Motion 16

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Motion 16
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De 19.2.
16. Auflage 2008
Schutzgebühr: 3,- €
DAS MAGAZIN
FREIER KFZ-HÄNDLER
PROBLEME OHNE ENDE
• RISIKEN BEI EU-NETTOGESCHÄFTEN
• INTERNET-VERSEUCHUNG
Foto: joujou, pixelio.de
• WELTFINANZKRISE
– ODER LICHT AM
ENDE DES TUNNELS?
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EDITORIAL
Sicherheit bei Nettolieferungen: Das
Bundesfinanzministerium folgt nach 5 Jahren der Forderung des BVfK und berät mit
dem BVfK den Entwurf einer Checkliste,
mit welcher es mehr Sicherheit bei umsatzsteuerfreien EU-Binnenmarktlieferungen
geben soll.
Sauberes Internet: Es gibt einen Internetkodex. Auch hier ein bedeutender Etappensieg bei jahrelangem Kampf für ein
sauberes Internet.
Man könnte also sagen: Das Jahr 2008 - die
Erfüllung kaum gewagter BVfK-Träume,
weit über die seinerzeit zaghaft definierten
Ziele hinaus - Goldene Zeiten für den
freien Autohandel?
LIEBE LESER,
Schwierige Zeiten – doch wir sind
gut gerüstet.
Einkaufsmacht: Es gibt die erste Einkaufsgesellschaft Freier Kfz-Händler. 5 Millionen
Euro Kapital sind in der GERMANCARS AG
ebenso gebündelt, wie Kompetenz und
Kontakte. Das Ganze organisiert in einem
einmaligen Konzept, wo im Rahmen einer
Aktiengesellschaft Mitbestimmung funktioniert, wo die Einzelkompetenz des Händlers
vor Ort die höchste Priorität bei der Einkaufsentscheidung hat, wo hinsichtlich Seriosität und Zuverlässigkeit neue Maßstäbe
gesetzt werden.
Medienpräsenz: In der NTV-Ratgebersendung vom 29.08.2008 werden Autokäufer
darüber informiert,
• dass Gewährleistung nicht gleich Garantie
ist,
• dass sie ggf. die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels haben
• dass es beim BVfK eine Schiedsstelle gibt,
bei der einem unbürokratisch und kostengünstig geholfen wird, wenn es Ärger beim
Autokauf gibt. Einer der vielen wichtigen
Beiträge zu Verbraucheraufklärung, Deeskalation, Imagewandel und Risikokontrolle.
Rechtspolitisches: Der BVfK hat als Mitinitiator und Organisator des Deutschen
Autorechtstages und des Oldtimerrechtskongresses die bedeutenden Bühnen erklommen, bzw. hat mit Anderen eine
solche begründet, wo gegenüber höchster
Fachprominenz erfolgreich Forderungen
und Standpunkte des Freien Kfz-Handels
vertreten werden.
Der nächste Autorechtstag findet am
19. und 20. März 2009 statt.
Weit gefehlt. Wer die Stimmung der Händler wahrnimmt, erkennt überwiegend Frust.
Die Stimmung geht in den Keller – das beweist die jüngste Umfrage, vorgestellt bei
der BVfK-Jahrespressekonferenz auf der
Automechanika 2008 am 16. September.
Die Zeiten sind schwerer geworden. Die
Käufer verharren in Agonie. Steuerwirrwar,
explodierende Kraftstoffpreise, sinkende
Realeinkommen und jetzt noch die Weltfinanzkrise. Die letzten Hoffnungen auf gute,
alte Zeiten zerplatzen spätestens jetzt.
Statt Scharen von Käufern nach wie
vor Stress mit dem Finanzamt. Die EUOsterweiterung lässt grüßen, es scheint, als
sei dort die kriminelle Energie höher, als in
den bisherigen, „steuerfreien Nettomärkten“ im südlichen Europa.
Abhängigkeit vom Internet. Wir sind
vom einem mit faulen Angeboten unverseuchten Internet noch ein gutes Stück
weit entfernt. Was tatsächlich getan wird
und was zu tun ist, darüber berichten wir
ausführlich in diesem Heft – und Sie können sicher sein: Der BVfK wird dafür sorgen, dass die Kfz-Händler nicht nur die
Zahlmeister bei den Börsen sind, sondern
der seriöse Händler auch wieder eine faire
Chance bekommt, im alles entscheidenden
Ranking eine gute Platzierung zu erlangen.
Es ist also keine Zeit, die Hände in den
Schoß zu legen. Die hervorragende Leistungsbilanz unseres jungen Verbandes auf
der einen Seite – gestiegene Anforderungen an die Vielzahl der zu stabilisierenden
Rahmenbedingungen auf der anderen:
• Da tickert in Brüssel das neue Grünbuch
– Verbraucherschutz auf Kosten kalkulierbarer Unternehmensrisiken soll weiter auf
die Spitze getrieben werden. Der BVfK
nimmt auf Seite 41 Stellung.
Zufriedenheit der Händler in Schulnoten von 1 bis 6
Juli 2005
Mai 2006
Sept. 2007
Nov. 2008
3,0
3,05
3,44
2,5
• GVO – ebenfalls in Brüssel wird das
„Grundgesetz des Autohandels“ gebacken. Ein Kartell, in dem Hersteller und Vertragshändler vereinigt sind, innerhalb
dessen zunehmend die Großen (Hersteller)
ihre Macht gegenüber den Kleinen (Händler) ausspielen. Die GVO soll nun reformiert
werden oder wegfallen. Was der BVfK dazu
in Brüssel und Berlin gesagt hat, lesen sie
auf Seite 17.
Dass wir die Hände nicht in den Schoß
legen, verspreche ich Ihnen. Dass wir es
manchmal gerne einfacher hätten, wünsche
ich mir.
Daher: Der BVfK ist keine gott- oder staatgegebene Institution, sondern eine unabhängige selbstfinanzierte Solidargemeinschaft. Wir sind so stark, wie Sie, liebe
seriösen, freien Kfz-Händler uns machen.
Die Zeiten sind schwieriger geworden. Wir
wollen, dass die Wheeler-Dealer, die Tachodreher und Spachtel-Dengler vom sich
schneller drehenden Karussell fallen. Diejenigen die dabei bleiben wollen, müssen sich
und ihre Kompetenz stärken. Der BVfK bietet Ihnen dafür Instrumente und Unterstützung. Mehr darüber erfahren Sie in diesem
Heft oder schreiben Sie mir einfach:
[email protected] – ich würde Ihnen das
gerne noch genauer erklären!
Herzlichst Ihr
Ansgar Klein
Es gilt: Jetzt ist nichts so wichtig, wie
Ihre Mitgliedschaft in Ihrem BVfK!
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INHALT
INTERNET KODEX: Mehr als ein guter Ansatz?
19
HÄNDLERPORTRAIT: Harald und Ute Böhm
26
13
Titelthema
9
14
6
Risiken bei EU-Nettogeschäften
Internet-Verseuchung: Am Anfang
stand die 1. Internetkonferenz
Weltfinanzkrise – Autokrise:
Die fetten Jahre sind (längst) vorbei
7
10
Weltmarkt: 14% Billigautos
AUTOonline: Automechanika 2008
AutoScout24: Leserwahl zur
beliebtesten Automobilbörse
DEKRA: Blackbox wird transparent
SANTANDER CONSUMER BANK:
„Beste Autobank 2007/2008“
Minister Gabriel: „Da ist viel Viagra
in Chrom unterwegs“
14
SPD will Billigkredite für
den Kauf verbrauchsgünstiger
Autos subventionieren
Hunderte Abmahnungen aus
Freiburg
14
Enttarnt: Die unseriöse Machenschaften von Multi Car System (MCS)
Börsen-Chef animiert zum Widerstand gegen wettbewerbsrechtlichtes Vorgehen des BVfK
15
BVfK Aktuell
23
Neue Kooperation:
AUKTION & MARKT / AUTOBID
24
BVfK-Kompetenz-Team und
Verwaltungsrat
16
17
BVfK-Mitgliederentwicklung
Neue BVfK-Verwaltungsräte
26
BVfK vor Ort: Händlerporträts
29
Freie Händler protestieren erfolgreich in Bremen
Abmahnwelle aus Bremen bzw.
Berlin wegen fehlender Widerrufsbelehrungen
Markt
2. Baden-Badener Restwertforum
11
ENTTARNT: Die unseriösen Machenschaften
von Multi Car System (MCS)
13
Kfz-Gewerbe auf Schlingerkurs
8
33
Fragwürdiges
Politik-Branche
Die Finanzkrise und die Chancen
Finanzielle Anreize zum Kauf
schadstoffarmer Autos
AUTOMECHANIKA 2008
Dudenhöffer:„Kuba-Effekt“
CEO-X5-Kopien sollen
vernichtet werden
Event
30
Petersberger Autotage 2008
- Fachkongress Oltimerkaufrecht
- Das Fest des freien Autohandels
- 7. BVfK-Jahreskongress
33
Automechanika 2008:
BCA: Preise unter Druck
Gebrauchtwagen zunehmend
nach Osteropa
BVfK-Jahrespressekonferenz
Expertenrunde: 10 Jahre Internet – Vertriebskanal der Zukunft
Brilliance: BS4 Konkurenz für die
Mittelklasse, BS6 floppt bislang
Recht & Steuern
Europäische Automärkte werden neu reguliert
34
Urteile: So haben die Gerichte
entschieden
37
Kunde zahlt keine Nutzungsentschädigung bei Ersatzlieferung
38
Abmahnbefugnis des BVfK
bestätigt
39
40
2. Deutscher Autorechtstag
41
Das neue Grünbuch
Impressum
Motion
Hauptgeschäftsstelle:
Layout und Produktion:
Branchen-Magazin des Bundesverbands
Bundeskanzlerplatz / Reuterstraße 241
Thomas Bohne
freier Kfz-Händler
53113 Bonn
V.i.S.d. Presserechts: Ansgar Klein
Fon 0228 85 40 90 Fax 0228 85 40 929
[email protected]
Herausgeber:
www.magazin-motion.de
Bundesverband freier Kfz-Händler
4
Redaktion: Ansgar Klein
Auflage: 7.000
Key Account: Stephan Baitzel
Motion erscheint 4-mal im Jahr
Koordination: Thomas Zwiener
*Bezugspreis im Mitgliedsbeitrag enthalten.
Zweimal Kassieren geht nicht
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AUTOLEUTE
WHO IS WHO
Ball, Wolfgang
Vorsitzender Richter VIII. Zivilsenat BGH
Becker, Helmut
Präsident ECDA
Carbonari, Dr. Nicola
CEO von AutoScout24
10
Detmer, Dirk
Vorstand der Restwertbörse WreckonlineMarket
10
Dilchert, Ulrich
ZDK-Geschäftsführer
39
Dr. Mann
Rechtsanwalt, Berlin
15
Dudenhöffer, Prof. Ferdinand
FH Duisburg, Lehrstuhl für Automobilwirtschaft
16
Feser, Uwe
VW/Audi-Partner
33
Finkenberg, Andreas
Vorstandvorsitzender Santander Consumer Bank
12
Fricke, Klaus
Unternehmensberater
33
Friedrich, Dr. Frank
Repräsentant des BDWi in Brüssel
31
Gabriel, Sigmar
Bundesumweltminister
Gaul, Stefan
mobile.de-Senior Sales & Advertising-Director
20, 31
Genzow, Dr. Christian
Rechtsanwalt Kanzlei Graf von Westphalen
39
Gerhard, Christof
CGP-Consulting
31
Günther, Peer
Geschäftsführer-BCA
16
Harms, Marcel
Gesellschafter Fa. HSO (Brilliance Importeuer)
15
Hirtz, Hartwig
Geschäftsführer Brilliance Motors Deutschland
16
Höink, Carsten
Steuerexperte Kanzlei Flick Gocke Schaumburg
31
John, Ralf
Geschäftsführer Hanko Kraftfahrzeughandel
33
Knoop, Dr. Götz
Juristischer Beirat und Vizepräsident des DEUVET
30
Koltes, Fridolin
Gründer des Autosalon Singen
Koppelin, Jürgen
MDB F.D.P. haushaltspolitischer Sprecher
13
Kube, Oliver
Händlertreff
31
Kukuk, Klaus
Dipl. Ing. und Sachverständiger
30
DEKRA: Neuer Gutachtenchef
Kurzbuch,Claudia
BAG-SB Geschäftsführerin
DIETER ROTH FOLGT
WERNER VON HEBEL
Lenz, Frank
Mazda / Kia-Partner
33
Lorenz, Prof. Dr. Stephan
Institut für Internationales Recht
39
May, Ulrich
ADAC Leiter der Interessenvertretung Recht
39
Meunzel, Ralph M.
Chefredakteuer Autohaus
33
Otting, Joachim
Rechtsanwalt und Autor
31
Penning, Harald
Geschäftsführer Bundesverband Unfallwagenhandel
10
Petri, Gösta
Komission der Europäischen Gemeinschaften
39
Poos, Johannes
Geschäftsführer haendler-treff GmbH
Reinking, Dr. Kurt
Rechtsanwalt und Autor
Roth, Dieter
Gutachtenchef Dekra
Sabielny, Susanne
ADAC
31
Sadlowski, Dirk
Oldtimer-Händler
30
JOHANNES POOS IST NEUER
CHEF IM HÄNDLER-TREFF
Scheel, Christine
MDB B'90 / Grüne stv. Fraktionsvorsitzende
31
Schlössl, Karl
Geschäftsführer - CAD
16
Schulz, Anja
Autoscout24
31
Seit 17.07.2008 ist Johannes
Pos neuer Geschäftsführer der
haendler-treff GmbH und löst
damit Oliver Kube ab.
Seidel, Manfred
Autoscout24
33
Seifert, Tobias
Leiter der GW-Organisation Peugeot Deutschland
33
Sengpiel, Bernd
Unfallwagenhändler
10
Siersleben, Kai
Geschäftsführer AUTOonline
10
Poos bekam bereits in frühester
Jugend an der väterlichen Tankstellen „Benzin ins Blut“ und
Kontakt zur KFZ-Branche. Nach
einer Ausbildung zum KFZ-Mechaniker studierte er Maschinenbau
und ging schließlich in den Gebrauchtwagenverkauf. Mit jungen
50 Jahren reizt ihn nun die neue Aufgabe, die hinter der BranchenKommunikationsplattform stehend GmbH erfolgreich zu führen.
www.haendler-treff.de
Tiefensee, Wolfgang
Bundesverkehrsminister
13
Vogel, Johannes
Geschäftsführer Fa. Auto-Hits, Wiesbaden
Volkmann, Christian
Rechtsanwalt
31
von Hebel, Werner
Geschäftsführer Audatex
12
von Münster, Alain
Geschäftsführer Dent Wizard
10
Wellner, Wolfgang
Richter VI. Senat des BGH
30
Winter, Dr. Matthias
Umsatzsteuerexperte FGS
9
Fridolin Koltes verstorben.
Im Alter von 61 ist der Gründer und Geschäftsführer des Autosalon
Singen nach schwerer Krankheit gestorben. Koltes, Pionier im
Mehrmarkenhandel im Oldtrimer, Exklusiv- und Exotensegment gehört zu den weltweit Bekanntesten und Spektakulärsten seiner
Zunft.
„Wir liefern auch Neufahrzeuge weltweit ...weil wir kein Vertragshändler sind“ Dieses Motto verdeutlicht, dass Koltes auch
wusste gegen den Strom zu schwimmen und für seine Konzepte
zu kämpfen. Der ehemalige, in der Pfalz geborene Kfz-Mechnaiker
wurde zunächst Möbelkaufmann und entdeckte Mitte der 80er
Jahre den Autohandel. Dollar-Höhenflug und Ferrari-Hype brachten
so gute Geschäfte, dass Koltes seine Möbelhäuser Ende der 80er
Jahre verkaufte und fortan den Autosalon Singen zu einem Imperium besonderer Art entwickelte.
Der BVfK trauert um sein langjähriges Mitglied. Fridolin Koltes war
dem BVfK-Vorstand immer ein konstruktiver und auch kritischer
Berater. Wir werden ihn vermissen.
Dieter Roth wird neuer Leiter des Bereiches Gutachten der DEKRA Automobil
GmbH. Der 45-Jährige folgt ab Januar
2009 Werner von Hebel, der das Unternehmen nach über 20 Jahren verlässt,
um neuer Geschäftsführer bei Audatex
Deutschland zu werden.
Roth arbeitet seit 1989 bei der DEKRA und ist zur Zeit Leiter der DekraNiederlassung in Augsburg.
www.automobilverband.de
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5
7
5
31
5
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Foto: Isabelle Klein
POLITIK-BRANCHE
markt regierten Absatzdruck, wie auch
einer großen Zahl von Arbeitsplätzen dauerhaft zu lösen und dann Produktionsmengen planen, welche der Nachfragesituation
entsprechen. Gleichzeitig werden sie das
Sterben ihrer Vertragshändler als kostengünstige Gelegenheit zur längst geplanten
Bereinigung bzw. Verringerung ihrer Vertriebsnetze nutzen.
Dieser Bereinigungsprozess erfährt nun
durch die Krise eine besondere Dynamik.
Am Ende wird der innovative, seriöse KfzHandel in Kürze wieder wirtschaftlich solide
Zeiten erleben – jedoch auf deutlich niedrigerem Umsatzniveau.
Weltfinanzzentrum Wallstreet, New York
WELTFINANZKRISE – AUTOKRISE
Die fetten Jahre sind (längst) vorbei
Die weltweite Finanzkrise ist nicht die Ursache für die Autokrise, sondern lediglich
Auslöser für eine längst fällige Neustrukturierung der Branche.
Genau genommen war die deutsche KfzBranche bereits vor 20 Jahren sanierungsreif, nur Mauerfall und der anschließende
Aufschwung in Osteuropa haben Hersteller
und Handel vorübergehend vor harten Einschnitten bewahrt.
Vor diesem Hintergrund erfährt die gesamte
deutsche Kfz-Branche nun anlässlich der
weltweiten Finanzkrise lediglich die über
zwei Jahrzehnte verzögerte Neustrukturierung.
Daraus folgt: Wenn auch die Fließbänder
vorübergehend stillstehen, Zulieferer und
viele der klassischen Autohändler schließen
müssen: Das ist nicht der Anfang der Krise,
sondern die verspätet zur Realität gewordene Talsohle.
6
man dieser bisher als zwanghaft geglaubten
Verbindung der Vergangenheit zurechnen
müssen.
Zusammengefasst ergibt sich:
Die Dumpingpreis-Talsohle ist erreicht.
Die Autopreise werden nicht weiter merklich sinken. Die Luft aus den Preisen ist raus.
Die Insolvenzwelle im Handel wächst
an. Die bereits seit Jahren zu beobachtende
Insolvenzwelle wird nun stärker ansteigen
und nicht mehr nur unbemerkt viele kleine
und mittlere Autohäuser dahinraffen. Daher
wird es nun auch zu spektakulären Pleiten
namhafter, großer Firmen kommen. Auch
diese schieben vielfach bereits seit einigen
Jahren erhebliche Verlustvorträge in Hoffnung auf Rückkehr zu alten, fetten Jahren
vor sich her.
Daher werden die Preise auch nicht ins uferlose fallen. Wo keine Marge mehr ist,
kann nichts mehr reduziert werden.
Daher werden wir nun diejenige Phase erleben, die zur Bereinigung des Marktes
führt. Sprich: Überflüssiger Vertriebsballast
wird über Bord geworfen, schlanke AldiStrukturen werden nun auch Einzug in
Deutschlands bedeutendste Branche halten.
Der Neuwagenabsatz in Deutschland
wird sich auf ein Volumen von ca. 2,5
Millionen einpendeln. Das entspricht dem
tatsächlichen Bedarf über den hinaus die
meisten Hersteller seit Jahren produzieren.
Es wird zu einer umfangreichen Umstellung
aller Beteiligten der Autobranche kommen,
bei der es viele Opfer geben wird. Man wird
sich auf die Wirklichkeit einstellen müssen,
vor der man seit 20 Jahren immer wieder
durch vorübergehende, eher zufällige Einflüsse die Augen verschließen und sich retten konnte.
Chrom und Glas sind passé – Kompetenz und Seriosität sind gefragt.
Dies muss kein Widerspruch sein, doch wird
Deutsche und europäische Hersteller werden die Gelegenheit nutzen, sich mit einem
Befreiungsschlag von dem vom Kapital-
Prognose: Dauerhaft niedrigere Preise.
Verbraucher werden sich freuen, dass überflüssige Vertriebskosten, die den Autopreis
unnötig verteuern, der Vergangenheit angehören werden.
Deutsche und europäische Autos sind
Weltspitze und werden es bleiben. Die
Probleme entstehen auch durch inkompetenten Populismus von Politikern, die Hybridautos in den Himmel loben, ohne deren
tatsächliche Auswirkung auf die Umwelt,
wie auch ihre Bezahlbarkeit überprüft zu
haben. Deutsche Auto-Ingenieure verfügen
über das nötige Know-How, zukünftig
Autos zu bauen, die der Markt braucht:
Ökologische, technische und ökonomische Spitzenklasse. Man muss sie nur lassen – die Krise wird dabei helfen.
Versagen: Die Politik versagt als Architekt
planbarer Rahmenbedingungen. Ob KfzSteuerwirrwar, unsinnige Umweltplaketten
oder eine von keinem gewünschte Informationsflut über Verbrauchs- und Emissionsangaben, die zudem eher unzutreffend sind.
Die Politik liefert nicht die dringend notwendigen klaren Ansagen und verwirrt stattdessen die potentiellen Verbraucher.
Subventionen: Die Ankündigung oder
Durchführung von Subventionen richtet
ebenfalls eher Schaden an. Der Kunde zögert weiter in der trügerischen Hoffung,
demnächst Autos zum halben Preis zu bekommen. Deutschlands Kfz-Branche benötigt Konjunkturspritzen ebenso wenig, wie
Gabriels Viagra-Sprüche und Ratlosigkeit
bei der Gestaltung von Rahmenbedingungen. Der Autofahrer ist Zahlmeister der Nation. Statt Subventionen fordert der BVfK
eine generelle Absenkung aller Kfz-relevanten Steuern.
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POLITIK-BRANCHE
DIE FINANZKRISE UND DIE CHANCEN
„Wenn der Kunde klare Vorgaben kennt, kauft er auch wieder einen Neuwagen.“
Die Finanzkrise schüttelt nicht nur die
Märkte kräftig durch, sondern wird auch die
Wirtschaft als Ganzes neu aufstellen. Und
natürlich trifft das Finanzdebakel die Automobilindustrie besonders hart. Die ersten
Reaktionen zeigen schon ein klares Bild:
Opel und Ford stoppen in Bochum und
Saarlouis für einige Wochen die Produktion,
die Auswirkungen auf den Handel folgen
umgehend: Der ohnehin darbende Neuwagenabsatz wird weiter zurückgehen.
Die vom VDA prognostizieren 3,2 Mio. verkauften Neuwagen für dieses Jahr erscheinen derzeit eine pure Illusion. Wenn letztlich
zum 31. Dezember die drei Millionen-Hürde
übersprungen wird, können wir alle zufrieden sein.
Gefragt ist in Zeiten wie diesen natürlich die
Politik. Unser Automobilbestand hat mit
einem Durchschnittsalter von rund acht Jah-
ren den Höchststand seit den sechziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht.
Was wir dringend brauchen, sind klare Vorgaben aus Berlin: Steuerliche Anreize für
schadstoffarme Autos, wie sie Kanzlerin
Merkel immer wieder verspricht, müssen
endlich in die Tat umgesetzt werden. Und
die Regierung muss sich jetzt und nicht erst
nach der Bundestagswahl zu einer klaren
Besteuerung der Neuwagen durchringen.
Der Autofahrer muss wissen, welche steuerlichen Belastungen künftig auf ihn zukommen. Lohnt sich noch ein Diesel oder ist
der Benziner für den Wenigfahrer die wirtschaftlichere Alternative. Wenn der Kunde
klare Vorgaben kennt, kauft er auch wieder
einen Neuwagen.
Eine schwarz-gelbe Koalition in Bayern
könnte in Berlin den notwenigen Druck machen und entsprechende Vorgaben beschleunigen. Und die CSU könnte endlich
das Thema Pendlerpauschale so umsetzen,
wie sie es im Wahlkampf versprochen hat.
Jede Krise bietet
auch die Chance
für einen Neuanfang und das
Thema Mobilität
steht auf jeder
Agenda ganz weit
oben. Der ECDA
wird diese Themen in den kommenden Wochen
durch die Instanzen begleiten und
die Interessen des
Handels und der
Autofahrer veheHelmut-Becker, ECDA-Präsident
ment vertreten.
Neue Kfz-Steuer beschlossen:
FINANZIELLE ANREIZE ZUM KAUF SCHADSTOFFARMER AUTOS
Berlin: Die Bemessung der Kfz-Steuer wird ab 1. Januar 2010 vom
Hubraum auf den Schadstoffausstoß umgestellt. Alte Fahrzeuge
sollen jedoch nicht stärker belastet werden. Zukünftig werden nicht
mehr die Länder, sondern der Bund die Kfz-Steuer erheben.
Die Länder erhalten einen jährlichen Ausgleich von 8,9 Milliarden
Euro. Mit dem Umbau der Steuer will Berlin finanzielle Anreize für
den Kauf neuer Autos setzen, die weniger Kohlendioxid (CO2) produzieren.
2008 – KFZ-GEWERBE AUF SCHLINGERKURS
Kfz-Steuerbefreiung: Flickschusterei oder Schritt in die richtige Richtung?
Ansgar Klein: „Sinnvoller Impuls für eine Trendwende“
Foto: oschie, pixelio.de
Der Bundesverband freier Kfz-Händler begrüßt die angekündigte Befreiung schadstoffarmer Neuwagen von der Kfz-Steuer als Schritt in
die richtige Richtung. Damit die Steuersenkung nicht die bisherige
konzeptionslose Flickschusterei vergrößert, muss sie Teil eines komplexen Neuanfangs der Deutschen Kfz-Branche werden. Zum Maßnahmenpaket, welches Staat, Autohersteller und Autohandel zu schnüren
haben, sollten alle relevanten Fakten Berücksichtigung finden:
Fakten in alphabetischer Reihenfolge
Autobahnen überlastet: Der Autobahnbau kommt dem gestiegenen Verkehrsaufkommen nicht annähernd nach. Besonders
LKW verstopfen die überlasteten Fernrouten. Es muss angemessener Verkehrsraum
geschaffen werden. Deutschland droht im
Dauerstau, der Milliarden kostet und die
Umwelt massiv belastet, zu versinken.
Bitte umblättern
Autohändler und Werkstätten müssen
sich von der arroganten Übermacht der
Hersteller befreien. Es kann nicht sein,
dass ständig gleichzeitig die Investitionsauflagen erhöht und die Margen gesenkt werden. Die Branche wird auf kaltblütige Weise
gesundgeschrumpft.
Autohersteller müssen ihre Produktionsziele nach unten korrigieren. Ihr
Handeln ist nicht nachhaltig und wird durch
den Kapitalmarkt und die Gewerkschaften
bestimmt.
Billigflieger: Das Auto als Mobilitätsalternative leidet insgesamt. Der Urlaub am Mit-
7
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POLITIK-BRANCHE
KFZ-GEWERBE AUF SCHLINGERKURS- FAKTEN
telmeer ist günstiger, als an der Nordsee.
Die Dienstreise von Hamburg nach München ist mit dem Flugzeug günstiger und
schneller.
Dieselautos: Gigantische Wertvernichtung
bei Dieselfahrzeugen durch schwindende
Kostenvorteile gegenüber Benzinern.
Direktverkauf: Bis zu 20% des Neuwagenabsatzes sollen am Kfz-Handel vorbei
gehen. Nachdem die Hersteller ihre Vertragshändler in ein Korsett aus Vorschriften
und Investitionen gesteckt haben, welches
ihnen kaum noch unternehmerische Handlungsfreiheit ermöglicht, verkaufen sie nun
zunehmend zur Vermarktung ihrer Überproduktionen an den „verstopften Vertriebskanälen“ (Dieter Zetsche) vorbei.
Finanzamt: Private Nutzung – Die 1%-Regelung benachteiligt den Gebrauchtwagenhandel, da sie nicht den tatsächlich
gezahlten Kaufpreis, sondern den ListenNeupreis (UPE) zu Grunde legt. Selbst bei
Neuwagen liegen die tatsächlich gezahlten
Preise im zweistelligen Prozentbereich unterhalb der UPE.
GVO-Vermittler: Freie Vermittler zwischen
Vertragshandel und Endkunden führen derzeit zur gegenseitigen Kannibalisierung des
Vertragshandels.
Haltbarkeit gestiegen: Rechnete man in
den 60er Jahren noch beim Inbegriff für
Qualität, dem VW-Käfer, nach 100.000 km
mit einem neuen Motor und lag der statistische Gesamtexitus bei 150.000 km, so erreichen heutzutage die meisten Autos die
200.000-km-Marke ohne größere Defekte.
In Folge können Service und Neuanschaffung eher verschoben werden.
Image des Autos: Emotionale Faktoren
treten bei der Kaufentscheidung zunehmend in den Hintergrund. Kosten/Nutzen,
Umwelt und Sicherheit bestimmen über den
Autokauf. Aus „Freude am Fahren“ ist
„Freude am Sparen“ geworden. Da helfen auch weder Bratwürste noch Hüpfburgen beim Autohaus-Event.
Internet: Transparenz, Phantomanbieter
und Geiz-ist-Geil Mentalität haben beim seriösen Handel die Erträge im großen Umfang vernichtet.
Kaufkraftverlust: Schwindende Realeinkommen führen zu Kaufzurückhaltung und
Billigreparaturen.
Kfz-Steuern: Diese müssen langfristig definiert und nach ökologischen Gesichtspunkten berechnet werden. Sie müssen
nicht zwingend günstig sein, sondern nachvollziehbar gerecht, was auch ihre Verwendung für Straßenbau und Umwelt angeht.
Kfz-Umweltsteuer: Das Problem dürfte
weniger eine sinnvolle Besteuerung des Autofahrens sein, welche Ressourcenverbrauch und Umweltbelastung berücksichtigt. Die Verbraucher und Handel vermissen eher verlässliche Aussagen als Grundlage für ihre Planungen.
Konsolidierungsprozess: Globalisierung
und Europäisierung verschärfen den Wettbewerb. Die Gewinne brechen seit Jahren
dramatisch ein. Die meisten Kfz-Betriebe erwirtschaften Umsatzrenditen nahe NULL.
Neue Konzepte: Car-Sharing und Langzeitmiete: Es gilt zur Befriedigung des
schlichten Mobilitätsbedürfnisses alternative
Konzepte zu fördern.
Öffentliche Bewusstseinsänderung: Unternehmergewinne sind nichts Unanständiges, Geiz ist nicht geil, sondern macht
krank. Unternehmer und Verbraucher sind
zwei Hälften eines Ganzen. Wer den Unternehmen die Gewinne entzieht, vernichtet in
erster Linie Arbeitsplätze.
Pendlerpauschale: Ob der Wegfall haushaltspolitisch sinnvoll war, oder nicht – in
jedem Fall war die negative Auswirkung auf
das Kfz-Gewerbe bedeutend.
Privatkundengeschäft schwindet: Hier
ist dem entsprechend der dramatischste
Rückgang zu verzeichnen. Nur noch 40%
der Neuzulassungen gehen an Privatkunden.
Starker Euro – schwacher Dollar: Der Export leidet unter Währungsschwankungen.
Umweltzonen: Die teilweise Verbannung
der Autos aus den Innenstädten hat Konsequenzen für die Nachfrage nach älteren
Autos und dementsprechend den Gebrauchtwagenhandel.
Vorschriften entrümpeln: von Umweltplaketten bis zu Angaben zu Verbrauch und
Emission, die vollständig niemand will und
wahrnimmt: Sämtlicher populistischer Unsinn gilt gestrichen.
Mineralölsteuer: Der Staat darf nicht an
steigenden Rohölpreisen mitverdienen. Es
gilt die kalte Progression an allen Stellen abzuschaffen.
WELTMARKT: 14% BILLIGAUTOS
Nach einer Prognose des amerikanischen Branchenberaters Polk
wird das Segment der Fahrzeuge unter 10.000 € mit einem Produktionsanstieg von über 70 Prozent in den nächsten zehn Jahren
deutlich schneller wachsen als die
weltweite Produktion, die um
knapp 30 Prozent zulegen wird.
Bereits im vergangenen Jahr verzeichnet der globale Low-CostMarkt für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge einen Produktionsanstieg um neun Prozent auf 9,4 Millionen Einheiten, was einem Anteil
von etwa 14 Prozent der Gesamtproduktion entspricht. Eine starke
Expansion wird bereits mittelfristig
für den Zeitraum von 2008 bis
2011 erwartet, in dem zahlreiche
neue Modelle wie zum Beispiel der Tata Nano, der VW Up! eingeführt werden. 50% der Produktion von Billigautos werden auf
8
die Schwellenmärkte Asiens entfallen. Der Erstmotorisierungsprozess in Indien werde unter anderem dazu führen, dass sich das
Volumen der dort produzierten Autos unter 10.000,- € in Asien
zukünftig auf mehr als neun Millionen Stück verdoppeln wird. Weiteres Wachstum werde den Märkten
Lateinamerika und Russland vorhergesagt. Dennoch sieht man in
China und Russland das größte
Wachstum bei einkommensstarken
Käuferschichten, wo sich der Einstieg direkt über hochpreisige Fahrzeuge gestalten werde. Für die
gesättigten Märkte, wie etwa
Europa sieht man dagegen wegen
der Emissions- und Sicherheitsstandards, wie auch die Konkurrenz
durch große Gebrauchtwagenbestände nur ein begrenztes Potenzial für Billigautos.
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POLITIK-BRANCHE
STEUERSKANDAL
ENDLICH MEHR SICHERHEIT BEI EU-NETTOWARENLIEFERUNGEN
• BVfK-Delegation schafft wichtige Voraussetzungen für kalkulierbare Rahmenbedingungen
• Ziel definiert: 99% Sicherheit bei Nettowarenlieferungen
• Hoffnung auch für schwebende Verfahren
Jahrelange Proteste des BVfK sowie ebenfalls deutliche Richterschelte an der Behördenpraxis gegenüber seriösen Kfz-Händlern
haben nun an höchster Stelle endlich zur Bewegung in die richtige
Richtung geführt.
Hierüber war sich die Delegation des BVfK, bestehend aus BVfKVorstand Ansgar Klein, BVfK-Kompetenz-Teamler Johannes Vogel
(www.auto-hits.de) und Umsatzsteuerexperte Dr. Winter (FGS
www.fgs.de) nach 120 Minuten konstruktiven Dialoges einig.
Anlass für den BMF-Termin am 28. Oktober 2008 war der Entwurf
eines so genannten BMF-Schreibens an die obersten Finanzbehörden der Länder, in welchem den Finanzämtern vor Ort ähnlich einer
Durchführungsverordnung Verfahrensanweisungen und Rechtsauslegungen mitgeteilt werden.
Eines steht bereits jetzt fest: Es besteht Hoffnung, dass wirklichkeitsfremde Prüfungsergebnisse und Schlussfolgerungen der Finanzbehörden wohl bald der Vergangenheit angehören werden.
Erfreulicherweise kann festgestellt werden, dass sich ein deutlicher
Sinneswandel vollzogen hat und eine große Bereitschaft erkannt
werden konnte, auch die Sichtweise der seriösen Händler zu verstehen.
Dementsprechend war es in
konstruktiver Atmosphäre möglich, über einzelne Punkte des
BMF-Entwurfs zu diskutieren
und einen erstaunlich hohen
Grad an Übereinstimmung zu
erzielen.
Große Betroffenheit und Wut: Gründung der
Leistungsgruppe Steuerskandal im Januar 2003
Der BVfK plant, sobald das endgültige BMF-Schreiben fertig
Nach sechs Jahren vor dem BMF-Machzentrale in Berlin: Johannes Vogel, Dr. Matthias Winter, Ansgar Klein (v.l.n.l.)
gestellt ist und seine Wirkung entfaltet, die Mitglieder in einer Reihe
von Einzelveranstaltungen hierüber zu informieren.
Den betroffenen Autohändlern ist, auch wenn es bisweilen schwer
fällt, ein moderater und sachlicher Dialog mit der Finanzbehörde
gelungen.
Die Neigung vieler Finanzverwaltungen dürfte schwinden, jeden
freien Autohändler vorurteilsbehaftet für einen Verbrecher zu halten. Der BVfK wird Steuerprüfern und Steuerfahndern bei der Differenzierung weiterhin helfen und versuchen auch deren Situation
den Händlern verständlich zu machen, die sich zum einen aus
einem betrugsanfälligen, nicht korrigierbaren Steuersystem und
zum anderen aus entsprechend stattfindendem Betrug im großen
Stil zusammensetzt.
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POLITIK-BRANCHE
RESTWERTERMITTLUNG UND FLOTTENVERMARKTUNG
AUTOonline
auf der Automechanika 2008
Bei AUTOonline steht das Thema Gebrauchtwagenvermarktung im Focus. „Der Gebrauchtwagenmarkt läuft nicht gerade rund. Steigende Lebenshaltungs- und Benzinkosten machen den Verbrauchern zu schaffen. Ganz davon abgesehen, dass seit
der Finanzkrise, das Geld zuAn der Carrerabahn von AUTOonline traf sich die Branche auf der Automechanika.
Hier wurde gefachsimpelt und neue Kontakte geknüpft.
sammengehalten wird. Als
Folge wird auch beim Autokauf jeder Euro zweimal umgedreht.“ So die Einschätzung
von Kai Siersleben, Geschäftsführer von AUTOonline.
Den gesteigerten Anforderungen gerecht werden Nutzer von
AUTOonline: Die Flottenvermarktung des Online-Dienstleisters bietet Autohändlern deutliche Vorteile.
„Gerade in der heutigen Zeit
ist es für unsere Kunden interessant durch einen schnellen Fahrzeugverkauf ohne Zwischenhändler, Zeit und
Standzeiten einzusparen. AUTOonline verfügt über ein stabiles internationales
Netzwerk und ist in der Lage internationalen Handel risikolos abzuwickeln“
so Siersleben. www.autoonline.com
auto motor und sport – Leserwahl „Best Brand 2008“:
AutoScout24: Beliebteste Automobilbörse
Die Leser der Zeitschrit „auto motor und
sport“ kürten Europas großes Online-Autoportal zur „Best
Brand 2008“ in der
Kategorie „Pkw-Börsen“. Im Rahmen der
Leserwahl „Die besten Autos“ wurde in
insgesamt 28 Kategorien ermittelt, welche Unternehmen
mit ihren Produkten
und Dienstleistungen
rund um den Bereich Mobilität bei den Lesern punkten konnten. Zur Wahl standen
sieben Pkw-Börsen wie zum Beispiel mo-
bile.de, autoboerse.de oder autoanzeigen.de, die AutoScout24 allesamt klar hinter sich ließ. „Wir
freuen uns über
diesen Titel und
sind stolz, dass wir
die Leser der „auto
motor und sport“
mit unserer Marke
überzeugt haben“,
so Dr. Nicola Carbonari, CEO von AutoScout24. „Gleichzeitig spornt uns dieser Sieg an, mit weiteren innovativen Produkten und Services auch künftig Vollgas zu geben.“
Ebay: 1500 Manager sollen gehen
EIN RIESE IN DER KRISE
Erstmals nach 13 erfolgreichen Jahren
muss ebay Mitarbeiter vor die Tür setzen
– berichtet der FOCUS (29.9.2008) und
erkennt: „Ein Riese in der Krise“, von
der auch die deutsche Tochter in Berlin
nicht verschont bleiben soll, obwohl hier
innerhalb der ebay-Depandancen weltweit der höchste Profit erwirtschaftet
wird, so das Nachrichenmagazin.
2. Baden-Badener
RESTWERTFORUM
Dirk Detmer, Vorstand der Restwertbörse
WreckonlineMarket (W.O.M.) hatte am
21. Mai Vertreter von Kfz-Versicherern,
Sachverständigen, Unfallwagenhändlern, Verbänden und Dienstleistern zum
2. Baden-Badener Restwertforum eingeladen.
Unfallwagenhändler Bernd Sengpiel kritisierte die schlechte Ausbeute aus Geboten in Restwertbörsen, die zur Ermittlung der Restwerte von Unfallwagen
herangezogen werden. Man bekomme
in vielen Fällen nicht einmal als Höchstbietender das Fahrzeug. Der Unfallwagenhandel leide zudem seit Jahren unter
starken Ertragsverlusten.
Harald Penning, vom Bundesverband
Unfallwagenhandel, animierte die Versicherer zu Gunsten des Handels durch
Steuerungselemente (Bezuschussung)
das Verwerten von Unfallwagen, bzw.
den Ersatzkauf gegenüber der Reparatur
zu fördern.
Alain van Münster von Dent Wizard erläuterte die wirtschaftlichen Vorzüge von
Smart Repair gegenüber der klassischen
Karosseriereparatur.
JAGUARS FRAGWÜRDIGER KAMPF
GEGEN FREIE VERMITTLER
Jaguar Deutschland räumt auf – eigene Jaguar Presseberichte, wie auch das dem BVfK
vorliegende interne Schreiben von Jaguar an seine Händler legen den Rückschluss nahe,
als versuche man, die freie Vermittlertätigkeit gänzlich zu unterbinden. Der BVfK vertritt
die Interessen der von Jaguar zu Unrecht angegriffenen Freien Händler und hat die EUKommission über diese als aggressiv und subtil empfundene Form der Marktbehinderung
informiert. Ähnliche Vorwürfe gab es vorübergehend auch gegen Seat-Niederlande, wo
man wohl den dortigen Vertragshändlern den Verkauf an EU-Endkunden über Vermittler
zu untersagen versuchte.
10
Konstruktives und Kritisches: Die Fachleute in Baden Baden
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11
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POLITIK-BRANCHE
BLACKBOX WIRD TRANSPARENT
DEKRA will Elektronik genauer unter die Lupe nehmen
Die Schadenexperten von DEKRA und KTI
(Kraftfahrzeugtechnisches Institut) führen
derzeit ein Pilotprojekt durch, um defekte
Elektronikkomponenten in Fahrzeugen
nachzuweisen. „Mit dem neuen Tool lassen sich Elektroniksysteme in Fahrzeugen aller Marken schnell und kostengünstig analysieren“, erklärte DEKRA-Geschäftsführer Werner von Hebel auf der Automechanika.
Da die Komplexität der Automobile und die
Anzahl der verbauten elektronischen Assistenzsysteme kontinuierlich zunehme, seien
Werkstätten, Autohäuser und Gutachter
auf zuverlässige Informationen angewiesen,
welche elektronischen Systeme im Auto verbaut sind und ob diese defekt sind.
So könne der Instandsetzungsbedarf von
Unfallfahrzeugen klarer festgelegt werden,
Bewertungen von Gebrauchtwagen präziser kalkuliert werden. Darüber hinaus erhalte man wichtige Hinweise, wenn
elektronisch geregelte Komponenten wie
Airbag, ESP oder das elektrische Schiebedach nicht einwandfrei funktionieren. Von
solchen Informationen würden alle am Unfallschaden oder Autokauf Beteiligten gleichermaßen profitieren, so von Hebel.
Mit diesem Pilotprojekt wird dem Boom von
Elektroniksystemen Rechnung getragen. 80
% der Innovationen werden bereits heute
von der Elektronik geprägt.
Eine weitere Zunahme des Komplexitätsgra-
Quelle: AUTOonline
des, insbesondere durch die zunehmende
Zahl von Steuergeräten ist zu erwarten. So
hat z.B. ein Audi A4, Modelljahr 2000, bis
zu 23 Steuergeräte, drei Bussysteme und 13
MB Software an Bord. In einem A 4 des Modelljahres 2009 sind es bis zu 60 Steuergeräte, fünf Bussysteme und 90 MB Software.
Die BVfK-Juristen begrüßen das Projekt als
wichtigen Schritt zur kaufbegleitenden Aufklärung, die sowohl der Transparenz gegenüber den Kunden, wie auch dem Schutz der
Händler vor ungerechtfertigter Gewährleistungshaftung dient.
SANTANDER CONSUMER BANK AUF PLATZ 1
Mit der Note 1,24 wurde die Santander
Consumer Bank bei der bundesweiten
Händlerumfrage des Brancheninformationsdienstes „markt intern“ mit dem Titel
„Beste Autobank 2007/2008“ ausgezeichnet.
Der Kfz-Handel würdigte dabei besonders folgende Leistungen der Bank:
• Vorbildliche Partnerschaft • Flexible und
100%ig verlässliche Zusammenarbeit
• Guter Außendienst • Sehr kompetent.
ebay zu 38,8 Millionen
Euro Schadensersatz
verurteilt
Paris, 30. Juni 2008 - Das Internet-Auktionshaus eBay wurde von einem französischen Gericht zu 38,8 Millionen Euro
Schadenersatz an die Luxusgütergruppe
Moët Hennessy Louis Vuitton (LVMH)
verurteilt, weil auf seiner Internetseite
gefälschte Markenware verkauft worden
ist. Das Pariser Handelsgericht befand,
eBay habe einen „schweren Fehler“
gemacht, indem es den Handel mit
nachgemachter Luxusware nicht verhindert habe. Es war die höchste Strafe, die
ein europäisches Gericht bislang gegen
die Internetplattform verhängte. eBay
kündigte an, in Berufung zu gehen.
Quelle: AFP
12
Unterstützt den Handel mit Sonderzins-Aktionen und bietet interessante Finanzdienstleistungen an • Breites Angebot an Finanzierungs-Programmen, innovativen Finanzdienstleistungen und sehr guten Konditionen • Schnelle, einfache Abwicklung und
Hilfe bei Problemen und Fragen • Hervorragendes PC-Programm
Der Vorstandsvorsitzende der Santander
Consumer Bank, Andreas Finkenberg, äußerte sich stolz:
„Die wiederholte Auszeichnung durch
den Kfz-Handel – wie im Vorjahr wieder
mit einer sehr guten Note – ist für uns
die Bestätigung unserer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem KfzHandel“.
Minister Gabriel:
„Da ist viel Viagra in Chrom unterwegs“
So ketzert der Oberklasse-chauffierte Umweltminister Gabriel „Wenn sich einer ein
großes Auto leistet, das exorbitant viel
Sprit verbraucht, dann kann es doch
nicht sein, dass er, wenn er das dienstlich gar nicht braucht, den Rest der
Steuerzahler höhere Steuern zahlen
lässt, damit er seinen gesamten Sprit absetzen kann."
Der BVfK fragt: Will Gabriel wirklich die
Umwelt entlasten? Und stellt fest, dass
die Branche dringend positive Impulse
statt markige Sprüche mit erogener
Attitüde braucht.
Gabriels Sprüche werden als Gift für den
Kfz-Handel empfunden, der sich in einer
schwierigen sensiblen Situation befindet.
Der Aufschwung hat in diesem bedeutenden Wirtschaftszweig nicht stattgefunden,
obwohl Hersteller und Handel intensiv bemüht sind, Auto und Umwelt in Einklang zu
bringen. Diese Bereitschaft sollte der Umweltministers fördern, statt auf quotenträchtige Fernsehbilder zu setzen.
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SPD WILL BILLIGKREDITE FÜR DEN KAUF
VERBRAUCHSGÜNSTIGER AUTOS SUBVENTIONIEREN
ZDK:„Richtiger Ansatz, aber zu kurz gesprungen" BAG-SB:„Der Staat fördert die Schuldenfalle“ FDP:„Geldverschwendung“
Die SPD will die Anschaffung eines verbrauchsgünstigen Autos mit bis zu 1.800
Euro bezuschussen. Laut FAZ habe Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee in
einer Arbeitsgruppe vorgeschlagen, Kredite
für die Anschaffung von Klein- oder Mittelklassewagen der Umwelt-Effizienzklasse
„A“ zu subventionieren.
Als „richtigen Ansatz, aber zu kurz gesprungen“ bezeichnete der ZDK den Vorschlag des Ministers.
eines Neuwagens verführt, die sich so
ein Fahrzeug überhaupt nicht leisten
können“.
Massive Kritik äußert die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG-SB):
„Der Staat fördert die Schuldenfalle!
Es werden damit Menschen zum Kauf
Von „Geldverschwendung“ spricht Jürgen Koppelin von der FDP, der statt neuer
Subventionen empfiehlt, die Bürger generell
zu entlasten.
HUNDERTE FRAGWÜRDIGER ABMAHNUNGEN AUS FREIBURG
Bereits seit Jahren sorgt ein in Feiburg ansässiger Autohändler für Ärger und Verdruss bei weniger gewissenhaften und
schummelnden Händlern.
Die Abmahnungen gehen in die Hunderte
und immer wieder tauchen Fragen bezüglich missbräuchlicher Massenabmahnung
auf.
Selbst bei den BVfK-Juristen herrschte oft
Unverständnis, mit welcher Akribie selbst
rechtlich umstrittene Details unter die Lupe
und schließlich begleitet von teuren Anwaltsrechnungen abgemahnt wurden.
Doch es gibt bei der Geschäftspraktiken des
Abmahners aus Freiburg selbst Punkte, welche das massenhafte Attackieren von Händlerkolegen in einem fragwürdigen Licht erscheinen lassen.
Daher ist an dieser Stelle festzustellen, dass
das Wettbewerbsrecht Instrumente zur Herstellung fairer Marktverhältnisse bietet , die
vielfach missbraucht werden.
Dies trifft nach BVfK-Erkenntnissen bei Verstößen im Kfz-Internet auf die meisten Fälle
zu, bei welchen nicht die Verbände (kom-
petent und kostengünstig), sondern Anwälte im Namen einzelner, oft unbedeutender Händler abmahnen, bei denen man
auch oft nur schwerlich eine Wettbewerbssituation, wie sie das Gesetz vorsieht, nachvollziehen kann.
Die rechtlichen Möglichkeiten, gegen fragwürdige Abmahner vorzugehen, sind sehr
begrenzt. Zu dem urteilen die Gerichte hier
oft völlig unterschiedlich.
Infos: [email protected]
Genauere Untersuchungen, wie auch eine
Gesamtbetrachtung der Umstände, veranlasste den BVfK schließlich zu einem Schreiben an den Freiburger Händler:
„... uns sind eine Vielzahl von Abmahnungen bekannt, bei denen Sie der Unterlassungsgläubiger sind ... Momentan
mahnen Sie aufgrund von angeblichen
Verstößen, wegen mangelnder Angabe
von Beschädigungen. Aus unserer Sicht
sind solche Verstöße nicht ohne weiteres als wettbewerbswidriges Verhalten
zu werten... Es wäre aus unserer Sicht
sinnvoll, wenn Sie die von Ihnen entdeckten Wettbewerbsverstöße den darauf spezialisierten Abteilungen vom
BVfK und ZDK (ZLW) melden würden.
Diese prüfen die Fälle und werden bei
Bedarf eine Abmahnung aussprechen...
Der BVfK vertritt den Standpunkt, dass
es kein Problem sein dürfte, wenn bei
einem 5-jahre alten Fahrzeug eine
Beule im Kotflügel ist und dieses Auto
im allgemeinen Bereich im Internet angeboten wird.“
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13
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FRAGWÜRDIGES
ENTTARNT: DIE UNSERIÖSE MACHENSCHAFTEN
VON MULTI CAR SYSTEM (MCS)
die Billigen oft am Ende die Teuersten sind.
Doch nach Meinung des BVfK kann dem
kriminellen Unwesen nur dann erfolgreich
begegnet werden, wenn:
- Manche aus dem seriösen Lager die Situation nicht weiter bagatellisieren: „So etwas
gab es immer schon“.
MCS-Firmenchef vor MCS-Firmenschild ...
ZDF. 11. August 2008 19:30 Uhr: WISO
ermittelt auf Veranlassung des BVfK.
Es ging um die in Ungarn registrierte und
wohl vom sächsischen Wilhau-Haßlau aus
operierende Multi Car System BT (MCS).
MCS bot für ca. 60,- € Monatsmiete Neufahrzeuge im Wert von 30.000,- € an – frei
wählbare Bestellfahrzeuge. Ca. 500,- € Anzahlung und Bearbeitungsgebühr und dann
noch 6 Monate warten – oder auch 8, 10,
12 Monate – man wird sehen. Die Sache
stinkt zum Himmel, das konnten wir auch
den Fernsehzuschauern erklären – hoffentlich haben viele der vermutlich 5.000, dem
seriösen Handel Entzogenen, wie auch potentiellen Schnäppchenjäger zugeschaut,
um zu erfahren, wie schnell man – blind vor
Geiz – auf die Nase fallen kann.
Die ZDF-Sendung hat eindrucksvoll verdeutlicht, wie leicht es ist, z.B. mit einem Firmenschild auf einem Stück Acker und einem
fragwürdigen Juristen in Ungarn via Inter-
net-Dumping-Lockvogel-Auftritt Kunden zu
ködern.
Der BVfK stellt fest: Die Betrugsskandale reißen nicht ab. Waren es bei Optimal-Car /
IMS-Makler über 20.000 Geschädigte,
waren es bei der aus der Bodensee-Region
agierenden Gruppe ECZ, A:PA, BHT u.a. vermutlich auch über 10.000 Verführte und
Geprellte, so kann man erahnen, in welcher
Dimension dem überwiegend freien Handel
Jahr für Jahr Kunden und
Vertrauen entzogen werden.
- Die Kfz-Internet-Börsen sämtliche technischen Möglichkeiten ergreifen, fragwürdige
Angebote erst gar nicht zu veröffentlichen.
(Eingabefilter, Zwangsfelder)
- Die Kfz-Internet-Börsen sich innerhalb
einer bestimmten Zeit verpflichten (der
BVfK schlägt 24 Stunden vor), fragwürdige
Angebote zu prüfen und zu entfernen.
- Die Internet-Kfz-Börsen eindeutig fragwürdige Anbieter sofort abschalten würden. In dem Zusammenhang fordert der
BVfK eine Veto-Komission.
Erfreulicherweise gibt es
durch den ZDF-Beitrag Argumentationshilfe für seriöse
Händler gegen ertragsruinierende Lockangebote. Der
noch abzurufende Beitrag in
der www.zdf.de/ZDFmediathek wird helfen, die Kundschaft zu überzeugen, dass
MCS-Firmenacker vor MCS-Firmencontainer ...
BÖRSEN-CHEF ANIMIERT ZUM WIDERSTAND
GEGEN WETTBEWERBSRECHTLICHTES VORGEHEN DES BVFK
Fragwürdige Empfehlung: „Oft kann am vorgeworfenen Sachverhalt gearbeitet werden“
„Oft kann am vorgeworfenen Sachverhalt gearbeitet werden“ empfiehlt Internet-Kfz-Börsenbetreiber S. per Rundmail seinen Kunden und berichtet stolz
von einem weiteren „erfolgreich verlaufenen Fall ... dieses Mal gegen den BVfK
in Bonn“.
Dabei handelt es sich wohl um ein Verfahren des BVfK gegen einen norddeutschen
EU-Händler, bei dem es zum wiederholten
Mal um irreführende Werbung ging. Der
Händler bot ein Fahrzeug in silbermetallic
14
an und forderte in der Detailbeschreibung
schließlich 400,- € Aufpreis für die MetallicLackierung. Zur Absicherung der bereits eindeutigen Internet-Ausdrucke bestätigte ein
Testanruf, dass der norddeutsche Händler
für die Metallic-Lackierung im Widerspruch
zur Überschrift der Anzeige einen Aufpreis
i.H.v. 400,- € verlange.
Der BVfK mahnte daraufhin den bereits
immer wieder im Visier seriöser Konkurrenz
Stehenden ab und erwirkte eine Einstweilige Verfügung.
Wochen später kehrte beim Abgemahnten
und seinem Mitarbeiter dann angeblich die
Erinnerung zurück. Nach Rücksprache mit
dem kreativen Börsenchef und seinem wohl
findigen Anwalt legte man plötzlich nach
fast 6 Wochen eine Eidesstattliche Versicherung eines Mitarbeiters vor:
„...Ich habe weder am 15.05.2008 noch zu
einem anderen Zeitpunkt mit einem
Herrn Michael Lange (Anm.: Name des
Testanrufers) über einen auf unserer
Homepage angebotenen Toyota Avensis
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FRAGWÜRDIGES
Kombi in Silber telefoniert, ... Insbesondere habe ich auch zu keinem Zeitpunkt
erklärt, dass ... noch 400,- € für eine solche
Lackierung hinzu kommen würden. ...“
Als Grund hierfür erklärte der Automobilkaufmann erst im April seine Tätigkeit beim
EU-Importeur begonnen zu haben und
daher die ersten Wochen nicht wirklich
tätig, sondern „nur mitgelaufen“ zu sein.
Zum Erstaunen des BVfK erkannte das erstinstanzliche Gericht weder Widersprüchliches, noch Zweifel und sah zu Gunsten des
Händlers den Testanruf des BVfK als Beweis
entkräftet und hob die Einstweilige Verfügung auf. Der BVfK geht nun in Berufung,
um feststellen zu lassen, ob der längst als
fragwürdig bekannte Händler, tatsächlich
das unbescholtene, von einer BVfK-Abmahnung zu Unrecht überzogene Opfer ist,
oder ein notorisch rechtswidrig Anbietender, der mit gestrippten Preisen das Internet-Ranking erobert und wieder einmal
versucht, mit rechtswidrigen Gefälligkeitserklärungen die Justiz zu betrügen.
In jedem Fall muss es erschrecken, dass es
nicht nur möglich scheint, erfolgreich „an
Sachverhalten zu arbeiten“, sondern
dass ein so errungene Etappensieg mit fragwürdigem Beigeschmack auch noch von
einer Internetbörse in Verbindung mit fragwürdigen Tipps zur Abwehr von Abmahnungen verbreitet wird.
Erschreckend ebenfalls sind die Vielzahl unwahrer Behauptungen dieser „Siegesbot-
schaft“ in Verbindung mit der Werbung für
den eigenen Anwalt: So teilt der BörsenChef u.a. unrichtigerweise mit:
„... Erläutern(d) kann man vielleicht
noch dazu sagen, dass man in dem Moment, in dem man eine Abmahnung
unterschreibt, bereits verloren hat.
Erst wenn man es darauf ankommen
lässt und nicht reagiert, ist die Gegenseite gezwungen, zu argumentieren.
Beispielsweise um - wie in diesem Fall
- eine einstweilige Verfügung zu erlangen. Erst dann hat man auch selbst die
Möglichkeit, die Argumentation der
Gegenseite zu entkräften...“
Richtig ist:
Wenn in einer Abmahnung tatsächlich unrichtige Tatsachen und Behauptungen aufgestellt werden, kann der Abgemahnte dies
sofort richtig stellen und die Abmahnung
wird gewöhnlich zurückgezogen.
Wer diese Gelegenheit ungenutzt verstreichen lässt, produziert in jedem Fall erhebliche unnötige Kosten. Glaubt das Gericht
später den Argumenten des Abgemahnten
nicht, werden aus 190,- € Abmahngebühren (reduzierte Gebühr bei Verbänden)
schnell einige Tausend Euro Anwalts- und
Gerichtskosten.
„Die Gegenseite“ (Der Abmahnende) ist
nicht erst im gerichtlichen Verfahren, sondern bereits in der außergerichtlichen Abmahnung „gezwungen, zu argumentieren“ und tut dies auch.
ABMAHNWELLE AUS BREMEN BZW. BERLIN
WEGEN FEHLENDER WIDERRUFSBELEHRUNGEN
Eine neue Abmahnwelle verursachte kürzlich die Firma Maritime Compagnie Bremen
Handelsgesellschaft mbH für die der Rechtsanwalt Dr. Mann aus Berlin viele Kraftfahrzeughändler nach folgendem Strickmuster
abgemahnt hat:
Verschiedene Testpersonen (Nadine Decreßin, Heiko Schäfer) nahmen auf eine Internetwerbung in einer Automobilbörse per
E-Mail Kontakt mit einem Autohaus auf
und gaben vor, ein bestimmtes Fahrzeug
kaufen zu wollen. In diesem Zusammenhang wurde um Übersendung eines Kaufvertrags gebeten. Diesen wolle man nach
Rücksprache mit der Familie später unterschreiben und zurücksenden. Diese Erwartung erfüllte sich jedoch nicht, sondern es
kam postwendend eine Abmahnung des
Berliner Anwaltes Dr. Mann mit dem Hinweis, dass bei Übersendung des Kaufvertra-
ges eine erforderliche Widerrufsbelehrung
gefehlt hat.
BVfK und ZLW halten diese Abmahnungen
aus mehreren Gründen für unwirksam und
empfehlen ggf. anwaltliche Unterstützung.
Es bestehen Zweifel an der Aktivlegitimation der Firma Maritime Compagnie. Zwar
wird vorgegeben, dass die Firma im Großhandel mit Kraftfahrzeugen tätig sein soll,
diese konnte bislang noch nicht verifiziert
werden – auch wenn delikaterweise Marcel
Harms, einer der Brilliance-Importeure (HSO)
zu den Gesellschaftern der abmahnenden
Firma gehört.
Es sprechen zu dem einige Indizien dafür,
dass der grundsätzlich zulässige Einsatz von
Testpersonen im vorliegendem Fall nicht zur
Beweissicherung erfolgte, sondern vornehmlich dazu diente, Kosten zu produzieren.
BVfK-Informiert ??
Somit hat man nicht erst nach Erhalt einer
Einstweiligen Verfügung Gelegenheit, die
Argumente der Gegenseite zu entkräften.
Hierzu bestehen bereits im Vorfeld Möglichkeiten, welche eine ggf. unnötige Eskalation ebenso verhindern können, wie das
Entstehen enormer Kosten.
Rechtsinfo:
STRAFTAT
Die Vorlage einer fingierten Unterlassungserklärung, wie auch die Abgabe
einer wahrheitswidrigen Eidesstattlichen Versicherung sind Straftatbestände. Sie stellen rechtlich gesehen
u.a. Betrug gem. § 263 StGB dar und
können mit Freiheitsstrafen bis zu 5
Jahren bestraft werden. Wer eine Gefälligkeitsabmahnung ausstellt, macht
sich der Beihilfe zum Betrug gem. §§
263, 27 StGB strafbar.
Ob es dem Autor, Mandantenvermittler und
scheinbaren Widerstandsorganisator tatsächlich um einen Beitrag zum Finden von
Gerechtigkeit geht, bleibt höchst fraglich. Er
suggeriert nicht nur unrichtigerweise, der
BVfK habe dem Gericht wahrheitswidrig
vorgetragen, sondern empfiehlt einen Weg
aus der Abmahnfalle: „Das Arbeiten an
Sachverhalten“. Dass genau dieses möglicherweise nachträgliche „Arbeiten“ im Zusammenhang mit der sehr spät und nach
anwaltlicher Konsultation entstandenen
Zeugenaussage stattgefunden hat, vermuten nun nicht nur die BVfK-Juristen.
Rechtsinfo:
WIDERRUFSBELEHRUNGEN
IM INTERNETGESCHÄFT
Wenn ein Kaufvertrag über ein Kraftfahrzeug ausschließlich über die Kommunikationswege E-Mail, Telefax oder
Telefon angebahnt bzw. abgeschlossen
wird, handelt es sich um ein sog. Fernabsatzgeschäft. Spätestens mit Übersendung des Kaufantrages an den
Kunden ist eine Widerrufsbelehrung
beizufügen. Entscheidend ist dabei, dass
tatsächlich kein persönlicher Kontakt
von Angesicht zu Angesicht zwischen
Käufer und Verkäufer bestanden hat.
Es ist darauf zu achten, dass einem
durch das Internet gewonnenen Interessenten auf Verlangen nicht nur eine verbindliche Bestellung, sondern auch eine
Widerrufsbelehrung übermittelt wird.
Der BVfK hält entsprechende
Formulare für seine Mitglieder bereit.
15
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MARKT
GEBRAUCHTWAGEN
ZUNEHMEND NACH OSTEUROPA
„KUBA-EFFEKT“ – AUTOS
UND FAHRER IMMER ÄLTER
Waren die Autos auf deutschen Straßen 2005 im
Schnitt noch 7,6 Jahre alt, soll der Durchschnitt 2025
bereits bei 10,2 Jahren liegen. Das prognostiziert Prof.
Dudenhöffer vom Center Automotive Research (CAR).
Zudem sei schon heute jeder dritte Autokäufer älter als
60 Jahre und jeder achte älter als 70. Der Autoprofessor
spricht daher von einem „Kuba-Effekt“ – auf Castros
Karibikinsel sind noch immer überwiegend Oldtimern
unterwegs.
Mit über 710.000 Fahrzeugen
liegt Polen im Jahr 2007 an der
Spitze der aus Deutschland eingeführten und dort auch wieder
zugelassenen Fahrzeuge. Dies
teile das Kraftfahrt-Bundesamts
(KBA) mit. Rumänien mit gut
155.000, Tschechien mit rund
145.000 und Litauen mit rund
107.00 folgen auf den Plätzen
zwei bis vier.
Insgesamt wurden in 2007 rund
1,8 Millionen Gebrauchtwagen
aus Deutschland in anderen EULändern wieder zugelassen.
Die Steigerung von knapp 30%
ist unter anderem auf die im Januar 2007 erfolgte EU-Erweiterung zurückzuführen, wie auch
auf die gleichzeitig eingeführte
EU-weit geltenden neuen Fahrzeug-Zulassungsverordnung zurückzuführen, teilte das KBA mit.
Diese Verordnung beinhalte auch
eine entsprechende Verpflichtung zur Mitteilung gegenüber
dem Herkunftsland eines Gebrauchtwagens.
Aus Spanien kamen 2007 mit ca.
38.000 Fahrzeugen die meisten
GW nach Deutschland, gefolgt
von Autos aus Frankreich (ca.
35.000) und Italien (ca. 32.000).
China Auto:
CEO-X5-KOPIEN SOLLEN
VERNICHTET WERDEN
Landgericht München: China Automobile Deutschland
(CAD) soll Schadenersatz zahlen und die Fahrzeuge vernichten, da der CEO dem BMW X5 ähnlich sei.
Wie das Gericht in seiner Urteilsbegründung mitteilte,
sei der Vertrieb des Geländewagens Shuanghuan CEO
untersagt, der nach Meinung von BMW eine Kopie des
X5 darstellt. Neben der Verschrottung muss der Importeur auch über die Kunden der bereits verkauften Fahrzeuge Auskunft geben.
Berufung angekündigt.
CAD-Geschäftsführer Karl Schlössl will nun in die Berufung gehen. Die Fahrzeuge hätten eine europäische Zulassung, daher müsse notfalls der Europäische Gerichtshof entscheiden, das deutsche Gebrauchsmusterschutzrecht sei ein juristisches Relikt, so Schlössl, der den Geländewagen bereits in einer modifizierten Version
anbietet. Diese reicht BMW jedoch nicht aus. Ein Sprecher des Münchener Autobauers beruhigte die bisherigen Halter eines CEO, ihnen würden keine Konsequenzen drohen.
Brilliance: BS4 startet in Deutschland
KONKURRENZ FÜR MITTELKLASSE
„Das Auto hat in China ein sehr gutes Image und dort einen ähnlichen Status erlangt wie ein BMW. Optisch ist der BS4 durchaus
gelungen. Die gefälligen Linien, der Grill und die Scheinwerfer erinnern stark an BMW,“ verkündet stolz die Website des europäischen
Importeurs HSO und fährt fort: „Kein Wunder – der China-Konzern
produziert in einem Joint-Venture mit dem Münchner Autobauer
die 3er- und 5er-Modelle für den chinesischen Markt.“ Ab den 25.
Oktober ist er nun auch in Deutschland ab 15.990€ zu haben.
Brilliance:
PREISE BEI BCA UNTER DRUCK
Restwertprobleme bei Leasingrückläufern
Die schwache Nachfrage und die hohen Spritpreise von
Mai bis August haben zu einem Rückgang der Preise von
fünf bis sieben Prozent geführt, so BCA-Geschäftsführer
Peer Günther gegenüber AUTOHAUS. Betroffen seien
besonders große SUV und Wagen der oberen Mittelklasse mit Dieselmotor. Zudem werden zukünftig 80 Prozent der verleasten Fahrzeuge die prognostizierten
Restwerte nicht mehr realisieren, vermutet man bei BCA.
16
BS6 FLOPPT BISLANG
Der Brilliance BS6 ist auf dem deutschen Markt bislang ein Flop. Wie
Hartwig Hirtz, Geschäftsführer Brilliance Motors Deutschland, der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ sagte, wurde die Limousine seit der
Einführung im Juli 2007 erst 180 Mal verkauft. Anvisiert waren 500 Fahrzeuge.
Hirtz ist trotz der schlechten Crash-Testergebnisse dennoch zuversichtlich,
in Zukunft 500 Autos pro Jahr verkaufen zu können. „Die Chinesen
haben an der Sicherheit gearbeitet“, so Hirtz.
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MARKT
EUROPÄISCHE AUTOMÄRKTE WERDEN NEU REGULIERT
GVO: Was ist das überhaupt?
GVO bedeutet Gruppenfreistellungsverordnung – der Vertragshandel nennt es das
„Grundgesetz des Kfz-Handels“.
Der Jurist erklärt: „Das ist die Ausnahme
vom Kartellverbot“. Was klingt da so
überhöht bis dramatisch und was bedeutet
es genau?
Um es kurz zu machen: Das Gesetz verbietet Absprachen zwischen Herstellern und
Händlern zum Nachteil des Kunden.
Absprachen = Kartell.
Kartell = stabile Preise.
Stabile Preise = schlecht für Verbraucher.
Ergebnis: Kartellverbot.
Doch keine Regel ohne Ausnahme. Autohersteller und Vertragshandel machen der
EU seit Jahren weiß, dass ein abgeschottetes Vertriebssystem gut für den Verbraucher
ist und daher hat man für diese eine Ausnahme geschaffen: Die Gruppe von Autoherstellern und Vertragshändlern wurde zu
gewissen Bedingungen vom Kartellverbot
freigestellt = Gruppe von der Verordnung
freigestellt = GruppenfreistellungsVerOrdnung = GVO.
Doch schon lange kamen Zweifel an der
Redlichkeit der Kartellinhaber. 3-stelligen
Millionenstrafen aus Brüssel gegen Autohersteller lag der Beweis zu Grunde, dass
das Kartell in Form geschlossener Vertragshändlersysteme benutzt wurde, um den
freien Warenverkehr zur Stabilisierung der
Preise zu behindern. Daher gab es 2004
eine neue, gelockerte GVO, die den freien
Vermittler ausdrücklich erlaubt. Nicht wenige BVfK-Mitglieder sind in diesem Geschäftszweig erfolgreich aktiv, der jedoch in
Verbindung mit virtuellem Internet-Schein
auch vielen unprofessionellen Quereinsteigern, Glücksrittern und Kriminellen den Ein-
Standpunkte des BVfK zur GVO:
Für den freien Kfz-Handel sind bei der
aktuellen GVO im Wesentlichen die Regelungen hinsichtlich der Vermittlertätigkeit von Bedeutung. Der hier geregelte,
bzw. legalisierte Querbezug bedeutet für
den freien Handel eine erfreuliche Verbesserung der Rahmenbedingungen und
Möglichkeiten.
Es gilt jedoch auf eine Besonderheit bei
der Situation der Vermittlung von Neuwagen durch freie Händler hinzuweisen.
Einige Hersteller behindern die Vermittler
auf subtile und schwer beweisbare Art.
Diese sind im Wesentlichen:
• extreme Lieferverzögerungen
• Druck auf ihre Vertraghändler
• das Ablehnen von Garantieleistungen.
Fazit:
• Die Mitglieder des BVfK sind von vielen
Teilen der GVO nicht betroffen (z.B.
Regelungen zum Service und zum
Teilehandel).
• Die Mitglieder des BVfK haben jedoch
die Möglichkeiten, die ihnen durch die
GVO eingeräumt wurden (Vermittlung
von Fahrzeugen aus dem EU-Ausland
an Endkunden) konsequent umgesetzt
und so zu einer Senkung der Verbraucherpreise beigetragen.
BVfK-Vorstand Klein, BVfK-Anwalt Cronemeyer und BVfK-Berater Dr. Reinking
vor dem Bundesfinanzministerium
stieg ermöglicht hat – zu Lasten der Erträge
aller seriösen freien- und Vertragshändler.
Diese GVO läuft nun aus. Brüssel erwägt,
die Kfz-Sonderregelung ganz zu streichen
und es wird heftig diskutiert, wie es weitergehen soll. Der Bundeswirtschaftsminister
hatte deshalb die Kfz-Verbände nach Berlin
eingeladen. Gemeinsam mit Dr. Reinking,
Henning Cronemeyer und unserem Berliner
Statthalter RA Marcus Gülpen hat der BVfK
den Regierungsvertretern erklärt, wie wir
die Situation sehen und wie unserer Meinung nach die Zukunft der GVO aussehen
sollte, bzw. ob es überhaupt noch eine GVO
geben soll.
• Die Vermittlung von Fahrzeugen wird
von den Herstellern immer wieder
erfolgreich behindert.
• Die Behinderung von Vertragshändlern
führt in den Fällen, in denen diese mit
freien Vermittlern zusammen arbeiten,
automatisch zu einer (mittelbaren)
Behinderung des freien Händlers.
• Die freien Händler des BVfK können
sich mit fast jeder rechtlichen Situation
arrangieren. Grundsätzlich befürwortet
der BVfK eine größtmögliche Freiheit,
bzw. einen möglichst freien
Wettbewerb.
17
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TITELTHEMA
AM ANFANG STAND
DIE 1. PETERSBERGER INTERNETKONFERENZ 2005
Am Anfang stand die erste Petersberger Internetkonferenz am 3. Juni 2005. Der BVfK
berichtete von den Sorgen der Händler angesichts der drohenden Verseuchung des
Kfz-Internet mit unseriösen Angeboten.
Die Börsen gelobten mehr Bemühen, doch
die Beschwerden benachteiligter seriöser
Händler rissen nicht ab – im Gegenteil:
Ständig entwickelten fragwürdige Anbieter
neue Tricks, um das Ranking zu erobern und
die Geiz-ist-Geil Kundschaft zu (ver)locken:
1. Petersberger Internetkonferenz 3. Juni 2005
Phantomangebote, inflationäre Überführungskosten, Küchentischhändler
und netto, netto, netto!
18
Der BVfK blieb am Ball.
• Ermahnungen an fragwürdige Anbieter
und sorglose Börsen.
• Juristische Grundlagenarbeit.
• Überzeugungsarbeit bei Öffentlichkeit,
Händlern und Verbänden.
2006 gelang es, die ehrenwerte Akademie
der Verkehrsanwälte auf das Problem aufmerksam zu machen: Der nächste Verkehrsgerichtstag in Goslar widmete sich
schließlich auch diesem Thema und stellte
„eine besorgniserregende Zunahme
von Internetkriminalität“ fest. Nach
zweitägigen Fachvorträgen und Diskussionen beschloss man in am 26. Januar
2007 in Goslar:
Der Arbeitskreis empfiehlt die Schaffung eines Kodex. Dies sollte alsbald
auf freiwilliger Basis der Internetmarktbetreiber oder durch Maßnahmen des
Bundesjustizministeriums jeweils in Zusammenarbeit mit Verbraucherverbänden und den Verbänden des Automobil-
handels geschehen. Der Kodex formuliert Grundsätze für ein transparentes,
sicheres und faires Marktgeschehen. Die
Marktplatzbetreiber verpflichten sich
zur Einhaltung des Kodex. Diejenigen
Marktplatzbetreiber, die den Kodex
ganz oder teilweise ablehnen, müssen
Abweichungen öffentlich und eingehend begründen.
„Das ist der Durchbruch“ - glaubten die
BVfK-Vertreter wohl gelaunt auf dem Rückweg bei Schneetreiben und Glatteis aus
dem winterlichen Harz. Doch die Freude
wich zunehmender Enttäuschung:
Wo bleibt der Kodex? Wann passiert endlich etwas? Der BVfK fragte beim Goslarer
Arbeitsgruppenleiter Dr. Reinking nach, wie
es nun weitergehe. Der verwies auf den
ADAC, der als wohl größter Beteiligter ge-
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TITELTHEMA
eignet schien, zu den Kodexberatungen einzuladen. Dort wiederum hieß es, man sei ja
bereits mit den beiden großen Börsen durch
das Projekt „Sicherer Autokauf im Internet“ in Kontakt, da werde man anknüpfen
und sich melden.
Der BVfK machte Druck in München und Berlin: „ Am 4. Mai
zu den Petersberger Autotagen – das wäre doch eine
gute Gelegenheit, den Kodex
vorzustellen.“
Während die Umsetzung des ersten Punktes
der Goslarer Beschlüsse „Der Arbeitskreis
empfiehlt die Schaffung eines Kodex“
keine Vorgaben für die Art und Organisation des Zustandekommens des Kodex-Ko-
Knapp 1,5 Jahre später diskutierte man zwar wieder einmal
mit den Hauptbeteiligten auf
dem Petersberg, doch es sollte
noch Monate dauern, bis es
dann Mitte September soweit
war und ein Kodex präsentiert wurde.
Verkehrsgerichtstag 2007 – Argumentieren und Flagge zeigen
mitees machte, verstieß die nun auf
Mahnung des BVfK endlich begründete Entwickler-Runde – fälschlicherweise als
„Kodex-Initiatoren“ bezeichnet, zum ersten Mal gegen die Goslarer Beschlüsse:
Der vom Arbeitskreis definierte Entwicklerkreis wurde zum Teil ausgegrenzt. Weder Verbände, noch die zur
Selbstverpflichtung angehaltenen InternetBörsen wurden vollständig berücksichtigt.
Die Zeit verrann. Die Zustände wurden
immer schlimmer.
Die BVfK-Mitglieder riefen verzweifelt:
„Wenn wir uns als einzige an die
strengen BVfK-Regeln halten müssen,
halten wir das nicht mehr lange durch
– die Ganoven machen die Geschäfte.“
und fordern die BVfK-Juristen zu hartem
Durchgreifen auf. Doch auch dort erkennt
man immer wieder, wie begrenzt die rechtlichen Möglichkeiten sind, gegen die
Schummler vorzugehen, wenn die Impressen keine zuverlässige Auskunft über die
wirklich Verantwortlichen geben.
Frühjahr 2008. Über ein Jahr nach den Beschlüssen des Verkehrsgerichtstages war
nichts passiert. Immer noch kein Kodex, der
die Börsen zu konsequentem Qualitätsmanagement verpflichtet.
Der Kodex? „Nein, das war nicht der
vom Verkehrsgerichtstag beschlossene Kodex, in dem sich die Börsen verpflichten - das ist eine Diskreditierung
und ein Diktat an den Autohandel.“ Resümiert der BVfK seine 8-seitige Stellungnahme mit einer Vielzahl konkreter
Hinweise, Forderungen und Informationen,
um die der ADAC gebeten hatte, die jedoch
zur großen Enttäuschung im Wesentlichen
unberücksichtigt bleiben.
Es wird zunehmend dramatisch: Inzwischen
sind besonders die Freien Kfz-Händler von
den Börsen abhängig geworden, wie eine
Tankstelle an die Anbindung ans Straßennetz. Dennoch machen sie kaum Gewinne,
da immer mehr Kunden zuvor mit fragwürdigen Methoden abgefangen werden.
Dem entsprechend deckt der BVfK immer
wieder gerissene Internet-Betrügerbanden
auf, welche Verbraucher und seriöse Händler um Millionen schädigen. Schließlich
greift man zum letzten Mittel: Rechtliche
Schritte gegen mobile.de – dem nach Händlermeinung Hauptübeltäter.
Das Berliner Landgericht stimmt der
BVfK-Rechtsauffassung zu: Die Börsen
REGELUNGSPUNKTE DES KODEX LAUT VERKEHRSGERICHTSTAG 2007
sind in der Haftung für rechtwidrige
Angebote.
Sie müssen ihren Laden sauber halten.
Die Kammer regt jedoch eine Schonfrist an:
„Gebt dem Kodex eine Chance.“
Am 16. September in Frankfurt ist es soweit: ADAC, ZDK, Wettbewerbszentrale,
Autoscout24 und mobile.de stellen ihren
Kodex vor. Aus der von den Börsen geforderten Selbstverpflichtung ist ein Anforderungskatalog an die Händler geworden.
Diese dürfen keine Anzahlungen mehr nehmen und müssen Unfallautos und Exportangebote nun in eine spezielle Rubrik
einstellen. Viel Negatives und Verpflichtendes für die Händler – anders hingegen
bei den Börsen: Nicht einmal die Mindestforderungen – garantierte Bearbeitungszeit gemeldeter Falschinserate und
vollständige Impressen bei allen Händlern
werden erfüllt. Es fehlt an verbindlichen Vereinbarungen, um die Börsen zu wirksamen
Maßnahmen zu zwingen, bzw. zur Verantwortung ziehen zu können.
MOBILE.De startet im September 2008
einen Anzeigenkampagne: Wir haben
30.000 zufriedene Händler. Der BVfK konstatiert: Das stimmt nicht!
Der Internetkodex – ein Meilenstein? Man
wird sehen. Vielleicht ist es ein Anfang. Vielleicht ist es das derzeit Optimale und vielleicht besteht das Gute darin, dass nun ein
Anfang gemacht ist.
• Identifikation der Anbieter
• Pflichtangaben zur konkreten Beschreibung des Fahrzeugs
• Definitionen für Beschaffenheitsangaben
• transparentes System zur Bewertung der Anbieter
• Verhinderung von unseriösen Angeboten
• Hinweise auf sichere Zahlungsabwicklung, insbesondere
auf das Vorleistungsrisiko.
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9.-20. ERAUTORECHTS
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TITELETHEMA
FORDERUNG AN DIE INTERNETBÖRSEN
1. Ausbau des Qualitätsmanagements.
I.
Eingangsfilter für Schlüsselbegriffe Netto, Export, Überführungskosten,
Anzahlung
II. Impressumsfelder = Pflichtfelder
INTERNET KODEX
MEHR, ALS NUR EIN GU
16. September 2008. In Frankfurt stellen die
großen Börsen, der ADAC, der ZDK und die
Wettbewerbszentrale ihren gemeinsam entwickelten Kfz-Internet-Kodex vor.
III. Identifikationsdokument für gewerbliche Anbieter
IV. Küchentischhändler: Anzahl freier Privatangebote je Person,
je Telefonnummer, je E-Mail-Adresse reduzieren ( 4 mal p.-a.)
2. Garantierte Bearbeitungszeit von fehlerhaften
Inseraten innerhalb von 24 Stunden.
3. Umsetzung der Beschlüsse des
Verkehrsgerichtstag 2007:
I.
Identifikation der Anbieter
II. Pflichtangaben zur konkreten Beschreibung des Fahrzeugs
III. Definitionen für Beschaffenheitsangaben
IV. transparentes System zur Bewertung der Anbieter
V. Verhinderung von unseriösen Angeboten
VI. Hinweise auf sichere Zahlungsabwicklung, insbesondere auf
das Vorleistungsrisiko.
VII. Einrichtung einer Online-Streitschlichtungsstelle
4. Übernahme der vom BVfK empfohlenen
Auswahlkriterien bei Neuwagen.
a.
Lagerfahrzeugen
b.
Vorlauffahrzeugen
c.
Bestellfahrzeugen
(Lagerfahrzeuge sind solche, die am Geschäftssitz oder Standort des Anbieters vorhanden
sind, Vorlauffahrzeuge sind solche, die vom Anbieter bereits fest bestellt und in bestimmter
Zeit verfügbar sind, Bestellfahrzeuge sind solche, die frei konfigurierbar sind.)
5. Einrichtung einer „Veto-Kommission“
zwecks kurzfristigen Abschaltens eindeutig
betrügerischer Angebote.
20
Stolz berichtet mobile.de-Senior Sales & Advertising-Director Stefan Gaul: „Wir haben
personell aufgerüstet – gestern gab es
keine unbearbeiteten Reklamationen
mehr!“
Der BVfK prüft und stellt fest: Wenige Mouseclicks und der erste, leicht zu findende
Wettbewerbsverstoß flimmert auf der mobile.de Website:
Während im Angebot eines Audi Q7 als Anbieter eine „MAVL Group“ genannt wird,
findet der Betrachter in der Adresszeile des
Impressums darunter: „Firma: Brautmode
Veronica“. Diese irreführenden Angaben
wären nach Meinung des BVfK mit wenigen
Programmierschritten zu vermeiden.
Daher ist die Feststellung des Verkehrsgerichtstag 2007 nach wie vor aktuell: „Es ist
eine besorgniserregende Zunahme von
Betrugsfällen und Missständen ... festzustellen.“
Nicht nur schummelnde Nettoanbieter und
Küchentischhändler machen seriösen Händlern unlautere Konkurrenz. Am Beispiel von
Multi-Cars-System (MCS), welche auf BVfKVeranlassung von der ZDF-Sendung WISO
am 11.08.2008 als betrügerisch enttarnt
wurden, machte der Verband deutlich, wie
leicht es in der virtuellen Internet Welt möglich ist, mit wenig Aufwand einen falschen
Anschein zu erwecken. Der BVfK deckt regelmäßig solche Betrugsskandale großen
Ausmaßes auf, der zu schätzungsweise
10.000 Geschädigten pro Jahr führt, die
dem Markt ganz oder teilweise als Kunden
entzogen werden.
Dem Kodex kann man derzeit nur wenig
Gutes bescheinigen. Man kann wohl eher
von einem hoffnungsvollen Anfang in die
richtige Richtung, als von einer Zeitenwende sprechen.
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TITELTHEMA
Zu den Punkten des Kfz-Internet-Kodex*
*der Kodex im Detail siehe www.serioeser-autokauf.de
A
Unscharf: Wenig Verbindliches bei der Pressekonferenz der
Kodex-Entwickler
X
IN GUTER ANSATZ?
Eine verbindliche Selbstverpflichtung der
Börsen, in dem Umfang, wie sie der BVfK
seit langem fordert, kann nicht erkannt werden. Dies wird z.B. an den Kodex-Regelungen zum vollständigen und wahrhaftigen
Impressums deutlich: Hier verpflichtet man
sich lediglich bei Neuanmeldungen zu verbindlicher Kontrolle. Entsprechend korrigierte mobile.de-Senior Sales & AdvertisingDirector Stefan Gaul seine wenige Tage vor
Kodex-Präsentation vor dem Berliner Landgericht erläuterte Regelung, zukünftig von
den Händlern eine Gewerbeanmeldung anzufordern, dahingehend, dass sich diese
Kontrolle lediglich auf Neuanmeldungen
beziehen würde. Somit bleibt vor dem Hintergrund, dass die meisten bereits „drin
sind“ die Hoffnung der BVfK-Juristen auf
zukünftig bessere Ahndung fragwürdiger
Händler wohl vorläufig unerfüllt.
Anzahlungen: „...Händler verlangen keine Anzahlungen...“ Hierzu der BVfK: – Ein generelles Anzahlungsverbot ist nicht praktikabel. Es schränkt die
Möglichkeiten kaufmännischen Handels unnötig
und nicht hinnehmbar ein. Vor dem Hintergrund,
dass das generelle Verlangen von Anzahlungen
häufig Indiz für betrügerische Machenschaften ist,
sollte festgelegt werden, dass „...keine ungesicherten Anzahlungen...“, verlangt werden. Zudem
sollte sich dies nur auf nicht bereits im Besitz des
Händlers befindliche Bestellfahrzeuge beziehen.
Gebrauchtwagen sollten hiervon ausgenommen
sein. Hier gehören angemessene Anzahlungen eher
zur Regel. Dies kann nicht untersagt werden. Der
BVfK wird mittels ein Anzahlungsregelung, bzw.
– garantie eine praxisgerechte Lösung vorstellen.
Auslieferung: „...Nach erfolgreichem Vertragsschluss erhält der Käufer gegen Zahlung des Kaufpreises
unmittelbar das Fahrzeug...“ Hierzu der BVfK: – Auch
diese Regelung widerspricht der gängigen Praxis.
Sie berücksichtigt solche Verträge nicht, bei welchen z.B. noch Umbauten, Reparaturen etc. vereinbart wurden.
Austauschmotor: „...Ist das Fahrzeug mit einem
Austauschmotor ausgestattet, so ist dies kenntlich zu
machen...“ Hierzu der BVfK: – Diese Vorschrift ist
unnötig, wie unsinnig. Warum soll ein Händler gezwungen werden, einen i.d.R. wertverbessernden
Faktor anzugeben?
D
So lange diese und andere Maßnahmen
ausbleiben bzw. nur im Ansatz erfolgen,
kann dem Kodex-Versprechen: „Die Anzeigenbörsen ergreifen zumutbare Maßnahmen, um unseriöse Anzeigen und
Anbieter zu identifizieren und diese von
den Plattformen auszuschließen“ nach
Verbandsmeinung keine Umsetzung bescheinigt werden.
Der BVfK kritisiert daher, dass der Kodex
hinsichtlich der Verpflichtung der Kfz-Internet-Börsen nicht einmal die gesetzlichen Erfordernisse beinhaltet. Auf Händlerseite hingegen werden im Kodex zum Einen die gesetzlichen Vorschriften umfangreich aufgeführt, darüber hinaus fordert man auch von
den Händlern z.T. Unsinniges, oder nicht
Praktikables, welches, wie man derzeit im
Zusammenhang mit den mobile.de-Rubriken „Unfall“ sowie „Export / Gewerbe“
erlebt, auch noch zu neuen Abmahnungen
mit fragewürdigem Hintergrund führt.
Im Anschluss kritische Anmerkungen des
BVfK einzelnen Details des Kodex in alphabetischer Reihenfolge.
Definition „Defekte“: „Fahrzeug mit unrepariertem
technischen, elektronischen oder optischen Defekt, soweit kein Unfallschaden vorliegt (z. B. Kupplung, Getriebe, Klimaanlage etc.); auf diesen Umstand ist in der
Fahrzeugbeschreibung gesondert hinzuweisen. Hierzu
der BVfK: – Diese Definitionen stehen im Widerspruch zur Spruchpraxis der Gerichte, wie auch zur
Wirklichkeit. Hier fehlt die zuvor bereits aufgeführte Einschränkung: „Normaler Verschleiß, normale Abnutzung und Bagatellschäden fallen nicht
darunter...“ Entscheidend ist die Mangelhaftigkeit
nach § 434 BGB. Der Käufer kann ein Fahrzeug in
einem Zustand erwarten, wie es bei dem jeweiligen
Alter und der jeweiligen Laufleistung üblich ist.
Nicht jeder Defekt ist ein kaufrechtlicher Mangel.
E
Endpreise: „... Die Preisangabe muss den tatsächlichen Bruttoendpreis einschließlich der Mehrwertsteuer
und sämtlicher Nebenkosten enthalten...“. Hierzu der
BVfK: – Hier müsste „obligatorischen“ vor Nebenkosten ergänzt, bzw. eingefügt werden.
Definition „Endpreis“ : „... im Feld „Endpreis“ sind
Preise gem. § 1 PAngV anzugeben, d.h. insbesondere
Bruttopreise einschl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie einschl. aller Neben- und Zubehörkosten
(bspw. Überführungskosten) zulässig...“ Hierzu der
BVfK: – Hier muss ergänzt werden: „...einschl. aller
obligatorischen Neben- und Zubehörkosten...“ Optionale Kosten / Aufwendungen können zusätzlich
gefordert werden.
EU-Import: „...muss der Händler offenlegen, wenn
es sich bei den Fahrzeugen um einen EU-Import handelt...“ Hierzu der BVfK: – Das ist umstritten, gibt
möglicherweise auch Probleme mit der EU wg. Behinderung des freien Warenverkehrs. Der BVfK
geht davon aus, dass die Gerichte diese Frage zukünftig anders beurteilen.
EU-Import/Re-Import: „...Das Fahrzeug ist ursprünglich nicht für den deutschen Markt vorgesehen
und wird aus dem EU-Ausland wieder in den deutschen
Markt eingeführt..“. Hierzu der BVfK: – „Wieder“
war früher einmal und ist heute überwiegend unzutreffend.
Definition „Exportfahrzeug“: „...Ein Fahrzeug, das
grundsätzlich für die Ausfuhr aus der Bundesrepublik
Deutschland bestimmt ist....“ Hierzu der BVfK: – Sind
damit auch EU-Binnenmarktlieferungen gemeint?
Die fallen nach dem Verständnis der meisten Händler nicht unter „Export“.
F
Fahrzeugkategorien: „...Die Händler verpflichten
sich, die von ihnen inserierten Fahrzeuge entsprechend
der im Glossar zu diesem Kodex definierten Fahrzeugkategorien – Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge, Tageszulassung, Jahreswagen, Vorführwagen, Oldtimer –
wahrheitsgemäß zuzuordnen und Inserate für Fahrzeuge
in nicht passenden Kategorien zu unterlassen...”.
Hierzu der BVfK: – Hier müsste es zumindest ergänzend heißen: „ ... und die Börsen kontrollieren dies
mittels entsprechender Techniken...“
Fotos: „Händler verwenden bei Gebrauchtwagen
grundsätzlich nur eigene Bilder oder Originalfotos und
bei Neuwagen vorzugsweise eigene Bilder, die bei Vorratsfahrzeugen das jeweils angebotene Fahrzeug zeigen.
Soweit die Händler bei Neufahrzeugen fremde Katalogbilder nutzen, geschieht dies nur, wenn die dafür erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsbefugnisse
vorliegen und auf die abweichende Quelle (z. B. Katalogbild) der Bilder klar erkennbar hingewiesen wird.“
Hierzu der BVfK: – Die vorliegenden Formulierungen berücksichtigen die Urheberrechtslage nicht
ausreichend und kann zu gefährlichen Missverständ- nissen führen. Händler können sich veranlasst sehen, Fotos unter Verletzung von
Urheberrechten zu verwenden, was i.d.R. hohen
Schaden nach sich zieht.
G
Garantie: „...Eine Herstellergarantie beginnt mit
dem Tag der Erstzulassung...“ Hierzu der BVfK: – Das
ist falsch. Garantiebeginn immer dann, wenn die
„Sphäre“ des Herstellers verlassen wird. Das kann
die Erstzulassung sein, ist jedoch vielfach auch ein
früherer Termin. Garantiebeginn ist jedoch nicht
der häufig vom Hersteller willkürlich gewählte Tag,
wie etwa der Tag der Registrierung oder Übergabeinspektion beim Vertragshändler.
Garantieverkürzung: „...Bei der Herstellergarantie
handelt es sich um .... Soweit zutreffend, ist auf die Verkürzung der Herstellergarantiefrist insbesondere bei EUNeufahrzeugen hinzuweisen, wenn diese Garantie im
21
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TITELTHEMA
Zu den Punkten des Kfz-Internet-Kodex*
Grundsätzlich: Das am 16. September 2008 in Frankfurt Vorgestellte
ist nicht der Kfz-Internet-Kodex,
den der Verkehrsgerichtstag 2007
gewollt und beschlossen hat.
*der Kodex im Detail siehe www.serioeser-autokauf.de
Aus dem Beschlußprotokoll des Verkehrsgerichtstages geht eindeutig
Zeitpunkt der Bewerbung um mehr als 14 Tage verkürzt
ist...“ Hierzu der BVfK: – Eine solche Regelung lässt
sich in der Praxis nicht umsetzen, da es hierzu häufig an Informationen fehlt.
Gewerblicher Vorbesitz: „... Es ist weiterhin zu
kennzeichnen, ob das Fahrzeug gewerblich genutzt
wurde. Dazu gehören z. B. Mietwagen, Taxi- und Fahrschulfahrzeuge...“ Hierzu der BVfK: – Der Begriff
„gewerbliche Nutzung“ ist viel zu weit gefasst.
Dann müssten auch Fahrzeuge von Architekten,
Ärzten, Rechtsanwälten und Steuerberatern etc. in
dieser Kategorie aufgenommen werden. Dies ist
wirklichkeitsfremd, da 2/3 aller Neuzulassungen –
entsprechend später auch 2/3 aller Gebrauchtwagen im weiteren Sinne, wie auch aus steuerlicher
Sicht gewerblich sind. Außerdem ist vor dem Hintergrund der Tatsache, dass überwiegend 6-Monate
alte Mietwagen in hervorragendem Zustand auf
dem Gebrauchtwagenmarkt zu finden sind, über
diesen Punkt generell nachzudenken.
I
Impressum: „...Die Anzeigenbörsen fordern grundsätzlich bei der Anmeldung zur Plattform von den Händlern Gewerbeanmeldungen oder Registerunterlagen
an..“ Hierzu der BVfK: Dies muss auch für alle
bereits angemeldeten Händler gelten. Die derzeit bestehende „freie Gestaltbarkeit“ des Impressums ist zu verhindern. Änderungen können
nur i.V. mit entsprechenden behördlichen oder
notariellen Dokumenten vorgenommen werden.
Änderungen von Firmenbezeichnung und
oder Inhaber/Geschäftsführer müssen zwangsläufig zu einer neuen Registrierung führen.
K
Kategorien: „...Die Anzeigenbörsen verwenden die
für diesen Kodex entwickelten Kategorien: Neufahrzeuge, Gebrauchtfahrzeuge, Tageszulassung, Jahreswagen, Vorführwagen, Oldtimer, Unfallwagen...“ Hierzu
der BVfK: – Bei Neufahrzeugen muss es Unterkategorien für Lagerfahrzeuge, Vorlauffahrzeuge und
Bestellfahrzeuge geben.
L
Definition „Laufleistung“: „...anzugeben ist die tatsächliche Gesamtlaufleistung des Fahrzeugs, außer diese
wird explizit eingeschränkt (bei AT-Maschinen mit geringerer Laufleistung...“ Hierzu der BVfK: – das öffnet
die Tür für falsche Angaben! KM-Angaben müssen
Gesamtlaufleistung nach Angaben des Vorbesitzers
sein. Es sollte auch die Möglichkeit bestehen, bei
Angaben zur Laufleistung „unbekannt“ einzutragen. Dies dürfte dann natürlich nicht zu einer Verbesserung der Platzierung im Ranking führen.
Gebrauchtfahrzeuge ohne Laufleistungsangabe
müssten dann immer am Ende des Rankings stehen.
U
Überführungskosten: „... Hierzu zählen insbesondere auch die Überführungskosten. Unzulässig ist es
daher, ein Fahrzeug mit dem Hinweis „zzgl. Überführung“ anzubieten oder zu bewerben...“ Hierzu der
BVfK: – Hier müsste ergänzt werden: „sofern diese
nicht optional sind.“
22
Definition „Unfallfahrzeug“: „...Fahrzeug mit erheblichem (Vor-) Schaden, z. B. durch Verkehrsunfall,
Brand, Hagel oder Wasser, unabhängig davon, ob das
Fahrzeug repariert oder unrepariert veräußert werden
soll. Ein entsprechender Hinweis ist erforderlich; bei unrepariertem Schaden ist dieser durch Bilder zu dokumentieren ...Normaler Verschleiß, normale Abnutzung und
Bagatellschäden fallen nicht unter den Begriff „Unfallwagen“. Bagatellschäden sind nur geringfügige äußere
(Lack-) Schäden, nicht dagegen andere (Blech-)Schäden,
auch wenn sie keine weitergehenden Folgen hatten und
der Reparaturaufwand nur gering ist...“ Hierzu der
BVfK: – Ein Unfallschaden kann durch Bilder nicht
hinreichend exakt beschrieben werden. Dies ist
vollständig nur durch ein Gutachten möglich:
I.
Der Begriff „erheblich“ ist undefiniert.
II. „Verkehrsunfall, Brand, Hagel oder Wasser“ – hier
sind möglichst genaue Definitionen notwendig.
III. „Ein entsprechender Hinweis ist erforderlich; bei unrepariertem Schaden ist dieser durch Bilder zu dokumentieren...“ Bilder können genauso informieren, wie
auch täuschen. Eine vollständige Aufklärung ist nur
durch ein Gutachten möglich.
IV. Zu Bagatellschäden: Ungenaue, problematische Definition. Der BVfK ist der Meinung, dass die Diskussion über Beulentiefe und - größe, wie auch Umfang des Vorschadens nicht zielführend ist und vertritt die Ansicht, das die merkantile Wertminderung
neben einer möglichen Mangelhaftigkeit einer Unfallreparatur zum Beurteilungskriterium für die
Frage hinsichtlich der Angabepflichten von „Unfallschäden“ werden sollte.
Unfallschäden: „...Die Angaben dürfen den Schaden nicht bagatellisieren, der Schaden soll durch ein Foto
dokumentiert werden. Ein Fahrzeug darf nur als „unfallfrei“ angeboten werden, wenn der Händler sich von diesem Umstand überzeugt hat und er hierfür auch
rechtlich einstehen kann und will....“ Hierzu der BVfK:
– Der Begriff „unfallfrei“ ist nicht hinreichend definiert. Nach Ansicht des BVfK darf er bei derzeitiger Rechtslage nur in wenigen Ausnahmesituationen Anwendung finden. Diese Empfehlungen führen zwangsläufig zu Streit und Problemen. Es kann
nicht erkannt werden, warum ein Foto beigefügt
werden muss. Fotos haben keine wirkliche Aussagekraft über die Schwere eines Unfallschadens. Sie
können sogar bei geschickter Aufnahme zur Täuschung dienen. Der vollständigen Aufklärung kann
nur ein Gutachten dienen.
V
Definition „Vorführwagen“: „...Das Fahrzeug ist auf
einen Händler zugelassen und dient ausschließlich Vorführzwecken. Es handelt sich dabei um ein Gebrauchtfahrzeug.“ Hierzu der BVfK: – Das ist vielfach unzutreffend. Es gibt unterschiedlichste Definitionen für
Neu- und Gebrauchtwagen. Steuerlich und im
Sinne der PKW-ENVKV sind Vorführwagen immer
noch Neuwagen.
Stellungnahme Autoscout 24
VIER SCHRITTE ZUM
UNVERSEUCHTEN INTERNET
Das Qualitätskonzept von Autoscout 24
„AutoScout24 arbeitet schon immer aktiv
daran, seine heute über elf Millionen Nutzer vor Betrugsversuchen zu schützen. Um
Betrugsversuche erfolgreich zu verhindern,
haben sich vier Wege als besonders effektiv erwiesen:
Zunächst setzen wir ein wohl einmaliges,
selbstlernendes Computersystem ein. Dieses basiert auf neuesten technologischen
Errungenschaften und prüft kontinuierlich
die in der Datenbank befindlichen Inserate
auf Plausibilität. Das System ergänzt vorgegebene Parameter laufend um neu erlernte
Betrugsversuche. Stuft das System ein Inserat als klaren Betrugsversuch ein, so wird
das Inserat umgehend gelöscht.
Zum Zweiten erhalten wir personelle Unterstützung von unserem AutoScout24 Customer-Care-Team. Diese Kollegen prüfen
diejenigen Inserate nochmals händisch, die
das System als „fragwürdig“ eingestuft
hat. Das Internet ist jedoch ein sehr schnelllebiges Medium. Das zeigt sich vor allem
auch bei einer so großen Datenbank wie
der von AutoScout24. Rund 1,8 Millionen
Fahrzeugangebote finden sich aktuell im
Bestand.
Daher gehen wir noch einen dritten Weg,
indem wir unsere Nutzer an den entscheidenden Stellen im Suchprozess aufklären
und sensibilisieren. So findet sich in nahezu
jeder Detailansicht eines Inserates unser
„Sicherheitsbutton“. Über diesen gelangt
jeder User automatisch zu einem zentralen
Artikel zur Betrugsproblematik. Erstellt und
regelmäßig aktualisiert von unserer Redaktion. Dass diese Hinweise aktiv angenommen werden, zeigt uns das Kundenfeedback.
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:48 Seite 23
TITELTHEMA
hervor, dass ein Kodex entwickelt
werden soll, in dem die Kfz-Internet-Börsen untereinander Regeln
vereinbaren, nach welchen die Börsen ihre Geschäfte praktizieren
(siehe S.18).
Vorgestellt hingegen wurde ein
Kodex für die Händler.
LANDGERICHT BERLIN
KLÄRENDES ZUR BÖRSENHAFTUNG
10. September 2008 – Die Justiz ist gefordert
Die wesentlichen Ergebnisse der Verhandlungen gegen
mobile.de/ebay motors:
Zu guter Letzt werden wir von unseren
Usern unterstützt: Über die in jeder Detailansicht eingebundene Funktion „Falschinserat melden“ zeigen sie uns auffällige
Inserate an. Auch um diese kümmert sich
dann umgehend unser Customer-CareTeam und nimmt sie ggf. aus dem Angebot.
Sollte ein Inserent wiederholt mit Inseraten
zum offensichtlichen Betrugsversuch auffallen, wird seine E-Mail-Adresse von uns gesperrt.“
• Rechtliche Standpunkte des BVfK nicht angezweifelt. Börsen haften
für Nettoangebote und andere Falschinserate – kein Widerspruch
zu BGH-ebay-Entscheidungen ersichtlich (Internet-Plattformbetreiber
sind in der Haftung).
• Haftung (Störer- und Täterhaftung) sowie Prüfungspflicht auf Seiten
der Börsen unwidersprochen.
• Mobile.de verspricht: Ab 16. September (Veröffentlichung des Internet-Kodex) soll es keine Nettoangebote mehr im allgemeinen Teil
geben. Nun endlich wirksames Vorgehen gegen alle Falschinserate.
Dr. Nicola Carbonari, CEO AutoScout24
• Schonfrist eingeräumt: Intenet-Kodex rettet mobile.de/ebay-motors
vorübergehend vor einstweiliger Verfügung.
• Hoffnungsfaktor Internet-Kodex: Gerichtsverfahren sorgt für erfreuliche Präzisierung des Kodex: Händlerpflichten ziehen Börsenverantwortung nach sich.
• Klärendes zur Beweislast: Existenz von Filtersoftware grundsätzlich
und allgemein erkannt. Gegenteiliges müsste der Börsenbetreiber
beweisen. Ein Zurückziehen auf das pauschale Behaupten, eine Filtersoftware gäbe es nicht, wird nicht akzeptiert.
BVfK-Juristen beim Berliner Landgericht:
Rechtsanwalt Marcus C. Gülpen und Rechtsanwalt Henning Cronemeyer
Neue Kooperation Auktion und Markt
Kooperation Auktion und Markt / AUTOBID. BVfK-Mitglieder genießen eine Vielzahl von Vorteilen bei Gewerbepartnern
und verschaffen sich dadurch einen (legalen) Wettbewerbsvorteil gegenüber der
Konkurrenz. Nun konnte ein besonders interessanter Vertrag mit dem Wiesbadener
Auktionshaus Auktion und Markt vereinbart
werden, welcher deren Internetplattform
AUTOBID betrifft. Es geht um das Vermeiden von ärgerlichen Auseinandersetzungen,
wenn das ersteigerte Auto nicht den Erwartungen entspricht. Hierbei ist AUTOBID in
zweifacher Hinsicht gefordert:
dem Kreis der Einlieferer ausgeschlossen.
Die gilt nun nicht mehr für BVfK-Mitglieder.
Man erkennt also auch hier das erfolgreiche
Qualitätsmanagement unseres Verbandes
bei der Auswahl der Mitglieder an.
2. Bei der Bearbeitung von Reklamationen: Seit dem GW-Kongress 2006 in Hannover war es kein Geheimnis mehr: Dort
trat ein DB-NL-VKL auf und brüstete sich mit
dem Entsorgungsinstrument Versteigerung,
bei dem man so manche faule Gurke unterschieben kann. Der Herr schien nicht zu wissen, dass der im B2B-Geschäft zulässige
Gewährleistungsausschluss nicht die Haf-
tung für arglistige Täuschung umfasst. Derweil der VKL in Hannover glänzte, bearbeiteten die BVfK-Juristen nämlich bereits
mehrere Akten, welche den Betrugsverdacht nahe legten. Mit solchen Fragen wird
sich zukünftig ggf. auch die BVfK-Schiedsstelle beschäftigen. Das besondere an dieser
Vereinbarung: Bei AUTOBID erkennt man
den Spruch der BVfK-Schiedsstelle ohne
Wenn und Aber an. Das bedeutet: Schnelle,
günstige und pragmatische Lösungen statt
endloser, quälender Rechtsstreitigkeiten.
1. Bei der Auswahl der Einlieferer. Auf
Grund schlechter Erfahrungen mit freien
Händlern allgemein hatte man diese aus
23
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:49 Seite 24
BVFK-AKTUELL
BVFK-KOMPETENZ-TEAM UND BVFK-VERWALTUNGSRAT
Zur Präzisierung der programmatischen Verbandsarbeit wurde das BVfK-Kompetenzteam
gegründet, welches sich neben dem Jahreskongress mindestens ein weiteres Mal pro Jahr
trifft, um die wichtigen Themen zu erörtern.
Ralf Zimmer, 48 Jahre,
AutoCollection, Bonn
www.autocollection.de
Alfred Seger, 54 Jahre, Seger
Automoblie, Würzburg
www.seger-automobile.de
Marcus W. Gülpen,
46 Jahre, Rechtsanwalt
Kanzlei Gülpen & Garay, Berlin
www.guelpen-garay.de
Jürgen Kupfer, 33 Jahre,
Automobile Kupfer, Neckartenzlingen
www.automobile-kupfer.de
„Ich wirke beim BVfK mit weil
es der einzige Verband ist, der
die Interessen der freien
Händler neutral und unabhängig vertritt und ich praxisbezogen meine Erfahrungen aus
der langjährigen Handelstätigkeit einbringen kann“.
BVFK – DER VERBAND WÄCHST WEITER
Michael Mittelstädt,
38 Jahre, MM Sports, Dortmund www.mmsports.de
„Im BVfK-Kompetenzteam
stehe ich als Bindeglied zur
Einkaufsmannschaft der
Germancars AG zur Verfügung.“
Nach wie vor steigt die Zahl der BVfK-Mitglieder. Der BVfK erwartet zum Jahresende
ein Überschreiten der 900er Marke, für das kommende Jahr ist dann die Begrüßung
des 1.000sten Neumitgliedes geplant.
Neue BVfK-Verwaltungsräte
Auf der Mitgliederversammlung
am 4. Mai 2008 stand turnusgemäß die Wahl der Mitglieder
des BVfK-Verwaltungsrats an:
Nach 8 Jahren verdienstvoller
Tätigkeit wurde Holger Frank,
Mitgründer des BVfK, wie auch
Thomas de Kiff und Melanie
Nehl, die jeweils 4 Jahre Mitglied des BVfK-Verwaltungsrat
24
waren, mit Dank verabschiedet.
Neu gewählt wurden Norbert
Krull von CNK Automobile, Kai
Strehlau vom Autohaus St. Augustin und Rechtsanwalt Henning Cronemeyer. Im Amt
bestätigt wurden: Johann Reichwald, Hans Joachim Ahnert und
Marc Juntermanns.
Matthias Gräfe, 49 Jahre,
Gebraucht-Wagen-Zentrum Erfurt
www.Gebraucht-Wagen-Zentrum.de
„Da ich seit fast der 1. Stunde Mitglied im BVfK bin möchte ich meine
Mitarbeit verstärken. Meine Schwerpunkte sollten dabei sein, unlauterer
Wettbewerb in Autobörsen, Schutz
der Händler vor so genannten Abzockern, wie z. B. die GEZ und Qualitätsmanagement im Test der einzelnen
Garantiegesellschaften.”
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:51 Seite 25
Peter Rindsfus, 47 Jahre,
Rechtsanwalt Kanzlei Peter
Rindsfus, Hamburg
www.ra-rindsfus.de
„Im BVfK möchte ich meine
umfassenden Kenntnisse im
Bereich des Autorechts dafür
einbringen, um die Mitglieder rechtlich kompetent zu
unterstützen.“
Henning Cronemeyer,
35 Jahre, Leiter Rechtsabteilung des BVfK und BVfKVerwaltungsrat
„Ich möchte mich in den
BVfK einbringen, da dieser
den Mitgliedern helfen
kann, ihre Ertragssituation
zu verbessern."
Harald M. K. Wandel,
41 Jahre, Rechtsanwalt
in der Kanzlei Böttcher Parbs - Wandel Notar
und Rechtsanwälte,
Bremen www.bremeranwaltskanzlei.de
Stephan Baitzel, 28 Jahre Mitarbeiter
des Bundesverband freier Kfz-Händler „Ich werde mich für die Mitglieder des
Verbandes einsetzen, mit denen ich täglich Kontakt habe, da diese auch gehört
werden möchten“.
Johannes Vogel, 48 Jahre,
auto-hits.de, Wiesbaden
www.auto-hits.de
„Ich möchte mich in das
BVfK-Kompetenzteam einbringen, da ich aufgrund
meiner vielfältigen Erfahrungen davon überzeugt
bin einen Beitrag für die
immer komplexer werdenden Themen des modernen
Autohandel leisten zu können.“
Kai Strehlau, 44 Jahre,
BVfK-Verwaltungsrat,
Autohaus Sankt Augustin
www.gepflegte-automobile.de
Norbert Krull, BVfK-Verwaltungsrat
C.N.K. Handelsagentur, Itzstedt
www.cnk-handelsagentur.de
Marc Juntermanns, 36 Jahre,
BVfK-Verwaltungsrat, Autohaus
Juntermanns, Korschenbroich
www.juntermanns.de
„Ich möchte mich im
BVfK für die Erarbeitung
sowie Umsetzung von
rentablen Konzepten und
die Herstellung von profitablen Geschäfts-Kontakten einsetzen.“
Jens Engelhardt,
45 Jahre, Engelhardt
Automobile, Bremen
„Ich möchte mich im
BVfK dafür einbringen
das leider immer noch
schlechte Image freier
Kfz-Händler in der Öffentlichkeit aufzupolieren.”
Hans Theisen, Rechtsanwalt
Kanzlei Hans Theisen, Dresden
www.theisen-ra.com
Hans-Joachim Ahnert,
BVfK-Verwaltungsrat,
Rechtsanwalt, Düsseldorf
„Jeder, der ein Auto
sucht, soll wissen, dass er
in jeder Hinsicht mit
dem Kauf bei einem
BVfK-Händler alles richtig
macht.“
„Zu meinen Schwerpunkten
gehört das Vertragsrecht.
Hierzu gehören sowohl die
Fragen, wie Verträge oder Angebote zu gestalten sind, als
auch die Fragen der Vertragsabwicklung, insbesondere das
Gewährleistungsrecht. Fragen,
die wohl jeden Händler tagtäglich berühren.“
Dieter Wiedemeyer,
54 Jahre, Wiedemeyer
Automobile, Wetter
www.wiedemeyer.biz
„Ich würde gern dazu
beitragen das Handling
der Netto-Warenlieferungen ins EU-Ausland
beherrschbarer zu machen“.
25
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:52 Seite 26
BVFK-VORORT
HÄNDLERPORTRAIT
Was schätzen Sie an den Leistungen
des BVfK besonders?
Die Kompetenz in allen Bereichen die uns
Mitglieder betreffen. Als freier KFZ-Händler
ein besseres Ansehen in der Öffentlichkeit
zu genießen. - Und viele weitere Dinge, die
alleine nicht durchsetzbar sind.
Böhmobile
Obere Seewiesen 20/1
71711 Steinheim-Höpfigheim
Inhaber/Alter:
Harald Böhm, 45 Jahre
Mitarbeiter: 1
Standortqualität:
Gewerbegebiet, kein Durchgangsverkehr. Der Vertrieb erfolgt über
das Internet.
Markenschwerpunkt:
Mercedes Benz, Smart, Chrysler
Spezialisierung:
Gebrauchtwagenhandel
Alter der Gebrauchtfahrzeuge:
12-18 Monate
Ausbildung / Karriere / berufliche
Herkunft:
Ich habe eine Ausbildung als Bankkaufmann absolviert und habe dann
bis 1992 bei einer Bank in verschiedenen Bereichen gearbeitet. Danach habe ich ein Immobilienbüro
aufgebaut das im Jahr 2000 aufgegebenen wurde. Der KFZ-Handel
wurde 1998 gestartet und hat sich
so gut entwickelt, dass ab 2000
eine Konzentration nur noch auf
den KFZ-Handel erfolgte. Mit dem
KFZ-Handel wurde das langjährige
Hobby zum Beruf gemacht.
Wie viele Stunden pro Woche
arbeiten Sie?
ca. 50-60
Werden Sie von Familienmitgliedern
unterstützt?
Ja, ohne die Unterstützung ist das alles nicht
zu bewältigen.
Beträgt die Anzahl Ihrer Urlaubstage
mehr als 20 oder weniger?
Meist etwas mehr als 20 Tage, sofern es betrieblich möglich ist.
Welches Hobbys haben Sie?
An erster Stelle Familie. Dann Laufen, Radfahren und Kurzreisen. Und natürlich alles
was mit Autos zu tun hat!
Fahrzeuge im Bestand:
ca. 25-30
Verkaufte Fahrzeuge p.a.:
ca. 200-230
Welche Ziele verfolgen Sie?
Persönlich immer gesund zu bleiben. Und
beruflich einen gesunden Betrieb mit eigener Gewerbefläche in einigen Jahren an
einen Familienangehörigen zu übergeben.
Händler-/Endkundengeschäft:
50% / 50%
w w w . h a e n d l e r- t r e f f . c o m
26
Was möchten Sie beim BVfK verbessert
sehen?
Noch mehr Anerkennung in der Öffentlichkeit und bei anderen Verbänden.
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:54 Seite 27
Santander Safe, die exklusive
Kaufpreisversicherung.
Was sind Ihre Stärken?
Ich bin pünktlich und sehr zuverlässig.
Außerdem tun wir nahezu alles für die
Zufriedenheit unserer Kunden.
Nennen Sie die drei von Ihnen meistgeschätztem Automagazine (Print & TV):
Ich lese seit meinem 13. Lebensjahr immer
Auto Motor Sport. Außerdem schaue ich
gerne in die Autobild und ab und zu auch
mal das Automagazin in Sat 1 oder Vox.
Auf welche Leistung von sich sind Sie
besonders stolz?
Als Seiteneinsteiger ohne fremde Hilfe einen
gesunden Betrieb aufgebaut zu haben.
Was ist Ihr Wunsch an die Politik?
Klarheit bei den innergemeinschaftlichen
steuerfreien Lieferungen. Allgemein eine
bessere Steuergerechtigkeit.
Was ist ihr Wunsch an die Gesellschaft?
Friede, Ehrlichkeit, Verständnis und Toleranz
gegenüber allen Menschen, auch gegenüber denen, die durch harte Arbeit erfolgreich sind.
So wird
Versicherungsschutz
Lücken los.
+3% jährliche
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Wertanpassung
Santander Safe schließt im Falle eines Totalschadens
oder Diebstahls bei Ihrem Kunden eine wichtige
Finanzierungs-Lücke. Die Lücke zwischen dem
aktuellen Zeitwert und dem Kaufpreis für ein neues
Fahrzeug.
Sie profitieren davon, dass
Ihr Kunde dank der
Exklusivität Ihres
Services sein Geld
erneut bei Ihnen in
ein Fahrzeug
investiert.
Sie profitieren von
der höheren Kaufkraft
trotz Verlust des
Fahrzeuges.
Sie profitieren von der
optimierten Kundenbindung.
Harald und Ute Böhm
Schenken Sie uns eine Lebensweisheit!
“Bei einem Geschäft müssen beide
Parteien ein gutes Gefühl haben,
nur dann war es ein gutes Geschäft.”
Sie profitieren von der
einfachen Abwicklung
über Kosyfa.
Bei Fragen wenden Sie
sich bitte an Ihren
Händler-Berater.
Werte aus Ideen
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27
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:56 Seite 28
BVFK-VORORT
HÄNDLERPORTRAIT
Beträgt die Anzahl Ihrer Urlaubstage
mehr als 20 oder weniger? Leider viel
weniger. Letztes Jahr war ich eine Woche
tauchen in Ägypten. Dieses Jahr hatte ich
noch keinen Urlaub.
Welches Hobby haben Sie? Mein Beruf
ist und war auch immer mein Hobby. Und
wenn es die Zeit zulässt: Motorboot fahren,
Tauchen, Fußball: Werder Bremen
Welche Ziele haben Sie? Dass mein Sohn
eines Tages mein Geschäft übernimmt und
ich öfter Urlaub machen kann. Überwintern
im Süden.
Was sind Ihre Stärken? Verkauf, Beharrlichkeit, Sensibilität im Umgang mit Menschen.
Engelhardt Automobile
Vegesacker Heerstr. 178
28757 Bremen
Fahrzeuge im Bestand:
ca.15-20
Inhaber/Alter:
Jens Engelhardt, 45 Jahre
Verkaufte Fahrzeuge p.a.:
ca.150
Mitarbeiter: 1
Endkunden-/Händlergeschäft:
70% / 30%
Standortqualität:
attraktiver Verkaufsplatz direkt an
der Hauptstrasse
Markenschwerpunkt:
Alles was sich verkaufen lässt.
Spezialisierung:
Gebrauchtwagenhandel
Ausbildung / Karriere / berufliche
Herkunft:
Fachabitur, Deutsche Bundesbahn
Ausbildung und Beschäftigung,
Fahrdienstleiter, Disposition, Personalmanagement. Seit 1994 selbstständiger Kfz-Händler.
Alter der Gebrauchtfahrzeuge:
ca. 3 Jahre
Was schätzen Sie an den Leistungen
des Verbandes besonders?
Lobbyarbeit, Rechtssicherheit, Schutz vor
unlauteren Wettbewerbern. Der BVfK stellt
für mich und meine Kunden ein Aushängeschild für seriösen Autohandel dar.
Nennen Sie die drei von Ihnen meistgeschätztem Automagazine (Print & TV):
Auto Motor Sport, Street Magazine, „der
Checker“(DMAX).
Auf welche Leistung von sich sind Sie
besonders stolz? Mein Geschäft ohne
fremde Hilfe und Kredite nach und nach
aufgebaut zu haben.
Was ist Ihr Wunsch an die Politik?
Weniger weltfremde Entscheidungen.
Die Selbstständigkeit fördern. Eine einfachere und gerechtere Steuerpolitik.
Was ist ihr Wunsch an die Gesellschaft?
Nicht immer die Verantwortung woanders
suchen. Mehr Zivilcourage. Hinsehen und
Einbringen!
Wie viele Stunden pro Woche
arbeiten Sie? 50-55 Std.
Werden Sie von Familienmitgliedern
unterstützt?
Ja, mein Sohn arbeitet im Betrieb mit.
Profitieren von 5 Millionen Euro Kaufkraft
Aktionär ab 5.000€ / Konzessionär ab 1.250€
Schenken Sie uns eine Lebensweisheit!
„Oft sind die besten Geschäfte die,
die man nicht macht.”
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s t ag
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M
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19 WDEUTSCHERAUTORE
WW
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:58 Seite 29
HÄNDLERPORTRAIT
Wie viele Stunden pro Woche
arbeiten Sie? 40-50 Std.
Werden Sie von Familienmitgliedern
unterstützt? Ja.
Beträgt die Anzahl Ihrer Urlaubstage
mehr als 20 oder weniger? Mehr.
Welches Hobby haben Sie? Rennsport,
Fotografieren, Modellflugzeuge.
Auto Magnus GmbH
Schleissheimer Str. 222
80797 München
Inhaber/Alter:
Dany Hoffman, 34 Jahre
Mitarbeiter: 6
Standortqualität:
Zentral und gut sichtbar auf einer
der Münchner Ausfallstraßen
Markenschwerpunkt:
US-Fahrzeuge: GM, Toyota-Lexus,
Nissan-Infiniti, Ford usw
Fahrzeuge im Bestand:
ca. 20
Verkaufte Fahrzeuge p.a.:
250
Endkunden-/Händlergeschäft:
40% / 60%
Ausbildung / Karriere / berufliche
Herkunft:
Dipl. Ingenieur, selbstständiger Fahrzeugimport. Seit 1998 selbstständiger Kfz-Händler.
Spezialisierung:
Neuwagen
Welche Ziele haben Sie?
Weitere Standorte zu etablieren.
Was sind Ihre Stärken?
Organisationstalent, Mitarbeitermotivation.
Nennen Sie die drei von Ihnen meistgeschätztem Automagazine (Print & TV):
Off-Road, Autobild Allrad, Top-Gear mit Jeremy Clarkson.
Auf welche Leistung von sich sind Sie
besonders stolz?
An der Freude bei der Arbeit!
Was ist Ihr Wunsch an die Politik? Wirtschaftliche Stabilität.
Alter der Gebrauchtfahrzeuge:
12 Monate
Was ist ihr Wunsch an die Gesellschaft?
Mehr Lebensfreude.
Was möchten Sie beim BVfK verbessert
sehen? Im Moment ist alles in Ordnung.
Schenken Sie uns eine Lebensweisheit!
„Alles Große in unserer Welt geschieht nur,
weil jemand mehr tut, als er muss.”
FREIE HÄNDLER PROTESTIEREN ERFOLGREICH IN BREMEN.
„...Nun ist geplant die Zulassungsbezirke
Bremen Stadt und Bremen Nord zusammenzulegen. Dieses an sich ist kein Problem. Der Skandal ist, das
die Zulassungsstelle Bremen Nord, wo wir Händler bisher ganz normal
wie Private unsere Zulassungen machen konnten,
zukünftig nur noch für
Private geöffnet sein soll.
Wir Händler sollen nach
Bremen Stadt um dort
unsere Zulassungen am
bereits betriebenen speziellen Händlerschalter zu machen. Dieses empfinden wir
als Benachteiligung. Die Bearbeitungszeiten
dort betragen zur Zeit 3-4 Stunden und
würden sich durch den Zulauf der BremenNord Zulassungen entsprechend verlängern.
Die einfache Entfernung
zwischen der jetzigen Zulassungsstelle Bremen
Nord und Bremen Stadt
beträgt gut 25km. Somit
würde eine Zulassung die
hier in Bremen Nord bisher selten länger als 60
Minuten in Anspruch
nahm, zukünftig mindestens einen halben
Arbeitstag und Minimum 50km Fahrt quer
durch die Stadt bedeuten...“ So die Mitteilung eines erbosten BVfK-Mitgliedes.
BVfK-Anwalt Harald Wandel reagierte
schnell und unterstützte die Händler bei der
Info-Veranstaltung der Bremer Stadtverwaltung, so dass wenige Tage später Entwarnung gegeben werden konnte:
„...Erst einmal möchte ich ein Lob loswerden. Der RA Herr H. Wandel hat uns Händler hier in Bremen Nord als BVfK Vertreter
im Kampf gegen die Behördenwillkür Stichwort Händlerzulassungen - sehr geholfen. Die Behörde ruderte zurück, und es
bleibt fast alles beim alten...“ So kabelte es
per E-Mail aus Bremen.
29
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:58 Seite 30
EVENT
PETERSBERGER AU
FACHKONGRESS OLDTIMERKAUFRECHT
2. Mai 2008 Schiedsstelle begründet
vermochte anschaulich zu
vermitteln, dass selbst durch
größte Sorgfalt und hohen
Aufwand nicht jede Kundenerwartung zu erfüllen ist.
Zum Kreis der Teilnehmer gehörten namhafte Oldtimerhändler, sowie Vertreter von
Gutachterorganisationen,
Versicherungen und Banken
zudem eine Zahl engagierter,
fachspezialisierter Juristen.
Unter Leitung von Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt und Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Autokauf- und Leasingrecht,
referierten Wolfgang Wellner, Richter beim
VI. Senat des BGH über Wertminderung
und Nutzungsausfall bei Unfallschäden an
Oldtimern, Klaus Kukuk, Dipl. Ing., Sachverständiger und maßgebliche Kompetenz bei
Oldtimerbegutachtung über Anforderungen an kaufbegleitende Gutachten, sowie
über Definitionen und Zustandsbeschreibungen zur Benotung von Oldtimern, Dr.
Götz Knoop, Rechtsanwalt, juristischer Beirat und Vizepräsident des DEUVET über
rechtliche Streitfragen beim Oldtimerkauf,
vertragliche Lösungen, das Vermittlungsgeschäft und die Einrichtung einer Schiedsstelle. Oldtimer-Händler Dirk Sadlowski
Der Kongress hielt es für sinnvoll, Abläufe
und Prozesse beim Oldtimerverkauf vom
Angebot, über den Kaufvertrag, den Zustandsbericht, das kaufbegleitende Gutachten bis zum Übergabeprotokoll zu beschreiben.
Gemeinsam mit dem Bundesverband für
Clubs klassischer Fahrzeuge e.V., DEUVET
hat der BVfK anlässlich des Kongresses nun
eine Schiedsstelle ins Leben gerufen, welche
zukünftig speziell für Streitfälle im Zusammenhang mit dem Kauf von Oldtimern zuständig sein wird.
Gemeinsam wurde über die
schwer kalkulierbaren Risiken im Zusammenhang mit spezifischen Problemen im
Schadens- und Gewährleistungsrecht diskutiert, unter welchen der Oldtimerhandel Zur Präzisierung und Klärung der vielen anoft leidet. Die Lösung liegt nach Meinung gesprochenen und diskutierten Fragen wurdes Kongresses in einer komplexen, ganz- den Arbeitsgruppen verabredet, welche für
heitlichen Herangehensweise zur Verbes- die Teilnahme Interessierter grundsätzlich
serung der rechtlichen Rahmenbedingung- offen sind.
en. Erforderlich ist eine Vielzahl
von Maßnahmen, welche, aufeinander abgestimmt, die Risiken für Käufer und Verkäufer
von Old- und Youngtimern minimieren und beherrschbar machen. Diskutiert und erörtert
wurden im Detail die Entwicklung kaufrechtlicher Definitionen, wie auch von Zustandsdefinitionen unter kaufrechtlichen Aspekten, die Entwicklung von Modellen zur Ermittlung der Wertminderung und Dirk Sadlowski, Dr. Götz Knoop, Dr. Kurt Reinking, Klaus Kukuk, Wolfgang Wellner v.l.n.r.
Oldtimerhändler, Gutachter, juristen, Versicherer, Banken- und Verbandsvertreter auf dem Petersberg
Vertreter der Verbände, Gutachter, Juristen,
Versicherer und Banken diskutierten Rechtsfragen beim Oldtimerkauf.
des Nutzungsausfalls sowie eines speziellen
Oldtimervertragswerkes.
DAS FEST DES FREIEN AUTOHANDELS
MIT FEUERWERK „RHEIN IN FLAMMEN“
Die Teilnehmer der Petersberger Autotage
genossen auf einem der 60 illuminierten
Schiffe die Fahrt von Bonn Richtung Koblenz vorbei an der einmaligen Kulisse aus
Burgen und Schlössern, den Relikten der
legendären „Brücke von Remagen", Drachenfels und Rolandsbogen. Bei einsetzender Dunkelheit bildete die Godesia mit den
übrigen Schiffen einen Konvoi zur gemeinsamen Rückfahrt nach Bonn.
Rhein in Flammen – stimmungsvoll in lauschiger Mainacht
30
Zwischen 23 Uhr und Mitternacht erstrahlten allein fünf Feuerwerke den Nachthimmel in leuchtenden Farben, gleichzeitig
tauchen mehr als 1600 Bengalfeuer die
Gute Laune am Bord der Godesia
Uferpromenaden und die Sehenswürdigkeiten in ein magisches Rot. Den krönenden
Abschluss bildete ein Weltklassefeuerwerk
in der Rheinaue welches diesmal unter dem
Motto „Una notte italiana“ von .... Musik
begleitet wurde, die von sämtlichen Lautsprechern auf Schiffen und von den Ufern
übertragen, den Abend zu einem unvergessenen Erlebnis machte.
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 13:58 Seite 31
R AUTOTAGE 2008
l.n.r.
EVENT
7. BVFK-JAHRESKONGRESS 2008
Meinungsvielfalt im Talk – drei Talkforen mit 19 Teilnehmern
„Etwas Vergleichbares haben andere
Organisationen bisher nicht auf die
Beine gestellt“ – so eines der vielen Komplimente aus kompetentem Munde für die
rundherum gelungenen Veranstaltungen.
Moderiert in bekannter Professionalität von
Joachim Otting diskutierten Gäste und Teilnehmer mit hohem Tempo die Vielfalt der
Standpunkte und Argumente zu den Themen. Das war keine schwere Kost mit Ermüdungsfaktor, sondern Information und
Spannung pur.
Sämtliche Themenbereiche steckten voller
Brisanz und sind von großer Bedeutung für
die Rahmenbedingungen des Kfz-Handels,
dessen Perspektive einen weiten Bogen von
großer Ertragserwartung bis hin zu Existenz
vernichtenden Risiken spannt.
Los ging es mit dem Europaforum. Unter
dem Motto „Perspektiven, Risiken und
Chancen für den Kfz-Handel“ referierte
Dr. Frank Friedrich, Brüsseler Urgestein
über das oft verkannte Potential dieser bedeutenden politischen Instanz und zeigte
sowohl Chancen der Einwirkung auf europäische Entwicklungen, wie auch die Risiken auf, welche durch Unterschätzung und
Nichtbeachtung entstehen.
In der folgenden Diskussion ging es dann
auch um den seit Jahren schwelenden Skandal um steuerfreie EU-Binnenmarktlieferungen und die Frage, warum die Risiken für
steuerehrliche Lieferanten in den gemeinsamen Binnenmarkt größer geworden sind,
als normale Netto-Exportlieferungen. Es diskutierten Christine Scheel vom Bündnis90/Die Grünen, Helmut Becker von der
European Car Dealer Association ECDA,
Steuerexperte Carsten Höink von der
Kanzlei Flick Gocke Schaumburg, Autohaus-Berater Christof Gerhard von CGPConsulting, Ansgar Klein und Henning
Cronemeyer vom BVfK.
Resümierend war man sich einig, dass
immer mehr Entscheidungen, nicht in Berlin, sondern in Brüssel getroffen werden.
Daher werden BVfK und sein Europaverband ECDA ihr europäisches Engagement
intensivieren sowie entsprechend den Einfluss verstärken.
Im anschließenden Internetforum ging es
um den zweiten existenziellen Brennpunkt:
Bekämpfung unseriöser und krimineller Anbieter.
„Betrüger und Ganoven gab es im Autohandel doch immer“ wiegeln u.a. Vertragshändlervertreter gerne ab, bzw. bagatellisieren die spezielle Internetproblematik.
Autohändler, Gewerbepartner, Politiker und Juristen
bei dem 7. BVfK-Jahres-kongress.
Doch der Unterschied liegt in der Wirkung
der Suchergebnislisten!
Während im klassischen Printmedium seriöse und fragwürdige Anbieter im Prinzip
die gleichen Chancen haben, wahrgenommen zu werden, katapultiert die nach Preisen sortierte Suchergebnisliste die Ganoven
an die Spitze. Die seit Jahren von Verbraucherschützern trainierte Geiz-ist-Geil Konsumentengesellschaft tut ihr Übriges und lässt
sich schneller eine fette Anzahlung für ein
Phantomangebot abzocken, als einen Joghurt jenseits des Verfalldatums andrehen.
Unter dieser Situation leidet in besonderem
Maße der vom Internet abhängige Freie
Handel. Dieser sucht intensiv nach Möglichkeiten der Verbesserung, wie auch den Verantwortlichen für diesen Missstand.
Antworten auf diese Fragen gab der Berliner Rechtsanwalt Dr. Christian Volkmann
und erklärte, warum die Börsen hinsichtlich
Störerhaftung rechtlich in der Pflicht sind.
Bei der anschließenden Diskussion kündigten Susanne Sabielny vom ADAC, Anja
Schulz von Autoscout24 und Stefan Gaul
von mobile.de den Internetkodex zur Beseitigung der Probleme an, die von Oliver
Kube vom Händlertreff, Ansgar Klein und
Simon Wiebelhaus vom BVfK nochmals
eindrücklich geschildert wurden.
Den Abschluß im Reigen der Petersberger
Talkforen bildete das Rechtsforum.
Dr. Kurt Reinking referierte zu den jüngsten Urteilen von EUGH und BGH zum Ort
der Nacherfüllung und dem Nutzungsersatz
bei der Ersatzlieferung. Diese Themen werden im Rechtsteil der MOTION auf den Seiten 36 und 37 genauer behandelt.
Dr. Christof Eggert, Vors. Richter OLG
Düsseldorf referierte dann zum häufigsten
umstrittenen Thema zwischen Käufern und
Verkäufern: Dem Unfallschaden im Kaufvertrag und in der Rechtsprechung. Über die
Fragen, welche Erwartung der Kunde an
den Zustand eines Gebrauchtwagens haben
darf, wie sich der Händler vor Haftungsrisiken schützen kann und ob nicht in jedem
(reparierten) Unfallwagen ein Problem
schlummert diskutierten: Der BGH-Richter
Internetforum: Susanne Sabielny, Stefan Gaul, Anja Schulz, Oliver Kube,
Simon Wiebelhaus (v.l.n.r) Referent: Dr. Christian Volkmann
Autorechtsforum: Dr. Christoph Eggert, Ulrich Kahlenborn, Dr. Kurt Reinking,
Susanne Sabielny, Isabell Dröfke, Norbert Krull, Wolfgang Wellner,
Ansgar Klein (v.l.n.r.)
Europaforum: Joachim Otting, Ansgar Klein, Helmut Becker, Christine Scheel,
Christof Gerhard, Carsten Höink, Henning Cronemeyer (v.l.n.r.)
Referent: Dr. Friedrich
Wolfgang Wellner, Rechtsanwalt und Fachbuchautor Dr. Kurt Reinking, BVfK-Vorstand
Ansgar Klein, ADAC-Rechtsanwältin Susanne Sabielny, Händler-Treff-Moderator
Norbert Krull, BVfK-Rechtsanwalt Ulrich
Kahlenborn und Isabell Dröfke von der
DEKRA.
Dem BVfK-Jahreskongress 2008 ist es nach
überwältigender Meinung der teilnehmenden und mitwirkenden Vertreter von KfzHandel, Politik, Rechtsorganen, kooperierendem Gewerbe und Medien gelungen, in
sachlicher, umfassender Diskussion und Betrachtung einen weiteren wichtigen Beitrag
zur Sicherung der Interessen aller Marktteilnehmer zu leisten.
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Fahrzeugcheckliste BVfK
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Gewerblich, Gebrauchtwagen
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Vermittlung, Gebrauchtwagen
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Fahrzeugankauf BVfK
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BVfK-Mitglied*
Firma
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Strasse
PLZ /Ort
Unterschrift
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EVENT
AUTOMECHANIKA 2008
16. September 2008 Frankfurt
BVFK-JAHRESPRESSEKONFERENZ
Vor 80 Teilnehmern berichteten BVfKVorstand Ansgar Klein, Verbands-Jurist
Rechtsanwalt Henning Cronemeyer und
Dr. Christian Volkmann über das zentrale
Thema INTERNET-KODEX, wie auch über
die weiterhin positive Mitgliederentwicklung, die mäßige Stimmung in der Branche, das Oldtimerrecht, den Autorechtstag wie auch über die nationalen und
globalen Märkte bis hin zur GVO.
Das Kfz-Internet war natürlich das zentrale
Thema.
„Es ist eine besorgniserregende Zunahme von Betrugsfällen und Missständen ... festzustellen.“ Diese Feststellung
des Verkehrsgerichtstags 2007 ist nach
BVfK-Meinung nach wie vor aktuell.
Nicht nur schummelnde Nettoanbieter und
Küchentischhändler machen seriösen Händlern unlautere Konkurrenz. Am Beispiel von
Multi-Cars-System (MCS), welche auf BVfKVeranlassung von der ZDF-Sendung WISO
am 11.08.2008 (http://www.zdf.de/ZDFmediathek)
als vermutlich betrügerisch enttarnt wur-
Händlerumfrage: Wo gibt es Schwierigkeiten und Probleme?
Internetverseuchung 83,31%
Export/Nettopreise 42,37%
den, machte der Verband deutlich, wie
leicht es in der virtuellen Internet Welt
möglich ist, mit wenig Aufwand einen falschen Anschein zu erwecken. Der BVfK
deckt regelmäßig Betrugsskandale großen
Ausmaßes auf, die zu schätzungsweise
10.000 Geschädigten pro Jahr führen, die
dem Markt ganz oder teilweise als Kunden
entzogen werden.
Details zu den übrigen Themen der Pressekonferenz finden sie auf Seite 24 (Mitgliederentwicklung), Seiten 26-29 (Händlerumfrage), Seite 30 (Oldtimerrecht, Autorechtstag) und Seite 17 (GVO).
Händlerumfrage: Wie prognostizieren
Sie die nächsten 12 Monate?
Steuerrecht/Nettowarenlieferungen 37,29%
Küchentischhändler 36,44%
Gewährleistung 27,12%
vermutlich
schlechter 51%
vermutlich
besser 21%
falsche Rabatte 27,12%
falsche EZ 23,73%
obligatorische Kosten 22,03%
vermutlich
gleichbleibend 28%
Mehrfachnennung möglich
Expertenrunde:
10 JAHRE INTERNET - VERTRIEBSKANAL DER ZUKUNFT
Beim Gastgeber Springer Automotive
Media (AUTOHAUS) zogen Vertreter von
AutoScout24 sowie Industrie und Handel
ein Fazit der bisherigen Entwicklung und
wagten einen Blick in die Zukunft.
Ralf John, Geschäftsführer der Hanko Kraftfahrzeughandel GmbH, berichtet: „Das Autogeschäft wurde durch das Internet
grundlegend verändert. Es gibt für Käufer und Verkäufer viel mehr Preis-Transparenz, das gilt auch für die Einkaufspreise.“ VW / Audi-Partner Uwe Feser ergänzte dazu, dass 74 Prozent der Kunden
vor dem Kauf ins Internetangebot schauen.
Mazda- und Kia-Partner Frank Lenz sieht im
Gegensatz zu früher deutlich niedrigere
Margen. Tobias Seifert, Leiter der GW-Organisation der Peugeot Deutschland GmbH,
stellte fest, dass keine Marke und kein
Händler heute mehr am Internet vorbei
komme und forderte von den Herstellern
die entsprechenden Präsentationsmöglich-
keit im Internet zu bieten. Wie
eine Umfrage zum Bekanntheitsgrad der bisherigen Gebrauchtwagen-Systeme der Hersteller zeige, kennen jedoch bisher nur 27,8% eines dieser GWMarken-Programme.
Unternehmensberater Klaus Fricke dazu: „Es geht um
schnelle Reaktionen bei der
Beantwortung von Kundenanfragen. Das Geschäft wird
schneller, der Kunde hat klare Erwartungen an die Reaktionszeit, die höchstens ein bis zwei Stunden betragen
darf.“
Manfred Seidel, von AutoScout24 GmbH,
rät grundsätzlich zu höchster Professionalität bei Anfragen zu Internet-Angeboten,
wobei – wie im Verkaufsgespräch vor Ort –
alle wichtigen Elemente wie GW-Garantie,
Finanzierungen, etc. bereits konkret ange-
boten werden sollten. „Der Kunde trifft
schon am Bildschirm die erste Entscheidung.“
Dr. Nicola Carbonari, CEO der AutoScout24
GmbH, verwies auf die hohe Bedeutung der
Fahrzeug-Präsentation im Internet: "Der
Kunde will hier ein Auto kaufen, nicht surfen. Er erwartet Transparenz, exakte, richtige und vollständige Daten zum Fahrzeug
sowie aussagefähige Bilder.
33
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:03 Seite 34
So haben die Gericht e entschieden
Urteile
OLG-Naumburg:
VERKÄUFER HAT FÜR JEDEN MANGEL ZWEI NACHBESSERUNGSVERSUCHE – JEDES BAUTEIL IST FÜR SICH ZU BETRACHTEN
Dass dem Verkäufer eines Fahrzeugs für
jeden einzelnen Mangel grundsätzlich
zwei Nachbesserungsversuche zustehen,
stellte nunmehr das OLG Naumburg fest.
Der Käufer eines Nissan Primera hatte auf
Rückabwicklung geklagt, nachdem insgesamt drei Mal ein Zündspulendefekt aufgetreten war. Hierbei handele es sich um
ein und denselben Defekt, so der Käufer.
Daher sei bereits wegen der durchgeführten dritten Bearbeitung davon auszugehen, dass die Nachbesserung zwei Mal
fehlgeschlagen ist.
Dies sah das Gericht anders. Im vorliegenden Fall könne nicht von einem zum Rücktritt berechtigenden Fehlschlagen ausge-
gangen werden. Denn die drei durchgeführten Reparaturen dienten nicht der Beseitigung desselben Mangels.
Vorliegend war nämlich nicht immer dieselbe der vier vorhandenen Zündspulen
betroffen und jede einzelne durchgeführte
Nachbesserungsarbeit war unstreitig erfolgreich.
In einem solchen Fall könne sich der Käufer nicht darauf berufen, die Nachbesserung sei fehlgeschlagen, weil das Fahrzeug
zwei Mal erfolglos repariert wurde. Denn
die in § 440 BGB genannten zwei fehlgeschlagenen Mängelbeseitigungsversuche
bezögen sich nicht auf mehrere, verschie-
dene Mängel, sondern nur auf ein und
denselben.
Hinzu kam im vorliegenden Fall, dass das
Fahrzeug zum Zeitpunkt des Rücktritts
überhaupt keinen Mangel mehr aufwies.
Die letzte Reparatur war nämlich, ebenso
wie die anderen, erfolgreich. Zurecht betonte das OLG Naumburg, dass in diesem
Fall bereits die Voraussetzung eines Mangels nicht erfüllt sei. Der Käufer könne sich
nicht auf einen nur möglichen, derzeit
aber tatsächlich nicht vorliegenden Mangel berufen.
(OLG Naumburg vom 13.02.2008, 6 U 131/07)
OLG-Düsseldorf:
RE-IMPORT: KEIN RÜCKTRITT BEI FALSCHER ERSTZULASSUNG
Der Kläger hatte von dem beklagten Autohaus einen gebrauchten Pkw der Marke
Nissan erworben. Im Kaufvertrag war in der
Zeile „Datum der Erstzulassung lt. FzgBrief“ 14.04.2003 eingetragen. Im unteren
Teil des Bestellformulars befand sich der
Vermerk: „Das Fahrzeug ist reimportiert.“
Anfang 2006 will der Kläger festgestellt
haben, dass es sich bei seinem Fahrzeug um
einen Reimport aus Italien handelt und das
Fahrzeug bereits am 30.07.2001 erstmals
zugelassen worden ist. Wegen arglistiger
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Täuschung bei den Vertragsverhandlungen
erklärte der Kläger daraufhin den Rücktritt
vom Kauf.
Das Gericht hat keine Täuschung
erkannt.
Der Kunde habe davon ausgehen müssen,
dass das ihm mitgeteilte EZ-Datum falsch
sein könne, da ihm bekannt war, dass es
sich um ein Re-Import gehandelt hat.
Dazu führt es aus: „Die dem Kläger somit
bekannte Reimport-Eigenschaft in Verbindung mit dem Quellenhinweis lt.
Fzg-Brief!“ machten auch ohne Einsichtnahme in den Fahrzeugbrief einem vernünftigen Durchschnittskäufer, auf dessen
Horizont abzustellen ist, deutlich, dass das
Datum 14. April 2003 als Erstzulassungsdatum nicht unbedingt stimmen muss, mit anderen Worten: Auch eine frühere Erstzu-
lassung und damit ein höheres Fahrzeugalter kamen in Betracht.
Unabhängig davon beziehe sich das EZDatum auf die erste Zulassung in Deutschland.
Dieser Entscheidung sind aber dann Grenzen gesetzt, falls das Fahrzeug wesentlich
älter gewesen wäre. Jedoch ging das Gericht davon aus, dass das Fahrzeug im Jahr
2001 produziert worden ist.
Dazu stellt es fest:
„Eine Herstellung des Fahrzeugs im
Jahre 2001 liegt nicht außerhalb dessen,
womit ein Durchschnittskäufer bei vernünftiger Betrachtung unter Berücksichtigung der Reimporteigenschaft
rechnen musste.“
(OLG Düsseldorf, I-1 U 103/07 vom 17.12.2007 )
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:04 Seite 35
RECHT & STEUERN
OVG-Koblenz:
GEZ PAUSCHAL FÜR GW-BESTAND - KEINE GEBÜHR
FÜR ROTE KENNZEICHEN.
In der Motion Nr.13 berichteten wir auf
Seite 37 von einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz welches über eine Forderung pauschaler Rundfunkgebühren entschieden hatte. In diesem Fall war der
Klage eines Gebrauchtwagenhändlers stattgegeben worden, nachdem der Südwestrundfunk für alle eingebauten Radiogeräte
in den Fahrzeugen (Händlergebühr), sowie
die roten Kennzeichen des Händlers, Gebühren gefordert hatte. Zur Begründung
nannte das Gericht die Tatsache, dass der
Südwestrundfunk keine Kenntnis erlangt
hatte, welche mit Radios bestückten Fahrzeuge in welchen Zeiträumen zum Verkauf
angeboten worden seien.
Dieses Urteil wurde inzwischen jedoch vom
Oberverwaltungsgericht Koblenz aufgehoben (OVG Koblenz, Urt. v. 29.01.2008, 7
A 11058/07.OVG). Demnach müssen Autoradios, die in zum Verkauf bereit gehaltenen Fahrzeugen eingebaut sind, angemeldet werden. Es genügt jedoch ein
Radio anzumelden, wofür dann eine Radiogebühr (die sogenannte Händlerge-
bühr) pauschal für alle
Fahrzeuge bezahlt werden muss.
Zur Begründung führte
das Gericht an, dass
der Händler für die in
den Fahrzeugen eingebauten Radiogeräten
der Rundfunkgebühr unterliege, da er Halter der Gebrauchtwagen sei, die er angekauft habe und im eigenen Namen
anbiete. Für Vermittlungsgeschäfte gelte
dies hingegen nicht, da der Händler hier
keine Haltereigenschaft erlange. Durch
eine pauschale Gebühr statt Gebühren für
jedes Radiogerät in jedem Fahrzeug sei der
Händler begünstigt und daher sei die
Händlergebühr nicht zu beanstanden.
Das Gericht ging außerdem davon aus,
dass auch schon zu den Anfangszeiten der
Händlertätigkeit (hier 1992) mindestens
immer ein Fahrzeug mit Radio vorhanden
war. Auch der Einwand, dass die Radios
zum Schutz vor Diebstahl ausgebaut worden seien, wurde vom Gericht nicht aner-
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Keine Extragebühr für Rote Kennzeichen
kannt, sondern als Schutzbehauptung gewertet.
Weiterhin konnte sich der Händler auch
nicht auf eine teilweise Verjährung der Gebührenforderung berufen. Der Händler hat
nach § 3 Absatz 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag die Verpflichtung bereitgehaltene Rundfunkgeräte anzuzeigen. Dieser
Verpflichtung war der Händler hier nicht
nachgekommen.
Hinsichtlich der roten Kennzeichen
kam das Oberverwaltungsgericht zu
dem Ergebnis, dass hierfür keine Gebühren zu zahlen seien, da kein Gebührentatbestand erfüllt sei.
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RECHT & STEUERN
So haben die Gerichte entschieden
Urteile
OLG-Köln:
EMISSIONS- UND VERBRAUCHSANGABEN
AUCH FÜR TAGESZULASSUNG PFLICHT
Auch wenn Tageszulassungen angeboten
werden, müssen für diese der Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß angegeben werden. Dies hat das OLG Köln entschieden.
Demnach gelten auch kurzfristig zugelassene
Fahrzeuge noch als Neuwagen, für die Händler gemäß Verkaufsverordnung Angaben
zu den Umweltstandards machen müssen.
Weil der Kfz-Händler sechs konkrete Fahrzeuge anbot und nicht nur eine Gruppe
eines bestimmten Fabrikats und Typs, müsse
er gemäß der Bestimmungen der Verkaufsverordnung Angaben zu Verbrauch und
Emission für jedes einzelne Fahrzeug machen.
„Neue Personenkraftfahrzeuge sind Personenkraftfahrzeuge, die noch nicht zu
einem anderen Zweck als dem des Weiterverkaufs oder der Auslieferung verkauft
wurden.“ Nach dieser Definition sind auch
Tageszulassungen Neuwagen im Sinne der
PKW-EnVKV. (OLG Köln.: 6 U 217/06)
Bundesgerichtshof:
BGH-INZAHLUNGNAHME BILDET
WIRTSCHAFTLICHE EINHEIT MIT NEUKAUF
Wird ein Autoverkauf wegen Mängeln rückabgewickelt, kann der Händler dem Kunden
auch den in Zahlung genommenen Gebrauchtwagen zurückgeben, da der in diesem Fall
zu Grunde liegende Neuwagenverkauf und die Hereinnahem des Altfahrzeugs eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies gelte auch dann, wenn die Inzahlungnahme bei einer Finanzierungsbank abgelöst worden ist und nicht der Kunde, sondern eine Bank
Eigentümer des Fahrzeugs war. Auch die Verwendung zweier unterschiedlicher Formulare
für den Neuverkauf und die Inzahlungnahme hielten die Karlsruher Richter nicht davon
ab, zugunsten des Händlers zu entscheiden. BGH VIII ZR 334/06
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bundesgerichtshof:
GENERELLER GEWÄHRLEISTUNGSAUSSCHLUSS
GEGENÜBER UNTERNEHMERN UNWIRKSAM.
„Eine Klausel zwischen Unternehmern
ist nichtig, weil unangemessen, wenn
sie auch gegenüber Verbrauchern nach
den §§ 305 ff. BGB unangemessen und
damit nichtig ist.“
u.a. für Körper- und Gesundheitsschäden
sowie für sonstige Schäden auch bei grobem Verschulden ausgeschlossen worden.
Diese Klausel wurde vom BGH als unangemessen und damit unwirksam beurteilt.
In dem Vertrag war neben der Sachmängelhaftung auch die Haftung des Verkäufers
„Ein Unternehmer darf ebenso wie ein
Verbraucher darauf vertrauen, dass sein
Vertragspartner ihn nicht grob fahrlässig oder gar vorsätzlich schädigt“, so die
Richter in Ihrem Urteil. (BGH VIII ZR 141/06)
Der BVfK hält für seine Mitglieder Vertragsformulare bereit, die steht’s die
aktuelle Rechtslage berücksichtigten.
Bundesgerichtshof:
LEISTUNGSORT DER NACHERFÜLLUNG
Immer wieder gibt es Streit über den Leistungsort der Nacherfüllung. Die Frage heißt
im Falle einer Mängelbeseitigung: Muss das
Auto zum Händler, oder der Händler zum
Auto?
Nach dem händlerfreundlichen Urteil des
Oberlandesgerichts München (wir berichteten in der Motion Nr.14 auf Seite 27), erschien ein Urteil Bundesgerichtshofs, in
welchem als Erfüllungsort der Gewährleistung der Ort anzusehen ist, an dem sich die
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Sache zum Zeitpunkt der Gewährleistung
bestimmungsgemäß befindet.
Der für das Kaufrecht zuständige 8. Senat
des Bundesgerichtshofs hat nun in einer
neuen Entscheidung offen gelassen, ob die
Aussage des 10. Senats ohne Einschränkung auch für die Nacherfüllung beim Kauf
beweglicher Sachen gelte.
(Urteile vom 08.01.2008 - X ZR 97/05 und
vom 15.07.2008 – VIII ZR 211/07)
Anmerkung der BVfK-Rechtsabteilung: Die
Frage zum Leistungsort der Nacherfüllung
ist also weiterhin offen, es darf jedoch
damit gerechnet werden, dass sich die häufigst vertretene Meinung durchsetzen wird,
welche den Ort der Nacherfüllung beim Verkäufer sieht. Unabhängig davon ist es aus
strategischen Gründen oft empfohlen, sich
selbst der Sache anzunehmen und unter eigener Regie zu prüfen und zu reparieren.
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:04 Seite 37
RECHT & STEUERN
EuGH-Luxenburg:
KUNDE ZAHLT KEINE NUTZUNGSENTSCHÄDIGUNG
BEI ERSATZLIEFERUNG
Europäischer Gerichthof korrigiert deutsche Gerichte
Der Händler darf beim Umtausch (Ersatzlieferung) innerhalb der Verjährungsfrist (bei
neuen Waren zwei Jahre) vom Kunden nun
keine Abnutzungsgebühr mehr verlangen.
Nach deutschem Recht war dies bislang
möglich. Hintergrund des Streits war ein defektes Haushaltsgerät (Herd).
Welche Auswirkungen hat das Urteil auf
den Autohandel?
Im Gebrauchtwagengeschäft vermutlich zu
gut wie keine. Da jeder Gebrauchtwagen
i.d.R. ein Unikat ist, wird dem entsprechend
im Falle eines Mangels nicht nachgeliefert,
sondern nachgebessert. Ist eine Nachbesserung unmöglich, oder scheitert diese endgültig, so kommt es meistens zur Rückabwicklung (Rücktritt).
Bei Gebrauchtwagen gilt nach wie vor:
„Dem Verbraucher gegenüber kann
eine zu leistende Erstattung gemindert
werden, um der Benutzung der Ware
Rechnung zu tragen, die durch den Verbraucher seit ihrer Lieferung erfolgt
ist.“
Anders bei Neuwagen:
Der EuGH macht nun im Falle einer so genannten „Ersatzlieferung“ eine Ausnahme. Mit Ersatzlieferung ist der Umtausch einer Ware gegen eine solche gemeint, die dem vertraglichen Vereinbarten
exakt entspricht. Von dieser Möglichkeit ist
bei neuen Waren / Autos auszugehen. Beim
Neuwagenverkauf ist also besondere Aufmerksamkeit geboten, bzw. Gefahr gegeben, gerade dann, wenn sich ein Streit über
die Frage, ob ein Sachmangel vorliegt oder
nicht, über längere Zeit hinzieht. Nicht nur,
dass ein Umtausch eines neuen Autos, der
bereits nach kurzer Zeit stattfindet, erheblichen Schaden beim Verkäufer auslöst, richtig teuer wird es für den Verkäufer, wenn
sich der Mangel erst nach mehreren Monaten zeigt und dann noch Monate darüber
gestritten wird. Der Käufer fährt in der Zwischenzeit womöglich „umsonst“, der
Wertverlust verbleibt in voller Höhe beim
Händler.
Worst-Case: Streit über Jahre durch mehrere Instanzen, bis der BGH entscheidet,
dass der Käufer das Auto zurückgeben
kann. Am Beispiel eines 7er BMW kann sich
jeder ausrechnen, was zu den geschätzt
30.000,- Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten noch an Wertverlust hinzukommt.
Problemverschärfend: Der Hersteller ist
im Hintergrund beteiligt. Verweigert er die
kostenlose Fehlerbeseitigung, entsteht
Ärger, den der Händler kaum verhindern
kann.
Tückisch: Der Kunde wendet sich im Falle
eines Mangels nicht an den Verkäufer, sondern an eine Vertragswerkstatt des Herstellers. (Je nach Vertrag schadet das den
Ansprüchen des Kunden nicht) Diese repariert mehrfach erfolglos, oder der Schaden
ist nicht nachzubessern, oder die Nachbesserung ist für den Kunden unzumutbar.
Dann verlangt der Kunde beim Verkäufer
Ersatzlieferung, die Umstände, die hierzu
geführt haben, hat der Verkäufer zwar nicht
verschuldet, er haftet dennoch.
Entlastend: Der Händler kann normalerweise Rückgriff auf den Hersteller nehmen.
Ausnahmen vom Rückgriffsrecht beim
Hersteller: Der Händler hat selbst in die EU
importiert, der Händler hat nicht bei einem
Vertreter des Herstellers (Vertragshändler)
gekauft, oder über diesen vermittelt. Dann
trägt der Händler wahrscheinlich das volle
Risiko.
Die Wirkung dieses EuGH-Urteils reduziert
sich in der Lebenswirklichkeit auf den seltenen Fall der Ersatzlieferung (Umtausch) für
eine neu erworbene Ware – und selbst da
gibt es Einschränkungen zugunsten des Verkäufers:
Entwarnung: Unzumutbarkeit kann retten. Der Verkäufer kann „die Ersatzlieferung verweigern, wenn sich diese Abhilfe als unverhältnismäßig erweist, weil
sie ihm unzumutbare Kosten verursachen würde.“ An dieser Stelle kommen wir
zum Unterschied zwischen einem neuen
Herd und einem neuen Auto. Während ein
nach kurzer Zeit zurückgenommener Herd
beim Händler beim späteren Abverkauf
nach Instandsetzung nur geringen wirtschaftlichen Schaden verursachen würde, ist
das Gegenteil beim Neuwagen zu erwarten.
Ein Neuwagen, der nach kurzer Zeit wegen
Mängeln im Rahmen eines Umtauschs (Ersatzlieferung) zurückgegeben wird,
wird vom Verkäufer selbst in
ordnungsgemäßen Zustand nur
mit erheblichem
Verlust verkauft
werden können.
Das liegt bekanntermaßen daran,
dass Inbetriebnahme und 1. ADAC-Träume: Der Kunde ist König,
Haltereintrag im die Händler bezahlen.
Brief (ZBII) zu einem Wertverlust von mindestens 10-20% des ursprünglichen Neupreises führt.
Daher kann der Händler bei der Ersatzlieferung zwar keinen Ersatz mehr für die bisherige Nutzung des Autos verlangen, er kann
jedoch u.U. verhindern, dass es überhaupt
zu einer Ersatzlieferung kommt, indem er
diese Art der Mängelbeseitigung wegen
Unverhältnismäßigkeit verweigert. D.h., es
bleibt in diesem Falle die Nachbesserung
oder die Minderung - eine für den Händler
wirtschaftlich wesentlich günstigere Lösung.
Alles in Allem ist bei Neuwagenreklamationen in jedem Fall Umsicht wie auch juristische Hilfe geboten, wie sie der BVfK seinen
Mitgliedern zur Verfügung stellt.
Für Gebrauchtwagen gilt nach wie vor:
„Hat sich eine Vertragspartei vertraglich
den Rücktritt vorbehalten oder steht ihr
ein gesetzliches Rücktrittsrecht zu, so
sind im Falle des Rücktritts die empfangenen Leistungen zurückzugewähren
und die gezogenen Nutzungen herauszugeben.“
Wichtig: Bei Gebrauchtwagen gelten
unterschiedliche Berechnungsformeln,
die zur Ermittlung des „gezogenen Nutzens“ anzuwenden sind.
EuGh C-404/06 vom 17. April 2008
Der BVfK hält für seine Mitglieder Vertragsformulare bereit, die steht’s die
aktuelle Rechtslage berücksichtigten.
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RECHT & STEUERN
Landgericht-Köln:
ABMAHNBEFUGNIS DES BVFK BESTÄTIGT
Der BVfK ist von seinen Mitgliedern satzungsgemäß beauftragt, „... zur Aufklärung, Belehrung und Rechtsberatung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs und eines fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs beitragen und ggf. im
Zusammenwirken mit den zuständigen Stellen der Rechtspflege, unlautere, Markt
verzerrende und wettbewerbswidrige Maßnahmen bekämpfen...“
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Zweifel an Rechtmäßigkeit, Kompetenz und Konsequenz des BVfK veranlasste nun einen
EU-Händler, das Landgericht Köln anzurufen. Doch auch die Kölner Richter bestätigten die
Wirksamkeit und Bedeutung des BVfK beim Kampf gegen unseriöse Praktiken. „... vielmehr ist der Kammer aus anderen Verfahren durchaus bekannt, dass sich der BVfK
nicht nur auf Abmahnungen beschränkt, sondern Unterlassungsansprüche auch
gerichtlich verfolgt.“ So das Gericht und wies die Verbotsanträge des Heinsberger Händlers gegen seinen Konkurrenten endgültig zurück. (LG Köln 81 O 57/08)
Info Abmahnungen:
BGH-Richter Wolgang Ball
DIE VORTEILE BEIM EINSCHALTEN DER BVFK–RECHTSABTEILUNG:
a. Derjenige Händler, der auf den Verstoß aufmerksam macht, bleibt ungenannt.
b. Die Kosten der Abmahnung sind deutlich geringer (unter 200,-).
c. Sofern sich aus der Angelegenheit ein wettbewerbsrechtliches Verfahren ergibt,
entstehen im Falle dessen, dass die Sache nicht erfolgreich verfolgt wird, für den
auf den Verstoß aufmerksam machenden Händler keine Kosten.
d. Der BVfK erhält Kenntnis über die Arbeitsweise von Autohändlern und kann
dies in seine Überlegungen hinsichtlich Aufnahme oder Verbleiben im Verband
mit einbeziehen.
200 Teilnehmer strömten zum ersten Autorechtstag
e. Der BVfK mahnt nur das ab, was nach der überwiegenden Auffassung seriöser
Händler auch tatsächlich wettbewerbswidrig und rechtlich unumstritten ist.
DEM GEGENÜBER STEHT DER WEG, SELBST MITTELS EINES ANWALTES
GEGEN EINEN WETTBEWERBSVERSTOSS VORZUGEHEN:
• Der Händler tritt namentlich als Initiator der Abmahnung auf und zieht damit besonders wegen der bis zu 5-fach höheren Gebühren - den Unmut und Zorn
des Abgemahnten auf sich.
Maßgebliche Kompetenz von Uni München:
Prof. Dr. Stephan Lorenz
• Der Abmahnende läuft zukünftig Gefahr, dass seitens des Abgemahnten jegliche
geschäftliche Äußerung des Abmahnenden genauestens geprüft wird und bei
Nichteinhaltung wettbewerbsrechtlicher Vorschriften Gleiches droht, was diesem
Händler zuvor widerfahren ist. Hierbei ist zu bedenken, dass kaum ein Autohändler in der Lage ist, sämtliche wettbewerbsrechtlichen Vorschriften zu kennen und folglich zu beachten.
• Im Falle einer gerichtlichen Klärung, zu der es nicht selten kommt, zahlen der
Unterliegende (auch der Abmahnende kann unterliegen) die vollen, im Falle eine
Vergleiches jeder die anteiligen Kosten. Dies bedeutet unter Berücksichtigung
des von vielen Anwälten gewählten Streitwertes von 10.000,- € bei einem
100%igen Unterliegen immerhin einen Betrag von über 3.000,- € (Gerichtskosten 588,- €, Kosten für den gegnerischen Anwalt, 1.215,- € und Kosten für den
eigenen Anwalt in gleicher Höhe zu Lasten des Unterliegenden.)
38
Prof. Dr. Lorenz, BGH-Richter Ball, Dr. Reinking
und Prof. Dr. Genzow (v.l.n.r.)
eis
ungsnachw
Mit Fortbild
O
FA
gemäß § 15
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:04 Seite 39
09
2. Deutscher Autorechtstag
Der 1. Deutsche Autorechtstag wurde zu einem Riesenerfolg
Nicht nur Autohändler, auch die Autokäufer, ob Verbraucher oder Nichtverbraucher
haben Probleme im Umgang mit dem
längst nicht mehr neuen Kaufrecht. An
prozessentscheidenden Schnittstellen des
Gesetzes sind sie genau so ratlos wie die
Händler. So etwa bei der schlichten Frage,
ob der Käufer im Falle des Auftretens
eines Sachmangels das Auto zum Händler
bringen oder ob dieser es abholen muss.
In Anbetracht der skizzierten Ausgangslage veranlasste Dr. Reinking, ADAC, BVfK
und ZDK zur Gründung des Autorechtstages.
Es gibt zahlreiche Veranstaltungen, die
sich auf bestimmte Branchen, Sparten
und Lebensbereiche eingestellt haben
und sich mit deren Rechtsproblemen befassen (z.B. der Baugerichtstag und der
Pferderechtstag). Der Deutsche Autorechtstag ordnet sich dort ein. Die Darbietung und Aufarbeitung des Autorechts auf
einem eigenen Forum stößt auf sehr großes Interesse. Die allgemeine Verunsicherung, hervorgerufen durch die Schuldrechtsreform, dürfte hierfür ausschlaggebend sein. Ein weiterer Grund besteht sicher auch darin, dass speziell der Autokauf
eine Schlüsselrolle bei der Erkundung und
Erprobung des reformierten Kaufrechts
spielt. Er liefert die Munition für viele Prozesse, deren Ausgang sich - zum Leidwesen der Beteiligten - vielfach nicht abschätzen lässt.
Dementsprechend stellt sich der Deutsche Autorechtstag der als vordringlich
eingestuften Aufgabe, auf dem juristischen Minenfeld des Autorechts einen
fachspezifischen Meinungs- und Erfahrungstausch zu ermöglichen, Perspektiven
aufzuzeigen, Anregungen zu liefern, Lösungsmodelle zu entwickeln und praktische Handlungsanweisungen zu erarbeiten. Wenn es ihm außerdem gelingt,
zur Rechtsfortbildung der Teilnehmer und
zur allgemeinen Rechtsentwicklung beizutragen und seine Veranstaltungsreihe zu
einer Stätte der persönlichen Begegnung
werden zu lassen, hat er seine Zielvorgabe erreicht.
Die Aufmerksamkeit des Deutschen Autorechtstages ist auf die zivilrechtlichen Probleme gerichtet, die hauptsächlich beim
Kauf, Leasing und bei der Finanzierung,
Versteigerung und Reparatur von Kraftfahrzeugen auftreten. Dabei werden auch
die Rechtsverhältnisse dahinter ins Auge
gefasst, wie etwa die Refinanzierung, die
Forderungsabsicherung, das Händlervertragsrecht und die Rechtsbeziehungen
zwischen Garantiegeber und Werkstatt.
Der Deutsche Autorechtstag befasst sich
nicht mit denjenigen Themen, auf die andere Veranstalter bereits fokussiert sind.
Ausgegrenzt ist das gesamte Verkehrsrecht zivil- straf- und versicherungsrechtlicher Art. Insbesondere das Schadensrecht, die Schadensregulierung sowie
Bußgeld- und Verkehrsstrafsachen werden
nicht behandelt.
Ein regelmäßiger Blick in die Zukunft soll
die Veranstaltungsreihe beleben. Denkbare Themen auf diesem Felde sind: Das
Schicksal der GVO nach 2010, die Schaffung und Ausgestaltung eines einheitlichen europäischen Kaufrechts, Probleme
im sich ausweitenden Handelsverkehr mit
osteuropäischen Ländern und China, die
Abgrenzung zwischen Qualitätsunterschieden und Mängeln bei Billigimporten.
Ein Credo der Veranstalter lautet: Probleme direkt und für jedermann verständlich ansprechen und Klartext
reden.
Es sollen grundsätzlich nur Spitzenkräfte
zu Wort kommen: Solche, die das Sagen
haben und solche, die den Sagenden
etwas zu sagen haben. Der 1. Deutsche
Autorechtstag konnte mit Persönlichkeiten aufwarten, die diese Anforderungen
allemal erfüllten. Deshalb verlief er äußerst erfolgreich.
Trotz aller Bescheidenheit möchte der
Deutsche Autorechtstag auch zur Rechtsfortbildung beitragen. Deshalb wird erwogen, auch weiterhin Empfehlungen auszusprechen, sofern diese von den Teilnehmern mehrheitlich gebilligt werden.
Erfreulicherweise konnte bereits für die 1.
Veranstaltung eine große Zahl von Interes-
senten gewonnen werden. Gekommen
waren all diejenigen, die mit dem Autorecht zu tun haben und sich von den Themen angesprochen fühlten, darunter Fachanwälte, Syndikusanwälte und Pressevertreter. Zahlreiche Autohändler, Kraftfahrzeughersteller, Importeure und ihre Verbände, Kraftfahrzeuginnungen, Verbrauchervertreter, Sachverständige, Gutachterorganisationen, Garantiegeber, Banken,
Leasinganbieter, Internet-Plattformbetreiber und Autoversteigerer hatten es sich
nicht nehmen lassen, entweder persönlich
teilzunehmen oder ihre Hausjuristen zu
entsenden. Alle sind eingeladen, auch am
2. Autorechtstag mit Engagement und Interesse teilzunehmen.
Referenten des 1. Deutschen Autorechtstages:
Dr. Kurt Reinking, Rechtsanwalt, Autor
zahlreicher Veröffentlichungen Mitautor
des Standardwerks „Reinking / Eggert
Der Autokauf“,
Wolfgang Ball, Vorsitzender Richter des
für den Autokauf zuständigen VIII. Zivilsenats beim BGH, Karlsruhe,
Prof. Dr. Stephan Lorenz, maßgeblicher
Protagonist des neuen Schuldrechts, Institut für Internationales Recht - Rechtsvergleichung, Ludwig-Maximilians-Universität
München,
Prof. Dr. Christian Genzow, Rechtsanwalt, Partner der Kanzlei Graf von Westphalen, Köln,
Gösta Petri, Generaldirektion Gesundheit
und Verbraucherschutz / Kommission der
Europäischen Gemeinschaften, Brüssel
Ulrich May, Rechtsanwalt, Leiter Interessenvertretung Recht des ADAC, München,
Ulrich Dilchert, Rechtsanwalt, Geschäftsführer des Zentralverbandes Deutsches
Kraftfahrzeuggewerbe e.V.
Veranstalter:
www.deutscher-autorechtstag.de
39
M16_Fassung12:Layout 1 25.11.08 14:05 Seite 40
RECHT & STEUERN
OLG-Schleswig:
ZWEIMAL KASSIEREN GEHT NICHT
Gewiefter Kunde wollte erst Garantie und dann Gewährleistung beanspruchen
Wie vorsichtig der Verkäufer bei einem Vorgehen des Kunden aus einer abgeschlossenen Gebrauchtwagengarantie sein muss,
zeigt ein Urteil des OLG Schleswig vom
09.10.2007 (Az. 3 U 30/07).
Zwar wurde dem in diesem Fall klagenden
Verkäufer Recht gegeben. Das Urteil verdeutlicht jedoch, dass vielerlei zu beachten
ist, um nicht doch in Anspruch genommen
werden zu können.
Im vorliegenden Fall kam es bei einem Passat Variant 2,5 TDI, EZ 03/2001 etwa vier
Monate nach Kaufvertragsschluss zu einem
Defekt des Turboladers und des Motors. Der
Käufer hatte zu diesem Zeitpunkt ca.
10.000 km (KM-Stand: 197.565) mit dem
Fahrzeug zurückgelegt.
Der Kunde brachte das Fahrzeug zu dem
Händler, unterzeichnete eine Schadensanzeige für die Garantie, die er bei Vertragsschluss mit der Volkswagen-Versicherung
abgeschlossen hatte, und erteilte Reparaturauftrag. Da er sich laut Garantieversicherung mit 60% an den Materialkosten beteiligen musste, stellte er hierfür gleichzeitig
einen Darlehensantrag bei der VW-Bank.
Später wollte er hiervon allerdings nichts
mehr wissen, widerrief den Antrag und
wollte die ausstehende Werklohnrechnung
nicht bezahlen. Hierfür habe der Verkäufer
wegen eines Sachmangels einzustehen.
Das Gericht sah dies anders. Es verurteilte
den Käufer zur Zahlung des Werklohnes.
Die Zahlungspflicht folge aus dem Reparaturauftrag, den er in dem Wissen erteilte,
60% der Materialkosten tragen zu müssen.
Letzteres folge bereits daraus, dass er zeitgleich die Schadensanzeige und den Darlehensantrag unterzeichnete.
Auch sei die Geltendmachung der Werklohnforderung vorliegend nicht rechtsmissbräuchlich. Denn der Verkäufer sei nicht zur
kostenlosen Beseitigung des Schadens verpflichtet gewesen.
Bereits ein Sachmangel sei nicht nachgewiesen. Als Ursache für den vorliegenden Bruch
des Turboladerrades kamen nämlich mehrere Möglichkeiten in Betracht, von denen
nicht alle als Sachmangel einzustufen sind.
So könnten normaler Verschleiß, ein Marderbiss und Wartungsfehler des Kunden,
die der Sachverständige u. a. als mögliche
Ursachen feststellte, nicht zu Lasten des
Händlers gehen.
Dem beklagten Kunden gelang also die ihm
obliegende Beweisführung bezüglich des
Vorliegens eines Mangels nicht. Dies lag
auch daran, dass der Händler den Motor
bereits entsorgt hatte. Auch diesbezüglich
sei dem Händler laut OLG allerdings kein
Vorwurf zu machen. Denn er konnte nicht
Fahrzeuge verwalten, anbieten, verkaufen
davon ausgehen, dass der Kunde irgendwann aus Sachmängelhaftung gegen ihn
vorgehen werde.
Zudem stellte das OLG fest, dass das erforderliche Nacherfüllungsverlangen unter
Fristsetzung fehlt. Dies sei auch nicht entbehrlich gewesen. Denn der Verkäufer verweigerte die Nachbesserung nicht. Der
Kunde habe sofort einen Reparaturauftrag
erteilt ohne einen Mangel geltend zu machen, obwohl dies jedenfalls im vorliegenden Fall nahe liegend gewesen wäre.
Das Gericht entschied also für den Händler.
Zu berücksichtigen ist jedoch, dass dies vor
allem deshalb geschah, weil wirklich vieles,
insbesondere die Schadensanzeige und der
Darlehensantrag, für einen Reparaturauftrag unter Inanspruchnahme der Garantie
sprach. In diesem Fall konnte nicht von
einem Vorgehen aus Sachmängelhaftung
ausgegangen werden.
Dies kann aber auch schnell anders ausgehen, wenn der Käufer von einem Reparaturauftrag plötzlich nichts mehr wissen will.
Daher sollte, möglichst schriftlich, festgehalten werden, ob der Verkäufer nachbessert
oder er lediglich eine Garantiereparatur unabhängig von einer Gewährleistung vornimmt. Dann kann der Kunde möglicherweise später nicht behaupten, er habe eine
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RECHT & STEUER
Brüssel:
DAS NEUE GRÜNBUCH
zur Überprüfung des
gemeinschaftlichen Besitzstandes im Verbraucherschutz
innerhalb der EU.
Was ist ein Grünbuch? Man könnte sagen,
der Anfang vieler Gesetze, auch derjenigen,
die in Brüssel ihren Ursprung haben. Zunächst einmal werden im Grünbuch Gedanken, Überlegungen, Probleme und Lösungsvorschläge zusammengefasst und erörtert.
Als nächstes sind dann die Verbände dran.
Im Kfz-Sektor sind dies die Verbraucherverbände, besonders die Automobilclubs,
sowie die Verbände der Autohersteller, des
Handels und der Werkstätten. Diese nehmen Stellung und versuchen entsprechend
ihrer Interessenlage Einfluss zu nehmen.
Schließlich trifft die Europäische Kommission eine abschließende Entscheidung, die
dann als EU-Richtline verabschiedet wird.
Diese Richtlinie haben dann die nationalen
Gesetzgebungsorgane innerhalb einer bestimmten frist in nationales Recht umzusetzen. Der Gestaltungsspielraum ist eng, man
spricht von 20%.
So geschehen seinerzeit mit der EU-Richtlinie 1999/44/EG, die zur Grundlage für die
seit 1.1.2002 gültige Schuldrechtsreform,
dem so genannten neuen Gewährleistungsrecht wurde.
Im Gegensatz zu 1999 gibt es inzwischen
einen Bundesverband Freier Kfz-Händler
und entsprechend konnte auch der BVfK
Stellung zum neuen VerbraucherschutzGrünbuch der Europäischen Kommission
nehmen.
Die Ziele klingen sinnvoll: Durch Vereinfachung und Vervollständigung des vorhandenen rechtlichen Regelungsrahmens zu
einer besseren „Rechtsetzung“ (Gesetzeslage) zu gelangen, damit Verbraucher in
der gesamten EU gleich was sie, gleich wo
in der EU kaufen, die gleichen grundlegenden Rechte besitzen.
Nach Prüfung aller Eingaben wir die Kommission eine zusammenfassende Darstellung der eingegangenen Kommentare
prüfen und veröffentlichen. Je nach den Ergebnissen der Konsultation wird die Kommission entscheiden, ob Handlungsbedarf
für eine Gesetzesinitiative besteht.
Da auch Änderungen zum Nachteil des KfzHandel zu befürchten sind, war eine Stellungnahme des BVfK unerlässlich. Im
Wesentlichen ging es dabei um drei Punkte
von entscheidender Bedeutung
1. Der über einen Vermittler handelnde
Verbraucher.
2. Verlängerung der Beweislastumkehr
3. Die spezifischen Regeln für
Gebrauchtwagengarantien.
Zu Punkt 1: Die Vermittlungsmöglichkeit muss bleiben: Auch wenn das Vermittlungsgeschäft in manchen Fällen
zwecks Umgehung von Sachmängelhaftung nur vorgeschoben wird, so betrifft dies
nur wenige Ausnahmen. In der nötigen
Schärfe wurde daher dem Argument widersprochen, es gebe kein vernünftiges Argument für den Kommissionsverkauf eines
Fahrzeugs, dies diene nur der Umgehung.
So wurde darauf hingewiesen, dass der
Kommissionsverkauf für einen Händler deswegen von Bedeutung ist, weil er auf diesem Wege den Kunden eine größere Palette
an Fahrzeugen präsentieren kann, ohne –
ähnlich einem Immobilienmakler – das wirtschaftliche Risiko zu tragen. Des weiteren
wird durch eine Kommissionierung kein Eigenkapital gebunden, so dass es durchaus
vernünftige wirtschaftliche Gründe für ein
solches Kommissionsgeschäft geben kann.
Zu Punkt 2: Keine Verlängerung der
Beweislastumkehr. Brisant wird es bei der
von der Kommission geplanten Verlängerung der Beweislastumkehr um weitere 6
auf dann 12 Monate. Nach ihren Feststellungen wirkt die nach 6 Monaten eintretende Beweislast des Verbrauchers angeblich als Einschränkung der Gewährleistung, da der Verbraucher nach Meinung der
Kommission ohne die Unterstützung von
Fachleuten und den Zugang zu den relevanten technischen Daten das Vorliegen eines
Mangels nicht wird beweisen können. Der
BVfK weist die Kommission darauf hin, dass
sich für den Gebrauchtwagenhändler dieses
Problem allerdings in gleicher Weise während der ersten sechs Monate stellt. Die
Frage, ob es sich um einen anfänglichen
Mangel oder um altersbedingten Verschleiß
handelt, kann in der Regel auch nur noch
durch einen Sachverständigen geklärt werden. Bei Gebrauchtwagen zeigen sich Mängel, die bei Übergabe bereits vorgelegen
haben in der Regel bereits in den ersten
Wochen nach dem Kauf. Mit zunehmender
Nutzung steigt die Wahrscheinlichkeit, dass
es sich um einen typischen Verschleißscha-
Das Berlaymont in Brüssel
den handelt, der nicht der Risikosphäre des
Verkäufers angelastet werden kann. Somit
zeigt sich die bisherige Wertung des Gesetzgebers als ausgewogene Entscheidung zwischen den Interessen der Vertragsparteien.
Insofern ist nach Ansicht des BVfK an der
bisherigen Rechtslage festzuhalten. Zumal
darauf hinzuweisen ist, dass die Beweislastumkehr in ihrer jetzigen Form zu Lasten des
Händlers in der Praxis nicht nur zu einer Defacto-Garantie innerhalb der ersten 6 Monate führt, sondern eine Zahl von ungerechtfertigten, wenn nicht sogar sehr zweifelhaften Inanspruchnahmen von Sachmängelhaftung von nicht geringem Ausmaß
festzustellen ist.
Zu Punkt 3: Die spezifischen Regeln
für Gebrauchtwagengarantien. Es geht
im Wesentlichen um die Aspekte:
• Mindestinhalt von kommerziellen Garantien • Übertragbarkeit solcher Garantien
auf spätere Käufer
Der BVfK sieht in Übereinstimmung mit
dem Verbraucherzentrale Bundesverband
und dem ADAC die Notwendigkeit, vage
Garantieversprechungen, die den Verbraucher über ihren wahren Inhalt täuschen, mit
gewissen grundlegenden Rechten zu versehen. Ebenfalls unterstützt der BVfK die
Übertragbarkeit solcher Garantien auf spätere Käufer, da hierdurch der Wert der gebrauchten Ware gesteigert werden kann.
Aus Transparenzgründen sollte auch eine Informationspflicht über die Reichweite der
Garantie auf bestimmte Teile festgeschrieben werden.
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