Boogie-Woogie-Ordnung 2015-2 - Österreichischer Rock`n`Roll
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Boogie-Woogie-Ordnung 2015-2 - Österreichischer Rock`n`Roll
BOOGIE-WOOGIE-ORDNUNG des ÖSTERREICHISCHEN ROCK’N’ROLL und BOOGIE WOOGIE TANZSPORTVERBANDES (ÖRRV) Neu überarbeitete Fassung gemäß Präsidiumsbeschlüssen aus 2015 Mit Gültigkeit ab 01.09.2015. Boogie-Woogie-Ordnung ÖRRV 2015-II Inhaltsverzeichnis B I) BOOGIE-WOOGIE-ORDNUNG ................................................................................................. 3 1. ALLGEMEINES ........................................................................................................................... 3 2. ALLGEMEINE TURNIERBESTIMMUNGEN ............................................................................... 3 B II) FIGURENBEGRENZUNGEN ...................................................................................................... 5 3. FIGURENBEGRENZUNG ........................................................................................................... 5 B III) BEWERTUNGSRICHTLINIEN .................................................................................................... 6 4. ALLGEMEINES ........................................................................................................................... 6 5. BEWERTUNGSKRITERIEN........................................................................................................ 6 6. ERREICHBARE HÖCHSTPUNKTEANZAHL.............................................................................. 8 7. PUNKTEABZÜGE ....................................................................................................................... 8 8. FORMALITÄTEN ......................................................................................................................... 9 Seite 2 von 10 Boogie-Woogie-Ordnung B I) ÖRRV 2015-II BOOGIE-WOOGIE-ORDNUNG Die Boogie-Woogie-Ordnung regelt verbindlich den Boogie-Woogie-Tanzsport des Österreichischen Rock’n’Roll und Boogie Woogie Tanzsportverbandes (ÖRRV). 1.2. ÖRRV-Mitglieder und ihre Einzelmitglieder unterliegen den Bestimmungen der BoogieWoogie-Ordnung. Für alle nicht einzeln geregelten Punkte gilt die Turnierordnung des ÖRRV bzw. die Turnierordnung der World Rock’n’Roll Confederation (WRRC). In Streitfällen bzw. bei Fehlen einer entsprechenden Bestimmung ist jedenfalls das Reglement der WRRC heranzuziehen. 2. ALLGEMEINE TURNIERBESTIMMUNGEN 2.1. Übersicht Altersbegrenzung Tanzmusik Dauer Vor- und Zwischenrunden Tempo (Takte pro M inute) Langsames Finale Schnelles Finale Akrobatikfiguren Beide > 13 B Main Class Person 1 > 39 Person 2 > 34 A Main Class Beide < 18 B Seniors Class 1.1. A Seniors Class ALLGEMEINES A Juniors Class 1. Person 1 > 39 Person 2 > 34 Beide > 13 1:30 - 1:45 1:30 - 1:45 48-50 48-50 27-30 Nein 48-50 27-30 50-52 WRRC Reglement 48-50 WRRC Reglement Teilnehmer 6 6 Paare pro Runde 1 2 Ja Ja Ja (Entscheid RL / Spartenleiter) Nein Finale Startbuch & Startkarte Internationale Starts (WRRC) Titel Österr. Meister Staatsmeister Meisterschaft Teilnahme Alle keine max. Top 6 der Rangliste1 Austrian Boogie Cup keine Ranglisten 6 Monats-Rangliste Ja Ja 12 Monats-Rangliste Musik Aufstieg Regelungen WRRC Musik WRRC Musik keine 3 keine Veranstalter entscheidet keine Abstieg Internationale Beteilgung 1) 2) 3) Bei Meisterschaften entscheidet der Veranstalter ob er die Klasse Boogie B abhält – wenn ja, sind nur die besten 6 Paare der am Stichtag (Nennschluss) gültigen Rangliste startberechtigt Keine Rangliste, aber Anwesenheitsliste (wegen der Anzahl der Starts) Auf – bzw. Abstieg jederzeit möglich. Wenn ein Paar nach einem Abstieg wieder in Boogie A aufsteigt, so gibt es eine 12 monatige Sperre für internationale Start (ab dem letzten Boogie B Turnier) Seite 3 von 10 Boogie-Woogie-Ordnung 2.2. STARTKLASSEN 2.2.1. Boogie A: Junioren Klasse 2.2.2. Boogie A: Senioren Klasse 2.2.3. Boogie A: Allgemeine Klasse 2.2.4. Boogie B: Senioren Klasse 2.2.5. Boogie B: Allgemeine Klasse 2.3. SONDERREGELUNGEN Diese gelten nur innerhalb der Kategorie Boogie A 2.3.1. SENIOREN ÖRRV 2015-II Bei Ausschreibung beider Startklassen können Senioren Turnierpaare sowohl in der Senioren Klasse als auch in der Allgemeinen Klasse starten. Turnierpaare der Senioren Klasse, welche in der Allgemeinen Klasse starten, werden auch in beiden Ranglisten geführt. 2.3.2. JUNIOREN Junioren, die die Alterskriterien für die Allgemeine Klasse erfüllen, können bei einem Turnier sowohl in der Junioren Klasse als auch in der Allgemeinen Klasse starten 2.4. DURCHFÜHRUNG VON WETTBEWERBEN 2.4.1. Dauer und Tempo der Tänze siehe Punkt 2. 2.5. MUSIKAUSWAHL 2.5.1. Als Turniermusik für ÖRRV Boogie-Woogie Turniere sind alle Musikstücke der offiziellen ÖRRV-Boogie-Woogie Turnier Musik DVDs oder MP3-Files zugelassen. 2.5.2. Für alle R unden sucht der TBO die Musikstücke aus, wobei er sich einer ShuffleFunktion bedienen darf. 2.5.3. Die Turniermusik muss innerhalb einer Klasse und Runde gleich sein. Es gibt eine Toleranzgrenze von 1 Takt pro Minute nach oben bzw. unten 2.5.3.1. Für Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden werden jede mindestens vier verschiedene Musikstücke ausgewählt. 2.5.3.2. Für Finalrunden werden jede Klasse und Runde mindestens 10 Musikstücke ausgewählt. 2.5.4. In den Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden wird die Musik vorgegeben. 2.5.5. In den Finalrunden zieht jedes Paar ein Lied (Ziehung gemäß Startreihenfolge). Ein bereits gezogenes Lied steht für die nachfolgenden Finalpaare dieser Startklasse nicht mehr zur Verfügung. 2.5.6. Vor einer Finalrunde wird für die jeweiligen Finalpaare ein Eintanzlied in der Taktgeschwindigkeit der nachfolgenden Finalrunde gespielt. 2.6. ANZAHL DER RUNDEN 2.6. Der Turnierablauf erfolgt analog Punkt TO II, Punkt 1. 2.7. In den Allgemeinen- und Senioren Klassen wird eine zweigeteilte Endrunde getanzt (eine langsame und eine schnelle Runde). 2.8. In der Juniorenklasse und bei Breitensport besteht das Finale nur aus einer schnellen Endrunde. Seite 4 von 10 Klasse und Runde Boogie-Woogie-Ordnung B II) ÖRRV 2015-II FIGURENBEGRENZUNGEN 3. FIGURENBEGRENZUNG 3.1. SCHRITTARTEN Es sind alle Schrittarten erlaubt. 3.2. TANZFIGUREN Alle Figuren sind möglich. Alle Figuren und Tanzelemente sind durch visuellen, Handoder Körperkontakt zu führen. 3.3. AKROBATIK 3.3.1. Akrobatikelemente oder Akrobatikfiguren werden wie Tanzfiguren bewertet. 3.3.2. In der Klasse Junioren sind Akrobatikelemente oder Akrobatikfiguren nur mit folgenden Einschränkungen erlaubt (WRRC-Reglement): 3.3.2.1. Die Hüfte eines Partners darf die Schulterhöhe des anderen Partners nicht überschreiten. 3.3.2.2. Rotationen von mehr als 180 Grad um die Körperbreitenachse oder die Körpertiefenachse sind nicht erlaubt. 3.3.2.3. Akrobatikfiguren sind nur erlaubt, wenn sie von einem Partner alleine durchgeführt werden können oder wenn permanenter Bodenkontakt durch mindestens einen Fuß besteht. 3.3.3. Tanzt ein Juniorenpaar Akrobatik die nicht erlaubt ist, wird es in dieser Runde durch den TBO letztgereiht. 3.3.4. Begehen mehrere Paare Verstöße gegen Punkt 3.3., so erfolgt die Letztreihung dieser Paare nach der erreichten Punktesumme in dieser Runde. Seite 5 von 10 Boogie-Woogie-Ordnung B III) ÖRRV 2015-II BEWERTUNGSRICHTLINIEN 4. ALLGEMEINES 4.1. BOOGIE-WOOGIE-TANZ Die Aufgabe der Boogie-Woogie-Tänzer besteht darin, die Betonung der Schrittbewegungen und die Betonung der Musik zeitlich miteinander in Einklang zu bringen. Der Tanz endet immer mit der Musik. Bei der Wertung in Punkt 5.2. SCHRITTECHNIK (Herr / Dame) einfließen lassen. 4.2. BEKLEIDUNGSSTÜCKE, SCHUHE, STYLING, MAKE-UP, ACCESSOIRES, SPEZIALEFFEKTE 4.2.1. Die Bekleidung soll zur Musik und zum Tanz passen. Bekleidung, Schuhe, Styling, Make-up, etc. müssen der aktuellen WRRC-Regelung entsprechen. Schmuck (Ketten, Piercing, Ohrringe,…) zu tragen, ist während der Darbietung verboten. 4.2.2. Bekleidungsstücke und Accessoires, die von Paaren auf die Tanzfläche mitgenommen werden, dürfen dort nicht absichtlich ausgezogen oder weggeworfen werden. 5. BEWERTUNGSKRITERIEN 5.1. Die Bewertungskriterien sind in drei Bereiche gegliedert: 5.2. Schritttechnik Herr / Dame 0-10 Punkte Figurenausführung 0-10 Punkte Tänzerische Darbietung / Interpretation 0-10 Punkte SCHRITTECHNIK (Herr / Dame) Unter dem Oberbegriff „Schritt Herr / Dame“ versteht man alle Kriterien, welche die Gesamtausführung darstellen. Folgende Einzelkriterien sind dabei zu bewerten: 5.2.1. Schritt Neben dem Single-, Double- oder Triple-Time- Grundschritt, der vorwiegend flach getanzt wird, sind freie Variationen erlaubt, sofern sie zur Musik passen. Die Ausführung soll leicht und spielerisch, dabei aber doch dynamisch erfolgen. Durch die Wahl der Schrittvariationen soll der Tänzer/die Tänzerin den rhythmischen Charakter der Musik unterstreichen. 5.2.2. Seite 6 von 10 Körperbewegung Boogie-Woogie-Ordnung ÖRRV 2015-II Die Beinbewegung des Schrittes soll durch entsprechende Gegenbewegung der Hüfte ausgeglichen werden, um ein übermäßiges „Auf und Ab“ des Oberkörpers zu vermeiden (d.h. kein Hüpfen!). Der Charakter von Musik und Figuren soll durch die Körperbewegung unterstrichen werden. 5.2.3. Armhaltung Durch die Haltung der Arme soll der Ausdruck des Tanzes und der Tanzfiguren positiv verstärkt und unterstützt werden. 5.2.4. Gesamtausführung / Bewertung Die Summe der Kriterien wird zum Bereich „Schritt“ zusammengefasst. Dabei sind unterschiedliche Interpretationen oder Ausführungen zugelassen bzw. erwünscht, sofern die angegebenen Kriterien eingehalten werden. Die Einzelkriterien sind dabei stets dem möglichst vorteilhaften Gesamtbild unterzuordnen. 5.3. FIGURENAUSFÜHRUNG 5.3.1. Alle Figuren und Tanzelemente sind durch visuellen, Hand- oder Körperkontakt zu führen. 5.3.2. Bei der Auswahl von Tanzfiguren soll das Tanzpaar den Charakter des Boogie-WoogieTanzes bewahren. Werden neu erschaffene, oder aus anderen Tanzarten übliche Figuren in den Tanz eingebaut, so soll dies immer unter Berücksichtigung der Charakteristik dieses Tanzes vorgenommen werden. 5.3.3. Mit Ausführung einer Figur wird die technische Ausführung, aller in einem Vortrag gezeigten Figuren (unter Berücksichtigung der Qualität) verstanden. Unabhängig davon soll die Ausführung leicht, mühelos, spielerisch und doch exakt sein. 5.3.4. Figurenreichtum ist erstrebens- und wünschenswert. Es soll damit aber ausschließlich das tänzerische Können unterstrichen werden. Die Wiederholung einer Figur, oder eine abgewandelte Figur trägt nicht zum Figurenreichtum bei. Die Wiederholung von Figuren führt zur geringerer Bewertung. 5.3.5. Die Schwierigkeitsgrade sind in drei Gruppen kategorisierbar: 1) Leichte Figuren 2) Mittlere Figuren 3) Schwierige Figuren 5.4. BEWERTUNG: Wenn ein Paar nur Boogie-Woogie-Figuren mit leichtem Schwierigkeitsgrad tanzt, so dürfen dafür max. 4 - 5 Punkte bei der Figurenbewertung vergeben werden. Ebenfalls muss auf die Übergänge vom (Boogie)Tanz in die Figur und zurück besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Übergänge stellen ein wesentliches Bewertungskriterium dar und müssen fließend getanzt werden. Die Sicherheit der Aktiven steht an erster Stelle. 5.5. TÄNZERISCHE DARBIETUNG / INTERPRETATION Bewertet werden die tänzerische Darbietung und Interpretation. Seite 7 von 10 Boogie-Woogie-Ordnung 5.5.1. ÖRRV 2015-II Harmonie Harmonie bedeutet die Übereinstimmung oder Ergänzung beider Tänzer in der Ausführung der Bewegung und dem Einklang im Bewegungsablauf beim tänzerischen Vortrag. 5.5.2. Paarwirkung Herr und Dame sollen als eine Einheit, d.h. als Paar wirken, ohne dass dadurch die Individualität jedes Einzelnen verloren geht. 5.5.3. Ausstrahlung, Bühnenpräsenz 5.5.4. Interpretation Ein Tanzpaar soll durch individuelle Interpretation, jedem Tanz, jedem Musikteil, jeder Figur, einen besonderen und unverwechselbaren Charakter geben. 5.5.5. Bewertung Entscheidend für die Bewertung „Tänzerische Darbietung / Interpretation“ ist der Gesamteindruck aus den angeführten Bereichen. 5.6. GESAMTPUNKTEZAHL Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus der Summe der drei Bewertungsbereiche gemäß Punkt 5.1. abzüglich der Fehlerpunkte gemäß Punkt 7.1. 6. ERREICHBARE HÖCHSTPUNKTEANZAHL 6.1. Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden: Nur schnelle Runden 6.2. Finalrunde: Schnelle Runde 30 Punkte Langsame Runde 30 Punkte 7. PUNKTEABZÜGE 7.1. Direkte Abzüge Seite 8 von 10 30 Punkte Boogie-Woogie-Ordnung 7.1.1. ÖRRV 2015-II Taktfehler: Maßgebend für die Bewertung eines Taktfehlers ist die Tatsache von nicht im Takt getanzter Schritte und führt zu einem Abzug von 2 Punkten. 7.1.2. Verlust der Körperkontrolle: Mit Verlust der Körperkontrolle ist jeder ungewollte Bodenkontakt, der durch Verlust des Gleichgewichtes entsteht, zu verstehen und führt zu einem Abzug von je 5 Punkten. 7.1.3. Bewertung Taktfehler: Je Fehler 2 Punkte (sind im Wertungsbogen unter Abzüge anzukreuzen) Verlust der Körperkontrolle: Je 5 Punkte (sind im Wertungsbogen unter Abzüge anzukreuzen) Die Maximalsumme aller Abzüge beträgt 30 Punkte. Verstöße gegen die Figurenbegrenzung sind im Wertungsbogen nur als solche zu vermerken. Tanzt ein Junioren- oder Breitensportpaar eine Akrobatikfigur, wird es in dieser Runde durch den TBO letztgereiht (siehe auch Punkt 3.3). 7.2. Indirekte Abzüge 7.2.1. Unterbrechung: Als Unterbrechung des Tanzes ist offensichtliches Stehenbleiben auf Grund fehlendem Verständnisses, oder eines Fehlers zu Bewerten. Dabei genügt das Stehenbleiben eines Partners. 7.2.2. Technische Fehler: Jede offensichtliche Abweichung von einer geplanten oder jetzt getanzten Figur wird als technischer Fehler bezeichnet Beispiele: unbeabsichtigter Verlust der Handfassung oder Tanzhaltung offensichtlich fehlende oder falsche Arm- od. Körperbewegung deutliche Behinderung des Partners 7.2.3. Bewertung Die ‚Indirekten Abzüge’ gemäß Punkt 7.2.1. und 7.2.2. werden nicht durch direkte Punkteabzüge geahndet, sondern fließen in die Bewertung des jeweiligen Bereiches ein. 8. FORMALITÄTEN 8.1. Wertungsbogen 8.1.1. In den Startklassen mit Startbuch / Startkarte wird in allen Tanzrunden der österreichische Boogie-Woogie- Wertungsbogen verwendet. Vor dem Beginn des jeweiligen Durchgangs werden vom Turnierbüro folgende Daten in den Wertungsbogen eingetragen: Seite 9 von 10 Boogie-Woogie-Ordnung ÖRRV 2015-II der Turniertitel die Turnierart der Veranstalter die Startklasse der jeweilige Durchgang der Kennbuchstabe des Wertungsrichters 8.2. Auswertung siehe TO II. Nach jeder Finalrunde wird zusätzlich die Platzierung nach absteigender Endsumme eingetragen. 8.3. Gesamtergebnis Das Gesamtergebnis (Endplatzierung) erfolgt analog TO II. Auswertung siehe TO II. Seite 10 von 10