Standortatlas Einzelhandel - Regionalverband Schwarzwald

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Standortatlas Einzelhandel - Regionalverband Schwarzwald
Standortatlas Einzelhandel
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Grundlagen
Datenauswertung
Entwicklungsperspektiven
Empfehlungen
Datenblätter
Bearbeitung:
G M A Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg
April 2006
VillingenSchwenningen
Tuttlingen
Rottweil
Schramberg
Donaueschingen
Standortatlas Einzelhandel
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Grundlagen
Datenauswertung
Entwicklungsperspektiven
Empfehlungen
Datenblätter
Bearbeitung:
G M A Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg
April 2006
VillingenSchwenningen
Tuttlingen
Rottweil
Schramberg
Donaueschingen
Impressum
Standortatlas Einzelhandel
April 2006
Herausgeber, Copyright:
Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg
in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer
Schwarzwald-Baar-Heuberg und den Ober- und Mittelzentren
der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
Johannesstraße 27, 78056 Villingen-Schwenningen
Telefon: 0 77 20 / 97 16 – 0, Telefax: 0 77 20 / 97 16 – 20
e-mail: [email protected]
Druck: Selbstverlag
Standortatlas für die Region
SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG
---------------------------------------------------------------Aktualisierung im Auftrag des
Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg
Projektbearbeitung:
Dipl.Geogr. Gerhard Beck
Projektverantwortung:
Dr. Stefan Holl
Vorbemerkung
Im Jahr 2000 hat die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, einen Standortatlas für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg vorgelegt. Die Bearbeitung erfolgte im Auftrag des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg. Dieser
Standortatlas wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung aktualisiert und fortgeschrieben.
Die Untersuchung wurde finanziert von den fünf Großen Kreisstädten der Region (Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Rottweil, Schramberg, Tuttlingen) sowie von der
IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und dem Regionalverband. Während der Bearbeitung
erfolgte eine entsprechende Abstimmung mit IHK und Regionalverband.
Das Datenmaterial wurde vollständig aktualisiert. In diesem Rahmen wurde auch eine
schriftliche Befragung sämtlicher Zentralen Orte im Verbandsgebiet durchgeführt.
GMA
Gesellschaft für Markt- und
Absatzforschung mbH
Ludwigsburg, im Dezember 2005
BE ee
INHALTSVERZEICHNIS
Seite
I
II
III
GRUNDLAGEN
1
1.
Methodik
1
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
Grundzüge der Einzelhandelsentwicklung
Nachfrageseite
Angebotsseite
Lebensmittel und Nahversorgung
Konsequenzen für die Stadtentwicklung
2
3
4
4
7
DATENAUSWERTUNG
9
1.
Bevölkerungsentwicklung
9
2.
Kaufkraft
12
3.
Verkaufsflächen im großflächigen Einzelhandel
13
4.
Umsatzentwicklung
18
ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN
23
1.
Strukturelle Grundlagen
23
2.
Rechtliche Grundlagen
24
3.
Regionalplanerische Ansätze zur Steuerung des großflächigen
Einzelhandels
Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass
Typ B: Moderatorenkonzept
Typ C: Räumliche Festlegungen im Regionalplan
Fazit aus den bisherigen Ansätzen
27
28
29
32
33
3.1
3.2
3.3
3.4
IV
EMPFEHLUNGEN
37
1.
Regionalplanerische Zielsetzungen
37
2.
Voraussetzungen für die regionalplanerische Umsetzbarkeit
38
3.
Empfehlung
39
4.
Schlussbetrachtung
42
I.
GRUNDLAGEN
1.
Methodik
Die vorliegende Untersuchung ist als Fortschreibung der GMA-Analyse für den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg aus dem Jahr 2000 konzipiert. Damals wurden
sämtliche großflächigen Einzelhandelsbetriebe (ab 800 m² VK) im Verbandsgebiet erfasst. Dieser Datenbestand wurde im Jahr 2005 vollständig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgte durch eine schriftliche Abfrage bei den Städten und Gemeinden sowie im
Zweifelsfall durch ergänzende Vor-Ort-Erhebungen durch die GMA.
Ebenfalls aktualisiert wurden die Daten zur Einwohnerstruktur, zum Kaufkraftpotenzial,
zur Umsatzleistung usw. Die Prognosedaten zur zukünftigen Einwohnerentwicklung
wurden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg ermittelt.
Gegenüber der Untersuchung aus dem Jahr 2000 ist auf folgende Besonderheiten hinzuweisen:
–
Wie im Jahr 2000 wurden auch in der aktuellen Untersuchung alle Betriebe mit
mehr als 800 m² VK einbezogen. Da in der Zwischenzeit jedoch zahlreiche kleinere Fachmärkte und v. a. Discounter, die ursprünglich geringfügig unter der
Grenze der Großflächigkeit lagen, ihre Verkaufsfläche vergrößert haben, werden
sie in der aktuellen Untersuchung erfasst. Der in der aktuellen Analyse dargestellte Verkaufsflächenzuwachs gegenüber dem Jahr 2000 ist damit nur z. T. auf
Neuansiedlungen zurückzuführen.1
–
Das Kaufkraftniveau in den einzelnen Städten und Gemeinden des Verbandsgebietes basiert auf den Kaufkraftkennziffern der GfK Nürnberg. Diese zeigen lokale Abweichungen des Kaufkraftniveaus vom Bundesdurchschnitt.2
1
2
So haben z.B. mittlerweile die Mehrzahl der Lebensmittel-Discountmärkte Verkaufsflächen über
800 m². Entsprechend wurden sie in der aktuellen Untersuchung erfasst, während in der Analyse
2000 Lebensmittel-Discountmärkte nur im Ausnahmefall erfasst wurden.
Die Berechnungen basieren auf einer Auswertung der Einkommensteuerstatistik.
1
–
Die Daten zum Einzelhandelsumsatz in den Zentralen Orten des Verbandsgebietes basieren teilweise auf GMA-Analysen1, teilweise auf Angaben der GfK oder
anderer Marktforschungsinstitute.2
Die erarbeiteten Datengrundlagen werden sowohl als Einzelausweis für sämtliche Zentralen Orte im Verbandsgebiet als auch im Rahmen einer vergleichenden Querschnittsauswertung dargestellt.
Zusätzlich zur Datenauswertung enthält der aktuelle Bericht Hinweise und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der regionalplanerischen Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Während der Bericht aus dem Jahr 2000 mit einer Querschnittsauswertung
abgeschlossen wurde, soll die Fortschreibung auch Handlungsempfehlungen aufzeigen.
Hierzu werden die vorhandenen Ansätze in den Planungsregionen von BadenWürttemberg systematisch erfasst und kategorisiert. Im Sinne einer Erfolgskontrolle
bzw. einer Prüfung der Praktikabilität werden daraus Empfehlungen für die zukünftige
Vorgehensweise in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg abgeleitet.
2.
Grundzüge der Einzelhandelsentwicklung
Im Folgenden werden in Kürze die wesentlichen Entwicklungstendenzen zur Einzelhandelsstruktur zusammengefasst. Der Fokus der Darstellung liegt auf denjenigen Entwicklungen die flächenbedeutsam sind und damit auch Konsequenzen für die Stadt- und Regionalentwicklung haben.
1
2
Sofern aktuelle kommunale Einzelhandelskonzepte vorliegen.
Da diese Werte regelmäßig nicht auf Primärerhebungen beruhen, sondern lediglich aus einer Auswertung der Umsatzsteuerstatistik, sind sie lediglich als Näherungswerte zu verstehen.
2
2.1
Nachfrageseite
Verändertes Ausgabeverhalten: Der Einzelhandel konnte in den letzten Jahren nur unterproportional an der Steigerung der Konsumausgaben der privaten Haushalte profitieren
(vgl. Abb. 1). Der Anteil des Einzelhandels an den privaten Konsumausgaben sank im
Zeitraum 1995 - 2004 von 37 auf 31 %. Im Gegenzug wuchs der Anteil für Miete, Freizeitanlagen und sonstige Lebenshaltungskosten ständig.
Abb. 1: Entwicklung des Umsatzes und des privaten Konsums
1991 = 100
150
140
130
120
110
privater Konsum
2004
2003
2002
2001
2000
1999
1998
1997
1996
1995
1994
1993
1992
1991
100
Einzelhandelsumsatz
Quelle: GMA-Darstellung nach HDE; Statistisches Bundesamt
Ausdifferenzierung der Nachfrage: Die ursprüngliche Einteilung der Verbraucher nach
Zielgruppen wird durch das Kaufverhalten zunehmend in Frage gestellt. Ein Verlust der
„Mitte“ zu Gunsten höherpreisiger Angebote auf der einen Seite und niedrigpreisiger Angebote auf der anderen Seite ist in allen Branchen festzustellen.
Als weitere wichtige Trends im Verbraucherverhalten sind das steigende Anspruchsniveau, die abnehmende Toleranz (z.B. Beeinträchtigungen durch Witterung, soziale Randgruppen, Sauberkeit) und eine sinkende Standort- und Unternehmensbindung (Stammkunden sterben aus) zu nennen.
3
2.2
Angebotsseite
Wachstum der Einzelhandelsflächen: Der stagnierenden Nachfrage steht ein nach wie
vor dynamisches Wachstum der Einzelhandelsflächen gegenüber. So stieg die Verkaufsfläche zwischen 1996 und 2004 in Deutschland um über 20 %.
Entwicklung der Betriebstypen: Mit den Flächen- und Umsatzentwicklungen geht ein
Rückgang der Beschäftigtenzahl im Einzelhandel einher (seit 1995 um ca. 6 %). Als Ursache hierfür ist auch eine Veränderung der Bedeutung der Betriebstypen zu Gunsten von
Betrieben mit geringer Personalausstattung zu nennen. So sinkt der Marktanteil der traditionellen Fachgeschäfte seit 1980 kontinuierlich, während die Marktanteile v.a. filialisierter
Fachgeschäfte, Fachmärkte und Lebensmitteldiscounter wachsen. Gerade die dynamische
Entwicklung der Fachmärkte umfasst mittlerweile nahezu alle Branchen. In Folge der oftmals schwierigen Integration dieses Betriebstyps ist ein weiterer Ausbau der autokundenorientierten Standorte in verkehrsgünstiger Lage zu erwarten.
2.3
Lebensmittel und Nahversorgung
Flächenwachstum und Rückgang der Betriebszahl: Das Flächenwachstum im Einzelhandel kann exemplarisch im Lebensmitteleinzelhandel nachvollzogen werden. Damit geht
ein deutliches Abschmelzen der Betriebszahl einher. Als Konsequenz ergeben sich größere
Betriebseinheiten; derzeit liegt die durchschnittliche Betriebsgröße bei ca. 480 m² VK. Die
Gründe hierfür sind vielfältig und sowohl bei den Anbietern (z.B. Rationalisierung), als
auch bei den Verbrauchern (z.B. verändertes Nachfrageverhalten) zu finden.
4
Abb. 2: Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels
30
26,7
27,6
150
25,4
23,6
25
120
20
14,2
15,7
16,2
17,1
90
15
79,8
72,1
10
78,2
65,2
73,4
66,8
60,4
60
62,7
30
5
0
0
1978
1982
1986
1990
1994
Verkaufsfläche in Mill. m²
1998
2002
2004
Arbeitsstätten in Tsd.
Quelle: GMA-Darstellung nach EHI 2004
Abb. 3: Durchschnittliche Betriebsgröße im Lebensmitteleinzelhandel
in m²
600
480
500
400
400
440
320
280
300
250
210
200
110
100
35
0
1961
1971
1981
1990
1991
1996*
2002
2003
* inkl. Neue Bundesländer
2004
Quelle: Europäisches Handelsinstitut Köln
5
Konzentrations- und Filialisierungstendenz: Die Zahl der Betreiber von Supermärkten
und Discountern hat sich in den letzten 20 Jahren auf eine Hand voll leistungsfähiger Anbieter reduziert, die bundesweit tätig sind. Inhabergeführte, kettenunabhängige Geschäfte
sind kaum noch anzutreffen.
Rückzug aus Wohnlagen: Seit mehreren Jahren ist ein Rückzug von Einzelhandelsbetrieben sowohl im ländlichen Raum als auch in Stadtteilen und Wohngebieten festzustellen.
Die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und kurzfristigen Bedarfsgütern (z.B.
Zeitschriften, Blumen, Drogerie-, Apothekerwaren) ist oft nicht mehr möglich. Dadurch
geraten auch konsumnahe Dienstleister wie Friseur, Reinigung, Sparkasse oder Post unter
Druck. Gebiete mit weniger als 3. - 4.000 Einwohnern bieten kaum das erforderliche
Marktpotenzial für eigene Lebensmittelmärkte im Sinne von Nahversorgern.
Gezielte Standortanforderungen: Die Handelsunternehmen konzentrieren ihre Standortnachfrage auf wenige Standorte, die bestimmte Anforderungen (z.B. Grundstücksgröße,
Erreichbarkeit, Einsehbarkeit) erfüllen müssen. Das unternehmerische Standortwahlverhalten divergiert dabei häufig mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Städte.
Größenstruktur von Lebensmittelmärkten: Die Entwicklung der Betriebsgrößen wird
sich auf Grund der betriebswirtschaftlichen Aspekte auch zukünftig zu größeren Einheiten
vollziehen. Derzeit liegt die betriebswirtschaftliche Mindestgröße für einen frischeorientierten Lebensmittel-Supermarkt bei ca. 1.200 m² Verkaufsfläche. Für die Zukunft ist eine
steigende Tendenz zu erwarten.
6
Abb. 4: Lebensmittelhandel im Wandel
FRÜHER
HEUTE
MORGEN
typische
Einkaufsorte
Einkauf um die
Ecke
Einkauf im Gewerbegebiet
Einkauf in der
nächst größeren Stadt
Verkehrsmittel
Einkauf zu Fuß
Einkauf mit dem Auto
Netz statt Tüte ?
Wettbewerbsvoraussetzungen
Preisbindung
Preiswettbewerb der
Unternehmen
Preis- und LogistikWettbewerb
Betriebstyp
Tante Emma
EDEKA/ Aldi
Großdiscounter,
Verbrauchermarkt
Betreiber vor Ort
Kaufmann
Filialist /
Franchisenehmer
Handel im Verbund ?
Handelsorganisation
lokale, regionale
Genossenschaft
deutschland - und
europaweit agierende
Unternehmen
Weltkonzerne
2.4
Konsequenzen für die Stadtentwicklung
Unter Berücksichtigung der oben genannten Einflussfaktoren geht die GMA von einem
weiteren Bedeutungsgewinn der Fachmarktkonzepte aus, der im Ergebnis zu einer weiteren Verschärfung der Standortkonkurrenz zwischen zentralen (Innenstadt) und dezentralen
Lagen führen kann. Die Angebotspalette am Stadtrand droht durch die Neubündelung der
dort vorhandenen Kapazitäten breiter und tiefer, aber auch tendenziell hochwertiger zu
werden.
Der Verkaufsflächenanteil der Innenstadt an der Gesamtstadt wird bestenfalls stagnieren.
Für Verschiebungen bei den Lageprioritäten von Einzelhandelsstandorten sind folgende
Kriterien verantwortlich:
–
In vielen Innenstädten sind nur noch wenige zentral gelegene Standorte verfügbar.
Sie können auf Grund der hohen Standortkosten nur bei guten wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen in Wert gesetzt werden.
7
–
Die Akzeptanz mehrgeschossiger Immobilien geht auf der Mieterseite zurück.
Selbst in Top-Lagen sind oft nur die Erdgeschosse mit gewerblichen Nutzern zu
belegen.
–
Die 1b- und 1c-Lagen kämpfen mit erheblichen Leerstandsproblemen. Demgegenüber sind Immobilien in 1a-Lagen noch relativ unproblematisch zu vermieten.
–
Die Konzentrationstendenz im Einzelhandel setzt sich zu Lasten des Facheinzelhandels fort. Dadurch nimmt die Uniformität des Warenangebotes in den Innenstädten zu (Stichwort: Banalisierung).
–
Bei ähnlichem Branchen- oder Angebotsmix behaupten sich in Innenstädten i.d.R.
diejenigen Standorte im Wettbewerb, die eine hohe städtebauliche Qualität, einen
hohen Erlebniswert oder besonders gute Zufahrtsmöglichkeiten auf sich vereinigen.
–
Warenhäuser verlieren genauso wie der Fachhandel weiter an Bedeutung als
Leitbetriebe der Innenstädte; an ihre Stelle treten zunehmend Handelsmarken
(„Retail Brands“), die bundesweit beworben werden.
8
II
DATENAUSWERTUNG
1.
Bevölkerungsentwicklung
Die demografische Entwicklung der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg stellt eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Nachfragesituation im Einzelhandel dar. Zieht man
die in letzter Zeit häufiger zitierten Bevölkerungsprognosen heran, so fällt auf, dass die
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg innerhalb von Baden-Württemberg zu den Regionen
mit den negativsten Bevölkerungsprognosen zählt. So prognostiziert z. B. das Bundesamt
für Bauwesen und Raumordnung speziell für die Landkreise Villingen-Schwenningen und
Rottweil bis zum Jahr 2020 sehr deutliche Bevölkerungsrückgänge. Etwas positiver
schneidet lediglich der Landkreis Tuttlingen ab. In gleicher Richtung zielen die Prognosen
des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Diese Negativprognosen werden
durch Zuwanderungen zwar zum Teil etwas abgeschwächt, es bleibt jedoch festzuhalten,
dass sich die einzelhandelsrelevante Nachfrage in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg
mittel- und langfristig eher rückläufig darstellen wird.
Zunächst sind jedoch nochmals die Veränderungen seit der früheren Untersuchung aus
dem Jahr 2000 aufzuzeigen. Im Zeitraum von 2000 bis 2005 zeigt sich in den Zentralen
Orten der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg noch ein leichtes Bevölkerungswachstum.
Das Oberzentrum Villingen-Schwenningen konnte noch ca. 1.000 Einwohner hinzugewinnen. Ebenfalls leichte Zuwächse sind in den Mittelzentren Donaueschingen, Rottweil
und Tuttlingen vorhanden. In Schramberg ist bereits heute eine rückläufige Bevölkerung
gegenüber dem Jahr 2000 festzustellen.
Z. T. deutliche Bevölkerungsrückgänge sind in den Unterzentren vorhanden (z. B. Triberg – 4,4 %, Furtwangen – 1,9 %). Positiv konnten sich nur noch einzelne Unterzentren
entwickeln (z. B. Trossingen + 2,7 %).
Hervorzuheben ist dagegen, dass sich die Kleinzentren seit 2000 im Hinblick auf ihre
Einwohnerzahl positiv entwickelt haben. Vom gesamten Zuwachs in Höhe von ca. 3.600
Einwohnern in den untersuchten Städten und Gemeinden entfallen nahezu 1.700 Einwohner auf die Kleinzentren. Sämtliche Kleinzentren weisen noch Einwohnerzuwächse auf.
9
Karte 1: Bevölkerungsentwicklung
Bevölkerungsentwicklung bis 2020
- 9,9 bis - 5 %
- 4,9 bis 0 %
0,1 bis 5 %
5,1 bis 10 %
TBB
10,1 bis 15 %
MA
mehr als 15 %
MOS
HD
HD
KÜN
HN
KA
HN
SHA
KA
PF
LB
WN
PF
S
BAD RA
BB
CW
ES
GP
RT
UL
HDH
TÜ
FDS
OG
AA
UL
BL
RW
EMD
BC
VS
FR
SIG
TUT
FR
KN
LÖ
WT
RV
FN
Quelle: Stat. Landesamt Baden-Württemberg, 2005: GMA-Darstellung
10
Tabelle 1: Einwohnerentwicklung
2000
2005
Villingen-Schwenningen
80.891
81.913
Veränderung
in %
+ 1,3
Schramberg
Donaueschingen
Rottweil
Tuttlingen
Summe Mittelzentren
18.960
21.160
25.180
34.693
99.993
18.624
21.496
25.641
34.985
100.746
- 1,8
+ 1,6
+ 1,8
+ 0,8
+ 0,8
Spaichingen
Sulz
Trossingen
Gosheim/Wehingen
Immendingen/Geisingen
St. Georgen
Furtwangen
Oberndorf a. N.
Blumberg
Triberg
Mühlheim/Fridingen
Summe Unterzentren
12.227
12.453
14.659
7.429
11.993
13.970
9.865
14.623
10.734
5.546
6.850
120.349
12.354
12.710
15.054
7.584
12.026
13.719
9.673
14.736
10.621
5.302
6.768
120.547
+ 1,0
+ 2,1
+ 2,7
+ 2,1
+ 0,3
- 1,8
- 1,9
+ 0,8
- 1,1
- 4,4
- 1,2
+ 0,2
Quelle: GMA
Abb. 5: Einwohnerentwicklung
160.000
120.000
120.349
99.993
120.547
100.746
80.000
81.913
80.891
60.674
59.014
40.000
0
Oberzentrum
Mittelzentren
2000
Unterzentren
Kleinzentren
200 5
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2005
11
Im Rahmen dieser Untersuchung wurden für die Prognose bis zum Jahr 2010 die Vorausberechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg herangezogen. Inkl. der
Wanderungsbewegungen geht das Statistische Landesamt von einer weitgehend stagnierenden Bevölkerungsentwicklung aus. Gemäß Statistischem Landesamt wird insbesondere
die bisher positive Einwohnerentwicklung der Kleinzentren gestoppt werden. Demgegenüber geht das Statistische Landesamt davon aus, dass die größeren Städte wie VillingenSchwenningen und Rottweil noch leichte Zuwächse realisieren.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass von der Einwohnerentwicklung zukünftig
kaum positive Impulse im Hinblick auf den Einzelhandel in der Region SchwarzwaldBaar-Heuberg ausgehen werden. Vielmehr ist von einer mittelfristig stagnierenden bzw.
langfristig rückläufigen Einwohner- und damit Nachfrageentwicklung auszugehen.
2.
Kaufkraft
Zur Ermittlung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft sind neben der Einwohnerzahl auch
die regionalen Unterschiede im Kaufkraftniveau zu berücksichtigen. Im Vergleich zum
Bundesdurchschnitt besitzt die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ein leicht überdurchschnittliches Kaufkraftniveau. In der Mehrzahl der Zentralen Orte bewegt sich das Kaufkraftniveau 3 – 4 % über dem Bundesdurchschnitt. Ausnahmen bilden Blumberg, Geisingen/Immendingen und Trossingen. Hier liegt das Kaufkraftniveau leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Insgesamt sind jedoch nur relativ geringfügige Abweichungen vom Bundesdurchschnitt vorhanden.
12
Tabelle 2: Kaufkraftsituation
Kaufkraftkennziffer
Kaufkraft in Mill. €
Villingen-Schwenningen
104
419,8
Schramberg
Donaueschingen
Rottweil
Tuttlingen
Summe Mittelzentren
103
105
103
103
---
94,8
110,6
130,6
178,1
514,1
Spaichingen
Sulz
Trossingen
Gosheim/Wehingen
Immendingen/Geisingen
St. Georgen
Furtwangen
Oberndorf a. N.
Blumberg
Triberg
Mühlheim/Fridingen
Summe Unterzentren
102
100
96
105
98
104
105
103
97
102
109
---
62,9
63,6
74,2
38,7
58,9
70,3
49,8
75,0
52,3
26,9
35,3
607,9
Kaufkraftkennziffer: 100 = Bundesdurchschnitt
Quelle: GMA
3.
Verkaufsflächen im großflächigen Einzelhandel
Wie in der Analyse aus dem Jahr 2000 wurden aktuell sämtliche großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen von über 800 m² in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg erfasst. Damit wird ein vollständiger Überblick zur Verkaufsflächenausstattung
und den Standorten des großflächigen Einzelhandels ermöglicht. Dabei wird deutlich, dass
das Oberzentrum Villingen-Schwenningen seine Position im regionalen Wettbewerbsgefüge stark ausbauen konnte. Villingen-Schwenningen konnte seit dem Jahr 2000 die stärksten Verkaufsflächenzuwächse verbuchen. Durch SB-Warenhäuser wie real und Fachmärkte (Baumärkte, Möbelmärkte usw.) konnte sowohl im Lebensmittel- als auch im Nichtlebensmitteleinzelhandel ein deutlicher Verkaufsflächenzuwachs realisiert werden. Von den
148 erfassten großflächigen Betrieben in den Unter-, Mittel- und Oberzentren (ohne Bad
Dürrheim und Zimmern) befinden sich 55 Betriebe in Villingen-Schwenningen.
13
Demgegenüber konnten die vier Mittelzentren Donaueschingen, Rottweil, Schramberg
und Tuttlingen lediglich im Lebensmittelbereich noch deutliche Verkaufsflächenzuwächse
realisieren. Beim Nichtlebensmittelbereich sind bei den Mittelzentren per Saldo kaum zusätzliche Flächen entstanden. Die vier Mittelzentren konnten ihre zentralörtliche Funktion
daher kaum ausbauen. Da es sich bei Lebensmittelmärkten um Angebote im kurzfristigen
Bedarfsbereich handelt, die auch nur eine geringe überörtliche Wirkung aufweisen, ist bei
den Mittelzentren keine Steigerung ihrer Versorgungsbedeutung für das zugeordnete Umland festzustellen.
Die elf Unterzentren in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg konnten ebenfalls im
Lebensmittelsektor deutlich zulegen. Durch zahlreiche Neuansiedlungen insbesondere von
Lebensmittel-Discountmärkten ist ein deutliches Flächenwachstum in den Unterzentren
festzustellen. Außerhalb des Lebensmittelsektors mussten die Unterzentren jedoch z. T.
sogar Verkaufsflächenrückgänge hinnehmen. Damit wird deutlich, dass die Entwicklungsspielräume für die Unterzentren angesichts ihrer eher geringen Einwohnerzahl begrenzt
sind. Auch zukünftig wird sich die Einzelhandelsentwicklung in den Unterzentren auf Güter des kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel, Drogeriewaren, usw.) konzentrieren. Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 hat gezeigt, dass darüber hinaus nur vereinzelt Neuansiedlungen erfolgten. Gerade auch in den einwohnerschwachen Unterzentren wie Geisingen/
Immendingen, Gosheim/Wehingen, Fridingen/Mühlheim und Triberg werden sich voraussichtlich außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels keine nennenswerten Entwicklungsansätze ergeben.
Eine besondere Rolle haben nach wie vor Bad Dürrheim und Zimmern o.R. Entgegen
ihrer zentralörtlichen Einstufungen wurde das Angebot nochmals ausgebaut. Durch verschiedene Neuordnungen wuchs der Bestand an großflächigen Betrieben in Bad Dürrheim
auf 39.000 m², in Zimmern auf 15.000 m². Diese regionalplanerisch problematische Struktur hat sich seit dem Jahr 2000 damit noch verfestigt. Die Zuwächse betrugen in Zimmern
4.500 m² (bzw. 43 %) und in Bad Dürrheim 3.000 m² (8 %).
14
Abb. 6: Verkaufsflächen im Food-Bereich
50.000
+ 28 %
43.520
40.000
+ 106 %
+ 83 %
33.350
33.900
30.000
30.950
20.000
16.200
16.900
10.000
0
Oberzentrum
Mittelzentren
(4 MZ)
(VS)
2000
Unterzentren
(11 UZ)
2005
Quelle: GMA-Erhebung
Abb. 7: Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich
+ 137 %
120.000
+4%
113.270
100.000
98.855
94.900
80.000
60.000
40.000
47.900
- 19 %
20.000
21.800 17.575
0
Oberzentrum
Mittelzentren
(VS)
(4 MZ)
2000
Unterzentren
(11 UZ)
2005
Quelle: GMA-Erhebung
15
Abb. 8: Verkaufsflächen insgesamt
+ 123 %
150.000
+ 11 %
144.220
142.375
120.000
128.800
90.000
+ 34 %
60.000
64.800
50.925
30.000
38.000
0
Oberzentrum
Mittelzentren
(VS)
(4 MZ)
Quelle: GMA-Erhebung
2000
Unterzentren
(11 UZ)
2005
Die Verkaufsflächenausstattung im großflächigen Einzelhandel je Einwohner zeigt zusammenfassend nochmals die Unterschiede zwischen den Zentralen Orten in der Region
Schwarzwald-Baar-Heuberg. Mit 1,8 m² je Einwohner erreicht das Oberzentrum VillingenSchwenningen mit Abstand den höchsten Wert. Tuttlingen und Schramberg als leistungsfähige Mittelzentren erreichen 1,6 bzw. 1,5 m² je Einwohner. Deutlich geringere Werte
erreichen dagegen die beiden Mittelzentren Donaueschingen (1,2) und Rottweil (1,3).1
Von den Unterzentren ist lediglich Oberndorf mit 1,1 m² als überdurchschnittlich leistungsfähig im Bereich des großflächigen Einzelhandels hervorzuheben. Die übrigen Unterzentren erreichen nur eine sehr geringe Flächenausstattung im großflächigen Einzelhandel.
1
Zum Vergleich: Bad Dürrheim 3,1; Zimmern o. R. 2,2.
16
Tabelle 3: Verkaufsflächenausstattung im Vergleich (nur großflächige Betriebe)
Daten
Ort
Verkaufsfläche je Einwohner in m²
Lebensmittel
Nonfood
Gesamt
Villingen-Schwenningen
0,4
1,4
1,8
Schramberg
Donaueschingen
Rottweil
Tuttlingen
Durchschnitt Mittelzentren
0,4
0,6
0,2
0,5
0,4
1,1
0,6
1,1
1,1
1,0
1,5
1,2
1,3
1,6
1,4
Spaichingen
Sulz
Trossingen
Gosheim/Wehingen
Immendingen/Geisingen
St. Georgen
Furtwangen
Oberndorf a. N.
Blumberg
Triberg
Mühlheim/Fridingen
Durchschnitt Unterzentren
0,5
0,2
0,2
0,2
0,2
0,2
0,4
0,6
0,3
0,0
0,0
0,25
0,4
0,0
0,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,5
0,0
0,0
0,0
0,1
0,9
0,2
0,6
0,2
0,2
0,2
0,4
1,1
0,3
0,0
0,0
0,4
Quelle: GMA
Im Hinblick auf die Verkaufsflächenausstattung bzw. Verkaufsflächenentwicklung seit
dem Jahr 2000 lassen sich zusammenfassend folgende Punkte festhalten:
–
Das Oberzentrum Villingen-Schwenningen konnte seine Position durch große
Neuansiedlungen stark ausbauen. Dies betrifft sowohl den Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere aber den Nichtlebensmitteleinzelhandel (diverse Fachmarktansiedlungen).
–
Die Mittelzentren konnten ihre Flächen lediglich im Lebensmitteleinzelhandel
wesentlich steigern. Außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels konnten keine größeren Zuwächse realisiert werden, d. h. auch, dass die zentralörtliche Bedeutung
der Mittelzentren für ihr Umland nicht wesentlich gesteigert werden konnte.
17
–
Die Unterzentren konnten ihre Position im Bereich des Lebensmittelhandels deutlich ausbauen. Im Nichtlebensmitteleinzelhandel ergeben sich jedoch nach wie
vor kaum Perspektiven bei den Unterzentren.
Insgesamt folgt die Entwicklung in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg damit einem
bundesweiten Trend. Der mittel- und langfristige Bedarf konzentriert sich zunehmend auf
attraktive Angebote in größeren Städten. Gerade Kleinstädte verlieren bei Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs zunehmend an Bedeutung. Dagegen können sich kleinere
Städte und Gemeinden durch die Ansiedlung größerer Lebensmittelmärkte zunehmend
profilieren und damit die Nahversorgungsqualität verbessern. Während sich größere Supermärkte und Lebensmittel-Discountmärkte früher an Städten und Gemeinden mit ca.
10.000 Einwohnern orientierten, werden mittlerweile auch Standorte mit deutlich geringeren Einwohnerzahlen realisiert. Dies hat zur Folge, dass auch in Kleinzentren wie z. B.
Königsfeld Verkaufsflächengrößen realisiert werden, die planungsrechtlich als großflächig
einzustufen sind.
4.
Umsatzentwicklung
Analog zur gesamtdeutschen Entwicklung konnten in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg seit 2000 nur geringe Umsatzzuwächse im Einzelhandel realisiert werden. Durch
zahlreiche Neuansiedlungen konnte allerdings das Oberzentrum Villingen-Schwenningen
einen deutlichen Umsatzzuwachs realisieren. Die Mehrzahl der Mittelzentren sowie auch
die Mehrzahl der Unterzentren stagniert dagegen.
18
Tabelle 4: Umsätze im Vergleich
Umsätze in Mill. €
Umsatz je Einwohner in €
Villingen-Schwenningen
535
6.500
Schramberg
Donaueschingen
Rottweil
Tuttlingen
Summe Mittelzentren
130
115
120
235
600
7.000
5.300
4.700
6.700
---
Spaichingen
Sulz
Trossingen
Gosheim/Wehingen
Immendingen/Geisingen
St. Georgen
Furtwangen
Oberndorf a. N.
Blumberg
Triberg
Mühlheim/Fridingen
Summe Unterzentren
75
45
75
15
30
50
35
80
30
25
13
468
6.100
3.500
5.000
2.000
2.500
3.600
3.600
5.400
2.800
4.700
1.900
---
Quelle: GMA
Neben den absoluten Umsatzwerten zeigen v. a. die Umsätze je Einwohner die Bedeutung
eines Einzelhandelsstandortes. Wie bereits im Jahr 2000 nehmen die beiden Mittelzentren
Schramberg und Tuttlingen die Spitzenplätze in der Region ein. Mit 7.000 € je Einwohner
bzw. 6.700 € je Einwohner erreichen die beiden Mittelzentren einen Wert, der trotz der
bedeutenden Zuwächse in Villingen-Schwenningen immer noch über dem Oberzentrum
liegt (6.500 € je Einwohner). Schramberg und Tuttlingen erschließen ein umfangreiches,
überwiegend ländlich geprägtes Einzugsgebiet und erreichen damit im Vergleich zu ihrer
Einwohnerzahl ein umfangreiches überörtliches Bevölkerungspotenzial.
19
Karte 2: Großflächige Verkaufsflächenausstattung in m²
Großflächiger Einzelhandel
2.515
Großflächige VK in m² Lebensmittel
Sulz am Ne ck ar
Großflächige VK in m² Nichtlebensmittel
8.600
6.865
113.270,00
Obe rndor f
55.000,00
6.030
LK Rottw eil
7.820
20.590
Schr am be r g
5.800
1.635
Gos he im We hinge n
24.000
Bad Dürr he im
113.270
3.650
Fur tw ange n
14.900
26.960
Rottw e il
3.750
10.000,00
Zim m e rn
Tribe rg 2.120
Sank t Ge or ge n
7.400
5.450
Tros s inge n
30.950
6.450
5.260
Spaichinge n
V illinge n-Schw e nninge n
LK Tuttlinge n
LK Schw arzw ald-Baar-Kreis
12.330 11.900
Donaue s chinge n
2.800
M ühlhe im
Fr idinge n
39.405
17.570
Tuttlinge n
Ge is inge n Im m e ndinge n
3.360
Blum be rg
Quelle: GMA-Erhebung 2005
20
Karte 3: Großflächige Verkaufsflächenausstattung je Einwohner
Großflächige Verkaufsfläche je Einwohner
Großflächige VK Lebensmittel je Einwohner
Großflächige VK Nichtlebensmittel je Einwohner
0,2
Sulz am Ne ck ar
1,4
0,6
1,2
0,6
0,5
Obe rndor f
1,0
1,1
0,1
Zim m e r n ob Rottw e il
LK Rottw eil
0,4
Schr am be r g
1,9
1,1
1,2
0,2
Rottw e il
0,2
We hinge n
Gos he im
Tribe r g
0,2
Sank t Ge or ge n
Bad Dürr he im
1,4
0,2
0,4
V illinge n-Schw e nninge n
0,4
Fur tw ange n
0,5
0,4
0,4
Tros s inge n Spaichinge n
M ühlhe im
Fr idinge n
LK Tuttlingen
LK Schw arzw ald-Baar-Kreis
1,1
0,6
0,6
0,5
Donaue s chinge n
0,2
Ge is inge n
Tuttlinge n
Im m e ndinge n
0,3
Blum be rg
Quelle: GMA-Erhebung 2005
21
Bei den Unterzentren ist v. a. Spaichingen mit 6.100 € je Einwohner hervorzuheben. Ebenfalls bedeutende Unterzentren sind Oberndorf und Trossingen. Demgegenüber fallen die
Werte der sonstigen Unterzentren deutlich ab. Insbesondere Gosheim/Wehingen und Fridingen/Mühlheim mit weniger als 2.000 € je Einwohner nehmen kaum eine unterzentrale
Versorgungsfunktion wahr.
Insgesamt sind abgesehen von den deutlichen Zuwächsen des Oberzentrums VillingenSchwenningen innerhalb der zentralörtlichen Struktur der Region Schwarzwald-BaarHeuberg jedoch keine markanten Verschiebungen erkennbar. Die früher eher unterdurchschnittlichen Kennziffern des Oberzentrums Villingen-Schwenningen wurden durch eine
extensive Ansiedlungspolitik deutlich gesteigert. Die Bedeutung der Mittel- und Unterzentren hat sich seit dem Jahr 2000 untereinander jedoch kaum verschoben. Nochmals zulegen
könnten die beiden Sonderfälle Bad Dürrheim und Zimmern o. R. Deren Bedeutung als
Handelsschwerpunkte außerhalb der zentralörtlichen Hierarchie hat nochmals zugenommen.
22
III
ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN
1.
Strukturelle Grundlagen
Wie im Jahr 2000 wurden die wesentlichen Daten zum großflächigen Einzelhandel in der
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengestellt und bewertet. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieser Untersuchung Entwicklungsperspektiven zum zukünftigen regionalplanerischen Umgang mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben aufgezeigt werden. Dazu
sollen jedoch keine Flächenprognosen für einzelne Städte und Gemeinden aufgestellt werden, sondern es sind Vorschläge zu zukünftigen regionalplanerischen Festsetzungen bzw.
Verfahren aufzuzeigen. Dazu wurde u. a. eine Auswertung vorhandener regionalplanerischer Ansätze in sämtlichen Planungsregionen von Baden-Württemberg durchgeführt.
Dabei zeigt sich, dass durchaus unterschiedliche Ansätze auf regionalplanerischer Ebene in
Baden-Württemberg verfolgt werden.
Dass ein erhöhter Abstimmungsbedarf vorhanden ist, zeigt sich nicht zuletzt bei der Verkaufsflächenentwicklung bzw. bei den heute üblichen Betriebsgrößen. Wie auch die Querschnittsauswertungen der Einzelhandelserhebungen in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg gezeigt haben, ist trotz stagnierender Nachfrage nach wie vor ein sehr starkes
Flächenwachstum zu beobachten. Das Flächenwachstum vollzieht sich mittlerweile weitgehend unabhängig von der Entwicklung von Nachfrage und Kaufkraft. Eine Ursache liegt
in den ständig steigenden Flächenansprüchen der einzelnen Betriebe begründet. Während
z. B. typische Baumärkte in den 80er Jahren noch mit Größen von 1.500 m² Verkaufsfläche realisiert wurden, stieg die typische Verkaufsfläche in den 90er Jahren auf rd. 7.500 m²
an. Heute werden von den führenden Baumarktketten Verkaufsflächen von weit über
10.000 m² angestrebt. Ähnliche Größenentwicklungen können in nahezu allen Fachmarktbranchen beobachtet werden.
Tabelle 5: Größensprünge bei einzelnen Outlets (typische Größen)
80er Jahre
Baumarkt
1.500 m²
Mediamarkt
Heute
15.000 m²
500 m² als Fachabteilung im Warenhaus 3.000 – 5.000 m²
Drogeriemarkt
200 m²
800 – 1.500 m²
Spielwarenfachmarkt
500 m²
2.500 m²
400 – 500 m²
800 – 1.200 m²
800 m²
1.500 m²
Lebensmitteldiscounter
Supermarkt (Vollsortiment)
Quelle: GMA
23
Insofern wird bereits aus der Entwicklung der Betriebstypen ersichtlich, dass auf regionalplanerischer Ebene ein erhöhter Abstimmungsbedarf gegeben ist. Durch das Wachstum der
Verkaufsflächen werden gleichzeitig größere Einzugsgebiete angestrebt, so dass entsprechend Belange benachbarter Gemeinden stärker beeinträchtigt werden können.
Vor diesem Hintergrund ist auch für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg die bisherige
Vorgehensweise zu prüfen, bzw. sind die Ziele und Grundsätze des Regionalplans auch im
Vergleich mit den Regelungen in den sonstigen Regionalplänen von Baden-Württemberg
auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen.
2.
Rechtliche Grundlagen
Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die räumliche Planung von Einzelhandelsstandorten stellen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar.
Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten sind ergänzend die landes- und regionalplanerischen Bestimmungen sowie die, das Verwaltungshandeln präzisierende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten („Einzelhandelserlass“) vom 21. Februar 2001 heranzuziehen.
Der für diesen Zusammenhang zentrale § 11 Abs. 3 BauNVO führt in der Fassung von
1990 für großflächige Einzelhandelsbetriebe aus:
„1.
Einkaufszentren,
2.
großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang
auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung
oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können,
3.
sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf
an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind,
sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig.
Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie
Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die
24
Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Stadt oder in anderen Gemeinden,
auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt.
Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in
der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die Regel
des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als 1.200 m²
nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen
insbesondere die Gliederung und die Größe der Stadt und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des
Betriebs zu berücksichtigen.“
Neben den Instrumentarien der BauNVO ist eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung
auch durch landesplanerische Überprüfung von Einzelhandelsgroßprojekten vorgesehen.
Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg legt in Bezug auf großflächige Einzelhandelsvorhaben als wesentliche Zielsetzungen fest:
„Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige
Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßobjekte) sollen sich in
das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürften i.d.R. nur in Ober-,
Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich deren zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich
und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und
Größe, noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt und
Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen,
errichtet oder erweitert werden.“ (Plansätze 3.3.7, 3.3.7.1 und 3.3.7.2 des LEP).
Gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg liegt eine wesentliche Beeinträchtigung
des zentralörtlichen Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) der Standortgemeinde oder
eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung im Einzugsbereich dann vor, wenn dort auf Grund des Vorhabens
und des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Geschäftsaufgaben drohen:
„Anhaltswert für eine derartige Annahme ist ein Umsatzverlust bei zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 10 % und bei nicht zentrenrelevanten und nicht
nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 20 % im vorhabenspezifischen Sortiment“
(vgl. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg).
25
Dabei gilt, dass i.d.R. keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen
Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) gegeben ist, wenn ein Einzelhandelsgroßprojekt
im zentralörtlichen Versorgungskern errichtet oder erweitert oder diesem in unmittelbarer
Nähe zugeordnet ist. „Solche Standorte haben deshalb Vorrang vor städtebaulichen Randlagen.“ (vgl. Nr. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg).
Weiterhin ist die raumordnerische Kernregelung des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg zu beachten:
1.
Kongruenzgebot (das Vorhaben muss sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen)
2.
Beeinträchtigungsverbot (das Vorhaben darf das städtebauliche Gefüge und die
Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns sowie die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich des Vorhabens nicht beeinträchtigen).
Nach dem Einzelhandelserlass von Baden-Württemberg liegt „eine Verletzung des Kongruenzgebots vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich des Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet. Eine wesentliche Überschreitung ist i.d.R. gegeben, wenn mehr als 30 % des
Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereiches erzielt werden soll.“ (vgl.
3.2.1.4 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg).
Grundsätzlich sind „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige
großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte)“ in das
zentralörtliche Versorgungssystem einzufügen. „Sie dürfen i.d.R. nur in Ober-, Mittel- und
Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“ (vgl. Nr. 3.2 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg).
Zudem enthält der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg Aussagen zur praktischen
Anwendung des § 11 Abs. 3 BauNVO, welche wie folgt wiedergegeben werden können:
Die in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltene Vermutungsregel sagt aus, dass Auswirkungen i.S.
des § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO durch ein Vorhaben i.d.R. anzunehmen sind, wenn dessen
Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Diese Vermutungsregel ist allerdings widerlegbar.
wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen i.S. des § 11 Abs. 3 Satz 4
BauNVO bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen bzw. bei mehr als
26
1.200 m² Geschossfläche nicht vorliegen. Für den Fall, dass von einem Vorhaben mit mehr
als 1.200 m² Geschossfläche keine Auswirkungen i.S. der BauNVO ausgehen, spricht der
Einzelhandelserlass Baden-Württemberg von einer sog. atypischen Fallgestaltung.
Als wesentliche Kriterien für das Vorhandensein einer atypischen Fallgestaltung nennt der
Einzelhandelserlass folgende Punkte:
–
Betriebliche Besonderheiten, wie z. B. ein Verkaufsflächenanteil von unter zwei
Drittel der Geschossfläche, ein schmales Warensortiment (z. B. Gartenbedarf), ein
Sortiment, das im Zusammenhang mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten wird oder ein Sortiment, das in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen
Nutzungen steht (z. B. Baustoffhandel).
–
Städtebauliche Besonderheiten, wie z. B. eine bisherige Unterversorgung des
Einzugsbereiches im Sortimentsbereich des Planobjektes, eine zentrale bzw.
wohnortnahe Lage des Planstandortes sowie keine Beeinträchtigung eines vorhandenen Zentrenkonzeptes bzw. einer angestrebten Zentrenstruktur durch das
Planobjekt.
Damit sind durch de Vorgaben aus Bund und Land bereits detaillierte Vorschriften zur
Beurteilung von Einzelhandelsgroßbetrieben vorhanden. Die zentrale Frage ist demnach,
inwieweit dieses Instrumentarium auf Ebene der Regionalplanung noch ergänzt werden
muss.
3.
Regionalplanerische Ansätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels
Im Rahmen der Untersuchung wurden die Regionalpläne von Baden-Württemberg im Hinblick auf ihre Aussagen zum großflächigen Einzelhandel überprüft. Die unterschiedlichen
Ansätze werden in einer Synopse zusammengestellt. Unter Einbeziehung weiterer Ansätze
auch von außerhalb Baden-Württembergs lassen sich im Grundsatz drei Typen identifizieren:
–
nachrichtliche Übernahme aus Landesentwicklungsplan und Einzelhandelserlass
–
Ansätze zu einem Moderatorenkonzept
–
räumliche Festlegungen im Regionalplan.
27
Diese drei Ansätze werden im Folgenden näher ausgeführt und im Hinblick auf ihre Vorund Nachteile bewertet.
3.1
Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass
Vor allem die Regionalpläne aus den Regionen Schwarzwald-Baar-Heuberg, Ostwürttemberg und Hochrhein-Bodensee orientieren sich stark an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans bzw. des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg. Kernregelungen sind das
Zentrale-Orte-Prinzip, das Kongruenzgebot und andere zentrale Aussagen zur Regelung
des großflächigen Einzelhandels. D. h., diese Regionalpläne verzichten weitgehend auf
eigenständige Ziele und Grundsätze. Angesichts der prinzipiell hohen Regelungsdichte
durch LEP und Einzelhandelserlass ist dies zunächst nicht zu beanstanden. Durch die
Übernahme aus LEP oder Einzelhandelserlass ergibt sich außerdem eine hohe Rechtssicherheit. Gleichzeitig ermöglichen die Regelungen auch im aktuell gültigen Regionalplan
der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg eine weitreichende Flexibilität bei der Einzelfallbeurteilung.1
1
Die derzeitigen Regelungen im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg lauten folgendermaßen
(Plansatz 2.7):
Nach Plansatz 3.3.7 des Landesentwicklungsplans 2002 sollen sich Einkaufszentren, großflächige
Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen. Sie dürfen in der Regel nur im Oberzentrum und in den
Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Hiervon abweichend
kommen auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion in Betracht, wenn
- dies nach raumstrukturellen Gegebenheiten zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist
oder
- diese in Verdichtungsräumen liegen und mit Siedlungsbereichen benachbarter Ober-, Mittelund Unterzentren zusammengewachsen sind.
Hersteller-Direktverkaufszentren als besondere Form des großflächigen Einzelhandels sind grundsätzlich nur in Oberzentren zulässig.
Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler
Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten
ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Für nicht zentrenrelevante Warensortimente kommen auch städtebauliche Randlagen in Frage.
Neue Einzelhandelsgroßprojekte sollen nur an Standorten realisiert werden, wo sie zeitnah an den
öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen werden können.
28
Als Nachteil ist jedoch hervorzuheben, dass der interkommunalen Abstimmung lediglich
eine nachgeordnete Bedeutung zukommt. Außerdem handelt es sich um relativ unverbindliche Regelungen, die großen Spielraum für Einzelfallbewertungen ermöglichen.
Tabelle 6: Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass
Beispiel
Schwarzwald-Baar-Heuberg, Ostwürttemberg, Hochrhein-Bodensee
Regelungen
Zentrale-Orte-Prinzip, Kongruenzgebot usw.
Vorteile
Rechtssicherheit, hohe Flexibilität
Nachteile
Geringe interkommunale Abstimmung, keine Ziele im eigentlichen
Sinne, ausschließlich Einzelfallbetrachtung, „weiche Formulierungen“
Einfache und flexible, aber relativ unverbindliche Lösung
Fazit
Quelle: GMA
3.2
Typ B: Moderatorenkonzept
So genannte Moderatorenkonzepte wurden in Baden-Württemberg bisher nicht umgesetzt.
Ansätze aus der Region Südlicher Oberrhein sind letztlich gescheitert. Allerdings gibt es
außerhalb Baden-Württembergs zahlreiche Ansätze in dieser Richtung. Hervorzuheben
sind entsprechende Moderatorenkonzepte im Umland von Bremen und im Ruhrgebiet. Da
es sich um einen durchaus innovativen regionalplanerischen Ansatz handelt, sollen die
wesentlichen Punkte dennoch im Folgenden kurz zusammengefasst werden.
Moderatorenkonzepte basieren auf der freiwilligen Diskussion und Kooperation in einem
regionalen Gremium, mit dem Ziel, dass sich die Beteiligten ein einvernehmliches Urteil
über die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes bilden. Die Städte und
Gemeinden in einer Region verpflichten sich, Ansiedlungsvorgänge einem bestimmten
Verfahren zu unterwerfen, das eine regionale und interkommunale Abstimmung bereits im
Vorfeld ermöglicht. Dazu werden bestimmte Verfahrensregeln und Kriterien aufgestellt,
die eine objektive und transparente Beurteilung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes
ermöglichen. Solche Beurteilungskriterien sind z. B.:
29
–
Betriebstyp
–
Standortlage
–
Kaufkraftbewegungsdaten usw.
In einem Moderatorenkonzept werden keine festen Standorte oder vordefinierte Größenordnungen festgelegt. Ziel des Moderatorenkonzeptes ist es, das Verfahren transparent zu
machen und einen intensiven Informationsaustausch sowie eine verbesserte interkommunale Abstimmung zu erzielen.
Dieser Ansatz basiert auf einem konsensorientierten Modell, das gleichzeitig aber durch
die anzuwendenden Prüfkriterien über die relativ unverbindlichen Regelungen von Einzelhandelserlass und LEP hinausgeht. Die bisherigen Erfahrungen sind allerdings eher zwiespältig. Wie oben bereits dargestellt, sind Moderatorenkonzepte in Baden-Württemberg
bisher nicht umgesetzt worden. Die Ansätze außerhalb von Baden-Württemberg sind ebenfalls wenig erfolgversprechend. Nachteile sind der hohe Koordinierungs- bzw. Arbeitsaufwand sowie letztendlich die mangelnde Verbindlichkeit der Diskussionsergebnisse.
Tabelle 7: Typ B: Moderatorenkonzept
Beispiel
Südlicher Oberrhein, westliches Ruhrgebiet, Umland von Bremen
Regelungen
Beurteilungskriterien ebenfalls an LEP bzw. Einzelhandelserlass angelehnt, aber verbindliche Vorgehensweise und Formulierung von
Schwellenwerten
objektiveres Verfahren, intensiver Informationsaustausch und verbesserte interkommunale Abstimmung
Arbeitsaufwand, Abhängigkeit vom Regierungspräsidium
Vorteile
Nachteile
Fazit
Konsensorientierter Ansatz, der bei schwierigen Fällen regelmäßig
scheitert
Quelle: GMA
30
Abb.9: Moderatorenkonzept zur regionalen Abstimmung großflächiger Einzelhandelsvorhaben
Ansiedlungsvorhaben oder
Sondergebietsausweisung
Meldung beim
Regionalverband
Prüfkriterien:
- Zentralität
- Betriebstyp
- Standortlage
- Kaufkraftbewegungen
Vorprüfung durch
Regionalverband, ggf.
interkommunale Anhörung der
Nachbargemeinden und
Projekt- oder
Standortmodifikation
keine Bedenken
Bedenken ausgeräumt
Bedenken nach Modifikation
ausgeräumt
Erstellung eines
Fachgutachtens (Beauftragung
durch Belegenheitsgemeinde)
Runder Tisch mit den vom
Vorhaben berührten
Gemeinden
(Interkommunalität) unter
Hinzuziehung von
Fachvertretern, RP und
Gutachter: ggf. weitere
Modifikationen, Flächen- und
Sortimentsbeschränkungen
Bedenken durch Gutachten
oder Projektmodifikation
ausgeräumt
Regionales Abstimmungsergebnis geht in raumordnerische Beurteilung bzw. in das Bauleitplanverfahren ein
31
3.3
Typ C: Räumliche Festlegungen im Regionalplan
Nachdem die relativ unverbindlichen textlich gefassten Ziele und Grundsätze zur Regelung
des großflächigen Einzelhandels in den Regionalplänen auf kommunaler Ebene regelmäßig
umgangen wurden, sind einige Regionen von Baden-Württemberg dazu übergegangen, in
den Regionalplänen verbindlich Standorte für den großflächigen Einzelhandel festzulegen.
Dabei werden ähnlich den Vorrangflächen für Rohstoffabbau oder sonstigen Festsetzungen
(z. B. regionale Grünzüge) kartografisch Flächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe
abgegrenzt. Entsprechende Ansätze liegen mittlerweile im Verband Region Stuttgart, in
der Region Nordschwarzwald, in der Region Heilbronn-Franken, im Rhein-Neckar-Raum
sowie in der Region Mittlerer Oberrhein vor. Die Festlegungen umfassen i. d. R. zwei Aspekte:
–
kartografische Abgrenzung der jeweiligen Innenstädte in den Zentralen Orten des
Verbandsgebietes
–
räumliche Festlegung von sog. Ergänzungsstandorten für den großflächigen (nicht
zentrenrelevanten) Einzelhandel.
Sog. zentrenrelevanter Einzelhandel soll demnach lediglich in den räumlich abgegrenzten
Innenstadtlagen zulässig sein. Bei der Abgrenzung der Innenstadt werden selbstverständlich auch sog. Innenstadterweiterungslagen berücksichtigt. Aber auch der nicht zentrenrelevante Einzelhandel (z. B. Baumärkte, Möbelmärkte) wird dahingehend reglementiert,
dass er nur noch im Bereich der sog. Ergänzungsstandorte zulässig ist. Außerhalb der
Innenstadt sind grundsätzlich keine innenstadtrelevanten Sortimente zulässig.
Die hier getroffenen Festlegungen müssen als sehr weitreichend bezeichnet werden. Verschiedene Städte und Gemeinden haben (z. B. in der Region Stuttgart) mit dem Hinweis
auf den damit verbundenen Eingriff in die kommunale Planungshoheit auch entsprechend
eine ablehnende Haltung eingenommen.
Als Vorteile dieser Konzeption sind sicherlich die klare stadträumliche Gliederung und die
entsprechende Verbindlichkeit der kartografisch definierten Bereiche anzuführen. Allerdings ist in Frage zu stellen, ob durch diese Art der strikten Festlegung der dynamischen
32
Entwicklung des Einzelhandels Rechnung getragen werden kann. Der Planungshorizont
der Regionalplanung beträgt normalerweise mindestens 10 – 15 Jahre. Es bleibt fraglich,
ob für diesen langen Zeitraum standortbezogene, verbindliche Festsetzungen realistisch
sind. Es ist abzusehen, dass bei einer praxisnahen Ansiedlungspolitik auch zukünftig zahlreiche Abweichungsverfahren erforderlich sein werden.
Tabelle 8: Typ C: Räumliche Festlegungen im Regionalplan
Beispiel
Regelungen
Vorteile
Nachteile
Fazit
Verband Region Stuttgart, Nordschwarzwald, Heilbronn-Franken,
Rhein-Neckar, Mittlerer Oberrhein (in Vorbereitung)
Räumliche Abgrenzung der Innenstädte im Regionalplan, räumliche
Festlegung von sog. Ergänzungsstandorten für nicht zentrenrelevante
Sortimente
Verbindliche Festlegungen, klare stadträumliche Gliederung und Orientierung
unflexibel, zahlreiche Abweichungsverfahren vorhersehbar
Strukturwandel im Einzelhandel und Planungshorizont der Regionalplanung (10 – 15 Jahre) passen nicht zusammen
Quelle: GMA
3.4
Fazit aus den bisherigen Ansätzen
Aus der Analyse und den Praxiserfahrungen der verschiedenen Ansätze in BadenWürttemberg lassen sich folgende Ergebnisse ableiten:
–
Das Moderatorenkonzept mit einem konsensorientierten Ansatz und einer sehr
aufwändigen Abstimmung konnte nicht erfolgreich umgesetzt werden.
–
Die in verschiedenen Regionen angewandten flächengenauen Festsetzungen von
Standorten des großflächigen Einzelhandels werden in naher Zukunft zu zahlreichen Abweichungsverfahren führen. Anders als bei der Sicherung langfristiger
Vorrangflächen für den Rohstoffabbau kann der einem extrem schnellen Strukturwandel unterliegende Einzelhandel nicht durch flächengenaue verbindliche
Vorgaben gesteuert werden. Am Beispiel der Region Stuttgart zeigt sich auch,
dass der Versuch einer Detailsteuerung auf Regionsebene zunehmend auf den
Widerstand der Kommunen trifft.
33
Abb. 10: Räumliche Festlegungen im Regionalplan
34
–
Die flexible Handhabung der Regelungen aus dem Landesentwicklungsplan und
dem Einzelhandelserlass bieten grundsätzlich ein geeignetes Instrumentarium zur
Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Das Defizit bei dieser Vorgehensweise besteht u. E. nicht im Regelungswerk, sondern in der oftmals mangelhaften
Umsetzung. Die Regelungsdichte auf Landesebene erscheint grundsätzlich ausreichend, um eine geordnete Einzelhandelsentwicklung auf regionaler Ebene zu gewährleisten. Die Regelungen sollten jedoch auf kommunaler Ebene auch entsprechend umgesetzt werden.
Entsprechend diesen Ergebnissen werden im Folgenden Ansätze zur Weiterentwicklung
der regionalplanerischen Festsetzungen für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengestellt. Im Fokus der Vorschläge steht somit nicht eine völlige Abkehr der bisherigen Vorgehensweise, sondern eine Präzisierung der Umsetzung.
35
Übersicht:
regionalplanerische Aussagen zum Thema
Großflächige Einzelhandelsbetriebe in
BADEN-WÜRTTEMBERG
Übersicht:
Daten
Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg
Bezeichnung
Jahr
Ziele
RheinNeckarOdenwald
Regionalplan
Unterer Neckar
2005
Teilfort
schreibung
Regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte mit zentenrelevanten Sortimenten sind nur in genau abgegrenzten Bereichen
zulässig (Festlegung in Raumnutzungskarte)
Festlegung von Ergänzungsstrukturen für nicht zentrenrelevante
Sortimente
HeilbronnFranken
Teilfortschreibung 2004 des
Regionalplans
1995
2004
EHG i.d.R. nur in OZ, MZ und UZ zulässig
die Größe der neuen EHG muss dem System der zentralen Orte
entsprechen; die zulässige VK richtet sich folglich nach der
Kaufkraft der Einwohner im zentralörtlichen Verflechtungsbereich; bei der Grundversorgung ist der Nahbereich maßgeblich;
bei Gütern des mittel- und längerfristigen Bedarfs ist es je nach
Hierarchiestufe der Nah-, Mittel- oder Oberbereich
neue EHG sollen auch nicht durch Vergrößerung oder Veränderung von bestehenden Betrieben entstehen
innerhalb der Zentralen Orte sind EHG in den abgegrenzten
Innenstädten anzusiedeln; zentrenrelevante Sortimente dürfen
nur in diesen Standorten angesiedelt werden
Mittlerer
Oberrhein
Regionalplan
Mittlerer Oberrhein 2003
2003
EHG sollen sich in das Siedlungsgefüge und das zentralörtl.
Versorgungssystem einfügen; als Standorte für EHG kommen
OZ, MZ, UZ und in Verdichtungsräumen auch KZ in Betracht;
Einzugsbereich darf den zentralörtl. Verflechtungsbereich nicht
wesentl. überschreiten; die Funktionsfähigkeit zentraler Orte
und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im EZG
darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden; auf die Bedürfnisse
von Behinderten, alten Menschen, Frauen und Familien mit
Kindern ist Rücksicht zu nehmen
EHG dürfen das städtebaul. Gefüge und die Funktionsfähigkeit
der Stadt-/Ortskerne im EZG nicht wesentl. beeinträchtigen;
EHG dürfen deshalb nur an integrierten Standorten ausgewiesen
werden, Randlagen kommen nur für nicht-innenstadtrelevante
Sortimente in Betracht
Grundsätze
Aussagen über
Randsortimente
PlanDarstellungen
Gewährleistung der verbrauchernahen Versorgung
Erreichbarkeit für Fuß- und Fahrradverkehr sowie
ÖPNV
max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche
bzw. max. 700 m²
ja
-
-
Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung
mit Gütern des täglichen und längerfristigen Bedarfs in allen Teilen der Region; EH-Betriebe sollen verbrauchernah und integriert liegen sowie für
motorisierte Verbraucher gut erreichbar sein; bei
Standortwahl und Verkehrserschließung sind die
Anforderungen von Senioren, Familien mit Kindern und Behinderten zu berücksichtigen
EH soll neben der Versorgung der Bevölkerung
auch die Attraktivität der Zentren stärken, indem
Besucher und Kunden dorthin gelenkt werden
neue regionalbedeutsame EHG mit nichtzentrenrelevantem Sortiment sollen ebenfalls in
der abgegrenzten Innenstadt angesiedelt werden;
falls dies nicht möglich ist können sie auch in den
ausgewiesenen Ergänzungsstandorten angesiedelt
werden
das Entstehen einer Agglomeration durch mehrere nicht-großflächige EH-Betriebe soll verhindert
werden, wenn die Agglomeration die einem Einzelhandelsgroßbetrieb entsprechenden Auswirkungen hat
FOC sind grundsätzlich nur in OZ und ausnahmsweise auch in MZ zulässig
bestehende Betriebe haben den gesetzlichen Bestandsschutz und sollen darüber hinaus nicht erweitert werden
neue EHG sollen mit dem ÖPNV erreichbar sein
bei bestehenden EHG, die den genannten Standortanforderungen nicht entsprechen, soll durch
bauleitplanerische Festsetzungen ein weiterer
Ausbau, zumindest der zentrenrel. Sortimente,
unterbunden werden
Vorschlag mit Hinblick auf baurechtliche Festlegungen:
Begrenzung für
Fachmärkte außerhalb der Innenstadt
auf max. 10 % der
VK bzw. max. 800
m² VK Randsortimente
zentralörtliche
Standortbereiche und Ergänzungsstandorte
für nicht zentrenrelevante
Sortimente
Standorte für
zentrenrel. regionalbedeutsame
EHG (Innenstädte); Ergänzungsstandorte
für nichtzentrenrel. regionalbedeutsame
EHG; FOC
ja; mit Hinweis auf genaue Festlegung für den
Einzelfall
Ausnahmen zur
Sicherung der
Grundversorgung;
in KLZ sofern Absatz der Nahbereich
nicht wesentlich
überschreitet, in
NZO sofern Absatz
das Gemeindegebiet nicht wesentlich überschritten
wird, in oder zugeordnet zu Wohngebieten, sofern sie
der dort vorh.
Kaufkraft entsprechen
keine
keine
keine
keine
Vorschlag zur Erarbeitung von kommunalen
Entwicklungskonzepten
durch die Gemeinden,
die auch die übergemeindlichen Wirkungen
mit einbeziehen
Vorschlag zur Absicherung der Festlegungen
über Bebauungspläne
durch die Gemeinden,
inkl. Festlegung zentrenrelevanter Sortimente
und Ausschluss unerwünschter Standorte,
Umstellung alter BPläne auf neues
Baurecht
Ausschluss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an regional bedeutsamen Standorten
für Industrie und Gewerbe (in RPL 1995
Kap. 2.5.5)
Aussage zu FOC (s.
Grundsätze)
Aussage zu ÖPNV (s.
Grundsätze)
Fortschreibung mit verbindlicher Festelegung von
Standorten in Bearbeitung
Region
Auflistung
zentrenrelevater
Sortimente
Ausnahmen in
Kleinzentren bzw.
nicht-zentralen
Orten
Besonderheiten
Übersicht:
Daten
Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg
Bezeichnung
Jahr
Ziele
Grundsätze
Aussagen über
Randsortimente
PlanDarstellungen
indirekt in Z (1)
max. ca. 800 m²
VK außerhalb der
Versorgungskerne
Versorgungskerne und Ergänzungsstandorte in Randlage in OZ, MZ
und UZ; Darstellung über
Raumnutzungskarte und textliche Abgrenzung
Region
Nordschwarzwald
Regionalplan
2015 Nordschwarzwald
2005
nachrichtliche Übernahme: Verkaufsfläche ist so zu bemessen,
dass der angestrebte Einzugsbereich den zentralörtl. Verflechtungsbereich nicht wesentl überschreitet
nachrichtliche Übernahme: EHG sollen vorrangig an städtebaul.
Integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert
werden
Ausweisung, Errichtung und Erweiterung von EHG grundsätzl.
nur in OZ, MZ und UZ zulässig
Funktionsfähigkeit des zentralörtl. Versorgungskerns der
Standortgemeinde oder die Funktionsfähigkeit anderer ZO sowie die verbrauchernahe Versorgung dürfen nicht wesentlich
beeinträchtigt werden
Hersteller-Direktverkaufszentren sind grundsätzlich nur im OZ
zulässig; bei einer Geschossfläche von weniger als 5.000 m²
kommen auch Standorte in MZ in Betracht
regionalbedeutsame EHG mit zentrenrel. Sortimenten sind nur
in den Versorgungskernen der Städte und Gemeinden anzusiedeln. Die Versorgungskerne werden in der RNK gebietsscharf
für OZ, MZ + UZ abgegrenzt. Außerhalb der Versorgungskerne
sind regionalbedeutsame EHG mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen
regionalbedeutsame EHG mit nicht-zentrenrel. Sortimenten sind
ebenfalls den Versorgungskernen zuzuordnen; wenn dort nach
Prüfung keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, ist
auch eine Ansiedlung außerhalb der Versorgungskerne möglich
eine Anhäufung von mehreren für sich nicht regionalbedeutsamen EHG bei regionalbedeutsamen Auswirkungen ist einem regionalbedeutsamen EHG gleichzustellen
um eine verbrauchernahe Versorgung zu gewährleisten sollen integrierte und wohngebietsnahe
Standorte für die Ansiedlung von EH-Betrieben
gefördert werden. EH-Standorte sollen gut für
den Fußgänger und Fahrradverkehr erschlossen
sein und mit dem ÖPNV erreichbar sein. Die Anforderungen von Kindern, Behinderten und Senioren sollen bei der Standortwahl berücksichtigt
werden
Festlegung von Ergänzungsstandorten für regionalbedeutsame EHG mit nicht-zentrenrel. Sortimenten außerhalb der Versorgungskerne, die bei
der Standortsuche außerhalb der Versorgungskerne vorrangig in Betracht gezogen werden sollen
zur Steuerung der Ausweisung, Errichtung oder
Erweiterung von EHG sollen Kommunen ein eigenes Entwicklungskonzept erarbeiten
Auflistung
zentrenrelevater
Sortimente
ja
Ausnahmen in
Kleinzentren bzw.
nicht-zentralen
Orten
Besonderheiten
EHG im Einzelfall
auch in KLZ und
NZO zulässig,
wenn sie zur Deckung der wohnortnahen Grundversorgung der
Gemeinde
erforderlich sind
oder diese
Gemeinden in Verdichtungsräumen
liegen und mit den
Siedlungsbereichen
benachbarter OZ,
MZ oder UZ zusammengewachsen
sind
Aussage zu ÖPNV (s.
Grundsätze)
Aussage zu FOC (s.
Ziele)
Forderung von kommunalen Entwicklungskonzepten (s. Grundsätze)
Übersicht:
Daten
Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg
Bezeichnung
Jahr
Ziele
Grundsätze
Aussagen über
Randsortimente
PlanDarstellungen
Auflistung
zentrenrelevater
Sortimente
Zentrenrelevante
Randsortimente sind
bei Vorhaben außerhalb der regionalbedeutsamen Einzelhandelsschwerpunkte
i.d.R. auszuschließen; ausnahmsweise
zugelassen werden
können bei sorgfältiger Begründung
entsprechende Sortimente auf höchstens
3 % der Gesamt-VK,
höchstens 350 m² VK
ja („regionalbedeutsame Einzelhandelsschwe
rpunkte“); mit
textl. Abgrenzung und Begründung
ja; keine
standort- /
projektbezogenen Abweichungen vorgesehen
Liste ist Teil
der Begründung
Vorhaben ohne
überörtliche Wirkungen auch in
KLZ und NZO
zulässig
keine
keine
keine
KLZ und NZO
kommen als Standorte für EHG nicht
in Betracht (Z)
Region
Stuttgart
Teiländerung
des Regionalplans 1998 für
das Kapitel 2.7
vom 13. März
2002
2002
Ostwürttemberg
Regionalplan
2010
1997
EHG sowie die Erweiterung bestehender Einrichtungen sind nur
in OZ bzw. den MZ und UZ zulässig
Verkaufsflächenumfang und Einzugsbereich sind insbesondere
auf den Verflechtungsbereich des zentralen Ortes abzustimmen
die Funktionsfähigkeit des zentralörtl. Versorgungskerns der
Standortgemeinde und anderer ZO sowie der verbrauchernahen
Versorgung dürfen nicht beeinträchtigt werden
Standorte für EHG sind nur in den zum Siedlungsbereich gehörigen Ortslagen vorzusehen und den zentralörtlichen Versorgungskernen der zentralen Orte zuzuordnen; hierbei ist zu prüfen, ob eine weitere Aufsiedlung, Erweiterung oder Umnutzung
vorhandener Standorte möglich ist
EHG mit zentrenrelevantem Sortiment sind nur in den zentralörtlichen Versorgungskernen und nur in den regionalbedeutsamen Einzelhandelsschwerpunkten (Abgrenzung in Plandarstellung) vorzusehen
EHG mit nicht-zentrenrelevantem Sortiment sind ebenfalls den
regionalbedeutsamen EH-Schwerpunkten (Abgrenzung in Plandarstellung) oder deren unmittelbarem Umfeld zuzuordnen;
Abweichungen von dieser Festlegung sind möglich, wenn wegen nicht ausreichender Flächengröße, nicht herstellbarer ausreichender Verkehrserschließung oder zwingender Inanspruchnahme für andere Nutzungen, keine Standortmöglichkeiten gegeben sind, der Standort im Übrigen den Grundsätzen und Zielen des Regionalplans entspricht, der Standort in das vorhandene Siedlungsgefüge eingebunden (integriert) ist, kein neuer
Siedlungsansatz erfolgt und insbesondere der städtebauliche
Zusammenhang mit größeren Wohn- oder Arbeitsplatzgebieten
gegeben ist und der Standort in eine umfassende, mit der Regionalplanung abgestimmte und bauleitplanerisch abgesicherte
Einzelhandelskonzeption eingebunden ist
bestehende Standorte von überörtlich wirksamen EHG, die
außerhalb der bezeichneten Bereich liegen, dürfen bezüglich
ihrer VK nicht über die rechtlich geschützte Bestandssicherung
erweitert werden
nachrichtliche Übernahme: EHG sollen nur an solchen Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden, die sich nach
Größe und Einzugsbereich in das zentralörtl. Versorgungssystem einfügen; sie dürfen weder durch ihre Lage oder Größe
noch durch ihre Folgewirkungen das städtebauliche Gefüge, die
Funktionsfähigkeit des zentralörtl. Versorgungskernes oder die
verbrauchernahe Versorgung beeinträchtigen
EHG nur in MZ und UZ zulässig
EHG dürfen nur in den zentralörtl. Versorgungsbereichen errichtet werden
Möbel-, Bau- und Gartenmärkte können in den regionalbedeutsamen Schwerpunkten bzw. Standorten für Industrie-, Gewerbeund Dienstleistungseinrichtungen, ausnahmsweise auch innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie auch an Ortsrändern der Mittel und Unterzentren erstellt werden
Förderung innerörtlich zentral und günstig zu
Wohngebieten gelegener Standorte des EH im
Sinne der Erhaltung einer verbrauchernahen Versorgung und zur Vermeidung von Fahrverkehr;
bei der Standortwahl und Verkehrserschließung
sind insbesondere die Anforderungen von Behinderten, Familien mit Kindern und Senioren zu berücksichtigen; die Standorte sollen für den Fußgänger- und den Fahrradverkehr gut erschlossen
und mit dem ÖPNV erreichbar sein
Ergänzungsstandorte kommen nach Einzelfallüberprüfung anhand bestimmter Vorgaben in
Frage
neue Standorte für EHG sollen nur an Standorten
mit direkter ÖPNV-Anbindung realisiert werden;
EHG mit mehr als 25.000 m² VK sollen nur an
Standorten mit Anbindung an den öffentl. Schienenpersonennahverkehr realisiert werden
Keine
Ausnahmen in
Kleinzentren bzw.
nicht-zentralen
Orten
Besonderheiten
Aussage zu ÖPNV (s.
Grundsätze)
Zur Gewährleistung und
Verbesserung kommunaler Steuerungsmöglichkeiten bei der Ansiedlung von EHG wird den
Trägern der Bauleitplanung empfohlen, Bebauungspläne, soweit erforderlich, auf die aktuelle
BauNVO umzustellen
Es wird vorgeschlagen,
dass zur Ordnung und
Entwicklung von EHG
von den Kommunen umfassende, die ganze Gemeinde sowie das Umland einbeziehende Entwicklungskonzepte erarbeitet und mit den betroffenen TÖB abgestimmt werden
Übersicht:
Daten
Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg
Bezeichnung
Jahr
Ziele
Grundsätze
Aussagen über
Randsortimente
PlanDarstellungen
Region
Südlicher
Oberrhein
Regionalplan
1995
1995
SchwarzwaldBaarHeuberg
Regionalplan
SchwarzwaldBaar-Heuberg
2003
2003
NeckarAlb
Regionalplan
1993
1995
die Einzelhandelsdienstleistungen durch EHG sollen nur von
OZ, MZ und UZ aus erfolgen
EHG sollen städtebaulich und verkehrlich integriert in den
Siedlungsbereichen der ZO zugelassen werden
Größe und Warensortiment sind so zu bemessen, dass sie sich
in das System der zentralen Orte und deren Verflechtungsbereiche einfügen; insbesondere ist sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns und die
verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sowohl im zentralen Ort wie auch in den benachbarten Städten und Gemeinden
erhalten bleibt
nachrichtliche Übernahme der Ziele 3.3.7, 3.3.7.1 und 3.3.7.2
aus dem LEP B.-W. 2002
keine
Großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächigen
Handelsbetriebe für Endverbraucher mit überörtlicher Bedeutung sollen nur in Kernbereichen und in Sondergebieten der
OZ, MZ und UZ ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden
Die Ausweisung entsprechender Sondergebiete ist auf solche
großflächigen Einzelhandelsbetriebe zu beschränken, die sich
aufgrund ihres spez. Warenangebotes und des damit einhergehenden Flächenbedarfes oder hohen Verkehrsaufkommens nicht
in die Kernbereiche zentraler Orte eingliedern lassen. In den
Ober- und Mittelzentren sollen diese Sondergebiete nur in den
Schwerpunkten für Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen
werden. In den Unterzentren sind sie nur in unmittelbarer Anlehnung an die Ortskerne zuzulassen. Die Größe der VK hat
sich am Verflechtungsbereich des jew. Zentralen Ortes zu orientieren.
Als Schwerpunkte für Dienstleistungseinrichtungen werden
ausgewiesen: Albstadt, Balingen, Hechingen, Metzingen, Münsingen, Reutlingen-West, Rottenburg, Tübingen
keine
nachrichtliche Übernahme der Grundsätze 3.3.7.3
und 3.3.7.4 aus dem LEP B.-W. 2002
Auflistung
zentrenrelevater
Sortimente
Ausnahmen in
Kleinzentren bzw.
nicht-zentralen
Orten
Besonderheiten
keine
keine
keine
KLZ kommen
grundsätzlich für
EHG nicht in Betracht (Z)
Vorschlag: bei EHG von
mehr als 5.000 m²VK
sollte stets, bei geringerer
VK, aber übergemeindlicher Versorgungsabsicht
im Einzelfall ein ROV
durchgeführt werden
keine
keine
keine
keine eigenen Festlegungen, nachrichtliche Übernahme aus dem LEP B.-W.
2002
keine
Schwerpunkte
für Dienstleistungseinrichtungen (Symbol)
keine
EHG in KLZ und
NZO zulässig nach
Ausnahmeregelung
in LEP 2002, Plansatz 3.3.7
keine
Übersicht:
Daten
Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg
Bezeichnung
Jahr
Ziele
Grundsätze
Aussagen über
Randsortimente
PlanDarstellungen
Region
DonauIller
Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller - Großflächiger Einzelhandel (Entwurf 2004)
Flächen für EHG sollen i.d.R. nur in UZ und zentralen Orten
höherer Stufe sowie in Siedlungsschwerpunkten ausgewiesen
werden
die Ansiedlung neuer bzw. Erweiterung bestehender EHG hat
der zentralörtlichen Versorgungsfunktion der Kommune zu entsprechen
die Ansiedlung neuer bzw. Erweiterung bestehender EHG darf
die Versorgungskerne der Standortkommune und der umliegenden zentralen Orte sowie das zentralörtliche System der Region
nicht wesentlich beeinträchtigen
für die Beurteilung von EHG werden im Regionalplan in der
zeichnerischen Darstellung Standortbereiche innerhalb der Unterzentren und Zentralen Orte höherer Stufen (inkl. Siedlungsschwerpunkte) festgelegt, in denen die Ansiedlung neuer sowie
die Erweiterung vorhandener EHG zulässig ist; innerhalb dieser
Standortbereiche sind EHG zulässig, die der jeweiligen zentralörtlichen Stufe der Standortkommune entsprechen; die Ansiedlung neuer sowie die Erweiterung vorhandener EHG außerhalb
dieser Standortbereiche ist nicht zulässig
für die Standortkategorie „Innenstadt Bestand“ gilt: Die Neuansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßbetrieben ist
sowohl für zentrenrelevante als auch für nicht zentrenrelevante
Sortimente zulässig
für die Standortkategorie „Innenstadt Erweiterung“ gilt: Hier ist
die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe sowohl
zentrenrelevanter als auch nicht zentrenrelevanter Sortimente
grundsätzlich zulässig, falls in den Innenstädten keine angemessene Fläche zur Verfügung steht
für die Standortkategorie „dezentraler Standort Bestand“ gilt:
Die Neuansiedlung bzw. Erweiterung bestehender EHG mit
nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten ist zulässig. Zur Vermeidung von Verkehrsbelastungen und Schaffung von Synergieeffekten sind diese Betriebe an geeigneten, verkehrlich gut
erreichbaren Standorten zu bündeln. Für Betriebe mit nicht
zentrenrelevantem Kernsortiment ist zentrenrelevante Randsortimente in einem Umfang möglich, welcher die innerstädtischen
Einkaufslagen der Standortkommune und benachbarter Zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt. Als Faustregel gilt ein
Verkaufsflächenanteil von max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche sowie eine absolute Verkaufsfläche von max. 700 m² für
zentrenrelevante Randsortimente.
die Standortkategorie „dezentraler Standort Erweiterung“ gilt:
Die Ansiedlung bzw. Erweiterung bestehender EHG mit nicht
zentrenrelevanten Kernsortimenten ist zulässig. „Dezentrale
Standorte Erweiterung“ sollen erst dann aktiviert werden, wenn
in den Standortbereichen „Dezentraler Standort Bestand“ keine
ausreichende Fläche für die Ansiedlung neuer bzw. die Erweiterung bestehender EHG mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment vorhanden ist. Für Betriebe mit nicht zentrenrelevantem
Kernsortiment sind zentrenrelevante Randsortimente in einem
Umfang möglich, welcher die innerstädtischen Einkaufslagen
der Standortkommune und benachbarter Zentraler Orte nicht
wesentlich beeinträchtigt. Als Faustregel gilt ein Verkaufsflächenanteil von max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche sowie einer absoluten Verkaufsfläche von max. 700 m² für zentrenrelevante Randsortimente.
Einzelfallprüfung wenn die Frage offen ist, ob ein
Vorhaben der zentralörtlichen Versorgungsstruktur entspricht bzw. auf Grund des Vorhabens eine
Gefährdung zentraler Orte im Umland besteht;
i.d.R. durch gutachterlichen Nachweis des
Vorhabenträgers; Ziele und Grundsätze der Landesplanung und Raumordnung einschließlich der
länderspezifischen Ausführungsbestimmungen
sind zu Grunde zu legen
bestehende Bebauungspläne sollten an die geltende Fassung des § 11 Abs. 3 BauNVO angepasst werden; Baurechte für Einzelhandel in Gewerbe- und Industriegebieten sollten auch unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit möglichst
ausgeschlossen werden; die Gemeinden sollen für
ihr Gebiet als weitere Grundlage der gemeindlichen Entscheidungen zur Einzelhandelsentwicklung Einzelhandelskonzepte aufstellen; auch diese
sind bei der raumordnerischen Beurteilung heranzuziehen.
max. 10 % der VK
sowie max. 700 m²
absolute VK (siehe
Ziele zu Standortkategorien „dezentrale
Standorte“)
Kategorien
Innenstadt
Bestand
Innenstadt
Erweiterung
Dezentraler
Standort Bestand
Dezentraler
Standort Erweiterung
Auflistung
zentrenrelevater
Sortimente
ja
Ausnahmen in
Kleinzentren bzw.
nicht-zentralen
Orten
Ausnahmen wenn
es sich um Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels (Supermärkte, LMDiscounter) handelt
dies nach den
raumstrukturellen
Gegebenheiten
zur Sicherung der
Grundversorgung
geboten ist und
die Nahversorgungsfunktion
benachbarter
zentraler Orte
nicht wesentlich
beeinträchtigt
wird
Mindesteinwohne
rpotenzial von ca.
5.000 – 6.000
Einwohnern
Besonderheiten
FOC nur in Oberzentren
Übersicht:
Daten
Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg
Bezeichnung
Jahr
Ziele
Grundsätze
Aussagen über
Randsortimente
PlanDarstellungen
Region
HochrheinBodensee
Regionalplan
2000
1996
nachrichtliche Übernahme: EHG müssen sich hinsichtlich ihrer
Größe und des Warensortimentes in das zentralörtliche System
und die Verflechtungsbereiche einfügen, dabei sind die Funktionsfähigkeit der zentralörtl. Versorgungskerne und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung am ZO und im Einzugsbereich des EHG zu erhalten
nachrichtliche Übernahme: EHG sind städtebaulich in die Siedlungsgebiete der ZO zu integrieren
nachrichtliche Übernahme: EHG können in den ZO des LEP
und in UZ angesiedelt werden
BodenseeOberschw
aben
Regionalplan
BodenseeOberschwaben
1996
EHG sind nur in OZ, MZ und UZ zuzulassen
EHG sind nur an integrierten Standorten zuzulassen; ausreichende Parkmöglichkeiten und eine gute Anbindung an das
ÖPNV-Netz sind sicherzustellen
keine
der Einzugsbereich von EHG soll den Verflechtungsbereich des jeweiligen zentralen Ortes nicht
überschreiten; die örtliche Grundversorgung im
Einzugsgebiet soll nicht beeinträchtigt werden
Auflistung
zentrenrelevater
Sortimente
Ausnahmen in
Kleinzentren bzw.
nicht-zentralen
Orten
Beschränkung des
Anteils von innenstadt-relevanten Sortimenten bei EHG mit
vorwiegend nicht
innenstadt-relevanten
Sortimenten außerhalb der innerstädtischen Versorgungszentren auf 700 m²
VK; bei Konzentrierung von mehreren
Einzelhandelsbetrieben darf die Summe
aller EH-Flächen für
innenstadt-relevantes
Warensortiment insgesamt 700 m² VK
nicht überschreiten
keine
keine
nachrichtliche Übernahme: KLZ
und NZO kommen
als Standorte für
EHG grundsätzlich
nicht in Betracht
keine
keine
keine
in Kleinzentren ist
die Errichtung von
EHG ausgeschlossen
Abkürzungen:
EHG = Einzelhandelsgroßbetriebe, OZ = Oberzentren, MZ = Mittelzentren, UZ = Unterzentren, KLZ = Kleinzentren, NZO = Orte ohne zentralörtlich Funktion, VK = Verkaufsflächen
Quelle: GMA-Zusammenstellung 2005
Besonderheiten
Alle EHG sind städtebaulich zu integrieren;
Ausnahmen für EHG mit
überwiegend nichtinnenstadtrelevantem
Sortiment können außerhalb bestehender Zentren
angesiedelt werden,
wenn sie in das bestehende Verkehrsnetz eingebunden sind und der
ÖPNV-Anschluß gewährleistet ist sowie der
Anteil am innenstadtrelevanten Sortiment
deutlich gering gehalten
wird
bei EHG von mehr als
5.000 m²VK sollte stets
ein ROV durchgeführt
werden, bei geringerer
VK wenn insbesondere
negative Auswirkungen
auf die Ziele der Raumordnung in benachbarten
Gemeinden zu erwarten
sind
Aussage zu ÖPNV (s.
Grundsätze)
Aussage zu Parkmöglichkeiten
für EHG von mehr als
5.000 m²VK ist i.d.R
ein ROV durchzuführen
IV
EMPFEHLUNGEN
1.
Regionalplanerische Zielsetzungen
Eine regionale Koordination der Standortentwicklung im großflächigen Einzelhandel soll
sowohl auf Ebene der beteiligten Städte und Gemeinden eine städtebaulich verträgliche
Einzelhandelsentwicklung gewährleisten, als auch die regionalplanerische Funktionszuweisung und Zentrenhierarchie sichern und weiter entwickeln. Die Bedeutung des Einzelhandels im Verbandsgebiet soll in seiner Versorgungsfunktion gefestigt und weiter entwickelt werden. Dabei sind nicht nur die Funktionen der Unter-, Mittel- und Oberzentren zu
berücksichtigen, die generell für Einzelhandelsgroßprojekte in Frage kommen, sondern die
Entwicklung in diesen Zentralen Orten soll auch in der Hinsicht gesteuert werden, dass für
Kleinzentren und nicht Zentrale Orte ein ausreichender Spielraum für den Ausbau eigenständiger Versorgungsstrukturen im Bereich der Grundversorgung gewährleistet bleibt.
Dies setzt voraus, dass auch in Kleinzentren Investitionsspielraum für den Ausbau moderner und leistungsfähiger Betriebsformen verbleibt. Somit beabsichtigen die Ziele des Regionalplans keine Konservierung bestehender Standortstrukturen, sondern eine regional verträgliche Weiterentwicklung der Einzelhandelsstruktur unter Berücksichtigung der jeweiligen zentralörtlichen Funktion der Ansiedlungsgemeinde. Damit soll ein regionalplanerisches Gleichgewicht zwischen Zentralen Orten unterschiedlicher Zentrenhierarchie und
einer möglichst flächendeckenden Grundversorgung auch in nicht Zentralen Orten angestrebt werden.
Als wesentliche raumordnerische und städtebauliche Zielsetzungen mit Bedeutung für die
Einzelhandelsentwicklung sind daher zu nennen:
–
Stabilisierung bzw. Stärkung der Versorgungsfunktion in einem angemessenen
Verhältnis zum zentralörtlichen Status der Verbandsgemeinden.
–
Stabilisierung bzw. Stärkung der Innenstädte und Ortskerne als zentrale Einkaufslagen, auch vor dem Hintergrund einer Sicherung bzw. Erhaltung der Investitionsbereitschaft im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen.
37
–
Die Sicherung der Nahversorgung auch in Kleinzentren und nicht Zentralen Orten.
–
Vermeidung negativer Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt durch einseitige
Konzentration von Versorgungsangeboten zu Lasten einer verbrauchernahen Versorgung.
Die Regionalplanung soll dabei nicht das Ziel verfolgen, die Betriebstypenentwicklung im
Einzelhandel bzw. das Aufkommen neuer Handelsbetriebsformen zu unterbinden. Die
Regionalplanung soll nicht in die Betriebstypenpolitik des Einzelhandels eingreifen, sondern lediglich geeignete Rahmenbedingungen hinsichtlich der regionalen und kommunalen
Standortstruktur bereitstellen. Eine regionale Konzeption soll damit die dynamische und
expansive Einzelhandelsentwicklung insbesondere im Bereich des großflächigen Einzelhandels in ein ausgeglichenes Konzept der kommunalen Einzelhandelsentwicklung einerseits und der Gesamtregion andererseits integrieren.
2.
Voraussetzungen für die regionalplanerische Umsetzbarkeit
Die Umsetzbarkeit regionalplanerischer Zielsetzungen ist nicht nur von der Praktikabilität
der Vorschläge abhängig, sondern in hohem Maße von der politischen Durchsetzbarkeit.
Der Erfolg hängt damit maßgeblich von der Bereitschaft der Gemeinden ab, ihre Entscheidungen im Sinne der regionalplanerischen Zielsetzungen auszurichten. Der Erfolg hängt
daher von der Akzeptanz der Regelungen bei den Städten und Gemeinden in der Region
ab. Da in die kommunale Planungshoheit nicht eingegriffen werden soll, ist der politische
Konsens über die inhaltlichen Grundsätze und die verfahrensbezogenen Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung.
Die Durchsetzbarkeit regionaler Zusammenarbeit – insbesondere im politischen Feld –
hängt von folgenden Faktoren ab:
–
Ein regionales Einzelhandelskonzept bewegt sich im Spannungsfeld zwischen
übergeordneten Belangen der Raumordnung einerseits und der kommunalen Sel38
Selbstverwaltung andererseits. D. h., die regionalplanerischen Regelungen müssen
einerseits so verbindlich sein, dass die oben angeführten Ziele auch erreicht werden können, andererseits auf das notwendige Maß beschränkt werden, um die Kooperationsbereitschaft der Gemeinden nicht von vornherein zu überfordern.1
–
Die Regionalplanung muss auf kommunaler Ebene Bewegungsspielräume erlauben, so dass auch Sonderfälle, sei es im Hinblick auf spezielle Betriebstypen oder
Standortlagen, berücksichtigt werden können. Neben der erforderlichen Verbindlichkeit muss ein regionales Konzept auch über eine gewisse Flexibilität verfügen,
um sich den jeweils individuellen Rahmenbedingungen und neuen Entwicklungstendenzen im Einzelhandelsbereich anpassen zu können.
3.
Empfehlungen
Vor dem Hintergrund der Auswertungen und Erfahrungen aus den anderen Planungsregionen in Baden-Württemberg sowie den oben dargestellten Zielen und Umsetzungsaspekten
werden im Folgenden einige Vorschläge zur zukünftigen regionalplanerischen Steuerung
des großflächigen Einzelhandels in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zur Diskussion
gestellt. Im Verlauf der Untersuchung wurde jedoch deutlich, dass angesichts des vorhandenen, bereits sehr dichten Regelungswerks keine umfangreichen zusätzlichen Detailregelungen erforderlich sind. Bestehende Defizite scheinen derzeit eher ein Umsetzungsproblem zu sein. Die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen sowie die ergänzenden Ausführungen des Einzelhandelserlasses von Baden-Württemberg
enthalten im Prinzip die wesentlichen Kernpunkte zur regionalen Steuerung von großflächigen Einzelhandelsprojekten. Problematisch ist dagegen bisweilen die Umsetzung auf
kommunaler Ebene. Insofern sollte im Regionalplan darauf hingearbeitet werden, dass auf
kommunaler Ebene gewisse Mindeststandards eingehalten werden. Neben den bestehenden
Grundsätzen und Zielen des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg sind daher folgende Aspekte bei einer zukünftigen Fortschreibung des Regionalplans zu diskutieren:
1
Die überproportionalen Eingriffe des Verbands Region Stuttgart zeigen derzeit exemplarisch den
wachsenden Widerstand der Kommunen.
39
–
Verpflichtung der zentralen Orte zur Aufstellung von kommunalen Einzelhandelskonzepten
Durch kommunale Einzelhandelskonzepte, die vom Gemeinderat beschlossen
werden, entsteht eine gewisse Selbstverpflichtung der Kommunen zu städtebaulichen Zielsetzungen. Dadurch können kurzfristige Einzelfallentscheidungen, die
oft nicht durch städtebauliche Entscheidungskriterien motiviert sind, vermieden
werden. Ein kommunales Einzelhandelskonzept enthält Aussagen zur Weiterentwicklung der wesentlichen Standortlagen des großflächigen Einzelhandels sowie
Aussagen zu den Zielsetzungen der jeweiligen Innenstadtentwicklung. Für die
Umsetzung kommunaler Einzelhandelskonzepte sollten folgende Mindeststandards gelten:
•
regelmäßige Bestandserhebung und Bewertung des Bestandes
•
Definition zentrenrelevanter Sortimente
•
Regelungen zu Randsortimenten
•
planerische Abgrenzung der Innenstadt und ggf. Definition von Innenstadtergänzungslagen
Durch die Verpflichtung der Kommunen zur Aufstellung von Einzelhandelskonzepten
wird auf kommunaler Ebene ein verbindlicher Rahmen für die zukünftige Ansiedlung von
Einzelhandelsbetrieben geschaffen. V. a. durch die planerische Abgrenzung der Innenstadt
wird auf kommunaler Ebene eine vergleichbare Regelung geschaffen, wie sie in einigen
Regionalplänen auf regionaler Ebene verankert ist. Bei der Aufstellung von kommunalen
Einzelhandelskonzepten sind IHK, Regionalverband und ggf. weitere Träger öffentlicher
Belange zu beteiligen.
–
Verpflichtung der Kommunen zur Anpassung alter Bebauungspläne an die
aktuelle Baunutzungsverordnung
Kommunale Einzelhandelskonzepte sowie auch die regionale Abstimmung können durch „Lücken“ im Planungsrecht unterlaufen werden. Bebauungspläne, die
nicht auf der aktuellen Baunutzungsverordnung beruhen, erlauben auch außerhalb
von Sondergebieten in Industrie- oder Gewerbegebieten die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten, die u. U. regionalplanerischen Zielsetzungen
zuwiderlaufen. Dadurch entsteht sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler
Ebene ein Steuerungsdefizit. Der Regionalplan sollte daher die Aufforderung an
die Kommunen enthalten, entsprechende Bebauungspläne zu aktualisieren. Dies
40
betrifft nicht nur Brachflächen oder noch in anderer gewerblicher Nutzung stehende Flächen, sondern auch bestehende Einzelhandelsgroßbetriebe. Sofern die
entsprechenden Bebauungspläne nicht auf der aktuellen BauNVO beruhen, sind u.
U. Umnutzungen im Sinne von Sortimentsveränderungen nur schwer zu beeinflussen. Dadurch können bestehende Einzelhandelsbetriebe, die derzeit vorrangig
nicht zentrenrelevante Sortimente vertreiben (z. B. Baumärkte, Möbelmärkte) ggf.
zu zentrenrelevanten Betriebsformen umgewidmet werden. Dadurch können aber
erhebliche regionale Auswirkungen entstehen.
Durch diese beiden Zusätze wird auch auf kommunaler Ebene das Bewusstsein für die
Problematik des großflächigen Einzelhandels geschärft. Die wesentlichen Ziele und Konzepte sind bereits im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg enthalten. Allerdings sind
diese Ziele und Grundsätze relativ abstrakt gehalten, während die oben dargestellten Zusätze konkrete Handlungsaufforderungen an die Kommunen darstellen.
Im Ergebnis gibt der Regionalplan damit nicht auf regionaler Ebene ein Einzelhandelskonzept vor, sondern verpflichtet die Kommunen auf kommunaler Ebene eigene Einzelhandelskonzepte mit gewissen Mindeststandards aufzustellen. Damit wird auf kommunaler
Ebene das Problembewusstsein geschärft, so dass letztendlich auch eine stärkere regionale
Abstimmung ermöglicht wird.
Tabelle 9: Typ D: Konsequente Umsetzung vorhandener Ansätze
Regelungen
•
•
Nachteile
Kernregelungen aus LEP und Einzelhandelserlass
Verpflichtung der Kommunen zur Erstellung bzw. Umsetzung
kommunaler Einzelhandelskonzepte mit Mindeststandards
Bestandserhebung und Bewertung
Definition zentrenrelevanter Sortimente
Innenstadtabgrenzung
Regelungen zu Randsortimenten (10 %)
• Anpassung alter Bebauungspläne an aktuelle Baunutzungsverordung
ausreichende Flexibilität, aber Selbstverpflichtung der Kommunen
durch Mindeststandards
von Mitwirkungsbereitschaft der Kommunen abhängig
Fazit
praktikabler „Mittelweg“
Vorteile
Quelle: GMA
41
Die konsequente Umsetzung dieser Vorschläge ist letztlich nur möglich, wenn entsprechende Regelungen als verbindliche Ziele in den Regionalplan aufgenommen werden können. In diesem Zusammenhang ist auch das Thema „Klagebefugnis der Regionen“ zu diskutieren. Eine entsprechende Klagebefugnis ist bisher nur beim Verband Region Stuttgart
durchgesetzt worden.
4.
Schlussbetrachtung
Regionalplanerische Ansätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels bewegen sich
zwischen zwei Polen:
–
Allgemeine und damit unverbindliche Ziele oder Grundsätze, über die sich die
kommunale Planungshoheit im Rahmen von Einzelfallentscheidungen hinweg
setzt.
–
Überregulierungen, die für einen Planungshorizont von 15 Jahren und mehr einzelne Standorte und Größen für Einzelhandelsbetriebe im Regionalplan festsetzen
wollen.
Diese beiden Extreme führen letztendlich dazu, dass die Akzeptanz der Regionalplanung
beim Thema großflächiger Einzelhandel sinkt, obwohl die betriebswirtschaftliche Entwicklung des großflächigen Einzelhandels auch zukünftig eine regionalplanerische Abstimmung zwingend erforderlich macht.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, was die Regionalplanung zum Thema Einzelhandel
beitragen kann. Hierzu zählen u. a.:
–
Schärfung der Problemwahrnehmung, v. a. auf kommunaler Ebene
–
Verbesserung der interkommunalen Abstimmung
–
Verbesserung der Beurteilungs- und Datengrundlagen
42
–
Verbesserung der Transparenz von Entscheidungsprozessen
–
Formulierung von Mindeststandards (u. a. für kommunale Einzelhandelskonzepte).
Gleichzeitig sind aber auch die Grenzen der regionalplanerischen Eingriffsmöglichkeiten
beim Thema großflächiger Einzelhandel aufzuzeigen. Die Grenzen der Regionalplanung
sind z. B. bei folgenden Punkten erreicht:
–
Die Regionalplanung stellt auch bei der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben keine Alternative zur kommunalen Planungshoheit dar.
–
Die Regionalplanung kann mit ihrem langfristigen Planungshorizont grundsätzlich keinen Ersatz für Einzelfallentscheidungen bzw. auch für individuelle Bewertungen bei konkreten Standortentscheidungen oder speziellen Betriebstypen darstellen.
–
Die regionalplanerischen Regelungen stellen kein statisches Werk dar, d. h. eine
Überprüfung ist regelmäßig erforderlich. Dies zeigt sich exemplarisch bei der Lebensmittelversorgung in Kleinzentren. Der kategorische Ausschluss von Einzelhandelsgroßbetrieben in Kleinzentren würde letztendlich dazu führen, dass Kleinzentren keine ausreichende Versorgung mehr gewährleisten könnten.
Wenn es gelingt, für die zentralen Orte kommunale Einzelhandelskonzepte aufzustellen,
können deren Festsetzungen ggf. auch in eine Fortschreibung des Regionalplans aufgenommen werden.
In diesem Sinne erscheinen die aufgezeigten Vorschläge geeignet, ein gewisses Umsetzungsdefizit auf kommunaler Ebene zu beseitigen. Die Vorschläge stellen jedoch keine
grundsätzliche Neuorientierung der bisherigen regionalplanerischen Ziele und Grundsätze
in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg dar.
43
Stadt Villingen-Schwenningen
Schwarzwald-Baar-Kreis
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Oberzentrum
Einwohner 31.12.2004:
81.913
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 1,3 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 2,1 %
zugehöriger Mittelbereich:
Einwohner nur Mittelbereich:
Einwohner gesamt Mittelbereich:
Bad Dürrheim, Brigachtal, Dauchingen, Furtwangen im Schwarzwald,
Gütenbach, Königsfeld im Schwarzwald, Mönchweiler,
Niedereschach, Sankt Georgen im Schwarzwald, Schonach im
Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald, Triberg im Schwarzwald,
Tuningen, Unterkirnach, Vöhrenbach
83.725
165.638
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Villingen-Schwenningen
zugeordneter Mittelbereich
Summe
Food in Mill. €
144,8
Nonfood in Mill. €
275,0
Food in Mill. €
148,8
Nonfood in Mill. €
281,6
Food in Mill. €
293,6
Nonfood in Mill. €
556,6
Umsatzleistung je Einwohner in €
430,4
850,2
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
419,8
535,0 Mill. €
6.531,3 €
Stadt Villingen-Schwenningen
Schwarzwald-Baar-Kreis
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
30.950
Großflächige Betriebe in m²
144.220
Nonfood:
113.270
Food:
16
Nonfood:
39
Food:
0,4
Nonfood:
1,4
Anzahl großflächiger Betriebe
55
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
1,8
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
Zentralitätskennziffer
2000
2005
2000
2005
2000
2005
501,1
535,0
415,2
419,8
120,7
127,4
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2000
2005
2000
2005
501,1
535,0
808,2
850,2
Marktabschöpfung in %
2000
62,0
2005
62,9
Stadt Villingen-Schwenningen
Schwarzwald-Baar-Kreis
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Aldi
ja
Discounter
Food
teils
Aldi
nein
Discounter
Food
teils
E aktiv markt Wehrle
ja
VM
Food
teils
E Center
ja
VM
Food
teils
E Center Culinaria
ja
SBW
Food
teils
Edeka Neukauf
ja
VM
Food
teils
Edeka Neukauf Maier
ja
VM
Food
teils
Edeka Neukauf Maier
ja
VM
Food
teils
Lidl
ja
Discounter
Food
teils
Lidl
nein
Discounter
Food
teils
Lidl
ja
Discounter
Food
teils
Lidl
nein
Discounter
Food
teils
Marktkauf
ja
SBW
Food
teils
MiniMal
nein
VM
Food
teils
MiniMal
ja
VM
Food
teils
real,-
nein
SBW
Food
teils
Drogeriemarkt Müller
ja
FM
Drogeriewaren
ja
Drogeriemarkt Müller
ja
FM
Drogeriewaren
ja
Adler
nein
FM
Textilien
ja
Bekleidungshaus R.Götz
ja
Textilkaufhaus
Textilien
ja
C&A
ja
Textilkaufhaus
Textilien
ja
H&M
ja
FM
Textilien
ja
K & L Ruppert
ja
Textilkaufhaus
Textilien
ja
Kik
nein
FM
Textilien
ja
Kleider Müller
ja
Textilkaufhaus
Textilien
ja
Sport Müller GmbH
ja
FM
Sportbekleidung
ja
Sport Müller GmbH
ja
FM
Sportbekleidung
ja
Takko
nein
FM
Textilien
ja
Vögele Modecenter
ja
FM
Textilien
ja
Expert & Hoerco
nein
FM
Elektrowaren
ja
Schläfke Elektronik
nein
FM
Elektrowaren
ja
Drogeriemarkt
Bekleidung, Schuhe, Sport
Elektro
Stadt Villingen-Schwenningen
Schwarzwald-Baar-Kreis
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Möbel
BIG Bett
nein
FM
Möbel
nein
Happy Hölzele
nein
FM
Möbel
nein
Häring Wohnraumgestalter
ja
FM
Möbel
nein
Hölzle Möbel
nein
FM
Möbel
nein
Hölzle SB-Möbel
ja
FM
Möbel
nein
Küchenland
nein
FM
(Küchen-)Möbel
nein
Küchenstudio Hölzle
nein
FM
(Küchen-)Möbel
nein
Möbel Wiebelt
nein
FM
Möbel
nein
Möbelix
nein
FM
Möbel
nein
Mömax
nein
FM
Möbel
nein
Streicher Bad Küche
nein
FM
(Küchen-)Möbel
nein
Toni Herner Polstermöbelfabrik
nein
FM
Möbel
nein
Wohn Art Welzer
ja
FM
Möbel
nein
Würthner Wohnen
nein
FM
Möbel
nein
Bauhaus
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Paktiker Baumarkt
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Raiffeisen Baumarkt
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Reisser Sanitär
nein
FM
Sanitärbedarf
nein
Toom Baumarkt
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Zoomarkt & Gartencenter Späth
nein
FM
Gartenbedarf
nein
Baby1one
nein
FM
Babyausstatter
nein
Graf Babyparadies
ja
FM
Babyausstatter
nein
Schnäppchenmarkt
ja
FM
Sonderposten
nein
United Posten
ja
FM
Sonderposten
nein
Baumarkt/ Gartencenter
Sonstiges
Planung
Plus
Stadt Donaueschingen
Schwarzwald-Baar-Kreis
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Mittelzentrum
Einwohner 31.12.2004:
21.496
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 1,6 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 2,4 %
zugehöriger Mittelbereich:
Blumberg, Bräunlingen, Hüfingen
Einwohner nur Mittelbereich:
24.578
Einwohner gesamt Mittelbereich:
46.074
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Donaueschingen
zugeordneter Mittelbereich
Summe
Food in Mill. €
38,4
Nonfood in Mill. €
72,2
Food in Mill. €
42,7
Nonfood in Mill. €
78,9
Food in Mill. €
81,1
Umsatzleistung je Einwohner in €
121,6
232,2
Nonfood in Mill. €
151,1
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
110,6
115,0 Mill. €
5.349,8 €
Stadt Donaueschingen
Schwarzwald-Baar-Kreis
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
12.330
Großflächige Betriebe in m²
24.230
Nonfood:
11.900
Food:
5
Nonfood:
3
Anzahl großflächiger Betriebe
8
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,6
Nonfood:
0,6
1,1
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
Zentralitätskennziffer
2000
2005
2000
2005
2000
2005
112,5
115,0
106,3
110,6
105,8
104,0
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2000
2005
2000
2005
112,5
115,0
224,4
232,2
Marktabschöpfung in %
2000
50,1
2005
49,5
Stadt Donaueschingen
Schwarzwald-Baar-Kreis
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Aldi
nein
Discounter
Food
teils
E center
teils
VM
Food
teils
Lidl
ja
Discounter
Food
teils
MiniMal
nein
VM
Food
teils
Wal-Mart Supercenter
nein
SBW
Food
teils
nein
FM
Möbel
nein
Bauhaus
teils
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Top-Bau Center
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Möbel
Domicil
Baumarkt/ Gartencenter
Stadt Rottweil
Landkreis Rottweil
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Mittelzentrum
Einwohner 31.12.2004:
25.641
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 1,8 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 5,1 %
zugehöriger Mittelbereich:
Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dornhan, Epfendorf, FluornWinzeln, Oberndorf am Neckar, Sulz am Neckar, Villingendorf,
Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil
Einwohner nur Mittelbereich:
70.389
Einwohner gesamt Mittelbereich:
96.030
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Rottweil
zugeordneter Mittelbereich
Summe
Food in Mill. €
45,3
Nonfood in Mill. €
85,3
Food in Mill. €
124,2
Nonfood in Mill. €
233,1
Food in Mill. €
169,5
Umsatzleistung je Einwohner in €
357,3
487,9
Nonfood in Mill. €
318,4
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
130,6
120,0 Mill. €
4.680,0 €
Stadt Rottweil
Landkreis Rottweil
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
5.800
Großflächige Betriebe in m²
32.760
Nonfood:
26.960
Food:
3
Nonfood:
8
Anzahl großflächiger Betriebe
11
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,2
Nonfood:
1,1
1,3
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
Zentralitätskennziffer
2000
2005
2000
2005
2000
129,4
120,0
122,5
130,6
105,6
2005
91,9
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2000
2005
2000
2005
129,4
120,0
454,1
487,9
Marktabschöpfung in %
2000
28,5
2005
24,6
Stadt Rottweil
Landkreis Rottweil
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Edeka Neukauf Maier
ja
VM
Food
teils
Handelshof
nein
SBW
Food
teils
Lidl
nein
Discounter
Food
teils
nein
FM
Textilien
ja
nein
FM
Elektrowaren
ja
K Markt Der Möbeldiscount
nein
FM
Möbel
nein
Wohn Schick
nein
FM
Möbel
nein
BayWa Garten und Zoo
nein
FM
Gartenbedarf
nein
Holz-Steinwandel
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Hornbach Bau- und Gartenmarkt
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Zweygart
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Bekleidung, Schuhe, Sport
Vögele Modecenter
Elektro
MEGA Company
Möbel
Baumarkt/ Gartencenter
Planung
Edeka Kulinara
Möbelhaus Schick (Erweiterung)
Stadt Schramberg
Landkreis Rottweil
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Mittelzentrum
Einwohner 31.12.2004:
18.624
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
- 1,8 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 0,1 %
zugehöriger Mittelbereich:
Aichhalden, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Lauterbach,
Schenkenzell, Schiltach, Tennenbronn
Einwohner nur Mittelbereich:
27.703
Einwohner gesamt Mittelbereich:
46.327
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Schramberg
zugeordneter Mittelbereich
Summe
Food in Mill. €
32,9
Nonfood in Mill. €
61,9
Food in Mill. €
49,2
Nonfood in Mill. €
92,7
Food in Mill. €
82,1
Umsatzleistung je Einwohner in €
141,9
236,7
Nonfood in Mill. €
154,6
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
94,8
130,0 Mill. €
6.980,2 €
Stadt Schramberg
Landkreis Rottweil
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
7.820
Großflächige Betriebe in m²
28.410
Nonfood:
20.590
Food:
4
Nonfood:
8
Anzahl großflächiger Betriebe
12
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,4
Nonfood:
1,1
1,5
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2000
2005
2000
126,3
130,0
96,6
2005
94,8
Zentralitätskennziffer
2000
2005
103,7
137,1
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2000
2005
2000
2005
126,3
130,0
242,5
236,7
Marktabschöpfung in %
2000
52,1
2005
54,9
Stadt Schramberg
Landkreis Rottweil
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Edeka Aktiv
nein
VM
Food
teils
Kaufland
nein
VM
Food
teils
Lidl
nein
Discounter
Food
teils
Marktkauf
nein
SBW
Food
teils
ja
Textilkaufhaus
Textilien
Möbel Neininger
nein
FM
Möbel
nein
Sawadee Flechtmöbel Fabrikverkauf
nein
FM
Möbel
nein
Bea Fliesen
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Bühler I&M Interbaustoff
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Fliesenfachmarkt Armbruster
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Holzland Saum
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
nein
FM
Sonderposten
nein
Bekleidung, Schuhe, Sport
Holzherr Bekleidung
ja
Möbel
Baumarkt/ Gartencenter
Sonstiges
Thomas Phillips Sonderposten
Planung
Edeka
Kaufland
Stadt Tuttlingen
Landkreis Tuttlingen
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Mittelzentrum
Einwohner 31.12.2004:
34.985
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 0,8 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 0,2 %
zugehöriger Mittelbereich:
Aldingen, Balgheim, Bärenthal, Böttingen, Bubsheim, Buchheim,
Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Egesheim,
Emmingen-Liptingen, Fridingen, Frittlingen, Geisingen, Gosheim,
Gunningen, Hausen ob Verena, Immendingen, Irndorf, Kolbingen,
Mahlstetten, Mühlheim, Neuhausen, Reichenbach, Renquishausen,
Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht, Spaichingen, Talheim,
Trossingen, Wehingen, Wurmlingen
Einwohner nur Mittelbereich:
100.050
Einwohner gesamt Mittelbereich:
135.035
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Food in Mill. €
Tuttlingen
zugeordneter Mittelbereich
Summe
61,8
Nonfood in Mill. €
116,3
Food in Mill. €
176,1
Nonfood in Mill. €
329,6
Food in Mill. €
237,9
Nonfood in Mill. €
445,9
Umsatzleistung je Einwohner in €
505,7
683,8
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
178,1
235,0 Mill. €
6.717,2 €
Stadt Tuttlingen
Landkreis Tuttlingen
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
17.570
Großflächige Betriebe in m²
56.975
Nonfood:
39.405
Food:
11
Nonfood:
20
Food:
0,5
Nonfood:
1,1
Anzahl großflächiger Betriebe
31
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
1,6
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
Zentralitätskennziffer
2000
2005
2000
2005
2000
2005
235,2
235,0
179,7
178,1
130,9
131,9
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2000
2005
2000
2005
235,2
235,0
644,4
683,8
Marktabschöpfung in %
2000
36,5
2005
34,4
Stadt Tuttlingen
Landkreis Tuttlingen
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Aldi
nein
Discounter
Food
teils
Aldi
nein
Discounter
Food
teils
Edeka Center
ja
VM
Food
teils
Edeka Neukauf
ja
VM
Food
teils
Kaufland
nein
SBW
Food
teils
Lidl
nein
Discounter
Food
teils
Lidl
nein
Discounter
Food
teils
Minimal
nein
VM
Food
teils
Penny
nein
Discounter
Food
teils
real,-
nein
SBW
Food
teils
Treff Discount
ja
Discounter
Food
teils
ja
FM
Drogeriewaren
ja
C&A
nein
Textilkaufhaus
Textilien
ja
Intersport Butsch
nein
FM
Sportbekleidung
ja
Karstadt
ja
Kaufhaus
Textilien
ja
Krauss
ja
Textilkaufhaus
Textilien
ja
nein
FM
Elektrowaren
ja
Global
nein
FM
Möbel
nein
Heppeler Einrichtungen
ja
FM
Möbel
nein
MEGA Küchen u. Möbel
nein
FM
Möbel
nein
Wohn Schatz
ja
FM
Möbel
nein
Blumen Panorama
nein
FM
Gartenbedarf
nein
Praktiker
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Stark Baustoffe I&M Interbaustoff
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Toom Baumarkt
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Top-Bau Center
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
ARO Teppichböden
nein
FM
Bodenbeläge
nein
Optimal
nein
FM
Bodenbeläge
nein
Drogeriemarkt
Drogeriemarkt Müller
Bekleidung, Schuhe, Sport
Elektro
Mega Company
Möbel
Baumarkt/ Gartencenter
Sonstiges
Stadt Tuttlingen
Landkreis Tuttlingen
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Sonstiges
Thomas Philipps
nein
FM
Sonderposten
nein
TTL
nein
FM
Bodenbeläge
nein
Zweirad N.E.R.Z.
nein
FM
Fahrräder
nein
Stadt Blumberg
Schwarzwald-Baar-Kreis
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
10.621
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
- 1,1 %
Einwohnerprognose bis 2010*
- 0,3 %
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner gesamt:
nicht ausgewiesen
10.621
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Blumberg
Food in Mill. €
18,4
Nonfood in Mill. €
33,9
52,3
Food in Mill. €
kein Nahbereich
Summe
Nonfood in Mill. €
Food in Mill. €
18,4
Nonfood in Mill. €
33,9
52,3
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
Umsatzleistung je Einwohner in €
30,0 Mill. €
2.824,6 €
Stadt Blumberg
Schwarzwald-Baar-Kreis
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
3.360
Großflächige Betriebe in m²
3.360
Nonfood:
0
Food:
4
Nonfood:
0
Anzahl großflächiger Betriebe
4
0,3
Food:
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
0,3
Nonfood:
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
29,7
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
30,0
50,1
2005
52,3
Zentralitätskennziffer
2000
59,2
2005
57,4
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
29,7
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
Marktabschöpfung in %
2005
2000
2005
2000
2005
30,0
--
--
--
--
Stadt Blumberg
Schwarzwald-Baar-Kreis
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
E Neukauf
ja
VM
Food
teils
Lidl
ja
Discounter
Food
teils
Penny-Markt
ja
Discounter
Food
teils
Treff Discount
ja
Discounter
Food
teils
Planung
Aldi
Lidl-Erweiteung
Stadt Furtwangen im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Einwohner 31.12.2004:
Unterzentrum
9.673
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
-2,0 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 0,7 %
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner nur Nahbereich:
Einwohner gesamt Nahbereich:
Gütenbach
1.328
11.001
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Furtwangen
zugeordneter Nahbereich
Summe
Food in Mill. €
17,3
Nonfood in Mill. €
32,5
Food in Mill. €
2,3
Nonfood in Mill. €
4,4
Food in Mill. €
19,6
Nonfood in Mill. €
36,9
Umsatzleistung je Einwohner in €
6,7
56,5
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
49,8
35,0 Mill. €
3.618,3 €
Stadt Furtwangen im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
3.750
Großflächige Betriebe in m²
3.750
Nonfood:
0
Food:
4
Nonfood:
0
Anzahl großflächiger Betriebe
4
0,4
Food:
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
0,4
Nonfood:
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
33,2
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
35,0
49,3
2005
49,8
Zentralitätskennziffer
2000
67,4
2005
70,3
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
33,2
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2005
2000
35,0
56,0
2005
56,5
Marktabschöpfung in %
2000
59,3
2005
61,9
Stadt Furtwangen im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Aldi
nein
Discounter
Food
teils
E Neukauf
nein
VM
Food
teils
E Neukauf
ja
VM
Food
teils
Minimal
nein
VM
Food
teils
Planung
Lidl
Stadt Geisingen und Gemeinde Immendingen
Landkreis Tuttlingen
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
(Doppel-)Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
Geisingen: 6.090
Immendingen: 5.936
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
Geisingen: - 0,8 %
Immendingen: + 1,3 %
Einwohnerprognose bis 2010*
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner gesamt:
Geisingen:+ 2,5 % Immendingen: + 3,0 %
nicht ausgewiesen
12.026
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Geisingen und Immendingen
Food in Mill. €
20,8
Nonfood in Mill. €
38,1
58,9
Food in Mill. €
kein Nahbereich
Summe
Nonfood in Mill. €
Food in Mill. €
20,8
Nonfood in Mill. €
38,1
58,9
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
Umsatzleistung je Einwohner in €
30,0 Mill. €
2.494,6 €
Stadt Geisingen und Gemeinde Immendingen
Landkreis Tuttlingen
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
2.800
Großflächige Betriebe in m²
2.800
Nonfood:
0
Food:
2
Nonfood:
0
Anzahl großflächiger Betriebe
2
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,2
Nonfood:
0,0
0,2
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
24,5
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
30,0
54,5
2005
58,9
Zentralitätskennziffer
2000
45,0
2005
50,9
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
24,5
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
Marktabschöpfung in %
2005
2000
2005
2000
2005
30,0
--
--
--
--
Stadt Geisingen und Gemeinde Immendingen
Landkreis Tuttlingen
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Edeka Milkau, Geisingen
nein
VM
Food
teils
Lidl, Immendingen
nein
Discounter
Food
teils
Gemeinde Gosheim und Gemeinde Wehingen
Landkreis Tuttlingen
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
(Doppel-)Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
Gosheim: 3.873
Wehingen: 3.711
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
Gosheim: + 2,2 %
Wehingen: + 1,9 %
Einwohnerprognose bis 2010*
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner nur Nahbereich:
Einwohner gesamt Nahbereich:
nicht ausgewiesen
Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Königsheim, Reichenbach
4.504
12.088
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Gosheim und Wehingen
Food in Mill. €
13,5
Nonfood in Mill. €
25,2
8,1
Food in Mill. €
zugeordneter Nahbereich
Summe
Nonfood in Mill. €
15,4
Food in Mill. €
21,6
Nonfood in Mill. €
40,6
Umsatzleistung je Einwohner in €
23,5
62,2
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
38,7
15,0 Mill. €
1.977,8 €
Gemeinde Gosheim und Gemeinde Wehingen
Landkreis Tuttlingen
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
1.635
Großflächige Betriebe in m²
1.635
Nonfood:
0
Food:
1
Nonfood:
0
Anzahl großflächiger Betriebe
1
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,2
Nonfood:
0,0
0,2
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
15,3
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
15,0
36,9
2005
38,7
Zentralitätskennziffer
2000
41,6
2005
38,8
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
15,3
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2005
2000
15,0
57,8
2005
62,2
Marktabschöpfung in %
2000
26,5
2005
24,1
Gemeinde Gosheim und Gemeinde Wehingen
Landkreis Tuttlingen
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
VM
Food
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
E neukauf, Wehingen
ja
teils
Stadt Mühlheim an der Donau und Stadt Fridingen an der Donau
Landkreis Tuttlingen
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
(Doppel-)Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
Mühlheim: 3.495
Fridingen: 3.273
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
Mühlheim: - 0,3 %
Fridingen: - 2,2 %
Einwohnerprognose bis 2010*
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner nur Nahbereich:
Einwohner gesamt Nahbereich:
nicht ausgewiesen
Bärenthal, Buchheim, Irndorf, Kolbingen, Renquishausen
3.887
10.655
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Mühlheim und Fridingen
Food in Mill. €
12,1
Nonfood in Mill. €
23,2
7,0
Food in Mill. €
zugeordneter Nahbereich
Summe
Nonfood in Mill. €
13,1
Food in Mill. €
19,1
Nonfood in Mill. €
36,3
Umsatzleistung je Einwohner in €
20,1
55,4
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
35,3
13,0 Mill. €
1.920,8 €
Stadt Mühlheim an der Donau und Stadt Fridingen an der Donau
Landkreis Tuttlingen
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
0
Großflächige Betriebe in m²
--
Nonfood:
0
Food:
0
Nonfood:
0
Anzahl großflächiger Betriebe
--
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,0
Nonfood:
0,0
0,0
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
12,8
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
13,0
34,2
2005
35,3
Zentralitätskennziffer
2000
37,4
2005
36,8
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
12,8
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2005
2000
13,0
52,1
2005
55,4
Marktabschöpfung in %
2000
24,6
2005
23,5
Stadt Oberndorf am Neckar
Landkreis Rottweil
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
14.736
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 0,8 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 2,1 %
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner nur Nahbereich:
Einwohner gesamt Nahbereich:
Epfendorf, Flourn-Winzeln
6.802
21.538
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Oberndorf
zugeordneter Nahbereich
Summe
Food in Mill. €
26,0
Nonfood in Mill. €
49,0
Food in Mill. €
12,1
Nonfood in Mill. €
22,7
Food in Mill. €
38,1
Nonfood in Mill. €
71,7
Umsatzleistung je Einwohner in €
34,8
109,8
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
75,0
80,0 Mill. €
5.428,9 €
Stadt Oberndorf am Neckar
Landkreis Rottweil
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
8.600
Großflächige Betriebe in m²
15.465
Nonfood:
6.865
Food:
4
Nonfood:
2
Anzahl großflächiger Betriebe
6
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,6
Nonfood:
0,5
1,0
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
61,4
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
80,0
73,4
2005
75,0
Zentralitätskennziffer
2000
83,6
2005
106,7
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
61,4
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2005
2000
2005
80,0
105,8
109,8
Marktabschöpfung in %
2000
58,0
2005
72,9
Stadt Oberndorf am Neckar
Landkreis Rottweil
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Aldi
nein
Discounter
Food
teils
Lidl
nein
Discounter
Food
teils
real
teils
SBW
Food
teils
Rewe
ja
VM
Food
teils
ja
Textilkaufhaus
Textilien
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
Bekleidung, Schuhe, Sport
Textilhaus Hoffmeyer
ja
Baumarkt/ Gartencenter
Hagebaucentrum Bolay
Planung
Modernisierung real
Netto (ehem. Extra)
nein
Stadt Spaichingen
Landkreis Tuttlingen
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
12.354
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 1,0 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 2,8 %
zugehöriger Nahbereich:
Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob
Verena, Mahlstetten
Einwohner nur Nahbereich:
10.349
Einwohner gesamt Nahbereich:
22.703
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Spaichingen
zugeordneter Nahbereich
Summe
Food in Mill. €
21,8
Nonfood in Mill. €
41,1
Food in Mill. €
18,3
Nonfood in Mill. €
34,8
Food in Mill. €
40,1
Nonfood in Mill. €
75,9
Umsatzleistung je Einwohner in €
53,1
116,0
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
62,9
75,0 Mill. €
6.070,9 €
Stadt Spaichingen
Landkreis Tuttlingen
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
6.450
Großflächige Betriebe in m²
11.710
Nonfood:
5.260
Food:
4
Nonfood:
3
Anzahl großflächiger Betriebe
7
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,5
Nonfood:
0,4
0,9
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
63,9
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
75,0
60,5
2005
62,9
Zentralitätskennziffer
2000
2005
105,6
119,2
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
63,9
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2005
2000
2005
75,0
107,8
116,0
Marktabschöpfung in %
2000
59,3
2005
64,7
Stadt Spaichingen
Landkreis Tuttlingen
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Aldi
nein
Discounter
Food
teils
Kaufland
nein
SBW
Food
teils
Lidl
teils
Discounter
Food
teils
Minimal
teils
VM
Food
teils
AWG
nein
FM
Textilien
ja
Kaufhaus Maka
ja
FM
Textilien
ja
nein
FM
Möbel
Bekleidung, Schuhe, Sport
Möbel
Avanti-Möbel
Planung
Aldi (Verlagerung)
Minimal (Verlagerung)
nein
Stadt Sankt Georgen im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
13.719
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
- 1,8 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+/- 0,0 %
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner gesamt:
nicht ausgewiesen
13.719
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Sankt Georgen
Food in Mill. €
24,2
Nonfood in Mill. €
46,1
70,3
Food in Mill. €
kein Nahbereich
Summe
Nonfood in Mill. €
Food in Mill. €
24,2
Nonfood in Mill. €
46,1
70,3
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
Umsatzleistung je Einwohner in €
50,0 Mill. €
3.644,6 €
Stadt Sankt Georgen im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
2.120
Großflächige Betriebe in m²
2.120
Nonfood:
0
Food:
2
Nonfood:
0
Anzahl großflächiger Betriebe
2
0,2
Food:
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
0,2
Nonfood:
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
51,6
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
50,0
70,6
2005
70,3
Zentralitätskennziffer
2000
73,2
2005
71,1
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
51,6
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
Marktabschöpfung in %
2005
2000
2005
2000
2005
50,0
--
--
--
--
Stadt Sankt Georgen im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
Edeka Aktivmarkt
ja
VM
Food
teils
Minimal
nein
VM
Food
teils
Stadt Sulz am Neckar
Landkreis Rottweil
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
12.710
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 2,0 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 5,5 %
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner nur Nahbereich:
Einwohner gesamt Nahbereich:
Vöhringen
4.130
16.840
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Sulz
Food in Mill. €
22,2
Nonfood in Mill. €
41,4
7,3
Food in Mill. €
zugeordneter Nahbereich
Summe
Nonfood in Mill. €
13,7
Food in Mill. €
29,5
Nonfood in Mill. €
55,1
Umsatzleistung je Einwohner in €
21,0
84,6
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
63,6
45,0 Mill. €
3.540,5 €
Stadt Sulz am Neckar
Landkreis Rottweil
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
2.515
Großflächige Betriebe in m²
2.515
Nonfood:
0
Food:
2
Nonfood:
0
Anzahl großflächiger Betriebe
2
0,2
Food:
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
0,2
Nonfood:
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
40,9
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
45,0
59,7
2005
63,6
Zentralitätskennziffer
2000
68,5
2005
70,8
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
40,9
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2005
2000
45,0
76,0
2005
84,6
Marktabschöpfung in %
2000
53,8
2005
53,2
Stadt Sulz am Neckar
Landkreis Rottweil
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
E neukauf
ja
VM
Food
teils
Lidl
ja
Discounter
Food
teils
Planung
E neukauf (Erweiterung)
Stadt Triberg im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Einwohner 31.12.2004:
Unterzentrum
5.302
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
- 4,6 %
Einwohnerprognose bis 2010*
- 0,2 %
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner nur Nahbereich:
Einwohner gesamt Nahbereich:
Schonach im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald
6.782
12.084
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Food in Mill. €
Triberg
zugeordneter Nahbereich
Summe
9,4
Nonfood in Mill. €
17,5
Food in Mill. €
12,0
Nonfood in Mill. €
22,5
Food in Mill. €
21,4
Nonfood in Mill. €
40,0
Umsatzleistung je Einwohner in €
34,5
61,4
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
26,9
25,0 Mill. €
4.715,2 €
Stadt Triberg im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
0
Großflächige Betriebe in m²
--
Nonfood:
0
Food:
0
Nonfood:
0
Anzahl großflächiger Betriebe
--
Food:
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Nonfood:
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
28,1
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
25,0
27,9
2005
26,9
Zentralitätskennziffer
2000
100,7
2005
92,9
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
28,1
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2005
2000
25,0
60,2
2005
61,4
Marktabschöpfung in %
2000
46,7
2005
40,7
Stadt Triberg im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Planung
Lidl
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Stadt Trossingen
Landkreis Tuttlingen
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Unterzentrum
Einwohner 31.12.2004:
15.054
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 2,6 %
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 3,0 %
zugehöriger Nahbereich:
Einwohner nur Nahbereich:
Einwohner gesamt Nahbereich:
Durchhausen, Gunningen,Talheim
2.777
17.831
*Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Trossingen
zugeordneter Nahbereich
Summe
Food in Mill. €
26,1
Nonfood in Mill. €
48,1
Food in Mill. €
4,8
Nonfood in Mill. €
8,8
Food in Mill. €
30,9
Nonfood in Mill. €
56,9
Umsatzleistung je Einwohner in €
13,6
87,8
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Umsatzleistung in Mill. €
74,2
75,0 Mill. €
4.982,1 €
Stadt Trossingen
Landkreis Tuttlingen
Großflächige Einzelhandelsbetriebe
Food:
3.650
Großflächige Betriebe in m²
9.100
Nonfood:
5.450
Food:
2
Nonfood:
2
Anzahl großflächiger Betriebe
4
Verkaufsfläche in m² je Einwohnner
Food:
0,2
Nonfood:
0,4
0,6
Zentralörtliche Bedeutung
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
76,7
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Zentralort
2005
2000
75,0
70,2
2005
74,2
Zentralitätskennziffer
2000
2005
109,2
101,1
Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung
mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich)
Umsatzleistung in Mill. €
im Zentralort
2000
76,7
Kaufkraftpotenzial in Mill. €
im Mittelbereich
2005
2000
75,0
82,8
2005
87,8
Marktabschöpfung in %
2000
92,6
2005
85,4
Stadt Trossingen
Landkreis Tuttlingen
Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe
integriert
Betriebstyp
Sortimentsschwerpunkt
Zentrenrelevanz
Lebensmittel
E Neukauf
nein
SBW
Food
teils
Minimal
ja
VM
Food
teils
ja
FM
(Küchen-)Möbel
nein
nein
FM
Bau-u.Heimwerkerbedarf
nein
Möbel
Efinger Küchenstudio
Baumarkt/ Gartencenter
Baufachzentrum Efinger
Planung
Müller Drogeriemarkt
Penny
Verlagerung Lidl
Kleinzentren
Aldingen
Tuttlingen (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
7.545
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 3,9
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 3,4 %
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Aldingen
2000
2005
Food
Nonfood
12,1
22,7
34,8
13,1
24,1
37,2
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
großflächige EH-Betriebe VK in m²
Summe
13.000
1.723
10.000 Möbel
Kleinzentren
Bad Dürrheim
Schwarzwald-Baar-Kreis (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
12.707
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 5,2
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 4,3 %
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Bad Dürrheim
2000
2005
Food
Nonfood
Summe
20,5
39,4
59,9
22,9
43,9
66,8
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
großflächige EH-Betriebe VK in m²
50.000
3.935
39.000 Möbel, SBW, Elektro, Textil
u.a.m.
Kleinzentren
Bräunlingen
Schwarzwald-Baar-Kreis (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
6.154
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 0,6
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 2,3 %
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Bräunlingen
2000
2005
Food
Nonfood
9,9
18,0
27,9
10,8
20,1
30,9
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
großflächige EH-Betriebe VK in m²
Summe
4.500
731
nicht vorhanden
Kleinzentren
Dornhan
Rottweil (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
6.156
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+/- 0
Einwohnerprognose bis 2010*
- 0,3 %
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Dornhan
2000
2005
Food
Nonfood
10,3
19,2
29,5
10,9
20,5
31,4
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
großflächige EH-Betriebe VK in m²
Summe
3.500
569
nicht vorhanden
Kleinzentren
Dunningen
Rottweil (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
5.965
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 3,8
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 4,3 %
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Dunningen
2000
2005
Food
Nonfood
9,6
17,8
27,4
10,5
19,6
30,1
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
großflächige EH-Betriebe VK in m²
Summe
3.620
607
1.200 Edeka
Kleinzentren
Hüfingen
Schwarzwald-Baar-Kreis (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
7.803
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 1,8
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 2,6 %
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Hüfingen
2000
2005
Food
Nonfood
Summe
12,3
22,2
34,5
13,5
24,9
38,4
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
8.000
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
1.025
großflächige EH-Betriebe VK in m²
1.000 Lidl
Kleinzentren
Königsfeld im Schwarzwald
Schwarzwald-Baar-Kreis (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
6.129
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 4,7
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 0,7 %
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Königsfeld im
Schwarzwald
2000
2005
Food
Nonfood
9,8
18,0
27,8
10,8
20,2
31,0
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
großflächige EH-Betriebe VK in m²
Summe
4.000
653
1.200 Edeka
Kleinzentren
Schiltach
Rottweil (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
4.076
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 0,9
Einwohnerprognose bis 2010*
nicht ausgewiesen
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Schiltach
2000
2005
Food
Nonfood
Summe
7,1
13,5
20,6
7,3
14,0
21,3
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
9.000
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
2.208
großflächige EH-Betriebe VK in m²
4.000 Möbel
Kleinzentren
Vöhrenbach
Schwarzwald-Baar-Kreis (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
Kleinzentrum
Einwohner 31.12.2004:
4.139
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 1,0
Einwohnerprognose bis 2010*
nicht ausgewiesen
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Vöhrenbach
2000
2005
Food
Nonfood
Summe
6,9
12,8
19,7
7,2
13,5
20,7
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
5.300
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
1.281
großflächige EH-Betriebe VK in m²
3.500 Möbel
Zimmern ob Rottweil
Rottweil (LK)
Strukturdaten
zentralörtliche Einstufung:
keine zentralörtliche Funktion
Einwohner 31.12.2004:
6.035
Einwohnerentwicklung 1999 - 2004
+ 3,9
Einwohnerprognose bis 2010*
+ 0,9 %
* Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005
Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro
Jahr
Zimmern ob
Rottweil
Food
Nonfood
Summe
2000
2005
10,7
20,1
Daten zur Einzelhandelsausstattung
Verkaufsfläche in m² gesamt
Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m²
großflächige EH-Betriebe VK in m²
15.230
2.524
13.430 LM, Spielwaren, Betten,
Baumarkt, Textilien
30,8