Boogie-Woogie-Ordnung 2015-2 - Österreichischer Rock`n`Roll

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Boogie-Woogie-Ordnung 2015-2 - Österreichischer Rock`n`Roll
BOOGIE-WOOGIE-ORDNUNG
des
ÖSTERREICHISCHEN ROCK’N’ROLL
und BOOGIE WOOGIE
TANZSPORTVERBANDES
(ÖRRV)
Neu überarbeitete Fassung gemäß Präsidiumsbeschlüssen aus 2015
Mit Gültigkeit ab 01.09.2015.
Boogie-Woogie-Ordnung
ÖRRV 2015-II
Inhaltsverzeichnis
B I)
BOOGIE-WOOGIE-ORDNUNG ................................................................................................. 3
1.
ALLGEMEINES ........................................................................................................................... 3
2.
ALLGEMEINE TURNIERBESTIMMUNGEN ............................................................................... 3
B II)
FIGURENBEGRENZUNGEN ...................................................................................................... 5
3.
FIGURENBEGRENZUNG ........................................................................................................... 5
B III)
BEWERTUNGSRICHTLINIEN .................................................................................................... 6
4.
ALLGEMEINES ........................................................................................................................... 6
5.
BEWERTUNGSKRITERIEN........................................................................................................ 6
6.
ERREICHBARE HÖCHSTPUNKTEANZAHL.............................................................................. 8
7.
PUNKTEABZÜGE ....................................................................................................................... 8
8.
FORMALITÄTEN ......................................................................................................................... 9
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Boogie-Woogie-Ordnung
B I)
ÖRRV 2015-II
BOOGIE-WOOGIE-ORDNUNG
Die Boogie-Woogie-Ordnung regelt verbindlich den Boogie-Woogie-Tanzsport des
Österreichischen Rock’n’Roll und Boogie Woogie Tanzsportverbandes (ÖRRV).
1.2.
ÖRRV-Mitglieder und ihre Einzelmitglieder unterliegen den Bestimmungen der BoogieWoogie-Ordnung. Für alle nicht einzeln geregelten Punkte gilt die Turnierordnung des
ÖRRV bzw. die Turnierordnung der World Rock’n’Roll Confederation (WRRC). In
Streitfällen bzw. bei Fehlen einer entsprechenden Bestimmung ist jedenfalls das
Reglement der WRRC heranzuziehen.
2.
ALLGEMEINE TURNIERBESTIMMUNGEN
2.1.
Übersicht
Altersbegrenzung
Tanzmusik
Dauer
Vor- und Zwischenrunden
Tempo
(Takte pro M inute)
Langsames Finale
Schnelles Finale
Akrobatikfiguren
Beide > 13
B Main
Class
Person 1 > 39
Person 2 > 34
A Main
Class
Beide < 18
B Seniors
Class
1.1.
A Seniors
Class
ALLGEMEINES
A Juniors
Class
1.
Person 1 > 39
Person 2 > 34
Beide > 13
1:30 - 1:45
1:30 - 1:45
48-50
48-50
27-30
Nein
48-50
27-30
50-52
WRRC Reglement
48-50
WRRC Reglement
Teilnehmer
6
6
Paare pro Runde
1
2
Ja
Ja
Ja
(Entscheid RL / Spartenleiter)
Nein
Finale
Startbuch & Startkarte
Internationale Starts (WRRC)
Titel
Österr. Meister
Staatsmeister
Meisterschaft
Teilnahme
Alle
keine
max. Top 6 der Rangliste1
Austrian Boogie Cup
keine
Ranglisten
6 Monats-Rangliste
Ja
Ja
12 Monats-Rangliste
Musik
Aufstieg
Regelungen
WRRC Musik
WRRC Musik
keine 3
keine
Veranstalter entscheidet
keine
Abstieg
Internationale Beteilgung
1)
2)
3)
Bei Meisterschaften entscheidet der Veranstalter ob er die Klasse Boogie B abhält – wenn ja, sind nur die besten 6 Paare der
am Stichtag (Nennschluss) gültigen Rangliste startberechtigt
Keine Rangliste, aber Anwesenheitsliste (wegen der Anzahl der Starts)
Auf – bzw. Abstieg jederzeit möglich. Wenn ein Paar nach einem Abstieg wieder in Boogie A aufsteigt, so gibt es eine 12
monatige Sperre für internationale Start (ab dem letzten Boogie B Turnier)
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Boogie-Woogie-Ordnung
2.2.
STARTKLASSEN
2.2.1.
Boogie A: Junioren Klasse
2.2.2.
Boogie A: Senioren Klasse
2.2.3.
Boogie A: Allgemeine Klasse
2.2.4.
Boogie B: Senioren Klasse
2.2.5.
Boogie B: Allgemeine Klasse
2.3.
SONDERREGELUNGEN
Diese gelten nur innerhalb der Kategorie Boogie A
2.3.1.
SENIOREN
ÖRRV 2015-II
Bei Ausschreibung beider Startklassen können Senioren Turnierpaare sowohl in der
Senioren Klasse als auch in der Allgemeinen Klasse starten. Turnierpaare der
Senioren Klasse, welche in der Allgemeinen Klasse starten, werden auch in beiden
Ranglisten geführt.
2.3.2.
JUNIOREN
Junioren, die die Alterskriterien für die Allgemeine Klasse erfüllen, können bei einem
Turnier sowohl in der Junioren Klasse als auch in der Allgemeinen Klasse starten
2.4.
DURCHFÜHRUNG VON WETTBEWERBEN
2.4.1.
Dauer und Tempo der Tänze siehe Punkt 2.
2.5.
MUSIKAUSWAHL
2.5.1.
Als Turniermusik für ÖRRV Boogie-Woogie Turniere sind alle Musikstücke der
offiziellen ÖRRV-Boogie-Woogie Turnier Musik DVDs oder MP3-Files zugelassen.
2.5.2.
Für alle R unden sucht der TBO die Musikstücke aus, wobei er sich einer ShuffleFunktion bedienen darf.
2.5.3.
Die Turniermusik muss innerhalb einer Klasse und Runde gleich sein. Es gibt eine
Toleranzgrenze von 1 Takt pro Minute nach oben bzw. unten
2.5.3.1.
Für Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden werden jede
mindestens vier verschiedene Musikstücke ausgewählt.
2.5.3.2.
Für Finalrunden werden jede Klasse und Runde mindestens 10 Musikstücke
ausgewählt.
2.5.4.
In den Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden wird die Musik vorgegeben.
2.5.5.
In den Finalrunden zieht jedes Paar ein Lied (Ziehung gemäß Startreihenfolge). Ein
bereits gezogenes Lied steht für die nachfolgenden Finalpaare dieser Startklasse nicht
mehr zur Verfügung.
2.5.6.
Vor einer Finalrunde wird für die jeweiligen Finalpaare ein Eintanzlied in der
Taktgeschwindigkeit der nachfolgenden Finalrunde gespielt.
2.6.
ANZAHL DER RUNDEN
2.6.
Der Turnierablauf erfolgt analog Punkt TO II, Punkt 1.
2.7.
In den Allgemeinen- und Senioren Klassen wird eine zweigeteilte Endrunde getanzt (eine
langsame und eine schnelle Runde).
2.8.
In der Juniorenklasse und bei Breitensport besteht das Finale nur aus einer schnellen
Endrunde.
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Klasse und Runde
Boogie-Woogie-Ordnung
B II)
ÖRRV 2015-II
FIGURENBEGRENZUNGEN
3.
FIGURENBEGRENZUNG
3.1.
SCHRITTARTEN
Es sind alle Schrittarten erlaubt.
3.2.
TANZFIGUREN
Alle Figuren sind möglich. Alle Figuren und Tanzelemente sind durch visuellen, Handoder Körperkontakt zu führen.
3.3.
AKROBATIK
3.3.1.
Akrobatikelemente oder Akrobatikfiguren werden wie Tanzfiguren bewertet.
3.3.2.
In der Klasse Junioren sind Akrobatikelemente oder Akrobatikfiguren nur mit folgenden
Einschränkungen erlaubt (WRRC-Reglement):
3.3.2.1.
Die Hüfte eines Partners darf die Schulterhöhe des anderen Partners nicht überschreiten.
3.3.2.2.
Rotationen von mehr als 180 Grad um die Körperbreitenachse oder die Körpertiefenachse sind nicht erlaubt.
3.3.2.3.
Akrobatikfiguren sind nur erlaubt, wenn sie von einem Partner alleine durchgeführt
werden können oder wenn permanenter Bodenkontakt durch mindestens einen Fuß
besteht.
3.3.3.
Tanzt ein Juniorenpaar Akrobatik die nicht erlaubt ist, wird es in dieser Runde durch
den TBO letztgereiht.
3.3.4.
Begehen mehrere Paare Verstöße gegen Punkt 3.3., so erfolgt die Letztreihung dieser
Paare nach der erreichten Punktesumme in dieser Runde.
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Boogie-Woogie-Ordnung
B III)
ÖRRV 2015-II
BEWERTUNGSRICHTLINIEN
4.
ALLGEMEINES
4.1.
BOOGIE-WOOGIE-TANZ
Die Aufgabe der Boogie-Woogie-Tänzer besteht darin, die Betonung der
Schrittbewegungen und die Betonung der Musik zeitlich miteinander in Einklang zu
bringen.
Der Tanz endet immer mit der Musik.
Bei der Wertung in Punkt 5.2. SCHRITTECHNIK (Herr / Dame) einfließen lassen.
4.2.
BEKLEIDUNGSSTÜCKE, SCHUHE, STYLING, MAKE-UP, ACCESSOIRES,
SPEZIALEFFEKTE
4.2.1.
Die Bekleidung soll zur Musik und zum Tanz passen.
Bekleidung, Schuhe, Styling, Make-up, etc. müssen der aktuellen WRRC-Regelung
entsprechen. Schmuck (Ketten, Piercing, Ohrringe,…) zu tragen, ist während der
Darbietung verboten.
4.2.2.
Bekleidungsstücke und Accessoires, die von Paaren auf die Tanzfläche mitgenommen
werden, dürfen dort nicht absichtlich ausgezogen oder weggeworfen werden.
5.
BEWERTUNGSKRITERIEN
5.1.
Die Bewertungskriterien sind in drei Bereiche gegliedert:
5.2.
Schritttechnik Herr / Dame
0-10 Punkte
Figurenausführung
0-10 Punkte
Tänzerische Darbietung / Interpretation
0-10 Punkte
SCHRITTECHNIK (Herr / Dame)
Unter dem Oberbegriff „Schritt Herr / Dame“ versteht man alle Kriterien, welche die
Gesamtausführung darstellen.
Folgende Einzelkriterien sind dabei zu bewerten:
5.2.1.
Schritt
Neben dem Single-, Double- oder Triple-Time- Grundschritt, der vorwiegend flach getanzt wird, sind freie Variationen erlaubt, sofern sie zur Musik passen. Die Ausführung
soll leicht und spielerisch, dabei aber doch dynamisch erfolgen. Durch die Wahl der
Schrittvariationen soll der Tänzer/die Tänzerin den rhythmischen Charakter der Musik
unterstreichen.
5.2.2.
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Körperbewegung
Boogie-Woogie-Ordnung
ÖRRV 2015-II
Die Beinbewegung des Schrittes soll durch entsprechende Gegenbewegung der Hüfte
ausgeglichen werden, um ein übermäßiges „Auf und Ab“ des Oberkörpers zu vermeiden
(d.h. kein Hüpfen!). Der Charakter von Musik und Figuren soll durch die
Körperbewegung unterstrichen werden.
5.2.3.
Armhaltung
Durch die Haltung der Arme soll der Ausdruck des Tanzes und der Tanzfiguren positiv
verstärkt und unterstützt werden.
5.2.4.
Gesamtausführung / Bewertung
Die Summe der Kriterien wird zum Bereich „Schritt“ zusammengefasst. Dabei sind
unterschiedliche Interpretationen oder Ausführungen zugelassen bzw. erwünscht,
sofern die angegebenen Kriterien eingehalten werden. Die Einzelkriterien sind dabei
stets dem möglichst vorteilhaften Gesamtbild unterzuordnen.
5.3.
FIGURENAUSFÜHRUNG
5.3.1.
Alle Figuren und Tanzelemente sind durch visuellen, Hand- oder Körperkontakt zu
führen.
5.3.2.
Bei der Auswahl von Tanzfiguren soll das Tanzpaar den Charakter des Boogie-WoogieTanzes bewahren. Werden neu erschaffene, oder aus anderen Tanzarten übliche
Figuren in den Tanz eingebaut, so soll dies immer unter Berücksichtigung der
Charakteristik dieses Tanzes vorgenommen werden.
5.3.3.
Mit Ausführung einer Figur wird die technische Ausführung, aller in einem Vortrag
gezeigten Figuren (unter Berücksichtigung der Qualität) verstanden. Unabhängig davon
soll die Ausführung leicht, mühelos, spielerisch und doch exakt sein.
5.3.4.
Figurenreichtum ist erstrebens- und wünschenswert. Es soll damit aber ausschließlich
das tänzerische Können unterstrichen werden. Die Wiederholung einer Figur, oder eine
abgewandelte Figur trägt nicht zum Figurenreichtum bei. Die Wiederholung von Figuren
führt zur geringerer Bewertung.
5.3.5.
Die Schwierigkeitsgrade sind in drei Gruppen kategorisierbar:
1) Leichte Figuren
2) Mittlere Figuren
3) Schwierige Figuren
5.4.
BEWERTUNG:
Wenn ein Paar nur Boogie-Woogie-Figuren mit leichtem Schwierigkeitsgrad tanzt, so
dürfen dafür max. 4 - 5 Punkte bei der Figurenbewertung vergeben werden.
Ebenfalls muss auf die Übergänge vom (Boogie)Tanz in die Figur und zurück
besonderes Augenmerk gelegt werden. Die Übergänge stellen ein wesentliches
Bewertungskriterium dar und müssen fließend getanzt werden.
Die Sicherheit der Aktiven steht an erster Stelle.
5.5.
TÄNZERISCHE DARBIETUNG / INTERPRETATION
Bewertet werden die tänzerische Darbietung und Interpretation.
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Boogie-Woogie-Ordnung
5.5.1.
ÖRRV 2015-II
Harmonie
Harmonie bedeutet die Übereinstimmung oder Ergänzung beider Tänzer in der
Ausführung der Bewegung und dem Einklang im Bewegungsablauf beim tänzerischen
Vortrag.
5.5.2.
Paarwirkung
Herr und Dame sollen als eine Einheit, d.h. als Paar wirken, ohne dass dadurch die
Individualität jedes Einzelnen verloren geht.
5.5.3.
Ausstrahlung, Bühnenpräsenz
5.5.4.
Interpretation
Ein Tanzpaar soll durch individuelle Interpretation, jedem Tanz, jedem Musikteil, jeder
Figur, einen besonderen und unverwechselbaren Charakter geben.
5.5.5.
Bewertung
Entscheidend für die Bewertung „Tänzerische Darbietung / Interpretation“ ist der
Gesamteindruck aus den angeführten Bereichen.
5.6.
GESAMTPUNKTEZAHL
Die Gesamtpunktezahl ergibt sich aus der Summe der drei Bewertungsbereiche gemäß
Punkt 5.1. abzüglich der Fehlerpunkte gemäß Punkt 7.1.
6.
ERREICHBARE HÖCHSTPUNKTEANZAHL
6.1.
Vor-, Hoffnungs- und Zwischenrunden:
Nur schnelle Runden
6.2.
Finalrunde:
Schnelle Runde
30 Punkte
Langsame Runde
30 Punkte
7.
PUNKTEABZÜGE
7.1.
Direkte Abzüge
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30 Punkte
Boogie-Woogie-Ordnung
7.1.1.
ÖRRV 2015-II
Taktfehler:
Maßgebend für die Bewertung eines Taktfehlers ist die Tatsache von nicht im Takt
getanzter Schritte und führt zu einem Abzug von 2 Punkten.
7.1.2.
Verlust der Körperkontrolle:
Mit Verlust der Körperkontrolle ist jeder ungewollte Bodenkontakt, der durch Verlust des
Gleichgewichtes entsteht, zu verstehen und führt zu einem Abzug von je 5 Punkten.
7.1.3.
Bewertung

Taktfehler: Je Fehler 2 Punkte (sind im Wertungsbogen unter Abzüge anzukreuzen)

Verlust der Körperkontrolle: Je 5 Punkte (sind im Wertungsbogen unter Abzüge
anzukreuzen)

Die Maximalsumme aller Abzüge beträgt 30 Punkte.

Verstöße gegen die Figurenbegrenzung sind im Wertungsbogen nur als solche zu
vermerken. Tanzt ein Junioren- oder Breitensportpaar eine Akrobatikfigur, wird es
in dieser Runde durch den TBO letztgereiht (siehe auch Punkt 3.3).
7.2.
Indirekte Abzüge
7.2.1.
Unterbrechung:
Als Unterbrechung des Tanzes ist offensichtliches Stehenbleiben auf Grund fehlendem
Verständnisses, oder eines Fehlers zu Bewerten. Dabei genügt das Stehenbleiben
eines Partners.
7.2.2.
Technische Fehler:
Jede offensichtliche Abweichung von einer geplanten oder jetzt getanzten Figur wird
als technischer Fehler bezeichnet
Beispiele:
unbeabsichtigter Verlust der Handfassung oder Tanzhaltung
offensichtlich fehlende oder falsche Arm- od. Körperbewegung
deutliche Behinderung des Partners
7.2.3.
Bewertung
Die ‚Indirekten Abzüge’ gemäß Punkt 7.2.1. und 7.2.2. werden nicht durch direkte
Punkteabzüge geahndet, sondern fließen in die Bewertung des jeweiligen Bereiches
ein.
8.
FORMALITÄTEN
8.1.
Wertungsbogen
8.1.1.
In den Startklassen mit Startbuch / Startkarte wird in allen Tanzrunden der
österreichische Boogie-Woogie- Wertungsbogen verwendet. Vor dem Beginn des
jeweiligen Durchgangs werden vom Turnierbüro folgende Daten in den Wertungsbogen
eingetragen:
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Boogie-Woogie-Ordnung
ÖRRV 2015-II
der Turniertitel
die Turnierart
der Veranstalter
die Startklasse
der jeweilige Durchgang
der Kennbuchstabe des Wertungsrichters
8.2.
Auswertung siehe TO II.
Nach jeder Finalrunde wird zusätzlich die Platzierung nach absteigender Endsumme
eingetragen.
8.3.
Gesamtergebnis
Das Gesamtergebnis (Endplatzierung) erfolgt analog TO II. Auswertung siehe TO II.
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