einzelhandelsuntersuchung
Transcription
einzelhandelsuntersuchung
EINZELHANDELSUNTERSUCHUNG ZUR DEFINITION DER ZENTRALEN VERSORGUNGSBEREICHE IN MONHEIM AM RHEIN SOWIE ZUR ERARBEITUNG EINER „MONHEIMER LISTE“ für Stadtverwaltung Monheim am Rhein vorgelegt von FUTURA CONSULT DR. KUMMER Nagelschmiedstr. 8 52249 Eschweiler Tel. 02403 / 557961 Fax: 02403 / 557962 Eschweiler, im Mai 2009 Inhaltsverzeichnis 1. Aufgabenstellung 1 2. Marktanalytische Aspekte 3 2.1 Verkaufsflächenbestand im Einzelhandel 4 2.2 Kaufkraft 5 2.3 Marktpotentiale 6 2.4 Kaufkraftbindungen (insgesamt und nach Branchen) 8 3. Zielaussagen des § 24 a LEPro NRW 11 4. Räumliche Definition der zentralen Versorgungsbereiche 13 5. Monheimer Liste 35 6. 5.1 nahversorgungsrelevante Sortimente 36 5.2 zentrenrelevante Sortimente 37 5.3 nicht zentrenrelevante Sortimente 39 5.4 Synthese: „Monheimer Sortimentsliste“ 40 5.5 Sonstige Hinweise 41 Zusammenfassung der Ergebnisse Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein 42 FUTURA CONSULT Seite I 1. Aufgabenstellung Mit dem Landesentwicklungsprogramm Nordrhein-Westfalen (LEPro) ist in 2007 eine für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen gültige neue gesetzliche Richtlinie in Kraft getreten. Mit dem neuen LEPro beabsichtigt die Landesregierung, die Zentren der Städte als Handels-, Arbeits- und Wohnstandort zu stärken. Für den Bereich des Einzelhandels enthält das LEPro neue Regelungen für die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die Vorgabe, dass großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO (800 qm Verkaufsfläche oder mehr) mit zentrenrelevanten Sortimenten nur noch in zentralen Versorgungsbereichen anzusiedeln ist. Das LEPro stellt die Kommunen zudem vor die Aufgabe, ihre zentralen Versorgungsbereiche hinsichtlich der hier gewünschten Funktionen sowie ihrer räumlichen Abgrenzung zu definieren. Zudem legt das LEPro fest, dass jede Kommune eine für das eigene Stadtgebiet gültige Liste für zentrenrelevante, nicht zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente erarbeitet. Diesbezüglich ist seitens der Kommunen zu beachten, dass die Definition einer solchen Sortimentsliste aus der konkreten marktseitigen und städtebaulichen Situation der jeweiligen Kommune abgeleitet wird. Ein „Rückgriff“auf Erfahrungswerte aus anderen Kommunen – z.B. die bis vor einigen Jahren oftmals auch in anderen Städten verwendete „Kölner Liste“ – ist nicht möglich, da ein solches Vorgehen seitens der Gerichte im Falle von Rechtsstreitigkeiten nicht anerkannt wird. FUTURA CONSULT wurde von der Stadtverwaltung Monheim am Rhein beauftragt, durch ein Gutachten einen Abgrenzungsvorschlag für die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt, deren Funktionseinstufung sowie einen Vorschlag für eine „Monheimer Liste“zu erarbeiten. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 1 Um die Aufgabenstellung fundiert und auf die spezifischen Verhältnisse in Monheim am Rhein zugeschnitten bearbeiten zu können, wurde durch FUTURA CONSULT im März und April 2009 eine Totalerhebung aller Verkaufsflächen im Einzelhandel des Mittelzentrums Monheim am Rhein durchgeführt. Alle Einzelhandelsstandorte der Stadt Monheim am Rhein wurden nach folgenden Kriterien erfasst: • Mikrostandort • Branchenzugehörigkeit • Größe der Verkaufsflächen Mehrbranchenanbieter wurden nach einzelnen Sortimentsgruppen erhoben und nach Branchen differenziert zugeordnet. Die durch FUTURA CONSULT ermittelten Bestandsdaten, die als Grundlage auch für die Berechnungen von Kaufkraftbindungen im Einzelhandel dienen, ermöglichen einen detaillierten Blick auf die gegenwärtige Verteilung der Verkaufsflächen im Einzelhandel des Mittelzentrums Monheim am Rhein nach Branchen und Zentren. Im Ergebnis verfügt die Stadt Monheim am Rhein über aktuelle, umfassende und damit für die zukünftige Steuerung des Einzelhandels sehr verlässliche Informationen über die Ausstattung Monheims mit Verkaufsflächen im Einzelhandel. Neben einer Verwendbarkeit in anderen Gebieten der Handelsnetzsteuerung ermöglichen die vorgenommenen Analysen eine räumlich exakte Definition der zentralen Versorgungsbereiche sowie eine Klassifizierung von für Monheim am Rhein zentrenrelevanten, nicht zentrenrelevanten und nahversorgungsrelevanten Sortimenten („Monheimer Liste“). Der nachfolgend dargestellte Vorschlag für ein räumliche Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche sowie eine „Monheimer Liste“wurde somit aus der konkreten Situation des Einzelhandels in Mon- Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 2 heim am Rhein, die im Zuge der Projektarbeiten detailliert analysiert wurde, abgeleitet. Die neuen Festlegungen der zentralen Versorgungsbereiche sowie der Vorschlag für eine Monheimer Liste dienen der Entscheidungsvorbereitung von Politik und Verwaltung. Die diesbezüglichen, bislang vorliegenden Festlegungen des derzeitigen Zentrenkonzeptes sowie die derzeitige Monheimer Liste werden hierdurch aktualisiert und ersetzt. Unter „strategischen“ Gesichtspunkten können die Zentrenabgrenzungen sowie die Monheimer Liste 2. • als Instrument für die Steuerung der Einzelhandelsfunktion der Stadt Monheim am Rhein dienen, • einen Bezugsmaßstab bei Verfahren der Bauleitplanung darstellen, • potentiellen Investoren „Mögliches“und „Nicht Mögliches“aufzeigen, • Rechtssicherheit bei gerichtlichen Auseinandersetzungen zu Fragen der Einzelhandelzulässigkeit befördern. Marktanalytische Aspekte Erfahrungswerte der jüngsten Zeit machen deutlich, dass Nutzungsausschlüsse für bestimmte Sortimente in Bebauungsplänen seitens der Gerichte oftmals nur dann anerkannt werden, wenn die Definition für zentrenrelevante, nicht zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente aus der konkreten örtlichen Situation der jeweiligen Stadt abgeleitet wurde. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 3 Dies bedingt zwangsläufig eine fundierte Analyse wichtiger Leistungsdaten des Einzelhandels einer Stadt, ohne die eine stadtspezifische Ableitung einer Sortimentsliste im beschriebenen Sinne nicht möglich ist. Um diesbezüglich für Monheim am Rhein ein möglichst hohes Maß an Planungssicherheit herzustellen, wurde im Zuge der vorliegenden Untersuchung eine Totalerhebung aller Verkaufsflächen im Einzelhandel der Stadt durchgeführt. Das Nachfragepotential für den Einzelhandel der Stadt wurde insgesamt sowie nach einzelnen Branchen ermittelt. Schließlich erfolgte eine Umsatzschätzung des Monheimer Einzelhandels nach Betrieben und Branchen. Durch Gegenüberstellung von Nachfragepotentialen und Umsätzen in den Branchen wurde die Kaufkraftbindung der Stadt Monheim am Rhein insgesamt sowie nach Ortsteilen und Branchen ermittelt. Durch die umfassende Vorgehensweise sowie die Aktualität der Daten verfügt Monheim am Rhein im Ergebnis über eine Datenbasis, die eine ortsspezifische Ableitung einer „Monheimer Liste“ sowie eine räumlich exakte Festlegung der 1 ZVBs ermöglicht. 2.1 Verkaufsflächenbestand im Einzelhandel 2 Die Stadt Monheim am Rhein (ca. 42.499 Einwohner ) verfügt in 2009 über einen Verkaufsflächenbestand im Einzelhandel von insgesamt ca. 41.560 qm. Die Verkaufsflächen befinden sich zu ca. 41,8 % in den zentralen Versorgungsbereichen (ca. 17.355 qm), zu ca. 6,9 % in Ortsteil- und Streulagen (ca. 2.865 qm) und zu ca. 51,3 % in Sonderlagen (ca. 21.340 qm). Monheim am Rhein verfügt somit über eine Verkaufsflächenausstattung von ca. 0,98 qm je Einwohner. Berücksichtigt man, dass Mittelzentren oftmals eine Verkaufsflächenausstattung von rund 1,5 qm bis 1,7 qm je Einwohner besitzen, so 1 ZVBs = zentrale Versorgungsbereiche 2 Quelle: www.monheim.de/Stadtprofil/statistik Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 4 ist festzustellen, dass Monheim am Rhein eine im Vergleich zu anderen Mittelzentren sehr geringe Ausstattung mit Verkaufsflächen im Einzelhandel aufweist. Die Struktur des Einzelhandels ist von einer hohen anteiligen Ausstattung der Sonderlagen (Gewerbegebiete), die allein ca. die Hälfte der Verkaufsflächen auf sich vereinen, gekennzeichnet. Der Anteil der zentralen Versorgungsbereiche erreicht mit ca. 42 % einen vergleichsweise hohen Wert, die Einzelhandelslagen in den Ortsteilen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche schneiden mit ca. 6,9 % unterdurchschnittlich ab. 3 2.2 Kaufkraft Die Stadt Monheim am Rhein weist je Kopf ein handelsrelevantes Kaufkraftniveau von ca. 103,0 % - gemessen am Bundesdurchschnitt von 100 % - auf. Dies bedeutet, dass pro Jahr ca. 5.572 EUR je Kopf von in Monheim am Rhein wohnenden Personen im Einzelhandel ausgegeben werden. Erhebliche Teile dieses Ausgabebetrages fließen neben den Angebotsstrukturen innerhalb des eigenen Stadtgebietes auch in Richtung anderer Zentren im Umfeld. Insbesondere das benachbarte Oberzentrum Düsseldorf sowie die Mittelzentren Leverkusen und Langenfeld stellen Zielpunkte von Einkaufsvorgängen der Monheimer Wohnbevölkerung dar. 3 Die Verkaufsflächenanteile der zentralen Versorgungsbereiche erreichen in anderen Städten oftmals ein Niveau von ca. einem Drittel bis ca. 40 %, die der Einzelhandelslagen außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche (ohne Sonderlagen) oftmals ca. 20 % - 25 %. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 5 2.3 Marktpotentiale (vgl. auch Tabelle am Ende des Kapitels) Das einzelhandelsrelevante Nachfragepotential der Monheimer Wohnbevölkerung ergibt sich aus der Multiplikation • der durchschnittlichen Verbrauchsausgaben je Warengruppe gewichtet mit dem Kaufkraftniveau in Monheim am Rhein mit • der Einwohnerzahl von Monheim am Rhein Die Potentialermittlung macht deutlich, dass innerhalb des Stadtgebietes – über alle Branchen des Einzelhandels hinweg – ein Nachfragepotential von ca. 236,8 Mio. EUR jährlich vorhanden ist. Dieses verteilt sich auf ca. 130,4 Mio. EUR für den kurzfristigen Bedarf, ca. 60,6 Mio. EUR für den mittelfristigen Bedarf und ca. 43,9 Mio. EUR für den langfristigen Bedarf. Für die einzelnen Branchen des Einzelhandels stehen unterschiedlich große Nachfragevolumina zur Verfügung. Diese sind der nachfolgenden Tabelle detailliert zu entnehmen. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 6 Nachfragepotential des Einzelhandels in der Stadt Monheim am Rhein (2008) Einwohner Monheim am Rhein: 42.499 1) 103,0 2) Kaufkraftkennziffer Monheim am Rhein: Pro-Kopf-Ausgaben in € pro Jahr BRD Nahrungs- und Genussmittel Bäcker / Metzger Drogerie, Parfümerie, Kosmetik Pharmazie, Orthopädie Blumen, Zoo, Heimtierbedarf PBS, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher überwiegend kurzfristiger Bedarf Bekleidung, Wäsche Schuhe (ohne Sportschuhe), Lederwaren Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel) Baumarktsortiment GPK / Hausrat / Geschenkartikel Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente Sportartikel, Fahrräder, Camping überwiegend mittelfristiger Bedarf Teppiche, Gardinen, Deko Bettwaren, Haus-, Tisch-, Bettwäsche Möbel (inkl. Bad-, Garten-, Büromöbel) Elektro, Leuchten, sonst. hochwertige Haushaltsgeräte UE, Musik, Video, PC, Drucker, Kommunikation Foto, Optik, Akustik Uhren / Schmuck überwiegend langfristiger Bedarf sonstige Sortimente Einzelhandel insgesamt Monheim am Rhein 1.718 276 234 485 72 194 2.979 467 111 75 468 72 112 80 1.385 61 57 287 129 307 109 52 1002 44 5.410 1.770 284 241 500 74 200 3.068 481 114 77 482 74 115 82 1.427 63 59 296 133 316 112 54 1032 45 5.572 1) Stadtverwaltung Monheim am Rhein, Stand der Daten: Februar 2009 2) Quelle: einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern der BBE retail experts 3) Quelle: BBE retail experts Köln bei Additionen Rundungsdifferenzen möglich Abkürzungen: PBS: Papier-, Büro-, Schreibwaren GPK: Glas, Porzellan, Keramik UE: Unterhaltungselektronik Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT 3) Seite 7 Nachfragepotential Monheim am Rhein Mio. EUR 75,2 12,1 10,2 21,2 3,2 8,5 130,4 20,4 4,9 3,3 20,5 3,2 4,9 3,5 60,6 2,7 2,5 12,6 5,6 13,4 4,8 2,3 43,9 1,9 236,8 2.4 Kaufkraftbindungen (insgesamt und nach Branchen) (vgl. auch Tabelle am Ende des Kapitels) Die Kaufkraftbindungen im Einzelhandel ergeben sich aus der Gegenüberstellung der Umsatzleistung der Einzelhandelsbetriebe in Monheim am Rhein mit den Nachfragepotentialen. Es ist festzustellen, dass Monheim am Rhein über alle Branchen des Einzelhandels hinweg eine Kaufkraftbindung von ca. 65,2 % aufweist. In einzelnen Branchen sind unterschiedlich hohe Bindungsniveaus festzustellen. Die höchsten Kaufkraftbindungen im Bereich der Grundversorgung sind bei Nahrungs- und Genussmitteln (ca. 89 %), und Drogerieartikeln (ca. 85 %) zu verzeichnen. Darüber hinaus ist – als einziger Bereich mit einer Kaufkraftbindung von über 100 % - im Marktsegment der Baumarktartikel eine Kaufkraftbindung von ca. 109 % zu verzeichnen. Nicht überzeugen können – mit Ausnahme des Baumarktbereichs – die Bindungsquoten des mittelfristigen Bedarfs, die – je nach Warengruppe - Größenordnungen von z.B. ca. 11 % bis ca. 30 % in den Warengruppen Spielwaren, etc. / Bekleidung / Sportartikel, Fahrräder, Camping sowie ca. 41 % bei Gartenbedarf erreichen. Eine tendenziell höhere, insgesamt jedoch ebenfalls nicht überzeugende Bindungsquote ist im mittelfristig nachgefragten Bedarfsbereich in den Branchen Schuhe/Lederwaren (ca. 65 %) sowie bei GPK/Hausrat/ Geschenkartikeln (ca. 76 %) zu verzeichnen. Innerhalb des kurzfristigen Bedarfs sind niedrige Bindungsquoten z.B. bei PapierBüro-, Schreibwaren inklusive Büchern (ca. 30 %), Blumen/Zoo (ca. 53 %) sowie medizinischen, pharmazeutisch-orthopädischen Artikeln (ca. 61 %) zu verzeichnen. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 8 Auch der langfristige Bedarf weist niedrige Bindungsquoten in einer Spannbreite zwischen – je nach Branche – ca. 4 % und ca. 35 % auf, wobei zu berücksichtigen ist, dass das langfristige Bedarfssegment nicht zu den Versorgungsfunktionen zu zählen ist, die durch ein Mittelzentrum vorrangig abgedeckt werden sollen. Eine detaillierte Übersicht über die in einzelnen Warengruppen zu verzeichnenden Bindungsniveaus gibt nachfolgende Darstellung. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 9 Tab.: Potential- und Leistungsdaten des Einzelhandels in Monheim am Rhein (Gesamtstadt) 1) Kaufkraftkennziffer : 2) Bevölkerung : Potentialdaten Monheim am Rhein 103,0 42.499 Warengruppen 1 Nahrungs- und Genussmittel 2 Bäcker / Metzger 3 Drogerie, Parfümerie, Kosmetik 4 Pharmazie, Orthopädie 5 Blumen, Zoo, Heimtierbedarf 6 PBS, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher überwiegend kurzfristiger Bedarf 7 Bekleidung, Wäsche 8 Schuhe (ohne Sportschuhe), Lederwaren 9 Gartenbedarf (ohne Gartenmöbel) 10 Baumarktsortiment 11 GPK / Hausrat / Geschenkartikel 12 Spielwaren, Hobby, Basteln, Musikinstrumente 13 Sportartikel, Fahrräder, Camping überwiegend mittelfristiger Bedarf 14 Teppiche, Gardinen, Deko 15 Bettwaren, Haus-, Tisch-, Bettwäsche 16 Möbel (inkl. Bad-, Garten-, Büromöbel) 17 Elektro, Leuchten, sonst. hochwertige Haushaltsgeräte 18 UE, Musik, Video, PC, Drucker, Kommunikation 19 Foto, Optik, Akustik 20 Uhren / Schmuck überwiegend langfristiger Bedarf 21 sonstiges Einzelhandel insgesamt Prokopf-Ausgaben in € pro Jahr Deutschland 1.718 276 234 485 72 194 2.979 467 111 75 468 72 112 80 1.385 61 57 287 129 307 109 52 1.002 44 5.410 1) Quelle: einzelhandelsrelevante Kaufkraftkennziffern der BBE retail experts Köln 2) Quelle: Stadtverwaltung Monheim am Rhein; Stand der Daten: Februar 2009 Monheim am Rhein 1.770 284 241 500 74 200 3.068 481 114 77 482 74 115 82 1.427 63 59 296 133 316 112 54 1.032 45 5.572 Marktpotential in Mio. € p.a. 75,2 12,1 10,2 21,2 3,2 8,5 130,4 20,4 4,9 3,3 20,5 3,2 4,9 3,5 60,6 2,7 2,5 12,6 5,6 13,4 4,8 2,3 43,9 1,9 236,8 ZVBs = zentrale Versorgungsbereiche Rundungsdifferenzen möglich Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 10 Leistungsdaten Monheim am Rhein Verkaufsfläche in qm insgesamt 16.550 665 2.990 380 810 430 21.825 2.380 1.060 1.190 9.520 960 230 430 15.770 260 40 1.440 305 385 265 100 2.795 1.170 41.560 davon ZVBs 8.665 410 2.400 260 260 400 12.395 1.690 670 0 40 630 90 30 3.150 40 40 80 55 285 265 100 865 945 17.355 Umsatz Kaufkraftbindung in Mio. € p.a. 66,9 8,8 8,8 12,9 1,7 2,5 101,6 6,2 3,1 1,4 22,4 2,4 0,6 1,0 37,1 0,5 0,1 3,6 1,0 1,9 1,7 0,6 9,5 6,2 154,3 in % 89,0 72,7 85,4 60,8 52,9 29,7 77,9 30,5 64,6 41,5 109,2 76,5 11,3 28,4 61,1 17,7 4,4 28,8 17,9 14,4 35,5 27,2 21,6 65,2 3. Zielaussagen des § 24 a LEPro NRW Das neue Landesentwicklungsprogramm NRW legt durch § 24 a fest, welche Vorgaben und Konsequenzen bei der Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel unterschiedlicher Sortimente zu beachten sind. Folgende Aussagen werden durch den § 24 a Abs. 1 und 2 getroffen: „Kerngebiete sowie Sondergebiete für Vorhaben i. S. des § 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung – BauNVO – (Einkaufszentren, großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelsbetriebe) dürfen nur in zentralen Versorgungsbereichen ausgewiesen werden. … Die in ihnen zulässigen Nutzungen richten sich in Art und Umfang nach der Funktion des zentralen Versorgungsbereichs, in dem der Standort liegt. Sie dürfen weder die Funktionsfähigkeit zentraler Versorgungsbereiche in der Gemeinde oder in benachbarten Gemeinden, noch die wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung in ihrem Einzugsbereich beeinträchtigen. Dabei dürfen Hersteller-Direktverkaufszentren mit mehr als 5.000 qm Verkaufsfläche nur ausgewiesen werden, wenn sich der Standort in einer Gemeinde mit mehr als 100.000 Einwohnern befindet. Zentrale Versorgungsbereiche legen die Gemeinden als Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren räumlich und funktional fest. Standorte für Vorhaben i.S. des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten dürfen nur in Hauptzentren (Innenstädte bzw. Ortsmitten der Gemeinden) und Nebenzentren (Stadtteilzentren) liegen, die sich auszeichnen durch: ein vielfältiges und dichtes Angebot an öffentlichen und privaten Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen der Verwaltung, der Bildung, der Kultur, der Gesundheit, der Freizeit und des Einzelhandels und eine städtebaulich integrierte Lage innerhalb eines im Regionalplan dargestellten Allgemeinen Siedlungsbereichs und eine gute verkehrliche Einbindung in das öffentliche Personennahverkehrsnetz. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 11 Die zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimente werden von der Gemeinde festgelegt. … Übersteigt der zu erwartende Umsatz der geplanten Einzelhandelsvorhaben in Hauptzentren die Kaufkraft der Einwohner im Gemeindegebiet, in Nebenzentren die Kaufkraft der Einwohner in den funktional zugeordneten Stadtteilen, weder in allen noch in einzelnen der vorgesehenen Sortimentsgruppen, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass keine Beeinträchtigung zentraler Versorgungsbereiche oder wohnungsnahen Versorgung i.S. des 1 Absatzes 1 Satz 3 vorliegt.“ 1 Quelle: § 24 a Abs.1 und 2 LEPro NRW Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 12 4. Räumliche Definition der zentralen Versorgungsbereiche Gemäß LEPro zeichnen sich zentrale Versorgungsbereiche durch einen verdichteten Besatz mit öffentlichen und privaten Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen aus. Unterschieden wird nach Haupt-, Neben- oder Nahversorgungszentren. Großflächiger Einzelhandel im Sinne des § 11 Abs. 3 BauNVO mit zentrenrelevanten Sortimenten darf gemäß LEPro nur in Hauptzentren (Innenstädte bzw. Ortsmitten der Gemeinden) bzw. in Nebenzentren (Stadtteilzentren) liegen. Die Analysen zur Einzelhandelsstruktur des Mittelzentrums Monheim am Rhein machen deutlich, dass innerhalb des Stadtgebietes drei Angebotsschwerpunkte bestehen, welche die Voraussetzungen für eine Ausweisung als zentrale Versorgungsbereiche aufweisen. Hierbei handelt es sich um die Funktionskerne • Zentralort Monheim: Innenstadt im Bereich Rathaus-Center und umliegende Straßenzüge • Ortsteil Baumberg: Ladengruppe Bereich Hauptstraße Ladengruppe Bereich Geschwister-Scholl-Straße FUTURA CONSULT empfiehlt, die genannten und nachfolgend genauer dargestellten Funktionskerne als zentrale Versorgungsbereiche der Stadt Monheim am Rhein auszuweisen. Zudem wird als wesentliche Änderung der zentralörtlichen Struktur empfohlen, ein Standortareal an der Berghausener Straße als neuen zentralen Versorgungsbereich auszuweisen. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 13 Im Ergebnis wird die neue Standortstruktur im Einzelhandel folgende zentrale Versorgungsbereiche umfassen. Zentrale Versorgungsbereiche und Zentrenhierarchie für das Mittelzentrum Monheim am Rhein zentraler Versorgungsbereich Einstufung ZVBs gemäß LEPro Stadtteil Mikrostandort Hauptzentrum Monheim Innenstadt Bereich Rathaus-Center und umliegende Bereiche keine Ausweisung in Monheim am Rhein Nebenzentrum Nahversorgungszentrum Baumberg Hauptstraße / Froebelstraße Baumberg Geschwister-Scholl-Str. Baumberg Berghausener Straße Die Lage der zentralen Versorgungsbereiche im Stadtgebiet von Monheim am Rhein geht aus den beiden nachfolgenden Karten hervor. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 14 Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 15 Folgende parzellenscharfe Abgrenzung sollte für die zentralen Versorgungsbereiche gewählt werden. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 16 Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 17 Zum Hauptzentrum Innenstadt von Monheim am Rhein sowie zur vorgenommenen Abgrenzung sind folgende Feststellungen zu treffen: • Die Innenstadt des Zentralortes Monheim am Rhein stellt den mit Abstand stärksten Funktionskern innerhalb des Stadtgebietes dar. • Folgende Leistungsdaten, aus denen die bevorrechtigte Einstufung des zentralen Versorgungsbereiches in der Innenstadt als einziges Hauptzentrum (A-Zentrum) der Stadt Monheim am Rhein abgeleitet werden kann, sind zu verzeichnen: Verkaufsflächenbestand im Einzelhandel insgesamt: hiervon: ca. 13.385 qm kurzfristiger Bedarf ca. 9.465 qm mittelfristiger Bedarf ca. 2.540 qm langfristiger Bedarf ca. 750 qm ca. 630 qm sonstige Sortimente 1 • Mit einem Gesamtbestand von ca. 13.385 qm Verkaufsfläche verfügt die Innenstadt von Monheim am Rhein über ca. 32 % aller Einzelhandelsverkaufsflächen sowie über ca. 77 % aller in den zentralen Versorgungsbereichen gelegenen Verkaufsflächen im Einzelhandel. • Der zentrale Versorgungsbereich des Hauptzentrums reicht • § im Norden bis zur Einmündung der Krischer Straße zur Kirch- bzw. Lindenstraße § im Süden bis zum Ernst-Reuter-Platz § im Westen entlang der Alten Schulstraße und Turmstraße bis hin zur Kapellenstraße § im Osten bist zum Kreuzungsbereich Berliner Ring / Opladener Straße / Rathausplatz Mit der vorgenommenen Abgrenzung kommt gegenüber dem derzeitigen Zentrenkonzept eine räumlich veränderte Abgrenzung zum Tragen. Im Osten erfolgt eine Ausdehnung des zentralen Versorgungsbereiches, 1 z.B. nach Wochen wechselnde Aktionsartikel bei LM-Discountern Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 18 der im Speziellen die Flächen umfasst, die für eine etwaige Erweiterung des Rathaus-Centers benötigt werden. Die Abgrenzungen im Süden und Norden entsprechen im Wesentlichen den bereits heute gültigen, im Westen wird eine schlankere Abgrenzung im Bereich der Turmstraße gewählt. • Das Einzugsgebiet der Innenstadt von Monheim am Rhein stellt – entsprechend der Einstufung als Hauptzentrum (A-Zentrum) – das gesamte Stadtgebiet von Monheim am Rhein dar. Darüber hinaus stehen Versorgungstätigkeiten des Hauptzentrums für das Umland in Überstimmung mit der Einstufung der Stadt Monheim am Rhein als Mittelzentrum, diesbezüglich ist jedoch festzustellen, dass eine solche über die Stadtgrenzen hinausgehende Versorgungstätigkeit derzeit nicht bzw. in nur (zu) schwach ausgeprägter Weise durch die Monheimer Innenstadt ausgeübt wird. • Mit der vorgenommenen Abgrenzung liegen folgende derzeit vorhandene Anbieter bzw. Einrichtungen innerhalb des Hauptzentrums: Rathaus-Center /Rathausplatz: o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o Monheim Textilien Ernsting´s Family TEDI Deichmann-Schuhe Lufthansa-Agentur Parfümerie Becker Milas Fashion Busch´s Backstube Kaufpark Base-Shop Clou-Bekleidung Telekom-Shop Café Eis bis Heiß Schuhreparatur-Service Trend-Photo Drogerie Rossmann Café Schelmen Bianco-Moden Bistro/Café Le Marie Lotto/Toto Mahr Rathaus Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 19 Neustraße / Friedrichstraße: o o o o o o o o o o o o Zender – Der Akustiker Das Lädchen (Geschenkartikel) Radio/Hifi/TV Gehle Orientalische Spezialitäten Royal Post KIK Schlecker Ebru-Supermarkt Kaufland Back-Profi Kodi Lilly´s Shop (Bekleidung) Heinestraße: o o o o o o o Optikmeister Stefan Gawin Obst/Gemüse Hilal Lotto/Toto Beier Hebbel-Apotheke Marktwert Neuapostolische Kirche Sparkasse Ernst-Reuter-Platz: o o o o o Plus Lotto/Toto Neumarkt-Lebensmittel Äskulap-Apotheke Kiosk Krischer Straße o o o o o o o Rathaus-Apotheke Schuhhaus Palm Papier und Mehr Weinkontor Rheinland Schuhmachermeister Prinz Rhein-Apotheke World of Video Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 20 o o Deko-Queen (Geschenkartikel) Blumen Schneitler Alte Schulstraße / Turmstraße o o o o o o o o o o o o o o o o o o o Bücherstube Roßbach Marke Monheim e.V. Photo & Copy M. Franzen Silke´s Sattelkammer Müller Bestattungen Mode Aktuell Christel Feldges Uhrmachermeister Helmut Wynen Friseurstudio Carmen Krings Sanitätshaus Buchbender Feine Wäsche Bodyline Damenmoden und Pelze Hermsdorf St. Josef-Krankenhaus Therapiezentrum Monheim Brautmoden Schmidt Baker Boys Geschäft für Elektrokleingeräte Moden Arens Bon Bon Geschenkartikel Potpourri (Geschenkartikel) Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 21 Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 22 Wie dargestellt verfügt der Monheimer Stadtteil Baumberg zukünftig über drei zentrale Versorgungsbereiche. Zum zentralen Versorgungsbereich im Bereich Hauptstraße / Froebelstraße sind folgende Feststellungen zu treffen. • Der zentrale Versorgungsbereich wird aufgrund der festzustellenden funktionalen Stärke als Nahversorgungszentrum gemäß LEPro NRW eingestuft. Mit dieser Einstufung wird die derzeit vorgenommene Festlegung als Nebenzentrum an die von der Hauptstraße / Froebelstraße tatsächlich ausgeübte Funktion im Sinne eines Nahversorgungszentrums 1 angepasst. • Die Bestandslagen innerhalb der Hauptstraße in ihrem Teilstück zwischen der Von-Ketteler-Straße und der Sparkasse sind ebenso Bestandteil des ZVB wie auch der Penny-Markt sowie die angegliederten drei Dienstleistungsunternehmen im Bereich der Froebelstraße. • Das Einzugsgebiet des Nahversorgungszentrums im Bereich der Hauptstraße stellt – in Übereinstimmung mit der der Einstufung als Nahversorgungszentrum – das westliche Siedlungsgebiet des Monheimer Stadtteils Baumberg dar. • Mit der vorgenommenen Abgrenzung liegen folgende derzeit vorhandene Anbieter innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches: Dienstleister: o o o o o o o o o o o Sparkasse Raiffeisenbank Steffi´s Nailothek Hotel Zum Schwan Osteria / Pizzeria Don Rosario Fahrschule Seefeldt Odendal Bestattungen Rheinischer Hof (Gaststätte) Munzur Grill Allianz-Versicherung Stephan Bartholme Grill-Restaurant Futterkrippe 1 Der Bereich der Hauptstraße / Froebelstraße verfügt gegenwärtig über einen Verkaufsflächenbestand im Einzelhandel von ca. 1.300 qm, davon mehr als 700 qm im Bereich des Verkaufs von Nahrungs- und Genussmitteln. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 23 o o o o o o Gaststätte Grüne Gans Beautythek W. Mädler Salon Gebhardt Restaurant Alte Post Sonnenstudio (Froebelstraße) Provinzialversicherungen Wolfgang Hillebrand (Froebelstraße) Einzelhandelsanbieter: o o o o o o o o o o o Modehaus Schmitz Radio Metzig (TV/Video) Cremetöpfchen Sonja Seemann Bäckerei Durst Plus Baumberger Reformhaus Kreuz-Apotheke Trinkhalle Busch´s Backstube Quelle-Shop Penny (Froebelstraße) • Zusätzlich zu den Bestandslagen, die bereits heute mit Geschäftsstandorten ausgestattet sind, wurden für den ZVB an der Hauptstraße Reserveflächen in die Abgrenzung einbezogen. • Dies gilt in Bezug Flächen zwischen den Bestandslagen an der Hauptstraße sowie dem Penny-Markt an der Froebelstraße, die im Falle einer gewerblichen Entwicklung zu einer besseren Verknüpfung des PennyAreals mit den übrigen heute schon vorhandenen Anbietern an der Hauptstraße führen wird. • Auch wurde die Abgrenzung in den Bereichen entlang der Hauptstraße so gewählt, dass den weitaus meisten Betrieben, die hier kleinteiligen Charakter aufweisen, „Reserveflächen in die Tiefe“für eine etwaige Betriebserweiterung zur Verfügung stehen. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 24 Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 25 Zum zentralen Versorgungsbereich im Bereich der Geschwister-Scholl-Straße sind folgende Feststellungen zu treffen. • Auch der zentrale Versorgungsbereich im Bereich der GeschwisterScholl-Straße wird aufgrund der festzustellenden funktionalen Stärke als Nahversorgungszentrum gemäß LEPro NRW eingestuft. Mit dieser Einstufung wird auch die für den Bereich Geschwister-Scholl-Straße derzeit vorgenommene Festlegung als Nebenzentrum an die hier tatsächlich ausgeübte Funktion im Sinne eines Nahversorgungszentrums ange2 passt. • Der zentrale Versorgungsbereich beginnt im Süden mit einer Ladenzeile auf der westlichen Seite der Geschwister-Scholl-Straße und setzt sich fort über die Bestandslagen von Kaiser´s, den hier angegliederten kleinteiligen Geschäften bis hin zum ALDI-Markt. • Das Einzugsgebiet des Nahversorgungszentrums im Bereich der Geschwister-Schollstraße stellt – in Übereinstimmung mit der der Einstufung als Nahversorgungszentrum – das nördliche Siedlungsgebiet des Monheimer Stadtteils Baumberg dar. • Mit der vorgenommenen Abgrenzung liegen folgende derzeit vorhandene Anbieter innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches: Dienstleister: o o o o o o o o o o o o o Gaststätte Holzwurm Eiscafé Treviso Änderungsstudio Larissa Schwab Reisebüro Ulrich Kosmetikstudio Leonida Fahrschule Schymura Reinigung / Textilpflege Post Chinarestaurant Goldene Krone Fahrschule Pole Position Immobilien Alexandra Gröber Haarmoden Godolinas Sonnenstudio Noble Sun Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 26 Einzelhandelsanbieter: o o o o o o o o o o o o o o o o o o o o Lotto/Toto Claudia Muth Kaiser´s Schlecker Geschenke „Dies und Das“ Schreibwaren und Mehr Fashion 4 Kids Optik Bonk Schuhmoden Frenzen Kleinpreis Damenmoden Alicia´s Leckerland (schlesische Spezialitäten) Busch´s Backstube Fahrräder und Mehr Aldi Rosenapotheke Kiosk / Trinkhalle Busch´s Backstube Mode Luque Second-Hand für Kinder „Schatzkiste“ Happy Backshop Detlef´s Hörgeräte 2 Der ZVB an der Geschwister-Schollstraße verfügt gegenwärtig über einen Verkaufsflächenbestand im Einzelhandel von ca. 2.700 qm, davon ca. 1.600 qm im Bereich des Verkaufs von Nahrungs- und Genussmitteln. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 27 Als einzig neuer zentraler Versorgungsbereich wird zukünftig ein Standortareal an der Berghausener Straße in der Nähe der Grazer Straße als Nahversorgungszentrum ausgewiesen. Eine solche Ausweisung ist seitens der Stadt Monheim am Rhein politisch gewünscht. 3 Aus der gutachterlichen Sicht ist eine solche Ausweisung unter Berücksichtigung von marktseitigen wie auch städtebaulichen Faktoren als nachvollziehbar und in der Abwägung von Argumenten als empfehlenswert einzustufen. Folgende Faktoren spielen für die Ausweisung der Dreiecksfläche an der Berghausener Straße als Nahversorgungszentrum eine Rolle. 3 Gemäß LEPro NRW liegt die Ausweisung von zentralen Versorgungsbereichen in den Händen der jeweiligen Kommunen, die diese nach eigenen städtebaulichen Vorstellungen und Zielen festlegen können. Von dieser Möglichkeit möchte die Stadt Monheim am Rhein durch die AusEinzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 28 • Das derzeitige Zentrenkonzept weist im Umfeld der Berghausener Straße zwei Standortareale als zentrale Versorgungsbereiche aus, die zukünftig nicht mehr diese Funktion ausüben werden. Hierbei handelt es sich um eine kleine Ladengruppe an der Benrather Straße sowie das Areal des Kaufpark an der Sandstraße. • Maßgeblich für die Empfehlung, die beiden genannten derzeitigen zentralen Versorgungsbereiche zukünftig nicht mehr als zentrale Versorgungsbereiche auszuweisen, sind folgende Faktoren: Derzeitiger und zukünftig wegfallender ZVB Benrather Straße: § Der zentrale Versorgungsbereich an der Benrather Straße erfüllt aufgrund seines nur sehr geringen Einzelhandels- und Dienstleistungsbesatzes nicht die Voraussetzungen, als zentraler Versorgungsbe4 reich ausgewiesen zu werden. § Diese Entwicklung ist auch darauf zurückzuführen, dass ein hier ansässiger Lebensmittelanbieter diesen Standort verlassen hat. § Da davon auszugehen ist, dass eine Revitalisierung dieses Standortareals durch die Etablierung neuer Nutzungen – z.B. eines neuen LM-Anbieters –, die den Standort zu einem zentralen Versorgungsbereich aufwerten würde, nicht realistisch ist, übt dieser zentrale Versorgungsbereich keine Funktionen im Sinne eines Nahversorgungszentrums mehr aus, so dass der Bevölkerung im Umfeld, die zukünftig von der Berghausener Straße versorgt werden könnte, keine Grundversorgung im Bereich der Benrather Straße mehr zur Verfügung steht. weisung eines zentralen Versorgungsbereiches im Bereich der Berghausener Straße Gebrauch machen. 4 Ansässig sind ein Schlecker-Markt, eine Pizzeria, ein Kiosk sowie ein Fitnessstudio. Zudem ist eine Begegnungsstätte (Gertrud-Borkott-Haus) vorhanden. Dieser Besatz ist aus der gutachterlichen Sicht funktional zu schwach, um im Sinne des LEPro als zentraler Versorgungsbereich ausgewiesen zu werden. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 29 Derzeitiger und zukünftig wegfallender ZVB Bereich Kaufpark, Sandstraße: § Ein weiterer im derzeitigen Zentrenkonzept enthaltener zentraler Versorgungbereich befindet sich im Süden des Stadtteils Baumberg im Bereich der Sandstraße. § Hierbei handelt es sich um einen Kaufpark-Lebensmittelmarkt, der in Standortunion mit einem KIK und einigen kleinteiligen Dienstleistern am südlichen Ortsrand von Baumberg gelegen ist. § Das Standortareal des Kaufpark ist aus Sicht von FUTURA CONSULT nicht als ein Funktionsbereich zu bewerten, der einem zentralen Versorgungsbereich entspricht. Zwar ist nicht in Abrede zu stellen, dass die Größenordnung der Verkaufsflächen des Kaufpark sowie der angegliederten Anbieter für die Grundversorgung der Bevölkerung im Einzugsgebiet ausreicht. Da jedoch die Standortbedingungen aufgrund der Lage des Kaufpark am äußersten Ortsrand von Baumberg sowie die Umfeldsituation, die aufgrund der hier vorhandenen Nutzungen eher den Charakter eines Gewerbegebietes aufweist, nicht den Kriterien entspricht, die ein zentraler Versorgungsbereich aufweisen sollte, ist aus der gutachterlichen Sicht eine Ausweisung des Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 30 Kaufpark sowie der angegliederten Anbieter als zentraler Versorgungsbereich nicht zu empfehlen. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 31 Somit wäre im Ergebnis davon auszugehen, dass in Baumberg zwei derzeit als zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesene Standortareale nicht mehr als zentrale Versorgungsbereiche eingestuft werden. Deren Versorgungsfunktion als zentraler Versorgungsbereich kann und soll zukünftig von dem neu zu entwickelnden Standortbereich an der Berghausener Straße übernommen werden. Mit einer solchen Lösung kann die Erwartung verbunden werden, einen zukünftig tragfähigen neuen zentralen Versorgungsbereich als Ersatzstandort für die beiden entfallenden ZVBs Kaufpark und Benrather Straße zu schaffen. Das Kerneinzugsgebiet des neuen Nahversorgungszentrums an der Berghausener Straße stellt – in Übereinstimmung mit der der Einstufung als Nahversorgungszentrum – das östliche und südliche Siedlungsgebiet des Monheimer Stadtteils Baumberg dar. Für den Standort an der Berghausener Straße spricht neben den - aus betriebswirtschaftlicher Sicht - zu attestierenden guten Erreichbarkeitsbedingungen aus städtebaulicher Sicht der Umstand, dass sich im Nahbereich des Standortes eine überaus hohe Zahl an Personen des Monheimer Stadtteils Baumberg befindet. Eine im Zuge der vorliegenden Untersuchung vorgenommene Analyse der hier ansässigen Bevölkerung macht deutlich, dass in einem Radius von ca. 1.000 Metern um den Standort an der Berghausener Straße ca. 10.173 Personen wohnen. Auch in einem Nahbereich von 700 Metern (Radius) um den Standort ist mit ca. 6.144 Personen ein als hoch zu klassifizierendes Bevölkerungspotential vorhanden. 5 5 Quelle: Stadtverwaltung Monheim am Rhein, Spezialauswertung der Einwohnerzahlen auf Basis der Radialdaten von 700 m und 1.000 m um den Standort an der Berghausener Straße Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 32 Das derzeitige Zentrenkonzept der Stadt Monheim am Rhein weist in Monheim im Bereich der Sperberstraße einen zentralen Versorgungsbereich aus. FUTURA CONSULT empfiehlt, dieses Standortareal zukünftig nicht mehr als zentralen Versorgungsbereich einzustufen, da der hier vorhandene Besatz mit Einzelhandels- und Dienstleistungseinrichtungen, der neben zwei Arztpraxen eine ApoEinzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 33 theke, eine Bäckerei und eine Pizzeria sowie einen Anbieter für Hörgeräte umfasst, nicht ausreicht, um diesen Areal als Nahversorgungszentrum auszuweisen. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 34 5. Monheimer Liste Für die Zuordnung einzelner Sortimente in die Kategorien zentrenrelevant, nicht zentrenrelevant und nahversorgungsrelevant spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Zu diesen zählen: • Für die Zentrenrelevanz eines Angebotes ist die tatsächliche Präsenz einzelner Sortimente in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Monheim am Rhein von Bedeutung, jedoch nicht das alleine ausschlaggebende Kriterium. • Produkte mit hohem Flächenbedarf und geringer Produktivität eignen sich vom Grundsatz her nicht für eine Marktpräsenz in zentralen Versorgungsbereichen. Solche Sortimente, z.B. Möbel, können trotz mitunter gegebener Präsenz in zentralen Versorgungsbereichen als nicht zentrenrelevant eingestuft werden. • Ein Sortiment, das in einem zentralen Versorgungsbereich nicht vorhanden ist, kann dennoch als zentrenrelevant eingestuft werden. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn durch dessen Ansiedlung eine Attraktivitäts- und Frequenzsteigerung im zentralen Versorgungsbereich möglich wird. • Die Zentrenrelevanz eines Sortiments kann sich auch dadurch ergeben, dass eine hohe Verbundwirkung mit anderen Sortimenten gegeben bzw. zu erwarten ist oder Produkte mit hoher Beratungsintensität angeboten werden. • PKW-orientierte Einkäufe großvolumiger und schwerer Produkte sind oftmals nicht in Einklang zu bringen mit den Standortanforderungen innerhalb der Zentren. Dies gilt z.B. in Bezug auf spezielle Getränkemärkte, die dominant Kastenware verkaufen und in verkehrsberuhigten Bereichen oder Fußgängerzonen nicht die für einen dauerhaften Geschäftsbetrieb notwendigen Standortbedingungen vorfinden. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 35 • Demzufolge ist die Sperrigkeit von Gütern und deren Transportierbarkeit bei der Klassifizierung zu berücksichtigen. • Ein Sortiment, das aufgrund der sortimentsspezifischen Bedingungen (Großvolumigkeit, Erfordernis des PKW-Transports) als nicht zentrenrelevant eingestuft werden könnte, kann unter Berücksichtigung der tatsächlichen Präsenz in zentralen Versorgungsbereichen dennoch Zentrenrelevanz besitzen. Aus den dargestellten Sachverhalten ist ableitbar, dass die Zentrenrelevanz eines Sortimentes neben der Frage der tatsächlichen Präsenz in den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Monheim am Rhein auch von den Standortanforderungen der jeweiligen Branche abhängig ist. 5.1 nahversorgungsrelevante Sortimente Die nachfolgend aufgeführten Sortimente bzw. Warengruppen sind in Monheim am Rhein nahversorgungsrelevant. Alle nahversorgungsrelevanten Sortimente sind auch zentrenrelevant. • • • Apothekenartikel, Drogerie-, Parfümerie-, Kosmetikartikel 6 7 Lebensmittel, Getränke , Nahrungs- und Genussmittel Zeitungen, Zeitschriften Die angeführten Warengruppen enthalten Sortimente, die von elementarer Bedeutung für die Daseinsvorsorge der Monheimer Wohnbevölkerung sind. Demzufolge ist von Bedeutung, die genannten Sortimente in unmittelbarer Nähe der Wohnquartiere bereitzustellen. Hierzu bietet sich eine Integration der Sortimente 6 Getränkemärkte, die 90% oder mehr ihrer Verkaufsfläche für den Verkauf von Getränken in Kästen und Fässern vorhalten, sind als nicht zentrenrelevant einzustufen. 7 inklusive Reformwaren, Tabakwaren Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 36 in die zentralen Versorgungsbereiche aller Kategorien an, so dass die nahversorgungsrelevanten Sortimente gleichzeitig als zentrenrelevant einzustufen sind. Für die Sortimentsgruppe Nahrungs- und Genussmittel ist ebenfalls eine generelle Zentrenrelevanz dieser Sortimentsgruppe gegeben. In allen vier ZVBs sind Anbieter dieser Sortimentsgruppe vorhanden. Speziell für die Nahversorgungsbereiche besitzt die Sortimentsgruppe nicht nur aufgrund ihrer grundlegenden Bedeutung für die Versorgung der Bevölkerung einen hohen Stellenwert, ihre Zentrenrelevanz ergibt sich nicht zuletzt auch aus ihrer Funktion als Leitbetriebe und Frequenzbringer in den Nahversorgungsbereichen. Beispielhaft können die Anbieter Plus und Penny im ZVB Hauptstraße und Kaiser´s sowie ALDI im ZVB Geschwister-Schollstraße angeführt werden, die in den dortigen zentralen Versorgungsbereichen vorhanden sind und deren Leitbetriebe darstellen. Innerhalb des A-Zentrums Innenstadt ist ein Kaufland-SB-Warenhaus mit einem deutlichen Sortimentsschwerpunkt bei Nahrungs- und Genussmitteln, ein Kaufpark im Rathaus-Center, ein Plus-Markt am Ernst-Reuter-Platz sowie mehrere kleinteilige Anbieter vorhanden. 5.2 zentrenrelevante Sortimente Zusätzlich zu den angeführten nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind folgende Sortimente bzw. Warengruppen in Monheim am Rhein zentrenrelevant: • • • • • • • • • • Baby- und Kinderartikel, Kinderwagen Bekleidung, Wäsche, Meterware, Handarbeitsartikel Briefmarken und Münzen Bücher Büromaschinen, Computer und -zubehör Geschenkartikel Glas-, Porzellan, Kleinkeramik 8 Hausrat (ohne Möbel, Campingartikel), Haushaltswaren Heimtextilien, Bettwaren (ohne Matratzen), Haus-, Tisch-, Bettwäsche Jagdbedarf, Waffen 8 z.B. Messer, Besteck, metallisches Geschirr, Kehrbleche, Flaschen- und Dosenöffner etc. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 37 • • • • • • • • • • • • Kunst, Kunstgegenstände Papier-, Büro-, Schreibwaren PC und Zubehör (Hard-, Software) Photoartikel, Augenoptik, Akustik Radio, TV, Elektrokleingeräte, Lampen Sanitätsartikel Schnittblumen Schuhe, Lederwaren Spielwaren, Hobbybedarf, Musikinstrumente Sportartikel (ohne Großgeräte) Uhren, Schmuck Unterhaltungselektronik (Video-, DVD-Geräte, CDs, Tonträger etc.), Telefone Für eine Reihe der o.a. Sortimente ergibt sich die Festlegung als in Monheim am Rhein zentrenrelevante Sortimente aus der tatsächlichen Präsenz dieser Sortimente in den zentralen Versorgungsbereichen. Dies gilt zunächst für „klassisch zentrenrelevante“Sortimente wie z.B. Bekleidung, Schuhe / Lederwaren und Uhren, Schmuck, die vorrangig in den zentralen Versorgungsbereichen angeboten werden. 9 Die gleiche Schwerpunktaussage gilt auch für weiterhin angeführte Sortimente, darunter z.B. Geschenkartikel, Glas-, Porzellan, Kleinkeramik und Hausrat. Der Sortimentsbereich Bücher ist in Monheim am Rhein in der Innenstadt z.B. durch den Anbieter Bücherstube Roßbach vertreten. Ein Teil der zentrenrelevanten Sortimente ist in den ZVBs von Monheim nicht bzw. nur in kleinflächigem Umfang vorhanden, werden jedoch dennoch als zentrenrelevant eingestuft, um eine etwaige Ansiedlung auf die Innenstadt zu lenken und hierdurch zu einer Stärkung des Hauptzentrums zu gelangen. 9 Die Verkaufsfläche mit Bekleidungssortimenten von insgesamt ca. 2.380 qm befindet sich in Monheim am Rhein zu ca. 71 % in den zentralen Versorgungsbereichen. Relevante Anbieter stellen im Hauptzentrum Innenstadt z.B. die Anbieter Ernsting´s Family, Monheim-Textilien, Milas-Fashion, Clou-Bekleidung, Bianco-Moden, Kik, Mode Aktuell Christel Feldges, Damenmoden und Pelze Hermsdorf, Moden Arens sowie Brautmoden Schmidt dar. Im Nahversorgungszentrum Hauptstraße ist zudem der Anbieter Modehaus Schmitz, im Nahversorgungszentrum an der Geschwister-Scholl-Straße Fashion 4 Kids und Mode Luque vorhanden. Der Gesamtbestand an Schuhen (ca. 1.060 qm) wird in Monheim am Rhein zu ca. zwei Dritteln (ca. 670 qm) in den zentralen Versorgungsbereichen angeboten (z.B. durch die Anbieter Deichmann, Schuhhaus Palm sowie als kleinteiliger Anbieter mit stark medizinischer Ausrichtung – Orthopädie-Schuhe Prinz in der Monheimer Innenstadt sowie im zentralen Versorgungsbereich an der GeschwisterScholl-Straße durch Schuhmoden Frenzen). Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 38 Dies gilt z.B. für Sortimente wie Heimtextilien, Bettwaren, Haus-, Tisch und Bettwäsche, die derzeit nur in kleinflächiger Form in der Innenstadt angeboten werden. 5.3 nicht zentrenrelevante Sortimente Alle Sortimente, die in der Rubrik der nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimente nicht angeführt werden, sind in Monheim am Rhein nicht zentrenrelevant. Beispiele für nicht zentrenrelevante Sortimente, zu denen auch andere als die nachfolgend angeführten Sortimente gehören, sind: • • • • • • • • • • • • • • Baumarktsortiment 10 Boote und -zubehör Campingartikel Elektrogroßgeräte (Weiße Ware) Fahrräder und -zubehör Gartenbedarf 11 KfZ und -zubehör Möbel 12 Motorräder, Mofas und Zubehör Reitsportartikel Sportgroßgeräte 13 Tiernahrung und Heimtierbedarf, zoologischer Spezialbedarf, 14 lebende Tiere Teppiche, Teppichboden Wohnwagen 10 z.B. Baustoffe, Sanitärwaren, Fliesen, Holz, Werkzeuge, Eisenwaren, Leuchten, Leuchtmittel, Bodenbeläge, Tapeten, Farben, Lacke 11 z.B. Beetpflanzen, Topfpflanzen, Sämereien, Gartengeräte, Rasenmäher, Pflanzengefäße, Blockhäuser, Düngemittel 12 inklusive Matratzen, Büromöbel 13 z.B. Freizeitboote und Bootsausrüstung, Turngeräte, Heimtrainer, Kraftsportgeräte 14 In den zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Monheim am Rhein ist kein Spezialanbieter mit einem Sortiment an Tiernahrung, Heimtierbedarf oder einem Angebot an Lebendtieren vorhanden. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 39 5.4 Synthese: „Monheimer Sortimentsliste“ Vorschlag für eine "Monheimer Sortimentsliste" Zentrenrelevante Sortimente Nicht-zentrenrelevante Sortimente Nahversorgungsrelevant Baumarktsortiment 4 Apothekenartikel, Drogerie-, Parfümerie-, Kosmetikartikel 1 2 Boote und -zubehör Lebensmittel, Getränke Nahrungs- und Genussmittel Campingartikel Zeitungen, Zeitschriften Elektrogroßgeräte (Weiße Ware) Fahrräder und -zubehör Zentrenrelevant Gartenbedarf5 Baby- und Kinderartikel, Kinderwagen KfZ und -zubehör Bekleidung, Wäsche, Meterware, Handarbeitsartikel Möbel6 Briefmarken und Münzen Motorräder, Mofas und Zubehör Bücher Reitsportartikel Büromaschinen, Computer und -zubehör Sportgroßgeräte7 Geschenkartikel Teppiche, Teppichboden Glas-, Porzellan, Kleinkeramik Tiernahrung, Heimtierbedarf, zoologischer Hausrat (ohne Möbel, Campingartikel), Haushaltswaren Spezialbedarf, lebende Tiere Heimtextilien, Bettwaren (ohne Matratzen), Haus-, Tisch-, Bettwäsche Wohnwagen 3 Jagdbedarf, Waffen Kunst, Kunstgegenstände Papier-, Büro-, Schreibwaren PC und Zubehör (Hard-, Software) Photoartikel, Augenoptik, Akustik Radio, TV, Elektrokleingeräte, Lampen Sanitätsartikel Schnittblumen Schuhe, Lederwaren Spielwaren, Hobbybedarf, Musikinstrumente Sportartikel (ohne Großgeräte) Uhren, Schmuck Unterhaltungselektronik (Video-, DVD-Geräte, CDs, Tonträger etc.), Telefone Getränke 1: Getränkem ärkte, die 90% oder mehr ihrer Verkaufsfläche für den Verkauf von Getränken in Käs ten und Fäs sern vorhalten, sind als nicht zentrenrelevant einzustufen Nahrungs- und Genussmittel 2: inklusive Reformwaren, Tabakwaren Haushaltswaren3: z.B. Mess er, Besteck, metallisches Ges chirr, Kehrbleche, Flaschen- und Dosenöffner etc. Baumarktsortim ent4: z.B. Baustoffe, Sanitärwa ren, Flies en, Holz, Werkzeuge, Eisenwaren, Leuchten, Leuchtmittel, Bodenbeläge, Tapeten, Farben, Lacke Gartenbedarf5: z.B. Beetpflanzen, Topfpflanzen, Säm ereien, Gartengeräte, Rasenm äher, Pflanzengefäße, Blockhäuser, Düngemittel Möbel6: inklusive Matratzen, Bürom öbel Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 40 5.5 Sonstige Hinweise Über die Definition der nahversorgungsrelevanten, zentrenrelevanten und nicht zentrenrelevanten Sortimente hinaus ist zu empfehlen, die Privilegierung und Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Stadt auch durch weitere absichernde Maßnahmen der Bauleitplanung zu stützen. FUTURA CONSULT empfiehlt diesbezüglich, einen Nutzungsausschluss für unerwünschte Nutzungen außerhalb des Einzelhandelsbereiches, z.B. Sex-Shops, Wettbüros etc., für die zentralen Versorgungsbereiche vorzunehmen. Zudem wird empfohlen, dass über die Festlegungen für Einzelhandelsbetriebe hinaus bestimmte Dienstleistungsbetriebe vorrangig in zentralen Versorgungsbereichen untergebracht werden. Zu diesen Betrieben zählen Anbieter wie z.B. Bank/Geldinstitute, Reisebüro, Friseur, Schuhmacher und Postagentur. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 41 6. Zusammenfassung der Ergebnisse Die vorliegende Untersuchung definiert die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Monheim am Rhein und die für den Einzelhandel als zentrenrelevant, nicht zentrenrelevant und nahversorgungsrelevant einzustufenden Sortimente im Einzelhandel. FUTURA CONSULT empfiehlt, vier zentrale Versorgungsbereiche in der Stadt Monheim am Rhein auszuweisen, und zwar: • Zentraler Versorgungsbereich Innenstadt Monheim als Hauptzentrum (A-Zentrum) • Zentraler Versorgungsbereich Hauptstraße in Baumberg als Nahversorgungszentrum • Zentraler Versorgungsbereich Geschwister-Scholl-Straße in Baumberg als Nahversorgungszentrum • Zentraler Versorgungsbereich (neu) Berghausener Straße in Nähe Grazer Straße im Baumberg als Nahversorgungszentrum Im Ergebnis wird die neue Standortstruktur im Einzelhandel folgende zentrale Versorgungsbereiche umfassen. Zentrale Versorgungsbereiche und Zentrenhierarchie für das Mittelzentrum Monheim am Rhein zentraler Versorgungsbereich Einstufung ZVBs gemäß LEPro Stadtteil Mikrostandort Hauptzentrum Monheim Innenstadt Bereich Rathaus-Center und umliegende Bereiche keine Ausweisung in Monheim am Rhein Nebenzentrum Nahversorgungszentrum Baumberg Hauptstraße / Froebelstraße Baumberg Geschwister-Scholl-Str. Baumberg Berghausener Straße Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 42 Die bislang als zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesenen Standorte am Lerchenweg/Sperberstraße (Monheim), an der Sandstraße (Kaufpark Baumberg) sowie an der Benrather Straße (Baumberg) werden zukünftig nicht mehr als zentrale Versorgungsbereiche ausgewiesen. Als Ersatz für den zukünftig nicht mehr als zentraler Versorgungsbereich ausgewiesenen Standort an der Benrather Straße dient der neu zu entwickelnde zentrale Versorgungsbereich an der Berghausener Straße. Folgende Sortimente sollten durch den Rat der Stadt als in Monheim am Rhein nahversorgungsrelevant beschlossen werden: • • • Apothekenartikel, Drogerie-, Parfümerie-, Kosmetikartikel 15 16 Lebensmittel, Getränke , Nahrungs- und Genussmittel Zeitungen, Zeitschriften Alle nahversorgungsrelevanten Sortimente sind auch zentrenrelevant. Über die nahversorgungsrelevanten Sortimente hinaus sollten folgende Sortimente durch den Rat der Stadt als in Monheim am Rhein zentrenrelevant beschlossen werden: • • • • • • • • • • • • Baby- und Kinderartikel, Kinderwagen Bekleidung, Wäsche, Meterware, Handarbeitsartikel Briefmarken und Münzen Bücher Büromaschinen, Computer und -zubehör Geschenkartikel Glas-, Porzellan, Kleinkeramik 17 Hausrat (ohne Möbel, Campingartikel), Haushaltswaren Heimtextilien, Bettwaren (ohne Matratzen), Haus-, Tisch-, Bettwäsche Jagdbedarf, Waffen Kunst, Kunstgegenstände Papier-, Büro-, Schreibwaren 15 Getränkemärkte, die 90% oder mehr ihrer Verkaufsfläche für den Verkauf von Getränken in Kästen und Fässern vorhalten, sind als nicht zentrenrelevant einzustufen. 16 inklusive Reformwaren, Tabakwaren 17 z.B. Messer, Besteck, metallisches Geschirr, Kehrbleche, Flaschen- und Dosenöffner etc. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 43 • • • • • • • • • • PC und Zubehör (Hard-, Software) Photoartikel, Augenoptik, Akustik Radio, TV, Elektrokleingeräte, Lampen Sanitätsartikel Schnittblumen Schuhe, Lederwaren Spielwaren, Hobbybedarf, Musikinstrumente Sportartikel (ohne Großgeräte) Uhren, Schmuck Unterhaltungselektronik (Video-, DVD-Geräte, CDs, Tonträger etc.), Telefone Alle unter der Rubrik der nahversorgungsrelevanten und zentrenrelevanten Sortimente nicht aufgeführten Sortimente sollten durch den Rat der Stadt als in Monheim am Rhein nicht zentrenrelevant beschlossen werden. Beispiele für in Monheim am Rhein nicht zentrenrelevante Sortimente, zu denen auch andere als die nachfolgend angeführten Sortimente gehören, sind: • • • • • • • • • • • • • • 18 Baumarktsortiment Boote und -zubehör Campingartikel Elektrogroßgeräte (Weiße Ware) Fahrräder und -zubehör 19 Gartenbedarf KfZ und -zubehör 20 Möbel Motorräder, Mofas und Zubehör Reitsportartikel 21 Sportgroßgeräte Teppiche, Teppichboden Tiernahrung und Heimtierbedarf, zoologischer Spezialbedarf, lebende Tiere Wohnwagen 18 z.B. Baustoffe, Sanitärwaren, Fliesen, Holz, Werkzeuge, Eisenwaren, Leuchten, Leuchtmittel, Bodenbeläge, Fliesen, Holz, Werkzeuge, Eisenwaren, Tapeten, Farben, Lacke 19 z.B. Beetpflanzen, Topfpflanzen, Sämereien, Gartengeräte, Rasenmäher, Pflanzengefäße, Blockhäuser, Düngemittel 20 inklusive Matratzen, Büromöbel 21 z.B. Freizeitboote und Bootsausrüstung, Turngeräte, Heimtrainer, Kraftsportgeräte Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 44 Mit der für Monheim am Rhein durch das vorliegende Gutachten empfohlenen Zentrendefinition und Sortimentsklassifizierung kann die Erwartung verbunden werden, die zukünftige Einzelhandelsentwicklung der Stadt Monheim am Rhein funktionsgerecht und städtebaulich verträglich zu steuern, Investoren „Mögliches“ und „Nicht-Mögliches“ aufzuzeigen und Rechtssicherheit bei etwaigen gerichtlichen Auseinandersetzungen zu befördern. Den durch das neue LEPro NRW gestellten Anforderungen an die Kommunen in Nordrhein-Westfalen, ihre zentralen Versorgungsbereiche selbst zu definieren und eine aus der speziellen örtlichen Situation abgeleitete Sortimentsliste über nahversorgungsrelevante, zentrenrelevante und nicht zentrenrelevante Sortimente zu erarbeiten, kann durch einen Beschluss des Rates der Stadt Monheim am Rhein entsprochen werden. FUTURA CONSULT Dr. Rainer Kummer Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 45 ▬ ▬ ▬ ▬ ▬ ▬ ▬ ▬ ▬ ▬ Die vorliegende Untersuchung unterliegt dem Schutz des Urheberrechts. Dem Auftraggeber ist es erlaubt, die Untersuchung an Dritte weiter zu geben, sofern sich die Notwendigkeit hierzu aus dem Zweck der Untersuchung ergibt. Eine darüber hinaus gehende Verwertung der Untersuchung bedarf der Absprache mit FUTURA CONSULT DR. KUMMER. Dies gilt insbesondere in Bezug auf Publikation, Kopieerstellung und Nachdruck, die nur mit vorheriger Zustimmung von FUTURA CONSULT DR. KUMMER erlaubt sind. Einzelhandelsuntersuchung Monheim am Rhein FUTURA CONSULT Seite 46