TUTTLINGEN Standort Union-Areal
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TUTTLINGEN Standort Union-Areal
Auswirkungsanalyse zur Ansiedlung eines innerstädtischen Einkaufszentrums in TUTTLINGEN Standort Union-Areal Auftraggeber: Stadt Tuttlingen Projektleitung: Dr. Stefan Holl Projektbearbeitung: Dipl.-Geogr. Markus Wagner Dipl.-Geogr. Eileen Schmeckenbecher Ludwigsburg, 10.05.2012 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, München Hohenzollernstraße 14, 71638 Ludwigsburg Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl Telefon: 07141 / 9360-0 Telefax: 07141 / 9360-10 eMail: [email protected], http://www.gma.biz Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Vorbemerkung Im Oktober 2011 erteilte die Stadt Tuttlingen der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, den Auftrag zur Erstellung einer Auswirkungsanalyse zur geplanten Ansiedlung eines innerstädtischen Einkaufszentrums. Der Standort für das geplante Einkaufszentrum ist das Union-Areal, Obere Vorstadt, in Tuttlingen. Ziel der Untersuchung ist es, mögliche städtebauliche und raumordnerische Auswirkungen des Ansiedlungsvorhabens aufzuzeigen und zu bewerten. Für die Bearbeitung der vorliegenden Analyse standen der GMA Daten und Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, des Statistischen Landesamtes BadenWürttemberg, der Stadt Tuttlingen sowie Unterlagen des Projektentwicklers zur Verfügung. Darüber hinaus wurde im Dezember 2011 eine Standortbesichtigung sowie eine planobjektrelevante Erhebung der Einzelhandelsbetriebe im Einzugsgebiet vorgenommen. Die vorliegende Untersuchung dient der Entscheidungsvorbereitung und -findung für kommunalpolitische und bauplanungsrechtliche Entscheidungen der Stadt Tuttlingen. Alle Informationen im vorliegenden Dokument sind sorgfältig recherchiert; der Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Inhalte kann die GMA keine Gewähr übernehmen. Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig. GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg, im Mai 2012 SH SEI Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal INHALTSVERZEICHNIS SEITE I. Grundlagen 1 1. Aufgabenstellung 1 2. Rechtsrahmen 2 3. Standortbeschreibung und -bewertung 8 3.1 Makrostandort Tuttlingen 8 3.2 Mikrostandort „Union-Areal“ 11 3.2.1 Standortbeschreibung 11 3.2.2 Standortbewertung 12 4. Planobjekt 15 4.1 Definitionen 15 4.2 Daten des Planobjektes 16 II. Einzugsgebiet, Bevölkerung und Kaufkraft 18 1. Einzugsgebiet und Bevölkerungspotenzial 18 2. Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial 19 III. Angebotssituation im Untersuchungsraum 23 1. Angebotssituation in Tuttlingen 23 1.1 Lebensmittel 23 1.2 Drogeriewaren 25 1.3 Bücher 27 1.4 Spielwaren 27 1.5 Bekleidung 27 1.6 Schuhe 28 1.7 Sport 28 1.8 Hausrat , Heimdekor 29 1.9 Elektrowaren, Medien 29 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal 2. Angebotssituation im überörtlichen Einzugsgebiet 30 2.1 Lebensmittel 30 2.2 Drogeriewaren 31 2.3 Bücher 32 2.4 Spielwaren 32 2.5 Bekleidung 32 2.6 Schuhe 32 2.7 Sport 32 2.8 Hausrat , Heimdekor 33 2.9 Elektrowaren, Medien 33 2.10 Planungen im Einzugsgebiet 33 3. Wettbewerb in angrenzenden Teilräumen 33 4. Fazit der Angebotsanalyse 34 IV. Voraussichtliche Marktposition und Auswirkungen des Planvorhabens 35 1. Methodischer Ansatz 35 2. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft 35 3. Mögliche wirtschaftliche / wettbewerbliche Auswirkungen 37 3.1 Umverteilungswirkungen in Tuttlingen 38 3.2 Umverteilungswirkungen in der Zone II 41 3.3 Umverteilungen außerhalb des Einzugsgebietes 42 4. Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen 46 5. Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung 49 V. Zusammenfassung 51 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal I. Grundlagen 1. Aufgabenstellung Die vorliegende Untersuchung hat die Aufgabe, die möglichen wirtschaftlichen, städtebaulichen, versorgungsstrukturellen und raumordnerischen Wirkungen der Ansiedlung eines Einkaufszentrums in Tuttlingen zu prüfen. Die Stadt Tuttlingen beabsichtigt am südlichen Rand der Einkaufsinnenstadt, nahe dem ZOB, ein Einkaufszentrum mit max. 9.000 m² Gesamtverkaufsfläche zu realisieren. Zum aktuellen Zeitpunkt stehen in Bezug auf das geplante Nutzungskonzept lediglich drei großflächige Ankermieter fest, dabei handelt es sich um einen Lebensmittelmarkt, einen Elektrofachmarkt und ein Textilkaufhaus. Diese drei Anbieter werden zusammen keine Gesamtverkaufsfläche von 9.000 m² erreichen. Für weitere Branchen wurden daher im Einvernehmen mit dem Investor Verkaufsflächenobergrenzen festgesetzt, die dem Investor einen angemessenen Spielraum bei der Belegung der Verkaufsflächen einräumen. Die vorliegende Untersuchung soll – unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben – die möglichen Auswirkungen des Planvorhabens auf die gewachsenen innerstädtischen Strukturen und die zentralen Orte im Umland Tuttlingens analysieren. Im Einzelnen werden folgende Untersuchungsschritte durchgeführt: Standortbeschreibung und -bewertung Darstellung und Definition der relevanten Betriebstypen Abgrenzung des Einzugsgebietes des Planobjektes, Ermittlung des Einwohnerpotenzials Berechnung der einzelhandelsrelevanten Kaufkraftvolumina im abgegrenzten Einzugsgebiet für das Jahr 2011 Darstellung und Bewertung der projektrelevanten Angebotssituation im Einzelhandel in der Standortkommune Tuttlingen sowie in den angrenzenden zentralen Orten im Einzugsgebiet des Planobjektes (Wettbewerbsanalyse) Berechnung der Umsatzerwartung für das Planvorhaben anhand des Marktanteilkonzeptes 1 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Bewertung der möglichen Auswirkungen einer Ansiedlung auf die innerstädtischen Geschäftslagen (städtebauliche Auswirkungen) sowie die Nahversorgungslagen in Tuttlingen und in den angrenzenden zentralen Orten Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung. 2. Rechtsrahmen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die räumliche Planung von Einzelhandelsstandorten stellen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten sind ergänzend die landes- und regionalplanerischen Bestimmungen sowie die das Verwaltungshandeln präzisierende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten („Einzelhandelserlass“) vom 21. Februar 2001 heranzuziehen. Der für diesen Zusammenhang zentrale § 11 Abs. 3 BauNVO führt in der Fassung von 1990 für großflächige Einzelhandelsbetriebe aus: „1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die Regel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als 1.200 m² nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.“ 2 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Neben den Instrumentarien der BauNVO ist eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung auch durch landesplanerische Überprüfung von Einzelhandelsgroßprojekten vorgesehen. Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg legt in Bezug auf großflächige Einzelhandelsvorhaben als wesentliche Zielsetzungen fest: „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürfen in der Regel nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich den zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“ (Plansätze 3.3.7, 3.3.7.1 und 3.3.7.2 des LEP). Im Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg ist Tuttlingen als Mittelzentrum ausgewiesen. Das Kapitel 2.71 führt zum großflächigen Einzelhandel aus: „2.7.1 Standortkriterien für Einzelhandelsgroßprojekte (Z) Konzentrationsgebot Die Ausweisung, Errichtung oder Erweiterung von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) muss sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen und ist in der Regel nur im Oberzentrum sowie in den Mittel- und Unterzentren zulässig. Soweit zur Sicherung der Grundversorgung geboten, sind Einzelhandelsgroßprojekte, die ausschließlich der Grundversorgung der Einwohner dienen und keine schädlichen Wirkungen, insbesondere auf die zentralen Versorgungsbereiche und die wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung der Standortkommune sowie anderer Gemeinden oder deren Ortskerne erwarten lassen, ausnahmsweise auch in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion zulässig. Ausschließlich der Grundversorgung dienen Einzelhandelsgroßprojekte, deren Sortiment Nahrungs- und Genussmittel einschließlich Getränke sowie Drogerieartikel umfasst. Hersteller-Direktverkaufszentren als besondere Form von Einzelhandelsgroßprojekten sind grundsätzlich nur im Oberzentrum zulässig. Bei einer Geschossfläche von weniger als 5.000 m² können ausnahmsweise auch Standorte in Mittelzentren in Betracht kommen. 1 Gemäß Regionalplanfortschreibung vom 20. Januar 2012. 3 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal (Z) Beeinträchtigungsverbot Die Ausweisung, Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten darf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung sowie die Funktionsfähigkeit der Stadt- und Ortskerne der Standortgemeinde, die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte sowie die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich nicht wesentlich beeinträchtigen. (Z) Kongruenzgebot Bei der Ausweisung, Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten ist die Verkaufsfläche auf die Einwohnerzahl des Zentralen Ortes und dessen Verflechtungsbereich abzustimmen. (Z) Integrationsgebot Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Für nicht-zentrenrelevante Sortimente kommen auch städtebauliche Randlagen in Betracht. (G) Neue Einzelhandelsgroßprojekte sollen nur an solchen Standorten realisiert werden, an denen sie an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) direkt angebunden sind. Die Einzelhandelsstandorte sollen auch gut für den Fußgänger- und Fahrradverkehr erschlossen sein. Die Anforderungen von Familien mit Kindern, Behinderten oder Senioren sollen bei der Standortwahl berücksichtigt werden. 2.7.2 Standorte für Einzelhandelsgroßprojekte (Z) Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (VRG) Einzelhandelsgroßprojekte mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur in den in der Raumnutzungskarte gebietsscharf festgelegten integrierten Standortbereichen ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Diese Standorte werden als Vorranggebiete festgelegt. In diesen Vorranggebieten sind andere Nutzungen, die mit der Einzelhandelsnutzung nicht vereinbar sind, ausgeschlossen. Außerhalb der Vorranggebiete ist die Ausweisung und Errichtung von Einzelhandelsgroßprojekten mit zentrenrelevanten Sortimenten ausgeschlossen (Ausschlussgebiet für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte). Ausnahmsweise sind bestandsorientierte Erweiterungen dann möglich, wenn sie entsprechend der Z (1) und Z (2) des Plansatzes 2.7.1 regionalplanerisch verträglich sind. (G) Standort für nicht-zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (VGB) Einzelhandelsgroßprojekte mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten sollen sich ebenfalls in den Standorten für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte ansiedeln. Falls dort keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen, sind Standorte in städtebaulichen Randlagen möglich. Für die Ausweisung, Errichtung und Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten geeignete Ergänzungsstandorte außerhalb der integrierten Lagen werden in der Raumnutzungskarte gebietsscharf als Vorbehaltsgebiete festgelegt. In diesen Vorbehaltsgebieten wird der Nutzung durch nicht-zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte bei der Abwägung mit konkurrierenden raubedeutsamen Nutzungen ein besonderes Gewicht beigemessen. (Z) Zentrenrelevante Randsortimente sind in den Ausschlussgebieten für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte auf höchstes 10 % der Gesamtverkaufsfläche, höchstens jedoch auf 800 m² Verkaufsfläche zu begrenzen. 4 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal 2.7.3 Räumliche Konzentration von Einzelhandelsbetrieben (Agglomerationen) (Z) Einzelhandelsbetriebe, die aufgrund ihres räumlichen und funktionalen Zusammenhangs (Agglomeration) negative raumordnerische und städtebauliche Folgeeffekte auslösen können, sind wie ein einheitliches Vorhaben zu beurteilen. 2.7.4 Erarbeitung von kommunalen Entwicklungskonzepten (G) Zur Steuerung der Ausweisung, Errichtung oder Erweiterung von Einzelhandelsgroßprojekten sollen die Kommunen eigene Entwicklungskonzepte erarbeiten, die mit dem regionalen Einzelhandelskonzept abgestimmt sind. 2.7.5 Anpassung von Bebauungsplänen (G) Zur Gewährleistung und Verbesserung kommunaler Steuerungsmöglichkeiten bei der Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten sollen die Bebauungspläne mit Festsetzungen GI oder GE an die aktuelle Baunutzungsverordnung (BauNVO) angepasst werden.“ In regionalplanerischer Hinsicht liegt der vorgesehene Standort innerhalb des Standortbereiches für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (vgl. Karte 1). Auch das Einzelhandelskonzept der Stadt Tuttlingen aus dem Jahre 2009 sieht den Standort Union-Areal innerhalb des ausgewiesenen Zentrenbereiches. Weiterhin sind die folgenden Prüfkriterien gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg zu beachten: 1. Integrationsgebot (der Standort des Vorhabens soll städtebaulich integriert sein) Der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg führt aus, dass ein Einzelhandelsgroßprojekt im zentralörtlichen Versorgungskern (Stadt- und Ortskern) errichtet oder erweitert oder diesem in unmittelbarer Nähe zugeordnet werden soll, so dass in der Regel keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit dieses Versorgungskerns der Standortgemeinde gegeben ist. „Solche Standorte haben deshalb Vorrang vor städtebaulichen Randlagen.“ (vgl. Nr. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). 5 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal 2. Kongruenzgebot (das Vorhaben muss sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen) Grundsätzlich sind „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte)“ in das zentralörtliche Versorgungssystem einzufügen. „Sie dürfen i.d.R. nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“ (vgl. Nr. 3.2 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Nach dem Einzelhandelserlass von Baden-Württemberg liegt „eine Verletzung des Kongruenzgebots vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich des Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet. Eine wesentliche Überschreitung ist i.d.R. gegeben, wenn mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereiches erzielt werden soll.“ (vgl. 3.2.1.4 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). 3. Beeinträchtigungsverbot (das Vorhaben darf das städtebauliche Gefüge und die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns sowie die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich des Vorhabens nicht beeinträchtigen) Gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des zentralörtlichen Versorgungskerns (Stadt- und Ortskern) der Standortgemeinde oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung im Einzugsbereich i. d. R. dann vor, wenn dort auf Grund des Vorhabens und des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Geschäftsaufgaben drohen: „Anhaltswert für eine derartige Annahme ist ein Umsatzverlust bei zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 10 % und bei nicht zentrenrelevanten und nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 20 % im vorhabenspezifischen Sortiment“ (vgl. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). 6 Karte 1: Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (VRG) in Tuttlingen Legende Quelle: Regionalplan Schwarzwald-Baar-Heuberg, Fortschreibung 2010; GMA-Bearbeitung 2011 Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte 7 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal 3. Standortbeschreibung und -bewertung 3.1 Makrostandort Tuttlingen Tuttlingen ist Kreisstadt des Landkreises Tuttlingen und verfügt derzeit über ca. 34.260 Einwohner. Landesplanerisch ist es als Mittelzentrum ausgewiesen und hat daher neben einer gesamtstädtischen auch eine regionale Versorgungsfunktion zu erfüllen. Tuttlingen liegt auf den Regionalen Entwicklungsachsen Villingen-Schwenningen - Donaueschingen – Geisingen / Immendingen - Tuttlingen (- Meßkirch) und Rottweil - Tuttlingen. Die nächstgelegenen Mittelzentren sind Rottweil (ca. 25.600 Einwohner) im Norden, Donaueschingen (ca. 21.100 Einwohner) im Westen und Singen (ca. 45.800 Einwohner) im Süden1. Die angeführten Mittelzentren sind Wettbewerbsstädte, die sich mitunter als begrenzender Faktor des Marktgebietes auf Tuttlingen auswirken. Als nächstgelegenes Oberzentrum ist Villingen-Schwenningen (ca. 81.000 Einwohner) ca. 25 km nordwestlich von Tuttlingen gelegen. Verkehrlich ist Tuttlingen über die B 523 sowie die B 311 an die etwa 15 km westlich verlaufende BAB 81 (Heilbronn – Stuttgart – Singen) angebunden und verfügt damit über einen guten Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz. Die Anbindung an das regionale Verkehrsnetz erfolgt in Richtung Norden / Rottweil über die B 14, nach Osten über die B 311 und nach Südwesten / Bodenseeraum über die B 14. Mehrere Landes- und Kreisstraßen binden Tuttlingen an die umliegenden Kommunen an. Zwei Schienenverkehrsstrecken bilden in Tuttlingen einen Knotenpunkt, die sog. Gäubahn (Strecke Stuttgart – Singen – Zürich) und die Donautalbahn (Freiburg – Donaueschingen – Ulm). Darüber hinaus verfügt die Stadt Tuttlingen über weitere sieben RingzugHaltepunkte, die dem intra- und interkommunalen Verkehr dienen. Zahlreiche Buslinien des Verkehrsverbund Tuttlingen erschließen innerörtlich den Raum. 1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand: 30.06.2011. 8 Karte 2: Lage von Tuttlingen und zentralörtliche Struktur im Untersuchungsraum Legende Zentrale Orte Oberzentrum Mittelzentrum Unterzentrum Kleinzentrum erstellt mit RegioGraph Planung12; GMA-Bearbeitung 2012 9 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Siedlungsstrukturell besteht die Stadt Tuttlingen aus der Kernstadt Tuttlingen sowie den Stadtteilen Möhringen (3.944 Einwohner), Nendingen (2.820 Einwohner) und Eßlingen (377 Einwohner). Tuttlingen selbst bildet dabei mit 26.730 Einwohnern den deutlich größten Stadtteil1. Tuttlingen verfügt über ein differenziertes Einzelhandelsangebot mit attraktiven Anbietern in unterschiedlichen Standortlagen. Die Standortstruktur des Einzelhandels wird im Wesentlichen durch zwei Standortlagen in Tuttlingen bestimmt: Die Innenstadt umfasst im Wesentlichen den Fußgängerzonenbereich um den zentralen Marktplatz. Begrenzt wird dieser durch die Weimarstraße im Norden, die Untere Hauptstraße im Osten, die Zeughausstraße im Süden und die Gartenstraße im Westen. Im Westen reicht der Einzelhandel über die Fußgängerzone hinaus bis weit in die Bahnhofstraße (dichter Besatz etwa bis zur Kreuzung Bismarckstraße). Als wichtigste „Einkaufsmeile“ kann die Achse Bahnhofstraße – Marktplatz – Königstraße gelten. Fotos: Innenstadt Tuttlingen Quelle: GMA-Aufnahmen 2011 Das Gewerbegebiet Nord stellt einen weiteren Versorgungsschwerpunkt mit zumeist großflächigen Einzelhandelsbetrieben dar. Dort finden sich u. a. verschiedene Lebensmittelmärkte, die Sortimente Bau- und Heimwerkerbedarf, Raumausstattung, Möbel, Kfz-Zubehör, Elektrofachmarkt, Tierbedarf, aber auch zentrenrelevante Sortimente wie Bekleidung, Schuhe, Spielwaren, Drogeriewaren. Das Gewerbegebiet befindet sich in deutlich autokundenorientierter Standortlage. 1 Quelle: Melderegister der Stadt Tuttlingen, Stand: 31.12.2010. 10 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Auch im Gewerbegebiet Möhringer Vorstadt südwestlich der Kernstadt sind einige großflächige Einzelhandelsbetriebe ansässig, darunter zwei Lebensmittelmärkte. Ebenso beherbergt der dezentrale Standortbereich Gewerbegebiet Gänsäcker einen Lebensmitteldiscounter sowie zwei Fabrikverkäufe (Schuhe, Bekleidung). Darüber hinaus existieren zahlreiche Solitärstandorte, die zu einer quartiersbezogenen Versorgung beitragen. Die dezentralen Standortlagen ergänzen das Einzelhandelsangebot der Innenstadt insbesondere im Fachmarktbereich (z. B. Küchenfachmarkt, Baumarkt, Textilfachmarkt) sowie großflächigem Lebensmitteleinzelhandel. Abschließend tragen in den Stadtteilen Kleinanbieter und Lebensmittelhandwerk zur Grundversorgung der Wohnbevölkerung bei. 3.2 Mikrostandort „Union-Areal“ 3.2.1 Standortbeschreibung Das sog. Union-Areal liegt ca. 200 m südlich des zentralen Marktplatzes von Tuttlingen. Das Gelände wird durch die Obere Hauptstraße bzw. Obere Vorstadt im Westen, die Schützenstraße im Norden und die Katharinenstraße im Süden begrenzt. Der so umschlossene Baublock hat einen dreieckigen Grundriss, der etwa mittig durch eine kleine Gasse ohne Namen geteilt wird. Das Planobjekt umfasst nur den Teil westlich der Gasse. Insgesamt hat es eine Grundfläche von über 4.000 m². Das Areal liegt am Rande der Einkaufsinnenstadt in direkter Nähe zur Fußgängerzone und dem ZOB. Die umgebenden Straßen werden jedoch stark befahren und haben daher eine gewisse Barrierewirkung für Fußgänger. Hingegen ist die verkehrliche Erreichbarkeit für Autofahrer sowie Nutzer des ÖPNV sehr gut. Momentan ist das Gelände noch vollständig bebaut. Die Gebäude weisen in verschieden hohem Maße bauliche Beeinträchtigungen und Sanierungsbedarf auf, so dass insgesamt städtebauliche Defizite bestehen. Dazu tragen auch mehrere Leerstände in den Erdge11 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal schossen bei. Neben der Wohnnutzung sind nur noch wenige Ladenlokale mit Einzelhandel angesiedelt, einige Erdgeschosse werden für Dienstleistungen und Gastronomie genutzt. Auch im direkten Umfeld des Planobjekts sind Trading-Down-Tendenzen erkennbar, die sich mit Leerständen und einer Vernachlässigung der Bausubstanz ankündigen. Fotos: Union-Areal / Obere Vorstadt Quelle: GMA-Aufnahmen 2011 3.2.2 Standortbewertung Die Standorteignung des Planstandortes kann in positive und negative Standorteigenschaften differenziert werden: 12 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Übersicht 1: Positive und negative Standortfaktoren des Union-Areals Positive Standortfaktoren Negative Standortfaktoren + Nähe zur Innenstadt - + zukünftig gegenseitige Kundenzuführeffekte durch die unmittelbare Nähe zur Innenstadt von Tuttlingen unattraktives Umfeld: Leerstände, Verkehrslärm, sanierungsbedürftige Häuser, minderwertige Nutzungen - Standort nicht als Einkaufsstandort etabliert, Lage außerhalb der bestehenden Haupteinkaufslage (1a-Lage) - umgebende Straßen haben Trennwirkung zur Innenstadt - Baublock zwischen Oberer Vorstadt und Schützenstraße drängt sich als Keil zwischen Standort und ZOB - viele Einbahnstraßen im Umfeld + ZOB in unmittelbarer Nähe + Standort in exponierter Lage hohe Werbewirksamkeit + gute Erreichbarkeit für MIV und ÖPNV + bereits aktuell hohe Verkehrsfrequenz und damit Bekanntheit des Standortes + Standort befindet sich im zentralen Versorgungsbereich + große Verkaufsflächen realisierbar + Größenvorteil hohe Attraktivität durch Konzentration der Angebote Gebäude in mangelhaftem bis desolatem Zustand hohe Kosten der Baubereitmachung ggf. Immisionsbelastung für umgebende Wohnbebauung Quelle: GMA 2012 Aus betriebswirtschaftlicher Sicht eignet sich der Standort gut zur Realisierung zentrenrelevanter Sortimente auf großen Verkaufsflächen, wie sie in der inneren Innenstadt derzeit nicht verfügbar sind. Insgesamt ist darauf zu achten, dass das Shopping Center eine ausreichende Magnetwirkung entwickelt, um trotz des nicht unmittelbar an die Haupteinkaufslage angrenzenden Standorts als fester Bestandteil der Einkaufsinnenstadt etabliert zu werden. Zusammenfassend kann für den Planstandort aus betrieblicher Sicht eine sehr gute Standorteignung zur Ansiedlung eines Einkaufszentrums festgestellt werden. Vor allem die Nähe zur Einkaufsinnenstadt von Tuttlingen und zum ZOB stellen positive Standortfaktoren dar. Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um einen Standort, der aufgrund seiner Lage im Bereich der südlichen Innenstadt als zentral zu bewerten ist. Es besteht sowohl eine räumliche als auch funktionale Anbindung an die Innenstadt von Tuttlingen. Durch die Realisierung eines Einkaufszentrums könnte der Standort in Zukunft insbesondere den südlichen Bereich der Innenstadt stärken. Das Union-Areal stellt nun schon länger einen städtebaulichen Missstand dar. Als modernes und neues Tor zur Innenstadt könnte das Einkaufszentrum hier einen positiven Akzent setzen. 13 Karte 3: Lage des Planobjekts im Stadtgebiet von Tuttlingen erstellt mit RegioGraph Planung; GMA-Bearbeitung 2012 14 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal 4. Planobjekt 4.1 Definitionen Bei dem Planvorhaben handelt es sich um ein Einkaufszentrum / Shopping-Center, das wie folgt definiert werden kann: „Shopping-Center1 sind aufgrund zentraler Planung errichtete großflächige Versorgungseinrichtungen, die den kurz-, mittel- und langfristigen Bedarf decken. Sie sind charakterisiert durch: die räumliche Konzentration von Einzelhandels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetrieben unterschiedlicher Größe, eine Vielzahl von Fachgeschäften unterschiedlicher Branchen, in der Regel in Kombination mit einem oder mehreren dominanten Anbietern (Warenhaus/Kaufhaus/SB-Warenhaus), ein großzügig bemessenes Angebot an Pkw-Stellplätzen, zentrales Management bzw. Verwaltung gemeinsame Wahrnehmung bestimmter Funktionen durch alle Mieter (z.B. Werbung) und verfügen im allgemeinen über eine Einzelhandels(geschäfts)fläche von mindestens 10.000 qm. Soweit ein großflächiger Einzelhandelsbetrieb baulich und/oder rechtlich nicht in das Center integriert ist, aus Sicht der Verbraucher mit diesem jedoch eine Einheit bildet, gilt er als Teil des Shopping-Centers. Hotels, Wohnungen und neutrale Büroflächen werden nicht als Bestandteile des Shopping-Centers betrachtet. Außer den vom Einzelhandel belegten Geschäftsflächen verfügt ein Einkaufszentrum über weitere von gewerblichen Nutzern angemietete Flächen. Zu unterscheiden ist dabei insbesondere zwischen Flächen: für gastronomische Einrichtungen, für Dienstleistungsbetriebe aller Art (Bank, Reisebüro, Kino, Fitness-Studio u. a.). Die Gesamtfläche eines Shopping-Centers umfasst neben der Geschäftsfläche die allgemeine Verkehrsfläche, die Fläche der Centerverwaltung und die Sanitärräume.“ Das geplante Shopping-Center stellt mit max. 9.000 m² VK ein vergleichsweise kleines Einkaufszentrum dar. 1 EHI EuroHandelsinstitut e.V. Köln: Handel aktuell 2009 / 2010. 15 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal 4.2 Daten des Planobjektes Das Nutzungskonzept für das Union-Areal stammt von Andersen Projektentwicklung, Reutlingen. Es sieht den Bau des sog. „Honberg-Center“ vor, das neben ca. 7.500 m² Einzelhandels-Verkaufsfläche auch weitere Flächen für Gastronomie und Dienstleistungsbetriebe sowie ca. 2.000 m² zur Büronutzung vorsieht. Der Einzelhandel soll sich im Untergeschoss, im Erdgeschoss und 1. Obergeschoss befinden. Nach den der GMA vorliegenden Informationen (Stand 13.12.2011) sind bisher als Mieter Rewe mit ca. 1.500 m² VK, K & L Mode mit ca. 1.430 m² VK und Media Markt mit ca. 1.760 m² VK vorgesehen. Weitere Optionen bestehen im Bereich Drogeriewaren, Dekoration, Bücher, Sportbekleidung und Schuhe. Ein vergleichbares innerstädtisches Objekt ist in Tuttlingen nicht vorhanden. Die Parkierungsmöglichkeiten sind in einem Parkhaus im 3. und 4. Obergeschoss des Einkaufszentrums vorgesehen (ca. 215 Stellplätze); sie werden von den ansässigen Einzelhandelsbetrieben gemeinschaftlich genutzt werden. Die Erschließung des Einkaufszentrums für den PKW-Verkehr erfolgt über die Schützenstraße, die Anlieferung ist ebenfalls in diesem Bereich vorgesehen, jedoch mit Ausfahrt in die Katharinenstraße. Insgesamt sind am Planstandort max. 9.000 m² VK geplant. Da noch kein endgültiges Betreiberkonzept vorliegt, steht eine genaue Aufteilung der Flächen auf einzelne Betriebstypen derzeit noch nicht fest. Die feststehenden Kernnutzungen sind: Lebensmittelvollsortimenter (Rewe): ca. 1.500 m² VK Elektrofachmarkt (Media Markt): ca. 1.760 m² VK Textilkaufhaus (K&L): ca. 1.430 m² VK. Des Weiteren sind zusätzliche Anbieter aus verschiedenen Branchen geplant, die jedoch zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht endgültig feststehen. Die folgenden Ausführungen beziehen sich daher auf die am Standort „Union-Areal“ maximal vorgesehene Verkaufsflächen. Die Summe aller in Tabelle 1 aufgeführten Einzelflächen liegt über der am Standort maximal zur Realisierung vorgesehenen Verkaufsfläche von ca. 9.000 m²; die Aufzählung ist folglich als Flächenpool zu verstehen, welcher dem Vorhabenträger eine gewisse Flexibilität bei der Projektrealisierung ermöglichen soll. Dementsprechend wird im weiteren Verlauf des Gutachtens für die einzelnen Hauptsortimente von den jeweiligen sortimentsspezifischen Obergrenzen i. S. einer worst-case-Betrachtung ausgegangen. 16 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Tabelle 1: Prüfungsrelevante Sortimente am Standort „Union-Areal“ Sortimente Lebensmittel max. zu prüfende VK in m² 1.750 Drogeriewaren 800 Bücher 500 Spielwaren 500 Bekleidung 1.800 Schuhe 900 Sport 1.100 Elektrowaren, Medien 2.200 Hausrat, Heimdekor* Summe EKZ insgesamt 500 max. 9.000 * Hausrat / Heimdekor = Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik, Geschenkartikel, Heimtextilien Quelle: GMA-Darstellung und Berechnung 2012 17 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal II. Einzugsgebiet, Bevölkerung und Kaufkraft 1. Einzugsgebiet und Bevölkerungspotenzial Das Einzugsgebiet für das geplante Einkaufszentrum in Tuttlingen wurde nach folgenden Gesichtspunkten abgegrenzt: Ergebnisse früherer Studien der GMA in Tuttlingen und im Umland relevante Wettbewerbssituation im Untersuchungsraum voraussichtliche Sortimentsstruktur und Attraktivität des Untersuchungsobjektes sich durch Raum-Zeit-Distanzen ergebende Einkaufsorientierungen im Untersuchungsraum verkehrliche Gegebenheiten und topografische Situation im gesamten Untersuchungsgebiet. Insgesamt ist für das geplante Einkaufszentrum in Tuttlingen ein Einzugsgebiet anzunehmen, welches als Zone I zunächst die Stadt Tuttlingen mit den zugehörigen Stadtteilen umfasst. Zone II beschreibt das überörtliche Einzugsgebiet, welches dem Mittelbereich des Mittelzentrums Tuttlingen entspricht; in diesem befinden sich die Unter- und Kleinzentren Trossingen, Aldingen, Spaichingen, Gosheim, Wehingen, Mühlheim a.d. Donau, Fridingen, Immendingen und Geisingen sowie die Kommunen Bärenthal, Balgheim, Böttingen, Bubsheim, Buchheim, Deilingen, Denkingen, Dürbheim, Durchhausen, Egesheim, Frittlingen, Gunningen, Hausen ob Verena, Irndorf, Königsheim, Kolbingen, Mahlstetten, Neuhausen ob Eck, Reichenbach am Heuberg, Renquishausen, Talheim, Wurmlingen, SeitingenOberflacht, Rietheim-Weilheim, Emmingen-Liptingen. Da in Zone II nur ein eingeschränktes Einzelhandelsangebot vorhanden ist, kann sowohl von einer bereits bestehenden starken Einkaufsorientierung aus diesem Gebiet an den Einzelhandelsstandort Tuttlingen ausgegangen werden, als auch von einer zukünftigen Einkaufsorientierung auf das geplante Einkaufszentrum in Tuttlingen. 18 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Insgesamt entspricht das Einzugsgebiet des Planobjektes dem Einzugsgebiet des Innenstadthandels der Stadt Tuttlingen. Eine Begrenzung des überörtlichen Einzugsgebietes ergibt sich v. a. durch die benachbarten Mittel- und Oberzentren, im Westen Donaueschingen, Villingen-Schwenningen und Rottweil, im Norden Albstadt / Balingen, im Westen Sigmaringen und im Süden Singen. Vor diesem Hintergrund kann das Einzugsgebiet des Planobjektes wie folgt abgegrenzt werden: Zone I: Tuttlingen (Gesamtstadt) ca. 34.262 EW Zone II: Mittelbereich ca. 100.027 EW Zonen I - II: insgesamt ca. 134.289 EW1 Im gesamten abgegrenzten Einzugsgebiet leben derzeit ca. 134.289 Einwohner; hiervon entfallen ca. 26 % auf die Stadt Tuttlingen. 2. Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes und der GMA beträgt die ladeneinzelhandelsrelevante Kaufkraft pro Kopf der Wohnbevölkerung im Jahr 2011 insgesamt ca. 5.349 €. Davon entfallen auf Nahrungs- und Genussmittel ca. 1.810 € und auf Nichtlebensmittel ca. 3.539 €. 1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Stand: 30.06.2011. 19 Karte 4: Voraussichtliches Einzugsgebiet des Planobjekts Zonen Zone I (34.262 Einwohner) Zone II (100.027 Einwohner) erstellt mit RegioGraph Planung; GMA-Bearbeitung 2012 20 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Für das Planobjekt ist von folgenden projektrelevanten Pro-Kopf-Ausgabewerten auszugehen: Nahrungs- und Genussmittel: € 1.810 Drogerieartikel:1 € 370 Bücher: € 109 Spielwaren: € 38 Bekleidung:2 € 472 Schuhe: € 154 Sport: € 132 Hausrat, Heimdekor:3 € 102 Elektrowaren, Medien: € 495. Unter Berücksichtigung der lokalen Kaufkraftkoeffizienten4 errechnen sich die in Tabelle 2 ausgewiesenen projektrelevanten Kaufkraftvolumina für das Einzugsgebiet des Planobjektes. 1 Drogerieartikel = Drogeriewaren, Parfümerie, Kosmetik; ohne Apotheken 2 Bekleidung = Damen-, Herren- und Kinderbekleidung, Wäsche 3 Hausrat / Heimdekor = Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik, Heimtextilien 4 Der Kaufkraftkoeffizient wird anhand der Lohn- und Einkommenssteuerstatistik berechnet und zeigt Abweichungen der Kommunen von Bundesdurchschnitt (100) auf. Für Tuttlingen liegt der Kaufkraftkoeffizient bei 104,1; für die restlichen Kommunen des Einzugsgebietes zwischen 94,1 und 115,4. 21 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal Tabelle 2: Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet Angaben in Mio. € Sortimente Zone I Zone II Einzugsgebiet insgesamt Nahrungs- und Genussmittel 64,6 186,8 251,4 Drogeriewaren 13,2 38,2 51,4 Bücher 3,9 11,2 15,1 Spielwaren 1,4 3,9 5,3 Bekleidung 16,8 48,7 65,5 Schuhe 4,6 13,4 18,0 Sport 4,7 13,6 18,3 Hausrat / Heimdekor 3,6 10,5 14,1 17,7 51,1 68,8 130,5 377,4 507,9 Elektrowaren / Medien Summe Quelle: GMA-Berechnungen 2012 (ca.--Werte, gerundet) 22 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Tuttlingen, Union-Areal III. Angebotssituation im Untersuchungsraum Im Herbst / Winter 2011/12 erfolgte eine Erhebung der projektrelevanten Wettbewerbssituation in Tuttlingen sowie in den zentralen Orten der Zone II durch GMA-Mitarbeiter. 1. Angebotssituation in Tuttlingen 1.1 Lebensmittel In Tuttlingen waren zum Zeitpunkt der Erhebung im Lebensmittelbereich 81 Betriebe1 mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 25.855 m² ansässig; diese Betriebe erwirtschaften eine jährliche Gesamtumsatzleistung von etwa 105,4 Mio. €2. Als wesentliche Wettbewerber zum geplanten Lebensmittelangebot im Einkaufszentrum können in Tuttlingen folgende Betriebe festgehalten werden (vgl. Übersicht 1). Des Weiteren ist auf zahlreiche kleinflächige Lebensmittelanbieter in der Kernstadt von Tuttlingen sowie in den Stadtteilen zu verweisen. Anbieter des Lebensmittelhandwerks (Bäcker, Metzger) sind im gesamten Stadtgebiet verteilt. Hinsichtlich der Angebotsstruktur im Lebensmittelbereich in der Standortkommune Tuttlingen ist zusammenfassend festzuhalten, dass die Grundversorgung im Lebensmittelbereich zwar z. T. an integrierten Standorten vorgehalten wird, ein Schwerpunkt des Lebensmittelangebotes jedoch an Standorten in Gewerbegebietslagen verortet ist. Die Ausstattung im Lebensmittelbereich ist mit 755 m² VK / 1.000 Einwohner als überdurchschnittlich zu bewerten (Durchschnitt: 610 m² VK / 1.000 Einwohner)3. In der Innenstadt fehlt ein moderner Lebensmittelmarkt, hier ist mit Nahkauf derzeit lediglich ein nicht mehr zeitgemäßer und wettbewerbsfähiger Anbieter vorhanden. 1 Inkl. Lebensmittelhandwerk (Metzgereien, Bäckereien) 2 Umsätze bereits bereinigt, d.h. ohne Nonfood-Anteile der Lebensmittelmärkte. 3 GMA-Kennziffern des Einzelhandels in Deutschland 2011, Basis 18 Städte und Gemeinden 30.001- 40.000 Einwohnern (ca.-Werte, gerundet) 23 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Übersicht 2: Wesentliche Anbieter im Lebensmittelbereich in Tuttlingen Anbieter* Betriebstyp Verkaufsflächengröße Lage Real Großer Supermarkt ca. 4.600 m² autokundenorientierter Standort im GE Nord Kaufland Großer Supermarkt ca. 3.200 m² integrierte Lage in der Stockacher Straße Edeka Großer Supermarkt ca. 2.500 m² integrierte Lage in der Weimarstraße Rewe Supermarkt ca. 1.300 m² Stadtteil Möhringen, autokundenorientierter Standort im GE Möhringer Vorstadt, Verlagerung an den Aesculapkreisel geplant Aldi Lebensmitteldiscounter ca. 1.100 m² Stadtteil Möhringen, autokundenorientierter Standort im GE Möhringer Vorstadt, Verlagerung an den Aesculapkreisel geplant Aldi Lebensmitteldiscounter ca. 1.100 m² autokundenorientierter Standort im GE Nord Netto Lebensmitteldiscounter ca. 1.100 m² autokundenorientierter Standort im GE Nord Edeka Supermarkt ca. 1.000 m² integrierte Lage in der Neuhauser Straße Lidl Lebensmitteldiscounter ca. 1.000 m² integrierte Lage in der Stockacher Straße Lidl Lebensmitteldiscounter ca. 1.000 m² autokundenorientierter Standort im GE Nord, Verlagerung geplant Netto Lebensmitteldiscounter ca. 1.000 m² Stadtteil Möhringen, Lage im GE Gänsäcker Penny Lebensmitteldiscounter ca. 800 m² autokundenorientierter Standort im GE Nord Treff 3000 Lebensmitteldiscounter ca. 800 m² integrierte Lage im Wohngebiet Denn’s Biomarkt Supermarkt ca. 500 m² autokundenorientierter Standort im GE Nord Nahkauf Supermarkt ca. 500 m² integrierte Lage in der Innenstadt * Quelle: Anbieter mit min. 500 m² VK GMA-Erhebung und Darstellung 2011 / 2012 24 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal 1.2 Drogeriewaren Im Drogeriewarenbereich verfügt die Stadt Tuttlingen über 10 Anbieter, die insgesamt eine Verkaufsfläche von ca. 4.240 m² aufweisen. In diesem Segment ist von einem erwirtschafteten Gesamtumsatz von ca. 17,3 Mio. €1 auszugehen. Die Anbieter befinden sich zum großen Teil in der Innenstadt von Tuttlingen, aber auch in Nahversorgungslagen im weiteren Stadtgebiet. Als Hauptanbieter in der Innenstadt Tuttlingens sind Drogerie Müller, Ihr Platz und Schlecker (2x) zu nennen, wobei Müller eindeutig der dominierende Anbieter ist. Im Gewerbegebiet Nord ist ein moderner dm-Drogeriemarkt ansässig. Des Weiteren ist auf kleinflächige Fachanbieter von Parfüm- sowie Kosmetikartikeln hinzuweisen. 2 Der Angebotsschwerpunkt im Drogeriewarenbereich wird in Tuttlingen v. a. durch Drogeriefachmärkte geprägt, hier ist insbesondere auf den Anbieter Schlecker3 zu verweisen, der über 4 Filialen im Stadtgebiet verfügt. Insgesamt ist das Angebot im Drogeriewarenbereich in Tuttlingen als durchschnittlich zu bewerten. Die Verkaufsflächenausstattung von 124 m² VK / 1.000 Einwohnern im Drogeriewarensegment liegt weit über dem Durchschnitt (65 m² VK / 1.000 EW); dieser hohe Wert kommt jedoch vorrangig durch die sehr große Verkaufsfläche des Müller Drogeriemarktes zustande, der tatsächlich auf nur etwa einem Viertel seiner Fläche Drogeriewaren anbietet. Werden die anderen Sortimente aus der Betrachtung herausgenommen, so verringert sich der Verkaufsflächenbesatz auf 76 m² VK / 1.000 Einwohner. 1 ohne Apotheken und Sanitätshäuser, inkl. Drogerie-Umsätze der Lebensmittelmärkte. 2 Darüber hinaus stehen derzeit Planungen für einen weiteren neuen Drogeriefachmarkt am Aesculap-Kreisel zur Diskussion. 3 Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Gutachtens befindet sich die Firma Schlecker im Insolvenzverfahren. Ob Teile des Filialnetzes erhalten werden können, ist derzeit noch nicht geklärt. 25 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Übersicht 3: Wesentliche Anbieter im Drogeriewarenbereich in Tuttlingen VerkaufsAnbieter Betriebstyp fläche in m² Lage Anbieter in zentraler Lage in der Innenstadt, Bahnhofstraße, neben Drogeriewaren auch Spielwaren, Haushaltswaren und Medien in großem Umfang Müller Drogeriemarkt Drogeriefachmarkt ca. 2.400 dm Drogeriemarkt Drogeriefachmarkt ca. 700 Anbieter in dezentraler Gewerbegebietslage (GE Nord) Schlecker Drogeriefachmarkt ca. 350 Anbieter in integrierter Lage in der Innenstadt, Königstraße Ihr Platz Drogeriefachmarkt ca. 270 Anbieter in integrierter Lage in der Innenstadt, Bahnhofstraße Schlecker Drogeriefachmarkt ca. 200 Anbieter in integrierter Lage in der Innenstadt, Bahnhofstraße, teilt Ladenlokal mit Metzgerei Schlecker Drogeriefachmarkt ca. 110 Anbieter in integrierter Lage in der Neuhauser Straße, in kleinem Nebenzentrum Schlecker Drogeriefachmarkt ca. 90 Quelle: Anbieter in integrierter Lage im Stadtteil Möhringen Erhebung und Darstellung GMA 2011/12 26 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal 1.3 Bücher In Tuttlingen sind 4 Buchhandlungen angesiedelt, die insgesamt über eine Verkaufsfläche von ca. 425 m² verfügen und ca. 2,0 Mio. Euro Umsatz erwirtschaften. Alle Buchhandlungen befinden sich in der Innenstadt, nicht integrierte Gewerbegebietslagen spielen im Bereich Bücher keine Rolle. Zusätzlich ist auf die Angebote von Büchern in Lebensmittelmärkten (insbesondere Real, Kaufland) hinzuweisen. Im Bereich Bücher / Zeitschriften entspricht die Verkaufsflächenausstattung in Tuttlingen (18 m² VK / 1.000 Einwohner) etwa dem Durchschnittswert (Durchschnitt: 17 m² VK / 1.000 Einwohner). 1.4 Spielwaren Nur zwei spezialisierte Anbieter von Spielwaren existieren in Tuttlingen: Spielwaren Ries (v. a. Modelleisenbahnbau) in der Innenstadt und der Fachmarkt Rofu Kinderland im Gewerbegebiet Nord. Darüber hinaus verfügen der Müller Drogeriemarkt wie auch der RealMarkt über eine bedeutende Spielwarenabteilung. Insgesamt sind in Tuttlingen damit im Spielwarensektor ca. 1.900 m² Verkaufsfläche vorhanden, auf denen eine Umsatzleistung von ca. 3,4 Mio. € erzielt wird. Die dominierenden Anbieter sind Rofu Kinderland im Gewerbegebiet Nord und Müller in der Tuttlinger Innenstadt. Die Verkaufsflächenausstattung im Spielwarensegment liegt bei 55 m² / 1.000 Einwohnern und damit auf sehr hohem Niveau (Durchschnitt: 19 m² VK / 1.000 Einwohner). 1.5 Bekleidung Im Bereich Bekleidung sind in Tuttlingen insgesamt 38 Anbieter mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 8.450 m² ansässig. Sie erwirtschaften einen Umsatz von ca. 22,7 Mio. Euro jährlich. Die Anbieter im Bekleidungssegment weisen v. a. klein- bis mittelflächige Strukturen auf, jedoch sind auch einige größere Magnetbetriebe (H&M, C&A) im Textilbereich vorhanden. 90 % der Anbieter sind in der Innenstadt ansässig, wo mit ca. 6.500 m² (= 77 %) auch der Verkaufsflächenschwerpunkt in diesem Segment liegt. Mit den Anbietern H&M und C&A befinden sich die zwei größten Textilanbieter in der Innenstadt. Im Gewerbegebiet Nord sind die drei großen Textilfachmärkte Kik, Vögele und Takko ansässig. Zusätzlich ist auf zahlreiche weitere Bekleidungsanbieter hinzuweisen, die zwar tendenziell eher klein strukturiert sind, z. T. aber auch mit Verkaufsflächen über 400 m² aufwarten. Es liegt eine Mischung aus Filialbetrieben und inhabergeführten Fachgeschäften 27 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal vor, unter denen sich verschiedene Spezialanbieter (z.B. Brautmode, Männermode) finden. Insgesamt weist die Stadt Tuttlingen mit ca. 247 m² VK / 1.000 EW eine unterdurchschnittliche Ausstattung im Bekleidungsbereich auf (Durchschnitt: 288 m² VK / 1.000 EW). Der Schwerpunkt liegt dabei im niedrig- bis mittelpreisigen Segment; im hochpreisigen Segment sind bisher nur wenige Anbieter vorhanden. 1.6 Schuhe Im Bereich Schuhe sind in Tuttlingen 9 Betriebe mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca. 2.845 m² ansässig. Auf die Innenstadt von Tuttlingen entfallen davon nur 4 Anbieter mit einer Verkaufsfläche von ca. 725 m², wovon der Anbieter Quick Schuh der größte ist. Insgesamt wird im Schuhbereich in Tuttlingen ein Umsatz von ca. 4,6 Mio. € generiert. Sowohl der Umsatzschwerpunkt (74 %) als auch der Verkaufsflächenschwerpunkt (75 %) ist in dezentralen Gewerbegebietslagen vorzufinden. Dies erklärt sich dadurch, dass hier mehrere Schuhfachmärkte mit großen Verkaufsflächen ansässig sind (Deichmann, Rieker Fabrikverkauf, Schuhhof, Petras Schuhfachmarkt). Insgesamt weist die Stadt Tuttlingen mit ca. 83 m² VK / 1.000 Einwohner im Bereich Schuhe eine überdurchschnittliche Ausstattung auf (Durchschnitt: 51 m² VK / 1.000 EW), was insbesondere auf die größerflächigen Schuhfachmärkte in Gewerbegebietslage zurückzuführen ist. In der Tuttlinger Innenstadt ist jedoch ein vergleichsweise wenig attraktives Angebot im Schuhbereich vorhanden. 1.7 Sport Im Bereich Sport sind in Tuttlingen 4 Anbieter von Sportbekleidung und 10 Anbieter von Sportgeräten ansässig. Gemeinsam verfügen diese über eine Gesamtverkaufsfläche von ca. 4.215 m². Insgesamt wir in diesem Segment in Tuttlingen ein Umsatz von ca. 12,7 Mio. Euro erzielt. Zwei der Anbieter im Sportbekleidungssegment weisen keine Spezialisierung auf (Intersport Butsch, Trigema Fabrikverkauf). Alle übrigen Anbieter sind als Spezialanbieter zu verstehen (z. B. Fahrräder, Reitsport, Anglerbedarf). Die flächenmäßig größten Anbieter sind allesamt in Gewerbegebietslage ansässig (Intersport Butsch, N.E.R.Z. Zweirad Center, Trigema Fabrikverkauf). In der Innenstadt hingegen fehlt derzeit ein Fachanbieter für Sportbekleidung derzeit vollkommen. Mit einer Verkaufsflächenaus28 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal stattung von 123 m² VK / 1.000 Einwohner im Sportsegment liegt Tuttlingen v. a. aufgrund der Fachmarktangebote deutlich über dem Durchschnittswert vergleichbarer Kommunen (Durchschnitt: 55 m²). 1.8 Hausrat , Heimdekor In diesem Segment ist in Tuttlingen auf eine Verkaufsfläche von insgesamt ca. 2.595 m² hinzuweisen, von der über die Hälfte auf dezentrale Gewerbegebietslagen entfällt; hier sind v. a. die Angebote des Thomas Philipps Sonderpostenmarktes zu nennen. Insgesamt wird in diesem Sortimentsbereich ein Umsatz von ca. 3,5 Mio. € generiert. Ca. 800 m² Verkaufsfläche sind in der zentralen innerstädtischen Einkaufslage verortet, wobei hier Verkaufsflächen zwischen 50 und 100 m² die Regel sind. Mit der Schließung des HertieKaufhauses entfiel in der jüngeren Vergangenheit auch der Dekorationsartikel-Filialist Butler’s. Die Ausstattung im Bereich Heimdekor ist mit ca. 76 m² je 1.000 EW in Tuttlingen als durchschnittlich zu bewerten (Durchschnitt: 74 m²). 1.9 Elektrowaren, Medien Elektrowaren werden in Tuttlingen von insgesamt 27 Anbietern auf ca. 3.300 m² angeboten, dabei liegt der Verkaufsflächenschwerpunkt mit ca. 64 % in dezentralen Gewerbegebietslagen. Insgesamt wird in Tuttlingen ein Umsatz von ca. 14,8 Mio. € im Elektrowarenbereich erzielt. Sowohl hinsichtlich Umsatz als auch Verkaufsfläche ist der mit Abstand größte Anbieter Mega Company im Gewerbegebiet Nord (ca. 2.050 m² VK). Die weiteren Anbieter, die sich insbesondere in der Haupteinkaufslage oder in integrierten Lagen befinden, weisen lediglich sehr geringe Verkaufsflächengrößen von deutlich unter 100 m² auf (z.B. Laurenz Hausgeräte). Dabei handelt es sich zumeist um kleine Spezialanbieter wie Handy Shops oder Läden für Fotozubehör sowie stärker dienstleistungsorientierte Fachbetriebe. Im Elektrowarenbereich ist für die Stadt Tuttlingen eine leicht überdurchschnittliche Verkaufsflächenausstattung mit ca. 96 m² / 1.000 EW festzuhalten (Durchschnitt: 79 m²). 29 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal 2. Angebotssituation im überörtlichen Einzugsgebiet Das überörtliche Einzugsgebiet (Zone II) ist überwiegend ländlich strukturiert und von einer geringen Bevölkerungsdichte geprägt. Dementsprechend gering sind die Angebote im mittel- und längerfristigen Bedarfsbereich, wobei v. a. Trossingen und Spaichingen als Standorte zu nennen sind. Der Angebots- und Umsatzschwerpunkt im überörtlichen Einzugsgebiet liegt im Nahrungs- und Genussmittelbereich. 2.1 Lebensmittel Die Angebotssituation im überörtlichen Einzugsgebiet des Planobjektes ist im Lebensmittelsektor durch zahlreiche Anbieter geprägt; besonders in Spaichingen, Trossingen und Wehingen sind Lebensmittelmärkte in größerer Auswahl zu finden. Aber auch in Immendingen und Mühlheim ist ein begrenztes Angebot im Lebensmittelbereich vorhanden. In kleineren Orten wird die Grundversorgung häufiger durch Kleinstanbieter und das Lebensmittelhandwerk sichergestellt. Die wesentlichen Anbieter im überörtlichen Einzugsgebiet sind in Übersicht 4 dargestellt. Die räumliche Verteilung der Lebensmittelanbieter weist eine vergleichsweise dichte Ausstattung im westlichen Bereich von Zone II des Einzugsgebietes auf; auch an das Einzugsgebiet westlich anschließend befinden sich Städte mit einem attraktiven Lebensmitteleinzelhandel (Rottweil, Villingen-Schwenningen, Donaueschingen). Hingegen sind größere Lebensmittelbetriebe im östlichen Teil von Zone II des Einzugsgebietes kaum zu finden. Es ist daher anzunehmen, dass gerade Kunden aus diesem Bereich ihre Lebensmitteleinkäufe zum Teil bereits heute in Tuttlingen tätigen. 30 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Übersicht 4: Wesentliche Anbieter im Lebensmittelbereich im überörtlichen Einzugsgebiet Anbieter Betriebstyp Standorte Kaufland Supermarkt / Großer Supermarkt Spaichingen Edeka Supermarkt Mühlheim, Wehingen, Trossingen, Aldingen, Geisingen Rewe Supermarkt Spaichingen, Trossingen Aldi Lebensmitteldiscounter Spaichingen, Trossingen Lidl Lebensmitteldiscounter Immendingen, Spaichingen, Wehingen, Trossingen Netto Lebensmitteldiscounter Spaichingen, Balgheim, Aldingen, Gosheim, Wehingen Penny Lebensmitteldiscounter Denkingen, Trossingen, Geisingen Norma Lebensmitteldiscounter Spaichingen, Trossingen, Wehingen Quelle: GMA-Erhebungen und Darstellung 2012 2.2 Drogeriewaren Neben den Anbietern dm (Spaichingen, Trossingen) und Müller (Trossingen) ist im überörtlichen Einzugsgebiet vornehmlich auf Schlecker-Märkte hinzuweisen1. Die wesentlichen Anbieter im Drogeriewarensegment werden in Übersicht 5 dargestellt. Übersicht 5: Wesentliche Anbieter im Drogeriebereich im überörtlichen Einzugsgebiet Anbieter Betriebstyp Standorte dm Drogeriemarkt Spaichingen, Trossingen Müller Drogeriemarkt Trossingen Schlecker Drogeriemarkt Spaichingen, Aldingen, Gosheim, Trossingen, Wurmlingen, Immendingen, Fridingen, Emmingen-Liptingen, Geisingen, Neuhausen ob Eck, Böttingen Quelle: GMA-Erhebungen und Darstellung 2012 1 Zum Zeitpunkt der Erstellung des vorliegenden Gutachtens befindet sich die Firma Schlecker im Insolvenzverfahren. Ob Teile des Filialnetzes erhalten werden können, ist derzeit noch nicht geklärt. 31 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal 2.3 Bücher Das Angebot an Büchern in Zone II des Einzugsgebietes ist sehr gering. Buchhandlungen sind im Zentrum von Spaichingen (Hettinga) und Trossingen (Müller) vorhanden. 2.4 Spielwaren Im Spielwarenbereich ist im überörtlichen Einzugsgebiet des Vorhabens ein vergleichsweise großes Angebot vorzufinden. Relevante Anbieter sind in Spaichingen Spielwaren Reisch und die Fa. Schrödl, sowie eine weitere Niederlassung von Schrödl in Trossingen. In Aldingen ist Modell und Spiel Schneider ansässig. Als Hauptwettbewerber liegt jedoch Toys’R’Us in Bad Dürrheim außerhalb des Einzugsgebietes. 2.5 Bekleidung Im Bekleidungssegment sind v. a. in Spaichingen, Trossingen und Immendingen größere Anbieter vorhanden. Bei diesen Anbietern handelt es sich zumeist um Textilfachmärkte. Zu den wesentlichen nicht-filialisierten Betrieben zählen das Maka Kaufhaus und das Modehaus Kimmerl in Spaichingen sowie Mode Messner in Trossingen. 2.6 Schuhe Im Bereich Schuhe ist im gesamten überörtlichen Einzugsgebiet nur ein geringes Angebot vorhanden. In Spaichingen sind mit Deichmann und Quick-Schuh marktgängige Schuhfachmärkte vorhanden, in Trossingen sind Deichmann und das Schuhhaus Dufner die größten Anbieter. In Wehingen ist mit Schuh und Orthopädie Mayer ein leistungsfähiger Anbieter vor Ort. 2.7 Sport Das gesamte Sportsegment ist im überörtlichen Einzugsgebiet nur sehr rudimentär ausgeprägt. So gibt es mehrere Fahrradhändler, die jedoch auf den Werkstattbetrieb fokussiert sind. Als weiterer Spezialanbieter ist z. B. Lancade (Reitsport) in Aixheim ansässig. Als leistungsfähiges Sportgeschäft mit breitem Sortiment kann in Zone II des Einzugsgebietes nur Intersport Nann in Gosheim gelten. 32 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal 2.8 Hausrat , Heimdekor Anbieter im Sortimentsbereich Hausrat / Heimdekor sind lediglich vereinzelt vorhanden und weisen nur eine geringe Verkaufsfläche von deutlich unter 100 m² auf, z. B. Lichtblick (Kerzen) in Spaichingen. 2.9 Elektrowaren, Medien Im überörtlichen Einzugsgebiet des Planobjektes werden Elektrowaren nur in sehr geringem Umfang angeboten. Die hier ansässigen Anbieter verfügen über sehr kleine Verkaufsflächen deutlich unter 100 m² und agieren z. T. als Bestellshop (Quelle-Shops) oder Serviceanbieter. Die relevanten Wettbewerber befinden sich daher außerhalb des Einzugsgebietes und dort zumeist in nicht integrierten Lagen. Als wesentliche Anbieter außerhalb des Einzugsgebietes sind folgende in Übersicht 6 aufgeführten Anbieter zu nennen. Übersicht 6: Wesentliche Anbieter außerhalb des Einzugsgebietes Anbieter Betriebstyp Standorte Media Markt Fachmarkt Bad Dürrheim, Singen, Albstadt Euronics XXL Fachmarkt Rottweil, Balingen HEM Expert Fachmarkt Singen Expert Fachmarkt Villingen-Schwenningen, Sigmaringen Quelle: GMA-Erhebungen und Darstellung 2012 2.10 Planungen im Einzugsgebiet In Trossingen ist auf dem sog. „Efka-Areal“ die Realisierung eines Fachmarktzentrums geplant. Als Nutzungen sind hierbei die Verlagerung von zwei Lebensmittelmärkten sowie die Ansiedlung mehrerer Fachmärkte (u. a. Textil, Schuhe, 1-€-Shop) geplant. 3. Wettbewerb in angrenzenden Teilräumen Der Wettbewerb im Untersuchungsraum, der nicht zum übergemeindlichen Einzugsgebiet zählt, ist in Übersicht 7 zusammengefasst. 33 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal 4. Fazit der Angebotsanalyse Aufgrund des insgesamt eher eingeschränkten Einzelhandelsangebotes in den projektrelevanten Branchen im abgegrenzten überörtlichen Einzugsgebiet ist bereits heute von deutlichen Kaufkraftzuflüssen nach Tuttlingen auszugehen. Dabei steht das Mittelzentrum Tuttlingen vor allem im Wettbewerb mit den Einzelhandelsstandorten Trossingen und Spaichingen. Insgesamt stellt sich die Angebotssituation in den für das Planobjekt relevanten Sortimenten in Tuttlingen zumeist durchschnittlich bis überdurchschnittlich dar. Dabei muss jedoch beachtet werden, dass Tuttlingen als Mittelzentrum auch eine überörtliche Versorgungsfunktion für das ländlich geprägte Umland übernimmt. Tabelle 3: Daten Ausgewählte Versorgungskennziffern je 1.000 Einwohner von Tuttlingen im Vergleich Gemeinde / Kennziffer Tuttlingen GMA-Kennziffer Einwohner 34.262 30.001 – 40.000 Verkaufsflächenausstattung* Nahrungs- und Genussmittel 755 m² 610 m² Verkaufsflächenausstattung* Drogeriewaren 76 m² 65 m² Verkaufsflächenausstattung* Bücher, Zeitschriften 18 m² 17 m² Verkaufsflächenausstattung* Spielwaren 55 m² 19 m² Verkaufsflächenausstattung* Bekleidung 247 m² 288 m² 83 m³ 51 m² 123 m² 55 m² Verkaufsflächenausstattung* Hausrat, Heimdekor 76 m² 74 m² Verkaufsflächenausstattung* Elektrowaren, Medien 96 m² 79 m² Verkaufsflächenausstattung* Schuhe Verkaufsflächenausstattung* Sport * Verkaufsfläche in m² je 1.000 Einwohner Quelle: GMA-Erhebungen Tuttlingen; GMA, Kennziffern des Einzelhandels in Deutschland 2011, Basis 18 Städte und Gemeinden 30.001- 40.000 Einwohnern (ca.-Werte, gerundet) 34 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal IV. Voraussichtliche Marktposition und Auswirkungen des Planvorhabens 1. Methodischer Ansatz Die zu erwartenden wirtschaftlichen, städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Planobjektes werden im Folgenden vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Kaufkraftvolumina und der dargelegten Angebotsstrukturen ermittelt. Hierzu werden zwei Berechnungsschritte durchgeführt: Ein erster Ansatz, das Marktanteilkonzept, stellt die voraussichtliche Kaufkraftabschöpfung des Vorhabens (= Marktanteile) aus dem Einzugsgebiet dar und verdeutlicht, aus welchen Teilräumen dem Vorhaben die Kaufkraft der Endverbraucher zufließt. Mit einem zweiten Ansatz, dem Umsatzumverteilungsmodell, werden die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens auf bestehende Angebote im Einzugsgebiet eingeschätzt. Damit wird aufgezeigt, wo – und in welchem Umfang – dem bestehenden Einzelhandel Umsätze verloren gehen. 2. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft Das Marktanteilkonzept geht von einer Gegenüberstellung des relevanten Angebotes mit dem für das Einzugsgebiet ermittelten Nachfragevolumen (= Kaufkraft) aus. Als wesentliche Kriterien bei der Ermittlung der Marktanteile werden die Wettbewerbssituation im Einzugsgebiet, ausgewählte Zeit-Distanz-Werte, die Art und Dimensionierung der vorgesehenen Einzelhandelsnutzung, die Lage und das Standortumfeld (u. a. sonstige Handelsnutzungen) berücksichtigt. Vor diesem Hintergrund sind die in Tabelle 4 dargestellten Marktanteile und Umsatzleistungen, differenziert nach Einzugsgebietszonen und Branchen, zu erwarten. Es ist darauf hinzuweisen, dass in Bezug auf die jeweiligen Branchen maximale Flächenwerte für das Planvorhaben unterstellt wurden die in der Summe aufgrund der max. Verkaufsflächenbegrenzung von 9.000 m² am Planstandort nicht zu realisieren sind. 35 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Tabelle 4: Umsatzerwartung der geplanten Nutzungen auf dem „Union-Areal“ in Tuttlingen Zone I (Tuttlingen) Kaufkraft in Mio. € Nahrungs- und Genussmittel (max. 1.750 m² VK) Drogeriewaren (max. 800 m² VK) Bücher (max. 500 m² VK) Marktanteil in % Zone II (Mittelbereich) Umsatz in Mio. € Kaufkraft in Mio. € Marktanteil in % Umsatz in Mio. € Streuumsätze Umsatz mit Randsortimenten Umsatz gesamt 64,6 7 4,5 186,8 <1 0,9 0,2 0,6 6,2 13,2 15 2,0 38,2 <1 0,2 0,1 0,6 2,9 3,9 20 0,8 11,2 10 1,1 0,1 --- 2,0 3,9 20 0,8 0,1 --- 1,3 48,7 3–4 1,7 0,3 --- 3,8 13,6 4–5 0,6 0,1 --- 1,6 13,6 10 1,4 0,2 --- 2,8 10,5 6 0,6 0,1 --- 1,4 51,1 10 5,1 0,8 --- 11,2 Spielwaren 1,4 30 0,4 (max. 500 m² VK) Bekleidung (max. 1.800 m² 16,8 11 1,8 VK) Schuhe 4,6 20 – 21 0,9 (max. 900 m² VK) Sport (max. 1.100 m² 4,7 25 1,2 VK) Dekoration 3,6 20 0,7 (max. 500 m² VK) Elektrowaren (max. 2.200 m² 17,7 30 5,3 VK) --- Ausweis nicht sinnvoll Quelle: GMA-Berechnungen 2012 (ca.-Werte gerundet) 36 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Zu den in Tabelle 4 aufgeführten Umsätzen durch Kunden aus dem Einzugsgebiet kommen Streuumsätze durch Kunden von außerhalb des Einzugsgebietes, z. B. Pendler, Besucher und Touristen; diese Streuumsätze können je nach Sortiment mit 5 – 10 % des Gesamtumsatzes angesetzt werden. Die vorliegenden Untersuchungen zur Ermittlung der Umsatzerwartung und Umsatzherkunft am Planstandort über das Marktanteilkonzept stellen nur einen Baustein zur Ermittlung der Marktposition des gesamten Vorhabens dar. In den nachfolgenden Kapiteln werden die potenziellen Auswirkungen im Sinne von Umsatzverlusten bestehender Einzelhandelslagen in Tuttlingen bzw. im Umland näher untersucht (Umsatzumverteilungsanalyse). 3. Mögliche wirtschaftliche / wettbewerbliche Auswirkungen Mit der Neuetablierung eines Einzelhandelsobjektes werden i.d.R. Umsatzumverteilungsprozesse im bestehenden Einzelhandel ausgelöst. Das Umsatzumverteilungsmodell stellt einen methodischen Ansatz zur Einschätzung und Bewertung der ökonomischen, städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Folgewirkungen des zu untersuchenden Planobjektes dar. Dabei sind folgende Punkte zu beachten: Die zusätzliche Kaufkraftbindung in der Stadt Tuttlingen, d.h. der Kaufkraftanteil der Tuttlinger Bevölkerung, der durch die Ansiedlung des Planobjektes nicht weiter an auswärtige Einzelhandelsstandorte abfließt. Diese Anteile sind umverteilungsneutral gegenüber den Anbietern in Tuttlingen. Der zusätzliche Kaufkraftzufluss aus dem überörtlichen Einzugsgebiet (Zone II), diese Anteile sind ebenfalls umverteilungsneutral gegenüber dem Tuttlinger Einzelhandel. Die zusätzlichen Kaufkraftzuflüsse von Kunden außerhalb des abgegrenzten Einzugsgebietes (= Streuumsätze). Der Umfang der durch das Planobjekt ausgelösten Umsatzumverteilungen in Tuttlingen und dem überörtlichen Einzugsgebiet (Mittelbereich). 37 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Zur Ermittlung der Umsatzumverteilung für den Einzelhandel im Einzugsgebiet werden die aus dem Marktanteilkonzept berechneten Umsätze nach Zonen und Branchen gewichtet. In der Modellrechnung wurden folgende Kriterien berücksichtigt: die aktuelle Ausstattung in den Kommunen des Einzugsgebietes und die Sortimentsüberschneidungen mit dem Planvorhaben die Versorgungsbedeutung der Kommunen die großräumige Wettbewerbssituation inkl. der Überlagerung durch sonstige Einzelhandelsstandorte. Ein wesentlicher Teil der projektrelevanten Kaufkraft in Zone I und II wird bereits heute in Tuttlingen gebunden. Eine weitere Grundannahme ist, dass diejenigen Einkaufsstandorte, die im Sortiment die höchsten Überschneidungen mit dem Planvorhaben aufweisen, quantitativ am stärksten betroffen sein werden. 3.1 Umverteilungswirkungen in Tuttlingen Unter Zugrundelegung o. g. Aspekte sind in Tuttlingen folgende branchenbezogene Umverteilungswirkungen zu erwarten: Nahrungs- und Genussmittel: Die Ansiedlung eines Rewe-Supermarktes würde in der Stadt Tuttlingen zu Umsatzumverteilungseffekten in einer Größenordnung von max. 5 % führen und sich auf die zahlreichen Angebotsstandorte in Tuttlingen verteilen. Dabei wären Wettbewerber außerhalb der Innenstadt deutlich stärker von Umsatzumverteilungswirkungen betroffen als die innerstädtischen Standorte (ca. 1 – 2 % Umsatzeinbußen). Drogeriewaren: Die Ansiedlung eines Drogeriemarktes würde zu Umsatzumverteilungseffekten in einer Größenordnung von ca. 7 – 8 % in der Innenstadt und 6 – 7 % im restlichen Stadtgebiet führen. Insgesamt wird somit das Beeinträchtigungsverbot erfüllt. Als attraktive Anbieter zur Ergänzung des innerstädtischen Angebots kommen insb. dm und Rossmann in Betracht. 38 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Bücher: Im Bereich Bücher wird die Angebotssituation durch mehrere kleinflächige Anbieter in der Tuttlinger Innenstadt dargestellt. Bei der Ansiedlung eines Anbieters für Bücher ist mit Umsatzumverteilungseffekten in einer Größenordnung von ca. 25 – 30 % zu rechnen1. Städtebauliche Auswirkungen i. S. einer Schädigung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereichs von Tuttlingen sind nicht zu erwarten. Spielwaren: Im Bereich Spielwaren werden sich die Umsatzumverteilungseffekte im Rahmen von ca. 20 % bewegen1. Betroffen sind davon v. a. der Müller Drogeriemarkt in der Innenstadt und Rofu Kinderland im Gewerbegebiet. Bekleidung: Bei der Ansiedlung eines weiteren Bekleidunganbieters wie K&L in der vorgesehenen Größenordnung ist mit Umsatzumverteilungseffekten in einer Größenordnung von ca. 6 – 7 % gegenüber den Betrieben in der Tuttlinger Innenstadt zu rechnen. In den sonstigen Lagen der Stadt Tuttlingen bewegen sich die Umsatzverluste auf einem Niveau von ca. 3 – 4 %. Jedoch ist bezüglich der ausgelösten Umsatzumverteilungseffekte zu beachten, dass durch die Ansiedlung eines weiteren Magnetbetriebs und attraktiven „Markenanbieters“ die Attraktivität der Einkaufsstadt Tuttlingen insgesamt gesteigert werden kann, sodass durch die zu erwartenden Kundenzuführeffekte in Folge der Realisierung des Projekts „UnionAreal“ die Umsatzumverteilungseffekte in Teilen zu relativieren sind. Insgesamt kann somit festgehalten werden, dass durch die Ansiedlung des Anbieters K&L keine städtebaulichen Auswirkungen im Untersuchungsraum ausgelöst werden. Schuhe: Bei einer Ansiedlung eines Schuhanbieters käme es ggü. den Anbietern in der Innenstadt zu Umsatzverlusten in einer Größenordnung von ca. 4 – 5 %. Die Fachmarktanbieter in Gewerbegebietslage hätten Umsatzumverteilungseffekte in einer Größenordnung von ca. 7 – 8 % zu erwarten. Städtebauliche Auswirkungen i. S. einer Schädigung des zentralen Versorgungsbereichs sind nicht zu erwarten. Sport: Die Ansiedlung eines Intersport Sportfachmarkts kann noch nicht abschließend bewertet werden, da auf Grundlage der übermittelten Daten nicht klar ist, ob es sich bei der Ansiedlung um die Verlagerung des im Gewerbegebiet Nord angesiedelten Intersport Butsch Marktes, oder um eine neue Filiale handelt. Bei einer 1 Hierbei handelt es sich um die Darstellung einer maximalen Wettbewerbswirkung durch Belegung der Gesamtverkaufsfläche durch dieses Sortiment. Lt. den Planungen der Projektentwicklung ist aber nur eine anteilige Belegung vorgesehen. 39 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Verlagerung sind keine nennenswerten Auswirkungen im gesamten Mittelbereich Tuttlingen zu erwarten, da keine zusätzlichen Verkaufsflächen entstehen. Bei einer Neuansiedlung würde es insb. zu Umsatzumverteilungseffekten ggü. dem bestehenden Intersport Butsch Markt in dezentraler Standortlage in einer Größenordnung von ca. 15 – 20 % kommen, die als Kannibalisierungseffekte einzuordnen sind. Auf Grund des in der Tuttlinger Innenstadt nur marginal ausgeprägten Besatzes im Sportbereich sind Auswirkungen auf die Tuttlinger Innenstadt auszuschließen. Hausrat / Heimdekor: Bei einer Ansiedlung eines Heimdekoranbieters käme es ggü. den Anbietern in der Innenstadt zu Umsatzverlusten in einer Größenordnung von ca. 3 – 4 %. Die Fachmarktanbieter in Gewerbegebietslage hätten Umsatzumverteilungseffekte in einer Größenordnung von ca. 2 – 3 % zu erwarten. Elektrowaren / Medien: Bei der Ansiedlung eines Media Markt Elektrofachmarkts wird es in Tuttlingen insbesondere zu Umsatzumverteilungseffekten ggü. dem Mega-Company Elektrofachmarkt in der Daimlerstraße im Gewerbegebiet Nord kommen. Die Umsatzverluste dieses Hauptwettbewerbers sind auf ca. 20 – 25 % zu beziffern. Die sonstigen Anbieter im Bereich Elektrowaren stehen auf Grund ihres jeweils speziellen Angebots (z.B. weiße Ware, Telekommunikation, Computer) nicht in direkter Wettbewerbssituation zu dem geplanten Elektrofachmarkt am Standort „Union-Areal“ und werden daher nur untergeordnet vom Vorhaben betroffen sein. Daher bewegen sich die Umsatzverluste ggü. den Anbietern in der Tuttlinger Innenstadt auf einem Niveau von ca. 10 – 15 % und werden zu keinen Auswirkungen i. S. einer Schädigung des zentralen Versorgungsbereichs führen. 40 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal 3.2 Umverteilungswirkungen in der Zone II Nicht in allen projektrelevanten Sortimenten ist aus Zone II ein zusätzlicher Kaufkraftzufluss nach Tuttlingen zu erwarten, so dass es in Zone II in diesen Sortimenten auch nicht zu wesentlichen Umverteilungseffekten kommen wird. In Zone II sind Umverteilungswirkungen in Bezug auf die Angebotsüberschneidungen mit dem Planobjekt nur noch in sehr eingeschränktem Maße in den Unter- und Kleinzentren zu erwarten. Nahrungs- und Genussmittel: Im Tuttlinger Umland werden sich die Umsatzumverteilungseffekte auf eine Vielzahl an Angebotsstandorten im gesamten Mittelbereich verteilen und sich unterhalb einer gutachterlichen Nachweisschwelle bewegen. Drogeriewaren: Bei Drogeriewaren werden in Zone II die Umverteilungseffekte unterhalb der rechnerischen Nachweisbarkeitsgrenze (< 1 %) liegen. Anbieter in zentraler Einkaufslage werden aufgrund der Angebotsstruktur in keiner Weise tangiert. Bücher: Im Umland bewegen sich die Auswirkungen auf Grund des marginalen Angebots auf einem unkritischen Niveau. Spielwaren: In Zone II ist ein vergleichsweise umfangreiches Angebot im Spielwarenbereich vorhanden, das jedoch nur geringe Umsatzumverteilungswirkungen (unter 5 %) erfahren wird. Bekleidung: In den Umlandkommunen ist nur ein vergleichsweise geringer Einzelhandelsbesatz vorhanden, wobei die größten Anbieter häufig an dezentralen Standorten zu finden sind. Negative Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche sind daher nicht zu erwarten. Schuhe: Die Marktbedeutung eines weiteren Schuhanbieters würde im Umland gering ausfallen, sodass es im Umland zu keinen nennenswerten Umsatzumverteilungseffekten kommen würde. Sport: Im Mittelbereich ist nur ein eingeschränktes Angebot im Sportbereich vorhanden, das durch einen weiteren Anbieter in Tuttlingen keine nachhaltige Schädigung erfahren wird. 41 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Hausrat / Heimdekor: Die Umsatzumverteilungseffekte im Umland werden sich auf eine Vielzahl von Standorten verteilen, sodass auch hier Auswirkungen auszuschließen sind. Elektrowaren: Im Umland wird es zwar zu Umsatzverlusten kommen, diese werden sich jedoch deutlich unterhalb des relevanten Schwellenwerts von 10 % bewegen, sodass das Beeinträchtigungsverbot für den Elektrofachmarkt eingehalten wird. Insgesamt ist festzuhalten, dass in Zone II keine zentralen Lagen von wesentlichen Umverteilungen betroffen sein werden. In den zentralen Einkaufslagen treten in den projektrelevanten Branchen Umverteilungsquoten von deutlich unter 10 % auf, so dass Auswirkungen auf die Versorgungsstrukturen grundsätzlich auszuschließen sind. Diese vergleichsweise geringen Umverteilungswirkungen sind v. a. auf die heute bereits hohe Einkaufsorientierung der Einwohner aus Zone II auf die Stadt Tuttlingen bzw. andere Mittelund Oberzentren außerhalb des Einzugsbereiches zurückzuführen. Des Weiteren wird es aufgrund von Kaufkraftumlenkungen insbesondere im mittel- und längerfristigen Bedarfsbereich auch zu Umverteilungseffekten außerhalb des Einzugsgebietes kommen, die sich insbesondere auf die umliegenden Mittel- und Oberzentren beziehen. 3.3 Umverteilungen außerhalb des Einzugsgebietes Die Umverteilungswirkungen außerhalb des Einzugsgebietes betreffen im Wesentlichen Umsatzleistungen mit Kunden aus dem Marktgebiet des Tuttlinger Einzelhandels. Damit werden Umsatzleistungen, die bislang durch Anbieter überwiegend in den zentralen Orten außerhalb des Einzugsgebietes erzielt werden, wieder nach Tuttlingen„zurückgeholt“. Folgende Angebotsstandorte sind dabei vorrangig anzusprechen: Spielwaren: Bei Spielwaren ist neben einer Orientierung auf die Angebote in Tuttlingen auch ein deutlicher Kaufkraftabfluss nach Bad Dürrheim, VillingenSchwenningen und Rottweil festzuhalten. 42 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Sport: Bei Sportartikeln sind in angrenzenden Standorten v. a. die Wettbewerbsstandorte Villingen Schwenningen, Bad Dürrheim, Rottweil und mit Abstrichen Balingen zu beachten. Elektrowaren: Im Elektrosektor ist der Angebotsbesatz ebenfalls auf die umliegenden Standorte konzentriert. Die wesentlichen Umsatzumverteilungswirkungen fasst Übersicht 7 zusammen. Neben allen qualitativen Überlegungen ist auch darauf hinzuweisen, dass eine Vielzahl der o. a. Wettbewerber in dezentraler Lage liegen. 43 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Übersicht 7: Wesentliche Einzelhandelsangebote in den an das Einzugsgebiet angrenzenden zentralen Orte und Betroffenheit durch das Union Areal Ort (EW) Status Sortimente VillingenOZ Schwenningen Leitbetriebe Standortbewertung Bekleidung C & A, Modehaus Götz Innenstadt Bücher Osiander, Weltbild, Morys, Wiebelt, Bücherinsel, Müllersche Innenstadt Elektro Expert dezentral Spielwaren Spielkiste, Schrödl & Kohler Innenstadt Sport Singen OZ Bekleidung Bücher MZ Innenstadt / dezentral Innenstadt / integrierte Lage Innenstadt Elektro Media Markt, Expert HEM dezentral Spielwaren Lauterwasser Innenstadt Intersport Schweizer, Fahrrad Graf, Fahrrad Stroppa Modepark Röther, Vögele, Modehaus Ruof, Babyland Dannecker Innenstadt / integrierte Lage Bücher Buch Wagner, Weltbild, Rieger Innenstadt Elektro Euronics XXL Innenstadt Spielwaren Strobel Innenstadt Sport Intersport Paul, Intersport Adventure Innenstadt / dezentral Sport Balingen Sport Müller, Sport Vision, Pferdesport Loesdau, Fahrrad Singer, Rottlers Pedal Heikorn, Karstadt, Zinser, C & A, H & M, Kik, Fischer, Babyland Greuter, Weltbild, Friedlein, Lesefutter, Presse + Buch Bekleidung Innenstadt / dezentral Abschätzung kungen möglicher Wir- < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar 1 – 2 %, keine Auswirkungen nachweisbar 2–3% wettbewerbliche Wirkungen < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar 1 – 2 %, keine Auswirkungen nachweisbar 2–3% wettbewerbliche Wirkungen < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar 44 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Ort (EW) Status Sortimente Rottweil MZ Bad Dürrheim KZ Leitbetriebe Standortbewertung Bekleidung Vögele, Esprit, Russ Innenstadt / dezentral Bücher Der Buchladen, Dussmann Innenstadt Elektro Euronics XXL dezentral Spielwaren Reisch Innenstadt Sport Sport Bubi, Ski Stadl, Intersport Kirsner, Radwelt Meßmer Innenstadt / integrierte Lage Bekleidung Adler, Takko, Vögele dezentral Bücher Morys Hofbuchhandlung integrierte Lage Elektro Media Markt dezentral Spielwaren Toys R Us dezentral Sport Intersport Profimarkt dezentral Abschätzung kungen möglicher Wir- < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar 3–4% wettbewerbliche Wirkungen 3–4% wettbewerbliche Wirkungen < 1 %, keine Auswirkungen nachweisbar Quelle: GMA-Darstellung 2012 45 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal 4. Städtebauliche und versorgungsstrukturelle Auswirkungen Wesentliche Prüfkriterien zur Beurteilung der möglichen Auswirkungen der geplanten Ansiedlung des Einkaufszentrums auf die städtebauliche und versorgungsstrukturelle Entwicklung der Stadt Tuttlingen sind die standortprägenden baustrukturellen, verkehrlichen und nutzungsstrukturellen Rahmenbedingungen. Der Planstandort befindet sich gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Tuttlingen und Regionalplan im zentralen Versorgungsbereich der Innenstadt. Der Standort grenzt unmittelbar südlich an die bestehende Haupteinkaufslage an. Aufgrund der integrierten Lage sowie der funktionalen Anbindung an die Innenstadt kann die Eignung des Standortes bestätigt werden. Zudem können sich durch den Bau des Einkaufszentrums positive Verbundeffekte für die Tuttlinger Innenstadt ergeben. Im Sinne eines zentralen Komplementärstandortes, der bestimmte Angebote umfasst, die in dieser Form und Größenordnung nicht in der bestehenden Haupteinkaufslage angesiedelt werden können (z.B. Supermarkt, Elektrofachmarkt, großes Textilkaufhaus) ist eine Ansiedlung als sinnvoll zu bewerten. Diese Empfehlung zur Stärkung des Einzelhandelsangebotes in Tuttlingen wurde bereits im Jahr 2009 im Einzelhandelskonzept der Stadt Tuttlingen gegeben. Bezüglich der einzelnen geprüften Sortimente ist auf folgende mögliche städtebauliche Auswirkungen in der Innenstadt hinzuweisen: Nahrungs- und Genussmittel: Bezüglich der Auswirkungen auf die Betriebe in der Tuttlinger Innenstadt wird insb. der Nahkauf-Lebensmittelmarkt im weiteren Standortumfeld mit nennenswerten Umsatzverlusten zu rechnen haben. Die sonstigen Spezialanbieter bzw. Betriebe des Lebensmittelhandwerks werden keine wesentlichen Umsatzumverteilungseffekte spüren. Somit werden keine städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen ausgelöst, sodass insgesamt auch unter Berücksichtigung der sonstigen Planungen im Lebensmittelbereich das Beeinträchtigungsverbot eingehalten wird. Drogeriewaren: In der Innenstadt werden insb. die Drogeriefachmärkte IhrPlatz, Schlecker sowie der Müller Drogeriemarkt mit den höchsten Umsatzverlusten zu rechnen haben. Beim Anbieter Schlecker ist kurz- bis mittelfristig mit einem Markt- 46 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal austritt eines oder mehrerer Drogeriemärkte in Tuttlingen zu rechnen. Die sonstigen vorhandenen Anbieter in der Innenstadt sind als leistungsfähig einzuordnen, sodass Marktaustritte hier nicht zu erwarten sind. Somit wird das Beeinträchtigungsverbot erfüllt. Als attraktive Anbieter zur Ergänzung des innerstädtischen Angebots kommen insb. dm und Rossmann in Betracht. Bücher: Die Analyse der quantitativen sowie qualitativen Entwicklungspotenziale hat gezeigt, dass eine Ausweitung des Angebots um einen attraktiven Anbieter sinnvoll erscheint, um bisher abfließende Kaufkraft wieder am Standort Tuttlingen zu binden. Daher könnte die Ansiedlung eines Anbieters aus diesem Bereich zusammen mit den anderen am Standort „Union-Areal“ vorgesehenen Anbietern zu einer Attraktivitätssteigerung und stärkeren Anziehungskraft für Kunden aus dem Umland führen. Städtebauliche Auswirkungen i.S. einer Schädigung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereichs von Tuttlingen sind schon deshalb nicht zu erwarten, da durch das zusätzliche Angebot eine Attraktivierung erfolgen wird. Spielwaren: Städtebauliche Auswirkungen i.S. einer Schädigung des innerstädtischen zentralen Versorgungsbereichs von Tuttlingen sind nicht zu erwarten, da der Müller Drogeriemarkt als wesentlicher Wettbewerber zahlreiche weitere Sortimente führt und den Umsatzrückgang im Spielwarensektor in der Gesamtbilanz nur begrenzt spüren wird. Darüber hinaus führt das zusätzliche Angebot zu einer weitergehenden Attraktivierung der Innenstadt. Bekleidung: Als Hauptwettbewerber ist in der Tuttlinger Innenstadt insb. C&A zu nennen, der ein vergleichbares Angebotssegment abdeckt. Aber auch andere Anbieter im mittelpreisigen Segment werden in Wettbewerbssituation mit dem vorgesehenen Anbieter treten. Jedoch ist bezüglich der ausgelösten Umsatzumverteilungseffekte zu beachten, dass durch die Ansiedlung eines weiteren Magnetbetriebs und attraktiven „Markenanbieters“ die Attraktivität der Einkaufsstadt Tuttlingen insgesamt gesteigert werden kann, sodass durch die zu erwartenden Kundenzuführeffekte in Folge der Realisierung des Projekts „Union-Areal“ die Umsatzumverteilungseffekte in Teilen zu relativieren sind. Somit ist der vorgesehene Anbieter K&L als sinnvolle Angebotsergänzung am Standort Innenstadt Tuttlingen zu sehen und kann zusammenfassend als positiv bewertet werden. Schuhe: Der Bereich Schuhe ist in der Tuttlinger Innenstadt vor dem Hintergrund eines innerstädtischen Leitsortiments nur schwach ausgeprägt. In der Innenstadt 47 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal ist lediglich der Fachmarktanbieter Quick Schuh sowie wenige kleinflächige Schuhanbieter vorhanden. Eine Angebotsergänzung im Bereich Schuhe erscheint sinnvoll für eine Attraktivitätssteigerung des Angebots in der Tuttlinger Innenstadt zu sein. Städtebauliche Auswirkungen i. S. einer Schädigung des zentralen Versorgungsbereichs sind nicht zu erwarten. Sport: Auf Grund des in der Tuttlinger Innenstadt nur marginal ausgeprägten Besatzes im Sportbereich sind Auswirkungen auf die Tuttlinger Innenstadt auszuschließen. Vor dem Hintergrund der Stärkung des Einzelhandelsstandorts Innenstadt Tuttlingen ist eine Angebotsergänzung im Bereich Sport sowohl bei einer Verlagerung eines bestehenden Anbieters, als auch bei einer Neuansiedlung zu begrüßen. So sind unter Berücksichtigung des Mittelbereichs ohne wesentliches Angebot im Sportbereich noch Entwicklungspotenziale im Sportbereich vorhanden. Hausrat / Heimdekor: Im Bereich Dekoration ist derzeit nur ein vergleichsweise unterdurchschnittliches Angebot vorhanden. Durch die Ansiedlung eines attraktiven Anbieters wie z. B. „Das Depot“ könnte eine sinnvolle Ergänzung zu dem bereits vorhandenen innerstädtischen Angebot geschaffen werden. Elektrowaren: In der Tuttlinger Innenstadt wird das Angebot v.a. durch Telekommunikationsanbieter bestimmt. Spezialanbieter sind nur vereinzelt vorhanden. Daher wird eine Neuansiedlung zu keinen Auswirkungen i. S. einer Schädigung des zentralen Versorgungsbereichs führen. Vielmehr würde die Tuttlinger Innenstadt durch die Ansiedlung eines attraktiven Magnetbetriebs profitieren, da das Angebot im Elektrobereich in der Tuttlinger Innenstadt sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht eher schwach ausgeprägt ist. Aufgrund der in Tuttlingen bestehenden Einzelhandelsstruktur werden insgesamt die dezentralen Einzelhandelsstandorte stärker von Umsatzumverteilungswirkungen betroffen sein als innerstädtische Standorte. Dies gilt insbesondere in den Bereichen Lebensmittel, Spielwaren, Schuhe, Sport und in besonderem Maße Elektrowaren. Im Segment Elektrowaren liegen die Umverteilungswerte an dezentralen Standorten sehr hoch, so dass in diesem Bereich Bestandsabschmelzungen möglich sind. Für den Fall einer Aufgabe von Betrieben im Elektrowarenbereich in dezentraler Gewerbegebietslage, kann hieraus keine städtebauliche Beeinträchtigung abgeleitet werden, da Anbieter in dezentralen Gewerbegebietslagen keinen Bestandsschutz gegenüber einem Vorhaben in der Innenstadt besitzen. Gleiches gilt für den Sportwarenanbieter Intersport Butsch, der sich ebenfalls in de- 48 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal zentraler Gewerbegebietslage befindet und mit deutlichen Umsatzrückgängen zu rechnen hat. Insgesamt bleibt bezüglich der städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Auswirkungen durch das geplante Einkaufszentrum festzuhalten, dass dieses im zentralen Versorgungsbereich geplant ist und die Innenstadt in quantitativer und qualitativer Hinsicht ergänzen soll. Diesbezüglich ist auch bei Umverteilungswerten im Bereich der 10 %Schwelle nicht von wesentlichen städtebaulichen oder versorgungsstrukturellen Auswirkungen auszugehen. Es ist nicht zu erwarten, dass der Einzelhandelsbestand in den zentralen Versorgungsbereichen im Mittelbereich Tuttlingen durch die Entwicklungen auf dem „Union-Areal“ geschädigt wird. Im Bereich der Fußgängerzone sind genügend Magnetbetriebe etabliert (z.B. Müller, H & M, Tally Weijl), die einen starken Gegenpol zu dem Center bilden werden. Auch über die Grenzen Tuttlingens hinaus sind keine wesentlichen raumordnerischen Wirkungen zu erwarten, da Tuttlingen aufgrund seiner relativ isolierten Lage nur wenig Einfluss auf die Marktgebiete anderer Mittel- und Oberzentren nimmt. 5. Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung und Landesplanung Die Stadt Tuttlingen ist in der regionalplanerischen Hierarchie als Mittelzentrum ausgewiesen und somit als Standort für großflächigen Einzelhandel vorgesehen. Durch die Ansiedlung eines Einkaufszentrums mit den geplanten und gutachterlicherseits geprüften Sortimenten und Verkaufsflächen könnte eine sinnvolle Ergänzung bisheriger Angebote in der Innenstadt erreicht sowie die Nahversorgung im Lebensmittelbereich in den angrenzenden Wohngebieten in fußläufiger Entfernung verbessert werden. Fast die Hälfte der ermittelten Umsatzleistung des Einkaufszentrums wird in Tuttlingen selbst generiert (ca. 53 %). Aus Zone II stammen ca. 37 % des generierten Umsatzes, d.h. aus dem gesamten mittelzentralen Verflechtungsbereich stammen ca. 90 % der Umsätze. In Bezug auf die relevanten Rechtsvorschriften für die Ansiedlung von großflächigen Einzelhandelsprojekten in Baden-Württemberg bleibt festzuhalten, dass neben dem Integrationsgebot auch das Zentralitätsgebot, das Kongruenzgebot sowie das Beeinträchtigungsverbot eingehalten werden. Die Ausnahme stellt der Elektrowarenbereich dar; hier ist jedoch v. a. ein Anbieter in dezentraler Gewerbegebietslage betroffen. 49 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Dem Integrationsgebot wird entsprochen, da sich das Vorhaben in städtebaulich integrierter Lage im ausgewiesenen zentralen Versorgungsbereich befindet und unmittelbar an die Haupteinkaufslage von Tuttlingen angrenzt. Auch dem Kongruenzgebot wird entsprochen, da das Planobjekt sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügt und ein Umsatzanteil von ca. 90 % aus dem mittelzentralen Verflechtungsbereich Tuttlingens generiert wird. In Bezug auf das Gesamtobjekt wird auch dem Beeinträchtigungsverbot entsprochen. Lediglich in Bezug auf das Sortiment Elektrowaren (das sich jedoch z.T. aus nicht zentrenrelevanten Sortimenten zusammensetzt) in Tuttlingen selbst wird das Beeinträchtigungsverbot formal verletzt; schädliche Auswirkungen auf das städtebauliche Gefüge und die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns sind hieraus jedoch nicht abzuleiten, so dass diese formale Verletzung des Beeinträchtigungsverbotes im Bereich Elektrowaren als unwesentlich zu sehen ist. Im Gegenteil: Die innerstädtische Einzelhandelslage wird in diesem Segment gestärkt. Auch in Bezug auf das Sortiment Sport wird das Beeinträchtigungsverbot formal geringfügig verletzt; es sind jedoch keine schädlichen Auswirkungen für den zentralörtlichen Versorgungsbereich zu erwarten, sondern hingegen eine Stärkung der innerstädtischen Versorgungsfunktion. Unter Aspekten der Raumordnung ist das Ansiedlungsvorhaben damit als verträglich einzustufen. 50 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal V. Zusammenfassung Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung wurde die Ansiedlung eines Einkaufszentrums in Tuttlingen analysiert. Im Vordergrund stand dabei die städtebauliche, versorgungsstrukturelle und raumordnerische Bewertung des Planobjekts. Folgende wesentliche Ergebnisse können zusammengefasst werden: Bei dem Planobjekt handelt es sich um ein großflächiges Einzelhandelsobjekt gemäß § 11 Abs. 3 BauNVO. Das Einkaufszentrum mit geplantem Supermarkt, Elektrofachmarkt und Textilkaufhaus sowie weiteren typischen Sortimenten für ein Einkaufszentrum soll insgesamt eine Verkaufsfläche von maximal 9.000 m² umfassen. Da zum aktuellen Zeitpunkt von Seiten des Investors noch kein endgültiges Nutzungs- und Flächenkonzept vorliegt, wurden neben den feststehenden Anbietern weitere avisierte Sortimente anhand von Verkaufsflächenobergrenzen gutachterlicherseits geprüft. Das Standortareal am „Union-Areal“ befindet sich in integrierter Lage in unmittelbarer Angrenzung an die Haupteinkaufslage von Tuttlingen und ist im Einzelhandelskonzept der Stadt Tuttlingen sowie im Regionalplan als zentraler Versorgungsbereich dargestellt. Es besteht sowohl eine funktionale als auch direkte räumliche Anbindung an die innerstädtische Einkaufslage. Der Standort verfügt über eine sehr gute fußläufige Anbindung. Des Weiteren ist der Standort aufgrund der Nähe zum benachbarten ZOB auch an das ÖPNV-Netz angebunden, so dass die Standortlage grundsätzlich sehr positiv zu bewerten ist. Das Einkaufszentrum wird voraussichtlich ein Einzugsgebiet erschließen, das dem Marktgebiet von Tuttlingen entspricht und neben dem Stadtgebiet Tuttlingen (Zone I) auch ein überörtliches Einzugsgebiet (Zone II, mittelzentraler Verflechtungsbereich) umfasst. Im gesamten Einzugsgebiet leben ca. 134.289 Einwohner. Davon entfallen ca. 26 % auf die Stadt Tuttlingen. In den meisten projektrelevanten Branchen weist die Stadt Tuttlingen eine gute Verkaufsflächenausstattung auf. Eine Ausnahme stellt der Sortimentsbereich Bekleidung dar, in welchem die Stadt über eine unterdurchschnittliche Ausstattung verfügt. Auch in den Bereichen Bücher und Dekorationsartikel sind noch deutliche Entwicklungspotenziale gegeben. 51 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal Im überörtlichen Einzugsgebiet ist das Einzelhandelsangebot eher eingeschränkt, so dass hier eine deutliche Orientierung der Einwohner auf Tuttlingen sowie benachbarte Mittel- und Oberzentren vorhanden ist. Allein die Unterzentren Trossingen und Spaichingen besitzen einen etwas breiteren Einzelhandelsbesatz. Für das geplante Einkaufszentrum kann ein Gesamtumsatz in Höhe von ca. 30 – 35 Mio. € ermittelt werden (inkl. Teilsortimente und Streuumsätze). Hiervon stammt fast die Hälfte aus Tuttlingen und sogar 90 % aus dem gesamten Verflechtungsraum. Das Kongruenzgebot ist somit eingehalten. Auf Basis der unterstellten worst-case-Betrachtung treten in Bezug auf die Gesamtstadt im Elektrowaren- und Sportbereich Umsatzumverteilungseffekte auf, die zu wettbewerblichen Auswirkungen führen können. Auch in Bezug auf die Sortimente Bücher und Spielwaren werden Umverteilungseffekte oberhalb der 10 %Schwelle erreicht. Es ist jedoch zu beachten, dass es sich dabei um einen worstcase-Ansatz handelt. So unterstellt er eine maximale Ausnutzung des Flächenkorridors von max. 500 m². Wesentliche städtebauliche Auswirkungen können aufgrund der Anbieterstruktur in der Tuttlinger Innenstadt weitgehend ausgeschlossen werden. Im überörtlichen Einzugsgebiet (Zone II) ist nicht von kritischen Umverteilungseffekten im Sinne des Beeinträchtigungsverbotes auszugehen, die Umverteilungswirkungen liegen hier in allen Sortimenten deutlich unterhalb der 10 %-Marke. Somit liegt keine Gefährdung zentraler Versorgungsbereiche, der Nahversorgung im Umland oder des zentralörtlichen Systems im Gesamtraum vor. Hinsichtlich der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens ist festzuhalten, dass die Ansiedlung insgesamt zu einer weiteren Erhöhung der Zentralität von Tuttlingen und einer Verbesserung des Angebotes führen wird. Durch das Planvorhaben können neue Betriebsformen angesiedelt werden, die in der bestehenden Einkaufslage nicht zu realisieren sind. Zudem ist durch die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters im Innenstadtbereich eine Verbesserung der fußläufigen Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete gegeben. Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass sich das Planobjekt aufgrund der Lage im Mittelzentrum Tuttlingen in das zentralörtliche System einfügt und aufgrund der Lage im zentralen Versorgungsbereich keinen Konkurrenzstandort, sondern einen komplementären Standort darstellt. Auswirkungen im überörtlichen Einzugsgebiet werden in einem Bereich liegen, der städtebauliche oder versorgungsstrukturelle Auswirkungen ausschließt. 52 Auswirkungsanalyse Einkaufszentrum Union-Areal KARTEN-, TABELLEN- UND ÜBERSICHTSVERZEICHNIS Seite Kartenverzeichnis Karte 1: Standort für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte (VRG) in Tuttlingen 7 Karte 2: Lage von Tuttlingen und zentralörtliche Struktur im Untersuchungsraum Karte 3: Lage des Planobjektes im Stadtgebiet von Tuttlingen 14 Karte 4: Voraussichtliches Einzugsgebiet des Planobjekts 20 9 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Prüfungsrelevante Sortimente am Standort „Union-Areal“ 17 Tabelle 2: Projektrelevantes Kaufkraftpotenzial im Einzugsgebiet 22 Tabelle 3: Ausgewählte Versorgungskennziffern je 1.000 Einwohner von Tuttlingen im Vergleich Tabelle 4: 34 Umsatzerwartung der geplanten Nutzungen auf dem „Union-Areal“ in Tuttlingen 36 Übersichtsverzeichnis Übersicht 1: Positive und negative Standortfaktoren des Union-Areals 13 Übersicht 2: Wesentliche Anbieter* im Lebensmittelbereich in Tuttlingen 24 Übersicht 3: Wesentliche Anbieter im Drogeriewarenbereich in Tuttlingen 26 Übersicht 4: Wesentliche Anbieter im Lebensmittelbereich im überörtlichen Einzugsgebiet Übersicht 5: 31 Wesentliche Anbieter im Drogeriebereich im überörtlichen Einzugsgebiet 31 Übersicht 6: Wesentliche Anbieter außerhalb des Einzugsgebietes 33 Übersicht 7: Wesentliche Einzelhandelsangebote in den an das Einzugsgebiet angrenzenden zentralen Orte und Betroffenheit durch das Union Areal 44