Die Abschlussprüfungen der Ausbildungsberufe im Einzelhandel

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Die Abschlussprüfungen der Ausbildungsberufe im Einzelhandel
Neuordnung und Erprobungen
1.
16. Juli 2004
Neuordnung der Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen
Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im
Einzelhandel
•
Pflicht- und Wahlqualifikationen
•
Fallbezogenes Fachgespräch
2.
04. September 2007
Verordnung über die Erprobung abweichender Bestimmungen im
Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel
•
Wahlqualifikation „Grundlagen unternehmerischer Selbstständigkeit
3.
24. März 2009
Verordnung über die Erprobung abweichender Bestimmungen im
Ausbildungsberuf Kaufmann im Einzelhandel
•
Gestreckte Abschlussprüfung
Januar 2010
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1
Wege zum Kaufmann im Einzelhandel
Sabine beginnt ihre Ausbildung zur Verkäuferin im Sommer 2009.
Im Sommer 2011 legt sie ihre Abschlussprüfung zur Verkäuferin mit
Erfolg ab. Ihr Ausbildungsbetrieb bietet ihr einen (Anschluss-)
Vertrag an; im Sommer 2012 erwirbt sie den Abschluss „Kauffrau
im Einzelhandel“.
Sabine absolviert folgende Prüfungen:
1. Zwischenprüfung Verkäuferin Sommer 2010
2. Abschlussprüfung Verkäuferin Sommer 2011
a.
3.
Januar 2010
Diese wird als Abschlussprüfung Teil 1 der Kaufleute im Einzelhandel
anerkannt.
Abschlussprüfung Teil 2 der Kaufleute im Einzelhandel Sommer
2012
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2
Wege zum Kaufmann im Einzelhandel
Peter beginnt seine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel im
Sommer 2009. Für ihn gilt die neue Verordnung zur
Berufsausbildung 2009.
Er absolviert folgende Prüfungen:
•
Abschlussprüfung Teil 1 der Kaufleute im Einzelhandel im
Sommer 2011.
•
Abschlussprüfung Teil 2 der Kaufleute im Einzelhandel im
Sommer 2012.
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AP Verkäufer / gestreckte AP Kfm. im EH
1. Ausbildungsjahr
2. Ausbildungsjahr
3. Ausbildungsjahr
Zwischenprüfung
Abschlussprüfung
AP Teil 1 Kaufmann
AP Teil 2 Kaufmann
Verkäufer
Verkäufer
im Einzelhandel
im Einzelhandel
Verkauf u. Marketing
Verkauf u. Marketing
Geschäftsprozesse
90 Minuten / 25 %
90 Minuten / 15 %
Im Einzelhandel
Schriftlich
90 Minuten
105 Minuten
Warenwirtschaft u.
Warenwirtschaft u.
Rechnungswesen
Rechnungswesen
60 Minuten / 15 %
60 Minuten / 10 %
25 %
Fallbezogenes
Fachgespräch
Wirtschafts- u.
Wirtschafts- u.
1 WQ max. 20 Min.
Sozialkunde
Sozialkunde
40 %
60 Minuten / 10 %
60 Minuten / 10 %
Fallbezogenes
Fachgespräch
1 WQ max. 20 Min.
50 %
Januar 2010
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Bestehensregelung Verkäufer
schriftliche
Prüfung
mündliche
Prüfung
Verkauf und
Marketing
Warenwirtschaft
und
Rechnungswesen
Wirtschafts- und
Sozialkunde
Fallbezogenes
Fachgespräch
25 %
15 %
10 %
50 %
50 %
Ausreichende Leistungen in mindestens zwei
Prüfungsbereichen und keine ungenügende Leistung
50 %
Mindestens ausreichende Leistung
Mindestens ausreichende Leistungen im Gesamtergebnis
Januar 2010
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Abschlussprüfung
Teil 1
35 %
Abschlussprüfung
Teil 2
65 %
Januar 2010
Verkauf und
Marketing
Warenwirtschaft
und Rechnungswesen
Wirtschafts- und
Sozialkunde
Schriftlich
Schriftlich
Schriftlich
90 Minuten
60 Minuten
60 Minuten
15 %
10 %
10 %
Geschäftsprozesse im
Einzelhandel
Fallbezogenes
Fachgespräch
Schriftlich
Mündlich
105 Minuten
ca. 20 Minuten
25 %
40 %
Mindestens ausreichende
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Leistungen
Mindestens ausreichende
Leistungen
Mindestens ausreichende Leistungen
Die gestreckte Abschlussprüfung (KiEH 2009)
6
Zulassung zur Abschlussprüfung KiEH
Zulassungsvoraussetzungen für Teil 1 der
gestreckten Abschlussprüfung
– Zurücklegen der erforderlichen Ausbildungszeit
– Ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis
Zulassungsvoraussetzungen für Teil 2 der
gestreckten Abschlussprüfung
– Zurücklegen der erforderlichen Ausbildungszeit
– Ordnungsgemäß geführter Ausbildungsnachweis
– Teilnahme an Teil 1 der Abschlussprüfung
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Mündliche Ergänzungsprüfung KiEH
•
Ist im Fach „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ die
Prüfungsleistung mit schlechter als „ausreichend“ bewertet
worden, so ist auf Antrag des Prüfungsteilnehmers eine
mündliche Ergänzungsprüfung durchzuführen. Das schriftliche
Prüfungsergebnis hat gegenüber der mündlichen
Ergänzungsprüfung das doppelte Gewicht.
•
In den drei schriftlichen Prüfungsbereichen von Teil 1 gibt es
keine Mindestpunktzahl. Hier kann deshalb keine mündliche
Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
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Prüfungstermine S 2010 und W 2010/2011
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Pflicht- und Wahlqualifikationen Verkäufer
Januar 2010
Pflichtqualifikationseinheiten
Wahlqualifikationseinheiten
1.
Der Ausbildungsbetrieb
1.
Warenannahme und –lagerung
2.
Information und Kommunikation
2.
Beratung und Verkauf
3.
Kasse
4.
Marketingmaßnahmen
3.
Warensortiment
4.
Grundlagen von Beratung und
Verkauf
5.
Servicebereich Kasse
6.
Marketinggrundlagen
7.
Warenwirtschaft
8.
Grundlagen des Rechnungswesens
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Pflicht- und Wahlqualifikationen KiEH
Pflichtqualifikationseinheiten
Pflichtqualifikation
1.
Der Ausbildungsbetrieb
Einzelhandelsprozesse
2.
Information und Kommunikation
3.
Warensortiment
Wahlqualifikationseinheiten
4.
Grundlagen von Beratung und Verkauf
1.
Beratung, Verkauf, Ware
5.
Servicebereich Kasse
2.
6.
Marketinggrundlagen
Beschaffungsorientierte
Warenwirtschaft
7.
Warenwirtschaft
3.
Warenwirtschaftliche Analyse
8.
Grundlagen des Rechnungswesens
4.
Kaufmännische Steuerung und
Kontrolle
5.
Marketing
6.
IT-Anwendungen
7.
Personal
8.
Grundlagen unternehmerischer
Selbstständigkeit
Wahlqualifikationseinheiten
1.
Warenannahme und –lagerung
2.
Beratung und Verkauf
3.
Kasse
4.
Marketingmaßnahmen
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Warenkunde in der Abschlussprüfung
• Mindestanforderungen in den Pflichtqualifikationen der
ersten 21 Monate
(Ausbildungsrahmenplan Abschnitt 1 lfd. Nr. 3)
• Betrieb legt Warenbereich als „Ausbildungssortiment“
fest
• Berufsbildposition im Pflichtteil: Warensortiment
–
–
–
–
–
über Breite des Warensortiments informieren
Struktur eines Warenbereichs (mind. 2 Warengruppen)
Fachausdrücke; handelsübliche Bezeichnungen
Warenkennzeichnung
Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren
eines Warenbereichs
– Nutzung von Informationsquellen zur Aneignung von
Warenkenntnissen
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Warenkunde in der Abschlussprüfung
Vertiefte Warenkenntnisse sind in die
Wahlbausteine der betrieblichen Ausbildung
integriert
– Beratung und Verkauf (2. Ausbildungsjahr)
Struktur zweier Warengruppen eines Warenbereichs nach
Breite und Tiefe
Ausbildungsrahmenplan Abschnitt II lfd. Nr. 2
– Beratung, Ware und Verkauf
(3. Ausbildungsjahr)
Struktur zweier weiterer Warengruppen
Ausbildungsrahmenplan Abschnitt III lfd. Nr. 1
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Zwei Beispiele für Warenkunde in der Ausbildung
Peter absolviert seine Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel in
einem Sportfachgeschäft, das auf individuelle Beratung seiner
Kunden größten Wert legt.
In Peters Ausbildung spielen Ware, Verkauf und Beratung eine
wesentliche Rolle:
1. Pflichtqualifikation „Warensortiment“
2. Wahlqualifikation der ersten Stufe „Beratung und Verkauf“
(gewählte Warengruppen Ballsportarten und Tennis)
3. Wahlqualifikationen der zweiten Stufe „Beratung, Ware und
Verkauf“ (gewählte Warengruppen Bergsteigen und Outdoor),
„Warenwirtschaftliche Analyse“, „Marketing“
Laut Ausbildungsrahmenplan erwirbt Peter ein Maximum an
Warenkenntnissen.
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Zwei Beispiele für Warenkunde in der Ausbildung
Anna absolviert ihre Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel in einem
Textildiscounter. Hier spielt die Steuerung des Warenflusses eine
große Rolle.
In Annas Ausbildung spielen eher Warenwirtschaftliche Qualifikationen
eine Rolle:
•
Pflichtqualifikation „Warensortiment“
•
Wahlqualifikation der ersten Stufe „Kasse“
•
Wahlqualifikationen der zweiten Stufe „Beschaffungsorientierte
Warenwirtschaft“, „Warenwirtschaftliche Analyse“, „Personal“
Laut Ausbildungsrahmenplan erwirbt Anna Warenkenntnisse, die
als Sortimentskenntnisse bezeichnet werden können.
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Warenkunde in der Abschlussprüfung
• Mindestanforderungen in den Pflichtqualifikationen der
ersten 21 Monate
(Ausbildungsrahmenplan Abschnitt 1 lfd. Nr. 3)
• Betrieb legt Warenbereich als „Ausbildungssortiment“
fest
• Berufsbildposition im Pflichtteil: Warensortiment
–
–
–
–
–
über Breite des Warensortiments informieren
Struktur eines Warenbereichs (mind. 2 Warengruppen)
Fachausdrücke; handelsübliche Bezeichnungen
Warenkennzeichnung
Eigenschaften, Ver- und Anwendungsmöglichkeiten von Waren
eines Warenbereichs
– Nutzung von Informationsquellen zur Aneignung von
Warenkenntnissen
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Warenkunde in der Abschlussprüfung
Vertiefte Warenkenntnisse sind in die
Wahlbausteine der betrieblichen Ausbildung
integriert
– Beratung und Verkauf (2. Ausbildungsjahr)
Struktur zweier Warengruppen eines Warenbereichs nach
Breite und Tiefe
Ausbildungsrahmenplan Abschnitt II lfd. Nr. 2
– Beratung, Ware und Verkauf
(3. Ausbildungsjahr)
Struktur zweier weiterer Warengruppen
Ausbildungsrahmenplan Abschnitt III lfd. Nr. 1
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Fallbezogenes Fachgespräch Verkäufer
§ 11 (3) Nr. 4 VO
Die Anforderungen im Prüfungsbereich Fallbezogenes
Fachgespräch sind:
Der Prüfling soll im Rahmen eines Fachgespräches
anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten
praxisbezogenen Aufgaben zeigen, dass er kunden- und
serviceorientiert handeln kann. Die festgelegte
Wahlqualifikationseinheit ist die Grundlage für die
Aufgabenstellung. Der im Berichtsheft dokumentierte
Warenbereich ist zu berücksichtigen. Dem Prüfling ist
eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten
einzuräumen. Das Fachgespräch soll die Dauer von 20
Minuten nicht überschreiten.
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Fallbezogenes Fachgespräch KiEH
§ 7 (4) VO
Die Anforderungen im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch sind:
Der Prüfling soll anhand einer von zwei ihm zur Wahl gestellten
praxisbezogenen Aufgaben ein Fachgespräch führen; eine der festgelegten
Wahlqualifikationseinheiten nach § 3 Abs. 3 ist die Grundlage für die
Aufgabenstellung durch den Prüfungsausschuss; der im schriftlichen
Ausbildungsnachweis dokumentierte Warenbereich ist im Fachgespräch zu
berücksichtigen; bei Aufgaben zu den Wahl-QE nach § 3 Abs. 3
Nr. 1 bis 7 soll der Prüfling zeigen, dass er kunden- und serviceorientiert
handeln und betriebspraktische Aufgaben unter Berücksichtigung von
wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen lösen
kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten sowie über
warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen Warenbereichs verfügt. Dem
Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von höchstens 15 Minuten einzuräumen;
das Fachgespräch soll die Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
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Fallbezogenes Fachgespräch KiEH (2007)
§ 6 (3) Nr. 4 VO
Die Anforderungen im Prüfungsbereich Fallbezogenes Fachgespräch
sind:
… bei Aufgaben zu den Wahl-QE nach § 3 Abs. 3 Nr. 8 soll der
Prüfling zeigen, dass er Risiken und Chancen einer
Existenzgründung einschätzen, die Marktsituation beurteilen und
unternehmerische Entscheidungen unter Berücksichtigung von
wirtschaftlichen, ökologischen und rechtlichen Zusammenhängen
lösen kann und über entsprechende Kommunikationsfähigkeiten
sowie über warenspezifische Kenntnisse des jeweiligen
Warenbereichs verfügt. Dem Prüfling ist eine Vorbereitungszeit von
höchstens 15 Minuten einzuräumen; das Fachgespräch soll die
Dauer von 20 Minuten nicht überschreiten.
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„Dreiklang“ einer erfolgreichen Prüfung
Vorgaben der VO
Fach1. Kundenund
kompetenz
serviceorientiertes
Handeln
2. Lösen betriebsMethodenpraktischer
kompetenz
Aufgaben
3. Kommunikationsfähigkeit
4. Kommunikative
Kenntnisse des
jeweiligen
WarenKompetenz
bereichs
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Aufgaben
Handlungsorientierte
Aufgaben
Themen und Fragen
Gesprächs- und
Fragetechnik
Bewertung
Bewertungskriterien
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Abschlussprüfung Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Situation:
Sie sind Mitarbeiter/Mitarbeiterin in einem Elektrofachmarkt. Sie arbeiten im Bereich TV und TVZubehör und hatten gerade 14 Tage Urlaub. Während Ihres Urlaubs war ein
Flachbildfernseher in der Werbung.
Ein Kunde, der den Fernseher in der Werbebeilage gesehen hat, möchte einen solchen gerne
kaufen. Da der Fernseher nicht mehr im Regal steht, spricht der Kunde Sie an. Im Warenwirtschaftssystem sehen Sie, dass noch ein Exemplar vorrätig ist.
Aufgaben:
a) Wie verhalten Sie sich gegenüber dem Kunden?
b) Welche Möglichkeiten haben Sie, den Bestand zu überprüfen?
c) Gesetzt den Fall, Sie finden den Fernseher nicht mehr. Nennen Sie bitte drei mögliche
Ursachen und erläutern Sie diese.
d) Gesprächssituation: Führen Sie das Gespräch mit dem Kunden.
Hilfsmittel und Zusatzinformation:
Evtl. Werbebeilage
Evtl. Ausdruck WWS
Im Prüfungsgespräch wird ein Mitglied des Prüfungsausschusses in die Rolle des Kunden
schlüpfen.
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22
Abschlussprüfung Kaufmann/-frau im Einzelhandel
Situation:
Ihr Unternehmen überlegt, das Lager „outzusourcen“.
Aufgaben:
a) Was bedeutet „Outsourcing“?
b) Welche Aspekte sollten dabei berücksichtigt werden?
c) Welche Möglichkeiten des Outsourcing gibt es? Nennen Sie
Vor- und Nachteile.
Hilfsmittel und Zusatzinformation:
keine
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Kennzeichen „moderner“ Prüfungsgespräche
Fachgespräch
Rollenspiel
Vorstellung
Aufgabe
Situations-,
Aufgaben-,
Auftragszentriertes
Gespräch
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unzulässige
Prüfungsfragen
Prüfungsthemen
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Der Prüfer in Gesprächssimulationen
Gesprächsführung liegt bei Prüfungskandidat.
Ebenso Aktivität, Spontaneität, Gesprächsinitiative.
Prüferfragen sind Kunden*- nicht Expertenfragen.
Keine Belehrungen oder übertriebene Fachtermini.
Hilfestellungen dürfen nur aus der Rolle heraus erfolgen.
Prüfer als Kunde* ist kooperativ, lösungsorientiert.
Es herrscht eine angenehme Atmosphäre.
Das Gespräch verläuft ergebnisoffen; ebenso ist der Gesprächsablauf
nicht festgelegt.
Angemessene, authentische Körpersprache.
Kein unnötiger Zeitdruck.
*statt Kunde auch Gast, Mitarbeiter, Azubi – je nach Setting
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25
Warum mündliche Prüfungen?
Prüfe nicht mündlich,
was schriftlich oder praktisch
 objektiver
 vergleichbarer
 kostengünstiger
geprüft werden kann!
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Unterschiedliche Bewertungsverfahren
Bewertung durch Personenvergleich
Die Bewertung der Einzelleistung hängt von den Leistungen der
anderen Prüfungskandidaten ab.
Bewertung nach Individualnorm
Die Leistung wird beispielsweise zur Vorbildung, Begabung und
anderen individuellen Merkmalen in Beziehung gesetzt.
Kriteriumsorientierte Bewertung
Bewertungsgrundsätze werden aus einem Kriterium abgeleitet,
das den Anforderungen der beruflichen Handlungsfähigkeit
entspricht.
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Vorschlag eines Bewertungsbogens
Bewertungsbogen Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel
Erreichte
Punktzahl (von
100 möglichen
Punkten)
1
Lösungsverhalten
Gewicht
Punkte für
Endergebnis
30 %
Der Prüfling schlägt
situationsgerechte Maßnahmen zur
Lösung der Aufgabe vor; er erkennt
die Folgen dieser Maßnahmen bzw.
kann diese ableiten. Er versteht die
betrieblichen Zusammenhänge.
2
Fachlicher Hintergrund und
Kenntnisse des Warenbereichs
30 %
Der Prüfling zeigt, dass er über die
fachlich relevanten Hintergründe
sowie über die Warenkenntnisse
gemäß Pflicht- und Wahlqualifikation
verfügt.
3
Kunden- und
Serviceorientierung
20 %
Der Prüfling zeigt, dass er sein
Handeln an den Wünschen und
Erwartungen des Kunden ausrichtet.
4
Kommunikationsfähigkeit
20 %
Der Prüfling zeigt, dass er über
Auffassungsgabe, sprachlichen
Ausdruck und
Argumentationsfähigkeit verfügt.
Gesamtergebnis
Januar 2010
100 %
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28
Vorschlag zugehörige Bewertungsmatrix
Punkte
100 – 92
91 – 81
80 – 67
66 – 50
Lösungsverhalten
Lösungen und
Maßnahmen sind
immer treffend und
richtig, dabei von
besonderer
Qualität
Lösungen und
Maßnahmen sind
treffend und richtig
Lösungen und
Maßnahmen sind
im Allgemeinen
treffend und richtig
Lösungen und
Maßnahmen sind
nicht immer
treffend und richtig
Lösungen und
Maßnahmen sind
oft nicht treffend
und richtig
Lösungen und
Maßnahmen sind
nicht treffend und
richtig
Fachlicher
Hintergrund und
Kenntnisse des
Warenbereichs
ist in besonderem
Maße vorhanden
ist in vollem
Umfang vorhanden
ist im Allgemeinen
vorhanden
weist geringe
Mängel auf
weist Mängel auf,
aber
Grundkenntnisse
sind vorhanden
weist erhebliche
Mängel, auch in
den
Grundkenntnissen
auf
Kunden- und
Serviceorientierung
wird überzeugend
sichtbar
wird deutlich
sichtbar
wird im
Allgemeinen
sichtbar
ist noch vorhanden,
aber
Zusammenhänge
sind nicht immer
klar erkennbar
ist nur selten
vorhanden,
Zusammenhänge
werden oft nicht
erkannt
ist nicht vorhanden,
Zusammenhänge
werden im
Allgemeinen nicht
erkannt
Kommunikationsfähigkeit
überzeugend
vorgetragen
sicher vorgetragen
ordentlich
vorgetragen
Vortrag mit kleinen
Mängeln behaftet
Vortrag
umständlich
und/oder
unangemessen
Vortrag
unverständlich und
nicht angemessen
Januar 2010
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49 – 30
29 – 0
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Das Prüfungsprotokoll dient …
… der Entscheidungsfindung im Prüfungsausschuss,
… der Erinnerung in möglichen Widerspruchsverfahren und
… der Tatsachenermittlung im Klageverfahren.
Deshalb sollte es enthalten:
1. Chronologischer Verlauf
der Prüfung in Stichworten
–
kann ganz oder teilweise
durch Prüfungsaufgaben
u.ä. ersetzt werden
2. Hinweise auf die Qualtiät
der Aussagen des Prüflings
–
–
–
Januar 2010
Formulierung wie
vollständig, richtig,
spontan, teilweise …,
unvollständig, falsch
reichen aus
Im Extremfall sogar
Zeichen wie + / - / 0
Besser ist allerdings, die
Aussagen in Stichworten
zu protokollieren
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