Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse unserer Studie enthält
eine Reihe impliziter Handlungsorientierungen. Nachfolgend werden darüber hinaus
einige explizite Empfehlungen formuliert.
Da das Handlungsfeld der Kinder- und Jugendhilfe in erster Linie in kommunaler
Zuständigkeit liegt, sind die Empfehlungen vorrangig an diese Ebene adressiert. Bund
und Länder können allerdings flankierende Maßnahmen ergreifen.
(36) Mit Blick darauf, dass die Sensibilität für die demografische Veränderungen in den neuen
Bundesländern in einzelnen Regionen noch recht unterschiedlich ausgeprägt ist,
erscheint
es
geboten,
vorliegende
Fakten
und
Prognosen
verstärkt
zu
kommunizieren. Hier stehen alle überregionalen Ebenen in der Verantwortung. Die
Landesjugendämter könnten beim Informationstransfer und –austausch mit den
Jugendämtern eine Schlüsselrolle einnehmen. Einige, aber nicht alle, haben
diesbezüglich bereits Aktivitäten entfaltet.
(37) Wichtig erscheint es, gute Beispiele für Ansätze zur Bewältigung des demografischen
Wandels – aber auch darüber hinaus – verstärkt zu kommunizieren. Dies betrifft mit Blick
auf die Ergebnisse unserer Untersuchung u.a.
-
Modelle der Tagespflege in Ergänzung zu etablierten Einrichtungen,
-
Ansätze der indikatorengestützen Analyse und Planung in der Kinder- und
Jugendhilfe,
-
Ansätze in den Bereichen Controlling, Zielvereinbarungen, Erfolgsbewertung,
-
den Betrieb von Einrichtungen mit zielgruppenübergreifenden Arbeitsansätzen,
-
Kooperationsmodelle Jugendhilfe untereinander bzw. mit Einrichtungen Dritter,
-
die Umsetzung des Gender-Mainstreaming-Prinzips.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
147
(38) Angeregt wird Erstellung einer einheitlichen EDV-gestützten Datengrundlage mit
relevanten Informationen für alle Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe. Damit könnte
den Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe ein grundlegendes Planungsinstrument zur
Verfügung gestellt werden. Dabei besteht die Zielsetzung, Datenbestände verschiedener
Institutionen zusammenzuführen, so dass historische Daten mit Prognosedaten
verknüpft werden können. Diese Datengrundlage könnte die Basis für eine koordinierte,
an der tatsächlichen Entwicklung der Bevölkerungsgruppen und sozialstrukturellen
Belastungsfaktoren ausgerichteten Planung in der Kinder- und Jugendhilfe sein – auch
über den regionalen Wirkungskreis des jeweiligen Jugendamtes hinaus.
(39) Aufbauend auf einer einheitlichen Datenbasis wird die Erarbeitung und Fortschreibung
eines Sozialstrukturatlas auf der Ebene der Kreise empfohlen, um Auswertungen für
den effizienten Instrumenteneinsatz – auch vor dem Hintergrund demografischer Trends
– zu gewährleisten.
(40) Um den z.T. unumgänglichen demografiebedingten Rückzug von Einrichtungen der
Kinder- und Jugendhilfe aus dünn besiedelten Gebieten zu kompensieren (aber auch
unter dem generellen Aspekt einer stärkeren Wirksamkeit), erscheint schließlich eine
intensivere Kooperation zwischen Akteuren der Kinder- und Jugendhilfe und
angrenzender Handlungsfelder (wie Bildung, Arbeit, Gesundheit) geboten. Höchste
Priorität hat nach unserer Einschätzung eine engere die Zusammenarbeit der Träger der
Kinder- und Jugendhilfe mit den Schulen und den Institutionen der Arbeitsvermittlung/
Arbeitsberatung.
(41) Neue Arbeitsformen, die zunehmende Diagnose multikomplexer Problemlagen, aber
auch eine intensivere Kooperationen an den Schnittstellen der Kinder- und Jugendhilfe
zu anderen Arbeitsbereichen erfordern schließlich hoch qualifiziertes Personal. Daher
erscheint es für die Zukunft notwendig, verstärkt in die Fortbildung des vorhandenen
Personals sowie – mit Blick auf die Altersstruktur der Beschäftigten – in die Gewinnung
qualifizierter Nachwuchskräfte zu investieren.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
148
7. Ausblick auf weiteren Forschungsbedarf
In der vorgelegten Studie werden auf der Grundlage einer umfassenden Literaturanalyse,
dreier
vertiefender
regionaler
Fallstudien
sowie
eines
Indikatorenmodells
wichtige
Rahmenbedingungen und exemplarische Lösungsansätze zur Anpassung an demografische
Veränderungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe der neuen Bundesländer untersucht. Im
Verlauf der Untersuchung wurde deutlich, dass über den für die Studie gesetzten Rahmen
hinaus in einigen Bereichen weiterer Forschungsbedarf besteht. Hierzu wird in diesem Kapitel
ein Ausblick gegeben.
Die Ausführungen basieren zum einen auf Erkenntnissen der Untersuchung selbst
(Literaturanalyse, Experteninterviews), zum anderen auf einer einschlägigen Kurzbefragung
der Landesjugendämter im Herbst 2004. Sie sind strukturiert nach
•
Auswahl/ Begründung der inhaltlichen Schwerpunkte,
•
Darstellung wesentlicher Erkenntnisziele,
•
Darstellung geeigneter methodischer Ansätze.
Forschungsfeld 1:
Erweiterte Recherche und Bewertung von Modellen zur Anpassung der Strukturen der
Kinder- und Jugendhilfe an die Herausforderungen des demografischen Wandels
Inhaltliche Schwerpunkte/ Begründung:
In einer Reihe von Regionen haben die Akteure beispielhafte Lösungsansätze zur
Bewältigung des demografischen (und damit verbunden des sozialstrukturellen) Wandels für
einzelne Handlungsfelder der Kinder- und Jugendhilfe entwickelt und z.T. bereits umgesetzt.
In den drei für die Fallstudien ausgewählten Regionen wurden entsprechende Ansätze
identifiziert.
Allerdings wurde aufgrund der Beschränkung auf drei Fallstudien-Regionen bisher nur ein
begrenzter
Ausschnitt
des
Gesamtbildes
erfasst.
Informationen
aus
einigen
Landesjugendämtern weisen darauf hin, dass in anderen Regionen weitere interessante
Lösungsansätze existieren. Insofern wird empfohlen, entsprechende Modelle systematisch zu
recherchieren und analytisch so aufzuarbeiten, dass sie hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und
ihrer Übertragungsfähigkeit beurteilt werden können.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
149
Dabei sollte vor allem auf die jeweiligen konkreten Lösungsansätze fokussiert werden. Eine
Analyse der Gesamtsituation in weiteren Fallstudienregionen erscheint demgegenüber
nachrangig.
Wesentliche Erkenntnisziele:
Ziel ist es, über den bisherigen Erkenntnisstand hinaus geeignete Anpassungsstrategien bzw.
-maßnahmen zu identifizieren, zu beschreiben und zu bewerten.
Im Mittelpunkt des Interesses stehen zunächst die Beurteilung des Problemlösungspotenzials
und der Wirksamkeit der recherchierten Strategien bzw. Ansätze. Die Bewertung neuer
Lösungsmodelle sollte im direkten Vergleich zu traditionellen Ansätzen erfolgen, um so den
Zusatznutzen einschätzen zu können.
Schließlich sind für die untersuchten Lösungsansätze Möglichkeiten und Grenzen der
Übertragbarkeit auf andere Regionen einzuschätzen.
Methodische Ansätze:
•
standardisierte, explorative Kurzbefragung von Jugendämtern und ausgewählten freien
Trägern zur Gewinnung erster Hinweise auf Strategien/ Modelle;
•
Durchführung projektbezogener vergleichender Fallstudien, dabei Bewertung der neuen
Ansätze im Verhältnis zu traditionellen Lösungen;
•
Wo möglich, sollten die Fallstudien auch vergleichende Kosten-Nutzen-Analysen
einschließen.
Forschungsfeld 2:
Vertiefte Untersuchung des Zusammenhangs zwischen der Inanspruchnahme von
Hilfen zur Erziehung und diesbezüglichen Einflussfaktoren; Weiterentwicklung des
Indikatorensystems
Inhaltliche Schwerpunkte/ Begründung:
Die aus der demografischen Entwicklung ableitbare Fallreduzierung im Bereich der Hilfen zur
Erziehung bedingt nicht automatisch eine finanzielle Entlastung der Kinder- und Jugendhilfe.
Im Rahmen der regionalen Fallstudien/ Experteninterviews wurde der zunehmende Einfluss
sozialer Belastungsindikatoren hervorgehoben. Diesbezügliche Indikatoren geben den
Akteuren
der
Kinder-
und
Jugendhilfe
einen
groben
Anhaltspunkt
für
künftige
Angebotsplanungen.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
150
Das im Rahmen der Studie entwickelte Indikatorenmodell stellt auf eine beschränkte Auswahl
von Sozialindikatoren ab, die auf Bundesebene einheitlich verfügbar sind. Von Interesse wäre
darüber hinaus die Einbeziehung weiterer Indikatoren, die potenzielle Einflussfaktoren für eine
regional unterschiedliche Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung repräsentieren. Dies gilt
sowohl für Indikatoren zur Demografie, zu sozialstrukturellen Belastungsfaktoren als auch für
die Erfassung von Wahrnehmungs- und Definitionsprozessen169 auf Seiten der Akteure der
Kinder- und Jugendhilfe, der Eltern und der Schule.
Wesentliche Erkenntnisziele:
Zunächst ist zu klären, in welchem Maße demografische und soziale Faktoren die
Inanspruchnahme bestimmen und inwieweit darüber hinaus auch Wahrnehmungs- bzw.
Definitionsprozesse der Akteure der Jugendhilfe die Leistungsgewährung beeinflussen bzw.
möglicherweise sogar dominieren.
Darüber sollten die vorliegende Angebotsstruktur sowie die finanziellen Rahmenbedingungen
als Indikatoren einbezogen werden, um Aussagen darüber zu gewinnen, welchen Einfluss
entsprechende Indikatoren besitzen.170
Auf dieser Basis ist ein Indikatorensystem zu entwickeln, das unterschiedlich starke Einflüsse
von demografischen und sozialen Belastungsfaktoren sowie regionale Disparitäten in einem
Modellrahmen abbildet. Die Einbindung dieses Indikatorensystems in ein Prognosemodell soll
Planungsprozesse in der Kinder- und Jugendhilfe wirksam unterstützen.
Methodische Ansätze:
•
Analyse regionalstatistischer Daten;
•
Erfassung des Einflusses regional unterschiedlicher Wahrnehmungs- und
Definitionsprozesse mittels repräsentativer Befragung;
•
Regressionsanalysen;
•
Entwicklung eines Prognosemodells.
169
Wahrnehmungs- und Definitionsprozesse beziehen sich bspw. auf die unterschiedliche
Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung zwischen den Geschlechtern. Entsprechend nehmen
mehr Jungen und junge Männer Hilfen zur Erziehung in Anspruch als Mädchen und junge Frauen,
obwohl beide Geschlechter in den gleichen sozialen und familiären Bedingungen aufwachsen. Dies
wird auf unterschiedliche Wahrnehmungs- und Definitionsprozesse des Hilfebedarfes seitens der
Akteure der Kinder- und Jugendhilfe zurückgeführt. Vgl. Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004), S. 105f.
Vgl. Fuchs/ Pothmann/ Schilling (2004).
170
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
151
Forschungsfeld 3:
Analyse internationaler Erfahrungen in Bezug auf Anpassungsstrategien der Kinderund Jugendhilfe an den demografischen Wandel
Inhaltliche Schwerpunkte/ Begründung:
Angeregt wird eine Analyse von Anpassungsstrategien der Kinder- und Jugendhilfe an den
demografischen Wandel in anderen (vorzugsweise europäischen) Regionen.
Der Schwerpunkt liegt auf Regionen mit ähnlichen Problemlagen wie in den neuen
Bundesländern. Auch andere europäische Regionen stehen vor der Herausforderung, auf den
demografischen Wandel zu reagieren und ihre Systeme der Kinder- und Jugendhilfe
entsprechend neu auszurichten.
Einschlägige Erfahrungen dürften auch für die Akteure in den neuen Bundesländern von
Nutzen sein.
Wesentliche Erkenntnisziele:
Ziel ist die systematische Untersuchung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden in der
konzeptionellen Ausrichtung, den Organisations- und Umsetzungsstrukturen sowie in der
Erfolgsbewertung der Kinder- und Jugendhilfe in verschiedenen europäischen Regionen. In
diesem Zusammenhang wären z.B. unterschiedliche Schwerpunktsetzungen hinsichtlich des
Bildungs- bzw. Betreuungsanspruchs zu berücksichtigen.171
Im zweiten Schritt sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Wahrnehmung des
Problemkomplexes „demografischer Wandel“ sowie bei der Entwicklung und Umsetzung
diesbezüglicher Anpassungsstrategien in unterschiedlichen Regionen Europas zu erfassen
und vergleichend zu analysieren.
Die Erweiterung des Betrachtungshorizonts über den nationalen Rahmen hinaus soll zu neuen
Einsichten und Impulsen zur Entwicklung geeigneter Entwicklungsansätze für die neuen
Bundesländer führen.
Methodische Ansätze:
•
Strukturierung als gemeinsames Forschungsprojekt mehrerer europäischer Partner;
•
länderübergreifend vergleichende datengestützte Analysen;
•
Erfassung und Bewertung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden auf der Ebene der
strategisch-konzeptionellen Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe.
171
Vgl. Veil (2003)
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vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
152
Forschungsfeld 4:
Neuorganisation der Zusammenarbeit zwischen Kinder- und Jugendhilfe und den
Institutionen der Arbeitsvermittlung/ Arbeitsberatung in der Folge der Hartz-Reform
Inhaltliche Schwerpunkte/ Begründung:
Im Zuge der jüngsten Arbeitsmarktreformen wurden die Zuständigkeiten für die Betreuung
einzelner Personengruppen neu geregelt. Die Fallstudien im Rahmen der vorliegenden
Untersuchung deuten auf die Auflösung bisheriger Strukturen der Zusammenarbeit von
Trägern der Jugendhilfe mit den Agenturen für Arbeit hin.
Vor dem Hintergrund neuer Aufgabenschwerpunkte und institutioneller Zuständigkeiten bei
der Betreuung von Arbeitslosen/ Arbeitsuchenden ist von großem Interesse, wie künftig die
Schnittstellen
zwischen
der
Kinder-
und
Jugendhilfe
und
den
Institutionen
der
Arbeitsvermittlung/ Arbeitsberatung ausgestaltet werden.
Die Untersuchung fiel in eine Übergangsperiode, in der entsprechende Perspektiven noch
kaum absehbar waren. Gegen Mitte bis Ende des Jahres 2005 sollte allerdings eine erste
systematische Bestandaufnahme möglich sein und vorgenommen werden.
Wesentliche Erkenntnisziele:
Aus der Sicht der Kinder- und Jugendhilfe sind sowohl die neu gefundenen Arrangements in
der Zusammenarbeit mit den Job-Centern als auch die Neuausrichtung der Aktivitäten der
Arbeitsförderung zur Betreuung/ Vermittlung jugendlicher Klienten von Interesse.
Dies betrifft beispielsweise
•
die Einbeziehung von Fachkräften und Ressourcen der Jugendhilfe im Rahmen des
Fallmanagements (Jugendsozialarbeit, Jugendberufshilfe, Erziehungsberatung…);
•
die Realisierung des vorgegebenen Betreuungsschlüssels;
•
die Einhaltung der Zielvorgaben für Qualifikations-/ Beschäftigungsangebote an
arbeitslose Jugendliche;
•
die Herausbildung von Schwerpunkten beim Einsatz von Förderinstrumenten;
•
die tatsächlich erreichten Eingliederungseffekte;
•
den Einsatz und die Wirksamkeit von Sanktionen gegenüber Jugendlichen.
Methodische Ansätze:
•
repräsentative Erhebung bei Job-Centern und Jugendämtern;
•
evtl. vertiefende Fallstudien zur Aufarbeitung von good-practice-Beispielen einzelner
Regionen.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
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Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (Hrsg.) (2004): 3. Regionalisierte
Bevölkerungsprognose. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit – Bevölkerungsvorausberechnung
nach Alter und Geschlecht. Halle.
Stiftung Sozialpädagogisches Institut Berlin (2001): Expertengespräch zum Thema
„Demografische Entwicklungen und ihre Auswirkungen auf die Lebenswelten von Kindern und
Jugendlichen in sozialen Brennpunkten / Gebieten mit besonderem Entwicklungsbedarf“
(Dokumentation zur Veranstaltung vom 18. September 2001).
Thole, Werner (2000): Kinder- und Jugendarbeit. Eine Einführung.
Thüringer Landesamt für Statistik (Hrsg.) (2004a): Entwicklung der Bevölkerung
Thüringens bis 2020 nach Kreisen – Bevölkerungsvorausberechnung -. Erfurt.
Thüringer Landesamt für Statistik (Hrsg.) (1999, 2003): Jugendhilfeeinrichtungen und
tätige Personen. Erfurt.
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
158
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Aus Politik und Zeitgeschichte (B 44/ 2003).
Internetquellen:
www.bmgs.de (Stand 22.12.2004):
Sozialgesetzbuch. Zweites Buch – (SGB II). Grundsicherung für Arbeitssuchende.
Sozialgesetzbuch. Drittes Buch – (SGB III). Arbeitsförderung.
www.bmfsj.de (Stand 28.12.2004)
Sozialgesetzbuch. Achtes Buch – (SGB VIII). Kinder- und Jugendhilfe.
www.soziales-magdeburg.de (Stand: 11.11. 2004).
www.tls.thueringen.de/datenbank (Stand: 30.11. 2004).
www.familienhandbuch.de (Stand 29.12.2004).
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
159
VI. Anhang
VI. 1. Fragebögen
VI.1.1. Fragebogen für die Stadt Magdeburg, die Landkreise Saalfeld-Rudolstadt (ohne Kita)
und Nordvorpommern
Untersuchungsfeld I.
1. Wie bewerten Sie die momentane Situation in den Bereichen der Kindergärten und der
Hilfen zur Erziehung bezüglich:
a) Personal (Struktur, Qualifikation, Art bzw. Befristung der
Beschäftigungsverhältnisse)
b) Infrastruktur (Einrichtungen, Räumlichkeiten)
c) Finanzen (Einnahmen, Ausgaben)
d) AdressatInnen (Inanspruchnahme, Auslastung)
2. Wie bewerten Sie die zukünftige Situation in den Bereichen der Kindergärten und der Hilfen
zur Erziehung bezüglich:
a) Personal (Struktur, Qualifikation, Art bzw. Befristung der
Beschäftigungsverhältnisse)
b) Infrastruktur (Einrichtungen, Räumlichkeiten)
c) Finanzen (Einnahmen, Ausgaben)
d) AdressatInnen (Inanspruchnahme, Auslastung)
2.1 Inwieweit lassen sich die Entwicklungen zurückführen auf
a) demografische Einflüsse/Veränderungen
b) andere Faktoren .
3. Welche Handlungsmöglichkeiten bzw. welche Bedarfe (kapazitätsorientiert) liegen für die
Bereiche der Kindergärten und der Hilfen zur Erziehung vor?
a) Welche Mindeststandards müssten langfristig sicher gestellt werden?
b) Was bedeutet dies für
b1) die Ressourcen
b11) Personal (Struktur, Qualifikation, Art bzw. Befristung der
Beschäftigungsverhältnisse)
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
160
b12) die Infrastruktur (Einrichtungen, Räumlichkeiten)
b13) die Finanzen (Einnahmen, Ausgaben)
b2) Organisation
b21) Verwaltung
b22) Träger
4. Welche Instrumente liegen ihrer Planung zugrunde?
a)
Welche Strategien wurden diesbezüglich eingeleitet?
a1) Wie schätzen Sie die Erfolgschancen bzw. Risiken der genannten
Strategien
ein?
5. Wie sehen Sie hierbei die Aus- bzw. Einwirkung politischer sowie gesetzlicher
Rahmenbedingungen?
Untersuchungsfeld II.
1. Welche Indikatoren besitzen Ihrer Meinung nach den wichtigsten Einfluss auf die
Bedarfsentwicklung in den Arbeitsfelder der Kindergärten und der Hilfen zur Erziehung?
a) Welche Indikatoren werden praktisch genutzt?
a1) Wie beurteilen Sie die Kosten/ den Nutzen der Erhebung dieser
Indikatoren.
Untersuchungsfeld III.
1. Existieren Formen von Kooperationen, v. a. zur Bewältigung von demografischen
Herausforderungen, in den Bereichen Kindergärten und der Hilfen zur Erziehung, wenn ja
welche?
2. Wie beurteilen Sie die genannten Kooperationen, wo sehen Sie Vor- und / oder Nachteile
dieser Zusammenarbeit?
3.Welche Kooperationsformen bzw. -partner könnten Sie sich für die Zukunft vorstellen?
a) Existieren bereits konkrete Konzepte der künftigen Zusammenarbeit?
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
161
4. Gender Mainstreaming
a) Wie gestalten Sie die Informationsgewinnung sowie Analyse, anhand derer Sie
Maßnahmen im Sinne des Gender-Mainstreaming entwickeln?
b) Wie haben sich die Richtlinien bzgl. des „Gender-Mainstreaming“ auf die Gestaltung
von Projekten innerhalb der Kinder- und Jugendhilfebereiche ausgewirkt?
c) Welche Projekte oder Zielsetzungen bestehen hinsichtlich der zukünftigen Gestaltung
innerhalb der Bereiche der Kinder- und Jugendhilfe?
d) Wo sehen Sie eventuell Probleme in der Umsetzung der vorgegebenen Zielstellungen
des Gender-Mainstreaming-Ansatzes?
5. Hartz IV
a) Mit welchen Auswirkungen auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe rechnen Sie
durch Hartz IV?
b) Mit welchen Maßnahmen wollen Sie dem begegnen?
b1) Wie bewerten Sie die momentane Zusammenarbeit mit den zuständigen
Behörden bezüglich Hartz IV?
b2) Was wäre aus Ihrer Sicht erforderlich hinsichtlich der zukünftigen
Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden bezüglich Hartz IV?
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
162
VI.1.2. Fragebogen für den Themenkomplex Hartz IV im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt
1. a) Mit welchen Auswirkungen auf den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe rechnen Sie
durch Hartz IV?
b) Mit welchen Maßnahmen/Angeboten wollen Sie dem begegnen?
2. Durch die Einführung der Fallmanager nehmen die Anforderungen an diese Mitarbeiter in
den Arbeitsagenturen stark zu.
a) Über welche neuen bzw. erweiterten Qualifikation müssen die Fallmanager verfügen?
b) Wie gestaltet sich der Umfang der Fortbildungen?
c) Welcher Stand wurde bisher erreicht?
3. Nach § 15 SGB II sollen erwerbsfähige Hilfebedürftige durch eine
Eingliederungsvereinbarung in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheiten vermittelt
werden.
a) Welche Tätigkeiten sind für die Vermittlung vorgesehen?
b) Welcher Art sind die Angebote (Mitbestimmung des Jugendlichen)?
c) Wie hoch ist das Angebot an Arbeitsstellen (da für jeden Jugendlichen ein Platz zur
Verfügung gestellt werden soll)?
d) Liegen Strategien vor, die eine Qualifikation/ Ausbildung von Jugendlichen über eine
Arbeitsgelegenheit hinaus vorsehen? Wenn ja, in welchen Einrichtungen wird dies
angeboten?
4. Nach § 31 SGB II erfolgt bei ALG II Empfängern zwischen15 und 25 Jahren die komplette
Streichung der Finanzzuwendungen für drei Monate bei Verstoß gegen die Vorschriften.
a) Wie werden diese Sanktionen in der Realität umgesetzt?
b) Existieren Strategien, um Jugendliche, über die Sanktionen verhängt werden, trotz
allem zu unterstützen?
5. Wie ist die zukünftige Zusammenarbeit mit den Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
angelegt?
a) Gibt es Änderungen/ Entwicklungen gegenüber den jetzigen Kooperationen?
b) Wie bewerten Sie die bestehenden Kooperationen?
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Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
163
VI.2 Rankingtabellen
Tabelle 11:
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Arbeitsmarkt
Arbeitslosenquote Jugendarbeitslose
Raumbezug
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Potsdam
Jena
Eisenach
Gotha
Sonneberg
Vogtlandkreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Schmalkalden-Meiningen
Saale-Orla-Kreis
Rostock
Ludwigslust
Schwerin
Dahme-Spreewald
Potsdam-Mittelmark
Saale-Holzland-Kreis
Hildburghausen
Ohre-Kreis
Bad Doberan
Wartburgkreis
Saalfeld-Rudolstadt
Eichsfeld
Altmarkkreis Salzwedel
Rügen
Weimarer Land
Weimar
Greiz
Chemnitzer Land
Plauen
Teltow-Fläming
Suhl
Nordwestmecklenburg
Sömmerda
Wernigerode
Meißen
Torgau-Oschatz
Annaberg
Stollberg
Parchim
Mittlerer Erzgebirgskreis
Dresden
Wismar
Erfurt
Ostvorpommern
Sächsische Schweiz
Bördekreis
Chemnitz
Aue-Schwarzenberg
Kamenz
Oder-Spree
Greifswald
Gera
Magdeburg
Saalkreis
Märkisch Oderland
Frankfurt/Oder
Schlüssel
12054
16053
16056
16067
16072
14178
16064
16066
16075
13003
13054
13004
12061
12069
16074
16069
15362
13051
16063
16073
16061
15370
13061
16071
16055
16076
14173
14166
12072
16054
13058
16068
15369
14280
14389
14171
14188
13060
14181
14262
13006
16051
13059
14287
15355
14161
14191
14292
12067
13001
16052
15303
15265
12064
12053
%
11,9
13,1
13,1
13,4
9,2
15,1
15,3
13,8
15,0
17,3
11,4
15,4
13,6
13,0
14,0
11,0
13,9
16,0
12,0
16,0
13,0
15,1
17,9
15,5
16,9
16,7
17,6
17,3
15,0
15,2
14,2
17,4
15,5
16,9
18,3
18,6
17,4
17,4
18,4
16,2
19,0
17,2
19,8
18,3
17,0
18,3
19,4
17,8
17,6
19,3
18,5
19,0
17,3
18,2
19,9
Rang NBL Anzahl
4
8
9
10
1
18
21
12
17
34
3
22
11
6
14
2
13
25
5
26
7
19
46
24
31
29
42
35
16
20
15
39
23
30
52
55
38
37
53
27
60
33
68
51
32
50
66
45
41
65
54
61
36
49
70
77
69
69
64
63
66
67
68
75
78
49
83
69
73
80
61
73
70
62
76
63
77
81
73
96
81
74
94
75
87
65
78
66
85
76
93
66
66
82
97
74
100
80
87
82
95
77
80
86
89
99
89
84
89
84
Rang
NBL
27
14
15
6
4
8
12
13
24
30
1
45
16
18
35
2
19
17
3
25
5
28
40
20
86
39
21
78
23
54
7
31
9
50
26
76
11
10
42
91
22
102
38
55
41
82
29
36
52
62
99
61
47
60
49
Arbeitsmarkt
Langzeitarbeitslose
Beschäftigungsdichte
%
26,1
30,0
30,9
28,9
20,7
21,6
25,1
33,1
31,1
28,3
30,2
32,3
32,0
31,6
27,0
30,4
29,6
28,2
33,4
28,9
34,6
30,5
26,5
29,0
27,9
29,3
34,8
30,0
36,8
37,8
31,9
28,8
39,5
37,4
35,6
31,2
33,3
33,9
33,1
37,0
41,1
36,9
32,4
33,6
33,1
37,0
35,3
40,1
34,0
38,3
34,4
40,1
36,1
32,0
42,0
Rang
NBL
5
18
23
12
1
2
4
32
24
10
20
30
28
26
7
21
17
9
36
13
45
22
6
14
8
15
47
19
62
73
27
11
85
71
55
25
35
40
34
66
93
64
31
39
33
65
52
90
41
75
44
91
57
29
100
%
52,8
45,0
50,4
33,3
30,0
30,7
30,8
33,3
34,1
41,5
28,8
53,0
31,0
30,0
30,3
28,2
29,4
29,3
28,9
29,7
29,3
29,7
32,5
28,3
38,5
29,1
31,1
39,9
29,9
42,4
23,9
27,0
29,4
33,1
30,2
33,7
26,5
26,5
29,3
45,5
36,9
52,9
29,2
29,5
27,0
45,6
29,5
32,3
28,5
42,7
38,3
48,6
27,8
27,6
45,3
Rang NBL
Rangsumme
3
12
6
27
51
45
44
28
24
18
71
1
43
52
47
82
60
62
69
55
64
56
34
80
21
66
41
20
53
14
112
96
61
30
48
26
102
103
63
10
23
2
65
58
97
9
59
36
77
13
22
7
87
90
11
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
39
52
53
55
57
73
81
85
89
92
95
98
98
102
103
107
109
113
113
119
121
125
126
138
146
149
151
152
154
161
161
177
178
181
181
182
186
190
192
194
198
201
202
203
203
206
206
207
211
215
219
220
227
228
230
Gesamtrang
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Weißeritzkreis
Leipzig
Muldentalkreis
Freiberg
Müritz
Jerichower Land
Nordhausen
Cottbus/Chosebusz
Zwickau
Stralsund
Güstrow
Wittenberg
Barnim
Ilm-Kreis
Dessau
Bautzen
Neubrandenburg
Delitzsch
Halberstadt
Mittweida
Riesa-Großenhain
Stendal
Ostprignitz-Ruppin
Sangerhausen
Nordvorpommern
Merseburg-Querfurt
Altenburger Land
Bitterfeld
Zwickauer Land
Aschersleben-Staßfurt
Spree-Neiße
Oberhavel
Döbeln
Anhalt-Zerbst
Halle/Saale
Mecklenburg-Strelitz
Havelland
Leipziger Land
Niederschles. Oberlausitzkreis
Weißenfels
Prignitz
Elbe-Elster
Bernburg
Löbau-Zittau
Mansfelder Land
Brandenburg an der Havel
Burgenlandkreis
Kyffhäuserkreis
Schönebeck
Görlitz
Hoyerswerda
Uckermark
Quedlinburg
Oberspreewald-Lausitz
Uecker-Randow
Demmin
Köthen
14290
14365
14383
14177
13056
15358
16062
12052
14167
13005
13053
15171
12060
16070
15101
14272
13002
14374
15357
14182
14285
15363
12068
15266
13057
15261
16077
15154
14193
15352
12071
12065
14375
15151
15202
13055
12063
14379
14284
15268
12070
12062
15153
14286
15260
12051
15256
16065
15367
14263
14264
12073
15364
12066
13062
13052
15159
16,6
19,1
17,6
17,8
20,7
18,6
20,2
18,9
20,5
21,3
22,7
19,9
18,1
19,5
20,2
20,7
20,0
18,9
19,9
17,9
20,1
20,6
21,1
21,9
22,0
21,7
20,5
20,3
19,2
23,5
20,0
17,6
20,5
19,2
20,4
21,7
18,9
19,8
22,2
21,3
21,2
22,5
21,9
23,2
24,0
21,8
22,3
23,0
20,1
25,5
25,2
23,8
22,2
23,3
25,3
25,3
24,1
28
62
43
44
85
56
78
57
81
89
101
71
48
67
77
86
74
59
72
47
75
84
87
95
96
92
83
79
63
105
73
40
82
64
80
91
58
69
97
90
88
100
94
103
107
93
99
102
76
112
109
106
98
104
111
110
108
92
97
88
90
90
78
94
95
89
90
96
89
91
88
89
88
117
97
86
84
96
82
99
97
78
98
82
85
78
98
90
101
95
80
107
88
98
90
83
95
94
94
90
91
96
115
102
105
92
113
103
99
96
106
104
98
93
74
93
56
66
69
32
79
83
65
70
89
63
72
57
64
58
112
92
53
48
87
44
100
94
34
96
43
51
33
97
68
103
84
37
109
59
95
67
46
85
80
81
71
73
90
111
104
107
75
110
105
101
88
108
106
98
77
34,8
36,7
34,4
37,3
34,8
37,2
36,3
41,5
41,5
38,3
29,5
37,5
33,4
37,2
43,2
39,6
38,4
39,6
43,7
41,8
38,4
36,6
35,5
24,1
34,8
38,0
38,4
36,9
39,3
33,5
38,9
35,4
39,7
42,8
42,8
35,9
34,9
39,0
38,4
38,9
39,9
37,2
44,8
41,3
34,4
47,8
36,4
34,6
40,9
44,3
49,9
41,4
44,9
42,3
41,8
42,0
44,9
50
61
42
70
49
67
58
97
96
76
16
72
37
68
105
86
80
87
106
98
79
60
54
3
48
74
77
63
84
38
81
53
88
103
104
56
51
83
78
82
89
69
108
94
43
111
59
46
92
107
112
95
110
102
99
101
109
28,4
42,0
27,6
29,8
32,1
27,9
33,3
48,3
51,3
42,0
30,7
30,2
26,8
29,1
41,4
32,2
52,3
32,8
31,4
28,3
32,3
27,7
31,4
27,1
26,2
33,9
28,1
27,1
24,6
29,5
28,6
26,3
30,2
26,6
42,4
26,3
26,2
27,1
26,8
28,8
28,8
27,7
29,0
28,8
26,5
33,0
28,0
27,0
24,4
32,8
31,1
28,9
28,2
28,8
28,4
27,2
24,2
78
16
91
54
38
86
29
8
5
17
46
49
99
67
19
37
4
32
40
81
35
88
39
93
107
25
84
94
109
57
76
105
50
101
15
106
108
95
100
72
73
89
68
74
104
31
85
98
110
33
42
70
83
75
79
92
111
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
164
230
232
232
234
241
241
244
245
247
252
252
255
256
259
265
267
270
270
271
274
276
276
280
285
285
287
287
287
289
297
298
301
304
305
308
312
312
314
321
329
330
339
341
344
344
346
347
353
353
362
368
372
379
389
395
401
405
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 12:
165
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Sozialleistungen
Sozialleistungen
Sozialhilfeempfänger
insgesamt
Raumbezug
Schlüssel
%
Rang NBL
Mietzuschuss
%
Rang NBL
Rangsumme
Gesamtrang
Kr.
Wartburgkreis
16063
10,4
2
34,8
2
4
1
Kr.
Schmalkalden-Meiningen
16066
8,1
1
44,4
5
6
2
Kr.
Hildburghausen
16069
11,3
3
40,0
4
7
3
Kr.
Ohre-Kreis
15362
11,7
4
45,0
6
10
4
Kr.
Potsdam-Mittelmark
12069
15,2
13
36,6
3
16
5
Kr.
Eichsfeld
16061
12,9
6
57,1
12
18
6
Kr.
Sömmerda
16068
14,2
9
50,3
9
18
7
Kr.
Saalkreis
15265
16,9
19
29,0
1
20
8
Kr.
Saale-Holzland-Kreis
16074
15
12
54,3
10
22
9
Kr.
Sonneberg
16072
17,9
27
48,6
7
34
10
Kr.
Saalfeld-Rudolstadt
16073
13,8
7
66,3
28
35
11
Kr.
Altmarkkreis Salzwedel
15370
17,7
24
58,0
13
37
12
Kr.
Saale-Orla-Kreis
16075
17,6
23
60,2
15
38
13
Kr.
Dahme-Spreewald
12061
18,3
31
49,5
8
39
14
Kr.
Elbe-Elster
12062
17,8
25
60,2
16
41
15
Kr.
Vogtlandkreis
14178
15,3
14
68,5
34
48
16
Kr.
Kamenz
14292
15,5
17
68,4
32
49
17
Kr.
Greiz
16076
13,8
8
70,7
41
49
18
Kr.
Kyffhäuserkreis
16065
18,1
29
63,1
22
51
19
Kr.
Oberhavel
12065
19,6
36
61,0
18
54
20
Kr.
Wernigerode
15369
18,5
32
64,3
25
57
21
Kr.
Märkisch Oderland
12064
20,4
43
60,4
17
60
22
Kr.
Stollberg
14188
12,1
5
75,8
55
60
23
Kr.
Mittweida
14182
15,5
16
72,8
47
63
24
Kr.
Bautzen
14272
19,5
35
66,4
29
64
25
Kr.
Annaberg
14171
15,5
15
74,9
52
67
26
Kr.
Mittlerer Erzgebirgskreis
14181
17,6
22
72,3
45
67
27
Kr.
Barnim
12060
18,2
30
69,4
39
69
28
Kr.
Nordhausen
16062
21,5
49
62,3
21
70
29
Kr.
Mansfelder Land
15260
23,1
61
56,9
11
72
30
Kr.
Gotha
16067
22,1
54
61,6
19
73
31
Kr.
Teltow-Fläming
12072
17,9
26
73,5
49
75
32
Kr.
Weimarer Land
16071
20
40
68,7
35
75
33
Kr.
Muldentalkreis
14383
16,5
18
76,3
58
76
34
Kr.
Weißenfels
15268
21,4
47
67,4
30
77
35
Kr.
Bördekreis
15355
19,1
34
71,1
43
77
36
Kr.
Anhalt-Zerbst
15151
22,4
58
61,7
20
78
37
Kr.
Sangerhausen
15266
21,9
52
64,3
26
78
38
Kr.
Oder-Spree
12067
20,3
42
69,3
38
80
39
Kr.
Niederschles. Oberlausitzkreis
14284
19,8
38
71,0
42
80
40
Kr.
Zwickauer Land
14193
15
11
84,6
70
81
41
Kr.
Unstrut-Hainich-Kreis
16064
24,5
70
58,6
14
84
42
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
166
Kr.
Bad Doberan
13051
14,7
10
90,1
82
92
43
Kr.
Ludwigslust
13054
24,1
66
68,4
33
99
44
Kr.
Meißen
14280
18
28
84,8
71
99
45
Kr.
Wittenberg
15171
23,6
65
69,0
37
102
46
Kr.
Chemnitzer Land
14173
17,4
20
92,5
83
103
47
Kr.
Delitzsch
14374
19,6
37
80,4
67
104
48
Kr.
Döbeln
14375
17,4
21
92,5
84
105
49
Kr.
Torgau-Oschatz
14389
20,2
41
78,9
64
105
50
Kr.
Prignitz
12070
20
39
82,3
68
107
51
Kr.
Halberstadt
15357
21,4
48
78,3
62
110
52
Kr.
Burgenlandkreis
15256
21,9
51
78,6
63
114
53
Kr.
Havelland
12063
24,7
72
71,3
44
116
54
Kr.
Weißeritzkreis
14290
24,4
68
73,4
48
116
55
Kr.
Sächsische Schweiz
14287
20,6
44
85,1
73
117
56
Kr.
Leipziger Land
14379
23,3
62
76,0
56
118
57
Kr.
Spree-Neiße
12071
26,1
79
70,6
40
119
58
Kr.
Merseburg-Querfurt
15261
28,8
89
67,8
31
120
59
Kr.
Freiberg
14177
21,3
45
85,5
76
121
60
Kr.
Löbau-Zittau
14286
22,3
56
79,5
66
122
61
Kr.
Köthen
15159
32,8
99
63,2
23
122
62
Kr.
Aschersleben-Staßfurt
15352
24,5
69
75,0
53
122
63
Kr.
Stendal
15363
24,9
75
74,4
51
126
64
Kr.
Quedlinburg
15364
29,1
90
68,8
36
126
65
Kr.
Schönebeck
15367
36
102
63,5
24
126
66
Kr.
Bernburg
15153
32,9
100
64,7
27
127
67
Krf. St.
Suhl
16054
24,2
67
77,2
60
127
68
Kr.
Parchim
13060
18,9
33
101,8
95
128
69
Kr.
Ostprignitz-Ruppin
12068
24,7
73
76,0
57
130
70
Kr.
Nordwestmecklenburg
13058
23
60
85,4
75
135
71
Kr.
Riesa-Großenhain
14285
23,5
63
84,9
72
135
72
Kr.
Ostvorpommern
13059
22,2
55
89,8
81
136
73
Krf. St.
Jena
16053
21,3
46
98,4
92
138
74
Kr.
Bitterfeld
15154
27,3
82
76,4
59
141
75
Kr.
Jerichower Land
15358
30,3
95
72,3
46
141
76
Kr.
Ilm-Kreis
16070
29,3
91
74,0
50
141
77
Kr.
Aue-Schwarzenberg
14191
22,7
59
92,6
85
144
78
Krf. St.
Gera
16052
22,3
57
94,7
89
146
79
Kr.
Güstrow
13053
22
53
102,9
96
149
80
Krf. St.
Potsdam
12054
27,7
85
79,2
65
150
81
Krf. St.
Zwickau
14167
21,8
50
108,9
100
150
82
Kr.
Altenburger Land
16077
25,9
78
85,8
77
155
83
Kr.
Mecklenburg-Strelitz
13055
23,6
64
100,9
94
158
84
Krf. St.
Weimar
16055
31,9
97
77,6
61
158
85
Krf. St.
Dresden
14262
27,2
81
86,5
78
159
86
Kr.
Demmin
13052
24,8
74
93,6
86
160
87
Krf. St.
Magdeburg
15303
39,3
107
75,0
54
161
88
Kr.
Nordvorpommern
13057
25,2
76
93,6
87
163
89
Kr.
Rügen
13061
28,1
86
89,1
80
166
90
Kr.
Oberspreewald-Lausitz
12066
28,3
88
87,0
79
167
91
Kr.
Müritz
13056
24,6
71
111,3
101
172
92
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
167
Krf. St.
Chemnitz
14161
27,4
83
95,9
90
173
93
Krf. St.
Brandenburg an der Havel
12051
25,4
77
106,0
97
174
94
Krf. St.
Cottbus/Chosebusz
12052
28,3
87
93,8
88
175
95
Krf. St.
Halle/Saale
15202
55,7
111
84,0
69
180
96
Krf. St.
Dessau
15101
40,4
110
85,3
74
184
97
Krf. St.
Hoyerswerda
14264
27,4
84
111,5
102
186
98
Krf. St.
Frankfurt/Oder
12053
27,2
80
124,3
109
189
99
Krf. St.
Eisenach
16056
32,4
98
96,1
91
189
100
Kr.
Uckermark
12073
29,4
92
108,5
99
191
101
Krf. St.
Erfurt
16051
34,7
101
106,1
98
199
102
Kr.
Uecker-Randow
13062
30,1
93
117,6
107
200
103
Krf. St.
Plauen
14166
30,1
94
117,3
106
200
104
Krf. St.
Stralsund
13005
31,2
96
116,9
105
201
105
Krf. St.
Leipzig
14365
40,3
109
99,2
93
202
106
Krf. St.
Wismar
13006
36,6
103
115,5
104
207
107
Krf. St.
Rostock
13003
37,9
105
113,7
103
208
108
Krf. St.
Görlitz
14263
37,2
104
143,1
111
215
109
Krf. St.
Neubrandenburg
13002
38,5
106
127,5
110
216
110
Krf. St.
Greifswald
13001
39,5
108
144,2
112
220
111
Krf. St.
Schwerin
13004
61,6
112
119,0
108
220
112
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 13:
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Bildung
Raumbezug
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Potsdam
Jena
Cottbus/Chosebusz
Frankfurt/Oder
Dahme-Spreewald
Stralsund
Elbe-Elster
Potsdam-Mittelmark
Spree-Neiße
Dresden
Wernigerode
Plauen
Oberspreewald-Lausitz
Neubrandenburg
Zwickau
Mittweida
Brandenburg an der Havel
Ilm-Kreis
Halle/Saale
Görlitz
Altenburger Land
Schwerin
Oder-Spree
Sächsische Schweiz
Rostock
Wittenberg
Magdeburg
Ostprignitz-Ruppin
Teltow-Fläming
Chemnitzer Land
Saale-Orla-Kreis
Chemnitz
Unstrut-Hainich-Kreis
Köthen
Eichsfeld
Leipzig
Uckermark
Weißenfels
Annaberg
Dessau
Greifswald
Bitterfeld
Greiz
Sangerhausen
Gera
Bad Doberan
Sonneberg
Freiberg
Mecklenburg-Strelitz
Bautzen
Eisenach
Oberhavel
Hoyerswerda
Schönebeck
Prignitz
Weimar
Rügen
Erfurt
Gotha
Vogtlandkreis
Schulabgänger ohne
Schlüs- Hauptschulabschluss
sel
% Rang NBL
12054
16053
12052
12053
12061
13005
12062
12069
12071
14262
15369
14166
12066
13002
14167
14182
12051
16070
15202
14263
16077
13004
12067
14287
13003
15171
15303
12068
12072
14173
16075
14161
16064
15159
16061
14365
12073
15268
14171
15101
13001
15154
16076
15266
16052
13051
16072
14177
13055
14272
16056
12065
14264
15367
12070
16055
13061
16051
16067
14178
5,0
8,1
7,0
8,4
6,7
5,8
5,7
7,4
6,4
10,0
8,4
9,4
7,6
11,0
10,8
9,1
11,2
10,6
11,5
11,1
10,5
10,5
9,2
10,3
11,7
9,0
12,1
10,7
10,1
11,0
11,2
12,3
12,4
9,9
9,6
13,6
11,2
9,4
8,6
12,7
11,5
10,4
10,0
9,3
13,0
9,4
12,8
11,0
10,3
11,4
14,9
9,0
15,9
10,8
10,1
16,5
7,7
15,1
12,3
10,2
1
10
6
11
5
3
2
7
4
26
12
21
8
48
41
18
52
39
56
50
38
37
19
32
58
16
63
40
29
47
51
66
69
25
24
85
53
22
13
72
57
35
28
20
77
23
74
49
33
55
101
17
105
42
30
109
9
103
67
31
Bildung
Schulangänger
mit
Hochschulreife
% Rang NBL
44,0
2
45,3
1
36,7
5
34,1
8
32,1
15
30,3
23
29,3
28
29,9
25
27,5
36
31,9
17
27,6
35
29,4
27
25,7
47
33,9
9
31,4
21
26,0
45
33,2
12
29,7
26
33,2
11
31,8
18
28,6
30
28,4
31
25,5
50
26,6
41
32,1
16
24,5
59
32,4
14
27,1
38
25,5
49
28,4
32
28,3
33
31,5
19
31,5
20
23,6
64
23,6
65
34,7
7
27,1
39
23,0
71
21,7
82
30,1
24
26,8
40
23,8
62
23,4
69
22,0
77
30,4
22
21,9
78
29,0
29
24,9
54
22,6
72
25,3
51
35,2
6
20,3
91
39,8
4
23,5
67
21,9
79
40,0
3
18,5
103
33,8
10
25,8
46
21,3
83
Rangsumme
3
11
11
19
20
26
30
32
40
43
47
48
55
57
62
63
64
65
67
68
68
68
69
73
74
75
77
78
78
79
84
85
89
89
89
92
92
93
95
96
97
97
97
97
99
101
103
103
105
106
107
108
109
109
109
112
112
113
113
114
Gesamtrang
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
168
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Barnim
Quedlinburg
Havelland
Ohre-Kreis
Suhl
Stollberg
Nordvorpommern
Demmin
Märkisch Oderland
Wartburgkreis
Müritz
Schmalkalden-Meiningen
Parchim
Nordhausen
Sömmerda
Muldentalkreis
Delitzsch
Anhalt-Zerbst
Leipziger Land
Kyffhäuserkreis
Saale-Holzland-Kreis
Löbau-Zittau
Burgenlandkreis
Zwickauer Land
Kamenz
Stendal
Jerichower Land
Aschersleben-Staßfurt
Saalfeld-Rudolstadt
Nordwestmecklenburg
Merseburg-Querfurt
Meißen
Ostvorpommern
Riesa-Großenhain
Ludwigslust
Güstrow
Weimarer Land
Niederschles. Oberlausitzkreis
Wismar
Weißeritzkreis
Döbeln
Aue-Schwarzenberg
Torgau-Oschatz
Saalkreis
Halberstadt
Bördekreis
Mittlerer Erzgebirgskreis
Uecker-Randow
Mansfelder Land
Hildburghausen
Altmarkkreis Salzwedel
Bernburg
12060
15364
12063
15362
16054
14188
13057
13052
12064
16063
13056
16066
13060
16062
16068
14383
14374
15151
14379
16065
16074
14286
15256
14193
14292
15363
15358
15352
16073
13058
15261
14280
13059
14285
13054
13053
16071
14284
13006
14290
14375
14191
14389
15265
15357
15355
14181
13062
15260
16069
15370
15153
11,9
13,3
11,8
10,0
19,1
10,4
8,9
8,9
11,3
10,9
10,4
13,8
10,8
14,6
13,7
12,4
14,3
12,9
12,2
14,9
13,6
13,2
13,8
11,8
10,8
14,2
12,7
15,3
13,2
10,8
13,7
16,2
11,8
13,2
12,6
12,1
14,6
12,6
20,7
14,3
13,3
12,8
14,4
13,0
14,1
13,4
16,2
14,3
14,4
14,0
16,3
19,3
62
82
60
27
110
34
15
14
54
46
36
89
44
99
88
68
94
76
65
102
86
79
90
59
43
93
73
104
81
45
87
107
61
80
71
64
100
70
112
95
83
75
97
78
92
84
106
96
98
91
108
111
25,0
27,8
24,8
20,2
33,1
20,6
16,9
16,0
22,6
21,8
20,2
26,1
20,7
27,3
25,7
23,5
26,2
23,8
22,3
26,3
24,7
23,6
24,8
20,8
17,1
24,4
21,9
25,1
22,4
15,5
22,5
24,9
18,6
20,9
20,1
18,1
23,2
19,3
23,9
21,1
20,1
18,5
20,9
17,3
20,1
18,6
21,1
19,6
19,6
16,6
20,0
17,2
53
34
56
92
13
90
109
111
73
81
93
44
89
37
48
68
43
63
76
42
58
66
57
88
108
60
80
52
75
112
74
55
101
86
95
105
70
100
61
84
96
104
87
106
94
102
85
99
98
110
97
107
115
116
116
119
123
124
124
125
127
127
129
133
133
136
136
136
137
139
141
144
144
145
147
147
151
153
153
156
156
157
161
162
162
166
166
169
170
170
173
179
179
179
184
184
186
186
191
195
196
201
205
218
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
169
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 14:
170
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Bevölkerung
Bevölkerung
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Raumbezug
Schlüssel
Dahme-Spreewald
Oberhavel
Potsdam-Mittelmark
Havelland
Stollberg
Teltow-Fläming
Leipziger Land
Anhalt-Zerbst
Brandenburg an der Havel
Sächsische Schweiz
Barnim
Ohre-Kreis
Wernigerode
Jerichower Land
Zwickau
Plauen
Märkisch Oderland
Nordwestmecklenburg
Meißen
Mecklenburg-Strelitz
Eisenach
Magdeburg
Saalkreis
Ilm-Kreis
Döbeln
Nordvorpommern
Bördekreis
Ludwigslust
Leipzig
Freiberg
Gotha
Vogtlandkreis
Chemnitzer Land
Weimarer Land
Suhl
Gera
Saale-Holzland-Kreis
Bad Doberan
Muldentalkreis
Weißenfels
Ostvorpommern
Kamenz
Müritz
Weißeritzkreis
Köthen
Altmarkkreis Salzwedel
Burgenlandkreis
Halberstadt
Dresden
Ostprignitz-Ruppin
Sonneberg
Elbe-Elster
Prignitz
Wittenberg
Uecker-Randow
Schmalkalden-Meiningen
Saalfeld-Rudolstadt
Erfurt
Zwickauer Land
Sömmerda
12061
12065
12069
12063
14188
12072
14379
15151
12051
14287
12060
15362
15369
15358
14167
14166
12064
13058
14280
13055
16056
15303
15265
16070
14375
13057
15355
13054
14365
14177
16067
14178
14173
16071
16054
16052
16074
13051
14383
15268
13059
14292
13056
14290
15159
15370
15256
15357
14262
12068
16072
12062
12070
15171
13062
16066
16073
16051
14193
16068
Bevölkerungsstand Bevölkerungsvorausunter 25 Jahre
berechnung
Einwohnerdichte
% Rang NBL
% Rang NBL
Anzahl Rang NBL
26,4
48
9,9
7
70
18
26,8
59
13,8
2
107
38
27,7
80
13,8
3
78
22
27,4
73
11,1
5
87
27
25,3
20
20,9
1
352
85
27,6
78
9,3
8
76
20
25,4
21
9,1
11
205
78
26,4
47
-2,8
50
64
16
25,1
13
3,6
18
373
86
25,6
29
2,6
21
166
69
27,6
76
11,8
4
114
40
27,9
83
3,7
17
79
23
25,5
25
-3,3
54
120
46
27,3
69
-1,8
41
75
19
23,9
4
1,8
25
1005
102
23,5
2
-1,0
36
701
93
28,3
89
7,5
13
88
32
30,1
111
9,2
10
58
14
26,1
40
4,2
15
242
82
29,3
104
-0,7
32
42
2
24,0
6
-2,5
45
428
88
24,5
10
2,6
22
1200
108
27,8
81
9,3
9
131
51
26,0
38
-2,6
48
144
55
26,0
37
-0,1
30
184
75
28,8
100
-0,6
31
55
11
26,9
61
-2,6
47
92
34
29,5
106
1,3
27
52
10
23,7
3
0,2
29
1658
111
27,1
66
10,8
6
168
72
26,3
44
-0,9
35
159
65
24,2
7
-5,2
77
155
62
24,4
9
-2,9
51
421
87
28,2
88
3,6
19
114
41
26,0
35
1,3
26
468
89
25,3
16
-1,1
38
743
96
27,2
68
-1,7
40
115
42
30,0
110
8,3
12
87
29
27,3
70
2,9
20
153
61
25,1
14
-3,8
59
212
79
28,6
95
-2,3
43
60
15
28,7
97
5,5
14
116
43
28,9
101
-3,0
52
41
1
27,3
72
4,1
16
164
67
26,6
55
-2,1
42
147
58
28,7
96
-3,3
56
44
3
25,6
28
-5,0
75
138
52
26,4
49
-3,8
60
120
47
25,6
26
2,6
23
1455
109
28,5
92
-3,8
61
45
5
24,9
11
-6,5
84
157
63
27,1
65
-5,4
78
69
17
26,7
58
-7,9
98
45
4
26,4
50
-6,0
81
88
30
28,7
98
-3,3
55
52
9
26,3
46
-4,8
72
119
44
25,3
18
-7,1
94
128
50
26,0
34
-0,7
33
745
97
25,0
12
-4,6
69
264
83
27,9
84
-2,5
44
101
37
Rangsumme
Gesamtrang
73
99
105
105
106
106
110
113
117
119
120
123
125
129
131
131
134
135
137
138
139
140
141
141
142
142
142
143
143
144
144
146
147
148
150
150
150
151
151
152
153
154
154
155
155
155
155
156
158
158
158
160
160
161
162
162
162
164
164
165
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Merseburg-Querfurt
Halle/Saale
Mansfelder Land
Hoyerswerda
Saale-Orla-Kreis
Wartburgkreis
Oder-Spree
Schönebeck
Quedlinburg
Nordhausen
Torgau-Oschatz
Mittweida
Delitzsch
Kyffhäuserkreis
Sangerhausen
Parchim
Aschersleben-Staßfurt
Bernburg
Hildburghausen
Potsdam
Greiz
Dessau
Altenburger Land
Güstrow
Demmin
Schwerin
Uckermark
Rostock
Rügen
Mittlerer Erzgebirgskreis
Annaberg
Bitterfeld
Weimar
Niederschles. Oberlausitzkreis
Wismar
Riesa-Großenhain
Oberspreewald-Lausitz
Chemnitz
Stendal
Löbau-Zittau
Bautzen
Görlitz
Spree-Neiße
Aue-Schwarzenberg
Cottbus/Chosebusz
Greifswald
Eichsfeld
Frankfurt/Oder
Unstrut-Hainich-Kreis
Neubrandenburg
Stralsund
Jena
15261
15202
15260
14264
16075
16063
12067
15367
15364
16062
14389
14182
14374
16065
15266
13060
15352
15153
16069
12054
16076
15101
16077
13053
13052
13004
12073
13003
13061
14181
14171
15154
16055
14284
13006
14285
12066
14161
15363
14286
14272
14263
12071
14191
12052
13001
16061
12053
16064
13002
13005
16053
25,5
25,9
25,2
26,2
26,8
27,3
27,6
25,3
25,7
26,5
28,5
25,4
26,9
26,7
26,3
29,3
25,9
25,5
28,0
26,5
25,9
24,0
24,4
29,8
29,3
27,1
28,4
26,2
28,3
27,5
26,5
25,6
27,1
28,8
26,0
27,1
26,6
23,4
28,5
26,2
28,0
25,3
27,8
26,1
27,7
30,0
31,4
29,2
28,2
29,8
26,5
27,5
24
31
15
41
60
71
77
19
30
54
94
22
62
57
45
105
32
23
86
51
33
5
8
108
103
63
91
42
90
75
53
27
64
99
36
67
56
1
93
43
85
17
82
39
79
109
112
102
87
107
52
74
-4,6
2,4
-8,1
-1,4
-6,5
-4,3
-4,5
-6,6
-6,8
-4,8
-3,4
-6,5
-4,2
-7,1
-8,3
-4,9
-6,8
-6,9
-5,4
-0,8
-8,3
-7,5
-9,9
-5,1
-6,6
-1,0
-7,9
-3,3
-6,7
-4,1
-4,8
-7,2
-2,6
-6,0
-4,3
-6,3
-9,7
-8,5
-8,9
-6,9
-4,3
-8,1
-8,3
-9,7
-4,2
0,6
-5,8
-2,8
-9,4
-3,3
-10,7
-12,8
70
24
100
39
86
65
68
87
90
71
58
85
63
95
104
74
91
92
79
34
102
97
110
76
88
37
99
53
89
62
73
96
46
82
67
83
108
105
106
93
66
101
103
109
64
28
80
49
107
57
111
112
168
1835
142
530
86
111
88
168
146
139
87
179
151
91
99
49
158
170
79
1182
147
562
201
55
49
777
50
1108
77
159
202
217
741
79
1132
149
119
1174
58
222
165
916
93
266
722
1081
121
489
123
856
1559
874
71
112
54
91
26
39
31
70
56
53
28
74
60
33
36
7
64
73
24
107
57
92
76
12
6
98
8
104
21
66
77
80
95
25
105
59
45
106
13
81
68
101
35
84
94
103
48
90
49
99
110
100
165
167
169
171
172
175
176
176
176
178
180
181
185
185
185
186
187
188
189
192
192
194
194
196
197
198
198
199
200
203
203
203
205
206
208
209
209
212
212
217
219
219
220
232
237
240
240
241
243
263
273
286
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
171
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 15:
Ranking der ostdeutschen Kreise im Bereich Familie
Familie
Raumbezug
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Eichsfeld
Saale-Orla-Kreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Kyffhäuserkreis
Elbe-Elster
Ostprignitz-Ruppin
Nordvorpommern
Schmalkalden-Meiningen
Gotha
Bautzen
Hildburghausen
Sangerhausen
Parchim
Löbau-Zittau
Ostvorpommern
Müritz
Niederschles. Oberlausitzkreis
Ludwigslust
Wittenberg
Saalkreis
Kamenz
Wartburgkreis
Nordhausen
Nordwestmecklenburg
Rügen
Mansfelder Land
Bad Doberan
Altmarkkreis Salzwedel
Torgau-Oschatz
Mittlerer Erzgebirgskreis
Jerichower Land
Muldentalkreis
Potsdam-Mittelmark
Güstrow
Dahme-Spreewald
Ohre-Kreis
Annaberg
Weißeritzkreis
Ilm-Kreis
Prignitz
Sömmerda
Märkisch Oderland
Demmin
Saale-Holzland-Kreis
Saalfeld-Rudolstadt
Anhalt-Zerbst
Teltow-Fläming
Weimarer Land
Riesa-Großenhain
Uecker-Randow
Döbeln
Bernburg
Sonneberg
Vogtlandkreis
Oberhavel
Mecklenburg-Strelitz
Aue-Schwarzenberg
Freiberg
Uckermark
Burgenlandkreis
Anteil der
Schlüs- Einpersonenhaushalte
sel
% Rang NBL
16061
16075
16064
16065
12062
12068
13057
16066
16067
14272
16069
15266
13060
14286
13059
13056
14284
13054
15171
15265
14292
16063
16062
13058
13061
15260
13051
15370
14389
14181
15358
14383
12069
13053
12061
15362
14171
14290
16070
12070
16068
12064
13052
16074
16073
15151
12072
16071
14285
13062
14375
15153
16072
14178
12065
13055
14191
14177
12073
15256
16,8
26,4
23,0
22,5
21,6
26,3
24,0
24,3
27,9
26,5
19,8
22,7
24,1
26,2
27,1
28,4
23,0
24,2
26,7
19,6
22,9
20,2
29,5
21,5
28,0
22,2
22,9
27,0
24,3
25,9
26,8
24,5
23,4
28,6
25,8
24,6
28,6
27,3
28,6
28,2
26,3
25,5
28,9
27,6
30,7
25,4
26,4
27,5
29,7
30,6
27,6
28,0
26,3
28,1
27,7
29,9
30,3
29,7
35,1
27,8
1
30
12
8
6
27
15
19
44
32
3
9
16
26
36
51
13
17
33
2
11
4
61
5
45
7
10
35
18
25
34
20
14
55
24
21
54
37
56
49
28
23
58
41
72
22
31
39
64
71
40
46
29
48
42
68
69
63
87
43
Personen je
Haushalt
Rang NBL
2,42
8
2,35
20
2,27
45
2,31
32
2,24
56
2,24
58
2,37
15
2,30
35
2,33
27
2,26
51
2,36
18
2,27
44
2,38
12
2,18
80
2,32
29
2,27
47
2,31
33
2,38
13
2,24
60
2,72
1
2,33
24
2,36
19
2,27
49
2,51
3
2,21
72
2,24
57
2,66
2
2,33
26
2,22
70
2,25
54
2,35
21
2,37
16
2,48
4
2,26
52
2,42
9
2,44
6
2,24
62
2,39
11
2,29
39
2,20
75
2,38
14
2,37
17
2,27
48
2,44
7
2,27
50
2,29
38
2,33
25
2,45
5
2,23
68
2,20
76
2,17
82
2,24
61
2,24
59
2,21
73
2,35
22
2,40
10
2,16
83
2,23
67
2,20
77
2,23
66
Anteil der
Berufspendler
% Rang NBL
34,1
60
27,9
26
27,9
27
31,5
45
28,3
29
23,6
11
36,8
68
31,5
46
28,6
30
25,7
19
41,9
84
33,0
53
40,7
79
20,4
3
31,1
44
24,0
12
36,5
67
41,8
83
26,8
22
69,9
112
41,3
81
43,8
94
22,9
8
53,5
110
20,0
2
33,2
55
51,4
108
35,1
62
30,0
37
32,1
48
39,2
72
43,2
92
53,9
111
27,1
23
44,9
97
47,4
103
25,2
15
42,0
85
30,3
40
24,5
13
44,6
96
45,5
101
30,0
36
45,1
98
27,7
25
42,1
87
42,7
91
47,6
104
26,3
20
20,9
6
29,7
35
32,6
51
39,4
74
30,7
42
45,8
102
42,5
89
25,4
16
30,1
38
20,6
5
34,8
61
Rangsumme
69
76
84
85
91
96
98
100
101
102
105
106
107
109
109
110
113
113
115
115
116
117
118
118
119
119
120
123
125
127
127
128
129
130
130
130
131
133
135
137
138
141
142
146
147
147
147
148
152
153
157
158
162
163
166
167
168
168
169
170
Gesamtrang
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
60
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
172
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Oder-Spree
Barnim
Stendal
Havelland
Bördekreis
Weißenfels
Merseburg-Querfurt
Spree-Neiße
Sächsische Schweiz
Mittweida
Altenburger Land
Erfurt
Greiz
Köthen
Delitzsch
Leipziger Land
Frankfurt/Oder
Bitterfeld
Meißen
Zwickauer Land
Dresden
Wernigerode
Oberspreewald-Lausitz
Jena
Quedlinburg
Stralsund
Leipzig
Neubrandenburg
Dessau
Aschersleben-Staßfurt
Chemnitz
Magdeburg
Rostock
Stollberg
Chemnitzer Land
Halberstadt
Görlitz
Brandenburg an der Havel
Zwickau
Halle/Saale
Schwerin
Schönebeck
Plauen
Eisenach
Wismar
Cottbus/Chosebusz
Weimar
Greifswald
Gera
Suhl
Potsdam
Hoyerswerda
12067
12060
15363
12063
15355
15268
15261
12071
14287
14182
16077
16051
16076
15159
14374
14379
12053
15154
14280
14193
14262
15369
12066
16053
15364
13005
14365
13002
15101
15352
14161
15303
13003
14188
14173
15357
14263
12051
14167
15202
13004
15367
14166
16056
13006
12052
16055
13001
16052
16054
12054
14264
30,4
28,4
29,7
29,0
27,4
28,0
29,7
28,3
31,6
28,6
37,2
43,1
31,5
31,7
29,8
28,4
34,0
31,5
30,9
29,4
42,2
30,8
31,5
44,7
33,3
39,6
41,0
46,5
39,4
33,1
43,4
43,5
41,9
29,5
32,2
31,7
41,4
31,9
40,0
43,3
45,0
32,8
43,6
40,0
39,6
44,3
42,5
48,2
45,5
40,4
45,6
39,7
70
52
65
59
38
47
66
50
78
57
88
101
77
80
67
53
86
75
74
60
99
73
76
107
85
90
96
111
89
84
103
104
98
62
82
79
97
81
93
102
108
83
105
94
91
106
100
112
109
95
110
92
2,31
2,34
2,21
2,33
2,32
2,27
2,30
2,28
2,23
2,25
2,26
2,11
2,32
2,28
2,30
2,28
2,05
2,24
2,24
2,29
2,01
2,19
2,19
2,13
2,15
2,09
1,96
2,11
2,06
2,16
2,01
1,90
2,02
2,24
2,22
2,18
2,03
2,02
2,03
2,03
1,98
2,16
2,11
2,11
2,09
2,08
2,13
2,11
2,08
2,07
2,13
2,01
34
23
74
28
30
46
36
41
69
55
53
91
31
43
37
42
101
65
64
40
108
78
79
88
86
95
111
93
100
85
109
112
106
63
71
81
103
105
102
104
110
84
92
90
96
97
87
94
98
99
89
107
36,2
44,4
29,0
42,0
48,5
41,5
40,5
43,6
30,2
40,2
33,1
20,5
42,3
39,7
45,3
52,2
25,6
35,8
37,1
50,4
19,6
33,3
33,2
25,6
30,4
28,1
21,1
24,6
28,6
32,8
23,3
22,9
26,3
45,4
39,3
38,5
29,3
31,6
30,8
29,3
27,1
40,6
32,3
35,6
35,5
32,4
38,8
33,5
33,9
41,2
42,5
49,4
66
95
32
86
105
82
77
93
39
76
54
4
88
75
99
109
18
65
69
107
1
57
56
17
41
28
7
14
31
52
10
9
21
100
73
70
33
47
43
34
24
78
49
64
63
50
71
58
59
80
90
106
170
170
171
173
173
175
179
184
186
188
195
196
196
198
203
204
205
205
207
207
208
208
211
212
212
213
214
218
220
221
222
225
225
225
226
230
233
233
238
240
242
245
246
248
250
253
258
264
266
274
289
305
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
173
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 16:
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Ranking der ostdeutschen Kreise bezüglich der HzE-Quote
Raumbezug
Schlüssel
Sömmerda
Hildburghausen
Annaberg
Bautzen
Gotha
Sangerhausen
Greiz
Saale-Holzland-Kreis
Bad Doberan
Mittlerer Erzgebirgskreis
Delitzsch
Freiberg
Niederschles. Oberlausitzkreis
Stollberg
Weimarer Land
Kamenz
Meißen
Schmalkalden-Meiningen
Nordwestmecklenburg
Löbau-Zittau
Eichsfeld
Torgau-Oschatz
Wernigerode
Spree-Neiße
Nordhausen
Quedlinburg
Ludwigslust
Kyffhäuserkreis
Weißenfels
Sächsische Schweiz
Anhalt-Zerbst
Weißeritzkreis
Rügen
Sonneberg
Vogtlandkreis
Elbe-Elster
Wittenberg
Potsdam-Mittelmark
Bitterfeld
Mittweida
Saalfeld-Rudolstadt
Köthen
Wartburgkreis
Altenburger Land
Zwickauer Land
Teltow-Fläming
Aschersleben-Staßfurt
Muldentalkreis
Ostvorpommern
Suhl
Güstrow
Chemnitzer Land
Jerichower Land
Döbeln
Riesa-Großenhain
Saale-Orla-Kreis
Leipziger Land
Burgenlandkreis
Ohre-Kreis
16068
16069
14171
14272
16067
15266
16076
16074
13051
14181
14374
14177
14284
14188
16071
14292
14280
16066
13058
14286
16061
14389
15369
12071
16062
15364
13054
16065
15268
14287
15151
14290
13061
16072
14178
12062
15171
12069
15154
14182
16073
15159
16063
16077
14193
12072
15352
14383
13059
16054
13053
14173
15358
14375
14285
16075
14379
15256
15362
Hilfen außerhalb
der Familie
37
56
72
147
134
70
123
100
150
109
148
171
133
102
111
196
174
170
172
189
170
142
122
218
133
107
213
136
109
205
118
187
127
96
279
206
204
344
164
200
200
108
237
168
206
277
169
238
211
77
218
216
177
128
217
173
256
244
223
HzE-Quote
Rang NBL
29,4
48,0
57,4
61,0
62,7
69,2
69,9
71,0
73,4
76,4
76,4
76,5
77,9
78,7
78,9
79,0
79,5
81,0
82,9
85,1
85,6
88,4
89,1
90,9
92,4
93,6
95,7
96,8
98,0
99,5
100,3
100,7
102,7
103,4
103,5
104,0
104,3
104,3
104,9
104,9
106,7
107,0
108,5
109,8
110,5
111,2
113,2
113,2
113,7
113,8
114,0
114,1
115,5
115,7
116,7
117,8
118,7
119,1
120,3
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42
43
44
45
46
47
48
49
50
51
52
53
54
55
56
57
58
59
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
174
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Ilm-Kreis
Bördekreis
Märkisch Oderland
Bernburg
Neubrandenburg
Wismar
Nordvorpommern
Dresden
Saalkreis
Leipzig
Aue-Schwarzenberg
Prignitz
Parchim
Altmarkkreis Salzwedel
Mansfelder Land
Unstrut-Hainich-Kreis
Dahme-Spreewald
Merseburg-Querfurt
Halberstadt
Havelland
Oder-Spree
Schwerin
Cottbus/Chosebusz
Chemnitz
Gera
Schönebeck
Ostprignitz-Ruppin
Stendal
Oberspreewald-Lausitz
Müritz
Uckermark
Greifswald
Eisenach
Weimar
Plauen
Uecker-Randow
Barnim
Oberhavel
Halle/Saale
Potsdam
Demmin
Dessau
Mecklenburg-Strelitz
Hoyerswerda
Jena
Stralsund
Erfurt
Frankfurt/Oder
Zwickau
Rostock
Magdeburg
Brandenburg an der Havel
Görlitz
16070
15355
12064
15153
13002
13006
13057
14262
15265
14365
14191
12070
13060
15370
15260
16064
12061
15261
15357
12063
12067
13004
12052
14161
16052
15367
12068
15363
12066
13056
12073
13001
16056
16055
14166
13062
12060
12065
15202
12054
13052
15101
13055
14264
16053
13005
16051
12053
14167
13003
15303
12051
14263
211
151
374
122
140
79
244
769
162
766
258
194
244
221
204
249
320
260
161
326
425
206
231
466
237
169
278
352
331
176
378
129
91
135
143
226
435
477
551
293
280
194
268
134
260
167
552
225
290
650
749
271
217
122,0
122,1
122,6
123,1
123,2
123,6
124,4
125,7
125,8
129,4
130,2
132,5
133,4
134,1
134,8
135,3
136,0
136,1
138,7
141,1
141,4
143,2
145,8
148,6
152,3
152,5
152,9
153,6
154,1
155,4
155,7
159,7
161,4
161,5
162,6
163,9
164,8
165,5
166,0
169,1
177,6
180,8
182,4
185,4
194,2
199,4
200,9
208,0
216,6
238,4
247,0
255,2
255,3
175
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
108
109
110
111
112
Quellen: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); Statistische Landesämter MecklenburgVorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen, Thüringen (2003 und 2004); Landesbetrieb für
Datenverarbeitung und Statistik Brandenburg (2004). Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 17:
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
176
Gesamtergebnis des Ranking der ostdeutschen Kreise
Potsdam-Mittelmark
Dahme-Spreewald
Saale-Orla-Kreis
Ohre-Kreis
Gotha
Teltow-Fläming
Schmalkalden-Meiningen
Wernigerode
Sonneberg
Vogtlandkreis
Eichsfeld
Bad Doberan
Elbe-Elster
Wartburgkreis
Saale-Holzland-Kreis
Unstrut-Hainich-Kreis
Ludwigslust
Sächsische Schweiz
Märkisch Oderland
Saalkreis
Wittenberg
Kamenz
Sömmerda
Oberhavel
Altmarkkreis Salzwedel
Hildburghausen
Saalfeld-Rudolstadt
Stollberg
Ilm-Kreis
Annaberg
Barnim
Ostprignitz-Ruppin
Chemnitzer Land
Nordwestmecklenburg
Weimarer Land
Oder-Spree
Muldentalkreis
Greiz
Sangerhausen
Freiberg
Mittweida
Bautzen
Anhalt-Zerbst
Nordhausen
Plauen
Ostvorpommern
Dresden
Nordvorpommern
Parchim
Meißen
Jerichower Land
12069
12061
16075
15362
16067
12072
16066
15369
16072
14178
16061
13051
12062
16063
16074
16064
13054
14287
12064
15265
15171
14292
16068
12065
15370
16069
16073
14188
16070
14171
12060
12068
14173
13058
16071
12067
14383
16076
15266
14177
14182
14272
15151
16062
14166
13059
14262
13057
13060
14280
15358
Arbeits- Sozial-leistBevölmarkt
ungen
Bildung
kerung
Familie
GesamtGesamtGesamtGesamtGesamtRang- Ergebnisrang
rang
rang
rang
rang
summe
rang
14
5
8
3
33
63
1
13
14
5
1
35
68
2
9
13
31
65
2
120
3
17
4
64
12
36
133
4
4
31
59
31
9
134
5
29
32
29
6
47
143
6
8
2
72
56
8
146
7
33
21
11
13
82
160
8
5
10
47
51
53
166
9
6
16
60
32
54
168
10
21
6
35
107
1
170
11
18
43
46
38
27
172
12
97
15
7
52
5
176
13
19
1
70
66
22
178
14
15
9
81
37
44
186
15
7
42
33
109
3
194
16
11
44
95
28
18
196
17
44
56
24
10
69
203
18
54
22
69
17
42
204
19
53
8
104
23
20
208
20
67
46
26
54
19
212
21
48
17
85
42
21
213
22
32
7
75
60
41
215
23
87
20
52
2
55
216
24
22
12
111
46
28
219
25
16
3
110
79
11
219
26
20
11
89
57
45
222
27
37
23
66
5
94
225
28
69
77
18
24
39
227
29
36
26
39
91
37
229
30
68
28
61
11
62
230
31
78
70
28
50
6
232
32
27
47
30
33
95
232
33
31
71
90
18
24
234
34
24
33
97
34
48
236
35
49
39
23
67
61
239
36
58
34
76
39
32
239
37
26
18
43
81
73
241
38
79
38
44
75
12
248
39
59
60
48
30
58
255
40
75
24
16
72
70
257
41
71
25
50
101
10
257
42
89
37
78
8
46
258
43
62
29
74
70
23
258
44
28
104
12
16
103
263
45
43
73
93
41
15
265
46
40
86
10
49
81
266
47
80
89
67
26
7
269
48
38
69
73
76
13
269
49
34
45
92
19
79
269
50
61
76
87
14
31
269
51
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Krf. St.
Kr.
Kr.
Kr.
Kr.
Potsdam
Weißenfels
Jena
Zwickau
Havelland
Bördekreis
Eisenach
Kyffhäuserkreis
Magdeburg
Müritz
Rügen
Torgau-Oschatz
Mittlerer Erzgebirgskreis
Weißeritzkreis
Prignitz
Mecklenburg-Strelitz
Suhl
Leipziger Land
Döbeln
Leipzig
Brandenburg an der Havel
Gera
Spree-Neiße
Rostock
Köthen
Mansfelder Land
Erfurt
Schwerin
Altenburger Land
Frankfurt/Oder
Niederschles. Oberlausitzkreis
Burgenlandkreis
Delitzsch
Zwickauer Land
Löbau-Zittau
Merseburg-Querfurt
Güstrow
Chemnitz
Weimar
Halle/Saale
Bitterfeld
Cottbus/Chosebusz
Stralsund
Halberstadt
Dessau
Riesa-Großenhain
Aue-Schwarzenberg
Stendal
Quedlinburg
Uckermark
Oberspreewald-Lausitz
Neubrandenburg
Demmin
Schönebeck
Aschersleben-Staßfurt
Bernburg
12054
15268
16053
14167
12063
15355
16056
16065
15303
13056
13061
14389
14181
14290
12070
13055
16054
14379
14375
14365
12051
16052
12071
13003
15159
15260
16051
13004
16077
12053
14284
15256
14374
14193
14286
15261
13053
14161
16055
15202
15154
12052
13005
15357
15101
14285
14191
15363
15364
12073
12066
13002
13052
15367
15352
15153
1
95
2
64
92
45
3
103
52
60
23
35
39
56
96
91
30
93
88
57
101
51
86
10
112
100
42
12
82
55
94
102
73
84
99
81
66
46
25
90
83
63
65
74
70
76
47
77
108
107
109
72
111
104
85
98
81
35
74
82
54
36
100
19
88
92
90
50
27
55
51
84
68
57
49
106
94
79
58
108
62
30
102
112
83
99
40
53
48
41
61
59
80
93
85
96
75
95
105
52
97
72
78
64
65
101
91
110
87
66
63
67
1
38
2
15
63
106
51
80
27
71
57
103
107
100
55
49
65
79
101
36
17
45
9
25
34
109
58
22
21
4
98
83
77
84
82
91
96
32
56
19
42
3
6
105
40
94
102
86
62
37
13
14
68
54
88
112
80
40
112
15
4
27
21
74
22
43
89
71
90
44
53
20
35
7
25
29
9
36
103
88
45
63
58
86
83
108
94
47
73
59
100
61
84
98
93
62
92
105
111
48
82
96
104
99
69
87
97
110
85
68
77
78
111
66
84
99
64
65
104
4
92
16
25
29
30
38
40
56
110
76
51
87
98
109
68
93
74
26
72
101
71
77
17
60
75
80
14
67
34
91
107
100
78
106
86
96
89
49
57
63
85
59
83
88
43
102
90
52
177
274
274
274
275
277
279
279
280
281
282
284
288
293
293
295
300
308
312
314
315
319
320
324
324
327
328
332
333
340
343
343
345
346
348
356
359
360
360
366
367
370
372
373
375
378
387
388
389
389
391
393
394
394
394
403
407
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
52
53
54
55
56
57
58
59
60
61
62
63
64
65
66
67
68
69
70
71
72
73
74
75
76
77
78
79
80
81
82
83
84
85
86
87
88
89
90
91
92
93
94
95
96
97
98
99
100
101
102
103
104
105
106
107
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Krf. St.
Kr.
Krf. St.
Krf. St.
Krf. St.
Greifswald
Uecker-Randow
Görlitz
Hoyerswerda
Wismar
13001
13062
14263
14264
13006
50
110
105
106
41
111
103
109
98
107
41
108
20
53
99
106
55
102
64
95
108
50
97
112
105
178
416
426
433
433
447
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002); Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH
108
109
110
111
112
Effiziente Instrumente und Strategien für die Kinder- und Jugendhilfe in den neuen Bundesländern
vor dem Hintergrund der Demografie und Abwanderung
Tabelle 18:
179
Ranking der siedlungsstrukturellen Regionstypen der neuen Bundesländer
Arbeitsmarkt
Aggregat
JugendarbeitsBeschäftigungslose
dichte
Dauerarbeitslose
Arbeitslosenquote
Wert
Agglomerationsräume
Wert
Rang
Wert
Rang
Wert
Rang
Rangsumme
Gesamtrang
17,7
1
89
3
34,2
1
33,9
1
6
1
19
3
87
2
36,1
2
33,5
2
9
2
18,3
2
82
1
36,2
3
31,4
3
9
3
Verstädterte Räume
Ländliche Räume
Rang
Sozialleistungen
Sozialhilfeempfänger
Aggregat
Wert
Mietzuschuss
Rang
Wert
Rangsumme
Rang
Gesamtrang
Agglomerationsräume
46,9
3
65,9
1
4
1
Verstädterte Räume
24,9
2
78,9
2
4
1
Ländliche Räume
24,7
1
80,5
3
4
1
Bildung
Schulangänger
Schulabgänger ohne
mit
Hauptschulabschluss Hochschulreife
Aggregat
Wert
Rang
Wert
Rangsumme
Rang
Gesamtrang
Agglomerationsräume
11,7
2
29
1
3
1
Verstädterte Räume
11,5
1
26,4
2
3
2
Ländliche Räume
11,9
3
23,6
3
6
3
Bevölkerung
BevölkerungsvorausBevölkerungs-stand berechnung
unter 25 Jahre
unter 25 Jahre Einwohnerdichte
Aggregat
Wert
Rang
Wert
Rang
Wert
Rang
Rangsumme
Gesamtrang
Agglomerationsräume
25,7
1
-,6
1
281
3
5
1
Verstädterte Räume
26,4
2
-14,9
2
159
2
6
2
Ländliche Räume
27,8
3
-17,0
3
78
1
7
3
Familie
Anteil der
Einpersonenhaushalte
Aggregat
Wert
Rang
Personen je
Haushalt
Anteil der
Berufspendler
Wert
Wert
Rang
Rangsumme
Rang
Gesamtrang
Agglomerationsräume
39,3
3
2,06
3
25,6
1
7
3
Verstädterte Räume
32,4
2
2,21
2
34,3
3
7
2
29
1
2,26
1
32,8
2
4
1
Ländliche Räume
Quelle: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (2002 und 2003); Berechnungen isw Institut.
isw Institut für Strukturpolitik und Wirtschaftsförderung gemeinnützige Gesellschaft mbH