Mitgliederinformation 2/2015

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Mitgliederinformation 2/2015
2/2015
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT
„WEISSENSEE“ eG
Mitgliederinformation 2/2015 25. Jahrgang
Aus dem Inhalt
•2
5. ordentliche
Vertreterversammlung
• Sturmschaden
auf dem Dach
• Bilanz per 31.12.2014
• Neues von der
Mitgliederbetreuung –
Mittagstisch im
„Alten Waschhaus“
Chopinstraße 13a
• Außenspiegel
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 2/2015
Wir sind für Sie da!
Empfang / Mitgliederbetreuung
Betriebskosten
Frau Kinkeldey Z 927 044 0
Frau Trautvetter Z 927 044 33
E-Mail: [email protected]
Frau Bernhard Z 927 044 25
Frau Bloch Z 927 044 23
E-Mail: [email protected]
Sekretariat Vorstand / Geschäftsleitung
Technik
Frau Paap Z 927 044 11 · Fax 927 044 29
E-Mail: [email protected]
Mitgliederbetreuung
Frau Jordan Z 927 044 20
Frau Eckert Z 927 044 30
Frau Krause Z 927 044 40
E-Mail: [email protected]
Herr Schwensow Z 927 044 32
Herr Schulz Z 927 044 31
Frau Kretzschmar Z 927 044 27
E-Mail: [email protected]
Begegnungsstätte „Altes Waschhaus“
Frau Tiedemann Z 924 090 44 · Fax 924 083 36
E-Mail: [email protected]
Erreichbarkeit: Nutzungsgebühr / Geschäftsguthaben
Frau Barsch Z 927 044 22
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Bei Eintritt einer Havarie wird Ihnen unter folgenden Rufnummern
geholfen:
Havariedienst (24 Stunden erreichbar)
täglich von 8.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
Beratungszeiten: Dienstag 10.00 bis 12.00 und
14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr
Stromausfall
0172/ 310 34 86
2
Wohnen und Leben in der Genossenschaft
✆
0800 211 25 25
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INHALT
25. ordentliche
Vertreterversammlung
5
Sturmschaden auf dem Dach –
Beschädigung unseres Wohnhauses in der Neumagener Str. 1
am 31. März 2015
9
Bilanz per 31.12.2014
10
Gewinn- und Verlustrechnung
12
Impressum:
Neues von der Mitgliederbetreuung – Mittagstisch im
„Alten Waschhaus“
Chopinstraße 13a
Herausgeber:
Wohnungsgenossenschaft
„WEISSENSEE“ eG
Berliner Allee 229/233 · 13088 Berlin
13
Tel. (030) 927 044 - 0
Fax (030) 927 044 29
www.wg-weissensee.de
Redaktion: Arite Rechenberg
Sommer, Sonne …
22. Kinderfest am 29. Mai 2015
Herstellung:
Grünwald Werbegesellschaft mbH
14
Braunsdorfstraße 23 · 12683 Berlin
Tel. (030) 500 185-0
Fax (030) 500 185-55
www.gruenwald-werbung.de
Außenspiegel
16
[email protected]
Alle Rechte beim Herausgeber vorbehalten.
Nachdruck, auch auszugsweise, oder
Vervielfältigungen nur mit ausdrücklicher
vorheriger Genehmigung des Vorstandes der
Wohnungs­genossenschaft „WEISSENSEE“ eG
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NACHRUF
Am 30. Mai 2015 ist Ludwig Burkardt, langjähriges Vorstandmitglied unseres Verbandes BerlinBrandenburgischen Wohnungsunternehmen und Landtagsabgeordneter, völlig überraschend im
Alter von nur 68 Jahren verstorben.
Ludwig Burkardt war ein leidenschaftlicher, authentischer, engagierter und zutiefst werteorientierter Mensch, der 20 Jahre lang die Wohnungswirtschaft Berlin Brandenburgs und darüber hinaus
geprägt hat. Mit seinem wegweisenden Wirken hat er einen wesentlichen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unserer Branche geleistet.
Wir lernten Ludwig Burkardt als aufrichtigen, fachkompetenten Politiker der Wohnungswirtschaft
kennen, der sich dadurch auszeichnete, insbesondere auch den Berliner Wohnungsgenossenschaften
seine uneingeschränkte Aufmerksamkeit bei deren Entwicklung zu schenken.
Die Wohnungsgenossenschaft „WEISSENSEE“ eG wird Ludwig Burkardt immer sein ehrendes
Andenken bewahren.
Wohnungsgenossenschaft „WEISSENSEE“ eG
Der Aufsichtsrat
Der Vorstand
NACHRUF
Nach schwerer Krankheit
und viel zu früh verstarb
am 07. März 2015
im Alter von 80 Jahren
Claus Moerbitz
Mitglied und langjähriger Vertreter
unserer Genossenschaft
Mit seinem engagierten Einsatz und Sachverstand prägte er in seiner Funktion als Vertreter besonders in der Zeit der
gesellschaftlichen Wende 1990 maßgeblich das Bild unseres höchsten Organs, der Vertreterversammlung, mit.
Claus Moerbitz hat sich als Vertreter der Genossenschaft nicht nur als Organ gesehen sondern in erster Linie als Nutzer einer
Genossenschaftswohnung und Interessenvertreter der Mitglieder. Die Arbeiten der Genossenschaft wurden von ihm über die
vielen Jahre stets konstruktiv und kritisch begleitet.
Die Wohnungsgenossenschaft „WEISSENSEE“ eG wird Claus Moerbitz vermissen und sein ehrendes Andenken bewahren.
Wohnungsgenossenschaft „WEISSENSEE“ eG
Der Aufsichtsrat
Der Vorstand
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25. ordentliche
Vertreterversammlung
Am 02. Juni 2015 fand in unserer Begegnungsstätte „Altes
Waschhaus“ die 25. ordentliche Vertreterversammlung
statt. Als Gast nahm Herr Helmut Walter, ehemaliger Kaufmännischer Vorstand (bis 31.1.2014) teil.
Auf der Tagesordnung der konstruktiven Veranstaltung,
die von Herrn Ulf König, Vorsitzender des Aufsichtsrates
geleitet wurde, standen u. a. die Berichte des Aufsichtsrates und des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2014,
worüber wir Sie an dieser Stelle auszugsweise informieren
möchten. 47 Vertreter (81%) waren anwesend und stimmten
über die Geschäfts- und Tagesordnung, die Beschlüsse
zum Jahresabschluss 2014 sowie über den Beschluss
1/2015 zur Verwendung des Bilanzverlustes ab. Im Zweiten Teil der Versammlung hat der Vorsitzende des Wahlvorstandes, Herr Peter Lohse, über die Vertreterwahl 2015
berichtet. Diejenigen Mitglieder, die sich ausführlicher
über die Vertreterversammlung informieren möchten,
können die Niederschrift der Vertreterversammlung, die
allen Vertretern in Kürze vorliegt, bei diesen oder auf unserer Internetseite unter der Rubrik – Aktuelles/Dokumente – Vertreterversammlung, einsehen.
Bericht des Aufsichtsrates über das Ergebnis der
Prüfung 2013
Der Vorsitzende des Finanzausschusses des Aufsichtsrates,
Herr Klaus P. Tiedemann, fasste das Prüfungsergebnis für
das Geschäftsjahr 2013 zusammen und ging auf einzelne
Schwerpunkte des Prüfberichtes ein. Die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 ergab keinen Grund der Beanstandung. Er dankte den Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie allen aktiven Vertretern und Mitgliedern, die an diesem guten Jahresergebnis Anteil haben, für die geleistete
Arbeit. Herr Tiedemann informierte die anwesenden Ver-
Herr Tiedemann – Mitglied des Aufsichtsrates und
Vorsitzender des Finanzausschusses
treter, dass die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 durch
den Prüfungsverband im Juli 2015 erfolgen wird. Herr Tiedemann informierte weiter, das der Genossenschaft wiederum die Notenbankfähigkeit durch die deutsche Bundesbank ausgesprochen wurde.
Bericht des Vorstandes
Herr Czaja begrüßte die anwesenden Vertreter und Gäste.
Er ließ zu Beginn seines Berichtes, das 60-jährige Bestehen
unserer Genossenschaft im vergangenen Jahr noch einmal Revue passieren. Die anschauliche Präsentation, die
den Bericht begleitete, zeigte die Höhepunkte des vergangenen Jahres auf. „Mit 60 Jahren noch viel Elan für die
nächsten Jahrzehnte“ – unter diesem Titel haben wir allen
Mitgliedern zum Abschluss des Jahres 2014 ein Lesebuch zugestellt, das von Mitgliedern für Mitglieder entwickelt wurde. Wir waren von der Resonanz und den vielen
positiven Rückäußerungen zu dem Buch überwältigt. Herr
Czaja sagte, dass es allen sehr viel Freude gemacht hat,
das 60-jährige Bestehen unserer Genossenschaft auf diese
Art zu begehen. Nicht wie sonst üblich, mit großen Feier-
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lichkeiten und historischen Abrissen anlässlich eines Jubiläums, sondern wir haben unsere Mitglieder über ihr
Leben und Wirken in unserer 60-jährigen Geschichte zu
Wort kommen lassen. Im weiteren Verlauf seiner Rede
berichtete Herr Czaja über die durchgeführte Veranstaltung mit allen ehrenamtlich Aktiven, anlässlich des 10-jährigen Bestehens der Begegnungsstätte. Er würdigte die
Durchführung der einzelnen Kurse mit dem seit 10 Jahren
ungebrochenen Engagement der Kursleiter.
Weiterhin wurden Treppenhaussanierungen in 2 Objekten
durchgeführt und die komplexe Sanierung des Objektes
Chopinstraße 9-12 begonnen. Hier konnten die Leistungen
in den Wohnungen abgeschlossen werden und im Moment geht die Fassadensanierung in die Endleistung. Als
Abschluss werden dann alle 48 Wohnungen mit einem
Balkon / Loggia ausgestattet sein, wie am Beispiel des
Objektes Chopinstraße 1-4, so Herr Czaja.
Im Wohnumfeld wurden im vergangenen Jahr die Maßnahmen zur Unterbringung von Fahrrädern in verschließbaren Räumen, die am Objekt aufgestellt wurden, fortgeführt. Es wurden 2014 an verschiedenen Standorten in
der Genossenschaft insgesamt 8 Fahrradhäuser aufgestellt. So helfen wir unseren Mitgliedern ihr Fahrrad weiter
ohne großen Kraftaufwand nutzen zukönnen, so Herr Czaja.
Eine weitere Maßnahme im vergangenen Jahr war die
farbliche Gestaltung von 2 Trafohäusern durch den Künstler
Lars Oschatz. Das Airbrushverfahren lässt diese Häuser
nun in mitten unserer Wohnanlagen dank der schönen
Gestaltung als solches völlig untergehen.
Herr Czaja – Vorstand
Herr Czaja setzte seinen Bericht zu den Schwerpunkten
der Investitionen der Bauvorhaben 2014 fort. Auch die
weitere Verbesserung der Wohnqualität im vorhandenen
Wohnungsbestand werden wir verstärkt weiter verfolgen.
Er berichtete ausführlich über den Abschluss des Neubauvorhabens Hunsrückstraße 22, das von den Vertretern vor
dem Nutzungsbeginn für die Bewohner besichtigt wurde.
Pünktlich im 60sten Jahr der Genossenschaft konnten die
neuen Bewohner ab 01. Februar 2014 in ihre neue Wohnung einziehen.
Weitere Schwerpunkte, so Herr Czaja, waren u.a. das Bauvorhaben – Loggienanbau – in der Falkenberger Straße
27-30, was sich auch in diesem Berichtsjahr als schwer
umzusetzendes Bauvorhaben herausstellt, da die bürokratischen Vorgänge in den zuständigen Ämtern Durchlaufzeiten haben, die unsere Planung nicht voraussehen
konnte. In dem Wohngebiet „An der Schönstraße“ wurden
mit der Fassadensanierung der Schönstraße 60-64 und
der Strangsanierung in der Straße 246 Nr. 2-8 in den jeweiligen Wohnbereichen die Gesamtsanierungsmaßnahmen abgeschlossen.
Trafohaus Otto-Brahm-Straße 29
Im weiteren Verlauf seiner Rede ging Herr Czaja auf den
Grundstückskauf der Else-Jahn-Straße 1 ein. Mit diesem
Kauf konnten wir für unsere Mitglieder nicht nur die Garagen sichern, die bisher auch von Nichtmitgliedern genutzt
werden, langfristig gesehen ist dieses Grundstück wertvolles Bauland für unsere Genossenschaft, so Herr Czaja.
Herr Czaja berichtete weiter von den Höhepunkten in der
Mitgliederbetreuung im Jahr 2014, wie das jährlich stattfindende Kinderfest und die Lichterfahrten zum Jahresaus-
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klang mit unseren Senioren. Im gleichen Zusammenhang
berichtete Herr Czaja über die Erweiterung unseres Dienstleistungsangebotes für unsere Mitglieder. Seit 01.06.2015
können unsere Mitglieder von Montag bis Freitag für 3,50 €
ein Mittagessen, das aus 3 Gängen besteht, einnehmen.
Wir haben für diesen Zweck das „Alte Waschhaus“ Chopinstraße 13a hergerichtet und es der GVL Manufaktur, die
das Essen kocht und anliefert, zur Verfügung gestellt. Wir
werden die Resonanz der Mitglieder beobachten und
könnten uns auch an anderen Standorten in der Genossenschaft diese Versorgung vorstellen, so Herr Czaja.
Im nächsten Teil seines Berichtes zeigte Herr Czaja die
Zahlungsströme für das Jahr 2014 anhand von Grafiken
auf und erläuterte diese ausführlich. Er legte dar, dass der
Anteil der Nettokaltmiete (81,2 %) und anderer Mieteinnahmen unsere entscheidende Einnahmequelle ist. Mit
der Neuaufnahme von Krediten für die Instandsetzung
und Modernisierung einzelner Gebäude sowie für den
Neubau schlug diese Position mit 16,8 % bei den Einnahmen zu Buche.
Bei der Mittelverwendung für 2014 blieben die Investitionen für Instandsetzung- und Modernisierung sowie Instandhaltung auf hohem Niveau und nahmen zusammen
einen Anteil von 34,3 % ein. Der Anteil der zu leistenden
Tilgungen der Kredite und deren Zinszahlungen waren
mit 38,8 % führend auf der Ausgabenseite, so Herr Czaja.
Im weiteren sagte er, dass wir mit einer Eigenkapitalquote
von 56,57 % (Vorjahr 55,71 %) unsere selbstgewählte Zielsetzung, diese Kennziffer nicht unter 50 % sinken zu lassen,
erfüllen konnten.
Herr Czaja zeigte an Hand einzelner Grafiken die langfristige Entwicklung des Wirtschaftsplanes im Erfolgs- und
Finanzplan auf und erläuterte diesen.
Mit der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 zeigte er auf,
dass sich der Jahresüberschuss zum Vorjahr (1.922,6 T€)
bei Einbeziehung aller finanziellen Zuflüsse und Ausgaben
auf 652,4 T€ reduziert hat. Dies ergibt sich aus nicht realisierten Instandsetzungsleistungen, so dass der geplante
Jahresfehlbetrag nicht erreicht wurde und sich somit zu
einem Jahresüberschuss wandelte.
Herr Czaja informierte die Vertreter, dass die Nettokaltmie-
ten im Berichtsjahr 2014 einschließlich der Erlösschmälerungen bei durchschnittlich 4,91 €/m², die kalten Betriebskosten bei 1,53 €/m² und die warmen bei 0,80 €/m² für
unsere Wohnungen lagen.
Vergleicht man diese Zahlen mit den im Mietspiegel 2015
veröffentlichten Zahlen für unsere Bestände, so können
wir sagen, dass wir mit der Nettokaltmiete für unsere Wohnungen mit 0,93 €/m² weiterhin unter dem Durchschnitt
liegen (Mietspiegel 5,84 €/m²) Ebenso verhält es sich für
die kalten Betriebskosten, hier liegen wir bei 0,54 €/m²
(Mietspiegel-Übersicht Betriebskosten 1,53 €/m²) und bei
den warmen Betriebskosten bei 0,44 €/m² (MietspiegelÜbersicht Betriebskosten 1,24 €/m²). Wir liegen also mit
allen Mietbestandteilen, wie Nettokaltmiete als auch Betriebskosten weit unter dem Durchschnitt. Und wenn das
Land Berlin als erstes Bundesland mit der Mietpreisbremse
eine Kappung bei der Neuvermietung umsetzen will, können wir als Genossenschaft sagen, dass wir keine staatlich
auferlegte Mietpreisbremse benötigen.
Wir bieten Wohnraum für alle Einkommensschichten,
brauchen aber natürlich eine kostendeckende Miete um
unsere Existenz nicht zu gefährden, so Herr Czaja. Auch
diese lagen 2014 noch unter der staatlichen Kappungsgrenze.
Herr Czaja erläuterte den Finanzplan für die Jahre 2015 –
2020 an Hand der Grafiken. Auf Grund der Verschiebung
des Bauvorhabens Falkenberger Straße 27-30 und somit
auch der damit verbundenen eingeplanten Kosten, haben
Aufsichtsrat und Vorstand erstmals eine Plankorrektur vorgenommen, da der vorliegende Wirtschaftsplan nicht
mehr realistisch war. Der überarbeitete Wirtschaftsplan
wurde dann im Mai 2015 verabschiedet.
Zum Abschluss seiner Ausführungen berichtete Herr Czaja,
dass wir das Gesamtbauvorhaben in der Falkenberger
Straße 27-30 mit einem Film dokumentieren und er zeigte
den ersten Teil im Anschluss seiner Rede.
Er bedankte sich bei allen Vertretern für die konstruktive
Zusammenarbeit und auch den Mitarbeitern für ihre geleistete Arbeit im Berichtszeitraum.
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Bericht des Wahlvorstandes
Herr Lohse, Vorsitzender des Wahlvorstandes berichtete
den Vertretern über die abgeschlossenen Vertreterwahlen
2015. In deren Ergebnis wurden 58 Vertreter und 17 Ersatzvertreter gewählt. Von den 58 Vertretern sind 44 ehemalige Vertreter erneut gewählt worden, so Herr Lohse.
Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Lohse die Wahlbeteiligung, die Gesamtgenossenschaftlich bei 39,25 %
lag und in den einzelnen Wahlbezirken sehr ausgewogen
war. Mit unserem Wahlergebnis können wir zufrieden sein,
so Herr Lohse, liegt die Beteiligung in anderen Genossenschaften unter 30 %.
Herr Lohse bedankte sich bei allen Mitarbeitern, die den
Wahlvorstand während der Vertreterwahl unterstützten
und wies darauf hin, dass in den nächsten Tagen jedem
Haushalt der Genossenschaft und den Mitgliedern, die
nicht mehr in der Genossenschaft wohnen, ein Sonderheft zugestellt wird, in dem sich alle Vertreter und Ersatzvertreter vorstellen.
dungen bei der Umsetzung des Genossenschaftlichen
Wohnens Priorität. Als kleine Erinnerung möchten wir allen
Vertretern und Ersatzvertretern der vergangenen Legislaturperiode mit einer Medaille aus Porzellan Danke für ihre
ehrenamtliche Tätigkeit für unsere Genossenschaft sagen.
Wir wünschen uns, das sie uns alle, ob als Vertreter, Ersatzvertreter oder Mitglied weiter treu bleiben und mit ihren
Hinweisen weiter aktiv das genossenschaftliche Leben
mitgestalten. Mit der Übergabe der Medaillen endete dann
die 25. Vertreterversammlung am 02. Juni 2015. Ab 03. Juni 2015 begann dann für alle neu gewählten Vertreter und Ersatzvertreter die Legislaturperiode 2015 – 2020.
Medaille
Beschlüsse
• Bestätigung des Berichtes über das Ergebnis
der Prüfung 2013
• Entlastung des Vorstandes und des AufsichtsUnser Wahlvorstand (v.l.n.r.):
Herr Czaja, Herr Fuchs, Herr Hoffmann und Herr Lohse
Beendigung der Legislaturperiode 2010 – 2015
Am Ende der Veranstaltung bedankte sich Herr Czaja im
Namen des Aufsichtsrates und des Vorstandes bei allen
Vertretern. Viele Vertreter oder Ersatzvertreter nehmen
schon seit vielen Jahren dieses Ehrenamt mit viel Engagement wahr, so Herr Czaja. In den vielen Gesprächen
fand immer ein aktiver Meinungsaustausch statt, der uns
in jeder Hinsicht half, die Bedürfnisse der Mitglieder besser
zu erkennen. Das ist und bleibt für die Entscheidungsfin-
rates für das Geschäftsjahr 2013
• Feststellung des Jahresabschlusses 2014
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,
Anhang und Lage­bericht)
• Beschluss 1 / 2015 – Verwendung des Bilanzverlustes
Anmerkung: Die Niederschrift der 25. ordentlichen Vertreterversammlung mit seinen Beschlüssen können Sie
auf unserer Internetseite www.wg-weissensee.de nachlesen.
Die Redaktion
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­Sturmschaden auf dem Dach
Beschädigung unseres Wohnhauses in der
Neumagener Straße 1 am 31. März 2015
Herr Karbaum
Leiter Technik
„Der Deutsche Wetterdienst erwartet am Dienstag Windgeschwindigkeiten bis zu 120 Stundenkilometern, orkanartigen Böen und starken Regen – auch Gewitter seien
möglich. Ab 14 Uhr soll es ungemütlich werden. Der Höhepunkt sei zum späten Nachmittag u
­ nd Abend erwartet.“
So klang die Wettervorhersage für den letzten Tag im März
dieses Jahres. Wie oft sind ähnliche Warnungen ohne Konsequenzen für unsere Genossenschaft in den letzten Jahren
ausgesprochen worden.
Tief „Niklas“, so hieß das Sturmtief, das sich am 29. März in
der Nähe von Island entwickelt hat und vom 30. März bis
zum 1. April 2015 über Europa zog.
verursachter Sturmschaden
Am Dienstag den 31.03.2015 gegen 17.00 Uhr hat der
Sturm das Dach in der Neumagener Straße 1 so getroffen,
dass ein gewaltiges Stück der Dachhaut umgeklappt wurde.
Als erste Schutzmaßnahme wurde am gleichen Tag eine
große Plane über das offene Dach gespannt. Am 01.04.2015 wurde die Notreparatur des Daches fertig
gestellt.
Nach der Einrüstung der betroffenen Gebäudeteile am
02.04.2015 wurde das Dach kurzfristig repariert.
Der Sturm hatte an diesem Tag ein Schaden von rund
20.000 € in unserer Genossenschaft hinterlassen.
Sturmschaden abgedeckt mit einer Folie
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Bilanz zum 31.12.2014
Geschäftsjahr
AKTIVA
-€-
Vorjahr
-€-
-€-
I. ANLAGEVERMÖGEN
19.552,99
A.I. Immaterielle Vermögensgegenstände
35.415,32
A.II. Sachanlagen
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Wohnbauten
96.327.277,82
94.874.034,35
Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte
mit Geschäfts- und anderen Bauten
1.969.107,73
1.914.442,83
Bauten auf fremden Grundstücken
8.875,01
9.447,59
Betriebs-und Geschäftsausstattung
271.889,32
216.248,66
Anlagen im Bau
0,00
2.297.742,44
Bauvorbereitungskosten
133.034,95
20.069,96
Geleistete Anzahlungen
401.946,78
0,00
99.112.131,61
99.331.985,83
2.500,00
2.500,00
99.134.184,60
99.369.901,15
4.434.945,09
4.469.443,64
A.III. Finanzanlagen
Beteiligungen
ANLAGEVERMÖGEN INSGESAMT
II. UMLAUFVERMÖGEN
B.I. Z
um Verkauf bestimmte Grundstücke und
andere Vorräte
Unfertige Leistungen
B.II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
63.495,91
Forderungen aus Vermietung
Sonstige Vermögensgegenstände
18.755,79
248.958,77
128.226,96
Guthaben bei Kreditinstituten und
Kassenbestand
2.338.415,23
2.522.077,25
UMLAUFVERMÖGEN INSGESAMT
7.022.319,09
7.138.503,64
185.462,86
B.III. Flüssige Mittel
III. RECHNUNGSABGRENZUNGENPOSTEN
10.766,67
C.I. Geldbeschaffungskosten
C.II. Andere Rechnungsabgrenzungsposten
BILANZSUMME
26.612,67
20.580,95
9.814,28
12.640,99
106.177.084,64 106.547.658,45
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Geschäftsjahr
PASSIVA
-€-
Vorjahr
-€-
-€-
I. EIGENKAPITAL
A.I. Geschäftsguthaben
der mit Ablauf des Geschäftsjahres
ausgeschiedenen Mitglieder
der verbleibenden Mitglieder
aus gekündigten Geschäftsanteilen
109.280,00
125.280,00
4.273.710,00
4.234.140,00
9.280,00
2.400,00
Rückständige fällige Einzahlungen auf
Geschäftsanteile: 3.090,00 €
4.392.270,00
(1.860,00)
53.501.159,04
53.501.159,04
A.II. Ergebnisrücklagen
Sonderrücklage gemäß § 27 DM BilG
A.III. Bilanzverlust
Verlustvortrag
869.295,20
Jahresüberschuss
652.359,19
2.791.890,89
EIGENKAPITAL INSGESAMT
216.936,01
1.922.595,69
57.676.493,03
56.993.683,84
II. RÜCKSTELLUNGEN
12.000,00
B.I. Steuerrückstellungen
12.000,00
118.039,42
106.039,42
B.II. Sonstige Rückstellungen
49.936,91
III. VERBINDLICHKEITEN
C.I. V
erbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
43.175.570,18
44.235.897,34
4.664.067,48
4.641.681,22
C.III. Verbindlichkeiten aus Vermietung
38.026,27
35.374,52
C.IV. Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
442.122,98
535.998,30
C.II. Erhaltene Anzahlungen
48.381.957,19
62.170,28
C.V. Sonstige Verbindlichkeiten
davon:
aus Steuern: 728,15 €
im Rahmen der sozialen Sicherheit: 0,00 €
(35,11)
(0,00)
IV. RECHNUNGSABGRENZUNGENPOSTEN BILANZSUMME
42.706,32
595,00
380,00
106.177.084,64
106.547.658,45
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Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1.1 bis 31.12.2014
Geschäftsjahr
-€-
Vorjahr
-€-
-€-
Umsatzerlöse
15.611.649,59
15.197.333,85
Veränderung des Bestandes
an unfertigen Leistungen
-34.498,55
143.400,99
Sonstige betriebliche Erträge
213.165,35
279.019,37
8.518.622,08
7.031.597,49
7.271.694,31
8.588.156,72
aus der Hausbewirtschaftung
Aufwendungen für bezogene Lieferungen
und Leistungen
Aufwendungen für Hausbewirtschaftung
Rohergebnis
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und Unterstützung
1.554.348,58
1.512.909,98
326.133,54
325.781,55
1.880.482,12
( 50.429,12 )
1.800.801,87
1.765.114,17
651.389,74
601.718,03
3.514,01
2.661,76
29.238,08
26.220,65
1.741.957,54
1.867.290,95
1.229.815,13
2.544.224,45
-1.565,62
54.478,52
Sonstige Steuern
579.021,56
567.150,24
Jahresüberschuss
652.359,19
1.922.595,69
Verlustvortrag
869.295,20
2.791.890,89
Bilanzverlust
216.936,01
869.295,20
davon für Altersversorgung: 45.778,07 €
Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenständedes
Anlagevermögens und Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Erträge aus Beteiligungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Steuern vom Einkommen und Ertrag
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 2/2015
Neues von der Mitgliederbetreuung
Mittagstisch im „Alten Waschhaus“ Chopinstr. 13a
Frau Rechenberg
Prokuristin
Sehr geehrte Mitglieder,
Am 01. Juni 2015 haben wir einen neuen Abschnitt bei der Betreuung unserer Mitglieder ins Leben gerufen.
Wir haben unser ehemaliges Waschhaus in der Chopinstraße 13a umgebaut und bieten jetzt durch die GVL
Manufaktur von Montag bis Freitag einen Mittagstisch an.
Dieser umfasst eine Vorspeise, ein unter 2 Gerichten auszuwählendes Hauptgericht, Dessert und ein Getränk. In
den vergangenen Wochen und Tagen haben wir die
Räumlichkeiten zweckmäßig und liebevoll hergerichtet,
um unseren Mitgliedern ein ansprechendes Ambiente zu
bieten.
Bereits am 1. Tag kamen ca. 40 Mitglieder, die ihr Essen
eingenommen haben und weitere haben sich das Essen
mit nach Hause genommen. Die Resonanz der Mitglieder
war sehr positiv, konnten sie gleich ein kleines Schwätzchen
mit dem Tischnachbarn führen. Wir werden die Entwicklung um dieses neue Dienstleistungsangebot für unsere
Mitglieder weiter beobachten. Wir haben die Möglichkeit
diesen Service dann auch in anderen Wohngebieten anzubieten, bereits ins Auge gefasst.
Jedes Mittagsmenü erhalten Sie
zu einem Festpreis von 3,50 Euro.
Wir freuen uns auf Ihr Kommen und sind
Montag bis Freitag in der Zeit von
11:30 Uhr bis 13:30 Uhr,
im ehemaligen „Alten Waschhaus“
Chopinstraße 13a für Sie da.
Wir wünschen Ihnen Guten Appetit!
GVL Manufactur Brandenburg GmbH
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 2/2015
Sommer, Sonne …
22. Kinderfest am 29. Mai 2015
Bei schönstem Wetter und strahlendem Sonnenschein
konnten wir am 29. Mai 2015 unser 22. Kinderfest feiern.
Im Laufe des Nachmittages füllte sich der Festplatz vor der
Begegnungsstätte „Altes Waschhaus“ in der Falkenberger
Straße und alle kleinen und großen Besucher erwartete
wieder ein tolles Nachmittagsprogramm mit viel Action
und Spaß.
Auf der großen Bühne moderierte Spielemeister Norbert
gemeinsam mit Clownin Natascha eine bunte und unterhaltsame Kinderspiele-Mitmachshow mit Musik und Gesang. Reges Treiben herrschte wie immer auch an der
Hüpfburg, der Ponykutsche, am Kinderkarussell und die
Waggons der Kindereisenbahn waren immer mit kleinen
Fahrgästen gefüllt. An der Spielstraße konnten die Kinder
ihre Geschicklichkeit beim Eierlaufen oder Sackhüpfen beweisen und die Frauen vom Schminkstand verzauberten
mit einem lustigen fantasievollen Schminkgesicht aus bunten Farben und Glitzer einfach jedes Kind.
Elke und Nancy mit ihrem Stand „Panke-Ballons“ hatten
wieder alle Hände voll zu tun, denn die beiden bastelten
unermüdlich farbenfrohe und witzige Ballondekorationen
wie Tierfiguren und Haarreifen; die Schlange der wartenden Kinder und Eltern nahm kein Ende.
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 2/2015
Ein weiterer Höhepunkt und ein Spaßgarant für die ganze
Familie war die Show von Ingo-Bingo, eine bunte Mischung aus Akrobatik, Zaubertricks und Jonglage. Etwas
ruhiger aber nicht weniger interessant ging es bei den
Einsatzfahrzeugen des DRK-Rettungsdienstes zu, es konnte alles bestaunt und angefasst werden, und den Kindern
wurde ein Einblick in die tägliche Arbeit vermittelt.
konnten. Die Gewinner durften sich u.a. über eine Familienkarte in den Filmpark Babelsberg, in das Legoland Berlin,
den Zoo Berlin, Kinobesuche u.v.m. freuen.
An dieser Stelle ein großes Dankeschön an alle, die uns
mitgeholfen und unterstützt haben, damit auch dieses
Kinderfest zu einem gelungenen Höhepunkt wurde.
Wir freuen uns auf das nächste Jahr.
© 2015 ·
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Für das kulinarische Wohl sorgte das Löwen-Menü aus
dem Löwenberger Land mit seinen vielfältigen und leckeren Angeboten vom Grill. Es gab knusprige Bratwürste,
gebratenes Fleisch und Buletten vom Grill und was alle
Kinder lieben: Pommes frites. Ob frische Limonade und
Saft oder eine große Kugel Softeis, alles war bei den warmen Temperaturen eine willkommene Erfrischung. Nicht
zu vergessen das vielfältige und süße Angebot von frisch
gebackenem Blechkuchen und Crepés mit Schokoladenfüllung.
Um 17.30 Uhr gab es mit Clownin Natascha und Frau
Eckert, unserer Mitgliederbetreuerin, die große Preisverleihung zum Ratespaß. Zuvor hatten am Infostand der
Genossenschaft kleine und große Gäste ihre Schätzungen
abgegeben, so dass am Ende 9 Preise verliehen werden
Freitag,
von 14.
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WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 2/2015
„Außenspiegel“
Herr Tiedemann · Mitglied des Aufsichtsrates
und Vorsitzender des Finanzausschusses
Unter der Rubrik „Außenspiegel“ informieren wir Sie auch
über Interessantes und Wichtiges außerhalb unserer Genossenschaft.
Unberechtigte Überlassung einer Mietwohnung an
Touristen
Überlässt ein Mieter seine Wohnung unberechtigt an Touristen, so kann dies die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses begründen. Dies geht aus einem Beschluss des
Landgerichtes Berlin vom 18.11.2014 hervor, mit dem das
Gericht im Berufungsverfahren die Entscheidung des
Amtsgerichts Mitte über die Räumung einer Wohnung
bestätigt hat. Hintergrund war ein Räumungsverfahren, das
die Vermieter angestrengt hatten. Sie hatten das Mietverhältnis außerordentlich nach § 543 BGB aus wichtigem
Grund gekündigt.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war die Tatsache,
dass der Mieter die komplette Mietsache vom 08. bis 20.
Februar 2014 als Ferienwohnung an Touristen vermietet
hatte. Diese entgeltliche Überlassung vermieteten Wohnraums durch einen Mieter ist nach aktueller Rechtsprechung vertragswidrig, wenn keine Erlaubnis des Vermieters vorliegt.
Hierin lag ein wichtiger Grund für die Kündigung des Mietverhältnisses. Dem Vermieter war unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Verschuldens der Vertragsparteien und unter Abwägung beiderseitiger Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis
zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zuzumuten.
Die gewerbliche Überlassung der Mietsache an Dritte
stellt einen schwerwiegenden Pflichtverstoß dar. Eine Ab-
mahnung, wie sie sonst als Vorlauf einer Kündigung erforderlich ist, war hier nach Auffassung des Landgerichtes
Berlin entbehrlich. Es war offensichtlich, dass der Mieter
nicht zur Überlassung der Mietsache an einen Dritten berechtigt war. Zusätzlich stellte die vertragswidrig erfolgte
Überlassung einen besonders schwerwiegenden Verstoß
dar. Für den Mieter war die Rechtswidrigkeit seines während des laufenden Räumungsverfahrens entfaltenden
Handelns ohne weiteres genauso erkennbar, wie der Umstand, dass eine Hinnahme dieses Verhaltens durch die
Vermieter ohne Ausspruch einer neuerlichen Kündigung
offensichtlich ausgeschlossen war.
Das Amtsgericht Berlin-Mitte hatte daher der Räumungsklage stattgegeben. Auf den Hinweisbeschluss des Landgerichtes Berlin, der diese Entscheidung bestätigte, wurde
die Berufung von den Mietern zurückgenommen.
Legionellenbefall als Mietmangel
Ein Legionellenbefall in einer Mietwohnung stellt erst
dann einen Mangel dar, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht wird. Dies hat das Amtsgericht München durch rechtskräftiges Urteil am 09.01.2015
entschieden.
In dem entschiedenen Fall hatten die Mieter von der
Hausverwaltung erfahren, dass bei einer durchgeführten
Untersuchung eine Überschreitung der zulässigen Grenzwerte in Bezug auf Legionellen festgestellt worden war.
Zwei Monate später wurde den Mietern mitgeteilt, dass
die Belastung weit über den Grenzwerten liegt. Daraufhin
zahlten die Mieter nach entsprechender Mitteilung per
E-Mail weitere Mietzahlungen nur noch unter Vorbehalt.
Cirka 1 Jahr später teilte die Hausverwaltung mit, dass eine
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Wohnen und Leben in der Genossenschaft
WOHNUNGSGENOSSENSCHAFT „WEISSENSEE“ eG · Mitgliederinformation 2/2015
mittlere Legionellenkontamination aufgetreten sei. Daraufhin zahlten die Mieter die Miete komplett nicht mehr.
Der Vermieter klagte beim Amtsgericht München die Miete
für Mai 2013 ein. Gegen die Forderung rechnete der beklagte Mieter mit angeblichen Gegenforderungen wegen
zu viel gezahlter Miete aufgrund des Legionellenbefalls
auf.
Das Amtsgericht München hat der Klage des Vermieters
stattgegeben. Nach Auffassung des Amtsgerichtes besteht kein Mietmangel aufgrund einer Gesundheitsgefährdung. Dem beklagten Mieter wurden Gegenansprüche
nicht zugesprochen. Den vorgelegten Untersuchungsberichten hatte das Gericht entnommen, dass zu keinem
Zeitpunkt an keiner der Entnahmestellen eine Legionellenkonzentration über dem Grenzwert von 10.000 KbE pro
100 ml gemessen wurde, ab der von einer Gesundheitsgefährdung auszugehen ist und direkte Gefahrenabwehr
notwendig ist. Festgestellt worden sei nur einmal ein etwas stärker erhöhter Legionellenbefall von 1.700 KbE pro
100 ml, allerdings nur an einer Entnahmestelle und nicht
in der Wohnung des beklagten Mieters. Auch dieser Wert
liegt noch weit unter dem Grenzwert.
Eine konkrete Gesundheitsgefahr, so dass Amtsgericht
München, die über das normale Lebensrisiko hinausgeht,
habe daher nicht bestanden.
Es sei nicht schon bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewertes von 100 KbE pro 100 ml von
einer Gesundheitsgefahr auszugehen. Dies ergibt sich aus
den Handlungsanweisungen in dem Arbeitsblatt W 551
des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches eV, das
in diesem Fall nur eine weitergehende Untersuchung anordnet. Dieses entnimmt das Amtsgericht München aus
§ 7 Abs. 1 Satz 2 der Trinkwasserverordnung. Dort ist ausdrücklich bestimmt, dass die sonst für Trinkwasser verbindlichen Grenzwerte der Anlage 3 für Legionellen nicht
gelten.
Die subjektive Wahrnehmung einer Gefahr oder Angst
durch den Beklagten, die aus der Sicht des Gerichts unbegründet ist, führt nicht zur Mangelhaftigkeit der Wohnung.
Brummen der Heizung führt nicht automatisch zu
einer Mietminderung
Nicht jedes Geräusch in einer Mietwohnung führt automatisch zu einem Mietmangel. Dies gilt nicht nur für typische Umweltgeräusche wie Vogelgezwitscher oder
Straßen- und Schienenlärm, sondern auch durch haustechnische verursachte Geräusche, wie etwa Strömungsgeräusche in Heizkörpern oder Schallgeräusche in Heizungsanlagen. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Hannover vom 01.10.2014 hervor.
In dem entschiedenen Fall forderten die Vermieter rückständige Mieten ein. Der Mieter hatte die Miete gemindert, da in seiner Wohnung ein sich in Intervallen wiederholendes brummendes Geräusch zu hören war. Auf Mängelanzeigen des Mieters hin stellten Mitarbeiter der Vermieterin jedoch keine Geräusche fest. Der Mieter verlangte im Rahmen einer Widerklage die Verurteilung der
Vermieterin zur Herstellung einer Heiz- und Warmwasserversorgung ohne wahrnehmbare Brummgeräusche und
Feststellung der Mietminderung.
Das Gericht hatte Beweis erhoben durch Gutachten eines
öffentlich bestellten vereidigten Sachverständigen für
Raumakustik. Das Amtsgericht Hannover hat der Klage
der Vermieterin stattgegeben und die Widerklage als unbegründet abgewiesen.
Das Amtsgericht Hannover kommt zu dem Ergebnis, dass
nach der Beweisaufnahme nicht festzustellen ist, dass die
Mietsache einen Mangel aufweist. Zwar hatte der Sachverständige bestätigt, dass ein wiederholt auftretendes
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Geräusch in der Wohnung wahrnehmbar ist, nach den
Ausführungen des Sachverständigen handelt es sich jedoch um ein sehr leises Geräusch, dass nur dann hörbar
ist, wenn der Hintergrundpegel sehr gering ist. Der Pegel
des Geräusches liegt darüber hinaus mit Sicherheit unter
der nach der Tabelle 4 DIN 4109 geforderten Pegeln für
haustechnische Anlagen. Derartige Geräusche sind kein
Mangel im Sinne des § 536 Abs. 1 BGB.
Das Amtsgericht Hannover stellt zwar fest, dass der Mieter
sich durch diese Geräusche durchaus gestört fühlen kann,
da aktenkundig ist, dass auch geringe Geräusche abhängig von der jeweiligen Situation und der individuellen
Konstitution des Hörenden als störend empfunden werden können. Andererseits ist zu beachten, dass in Wohnungen Geräusche allgegenwärtig sind und nicht jedes
noch so geringe Geräusch in einer Mietwohnung die Wer-
tung als Mietmangel rechtfertigt. Das Amtsgericht Hannover führt hierzu insbesondere die haustechnischen
Anlagen und die durch sie verursachten Geräusche an.
Genannt werden hier insbesondere die Strömungsgeräusche des Heizwassers in Heizkörpern, Schallgeräuschen
von den in Wohnungen installierten Heizungsanlagen,
Betriebsgeräusche von Gasbrennern und Betätigungsgeräusche bei Wasserentnahmen aus dem Hausleitungsnetz
als permanente Begleiter im Alltag des Lebens in einem
Mehrfamilienhaus. Ebenso sind Laufgeräusche und andere
Lebensäußerungen von Mietern im selben Objekt zu werten. Diese Geräusche sind, jedenfalls wenn sie wie in dem
entschiedenen Fall unterhalb der sich aus der DIN 4109
ergebenden Höchstwerten liegen, ohne weiteres hinzunehmen.
Quelle: BBU-Nachrichten
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