Auswirkungsanalyse zur Neuerrichtung von Kaufland in
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Auswirkungsanalyse zur Neuerrichtung von Kaufland in
Auswirkungsanalyse zur Neuerrichtung von Kaufland in Aalen Auftraggeber: Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG Projektleitung: Dr. Stefan Holl Ludwigsburg, August 2012 Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg | Dresden, Hamburg, Köln, München Hohenzollernstr. 12-14, 71638 Ludwigsburg Geschäftsführer: Dr. Manfred Bauer, Dr. Stefan Holl Telefon: 07141 / 9360-0 Telefax: 07141 / 9360-10 eMail: [email protected], http://www.gma.biz Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Vorbemerkung Im Juli 2012 erteilte die Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG der GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ludwigsburg, den Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens zur Neuerrichtung von Kaufland am Standort „Julius-Bausch-Straße“ in Aalen. Hierfür soll das bisher bestehende Kaufland SB-Warenhaus abgerissen und an selber Stelle neu aufgebaut werden. Die Verkaufsflächeninhaber (inkl. der Konzessionäre) bleiben weitestgehend unverändert. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 8.800 m². Für die Bearbeitung dieser Untersuchung standen der GMA Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg sowie des Auftraggebers zur Verfügung. Zudem wurde im Juli 2012 eine Standortbesichtigung sowie eine planobjektrelevante Erhebung der Einzelhandelsbetriebe im Einzugsgebiet und im näheren Umland vorgenommen. Die vorliegende Untersuchung dient der Entscheidungsvorbereitung und -findung für kommunalpolitische und bauplanungsrechtliche Entscheidungen der Stadt Aalen. Alle Informationen im vorliegenden Dokument sind sorgfältig recherchiert; der Bericht wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität aller Inhalte kann die GMA keine Gewähr übernehmen. Das vorliegende Dokument unterliegt dem Urheberrecht gemäß § 2 Abs. 2 sowie § 31 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutze der Urheberrechte. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder (auch auszugsweise) Veröffentlichung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung der GMA und des Auftraggebers unter Angabe der Quelle zulässig. GMA Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH Ludwigsburg, im August 2012 SH wym Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Grundlagen 1 1. Aufgabenstellung 1 2. Rechtliche Grundlagen 2 3. Definitionen und ausgewählte Marktdaten 5 II. Standortbeschreibung und -bewertung 7 1. Makrostandort Aalen 7 2. Mikrostandort „Wilhelm-Merz-Straße / Julius-Bausch-Straße“ 12 III. Einzugsgebiet, Bevölkerung und Kaufkraft 14 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung 14 2. Kaufkraft im Einzugsgebiet 17 2.1 Grundlagen der Kaufkraftberechnung 17 2.2 Kaufkraft im Einzugsgebiet 17 IV. Projektrelevante Angebotssituation 18 V. Beurteilung der möglichen Auswirkungen 24 1. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft 24 2. Kaufkraftbewegungen 26 3. Städtebauliche und raumordnerische Auswirkungen 29 VI. Zusammenfassung 32 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen I. Grundlagen 1. Aufgabenstellung In der Stadt Aalen ist die Neuerrichtung des Kaufland SB-Warenhauses am bestehenden Standort geplant. Der bestehende Markt mit 6.000 m² VK soll mit unveränderter Größe am bisherigen Standort neu erbaut werden. Die Verkaufsflächen der Konzessionäre werden beibehalten und unverändert 1.800 m² betragen. Dabei werden die am aktuellen Standort vorhandenen Nutzungen Apotheke, Bäckerei, Metzgerei, Toto/Lotto/Zeitschriften, Schuhe, Textil, Friseur, Schuh- u. Schlüsseldienst, Geldautomat und Gastronomie auch am neuen Standort erhalten bleiben. Die Größe der einzelnen Betriebseinheiten unterscheiden sich nur unwesentlich von den bisherigen Betriebseinheiten, sodass auch hier keine wesentlichen Änderungen vorliegen. Die Fläche der Mall vergrößert sich im Vergleich mit dem bestehenden Objekt in der Planung von bisher 600 m² auf 1.000 m² inkl. Rollsteigen. Bereits heute wird die Mall nicht als Fläche genutzt, auf der Waren verkauft werden. Sie ist vielmehr – ähnlich wie auch in größeren Einkaufszentren – den eigentlichen Betriebsstätten (Kaufland und Konzessionäre) vorgelagert und wird ausschließlich als Verkehrsfläche genutzt. Zwar handelt es sich bei der Mallfläche im juristischen Sinn um Verkaufsfläche, allerdings gehen davon keine Auswirkungen im raumordnerischen oder städtebaulichen Sinn aus. Da das Gesamtvorhaben jedoch mit 8.800 m² (Kaufland SB-Warenhaus, Konzessionäre und Mall) über der allgemein anerkannten Grenze zur Großflächigkeit (ca. 1.200 m² Geschossfläche bzw. 800 m² Verkaufsfläche) nach § 11 Abs. 3 BauNVO bzw. Einzelhandelserlass Baden-Württemberg und aktueller Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes liegt, soll zur Realisierung des Vorhabens ein Sondergebiet Einzelhandel ausgewiesen werden. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden die möglichen wirtschaftlichen, versorgungsstrukturellen, städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens auf die Stadt Aalen sowie die Umlandkommunen analysiert. Die Untersuchung wird vor dem Hintergrund der einschlägigen Vorschriften des BauGB, der BauNVO sowie den Festsetzungen der Landes- und Regionalplanung durchgeführt. Hierbei sind insbesondere die formalen Prüfkriterien gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg zu bearbeiten, d. h. Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot. 1 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Tabelle 1: Projektübersicht Nutzung Kaufland SB-Warenhaus Bestand in m² Neubau in m² 6.000 6.000 600 1.000 Konzessionäre 1.800 1.800 Summe 8.400 8.800 Mall, Windfang, Rollsteige 1 2 1 Verkehrsflächen ohne Verkauf. Zusammensetzung bleibt im Neubau identisch wie im Bestand (Apotheke, Bäcker, Metzger, Schuhe, Textil, Reisebüro, Friseur, Gastronomie). Kaufland Immobilienmanagement 2 Quelle: 2. Rechtliche Grundlagen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die räumliche Planung von Einzelhandelsstandorten stellen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten sind ergänzend die landes- und regionalplanerischen Bestimmungen sowie die, das Verwaltungshandeln präzisierende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten („Einzelhandelserlass“) vom 21. Februar 2001 heranzuziehen. Der für diesen Zusammenhang zentrale § 11 Abs. 3 BauNVO führt in der Fassung von 1990 für großflächige Einzelhandelsbetriebe aus: „1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die 2 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen INHALTSVERZEICHNIS Seite I. Grundlagen 1 1. Aufgabenstellung 1 2. Rechtliche Grundlagen 2 3. Definitionen und ausgewählte Marktdaten 5 II. Standortbeschreibung und -bewertung 7 1. Makrostandort Aalen 7 2. Mikrostandort „Wilhelm-Merz-Straße / Julius-Bausch-Straße“ 12 III. Einzugsgebiet, Bevölkerung und Kaufkraft 14 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung 14 2. Kaufkraft im Einzugsgebiet 17 2.1 Grundlagen der Kaufkraftberechnung 17 2.2 Kaufkraft im Einzugsgebiet 17 IV. Projektrelevante Angebotssituation 18 V. Beurteilung der möglichen Auswirkungen 24 1. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft 24 2. Kaufkraftbewegungen 26 3. Städtebauliche und raumordnerische Auswirkungen 29 VI. Zusammenfassung 32 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen I. Grundlagen 1. Aufgabenstellung In der Stadt Aalen ist die Neuerrichtung des Kaufland SB-Warenhauses am bestehenden Standort geplant. Der bestehende Markt mit 6.000 m² VK soll mit unveränderter Größe am bisherigen Standort neu erbaut werden. Die Verkaufsflächen der Konzessionäre werden beibehalten und unverändert 1.800 m² betragen. Dabei werden die am aktuellen Standort vorhandenen Nutzungen Apotheke, Bäckerei, Metzgerei, Toto/Lotto/Zeitschriften, Schuhe, Textil, Friseur, Schuh- u. Schlüsseldienst, Geldautomat und Gastronomie auch am neuen Standort erhalten bleiben. Die Größe der einzelnen Betriebseinheiten unterscheiden sich nur unwesentlich von den bisherigen Betriebseinheiten, sodass auch hier keine wesentlichen Änderungen vorliegen. Die Fläche der Mall vergrößert sich im Vergleich mit dem bestehenden Objekt in der Planung von bisher 600 m² auf 1.000 m² inkl. Rollsteigen. Bereits heute wird die Mall nicht als Fläche genutzt, auf der Waren verkauft werden. Sie ist vielmehr – ähnlich wie auch in größeren Einkaufszentren – den eigentlichen Betriebsstätten (Kaufland und Konzessionäre) vorgelagert und wird ausschließlich als Verkehrsfläche genutzt. Zwar handelt es sich bei der Mallfläche im juristischen Sinn um Verkaufsfläche, allerdings gehen davon keine Auswirkungen im raumordnerischen oder städtebaulichen Sinn aus. Da das Gesamtvorhaben jedoch mit 8.800 m² (Kaufland SB-Warenhaus, Konzessionäre und Mall) über der allgemein anerkannten Grenze zur Großflächigkeit (ca. 1.200 m² Geschossfläche bzw. 800 m² Verkaufsfläche) nach § 11 Abs. 3 BauNVO bzw. Einzelhandelserlass Baden-Württemberg und aktueller Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes liegt, soll zur Realisierung des Vorhabens ein Sondergebiet Einzelhandel ausgewiesen werden. Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung werden die möglichen wirtschaftlichen, versorgungsstrukturellen, städtebaulichen und raumordnerischen Auswirkungen des Vorhabens auf die Stadt Aalen sowie die Umlandkommunen analysiert. Die Untersuchung wird vor dem Hintergrund der einschlägigen Vorschriften des BauGB, der BauNVO sowie den Festsetzungen der Landes- und Regionalplanung durchgeführt. Hierbei sind insbesondere die formalen Prüfkriterien gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg zu bearbeiten, d. h. Integrationsgebot, Kongruenzgebot und Beeinträchtigungsverbot. 1 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Tabelle 1: Projektübersicht Nutzung Kaufland SB-Warenhaus Bestand in m² Neubau in m² 6.000 6.000 600 1.000 Konzessionäre 1.800 1.800 Summe 8.400 8.800 Mall, Windfang, Rollsteige 1 2 1 Verkehrsflächen ohne Verkauf. Zusammensetzung bleibt im Neubau identisch wie im Bestand (Apotheke, Bäcker, Metzger, Schuhe, Textil, Reisebüro, Friseur, Gastronomie). Kaufland Immobilienmanagement 2 Quelle: 2. Rechtliche Grundlagen Die wesentlichen Rechtsgrundlagen für die räumliche Planung von Einzelhandelsstandorten stellen das Baugesetzbuch (BauGB) und die Baunutzungsverordnung (BauNVO) dar. Zur Beurteilung von Einzelhandelsgroßprojekten sind ergänzend die landes- und regionalplanerischen Bestimmungen sowie die, das Verwaltungshandeln präzisierende Verwaltungsvorschrift des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg zur Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten („Einzelhandelserlass“) vom 21. Februar 2001 heranzuziehen. Der für diesen Zusammenhang zentrale § 11 Abs. 3 BauNVO führt in der Fassung von 1990 für großflächige Einzelhandelsbetriebe aus: „1. Einkaufszentren, 2. großflächige Einzelhandelsbetriebe, die sich nach Art, Lage oder Umfang auf die Verwirklichung der Ziele der Raumordnung und Landesplanung oder auf die städtebauliche Entwicklung und Ordnung nicht nur unwesentlich auswirken können, 3. sonstige großflächige Handelsbetriebe, die im Hinblick auf den Verkauf an letzte Verbraucher und auf die Auswirkungen den in Nummer 2 bezeichneten Einzelhandelsbetrieben vergleichbar sind, sind außer in Kerngebieten nur in für sie festgesetzten Sondergebieten zulässig. Auswirkungen im Sinne des Satzes 1 Nr. 2 und 3 sind insbesondere schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie Auswirkungen auf die infrastrukturelle Ausstattung, auf den Verkehr, auf die Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich der in Satz 1 bezeichneten Betriebe, auf die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in anderen Gemeinden, auf das Orts- und Landschaftsbild und auf den Naturhaushalt. Auswirkungen im Sinne des Satzes 2 sind bei Betrieben nach Satz 1 Nr. 2 und 3 in der Regel anzunehmen, wenn die Geschossfläche 1.200 m² überschreitet. Die 2 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Regel des Satzes 3 gilt nicht, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass Auswirkungen bereits bei weniger als 1.200 m² Geschossfläche vorliegen oder bei mehr als 1.200 m² nicht vorliegen; dabei sind in Bezug auf die in Satz 2 bezeichneten Auswirkungen insbesondere die Gliederung und die Größe der Gemeinde und ihrer Ortsteile, die Sicherung der verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung und das Warenangebot des Betriebs zu berücksichtigen.“ Neben den Instrumentarien der BauNVO ist eine Steuerung der Einzelhandelsentwicklung auch durch landesplanerische Überprüfung von Einzelhandelsgroßprojekten vorgesehen. Der Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg legt in Bezug auf großflächige Einzelhandelsvorhaben als wesentliche Zielsetzungen fest: „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte) sollen sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen; sie dürfen i.d.R. nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden. Die Verkaufsfläche der Einzelhandelsgroßprojekte soll so bemessen sein, dass deren Einzugsbereich deren zentralörtlichen Verflechtungsbereich nicht wesentlich überschreitet. Die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich und die Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte dürfen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. Einzelhandelsgroßprojekte dürfen weder durch ihre Lage und Größe, noch durch ihre Folgewirkungen die Funktionsfähigkeit der Gemeinde und Ortskerne der Standortgemeinde wesentlich beeinträchtigen. Einzelhandelsgroßprojekte sollen vorrangig an städtebaulich integrierten Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“ (Plansätze 3.3.7, 3.3.7.1 und 3.3.7.2 des LEP). Im Regionalplan Ostwürttemberg 2010 werden weitere Vorgaben für die Ansiedlung von Einzelhandelsgroßprojekten festgelegt: „Nach Plansatz 2.2.3.4 des Landesentwicklungsplans sollen großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächigen Handelsbetriebe für Endverbraucher nur an solchen Standorten ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden, wo sie sich nach Größe und Einzugsbereich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen. Des Weiteren dürfen sie weder durch ihre Lage oder Größe noch durch ihre Folgewirkung das städtebauliche Gefüge, die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskernes oder die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich beeinträchtigen.“ Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher sind nur in den Mittel- und Unterzentren der Region zulässig. Sie dürfen nur in den zentralörtlichen Versorgungskernen errichtet werden.“ Weiterhin sind die folgenden Prüfkriterien gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg zu beachten: 3 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen 1. Integrationsgebot (der Standort des Vorhabens soll städtebaulich integriert sein). Der Einzelhandelserlass Baden-Württemberg führt aus, dass ein Einzelhandelsgroßprojekt im zentralörtlichen Versorgungskern (Gemeinde- und Ortskern) errichtet oder erweitert oder diesem in unmittelbarer Nähe zugeordnet werden soll, so dass in der Regel keine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit dieses Versorgungskerns der Standortgemeinde gegeben ist. „Solche Standorte haben deshalb Vorrang vor städtebaulichen Randlagen.“ (vgl. Nr. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). 2. Kongruenzgebot (das Vorhaben muss sich in das zentralörtliche Versorgungssystem einfügen) Grundsätzlich sind „Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe für Endverbraucher (Einzelhandelsgroßprojekte)“ in das zentralörtliche Versorgungssystem einzufügen. „Sie dürfen i.d.R. nur in Ober-, Mittel- und Unterzentren ausgewiesen, errichtet oder erweitert werden.“ (vgl. Nr. 3.2 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Nach dem Einzelhandelserlass von Baden-Württemberg liegt „eine Verletzung des Kongruenzgebots vor, wenn der betriebswirtschaftlich angestrebte Einzugsbereich des Vorhabens den zentralörtlichen Verflechtungsbereich der Standortgemeinde wesentlich überschreitet. Eine wesentliche Überschreitung ist i.d.R. gegeben, wenn mehr als 30 % des Umsatzes aus Räumen außerhalb des Verflechtungsbereiches erzielt werden soll.“ (vgl. 3.2.1.4 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). 3. Beeinträchtigungsverbot (das Vorhaben darf das städtebauliche Gefüge und die Funktionsfähigkeit des zentralörtlichen Versorgungskerns sowie die verbrauchernahe Versorgung im Einzugsbereich des Vorhabens nicht beeinträchtigen) Gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg liegt eine wesentliche Beeinträchtigung des zentralörtlichen Versorgungskerns (Gemeinde- und Ortskern) der Standortgemeinde oder eine Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit anderer Zentraler Orte sowie der verbrauchernahen Versorgung im Einzugsbereich i. d. R. dann vor, wenn dort auf Grund des Vorhabens und des zu erwartenden Kaufkraftabflusses Geschäftsaufgaben drohen: 4 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen „Anhaltswert für eine derartige Annahme ist ein Umsatzverlust bei zentren- oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 10 % und bei nicht zentrenrelevanten und nicht nahversorgungsrelevanten Sortimenten von ca. 20 % im vorhabenspezifischen Sortiment“ (vgl. 3.2.2.3 Einzelhandelserlass Baden-Württemberg). Darüber hinaus hat der Gemeinderat der Stadt Aalen im April 2010 ein Einzelhandelskonzept beschlossen, das als Grundlage für die künftige Steuerung der Einzelhandelsund Standortentwicklung in Aalen dienen soll. Wesentliche Kernelemente des Einzelhandelskonzeptes sind die „Aalener Sortimentsliste“ der zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente sowie die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche gemäß BauGB / BauNVO. 3. Definitionen und ausgewählte Marktdaten Zur Einordnung des Betriebstyps Supermarkt und zur Abgrenzung gegenüber den anderen im Untersuchungsgebiet vertretenen Betriebstypen des Lebensmitteleinzelhandels werden für ausgewählte Betriebsformen im Nachfolgenden die Definitionen kurz dargestellt:1 Supermarkt „Ein Supermarkt ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 400 und 2.500 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und Nonfood I-Artikel führt und einen geringen Verkaufsflächen-Anteil an Nonfood II aufweist.“ Großer Supermarkt „Ein großer Supermarkt ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche zwischen 2.500 und 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment sowie Nonfood I und Nonfood II-Artikel führt.“ SB-Warenhaus „Ein SB-Warenhaus ist ein Einzelhandelsgeschäft mit einer Verkaufsfläche von mindestens 5.000 m², das ein Lebensmittelvollsortiment und Nonfood I-Artikel sowie ein umfangreiches Nonfood II-Angebot führt.“ Die Betriebstypen unterscheiden sich in erster Linie hinsichtlich ihrer Sortimentstruktur. Dies wird v. a. quantitativ durch die Zahl der geführten Artikel deutlich. Während ein Supermarkt im Schnitt ca. 10.500 Artikel offeriert, bieten Große Supermärkte im Durchschnitt mehr als das Doppelte an Produkten an. Lebensmitteldiscountmärkte halten dagegen im 1 Quelle: EHI, Handel aktuell 2009 / 2010. 5 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Schnitt lediglich ca. 2.000 Artikel vor. Bei allen drei Betriebstypen liegt das Schwergewicht auf Waren des kurzfristigen Bedarfs. Auch wenn beim Supermarkt bereits rd. 25 % der Artikel dem Nonfoodbereich zuzuordnen sind, liegt der Umsatzschwerpunkt doch eindeutig bei Nahrungs- und Genussmitteln (ca. 80 - 90 %). Mit einer geplanten Verkaufsfläche von ca. 6.000 m² ist der Kaufland-Markt als SBWarenhaus zu bezeichnen. 6 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen II. Standortbeschreibung und -bewertung 1. Makrostandort Aalen Die Kreisstadt Aalen (Ostalbkreis) ist im Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg als Mittelzentrum ausgewiesen, welches aber zusammen mit Heidenheim, Ellwangen und Schwäbisch Gmünd den Bedarf an oberzentralen Funktionen deckt. Damit übernimmt Aalen eine überörtliche Versorgungsfunktion.1 Die Stadt liegt auf den überregional bedeutsamen Entwicklungsachsen (Stuttgart) – Schwäbisch Gmünd – Aalen – (Nördlingen) und (Crailsheim) – Ellwangen (Jagst) – Aalen – Heidenheim an der Brenz – Giengen an der Brenz – (Ulm). Die überregionale Verkehrsanbindung von Aalen wird v. a. durch die A 7 (Nord-SüdRichtung) geprägt. Über die Autobahnanschlussstellen Aalen-Westhausen und AalenOberkochen ist eine gute Anbindung gegeben. Über die B 19, B 29 und B 290 besteht ferner eine gute Anbindung an die Mittelzentren im Umland. Durch den Bahnhof ist Aalen an das überregionale Schienennetz (Stuttgart / Ulm / Nürnberg) angeschlossen. Des Weiteren sorgen Buslinien innerhalb des Stadtgebietes für eine Anbindung an den ÖPNV. Die Stadt Aalen zählt aktuell ca. 66.277 Einwohner2. Zwischen 2001 und 2011 hatte Aalen einen leichten Bevölkerungsrückgang von -0,4 % zu verzeichnen. Damit steht die Stadt im Vergleich zum Ostalbkreis (- 1,6 %) etwas besser da, d. h. Aalen hatte im selben Zeitraum einen geringeren Bevölkerungsverlust als der Landkreis. Bis zum Jahr 2020 ist von einem Bevölkerungsrückgang gegenüber 2011 um ca. - 1,0 % auszugehen; damit liegt Aalen jedoch noch deutlich positiver als die Prognose für den gesamten Ostalbkreis (- 4,6 %).3 Die Siedlungsstruktur von Aalen wird durch die Kernstadt sowie die räumlich getrennt liegenden Stadtteile Wasseralfingen, Unterrombach / Hofherrnweiler, Unterkochen, Fachsenfeld, Ebnat, Dewangen, Waldhausen und Hofen geprägt. 1 Der Mittelbereich Aalen umfasst die Gemeinden Abtsgmünd, Bopfingen, Essingen, Hüttlingen, Kirchheim am Ries, Lauchheim, Neresheim, Oberkochen, Riesbürg und Westhausen 2 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Stand: 31.12.2011) 3 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Basisjahr 2008 7 Karte 1: Lage und zentralörtliche Struktur im Untersuchungsraum Legende Mittelzentrum Unterzentrum Kleinzentrum Mittelbereich erstellt mit Regiograph Planung 12; GMA-Bearbeitung 2012 8 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen In der Wirtschaftsstruktur Aalens nimmt der Sektor des produzierenden Gewerbes die größte Stellung ein. So waren von den 30.822 registrierten sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2011 am Arbeitsort Aalen ca. 42,1 % im produzierenden Gewerbe tätig. Während im Bereich sonstige Dienstleistungen mit 41,6 % nur knapp weniger Menschen beschäftigt waren. Eine untergeordnete Rolle in der Aalener Wirtschaftsstruktur nimmt der Dienstleistungsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe ein. Hier waren 2011 nur 16,2 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten tätig. Insgesamt verfügt die Stadt über einen positiven Pendlersaldo; den 16.824 Beschäftigen am Arbeitsort stehen rd. 9.601 Beschäftigte am Wohnort gegenüber. Dadurch errechnet sich für das Jahr 2011 ein positiver Saldo von ca. 7.223 Personen1. Für die Stadt Aalen als Einzelhandelsstandort besteht eine Konkurrenzsituation mit den benachbarten Mittelzentren Schwäbisch Gmünd, Heidenheim, Nördlingen und Ellwangen sowie den Oberzentren Stuttgart und Ulm. Als wesentliche Einkaufslagen in Aalen sind zu nennen : Die innerstädtische Einkaufslage im Bereich der historischen Altstadt mit Marktplatz, Reichstädter Straße, Mittelbachstraße und Beinstraße. Auch die angrenzenden Seitenstraßen und Plätze, die als Fußgängerzone ausgewiesen sind, sind dem Haupteinkaufsbereich von Aalen zuzuordnen. Die innerstädtische Einkaufslage von Aalen ist überwiegend durch klein- bis mittelflächige Einzelhandelsbetriebe lokaler Anbieter geprägt. Zudem ist auf einige großflächige Magnetbetriebe (K&L Ruppert, Hennes & Mauritz, die Textilhäuser Funk und Saturn) hinzuweisen. Dabei ist insbesondere der Bereich Marktplatz mit den Einkaufsmagneten K&L Ruppert sowie Hennes & Mauritz als 1a-Lage einzustufen. Insgesamt weist die Aalener Haupteinkaufslage ein deutliches Süd-Nord-Gefälle auf, was sich in einer abnehmenden Fußgängerfrequenz und einem deutlich geringeren Geschäftsbesatz zeigt. Um dieses Gefälle auszugleichen und der Innenstadt weitere Anziehungskraft zu verleihen, wurde im September 2011 das Mercatura-Center eröffnet. Südwestlich der Kernstadt befindet sich im Industriegebiet West eine größere Einzelhandelsagglomeration. Hier werden v. a. innenstadtrelevante Sortimente wie 1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Stand: 30.06.2011). 9 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Bekleidung, Schuhe, Drogeriewaren, Elektrowaren, Spielwaren in Fachmärkten sowie Nahrungs- und Genussmittel (Supermarkt, Lebensmitteldiscounter) angeboten. Ebenfalls im Gewerbegebiet West ist das Einrichtungshaus Rieger ansässig, das auch ein deutliches Angebot im Bereich zentrenrelevanter Sortimente (Heimtextilien, Haushaltswaren, Glas / Porzellan / Keramik) vorhält. Eine weitere Einzelhandelsagglomeration findet sich im Bereich „Im Hasennest / E.-Pfeiffer-Straße“, wo mit einem E-Center, einem Norma Lebensmitteldiscounter, dem toom Bau- und Gartenmarkt, Expert Nubert sowie dem Schuhfachmarkt Reno und Vögele-Textilfachmarkt v. a. Fachmarktanbieter angesiedelt sind. Südöstlich der Innenstadt ist auf den Einzelhandelsbesatz entlang der WilhelmMerz-Straße / Julius-Bausch-Straße hinzuweisen; hier sind, neben dem Planstandort mit dem SB-Warenhaus Kaufland weitere Einzelhandelsanbieter ansässig, wie ein Dehner Gartencenter oder der Modepark Röther. Im Einzelhandelskonzept der Stadt Aalen sind neben dem zentralen Versorgungsbereich Innenstadt noch zwei zentrale Versorgungsbereiche in den Zentren der Stadtteile Wasseralfingen und Unterkochen i. S. des Baugesetzbuches abgegrenzt. Darüber hinaus stellt das Einzelhandelskonzept Aalen 2010 weitere Nahversorgungsstandorte in den weiteren Stadtbezirken und Teilorten dar, die zwar keine zentralen Versorgungsbereiche i. S. des BauGB sind, als integrierte Nahversorgungsangebote für die unmittelbar im Nahbereich wohnende Bevölkerung jedoch eine hohe Versorgungsbedeutung aufweisen und gemäß Einzelhandelskonzept daher ebenfalls schützenswert sind. Solche Nahversorgungsbereiche sind in den Stadtbezirken Fachsenfeld, Ebnat, Dewangen und Waldhausen abgegrenzt. 10 Karte 2: Der Planstandort und wesentliche Einzelhandelslagen in Aalen Im Hasennest / E.-Pfeiffer-Str: u.a., E-Center, Norma, Vögele Mode, Expert Nubert, toom Baumarkt zentraler Versorgungsbereich Aalen P W.-Merzstr. / J.-Bausch-Str.: u. a. Kaufland, Dehner Gartencenter, Modepark Röther Industriegebiet West: u.a. Rewe, Möbel Rieger, Media Markt, dm, rofu Kinderland Quelle: GMA 2012, erstellt mit Regiograph Planung 11 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen 2. Mikrostandort „Wilhelm-Merz-Straße / Julius-Bausch-Straße“ Bei dem Vorhaben handelt es sich um den Neubau des derzeit bereits bestehenden Kaufland SB-Warenhauses am bisherigen Standort. Ebenso wie der bisherige Standort soll die Verkaufsfläche beibehalten werden. Die einzige Flächenvergrößerung wird die Mall erfahren und von bisher 600 m² auf 1.000 m² anwachsen. Die zusätzliche Fläche wird v. a. für den Einbau großzügiger Rollsteigen erforderlich, die die Parkieranlagen mit der Verkaufsebene verbindet. Jedoch dient diese Fläche nicht dem Verkauf sondern als Verkehrsfläche. Direkt nördlich an das Planareal grenzen die Bahngleise der Strecke Stuttgart – Aalen an den Standort an. Daran schließt sich nördlich in Folge das Landratsamt des Ostalbkreises an. Im Osten an der Wilhelm-Merz-Straße befinden sich mit dem Gartencenter Dehner und dem Modepark Röther zwei weitere großflächige Einzelhandelsanbieter. Südöstlich schließen ein Fabrikgebäude und zwei PKW-Händler an den Standort an, der im Südwesten schlussendlich von Julius-Bausch-Straße und dahinterliegender Wohnbebauung begrenzt wird. Die verkehrlichen Rahmenbedingungen werden sich durch die Neuerrichtung des SBWarenhaus Kaufland voraussichtlich nicht ändern. Die Haupterschließungsfunktion wird weiterhin die Julius-Bausch-Straße übernehmen, welche sowohl über die Stuttgarter Straße als auch über die Burgstallstraße eine Anbindung an die im Süden verlaufende B 19 herstellt. Zudem besteht die Möglichkeit über die Wilhelm-Merz-Straße und dann die Marienstraße Zugang zur Kauflandfiliale zu finden. Es besteht außerdem die Möglichkeit, den Standort auch fußläufig aus der Innenstadt leicht zu erreichen. An den ÖPNV ist der Standort über eine Bushaltestelle im Bereich der Wilhelm-Merz-Straße angebunden. Die Betriebsform des SB-Warenhaus mit Verkaufsflächen über 5.000 m² finden sich i. d. R. nicht an so gut integrierten Standorten wie er in Aalen vorzufinden ist. Daher übernimmt der Anbieter Kaufland wesentliche Versorgungsfunktion für den gesamten Nahbereich und Teile des Mittelbereiches von Aalen und ist daher als wesentlicher Lebensmittelanbieter in Aalen hervorzuheben. Der Anbieter Kaufland ist bereits seit langem an diesem Standort in Aalen etabliert. Daher werden sich durch die Neuerrichtung von Kaufland am bisherigen Standort keine Veränderungen bezüglich der Einzelhandelsstrukturen in Aalen ergeben. 12 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Die spezifischen Eigenschaften des Standortes können zusammenfassend in positive und negative Standortfaktoren gegliedert werden. Diese standortspezifischen Eigenschaften haben sowohl Einfluss auf die städtebaulichen und versorgungsstrukturellen Gegebenheiten im Standortumfeld als auch auf die Ausstrahlung, die Marktdurchdringung und die damit korrespondierende Umsatzerwartung des geplanten Marktes. Positive Standorteigenschaften + Anbieter Kaufland seit vielen Jahren am Standort Julius-Bausch-Straße angesiedelt + gute lokale und regionale Verkehrsanbindung + ÖPNV Anschluss in näherem Umfeld + Standort bereits als Einzelhandels- und Nahversorgungsstandort etabliert + Möglichkeit zu Kopplungseinkäufen + ausreichende Flächenverfügbarkeit + keine zusätzliche Flächenversiegelung. Negative Standortfaktoren - nicht Teil des zentralen Versorgungsbereiches, gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Aalen. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich durch die Neuerrichtung von Kaufland am selben Standort keine wesentlichen Änderungen bezüglich der Standortrahmenbedingungen ergeben werden. Durch den geplanten Neubau von Kaufland am bisherigen Areal werden insbesondere die Defizite der in die Jahre gekommenen Immobilie beseitigt und eine moderne Betriebsstätte der Fa. Kaufland errichtet. Der Neubau ohne Verkaufsflächenerweiterung dient somit überwiegend der Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Anbieters Kaufland sowie der Anpassung der Betriebsstätte an moderne Standort-, Immobilien- und betriebliche Anforderungen. Am bestehenden Einzugsgebiet oder an sonstigen übergeordneten Rahmenbedingungen ändert sich durch die Neuerrichtung am bisherigen Standort grundsätzlich nichts. 13 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen III. Einzugsgebiet, Bevölkerung und Kaufkraft 1. Einzugsgebiet und Bevölkerung Die Abgrenzung des Einzugsgebietes stellt die wesentliche Grundlage zur Ermittlung des Bevölkerungspotenzials und der damit zur Verfügung stehenden Kaufkraft für das geplante SB-Warenhaus dar. Als Einzugsgebiet wird in dieser Untersuchung derjenige Bereich definiert, innerhalb dessen die Verbraucher den Standort voraussichtlich regelmäßig aufsuchen werden. Zur Abgrenzung und Einteilung des Einzugsgebietes wurden folgende Kriterien herangezogen: wesentliche Strukturdaten des Untersuchungsraums (z. B. Topografie, Siedlungsstruktur, Pendlerbeziehungen, Wirtschaftsstruktur) die Verkehrserschließung im Untersuchungsraum und die damit zusammenhängenden Zeit-Distanz-Werte Ausstrahlung des Vorhabens aufgrund des Standortes, der Dimensionierung und der aus der Nähe zu anderen Einzelhandelsbetrieben im Einzelhandelsbesatz Julius-Bausch-Straße / Wilhelm-Merz-Straße resultierenden Synergieeffekte die Angebotssituation in Aalen und den umliegenden Städten und Gemeinden Ergebnisse aus anderen GMA-Untersuchungen in Aalen und der Region. Das Einwohnerpotenzial für das Einzugsgebiet von Kaufland in Aalen umfasst im Wesentlichen den Nahbereich des Mittelzentrums Aalen mit ca. 104.207 Einwohner und teilt sich wie folgt auf: Zone I: Aalen Zone II: Essingen, Oberkochen,Westhausen, Abtsgmünd, Hüttlingen, Lauchheim ca. 66.277 Einwohner ca. 37.930 Einwohner ca. 104.207 Einwohner1. Zone I – II: insgesamt 1 Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg (Stand 31.12.2011). 14 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Zone I des Einzugsgebietes bildet die Stadt Aalen. Hier ist aufgrund der geringen Entfernung zum Vorhabenstandort mit der höchsten Einkaufsorientierung an den Standort zu rechnen. Jedoch bleibt hierbei ebenfalls festzuhalten, dass in Aalen im Bereich der Lebensmittelvollsortimenter und -discounter mehrere Wettbewerber vorhanden sind, welche bei der Ermittlung der zu erzielenden Marktanteile zu berücksichtigen sind. Zone II des Einzugsgebietes wird durch die dem Nahbereich des Mittelzentrums Aalen zugehörigen Kommunen Essingen, Oberkochen, Westhausen, Abtsgmünd, Hüttlingen und Lauchheim gebildet. Insbesondere das direkt westlich des Standorts gelegene Essingen weißt eine starke Einkaufsorientierung an den Standort Aalen auf trotz zweier vorhandener Lebensmittelanbieter am Ort. Auch aus Richtung der südlich gelegenen Kommune Oberkochen ist mit Einkaufsverflechtungen an den Standort zu rechnen, auch wenn hier ebenfalls einzelne, aber kleinere Lebensmittelmärkte vorhanden sind. Diese Versorgungslage lässt sich auch auf die Gemeinden Abtsgmünd, Hüttlingen und Westhausen übertragen. Lediglich in Lauchheim findet sich nur ein kleinerer Anbieter. Aufgrund der Distanz zum Standort Aalen sind voraussichtlich aus den Kommunen Abtsgmünd und Lauchheim etwas geringere Kundenzuführeffekte zu erwarten als bei den näher gelegenen Kommunen. Neben den Kommunen im Nahbereich von Aalen ist aufgrund der Größe des Anbieters Kaufland auch mit über den Nahbereich hinausgehende Kundenverflechtungen zu rechnen. Diese Kunden werden in der folgenden Analyse anhand von sog. Streukundenpotenzialen angemessen berücksichtigt. Dieses Potential ist in Aalen allerdings begrenzt, da in den umliegenden Mittelzentren Ellwangen (Jagst), Schwäbisch Gmünd und Heidenheim ebenfalls SB-Warenhäuser der Firma Kaufland vertreten sind. In diesem Streukundenpotential befinden sich auch die potentiellen Kunden der Kommunen Bopfingen, Kirchheim am Ries, Riesbürg und Neresheim. Zwar gehören sie laut LEP1 zum Mittelbereich Aalen, jedoch bestehen hier starke Einkaufsverflechtungen mit dem SB-Warenhausstandort Kaufland Nördlingen. Im Falle Neresheim auch teilweise mit dem Standort in Heidenheim. 1 Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg 2002. 15 Karte 3: Einzugsgebiet des Vorhabens Legende Zonen Zone I Kaufland Zone II Kaufland Nördlingen Kaufland Schw. Gmünd Kaufland HDH erstellt mit Regiograph Planung 12; GMA-Bearbeitung 2012 16 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen 2. Kaufkraft im Einzugsgebiet 2.1 Grundlagen der Kaufkraftberechnung Nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes sowie eigenen Berechnungen beträgt die ladeneinzelhandelsrelevante Kaufkraft einschließlich der Ausgaben im Lebensmittelhandwerk in Deutschland pro Kopf der Wohnbevölkerung ca. € 5.349. Bezogen auf das konkrete Vorhaben (Lebensmittel) in Aalen betragen die Pro-KopfAusgaben ca. € 1.810. 2.2 Kaufkraft im Einzugsgebiet Bei der Kaufkraftberechnung für das Einzugsgebiet ist zudem das lokale Kaufkraftniveau zu beachten. Gemäß aktueller Kennziffer der GfK liegt das Kaufkraftniveau in Aalen bei 103,2 und damit auf überdurchschnittlichem Niveau (100,0 = Bundesdurchschnitt). Im überörtlichen Einzugsgebiet werden – mit Ausnahme von Abtsgmünd (99,7) – ebenfalls überdurchschnittliche Werte erreicht.1 Für das Einzugsgebiet beläuft sich das Kaufkraftpotenzial für Nahrungs- und Genussmittel damit auf ca. 195,3 Mio. €. Davon entfallen auf: Zone I: ca. 123,8 Mio. € Zone II: ca. 71,5 Mio. €. Zusätzlich ist bei SB-Warenhäusern auch ein Umsatzanteil mit Randsortimenten des Nichtlebensmittelbereiches zu berücksichtigen, welcher im Fall von Kaufland ca. 25 % beträgt. 1 Quelle: GfK. Die GfK berechnet das Kaufkraftniveau auf Basis der Steuerstatistik. 17 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen IV. Projektrelevante Angebotssituation Zur Bewertung der Einzelhandelssituation in Aalen und im Umland wurde von der GMA im Juli 2012 eine Erhebung der projektrelevanten Einzelhandelsbetriebe durchgeführt und die bereits vorhandenen Daten für den Standort Aalen aktualisiert. Als Wettbewerber für Kaufland gelten grundsätzlich alle Ladengeschäfte, in denen Warengruppen angeboten werden, die in einem SB-Warenhaus geführt werden. Allerdings ist aufgrund der Flächengröße bzw. des Betriebstyps und des spezifischen Einkaufsverhaltens der Bevölkerung davon auszugehen, dass sich die Marktwirkungen nicht gleichmäßig auf alle Wettbewerber verteilen werden. Vielmehr werden die Anbieter gleichen Betriebstyps stärker betroffen sein. In Zone I (Aalen) ist im Nahrungs- und Genussmittelsektor auf folgende strukturprägende Anbieter hinzuweisen: Kaufland (Planobjekt Neuerrichtung), SB-Warenhaus, Julius-Bausch-Straße, ca. 6.000 m² Verkaufsfläche, Lage südlich der Innenstadt am Standort Julius-BauschStraße / Wilhelm-Merz-Straße, im weiteren Standortumfeld Gartencenter Dehner und Modepark Röther, gute verkehrliche Erreichbarkeit, Defizite hinsichtlich Marktauftritt und Immobilieneigenschaften, nicht mehr zeitgemäßes SB- Warenhaus. E-Center, Großer Supermarkt, Heinrich-Rieger-Straße, ca. 3.000 m² Verkaufsfläche, Lage in Einzelhandelsagglomeration „Im Hasennest / E.-Pfeiffer-Straße“, im Verbund kik Textilfachmarkt und Tedi Discount, im weiteren Standortumfeld u. a. Norma Lebensmitteldiscounter sowie Reno Schuhfachmarkt und toom Baumarkt, Autokundenorientierter nicht integrierter Standort. Rewe, Supermarkt, Daimlerstraße, ca. 1.600 m² Verkaufsfläche, Lage im Gewerbegebiet West, in der Agglomeration „ Gentner Westside“ mit u. a. kik Textilfachmarkt sowie Gentner Modecenter und dm Drogeriemarkt. Im weiteren Standortumfeld Media Markt und Intersport, autokundenorientierter nicht integrierter Standort. Lidl, Lebensmitteldiscounter, Wilhelmstraße, ca. 1.100 m² Verkaufsfläche, Lage am Nordrand des Gewerbegebietes Wasseralfingen, Nahversorgungsfunktion für umliegende Wohngebiete, leistungsfähiger und moderner Wettbewerber. 18 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Lidl, Lebensmitteldiscounter, Carl-Zeiss-Straße, ca. 1.000 m² Verkaufsfläche, Lage im Gewerbegebiet West, im weiteren Standortumfeld Einzelhandelagglomeration „Gentner Westside“ mit u. a. Rewe sowie dm Drogeriemarkt und Media Markt, gute verkehrliche Erreichbarkeit, autokundenorientiert. Lidl, Lebensmitteldiscounter, Ulmer Straße, ca. 1.000 m² Verkaufsfläche, Lage im Gewerbegebiet an der Ulmer Straße, im direkten Standortumfeld ein Aldi Lebensmitteldiscounter, autokundenorientiert. Rewe, Supermarkt, Gartenstraße, ca. 1.000 m² Verkaufsfläche, Nahversorgungsfunktion für die umliegende Wohnbebauung, ausreichende Stellplatzzahl. Aldi, Lebensmitteldiscounter, Auguste-Keßler-Straße, ca. 850 m² Verkaufsfläche, Lage am östlichen Rand des Gewerbegebiet Wasseralfingen, ausreichende Stellplatzzahl. Norma, Lebensmitteldiscounter, E.-Pfeiffer-Straße, ca. 800 m² Verkaufsfläche, Lage in Einzelhandelsagglomeration „Im Hasennest / E.-Pfeiffer-Straße“, im weiteren Standortumfeld mit u. a. einem E-Center Supermarkt sowie einem Reno Schuhfachmarkt und einem toom Baumarkt, autokundenorientierter Standort. Netto, Lebensmitteldiscounter, Ellwanger Straße, ca. 800 m² Verkaufsfläche, Bäckerei im Vorkassenbereich, Nahversorgungsfunktion für die umliegende Wohnbebauung. Netto, Lebensmitteldiscounter, Bischof-Fischer-Straße, ca. 800 m² Verkaufsfläche, Nahversorgungsfunktion für die umliegende Wohnbebauung, zeitgemäßer Marktauftritt. Aldi, Lebensmitteldiscounter, Carl-Zeiss-Straße, ca. 750 m² Verkaufsfläche, Lage im Gewerbegebiet West, ausreichende Stellplatzzahl, autokundenorientierter Standort. Rewe, Supermarkt, Eugenstraße, ca. 750 m² Verkaufsfläche, Lage im östlichen zentralen Bereich von Wasseralfingen, Nahversorgungsfunktion für umliegende Wohnbebauung. Aldi, Lebensmitteldiscounter, Kochertalstraße, ca. 750 m² Verkaufsfläche, Lage im Gewerbegebiet an der Ulmer Straße, im direkten Standortumfeld ein Lidl Lebensmitteldiscounter, ausreichende Stellplatzzahl. 19 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Edeka Neukauf, Supermarkt, Hofherrnstraße, ca. 650 m² Verkaufsfläche, Nahversorgungsfunktion für die umliegende Wohnbebauung in Hofherrenweiler. Netto, Lebensmitteldiscounter, Gartenstraße, ca. 650 m² Verkaufsfläche, gut frequentierter Lebensmitteldiscounter, Nahversorgung für die Aalener Innenstadt. Netto, Lebensmitteldiscounter, Fackelbrückenstraße, ca. 650 m² Verkaufsfläche, Lage am Rande des Gewerbegebiet West, gute verkehrliche Erreichbarkeit, Nahversorgung für angrenzende Wohnbebauung. Netto, Lebensmitteldiscounter, Thurn-und-Taxis-Straße, ca. 550 m² Verkaufsfläche, Lage im Gewerbegebiet Ebnat, Nahversorgungsstandort für den Stadtteil Ebnat, gute verkehrliche Erreichbarkeit, ausreichende Stellplatzzahl. Netto, Lebensmitteldiscounter, Alte Heidenheimer Straße, ca. 500 m² Verkaufsfläche, Nahversorgungsstandort für umliegende Wohnbebauung, nicht mehr zeitgemäße Verkaufsfläche. Reformhaus Kaliss, Reformwaren, Nördlicher Stadtgraben, ca. 400 m² Verkaufsfläche, zentrale Lage in der Innenstadt im neuerrichteten Mercatura Center Aalen. Auf die in Aalen ansässigen Hauptanbieter im Lebensmittelbereich entfällt eine Verkaufsfläche von ca. 23.500 m². Neben den o. g. strukturprägenden Lebensmittelbetrieben sind in Aalen eine Vielzahl kleinflächiger Spezialanbieter ansässig, welche insbesondere in der Aalener Innenstadt zu finden sind. Ergänzt wird das Angebot durch zahlreiche Betriebe aus dem Lebensmittelhandwerk auch in den Stadtteilen sowie durch mehrere Getränkeanbieter1. 1 Gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Aalen sind im Lebensmittelsektor inkl. aller Klein- und Spezialanbieter sowie des Lebensmittelhandwerks 32.275 m² Verkaufsfläche vorhanden 20 Karte 4: Lage des Planstandortes SB-Warenhaus und Hauptwettbewerber in Aalen erstellt mit Regiograph Planung 12; GMA-Bearbeitung 2012 21 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen In Zone II des Einzugsgebietes (Essingen, Oberkochen, Westhausen, Abtsgmünd, Hüttlingen, Lauchheim) ist folgende Angebotssituation festzuhalten: In Essingen wird die Angebotssituation durch einen Penny-Lebensmitteldiscounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche und einen Rewe-Supermarkt mit ca. 1.250 m² Verkaufsfläche dominiert. Des Weiteren sind mehrere kleinflächige Lebensmittelanbieter (Bäcker, Metzger usw.) vorhanden. In Abtsgmünd wird die Angebotssituation durch einen Penny-Lebensmitteldiscounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche sowie einen Rewe-Supermarkt mit ca. 1.400 m² Verkaufsfläche geprägt. Darüber hinaus wird die Angebotssituation durch einen Nah und gut-Lebensmittelmarkt mit ca. 100 m² und Lebensmittelhandwerk (Bäcker, Metzger) für die Nahversorgung ergänzt. In Hüttlingen sind zwei E-aktiv Supermärkte mit ca. 850 m² und 950 m² Verkaufsfläche und ein Penny-Lebensmitteldiscounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche vorhanden. Das Angebot wird durch Bäcker und Metzger ergänzt. In Lauchheim stellt ein Diska-Supermarkt mit ca. 650 m² Verkaufsfläche die Nahversorgung vor Ort sicher, welche darüber hinaus noch durch das Angebot von Bäcker und Metzger ergänzt wird. In Oberkochen wird die Angebotssituation durch einen E-aktiv-Supermarkt mit ca. 1.400 m² Verkaufsfläche sowie durch einen Netto-Lebensmitteldiscounter mit ca. 750 m² Verkaufsfläche und einen Norma-Lebensmitteldiscounter mit ca. 400 m² Verkaufsfläche dominiert. Die Nahversorgungssituation wird durch Bäcker und Metzger ergänzt. In Westhausen wird die Versorgungsfunktion durch einen Lidl-Lebensmitteldiscounter mit ca. 1.150 m² Verkaufsfläche sowie einen Edeka-Supermarkt mit ca. 1.100 m² Verkaufsfläche und einen Netto-Lebensmitteldiscounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche sichergestellt. Darüber hinaus sind Bäcker und Metzger ergänzend vorhanden. Unter Berücksichtigung der strukturprägenden Wettbewerber lässt sich eine Verkaufsfläche von ca. 13.200 m² im Umland feststellen. 22 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Bezüglich der quantitativen Bewertung der Angebotssituation im Nahbereich von Aalen lässt sich folgende Verkaufsflächenausstattung unter Berücksichtigung der derzeit ansässigen Hauptanbieter im Lebensmittelbereich ableiten: Verkaufsflächenausstattung Aalen: 23.500 m² VK : 66.277 Einwohner = 350 m² VK / 1.000 Einwohner Verkaufsflächenausstattung in den umliegenden Kommunen (Nahbereich): 13.200 m² VK : 37.930 Einwohner = 350 m² VK / 1.000 Einwohner Verkaufsflächenausstattung im gesamten Nahbereich: 36.700 m² VK : 104.207 Einwohner = 350 m² VK / 1.000 Einwohner. Anhand der Daten zur Verkaufsflächenausstattung lässt sich für den Nahbereich Aalen eine durchschnittliche Verkaufsflächenausstattung von 350 m² VK / 1.000 Einwohner festhalten. Dabei entfällt der größte Teil der Verkaufsflächenausstattung auf die Stadt Aalen selbst, in der großflächige Betriebsformen den Lebensmitteleinzelhandel dominieren. In den umliegenden Kommunen des Nahbereiches ist ebenfalls eine Flächenausstattung in dieser Größenordnung festzuhalten. Der Wert von 350 m² Verkaufsfläche je 1.000 Einwohner ist insgesamt als „normal“ zu bewerten. Es liegt weder eine besonders hohe noch eine besonders niedrige Ausstattung vor. In qualitativer Hinsicht bleibt für die Angebotssituation im Bereich der größeren Lebensmittelmärkte festzuhalten, dass insbesondere Kaufland am Standort „Julius-BauschStraße“ derzeit nicht mehr den aktuellen Anforderungen aus immobilienseitiger Sicht entspricht. Dieser Standort stellt heute einen wesentlichen Faktor zur Sicherung der Nahversorgung der Stadt Aalen und der Bevölkerung im Nah- bzw. Mittelbereich von Aalen dar, da am Standort Aalen sonst kein weiteres SB-Warenhaus vertreten ist. Durch die angestrebte Neuerrichtung erfolgt somit eine Modernisierung zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit des Anbieters Kaufland, ohne dass auf gesamtstädtischer Ebene eine Verkaufsflächenerhöhung erfolgt. 23 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen V. Beurteilung der möglichen Auswirkungen 1. Umsatzerwartung und Umsatzherkunft Für die Ermittlung des zu erwartenden Umsatzes des neuerrichteten Kaufland SBWarenhauses wurde das Marktanteilkonzept zugrunde gelegt, das von einer Gegenüberstellung des relevanten Angebotes des Untersuchungsobjekts mit dem für das Einzugsgebiet errechneten Nachfragevolumen ausgeht. Wesentliche Rahmenbedingungen der Einschätzung der Umsatzerwartung sind der Standort, die dargelegte Wettbewerbssituation, die geplante Dimensionierung des Marktes sowie die Nähe zu Einzelhandelsbetrieben, durch die Synergieeffekte für Kaufland zu erwarten sind.1 Tabelle 2: Marktanteile und Umsätze des geplanten Kaufland SB-Warenhauses Zonen Kaufkraft in Mio. € Marktanteil in % Umsatz in Mio. € Zone I (Aalen) 123,8 12 - 13 15,5 Zone II (Umland) 71,5 7-8 5,4 Streuumsätze (10%) Summe Food --195,3 2,1 --- 23,0 Nonfood (25%) --- 7,7 Gesamt --- 30,7 --Quelle: Ausweis nicht sinnvoll. GMA-Berechnungen 2012 (ca.-Werte, gerundet). Für das neuerrichtete Kaufland SB-Warenhaus ergibt sich eine Umsatzleistung im Lebensmittelbereich von ca. 23 Mio. €. Werden zudem die Umsätze im Nichtlebensmittelsektor (ca. 25 %) hinzugerechnet, errechnet sich ein Gesamtumsatz von ca. 30,7 Mio. €. Bei einer Verkaufsfläche von ca. 6.000 m² ergibt sich damit eine Verkaufsflächenproduktivität von ca. 5.100 € / m². Dabei handelt es sich um eine überdurchschnittliche Flächenproduktivität für SB-Warenhäuser in der geplanten Größenordnung, welche insbesondere aus der Tatsache resultiert, dass das Kaufland das einzige SB-Warenhaus im Mittelbereich Aalen ist, und sich in einer Verbundlage mit anderen großflächigen Einzelhandelsbetrieben befindet. 1 Wäre eine Realisierung des gleichen SB-Warenhauses an einem Solitärstandort fernab leistungsfähiger Einzelhandelsverbundlagen geplant, so wäre von geringeren Marktanteilen und Umsätzen auszugehen. 24 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Die Betrachtung der Umsatzherkunft macht bereits an dieser Stelle deutlich, dass über 90 % des Umsatzes mit Kunden aus dem Mittelbereich Aalen generiert werden. Lediglich die Streuumsätze in Höhe von 10 % können nicht exakt hinsichtlich ihrer Herkunft definiert werden. Sie stammen zum größten Teil jedoch auch aus dem Mittelbereich Aalen (v. a. Bopfingen). Kaufkraftzuflüsse von außerhalb des Mittelbereiches sind nur in stark untergeordneter Form zu erwarten. Die Umsatzleistungen der geplanten Konzessionäre werden nahezu unverändert bleiben. Sowohl die Anbieter als auch die vorgesehene Verkaufsflächengröße werden im Neubau identisch mit dem Altstandort sein. Insbesondere sollen die bereits vorhandenen Sortimente Textil mit ca. 350 m² Verkaufsfläche und Schuhe mit ca. 650 m² Verkaufsfläche wie bisher auch wieder integriert werden. Dabei wird keines der Sortimente über der Grenze zur Großflächigkeit von 800 m² liegen. Die Bedeutung der Konzessionsflächen stellt sich folgendermaßen dar: In der Warengruppen Textil und Schuhe weißt das Einzelhandelskonzept der Stadt Aalen Verkaufsflächen von insgesamt 32.700 m² und einem Umsatzvolumen von 85 Mio. € aus1. Im Kaufland-Standort befinden sich davon 1.000 m², d. h. 3 % der Gesamtverkaufsfläche für Textil und Bekleidung. Da sich im Rahmen des Neubaus die Fläche von ca. 1.000 m² nicht vergrößert, können negative Effekte allenfalls aus der gesteigerten Attraktivität des Neubaus resultieren. Selbst unter einer worst-case-Annahme2 lassen sich daraus jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Innenstadt ableiten. Rechnerisch liegen mögliche Umverteilungswirkungen unter 1 % und damit unter der Nachweisgrenze. 1 Dr. Donato Accocella Stadt- und Regionalentwicklung – Gutachten als Grundlage für eine Einzelhandelskonzeption für die Stadt Aalen, Seite 33. Die Daten beinhalten noch nicht das Mercatura-Einkaufszentrum. Mittlerweile dürfte die entsprechende Verkaufsfläche bei ca. 40.000 m² liegen. 2 15 % Umsatzzuwachs durch Modernisierung. 25 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen 2. Kaufkraftbewegungen Die Stadt Aalen verfügt – wie bereits im vorhergehenden Kapitel ausführlich dargelegt – in quantitativer Hinsicht über eine durchschnittliche Ausstattung im Nahrungs- und Genussmittelbereich. Auch die Nachbargemeinden sind überwiegend gut versorgt. Für die Stadt Aalen ist hinsichtlich der qualitativen Bewertung der Angebotssituation festzustellen, dass insbesondere das zur Neuerrichtung vorgesehene Kaufland SB-Warenhaus hinsichtlich des Marktauftrittes, der Verkaufsflächendimension, der Warenpräsentation und der Immobilieneigenschaften als nicht mehr zeitgemäß einzuordnen ist. Durch die Verlagerung und Beibehaltung der Verkaufsfläche wird der Standort von Kaufland in Aalen langfristig gesichert und an aktuelle Kunden- und betriebliche Anforderungen angepasst, um so auch langfristig eine wichtige Rolle zur Sicherung der Nahversorgung spielen zu können. Folgende Kaufkraftbewegungen sind bei der Neuerrichtung von Kaufland mit 6.000 m² VK zu erwarten: Ein Großteil der durch das Vorhaben von Kaufland zu erwartenden Umsätze ist schon heute durch den Altstandort gebunden. I. S. einer sogenannten Worst-Case Betrachtung wird davon ausgegangen, dass trotz gleichbleibender Verkaufsfläche durch die Attraktivität des Neubaus ein Umsatzzuwachs von bis zu 15 % stattfindet. So erwirtschaftet der neu zu errichtende Kaufland-Markt derzeit eine Gesamtumsatzleistung von ca. 26,1 Mio. €. Davon entfallen ca. 19,6 Mio. € auf den Lebensmittelbereich und 6,5 Mio. € auf den Nichtlebensmittelbereich. Dieser Umsatz ist bereits heute am Standort Aalen gebunden und daher als nicht umverteilungsrelevant gegenüber den sonstigen Anbietern in Aalen anzusehen. Bei einer gesteigerten Flächenleistung von bis zu 15 % als Resultat aus dem verbesserten Marktauftritt, den besseren Parkbedingungen und der modernen Immobilie, würde sich der Umsatz auf ca. 30,7 Mio. € und damit um 4,6 Mio. € erhöhen. Für den Lebensmittelumsatz würde dies eine Umsatzsteigerung um 3,5 Mio. € bedeuten, für den Nonfoodbereich 1,1 Mio. €. Gemäß Einzelhandelskonzept der Stadt Aalen erwirtschaftet der Lebensmittelhandel (inkl. Lebensmittelhandwerk) ein Umsatzvolumen von ca. 145 Mio €. Weitere 65 – 70 Mio. € werden in den Umlandkommunen (Zone II des Einzugsgebietes) erwirtschaftet. Daraus lassen sich folgende Umverteilungsquoten ableiten: 26 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Aalen: 1–2% 1 Umland : 1 – 2 %. Außerhalb des Einzugsgebietes und insbesondere in den umliegenden Zentralen Orten lassen sich die Umsatzverluste mit Methoden der prognostischen Marktforschung nicht mehr nachweisen. Die im Nonfoodsortiment ausgelösten Umverteilungswirkungen liegen bei ca. 1,1 Mio. €. Diese verteilen sich auf eine Vielzahl von Betrieben und Sortimenten in Aalen. Städtebauliche Auswirkungen können bei dieser Größenordnung nicht nachgewiesen werden. Wie bereits in den vorangegangenen Kapiteln ausführlich dargelegt, werden die Konzessionärsflächen sowie deren Belegung, Größe und Sortimentszusammensetzung unverändert bleiben. So werden die im bestehenden Kaufland derzeit vorhandenen Nutzungen Bäckerei, Metzgerei, Toto/Lotto/Zeitschriften, Schuhe, Textil, Friseur, Schuh- u. Schlüsseldienst, Reisebüro und Gastronomie auch im neuerrichteten Kaufland umgesetzt. Durch die Beibehaltung der Belegung, der Sortimentszusammensetzung und der Größe der einzelnen Betriebsstätten sind Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche auszuschließen. Die Mallflächen sind nicht der Verkaufsfläche im engeren Sinne sondern den Verkehrsflächen zuzuordnen. Die Mallfläche wird im Vergleich zu dem bestehenden Kaufland-Objekt um 400 m² vergrößert (v. a. durch den Einbau einer großzügigeren Rollsteige). Auswirkungen auf den Einzelhandel in Aalen oder im Umland können durch die Veränderung der Mallflächen ausgeschlossen werden. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass mit der Neuerrichtung des bestehenden Kaufland SB-Warenhauses am bisherigen Standort und die damit verbundene unveränderte Größe der Verkaufsfläche die derzeit bestehenden qualitativen Defizite des Anbieters am Standort „Julius-Bausch-Straße“ ausgeglichen werden könnten. Die daraus resultierenden Umsatzverluste bewegen sich auf einem geringen Niveau, so dass sowohl in Aalen als auch im überörtlichen Einzugsgebiet und im weiteren Umland nicht mit Bestandsgefährdungen, städtebaulichen Auswirkungen oder einer Beeinträchtigung der Nahversorgung zu rechnen ist. Die Vergrößerung der Mallfläche um 400 m² hat keine Bedeutung, da Mallflächen keine Verkaufsflächen im eigentlichen Sinne sind. Der geplante Neubau dient ausschließlich der Verbesserung der Standortrahmenbedingungen und der Beseitigung der immobilienseitigen Defizite am Standort Aalen „Julius-Bausch-Straße“. 1 Durchschnittswert.Detailbetrachtung einzelner Kommunen siehe folgender Untersuchungsabschnitt (→ Beeinträchtigungsverbot). 27 Karte 5: Der Planstandort und wesentliche Einzelhandelslagen in Aalen SB-Warenhaus Kaufland Zentraler Versorgungsbereich Aalen gemäß Einzelhandelskonzept Quelle: Google Maps 28 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen 3. Städtebauliche und raumordnerische Auswirkungen Gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg sind die Prüfkriterien für das Ansiedlungsvorhaben in Aalen wie folgt zu beurteilen: Integrationsgebot: Der vorgesehene Standort des neu zu errichtenden Kaufland SB-Warenhauses befindet sich an direkter Stelle des bisherigen Standorts von Kaufland in der „Julius-Bausch-Straße“. Das Kaufland SB-Warenhaus ist an diesem Standort bereits seit vielen Jahren ansässig und modernisierungsbedürftig. So weist die Immobilie deutliche Defizite beim Marktauftritt, der Warenpräsentation sowie den Standortrahmenbedingungen auf. Diese Defizite sollen durch einen Neubau am bisherigen Altstandort von Kaufland beseitigt werden. Bezüglich der Standortrahmenbedingungen werden sich keine wesentlichen Änderungen ergeben. So weißt der Standort wie bisher auch funktionale Beziehungen zu den angrenzenden Wohngebieten auf. Des weiteren befindet sich der Standort in unmittelbarer Nähe zur Aalener Innenstadt und fungiert für diese auch als Frequenzbringer und Magnetbetrieb (vgl. Karte 5). Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Integrationsgebot gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg durch das Vorhaben erfüllt wird. Der seit mehreren Jahren an diesem Standort „Julius-Bausch-Straße“ angesiedelte Kaufland befindet in unmittelbarer Nähe zur Aalener Innenstadt und damit in einer integrierten Lage. Durch den geplanten Neubau findet zudem keine Verkaufsflächenvergrößerung statt. Daher werden sich keine Verschiebungen hinsichtlich der Einzelhandelsstrukturen ergeben. Zudem ist eine Integration großflächiger Lebensmittelbetriebe in dieser Größenordnung nicht innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches für zentrenrelevante Einzelhandelsgroßprojekte in Aalen unterzubringen, da dort überwiegend kleinteilige Strukturen anzutreffen sind und die letzte verfügbare Potenzialfläche mit dem innerstädtischen Einkaufszentrum „Mercatura Aalen“ belegt wurde. Da es sich bei der Neuerrichtung von Kaufland um eine Bestandssicherung eines schon seit langem in Aalen bestehenden Anbieters handelt und sich die Standortrahmenbedingungen nicht ändern, kann die Modernisierung des Anbieters Kaufland einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung der Nahversorgung im Kernstadtgebiet leisten. 29 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Kongruenzgebot: Die Umsatzanteile des geplanten SB-Warenhauses stammen zu über 90 % aus dem Mittelbereich des Mittelzentrums Aalens. Von außerhalb des Mittelbereich Aalen werden Kundenzuflüsse in einer Größenordnung von weniger als 10 % generiert werden (lediglich Streukunden). Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das Kongruenzgebot erfüllt wird. Beeinträchtigungsverbot: Durch die Beibehaltung der Verkaufsflächengröße werden keine wesentlichen Umsatzzunahmen zu erwarten sein. Jedoch kann mit der gestiegenen Attraktivität des Neubaus ein Umsatzanstieg einhergehen, welcher im Worst-Case Szenario 15 % betragen würde. Dies würde eine Umsatzumverteilung im Lebensmitteleinzelhandel in Aalen von max. 1 – 2 % bedeuten. Infolge der als gering einzuordnenden Umsatzumverteilungseffekte ist nicht mit Wettbewerbsaustritten oder einer Schädigung zentraler Versorgungsbereiche zu rechnen. Auch die Nahversorgungssituation in Aalen wird durch das Vorhaben nicht tangiert. Im Bezug auf die Konzessionärs- und Mallflächen wird das Beeinträchtigungsverbot ebenfalls eingehalten. Städtebauliche oder versorgungsstrukturelle Auswirkungen können ausgeschlossen werden. Im überörtlichen Einzugsgebiet (Essingen, Abtsgmünd, Hüttlingen, Westhausen, Lauchheim, Oberkochen) werden Umsatzumverteilungseffekte in einer Größenordnung von 1 – 2 % ausgelöst werden. Auch im überörtlichen Einzugsgebiet ist infolge der geringen Umsatzumverteilungseffekte nicht mit einer Verschlechterung der Nahversorgung oder einer Schädigung der zentralen Versorgungsbereiche zu rechnen. Umsatzumverteilungseffekte im weiteren Umland (d. h. in den benachbarten Zentralen Orten wie Schwäbisch Gmünd, Ellwangen, Heidenheim und Heubach) sind in einer Größenordnung zu erwarten, welche mit Methoden der prognostischen Marktforschung nicht messbar sind. Zudem befinden sich hier ebenfalls bereits Kaufland-Standorte (Schwäbisch Gmünd, Ellwangen, Heidenheim), so dass praktisch keine Verflechtungen mit Aalen vorhanden sind. Auch die Umsatzumverteilungseffekte im Bereich der Nichtlebensmittelsortimente sind als marginal einzustufen und werden keine städtebaulichen Auswirkungen i. S. einer Schädigung des zentralen Versorgungsbereiches Innenstadt Aalen nach sich ziehen. Insofern sind städtebauliche Auswirkungen auszuschließen. Durch die Beibehaltung der Verkaufsfläche im Bereich der Konzessionäre werden sich keine wesentlichen Änderungen ergeben, so dass hieraus ebenfalls keine städtebaulichen Auswirkungen resultieren. 30 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass sowohl das Kongruenzgebot, das Integrationsgebot und das Beeinträchtigungsverbot gemäß Einzelhandelserlass Baden-Württemberg durch das Vorhaben eingehalten werden. Tabelle 3: Umverteilungsquote in umliegenden Orten Gemeinde Essingen Umverteilungsquote in % 2–3 Abtsgmünd 1 Hüttlingen 2 Westhausen 1–2 Lauchheim 1 Oberkochen 2 Bopfingen <1 Neresheim <1 Heubach <1 Quelle: GMA-Untersuchung 2012 Tabelle 4: Umverteilungsquote in angrenzenden Mittelzentren Gemeinde Umverteilungsquote in % Schwäbisch Gmünd <1 Heidenheim <1 Ellwangen <1 Quelle: GMA-Untersuchung 2012 31 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen VI. Zusammenfassung Die Neuerrichtung am bisherigen Standort von Kaufland in Aalen ist zusammenfassend folgendermaßen zu bewerten: Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Neuerrichtung am bisherigen Standort des Anbieters Kaufland am Standort Julius-Bausch-Straße in Aalen. Die Verkaufsfläche soll unverändert ca. 6.000 m² betragen. Die Konzessionsflächen sollen mit ca. 1.800 m² ebenso beibehalten werden. Die Fläche der Mall wird von ca. 600 m² auf ca. 1.000 m² steigen. Die Gesamtfläche des Vorhabens beträgt ca. 8.800 m². Das Einzugsgebiet des Standortes umfasst Teile des Mittelbereiches des Mittelzentrums Aalen. Im Einzugsgebiet des SB-Warenhauses leben derzeit ca. 104.207 Einwohner mit einem vorhabenrelevanten Kaufkraftpotenzial von ca. 195,3 Mio. €. Darüber hinaus gehende, deutlich schwächer ausgeprägte Verflechtungen (z. B. Touristen, Pendler) wurden im Rahmen von Streuumsätzen berücksichtigt. Eine Ausweitung des bestehenden Einzugsgebietes ist durch die Neuerrichtung von Kaufland nicht zu erwarten. Die Stadt Aalen verfügt in quantitativer Hinsicht über eine durchschnittliche Ausstattung im Nahrungs- und Genussmittelbereich. Dabei sind in qualitativer Hinsicht insbesondere beim Anbieter Kaufland in der „Julius-Bausch-Straße“ Defizite vorhanden. So verfügt der bisherige Markt von Kaufland nicht mehr über einen zeitgemäßen Marktauftritt, eine zeitgemäße Warenpräsentation und immobilienseitige Defizite. Anhand des Markanteilkonzeptes kann für das geplante SB-Warenhaus ein Gesamtumsatz von ca. 30,7 Mio. € errechnet werden, davon ca. 23,0 Mio. € im Lebensmittelsektor. Vor dem Hintergrund der Auswirkungen i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO ist das Vorhaben am Standort „Julius-Bausch-Straße“ Aalen wie folgt zu beurteilen (vgl. Tabelle 5): 32 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Tabelle 5: Zusammenfassende Bewertung des Vorhabens in Aalen SB-Warenhaus Kaufland (8.800 m²) Raumordnerische Beurteilung Integrationsgebot + Standort bereits lange als Nahversorgungslage etabliert + unmittelbare Nähe zur Innenstadt + keine weitere Flächenversiegelung + fußläufiges Einzugsgebiet erschließbar → eingehalten Kongruenzgebot eingehalten (mehr als 90 % des Umsatzes aus Mittelbereich) Beeinträchtigungsverbot eingehalten Aalen eingehalten (1 – 2 %) überörtliches Einzugsgebiet eingehalten (1 – 2 %) Umland eingehalten (< 1 %) Chancen und Risiken aus städtebaulicher und versorgungsstruktureller Sicht Chancen Risiken langfristige Sicherung des Standortes von Kaufland in Aalen Modernisierung von Einzelhandelsbetrieben an einem bereits bestehenden Standortbereich kein zusätzlicher Flächenverbrauch starke Autokundenorientierung Quelle: GMA-Zusammenstellung 2012. 33 Auswirkungsanalyse Neuerrichtung Kaufland Aalen Karten-, Tabellenverzeichnis Seite Kartenverzeichnis Karte 1: Lage und zentralörtliche Struktur im Untersuchungsraum 8 Karte 2: Der Planstandort und wesentliche Einzelhandelslagen in Aalen 11 Karte 3: Einzugsgebiet des Vorhabens 16 Karte 4: Lage des Planstandortes SB-Warenhaus und Hauptwettbewerber in Aalen 21 Karte 5: Der Planstandort und wesentliche Einzelhandelslagen in Aalen 28 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Projektübersicht 2 Tabelle 2: Marktanteile und Umsätze des geplanten Kaufland SB-Warenhauses 24 Tabelle 3: Umverteilungsquote in umliegenden Orten 31 Tabelle 4: Umverteilungsquote in angrenzenden Mittelzentren 31 Tabelle 5: Zusammenfassende Bewertung des Vorhabens in Aalen 33