Standortatlas Einzelhandel - Regionalverband Schwarzwald
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Standortatlas Einzelhandel - Regionalverband Schwarzwald
Standortatlas Einzelhandel Grundlagen Datenauswertung Entwicklungsperspektiven Empfehlungen Datenblätter Bearbeitung: G M A Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg April 2006 VillingenSchwenningen Tuttlingen Rottweil Schramberg Donaueschingen Standortatlas Einzelhandel Grundlagen Datenauswertung Entwicklungsperspektiven Empfehlungen Datenblätter Bearbeitung: G M A Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg April 2006 VillingenSchwenningen Tuttlingen Rottweil Schramberg Donaueschingen Impressum Standortatlas Einzelhandel April 2006 Herausgeber, Copyright: Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg und den Ober- und Mittelzentren der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg Johannesstraße 27, 78056 Villingen-Schwenningen Telefon: 0 77 20 / 97 16 – 0, Telefax: 0 77 20 / 97 16 – 20 e-mail: [email protected] Druck: Selbstverlag Standortatlas für die Region SCHWARZWALD-BAAR-HEUBERG ---------------------------------------------------------------Aktualisierung im Auftrag des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg Projektbearbeitung: Dipl.Geogr. Gerhard Beck Projektverantwortung: Dr. Stefan Holl Vorbemerkung Im Jahr 2000 hat die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, einen Standortatlas für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg vorgelegt. Die Bearbeitung erfolgte im Auftrag des Regionalverbandes Schwarzwald-Baar-Heuberg. Dieser Standortatlas wird im Rahmen der vorliegenden Untersuchung aktualisiert und fortgeschrieben. Die Untersuchung wurde finanziert von den fünf Großen Kreisstädten der Region (Villingen-Schwenningen, Donaueschingen, Rottweil, Schramberg, Tuttlingen) sowie von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg und dem Regionalverband. Während der Bearbeitung erfolgte eine entsprechende Abstimmung mit IHK und Regionalverband. Das Datenmaterial wurde vollständig aktualisiert. In diesem Rahmen wurde auch eine schriftliche Befragung sämtlicher Zentralen Orte im Verbandsgebiet durchgeführt. GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg, im Dezember 2005 BE ee INHALTSVERZEICHNIS Seite I II III GRUNDLAGEN 1 1. Methodik 1 2. 2.1 2.2 2.3 2.4 Grundzüge der Einzelhandelsentwicklung Nachfrageseite Angebotsseite Lebensmittel und Nahversorgung Konsequenzen für die Stadtentwicklung 2 3 4 4 7 DATENAUSWERTUNG 9 1. Bevölkerungsentwicklung 9 2. Kaufkraft 12 3. Verkaufsflächen im großflächigen Einzelhandel 13 4. Umsatzentwicklung 18 ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN 23 1. Strukturelle Grundlagen 23 2. Rechtliche Grundlagen 24 3. Regionalplanerische Ansätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass Typ B: Moderatorenkonzept Typ C: Räumliche Festlegungen im Regionalplan Fazit aus den bisherigen Ansätzen 27 28 29 32 33 3.1 3.2 3.3 3.4 IV EMPFEHLUNGEN 37 1. Regionalplanerische Zielsetzungen 37 2. Voraussetzungen für die regionalplanerische Umsetzbarkeit 38 3. Empfehlung 39 4. Schlussbetrachtung 42 I. GRUNDLAGEN 1. Methodik Die vorliegende Untersuchung ist als Fortschreibung der GMA-Analyse für den Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg aus dem Jahr 2000 konzipiert. Damals wurden sämtliche großflächigen Einzelhandelsbetriebe (ab 800 m² VK) im Verbandsgebiet erfasst. Dieser Datenbestand wurde im Jahr 2005 vollständig aktualisiert. Die Aktualisierung erfolgte durch eine schriftliche Abfrage bei den Städten und Gemeinden sowie im Zweifelsfall durch ergänzende Vor-Ort-Erhebungen durch die GMA. Ebenfalls aktualisiert wurden die Daten zur Einwohnerstruktur, zum Kaufkraftpotenzial, zur Umsatzleistung usw. Die Prognosedaten zur zukünftigen Einwohnerentwicklung wurden vom Statistischen Landesamt Baden-Württemberg ermittelt. Gegenüber der Untersuchung aus dem Jahr 2000 ist auf folgende Besonderheiten hinzuweisen: – Wie im Jahr 2000 wurden auch in der aktuellen Untersuchung alle Betriebe mit mehr als 800 m² VK einbezogen. Da in der Zwischenzeit jedoch zahlreiche kleinere Fachmärkte und v. a. Discounter, die ursprünglich geringfügig unter der Grenze der Großflächigkeit lagen, ihre Verkaufsfläche vergrößert haben, werden sie in der aktuellen Untersuchung erfasst. Der in der aktuellen Analyse dargestellte Verkaufsflächenzuwachs gegenüber dem Jahr 2000 ist damit nur z. T. auf Neuansiedlungen zurückzuführen.1 – Das Kaufkraftniveau in den einzelnen Städten und Gemeinden des Verbandsgebietes basiert auf den Kaufkraftkennziffern der GfK Nürnberg. Diese zeigen lokale Abweichungen des Kaufkraftniveaus vom Bundesdurchschnitt.2 1 2 So haben z.B. mittlerweile die Mehrzahl der Lebensmittel-Discountmärkte Verkaufsflächen über 800 m². Entsprechend wurden sie in der aktuellen Untersuchung erfasst, während in der Analyse 2000 Lebensmittel-Discountmärkte nur im Ausnahmefall erfasst wurden. Die Berechnungen basieren auf einer Auswertung der Einkommensteuerstatistik. 1 – Die Daten zum Einzelhandelsumsatz in den Zentralen Orten des Verbandsgebietes basieren teilweise auf GMA-Analysen1, teilweise auf Angaben der GfK oder anderer Marktforschungsinstitute.2 Die erarbeiteten Datengrundlagen werden sowohl als Einzelausweis für sämtliche Zentralen Orte im Verbandsgebiet als auch im Rahmen einer vergleichenden Querschnittsauswertung dargestellt. Zusätzlich zur Datenauswertung enthält der aktuelle Bericht Hinweise und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der regionalplanerischen Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Während der Bericht aus dem Jahr 2000 mit einer Querschnittsauswertung abgeschlossen wurde, soll die Fortschreibung auch Handlungsempfehlungen aufzeigen. Hierzu werden die vorhandenen Ansätze in den Planungsregionen von BadenWürttemberg systematisch erfasst und kategorisiert. Im Sinne einer Erfolgskontrolle bzw. einer Prüfung der Praktikabilität werden daraus Empfehlungen für die zukünftige Vorgehensweise in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg abgeleitet. 2. Grundzüge der Einzelhandelsentwicklung Im Folgenden werden in Kürze die wesentlichen Entwicklungstendenzen zur Einzelhandelsstruktur zusammengefasst. Der Fokus der Darstellung liegt auf denjenigen Entwicklungen die flächenbedeutsam sind und damit auch Konsequenzen für die Stadt- und Regionalentwicklung haben. 1 2 Sofern aktuelle kommunale Einzelhandelskonzepte vorliegen. Da diese Werte regelmäßig nicht auf Primärerhebungen beruhen, sondern lediglich aus einer Auswertung der Umsatzsteuerstatistik, sind sie lediglich als Näherungswerte zu verstehen. 2 2.1 Nachfrageseite Verändertes Ausgabeverhalten: Der Einzelhandel konnte in den letzten Jahren nur unterproportional an der Steigerung der Konsumausgaben der privaten Haushalte profitieren (vgl. Abb. 1). Der Anteil des Einzelhandels an den privaten Konsumausgaben sank im Zeitraum 1995 - 2004 von 37 auf 31 %. Im Gegenzug wuchs der Anteil für Miete, Freizeitanlagen und sonstige Lebenshaltungskosten ständig. Abb. 1: Entwicklung des Umsatzes und des privaten Konsums 1991 = 100 150 140 130 120 110 privater Konsum 2004 2003 2002 2001 2000 1999 1998 1997 1996 1995 1994 1993 1992 1991 100 Einzelhandelsumsatz Quelle: GMA-Darstellung nach HDE; Statistisches Bundesamt Ausdifferenzierung der Nachfrage: Die ursprüngliche Einteilung der Verbraucher nach Zielgruppen wird durch das Kaufverhalten zunehmend in Frage gestellt. Ein Verlust der „Mitte“ zu Gunsten höherpreisiger Angebote auf der einen Seite und niedrigpreisiger Angebote auf der anderen Seite ist in allen Branchen festzustellen. Als weitere wichtige Trends im Verbraucherverhalten sind das steigende Anspruchsniveau, die abnehmende Toleranz (z.B. Beeinträchtigungen durch Witterung, soziale Randgruppen, Sauberkeit) und eine sinkende Standort- und Unternehmensbindung (Stammkunden sterben aus) zu nennen. 3 2.2 Angebotsseite Wachstum der Einzelhandelsflächen: Der stagnierenden Nachfrage steht ein nach wie vor dynamisches Wachstum der Einzelhandelsflächen gegenüber. So stieg die Verkaufsfläche zwischen 1996 und 2004 in Deutschland um über 20 %. Entwicklung der Betriebstypen: Mit den Flächen- und Umsatzentwicklungen geht ein Rückgang der Beschäftigtenzahl im Einzelhandel einher (seit 1995 um ca. 6 %). Als Ursache hierfür ist auch eine Veränderung der Bedeutung der Betriebstypen zu Gunsten von Betrieben mit geringer Personalausstattung zu nennen. So sinkt der Marktanteil der traditionellen Fachgeschäfte seit 1980 kontinuierlich, während die Marktanteile v.a. filialisierter Fachgeschäfte, Fachmärkte und Lebensmitteldiscounter wachsen. Gerade die dynamische Entwicklung der Fachmärkte umfasst mittlerweile nahezu alle Branchen. In Folge der oftmals schwierigen Integration dieses Betriebstyps ist ein weiterer Ausbau der autokundenorientierten Standorte in verkehrsgünstiger Lage zu erwarten. 2.3 Lebensmittel und Nahversorgung Flächenwachstum und Rückgang der Betriebszahl: Das Flächenwachstum im Einzelhandel kann exemplarisch im Lebensmitteleinzelhandel nachvollzogen werden. Damit geht ein deutliches Abschmelzen der Betriebszahl einher. Als Konsequenz ergeben sich größere Betriebseinheiten; derzeit liegt die durchschnittliche Betriebsgröße bei ca. 480 m² VK. Die Gründe hierfür sind vielfältig und sowohl bei den Anbietern (z.B. Rationalisierung), als auch bei den Verbrauchern (z.B. verändertes Nachfrageverhalten) zu finden. 4 Abb. 2: Entwicklung des Lebensmitteleinzelhandels 30 26,7 27,6 150 25,4 23,6 25 120 20 14,2 15,7 16,2 17,1 90 15 79,8 72,1 10 78,2 65,2 73,4 66,8 60,4 60 62,7 30 5 0 0 1978 1982 1986 1990 1994 Verkaufsfläche in Mill. m² 1998 2002 2004 Arbeitsstätten in Tsd. Quelle: GMA-Darstellung nach EHI 2004 Abb. 3: Durchschnittliche Betriebsgröße im Lebensmitteleinzelhandel in m² 600 480 500 400 400 440 320 280 300 250 210 200 110 100 35 0 1961 1971 1981 1990 1991 1996* 2002 2003 * inkl. Neue Bundesländer 2004 Quelle: Europäisches Handelsinstitut Köln 5 Konzentrations- und Filialisierungstendenz: Die Zahl der Betreiber von Supermärkten und Discountern hat sich in den letzten 20 Jahren auf eine Hand voll leistungsfähiger Anbieter reduziert, die bundesweit tätig sind. Inhabergeführte, kettenunabhängige Geschäfte sind kaum noch anzutreffen. Rückzug aus Wohnlagen: Seit mehreren Jahren ist ein Rückzug von Einzelhandelsbetrieben sowohl im ländlichen Raum als auch in Stadtteilen und Wohngebieten festzustellen. Die wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und kurzfristigen Bedarfsgütern (z.B. Zeitschriften, Blumen, Drogerie-, Apothekerwaren) ist oft nicht mehr möglich. Dadurch geraten auch konsumnahe Dienstleister wie Friseur, Reinigung, Sparkasse oder Post unter Druck. Gebiete mit weniger als 3. - 4.000 Einwohnern bieten kaum das erforderliche Marktpotenzial für eigene Lebensmittelmärkte im Sinne von Nahversorgern. Gezielte Standortanforderungen: Die Handelsunternehmen konzentrieren ihre Standortnachfrage auf wenige Standorte, die bestimmte Anforderungen (z.B. Grundstücksgröße, Erreichbarkeit, Einsehbarkeit) erfüllen müssen. Das unternehmerische Standortwahlverhalten divergiert dabei häufig mit den städtebaulichen Zielvorstellungen der Städte. Größenstruktur von Lebensmittelmärkten: Die Entwicklung der Betriebsgrößen wird sich auf Grund der betriebswirtschaftlichen Aspekte auch zukünftig zu größeren Einheiten vollziehen. Derzeit liegt die betriebswirtschaftliche Mindestgröße für einen frischeorientierten Lebensmittel-Supermarkt bei ca. 1.200 m² Verkaufsfläche. Für die Zukunft ist eine steigende Tendenz zu erwarten. 6 Abb. 4: Lebensmittelhandel im Wandel FRÜHER HEUTE MORGEN typische Einkaufsorte Einkauf um die Ecke Einkauf im Gewerbegebiet Einkauf in der nächst größeren Stadt Verkehrsmittel Einkauf zu Fuß Einkauf mit dem Auto Netz statt Tüte ? Wettbewerbsvoraussetzungen Preisbindung Preiswettbewerb der Unternehmen Preis- und LogistikWettbewerb Betriebstyp Tante Emma EDEKA/ Aldi Großdiscounter, Verbrauchermarkt Betreiber vor Ort Kaufmann Filialist / Franchisenehmer Handel im Verbund ? Handelsorganisation lokale, regionale Genossenschaft deutschland - und europaweit agierende Unternehmen Weltkonzerne 2.4 Konsequenzen für die Stadtentwicklung Unter Berücksichtigung der oben genannten Einflussfaktoren geht die GMA von einem weiteren Bedeutungsgewinn der Fachmarktkonzepte aus, der im Ergebnis zu einer weiteren Verschärfung der Standortkonkurrenz zwischen zentralen (Innenstadt) und dezentralen Lagen führen kann. Die Angebotspalette am Stadtrand droht durch die Neubündelung der dort vorhandenen Kapazitäten breiter und tiefer, aber auch tendenziell hochwertiger zu werden. Der Verkaufsflächenanteil der Innenstadt an der Gesamtstadt wird bestenfalls stagnieren. Für Verschiebungen bei den Lageprioritäten von Einzelhandelsstandorten sind folgende Kriterien verantwortlich: – In vielen Innenstädten sind nur noch wenige zentral gelegene Standorte verfügbar. Sie können auf Grund der hohen Standortkosten nur bei guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Wert gesetzt werden. 7 – Die Akzeptanz mehrgeschossiger Immobilien geht auf der Mieterseite zurück. Selbst in Top-Lagen sind oft nur die Erdgeschosse mit gewerblichen Nutzern zu belegen. – Die 1b- und 1c-Lagen kämpfen mit erheblichen Leerstandsproblemen. Demgegenüber sind Immobilien in 1a-Lagen noch relativ unproblematisch zu vermieten. – Die Konzentrationstendenz im Einzelhandel setzt sich zu Lasten des Facheinzelhandels fort. Dadurch nimmt die Uniformität des Warenangebotes in den Innenstädten zu (Stichwort: Banalisierung). – Bei ähnlichem Branchen- oder Angebotsmix behaupten sich in Innenstädten i.d.R. diejenigen Standorte im Wettbewerb, die eine hohe städtebauliche Qualität, einen hohen Erlebniswert oder besonders gute Zufahrtsmöglichkeiten auf sich vereinigen. – Warenhäuser verlieren genauso wie der Fachhandel weiter an Bedeutung als Leitbetriebe der Innenstädte; an ihre Stelle treten zunehmend Handelsmarken („Retail Brands“), die bundesweit beworben werden. 8 II DATENAUSWERTUNG 1. Bevölkerungsentwicklung Die demografische Entwicklung der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg stellt eine wesentliche Grundlage für die zukünftige Nachfragesituation im Einzelhandel dar. Zieht man die in letzter Zeit häufiger zitierten Bevölkerungsprognosen heran, so fällt auf, dass die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg innerhalb von Baden-Württemberg zu den Regionen mit den negativsten Bevölkerungsprognosen zählt. So prognostiziert z. B. das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung speziell für die Landkreise Villingen-Schwenningen und Rottweil bis zum Jahr 2020 sehr deutliche Bevölkerungsrückgänge. Etwas positiver schneidet lediglich der Landkreis Tuttlingen ab. In gleicher Richtung zielen die Prognosen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg. Diese Negativprognosen werden durch Zuwanderungen zwar zum Teil etwas abgeschwächt, es bleibt jedoch festzuhalten, dass sich die einzelhandelsrelevante Nachfrage in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg mittel- und langfristig eher rückläufig darstellen wird. Zunächst sind jedoch nochmals die Veränderungen seit der früheren Untersuchung aus dem Jahr 2000 aufzuzeigen. Im Zeitraum von 2000 bis 2005 zeigt sich in den Zentralen Orten der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg noch ein leichtes Bevölkerungswachstum. Das Oberzentrum Villingen-Schwenningen konnte noch ca. 1.000 Einwohner hinzugewinnen. Ebenfalls leichte Zuwächse sind in den Mittelzentren Donaueschingen, Rottweil und Tuttlingen vorhanden. In Schramberg ist bereits heute eine rückläufige Bevölkerung gegenüber dem Jahr 2000 festzustellen. Z. T. deutliche Bevölkerungsrückgänge sind in den Unterzentren vorhanden (z. B. Triberg – 4,4 %, Furtwangen – 1,9 %). Positiv konnten sich nur noch einzelne Unterzentren entwickeln (z. B. Trossingen + 2,7 %). Hervorzuheben ist dagegen, dass sich die Kleinzentren seit 2000 im Hinblick auf ihre Einwohnerzahl positiv entwickelt haben. Vom gesamten Zuwachs in Höhe von ca. 3.600 Einwohnern in den untersuchten Städten und Gemeinden entfallen nahezu 1.700 Einwohner auf die Kleinzentren. Sämtliche Kleinzentren weisen noch Einwohnerzuwächse auf. 9 Karte 1: Bevölkerungsentwicklung Bevölkerungsentwicklung bis 2020 - 9,9 bis - 5 % - 4,9 bis 0 % 0,1 bis 5 % 5,1 bis 10 % TBB 10,1 bis 15 % MA mehr als 15 % MOS HD HD KÜN HN KA HN SHA KA PF LB WN PF S BAD RA BB CW ES GP RT UL HDH TÜ FDS OG AA UL BL RW EMD BC VS FR SIG TUT FR KN LÖ WT RV FN Quelle: Stat. Landesamt Baden-Württemberg, 2005: GMA-Darstellung 10 Tabelle 1: Einwohnerentwicklung 2000 2005 Villingen-Schwenningen 80.891 81.913 Veränderung in % + 1,3 Schramberg Donaueschingen Rottweil Tuttlingen Summe Mittelzentren 18.960 21.160 25.180 34.693 99.993 18.624 21.496 25.641 34.985 100.746 - 1,8 + 1,6 + 1,8 + 0,8 + 0,8 Spaichingen Sulz Trossingen Gosheim/Wehingen Immendingen/Geisingen St. Georgen Furtwangen Oberndorf a. N. Blumberg Triberg Mühlheim/Fridingen Summe Unterzentren 12.227 12.453 14.659 7.429 11.993 13.970 9.865 14.623 10.734 5.546 6.850 120.349 12.354 12.710 15.054 7.584 12.026 13.719 9.673 14.736 10.621 5.302 6.768 120.547 + 1,0 + 2,1 + 2,7 + 2,1 + 0,3 - 1,8 - 1,9 + 0,8 - 1,1 - 4,4 - 1,2 + 0,2 Quelle: GMA Abb. 5: Einwohnerentwicklung 160.000 120.000 120.349 99.993 120.547 100.746 80.000 81.913 80.891 60.674 59.014 40.000 0 Oberzentrum Mittelzentren 2000 Unterzentren Kleinzentren 200 5 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2005 11 Im Rahmen dieser Untersuchung wurden für die Prognose bis zum Jahr 2010 die Vorausberechnungen des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg herangezogen. Inkl. der Wanderungsbewegungen geht das Statistische Landesamt von einer weitgehend stagnierenden Bevölkerungsentwicklung aus. Gemäß Statistischem Landesamt wird insbesondere die bisher positive Einwohnerentwicklung der Kleinzentren gestoppt werden. Demgegenüber geht das Statistische Landesamt davon aus, dass die größeren Städte wie VillingenSchwenningen und Rottweil noch leichte Zuwächse realisieren. Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass von der Einwohnerentwicklung zukünftig kaum positive Impulse im Hinblick auf den Einzelhandel in der Region SchwarzwaldBaar-Heuberg ausgehen werden. Vielmehr ist von einer mittelfristig stagnierenden bzw. langfristig rückläufigen Einwohner- und damit Nachfrageentwicklung auszugehen. 2. Kaufkraft Zur Ermittlung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraft sind neben der Einwohnerzahl auch die regionalen Unterschiede im Kaufkraftniveau zu berücksichtigen. Im Vergleich zum Bundesdurchschnitt besitzt die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ein leicht überdurchschnittliches Kaufkraftniveau. In der Mehrzahl der Zentralen Orte bewegt sich das Kaufkraftniveau 3 – 4 % über dem Bundesdurchschnitt. Ausnahmen bilden Blumberg, Geisingen/Immendingen und Trossingen. Hier liegt das Kaufkraftniveau leicht unter dem Bundesdurchschnitt. Insgesamt sind jedoch nur relativ geringfügige Abweichungen vom Bundesdurchschnitt vorhanden. 12 Tabelle 2: Kaufkraftsituation Kaufkraftkennziffer Kaufkraft in Mill. € Villingen-Schwenningen 104 419,8 Schramberg Donaueschingen Rottweil Tuttlingen Summe Mittelzentren 103 105 103 103 --- 94,8 110,6 130,6 178,1 514,1 Spaichingen Sulz Trossingen Gosheim/Wehingen Immendingen/Geisingen St. Georgen Furtwangen Oberndorf a. N. Blumberg Triberg Mühlheim/Fridingen Summe Unterzentren 102 100 96 105 98 104 105 103 97 102 109 --- 62,9 63,6 74,2 38,7 58,9 70,3 49,8 75,0 52,3 26,9 35,3 607,9 Kaufkraftkennziffer: 100 = Bundesdurchschnitt Quelle: GMA 3. Verkaufsflächen im großflächigen Einzelhandel Wie in der Analyse aus dem Jahr 2000 wurden aktuell sämtliche großflächige Einzelhandelsbetriebe mit Verkaufsflächen von über 800 m² in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg erfasst. Damit wird ein vollständiger Überblick zur Verkaufsflächenausstattung und den Standorten des großflächigen Einzelhandels ermöglicht. Dabei wird deutlich, dass das Oberzentrum Villingen-Schwenningen seine Position im regionalen Wettbewerbsgefüge stark ausbauen konnte. Villingen-Schwenningen konnte seit dem Jahr 2000 die stärksten Verkaufsflächenzuwächse verbuchen. Durch SB-Warenhäuser wie real und Fachmärkte (Baumärkte, Möbelmärkte usw.) konnte sowohl im Lebensmittel- als auch im Nichtlebensmitteleinzelhandel ein deutlicher Verkaufsflächenzuwachs realisiert werden. Von den 148 erfassten großflächigen Betrieben in den Unter-, Mittel- und Oberzentren (ohne Bad Dürrheim und Zimmern) befinden sich 55 Betriebe in Villingen-Schwenningen. 13 Demgegenüber konnten die vier Mittelzentren Donaueschingen, Rottweil, Schramberg und Tuttlingen lediglich im Lebensmittelbereich noch deutliche Verkaufsflächenzuwächse realisieren. Beim Nichtlebensmittelbereich sind bei den Mittelzentren per Saldo kaum zusätzliche Flächen entstanden. Die vier Mittelzentren konnten ihre zentralörtliche Funktion daher kaum ausbauen. Da es sich bei Lebensmittelmärkten um Angebote im kurzfristigen Bedarfsbereich handelt, die auch nur eine geringe überörtliche Wirkung aufweisen, ist bei den Mittelzentren keine Steigerung ihrer Versorgungsbedeutung für das zugeordnete Umland festzustellen. Die elf Unterzentren in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg konnten ebenfalls im Lebensmittelsektor deutlich zulegen. Durch zahlreiche Neuansiedlungen insbesondere von Lebensmittel-Discountmärkten ist ein deutliches Flächenwachstum in den Unterzentren festzustellen. Außerhalb des Lebensmittelsektors mussten die Unterzentren jedoch z. T. sogar Verkaufsflächenrückgänge hinnehmen. Damit wird deutlich, dass die Entwicklungsspielräume für die Unterzentren angesichts ihrer eher geringen Einwohnerzahl begrenzt sind. Auch zukünftig wird sich die Einzelhandelsentwicklung in den Unterzentren auf Güter des kurzfristigen Bedarfs (Lebensmittel, Drogeriewaren, usw.) konzentrieren. Die Entwicklung seit dem Jahr 2000 hat gezeigt, dass darüber hinaus nur vereinzelt Neuansiedlungen erfolgten. Gerade auch in den einwohnerschwachen Unterzentren wie Geisingen/ Immendingen, Gosheim/Wehingen, Fridingen/Mühlheim und Triberg werden sich voraussichtlich außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels keine nennenswerten Entwicklungsansätze ergeben. Eine besondere Rolle haben nach wie vor Bad Dürrheim und Zimmern o.R. Entgegen ihrer zentralörtlichen Einstufungen wurde das Angebot nochmals ausgebaut. Durch verschiedene Neuordnungen wuchs der Bestand an großflächigen Betrieben in Bad Dürrheim auf 39.000 m², in Zimmern auf 15.000 m². Diese regionalplanerisch problematische Struktur hat sich seit dem Jahr 2000 damit noch verfestigt. Die Zuwächse betrugen in Zimmern 4.500 m² (bzw. 43 %) und in Bad Dürrheim 3.000 m² (8 %). 14 Abb. 6: Verkaufsflächen im Food-Bereich 50.000 + 28 % 43.520 40.000 + 106 % + 83 % 33.350 33.900 30.000 30.950 20.000 16.200 16.900 10.000 0 Oberzentrum Mittelzentren (4 MZ) (VS) 2000 Unterzentren (11 UZ) 2005 Quelle: GMA-Erhebung Abb. 7: Verkaufsflächen im Non-Food-Bereich + 137 % 120.000 +4% 113.270 100.000 98.855 94.900 80.000 60.000 40.000 47.900 - 19 % 20.000 21.800 17.575 0 Oberzentrum Mittelzentren (VS) (4 MZ) 2000 Unterzentren (11 UZ) 2005 Quelle: GMA-Erhebung 15 Abb. 8: Verkaufsflächen insgesamt + 123 % 150.000 + 11 % 144.220 142.375 120.000 128.800 90.000 + 34 % 60.000 64.800 50.925 30.000 38.000 0 Oberzentrum Mittelzentren (VS) (4 MZ) Quelle: GMA-Erhebung 2000 Unterzentren (11 UZ) 2005 Die Verkaufsflächenausstattung im großflächigen Einzelhandel je Einwohner zeigt zusammenfassend nochmals die Unterschiede zwischen den Zentralen Orten in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Mit 1,8 m² je Einwohner erreicht das Oberzentrum VillingenSchwenningen mit Abstand den höchsten Wert. Tuttlingen und Schramberg als leistungsfähige Mittelzentren erreichen 1,6 bzw. 1,5 m² je Einwohner. Deutlich geringere Werte erreichen dagegen die beiden Mittelzentren Donaueschingen (1,2) und Rottweil (1,3).1 Von den Unterzentren ist lediglich Oberndorf mit 1,1 m² als überdurchschnittlich leistungsfähig im Bereich des großflächigen Einzelhandels hervorzuheben. Die übrigen Unterzentren erreichen nur eine sehr geringe Flächenausstattung im großflächigen Einzelhandel. 1 Zum Vergleich: Bad Dürrheim 3,1; Zimmern o. R. 2,2. 16 Tabelle 3: Verkaufsflächenausstattung im Vergleich (nur großflächige Betriebe) Daten Ort Verkaufsfläche je Einwohner in m² Lebensmittel Nonfood Gesamt Villingen-Schwenningen 0,4 1,4 1,8 Schramberg Donaueschingen Rottweil Tuttlingen Durchschnitt Mittelzentren 0,4 0,6 0,2 0,5 0,4 1,1 0,6 1,1 1,1 1,0 1,5 1,2 1,3 1,6 1,4 Spaichingen Sulz Trossingen Gosheim/Wehingen Immendingen/Geisingen St. Georgen Furtwangen Oberndorf a. N. Blumberg Triberg Mühlheim/Fridingen Durchschnitt Unterzentren 0,5 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,4 0,6 0,3 0,0 0,0 0,25 0,4 0,0 0,4 0,0 0,0 0,0 0,0 0,5 0,0 0,0 0,0 0,1 0,9 0,2 0,6 0,2 0,2 0,2 0,4 1,1 0,3 0,0 0,0 0,4 Quelle: GMA Im Hinblick auf die Verkaufsflächenausstattung bzw. Verkaufsflächenentwicklung seit dem Jahr 2000 lassen sich zusammenfassend folgende Punkte festhalten: – Das Oberzentrum Villingen-Schwenningen konnte seine Position durch große Neuansiedlungen stark ausbauen. Dies betrifft sowohl den Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere aber den Nichtlebensmitteleinzelhandel (diverse Fachmarktansiedlungen). – Die Mittelzentren konnten ihre Flächen lediglich im Lebensmitteleinzelhandel wesentlich steigern. Außerhalb des Lebensmitteleinzelhandels konnten keine größeren Zuwächse realisiert werden, d. h. auch, dass die zentralörtliche Bedeutung der Mittelzentren für ihr Umland nicht wesentlich gesteigert werden konnte. 17 – Die Unterzentren konnten ihre Position im Bereich des Lebensmittelhandels deutlich ausbauen. Im Nichtlebensmitteleinzelhandel ergeben sich jedoch nach wie vor kaum Perspektiven bei den Unterzentren. Insgesamt folgt die Entwicklung in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg damit einem bundesweiten Trend. Der mittel- und langfristige Bedarf konzentriert sich zunehmend auf attraktive Angebote in größeren Städten. Gerade Kleinstädte verlieren bei Gütern des mittel- und langfristigen Bedarfs zunehmend an Bedeutung. Dagegen können sich kleinere Städte und Gemeinden durch die Ansiedlung größerer Lebensmittelmärkte zunehmend profilieren und damit die Nahversorgungsqualität verbessern. Während sich größere Supermärkte und Lebensmittel-Discountmärkte früher an Städten und Gemeinden mit ca. 10.000 Einwohnern orientierten, werden mittlerweile auch Standorte mit deutlich geringeren Einwohnerzahlen realisiert. Dies hat zur Folge, dass auch in Kleinzentren wie z. B. Königsfeld Verkaufsflächengrößen realisiert werden, die planungsrechtlich als großflächig einzustufen sind. 4. Umsatzentwicklung Analog zur gesamtdeutschen Entwicklung konnten in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg seit 2000 nur geringe Umsatzzuwächse im Einzelhandel realisiert werden. Durch zahlreiche Neuansiedlungen konnte allerdings das Oberzentrum Villingen-Schwenningen einen deutlichen Umsatzzuwachs realisieren. Die Mehrzahl der Mittelzentren sowie auch die Mehrzahl der Unterzentren stagniert dagegen. 18 Tabelle 4: Umsätze im Vergleich Umsätze in Mill. € Umsatz je Einwohner in € Villingen-Schwenningen 535 6.500 Schramberg Donaueschingen Rottweil Tuttlingen Summe Mittelzentren 130 115 120 235 600 7.000 5.300 4.700 6.700 --- Spaichingen Sulz Trossingen Gosheim/Wehingen Immendingen/Geisingen St. Georgen Furtwangen Oberndorf a. N. Blumberg Triberg Mühlheim/Fridingen Summe Unterzentren 75 45 75 15 30 50 35 80 30 25 13 468 6.100 3.500 5.000 2.000 2.500 3.600 3.600 5.400 2.800 4.700 1.900 --- Quelle: GMA Neben den absoluten Umsatzwerten zeigen v. a. die Umsätze je Einwohner die Bedeutung eines Einzelhandelsstandortes. Wie bereits im Jahr 2000 nehmen die beiden Mittelzentren Schramberg und Tuttlingen die Spitzenplätze in der Region ein. Mit 7.000 € je Einwohner bzw. 6.700 € je Einwohner erreichen die beiden Mittelzentren einen Wert, der trotz der bedeutenden Zuwächse in Villingen-Schwenningen immer noch über dem Oberzentrum liegt (6.500 € je Einwohner). Schramberg und Tuttlingen erschließen ein umfangreiches, überwiegend ländlich geprägtes Einzugsgebiet und erreichen damit im Vergleich zu ihrer Einwohnerzahl ein umfangreiches überörtliches Bevölkerungspotenzial. 19 Karte 2: Großflächige Verkaufsflächenausstattung in m² Großflächiger Einzelhandel 2.515 Großflächige VK in m² Lebensmittel Sulz am Ne ck ar Großflächige VK in m² Nichtlebensmittel 8.600 6.865 113.270,00 Obe rndor f 55.000,00 6.030 LK Rottw eil 7.820 20.590 Schr am be r g 5.800 1.635 Gos he im We hinge n 24.000 Bad Dürr he im 113.270 3.650 Fur tw ange n 14.900 26.960 Rottw e il 3.750 10.000,00 Zim m e rn Tribe rg 2.120 Sank t Ge or ge n 7.400 5.450 Tros s inge n 30.950 6.450 5.260 Spaichinge n V illinge n-Schw e nninge n LK Tuttlinge n LK Schw arzw ald-Baar-Kreis 12.330 11.900 Donaue s chinge n 2.800 M ühlhe im Fr idinge n 39.405 17.570 Tuttlinge n Ge is inge n Im m e ndinge n 3.360 Blum be rg Quelle: GMA-Erhebung 2005 20 Karte 3: Großflächige Verkaufsflächenausstattung je Einwohner Großflächige Verkaufsfläche je Einwohner Großflächige VK Lebensmittel je Einwohner Großflächige VK Nichtlebensmittel je Einwohner 0,2 Sulz am Ne ck ar 1,4 0,6 1,2 0,6 0,5 Obe rndor f 1,0 1,1 0,1 Zim m e r n ob Rottw e il LK Rottw eil 0,4 Schr am be r g 1,9 1,1 1,2 0,2 Rottw e il 0,2 We hinge n Gos he im Tribe r g 0,2 Sank t Ge or ge n Bad Dürr he im 1,4 0,2 0,4 V illinge n-Schw e nninge n 0,4 Fur tw ange n 0,5 0,4 0,4 Tros s inge n Spaichinge n M ühlhe im Fr idinge n LK Tuttlingen LK Schw arzw ald-Baar-Kreis 1,1 0,6 0,6 0,5 Donaue s chinge n 0,2 Ge is inge n Tuttlinge n Im m e ndinge n 0,3 Blum be rg Quelle: GMA-Erhebung 2005 21 Bei den Unterzentren ist v. a. Spaichingen mit 6.100 € je Einwohner hervorzuheben. Ebenfalls bedeutende Unterzentren sind Oberndorf und Trossingen. Demgegenüber fallen die Werte der sonstigen Unterzentren deutlich ab. Insbesondere Gosheim/Wehingen und Fridingen/Mühlheim mit weniger als 2.000 € je Einwohner nehmen kaum eine unterzentrale Versorgungsfunktion wahr. Insgesamt sind abgesehen von den deutlichen Zuwächsen des Oberzentrums VillingenSchwenningen innerhalb der zentralörtlichen Struktur der Region Schwarzwald-BaarHeuberg jedoch keine markanten Verschiebungen erkennbar. Die früher eher unterdurchschnittlichen Kennziffern des Oberzentrums Villingen-Schwenningen wurden durch eine extensive Ansiedlungspolitik deutlich gesteigert. Die Bedeutung der Mittel- und Unterzentren hat sich seit dem Jahr 2000 untereinander jedoch kaum verschoben. Nochmals zulegen könnten die beiden Sonderfälle Bad Dürrheim und Zimmern o. R. Deren Bedeutung als Handelsschwerpunkte außerhalb der zentralörtlichen Hierarchie hat nochmals zugenommen. 22 III ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN 1. Strukturelle Grundlagen Wie im Jahr 2000 wurden die wesentlichen Daten zum großflächigen Einzelhandel in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengestellt und bewertet. Darüber hinaus sollen im Rahmen dieser Untersuchung Entwicklungsperspektiven zum zukünftigen regionalplanerischen Umgang mit großflächigen Einzelhandelsbetrieben aufgezeigt werden. Dazu sollen jedoch keine Flächenprognosen für einzelne Städte und Gemeinden aufgestellt werden, sondern es sind Vorschläge zu zukünftigen regionalplanerischen Festsetzungen bzw. Verfahren aufzuzeigen. Dazu wurde u. a. eine Auswertung vorhandener regionalplanerischer Ansätze in sämtlichen Planungsregionen von Baden-Württemberg durchgeführt. Dabei zeigt sich, dass durchaus unterschiedliche Ansätze auf regionalplanerischer Ebene in Baden-Württemberg verfolgt werden. Dass ein erhöhter Abstimmungsbedarf vorhanden ist, zeigt sich nicht zuletzt bei der Verkaufsflächenentwicklung bzw. bei den heute üblichen Betriebsgrößen. Wie auch die Querschnittsauswertungen der Einzelhandelserhebungen in der Region Schwarzwald-BaarHeuberg gezeigt haben, ist trotz stagnierender Nachfrage nach wie vor ein sehr starkes Flächenwachstum zu beobachten. Das Flächenwachstum vollzieht sich mittlerweile weitgehend unabhängig von der Entwicklung von Nachfrage und Kaufkraft. Eine Ursache liegt in den ständig steigenden Flächenansprüchen der einzelnen Betriebe begründet. Während z. B. typische Baumärkte in den 80er Jahren noch mit Größen von 1.500 m² Verkaufsfläche realisiert wurden, stieg die typische Verkaufsfläche in den 90er Jahren auf rd. 7.500 m² an. Heute werden von den führenden Baumarktketten Verkaufsflächen von weit über 10.000 m² angestrebt. Ähnliche Größenentwicklungen können in nahezu allen Fachmarktbranchen beobachtet werden. Tabelle 5: Größensprünge bei einzelnen Outlets (typische Größen) 80er Jahre Baumarkt 1.500 m² Mediamarkt Heute 15.000 m² 500 m² als Fachabteilung im Warenhaus 3.000 – 5.000 m² Drogeriemarkt 200 m² 800 – 1.500 m² Spielwarenfachmarkt 500 m² 2.500 m² 400 – 500 m² 800 – 1.200 m² 800 m² 1.500 m² Lebensmitteldiscounter Supermarkt (Vollsortiment) Quelle: GMA 23 Insofern wird bereits aus der Entwicklung der Betriebstypen ersichtlich, dass auf regionalplanerischer Ebene ein erhöhter Abstimmungsbedarf gegeben ist. Durch das Wachstum der Verkaufsflächen werden gleichzeitig größere Einzugsgebiete angestrebt, so dass entsprechend Belange benachbarter Gemeinden stärker beeinträchtigt werden können. Vor diesem Hintergrund ist auch für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg die bisherige Vorgehensweise zu prüfen, bzw. sind die Ziele und Grundsätze des Regionalplans auch im Vergleich mit den Regelungen in den sonstigen Regionalplänen von Baden-Württemberg auf ihre Zukunftsfähigkeit zu überprüfen. 2. Rechtliche Grundlagen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die räumliche Planung von Einzelhandelsstandorten stellen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten sind ergänzend die landes- und regionalplanerischen Bestimmungen sowie die, das Verwaltungshandeln präzisierende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten („Einzelhandelserlass“) vom 21. Februar 2001 heranzuziehen. Der für diesen Zusammenhang zentrale § 11 Abs. 3 BauNVO führt in der Fassung von 1990 für großflächige Einzelhandelsbetriebe aus: „1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die 24 Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Stadt oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die Regel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als 1.200 m² nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Stadt und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.“ Neben den Instrumentarien der BauNVO ist eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung auch durch landesplanerische Überprüfung von Einzelhandelsgroßprojekten vorgesehen. Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg legt in Bezug auf großflächige Einzelhandelsvorhaben als wesentliche Zielsetzungen fest: „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßobjekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürften i.d.R. nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich deren zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe, noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“ (Plansätze 3.3.7, 3.3.7.1 und 3.3.7.2 des LEP). Gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des zentralörtlichen Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) der Standortgemeinde oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung im Einzugsbereich dann vor, wenn dort auf Grund des Vorhabens und des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Geschäftsaufgaben drohen: „Anhaltswert für eine derartige Annahme ist ein Umsatzverlust bei zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 10 % und bei nicht zentrenrelevanten und nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 20 % im vorhabenspezifischen Sortiment“ (vgl. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). 25 Dabei gilt, dass i.d.R. keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) gegeben ist, wenn ein Einzelhandelsgroßprojekt im zentralörtlichen Versorgungskern errichtet oder erweitert oder diesem in unmittelbarer Nähe zugeordnet ist. „Solche Standorte haben deshalb Vorrang vor städtebaulichen Randlagen.“ (vgl. Nr. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Weiterhin ist die raumordnerische Kernregelung des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg zu beachten: 1. Kongruenzgebot (das Vorhaben muss sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen) 2. Beeinträchtigungsverbot (das Vorhaben darf das städtebauliche Gefüge und die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns sowie die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich des Vorhabens nicht beeinträchtigen). Nach dem Einzelhandelserlass von Baden-Württemberg liegt „eine Verletzung des Kongruenzgebots vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich des Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet. Eine wesentliche Überschreitung ist i.d.R. gegeben, wenn mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereiches erzielt werden soll.“ (vgl. 3.2.1.4 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Grundsätzlich sind „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte)“ in das zentralörtliche Versorgungssystem einzufügen. „Sie dürfen i.d.R. nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“ (vgl. Nr. 3.2 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Zudem enthält der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg Aussagen zur praktischen Anwendung des § 11 Abs. 3 BauNVO, welche wie folgt wiedergegeben werden können: Die in § 11 Abs. 3 BauNVO enthaltene Vermutungsregel sagt aus, dass Auswirkungen i.S. des § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO durch ein Vorhaben i.d.R. anzunehmen sind, wenn dessen Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Diese Vermutungsregel ist allerdings widerlegbar. wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen i.S. des § 11 Abs. 3 Satz 4 BauNVO bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen bzw. bei mehr als 26 1.200 m² Geschossfläche nicht vorliegen. Für den Fall, dass von einem Vorhaben mit mehr als 1.200 m² Geschossfläche keine Auswirkungen i.S. der BauNVO ausgehen, spricht der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg von einer sog. atypischen Fallgestaltung. Als wesentliche Kriterien für das Vorhandensein einer atypischen Fallgestaltung nennt der Einzelhandelserlass folgende Punkte: – Betriebliche Besonderheiten, wie z. B. ein Verkaufsflächenanteil von unter zwei Drittel der Geschossfläche, ein schmales Warensortiment (z. B. Gartenbedarf), ein Sortiment, das im Zusammenhang mit handwerklichen Dienstleistungen angeboten wird oder ein Sortiment, das in einer gewissen Beziehung zu gewerblichen Nutzungen steht (z. B. Baustoffhandel). – Städtebauliche Besonderheiten, wie z. B. eine bisherige Unterversorgung des Einzugsbereiches im Sortimentsbereich des Planobjektes, eine zentrale bzw. wohnortnahe Lage des Planstandortes sowie keine Beeinträchtigung eines vorhandenen Zentrenkonzeptes bzw. einer angestrebten Zentrenstruktur durch das Planobjekt. Damit sind durch de Vorgaben aus Bund und Land bereits detaillierte Vorschriften zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßbetrieben vorhanden. Die zentrale Frage ist demnach, inwieweit dieses Instrumentarium auf Ebene der Regionalplanung noch ergänzt werden muss. 3. Regionalplanerische Ansätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels Im Rahmen der Untersuchung wurden die Regionalpläne von Baden-Württemberg im Hinblick auf ihre Aussagen zum großflächigen Einzelhandel überprüft. Die unterschiedlichen Ansätze werden in einer Synopse zusammengestellt. Unter Einbeziehung weiterer Ansätze auch von außerhalb Baden-Württembergs lassen sich im Grundsatz drei Typen identifizieren: – nachrichtliche Übernahme aus Landesentwicklungsplan und Einzelhandelserlass – Ansätze zu einem Moderatorenkonzept – räumliche Festlegungen im Regionalplan. 27 Diese drei Ansätze werden im Folgenden näher ausgeführt und im Hinblick auf ihre Vorund Nachteile bewertet. 3.1 Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass Vor allem die Regionalpläne aus den Regionen Schwarzwald-Baar-Heuberg, Ostwürttemberg und Hochrhein-Bodensee orientieren sich stark an den Vorgaben des Landesentwicklungsplans bzw. des Einzelhandelserlasses Baden-Württemberg. Kernregelungen sind das Zentrale-Orte-Prinzip, das Kongruenzgebot und andere zentrale Aussagen zur Regelung des großflächigen Einzelhandels. D. h., diese Regionalpläne verzichten weitgehend auf eigenständige Ziele und Grundsätze. Angesichts der prinzipiell hohen Regelungsdichte durch LEP und Einzelhandelserlass ist dies zunächst nicht zu beanstanden. Durch die Übernahme aus LEP oder Einzelhandelserlass ergibt sich außerdem eine hohe Rechtssicherheit. Gleichzeitig ermöglichen die Regelungen auch im aktuell gültigen Regionalplan der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg eine weitreichende Flexibilität bei der Einzelfallbeurteilung.1 1 Die derzeitigen Regelungen im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg lauten folgendermaßen (Plansatz 2.7): Nach Plansatz 3.3.7 des Landesentwicklungsplans 2002 sollen sich Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen. Sie dürfen in der Regel nur im Oberzentrum und in den Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Hiervon abweichend kommen auch Standorte in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion in Betracht, wenn - dies nach raumstrukturellen Gegebenheiten zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist oder - diese in Verdichtungsräumen liegen und mit Siedlungsbereichen benachbarter Ober-, Mittelund Unterzentren zusammengewachsen sind. Hersteller-Direktverkaufszentren als besondere Form des großflächigen Einzelhandels sind grundsätzlich nur in Oberzentren zulässig. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Für nicht zentrenrelevante Warensortimente kommen auch städtebauliche Randlagen in Frage. Neue Einzelhandelsgroßprojekte sollen nur an Standorten realisiert werden, wo sie zeitnah an den öffentlichen Personennahverkehr angeschlossen werden können. 28 Als Nachteil ist jedoch hervorzuheben, dass der interkommunalen Abstimmung lediglich eine nachgeordnete Bedeutung zukommt. Außerdem handelt es sich um relativ unverbindliche Regelungen, die großen Spielraum für Einzelfallbewertungen ermöglichen. Tabelle 6: Typ A: Nachrichtliche Übernahme aus LEP und Einzelhandelserlass Beispiel Schwarzwald-Baar-Heuberg, Ostwürttemberg, Hochrhein-Bodensee Regelungen Zentrale-Orte-Prinzip, Kongruenzgebot usw. Vorteile Rechtssicherheit, hohe Flexibilität Nachteile Geringe interkommunale Abstimmung, keine Ziele im eigentlichen Sinne, ausschließlich Einzelfallbetrachtung, „weiche Formulierungen“ Einfache und flexible, aber relativ unverbindliche Lösung Fazit Quelle: GMA 3.2 Typ B: Moderatorenkonzept So genannte Moderatorenkonzepte wurden in Baden-Württemberg bisher nicht umgesetzt. Ansätze aus der Region Südlicher Oberrhein sind letztlich gescheitert. Allerdings gibt es außerhalb Baden-Württembergs zahlreiche Ansätze in dieser Richtung. Hervorzuheben sind entsprechende Moderatorenkonzepte im Umland von Bremen und im Ruhrgebiet. Da es sich um einen durchaus innovativen regionalplanerischen Ansatz handelt, sollen die wesentlichen Punkte dennoch im Folgenden kurz zusammengefasst werden. Moderatorenkonzepte basieren auf der freiwilligen Diskussion und Kooperation in einem regionalen Gremium, mit dem Ziel, dass sich die Beteiligten ein einvernehmliches Urteil über die Zulässigkeit eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes bilden. Die Städte und Gemeinden in einer Region verpflichten sich, Ansiedlungsvorgänge einem bestimmten Verfahren zu unterwerfen, das eine regionale und interkommunale Abstimmung bereits im Vorfeld ermöglicht. Dazu werden bestimmte Verfahrensregeln und Kriterien aufgestellt, die eine objektive und transparente Beurteilung eines großflächigen Einzelhandelsbetriebes ermöglichen. Solche Beurteilungskriterien sind z. B.: 29 – Betriebstyp – Standortlage – Kaufkraftbewegungsdaten usw. In einem Moderatorenkonzept werden keine festen Standorte oder vordefinierte Größenordnungen festgelegt. Ziel des Moderatorenkonzeptes ist es, das Verfahren transparent zu machen und einen intensiven Informationsaustausch sowie eine verbesserte interkommunale Abstimmung zu erzielen. Dieser Ansatz basiert auf einem konsensorientierten Modell, das gleichzeitig aber durch die anzuwendenden Prüfkriterien über die relativ unverbindlichen Regelungen von Einzelhandelserlass und LEP hinausgeht. Die bisherigen Erfahrungen sind allerdings eher zwiespältig. Wie oben bereits dargestellt, sind Moderatorenkonzepte in Baden-Württemberg bisher nicht umgesetzt worden. Die Ansätze außerhalb von Baden-Württemberg sind ebenfalls wenig erfolgversprechend. Nachteile sind der hohe Koordinierungs- bzw. Arbeitsaufwand sowie letztendlich die mangelnde Verbindlichkeit der Diskussionsergebnisse. Tabelle 7: Typ B: Moderatorenkonzept Beispiel Südlicher Oberrhein, westliches Ruhrgebiet, Umland von Bremen Regelungen Beurteilungskriterien ebenfalls an LEP bzw. Einzelhandelserlass angelehnt, aber verbindliche Vorgehensweise und Formulierung von Schwellenwerten objektiveres Verfahren, intensiver Informationsaustausch und verbesserte interkommunale Abstimmung Arbeitsaufwand, Abhängigkeit vom Regierungspräsidium Vorteile Nachteile Fazit Konsensorientierter Ansatz, der bei schwierigen Fällen regelmäßig scheitert Quelle: GMA 30 Abb.9: Moderatorenkonzept zur regionalen Abstimmung großflächiger Einzelhandelsvorhaben Ansiedlungsvorhaben oder Sondergebietsausweisung Meldung beim Regionalverband Prüfkriterien: - Zentralität - Betriebstyp - Standortlage - Kaufkraftbewegungen Vorprüfung durch Regionalverband, ggf. interkommunale Anhörung der Nachbargemeinden und Projekt- oder Standortmodifikation keine Bedenken Bedenken ausgeräumt Bedenken nach Modifikation ausgeräumt Erstellung eines Fachgutachtens (Beauftragung durch Belegenheitsgemeinde) Runder Tisch mit den vom Vorhaben berührten Gemeinden (Interkommunalität) unter Hinzuziehung von Fachvertretern, RP und Gutachter: ggf. weitere Modifikationen, Flächen- und Sortimentsbeschränkungen Bedenken durch Gutachten oder Projektmodifikation ausgeräumt Regionales Abstimmungsergebnis geht in raumordnerische Beurteilung bzw. in das Bauleitplanverfahren ein 31 3.3 Typ C: Räumliche Festlegungen im Regionalplan Nachdem die relativ unverbindlichen textlich gefassten Ziele und Grundsätze zur Regelung des großflächigen Einzelhandels in den Regionalplänen auf kommunaler Ebene regelmäßig umgangen wurden, sind einige Regionen von Baden-Württemberg dazu übergegangen, in den Regionalplänen verbindlich Standorte für den großflächigen Einzelhandel festzulegen. Dabei werden ähnlich den Vorrangflächen für Rohstoffabbau oder sonstigen Festsetzungen (z. B. regionale Grünzüge) kartografisch Flächen für großflächige Einzelhandelsbetriebe abgegrenzt. Entsprechende Ansätze liegen mittlerweile im Verband Region Stuttgart, in der Region Nordschwarzwald, in der Region Heilbronn-Franken, im Rhein-Neckar-Raum sowie in der Region Mittlerer Oberrhein vor. Die Festlegungen umfassen i. d. R. zwei Aspekte: – kartografische Abgrenzung der jeweiligen Innenstädte in den Zentralen Orten des Verbandsgebietes – räumliche Festlegung von sog. Ergänzungsstandorten für den großflächigen (nicht zentrenrelevanten) Einzelhandel. Sog. zentrenrelevanter Einzelhandel soll demnach lediglich in den räumlich abgegrenzten Innenstadtlagen zulässig sein. Bei der Abgrenzung der Innenstadt werden selbstverständlich auch sog. Innenstadterweiterungslagen berücksichtigt. Aber auch der nicht zentrenrelevante Einzelhandel (z. B. Baumärkte, Möbelmärkte) wird dahingehend reglementiert, dass er nur noch im Bereich der sog. Ergänzungsstandorte zulässig ist. Außerhalb der Innenstadt sind grundsätzlich keine innenstadtrelevanten Sortimente zulässig. Die hier getroffenen Festlegungen müssen als sehr weitreichend bezeichnet werden. Verschiedene Städte und Gemeinden haben (z. B. in der Region Stuttgart) mit dem Hinweis auf den damit verbundenen Eingriff in die kommunale Planungshoheit auch entsprechend eine ablehnende Haltung eingenommen. Als Vorteile dieser Konzeption sind sicherlich die klare stadträumliche Gliederung und die entsprechende Verbindlichkeit der kartografisch definierten Bereiche anzuführen. Allerdings ist in Frage zu stellen, ob durch diese Art der strikten Festlegung der dynamischen 32 Entwicklung des Einzelhandels Rechnung getragen werden kann. Der Planungshorizont der Regionalplanung beträgt normalerweise mindestens 10 – 15 Jahre. Es bleibt fraglich, ob für diesen langen Zeitraum standortbezogene, verbindliche Festsetzungen realistisch sind. Es ist abzusehen, dass bei einer praxisnahen Ansiedlungspolitik auch zukünftig zahlreiche Abweichungsverfahren erforderlich sein werden. Tabelle 8: Typ C: Räumliche Festlegungen im Regionalplan Beispiel Regelungen Vorteile Nachteile Fazit Verband Region Stuttgart, Nordschwarzwald, Heilbronn-Franken, Rhein-Neckar, Mittlerer Oberrhein (in Vorbereitung) Räumliche Abgrenzung der Innenstädte im Regionalplan, räumliche Festlegung von sog. Ergänzungsstandorten für nicht zentrenrelevante Sortimente Verbindliche Festlegungen, klare stadträumliche Gliederung und Orientierung unflexibel, zahlreiche Abweichungsverfahren vorhersehbar Strukturwandel im Einzelhandel und Planungshorizont der Regionalplanung (10 – 15 Jahre) passen nicht zusammen Quelle: GMA 3.4 Fazit aus den bisherigen Ansätzen Aus der Analyse und den Praxiserfahrungen der verschiedenen Ansätze in BadenWürttemberg lassen sich folgende Ergebnisse ableiten: – Das Moderatorenkonzept mit einem konsensorientierten Ansatz und einer sehr aufwändigen Abstimmung konnte nicht erfolgreich umgesetzt werden. – Die in verschiedenen Regionen angewandten flächengenauen Festsetzungen von Standorten des großflächigen Einzelhandels werden in naher Zukunft zu zahlreichen Abweichungsverfahren führen. Anders als bei der Sicherung langfristiger Vorrangflächen für den Rohstoffabbau kann der einem extrem schnellen Strukturwandel unterliegende Einzelhandel nicht durch flächengenaue verbindliche Vorgaben gesteuert werden. Am Beispiel der Region Stuttgart zeigt sich auch, dass der Versuch einer Detailsteuerung auf Regionsebene zunehmend auf den Widerstand der Kommunen trifft. 33 Abb. 10: Räumliche Festlegungen im Regionalplan 34 – Die flexible Handhabung der Regelungen aus dem Landesentwicklungsplan und dem Einzelhandelserlass bieten grundsätzlich ein geeignetes Instrumentarium zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels. Das Defizit bei dieser Vorgehensweise besteht u. E. nicht im Regelungswerk, sondern in der oftmals mangelhaften Umsetzung. Die Regelungsdichte auf Landesebene erscheint grundsätzlich ausreichend, um eine geordnete Einzelhandelsentwicklung auf regionaler Ebene zu gewährleisten. Die Regelungen sollten jedoch auf kommunaler Ebene auch entsprechend umgesetzt werden. Entsprechend diesen Ergebnissen werden im Folgenden Ansätze zur Weiterentwicklung der regionalplanerischen Festsetzungen für die Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zusammengestellt. Im Fokus der Vorschläge steht somit nicht eine völlige Abkehr der bisherigen Vorgehensweise, sondern eine Präzisierung der Umsetzung. 35 Übersicht: regionalplanerische Aussagen zum Thema Großflächige Einzelhandelsbetriebe in BADEN-WÜRTTEMBERG Übersicht: Daten Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg Bezeichnung Jahr Ziele RheinNeckarOdenwald Regionalplan Unterer Neckar 2005 Teilfort schreibung Regionalbedeutsame Einzelhandelsgroßprojekte mit zentenrelevanten Sortimenten sind nur in genau abgegrenzten Bereichen zulässig (Festlegung in Raumnutzungskarte) Festlegung von Ergänzungsstrukturen für nicht zentrenrelevante Sortimente HeilbronnFranken Teilfortschreibung 2004 des Regionalplans 1995 2004 EHG i.d.R. nur in OZ, MZ und UZ zulässig die Größe der neuen EHG muss dem System der zentralen Orte entsprechen; die zulässige VK richtet sich folglich nach der Kaufkraft der Einwohner im zentralörtlichen Verflechtungsbereich; bei der Grundversorgung ist der Nahbereich maßgeblich; bei Gütern des mittel- und längerfristigen Bedarfs ist es je nach Hierarchiestufe der Nah-, Mittel- oder Oberbereich neue EHG sollen auch nicht durch Vergrößerung oder Veränderung von bestehenden Betrieben entstehen innerhalb der Zentralen Orte sind EHG in den abgegrenzten Innenstädten anzusiedeln; zentrenrelevante Sortimente dürfen nur in diesen Standorten angesiedelt werden Mittlerer Oberrhein Regionalplan Mittlerer Oberrhein 2003 2003 EHG sollen sich in das Siedlungsgefüge und das zentralörtl. Versorgungssystem einfügen; als Standorte für EHG kommen OZ, MZ, UZ und in Verdichtungsräumen auch KZ in Betracht; Einzugsbereich darf den zentralörtl. Verflechtungsbereich nicht wesentl. überschreiten; die Funktionsfähigkeit zentraler Orte und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im EZG darf nicht wesentlich beeinträchtigt werden; auf die Bedürfnisse von Behinderten, alten Menschen, Frauen und Familien mit Kindern ist Rücksicht zu nehmen EHG dürfen das städtebaul. Gefüge und die Funktionsfähigkeit der Stadt-/Ortskerne im EZG nicht wesentl. beeinträchtigen; EHG dürfen deshalb nur an integrierten Standorten ausgewiesen werden, Randlagen kommen nur für nicht-innenstadtrelevante Sortimente in Betracht Grundsätze Aussagen über Randsortimente PlanDarstellungen Gewährleistung der verbrauchernahen Versorgung Erreichbarkeit für Fuß- und Fahrradverkehr sowie ÖPNV max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche bzw. max. 700 m² ja - - Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit Gütern des täglichen und längerfristigen Bedarfs in allen Teilen der Region; EH-Betriebe sollen verbrauchernah und integriert liegen sowie für motorisierte Verbraucher gut erreichbar sein; bei Standortwahl und Verkehrserschließung sind die Anforderungen von Senioren, Familien mit Kindern und Behinderten zu berücksichtigen EH soll neben der Versorgung der Bevölkerung auch die Attraktivität der Zentren stärken, indem Besucher und Kunden dorthin gelenkt werden neue regionalbedeutsame EHG mit nichtzentrenrelevantem Sortiment sollen ebenfalls in der abgegrenzten Innenstadt angesiedelt werden; falls dies nicht möglich ist können sie auch in den ausgewiesenen Ergänzungsstandorten angesiedelt werden das Entstehen einer Agglomeration durch mehrere nicht-großflächige EH-Betriebe soll verhindert werden, wenn die Agglomeration die einem Einzelhandelsgroßbetrieb entsprechenden Auswirkungen hat FOC sind grundsätzlich nur in OZ und ausnahmsweise auch in MZ zulässig bestehende Betriebe haben den gesetzlichen Bestandsschutz und sollen darüber hinaus nicht erweitert werden neue EHG sollen mit dem ÖPNV erreichbar sein bei bestehenden EHG, die den genannten Standortanforderungen nicht entsprechen, soll durch bauleitplanerische Festsetzungen ein weiterer Ausbau, zumindest der zentrenrel. Sortimente, unterbunden werden Vorschlag mit Hinblick auf baurechtliche Festlegungen: Begrenzung für Fachmärkte außerhalb der Innenstadt auf max. 10 % der VK bzw. max. 800 m² VK Randsortimente zentralörtliche Standortbereiche und Ergänzungsstandorte für nicht zentrenrelevante Sortimente Standorte für zentrenrel. regionalbedeutsame EHG (Innenstädte); Ergänzungsstandorte für nichtzentrenrel. regionalbedeutsame EHG; FOC ja; mit Hinweis auf genaue Festlegung für den Einzelfall Ausnahmen zur Sicherung der Grundversorgung; in KLZ sofern Absatz der Nahbereich nicht wesentlich überschreitet, in NZO sofern Absatz das Gemeindegebiet nicht wesentlich überschritten wird, in oder zugeordnet zu Wohngebieten, sofern sie der dort vorh. Kaufkraft entsprechen keine keine keine keine Vorschlag zur Erarbeitung von kommunalen Entwicklungskonzepten durch die Gemeinden, die auch die übergemeindlichen Wirkungen mit einbeziehen Vorschlag zur Absicherung der Festlegungen über Bebauungspläne durch die Gemeinden, inkl. Festlegung zentrenrelevanter Sortimente und Ausschluss unerwünschter Standorte, Umstellung alter BPläne auf neues Baurecht Ausschluss von großflächigen Einzelhandelsbetrieben an regional bedeutsamen Standorten für Industrie und Gewerbe (in RPL 1995 Kap. 2.5.5) Aussage zu FOC (s. Grundsätze) Aussage zu ÖPNV (s. Grundsätze) Fortschreibung mit verbindlicher Festelegung von Standorten in Bearbeitung Region Auflistung zentrenrelevater Sortimente Ausnahmen in Kleinzentren bzw. nicht-zentralen Orten Besonderheiten Übersicht: Daten Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg Bezeichnung Jahr Ziele Grundsätze Aussagen über Randsortimente PlanDarstellungen indirekt in Z (1) max. ca. 800 m² VK außerhalb der Versorgungskerne Versorgungskerne und Ergänzungsstandorte in Randlage in OZ, MZ und UZ; Darstellung über Raumnutzungskarte und textliche Abgrenzung Region Nordschwarzwald Regionalplan 2015 Nordschwarzwald 2005 nachrichtliche Übernahme: Verkaufsfläche ist so zu bemessen, dass der angestrebte Einzugsbereich den zentralörtl. Verflechtungsbereich nicht wesentl überschreitet nachrichtliche Übernahme: EHG sollen vorrangig an städtebaul. Integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden Ausweisung, Errichtung und Erweiterung von EHG grundsätzl. nur in OZ, MZ und UZ zulässig Funktionsfähigkeit des zentralörtl. Versorgungskerns der Standortgemeinde oder die Funktionsfähigkeit anderer ZO sowie die verbrauchernahe Versorgung dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden Hersteller-Direktverkaufszentren sind grundsätzlich nur im OZ zulässig; bei einer Geschossfläche von weniger als 5.000 m² kommen auch Standorte in MZ in Betracht regionalbedeutsame EHG mit zentrenrel. Sortimenten sind nur in den Versorgungskernen der Städte und Gemeinden anzusiedeln. Die Versorgungskerne werden in der RNK gebietsscharf für OZ, MZ + UZ abgegrenzt. Außerhalb der Versorgungskerne sind regionalbedeutsame EHG mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen regionalbedeutsame EHG mit nicht-zentrenrel. Sortimenten sind ebenfalls den Versorgungskernen zuzuordnen; wenn dort nach Prüfung keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, ist auch eine Ansiedlung außerhalb der Versorgungskerne möglich eine Anhäufung von mehreren für sich nicht regionalbedeutsamen EHG bei regionalbedeutsamen Auswirkungen ist einem regionalbedeutsamen EHG gleichzustellen um eine verbrauchernahe Versorgung zu gewährleisten sollen integrierte und wohngebietsnahe Standorte für die Ansiedlung von EH-Betrieben gefördert werden. EH-Standorte sollen gut für den Fußgänger und Fahrradverkehr erschlossen sein und mit dem ÖPNV erreichbar sein. Die Anforderungen von Kindern, Behinderten und Senioren sollen bei der Standortwahl berücksichtigt werden Festlegung von Ergänzungsstandorten für regionalbedeutsame EHG mit nicht-zentrenrel. Sortimenten außerhalb der Versorgungskerne, die bei der Standortsuche außerhalb der Versorgungskerne vorrangig in Betracht gezogen werden sollen zur Steuerung der Ausweisung, Errichtung oder Erweiterung von EHG sollen Kommunen ein eigenes Entwicklungskonzept erarbeiten Auflistung zentrenrelevater Sortimente ja Ausnahmen in Kleinzentren bzw. nicht-zentralen Orten Besonderheiten EHG im Einzelfall auch in KLZ und NZO zulässig, wenn sie zur Deckung der wohnortnahen Grundversorgung der Gemeinde erforderlich sind oder diese Gemeinden in Verdichtungsräumen liegen und mit den Siedlungsbereichen benachbarter OZ, MZ oder UZ zusammengewachsen sind Aussage zu ÖPNV (s. Grundsätze) Aussage zu FOC (s. Ziele) Forderung von kommunalen Entwicklungskonzepten (s. Grundsätze) Übersicht: Daten Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg Bezeichnung Jahr Ziele Grundsätze Aussagen über Randsortimente PlanDarstellungen Auflistung zentrenrelevater Sortimente Zentrenrelevante Randsortimente sind bei Vorhaben außerhalb der regionalbedeutsamen Einzelhandelsschwerpunkte i.d.R. auszuschließen; ausnahmsweise zugelassen werden können bei sorgfältiger Begründung entsprechende Sortimente auf höchstens 3 % der Gesamt-VK, höchstens 350 m² VK ja („regionalbedeutsame Einzelhandelsschwe rpunkte“); mit textl. Abgrenzung und Begründung ja; keine standort- / projektbezogenen Abweichungen vorgesehen Liste ist Teil der Begründung Vorhaben ohne überörtliche Wirkungen auch in KLZ und NZO zulässig keine keine keine KLZ und NZO kommen als Standorte für EHG nicht in Betracht (Z) Region Stuttgart Teiländerung des Regionalplans 1998 für das Kapitel 2.7 vom 13. März 2002 2002 Ostwürttemberg Regionalplan 2010 1997 EHG sowie die Erweiterung bestehender Einrichtungen sind nur in OZ bzw. den MZ und UZ zulässig Verkaufsflächenumfang und Einzugsbereich sind insbesondere auf den Verflechtungsbereich des zentralen Ortes abzustimmen die Funktionsfähigkeit des zentralörtl. Versorgungskerns der Standortgemeinde und anderer ZO sowie der verbrauchernahen Versorgung dürfen nicht beeinträchtigt werden Standorte für EHG sind nur in den zum Siedlungsbereich gehörigen Ortslagen vorzusehen und den zentralörtlichen Versorgungskernen der zentralen Orte zuzuordnen; hierbei ist zu prüfen, ob eine weitere Aufsiedlung, Erweiterung oder Umnutzung vorhandener Standorte möglich ist EHG mit zentrenrelevantem Sortiment sind nur in den zentralörtlichen Versorgungskernen und nur in den regionalbedeutsamen Einzelhandelsschwerpunkten (Abgrenzung in Plandarstellung) vorzusehen EHG mit nicht-zentrenrelevantem Sortiment sind ebenfalls den regionalbedeutsamen EH-Schwerpunkten (Abgrenzung in Plandarstellung) oder deren unmittelbarem Umfeld zuzuordnen; Abweichungen von dieser Festlegung sind möglich, wenn wegen nicht ausreichender Flächengröße, nicht herstellbarer ausreichender Verkehrserschließung oder zwingender Inanspruchnahme für andere Nutzungen, keine Standortmöglichkeiten gegeben sind, der Standort im Übrigen den Grundsätzen und Zielen des Regionalplans entspricht, der Standort in das vorhandene Siedlungsgefüge eingebunden (integriert) ist, kein neuer Siedlungsansatz erfolgt und insbesondere der städtebauliche Zusammenhang mit größeren Wohn- oder Arbeitsplatzgebieten gegeben ist und der Standort in eine umfassende, mit der Regionalplanung abgestimmte und bauleitplanerisch abgesicherte Einzelhandelskonzeption eingebunden ist bestehende Standorte von überörtlich wirksamen EHG, die außerhalb der bezeichneten Bereich liegen, dürfen bezüglich ihrer VK nicht über die rechtlich geschützte Bestandssicherung erweitert werden nachrichtliche Übernahme: EHG sollen nur an solchen Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden, die sich nach Größe und Einzugsbereich in das zentralörtl. Versorgungssystem einfügen; sie dürfen weder durch ihre Lage oder Größe noch durch ihre Folgewirkungen das städtebauliche Gefüge, die Funktionsfähigkeit des zentralörtl. Versorgungskernes oder die verbrauchernahe Versorgung beeinträchtigen EHG nur in MZ und UZ zulässig EHG dürfen nur in den zentralörtl. Versorgungsbereichen errichtet werden Möbel-, Bau- und Gartenmärkte können in den regionalbedeutsamen Schwerpunkten bzw. Standorten für Industrie-, Gewerbeund Dienstleistungseinrichtungen, ausnahmsweise auch innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sowie auch an Ortsrändern der Mittel und Unterzentren erstellt werden Förderung innerörtlich zentral und günstig zu Wohngebieten gelegener Standorte des EH im Sinne der Erhaltung einer verbrauchernahen Versorgung und zur Vermeidung von Fahrverkehr; bei der Standortwahl und Verkehrserschließung sind insbesondere die Anforderungen von Behinderten, Familien mit Kindern und Senioren zu berücksichtigen; die Standorte sollen für den Fußgänger- und den Fahrradverkehr gut erschlossen und mit dem ÖPNV erreichbar sein Ergänzungsstandorte kommen nach Einzelfallüberprüfung anhand bestimmter Vorgaben in Frage neue Standorte für EHG sollen nur an Standorten mit direkter ÖPNV-Anbindung realisiert werden; EHG mit mehr als 25.000 m² VK sollen nur an Standorten mit Anbindung an den öffentl. Schienenpersonennahverkehr realisiert werden Keine Ausnahmen in Kleinzentren bzw. nicht-zentralen Orten Besonderheiten Aussage zu ÖPNV (s. Grundsätze) Zur Gewährleistung und Verbesserung kommunaler Steuerungsmöglichkeiten bei der Ansiedlung von EHG wird den Trägern der Bauleitplanung empfohlen, Bebauungspläne, soweit erforderlich, auf die aktuelle BauNVO umzustellen Es wird vorgeschlagen, dass zur Ordnung und Entwicklung von EHG von den Kommunen umfassende, die ganze Gemeinde sowie das Umland einbeziehende Entwicklungskonzepte erarbeitet und mit den betroffenen TÖB abgestimmt werden Übersicht: Daten Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg Bezeichnung Jahr Ziele Grundsätze Aussagen über Randsortimente PlanDarstellungen Region Südlicher Oberrhein Regionalplan 1995 1995 SchwarzwaldBaarHeuberg Regionalplan SchwarzwaldBaar-Heuberg 2003 2003 NeckarAlb Regionalplan 1993 1995 die Einzelhandelsdienstleistungen durch EHG sollen nur von OZ, MZ und UZ aus erfolgen EHG sollen städtebaulich und verkehrlich integriert in den Siedlungsbereichen der ZO zugelassen werden Größe und Warensortiment sind so zu bemessen, dass sie sich in das System der zentralen Orte und deren Verflechtungsbereiche einfügen; insbesondere ist sicherzustellen, dass die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung sowohl im zentralen Ort wie auch in den benachbarten Städten und Gemeinden erhalten bleibt nachrichtliche Übernahme der Ziele 3.3.7, 3.3.7.1 und 3.3.7.2 aus dem LEP B.-W. 2002 keine Großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächigen Handelsbetriebe für Endverbraucher mit überörtlicher Bedeutung sollen nur in Kernbereichen und in Sondergebieten der OZ, MZ und UZ ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden Die Ausweisung entsprechender Sondergebiete ist auf solche großflächigen Einzelhandelsbetriebe zu beschränken, die sich aufgrund ihres spez. Warenangebotes und des damit einhergehenden Flächenbedarfes oder hohen Verkehrsaufkommens nicht in die Kernbereiche zentraler Orte eingliedern lassen. In den Ober- und Mittelzentren sollen diese Sondergebiete nur in den Schwerpunkten für Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesen werden. In den Unterzentren sind sie nur in unmittelbarer Anlehnung an die Ortskerne zuzulassen. Die Größe der VK hat sich am Verflechtungsbereich des jew. Zentralen Ortes zu orientieren. Als Schwerpunkte für Dienstleistungseinrichtungen werden ausgewiesen: Albstadt, Balingen, Hechingen, Metzingen, Münsingen, Reutlingen-West, Rottenburg, Tübingen keine nachrichtliche Übernahme der Grundsätze 3.3.7.3 und 3.3.7.4 aus dem LEP B.-W. 2002 Auflistung zentrenrelevater Sortimente Ausnahmen in Kleinzentren bzw. nicht-zentralen Orten Besonderheiten keine keine keine KLZ kommen grundsätzlich für EHG nicht in Betracht (Z) Vorschlag: bei EHG von mehr als 5.000 m²VK sollte stets, bei geringerer VK, aber übergemeindlicher Versorgungsabsicht im Einzelfall ein ROV durchgeführt werden keine keine keine keine eigenen Festlegungen, nachrichtliche Übernahme aus dem LEP B.-W. 2002 keine Schwerpunkte für Dienstleistungseinrichtungen (Symbol) keine EHG in KLZ und NZO zulässig nach Ausnahmeregelung in LEP 2002, Plansatz 3.3.7 keine Übersicht: Daten Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg Bezeichnung Jahr Ziele Grundsätze Aussagen über Randsortimente PlanDarstellungen Region DonauIller Teilfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller - Großflächiger Einzelhandel (Entwurf 2004) Flächen für EHG sollen i.d.R. nur in UZ und zentralen Orten höherer Stufe sowie in Siedlungsschwerpunkten ausgewiesen werden die Ansiedlung neuer bzw. Erweiterung bestehender EHG hat der zentralörtlichen Versorgungsfunktion der Kommune zu entsprechen die Ansiedlung neuer bzw. Erweiterung bestehender EHG darf die Versorgungskerne der Standortkommune und der umliegenden zentralen Orte sowie das zentralörtliche System der Region nicht wesentlich beeinträchtigen für die Beurteilung von EHG werden im Regionalplan in der zeichnerischen Darstellung Standortbereiche innerhalb der Unterzentren und Zentralen Orte höherer Stufen (inkl. Siedlungsschwerpunkte) festgelegt, in denen die Ansiedlung neuer sowie die Erweiterung vorhandener EHG zulässig ist; innerhalb dieser Standortbereiche sind EHG zulässig, die der jeweiligen zentralörtlichen Stufe der Standortkommune entsprechen; die Ansiedlung neuer sowie die Erweiterung vorhandener EHG außerhalb dieser Standortbereiche ist nicht zulässig für die Standortkategorie „Innenstadt Bestand“ gilt: Die Neuansiedlung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßbetrieben ist sowohl für zentrenrelevante als auch für nicht zentrenrelevante Sortimente zulässig für die Standortkategorie „Innenstadt Erweiterung“ gilt: Hier ist die Ansiedlung großflächiger Einzelhandelsbetriebe sowohl zentrenrelevanter als auch nicht zentrenrelevanter Sortimente grundsätzlich zulässig, falls in den Innenstädten keine angemessene Fläche zur Verfügung steht für die Standortkategorie „dezentraler Standort Bestand“ gilt: Die Neuansiedlung bzw. Erweiterung bestehender EHG mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten ist zulässig. Zur Vermeidung von Verkehrsbelastungen und Schaffung von Synergieeffekten sind diese Betriebe an geeigneten, verkehrlich gut erreichbaren Standorten zu bündeln. Für Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment ist zentrenrelevante Randsortimente in einem Umfang möglich, welcher die innerstädtischen Einkaufslagen der Standortkommune und benachbarter Zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt. Als Faustregel gilt ein Verkaufsflächenanteil von max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche sowie eine absolute Verkaufsfläche von max. 700 m² für zentrenrelevante Randsortimente. die Standortkategorie „dezentraler Standort Erweiterung“ gilt: Die Ansiedlung bzw. Erweiterung bestehender EHG mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten ist zulässig. „Dezentrale Standorte Erweiterung“ sollen erst dann aktiviert werden, wenn in den Standortbereichen „Dezentraler Standort Bestand“ keine ausreichende Fläche für die Ansiedlung neuer bzw. die Erweiterung bestehender EHG mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment vorhanden ist. Für Betriebe mit nicht zentrenrelevantem Kernsortiment sind zentrenrelevante Randsortimente in einem Umfang möglich, welcher die innerstädtischen Einkaufslagen der Standortkommune und benachbarter Zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt. Als Faustregel gilt ein Verkaufsflächenanteil von max. 10 % der Gesamtverkaufsfläche sowie einer absoluten Verkaufsfläche von max. 700 m² für zentrenrelevante Randsortimente. Einzelfallprüfung wenn die Frage offen ist, ob ein Vorhaben der zentralörtlichen Versorgungsstruktur entspricht bzw. auf Grund des Vorhabens eine Gefährdung zentraler Orte im Umland besteht; i.d.R. durch gutachterlichen Nachweis des Vorhabenträgers; Ziele und Grundsätze der Landesplanung und Raumordnung einschließlich der länderspezifischen Ausführungsbestimmungen sind zu Grunde zu legen bestehende Bebauungspläne sollten an die geltende Fassung des § 11 Abs. 3 BauNVO angepasst werden; Baurechte für Einzelhandel in Gewerbe- und Industriegebieten sollten auch unterhalb der Schwelle zur Großflächigkeit möglichst ausgeschlossen werden; die Gemeinden sollen für ihr Gebiet als weitere Grundlage der gemeindlichen Entscheidungen zur Einzelhandelsentwicklung Einzelhandelskonzepte aufstellen; auch diese sind bei der raumordnerischen Beurteilung heranzuziehen. max. 10 % der VK sowie max. 700 m² absolute VK (siehe Ziele zu Standortkategorien „dezentrale Standorte“) Kategorien Innenstadt Bestand Innenstadt Erweiterung Dezentraler Standort Bestand Dezentraler Standort Erweiterung Auflistung zentrenrelevater Sortimente ja Ausnahmen in Kleinzentren bzw. nicht-zentralen Orten Ausnahmen wenn es sich um Betriebe des Lebensmitteleinzelhandels (Supermärkte, LMDiscounter) handelt dies nach den raumstrukturellen Gegebenheiten zur Sicherung der Grundversorgung geboten ist und die Nahversorgungsfunktion benachbarter zentraler Orte nicht wesentlich beeinträchtigt wird Mindesteinwohne rpotenzial von ca. 5.000 – 6.000 Einwohnern Besonderheiten FOC nur in Oberzentren Übersicht: Daten Regionalplanerische Festlegungen zu Einzelhandelsgroßbetrieben (EHG) in Baden-Württemberg Bezeichnung Jahr Ziele Grundsätze Aussagen über Randsortimente PlanDarstellungen Region HochrheinBodensee Regionalplan 2000 1996 nachrichtliche Übernahme: EHG müssen sich hinsichtlich ihrer Größe und des Warensortimentes in das zentralörtliche System und die Verflechtungsbereiche einfügen, dabei sind die Funktionsfähigkeit der zentralörtl. Versorgungskerne und die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung am ZO und im Einzugsbereich des EHG zu erhalten nachrichtliche Übernahme: EHG sind städtebaulich in die Siedlungsgebiete der ZO zu integrieren nachrichtliche Übernahme: EHG können in den ZO des LEP und in UZ angesiedelt werden BodenseeOberschw aben Regionalplan BodenseeOberschwaben 1996 EHG sind nur in OZ, MZ und UZ zuzulassen EHG sind nur an integrierten Standorten zuzulassen; ausreichende Parkmöglichkeiten und eine gute Anbindung an das ÖPNV-Netz sind sicherzustellen keine der Einzugsbereich von EHG soll den Verflechtungsbereich des jeweiligen zentralen Ortes nicht überschreiten; die örtliche Grundversorgung im Einzugsgebiet soll nicht beeinträchtigt werden Auflistung zentrenrelevater Sortimente Ausnahmen in Kleinzentren bzw. nicht-zentralen Orten Beschränkung des Anteils von innenstadt-relevanten Sortimenten bei EHG mit vorwiegend nicht innenstadt-relevanten Sortimenten außerhalb der innerstädtischen Versorgungszentren auf 700 m² VK; bei Konzentrierung von mehreren Einzelhandelsbetrieben darf die Summe aller EH-Flächen für innenstadt-relevantes Warensortiment insgesamt 700 m² VK nicht überschreiten keine keine nachrichtliche Übernahme: KLZ und NZO kommen als Standorte für EHG grundsätzlich nicht in Betracht keine keine keine in Kleinzentren ist die Errichtung von EHG ausgeschlossen Abkürzungen: EHG = Einzelhandelsgroßbetriebe, OZ = Oberzentren, MZ = Mittelzentren, UZ = Unterzentren, KLZ = Kleinzentren, NZO = Orte ohne zentralörtlich Funktion, VK = Verkaufsflächen Quelle: GMA-Zusammenstellung 2005 Besonderheiten Alle EHG sind städtebaulich zu integrieren; Ausnahmen für EHG mit überwiegend nichtinnenstadtrelevantem Sortiment können außerhalb bestehender Zentren angesiedelt werden, wenn sie in das bestehende Verkehrsnetz eingebunden sind und der ÖPNV-Anschluß gewährleistet ist sowie der Anteil am innenstadtrelevanten Sortiment deutlich gering gehalten wird bei EHG von mehr als 5.000 m²VK sollte stets ein ROV durchgeführt werden, bei geringerer VK wenn insbesondere negative Auswirkungen auf die Ziele der Raumordnung in benachbarten Gemeinden zu erwarten sind Aussage zu ÖPNV (s. Grundsätze) Aussage zu Parkmöglichkeiten für EHG von mehr als 5.000 m²VK ist i.d.R ein ROV durchzuführen IV EMPFEHLUNGEN 1. Regionalplanerische Zielsetzungen Eine regionale Koordination der Standortentwicklung im großflächigen Einzelhandel soll sowohl auf Ebene der beteiligten Städte und Gemeinden eine städtebaulich verträgliche Einzelhandelsentwicklung gewährleisten, als auch die regionalplanerische Funktionszuweisung und Zentrenhierarchie sichern und weiter entwickeln. Die Bedeutung des Einzelhandels im Verbandsgebiet soll in seiner Versorgungsfunktion gefestigt und weiter entwickelt werden. Dabei sind nicht nur die Funktionen der Unter-, Mittel- und Oberzentren zu berücksichtigen, die generell für Einzelhandelsgroßprojekte in Frage kommen, sondern die Entwicklung in diesen Zentralen Orten soll auch in der Hinsicht gesteuert werden, dass für Kleinzentren und nicht Zentrale Orte ein ausreichender Spielraum für den Ausbau eigenständiger Versorgungsstrukturen im Bereich der Grundversorgung gewährleistet bleibt. Dies setzt voraus, dass auch in Kleinzentren Investitionsspielraum für den Ausbau moderner und leistungsfähiger Betriebsformen verbleibt. Somit beabsichtigen die Ziele des Regionalplans keine Konservierung bestehender Standortstrukturen, sondern eine regional verträgliche Weiterentwicklung der Einzelhandelsstruktur unter Berücksichtigung der jeweiligen zentralörtlichen Funktion der Ansiedlungsgemeinde. Damit soll ein regionalplanerisches Gleichgewicht zwischen Zentralen Orten unterschiedlicher Zentrenhierarchie und einer möglichst flächendeckenden Grundversorgung auch in nicht Zentralen Orten angestrebt werden. Als wesentliche raumordnerische und städtebauliche Zielsetzungen mit Bedeutung für die Einzelhandelsentwicklung sind daher zu nennen: – Stabilisierung bzw. Stärkung der Versorgungsfunktion in einem angemessenen Verhältnis zum zentralörtlichen Status der Verbandsgemeinden. – Stabilisierung bzw. Stärkung der Innenstädte und Ortskerne als zentrale Einkaufslagen, auch vor dem Hintergrund einer Sicherung bzw. Erhaltung der Investitionsbereitschaft im Rahmen von städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen. 37 – Die Sicherung der Nahversorgung auch in Kleinzentren und nicht Zentralen Orten. – Vermeidung negativer Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt durch einseitige Konzentration von Versorgungsangeboten zu Lasten einer verbrauchernahen Versorgung. Die Regionalplanung soll dabei nicht das Ziel verfolgen, die Betriebstypenentwicklung im Einzelhandel bzw. das Aufkommen neuer Handelsbetriebsformen zu unterbinden. Die Regionalplanung soll nicht in die Betriebstypenpolitik des Einzelhandels eingreifen, sondern lediglich geeignete Rahmenbedingungen hinsichtlich der regionalen und kommunalen Standortstruktur bereitstellen. Eine regionale Konzeption soll damit die dynamische und expansive Einzelhandelsentwicklung insbesondere im Bereich des großflächigen Einzelhandels in ein ausgeglichenes Konzept der kommunalen Einzelhandelsentwicklung einerseits und der Gesamtregion andererseits integrieren. 2. Voraussetzungen für die regionalplanerische Umsetzbarkeit Die Umsetzbarkeit regionalplanerischer Zielsetzungen ist nicht nur von der Praktikabilität der Vorschläge abhängig, sondern in hohem Maße von der politischen Durchsetzbarkeit. Der Erfolg hängt damit maßgeblich von der Bereitschaft der Gemeinden ab, ihre Entscheidungen im Sinne der regionalplanerischen Zielsetzungen auszurichten. Der Erfolg hängt daher von der Akzeptanz der Regelungen bei den Städten und Gemeinden in der Region ab. Da in die kommunale Planungshoheit nicht eingegriffen werden soll, ist der politische Konsens über die inhaltlichen Grundsätze und die verfahrensbezogenen Rahmenbedingungen von entscheidender Bedeutung. Die Durchsetzbarkeit regionaler Zusammenarbeit – insbesondere im politischen Feld – hängt von folgenden Faktoren ab: – Ein regionales Einzelhandelskonzept bewegt sich im Spannungsfeld zwischen übergeordneten Belangen der Raumordnung einerseits und der kommunalen Sel38 Selbstverwaltung andererseits. D. h., die regionalplanerischen Regelungen müssen einerseits so verbindlich sein, dass die oben angeführten Ziele auch erreicht werden können, andererseits auf das notwendige Maß beschränkt werden, um die Kooperationsbereitschaft der Gemeinden nicht von vornherein zu überfordern.1 – Die Regionalplanung muss auf kommunaler Ebene Bewegungsspielräume erlauben, so dass auch Sonderfälle, sei es im Hinblick auf spezielle Betriebstypen oder Standortlagen, berücksichtigt werden können. Neben der erforderlichen Verbindlichkeit muss ein regionales Konzept auch über eine gewisse Flexibilität verfügen, um sich den jeweils individuellen Rahmenbedingungen und neuen Entwicklungstendenzen im Einzelhandelsbereich anpassen zu können. 3. Empfehlungen Vor dem Hintergrund der Auswertungen und Erfahrungen aus den anderen Planungsregionen in Baden-Württemberg sowie den oben dargestellten Zielen und Umsetzungsaspekten werden im Folgenden einige Vorschläge zur zukünftigen regionalplanerischen Steuerung des großflächigen Einzelhandels in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg zur Diskussion gestellt. Im Verlauf der Untersuchung wurde jedoch deutlich, dass angesichts des vorhandenen, bereits sehr dichten Regelungswerks keine umfangreichen zusätzlichen Detailregelungen erforderlich sind. Bestehende Defizite scheinen derzeit eher ein Umsetzungsproblem zu sein. Die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan und den Regionalplänen sowie die ergänzenden Ausführungen des Einzelhandelserlasses von Baden-Württemberg enthalten im Prinzip die wesentlichen Kernpunkte zur regionalen Steuerung von großflächigen Einzelhandelsprojekten. Problematisch ist dagegen bisweilen die Umsetzung auf kommunaler Ebene. Insofern sollte im Regionalplan darauf hingearbeitet werden, dass auf kommunaler Ebene gewisse Mindeststandards eingehalten werden. Neben den bestehenden Grundsätzen und Zielen des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg sind daher folgende Aspekte bei einer zukünftigen Fortschreibung des Regionalplans zu diskutieren: 1 Die überproportionalen Eingriffe des Verbands Region Stuttgart zeigen derzeit exemplarisch den wachsenden Widerstand der Kommunen. 39 – Verpflichtung der zentralen Orte zur Aufstellung von kommunalen Einzelhandelskonzepten Durch kommunale Einzelhandelskonzepte, die vom Gemeinderat beschlossen werden, entsteht eine gewisse Selbstverpflichtung der Kommunen zu städtebaulichen Zielsetzungen. Dadurch können kurzfristige Einzelfallentscheidungen, die oft nicht durch städtebauliche Entscheidungskriterien motiviert sind, vermieden werden. Ein kommunales Einzelhandelskonzept enthält Aussagen zur Weiterentwicklung der wesentlichen Standortlagen des großflächigen Einzelhandels sowie Aussagen zu den Zielsetzungen der jeweiligen Innenstadtentwicklung. Für die Umsetzung kommunaler Einzelhandelskonzepte sollten folgende Mindeststandards gelten: • regelmäßige Bestandserhebung und Bewertung des Bestandes • Definition zentrenrelevanter Sortimente • Regelungen zu Randsortimenten • planerische Abgrenzung der Innenstadt und ggf. Definition von Innenstadtergänzungslagen Durch die Verpflichtung der Kommunen zur Aufstellung von Einzelhandelskonzepten wird auf kommunaler Ebene ein verbindlicher Rahmen für die zukünftige Ansiedlung von Einzelhandelsbetrieben geschaffen. V. a. durch die planerische Abgrenzung der Innenstadt wird auf kommunaler Ebene eine vergleichbare Regelung geschaffen, wie sie in einigen Regionalplänen auf regionaler Ebene verankert ist. Bei der Aufstellung von kommunalen Einzelhandelskonzepten sind IHK, Regionalverband und ggf. weitere Träger öffentlicher Belange zu beteiligen. – Verpflichtung der Kommunen zur Anpassung alter Bebauungspläne an die aktuelle Baunutzungsverordnung Kommunale Einzelhandelskonzepte sowie auch die regionale Abstimmung können durch „Lücken“ im Planungsrecht unterlaufen werden. Bebauungspläne, die nicht auf der aktuellen Baunutzungsverordnung beruhen, erlauben auch außerhalb von Sondergebieten in Industrie- oder Gewerbegebieten die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten, die u. U. regionalplanerischen Zielsetzungen zuwiderlaufen. Dadurch entsteht sowohl auf kommunaler als auch auf regionaler Ebene ein Steuerungsdefizit. Der Regionalplan sollte daher die Aufforderung an die Kommunen enthalten, entsprechende Bebauungspläne zu aktualisieren. Dies 40 betrifft nicht nur Brachflächen oder noch in anderer gewerblicher Nutzung stehende Flächen, sondern auch bestehende Einzelhandelsgroßbetriebe. Sofern die entsprechenden Bebauungspläne nicht auf der aktuellen BauNVO beruhen, sind u. U. Umnutzungen im Sinne von Sortimentsveränderungen nur schwer zu beeinflussen. Dadurch können bestehende Einzelhandelsbetriebe, die derzeit vorrangig nicht zentrenrelevante Sortimente vertreiben (z. B. Baumärkte, Möbelmärkte) ggf. zu zentrenrelevanten Betriebsformen umgewidmet werden. Dadurch können aber erhebliche regionale Auswirkungen entstehen. Durch diese beiden Zusätze wird auch auf kommunaler Ebene das Bewusstsein für die Problematik des großflächigen Einzelhandels geschärft. Die wesentlichen Ziele und Konzepte sind bereits im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg enthalten. Allerdings sind diese Ziele und Grundsätze relativ abstrakt gehalten, während die oben dargestellten Zusätze konkrete Handlungsaufforderungen an die Kommunen darstellen. Im Ergebnis gibt der Regionalplan damit nicht auf regionaler Ebene ein Einzelhandelskonzept vor, sondern verpflichtet die Kommunen auf kommunaler Ebene eigene Einzelhandelskonzepte mit gewissen Mindeststandards aufzustellen. Damit wird auf kommunaler Ebene das Problembewusstsein geschärft, so dass letztendlich auch eine stärkere regionale Abstimmung ermöglicht wird. Tabelle 9: Typ D: Konsequente Umsetzung vorhandener Ansätze Regelungen • • Nachteile Kernregelungen aus LEP und Einzelhandelserlass Verpflichtung der Kommunen zur Erstellung bzw. Umsetzung kommunaler Einzelhandelskonzepte mit Mindeststandards Bestandserhebung und Bewertung Definition zentrenrelevanter Sortimente Innenstadtabgrenzung Regelungen zu Randsortimenten (10 %) • Anpassung alter Bebauungspläne an aktuelle Baunutzungsverordung ausreichende Flexibilität, aber Selbstverpflichtung der Kommunen durch Mindeststandards von Mitwirkungsbereitschaft der Kommunen abhängig Fazit praktikabler „Mittelweg“ Vorteile Quelle: GMA 41 Die konsequente Umsetzung dieser Vorschläge ist letztlich nur möglich, wenn entsprechende Regelungen als verbindliche Ziele in den Regionalplan aufgenommen werden können. In diesem Zusammenhang ist auch das Thema „Klagebefugnis der Regionen“ zu diskutieren. Eine entsprechende Klagebefugnis ist bisher nur beim Verband Region Stuttgart durchgesetzt worden. 4. Schlussbetrachtung Regionalplanerische Ansätze zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels bewegen sich zwischen zwei Polen: – Allgemeine und damit unverbindliche Ziele oder Grundsätze, über die sich die kommunale Planungshoheit im Rahmen von Einzelfallentscheidungen hinweg setzt. – Überregulierungen, die für einen Planungshorizont von 15 Jahren und mehr einzelne Standorte und Größen für Einzelhandelsbetriebe im Regionalplan festsetzen wollen. Diese beiden Extreme führen letztendlich dazu, dass die Akzeptanz der Regionalplanung beim Thema großflächiger Einzelhandel sinkt, obwohl die betriebswirtschaftliche Entwicklung des großflächigen Einzelhandels auch zukünftig eine regionalplanerische Abstimmung zwingend erforderlich macht. Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, was die Regionalplanung zum Thema Einzelhandel beitragen kann. Hierzu zählen u. a.: – Schärfung der Problemwahrnehmung, v. a. auf kommunaler Ebene – Verbesserung der interkommunalen Abstimmung – Verbesserung der Beurteilungs- und Datengrundlagen 42 – Verbesserung der Transparenz von Entscheidungsprozessen – Formulierung von Mindeststandards (u. a. für kommunale Einzelhandelskonzepte). Gleichzeitig sind aber auch die Grenzen der regionalplanerischen Eingriffsmöglichkeiten beim Thema großflächiger Einzelhandel aufzuzeigen. Die Grenzen der Regionalplanung sind z. B. bei folgenden Punkten erreicht: – Die Regionalplanung stellt auch bei der Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsbetrieben keine Alternative zur kommunalen Planungshoheit dar. – Die Regionalplanung kann mit ihrem langfristigen Planungshorizont grundsätzlich keinen Ersatz für Einzelfallentscheidungen bzw. auch für individuelle Bewertungen bei konkreten Standortentscheidungen oder speziellen Betriebstypen darstellen. – Die regionalplanerischen Regelungen stellen kein statisches Werk dar, d. h. eine Überprüfung ist regelmäßig erforderlich. Dies zeigt sich exemplarisch bei der Lebensmittelversorgung in Kleinzentren. Der kategorische Ausschluss von Einzelhandelsgroßbetrieben in Kleinzentren würde letztendlich dazu führen, dass Kleinzentren keine ausreichende Versorgung mehr gewährleisten könnten. Wenn es gelingt, für die zentralen Orte kommunale Einzelhandelskonzepte aufzustellen, können deren Festsetzungen ggf. auch in eine Fortschreibung des Regionalplans aufgenommen werden. In diesem Sinne erscheinen die aufgezeigten Vorschläge geeignet, ein gewisses Umsetzungsdefizit auf kommunaler Ebene zu beseitigen. Die Vorschläge stellen jedoch keine grundsätzliche Neuorientierung der bisherigen regionalplanerischen Ziele und Grundsätze in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg dar. 43 Stadt Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Oberzentrum Einwohner 31.12.2004: 81.913 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 1,3 % Einwohnerprognose bis 2010* + 2,1 % zugehöriger Mittelbereich: Einwohner nur Mittelbereich: Einwohner gesamt Mittelbereich: Bad Dürrheim, Brigachtal, Dauchingen, Furtwangen im Schwarzwald, Gütenbach, Königsfeld im Schwarzwald, Mönchweiler, Niedereschach, Sankt Georgen im Schwarzwald, Schonach im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald, Triberg im Schwarzwald, Tuningen, Unterkirnach, Vöhrenbach 83.725 165.638 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Villingen-Schwenningen zugeordneter Mittelbereich Summe Food in Mill. € 144,8 Nonfood in Mill. € 275,0 Food in Mill. € 148,8 Nonfood in Mill. € 281,6 Food in Mill. € 293,6 Nonfood in Mill. € 556,6 Umsatzleistung je Einwohner in € 430,4 850,2 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 419,8 535,0 Mill. € 6.531,3 € Stadt Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 30.950 Großflächige Betriebe in m² 144.220 Nonfood: 113.270 Food: 16 Nonfood: 39 Food: 0,4 Nonfood: 1,4 Anzahl großflächiger Betriebe 55 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner 1,8 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort Zentralitätskennziffer 2000 2005 2000 2005 2000 2005 501,1 535,0 415,2 419,8 120,7 127,4 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2000 2005 2000 2005 501,1 535,0 808,2 850,2 Marktabschöpfung in % 2000 62,0 2005 62,9 Stadt Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Aldi ja Discounter Food teils Aldi nein Discounter Food teils E aktiv markt Wehrle ja VM Food teils E Center ja VM Food teils E Center Culinaria ja SBW Food teils Edeka Neukauf ja VM Food teils Edeka Neukauf Maier ja VM Food teils Edeka Neukauf Maier ja VM Food teils Lidl ja Discounter Food teils Lidl nein Discounter Food teils Lidl ja Discounter Food teils Lidl nein Discounter Food teils Marktkauf ja SBW Food teils MiniMal nein VM Food teils MiniMal ja VM Food teils real,- nein SBW Food teils Drogeriemarkt Müller ja FM Drogeriewaren ja Drogeriemarkt Müller ja FM Drogeriewaren ja Adler nein FM Textilien ja Bekleidungshaus R.Götz ja Textilkaufhaus Textilien ja C&A ja Textilkaufhaus Textilien ja H&M ja FM Textilien ja K & L Ruppert ja Textilkaufhaus Textilien ja Kik nein FM Textilien ja Kleider Müller ja Textilkaufhaus Textilien ja Sport Müller GmbH ja FM Sportbekleidung ja Sport Müller GmbH ja FM Sportbekleidung ja Takko nein FM Textilien ja Vögele Modecenter ja FM Textilien ja Expert & Hoerco nein FM Elektrowaren ja Schläfke Elektronik nein FM Elektrowaren ja Drogeriemarkt Bekleidung, Schuhe, Sport Elektro Stadt Villingen-Schwenningen Schwarzwald-Baar-Kreis integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Möbel BIG Bett nein FM Möbel nein Happy Hölzele nein FM Möbel nein Häring Wohnraumgestalter ja FM Möbel nein Hölzle Möbel nein FM Möbel nein Hölzle SB-Möbel ja FM Möbel nein Küchenland nein FM (Küchen-)Möbel nein Küchenstudio Hölzle nein FM (Küchen-)Möbel nein Möbel Wiebelt nein FM Möbel nein Möbelix nein FM Möbel nein Mömax nein FM Möbel nein Streicher Bad Küche nein FM (Küchen-)Möbel nein Toni Herner Polstermöbelfabrik nein FM Möbel nein Wohn Art Welzer ja FM Möbel nein Würthner Wohnen nein FM Möbel nein Bauhaus nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Paktiker Baumarkt nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Raiffeisen Baumarkt nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Reisser Sanitär nein FM Sanitärbedarf nein Toom Baumarkt nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Zoomarkt & Gartencenter Späth nein FM Gartenbedarf nein Baby1one nein FM Babyausstatter nein Graf Babyparadies ja FM Babyausstatter nein Schnäppchenmarkt ja FM Sonderposten nein United Posten ja FM Sonderposten nein Baumarkt/ Gartencenter Sonstiges Planung Plus Stadt Donaueschingen Schwarzwald-Baar-Kreis Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Mittelzentrum Einwohner 31.12.2004: 21.496 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 1,6 % Einwohnerprognose bis 2010* + 2,4 % zugehöriger Mittelbereich: Blumberg, Bräunlingen, Hüfingen Einwohner nur Mittelbereich: 24.578 Einwohner gesamt Mittelbereich: 46.074 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Donaueschingen zugeordneter Mittelbereich Summe Food in Mill. € 38,4 Nonfood in Mill. € 72,2 Food in Mill. € 42,7 Nonfood in Mill. € 78,9 Food in Mill. € 81,1 Umsatzleistung je Einwohner in € 121,6 232,2 Nonfood in Mill. € 151,1 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 110,6 115,0 Mill. € 5.349,8 € Stadt Donaueschingen Schwarzwald-Baar-Kreis Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 12.330 Großflächige Betriebe in m² 24.230 Nonfood: 11.900 Food: 5 Nonfood: 3 Anzahl großflächiger Betriebe 8 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,6 Nonfood: 0,6 1,1 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort Zentralitätskennziffer 2000 2005 2000 2005 2000 2005 112,5 115,0 106,3 110,6 105,8 104,0 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2000 2005 2000 2005 112,5 115,0 224,4 232,2 Marktabschöpfung in % 2000 50,1 2005 49,5 Stadt Donaueschingen Schwarzwald-Baar-Kreis Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Aldi nein Discounter Food teils E center teils VM Food teils Lidl ja Discounter Food teils MiniMal nein VM Food teils Wal-Mart Supercenter nein SBW Food teils nein FM Möbel nein Bauhaus teils FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Top-Bau Center nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Möbel Domicil Baumarkt/ Gartencenter Stadt Rottweil Landkreis Rottweil Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Mittelzentrum Einwohner 31.12.2004: 25.641 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 1,8 % Einwohnerprognose bis 2010* + 5,1 % zugehöriger Mittelbereich: Bösingen, Deißlingen, Dietingen, Dornhan, Epfendorf, FluornWinzeln, Oberndorf am Neckar, Sulz am Neckar, Villingendorf, Vöhringen, Wellendingen, Zimmern ob Rottweil Einwohner nur Mittelbereich: 70.389 Einwohner gesamt Mittelbereich: 96.030 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Rottweil zugeordneter Mittelbereich Summe Food in Mill. € 45,3 Nonfood in Mill. € 85,3 Food in Mill. € 124,2 Nonfood in Mill. € 233,1 Food in Mill. € 169,5 Umsatzleistung je Einwohner in € 357,3 487,9 Nonfood in Mill. € 318,4 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 130,6 120,0 Mill. € 4.680,0 € Stadt Rottweil Landkreis Rottweil Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 5.800 Großflächige Betriebe in m² 32.760 Nonfood: 26.960 Food: 3 Nonfood: 8 Anzahl großflächiger Betriebe 11 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,2 Nonfood: 1,1 1,3 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort Zentralitätskennziffer 2000 2005 2000 2005 2000 129,4 120,0 122,5 130,6 105,6 2005 91,9 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2000 2005 2000 2005 129,4 120,0 454,1 487,9 Marktabschöpfung in % 2000 28,5 2005 24,6 Stadt Rottweil Landkreis Rottweil Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Edeka Neukauf Maier ja VM Food teils Handelshof nein SBW Food teils Lidl nein Discounter Food teils nein FM Textilien ja nein FM Elektrowaren ja K Markt Der Möbeldiscount nein FM Möbel nein Wohn Schick nein FM Möbel nein BayWa Garten und Zoo nein FM Gartenbedarf nein Holz-Steinwandel nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Hornbach Bau- und Gartenmarkt nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Zweygart nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Bekleidung, Schuhe, Sport Vögele Modecenter Elektro MEGA Company Möbel Baumarkt/ Gartencenter Planung Edeka Kulinara Möbelhaus Schick (Erweiterung) Stadt Schramberg Landkreis Rottweil Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Mittelzentrum Einwohner 31.12.2004: 18.624 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 - 1,8 % Einwohnerprognose bis 2010* + 0,1 % zugehöriger Mittelbereich: Aichhalden, Dunningen, Eschbronn, Hardt, Lauterbach, Schenkenzell, Schiltach, Tennenbronn Einwohner nur Mittelbereich: 27.703 Einwohner gesamt Mittelbereich: 46.327 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Schramberg zugeordneter Mittelbereich Summe Food in Mill. € 32,9 Nonfood in Mill. € 61,9 Food in Mill. € 49,2 Nonfood in Mill. € 92,7 Food in Mill. € 82,1 Umsatzleistung je Einwohner in € 141,9 236,7 Nonfood in Mill. € 154,6 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 94,8 130,0 Mill. € 6.980,2 € Stadt Schramberg Landkreis Rottweil Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 7.820 Großflächige Betriebe in m² 28.410 Nonfood: 20.590 Food: 4 Nonfood: 8 Anzahl großflächiger Betriebe 12 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,4 Nonfood: 1,1 1,5 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2000 2005 2000 126,3 130,0 96,6 2005 94,8 Zentralitätskennziffer 2000 2005 103,7 137,1 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2000 2005 2000 2005 126,3 130,0 242,5 236,7 Marktabschöpfung in % 2000 52,1 2005 54,9 Stadt Schramberg Landkreis Rottweil Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Edeka Aktiv nein VM Food teils Kaufland nein VM Food teils Lidl nein Discounter Food teils Marktkauf nein SBW Food teils ja Textilkaufhaus Textilien Möbel Neininger nein FM Möbel nein Sawadee Flechtmöbel Fabrikverkauf nein FM Möbel nein Bea Fliesen nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Bühler I&M Interbaustoff nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Fliesenfachmarkt Armbruster nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Holzland Saum nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein nein FM Sonderposten nein Bekleidung, Schuhe, Sport Holzherr Bekleidung ja Möbel Baumarkt/ Gartencenter Sonstiges Thomas Phillips Sonderposten Planung Edeka Kaufland Stadt Tuttlingen Landkreis Tuttlingen Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Mittelzentrum Einwohner 31.12.2004: 34.985 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 0,8 % Einwohnerprognose bis 2010* + 0,2 % zugehöriger Mittelbereich: Aldingen, Balgheim, Bärenthal, Böttingen, Bubsheim, Buchheim, Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Egesheim, Emmingen-Liptingen, Fridingen, Frittlingen, Geisingen, Gosheim, Gunningen, Hausen ob Verena, Immendingen, Irndorf, Kolbingen, Mahlstetten, Mühlheim, Neuhausen, Reichenbach, Renquishausen, Rietheim-Weilheim, Seitingen-Oberflacht, Spaichingen, Talheim, Trossingen, Wehingen, Wurmlingen Einwohner nur Mittelbereich: 100.050 Einwohner gesamt Mittelbereich: 135.035 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Food in Mill. € Tuttlingen zugeordneter Mittelbereich Summe 61,8 Nonfood in Mill. € 116,3 Food in Mill. € 176,1 Nonfood in Mill. € 329,6 Food in Mill. € 237,9 Nonfood in Mill. € 445,9 Umsatzleistung je Einwohner in € 505,7 683,8 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 178,1 235,0 Mill. € 6.717,2 € Stadt Tuttlingen Landkreis Tuttlingen Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 17.570 Großflächige Betriebe in m² 56.975 Nonfood: 39.405 Food: 11 Nonfood: 20 Food: 0,5 Nonfood: 1,1 Anzahl großflächiger Betriebe 31 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner 1,6 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort Zentralitätskennziffer 2000 2005 2000 2005 2000 2005 235,2 235,0 179,7 178,1 130,9 131,9 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2000 2005 2000 2005 235,2 235,0 644,4 683,8 Marktabschöpfung in % 2000 36,5 2005 34,4 Stadt Tuttlingen Landkreis Tuttlingen Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Aldi nein Discounter Food teils Aldi nein Discounter Food teils Edeka Center ja VM Food teils Edeka Neukauf ja VM Food teils Kaufland nein SBW Food teils Lidl nein Discounter Food teils Lidl nein Discounter Food teils Minimal nein VM Food teils Penny nein Discounter Food teils real,- nein SBW Food teils Treff Discount ja Discounter Food teils ja FM Drogeriewaren ja C&A nein Textilkaufhaus Textilien ja Intersport Butsch nein FM Sportbekleidung ja Karstadt ja Kaufhaus Textilien ja Krauss ja Textilkaufhaus Textilien ja nein FM Elektrowaren ja Global nein FM Möbel nein Heppeler Einrichtungen ja FM Möbel nein MEGA Küchen u. Möbel nein FM Möbel nein Wohn Schatz ja FM Möbel nein Blumen Panorama nein FM Gartenbedarf nein Praktiker nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Stark Baustoffe I&M Interbaustoff nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Toom Baumarkt nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Top-Bau Center nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein ARO Teppichböden nein FM Bodenbeläge nein Optimal nein FM Bodenbeläge nein Drogeriemarkt Drogeriemarkt Müller Bekleidung, Schuhe, Sport Elektro Mega Company Möbel Baumarkt/ Gartencenter Sonstiges Stadt Tuttlingen Landkreis Tuttlingen integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Sonstiges Thomas Philipps nein FM Sonderposten nein TTL nein FM Bodenbeläge nein Zweirad N.E.R.Z. nein FM Fahrräder nein Stadt Blumberg Schwarzwald-Baar-Kreis Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: 10.621 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 - 1,1 % Einwohnerprognose bis 2010* - 0,3 % zugehöriger Nahbereich: Einwohner gesamt: nicht ausgewiesen 10.621 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Blumberg Food in Mill. € 18,4 Nonfood in Mill. € 33,9 52,3 Food in Mill. € kein Nahbereich Summe Nonfood in Mill. € Food in Mill. € 18,4 Nonfood in Mill. € 33,9 52,3 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € Umsatzleistung je Einwohner in € 30,0 Mill. € 2.824,6 € Stadt Blumberg Schwarzwald-Baar-Kreis Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 3.360 Großflächige Betriebe in m² 3.360 Nonfood: 0 Food: 4 Nonfood: 0 Anzahl großflächiger Betriebe 4 0,3 Food: Verkaufsfläche in m² je Einwohnner 0,3 Nonfood: Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 29,7 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 30,0 50,1 2005 52,3 Zentralitätskennziffer 2000 59,2 2005 57,4 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 29,7 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich Marktabschöpfung in % 2005 2000 2005 2000 2005 30,0 -- -- -- -- Stadt Blumberg Schwarzwald-Baar-Kreis Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel E Neukauf ja VM Food teils Lidl ja Discounter Food teils Penny-Markt ja Discounter Food teils Treff Discount ja Discounter Food teils Planung Aldi Lidl-Erweiteung Stadt Furtwangen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Einwohner 31.12.2004: Unterzentrum 9.673 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 -2,0 % Einwohnerprognose bis 2010* + 0,7 % zugehöriger Nahbereich: Einwohner nur Nahbereich: Einwohner gesamt Nahbereich: Gütenbach 1.328 11.001 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Furtwangen zugeordneter Nahbereich Summe Food in Mill. € 17,3 Nonfood in Mill. € 32,5 Food in Mill. € 2,3 Nonfood in Mill. € 4,4 Food in Mill. € 19,6 Nonfood in Mill. € 36,9 Umsatzleistung je Einwohner in € 6,7 56,5 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 49,8 35,0 Mill. € 3.618,3 € Stadt Furtwangen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 3.750 Großflächige Betriebe in m² 3.750 Nonfood: 0 Food: 4 Nonfood: 0 Anzahl großflächiger Betriebe 4 0,4 Food: Verkaufsfläche in m² je Einwohnner 0,4 Nonfood: Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 33,2 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 35,0 49,3 2005 49,8 Zentralitätskennziffer 2000 67,4 2005 70,3 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 33,2 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2005 2000 35,0 56,0 2005 56,5 Marktabschöpfung in % 2000 59,3 2005 61,9 Stadt Furtwangen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Aldi nein Discounter Food teils E Neukauf nein VM Food teils E Neukauf ja VM Food teils Minimal nein VM Food teils Planung Lidl Stadt Geisingen und Gemeinde Immendingen Landkreis Tuttlingen Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: (Doppel-)Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: Geisingen: 6.090 Immendingen: 5.936 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 Geisingen: - 0,8 % Immendingen: + 1,3 % Einwohnerprognose bis 2010* zugehöriger Nahbereich: Einwohner gesamt: Geisingen:+ 2,5 % Immendingen: + 3,0 % nicht ausgewiesen 12.026 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Geisingen und Immendingen Food in Mill. € 20,8 Nonfood in Mill. € 38,1 58,9 Food in Mill. € kein Nahbereich Summe Nonfood in Mill. € Food in Mill. € 20,8 Nonfood in Mill. € 38,1 58,9 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € Umsatzleistung je Einwohner in € 30,0 Mill. € 2.494,6 € Stadt Geisingen und Gemeinde Immendingen Landkreis Tuttlingen Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 2.800 Großflächige Betriebe in m² 2.800 Nonfood: 0 Food: 2 Nonfood: 0 Anzahl großflächiger Betriebe 2 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,2 Nonfood: 0,0 0,2 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 24,5 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 30,0 54,5 2005 58,9 Zentralitätskennziffer 2000 45,0 2005 50,9 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 24,5 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich Marktabschöpfung in % 2005 2000 2005 2000 2005 30,0 -- -- -- -- Stadt Geisingen und Gemeinde Immendingen Landkreis Tuttlingen Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Edeka Milkau, Geisingen nein VM Food teils Lidl, Immendingen nein Discounter Food teils Gemeinde Gosheim und Gemeinde Wehingen Landkreis Tuttlingen Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: (Doppel-)Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: Gosheim: 3.873 Wehingen: 3.711 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 Gosheim: + 2,2 % Wehingen: + 1,9 % Einwohnerprognose bis 2010* zugehöriger Nahbereich: Einwohner nur Nahbereich: Einwohner gesamt Nahbereich: nicht ausgewiesen Bubsheim, Deilingen, Egesheim, Königsheim, Reichenbach 4.504 12.088 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Gosheim und Wehingen Food in Mill. € 13,5 Nonfood in Mill. € 25,2 8,1 Food in Mill. € zugeordneter Nahbereich Summe Nonfood in Mill. € 15,4 Food in Mill. € 21,6 Nonfood in Mill. € 40,6 Umsatzleistung je Einwohner in € 23,5 62,2 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 38,7 15,0 Mill. € 1.977,8 € Gemeinde Gosheim und Gemeinde Wehingen Landkreis Tuttlingen Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 1.635 Großflächige Betriebe in m² 1.635 Nonfood: 0 Food: 1 Nonfood: 0 Anzahl großflächiger Betriebe 1 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,2 Nonfood: 0,0 0,2 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 15,3 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 15,0 36,9 2005 38,7 Zentralitätskennziffer 2000 41,6 2005 38,8 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 15,3 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2005 2000 15,0 57,8 2005 62,2 Marktabschöpfung in % 2000 26,5 2005 24,1 Gemeinde Gosheim und Gemeinde Wehingen Landkreis Tuttlingen Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt VM Food Zentrenrelevanz Lebensmittel E neukauf, Wehingen ja teils Stadt Mühlheim an der Donau und Stadt Fridingen an der Donau Landkreis Tuttlingen Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: (Doppel-)Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: Mühlheim: 3.495 Fridingen: 3.273 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 Mühlheim: - 0,3 % Fridingen: - 2,2 % Einwohnerprognose bis 2010* zugehöriger Nahbereich: Einwohner nur Nahbereich: Einwohner gesamt Nahbereich: nicht ausgewiesen Bärenthal, Buchheim, Irndorf, Kolbingen, Renquishausen 3.887 10.655 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Mühlheim und Fridingen Food in Mill. € 12,1 Nonfood in Mill. € 23,2 7,0 Food in Mill. € zugeordneter Nahbereich Summe Nonfood in Mill. € 13,1 Food in Mill. € 19,1 Nonfood in Mill. € 36,3 Umsatzleistung je Einwohner in € 20,1 55,4 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 35,3 13,0 Mill. € 1.920,8 € Stadt Mühlheim an der Donau und Stadt Fridingen an der Donau Landkreis Tuttlingen Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 0 Großflächige Betriebe in m² -- Nonfood: 0 Food: 0 Nonfood: 0 Anzahl großflächiger Betriebe -- Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,0 Nonfood: 0,0 0,0 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 12,8 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 13,0 34,2 2005 35,3 Zentralitätskennziffer 2000 37,4 2005 36,8 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 12,8 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2005 2000 13,0 52,1 2005 55,4 Marktabschöpfung in % 2000 24,6 2005 23,5 Stadt Oberndorf am Neckar Landkreis Rottweil Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: 14.736 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 0,8 % Einwohnerprognose bis 2010* + 2,1 % zugehöriger Nahbereich: Einwohner nur Nahbereich: Einwohner gesamt Nahbereich: Epfendorf, Flourn-Winzeln 6.802 21.538 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Oberndorf zugeordneter Nahbereich Summe Food in Mill. € 26,0 Nonfood in Mill. € 49,0 Food in Mill. € 12,1 Nonfood in Mill. € 22,7 Food in Mill. € 38,1 Nonfood in Mill. € 71,7 Umsatzleistung je Einwohner in € 34,8 109,8 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 75,0 80,0 Mill. € 5.428,9 € Stadt Oberndorf am Neckar Landkreis Rottweil Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 8.600 Großflächige Betriebe in m² 15.465 Nonfood: 6.865 Food: 4 Nonfood: 2 Anzahl großflächiger Betriebe 6 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,6 Nonfood: 0,5 1,0 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 61,4 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 80,0 73,4 2005 75,0 Zentralitätskennziffer 2000 83,6 2005 106,7 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 61,4 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2005 2000 2005 80,0 105,8 109,8 Marktabschöpfung in % 2000 58,0 2005 72,9 Stadt Oberndorf am Neckar Landkreis Rottweil Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Aldi nein Discounter Food teils Lidl nein Discounter Food teils real teils SBW Food teils Rewe ja VM Food teils ja Textilkaufhaus Textilien nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf Bekleidung, Schuhe, Sport Textilhaus Hoffmeyer ja Baumarkt/ Gartencenter Hagebaucentrum Bolay Planung Modernisierung real Netto (ehem. Extra) nein Stadt Spaichingen Landkreis Tuttlingen Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: 12.354 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 1,0 % Einwohnerprognose bis 2010* + 2,8 % zugehöriger Nahbereich: Balgheim, Böttingen, Denkingen, Dürbheim, Frittlingen, Hausen ob Verena, Mahlstetten Einwohner nur Nahbereich: 10.349 Einwohner gesamt Nahbereich: 22.703 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Spaichingen zugeordneter Nahbereich Summe Food in Mill. € 21,8 Nonfood in Mill. € 41,1 Food in Mill. € 18,3 Nonfood in Mill. € 34,8 Food in Mill. € 40,1 Nonfood in Mill. € 75,9 Umsatzleistung je Einwohner in € 53,1 116,0 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 62,9 75,0 Mill. € 6.070,9 € Stadt Spaichingen Landkreis Tuttlingen Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 6.450 Großflächige Betriebe in m² 11.710 Nonfood: 5.260 Food: 4 Nonfood: 3 Anzahl großflächiger Betriebe 7 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,5 Nonfood: 0,4 0,9 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 63,9 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 75,0 60,5 2005 62,9 Zentralitätskennziffer 2000 2005 105,6 119,2 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 63,9 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2005 2000 2005 75,0 107,8 116,0 Marktabschöpfung in % 2000 59,3 2005 64,7 Stadt Spaichingen Landkreis Tuttlingen Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Aldi nein Discounter Food teils Kaufland nein SBW Food teils Lidl teils Discounter Food teils Minimal teils VM Food teils AWG nein FM Textilien ja Kaufhaus Maka ja FM Textilien ja nein FM Möbel Bekleidung, Schuhe, Sport Möbel Avanti-Möbel Planung Aldi (Verlagerung) Minimal (Verlagerung) nein Stadt Sankt Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: 13.719 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 - 1,8 % Einwohnerprognose bis 2010* +/- 0,0 % zugehöriger Nahbereich: Einwohner gesamt: nicht ausgewiesen 13.719 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Sankt Georgen Food in Mill. € 24,2 Nonfood in Mill. € 46,1 70,3 Food in Mill. € kein Nahbereich Summe Nonfood in Mill. € Food in Mill. € 24,2 Nonfood in Mill. € 46,1 70,3 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € Umsatzleistung je Einwohner in € 50,0 Mill. € 3.644,6 € Stadt Sankt Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 2.120 Großflächige Betriebe in m² 2.120 Nonfood: 0 Food: 2 Nonfood: 0 Anzahl großflächiger Betriebe 2 0,2 Food: Verkaufsfläche in m² je Einwohnner 0,2 Nonfood: Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 51,6 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 50,0 70,6 2005 70,3 Zentralitätskennziffer 2000 73,2 2005 71,1 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 51,6 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich Marktabschöpfung in % 2005 2000 2005 2000 2005 50,0 -- -- -- -- Stadt Sankt Georgen im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel Edeka Aktivmarkt ja VM Food teils Minimal nein VM Food teils Stadt Sulz am Neckar Landkreis Rottweil Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: 12.710 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 2,0 % Einwohnerprognose bis 2010* + 5,5 % zugehöriger Nahbereich: Einwohner nur Nahbereich: Einwohner gesamt Nahbereich: Vöhringen 4.130 16.840 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Sulz Food in Mill. € 22,2 Nonfood in Mill. € 41,4 7,3 Food in Mill. € zugeordneter Nahbereich Summe Nonfood in Mill. € 13,7 Food in Mill. € 29,5 Nonfood in Mill. € 55,1 Umsatzleistung je Einwohner in € 21,0 84,6 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 63,6 45,0 Mill. € 3.540,5 € Stadt Sulz am Neckar Landkreis Rottweil Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 2.515 Großflächige Betriebe in m² 2.515 Nonfood: 0 Food: 2 Nonfood: 0 Anzahl großflächiger Betriebe 2 0,2 Food: Verkaufsfläche in m² je Einwohnner 0,2 Nonfood: Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 40,9 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 45,0 59,7 2005 63,6 Zentralitätskennziffer 2000 68,5 2005 70,8 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 40,9 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2005 2000 45,0 76,0 2005 84,6 Marktabschöpfung in % 2000 53,8 2005 53,2 Stadt Sulz am Neckar Landkreis Rottweil Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel E neukauf ja VM Food teils Lidl ja Discounter Food teils Planung E neukauf (Erweiterung) Stadt Triberg im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Einwohner 31.12.2004: Unterzentrum 5.302 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 - 4,6 % Einwohnerprognose bis 2010* - 0,2 % zugehöriger Nahbereich: Einwohner nur Nahbereich: Einwohner gesamt Nahbereich: Schonach im Schwarzwald, Schönwald im Schwarzwald 6.782 12.084 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Food in Mill. € Triberg zugeordneter Nahbereich Summe 9,4 Nonfood in Mill. € 17,5 Food in Mill. € 12,0 Nonfood in Mill. € 22,5 Food in Mill. € 21,4 Nonfood in Mill. € 40,0 Umsatzleistung je Einwohner in € 34,5 61,4 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 26,9 25,0 Mill. € 4.715,2 € Stadt Triberg im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 0 Großflächige Betriebe in m² -- Nonfood: 0 Food: 0 Nonfood: 0 Anzahl großflächiger Betriebe -- Food: Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Nonfood: Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 28,1 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 25,0 27,9 2005 26,9 Zentralitätskennziffer 2000 100,7 2005 92,9 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 28,1 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2005 2000 25,0 60,2 2005 61,4 Marktabschöpfung in % 2000 46,7 2005 40,7 Stadt Triberg im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Planung Lidl Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Stadt Trossingen Landkreis Tuttlingen Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Unterzentrum Einwohner 31.12.2004: 15.054 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 2,6 % Einwohnerprognose bis 2010* + 3,0 % zugehöriger Nahbereich: Einwohner nur Nahbereich: Einwohner gesamt Nahbereich: Durchhausen, Gunningen,Talheim 2.777 17.831 *Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Trossingen zugeordneter Nahbereich Summe Food in Mill. € 26,1 Nonfood in Mill. € 48,1 Food in Mill. € 4,8 Nonfood in Mill. € 8,8 Food in Mill. € 30,9 Nonfood in Mill. € 56,9 Umsatzleistung je Einwohner in € 13,6 87,8 Daten zur Einzelhandelsausstattung Umsatzleistung in Mill. € 74,2 75,0 Mill. € 4.982,1 € Stadt Trossingen Landkreis Tuttlingen Großflächige Einzelhandelsbetriebe Food: 3.650 Großflächige Betriebe in m² 9.100 Nonfood: 5.450 Food: 2 Nonfood: 2 Anzahl großflächiger Betriebe 4 Verkaufsfläche in m² je Einwohnner Food: 0,2 Nonfood: 0,4 0,6 Zentralörtliche Bedeutung Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 76,7 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Zentralort 2005 2000 75,0 70,2 2005 74,2 Zentralitätskennziffer 2000 2005 109,2 101,1 Marktabschöpfung (Gegenüberstellung Umsatzleistung mit Kaufkraftpotenzial im Mittelbereich) Umsatzleistung in Mill. € im Zentralort 2000 76,7 Kaufkraftpotenzial in Mill. € im Mittelbereich 2005 2000 75,0 82,8 2005 87,8 Marktabschöpfung in % 2000 92,6 2005 85,4 Stadt Trossingen Landkreis Tuttlingen Räumliche Verteilung und Struktur der großflächigen Einzelhandelsbetriebe integriert Betriebstyp Sortimentsschwerpunkt Zentrenrelevanz Lebensmittel E Neukauf nein SBW Food teils Minimal ja VM Food teils ja FM (Küchen-)Möbel nein nein FM Bau-u.Heimwerkerbedarf nein Möbel Efinger Küchenstudio Baumarkt/ Gartencenter Baufachzentrum Efinger Planung Müller Drogeriemarkt Penny Verlagerung Lidl Kleinzentren Aldingen Tuttlingen (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 7.545 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 3,9 Einwohnerprognose bis 2010* + 3,4 % * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Aldingen 2000 2005 Food Nonfood 12,1 22,7 34,8 13,1 24,1 37,2 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² großflächige EH-Betriebe VK in m² Summe 13.000 1.723 10.000 Möbel Kleinzentren Bad Dürrheim Schwarzwald-Baar-Kreis (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 12.707 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 5,2 Einwohnerprognose bis 2010* + 4,3 % * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Bad Dürrheim 2000 2005 Food Nonfood Summe 20,5 39,4 59,9 22,9 43,9 66,8 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² großflächige EH-Betriebe VK in m² 50.000 3.935 39.000 Möbel, SBW, Elektro, Textil u.a.m. Kleinzentren Bräunlingen Schwarzwald-Baar-Kreis (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 6.154 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 0,6 Einwohnerprognose bis 2010* + 2,3 % * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Bräunlingen 2000 2005 Food Nonfood 9,9 18,0 27,9 10,8 20,1 30,9 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² großflächige EH-Betriebe VK in m² Summe 4.500 731 nicht vorhanden Kleinzentren Dornhan Rottweil (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 6.156 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 +/- 0 Einwohnerprognose bis 2010* - 0,3 % * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Dornhan 2000 2005 Food Nonfood 10,3 19,2 29,5 10,9 20,5 31,4 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² großflächige EH-Betriebe VK in m² Summe 3.500 569 nicht vorhanden Kleinzentren Dunningen Rottweil (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 5.965 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 3,8 Einwohnerprognose bis 2010* + 4,3 % * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Dunningen 2000 2005 Food Nonfood 9,6 17,8 27,4 10,5 19,6 30,1 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² großflächige EH-Betriebe VK in m² Summe 3.620 607 1.200 Edeka Kleinzentren Hüfingen Schwarzwald-Baar-Kreis (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 7.803 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 1,8 Einwohnerprognose bis 2010* + 2,6 % * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Hüfingen 2000 2005 Food Nonfood Summe 12,3 22,2 34,5 13,5 24,9 38,4 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt 8.000 Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² 1.025 großflächige EH-Betriebe VK in m² 1.000 Lidl Kleinzentren Königsfeld im Schwarzwald Schwarzwald-Baar-Kreis (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 6.129 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 4,7 Einwohnerprognose bis 2010* + 0,7 % * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Königsfeld im Schwarzwald 2000 2005 Food Nonfood 9,8 18,0 27,8 10,8 20,2 31,0 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² großflächige EH-Betriebe VK in m² Summe 4.000 653 1.200 Edeka Kleinzentren Schiltach Rottweil (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 4.076 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 0,9 Einwohnerprognose bis 2010* nicht ausgewiesen * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Schiltach 2000 2005 Food Nonfood Summe 7,1 13,5 20,6 7,3 14,0 21,3 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt 9.000 Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² 2.208 großflächige EH-Betriebe VK in m² 4.000 Möbel Kleinzentren Vöhrenbach Schwarzwald-Baar-Kreis (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: Kleinzentrum Einwohner 31.12.2004: 4.139 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 1,0 Einwohnerprognose bis 2010* nicht ausgewiesen * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Vöhrenbach 2000 2005 Food Nonfood Summe 6,9 12,8 19,7 7,2 13,5 20,7 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt 5.300 Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² 1.281 großflächige EH-Betriebe VK in m² 3.500 Möbel Zimmern ob Rottweil Rottweil (LK) Strukturdaten zentralörtliche Einstufung: keine zentralörtliche Funktion Einwohner 31.12.2004: 6.035 Einwohnerentwicklung 1999 - 2004 + 3,9 Einwohnerprognose bis 2010* + 0,9 % * Bevölkerungsprognose bei Gemeinden über 5.000 Einwohnern auf Basisjahr 2004: Quelle: Stat. Landesamt Ba.-Wü., 2005 Einzelhandelsrelevantes Kaufkraftpotenzial in Mill. Euro Jahr Zimmern ob Rottweil Food Nonfood Summe 2000 2005 10,7 20,1 Daten zur Einzelhandelsausstattung Verkaufsfläche in m² gesamt Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner in m² großflächige EH-Betriebe VK in m² 15.230 2.524 13.430 LM, Spielwaren, Betten, Baumarkt, Textilien 30,8