einwohnerversammlung 2016 - Stadtverwaltung Bad Neuenahr

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einwohnerversammlung 2016 - Stadtverwaltung Bad Neuenahr
EINWOHNERVERSAMMLUNG 2016
Nach § 16 der Gemeindeordnung sollen zum Zwecke der Unterrichtung der Einwohner und Bürger Einwohnerversammlungen abgehalten werden.
Gegenstand einer Einwohnerversammlung sollen aktuelle Fragen aus dem Gemeindeleben sein.
Zum Bereich der örtlichen Verwaltung gehören sowohl Selbstverwaltungsaufgaben als auch Auftragsangelegenheiten und damit also auch Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Die Einwohnerversammlung ist ein Forum der Information und Diskussion; sie hat jedoch keine
Beschlussrechte.
Zu der heutigen Einwohnerversammlung für den Stadtteil Bad Neuenahr wurde am 24.05.2016
im Bekanntmachungsorgan der Stadt unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung eingeladen.
Damit sind die form- und fristgerechten Voraussetzungen zur heutigen Versammlung erfüllt.
Die Verwaltung informiert mit dem folgenden schriftlichen Bericht über wichtige kommunale Angelegenheiten und gibt einen Ausblick auf weitere geplante Investitionen und Maßnahmen im
laufenden Jahr 2016.
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1.
Statistik
1.1 Bevölkerungsstatistik
Die Einwohnerzahl der Stadt zum 31.12.2015 betrug 27.976; dies bedeutet einen Zugang
gegenüber dem 31.12.2014 von 334 Einwohnern.
Von der Gesamteinwohnerzahl lebten zum Stichtag 31.12.2015 im Stadtteil Ahrweiler 7.401
Personen (- 1 Personen gegenüber dem 31.12.2014), im Stadtteil Bachem 1.215 Personen
(+ 8 Personen), im Stadtteil Bad Neuenahr 12.247 Personen (+ 301 Personen), im Stadtteil
Ehlingen 279 Personen (+ 2 Personen), im Stadtteil Gimmigen 726 Personen (- 3 Personen),
im Stadtteil Green 94 Personen (+ 3 Person), im Stadtteil Heimersheim 2.929 Personen (+
17 Personen), im Stadtteil Heppingen 865 Personen (- 9 Personen), im Stadtteil Kirchdaun
362 Personen (- 14 Personen), im Stadtteil Lohrsdorf 584 (+ 21 Personen), im Stadtteil Marienthal 51 Personen (+ 1 Person), im Stadtteil Ramersbach 579 Personen (+ 11 Personen)
und im Stadtteil Walporzheim 644 Personen (- 3 Personen).
1.2 Personenstandswesen
Das Standesamt beurkundete 2015 folgende Fälle:
Geburten 370
Sterbefälle
Eheschließende
Lebenspartnerschaften
2.
(2014
533
127
0
=
(2014
(2014
(2014
379) = 505)
= 103)
=
4)
9
+ 28
+ 24
- 4
Geplante Straßenbaumaßnahmen im Stadtteil Bad Neuenahr
Aktive Stadtzentren
Ausbau der Jülichstraße, der Wendelstraße, der Hans-Frick-Straße und der
Kreuzstraße von der Hans-Frick-Straße bis zur Landgrafenstraße sowie Verbesserung der Lindenstraße.
Im Haushaltsplan der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler sind Geldmittel für den Ausbau der Jülichstraße, der Wendelstraße, der Hans-Frick-Straße und der Kreuzstraße von der HansFrick-Straße bis zur Landgrafenstraße bereitgestellt worden.
Gemeinsam mit dem Verfahren der Genehmigungs- und Förderanträge soll die Planung fortgeführt werden. Die Maßnahme soll abschnittsweise über mehrere Jahre realisiert werden,
um die Verkehrsführung, die Neuordnung und Neuverlegung der Versorgungsleitungen –
hierzu gehört auch eine fernwärmtechnische Erschließung des Bereichs durch die AhrtalWerke GmbH – verträglich zu gestalten. Geplant ist die Vorstellung der Pläne in der Sitzung
des Bau- und Planungsausschusses am 13.09.2016. Anschließend erfolgt eine Bürgerinformation. Im Anschluss wird das Thema im Stadtrat behandelt.
-3-
Darüber hinaus ist gerade vor dem Hintergrund des stetig wachsenden Parkdrucks das
Thema Schaffung neuen öffentlichen Parkraums zu bearbeiten. Insbesondere in den Kernzonen und deren direktem Umfeld sind hier zeitnahe Lösungen zu entwickeln.
Im konkreten Fall sollte dabei der Standort Kreuzstraße / Hans-Frick-Straße planerisch angegangen werden, der durchaus das Potential eines ergänzenden Parkdecks aufweist.
Auch in Abstimmung mit den Werbegemeinschaften sind weitere Strategien und potentielle
Bereich zu diskutieren.
3.
Sanierung / Neubau Grundschule Bad Neuenahr
Das Gebäude der heutigen Grundschule Bad Neuenahr stammt aus dem Jahr 1964. Das
Gebäude ist sowohl hinsichtlich der Gebäudesubstanz einschließlich der heutigen Energiestandards als auch bezüglich der technischen Ausstattung grundsanierungsbedürftig. Hieraus ergibt sich insbesondere unter Einbeziehung einer erheblichen finanziellen Förderung
durch das Land Rheinland-Pfalz das Erfordernis einer Abwägung zwischen der Sanierung
des Altgebäudes und einem Schulneubau.
Die aktuelle Schüler-Statistik zeigt, dass die Grundschule in Bad Neuenahr im laufenden
Schuljahr 2016 / 2017 mit 15 Klassen geführt wird und demnach lediglich noch in einer Klassenstufe dreizügig ist. Bereits im kommenden Schuljahr 2017 / 2018 wird die Schule durchgehend vierzügig sein und voraussichtlich auch für die nächsten Jahre bleiben. Damit stößt
die Schule räumlich an Ihre Grenzen. Für das Schuljahr 2020 / 2021 ist in der Eingangsstufe
sogar erstmals mit einer Fünfzügigkeit zu rechnen.
Diese Entwicklung der zunehmenden Schülerzahlen ist in allen drei Grundschulen der Stadt
Bad Neuenahr-Ahrweiler zu beobachten und basiert zu einem wesentlichen Teil auf der Zuwanderungssituation.
Aufgrund dieser Prognosen und einer vorgesehenen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans kann damit gerechnet werden, die Schule künftig 4 ½ zügig mit 18 Klassen auszurichten.
Eine Entscheidung der städtischen Gremien in Bezug auf eine mögliche Generalsanierung
mit Erweiterung oder einen kompletten Neubau der Schule wird sich im Wesentlichen an
einer wirtschaftlichen Betrachtung dieser möglichen Varianten ausrichten. Nicht zuletzt wird
diese Entscheidung auch von der Beurteilung der Zuschussgeber beeinflusst werden.
Die Kosten der möglichen Varianten betragen nach einer ersten Einschätzung zwischen 5
Mio. und 6 Mio. Euro einschließlich Baunebenkosten.
Geplanter Ablauf des weiteren Verfahrens:
1.
Nach Klärung der Fördervoraussetzungen und einer Entscheidung in den städtischen
Gremien hinsichtlich Sanierung oder Neubau erfolgt ein Auftrag an einen Architekten zur
Erstellung eines Vorentwurfes als Massemodell für eine der möglichen Varianten; mit
der Fertigstellung ist bis ca. Ende 2016 zu rechnen.
2.
Um eine höchstmögliche Transparenz der Planungsschritte sicher zu stellen erfolgt im
weiteren die Abstimmung des Vorentwurfs mit der Schule (Lehrerkollegium, Schüler, Elternvertreter)
-4-
>> 1. Quartal 2017
3.
4.
Danach erfolgen weitere Beratungen in den städtischen Gremien sowie eine Bürgerbeteiligung / Bürgerforum / Kinderforum voraussichtlich im Sommer 2017.
Bauliche Entwicklung in der Kurgartenstraße
Nach Fertigstellung der städtischen Broschüre zur baulichen Entwicklung der Kurparkliegenschaften im April 2013 war eine Marktsondierung und die Einleitung eines mehrstufigen
Vergabeverfahrens vorgesehen. Ziel eines solchen Verfahrens ist es, die in städtebaulicher
Hinsicht beste Lösung für eine Neubebauung zu finden. Dies sowohl durch eine dem Standort angemessene Nutzung, wie auch einer entsprechenden Architektur.
Zu einer zeitlichen Verzögerung des angestrebten Verfahrens führte der von der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) als obere Denkmalschutzbehörde gestellte Antrag auf
rechtsförmliche Feststellung der Denkmaleigenschaft für die heute vorhandenen Gebäude.
Nach umfänglichem Austausch mit der GDKE hat diese zwischenzeitlich ihren Antrag auf
rechtsförmliche Feststellung der Denkmaleigenschaft zurückgezogen.
In der nächsten Stadtratssitzung am 11.07.2016 ist eine Beratung der weiteren Vorgehensweise eingeplant. Beratungsgegenstand ist eine Einladung zu einem öffentlichen Informationsabend und zu einem sich anschließenden Bürger-Workshop „Zukunftswerkstatt Kurpark“
(vorgesehen sind hier der 7. und 10.09.2016). Die Veranstaltungen sollen im Rahmen einer
professionellen Moderation erfolgen.
Im Anschluss hieran finden die weiteren Beratungen in den städtischen Gremien statt.
Eine Informationsbroschüre ist auf der Internetseite der Stadtverwaltung in der Rubrik Rathaus & Bürgerservice unter dem Punkt „Aktuelles“ einzusehen.
5.
TWIN – Neubau Hallenbad
Aktuelle Beschlusslage:
Nach Abschluss eines umfangreichen Moderations- und Beteiligungsverfahrens hat der
Stadtrat in seiner öffentlichen Sitzung am 07.03.2016 beschlossen, dass ein Neubau eines
Hallenbades, soweit möglich, auf dem bisherigen TWIN-Gelände erfolgen soll. Dabei soll das
bisherige Freibad erhalten und weiterbetrieben werden. Zwingende Voraussetzung für den
Hallenbadneubau ist eine ausreichende Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz und den
Landkreis Ahrweiler sowie eine nachvollziehbare Refinanzierung des verbleibenden städtischen Eigenanteils. Hierzu und zu weiteren Detailfragen hat der Stadtrat der Verwaltung eine
Reihe von Prüfaufträgen erteilt, die derzeit abgearbeitet werden.
Weiteres Verfahren:
Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss und im Sportausschuss hat der Stadtrat
in seiner Sitzung am 06.06.2016 über die Fortführung des Architektenauswahlverfahrens beraten und wird sich im weiteren Auswahlverfahren für einen im Schwimmbadbau erfahrenen
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Architekten entscheiden. An der Vorbereitung dieser Entscheidung haben sowohl die Teilnehmer am sog. „Runden Tisch“ als auch Vertreter des seinerzeit beteiligten Jugendforums
mitgewirkt und sind auch im Folgeverfahren für eine weitere Mitarbeit vorgesehen. In der
nächsten Sitzung des Stadtrates am 11.07.2016 soll eine Beauftragung des dann ausgewählten Planungsbüros erfolgen. Die Planung soll sich am bereits beschlossenen Raumprogramm und an den Ergebnissen der weiteren Untersuchungen orientieren. Erste Ergebnisse
der Entwurfsplanung sowie eine erste Kostenschätzung werden dann zum Herbst dieses
Jahres erwartet. Auch zu diesen Beratungen über die Entwurfsplanung sowie zu den weiteren Planungsschritten ist eine Beteiligung des vorgenannten Personenkreises vorgesehen.
Hinsichtlich der wichtigen Frage der Finanzierung befindet sich die Verwaltung derzeit mit
dem Land Rheinland-Pfalz und mit dem Landkreis Ahrweiler in entsprechenden Fördergesprächen. In Gesprächen mit den Bürgermeistern der Nachbarkommunen sollen zudem die
Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung erörtert werden.
Darüber hinaus erfordern auch die zur Finanzierung des städtischen Eigenanteiles vorgesehenen notwendigen Grundstücksverkäufe teilweise umfangreiche Voruntersuchungen und
Planungen, die derzeit laufen und in die weiteren Entscheidungen einfließen sollen.
Dies für die Bauflächen zur Baulandentwicklung, die vom Runden Tisch TWIN im Rahmen
des Moderations- und Beteiligungsverfahrens im Zusammenhang mit der erforderlichen Refinanzierung des geplanten Hallenbadneubaus TWIN vorgeschlagen wurden. So gilt es nun
verschiedene im städtischem Eigentum befindliche Grundstücksareale im Hinblick auf die
Möglichkeit einer wohnbaulichen Nutzung zu prüfen. Entsprechende Gutachten wurden bereits beauftragt. Es handelt sich hierbei um die Freifläche zwischen der Mittelstraße und dem
TWIN-Hallenbadgebäude, die vorhandene Brachfläche im östlichen Anschluss an das
Schwimmbadaußengelände bis zu den Tennisplätzen, die Gehölzfläche östlich der PiusWiese sowie zwei städtische Flächenareale nördlich der St.-Pius-Straße. Des Weiteren wird
die Umwandlung einer größeren Freifläche an der Königsfelder Straße für eine mögliche
Wohnbaulandentwicklung geprüft.
6.
Landesgartenschau 2022
Bereits im Jahre 2013 hatte der Stadtrat die Verwaltung beauftragt die Bewerbungsmodalitäten für die Ausrichtung der nächsten Gartenschau – die damals noch für das Jahr 2018
geplant war – zu erfragen.
Nachdem das Land 2022 als Jahr der Ausrichtung der nächsten Rheinland-Pfälzischen Landesagartenschau festgelegt hatte, erfolgte im Oktober 2015 die Herausgabe der neuen Bewerbungsleitlinien. Als Abgabetermin für die Bewerbungsunterlagen wurde der 31. März
2016 festgelegt!
Der Stadtrat hatte daraufhin im November 2015 die Verwaltung beauftragt, die notwendigen
Unterlagen für eine Bewerbung um die Ausrichtung der Landesgartenschau 2022 zu erstellen. Die intensive und umfangreiche Bearbeitung erfolgte danach umgehend im Rahmen des
„Arbeitskreises Landesgartenschau“ unter Einbeziehung aller Fachabteilungen der Stadtverwaltung und der Beteiligung von vier externen Spezialbüros.
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In der Phase der Bearbeitung war eine umfangreiche Gremien- und Bürgerbeteiligung sicherzustellen. Dazu fanden mehrere Sitzungen von Fachausschüssen und des Stadtrates
statt. Weiterhin erfolgten Fachworkshop mit Vertretern u. a. der Gartenbaubetriebe, der Umweltverbände sowie der Hotellerie und der Gastronomie.
Die öffentliche Bürgerbeteiligung wurde in zwei Schritten über die Presse und das Internet
sowie in Form eines ganztägigen Bürgerworkshops am 20.02.2016 im Rathaus sichergestellt. Erkenntnis war, dass die bis dahin entwickelten Ideen, Konzepte und Schwerpunktsetzungen durchaus den Vorstellungen der Bürgerschaft entsprechen, die ihrerseits noch zusätzliche wertvolle Anregungen in das Konzept haben einfließen lassen.
Am 21.03.2016 erklärte sich der Stadtrat mit den Inhalten der fertiggestellten Bewerbungsunterlagen abschließend einverstanden und beauftragte die Verwaltung, die Bewerbungsunterlagen entsprechend einzureichen.
Zur Erläuterung ist festzuhalten, dass es sich bei den Bewerbungsunterlagen um ein grundsätzliches Konzept handelt, das Flächen abgrenzt und Themen verortet. Das gestalterische
Feintuning bleibt einem späteren planerischen Wettbewerb vorbehalten, der nach Zuschlagserteilung auszuschreiben sein wird.
Die gesamte zweiteilige Bewerbungsmappe ist auf der Homepage der Stadt eingestellt und
kann dort eingesehen bzw. heruntergeladen werden. Auf eine Gesamtvorstellung der Bewerbungsunterlagen, die den Rahmen der heutigen Veranstaltung auch zeitlich sprengen würde,
möchten wir daher verzichten.
7.
Flüchtlingsthematik
(Stand: 12.05.2016)
In Bad Neuenahr-Ahrweiler leben derzeit 360 Flüchtlinge (229 Erwachsene und 131 Kinder).
Dazu gehören Asylantragsteller, anerkannte Asylbewerber (Asylanten), Kontingentflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge.
In die sozialhilferechtliche Zuständigkeit der Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler fallen
die Asylantragsteller sowie nicht arbeitsfähige Asylanten, Kontingentflüchtlinge und anerkannte Flüchtlinge. Die Asylantragsteller erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG); nicht arbeitsfähige Asylanten, Kontingentflüchtlinge bzw. anerkannte
Flüchtlinge erhalten Grundsicherung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII).
Die Flüchtlinge kommen aus folgenden Ländern:
Syrien
Afghanistan
Iran
247
46
14
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Kosovo
12
Pakistan
9
Serbien
Armenien
sonstige
ungeklärt
9
8
13
2
Die Unterbringung der Flüchtlinge erfolgt in städtischen Wohnungen (z. Zt. 94 Personen),
von der Stadtverwaltung dafür angemietete Wohnungen sowie von den Flüchtlingen selbst
angemietete Wohnungen bzw. bei Familienangehörigen, Freunden und Bekannten der
Flüchtlinge (z. Zt. 260 Personen).
Für die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler bedeutet die Aufnahme, Unterbringung
und Betreuung der Flüchtlinge eine große Herausforderung.
Um diese besser bewältigen zu können, wurden die gebürtigen Syrer, Radwan Mardini und
Younan Butrus, eingestellt, die aufgrund ihrer Herkunft als Dolmetscher und Betreuer für die
Flüchtlinge tätig sind.
Aber auch hier gilt es, den vielen Ehrenamtlichen Dank zu sagen. Dies gilt sowohl für die
geleistete praktische Hilfe als auch für den Zuspruch und das persönliche Engagement. Auf
diese Weise haben sie Zeichen der Menschlichkeit gesetzt.
8.
Baulandentwicklung
Kommunales Baulandmanagement
Die in der Gesamtstadt nach wie vor vorhandene hohe Anzahl von Baulücken (derzeit ca.
570) hat die Stadt dazu veranlasst, neue Wege der Baulandbereitstellung für die im Flächennutzungsplan enthaltenen Wohnbauflächenpotentiale zu beschreiten. Vorrangiges Ziel des
hierzu beschlossenen kommunalen Baulandmanagements ist es, eine Baulandentwicklung
ausschließlich in Verbindung mit einer Bauverpflichtung vorzusehen, um damit eine zeitnahe
Bebauung zu bezahlbaren Baulandpreisen zu erreichen. Die Vorgaben des kommunalen
Baulandmanagements kommen sowohl für die Flächenpotentiale in Privateigentum als auch
für die Eigentumsflächen der Stadt zur Anwendung. Damit wird es keine sogenannte reine
Angebotsplanung mehr geben, bei der es bislang dem Eigentümer überlassen blieb, ob bzw.
in welchem Zeitrahmen die Bauflächen letztendlich bebaut werden. Auf diese Weise soll vermieden werden, weitere Baulücken entstehen zu lassen. Zudem soll durch die hiermit verbundene schnellere Bauflächenbereitstellung längerfristig gesehen auch Einfluss auf die
Baulandpreisentwicklung bei den vorhandenen Baulücken genommen werden.
Für den Stadtteil Bad Neuenahr bestehen im Rahmen der laufenden Bewerbung um die
Ausrichtung der Landesgartenschau 2022 auch Überlegungen bezüglich der Baulandentwicklung. Hierzu ist vorgesehen in unmittelbarer Nähe zum Kerngebiet der Gartenschau
Muster-Wohnanlagen auf Konversionsflächen zu errichten. Angedacht sind verschiedene
Wohnformen wie Mehrgenerationenwohnen, günstiger Mietwohnungsbau bzw. ökologische
-8-
Wohnbauprojekte insbesondere für junge Familien sowie Inklusions-Wohnformen. Bei den
hierzu in Frage kommenden Flächen handelt es sich um die Konversionsfläche im Bereich
der Hauptstraße-Westend, eine Fläche im Bereich Dahlienweg/südlicher Randbereich Dahliengarten, eine Freifläche im Bereich der Schützenstraße sowie östlich der St.-Pius Kirche.
9.
Trinkwasserversorgung
Der Trinkwasser-Störfall vom September 2014 erforderte umfangreiche Sanierungs- und Erneuerungsarbeiten im Bereich der Trinkwasserversorgungsanlagen der Stadt. Dies betraf
(und betrifft) insbesondere Anlagen der Trinkwassertransportleitung von dem Hochbehälter
in Wachtberg bis zu den städtischen Hochbehältern „Birresdorf“ und „Tritschkopf“. Bis heute
sind entscheidende Maßnahmen umgesetzt worden, die die Überwachung und den Betrieb
dieser Anlagen optimieren.
Hierzu gehören die dreizehn Schachtbauwerke der Transportleitung. Hier wurden u. a. alle
betriebsrelevanten Armaturen modernisiert. Die Schächte wurden mit automatischen Entwässerungsanlagen ausgerüstet.
Ferner wurden Maßnahmen umgesetzt, die einen Eintritt von Oberflächenwasser in den
Schächten vermeiden.
In den Hochbehältern „Birresdorf“ und „Tritschkopf“ wurden automatische UVDesinfektionsanlagen installiert, die das Trinkwasser desinfizieren. Beide Anlagen sind seit
dem 10. Mai 2016 im regulären Betrieb.
Durch diese Maßnahmen konnte die Chlorung des Trinkwassers auf einen aktuellen Minimalwert von 0,15 mg/l deutlich reduziert werden.
Zur Zeit erfolgt der Neubau von zwei Schachtbauwerken der städtischen Trinkwassertransportleitung auf dem Gebiet der Gemeinde Wachtberg.
Des Weiteren erfolgt momentan die Planung zur Sanierung von weiteren elf Schachtbauwerken. Die Fertigstellung dieser Arbeiten insgesamt ist im zweiten Quartal 2018 vorgesehen.
Zur Modernisierung unserer Eigenwasserversorgung werden die beiden städtischen Wasserwerke ebenfalls mit modernen UV-Desinfektionsanlagen ausgerüstet. Die Inbetriebnahme dieser Anlagen ist im dritten Quartal 2016 geplant.
Oberste Zielsetzung ist das Sicherstellen einer weiterhin hervorragenden Wasserqualität für
die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler.
10. Unterrichtung über weitere wichtige Angelegenheiten

Gebäudemanagement
Hauptstraße 80, Verkauf Freifläche
Nachdem 2015 das ehemalige Parkplatzgelände hinter dem alten Rathaus Bad Neuenahr
an einen Investor veräußert werden konnte, entsteht dort aktuell das „Ahrcaree“. Diese
neue Gewerbeimmobilie steht den Bürgern der Kreisstadt ab Ende 2016 zur Verfügung
und stellt Flächen für den Einzelhandel, Dienstleistern, Büros und Praxen zur Verfügung
stellt. Im Erdgeschoss entstehen 3 Ladenflächen in den Größen 115 m², 123 m² und 133
m² die sich auch flexibel miteinander verbinden lassen. In den Obergeschossen stehen
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Büro- Praxisflächen von 136 m² bis 1.300 m² zur Vermietung. Besonderes Highlight für
die Stadt: Im Rahmen der Baumaßnahme wird ein Verbindungselement mit Aufzug errichtet, der dann das gesamte Gebäude des Alten Rathauses barrierefrei erschließt. So stehen zukünftig auch für das 1. Obergeschoss und das Dachgeschoss weitere Nutzungsoptionen zur Verfügung.
Lenné Schlösschen
Mit der Neuverpachtung des Lenné Schlösschens zum 01.05.2016 konnte dieser Immobilie wieder Leben eingehaucht werden. Nachdem das Frühjahr vom neuen Pächter und
der Stadt zu Renovierungsarbeiten genutzt wurde, erstrahlt das Schlösschen nun in
neuem Glanz. Aus dem ehemaligen Terrassen-Café im Lenné Park ist eine Location für
Hochzeiten, Familienfeste, Firmen- und Weihnachtsfeiern, Seminare und Kleinkunst geworden.
Ahr Thermen
Neben der Attraktivität des Bade- und Saunabetriebes der Ahr Thermen ist die Sanierung
der Technischen Gebäudeausrüstung eine der wesentlichen anstehenden Aufgaben zur
Sicherung des Badbetriebes.
In einem ersten Schritt wurden Bestandsaufnahmen und Analysen der Anlagentechnik
Badewasser und der Starkstromanlagen im vergangen Jahr an Fachingenieure beauftragt. Ziel dieser Bestandserfassung ist die notwendigen Sanierungsschritte entsprechend
so zu planen, dass hierbei die über 20 Jahre alte Technik den heutigen gesetzlichen,
technischen und energetischen Anforderungen optimiert angepasst wird.
Entsprechend den sich hieraus ergebenden Prioritäten wurde nunmehr parallel zu den
weiteren laufenden Planungen bereits während der Grundreinigung des Bades mit der
Sanierung und Erneuerung der Anlagengruppe 500 (Whirlpools) begonnen. Neben neuen
Filteranlagen kommen hierbei insbesondere hoch energieeffiziente Umwälzpumpen zum
Einsatz.
In den kommenden Monaten werden die Planungen neben der Badewassertechnik ihren
Fokus insbesondere auf energetische Einsparpotentiale bei den Starkstromanlagen (u. a.
Beleuchtung) legen.

„Urbane Promenaden“
Die Gestaltung der „Urbanen Promenade“ entlang der Georg-Kreuzberg-Straße ist Bestandteil des „Masterplans – Fließende Energie“, der in den Jahren 2009/10 - unter reger
Beteiligung der Öffentlichkeit - entwickelt wurde
Zwischenzeitlich wurde der erste Bauabschnitt dieses Masterplans, nämlich die „Entspannten Ufer“ - mit der Aufstellung von Liegen entlang der Ahrböschung des KaiserinAuguste-Viktoria Parks - erfolgreich umgesetzt.
Nach diesem - sehr gut akzeptierten - ersten Teilabschnitt ist ein weiterer Abschnitt - nämlich das sog. „Urbane Ufer“ entlang der GK-Straße - zur Realisierung geplant.
- 10 -
Argumente dafür sind:
• Die zentrale Lage gegenüber dem Kurpark,
• Eine Attraktivitätssteigerung des nördlichen Ahrufers,
• Sowie die lineare Fortführung des ersten Bauabschnitts, der vorgenannten „Entspannten Ufer“.
Mit diesem zweiten Realisierungsabschnitt „Ahrpromenade“ wird die Erschließung und
Erlebbarmachung der Ahrböschung entlang der Georg-Kreuzberg-Straße angestrebt.
Sehr wichtig ist es auch, auf diesem Wege den Sichtkontakt zum Kurpark zu intensivieren.
Aufgrund der umfangreichen wasserrechtlichen und naturschutzfachlichen Thematik haben vorab Gespräche mit den Genehmigungsbehörden (Wasserwirtschaft und Naturschutz) stattgefunden.
Geplant ist u. a. der abgestufte Einbau von insgesamt 66 m Sitzblöcken aus Naturstein in
mehreren Teilen in der rasenbewachsenen Uferböschung auf einer Flächenbreite von ca.
25m. Darüber hinaus sind pflanzliche Aufwertungen entlang der gesamten Uferstrecke
der Georg-Kreuzberg-Straße geplant.
Die Planung wurde bereits in einer gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und des Landschaftspflegeausschusses sowie dem Ortsbeirat Bad Neuenahr
öffentlich vorgestellt. Nachdem Änderungswünsche eingearbeitet worden sind, ist als
nächster Schritt die Vorstellung und Beschlussfassung im Stadtrat vorgesehen. Danach
ist eine wasserrechtliche Genehmigung zu beantragen und ein Förderantrag zu stellen.
Baubeginn ist dann voraussichtlich 2017. Die geschätzten Baukosten betragen ca.
290.000 €. Der Fördersatz im 1. Bauabschnitt der Fließenden Energie betrug ca. 55 %.

Straßenverkehrsangelegenheiten
Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs
Im Jahr 2015 wurden im Bereich ruhender Verkehr 20.563 Ordnungswidrigkeitsverfahren
eingeleitet, davon kam es in 1932 Fällen zu Bußgeldverfahren.
Bei der Überwachung des fließenden Verkehrs wurden im Jahr 2015 96.316 Fahrzeuge
gemessen, dabei wurden 3.031 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. In 329
Fällen wurden Bußgeldverfahren eingeleitet, davon in 9 Fällen mit einem Fahrverbot von
1 Monat. Die maximale Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50
km/h betrug nach Toleranzabzug 66 km/h.
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Einführung erste Fahrradstraße (Heppingen) in der
Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
Der Stadtrat hat im Rahmen der Umsetzung des Radwegeplanes die Entscheidung zum
Bau der ersten Fahrradstraße in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler beschlossen. Diese
Fahrradstraße wird im Bereich der Heppinger Ahrbrücke angelegt.
Zur Verkehrsregelung in einer Fahrradstraße ist in der Straßenverkehrsordnung u. a. folgende Regelung getroffen:
-
-
Anderer als Radverkehr darf Fahrradstraßen nicht benutzen, es sei denn, dies ist
durch Zusatzzeichen erlaubt. Für die konkrete Fahrradstraße ist vorgesehen, Personenkraftwagen, sowie Krafträder, Kleinkrafträder und Mofas für das Befahren
der Fahrradstraße zuzulassen.
Für den Fahrverkehr gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Wenn nötig, muss der Kraftfahrzeugverkehr die Geschwindigkeit weiter verringern.
Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.
Die Ausführung der Arbeiten ist für die Sommerferien 2016 vorgesehen – die Brücke bleibt
während der Bauphase für Radfahrer und Fußgänger geöffnet. Der sonstige Verkehr wird
umgeleitet.
Parkraumbewirtschaftung
a)
Umstellung auf neue Parkscheinautomaten mit Geldwechselfunktion
Ab dem 01.07.2015 wurde auf dem Parkplatz City-Ost eine einjährige Testphase mit
fünf neuen Parkscheinautomaten begonnen.
Die Parkscheinautomaten sind erstmalig mit einer Wechselgeldfunktion versehen.
Die Auswertung der im Testjahr gemachten Erfahrungen brachte durchweg positive
Ergebnisse.
Der Stadtrat hat daher entschieden diese Parkscheinautomaten in den Jahren 2017
und 2018 für das gesamte Parkraumbewirtschaftungsgebiet der Stadt Bad NeuenahrAhrweiler anzuschaffen.
b) Technische Neuausrichtung-Handyparken
Zeitgleich mit der Testphase der fünf Parkscheinautomaten wurde eine einjährige
Testphase für das Handyparken begonnen.
Die Resonanz ist durchweg positiv. Die Handhabung ist einfach. Der Vorteil kein
Kleingeld vorrätig haben zu müssen und die Parkdauer vom Handy aus verlängern
zu können, wird positiv bewertet.
Der Stadtrat hat daher beschlossen noch im Jahr 2016 eine Ausweitung des Handyparkens auf die Bewirtschaftungszonen in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler vorzunehmen.
- 12 -

Ausbau des Betreuungsangebotes in Kindertagesstätten
Nicht zuletzt aufgrund der Zuwanderungssituation sind nahezu alle Einrichtungen bis zum
Ende des Kita-Jahres in vollem Umfang ausgelastet. Die Auswertung der Belegungszahlen und der Wartelisten hat ergeben, dass derzeit etwa 40 – 50 Kindern kein Kindergartenplatz zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden kann.
Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler hat sich daher dazu entschlossen, nach dem äußerst
umfangreichen, nahezu abgeschlossenen Konzept zur Sicherstellung des Rechtsanspruches für die U3-Betreuung, den Ausbau von Kindertagesstätten weiter zu verfolgen. Ein
entsprechender Beschluss des Stadtrates erfolgte in der öffentlichen Sitzung am
25.04.2016. Als „Sofortmaßnahme“ möglichst bis zum Beginn des Kita-Jahres 2016 / 2017
(September 2016) ist die Erweiterung der Evangelischen Kindertagesstätte Arche Noah
um weitere zwei Gruppen und die Erweiterung der Katholischen Kindertagesstätte St.
Lambertus, Gimmigen um eine weitere Gruppe, jeweils in Form der Kleinen Altersmischung, vorgesehen. Damit können in absehbarer Zeit weitere insgesamt 45 Betreuungsplätze zur Verfügung gestellt werden (21 U3 / 24 Ü3).
Über die „Sofortmaßnahmen“ hinaus sieht das städtische Konzept weitere Projekte vor,
die mittelfristig bzw. optional zur erforderlichen Bedarfsdeckung umgesetzt werden könnten.

Umzug der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (OKUJA)
Nicht zuletzt durch die Flüchtlingssituation gibt es in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler
einen gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen in Kindertagesstätten. Um diesem Bedarf
nachzukommen wird die Evangelische Kindertagesstätte „Arche Noah“ im Mehrgenerationenhaus um zwei Gruppen erweitert. Die beiden Gruppen sollen in den Räumlichkeiten,
die derzeit als Basis von der OKUJA genutzt werden, eingerichtet werden. Daher wird die
OKUJA Ende Mai in Räumlichkeiten in die Mittelstraße 31 umziehen. Die überaus gut
angenommenen dezentralen Angebote an den Schulen, in den Stadtteilen und die Ferienangebote sind von dieser Maßnahme nicht betroffen. Die offizielle Einweihungsveranstaltung findet am 29.06.2016 ab 16:30 Uhr statt.