Vereinbarung Region Itzehoe Struktur Fonds
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Vereinbarung Region Itzehoe Struktur Fonds
Vereinbarung der an der Region Itzehoe beteiligten Kommunen über einen Interessenausgleich und Einrichtung eines Strukturfonds 1. Vorbemerkung Die Kommunen Bekmünde, Breitenburg, Dägeling, Heiligenstedten, Heiligenstedtenerkamp, Hohenaspe, Itzehoe, Kremperheide, Krempermoor, Lägerdorf, Münsterdorf, Neuenbrook, Oelixdorf, Oldendorf, Ottenbüttel und Rethwisch kooperieren zur Stärkung des Wirtschaftsraumes Itzehoe miteinander. Durch die Konversion der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in der Gemeinde Breitenburg wird ein zusätzliches Wohnbaubudget bereitgestellt, das zu einer zeitlichen Streckung der Entwicklung der sonstigen Wohnbauflächen der an der Kooperation beteiligten Gemeinden führen kann. Die beteiligten Kommunen haben diesem zusätzlichen Kontingent zugestimmt mit der Maßnahme, dass ein finanzieller Ausgleich zur Förderung von Projekten der Region Itzehoe erfolgt. Weiterhin soll die Finanzierung von Projekten der Region Itzehoe neu organisiert werden. Dazu soll ein Finanzierungsfonds geschaffen werden. 2. Der Finanzierungsfonds 2.1 Zusammensetzung Der Finanzierungsfonds wird aus Beiträgen der Kommunen Bekmünde, Breitenburg, Dägeling, Heiligenstedten, Heiligenstedtenerkamp, Hohenaspe, Itzehoe, Kremperheide, Krempermoor, Lägerdorf, Münsterdorf, Neuenbrook, Oelixdorf, Oldendorf, Ottenbüttel und Rethwisch gebildet. Die Höhe des Fonds wird spätestens 6 Monate vor Beginn des Kalenderjahres, für das der Fonds Gültigkeit hat, von den Mitgliedern der Lenkungsgruppe beschlossen. Fördermittel Dritter können in den Fonds aufgenommen, über diesen ausgezahlt und verwaltet werden. 2.2 Bemessung und Fälligkeit der Beiträge . Die Bemessung der von den Kommunen zu leistenden Beiträge berücksichtigt drei Komponenten, die jeweils zu einem Drittel in die Berechnung des Beitrages einfließen. 1. Die Einwohnerzahl zum 31.12. eines jeden Vorvorjahres 2. Die aktuelle Flächengröße der Kommune 3. Die Finanzkraft nach dem FAG nach dem Durchschnitt der vergangenen 3 Jahre Version 20080925 -1- Für jede dieser Beitragskomponenten wird der prozentuale Anteil der Mitgliedskommunen an der Bemessungsgröße, aggregiert für die gesamte Region Itzehoe, berechnet. Der Beitrag pro Kommune ergibt sich aus der Summe der Beiträge in den drei Beitragskomponenten. Eine Beispielrechnung findet sich in Anlage 1. Die Beträge werden fällig zu 50 % zum 15.03. und zu 50 % zum 15.09. eines jeden Jahres und sind an die treuhänderische Verwaltungsstelle gem. Ziffer 5 dieser Vereinbarung zu zahlen. 3. Der Ausgleichsfonds Der Ausgleichsfonds berücksichtigt ausschließlich die wohnbauliche Entwicklung auf den Flächen der Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in der Gemeinde Breitenburg. Die Gemeinde Breitenburg zahlt den Betrag von 210.000 € für eine nach dem derzeitigen Planungsstand mögliche Nettobaufläche von 8,4 ha (s. Anlage 2). Diese Summe bezieht sich auf die nach derzeitigem Planungsstand gesamte wohnbauliche Entwicklung mit insgesamt 120 Wohneinheiten. Sie setzt sich aus einem nichtausgleichspflichtigen Kontingent von 20 Wohneinheiten und einem ausgleichspflichtigen Kontingent von 100 Wohneinheiten zusammen. Ohne Zahlung in den Ausgleichsfonds ist die Gemeinde Breitenburg berechtigt, das ihr lt. Zielvereinbarung der Region Itzehoe vom 11.12.2002 zustehende Kontingent von 20 Wohneinheiten (s. Anlage 3) auf 1,4 ha realisieren. Die Ausgleichzahlung ist fällig für die auf einer Fläche von weiteren 7 ha maximal zu realisierenden 100 Wohneinheiten. Hierbei wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das aus der Zielvereinbarung der Gemeinde zustehende Wohnkontingent von 20 Wohneinheiten um bis zu 100 Wohneinheiten überschritten werden kann. Der zu zahlende Betrag ist fällig in drei gleichen Raten. Die erste Rate ist zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des entsprechenden Bebauungsplanes bzw. bei Erteilung der ersten Baugenehmigung für ein Wohngebäude fällig. Dabei ist das Ereignis, welches zuerst eintritt, maßgeblich für die Fälligkeit. Die beiden Folgeraten sind jeweils am gleichen Kalendertag nach ein (2. Rate) bzw. zwei Jahren (3. Rate) fällig. Die Zahlungen sind an die treuhänderische Verwaltungsstelle gem. Ziffer 5 dieser Vereinbarung zu richten. Version 20080925 -2- 4. Richtlinien zur Verwendung der Fondsmittel Die Fondsmittel werden zur Finanzierung des Regionalmanagements der Region Itzehoe verwendet. Weiter werden an die beteiligten Kommunen der Region Itzehoe Zuweisungen oder Zuschüsse zur (anteiligen) Finanzierung anerkannter Projekte verwendet. Über die Vergabe entscheidet die Lenkungsgruppe. 5. Verwaltung Die Verwaltung des Fonds obliegt der Lenkungsgruppe der Region Itzehoe. Die Lenkungsgruppe kann eine an der Region Itzehoe beteiligten Kommune oder einen Dritten mit der treuhändlerischen Verwaltung der Fondsmittel beauftragen. Die durch die Verwaltung des Fonds entstehenden Kosten werden aus dem Fonds bestritten. Einzelheiten zur Verwaltung und Rechnungslegung des Treuhandvermögens sind gesondert zu vereinbaren. 6. Anforderungen an Projekte Förderfähig sind von der Lenkungsgruppe anerkannte Projekte für die Region Itzehoe. Über die Anerkennung und eine Fondsbeteiligung/Förderung wird von der Lenkungsgruppe einzelfallbezogen entschieden. Anerkannte Projekte sollen dazu beitragen, die Zusammenarbeit der Kommunen der Region Itzehoe zu stärken, regionalbedeutsame Probleme zu lösen und regionalbedeutsame Projekte zu fördern. Anerkannte Projekte sollen weiterhin einen räumlichen oder funktionalen Bezug zur Region Itzehoe haben, im Einklang mit der Zielvereinbarung vom 11.12.2002 stehen und die kooperative Zusammenarbeit der beteiligten Kommunen stärken. 7. Förderumfang Über die Höhe der Förderung entscheidet die Lenkungsgruppe. Die Mittel aus dem Fonds sollen die Kofinanzierung durch die Kommune sicherstellen und anderweitig erhaltene Zuwendungen ergänzen. 8. Antragsverfahren Über die Vergabe der Mittel entscheidet nach Maßgabe dieser Richtlinien die Lenkungsgruppe der Region Itzehoe. Antragsberechtigt sind die an der Gebietsentwicklung für die Region Itzehoe beteiligten Kommunen und die Arbeitsgruppen. Version 20080925 -3- Förderanträge sind schriftlich an die von der Lenkungsgruppe mit der Geschäftsführung beauftragte Kommune oder Geschäftsstelle für die Region Itzehoe zu richten. Den Anträgen sind Pläne, Kostenberechnungen, Finanzierungspläne und Erläuterungen beizufügen, aus denen die Projektziele, die Einzelmaßnahmen sowie die Finanzierung des Projektes hervorgehen. 9. Gültigkeit und Kündigung Diese Vereinbarung hat eine Gültigkeit bis zum 31.12.2009. Die Gültigkeit verlängert sich automatisch, wenn sie nicht bis zum 30.9. des laufenden Jahres für das Folgejahr gekündigt wird. Im Regelfall bleibt der Kooperationsverbund der Kommunen bei der Kündigung durch Einzelkommunen bestehen. Wenn die Kündigung einer oder mehrerer Kommunen den Fortbestand der Kooperation ernsthaft gefährdet, entscheidet die Lenkungsgruppe über die Fortführung bzw. Beendigung der Kooperation. Im Falle einer Kündigung dieser Vereinbarung durch die Gemeinde Breitenburg, die noch vor Fälligkeit der nach Ziffer 3 zu zahlenden 1., 2., oder 3. Rate fällig wird, bleibt die Verpflichtung zur Zahlung des Ausgleichsbetrages in Höhe von 210.000 € in drei Raten von der Kündigung unberührt. 10. Rückzahlung von Fondsmitteln Bei einer Kündigung durch eine einzelne Kommune werden geleistete Zahlungen nicht erstattet. Alle Zahlungsverpflichtungen, die bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstanden sind, werden durch die Kündigung nicht berührt. Die Rückzahlung von nicht verwendeten Fondsmitteln erfolgt nur dann, wenn - keine Übertragung von nicht verausgabten Fondsmitteln auf das Folgejahr erfolgt, - die Kooperation der Kommunen der Region Itzehoe beendet wird. Die Rückzahlung erfolgt anteilig an jede Gemeinde gemäß ihres Finanzierungsanteils für das Jahr der Rückzahlung. Anlagen: (1) Beispielrechung Finanzierungsfonds (2) Entwurfsplanung der Flächen „Freiherr-von-Fritsch-Kaserne“, Fassung 9. Sept. 2008 (3) Auszug aus der Zielvereinbarung der Region Itzehoe vom 11.12.2002 Version 20080925 -4- Unterzeichnung der Vereinbarung der an der Region Itzehoe beteiligten Kommunen über einen Interessenausgleich und Einrichtung eines Strukturfonds am 8. Oktober 2008 in Oldendorf Version 20080925 -5- Anlage 1: Beispielrechung Finanzierungsfonds Die Höhe des Fonds soll 2009 50.100 Euro betragen. Damit entfallen auf die Beitragskomponenten Einwohner, Fläche und Finanzkraft je 16.700 Euro. 1. Beitragskomponente (Einwohnerzahl): Gemeinde A hat 10% der Gesamteinwohnerzahl der Region Itzehoe und zahlt daher 1.670 Euro (10% von 16.700 Euro) in dieser Komponente, 2. Beitragskomponente (Fläche): Gemeinde A hat 5% der Gesamtfläche der Region Itzehoe. Das entspricht 835 Euro (5% von 16.700Euro). 3. Beitragskomponente (Finanzkraft) Gemeinde A verfügt über 15% der Finanzkraft und zahlt daher in dieser Komponente 2.505 Euro (15% von 16.700 Euro). Der Gesamtbeitrag der Kommune A ergibt sich aus der Addition der drei Einzelbeiträge. Version 20080925 -7- Anlage 3: Auszug Zielvereinbarung REGIONALE ENTWICKLUNGSSTRATEGIE FÜR DEN WIRTSCHAFTSRAUM ITZEHOE Zielvereinbarung 11. Dezember 2002 Anlage 3: Auszug Zielvereinbarung Partner der Regionalen Entwicklungsstrategie 1 WE Bestand 12 / 2001 2 Baufertigstellungen 1995-2001 3 Vereinbartes Wohnbauflächenbudget für die Jahre 2002 bis 2015 4 Realisierungskorridor bis 2007 einschl. B-Plan Reserve 5 Davon WE ca. über B-Pläne abgesichert Stand ca. 12 / 2001 6 17.668 1.361 1.800 bis 500 2.737 369 200 ca. 50 bis 120 ca. 260 (+200*) 11 (BP 22), 4 WE (BP 13), 10 WE (BP 14) 794 124 80 ca. 20 bis 40 10 WE (BP 11) Gemeinde Kremperheide 1.026 57 125 ca. 40 bis 90 Gemeinde Krempermoor 212 48 Gemeinde Münsterdorf 894 53 130 ca. 30 bis 50 1.462 77 96 8 15 ca. 5 bis 15 Gemeinde Heiligenstedten 730 127 50 ca. 20 bis 50 Gemeinde Heiligenstedtenerkamp 295 46 20 ca. 10 Gemeinde Oldendorf 478 59 40 ca. 20 Gemeinde Ottenbüttel 284 50 20 Gemeinde Breitenburg 488 15 20 Gemeinde Oelixdorf 699 16 100 ca. 50 bis 90 max. 46 WE (BP 9), 44 WE Kurhaus Gemeinde Dägeling 378 72 70 ca. 40 bis 70 17 WE (BP 4), 37 WE (BP 5) Gemeinde Neuenbrook 289 38 20 ca. 10 Gemeinde Rethwisch 256 46 20 ca. 20 28.786 2.566 2.710 ca. 815 bis 1085 Stadt Itzehoe Gemeinde Hohenlockstedt Gemeinde Hohenaspe Gemeinde Lägerdorf Gemeinde Bekmünde 40 WE +10 WE Senioren (BP 6) 30 WE (BP Schlosspark) Regionale Entwicklungsstrategie für den Wirtschaftsraum Itzehoe Arbeitsblatt 3.1 - Zielformulierung Wohnen Vereinbartes Wohnbauflächenbudget 2002 bis 2015 6 WE (BP 1) * WE im Geschosswohnungsbau, Nachfrage derzeit nicht absehbar Hinsichtlich der vereinbarten Wohnbaubudgets sind zwischen der Gemeinde Oelixdorf und der Stadt Itzehoe und zwischen den Gemeinden Lägerdorf und Rethwisch Verschiebungen vereinbart. Diese sind Bestandteil der Protokollnotizen. 11.12.2002 Anlage 3.1.a maximal ca. 730