Vereinbarung Region Itzehoe Struktur Fonds

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Vereinbarung Region Itzehoe Struktur Fonds
Vereinbarung
der an der Region Itzehoe beteiligten Kommunen über einen Interessenausgleich
und Einrichtung eines Strukturfonds
1. Vorbemerkung
Die Kommunen Bekmünde, Breitenburg, Dägeling, Heiligenstedten, Heiligenstedtenerkamp, Hohenaspe, Itzehoe, Kremperheide, Krempermoor, Lägerdorf, Münsterdorf, Neuenbrook, Oelixdorf, Oldendorf, Ottenbüttel und Rethwisch kooperieren zur
Stärkung des Wirtschaftsraumes Itzehoe miteinander. Durch die Konversion der
Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in der Gemeinde Breitenburg wird ein zusätzliches
Wohnbaubudget bereitgestellt, das zu einer zeitlichen Streckung der Entwicklung der
sonstigen Wohnbauflächen der an der Kooperation beteiligten Gemeinden führen
kann. Die beteiligten Kommunen haben diesem zusätzlichen Kontingent zugestimmt
mit der Maßnahme, dass ein finanzieller Ausgleich zur Förderung von Projekten der
Region Itzehoe erfolgt.
Weiterhin soll die Finanzierung von Projekten der Region Itzehoe neu organisiert
werden. Dazu soll ein Finanzierungsfonds geschaffen werden.
2. Der Finanzierungsfonds
2.1 Zusammensetzung
Der Finanzierungsfonds wird aus Beiträgen der Kommunen Bekmünde, Breitenburg,
Dägeling, Heiligenstedten, Heiligenstedtenerkamp, Hohenaspe, Itzehoe, Kremperheide, Krempermoor, Lägerdorf, Münsterdorf, Neuenbrook, Oelixdorf, Oldendorf,
Ottenbüttel und Rethwisch gebildet. Die Höhe des Fonds wird spätestens 6 Monate
vor Beginn des Kalenderjahres, für das der Fonds Gültigkeit hat, von den Mitgliedern
der Lenkungsgruppe beschlossen.
Fördermittel Dritter können in den Fonds aufgenommen, über diesen ausgezahlt und
verwaltet werden.
2.2 Bemessung und Fälligkeit der Beiträge
.
Die Bemessung der von den Kommunen zu leistenden Beiträge berücksichtigt drei
Komponenten, die jeweils zu einem Drittel in die Berechnung des Beitrages einfließen.
1. Die Einwohnerzahl zum 31.12. eines jeden Vorvorjahres
2. Die aktuelle Flächengröße der Kommune
3. Die Finanzkraft nach dem FAG nach dem Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre
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Für jede dieser Beitragskomponenten wird der prozentuale Anteil der Mitgliedskommunen an der Bemessungsgröße, aggregiert für die gesamte Region Itzehoe, berechnet. Der Beitrag pro Kommune ergibt sich aus der Summe der Beiträge in den
drei Beitragskomponenten. Eine Beispielrechnung findet sich in Anlage 1.
Die Beträge werden fällig zu 50 % zum 15.03. und zu 50 % zum 15.09. eines jeden
Jahres und sind an die treuhänderische Verwaltungsstelle gem. Ziffer 5 dieser Vereinbarung zu zahlen.
3. Der Ausgleichsfonds
Der Ausgleichsfonds berücksichtigt ausschließlich die wohnbauliche Entwicklung auf
den Flächen der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in der Gemeinde Breitenburg.
Die Gemeinde Breitenburg zahlt den Betrag von 210.000 € für eine nach dem derzeitigen Planungsstand mögliche Nettobaufläche von 8,4 ha (s. Anlage 2). Diese Summe bezieht sich auf die nach derzeitigem Planungsstand gesamte wohnbauliche
Entwicklung mit insgesamt 120 Wohneinheiten. Sie setzt sich aus einem nichtausgleichspflichtigen Kontingent von 20 Wohneinheiten und einem ausgleichspflichtigen
Kontingent von 100 Wohneinheiten zusammen.
Ohne Zahlung in den Ausgleichsfonds ist die Gemeinde Breitenburg berechtigt, das
ihr lt. Zielvereinbarung der Region Itzehoe vom 11.12.2002 zustehende Kontingent
von 20 Wohneinheiten (s. Anlage 3) auf 1,4 ha realisieren. Die Ausgleichzahlung ist
fällig für die auf einer Fläche von weiteren 7 ha maximal zu realisierenden 100
Wohneinheiten. Hierbei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das aus der
Zielvereinbarung der Gemeinde zustehende Wohnkontingent von 20 Wohneinheiten
um bis zu 100 Wohneinheiten überschritten werden kann.
Der zu zahlende Betrag ist fällig in drei gleichen Raten. Die erste Rate ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des entsprechenden Bebauungsplanes bzw. bei Erteilung
der ersten Baugenehmigung für ein Wohngebäude fällig. Dabei ist das Ereignis, welches zuerst eintritt, maßgeblich für die Fälligkeit. Die beiden Folgeraten sind jeweils
am gleichen Kalendertag nach ein (2. Rate) bzw. zwei Jahren (3. Rate) fällig. Die
Zahlungen sind an die treuhänderische Verwaltungsstelle gem. Ziffer 5 dieser Vereinbarung zu richten.
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4. Richtlinien zur Verwendung der Fondsmittel
Die Fondsmittel werden zur Finanzierung des Regionalmanagements der Region
Itzehoe verwendet. Weiter werden an die beteiligten Kommunen der Region Itzehoe
Zuweisungen oder Zuschüsse zur (anteiligen) Finanzierung anerkannter Projekte
verwendet. Über die Vergabe entscheidet die Lenkungsgruppe.
5. Verwaltung
Die Verwaltung des Fonds obliegt der Lenkungsgruppe der Region Itzehoe. Die Lenkungsgruppe kann eine an der Region Itzehoe beteiligten Kommune oder einen Dritten mit der treuhändlerischen Verwaltung der Fondsmittel beauftragen. Die durch die
Verwaltung des Fonds entstehenden Kosten werden aus dem Fonds bestritten.
Einzelheiten zur Verwaltung und Rechnungslegung des Treuhandvermögens sind
gesondert zu vereinbaren.
6. Anforderungen an Projekte
Förderfähig sind von der Lenkungsgruppe anerkannte Projekte für die Region Itzehoe. Über die Anerkennung und eine Fondsbeteiligung/Förderung wird von der Lenkungsgruppe einzelfallbezogen entschieden.
Anerkannte Projekte sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Kommunen der
Region Itzehoe zu stärken, regionalbedeutsame Probleme zu lösen und regionalbedeutsame Projekte zu fördern.
Anerkannte Projekte sollen weiterhin einen räumlichen oder funktionalen Bezug zur
Region Itzehoe haben, im Einklang mit der Zielvereinbarung vom 11.12.2002 stehen
und die kooperative Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen stärken.
7. Förderumfang
Über die Höhe der Förderung entscheidet die Lenkungsgruppe. Die Mittel aus dem
Fonds sollen die Kofinanzierung durch die Kommune sicherstellen und anderweitig
erhaltene Zuwendungen ergänzen.
8. Antragsverfahren
Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach Maßgabe dieser Richtlinien die Lenkungsgruppe der Region Itzehoe.
Antragsberechtigt sind die an der Gebietsentwicklung für die Region Itzehoe beteiligten Kommunen und die Arbeitsgruppen.
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Förderanträge sind schriftlich an die von der Lenkungsgruppe mit der Geschäftsführung beauftragte Kommune oder Geschäftsstelle für die Region Itzehoe zu richten.
Den Anträgen sind Pläne, Kostenberechnungen, Finanzierungspläne und Erläuterungen beizufügen, aus denen die Projektziele, die Einzelmaßnahmen sowie die Finanzierung des Projektes hervorgehen.
9. Gültigkeit und Kündigung
Diese Vereinbarung hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2009. Die Gültigkeit verlängert
sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 30.9. des laufenden Jahres für das Folgejahr gekündigt wird.
Im Regelfall bleibt der Kooperationsverbund der Kommunen bei der Kündigung durch
Einzelkommunen bestehen. Wenn die Kündigung einer oder mehrerer Kommunen
den Fortbestand der Kooperation ernsthaft gefährdet, entscheidet die Lenkungsgruppe über die Fortführung bzw. Beendigung der Kooperation.
Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung durch die Gemeinde Breitenburg, die
noch vor Fälligkeit der nach Ziffer 3 zu zahlenden 1., 2., oder 3. Rate fällig wird,
bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichsbetrages in Höhe von 210.000 €
in drei Raten von der Kündigung unberührt.
10. Rückzahlung von Fondsmitteln
Bei einer Kündigung durch eine einzelne Kommune werden geleistete Zahlungen
nicht erstattet. Alle Zahlungsverpflichtungen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstanden sind, werden durch die Kündigung nicht berührt.
Die Rückzahlung von nicht verwendeten Fondsmitteln erfolgt nur dann, wenn
- keine Übertragung von nicht verausgabten Fondsmitteln auf das Folgejahr erfolgt,
- die Kooperation der Kommunen der Region Itzehoe beendet wird.
Die Rückzahlung erfolgt anteilig an jede Gemeinde gemäß ihres Finanzierungsanteils für das Jahr der Rückzahlung.
Anlagen:
(1) Beispielrechung Finanzierungsfonds
(2) Entwurfsplanung der Flächen „Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“,
Fassung 9. Sept. 2008
(3) Auszug aus der Zielvereinbarung der Region Itzehoe vom 11.12.2002
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Unterzeichnung der
Vereinbarung
der an der Region Itzehoe beteiligten Kommunen über einen Interessenausgleich
und Einrichtung eines Strukturfonds
am 8. Oktober 2008
in Oldendorf
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Anlage 1: Beispielrechung Finanzierungsfonds
Die Höhe des Fonds soll 2009 50.100 Euro betragen. Damit entfallen auf die Beitragskomponenten Einwohner, Fläche und Finanzkraft je 16.700 Euro.
1. Beitragskomponente (Einwohnerzahl):
Gemeinde A hat 10% der Gesamteinwohnerzahl der Region Itzehoe und zahlt daher
1.670 Euro (10% von 16.700 Euro) in dieser Komponente,
2. Beitragskomponente (Fläche):
Gemeinde A hat 5% der Gesamtfläche der Region Itzehoe. Das entspricht 835 Euro
(5% von 16.700Euro).
3. Beitragskomponente (Finanzkraft)
Gemeinde A verfügt über 15% der Finanzkraft und zahlt daher in dieser Komponente
2.505 Euro (15% von 16.700 Euro).
Der Gesamtbeitrag der Kommune A ergibt sich aus der Addition der drei Einzelbeiträge.
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Anlage 3: Auszug Zielvereinbarung
REGIONALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE
FÜR DEN WIRTSCHAFTSRAUM ITZEHOE
Zielvereinbarung
11. Dezember 2002
Anlage 3: Auszug Zielvereinbarung
Partner der
Regionalen Entwicklungsstrategie
1
WE
Bestand
12 / 2001
2
Baufertigstellungen
1995-2001
3
Vereinbartes
Wohnbauflächenbudget
für die Jahre 2002 bis 2015
4
Realisierungskorridor
bis 2007
einschl. B-Plan Reserve
5
Davon WE ca.
über B-Pläne abgesichert Stand ca. 12 / 2001
6
17.668
1.361
1.800
bis 500
2.737
369
200
ca. 50 bis 120
ca. 260 (+200*)
11 (BP 22), 4 WE (BP 13),
10 WE (BP 14)
794
124
80
ca. 20 bis 40
10 WE (BP 11)
Gemeinde Kremperheide
1.026
57
125
ca. 40 bis 90
Gemeinde Krempermoor
212
48
Gemeinde Münsterdorf
894
53
130
ca. 30 bis 50
1.462
77
96
8
15
ca. 5 bis 15
Gemeinde Heiligenstedten
730
127
50
ca. 20 bis 50
Gemeinde Heiligenstedtenerkamp
295
46
20
ca. 10
Gemeinde Oldendorf
478
59
40
ca. 20
Gemeinde Ottenbüttel
284
50
20
Gemeinde Breitenburg
488
15
20
Gemeinde Oelixdorf
699
16
100
ca. 50 bis 90
max. 46 WE (BP 9),
44 WE Kurhaus
Gemeinde Dägeling
378
72
70
ca. 40 bis 70
17 WE (BP 4), 37 WE (BP 5)
Gemeinde Neuenbrook
289
38
20
ca. 10
Gemeinde Rethwisch
256
46
20
ca. 20
28.786
2.566
2.710
ca. 815 bis 1085
Stadt Itzehoe
Gemeinde Hohenlockstedt
Gemeinde Hohenaspe
Gemeinde Lägerdorf
Gemeinde Bekmünde
40 WE +10 WE Senioren (BP 6)
30 WE (BP Schlosspark)
Regionale Entwicklungsstrategie für den Wirtschaftsraum Itzehoe
Arbeitsblatt 3.1 - Zielformulierung Wohnen
Vereinbartes Wohnbauflächenbudget 2002 bis 2015
6 WE (BP 1)
* WE im Geschosswohnungsbau, Nachfrage derzeit nicht absehbar
Hinsichtlich der vereinbarten Wohnbaubudgets sind zwischen der Gemeinde Oelixdorf und der Stadt Itzehoe und zwischen den Gemeinden Lägerdorf und Rethwisch
Verschiebungen vereinbart. Diese sind Bestandteil der Protokollnotizen.
11.12.2002
Anlage 3.1.a
maximal ca. 730