SPORTHANDBUCH
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SPORTHANDBUCH
Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch | Entwurf Stand März 2005 SPORTHANDBUCH Entwurf, Stand März 2005 Geht in Druck voraussichtlich Mitte 2005 Inhalt Anz. Seiten Kennz. PDF Seite Vorwort....................................... 2 ................... ........................ 2 Kennziffern................................. 4 ................... ........................ 4 Allgemeiner Teil ......................... 20 .................A ....................... 8 Kurzwaffe.................................. 30 .................K ...................... 28 Langwaffe ................................. 44 .................L ...................... 58 Jugend ....................................... 9 ..................J ..................... 102 Perkussion................................. 26 .................P ..................... 111 Silhouette .................................. 49 .................S ..................... 137 Field Target ............................... 11 .................F ..................... 186 Western Schießen...................... 24 ................ W..................... 197 IPSC-Kurzwaffe ......................... 81 ................I-K .................... 221 IPSC-Flinte................................. 90 ................I-F .................... 302 IPSC-Büchse.............................. 78 ................I-B .................... 392 Schießscheiben.......................... 19 .............. SCH................... 470 Gesamt ..................................... 490 ................. ...................... 488 JMK I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Vorwort _____________________________________________________________________________________ Vorwort Das nun vorliegende Sporthandbuch 2004 ist eine Weiterentwicklung des Sporthandbuchs 2000. Letzteres war nach 1991 und 1994 die dritte vollständige Überarbeitung der Sportordnung des Bundes Deutscher Sportschützen 1975 e.V. (BDS). Entsprechend dem neuen Bundeswaffengesetz musste der BDS seine mit diesem Sporthandbuch dokumentierte Sportordnung vom Bundesverwaltungsamt (BVA) „genehmigen“ lassen, um als Schießsportverband anerkannt zu werden. Die Erfordernis einer „genehmigten“ Sportordnung ist neu und Ergebnis der Gesetzesänderungen, die am vom Bundestag bereits mit sehr großer Mehrheit verabschiedeten Waffenneuregelungsgesetz als Folge des Amoklaufs von Erfurt nachträglich vorgenommen wurden. Betont werden soll aber auch, dass das BVA sich im Verlauf der Prüfung der Sportordnung des BDS, die äußerst intensiv war, sehr fair und kooperativ verhalten hat und nach einem etwas raueren Prüfungsbeginn am Ende als Ergebnis eine Sportordnung geschaffen wurde, die die uneingeschränkte Zustimmung des BVA gefunden hat und mit der der BDS sicher auch gut leben kann. Gegenüber dem Sporthandbuch 2000 ist auf Veranlassung des Autors das 50m Fallscheibenschießen mit Langwaffen in Kurzwaffenpatronenkalibern neu hinzugekommen. Die Regeln für das BDS-Western-Schießen wurden von Herbert Dummer, Reinhard Baumann und Andreas Schmitz vollständig überarbeitet. Die Regeln für das Field Target Schießen mit Luftdruckwaffen wurden von Prof. Volker Blüm den immissionsrechtlichen Anforderungen angepasst. Die Überarbeitung und Aktualisierung des Allgemeinen-, des Jugend-, des Kurz- und des Langwaffenstandardteils lag in den bewährten Händen von Frau Sigrid Schuh. Zum ersten Mal seit 1994 sind nun die IPSC Regeln angepasst worden und im Gegensatz zur vorherigen Ausgabe auch wieder Bestandteil der aktuellen und veröffentlichten Sportordnung. Insbesondere - und dies sei ausdrücklich hervorgehoben -basieren die Regeln weitestgehend auf dem aktuellen internationalen IPSC Reglement, das Jürgen Tegge übersetzt hat. Die davon vorgenommenen Abweichungen haben ihren Grund in den Anforderungen des deutschen Waffengesetzes und der entsprechenden Verordnung. Diese restriktiven gesetzlichen Anforderungen haben ihren Ursprung genauso wie die bereits oben angesprochene „Genehmigungspflicht“ der Sportordnung an sich, in der Anlassgesetzgebung nach Erfurt und einer in den Medien gegen das IPSC Schießen gerichteten Hetzkampagne eines ehemaligen BDS Präsidenten im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Erfurter Tat. Ursprünglich sah das neue Waffengesetz einen erheblich größeren Freiraum für den organisierten Schießsport vor. -1- I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Vorwort _____________________________________________________________________________________ Erfreulich ist, dass durch die vom Autor seit vielen Jahren geforderte, unterstützte und selbst betriebene Weiterentwicklung des internationalen IPSC Reglements die in Deutschland notwendigen Abweichungen in weiten Bereichen nur gering sind, insbesondere, wenn man sich die Veranstaltungen im europäischen Ausland betrachtet, falls ähnliche Schießstandverhältnisse wie bei uns vorliegen, was ja häufig der Fall ist. Ganz neu für den Bereich des BDS auf Bundesebene ist das IPSC-Flinten- und -Büchsenschießen. Hier sind neben den Änderungen aus waffenrechtlichem Anlass auch einige wenige Einschränkungen wegen sicherheitstechnischer Bedenken aus dem Führungsbereich der zuständigen Schießstandsachverständigen aufgenommen worden. Ohne Einverständnis von dieser Seite stehen keine für das IPSC Schießen, insbesondere für das IPSC-Langwaffenschießen abgenommenen und genehmigten Schießstände zur Verfügung. Das schießsportliche Angebot des BDS kann sich sicherlich sehen lassen. Der Verband hat sein möglichstes getan, um allen erdenklichen Wünschen entgegen zu kommen. Dabei soll auch darauf hingewiesen werden, dass sich aus der Vielzahl der verschiedenen Disziplinen nicht notwendigerweise ein Erfordernis für eine entsprechende Vielzahl von verschiedenen Schusswaffen ergibt. Häufig lässt sich eine geeignete Waffe in einer ganzen Reihe von Disziplinen verwenden. Gerade auch angesichts dieses breiten schießsportlichen Angebots soll an alle Mitglieder appelliert werden, sich an den schießsportlichen Veranstaltungen des BDS möglichst rege zu beteiligen. Die Gesellschaft, in der wir leben, akzeptiert die private Verfügungsgewalt von Schusswaffen kaum auf der Basis des bloßen Besitzenswollens, sondern bei Sportschützen nur als Voraussetzung für eine aktive schießsportliche Verwendung dieser Geräte. Dies sollte niemals vergessen werden. Friedrich Gepperth Präsident Eiche, Oktober 2004 -2- Kennziffernliste der BDS Schießsportdisziplinen Allen Disziplinen ist eine Kennzahl zugeordnet. Diese Kennzahl muss vom Antragsteller bei Anträgen zur Ausstellung waffenrechtlicher Genehmigungen zur eindeutigen Zuordnung der beantragten Waffen verwandt werden. Kennziffer Wertungsklasse Kurzwaffenprogramm (Standarddisziplinen) 1101 1102 1103 1106 1107 1108 1109 1110 1111 1112 1114 1115 25m-Schießen 25m-Schießen Pistole b. 9 mm 25m-Schießen Pistole üb. 9 mm 25m-Schießen Pistole Magnum 25m-Schießen Revolver bis .38 25m-Schießen Revolver üb. .38 25m-Schießen Revolver Magnum b. .357 25m-Schießen Revolver Magnum üb. .357 25m-Schießen Freie Klasse Pist./Rev. 5,6 mm/.22 lfb 25m-Schießen Freie Klasse Pist./Rev. min. 7,62 mm 25m-Schießen Freie Klasse Pist./Rev. 5,6 mm/.22 lfb mit Optik 25m-Schießen Dienst-Sportpistole/-revolver 25m-Schießen Freie Klasse .32 S&W long 1201 1202 1203 1204 1205 1206 1208 1209 1210 1211 1214 Mehrdistanzschießen Mehrdistanzschießen Pistole b. 9 mm Mehrdistanzschießen Pistole üb. 9 mm Mehrdistanzschießen Pistole Magnum bis .357 Mehrdistanzschießen Pistole Magnum über .357 Mehrdistanzschießen Revolver unter 4" Mehrdistanzschießen Revolver Spezial Mehrdistanzschießen Revolver Magnum bis .357 Mehrdistanzschießen Revolver Magnum über .357 Mehrdistanzschießen Freie Klasse Pistole/Revolver 5,6 mm/.22 lfb Mehrdistanzschießen Freie Klasse Pistole/Revolver min. 7,62 mm Mehrdistanzschießen Dienst-Sportpistole/-revolver 1301 1306 1316 1317 25m-Fallscheiben-Schießen 25m-Fallscheiben-Schießen Pistole 25m-Fallscheiben-Schießen Revolver 25m-Fallscheiben-Schießen Freie Klasse Pistole mind. 7,62 mm 25m-Fallscheiben-Schießen Freie Klasse Revolver mind. 7,62 mm 1401 1403 1406 1408 1410 1411 1413 Speed-Schießen 25m-Speed-Schießen Pistole Standardkaliber 25m-Speed-Schießen Pistole Magnum 25m-Speed-Schießen Revolver Standardkaliber 25m-Speed-Schießen Revolver Magnum 25m-Speed-Schießen Freie Klasse Pistole/Revolver 5,6 mm/.22 lfb 25m-Speed-Schießen Freie Klasse Pistole/Revolver mind. 7,62 mm 25m-Speed-Schießen Single Action Revolver 2101 2102 2103 2104 2105 50m Disziplinen 50m Präzision Sportgewehr Selbstlader Kurzwaffenpatronen 50m Präzision Sportgewehr Selbstlader KK 50m Präzision Unterhebelrep. Kurzwaffenpatronen 50m Präzision Unterhebelrep. KK 50m Präzision Dienstsportgew. offene Kimme KK Langwaffenprogramm (Standarddisziplinen) Kennziffern Seite 1 2106 2107 2108 2109 2203 2204 2211 2212 2301 2302 2310 2312 2401 2501 2503 2510 2511 50m Präzision Dienstsportgew. geschl. Kimme + Diopter KK 50m Präzision Matchsportgew. KK 50m Präzision Präzisionssportgewehr KK 50m Präzision Freie Klasse KK ZF 50m Intervall Unterhebelrep. Kurzwaffenpatronen 50m Intervall Unterhebelrep. KK 50m Intervall Unterhebelrep. Kurzwaffenpatronen optische Visierung 50m Intervall Sportgewehr Selbstlader KK offene Visierung 50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader Kurzwaffenpatronen 50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader KK 50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader Kurzwaffenpatronen opt. Visierung 50m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader KK offene Visierung 50m Symbolscheiben-Schießen Sportgewehr Selbstlader KK 50m Fallscheiben-Schießen Sportgewehr Selbstlader KW 50m Fallscheiben-Schießen Unterhebelrepetierer KW 50m Fallscheiben-Schießen Sportgewehr Selbstlader KW opt. Visierung 50m Fallscheiben-Schießen Unterhebelrepetierer KW opt.Visierung 3101 3103 3104 3105 3106 3107 3111 3114 3117 3118 3205 3210 3212 3213 3309 3312 3313 3314 3412 3413 3416 100m Disziplinen 100m Präzision Matchsportgewehr 100m Präzision Präzisionssportgewehr 100m Präzision Jagdgewehr 100m Präzision Unterhebelrep. 100m Präzision Dienstsportgew. Offene Kimme 100m Präzision Dienstsportgew. Geschl. Kimme 100m Präzision Dienstsportgew. Zielfernrohr 100m Präzision Sportgewehr Selbstlader optische Visierung 100m Präzision ZF-Gewehr Ordonnanzkaliber 100 m 100m Präzision ZF-Gewehr 100 m 100m Intervall Unterhebelrepetierer 100m Intervall Dienstsportgewehr 100m Intervall Sportgewehr Selbstlader b. 6,4 100m Intervall Sportgewehr Selbstlader üb. 6,4 100m Zeitserie Dienstsportgew. Selbstlader 100m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader b. 6,4 100m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader üb. 6,4 100m Zeitserie Sportgewehr Selbstlader optische Visierung 100m Fertigkeit Sportgewehr Selbstlader b. 6,4 100m Fertigkeit Sportgewehr Selbstlader üb. 6,4 100m Fertigkeit Sportgewehr Selbstlader Zielfernrohr 4101 4102 4103 4104 4105 4106 4107 300m Disziplinen 300m Präzision Matchsportgewehr 300m Präzision Dienstsportgew. Offene Kimme 300m Präzision Dienstsportgew. Geschl. Kimme + Diopter 300m Präzision alle Zielfernrohrgewehre 300m Präzision Hochleistungsgewehr 300m Präzision Sportgewehr Selbstlader Zielfernrohr 300m Präzision ZF-Gewehr 300 4600 4700 4701 Wurfscheibenschießen Trap Skeet Skeet-Vorderschaftrepetierflinte Kennziffern Seite 2 Silhouetten Schießen 5101 5102 5103 5104 5201 5202 5203 5204 5301 5302 5401 5402 5501 5502 Big Bore Pistol – Revolver Big Bore Pistol – Production Big Bore Pistol – Standing Big Bore Pistol – Unlimited Small Bore Pistol – Revolver Small Bore Pistol – Production Small Bore Pistol – Standing Small Bore Pistol – Unlimited Field Pistol – Production Field Pistol – Production any sights Big Bore Rifle – Silhouette Big Bore Rifle – Huntin Small Bore Rifle – Silhouette Small Bore Rifle – Light Perkussionsschießen 610X 611X 612X 613X 614X 615X 616X 617X 618X 619X 640X 641X 642X 643X 644X 645X 646X 647X 648X 649X 650X Standard Perkussionspistole Freie Perkussionspistole Standard Steinschlosspistole gezogener Lauf Standard Steinschlosspistole glatter Lauf Standard Perkussionsrevolver I Standard Perkussionsrevolver II Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen Freier Perkussionsrevolver Standard Patronen Revolver Standard Radschlosspistole Standard Perkussionsgewehr I Standard Perkussionsgewehr II Freies Perkussionsgewehr Standard Perkussionsdienstgewehr Perkussions-Hinterlader Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II Muskete Standard Einzelladergewehr Standard Mehrladergewehr Standard Radschlossgewehr 7101 7102 7103 7104 7105 Field Target Klasse 1 Field Target Klasse 2 Field Target Klasse 3 Field Target Klasse 4 Field Target Klasse 5 Field Target Schießen Jugendprogramm / Silhouette mit Luftdruck 7301 7311 7501 7511 Luftdruck-Pistole Freie Klasse Luftdruck Pistole/Revolver Luftdruck-Gewehr Freie Klasse Luftdruck-Gewehr Kennziffern Seite 3 IPSC-Schießen 8101 8102 8103 8104 8105 8201 8202 8203 8204 8301 8302 8303 8304 IPSC-Schießen Offene Klasse IPSC-Schießen Standard Klasse Pistole IPSC-Schießen Modifizierte Klasse IPSC-Schießen Production-Klasse IPSC-Schießen Standard Klasse Revolver IPSC-Flintenschießen Offene Klasse IPSC-Flintenschießen Modifizierte Klasse IPSC-Flintenschießen Standard Klasse IPSC-Flintenschießen Standard Klasse Repetierer IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Selbstlader IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Selbstlader IPSC-Büchsenschießen Offen Klasse Repetierer IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Repetierer Western-Schießen 9101 9102 9103 9201 9202 9203 9301 9302 9303 Western-Schießen 1890er Revolver Western-Schießen 1890er Büchse Western-Schießen 1890er Flinte Western-Schießen 1880er Revolver Western-Schießen 1880er Büchse Western-Schießen 1880er Flinte Western-Schießen 1870er Revolver Western-Schießen 1870er Büchse Western-Schießen 1870er Flinte Kennziffern Seite 4 I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ ALLGEMEINER TEIL A.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN A.2. WETTBEWERBE (ALLGEMEIN) A.3. MEISTERSCHAFTEN A.4. SCHIEßSTÄTTE UND SCHIEßSTAND A.5. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN A.6. ORGANISATION VON WETTBEWERBEN A.7. VORBEREITUNG VON SCHIEßVERANSTALTUNGEN A.8. WAFFEN- UND AUSRÜSTUNGSKONTROLLE A.9. SCHEIBENAUSWERTUNG A.10. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT A.11. EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND ABWEICHUNGEN VON DER SPORTORDNUNG A.1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN A.1.01. Allgemeine Verbindlichkeit In diesem Sporthandbuch sind die allgemein verbindlichen Regelungen und Bestimmungen zur Durchführung des Schießsports im Bund Deutscher Sportschützen zusammengefasst. Sie stellen die Sportordnung des Bundes Deutscher Sportschützen dar. Die nachfolgenden Ausführungen und Bestimmungen gelten für weibliche wie für männliche Personen (Schützen/Schützinnen), auch wenn aus sprachlichen Gründen nur männliche Personen erwähnt sind. A.1.02. Geltungsbereich Jeder Schütze ist den Regelungen und Bestimmungen dieses Sporthandbuchs, den Bestimmungen der Schieß- und Standordnung und bei Wettbewerben den Bedingungen der Ausschreibung unterworfen, die er durch seine Teilnahme am Wettbewerb anerkennt. Die Allgemeinen Bestimmungen des Teils A gelten für alle Teilbereiche dieses Sporthandbuchs, soweit in einzelnen Teilbereichen nicht spezielle Regelungen vorgesehen sind. A.1.03. Gleichbehandlungsgrundsätze Wo der Wortlaut des Sporthandbuchs nicht eindeutig ist, sind Entscheidungen unter Beachtung des sportlichen Anstandes zu treffen. Auf eine Gleichstellung aller Teilnehmer im Rahmen der tatsächlichen Möglichkeiten ist zu achten. A.1.04. Erleichterungen für Körperbehinderte Körperlich Beeinträchtigten sind auf Antrag notwendige Hilfen personeller und sachlicher Art zu gestatten, um eine Gleichstellung mit nicht beeinträchtigten Schützen herzustellen. A-1- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ Erleichterungen, die eine Änderung des Disziplinablaufes erfordern, sind unzulässig. Grundvoraussetzung ist, dass der Schütze im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit min. 50 % ist. In diesen Fällen sind die nachfolgend aufgeführten Hilfsmittel/Änderungen erlaubt, sofern diese ohne bauliche Änderungen am Stand einsetzbar sind: • Rollstuhlfahrer können sitzend freihändig, statt stehend bzw. liegend schießen. Dabei muss der Schütze sicherstellen, dass der Rollstuhl entsprechend feststellbar ist. • Eine Teilnahme an Disziplinen, die einen Positionswechsel zu unterschiedlichen Entfernungen erfordern, ist nicht möglich. • Stehhilfen für Behinderungen im Unter- und/oder Oberschenkel müssen handelsüblich sein. D. h. sie müssen im allgemeinen Handel erhältlich sein. Wird eine Stehhilfe oder ersatzweise ein Stuhl benützt, darf keine Rückenlehne vorhanden sein. • Einhändige oder einseitig gelähmte Schützen dürfen als Hilfe eine Pendelschnur benützen. Voraussetzung ist, dass auf dem Stand eine entsprechende Befestigungsmöglichkeit oder Gestell vorhanden ist. Pendelschnur und ggf. Gestell hat der Schütze selbst zu stellen. Der Antrag auf Erleichterung ist über den Landesverband beim zuständigen Bundessportleiter des BDS zu stellen. Über den Antrag ist innerhalb von 2 Monaten zu entscheiden. Die Entscheidung bindet alle Veranstalter von Meisterschaften und offiziellen Pokalschießen. A.1.05. Andere schießsportliche Verbände BDS Mitglieder können sich ohne Nachteile in anderen schießsporttreibenden Vereinen und Verbänden schießsportlich betätigen. A. 1.06. Minderjährige Schützen Die Ausübung des Schießsports ist gemäß dem derzeit gültigen Waffengesetz minderjährigen Schützen nur wie folgt gestattet: Kinder (vollendetes 12. Lebensjahr und noch nicht 14 Jahre alt) dürfen nur mit Druckluft-, Federdruckwaffen oder Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden, schießen. Voraussetzung dafür ist, dass dieses Schießen unter der Obhut einer verantwortlichen und zur Kinderund Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson geschieht. Jugendliche (vollendetes 14. Lebensjahr und noch nicht 16 Jahre alt sind) dürfen nur in Anwesenheit eines Sorgeberechtigten oder mit seinem schriftlichen Einverständnis unter der Obhut einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneten Aufsichtsperson schießen, soweit es nicht um Druckluft-, Federdruckwaffen oder Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte Treibgase verwendet werden handelt. Beim Schießen mit letzteren Waffen kann das Schießen von Jugendlichen auch ohne Anwesenheit einer verantwortlichen und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen A-2- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ geeigneten Aufsichtsperson geschehen soweit allgemein eine verantwortliche Aufsichtsperson das Schießen überwacht. Für Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr gelten für das Schießen die Vorschriften für Erwachsene soweit dies unter Aufsicht einer volljährigen verantwortlichen Aufsichtsperson geschieht. A.1.07. Gäste Gäste, die am satzungsgemäßen Schießsport des BDS teilnehmen, sind durch den BDS gegen Unfall und Haftpflicht versichert. Gäste, die nicht nach den Regeln des BDS schießen, hat der Schießstandbetreiber vor dem Schießen nach Maßgabe der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu versichern. Als Gäste gelten Personen, die zum Zwecke der Heranführung an den Schießsport zeitlich begrenzt am Training oder an Wettbewerben teilnehmen oder im Ausland wohnende Wettbewerbteilnehmer. A.2. WETTBEWERBE (ALLGEMEIN) A.2.01. Mindestanforderungen Als Wettbewerb gilt eine Schießveranstaltung nur dann, wenn bei Kurzwaffen mindestens 20 Schuss und bei Langwaffen und Perkussionswaffen mindestens 15 Schuss gefordert werden. A.2.02.Wettbewerbsarten Wettbewerbe können für Meisterschaften, für schießsportliche Pokalschießen und für sonstige schießsportliche Veranstaltungen durchgeführt werden. Sie sind nicht beschränkt auf das in diesem Sporthandbuch angebotene Sportprogramm. Wird bei der Austragung eines Wettbewerbs von den Disziplinen/Wettbewerbsabläufe dieses Sporthandbuchs abgewichen, so bedürfen, sofern Versicherungsschutz über den BDS gewünscht wird, diese Wettbewerbe der Zustimmung des BDS Präsidiums. Wird durch den Veranstalter eine eigene Versicherung abgeschlossen, gilt A.11.02! A.3. MEISTERSCHAFTEN A.3.01. Gliederung und Austragung Die Meisterschaften gliedern sich in a) Vereinsmeisterschaften b) Bezirksmeisterschaften (soweit vorhanden) c) Landesmeisterschaften d) Deutsche Meisterschaften e) Internationale Meisterschaften (soweit vorhanden) Diese Reihenfolge ist verbindlich. Die Meisterschaften können als „offene” Meisterschaften ausgeschrieben werden. A-3- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ Ab der Vereinsmeisterschaft sind alle Wettbewerbsklassen und Disziplinen anzubieten. (siehe auch A 3.05, 3.07 und A 3.08) Ausnahmen, zum Beispiel wegen Krankheit, regeln die Landesverbände auf schriftlichen Antrag des Vereins oder des Betroffenen. Ausnahmen für die Teilnahme an der Deutschen Meisterschaft regelt der BDS auf Antrag des zuständigen Landesverbandes. Anträge müssen spätestens zum Meldeschluss beim Veranstalter der Meisterschaft vorliegen. A.3.02. Termine Die Landesverbände, Bezirke und Vereine legen die Termine für ihre Meisterschaften selbst fest. A.3.03. Abgabe der Meldungen Die Meldungen zur Deutschen Meisterschaft müssen spätestens bis zu dem vom BDS Gesamtvorstand festgelegten Termin ( = letzter Eingang der Meldung beim Bundessportleiter) an den jeweiligen Bundessportleiter durch die Landesverbänden gesendet werden. Der Termin wird spätestens im November des Vorjahres durch den BDS Gesamtvorstand festgelegt und den Landesverbänden mitgeteilt. A.3.04. Austragungsvoraussetzungen bei Deutschen Meisterschaften (DM) und anderen Meisterschaften Voraussetzungen für die Austragung einer Deutschen Meisterschaft in einer Disziplin/Wettbewerbsklasse sind: • in der Schützenklasse mindestens 10 qualifizierte Schützen • in der Damen- und Jugendklasse mindestens 5 qualifizierte Schützinnen/Schützen • in der Alters- und Seniorenklasse mindestens 5 qualifizierte Schützinnen/Schützen Die Disziplin/Wettbewerbsklasse wird ausgetragen, wenn sich die oben genannte Anzahl Teilnehmer/innen qualifiziert hat. Sollten bei der Rückmeldung Absagen erfolgen und die Anzahl Teilnehmer/innen unter die Mindestzahl sinken, wird die Disziplin/Wettbewerbsklasse trotzdem ausgetragen. A.3.04.1. Gesamtwertung bei Deutschen Meisterschaften (DM) und anderen Meisterschaften Durch die Ausschreibung wird geregelt, ob für die einzelnen Disziplinen eine „Gesamtwertung“ erstellt wird. Dabei werden die Ergebnisse der drei Besten aus allen Wettbewerbsklassen in dieser Disziplin ermittelt. A.3.05. Austragungsvoraussetzungen bei Bezirks- und Landesmeisterschaften Bei Bezirks- und Landesmeisterschaften kann von den Mindeststarterzahlen (unter A 3.04) durch die Ausschreibung abgewichen werden. A-4- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ Werden die in dieser Ausschreibung genannten Zahlen nicht erreicht, so ist den betroffenen Schützen/innen die Möglichkeit einer Qualifikation zur nächst höheren Meisterschaft zu bieten, sofern sie das Zulassungslimit für die Bezirks-/ Landesmeisterschaft in ihrer entsprechenden Klasse erreicht haben. A.3.06. Zusammenfassung von Disziplinen Disziplinen werden bei der DM nicht zusammengefasst. A.3.07. Wettbewerbsklassen 1. Jugendklasse Alle weiblichen und männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 12 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres höchstens 21 Jahre alt werden. 2. Damenklasse Alle weiblichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 21 Jahre alt sind. 3. Schützenklasse Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 21 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres 46 Jahre alt werden. 4. Altersklasse Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 46 Jahre alt sind oder im Verlauf des Sportjahres 55 Jahre alt werden. 5. Seniorenklasse Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 55 Jahre alt sind. 6. Super Seniorenklasse Alle männlichen Schützen, die zu Beginn des Sportjahres mindestens 65 Jahre alt sind. A.3.08. Zusammenfassung von Wettbewerbsklassen Haben sich für eine Meisterschaft nicht genügend Jugendliche, Schützinnen bzw. in der Alters- oder Seniorenklasse nicht genügend Schützen qualifiziert, wird wie folgt verfahren: • Kommt die Jugendklasse nicht zustande, werden die qualifizierten Teilnehmer/innen der Schützenklasse bzw. Damenklasse zugeordnet. • Kommt die Damenklasse nicht zustande, werden die qualifizierten Teilnehmerinnen ihrem Alter entsprechend zugeordnet. • Kommt die Seniorenklasse nicht zustande, werden die qualifizierten Teilnehmer/innen der Altersklasse zugeordnet. Kommt auch diese nicht zustande, werden sie der Schützenklasse zugeordnet. Die Meldung zur nächst höheren Meisterschaft hat getrennt zu erfolgen. D.h. Zusammenfassungen sind vor der Weitermeldung wieder zu trennen. A-5- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ A.3.09. Einstufung in die Schützenklasse Auf Antrag des Teilnehmers können Damen, Jugendliche, AltersklasseSchützen und Senioren in der Schützenklasse der jeweiligen Disziplin - und damit in der Wertung - starten. Sie bleiben dann für alle weitergehenden Meisterschaften der Schützenklasse zugeordnet. A.3.10. Mannschaften Bei den Deutschen Meisterschaften Kurz-, Langwaffe und Perkussion erfolgt keine Mannschaftswertung. A.3.11. Teilnahmebedingungen für den einzelnen Schützen An Meisterschaften des BDS dürfen nur BDS Mitglieder teilnehmen, soweit es sich nicht um internationale Veranstaltungen handelt. Bei letzteren sind nach Maßgabe der Ausschreibung und Zulassung durch den Verantwortlichen auch ausländische Schützen teilnahmeberechtigt. Die Teilnahme an Meisterschaften des BDS ist nur den BDS-Mitgliedern erlaubt, die oder deren Verein die Jahres- und Versicherungsbeiträge in voller Höhe an den Landesverband bezahlt haben. A.3.12. Qualifikation zu einer Meisterschaft Voraussetzung für die Startberechtigung bei einer Meisterschaft ist, dass sich der Schütze für die Teilnahme qualifiziert hat. Dies erfolgt i.d.R. durch das Ergebnis, dass der Schütze in der vorangegangenen Meisterschaft gem. der Reihenfolge in seiner Wettbewerbsklasse A 3.01 erzielt hat. Weiterhin besteht bei den Wettbewerben K, L und P die Möglichkeit, sich an der Qualifikation zur Landesmeisterschaft bzw. zur Deutschen Meisterschaft mit den Ergebnissen zu beteiligen, die der Schütze bei der Landesmeisterschaft bzw. Deutschen Meisterschaft des unmittelbar vorangegangen Sportjahres erzielt hat. Hat der Schütze im Vorjahr nicht an der jeweiligen Meisterschaft teilgenommen, ist eine Direktmeldung nicht möglich. Möglich sind folgende Direkt-Meldungen: Ergebnis letzte Deutsche Meisterschaft Æ Deutsche Meisterschaft Ergebnis der letzten Landesmeisterschaft oder Deutschen Meisterschaft Æ Landesmeisterschaft Die Meldung hat zu Beginn des Sportjahres, gleichzeitig mit der Abgabe der Meldung der Vereinsmeisterschaftsergebnisse, zu erfolgen. Wird von der Möglichkeit der Direktmeldung Gebrauch gemacht, ist eine Teilnahme an der Bezirksmeisterschaft (bei Direkt-Meldung zur Landesmeisterschaft) bzw. an der Bezirks- und Landesmeisterschaft (bei Direkt-Meldung zur Deutschen Meisterschaft) nicht zulässig. Verstöße gegen das „Durchmeldungsverfahren“ führen zur Disqualifikation in den betreffenden Disziplinen. Der jeweilige Bundessportleiter kann bei einer Meisterschaft für die er zuständig ist, Startplätze, die wegen des Fernbleibens von qualifizierten Startern nicht genutzt werden, nach vor Beginn der Meisterschaft bekannt gegebenen A-6- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ Kriterien vergeben. Dabei ist auch die vorrangige Berücksichtigung von Helfern zulässig. A.3.13. Abbruch einer Meisterschaft Bei Abbruch einer Meisterschaft durch den Veranstalter kann das Ergebnis der vorangegangenen Meisterschaft für die Teilnahme an der folgenden Meisterschaft gewertet werden. A.3.14. Teilnahmevoraussetzungen Bei Bezirks-, Landesmeisterschaften und der Deutschen Meisterschaft des BDS ist ein Schütze nur dann startberechtigt, wenn sein Verein ihn termingerecht gemeldet hat, der Veranstalter ihn zur Meisterschaft zugelassen hat und das Startgeld fristgerecht bezahlt wurde. Das Ausbleiben einer Einladung zu einer Meisterschaft soll der Betroffene bis spätestens 4 Wochen vor der Meisterschaft gegenüber dem Veranstalter rügen. A.3.15. Starts für mehrere Vereine Ein Schütze darf in einem Sportjahr bei Meisterschaften des BDS in einer Disziplin nur für einen Verein starten. Er hat sich vor Beginn der Vereinsmeisterschaften zu entscheiden, für welchen Verein er in einer Disziplin startet. Verstöße führen zur Disqualifikation in den betreffenden Disziplinen. A.3.16. Wohnsitzwechsel Bei Wohnsitzwechsel innerhalb eines Sportjahres kann ein Schütze den Verein mit sofortiger Wirkung wechseln und seine weiteren Starts für diesen wahrnehmen. Er hat dies über seinen Landesverband dem Veranstalter sofort mitzuteilen. A.3.17. Landesverbandswechsel Bei Landesverbandswechsel können Schützen an der Landesmeisterschaft des neuen Verbandes teilnehmen, wenn sie die Qualifikationsvoraussetzungen des neuen Landesverbandes erfüllen. Die Meldung der Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft, der Bezirksmeisterschaft oder gleichgestellter Qualifikationen erfolgt durch den bisherigen Landesverband. Zur erstmaligen Teilnahme an Schießwettbewerben bedarf es auf Antrag des neuen Vereins der Zustimmung des neuen Landesverbandes. A.3.18. Helferdienst/Schießleiter Bei den DM’s im Kurz- und Langwaffenschießen ist der Schießbetrieb auf jedem Schießstand durch einen geprüften BDS-Schießleiter zu leiten. Bei Landes- und Bezirksmeisterschaften wird die Leitung des Schießbetriebs auf den Schießständen durch geprüfte BDS-Schießleiter dringendst empfohlen. A-7- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ A.3.19. Helferdienst In allen Disziplinen dieses Sporthandbuchs ist es zulässig, dass der Veranstalter einer Meisterschaft oder eines Wettbewerbs die Teilnehmer der Veranstaltung zu Helferdiensten verpflichtet. Dies kann das Abkleben oder Wechseln von Scheiben, das Aufstellen von Klappscheiben oder die Auswertung in der Anzeigerdeckung beim Langwaffenschießen mit den dazugehörenden Tätigkeiten umfassen. Teilnehmer, die sich weigern, diese Helferdienste abzuleisten, können aus der Wertung genommen werden. Die verpflichtende Einteilung zu Helferdiensten sollte in der Wettbewerbsausschreibung bekannt gegeben sein. A.4. SCHIEßSTÄTTE UND SCHIEßSTAND A.4.01. Schießstätte Als Schießstätte wird die gesamte Anlage, die aus einem oder mehreren Schießständen und den für die Schießvorhaben notwendigen Bauten sowie Betriebs- und Versorgungseinrichtungen besteht, bezeichnet. A.4.02. Schießstand Der Schießstand ist der Ort an dem entsprechend der Standzulassung geschossen wird. Er besteht aus dem Schützenstand, den Schießbahnen mit Schießbahnsohle, den Scheibenständen oder Zielobjekten (Ziele) und den Sicherheitsbauten (Seitensicherung, Höhensicherung, Abschluss der Schießbahn (Geschossfang)). A.4.03. Schießstandzulassung Schießübungen dürfen nur entsprechend der Zulassung der benutzten Schießstände durchgeführt werden. Die Zulassung muss für die verwendeten Waffen und Munition, für die entsprechenden Schießentfernungen, Anschlagsarten und alle verwendeten Ziele vorhanden sein. A.4.04. Verantwortlichen Aufsichtspersonen (Standaufsichten) Das Schießen im Trainings- wie im Wettbewerbbetrieb muss immer von einer auf dem jeweiligen Schießstand anwesenden verantwortlichen Aufsichtspersonen überwacht werden. Hierzu sind die Vorschriften der §§ 10 und 11 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung zu beachten und einzuhalten. A.4.05. Maßkriterien Schießentfernungen werden vom Scheibenspiegel bis zur Vorderkante des Schießtisches oder zu einer Entfernungsmarkierung am Schützenstand gemessen. Die Entfernungsmarkierung bzw. die Vorderkante des Schießtisches darf im Liegendanschlag nicht mit den Ellenbogen, im Kniend- und Stehendanschlag nicht mit den Füßen berührt werden. A-8- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ A.4.06. Toleranzen Sofern keine Einzelregelungen genannt sind, gilt grundsätzlich eine Toleranz von plus/minus 1 %. A.4.07. Zeit Auf dem Schießstand soll an gut sichtbarer Stelle eine Uhr angebracht sein. A.4.08. Kennzeichnung der Schützenstände und Scheiben Die Scheibenrahmen und die zugehörigen Schützenstände müssen mit derselben Nummer gekennzeichnet sein. Die Kennzeichnung muss während des gesamten Wettbewerbs deutlich sichtbar sein. Alternativen sind nicht zulässig. A.5. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN A.5.01. Zugelassene Waffen Es sind nur Sportwaffen und Munition zugelassen, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. A.5.02. Auf dem Schießstand abgelegte Waffen Bei auf Schießständen abgelegten oder abgestellten Sportwaffen müssen die Verschlüsse geöffnet sein. Sollte dies bauartbedingt nicht möglich sein, so hat der Schütze durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass der Verschluss in offener Stellung entsprechend blockiert wird. A.5.03. Laden einer Waffe Das Laden einer Waffe ist nur nach Aufforderung durch die Standaufsicht zulässig. Pistolen und Gewehre sind mit zum Geschossfang gerichteter Mündung zu laden. Revolver und Flinten dürfen beim Einschwenken der Trommel bis max. 45° abgesenkt werden. Eine geladene Waffe darf auf keinen Fall geholstert werden (Ausnahme: IPSC und Western). Dies führt zur sofortigen Disqualifikation. A.5.04. Zielübungen Zielübungen sind nur mit entladener Waffe und nur mit Erlaubnis der Standaufsicht zulässig. Wird die Waffe nach der Aufforderung durch den Schießleiter zum Laden in Anschlag gebracht, um die richtige Stand- und Halteposition zu finden, so handelt es sich nicht um Zielübungen im Sinne von Absatz 1. A.5.05. Standordnung und -zulassung Auf Schießständen sind Schieß- und Standordnungen gut sichtbar anzubringen. Für das Schießen des BDS gilt als allgemeiner und verbindlicher Sicherheitshinweis die jeweils aktuelle Schießstandordnung des Deutschen SchützenbunA-9- I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ des. Diese ist auf allen Schießstätten, auf denen sportlich geschossen werden darf, deutlich sichtbar angebracht bzw. anzubringen. Ihre Bestimmungen sind zwingend einzuhalten. A.5.06. Vorgeschriebene Sicherheitsausstattung Das Tragen einer Schutzbrille beim Schießen ist zur Vermeidung von Unfällen zweckmäßig. Eine Schießbrille ist einer Schutzbrille gleichgestellt, sofern das zielende Auge durch Glas und das nicht zielende Auge durch eine Abdeckscheibe geschützt sind. Eine „Sehbrille“ wird einer Schutzbrille gleichgestellt. Beim Schießen mit Perkussionswaffen, beim Schießen auf Stahlziele und beim Schießen auf unterschiedliche Entfernungen ist eine Schutzbrille zwingend vorgeschrieben. Beim Schießen mit Perkussionswaffen müssen Brillen mit einem ausreichenden Seitenschutz versehen sein. A.5.07. Verwarnung/Disqualifikation Ein Schütze, der gegen Bestimmungen des Sporthandbuchs verstößt oder Anordnungen des Schießleiters oder der Standaufsicht nicht Folge leistet, wird förmlich verwarnt. (Ausnahme: Es sind im Sporthandbuch andere Sanktionen festgelegt.) Wird er ein zweites Mal verwarnt oder wollte er sich durch einen Regelverstoß unrechtmäßige Vorteile verschaffen, so wird er vom Wettbewerbsleiter (Schießleiter) disqualifiziert. Verstöße gegen Sicherheitsbestimmungen führen zur sofortigen Disqualifikation. A.5.08. Genuss von Mitteln, die die Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigen Personen die unter dem Einfluss von Mitteln (Alkohol, Tabletten, Drogen) stehen, welche die Wahrnehmung beeinträchtigen, sind vom Schießen auszuschließen. Diese Regelung gilt genauso für Schießleiter, die für die Einhaltung der Sicherheit auf dem Stand verantwortlich sind, auch wenn sie nicht selbst am Schießen teilnehmen. A.5.09. Beschuss von Stahlzielen Werden Metallziele verwendet, soweit die Schießstandzulassung dies erlaubt, sind unbedingt die jeweils gültigen Vorschriften der Richtlinien Schießstandbau des Deutschen Schützenbundes bezüglich der Verwendung von Zielen aus Stahl zu beachten. Bei Verwendung von Büchsenmunition über 1500 Joule Mündungsenergie der Geschosse ist eine Mindestentfernung zum Ziel von 50m einzuhalten. Die zu beschießenden und nicht rückprallsicher verkleideten Flächen (Popper, Plates usw.) müssen aus einem hochvergüteten Stahl, der mindestens über eine Zugfestigkeit von 1500 N/mm2 und einer Härte von ca. 500 HB verfügt, bestehen. A - 10 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ Die Mündungsenergie der verwendeten Geschosse darf 3500 Joule nicht überschreiten. Es sind nur Vollmantelgeschosse mit weichem Bleikern sowie Teilmantelgeschosse mit Bleikern und einfachem Geschossaufbau jedoch keine Mehrkammergeschosse wie z.B. das Nolser-Partitiongeschoss oder Geschosse die überwiegend aus Messing bestehen, vergleichbar den Geschossen der Firma Barnes oder dem Hirtenberger ABC Geschoss, erlaubt. Bei Verwendung von Flintenmunition mit Flintenlaufgeschossen aus Blei ist eine Mindestentfernung zum Ziel von 40m einzuhalten. Die zu beschießenden und nicht rückprallsicher verkleideten Flächen (Popper, Plates usw.) müssen aus einem hochvergüteten Stahl, der mindestens über eine Zugfestigkeit von 1250 N/mm2 und einer Härte von ca. 400 HB verfügt, bestehen. Flintenlaufgeschosse, die nicht fast ausschließlich aus Blei sind, dürfen zum Beschuss von Metallzielen nicht verwendet werden. Das höchstzulässige Kaliber beträt 12/70. Flintenlaufpatronen im Kaliber 12/76 sind ausdrücklich nicht zugelassen. A.6. ORGANISATION VON WETTBEWERBEN A.6.01. Vereinsmeisterschaften a) Schützen dürfen an Vereinsmeisterschaften mehrerer Vereine teilnehmen, wenn sie bei diesen Vereinen Mitglied sind. Jedoch kann nur das Ergebnis der Meisterschaft eines Vereines nach Wahl des Schützen dem Bezirks- oder Landesverband zur Teilnahme an der nächst höheren Meisterschaft gemeldet werden. b) Bei unverschuldeter Nichtteilnahme an der Vereinsmeisterschaft ist dem Schützen Gelegenheit zum Nachschießen außerhalb der Konkurrenz zu geben. c) Die Vereinsmeisterschaft ist nur Einzelwettbewerb. Die Ergebnisse der Vereinsmeisterschaft sind dem Bezirks- bzw. dem Landessportleiter zu melden. A.6.02. Einzelmitglieder Die Landesverbände haben den Einzelmitgliedern jährlich die Qualifikation zur Teilnahme an der Bezirks- bzw. Landesmeisterschaft zu ermöglichen. A.6.03. Verhinderung der Teilnahme Wird ein Schütze am Tage der Landesmeisterschaft vom BDS bzw. Landesverband benötigt, so gilt sein Ergebnis bei der Vereins- bzw. Bezirksmeisterschaft als Qualifikationsergebnis für die Deutsche Meisterschaft. A.6.04. Zulassung Zu den Meisterschaften werden Schützen nach dem Leistungsprinzip und der Standkapazität zugelassen. Über die Zulassung zur Deutschen Meisterschaft entscheidet der Bundessportleiter als Vertreter des Gesamtvorstandes. Die Zulassung zur Deutschen Meisterschaft richtet sich bei den Schützen nach dem bei der Landesmeisterschaft erzielten Ergebnis bzw. dem Melde-Ergebnis gem. A 3.11. A - 11 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ A.7. VORBEREITUNG VON SCHIEßVERANSTALTUNGEN A.7.01. Verantwortung und Leitung Die Durchführung und Leitung einer Meisterschaft hat der Veranstalter zu verantworten. Für die sichere und sportgerechte Durchführung des Wettbewerbs trägt der jeweils zuständige Schießleiter auf dem Schießstand die Verantwortung. In der Ausschreibung soll eine genau Beschreibung des Waffentragebereichs und die Ausweisung von Sicherheitszonen enthalten sein. A.7.02. Standaufsichten/Funktionäre Die Mitarbeiter bei einer Schießveranstaltung müssen die erforderliche Qualifikation haben. Die Standaufsichten und/Schießleiter müssen volljährig und sachkundig sein. Die Standaufsichten haben folgende Aufgaben wahrzunehmen: • Sicherstellen, dass die Sicherheitsregeln eingehalten werden • Die Namen der Schützen gemäß der Startliste zu überprüfen • Kontrolle, ob nur zugelassene Waffen und entsprechende Munition verwendet werden • Einhaltung der Regeln zu überwachen • Kommandos zu geben • Ruhe auf dem Schießstand sicherzustellen. A.7.04. Scheibenbenennung Die Schießscheiben dürfen bei Meisterschaften nicht mit dem Namen des Schützen versehen sein, um eine objektive Auswertung sicherzustellen. A.7.05. Anordnungen und Anweisungen Die Anordnungen des Schießleiters und der Standaufsichten sind zu befolgen. A.7.06. Versäumen des Starttermins Ein Schütze, der trotz Aufruf nicht zum Schießen antritt, hat keinen Anspruch auf einen Nachstart. Der Nachstart kann gestattet werden, wenn dadurch der Wettbewerbsablauf nicht gestört wird. A.7.07. Aufsammeln von Hülsen und Geschossen Das Aufsammeln von Hülsen ist während des laufenden Wettbewerbs verboten. Das Überschreiten der Bande/Brüstung ist auch in Pausen nur mit Erlaubnis der Standaufsicht gestattet. Bei Verstößen erfolgt beim 1. Mal eine Verwarnung. Bei Wiederholung wird eine Disqualifikation ausgesprochen. Zulässig sind an der Waffe oder am Schießtisch angebrachte Vorrichtungen, die ausgeworfene Hülsen unmittelbar nach dem Schuss auffangen bzw. das Entladen von Revolvern direkt in ein, vom Schützen gestelltes, Behältnis. A - 12 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ A.8. WAFFEN- UND AUSRÜSTUNGSKONTROLLE A.8.01. Waffen und Bekleidung Vor dem Schießen hat jeder Schütze eine Waffen- und Bekleidungskontrolle durchführen zu lassen. Bekleidung, die dem Ansehen des Schießsports abträglich ist, ist verboten, insbesondere Tarnkleidung. A.8.02. Bestätigung der Kontrolle Nach der Prüfung sind die nicht beanstandeten Waffen mit einer Kontrollmarke zu versehen. Hierauf kann verzichtet werden, wenn die Kontrolle unmittelbar vor dem Start stattfindet und keine Manipulationsmöglichkeiten mehr gegeben sind. A.8.03. Abzugswiderstand Der Abzugswiderstand ist mit einem Prüfgewicht zu kontrollieren. Dabei sind Prüfgewicht und Lauf der Waffe parallel auszurichten und die Waffe senkrecht anzuheben (der Lauf der Waffe muss senkrecht nach oben zeigen). Eine Toleranz ist nicht zulässig. Bei Waffen mit stark kurvenförmigen Abzügen kann zum Messen des Abzugs-Widerstands die Waffe auch leicht abweichend von der Senkrechten gehalten werden. A.8.04. Wiederholungsprüfungen Die Überprüfung einer bereits geprüften Waffe ist zulässig. Wird hierbei eine Manipulation festgestellt, so erfolgt eine Disqualifikation für alle Disziplinen des laufenden Wettbewerbs, in denen mit der manipulierten Waffe teilgenommen wurde. A.8.05. Nachweise Der Schütze hat durch Vorlage geeigneter Unterlagen den Nachweis über alle Daten und Merkmale zu erbringen, die zur Prüfung der Zulässigkeit der Verwendung der Waffe erforderlich sind. Zum Beispiel muss er bei Langwaffen den Nachweis der Standardmäßigkeit oder des Originalzustandes erbringen, sofern es bei der Zulassung darauf ankommt. A.8.06. Haftungsausschluss Der BDS oder seine Vertreter übernehmen keine Haftung für die Zulässigkeit der vom Schützen für eine bestimmte Disziplin ausgesuchten Waffen und Munition. Die Waffen können auf ihre Zulässigkeit nach den Regeln dieses Sporthandbuchs überprüft werden. Eine solche Überprüfung begründet jedoch keine Zusicherung, Haftungsübernahme oder eine Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Waffe. Jeder Schütze ist selber dafür verantwortlich, dass seine Waffe und seine Munition den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Schützen, deren Waffen und Munition nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, sind vom Schießbetrieb auszuschließen. A - 13 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ A.9. SCHEIBENAUSWERTUNG A 9.01 Schusszahl Jeder Schuss, der während des Wettbewerbs nach dem Kommando „Laden“ abgegeben wird, ist auf die Gesamtschusszahl des Wettbewerbs anzurechnen. A.9.02. Wertung Wenn das Geschoss den Trennkreis zum nächst höheren Ring sichtbar berührt hat, ist der höhere Ring zu werten. In Zweifelsfällen sind Schusslochprüfer zu verwenden bzw. bei Kalibern, für die keine Schusslochprüfer erhältlich sind, entsprechende Exerzierpatronen (Originalpatrone ohne Zündhütchen und Pulver, kenntlich gemacht durch eine Querbohrung in der Hülse). Wird eine Scheibe von einem anderen Schützen beschossen, so hat der Schütze die Standaufsicht sofort darauf hinzuweisen. A.9.03. Ringgleichheit Bei Ringgleichheit entscheidet die größere Anzahl der Treffer in der Zehn, dann die größere Anzahl der Treffer in der Innenzehn, der Neun, der Acht, der Sieben usw.! A.9.04. Beschießen einer fremden Scheibe Wird eine Scheibe von einem anderen Schützen beschossen, so hat der Schütze die Standaufsicht sofort darauf hinzuweisen. Beschießt ein Schütze eine falsche Scheibe, so werden diese Schüsse bei ihm als Fehler gewertet. A.9.05. Überzählige Treffer Gibt ein Schütze nachweislich in einer Serie zu viele Schüsse ab, so wird er disqualifiziert. Erfolgt während der Wertungsserie ein Zwischenscheibenwechsel und wird die erste Scheibe mit zu vielen Schüssen beschossen, werden die besten überzähligen Treffer abgezogen. Die zuviel abgegebenen Schüsse dürfen auf die zweite Scheibe nicht mehr abgegeben werden. (Erfolgt während der Wertungsserie ein Zwischenscheibenwechsel und wird die erste Scheibe mit zu wenig Schüssen beschossen, so dürfen diese weder auf die erste Scheibe abgegeben, noch in der nächsten Serie nachgeholt werden.) Resultieren die überzähligen Treffer möglicherweise aus dem Beschuss der Scheibe durch einen anderen Schützen, so ist zu prüfen, durch welchen Schützen der Fremdbeschuss erfolgte. Lassen sich die Fremdtreffer (z.B. durch unterschiedliches Kaliber, unterschiedliche Geschossform und damit Lochform) eindeutig identifizieren, so sind nur die eigenen Treffer zu werten. Lassen sich Fremdtreffer nicht eindeutig identifizieren und es lässt sich nicht nachweisen, dass der Schütze selbst zu viele Schüsse abgegeben hat, so sind die besten Treffer zu werten. A - 14 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ Jeder Schuss, der während des Wettbewerbs abgegeben wird, ist auf die Gesamtschusszahl des Wettbewerbs anzurechnen, es sei denn, das Geschoss bleibt im Lauf stecken. A.9.06. Auswertung auf dem Stand Die Scheiben sollen nach Möglichkeit zusammen mit dem Schützen auf dem Schießstand ausgewertet werden, bevor sie von dem Scheibenrahmen abgenommen werden. Der Schütze erkennt durch seine Unterschrift die Trefferaufnahme an. Gegen diese Trefferaufnahme ist nach der Unterschrift kein Einspruch möglich. Verweigert der Schütze seine Unterschrift oder ist aus organisatorischen Gründen eine sofortige Trefferaufnahme nicht möglich, so ist die Scheibenauswertung von zwei sachverständigen Personen vorzunehmen. A.9.07. Störungen Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und kann er die Störung nicht beheben ohne Personen zu gefährden, so muss er die Störung melden. Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei Personen zu gefährden. Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese Disziplin disqualifiziert. A.9.08. Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen, auch bei Bruch von Waffenteilen. Das Nachholen der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse ist unzulässig. Der Schütze kann mit einer gleichwertigen Ersatzwaffe weiter schießen, wenn der Schießleiter dies genehmigt und der Disziplinablauf durch den Waffenwechsel nicht gestört bzw. verzögert wird. A.9.09. Bekanntgabe des Ergebnisses Einzelergebnisse müssen innerhalb einer Stunde nach Beendigung des Durchgangs bekannt gegeben werden. Erfolgt dies nicht, so hat der Teilnehmer den Veranstalter darauf hinzuweisen und die Bekanntgabe innerhalb einer angemessenen Frist (nicht länger als eine weitere Stunde) zu verlangen. A.9.10. Berühren der Scheiben vor der Auswertung Grundsätzlich darf kein Schütze seine Scheibe oder die eines anderen Wettbewerbteilnehmers nach dem Beschießen und vor der Auswertung durch den Schießleiter bzw. Standaufsicht berühren, es sei den er wird von den Standverantwortlichen dazu ausdrücklich aufgefordert. Zuwiderhandlung führt dazu, dass die Scheibe mit „Null“ gewertet wird. Diese Vorschrift gilt nicht für das Probeschießen und für Disziplinen und Veranstaltungen, bei denen die Schei- A - 15 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ benauswertung bzw. die Trefferanzeige durch Wettbewerbteilnehmer erfolgt, die nicht auch als Schießleiter bzw. Standaufsicht tätig sind. A.10. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT Gültig für Kurzwaffen-, Langwaffen-, Perkussion-, Jugend- und Westernteil. Die in den Klammern aufgeführten Bezeichnungen sind nur für den Westernteil gültig. A.10.01. Allgemeine Prinzipien A.10.01.1. Zugang Proteste können bezüglich aller Angelegenheiten, dem Einspruchsverfahren zugeführt werden. Allerdings können Proteste, die sich aus einer Disqualifikation wegen Sicherheitsverstoßes ergeben, nur insofern behandelt werden, als festzustellen ist, ob der Verstoß, wie vom Schießleiter (Range-Officer) beschrieben, tatsächlich unsicher war. Gegen die Frage, ob der Verstoß begangen wurde, ist kein Protest zulässig. A.10.01.2. Berufung Entscheidungen werden in erster Instanz vom Schießleiter (Range Officer) getroffen. Wenn der Teilnehmer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, sollte der zuständige Sportleiter (Range Master) geholt und um Entscheidung gebeten werden. A.10.01.3. Berufung beim Wettbewerbsgericht Sollte der Beschwerdeführer die Entscheidung weiterhin ablehnen, kann er sich durch Einreichen eines direkten Protests an das Wettbewerbsgericht wenden. Dieser Protest kann nur schriftlich erfolgen. A.10.01.4. Beweissicherung Der Beschwerdeführer kann den Sportleiter (Range Master) von seiner Absicht, das Wettbewerbsgericht einzuschalten, informieren und verlangen, dass die Funktionäre alle relevanten Unterlagen bis zur Anhörung sicherstellen. A.10.01.5. Vorbereitung des Protests Der Beschwerdeführer ist für Erstellung und Einreichung seiner schriftlichen Einlassung mit gleichzeitiger Zahlung der vorgesehenen Gebühr verantwortlich. Beide müssen dem Sportleiter (Range Master) innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgehändigt werden. A.10.01.6. Pflicht des Matchfunktionärs Jeder Funktionär, der einen Einspruch entgegennimmt, soll ohne Verzögerung den Sportleiter (Range Master) informieren. Zur selben Zeit muss er die Namen von Zeugen und beteiligten Funktionären festhalten und diese Information an den Sportleiter (Range Master) weiterleiten. A - 16 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ A.10.01.7. Pflicht des Sportleiters (Range Masters) Der Sportleiter (Range Master) wird, nach Erhalt des Berichtes für die anhängige Wettbewerbsgerichtsentscheidung, das Wettbewerbsgericht sobald wie möglich an einem nichtöffentlichen Ort zusammenrufen. A.10.02. Zusammensetzung des Wettbewerbsgerichts Der Veranstalter eines Wettbewerbs hat ein Wettbewerbsgericht zu bestellen, das aus einem Vorsitzenden und drei Beisitzern besteht. Die Beisitzer dürfen nicht zum Veranstalter gehören, also in irgendeiner Form für die Ausrichtung des Wettbewerbs verantwortlich sein. Sie müssen sachkundig sein. Bei Bedarf können zur Meinungsbildung weitere Personen benannt und angehört werden. A.10.02.1. Vorsitzender Der BDS-Präsident (LV-Präsident) oder sein Beauftragter als Vorsitzender des Wettbewerbsgerichts ohne Stimmrecht. A.10.02.2. Beisitzer Drei erfahrene Beisitzer, die vom Präsidenten oder Veranstaltungsleiter (Match Director) ernannt wurden, mit je einer Stimme. A.10.03. Fristen & Abläufe A.10.03.1. Ausschlussfrist für Einsprüche Ein Einspruch gegen ein Wettbewerbsergebnis ist nur innerhalb von 60 Minuten nach der Veröffentlichung des Ergebnisses zulässig. Für alle anderen Einsprüche gilt als Frist das Ende des Wettbewerbtages, an dem sich der Vorfall ereignet hat, soweit der Vorfall sich nicht weniger als eine Stunde vor Ende des Wettbewerbtages ereignet hat. In diesem Fall kann bis Ende der ersten Stunde des nächsten Wettbewerbtages Einspruch eingelegt werden. Am letzten Wettbewerbtag kann nur bis eine Stunde vor der Siegerehrung Einspruch eingelegt werden, soweit die Ergebnisse der einzelnen Teilnehmer zur Überprüfung vor Beginn dieser letzten Frist bereits bekannt gegeben worden sind. Nichteinreichung der vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb der genannten Frist lässt den Wettbewerbsgerichtsanspruch verfallen, und es finden keine weiteren Handlungen statt. A.10.03.2. Entscheidungsfrist Das Wettbewerbsgericht muss seine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden nach dem Einspruch zugleich aber auch bis spätestens zum Ende des Wettbewerbs gefällt haben. Bei Fristüberschreitung durch das Wettbewerbsgericht wird die Protestgebühr an den Beschwerdeführer zurückgezahlt. A.10.04. Gebühren Die Gebühr, die es einem Teilnehmer erlaubt, das Wettbewerbsgericht anzurufen, ist auf 25 Euro festgesetzt, soweit internationale Verbände für internatio- A - 17 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ nale oder international sanktionierte Veranstaltungen nicht andere Gebührensätze festlegen. Wenn das Wettbewerbsgericht dem Protest stattgibt, wird die Gebühr zurückerstattet. Wenn das Wettbewerbsgericht ablehnend über den Protest entscheidet, verfällt die Gebühr. A.10.05. Verfahrensregeln A.10.05.1. Pflicht des Wettbewerbsgerichts und Verfahrensweise Das Wettbewerbsgericht sieht die Unterlagen ein und erhält im Namen der Organisatoren die vom Beschwerdeführer gezahlten Gebühren, bis eine Entscheidung gefallen ist. A.10.05.2. Eingabe Das Wettbewerbsgericht lädt dann den Beschwerdeführer vor, damit dieser persönlich weitere Einzelheiten seiner Eingabe vortragen kann und kann ihn/sie über jeden bezüglich des Disputs relevanten Punkt befragen. A.10.05.3. Anhörung Der Beschwerdeführer wird dann aufgefordert, den Raum zu verlassen, während das Wettbewerbsgericht weitere Beweisaussagen anhört. A.10.05.4. Zeugen Das Wettbewerbsgericht hört dann Veranstaltungsfunktionäre sowie weitere Zeugen des Vorfalls. Das Wettbewerbsgericht untersucht alle vorgelegten Beweise. A.10.05.5. Fragen Das Wettbewerbsgericht hat das Recht, Zeugen und Funktionäre zu allen den Vorfall betreffenden Umständen zu befragen. A.10.05.6. Meinungen Mitglieder des Wettbewerbgerichts werden davon Abstand nehmen, Meinungen oder eine Einschätzung des schwebenden Verfahrens zu äußern. A.10.05.7. Ortstermin Das Wettbewerbsgericht kann jeden Stand oder für das Verfahren relevanten Bereich in Begleitung jeglicher Person, die dazu erforderlich erscheint, in Augenschein nehmen. A.10.05.8. Unzulässige Beeinflussung Jede Person, die versucht, auf irgendeine Art, außer durch Zeugenaussage, Mitglieder des Wettbewerbgerichts zu beeinflussen, kann mit disziplinarischen Maßnahmen belegt werden. A - 18 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ A.10.05.9. Beratung Wenn das Wettbewerbsgericht der Meinung ist, alle Informationen und Beweismittel, die den Disput betreffen, vorliegen zu haben, wird es sich zu nichtöffentlicher Beratung zurückziehen und seine Entscheidung mit Mehrheitsabstimmung treffen. A.10.06. Wettbewerbsgerichtsbeschluss und Vollzug A.10.06.1. Wettbewerbsgerichtsbeschluss Wenn das Wettbewerbsgericht seinen Entschluss gefasst hat, ruft es den Beschwerdeführer, den Schießleiter (Funktionär), den Sportleiter und den Veranstaltungsleiter (Range Master und Match Director) zusammen. Das Gericht gibt dann seine Entscheidung bekannt. A.10.06.2. Beschlussvollzug Es ist die Pflicht des Sportleiters (Range Masters) den Wettbewerbsgerichtsbeschluss umzusetzen. Der Veranstaltungsleiter (Match Director) informiert das zuständige Veranstaltungspersonal, dass die Entscheidung an einem allen Teilnehmern zugänglichen Ort aushängt. A.10.06.3. Endgültigkeit der Entscheidung Die Entscheidung des Wettbewerbsgerichts ist endgültig und lässt keinen weiteren Protest zu, es sei denn, der Sportleiter oder der Veranstaltungsleiter (Range Master oder Match Director) halten angesichts neuer, nach der Beschlussfassung aufgetauchter Beweise eine Wiederaufnahme für angebracht. A.10.06.4. Protokoll Beschlüsse des Wettbewerbsgerichts müssen protokolliert werden und als Präzedenz für jeden nachfolgenden, gleichartigen Vorfall innerhalb derselben Veranstaltung gelten. Eine Kopie dieses Protokolls ist dem Einsprechenden auszuhändigen. A.11. EINHALTUNG DER GESETZLICHEN BESTIMMUNGEN UND ABWEICHUNGEN VON DER SPORTORDNUNG A.11.01. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen Sowohl beim Training wie auch im Wettbewerbbetrieb müssen immer alle Vorschriften des Waffengesetzes, insbesondere §15 (6) und alle Vorschriften der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung, insbesondere die §§ 6,7, 10 und 11 unbedingt eingehalten werden A.11.02. Abweichungen von der Sportordnung Entsprechend §5(4) der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung kann im Training und im Einzelfall auch in Wettbewerben zur Durchführung von Pokalschießen, Königsschießen und ähnlichem außerhalb des eigentlichen Meisterschaftsprogramms von der Sportordnung abgewichen werden. A - 19 - I I A Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Allgemeiner Teil _____________________________________________________________________________________ Dies gilt nicht für das IPSC-Schießen, das BDS-Westernschießen und das Silhouettenschießen. In diesen drei Disziplinengruppen muss die Sportordnung immer eingehalten werden. In den übrigen Disziplinen können im Rahmen der Standzulassung bei den Zielen sowie beim Schießablauf (z.B. Schießzeit, Anzahl der abzugebenden Schüsse, Scheibenentfernung, u.a.) Abweichungen vorgenommen werden. Dabei müssen alle Vorschriften des Waffengesetzes, insbesondere §15 (6) und alle Vorschriften der Allgemeinen WaffengesetzVerordnung, insbesondere die §§ 6,7, 10 und 11 sowie ausreichende Sicherheitsbestimmungen unbedingt eingehalten werden. Wettbewerbe, die von der Sportordnung abweichen, müssen dem jeweiligen BDS Landesverband mindestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin unter genauer Beschreibung des Ablaufs schriftlich mitgeteilt werden. Ein gewohnheitsmäßiger Schießbetrieb neben der Schießsportordnung ist ausdrücklich nicht zulässig. Falls dauerhaft Abweichungen gewünscht werden, muss beim BDS Gesamtvorstand ein Antrag auf Änderung oder Ergänzung des Sporthandbuches gestellt werden, der dem Bundesverwaltungsamt zur Genehmigung vorgelegt werden muss. A - 20 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Kurzwaffen (Standardprogramm) Die nachfolgenden Regelungen gliedern sich in K.1. Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln K.2. Technische Vorschriften und Anschlagsarten K.3. 25 m-Schießen K.4. Mehrdistanzschießen K.5. 25 m-Fallscheiben-Schießen K.6. 25 m-Speed-Schießen K.7. 25 m-Fallscheiben-Shoot off K.8. Sportmunition K.1. Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln K.1.01. Schützenstand Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt. K.1.02. Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand Beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand (25 mSchießen, Fallscheibenschießen, Speed-Schießen) hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass sich vor dem Schützenstand eine Ablage befindet. Dort muss die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden können. Der Transport der Waffe zum und vom Schützenstand hat in einem Transportbehältnis (Koffer, Tasche usw.) zu erfolgen. Das Auspacken der Waffe nach Einnahme des Schützenstandes bzw. das Aufnehmen der Waffe nach der Trefferaufnahme ist nur nach Aufforderung durch den Schießleiter oder die Standaufsicht mit dem Kommando „Stände einnehmen und fertigmachen“ bzw. „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ gestattet. Der Veranstalter kann auf dem Stand zusätzlich eine Sicherheitszone ausweisen. K.1.03. Schießen von unterschiedlichen Entfernungen zum Scheibenstand (Mehrdistanz-Schießen) Beim Schießen von unterschiedlichen Entfernungen zum Scheibenstand muss der Veranstalter eine Sicherheitszone (safety area) im Rückraum des jeweiligen Standes ausweisen. Für jeden Schützen ist die Verwendung eines auf der Seite der Schusshand getragenen Holsters zwingend vorgeschrieben. Der Schütze betritt den Schützenstand mit der geholsterten Waffe. In Ausnahmefällen, wenn sich keine ausgewiesene Sicherheitszone in nächster Nähe befindet, kann der Schießleiter (Standaufsicht) dem Schützen gestatten, den Schützenstand mit der Waffe in einem Transportbehältnis zu betreten und die Waffe nach Aufforderung aus dem Transportbehältnis zu entnehmen und zu holstern. K-1- I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.1.04. Sicherheitszone: Aufgabe und Beschaffenheit Die Sicherheitszone auf dem Stand dient dazu, die Waffe aus dem Transportbehältnis, in dem sie auf den Stand gebracht wird, auszupacken und sie im entladenen, entspannten Zustand und ohne eingeführtes Magazin zu holstern. Ebenso ist die Waffe nach Beendigung des Schießens und vor dem Verlassen der Standanlage in der Sicherheitszone aus dem Holster zu entnehmen und in das Transportbehältnis zu legen. Die Sicherheitszone ist in Richtung Seiten- oder Rückwand des Standes, soweit letztere fensterlos ist, anzulegen. Sie ist mit einem Ablagetisch zu versehen. Die sichere Richtung, in die die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten kann. Die Sicherheitszone ist mit einem Schild „Sicherheitszone“ und bei Beteiligung ausländischer Schützen mit der englischen Übersetzung „Safety Area“ deutlich sichtbar auszuweisen. K.1.05. Vorschriften für das Verhalten in der Sicherheitszone In der Sicherheitszone darf auf keinen Fall mit Munition, auch nicht mit Pufferpatronen weder lose noch in Magazinen noch in Verpackungen hantiert werden. Geladene Magazine, die in Magazintaschen am Gürtel mitgeführt werden, oder lose Munition, die in einem Beutel/Behältnis am Körper mitgeführt wird, dürfen in der Sicherheitszone keinesfalls aus diesen Taschen/Behältnissen herausgenommen oder berührt werden. In der Sicherheitszone können Waffen gereinigt und auch zerlegt werden. Ebenso sind Ziehübungen und, unter Verwendung leerer Magazine, das Üben von Magazinwechseln gestattet. K.1.06. Waffentragebereich Der Waffentragebereich ist der Bereich auf der Schießanlage, in der sich Wettbewerbsteilnehmer mit der Waffe im Holster aufhalten dürfen. Er sollte eindeutig beschrieben sein und entweder in der Wettbewerbsausschreibung oder durch einen Aushang in allen Sicherheitszonen bekannt gegeben werden. Die Waffe darf im Waffentragebereich außerhalb von Sicherheitszonen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Standaufsicht nicht aus dem Holster genommen werden. Der Waffentragebereich muss den waffengesetzlichen Anforderungen genügen, die Voraussetzung für den Inhaber des Hausrechts der Schießstätte sind, allen Teilnehmern einer Veranstaltung das Führen von Schusswaffen zu gestatten. K.1.07. Ablauf des Probeschießens Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ betritt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene Schießposition entnimmt die Waffe dem Transportbehälter bzw. beim K-2- I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Mehrdistanzschießen dem Holster. Anschlagübungen sind nur in Richtung Kugelfang mit entladener Waffe und bei Pistolen nur ohne Magazin zulässig. Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden“ wird die Waffe geladen. Auf die Aufforderung zum Laden folgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen. Nach Ablauf der 3 Minuten Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen. Schüsse nach dieser führen zu einer Verwarnung, die auf der Trefferaufnahme vermerkt wird. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen. K.1.08. „Nicht bereit“ Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder „Nicht bereit“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen. K.1.09. Schüsse vor Abgabe des Startsignals Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt: • vor dem Kommando „Feuer“ beim Präzisionsschießen in den Disziplinen 25 m-Schießen und beim Probeschießen • vor dem Kommando „Achtung“ beim Intervall- und ZeitserienSchießen in den Disziplinen Mehrdistanzschießen, Fallscheibenschießen, Speed-Schießen oder beim Fallscheiben-Shoot off. Ein Schütze wird verwarnt, • wenn er einen Schuss nach dem Kommando „Achtung“ abgibt. Der Schuss darf nicht nachgeholt werden. Beim 25 m-Fallscheiben-Shoot off hat der Schütze den Wertungsdurchgang verloren. Handelt es sich um einen Treffer, wird bei Papierscheiben der höchste erzielte Treffer, bei 25 m-Fallscheibenschießen ein erzielter Treffer abgezogen. K.1.10. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals Wird die Schießzeit für die Wertungsserien mit einer Stoppuhr oder einem Timer gemessen und gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder nach Ertönen des akustischen Signals des Timers, welches das Ende der Schießzeit anzeigt, ab, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer mit dem höchsten erzielten Wert abgezogen. Dies gilt nur bei Verwendung von feststehenden Papierscheiben. K.1.11. „Herstellen der Standsicherheit“ beim Schießen auf konstante Entfernung Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand die Aufforderung „Waffen entladen und ablegen“. K-3- I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Dabei muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Bei Revolvern sind die Hülsen bzw. Patronen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen ist das Magazin herauszunehmen, der Verschluss zu öffnen und das Patronenlager zu kontrollieren. Das Ablegen der Waffen hat mit offenem Verschluss bzw. mit ausgeschwenkter Trommel und mit dem Lauf in Richtung Geschossfang zu erfolgen. Sie dürfen während der Trefferaufnahme nicht berührt werden. Dies führt zur sofortigen Disqualifikation. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“. Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist, hat sie dann in den Transportbehälter zu legen und den Behälter zu schließen. Er hat seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen. Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme freigibt. K.1.12. „Herstellen der Standsicherheit“ beim Schießen auf unterschiedliche Entfernungen Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen auf unterschiedliche Entfernungen zum Scheibenstand (Mehrdistanzschießen) die Aufforderung „Waffen entladen und vorzeigen“. Der Schütze und die Standaufsicht müssen sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Bei Revolvern sind die Hülsen bzw. Patronen aus der Trommel zu entfernen, bei Pistolen ist das Magazin zu entfernen, der Verschluss zu öffnen und der Lauf zu kontrollieren. Danach erfolgt durch die Standaufsicht das Kommando „Holstern“. Die Waffe ist dann mit offenem oder geschlossenem Verschluss, eingeschwenkter Trommel und mit entspanntem Hammer zu holstern, sofern sie nicht mit geöffnetem Verschluss geholstert wird. (letzte Serie siehe K.4.07!) Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme freigibt. K.1.13. Störungen Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und kann er die Störung nicht beheben ohne seine Standnachbarn zu gefährden, so muss er die Störung melden. Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei die anderen Schützen zu gefährden oder zu stören. Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese Disziplin disqualifiziert. K-4- I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.1.14. Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen, auch bei Bruch von Waffenteilen. Das Nachholen, der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse, ist unzulässig. K.1.15. Disqualifikation beim Laden von mehr als der zulässigen Patronenzahl Lädt ein Schütze: in einer Wertungsserie beim 25 m-Schießen Teil Präzisionsschießen mehr als 10 Patronen, in einer Wertungsserie beim 25 m-Schießen Teil Intervall- und Zeitserienschießen, beim Mehrdistanzschießen Teil Fertigkeitsschießen, beim Mehrdistanzschießen Teil Parcourschießen bei der Startposition, beim 25m-SpeedSchießen mehr als 5 Patronen, beim 25 m Fallscheibenschießen bzw. Fallscheiben-Shoot off mehr als 8 bzw. 6 Patronen bei der Startposition, so wird er vom Schießleiter (Standaufsicht) disqualifiziert. Werden beim Mehrdistanzschießen Teil Parcourschießen (nach der ersten Schussposition) aus Versehen mehr als fünf Patronen geladen und die überzähligen nach der Abgabe von fünf Schuss rausrepetiert, so hat dies keine Folgen für den Schützen. Der Schießleiter und/oder die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen. K.1.16. Waffenwechsel Der Schütze muss das gesamte Wettbewerbsprogramm in einer Disziplin mit derselben Waffe schießen. Ein Waffenwechsel oder der Austausch wesentlicher Teile (Lauf, Verschluss, Waffenbeschwerungen, Mündungsbremse) ist nur bei Waffenstörung und mit Zustimmung des Schießleiters (Standaufsicht) möglich. K.1.17. Ovale Treffer Ovale Treffer (Langlöcher) werden als Fehler gewertet, wenn sie größer als der 1 ½-fache Geschossdurchmesser sind. K 1.18 Sicherheitsvorschriften Neben den an anderen Stellen genannten Gründen erfolgt eine Verwarnung wenn: • eine Waffe doppelt. Neben den an anderen Stellen genannten Gründen erfolgt eine sofortige Disqualifikation wenn: • die Mündung der Waffe – ob geladen oder ungeladen - um mehr als 60° von der Mitte des Kugelfangs nach links oder rechts abweicht. (Ausnahme Revolver mit ausgeschwenkter Trommel oder Single Action Revolver in Laderaste!) Beim Laden der Revolver darf, auch bei K-5- I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ • • • • • • • • ausgeschwenkter Trommel, die Mündung nicht über 90° vom Kugelfang abweichen oder auf einen anderen Schützen gerichtet werden. der Schütze eine geladene Waffe fallen lässt. beim Mehrdistanzschießen der Schütze eine geladene Waffe holstert. ein Schütze mit einer geladenen Waffe angetroffen wird, ohne dass ihm das Laden von einer Standaufsicht erlaubt wurde. vor oder nach dem Disziplinablauf eine geladene Waffe abgelegt wird. ein Schütze ohne entsprechende Erlaubnis der Standaufsicht innerhalb der Standanlage mit Schusswaffen manipuliert oder Schusswaffen außerhalb der Sicherheitszonen oder ohne Aufforderung durch die Standaufsicht aus dem Holster/Behältnis nimmt. ein Schuss über den Kugelfang hinaus geht oder innerhalb von 3 m Entfernung vom Schützen in den Boden einschlägt. sich ein Schuss während des Ladens, Nachladens oder der Behebung einer Waffenstörung löst. wenn in der selben Disziplin für den Schützen die zweite Verwarnung ausgesprochen wird. K 2 Technische Vorschriften und Anschlagsarten K 2.01 Art der zugelassenen Waffen In den Pistolendisziplinen sind nur Selbstladepistolen mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen. In den Revolverdisziplinen sind nur Double- oder Single-Action Revolver mit einer Trommelkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen. Dies gilt nicht für die Disziplinen Revolver Single Action der Kennziffern 1413 beim SpeedSchießen. Hier sind nur Single-Action Revolver mit einer Trommelkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen. In den Disziplinen der Freien Klassen sind Selbstladepistolen und Doubleoder Single-Action Revolver mit einer Magazinkapazität/Trommelkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen. K.2.02. Zulässige Lauflängen Für alle Disziplinen gilt für die verwendeten Pistolen eine Mindestlauflänge von 76,2 mm (3 Zoll) und eine Höchstlauflänge von 220 mm (8 ½ Zoll), jedoch ist zusätzlich K 2.03 einzuhalten. Für alle Disziplinen gilt für die verwendeten Revolver eine Mindestlauflänge von 100 mm (4 Zoll) und eine Höchstlauflänge von 220 mm (8 ½ Zoll). Ausnahme: In der Disziplin Mehrdistanzschießen Revolver unter 4 Zoll (Kennziffer 1205). Dort gilt für die Revolver eine Mindestlauflänge von 76,2 mm (3 Zoll) und eine Höchstlauflänge von 90 mm ( 3 ½ Zoll). K.2.03. Visierlänge Für alle in den Disziplinen des Standardprogramms verwendeten Pistolen mit Ausnahme der Disziplinen 1114 und 1214 ist eine Mindestvisierlänge von K-6- I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ 145mm vorgeschrieben. Für Revolver bestehen keine Vorschriften bzgl. der Visierlänge. K.2.04. Offene Visierung In allen Disziplinen bei denen offene Visierung für die verwendeten Waffen vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als offene Visierung verwendet werden. Dabei muss sich das Korn hinter der Laufmündung befinden. Die Kimme kann verstellbar oder fest sein. Ausnahme: In der Disziplin Revolver unter 4“ ist eine höhen- und seitenverstellbare Kimme vorgeschrieben. K.2.05. Visierung „beliebig“ In allen Disziplinen bei denen eine beliebige Visierung für die verwendeten Waffen erlaubt ist, können Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. K.2.06. Freie Klasse .22/5,6 mit Optik In der Disziplin „Freie Klasse .22/5,6 mit Optik“ muss die Waffe über eine optische oder elektronische Visiereinrichtung verfügen. K.2.07. Freie Klasse mind. 7,62 mm/.30 In den Disziplinen „Freie Klasse mind. 7,62 mm / .30“ dürfen nur Waffen eingesetzt werden, die über eine optische oder elektronische Visiereinrichtung und/oder eine Mündungsbremse/einen Kompensator verfügen, oder die wegen anderen technischen Spezifikationen (z.B. zu hohes Waffengewicht) in einer anderen Disziplin des Kurzwaffenteils nicht eingesetzt werden können. Zusätzlich montierte Gewichte sind nur dann zulässig, wenn sie mit handelsüblichem Werkzeug nicht schnell abmontiert werden können. K.2.08. Mündungsbremsen/Kompensatoren Für die in den Disziplinen der Freien Klassen verwendeten Pistolen bzw. Revolver sind Mündungsbremsen/Kompensatoren erlaubt. Für die Waffen in allen anderen Disziplinen sind Mündungsbremsen/Kompensatoren verboten. K.2.09. Abzugswiderstand Für alle Kurzwaffen des Standardprogramms gilt ein Mindestabzugswiderstand von 1000 Gramm. K.2.10. Anschlagsarten Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schießtisch darf nicht berührt werden. Die Waffe kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden, sofern es die entsprechende Disziplin zulässt. Der Schussarm und das Handgelenk dürfen durch Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden. K-7- I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Außer im Parcoursteil des Mehrdistanzschießens wird in allen Kurzwaffendisziplinen des BDS Standardprogramms immer im Stehendanschlag geschossen. Das Tragen von Handschuhen, die nicht über das Handgelenk reichen ist zulässig. Beim Kniendschießen muss der Schütze den Boden mit einem oder beiden Knien berühren. Arme und Gesäß dürfen den Boden nicht berühren. Ist der einhändige Anschlag vorgeschrieben, darf die freie Hand nach der Aufforderung „Feuer“ weder zum Spannen noch zum Halten der Waffe benutzt werden. Ebenso ist eine Unterstützung des „Schussarms“ nicht zulässig. Ist der einhändige Anschlag nicht vorgeschrieben kann immer beidhändig geschossen werden. K.2.11. Bereitstellung Beim Zeitserien- und Intervallschießen des 25 m-Schießens, vor jeder Wertungsserie des Fertigkeitsschießens und des Parcoursschießens beim Mehrdistanzschießen, beim 25 m-Fallscheibenschießen, beim 25m-Speed-Schießen sowie beim 25m-Fallscheiben-Shoot off ist nach dem Kommando „Achtung“ der die Waffe haltende Arm soweit abzusenken, dass er, gemessen zur Senkrechten einen Winkel von 45 Grad bildet. K.3. 25m-Schießen K.3.01. 25-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn ziffer 1101 1102 1103 1106 1107 1108 1109 1110 1111 1112 Disziplinen 25mSchießen Mindest Impuls 9mm:125 Pistole bis 9mm .38 WC u. unter 9mm:112,5 Pistole über 9mm 150 Pistole Magnum (alle) 180 Revolver bis .38 112,5 Revolver über .38 150 Revolver Magnum 180 bis .357 Revolver Magnum 250 über .357 Freie Klasse Pist./Rev. ohne 22/5,6 mm Freie Klasse Pist./Rev. 112,5 mind. Kal. 30/7,62 Freie Klasse Pist./Rev. ohne 22 mit Optik K-8- Max. Waff. Gew. Art des Visiers 1300 g 1400 g 2100 g 1400 g 1500 g offen 1600 g 1700 g 1400 g beliebig (K.2.07) beliebig beliebig (K.2.07) optisch oder elektronisch I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ 1114 Dienst-Sportpistole/revolver ohne beliebig offen, keine Micrometervisierung 1115 Freie Klasse Pist./Rev. .32 S&W long ohne 1400 g offen K.3.02. Griffe In den Disziplinen 1110, 1111, 1112 und 1115 sind beliebige Griffe, auch Formgriffe erlaubt. In der Disziplin 1114 müssen die Griffschalen dem Original entsprechen. In allen anderen Disziplinen sind nur Griffe erlaubt, die keine hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenksauflage, insbesondere keine verstellbaren oder orthopädisch geformten Griffschalen haben. K.3.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Beim 25 m-Schießen werden 40 Schuss in der Wertung geschossen, davon 20 Schuss Präzision, 10 Schuss Intervall, 5 Schuss Zeitserie 20 Sekunden, 5 Schuss Zeitserie 10 Sekunden. Es werden zunächst 2 Serien Präzision zu je 10 Schuss innerhalb von je 5 Minuten geschossen. Dann 2 Serien Intervall zu je 5 Schuss. In jeder Serie Intervall werden die Scheiben dem Schützen 5-mal für die Dauer von 3 Sekunden (Toleranz +- 0,2 Sek.) zugedreht und für die Dauer von 7 Sekunden weggedreht. Bei jeder Zudrehung der Scheibe darf nur ein Schuss abgegeben werden. Werden mehr Schüsse abgegeben, wird der Schütze disqualifiziert. Beim Zeitserien-Schießen wird zunächst 1 Serie von 5 Schuss innerhalb von 20 Sekunden, danach 1 Serie innerhalb von 10 Sekunden geschossen. K.3.04. Scheiben und Entfernung zum Schützen Es wird ausschließlich auf die 25 m-BDS-Präzisionsscheibe auf eine Entfernung von 25 m zur Scheibe geschossen. K.3.05. Probeschüsse Vor dem Präzisionsschießen können innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. (Kommandos siehe 25 m Präzision!) K.3.06. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt nach je 10 Schuss Präzision, den 10 Schuss Intervall und den 10 Schuss der Zeitserien. Die Auswertung nach Abgabe einer geringeren Schusszahl ist zulässig, wenn die Ausschreibung des Wettbewerbs dieses vorsieht. Die Verwendung von Einsteckspiegeln ist stets zulässig. Außerhalb des Einsteckspiegels liegende Treffer werden auf dem Einsteckspiegel vermerkt. K-9- I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.3.07. Disziplinablauf 25 m-Schießen: Teil Präzisions-Schießen Beim Präzisionsschießen folgt der Aufforderung „Waffe zur ersten Präzisionsserie laden“, die Frage „Sind Sie bereit?“ Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Beim Präzisionsschießen können bis zu 10 Patronen geladen werden. Mit dem Kommando „Feuer“ beginnt die Schießzeit. Nach Ablauf der 5 Minuten Schießzeit beendet der Schießleiter (Standaufsicht) die Serie mit der Aufforderung „Stopp“. Der Schießleiter bzw. die Standaufsicht kann die Serie vor Ablauf der Schießzeit beenden, wenn er sich überzeugt hat, dass alle Schützen die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben. Zum Zeichen, dass ein Schütze die Serie beendet hat, kann er seine entladenen Waffe vorschriftsmäßig ablegen und mindestens einen Schritt vom Schützenstand zurücktreten, jedoch in jedem Fall ohne noch schießende Nachbarschützen zu stören. K.3.08. Disziplinablauf 25 m-Schießen Teile Intervall- und Zeitserien-Schießen Die Serien des Intervall- und Zeitserien-Schießens beginnen jeweils mit der Aufforderung „Waffen mit 5 Patronen laden“. Dann erfolgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 7 Sekunden. Nach der Vorlaufzeit werden bei Verwendung einer Drehscheibenanlage die Scheiben zugedreht. Bei Verwendung einer Stoppuhr oder eines Timers ergeht nach der Vorlaufzeit das Kommando „Feuer“ bzw. ertönt das akustische Startsignal. Nach Ablauf der Schießzeit werden die Scheiben weggedreht oder es ergeht das Kommando „Stopp“ bzw. ertönt das akustische Stoppsignal Wird nach Beendigung einer Serie keine Trefferaufnahme vorgenommen, so erfolgt erneut die Aufforderung „5 Patronen laden“. Andernfalls sind die Waffen vorschriftsmäßig abzulegen. K.4. Mehrdistanzschießen K.4.01. Mehrdistanzschießen - Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn ziffer Disziplin 1201 Pistole bis 9 mm 1202 Pistole über 9 mm Pistole Magnum 1203 bis 357 Pistole Magnum 1204 über 357 Mindest Max. Impuls Waff. Gew. 9mm:125 .38 WC u. unter 1300 g 9mm:112,5 150 1400 g 180 2100 g 250 2100 g K - 10 - Visier offen I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ 1205 1206 1208 1209 1210 1211 1214 Revolver unter 4 Zoll Revolver Standardkaliber Revolver Magnum bis .357 Revolver Magnum über .357 Freie Klasse Pist./Rev. .22/5,6 mm Freie Klasse Pist./Rev. mind. Kal. .30/7,62 Dienst-Sportpistole/revolver (s. Anhang 2 Kurzwaffenteil!) 100 1200 g 112,5 1500 g 180 1600 g offen, verstellbar offen, 250 1700 g ohne 1400 g 112,5 beliebig (K.2.07) ohne beliebig beliebig (K.2.07) offen, keine Micrometervisierung K.4.02. Griffe In allen Klassen sind nur Griffe erlaubt, die keine hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenksauflage, insbesondere keine verstellbaren oder orthopädisch geformten Griffschalen haben. In der Disziplin 1214 müssen die Griffschalen dem Original entsprechen. K.4.03. Schusszahlen Beim Mehrdistanzschießen werden 40 Schuss in der Wertung geschossen, davon 20 Schuss beim Teil Fertigkeitschießen und 20 Schuss beim Teil Parcoursschießen. Die Ergebnisse beim Fertigkeitschießen und Parcourschießen werden zu einem Gesamtergebnis addiert. Das schlechteste Teilergebnis kann nur Null sein. K.4.04. Scheiben Es wird ausschließlich auf die 25 m-BDS-Präzisionsscheibe geschossen, dabei schießt der Schütze beim Fertigkeitsschießen auf eine BDS-25 m-Präzisionsscheibe und beim Parcoursschießen auf 4 BDS-25 m-Präzisionsscheiben. K.4.05. Probeschüsse Vor dem Fertigkeitschießen sind beliebig viele Probeschüsse innerhalb von 3 Minuten auf eine Entfernung von 20m zu gewähren. (Kommandos siehe 25 m Präzision!) K - 11 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K 4.06 Schießzeit, Trefferaufnahme und Ablauf beim Teil Fertigkeitschießen Beim Fertigkeitschießen werden insgesamt 4 Serien zu je 5 Schuss stehend geschossen. Die Reihenfolge im Ablauf der Serien sowie die Anschlagsarten sind einzuhalten. Pos. 1 2 3 4 Entfernung Anschlag Schusszahl zur Scheibe 5m Schwache Hand 5 10 m starke Hand 5 Trefferaufnahme 15 m beidhändig 5 20 m beidhändig 5 Trefferaufnahme Zeit für die GesamtSerie Schusszahl 10 Sek. 5 10 Sek. 10 10 Sek. 10 Sek. 15 20 Bei jeder Position folgt auf die Aufforderung „Fünf Patronen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so folgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt bei Verwendung einer Stoppuhr oder eines Timers die Vorlaufzeit von 3 Sekunden. Wird mit einer Drehscheibenanlage geschossen, so werden die Scheiben den Schützen nach dem Ablauf einer Vorlaufzeit von 7 Sekunden für das der Serie entsprechende Zeitintervall zugedreht. Bei Standscheiben wird nach Ablauf der Vorlaufzeit das Startzeichen, nach Ablauf der Schießzeit das Stoppzeichen gegeben. Wird nach Beendigung einer Serie keine Trefferaufnahme vorgenommen, so erfolgt erneut die Aufforderung „5 Patronen laden“. Andernfalls stellt der Schießleiter (Standaufsicht) die Standsicherheit her. K.4.07. Schießzeit, Trefferaufnahme und Ablauf beim Teil Parcoursschießen Beim Parcoursschießen werden insgesamt 4 Serien zu je 5 Schuss geschossen. Die Reihenfolge im Ablauf der Serien sowie die Anschlagsarten entsprechend der folgenden Tabelle sind unbedingt einzuhalten. Die Zeitmessung erfolgt durch einen Timer. Pos. Entfernung zu den Scheiben 5 20 m 6 15 m 7 10 m 8 5m Anschlag stehend beidhändig kniend beidhändig stehend beidhändig stehend starke Hand Schuss Zu beschießende Gesamtzahl Scheibe schusszahl 5 5 5 5 K - 12 - erste Scheibe von links zweite Scheibe von links dritte Scheibe von links vierte Scheibe von links 25 30 35 40 I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Trefferaufnahme Der Schütze begibt sich beim Start auf die Position 5 (20 m zur Scheibe). Nach der Aufforderung zum Laden von fünf Patronen folgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt das Kommando „Achtung“. Auf ein akustisches Signal des Timers innerhalb der Vorlaufzeit von 37 Sekunden beginnt der Schütze die erste 5 Schuss-Serie auf die linke Scheibe zu schießen, lädt erneut 5 Patronen und beschießt die zweite Scheibe von links aus der vorgeschriebenen Entfernung. Die weiteren Schussserien sind entsprechend der vorstehenden Tabelle abzugeben. Bei allen Positionswechseln ist die Waffe zu entladen. Revolver können während des Positionswechselns nachgeladen werden, jedoch darf die Trommel erst bei Erreichen der nächsten Schießposition eingeschwenkt werden. Pistolen müssen während des Nachladens des Magazins geholstert sein. Ein Positionswechsel mit geladener Pistole oder bei Revolvern mit eingeschwenkter Trommel führt zur sofortigen Disqualifikation. Pistolenschützen dürfen nur ein Magazin benutzen, bei Revolverschützen ist die Verwendung von Ladehilfen (Speed Loader, Ladeclips) unzulässig. Die benötigte Munition kann „lose“ bzw. unsortiert mitgeführt werden. Eine Verwendung von Hilfsmitteln wie zum Beispiel spezielle Vorrichtungen zum schnelleren Erfassen der Patronen ist zulässig. Mit dem Timer wird das Zeitintervall zwischen Startsignal und Abgabe des letzten Schusses gemessen. Dies ist die Parcoursschießzeit des Schützen. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffe entladen und vorzeigen“. Nachdem sich Schütze und Standaufsicht von der Sicherheit überzeugt haben erfolgt die Aufforderung „holstern“. Dabei ist bei Revolvern die Trommel einzuschwenken, bei Pistolen der Verschluss zu schließen und der Hahn durch betätigen des Abzugs in Richtung Kugelfang zu entspannen. Anschließend stellt die Standaufsicht die Standsicherheit her. K.4.08. Ringabzug bei Zeitüberschreitung, bei falschem Anschlag oder Ablauffehlern Beim Parcoursschießen wird bei Überschreiten der Sollzeit von 80 Sekunden für jede volle Sekunde der Zeitüberschreitung 1 Ring von der tatsächlich erzielten Ringzahl abgezogen. Bei 160 Sekunden hat die Standaufsicht das Schießen abzubrechen. Wird im falschen Anschlag geschossen oder die Entfernungsmarkierung überschritten, so werden die besten Treffer auf dieser Scheibe entsprechend der Anzahl der fehlerhaft abgegebenen Schüsse abgezogen. K.4.09. Reihenfolge der Starter beim Parcoursschießen Innerhalb der Teilnehmergruppe, die gemeinsam das Fertigkeitsschießen durchgeführt hat, wird die Reihenfolge der Starter für das Parcoursschießen durch Los festgelegt. K - 13 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.5. 25 m-Fallscheiben-Schießen K.5.01. 25 m-Fallscheiben-Schießen – Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn ziffer 1301 1306 1316 1317 Disziplin Pistole Revolver Freie Klasse Pistole min. .30 Freie Klasse Revolver min. .30 Mindest- Maximalimpuls impuls 125 200 112,5 200 112,5 200 112,5 200 Max. Waff. Gew. 1500 g 1500 g beliebig (K.2.07) Art des Visiers beliebig (K.2.07) beliebig (K.2.07) beliebig (K.2.07) offen K.5.02. Griffe In den Disziplinen 1316 und 1317 sind beliebige Griffe, auch Formgriffe erlaubt. In allen anderen Klassen sind nur Griffe erlaubt, die keine hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenksauflage, insbesondere keine verstellbaren oder orthopädisch geformten Griffschalen haben. K.5.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit, Anzahl pro Schütze Beim Fallscheibe-Schießen können pro Wertungsserie jeweils höchstens 24 Schüsse in der Wertung abgegeben werden. Es werden sechs Wertungsserien auf je fünf Metallfallscheiben geschossen. Es wird im Rahmen der erlaubten Schusszahlen so lange geschossen, bis jeweils alle fünf Metallfallscheiben getroffen wurden. Die Scheiben müssen dabei „fallen“. Die maximale Schießzeit beträgt pro Wertungsserie von fünf Metallfallscheiben höchstens eine Minute. Bei Pistolen dürfen pro Wertungsserie zusätzlich zu den höchstens acht Patronen, mit denen die Pistole am Start geladen werden kann, weitere zwei Magazine, mit jeweils höchstens 8 Patronen geladen, verwendet werden. Bei Revolvern dürfen pro Wertungsserie zusätzlich zu den sechs Patronen, mit denen der Revolver am Start geladen ist, weitere drei „Speedloader“, mit jeweils höchstens 6 Patronen geladen, verwendet werden. K.5.04. Scheiben, Art, Es wird auf weiß angestrichene Metallfallscheiben mit Durchmesser 20 cm geschossen. Bei Deutschen Meisterschaften sind die Metallfallscheiben vor dem Probeschießen bei jedem Teilnehmer neu weiß anzustreichen oder weiß zu übersprühen. Es muss sichergestellt sein, dass die Metallfallscheiben bei Verwendung vom Munition die gerade den Mindestimpuls erreicht oder nur geringfügig überschreitet (1-2 Faktorpunkte) auch bei Treffern in den untersten Bereich der Fallscheibenscheiben (höchsten 2 cm über dem unteren Scheibenrand) sicher umfallen. K - 14 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.5.05. Entfernung der Metallfallscheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander Es wird auf eine Entfernung von 25 m zu den Metallfallscheiben geschossen. Die Metallfallscheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen den Außenrändern der Scheiben mindestens jeweils ein Abstand von 20 cm (also genau eine Scheibenbreite) besteht. Der Höchstabstand zwischen den Scheibenrändern beträgt 50 cm. Alle Fallscheiben sind gleich hoch aufzustellen. Die Metallfallscheiben müssen je nach Beschaffenheit des Schießstandes und des Kugelfanges mindestens in einer Höhe von 0,50 m und höchstens in einer Höhe von 1,50 m, gemessen von der Oberkante des Außenrandes im Abstand zur Schießbahnsohle, aufgestellt werden. K.5.06. Reihenfolge der zu beschießenden Metallfallscheiben Die fünf Metallfallscheiben sind so lange zu beschießen bis alle getroffen wurden. Die Reihenfolge ist beliebig. K.5.07. Probeschüsse Vor dem Schießen der Wertungsserien können innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Metallfallscheiben abgegeben werden. K.5.08. Disziplinablauf Fallscheiben-Schießen Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann ertönt ein akustisches Signal eines Timers und der Schütze kann mit dem Schießen beginnen. Der letzte abgegebene Schuss stoppt die Zeitnahme. Wird das Zeitlimit von einer Minute pro Wertungsserie erreicht, so bricht der Schießleiter das Schießen ab. K.5.09. Wertung Für das Ergebnis wird die Summe der benötigten Zeit der sechs Wertungsserien ermittelt. Dabei werden die Zeiten (jede einzelne Zeit wird auf 1/10 Sek. genau festgehalten) addiert. Hundertstel Sekunden werden nicht berücksichtigt, dass heißt sie werden immer abgerundet. Die Summe dieser Zeiten in Sekunden und 1/10 Sekunden ist das Ergebnis des Schützen. Der Schütze mit der niedrigsten Zeit gewinnt. Bei Erreichen des Zeitlimits von einer Minute und entsprechendem Abbruch des Schießens, wird der Wertungsserie für jede nicht „gefallene“ Metallfallscheibe ein Strafzeitzuschlag von 10 Sekunden hinzuaddiert. K.5.10. Trefferaufnahme Die Standaufsicht (der Schießleiter) hat nach jeder Wertungsserie die gemessene Zeit laut anzusagen. K - 15 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.6. 25 m Speed-Schießen K.6.01. 25 m Speed-Schießen – Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn Disziplin ziffer 1401 Pistole Standardkaliber 1403 Pistole Magnum (alle) 1406 Revolver Standardkaliber 1408 Revolver Magnum (alle) Freie Klasse 1410 Pist./Rev. .22/5,6 mm Freie Klasse 1411 Pist/Rev. min. .30 1413 Single Action Revolver Mindestimpuls Art des Visiers 125 180 112,5 180 Max. Waff. Gew. 1400 g 2100 g 1500 g 1700 g ohne 1400 offen 112,5 beliebig (K.2.07) 125 1700 g beliebig (K.2.07) offen, nicht verstellbar offen Das nachträgliche Anbringen einer starren Visierung bei Single Action Revolvern ist nicht zulässig. K.6.02. Griffe In den Disziplinen 1410 und 1411 sind beliebige Griffe, auch Formgriffe erlaubt. In allen anderen Klassen sind nur Griffe erlaubt, die keine hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenksauflage, insbesondere keine verstellbaren oder orthopädisch geformten Griffschalen haben. K.6.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Beim 25 m Speed-Schießen werden immer 30 Schuss in der Wertung geschossen. Dabei werden sechs Wertungsserien mit jeweils fünf Schuss geschossen. K.6.04. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze Die Disziplinen werden auf Papierscheiben mit weißer Innenscheibe mit 10 cm Durchmesser und schwarzer Außenscheibe mit Durchmesser 20 cm geschossen. Angerissene Ringe (Wertungsflächen) zählen nach „oben“. Treffer auf die Innenscheibe (weises Innenfeld) ergeben 10 Ringe, Treffer auf den schwarzen Außenring ergeben 7 Ringe. Treffer außerhalb des schwarzen Ringes zählen „null“. Ein Schütze beschießt in einem Wertungsdurchgang immer fünf Scheiben mit je einem Schuss. K.6.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander Es wird auf eine Entfernung von 25 m zu den Scheiben geschossen. Die Scheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen den äußeren K - 16 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Wertungszonen der Scheiben jeweils ein Abstand von 20 cm (also genau eine Scheibenbreite) besteht. Die Papierscheiben müssen zwischen 1,00 m und 1,80 m, gemessen an der Oberkante des äußeren Wertungsringes, befestigt werden. K.6.06. Reihenfolge der zu beschießenden Scheiben Die fünf Wertungsscheiben sind jeweils von links nach rechts zu beschießen. Eine ganz oder teilweise verfehlte Scheibe darf nicht nochmals beschossen werden. Treffer außerhalb der Reihenfolge werden als Fehlschüsse gewertet. Beim Probeschießen ist die Reihenfolge beliebig. K.6.07. Probeschüsse Vor dem Schießen der Wertungsserien können innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Scheiben abgegeben werden. (Kommandos siehe 25 m Präzision!) K.6.08. Disziplinablauf Speed-Schießen Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen mit 5 Patronen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann ertönt ein akustisches Signals eines Timers und der Schütze kann mit dem Schießen beginnen. Der letzte abgegebene Schuss stoppt die Zeitnahme. Werden weniger als 5 Schuss abgegeben, z.B. aufgrund einer Störung, so hat der Schütze deutlich anzuzeigen, dass er diese Wertungsserie nicht fortsetzen wird. K.6.09. Wertung Für die sechs 5 Schuss-Wertungsserien wird die Summe der erzielten Ringe abzüglich der Summe der benötigten Zeit in Sekunden für die Wertungsserien ermittelt. Dabei wird bei der Endsumme der addierten Zeiten (jede einzelne Zeit wird auf 1/100 Sek. genau festgehalten) die angefangene Sekunde aufgerundet. Jede Sekunde (Die Kommastellen werden hier nicht mehr berücksichtigt.) steht für einen Ring. Diese „Ringe“ werden von der erreichten Ringzahl abgezogen. Wird eine Wertungsserie nicht beendet, so zählen die bis dahin in dieser Serie erreichten Ringe und die Zeit des letzten Schusses. K.6.10. Trefferaufnahme Die Standaufsicht hat nach jeder Wertungsserie die gemessene Zeit anzusagen und aufzuschreiben. Die Trefferaufnahme der erzielten Ringe erfolgt nach Abgabe der 30 Wertungsschüsse. Dabei sind pro Scheibe die sechs besten Treffer zu werten. K - 17 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.7. 25 m-Fallscheiben-Shoot off K.7.01. 25m-Fallscheiben-Shoot off – Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn ziffer 1501 1506 Disziplin Pistole Revolver Freie Klasse 1516 Pistole min. .30 Freie Klasse 1517 Revolver min. .30 Mindestimpuls 125 112,5 Maximalimpuls 200 200 Max. Waff. Gew. 1500 g 1500 g Art des Visiers 112,5 200 beliebig (K.2.07) beliebig (K.2.07) 112,5 200 beliebig (K.2.07) beliebig (K.2.07) offen K.7.02. Griffe identisch mit K5.02, siehe dort K.7.03. Schusszahlen, Schussserien Beim Fallscheiben-Shoot off können beliebig viele Schüsse in einem Wertungsdurchgang abgegeben werden. Bei Pistolen dürfen pro Wertungsdurchgang beliebig viele Magazine, mit jeweils höchstens 8 Patronen geladen, verwendet werden. Bei Revolvern dürfen pro Wertungsserie beliebig viele „Speedloader“, mit jeweils höchstens 6 Patronen geladen, verwendet werden. K.7.04. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze Es wird auf weiß angestrichene Metallfallscheiben mit Durchmesser 20 cm geschossen. Bei Deutschen Meisterschaften sind die Metallfallscheiben spätestens nach jeder dritten Wertungsrunde neu weiß anzustreichen oder weiß zu übersprühen. K.7.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander identisch mit K5.05, siehe dort K.7.06. Probeschüsse Jeder Teilnehmer kann pro Disziplin und pro Veranstaltung vor seinem ersten Wertungsdurchgang innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Metallfallscheiben abgeben. Dies kann auch so geschehen, dass zunächst alle Starter in der Disziplin nacheinander ihre Probeschüsse absolvieren und erst dann damit begonnen wird, Wertungsdurchgänge durchzuführen. K - 18 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.7.07. Disziplinablauf Fallscheiben-Shoot off Zu einem Wertungsdurchgang beim Fallscheiben-Shoot off treten jeweils immer zwei Schützen gleichzeitig an. Jeder Schütze hat pro Wertungsdurchgang eine eigene Scheibengruppe von fünf Metallfallscheibenscheiben zu beschießen. Dabei muss der rechts stehende Schütze immer zuerst seine vier rechts stehenden Metallfallscheiben in beliebiger Reihenfolge umschießen. Als letzte Metallfallscheiben muss er dann die am weitesten links stehende Metallfallscheiben seiner Scheibengruppe umschießen. Der links stehende Schütze muss immer zuerst die vier links stehenden Metallfallscheiben in beliebiger Reihenfolge umschießen und als letzte Metallfallscheiben die am weitesten rechts stehende Metallfallscheiben seiner Scheibengruppe. Vor jedem Wertungsdurchgang folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann ertönt ein akustisches Signals und die Schützen können mit dem Schießen beginnen. Sieger eines Wertungsdurchgangs ist der Schütze, der unter Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge - zuerst die vier äußeren und zuletzt die innere Metallfallscheiben - seine fünf Metallfallscheiben zuerst umgeschossen hat. K.7.08. Anzahl der Wertungsdurchgänge zur Siegerermittlung Je nach Ausschreibung wird auf zwei oder drei Wertungsdurchgangssiege geschossen. Bei zwei Wertungsdurchgangssiegen ist der Schütze Sieger einer Wertungsrunde, der zuerst zwei Wertungsdurchgänge gewonnen hat. Bei drei Wertungsdurchgangssiegen ist der Schütze Sieger einer Wertungsrunde, der zuerst drei Wertungsdurchgänge gewonnen hat. K.7.09. Positionswechsel Bei Schießen auf zwei Wertungsdurchgangssiege müssen die Schützen nach dem ersten Durchgang einmalig ihre Schießpositionen mit ihrem Wettbewerber in dieser Wertungsrunde tauschen. Bei drei Wertungsdurchgangssiegen erfolgt dieser einmalige Positionstausch nach dem zweiten Wertungsdurchgang. Werden vor dem Positionswechsel die Waffen nicht weggepackt oder geholstert, sind Pistolen entladen, ohne Magazin und mit geöffnetem Schlitten, Revolver entladen und mit ausgeschwenkter Trommel mit der Mündung nach unten in Richtung Geschossfang zu transportieren. K.7.10. Qualifizierungssysteme Veranstaltungen können nach dem einfachen oder dem doppelten K.O.System, oder auch nach Einteilung in Gruppen zu je vier Schützen geschossen werden. Beim letzteren System tritt jeder in der Gruppe gegen jeden an und die beiden besten erreichen die nächste Runde. Haben bei diesem System mehrere Schützen gleich viele Wertungsrunden gewonnen entscheidet der direkte Vergleich. Sollte auch dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen müssen die gleichstehenden Schützen nochmals gegeneinander antreten. K - 19 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Verbleiben am Ende nur noch vier Schützen wird der Sieger dann über zwei Halbfinale und anschließend über ein Finale ermittelt. Die Entscheidung, welches der drei Systeme zur Anwendung kommt, obliegt dem Veranstalter. Es sollte wenn möglich in der Wettbewerbsausschreibung bekannt gegeben werden. Die Einteilung der Schützen sollte vor Aufnahme des Wertungsschießens durch Los erfolgen. K.7.11. Falsche Reihenfolge Schießt ein Schütze seine zuletzt umzuschießende Metallfallscheiben um, obwohl noch eine seiner vier anderen Metallfallscheiben steht, hat er den Wertungsdurchgang verloren, sofern der andere Schütze seine Metallfallscheiben innerhalb einer Minute in der richtigen Reihenfolge umschießt. Schießt der zweite Schütze seine Metallfallscheiben ebenfalls in der falschen Reihenfolge um oder benötigt er mehr als eine Minute, so wird der Wertungsdurchgang nicht gewertet und muss wiederholt werden. Letzteres gilt auch falls beide Schützen ihre Metallfallscheiben nicht innerhalb einer Minute umgeschossen haben. K.7.12. Beschießen der fremden Scheibe Schießt ein Schütze eine Scheibe seines Wettbewerbers um und lässt sich dies durch den Schießleiter oder die Standaufsicht eindeutig feststellen, hat er den Wertungsdurchgang verloren. Dieser Durchgang wird sofort abgebrochen. K.7.13. Kein eindeutiges Ergebnis Falls durch die Schießleiter oder die Standaufsicht nicht eindeutig festgestellt werden kann, welcher Schütze zuerst alle seine Metallfallscheiben (vorausgesetzt in der richtigen Reihenfolge) umgeschossen hat, wird der Wertungsdurchgang wiederholt. K.7.14. Einsatz von Hilfsmitteln zur Ergebnisfeststellung Mechanische, elektronische oder andere Vorrichtungen, durch die sich genau ermitteln lässt, welche der zuletzt zu beschießenden Scheiben zuerst umgefallen ist, sind grundsätzlich zulässig. K.8. Sportmunition K.8.01. Zugelassenen Sportmunition Zugelassen sind Zentralfeuer- und Randfeuerpatronen entsprechend den Disziplinen. Ferner können Blei- und Mantelgeschosse in beliebiger Form mit Ausnahme von Leuchtspur- und Hartkerngeschossen verwendet werden. Auch die Verwendung von wiedergeladener Zentralfeuermunition ist zulässig, wenn die Abmessungen der verwendeten Patronenhülsen denjenigen der Fabrikmunition entsprechen, die in der jeweiligen Disziplin eingesetzt werden kann. K - 20 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ In den Disziplinen der Freien Klasse .22/5,6 mm, in denen Munition mit einer Mindestleistung nicht vorgeschrieben ist, können nur alle Randfeuer-Patronen der Kaliber .22 lfB oder .22 Magnum verwendet werden. K.8.02. Unterscheidung nach Leistung und Kaliber Die verschiedenen Patronenarten werden ihrem Kaliber und ihrer Leistung nach verschiedenen Disziplinen zugeordnet. Es ist nicht zulässig, in einer Disziplin Patronen zu verwenden, deren Leistung und Kaliber nicht für diese Disziplin ausreichen. Eine Patrone, die einer Disziplin zugeordnet ist, kann in einer anderen Disziplin nicht verwendet werden. (Ausnahme in Freie Klasse mind. 7,62 mm) K.8.03. Patronenzuordnung Die Patronenzuordnung wird durch die Liste „Anhang 1 Kurzwaffenteil“ geregelt. K.8.04. Zuordnungsvoraussetzung Patronen, die als Fabrikmunition erhältlich sind, können nur einer Disziplin zugeordnet werden, wenn eine allgemeine erhältliche Laborierung dieser Patronen den für die Disziplin erforderlichen Mindestimpuls erreicht. In Zweifelsfällen entscheidet über die Zuordnung bei einem Schießwettbewerb der Schießleiter (Standaufsicht) und auf Antrag endgültig der BDS Gesamtvorstand. K 8.05 Mindestimpuls Maßstab für die Leistung der Patronen, die in einer Disziplin verwendet werden dürfen, ist ein Mindestimpuls, der beim Abfeuern der Munition aus der konkret eingesetzten Waffe erreicht werden muss. K.8.06. Berechnung des Mindestimpulses Der Mindestimpuls berechnet sich nach folgenden Formeln: Geschossgewicht (Grain) x Mündungsgeschwindigkeit (Fuß/Sek.) 1000 in metrischen Maßen Geschossgewicht (g) x 15,432 x Mündungsgeschwindigkeit (m/Sek.) x 3,281 1000 oder Geschossgewicht (Gramm) x Mündungsgeschwindigkeit (m/Sek.) x 0,0506 1000 K - 21 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.8.07. Impuls-Faktor-Tabellen Impuls-Faktor 112,5 für Patronen unter 9 mm und für Patronen .38 Special Geschossgewicht Mündungsgeschwindigkeit Grain Gramm f/s m/s 70 4,5 1670 490 80 5,2 1406 429 85 5,5 1324 403 90 5,8 1250 381 100 6,5 1125 343 110 7,1 1023 312 115 7,5 978 298 120 7,8 938 286 123 8,0 915 279 125 8,1 900 274 130 8,4 865 264 140 9,1 804 245 148 9,6 760 232 150 9,7 750 229 158 10,2 712 217 160 10,4 703 214 170 11,0 662 202 180 11,7 625 191 185 12,0 608 185 190 12,3 592 180 200 13,0 563 171 Impuls-Faktor 125 für Patronen 9 mm/.38 Geschossgewicht Mündungsgeschwindigkeit Grain Gramm f/s m/s 90 5,8 1389 423 95 6,2 1316 401 100 6,5 1250 381 110 7,1 1136 346 115 7,5 1087 331 120 7,8 1042 318 123 8,0 1016 310 125 8,1 1000 305 130 8,4 962 293 140 9,1 893 272 148 9,6 845 257 150 9,7 833 254 158 10,2 791 241 K - 22 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ 160 170 180 185 190 200 210 220 230 240 10,4 11,0 11,7 12,0 12,3 13,0 13,6 14,3 14,9 15,6 781 735 694 676 658 625 595 568 543 521 238 224 212 206 201 191 181 173 166 159 Impuls-Faktor 150 für Patronen über 9 mm/.38 Geschossgewicht Mündungsgeschwindigkeit Grain Gramm f/s m/s 123 8,0 1220 372 125 8,1 1200 366 130 8,4 1154 352 140 9,1 1071 327 148 9,6 1014 309 150 9,7 1000 305 158 10,2 949 289 160 10,4 938 286 170 11,0 882 269 180 11,7 833 254 185 12,0 811 247 190 12,3 789 241 200 13,0 750 229 210 13,6 714 218 220 14,3 682 208 230 14,9 652 199 240 15,6 625 191 250 16,2 600 183 260 16,8 577 176 Impuls-Faktor 150 für Patronen über 9 mm/.38 Geschossgewicht Mündungsgeschwindigkeit Grain Gramm f/s m/s 123 8,0 1220 372 125 8,1 1200 366 130 8,4 1154 352 140 9,1 1071 327 148 9,6 1014 309 150 9,7 1000 305 158 10,2 949 289 K - 23 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ 160 170 180 185 190 200 210 220 230 240 250 260 10,4 11,0 11,7 12,0 12,3 13,0 13,6 14,3 14,9 15,6 16,2 16,8 938 882 833 811 789 750 714 682 652 625 600 577 286 269 254 247 241 229 218 208 199 191 183 176 Impulsfaktor 180 für Magnumpatronen bis 9 mm/.357 Geschossgewicht Mündungsgeschwindigkeit Grain Gramm f/s m/s 95 6,2 1895 578 100 6,5 1800 549 110 7,1 1636 499 115 7,5 1565 477 120 7,8 1500 457 123 8,0 1463 446 125 8,1 1440 439 130 8,4 1385 422 140 9,1 1286 392 148 9,6 1216 371 150 9,7 1200 366 158 10,2 1139 347 160 10,4 1125 343 170 11,0 1059 323 180 11,7 1000 305 185 12,0 973 297 190 12,3 947 289 200 13,0 900 274 210 13,6 857 261 220 14,3 818 249 230 14,9 783 239 240 15,6 750 229 250 16,2 720 219 260 16,8 692 211 K - 24 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Impulsfaktor 250 für Magnumpatronen über 9 mm/.357 Geschossgewicht Mündungsgeschwindigkeit Grain Gramm f/s m/s 170 11,0 1471 448 180 11,7 1389 423 185 12,0 1351 412 190 12,3 1316 401 200 13,0 1250 381 210 13,6 1190 363 220 14,3 1136 346 230 14,9 1087 331 240 15,6 1042 318 250 16,2 1000 305 260 16,8 962 293 K.8.08. Auswahl der Schützen zur Munitionskontrolle Nicht jeder Schütze ist der Munitionskontrolle unterworfen. Die Kontrolle erfolgt stichprobenweise und darüber hinaus nur bei konkretem Verdacht der Verwendung unterladener Munition. Mehrfachkontrollen bei demselben Schützen oder in derselben Disziplin sind zulässig. K.8.09. Munitionsauswahl zur Ermittlung des Impulses der verwendeten Munition Der Schießleiter oder die Standaufsicht wählt zu einem von ihm festzulegenden Zeitpunkt, jedoch nicht nach der Frage „Sind Sie bereit?“, aus dem Patronenvorrat des angetretenen Schützen mindestens 6 Testpatronen aus. Dem Schützen steht es frei, bis zu 10 Testpatronen zur Verfügung zu stellen. K.8.10. Messung der Mündungsgeschwindigkeit Von der Testmunition werden mindestens 4 Patronen zur Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit verwandt. Zum Abfeuern der Testmunition ist die Waffe zu verwenden, die vom Schützen in dieser Disziplin eingesetzt wird. Die Messung darf nur mit vom BDS zugelassenen Messgeräten durchgeführt werden. Bei der Messung beträgt die Entfernung der Waffenmündung zum Messrahmen mindestens 2 m. Die auf diese Weise gemessene Geschwindigkeit wird der Berechnung des Mündungsimpulses zugrunde gelegt. K.8.11. Messung des Geschossgewichtes Von mindestens einer der übrigen Patronen wird das Geschoss gezogen und gewogen. Das Gewicht des Geschosses oder bei mehreren Geschossen das Durchschnittsgewicht wird der Berechnung des Mindestimpulses als zweite Größe zugrunde gelegt. K - 25 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ K.8.12. Nichterreichen des Mindestimpulses Sind Geschossgewicht und Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt, so wird der Mindestimpuls entsprechend K 1.08 berechnet. Unterschreitet der errechnete Impulswert den für diese Disziplin notwendigen Mindestwert, so werden alle entsprechend K 7.11 ausgewählten Patronen zur Geschwindigkeitsmessung herangezogen. Unterschreitet der erneut errechnete Impulswert noch immer den geforderten Mindestwert, so wird der Schütze für die entsprechende Disziplin vom Schießleiter (Standaufsicht) disqualifiziert. K.8.13. Munitionswechsel Wurde von einem Schützen Testmunition genommen, so ist ein Munitionswechsel ohne Zustimmung der Standaufsicht nicht zulässig. Unzulässig eingesetzte Munition gilt unwiderlegbar als unterladen. K - 26 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Anhang 1 Kurzwaffenteil Folgende Zuordnung gilt für die Disziplinen 25m-Schießen“, „MehrdistanzSchießen“¸ „25m-Fallscheibenschießen“ und „25m-Speed-Schießen“. Sie führt die Patronensorten auf, die in den jeweiligen Disziplinen zugelassen sind und deren Leistung bei Fabrikmunition in der Regel für die entsprechende Leistungsklasse ausreicht. Diese Liste ist verbindlich. Nicht aufgeführte Patronensorten sind nicht zulässig. Zuordnung von Patronenmunition: Pistolen bzw. Revolver bis 9mm/.38 7,62 Tokarev 7,62 Nagant 7,63 Mauser 7,65 Browning 7,65 Parabellum .30 Carbine .32 Harrington und Richardson Magnum 9 mm Kurz 9x18 9mm Makarov 9mm Largo 9mm Bergmann 9mm Parabellum 9x21 9x23 9mm Steyr 9mm Federal 9mm FAR .38 LC .38 Super .38 Special .357 SIG Pistolen Magnum bzw. Revolver Magnum bis 9mm/.38 9mm Winchester Magnum .357 Magnum .357 AutoMag .357 Maximum K - 27 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Pistolen bzw. Revolver über 9mm/.38 .40 Smith & Wesson 10mm Auto 10mm FAR .41 Action Express .44 Special .44-40 .45 ACP .45 LC Pistolen Magnum bzw. Revolver Magnum über 9mm/.38 .375 SuperMag .41 Magnum .44 Magnum .44 AutoMag .44 Maximum .45 WinMag .454 Casull .480 Ruger .50 AE 500 S&W K - 28 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Anlage 2 Kurzwaffenteil Liste der zugelassenen Waffen für die Disziplinen 25m – Schießen und Mehrdistanzschießen DienstSportpistole und - revolver mind. Kaliber 7,62mm/.30 Kaliber immer entsprechend dem Originalkaliber (sollten unter den aufgeführten Modellen Varianten mit einer Lauflänge unter 3 Zoll sein, ist ihre Verwendung beim sportlichen Schießen unzulässig) Pistole 08 (Modelle 00 – 08) Pistole Astra 400, 600/43 und 900 Pistole Ballester Molina Pistole Colt M 1911 A1 Pistole CZ / Brünner Modell 24/1927 und 1938 Pistole FN 1935 High Power, Pistole Mauser C 96 und Modell 1910 - 1934 Pistole Steyr 1911/1912 Pistole Tula-Tokarew TT 1933 Pistole VIS Radom Pistole Walther P 38 / P 1 Pistole Lahti 35 Colt Modell New Service .455”, .45 ACP / Auto-Rim, .45 Colt (1915 und 1917) S&W Modell Mk I & II . 455”, l45 ACP / Auto-Rim (1915 und 1917) Baureihe Colt Army Special .38 Revolver Enfield No. 2 Mk I Revolver Lebel M 1892 Revolver Nagant M 1895 Revolver Schweiz Modell 1882 und 1882/29 Revolver Smith & Wesson “Military and Police” Revolver Webley Mk. I-VI M/1887 Schwedisch und M/1893 Norwegisch M/1889 Italienisch M/1898 Gasser Webley & Scott Mk. IV K - 29 - I I K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Kurzwaffen _____________________________________________________________________________________ Folgende Modelle sind für die Disziplinen zugelassen – allerdings werden für diese Modelle keine Waffenbefürwortungen ausgestellt: Pistole FN Modell 1922 und 10 /22 Pistole Mauser HSc Pistole Walther PP und PPK Pistole Makarov Unique Mod R51 / Mod. 9 coups Revolver Ruger GS 32 M Diese Liste kann jährlich aktualisiert werden! Technische Spezifikationen Mindestimpuls: Waffengewicht: Abzugswiderstand: Visierung: ohne dem Original entsprechend, keine Zusatzgewichte mind. 1000 Gramm offen, Korn hinter der Laufmündung, nur alle serienmäßig für die entsprechende Waffe produzierten Visiere sind zugelassen, keine Micrometervisierungen Visierlänge: original Lauflänge: alle serienmäßigen Lauflängen sind zugelassen Mündungsbremsen: nicht erlaubt Magazinkapazität: mind. 5 Patronen Griffschalen: Form dem Original entsprechend Lizenzbauten: erlaubt spätere Fertigungen: erlaubt, falls diese dem Original entsprechen K - 30 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L LANGWAFFEN (STANDARDPROGRAMM) DIE NACHFOLGENDEN REGELUNGEN GLIEDERN SICH IN L.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN L.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN, ANSCHLAGSARTEN, BEKLEIDUNG UND ZUBEHÖR L.3. 50-M / 100-M-PRÄZISION-SCHIEßEN L.4. 50-M / 100-M-INTERVALL-SCHIEßEN L.5. 50-M / 100-M-ZEITSERIE-SCHIEßEN L.6. 50-M SYMBOLSCHEIBE-SCHIEßEN L.7. 100-M-FERTIGKEIT-SCHIEßEN L.8. 300-M-PRÄZISION-SCHIEßEN L.9. WURFSCHEIBEN-SCHIEßEN L.10. 50-M-FALLSCHEIBEN-SCHIEßEN L.11. 50-M-FALLSCHEIBEN-SHOOT OFF L.12. SPORTMUNITION L.13. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT L.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN L.1.01. Schützenstand Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass sich beim Schützenstand eine Ablage befindet. Dort muss die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden können. L.1.02. Abstellen von Langwaffen Langwaffen soweit sie nicht in Transportbehältnisse verpackt sind, dürfen auf Schießstätten nur in Gewehrständer abgestellt werden, es sei denn der Schütze befindet sich am Schützenstand an der Feuerlinie oder in einer Sicherheitszone. L.1.03. Waffentragebereich Wenn nicht anders angegeben, ist der Waffentragebereich der Bereich der Schießanlage, in der Wettbewerbsteilnehmer entladene Langwaffen offen bei geöffnetem Verschluss mit der Mündung senkrecht nach oben offen tragen dürfen. Der Waffentragebereich sollte eindeutig beschrieben sein und entweder in der Wettbewerbsausschreibung oder durch einen Aushang in der Schießstätte kenntlich gemacht werden. Die Langwaffen dürfen in die Transportbehältnisse (Futterale) nur in Sicherheitszonen oder auf dem Schützenstand mit Zustimmung der Standaufsicht ein- und ausgepackt werden. L-1- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Liegt ein Parkplatz für Kraftfahrzeuge innerhalb des Waffentragebereichs und damit innerhalb des umfriedeten Bereichs der Schießstätte und hat der Veranstalter dies ausdrücklich gestattet, können entladene Langwaffen mit offenem Verschluss dem in einem KFZ befindlichen Transportbehältnis entnommen werden bzw. dorthin verbracht werden, soweit sie mit der Mündung nach oben getragen werden. Der gesamte Waffentragebereich muss den gesetzlichen Anforderungen genügen, die Voraussetzung sind, dem Inhaber des Hausrechts der Schießstätte zu gestatten, allen Teilnehmern einer Veranstaltung das Führen von Schusswaffen zu gestatten. L.1.04. Sicherheitszone Sicherheitszonen sind klar abgegrenzte Bereiche innerhalb des Waffentragebereichs der Schießstätte (Standanlage) mit einer deutlichen Markierung „Sicherheitszone“. Hier ist dem Schützen erlaubt die Waffe aus dem Transportbehältnis zu entnehmen. Der Schütze transportiert die Waffe mit geöffnetem Verschluss von der Sicherheitszone oder im Gewehrfutteral/-koffer zur Ablage auf dem Schützenstand. Verstößt ein Schütze gegen diese Bestimmungen, so wird er verwarnt. In der Sicherheitszone können Waffen gereinigt und auch zerlegt werden. Sicherheitszonen können auf den Schießständen der Standanlage, aber auch außerhalb der eigentlichen Schießstände innerhalb des Waffentragebereichs angelegt werden. Die sichere Richtung, in die die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig mit einem Pfeil zu kennzeichnen. Zudem sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten kann. Dabei müssen Seiten- bzw. Rückwände durchschusssicher bzw. rückprallsicher sein. Die Zonen sind zwingend mit einem Ablagetisch zu versehen. Gewehrständer sind in ausreichender Zahl bereitzustellen. Jedes Hantieren mit Munition in einer Sicherheitszone führt zur Wettbewerbsdisqualifikation. L.1.05. Ablauf des Probeschießens Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ nimmt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene Schießposition ein. Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden“ wird die Waffe geladen. Auf die Aufforderung zum Laden folgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen. Nach Ablauf der 5 Minuten Schießzeit, beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen. Schüsse nach dieser Aufforderung werden wie Mehrschüsse gewertet und führen zum Abzug eines Höchsttreffers aus den folgenden Wertungsserien pro zuviel abgegebenen Schuss. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen. L-2- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.1.06. „Nicht bereit“ Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder „Nicht bereit“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen. L.1.07. Schüsse vor Abgabe des Startsignals Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt: • vor dem Kommando „Sind Sie bereit?“ beim Präzision-Schießen und Probeschießen, • vor dem Kommando „Achtung“ beim Intervall-, Zeitserie- und Fertigkeit-Schießen Ein Schütze wird verwarnt, • wenn er einen Schuss nach dem Kommando „Sind Sie bereit?“ bzw. „Achtung“ abgibt. Der Schuss kann nicht nachgeholt werden. Handelt es sich um einen Treffer, wird der höchste erzielte Treffer abgezogen. L.1.08. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals Wird die Schießzeit für die Wertungsserien mit einer Stoppuhr oder einem Timer gemessen und gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder nach Ertönen des akustischen Signals des Timers ab, welches das Ende der Schießzeit anzeigt, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer mit dem höchsten erzielten Wert abgezogen. Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt: • nach dem Kommando „Waffen entladen“ L.1.09. „Herstellen der Standsicherheit“ Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen die Aufforderung „Waffen entladen und geöffnet ablegen“. Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Dabei muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Magazine sind herauszunehmen und der Verschluss zu öffnen. Das Ablegen der Waffen hat mit offenem Verschluss zu erfolgen. Verstöße dagegen werden mit einer Verwarnung geahndet. Ausnahme: Waffen, bei denen nach 5 Schuss die Scheibe gewechselt wird, müssen beim Zwischenwechsel mit der Gewehrmündung nach oben oder 45° zur Seite, weg vom Helfer, gehalten werden. Es muss auch hier beim Scheibenwechsel der Verschluss geöffnet und die Waffe entladen sein. Diese Ausnahmeregelung kann auch angewandt werden, wenn der Schütze mit Schießriemen schießt und diesen beim Scheibenwechsel nicht aushängen will. Bei Waffen, die bauartbedingt nicht mit offenem Verschluss abgelegt werden können, ist der Verschluss in offener Stellung mit einem geeigneten Hilfsmittel sichtbar zu blockieren. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“. L-3- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Er hat seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen. Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme freigibt. L.1.10. Scheibenbeobachtung Beobachtungsgläser (Spektive) beliebiger Vergrößerung können verwendet werden. Sie dürfen jedoch nur von Schützen eingesehen werden, Fremdansage ist nicht gestattet. Bei Schießständen mit Scheibenzuganlagen ist das Hereinfahren der Scheibe zur Feststellung der Trefferpunktlage während der Probeserie im Rahmen des zugelassenen Zeitlimits für die Probeschüsse zulässig. Während der Wertungsserien kann die Scheibe grundsätzlich nur zur Trefferaufnahme bzw. zum Wechseln der Scheibe herangefahren werden. Ist ein Schießstand mit Monitoren zur Scheibenbeobachtung ausgestattet, so können diese uneingeschränkt verwendet werden. L.1.11. Störungen Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest, und kann er die Störung nicht beheben ohne seine Standnachbarn zu gefährden, so muss er die Störung melden. Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei die anderen Schützen zu gefährden. Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese Disziplin disqualifiziert. L.1.12. Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen. Das Nachholen der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse ist unzulässig. L.1.13. Disqualifikation bei Laden von mehr als der zulässigen Patronenzahl Lädt ein Schütze: • in einer Wertungsserie beim Intervall-Schießen mehr als 5 Patronen, • in einer Wertungsserie beim Zeitserien-Schießen mehr als 5 Patronen, • in einer Wertungsserie beim Fertigkeits-Schießen mehr als 10 Patronen, • vor dem Kommando „Achtung“ in einer Wertungsserie beim Fallscheiben-Schießen oder Fallscheiben-Shoot-off mehr als 10 Patronen, so wird er vom Wettbewerbsleiter (Schießleiter) disqualifiziert. Der Schießleiter und die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen. Ersatzmagazine, die bei Waffenstörungen verwendet werden, dürfen mit maximal 1 Patrone geladen werden. L-4- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ (Ausnahme: Fallscheiben-Schießen und Fallscheiben-Shoot-off) • Gibt ein Schütze beim Präzision-Schießen mehr als die bis zur Auswertung der Wertungsserie vorgesehene Schusszahl, in der Regel 10 Schuss (bei halbierter Schusszahl bei mehr als 15 Schuss) in einer Wertungsserie ab, so wird er disqualifiziert. L.1.14. Munitionsablage Alle Schützen haben die Munition für die Wertungsserien so abzulegen, dass für den Schießleiter bzw. die Standaufsicht leicht zu erkennen ist, wie viel Patronen tatsächlich abgeschossen wurden. Reservepatronen müssen deutlich entfernt abgelegt werden. L.1.15. Aufsammeln von Hülsen Das Aufsammeln von Hülsen ist während des laufenden Wettbewerbs verboten. Das Überschreiten der Bande/Brüstung ist auch in Pausen nur mit Erlaubnis der Standaufsicht gestattet. (siehe Teil A!) L.1.16. Hülsenfänger / Hülsenabweiser Der Veranstalter hat Vorkehrungen zu treffen, dass ausgeworfene Hülsen Schützen auf den Nachbarständen nicht stören oder verletzen. Es steht dem Schützen frei geeignete Vorrichtungen zum Auffangen der eigenen Hülsen zu verwenden. L.1.17. Hilfsmittel zur Laufkühlung Die Verwendung von Hilfsmitteln zur Laufkühlung ist nicht zulässig. L.1.18. Schießzeitverkürzung bei elektronischer Trefferaufnahme Der BDS Gesamtvorstand kann die Schießzeit für Disziplinen im Präzisionsschießen verkürzen, bei denen die Treffer elektronisch aufgenommen und sofort für den Schützen auf einem am Schützenstand befindlichen Monitor sichtbar sind. L.1.19. Schießen auf verkürzte Entfernungen Alle Disziplinen, die auf 100m geschossen werden, können auf Vereinsebenen, soweit die Zulassung des Schießstandes dies erlaubt, zu Übungszwecken und zur Durchführung von Vereinsmeisterschaften auch auf 50m geschossen werden. Voraussetzung für Wettkämpfe ist dabei die Verwendung von maßstabsgerecht verkleinerten Scheiben. L-5- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN, ANSCHLAGSARTEN, BEKLEIDUNG UND ZUBEHÖR L.2.01. Technische Spezifikationen für die 50 m Disziplinen L.2.01.1. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader für Kurzwaffenpatronen (SG SL KW) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2101, 2301 und 2501) Zugelassen sind Selbstladegewehre, die für Kurzwaffenpatronen eingerichtet sind und eine Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen haben. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend der Liste „Langwaffenteil Anhang 1“ am Ende dieses Regelwerks – bei den Kennziffern 2101 und 2301 auch die Patrone .30 Carbine Waffengewicht: höchstens 6000 Gramm Abzugsgewicht: mindestens 1000 Gramm Visierung: offen oder geschlossen; das Anbringen einer HK SL6/SL7-Visierung oder ähnlichem ist zulässig. Schaft: handelsüblich Gewehrriemen: Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. Scheibe: bei 2101 und 2301 100 m BDS-Scheibe bei 2501 20 cm Metallfallscheiben L.2.01.2. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader im Kaliber .22 lfB (SG SL KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2102, 2212, 2312, 2302 und 2402) Zugelassen sind Selbstladegewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm einschließlich Visierung Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm Visierung: bei 2102, 2302 und 2402: beliebige Optik insbesondere Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. bei 2212 und 2312: offen oder geschlossen; das Anbringen einer HK SL6/SL7-Visierung oder ähnlichem ist zulässig. Schaft: handelsüblich Gewehrriemen: Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. Scheibe: bei 2102 u. 2302 50-m-BDS-ZF-Scheibe bei 2402 50-m-BDS-Symbol-Scheibe bei 2212 und 2312 100-m-BDS-Scheibe L-6- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.01.3. Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2103, 2203 und 2503) Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzel- oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen handelsüblicher Bauart. Speedloader sind nicht zulässig Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend der Liste „Langwaffenteil Anhang 2“ am Ende dieses Regelwerks –jedoch ausdrücklich nicht die Patrone .30 Carbine Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm Visierung: offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem Original entsprechen müssen. Lochkimme, Diopter oder Ringkorn sind unzulässig. Schaft: original; Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht verändern, sind gestattet, insbesondere das Anbringen von handelsüblichen Gummischaftkappen. Gewehrriemen: Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. Scheibe: bei 2103 und 2203 100 m BDS-Scheibe bei 2503 20 cm Metallfallscheiben L.2.01.4. Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kleinkaliber (KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2104 und 2204) Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Einzel-oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen handelsüblicher Bauart. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB Waffengewicht: höchstens 4000 Gramm Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm Visierung: offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem Original entsprechen müssen. Lochkimme, Diopter oder Ringkorn sind unzulässig. Schaft: original Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht verändern, sind gestattet, insbesondere das Anbringen von handelsüblichen Gummischaftkappen. Gewehrriemen: Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. Scheibe: 100 m BDS-Scheibe L-7- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.01.5. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre Kleinkaliber (DSG KK) offene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2105) Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre, sowie Einzellader, mit offener Visierung (Kimme und Korn), die als standardmäßige Übungs- und Sportwaffen gedient haben oder standardmäßigen Dienstsportgewehren nachgebildet sind. Die Waffen müssen sich im Originalzustand im Sinne von Randziffer L 2.05.01 befinden. Das Anbringen einer Gummischaftkappe ist zulässig. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB Waffengewicht: original Abzugswiderstand: 1000 Gramm Visierung: offen Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt. Scheibe: 100 m BDS-Scheibe L.2.01.6. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit geschlossener Visierung oder Diopter Kleinkaliber (DSG D KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2106) Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre, sowie Einzellader, mit geschlossener Visierung oder Diopter, die als standardmäßige Übungs- und Sportwaffen gedient haben oder standardmäßigen Dienstsportgewehren nachgebildet sind. Die Waffen müssen sich im Originalzustand im Sinne von Randziffer L 2.05.01 befinden. Das Anbringen einer Gummischaftkappe ist zulässig. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB Waffengewicht: original Abzugswiderstand: 1000 Gramm Visierung: geschlossene Visierung oder beliebiger Diopter Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist erlaubt. Scheibe: 50 m ISSF-Scheibe L. 2.01.7. Technische Spezifikationen für Matchsportgewehre (MSG KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2107) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre entsprechend (auch Selbstlader) dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehres. Kaliber: alle Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB Waffengewicht: höchstens 8000 Gramm, einschließlich Visierung und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen. Abzugswiderstand: frei Visierung: offen, U- oder V-Kimme, Lochkimme, Balken-, Dach-, Ring- oder Perlkorn, Diopter mit höchstens 1,5-facher Optik. Die Vergrößerung ist wahlweise im Diopter oder Korntunnel zulässig. Der Korntunnel darf die Laufmündung nicht überragen. Wasserwaage ist zulässig. Schaft: entsprechend dem ISSF-Freigewehr. L-8- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Abmessungen: Gewehrriemen: Scheibe: beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen (jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten: Gerade Länge: 153 mm Gebogene Länge: 178 mm Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts oder links gekrümmt sein; gemessen von der Mitte der Kolbenkappe. Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt. 50 m ISSF-Scheibe L.2.01.8. Technische Spezifikationen für Präzisionssportgewehre (PSG KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2108) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehres. Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB Waffengewicht: höchstens 9000 Gramm, einschließlich Visierung, Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen. Abzugswiderstand: beliebig Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. Abmessungen: beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen (jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten: Gerade Länge: 153 mm Gebogene Länge: 178 mm Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts oder links gekrümmt sein; gemessen von der Mitte der Kolbenkappe. Gewehrriemen: Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt. Scheibe: 50 m BDS-ZF-Scheibe L-9- I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.01.9. Technische Spezifikationen für Freie Klasse KK (FK KK) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2109) In dieser Disziplin sind nur Waffen zugelassen, die nicht in einer der übrigen 50m – Disziplinen zugelassen sind – außer in PSG KK - und nachstehende Bedingungen erfüllen. Zugelassen sind Gewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 2 Patronen. Jedoch keine Selbstladegewehre im Kaliber .22 lfb.! Kaliber: Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm/.22 lfB oder .22 WMR Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm einschließlich Visierung. Abzugsgewicht: mindestens 1000 Gramm - Waffen mit Stecher sind nicht zulässig. Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. Schaft: handelsüblich Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. Scheibe: 50 m BDS-ZF-Scheibe L.2.01.10. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader für Kurzwaffenpatronen mit optischer Visierung (SG SL KW opt.V.) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2510 und 2310) Es finden die technischen Spezifikationen für Sportgewehr Selbstlader für Kurzwaffenpatronen unter Ziffer 2.01.1 Anwendung mit Ausnahme der Visierung Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend der Liste „Langwaffenteil Anhang 1“ am Ende dieses Regelwerks jedoch ausdrücklich nicht die Patrone .30 Carbine Visierung: nur Waffen mit optischer oder elektronisch-optischer Visierung (Leuchtpunkt) sind zugelassen Gewehrriemen: Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. Scheibe: bei 2310 100m BDS-ZF-Scheibe bei 2510 und 2610 20 cm Metallfallscheiben L.2.01.11. Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW) mit optischer Visierung (LA KW opt.V.) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 2511 und 2211) Es finden die technischen Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW)unter Ziffer 2.01.3 Anwendung mit Ausnahme der Visierung. Speedloader sind nicht zulässig. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen für Kurzwaffen entsprechend der Liste „Langwaffenteil Anhang 2“ am Ende dieses Regelwerks –jedoch ausdrücklich nicht die Patrone .30 Carbine L - 10 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Visierung: Gewehrriemen: Scheibe: nur Waffen mit optischer oder elektonisch-optischer Visierung (Leuchtpunkt) sind zugelassen Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. bei 2211 100m BDS-ZF-Scheibe bei 2511 und 2611 20 cm Metallfallscheiben L.2.02. Technische Spezifikationen für die 100 m und 300 m Disziplinen L.2.02.1. Technische Spezifikationen für Matchsportgewehr (MSG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3101 und 4101) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehrs. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis Kaliber 8mm/.323 einschließlich Waffengewicht: höchstens 8000 Gramm, einschließlich Visierung, Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen. Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen, U- oder V-Kimme, Lochkimme, Balken-, Dach-, Ring- oder Perlkorn, Diopter mit höchstens 1,5-facher Optik. Wasserwaage ist zulässig. Abmessungen: beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen (jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten: Gerade Länge: 153 mm Gebogene Länge: 178 mm Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts oder links gekrümmt sein, gemessen von der Mitte der Kolbenkappe. Gewehrriemen: Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt. Scheibe: 100 m BDS-Scheibe L.2.02.2. Technische Spezifikationen für Präzisionssportgewehre (PSG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3103 und 4104) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) entsprechend dem Gewicht und den Abmessungen des ISSF-Freigewehrs. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis Kaliber 8mm/.323 einschließlich Waffengewicht: höchstens 9000 Gramm, einschließlich Visierung, Handstütze und Handstopp, jedoch ohne Schießriemen. Abzugswiderstand: beliebig Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. L - 11 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Abmessungen: Gewehrriemen: Scheibe: beliebig, jedoch dürfen Handstützen keinen größeren Abstand als 200 mm von der Laufseele haben und der Haken an der Kolbenkappe darf folgende Abmessungen (jeweils an dem tiefsten an der Schulter anliegenden Punkt der Kolbenkappe gemessen) nicht überschreiten. Gerade Länge: 153 mm Gebogene Länge: 178 mm Der Haken darf seitlich höchstens 50 mm nach rechts oder links gekrümmt sein, gemessen von der Mitte der Kolbenkappe. Die Verwendung eines Schießriemens ist erlaubt. 100 m BDS-ZF-Scheibe L.2.02.3. Technische Spezifikationen für Jagdgewehre (JG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3104 und 4104) Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotene Jagdwaffen handelsüblicher Bauart. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45 mm/.215 bis Kaliber 9,3mm/.366 einschließlich Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm, einschließlich Optik und Gewehrriemen. Abzugswiderstand: beliebig Sicherung: Ein Sicherungssystem muss vorhanden sein. Visierung: Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. Das Zielfernrohr muss mittig über dem Lauf liegen, eine seitliche Auslagerung ist unzulässig. Abmessungen: siehe Zeichnung auf Seite 12. L - 12 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Schaft: Gewehrriemen: Scheibe: Lochschäfte sind nicht erlaubt. Im Schaft eingelassene Schienen für die Verstellung der Riemenbefestigung dürfen nicht benutzt werden. Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. 100 m BDS-ZF-Scheibe L.2.02.4. Technische Spezifikationen für Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3105 und 3205) Zugelassen sind serienmäßig vom Hersteller angebotenen Einzel- oder Mehrladewaffen mit Unterhebelrepetier- oder Vorderschaftrepetier-Systemen handelsüblicher Bauart. Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/256 bis Kaliber 11,63mm/.45 Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm Visierung: offene Visierung, nur Kimme und Korn, die nicht dem Original entsprechen müssen. Lochkimme und Diopter sind unzulässig. Schaft: Entsprechend der Serienfertigung, geringfügige Änderungen, die den Charakter der Waffe nicht verändern, sind gestattet, insbesondere das Anbringen von handelsüblichen Gummischaftkappen. Gewehrriemen: Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. Scheibe: 100 m ISSF-Scheibe L.2.02.5. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre (DSG) offene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3106, 3210 und 4102) Zugelassen sind Repetier- oder Selbstladegewehre mit offener Visierung (Kimme und Korn) und einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen, die als Standardbewaffnung bis zum 31.12.1965 bei einer Armeeeinheit oder Polizeieinheit eingeführt waren. Die Waffen müssen sich im Originalzustand im Sinne von Randziffer L 2.05.1 befinden. Kaliber : Alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/256 bis Kaliber 8mm/.323, soweit das Kaliber einer Originalausführung des Gewehrtyps entspricht. Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm Visierung: Feinvisiere mit Höhen- und Seitenfeinverstellung sind zulässig. Das Anbringen von handelsüblichen Gummischaftkappen ist gestattet. Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. Scheibe: 100 m ISSF-Scheibe L - 13 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.02.6. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre (DSG) geschlossene Kimme (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3107, 3210 und 4103) Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass geschlossene Visierungen vorgeschrieben sind. L.2.02.7. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit Diopter (DSG D) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3107 und 4103) Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene Kimme Anwendung. Aptierungen zu größeren Kalibern oder zum Kaliber .308 Winchester sind zulässig. Visierung: beliebige Diopter L.2.02.8. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehre mit Zielfernrohr (DSG ZF) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3111 und 4104) Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass beliebige Zielfernrohre mit max. 12-facher Vergrößerung erlaubt sind. Scheibe: 100 m BDS-ZF-Scheibe L.2.02.9. Technische Spezifikationen für Dienstsportgewehr Selbstlader (DSG SL) (für die Wertungsklasse mit der Kennziffer 3309) Es finden die technischen Spezifikationen für Dienstsportgewehre offene Kimme Anwendung mit der Maßgabe, dass nur Selbstladegewehre mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen zugelassen sind. Visierung: offen oder geschlossen – Diopter oder optische Visierungen sind nicht zulässig. L.2.02.10. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader bis 6,4 mm (SG SL) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3212, 3312 und 3412) Zugelassen sind Selbstladegewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 6,4 mm/.243 einschließlich. Waffengewicht: höchstens 5000 Gramm Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm Visierung: offen oder geschlossen; das Anbringen einer HK SL6/SL7-Visierung oder ähnlichem ist zulässig. Schaft: handelsüblich Gewehrriemen: Die Verwendung eines Trageriemens ist zulässig. (Ausnahme Fertigkeit-Schießen) Scheibe: 100 m ISSF-Scheibe L - 14 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.02.11. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader über 6,4 mm (SG SL) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3213, 3313 und 3413) Es finden die technischen Spezifikationen für Sportgewehr Selbstlader bis 6,4mm Anwendung mit Ausnahme des Kalibers. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 6,5 mm/.257 bis Kaliber 9,3mm/.366 L.2.02.12. Technische Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader mit optischer Visierung (SG SL opt.V.) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 3114 und 3314) Zugelassen sind Selbstladegewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 8mm/.323 einschließlich Waffengewicht: höchstens 6000 Gramm, einschließlich Visierung Abzugswiderstand: mindestens 1000 Gramm Visierung: optische Visierung, jedoch höchstens mit 4facher Vergrößerung Schaft: handelsüblich Gewehrriemen: Die Verwendung eines Gewehrriemen ist nicht erlaubt. Scheibe: 100 m BDS-Scheibe L.2.02.13. Ergänzung zu den technischen Spezifikationen für Sportgewehre Selbstlader (alle Disziplinen) Das Anbringen eines HK SL6/SL7-Visieres oder ähnlicher Visiere ist an allen Waffen dieser Disziplinen zugelassen. Wegen KWKG erfolgte Umbauten sind zulässig! Kontrastverbesserungen durch Röhrchen sind zugelassen. Verstellbare Irisblenden sind nicht zugelassen. Ringkorn ist zulässig. Das Anbringen von höhenverstellbaren Schaftkappen ist nicht zulässig! L.2.02.14. Technische Spezifikationen für Hochleistungsgewehre (HG) (für die Disziplinen mit den Kennziffern 4105) Zugelassen sind Einzel- oder Mehrladegewehre (auch Selbstlader) für Patronen, die den Begriff „Magnum“ (oder dementsprechende Bezeichnungen) im Namen führen und ein Mindestkaliber von 7,62 mm/.30 und ein Höchstkaliber von 11,63/.45 aufweisen oder für sonstige Patronen mit einer Mindesthülsenlänge von 68 mm, beim Kaliber 9mm/.354 oder darüber 62 mm. Die Waffe darf mit einer Gewehrauflage (Zweibein) ausgerüstet sein. Visierung: beliebig, insbesondere auch Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung, Lichtstärke und Absehen. Abzugswiderstand: beliebig Schaft: beliebig, jedoch sind Hakenkappen unzulässig. L - 15 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Waffengewicht: Gewehrriemen: Scheibe: bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein (Zweibein mit Beinabstand von höchstens 40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche) höchstens 7000 Gramm bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6500 Gramm Die Verwendung eines Gewehrriemens ist nicht zulässig 300 m BDS-ZF-Scheibe L 2.02.15. Technische Spezifikationen für Zielfernrohrgewehre Selbstlader (ZFG SL) (für die Wertungsklassen mit der Kennziffer 3416 und 4106) Zugelassen sind Selbstladegewehre handelsüblicher Bauart mit einer Magazinkapazität von mindestens 5 Patronen. Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 8mm/.323 einschließlich Waffengewicht: bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein (Zweibein mit Beinabstand von höchstens 40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche) höchstens 6500 Gramm bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm Abzugsgewicht: mindestens 1000 Gramm Visierung: Zielfernrohre mit beliebiger Vergrößerung Schaft: handelsüblich Gewehrriemen: Die Verwendung von Gewehrriemen ist unzulässig. Scheibe: bei der Kennziffer 3416 100 m BDS-ZF-Scheibe bei der Kennziffer 4106 300 m BDS-ZF-Scheibe L.2.02.16. Technische Spezifikation für Zielfernrohrgewehr Ordonanzkaliber 100m und 300m (für die Wertungsklassen mit der Kennziffer 3117 und 4107) Zugelassen sind alle Einzel- und Mehrladegewehre. (bei 3117 auch Selbstlader). Kaliber: .303, .308, 30-06, 8 x 57, 7,62 x 54 R Waffengewicht: bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein höchstens 6500 Gramm bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm Abzugswiderstand: beliebig Visierung: Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. Schaft: handelsüblich; nicht zugelassen sind Schaftsporne, der Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden L - 16 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Anschlag: Scheibe: liegend aufgelegt bei 3117: 50 m-BDS-ZF-Scheibe bei 4107: 300 m-BDS-ZF-Scheibe L.2.02.17. Technische Spezifikation für Zielfernrohrgewehr 100m (für die Wertungsklassen mit der Kennziffer 3118) Zugelassen sind alle Einzel- und Mehrladegewehre (auch Selbstlader). Kaliber: alle Zentralfeuerpatronen ab Kaliber 5,45mm/.215 bis Kaliber 7mm/.284 Waffengewicht: bei Verwendung eines Zweibeins: einschließlich Optik und Zweibein höchstens 6500 Gramm bei Verwendung einer alternativen Auflage: einschließlich Optik höchstens 6000 Gramm. Abzugswiderstand: beliebig Visierung: Zielfernrohr mit höchstens 12-facher Vergrößerung. Weitergehende Vergrößerungen müssen gesperrt sein. Schaft: handelsüblich; nicht zugelassen sind Schaftsporne, der Kolben darf nur mit der Hand abgestützt werden Anschlag: liegend aufgelegt Scheibe: 50 m-BDS-ZF-Scheibe L.2.03. Technische Spezifikationen für Wurfscheiben-Schießen L.2.03.1. Technische Spezifikationen für Trapflinten Zugelassen sind Querflinten, Bockdoppelflinten, Selbstladeflinten, Repetieroder Vorderschaftsrepetierflinten. Kaliber: höchstens 12 Lauflänge: beliebig Schäftung: Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ohne Schulteranschlag ist nicht zulässig. Visierung: offen/ keine optischen Visierungen Abzugsgewicht: mindestens 1000 Gramm Gewehrriemen: Verwendung nicht zulässig L.2.03.2. Technische Spezifikationen für Skeetflinten Zugelassen sind Querflinten, Bockdoppelflinten, Selbstladeflinten, Repetieroder Vorderschaftsrepetierflinten. Kaliber: höchstens 12 Lauflänge: beliebig Schäftung: Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ohne Schulteranschlag ist nicht zulässig. Visierung: offen/ keine optischen Visierungen Abzugsgewicht: mindestens 1000 Gramm Gewehrriemen: Verwendung nicht zulässig L - 17 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.03.3. Technische Spezifikationen für Vorderschaftsrepetierflinten. Zugelassen sind Vorderschaftsrepetierflinten Kaliber: höchstens 12 Lauflänge: beliebig Schäftung: Ein Vollschaft zum Schulteranschlag muss vorhanden sein. Lochschaft ist zulässig. Pistolengriff ohne Schulteranschlag ist nicht zulässig. Visierung: offen/ keine optischen Visierungen Abzugsgewicht: mindestens 1000 Gramm Gewehrriemen: Verwendung nicht zulässig. L.2.04. Kompensator Als Kompensator gilt die Art von Mündungsbremse, die gerade, ebene und senkrechte Prallflächen hat. Kompensatoren sind beim Zeitserien-Schießen und beim Fertigkeits-Schießen verboten. L.2.05. Definition „Originalzustand“ und „handelsüblich“ L.2.05.1. Definition „Originalzustand“ Der Originalzustand einer Waffe ist gegeben wenn sie sich – abgesehen von Änderungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz – in dem Zustand befindet, in dem sie serienmäßig produziert ist. Folgende Änderungen beeinträchtigen den Originalzustand im Sinne des Sporthandbuches nicht: • Schaftverlängerungen und Schaftverkürzungen, wenn der Schaftabschluss dem Original entspricht • Anbringen eines Balken- oder Dachkornes • Trimmen des Abzuges, soweit die Originalteile des Abzugsmechanismus erhalten bleiben • Austausch des Laufes, wenn die Maße, das Kaliber und das Laufprofil dem Original entsprechen. L.2.05.2. Definition „handelsüblich“ Schäfte, die allgemein erhältlich sind und nicht in Einzelanfertigung (Prototypen) hergestellt werden, sind „handelsüblich“. Waffen, die über einen verstellbaren Schaftrücken oder Schaftkappe verfügen, an diesen dürfen nach der Waffenkontrolle keine Verstellungen mehr an den beiden Teilen vorgenommen werden. Sie müssen ab der Waffenkontrolle fest arretiert, d.h. nicht mehr während des Wettbewerbes verstellbar sein. Nicht zulässig sind: Handstütze, Hakenkappe, Handballenauflage, Handstopp, verstellbares Vordergewicht. L.2.06. Offene Visierung In allen Disziplinen bei denen offene Visierung für die verwendeten Waffen vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als offene Visierung verwendet werden. L - 18 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.07. Visierung „beliebig“ In allen Disziplinen bei denen eine beliebige Visierung (ohne Einschränkung) für die verwendeten Waffen erlaubt ist, können Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. Es sind generell nur handelsübliche Visierungen zulässig. L.2.08. Anschlagsarten L.2.08.1. liegend freihändig Der Schütze liegt mit dem ausgestreckten Körper, den Kopf in Richtung Scheibe mit beliebiger Beinstellung hinter der Feuerlinie, die von den Ellbogen nicht berührt oder überschritten werden darf. Die Waffe darf nur von beiden Händen und einer Schulter gehalten werden und in Schießhaltung keinen Kontakt zur Liegefläche haben. Die Stützhand der Waffe muss mindestens 10 cm über der Unterlage sein. L.2.08.2. stehend, freihändig Der Schütze muss frei stehen, er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Stützarm darf an der Brust oder an der Hüfte abgestützt werden. L.2.08.2.1. stehend, freihändig, jagdlicher Anschlag Wird die Anschlagsart „stehend freihändig, jagdlicher Anschlag“ verlangt, muss der Schütze frei stehen, er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Stützarm darf an der Brust oder an der Hüfte abgestützt werden. Zusätzlich muss die Waffe vor dem Startsignal so gehalten werden, dass der Hinterschaft die Hüfte des Schützen auf der Schießhandseite berührt und die Waffenmündung nicht höher als Augenhöhe reicht. L.2.08.3. kniend Der Schütze kniet mit einem Knie auf der Unterlage. Weder der Oberschenkel noch Gesäß dürfen Kontakt mit der Unterlage haben. Das Gesäß darf auf der Ferse aufsitzen. Polsterungen zwischen Ferse und Gesäß z.B. durch die Schießjacke sind unzulässig. Der Ellbogen der Stützhand darf auf das Knie oder den Oberschenkel aufgestützt werden. L.2.08.4. liegend aufgelegt Der Schütze liegt mit dem ausgestreckten Körper, den Kopf in Richtung Scheibe mit beliebiger Beinstellung hinter der Feuerlinie, die von den Ellbogen nicht berührt oder überschritten werden darf. Die Waffe darf nur auf einem Zweibein oder einer Auflage, die den Vorgaben (siehe Zweibein) entspricht, abgestützt werden. Der Kolben darf auf der freien Hand, die auf der Pritsche / Liegefläche aufliegen darf, abgestützt werden. L - 19 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.08.5. Zweibein Ein Zweibein darf nur an einem Punkt an der Waffe befestigt werden. Der Beinabstand darf höchstens 40 cm, gemessen an der Außenkante der Auflagefläche, betragen. Zweibeine müssen handelsüblich sein. L.2.08.6. Alternative Auflage für Zweibein Bei allen Disziplinen, in denen ein Zweibein zugelassen ist, ist eine alternative Auflage entsprechend der Zeichnung auf Seite 21 erlaubt. Material: Hartholz oder ähnliches Material (auch Metall) mit 5 mm dicker Lederauflage; Diese Auflagen sind grundsätzlich vom Schützen selbst mitzubringen und bei der Waffenkontrolle vorzuzeigen! L - 20 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.08.7. „deutlich sichtbar aus der Schulter nehmen“ Die Waffe ist mindestens 15 cm aus der Schulter zu nehmen. Der Lauf muss in der Senkrechten eine Abweichung von mindestens 20 ° von der Linie SchützeScheibe haben. L.2.09. Bekleidung L 2.09.1 Beschaffenheit Die Schießbekleidung muss aus weichem geschmeidigem Material hergestellt sein, das während des Schießens keine Veränderungen seiner Eigenschaft zulässt. Futter, Einlagen und Verstärkungen müssen den gleichen Anforderungen entsprechen, sie dürfen mit dem Außenmaterial nur mit normalen Nähten verbunden sein. In der Dicke sind sie als Teil der Bekleidung zu messen. L.2.09.2. Schießjacke Jackenkörper und Ärmel dürfen einschließlich des Futters an allen messbaren, flachen Stellen 2,5 mm einfache Stärke oder 5 mm doppelte Stärke nicht überschreiten. Das untere Ende der Jacke darf über die geballte Faust nicht hinausragen. Die Jacke darf keine verstellbaren Schließen haben. Am Verschluss darf die Jacke nicht mehr als 10 cm überlappen. Die Jacke muss locker sitzen, der normale Verschluss muss mindestens 70 mm überlappbar sein. In der Liegend- und Kniendstellung darf der Jackenärmel nicht über das Handgelenk des Stützarms hervorstehen. Es darf keinerlei klebrige Substanz auf die Jacke, Unterlage oder Waffe aufgetragen werden um ein Rutschen zu verhindern. L - 21 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.09.3. Schießhose Material und Dicke wie bei der Schießjacken-Beschreibung. Hosen dürfen nicht höher sitzen als die normale Gürtellinie. Sie dürfen nur von einem normalen Gürtel oder von elastischen Hosenträgern gehalten werden. Die Hosenbeine müssen so weit sein, dass die Hose bei geschlossenen Beinreißverschlüssen über normale Schuhe angezogen werden kann. L.2.09.4. Schuhe Erlaubt sind nur normale Straßenschuhe, Turnschuhe oder Schießschuhe, aber nur als Paar getragen. Die Sohle muss am Fußballen biegsam sein. L.2.09.5. Schießhandschuh Material wie Schießjacken-Beschreibung Die Stärken des Handflächen- und Handrückenteils dürfen zusammengenommen 12 mm nicht übersteigen. Der Handschuh darf nicht mehr als 50 mm über die Mitte des Handgelenks hinausragen. Verschlüsse um das Gelenk dürfen keine Versteifung des Gelenks darstellen. L.2.09.6. Unterbekleidung Die unter der Schießkleidung getragene Kleidung darf nicht dicker als 2,5 mm einfach oder 5 mm doppelt bemessen sein. Unter der Schießhose darf nur normale Unterbekleidung oder eine Trainingshose getragen werden. Unter der Schießjacke darf im Schulterbereich eine zusätzliche Polsterung mit einer Hochstärke von 12 mm getragen werden. „Ellbogenschützer“ oder zusätzliche Polsterungen im Ellbogenbereich sind unter der Schießjacke verboten. L.2.09.7. Messgeräte Alle Geräte, mit denen die Dicke der Bekleidung gemessen wird, müssen eine Messgenauigkeit von 0,10 mm aufweisen. Die Messungen müssen mit einem Druck von 5 kg vorgenommen werden. Die Geräte müssen zwei flache, runde, gegenüberliegende Flächen mit einem Durchmesser von 30 mm haben. L.2.10. Zubehör L 2.10.1 Liegematten Zum Liegendschießen können auch gemeinsam eingesetzt werden: • Ganzkörpermatte mit einer Stärke von höchstens 15 mm • Ellenbogenmatte, deren Abmessungen 30 cm in der Länge, 80 cm in der Breite und 5 cm in der Stärke nicht überschreiten darf • Gewehrfutterale sind als Unterlage nur erlaubt, wenn sie die zulässigen Maße von Ganzkörper- bzw. Ellbogenmatten nicht überschreiten. Vorhandene Schlaufen dürfen nicht verwendet werden! L.2.10.2. Kniendrolle Zum Kniendschießen kann eine Kniendrolle, deren Abmessungen 25 cm in der Länge und 18 cm Durchmesser nicht überschreiten, verwendet werden. L - 22 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.2.10.3. Schießbrille Verwendung gestattet L.2.10.5. Gewehrriemen L 2.10.5.1 Schießriemen In den Disziplinen, in denen die Verwendung eines Schießriemens gestattet ist, kann ein Riemen, der höchstens 40 mm breit ist, benutzt werden. Der Riemen darf nur an einem Oberarm getragen werden und muss am Vorderschaft befestigt sein. L.2.10.5.2. Trageriemen In Disziplinen, in denen nur die Verwendung eines Trageriemens gestattet ist, kann ein Riemen, der höchstens 35 mm breit und aus Gewebe oder Leder ist, verwendet werden. Der Riemen darf nur an zwei Punkten an der Waffe befestigt sein und im Anschlag den Arm- und Handbereich nicht umschlingen. Der Garand-Gewehrriemen darf nur als Trageriemen verwendet werden und nicht als Schießriemen. Trageriemen werden mitgewogen. L.2.10.6. Flimmerband Die Verwendung eines Flimmerbandes ist nur bei Matchsportgewehren, Präzisionssportgewehren, Zielfernrohrgewehr Selbstlader, ZF-Gewehr 100 und 300 sowie Hochleistungsgewehren zulässig. L.2.10.7. Flimmerröhre Bestimmung Flimmerband gilt entsprechend. L.2.10. 8. Vorderschaftstützen Vorderschaftstützen als Hilfsmittel zum Ablegen des Gewehrs sind erlaubt. L.2.10. 9. Zulässige Magazine Bei Selbstladelangwaffen dürfen nur Magazine verwendet werden, die mit höchstens 10 Patronen geladen werden können. L - 23 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.3. 50-M / 100-M-PRÄZISION-SCHIEßEN L.3.01. 50 m Präzision-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn ziffer 2101 Disziplinen 50 m Präzision-Schießen Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen (SG SL KW) 2102 Sportgewehr Selbstlader KK (SG SL KK) 2103 Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) 2104 Unterhebelrepetierer Kleinkaliber (LA KK) 2105 2106 2107 Dienstsportgewehr offene Kimme KK (DSG KK) Dienstsportgewehr geschl. Kimme + Diopter KK (DSG D KK) Matchsportgewehr Kleinkaliber (MSG KK) 2108 Präzisionssportgewehr KK (PSG KK) 2109 Freie Klasse KK (FSG KK) Scheibe 100 m BDSScheibe 50 m BDS-ZFScheibe 100 m BDSScheibe 100 m BDSScheibe 100 m BDSScheibe 50 m ISSFScheibe Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 6, 0 kg 1000 g Nein offen oder geschlossen handelsüblich 5,0 kg 1000 g Nein beliebige Optik handelsüblich 5,0 kg 1000 g Nein offen original 4,0 kg 1000 g Nein offen original Original 1000 g Trageriemen original original Original 1000 g Trageriemen original/ Diopter beliebig original 8,0 kg frei Schießriemen Diopter 9,0 kg frei Schießriemen beliebig 5,0 kg 1000 g Trageriemen beliebig 50 m ISSFScheibe 50 m BDS-ZFScheibe 50 m BDS-ZFScheibe L - 24 - ISSFFreigewehr ISSFFreigewehr handelsüblich I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.3.02. 100 m Präzision-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplinen 100 m PräzisionSchießen 3101 Matchsportgewehr (MSG 3103 Präzisionssportgewehr (PSG) 3104 Jagdgewehr (JG) 3105 Unterhebelrepetierer (LA) 3106 3107 3111 3114 3117 3118 Dienstsportgewehr offene Kimme (DSG o.K.) Dienstsportgewehr geschlossene Kimme und Diopter (DSG gK u. D) Dienstsportgewehr Zielfernrohr (DSG ZF) Sportgewehr Selbstlader optische Visierung (SG SL opt.V.) Zielfernrohrgewehr Ordonanzkaliber 100m (Kaliber .303/.308/3006/8x57/7,62x54) Zielfernrohrgewehr 100m (Kaliber ab 5,45mm/.22 bis 7mm) Scheibe Riemen Visier Schaft frei Schießriemen Diopter ISSF-Freigewehr 9,0 kg frei Schießriemen beliebig ISSF-Freigewehr 5,0 kg frei Trageriemen Optik bis 12 x Vergrößerung kein Lochschaft 5,0 kg 1000 g Nein offen original original 1000 g Trageriemen original original 100 m ISSFScheibe original 1000 g Trageriemen original/ Diopter beliebig original 100 m BDSZFScheibe original 1000 g Trageriemen Optik bis 12 x Vergrößerung original 100 m BDSScheibe 6,0 kg 1000 g Nein Optik bis 4 x Vergrößerung handelsüblich 50 m ZFScheibe 6,0 kg m. Zb.6,5 kg beliebig Nein Optik bis 12 x Vergrößerung handelsüblich 50 m ZFScheibe 6,0 kg m. Zb.6,5 kg beliebig Nein Optik bis 12 x Vergrößerung handelsüblich 100 m BDSScheibe 100 m BDS-ZFScheibe 100 m BDSZFScheibe 100 m ISSFScheibe 100 m ISSFScheibe Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht 8,0 kg L.3.03. Anschlag Liegend, freihändig außer Kennziffer 3117 und 3118. Dort kann auch liegend aufgelegt geschossen werden. L - 25 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.3.04. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit. Bei Deutschen- und Landesmeisterschaften 30 Schuss Präzision, jeweils 10 Schuss innerhalb von 10 Minuten. Bei MSG / MSG KK und DSG KK wird nach 5 Schuss die Scheibe gewechselt. Die 10 Minuten Schießzeit für 10 Schuss beinhalten hier einen Scheibenwechsel. Unterhalb der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert werden. Werden die Schusszahlen halbiert, so gilt 15 Schuss innerhalb von 15 Minuten. (Es erfolgt eine Disqualifikation, wenn mehr als 15 Schuss abgegeben werden.) L.3.05. Entfernung zum Schützen Es wird ausschließlich aus 50 m bzw. 100 m auf die entsprechende Scheibe geschossen. L.3.06. Probeschüsse Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. L.3.07. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen mit Ausnahme der 100 mZF-Klassen nach 10 Schüssen, die auf eine Scheibe abgegeben werden. Soweit keine elektronische Scheibenauswertung vorgenommen wird werden in den 100 m-ZF-Klassen grundsätzlich 2 Scheiben aufgezogen, die mit je 5 Schüssen zu beschießen sind. Die Trefferaufnahme erfolgt dann nach 10 Schüssen. Ausnahme: Beim Fertigkeitsschießen mit ZF werden auf die 100 m ZFScheibe 10 Schuss abgegeben. Ausnahme: Bei der 50 m BDS-ZF-Scheibe wird unterhalb der Landesmeisterschaft nach 10 Schuss ein Zwischenscheibenwechsel erforderlich. Die restlichen 5 Schuss werden auf eine neue Scheibe abgegeben. Der Zwischenscheibenwechsel erfolgt während der 15 Minuten Schießzeit für 15 Schuss. L.3.08. Disziplinablauf Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und fertigmachen“ betritt der Schütze den Schützenstand. Danach erfolgt die Aufforderung „Waffen laden“. Nach einer angemessenen Frist folgt die Frage: „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit. Bei einem Einwand ist dem Schützen einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitungen abzuschließen. (Dies gilt für Probe- und Wertungsschießen.) Wenn nicht alle Schützen vor Ende der Schießzeit die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben, beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht die Serie nach Ablauf der Schießzeit mit „Stopp“. Schüsse nach dieser Aufforderung werden wie Mehrschüsse gewertet. Es werden entsprechend der Anzahl der Mehrschüsse die besten Treffer abgezogen. Wird nach Beendigung einer Serie keine Scheibenauswertung vorgenommen, so erfolgt erneut die Aufforderung „Waffen laden“. L - 26 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Wird nach Beendigung einer Serie eine Scheibenauswertung vorgenommen bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Verschluss öffnen, Sicherheit“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist und den Verschluss in offener Stellung arretieren. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Verschluss öffnen, Stand räumen“. Der Schützte muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Die Waffe ist entweder in den Transportbehälter zu legen oder mit offenem Verschluss in die Gewehrablage zu stellen. L.4. 50-M / 100-M-INTERVALL-SCHIEßEN L.4.01. 50-m-Intervall-Schießen, Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer 2203 2204 2211 2212 Disziplinen 50 m Intervall-Schießen Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) Unterhebelrepetierer Kleinkaliber (LA KK) Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) mit optischer Visierung (opt.V.) Sportgewehr Selbstlader KK offene Visierung (SG SL KK of.V) Scheibe 100 m BDSScheibe 100 m BDSScheibe 100 m BDSZFScheibe 100 m BDSScheibe Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 5,0 kg 1000 g Nein offen original 4,0 kg 1000 g Nein offen original beliebige Optik original 5,0 kg 5,0 kg 1000 g 1000 g Nein Nein offen oder geschlossen handelsüblich L.4.02. 100 m Intervall-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplinen 100 Intervall-Schießen 3205 Unterhebelrepetierer (LA) 3210 3212 3213 Dienstsportgewehr (DSG) DSG oK, DSG gK und DSG SL Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm (SG SL b. 6,4) Sportgewehr Selbstlader über 6,4 mm (SG SL ü. 6,4 mm) Scheibe Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 100 m ISSFScheibe 5,0 kg 1000 g Nein offen original 100 m ISSFScheibe original 1000 g Trageriemen original original 100 m ISSFScheibe 5,0 kg 1000 g Trageriemen offen o. geschl. handelsüblich 100 m ISSFScheibe 5,0 kg 1000 g Trageriemen offen o. geschl. handelsüblich L - 27 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Dienstsportgewehr Selbstlader, die in der Wertungsklasse „Dienstsportgewehr“ eingesetzt werden, können in derselben Disziplin nicht als Sportgewehr Selbstlader über 6,4 mm starten. L.4.03. Anschlag Liegend, freihändig. Vor der Aufforderung „Feuer“ und nach „Stopp“ ist die Waffe deutlich von der Schulter zu nehmen. L.4.04. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Bei Deutschen- oder Landesmeisterschaften: 30 Schuss Intervall Unterhalb der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert werden. Schießzeit: Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 6 Serien zu je 5 Schuss Intervall (8 Sekunden Schießzeit – 12 Sekunden Pause) Repetiergewehre können unmittelbar nach Abgabe eines Schusses nachgeladen werden. L.4.05. Entfernung zum Schützen Es wird ausschließlich aus 50 m bzw. 100 m auf die entsprechende Scheibe geschossen. L.4.06. Probeschüsse Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. L 4.07 Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen nach 10 Schuss, die auf eine Scheibe abgegeben werden. Unterhalb der Landesmeisterschaft erfolgt die Trefferaufnahme in allen Disziplinen nach 15 Schuss, die auf eine Scheibe abgegeben werden. L.4.08. Disziplinablauf Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und fertigmachen“ betritt der Schütze den Schützenstand. (Probeschießen siehe Disziplinablauf Präzision.) Danach erfolgt die Aufforderung „5 Patronen laden“. Die Waffe ist mit 5 Patronen zu laden. Der Schießleiter und die Standaufsichten haben das Recht, die Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen. Lädt ein Schütze mehr als 5 Patronen, so wird er vom Schießleiter disqualifiziert. Dann erfolgt die Frage: „Sind Sie bereit?“. Bei einem Einwand ist dem Schützen einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitungen abzuschließen. Erfolgt kein Einwand, ergeht die Aufforderung „Achtung“, mit der die Vorlaufzeit beginnt. Nach 7 Sekunden erfolgt zum ersten Mal die Aufforderung „Feuer“, nach weiteren 8 Sekunden die Aufforderung „Stopp“. Nach 12 Sekunden wieder die Aufforderung „Feuer“ usw., bis die Serie beendet ist. Schüsse nach der Aufforderung „Stopp“ werden als Mehrschüsse gewertet. Wird nach Beendigung einer Serie keine Scheibenauswertung vorgenommen, so erfolgt erneut die Aufforderung „5 Patronen laden“. L - 28 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Wird nach Beendigung einer Serie eine Scheibenauswertung vorgenommen, bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt die Aufforderung, „Waffen entladen, Verschluss öffnen, Sicherheit“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist und den Verschluss in offener Stellung arretieren. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Sicherheit, Stand räumen“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Die Waffe ist entweder in den Transportbehälter zu legen oder mit offenem Verschluss in die Gewehrablage zu stellen. L.5 50. M / 100 M ZEITSERIE-SCHIEßEN L.5.01. 50 m Zeitserie-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer 2301 2302 2310 2312 Disziplinen 50 m ZeitserieSchießen Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen (SG SL KW) Sportgewehr Selbstlader KK (SG SL KK) Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen mit optischer Visierung (SG SL KW opt.V.) Sportgewehr Selbstlader KK offene Visierung (SG SL KK of.V) Scheib Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft handelsüblich 100 m BDSScheibe 6,0 kg 1000 g Nein offen oder geschlossen 50 m BDS-ZFScheibe 5,0 kg 1000 g Nein beliebige Optik handelsüblich beliebige Optik handelsüblich offen oder geschlossen handelsüblich 100 m BDS-ZFScheibe 100 m BDSScheibe 6,0 kg 5,0 kg L - 29 - 1000 g 1000 g Nein Nein I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.5.02. 100-m-Zeitserie-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer 3309 3312 3313 3314 Disziplinen 100 ZeitserieSchießen Dienstsportgewehr Selbstlader (DSG SL) Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm (SG SL b. 6,4) Sportgewehr Selbstlader über 6,4 mm (SG SL ü. 6,4) Sportgewehr Selbstlader optische Visierung (SG SL opt.V.) Scheibe Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 100 m ISSFScheibe Original 1000 g Trageriemen original original 100 m ISSFScheibe 5,0 kg 1000 g Trage riemen offen o. geschl. handelsüblich 100 m ISSFScheibe 5,0 kg 1000 g Trage riemen offen o. geschl. handelsüblich 100 m BDSScheibe 6,0 kg 1000 g Nein Optik bis 4 x Vergr. handelsüblich Dienstsportgewehr Selbstlader, die in der Wertungsklasse „Dienstsportgewehr Selbstlader“ eingesetzt werden, können in derselben Disziplin nicht als Sportgewehr Selbstlader über 6,4 mm starten. L.5.03. Anschlag Liegend, freihändig. Vor der Aufforderung „Feuer“ und nach „Stopp“ ist die Waffe deutlich von der Schulter zu nehmen. L.5.04. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Bei Deutschen- oder Landesmeisterschaften: 30 Schuss Zeitserie Unterhalb der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert werden. Schießzeit: Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 6 Serien zu je 5 Schuss in folgender Reihenfolge: 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 40 Sekunden 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 30 Sekunden 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 20 Sekunden L.5.05. Entfernung zum Schützen Es wird ausschließlich aus 50 m bzw. 100 m auf die entsprechende Scheibe geschossen. L.5.06. Probeschüsse Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. L - 30 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.5.07. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen nach 10 Schuss, die auf eine Scheibe abgegeben werden. Unterhalb der Landesmeisterschaft erfolgt die Trefferaufnahme in allen Disziplinen nach 15 Schuss, die auf eine Scheibe abgegeben werden. Ausnahme: Bei der 50 m BDS-ZF-Scheibe wird unterhalb der Landesmeisterschaft nach 10 Schuss ein Zwischenscheibenwechsel erforderlich. Die restlichen 5 Schuss werden auf eine neue Scheibe abgegeben. Der Zwischenscheibenwechsel erfolgt nach der 30-Sekunden-Serie. L.5.08. Disziplinablauf Es finden die Regeln für den Disziplinablauf beim Intervall-Schießen Anwendung mit folgender Abweichung: Bei den ersten beiden Serien ergeht nach 40 Sec., die dem Schützen zur Abgabe von 5 Schüssen zur Verfügung stehen, die Aufforderung „Stopp“. In der dritten und vierten Serie ergeht nach 30 Sec. Die Aufforderung „Stopp“ und in der fünften und sechsten Serie nach 20 Sec. Zeitansagen durch den Schießleiter: Nach der Aufforderung „Feuer“ sagt der Schießleiter die abgelaufenen Sekunden an: In den 40-Sekunden-Serien nach 10, 20 und 30 Sekunden. In den 30-Sekunden-Serien nach 10 und 20 Sekunden. In den 20-Sekunden-Serien nach 10 Sekunden. L.6. 50-M-SYMBOLSCHEIBE–SCHIEßEN L.6.01. 50 m Symbolscheibe-Schießen, Kennziffer, Disziplin, Waffengewicht, Art des Visiers Kenn ziffer 2402 Disziplin 50 m SymbolscheibeSchießen Sportgewehr Selbstlader KK (SG SL KK) Scheibe 50 m BDSSymbolScheibe Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 5,0 kg 1000 g Nein beliebige Optik handelsüblich L.6.02. Anschlag Liegend, freihändig. Vor der Aufforderung „Feuer“ und nach „Stopp“ ist die Waffe deutlich von der Schulter zu nehmen. L.6.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 6 Serien zu je 5 Schuss und 2 Serien zu je 4 Schuss in folgender Reihenfolge: 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 40 Sekunden 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 30 Sekunden 2 Serien zu je 5 Schuss innerhalb von 20 Sekunden 2 Serien zu je 4 Schuss innerhalb von 10 Sekunden L - 31 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.6.04. Entfernung zum Schützen Es wird ausschließlich aus 50 m auf die BDS-Symbol-Scheibe geschossen. L.6.05. Probeschüsse Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. L.6.06. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt nach Beendigung aller Serien. L.6.07. Disziplinablauf Es finden die Regeln für den Disziplinablauf beim Intervall-Schießen Anwendung mit folgender Abweichung: Bei den ersten beiden Serien ergeht nach 40 Sec., die dem Schützen zur Abgabe von 5 Schüssen zur Verfügung stehen, die Aufforderung „Stopp“. In der dritten und vierten Serie ergeht nach 30 Sec. Die Aufforderung „Stopp“ und in der fünften und sechsten Serie nach 20 Sec.. Bei den letzten beiden Serien ergeht nach 10 Sec., die dem Schützen zur Abgabe von 4 Schüssen zur Verfügung stehen, die Aufforderung „Stopp“. Der große Rundspiegel, das Dreieck und der Ovalspiegel werden insgesamt mit höchstens 10 Schuss beschossen. Die 4 kleinen Spiegel höchstens mit je 2 Schuss. Es ist dem Schützen freigestellt, in welcher Reihenfolge er die Symbole beschießt. Bei überzähligen Treffern werden die besten Treffer entsprechend der Überzahl abgezogen. Zeitansagen durch den Schießleiter: Nach der Aufforderung „Feuer“ sagt der Schießleiter die abgelaufenen Sekunden an: In den 40-Sekunden-Serien nach 10, 20 und 30 Sekunden. In den 30-Sekunden-Serien nach 10 und 20 Sekunden. In den 20-Sekunden-Serien nach 10 Sekunden. L - 32 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.7. 100-M-FERTIGKEITS-SCHIEßEN L.7.01. 100-m-Fertigkeits-Schießen - Kennziffern ,Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer 3412 3413 3416 Disziplinen 100 m FertigkeitsSchießen Sportgewehr Selbstlader bis 6,4 mm (SG SL b. 6,4) Sportgewehr Selbstlader über 6,4 mm (SG SL ü. 6,4) Zielfernrohrgewehr Selbstlader (ZFG SL) Scheibe Max. Waff. Gew. Abzugs- Riemen Visier Schaft 100 m ISSFScheibe 5,0 kg 1000 g Nein offen o. geschl. handelsüblich 100 m ISSFScheibe 5,0 kg 1000 g Nein offen o. geschl. handelsüblich 100 m BDSZFScheibe 6,0 kg mit Zb. 6,5 kg 1000 g Nein beliebige Optik handelsüblich gewicht L.7.02. Anschlag Liegend aufgelegt (es kann aber auch liegend freihändig geschossen werden) L.7.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit 30 Schuss Schießzeit: Das Wettbewerbsprogramm besteht aus 3 Serien zu je 10 Schuss innerhalb von 40 Sekunden inklusive Magazinwechsel. L.7.04. Entfernung zum Schützen Es wird ausschließlich aus 100 m auf die entsprechende Scheibe geschossen. L.7.05. Probeschüsse Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. L.7.06. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt in allen Disziplinen nach 10 Schuss, die auf eine Scheibe abgegeben werden. L.7.07. Disziplinablauf Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und Fertigmachen“ betritt der Schütze den Schützenstand. (Probeschießen siehe Disziplinablauf Präzision.) Danach erfolgt die Aufforderung „Waffe laden“. Die Magazine sind mit insgesamt 10 Patronen zu laden. Ersatzmagazine zur Verwendung bei Störungen mit max. 1 Patrone geladen, müssen deutlich sichtbar entfernt abgelegt werden. Der Schießleiter und die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen. L - 33 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Lädt ein Schütze mehr als 10 Patronen, so wird er vom Schießleiter disqualifiziert. Der Schütze kann nach dem laden mit der Waffe in Anschlag gehen. Dann erfolgt die Frage: „Sind Sie bereit?“. Bei einem Einwand ist dem Schützen einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitungen abzuschließen. Erfolgt kein Einwand, ergeht die Aufforderung „Achtung“, mit der die Vorlaufzeit beginnt. Nach 7 Sekunden erfolgt die Aufforderung „Feuer“, und die Schießzeit von 40 Sekunden beginnt. Nach 40 Sekunden erfolgt die Aufforderung „Stopp“. Innerhalb dieser Zeit sind die 10 Schuss abzugeben. Vor dem Magazinwechsel ist mind. 1 Schuss, bzw. nach dem Magazinwechsel sind mind. 2 Schuss abzugeben. Danach erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Verschluss öffnen, Sicherheit“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist und den Verschluss in offener Stellung arretieren. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffe entladen, Sicherheit, Stand räumen“. Der Schütze muss sich davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Waffentragebereich: Beim Magazinwechsel darf der Lauf nicht um mehr als 30° von der Linie Schütze-Scheibe abweichen. L.8. 300-M-PRÄZISION-SCHIEßEN L.8.01. 300-m-Präzision-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplinen 300 m PräzisionSchießen 4101 Matchsportgewehr (MSG) 4102 4103 4104 Dienstsportgewehr offene Kimme (DSG o.K.) Dienstsportgewehr geschlossene Kimme und Diopter (DSG g.K. + D) Alle Zielfernrohrgewehre Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 8,0 kg frei Schießriemen Diopter ISSFFreigewehr original 1000 g Trageriemen original original 300 m ISSFScheibe original 1000 g Trage riemen original oder Diopter original 300 m BDS-ZFScheibe 9,0 kg beliebig Schießriemen beliebige Optik handelsüblich Scheibe 300 m ISSFScheibe 300 m ISSFScheibe L..01.1. Anschlag bei den Kennziffern 4101, 4102, 4103 und 4104 Liegend, freihändig L - 34 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.8.02. 300-m-Präzision-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer 4105 4106 4107 Disziplinen 300 m Präzision-Schießen Scheibe Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft Hochleistungsgewehr 300 m BDS-ZFScheibe 6,5 kg mit Zb. 7,0 kg beliebig Nein beliebige Optik handelsüblich Zielfernrohrgewehr Selbstlader 300 m BDS-ZFScheibe 6,0 kg mit Zb. 6,5 kg 1000 g Nein beliebige Optik handelsüblich Zielfernrohrgewehr Ordonanzkaliber 300m (Kaliber .303/.308/3006/8x57/7,62x54) 300 m BDS-ZFScheibe 6,0 kg mit Zb. 6,5 kg beliebig Nein Optik bis 12 x Vergrößerung handelsüblich L.8.02.1. Anschlag bei den Kennziffern 4105, 4106 und 4107 Liegend aufgelegt L.8.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Bei Deutschen- und Landesmeisterschaften 30 Schuss Präzision, jeweils 10 Schuss innerhalb von 10 Minuten. Dem Disziplinablauf angepasst. Unterhalb der Landesmeisterschaften kann die Schusszahl halbiert werden. Dann gilt 15 Schuss in 15 Minuten dem Disziplinablauf angepasst. Eine Disqualifikation erfolgt, wenn mehr als 15 Schuss abgegeben werden. L.8.04. Entfernung zum Schützen Es wird ausschließlich aus 300 m auf die entsprechende Scheibe geschossen. L.8.05. Probeschüsse Vor dem Wertungsschießen können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen abgegeben werden. Das Probeschießen wird dem Disziplinablauf angepasst. L.8.06. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt dem Disziplinablauf angepasst. Es werden 10 Schuss auf eine Scheibe/Spiegel abgegeben. L.8.07. Disziplinablauf L.8.07.1. bei Ständen mit Scheibenbeobachtung über Monitor oder elektronischer Trefferaufnahme Der Disziplinablauf erfolgt wie beim 50 m / 100 m Präzision-Schießen. L - 35 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.8.07.2. bei Ständen mit die Anzeigerdeckung einziehbarer Scheibe jedoch ohne Wechselscheibenanlage Der Disziplinablauf erfolgt wie beim 50 m / 100 m Präzision-Schießen allerdings wird die Scheibe nach jedem Schuss eingefahren, der Treffer mit einer entsprechenden Markierung versehen und dann sofort wieder gegen gefahren. L.8.07.3. bei Ständen mit Wechselscheibenanlage Um diese Stände optimal zu nutzen, kann folgender Ablauf angewendet werden. Die Schützen in der Deckung haben nur die Hälfte der Hubbewegungen auszuführen, weil immer zwei Schützen für einen Stand eingeteilt werden. Auf jeden Stand werden 6 Schützen eingeteilt. Schützen 1 und 2 schießen 3 und 4 bereiten sich vor 5 und 6 sind in der Anzeigedeckung Pro Wechselscheibenanlage werden 2 Scheibenrahmen mit Scheiben bestückt. Die beiden Scheibenrahmen werden farblich unterschiedlich markiert. Ablauf bei Probe und Wertung: Schütze 1 beginnt mit dem Schießen. Nach dem Schuss wird die Scheibe eingezogen und gleichzeitig steht die hintere Scheibe bereit. Nun schießt Schütze 2. Nach dessen Schussabgabe wird die Scheibe eingezogen. Scheibe 1 kommt hoch und ist mit der entsprechenden Markierung des letzten Schusses versehen. Nun wiederholt sich der ganze Vorgang. Sind die Schützen 1 und 2 mit dem Wertungsschießen fertig, beginnen 3 und 4 mit dem Schießen. 1 und 2 begeben sich zur Anzeigendeckung und lösen dort Schützen 5 und 6 ab. Diese kommen zum Stand und bereiten sich auf ihr Schießen vor. Sie bringen dabei die Scheiben von Schützen 1 und 2 mit zur Auswertung. Weiterer Ablauf in dieser Reihenfolge. Nach dem Wertungsschießen ist ein Waffenreinigen nicht gestattet. Nach dem Wertungsschießen hat jeder Schütze so schnell wie möglich seinen Stand zu räumen und sich in die Deckung zu begeben. Zeiten (für beide Schützen) 5 Min. Standeinrichten 10 Min. Probeschießen (abwechselnd) 60 Min. Wertungsschießen dies ist die maximale Gesamtzeit! Scheiben: Probescheiben sind besonders zu kennzeichnen. Wertungsscheiben werden mit der jeweiligen Startnummer beschriftet. Scheibenwechsel: Nach 10 Schuss – bei den ISSF-Scheiben werden nur die Spiegel gewechselt. Anzeige: Der Schuss wird mit einer roten Markierung abgedeckt. Nach dem 2. Schuss wird der erste mit Tesa-Film überklebt, der 2. mit der roten Markierung gekennzeichnet. Abklebungen nicht zu kurz versetzt aufkleben, so können Doppelschüsse leichter ausgewertet werden. Schüsse, die außerhalb des Spiegels liegen sind deutlich auf dem Spiegel im Wert aufzuschreiben. Fehlschüsse sind mit einer 0 zu vermerken. L - 36 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Helferdienst: Wenn Schützen vorsätzlich und absichtlich in der Anzeigendeckung falsch anzeigen, können diese noch nachträglich disqualifiziert werden, bzw. diese Schützen werden zum Start nicht zugelassen. Findet dieser Ablauf Anwendung, so müssen grundsätzlich alle Schützen dem beschriebenen Ablauf entsprechend eingeteilt werden. Sollten die Standbedingungen/Schießzeiten es erfordern kann von diesem Ablauf abgewichen werden! L.8.08. Helferdienst durch Schützen Je nach zur Anwendung kommendem Disziplinablauf sind Schützen zum Helferdienst verpflichtet. Sie können auch mehrmalig zum Helferdienst herangezogen werden, wenn es der Ablauf des Schießens erfordert. Der Helferdienst ist erst zu Ende, wenn eine Ablösung durch einen anderen Helfer oder eine Aufforderung durch den Schießleiter erfolgt. Es ist jedoch darauf zu achten, dass der Schütze ausreichend Pause bis zu seinem nächsten Start hat. Nach Möglichkeit sollte der zusätzliche Helferdienst erst nach dem Schießen erfolgen. Wenn Schützen vorsätzlich und absichtlich in der Anzeigendeckung falsch anzeigen, können diese noch nachträglich disqualifiziert werden, bzw. diese Schützen werden zum Start nicht zugelassen. Kommt ein Schütze dem wie vorher beschriebenen Dienst in der Deckung nicht nach, so wird er mit seinem Start aus der Wertung gestrichen. L.9. WURFSCHEIBEN-SCHIEßEN L.9.01. Wurfscheiben-Schießen Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplinen Wurfscheiben-Schießen Scheibe Max. Waff. Gew. Abzugsgewicht Riemen 5100 Trap Wurfscheibe frei 1000 g Nein 5200 Skeet Wurfscheibe frei 1000 g Nein 5201 Skeet - Vorderschaftrepetierflinte Wurfscheibe frei 1000 g Nein Visier Schaft offen, keine Optik offen, keine Optik offen, keine Optik Siehe techn. Spez.! Siehe techn. Spez.! Siehe techn. Spez.! L.9.02. Anschlag Stehend, freihändig L.9.03. Schusszahl Bei Deutschen Meisterschaften 90 Scheiben. Bei Landesmeisterschaften 45 Scheiben L.9.04. Disziplinablauf Entsprechend den Regeln des Deutschen Jagdschutzverbandes. L - 37 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.10. 50-M-FALLSCHEIBEN-SCHIEßEN L.10.01. 50-m- Fallscheiben-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn ziffer Disziplinen 50 m FallscheibenSchießen Scheibe Max. Waff Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 2501 Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen (SG SL KW) 20cm Metallfallscheiben 6,0 kg 1000 g Nein offen oder geschlossen handelsüblich 2510 Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen mit optischer Visierung (SG SL KW opt.V.) 20cm Metallfallscheiben 6,0 kg 1000 g Nein beliebige Optik handelsüblich 2503 Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) 5,0 kg 1000 g Nein offen original 2511 Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) mit optischer Visierung (opt.V.) 5,0 kg 1000 g Nein beliebige Optik original 20cm Metallfallscheiben 20cm Metallfallscheiben L.10.02. Anschlag Stehend freihändig, jagdlicher Anschlag L.10.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Es werden drei Wertungsserien auf je 10 Metallfallscheiben geschossen. Pro Wertungsserien kann der Schütze höchstens insgesamt 30 Schüsse abgeben. Magazine dürfen eine Kapazität von höchstens 10 Patronen haben, Unterhebelrepetierer dürfen niemals mit mehr als 10 Patronen geladen werden, andernfalls erfolgt eine Disqualifikation für die Disziplin. Die maximale Schießzeit pro Wertungsserie beträgt eine Minute. Innerhalb einer Wertungsserie lädt der Schütze selbstständig bis er alle Scheiben umgeschossen hat oder die 30 Patronen verschossen hat oder das Ende der Schießzeit erreicht ist. Es wird im Rahmen der erlaubten Schusszahlen und Schießzeit so lange geschossen, bis jeweils alle zehn Metallfallscheiben getroffen wurden. Die Metallfallscheiben müssen dabei „fallen“. L.10.04. Scheiben, Art Es wird auf Metallfallscheiben mit Durchmesser 20 cm geschossen. Bei Deutschen Meisterschaften sind die Metallfallscheiben vor dem Probeschießen bei jedem Teilnehmer neu anzustreichen oder zu übersprühen. Es muss sichergestellt sein, dass die Metallfallscheiben bei Verwendung vom Munition die einen Mindestimpuls von 125 erreicht oder nur geringfügig überschreitet (1-2 Faktorpunkte) auch bei Treffern in den untersten Bereich der L - 38 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Fallscheiben (höchsten 2 cm über dem unteren Scheibenrand) sicher umfallen. Die Scheiben müssen weiss oder mit einer sich deutlich vom Hintergrund abhebenden Signalfarbe (z.B. orange, hellgün usw.) sein. L.10.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander Es wird auf eine Entfernung von 50 m zu den Metallfallscheiben geschossen. Die Metallfallscheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen den Außenrändern der Scheiben mindestens jeweils ein Abstand von 20 cm (also genau eine Scheibenbreite) besteht. Der Höchstabstand zwischen den Scheibenrändern beträgt 50 cm. Alle Metallfallscheiben sind gleich hoch aufzustellen. Die Metallfallscheiben müssen je nach Beschaffenheit des Schießstandes und des Kugelfanges mindestens in einer Höhe von 0,50 m und höchstens in einer Höhe von 1,50 m, gemessen von der Oberkante des Außenrandes im Abstand zur Schießbahnsohle, aufgestellt werden. L.10.06. Reihenfolge der zu beschießenden Metallfallscheiben Die zehn Wertungsscheiben sind so lange zu beschießen bis alle getroffen wurden. Die Reihenfolge ist beliebig. L.10.07. Probeschüsse Vor dem Schießen der Wertungsserien können innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Metallfallscheiben abgegeben werden. L.10.08. Disziplinablauf Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann ertönt ein akustisches Signal eines Timers und der Schütze kann mit dem Schießen beginnen. Der letzte abgegebene Schuss stoppt die Zeitnahme. Wird das Zeitlimit von einer Minute pro Wertungsserie erreicht, so bricht der Schießleiter das Schießen ab. K.10.09. Wertung Für das Ergebnis wird die Summe der benötigten Zeit der drei Wertungsserien ermittelt. Dabei werden die Zeiten (jede einzelne Zeit wird auf 1/10 Sek. genau festgehalten) addiert. Hundertstel Sekunden werden nicht berücksichtigt, dass heißt sie werden immer abgerundet. Die Summe dieser Zeiten in Sekunden und 1/10 Sekunden ist das Ergebnis des Schützen. Der Schütze mit der niedrigsten Zeit gewinnt. Bei Erreichen des Zeitlimits von einer Minute und entsprechendem Abbruch des Schießens, wird der Wertungsserie für jede nicht „gefallene“ Metallfallscheibe ein Strafzeitzuschlag von 10 Sekunden hinzuaddiert. L - 39 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ K.10.10. Trefferaufnahme Die Standaufsicht (der Schießleiter) hat nach jeder Wertungsserie die gemessene Zeit und die Anzahl der nicht umgefallen Metallfallscheiben laut anzusagen. L.11. 50-M-FALLSCHEIBEN-SHOOT-OFF L 11.01 50-m-Fallscheiben-Shoot-Off - Kennziffern, Disziplinen, Waffengewichte, Art des Visiers Kenn ziffer Disziplinen 50 m FallscheibenSchießen Scheibe Max. Waff Gew. Abzugsgewicht Riemen Visier Schaft 2501 Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen (SG SL KW) 20cm Metallfallscheiben 6,0 kg 1000 g Nein offen oder geschlossen handelsüblich 2510 Sportgewehr Selbstlader f. Kurzwaffenpatronen mit optischer Visierung (SG SL KW opt.V.) 20cm Metallfallscheiben 6,0 kg 1000 g Nein beliebige Optik handelsüblich 2503 Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) 5,0 kg 1000 g Nein offen original 2511 Unterhebelrepetierer Kurzwaffenpatrone (LA KW) mit optischer Visierung (opt.V.) 5,0 kg 1000 g Nein beliebige Optik original 20cm Metallfallscheiben 20cm Metallfallscheiben L 11.02 Anschlag Stehend freihändig, jagdlicher Anschlag L 11.03 Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Jeder Schütze schießt auf eine eigene Gruppe von je 5 Metallfallscheiben. Pro Wertungsdurchgang können beliebig viele Schüsse abgegeben werden. Magazine dürfen eine Kapazität von höchstens 10 Patronen haben, Unterhebelrepetierer dürfen niemals mit mehr als 10 Patronen geladen werden, andernfalls erfolgt eine Disqualifikation für die Disziplin. Innerhalb eines Wertungsdurchgangs lädt der Schütze selbstständig nach. L.11.04. Scheiben, Art Es wird auf Metallfallscheiben mit Durchmesser 20 cm geschossen. Bei Deutschen Meisterschaften sind die Metallfallscheiben vor dem Probeschießen bei jedem Teilnehmer neu anzustreichen oder zu übersprühen. L - 40 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Es muss sichergestellt sein, dass die Metallfallscheiben bei Verwendung vom Munition die einen Mindestimpuls von 125 erreicht oder nur geringfügig überschreitet (1-2 Faktorpunkte) auch bei Treffern in den untersten Bereich der Metallfallscheiben (höchsten 2 cm über dem unteren Scheibenrand) sicher umfallen. Die Metallfallscheiben müssen weiss oder mit einer sich deutlich vom Hintergrund abhebenden Signalfarbe (z.B. orange, hellgün usw.) sein. L.10.05. Entfernung der Metallfallscheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander Es wird auf eine Entfernung von 50 m zu den Metallfallscheiben geschossen. Die Metallfallscheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen den Außenrändern der Scheiben mindestens jeweils ein Abstand von 20 cm (also genau eine Scheibenbreite) besteht. Der Höchstabstand zwischen den Scheibenrändern beträgt 50 cm. L.11.06. Probeschüsse Jeder Teilnehmer kann pro Disziplin und pro Veranstaltung vor seinem ersten Wertungsdurchgang innerhalb von 3 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf fünf Metallfallscheiben abgeben. Dies kann auch so geschehen, dass zunächst alle Starter in der Disziplin nacheinander ihre Probeschüsse absolvieren und erst dann damit begonnen wird, Wertungsdurchgänge durchzuführen. L.11.07. Disziplinablauf 50m-Fallscheiben-Shoot off Zu einem Wertungsdurchgang beim 50m-Fallscheiben-Shoot-off treten jeweils immer zwei Schützen gleichzeitig an. Jeder Schütze hat pro Wertungsdurchgang eine eigene Scheibengruppe von fünf Metallfallscheiben zu beschießen. Dabei muss der rechts stehende Schütze immer zuerst seine vier rechts stehenden Metallfallscheiben in beliebiger Reihenfolge umschießen. Als letzte Metallfallscheibe muss er dann die am weitesten links stehende Metallfallscheibe seiner Scheibengruppe umschießen. Der links stehende Schütze muss immer zuerst die vier links stehenden Metallfallscheiben in beliebiger Reihenfolge umschießen und als letzte Metallfallscheibe die am weitesten rechts stehende Metallfallscheibe seiner Scheibengruppe. Vor jedem Wertungsdurchgang folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Dann ertönt ein akustisches Signals und die Schützen können mit dem Schießen beginnen. Sieger eines Wertungsdurchgangs ist der Schütze, der unter Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge - zuerst die vier äußeren und zuletzt die innere Metallfallscheibe - seine fünf Metallfallscheiben zuerst umgeschossen hat. L - 41 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ L.11.08. Anzahl der Wertungsdurchgänge zur Siegerermittlung Je nach Ausschreibung wird auf zwei oder drei Wertungsdurchgangssiege geschossen. Bei zwei Wertungsdurchgangssiegen ist der Schütze Sieger einer Wertungsrunde, der zuerst zwei Wertungsdurchgänge gewonnen hat. Bei drei Wertungsdurchgangssiegen ist der Schütze Sieger einer Wertungsrunde, der zuerst drei Wertungsdurchgänge gewonnen hat. L.11.09. Positionswechsel Bei Schießen auf zwei Wertungsdurchgangssiege müssen die Schützen nach dem ersten Durchgang einmalig ihre Schießpositionen mit ihrem Wettbewerber in dieser Wertungsrunde tauschen. Bei drei Wertungsdurchgangssiegen erfolgt dieser einmalige Positionstausch nach dem zweiten Wertungsdurchgang. Werden vor dem Positionswechsel die Waffen nicht weg gepackt, sind die Waffen ohne Magazin mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung nach oben zu transportieren. L.11.10. Qualifizierungssysteme Veranstaltungen können nach dem einfachen oder dem doppelten K.O.System, oder auch nach Einteilung in Gruppen zu je vier Schützen geschossen werden. Beim letzteren System tritt jeder in der Gruppe gegen jeden an und die beiden besten erreichen die nächste Runde. Haben bei diesem System mehrere Schützen gleich viele Wertungsrunden gewonnen entscheidet der direkte Vergleich. Sollte auch dies nicht zu einem eindeutigen Ergebnis führen müssen die gleichstehenden Schützen nochmals gegeneinander antreten. Verbleiben am Ende nur noch vier Schützen wird der Sieger dann über zwei Halbfinale und anschließend über ein Finale ermittelt. Die Entscheidung, welches der drei Systeme zur Anwendung kommt, obliegt dem Veranstalter. Es sollte wenn möglich in der Wettbewerbsausschreibung bekannt gegeben werden. Die Einteilung der Schützen sollte vor Aufnahme des Wertungsschießens durch Los erfolgen. L.11.11. Falsche Reihenfolge Schießt ein Schütze seine zuletzt umzuschießende Metallfallscheibe um, obwohl noch eine seiner vier anderen Metallfallscheiben steht, hat er den Wertungsdurchgang verloren, sofern der andere Schütze seine Metallfallscheiben innerhalb einer Minute in der richtigen Reihenfolge umschießt. Schießt der zweite Schütze seine Metallfallscheiben ebenfalls in der falschen Reihenfolge um oder benötigt er mehr als eine Minute, so wird der Wertungsdurchgang nicht gewertet und muss wiederholt werden. Letzteres gilt auch falls beide Schützen ihre Metallfallscheiben nicht innerhalb einer Minute umgeschossen haben. L - 42 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ K.11.12. Beschießen der fremden Metallfallscheibe Schießt ein Schütze eine Metallfallscheibe seines Wettbewerbers um und lässt sich dies durch den Schießleiter oder die Standaufsicht eindeutig feststellen, hat er den Wertungsdurchgang verloren. Dieser Durchgang wird sofort abgebrochen. L.11.13. Kein eindeutiges Ergebnis Falls durch die Schießleiter oder die Standaufsicht nicht eindeutig festgestellt werden kann, welcher Schütze zuerst alle seine Metallfallscheiben (vorausgesetzt in der richtigen Reihenfolge) umgeschossen hat, wird der Wertungsdurchgang wiederholt. L.11.14. Einsatz von Hilfsmitteln zur Ergebnisfeststellung Mechanische, elektronische oder andere Vorrichtungen, durch die sich genau ermitteln lässt, welche der zuletzt zu beschießenden Metallfallscheiben zuerst umgefallen ist, sind grundsätzlich zulässig. L.12. SPORTMUNITION L.12.01. Zugelassene Sportmunition Zugelassen sind Zentralfeuerpatronen entsprechend den Disziplinen. Es können Blei- und Mantelgeschosse in beliebiger Form mit Ausnahme von Leuchtspur und Hartkerngeschossen verwendet werden. Auch die Verwendung von wiedergeladener Munition ist zulässig, wenn die Abmessungen der verwendeten Patronenhülsen denjenigen der Fabrikmunition entsprechen, die in der jeweiligen Wertungsklasse eingesetzt werden kann. Wiedergeladene Munition muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. L.13. EINSPRÜCHE, PROTESTE, WETTBEWERBSGERICHT Siehe BDS – Sporthandbuch 2000 – allgemeiner Teil A 10! L - 43 - I I L Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Langwaffen _____________________________________________________________________________________ Langwaffenteil Anhang 1 Folgende Patronenzuordnung gilt für die Waffen der Ziffern L.2.01.1 Sportgewehre Selbstlader für Kurzwaffenpatronen (SG SL KW), L.2.01.10 Sportgewehre Selbstlader für Kurzwaffenpatronen mit optischer Visierung (SG SL KW opt.V.) dieses Regelwerks. Sie führt die Patronensorten auf, die in den jeweiligen Disziplinen zugelassen sind. Diese Liste ist verbindlich. Nicht aufgeführte Patronensorten sind nicht zulässig. 7,62 Tokarev 7,63 Mauser 7,65 Browning 7,65 Parabellum .32 Harrington und Richardson Magnum 9mm Parabellum 9x21 9x23 .38 Super .38 Special .357 SIG 9mm Winchester Magnum .357 Magnum .357 AutoMag .357 Maximum .40 Smith & Wesson 10mm Auto .44 Special .44-40 .45 ACP .45 LC .41 Magnum .44 Magnum .44 AutoMag .45 WinMag Langwaffenteil Anhang 2 Folgende Patronenzuordnung gilt für die Waffen der Ziffer L.2.01.3 Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW) und L.2.01.11. Unterhebelrepetiergewehre (Lever Action – LA) Kurzwaffenpatrone (KW) mit optischer Visierung (LA KW opt.V.) dieses Regelwerks. Sie führt die Patronensorten auf, die in den jeweiligen Disziplinen zugelassen sind. Diese Liste ist verbindlich. Nicht aufgeführte Patronensorten sind nicht zulässig. .44 Special .32 Harrington & Richardson Mag.44-40 num .45 ACP .38 Special .45 LC .38-40 .41 Magnum .357 Magnum .357 Maximum .44 Magnum L - 44 - I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ J. JUGENDWETTBEWERBE Wettbewerbe/Meisterschaften für die hier angeführten Disziplinen sollen in erster Linie für die Jugendklasse ausgeschrieben werden. Es spricht allerdings nichts dagegen, wenn bei Bedarf auch andere Wettbewerbsklassen ausgeschrieben werden. Weitere Disziplinen bzw. Regeln für Luftdruckwaffen befinden sich im Teil Silhouette. Die nachfolgenden Regelungen gliedern sich in J.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN J.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN UND ANSCHLAGSARTEN J.3. 10 M LUFTPISTOLE STANDARD-SCHIEßEN J.4. 10 M LUFTPISTOLE SPEED-SCHIEßEN J.5. 10 M LUFTGEWEHR-SCHIEßEN J.1. SICHERHEITS- UND ALLGEMEINE VERHALTENSREGELN J.1.01. Schützenstand Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt. J.1.02. Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand Beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand (beide Disziplinen) hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass sich vor oder neben dem Schützenstand eine Ablage befindet, die aber die Schützen nicht daran hindern darf, den Schießarm zur Fertighaltung zu senken. Dort muss die Waffe, die Munition und anderes Schießzubehör abgelegt werden können. Der Transport der Waffe zum und vom Schützenstand hat in einem Transportbehältnis (Koffer, Tasche usw.) zu erfolgen. Das Auspacken der Waffe nach Einnahme des Schützenstandes bzw. das Aufnehmen der Waffe nach der Trefferaufnahme ist nur nach Aufforderung durch den Schießleiter oder die Standaufsicht mit dem Kommando „Stände einnehmen und fertigmachen“ bzw. „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ gestattet. Der Veranstalter kann auf dem Stand zusätzlich eine Sicherheitszone ausweisen. J.1.03. Ablauf des Probeschießens Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ betritt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene Schießposition und entnimmt die Waffe dem Transportbehälter. Anschlagübungen sind nur in Richtung Kugelfang mit entladener Waffe und bei Pistolen nur ohne Magazin zulässig. J-1- I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden“ wird die Waffe geladen. Auf die Aufforderung zum Laden folgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen. Nach Ablauf der Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen. Schüsse nach dieser führen zu einer Verwarnung, die auf der Trefferaufnahme vermerkt wird. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen. J.1.04. „Nicht bereit“ Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder „Nicht bereit“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen. J.1.05. Schüsse vor Abgabe des Startsignals Ein Schütze wird disqualifiziert wenn er einen Schuss abgibt: vor dem Kommando „Feuer“ beim 10 m Luftpistole Standard-Schießen, beim 10 m Luftgewehr-Schießen und beim Probeschießen vor dem Kommando „Achtung“ beim 10 m Luftpistole Speed-Schießen Ein Schütze wird verwarnt, wenn er einen Schuss nach dem Kommando „Achtung“ vor dem Startsignal abgibt. Der Schuss darf nicht nachgeholt werden. Handelt es sich um einen Treffer, wird der erzielte Treffer abgezogen. J.1.06. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals Gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder nach Ertönen des akustischen Signals, welches das Ende der Schießzeit anzeigt, ab, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer abgezogen. J.1.07. „Herstellen der Standsicherheit“ beim Schießen auf konstante Entfernung Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw. die Scheibe gewechselt, so erfolgt beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand die Aufforderung „Waffen entladen und ablegen“. Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Dabei muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Bei Pistolen ist, soweit möglich, das Magazin herauszunehmen, der Verschluss ggf. zu öffnen und das Patronenlager zu kontrollieren. Das Ablegen der Waffen hat mit offenem Verschluss und mit dem Lauf in Richtung Geschossfang zu erfolgen. Sie dürfen während der Trefferaufnahme nicht berührt werden. Dies führt zur sofortigen Disqualifikation. Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“. Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist, hat sie dann in den Transportbehälter zu legen und den Behälter zu schließen. Er hat J-2- I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen. Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme freigibt. J.1.08. Störungen Stellt der Schütze eine Waffen- oder Munitionsstörung fest und kann er die Störung nicht beheben ohne seine Standnachbarn zu gefährden, so muss er die Störung melden. Meldet der Schütze eine Störung, so hat er die Waffe weiterhin in Richtung Geschossfang zu halten und die Standaufsicht durch Heben der Nichtschusshand oder durch ein anderes Zeichen zu verständigen, ohne dabei die anderen Schützen zu gefährden oder zu stören. Meldet der Schütze die dritte Störung in einer Disziplin, so wird er für diese Disziplin disqualifiziert. J.1.09. Kein Nachholen nicht abgegebener Schüsse Waffen- und Munitionsstörungen gehen ausnahmslos zu Lasten des Schützen, auch bei Bruch von Waffenteilen. Das Nachholen, der durch eine Störung nicht abgegebenen Schüsse, ist unzulässig. J.1.10. Disqualifikation bei Laden von mehr als der zulässigen Schusszahl Lädt ein Schütze: beim 10 m Luftpistole Standard-Schießen mehr als 1 Schuss, beim 10 m Luftpistole Speed-Schießen mehr als 5 Schuss, so wird er vom Schießleiter (Standaufsicht) disqualifiziert. Der Schießleiter und/oder die Standaufsicht haben das Recht, die Anzahl der geladenen Patronen zu überprüfen. J.1.11. Waffenwechsel Der Schütze muss das gesamte Wettbewerbsprogramm einer Disziplin mit derselben Waffe schießen. Ein Waffenwechsel oder der Austausch von Teilen ist nur bei Waffenstörung und mit Zustimmung des Schießleiters (Standaufsicht) möglich. J.1.12. Sicherheitsvorschriften Neben den an anderen Stellen genannten Gründen, erfolgt eine sofortige Disqualifikation wenn: • die Mündung der Waffe – ob geladen oder ungeladen - um mehr als 60° von der Mitte des Kugelfangs nach links oder rechts abweicht. • der Schütze eine geladene Waffe fallen lässt. • ein Schütze mit einer geladenen Waffe angetroffen wird, ohne dass ihm das Laden von einer Standaufsicht erlaubt wurde. • ein Schütze ohne entsprechende Erlaubnis der Standaufsicht innerhalb der Standanlage mit Schusswaffen manipuliert oder Schusswaffen au- J-3- I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ • • • ßerhalb der Sicherheitszonen oder ohne Aufforderung durch die Standaufsicht aus dem Behältnis nimmt. ein Schuss über den Kugelfang hinaus geht oder innerhalb von 3 m Entfernung vom Schützen in den Boden einschlägt. sich ein Schuss während des Ladens, Nachladens oder der Behebung einer Waffenstörung löst. wenn in der selben Disziplin für den Schützen die zweite Verwarnung ausgesprochen wird. J.2. TECHNISCHE VORSCHRIFTEN UND ANSCHLAGSARTEN J.2.01. Art der zugelassenen Waffen Zugelassen sind Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruckwaffen mit einer Geschossenergie bis 7,5 Joule im Kaliber 4,5 mm (.177 Zoll). J.2.02. Zulässige Lauflängen Beliebig J.2.03. Visierlänge Beliebig J 2.04. Offene Visierung In allen Disziplinen bei denen offene Visierung für die verwendeten Waffen vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als offene Visierung verwendet werden. J.2.05. Visierung „beliebig“ In allen Disziplinen bei denen eine beliebige Visierung für die verwendeten Waffen erlaubt ist, können Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung sowie elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung verwendet werden. J.2.06. Anschlagsarten In allen Luftdruckdisziplinen des Jugendprogramms des BDS wird immer im Stehendanschlag geschossen. Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schießtisch darf nicht berührt werden. Die Waffe kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden, sofern es die entsprechende Disziplin zulässt. Der Schussarm und das Handgelenk dürfen durch Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden. Nachfolgende Bestimmungen gelten für Rechtshänder. Für Linkshänder müssen sie dementsprechend abgeändert werden. Das Gewehr darf nur mit beiden Händen, der Schulter, der Wange und dem neben der rechten Schulter liegenden Teil der Brust gehalten werden. Das Gewehr darf außerhalb dieses Bereiches der rechten Schulter und des rechten Brustteiles nicht zusätzlich durch die Jacke oder die Brust abgestützt werden. J-4- I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ Linker Oberarm und Ellenbogen dürfen am Brustkorb oder an der Hüfte abgestützt werden. Die Verwendung eines Riemens ist nicht zulässig. J.2.07. Fertighaltung Nach dem Kommando „Sind Sie bereit“ ist der die Waffe haltende Arm soweit abzusenken, dass er gemessen zur Senkrechten einen Winkel von 45 Grad bildet. J.3. 10 M LUFTPISTOLE STANDARD-SCHIEßEN J.3.01. Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplin 7301 7311 Pistole Freie Klasse Pist./Rev. Max. Waff.Gew. 1400 g beliebig Mindestabzugswiderstand 500 g 500 g Art des Visiers offen beliebig J.3.02. Griffe Es sind beliebige Griffe, auch Formgriffe, erlaubt. J.3.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Beim 10 m Luftpistole Standard-Schießen werden immer 40 Schüsse in maximal 60 Minuten (inklusive Scheibenwechsel) in der Wertung geschossen. Bei Vereins- oder Bezirksmeisterschaften können 20 Schüsse in maximal 30 Minuten in der Wertung geschossen werden. J.3.04. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze Es wird auf die Scheibe 10 m Pistole geschossen. Ein Schütze beschießt in einem Wertungsdurchgang 20 (10) Scheiben mit je zwei Schuss. Der Scheibenwechsel ist selbstständig vom Schützen durchzuführen. J.3.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander Es wird auf eine Entfernung von 10 m zu den Scheiben geschossen. J.3.06. Probeschüsse Vor dem Wertungsdurchgang können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf maximal fünf gekennzeichnete Probe-Scheiben abgegeben werden. J-5- I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ J.3.07. Disziplinablauf 10 m Luftpistole Standard-Schießen Beim 10 m Luftpistole Standard-Schießen folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Nach Ablauf der Schießzeit von 60 bzw. 30 Minuten beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht die Serie mit der Aufforderung „Stopp“. Der Schießleiter bzw. die Standaufsicht beendet die Serie vor Ablauf der Schießzeit, wenn er sich überzeugt hat, dass alle Schützen die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben. Zum Zeichen, dass ein Schütze die Serie beendet hat, kann er seine entladene Waffe vorschriftsmäßig ablegen und mindestens einen Schritt vom Schützenstand zurücktreten, jedoch in jedem Fall ohne noch schießende Nachbarschützen zu stören. J.3.08. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt nach Beendigung der Wertungsserie. J.3.09. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals Hat ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder eines akustischen Stoppsignals abgegeben, so wird ein möglicher Treffer nicht gewertet. J.4. 10 M LUFTPISTOLE SPEED-SCHIEßEN J 4.01. 10 m Luftpistole Speed-Schießen - Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplin 7401 7411 Pistole Freie Klasse Pist./Rev. Max. Waff.Gew. 1400 g beliebig Mindestabzugswiderstand beliebig beliebig Art des Visiers offen beliebig J.4.02. Griffe identisch mit J 3.02, siehe dort J.4.03. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Beim 10 m Luftpistole Speed-Schießen werden immer 30 Schüsse in der Wertung geschossen. Dabei werden sechs Wertungsserien mit jeweils fünf Schuss in 10 Sekunden geschossen. J.4.04. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze Es wird auf Klappscheiben mit 40,0 mm Durchmesser für Erwachsene und 59,5 mm Durchmesser für Jugendliche geschossen. J.4.05. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander identisch mit J 3.05, siehe dort J-6- I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ J.4.06. Reihenfolge der zu beschießenden Scheiben Die Reihenfolge der zu beschießenden Scheiben ist beliebig. J.4.07. Probeschüsse Vor dem Schießen der Wertungsserien können innerhalb von 2 ½ Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf eine stehende Scheibe Pistole 10 m abgegeben werden. J.4.08. Disziplinablauf 10 m Luftpistole Speed-Schießen Vor jeder Wertungsserie folgt auf die Aufforderung „Waffen mit 5 Patronen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 7 Sekunden. Nach der Vorlaufzeit werden bei Verwendung einer Drehscheibenanlage die Scheiben zugedreht. Bei Verwendung einer Stoppuhr oder eines Timers ergeht nach der Vorlaufzeit das Kommando „Feuer“ bzw. ertönt das akustische Startsignal. Nach Ablauf der Schießzeit von 10 Sekunden werden die Scheiben weggedreht oder es ergeht das Kommando „Stopp“ bzw. ertönt das akustische Stoppsignal. Es erfolgt die Trefferaufnahme. Werden weniger als 5 Schüsse abgegeben, z.B. aufgrund einer Störung, so hat der Schütze deutlich anzuzeigen, dass er diese Wertungsserie nicht fortsetzen wird. J.4.09. Trefferaufnahme Die Standaufsicht hat nach jeder Wertungsserie von 5 Schuss vor Aufstellen der Scheiben die Trefferaufnahme vorzunehmen und die Treffer pro Scheibe laut anzusagen, wobei zunächst die Scheibe zu benennen ist und dann der Treffer. Die Scheiben sind von links nach rechts mit „Scheibe 1“ bis „Scheibe 5“ zu bezeichnen. Je nach Treffer sind anzusagen: „Treffer“ oder „Fehler“. Einwände muss der Schütze sofort geltend machen. Eine Scheibe gilt als getroffen, wenn sie nach dem erfolgten Schuss innerhalb der Schießzeit umklappt. J.4.10. Treffergleichheit Bei Treffergleichheit innerhalb der ersten drei Plätze wird wie folgt ein „Shoot off“ durchgeführt. Es werden drei „Shoot off – Serien“ à 5 Schuss in 10 Sekunden geschossen. Das „Shoot off“ wird solange mit je einer 5 Schussserie fortgesetzt, bis ein unterschiedliches Ergebnis erzielt wird. Vor dem „Shoot off“ findet kein Probeschießen statt. J-7- I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ J.5. 10 M LUFTGEWEHR-SCHIEßEN J.5.01. Kennziffern, Disziplinen, Mindestimpuls, Waffengewichte, Art des Visiers Kennziffer Disziplin 7501 Gewehr Max. Waff.Gew. 5500 g 7511 Freie Klasse beliebig Mindestabzugswiderstand beliebig/kein Stecher beliebig Art des Visiers offen beliebig J.5.02. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Beim 10 m Luftgewehr-Schießen werden immer 40 Schüsse in maximal 60 Minuten (inklusive Scheibenwechsel) in der Wertung geschossen. Bei Vereins- oder Bezirksmeisterschaften können 20 Schüsse in maximal 30 Minuten in der Wertung geschossen werden. J.5.03. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze Es wird auf die Scheibe 10 m Gewehr geschossen. Ein Schütze beschießt in einem Wertungsdurchgang 20 (10) Scheiben mit je zwei Schuss. Der Scheibenwechsel ist selbstständig vom Schützen durchzuführen. J.5.04. Entfernung der Scheiben zum Schützen und Scheibenabstand untereinander Es wird auf eine Entfernung von 10 m zu den Scheiben geschossen. J.5.05. Probeschüsse Vor dem Wertungsdurchgang können innerhalb von 5 Minuten eine beliebige Anzahl von Probeschüssen auf maximal fünf gekennzeichnete Probe-Scheiben abgegeben werden. J.5.06. Disziplinablauf 10 m Luftgewehr-Schießen Beim 10 m Luftgewehr-Schießen folgt auf die Aufforderung „Waffen laden“ die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Feuer“. Nach Ablauf der Schießzeit von 60 bzw. 30 Minuten beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht die Serie mit der Aufforderung „Stopp“. Der Schießleiter bzw. die Standaufsicht beendet die Serie vor Ablauf der Schießzeit, wenn er sich überzeugt hat, dass alle Schützen die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben. Zum Zeichen, dass ein Schütze die Serie beendet hat, kann er seine entladene Waffe vorschriftsmäßig ablegen und mindestens einen Schritt vom Schützenstand zurücktreten, jedoch in jedem Fall ohne noch schießende Nachbarschützen zu stören. J.5.07.Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt nach Beendigung der Wertungsserie. J-8- I I J Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Jugendwettbewerbe _____________________________________________________________________________________ J.5.08. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals Hat ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder eines akustischen Stoppsignals abgegeben, so wird ein möglicher Treffer nicht gewertet. J.6. EINSPRÜCHE, PROTESTE UND WETTBEWERBSGERICHT Siehe BDS - Sporthandbuch 2000 allgemeiner Teil A 10! J-9- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ PERKUSSION/ SCHWARZPULVER DIE NACHFOLGENDEN REGELUNGEN GLIEDERN SICH IN P.1. ALLGEMEINE REGELN/ DEFINITIONEN P.2. KATEGORIEN P.3. DISZIPLINEN P.4. DISQUALIFIKATIONEN P.5. SCHIEßVERANSTALTUNGEN P.1. ALLGEMEINE REGELN/ DEFINITIONEN P.1.01. Allgemeiner Teil des Sporthandbuch des BDS Es gelten die Regeln des Allgemeinen Teils des Sporthandbuchs des BDS (Kennbuchstabe A), soweit nicht hier aufgrund spezifischer Eigenart des Schwarzpulverschießens davon abgewichen wird. P.1.02. Schützenstand Der Schützenstand ist die vorgeschriebene Position von der der Schütze in der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die Scheiben schießt. P.1.03. Schießstände P.1.03.1. Seitenblenden Bei Schwarzpulverwettbewerben sollen zwischen den Schützenständen Seitenblenden angebracht sein. P.1.03.2. Ablagemöglichkeiten Der Perkussionsschütze muss hinter sich eine Ablagefläche zur Verfügung haben, auf der er seine Waffe lädt und auf der er alle erforderlichen Gegenstände und Werkzeuge ablegen kann. Beim Schießen von einer konstanten Entfernung zum Scheibenstand hat der Veranstalter dafür zu sorgen, dass sich vor dem Schützenstand eine Ablage befindet. Dort muss die Waffe und anderes Schießzubehör abgelegt werden können. P.1.04. Waffenhandhabung P.1.04.1. Transport Der Transport der Waffe zum und vom Schützenstand hat in einem Transportbehältnis (Koffer, Tasche usw.) zu erfolgen. P.1.04.2 Entnahme Das Auspacken der Waffe ist nur nach Aufforderung durch den Schießleiter oder die Standaufsicht mit dem Kommando „Stände einnehmen und P-1- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ fertigmachen“ bzw. „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ gestattet. P.1.04.3. Anschlagübungen Anschlagübungen sind nur in Richtung Kugelfang mit entladener Waffe zulässig. In der Waffe darf sich weder Treibladungsmittel, eine Patrone, ein Geschoss, ein sonstiges Munitionsteil oder Zündmittel befinden. P.1.04.4. Abstellen Waffen dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt oder abgelegt werden. Bei Vorderladerwaffen hat der Hahn sich in der Sicherheitsrast zu befinden, soweit es eine solche nicht gibt auf dem Piston. Bei Patronenwaffen, Inline Perkussionswaffen und Perkussionshinterladern ist zusätzlich der Verschluss, bei Steinschlosswaffen die Batterie zu öffnen. P.1.04.5. Ablegen während des Wettkampfes Waffen sind während des Wettkampfes abzulegen wenn die Standaufsicht oder der Schießleiter die Aufforderung dazu erteilt. Die Waffen sind dann wahlweise vor oder hinter dem Schützenstand abzulegen. Bei Patronenwaffen, Inline Perkussionswaffen und Perkussionshinterladern ist zusätzlich der Verschluss, bei Steinschlosswaffen die Batterie zu öffnen. Dabei muss sich der Schütze davon überzeugen, dass die Waffe entladen ist. Das Ablegen der Waffen hat mit dem Lauf in Richtung Geschossfang zu erfolgen. Die Waffen dürfen erst wieder aufgenommen werden, wenn die Standaufsicht oder der Schießleiter dazu auffordert. P.1.04.5. Sicherheitszone Der Veranstalter kann auf dem Stand zusätzlich eine Sicherheitszone ausweisen. In dieser Sicherheitszone darf die Waffe aus dem Transportbehältnis entnommen und verpackt werden. Weiterhin sind Anschlagübungen, das Zerlegen der Waffe und das Abstellen/ Ablegen in der Sicherheitszone zulässig. Treibladungsmittel, Zündmittel, Patronen oder Patronenteile sind in der Sicherheitszone verboten. P.1.05. Treibladung und Zündmittel P.1.05.1. Treibladungspulver Als Treibladungspulver darf nur fabrikmäßig als Treibladungsmittel hergestelltes Schwarzpulver oder Pyrodex verwendet werden. P.1.05.2. Transport der Treibladung Das Treibladungspulver darf nur in Behältern mit für jeden Schuss einzeln abgemessenen oder abgewogenen Pulvermengen oder als fertig geladene Patrone auf die Schießanlage gebracht werden. Nicht abgemessene oder abgewogene Pulvermengen dürfen nicht verwandt werden. Pulver darf auf andere Weise nicht auf den Schießstand gebracht werden. P-2- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.1.05.3. Zündmittel Als Zündmittel dürfen nur fabrikmäßig als Zündmittel hergestellte Zündhütchen verwendet werden. Bei Steinschlosswaffen darf nur fabrikmäßig als Treibladungsmittel oder Zündmittel hergestelltes Schwarzpulver verwendet werden. Der Zündstein darf aus Natur- und Kunststein bestehen. P.1.05.4. Transport des Zündmittels Zündmittel dürfen nur in verschließbaren oder entsprechend gekennzeichneten Behältern auf den Schießstand gebracht werden. Soweit Schwarzpulver als Zündmittel verwendet wird, darf dieses in einer eigens dafür vorgesehenen „Pfannenfüllerflasche“ in einer maximalen Menge von 16 Gramm auf den Schießstand gebracht werden. P.1.06. Geschosse Es dürfen nur Geschosse aus Blei oder einer Bleilegierung mit Zinn und Antimon verwendet werden. Die Wahl der Geschossform ist frei. P.1.07. Ladung Unter Ladung ist die Summe aller in die Kammer oder Patrone eingebrachten Mittel zu verstehen. P.1.07.1. Perkussionswaffen/ Steinschlosswaffen Die Ladung bei Perkussionswaffen darf nur aus dem Treibladungspulver, Schmiermittel, Verdämmungsmittel und Bleigeschoss bestehen. Bei Rundkugeln darf ein Pflaster verwendet werden. Die verwendete Treibladungsmenge muss für die entsprechende Waffe zugelassen sein. Als Laderichtlinie für Schwarzpulver gelten für Langwaffen je Millimeter Laufinnendurchmesser 0,25 g bzw. 3,9 grains und für Kurzwaffen je Millimeter Laufinnendurchmesser 0,1 g bzw. 1,6 grains. Papierpatronen sind zulässig. P.1.07.2. Patronenwaffen Die Ladung bei Patronen darf nur aus dem Treibmittel, Schmiermittel, Dämmmittel sowie dem Geschoss bestehen. P.1.07.3. Kontrolle Die Standaufsicht ist berechtigt von jedem Schützen Proben der Munition, der Treibladung und der Geschosse zu entnehmen, um überprüfen zu können dass der Schütze die Bestimmungen einhält. P 1.08 Der Ladevorgang P.1.08.1. Einbringen der Treibladung Jeder Schütze muss seine Waffe selber laden. Das Laden der Waffe ist erst nach Beginn des Wettbewerbs zulässig. Ladungen die vorzeitig eingebracht worden sind, müssen entfernt werden. P-3- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ Das Laden der Vorderladerwaffen muss auf der Ablagefläche hinter dem Schützen, folglich hinter dem Schützenstand, vorgenommen werden. Bei Perkussionsrevolvern darf die Trommel zum Laden ausgebaut werden. Das Laden von Patronenwaffen erfolgt ausschließlich im Schützenstand direkt an der Feuerlinie. P.1.08.2. Sorgfaltspflicht Beim Laden soll kein Pulver verschüttet werden. Verschüttetes Pulver ist vom Schützen nach Abschluss des Wettbewerbs restlos zu entfernen. P.1.08.3. Perkussionsrevolver Bei Perkussionsrevolvern muss vor oder hinter dem Geschoss ein Abdichtmittel geladen werden, um das gleichzeitige Zünden anderer Kammern zu vermeiden. P.1.08.4. Laderohr, Trichter Zum Einfüllen des Pulvers dürfen Laderohre und Trichter verwendet werden. P.1.08.5. Aufsetzen des Zündhütchen Die Zündhütchen dürfen erst kurz vor dem Schießen vom Schützen selbst aufgesetzt werden, wenn sich der Schütze an seinem vorgeschriebenen Schützenstand befindet und die Waffe in Schussrichtung zeigt. Bei Perkussionsrevolvern sind alle geladenen Kammern mit einem Zündhütchen zu versehen, damit ein Überspringen des Zündfunkens verhindert wird. Ausgebaute Trommeln dürfen vor dem Einbau mit Zündhütchen versehen werden. Während dem Aufsetzen der Zündhütchen und dem Einbau der Trommel haben die Kammern dabei in Schussrichtung zu zeigen. P.1.08.6. Einbringen der Zündladung in die Pfanne Die Zündladung darf erst kurz vor dem Schießen vom Schützen selbst eingebracht werden, wenn die Waffe in Schussrichtung zeigt. Die Batterie ist danach sofort zu schließen. P.1.09. Ausstattung und Befähigung des Schützen P.1.09.1. Werkzeug Alle zum Laden der Waffe und zur Beseitigung von Störungen erforderlichen Gegenstände und Werkzeuge muss der Schütze selbst mitbringen. Das Ausleihen von Werkzeugen und anderen Sachen während des Schießwettbewerbs ist nicht zulässig. Das schließt jedoch nicht die unaufgeforderte Hilfe anderer Schützen aus, soweit diese freiwillig erfolgt und kein anderer Schütze hierdurch gestört wird. P.1.09.2. Bekleidung und Schützenunterlage Die Regelungen im Langwaffenteil (Kennbuchstabe L) finden entsprechende Anwendung. Die Verwendung eines Schießriemens ist nicht zulässig. P-4- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.1.09.3. Scheibenbeobachtung Eine Scheibenbeobachtung mit einem Spektiv oder Fernglas ist während des gesamten Wettbewerbs zulässig. Jedoch dürfen andere Schützen nicht behindert werden. P.1.09.4. Schutzbrille In Erweiterung der Regelung A 5.06 des Allgemeinen Teils des Sporthandbuches des BDS ist das Tragen von Schutzbrillen und eines geeigneten Seitenschutzes für beide Augen generell vorgeschrieben. Eine Schießbrille mit Irisblende und Seitenschutz, bei der auch das nicht zielende Auge abgedeckt ist, ist zulässig. P.1.09.5. Gehörschutz Das Tragen von Gehörschutz für beide Ohren ist vorgeschrieben. P.1.09.6. Rechtliche Erlaubnisse Der offene Umgang mit Schwarzpulver oder Pyrodex setzt eine gültige Erlaubnis gem. § 27 Spengstoffgesetz voraus. P.1.10 Standaufsichten Die Standaufsichten sollen Inhaber einer gültigen Erlaubnis gem. § 27 des Sprengstoffgesetzes sein. P.1.11. Sicherheit Beim Schießen mit Schwarzpulverwaffen sind Rauchen und offenes Feuer für Schützen und Zuschauer verboten. Mobiltelefone müssen aufgrund ihrer elektrostatischen Wirkung ausgeschaltet bleiben. P.1.12. Zwischenwischen Das Zwischenwischen ist erlaubt. Während der Disziplin hat es innerhalb der vorgeschriebenen Schießzeit zu erfolgen. P 2 Kategorien Die Kategorien des Schwarzpulverschießens werden durch die Verwendung der jeweiligen Waffe gekennzeichnet. Beim Schwarzpulverschießen finden Waffen Verwendung, die den nachfolgenden Spezifikationen entsprechen müssen. P.2. KATEGORIEN P.2.01 Allgemeine Spezifikationen P.2.01.1. Nicht zugelassene Waffen Waffen, die nur im eingestochenen Zustand gespannt werden können und keine funktionsfähige Laderast haben (beide Voraussetzungen müssen vorliegen), sind nicht zugelassen. P-5- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.2.01.2. Visierung P.2.01.2.1. Visierung „offen-starr“ In allen Wertungsklassen bei denen Visierung „offen-starr“ für die verwendeten Waffen vorgeschriebenen ist, dürfen nur Waffen mit Kimme und Korn als offenen Visierung verwendet werden. Dabei muss sich das Korn hinter der Laufmündung befinden. Kimme und / oder Korn dürfen nicht ohne weiteres verstellbar sein. Eine Schwalbenschwanzführung des Korns ist zulässig. Ein Korntunnel ist nicht zulässig. P.2.01.2.2. Visierung „offen-verstellbar“ In allen Wertungsklassen bei denen Visierung „offen-verstellbar“ für die verwendeten Waffen vorgeschriebenen ist, dürfen Waffen die der Spezifikation „Visierung offen-starr“ entsprechen als auch Waffen mit verstellbarer Kimme und/ oder verstellbarem Korn als offene Visierung verwendet werden. Dabei muss sich das Korn hinter der Laufmündung befinden. Ein Korntunnel ist nicht zulässig. P.2.01.2.3. Visierung „Diopter“ (Iron Sights) In allen Wertungsklassen bei denen Visierung „Stahl“ für die Verwendeten Waffen vorgeschrieben ist, dürfen Waffen die der Spezifikation „Visierung offen-verstellbar“ entsprechen als auch Waffen mit Lochkimme, jede Form des metallenen Korns, ein Diopter ohne Optik und ein Korntunnel verwendet werden. Der Korntunnel darf die Laufmündung nicht überragen. Libellen sind nicht zugelassen. P.2.01.2.4. Visierung „beliebig“ In allen Wertungsklassen bei denen Visierung „beliebig“ für die verwendeten Waffen erlaubt ist, dürfen Waffen die der Spezifikation „Visierung Stahl“ entsprechen als auch Waffen mit Zielfernrohren beliebiger Vergrößerung, elektronische Zielvorrichtungen (Leuchtpunktgeräte) mit beliebiger Vergrößerung sowie Diopter mit Optik als auch Libellen verwendet werden. Die gesetzlichen Vorschriften sind zu beachten. P.2.01.2.4. Visierlänge Die Visierlänge ist beliebig. P.2.01.3. Kaliber In allen Wertungsklassen beträgt das Mindestkaliber .30 Zoll/ 7,62mm und das Höchstkaliber .69 Zoll/17,5mm, bei Perkussionsrevolvern das Mindestkaliber .36 Inch/ 9,14mm und das Höchstkaliber .45 Zoll/11,63mm. P-6- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.2.01.4. Abzugswiderstand P.2.01.4.1. begrenzt Bei einem begrenzten Abzugswiderstand darf der Abzug den Hammer erst ab einer Belastung von 2,5 kg freigeben. P.2.01.4.2. beliebig Bei der Spezifikation „beliebig“ dürfen Abzüge mit oder ohne Stecher verwendet werden, die keine Begrenzung haben. Der Abzug darf jedoch nicht durch sein Eigengewicht oder durch eine Erschütterung auslösbar sein. P.2.01.5. Griffe P.2.01.5.1. Standard Waffen mit „Standard“-Griff dürfen keine hervorstehenden Kanten zur Handballen- oder Handgelenkauflage, keine verstellbaren oder orthopädisch geformte Griffe oder Griffschalen haben. P.2.01.5.2. Beliebig Diese Waffen dürfen über jede Art von Griffschalen oder Griffen verfügen, soweit diese das Handgelenk nicht berühren. P.2.02. Besondere Spezifikationen Die zugelassenen Waffen werden eingeteilt in Perkussions-, Steinschloss- und Patronenwaffen. P.2.02.1. Perkussionswaffen Als Perkussionswaffen gelten alle Vorderladerwaffen und Perkussionshinterladerwaffen, bei denen die Treibladung durch den direkten oder indirekten Schlag eines Hammers auf ein separates Zündhütchen gezündet wird. Sie sind zu unterteilen in: P.2.02.1.1. Perkussions-Vorderlader Vorderlader sind Waffen, bei denen Treibmittel und Geschoss nur von vorn durch den Lauf in die Kammer eingebracht werden können oder bei Perkussionsrevolvern nur von vorn in die Trommel. Es handelt sich hierbei im Folgenden um: P.2.02.1.1.1. Standard Perkussionspistolen Waffengewicht: höchstens 1.250 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-starr Lauflänge: höchstens 350 mm oder 13,8 Inch Mündungsbremsen: unzulässig Griffstück: standard Laufbeschwerungen: unzulässig P-7- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.2.02.1.1.2. Freie Perkussionspistolen Waffengewicht: höchstens 1.900 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: beliebig Lauflänge: höchstens 350 mm oder 13,8 Inch Mündungsbremsen: zulässig Griffstück: beliebig Laufbeschwerungen: zulässig P.2.02.1.1.3. Standard Perkussionsrevolver I Waffengewicht: höchstens 1.500 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-starr Lauflänge: höchstens 250 mm oder 9,8 Inch Mündungsbremsen: unzulässig Griffstück: standard Laufbeschwerungen: unzulässig P.2.02.1.1.4. Standard Perkussionsrevolver II Waffengewicht: höchstens 1.500 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-verstellbar Lauflänge: höchstens 250 mm oder 9,8 Inch Mündungsbremsen: unzulässig Griffstück: standard Laufbeschwerungen: unzulässig P.2.02.1.1.5. Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen Es muss sich um einen Revolver mit offenem Rahmen (Colt, LeMat etc.) im Original oder Nachbau einer antiken Originalwaffe bis Konstruktionsjahr 1870 im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Waffengewicht: höchstens 1.800 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-starr Lauflänge: höchstens 250 mm oder 9,8 Inch Mündungsbremsen: unzulässig Griffstück: standard Laufbeschwerungen: unzulässig P.2.02.1.1.6. Freie Perkussionsrevolver Waffengewicht: höchstens 1.900 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: beliebig P-8- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ Lauflänge: Mündungsbremsen: Griffstück: Laufbeschwerungen: höchstens 250 mm oder 9,8 Inch zulässig beliebig zulässig P.2.02.1.1.7. Standard Perkussionsgewehr I Waffengewicht: höchstens 5.500 g einschließlich Visierung und Handstop Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen Lauflänge: höchstens 1066mm oder 42 Inch Trageriemen: zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag Handstütze/ Pilz: nicht zugelassen P.2.02.1.1.8. Standard Perkussionsgewehr II Waffengewicht: höchstens 8.000 g einschließlich Visierung und Handstop Abzugswiderstand: beliebig Visierung: Diopter Lauflänge: höchstens 1066mm oder 42 Inch Trageriemen: zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag Handstütze/ Pilz: zugelassen P.2.02.1.1.9. Standard Perkussionsdienstgewehr Es muss sich um ein Perkussionsgewehr im Original oder Nachbau einer antiken Originalwaffe bis Konstruktionsjahr 1873 im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln, welches zu seiner Zeit als Ordonanzwaffe geführt wurde. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Waffengewicht: höchstens 8.000 g Abzugswiderstand: begrenzt Visierung: offen Lauflänge: höchstens 1066mm oder 42 Inch Trageriemen: zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag P.2.02.1.1.10. Freies Perkussionsgewehr Waffengewicht: höchstens 8.000 g einschließlich Visierung, Handstütze und Handstop Abzugswiderstand: beliebig Visierung: beliebig. Mündungsbremse: zulässig Abmessungen: Es gelten die Abmessungen für das BDS-Freie Sportgewehr (FSG). Trageriemen: zulässig P-9- I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.2.02.1.2. Perkussions-Hinterlader Perkussions-Hinterlader sind Waffen bei denen Treibmittel und Geschoss von hinten in die Kammer eingebracht wird, das Zündhütchen jedoch auf ein separates Piston aufgebracht werden muss. Es handelt sich hierbei im Folgenden um alle Perkussionshinterlader-Gewehre (z.B. Sharps, Gallager, Smith). Es muss sich um das Original oder einen Nachbau einer antiken Originalwaffe bis Konstruktionsjahr 1873 im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. So genannte Schützenrifles (Feuerstutzen) mit Handstütze und spezieller Hackenkappe sind nicht zugelassen. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Die Verwendung von Papierpatronen und Messingladehülsen ist zulässig. Waffengewicht: höchstens 8.000 g einschließlich Visierung, Handstütze und Handstop Abzugswiderstand: beliebig Visierung: Diopter Lauflänge: höchstens 965mm oder 38 Inch Trageriemen: zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag P.2.02.2. Steinschlosswaffen Als Steinschlosswaffen gelten alle Vorderladerwaffen, bei denen die Treibladung durch eine Zündladung gezündet wird. Die Zündladung wiederum wird durch Funken gezündet die durch das Zusammenspiel von einem Zündstein mit Metallen entstehen. P.2.02.2.1. Standard Steinschlosspistolen mit glattem Lauf Waffengewicht: höchstens 1.400 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-starr Lauflänge: höchstens 350 mm oder 13,8 Inch Mündungsbremsen: unzulässig Griffstück: standard Laufbeschwerungen: unzulässig P.2.02.2.2. Standard Steinschlosspistolen mit gezogenem Lauf Waffengewicht: höchstens 1.400 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-verstellbar Lauflänge: höchstens 350 mm oder 13,8 Inch Mündungsbremsen: unzulässig Griffstück: standard Laufbeschwerungen: unzulässig P.2.02.2.3. Standard Radschlosspistolen mit glattem Lauf Bei Radschlosspistolen sind Pistolen im Original oder Nachbauten die vor 1700 konstruiert wurden zu verstehen. P - 10 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ Es muss sich um eine Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Waffengewicht: höchstens 2.400 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-starr Lauflänge: höchstens 350 mm oder 13,8 Inch Mündungsbremsen: unzulässig Griffstück: standard Laufbeschwerungen: unzulässig P.2.02.2.4. Standard Steinschlossgewehr mit gezogenem Lauf I Waffengewicht: höchstens 5.500 g einschließlich Visierung und Handstop Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-verstellbar Lauflänge: höchstens 1066mm oder 42 Inch Trageriemen: zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag Handstütze/ Pilz: unzulässig P.2.02.2.5. Standard Steinschlossgewehr mit gezogenem Lauf II Waffengewicht: höchstens 8.000 g einschließlich Visierung und Handstop Abzugswiderstand: beliebig Visierung: Diopter Lauflänge: höchstens 1066mm oder 42 Inch Trageriemen: zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag Handstütze/ Pilz: zulässig P.2.02.2.6. Muskete Es muss sich um ein Steinschlossgewehr mit glattem Lauf im Original oder Nachbau einer antiken Originalwaffe bis Konstruktionsjahr 1848 im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln, welches zu seiner Zeit als Ordonanzwaffe geführt wurde. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Waffengewicht: höchstens 8.000 g Abzugswiderstand: begrenzt Visierung: offen-starr Lauflänge: höchstens 1143mm oder 45 Inch Trageriemen: zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag P - 11 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.2.02.2.6. Standard Radschlossgewehr mit glattem Lauf Bei Radschlossgewehren sind Gewehre im Original oder Nachbauten die vor 1700 konstruiert wurden zu verstehen. Es muss sich um eine Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Waffengewicht: höchstens 8.000 g einschließlich Visierung und Handstop Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-starr Lauflänge: höchstens 1066mm oder 42 Inch Trageriemen: unzulässig P.2.02.3. Patronenwaffen Als Patronenwaffen gelten alle Waffen bei denen Treibladung, Geschoss und Zündmittel eine Einheit (Patrone) bilden. Die Ummantelung dieser Einheit kann sowohl aus Metall, Pappe oder Papier bestehen. Aus den Patronenwaffen dürfen nur Patronen verschossen werden, die als Schwarzpulverpatrone offiziell eingeführt wurden. Patronen die von Anfang an mit rauchlosem bzw. rauchschwachem Pulver geladen wurden, dürfen nicht verwendet werden, auch wenn diese mit Schwarzpulver ladbar sind. Die Patronenwaffen die zu Wettkämpfen zugelassen sind werden wir folgt spezifiziert: P.2.02.3.1. Standard Patronen Revolver Unter Standard Patronen Revolver sind Revolver im Original oder Nachbauten die vor 1896 konstruiert wurden und für das Verschießen von Schwarzpulverpatronen bestimmt waren zu verstehen. Es muss sich um eine Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Waffengewicht: höchstens 1.700 g Abzugswiderstand: beliebig Visierung: offen-starr Lauflänge: höchstens 250 mm oder 9,8 Inch Mündungsbremsen: unzulässig Griffstück: standard Laufbeschwerungen: unzulässig P.2.02.3.2. Standard Mehrladegewehr Unter Standard Mehrladegewehr sind Mehrladebüchsen im Original oder Nachbauten die vor 1896 konstruiert wurden und für das Verschießen von Schwarzpulverpatronen bestimmt waren zu verstehen. Es muss sich um eine Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Waffengewicht: höchstens 5.000 g einschließlich Visierung und Handstop P - 12 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ Abzugswiderstand: Visierung: Mündungsbremsen: Lauflänge: Trageriemen: beliebig offen-verstellbar unzulässig höchstens 965mm oder 38 Inch zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag P.2.02.3.3. Standard Einzelladergewehr Unter Standard Einzelladergewehr sind Einzelladerbüchsen im Original oder Nachbauten die vor 1896 konstruiert wurden und für das Verschießen von Schwarzpulverpatronen bestimmt waren zu verstehen. Es muss sich um eine Waffe im originalen Stil von Visierung, Schloss, Abzug, Lauf und Schaft handeln. so genannte Schützenrifles (Feuerstutzen) mit Handstütze und spezieller Hackenkappe sind nicht zugelassen. Der Nachweis der Originaltreue obliegt den Schützen. Waffengewicht: höchstens 5.500 g einschließlich Visierung und Handstop Abzugswiderstand: beliebig Visierung: Diopter Mündungsbremsen: unzulässig Lauflänge: höchstens 965mm oder 38 Inch Trageriemen: zulässig mit Ausnahme beim Stehend-Anschlag P.2.03. Kategorien Aufgrund der Spezifikation gibt es folgende Kategorien, die durch einen Zahlencode gekennzeichnet sind: P.2.03.1. Kurzwaffen Standard Perkussionspistole Freie Perkussionspistole Standard Steinschlosspistole gezogener Lauf Standard Steinschlosspistole glatter Lauf Standard Perkussionsrevolver I Standard Perkussionsrevolver II Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen Freier Perkussionsrevolver Standard Patronen Revolver Standard Radschlosspistole 610 611 612 613 614 615 616 617 618 619 P.2.03.2. Langwaffen Standard Perkussionsgewehr I Standard Perkussionsgewehr II Freies Perkussionsgewehr Standard Perkussionsdienstgewehr Perkussions-Hinterlader Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I 640 641 642 643 644 645 P - 13 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II Muskete Standard Einzelladergewehr Standard Mehrladergewehr Standard Radschlossgewehr 646 647 648 649 650 P.2.03.3. Zusammenfassung von Kategorien Soweit bei einem Wettkampf in einer Kategorie nicht genügend Schützen antreten, können folgende Kategorien oder Teile hiervon zu einer Kategorie zusammengefasst werden. „Standard Perkussionsrevolver I“, „Standard Perkussionsrevolver II“ und „Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen“ zu Standard Perkussionsrevolver „Standard Perkussionsgewehr I“ und „Standard Perkussionsgewehr II“ zu Standard Perkussionsgewehr „Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I“ und „Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II“ zu Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf P.3. DISZIPLINEN P 3.01 Allgemeine Ausführungen P.3.01.1. Genereller Ablauf der Disziplinen Jede Disziplin läuft grundsätzlich wie folgt ab: • Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen • Freigabe des Wettbewerbsschießen • Ölschuss, Abschlagen von Zündhütchen sowie beliebige Anzahl von Probeschüssen innerhalb von 10 Minuten • Scheibenwechsel • Durchführung der jeweiligen Übung • Herstellung von Standsicherheit • Trefferaufnahme P.3.01.1.1. Stände einnehmen Nach der Aufforderung „Stände einnehmen und zum Probeschießen fertigmachen“ betritt der Schütze die zur Abgabe der Probeschüsse vorgesehene Schießposition und entnimmt die Waffe dem Transportbehälter. P.3.01.1.2. Waffen laden Nach der Aufforderung „Waffen zur Probeserie laden und Feuer“ wird die Waffe geladen. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit für das Probeschießen. Nach Ablauf der 10 Minuten Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ das Probeschießen. Schüsse nach dieser Aufforderung werden wie Mehrschüsse gewertet und P - 14 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ führen zum Abzug eines Höchsttreffers aus den folgenden Wertungsserien pro zu viel abgegebenen Schuss. Danach beginnt bei allen Disziplinen das Wertungsschießen. P.3.01.1.3. Probeschüsse/ Ölschüsse Während des Probeschießens dürfen Zündhütchen abgeschlagen, Ölschüsse und Probeschüsse gemacht werden. Das Abschlagen von Zündhütchen ist nur in Schussrichtung gestattet. P.3.01.1.4. Scheibenwechsel Nach Beendigung der Probeschüsse wird die Scheibe gewechselt. Dies erfolgt nach dem Kommando „Waffen entladen und ablegen“. Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. P.3.01.1.5. Bereitschaft Nach der Trefferaufnahme des Probeschießens beginnt die Bereitschaft für das Wertungsschießen. Die Standaufsicht kündigt den Beginn des Wertungsschießens mit der Frage „Sind Sie bereit?“ an. Ist ein Schütze auf die Frage nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort sowie laut und vernehmlich mit „Nein“ oder „Nicht bereit“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen. P.3.01.1.6. Startsignal Nach einer kurzen Wartezeit gibt die Standaufsicht oder der Schießleiter das jeweilige Startsignal. Dieses besteht aus dem Kommando „Feuer“. Beim Intervall-, Zeitserien- und Speed-Schießen besteht das Startsignal aus einem akustischen oder visuellen Signal welches ca. 3-7 Sekunden nach dem Kommando „Achtung“ erfolgt. Ein Schütze wird verwarnt, wenn er einen Schuss nach dem Kommando „Achtung“ abgibt. Der Schuss kann nicht nachgeholt werden. Handelt es sich um einen Treffer, wird bei Papierscheiben der höchste erzielte Treffer, bei Metallfallscheiben der erzielte Treffer abgezogen. P.3.01.1.7. Stoppsignal Die Beendung einer Übung wird entweder durch das Kommando „Stopp“ oder ein akustisches Signal angezeigt. Der Schießleiter bzw. die Standaufsicht kann die Serie vor Ablauf der durch die jeweilige Disziplin vorgegebenen Schießzeit beenden, wenn er sich überzeugt hat, dass alle Schützen die vorgeschriebene Schusszahl abgegeben haben. Zum Zeichen, dass ein Schütze die Serie beendet hat, hat er seine entladene Waffe vorschriftsmäßig abzulegen und mindestens einen Schritt vom Schützenstand zurückzutreten, jedoch in jedem Fall ohne noch schießende Nachbarschützen zu stören. P - 15 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.3.01.1.8. Schüsse nach Abgabe des Stoppsignals Gibt ein Schütze einen Schuss nach Abgabe des Kommandos „Stopp“ oder nach Ertönen des akustischen Signals ab, so wird ihm für jeden zu spät abgegebenen Schuss einer seiner Treffer mit dem höchsten erzielten Wert abgezogen. Dies gilt nur bei Verwendung von feststehenden Papierscheiben. Hat ein Schütze bei Verwendung von Metallfallscheiben einen Schuss nach Abgabe des Kommandos Stopp oder eines akustischen Stoppsignals abgegeben, so wird ein möglicher Treffer nicht gewertet. P.3.01.1.9. Herstellen der Standsicherheit Wird nach Beendigung einer Serie eine Trefferaufnahme vorgenommen bzw. Die Scheibe gewechselt, so erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen und ablegen“. Die Waffen sind vorschriftsmäßig abzulegen. Die Standaufsicht hat sich von der Sicherheit zu überzeugen, bevor sie mit der Aufforderung „Sicherheit“ den Stand zur Trefferaufnahme oder generell freigibt. P.3.01.1.10. Stände räumen Nach der letzten Serie erfolgt die Aufforderung „Waffen entladen, Stand räumen“. Der Schütze muss sich überzeugen, dass die Waffe entladen ist, hat sie dann in den Transportbehälter zu legen und das Behältnis zu schließen. Er hat seinen Stand sofort oder nach Durchführung der Trefferaufnahme, falls diese auf dem Stand vorgenommen wird, zu räumen. P.3.01.2. Trefferaufnahme Treffer sind wie folgt aufzunehmen und zu bewerten: P.3.01.2.1. Trefferwertung Wenn das Geschoss den Trennkreis zum nächst höheren Ring sichtbar berührt hat, ist der höhere Ring zu werten. P.3.01.2.2. Ovale Treffer Ovale Treffer (Langlöcher) werden als Fehler gewertet, wenn sie größer sind, als der 1 ½-fache Geschossdurchmesser. P.3.01.2.3. Einsteckspiegel Die Verwendung von Einsteckspiegeln ist stets zulässig. Außerhalb des Einsteckspiegels liegende Treffer werden auf dem Einsteckspiegel vermerkt. P.3.01.2.4. Scheibenbenennung Entgegen A 7.04 des Allgemeinen Teils des Sporthandbuch BDS müssen auf Schießscheiben der Name des Schützen, sowie die Kennziffer vermerkt werden. Dies dient dem Ausschluss von Verwechselungsmöglichkeiten. P - 16 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.3.01.3. Störungen P.3.01.3.1. Waffenstörungen In Ergänzung zu A 9.07 des Allgemeinen Teil des Sporthandbuch BDS: Kann der Schütze eine Störung an der Waffe nicht beheben, was dazu führt dass er eine Disziplin nicht in der vorgeschriebenen Zeit beenden kann, werden die nicht mehr abgegebenen Schüsse mit „Null“ oder „Fehler“ bewertet. P.3.01.3.2. Nicht zündende Treibladung Wird die Treibladung nicht gezündet, obwohl das Zündhütchen gezündet hat, so muss die Waffe mindestens 10 Sekunden lang auf den Kugelfang gerichtet bleiben. Die Standaufsicht ist durch Heben des Armes zu verständigen, um zu kontrollieren, dass bei der Beseitigung der Störung die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden. Der Schütze muss die Störung selbst beseitigen. P.3.01.3.3. Fehlladung Eine Fehlladung darf nach Anmeldung bei der Standaufsicht auf den Kugelfang geschossen werden, ohne dass der Schuss gewertet wird. P.3.01.4. Anschlagsarten P.3.01.4.1. Stehendanschlag (Kurzwaffen) Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schießtisch darf nicht berührt werden. Die Waffe kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden. Der Schießarm und das Handgelenk dürfen durch Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden. P.3.01.4.2. Liegendanschlag (Langwaffen) Der Schütze liegt mit dem ausgestreckten Körper, den Kopf in Richtung Scheibe mit beliebiger Beinstellung hinter der Feuerlinie, die von den Ellbogen nicht berührt oder überschritten werden darf. Die Waffe darf nur von beiden Händen und einer Schulter gehalten werden und in Schießhaltung keinen Kontakt zur Liegefläche haben. Die Stützhand der Waffe muss mindestens 10 cm über der Unterlage sein. P.3.01.4.3. Stehendanschlag (Langwaffen) Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen. Der Schießtisch darf nicht berührt werden. Der Stützarm darf an der Brust oder an der Hüfte abgestützt werden. P.3.01.4.4. Kniendanschlag (Langwaffen) Der Schütze kniet mit einem Knie auf der Unterlage. Weder der Oberschenkel noch Gesäß dürfen Kontakt mit der Unterlage haben. Das Gesäß darf auf der Ferse aufsitzen. Polsterungen zwischen Ferse und Gesäß z.B. durch die Schießjacke sind unzulässig. Der Ellbogen der Stützhand darf auf das Knie oder den Oberschenkel aufgestützt werden. P - 17 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.3.01.4.5. Bereitstellung Beim Zeitserien- und Intervallschießen des 25m-Schießen und beim SpeedSchießen ist nach dem Kommando „Achtung“ der die Waffe haltende Arm soweit abzusenken, dass er mit dem Körper höchstens einen Winkel von 45 Grad bildet. Langwaffen sind im jagdlichen Anschlag zu halten. P.3.01.5. Kennziffern Die Kombination einer bestimmten Kategorie mit einem bestimmten Schießprogramm ergibt die Kennziffer der Disziplin. Die Kennziffern sind 4-stellig aus Zahlen. Die erste Zahl lautet immer „6“, sie steht für das Sportprogramm Perkussion/ Schwarzpulver des BDS. Die vierte Zahl bezeichnet das jeweilige Programm. „1“ bedeutet Präzision, „2“ bedeutet Präzision/ Intervall, „3“ bedeutet Speed und „4“ bedeutet Dreistellungsschießen. Die zweite und vierte Zahl steht für die Kategorie. P.3.02. Programm P.3.02.1. Präzisionsschießen (P) P.3.02.1.1. Kennziffern/ Kategorie Das Präzisionsschießen wird für folgende Kategorien angeboten, woraus sich die Kennziffern der jeweiligen Disziplin ergeben. Kurzwaffen 6101 - Standard Perkussionspistole 6111 - Freie Perkussionspistole 6121 - Standard Steinschlosspistole gezogener Lauf 6131 - Standard Steinschlosspistole glatter Lauf 6191 – Radschlosspistole Langwaffen 6401 - Standard Perkussionsgewehr I 6411 - Standard Perkussionsgewehr II 6421 - Freies Perkussionsgewehr 6441 - Perkussions-Hinterlader 6431 - Standard Perkussionsdienstgewehr 6451 - Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I 6461 - Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II 6471 - Muskete 6481 - Standard Einzelladergewehr 6491 - Standard Mehrladergewehr 6501 – Radschlossgewehr P - 18 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.3.02.1.2. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Bei allen Meisterschaften werden 15 Schuss Präzision in zwei Serien geschossen. Es werden 10 Schuss innerhalb von 25 Minuten (Standard Einzelladergewehr und Standard Mehrladergewehr 13 Minuten) danach 5 Schuss innerhalb von 15 Minuten (Standard Einzelladergewehr und Standard Mehrladergewehr 7 Minuten) geschossen. P.3.02.1.3. Scheiben Bei Kurzwaffen, Muskete und Radschlossgewehr wird auf die 25m-BDSPräzisionsscheibe, bei Langwaffen auf die 100m-BDS-Präzisionsscheibe geschossen. P.3.02.1.4. Entfernung 25m: Kurzwaffen 50m: Standard Perkussionsgewehr, Standard Perkussionsdienstgewehr, Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf, Muskete, Radschlossgewehr, Standard Mehrladergewehr 100m: Freies Perkussionsgewehr, Perkussions-Hinterlader, Standard Einzelladergewehr P.3.02.1.5. Trefferaufnahme Nach Abgabe von 10 Schuss werden die Scheibenspiegel gewechselt. Wenn die Scheibenauswertung nicht sofort erfolgt, werden außerhalb des Scheibenspiegels liegende Treffer unter Angabe der jeweils erreichten Ringzahl auf diesem vermerkt. P.3.02.1.6. Disziplinablauf Beim Präzisionsschießen folgt die Aufforderung „Waffen zur ersten Präzisionsserie laden und Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit. Nach Ablauf der Schießzeit für die erste Serie beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ die Serie. Nach dem Scheibenwechsel beginnt mit dem gleichen Ablauf die zweite Serie. P.3.02.1.7. Anschlag Stehend (Kurzwaffen): Stehend (Langwaffen): Liegend (Langwaffen): alle Kurzwaffen Standard Perkussionsgewehr, Standard Perkussionsdienstgewehr, Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf, Muskete, Radschlossgewehr, Standard Mehrladergewehr Freies Perkussionsgewehr, PerkussionsHinterlader, Standard Einzelladergewehr P - 19 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.3.02.2. Präzisions-/ Intervallschießen (2) P.3.02.2.1. Kennziffern/ Kategorien Das Präzisions-/ Intervallschießen wird für folgende Kategorien angeboten, woraus sich die Kennziffern für die jeweilige Disziplin ergeben. 6142 - Standard Perkussionsrevolver I 6152 - Standard Perkussionsrevolver II 6172 - Freie Perkussionsrevolver 6162 - Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen 6182 - Standard Patronen Revolver P.3.02.1.2. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit In der Wertung werden 30 Schuss geschossen, davon 10 Schuss Präzision, 10 Schuss Intervall, 5 Schuss Zeitserie 30 Sekunden, 5 Schuss Zeitserie 20 Sekunden. Es werden zunächst eine Serie Präzision zu 10 Schuss innerhalb von 25 Minuten (Standard Patronen Revolver 10 Minuten) geschossen. Dann zwei Serien Intervall zu je 5 Schuss. In jeder Serie Intervall werden die Scheiben dem Schützen 5 mal für die Dauer von 3 Sekunden (Toleranz ± 0,2 Sek.) zugedreht und für die Dauer von 7 Sekunden weggedreht. Bei jeder Zudrehung der Scheibe darf nur ein Schuss abgegeben werden. Beim Zeitserien-Schießen wird zunächst eine Serie von 5 Schuss innerhalb von 30 Sekunden, danach eine Serie innerhalb von 20 Sekunden geschossen. P.3.02.2.3. Scheiben 25m-BDS-Präzisionsscheibe P.3.02.2.4. Entfernung 25m. P.3.02.2.5. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme erfolgt nach 10 Schuss Präzision, den 10 Schuss Intervall und den 10 Schuss der Zeitserien. P.3.02.2.6. Disziplinablauf 25m-Schießen: Teil Präzisions-Schießen Beim Präzisionsschießen folgt die Aufforderung „Waffen zur Präzisionsserie laden und Feuer“. Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit. Nach Ablauf der Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung „Stopp“ die Serie. P.3.02.2.7. Disziplinablauf 25m-Schießen: Teile Intervall- und ZeitserienSchießen Die Serien des Intervall- und Zeitserien-Schießens beginnen jeweils mit der Aufforderung „Waffen mit 5 Schuss laden“. Dann erfolgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 7 Sekunden. P - 20 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ Nach der Vorlaufzeit werden bei Verwendung einer Drehscheibenanlage die Scheiben zugedreht. Bei Verwendung einer Stoppuhr oder eines Timers ergeht nach der Vorlaufzeit das Kommando „Feuer“ bzw. ertönt das akustische Startsignal. Nach Ablauf der Schießzeit werden die Scheiben weggedreht oder es ergeht das Kommando „Stopp“ bzw. ertönt das akustische Stoppsignal. Wird nach Beendigung einer Serie keine Trefferaufnahme vorgenommen, so erfolgt erneut die Aufforderung „5 Patronen laden“. Anderenfalls sind die Waffen vorschriftsmäßig abzulegen. P.3.02.2.8. Anschlag Stehend (Kurzwaffen). P 3.02.3. Speed-Schießen (3) P.3.02.3.1. Kennziffern/ Kategorien Das Speed-Schießen wird für folgende Kategorien angeboten, woraus sich die Kennziffern für die jeweilige Disziplin ergeben. Kurzwaffen 6143 - Standard Perkussionsrevolver I 6153 - Standard Perkussionsrevolver II 6173 - Freier Perkussionsrevolver 6163 - Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen 6183 - Standard Patronen Revolver Langwaffen 6493 - Standard Mehrladergewehr P.3.02.3.2. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Bei allen Meisterschaften werden 15 Schuss Präzision geschossen. Es werden 5 Schuss innerhalb von 150 Sekunden, 5 Schuss innerhalb von 30 Sekunden und 5 Schuss innerhalb von 20 Sekunden geschossen. P.3.02.3.3. Scheiben, Art, Anzahl pro Schütze Die Disziplin wird auf Papierscheiben mit weißer Innenscheibe mit 10 cm Durchmesser und schwarzer Außenscheibe mit 20 cm Durchmesser geschossen. Angerissene Ringe (Wertungsflächen) zählen nach „oben“. Treffer auf die Innenscheibe (weißes Innenfeld) ergeben 10 Ringe, Treffer auf den schwarzen Außenring ergeben 7 Ringe. Treffer außerhalb des schwarzen Ringes zählen „null“. Ein Schütze beschießt in einem Wertungsdurchgang immer fünf Scheiben mit je einem Schuss. Die Scheiben sind so aufzustellen oder anzubringen, dass zwischen den äußeren Wertungszonen der Scheiben jeweils ein Abstand von 20 cm (also genau eine Scheibenbreite) besteht. P.3.02.3.4. Entfernung 25 m für Kurzwaffen, 50 m für Langwaffen. P - 21 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.3.02.3.5. Reihenfolge der zu beschießenden Scheiben Die fünf Wertungsscheiben sind jeweils von links nach rechts zu beschießen. Eine ganz oder teilweise verfehlte Scheibe darf nicht nochmals beschossen werden. Treffer außerhalb der Reihenfolge werden als Fehlschüsse gewertet. Beim Probeschießen ist die Reihenfolge beliebig. P.3.02.3.6. Ablauf Speed-Schießen Das Zeitserien-Schießen beginnt jeweils mit der Aufforderung „Waffen mit 5 Schuss laden“. Dann erfolgt die Frage „Sind Sie bereit?“. Wird kein Einwand erhoben, so erfolgt die Aufforderung „Achtung“ und damit beginnt die Vorlaufzeit von 3-7 Sekunden. Es erfolgt das Kommando „Feuer“ bzw. das akustische Startsignal des Timers. Nach 150, 30 bzw. nach 20 Sekunden folgt das Kommando „Stopp“ oder ein akustisches Stoppsignal. P.3.02.3.7. Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme kann nach Abgabe der 15 Wertungsschüsse erfolgen. Dabei sind pro Scheibe die drei schlechtesten Treffer zu werten. P.3.02.3.8. Anschlag Stehend (Kurzwaffen): Stehend (Langwaffen): alle Kurzwaffen Standard Mehrladergewehr P.3.02.3.9. Einschränkung Beim Mehrladergewehr dürfen in dieser Disziplin nur Patronen verwendet werden, für die auch Kurzwaffen bis Baujahr 1896 eingerichtet wurden. P.3.02.4. Dreistellungsschießen (4) P.3.02.4.1. Kennziffern/ Kategorien Das Präzisionsschießen wird für folgende Kategorien angeboten, woraus sich die Kennziffern für die jeweilige Disziplin ergeben. 6404 - Standard Perkussionsgewehr I 6414 - Standard Perkussionsgewehr II 6424 - Freies Perkussionsgewehr 6444 - Perkussions-Hinterlader 6434 - Standard Perkussionsdienstgewehr 6454 - Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I 6464 - Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II 6474 - Muskete 6484 - Standard Einzelladergewehr 6494 - Standard Mehrladergewehr P - 22 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ P.3.02.4.2. Schusszahlen, Schussserien, Schießzeit Bei allen Meisterschaften werden 15 Schuss Präzision geschossen. Es werden je 5 Schuss innerhalb von 15 Minuten (Standard Einzelladergewehr und Standard Mehrladergewehr 7 Minuten) geschossen. P.3.02.4.3. Scheiben 100m-BDS-Präzisionsscheibe, Muskete 25m-BDS-Präzisionsscheibe. P.3.02.4.4. Entfernung 50m: Standard Perkussionsgewehr, Standard Perkussionsdienstgewehr, Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf, Muskete, Standard Mehrladergewehr. 100m: Freies Perkussionsgewehr, Perkussions-Hinterlader, Standard Einzelladergewehr P.3.02.4.5. Trefferaufnahme Nach Abgabe von 5 Schuss werden die Scheiben gewechselt. P.3.02.4.6. Disziplinablauf Beim Dreistellungsschießen folgt die Aufforderung "Waffen zur Präzisionsserie Liegendanschlag laden und Feuer". Mit dieser Aufforderung beginnt die Schießzeit. Nach Ablauf der Schießzeit beendet der Schießleiter bzw. die Standaufsicht mit der Aufforderung "Stopp" die Serie. Nach dem Scheibenwechsel beginnt mit dem gleichen Ablauf die Serie Stehendanschlag bzw. Kniendanschlag. P.3.02.4.7. Anschlag Das Wertungsschießen erfolgt in 3 Anschlagsarten in der Reihenfolge: Liegend (Langwaffen) Stehend (Langwaffen) Kniend (Langwaffen) P.3.03.Überblick über die Kennziffern der Disziplinen nach Kategorien Standard Perkussionspistole 6101 Präzision 25m Stehend Freie Perkussionspistole 6111 Präzision Stehend 50m Standard Steinschlosspistole gezogener Lauf 6121 Präzision 25m Stehend Standard Steinschlosspistole glatter Lauf 6131 Präzision 25m Stehend P - 23 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ Standard Radschlosspistole 6191 Präzision 25m Stehend Standard Perkussionsrevolver I 6143 Speed 25m Stehend 6142 Präzision/Intervall 25m Stehend Standard Perkussionsrevolver II 6153 Speed 25m Stehend 6152 Präzision/Intervall 25m Stehend Freie Perkussionsrevolver 6173 Speed 25m 6172 Präzision/Intervall Stehend 25m Stehend Standard Perkussionsrevolver offener Rahmen 6163 Speed 25m Stehend 6162 Präzision/Intervall 25m Stehend Standard Patronen Revolver 6183 Speed 25m Stehend 6182 Präzision/Intervall 25m Stehend Standard Perkussionsgewehr I 6401 Präzision 50m Stehend 6404 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend Standard Perkussionsgewehr II 6411 Präzision 50m Stehend 6414 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend Freies Perkussionsgewehr 6421 Präzision 100m Liegend 6424 Dreistellung 100m Liegend/ Stehend/ Kniend Perkussionshinterladergewehr 6441 Präzision 100m Liegend 6444 Dreistellung 100m Liegend/ Stehend/ Kniend Standard Perkussionsdienstgewehr 6431 Präzision 50m Stehend 6434 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf I 6451 Präzision 50m Stehend 6454 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend P - 24 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ Standard Steinschlossgewehr gezogener Lauf II 6461 Präzision 50m Stehend 6464 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend Muskete 6471 Präzision 6474 Dreistellung 50m 50m Stehend Liegend/ Stehend/ Kniend Standard Mehrladergewehr 6491 Präzision 50m Stehend 6494 Dreistellung 50m Liegend/ Stehend/ Kniend 6493 Speed 50m Stehend Standard Einzelladergewehr 6481 Präzision 100m Liegend 6484 Dreistellung 100m Liegend/ Stehend/ Kniend Standard Radschlossgewehr 6501 Präzision 50m Stehend P.4. DISQUALIFIKATIONEN P.4.1. Arten Es gibt zwei Arten von Disqualifikation mit unterschiedlicher Auswirkung die Disqualifikation von einer Disziplin bedeutet, dass diejenige Disziplin in der der Schütze disqualifiziert wird, mit „Null“ gewertet wird. Die Disqualifikation vom gesamten Wettkampf bedeutet, dass der disqualifizierte Schütze mit sämtlichen gemeldeten Disziplinen vollständig aus der Wertung fällt. Bereits absolvierte Disziplinen sind aus der Wertung zu nehmen. Noch nicht absolvierte Disziplinen dürfen nicht mehr geschossen werden. P.4.2. Gründe 1. Die Disqualifizierung von einer Disziplin erfolgt bei: • Der Verwendung von anderen Geschossen als Bleigeschossen, auch solchen mit Gas Check. • Laden einer Waffe bevor die Standaufsicht das Laden frei gegeben hat. • Abgabe eines Schusses vor dem Startsignal. • Berühren der Waffe während der Trefferaufnahme. 2. Die Disqualifizierung vom Wettkampf erfolgt bei: • Hantieren mit Treibladungsmittel ohne die hierfür notwendige sprengstoffrechtliche Erlaubnis zu besitzen. • Aufnehmen der Waffe während der Trefferaufnahme. • Hantieren mit Treibladungsmittel, Zündmittel, Patronen oder Patronenteilen in der Sicherheitszone. P - 25 - I IP Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Perkussion _____________________________________________________________________________________ • • • • Der Verwendung von geringen Mengen Nitrozelulosepulver als Starter (Duplexladungen). Laden einer Waffe an einer anderen Stelle als vorgeschrieben. Verwendung eines anderen Treibmittels als fabrikmäßig als Treibladungspulver hergestelltes Schwarzpulver oder Pyrodex. Verwendung eines anderen Zündmittels als fabrikmäßig als Zündmittel hergestellte Zündhütchen oder bei Steinschlosswaffen Verwendung eines anderen Zündmittels als fabrikmäßig als Treibladungs-/ Zündpulver hergestelltes Schwarzpulver. P.5. SCHIEßVERANSTALTUNGEN P.5.01. Sideevents Bei Schießveranstaltungen können entsprechend Ziffer A 11.02 dieses Sporthandbuchs Sideevents angeboten werden. Sideevents sind Disziplinen, die nicht in diesem Handbuch beschrieben sind. Die Regeln dieser Sideevents sind mit der Ausschreibung bekannt zu geben. P.5.02. Haftungsausschluss Der BDS oder seine Vertreter übernehmen keine Haftung für die Zulässigkeit der vom Schützen für eine bestimmte Disziplin ausgesuchten Waffe. Die Waffen können auf ihre Zulässigkeit nach den Regeln dieses Sporthandbuchs überprüft werden. Eine solche Überprüfung begründet jedoch keine Zusicherung, Haftungsübernahme oder eine Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Waffe. Jeder Schütze ist selber dafür verantwortlich, dass seine Waffe den gesetzlichen Vorschriften entspricht. P - 26 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS TEIL S METALLSILHOUETTEN-SCHIEßEN Der BDS betreibt das Silhouetten-Schießen nach den Regeln der IMSSU. (Ausnahme: Luftgewehr, Luftpistole und Schwarzpulvergewehr) S.1. ALLGEMEINE TECHNISCHE REGELN FÜR ALLE DISZIPLINEN DES SILHOUETTEN-SCHIEßENS S.2. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN S.3. ZIELE S.4. SCHIEßSTAND-VORAUSSETZUNGEN/SCHEIBENAUFSTELLUNG S.5. WETTBEWERBSFUNKTIONÄRE UND OFFIZIELLE WETTBEWERBSGERICHTE S.6. WETTBEWERBSABLÄUFE UND WETTBEWERBSREGELN S.7. TROPHÄEN UND PREISE S.8. PROTESTE S.9. SPORTLICHKEIT S.10. VERBOTENES VERHALTEN S.11. BETREUER UND BEOBACHTER S.12. SPEZIELLE TECHNISCHE REGELN FÜR KURZWAFFEN S.13. SPEZIELLE TECHNISCHE REGELN FÜR LANGWAFFEN S.14. SILHOUETTEN-LANGWAFFENSCHIEßEN MIT SCHWARZPULVERPATRONEN-GEWEHREN” S 15 ERLÄUTERUNG ZUR FUNKTION UND ZUSTÄNDIGKEIT DER WETTBEWERBS-OFFIZIELLEN S.16. SCHIEßEN AUF PAPIERSCHEIBEN UND AUF VERKÜRZTE ENTFERNUNGEN S.1. ALLGEMEINE TECHNISCHE REGELN FÜR ALLE DISZIPLINEN DES SILHOUETTEN-SCHIEßENS S.1.1. Allgemeine Grundsätze Die IMSSU verfasst technische Regeln zur Durchführung der von der IMSSU anerkannten Metall-Silhouetten-Wettbewerbe. Das Ziel aller IMSSUWettbewerbe besteht darin, Metall-Silhouetten mit einer Kurz- oder Langwaffe (Zentralfeuer, Randfeuer, Schwarzpulver Luftdruckwaffen) so zu treffen, dass die Silhouette umfällt. Besondere Regeln für jede Wettbewerbsart werden in den entsprechenden speziellen Regeln beschrieben. Es ist Sache der IMSSU, eine Gleichstellung aller Schützen bei der Durchführung des Silhouetten-Schießsports weltweit zu unterstützen. Inhalt der technischen Regeln der IMSSU sind allgemeine technische Vorschriften für alle Silhouetten-Disziplinen und besondere technische Vorschriften für die einzelnen Silhouetten-Disziplinen. S- 1 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.1.2. Geltungsdauer der Regeln Die allgemeinen und besonderen technischen Vorschriften der IMSSU haben eine Geltungsdauer von mindestens 4 Jahren. Die Geltungsdauer beginnt am 01.Januar nach den olympischen Sommerspielen. Von Ausnahmesituationen abgesehen, werden die IMSSU-Regeln und Vorschriften innerhalb der 4 Jahres-Periode nicht geändert. S.1.3. Wettbewerbe Wettbewerbe, die von der IMSSU beaufsichtigt werden, werden in diesen Vorschriften als IMSSU-Wettbewerbe bezeichnet. Die Weltmeisterschaft ist die Hauptveranstaltung der IMSSU-Wettbewerbe. IMSSU empfiehlt, dass diese Regeln bei allen Wettbewerben, die auf nationaler Ebene stattfinden, angewandt werden. Die IMSSU empfiehlt weiter, dass kontinentale Meisterschaften alle 2 Jahre im Wechsel mit den Weltmeisterschaften durchgeführt werden. In Zusammenarbeit mit den durch das Organisationskomitee für die verschiedenen Disziplinen berufenen Wettbewerbsleitern, Schießleitern und Wettbewerbsgerichten nehmen die von der IMSSU entsandten technischen Fachleute die Schießstände und deren Ausrüstung für die IMSSUWettbewerbe ab. Sie können geringe Abweichungen von den Spezifikationen der IMSSU-Regeln zulassen, wenn die geringen Abweichungen nicht der Absicht und dem Geist der IMSSU-Geschäftsordnung widersprechen. Während der Wettbewerbe müssen die Wettbewerbsgerichte und/oder die Vertreter der Wettbewerbsleitung alle Fälle entscheiden, die von den Regeln nicht ausdrücklich erfasst sind. Es muss ein Organisationskomitee gegründet werden, das verantwortlich ist für die Vorbereitung, die Verwaltung und die Durchführung der Schießwettbewerbe. Das Organisationskomitee soll nur aus Vertretern des die Veranstaltung durchführenden Landes bestehen. Vertreter der IMSSU können als technische Berater eingeladen werden, haben jedoch kein Stimmrecht. Ein Hauptschießleiter und stellvertretende Schießleiter und/oder Wettbewerbsrichter, die durch das Organisationskomitee berufen werden, sind verantwortlich für die technischen Belange der einzelnen Schießveranstaltungen. Bei internationalen Veranstaltungen müssen alle Kommandos in Englisch gegeben werden. S.1.4. Klassen Die Meister, der Zweit- und Dritt-Platzierte werden durch das von ihnen erzielte Ergebnis bestimmt, unabhängig von der Klasse, in der der Schütze gestartet ist. Diese Schützen werden aus der Klassenwertung herausgenommen. Sobald dies geschehen ist, werden die danach folgenden höchsten Ergebnisse zur Ermittlung der Klassensieger innerhalb des Klassifizierungssystems herangezogen. S- 2 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Es wird in jeder Kategorie ein Mehrfach-Klassensystem angewendet. (Siehe unter speziellen Technischen Regeln!) Es ist jedem Land freigestellt, die Klassifizierung seiner Schützen vorzunehmen. Trotzdem, angenommen ein Schütze hat an einem internationalen Wettkampf teilgenommen, kann er/sie bei einem späteren internationalen Wettkampf nicht in einer niedrigeren Klasse starten, als in derjenigen, die er/sie auf Grund eines Resultates bei einem internationalen Wettkampf erreicht hat. Der Klassifizierung kann widersprochen werden. Meldet ein Schütze in einer „falschen Klasse“ so wird er nach Bekannt werden dieser „Falschmeldung“ disqualifiziert! S.2. SICHERHEITSBESTIMMUNGEN S.2.1. Allgemeine Sicherheitsgrundsätze Die IMSSU-Regeln beinhalten lediglich allgemeine Sicherheitsanforderungen, die für die Durchführung von IMSSU-Wettbewerben gefordert werden. Notwendige und besondere Sicherheitsregeln für die konkreten Wettbewerbe können sich von Land zu Land unterscheiden. Aus diesem Grund werden Grundsätze im Rahmen der IMSSU-Regeln festgelegt. Die Sicherheit eines Schießstandes hängt zu einem großen Teil von den örtlichen Gegebenheiten ab, so dass zusätzliche Sicherheitsregeln von dem Organisationskomitee erlassen werden können. Das Organisationskomitee trägt die Verantwortung für die Sicherheit. Das oberste Gebot bei jedem von der IMSSU durchgeführten Wettbewerb ist das Einhalten aller allgemeinen und besonderen Sicherheitsvorschriften bei der Handhabung von Feuerwaffen, die nachfolgend noch beschrieben werden. Obwohl der Wettbewerbsleiter (Match Director) die Hauptverantwortung für die sichere und reibungslose Durchführung des Wettbewerbs trägt, sind der einzelne Schütze, Schützenbeobachter (Spotter) und Wettbewerbsfunktionäre nicht von der eigenen Verantwortung für die Sicherheit entbunden. Aus Sicherheitsgründen kann ein Mitglied des Wettbewerbsgerichts oder ein Wettbewerbsfunktionär das Schießen jederzeit unterbrechen. Schützen und Mannschaftsvertreter müssen der Wettbewerbsleitung unverzüglich jede gefährliche oder unfallträchtige Situation anzeigen. S.2.2. Disqualifikation Das Laden oder das Schießen eines Wettbewerbsteilnehmers muss dann unterbrochen werden, wenn sein eigenes Verhalten für ihn selbst oder für eine andere Person eine unmittelbare Gefahr darstellt. Ein Sicherheitsverstoß ist der einzige Grund, das gerade durchgeführte Wettbewerbsschießen eines Wettbewerbsteilnehmers zu unterbrechen. Der Wettbewerbsleiter, die Schießaufsicht oder ein Wettbewerbsrichter haben das Recht, sofort jeden Schützen zu disqualifizieren, dessen Verhalten für ihn selbst oder für andere eine unmittelbare Gefahr darstellt. S- 3 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.2.3. Augen- und Gehörschutz Es ist zwingend vorgeschrieben, dass von allen Wettbewerbsteilnehmern, Beobachtern, Standaufsichten und Wettbewerbsrichtern und allen anderen Personen in unmittelbarer Nähe der Feuerlinie Augen- und Gehörschutz getragen werden. Es wird empfohlen, einen Augenschutz mit Seitenblenden zu tragen. S.2.4. Waffentransport Auf das Kommando „Make your firearms safe“ (Sicherheit) haben die Schützen ihre Kurzwaffen unverzüglich in sicherem Zustand (ungeladen mit geöffnetem Verschluss) in die Transportkiste zu legen. Eine Transportkiste ohne Deckel oder mit durchsichtigem Deckel ist vorgeschrieben, um die Waffen zwischen jeder Schießserie aufzubewahren und zu transportieren. Langwaffen werden mit geöffnetem Verschluss transportiert. Die Schützen dürfen ihre Waffe erst nach dem Kommando „load“ (Laden) berühren. Die Waffe muss jederzeit sichtbar sein, damit ihr sicherer Zustand jederzeit von der Standaufsicht, einem Wettbewerbsrichter oder jeder anderen Person kontrolliert werden kann. S.2.5. Laufmündung/Sicherheit Die Laufmündungen der Waffen, die an die Feuerlinie gebracht werden, müssen immer in Richtung Geschossfang zeigen, bis sie wieder entfernt werden. Weder während des Ladens noch beim Schießen darf die Waffe auf eigene Körperteile oder andere Personen gerichtet werden. Befindet sich der Schütze in Schießposition, so darf sich kein Teil seines Körpers in der Gefahrenzone vor dem Lauf befinden. Als Gefahrenzone gilt der Bereich vor dem Lauf, der von einem gedachten Kegel abgedeckt wird, dessen Seiten mit der verlängerten Seelenachse des Laufes einen Winkel von 45 Grad bilden. Beim Schuss darf die Mündung der Waffe durch den Rückstoß nicht über die Vertikalachse hinausgehen. Während des Schießdurchgangs müssen die Waffen zu jeder Zeit sichtbar sein, so dass deren sicherer Zustand vom Wettbewerbsleiter oder Schießleiter geprüft werden kann. S- 4 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.2.6. Waffenhandhabung Die Verschlüsse aller Waffen an der Schießlinie müssen offen sein und dürfen erst nach dem Kommando „load“ (Laden) geschlossen werden. Die Waffen dürfen zwischen den einzelnen Schießabschnitten nicht berührt werden, damit die Sicherheit der Personen an der Schießlinie und der Scheibenaufsteller nicht beeinträchtigt wird. Auch Visiereinstellungen dürfen nur während der Lade- und Schießzeit vorgenommen werden! Sollte sich ein Schuss lösen vor dem Kommando „load“ (Laden) oder nach dem Kommando „range is clear“ (Sicherheit ist gegeben), wird der Schütze für die Dauer eines Jahres gesperrt. Sollte sich ein Schuss lösen nach dem Kommando „load“ (Laden), aber vor dem Kommando „fire“ (Feuer) oder nach dem Kommando „cease fire, make your firearms safe“ (Feuer einstellen, Sicherheit) aber vor der Feststellung „range is clear“ (Sicherheit ist gegeben), wird dies als verlorener Schuss gewertet. S.2.7. „Spritzende“ Waffen Ein Wettbewerbsleiter hat jederzeit das Recht, die Benutzung von Waffen, die Geschosspartikel verspritzen, zu untersagen. Der Schütze kann die Waffe durch eine andere ersetzen, die für die vorgesehene Kategorie abgenommen sein muss. Dadurch darf der Ablauf des Wettbewerbs allerdings nicht verzögert werden. S.2.8. Munition Die Wettbewerbsteilnehmer haben die Verantwortung dafür, dass die Munition in der dafür verwendeten Waffe sicher ist. Der Wettbewerbsleiter hat das Recht, den Sicherheitsfaktor für jede wiedergeladene Munition festzulegen und hat weiter das Recht, sie als unsicher zu deklarieren und ihren Gebrauch zu verbieten. Da es keine gewerblichen Standards für die beliebten „Wildcat“ und „Improved“ Patronen gibt, ist der Wettbewerbsteilnehmer verpflichtet, beim Erarbeiten seiner Laborierungen allergrößte Sorgfalt anzuwenden. S.2.9. Abzüge Abzüge, die so leicht eingestellt sind, dass es zur unbeabsichtigten Schussabgabe kommen kann, sind nicht gestattet. Die Sicherheit der Abzüge wird geprüft, in dem man bei einer gespannten und ungeladenen Waffe mit dem Handballen fest auf den Waffengriff schlägt. Schlägt die Waffe dann ab, so wird die Waffe nicht zum Wettbewerb zugelassen. Unabhängig von dieser Überprüfung kann ein Wettbewerbsleiter eine Waffe nicht zulassen, wenn er den Eindruck hat, dass sie – aus welchem Grund auch immer – unsicher ist. S.2.10. Versager Jeder Versager muss wie ein Nachbrenner behandelt werden und die Waffe muss daher sicher in Richtung Geschossfang gerichtet bleiben für eine Dauer von mindestens 10 Sekunden, nachdem der Abzug betätigt wurde. S- 5 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Es ist gefährlich den Verschluss einer Waffe unmittelbar nach einem Versager zu öffnen. S.3. ZIELE S.3.1. Offizielle Ziele Die Qualität und die Abmessungen aller Ziele werden von Fachleuten der IMSSU vor dem Beginn jeder IMSSU-Meisterschaft überprüft. Zulässig ist nur die Verwendung von Zielen, die den genehmigten offiziellen IMSSUMustern entsprechen. S.3.2. Material Aus Sicherheitsgründen wird dringend empfohlen, die Ziele für Großkaliber aus vergütetem, gehärtetem Stahl herzustellen. Der Gebrauch von vergütetem, gehärtetem Stahl ist vorgeschrieben für die Großkaliber-Hühnchen und für die Feldpistole-Silhouetten. S.3.3. Füße Die „Füße“ der Silhouetten sollten aus derselben Stahlsorte und in der selben Stärke hergestellt werden wie die Silhouetten selber. Die „Füße“ sollen entsprechend den jeweiligen technischen Regeln angeschweißt sein. S- 6 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.3.4. Silhouetten-Vorlagen Die Größe der Quadrate hängt von der jeweiligen Kategorie ab. Siehe die besonderen technischen Regeln! S.4. SCHIEßSTAND-VORAUSSETZUNGEN/SCHEIBENAUFSTELLUNG S.4.1. Aufbau der Schießanlage Ein Silhouetten Schießstand besteht aus vier unterschiedlichen quer zur Schussrichtung laufenden Bahnen, auf denen die jeweiligen Tiersymbole aufgestellt werden. Die Ziele müssen in einer Reihe von jeweils fünf Zielen gesetzt sein. Der empfohlene Abstand zwischen den einzelnen Silhouetten ist die Breite der betreffenden Silhouette. Der Schießstand kann einen sehr einfachen Aufbau haben. Ein vorhandener Großkaliber-Schießstand kann benutzt werden, wenn gewünscht, kann er sich auch in natürlicher Umgebung befinden, zum Beispiel an einem Hang oder in einem Tal. Bäume und Büsche müssen nicht entfernt werden und Variationen des Schusswinkels bergauf und bergab sind zulässig, vorausgesetzt, alle Schützen können die Ziele klar und deutlich erkennen. Erdhügel hinter den Zielen werden aus Sicherheitsgründen und um das Erkennen von Schüssen, die das Ziel verfehlen zu erleichtern, empfohlen. Sie können aus Sicherheitsgründen gefordert werden. S- 7 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.4.2. Schützenlinie Für IMSSU-Weltmeisterschaften und Kontinentale Meisterschaften muss die Schützen-Linie überdacht sein und so Schutz gegen Regen bieten. Der Platz, von dem aus geschossen wird, muss flach und eben sein. Die Ausführung der Schützen-Linie bei allen anderen Wettbewerben einschließlich Nationaler Meisterschaften ist Sache des jeweiligen Landes. Außerdem muss genügend Raum hinter dem Schützen sein für die Schießleiter und Schießaufsichten sowie für die Mitglieder der Wettbewerbsgerichte, damit diese ihre Aufgabe erfüllen können. Die Größe des Schützen-Standes sollte nicht geringer als 1,5 m (4` 11“) breit und 2,5 m (8`3“) lang sein. Die Gruppen der Ziele müssen mit Nummern oder Farben markiert werden, die mit den Nummern oder Farben des entsprechenden Schützenstandes übereinstimmen. Diese Nummern oder Farben müssen während des Wettbewerbs klar erkennbar sein. An der Schützenlinie ist das Rauchen verboten. S.4.3. Windfahnen Windfahnen werden für jede Schießdistanz empfohlen, dürfen jedoch nicht in die Geschossbahnen und nicht in den Zielraum des Schützen hineinragen. Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften sind Windfahnen Vorschrift. Die Verwendung persönlicher Windmesser ist nicht gestattet. S.4.4. Farbe der Silhouetten Silhouetten sollen mit einer matten Farbe gestrichen sein, die einen klaren Kontrast zum Hintergrund ergibt, so dass die Ziele mit dem bloßen Auge erkennbar sind. Für die Kurzwaffenwettbewerbe wird ein mattschwarzer Anstrich empfohlen, um einen Kontrast mit der Visierung zu haben. Für die Disziplinen mit optischer Visierung, wird eine Farbe, die es ermöglicht, das Absehen auf dem Ziel zu erkennen, empfohlen. Bei Welt- und kontinentalen Meisterschaften muss der Hintergrund für alle Wettkampfteilnehmer gleich sein. Alle Ziele müssen, nachdem ein Schütze seine Ziele beschossen hat, neu gestrichen werden. S.4.5. Aufstellen der Scheiben Alle Silhouetten werden auf Ständern über dem Boden aufgestellt. Die Oberseite der Ständer muss flach und eben sein und eine Stahloberfläche zum Aufstellen der Ziele haben. Sie müssen von solider Konstruktion sein, so dass die Ständer sich nicht bewegen, wenn das Ziel oder der Ständer getroffen werden. Alle Silhouetten mit Ausnahme der Großkaliber-Widder müssen mit vollem Fuß aufgesetzt werden, d.h. die Hinterkante des Fußes schließt mit der Standfläche ab. S- 8 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.4.6. Probeziele Stählerne Probeziele der offiziellen Größe und Form, die in der korrekten Entfernung aufgestellt und mit einem Hintergrund wie bei den Wettbewerbszielen versehen sind, sind bei jeder Welt- und Kontinentalmeisterschaft vorgeschrieben. Es sollte mindestens ein Probeziel für jede Distanz vorhanden sein und die Ziele dürfen bei einem Treffer nicht umfallen. S.4.7. Klammern In dem Fall, dass ein Ziel auf einer Zielbank wegen der Windverhältnisse festgeklammert werden muss, müssen alle Ziele dieser Zielbank geklammert werden. Falls die Windverhältnisse das Festklammern notwendig machen, ist das Übermalen der Ziele nach jedem Schießdurchgang vorgeschrieben. S.5. WETTBEWERBSFUNKTIONÄRE UND OFFIZIELLE WETTBEWERBSGERICHTE S.5.1. Wettbewerbsgerichte (Juries) Die Wettbewerbsgerichte setzen sich aus drei oder fünf Personen zusammen. Zwei Wettbewerbsgerichte sind vorgeschrieben, ein technisches Wettbewerbsgericht und ein Berufungsgericht. Diese beiden Gerichte müssen aus verschiedenen Personen zusammengesetzt sein. Das Organisationskomitee ernennt diese Gerichte. Bei Welt- und Kontinentalmeisterschaften müssen mindestens zwei (der teilnehmenden ) Länder in den Wettbewerbsgerichten vertreten sein. Diese Gerichte beraten, helfen und überwachen die durch das Organisationskomitee bestimmten Wettbewerbsfunktionäre (Match Officials). Die Schießleiter und Schießaufsichten (Range Officials) und die Mitglieder der Gerichte führen den Wettbewerb in enger Zusammenarbeit durch. Die Schießleiter und Schießaufsichten sind verantwortlich für die Durchführung des Wettbewerbs, während die Mitglieder der Gerichte beratend und überwachend tätig sind. Die Wettbewerbsfunktionäre und die Mitglieder der Wettbewerbsgerichte sind gegenüber dem Organisationskomitee und der IMSSU verantwortlich für die Durchführung der Wettbewerbe im Einklang mit der Geschäftsordnung und den Regeln der IMSSU. Die Wettbewerbsfunktionäre und die Mitglieder der Gerichte müssen mit den IMSSU-Regeln vertraut sein und müssen sicherstellen, dass diese Regeln ohne Unterschied der Person während der Wettbewerbe eingehalten werden. S.5.2. Streitigkeiten Alle Streitigkeiten müssen durch Mehrheitsbeschluss des zuständigen Wettbewerbsgerichts entschieden werden. Gegen die Entscheidung dieses Wettbewerbsgerichts kann der Mannschaftsvertreter oder der betroffene Schütze Berufung einlegen. Entscheidungen des Berufungsgerichts sind endgültig in allen IMSSU-Meisterschaften. S- 9 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.5.3. Bereitschaft der Gerichte Eine Mehrheit der Mitglieder der beiden Gerichte muss während des Wettbewerbs ständig auf der Schießanlage anwesend sein, damit erforderlichenfalls eine Sitzung des Gerichts einberufen werden kann, um Entscheidungen fällen zu können. Der Vorsitzende jedes Gerichts muss für die Anwesenheit einer ausreichenden Anzahl der Mitglieder des jeweiligen Gerichts Sorge tragen. S.5.4. Gerichtsentscheidungen Es ist Aufgabe der Gerichte, alle Fälle zu entscheiden, die nicht ausdrücklich von der IMSSU-Geschäftsordnung oder von den IMSSU-Regeln erfasst sind. Solche Entscheidungen sollen im Sinne und im Geiste der IMSSUGeschäftsordnung und der IMSSU-Regeln getroffen und anschließend der IMSSU zur weiteren Veröffentlichung bekannt gemacht werden, so dass notwendige Regeln festgelegt werden oder Änderungen vorgenommen werden können. Bei der Entscheidungsfindung kann das Wettbewerbsgericht Informationen durch andere fachkundige Personen einholen. S.6. WETTBEWERBSABLÄUFE UND WETTBEWERBSREGELN S.6.1. Anerkannter Wettbewerb Ein anerkannter Wettbewerb besteht aus mindestens 40 Wertungsschüssen auf mindestens 40 Ziele (pro Ziel ein Schuss), die in den unterschiedlichen Entfernungen aufgestellt sind. S.6.2. Waffenkontrolle Die Waffen müssen vor Beginn des Wettbewerbs abgenommen sein. Kein Schütze kann einen Erfolg erringen mit einer nicht abgenommenen Waffe. Die Waffenkontrolle wird durch besonders ernannte Waffenkontrolleure durchgeführt. Wird die Waffe eines Wettbewerbteilnehmers während der Anmeldung überprüft, so ist eine Überprüfung der innen liegenden Teile nicht erforderlich, es sei denn, es besteht der konkrete Verdacht, dass die Waffe nicht mit den Regeln übereinstimmt. In diesem Fall kann der betreffende Schütze gebeten werden, die Waffe so weit zu zerlegen, dass eine ausreichende Inaugenscheinnahme durch den Waffenkontrolleur möglich ist. Falls sich der Schütze weigert, wird ihm die Teilnahme mit dieser Waffe an dem Wettbewerb verwehrt. Nur dem Schützen oder einer von ihm benannten Person ist es gestattet, Teile seiner Waffe zu entfernen oder zu ersetzen. Falls die Waffe die Regeln nicht erfüllt, ist der Start des Schützen mit dieser Waffe nicht zulässig. Bei Wettbewerben liegt es im Ermessen des Wettbewerbsleiters, von dem Erst-, Zweit- und Dritt-Platzierten eines Wettbewerbs die Vorlage ihrer Waffe für eine wie oben beschriebene Inspektion zu verlangen. Dies sollte unverzüglich nach Beendigung des Wettbewerbs durchgeführt werden. Es darf nur eine Waffe pro Disziplin abgenommen werden. S- 10 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Ein Wettbewerbsdurchgang muss immer mit derselben Waffe, mit demselben Lauf, mit demselben Griff und mit demselben Visier usw. bestritten werden. Ausnahme: Waffenfunktionsstörung S.6.3. Probeschüsse Alle Wettbewerbe werden in 5-Schuss Durchgängen geschossen. Bei Meisterschaften haben die Schützen 5 Probeschüsse je Kategorie. Diese 5 Schüsse müssen innerhalb der normalen Schießzeit (Kurzwaffen 2 Minuten / Langwaffen 2 ½ Minuten abgegeben werden. Der Schütze hat die freie Wahl, welche Probeziele er beschießt. Übungsschießen ist vor und während Welt- oder Kontinentalmeisterschaften unzulässig mit Ausnahme des Schießens an Übungstagen sowie des Probeschießens unmittelbar vor dem Wettbewerb. Bei Wettbewerben, die keine Meisterschaften sind, kann der Wettbewerbsleiter die Anzahl der Probeschüsse nach Belieben festlegen. Die Probeschüsse können als Teil des jeweiligen Wettbewerbs geschossen werden. S.6.4. Kommandos 5 Kommandos werden von den an der Schützenlinie zuständigen Schießleitern und Standaufsichten gegeben. Um Gleichartigkeiten zu sichern und um eine Verwirrung unter den Schützen zu verhindern, sollten diese Kommandos von allen Schießaufsichten bei IMSSU-Wettkämpfen in derselben Weise verwendet werden. 1. „Shooters to the line“ wird gegeben, um bei freier Schießbahn die Schützen aufzufordern, sich an der Feuerlinie vorzubereiten. Waffen sollen bei diesem Kommando nicht berührt werden. Die ungeladenen Kurzwaffen sollen sich in ihrer Tragebox, die Langwaffen im Gewehrständer in einer sicheren und stabilen Lage befinden mit geöffnetem Verschluss und sichtbar für die Wettbewerbsrichter und die Schießaufsichten. 2. „Load“ wird zu Beginn eines Zeitabschnitts gegeben, in dem sich der Schütze auf das Schießen vorbereitet, indem er unter anderem die Visierung einstellt und schwärzt, die Waffe trocken abschlagen und laden darf. Der Schütze soll vor dem Kommando „load“ die Waffe nicht berühren. Löst sich ein Schuss nach dem Kommando „load“ aber vor dem Kommando „fire“, so wird dieser Schuss als verlorener Schuss gewertet. Löst sich ein Schuss vor dem Kommando „load“, so wird der Schütze disqualifiziert und für die Dauer eines Jahres gesperrt. 3. „Fire“ wird nach Beendigung der Ladezeit gegeben. Dieses Kommando bezeichnet den Beginn eines Zeitabschnitts, in dem 5 Schüsse abzugeben sind. S- 11 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS 4. „Cease fire, make your firearms safe“ Wird am Ende der Schießzeit gegeben. Nach diesem Kommando müssen die Schützen das Schießen sofort einstellen und ihre Waffen entladen. Sie haben ihre Waffen entladen und mit geöffnetem Verschluss in die Tragebox zu legen, bzw. in den Gewehrständer zu stellen. Treten dabei Probleme oder Verzögerungen auf, so muss der Schütze sofort einen Schießleiter oder eine Standaufsicht oder einen Wettbewerbsrichter verständigen. Jeder Schuss, der nach dem Kommando „Cease fire“ fällt, gilt als verlorener Schuss und wird von dem Aufsicht habenden Schießleiter an der Schützenlinie entsprechend vermerkt. 5. „Range is clear“ wird nach dem Kommando von dem für die Feuerlinie zuständigen Schießleiter oder Standaufsicht gegeben, wenn allseits Sicherheit vorhanden ist. Löst sich ein Schuss nach dem Kommando „Range is clear“, so wird der Schütze disqualifiziert und für die Dauer eines Jahres gesperrt. S.6.5. Wertung Startkarten sollen wie folgt beschriftet werden: a. Ein „X“ wird in die betreffende Spalte oder Zeile eingetragen, falls das richtige Ziel von seinem Stand heruntergeschossen wurde. b. Eine „0“ wird in die betreffende Spalte oder Zeile eingetragen, wenn das Ziel nach dem Schuss noch auf dem Stand steht. Ziele werden in der Reihenfolge von links nach rechts mit je einem Schuss je Ziel beschossen. Falls ein Ziel außerhalb der Reihe getroffen wird, ist eine „0“ einzutragen. Wird ein Ziel in der verkehrten Reihenfolge heruntergeschossen, jedoch in der richtigen Zielgruppe, so werden das getroffene und das eigentliche zu beschießende Ziel als „0“ gewertet, so dass demnach zwei Fehlschüsse vorliegen. Zum Beispiel schießt der Schütze mit dem dritten Schuss das fünfte Ziel von seinem Stand. Dann wird der dritte Schuss „0“ und der fünfte ebenfalls „0“ gewertet. „Drehen“ eines Ziels auf dem Stand, ohne dass es vom Stand herunterfällt, gilt als Fehlschuss und wird mit „0“ gewertet. Abpraller, die jedoch das richtige Ziel von seinem Stand herunterwerfen, werden als Treffer gewertet. Müssen die Ziele wegen zu heftigen Windes befestigt werden, zählen alle Treffer auf dem Ziel. Sie werden demnach mit „X“ eingetragen, vorausgesetzt, sie sind in der richtigen Reihenfolge beschossen worden. Wenn ein Schwein oder ein Widder mit einem Fuß völlig vom Stand heruntergeschossen ist, aber auf dem Boden oder auf irgendeinem anderen Gegenstand steht, der verhindert, dass das Ziel völlig umfällt, wird ein Treffer gegeben, sogar dann, wenn das Ziel mit dem anderen Fuß noch komplett auf dem Stand steht. S- 12 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS In keinem anderen Fall (außer wenn die Ziele auf Grund der Windverhältnisse geklammert worden sind) wird ein getroffenes Ziel als Treffer gegeben, als wenn es vom Schützen durch einen Schuss vom Stand heruntergeschossen worden ist. Falls das Ziel herunter geworfen oder herunter geblasen worden ist, bevor der Schütze auf dieses Ziel gefeuert hat, werden die verbleibenden Ziele in der normalen Reihenfolge beschossen. Reichen die verbleibenden Ziele dem Schützen für die fünf Schüsse nicht mehr aus, werden die restlichen Schüsse beim so genannten Alibi-Schießen abgegeben. Alle Wertungsdifferenzen müssen sofort geklärt werden, bevor der Schütze oder der Aufschreiber die Schützenlinie verlässt oder eine neue Serie geschossen wird. Aufschreiber oder Zähler kann jede Person sein, außer dem Schützen selbst. Der Aufschreiber unterstützt den Schießleiter oder die Standaufsicht bei der Feststellung, - dass auf der Startkarte der richtige Start eingetragen ist, - dass der Schütze die Regeln und Zeitvorgaben beachtet, - dass der Schütze nicht mehr als fünf Schuss auf seine Gruppe abgibt, - dass bei starkem Wind die Ziele heruntergeschossen und nicht durch den Wind heruntergeworfen werden. S.6.6. Alibi/Grund zum Nachschießen Der einzige in einem IMSSU-Wettbewerb anerkannte Grund zum Nachschießen ist gegeben, wenn ein Ziel heruntergefallen ist, bevor der Schütze auf dieses geschossen hat. Falls der Schütze nicht genügend Ziele in einer Zielgruppe oder in der benachbarten Zielgruppe hat, um seine fünf Schüsse abzugeben, wird die komplette Zielgruppe neu aufgestellt und die Alibi-Ziele werden in der normalen Reihenfolge von links nach rechts beschossen, unabhängig davon, welche Ziele zuvor nicht haben beschossen werden können. Dem Schützen wird eine Ladezeit und eine Schießzeit je Alibi-Schuss vorgegeben. Die Werte für die Ladezeit erscheinen in den jeweiligen besonderen technischen Regeln. Waffenstörung und fehlerhafte Munition werden nicht als Alibi berücksichtigt oder als Grund für die Verlängerung der Schießzeit anerkannt. Sollte die Waffe während eines Wettbewerbs versagen, kann eine der gleichen Kategorie genommen werden, um den Wettbewerb zu beenden. Diese Regelung ist nicht gedacht, um den Schützen zu ermöglichen, während eines Wettbewerbes mehrere Waffen in der gleichen Kategorie einzusetzen, es sei denn, dass die erste Waffe zerstört wurde und der Wettbewerbsleiter, der Schießleiter oder die Standaufsicht den Austausch der Waffe erlaubt hat. Unter keinen Umständen darf das Versagen einer Waffe oder Munition eines Schützen den Ablauf des Wettbewerbs verzögern. Ziele, auf die wegen Ausrüstungsfehlern oder Fehlfunktionen der Waffe nicht geschossen werden konnte, werden als Fehlschüsse gewertet und können nicht als Grund zum Nachschießen (Alibi) geltend gemacht werden. S- 13 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.6.7. Shoot offs Der Wettbewerbsleiter ist berechtigt zu entscheiden, wie die Stechen bei Treffergleichheit durchgeführt werden, wenn dieses im Programm angegeben wurde bzw. vor dem Wettbewerb auf der Schießanlage bekannt gemacht wurde. Wenn die Shoot off – Bedingungen nicht im Programm aufgeführt oder sonst angezeigt sind, wird der so genannte „Revers Animal Count“ angewandt. Das bedeutet, dass bei gleichem Ergebnis derjenige gewonnen hat, der die meisten Treffer auf dem Widder (Ram) hat. Besteht auch dort Gleichheit, dann entscheiden die meisten Treffer auf dem Truthahn (Turkey) usw.! Schützen mit absolut identischen Trefferzahlen auch im Hinblick auf die einzelnen Silhouettenarten, nehmen bei entsprechender Entscheidung des Wettbewerbsleiters an einem so genannten Shoot off teil, durch den der bessere Schütze ermittelt wird. In allen Meisterschaftsveranstaltungen wird bei Treffergleichheit über den ersten, zweiten und dritten Platz in allen Kategorien durch das Shoot off entschieden. Andere Plätze können auf Entscheidung des Wettbewerbsleiters nach dem so genannten „Revers Animal Count“ oder aber durch Shoot off entschieden werden. Shoot off–Ziele müssen gut sichtbar und aus Stahl sein und die Umrisse der offiziellen IMSSU-Silhouetten haben. Shoot off–Ziele dürfen von jeder regulären Größe für Kurzwaffe oder Langwaffe sein und dürfen in jeder beliebigen Kombination hinsichtlich Umriss und Größe aufgestellt werden. Shoot off–Ziele können in jeglicher Entfernung stehen, jedoch höchstens bis zur Distanz der Wettbewerbs-Widder. Shoot off–Ziele können eine andere Farbe als im Wettbewerb haben. Shoot off–Ziele werden ebenfalls mit 5 Schuss beschossen. Für jeden Schützen müssen 5 Ziele in den Entfernungen aufgestellt werden, auf die man sich zuvor geeinigt hat. Der normale Wettbewerbsablauf ist zu beachten. Die Schützen müssen dieselbe Waffe verwenden, die sie auch im vorherigen Wettbewerb benutzt haben. Ein sogenannter „Sudden death-Shoot off“ ist nicht erlaubt. Im Falle absoluter Gleichheit in Aggregat-Wertungen, werden die Schützen „Gleich“ gewertet. Falls zwischen Teams Gleichheit besteht, wird der „Revers Animal Count“ angewandt. Falls der Animal Count gleich ist, gewinnt das Team, welches das höchste Einzelaggregat hat. Im Falle absoluter Gleichheit, werden die betroffenen Teams als „Gleich“ gewertet. S.6.8. Ahndung von Regelverstößen Bei offen erkennbaren Regelverstößen muss der Schütze zunächst verwarnt werden, damit er die Möglichkeit hat, sein Verhalten zu korrigieren. Falls der Schütze den Regelverstoß nicht unterlässt, ist eine Disqualifikation auszusprechen. S- 14 - Sporthandbuch I Silhouette I S Verwarnungen sollen zwischen zwei 5-Schuss-Serien erfolgen. Bei Sicherheitsverstößen kann der Schütze auch unmittelbar während des Schießens verwarnt werden. Die Verwarnung muss so ausgesprochen werden, dass der Schütze erkennen kann, dass er offiziell verwarnt worden ist. Im Falle eines absichtlich verborgenen Regelverstoßes muss eine sofortige Disqualifikation erfolgen. Behindert ein Schütze einen anderen Schützen, während dieser schießt in unsportlicher Art und Weise, wird er disqualifiziert. Bund Deutscher Sportschützen e.V. S.6.9. Aggregate Unter Aggregat versteht man den Start eines Silhouetten-Schützen in allen Kategorien der jeweiligen Wettbewerbsart Großkaliber, Kleinkaliber, Feldpistole, Großkalibergewehr und Kleinkalibergewehr. Ein Aggregat Ergebnis wird ermittelt, indem alle Ergebnisse einer Kategorie der gegebenen Klasse addiert werden. Die Silhouetten Kategorien ergeben 6 Aggregate: Big Bore Pistol Small Bore Field Pistol Pistol Revolver Revolver Big Bore Rifle Production Silhouette Production Production Production Hunting Standing Standing Unlimited Unlimited any sights Small Standing Bore Rifle Silhouette Standing BB Pistol Light Standing SB Pistol Field Production Field any sights S.7. TROPHÄEN UND PREISE S.7.1. Wert Ein Wettbewerb wird von der IMSSU nicht anerkannt, wenn der Wert eines Preises oder Sachpreises das Dreißigfache des Startgeldes für einen Start übersteigt. Das gilt nicht für den Wert einer Trophäe, es sei denn dass diese Trophäe anstelle von Preisen oder Sachpreisen vergeben wird. Alle gestifteten Preise und Gutscheine sollen ausnahmslos so vergeben werden, dass unter den Trophäenempfängern Chancengleichheit gegeben ist. Kein Wettbewerbsteilnehmer darf finanzielle oder materielle Unterstützung von einem Hersteller oder einer Firma annehmen oder um sie bitten. Die IMSSU ist und soll eine Organisation für Amateursportler bleiben. S.7.2. Verleihung von Trophäen Trophäen werden gegeben an - den ersten, zweiten und dritten Schützen einer jeden Kategorie - den ersten, zweiten und dritten Schützen einer jeden Aggregat-Kategorie - das erste, zweite oder dritte Team einer jeden Aggregat-Kategorie S- 15 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Ein National-Team besteht aus drei Schützen eines Landes für jede AggregatKategorie. Ein Wettbewerbssponsor kann spezielle Preise für einen bestimmten Wettbewerb ausschreiben. Es ist nur ein National-Team pro Land und Kategorie zugelassen. Nachdem jetzt 6 Kategorien durchgeführt werden, kann ein Mitgliedsland 6 Teams, eins für jede Kategorie, aufstellen. Das gastgebende Land kann so viele einzelne Schützen zulassen, wie es die Standgegebenheiten in der Lage sind zu verkraften, vorausgesetzt, dass die Anmeldungen aller Gastländer aufgrund dieser zusätzlichen Schützen nicht verringert werden. S.8. PROTESTE Die Entscheidung über Proteste und Regelauslegungen ist Sache des Wettbewerbsgerichts. Jeder Protest muss schriftlich und unter Zahlung einer Protestgebühr in Höhe des Startgeldes für einen Start und bis spätestens 3 Stunden nach der behaupteten Regelverletzung beim Wettbewerbsleiter eingelegt werden. Die betroffenen Parteien haben eine Stunde nach der Entscheidung des Wettbewerbsgerichts Zeit, beim Berufungsgericht Berufung einzulegen Sollte das Gericht im Sinne der Partei urteilen, die den Protest eingelegt hat, erhält diese Partei die Protestgebühr zurück, im anderen Falle erhält sie die Partei, gegen die Protest eingelegt worden ist. Jede nicht abgenommene Waffe kann Grund für einen Protest sein. Jedoch darf der Schütze, der mit einer nicht abgenommenen Waffe schießt, während des Schießens nicht gestört werden. Nach dem Schießen wird der Schütze aufgefordert, seine Waffe für eine Inspektion bereit zu halten. S.9. SPORTLICHKEIT Schützen, Schützen-Beobachter (Spotter) und Schützen-Betreuer sind verpflichtet, sich sportlich zu verhalten. Ihr Verhalten soll ein gutes Beispiel für die Schützengemeinschaft sein. Jeder Wettbewerbsleiter hat das Recht, einen Schützen, einen Spotter oder Betreuer vom Wettbewerb wegen unsportlichem oder sonstigem Verhaltens, das der IMSSU oder dem Sport schadet, auszuschließen. Im Zweifel sollte das Wettbewerbsgericht hinzugezogen werden. S.10. VERBOTENES VERHALTEN Während des Wettbewerbes darf kein Wettbewerbsteilnehmer unter Einfluss von Alkohol oder Drogen stehen. Die ISSF-Regeln sind zu beachten. Jeder Wettbewerbsteilnehmer, der gegen dieses Verbot verstößt, wird sofort disqualifiziert. Weitere disziplinarische Maßnahmen sind möglich. S- 16 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.11. BETREUER UND BEOBACHTER Jeder Schütze darf nur einen Betreuer oder einen Beobachter (Spotter) bei sich an der Feuerlinie haben, der ihm mitteilt, wo seine Schüsse liegen, der ihm die Zeit ansagt oder in anderweitig unterstützt. Der Beobachter oder Betreuer darf die Waffe des Schützen nicht berühren oder ihn physisch auf andere Art und Weise unterstützen, nachdem das Kommando „Load“ gegeben worden ist. S.12. SPEZIELLE TECHNISCHE REGELN FÜR KURZWAFFEN S.12.1. Schießpositionen S.12.1.1. Freie Position Jede sichere Schießposition ohne künstliche Unterstützung ist zulässig. Die Waffe darf nur in Kontakt mit dem Körper des Schützen oder seiner Kleidung kommen. Kein Teil der Waffe darf den Boden oder die Matte berühren. Die Waffe muss so gehalten werden, dass sie beim Schuss, für die Standaufsicht klar erkennbar, nicht mit dem Boden in Berührung kommt. Stellt der Schütze seinen Schuh oder seinen Stiefel seitlich auf den Boden, dann darf kein Teil der Waffe seine Ferse berühren. Diese Position ist nur erlaubt, wenn zwischen Waffe und Ferse die Hand des Schützen liegt. Einbetten des Laufes in den oberen Teil des Schuhs oder des Stiefels oder in die Kerbe zwischen Schuhsohle und Ferse bedeutet eine künstliche Unterstützung und ist daher unzulässig. S.12.1.2. Stehend Der Schütze muss eine sichere Position einnehmen und darf die Waffe nur mit einer oder mit beiden Händen halten. Kein Teil des Armes, gerechnet von der Schulter bis zum Handgelenk, darf mit einem anderen Teil des Körpers in Berührung kommen oder anderweitig künstlich unterstützt werden. Die Hand des Schützen darf nur in Kontakt mit seiner/ihrer Waffe und Visiereinrichtung sein. Die Hände des Schützen dürfen Kontakt miteinander haben. Die Waffe und die Visiereinrichtung dürfen nur Kontakt mit des Schützen Händen haben. Nichtsdestotrotz, angenommen ein Schütze bevorzugt die einhändige ISSF Schießstellung, darf die nicht schießende Hand an der Taille, in der Tasche oder im Gürtel ruhen, vorausgesetzt der Sinn der Regeln der vorherigen Paragraphen wird eingehalten. S.12.2. Produktionsregeln S.12.2.1. Produktions-Pistolen/Revolver Eine Pistole wird als Produktionswaffe bezeichnet, wenn sie mindestens für die Dauer eines Jahres auf dem Markt als so genannter Kataloggegenstand allgemein erhältlich war oder ist, wenn sie mit einer offenen Visierung/Diopter versehen und in einer Stückzahl von mindestens 30 Exemplaren produziert S- 17 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS worden ist. Die Pistole darf nicht mehr als 4 englische Pfund (1.814 Gramm) einschließlich Visierung und leerem Magazin wiegen. Die Lauflänge darf 10 ¾ Zoll (273 mm) nicht überschreiten. Gemessen wird wie bei freien Waffen. Bei Revolvern bleibt die Länge der Trommel unberücksichtigt. Bei Pistolen ist jede Verschlussart zulässig. Die Gesamtlänge der Produktionswaffen darf bei Revolvern nicht größer sein als 18 Zoll (457 mm) und bei Pistolen nicht größer als 16 Zoll (406 mm). Die Messung erfolgt parallel zur Laufachse. Der Abstand zwischen Kimme und Korn darf nicht größer als 13 ½ Zoll (342 mm) sein. Die Entfernung wird gemessen von dem hinteren Ende des Kimmenblattes zum höchsten Punkt des Korns oder Ringkorns. Kein Teil des Korns (mit Ausnahme eines Produktions-Korntunnels) und kein Teil der optischen Visierung (mit Ausnahme eines ProduktionsSonnenschutzes) darf über die Mündung hinausragen. Mündungsbremsen oder andere Geräte mit entsprechender Funktion sind nicht erlaubt. Die Waffe muss in der äußeren Form und in der mechanischen Funktion so sein, wie sie hergestellt wurde. Nur Ersatzteile, die vom Hersteller produziert werden, können als Ersatzteile verwendet werden. Ausnahmen siehe weiter unten! Aus Sicherheitsgründen darf die Breite des Abzugszüngels, inkl. eventueller Produktions-Abzugschuhe (hergestellt für die betroffene Waffe und ein Katalogartikel, der für die Allgemeinheit erhältlich ist) über die Breite des Abzugsbügels hinausragen. Griffe müssen konventionell sein, d.h. es sind nur solche Griffe erlaubt, die nur die Hand des Schützen unterstützen und die nicht über das Handgelenk des Schützen hinausreichen. Kein Teil des Griffes oder Zubehörs darf die Hand umschließen. Der Griffmuldenwinkel darf nicht kleiner als 90 Grad sein. Jegliche Muldenbildung im Bereich des Daumens oder zwischen Daumen und Zeigefinger bzw. am Handballen gegenüberliegend dem Daumen ist unzulässig. Die Gesamtdicke des Griffes darf 2,5 Zoll (64 mm) nicht überschreiten. Die Maße in der Zeichnung A sind zu beachten. Gemäß Zeichnung B darf der Abstand zwischen den Punkten A und B nicht größer als 40 mm bei geschlossenem Verschluss sein. Zeichnung A Zeichnung B S- 18 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Längliche Krümmungen am Griff oder Rahmen einschließlich der Daumenauflage bzw. Griffmulde in Längsrichtung der Waffe sind erlaubt. Die Seelenachse des Laufes muss oberhalb der Griffmulde (Zeigefinger und Daumen) in der normalen Halteposition bzw. Feuerposition sein. (Siehe Zeichnung C!) Zeichnung C Einstellbare Griffe sind nicht erlaubt. Alle einstellbaren Griffteile, die vom Hersteller geliefert oder angeboten werden oder angeboten worden sind, müssen entfernt werden. Die Waffe darf äußerlich nicht verändert werden – außer mit folgenden Ausnahmen: 1. Jede ältere Waffe kann auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden, vorausgesetzt, dass Herstellerteile verwendet werden. Alle Hersteller-Marken von Ersatz-/Austausch-Läufen für T/C-Contender und G2 sind erlaubt. Auch längere Original T/C-Läufe, welche auf 10“ gekürzt wurden, sofern sie aus dem selben Material sind und mit gleicher Dralllänge und Profil ausgestattet sind, sind zulässig. 2. Der Austausch von Griffen mit so genannten Aftermarketgriffen ist erlaubt. Diese Griffe müssen jedoch als Kataloggegenstand allgemein erhältlich sein oder gewesen sein und speziell für die Waffe gefertigt worden sein. Alle Griffe vom Hersteller oder Aftermarketgriffe müssen hinsichtlich der äußeren Form und der Oberflächenbeschaffenheit in dem Zustand sein, in dem sie hergestellt worden sind. 3. Ersatz von Visieren durch Aftermarket-Visiere ist erlaubt. Die Visiere müssen als Kataloggegenstand jedoch allgemein erhältlich oder erhältlich gewesen sein und für die Waffe speziell hergestellt worden sein. Die Höhe zwischen der Laufseelenachse und der Mitte des Korns oder des höchsten Punktes des Kornblattes darf 50 mm nicht überschreiten. Bohren und Gewindeschneiden für Visierungen oder Adapterblöcke ist erlaubt. Kein Teil der hinteren Visiereinrichtung (Kimme) einschließlich Sonnenschutz oder Kappe darf über den hinteren Teil des ungespannten Verschlusses hinausragen (siehe Zeichnung). Die Visiere können nach Belieben des Schützen gefärbt oder geschwärzt werden. Einschließlich Aufmalen von Visiereinstellmarkierungen. S- 19 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Dioptervisierungen sind nur auf Pistolen im Kaliber .22 LR(.22lfb) oder für 22er Zentralfeuerpatronen der Field Pistol Kategorien zugelassen. 4. Nicht funktionale Veränderungen wie Gravierungen, Einlagen oder Beschriftungen sind an der Waffe erlaubt, jedoch nicht an den Griffen und Visieren. 5. Bohrungen und Gewinde für Zielfernrohrmontagen sind zulässig. Solche Waffen können entweder in der Big Bore-, Small Bore- oder FeldpistoleProduktionskategorie mit Montage, jedoch ohne Ringe benutzt werden, solange die Montage nicht als zusätzliche Schießhilfe verwendet wird. Wenn sich keine Montage auf der Waffe befindet, müssen die Gewindelöcher mit Blindschrauben versehen werden. Abzugstuning kann an jeder Produktionswaffe durchgeführt werden. Ein Abzugstuning besteht aus Polieren und Gratentfernung an Raste und Hammer, um leichtgängiges, jedoch trotzdem sicheres Auslösen des Schusses zu erzielen. Die Abzugsfeder und/oder Hammerfeder können ebenfalls gekürzt, verändert oder durch so genannte Aftermarketfedern ersetzt werden. Diese Federn müssen jedoch als Kataloggegenstand allgemein zugänglich und speziell für die Waffe hergestellt worden sein. Keine anderen Veränderungen der inneren Technik sind erlaubt. Mit einem Double Action – Revolver muss man Double Action schießen können. Die Trommel eines Revolvers muss sich ohne Hilfe des Schützen nur durch Spannen des Hammers bzw. durch Betätigen des Abzugs drehen. Revolver und Selbstladepistolen müssen in der Produktionskategorie als Mehrlader verwendet werden. S.12.2.2. Produktions-Zielfernrohrmontagen Eine Zielfernrohrmontage ist zulässig, wenn sie als Kataloggegenstand allgemein erhältlich war oder ist. Sie muss in Form und Oberflächenbeschaffenheit so sein, wie sie hergestellt wurde. Der Abstand zwischen der optischen Achse des Zielfernrohres und der Seelenachse des Laufes darf 76 mm nicht überschreiten. S- 20 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.12.2.3. Produktionszielfernrohre Ein zur Zeit oder früher katalogmäßig allgemein erhältliches Zielfernrohr ist zulässig. Es muss in Form und Oberflächenbeschaffenheit so sein, wie es hergestellt wurde. Die Abdeckkappen der Verstelltürme dürfen entfernt werden. Jede Art von Zieleinrichtungen mit Ausnahme von Laserstrahlgeräten ist zulässig. S.12.2.4. Produktionsmunition und Kaliber der Waffen 1. Großkaliber Um unter den Begriff „Produktion“ zu fallen, muss die Munition in das Patronenlager einer serienmäßig hergestellten und allgemein erhältlichen Waffe passen (keine spezielle Kundenanfertigungen). Für Munition, für die es keine serien- und fabrikmäßig hergestellten Hülsen gibt, müssen Wiederladewerkzeuge allgemein erhältlich sein. Zulässige Kaliber sind alle Zentralfeuerpatronen ab 5,45mm/.215 bis 8,5mm/.338 sowie alle Patronen Pistole Magnum oder Revolver Magnum des Anhang 1 Kurzwaffenteils dieses Regelwerks 2. Kleinkaliber Jede fabrikmäßig hergestellte Munition .22 kurz, .22 lang oder .22 lang für Büchsen ist zugelassen. 3. Feldpistole Jede Zentralfeuermunition mit einer Hülse, die nicht länger ist als die Hülse der Patrone .22 Hornet (1,403 Zoll oder 35,64 mm). Darunter fallen alle Pistolen- und Revolverpatronen des Anhang 1 Kurzwaffenteils dieses Regelwerks sowie bestimmte Langwaffenpatronen im Kaliber von 4,3mm/.17 bis 7mm/.284 Randfeuerpatronen sind nicht erlaubt. S.12.2.5. Unverfügbarkeit von Teilen für nicht mehr hergestellten Waffen Falls Ersatzteile für nicht mehr hergestellte Waffen nicht erhältlich sind, dürfen defekte Teile durch neu hergestellte ersetzt werden, vorausgesetzt dass: - Der Wettkampfteilnehmer weist nach, dass die Waffe nicht mehr hergestellt wird und dass das Teil nicht mehr verfügbar ist (Schreiben des Herstellers oder der Nachweis, dass der Hersteller nicht mehr existiert). - Das neu hergestellte Teil ist identisch in Bezug auf Material, Form, Maß, Konfiguration und Finish mit dem Original. Kein Hauptteil, mit Ausnahme des Laufs, darf dupliziert werden. In Abhängigkeit des Waffentyps, sind solche Hauptteile: Rahmen Schlitten Trommel Lauf Verschluss Schlagbolzen System S- 21 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Ersatzläufe müssen außerdem in einem Kaliber sein, welches ursprünglich original vom Hersteller angeboten wurde. S.12.3. Unlimited Regeln S.12.3.1. Unlimited Pistolen Zulässig sind Pistolen mit einer Lauf- und Visierlänge von höchstens 15 Zoll (381 mm) und einem Höchstgewicht einschließlich ungeladener Magazine von 4 ½ Pfund (2.041 Gramm). Die Visierlänge wird gemessen vom hinteren Ende der Kimme bis zum höchsten Punkt des Korns oder Ringkorns. Die Gesamtlänge der Zieleinrichtung einschließlich der Abdeckungen, Tunnel, Sonnenschutz und Verlängerungen usw. darf nicht länger als 18 Zoll (457 mm) sein. Die Lauflänge wird mit Hilfe eines Stabes gemessen, der in den Lauf hinein geschoben wird, bis er den Stoßboden berührt. Die horizontale Ebene der Laufmündung ist der zweite Messpunkt. Die Entfernung zwischen Stoßboden und Mündung ist dann die Lauflänge. Die Gesamtlänge der Unlimited-Waffen darf nicht länger als 25 Zoll (635 mm) sein. Gemessen wird parallel zur Seelenachse des Laufs. Mündungsbremsen oder Geräte mit entsprechender Funktion sind unzulässig. Revolver oder Selbstladepistolen, die in der Unlimited-Kategorie verwendet werden, können als Einzellader nach Belieben des Schützen benutzt werden. S.12.3.2. Unlimited Munition und Kaliber der Waffen 1. Großkaliber Kaliber: Alle Zentralfeuerpatronen ab 5,45mm/.215 bis 8mm/.366 sowie alle Patronen Pistole Magnum oder Revolver Magnum des Anhang 1 Kurzwaffenteils dieses Regelwerks 2. Kleinkaliber Jede fabrikmäßig hergestellte Munition der Kaliber .22 kurz, .22 lang oder .22 lang für Büchsen ist zugelassen. S.12.4. Erlaubt – nicht erlaubt S.12.4.1. Erlaubt Folgende Ausrüstung, Hilfsmittel und Verhaltensweisen sind erlaubt: - Eine flache Schießmatte oder andere Bodenbedeckungen mit einer Höchststärke von einem Zoll (25,4 mm). - Ellenbogenschützer oder anderes Material, das denselben Zweck erfüllen soll, darf höchstens eine Stärke von einem Zoll (25,4 mm) haben. Diese Schützer dürfen nicht besonders steif oder gepolstert sein, da sie sonst als Schießhilfen oder künstliche Unterstützung gelten könnten. Schießhandschuhe dürfen aus demselben Grund ebenfalls nicht besonders gefüttert oder steif sein. - Schutzeinrichtungen, die in der Freistilposition gebraucht werden, solange sie als Schutzeinrichtung gelten und keine Schießhilfen darstellen. S- 22 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. - - IS Zusätzliche Linsen und/oder Vergrößerungsgläser sind erlaubt, solange sie am Brillenglas oder am Brillenrahmen befestigt werden. Die Linsen oder Vergrößerungsgläser dürfen nicht mehr als ein Zoll (25,4 mm) vor dem Brillenglasrahmen hervorstehen. aufsteckbare Sonnenschutzgläser über Korrekturgläser und Irisblenden, die auf Gläser oder Rahmen aufgesteckt werden können Schießmützen Zwischen den Schießintervallen darf die Munition und/oder Magazin berührt werden. S.12.4.2. Nicht erlaubt Die nachfolgenden Ausrüstungshilfen, Gegenstände oder Positionen sind nicht erlaubt: - Zielfernrohre oder andere optische Geräte mit Ausnahme der bei Feldpistole any sight zugelassenen Zielgeräte und mit Ausnahme der oben genannten Sehhilfen. - Künstliche Unterstützung oder Unterlagen - Schlaufen, gefütterte oder unnötig dicke Kleidung oder jede Art von Handgelenk- oder Armunterstützung oder Bandagen - Spezielle Schießschuhe - Spezielle Schießbekleidung - Klebende Materialien oder Fütterungen an der Schützenkleidung oder an der Waffe - Abzüge, die durch Freigabe des Abzugs den Schuss auslösen. - Jedes Zielmittel, das den Feuermechanismus selbsttätig auslöst. - Fischhaut/Punzieren am Vorderende des Vorderschaftes (Unlimited Waffe) - Exotische Vorderschäfte mit Aussparungen in V-Form oder in der so genannten Melonenform an einer oder an beiden Seiten mit dem Zweck, einen so genannten Kontureffekt zu erreichen, um die Anatomie des Schützen (das Bein oder andere Teile des Körpers) als Schießhilfen auszunutzen. Diese und andere Maßnahmen verstoßen gegen die so genannte „Künstliche Unterstützungs-Regel“. Der Wettbewerbsleiter und die Wettbewerbsgerichte haben das Recht, die Regelgerechtigkeit solcher exotischen Vorderschäfte in jedem Wettbewerb zu überprüfen. Falls ihrer Meinung nach ein exotischer Vorderschaft gegen das Verbot der künstlichen Unterstützung oder dessen Geist oder gegen beides verstößt, haben sie das Recht, diese Waffe für den Wettbewerb oder für einen Durchgang eines IMSSU-Wettbewerbs nicht zuzulassen (Unlimited Waffen). - Einhaken des Daumens oder eines anderen Fingers in der Tasche oder das Greifen von außen oder von innen nach einem Gegenstand in der Tasche oder sonstige Hilfsmittel als Unterstützung oder als Bezugspunkt sind nicht erlaubt. S- 23 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.12.5. Lade-, Schieß- und Alibi-Zeiten Die Ladezeit beträgt 30 Sekunden. Die Schießzeit beträgt 2 Minuten. Hier ist eine Toleranz von plus einer Sekunde zulässig. Das bedeutet, die Ladezeit kann zwischen 30 und 31 Sekunden und die Schießzeit zwischen 2 Minuten und 2 Minuten 1 Sekunde betragen. Die Alibi-Zeit beträgt 30 Sekunden zum Laden und 24 Sekunden je AlibiSchuss, mit denselben Toleranzen. S.12.6. Reihenfolge der Disziplinen Wettkampfteilnehmer können wählen, in welcher Reihenfolge sie die verschiedenen Disziplinen schießen möchten. Für ein bestimmtes Relay können sie ihre Wahl bei der Waffenkontrolle oder vorher machen. Diese Wahl muss mit den Regeln konform gehen (z.B. falls Produktion mit einem Revolver geschossen wird, muss die Disziplin Revolver vor der Disziplin Produktion geschossen werden). Der Organisator kann dem Wettkampfteilnehmer den Schießablauf nur vorschreiben, wenn dies durch den Schießstand bedingt erforderlich ist. S.12.7. Schießablauf Die nächststehenden Ziele werden zuerst beschossen usw.! S.12.8. Waffentransport Eine Box ohne Deckel oder mit durchsichtigem Deckel ist für die Aufbewahrung und den Transport der Waffe zwischen den einzelnen Schießdurchgängen zwingend vorgeschrieben. Der gastgebende Verein muss genügend Boxen an die Schützen ausleihen oder vermieten, die keine eigenen Boxen haben. S.12.9. Spezielle Technische Regeln für Großkaliber Kategorien S.12.9.1. Kategorien Wettkämpfe werden in vier Kategorien durchgeführt: Kategorien Revolver Produktion Unlimited Stehend Schießposition Freistil Freistil Freistil Stehend Benutzte Waffen Produktions-Revolver Jede Produktionswaffe Freie Waffe Jede Produktionswaffe Siehe auch spezielle Technische Regeln für Kurzwaffen! Die Kategorien werden in der Reihenfolge Revolver, Produktion, Freie Klasse, mit der Freien Klasse als höchste in der Reihenfolge, eingestuft. Jede Produktionswaffe kann in einer höheren Kategorie geschossen werden, nachdem sie in ihrer eigentlichen Klasse geschossen wurde. S- 24 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Die Kategorie Stehend kann uneingeschränkt geschossen werden. Ausnahme: Wählt der Schütze den stehenden Anschlag in der Produktions-Kategorie und startet er auch in der Stehend-Kategorie, so muss die Stehend-Kategorie als erstes geschossen werden. S.12.9.2. Spezifikation für Ziele Die Ziele müssen die volle Größe der offiziellen IMSSU-Vorlagen haben. Bei den offiziellen Großkaliber-Vorlagen haben die Kästchen die Größe 1 Zoll Quadrat. Stahl-Dicke: Hühnchen und Schweine: 12 mm (1/2 Zoll) Truthahn und Widder: 10 mm (3/8 Zoll) Zur Sicherheit wird T1 Stahl oder gleichwertiger Stahl empfohlen, bzw. für Wettkämpfe vorgeschrieben. Für Hühnchen ist T1 Stahl oder gleichwertiger Stahl vorgeschrieben. Dimensionen für Füße: Huhn: 75 mm x 100 mm ( 3 Zoll x 4 Zoll) Schweine: 50 mm x 100 mm ( 2 Zoll x 4 Zoll) Truthahn: 75 mm x 150 mm bis 200 mm ( 3 Zoll x 6 bis 7 Zoll) Widder: 100 mm x 125 mm ( 4 Zoll x 5 Zoll) Das Material der Füße muss dasselbe wie bei der Silhouette sein. BIG BORE PISTOL S- 25 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.12.9.3. Ziel-Aufstellung Die Entfernung zu den Widdern beträgt 200 Meter, zu den Truthähnen 150 Meter, zu den Schweinen 100 Meter und zu den Hühnern 50 Meter mit einer Toleranz von +/- 5 Meter. Die IMSSU erlaubt auch Wettbewerbe auf Ständen, auf denen auf Grund der Schießstandkonstruktion eine Höchstentfernung von 183 Metern (200 Yards) zur Verfügung steht. Das setzt voraus, dass in der Ausschreibung oder in sonstigen Bekanntmachungen über den Wettbewerb darauf hingewiesen wird, dass der Widder auf 200 Yards geschossen wird. S.12.9.4. Widder Die Widder sind so aufzustellen, dass der Schwerpunkt nicht mehr als 25,4 mm (1 Zoll) vor dem Kipp-Punkt bei einer Stahlstärke von 3/8 Zoll liegt, bei einer Stahlstärke von 10 mm nicht mehr als 22 mm. Diese Werte sind Höchstwerte. Wenn es möglich ist, sollten diese Werte unterschritten werden. Zur Erklärung: Die vorgeschriebene Breite eines Widder-Fußes beträgt 100 mm (4Zoll). Der Widder wird vorsichtig auf seinem Ständer über die hintere Kante der Standfläche hinaus nach hinten geschoben, bis der Kipp-Punkt erreicht ist. Dann wird er wieder nach vorn geschoben, bis er stabil steht, jedoch nicht weiter als 25,4 mm bzw. 22 mm (abhängig von der Stahlstärke). Es wird vorgeschlagen, dass eine Methode eingeführt wird, die verhindert, dass der Widder von den Aufstellern weiter nach vorn gesetzt wird. Wenn der Widder innerhalb der 25,4 mm bzw. 22 mm auf Grund von Windbedingungen nicht stabil steht, müssen die Widder befestigt (geklammert) werden. Ein Widder darf nicht mit „vollem Fuß“ aufgestellt oder unterlegt werden, um ihn am Umfallen durch den Wind zu hindern. Während der Wettbewerbe sollten die Widder jeden Tag vor dem ersten Start von den Wettbewerbsrichtern kontrolliert werden. Alternativ können auch von der Rückseite beider Füße eines regulären IMSSU Widders von 3/8“ 19 mm (22 mm bei 10 mm Materialstärke) weggenommen werden und die Widder dann „voll Fuß“, mit der Hinterkante der Füße bündig mit der Hinterkante des Ständers, aufgestellt werden. S.12.9.5. Zielfernrohre In keiner Kategorie sind Zielfernrohre oder andere optische Geräte erlaubt. S.12.9.6. Klassifizierung Klassen B A INT Freie Klasse 0-25 26-35 36-40 Revolver und Produktion 0-20 21-30 31-40 S- 26 - Stehend 0-10 11-22 23-40 Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.12.10. Spezielle Technische Regeln für Kleinkaliber S.12.10.1. Kategorien Wettkämpfe werden in vier Kategorien durchgeführt: Kategorien Revolver Produktion Unlimited Stehend Schießposition Freistil Freistil Freistil Stehend Benutzte Waffen Produktions-Revolver Jede Produktionswaffe Freie Waffe Jede Produktionswaffe Siehe auch spezielle technische Regeln für Kurzwaffen! Die Kategorien werden in der Reihenfolge Revolver, Produktion, Freie Klasse, mit der Freien Klasse als höchste in der Reihenfolge, eingestuft. Jede Produktionswaffe kann in einer höheren Kategorie geschossen werden, nachdem sie in ihrer eigentlichen Klasse geschossen wurde. Die Kategorie Stehend kann uneingeschränkt geschossen werden. Ausnahme: Wählt der Schütze den stehenden Anschlag in der Produktions-Kategorie und startet er auch in der Stehend-Kategorie, so muss die Stehend-Kategorie als erstes geschossen werden. S.12.10.2. Spezifikationen für Ziele Die Ziele müssen eine Größe von 3/8 der Größe der offiziellen IMSSUVorlagen haben. Bei den offiziellen Kleinkaliber-Vorlagen haben die Kästchen die Größe von 3/8 Zoll Quadrat. Stahldicke: 6 mm (3/16 Zoll oder ¼ Zoll) Dimension der Füße: Huhn, Truthahn, Widder: 40 mm x 65 mm ( 1 ½ Zoll x 2 ½ Zoll) Schweine: 40 mm x 100 mm (1 ½ Zoll x 4 Zoll) Das Material der Füße muss dasselbe wie bei der Silhouette sein. S- 27 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS SMALL BORE PISTOL S.12.10.3. Ziel-Aufstellung Die Entfernung zu den Widdern beträgt 100 Meter oder Yards, zu den Truthähnen 75 Meter oder Yards, zu den Schweinen 50 Meter oder Yards und zu den Hühnern 25 Meter oder Yards mit einer Toleranz von +/- 2 Metern/Yards. Alle Ziele müssen nach derselben Maßeinheit (Meter oder Yards) aufgestellt werden. Die Maßeinheit muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden. S.12.10.4. Zielfernrohre In keiner Kategorie sind Zielfernrohre oder andere optische Geräte erlaubt. S.12.10.5. Klassifizierung Klassen B A INT Freie Klasse 0-25 26-35 36-40 Revolver und Produktion Stehend 0-20 0-10 21-30 11-22 31- 40 23-40 S- 28 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.12.11. Spezielle Technische Regeln für Feldpistole S.12.11.1. Kategorien Wettkämpfe werden in zwei Kategorien durchgeführt: Kategorien Produktion Schießposition Benutzte Waffen Stehend Jede Produktionswaffe Produktion mit ZF Stehend Standard Stehend Jede Produktionswaffe mit oder ohne ZF Revolver 6½“-/ Pistolen 6“-max. Lauflänge Siehe auch Spezielle Technische Regeln für Kurzwaffen! Die Kategorien sind Produktion, Produktion any sight (mit ZF) und Standard, wobei any sight die höchste ist. Wenn die selbe Waffe für verschiedene Disziplinen benutzt wird und die Disziplin Produktion any sight mit offener Visierung geschossen wird, müssen die Disziplinen in der Reihenfolge: - Standard - Produktion - Produktion any sight geschossen werden. S.12.11.2. Spezifikationen für Ziele Die Ziele müssen eine Größe, die der Hälfte der offiziellen IMSSU-Vorlagen entspricht, haben. Bei den offiziellen Feldpistolen-Vorlagen haben die Kästchen die Größe von ½ Zoll Quadrat. T1 Stahl oder gleichwertiger Stahl wird vorgeschrieben. Stahldicke: 10 mm oder 12 mm (3/8 Zoll oder ½ Zoll) Dimension der Füße: 50 mm x 100 mm (2 Zoll x 4 Zoll) Die Füße des Schweins können aus einem Stück in der Größe 50 mm x 150 mm (2 x 6 Zoll) gefertigt werden. Das Material der Füße muss dasselbe Material wie bei der Silhouette sein. S- 29 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS FIELD PISTOL S.12.11.3. Ziel-Aufstellung Die Entfernung zu den Widdern beträgt 100 Meter oder Yards, zu den Truthähnen 75 Meter oder Yards, zu den Schweinen 50 Meter oder Yards und zu den Hühnern 25 Meter oder Yards mit einer Toleranz von +/- 2 Metern/Yards. Alle Ziele müssen nach derselben Maßeinheit (Meter oder Yards) aufgestellt werden. Die Maßeinheit muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden. S.12.11.4. Gewichte In der Kategorie mit Zielfernrohr darf das Waffengewicht, entladen mit Magazin 2.041 Gramm (4 ½ englische Pfund) nicht überschreiten. Offene Visierungen dürfen entfernt werden, um eine Zielfernrohr-Montage anzubringen. Hammer-Verbreiterungen sind nur für Waffen mit Zielfernrohr erlaubt. In der Kategorie Produktion darf das Waffengewicht, entladen mit Magazin 1.814 Gramm (4 englische Pfund) nicht überschreiten. Das maximale Waffengewicht in der Kategorie Standard regelt Teil K des BDS-SHB. S.12.11.5. Zielfernrohre In der Kategorie Produktion sind Zielfernrohre oder andere optische Geräte nicht erlaubt. Zielfernrohre und Montagen, die in der Kategorie, Produktion mit Zielfernrohr verwendet werden, müssen Produktions-Geräte sein. S- 30 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.12.11.6. Klassifizierungen Klassen B A INT Feldpistole Produktion 0-10 11-22 23-40 Feldpistole Produktion mit ZF 0-10 11-22 23-40 Feldpistole Standard 0-10 11-22 23-40 S.12.12. Spezielle Technische Regeln für Luftpistole S.12.12.1. Kategorien Wettkämpfe werden in zwei Kategorien durchgeführt: Kategorien Luftpistole Schießposition Stehend Benutzte Waffen Jede Produktionswaffe Luftpistole- any sight Stehend Jede Produktionswaffe oder ohne ZF mit Siehe auch Spezielle Technische Regeln für Kurzwaffen! Die Kategorien sind Luftpistole und Luftpistole any sight (mit ZF), wobei any sight die höchste ist. Zugelassen sind Luftpistolen, die Kugeln in einem Kaliber, welches nicht größer als .22 ist, verschießen. Wenn die selbe Waffe für beide Disziplinen benutzt wird und die Disziplin Luftpistole any sight mit offener Visierung geschossen wird, muss die Disziplin Luftpistole zuerst geschossen werden. Die Verwendung von Formgriffen ist bei beiden Wertungsklassen zulässig. S.12.12.2. Spezifikation für Ziele Mit der Luftpistole wird auf Ziele geschossen, die 1/10 der offiziellen IMSSUVorlagen entsprechen. (Das Loch zwischen dem Horn auf dem Kopf des Widders kann, muss aber nicht vorhanden sein.) Die Luftpistolenziele sollten aus 1/8” starkem Stahl gefertigt sein und mit Fußplatten aus gleichem Material verschweißt sein. Die Fußplatten der Luftpistolen Silhouetten sollten folgende Maße haben: Hühnchen: Schweine: Truthähne: Widder: 3/4” breit x 3/4” lang oder 3/4” breit x 1” lang 3/4” breit x 1” lang 3/4” breit x 3/4” lang oder 3/4” breit x 1” lang 3/4” breit x 2” lang Ständer Luftpistolen-Ziele werden hergestellt, indem eine Grundplatte ähnlicher Größe auf einen Stahlstab geschweißt wird, der in den Boden getrieben wird. Die Ziele müssen mindestens 5 cm frei über dem Boden stehen, können aber auch in höherer Position aufgestellt werden. S- 31 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.12.12.3. Ziel-Aufstellung Die Entfernung zu den Widdern beträgt 16 Meter, zu den Truthähnen 13 Meter, zu den Schweinen 11 Meter und zu den Hühnern 9 Meter mit einer Toleranz von +/- 1 Meter/Yard. Alle Ziele müssen nach derselben Maßeinheit (Meter oder Yards) aufgestellt werden. Die Maßeinheit muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden. S.12.12.4. Zielfernrohre In der Kategorie Luftpistole sind Zielfernrohre oder andere optische Geräte nicht erlaubt. Zielfernrohre und Montagen, die in der Kategorie Luftpistole mit Zielfernrohr verwendet werden, müssen Produktionsgeräte sein. S.12.12.5. Klassifizierungen Klassen B A INT Luftpistole 0 - 15 16 - 25 26 - 40 Luftpistole mit ZF 0 - 15 16 - 25 26 - 40 S.12.12.6. Luftpistolen Vorratsbehälter Die Lagerung von Vorratsbehältern, entweder für CO² oder Druckluft ist an der Feuerlinie oder im Zuschauerbereich verboten. S.13. SPEZIELLE TECHNISCHE REGELN FÜR LANGWAFFEN S.13.1. Schießpositionen S.13.1.1. Stehende Position Jede Stehende Position ohne künstliche Unterstützung ist zulässig. Das Gewehr wird nur durch die Hand und eine Schulter unterstützt. Eine Hand muss vor dem Pistolengriff sein. Entweder muss die Wange in Kontakt mit der Seite des Hinterschaftes sein oder das Kinn darf auf der Oberseite des Schaftkammes ruhen. S.13.2. Probeschüsse Siehe allgemeine technische Regeln! S.13.3. Erlaubt – nicht erlaubt S.13.3.1. Erlaubt a. Beobachtungsgläser Die Verwendung von Beobachtungsgläsern (Spotting Scopes) durch den Spotter ist erlaubt. S- 32 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS b. Handschuhe Dürfen nicht getragen werden, außer wenn sie zum Wärmen benötigt werden. Bedingungen, welche die Verwendung von Handschuhen erlauben, werden durch die Jury festgelegt. Gepolsterte oder unnötig schwere Handschuhe dürfen nicht getragen werden. c. Bekleidung Handelsübliche Typen Trap- und Skeetwesten (ärmellos) und Flinten-Schießhemden sind erlaubt, ebenso Bekleidung, die normal für die bestehenden klimatischen Verhältnisse sind. Schießjacken, unnötig schwere Bekleidung oder irgend etwas an der Person, das eine künstliche Unterstützung darstellt, wie Kleidung mit übermäßiger Polsterung oder Verstärkung, dürfen nicht getragen werden. Westen, die als unnötig schwer angesehen werden oder konstruiert sind oder die eine künstliche Unterstützung ergeben, sind zugelassen, falls sie geschlossen über einer Maßlehre aus 101,6 mm (4 Zoll) dünnwandigem PVC Rohr, mit nicht weniger als 762 mm (30 Zoll) Länge passen und dieses durch die gesamt Länge der Weste geschoben werden kann. Die Weste muss außerdem von der Unterkante bis zu einem Punkt 50,8 mm (2“) über der Oberkante des Hüftknochens offen oder ventiliert sein. S.13.3.2. Nicht erlaubt a. Handballenauflage b. Schulterstütze und Wangenauflage Eine Schulterstütze oder Abschlussplatte, die eine gebogene hintere Oberfläche hat, die in der Tiefe 12,7 mm (1/2“), gemessen in einer geraden Linie von der Oberkante zur Unterkante der Platte, überschreitet, ist verboten. Schulterstützen müssen zentriert sein. Verstellbare Schulterstützen müssen fixiert sein und fest am Platz angebracht sein. c. Kompensatoren und Mündungsbremsen Die Verwendung von Kompensatoren und Mündungsbremsen sind verboten. d. allgemeine Ausrüstung Alle Vorrichtungen oder Ausrüstungen, die das Schießen erleichtern und die nicht in diesen Regeln aufgeführt sind oder die dem Geist des Sports widersprechen, sind verboten. S.13.4. Lade-, Feuer- und Alibizeiten Die Ladezeit ist 30 Sekunden. Die Feuerzeit beträgt 2 Minuten 30 Sekunden. Eine Toleranz von plus 1 Sekunde ist innerhalb dieser Zeiten erlaubt. Somit muss die Ladezeit zwischen 30 Sek. und 31 Sek und die Feuerzeit zwischen 2 Min. 30 Sek. und 2 Min. 31 Sek. liegen. Die Zeit für Alibis ist 30 Sek. zum Laden und 30 Sek. für jeden Alibi Schuss, mit denselben Toleranzen. S- 33 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.13.5. Schießablauf Die Organisatoren können Gruppen für Gewehrwettbewerbe nach Notwendigkeit bilden. Die Art, wie aufgrund der Entscheidung des Organisators geschossen wird, ist vor Beginn des Schießens bekannt zu geben. Bei internationalen Wettkämpfen ist die empfohlene Methode des Ablaufs eines Gewehr Silhouetten Matches wie folgt: Gewehrschützen sollen in „Details“ oder Relays zur Feuerlinie aufgerufen werden, welche aus der Anzahl von Schützen besteht, für die Schießplätze und Ziele verfügbar sind. Alle Schützen in einem Detail schießen zwei 5 Schuss Serien. Nach Beendigung der festgelegten 2 Serien à 5 Schuss, wird die Range freigemacht, die Ziele aufgestellt und das nächste Detail zur Feuerlinie aufgerufen. Dies wird fortgesetzt, bis alle Schützen ihr erstes Detail im Match beendet haben. Das erste Detail wird dann erneut zur Feuerlinie aufgerufen und der Vorgang wird wiederholt, bis das gesamte Match geschossen ist. Schützen können aufgerufen um ihre 5 Schuss Serien auf irgendeine Bank Ziele abzugeben, egal ob Hühner, Schweine, Truthähne oder Widder. Sie müssen das Match dann in der richtigen Reihenfolge fortsetzen. Wenn möglich, sollten alle Schützen einer Klasse zur selben Zeit am selben Tag bei internationalen Matches zum Schießen aufgerufen werden. Wenn möglich, sollten alle Mitglieder eines Teams zur selben Zeit am selben Tag aufgerufen werden und schießen. S.13.6. Spezielle technische Regeln für Großkaliber S.13.6.1. Kategorien S- 34 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Wettkämpfe werden in zwei Kategorien durchgeführt: Kategorien Silhouette Hunting Schießposition Stehend Stehend Benutzte Waffen Silhouette Rifle Hunting Rifle S.13.6.2. Silhouette Rifle Geschossen wird mit Silhouetten-Gewehren, die ein Kaliber von mindestens 6 mm (243“) und höchstens 8mm (.366“) haben und die folgenden Spezifikationen erfüllen: a. maximal zulässiges Gesamtgewicht 4,6 kg (10 pounds 2 ounces 109 grs) inklusive Visiereinrichtung. b. Visierung Jegliche Art Visierung darf benutzt werden. Jegliche Visiereinrichtung, die programmiert ist, den Auslösemechanismus zu aktivieren, ist verboten. c. Abzug Jeder Abzug, der nicht zu unbeabsichtigtem Auslösen neigt, ist zulässig. Abzüge, die derart funktionieren, dass sie beim Loslassen den Schuss auslösen, sind nicht erlaubt. In dem Fall, dass ein Abzug unbeabsichtigt auslöst, kann der Range Officer verlangen, den Abzug zu justieren oder das Gewehr auszutauschen. d. Abzugsbügel Ein Abzugsbügel muss vorhanden sein und darf nicht von der konventionellen Form abweichen, um zusätzliche Unterstützung für Daumen oder Hand zu erreichen. Er darf nicht tiefer als 35 mm (1 3/8“) unter der Unterseite des Vorderschafts sein. e. Schaft Der Vorderschaft (der Teil des Schaftes vor dem Abzugsbügel), inkl. der Abzugsbügelbefestigung und Schrauben, darf eine Breite von 57 mm (2 ¼“) und eine Höhe von 57 mm (2 ¼“), gemessen von der Seelenachse des Laufs nicht überschreiten. Der Vorderschaft muss mindestens 203 mm (8“) über die vordere Kante des Systemrings hervorstehen. Der Kamm des Hinterschafts darf nicht über der Seelenachse des Laufs liegen, aber die Monte Carlo Backe darf 12,7 mm (1/2“) an der Außenseite überstehen. Die Unterseite des Schafts, inkl. Abschlussplatte oder Rückstoßkappe darf nicht mehr als 178 mm (7“) unter der Seelenachse des Laufs sein. Abschlussplatte oder Rückstoßkappe dürfen nicht über die Unterkante des Schafts hervorstehen. Zubehör, entweder abnehmbar oder permanent, die nicht Teile der Waffe betreffen und nicht zu Überschreitungen des Gewichts oder der Maße der Waffe führen, sind erlaubt, vorausgesetzt sie stehen nicht über die Laufmündung hervor. S- 35 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Riemenhalterungen und Riemen sind erlaubt, aber Riemen dürfen nicht zur Unterstützung des Armes beim Schießen verwendet werden. f. Lauf Der Lauf darf nicht länger als 762 mm (30“) sein, inkl. aller Mäntel oder allen Zubehörs, gemessen vom Stoßboden des geschlossenen Verschlusses bis zum Ende des Laufs. Ein Gewehr, welches für die Disziplin Big Bore Hunting Rifle zugelassen ist, darf auch als Big Bore Silhouette Rifle verwendet werden, auch wenn die Abmessungen dieses Gewehrs nicht den Spezifikationen dieser Kategorie entsprechen. S.13.6.3. Hunting Rifle Geschossen wird mit Hunting-Gewehren, die ein Kaliber von mindestens 6 mm (243“) und höchstens 8mm (.366“) 6 mm (.243“) haben. Waffen, die keinen Zylinderverschluss haben, sondern Einzellader sind, müssen einen separaten Hinter- und Vorderschaft haben. Alle anderen Typen von Gewehren müssen Repetierer sein und geschossen werden, indem alle Patronen vom Magazin oder Clip in das Patronenlager der Waffe geladen werden. Magazine oder Clips, die mindestens 5 Patronen fassen: -müssen mit 5 Patronen geladen werden. Magazine oder Clips, die weniger als 5 Patronen fassen: -müssen mit der vollen Kapazität geladen werden und dann mit der erforderlichen Anzahl Patronen nachgeladen werden, um den erforderlichen 5Schuß Durchgang zu beenden. Es ist die Absicht der Regel, eine übliche Hunting Rifle zu beschreiben, wie sie von den bedeutenden Waffenherstellern gebaut wird, und welche für das allgemeine Publikum im Geschäft verfügbar ist oder war. Es liegt in der Verantwortung des Wettkampfteilnehmers, jegliche Dokumentation zur Verfügung zu stellen, die notwendig sein könnte, die Regelkonformität der Waffe zu belegen. „Custom Rifles“ sind verboten. Die folgenden Spezifikationen müssen eingehalten werden: a. maximal zulässiges Gesamtgewicht 4,2 kg (9 pounds 4 ounces 67 grs) inklusive Visiereinrichtung. b. Visierung Jegliche Art Visierung ist zulässig. Zielfernrohre dürfen nicht mehr als 38 mm (1“ ½) über dem Gewehr liegen, gemessen von der Oberkante des Systems bis zur Unterseite des Rohres des Zielfernrohrs; auch darf das Zielfernrohr nicht versetzt zur Seelenachse des Laufs sein. Jegliche Visiereinrichtung, die programmiert ist, den Auslösemechanismus zu aktivieren, ist verboten.. Im Falle das eine optische Visierung montiert ist, dürfen offene Visiere von der Waffe entfernt werden. S- 36 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS c. Abzug Der Abzug darf verstellt werden, aber nicht durch einen „Custom Abzug“ ersetzt werden. Das Mindestabzugsgewicht beträgt 907 g (2 pound). Abzüge, die derart funktionieren, dass sie beim Loslassen den Schuss auslösen, sind nicht erlaubt. Im Fall, dass ein Abzug unbeabsichtigt auslöst, kann der Range Officer verlangen, den Abzug zu justieren oder das Gewehr auszutauschen. Das Gewehr muss mit einer funktionierenden Sicherung ausgestattet sein. d. Schaft Der Schaft muss dem Fabrikschaft entsprechen, der mit dem Gewehr geliefert wurde. Zubehör, weder abnehmbar oder fest, ist nicht erlaubt. Riemenhalterungen und Riemen sind erlaubt, aber Riemen dürfen nicht zur Unterstützung des Arms beim Schießen verwendet werden. Ausfräsungen außen am Schaft und Lochschäfte sind nicht erlaubt. Epoxy Bettung und die Anbringung einer Schaftkappe sind erlaubt. Schäfte dürfen bei Erfordernis verkürzt oder verlängert werden. e. Lauf Der Lauf muss dem eines Hunting Style Gewehrs entsprechen. Schwere Bull Barrel oder Varmint Läufe sind nicht erlaubt. Jeglicher Ersatzlauf muss konform sein mit den Dimensionen und Konfigurationen des original Fabriklaufs. Patronenlager, die nicht original für diese Waffe in der Fabrik hergestellt werden, sind unzulässig. Es ist erlaubt, die Laufmündung neu anzusenken. Ebenso ist erlaubt, die Entfernung eines Stück Laufs, um einen Schaden an der Mündung zu beheben, vorausgesetzt, dass die Entfernung dieses Stück Laufs nicht dazu führt, dass die Waffe in eine Gewichtsklasse passt, in die sie sonst nicht passen würde, wenn die Lauflänge nicht geändert worden wäre. f. Magazine Falls ein Magazin verwendet wird, welches nach unten über den Abzugsbügel hervorragt, so darf dieses nicht vom Schützen dazu benutzt werden, das Gewehr zu unterstützen. S.13.6.4. Munition und Kaliber der Waffen Zulässig ist jede Zentralfeuer-Hülsenmunition mit einem Projektildurchmesser (Geschoss) von mindestens 6 mm (.243“) und höchstens 8mm (.323). Panzerbrechende Munition oder Leuchtspurmunition ist nicht zulässig. Die Verwendung von jeglicher anderer Art Munition kann auf dem lokalen Schießstand oder nach den Wettkampfregeln verboten sein. Ladungen, die Löcher hervorrufen oder exzessive Krater von mehr als ¼ der Stärke des Stahls erzeugen, können vom Match Director verboten werden. S.13.6.5. Spezifikation für Ziel Die Ziele müssen die volle Größe der offiziellen IMSSU-Vorlagen haben. Die offiziellen Großkaliber-Vorlagen sind auf einem 25,4 mm (1“) Rechteckraster vermaßt. Siehe allgemeine technische Regeln! S- 37 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. Stahl-Dicke: Hühnchen und Schwein: Truthahn und Widder: IS 12 mm (1/2“) 10 mm (3/8“) Zur Sicherheit wird die Verwendung von T 1 Stahl oder gleichwertigem Stahl dringend empfohlen und für Hühner zwingend vorgeschrieben. Siehe allgemeine technische Regeln! Dimensionen für Füße: Huhn: 75 mm x 100 mm (3“ x 4“). Schwein: 50 mm x 100 mm (2“ x 4“). Truthahn: 75 mm x 200 mm (3“ x 8“) Widder: 100 mm x 125 mm (4” x 5”) Das Material der Füße muss dasselbe wie bei der Silhouette sein. Alte Truthahn-Silhouetten mit 75 mm x 150 mm (3“ x 6“) können verwendet werden. Anmerkung: die gezeigten Maße für die Dicke der Ziele und die Größe der Füße sind Empfehlungen. Abweichungen, die den lokalen Gegebenheiten oder der Materialverfügbarkeit angepasst sind, sind akzeptabel für genehmigte Wettkämpfe. BIG BORE RIFLE S- 38 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.13.6.6. Ziel-Aufstellung Die Entfernung zu den Widdern beträgt 500 Meter, zu den Truthähnen 385 Meter, zu den Schweinen 300 Meter und zu den Hühnchen 200 Meter mit einer Toleranz von 1% der effektiven Entfernung von der Feuerlinie zu allen Schießbahnen der selben Silhouetten ist erlaubt. Es ist wünschenswert alle Ständer nicht mehr als 150 mm (6“) über dem Boden zu haben. Für Gewehr Silhouetten wird empfohlen, dass die Füße der Ziele und die Stellfläche der Ständer die selbe Größe haben. Wenn massive Schienen verwendet werden, sollten Blöcke für jede Silhouette verwendet werden und diese Blöcke gelten dann als Ständer. Die Ziele (Silhouetten) sollten einen Minimumabstand von einer Zielbreite (Silhouettenbreite) haben, aber nicht mehr als 3 ½ Breiten, vom Schwanz zum Kopf gemessen. S.13.6.7. Klassifizierung Klassen B A Master INT BigBore Silhouette 0-15 16-23 24-31 32-40 Big Bore Hunting 0-13 14-21 22-28 29-40 S.13.6.8. Shoot offs Der Wettbewerbsleiter hat zu entscheiden, wie bei Treffergleichheit diese aufgelöst werden, sofern dies im Programm aufgeführt ist oder vor dem Wettbewerb auf dem Schießstand ausgehängt wurde. Für das Shoot off wird folgende Empfehlung gegeben: Schützen in der International Class: 5 Truthähne auf 385 m in 2 ½ Minuten Schützen in der Master Klasse: 5 Rams auf 500 m in 2 ½ Minuten Schützen in der A Klasse: 5 Hühner auf 200 m in 2 ½ Minuten Schützen in der B Klasse: 5 Schweine auf 300 m in 2 ½ Minuten S.13.7. Spezielle technische Regeln für Kleinkaliber S.13.7.1. Kategorien Wettkämpfe werden in zwei Kategorien durchgeführt: Kategorien Silhouette Light Schießposition Stehend Stehend Benutzte Waffen Silhouette Rifle Light Rifle S.13.7.2. Silhouette Rifle Geschossen wird mit Silhouetten-Gewehren, entsprechend der Beschreibung der Big Bore Silhouette Rifle, mit Ausnahme, dass das Gewehr nur für die Kaliber .22 kurz, lang oder long Rifle Randfeuerpatronen ausgelegt sein darf. S- 39 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS a. maximal zulässiges Gesamtgewicht 4,6 kg (10 pounds 2 ounces 109 grs) inklusive Visiereinrichtung. b. Visierung Jede Art von Visierung ist zulässig. Jede Visiereinrichtung, die programmiert ist, den Abzugsmechanismus zu aktivieren, ist verboten. c. Abzug Jeder Abzug, der nicht zu unbeabsichtigtem Auslösen neigt, ist zulässig. Abzüge, die beim Loslassen den Schuss auslösen, sind nicht erlaubt. In dem Fall, dass ein Abzug unbeabsichtigt auslöst, kann der Range Officer verlangen, den Abzug zu justieren oder das Gewehr auszutauschen. d. Abzugsbügel Ein Abzugsbügel muss vorhanden sein und darf nicht von der konventionellen Form abweichen, um zusätzliche Unterstützung für Daumen oder Hand zu erreichen. Er darf nicht tiefer als 35 mm (1“ 6/16“) unter der Unterseite des Vorderschafts sein. e. Schaft Der Vorderschaft (der Teil des Schafts vor dem Abzugsbügel), inkl. der Abzugsbügelbefestigung und Schrauben, darf eine Breite von 57 mm (2“ ¼) und eine Tiefe von 57 mm (2“ ¼), gemessen von der Seelenachse des Laufs nicht überschreiten. Der Vorderschaft muss Minimum 203 mm (8“) über die vordere Kante des Systemrings hervorstehen. Der Kamm des Hinterschafts darf nicht über der Seelenachse des Laufs liegen, aber die Monte Carlo Backe darf 12,7 mm (1/4“) an der Außenseite überstehen. Die Unterseite des Schafts, inkl. Abschlussplatte oder Rückstoßkappe darf nicht mehr als 178 mm (7“) unter der Seelenachse des Laufs sein. Abschlussplatte oder Schaftkappe dürfen nicht über die Unterkante des Schafts hervorstehen. Zubehöre, entweder abnehmbar oder permanent, die nicht Teile der Waffe betreffen und die nicht zur Überschreitung des Gewichts oder der Maße der Waffe führen, sind erlaubt, vorausgesetzt sie stehen nicht über die Laufmündung hervor. Riemenhalterungen und Riemen sind erlaubt, aber Riemen dürfen nicht zur Unterstützung des Arms beim Schießen verwendet werden. f. Lauf Der Lauf darf nicht länger als 762 mm (30“), inkl. aller Laufmäntel oder allen Zubehörs, gemessen vom Stoßboden des geschlossenen Verschlusses bis zum Ende des Laufs, sein. Ein Gewehr, dass in der Kategorie Small Bore Light Rifle geschossen werden darf, kann auch für Small Bore Silhouette verwendet werden, auch wenn die Abmessungen dieses Gewehrs nicht den Spezifikationen dieser Kategorie entsprechen S- 40 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.13.7.3. Light Rifle Geschossen wird mit einem sportlichen Gewehr, identisch mit der Beschreibung der Big Bore Hunting Rifle, mit folgenden Ausnahmen: a. Gewicht Das Gewicht darf 3,5 kg (7 pounds 11 oz 220 grs) inkl. Visierung nicht überschreiten. b. Kaliber Zulässig sind nur Gewehre im Kaliber .22 kurz, .22 lang oder .22 long Rifle. c. Waffen-Typ Jedes kommerziell verfügbare Einzellader oder Repetiergewehr darf verwendet werden. Repetierer müssen geschossen werden, indem alle Patronen vom Magazin oder Clip dem Patronenlager zugeführt werden. Magazine oder Clips, die wenigstens 5 Patronen fassen: • müssen mit 5 Patronen geladen werden. Magazine oder Clips, die weniger als 5 Patronen fassen: • müssen mit der vollen Kapazität geladen werden und dann mit der erforderlichen Anzahl Patronen nachgeladen werden, um den aktuellen 5-Schuß Durchgang zu beenden. d. Lauf Muss der Typ eines Sportgewehrlaufs, wie er original von der Fabrik geliefert wird. Jeder Ersatz-/Austauschlauf muss ein original Fabriklauf, hergestellt für das Gewehrmodell, sein. S.13.7.4. Munition Jede kommerziell erhältliche Randfeuer Munition in Kaliber .22 – kurz, lang oder long Rifle ist erlaubt. S.13.7.5. Spezifikation für Ziele Die Ziele müssen ein Fünftel von der Größe der Big Bore Silhouetten, entsprechend den offiziellen IMSSU-Vorlagen, haben. Die offiziellen Kleinkaliber-Vorlagen sind auf einem 5,08 mm (1/5“) Rechteckraster vermaßt. Siehe allgemeine technische Regeln! Ziel-Standard: Das Loch zwischen dem Horn und dem Kopf kann vorhanden sein. Stahl-Dicke: 6 mm (1/4“). Dimensionen für Füße: Alle Füße müssen 25 mm (1“) breit und 50 mm (2“) lang sein. Die Füße des Rams können aus einem einzigen Stück Metall mit den Maßen 25 mm x 125 mm (1“ x 5“) sein. Das Material der Füße muss dasselbe wie bei den Silhouetten sein. S- 41 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS Anmerkung: Die gezeigten Maße für die Dicke der Ziele und die Größe der Füße sind Empfehlungen. Abweichungen, die den lokalen Gegebenheiten oder der Materialverfügbarkeit angepasst sind, sind akzeptabel für genehmigte Wettkämpfe. SMALL BORE RIFLE S.13.7.6. Ziel-Aufstellung Die Entfernung zu den Widdern beträgt 100 Meter, zu den Truthähnen 77 Meter, zu den Schweinen 60 Meter und zu den Hühnchen 40 Meter mit einer Toleranz von +/- 1% der effektiven Entfernung von der Feuerlinie zu allen Schießbänken der selben Silhouetten ist erlaubt. Die Ziele (Silhouetten) sollten einen Minimumabstand von einer Zielbreite (Silhouettenbreite) haben, aber nicht mehr als 3 ½ Breiten, vom Schwanz zum Kopf gemessen. 125 mm S- 42 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.13.7.7. Klassifizierung Klassen B A Master INT Small Bore Silhouette 0-19 20-26 27-33 34-40 Small Bore Light 0-17 18-24 25-31 32-40 S.13.7.8. Shoot offs Der Wettbewerbsleiter hat zu entscheiden, wie bei Treffergleichheit diese aufgelöst werden, sofern dies im Programm aufgeführt ist oder vor dem Wettbewerb auf dem Schießstand ausgehängt wurde. Für das Shoot off wird folgende Empfehlung gegeben: Schützen in der International Class: 5 Truthähne auf 77 m in 2 Min. 30 Sek. Schützen in der Master Class: 5 Rams auf 100 m in 2 Min. 30 Sek. Schützen in der A Class: 5 Hühner auf 40 m in 2 Min. 30 Sek. Schützen in der B Class: 5 Schweine auf 60 m in 2 Min. 30 Sek. S 13.8 Spezielle technische Regeln für Luftgewehr S 13.8.1 Kategorien Wettkämpfe werden in drei Kategorien durchgeführt: Kategorien Matchluftgewehr Schießpositionen Stehend Matchluftgewehr ZF Stehend Weitschussluftgewehr ZF Stehend Benutzte Waffen Matchluftgewehr mit Diopter Matchluftgewehr mit ZF Weitschussluftgewehr mit ZF S.13.8.2. Matchluftgewehr Zugelassen sind unveränderte Luftgewehre (wie z.B. produzierte oder verkaufte von Anschütz, Diana, Feinwerkbau, Hämmerli, Steyr oder Walther). Verstellbare Schaftkappen müssen zentriert werden. Justierbare Schaftbacken dürfen maximal 1 ½ inches über der niedrigsten Position eingestellt sein. Jede ältere Waffe darf auf den aktuellen Fabrik-Liefer-zustand gebracht werden, wobei nur Laufgewichte verwendet werden dürfen, die im Firmenkatalog angeboten werden. Das maximale Waffengewicht beträgt 5.500 Gramm. Wenn die selbe Waffe in einer anderen Disziplin benutzt wird und diese Disziplin mit Diopter geschossen wird, muss die Disziplin Matchluftgewehr zuerst geschossen werden. S.13.8.3. Matchluftgewehr ZF Zugelassen sind Luftgewehre mit ZF nach S 13.8.2. Das maximale Waffengewicht beträgt 6.500 Gramm. S- 43 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.13.8.4. Weitschussluftgewehr ZF Zugelassen sind unveränderte Weitschussluftgewehre (wie z.B. produzierte und verkaufte von Anschütz, BSA, Beeman, Crosman, Daisy, Diana, Feinwerkbau, Steyr oder Walther) mit einer maximalen Mündungsenergie von 25 Joule. Das maximale Waffengewicht beträgt 6.500 Gramm. S.13.8.5. Spezifikationen für Ziele Mit dem Luftgewehr wird auf Ziele geschossen, die 1/10 der offiziellen IMSSU-Vorlagen entsprechen. (Das Loch zwischen dem Horn und dem Kopf des Widders kann, muss aber nicht vorhanden sein.) Die Luftgewehrziele sollten aus 1/8” starkem Stahl gefertigt sein und mit Fußplatten aus gleichem Material verschweißt sein. Die Fußplatten der Luftgewehr Silhouetten sollten folgende Maße haben: Hühnchen: 3/4” breit x 3/4” lang oder 3/4” breit x 1” lang Schweine: 3/4” breit x 1” lang Truthähne: 3/4” breit x 3/4” lang oder 3/4” breit x 1” lang Widder: 3/4” breit x 2” lang Ständer für Luftgewehr-Ziele werden hergestellt, indem eine Grundplatte ähnlicher Größe auf einen Stahlstab geschweißt wird, der in den Boden getrieben wird. Die Ziele müssen mindestens 5 cm frei über dem Boden stehen, können aber auch in höherer Position aufgestellt werden. S.13.8.6. Zielaufstellung Die Entfernung zu den Widdern beträgt 40 Meter, zu den Truthähnen 33 Meter, zu den Schweinen 27 Meter und zu den Hühnern 18 Meter mit einer Toleranz von +/- 1 Metern. Alle Ziele müssen nach derselben Maßeinheit (Meter oder yards) aufgestellt werden. Die Maßeinheit muss vor dem Wettkampf bekannt gegeben werden. S.13.8.7 Klassifizierung Klassen B A INT Matchluft-gewehr 0 – 10 11 – 20 21 - 40 Matchluftgewehr ZF 0 – 12 13 – 25 26 - 40 Weitschussluftgewehr ZF 0 – 12 13 – 25 26 - 40 S.13.8.8. Luftgewehr Voratsbehälter Die Lagerung von Voratsbehältern, entweder für CO2 oder Druckluft ist an der Feuerlinie oder im Zuschauerbereich verboten. S- 44 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.14. SILHOUETTEN-LANGWAFFENSCHIEßEN MIT “SCHWARZPULVERPATRONEN-GEWEHREN” S.14.1. Zielentfernung 200 m (120 m) Chicken/Huhn 300 m (180 m) Pig/Schwein 375 m (230 m) Turkey/Truthahn 500 m (300 m) Ram/Widder S.14.2. Größe der Ziele Big Bore, bei 300 m-Stand Fieldpistol S.14.3. Anschlagarten 200 m (120 m): Stehend freihändig 300 m (180 m) – 500 m (300 m):Frei mit Vorderschaft/Lauf-Auflage(CrossStick), jedoch kein Benchrest. S.14.4. Waffentypen Einzel- oder Mehrladegewehre des jagdlichen oder militärischen Typs; Original oder Replika hergestellt für Schwarzpulverpatronen vor Baujahr 1896. Ersatz- Läufe, Schäfte oder andere Teile müssen dem Original entsprechen. Schützen-Style-Waffen (Feuerstutzen) sind nicht erlaubt. Erlaubte Waffentypen: A) Amerikanische Typen (NRA-Rules 3.4)Ballard, Browning Mod. 1878, Browning Mod. 1885, Buck, Ballard, C. Sharps ‘75, Falling Block Works, Farrow, Maynard, Peabody, Redfield, Remington Hepburn, Remington Rollling Block, Sharps, Springfield Trapdoor, Stevens Tip-up, Stevens No. 44, Stevens 44 ½ , WessonFalling Block, Wesson, Whitney Phoenix, Whitney Rolling Block, Wickliffe ‘76, Winchester 1885 und Wurfflein. B) Europäische Typen: Werder-Gewehr M/69, Gewehr M/71 bzw. M71/84, Henry-Martini, Vetterli, Chassepot, Werndl M/67, Comblain, Beaumont M71, Gras. C) andere der Schwarzpulverpatronenzeit entsprechende Waffentypen, sowie deren Nachbauten (Replikas). S.14.5. Maximales Waffengewicht 5500 Gramm (12 lb. 2 oz.) S.14.6.1. Visierung: Kimme: Offen oder Diopter (Waffentypisch) Korn: Typisch (auch Korntunnel) Optische/Elektronische Zielmittel oder Zielröhren sind nicht erlaubt. S- 45 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.14.6.2. Schaft Der Vorderschaft mit max. 5 cm (2”) Breite soll traditionellem Design entsprechen. Er darf nicht bis unterhalb des Verschlusssystems oder des Abzugbügels reichen und keine Anlagen aufweisen. Gemessen von der Laufseelenachse zur Oberkante des Hinterschaftes darf 7 cm (2 2/3“); zur Unterkante des Hinterschaftes 20 cm (8”) nicht überschritten werden. Kein Teil des Schaftes hinter dem Verschlusssystems darf höher als 1,9 cm (3/4”) über der Laufseelenachse sein. Die Höhe der Schaftkappe darf 13,5 cm (5 ¼ “) nicht überschreiten. Schaftbackensind erlaubt -jedoch kein Monte-Carlo-Typ. Pistolengriffe sind erlaubt-sie dürfen sich jedoch nicht nach außen aufweiten oder eine orthopädische Form haben. Halbmondförmige Schaftkappen sind erlaubt, sofern sie nicht tiefer als 28,5 cm (1 1/8 “) sind, gemessen von den Punkten oben und unten der Schaftkappe. Hinter- und Vorderschaft müssen aus Holz sein und dem Design der Schwarzpulverpatronen-Ära entsprechen. Kommerzielle Rückschlagpolster sind erlaubt. S.14.6.3. Abzug Waffentypisch S.14.7. Munition und Kaliber der Waffen Patronen mindestens entsprechend der Patrone 38-55 Winchester und höchstens .50-120, entsprechend der Schwarzpulver-Ära vor 1896. Ladung: Schwarzpulver oder Pyrodex. Geschoss: Blei oder Bleilegierung (gegossen oder gepresst). Keine Manteloder Gascheckgeschoss. Papierumwickelte Geschosse (paperpatched) erlaubt. S.14.8. Waffenauflage bei freiem Anschlag Cross-Stick: Auflagekreuz aus Holzrahmen mit max. 1” x 2” (Durchmesser max. 1 ½ “). Die Enden der Rahmen dürfen mit max. 3 “ langen Nägel versehen sein, die nur von Hand in den Boden gesteckt werden dürfen. Es darf zum Schutz der Waffe eine Abdeckung in das “V” eingelegt werden. S.14.9. Schießzeiten Die maximale Schießzeit für eine Bank mit 5 Zielen beträgt 5 Minuten. Waffenreinigen darf während dieser Schießzeit oder in der 30 sekündigen Vorbereitungszeit durchgeführt werden. Alibis: 60 Sekunden für jede Patrone die nicht abgegeben wurde, in der Serie in welcher das Alibi gegeben wurde. Shoot-Offs: 60 Sekunden pro Schuss. S.14.10. Visiereinstellen - Probeschießen Eine 2-minütige Visiereinstellungsperiode ist erlaubt vor jeder Abgabe des 1. Schusses pro Bank á 10 Zielen. Shoot-Offs: Bei der 1-minütigen Visiereinstellungsperiode steht das 1. verfügbare Tier der Bank zur Verfügung. S- 46 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.4.11. Klassifizierung Klassen B A Master INT Schwarzpulvergewehr 0 – 10 11 – 20 21 – 28 29 - 40 S.14.12. Shoot-Offs Alle Ties werden durch ein Shoot-Off, welches direkt nach dem Match stattfindet gebrochen. Außer die betreffenden Schützen entscheiden sich für eine andere Methode, wird dabei wie folgt verfahren: INT-Klasse: 5 Hühner stehend 200 (120) m Master-Klasse: 5 Truthähne frei 375 (230) m A-Klasse: 5 Widder frei 500 (300) m B-Klasse: 5 Schweine frei 300( 180)m S.14.13. Erlaubt Schießmatte oder andere Bodenbedeckung mit einer Höchststärke von einem Zoll (25,4 mm). Ansonsten gelten die allgemeinen Bedingungen des Metallsilhouettenschießens. S- 47 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S 15 ERLÄUTERUNG ZUR FUNKTION UND ZUSTÄNDIGKEIT DER WETTBEWERBS-OFFIZIELLEN Der Präsident des Französischen Sportschützenverbandes FFTir Jacques Trouve hat anlässlich der ersten Weltmeisterschaft der IMSSU folgende Erklärung zur Funktion und Zuständigkeit der so genannten Offiziellen (Officials) gegeben: Um Missverständnisse zu vermeiden, folgt eine kleine Zusammenstellung bezüglich der Personen, die für die Durchführung des Wettbewerbs verantwortlich sind. Wettbewerbs-Offizielle (Match Officials): Dieser Begriff beinhaltet die Stand-Offiziellen (Range Officials), die Wettbewerbsgerichte (Juries) und das Organisationskomitee (Organisation committee). Stand-Offizielle (Range Officials): Dieser Begriff gilt für den Wettbewerbsleiter (Match Director), die ChefStandaufsichten (Range Officer, auch Line Officer oder Assistant Range Officer) und die Aufschreiber (Score keeper). Der Wettbewerbsleiter, die Chef Standaufsicht und Standaufsichten sind Schiedsrichter im Sinne des Reglements. Das gilt nicht für die Aufschreiber. Die Schiedsrichter sind für die Einhaltung der Regeln, die Waffenabnahme, das korrekte Aufstellen der Ziele sowie für Doping-Kontrollen verantwortlich und haben das Recht, schlechtes Benehmen zu missbilligen. (Originaltext: They have the autority to sanction misconducts.) Die Schiedsrichter sind hierarchisch organisiert. Die Standaufsichten überwachen eine festgelegte Anzahl von Wettbewerbsteilnehmern/Spottern und Aufschreibern. Die Chef-Standaufsicht überwacht eine festgelegte Anzahl von Standaufsichten. Der Wettbewerbsleiter überwacht alle Schiedsrichter und den Verlauf des Wettbewerbs. Zwei Gruppen von Schiedsrichtern, die ebenfalls vom Wettbewerbsleiter überwacht werden, sind der Waffenabnahme zugeteilt bzw. für die Überwachung der Zielaufsteller zuständig. S- 48 - Sporthandbuch I Silhouette Bund Deutscher Sportschützen e.V. IS S.16. SCHIEßEN AUF PAPIERSCHEIBEN UND AUF VERKÜRZTE ENTFERNUNGEN Zur Durchführung von Übungsschießen und Wettkämpfen bis einschließlich Landesmeisterschaften ist es gestattet, auf Papierscheiben, die die für die jeweilige Klasse üblichen Metallziele abbilden, zu schießen. Es ist auch gestattet auf kürze als auf die Originalentfernung zu schießen. Wettkämpfe dürfen nur dann auf kürze als die Orginalentfernung durchgeführt werden, wenn die Ziele im entsprechenden Maßstab verkleinert werden. Als Beispiel sind die Verhältnisse für Big Bore Pistol aufgeführt: Der Wettkampf findet auf 50m, 100m, 150m und 200m nur auf 50m und auf 100m statt. Dabei wird das Huhn in Originalgröße auf 50m beschossen. Auf 100m wird das Schwein in Originalgröße, der Truthahn in 2/3 der Originalgröße und der Widder in ½ der Originalgröße beschossen. Dabei kann auch pro Schütze nur auf jeweils eine Scheibe geschossen werden. Es sind dann je nach Auswertungszyklus fünf oder zehn Schüsse auf diese Scheibe abzugeben. Werden Scheiben entsprechend der Schießstand-Richtlinen des deutschen Schützenbundes Ziffer 4.7.8 „Anordnung von Scheiben auf Zwischenentfernungen zur Schießbahnlänge“ nicht im Hauptgeschossfang sondern auf Zwischentfernungen aufgestellt, so müssen die Papierscheiben auf Scheibenträgern aufgestellt werden, die aus leicht durchdringbarem Material, das die Flugrichtung der Projektile nicht verändert, bestehen, zum Beispiel Scheibenträger aus Styrodurplatten jedoch keine Scheibenträger aus Holz oder mit Metallbestandteilen. Vor den Scheiben muss sich eine Bodentraverse befinden, damit die Haltevorrichtung für die Scheibenträger nicht getroffen und damit die Projektile abgelenkt werden können. Dabei sind jedoch die Scheibenzentren der auf den Zwischenentfernung aufgestellten Scheiben so anzuordnen, dass sie ziemlich genau dem Scheibenzentrum der im Hauptgeschossfang aufgestellten Scheiben entsprechen. S- 49 - I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ F. REGELWERK FÜR DAS LUFTGEWEHR-FIELD-TARGETSCHIESSEN: Das Regelwerk für das Luftgewehr-Field-Target-Schießen besteht aus folgenden Abschnitten: F.1. DEFINITION UND EINFÜHRENDE ERLÄUTERUNGEN F.2. ALLGEMEINE REGELN F.3 SPEZIELLE WETTBEWERBSREGELN F.4. WETTBEWERBSKLASSEN F.5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN F.1. DEFINITION UND EINFÜHRENDE ERLÄUTERUNGEN: Das "Field-Target-Schießen" (FTS) mit Druckluftwaffen ist die "unblutige" Simulation der in Großbritannien populären Jagd auf Kleintiere mit dafür geeigneten Luftgewehren. Es wird dort, in Irland, in den Niederlanden, in Norwegen, in Portugal und in den U.S.A. von Vereinswettbewerben über regionale (Landes-) Meisterschaften, Bundes- und Weltmeisterschaften sportlich betrieben. Gegenwärtig existieren noch keine international gültigen Regeln, so dass internationale Wettkämpfe nach von den jeweiligen Verbänden des Gastgeberlandes festgelegten Regeln durchgeführt werden. Die z. Z. tragenden ausländischen Verbände sind die American Airgun Field Target Association (AAFTA) und die British Field Target Association (BFTA). Seit 1998 existiert ein Welt-Dachverband, die World Field Target Asssociation (WFTA), in der jeder Verein, Club oder Verband, in dem Field Target mit Luftgewehren sportlich geschossen wird, Mitglied werden kann. Die hier niedergelegten deutschen Regeln sind weitgehend an die der AAFTA und BFTA angelehnt und zusätzlich an die in der Bundesrepublik Deutschland für Luftgewehre geltenden besonderen gesetzlichen Bestimmungen adaptiert. F.2. ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN: F.2.1. Field-Targets: Die Ziele sind gemäß ihres historischen Hintergrunds ursprünglich besonders konstruierte und möglichst naturgetreu bemalte Silhouettenziele, die Tiere darstellen (Kaninchen, Eichhörnchen, Ratten, Elstern usw.), die in Großbritannien mit starken Luftgewehren jagdlich geschossen werden. Da eine "waidgerechte" Bejagung nur mit einem sicheren Schuss in eine Körperregion möglich ist, in der lebenswichtige Organe liegen, deren Verletzung einen schnellen und schmerzlosen Tod gewährleisten, sind diese Ziele mit sog. Trefferzonen ("Kill-Zones" oder "Hit-Zones" genannt) versehen. Diese sind Löcher verschiedener Größe in der Tiersilhouette, hinter die ein auffällig gefärbtes löffelartiges Metallteil ("Paddle") derart montiert ist, dass es bei einem Treffer die Tiersilhouette durch einen speziellen Mechanismus zum Umklappen bringt. F-1- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ Treffer auf die Tiersilhouette selbst beeinflussen das Ziel nicht. Nach einem Treffer kann das gesamte Ziel über einen Seilzug wieder aufgerichtet werden. Diese Ziele werden "Klappziele" genannt. Nur diese dürfen für Wettkämpfe auf Landes- und Bundesebene in Wettkämpfen verwendet werden. Diese Ziele müssen nicht notwendigerweise Tiersilhouetten darstellen, sondern können geometrische Figuren (Kreise, Rechtecke etc.) sein. Die sog. "Wiederauferstehungsziele" haben ein anderes Funktionsprinzip und besitzen zwei Trefferzonen: der erste Schuss wird z. B. auf die obere Trefferzone gerichtet und klappt diese bei Treffer um. Wenn ein zweiter Schuss eine zweite (untere) Trefferzone trifft, wird erstere wieder aufgerichtet. Sie dürfen nur in Vereinswettkämpfen verwendet werden. Dies gilt auch für Silhouettenziele ohne definierte Trefferzone, die bei einem Treffer auf eine beliebige Region umklappen. Allgemein bestehen Ziele zweckmäßigerweise aus 2-4 mm dickem Stahlblech; dieses Material ist aber nicht zwingend vorgeschrieben. Es muss jedoch solche mechanische Eigenschaften haben, dass es bei einem Beschuss aus einem Luftgewehr mit einer Mündungsenergie von 25 Joule aus einer Distanz von 5 m keine Beschädigungen des Materials aufweist (Vermeidung von Splitterwirkung). Außerdem müssen die Ziele auch in einer Entfernung von 25 m (WBK-freie Luftgewehre) und 50 m (WBK-pflichtige Luftgewehre) mit einer Auftreffenergie von 1 Joule noch sicher zum Umklappen bzw.- Kippen gebracht werden. F.2.2. Wettbewerbsdesign: Field-Target-Wettkämpfe werden auf sog. "Parcours" ausgetragen. Ein solcher besteht aus mehreren "Schießkorridoren" ("Lanes), die mit jeweils 2 bis 6 Zielen , die in für die Wettbewerbsteilnehmer unbekannten Entfernungen zwischen 9 und 50 m (Klassen 1 und 2; s. F.4.) oder zwischen 9 und 25 m (Klassen 3, 4 und 5; s. F.4.) aufgestellt sind. Ein Parcours besteht aus minimal 6 und maximal 25 Schießkorridoren. Diese dürfen sich in ihren möglichen Schussbahnen bis zur jeweiligen Höchstdistanz nicht überschneiden. Bei größeren Wettkämpfen können bis zu 3 verschiedene Parcours erstellt werden, die in festzulegenden Zeitabfolgen nacheinander absolviert werden müssen. Die Teilnehmer schießen auf die Ziele in den Schießkorridoren in einer numerisch festgelegten Reihenfolge, beginnend mit Schießkorridor Nr. 1, Ziel Nr. 1 bis x, Schießkorridor Nr. 2., Ziel Nr. 1 bis x, usw. Details sind im Abschnitt 3. festgelegt. Die eigentliche Aufgabe des Schützen ist, die Ziele in den Schießkorridoren zu entdecken, die Entfernung zu bestimmen und sie durch präzise Treffer zum Umkippen zu bringen. Bei der Entfernungsbestimmung dürfen Spezialzielfernrohre mit Parallaxenausgleichsvorrichtung ("Range-Finder-Scopes"), jedoch keinerlei externe Entfernungsmesser verwendet werden. Die Verwendung von Windrichtungs- und -geschwindigkeitsmessern zur Bestimmung der Seitendriftkorrektur ist erlaubt (elektronische Geräte, Windsäcke, Windschnüre). F-2- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ F.2.3. Einschießplatz: Neben den Parcours muss den Wettbewerbsteilnehmern ein Enschießplatz ("Zeroing Range") zur Verfügung stehen. Dieser muss der maximalen Parcourslänge von 50 m entsprechen. In gekennzeichneten Abständen von 10 bis 50 m müssen mindestens 5 Ziele in 10 m-Abständen ( bei höherer Anzahl in entsprechenden Distanzen) pro Schießbahn aufgestellt sein, die eine schnelle Trefferkontrolle ohne Auswechseln ermöglichen (z. B. Metall-Pendelziele mit einer Trefferzone von max. 45 mm). Die Anzahl der Schießbahnen muss an die Zahl der Wettbewerbsteilnehmer angepasst und die Möglichkeit zur Nutzung muss vor dem Wettbewerb gewährleistet sein. Eine Nutzungsdauer von maximal 30 Minuten pro Wettbewerbsteilnehmer ist angemessen. Einzelheiten regelt ein Wettbewerbsleiter ("Range Director"). F..2.4. Einführungstreffen der Wettbewerbsteilnehmer: Vor jedem Wettbewerb muss der Wettbewerbsleiter ein Treffen der Teilnehmer arrangieren, in dessen Verlauf er auf die Kenntnisnahme und Einhaltung der Regeln und zusätzlichen Sicherheitsbestimmungen hinweisen muss. Er gibt hierbei auch die ausgesetzten Preise bekannt. Hier werden auch die von der Anmeldungsstelle ausgegebenen Trefferkarten („Score Cards“) und deren Registrierungsteil überprüft sowie Schießgruppen festgelegt. F.3. SPEZIELLE WETTBEWERBSREGELN: F.3.1. Druckluftwaffen: Zugelassen sind Einzellader-Luftgewehre jedes Kalibers bis 6,5 mm, die den zur Zeit der Schießveranstaltungen geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Die Lauflänge ist beliebig. Freie (Eo bis max. 7,5 Joule) und WBKpflichtige Waffen (Eo über 7,5 Joule) müssen in getrennten Klassen geschossen werden. Die höchste zulässige Mündungsenergie ist 16,3 Joule. Bei Vereinswettbewerben bleibt es dem Wettbewerbsleiter im Konsens mit dem Veranstalter überlassen, in einer besonderen Wettbewerbsklasse eine andere Obergrenze bis max. 27 Joule festzulegen. Außerdem kann der Wettbewerbsleiter bei Wettkämpfen auf allen Ebenen mehrschüssige Repetierluftgewehre zulassen, wenn gewährleistet ist, dass das Magazin mit nur einem Geschoss geladen ist oder wird. Es dürfen in diesem Fall mit einem einzigen Geschoss vorgeladene Reservemagazine verwendet werden, deren Anzahl die Zahl der Ziele in dem jeweiligen Schießkorridor nicht übersteigen darf. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Auflagen obliegt dem jeweiligen Gruppenleiter. F.3.2. Visierungen: Jede konventionelle Visierungsart ist erlaubt. Laserzielgeräte sind in der BRD gesetzlich und international auf Verbandsebene verboten. Allgemein gilt dies auch für separate Entfernungsmessgeräte; nicht aber für Zielfernrohre mit integrierter Entfernungsmessung ohne Laser. F-3- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ Bei Verwendung verschiedener Visierungen in einer Wettbewerbsklasse können positive (z.B. bei offener Visierung) oder negative (z. B. Zielfernrohr) Wertungsvorgaben festgelegt werden. F.3.3. Waffentests: Die Veranstalter einer Schießveranstaltung behalten sich das Recht vor, jedes Luftgewehr, das in einem Schießen verwendet wird, mit einem Chronographen zu überprüfen, um die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und der Regel 3.1. zu gewährleisten. Zum Wettbewerb mitgebrachte WBKpfichtige Waffen sind als solche bei der Anmeldung zu deklarieren (Eintrag in Registrierungsteil der Wertungskarte) und die WBK ist vorzulegen. Dies kann vor, während und nach einem Wettbewerb geschehen. F.3.4. Munition: Jede Art von Diabolos und Rundkugeln für alle unter 1. angegebenen Waffen, die aus Blei, Bleilegierung, Zinn, Zink oder Zinklegierung bestehen, sind erlaubt. F.3.5. Wettbewerbsleiter, Gruppenleiter & deren Verantwortlichkeiten: Vor jedem Wettbewerb müssen die Organisatoren einen Wettbewerbsleiter ("Range Director)") auswählen und ernennen und, falls nötig, dessen Stellvertreter ("Deputy Range Director"). Diese Ernennung beinhaltet die Pflicht zur Ausarbeitung des/der Parcours, die Übernahme der vollen Verantwortung für die Einhaltung dieser Regeln und für die Durchführung des betreffenden Schiessens. In allen Fragen oder Problemen, die aus den Regeln entstehen oder durch diese nicht abgedeckt sind, ist die Entscheidung des Wettbewerbsleiters endgültig und unanfechtbar. Die Wettbewerbsschützen werden in Gruppen ("Squads") von nicht am jeweiligen Wettbewerb beteiligten Gruppenleitern ("Range Marshals") begleitet, die die Einhaltung der für die Schießstätte geltenden Sicherheitsbestimmungen und der speziellen Wettbewerbsregeln überwachen. Sie tragen in die vorher kontrollierten Wertungskarten die Schießergebnisse ein, errechnen die Gesamttrefferzahl und sind berechtigt, bei Sicherheits- und Regelverstößen Entscheidungen zu treffen, die jedoch vom Wettbewerbsleiter in strittigen Fällen zu betätigen sind. Nur sie und letzterer dürfen Klappziele aufrichten und defekte Ziele nach Sicherheitsmaßnahmen reparieren oder austauschen. Nur bei Vereinswettbewerben können die Mitglieder einer Gruppe diese Funktion im Wechsel übernehmen, wobei der jeweilige aktive Schütze ausgeschlossen ist. F.3.6. Ziele: Bei Landes-, Bundes- und internationalen Wettkämpfen werden Ziele verwendet, die bei einem Treffer in die Trefferregion umfallen (Field-TargetKlappziele). Die Trefferregion ("Kill Zone“, „Hit-Zone“) muss kreisrund sein und das dahinter liegende "Paddle" muss in einer zur Zielfarbe kontrastierenden Farbe bemalt sein. F-4- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ (Parcours-Designer sollten beachten, dass für Schützen, die farbenblind sind, gelbe oder weiße Killzonen empfohlen werden). Standard-Trefferregionen haben 20, 25 und 40 mm Durchmesser. Für die Klassen 3, 4 und 5 (s. F.4.) ist der maximale Durchmesser der Trefferregion 20 mm. Der Parcours kann aber auch Ziele mit kleinerer Trefferregion beinhalten. Die Gesamtzahl solcher Ziele darf jedoch 25% der Gesamtziele nicht überschreiten. Hierbei gilt folgendes: F.3.6.1. Die Trefferregionen dürfen minimal 15 mm Durchmesser haben. F.3.6.2. Das weiteste Ziel dieser Art darf nicht mehr als 15 m von der Feuerlinie entfernt sein. F.3.6.3. Keine erschwerte Schießstellung darf für den Beschuss solcher Ziele gefordert werden. ( d. h. liegend, stehend, knieend). Für Landes- und Bundeswettbewerbe sind nur seilzugbetriebene Klappziele beliebiger Form zugelassen, die durch den Seilzug wieder den Ausgangszustand versetzt werden. Bei Vereinswettbewerben sind auch „Wiederauferstehenungsziele“ zugelassen, deren durch einen Treffer umgeklapptes Teil durch einen solchen in eine zweite deutlich gekennzeichnete Region wieder aufgerichtet wird. Nach Fehlschüssen auf letztere wird auf die jeweils reagierende Zielfläche gefeuert. Alle Ziele müssen bei einer Auftreffenergie von 1 Joule noch zuverlässig fallen. Alle Ziele müssen generell pro Schießkorridor fortlaufend nummeriert sein; Wiederauferstehungsziele erhalten 2 aufeinander folgende Nummern. F.3.6.4. Bei Verwendung der Ziele in Geländen, die über keine Bleiauffangvorrichtung verfügen oder nicht zum freien Beschuss mit Blei zugelassen sind, müssen spezielle Field-Target-Kugelfänge verwendet werden, die eine vertikale Aufprallfläche von mindestens 25 x 25 cm haben und mit einer mindestens gleichmaßigen Bleiauffangwanne versehen sein müssen. Aufprallfläche und Ziel müssen mit einem effektiven Splitterschutz (Mipoplast-Folie, PESchaumstoff o. ä.) versehen sein, der eine mehr als 95%-ige Bleirückgewinnung ermöglicht). Auf die Auffangwanne kann verzichtet werden, wenn ein anderes Konstruktionsprinzip dieses Rückgewinnungskriterium sicher erfüllt. F.3.7. Schießparcours: Ein voller Schießparcours für WBK-pflichtige Luftgewehre darf nicht weniger als 25 Ziele haben. Für ein gültiges Trefferergebnis muss der gesamte Parcours geschossen werden (mit Ausnahme aller Umstände der Regel 3.15: Verlassen der Feuerline). Die Minimal- und Maximaldistanz der Ziele beträgt für WBK-pflichtige Druckluftwaffen 9 m und 50 m. (Bei internationaler Beteiligung muss eindeutig geklärt sein, dass die Maßeinheit metrisch ist). Für WBK-freie Luftgewehre ist die Maximaldistanz 25 m und die Zielzahl ist minimal 25. F-5- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ F.3.8. Zielabfolge: Alle Ziele müssen nach ihrer numerischen Ordnung beschossen werden. Wenn ein falsches Ziel beschossen wurde, wird dem betreffenden Schützen ein Fehlschuss angerechnet, und er muss auf das nächst folgende Ziel schießen. Wenn der Verdacht besteht, dass ein Ziel defekt ist, schießen alle Mitglieder einer Gruppe auf dieses. Wenn es bei keinem Treffer in die Trefferzone umkippt, wird der Gruppenleiter das Ziel kontrollieren und ggf. reparieren oder austauschen. Es wird dann nochmals beschossen. Beim Umfallen des Löffels hinter der Trefferzone bei einem Treffer zählt dieser, auch wenn die Silhouette nicht kippt. Wenn in einem solchen Fall ein Ziel eines anderen Schießkorridors beschossen wurde, gilt die genannte Vorgehensweise ebenfalls, d. h. das "ausgelassene" Ziel wird als Fehlschuss gezählt. Allerdings wird dann -wenn nachfolgend- das Ziel in dem anderen Schießkorridor normal beschossen und bewertet. Bei Wiederauferstehungszielen kann die Nummerierung von der Schussfolge abweichen. F.3.9. Trefferbewertung und Wertungskarten: Die Bewertung des Wettbewerbs wird derart vorgenommen, dass jeder Treffer mit "1" und jeder Fehlschuss mit "0" festgelegt wird. Ein Treffer zählt, wenn das Ziel umfällt. Jede Bewegung der Trefferzone, die das Ziel nicht zum Fallen bringt, wird als Fehlschuss bewertet. Wenn allerdings die Trefferzone allein umfällt und für den nächsten Schützen wieder aufgerichtet werden muss, zählt dies als Treffer. Auf der Wertungskarte werden Treffer als "X" und Fehlschüsse als "0" eingetragen. Alle vorgedruckten Fragen im Registrierungsteil der Wertungskarte müssen korrekt ausgefüllt werden. Dies impliziert folgende Erklärung, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgedruckt ist: "Nach bestem Wissen und Gewissen erkläre ich, dass die eingetragenen und benutzten Schießausrüstungsgegenstände den gesetzlichen Vorschriften entsprechen". Die Wertungskarten enthalten neben dem Registrierungsteil für die persönlichen Daten und die Waffe des jeweiligen Wettbewerbsteilnehmers einen Wertungsteil. In diesem sind die Schießkorridore und die Ziele in numerischer Folge aufgelistet. Unter jeder Zielnummer befindet sich ein Wertungsfeld, in das das zugehörige Ergebnis (X oder 0) eingetragen wird. Es steht im Ermessen des Wettbewerbsleiters, zu jedem Ziel den Durchmesser der Trefferzone anzugeben. Die Angabe der Zielentfernung ist nicht zulässig. Nach Vollendung des Parcours addiert der Gruppenleiter die Anzahl der Treffer und trägt diese in ein Ergebnisfeld ein. Der Wettbewerbsteilnehmer hat das Recht, diese Addition selbst zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten entscheidet der Wettbewerbsleiter oder sein Stellvertreter. Alle Ergebnisse werden vom Wettbewerbsleiter und/oder seinem Stellvertreter überprüft und in einem besonderen Feld abgezeichnet. Bei Wettkämpfen mit mehreren Parcours können alle Ziele in eine Wertungskarte eingetragen werden. Für jeden Parcours müssen dann ein Wertungsfeld und ein zusätzliches Feld für das Gesamtergebnis vorhanden sein. Das jeweilige Ergebnis wird als Anzahl der Treffer im Vergleich zu der Gesamtzahl der Ziele in einem Parcours angegeben (z.B. 28/30). F-6- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ Bei Wettkämpfen mit mehreren Parcours wird durch Addition der Teilergebnisse entsprechend verfahren. F.3.10. Schießen: Jede Schießposition ist erlaubt. Die Standardposition ist "sitzend" ohne jede weitere Vorgabe. Es gilt jedoch die Einschränkung, dass nur der Körper des Schützen als Waffenstütze dienen darf (Abweichungen sind bei Vereinswettkämpfen möglich; z. B. "aufgelegt"). Manche Schießkorridore oder Einzelziele können aber vorgeschriebene Schießpositionen haben, wie "stehend" oder "kniend". Die "liegend"-Position ist keine der vorschreibbaren Positionen. Jeder Schütze kann jedoch nicht "positionsfestgelegte" Korridore bzw. Ziele liegend schießen. Wenn ein Wettbewerbsteilnehmer eine dieser beiden Schießpositionen nicht durchführen kann, gilt folgendes. Er muss dem Wettbewerbsleiter oder seinem Stellvertreter vor dem Beginn seines/ihres Durchganges mitteilen, dass er/sie unfähig ist (-was auch immer der medizinische oder anderweitige relevante Grund sein mag-), eine bestimme Schussposition einzunehmen. Dieser erteilt die Erlaubnis, eine andere Position zu nutzen, wobei aber kein unfairer Vorteil erwachsen darf. Es gilt weiterhin: F.3.10.1. Die Anzahl der "stehend"-Schüsse in einem Parcours darf 10% der Anzahl der Ziele nicht überschreiten. F.3.10.2. Die Anzahl der "kniend"-Schüsse in einem Parcours darf 10% der Anzahl der Ziele nicht überschreiten. F.3.10.3. Alle Schüsse müssen derart abgefeuert werden, dass der Schütze die Feuerlinie berühren kann. F.3.10.4. Voll verstellbare Schäfte sind erlaubt, um Anpassungen an verschiedene Schießstile zu ermöglichen. Es gibt keinerlei Limitierungen des Designs. F.3.10.5. Gewehr- bzw. Schießriemen, einzeln oder andersartig, und/oder Schulterhaken sind zur Zielstabilisierung erlaubt. Jede Art von Kleidung, Handschuhen oder Schuhen ist erlaubt, vorausgesetzt, dass keine Gefahr für den Schützen oder andere Personen besteht. Die Verwendung von Bandagen, die Knie und Rumpf verbinden (z. B. „Steady Aim Harness“) ist verboten. Dies gilt auch für die Verbindung mit dem Körper unterhalb der Schulterregion durch überlange Schießriemen. F.3.10.6. Das Tragen einer Schutzbrille ist Pflicht. F.3.10.7. Es darf keine andere Unterstützung des Gewehrs verwendet werden als der Körper des Schützen. Es ist jedoch in der „Sitzend“-Position erlaubt, Distanzhalter zwischen der Waffe und dem Knie oder Arm einzulegen (z.B. Sandbeutel, Schießhandschuh). F.3.10.8. Pro Ziel ist nur ein Schuss erlaubt. Die Gesamtzahl der Schüsse pro Schießkorridor darf die Anzahl der Ziele nicht übersteigen. Es gelten folgende Ausnahmen: F-7- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ F.3.10.8.1. Regel F.3.8, F.3.10.8.2. Regel F.3.17. F.3.10.8.3. ungezielte Schüsse zur Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Waffe mit dem Einverständnis der Partner und des Gruppenleiters, F.3.10.8.4. in einer "Feuer einstellen"-Situation. Abweichungen von diesen Ausnahmen resultieren in der Anwendung der Regel F.3.14. F.3.10.9. Definition der Schießpositionen: Jeder Schießkorridor, mit Ausnahme speziell ausgewiesener, kann in jeder Position geschossen werden, die den o. a. Regeln entspricht. F.3.10.9.1. "Liegend": die Waffe und der Unterarm vom Ellenbogen bis zu den Fingerspitzen dürfen keine "künstliche" Unterstützung haben. F.3.10.9.2. "Kniend": Es dürfen nur 3 Kontaktpunkte zum Boden vorhanden sein: 2 Füße und ein Knie. Ein zugelassener Sitz darf zur Unterstützung des hinteren Fußes und/oder zum Schutz des Knies verwendet werden, vorausgesetzt dass der Fuß Bodenkontakt hat. F.3.10.9.3. "Stehend": jeder Schuss muss ohne jede weitere Unterstützung als oben angegeben abgegeben werden. Behinderungen: beinbehinderte Schützen können Unterstützungen bzw. Hilfsmittel verwenden, die in speziell und individuell vom Wettbewerbsleiter für sie festgelegten Regeln verbindlich sind. Hierbei darf kein unfairer Vorteil entstehen. F.3.11. Zeit pro Lane: In Fall einer extremen Verspätung eines Teilnehmers oder bei hoher Teilnehmerzahl kann der Wettbewerbsleiter die Schießzeit begrenzen. Die Zeit läuft, wenn das Ziel erfasst ist. Die Zeit ist fortlaufend und richtet sich nach der Anzahl der Ziele, d. h. Anzahl der Minuten pro Ziel mal Anzahl der Ziele. Wenn die Gesamtzeit überschritten wird, verfällt jeder weitere Treffer. F.3.12. Sitze: Die maximale Höhe für jede Art von Sitzgelegenheit ist 75 mm einschließlich Rückenlehne. Der Sitz kann als Hilfe beim Sitzen, Knien oder Stehen während des Schießens verwendet werden, aber nur den obigen Regeln entsprechend und nur zu diesem Zweck. Der Wettbewerbsleiter kann individuelle Ausnahmen bei Behinderungen zulassen, vorausgesetzt, dass kein unfairer Vorteil entsteht. F.3.13. Unstimmigkeiten bei der Wertung: Unstimmigkeiten sollen in jedem Falle vor dem Verlassen des Zieles bereinigt werden. Ungelöste Probleme müssen dem Wettbewerbsleiter vorgetragen werden, dessen Entscheidung endgültig ist. F-8- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ F.3.14. Strafen: Die Strafe für sicherheitsgefährdendes Verhalten, grobe Regelverstöße und jede Art von Betrug ist Disqualifikation. Die Veranstalter behalten sich das Recht für weitergehende rechtliche Maßnahmen vor. F.3.15. Verlassen der Feuerlinie: Wettbewerbsteilnehmer können die Feuerlinie unter den folgenden Umständen verlassen: F.3.15.1. Freiwilliger Verzicht auf einen Schuss oder die weitere Teilnahme; dies resultiert darin, dass die Trefferzahl bis zu diesem Zeitpunkt als gültiges Ergebnis gewertet wird. F.3.15.2. Um eine Reparatur eines Ausrüstungsgegenstandes durchzuführen, der als unsicher gilt oder nicht schussfähig ist; aus welchem Grund auch immer. Dies schließt nicht die Korrektur von schlecht eingeschossenen Zielfernrohren ein. F.3.15.3. Aus jedem anderen Grund, der vom Wettbewerbsleiter oder dessen Stellvertreter anerkannt wird. Anmerkung: Im Fall F.3.15.2. kann der Wettbewerbsteilnehmer das fehlerhafte Teil mit der Erlaubnis des Wettbewerbsleiters oder seines Stellvertreters ersetzen. Er und andere Personen dürfen aber nicht mit dem reparierten Ausrüstungsgegenstand die Trainingsschießplatz aufsuchen, es sei denn, der Wettbewerbsleiter gibt seine Erlaubnis hierzu. In allen genannten Fällen müssen die Wertungskarten an den Wettbewerbsleiter oder dessen Stellvertreter übergeben werden. Letztere müssen auch die Erlaubnis zum Verlassen der Feuerlinie gegeben haben und eine Zeit bis zur Rückkehr festlegen. Wird die Wertungskarte nicht in dieser Zeit abgeholt, wird sie zur endgültigen Auswertung weitergegeben. F.3.16. Unentschiedene Wertungen: Im Fall von unentschiedenen Wertungen wird die endgültige Plazierung in einem oder mehreren "Stechen" ausgeschossen. Der Parcours und die Anzahl der Ziele werden vom Wettbewerbsleiter festgelegt. Hierbei sollen möglichst der Originalparcours oder (bei verkürzten Stechen) ausgewählte Ziele aus diesem verwendet werden. Im letztgenannten Fall sperrt der Wettbewerbsleiter bestimmte Ziele. F.3.17. Design der Feuerlinie und Vorgehensweisen: Die Feuerlinie ist der Beginn eines Schießkorridors und wird durch 2 mindestens 80 cm hohe Markierungen, die im Abstand von min. 1 m aufgestellt sind, festgelegt. Normalerweise gehen maximal 3 Schützen mit einem Gruppenleiter in numerischer Abfolge zu einer Feuerlinie. Dort ruft ersterer die Schützen individuell auf und trägt die Schießergebnisse in die Wertungskarte ein. Bei Mannschaftswettkämpfen sind größere Gruppen mit Zustimmung des Wettbewerbsleiters erlaubt. Die Schießkorridore sind F-9- I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ fortlaufend an der Feuerlinie zu nummerieren und werden ausschließlich in dieser numerischen Reihenfolge absolviert. Die Waffen dürfen erst dann geladen werden, wenn ihre Mündung über der Feuerlinie liegt. Kann die Waffe aus irgendeinem Grund nicht auf ein Ziel abgeschossen werden, muss der Gruppenleiter "Feuer einstellen" ausrufen. In diesem Fall muss die Waffe entspannt und entladen bzw. in einen speziellen Kugelfang abgeschossen werden, der in ca 6 m Distanz von der Feuerlinie direkt neben dem Schießkorridor aufgestellt sein muss. Dabei dürfen keine Ziele anvisiert werden. Die Mündung der Waffe bleibt danach auf den Boden gerichtet. Bei Fehlfunktionen von Zielen muss der Wettbewerbsleiter entscheiden, ob die Feuereinstellung unter Sicherheitsaspekten generell oder nur für den betroffenen und benachbarten Schießkorridore gilt. Waffen oder Ausrüstungsgegenstände dürfen nicht gemeinsam benutzt werden. Nochmals: Die Waffen dürfen nur über der festgelegten Feuerlinie geladen, in Anschlag gebracht, visiert und abgefeuert werden. Alle Waffen sind auf dem Schießgelände ungeladen und ungespannt (offener Verschluss, gelockerter Spannhebel, angeknickter Lauf ohne Spannung), wenn sie nicht an der Feuerlinie direkt genutzt werden. Wenn es konstruktionsbedingt möglich ist, muss das Diabololager mit einem deutlich sichtbaren Sicherheitsanzeiger versehen sein. Dies gilt sinngemäß auch für den Einschießplatz uneingeschränkt. Grundsätzlich und darüber hinaus hat die geltende Schießstandordnung des veranstaltenden Vereins Priorität. F.4. WETTBEWERBSKLASSEN: Es gibt folgende 5 Wettbewerbsklassen: F.4.1. Klasse 1 : Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Pressluftgewehren (E0 max 16,3 Joule). F.4.2. Klasse 2 : Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Feder- und Gasdruckkolbenkolbenluftgewehren (z. B. Theoben; E0 max 16,3 Joule) mit Prellschlag. F.4.3. Klasse 3: freie (E0 max. 7,5 Joule) Pressluft- und CO2-Gewehre. F.4.4. Klasse 4: freie (E0 max. 7,5 Joule) Feder und Gasdruckkolbenluftgewehre (z. B. Theoben) mit Prellschlag. F. 4.5. Klasse 5: freie (E0 max. 7,5 Joule) Feder und Gasdruckkolbenluftgewehre (z. B. Theoben) mit Prellschlagkompensation jeder Art. Für Schützen mit Waffen der Klasse 4 ist die Einordnung in die Klasse 5 optional, wenn dies dem Wettbewerbsleiter vorher schriftlich angezeigt wird. F - 10 - I I F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Field Target _____________________________________________________________________________________ F.4.6. Leistungsklassen: Bei Bedarf können zusätzlich Leistungsklassen in den einzelnen Wettbewerbsklassen eingerichtet werden. Die Einstiegsklasse A ist für alle Schützen verbindlich; es existieren für diese keine Leistungskriterien. Diese sind für höhere Klassen vorzugeben (z. B. 50% der erreichbaren Trefferzahl). Schützen können eine höhere Klasse wählen, doch dies ändert nicht ihre notierte Einstiegsklasse, es sei denn ihr Schießresultat rechtfertigt die höhere Klasse (gilt nur für Parcours mit mehreren Durchgängen). Jugendliche Schützen müssen nach den gesetzlichen Vorschriften beaufsichtigt werden. F.4.7. Sonderklassen: Hat der Wettbewerbsleiter eine Sonderklasse für Luftgewehre mit einer Mündungsenergie von mehr als 16 und bis zu 27 Joule zugelassen, gelten bei ausreichend großer Teilnehmer Zahl die Einteilungskriterien der Klassen 1 und 2. Bei geringerer Teilnehmerzahl kann der Wettbewerbsleiter eine „gemischte Klasse“ zulassen, die mit einem „Bonus-Malus-System“ durchgeführt werden muss. Hierbei gilt, dass für Federkolbenluftgewehre maximal 10% der erreichbaren Trefferzahl als Bonus bzw. alternativ als Malus für vorgeladene Pressluftgewehre vergeben werden dürfen. Dieser Maximalwert kann vom Wettbewerbsleiter niedriger angesetzt werden. F.5. SCHLUSSBESTIMMUNGEN: F.5.1. Drogen und Alkohol: Das Mitführen und/oder der Genuss von Alkohol oder ungesetzlichen Drogen ist auf dem Parcoursgelände und auf dem Einschießplatz strikt untersagt. Der Umgang mit einer Waffe und deren Benutzung durch Personen, die vorher Alkohol oder Drogen konsumiert haben, ist grundsätzlich verboten. Weitere Einzelheiten regeln die gesetzlichen Vorschriften und die Schießstandordnung des durchführenden Vereins. F.5.2. Aushang der Regeln: Die aktuellen Schießregeln müssen deutlich sichtbar an der Registrierstelle aller Wettbewerbe ausgehängt werden. F.5.3. Regeln: Alle diese Regeln müssen strikt eingehalten werden. In diesem Zusammenhang wird besonders auf Regel F.3.14 verwiesen. F - 11 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W BDS-WESTERN-SCHIEßEN Die nachfolgenden Regelungen gliedern sich in: W1 W2 W3 W4 W5 W6 W7 W8 W9 Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln Technische Vorschriften, Anschlagsarten Offizielle Personen beim BDS-Western-Schießen Wettbewerbsauschreibung Ziele und Wertung Disziplinen und Ablauf beim Hauptwettbewerb (Main Match) Disziplinen und Ablauf bei Nebenwettbewerben (Side Match) Munition Proteste - Einsprüche W 1 Sicherheits- und allgemeine Verhaltensregeln W 1.01. Anforderungen an die Schießstätte Das BDS-Western-Schießen darf nur auf solchen Schießstätten durchgeführt werden, die für die in dieser Disziplin, zugelassenen Waffen-, Munitionsarten und Ziele zugelassen sind. Auf diesen Schießständen muss das Schießen aus den vorgesehenen Schießpositionen und den vorgesehenen Anschlagsarten erlaubt sein. Auf allen Schießanlagen, die zum BDS-Western-Schießen benutzt werden muss ein Waffentragebereich und auf jedem Schießstand eine Lade- und Entladezone ausgewiesen sein. W 1.02. Waffentragebereich Der Waffentragebereich ist der Bereich einer Schießanlage, in dem Wettbewerbsteilnehmer entladene Waffen führen dürfen. Der Waffentragebereich muss den waffengesetzlichen Anforderungen genügen und muss in der Wettbewerbsausschreibung beschrieben sein oder durch Aushänge in der Schießstätte kenntlich gemacht werden. Der Inhaber des Hausrechtes der Schießstätte gestattet allen Teilnehmern einer Veranstaltung, das Führen von Schusswaffen. Langwaffen dürfen entladen mit geöffnetem Verschluss und mit der Mündung senkrecht nach oben und Revolver geholstert getragen werden. Die Revolver dürfen im Waffentragebereich außerhalb von Sicherheitszonen ohne Erlaubnis des Range-Officers nicht aus dem Holster genommen werden. Die Langwaffen dürfen nur zwischen den einzelnen Schießständen oder Sicherheitszonen offen transportiert werden. Vor dem Verlassen des Waffentragebereichs sind in einer Sicherheitszone die entladenen Revolver und Langwaffen in die Transportbehältnisse zu legen. W-1- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 1.03 Ladezone Eine Ladezone liegt innerhalb des Waffentragebereiches. Hier sind unmittelbar vor Beginn einer Übung (Stage) die hierfür erforderlichen Waffen in der vorgeschriebenen Weise zu laden. Die Tätigkeiten am Ladetisch sind von einem Range Officer oder Helfer zu überwachen. W 1.04 Entladezone Eine Entladezonen liegt innerhalb des Waffentragebereiches. Hier sind unmittelbar nach Beendigung einer Übung (Stage) die Revolver zu entladen und die Langwaffen auf ihren Ladezustand zu überprüfen. Die Tätigkeiten am Entladetisch sind von einem Range Officer oder einem Helfer zu überwachen. W 1.05 Beschaffenheit der Lade- und Entladezonen Jeder zur Durchführung einer Übung (Stage) genutzte Schießstand muss eine Lade- und eine Entladezonen enthalten. Diese sind mit einem Schild: „Ladezone“ bzw. „Entladezone“ zu kennzeichnen. Wände müssen fensterlos, durchschusssicher bzw. rückprallsicher sein. Ablagetische und Gewehrständer sind in ausreichender Zahl bereitzustellen. Für Perkussionsrevolver müssen die Ablagetische so beschaffen sein, dass darauf ausreichend Platz für die zum Laden benötigten Gegenstände vorhanden ist. Die sichere Richtung, in der die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig zu kennzeichnen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten kann. W 1.06 Sicherheitszone, Präsentationszone, und ihre Beschaffenheit Sicherheitszonen und Präsentationszonen sind abgegrenzte Bereiche innerhalb des Waffentragebereichs einer Schießstätte. Sie sind in Richtung Seiten- oder Rückwand des Standes anzulegen. Sie sind mit einem Schild: „Sicherheitszone bzw. Präsentationszone“ zu kennzeichnen. Die sichere Richtung, in die Waffen mit der Mündung gehalten werden dürfen, ist eindeutig zu kennzeichnen. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass sich niemand in der sicheren Richtung aufhalten kann. Seiten- bzw. Rückwände müssen durchschusssicher bzw. rückprallsicher sein. Innerhalb dieser Zonen dürfen die ungeladenen Waffen aus dem Transportbehältnis ausgepackt und vor Verlassen des Waffentragebereichs, in den selben verstaut werden. In der Sicherheitszone können Waffen präsentiert, gereinigt und zerlegt werden. In den Sicherheitszonen sind Ablagetische und Gewehrständer in ausreichender Zahl bereitzustellen. Hantieren mit Munition in einer Sicherheits- oder Präsentationszone führt zur Match-Disqualifikation. W-2- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 1.07 Zuschauerbereich Je nach Beschaffenheit des Schießstandes kann wartenden Teilnehmern oder Zuschauern gestattet werden, sich auf dem Schießstand aufzuhalten, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1. Sie tragen einen Augen- und Gehörschutz. 2. Sie halten sich hinter oder in deutlichem seitlichem Abstand von der Lade- und Entladezone auf. 3. Sie halten sich in einem Mindestabstand von 5 Metern hinter der Startposition der Schützen auf. 4. Sie stören weder den Ablauf noch die Sicherheit der Übungen oder durch lautes Reden. 5. Wenn der Zuschauerbereich als solcher gekennzeichnet ist. W 1.08 Schützenstand Der Schützenstand ist die vorgeschrieben Position von dem aus der Schütze in der vorgeschriebenen Anschlagsart auf die vorgesehenen Scheiben schießt. W 1.09 Fallenlassen von Munition Während einer Übung vom Teilnehmer fallen gelassene Patronen dürfen erst nach Beendigung des Durchganges wieder aufgehoben werden. Die fallen gelassenen Patronen können während des Durchganges durch am Körper des Teilnehmers getragene Munition ersetzt werden. W 1.10 Sicherheit beim Verlassen der Schießposition Wird während eines Übung ein Positionswechsel mit einer Waffe in der Hand vorgenommen, muss: • bei der Büchse der Verschluss geöffnet oder das Patronenlager leer sein. • bei der Flinte der Verschluss offen und die Patronenlager leer sein. • Revolver sind vor dem Positionswechsel zu holstern, der Hammer ruht auf einer leeren Kammer oder abgeschossenen Hülse. W 1.11 „Nicht bereit“ Ist ein Schütze auf die Frage „Sind Sie bereit?“ - „Are you ready?“ nicht bereit, muss er auf die Frage des Schießleiters sofort, mit „Nein“ oder „Nicht bereit“ – „Not ready“ antworten. Ihm ist einmalig Gelegenheit zu geben, seine Vorbereitung innerhalb einer angemessenen Zeit abzuschließen. W 1.12 „Stop“ Der verantwortliche Range Officer kann den Befehl „Stop“ zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer muss daraufhin sofort das Feuer einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers warten. W-3- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 1.13 Herstellen der Standsicherheit Die Waffen sind vollständig zu entladen. Langwaffen sind mit geöffnetem Verschluss und der Mündung senkrecht nach oben zu halten. Die Revolver sind nach dem Entladen zu holstern. Der Range Officer bzw. ein Helfer hat dies zu kontrollieren W 1.14 Standfreigabe bei Sicherheit Niemand darf die Schießbahn betreten oder verlassen, bevor nicht die Standaufsicht das Kommando „Sicherheit Vorhanden“ oder „Range is clear“ gegeben hat. Erst dann darf zum Auswerten vorgetreten werden. Nach dem Auswerten begibt sich der Teilnehmer unverzüglich mit allen verwendeten Waffen in die Entladezone. Der letzte Helfer, der den Stand nach Aufstellen der Ziele verlässt, meldet dem Range-Officer, dass sich niemand mehr vor der Startposition befindet. Der Range-Officer hat diese Meldung zu überprüfen. Nachdem sichergestellt ist, dass sich keine Person vor der Startlinie befindet, kann der nächste Schütze zur Bereit-Position aufgefordert werden. W 1.15 Probeschießen Ein Probeschießen ist nicht erlaubt. W 1.16 Waffen- und Munitionsstörungen Oben genannte Störungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Schützen. Die Zeitnahme wird nicht unterbrochen, wenn der Schütze versucht, unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften die Störung zu beheben. Kann der Schütze die Störung nicht beheben, sorgt der RO dafür, dass die Waffe unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften gesichert wird. Der Schütze kann die Stage mit den verbleibenden Waffen in der vorgeschriebenen Weise fortsetzen. In keinem Fall darf der Schütze mit der defekten Waffe seine Position verlassen. Der Schütze kann das Match mit der reparierten oder einer anderen Waffe fortsetzen. Wird bei Perkussionsrevolvern eine Treibladung nicht gezündet, obwohl das Zündhütchen gezündet hat, muss die Waffe mindestens 10 Sekunden auf den Kugelfang gerichtet bleiben. Danach wird durch erneutes Zünden versucht die Ladung zu zünden. Schlägt dieser Versuch fehl, wird die Waffe durch den RO in geeigneter Weise gesichert. Der Schütze kann die Stage mit den verbleibenden Waffen in der vorgeschriebenen Weise fortsetzen. W 1.17 Fehlladung Eine Fehlladung darf nach Anmeldung bei der Standaufsicht auf den Kugelfang geschossen werden, ohne dass der Schuss gewertet wird. W-4- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 1.18 Versagen von technischem Schiessstandmaterial Der Schütze darf die Übung wiederholen, wenn durch technisches Versagen von Schießstandeinrichtungen oder Zeitmessgeräten kein vollständiges Resultat ermittelt werden konnte. W 1.19 Versagen der persönlichen Ausrüstung Das Versagen der persönlichen Ausrüstung des Schützen berechtigt nicht zu einem Neustart. W 1.20 Schutzbrillen - Gehörschutz Das Tragen einer Schutzbrille und eines Gehörschutzes ist für alle Teilnehmer und Zuschauer während des Aufenthalts auf einem Schießstand Pflicht. W 1.21 „Sweeping“ Als „Sweeping“ bezeichnet man das Überstreichen einer dritten Person mit der Mündung einer geladenen oder ungeladenen Waffe. Es ist verboten und wird entsprechend W 6.12.4 und W 6.12.5 bestraft. W 1.22 Zwei geladene Waffen Es nicht gestattet, gleichzeitig zwei fertiggeladene Waffen in den Händen zu halten. W 1.23 Sicherheitswinkel Bei Schießübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schießen müssen, darf die Mündung der Waffe nur bis 45 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder gegen die Standrichtung gerichtet werden. Bei Schießübungen, die nur von einem Teilnehmer absolviert werden und bei denen nicht gleichzeitig auf demselben Schießstand andere Schießübungen geschossen werden, darf die Mündung der Waffe nur bis 85 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder gegen die Standrichtung gerichtet werden. W 1.24 Beim Umgang mit Schwarzpulver sind Rauchen und offenes Feuer für Schützen und Zuschauer verboten. Mobiltelefone müssen aufgrund ihrer elektrostatischen Wirkung ausgeschaltet bleiben. Es gelten die allgemeinen Regeln des BDS Sporthandbuches Perkussion/Schwarzpulver. W 1.25 Grundlegende Sicherheitsbestimmungen Niemals darf sich eine Person vor der Mündung einer geladenen oder unterladenen Waffe befinden. Übungsbestimmungen dürfen niemals eine Waffenhandhabung verlangen, durch die Personen in Gefahr gebracht werden können. W-5- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 2 Technische Vorschriften, Waffen, Anschlagsarten, Zubehör und Bekleidung W 2.01 Art der benötigten Waffen für Hauptwettbewerbe W 2.01.1 Revolver Disziplin 1890er Zwei Single Action Revolver mit werksmäßig starrer Visiereinrichtung. Mindestkaliber: .38/.357 /Höchstkaliber: .45 (siehe auch Ziffer W 8.01.1) Disziplin 1880er Zwei Single Action Revolver, bis Modelljahr 1890 und originalgetreue Nachbauten. Mindestkaliber: .40 (.38/40) / Höchstkaliber: .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890 (siehe auch Ziffer W 8.01.1) Disziplin 1870er Zwei Perkussion Revolver, bis Modelljahr 1870 und originalgetreue Nachbauten (siehe auch Ziffer W 8.01.1). Mindestkaliber: .36 / Höchstkaliber: .45 Revolver allgemein: Die Griffe der Revolver müssen in Ihrer Form dem Original entsprechen. Die Lauflänge muss mindestens 3 Inch (76mm) betragen. Die Visierungen müssen dem Original entsprechen. W 2.01.2 Büchse Disziplin 1890er Eine Lever- oder Slide-Action Büchse mit Röhrenmagazin und außen liegendem Hammer. Magazinkapazität minimal 10 Patronen. Mindestkaliber: .38/.357 / Höchstkaliber: .45 (siehe auch Ziffer W 8.01.2) Disziplin 1880er Eine Lever- oder Slide-Action Büchse mit Röhrenmagazin, bis Modelljahr 1894 und deren originalgetreue Nachbauten. Magazinkapazität minimal 10 Patronen (siehe auch Ziffer W 8.01.2). Mindestkaliber: .40 / Höchstkaliber: .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890. Disziplin 1870er Eine Lever- oder Slide-Action Büchse mit Röhrenmagazin, bis Modelljahr 1873 und deren originalgetreue Nachbauten. Magazinkapazität minimal 10 Patronen. Mindestkaliber: .44 / Höchstkaliber: .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1880 (siehe auch Ziffer W 8.01.2). Büchsen allgemein: Die Visierung muss dem Original entsprechen. Historische Diopter und Tunnelkorne sind zugelassen. Die Schaftform muss dem Original entsprechen. Das Umwickeln des Repetierbügels mit Leder ist gestattet. W-6- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 2.01.3 Flinte Disziplin 1890er Querflinten mit Doppelabzug ohne automatische Ejektoren sowie Repetierflinten bis Modelljahr 1897 und deren originalgetreue Nachbauten. Mindestkaliber: 20, Höchstkaliber: 12 Disziplin 1880er Hahndoppelflinten mit Doppelabzug ohne automatische Ejektoren sowie Repetierflinten bis Modelljahr 1887 und deren originalgetreue Nachbauten. Mindestkaliber: 16, Höchstkaliber: 12 Disziplin 1870er Hahndoppelflinten mit Doppelabzug ohne automatische Ejektoren. Mindestkaliber: 16, Höchstkaliber: 12 Flinten allgemein Mindestlauflänge: 18 Inch (45,7 cm) Als Visierung ist nur ein Korn in handelsüblicher Ausführung zugelassen (keine Kunststoffleuchtkorne).Eine Visierkimme darf nicht vorhanden sein. Gummischaftkappen sind zulässig. W 2.02 Waffen für Nebenwettbewerbe Nebenwettbewerbe können nicht nur für die unter W2.01 beschriebenen Waffen sondern auch für folgende Waffentypen veranstaltet werden: Einzel- und Mehrladewaffen bis Modelljahr 1899 und deren Nachbauten. Zugelassen sind alle Zentralfeuerpatronen mit Randhülse bis Einführungsjahr 1899. Ein- und mehrschüssige Vorderladerwaffen unter Verwendung von Schwarzpulver als Treibladungsmittel. Für den Umgang mit Vorderladerwaffen gelten die allgemeinen Regeln des BDS Sporthandbuches Perkussion/Schwarzpulver. W 2.04 Anschlagsarten W 2.04.1 Freier Anschlag Fehlt eine Spezifikation des Anschlags, kann der Schütze in beliebigem Anschlag schießen. W 2.04.2 „stehend freihändig“ Beim Stehendanschlag muss der Schütze frei stehen. Er darf sich weder anlehnen noch aufstützen.. Die Waffe kann mit einer oder beiden Händen gehalten werden, sofern es die Übungsbeschreibung zulässt. Schießarm und Handgelenk dürfen durch Hilfsmittel weder gehalten noch gestützt werden. W 2.04.3 „kniend“ Beim Kniendschießen muss der Schütze den Boden mit einem oder beiden Knien berühren. Arme und Gesäß dürfen den Boden nicht berühren. W-7- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 2.04.4 Einhändiger Anschlag (Revolver) Beim einhändigen Anschlag kann der Revolver sowohl mit der Schusshand als auch mit der Nicht- Schusshand gespannt werden. Das Schießen mit der Nicht-Schusshand darf vom Schützen nicht gefordert werden. W 2.04.5 Beidhändiger Anschlag (Revolver) Beim beidhändigen Anschlag kann der Revolver mit der Nicht- Schusshand gespannt und unterstützt werden. Nach den Spannvorgang ist die zweite Hand deutlich (min. 30 cm) von der Waffe fernzuhalten. W 2.04.6 Schießen im liegenden Anschlag Beim BDS-Western-Schießen ist Schießen im liegenden Anschlag grundsätzlich nicht zulässig. W 2.05 Deutschüsse Ungezielte oder Deutschüsse sind nicht erlaubt und werden mit einer StageDisqualifikation geahndet. W 2.06. Bereit-Position Als Bereit-Position wird die Haltung bezeichnet, bei der sich die Waffen im Holster oder in einer anderen vorgeschriebenen Lage befinden und die Hände des Schützen sich in der vorgeschriebenen Ausgangsstellung befinden. Bewegungen zur Waffe, vor dem Startsignal, sind unzulässig. Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler geahndet. W 2.07. Zubehör W 2.07.1 Holster Für die Disziplin 1890er sind Holster im Western-Stil, ohne Anspruch auf Authentizität, zugelassen. Für die Disziplin 1880er und 1870er sind Holster im originalgetreuen Stil des amerikanischen Westen vor 1900 bzw. 1880 erforderlich. Jeder Teilnehmer benötigt einen Gürtel, mit zwei daran befestigten Holstern, in denen die Revolver sicher gehalten werden. Schulterholster sind verboten. Die Holster müssen in einem Mindestabstand von je einer Faustbreite links und rechts vom Bauchnabel platziert sein. Für Holster und Gürtel sind zeitgenössische Materialien, wie Leder oder Canvas-Gewebe vorgeschrieben. Auf der Seite der Nicht- Schusshand kann ein Holster benutzt werden, das das Tragen des Revolvers mit dem Griff nach vorn gestattet. Der Tragewinkel dieses Holsters darf höchstens 30°, bezogen auf die vertikale Achse, betragen. Diese Holster sind so zu tragen, dass mit einer leichten Körperdrehung in Richtung Kugelfang beim Ziehen der Waffe ein Freikommen der Mündung innerhalb von 85° Regel sichergestellt ist. Diese Körperdrehung ist vorgeschrieben für alle Nutzer dieser Trageweise. Die Range-Officer sind angewiesen, in jedem Briefing besonders darauf hinzuweisen. W-8- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 2.07.2 Patronengürtel und Halter Der Holster-Gürtel kann mit einer beliebigen Anzahl von Halteschlaufen für Patronen versehen sein. Zusätzlich ist das Tragen eines weiteren Patronengürtels erlaubt. An diesem Patronengürtel kann eine beliebige Anzahl von Schlaufen für Kurzwaffen- und Schrotpatronen vorhanden sein. Dieser Gürtel muss auf oder unterhalb des Bauchnabels getragen werden und darf das sichere Ziehen der Kurzwaffen nicht beeinträchtigen. Die Aufnahme der Patronen darf nicht vom Körper abstehen. In den Disziplinen 1870er / 1880er dürfen die Schrotpatronen nur in Einzelschlaufen gehalten werden. Das Tragen von Patronenhaltern an Armen, Beinen und Hosenträgern oder von entsprechenden Vorrichtungen an der Waffe ist verboten. Das Tragen von Munition in der Hand, im Mund oder in anderen Körperöffnungen ist verboten. W 2.07.3 Kleidungsordnung Das BDS-Westernschießen ist eine Sportart die sich an dem historischen Hintergrund der Pionierzeit der zweiten Hälfte des 1900 Jahrhunderts im amerikanischen Westen orientiert. Das Tragen von stilgerechter Kleidung und Schuhwerk, die für den amerikanischen Westen des ausgehenden 19. Jahrhunderts typisch waren, sind für alle Teilnehmer bei offiziellen Veranstaltungen des BDS vorgeschrieben. Dies gilt für die Teilnahme am Wettkampf sowie für alle offiziellen Zeremonien der Veranstaltung einschließlich der Siegerehrungen. Für alle männlichen Teilnehmer ist das Tragen einer stilgerechten Kopfbedeckung Pflicht. Die Bekleidungsvorschriften müssen in einer Wettkampfausschreibung eindeutig und verbindlich gefordert werden. W 2.07.4 Nicht zugelassene Bekleidung und Ausrüstung 1. Ausrüstungsgegenstände aus Nylon, Plastik, etc. 2. Moderne Schießhandschuhe 3. Kurzärmelige Hemden, T-Shirts 4. Moderne oder mit Federbändern geschmückte Hüte 5. Designer Jeans 6. Baseball Mützen 7. Tennis-, Lauf-, Jogging-, Aerobic- und Wanderschuhe 8. Kleidung mit Werbeaufdrucken, Logos, Stickern etc.. 9. Armbanduhren in den Disziplinen 1870er und 1880 W 2.07.5 Jacken + Mäntel Jacken und Mäntel, die von Teilnehmern getragen werden, müssen, soweit sie die am Gürtel getragenen Revolver bedecken, während der Absolvierung der Schießübungen ausgezogen werden. W-9- I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 2.08 Sicherheit- und Regeltest Alle Teilnehmer von BDS Wettbewerben oberhalb der Vereinsebene müssen den Sicherheits- und Regeltest erfolgreich abgelegt haben. Sie müssen den nummerierten BDS-Westernstern in der offiziell ausgegebenen Form sichtbar an der Oberbekleidung tragen. Das Tragen anderer Abzeichen an der Oberbekleidung während der aktiven Teilnahme an den Wettbewerben ist nicht gestattet. Die Teilnahme von Nicht- BDS Mitgliedern regelt der Veranstalter. W 3 Offizielle Personen einer Westernveranstaltung Beim BDS-Western-Schießen werden folgende offizielle Personen namentlich genannt: W 3.01 Match Director Er hat die Entscheidungsgewalt in allen Angelegenheiten, die den Schießstand und die Organisation der Veranstaltung betreffen. W 3.02 Range Master Er ist hinsichtlich der Regelauslegung, der Verhängung von Strafen und der Einteilung der Range Officer entscheidungsbefugt. Er ist verantwortlich für die Planung und den Aufbau der Stages. W 3.03 Range Officer Er ist auf dem jeweiligen Stand die verantwortliche Aufsichtsperson. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten. Sind mehrere Range Officer gleichzeitig auf einem Stand, ist einer von diesen vom Range Master als Chief Range Officer zu benennen. Diesem obliegt die Leitung des Schießbetriebes. Werden Vorderladerwaffen verwendet, muss mindestens ein Range Officer auf der Stage im Besitz einer Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz sein. W 4. Wettbewerbsausschreibung Neben den üblichen Angaben in Ausschreibungen für Schießsportveranstaltungen, sind folgende Angaben für die Ausschreibung einer BDS-WesternSchießveranstaltung vorgeschrieben: Der Waffentragebereich der Schießstätte, in der das Führen von Schusswaffen erlaubt ist. Die verbindlichen Bekleidungsvorschriften. Art und Anzahl der Stages für den Hauptwettbewerb (Main Match). Art und Anzahl der Ziele für jede der drei Waffenarten für das Hauptmatch Besondere Munitionsvorschriften (verwendbare Kaliber, Geschosse u. Schrotvorladung) Verpflichtung jedes Teilnehmers beim Abkleben oder Wiederaufstellen von Zielen oder bei der Auswertung (wenn vorgesehen). Schießstättenspezifische Sicherheitsvorschriften. W - 10 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ Beschreibung für den oder die Nebenwettbewerbe (Side Matches). Die Beschreibung der Stages, kann erst am Veranstaltungstag bekannt gegeben werden. W 5 Ziele – Wertung W 5.01 Ziele W 5.01.1 Metallklappziele beim Hauptwettbewerb (Main Matches) Bei Verwendung von Metallklappscheiben ist sicher zu stellen, dass eine Mindestschussentfernung von 7 m zum Ziel eingehalten wird. Stahlziele müssen mit einem Splitterschutz versehen werden. Durchgebogene oder in der Oberfläche stark aufgekraterte Metallscheiben sind unverzüglich auszutauschen. Nicht bewegliche Metallteile (Sockel) müssen mit rückprallsicherem Material abgedeckt werden. Für das Beschießen mit den Revolvern sind große und kleine IPSC Classic Popper (siehe Regelteil IPSC Schießen) und Klapp- und Pendelziele mit runden oder quadratischen Platten von einem Durchmesser bzw. mit einer Kantenlänge von 20cm bis 40cm zugelassen. Von den vorgesehenen Schießpositionen sind diese in Zielgruppen wie folgt anzuordnen: 1. für Revolver zwischen 7 und 15 m Distanz 2. für Flinten zwischen 7 und 15 m Distanz 3. für Büchsen zwischen 15 und 50 m Distanz. W 5.01.2 Treffer bei Metallscheiben Als getroffen zählen Metallklappscheiben nur, wenn sie durch einen Treffer umgeworfen werden. Pendelziele müssen sich deutlich sichtbar bewegen, zur Trefferbeobachtung sind drei Spotter aus der Posse einzuteilen. Mehrheitlich angezeigte Wertung gilt. W 5.01.3 Einstellung der Metallklappziele Zum Einstellen der Metallklappziele wählt der Veranstalter eine handelsübliche Patrone im Kaliber .38 Special mit 10,2 Gramm Bleigeschoss und eine Subsonic Schrotpatrone im Kaliber 12/70 mit 24 Gramm Vorlage und 2,4 mm Schrotstärke. Zum Beschießen der Ziele werden ein Revolver mit 4 ¾“ Lauflänge, eine Büchse und eine Flinte mit Zylinderbohrung mit je 20“ Lauflänge verwendet. Die Metallziele sind so einzustellen, dass Sie bei einem Treffer bei Classic Poppern im gesamten runden Bereich und bei anderen Metallzielen bei Treffern an beliebiger Stelle sicher umgeworfen werden. Es muss sichergestellt werden, dass kein Ziel durch das Beschießen von Nachbarzielen umgeworfen werden kann. Sollte es dennoch vorkommen, ist die „eingesparte“ Patrone in den Kugelfang zu verschießen. W - 11 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 5.01.4 Kalibrierschuss Sollten während eines Wettbewerbes Zweifel an der richtigen Einstellung eines Fallzieles bestehen, kann der Wettbewerbsteilnehmer einen gezielten Testschuss unter Verwendung der unter W 5.01.3 beschriebenen Waffen und Munition verlangen. W 5.01.5 Alternative Ziele Kunststoffziele, Wurfscheiben, Luftballons und Pappscheiben mit einem Durchmesser von ca.30cm sind für alle Waffenarten zulässig. Die IPSC Classic Scheibe ohne Zonenwertung ist für das Beschießen mit Revolvern, Büchsen und Flinte (mit Flintenlaufgeschossen) zugelassen. W 5.01.6 Ziele bei Nebenwettbewerben Außer den Zielen der Hauptwettbewerbe können beim Büchsenschießen u.a. offizielle Ziele des Silhouettenschießens sowohl in halber oder voller Größe verwendet werden. Dabei dürfen die Ziele – soweit die für die Schießstätte geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt werden - in den für das Silhouettenschießen vorgesehenen Entfernungen aufgestellt werden. Bei Wettbewerben mit Langwaffen, die Munition mit einer Mündungsenergie von mehr als 1500 Joule oder mit einer Mündungsgeschwindigkeit von über 400 m/s verschießen, beträgt die Mindestentfernung bei der Verwendung von Metallzielen: 1. 50 m, wenn Blei- oder verkupferte Geschossen zugelassen sind 2. 75 m, wenn Mantelgeschosse zugelassen sind W 5.02 Hauptwettbewerb (Main Match) Ein offizielles BDS-Western-Schießen, besteht immer aus einem Hauptmatch, das mindestens vier Stages beinhaltet. Bei einer offiziellen Meisterschaft im BDS-Western-Schießen muss mindestens die Hälfte aller Stages die Verwendung von vier Waffen erfordern. Übungen, die eine Verwendung nur einer Waffe erfordern sind unzulässig. W 5.02.1 Wertung beim Hauptwettbewerb (Main Match) Jede Stage wird für sich gewertet. Die Addition der Platzziffern der einzelnen Stages ergibt die Gesamtplatzziffern der Teilnehmer für das Haupt-Match. Der Teilnehmer mit der geringsten Summe aller Platzziffern ist der Gewinner. Bei Punktegleichstand entscheidet die kürzere Gesamtzeit. W 5.02.2 Stagewertung Mit dem Timer wird die Zeit ermittelt, die ein Teilnehmer zur Absolvierung einer Stage benötigt. Zu der Schießzeit erhält der Teilnehmer für jedes nicht umgeschossene Ziel (bei Verwendung von Nicht-Fallzielen, für jedes nicht getroffene) einen Strafzeitzuschlag von 5 Sekunden. W - 12 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ Für Ablauffehler und leichte Sicherheitsverstöße werden Strafzeitzuschläge von 10 Sekunden verhängt Aus der absolvierten Schießzeit und den Strafzeitzuschlägen ergibt sich die Gesamtzeit einer Stage. Sieger einer Stage ist der Teilnehmer mit der geringsten Gesamtzeit. Er erhält für diese Stage die Platzziffer 1. Der zweitschnellste Teilnehmer erhält die Platzziffer 2 usw. Teilnehmer, die eine Stage-Disqualifikation erhalten oder die Stage nicht ordnungsgemäß beendet haben, erhalten für diese die schlechteste Platzziffer. (Zeitvergabe von 999 Sekunden in der Auswertung) W 5.02.3 Vom Match disqualifizierte Teilnehmer Teilnehmer, die während einer BDS-Western-Veranstaltung vom HauptMatch disqualifiziert werden, sind aus der Wertung zu streichen. W 5.02.4 Wettkampfwertung Es wird immer eine Gesamtwertung für alle Teilnehmer und Disziplinen erstellt. Aus der Gesamtwertung wird die Wertung in den einzelnen Wertungsklassen und Disziplinen erstellt. Eine Prämierung der Teilnehmer erfolgt nur innerhalb der einzelnen Wertungsklassen. Die Wertungsklassen unterteilen sich: • Wertungsklasse (Categorie) 1890 (Maßgebend für die Einteilung in die Wertungsklassen ist das Alter am ersten Wettkampftag.) Woman Traditional 16 – 48 Jahre Forty-Niners 49 – 59 Jahre Senior 60 – 69 Jahre Elder Statesmen ab 70 Jahre • Wertungsklassen (Categories) 1870 / 1880 In diesen Wertungsklassen gibt es nur eine Gesamtwertung ohne weitere Unterteilungen. W 5.02.5 Wertung von Zusatzklassen Dem Veranstalter steht es frei, Zusatzwertungen für z.B. einen OverallMatch-Sieger, den jeweiligen Sieger einer Stage oder eine Prämierung für einen „Clean Run“ (Schütze hat das gesamte Match ohne Fehlschüsse absolviert) auszuschreiben. W 5.03.1 Wertung bei Nebenwettbewerben (Side Matches) Für Nebenwettbewerbe wird jeweils eine separate Wertung erstellt. W - 13 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 6 Disziplinen und Ablauf beim Hauptwettbewerb (Main Match) W 6.01 Disziplinen beim BDS Westernschiessen W 6.01.1 Disziplin 1890er Waffen: 2 Single Action Revolver mit werksmäßig starrer Visierung 1 Lever- oder Slide-Action-Büchse 1 Querflinte oder 1 Repetierflinte bis Modelljahr 1897 Kaliber: Kugelpatronen, Minimum Kaliber .38/ .357 Schrotpatronen, Minimum Kaliber 20/70 Munition: Fabrik- od. wiedergeladene Kugelpatronen mit Nitropulverladung. Schrotpatronen, nur Fabrikmunition. Manipulation der Patronen verboten. Anschlag: Beidhändiger Anschlag ist erlaubt. Es darf nur mit einem Revolver zur gleichen Zeit geschossen werden Holster: Im Western-Style ohne Anspruch auf Authentizität Outfit: Im Western-Style ohne Anspruch auf Authentizität W 6.01.2 Disziplin 1880er Waffen: 2 Single Action Revolver, Modeljahr bis 1890 1 Lever- oder Slide-Action-Büchse bis Modeljahr bis 1894 1 Hahndoppelflinte oder 1 Repetierflinte bis Modelljahr 1887 Kaliber: Kugelpatronen, Minimum Kal. .40 (.38/40) u. Einführungsjahr der Patrone vor 1890 Schrotpatronen, Minimum Kaliber 16/65 Munition: Fabrik- od. wiedergeladene Munition mit Schwarzpulverladung sofern der genutzte Schießstand keine Zulassung für Schwarzpulver hat, kann diese Disziplin auch mit mit Nitropulver geladener Munition geschossen werden. Anschlag: Einhändiger Anschlag ist vorgeschrieben. Es darf nur mit einem Revolver zur gleichen Zeit geschossen werden. Holster: Originalgetreu im Western-Style vor 1900 Outfit: Originalgetreu im Western-Style vor 1900, gemäß Outfit Liste. W 6.01.3 Disziplin 1870er Waffen: 2 Perkussions Revolver, Modeljahr bis 1870 1 Lever Action Büchse , Modeljahr bis 1873 1 Hahndoppelflinte Kaliber: Revolvern, Minimum Kaliber .36 Büchse, Minimum Kaliber .44 und Einführungsjahr der Patrone bis 1880 Flinte, Minimum Kaliber 16 GA Munition: Patronenmunition mit Schwarzpulverladung W - 14 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ Revolver werden mit losem Schwarzpulver oder Papierpatronen geladen. Anschlag: Holster: Outfit: Einhändiger Anschlag ist vorgeschrieben. Es darf nur mit einem Revolver zur gleichen Zeit geschossen werden. Originalgetreu im Western-Style vor 1880 Originalgetreu im Western-Style vor 1880, gemäß Outfit Liste. W 6.02 Grundsätzliches zu allen Schießübungen beim BDS-WesternSchießen Übungsaufbauten, Ziele und Übungsabläufe dienen nur dem sportlichen Wettstreit. BDS-Western-Schießveranstaltungen und einzelne Stages dürfen nicht mit Namen belegt werden, die zu Missverständnissen über den Charakter des BDS Westernschießens führen. Es ist verboten, Übungsanforderungen oder Aufbauten zu verlangen oder zu verwenden, die als kampfmäßiges Schießen oder Verteidigungsschießen interpretiert werden können. Dazu zählen die Auforderung an die Teilnehmer während einer Übung bestimmte Ausrufe zu tätigen oder die Verwendung von nicht transparenten Sichtblenden, die beim Betrachter den Eindruck von Gebäuden hervorrufen könnten. Jede Stage muss nach einem vorgeschriebenen Ablauf absolviert werden. Pro Stage kann, vor Abgabe des ersten Schusses, eine spielerische Einlage gefordert werden, diese darf jedoch den Übungsablauf nicht dominieren und keine Kampfsituation simulieren. Es ist darauf zu achten, dass die Übungsanforderungen den durchschnittlichen physischen Fähigkeiten der Teilnehmer angepasst sind. Laufstrecken und die Entfernungen zwischen den Schießpositionen sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken. W 6.03 Aufbau der Stages des Hauptwettbewerbes Jede Stage beim BDS-Western-Schießen besteht aus einer bestimmten Anzahl von Zielgruppen, die für das Beschießen mit einer bestimmten Waffenart vorgesehen sind. Dabei gilt: 1. für das Beschießen mit den Revolvern sind pro Revolver 5 Ziele zu verwenden. 2. für das Beschießen mit der Flinte sind mindestens 2 oder höchstens 10 Ziele zu verwenden. 3. für das Beschießen mit der Büchse sind mindestens 6 und höchstens 12 Ziele zu verwenden. W - 15 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ Ist es bei einer Stage gestattet, nicht umgeschossene Ziele zusätzlich mit der Flinte zu beschießen, dürfen für die Flinte selbst höchstens 8 Ziele verwendet werden. Ein Stage-Aufbau muss aus mindestens 10 und darf aus nicht mehr als 32 Zielen bestehen. W 6.04 Hindernisse Hindernisse, die übersprungen, überklettert oder überstiegen werden müssen, sind unzulässig. W 6.05 Disziplinablauf W 6.05.1 Fertigmachen und Laden Der Range Officer ruft den Schützen namentlich oder mit dessen Startnummer auf. Dieser begibt sich mit den für die Übung erforderlichen Waffen in die Ladezone und lädt diese nach dem Kommando: „Laden und Fertigmachen“ („Load and make ready“) unter Aufsicht eines Range Officers in der vorgeschriebenen Weise. Nach dem Laden sind die Revolver zu holstern und die unterladene Büchse mit der Mündung senkrecht nach oben zu halten. Die entladene Flinte kann mit offenem Verschluss mit der Mündung senkrecht nach oben gehalten oder in einen Gewehrständer in der Ladezone abgestellt werden. Der Schütze hält sich in der Ladezone bereit, bis er vom Range Officer aufgerufen wird. W 6.05.2 Der Ladevorgang bei Perkussionsrevolvern W 6.05.2.1 Einbringen der Treibladung Zum Einfüllen des Pulvers dürfen Laderöhrchen oder vorgefertigte Papierpatronen verwendet werden. Die Trommel darf zum Laden ausgebaut werden. Vor oder hinter dem Geschoss muss ein Abdichtmittel geladen werden, um das gleichzeitige Zünden anderer Kammern zu vermeiden. W 6.05.2.2. Aufsetzen der Zündhütchen Alle geladenen Kammern sind mit einem Zündhütchen zu versehen, damit ein Überspringen des Zündfunkens verhindert wird. Zündhütchen sind erst unmittelbar vor Startbeginn am Ladetisch, bei eingebauter Trommel zu setzen. W 6.06 Ladezustand der verwendeten Waffen beim Start W 6.06.1 Revolver Sieht eine Stage 10 Revolverziele vor, sind beide Revolver mit jeweils 5 Patronen so zu laden, dass sich unter dem entspannten Schlaghahn eine leere Kammer befindet. Sieht eine Stage nur 5 Revolverziele vor, darf der Schütze nur einen mit 5 Patronen geladenen Revolver mit sich führen. Der zweite Revolver kann ungeladen mitgetragen werden. W - 16 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 6.06.2 Flinte Die Flinte darf erst nach dem Startsignal und dem Erreichen der vorgesehenen Schießpositionen geladen werden. Wird die Flinte erst nach der Verwendung einer anderen Waffe eingesetzt, ist diese ungeladen, mit geöffnetem Verschluss auf der vorgesehenen Position abzustellen (abzulegen). Bei Hahnflinten dürfen die Hähne bereits gespannt sein. Wird nach der Flinte noch mit einer weiteren Waffe geschossen, ist die Flinte nach Abgabe des letzten Schusses zu entladen und mit offenem Verschluss abzustellen (abzulegen). W 6.06.3 Büchse Die unterladene Büchse darf erst nach dem Startsignal und dem Erreichen der vorgesehenen Schießpositionen durchgeladen werden. Wird die Büchse erst nach Verwendung einer anderen Waffe auf der Stage eingesetzt, ist diese unterladen mit geschlossenem Verschluss auf der vorgesehenen Position abzustellen (abzulegen). Wird nach der Büchse noch mit einer weiteren Waffe geschossen, ist diese nach Abgabe des letzten Schusses zu entladen und mit offenem Verschluss abzustellen (abzulegen). W 6.07 Startposition und Ablauf beim Start Der in der Ladezone wartende Schütze wird aufgefordert sich an die Startposition zu begeben. Der Schütze begibt sich mit geholsterten Revolvern und mit der Mündung nach oben gehaltenen Langwaffen an die Startposition. Falls erforderlich stellt der Schütze oder ein Range Officer eine oder beide Langwaffen an der hierfür vorgesehenen Position ab. Niemals darf eine Langwaffe vor der Schießposition für eine andere Waffe, der dazugehörenden Zielgruppe oder in der sich daraus ergebenden Schussrichtung abgestellt (abgelegt) werden. Der Schütze nimmt an der Startposition die Bereit-Position ein. Dann erfolgt die Frage „Sind Sie bereit?“ („Are you ready?“). Erfolgt kein Einwand durch den Schützen, wird das Kommando „Achtung“ („Stand by“) gegeben. Innerhalb von 1 –3 Sekunden erfolgt nun das Startsignal. Die Zeitmessung erfolgt mit einem Timer. Der letzte Schuss stoppt die Zeitnahme. Es erfolgt die Trefferaufnahme. Der Schütze begibt sich direkt in die Entladezone. W 6.08 Nachladen und Wiederbeschießen von Zielen W 6.08.1 Revolver Im Rahmen einer Stage ist es verboten, die Revolver nachzuladen. Es sind alle Patronen abzuschießen und danach die Revolver zu holstern. W - 17 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 6.08.2 Flinten Werden mehr als zwei Ziele für die Flinte verwendet, ist das Nachladen Bestandteil einer Stage. Repetierflinten dürfen höchstens mit zwei Patronen geladen sein. Die Übungsbeschreibung kann verlangen, dass der Schütze, solange nicht alle Ziele getroffen sind, nachzuladen und die Ziele weiter zu beschießen hat. Pro Stage sind maximal 12 Schuss zulässig. Die Flinte ist während des Nachladens mit ihrer Mündung immer in eine sichere Richtung zu halten. Beim Entladen dürfen die Läufe zum Entfernen der Patronenhülsen nach oben gerichtet werden. W 6.08.3 Büchsen Bei der Büchse ist zu unterscheiden zwischen dem Durchladen, dem damit verbundenen Fertigladen der im Magazin befindlichen Patronen und dem Nachladen von Patronen ins Magazin. Das Nachladen von Patronen in das Magazin der Büchse nach dem Startsignal kann vorgeschrieben werden. Pro Stage sind maximal 12 Büchsenschüsse zulässig. Beim Durchladen und beim Nachladen ist die Büchsenmündung in eine sichere Richtung zu halten. W 6.09 Reihenfolge der zu beschießenden Zielgruppen des Hauptwettbewerbes Die Reihenfolge der Zielgruppen für die vier Waffen ist vom Veranstalter vorzuschreiben. Für Ziele innerhalb einer Zielgruppe kann eine Reihenfolge festgelegt werden. Ein Beschießen von Zielen in der falschen Reihenfolge führt zur Vergabe von Strafzeiten. W 6.10 Schießpositionen Jede Stage besteht aus verschiedenen Schießpositionen, die der Schütze in einer festgelegten Reihenfolge zu absolvieren hat. Jeder Schießposition ist eine oder mehrere Zielgruppen zugeordnet. Das Beschießen von Zielen aus Zielgruppen, die nicht für das Beschießen aus dieser Position vorgesehen sind, führt zur Vergabe von Strafzeiten. Ist das Beschießen einer falschen Zielgruppe aus Gründen der Sicherheit oder damit verbundenen Schäden am Schießstand unzulässig, bricht der Range Officer das Schießen ab. Die Schießpositionen müssen zweifelsfrei definiert sein. Holzrahmen sind als Stolperschwelle zu kennzeichnen. Die Schießpositionen sind so festzulegen, dass ein Schütze nicht gezwungen wird, sich mit einer geladenen Waffe nach rückwärts - d.h. weg vom Hauptgeschossfang - zu bewegen. Hat ein Schütze eine Schießposition verlassen, darf er zu keiner der bereits absolvierten Schießpositionen zurückkehren. Bei Nichtbeachten der Schießpositionen werden Zeitstrafen vergeben. W - 18 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 6.11 Trefferaufnahme Die Trefferaufnahme und Erfassung der Strafzeiten hat auf der Schießbahn in Anwesenheit des Schützen zu erfolgen. Der Schütze ist gehalten, die Korrektheit der Trefferaufnahme zu überprüfen und im Anschluss sein Wertungsblatt abzuzeichnen. Mit Ausnahme von Rechenfehlern darf dann nicht mehr korrigiert werden. W 6.12 Strafen W 6.12.1 Fehlschüsse Fehlschüsse werden mit je 5 Sekunden Strafzeit belegt. W 6.12.2 Ablauffehler (wird als MSV gewertet) Ein Ablauffehler wird bei Nichteinhaltung des vorgeschriebenen Übungsablaufes vergeben und mit 10 Sekunden Strafzeitzuschlag belegt. Es darf pro Schütze und Stage nur ein Ablauffehler gewertet werden. W 6.12.3 Sicherheitsverstöße (Minor Safety Violation = MSV) Geringe Sicherheitsverstöße werden mit 10 Sekunden Strafzeitzuschlag belegt, bei: 1. Beschießen von Zielen aus einer falschen Schießposition ohne Sicherheitsverstoß 2. Mitführen einer Langwaffe über die zum Abstellen / Ablegen vorgesehene Position hinaus. 3. Ziehen der Revolver vor Erreichen der vorgesehenen Schießposition 4. Umfallen einer abgestellten, ungeladenen, offenen Langwaffe innerhalb der 85° Regel 5. Abstellen einer Langwaffe mit geschlossenem Verschluss oder mit einer Hülse im Patronenlager oder mit einer Patrone im Magazin oder Zubringer. 6. Laden der Langwaffe mit mehr als der vorgegebenen Patronenzahl. 7. Aufheben fallen gelassener Munition während der laufenden Stage. 8. Positionswechsel mit nicht geholstertem(n) Revolver(n) 9. Patrone im Magazin oder Zubringer der Büchse am Ende der Stage. W 6.12.4 Stage-Disqualifikation (SDQ) Eine Stage-Disqualifikation wird verhängt für: 1. 2. 3. 4. Patrone im Patronenlager der Langwaffe vor dem Startsignal. Revolver wurde geladen / gespannt geholstert. Fallenlassen einer ungeladenen Waffe. Unbeabsichtigte Schussabgabe / Geschosseinschlag innerhalb von 1,5 bis 3 Meter vor den Schützen. 5. Ablegen oder holstern einer fertiggeladenen Waffe. 6. Positionswechsel mit fertiggeladener Langwaffe. 7. Unsichere Waffenhandhabung, Deutschuss etc. W - 19 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ 8. Gebrauch einer unzulässigen oder unzulässig modifizierten Waffe. 9. Verstoß gegen die 85° Regel ohne Sweeping. 10. Sweeping mit ungeladener Waffe. 11. Das Durchladen der Büchse vor Erreichen der vorgesehenen Schießposition 12. Beschießen von Zielen aus einer falschen Schießposition mit Sicherheitsverstoß. Eine Stage-Disqualifikation bedeutet, dass der Schütze für diese Stage keine Wertung erhält. (Zeitvergabe von 999 Sekunden in der Auswertung und somit die schlechteste Platzziffer) W 6.12.5 Match-Disqualifikation (MDQ) Eine Match-Disqualifikation wird verhängt für: 1. Laden einer Waffe außerhalb der Ladezone. 2. Fallenlassen einer geladenen Waffe. 3. Unbeabsichtigte Schussabgabe / Geschosseinschlag näher als 1,5 Meter vor den Schützen. 4. Sweeping mit geladener Waffe. 5. Hantieren mit Munition innerhalb einer Sicherheitszone. 6. Aufsässiges oder unsportliches Verhalten 7. Schießen unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Wahrnehmung störenden Medikamenten. 8. Verwendung von unzulässiger Munition 9. Verwendung von nicht zugelassenem Treibladungspulver oder Zündmitteln. 10. Zwei Stage-DQ in einem Match. W 6.12.6 „Spirit of the Game“ Wer sich gegenüber seinen Mitbewerbern, durch Umgehung der BDS Regeln oder einer Stage-Beschreibung, einen Vorteil zu verschaffen sucht oder sonstiges unsportliches Verhalten gegenüber anderen Schützen zeigt, wird mit 30 Strafsekunden bestraft. W 6.12.7 Teilnehmer mit Handicap Ist ein Teilnehmer in Folge gesundheitlicher oder körperlichen Einschränkungen nicht in der Lage, eine Übungsanforderung in der vorgeschriebenen Weise zu erfüllen, ist ihm zu gewähren, die Übung im Rahmen seiner Möglichkeiten ohne Strafzeitzuschlag zu absolvieren. Benötigt ein Teilnehmer auf seine Behinderung abgestimmte Ausrüstungsgegenstände oder Waffen, sind diese vom Match Director nach Prüfung der Sachlage zuzulassen. W - 20 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 7 Disziplinen und Ablauf beim Nebenwettbewerben (Side Matches) W 7.01 Nebenwettbewerbe (Side Matches) Der Veranstalter einer BDS-Western-Schießveranstaltung kann Nebenwettbewerbe veranstalten. W 7.02 Ablaufsbeschreibung von Nebenwettbewerben (Side Matches) Der Veranstalter muss vor Beginn eines Nebenwettbewerbes den Übungsablauf bekannt geben. W 7.03 Feuerlinie (Schützenstand) Nebenwettbewerbe werden von einer festen Feuerlinie aus geschossen. W 7.04 Arten von Nebenwettbewerben (Side Matches) W 7.04.1 Shoot-Off Dabei schießen jeweils zwei Personen von einer gemeinsamen Feuerlinie auf jeweils eine bestimmte Zielgruppe. Wer seine Zielgruppe zuerst vollständig umgeschossen oder getroffen hat, ist der Sieger und kommt eine Runde weiter. W 7.04.2Posse-Shoot Mannschaftspräzisionsschießen von einer festen Feuerlinie. Hierbei ist es nicht erlaubt, geladene Revolver vor dem Start zu holstern. Eine Mannschaft besteht aus mehreren Schützen. Eine bestimmte Anzahl von Zielen ist in einer vorgegeben Zeit, oder bei Zeitnahme des letzten Schusses, zu beschießen. Entfernung nach den örtlichen Gegebenheiten. Ziele entsprechend der Sportordnung des BDS Western Schießen, IPSC Schießen oder Silhouettenschießen. W 7.04.3Long-Range-Rifle Büchsenpräzisionsschießen auf mindestens 50m. Weitere Entfernungen nach örtlichen Gegebenheiten. Eine bestimmte Anzahl von Zielen ist in einer vorgegeben Zeit, oder bei Zeitnahme des letzten Schusses, zu beschießen. Entfernung nach den örtlichen Gegebenheiten. Ziele entsprechend der Sportordnung des BDS Western Schießens, IPSC Schießens oder Silhouettenschießens. W 7.04.4 Speed-Shoot Zeitschießen mit Büchse, Flinte oder Revolver. Unter Zeitnahme des letzten Schusses ist eine bestimmte Anzahl von Zielen zu beschießen. Entfernung nach den örtlichen Gegebenheiten. Ziele entsprechend der Sportordnung des BDS Western Schießens, IPSC Schießens oder Silhouettenschießens. W 8 MUNITION W - 21 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 8.01 Munition für Hauptwettbewerbe W 8.01.1 Revolverpatronen Das Mindestkaliber beträgt bei der: Disziplin 1890er = .38/.357 Disziplin 1880er = .40 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890 Disziplin 1870er = .36 (Perkussion) Das Höchstkaliber beträgt bei der: Disziplin 1890er = .45 Disziplin 1880er = .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890 Disziplin 1870er = .45 (Perkussion) Zugelassen sind Revolverpatronen entsprechend der Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition im Bundesanzeiger vom 10.Januar 2000 und zusätzlich die Patronen .44/40 Winchester (.44 WCF) und .38/40 Winchester (.38 WCF). Die Bewegungsenergie der Geschosse darf 1500 Joule nicht überschreiten. Zugelassen sind fabrik- oder wiedergeladene Patronen mit Bleigeschossen oder galvanisch verkupferten bzw. beschichtete Geschossen, die aus den Kurzwaffen des Teilnehmers eine Mündungsgeschwindigkeit von 305 m/s=1000 fps nicht überschreiten. Spitz-,Teil- und Vollmantelgeschosse sind nicht zugelassen. In Perkussionsrevolvern dürfen nur Geschosse aus Blei oder einer Bleilegierung verwendet werden. W 8.01.2 Büchsenpatronen Das Mindestkaliber beträgt bei der: Disziplin 1890er = .38/.357 Disziplin 1880er = .40 (38/40) und Einführungsjahr der Patrone vor 1890 Disziplin 1870er = .44 und Einführungsjahr der Patrone vor 1880 Das Höchstkaliber beträgt bei der: Disziplin 1890er = .45 Disziplin 1880er = .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1890 Disziplin 1870er = .45 und Einführungsjahr der Patrone vor 1880 Zugelassen sind Revolverpatronen entsprechend der Bekanntmachung der Maßtafeln für Handfeuerwaffen und Munition im Bundesanzeiger vom 10.Januar 2000 und zusätzlich die Patronen .44/40 Winchester (.44 WCF) und .38/40 Winchester (.38 WCF). Die Bewegungsenergie der Geschosse darf 1500 Joule nicht überschreiten. Zugelassen sind fabrik- oder wiedergeladene Patronen mit Bleigeschossen oder galvanisch verkupferten bzw. beschichtete Geschossen, die aus der Büchse des Teilnehmers eine Mündungsgeschwindigkeit von 426 m/s = 1400 fps nicht überschreiten. Spitz-, Teil- und Vollmantelgeschosse sind nicht zugelassen. W - 22 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 8.01.3 Schrotpatronen Kaliber: Disziplin 1890er = mindestens 20, höchstens 12 Disziplin 1880er = mindestens 16, höchstens 12 Disziplin 1870er = mindestens 16, höchstens 12 Disziplin 1890er, ausschließlich fabrikmäßig hergestellte Schrotpatronen. Disziplin 1870er u. 1880er, hand- od. fabrikgeladene Schwarzpulverpatronen. Höchstzulässige Vorladung = 32 g Bleischrot. Höchstzulässige Schrotkorngröße = 3,2 mm (# 4). Der Veranstalter kann, Bleischrotvorladung und Schrotstärke begrenzen sowie die Verwendung von Unterschallschrotpatronen vorschreiben. Stahlschrot ist nicht zugelassen. Magnumladungen sind nicht zugelassen. Manipulation von Fabrikpatronen in jeder Form ist verboten! W 8.01.4 Treibladung für Perkussionsrevolver Als Treibladungspulver darf nur fabrikmäßig als Treibladungsmittel hergestelltes Schwarzpulver verwendet werden. W 8.01.4.3 Zündmittel Als Zündmittel dürfen nur fabrikmäßig als Zündmittel hergestellte Zündhütchen verwendet werden. W 8.01.4.2 Transport von Treibladung und Zündmittel Es gelten die Regeln des BDS Sporthandbuches Perkussion/Schwarzpulver. W 8.02 Munition für Nebenwettbewerbe Zugelassen sind Zentralfeuerpatronen mit Randhülsen, die vor 1899 eingeführt wurden und Schrotpatronen gemäß W.8.01.3. W 8.03 Munitionskontrolle W 8.03.1 Auswahl der Schützen zur Munitionskontrolle Die Kontrolle erfolgt stichprobenweise bei konkretem Verdacht der Verwendung überstarker Munition. Mehrfachkontrollen sind zulässig. W 8.03.2 Munitionsauswahl zur Munitionskontrolle Der Schießleiter oder die Standaufsicht wählt zu einem von ihm festgelegten Zeitpunkt mindestens 6 Testpatronen aus dem Patronenvorrat des Schützen aus. (Nicht nach der Frage „Sind Sie bereit“) W 8.03.3 Messung der Mündungsgeschwindigkeit Von der Testmunition werden mindestens 3 Patronen zur Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit verwandt. Zum Abfeuern der Testmunition ist die Waffe des Schützen zu verwenden. W - 23 - I IW Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Western _____________________________________________________________________________________ W 8.03.4 Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit Wird die zulässige Geschossgeschwindigkeit überschritten, werden alle ausgewählten Patronen zur Geschwindigkeitsmessung herangezogen. Wird die zulässige Geschossgeschwindigkeit wieder überschritten, wird der Schütze disqualifiziert. W 8.03.5 Munitionswechsel Wurde von einem Schützen Testmunition genommen, ist ein Munitionswechsel ohne Zustimmung der Standaufsicht nicht zulässig. W 8.03.6 Messen von Schrotpatronen Bei den vom Teilnehmer gezogenen Schrotpatronen wird die Vorladung dem Hülsenkörper entnommen, gemessen und gewogen. Es sind bei pro geprüftem Teilnehmer und Prüfdurchgang nur zwei Schrotpatronen zu ziehen. W 8.03.7 Messen der Perkussionsrevolver Diese sind von der Messung ausgenommen. W 9 Einsprüche, Proteste und Wettbewerbsgericht Siehe BDS – Sporthandbuch – allgemeiner Teil A10 W - 24 - I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ BDS Regeln für das IPSC-Kurzwaffenschießen Ausgabe Juli 2004 Übersetzung der internationalen Regeln: Jürgen Tegge Anpassung an die deutschen waffenrechtlichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen (kursiv): Friedrich Gepperth © 2003 International Practical Shooting Confederation / BDS e.V. Kennziffer Disziplin 8101 IPSC-Schießen Offene Klasse (siehe Appendix D1) 8102 IPSC-Schießen Standard Klasse Pistole (siehe Appendix D2) 8103 IPSC-Schießen Modifizierte Klasse (siehe Appendix D3) 8104 IPSC-Schießen Production-Klasse (siehe Appendix D4) 8105 IPSC-Schießen Standard Klasse Revolver (siehe Appendix D5) Zugang zum IPSC-Schießen Das IPSC-Schießen stellt an das Können eines Schützen und den sicheren Umgang mit einer Schusswaffe überdurchschnittliche Anforderungen. Daher verlangt der BDS von am IPSC-Schießen interessierten Schützen den Nachweis des individuellen Schießvermögens und der Regelkunde im Rahmen eines Sicherheits- und Regeltests.. Weist das Mitglied die entsprechende Befähigung durch Bestehen dieses Tests nach, erhält es eine Bestätigung des Verbandes, die in den BDS Ausweis einzufügen ist. Diese Bestätigung ist Voraussetzung zur Teilnahme an IPSC-Wettbewerben im In- und Ausland. I-K - 1 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Kapitel 1 – Parcoursgestaltung Die folgenden allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Parcoursbauer als Gestalter des IPSC-Schießsports unterliegen 1.1 Allgemeine Prinzipien 1.1.1 Sicherheit - IPSC Wettbewerbe müssen unter vorschriftsmäßiger Berücksichtigung der Sicherheit gestaltet, aufgebaut und durchgeführt werden. 1.1.2 Qualität - Der Stellenwert einer IPSC Schießveranstaltung bemisst sich nach der Qualität der durch die Parcoursgestaltung verlangten Anforderung. Schießübungen müssen in erster Linie die Schießfertigkeiten eines Teilnehmers und nicht seine körperlichen Fähigkeiten testen. 1.1.3 Ausgewogenheit - Treffsicherheit, Kraft und Schnelligkeit sind gleichwertige Elemente des IPSC Schießens und werden durch die lateinischen Worte “Diligentia, Vis, Celeritas” (“DVC”) ausgedrückt. Eine gut ausgewogene Schießübung hängt vor allem von der Art der Anforderung ab, die der Parcours stellt. Bei Parcoursdesign und Durchführung von IPSC-Schießveranstaltungen müssen jedoch die vorgenannten drei Elemente gleichgewichtig berücksichtigt werden. 1.1.4 Abwechslung - IPSC-Schießanforderungen sollen abwechslungsreich sein. Während es nicht notwendig ist, für jeden Wettbewerb neue Übungen zu gestalten, darf trotzdem kein bestimmter Parcours so oft wiederholt werden, dass er zum definierten Maß für IPSC Schießfertigkeit wird. 1.1.5 Freistil - IPSC-Wettbewerbe sind „Freistil“. Den Teilnehmern muss es gestattet werden, den gestellten Anforderungen in einer Art “Freistil” zu begegnen und Ziele immer dann zu beschießen, “wie und wann sie sichtbar” werden. Schießübungen dürfen – ausgenommen der unten genannten Fälle - keine vorgeschriebenen Magazinwechsel, Schießpositionen oder Anschlagsarten vorschreiben. Jedoch kann ein Teilnehmer durch die Art der Parcoursgestaltung oder durch Errichtung von Schießrahmen oder anderen physischen Begrenzungen in bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten gezwungen werden. Freistil bedeutet nicht, dass durch den Aufbau der Übungen das Nachstellen bestimmter konkreter Schusswechselszenarien vorgenommen werden darf. Dies ist ausdrücklich verboten. 1.1.5.1 Level I und II-Matches müssen die Freistil- oder Schusszahlbestimmungen nicht strikt erfüllen. I-K - 2 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 1.1.5.2 1.1.5.3 Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen vorgeschriebene Magazinwechsel enthalten und bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten vorgeben, jedoch dürfen Magazinwechsel niemals in anderen Long Courses vorgeschrieben werden. Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen das Schießen mit der nichtunterstützten schussstarken oder schussschwachen Hand vorschreiben. Ab dem festgesetzten Zeitpunkt darf dann ausschließlich die vorgeschriebene Hand für den Rest des Parcours oder der Schussserie benutzt werden. 1.1.6 Schwierigkeitsgrade - IPSC-Schießwettbewerbe haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Keine Schießanforderung oder Zeitvorschrift kann als zu schwierig abgelehnt werden. Dies gilt nicht für die Anforderungen neben dem eigentlichen Schießen. Diese speziellen Anforderungen müssen dem Unterschied in Größe und Körperbau der Teilnehmer in fairer Weise Rechnung tragen. 1.1.7 Herausforderung - IPSC Wettbewerbe berücksichtigen die Schwierigkeit der Benutzung von Schusswaffen mit vollen Gebrauchsladungen im dynamischen Schießen. Es muss immer ein Mindestkaliber und ein Mindestimpuls eingehalten werden, der dieser Herausforderung Rechnung trägt. 1.1.8 Das oben unter 1.1.5 Freistil aufgeführte Gebot wird in Deutschland entsprechend der waffenrechtlichen Bestimmungen wie folgt eingeschränkt: Es ist verboten 1. im deutlich erkennbaren Laufen zu schießen 2. ohne genaues Anvisieren des Ziels zu schießen (Deutschüsse) 3. Parcours so aufzubauen, dass a) das Schießen aus Deckungen erfolgt, b) nach der Abgabe des ersten Schusses, Hindernisse überwunden werden, c) das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird d) Ziele aufgestellt werden, deren Verwendung und deren Position, bei beweglichen Zielen deren Auslösemechanismus und die Position ihres Erscheinens dem Teilnehmer nicht vor Absolvierung der Übung bekannt gegeben wurden. I-K - 3 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Zuwiderhandlung gegen die Nr. 1. und 2. führen beim ersten Mal zu einer Verwarnung und im Wiederholungsfall zu einer Matchdisqualifikation des Wettbewerbers. Zuwiderhandlung gegen die Nr. 3 führt zu einer Aberkennung der Matchsanktionierung und zu einer sechsmonatigen Sperre für den Verantwortlichen der Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann ein Verbandsausschluss verhängt werden. 1.2 Parcoursarten IPSC-Schießwettbewerbe können folgende Hauptschießübungen beinhalten: 1.2.1 Allgemeine Parcours: 1.2.1.1 "Short Courses" (Kurze Parcours) dürfen nicht mehr als 9 Schuss und nicht mehr als 2 Schießpositionen fordern. 1.2.1.2 "Medium Courses" (Mittlere Parcours) dürfen nicht mehr als 16 Schuss oder mehr als 3 Schießpositionen fordern. Parcoursdesign und- aufbau dürfen nicht zulassen, dass es möglich ist, mehr als 9 Wertungstreffer von einer einzelnen Schieß- oder Sichtposition abzugeben, oder zulassen, dass ein Teilnehmer eine Schieß- oder Sichtposition dadurch vollständig auslässt, dass er alle Ziele aus einer früheren Position beschießt. 1.2.1.3 "Long Courses" (Lange Parcours) dürfen nicht mehr als 32 Schuss fordern. Parcoursdesign und aufbau dürfen nicht zulassen, dass es möglich ist, mehr als 9 Wertungstreffer von einer einzelnen Schieß- oder Sichtposition abzugeben, oder zulassen, dass ein Teilnehmer eine Schieß- oder Sichtposition dadurch vollständig auslässt, dass er alle Ziele aus einer früheren Position beschießt. 1.2.1.4 Empfohlen ist für einen IPSC Wettbewerb ein Verhältnis von 3 Short Courses zu 2 Medium Courses zu 1 Long Course. 1.2.2 Spezialparcours: 1.2.2.1 "Standardübungen" dürfen nicht mehr als 24 Schuss zur Absolvierung verlangen. Teilserien dürfen nicht mehr I-K - 4 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 1.2.2.2 1.2.2.3 als 6 Schuss verlangen (12 Schuss für eine Teilserie mit vorgeschriebenem Magazinwechsel). (nicht anwendbar) "Classifiers" (Einstufungsübungen) – Parcours, die vom Regionaldirektoriat und/oder IPSC für Teilnehmer, die regionale und/oder internationale Einstufung anstreben möchten, ausgeschrieben werden. Classifier müssen unter Beachtung dieser Regeln aufgebaut und unter strikter Einhaltung der sie begleitenden Beschreibungen und Diagramme durchgeführt werden. Ergebnisse müssen der ausschreibenden Stelle im verlangten Format zugeleitet werden (mit den entsprechenden Gebühren, soweit diese fällig werden), damit sie anerkannt werden können 1.2.3 Ergänzungsparcours: 1.2.3.1 “Shoot-Off” darf nicht mehr als 9 Schuss zur Absolvierung und einen vorgeschriebenen Magazinwechsel verlangen. 1.3 IPSC Sanktionierung 1.3.1 Matchorganisatoren, die eine Sanktionierung durch die IPSC erreichen wollen, müssen sich an die allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung und des Parcoursaufbaus, ebenso wie an alle anderen IPSC- Regeln und Vorschriften halten. Schießübungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht sanktioniert und können nicht als “IPSC-sanktionierte Wettbewerbe” veröffentlicht oder angekündigt werden. 1.3.2 Der IPSC-Präsident, sein Beauftragter oder ein Vertreter des Weltverbandes können (in dieser Reihenfolge) einem Wettbewerb die Sanktionierung aberkennen. Dies kann immer dann geschehen, wenn seiner oder ihrer Meinung nach eine Schießveranstaltung dem Zweck oder dem Geist der Prinzipien der Parcoursgestaltung widerspricht oder eine der gültigen IPSC-Regeln bricht oder geeignet ist, den IPSC- Schießport in Misskredit zu bringen. 1.3.3 Anforderungen und Empfehlungen zur Level-Einstufung von IPSCSchießveranstaltungen sind im Appendix A1 geregelt. I-K - 5 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Kapitel 2 – Parcoursaufbau & -veränderung Die nachfolgenden allgemeinen Vorschriften des Parcoursaufbaus listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Schießübungen in IPSC-Wettbewerben unterliegen. Parcoursbauer, die gastgebende Organisation und Offizielle sind an diese Vorschriften gebunden. 2.1 Allgemeine Vorschriften 2.1.1 Der Aufbau - Berücksichtigung der Sicherheit beim Entwurf, dem physischen Aufbau und den festgesetzten Anforderungen für alle Schießübungen liegen in der Verantwortung der gastgebenden Organisation und sind abhängig von der Zustimmung des Range Masters. Es müssen alle sinnvollen Anstrengungen unternommen werden, um eine Verletzung von Teilnehmern, Offiziellen oder Zuschauern während des Wettbewerbs zu vermeiden. Durch die Parcoursgestaltung sollen, wenn immer möglich, unabsichtlich unsichere Handlungen ausgeschlossen werden. Bei der Durchführung jeder Schießübung muss berücksichtigt werden, dass den die Teilnehmer beaufsichtigenden Offiziellen angemessener Zugriffsraum zu schaffen ist. 2.1.2 Sichere Schussrichtungen - Schießübungen müssen immer so entworfen und aufgebaut sein, dass sie die sichere Schussrichtung berücksichtigen. Eine sichere Konstruktion von Zielen und Scheibenrahmen und die Richtung eventueller Abpraller sind immer zu berücksichtigen. Größe und Eignung des Kugelfangs und der Seitensicherungen müssen im Rahmen des Aufbaus festgestellt werden. 2.1.3 Mindestabstände - Wann immer bei einer Schießübung Metallziele Verwendung finden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Teilnehmer und Offizielle während des Beschießens eine Mindestentfernung von 7 Metern (22.96 feet) zu ihnen einhalten. Wo möglich, soll das durch feste Barrieren sichergestellt werden. Falls die Annäherung an Metallziele durch Charge Lines (Annäherungsbegrenzungslinien) begrenzt werden soll, müssen diese 8 Meter (26.25 feet) vor dem Ziel eingerichtet werden, so dass der Teilnehmer bei unbeabsichtigtem Übertreten der Linie sich immer noch außerhalb der 7 Meter (22.96 feet) Mindestentfernung befindet. 2.1.4 Zielaufbau - Wenn ein Parcours so aufgebaut ist, dass er auch Ziele enthält, die nicht unmittelbar in Richtung Hauptkugelfang aufgestellt sind, haben die Veranstalter und Offiziellen die umliegenden Bereiche, zu denen Offizielle, Zuschauer und Teilnehmer Zugang haben, zu schützen oder den Zugang dazu einzuschränken. Jedem Teilnehmer muss es gestattet sein, die Wettbewerbsherausforderung in der von ihm selbst gewählten Weise zu bewältigen, und er darf nicht dadurch eingeI-K - 6 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ schränkt werden, dass er zu unsicherer Handlungsweise gezwungen wird. Die Aufstellung der Ziele muss so erfolgen, dass ihr Beschießen „von wo und sobald sie sichtbar sind” den Teilnehmer nicht zur Verletzung der Sicherheitswinkel verleitet. 2.1.5 Beschaffenheit der Schießbahnsohle - Wenn möglich, muss die Schießbahnsohle vor der Veranstaltung so hergerichtet sein, und während der Veranstaltung von Behinderungen angemessen frei gehalten werden, dass die Sicherheit für Teilnehmer und Offizielle gewährleistet ist. Dabei sollte der Einfluss von ungünstigen Witterungsbedingungen und Veränderungen als Resultat der Benutzung durch die Teilnehmer berücksichtigt werden. Rangefunktionäre können jederzeit, Sand oder anderes Material aus Sicherheitsgründen auf eine beeinträchtigte Schießbahnsohle auftragen. Gegen solche Restaurierungsmaßnahmen ist kein Teilnehmerprotest zulässig. 2.1.6 Hindernisse - Bei einer Schießübung verwendete natürliche oder künstliche Hindernisse sollen den Unterschieden der Teilnehmer hinsichtlich Größe und Körperbau in fairer Weise Rechnung tragen und sollen so beschaffen sein und eingesetzt werden, dass die Sicherheit aller Wettbewerber, der Offiziellen und der Zuschauer gewährleistet ist. 2.1.7 Gemeinsame Feuerlinie - Schießübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schießen müssen (z.B. Standardübungen, Shoot-Off), müssen freien Abstand von mindestens 1,5m (4.92 feet) zwischen den einzelnen Wettbewerbern vorsehen. 2.1.8 Aufstellung der Ziele - Bei der Aufstellung von Papierscheiben ist zur Vermeidung von “Durchschüssen” Sorgfalt geboten. 2.1.8.1 Die Position von Scheiben soll zum Scheibenwechsel auf den Scheibenständern eindeutig markiert werden und Scheibenständer sollen entweder unverrückbar verankert oder ihre Position auf der Schießbahn eindeutig gekennzeichnet werden um ihre gleich bleibende Position während des gesamten Wettbewerbs sicherzustellen. Zudem sollen vor Wettbewerbsbeginn die einzelnen Scheibenarten auf den Scheibenrahmen oder –ständern markiert und bezeichnet werden, um sicherzustellen, dass Wertungsscheiben nach Wettbewerbsbeginn nicht mit Strafscheiben vertauscht werden. 2.1.8.2 Wenn Papier- und Metallziele in unmittelbarer Nähe zueinander eingesetzt werden, muss darauf geachtet werden, das Risiko von Splittereinwirkung von den Metallscheiben auf die Papierscheiben zu minimieren. 2.1.8.3 Wenn bei einer Schießübung IPSC Popper verwendet werden, so sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Aufstellungsort und -untergrund so vorbereitet ist, dass er einen I-K - 7 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 2.1.8.4 gleichmäßigen Betrieb während des Wettkampfs gewährleistet Papierziele dürfen in keinem größeren Winkel als 90 Grad zur Senkrechten am Scheibenträger angebracht werden. 2.1.9 Jegliches Betreten der Seitenwälle ist allen Personen zu jeder Zeit untersagt, außer wenn der Zugang zu ihnen von einem Range Officer ausdrücklich gestattet wird. 2.2 Parcoursaufbaukriterien Beim Aufbau einer Schießübung kann eine Vielzahl physischer Barrieren benutzt werden, um die Bewegungsmöglichkeiten des Wettbewerbers einzuschränken und zusätzliche Anforderungen an ihn zu stellen. Solche sind: 2.2.1 Charge Lines und Fault Lines (Annäherungsbegrenzungslinien und Seitenbegrenzungslinien) - Vorzugsweise soll der Teilnehmer in seinen Bewegungsmöglichkeiten durch konkrete Barrieren beschränkt werden. Der Einsatz von Charge und Fault Lines ist aber erlaubt. Charge Lines und Fault Lines sollten aus hölzernen Dachlatten oder ähnlichen geeigneten Materialien bestehen und mindestens 2 cm (0.79 inches) über die Bodenoberfläche herausragen. Dies verschafft den Teilnehmern einen Anhalt, der gut fühl- und sichtbar ist und so ein unabsichtliches Übertreten der Linie verhindert. Begrenzungslinien müssen eine feste Verankerung haben um sicherzustellen, dass sie während des Wettkampfs für alle Teilnehmer gleich sind. 2.2.1.1 Charge Lines werden benutzt, um eine unvernünftige Bewegung des Wettbewerbers in Richtung auf oder weg von den Zielen einzuschränken. 2.2.1.2 Fault Lines werden benutzt, um den Wettbewerber dazu zu zwingen, Ziele aus einer bestimmten Position hinter Barrieren zu beschießen. Sie können in jedem Winkel rückwärts von den Barrieren wegführend angebracht werden. Fault Lines sollten mindestens 1 Meter (3.28 feet) lang sein und gelten, falls in der Parcoursbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt wird, als nach hinten unendlich lang. 2.2.2 Hindernisse - Schießübungen können Barrieren oder größere Hindernisse beinhalten, die vom Wettbewerber vor Abgabe des ersten Schusses zu überwinden sind. Solche, zu überwindende Hindernisse dürfen nicht höher als 0,4m (1,3 feet) sein. 2.2.2.1 Hindernisse müssen für angemessene Festigkeit und Belastbarkeit fest verankert und verstrebt sein. Wenn möglich, müssen alle scharfen oder unebenen Oberflächen beseitigt werden, um die Möglichkeit der Verletzung eines Teilnehmer und/oder Wettbewerbsoffizieller zu verringern. I-K - 8 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 2.2.2.2 Die Abstiegsseite eines jeden Hindernisses muss frei von Behinderungen und Verletzungsrisiken sein. 2.2.2.3 Den Teilnehmern muss vor Absolvierung der Schießübung die Möglichkeit gegeben werden, Hindernisse zu testen, und es ist ihnen dafür eine kurze Zeit einzuräumen. 2.2.2.4 Von den Wettbewerbern darf nicht verlangt werden, dass sie die Waffe vor dem Besteigen der Hindernisse holstern. 2.2.3 Barrieren – Barrieren sollten folgendermaßen konstruiert sein: 2.2.3.1 Sie müssen hoch und fest genug sein, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen. Dieser besteht alleine darin, dass der Schütze nicht aus einer Position alle Ziele eines Parcours im stehenden Anschlag beschießen kann. Einziger Zweck der Barrieren entsprechend 2.2.3.3.1 und 2.2.3.3.2 ist es, dass der Schütze auf natürliche Weise und durch eigenes Erkennen gezwungen wird - in unterschiedlichen Anschlagsarten (stehend, kniend und liegend) zu schießen und - sich über den Parcours zu bewegen. Daneben soll durch die Positionierung der Barrieren auf der Schießbahn erreicht werden, dass auch bei einer sehr schnellen Absolvierung des Parcours das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen nicht möglich ist. Hierzu ist insbesondere auch die Begrenzung des Schusswinkels auf die Ziele durch den Einsatz von Schießöffnungen in den Sichtblenden und die Verwendung von Strafscheiben notwendig und sinnvoll. Jedoch soll besonders die Verwendung von Sichtblenden nur in einem für das korrekte, sichere und eindeutige Absolvieren unbedingt notwendigen Umfang geschehen. Vor allem ist jeder Parcoursaufbau darauf zu überprüfen, ob es möglich ist, durch den Einsatz von Charge- und Faultlines auf Sichtblenden zu verzichten, um dem Eindruck von Einhausungen von Zielen entgegenzuwirken. 2.2.3.2 An den unteren seitlichen Ecken sollten auf dem Boden in rückwärtiger Richtung Fault Lines angebracht werden. 2.2.3.3 Sie dürfen nicht den Anschein von Deckungen erwecken. Dies wird dadurch erreicht, dass nur zwei Arten von Barrieren zulässig sind: 2.2.3.3.1 Pfosten bzw. Schießrahmen aus Kanthölzern mit einer Mindeststärke von 6x6cm. Die Holzrahmen dürfen höchstens mit weiß-rotem Plastikband gegen eine Durchlaufen gesperrt sein. 2.2.3.3.2 Sichtblenden aus Holzrahmen aus Konter- oder Dachlatten, die bis auf eventuelle Schießöffnungen vollständig mit hochtransparentem Material (durchsichtiges Schattierungsgewebe mit folgenden technischen Spezifikationen: z.B. I-K - 9 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ grünes Polyethylengewebe mit einer Maschenweite von mindestens 5x5mm (vergleichbar der Schattiermatte Nr.9021 der Firma Wunderlich) gefüllt sind. Bei diesen Holzrahmen gilt Punkt 2.2.3.2. ausdrücklich nicht. Fault Lines dürfen sich nicht an die unteren seitlichen Ecken anschließen. Sie müssen sich mindestens 0,5m seitlich neben diesen Sichtblenden befinden, so dass nicht der Eindruck des Schießens aus Deckungen erfolgen kann. Charge Lines können sich unmittelbar an die unteren seitlichen Ecken anschließen, da sie ein Hervortreten eines Schützen hinter einer Sichtblende nicht behindern und somit den Anschein des Schießen aus Deckungen nicht hervorrufen können. 2.2.3.4 In den Sichtblenden nach 2.2.3.3.2 dürfen sich nur einfache Schießöffnungen befinden. Es sind keine zu öffnende Türen zulässig. Ebenso unzulässig ist, dass sich in Schießöffnungen zu öffnende Fenster oder Klappen befinden. 2.2.3.5 Das Schießen von beweglichen Plattformen, Wippen und ähnlichem ist unzulässig. Während der Schussabgabe muss der Schütze immer einen festen Stand einnehmen können. 2.2.4 Feste Tunnel sind verboten 2.2.5 “Cooper” Tunnel sind verboten 2.2.6 Parcoursaufbauten - Bei Aufbauten, die als Hilfe für sich bewegende Teilnehmer oder als Auflage beim Beschießen von Zielen gedacht sind, muss beim Bau zuerst an die Sicherheit der Wettbewerber und der Offiziellen gedacht werden. Es sind Vorkehrungen zu treffen, dass die Matchoffiziellen die Handlungen der Wettbewerber jederzeit überwachen und kontrollieren können. Die Aufbauten müssen so stark sein, dass sie die Benutzung durch alle Teilnehmer einer Veranstaltung aushalten. 2.3 Veränderungen des Parcoursaufbaus 2.3.1 Unter Voraussetzung der vorherigen Zustimmung durch den Range Master können Matchoffizielle den Aufbau oder den Parcoursablauf aus Sicherheitsgründen abändern. Derartige physische Veränderungen oder Erweiterungen eines veröffentlichten Parcours sollten jeweils vor Beginn der Übung abgeschlossen sein. 2.3.2 Alle Teilnehmer müssen über solche Veränderungen sobald wie möglich informiert werden. Zumindest müssen sie vom Verantwortlichen I-K - 10 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ dieses Parcours mündlich auf dem Stand als Teil des Parcoursbriefings darüber informiert werden. 2.3.3 Wenn der Range Master einer solchen Änderung nach Wettbewerbsbeginn zustimmt, muss er entweder 2.3.3.1 erlauben, die Schießübung mit den Veränderungen fortzusetzen, welche dann nur die Wettbewerber betreffen, die den Parcours noch nicht absolviert haben. Wenn die Veränderung durch Handlungen eines Wettbewerbers verursacht wurden, so soll dieser Wettbewerber den Parcours in der veränderten Form wiederholen, oder 2.3.3.2 wenn möglich von allen Teilnehmern verlangen, den Parcours in der veränderten Form - bei Streichung der bisherigen Ergebnisse - noch einmal zu absolvieren. 2.3.3.3 Ein Wettbewerber, der bei Aufforderung durch einen Range Officer - bei dieser oder einer anderen Bestimmung des Regelwerks - es ablehnt, ein Re-Shoot zu absolvieren, erhält eine Nullwertung für diese Übung unter Nichtbeachtung jeglicher vorheriger Ergebnisse. 2.3.4 Falls der Range Master (in Absprache mit dem Match Director) entscheidet, dass die Veränderung des Aufbaus oder des Ablaufs des Parcours zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit führt und es unmöglich ist, dass alle Teilnehmer den Parcours in der veränderten Form absolvieren, oder falls der Parcours undurchführbar wird, so ist der Parcours von dem Wettbewerb zu streichen. In diesem Fall sind alle Wertungsblätter der Teilnehmer dieses Parcours aus dem Wettbewerb zu nehmen. 2.3.5 Bei schlechtem Wetter kann der Range Master anordnen, dass die Papierziele mit transparenten Plastikhüllen und/oder Schutzdächern versehen werden. Gegen diese Anordnung ist kein Teilnehmerprotest zulässig (s. Regel 6.6.1). Die genannten Schutzmaßnahmen müssen bei allen betroffenen Zielen zur selben Zeit angebracht werden und für die selbe Zeit angebracht bleiben, bis die Anordnung durch den Range Master widerrufen wird. 2.4 Sicherheitszonen Der Veranstalter ist für Aufbau und Lage einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitszonen für den Wettbewerb verantwortlich. Sie sollen günstig gelegen und durch Schilder leicht erkennbar sein. In Sicherheitszonen sollte sich ein Tisch befinden und die sichere Richtung und deren Begrenzung klar erkenntlich sein. 2.4.1 Den Wettbewerbern ist die Benutzung der Sicherheitszonen in nachstehender Weise gestattet, vorausgesetzt, sie bleiben innerhalb der Begrenzungen und die Waffe zeigt in eine sichere Richtung. Verstöße daI-K - 11 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ gegen werden mit Match-Disqualifikation geahndet (s. 10.5.1 und 10.5.12) 2.4.1.1 zum Ein- und Auspacken sowie Holstern ungeladener Schusswaffen, 2.4.1.2 für Ziehübungen, dem Leerabschlagen und dem Wiederholstern ungeladener Schusswaffen. 2.4.1.3 zum Üben von Magazinwechseln bei Verwendung leerer Magazine und/oder zum Repetieren des Waffenverschlusses 2.4.1.4 zur Durchführung der Inspektion, der Zerlegung, der Reinigung, der Reparatur und der Wartung von Schusswaffen, deren Bestandteilen oder anderen Zubehörs 2.4.2 Unter keinen Umständen darf in der Sicherheitszone mit Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Spring Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), geladenen Magazinen, geladenen Speedloadern oder scharfen Patronen hantiert werden (siehe Abschnitt 10.5.12). 2.5 Ausstellungs- und Verkaufsbereiche 2.5.1 Aussteller (d.h. Einzelpersonen, Firmen und andere Institutionen, die Waren bei IPSC-Veranstaltungen ausstellen oder zum Verkauf anbieten) sind alleinverantwortlich für den sicheren Umgang und die Sicherheit ihrer Produkte, und sie haben dafür zu sorgen, dass sie in einer Weise ausgestellt werden, die niemand gefährdet. Es wird geraten, komplette Waffen vor Ausstellung zu deaktivieren. 2.5.2 Der Range Master (in Abstimmung mit dem Match Director) muss den Ausstellungs- und Verkaufsbereich klar abgrenzen, und er darf entsprechende "Handlungsauflagen" erlassen, für deren Befolgung die ausstellenden Händler bezüglich ihrer Waren verantwortlich sind. 2.5.3 Matchteilnehmer dürfen ungeladene Ausstellungwaffen handhaben, sofern sie sich vollständig innerhalb des Ausstellungsbereiches befinden und unter der Voraussetzung, dass die Waffenmündung niemals während der Handhabung auf eine Person gerichtet ist. 2.5.4 Matchteilnehmer dürfen innerhalb des Ausstellungsbereiches ihre eigene Waffe weder ziehen noch wiederholstern (s. Regel 10.5.1). Matchteilnehmer, die eine waffentechnische Serviceleistung für ihre Matchwaffe in Anspruch nehmen wollen, müssen diese zunächst in einer gekennzeichneten Sicherheitszone in eine Waffenhülle oder Waffenkoffer legen, bevor sie dem Händler im Ausstellungsbereich übergeben wird. I-K - 12 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Kapitel 3 - Parcoursinformation 3.1. Allgemeine Bestimmungen Der Wettbewerber ist in jedem Fall verantwortlich für die sichere Erfüllung der Parcoursanforderungen, jedoch kann dies vernünftigerweise nur nach Verlesung der schriftlichen Parcoursbeschreibung erwartet werden, die Anforderungen an den Wettbewerber diesem angemessen erklärt. Parcoursinformationen können grob in die folgenden Arten eingeteilt werden: 3.1.1. Veröffentlichte Parcours – Registrierte Teilnehmer und/oder ihr Regionaldirektorat müssen die gleichen Details der Schießübungen innerhalb der gleichen Benachrichtigungsfrist vor dem festgesetzten Veranstaltungsdatum erhalten. Diese Information kann wahlweise in schriftlicher oder elektronischer Form, oder auch durch Verweis auf eine Website verfügbar gemacht werden (s. auch Abschnitt 2.3) 3.1.2. Nichtveröffentlichte Parcours - Ebenso wie unter 3.1.1 mit Ausnahme der Tatsache, dass die Details der Schießübungen nicht vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Die Parcoursanweisungen werden in der schriftlichen Parcoursbeschreibung (Briefing) bekannt gegeben. 3.2 Schriftliche Parcoursbeschreibungen (Briefings) 3.2.1 Vor Beginn der Veranstaltung muss eine vom Range Master abgenommene schriftliche Parcoursbeschreibung bei jeder Schießübung ausgehängt werden. Dieser Parcoursbeschreibung wird Vorrang vor allen Informationen über den Parcours eingeräumt, die vor dem Wettbewerb veröffentlicht oder den Teilnehmern in irgendeiner Form mitgeteilt wurden, und sie muss die nachfolgenden Mindestinformationen liefern: Wertungsmethode Ziele (Art und Anzahl und Position) Minimale Schusszahl Der Zustand der Waffe beim Start Startposition Beginn der Zeitnahme: akustisches oder optisches Signal Ablauf I-K - 13 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 3.2.2 Der zuständige Rangefunktionär muss die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Squad Wort für Wort vorlesen. 3.2.3 Dem Range Master ist es jederzeit erlaubt, eine schriftliche Parcoursbeschreibung aus Gründen der Klarheit, der inneren Stimmigkeit und der Sicherheit abzuändern (siehe Abschnitt 2.3). 3.2.4 Nachdem die Parcoursbeschreibung verlesen wurde und alle sich daraus ergebenen Fragen beantwortet sind, muss den Teilnehmern Gelegenheit zu einer ordentlichen Inspektion ("Walkthrough") des Parcours gegeben werden. Die Dauer dieser Inspektion muss vom Range Officer vorgegeben werden und sollte für alle Teilnehmer gleich sein. Falls der Parcours bewegliche Ziele oder ähnliche Dinge enthält, sollten diese für alle Teilnehmer sichtbar und für die jeweils gleiche Zeit und Häufigkeit demonstriert werden. 3.3 Örtliche, regionale und nationale Regeln 3.3.1 Für IPSC-Kurzwaffenveranstaltungen gelten die für diese Disziplin anwendbaren Regeln. Veranstalter dürfen keine abweichenden örtlichen Regeln anwenden, außer um (abweichende) Rechtsvorschriften oder sie betreffende Rechtssprechung einzuhalten. Jegliche selbst gewählte Regeln, die diesem Regelwerk nicht entsprechen, dürfen bei IPSC-Matches nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Regionaldirektorats und des IPSC Executive Councils Anwendung finden. Kapitel 4 - Standeinrichtung (Range Equipment) 4.1 Ziele - Allgemeine Prinzipien 4.1.1 Nur von der IPSC General Assembly genehmigte Ziele, die vollständig den Spezifikationen der Anhänge B und C entsprechen, dürfen bei IPSC Kurzwaffenwettbewerben Verwendung finden (s. Abschnitt 9.4). 4.1.2 Wertungsziele müssen bei allen IPSC Kurzwaffenwettbewerben einfarbig und wie im folgenden beschrieben sein: 4.1.2.1 Der Wertungsbereich von Papierwertungsscheiben muss typisch kartonfarben sein 4.1.2.2 Die gesamte Frontseite von Metallwertungszielen muss einfarbig, vorzugsweise weiß, gestrichen sein. 4.1.3 Strafziele müssen deutlich markiert oder einfarbig in einer von der Farbe der Wertungsziele unterschiedlichen Farbe sein I-K - 14 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 4.1.4 In einer Schießübung verwendete Ziele können durch eine harte oder weiche Abdeckung ganz oder teilweise verdeckt werden und zwar in folgender Weise: 4.1.4.1 Eine Abdeckung, die gedacht ist, ein Ziel ganz oder teilweise zu verbergen, soll als “feste” (Hard Cover) Abdeckung gelten. Wann immer es möglich ist, soll eine solche “feste” Abdeckung nicht simuliert werden, sondern tatsächlich aus undurchdringlichem Material bestehen. 4.1.4.2 Eine Abdeckung, die nur angebracht wird, um den Blick auf das Ziel zu verdecken, soll als "weiche" Abdeckung (Soft Cover) gelten. Schüsse durch diese "weiche" Abdeckung, die ein Wertungsziel treffen, zählen als Treffer. Schüsse durch diese "weiche" Abdeckung, die eine Strafscheibe treffen, ergeben Strafpunkte. Alle Wertungszonen einer Scheibe, die durch eine weiche Abdeckung abgedeckt ist, müssen voll intakt bleiben. 4.1.5 Das Aufteilen eines einzelnen intakten Zieles mittels Abdeckband, Farbe o.ä., damit dieses zwei oder mehrere Ziele darstellt, ist unzulässig. 4.2 Zugelassene IPSC-Kurzwaffenscheiben - Papier 4.2.1 Es gibt eine Art von Papierscheiben zur Verwendung in Kurzwaffenmatches (siehe Appendix B). 4.2.2 Auf den Papierscheiben müssen die Wertungs- und Scheibenbegrenzungslinien deutlich angebracht sein. Jedoch sollten diese Wertungsund Scheibenbegrenzungslinien jenseits einer Distanz von 10m (32.81 feet) nicht mehr sichtbar sein. Die Wertungszonen stellen die Berücksichtigung der Kraft (power) bei IPSC-Wettbewerben dar. 4.2.2.1 Die Frontseite von Papierstrafscheiben muss eine deutlich erkennbare Scheibenbegrenzungslinie (non-scoring border) aufweisen. Falls es auf der Scheibe keine Prägung gibt, muss der Range Master dafür sorgen, dass die betroffenen Ziele mit einer gezeichneten oder geklebten Nichtwertungslinie versehen werden. 4.2.3 Es darf niemals vorgesehen sein, dass auf Papierscheiben mehr als 12 Wertungstreffer vor der Auswertung und dem Abkleben abzugeben sind. 4.2.4 Wenn die Wertungszone einer Papierscheibe teilweise verdeckt sein soll, müssen die Parcoursgestalter “feste” Abdeckung (Hard Cover) in der folgenden Weise simulieren: 4.2.4.1 Durch tatsächliches Abdecken eines Teils der Scheibe (s. Regel 4.1.4.1) I-K - 15 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 4.2.4.2 Durch das konkrete Abschneiden von Scheibenteilen, wobei der abgeschnittene Teil dann als durch “feste” Abdeckung verborgen gilt. Solche Scheiben müssen mit einer (non-scoring) Begrenzungslinie versehen werden, die sich über die gesamte Länge der angeschnittenen Wertungszone erstreckt. (s. Regel 4.2.2) 4.2.4.3 Durch das Einfärben oder Abkleben eines Teils der Scheibe in einer einheitlichen und optisch kontrastierenden Farbe, um so die “feste” Abdeckung zu simulieren. 4.2.4.4 Eine “feste” Abdeckung darf die höchste Wertungszone einer teilweise verdeckten Papierscheibe nicht vollständig verdecken. 4.3 Zugelassene IPSC-Kurzwaffenziele - Metall 4.3.1 Die bei IPSC-Kurzwaffenwettbewerben zugelassenen Metallziele sind folgende: 4.3.1.1 IPSC Classic Popper, die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind. 4.3.1.2 IPSC Classic Mini Popper, die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind. Sie sollen normale IPSC Popper, die auf größerer Entfernung stehen, simulieren. 4.3.1.3 Es wird empfohlen, IPSC Popper zu benutzen, die vorwärts fallen. 4.3.1.4 Verschiedene Größen von Metall-Platten (wie in Appendix C3 abgebildet) können verwendet werden, jedoch dürfen Metallplatten nicht als einzige Ziele in einer Schießübung verwendet werden. Wenigstens eine zugelassene Papierscheibe oder Popper muss jeder Übung hinzugefügt werden. 4.3.1.5 Metallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer umfallen oder umkippen. Metallziele, die sich seitlich wegdrehen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau oder einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt, werden als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel 4.6.1). 4.3.1.6 Abweichend von IPSC Poppern unterliegen Metallplatten keiner Kalibration oder Kalibrationseinsprüchen. Daher kann der Range Officer, wenn er der Meinung ist, dass eine Metallplatte ausreichend getroffen wurde, aber dabei nicht gefallen oder umgekippt ist, diese als Versagen der Standtechnik erklären und dem Teilnehmer einen Re-Shoot anordnen, nachdem die betreffende Platte gerichtet wurde. I-K - 16 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 4.3.1.7 Metallstrafziele, die beim Treffer fallen oder umkippen sollen, sich aber stattdessen seitwärts drehen, werden als Versagen der Standtechnik behandelt. 4.3.1.8 Metallstrafziele, die beim Treffer aufrecht stehen bleiben sollen, müssen nach jedem Teilnehmer neu gestrichen werden. Sollte das nicht geschehen sein, dürfen nachfolgende Teilnehmer nicht für auf der Oberfläche sichtbare Treffer bestraft werden. 4.4 Zerbrechliche Ziele 4.4.1 Zerbrechliche Ziele, wie etwa Tontauben, sind keine zugelassenen Ziele für IPSC-Kurzwaffenmatches. 4.5 Veränderung von Standausrüstung oder Schießbahnsohle 4.5.1 Ein Teilnehmer darf die Schießbahnsohle, natürliches Blattwerk, Konstruktionen, Standaufbauten oder jegliche Standtechnik (einschließlich der Ziele, Scheibenträger und Scheibenaktivatoren) zu keiner Zeit verändern. Verstöße dagegen können - nach Ermessen des Range Officers - mit einem Ablauffehler pro Vorkommnis geahndet werden. 4.5.2 Der Teilnehmer kann verlangen, dass die Funktionäre Korrekturen vornehmen, die zur Erhaltung von gleichen Bedingungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit, der Scheibenaufstellung und/oder anderer Kriterien geeignet sind. Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsbefugnis bezüglich aller solcher Forderungen. 4.6 Versagen der Standtechnik und anderes 4.6.1 Die Standtechnik muss an alle Teilnehmer faire und gleiche Anforderungen stellen. Z.B. gehören zum Versagen der Standtechnik: das Verschieben von Papierscheiben, die vorzeitige Auslösung von Metallzielen, Störungen mechanisch oder elektrisch betriebener Vorrichtungen und Versagen bei den Aufbauten, wie Durchgängen, Öffnungen und Barrieren. 4.6.2 Ein Teilnehmer, der die Schießübung nicht absolvieren kann, weil die Standtechnik versagt oder weil ein Metallziel oder bewegliches Ziel vor Beginn seines Durchgangs nicht aufgestellt war, muss zwingend, nach Reparatur der fehlerhaften Aufbauten, den Parcours erneut schießen. I-K - 17 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 4.6.3 Chronisches Versagen der Technik bei einer Schießübung kann zu einer Streichung dieses Parcours aus der Matchwertung führen (s. Regel 2.3.4). Kapitel 5 – Die Ausrüstung des Teilnehmers 5.1 Kurzwaffen 5.1.1 Kurzwaffen werden in Divisions getrennt und definiert (s. Appendix D), jedoch müssen die Parcours für alle Divisions gleich sein 5.1.2 Das minimale Patronenhülsenmaß für Kurzwaffen in IPSCWettbewerben beträgt 9 X 19 mm. Der Minimalgeschossdurchmesser ist 9mm (.354 inches). 5.1.3 Visierungen – Die IPSC unterscheidet folgende Visierungen: 5.1.3.1 "Offene Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die sich keiner Elektronik- oder Linsensysteme bedienen 5.1.3.2 "Optische/elektronische Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die Elektronik- oder Linsensysteme beinhalten 5.1.3.3 Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsgewalt bezüglich der Einstufung einer bestimmten Visierung, die innerhalb einer IPSC-Veranstaltung benutzt wird und/oder ihrer Regelkonformität einschließlich der Divisions im Appendix D. 5.1.4 Außer, wenn von einer Division (siehe Appendices) gefordert, gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich des Abzugsgewichtes einer Kurzwaffe. In jedem Fall muss die Abzugsvorrichtung aber sicher sein und wie vom Hersteller vorgesehen funktionieren. 5.1.5 Abzüge und/oder Abzugschuhe (Trigger Shoes), die über die Breite des Abzugsbügels hinausragen, sind ausdrücklich verboten. 5.1.6 Die Kurzwaffen müssen funktionsfähig und sicher sein. Range Officer haben jederzeit das Recht, eine sicherheitsbedingte Überprüfung der Waffe oder der damit im Zusammenhang stehenden Ausrüstung des Teilnehmers zu verlangen. Jede Kurzwaffe oder anderer Gegenstand, der als nicht funktionsfähig oder unsicher eingestuft wird, muss aus dem Wettbewerb genommen werden bis eine Reparatur zur Zufriedenheit des Range Masters erfolgt ist. I-K - 18 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 5.1.7 Teilnehmer müssen bei einer Veranstaltung für alle Schießübungen die gleiche Kurzwaffe und Visierung verwenden. Falls jedoch während des Wettbewerbs die Kurzwaffe und/oder die Visierung funktionsunfähig oder unsicher wird, kann um die Erlaubnis des Range Masters gebeten werden, eine Austauschwaffe und/oder Visierung zu verwenden, vorausgesetzt: 5.1.7.1 die Austauschwaffe erfüllt die Voraussetzungen der deklarierten Division, 5.1.7.2 durch die Benutzung der Austauschwaffe erlangt der Teilnehmer keinen Wettbewerbsvorteil, 5.1.7.3 die Munition des Teilnehmers erreicht aus der Austauschwaffe bei Benutzung des offiziellen Matchchronographen den Mindestfaktor (s. Regel 5.6.3.9). 5.1.8 Ein Teilnehmer, der seine Kurzwaffe während eines Wettkampfes ohne vorherige Zustimmung durch den Range Master ersetzt oder wesentlich verändert, unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 10.6 . 5.1.9 Ein Wettbewerber darf niemals mehr als eine Kurzwaffe bei einem Parcours gleichzeitig einsetzen oder mit sich führen (s. Regel 10.5.7). 5.1.10 Kurzwaffen mit Schulterstützen und/oder vor dem Abzug liegenden Griffen jeglicher Art sind verboten. 5.1.11 Kurzwaffen, die „Feuerstösse“ und/oder vollautomatisches Feuer ermöglichen (d.h., dass mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen des Abzugs abgegeben werden kann), sind verboten. 5.2. Holster und andere Ausrüstung des Teilnehmers 5.2.1 Trageweise und Aufbewahrung – Außer innerhalb der Abgrenzungen einer Sicherheitszone oder während der unmittelbaren Aufsicht und unter Kommando eines Range Officers müssen die Teilnehmer ihre Kurzwaffen entladen in einer Waffenhülle, einem Waffenkoffer oder geholstert tragen. (s. Regel 10.5.1) 5.2.2 Waffen, die von einem Teilnehmer geholstert getragen werden, müssen einen leeren Magazinschacht haben, der Hammer muss abgeschlagen oder der Schlagstift entspannt sein. Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler für den ersten Verstoß bestraft, jeder nachfolgende Verstoß im selben Match wird jedoch nach Section 10.6 geahndet. 5.2.3 Außer für den Fall, dass die Übungsbeschreibung etwas anderes vorsieht, muss der Gürtel an dem das Holster und die verwandte Ausrüstung befestigt ist, auf Höhe der Taille getragen werden. Der Gürtel oder der Innengürtel muss entweder permanent auf Taillenhöhe fixiert sein, oder durch mindestens 3 Gürtelschlaufen gezogen und so gesichert sein. 5.2.3.1. Weiblichen Wettbewerbern ist es gestattet, Gürtel, Holster und zugehörige Ausrüstung auf Hüfthöhe zu tragen, jedoch darf I-K - 19 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ die Gürteloberkante sich nicht unter dem obersten lateralen Punkt des femur (tuberacitas major) befinden. Wenn ein zweiter Gürtel auf Taillenhöhe getragen wird, müssen das Holster und alle zugehörigen Ausrüstungsgegenstände sich am unteren Gürtel befinden (s. Appendix D). 5.2.4 Reservemunition, Magazine und Speedloader müssen in speziell für diesen Zweck bestimmten Haltevorrichtungen getragen werden, um das Risiko des Verlierens im Wettkampf zu minimieren. 5.2.5 Wenn eine IPSC-Division den maximalen Abstand von Waffe und Ausrüstung vom Körper des Teilnehmers vorschreibt, darf der Range Officer Regelkonformität durch Messen der kürzesten Entfernung zwischen dem Torso des Teilnehmers und der Mitte der längsten Abmessung des Kurzwaffengriffes und/oder der Nachladehilfe überprüfen. 5.2.5.1 Diese Messungen müssen durchgeführt werden, während der Teilnehmer natürlich aufrecht steht. 5.2.5.2 Von jedem Teilnehmer, der diese Prüfung nicht besteht, muss verlangt werden, sein Holster oder seine Ausrüstung sofort mit den Vorschriften seiner Division in Übereinstimmung zu bringen. Wegen anatomischer Gegebenheiten kann der Range Master Abweichungen von diesen Anforderungen zulassen. Einige Wettbewerber können die Anforderungen körperbaubedingt nicht vollständig erfüllen. 5.2.5.3 Außer für den Fall, dass die Übungsbeschreibung etwas anderes vorsieht oder der Range Officer Abweichendes verlangt, darf die Position von Holster und Ausrüstungsgegenständen vom Teilnehmer während des Matches nicht verschoben oder verändert werden. Wenn sich an einem Holster eine Rückhalteschlaufe befindet, muss diese vor dem "Standby"-Signal angelegt, bzw. geschlossen sein (s. Regel 8.3.3). 5.2.6 IPSC Wettbewerbe dürfen nicht die Benutzung eines besonderen Holstertyps oder einer Holstermarke vorschreiben. Jedoch kann der Range Master das Holster eines Teilnehmers für unsicher erklären und anordnen, dass es zu seiner Zufriedenheit verändert wird. Kann das nicht erreicht werden, muss dieses Holster vom Wettkampf ausgeschlossen werden. 5.2.7 Den Teilnehmern darf nicht erlaubt werden, einen Parcours zu beginnen und dabei folgendes zu tragen: 5.2.7.1 ein Schulterholster oder Tie Down Rig (Holster mit Befestigungsriemen) (ob sichtbar oder nicht); außer wie in Regel 5.2.7.5 spezifiziert, I-K - 20 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 5.2.7.2 ein Holster, bei dem sich der Rücken des Waffengriffs unterhalb der Oberkante des Gürtels befindet; außer wie in Regel 5.2.7.5 spezifiziert 5.2.7.3 ein Holster, bei dem die Mündung der Waffe mehr als 1 Meter (3.28 feet) von den Füßen des Wettbewerbers wegzeigt, wenn dieser entspannt steht 5.2.7.4 ein Holster, das den Zugriff auf oder Betätigung des Abzugs der Waffe nicht vollständig verhindert. 5.2.7.5 Teilnehmern, denen der Range Master den Status von aktiven Polizei- oder Militärangehörigen zuerkennt, kann erlaubt werden, ihre Dienstholster und zugehörige Ausrüstung zu benutzen, jedoch bleibt dem Range Master die letzte Entscheidunsgewalt darüber, ob Holster und Ausrüstung in einem IPSCWettbewerb sicher und geeignet sind. In jedem Fall sind solche Holster nur erlaubt, wenn sie auf Hüfthöhe auf der Schusshandseite des Teilnehmers offen getragen werden. 5.3 Akzeptable Bekleidung 5.3.1 Das Tragen von Tarnkleidung (Camouflage) oder anderer ähnlicher militärischer oder Polizeikleidungsteile ist verboten. Als Ausnahme gelten Teilnehmer, die aktiven Militär- oder Polizeidienst leisten. Dem Match Director steht die abschließende Entscheidung darüber zu, welche Kleidungsstücke Teilnehmer tragen dürfen. 5.4 Augen- und Gehörschutz 5.4.1 Alle Teilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen von Augenund Gehörschutz in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung unnötiger Verletzungen von höchster Wichtigkeit ist. Das ständige Tragen von Augen- und Gehörschutz wird während des gesamten Verweilens auf dem Stand angeraten. 5.4.2 Die gastgebende Organisation kann diesen Schutz zur Bedingung für den Aufenthalt auf der Standanlage machen. In diesem Fall müssen die Standoffiziellen alle Anstrengungen unternehmen, sicherzustellen, dass alle Offiziellen, Zuschauer und Wettbewerber einen geeigneten Schutz tragen. 5.4.3 Wenn ein Offizieller bemerkt, dass ein Wettbewerber während eines Parcours seine Schutzbrille oder seinen Gehörschutz verloren hat oder dieser verschoben ist, oder den Parcours ohne sie begonnen hat, muss er den Teilnehmer sofort stoppen und ihn den Parcours wiederholen lassen, nachdem der Schutz wiederhergestellt wurde. 5.4.4 Ein Wettbewerber, der während einer Übung Augen- oder Gehörschutz verliert, oder eine Übung ohne sie beginnt, darf aufhören, die Waffe in eine sichere Richtung halten und den Range Officer auf das Problem I-K - 21 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ aufmerksam machen. In diesem Fall finden die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes Anwendung. 5.4.5 Jeder Versuch, sich während eines Parcours durch Entfernen der Schutzbrille oder des Gehörschutz Vorteile zu verschaffen, ist unsportliches Verhalten (siehe Abschnitt 10.6.3). 5.4.6 Wenn der Range Officer der Meinung ist, dass ein am Start befindlicher Teilnehmer ungenügenden Augen- oder Gehörschutz trägt, kann der Range Officer dem Teilnehmer befehlen, das zu korrigieren, bevor er ihn starten lässt. Der Range Master hat hierbei die abschließende Entscheidungsbefugnis. 5.5 Munition und dazugehörige Ausrüstung 5.5.1 Die Teilnehmer eines IPSC-Wettbewerbes sind einzig und persönlich verantwortlich für die Sicherheit aller und jeglicher Munition, die sie zum Match mitbringen. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Munition betroffen ist. 5.5.2 Magazine und Speedloader müssen den Vorschriften der deklarierten Division entsprechen. 5.5.3 Ersatzmagazine oder Ladehilfen, die vom Teilnehmer nach dem Startkommando unabsichtlich fallengelassen oder verloren werden, können unter Beachtung der Sicherheit wieder aufgehoben werden. Jedoch muss das Wiederaufnehmen in jedem Fall mit den Sicherheitsbestimmungen des Parcours vereinbar sein. 5.5.4 Panzerbrechende, Brand- und/oder Leuchtspurmunition ist bei IPSCWettbewerben verboten. 5.5.5 Jegliche vom Teilnehmer benutzte Munition muss sämtliche Anforderungen der deklarierten Division, wie aus Appendix D zu ersehen, erfüllen 5.5.6 Jegliche Munition, die nach Ansicht des Range Officers als unsicher anzusehen ist, muss sofort aus dem Wettbewerb genommen werden. 5.6 Chronograph und Power Factoren 5.6.1 Die Power Factoren für jede IPSC Division sind im Appendix D aufgelistet. Für die Ermittlung des Power Factors sind ein oder mehrere offizielle Match-Chronographen zu verwenden. Jedoch kann bei Nichtvorhandensein solcher Chronographen der vom Teilnehmer deklarierte Power Factor nicht beanstandet werden. I-K - 22 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 5.6.1.1 Derjenige Power Factor, der die Aufnahme der Ergebnisse eines Teilnehmers in die Match-Resultate möglich macht, wird "Minor" genannt. Die Power Factor-Schwelle zur Erreichung von Minor und andere Voraussetzungen für die einzelnen Divisions sind in Appendix D aufgeführt. 5.6.1.2 Einige Divisions bieten eine höhere Power Factor-Schwelle, die sich "Major" nennt. Diese ermöglicht es dem Teilnehmer, mehr Punkte für periphere Treffer auf Papierwertungsscheiben zu erhalten Die Power Factor-Schwelle zur Erreichung von Major, sofern vorhanden, und andere Voraussetzungen für die einzelnen Divisions sind in Appendix D aufgeführt 5.6.1.3 Die jeweils Minor- oder Major-Treffern zugeordneten Trefferpunkte werden in den Appendices B und C dargestellt. Die Methode zur Festlegung des Power Factors wird im folgenden Abschnitt dargestellt. 5.6.2 Jeder offizielle Match-Chronograph muss ordnungsgemäß aufgebaut und jeden Tag von Match-Funktionären in nachstehender Weise geeicht werden: 5.6.2.1 Zu Beginn des ersten Veranstaltungstages schießt ein Range Officer 3 Patronen aus dem Bestand der offiziellen MatchKalibrierungsmunition aus der für Kalibrierung vorgesehenen Waffe über den Chronographen, und die Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 Patronen wird festgehalten. 5.6.2.2 An jedem der folgenden Wettbewerbstage wird dieser Vorgang unter Verwendung der gleichen Waffe und Munition (idealer weise aus demselben Fertigungslos) wiederholt. 5.6.2.3 Der Chronograph wird als innerhalb der zulässigen Toleranz erachtet, wenn die täglichen Durchschnittsgeschwindigkeiten nicht mehr als 5% vom Durchschnittswert des vorhergehenden Tages abweichen. 5.6.2.4 Sollte die tägliche Abweichung die oben genannte zulässige Differenz überschreiten, wird der Range Master die nötigen Schritte zur Abhilfe ergreifen. 5.6.3 Munitionstestprozedur 5.6.3.1 Munition muss unter Verwendung der Kurzwaffe des jeweiligen Teilnehmers getestet werden. 5.6.3.2 Von jedem Teilnehmer werden zu einer von den Wettbewerbsoffiziellen gewählten Zeit und Ort 8 Test-Patronen ausgewählt. Die Offiziellen können jederzeit während eines Matches weitere Tests der Munition eines Teilnehmers anordnen. I-K - 23 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 5.6.3.3 Von den gezogenen 8 Patronen wird 1 Geschoss gewogen, um das tatsächliche Geschossgewicht zu ermitteln, und 3 werden über den Chronograph geschossen. Falls kein Geschosszieher und keine Waage vorhanden sind, wird das Geschossgewicht angesetzt, das der Wettbewerber angegeben hat. 5.6.3.4 Der Power Factor wird unter Zugrundelegung des Geschossgewichts und der Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 abgefeuerten Patronen nach folgender Formel ermittelt. Power-Factor = Geschossgewicht (Grains) x durchschnittliche Geschossgeschwindigkeit (Fuß pro Sekunde) 1000 5.6.3.5 Falls der berechnete Power Faktor die erklärte Power FactorSchwelle nicht erreicht, werden weitere 3 Patronen über den Chronographen geschossen. Der Power Factor wird erneut berechnet, wobei das tatsächliche Geschossgewicht und der Durchschnitt der 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 6 abgegeben Schüsse zugrunde gelegt werden. 5.6.3.6 Wenn dann der Power Factor immer noch nicht ausreicht, hat der Teilnehmer bezüglich der letzten Patrone die Wahl: (a) sie wiegen zu lassen, und wenn das Geschoss der achten Patrone schwerer ist als das erste Geschoss, wird die Power Factorberechnung wie in 5.6.3.5 mit dem neuen höheren Geschossgewicht neu berechnet. (b) sie über den Chronographen schießen zu lassen, wobei dann das erste Geschossgewicht und die 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 7 abgegebenen Schüsse zugrunde gelegt werden. 5.6.3.7 Wenn der sich ergebende Power Factor die Major PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, werden die gesamten Matchwertungen des Teilnehmers neu als Minor berechnet, sofern dieser Wert erreicht wurde. 5.6.3.8 Wenn der sich ergebende Power Factor die Minor PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, kann der Teilnehmer weiterhin am Wettbewerb teilnehmen, aber nur noch außerhalb der Wertung. 5.6.3.9 Wenn die Munition eines Teilnehmers erneut getestet wird, oder wenn genehmigte Ersatzmunition benutzt wird, und sich dann nach obigem Verfahren ein abweichender Power Factor ergibt, muss ein niedrigerer Power Factor zur Wertung aller Parcours herangezogen werden, einschließlich derer, die der Teilnehmer bereits absolviert hat. I-K - 24 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 5.6.3.10 Die Ergebnisse eines Teilnehmers, der - aus welchem Grunde auch immer - es versäumt, seine Waffe zu angegebener Zeit und Ort zum Test zur Verfügung zu stellen, oder der keine Testpatronen bei Aufforderung durch den Matchfunktionär zur Verfügung stellt, werden aus der Matchwertung genommen. 5.6.3.11 Falls der Range Master feststellt, dass der Match Chronograph funktionsunfähig geworden ist und weiteres Testen der Teilnehmermunition unmöglich ist, bleiben die Power Factoren der bereits getesteten Teilnehmer unberührt, und die erklärten "Major" oder "Minor" Power Factoren der anderen noch nicht getesteten Teilnehmer werden ohne Einspruchsmöglichkeit akzeptiert, abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Division (s. Appendices). 5.7 Störungen an der Teilnehmerausrüstung 5.7.1 Falls nach dem Startsignal Störungen an der Waffe eines Teilnehmers auftreten, darf er versuchen, ohne Verletzung der Sicherheit die Störungen zu beheben und mit dem Parcours fortzufahren. Während der Beseitigung der Störung muss der Teilnehmer die Mündung immer in Richtung Hauptkugelfang halten. Der Teilnehmer darf zur Behebung der Störung keine Stäbe oder andere Werkzeuge einsetzen. Zuwiderhandlung führt zur Nullwertung dieser Übung. 5.7.2 Wenn die Beseitigung einer Störung vom Teilnehmer verlangt, die Waffe aus dem Zielanschlag zu nehmen und abzusenken, so müssen sich seine Finger deutlich außerhalb des Abzugsbügels befinden (siehe Regel 10.5.8). 5.7.3 Falls die Waffenstörung nicht vom Wettbewerber selbst behoben werden kann, muss er die Waffe in eine sichere Richtung halten und den Range Officer informieren. Der Range Officer muss den Parcours (außer aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) in der normalen Art und Weise beenden. Der Parcours (ausschließlich aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) muss dann "wie geschossen", einschließlich aller angefallenen Fehlschüsse und Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen, gewertet werden. 5.7.4 Unter keinen Umständen darf es einem Teilnehmer erlaubt werden, einen Parcours mit einer geladenen Waffe zu verlassen (s. Regel 10.5.13). 5.7.5 Wenn die Waffe, wie oben dargestellt, Störungen hat, darf der Wettbewerber den Parcours oder die Teilübung nicht wiederholen. Dies schließt den Fall ein, wo die Waffe während eines Parcours oder einer Teilübung für nicht weiter benutzbar oder unsicher erklärt wurde. Jedoch kann eine noch nicht begonnene Teilübung in einer Standardübung noch begonnen werden, sobald die Waffe repariert wurde, soI-K - 25 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ fern dies möglich ist, bevor der Match Director die Matchresultate für endgültig erklärt. 5.7.6 Falls ein Range Officer den Parcours abbricht, weil er den Verdacht hat, dass der Wettbewerber eine unsichere Waffe oder unsichere Munition (z.B. Squib = „Patrone ohne Pulver”) hat, muss der Range Officer alles unternehmen, was ihm nötig erscheint, um die Sicherheit des Teilnehmers als auch auf dem Stand wieder herzustellen. Dann muss der Range Officer die Waffe oder die Munition begutachten, und dabei wie folgt vorgehen: 5.7.6.1 Falls der Range Officer den Beweis dafür findet, der das vermutete Problem bestätigt, hat der Teilnehmer kein Recht auf einen Re-Shoot, wird aber aufgefordert das Problem zu beheben. Auf dem Wertungsblatt des Teilnehmers wird die Zeit bis zum letzten abgegebenen Schuss festgehalten und der Parcours wird "wie geschossen" gewertet, einschließlich aller Fehlschüsse und Strafen (s. Regel 9.5.6) 5.7.6.2 Falls der Range Officer feststellt, dass das vermutete Sicherheitsproblem nicht existiert, muss der Wettbewerber den Parcours wiederholen. Kapitel 6: Wettbewerbsstrukturen 6.1 Allgemeine Grundsätze Folgende Definitionen werden zur Verdeutlichung benutzt 6.1.1 String (Teilübung) – ein einzelner Bestandteil einer Standardübung mit separater Zeitmessung und Wertung. Wertungstreffer und Strafen werden nach Beendigung jeder Teilübung aufgenommen, und die Resultate der einzelnen Teilübungen werden dann zur Ermittlung des gesamten Parcoursergebnisses aufsummiert (s. auch Regel 9.5.5). 6.1.2 Standard Exercise (Standardübung) – Eine Schießübung, die aus mehr als einer Teilübungen besteht, für die jeweils die Zeit separat genommen wird. Zur Berechnung des endgültigen Parcoursresultats werden die Treffer unter Abzug der Strafpunkte bei Beendigung der Schießübung aufsummiert. Standardübungen dürfen ausschließlich nach dem "Virginia" oder "Fixed Time"-Prinzip gewertet werden. Im Ablauf jeder Teilübung dürfen spezifische Anschlagsarten und Schießstellungen, ein eigener Schießablauf und/oder ein oder mehrere Magazinwechsel vorgeschrieben werden. Nur eine einzige Standardübung mit maximal 24 Schuss darf in IPSC-sanktionierten Wettkämpfen der Levels IV oder höher angesetzt werden. 6.1.3 Stage (Parcours) – Ein Matchübung mit eigener Zeitnahme und Wertung. I-K - 26 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 6.1.4 Match (Wettbewerb) - Ein IPSC-Schießwettbewerb, der aus mindestens 2 Parcours besteht. Die Ermittlung des Wettbewerbsiegers erfolgt durch Addieren der einzelnen Parcoursresultate. Ein Wettbewerb darf nur einen einzigen Waffentyp beinhalten (z.B. Kurzwaffe, Flinte oder Gewehr) 6.1.5 Tournament (Turnier) – Ein IPSC-Schießbewerb, der aus zwei oder mehr waffenspezifischen Wettkämpfen besteht (z.B. ein KurzwaffenWettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb oder ein KurzwaffenWettbewerb und ein Gewehr-Wettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb, etc). Die Ermittlung des Gesamt-Turniersiegers erfolgt – unter Berücksichtigung der IPSC Tournament Rules - durch Addieren der einzelnen Wettbewerbsresultate, die ein Teilnehmer jeweils in den Teilwettbewerben erreicht hat. 6.1.6 League (Liga) – Ein IPSC-Wettbewerb, der aus zwei oder mehr Matches derselben Waffenart besteht, die an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Terminen durchgeführt werden. Zur Ermittlung des Liga-Siegers werden die Ergebnisse einzelner vom Ligaorganisator bezeichneter Matches zusammengezählt. 6.1.7 Shoot-Off – Ein Wettbewerb, der als Nebenwettbewerb eines Matches durchgeführt wird. Zugelassene Teilnehmer treten direkt gegeneinander an, indem sie in einem Ausscheidungsprozess gleichzeitig, aber jeder für sich, auf eigene, aber im Aufbau identische Anordnungen von Metallzielen schießen (s. Appendix E). 6.2 Match Divisions (Wertungsklassen) 6.2.1 IPSC Divisions dienen der Unterscheidung von unterschiedlichen Sportgeräten und Ausrüstung (s. Appendix D). Ein Match muss mindestens eine Division enthalten. Wenn in einem Match mehrere Divisions geführt werden, muss jede Division einzeln und getrennt gewertet werden. Die Matchresultate müssen für jede Division einen Sieger ausweisen. 6.2.2 In IPSC-sanktionierten Matches muss eine Mindestanzahl von Teilnehmern – wie in Appendix A2 dargestellt – in jeder Division antreten, damit diese gewertet werden kann. Sollte eine Division die geforderte Starterzahl nicht erreichen, kann der Match Director diese Division trotzdem werten, allerdings ohne offizielle IPSC-Anerkennung. 6.2.3 Vor Beginn eines Matches muss jeder Teilnehmer eine Division zu seiner Wertungsdivision erklären, und die Matchfunktionäre müssen Regelkonformität der Teilnehmerausrüstung für die erklärte Division überprüfen 6.2.4 Mit vorheriger Zustimmung des Match Directors kann ein Teilnehmer ein Match in mehr als einer Division bestreiten. Jedoch kann der Teilnehmer nur in einer Division in der Wertung antreten, und das kann in I-K - 27 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ jedem Fall nur der erste Versuch sein. Alle nachfolgenden Versuche finden keinen Eingang in die Matchresultate. 6.2.5 Ist eine Division nicht verfügbar oder wurde sie gestrichen, oder falls sich ein Teilnehmer vor Matchbeginn für keine spezifische Division einschreibt, wird der Teilnehmer in diejenige Division eingeordnet, die nach Meinung des Range Masters der Ausrüstung des Teilnehmers am nächsten entspricht. Falls nach Auffassung des Range Masters keine passende Division verfügbar ist, schießt der Teilnehmer außerhalb der Wertung. 6.2.5.1 Wenn ein Teilnehmer jedoch während des Matches die Ausrüstungs- oder sonstigen Anforderungen einer Division nicht erfüllt, wird er in die Open Division gesetzt, falls diese verfügbar ist, sonst muss er das Match außerhalb der Wertung schießen. 6.2.5.2 Wird ein Teilnehmer aus obigen Gründen um- oder zurückgestuft, muss er sobald wie möglich davon informiert werden. Die Entscheidung des verantwortlichen Range Masters ist endgültig. 6.2.6 Wurde gegen einen Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Wettbewerbs eine Wettbewerbsdisqualifikation ausgesprochen, schließt diese den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an diesem Wettbewerb und allen weiteren Starts in einer anderen Division aus. Eine Disqualifikation ist jedoch nicht rückwirkend, und alle vorherigen und vollständigen Wettbewerbsresultate in anderen Divisionen werden gewertet und sind in jener Division auch auszeichnungsberechtigt. 6.2.7 Die Wertung eines Teilnehmers in einer bestimmten Division schließt eine weitere Wertung in einer Category oder im Rahmen der Zugehörigkeit zu einem Regional- oder anderen Team nicht aus. 6.3 Categories (Wertungskategorien) 6.3.1 IPSC-Schießwettbewerbe können innerhalb der oben genannten Divisionen unterschiedliche Categories (Kategorien) zur Wertung unterschiedlicher Teilnehmergruppen beinhalten. Jeder Teilnehmer kann sich für ein Match oder Turnier nur in einer Category werten lassen. 6.3.2 Nichterfüllung einzelner Anforderungen einer Category oder das Versäumnis, sich vor Beginn des Wettbewerbs für eine Category einzuschreiben, führt zum Ausschluss aus dieser Category-Wertung. Details der derzeit anerkannten Categories und der damit verbundenen Anforderungen sind in Appendix A2 aufgelistet. 6.4 Regional-Teams 6.4.1 Unter der Voraussetzung verfügbarer Startplätze kann bei IPSC Level IV oder höheren Wettkämpfen pro Region in jeder Division ein Team aufgrund von Leistungskriterien zusammengestellt werden. Es steht I-K - 28 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ den Matchorganisatoren frei, weitere Teams zuzulassen, die jedoch nicht für die Team-Wertung zählen oder auszeichnungsberechtigt sind. Die anerkannten Category-Teams werden durch eine Abstimmung der Generalversammlung spezifiziert (s. Appendix A2). 6.4.2 Das Einzelresultat eines Teilnehmers zählt nur für ein einziges Team innerhalb eines Matches. 6.4.3 Teams dürfen höchstens aus vier (4) Mitgliedern bestehen, jedoch berechnet sich das Teamresultat aus den 3 besten Einzelresultaten der Teammitglieder. 6.4.4 Falls eines des Teammitglieder während eines Matches aus irgendeinem Grund aufgibt, zählen die Resultate dieses Teilnehmers nach wie vor für das Teamresultat. Das betroffene Team darf diesen ausgeschiedenen Teilnehmer jedoch nicht ersetzen. 6.4.5 Kann ein Teammitglied ein Match nicht beginnen, darf dieses, bei Einwilligung durch den Match Director, vor dem Beginn durch einen anderen Teilnehmer ersetzt werden. 6.4.6 Wird ein Teammitglied von einem Match disqualifiziert, werden alle seine Parcoursresultate annulliert. Teams ist es nicht erlaubt, solche Mitglieder zu ersetzen. 6.5 Teilnehmer-Status und Nachweis 6.5.1 Jeder Teilnehmer muss ein persönliches Mitglied derjenigen IPSC Region sein, in der sich sein Hauptwohnsitz befindet. Dieser Wohnsitz wird definiert als dasjenige Land, in dem die Person ordnungsgemäß für eine Mindestdauer von 183 Tage innerhalb derjenigen zwölf Monate, die dem Monat des Matches unmittelbar vorausgehen, wohnhaft war. ‚Ordnungsgemäß wohnhaft’ ist als physische Anwesenheit zu verstehen und bezieht sich weder auf Staatsbürgerschaft noch auf Zweitadressen. Die 183 Tage müssen weder aneinanderhängend noch die letzten 183 Tage der zwölfmonatigen Periode sein. 6.5.1.1 Wettbewerber, die ihren Hauptwohnsitz in einem Land oder Region haben, die nicht der IPSC angeschlossen ist, dürfen sich einer IPSC-Region anschließen und unter Schirmherrschaft dieser Region an Wettbewerben teilnehmen, wobei diese Bestimmung abhängig von der Zustimmung der IPSC und dem Regionaldirektorat dieser Region ist. Sobald des Wettbewerbers Wohnsitzland oder- geographische Region später die Aufnahme in die IPSC beantragt, muss dieser Wettbewerber im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Mitglied dieser Region werden.. 6.5.2 Ein Teilnehmer und/oder Teammitglied darf immer nur diejenige IPSC Region vertreten, in der er seinen Wohnsitz hat, mit folgenden Ausnahmen: 6.5.2.1 Bezüglich eines Teilnehmers, der Mitglied einer Region ist, aber diejenige Region vertreten möchte, in der er die StaatsbürI-K - 29 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ gerschaft besitzt, müssen die Regionaldirektoren der Wohnsitzund des Staatsbürgerschaftsregion schriftlich vor Beginn des Matches ihre Zustimmung bekunden. 6.5.2.2 Ein Teilnehmer, der unter die Bestimmungen von 6.5.1.1 fällt, darf die Region, in der er Mitglied ist, vertreten, sofern dazu die vorherige schriftliche Genehmigung des Regional Directors vorliegt. 6.6 Teilnehmer-Zeitplan und Squadeinteilung 6.6.1 Teilnehmer müssen zur Matchwertung zur veröffentlichten Startzeit und innerhalb der Squadeinteilung antreten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Match Directors darf ein Teilnehmer oder Team, der/das zum geplanten Starttermin an einem Parcours nicht anwesend ist, diesen Parcours nicht absolvieren. Für den Fall, dass der Teilnehmer/das Team diese Zustimmung nicht erhält, wird der betreffende Parcours mit Null gewertet. 6.6.2 Matchfunktionäre, Matchsponsoren, IPSC-Offizielle (wie in Section 6.1 der IPSC Constitution definiert) und andere Personen können nach vorheriger Zustimmung durch den Match Director innerhalb der Matchwertung an einem „Pre-Match“ teilnehmen. Alle Mitglieder der offiziellen Regional-Teams müssen aber im Main Match antreten. Im "Pre-Match" erreichte Wertungen können, nach Entscheidung des Match Directors, in die Overall Match Results aufgenommen werden, vorausgesetzt, die Termine des Pre-Matches waren im Rahmen des offiziellen Match-Zeitplans veröffentlicht. (s. auch Absatz 2.3.) 6.6.3 Ein Match, Turnier oder eine Liga beginnen mit dem ersten Tag, an dem Teilnehmer (inklusive der oben genannten) in der Wertung zu schießen begonnen haben, und enden, sobald die Resultate vom Match Director als endgültig erklärt worden sind. 6.7 International Classification System („ICS“) 6.7.1 Die IPSC darf geeignete Regeln und Ausführungsvorschriften mit dem Zweck der Durchführung und Verwaltung eines Internationalen Klassifizierungssystems erstellen und veröffentlichen. 6.7.2 Teilnehmer, die eine internationale Klassifizierung anstreben, müssen das durch Absolvierung zugelassener Parcours tun, die von der IPSC Website abgerufen werden können. I-K - 30 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Kapitel 7: Match Management 7.1 Matchfunktionäre Die Pflichten und Bezeichnungen der Matchfunktionäre werden folgendermaßen definiert: 7.1.1 Range Officer (RO) – gibt die Range-Kommandos, beaufsichtigt den Teilnehmer bezüglich der Parcours-Bestimmungen und das sichere Verhalten. Er sagt außerdem die Zeit, Wertung und Strafen, die ein Teilnehmer erzielt an und überprüft, dass diese korrekt auf dem Wertungsblatt des betreffenden Teilnehmers eingetragen werden (untersteht dem Chief Range Officer und Range Master). 7.1.2 Chief Range Officer (CRO) - besitzt die absolute Autorität über alle Personen und Aktivitäten im Rahmen der Parcours, die unter seiner Kontrolle stehen. Er ist verantwortlich für eine gerechte und gleichmäßige Anwendung aller Regeln (untersteht dem Range Master). 7.1.3 Stats Officer (SO) – verantwortlich für das Einsammeln, Sortieren, Tabellieren und Aufbewahren aller Wertungsblätter und letztlich die Erstellung von vorläufigen und endgültigen Resultaten. Jedes unvollständige oder unrichtige Wertungsblatt muss er umgehend dem Range Master zur Kenntnis bringen (untersteht direkt dem Range Master). 7.1.4 Quartermaster (QM) – verantwortlich für Verteilung, Reparatur und Instandhaltung des gesamten Range Equipments (z.B. Ziele, Abkleber, Farbe, Aufbauten etc.), der Range Officer-Ausrüstung (z.B. Timer, Batterien, Tacker, Tackernadeln, Clipboards etc.) und der Range Officer-Verpflegung (untersteht direkt dem Range Master). 7.1.5 Range Master (RM) – hat die absolute Autorität über alle Personen und Aktivitäten auf dem gesamten Matchgelände, inklusive Standsicherheit, die Durchführung aller Parcours und die Anwendung dieser Regeln. Alle Matchdisqualifikationen und Einspruchsangelegenheiten müssen ihm zur Kenntnis gebracht werden. Der Range Master wird gewöhnlich vom Match Director ernannt und arbeitet mit diesem zusammen. Bei IPSC-sanktionierten Level IV oder höheren Matches unterliegt die Bestellung des Range Masters jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das IPSC Exekutivkomitee. 7.1.6 Match Director (MD) – ist zuständig für die gesamte Matchverwaltung, inklusive der Squadeinteilung, der Startzeitplanung, des Parcoursaufbaus und der Koordination des Unterstützungspersonals und der Verfügbarkeit von Sanitär- und Verpflegungseinrichtungen. Hinsichtlich der vorgenannten Angelegenheiten hat der Match Director das letzte Wort, mit Ausnahme aller diese Regeln betreffenden Dinge, die im Entscheidungsbereich des Range Masters liegen. Der Match Director wird von der gastgebenden Organisation bestellt und arbeitet mit dem Range Master zusammen I-K - 31 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 7.2 Disziplin von Matchfunktionären 7.2.1 Der Range Master hat Autorität über alle Matchfunktionäre außer dem Match Director und ist verantwortlich für Entscheidungen hinsichtlich deren Verhalten und Disziplin. 7.2.2 Wird ein Matchfunktionär gemaßregelt, muss der amtierende Range Master einen Bericht über den Vorfall und die Einzelheiten der Maßregelung an den Regionaldirektor des Matchfunktionärs, den Regionaldirektor der gastgebenden Region und den Präsidenten der International Range Officers Association (IROA) senden. 7.2.3 Ein Matchfunktionär, der aufgrund eines Sicherheitsverstoßes als Matchteilnehmer vom Match disqualifiziert wurde, ist weiterhin geeignet, als Matchfunktionär in diesem Match tätig zu sein. Der Range Master trifft jegliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Teilnahme eines Funktionärs. 7.3 Benennung von Funktionären 7.3.1 Matchorganisatoren müssen vor Beginn eines Matches einen Match Director und einen Range Master benennen, die die oben aufgeführten Aufgaben ausführen sollen. Der nominierte Range Master sollte vorzugsweise der kompetenteste und erfahrenste anwesende akkreditierte Range Officer sein (s. auch Regel 7.1.5). Bei Level I und II Matches kann eine einzelne Person sowohl als Range Master als auch als Match Director eingesetzt werden. 7.3.2 Bezugnahme innerhalb dieser Regeln auf Range-Funktionäre (z.B. "Range Officer", "Range Master" etc.) meint Personal, das von den Matchorganisatoren offiziell zur Durchführung offizieller Aufgaben innerhalb des Matches benannt wurde. Personen, die zwar akkreditierte Range-Funktionäre sind, aber tatsächlich an dem Match als reguläre Starter teilnehmen, haben keinerlei Funktion oder Autorität als RangeFunktionäre in diesem Match. Solche Personen sollen daher während ihrer Matchteilnahme keine Kleidungsstücke mit RangeFunktionärsabzeichen tragen. Kapitel 8: Der Parcours 8.1 Handgun Ready Conditions (Bereit-Zustände von Kurzwaffen) Der Bereit-Zustand einer Kurzwaffe ist normalerweise wie unten definiert, jedoch im Falle, dass es ein Wettwerber unterlässt, das Patronenlager vor Beginn der Übung zu laden, ob unabsichtlich oder mit Absicht, darf der Range Officer nichts unternehmen, da der Teilnehmer immer allein für die Handhabung seiner Kurzwaffe verantwortlich ist: 8.1.1 Revolver I-K - 32 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 8.1.1.1 Single Action: Hammer voll entspannt über einer leeren Kammer oder (falls eine Sicherheitsrast vorhanden) Hammer vorgespannt über einer geladenen Kammer (Modelle mit Übertragungshebel ausgenommen); 8.1.1.2 Double Action: Hammer voll entspannt und alle Kammern dürfen geladen sein. 8.1.2 Selbstladepistolen: 8.1.2.1 „Single Action“ – Patronenlager geladen, Hammer gespannt und die Sicherung eingelegt. 8.1.2.2 „Double Action“ – Patronenlager geladen, Hammer voll entspannt oder per De-cocker entspannt. 8.1.2.3 „Selective Action“ - Patronenlager geladen, Hammer voll entspannt oder Hammer gespannt und externe Sicherung eingelegt. (s. Divisionen in Appendix E ). 8.1.3 Einzelne Übungen können davon abweichende Bereit-Zustände verlangen. In diesem Fall müssen die abweichenden Bereit-Zustände in der Parcoursbeschreibung klar beschrieben sein. Als von 8.1.1 und 8.1.2 abweichende Bereit-Zustände sind nur erlaubt: Bei Revolvern der Start mit einem entladenen Revolver (keine Patronen im der Trommel), bei Pistolen der Start mit einer entladenen (keine Patrone im Patronenlager und kein oder ein leeres Magazin in der Pistole) oder mit einer unterladenen Pistole (keine Patrone im Patronenlager, geladenes Magazin in der Pistole). Ein Bereit-Zustand bei Revolvern mit gespanntem Hahn und bei geladenen Pistolen mit gespanntem Hahn ohne eingelegte Sicherung ist unzulässig. 8.1.4 Außer im Falle einer Divisionsbestimmung darf ein Teilnehmer nicht dadurch eingeschränkt werden, dass ihm das Laden einer bestimmten Anzahl Patronen vorgeschrieben wird, die in einer Kurzwaffe geladen sein oder nachgeladen werden dürfen. Schriftliche Parcoursbeschreibungen dürfen nur vorschreiben, wann eine Kurzwaffe geladen werden darf, oder wann ein vorgeschriebener Magazinwechsel zu erfolgen hat, falls die Regel 1.1.5.2 das zulässt. 8.1.5 Bezüglich der in IPSC-Matches eingesetzten Kurzwaffen gelten folgende Definitionen: 8.1.5.1 "Single Action" bedeutet, dass die Betätigung des Abzuges eine einzelne Aktion auslöst (d.h. der Hammer oder Schlagstift fällt) 8.1.5.2 "Double Action" bedeutet, dass die Betätigung des Abzuges mehr als eine Aktion auslöst (d.h. der Hammer oder Schlagstift hebt sich an und fällt dann wieder) 8.1.5.3 "Selective Action" bedeutet, dass die Kurzwaffe entweder in "Single Action" oder in "Double Action"-Funktion benutzt werden kann. I-K - 33 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 8.2 Competitor Ready Condition (Bereit-Position des Teilnehmers) legt fest wann, auf direkten Befehl des Range Officers: 8.2.1 die Kurzwaffe gemäß der Parcoursbeschreibung vorbereitet und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der jeweiligen Division ist. 8.2.2 der Teilnehmer die verlangte Startposition gemäß der Parcoursbeschreibung einnimmt. Falls nicht abweichend vorgeschrieben, muss der Teilnehmer aufrecht in Richtung Hauptkugelfang, mit den Armen natürlich an den Seiten herabhängend stehen. 8.2.3 Ein Parcours darf vom Teilnehmer niemals verlangen oder ihm erlauben, dass er nach dem „Standby“-Kommando und vor dem „Start Signal“ eine Kurzwaffe, ein Magazin oder Speedloader oder Munition berühren oder in der Hand halten muss (mit Ausnahme eines unvermeidbaren Berührens mit den Unterarmen). 8.2.4 IPSC-Wettbewerbe dürfen von einem Teilnehmer nicht verlangen, dass er mit der Nicht-Schusshand aus dem Holster ziehen muss. 8.2.5 Ein Parcours darf einen Teilnehmer niemals zwingen, seine Kurzwaffe innerhalb des Parcours wieder zu holstern. 8.3 Kommandos auf dem Schießstand Die zulässigen Kommandos auf dem Schießstand und ihre Abfolge lauten wie folgt: 8.3.1 „Load And Make Ready“ („Laden und Bereitmachen“) – Dieser Befehl bezeichnet den Beginn eines „Parcours“. Unter der direkten Aufsicht des Range Officers muss der Teilnehmer in Richtung Hauptgeschossfang - oder nach Anweisung des Range Officers in eine sichere Richtung – seinen Augen- und Gehörschutz anlegen, und die Kurzwaffe entsprechend der Wettbewerbsbeschreibung fertig machen. Er muss dann die vorgeschriebene Bereit-Position einnehmen. An diesem Punkt fährt der Range Officer fort. 8.3.1.1 Sobald das "Load and Make Ready"-Kommando gegeben wurde, darf sich der Teilnehmer nicht mehr ohne vorherige Zustimmung und unter direkter Aufsicht des Range Officers vom Startort entfernen. Verstoß dagegen führt zu einer Verwarnung für den Erstverstoß und kann zur Anwendung der Regel 10.6.1 bei einem weiteren Verstoß im selben Match führen. 8.3.2 „Are You Ready?“ ( „Bist du bereit?“) – Das Ausbleiben einer abschlägigen Antwort seitens des Teilnehmers zeigt an, dass er die Anforderungen des Parcours richtig verstanden hat und er bereit ist, fortzufahren. Ist der Teilnehmer bei diesem Kommando nicht bereit, muss I-K - 34 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ er „not ready!“ ( „nicht bereit!“) rufen. Sobald der Teilnehmer beim Einnehmen der Bereit-Position seine Hände in die verlangte Position gebracht hat, wird unterstellt, dass dies dem Range Officer die endgültige Startbereitschaft anzeigt. 8.3.3 „Standby“ ( „Achtung“) – Diesem Befehl sollte innerhalb von 1 bis 4 Sekunden das Startsignal folgen (s. auch Regel 10.2.6). 8.3.4 „Startsignal“ – Das Signal für den Teilnehmer, mit dem Parcours zu beginnen. Falls der Teilnehmer aus irgendeinem Grunde nicht auf das Startsignal reagiert, überzeugt sich der Range Officer davon, dass der Teilnehmer bereit ist, den Parcours zu beginnen und beginnt die Range Kommandos erneut bei "Are You Ready?" 8.3.5 „Stop“ – Jeder einem Parcours zugeteilte Range Officer kann diesen Befehl zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer muss daraufhin sofort das Feuer einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers warten. 8.3.6 „If You Are Finished, Unload And Show Clear“ („wenn du fertig bist, entladen und leer zeigen“) – wenn der Teilnehmer das Schießen beendet hat, muss er seine Kurzwaffe absenken und dem Range Officer zur Kontrolle vorzeigen, wobei die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigen, das Magazin entnommen, der Schlitten offen gehalten oder per Schlittenfang offen arretiert und das Patronenlager leer sein muss. Revolver müssen mit ausgeschwenkter und leerer Trommel vorgezeigt werden. 8.3.7 „If Clear, Hammer Down, Holster“ ( „Wenn leer, abschlagen, holstern“ ) – Nach Aussprache dieses Kommandos darf der Teilnehmer nicht mehr schießen (s. Regel 10.6.1) Während er die Kurzwaffe weiterhin in Richtung Hauptkugelfang hält, muss der Teilnehmer eine abschließende Sicherheitsprüfung der Kurzwaffe wie folgt durchführen: 8.3.7.1 Selbstlader – Schlitten schließen und den Abzug betätigen (ohne – sofern vorhanden - den Hammer zu berühren.) 8.3.7.2 Revolver – Leere Trommel einschwenken (ohne – sofern vorhanden - den Hammer zu berühren.) 8.3.7.3 Wenn sich die Kurzwaffe als leer erweist, muss der Teilnehmer sie holstern. Sobald die Hände des Teilnehmers die geholsterte Waffe verlassen haben, gilt der Parcours als beendet. 8.3.7.4 Falls die Waffe sich als nicht leer erweist, beginnt der Range Officer erneut mit den Kommandos ab Regel 8.3.6 (s. auch 10.4.3). 8.3.8 „Range Is Clear“ („Stand ist sicher“) – Weder Teilnehmer noch Funktionäre dürfen sich über die Feuerlinie oder von ihr weg begeben, soI-K - 35 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ lange der Range Officer diese Freigabe nicht gegeben hat. Sobald diese erfolgt ist, dürfen sich Funktionäre und Teilnehmer nach vorne begeben und Treffer aufnehmen, abkleben, Ziele aufstellen etc. 8.4 Laden, Nachladen oder Entladen im Parcours 8.4.1 Beim Laden, Nachladen oder Entladen innerhalb eines Parcours müssen sich die Finger des Teilnehmers sichtbar außerhalb des Abzugbügels befinden und die Kurzwaffe muss sicher in Richtung Geschossfang oder eine andere vom Range Officer autorisierte sichere Richtung zeigen (s. Abschnitt 10.5). 8.5 Positionswechsel 8.5.1 Jeder Positionswechsel muss mit dem Finger sichtbar außerhalb des Abzugsbügels vorgenommen werden und die Sicherung sollte eingelegt sein, außer es sind Ziele für den Teilnehmer sichtbar und der Teilnehmer behält diese, in der Absicht sie zu beschießen, im Visier. Die Kurzwaffe muss in eine sichere Richtung zeigen. Ein „Positionswechsel“ wird wie folgt definiert: 8.5.1.1 Mehr als ein Schritt in eine beliebige Richtung 8.5.1.2 Das Wechseln einer Anschlagsart (z.B. von stehend zu kniend, von sitzend zu stehend etc.). 8.5.2 Das Wiederholstern einer Waffe während des Parcoursablaufs ist unzulässig 8.6 Unterstützung oder Behinderung 8.6.1 Während eines Parcours darf ein Teilnehmer auf keine Art unterstützt werden, außer dass der Range Officer jederzeit Sicherheitswarnungen an den Teilnehmer abgeben darf. Solcherlei Warnungen dürfen einem Teilnehmer nicht als Grund für ein Re-Shoot dienen. 8.6.2 Jede Person, die einen Teilnehmer während eines Parcours unterstützt oder stört (und der Teilnehmer, der solche Unterstüzung erhält), kann nach Ermessen eines Range Officers mit einem Ablauffehler für diesen Parcours bestraft werden oder den Bestimmungen des Abschnitts 10.6 unterliegen. 8.6.3 Im Falle, dass unbeabsichtigter Körperkontakt mit dem Range Officer oder ein anderer äußerer Einfluss nach Meinung des Range Officers, den Teilnehmer im Parcours behindert hat, kann der Range Officer dem Teilnehmer ein Re-Shoot des Parcours anbieten. Der Teilnehmer muss dieses Angebot jedoch annehmen oder ablehnen, bevor er seine I-K - 36 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Zeit oder Treffer des ersten Durchgangs kennt. Falls der Teilnehmer jedoch während einer solchen Behinderung einen Sicherheitsverstoß begeht, können die Bestimmungen des Abschnitts 10.3 trotzdem zum Tragen kommen. 8.6.4 Im Falle, dass der Wettbewerber unabsichtlich vorzeitig zu schießen beginnt („Fehlstart“), wird der Range Officer so bald wie möglich den Schützen stoppen und ihn erneut starten, sobald der Parcours wieder hergestellt ist. 8.7 Sight Pictures (Visierbild prüfen) und Parcoursinspektion 8.7.1 Wettbewerber dürfen niemals Sight Pictures mit einer geladenen Waffe vor dem Startsignal nehmen. Verstoß dagegen muss mit einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs geahndet werden. 8.7.2 Wenn Matchorganisatoren Sight Pictures auch mit entladener Waffe vor dem Startsignal verbieten, müssen die Teilnehmer darüber in den geschriebenen Parcoursbeschreibungen informiert werden. 8.7.3 Wenn Sight Pictures mit entladener Waffe vor dem Startsignal zulässig sind, darf das nur in Richtung eines einzigen Zieles erfolgen, um festzustellen, ob die Zieleinrichtung wie gewünscht eingestellt ist. Teilnehmer, die eine Zielreihenfolge oder Anschlagsart während der Visierbildprüfung testen, werden pro Vorfall mit einem Ablauffehler bestraft. 8.7.4 Teilnehmern ist die Benutzung jeglicher Zielhilfsmittel (z.B. eine komplette Nachbildung einer Kurzwaffe oder Teil davon, jegliches Teil einer richtigen Kurzwaffe inklusive jeglichen Zubehörs) außer den eigenen Händen während der Parcoursinspektion ("Walkthrough") verboten Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler pro Vorfall geahndet (s. auch Regel 10.5.1). 8.7.5 Es ist niemandem gestattet, ohne vorherige Erlaubnis des für den Parcours zuständigen Range Officers oder des Range Masters den Parcours zu betreten oder sich durch ihn hindurch zu bewegen. Zuwiderhandlung führt für den Erstverstoß zu einer Verwarnung, kann aber bei weiteren Verstößen die Bestimmungen von Abschnitt 10.6 eintreten lassen. I-K - 37 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Kapitel 9: Wertung 9.1 Allgemeine Bestimmungen 9.1.1 Annäherung an Ziele – Ohne Einwilligung des Range Officers dürfen sich Teilnehmer ohne Einwilligung des Range Officers Zielen nicht näher als 1 Meter (3.28 feet) nähern. Zuwiderhandlung führt zu einer Verwarnung für den Erstverstoß, aber der Teilnehmer oder dessen Vertrauter können, nach Ermessen des Range Officers, mit einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß bestraft werden. 9.1.2 Berühren von Zielen – Während der Auswertung dürfen der Teilnehmer und sein Vertrauter ohne Einwilligung des Range Officers jegliche Ziele weder berühren, Schusslöcher prüfen oder auf andere Art auf ein Ziel einwirken. Sollte der Range Officer der Meinung sein, dass der Teilnehmer oder sein Vertrauter den Wertungsprozess durch solcherlei Manipulation beeinflusst hat, kann er: 9.1.2.1 bei einem betroffenen Wertungsziel dieses als trefferlos werten, oder 9.1.2.2 bei jedem betroffenen Strafziel entsprechende Punktabzüge verfügen. 9.1.3. Vorzeitig abgeklebte Scheiben – Wird eine Scheibe zu früh abgeklebt und kann dadurch das Trefferergebnis nicht mehr bestimmt werden, muss der Range Officer den Teilnehmer zu einem Re-Shoot auffordern. 9.1.4 Nicht abgeklebte Scheiben – Falls ein oder mehrere Scheiben nach Beendigung des Parcours durch einen vorhergehenden Teilnehmer für den nächstfolgenden Teilnehmer unvollständig abgeklebt sind, oder wenn es zusätzliche Treffer oder fragwürdige Straftreffer darauf gibt und der Range Officer nicht feststellen kann, welche Treffer vom gerade zu wertenden Teilnehmer stammen, muss für den betroffenen Teilnehmer ein Re-Shoot angeordnet werden. 9.1.5 Undurchdringlich – Die Wertungsflächen aller IPSC Wertungs- und Straf-Papierziele gelten als undurchdringlich. Wenn, nach Meinung des Range Officers: 9.1.5.1 ein Geschoss eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter die Wertungsfläche einer weiteren Papierscheibe trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe weder Wertungs- noch Strafpunkte, . I-K - 38 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 9.1.5.2 ein Geschoss eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter ein Metallziel zu Fall bringt, wird das als Versagen der Standeinrichtung bewertet. Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder aufgestellt ist. 9.1.5.3 ein Geschoss die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem was zutrifft. 9.1.5.4 ein Geschoss die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und danach ein Metallziel zu Fall bringt (oder die Wertungsfläche dieses Metallzieles trifft), zählt das gefallene (oder der Treffer auf dem) nachfolgende Metallziel als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft. 9.1.6 Außer, wenn sie in der schriftlichen Parcoursbeschreibung ausdrücklich als "Soft Cover" (s. Regel 4.1.5.2) bezeichnet sind, gelten alle Aufbauten, Wände, Barrieren, Sichtblenden und andere Hindernisse als undurchdringliches "Hard Cover". Wenn, nach Meinung des Range Officers 9.1.6.1 ein Geschoss mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, gilt dieser Treffer weder als Wertungs- noch als Straftreffer, ganz gleich was zutrifft, 9.1.6.2 ein Geschoss mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach ein Metallziel trifft oder zu Fall bringt, wird das als Versagen der Standtechnik eingestuft (s. Abschnitt 4.6). Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder hergerichtet ist. 9.1.6.3 ein Geschoss mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, gilt der Treffer auf der Papierscheibe als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft. 9.1.6.4 ein Geschoss mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach ein Metallziel auf der Wertungsfläche trifft oder zu Fall bringt, zählen das gefallene Metallziel oder der Treffer darauf als Wertung oder Strafe, je nachdem, was zutrifft. I-K - 39 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 9.2 Wertungsmethoden 9.2.1 Die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Übung muss eine der nachstehenden Wertungsmethoden enthalten. 9.2.2 „Comstock“ – Unbegrenzte Zeit, die beim letzten Schuss gestoppt wird, eine unbegrenzte Schusszahl kann abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. 9.2.2.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigte Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden. 9.2.3 „Virginia Wertung“ – Unbegrenzte Zeit wird beim letzten Schuss gestoppt, eine begrenzte Schusszahl ist abzugeben, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. 9.2.3.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigten Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden. 9.2.3.2 Bei Virginia Wertung müssen ausschließlich Papierscheiben verwendet werden und darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) oder Short Courses eingesetzt werden. 9.2.3.3 Die Virginia Wertung darf nicht bei Level IV und höheren Wettbewerben verwendet werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel 6.1.2). 9.2.4 "Fixed Time" (Festzeit) – Die Zeit ist begrenzt, eine begrenzte Schusszahl darf abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. I-K - 40 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 9.2.4.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Das Gesamt-Parcoursresultat wird nicht gewichtet, und die Teilnehmer werden anhand ihrer tatsächlich erreichten Nettopunktzahl eingestuft 9.2.4.2 Bei Fixed Time dürfen ausschließlich Papierziele verwendet werden und diese sollten, sofern möglich, verschwindende Ziele sein. 9.2.4.3 Fixed Time darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) und Short Courses eingesetzt werden 9.2.4.4 Fixed Time darf nicht in Level IV oder höheren Matches eingesetzt werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel 6.1.2.). 9.2.4.5 Bei Fixed Time-Parcours gibt es keine Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen oder Fehlschüsse. 9.2.5 Die Parcoursresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge ihrer jeweilig erzielten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen 9.2.6 Matchresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge des Aggregats aller ihrer einzelnen erreichten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen. 9.3 Wertungsgleichstand 9.3.1 Wenn nach Meinung des Match Directors ein Gleichstand innerhalb der Matchresultate aufgehoben werden muss, müssen die betroffenen Teilnehmer einen oder mehrere vom Match Director benannte oder aufgestellte Parcours schießen, bis der Gleichstand aufgehoben ist. Das Resultat dieses "Tiebreakers" wird nur zur endgültigen Einstufung der betroffenen Teilnehmer benutzt und ihre ursprünglichen Matchpunkte bleiben davon unberührt. Ein Gleichstand darf niemals durch Los entschieden werden. 9.4 Wertungs- und Strafpunkte 9.4.1 Wertungs- und Strafpunkte auf IPSC-Zielen müssen in Übereinstimmung mit den durch die Generalversammlung verabschiedeten Werten gewertet werden. (Siehe Appendices B und C). I-K - 41 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 9.4.2 Alle im Wertungsbereich eines Strafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bestraft , aber nur bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel. 9.4.3 Alle im Wertungsbereich eines Metallstrafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel bestraft, unabhängig davon, ob das Ziel fallen musste oder nicht (s. Regeln 4.3.1.7 und 4.3.1.8). 9.4.4 Alle Fehltreffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers auf diesem Ziel bestraft, außer im Falle von verschwindenden Zielen (s. Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2). 9.4.5 In einem Parcours mit Virginia- oder Fixed Time-Wertung gilt: 9.4.5.1 Zuviel abgegebene Schüsse (mehr als die für die Teilübung oder den Parcours angegebene Anzahl) ergeben je einen Ablauffehler. Zusätzlich werden bei der Auswertung nicht mehr als die vorgeschriebene Anzahl und dabei die höchsten Wertungstreffer anerkannt. 9.4.5.2 Überzählige Treffer (d.h. bezüglich der für den Parcours vorgeschriebenen Trefferzahl auf der Wertungsfläche einer Papierwertungsscheibe überzählige Treffer) ergeben je einen Ablauffehler. Es ist zu beachten, dass Treffer auf Hard Cover und/oder Strafscheiben nicht als überzählige Treffer gelten. 9.4.5.3 "Stacked Shots" (kumulierte Schussabgabe - d.h. Abgabe der korrekten Schusszahl in der Übung, die aber auf weniger Ziele als in der Übungsbeschreibung vorgesehen abgegeben wurden), ergeben einen Ablauffehler pro Vorkommnis. Diese Strafe findet keine Anwendung, wenn die schriftliche Parcoursbeschreibung "stacked shots" ausdrücklich erlaubt 9.4.6 In einem Fixed Time-Parcours: 9.4.6.1 werden Overtime-Schüsse (d.h. Schüsse, die nach Ablauf der Schießzeit abgegeben werden) mit dem Wert des jeweils höchsten auf der Scheibe erreichbaren Wertungstreffers bestraft, außer im Falle von verschwindenden Scheiben. 9.5 Wertungsverfahren 9.5.1 Solange in der schriftlichen Parcoursbeschreibung nicht anders spezifiziert, müssen alle Papierwertungsziele mit mindestens je zwei Schuss beschossen werden, von denen die besten zwei gewertet werden. MeI-K - 42 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ tallwertungziele müssen mit mindestens einem Schuss beschossen werden und müssen umgefallen sein, damit sie gewertet werden. 9.5.2 Wenn der Geschossdurchmesser (Schussloch) auf einem Wertungsziel die Wertungslinie zwischen zwei Wertungszonen berührt, oder mehrere Wertungszonen durchzieht, erhält der Treffer den höheren Wert. 9.5.3 Wenn der Geschossdurchmesser sowohl die Wertungsfläche eines Wertungszieles als auch eines Strafziels berührt, zählen sowohl der Wertungs- als auch der Straftreffer. 9.5.4 Radiale Risse, die sich vom Geschossdurchmesser eines Treffers nach außen ausbreiten, ergeben weder Wertungs- noch Strafpunkte. 9.5.5 Das Mindestresultat für einen Parcours ist Null. 9.5.6 Wenn ein Teilnehmer in einem Parcours nicht jedes Ziel mit mindestens einem Schuss beschießt, erhält er einen Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel zusätzlich zu anfallenden Strafpunkten für fehlende Treffer (s. Regel 10.2.7). 9.6 Wertungsüberprüfung und Einwände 9.6.1 Sobald der Range Officer „Range is clear“ gegeben hat, wird dem Teilnehmer oder seinem Vertrauten erlaubt, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. 9.6.2 Der für einen Parcours verantwortliche Funktionär kann bestimmen, dass die Trefferaufnahme bereits beginnen kann, während der Teilnehmer noch den Parcours absolviert. In solchen Fällen muss einer Vertrauensperson des Teilnehmers erlaubt werden, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. Teilnehmer müssen während der Parcourserläuterung auf ein solches Vorgehen aufmerksam gemacht werden. 9.6.3 Ein Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson), der Trefferüberprüfung eines Ziels unterlässt, verliert das Recht, einen Einspruch gegen die Wertung dieses Zieles zu erheben. 9.6.4 Jeder Einwand bezüglich eines Resultats oder einer Wertungsstrafe muss sofort durch den Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson) beim verantwortlichen Range Officer angemeldet werden, bevor das betroffene Ziel nachgestrichen, abgeklebt oder wieder aufgestellt wurde. Geschieht das nicht, werden entsprechende Einsprüche nicht akzeptiert. I-K - 43 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 9.6.5 Im Falle, dass der Range Officer das ursprüngliche Resultat oder die Strafe aufrechterhält und der Teilnehmer nicht einverstanden ist, kann er beim Chief Range Officer und dann beim Range Master um eine Entscheidung nachsuchen. 9.6.6 Die Entscheidung des Range Masters ist endgültig. In Bezug auf den Wertungsentscheid sind keine weiteren Einsprüche mehr zulässig. 9.6.7 Während der Behandlung eines Wertungseinspruchs darf das/die fragliche(n) Ziel(e) solange weder abgeklebt oder anderweitig verändert werden, bis der Disput beendet ist. Der Range Officer darf eine fragliche Papierscheibe zum Zwecke einer weiteren Untersuchung von der Übung entfernen, um Verzögerungen im Wettbewerb zu vermeiden. Sowohl der Range Officer als auch der Teilnehmer müssen dazu das Ziel unterschreiben und den umstrittenen Treffer genau markieren. 9.6.8 Wenn nötig, dürfen bei Treffern auf Papierscheiben ausschließlich vom Range Master genehmigte Scoring Overlays (Wertungsschablonen) zur Überprüfung und/oder Feststellung der anwendbaren Wertungszone benutzt werden. 9.7 Score Sheets (Wertungsblätter) 9.7.1 Bevor der Range Officer ein Wertungsblatt eines Teilnehmers unterzeichnet, muss er alle Informationen (inklusive ausgesprochener Verwarnungen) eintragen. Nachdem der Range Officer das Wertungsblatt unterzeichnet hat, muss auch der Teilnehmer an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Elektronische Score Sheet-Unterschriften sind akzeptabel, wenn sie vom Regionaldirektoriat genehmigt wurden. Eintragungen von Resultaten oder Strafen sollten in arabischen Ziffern erfolgen. Die vom Teilnehmer für die Absolvierung der Übung benötigte Zeit muss auf mindestens zwei Nachkommastellen genau an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. 9.7.2 Sollten Korrekturen an einem Wertungsblatt notwendig sein, müssen diese gut erkennbar sowohl auf dem Original sowie auf allen entsprechenden Teilnehmerkopien angebracht werden. Der Teilnehmer und der Range Officer sollten jegliche Korrekturen abzeichnen. 9.7.3 Sollte sich ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund weigern, ein Wertungsblatt zu unterschreiben oder abzuzeichnen, muss die Angelegenheit dem Range Master übergeben werden. Wenn der Range Master überzeugt ist, dass der Parcours korrekt durchgeführt und gewertet worden ist, wird das nicht unterschriebene Wertungsblatt wie üblich zur Eingabe in die Wettbewerbsresultate weitergeleitet. I-K - 44 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 9.7.4 Ein Wertungsblatt, das sowohl vom Teilnehmer wie vom Range Officer unterzeichnet worden ist, gilt als abschließender Beweis, dass ein Parcours beendet worden ist und dass die Zeit, das vom Teilnehmer erzielte Resultat und anfallende Strafpunkte richtig und unumstritten sind. Das unterzeichnete Wertungsblatt wird als endgültiges Dokument betrachtet und mit Ausnahme bei gemeinsamer Zustimmung von Teilnehmer und dem unterzeichneten Range Officer, oder bei Schiedsgerichtsentscheid darf das Score Sheet nur zum Korrigieren von arithmetischen Fehlern oder zum Hinzufügen von Strafen gemäß Abschnitt 8.6.2 verändert werden. 9.7.5 Sollten sich auf einem Wertungsblatt zu wenige oder zu viele Einträge finden oder die Zeit nicht eingetragen worden sein, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Parcours zu wiederholen. 9.7.6 Sollte ein Re-Shoot aus irgendeinem Grund nicht möglich oder zulässig sein, muss folgendermaßen verfahren werden: 9.7.6.1 Fehlt die Zeit, erhält der Teilnehmer für diesen Parcours eine Nullwertung. 9.7.6.2 Stehen auf dem Wertungsblatt zu wenig Treffer oder Fehltreffer, werden die auf dem Wertungsblatt vorhandenen Informationen als vollständig und abschließend betrachtet. 9.7.6.3 Stehen auf dem Wertungsblatt zu viele Treffer oder Fehltreffer, werden die Treffer mit dem höchsten Wert berücksichtigt. 9.7.6.4 Auf dem Score Sheet verzeichnete Ablauffehler gelten als vollständig und gültig, außer falls Regel 8.6.2 zum Tragen kommt. 9.7.6.5 Falls sich die Identität eines Teilnehmers nicht anhand des Score Sheets feststellen lässt, muss es dem Range Master zugeleitet werden, der dann alles Nötige zu unternehmen hat, um die Situation zu klären. 9.8 Verantwortung für die Wertung 9.8.1 Jeder Teilnehmer ist für eine korrekte Aufzeichnung seiner Resultate selbst verantwortlich, um später die vom Stats Officer veröffentlichten Listen überprüfen zu können. 9.8.2 Nachdem alle Teilnehmer das Match beendet haben, sollten die vorläufigen Parcours-Resultate veröffentlicht und vom Stats Officer an einem auffälligen Ort aufgehängt werden, damit die Teilnehmer diese überprüfen können. I-K - 45 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 9.8.3 Entdeckt ein Teilnehmer am Ende des Matches in den provisorischen Resultaten einen Fehler, muss er innerhalb einer Stunde nach Aufhängen der Resultate einen Einspruch an den Stats Officer verfassen. Wird der Einspruch nicht innerhalb dieser Zeitspanne eingereicht, wird der Einwand abgelehnt und es gelten die veröffentlichten Resultate. 9.9 Trefferaufnahme auf beweglichen Zielen Bewegliche Ziele werden wie folgt gewertet: 9.9.1 Auf beweglichen Zielen, die nach der vorgesehenen Bewegung mindestens noch einen Teil der höchsten Wertungszone sichtbar lassen, oder die mehrfach verschwinden und wieder sichtbar werden, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse immer Strafen verhängt. (Ausnahme s. Regel 9.2.4.5) 9.9.2 Bei beweglichen Zielen, für die obige Kriterien nicht gelten, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse keine Strafen verhängt, es sei denn, Regel 9.9.3 wird anwendbar. 9.9.3 Auf beweglichen Zielen werden immer Strafen für Nichtbeschießen und Fehlschüsse verhängt, wenn der Teilnehmer es versäumt, sie zu aktivieren. 9.10 Offizielle Zeitnahme 9.10.1 Ausschließlich das durch den Range Officer betriebene Zeitmessgerät darf für die Festhaltung der Zeit eines Teilnehmers verwendet werden. Wenn nach Meinung des Range Officers ein Zeitmessgerät fehlerhaft ist, muss der Teilnehmer, für dessen Durchgang keine zuverlässige Zeit gemessen werden kann, den Parcours erneut schießen. 9.10.2 Wenn nach Meinung des Wettbewerbsgerichts die einem Teilnehmer zuerkannte Zeit als unrealistisch einzuschätzen ist, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen (s. Regel 9.7.4) 9.10.3 Ein Teilnehmer, der zwar auf das Startsignal reagiert, aber dann, aus welchem Grund auch immer, seinen Parcoursdurchgang nicht fortsetzt, so dass für ihn durch das vom Range Officer benutzte Zeitmessgerät keine offizielle Zeit ermittelt werden kann, erhält eine Null-Zeit und eine Null-Wertung für diesen Parcours. I-K - 46 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 9.11 Auswerteprogramme 9.11.1 Die von der IPSC genehmigten Auswerteprogramme sind das Match Scoring System (MSS) und das Windows® Match Scoring System (WinMSS). Kein anderes Auswertungsprogramm darf bei IPSCsanktionierten Matches ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch den Regional Director der gastgebenden Region eingesetzt werden. Im Falle von MSS und WinMSS müssen jeweils die neusten, von der IPSC Website verfügbaren Versionen benutzt werden. KAPITEL 10: Strafen 10.1 Ablauffehler – Allgemeine Bestimmungen 10.1.1 Ablauffehler werden bei Nichtbeachtung der in der Parcoursinformation vorgegebenen Abläufe gegen den Teilnehmer verhängt. Der Range Officer, der eine solche Ablaufstrafe verhängt, muss die Anzahl der Fehler und den Grund ihrer Verhängung deutlich im Score Sheet des Teilnehmers vermerken. 10.1.2 Ablauffehler betragen den doppelten Wert eines höchstmöglichen Wertungstreffers auf einer IPSC-Papierscheibe wie in Appendix B angegeben. Wenn der höchstmögliche Wertungstreffer fünf (5) Punkte ist, beträgt die Ablaufstrafe jeweils minus zehn (-10) Punkte. 10.1.3 Ein Teilnehmer, der die Anwendbarkeit oder die Anzahl von Ablauffehlern bezweifelt, kann gegen die Entscheidung beim Chief Range Officer und/oder beim Range Master Einspruch einlegen. Wird der Disput so nicht geregelt, kann der Teilnehmer seinen Einspruch dem Wettbewerbsgericht zuleiten. 10.2 Ablauffehler – Spezifische Beispiele 10.2.1 Wenn ein Teilnehmer mit irgendeinem Körperteil den Boden jenseits einer Fault Line oder Charge Line berührt und während des Regelverstoßes Schüsse abgibt, erhält er einen (1) Ablauffehler. Ist der Range Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Übertreten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, erhält der Teilnehmer einen Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers. Es wird keine Strafe verhängt, wenn der Teilnehmer während des Übertretens der Linie keinen Schuss abgibt. 10.2.2 Ein Teilnehmer, der die Abläufe nicht wie in der Parcoursbeschreibung einhält, wird mit 1 Ablauffehler pro Vorkommnis belegt. Ist der Range Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Nichtbeachten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, kann er den Teilnehmer mit einem Ablauffehler pro Schussabgabe anI-K - 47 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ statt des einzelnen Ablauffehlers belegen (z.B. bei Abgabe mehrerer Schüsse unter Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Position oder Anschlagsart). 10.2.3 Wenn in den obigen Fällen, mehrere Ablauffehler verhängt werden, dürfen diese die maximale Anzahl an Wertungstreffern, die der Teilnehmer erreichen kann, nicht überschreiten. Beispielsweise erhält ein Teilnehmer, der eine Fault Line oder Charge Line an einer Stelle übertritt, an der nur vier (4) Metallziele sichtbar sind und dadurch einen Wettbewerbsvorteil erlangt, solange er übertritt, pro abgegebenem Schuss einen Ablauffehler, jedoch insgesamt höchstens vier (4) Ablauffehler unabhängig von der Anzahl der dort abgegebenen Schüsse. 10.2.4 Ein Teilnehmer, der einen vorgeschriebenen Magazinwechsel nicht ausführt, erhält einen Ablauffehler für jeden Schuss, der nach dem Punkt angegeben wird, an dem der Magazinwechsel vorgeschrieben war bis zu dem Punkt, an dem der Magazinwechsel tatsächlich durchgeführt wird. 10.2.5 Entfällt, da Tunnel in Deutschland verboten sind. 10.2.6 Im Falle von Creeping (Annäherung der Hände zur Waffe, Nachlademitteln oder Munition) oder dem Einnehmen einer vorteilhafteren Schießstellung nach dem „Standby“-Kommando und vor dem Startsignal, wird der Teilnehmer mit 1 Ablauffehler bestraft. Falls der Range Officer den Teilnehmer rechtzeitig stoppen kann, wird eine Verwarnung ausgesprochen und der Teilnehmer muss neu starten. 10.2.7 Wenn der Teilnehmer irgendein Ziel nicht mit mindestens einem Schuss belegt, erhält er 1 Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel sowie die entsprechende Anzahl an Fehlschüssen (Misses), außer in Fällen, wo die Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2 anwendbar sind. 10.2.8 Wenn eine Parcoursbeschreibung die ausschließliche Benutzung der starken oder schwachen Hand vorsieht, erhält der Teilnehmer keine Strafe dafür, dass er beide Hände zur Betätigung einer externen Sicherung, zum Nachladen oder zur sicheren Störungsbeseitigung benutzt. Die starke Hand, ist die Hand, mit der der Teilnehmer die Waffe aus dem Holster zieht oder sie beim beidhändigen Anschlag unmittelbar hält, die schwache Hand ist die andere Hand. Er erhält aber jeweils 1 Ablauffehler für jeden abgegebenen Schuss wenn: 10.2.8.1 die Kurzwaffe während des Schießens mit der anderen Hand berührt wird 10.2.8.2 die andere Hand zur Unterstützung der Kurzwaffe, des Handgelenks oder des Schießarms während der Abgabe von Schüssen benutzt wird. I-K - 48 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 10.2.8.3 die andere Hand zur Erhöhung der Stabilität bei der Schussabgabe benutzt wird, um sich an einer Barriere oder Parcoursaufbauten abzustützen. 10.2.9 Ein Teilnehmer, der eine Schießposition verlässt, kann zu dieser zurückkehren und erneut aus dieser Position schießen, vorausgesetzt, dass er das unter Beachtung der Sicherheit tut. Jedoch können schriftliche Parcoursanweisungen für Classifier, Standardübungen und Level I & II-Matches diese Praxis ausschließen, wobei dann 1 Ablauffehler pro so abgegebenem Schuss verhängt wird. 10.2.10(nicht anwendbar) 10.2.11 Spezialstrafe: Ist ein Teilnehmer wegen einer Behinderung oder einer vorausgegangenen Verletzung nicht in der Lage, einen Parcoursablauf voll auszuführen, kann er vor Beginn des Parcours beim Range Master eine Dispensstrafe anstatt des geforderten Parcoursteils beantragen. 10.2.11.1 Wenn der Range Master dem Antrag zustimmt, wird ein Minimum von 1 Ablauffehler bis zu einem Maximum von 20% der vom Teilnehmer erzielten Punkte (bis zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet) von der Wertung des Teilnehmers abgezogen. Z.B., wenn 100 Punkte im Parcours verfügbar sind und der Teilnehmer tatsächlich 90 Punkte erzielt, beträgt der Abzug 18 Punkte. 10.3 Match-Disqualifikation – Allgemeine Bestimmungen 10.3.1 Ein Teilnehmer, der einen Sicherheitsverstoß oder eine andere verbotene Handlung innerhalb eines IPSC-Matches begeht, wird von dem Match disqualifiziert, und er darf zu keinem der noch verbliebenen Parcours innerhalb dieses Matches antreten ungeachtet des weiteren Zeitplans oder der räumlichen Bedingungen der Veranstaltung. 10.3.2 Wenn eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wird, muss der Range Officer die Gründe für diese Disqualifikation, sowie Zeit und Datum des Vorfalls auf dem Score Sheet des Teilnehmers festhalten, und der Range Master muss so bald wie möglich benachrichtigt werden 10.3.3 Die Wertungen eines Teilnehmers gegen den eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wurde, dürfen nicht aus den Matchresultaten gestrichen und die Matchresultate dürfen vom Match Director nicht als endgültig erklärt werden, bevor die in Regel 11.3.1 vorgeschriebene Zeitspanne verstrichen ist, vorausgesetzt, dass dem Range Master (oder seinem Beauftragten) kein Antrag auf Einspruchsverfahren zu irgendeiner Sache zugegangen ist. I-K - 49 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 10.3.4 Wenn innerhalb der in Regel 11.3.1 vorgeschriebenen Zeitspanne ein Antrag auf Einspruchsverfahren eingereicht wurde, haben die Bestimmungen von Regel 11.3.2 Vorrang. 10.3.5 Die Wertungen eines Teilnehmers, der ein "Pre-Match" oder Hauptmatch ohne Matchdisqualifikation abgeschlossen hat, werden nicht von einer Disqualifikation beeinflusst, die der Teilnehmer später während der Teilnahme im Shoot-Off oder einem anderen Nebenmatch erhalten hat. 10.4 Match-Disqualifikation - Unbeabsichtigte Schussabgabe ( Accidental Discharge) Ein Teilnehmer, der eine unbeabsichtigte Schussabgabe auslöst, muss sobald wie möglich vom Range Officer gestoppt werden. Eine unbeabsichtigte Schussabgabe ist wie folgt definiert: 10.4.1 Ein Schuss, der die Begrenzungen von Kugelfang oder Seitenwällen verlässt oder der in eine in der schriftlichen Parcoursbeschreibung von den Matchorganisatoren als unsicher bezeichnete Richtung geht. Es ist zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird, der berechtigtermaßen einen Schuss auf ein Ziel abgibt, und das Geschoss sich darauf in eine unsichere Richtung bewegt, jedoch können die Bestimmungen von Abschnitt 2.3 deswegen möglicherweise eintreten . 10.4.2 Ein Schuss, der den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer trifft, außer bei Beschuss eines Papierzieles, das näher als 3 Meter (9.84 feet) zum Teilnehmer steht. Ein Schuss, der nach Meinung des Range Officers wegen zu geringer Pulverladung ("Squib load") den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer trifft, ist von dieser Regel ausgenommen. 10.4.3 Eine Schussabgabe bei der Vorbereitung vor dem Start oder beim Laden, Nachladen oder Entladen einer Kurzwaffe. Dies beinhaltet jeden Schuss, der während der in Regel 8.3.7 bezeichneten Prozedur abgegeben wird. 10.4.3.1 Ausnahme – eine Detonation, die sich beim Entladen einer Kurzwaffe ereignet, wird nicht als Schuss oder Schussabgabe mit der Konsequenz einer Disqualifikation angesehen, jedoch kann die Regel 5.1.6 zum Tragen kommen. 10.4.4 Ein Schuss, der während der Störungsbeseitigung im Fall einer Fehlfunktion fällt. 10.4.5 Ein Schuss, der bei der Übergabe der Kurzwaffe von der einen zur anderen Hand fällt. I-K - 50 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 10.4.6 Ein Schuss, der während der Bewegung fällt, außer, wenn tatsächlich Ziele beschossen werden. 10.4.7 Ein Schuss, der auf ein Metallziel aus einer Entfernung unter 7 Metern (22.96 feet) abgegeben wird, gemessen von der Trefferfläche des Ziels zum nächsten Körperteil des Teilnehmers, der Bodenkontakt hat. 10.4.8 (nicht anwendbar) 10.4.9 Ausnahme: Wenn festgestellt werden kann, dass die Schussabgabe Folge eines tatsächlichen Waffenbruchs ist und der Teilnehmer in diesem Abschnitt keine Sicherheitsverletzung begangen hat, wird keine Match-Disqualifikation ausgesprochen, jedoch ist die Wertung des Teilnehmers für diesen Parcours Null. Die Schusswaffe muss dem Range Master oder seinem Beauftragten unverzüglich zur Inspektion vorgelegt werden. Dieser untersucht die Waffe und unternimmt alle notwendigen Tests, die notwendig sind, festzustellen, dass die unbeabsichtigte Schussabgabe tatsächlich durch den Bruch eines Waffenteils verursacht wurde. Ein Teilnehmer kann nicht später Einspruch gegen eine Match-Disqualifikation wegen unsicherer Schussabgabe aufgrund eines Bruches eines Waffenteils einlegen, wenn er die Waffe nicht vor Verlassen des Parcours zur sofortigen Untersuchung vorlegt. 10.5 Match Disqualifikation - Unsafe Gun Handling (Unsichere Waffenhandhabung) Beispiele für unsichere Waffenhandhabung beinhalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): 10.5.1 Jegliche Waffenhandhabung, außer in einer bezeichneten Sicherheitszone oder unter Aufsicht und direktem Befehl eines Range Officers. 10.5.2 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours seine Waffenmündung rückwärts, das heißt über 90 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder, wenn es keinen Geschossfang gibt, gegen die Standrichtung richtet, unabhängig davon, ob die Waffe geladen ist oder nicht. 10.5.3 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours, oder während des Ladens oder Entladens, seine Waffe fallen lässt oder ihr Herunterfallen bewirkt, ob geladen oder nicht. Es ist zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird, wenn er, aus welchem Grund auch immer, innerhalb eines Parcours seine Waffe sicher und mit Absicht auf dem Boden oder einem anderen stabilen Objekt ablegt, vorausgesetzt: I-K - 51 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 10.5.3.1 der Teilnehmer behält dauernd physischen Kontakt zur Waffe, bis sie auf dem Boden oder einem stabilen Gegenstand sicher abgelegt wurde, und 10.5.3.2 der Teilnehmer hält sich immer im Abstand von 1 Meter (3.28 feet) zur Kurzwaffe auf, und 10.5.3.3 die Voraussetzungen von Regel 10.5.2 nicht eintreten, und 10.5.3.4 die Waffe befindet sich in ihrem „ready“-Zustand, wie in Abschnitt 8.1 beschrieben, oder 10.5.3.5 bei einer Selbstladepistole ist das Magazin entnommen und der Schlitten offen verriegelt, oder 10.5.3.6 bei einem Revolver ist die Trommel ausgeschwenkt und leer. 10.5.4 Entfällt, da Tunnel in Deutschland verboten sind. 10.5.5 Das Überstreichen irgendeines Körperteils des Teilnehmers mit der Mündung einer Waffe während eines Parcours (d.h. „Sweeping“) außer beim Ziehen aus dem Holster oder beim Wiederholstern. 10.5.6 Die Mündungsrichtung einer geladenen Waffe zeigt beim Ziehen oder Wiederholstern nach hinten auf einen Punkt, der sich außerhalb eines Radius von 1 Meter (3.28 feet), von den Füßen des Teilnehmers gemessen, befindet. 10.5.7 Das Tragen oder Benutzen von mehr als einer Waffe zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Wettkampfes. 10.5.8 Das Versäumnis, während einer Störungsbeseitigung, bei der der Teilnehmer die Waffe deutlich aus der Richtung aufs Ziel absenkt, den Finger aus dem Abzugbügel zu nehmen. 10.5.9 Das Versäumnis, den Finger während des Ladens, Nachladens oder Entladens aus dem Abzugsbügel zu nehmen. 10.5.10 Das Versäumnis, den Finger beim Positionswechsel nach Maßgabe von Abschnitt 8.5 aus dem Abzugsbügel zu nehmen. 10.5.11 Das Holstern einer geladenen Waffe in einem der folgenden Zustände: 10.5.11.1 Eine Single-Action Selbstladepistole mit nicht eingelegter Sicherung. I-K - 52 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 10.5.11.2 Eine Double Action oder Selective Action Pistole mit gespanntem Hahn und nicht eingelegter Sicherung. 10.5.11.3 Ein Revolver mit gespanntem Hahn. 10.5.12 Das Handhaben von scharfer Munition oder Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Spring Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), von geladenen Magazinen oder geladenen Speedloadern in einer Sicherheitszone, oder Verstoß gegen Regel 2.4.1. 10.5.13 Besitz einer geladenen Waffe, außer bei ausdrücklicher Aufforderung durch den Range Officer. „Geladene Waffe“ ist definiert als eine scharfe Patrone im Patronenlager oder eine scharfe Patrone in einem in die Waffe eingeführtem Magazin. 10.5.14 Das Aufheben einer fallen gelassenen Waffe. Fallengelassene Kurzwaffen müssen immer von einem Range Officer aufgehoben werden, der diese, nach Überprüfung und/oder Entladen, dem Teilnehmer direkt in den Waffenkoffer, die Waffenhülle oder das Holster übergibt. Das Fallenlassen einer ungeladenen Waffe außerhalb eines Parcours ist kein Verstoß, jedoch erhält ein Teilnehmer, der eine solche Waffe aufhebt, eine Matchdisqualifikation 10.6. Match-Disqualifikation – Unsportliches Verhalten 10.6.1 Teilnehmer werden aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range Officer als unsportlich einstuft, von einem Match disqualifiziert. Beispiele für unsportliches Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt auf, Betrug, Unehrlichkeit, das Nichtbeachten angemessener Anordnungen eines Matchfunktionärs, oder jegliches Verhalten, das dazu angetan ist, den Sport in Misskredit zu bringen. 10.6.2 Andere Personen können ebenfalls aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range Officer für nicht akzeptabel hält, des Standes verwiesen werden. Beispiele für nicht akzeptables Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt auf, das Nichtbefolgen angemessener Anweisungen oder Befehle eines Matchfunktionärs, Behinderung der Durchführung eines Parcours und/oder der Absolvierung eines solchen durch einen Teilnehmer und jegliches Benehmen, dass den Sport in Verruf bringen kann. 10.6.3 Gegen jeden Teilnehmer, der – nach Einschätzung des Range Officers - in der Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, seinen Gehöroder Augenschutz absichtlich ablegt oder den Verlust vorsätzlich herbeiführt, wird wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert. 10.7 Match-Disqualifikation – Verbotene Substanzen I-K - 53 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 10.7.1 Alle bei IPSC-Matches anwesenden Personen müssen jederzeit vollkommen Herr ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten sein. 10.7.2 IPSC erachtet den Missbrauch von alkoholischen Produkten, nichtrezeptpflichtigen und nicht-essentiellen Drogen und den Genuss illegaler oder leistungssteigernder Drogen, unabhängig davon, wie sie eingenommen oder verabreicht werden, als außerordentlich ernstes Vergehen. 10.7.3 Außer aus medizinischen Gründen dürfen Wettbewerbsteilnehmer und –offizielle nicht unter dem Einfluss von Drogen gleich welcher Art (einschließlich Alkohol) stehen. Jede Person, die nach Meinung des Range Masters sichtbar unter dem Einfluss von irgendwelchen der oben aufgeführten Substanzen steht, wird vom Match disqualifiziert und kann zum Verlassen des aufgefordert werden. 10.7.4 IPSC behält sich das Recht vor, jegliche allgemeine oder spezifische Substanz zu verbieten und jederzeit Tests zum Nachweis dieser Substanzen einzuführen. 10.8 Match-Disqualifikation – Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen siehe unter 1.1.8 KAPITEL 11: Einspruchsverfahren & Regelauslegung 11.1 Allgemeine Prinzipien 11.1.1 Verwaltung - Bei jeder Wettbewerbsaktivität mit festgelegten Regeln sind gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unvermeidbar. Es wird dem Rechnung getragen, dass auf den bedeutenderen Wettkampfebenen der Ausgang für den einzelnen Teilnehmer wesentlich mehr Bedeutung hat. Allerdings können mit effektiver Matchverwaltung und planung die meisten, wenn nicht alle Dispute vermieden werden. 11.1.2 Zugang – Proteste können nach Maßgabe der folgenden Regeln bezüglich aller Angelegenheiten, außer wenn das durch Regeln explizit ausgeschlossen wurde, dem Einspruchsverfahren zugeführt werden. Allerdings können Proteste, die sich aus einer Disqualifikation wegen Sicherheitsverstoßes ergeben, nur insofern behandelt werden, als festzustellen ist, ob außergewöhnliche Umstände eine nochmalige Betrachtung der Disqualifikation zulassen. Gegen die Frage, ob der Verstoß begangen wurde, ist kein Protest oder Berufung zulässig. I-K - 54 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 11.1.3 Berufung – Entscheidungen werden in erster Instanz vom Range Officer getroffen. Wenn der Teilnehmer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, sollte der für den Parcours (Stage) oder den Bereich zuständige Chief Range Officer um Entscheidung gebeten werden. Wenn dann immer noch Meinungsverschiedenheit besteht, muss der Range Master um Entscheidung gebeten werden. 11.1.4 Berufung beim Schiedsgericht – Sollte der Beschwerdeführer die Entscheidung weiterhin ablehnen, kann er sich durch Einreichen eines direkten Protests an das Schiedsgericht wenden. 11.1.5 Beweissicherung - Der Beschwerdeführer muss den Range Master von seiner Absicht, das Schiedsgericht einzuschalten, informieren und kann verlangen, dass die Funktionäre alle relevanten Unterlagen bis zur Anhörung sicherstellen. Audio- und Videoaufzeichnungen sind als Beweise nicht zugelassen. 11.1.6 Vorbereitung des Protests – Der Beschwerdeführer ist für Erstellung und Einreichung seiner schriftlichen Einlassung mit gleichzeitiger Zahlung der vorgesehenen Gebühr verantwortlich. Beide müssen dem Range Master innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgehändigt werden. 11.1.7 Pflicht des Matchfunktionärs – Jeder Funktionär, der einen Einspruch entgegennimmt, muss ohne Verzögerung den Range Master informieren. Zur selben Zeit muss er die Namen von Zeugen und beteiligten Funktionären festhalten und diese Information an den Range Master weiterleiten. 11.1.8 Pflicht des Match Directors - Nach Erhalt des Berichtes für die anhängige Schiedsgerichtsentscheidung vom Range Master wird der Match Director das Schiedsgericht sobald wie möglich an einem nichtöffentlichen Ort zusammenrufen. 11.1.9 Pflicht des Schiedsgerichts – Das Schiedsgericht ist verpflichtet, die gültigen IPSC Regeln zu beachten und anzuwenden und eine Entscheidung zu treffen, die diesen Regeln entspricht. Wo Regeln auslegungsbedürftig sind oder wo ein Vorgang nicht speziell von den Regeln erfasst ist, muss das Schiedsgericht sein bestmögliches Urteil im Geiste der Regeln fällen. 11.2 Zusammensetzung des Schiedsgerichts 11.2.1 Schiedsgericht – Bei Level III oder höheren Matches muss die Zusammensetzung eines Schiedsgerichts folgenden Richtlinien entsprechen: 11.2.1.1 Der IPSC-Präsident oder sein Beauftragter oder ein akkreditierter Range Officer, der vom Match Director benannt wird (in dieser Reihenfolge) fungiert als Vorsitzender des Komitees ohne Stimmrecht. 11.2.1.2 Drei erfahrene Schiedsmänner, die vom IPSC Präsidenten oder seinem Beauftragten oder dem Match Director (in dieser Reihenfolge) ernannt wurden, mit je einer Stimme. I-K - 55 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 11.2.1.3 Wenn möglich, sollten die Schiedsgerichtsmitglieder Matchteilnehmer und akkreditierte Range Officer sein. 11.2.1.4 Unter keinen Umständen darf der Vorsitzende oder ein Mitglied des Schiedsgerichts an der ursprünglichen Entscheidung oder nachfolgenden Eingaben, die zu der Schiedsverhandlung führen, beteiligt sein. 11.2.2 Schiedsgericht – Bei Level I und II Matches kann der Match Director ein Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen berufen, die nicht an dem Einspruch beteiligt sind und deren Interessen in keinem direkten Konflikt zum Ausgang der Verhandlung stehen. Die Schiedsmänner sollten wenn möglich akkreditierte Range Officer sein. Alle Komiteemitglieder haben eine Stimme. Der älteste Rangefunktionär oder der älteste Schütze, falls es keine Rangefunktionäre gibt, ist der Vorsitzende. 11.3 Fristen & Abläufe 11.3.1 Ausschlussfrist für Einsprüche – Schriftliche Einspruchsanträge müssen innerhalb einer Stunde nach dem beanstandeten Vorfall oder Geschehnis dem Range Master übergeben werden. Nichteinreichung der vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb der genannten Frist lässt den Schiedsanspruch verfallen, und es finden keine weiteren Handlungen statt. 11.3.2 Entscheidungsfrist – Das Schiedsgericht muss seine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden nach Einspruchseinlegung oder bevor die Matchergebnisse vom Match Director als endgültig erklärt wurden, fällen, je nachdem, was davon zuerst eintritt. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Frist bekommt sowohl ein direkter als auch ein indirekter Beschwerdeführer (s. Abschnitt 11.7) automatisch Recht, und die Protestgebühr wird zurück erstattet. 11.4 Gebühren 11.4.1 Protestgebühr – Für Level III und höhere Matches ist die Gebühr, die es einem Teilnehmer erlaubt, das Schiedsgericht anzurufen, auf $ 100,00 (U.S. Währung) oder dem Äquivalent des höchsten Einzelstartgeldes (was immer niedriger ist) in lokaler Währung festgesetzt. Die Protestgebühr für andere Matches kann vom Veranstalter festgesetzt werden, darf aber $ 100 (U.S. Währung ) oder Äquivalent in Landeswährung nicht übersteigen. Ein vom Range Master eingebrachter Protest erfordert keine Gebühr. 11.4.2 Gebührenverteilung – Wenn das Schiedsgericht dem Protest stattgibt, wird die Gebühr zurückgezahlt. Wenn das Schiedsgericht ablehnend über den Protest entscheidet, müssen die Gebühr und die Entscheidung dem Regionalen oder Nationalen Range Officer Institut (RROI oder NROI) bei Level I und II-Matches und der International Range Officers Association (IROA) im Falle von Level III und höheren Matches zugeführt werden I-K - 56 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 11.5 Verfahrensregeln 11.5.1 Pflicht des Schiedsgerichts und Verfahrensweise – Das Schiedsgericht sieht die Unterlagen ein und hält im Namen der Organisatoren die vom Beschwerdeführer gezahlten Gebühren, bis eine Entscheidung gefallen ist. 11.5.2 Eingaben – Das Schiedsgericht lädt dann den Beschwerdeführer vor, damit dieser persönlich weitere Einzelheiten seiner Eingabe vortragen kann und kann ihn über jeden bezüglich des Disputs relevanten Punkt befragen. 11.5.3 Anhörung – Der Beschwerdeführer wird dann aufgefordert, den Raum zu verlassen, während das Schiedsgericht weitere Beweisaussagen anhört. 11.5.4 Zeugen – Das Schiedsgericht hört dann Matchfunktionäre sowie weitere Zeugen des Vorfalls. Das Schiedsgericht untersucht alle vorgelegten Beweise. 11.5.5 Fragen - Das Schiedsgericht hat das Recht, Zeugen und Funktionäre zu allen den Vorfall betreffenden Umständen zu befragen. 11.5.6 Meinungen – Mitglieder des Schiedsgerichts werden davon Abstand nehmen, Meinungen oder eine Einschätzung des schwebenden Verfahrens zu äußern. 11.5.7 Ortstermin – Das Schiedsgericht kann jeden Stand oder für das Verfahren relevanten Bereich in Begleitung jeglicher Person, die dazu erforderlich erscheint, in Augenschein nehmen. 11.5.8 Unzulässige Beeinflussung – Jede Person, die versucht, auf irgendeine Art, außer durch Zeugenaussage, Mitglieder des Schiedsgerichts zu beeinflussen, kann mit disziplinarischen Maßnahmen nach Wahl des Schiedsgerichts belegt werden. 11.5.9 Beratung – Wenn das Schiedsgericht der Meinung ist, alle Informationen und Beweismittel, die den Disput betreffen, vorliegen zu haben, wird es sich zu nichtöffentlicher Beratung zurückziehen und seine Entscheidung mit Mehrheitsabstimmung treffen. 11.6 Schiedsgerichtsbeschluss und Vollzug 11.6.1 Schiedsgerichtsbeschluss – Wenn das Schiedsgericht seinen Entschluss gefasst hat, ruft es den Beschwerdeführer, den Funktionär und den Range Master zusammen. Das Gericht gibt dann seine Entscheidung bekannt. 11.6.2 Beschlussvollzug – Es ist die Pflicht des Range Masters, den Schiedsgerichtsbeschluss umzusetzen. Der Range Master informiert das zuständige Matchpersonal, das die Entscheidung an einem allen TeilI-K - 57 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ nehmern zugänglichen Ort aushängt. Der Beschluss ist nicht rückwirkend und hat keinen Einfluss auf Ereignisse, die vor der Beschlussfassung liegen. 11.6.3 Endgültigkeit der Entscheidung – Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und lässt keinen weiteren Protest zu, es sei denn, der Range Master hält angesichts neuer, nach der Beschlussfassung aufgetauchter Beweise eine Wiederaufnahme für angebracht. 11.6.4 Protokoll – Beschlüsse des Schiedsgerichts müssen protokolliert werden und als Präzedenz für jeden nachfolgenden, gleichartigen Vorfall innerhalb desselben Matches gelten. 11.7 Indirekte Proteste 11.7.1 Eingaben können auch von dritter Seite auf der Basis eines „indirekten Protests“ eingereicht werden. In solchen Fällen bleiben alle Bestimmungen dieser Section im übrigen in Kraft. 11.8 Regelauslegung 11.8.1 Die Auslegung dieser Regeln ist Sache des IPSC Executive Council 11.8.2 Personen, die sich um Klarstellung irgendeiner Regel bemühen, müssen ihre Anfrage in schriftlicher Form, entweder per Fax, Brief oder Email an das IPSC-Hauptquartier einreichen. 11.8.3 Alle Regelauslegungen, die auf der IPSC-Website veröffentlicht werden, müssen als Präzedenzfälle behandelt werden und bei allen IPSCsanktionierten Wettbewerben nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab der Veröffentlichung Anwendung finden. Solche Auslegungen unterliegen der nachträglichen Ratifizierung oder Änderung bei der nächsten IPSC Assembly. KAPITEL 12: Verschiedenes 12.1 Appendices (Anhänge) Alle hier angefügten Anhänge stellen einen wesentlichen Teil dieses Regelwerks dar. 12.2 Sprache Die offizielle Sprache der IPSC ist Englisch. Sollten sich Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version dieses Regelwerks und Versionen in anderer Sprache ergeben, hat die englische Version stets Vorrang. 12.3 Haftungsausschluss I-K - 58 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Teilnehmer und alle sonstigen einem IPSC-Match beiwohnenden Personen sind vollständig, allein und persönlich verantwortlich, sicher zu stellen, dass jegliches und jedes von ihnen zu diesem Match mitgebrachte Ausrüstungsstück in voller Übereinstimmung mit den im geographischen oder politischen Umfeld des Veranstaltungsortes gültigen Gesetze ist. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Ausrüstung betroffen ist. 12.4 Geschlecht Bezugnahme innerhalb dieses Regelwerks auf das männliche Geschlecht (d.h. "er", "sein", "ihm") schließt sinngemäß das weibliche Geschlecht mit ein (d.h. "sie", "ihr" etc.). 12.5 Glossar Im gesamten Regelwerk gelten die nachfolgenden Definitionen: Aftermarket....................... Gegenstände, die von einer anderen Firma als dem Originalhersteller (OFM) stammen Bullet (Geschoss)............. Das Projektil innerhalb einer Patrone, das das Ziel treffen soll Caliber (Kaliber).............. Der Geschossdurchmesser gemessen in Millimeter (oder Tausendstel Inch) Cartridge Case (Hülse)..... Der Hauptteil einer Patrone, der alle Komponenten beherbergt Course of Fire (Parcours) (auch COF) Ein Ausdruck, der wechselweise mit "Stage"(Übung) benutzt wird (6.1.3) Detonation....................... Zündung eines Zündhütchens einer Patrone ohne Einwirkung des Schlagbolzens, bei der sich das Geschoss nicht durch den Lauf bewegt (z.B. beim manuellen Zurückziehen des Schlittens, wenn eine Patrone ausgeworfen wird) Discharge (Schussabgabe) siehe Schuss Dry Firing (Trockenabschlag)Die Betätigung des Abzugs und/oder des Schlosses einer Waffe, die vollkommen ohne Munition ist False Start (Fehlstart)...... Das Beginnen eines Parcours vor dem Startsignal (8.3.4) Grain.............................. Eine Maßeinheit zur Bestimmung des Geschossgewichts (1 grain=0.0648 Gramm) I-K - 59 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Loading (Laden) ............ Das Einbringen von Munition in eine Waffe Location......................... Ein räumlich definierten Punkt innerhalb eines Parcours Match Official (Matchfunktionär) Eine Person, die innerhalb eines Matches eine offizielle Funktion ausübt, aber nicht zwangsläufig as Range Officer ausgebildet ist oder als solcher arbeitet Not applicable (nicht anwendbar) Die Regel oder Vorschrift gilt nicht für die betreffende Division oder das Match Level OFM.............................. Original Firearm Manufacturer (Original Waffenhersteller) Primer (Zündhütchen)… Der Teil einer Patrone, der eine Detonation erzeugt oder dafür sorgt, dass der Schuss abgefeuert wird Range Official (Rangefunktionär) Eine Person, die offiziell im Rahmen eines Matches als Range Officer arbeitet (s. Kapitel 7) Region........................ Ein Land oder eine geographische Gegend, die von der IPSC anerkannt ist. Regional Director........ Die von der IPSC anerkannte Person, die eine Region repräsentiert. Regionaldirektorat........ Die von der IPSC anerkannte Organisation, die die IPSC-Aktivitäten in einer Region leitet. Reloading (nachladen)... Auffüllen oder Einführen weiterer Munition in eine Waffe. Round ........................... Eine in Kurzwaffen oder Gewehren verwendete Patrone. Shooting Position.......... Der Anschlagzustand des Körpers (z.B. stehend, kniend, sitzend, liegend) Shot (Schuss)................ Ein Geschoss, das sich vollständig durch den Lauf einer Waffe bewegt hat. Sight Picture (Visierbild) Das Anvisieren eines Zieles ohne tatsächlich darauf zu schießen. Squib............................. Ein Geschoss, das im Lauf feststeckt, oder das den Lauf mit extrem niedriger Geschwindigkeit verlässt. Stance (Stellung)........... Die Stellung der Gliedmaßen einer Person (z.B. Hände an den Seiten hängend, Arme verschränkt etc.). Start position................... Der Ort, die Anschlagsart und die Stellung, die die Parcoursbeschreibung vor dem Startsignal vorschreibt (s. Regel 8.3.4) Sweeping ....................... Das Überstreichen eigener oder fremder Körperteile mit der Waffenmündung I-K - 60 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Unloading (Entladen)..... Das Entfernen von Munition aus einer Waffe. 12.6 Maße Wenn innerhalb dieser Regeln Maßangaben auftauchen, sind die Angaben in Klammern nur als Anhaltspunkt zu sehen. I-K - 61 - Ver. 08112004 I I-K I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX A1 IPSC Match Levels Legende: N/A = not applicable (nicht anwendbar), R = Recommended (empfohlen), M = Mandatory (vorgeschrieben) 01.Muss sich nach den aktuellen IPSC Regeln richten 02 Teilnehmer müssen jeweils Mitglied ihrer Region sein (s Abschnitt 6.5) 03. Match Director 04. Range Master (tatsächlich oder benannt) 05. Range Master muss vom Regionaldirektorat genehmigt sein 06 Range Master muss vom IPSC Executive Council genehmigt sein 07. Chief Range Officer(s) 08. Ein RROI/NROI or IROA pro Parcours 09. Parcourssanktionierung durch Regionaldirektorat 10. Parcourssanktionierung durch IPSCKomitee 11. IPSC Sanktionierung 12. Chronograph 13. 3-monatige Vorausregistrierung bei der IPSC 14. Zustimmung der IPSC Generalversammlung im 3-Jahreszyklus 15. Aufnahme in den IPSCMatchkalender 16. Matchreport an die IROA 17. Empfohlene Mindestschusszahl 18. Empfohlene Mindestparcourszahl 19. Empfohlene Mindestteilnehmerzahl 20. Matcheinstufung (Punkte)) Level I Level II Level III Level IV Level V M M M M M R M M M M M M M M M M M M M M R R M R R N/A N/A N/A M M R R R M M R R M M M R R M N/A N/A N/A N/A M M M N/A R N/A R M M M M M M N/A N/A M N/A N/A N/A N/A N/A M M N/A N/A M M M N/A 28 2 10 1 N/A 75 5 50 2 M 150 8 120 3 M 300 25 200 4 M 450 35 300 5 I-K - 62 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX A2 Anerkennung durch die IPSC Vor Beginn einer Veranstaltung müssen die Matchorganisatoren spezifizieren, welche Division(en) in dem Match anerkannt werden. Bei Nichtvorliegen solcher vorheriger Beschränkung müssen Wettbewerbe Divisions und Categories auf Grundlage der Anzahl registrierter Teilnehmer, die tatsächlich am Match teilnehmen, nach folgenden Kriterien berücksichtigen: 1. Divisions Level I & II............. Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division (empfohlen) Level III ................ Ein Minimum von 10 Teilnehmern pro Division (vorgeschrieben) Level IV & V……. schrieben) Ein Minimum von 20 Teilnehmern pro Division (vorge- 2. Categories Divisionsstatus muss erreicht sein, bevor Categories anerkannt werden können Matches aller Levels Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division Category (siehe anerkannte Category-Liste unten) 3. Einzel-Categories Für Einzelwertung anerkannte Categories sind wie folgt: (a) Lady (b) Junior ..... Teilnehmer, die am ersten Matchtag unter 21 sind (c) Senior...... Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 50 sind (d) Super Senior Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 60 sind 4. Team Categories IPSC Matches können folgende Teamwertungen anerkennen: (a) Regional-Teams in jeder anerkannten Division (b) Regional-Teams in jeder anerkannten Division für die Ladies Category (c) Regional-Teams in jeder anerkannten Division für Junior Category I-K - 63 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B1 Target Presentation Das Absägen der Lattenüberstände verbessert die Optik I-K - 64 - Ver. 08112004 I I-K I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B2 IPSC Classic Target Trefferwertung A C D Major 5 4 2 I-K - 65 - Minor 5 3 1 Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C1 Kalibrierung von IPSC Poppern 1. Der Range Master muss eine bestimmte Munition und eine oder mehrere Kurzwaffen bestimmen, die als offizielle Kalibrierungswerkzeuge durch von ihm autorisierte Funktionäre, die als Kalibrierungsfunktionäre tätig werden, Verwendung finden. 2. Vor Matchbeginn muss die Kalibriermunition unter Anwendung der in Regel 5.6.3 beschriebenen Prozedur chronographiert werden. Die Kalibriermunition muss beim Test aus jeder der bezeichneten Kurzwaffen einen Power Factor von 125 (Abweichung +/- 5%) erreichen, um geeignet zu sein. 3. Nachdem der Munitionsvorrat und die bezeichneten Kurzwaffen getestet und vom Range Master abgenommen sind, können sie vom Teilnehmer nicht mehr angefochten werden. 4. Der Range Master muss dafür sorgen, dass jeder Popper vor Beginn des Matches, und wann immer das während des Matches nötig sein sollte, kalibriert wird. 5. Bei Erstkalibrierung ist der Popper so einzustellen, dass er durch einen einzelnen Treffer aus der Kalibrierkurzwaffe innerhalb der Kalibrierungszone mit der vorgesehenen Munition fällt. Der Schuss muss von der weitesten möglichen Schießposition vom Popper innerhalb des Parcours abgegeben werden. Die Kalibrierungszonen sind aus den Diagrammen auf den nächsten Seiten ersichtlich. 6. Wenn während eines Parcours ein Popper nicht fällt, hat der Teilnehmer drei Alternativen: (a) Er beschießt den Popper erneut bis er fällt. In diesem Fall ist keine weitere Aktion erforderlich. Der Parcours wird gewertet, wie er ist. (b) Er lässt den Popper stehen und bemängelt auch nicht die Kalibrierung. Auch das bewirkt keine weitere Aktion und der Parcours wird gewertet, wie er ist, wobei der Popper als Fehlschuss gewertet wird. (c) Er lässt den Popper stehen und erhebt Einspruch gegen die Kalibrierung. In diesem Fall dürfen der Popper und seine unmittelbare Umgebung, auf der er steht, von niemand verändert werden. Falls ein Matchfunktionär dagegen verstößt, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen. Wenn der Teilnehmer oder irgendeine andere Person gegen diese Bestimmung verstößt, wird der Popper als Fehlschuss gewertet und der Rest des Parcours wird gewertet "wie geschossen". I-K - 66 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ 7. Wenn nichts verändert worden ist, muss ein Kalibrierungsfunktionär einen Kalibriertest des betroffenen Poppers durchführen (falls das wie unter 6. (c) oben erforderlich ist) und zwar von so nah wie möglich an dem Punkt, von dem der Teilnehmer den Popper beschossen hatte und folgendes kann eintreten: (a) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone trifft und der Popper fällt, gilt der Popper als korrekt kalibriert, und wird als Fehlschuss gewertet. (b) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone trifft und der Popper nicht fällt, gilt der Popper als nicht korrekt eingestellt, und der Teilnehmer muss den Parcours noch einmal schießen, nachdem der Popper rekalibriert wurde. (c) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs über oder unter der Kalibrierungszone trifft, gilt der Kalibriertest als nicht korrekt durchgeführt, und der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen. (d) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs den Popper verfehlt, muss ein weiterer Schuss abgefeuert werden, bis 7 (a), 7(b), oder 7 (c) eintritt. 8. Es gilt zu beachten, dass autorisierte Metallplatten weder einer Kalibrierung unterliegen noch eine Beanstandung zulassen (s. Regel 4.3.1.6). I-K - 67 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C2 IPSC Classic Popper Calibration Zones Alle Popper = Trefferwert: 5 Punkte Strafwert: - 10 Punkte Trefferwertung : 5 Punkte I-K - 68 - Ver. 08112004 I I-K I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C3 IPSC Plates Rund 20cm Durchmesser 30cm Durchmesser 5 Punkte Mindestgröße Höchstgröße Punktewert Minor und Major Quadratisch oder Rechteckig 15cm Kantenlänge 30cm Kantenlänge 5 Punkte Plates dürfen in einem Parcours nicht ohne mindestens eine zusätzliche Papierscheibe oder Popper eingesetzt werden (s. Regel 4.3.1.3) Eine kleine Holzlatte von ca. 12,5 X 12,5 mm Stärke und mit der gleichen Länge wie die Plattenbasis wird „vorne“ an der Basis angebracht, um zu verhindern, dass sich die Platte bei Beschuss wegdreht. I-K - 69 - Ver. 08112004 I I-K I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D1 Kennziffer 8101 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Disziplin IPSC-Schießen Offene Klasse (Open Division) Major Power Factor mindestens Minor Power Factor mindestens Minimum Geschossgewicht Minimum Hülsenformat/Geschosskaliber Minimalgeschosskaliber für Major Minimum Abzuggewicht (s. Appendix F1) Maximalwaffengröße Magazinlängenbeschränkung Magazinkapazitätsbeschränkung Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader vom Körper Regel 5.2.3.1 findet Anwendung Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition Optische Visierung erlaubt Kompensator erlaubt Ports erlaubt Mindestlauflänge 160 125 120 grain für Major Factor 9 X 19 / 9mm (.354“) Nein Nein Nein 170 mm (s. Appendix F1) Nein 50 mm Ja Nein Ja Ja Ja 7,62cm (drei Zoll) Spezielle Bedingungen: 17. Munition, die das oben genannte vorgeschriebene Geschossgewicht unterschreitet, aber trotzdem per Chronograph den Major Factor erreicht, wird als unsicher behandelt und muss zurückgezogen werden (s. Regel 5.5.6) 18. zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov nicht. I-K - 70 - Ver. 08112004 I I-K I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D2 Kennziffer 8102 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Disziplin IPSC-Schießen Standard Klasse Pistole Major Power Factor mindestens Minor Power Factor mindestens Minimum Geschossgewicht Minimum Hülsenformat/Geschosskaliber Minimalkaliber für Major Minimum Abzuggewicht Maximalwaffengröße Magazinlängenbeschränkung Magazinkapazitätsbeschränkung Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader vom Körper Regel 5.2.3.1 findet Anwendung Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition Optische Visierung erlaubt Kompensator erlaubt Ports erlaubt Mindestlauflänge 170 125 Nein 9 X 19 /9mm (.354“) 10mm (.40“) Nein Ja, siehe unten Ja, siehe unten Nein 50 mm Ja Ja, siehe unten Nein Nein Nein, siehe unten 7,62cm (drei Zoll) Spezielle Bedingungen: 17. Eine Waffe im “ready”-Zustand (s. Abschnitt 8.1), aber ungeladen und mit leerem, eingeführten Magazin, muss vollständig in einen Kasten mit den Innenmaßen 225 mm x 150 mm x 45 mm (Toleranz +1 mm, - 0 mm) passen. Es ist zu beachten, dass alle Magazine passen müssen, im Negativfall tritt Regel 6.2.5.1 ein. 18. Weder das Holster noch seine Bestandteile noch irgendwelche anderen Ausrüstungsgegenstände (d.h. Magazine oder andere Ladegeräte) dürfen nach vorne über die im Appendix F3 dargestellte Linie hervorragen. Wenn das Equipment nach Meinung des Range Officers nicht regelkonform getragen wird, muss es sicher und umgehend korrigiert werden, da sonst Regel 6.2.5.1 eintritt 19. Nur Laufporting ist verboten. Schlitten dürfen "geportet" (mit Ausfräsungen versehen) werden. 20. Zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov nicht. I-K - 71 Ver. 08112004 I I-K I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D3 Kennziffer 8103 Disziplin IPSC-Schießen Modifizierte Klasse 1 2 3 4 Major Power Factor mindestens Minor Power Factor mindestens Minimum Geschossgewicht Minimum Geschosskaliber/Hülsenlänge 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Minimalkaliber für Major Minimum Abzuggewicht (s. Appendix F2) Maximalwaffengröße Magazinlängenbeschränkung Magazinkapazitätsbeschränkung Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader vom Körper Regel 5.2.3.1 findet Anwendung Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition Optische Visierung erlaubt Kompensator erlaubt Ports erlaubt Mindestlauflänge 170 125 Nein 9mm(.354“) / 19mm(0.748") 10 mm / (0.40“) Nein Ja, siehe unten Ja, siehe unten Nein 50 mm Ja Ja, siehe unten Ja Ja Ja 7,62cm (drei Zoll) Besondere Bestimmungen 17. Eine Waffe im “ready”-Zustand, aber ungeladen und mit leerem, eingeführten Magazin, muss vollständig in einen Kasten mit den Innenmaßen 225 mm x 150 mm x 45 mm (Toleranz +1 mm, - 0 mm) passen. Es ist zu beachten, dass alle Magazine passen müssen, im Negativfall tritt Regel 6.2.5.1 ein. 18. Weder das Holster noch seine Bestandteile noch irgendwelche anderen Ausrüstungsgegenstände (d.h. Magazine oder andere Ladegeräte) dürfen nach vorne über die im Appendix F3 dargestellte Linie hervorragen. Wenn das Equipment nach Meinung des Range Officers nicht regelkonform getragen wird, muss es sicher und umgehend korrigiert werden, da sonst Regel 6.2.5.1 eintritt 19. Zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov nicht. I-K - 72 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D4 Kennziffer 8104 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Disziplin IPSC-Schießen Production-Klasse Major Power Factor mindestens Minor Power Factor mindestens Minimum Geschossgewicht Minimum Geschosskaliber/Hülsenformat Minimalkaliber für Major Minimum Abzuggewicht Maximalwaffengröße Magazinlängenbeschränkung Magazinkapazitätsbeschränkung Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader vom Körper Regel 5.2.3.1 findet Anwendung Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition Optische Visierung erlaubt Kompensator erlaubt Ports erlaubt Mindestlauflänge entfällt 125 Nein 9mm(.354“)/19mm(0.748") entfällt 2.27 kg (5 lbs)für den 1.Schuss Max. Lauflänge 127mm (5") Ja, siehe unten Nein 50 mm Ja Ja, siehe unten Nein Nein Nein 7,62cm (drei Zoll) Spezielle Bestimmungen: 17 Nur genehmigte und gelistete Kurzwaffen (s. IPSC-Website) dürfen in der Production Division eingesetzt werden. 18 Single Action Only-Waffen sind nicht erlaubt. Der erste Schuss muss in Double Action abgegeben werden. Kurzwaffen mit außen liegendem Hahn müssen VOLL entspannt sein. Teilnehmer, die nach dem Startsignal und vor Abgabe des ersten Schusses den Hahn der Waffe bei geladenem Patronenlager spannen, erhalten einen Ablauffehler pro Verstoß. Es ist zu beachten, dass in Parcours, in denen der Ready-Zustand vom Teilnehmer verlangt, die Waffe mit leerem Patronenlager bereitzumachen, Ablauffehler NICHT gegeben werden dürfen. In diesen Fällen darf der Teilnehmer den ersten Schuss Single Action abgeben. 19 Weder das Holster noch seine Bestandteile noch irgendwelche anderen Ausrüstungsgegenstände (d.h. Magazine oder andere Ladegeräte) dürfen nach vorne über die im Appendix F3 dargestellte Linie hervorragen. Wenn das Equipment nach Meinung des Range Officers nicht regelkonform getragen wird, muss es sicher und umgehend korrigiert werden, da sonst Regel 6.2.5.1 eintritt. 20 Originalteile und Komponenten, die vom Originalhersteller (OFM) für ein spezifisches auf der IPSC-Website gelistetes Kurzwaffenmodell als I-K - 73 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ Standard oder als Option angeboten werden, sind unter folgenden Voraussetzungen erlaubt: 20.1 Modifizierungen an ihnen, außer geringfügigen Passarbeiten, sind verboten. 20.2 Magazinböden und/oder andere Vorrichtungen, die eine erhöhte Munitionskapazität bewirken (z.B. +2 Magazinverlängerungen) sind verboten. 20.3 Korne können zurechtgefeilt oder gerichtet werden, und sie dürfen mit Visierschwärze versehen werden. 21. Fremdteile, -komponenten und –zubehör sind verboten, außer wie folgt: 21.1 21.2 21.3 Magazine von Fremdherstellern („Aftermarket“ Magazine), die mit den Standardmagazinen, die der OFM für die betreffende Waffe anbietet, in ihren äußeren Dimensionen exakt übereinstimmen, sind erlaubt Fremdvisierungen sind erlaubt, sofern sie in Art und Typ mit der vom OFM für das betreffende Modell angebotenen Visierung übereinstimmen und sofern ihr Einbau keine Änderung am Schlitten erfordert . Die Verwendung der Griffe von Fremdherstellern („Aftermarket“ Grips), die dem Profil des OFM entsprechen und/oder das Anbringen von Grip Tape (z.B. Skateboard Tape) ist erlaubt, jedoch sind Gummiüberzüge verboten. 21 Ein Teilnehmer, der eine der oben genannten Bestimmungen nicht erfüllt, unterliegt Regel 6.2.5.1 23. zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov nicht. I-K - 74 - Ver. 08112004 I I-K I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D5 Kennziffer 8105 Disziplin IPSC-Schießen Standard Klasse Revolver 1 2 3 4 Major Power Factor mindestens Minor Power Factor mindestens Minimum Geschossgewicht Minimum Geschosskaliber / Hülsenformat 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Minimalkaliber für Major Minimum Abzuggewicht Maximalwaffengröße Magazinlängenbeschränkung Magazinkapazitätsbeschränkung Maximalabstand Waffe, Mags/Speedloader vom Körper Regel 5.2.3.1 findet Anwendung Einschränkungen bzgl. Holster- und Equipmentposition Optische Visierung erlaubt Kompensator erlaubt Ports erlaubt Mindestlauflänge 170 125 Nein 9mm (.354“) / 19mm (0.748") Nein Nein Nein entfällt Nein, s. unten 50 mm Ja Nein Nein Nein Nein 7,62cm (drei Zoll) Spezielle Bestimmungen: 17. Es besteht keine Begrenzung bezüglich der Trommelkapazität, jedoch dürfen maximal 6 Schuss vor jedem erneuten Nachladen abgegeben werden. Verstoß dagegen wird mit einem Ablauffehler pro Vorfall geahndet. 18. Jeder komplette Revolver (oder ein aus Komponenten zusammengesetzter Revolver), der von einem OFM hergestellt und der Allgemeinheit zugängig ist (außer Prototypen), ist zulässig. 19. Modifikationen, wie Gewichte oder andere Einrichtungen, die geeignet sind, den Hoch-/Rückschlag zu reduzieren, sind verboten. 20. Zulässige Modifikationen beschränken sich auf: a. Austausch oder Modifizierung von Visierung, Hahn und Trommelverriegelung; b. Austauschläufe, vorausgesetzt die Austauschläufe sind genauso lang wie die Fabrikläufe; c. kosmetische Verschönerungen, die keinen Wettbewerbsvorteil nach sich ziehen (z.b. Verchromen, Checkern des Rahmens, Austauschgriffe); I-K - 75 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ d. Veränderung der Trommel zur Aufnahme von „Moon Clips“ 21. So genannte "Selbstladerevolver" mit zurückziehbaren Schlitten sind in dieser Division nicht zulässig. 22. Zugelassene Kaliber: mindestens 9mm/.355 höchstens 11,43mm/.45. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 125 erreichen. Dies tun Patronen in den Kalibern 9mm kurz und 9mm Makarov nicht. I-K - 76 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX E1 "J" Ladder for 16 Competitors I-K - 77 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX E2 "J" Ladder for 8 Competitors Winner 2nd 3rd 4th 5th 6th 7th 8th Winner of 16 Loser of 16 Loser of 14 Loser of 12 Winner of 15 Loser of 15 Winner of 13 Loser of 13 I-K - 78 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX F1 Magazinmessprozedur I-K - 79 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX F2 Abzugsgewichtstest-Prozedur Wenn ein Mindestabzugsgewicht innerhalb einer Division gefordert ist, werden Kurzwaffen wie folgt getestet: 1. Die entladene Kurzwaffe wird so vorbereitet, als wenn aus ihr ein Schuss in Double Action abgegeben werden soll; 2. Das Abzugsprüfgewicht oder die Abzugswaage werden so nahe wie möglich ans Zentrum der Vorderseite des Abzugsbügels gebracht; 3. Während die Laufmündung vertikal nach oben zeigt, muss der Kurzwaffenabzug entweder: (a) ein Gewicht von 2.27 kg (5 lbs) anheben und halten, oder (b) nicht weniger als 2.27 kg (5 lbs) auf einer Abzugswaage anzeigen 4. Einer der oben genannten Tests wird maximal 3 mal durchgeführt; 5. Wenn der Hahn oder Schlagstift bei drei (3) Versuchen in 3 (a) fällt, oder, wenn die Waage in drei (3) Versuchen weniger als 2.27 kg (5 lbs) anzeigt, hat die Kurzwaffe den Test nicht bestanden und Regel 6.2.5.1 tritt ein. I-K - 80 - Ver. 08112004 I I I-K Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Kurzwaffe _____________________________________________________________________________________ APPENDIX F3 Diagramm zur Ausrüstungsanordnung I-K - 81 - Ver. 08112004 I I-F I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ BDS Regeln für das IPSC-Flintenschießen Ausgabe Juli 2004 Übersetzung der internationalen Regeln: Jürgen Tegge Anpassung an die deutschen waffenrechtlichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen (kursiv): Friedrich Gepperth © 2003 International Practical Shooting Confederation / BDS e.V. Kennziffer Disziplin 8201 IPSC-Flintenschießen Offene Klasse (siehe Appendix D1) 8202 IPSC-Flintenschießen Modifizierte Klasse (siehe Appendix D2) 8203 IPSC-Flintenschießen Standard Klasse (siehe Appendix D3) 8204 IPSC-Flintenschießen Standard Klasse Repetierer (siehe Appendix D4) Zugang zum IPSC-Schießen Das IPSC-Schießen stellt an das Können eines Schützen und den sicheren Umgang mit einer Schusswaffe überdurchschnittliche Anforderungen. Daher verlangt der BDS von am IPSC-Schießen interessierten Schützen den Nachweis des individuellen Schießvermögens und der Regelkunde im Rahmen eines Sicherheits- und Regeltests.. Weist das Mitglied die entsprechende Befähigung durch Bestehen dieses Tests nach, erhält es eine Bestätigung des Verbandes, die in den BDS Ausweis einzufügen ist. Diese Bestätigung ist Voraussetzung zur Teilnahme an IPSC-Wettbewerben im In- und Ausland. I-F - 1 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 1 – Parcoursgestaltung Die folgenden allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Parcoursbauer als Gestalter des IPSC-Schießsports unterliegen 1.1 Allgemeine Prinzipien 1.1.1 Sicherheit - IPSC Wettbewerbe müssen unter vorschriftsmäßiger Berücksichtigung der Sicherheit gestaltet, aufgebaut und durchgeführt werden. 1.1.2 Qualität - Der Stellenwert einer IPSC Schießveranstaltung bemisst sich nach der Qualität der durch die Parcoursgestaltung verlangten Anforderung. Schießübungen müssen in erster Linie die Schießfertigkeiten eines Teilnehmers und nicht seine körperlichen Fähigkeiten testen. 1.1.3 Ausgewogenheit - Treffsicherheit, Kraft und Schnelligkeit sind gleichwertige Elemente des IPSC Schießens und werden durch die lateinischen Worte “Diligentia, Vis, Celeritas” (“DVC”) ausgedrückt. Eine gut ausgewogene Schießübung hängt vor allem von der Art der Anforderung ab, die der Parcours stellt. Bei Parcoursdesign und Durchführung von IPSC-Schießveranstaltungen müssen jedoch die vorgenannten drei Elemente gleichgewichtig berücksichtigt werden. 1.1.4 Abwechslung - IPSC-Schießanforderungen sollen abwechslungsreich sein. Während es nicht notwendig ist, für jeden Wettbewerb neue Übungen zu gestalten, darf trotzdem kein bestimmter Parcours so oft wiederholt werden, dass er zum definierten Maß für IPSC Schießfertigkeit wird. 1.1.5 Freistil - IPSC-Wettbewerbe sind „Freistil“. Den Teilnehmern muss es gestattet werden, den gestellten Anforderungen in einer Art “Freistil” zu begegnen und Ziele immer dann zu beschießen, “wie und wann sie sichtbar” werden. Schießübungen dürfen – ausgenommen der unten genannten Fälle - keine vorgeschriebenen Magazinwechsel, Schießpositionen oder Anschlagsarten vorschreiben. Jedoch kann ein Teilnehmer durch die Art der Parcoursgestaltung oder durch Errichtung von Schießrahmen oder anderen physischen Begrenzungen in bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten gezwungen werden. Freistil bedeutet nicht, dass durch den Aufbau der Übungen das Nachstellen bestimmter konkreter Schusswechselszenarien vorgenommen werden darf. Dies ist ausdrücklich verboten. I-F - 2 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 1.1.5.1 1.1.5.2 1.1.5.3 Level I und II-Matches müssen die Freistil- oder Schusszahlbestimmungen nicht strikt erfüllen. Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen vorgeschriebene Nachladevorgänge enthalten und bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten vorgeben, jedoch dürfen Nachladevorgänge niemals in anderen Long Courses vorgeschrieben werden. Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen niemals verlangen, dass zum Schießen nur die schwache Schulter benutzt wird. 1.1.6 Schwierigkeitsgrade - IPSC-Schießwettbewerbe haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Keine Schießanforderung oder Zeitvorschrift kann als zu schwierig abgelehnt werden. Dies gilt nicht für die Anforderungen neben dem eigentlichen Schießen. Diese speziellen Anforderungen müssen dem Unterschied in Größe und Körperbau der Teilnehmer in fairer Weise Rechnung tragen. 1.1.7 Herausforderung - IPSC Flinten-Wettbewerbe berücksichtigen die Schwierigkeit der Benutzung von Flinten mit vollen Gebrauchsladungen im dynamischen Schießen, und es muss immer ein Mindestkaliber und ein Mindestimpuls von allen Teilnehmern erreicht werden, der dieser Herausforderung Rechnung trägt. 1.1.8 Das oben unter 1.1.5 aufgeführte Freistil-Gebot wird in Deutschland entsprechend der waffenrechtlichen Bestimmungen wie folgt eingeschränkt: Es ist verboten 1. im deutlich erkennbaren Laufen zu schießen 2. ohne genaues Anvisieren des Ziels zu schießen (Deutschüsse) 3. Parcours so aufzubauen, dass a) das Schießen aus Deckungen erfolgt, b) nach der Abgabe des ersten Schusses, Hindernisse überwunden werden, c) das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird, d) Ziele aufgestellt werden, deren Verwendung und deren Position, bei beweglichen Zielen deren Auslösemechanismus und die Position ihres Erscheinens dem Teilnehmer nicht vor Absolvierung der Übung bekannt gegeben wurde. I-F - 3 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Zuwiderhandlung gegen die Nr. 1. und 2. führen beim erstenmal zu einer Verwarnung und im Wiederholungsfall zu einer Matchdisqualifikation des Wettbewerbers. Zuwiderhandlung gegen die Nr. 3 führen zu einer Aberkennung der Matchsanktionierung und zu einer sechsmonatigen Sperre für den Verantwortlichen der Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann ein Verbandsausschluss verhängt werden. 1.2 Parcoursarten IPSC-Schießwettbewerbe können folgende Hauptschießübungen beinhalten: 1.2.1 Allgemeine Parcours: 1.2.1.1 "Short Courses" (Kurze Parcours) dürfen nicht mehr als 8 Schuss und nicht mehr als 2 Schießpositionen fordern. 1.2.1.2 "Medium Courses" (Mittlere Parcours) dürfen nicht mehr als 16 Schuss fordern. Parcoursdesign und- aufbau dürfen nicht zulassen, dass es möglich ist, von einer einzelnen Schieß- oder Sichtposition mehr als 8 Ziele zu beschießen oder 8 Wertungstreffer abzugeben. 1.2.1.3 "Long Courses" (Lange Parcours) dürfen nicht mehr als 28 Ziele oder 32 Schuss fordern. Parcoursdesign undaufbau dürfen nicht zulassen, dass es möglich ist, von einer einzelnen Schieß- oder Sichtposition mehr als 8 Ziele zu beschießen oder 8 Wertungstreffer abzugeben. 1.2.1.4 Empfohlen ist für einen IPSC Wettbewerb ein Verhältnis von 3 Short Courses zu 2 Medium Courses zu 1 Long Course. 1.2.2 Spezialparcours: 1.2.2.1 1.2.2.2 1.2.2.3 "Standardübungen" dürfen nicht mehr als 24 Schuss zur Absolvierung verlangen. Teilserien dürfen nicht mehr als 6 Schuss verlangen (12 Schuss für eine Teilserie mit vorgeschriebenem Nachladen). (nicht anwendbar) "Classifiers" (Einstufungsübungen) – Parcours, die vom Regionaldirektoriat und/oder IPSC für Teilnehmer, die I-F - 4 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ regionale und/oder internationale Einstufung anstreben möchten, ausgeschrieben werden. Classifier müssen unter Beachtung dieser Regeln aufgebaut und unter strikter Einhaltung der sie begleitenden Beschreibungen und Diagramme durchgeführt werden. Ergebnisse müssen der ausschreibenden Stelle im verlangten Format zugeleitet werden (mit den entsprechenden Gebühren, soweit diese fällig werden), damit sie anerkannt werden können 1.2.3 Ergänzungsparcours: 1.2.3.1 12.3.2 “Shoot-Off” darf nicht mehr als 8 Schuss zur Absolvierung und einen vorgeschriebenen Nachladevorgang verlangen. "Load one, Shoot one" kann nur als ein weiterer Fähigkeitstest mit der Flinte in Standardübungen der Level I & II-Matches eingebaut werden. Es wird mit entladener Flinte gestartet (s. Regel 8.1.1.3). Es darf jeweils nur ein Schuss geladen und dann abgefeuert werden. Es darf in der Flinte nie mehr als 1 Patrone zur Zeit geladen sein. Siehe Regel 10.2.10 für Strafen. 1.3 IPSC Sanktionierung 1.3.1 Matchorganisatoren, die eine Sanktionierung durch die IPSC erreichen wollen, müssen sich an die allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung und des Parcoursaufbaus, ebenso wie an alle anderen IPSC- Regeln und Vorschriften halten. Schießübungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht sanktioniert und können nicht als “IPSC-sanktionierte Wettbewerbe” veröffentlicht oder angekündigt werden. 1.3.2 Der IPSC-Präsident, sein Beauftragter oder ein Vertreter des Weltverbandes können (in dieser Reihenfolge) einem Wettbewerb die Sanktionierung aberkennen. Dies kann immer dann geschehen, wenn seiner oder ihrer Meinung nach eine Schießveranstaltung dem Zweck oder dem Geist der Prinzipien der Parcoursgestaltung widerspricht oder eine der gültigen IPSC-Regeln bricht oder geeignet ist, den IPSC- Schießport in Misskredit zu bringen. 1.3.3 Anforderungen und Empfehlungen zur Level-Einstufung von IPSCSchießveranstaltungen sind im Appendix A1 geregelt. I-F - 5 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 2 – Parcoursaufbau & -veränderung Die nachfolgenden allgemeinen Vorschriften des Parcoursaufbaus listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Schießübungen in IPSC-Wettbewerben unterliegen. Parcoursbauer, die gastgebende Organisation und Offizielle sind an diese Vorschriften gebunden. 2.1 Allgemeine Vorschriften 2.1.1 Der Aufbau - Berücksichtigung der Sicherheit beim Entwurf, dem physischen Aufbau und den festgesetzten Anforderungen für alle Schießübungen liegen in der Verantwortung der gastgebenden Organisation und sind abhängig von der Zustimmung des Range Masters. Es müssen alle sinnvollen Anstrengungen unternommen werden, um eine Verletzung von Teilnehmern, Offiziellen oder Zuschauern während des Wettbewerbs zu vermeiden. Durch die Parcoursgestaltung sollen, wenn immer möglich, unabsichtlich unsichere Handlungen ausgeschlossen werden. Bei der Durchführung jeder Schießübung muss berücksichtigt werden, dass den die Teilnehmer beaufsichtigenden Offiziellen angemessener Zugriffsraum zu schaffen ist. 2.1.2 Sichere Schussrichtungen - Schießübungen müssen immer so entworfen und aufgebaut sein, dass sie die sichere Schussrichtung berücksichtigen. Eine sichere Konstruktion von Zielen und Scheibenrahmen und die Richtung eventueller Abpraller sind immer zu berücksichtigen. Größe und Eignung des Kugelfangs und der Seitensicherungen müssen im Rahmen des Aufbaus festgestellt werden. 2.1.3 Mindestabstände beim Beschuss von Metallzielen - Wann immer bei einer Schießübung Metallziele Verwendung finden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Teilnehmer und Offizielle während des Beschießens eine Mindestentfernung zu ihnen einhalten. Wo möglich, soll das durch feste Barrieren sichergestellt werden. Falls die Annäherung an Metallziele durch Charge Lines (Annäherungsbegrenzungslinien) eingeschränkt werden soll, müssen diese weiter vor dem Ziel eingerichtet werden, so dass der Teilnehmer bei unbeabsichtigtem Übertreten der Linie sich immer noch außerhalb der Mindestentfernung befindet (s Regel 10.4.7). 2.1.3.1 Mindestabstand für Vogelschrot und Buckshot – Die Mindestentfernung beträgt 7 Meter (22.96 feet). Charge Lines müssen mindestens 8 Meter (26.25 feet) vom Ziel plaziert werden. 2.1.3.2 Mindestabstand für Slugbeschuss – Die Mindestentfernung beträgt 40 Meter (131.23 feet). Charge Lines müssen mindestens 45 Meter (147.64 feet) vor dem Ziel plaziert werden. I-F - 6 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 2.1.4 Zielaufbau - Wenn ein Parcours so aufgebaut ist, dass er auch Ziele enthält, die nicht unmittelbar in Richtung Hauptkugelfang aufgestellt sind, haben die Veranstalter und Offiziellen die umliegenden Bereiche, zu denen Offizielle, Zuschauer und Teilnehmer Zugang haben, zu schützen oder den Zugang dazu einzuschränken. Jedem Teilnehmer muss es gestattet sein, die Wettbewerbsherausforderung in der von ihm selbst gewählten Weise zu bewältigen, und er darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er zu unsicherer Handlungsweise gezwungen wird. Die Aufstellung der Ziele muss so erfolgen, dass ihr Beschießen „von wo und sobald sie sichtbar sind” den Teilnehmer nicht zur Verletzung der Sicherheitswinkel verleitet. 2.1.5 Beschaffenheit der Schießbahnsohle - Wenn möglich, muss die Schießbahnsohle vor der Veranstaltung so hergerichtet sein, und während der Veranstaltung von Behinderungen angemessen frei gehalten werden, dass die Sicherheit für Teilnehmer und Offizielle gewährleistet ist. Dabei sollte der Einfluss von ungünstigen Witterungsbedingungen und Veränderungen als Resultat der Benutzung durch die Teilnehmer berücksichtigt werden. Rangefunktionäre können jederzeit Sand oder anderes Material aus Sicherheitsgründen auf eine beeinträchtigte Schießbahnsohle auftragen. Gegen solche Restaurierungsmaßnahmen ist kein Teilnehmerprotest zulässig. 2.1.6 Hindernisse - Bei einer Schießübung verwendete natürliche oder künstliche Hindernisse sollen den Unterschieden der Teilnehmer hinsichtlich Größe und Körperbau in fairer Weise Rechnung tragen und sollen so beschaffen sein und eingesetzt werden, dass die Sicherheit aller Wettbewerber, der Offiziellen und der Zuschauer gewährleistet ist. 2.1.7 Gemeinsame Feuerlinie - Schießübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schießen müssen (z.B. Standardübungen, Shoot-Off), müssen freien Abstand von mindestens 3 Metern (9.84 feet) zwischen den einzelnen Wettbewerbern vorsehen. 2.1.8 Aufstellung der Ziele - Bei der Aufstellung von Papierscheiben ist zur Vermeidung von “Durchschüssen” Sorgfalt geboten. 2.1.8.1 Die Position von Scheiben soll zum Scheibenwechsel auf den Scheibenständern eindeutig markiert werden und Scheibenständer sollen entweder unverrückbar verankert oder ihre Position auf der Schießbahn eindeutig gekennzeichnet werden um ihre gleichbleibende Position während des gesamten Wettbewerbs sicherzustellen. Zudem sollen vor Wettbewerbsbeginn die einzelnen Scheibenarten auf den Scheibenrahmen oder -ständern markiert und bezeichnet werden, um I-F - 7 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 2.1.8.2 2.1.8.3 2.1.8.4 2.1.9 sicherzustellen, dass Wertungsscheiben nach Wettbewerbsbeginn nicht mit Strafscheiben vertauscht werden. Wenn Papier- und Metallziele in unmittelbarer Nähe zueinander eingesetzt werden, muss darauf geachtet werden, das Risiko von Splittereinwirkung von den Metallscheiben auf die Papierscheiben zu minimieren. Wenn bei einer Schießübung IPSC Popper verwendet werden, so sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Aufstellungsort und -untergrund so vorbereitet ist, dass er einen gleichmäßigen Betrieb während des Wettkampfs gewährleistet Statische Papierziele dürfen in keinem größeren Winkel als 90 Grad zur Senkrechten am Scheibenträger angebracht werden. Jegliches Betreten der Seitenwälle ist allen Personen zu jeder Zeit untersagt, außer wenn der Zugang zu ihnen von einem Range Officer ausdrücklich gestattet wird (siehe Regel 10.6.1). 2.1.10 Da einige Arten von Slugmunition sich abtrennende Pfropfen haben, sollten Papierscheiben entweder verstärkt (z.B. mit Sperrholz oder einem anderen Material von angemessener Stärke) oder in größerer Entfernung aufgestellt werden, damit solche Pfropfen die Papierziele nicht durchschlagen. 2.1.11 Ein Teilnehmer darf nie gezwungen sein, Papierziele mit Vogelschrot zu beschießen 2.2 Parcoursaufbaukriterien Beim Aufbau einer Schießübung kann eine Vielzahl physischer Barrieren benutzt werden, um die Bewegungsmöglichkeiten des Wettbewerbers einzuschränken und zusätzliche Anforderungen an ihn zu stellen. Solche sind: 2.2.1 Charge Lines und Fault Lines (Annäherungsbegrenzungslinien und Seitenbegrenzungslinien) - Vorzugsweise soll der Teilnehmer in seinen Bewegungsmöglichkeiten durch konkrete Barrieren beschränkt werden. Der Einsatz von Charge und Fault Lines ist aber erlaubt. Charge Lines und Fault Lines sollten aus hölzernen Dachlatten oder ähnlichen geeigneten Materialien bestehen und mindestens 2 cm (0.79 inches) über die Bodenoberfläche herausragen. Dies verschafft den Teilnehmern einen Anhalt, der gut fühl- und sichtbar ist und so ein unabsichtliches Übertreten der Linie verhindert. Begrenzungslinien müssen eine feste Verankerung haben um sicherzustellen, dass sie während des Wettkampfs für alle Teilnehmer gleich sind. I-F - 8 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 2.2.1.1 Charge Lines werden benutzt, um eine unvernünftige Bewegung des Wettbewerbers in Richtung auf oder weg von den Zielen einzuschränken. 2.2.1.2 Fault Lines werden benutzt, um den Wettbewerber dazu zu zwingen, Ziele aus einer bestimmten Position hinter Barrieren zu beschießen. Sie können in jedem Winkel rückwärts von den Barrieren wegführend angebracht werden. Fault Lines sollten mindestens 1 Meter (3.28 feet) lang sein und gelten, falls in der Parcoursbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt wird, als nach hinten unendlich lang. 2.2.2 ( nicht anwendbar) 2.2.3 Barrieren – Barrieren sollten folgendermaßen konstruiert sein: 2.2.3.1 Sie müssen hoch und fest genug sein, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen. Dieser besteht alleine darin, dass der Schütze nicht aus einer Position alle Ziele eines Parcours im stehenden Anschlag beschießen kann. Einziger Zweck der Barrieren entsprechend 2.2.3.3.1 und 2.2.3.3.2 ist es, dass der Schütze auf natürliche Weise und durch eigenes Erkennen gezwungen wird - in unterschiedlichen Anschlagsarten (stehend, kniend und liegend) zu schießen und - sich über den Parcours zu bewegen. Daneben soll durch die Positionierung der Barrieren auf der Schießbahn erreicht werden, dass auch bei einer sehr schnellen Absolvierung des Parcours das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen nicht möglich ist. Hierzu ist insbesondere auch die Begrenzung des Schusswinkels auf die Ziele durch den Einsatz von Schießöffnungen in den Sichtblenden und die Verwendung von Strafscheiben notwendig und sinnvoll. Jedoch soll besonders die Verwendung von Sichtblenden nur in einem für das korrekte, sichere und eindeutige Absolvieren unbedingt notwendigen Umfang geschehen. Vor allem ist jeder Parcoursaufbau darauf zu überprüfen, ob es möglich ist, durch den Einsatz von Charge- und Faultlines auf Sichtblenden zu verzichten, um dem Eindruck von Einhausungen von Zielen entgegenzuwirken. 2.2.3.2 An den unteren seitlichen Ecken sollten auf dem Boden in rückwärtiger Richtung Fault Lines angebracht werden. 2.2.3.3 Sie dürfen nicht den Anschein von Deckungen erwecken. Dies wird dadurch erreicht dass nur zwei Arten von Barrieren zulässig sind: 2.2.3.3.1 Pfosten bzw. Schießrahmen aus Kanthölzern mit einer Mindeststärke von 6x6cm. Die Holzrahmen dürfen höchstens mit weißrotem Plastikband gegen ein Durchlaufen gesperrt sein. 2.2.3.3.2 Sichtblenden aus Holzrahmen aus Konter- oder Dachlatten, I-F - 9 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ die bis auf eventuelle Schießöffnungen vollständig mit hochtransparentem Material (durchsichtiges Schattierungsgewebe mit folgenden technischen Spezifikationen: z.B. grünes Polyethylengewebe mit einer Maschenweite von mindestens 5x5mm vergleichbar der Schattiermatte Nr.9021 der Firma Wunderlich) gefüllt sind. Bei diesen Holzrahmen gilt Punkt 2.2.3.2. ausdrücklich nicht. Fault Lines dürfen sich nicht an die unteren seitlichen Ecken anschließen. Sie müssen sich mindestens 0,5m seitlich neben diesen Sichtblenden befinden, so dass nicht der Eindruck des Schießens aus Deckungen erfolgen kann. Charge Lines können sich unmittelbar an die unteren seitlichen Ecken anschließen, da sie ein Hervortreten eines Schützen hinter einer Sichtblende nicht behindern und somit den Anschein des Schießen aus Deckungen nicht hervorrufen können. 2.2.3.4 In den Sichtblenden nach 2.2.3.3.2 dürfen sich nur einfache Schießöffnungen befinden. Es sind keine zu öffnende Türen zulässig. Ebenso unzulässig ist, dass sich in Schießöffnungen zu öffnende Fenster oder Klappen befinden. 2.2.3.5 Das Schießen von beweglichen Plattformen, Wippen und ähnlichem ist unzulässig. Während der Schussabgabe muss der Schütze immer einen festen Stand einnehmen können. 2.2.4 (nicht anwendbar) 2.2.5 Die Verwendung von Tunneln, auch von Cooper Tunnel ist verboten 2.3 Veränderungen des Parcoursaufbaus 2.3.1 Unter Voraussetzung der vorherigen Zustimmung durch den Range Master können Matchoffizielle den Aufbau oder den Parcoursablauf aus Sicherheitsgründen abändern. Derartige physische Veränderungen oder Erweiterungen eines veröffentlichten Parcours sollten jeweils vor Beginn der Übung abgeschlossen sein. 2.3.2 Alle Teilnehmer müssen über solche Veränderungen sobald wie möglich informiert werden. Zumindest müssen sie vom Verantwortlichen dieses Parcours mündlich auf dem Stand als Teil des Parcoursbriefings darüber informiert werden. 2.3.3 Wenn der Range Master einer solchen Änderung nach Wettbewerbsbeginn zustimmt, muss er entweder 2.3.3.1 erlauben, die Schießübung mit den Veränderungen fortzusetzen, welche dann nur die Wettbewerber betreffen, die den Parcours noch nicht absolviert haben. Wenn die Veränderung durch Handlungen eines Wettbewerbers verursacht wurden, so soll dieser Wettbewerber den Parcours in der veränderten Form wiederholen, oder I-F - 10 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 2.3.3.2 wenn möglich von allen Teilnehmern verlangen, den Parcours in der veränderten Form - bei Streichung der bisherigen Ergebnisse - noch einmal zu absolvieren. 2.3.3.3 Ein Wettbewerber, der bei Aufforderung durch einen Range Officer - bei dieser oder einer anderen Bestimmung des Regelwerks - es ablehnt, ein Re-Shoot zu absolvieren, erhält eine Nullwertung für diese Übung unter Nichtbeachtung jeglicher vorheriger Ergebnisse. 2.3.4 Falls der Range Master (in Absprache mit dem Match Director) entscheidet, dass die Veränderung des Aufbaus oder des Ablaufs des Parcours zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit führt und es unmöglich ist, dass alle Teilnehmer den Parcours in der veränderten Form absolvieren, oder falls der Parcours undurchführbar wird, so ist der Parcours von dem Wettbewerb zu streichen. In diesem Fall sind alle Wertungsblätter der Teilnehmer dieses Parcours aus dem Wettbewerb zu nehmen. 2.3.5 Bei schlechtem Wetter kann der Range Master anordnen, dass die Papierziele mit transparenten Plastikhüllen und/oder Schutzdächern versehen werden. Gegen diese Anordnung ist kein Teilnehmerprotest zulässig (s. Regel 6.6.1). Die genannten Schutzmaßnahmen müssen bei allen betroffenen Zielen zur selben Zeit angebracht werden und für die selbe Zeit angebracht bleiben, bis die Anordnung durch den Range Master widerrufen wird. 2.4 Sicherheitszonen Der Veranstalter ist für Aufbau und Lage einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitszonen für den Wettbewerb verantwortlich. Sie sollen günstig gelegen und durch Schilder leicht erkennbar sein. In Sicherheitszonen sollte sich ein Tisch befinden und die sichere Richtung und deren Begrenzung klar erkenntlich sein. Sicherheitszonen sollten auch ein oder mehrere geeignete Gewehrständer enthalten, wie sie für alle IPSC-Disziplinen vorgesehen sind, insbesondere während eines Turniers. 2.4.1 Den Wettbewerbern ist die Benutzung der Sicherheitszonen in nachstehender Weise gestattet, vorausgesetzt, sie bleiben innerhalb der Begrenzungen und die Waffe zeigt in eine sichere Richtung. Verstöße dagegen werden mit Match-Disqualifikation geahndet (s. 10.5.1 und 10.5.12) 2.4.1.1 zum Ein- und Auspacken sowie Holstern ungeladener Schusswaffen, 2.4.1.2 für Anschlag- und Ziehübungen, dem Leerabschlagen und dem Wiederholstern ungeladener Schusswaffen. 2.4.1.3 zum Üben von Magazinwechseln bei Verwendung leerer Magazine und/oder zum Repetieren des Waffenverschlusses I-F - 11 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 2.4.1.4 zur Durchführung der Inspektion, der Zerlegung, der Reinigung, der Reparatur und der Wartung von Schusswaffen, deren Bestandteilen oder anderen Zubehörs 2.4.2 Unter keinen Umständen darf in der Sicherheitszone mit Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Snap Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), geladenen Magazinen, geladenen Speedloadern oder scharfen Patronen hantiert werden (siehe Abschnitt 10.5.12). 2.5 Ausstellungs- und Verkaufsbereiche 2.5.1 Aussteller (d.h. Einzelpersonen, Firmen und andere Institutionen, die Waren bei IPSC-Veranstaltungen ausstellen oder zum Verkauf anbieten) sind alleinverantwortlich für den sicheren Umgang und die Sicherheit ihrer Produkte, und sie haben dafür zu sorgen, dass sie in einer Weise ausgestellt werden, die niemand gefährdet. Es wird geraten, komplette Waffen vor Ausstellung zu deaktivieren. 2.5.2 Der Range Master (in Abstimmung mit dem Match Director) muss den Ausstellungs- und Verkaufsbereich klar abgrenzen, und er darf entsprechende "Handlungsauflagen" erlassen, für deren Befolgung die ausstellenden Händler bezüglich ihrer Waren verantwortlich sind. 2.5.3 Matchteilnehmer dürfen ungeladene Ausstellungwaffen handhaben, sofern sie sich vollständig innerhalb des Ausstellungsbereiches befinden und unter der Voraussetzung, dass die Waffenmündung niemals während der Handhabung auf eine Person gerichtet ist. I-F - 12 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 3 - Parcoursinformation 3.1. Allgemeine Bestimmungen Der Wettbewerber ist in jedem Fall verantwortlich für die sichere Erfüllung der Parcoursanforderungen, jedoch kann dies vernünftigerweise nur nach Verlesung der schriftlichen Parcoursbeschreibung erwartet werden, die die Anforderungen an den Wettbewerber diesem angemessen erklärt. Parcoursinformationen können grob in die folgenden Arten eingeteilt werden: 3.1.1. Veröffentlichte Parcours – Registrierte Teilnehmer und/oder ihr Regionaldirektorat müssen die gleichen Details der Schießübungen innerhalb der gleichen Benachrichtigungsfrist vor dem festgesetzten Veranstaltungsdatum erhalten. Diese Information kann wahlweise in schriftlicher oder elektronischer Form, oder auch durch Verweis auf eine Website verfügbar gemacht werden (s. auch Abschnitt 2.3) 3.1.2. Nichtveröffentlichte Parcours - Ebenso wie unter 3.1.1 mit Ausnahme der Tatsache, dass die Details der Schießübungen nicht vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Die Parcoursanweisungen werden in der schriftlichen Parcoursbeschreibung (Briefing) bekannt gegeben. 3.2 Schriftliche Parcoursbeschreibungen (Briefings) : 3.2.1 Vor Beginn der Veranstaltung muss eine vom Range Master abgenommene schriftliche Parcoursbeschreibung bei jeder Schießübung ausgehängt werden. Dieser Parcoursbeschreibung wird Vorrang vor allen Informationen über den Parcours eingeräumt, die vor dem Wettbewerb veröffentlicht oder den Teilnehmern in irgendeiner Form mitgeteilt wurden, und sie muss die nachfolgenden Mindestinformationen liefern: Wertungsmethode Ziele (Art, Anzahl und Position) Minimale Schusszahl Munitionsart oder –arten, die akzeptabel sind Der Zustand der Flinte beim Start I-F - 13 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Startposition Beginn der Zeitnahme: akustisches oder optisches Signal Ablauf 3.2.2 Der zuständige Rangefunktionär muss die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Squad Wort für Wort vorlesen. 3.2.3 Dem Range Master ist es jederzeit erlaubt, eine schriftliche Parcoursbeschreibung aus Gründen der Klarheit, der inneren Stimmigkeit und der Sicherheit abzuändern (siehe Abschnitt 2.3). 3.2.4 Nachdem die Parcoursbeschreibung verlesen wurde und alle sich daraus ergebenen Fragen beantwortet sind, muss den Teilnehmern Gelegenheit zu einer ordentlichen Inspektion ("Walkthrough") des Parcours gegeben werden. Die Dauer dieser Inspektion muss vom Range Officer vorgegeben werden und sollte für alle Teilnehmer gleich sein. Falls der Parcours bewegliche Ziele oder ähnliche Dinge enthält, sollten diese für alle Teilnehmer sichtbar und für die jeweils gleiche Zeit und Häufigkeit demonstriert werden. 3.3 Örtliche, regionale und nationale Regeln 3.3.1 Für IPSC-Flintenveranstaltungen gelten die für diese Disziplin anwendbaren Regeln. Veranstalter dürfen keine abweichenden örtlichen Regeln anwenden, außer um (abweichende) Rechtsvorschriften oder sie betreffende Rechtssprechung einzuhalten. Jegliche selbstgewählte Regeln, die diesem Regelwerk nicht entsprechen, dürfen bei IPSCMatches nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Regionaldirektorats und des IPSC Executive Councils Anwendung finden. I-F - 14 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 4 - Standeinrichtung (Range Equipment) 4.1 Ziele - Allgemeine Prinzipien 4.1.1 Nur von der IPSC General Assembly genehmigte Ziele, die vollständig den Spezifikationen der Anhänge B und C entsprechen, sowie zerbrechliche Ziele (s. Regel 4.4.1) dürfen bei IPSC Flintenwettbewerben Verwendung finden (s. Abschnitt 9.4). 4.1.2 Wertungsziele müssen bei allen IPSC Flintenwettbewerben einfarbig und wie im folgenden beschrieben sein: 4.1.2.1Der Wertungsbereich von Papierwertungsscheiben muss typisch kartonfarben oder weiß sein 4.1.2.2 Die gesamte Frontseite von Metallwertungszielen muss einfarbig, vorzugsweise weiß, gestrichen oder ohne Anstrich sein. 4.1.3 Strafziele müssen deutlich markiert oder einfarbig in einer von der Farbe der Wertungsziele unterschiedlichen Farbe sein 4.1.4 In einer Schießübung verwendete Ziele können durch eine harte Abdeckung ganz oder teilweise verdeckt werden und zwar in folgender Weise: 4.1.4.1 Eine Abdeckung, die gedacht ist, ein Ziel ganz oder teilweise zu verbergen, soll als “feste” (Hard Cover) Abdeckung gelten. Wann immer es möglich ist, soll eine solche “feste” Abdeckung nicht simuliert werden, sondern tatsächlich aus undurchdringlichem Material bestehen. 4.1.5 Das Aufteilen eines einzelnen intakten Zieles mittels Abdeckband, Farbe o.ä., damit dieses zwei oder mehrere Ziele darstellt, ist unzulässig. 4.2 Zugelassene IPSC-Flintenscheiben - Papier 4.2.1 Es gibt drei Arten von Papierscheiben zur Verwendung in IPSC Flintenmatches (siehe Appendix B). Die IPSC Classic Scheibe, die IPSC A3/B-Scheibe und die IPSC A4/A-Scheibe dürfen zusammen innerhalb einer Übung (Stage) eingesetzt werden. 4.2.2 Auf den Papierscheiben müssen die Wertungs- und Scheibenbegrenzungslinien deutlich angebracht sein. Jedoch sollten diese Wertungsund Scheibenbegrenzungslinien jenseits einer Distanz von 10m (32.81 feet) nicht mehr sichtbar sein. 4.2.2.1 Die Frontseite von Papierstrafscheiben muss eine deutlich erkennbare Scheibenbegrenzungslinie (non-scoring border) aufweisen. Falls es auf der Scheibe keine Prägung gibt, muss der Range Master dafür sorgen, dass die betroffenen Ziele mit einer I-F - 15 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ gezeichneten oder geklebten Nichtwertungslinie versehen werden. 4.2.3 Es darf niemals vorgesehen sein, dass auf Papierscheiben mehr als 12 Treffer vor der Auswertung und dem Abkleben abzugeben sind. 4.2.4 Wenn die Wertungszone einer Papierscheibe teilweise verdeckt sein soll, müssen die Parcoursgestalter “feste” Abdeckung (Hard Cover) in der folgenden Weise simulieren: 4.2.4.1 Durch tatsächliches Abdecken eines Teils der Scheibe (s. Regel 4.1.4.1) 4.2.4.2 Durch das konkrete Abschneiden von Scheibenteilen, wobei der abgeschnittene Teil dann als durch “feste” Abdeckung verborgen gilt. Solche Scheiben müssen mit einer (non-scoring) Begrenzungslinie versehen werden, die sich über die gesamte Länge der angeschnittenen Wertungszone erstreckt. (s. Regel 4.2.2) 4.2.4.3 Durch das Einfärben oder Abkleben eines Teils der Scheibe in einer einheitlichen und optisch kontrastierenden Farbe, um so die “feste” Abdeckung zu simulieren. 4.2.4.4 Eine “feste” Abdeckung darf die höchste Wertungszone einer teilweise verdeckten Papierscheibe nicht vollständig verdecken. 4.3 Zugelassene IPSC-Flintenziele - Metall 4.3.1 Die bei IPSC-Flintenwettbewerben zugelassenen Metallziele sind IPSC Classic Popper, Metallplatten und Silhouetten einsetzbar. Silhouetten haben das Design und die allgemeinen Wertungsdimensionen von IPSC Classic-Papierscheiben. Jede Art von Metallzielen kann sowohl als Wertungs- als auch als Strafziel Verwendung finden. Sie müssen nach Maßgabe der entsprechenden Appendices gewertet werden.: 4.3.1.1 IPSC Classic Popper, die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind. 4.3.1.2 IPSC Classic Mini Popper, die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind. Sie sollen normale IPSC Popper, die auf größerer Entfernung stehen, simulieren.. 4.3.1.3 Es wird empfohlen, IPSC Classic Popper zu benutzen, die vorwärts fallen. 4.3.1.4 Verschiedene Größen von Metall-Platten (wie in Appendix C3 abgebildet) können verwendet werden. 4.3.1.5 Wertungsmetallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer umfallen oder umkippen. Metallziele, die sich seitlich wegdreI-F - 16 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ hen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau oder einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt, werden als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel 4.6.1). 4.3.1.6 (nicht anwendbar) 4.3.1.7 Strafmetallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer umfallen oder umkippen. Strafmetallziele, die sich seitlich wegdrehen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau oder einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt, werden als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel 4.6.1). 4.4 Zerbrechliche Ziele 4.4.1 Zerbrechliche Ziele, wie etwa Tontauben, können in IPSCFlintenmatches eingesetzt werden. 4.4.1.1 Zerbrechliche Ziele müssen zur Wertung zerbrechen, so dass ein sichtbares Stück fehlt oder sich vom Originalziel ablöst. 4.5 Veränderung von Standausrüstung oder Schießbahnsohle 4.5.1 Ein Teilnehmer darf die Schießbahnsohle, natürliches Blattwerk, Konstruktionen, Standaufbauten oder jegliche Standtechnik (einschließlich der Ziele, Scheibenträger und Scheibenaktivatoren) zu keiner Zeit verändern. Verstöße dagegen können - nach Ermessen des Range Officers - mit einem Ablauffehler pro Vorkommnis geahndet werden. 4.5.2 Der Teilnehmer kann verlangen, dass die Funktionäre Korrekturen vornehmen, die zur Erhaltung von gleichen Bedingungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit, der Scheibenaufstellung und/oder anderer Kriterien geeignet sind. Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsbefugnis bezüglich aller solcher Forderungen. 4.6 Versagen der Standtechnik und anderes 4.6.1 Die Standtechnik muss an alle Teilnehmer faire und gleiche Anforderungen stellen. Z.B. gehören zum Versagen der Standtechnik: das Verschieben von Papierscheiben, die vorzeitige Auslösung von Metallzielen, Störungen mechanisch oder elektrisch betriebener Vorrichtungen I-F - 17 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ und Versagen bei den Aufbauten, wie Durchgängen, Öffnungen und Barrieren. 4.6.2 Ein Teilnehmer, der die Schießübung nicht absolvieren kann, weil die Standtechnik versagt oder weil ein Metallziel oder bewegliches Ziel vor Beginn seines Durchgangs nicht aufgestellt war, muss zwingend, nach Reparatur der fehlerhaften Aufbauten, den Parcours erneut schießen. 4.6.3 Chronisches Versagen der Technik bei einer Schießübung kann zu einer Streichung dieses Parcours aus der Matchwertung führen (s. Regel 2.3.4). I-F - 18 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 5 – Die Ausrüstung des Teilnehmers 5.1 Flinten 5.1.1 Flinten werden in Divisions getrennt und definiert (s. Appendix C), jedoch müssen die Parcours für alle Divisions gleich sein 5.1.2 Das Minimalkaliber für Flinten in IPSC-Wettbewerben ist 20 Gauge / 20 bore (Kaliber 20). 5.1.3 Visierungen – Die IPSC unterscheidet folgende Visierungen: 5.1.3.1 "Offene Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die sich keiner Elektronik- oder Linsensysteme bedienen 5.1.3.2 "Optische/elektronische Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die Elektronik- oder Linsensysteme beinhalten 5.1.3.3 Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsgewalt bezüglich der Einstufung einer bestimmten Visierung, die innerhalb einer IPSC-Veranstaltung benutzt wird und/oder ihrer Regelkonformität einschließlich der Divisions im Appendix D. 5.1.4 Außer, wenn von einer Division gefordert (siehe Appendices), gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich des Abzugsgewichtes einer Flinte. In jedem Fall muss die Abzugsvorrichtung aber sicher sein und wie vom Hersteller vorgesehen funktionieren. 5.1.5 Abzüge und/oder Abzugschuhe (Trigger Shoes), die über die Breite des Abzugsbügels hinausragen, sind ausdrücklich verboten. Jedoch können Flinten, die mit "Winterabzügen/-abzugsbügeln" ausgestattet sind, in diesem Modus benutzt werden, vorausgesetzt, das diese Ausstattung als Teil dieser Flinte designed, hergestellt und geliefert wurde, und nur, wenn das jeweilige Klima oder Wetterkonditionen ihre Benutzung erfordern. 5.1.6 Flinten müssen funktionsfähig und sicher sein. Range Officer haben jederzeit das Recht, eine sicherheitsbedingte Überprüfung der Waffe oder der damit im Zusammenhang stehenden Ausrüstung des Teilnehmers zu verlangen. Jede Flinte oder anderer Gegenstand, der als nicht funktionsfähig oder unsicher eingestuft wird, muss aus dem Wettbewerb genommen werden bis eine Reparatur zur Zufriedenheit des Range Masters erfolgt ist. 5.1.7 Teilnehmer müssen bei einer Veranstaltung für alle Schießübungen die gleiche Flinte und Visierung verwenden. Falls jedoch während des Wettbewerbs die Flinte und/oder die Visierung funktionsunfähig oder unsicher wird, kann um die Erlaubnis des Range Masters gebeten werden, eine Austauschflinte und/oder Visierung zu verwenden, vorausgesetzt: I-F - 19 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 5.1.7.1 die Austauschflinte erfüllt die Voraussetzungen der deklarierten Division, 5.1.7.2 durch die Benutzung der Austauschflinte erlangt der Teilnehmer keinen Wettbewerbsvorteil, 5.1.7.3 die Munition des Teilnehmers erreicht aus der Austauschflinte bei Benutzung des offiziellen Matchchronographen den Mindestfaktor (s. Regel 5.6.3.9). 5.1.8 Ein Teilnehmer, der seine Flinte während eines Wettkampfes ohne vorherige Zustimmung durch den Range Master ersetzt oder wesentlich verändert, unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 10.6 . 5.1.9 Ein Wettbewerber darf niemals mehr als eine Flinte bei einem Parcours gleichzeitig einsetzen oder mit sich führen (s. Regel 10.5.7). 5.1.10 Flinten müssen mit einem Schaft versehen sein, der ihr Abfeuern aus dem Schulteranschlag ermöglicht. 5.1.11 Flinten, die „Feuerstöße“ und/oder vollautomatisches Feuer ermöglichen (d.h., dass mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen des Abzugs abgegeben werden kann), sind verboten. 5.2 Tragen, Aufbewahrung und Teilnehmerausrüstung 5.2.1 Trageweise und Aufbewahrung – Außer innerhalb der Abgrenzungen einer Sicherheitszone oder während der unmittelbaren Aufsicht und unter Kommando eines Range Officers müssen die Teilnehmer ihre Flinten entladen in einer der folgenden Zustände tragen. Nach Ermessen des Range Officers kann Nichtbefolgen zu einer Verwarnung führen, oder die Bestimmungen der Regel 10.5.1 eintreten lassen. 5.2.1.1 über die Schulter gehängt, wobei die Flinte im Wesentlichen vertikal ist (ein nur zeitweise zwischen den Übungen zum Zwecke des Tragens der Flinte montierter Riemen unterliegt nicht Regel 5.2.8) und mit offenem Verschluss, oder geschlossen mit eingesetzter Sicherheitsfahne, oder 5.2.1.2 getragen/geschultert, wobei die Flinte im Wesentlichen vertikal ist. Der Verschluss muss offen bleiben oder mit eingesetzter Sicherheitsfahne geschlossen. Der Match Director kann bestimmen, ob die Flinte "vertikal, Mündung nach oben" oder "vertikal, Mündung nach unten" getragen werden muss, vorausgesetzt, das wird allen Teilnehmern in angemessener Weise mitgeteilt, oder 5.2.1.3 in Ständern oder in anderer Weise abgestellt, mit der Mündung in eine vom Range Officer vorgegebene Richtung zeigend. Der Verschluss muss offen bleiben oder geschlossen mit eingesetzI-F - 20 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ ter Sicherheitsfahne. Matchorganisatoren sind gehalten, für die jeweilige Teilnehmerzahl ausreichende Abstellmöglichkeiten zu schaffen, die leicht von den Ständen erreicht werden können, oder 5.2.1.4 in einer Hülle oder Koffer (vorzugsweise vertikal getragen). 5.2.1.5 Teilnehmer müssen jederzeit, wenn die Waffe nicht benutzt wird, eine Patronenlager-Sicherheitsfahne, oder eine bezogen auf die Waffe extern deutlich sichtbare Einrichtung verwenden (außer bei Durchführung der unter Regel 2.4.1 erlaubten Aktivitäten). 5.2.1.6 Unter keinen Umständen, außer unter Aufsicht von und als Folge eines direkten Kommandos eines Range Officers, darf die Flinte geladen werden (s. Regel 10.5.13) oder darf ein leeres abnehmbares Magazin eingeführt werden, mit der Ausnahme, dass der Teilnehmer Einführung und Entnahme eines leeren abnehmbaren Magazins üben darf, während er sich in einer Sicherheitszone befindet. 5.2.2 (nicht anwendbar) 5.2.3 (nicht anwendbar 5.2.4 Munition, und Speedloader müssen am Teilnehmer in speziell für diesen Zweck bestimmten sicheren Beuteln, Taschen, Schlaufen, Clips oder geeigneten Haltevorrichtungen getragen werden, sofern die Übungsbeschreibung nicht etwas anderes vorsieht. Schlaufen oder Clips, die am Flintenschaft, Vorderschaft oder Systemkasten, oder an einem an der Flinte befestigten Riemen befestigt sind, um einzelne Patrone zu halten, sind ausdrücklich erlaubt. 5.2.5 Wenn eine IPSC-Division den maximalen Abstand von Waffe und Ausrüstung vom Körper des Teilnehmers vorschreibt, darf der Range Officer Regelkonformität durch Messen der kürzesten Entfernung zwischen dem Torso des Teilnehmers und den Rändern der Patronen, wenn sie separat in Clips oder Schlaufen gehalten werden, oder der Mitte der längsten externen Abmessung einer Nachladehilfe überprüfen. 5.2.5.1 Diese Messungen müssen durchgeführt werden, während der Teilnehmer natürlich aufrecht steht. 5.2.5.2 Von jedem Teilnehmer, der diese Prüfung nicht besteht, muss verlangt werden, seine Ausrüstung sofort mit den Vorschriften seiner Division in Übereinstimmung zu bringen. Wegen anatomischer Gegebenheiten kann der Range Master Abweichungen von diesen Anforderungen zulassen. Einige Wettbewerber könI-F - 21 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ nen die Anforderungen körperbaubedingt möglicherweise nicht vollständig erfüllen. 5.2.5.3 Außer für den Fall, dass die Übungsbeschreibung etwas anderes vorsieht oder der Range Officer Abweichendes verlangt, darf die Position von Ausrüstungsgegenständen vom Teilnehmer während des Matches nicht verschoben oder verändert werden. Jeder Gurt, der im Match genutzt werden soll, muss beim Start jeder Übung des Matches getragen werden. Diese Regel soll nicht verhindern, dass ein Patronengürtel gedreht werden darf, um während einer Übung leichteren Zugang zu weiteren Patronen zu ermöglichen. 5.2.6 (nicht anwendbar) 5.2.7 (nicht anwendbar) 5.2.8 Ausrüstung, die nur an der Flinte angebracht benutzt wird (außer Chokes, Munition, Speedloadern und Munitionsträgern) und irgendwann im Match benutzt werden soll, muss an der Flinte bei Beginn des Matches angebracht sein und während des gesamten Matches angebracht bleiben. 5.2.9 Choke Tubes und andere Choke-Veränderungswerkzeuge sind erlaubt. 5.3 Akzeptable Bekleidung 5.3.1 Das Tragen von Tarnkleidung (Camouflage) oder anderer ähnlicher militärischer oder Polizeikleidungsteile ist verboten. Als Ausnahme gelten Teilnehmer, die aktiven Militär- oder Polizeidienst leisten. Dem Match Director steht die abschließende Entscheidung darüber zu, welche Kleidungsstücke Teilnehmer tragen dürfen. 5.4 Augen- und Gehörschutz 5.4.1 Alle Teilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen von Augen- und Gehörschutz in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung unnötiger Verletzungen von höchster Wichtigkeit ist. Das ständige Tragen von Augen- und Gehörschutz wird während des gesamten Verweilens auf dem Stand angeraten. 5.4.2 Die gastgebende Organisation kann diesen Schutz zur Bedingung für den Aufenthalt auf der Standanlage machen. In diesem Fall müssen die Standoffiziellen alle Anstrengungen unternehmen, sicherzustellen, dass alle Offiziellen, Zuschauer und Wettbewerber einen geeigneten Schutz tragen. 5.4.3 Wenn ein Offizieller bemerkt, dass ein Wettbewerber während eines Parcours seine Schutzbrille oder seinen Gehörschutz verloren hat oder dieser verschoben ist, oder den Parcours ohne sie begonnen hat, muss I-F - 22 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ er den Teilnehmer sofort stoppen und ihn den Parcours wiederholen lassen, nachdem der Schutz wiederhergestellt wurde. 5.4.4 Ein Wettbewerber, der während einer Übung Augen- oder Gehörschutz verliert, oder eine Übung ohne sie beginnt, darf aufhören, die Waffe in eine sichere Richtung halten und den Range Officer auf das Problem aufmerksam machen. In diesem Fall finden die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes Anwendung. 5.4.5 Jeder Versuch, sich während eines Parcours durch Entfernen der Schutzbrille oder des Gehörschutzes Vorteile zu verschaffen, ist unsportliches Verhalten (siehe Abschnitt 10.6.3). 5.4.6 Wenn der Range Officer der Meinung ist, dass ein am Start befindlicher Teilnehmer ungenügenden Augen- oder Gehörschutz trägt, kann der Range Officer dem Teilnehmer befehlen, das zu korrigieren, bevor er ihn starten lässt. Der Range Master hat hierbei die abschließende Entscheidungsbefugnis. 5.5 Munition und dazugehörige Ausrüstung 5.5.1 Die Teilnehmer eines IPSC-Wettbewerbes sind einzig und persönlich verantwortlich für die Sicherheit aller und jeglicher Munition, die sie zum Match mitbringen. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Munition betroffen ist. 5.5.2 Magazine und Speedloader müssen den Vorschriften der deklarierten Division entsprechen. 5.5.3 Ersatzmagazine oder Ladehilfen oder Munition, die vom Teilnehmer nach dem Startkommando unabsichtlich fallengelassen oder verloren werden, können unter Beachtung der Sicherheit wieder aufgehoben werden. Jedoch muss das Wiederaufnehmen in jedem Fall mit den Sicherheitsbestimmungen des Parcours vereinbar sein. 5.5.4 Panzerbrechende, Brand- und/oder Leuchtspurmunition ist bei IPSCWettbewerben verboten. 5.5.5 Jegliche vom Teilnehmer benutzte Munition muss sämtliche Anforderungen der deklarierten Division, wie aus Appendix D zu ersehen, erfüllen 5.5.6 Jegliche Munition, die nach Ansicht des Range Officers als unsicher anzusehen ist, muss sofort aus dem Wettbewerb genommen werden. I-F - 23 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 5.5.7 Nur bestimmte Patronentypen und Schrotgrößen oder -arten sind erlaubt und diese sind in Appendix D5 aufgeführt. Änderungen an diesem Appendix dürfen bei IPSC Flintenmatches nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Regionaldirektorats angewandt werden. 5.5.8 Teilnehmer dürfen nicht mit stahl- oder tungsten(Wolfram)basierenden Schroten oder Slugs schießen (s. Regel 10.4.8) 5.6 Chronograph und Power Factoren 5.6.1 Der minimale Power Factor für IPSC-Flinte ist im Appendix D festgelegt. Für die Ermittlung des Power Factors sind ein oder mehrere offizielle Match-Chronographen zu verwenden. Jedoch kann bei Nichtvorhandensein solcher Chronographen der vom Teilnehmer deklarierte Power Factor nicht beanstandet werden. 5.6.1.1 Die zu testende Munition muss vom selben Typ sein, d.h. Vogelschrot oder Buckshot oder Slug, und darf für Testzwecke nicht gemischt werden. Jegliche vom Teilnehmer im rahmen des Matches benutzte Munition muss den minimalen Power Factor erreichen. Matchfunktionäre können jederzeit innerhalb des Matches zusätzliche Tests der Munition, vom selben oder einem anderen Typ, eines Teilnehmers anordnen. 5.6.2 Jeder offizielle Match-Chronograph muss ordnungsgemäß aufgebaut und jeden Tag von Match-Funktionären in nachstehender Weise geeicht werden: 5.6.2.1 Zu Beginn des ersten Veranstaltungstages schießt ein Range Officer 3 Patronen aus dem Bestand der offiziellen MatchKalibrierungsmunition aus der für Kalibrierung vorgesehenen Waffe über den Chronographen, und die Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 Patronen wird festgehalten. 5.6.2.2 An jedem der folgenden Wettbewerbstage wird dieser Vorgang unter Verwendung der gleichen Waffe und Munition (idealerweise aus demselben Fertigungslos) wiederholt. 5.6.2.3 Der Chronograph wird als innerhalb der zulässigen Toleranz erachtet, wenn die täglichen Durchschnittsgeschwindigkeiten nicht mehr als 5% vom Durchschnittswert des vorhergehenden Tages abweichen. 5.6.2.4 Sollte die tägliche Abweichung die oben genannte zulässige Differenz überschreiten, wird der Range Master die nötigen Schritte zur Abhilfe ergreifen. 5.6.3 Munitionstestprozedur 5.6.3.1 Munition muss unter Verwendung der Flinte des jeweiligen Teilnehmers getestet werden. Ver. 12122004 I-F - 24 - I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 5.6.3.2 Von jedem Teilnehmer werden zu einer von den Wettbewerbsoffiziellen gewählten Zeit und Ort 8 Test-Patronen ausgewählt. Die Offiziellen können jederzeit während eines Matches weitere Tests der Munition eines Teilnehmers anordnen. 5.6.3.3 Von den gezogenen 8 Patronen wird das Projektil/die Projektile (das Flintenlaufgeschoss oder Schrot) ohne Schrotbeutel/Pfropfen gewogen, um das tatsächliche Projektilgewicht zu ermitteln, und 3 werden über den Chronograph geschossen. Falls keine Waage vorhanden ist, wird das Geschossgewicht angesetzt, das der Wettbewerber angegeben hat. 5.6.3.4 Der Power Factor wird unter Zugrundelegung des Projektilgewichts (ohne Schrotbeutel/Pfropfen) und der Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 abgefeuerten Patronen nach folgender Formel ermittelt. Power-Factor = Geschossgewicht (Grains) x durchschnittliche Geschossgeschwindigkeit (Fuß pro Sekunde) 1000 5.6.3.5 Falls der berechnete Power Faktor die minimale Power FactorSchwelle nicht erreicht, werden weitere 3 Patronen über den Chronographen geschossen. Der Power Factor wird erneut berechnet, wobei das tatsächliche Projektilgewicht und der Durchschnitt der 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 6 abgegeben Schüsse zugrunde gelegt werden. 5.6.3.6 Wenn dann der Power Factor immer noch nicht ausreicht, hat der Teilnehmer bezüglich der letzten Patrone die Wahl: (a) sie wiegen zu lassen, und wenn das Projektil der achten Patrone schwerer ist als das erste Geschoss, wird die Power Factorberechnung wie in 5.6.3.5 mit dem neuen höheren Geschossgewicht neu berechnet. (b) sie über den Chronographen schießen zu lassen, wobei dann das erste Projektilgewicht und die 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 7 abgegebenen Schüsse zugrunde gelegt werden. 5.6.3.7 (nicht anwendbar) 5.6.3.8 Wenn der sich ergebende Power Factor die minimale PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, kann der Teilnehmer weiterhin am Wettbewerb teilnehmen, aber nur noch außerhalb der Wertung. 5.6.3.9 Wenn die Munition eines Teilnehmers erneut getestet wird, oder wenn genehmigte Ersatzmunition benutzt wird, und sich dann nach obigem Verfahren ein abweichender Power Factor I-F - 25 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ ergibt, muss ein niedrigerer Power Factor zur Wertung aller Parcours herangezogen werden, einschließlich derer, die der Teilnehmer bereits absolviert hat. 5.6.3.10 Die Ergebnisse eines Teilnehmers, der - aus welchem Grunde auch immer - es versäumt, seine Waffe zu angegebener Zeit und Ort zum Test zur Verfügung zu stellen, oder der keine Testpatronen bei Aufforderung durch den Matchfunktionär zur Verfügung stellt, werden aus der Matchwertung genommen. 5.6.3.11 Falls der Range Master feststellt, dass der Match Chronograph funktionsunfähig geworden ist und weiteres Testen der Teilnehmermunition unmöglich ist, bleiben die Power Factoren der bereits getesteten Teilnehmer unberührt, und die erklärten "Major" oder "Minor" Power Factoren der anderen noch nicht getesteten Teilnehmer werden ohne Einspruchsmöglichkeit akzeptiert, abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Division (s. Appendices). 5.7 Störungen an der Teilnehmerausrüstung 5.7.1 Falls nach dem Startsignal Störungen an der Flinte eines Teilnehmers auftreten, darf er versuchen, ohne Verletzung der Sicherheit die Störungen zu beheben und mit dem Parcours fortzufahren. Während der Beseitigung der Störung muss der Teilnehmer die Mündung immer in Richtung Hauptkugelfang halten. Der Teilnehmer darf zur Behebung der Störung keine Stäbe oder andere Werkzeuge einsetzen. Zuwiderhandlung führt zur Nullwertung dieser Übung. 5.7.2 Wenn die Beseitigung einer Störung vom Teilnehmer verlangt, die Waffe aus dem Zielanschlag zu nehmen und abzusenken, so müssen sich seine Finger deutlich außerhalb des Abzugsbügels befinden (siehe Regel 10.5.8). 5.7.3 Falls die Flintenstörung nicht vom Wettbewerber selbst behoben werden kann, muss er die Flinte in eine sichere Richtung halten und den Range Officer informieren. Der Range Officer muss den Parcours (außer aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) in der normalen Art und Weise beenden. Der Parcours (ausschließlich aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) muss dann "wie geschossen", einschließlich aller angefallenen Fehlschüsse und Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen, gewertet werden. 5.7.4 Unter keinen Umständen darf es einem Teilnehmer erlaubt werden, einen Parcours mit einer geladenen Flinte zu verlassen (s. Regel 10.5.13). 5.7.5 Wenn die Flinte, wie oben dargestellt, Störungen hat, darf der Wettbewerber den Parcours oder die Teilübung nicht wiederholen. Dies I-F - 26 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ schließt den Fall ein, wo die Flinte während eines Parcours oder einer Teilübung für nicht weiter benutzbar oder unsicher erklärt wurde. Jedoch kann eine noch nicht begonnene Teilübung in einer Standardübung noch begonnen werden, sobald die Flinte repariert wurde, sofern dies möglich ist, bevor der Match Director die Matchresultate für endgültig erklärt. 5.7.6 Falls ein Range Officer den Parcours abbricht, weil er den Verdacht hat, dass der Wettbewerber eine unsichere Waffe oder unsichere Munition (z.B. Squib = „Patrone ohne Pulver”) hat, muss der Range Officer alles unternehmen, was ihm nötig erscheint, um die Sicherheit des Teilnehmers als auch auf dem Stand wieder herzustellen. Dann muss der Range Officer die Flinte oder die Munition begutachten, und dabei wie folgt vorgehen: 5.7.6.1 Falls der Range Officer den Beweis dafür findet, der das vermutete Problem bestätigt, hat der Teilnehmer kein Recht auf einen Re-Shoot, wird aber aufgefordert das Problem zu beheben. Auf dem Wertungsblatt des Teilnehmers wird die Zeit bis zum letzten abgegeben Schuss festgehalten und der Parcours wird "wie geschossen" gewertet, einschließlich aller Fehlschüsse und Strafen (s. Regel 9.5.6) 5.7.6.2 Falls der Range Officer feststellt, dass das vermutete Sicherheitsproblem nicht existiert, muss der Wettbewerber den Parcours wiederholen. I-F - 27 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 6: Wettbewerbsstrukturen 6.1 Allgemeine Grundsätze Folgende Definitionen werden zur Verdeutlichung benutzt 6.1.1 String (Teilübung) – ein einzelner Bestandteil einer Standardübung mit separater Zeitmessung und Wertung. Wertungstreffer und Strafen werden nach Beendigung jeder Teilübung aufgenommen, und die Resultate der einzelnen Teilübungen werden dann zur Ermittlung des gesamten Parcoursergebnisses aufsummiert (s. auch 9.5.5). 6.1.2 Standard Exercise (Standardübung) – Eine Schießübung, die aus mehr als einer Teilübung besteht, für die jeweils die Zeit separat genommen wird. Zur Berechnung des endgültigen Parcoursresultats werden die Treffer unter Abzug der Strafpunkte bei Beendigung der Schießübung aufsummiert. Standardübungen dürfen ausschließlich nach dem "Virginia" oder "Fixed Time"-Prinzip gewertet werden. Im Ablauf jeder Teilübung dürfen spezifische Anschlagsarten und Schießstellungen, ein eigener Schießablauf und/oder ein oder mehrere Nachladevorgänge vorgeschrieben werden. Nur eine einzige Standardübung mit maximal 24 Schuss darf in IPSC-sanktionierten Wettkämpfen der Levels IV oder höher angesetzt werden. 6.1.3 Stage (Parcours) – Ein Matchübung mit eigener Zeitnahme und Wertung. 6.1.4 Match (Wettbewerb) - Ein IPSC-Schießwettbewerb, der aus mindestens 2 Parcours besteht. Die Ermittlung des Wettbewerbsiegers erfolgt durch Addieren der einzelnen Parcoursresultate. Ein Wettbewerb darf nur einen einzigen Waffentyp beinhalten (z.B. Kurzwaffe, Flinte oder Gewehr) 6.1.5 Tournament (Turnier) – Ein IPSC-Schießbewerb, der aus zwei oder mehr waffenspezifischen Wettkämpfen besteht (z.B. ein KurzwaffenWettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb oder ein KurzwaffenWettbewerb und ein Gewehr-Wettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb, etc). Die Ermittlung des Gesamt-Turniersiegers erfolgt – unter Berücksichtigung der IPSC Tournament Rules - durch Addieren der einzelnen Wettbewerbsresultate, die ein Teilnehmer jeweils in den Teilwettbewerben erreicht hat. 6.1.6 League (Liga) – Ein IPSC-Wettbewerb, der aus zwei oder mehr Matches derselben Waffenart besteht, die an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Terminen durchgeführt werden. Zur Ermittlung des Liga-Siegers werden die Ergebnisse einzelner vom Ligaorganisator bezeichneter Matches zusammengezählt. 6.1.7 Shoot-Off – Ein Wettbewerb, der als Nebenwettbewerb eines Matches durchgeführt wird. Zugelassene Teilnehmer treten direkt gegeneinanI-F - 28 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ der an, indem sie in einem Ausscheidungsprozess gleichzeitig, aber jeder für sich auf eigene, aber im Aufbau identische Anordnungen von Metallzielen schießen (s. Appendix E). 6.2 Match Divisions (Wertungsklassen) 6.2.1 IPSC Divisions dienen der Unterscheidung von unterschiedlichen Sportgeräten und Ausrüstung (s. Appendix D). Ein Match muss mindestens eine Division enthalten. Wenn in einem Match mehrere Divisions geführt werden, muss jede Division einzeln und getrennt gewertet werden. Die Matchresultate müssen für jede Division einen Sieger ausweisen. 6.2.2 In IPSC-sanktionierten Matches muss eine Mindestanzahl von Teilnehmern – wie in Appendix A2 dargestellt – in jeder Division antreten, damit diese gewertet werden kann. Sollte eine Division die geforderte Starterzahl nicht erreichen, kann der Match Director diese Division trotzdem werten, allerdings ohne offizielle IPSC-Anerkennung. 6.2.3 Vor Beginn eines Matches muss jeder Teilnehmer eine Division zu seiner Wertungsdivision erklären, und die Matchfunktionäre müssen Regelkonformität der Teilnehmerausrüstung für die erklärte Division überprüfen 6.2.4 Mit vorheriger Zustimmung des Match Directors kann ein Teilnehmer ein Match in mehr als einer Division bestreiten. Jedoch kann der Teilnehmer nur in einer Division in der Wertung antreten, und das kann in jedem Fall nur der erste Versuch sein. Alle nachfolgenden Versuche finden keinen Eingang in die Matchresultate. 6.2.5 Ist eine Division nicht verfügbar oder wurde sie gestrichen, oder falls sich ein Teilnehmer vor Matchbeginn für keine spezifische Division einschreibt, wird der Teilnehmer in diejenige Division eingeordnet, die nach Meinung des Range Masters der Ausrüstung des Teilnehmers am nächsten entspricht. Falls nach Auffassung des Range Masters keine passende Division verfügbar ist, schießt der Teilnehmer außerhalb der Wertung. 6.2.5.1 (nicht anwendbar) 6.2.5.2 Wird ein Teilnehmer aus obigen Gründen um- oder zurückgestuft, muss er sobald wie möglich davon informiert werden. Die Entscheidung des verantwortlichen Range Masters ist endgültig. 6.2.6 Wurde gegen einen Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Wettbewerbs eine Wettbewerbsdisqualifikation ausgesprochen, schließt diese den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an diesem Wettbewerb und allen weiteren Starts in einer anderen Division aus. Eine Disqualifikation ist jedoch nicht rückwirkend, und alle vorherigen und vollständigen Wettbewerbsresultate in anderen Divisionen werden gewertet und sind in jener Division auch auszeichnungsberechtigt. I-F - 29 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 6.2.7 Die Wertung eines Teilnehmers in einer bestimmten Division schließt eine weitere Wertung in einer Category oder im Rahmen der Zugehörigkeit zu einem Regional- oder anderen Team nicht aus. 6.3 Categories (Wertungskategorien) 6.3.1 IPSC-Schießwettbewerbe können innerhalb der oben genannten Divisionen unterschiedliche Categories (Kategorien) zur Wertung unterschiedlicher Teilnehmergruppen beinhalten. Jeder Teilnehmer kann sich für ein Match oder Turnier nur in einer Category werten lassen. 6.3.2 Nichterfüllung einzelner Anforderungen einer Category oder das Versäumnis, sich vor Beginn des Wettbewerbs für eine Category einzuschreiben, führt zum Ausschluss aus dieser Category-Wertung. Details der derzeit anerkannten Categories und der damit verbundenen Anforderungen sind in Appendix A2 aufgelistet. 6.4 Regional-Teams 6.4.1 Unter der Voraussetzung verfügbarer Startplätze kann bei IPSC Level IV oder höheren Wettkämpfen pro Region in jeder Division ein Team aufgrund von Leistungskriterien zusammengestellt werden. Es steht den Matchorganisatoren frei, weitere Teams zuzulassen, die jedoch nicht für die Team-Wertung zählen oder auszeichnungsberechtigt sind. Die anerkannten Category-Teams werden durch eine Abstimmung der Generalversammlung spezifiziert (s. Appendix A2). 6.4.2 Das Einzelresultat eines Teilnehmers zählt nur für ein einziges Team innerhalb eines Matches. 6.4.3 Teams dürfen höchstens aus vier (4) Mitgliedern bestehen, jedoch berechnet sich das Teamresultat aus den 3 besten Einzelresultaten der Teammitglieder. 6.4.4 Falls eines des Teammitglieder während eines Matches aus irgendeinem Grund aufgibt, zählen die Resultate dieses Teilnehmers nach wie vor für das Teamresultat. Das betroffene Team darf diesen ausgeschiedenen Teilnehmer jedoch nicht ersetzen. 6.4.5 Kann ein Teammitglied ein Match nicht beginnen, darf dieses, bei Einwilligung durch den Match Director, vor dem Beginn durch einen anderen Teilnehmer ersetzt werden. 6.4.6 Wird ein Teammitglied von einem Match disqualifiziert, werden alle seine Parcoursresultate annulliert. Teams ist es nicht erlaubt, solche Mitglieder zu ersetzen. 6.5 Teilnehmer-Status und Nachweis 6.5.1 Jeder Teilnehmer muss ein persönliches Mitglied derjenigen IPSC Region sein, in der sich sein Hauptwohnsitz befindet. Dieser Wohnsitz wird definiert als dasjenige Land, in dem die Person ordnungsgemäß I-F - 30 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ für eine Mindestdauer von 183 Tage innerhalb derjenigen zwölf Monate, die dem Monat des Matches unmittelbar vorausgehen, wohnhaft war. ‚Ordnungsgemäß wohnhaft’ ist als physische Anwesenheit zu verstehen und bezieht sich weder auf Staatsbürgerschaft noch auf Zweitadressen. Die 183 Tage müssen weder aneinanderhängend noch die letzten 183 Tage der zwölfmonatigen Periode sein. 6.5.1.1 Wettbewerber, die ihren Hauptwohnsitz in einem Land oder Region haben, die nicht der IPSC angeschlossen ist, dürfen sich einer IPSC-Region anschließen und unter Schirmherrschaft dieser Region an Wettbewerben teilnehmen, wobei diese Bestimmung abhängig von der Zustimmung der IPSC und dem Regionaldirektorat dieser Region ist. Sobald des Wettbewerbers Wohnsitzland oder- geographische Region später die Aufnahme in die IPSC beantragt, muss dieser Wettbewerber im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Mitglied dieser Region werden.. 6.5.2 Ein Teilnehmer und/oder Teammitglied darf immer nur diejenige IPSC Region vertreten, in der er seinen Wohnsitz hat, mit folgenden Ausnahmen: 6.5.2.1 Bezüglich eines Teilnehmers, der Mitglied einer Region ist, aber diejenige Region vertreten möchte, in der er die Staatsbürgerschaft besitzt, müssen die Regionaldirektoren der Wohnsitzund des Staatsbürgerschaftsregion schriftlich vor Beginn des Matches ihre Zustimmung bekunden. 6.5.2.2 Ein Teilnehmer, der unter die Bestimmungen von 6.5.1.1 fällt, darf die Region, in der er Mitglied ist, vertreten, sofern dazu die vorherige schriftliche Genehmigung des Regional Directors vorliegt. 6.6 Teilnehmer-Zeitplan und Squadeinteilung 6.6.1 Teilnehmer müssen zur Matchwertung zur veröffentlichten Startzeit und innerhalb der Squadeinteilung antreten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Match Directors darf ein Teilnehmer oder Team, der/das zum geplanten Starttermin an einem Parcours nicht anwesend ist, diesen Parcours nicht absolvieren. Für den Fall, dass der Teilnehmer/das Team diese Zustimmung nicht erhält, wird der betreffende Parcours mit Null gewertet. 6.6.2 Matchfunktionäre, Matchsponsoren, IPSC-Offizielle (wie in Section 6.1 der IPSC Constitution definiert) und andere Personen können nach vorheriger Zustimmung durch den Match Director innerhalb der Matchwertung an einem „Pre-Match“ teilnehmen. Alle Mitglieder der offiziellen Regional-Teams müssen aber im Main Match antreten. Im "Pre-Match" erreichte Wertungen können, nach Entscheidung des Match Directors, in die Overall Match Results aufgenommen werden, vorausgesetzt, die Termine des Pre-Matches waren im Rahmen des offiziellen Match-Zeitplans veröffentlicht. (s. auch Absatz 2.3.) I-F - 31 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 6.6.3 Ein Match, Turnier oder eine Liga beginnen mit dem ersten Tag, an dem Teilnehmer (inklusive der oben genannten) in der wertung zu schießen begonnen haben, und enden, sobald die Resultate vom Match Director als endgültig erklärt worden sind. 6.7 International Classification System („ICS“) 6.7.1 Die IPSC darf geeignete Regeln und Ausführungsvorschriften mit dem Zweck der Durchführung und Verwaltung eines Internationalen Klassifizierungssystems erstellen und veröffentlichen. 6.7.2 Teilnehmer, die eine internationale Klassifizierung anstreben, müssen das durch Absolvierung zugelassener Parcours tun, die von der IPSC Website abgerufen werden können. I-F - 32 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 7: Match Management 7.1 Matchfunktionäre Die Pflichten und Bezeichnungen der Matchfunktionäre werden folgendermaßen definiert: 7.1.1 Range Officer (RO) – gibt die Range-Kommandos, beaufsichtigt den Teilnehmer bezüglich der Parcours-Bestimmungen und das sichere Verhalten . Er sagt außerdem die Zeit, Wertung und Strafen, die ein Teilnehmer erzielt an und überprüft, dass diese korrekt auf dem Wertungsblatt des betreffenden Teilnehmers eingetragen werden (untersteht dem Chief Range Officer und Range Master). 7.1.2 Chief Range Officer (CRO) - besitzt die absolute Autorität über alle Personen und Aktivitäten im Rahmen der Parcours, die unter seiner Kontrolle stehen. Er ist verantwortlich für eine gerechte und gleichmäßige Anwendung aller Regeln (untersteht dem Range Master). 7.1.3 Stats Officer (SO) – verantwortlich für das Einsammeln, Sortieren, Tabellieren und Aufbewahren aller Wertungsblätter und letztlich die Erstellung von vorläufigen und endgültigen Resultaten. Jedes unvollständige oder unrichtige Wertungsblatt muss er umgehend dem Range Master zur Kenntnis bringen (untersteht direkt dem Range Master). 7.1.4 Quartermaster (QM) – verantwortlich für Verteilung, Reparatur und Instandhaltung des gesamten Range Equipments (z.B. Ziele, Abkleber, Farbe, Aufbauten etc.), der Range Officer-Ausrüstung (z.B. Timer, Batterien, Tacker, Tackernadeln, Clipboards etc.) und der Range Officer-Verpflegung (untersteht direkt dem Range Master). 7.1.5 Range Master (RM) – hat die absolute Autorität über alle Personen und Aktivitäten auf dem gesamten Matchgelände, inklusive Standsicherheit, die Durchführung aller Parcours und die Anwendung dieser Regeln. Alle Matchdisqualifikationen und Einspruchsangelegenheiten müssen ihm zur Kenntnis gebracht werden. Der Range Master wird gewöhnlich vom Match Director ernannt und arbeitet mit diesem zusammen. Bei IPSC-sanktionierten Level IV oder höheren Matches unterliegt die Bestellung des Range Masters jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das IPSC Exekutivkomitee. 7.1.6 Match Director (MD) – ist zuständig für die gesamte Matchverwaltung, inklusive der Squadeinteilung, der Startzeitplanung, des Parcoursaufbaus und der Koordination des Unterstützungspersonals und der Verfügbarkeit von Sanitär- und Verpflegungseinrichtungen. Hinsichtlich der vorgenannten Angelegenheiten hat der Match Director das letzte Wort, mit Ausnahme aller diese Regeln betreffenden Dinge, die im Entscheidungsbereich des Range Masters liegen. Der Match Director wird von der gastgebenden Organisation bestellt und arbeitet mit dem Range Master zusammen Ver. 12122004 I-F - 33 - I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 7.2 Disziplin von Matchfunktionären 7.2.1 Der Range Master hat Autorität über alle Matchfunktionäre außer dem Match Director und ist verantwortlich für Entscheidungen hinsichtlich deren Verhalten und Disziplin. 7.2.2 Wird ein Matchfunktionär gemaßregelt, muss der amtierende Range Master einen Bericht über den Vorfall und die Einzelheiten der Maßregelung an den Regionaldirektor des Matchfunktionärs, den Regionaldirektor der gastgebenden Region und den Präsidenten der International Range Officers Association (IROA) senden. 7.2.3 Ein Matchfunktionär, der aufgrund eines Sicherheitsverstoßes als Matchteilnehmer vom Match disqualifiziert wurde, ist weiterhin geeignet, als Matchfunktionär in diesem Match tätig zu sein. Der Range Master trifft jegliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Teilnahme eines Funktionärs. 7.3 Benennung von Funktionären 7.3.1 Matchorganisatoren müssen vor Beginn eines Matches einen Match Director und einen Range Master benennen, die die oben aufgeführten Aufgaben ausführen sollen. Der nominierte Range Master sollte vorzugsweise der kompetenteste und erfahrendste anwesende akkreditierte Range Officer sein (s. auch Regel 7.1.5). Bei Level I und II Matches kann eine einzelne Person sowohl als Range Master als auch als Match Director eingesetzt werden. 7.3.2 Bezugnahme innerhalb dieser Regeln auf Range-Funktionäre (z.B. "Range Officer", "Range Master" etc.) meint Personal, das von den Matchorganisatoren offiziell zur Durchführung offizieller Aufgaben innerhalb des Matches benannt wurde. Personen, die zwar akkreditierte Range-Funktionäre sind, aber tatsächlich an dem Match als reguläre Starter teilnehmen, haben keinerlei Funktion oder Autorität als RangeFunktionäre in diesem Match. Solche Personen sollen daher während ihrer Matchteilnahme keine Kleidungsstücke mit RangeFunktionärsabzeichen tragen. I-F - 34 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 8: Der Parcours 8.1 Shotgun Ready Conditions (Bereit-Zustände von Flinten) Der Bereit-Zustand einer Flinte ist normalerweise wie unten definiert. Jedoch im Falle, dass es ein Wettwerber unterlässt, das Patronenlager zu laden, wenn die schriftliche Übungsbeschreibung das zulässt, ob unabsichtlich oder mit Absicht, darf der Range Officer nichts unternehmen, da der Teilnehmer immer allein für die Handhabung seiner Flinte verantwortlich ist: 8.1.1 Flinten 8.1.1.1 Geladen (Option 1): Magazin gefüllt und eingesetzt (sofern anwendbar), Patronenlager geladen, Hahn und/oder Schloss gespannt und Sicherung eingelegt (wenn die Flinte designbedingt mit einer solchen ausgerüstet ist) 8.1.1.2 Geladen (Option 2): Magazin gefüllt und eingesetzt (sofern anwendbar), Patronenlager leer und Verschluss geschlossen. 8.1.1.3 Ungeladen (Option 3): ein fest montiertes Magazin muss leer sein, abnehmbare Magazine entfernt und das Patronenlager muss leer sein. Der Verschluss kann offen oder geschlossen sein. 8.1.2 ( nicht anwendbar) 8.1.3 Abweichende Bereit-Zustände sind unzulässig. 8.1.4 Außer im Falle einer Divisionsbestimmung (s. Appendices), Regel 8.1.1 oder eine "Load One, Shoot One"-Übung, darf ein Teilnehmer nicht dadurch eingeschränkt werden, dass ihm das Laden einer bestimmten Anzahl Patronen vorgeschrieben wird, die in einer Flinte geladen sein oder nachgeladen werden dürfen. Schriftliche Parcoursbeschreibungen dürfen nur vorschreiben, wann eine Flinte geladen werden darf, oder wann ein vorgeschriebener Magazinwechsel zu erfolgen hat, falls die Regel 1.1.5.2 das zulässt. 8.2 Competitor Ready Condition (Bereit-Position des Teilnehmers) legt fest wann, auf direktem Befehl des Range Officers: 8.2.1 die Flinte gemäß der Parcoursbeschreibung vorbereitet, gesichert und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der schriftlichen Übungsbeschreibung und der jeweiligen Division gehalten oder abgestellt wird.. 8.2.2 die verlangte Startposition des Teilnehmers gemäß der Parcoursbeschreibung muss, wie in der schriftlichen Übungsbeschreibung festgelegt, eine der folgenden sein: I-F - 35 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Aufrecht und entspannt stehend, die Flinte im Bereitzustand in beiden Händen haltend, wobei der Schaft den Teilnehmer in Hüfthöhe berührt und die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigt und sich die Finger außerhalb des Abzugsbügels befinden. oder Aufrecht, entspannt und natürlich stehend, die Flinte im Bereit-Zustand natürlich nur mit der starken Hand haltend, Lauf parallel zum Boden während die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigt und sich die Finger außerhalb des Abzugsbügel befinden und die schwache Hand natürlich an der Seite herabhängt, oder Eine alternative Startposition wie in der schriftlichen Übungsbeschreibung festgelegt. 8.2.3 Ein Parcours darf vom Teilnehmer niemals verlangen oder ihm erlauben, dass er nach dem „Standby“-Kommando und vor dem „Start Signal“ eine Waffe, ein Magazin oder Speedloader oder Munition berühren oder in der Hand halten muss (mit Ausnahme eines unvermeidbaren Berührens mit den Unterarmen). 8.3 Kommandos auf dem Schießstand Die zulässigen Kommandos auf dem Schießstand und ihre Abfolge lauten wie folgt: 8.3.1 „Load And Make Ready“ („Laden und Bereitmachen“) oder "Make Ready" – Dieser Befehl bezeichnet den Beginn eines „Parcours“. Unter der direkten Aufsicht des Range Officers muss der Teilnehmer in Richtung Hauptgeschossfang - oder nach Anweisung des Range Officers in eine sichere Richtung – seinen Augen- und Gehörschutz anlegen, und die Flinte entsprechend der Wettbewerbsbeschreibung fertig machen. Er muss dann die vorgeschriebene Bereit-Position einnehmen. An diesem Punkt fährt der Range Officer fort. 8.3.2 „Are You Ready?“ ( „Bist du bereit?“) – Das Ausbleiben einer abschlägigen Antwort seitens des Teilnehmers zeigt an, dass er die Anforderungen des Parcours richtig verstanden hat und er bereit ist, fortzufahren. Ist der Teilnehmer beim "Are You Ready"-Kommando nicht bereit, muss er „Not Ready!“ ( „nicht bereit!“) rufen. Sobald der Teilnehmer beim Einnehmen der Bereit-Position seine Hände in die verlangte Position gebracht hat, wird unterstellt, dass dies dem Range Officer die endgültige Startbereitschaft anzeigt. I-F - 36 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 8.3.3 „Standby“ ( „Achtung“) – Diesem Befehl sollte innerhalb von 1 bis 4 Sekunden das Startsignal folgen (s. auch Regel 10.2.6). 8.3.4 „Startsignal“ – Das Signal für den Teilnehmer, mit dem Parcours zu beginnen. Falls der Teilnehmer aus irgendeinem Grunde nicht auf das Startsignal reagiert, überzeugt sich der Range Officer davon, dass der Teilnehmer bereit ist, den Parcours zu beginnen und beginnt die Range Kommandos erneut bei "Are You Ready?" 8.3.5 „Stop“ – Jeder einem Parcours zugeteilte Range Officer kann diesen Befehl zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer muss daraufhin sofort das Feuer einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers warten. 8.3.6 „If You Are Finished, Unload And Show Clear“ („wenn du fertig bist, entladen und leer zeigen“) – wenn der Teilnehmer das Schießen beendet hat, muss er seine Flinte absenken und dem Range Officer zur Kontrolle vorzeigen, wobei die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigen, ein fest angebrachtes Magazin leer, ein abnehmbares Magazin entnommen, das Patronenlager leer und der Verschluss offen sein muss. 8.3.7 „If Clear, Hammer Down, Open action“ ( „Wenn leer, abschlagen, Verschluss öffnen“ )– Nach Aussprache dieses Kommandos darf der Teilnehmer nicht mehr schießen (s. Regel 10.6.1) Während er die Flinte weiterhin in Richtung Hauptkugelfang hält, muss der Teilnehmer den Verschluss schließen, den Abzug zum Entspannen des Hahns ziehen und dann den Verschluss wieder öffnen. Die Sicherung muss dann eingelegt werden (wenn der Flintentyp das Einlegen der Sicherung bei offenem Verschluss erlaubt) und eine Sicherheitsfahne eingesetzt werden. Der Verschluss muss offen oder über einer Sicherheitsfahne geschlossen bleiben. Falls die Waffe sich als nicht leer erweist, beginnt der Range Officer erneut mit den Kommandos ab Regel 8.3.6 (s. auch 10.4.3). Vollständige Ausführung von Regel 8.3.7 durch den Teilnehmer markiert das Ende des Parcours. Der Teilnehmer muss danach Regel 5.2.1 erfüllen. 8.3.8 „Range Is Clear“ („Stand ist sicher“) – Weder Teilnehmer noch Funktionäre dürfen sich über die Feuerlinie oder von ihr weg begeben, solange der Range Officer diese Freigabe nicht gegeben hat. Sobald diese erfolgt ist, dürfen sich Funktionäre und Teilnehmer nach vorne begeben und Treffer aufnehmen, abkleben, Ziele aufstellen etc. 8.4 Laden, Nachladen oder Entladen im Parcours I-F - 37 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 8.4.1 Beim Laden, Nachladen oder Entladen innerhalb eines Parcours müssen sich die Finger des Teilnehmers sichtbar außerhalb des Abzugbügels befinden und die Flinte muss sicher in Richtung Geschossfang oder eine andere vom Range Officer autorisierte sichere Richtung zeigen (s. Abschnitt 10.5). 8.5 Positionswechsel 8.5.1 Jeder Positionswechsel muss mit dem Finger sichtbar außerhalb des Abzugsbügels vorgenommen werden und die Sicherung sollte eingelegt sein, außer es sind Ziele für den Teilnehmer sichtbar und der Teilnehmer behält diese, in der Absicht sie zu beschießen, im Visier. Die Flinte muss in eine sichere Richtung zeigen. Ein „Positionswechsel“ wird wie folgt definiert: 8.5.1.1 Mehr als ein Schritt in eine beliebige Richtung 8.5.1.2 Das Wechseln einer Anschlagsart (z.B. von stehend zu kniend, von sitzend zu stehend etc.). 8.6 Unterstützung oder Behinderung 8.6.1 Während eines Parcours darf ein Teilnehmer auf keine Art unterstützt werden, außer dass der Range Officer jederzeit Sicherheitswarnungen an den Teilnehmer abgeben darf. Solcherlei Warnungen dürfen einem Teilnehmer nicht als Grund für ein Re-Shoot dienen. 8.6.2 Jede Person, die einen Teilnehmer während eines Parcours unterstützt oder stört (und der Teilnehmer, der solche Unterstützung erhält), kann nach Ermessen eines Range Officers mit einem Ablauffehler für diesen Parcours bestraft werden oder den Bestimmungen des Abschnitts 10.6 unterliegen. 8.6.3 Im Falle, dass unbeabsichtigter Körperkontakt mit dem Range Officer oder ein anderer äußerer Einfluss nach Meinung des Range Officers, den Teilnehmer im Parcours behindert hat, kann der Range Officer dem Teilnehmer ein Re-Shoot des Parcours anbieten. Der Teilnehmer muss dieses Angebot jedoch annehmen oder ablehnen, bevor er seine Zeit oder Treffer des ersten Durchgangs kennt. Falls der Teilnehmer jedoch während einer solchen Behinderung einen Sicherheitsverstoß begeht, können die Bestimmungen des Abschnitts 10.3 trotzdem zum Tragen kommen. 8.6.4 Im Falle, dass der Wettbewerber unabsichtlich vorzeitig zu schießen beginnt („Fehlstart“), wird der Range Officer so bald wie möglich den Schützen stoppen und ihn erneut starten, sobald der Parcours wieder hergestellt ist. I-F - 38 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 8.7 Sight Pictures (Visierbild prüfen) und Parcoursinspektion 8.7.1 Wettbewerber dürfen niemals Sight Pictures mit einer geladenen Waffe vor dem Startsignal nehmen. Verstoß dagegen muss mit einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs geahndet werden. 8.7.2 Wenn Matchorganisatoren Sight Pictures auch mit entladener Waffe vor dem Startsignal verbieten, müssen die Teilnehmer darüber in den geschriebenen Parcoursbeschreibungen informiert werden. 8.7.3 Wenn Sight Pictures mit entladener Waffe vor dem Startsignal zulässig sind, darf das nur in Richtung eines einzigen Zieles erfolgen, um festzustellen, ob die Zieleinrichtung wie gewünscht eingestellt ist. Teilnehmer, die eine Zielreihenfolge oder Anschlagsart während der Visierbildprüfung testen, werden pro Vorfall mit einem Ablauffehler bestraft. 8.7.4 Teilnehmern ist die Benutzung jeglicher Zielhilfsmittel (z.B. eine komplette Nachbildung einer Flinte oder Teil davon, jegliches Teil einer richtigen Flinte inklusive jeglichen Zubehörs) außer den eigenen Händen während der Parcoursinspektion ("Walkthrough") verboten Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler pro Vorfall geahndet (s. auch Regel 10.5.1). 8.7.5 Es ist niemandem gestattet, ohne vorherige Erlaubnis des für den Parcours zuständigen Range Officers oder des Range Masters den Parcours zu betreten oder sich durch ihn hindurch zu bewegen. Zuwiderhandlung führt für den Erstverstoß zu einer Verwarnung, kann aber bei weiteren Verstößen die Bestimmungen von Abschnitt 10.6 eintreten lassen. 8.8 Gemischte Parcours 8.8.1 Sieht ein Parcours sowohl Ziele, die mit Schrot, als auch solche, die mit Slugs zu beschießen sind, vor, darf der Teilnehmer entsprechend den Vorgaben des Veranstalters nur entweder Slugs oder Schrotpatronen mit sich führen. Für die andere Sorte von Patronen hat der Veranstalter an einer für das Nachladen in dem Parcours geeigneten Position eine Ablage bereitzustellen (z.B. Holztisch). Dort kann der Teilnehmer vor dem Start die Sorte Patronen ablegen, die er nicht mit sich führt. Der R.O. hat sich während der Absolvierung des Parcours beim Laden davon zu überzeugen, dass der Teilnehmer die Flinte im Zusammenhang mit dem Beschießen von Metallzielen, die näher als 40m vor der Schießposition stehen, nicht mit Slugs lädt. I-F - 39 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 8.8.2 Falls ein R.O. nach dem Startsignal den Eindruck gewinnt, dass ein Teilnehmer die Flinte im Zusammenhang mit dem Beschießen von Metallzielen, die näher als 40m vor der Schießposition stehen, mit Slugs lädt oder geladen hat, hat der R.O. das Schießen sofort zu unterbrechen. 8.8.2.1.Falls der Range Officer den Beweis dafür findet, der das vermutete Problem bestätigt, hat der Teilnehmer kein Recht auf einen Re-Shoot. Auf dem Wertungsblatt des Teilnehmers wird die Zeit bis zum letzten abgegeben Schuss vor der Unterbrechung durch den R.O. festgehalten und der Parcours wird "wie geschossen" gewertet, einschließlich aller Fehlschüsse und Strafen (s. Regel 9.5.6) 8.8.2.2.Falls der Range Officer feststellt, dass das vermutete Sicherheitsproblem nicht existiert, muss der Wettbewerber den Parcours wiederholen. 8.8.3 Es ist verboten, die Flinte gemischt d.h. mit Slugs und mit Schrotpatronen zu laden. Stellt der R.O. dies vor dem Startsignal fest, hat er den Teilnehmer auf das Problem hinzuweisen. Dieser muss dann die Flinte entladen und mit einer Sorte von Patronen neu laden. Wird dies erst nach dem Startsignal festgestellt und der Parcours sieht das Beschießen von Metallzielen vor, die weniger als 40m von der Schießposition des Teilnehmers weg stehen, so gilt Regel 8.8.2 I-F - 40 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Kapitel 9: Wertung 9.1 Allgemeine Bestimmungen 9.1.1 Annäherung an Ziele – Ohne Einwilligung des Range Officers dürfen sich Teilnehmer ohne Einwilligung des Range Officers Zielen nicht näher als 1 Meter (3.28 feet) nähern. Zuwiderhandlung führt zu einer Verwarnung für den Erstverstoß, aber der Teilnehmer oder dessen Vertrauter können, nach Ermessen des Range Officers, mit einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß bestraft werden. 9.1.2 Berühren von Zielen – Während der Auswertung dürfen der Teilnehmer und sein Vertrauter ohne Einwilligung des Range Officers jegliche Ziele weder berühren, Schusslöcher prüfen oder auf andere Art auf ein Ziel einwirken. Sollte der Range Officer der Meinung sein, dass der Teilnehmer oder sein Vertrauter den Wertungsprozess durch solcherlei Manipulation beeinflusst hat, kann er: 9.1.2.1 bei einem betroffenen Wertungsziel dieses als trefferlos werten, oder 9.1.2.2 bei jedem betroffenen Strafziel entsprechende Punktabzüge verfügen. 9.1.3. Vorzeitig abgeklebte Scheiben – Wird eine Scheibe zu früh abgeklebt und kann dadurch das Trefferergebnis nicht mehr bestimmt werden, muss der Range Officer den Teilnehmer zu einem Re-Shoot auffordern. 9.1.4 Nicht abgeklebte Scheiben – Falls ein oder mehrere Scheiben nach Beendigung des Parcours durch einen vorhergehenden Teilnehmer für den nächstfolgenden Teilnehmer unvollständig abgeklebt sind, oder wenn es zusätzliche Treffer oder fragwürdige Straftreffer darauf gibt und der Range Officer nicht feststellen kann, welche Treffer vom gerade zu wertenden Teilnehmer stammen, muss für den betroffenen Teilnehmer ein Re-Shoot angeordnet werden. 9.1.5 Undurchdringlich – Die Wertungsflächen aller IPSC Wertungs- und Straf-Papierziele gelten als undurchdringlich. Wenn, nach Meinung des Range Officers: 9.1.5.1 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter die Wertungsfläche einer weiteren Papierscheibe trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe weder Wertungs- noch Strafpunkte, . I-F - 41 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 9.1.5.2 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot, oder Schrote aus einer Vogelschrot-Patrone eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter ein Metallziel zu Fall bringt, wird das als Versagen der Standeinrichtung bewertet. Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder aufgestellt ist. 9.1.5.3 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem was zutrifft. 9.1.5.4 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und danach ein Metallziel zu Fall bringt (oder die Wertungsfläche dieses Metallzieles trifft), zählt das gefallene (oder der Treffer auf dem) nachfolgende Metallziel als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft. 9.1.6 Außer, wenn sie in der schriftlichen Parcoursbeschreibung ausdrücklich als "Soft Cover" (s. Regel 4.1.5.2) bezeichnet sind, gelten alle Aufbauten, Wände, Barrieren, Sichtblenden und andere Hindernisse als undurchdringliches "Hard Cover". Wenn, nach Meinung des Range Officers 9.1.6.1 ein Slug oder Buckshot-Schrot mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, gilt dieser Treffer weder als Wertungsnoch als Straftreffer, ganz gleich was zutrifft, 9.1.6.2 ein Slug oder Buckshot-Schrot, oder Schrote aus einer Vogelschrot-Patrone mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover gehen und danach ein Metallziel trifft oder zu Fall bringt, wird das als Versagen der Standtechnik eingestuft (s. Abschnitt 4.6). Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder hergerichtet ist. 9.1.6.3 ein Slug oder ein Buckshot-Schrot mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, gilt der Treffer auf der Papierscheibe als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft. 9.1.6.4 ein Slug oder Buckshot-Schrot mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach ein Metallziel auf der Wertungsfläche trifft oder zu Fall bringt, zählen das gefalI-F - 42 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ lene Metallziel oder der Treffer darauf als Wertung oder Strafe, je nachdem, was zutrifft. 9.2 Wertungsmethoden 9.2.1 Die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Übung muss eine der nachstehenden Wertungsmethoden enthalten. 9.2.2 „Comstock“ – Unbegrenzte Zeit, die beim letzten Schuss gestoppt wird, eine unbegrenzte Schusszahl kann abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. 9.2.2.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigte Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden. 9.2.3 „Virginia Wertung“ – Unbegrenzte Zeit wird beim letzten Schuss gestoppt, eine begrenzte Schusszahl ist abzugeben, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. 9.2.3.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigten Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden. 9.2.3.2 Bei Virginia Wertung müssen ausschließlich Papierscheiben verwendet werden und sie darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) oder Short Courses eingesetzt werden. 9.2.3.3 Die Virginia Wertung darf nicht bei Level IV und höheren Wettbewerben verwendet werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel 6.1.2). I-F - 43 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 9.2.4 "Fixed Time" (Festzeit) – Die Zeit ist begrenzt, eine begrenzte Schusszahl darf abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. 9.2.4.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Das Gesamt-Parcoursresultat wird nicht gewichtet, und die Teilnehmer werden anhand ihrer tatsächlich erreichten Nettopunktzahl eingestuft 9.2.4.2 Bei Fixed Time dürfen ausschließlich Papierziele verwendet werden und diese sollten, sofern möglich, verschwindende Ziele sein. 9.2.4.3 Fixed Time darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) und Short Courses eingesetzt werden 9.2.4.4 Fixed Time darf nicht in Level IV oder höheren Matches eingesetzt werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel 6.1.2.). 9.2.4.5 Bei Fixed Time-Parcours gibt es keine Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen oder Fehlschüsse. 9.2.5 Die Parcoursresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge ihrer jeweilig erzielten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen 9.2.6 Matchresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge des Aggregats aller ihrer einzelnen erreichten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen. 9.3 Wertungsgleichstand 9.3.1 Wenn nach Meinung des Match Directors ein Gleichstand innerhalb der Matchresultate aufgehoben werden muss, müssen die betroffenen Teilnehmer einen oder mehrere vom Match Director benannte oder aufgestellte Parcours schießen, bis der Gleichstand aufgehoben ist. Das Resultat dieses "Tiebreakers" wird nur zur endgültigen Einstufung der betroffenen Teilnehmer benutzt und ihre ursprünglichen Matchpunkte bleiben davon unberührt. Ein Gleichstand darf niemals durch Los entschieden werden. 9.4 Wertungs- und Strafpunkte 9.4.1 Wertungs- und Strafpunkte auf IPSC-Zielen müssen in Übereinstimmung mit den durch die Generalversammlung verabschiedeten Werten I-F - 44 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ gewertet werden. (Siehe Appendices B und C). Zerbrechliche Ziele werden gewöhnlich mit 5 Punkten gewertet. 9.4.1.1 Um in einem Parcours einen schwierigen Schuss zu belohnen, kann eine geringe Anzahl von Metall- und/oder zerbrechlichen Zielen eine doppelte Trefferwertung aufweisen. Der Einsatz solcher Ziele ist begrenzt auf nicht mehr als 10% der Gesamtziele innerhalb eines Matches. Ihr Einsatz muss im Saktionierungsprozess genehmigt sein und in der schriftlichen Stagebeschreibung deutlich bekannt gemacht werden 9.4.2 Alle im Wertungsbereich eines Strafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bestraft , aber nur bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel. 9.4.3 Alle im Wertungsbereich eines Metallstrafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel bestraft, unabhängig davon, ob das Ziel fallen musste oder nicht (s. Regeln 4.3.1.7 und 4.3.1.8). 9.4.4 Alle Fehltreffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers auf diesem Ziel bestraft, außer im Falle von verschwindenden Zielen (s. Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2). 9.4.5 In einem Parcours mit Virginia- oder Fixed Time-Wertung gilt: 9.4.5.1 Zuviel abgegebene Schüsse (mehr als die für die Teilübung oder den Parcours angegebene Anzahl) ergeben je einen Ablauffehler. Zusätzlich werden bei der Auswertung nicht mehr als die vorgeschriebene Anzahl und dabei die höchsten Wertungstreffer anerkannt. 9.4.5.2 Überzählige Treffer (d.h. bezüglich der für den Parcours vorgeschriebenen Trefferzahl auf der Wertungsfläche einer Papierwertungsscheibe überzählige Treffer) ergeben je einen Ablauffehler. Es ist zu beachten, dass Treffer auf Hard Cover und/oder Strafscheiben nicht als überzählige Treffer gelten. 9.4.5.3 "Stacked Shots" (kumulierte Schussabgabe - d.h. Abgabe der korrekten Schusszahl in der Übung, die aber auf weniger Ziele als in der Übungsbeschreibung vorgesehen abgegeben wurden), ergeben einen Ablauffehler pro Vorkommnis. Diese Strafe findet keine Anwendung, wenn die schriftliche Parcoursbeschreibung "stacked shots" ausdrücklich erlaubt 9.4.6 In einem Fixed Time-Parcours: I-F - 45 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 9.4.6.1 werden Overtime-Schüsse (d.h. Schüsse, die nach Ablauf der Schießzeit abgegeben werden) mit dem Wert des jeweils höchsten auf der Scheibe erreichbaren Wertungstreffers bestraft, außer im Falle von verschwindenden Scheiben. 9.5 Wertungsverfahren 9.5.1 Solange in der schriftlichen Parcoursbeschreibung nicht anders spezifiziert, müssen alle Papierwertungsziele mit mindestens je einem Schuss beschossen werden, von denen im Falle von Slugmunition der beste oder im Falle von Buckshot-Schroten die besten zwei, d.h. die beiden höchstwertigen Treffer aller abgefeuerten Buckshot-Schrote, gewertet werden. Metallwertungziele müssen umgefallen sein, damit sie gewertet werden, zerbrechliche Ziele müssen so zerbrechen, dass sichtbar ein Stück fehlt oder vom Originalziel abgetrennt ist, damit sie gewertet werden. 9.5.2 Wenn der Trefferdurchmesser (Schussloch) eines Slugs oder BuckshotSchrotes auf einem Wertungsziel die Wertungslinie zwischen zwei Wertungszonen berührt, oder mehrere Wertungszonen durchzieht, erhält der Treffer den höheren Wert. 9.5.3 Wenn der Trefferdurchmesser (Schussloch) eines Slugs oder BuckshotSchrotes sowohl die Wertungsfläche eines Wertungszieles als auch eines Strafziels berührt, zählen sowohl der Wertungs- als auch der Straftreffer. 9.5.4 Radiale Risse, die sich vom Geschossdurchmesser eines Treffers nach außen ausbreiten, ergeben weder Wertungs- noch Strafpunkte. 9.5.5 Das Mindestresultat für einen Parcours ist Null. 9.5.6 Wenn ein Teilnehmer in einem Parcours nicht jedes Ziel mit mindestens einem Schuss beschießt, erhält er einen Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel zusätzlich zu anfallenden Strafpunkten für fehlende Treffer (s. Regel 10.2.7). 9.5.7 Wenn ein Schrotbeutel/Pfropfen ein zusätzliches Loch auf einer Papierscheibe erzeugt hat und es sich nicht ermitteln lässt, welches Loch vom eigentlichen Slug verursacht wurde, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen. 9.6 Wertungsüberprüfung und Einwände 9.6.1 Sobald der Range Officer „Range is Clear“ verkündet hat, wird dem Teilnehmer oder seinem Vertrauten erlaubt, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. Das kann allerdings bei Parcours, die nur aus reaktiven oder sich selbst I-F - 46 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ aufstellenden und/oder elektronisch registrierten Zielen bestehen, entfallen. 9.6.2 Der für einen Parcours verantwortliche Funktionär kann bestimmen, dass die Trefferaufnahme bereits beginnen kann, während der Teilnehmer noch den Parcours absolviert. In solchen Fällen muss einer Vertrauensperson des Teilnehmers erlaubt werden, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. Teilnehmer müssen während der Parcourserläuterung auf ein solches Vorgehen aufmerksam gemacht werden. 9.6.3 Ein Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson), der Trefferüberprüfung eines Ziels unterlässt, verliert das Recht, einen Einspruch gegen die Wertung dieses Zieles zu erheben. 9.6.4 Jeder Einwand bezüglich eines Resultats oder einer Wertungsstrafe muss sofort durch den Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson) beim verantwortlichen Range Officer angemeldet werden, bevor das betroffene Ziel nachgestrichen, abgeklebt oder wieder aufgestellt wurde. Geschieht das nicht, werden entsprechende Einsprüche nicht akzeptiert. 9.6.5 Im Falle, dass der Range Officer das ursprüngliche Resultat oder die Strafe aufrechterhält und der Teilnehmer nicht einverstanden ist, kann er beim Chief Range Officer und dann beim Range Master um eine Entscheidung nachsuchen. 9.6.6 Die Entscheidung des Range Masters ist endgültig. In Bezug auf den Wertungsentscheid sind keine weiteren Einsprüche mehr zulässig. 9.6.7 Während der Behandlung eines Wertungseinspruchs darf das/die fragliche(n) Ziel(e) solange weder abgeklebt oder anderweitig verändert werden, bis der Disput beendet ist. Der Range Officer darf eine fragliche Papierscheibe zum Zwecke einer weiteren Untersuchung von der Übung entfernen, um Verzögerungen im Wettbewerb zu vermeiden. Sowohl der Range Officer als auch der Teilnehmer müssen dazu das Ziel unterschreiben und den umstrittenen Treffer genau markieren. 9.6.8 Wenn nötig, dürfen bei Treffern auf Papierscheiben ausschließlich vom Range Master genehmigte Scoring Overlays (Wertungsschablonen) zur Überprüfung und/oder Feststellung der anwendbaren Wertungszone benutzt werden. 9.7 Score Sheets (Wertungsblätter) 9.7.1 Bevor der Range Officer ein Wertungsblatt eines Teilnehmers unterzeichnet, muss er alle Informationen (inklusive ausgesprochener VerI-F - 47 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ warnungen) eintragen. Nachdem der Range Officer das Wertungsblatt unterzeichnet hat, muss auch der Teilnehmer an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Elektronische Score Sheet-Unterschriften sind akzeptabel, wenn sie vom Regionaldirektoriat genehmigt wurden. Eintragungen von Resultaten oder Strafen sollten in arabischen Ziffern erfolgen. Die vom Teilnehmer für die Absolvierung der Übung benötigte Zeit muss auf mindestens zwei Nachkommastellen genau an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. 9.7.2 Sollten Korrekturen an einem Wertungsblatt notwendig sein, müssen diese gut erkennbar sowohl auf dem Original sowie auf allen entsprechenden Teilnehmerkopien angebracht werden. Der Teilnehmer und der Range Officer sollten jegliche Korrekturen abzeichnen. 9.7.3 Sollte sich ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund weigern, ein Wertungsblatt zu unterschreiben oder abzuzeichnen, muss die Angelegenheit dem Range Master übergeben werden. Wenn der Range Master überzeugt ist, dass der Parcours korrekt durchgeführt und gewertet worden ist, wird das nicht unterschriebene Wertungsblatt wie üblich zur Eingabe in die Wettbewerbsresultate weitergeleitet. 9.7.4 Ein Wertungsblatt, das sowohl vom Teilnehmer wie vom Range Officer unterzeichnet worden ist, gilt als abschließender Beweis, dass ein Parcours beendet worden ist und dass die Zeit, das vom Teilnehmer erzielte Resultat und anfallende Strafpunkte richtig und unumstritten sind. Das unterzeichnete Wertungsblatt wird als endgültiges Dokument betrachtet und mit Ausnahme bei gemeinsamer Zustimmung von Teilnehmer und dem unterzeichneten Range Officer, oder bei Schiedsgerichtsentscheid darf das Score Sheet nur zum Korrigieren von arithmetischen Fehlern oder zum Hinzufügen von Strafen gemäß Abschnitt 8.6.2 verändert werden. 9.7.5 Sollten sich auf einem Wertungsblatt zu wenig oder zu viele Einträge finden oder die Zeit nicht eingetragen worden sein, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Parcours zu wiederholen. 9.7.6 Sollte ein Re-Shoot aus irgendeinem Grund nicht möglich oder zulässig sein, muss folgendermaßen verfahren werden: 9.7.6.1 Fehlt die Zeit, erhält der Teilnehmer für diesen Parcours eine Nullwertung. 9.7.6.2 Stehen auf dem Wertungsblatt zu wenig Treffer oder Fehltreffer, werden die auf dem Wertungsblatt vorhandenen Informationen als vollständig und abschließend betrachtet. I-F - 48 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 9.7.6.3 Stehen auf dem Wertungsblatt zu viele Treffer oder Fehltreffer, werden die Treffer mit dem höchsten Wert berücksichtigt. 9.7.6.4 Auf dem Score Sheet verzeichnete Ablauffehler gelten als vollständig und gültig, außer falls Regel 8.6.2 zum Tragen kommt. 9.7.6.5 Falls sich die Identität eines Teilnehmers nicht anhand des Score Sheets feststellen lässt, muss es dem Range Master zugeleitet werden, der dann alles Nötige zu unternehmen hat, um die Situation zu klären. 9.8 Verantwortung für die Wertung 9.8.1 Jeder Teilnehmer ist für eine korrekte Aufzeichnung seiner Resultate selbst verantwortlich, um später die vom Stats Officer veröffentlichten Listen überprüfen zu können. 9.8.2 Nachdem alle Teilnehmer das Match beendet haben, sollten die vorläufigen Parcours-Resultate veröffentlicht und vom Stats Officer an einem auffälligen Ort aufgehängt werden, damit die Teilnehmer diese überprüfen können. 9.8.3 Entdeckt ein Teilnehmer am Ende des Matches in den provisorischen Resultaten einen Fehler, muss er innerhalb einer Stunde nach Aufhängen der Resultate einen Einspruch an den Stats Officer verfassen. Wird der Einspruch nicht innerhalb dieser Zeitspanne eingereicht, wird der Einwand abgelehnt und es gelten die veröffentlichten Resultate. 9.9 Trefferaufnahme auf beweglichen Zielen Bewegliche Ziele werden wie folgt gewertet: 9.9.1 Auf beweglichen Zielen, die nach der vorgesehenen Bewegung mindestens noch einen Teil der höchsten Wertungszone sichtbar lassen, oder die mehrfach verschwinden und wieder sichtbar werden, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse immer Strafen verhängt. (Ausnahme s. Regel 9.2.4.5) 9.9.2 Bei beweglichen Zielen, für die obige Kriterien nicht gelten, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse keine Strafen verhängt, es sei denn, Regel 9.9.3 wird anwendbar. 9.9.3 Auf beweglichen Zielen werden immer Strafen für Nichtbeschießen und Fehlschüsse verhängt, wenn der Teilnehmer es versäumt, sie zu aktivieren. I-F - 49 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 9.10 Offizielle Zeitnahme 9.10.1 Ausschließlich das durch den Range Officer betriebene Zeitmessgerät darf für die Festhaltung der Zeit eines Teilnehmers verwendet werden. Wenn nach Meinung des Range Officers ein Zeitmessgerät fehlerhaft ist, muss der Teilnehmer, für dessen Durchgang keine zuverlässige Zeit gemessen werden kann, den Parcours erneut schießen. 9.10.2 Wenn nach Meinung des Wettbewerbsgerichts die einem Teilnehmer zuerkannte Zeit als unrealistisch einzuschätzen ist, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen (s. Regel 9.7.4) 9.10.3 Ein Teilnehmer, der zwar auf das Startsignal reagiert, aber dann, aus welchem Grund auch immer, seinen Parcoursdurchgang nicht fortsetzt, so dass für ihn durch das vom Range Officer benutzte Zeitmessgerät keine offizielle Zeit ermittelt werden kann, erhält eine Null-Zeit und eine Null-Wertung für diesen Parcours. 9.11 Auswerteprogramme 9.11.1 Die von der IPSC genehmigten Auswerteprogramme sind das Match Scoring System (MSS) und das Windows® Match Scoring System (WinMSS). Kein anderes Auswertungsprogramm darf bei IPSCsanktionierten Matches ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch den Regional Director der gastgebenden Region eingesetzt werden. Im Falle von MSS und WinMSS müssen jeweils die neusten, von der IPSC Website verfügbaren Versionen benutzt werden. I-F - 50 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ KAPITEL 10: Strafen 10.1 Ablauffehler – Allgemeine Bestimmungen 10.1.1 Ablauffehler werden bei Nichtbeachtung der in der Parcoursinformation vorgegebenen Abläufe gegen den Teilnehmer verhängt. Der Range Officer, der eine solche Ablaufstrafe verhängt, muss die Anzahl der Fehler und den Grund ihrer Verhängung deutlich im Score Sheet des Teilnehmers vermerken. 10.1.2 Ablauffehler betragen den doppelten Wert eines höchstmöglichen Wertungstreffers auf einer IPSC-Papierscheibe wie in Appendix B angegeben. Wenn der höchstmögliche Wertungstreffer fünf (5) Punkte ist, beträgt die Ablaufstrafe jeweils minus zehn (-10) Punkte. 10.1.3 Ein Teilnehmer, der die Anwendbarkeit oder die Anzahl von Ablauffehlern bezweifelt, kann gegen die Entscheidung beim Chief Range Officer und/oder beim Range Master Einspruch einlegen. Wird der Disput so nicht geregelt, kann der Teilnehmer seinen Einspruch dem Wettbewerbsgericht zuleiten. 10.2 Ablauffehler – Spezifische Beispiele 10.2.1 Wenn ein Teilnehmer mit irgendeinem Körperteil den Boden jenseits einer Fault Line oder Charge Line berührt und während des Regelverstoßes Schüsse abgibt, erhält er einen (1) Ablauffehler. Ist der Range Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Übertreten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, erhält der Teilnehmer einen Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers. Es wird keine Strafe verhängt, wenn der Teilnehmer während des Übertretens der Linie keinen Schuss abgibt. 10.2.2 Ein Teilnehmer, der die Abläufe nicht wie in der Parcoursbeschreibung einhält, wird mit 1 Ablauffehler pro Vorkommnis belegt. Ist der Range Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Nichtbeachten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, kann er den Teilnehmer mit einem Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers belegen (z.B. bei Abgabe mehrerer Schüsse unter Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Position oder Anschlagsart). 10.2.3 Wenn in den obigen Fällen, mehrere Ablauffehler verhängt werden, dürfen diese die maximale Anzahl an Wertungstreffern, die der Teilnehmer erreichen kann, nicht überschreiten. Beispielsweise erhält ein Teilnehmer, der eine Fault Line oder Charge Line an einer Stelle übertritt, an der nur vier (4) Metallziele sichtbar sind und dadurch einen Wettbewerbsvorteil erlangt, solange er übertritt, pro abgegebenem Ver. 12122004 I-F - 51 - I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Schuss einen Ablauffehler, jedoch insgesamt höchstens vier (4) Ablauffehler unabhängig von der Anzahl der dort abgegebenen Schüsse. 10.2.4 Ein Teilnehmer, der einen vorgeschriebenen Nachladevorgang nicht ausführt, erhält einen Ablauffehler für jeden Schuss, der nach dem Punkt angegeben wird, an dem der Nachladevorgang vorgeschrieben war bis zu dem Punkt, an dem der Nachladevorgang tatsächlich durchgeführt wird. 10.2.5 entfällt, da Tunnel aller Art beim Flintenschießen in Deutschland verboten sind 10.2.6 Im Falle von Creeping (Annäherung der Hände zur Waffe, Nachlademitteln oder Munition) oder dem Einnehmen einer vorteilhafteren Schießstellung nach dem „Standby“-Kommando und vor dem Startsignal, wird der Teilnehmer mit 1 Ablauffehler bestraft. Falls der Range Officer den Teilnehmer rechtzeitig stoppen kann, wird eine Verwarnung ausgesprochen und der Teilnehmer muss neu starten. 10.2.7 Wenn der Teilnehmer irgendein Ziel nicht mit mindestens einem Schuss belegt, erhält er 1 Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel sowie die entsprechende Anzahl an Fehlschüssen (Misses), außer in Fällen, wo die Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2 anwendbar sind. 10.2.8 Wenn eine Parcoursbeschreibung die ausschließliche Benutzung der schwachen Schulter vorsieht, erhält der Teilnehmer eine Strafe dafür, dass er die starke Schulter benutzt. Er erhält jeweils 1 Ablauffehler für jeden abgegebenen Schuss. 10.2.9 Ein Teilnehmer, der eine Schießposition verlässt, kann zu dieser zurückkehren und erneut aus dieser Position schießen, vorausgesetzt, dass er das unter Beachtung der Sicherheit tut. Jedoch können schriftliche Parcoursanweisungen für Classifier, Standardübungen und Level I & II-Matches diese Praxis ausschließen, wobei dann 1 Ablauffehler pro so abgegebenem Schuss verhängt wird. 10.2.10Ein Teilnehmer, der sich nicht an die Vorgaben eines "Load One, Shoot One"-Parcours hält, erhält 1 Ablauffehler für jeden Schuss, der über den einen hinaus angegeben wird bis die Flinte leer ist und der ordnungsgemäße "Load One, Shoot One"-Ablauf wieder aufgenommen wird. Es gibt keine Strafen für versehentlich zuviel geladene Patronen, vorausgesetzt sie werden wieder entladen ohne geschossen zu werden und bevor der Parcours fortgesetzt wird. 10.2.11Spezialstrafe: Ist ein Teilnehmer wegen einer Behinderung oder einer vorausgegangenen Verletzung nicht in der Lage, einen Parcoursablauf I-F - 52 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ voll auszuführen, kann er vor Beginn des Parcours beim Range Master eine Dispensstrafe anstatt des geforderten Parcoursteils beantragen. 10.2.11.1 Wenn der Range Master dem Antrag zustimmt, wird ein Minimum von 1 Ablauffehler bis zu einem Maximum von 20% der vom Teilnehmer erzielten Punkte (bis zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet) von der Wertung des Teilnehmers abgezogen. Z.B., wenn 100 Punkte im Parcours verfügbar sind und der Teilnehmer tatsächlich 90 Punkte erzielt, beträgt der Abzug 18 Punkte. 10.3 Match-Disqualifikation – Allgemeine Bestimmungen 10.3.1 Ein Teilnehmer, der einen Sicherheitsverstoß oder eine andere verbotene Handlung innerhalb eines IPSC-Matches begeht, wird von dem Match disqualifiziert, und er darf zu keinem der noch verbliebenen Parcours innerhalb dieses Matches antreten ungeachtet des weiteren Zeitplans oder der räumlichen Bedingungen der Veranstaltung. 10.3.2 Wenn eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wird, muss der Range Officer die Gründe für diese Disqualifikation, sowie Zeit und Datum des Vorfalls auf dem Score Sheet des Teilnehmers festhalten, und der Range Master muss so bald wie möglich benachrichtigt werden 10.3.3 Die Wertungen eines Teilnehmers gegen den eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wurde, dürfen nicht aus den Matchresultaten gestrichen und die Matchresultate dürfen vom Match Director nicht als endgültig erklärt werden, bevor die in Regel 11.3.1 vorgeschriebene Zeitspanne verstrichen ist, vorausgesetzt, dass dem Range Master (oder seinem Beauftragten) kein Antrag auf Einspruchsverfahren zu irgendeiner Sache zugegangen ist. 10.3.4 Wenn innerhalb der in Regel 11.3.1 vorgeschriebenen Zeitspanne ein Antrag auf Einspruchsverfahren eingereicht wurde, haben die Bestimmungen von Regel 11.3.2 Vorrang. 10.3.5 Die Wertungen eines Teilnehmers, der ein "Pre-Match" oder Hauptmatch ohne Matchdisqualifikation abgeschlossen hat, werden nicht von einer Disqualifikation beeinflusst, die der Teilnehmer später während der Teilnahme im Shoot-Off oder einem anderen Nebenmatch erhalten hat. 10.4 Match-Disqualifikation - Unbeabsichtigte Schussabgabe ( Accidental Discharge) Ein Teilnehmer, der eine unbeabsichtigte Schussabgabe auslöst, muss sobald wie möglich vom Range Officer gestoppt werden. Eine unbeabsichtigte Schussabgabe ist wie folgt definiert: I-F - 53 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 10.4.1 Ein Schuss, der die Begrenzungen von Kugelfang oder Seitenwällen verlässt oder der in eine in der schriftlichen Parcoursbeschreibung von den Matchorganisatoren als unsicher bezeichnete Richtung geht. Es ist zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird , der berechtigtermaßen einen Schuss auf ein Ziel abgibt, und das Geschoss sich darauf in eine unsichere Richtung bewegt, jedoch können die Bestimmungen von Abschnitt 2.3 deswegen möglicherweise eintreten . 10.4.2 Ein Schuss, der den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer trifft, außer bei Beschuss eines Papierzieles, das näher als 3 Meter (9.84 feet) zum Teilnehmer steht. Ein Schuss, der nach Meinung des Range Officers wegen zu geringer Pulverladung ("Squib load") den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer trifft, ist von dieser Regel ausgenommen. 10.4.3 Eine Schussabgabe bei der Vorbereitung vor dem Start oder beim Laden, Nachladen oder Entladen einer Flinte. Dies beinhaltet jeden Schuss, der während der in Regel 8.3.7 bezeichneten Prozedur abgegeben wird. 10.4.3.1 Ausnahme – eine Detonation, die sich beim Entladen einer Flinte ereignet, wird nicht als Schuss oder Schussabgabe mit der Konsequenz einer Disqualifikation angesehen, jedoch kann die Regel 5.1.6 zum Tragen kommen. 10.4.4 Ein Schuss, der während der Störungsbeseitigung im Fall einer Fehlfunktion fällt. 10.4.5 Ein Schuss, der bei der Übergabe der Flinte von der einen zur anderen Hand oder Schulter fällt. 10.4.6 Ein Schuss, der während der Bewegung fällt, außer, wenn tatsächlich Ziele beschossen werden. 10.4.7 Ein Schuss, der auf ein Metallziel aus einer Entfernung unter 7 Metern (22.96 feet) im Falle von Vogelschrot- oder Buckshot-Munition abgegeben wird oder 40 Metern (131.23 feet) bei Slug-Munition, gemessen von der Trefferfläche des Ziels zum nächsten Körperteil des Teilnehmers, der Bodenkontakt hat. 10.4.8 Ein Schuss, der auf ein Metallziel mit einer Patrone abgegeben wird, die stahl- oder tungsten (Wolfram)-basierte Slug oder Schrote enthält. 10.4.9 Ausnahme: Wenn festgestellt werden kann, dass die Schussabgabe Folge eines tatsächlichen Waffenbruchs ist und der Teilnehmer in diesem Abschnitt keine Sicherheitsverletzung begangen hat, wird keine I-F - 54 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Match-Disqualifikation ausgesprochen, jedoch ist die Wertung des Teilnehmers für diesen Parcours Null. Die Schusswaffe muss dem Range Master oder seinem Beauftragten unverzüglich zur Inspektion vorgelegt werden. Dieser untersucht die Waffe und unternimmt alle notwendigen Tests, die notwendig sind, festzustellen, dass die unbeabsichtigte Schussabgabe tatsächlich durch den Bruch eines Waffenteils verursacht wurde. Ein Teilnehmer kann nicht später Einspruch gegen eine Match-Disqualifikation wegen unsicherer Schussabgabe aufgrund eines Bruches eines Waffenteils einlegen, wenn er die Waffe nicht vor Verlassen des Parcours zur sofortigen Untersuchung vorlegt. 10.5 Match Disqualifikation - Unsafe Gun Handling (Unsichere Waffenhandhabung) Beispiele für unsichere Waffenhandhabung beinhalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): 10.5.1 Jegliche Waffenhandhabung, außer in einer bezeichneten Sicherheitszone oder unter Aufsicht und direktem Befehl eines Range Officers. 10.5.2 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours seine Waffenmündung rückwärts, das heißt über 90 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder, wenn es keinen Geschossfang gibt, gegen die Standrichtung richtet, unabhängig davon, ob die Waffe geladen ist oder nicht. 10.5.3 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours, oder während des Ladens oder Entladens, seine Waffe fallen lässt oder ihr Herunterfallen bewirkt, ob geladen oder nicht. Es ist zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird, wenn er, aus welchem Grund auch immer, innerhalb eines Parcours seine Waffe sicher und mit Absicht auf dem Boden oder einem anderen stabilen Objekt ablegt, vorausgesetzt: 10.5.3.1 der Teilnehmer behält dauernd physischen Kontakt zur Flinte, bis sie auf dem Boden oder einem stabilen Gegenstand sicher abgelegt wurde, und 10.5.3.2 der Teilnehmer hält sich immer im Abstand von 1 Meter (3.28 feet) zur Flinte auf, und 10.5.3.3 die Voraussetzungen von Regel 10.5.2 nicht eintreten, und 10.5.3.4 die Waffe befindet sich in ihrem „ready“-Zustand, wie in Abschnitt 8.1.1 beschrieben, oder 10.5.4 (nicht anwendbar) I-F - 55 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 10.5.5 Das Überstreichen irgendeines Körperteils des Teilnehmers mit der Mündung einer Waffe während eines Parcours (d.h. „Sweeping“). 10.5.6 (nicht anwendbar). 10.5.7 Das Tragen oder Benutzen von mehr als einer Flinte zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Wettkampfes. 10.5.8 Das Versäumnis, während einer Störungsbeseitigung, bei der der Teilnehmer die Waffe deutlich aus der Richtung aufs Ziel absenkt, den Finger aus dem Abzugbügel zu nehmen. 10.5.9 Das Versäumnis, den Finger während des Ladens, Nachladens oder Entladens aus dem Abzugsbügel zu nehmen. 10.5.10Das Versäumnis, den Finger beim Positionswechsel nach Maßgabe von Abschnitt 8.5 aus dem Abzugsbügel zu nehmen. 10.5.11(nicht anwendbar) 10.5.12Das Handhaben von scharfer Munition oder Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Spring Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), von geladenen Magazinen oder geladenen Speedloadern in einer Sicherheitszone, oder Verstoß gegen Regel 2.4.1. 10.5.13Besitz einer geladenen Waffe, außer bei ausdrücklicher Aufforderung durch den Range Officer. „Geladene Waffe“ ist definiert als eine scharfe Patrone im Patronenlager oder eine scharfe Patrone in einem in die Waffe eingeführtem Magazin oder eine scharfe Patrone in einem festen (nicht abnehmbaren) Magazin. 10.5.14Das Aufheben einer fallen gelassenen Waffe. Fallengelassene Flinten müssen immer von einem Range Officer aufgehoben werden, der diese, nach Überprüfung und/oder Entladen, dem Teilnehmer direkt in den Waffenkoffer, die Waffenhülle oder das Holster übergibt. Das Fallenlassen einer ungeladenen Waffe außerhalb eines Parcours ist kein Verstoß, jedoch erhält ein Teilnehmer, der eine solche Waffe aufhebt, eine Matchdisqualifikation 10.6. Match-Disqualifikation – Unsportliches Verhalten 10.6.1 Teilnehmer werden aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range Officer als unsportlich einstuft, von einem Match disqualifiziert. Beispiele für unsportliches Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt auf, Betrug, Unehrlichkeit, das Nichtbeachten angemessener AnordI-F - 56 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ nungen eines Matchfunktionärs, oder jegliches Verhalten, das dazu angetan ist, den Sport in Misskredit zu bringen. 10.6.2 Andere Personen können ebenfalls aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range Officer für nicht akzeptabel hält, des Standes verwiesen werden. Beispiele für nicht akzeptables Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt auf, das Nichtbefolgen angemessener Anweisungen oder Befehle eines Matchfunktionärs, Behinderung der Durchführung eines Parcours und/oder der Absolvierung eines solchen durch einen Teilnehmer und jegliches Benehmen, dass den Sport in Verruf bringen kann. 10.6.3 Gegen jeden Teilnehmer, der – nach Einschätzung des Range Officers - in der Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, seinen Gehöroder Augenschutz absichtlich ablegt oder den Verlust vorsätzlich herbeiführt, wird wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert. 10.7 Match-Disqualifikation – Verbotene Substanzen 10.7.1 Alle bei IPSC-Matches anwesenden Personen müssen jederzeit vollkommen Herr ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten sein. 10.7.2 IPSC erachtet den Missbrauch von alkoholischen Produkten, nichtrezeptpflichtigen und nicht-essentiellen Drogen und den Genuss illegaler oder leistungssteigernder Drogen, unabhängig davon, wie sie eingenommen oder verabreicht werden, als außerordentlich ernstes Vergehen. 10.7.3 Außer aus medizinischen Gründen dürfen Wettbewerbsteilnehmer und –offizielle nicht unter dem Einfluss von Drogen gleich welcher Art (einschließlich Alkohol) stehen. Jede Person, die nach Meinung des Range Masters sichtbar unter dem Einfluss von irgendwelchen der oben aufgeführten Substanzen steht, wird vom Match disqualifiziert und kann zum Verlassen des aufgefordert werden. 10.7.4 IPSC behält sich das Recht vor, jegliche allgemeine oder spezifische Substanz zu verbieten und jederzeit Tests zum Nachweis dieser Substanzen einzuführen. 10.8 Match-Disqualifikation – Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen siehe unter 1.1.8 I-F - 57 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ KAPITEL 11: Einspruchsverfahren & Regelauslegung 11.1 Allgemeine Prinzipien 11.1.1 Verwaltung - Bei jeder Wettbewerbsaktivität mit festgelegten Regeln sind gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unvermeidbar. Es wird dem Rechnung getragen, dass auf den bedeutenderen Wettkampfebenen der Ausgang für den einzelnen Teilnehmer wesentlich mehr Bedeutung hat. Allerdings können mit effektiver Matchverwaltung und – planung die meisten, wenn nicht alle Dispute vermieden werden. 11.1.2 Zugang – Proteste können nach Maßgabe der folgenden Regeln bezüglich aller Angelegenheiten, außer wenn das durch Regeln explizit ausgeschlossen wurde, dem Einspruchsverfahren zugeführt werden. Allerdings können Proteste, die sich aus einer Disqualifikation wegen Sicherheitsverstoßes ergeben, nur insofern behandelt werden, als festzustellen ist, ob außergewöhnliche Umstände eine nochmalige Betrachtung der Disqualifikation zulassen. Gegen die Frage, ob der Verstoß begangen wurde, ist kein Protest oder Berufung zulässig. 11.1.3 Berufung – Entscheidungen werden in erster Instanz vom Range Officer getroffen. Wenn der Teilnehmer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, sollte der für den Parcours (Stage) oder den Bereich zuständige Chief Range Officer um Entscheidung gebeten werden. Wenn dann immer noch Meinungsverschiedenheit besteht, muss der Range Master um Entscheidung gebeten werden. 11.1.4 Berufung beim Schiedsgericht – Sollte der Beschwerdeführer die Entscheidung weiterhin ablehnen, kann er sich durch Einreichen eines direkten Protests an das Schiedsgericht wenden. 11.1.5 Beweissicherung - Der Beschwerdeführer muss den Range Master von seiner Absicht, das Schiedsgericht einzuschalten, informieren und kann verlangen, dass die Funktionäre alle relevanten Unterlagen bis zur Anhörung sicherstellen. Audio- und Videoaufzeichnungen sind als Beweise nicht zugelassen. 11.1.6 Vorbereitung des Protests – Der Beschwerdeführer ist für Erstellung und Einreichung seiner schriftlichen Einlassung mit gleichzeitiger Zahlung der vorgesehenen Gebühr verantwortlich. Beide müssen dem Range Master innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgehändigt werden. 11.1.7 Pflicht des Matchfunktionärs – Jeder Funktionär, der einen Einspruch entgegennimmt, muss ohne Verzögerung den Range Master informieren. Zur selben Zeit muss er die Namen von Zeugen und beteiligten Funktionären festhalten und diese Information an den Range Master weiterleiten. 11.1.8 Pflicht des Match Directors - Nach Erhalt des Berichtes für die anhängige Schiedsgerichtsentscheidung vom Range Master wird der Match I-F - 58 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Director das Schiedsgericht sobald wie möglich an einem nichtöffentlichen Ort zusammenrufen. 11.1.9 Pflicht des Schiedsgerichts – Das Schiedsgericht ist verpflichtet, die gültigen IPSC Regeln zu beachten und anzuwenden und eine Entscheidung zu treffen, die diesen Regeln entspricht. Wo Regeln auslegungsbedürftig sind oder wo ein Vorgang nicht speziell von den Regeln erfasst ist, muss das Schiedsgericht sein bestmögliches Urteil im Geiste der Regeln fällen. 11.2 Zusammensetzung des Schiedsgerichts 11.2.1 Schiedsgericht – Bei Level III oder höheren Matches muss die Zusammensetzung eines Schiedsgerichts folgenden Richtlinien entsprechen: 11.2.1.1 Der IPSC-Präsident oder sein Beauftragter oder ein akkreditierter Range Officer, der vom Match Director benannt wird (in dieser Reihenfolge) fungiert als Vorsitzender des Komitees ohne Stimmrecht. 11.2.1.2 Drei erfahrene Schiedsmänner, die vom IPSC Präsidenten oder seinem Beauftragten oder dem Match Director (in dieser Reihenfolge) ernannt wurden, mit je einer Stimme. 11.2.1.3 Wenn möglich, sollten die Schiedsgerichtsmitglieder Matchteilnehmer und akkreditierte Range Officer sein. 11.2.1.4 Unter keinen Umständen darf der Vorsitzende oder ein Mitglied des Schiedsgerichts an der ursprünglichen Entscheidung oder nachfolgenden Eingaben, die zu der Schiedsverhandlung führen, beteiligt sein. 11.2.2 Schiedsgericht – Bei Level I und II Matches kann der Match Director ein Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen berufen, die nicht an dem Einspruch beteiligt sind und deren Interessen in keinem direkten Konflikt zum Ausgang der Verhandlung stehen. Die Schiedsmänner sollten wenn möglich akkreditierte Range Officer sein. Alle Komiteemitglieder haben eine Stimme. Der älteste Rangefunktionär oder der älteste Schütze, falls es keine Rangefunktionäre gibt, ist der Vorsitzende. 11.3 Fristen & Abläufe 11.3.1 Ausschlussfrist für Einsprüche – Schriftliche Einspruchsanträge müssen innerhalb einer Stunde nach dem beanstandeten Vorfall oder Geschehnis dem Range Master übergeben werden. Nichteinreichung der vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb der genannten Frist lässt den Schiedsanspruch verfallen, und es finden keine weiteren Handlungen statt. 11.3.2 Entscheidungsfrist – Das Schiedsgericht muss seine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden nach Einspruchseinlegung oder bevor die Matchergebnisse vom Match Director als endgültig erklärt wurden, fällen, je nachdem, was davon zuerst eintritt. Bei Nichteinhaltung der I-F - 59 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ vorgeschriebenen Frist bekommt sowohl ein direkter als auch ein indirekter Beschwerdeführer (s. Abschnitt 11.7) automatisch Recht, und die Protestgebühr wird zurück erstattet. 11.4 Gebühren 11.4.1 Protestgebühr – Für Level III und höhere Matches ist die Gebühr, die es einem Teilnehmer erlaubt, das Schiedsgericht anzurufen, auf $ 100,00 (U.S. Währung) oder dem Äquivalent des höchsten Einzelstartgeldes (was immer niedriger ist) in lokaler Währung festgesetzt. Die Protestgebühr für andere Matches kann vom Veranstalter festgesetzt werden, darf aber $ 100 (U.S. Währung ) oder Äquivalent in Landeswährung nicht übersteigen. Ein vom Range Master eingebrachter Protest erfordert keine Gebühr. 11.4.2 Gebührenverteilung – Wenn das Schiedsgericht dem Protest stattgibt, wird die Gebühr zurückgezahlt. Wenn das Schiedsgericht ablehnend über den Protest entscheidet, müssen die Gebühr und die Entscheidung dem Regionalen oder Nationalen Range Officer Institut (RROI oder NROI) bei Level I und II-Matches und der International Range Officers Association (IROA) im Falle von Level III und höheren Matches zugeführt werden 11.5 Verfahrensregeln 11.5.1 Pflicht des Schiedsgerichts und Verfahrensweise – Das Schiedsgericht sieht die Unterlagen ein und hält im Namen der Organisatoren die vom Beschwerdeführer gezahlten Gebühren, bis eine Entscheidung gefallen ist. 11.5.2 Eingaben – Das Schiedsgericht lädt dann den Beschwerdeführer vor, damit dieser persönlich weitere Einzelheiten seiner Eingabe vortragen kann und kann ihn über jeden bezüglich des Disputs relevanten Punkt befragen. 11.5.3 Anhörung – Der Beschwerdeführer wird dann aufgefordert, den Raum zu verlassen, während das Schiedsgericht weitere Beweisaussagen anhört. 11.5.4 Zeugen – Das Schiedsgericht hört dann Matchfunktionäre sowie weitere Zeugen des Vorfalls. Das Schiedsgericht untersucht alle vorgelegten Beweise. 11.5.5 Fragen - Das Schiedsgericht hat das Recht, Zeugen und Funktionäre zu allen den Vorfall betreffenden Umständen zu befragen. 11.5.6 Meinungen – Mitglieder des Schiedsgerichts werden davon Abstand nehmen, Meinungen oder eine Einschätzung des schwebenden Verfahrens zu äußern. 11.5.7 Ortstermin – Das Schiedsgericht kann jeden Stand oder für das Verfahren relevanten Bereich in Begleitung jeglicher Person, die dazu erforderlich erscheint, in Augenschein nehmen. I-F - 60 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 11.5.8 Unzulässige Beeinflussung – Jede Person, die versucht, auf irgendeine Art, außer durch Zeugenaussage, Mitglieder des Schiedsgerichts zu beeinflussen, kann mit disziplinarischen Maßnahmen nach Wahl des Schiedsgerichts belegt werden. 11.5.9 Beratung – Wenn das Schiedsgericht der Meinung ist, alle Informationen und Beweismittel, die den Disput betreffen, vorliegen zu haben, wird es sich zu nichtöffentlicher Beratung zurückziehen und seine Entscheidung mit Mehrheitsabstimmung treffen. 11.6 Schiedsgerichtsbeschluss und Vollzug 11.6.1 Schiedsgerichtsbeschluss – Wenn das Schiedsgericht seinen Entschluss gefasst hat, ruft es den Beschwerdeführer, den Funktionär und den Range Master zusammen. Das Gericht gibt dann seine Entscheidung bekannt. 11.6.2 Beschlussvollzug – Es ist die Pflicht des Range Masters, den Schiedsgerichtsbeschluss umzusetzen. Der Range Master informiert das zuständige Matchpersonal, das die Entscheidung an einem allen Teilnehmern zugänglichen Ort aushängt. Der Beschluss ist nicht rückwirkend und hat keinen Einfluss auf Ereignisse, die vor der Beschlussfassung liegen. 11.6.3 Endgültigkeit der Entscheidung – Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und lässt keinen weiteren Protest zu, es sei denn, der Range Master hält angesichts neuer, nach der Beschlussfassung aufgetauchter Beweise eine Wiederaufnahme für angebracht. 11.6.4 Protokoll – Beschlüsse des Schiedsgerichts müssen protokolliert werden und als Präzedenz für jeden nachfolgenden, gleichartigen Vorfall innerhalb desselben Matches gelten. 11.7 Indirekte Proteste 11.7.1 Eingaben können auch von dritter Seite auf der Basis eines „indirekten Protests“ eingereicht werden. In solchen Fällen bleiben alle Bestimmungen dieser Section im übrigen in Kraft. 11.8 Regelauslegung 11.8.1 Die Auslegung dieser Regeln ist Sache des IPSC Executive Council 11.8.2 Personen, die sich um Klarstellung irgendeiner Regel bemühen, müssen ihre Anfrage in schriftlicher Form, entweder per Fax, Brief oder Email an das IPSC-Hauptquartier einreichen. 11.8.3 Alle Regelauslegungen, die auf der IPSC-Website veröffentlicht werden, müssen als Präzedenzfälle behandelt werden und bei allen IPSCsanktionierten Wettbewerben nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab der Veröffentlichung Anwendung finden. Solche Auslegungen unterliegen der nachträglichen Ratifizierung oder Änderung bei der nächsten IPSC Assembly. Ver. 12122004 I-F - 61 - I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ KAPITEL 12: Verschiedenes 12.1 Appendices (Anhänge) Alle hier angefügten Anhänge stellen einen wesentlichen Teil dieses Regelwerks dar. 12.2 Sprache Die offizielle Sprache der IPSC ist Englisch. Sollten sich Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version dieses Regelwerks und Versionen in anderer Sprache ergeben, hat die englische Version stets Vorrang. 12.3 Haftungsausschluss Teilnehmer und alle sonstigen einem IPSC-Match beiwohnenden Personen sind vollständig, allein und persönlich verantwortlich, sicher zu stellen, dass jegliches und jedes von ihnen zu diesem Match mitgebrachte Ausrüstungsstück in voller Übereinstimmung mit den im geographischen oder politischen Umfeld des Veranstaltungsortes gültigen Gesetze ist. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Ausrüstung betroffen ist. 12.4 Geschlecht Bezugnahme innerhalb dieses Regelwerks auf das männliche Geschlecht (d.h. "er", "sein", "ihm") schließt sinngemäß das weibliche Geschlecht mit ein (d.h. "sie", "ihr" etc.). 12.5 Glossar Im gesamten Regelwerk gelten die nachfolgenden Definitionen: Aftermarket....................... Gegenstände, die von einer anderen Firma als dem Originalhersteller (OFM) stammen Vogelschrot oder Buckshot.... Patronentypen, die mehrere Schrote enthalten und in Flinten benutzt werden (s. App. D5) Cartridge Case (Hülse)..... Der Hauptteil einer Patrone, der alle Komponenten beherbergt Course of Fire (Parcours) (auch COF) Ein Ausdruck, der wechselweise mit "Stage"(Übung) benutzt wird (6.1.3) Detonation....................... Zündung eines Zündhütchens einer Patrone ohne Einwirkung des Schlagbolzens, I-F - 62 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ bei der sich Schrot oder Slug nicht durch den Lauf bewegen (z.B. beim manuellen Zurückziehen des Schlittens, wenn eine Patrone ausgeworfen wird) Discharge ................ Die Aktion der Schussabgabe; einen Schuss abfeuern Dry Firing (Trockenabschlag)Die Betätigung des Abzugs und/oder des Schlosses einer Waffe, die vollkommen ohne Munition ist False Start (Fehlstart)...... Das Beginnen eines Parcours vor dem Startsignal (8.3.4) Grain.............................. Eine Maßeinheit zur Bestimmung des Geschossgewichts (1 grain=0.0648 Gramm) Loading (Laden) ............ Das Einbringen von Munition in eine Waffe Location......................... Ein räumlich definierten Punkt innerhalb eines Parcours Match Official (Matchfunktionär) Eine Person, die innerhalb eines Matches eine offizielle Funktion ausübt, aber nicht zwangsläufig as Range Officer ausgebildet ist oder als solcher arbeitet Not applicable (nicht anwendbar) Die Regel oder Vorschrift gilt nicht für die betreffende Division oder das Match Level OFM.............................. Original Firearm Manufacturer (Original Waffenhersteller) Primer (Zündhütchen)… Der Teil einer Patrone, der eine Detonation erzeugt oder dafür sorgt, dass der Schuss abgefeuert wird Range Official (Rangefunktionär) Eine Person, die offiziell im Rahmen eines Matches als Range Officer arbeitet (s. Kapitel 7) Region........................ Ein Land oder eine geographische Gegend, die von der IPSC anerkannt ist. Regional Director........ Die von der IPSC anerkannte Person, die eine Region repräsentiert. Regionaldirektorat........ Die von der IPSC anerkannte Organisation, die die IPSC-Aktivitäten in einer Region leitet. Reloading (Nachladen)... Auffüllen oder Einführen weiterer Munition in eine Waffe. Round ........................... Eine in Kurzwaffen oder Gewehren verwendete Patrone. Shell.(auch "Shotshell") Eine in einer Flinte benutzte Patrone Shooting Position.......... Der Anschlagzustand des Körpers (z.B. stehend, kniend, sitzend, liegend) Shot (1).......................... Die Schrote innerhalb von Flintenpatronen Shot (2).......................... Das Abfeuern einer Waffe Ver. 12122004 I-F - 63 - I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Sight Picture (Visierbild) Das Anvisieren eines Zieles ohne tatsächlich darauf zu schießen. Slug................................ Flintenlaufgeschoss; Einzelprojektil in einer Flintenpatrone. Snap Cap........................ (auch "Spring Cap") Eine Art von (nichtaktiver) Übungsmunition Squib Load...................... Eine defekte Patrone, bei der ein oder mehrer Projektile / der Schrotbeutel/Pfropfen den Lauf nicht oder mit extrem niedriger Geschwindigkeit verlässt. Stance (Stellung)........... Die Stellung der Gliedmaßen einer Person (z.B. Hände an den Seiten hängend, Arme verschränkt etc.). Start position................... Der Ort, die Anschlagsart und die Stellung, die die Parcoursbeschreibung vor dem Startsignal vorschreibt (s. Regel 8.3.4) Sweeping ....................... Das Überstreichen eigener oder fremder Körperteile mit der Waffenmündung Unloading (Entladen)..... Das Entfernen von Munition aus einer Waffe. Wad................................ Schrotbeutel/Pfropfen innerhalb der Flintenpatrone als Gasdichtung und/oder zum Zusammenhalten der Schrote angebracht (soll nicht unbedingt das Ziel treffen). 12.6 Maße Wenn innerhalb dieser Regeln Maßangaben auftauchen, sind die Angaben in Klammern nur als Anhaltspunkt zu sehen. I-F - 64 - Ver. 12122004 I I-F I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX A1 IPSC Match Levels Legende:N/A = not applicable (nicht anwendbar), R = Recommended (empfohlen), M = Mandatory (vorgeschrieben) 01.Muss sich nach den aktuellen IPSC Regeln richten 02 Teilnehmer müssen jeweils Mitglied ihrer Region sein (s Abschnitt 6.5) 03. Match Director 04. Range Master (tatsächlich oder benannt) 05. Range Master muss vom Regionaldirektorat genehmigt sein 06 Range Master muss vom IPSC Executive Council genehmigt sein 07. Chief Range Officer(s) 08. Ein RROI/NROI or IROA pro Parcours 09. Parcourssanktionierung durch Regionaldirektorat 10. Parcourssanktionierung durch IPSC-Komitee 11. IPSC Sanktionierung 12. Chronograph 13. 3-monatige Vorausregistrierung bei der IPSC 14. Zustimmung der IPSC Generalversammlung im 3-Jahreszyklus 15. Aufnahme in den IPSCMatchkalender 16. Matchreport an die IROA 17. Empfohlene Mindestschusszahl 18. Empfohlene Mindestparcourszahl 19. Empfohlene Mindestteilnehmerzahl 20. Matcheinstufung (Punkte)) Level I Level II Level III M M M M M R M M M M M M M M M M M M M M R R M R R N/A N/A N/A M M R R R M M R R M M M R R M N/A N/A N/A N/A M M M N/A R N/A R M M M M M M N/A N/A M N/A N/A N/A N/A N/A M M N/A N/A M M M N/A 40 2 N/A 75 5 M 150 12 M 200 20 M 250 25 10 50 100 150 250 1 2 3 4 5 I-F - 65 - Level Level IV V Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX A2 Anerkennung durch die IPSC Vor Beginn einer Veranstaltung müssen die Matchorganisatoren spezifizieren, welche Division(en) in dem Match anerkannt werden. Bei Nichtvorliegen solcher vorheriger Beschränkung müssen Wettbewerbe Divisions und Categories auf Grundlage der Anzahl registrierter Teilnehmer, die tatsächlich am Match teilnehmen, nach folgenden Kriterien berücksichtigen: 1. Divisions Level I & II............. Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division (empfohlen) Level III ................ Ein Minimum von 10 Teilnehmern pro Division (vorgeschrieben) Level IV & V……. schrieben) Ein Minimum von 20 Teilnehmern pro Division (vorge- 2. Categories Divisionsstatus muss erreicht sein, bevor Categories anerkannt werden können Matches aller Levels Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division Category (siehe anerkannte Category-Liste unten) 3. Einzel-Categories Für Einzelwertung anerkannte Categories sind wie folgt: (a) Lady (b) Junior ..... Teilnehmer, die am ersten Matchtag unter 21 sind (c) Senior...... Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 50 sind (d) Super Senior Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 60 sind 4. Team Categories IPSC Matches können folgende Teamwertungen anerkennen: (a) Regional-Teams in jeder anerkannten Division (b) Regional-Teams in jeder anerkannten Division für die Ladies Category (c) Regional-Teams in jeder anerkannten Division für Junior Category I-F - 66 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B1 Scheibenpräsentation Das Absägen der Lattenüberstände verbessert die Optik I-F - 67 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B2 IPSC CLASSIC TARGET Trefferwertung* A C D Major 5 4 2 *) Flinte nur Major I-F - 68 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B3 IPSC A4 Scheibe I-F - 69 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B4 IPSC A3/B TARGET I-F - 70 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C1 Kalibrierung/Test von Poppern, Platten und Silhouetten 1. Der Range Master muss eine bestimmte Munition und eine oder mehrere Flinten bestimmen, die als offizielle Kalibrierungswerkzeuge durch von ihm autorisierte Funktionäre, die als Kalibrierungsfunktionäre tätig werden, Verwendung finden. 2. Vor Matchbeginn muss die Kalibriermunition unter Anwendung der in Regel 5.6.3 beschriebenen Prozedur chronographiert werden. Die Kalibriermunition muss beim Test aus jeder der bezeichneten Flinten einen Power Factor von nicht höher als 520 (gilt nur für Vogelschrot-Munition) erreichen, um geeignet zu sein. Ist kein Matchchronograph vorhanden, wird davon ausgegangen, dass die vom Hersteller angegebenen Munitionsleistungsdaten korrekt sind und gegen diese ist kein Einspruch zulässig. In einer festgelegten BuckshotÜbung wird in solchem Fall OO-Buckshot (9 Schrote) Fabrikmunition eines anerkannten Herstellers nach Wahl des Range Masters unabhängig von ihrem Power Factor benutzt, und bei Slugs wird ebenso verfahren und gegen diese Munitionswahl ist kein Einspruch zulässig. 3. Nachdem der Munitionsvorrat und die bezeichneten Flinten getestet und vom Range Master abgenommen sind, können sie vom Teilnehmer nicht mehr angefochten werden. 4. Der Range Master muss vor Beginn des Matches dafür sorgen, dass alle Popper, Platten und Silhouetten fallen, wenn sie ordnungsgemäß getroffen werden, und bei welchen dieser Ziele er einen Test für notwendig erachtet. Solche Tests sind wahrscheinlich nur für weiter entfernte Ziele nötig oder bei Zielen, die in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen stehen. Im ersten Fall muss festgestellt werden, ob sie bei einem ordnungsgemäßen Treffer tatsächlich fallen, und im zweiten fall, ob es tatsächlich möglich ist, das Wertungsziel zu beschießen ohne wegen der Streugarbe der Schrote (Vogelschrot und Buckshot) eine zusätzliche Strafwertung zu erhalten. 5. Der Range Master muss vor Beginn des Matches sicherstellen, dass jegliche Papierscheiben und zerbrechliche Ziele, die sich in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen befinden, erfolgreich beschossen werden können, ohne dass wegen der Streugarbe der Schrote (BuckshotMunition) zusätzliche Strafwertungen erzeugt werden. Er befindet darüber, welche Ziele diesbezüglich getestet werden müssen. 6. Unverdeckte Metallziele müssen so eingestellt werden, dass sie fallen, wenn sie ordnungsgemäß innerhalb der Kalibrierzone aus der Kalibrierwaffe mit der vorgesehenen Munition getroffen werden. Kalibrierzonen von Poppern sind in den Diagrammen auf den folgenden Seiten dargestellt. Die Kalibrierzone unverdeckter Platten I-F - 71 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ oder Silhouetten ist jeweils das Zentrum dieser Ziele. Die Kalibrierfunktionäre befinden, nötigenfalls unter Einbeziehung des Range Masters, ob jeder Testschuss einen ordnungsgemäßen Treffer ergeben hat. Es kann sein, dass nicht die gesamte Schrotgarbe das Ziel trifft, aber das Zentrum der Garbe sollte ungefähr das Zentrum der oben beschriebenen Zonen treffen. Fällt das Ziel bei einem ordnungsgemäß abgegebenen Schuss des Kalibrierfunktionärs nicht, muss es rekalibriert bzw. erneut getestet werden. Notfalls muss das Ziel verschoben werden, bis ein ordnungsgemäßer Test durchgeführt werden konnte. Alle Tests müssen vom nächsten möglichen Punkt (unmittelbar gegen die Standrichtung) von dem ein Teilnehmer das Ziel beschießen könnte, durchgeführt werden. 7. Bei jedem Ziel, das in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen steht, muss ein Testschuss abgefeuert werden, um sicherzustellen, dass das Ziel erfolgreich zur Wertung beschossen werden kann, ohne dass eine zusätzliche Strafwertung erzeugt wird. Wenn - nach der Meinung des Kalibrierfunktionärs - ein fehlerhafter Versuch auf schlechtes Schießvermögen oder ungenügende Beachtung der Schrotstreuung zurückzuführen ist, müssen 2 weitere Schüsse abgefeuert werden, von denen beide erfolgreich sein müssen. Sonst muss das Wertungsoder das Strafziel solange verschoben werden, bis ein erfolgreicher Test durchgeführt werden konnte. 8. Wenn während eines Parcours ein Metallziel nicht fällt, hat der Teilnehmer drei Alternativen: (a) Er beschießt das Ziel erneut bis es fällt. In diesem Fall ist keine weitere Aktion erforderlich. Der Parcours wird gewertet, wie er ist. (b) Er lässt das Ziel und verlangt keinen Test des Ziels. Auch das bewirkt keine weitere Aktion und der Parcours wird gewertet, wie er ist, wobei das betroffene Ziel als Fehlschuss gewertet wird. (c) Er lässt das Ziel stehen und verlangt einen Test des Ziels. In diesem Fall dürfen das Ziel und seine unmittelbare Umgebung, auf der es steht, von niemand verändert werden. Falls ein Matchfunktionär dagegen verstößt, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen. Wenn der Teilnehmer oder irgendeine andere Person gegen diese Bestimmung verstößt, wird das Ziel als Fehlschuss gewertet und der Rest des Parcours wird gewertet "wie geschossen". 9. Wenn ein Test unter Berufung auf 8 c verlangt wurde, muss ein Kalibrierungsfunktionär zunächst eine visuelle Überprüfung des Ziels daraufhin vornehmen, ob irgendeine die ordnungsgemäße Funktion I-F - 72 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ beeinträchtigende Störung vorliegt. Dann, wenn eine solche Störung nicht festgestellt werden kann, geschieht folgendes: (a) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone des Metallziels oder darunter trifft und das Ziel fällt, gilt das Ziel als korrekt kalibriert, und wird als Fehlschuss gewertet. (b) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone ordnungsgemäß trifft (s. auch (c) unten) und das Ziel nicht fällt, gilt das Ziel als nicht korrekt eingestellt, und der Teilnehmer muss den Parcours noch einmal schießen, nachdem das Ziel rekalibriert wurde. (c) Bei Zielen in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen und bei denen es nicht möglich ist, die Schrotgarbe so zu zentrieren, dass Straftreffer ausgeschlossen werden, muss der Kalibrierfunktionär entscheiden, ob der Testschuss einen ordnungsgemäßen Treffer ergeben hat. Gegen diese Entscheidung des Kalibrierfunktionärs kann kein Einspruch eingelegt werden. (d) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs das Ziel verfehlt, muss ein weiterer Schuss abgefeuert werden, bis 9 (a), 9(b), oder 9 (c) eintritt. 10. Bei Zielen in unmittelbarer Nähe zu Strafzielen und wo ein MetallStrafziel zu Fall gebracht oder die Wertungsfläche eines MetallStrafziel getroffen wurde, gilt die Verfahrensweise wie unter Abschnitt 9.6 der Regeln dargestellt. Der Chief Range Officer oder der Range Master können, in unabhängiger Entscheidung, befinden, zu testen, ob es möglich ist, das Wertungsziel ohne zusätzlichen Straftreffer zu beschießen. Sie können entscheiden, dass ein oder mehrere Treffer auf einem Strafziel aus der Parcourswertung gestrichen werden, aber ein Re-Shoot kann nicht gegeben werden. Die Entscheidung ist endgültig. Es wird kein weiterer Einspruch oder Protest gegen diese Wertungsentscheidung zugelassen. Spezifikationen einer Kalibrierwaffe: Maximale Lauflänge – 66 cm (26 Inches) True Cylinder oder Lauf mit offenem Choke Beliebiger Verschlusstyp. Spezifikationen von Kalibrierpatronen: in Vogelschrot-Parcours I-F - 73 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Vogelschrot – no. 7 oder 7 ½ oder lokales Äquivalent. Power Factor – 520 oder weniger (z.B. eine Patrone mit 28 Gramm (1 ounce) Schrotgewicht bei 1200 fps) in Buckshot-Parcours Buckshot – OO oder SG oder lokales Äquivalent (Fabrikmunition im Ermessen des Range Masters) in Slug-Stages Fabrikmunition im Ermessen des Range Masters I-F - 74 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C2 IPSC Classic Popper Calibration Zones Alle Popper = Trefferwert: 5 Punkte Strafwert: - 10 Punkte I-F - 75 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Zur Verbesserung des Parcoursdesigns ist es in dieser Disziplin erlaubt, einer kleinen Anzahl von Metallzielen den doppelten Treffer- oder Strafwert zuzuerkennen. Jedes dieser Ziele muss klar in der schriftlichen Übungsbeschreibung benannt werden und muss im Sanktionierungsprozess anerkannt worden sein. Popper können zusammen oder allein oder in Verbindung mit Metallplatten oder IPSC Papierscheiben im selben Parcours eingesetzt werden. I-F - 76 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C3 IPSC Metal Plates Zur Verbesserung des Parcoursdesigns ist es in dieser Disziplin erlaubt, einer kleinen Anzahl von Metallzielen den doppelten Treffer- oder Strafwert zuzuerkennen. Jedes dieser Ziele muss klar in der schriftlichen Übungsbeschreibung benannt werden und muss im Sanktionierungsprozess anerkannt worden sein. Plates dürfen in einem Parcours allein eingesetzt werden. Unterschiedliche quadratische oder rechteckige Größen sind zulässig, vorausgesetzt, sie sind zwischen 15cm X 15cm (Minimum) und 45cm X 30 cm (Maximum). Runde Metallplatten sind auch zulässige mit einem Minimaldurchmesser von 15cm und einem Maximaldurchmesser von 30cm. Die bevorzugten Größen betragen 15cm X 15cm, 20cm X 15 cm, 25cm X 20cm und runde Platten mit Durchmessern von 20cm, 25cm oder 30cm. Metallsilhouetten, die dem Design und den allgemeinen Wertungsdimensionen von IPSC Classic Papierscheiben entsprechen, können auch eingesetzt werden (s. Appendix B2 bezüglich der Maße). Trefferwertung : 5 Punkte Strafwertung: -10 Punkte I-F - 77 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ I-F - 78 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D1 Kennziffer 8201 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Disziplin IPSC-Flintenschießen Offene Klasse Power Factor-Schwelle Minimalschrotgewicht Minimalkaliber Maximalgewicht der Flinte Minimalabzuggewicht Einschränkung des Verschlusstyps Magazinlängenbeschränkung Abnehmbare Magazine Ladekapazitätsbeschränkung Speedloader Modifikation/Zusätze am Ladelöffel Kompensator Ports Optische oder elektronische Visierung Hitzeableitungen am Lauf Max.abstand von Patrone oder Ladern vom Körper Maximalgesamtlänge der kompletten Flinte Modifikationen erlaubt Nur Fabrikmodelle erlaubt (min. 100 Einheiten) 520 nein 20 gauge / 20 bore nein nein nein nein erlaubt 10 Patronen erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt erlaubt 50 mm keine Einschränkung Ja nein Anmerkung für Open Divison: 20. Prototypen sind erlaubt 21. Maximalkaliber 12/76 I-F - 79 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D2 Kennziffer 8202 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 Disziplin IPSC- Flintenschießen Modifizierte Klasse Power Factor-Schwelle Minimalschrotgewicht Minimalkaliber Maximalgewicht der Flinte Minimalabzuggewicht Einschränkung des Verschlusstyps Magazinlängenbeschränkung Abnehmbare Magazine Ladekapazitätsbeschränkung Speedloader Modifikation/Zusätze am Ladelöffel Kompensator Ports Optische oder elektronische Visierung Hitzeableitungen am Lauf Max.abstand von Patrone oder Ladern vom Körper Maximalgesamtlänge der kompletten Flinte Modifikationen erlaubt (Einschränkungen s. unten) Nur Fabrikmodelle erlaubt (min. 100 Einheiten) 520 nein 20 gauge / 20 bore nein nein nein nein nein 10 Patronen nein erlaubt erlaubt erlaubt nein erlaubt 50 mm 1320 mm ja ja Anmerkungen für Modified Divison: 20. Jede komplette von einer Fabrik hergestellte und der allgemeinen Öffentlichkeit zugängliche Flinte oder ihre Komponenten. 21. Modified Division beinhaltet eine Maximalgesamtlänge der Waffe. Die Waffe muss ungeladen und in ihrem Bereit-Zustand und mit angebrachten verlängerten Magazinrohren – wenn diese benutzt werden sollen – in eine rechteckige Box, die an einer Längsseite offen ist, passen. Das Innenmaß dieser Box muss 1320 mm lang sein (mit einer Toleranz von +1mm / -0mm). Die Flinte muss mit dem Lauf parallel zu der Längsseite in die Box gelegt werden. 22. Kaliberänderung vom Fabrikkaliber ist ausdrücklich nicht erlaubt. 23. Optische oder elektronische Visierungen sind ausdrücklich nicht erlaubt. 24. Das Porten von Läufen und/oder Kompensatoren sind erlaubt. 25. Externe Modifikationen, wie Gewichte, oder Einrichtungen zur Kontrolle oder Reduzierung des Hoch-/Rückschlags sind ausdrücklich nicht erlaubt, außer in Bezug auf rückschlagdämpfende Schaftabschlüsse, die am hinteren Schaftende der Flinte angebracht werden. I-F - 80 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 26. Modifikationen oder Anbringung von Zusätzen am Ladelöffel zum erleichtern des Ladevorgangs sind erlaubt. In der Modified Divsion dürfen diese Modifikationen oder Zusätze 75mm (3 inches) in der Länge nicht übersteigen, und sie dürfen nicht mehr als 32mm (1 ¼ inches) vom Standardrahmen der Flinte in irgendeiner Richtung abstehen. 27. Andere ausdrücklich erlaubte Modifikationen: - Austausch offener Visierungen gegen eine andere offene Visierung. Diese werden als Zieleinrichtungen definiert, die sich keiner elektronischen Systeme oder Linsen bedienen. - Austausch von Sicherungshebeln. Beidseitige Sicherungen sind erlaubt. - Verlängerte Magazinrohre. - Austauschläufe. - Austausch des Hahns. - Austausch des Spannhebels. - Vergrößerung und/oder Abrundung des Auswurffensters. - Vergrößerung und/oder Abrundung der Ladeöffnung. - Austausch von Vorderschaft und Hinterschaft. Hinterschäfte mit integriertem Pistolengriff sind zugelassen. - Checkern vom Rahmen, Schaft und Vorderschaft. - Kosmetische Verschönerungen, die keinen Wettbewerbsvorteil erbringen, wie Sondergriffe, Oberflächenveredelung etc. - Austausch der Druckplatte im Magazinrohr. 28. Interne Modifikationen zur Erhöhung von Präzision, Zuverlässigkeit und Funktion sind erlaubt, z.B. Austauschabzüge. 29. Der maximale Innenabstand von Patronen oder Ausrüstung vom Körper des entspannt dastehenden Teilnehmers darf 50mm nicht überschreiten. Der Range Master hat Entscheidungsspielraum. 30. Zusätzliche Patronenschlaufen oder Clips, insbesondere Side Saddles (Aufschübe mit Patronenaufnahmen) können am Hinterschaft, Vorderschaft, Verschlusskasten oder Riemen angebracht werden (sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird). 31 Maximalkaliber 12/76 I-F - 81 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D3 Kennziffer 8203 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Disziplin IPSC-Flintenschießen Standard Klasse Power Factor-Schwelle Minimalschrotgewicht Minimalkaliber Maximalgewicht der Flinte Minimalabzuggewicht Einschränkung des Verschlusstyps Magazinlängenbeschränkung Abnehmbare Magazine Ladekapazitätsbeschränkung (Erstladung) Speedloader Modifikation/Zusätze am Ladelöffel Kompensator Ports Optische oder elektronische Visierung Hitzeableitungen am Lauf Max.abstand von Patrone oder Ladern vom Körper Modifikationen erlaubt (Einschränkungen s. unten) Nur Fabrikmodelle erlaubt (min. 100 Einheiten) 520 nein 20 gauge / 20 bore nein nein nein ja. siehe Anmerkung 29 unten nein max. 9 Patronen laden max. 8 Schuss im Fall von 8.1.1.2 Nein erlaubt, aber eingeschränkt, s. unten Nein nein nein erlaubt 50 mm ja ja Anmerkungen zur Standard Divison 19. Jede komplette von einer Fabrik hergestellte und der allgemeinen Öffentlichkeit zugängliche Flinte oder ihre Komponenten. 20. Prototypen sind ausdrücklich nicht erlaubt. 21. Kaliberänderung vom Fabrikkaliber ist ausdrücklich nicht erlaubt. 22. Optische oder elektronische Visierungen sind ausdrücklich nicht erlaubt. 23. Das Porten von Läufen und/oder Kompensatoren sind ausdrücklich nicht erlaubt. 24. Externe Modifikationen, wie Gewichte, oder Einrichtungen zur Kontrolle oder Reduzierung des Hoch-/Rückschlags sind ausdrücklich nicht erlaubt, außer in Bezug auf rückschlagdämpfende Schaftabschlüsse, die am hinteren Schaftende der Flinte angebracht werden. 25. Andere ausdrücklich erlaubte Modifikationen: I-F - 82 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 25.1.Austausch offener Visierungen gegen eine andere offene Visierung. Diese werden als Zieleinrichtungen definiert, die sich keiner elektronischen Systeme oder Linsen bedienen. 25.2 Austausch von Sicherungshebeln. Beidseitige Sicherungen sind erlaubt. 25.3 Zuführungsrampen anstatt des Carrier Release-Knopfes (Remington 1100 und 1187) 25.4 Verlängerte Magazinrohre (unter Voraussetzung von Anm. 29). 25.5 Austauschläufe. 25.6 Austausch des Hahns. 25.7 Austausch des Spannhebels. 25.8 Vergrößerung und/oder Abrundung des Auswurffensters. 25.9 Vergrößerung und/oder Abrundung der Ladeöffnung. 25.10 Austausch von Vorderschaft und Hinterschaft. Hinterschäfte mit integriertem Pistolengriff sind zugelassen. 25.11 Checkern vom Rahmen, Schaft und Vorderschaft. 25.12 Kosmetische Verschönerungen, die keinen Wettbewerbsvorteil erbringen, wie Sondergriffe, Oberflächenveredelung etc. 25.13 Austausch der Druckplatte im Magazinrohr. 26. Interne Modifikationen zur Erhöhung von Präzision, Zuverlässigkeit und Funktion sind erlaubt, z.B. Austauschabzüge. 27. Der maximale Innenabstand von Patronen oder Ausrüstung vom Körper des entspannt dastehenden Teilnehmers darf 50mm nicht überschreiten. Der Range Master hat Entscheidungsspielraum. 28. Zusätzliche Patronenschlaufen oder Clips, insbesondere Side Saddles (Aufschübe mit Patronenaufnahmen) können am Hinterschaft, Vorderschaft, Verschlusskasten oder Riemen angebracht werden (sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird). 29. Die maximale Munitionskapazität der Waffe ist begrenzt und die Waffe hat ihre Kapazität überschritten, sobald sie zu irgendeiner Zeit mit 10 Stück 70mm ( 2 ¾ inches) Patronen geladen werden kann. 30. Maximalkaliber 12/76 I-F - 83 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D4 Kennziffer 8204 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Disziplin IPSC-Flintenschießen Standard Klasse Repetierflinte Power Factor-Schwelle Minimalschrotgewicht Minimalkaliber Maximalgewicht der Flinte Minimalabzuggewicht Nur manueller Repetierverschluss Magazinlängenbeschränkung Abnehmbare Magazine Ladekapazitätsbeschränkung (Erstladung) Speedloader Modifikation/Zusätze am Ladelöffel Kompensator Ports Optische oder elektronische Visierung Hitzeableitungen am Lauf Max.abstand von Patrone oder Ladern vom Körper Modifikationen erlaubt (Einschränkungen s. unten) Nur Fabrikmodelle erlaubt (min. 100 Einheiten) 520 nein 20 gauge / 20 bore nein nein ja ja. siehe Anmerkung 29 unten nein max. 9 Patronen laden max. 8 Schuss im Fall von 8.1.1.2 nein erlaubt, aber eingeschränkt, s. unten nein nein nein erlaubt 50 mm ja ja Anmerkungen zur Standard Manual Divison (Repetierflinten) 19. Jede komplette von einer Fabrik hergestellte und der allgemeinen Öffentlichkeit zugängliche Flinte oder ihre Komponenten. 20. Prototypen sind ausdrücklich nicht erlaubt. 21. Kaliberänderung vom Fabrikkaliber ist ausdrücklich nicht erlaubt. 22. Optische oder elektronische Visierungen sind ausdrücklich nicht erlaubt. 23. Das Porten von Läufen und/oder Kompensatoren sind ausdrücklich nicht erlaubt. 24. Externe Modifikationen, wie Gewichte, oder Einrichtungen zur Kontrolle oder Reduzierung des Hoch-/Rückschlags sind ausdrücklich nicht erlaubt, außer in Bezug auf rückschlagdämpfende Schaftabschlüsse, die am hinteren Schaftende der Flinte angebracht werden. I-F - 84 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ 25. Andere ausdrücklich erlaubte Modifikationen: - Austausch offener Visierungen gegen eine andere offene Visierung. Diese werden als Zieleinrichtungen definiert, die sich keiner elektronischen Systeme oder Linsen bedienen. - Austausch von Sicherungshebeln. Beidseitige Sicherungen sind erlaubt. - Verlängerte Magazinrohre (unter Voraussetzung von Anm. 29). - Austauschläufe. - Austausch des Hahns. - Austausch des Verschlusslösehebels. - Vergrößerung und/oder Abrundung des Auswurffensters. - Vergrößerung und/oder Abrundung der Ladeöffnung. - Austausch von Vorderschaft und Hinterschaft. Hinterschäfte mit integriertem Pistolengriff sind zugelassen. - Checkern vom Rahmen, Schaft und Vorderschaft. - Kosmetische Verschönerungen, die keinen Wettbewerbsvorteil erbringen, wie Sondergriffe, Oberflächenveredelung etc. - Austausch der Druckplatte im Magazinrohr. 26. Interne Modifikationen zur Erhöhung von Präzision, Zuverlässigkeit und Funktion sind erlaubt, z.B. Austauschabzugsmechanismus. 27. Der maximale Innenabstand von Patronen oder Ausrüstung vom Körper des entspannt dastehenden Teilnehmers darf 50mm nicht überschreiten. Der Range Master hat Entscheidungsspielraum. 28. Zusätzliche Patronenschlaufen oder Clips, insbesondere Side Saddles (Aufschübe mit Patronenaufnahmen) können am Hinterschaft, Vorderschaft, Verschlusskasten oder Riemen angebracht werden (sofern dadurch die Sicherheit nicht beeinträchtigt wird). 29. Die maximale Munitionskapazität der Waffe ist begrenzt und die Waffe hat ihre Kapazität überschritten, sobald sie zu irgendeiner Zeit mit 10 Stück 70mm ( 2 ¾ inches) Patronen geladen werden kann. 30 Maximalkaliber 12/76 I-F - 85 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D5 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 Munition / Patronentypen Power Factor mindestens 520 Minimum Schrotgewicht nein Minimalkaliber 20 gauge / 20 bore Länge (s. Fußnote 14 unten) keine Beschränkung Nur Fabrikmunition nein, Eigenladungen sind erlaubt Bleischrot erlaubt, falls mit lokalen Umweltschutzbestimmungen vereinbar Wismutschrot erlaubt Tungsten(Wolfram)-basierte Schrote nur bei Papierzielen erlaubt, nicht bei Metallzielen Stahlschrot nur bei Papierzielen erlaubt, nicht bei Metallzielen panzerbrechend verboten Brandmunition verboten Leuchtspurmunition verboten Schrotbeutel/Pfropfen Ein Matchorganisator kann aus Umweltgründen nur abbaubare Schrotbeutel/Pfropfen zulassen, aber solch eine Anforderung muss vor dem Matchtermin bekannt gegeben werden 14. Es besteht keine Begrenzung bezüglich der Patronenlänge. Eine nominale Patronengröße wird in Fußnote 29 bei der Standard und Standard Manual Division nur angeführt, um eine Definition des Magazingröße zu ermöglichen. Das soll aber keineswegs Kriterien für die Länge von im Match einsetzbaren Patronen setzen. 16. Verschiedene Flinten-Munitionstypen können von Matchorganisatoren zur vorgeschriebenen Benutzung in bestimmten Parcours gefordert werden (z.B. beim Beschuss von Papier-/Pappzielen, oder spezielle Parcours nur für Slugs 17. Der Einsatz jeglicher Munitionstypen ist immer von den lokalen oder regionalen gesetzlichen Anforderungen abhängig, und der Einsatz von soliden Slugs sollte mit besonderer Sorgfalt behandelt werden. 18. Matchorganisatoren können den Einsatz von Buckshot auf bestimmte festgelegte Größen begrenzen oder auf eine Maximalzahl von Schroten pro Patrone, z.B. besonders dann, wenn Papier/Pappziele beschossen werden und das Abkleben dieser Scheiben bei bestimmten Buckshot-Typen unmöglich wird. Es sollte jedoch beachtet werden, dass es für Kaliber 20 und Kaliber 16 extrem schwierig ist, andere als 1 Buck, 2 Buck oder 3 Buck zu bekommen Ver. 12122004 I-F - 86 - I I-F I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ und diese mit zwischen 12 und 20 Schroten angeboten werden. Es ist daher zulässig, bei Kaliber 12, Kaliber 16 und Kaliber 20 bei Beschuss von Papierzielen besondere Kriterien bezüglich der Maximalzahl von Schroten pro Patrone anzulegen. Bei Kaliber 12 ist die empfohlene akzeptable Maximalgröße zum Beschuss von Papierzielen (um das Abkleben zu erleichtern) OO Buck mit 9 Schroten pro Patrone. 19. Der Match Director und/oder Range Master kann aus Sicherheitsgründen die zu benutzende Munition auf bestimmte Maximalschrotgrößen oder bestimmte Typen einschränken. Solche Anforderungen müssen aber immer vor dem Matchtermin bekannt gegeben werden. 20. Es gibt keine Bestimmung, die den Einsatz aller Patronentypen in einem einzelnen Match fordert. Vogelschrot Treffer mit Vogelschrot auf Papierscheiben zählen nicht zur Wertung Akzeptable Vogelschrot-Größen Bei Betrachtung von USA Vogelschrot-Größen als nominaler Richtlinie sind Vogelschrot-Größen von 4 bis 9 akzeptabel. Lokale Äquivalente zu diesen Größen sind auch akzeptabel, z.B. in UK Schrotgrößen 3 bis 9. Schrotdurchmesser von 3.3mm bis 2.0mm (.13 inches bis .08 inches) sind alle akzeptabel. Buckshot Akzeptable Buckshot-Größen (aber unter Beachtung obiger Fußnote) Amerika Patrone UK Inches Metrisch Übliche Schrotzahl pro Kaliber 12 nominal 000 Buck 00 Buck 0 Buck 1 Buck 2 Buck 3 Buck 4 Buck LG .36ins SG .32ins SpecSG .27ins .25ins SSG .24ins 9.1mm 6–8 .33ins 8.4mm 9 – 12 8.1mm 12 .30ins 7.6mm 12-16 6.9mm 18 6.4mm 20 6.1mm 27 Slug I-F - 87 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ Jede Art von Slug, die nicht im Widerspruch zu irgendeiner Regel dieses Regelbuches steht, ist akzeptabel. Dies unterliegt allerdings jeglichen rechtlichen lokalen Anforderungen. Es sollte bedacht werden, dass sich bei Kaliber 20 mit einem ein SlugGewicht von 5/8 Ounce der minimale Power Factor nicht erreichen lässt. Slugs mit ¾ Ounce Gewicht und 1600 fps sind erhältlich und erreichen den Factor. I-F - 88 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX E1 "J" Ladder for 16 Competitors I-F - 89 - Ver. 12122004 I I I-F Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Flinte _____________________________________________________________________________________ APPENDIX E2 "J" Ladder for 8 Competitors Winner 2nd 3rd 4th 5th 6th 7th 8th Winner of 16 Loser of 16 Loser of 14 Loser of 12 Winner of 15 Loser of 15 Winner of 13 Loser of 13 I-F - 90 - Ver. 12122004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ BDS Regeln für das IPSC-Büchsenschießen Ausgabe Juli 2004 Übersetzung der internationalen Regeln: Jürgen Tegge Anpassung an die deutschen waffenrechtlichen und sicherheitstechnischen Bestimmungen (kursiv): Friedrich Gepperth © 2003 International Practical Shooting Confederation / BDS e.V. Kennziffer Disziplin 8301 IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Selbstlader (siehe Appendix D1) 8302 IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Selbstlader (siehe Appendix D2) 8303 IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Repetierer (siehe Appendix D3) 8304 IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Repetierer (siehe Appendix D4) Zugang zum IPSC-Schießen Das IPSC-Schießen stellt an das Können eines Schützen und den sicheren Umgang mit einer Schusswaffe überdurchschnittliche Anforderungen. Daher verlangt der BDS von am IPSC-Schießen interessierten Schützen den Nachweis des individuellen Schießvermögens und der Regelkunde im Rahmen eines Sicherheits- und Regeltests. Weist das Mitglied die entsprechende Befähigung durch Bestehen dieses Tests nach, erhält es eine Bestätigung des Verbandes, die in den BDS Ausweis einzufügen ist. Diese Bestätigung ist Voraussetzung zur Teilnahme an IPSC-Wettbewerben im In- und Ausland. I-B - 1 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Kapitel 1 – Parcoursgestaltung Die folgenden allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Parcoursbauer als Gestalter des IPSC-Schießsports unterliegen 1.1 Allgemeine Prinzipien 1.1.1 Sicherheit - IPSC Wettbewerbe müssen unter vorschriftsmäßiger Berücksichtigung der Sicherheit gestaltet, aufgebaut und durchgeführt werden. 1.1.2 Qualität - Der Stellenwert einer IPSC Schießveranstaltung bemisst sich nach der Qualität der durch die Parcoursgestaltung verlangten Anforderung. Schießübungen müssen in erster Linie die Schießfertigkeiten eines Teilnehmers und nicht seine körperlichen Fähigkeiten testen. 1.1.3 Ausgewogenheit - Treffsicherheit, Kraft und Schnelligkeit sind gleichwertige Elemente des IPSC Schießens und werden durch die lateinischen Worte “Diligentia, Vis, Celeritas” (“DVC”) ausgedrückt. Eine gut ausgewogene Schießübung hängt vor allem von der Art der Anforderung ab, die der Parcours stellt. Bei Parcoursdesign und Durchführung von IPSC-Schießveranstaltungen müssen jedoch die vorgenannten drei Elemente gleichgewichtig berücksichtigt werden. 1.1.4 Abwechslung - IPSC-Schießanforderungen sollen abwechslungsreich sein. Während es nicht notwendig ist, für jeden Wettbewerb neue Übungen zu gestalten, darf trotzdem kein bestimmter Parcours so oft wiederholt werden, dass er zum definierten Maß für IPSC Schießfertigkeit wird. 1.1.5 Freistil - IPSC-Wettbewerbe sind „Freistil“. Den Teilnehmern muss es gestattet werden, den gestellten Anforderungen in einer Art “Freistil” zu begegnen und Ziele immer dann zu beschießen, “wie und wann sie sichtbar” werden. Schießübungen dürfen – ausgenommen der unten genannten Fälle - keine vorgeschriebenen Magazinwechsel, Schießpositionen oder Anschlagsarten vorschreiben. Jedoch kann ein Teilnehmer durch die Art der Parcoursgestaltung oder durch Errichtung von Schießrahmen oder anderen physischen Begrenzungen in bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten gezwungen werden. Freistil bedeutet nicht, dass durch den Aufbau der Übungen das Nachstellen bestimmter konkreter Schusswechselszenarien vorgenommen werden darf. Dies ist ausdrücklich verboten. 1.1.5.1 1.1.5.2 Level I und II-Matches müssen die Freistil- oder Schusszahlbestimmungen nicht strikt erfüllen. Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen vorgeschriebene Nachladevorgänge entI-B - 2 Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 1.1.5.3 halten und bestimmte Schießpositionen und Anschlagsarten vorgeben, jedoch dürfen Nachladevorgänge niemals in anderen Long Courses vorgeschrieben werden. Standardübungen und Classifier (Einstufungswettbewerbe) dürfen niemals vorschreiben, dass zum Schießen die schwache Schulter benutzt werden muss. 1.1.6 Schwierigkeitsgrade - IPSC-Schießwettbewerbe haben unterschiedliche Schwierigkeitsgrade. Keine Schießanforderung oder Zeitvorschrift kann als zu schwierig abgelehnt werden. Dies gilt nicht für die Anforderungen neben dem eigentlichen Schießen. Diese speziellen Anforderungen müssen dem Unterschied in Größe und Körperbau der Teilnehmer in fairer Weise Rechnung tragen. 1.1.7 Herausforderung - IPSC Gewehr-Wettbewerbe berücksichtigen die Schwierigkeit der Benutzung von Gewehren mit vollen Gebrauchsladungen, und es muss immer ein Mindestkaliber und ein Mindestimpuls eingehalten werden, der dieser Herausforderung Rechnung trägt. 1.1.8 Das oben unter 1.1.5 festgelegte Freistil-Gebot wird in Deutschland entsprechend der waffenrechtlichen Bestimmungen wie folgt eingeschränkt: Es ist verboten 1. im deutlich erkennbaren Laufen zu schießen, 2. ohne genaues Anvisieren des Ziels zu schießen (Deutschüsse) 3. Parcours so aufzubauen, dass a) das Schießen aus Deckungen erfolgt, b) nach der Abgabe des ersten Schusses Hindernisse überwunden werden, c) das schnelle Reagieren auf plötzlich und überraschend auftauchende, sich bewegende Ziele gefordert wird, d) Ziele aufgestellt werden, deren Verwendung und deren Position, bei beweglichen Zielen deren Auslösemechanismus und die Position ihres Erscheinens dem Teilnehmer nicht vor Absolvierung der Übung bekannt gegeben wurde Zuwiderhandlung gegen 1. und 2. führen beim erstenmal zu einer Verwarnung und im Wiederholungsfall zu einer Matchdisqualifikation des Wettbewerbers. Zuwiderhandlung gegen die Ziff. 3. führen zu einer Aberkennung der Matchsanktionierung und zu einer sechsmonatigen Sperre für den Verantwortlichen der Veranstaltung. Im Wiederholungsfall kann ein Verbandsausschluss verhängt werden. I-B - 3 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 1.2 Parcoursarten IPSC-Schießwettbewerbe können folgende Parcourstypen beinhalten: 1.2.1 Allgemeine Parcours: 1.2.1.1 "Short Courses" (Kurze Parcours) dürfen nicht mehr als 5 Schuss und nicht mehr als 2 Schießpositionen fordern. Wenn pro Papierscheibe 2 Treffer verlangt werden, erhöht sich die Schusszahl auf 10. 1.2.1.2 "Medium Courses" (Mittlere Parcours) dürfen nicht mehr als 10 Schuss und maximal 3 Schießpositionen fordern. Parcoursdesign und -aufbau dürfen es nicht zulassen, dass von irgendeinem Ort mehr als 5 Wertungsziele zu beschießen sind. Wenn aus einer einzigen Position mehr als 5 Wertungsziele zu beschießen sind, müssen die zusätzlichen Wertungsziele auch aus einer anderen Position beschießbar sein. Wenn 2 Treffer pro Papierscheibe verlangt werden, erhöht sich die Schusszahl auf 20. 1.2.1.3 "Long Courses" (Lange Parcours) dürfen nicht mehr als 20 Schuss fordern. Parcoursdesign und -aufbau dürfen nicht zulassen, dass es möglich ist, von einer einzelnen Schieß- oder Sichtposition mehr als 5 Wertungsziele zu beschießen. Wenn aus einer einzigen Position mehr als 5 Wertungsziele zu beschießen sind, müssen die zusätzlichen Wertungsziele auch aus einer anderen Position beschießbar sein. Wenn 2 Treffer pro Papierscheibe verlangt werden, erhöht sich die Schusszahl auf 40 1.2.1.4 Empfohlen ist für einen IPSC Wettbewerb ein Verhältnis von 3 Short Courses zu 2 Medium Courses zu 1 Long Course. 1.2.1.5 Das empfohlene Verhältnis bezüglich der Zielentfernungen ist bei einem Gewehr-Match: 30% aller Ziele sollen weniger als 60m (198.85 feet), 50% zwischen 60 und 150m (492.13 feet) und 20% zwischen 150 und 300m (984.25 feet) entfernt sein. 1.2.2 Spezialparcours: 1.2.2.1 Wenn 2 Treffer pro Papierscheibe gefordert werden, dürfen "Standardübungen" nicht mehr als 24 Schuss zur Absolvierung verlangen. Teilserien dürfen nicht mehr als 6 Schuss verlangen (12 Schuss für eine Teilserie mit I-B - 4 Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ vorgeschriebenem Nachladen). Die Benutzung der schwachen Schulter darf nicht vorgeschrieben werden. 1.2.2.2 Wenn 1 Treffer pro Papierscheibe gefordert wird, dürfen "Standardübungen" nicht mehr als 12 Schuss zur Absolvierung verlangen. Teilserien dürfen nicht mehr als 3 Schuss verlangen (6 Schuss für eine Teilserie mit vorgeschriebenem Nachladen). Die Benutzung der schwachen Schulter darf nicht vorgeschrieben werden. 1.2.2.3 "Classifiers" (Einstufungsübungen) – Parcours, die vom Regionaldirektoriat und/oder IPSC für Teilnehmer, die regionale und/oder internationale Einstufung anstreben möchten, ausgeschrieben werden. Classifier müssen unter Beachtung dieser Regeln aufgebaut und unter strikter Einhaltung der sie begleitenden Beschreibungen und Diagramme durchgeführt werden. Ergebnisse müssen der ausschreibenden Stelle im verlangten Format zugeleitet werden (mit den entsprechenden Gebühren, soweit diese fällig werden), damit sie anerkannt werden können 1.2.3 Ergänzungsparcours: 1.2.3.1 “Shoot-Off” darf nicht mehr als 6 Schuss zur Absolvierung bei Repetierer-Divisionen und 12 Schuss bei Semiauto-Divisionen verlangen. 1.3 IPSC Sanktionierung 1.3.1 Matchorganisatoren, die eine Sanktionierung durch die IPSC erreichen wollen, müssen sich an die allgemeinen Prinzipien der Parcoursgestaltung und des Parcoursaufbaus, ebenso wie an alle anderen IPSC- Regeln und Vorschriften halten. Schießübungen, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht sanktioniert und können nicht als “IPSC-sanktionierte Wettbewerbe” veröffentlicht oder angekündigt werden. 1.3.2 Der IPSC-Präsident, sein Beauftragter oder ein Vertreter des Weltverbandes können (in dieser Reihenfolge) einem Wettbewerb die Sanktionierung aberkennen. Dies kann immer dann geschehen, wenn seiner oder ihrer Meinung nach eine Schießveranstaltung dem Zweck oder dem Geist der Prinzipien der Parcoursgestaltung widerspricht oder eine der gültigen IPSC-Regeln bricht oder geeignet ist, den IPSC- Schießport in Misskredit zu bringen. I-B - 5 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 1.3.3 Anforderungen und Empfehlungen zur Level-Einstufung von IPSCSchießveranstaltungen sind im Appendix A1 geregelt. Kapitel 2 – Parcoursaufbau & -veränderung Die nachfolgenden allgemeinen Vorschriften des Parcoursaufbaus listen die Kriterien, die Verantwortlichkeiten und Beschränkungen auf, denen die Schießübungen in IPSC-Wettbewerben unterliegen. Parcoursbauer, die gastgebende Organisation und Offizielle sind an diese Vorschriften gebunden. 2.1 Allgemeine Vorschriften 2.1.1 Der Aufbau - Berücksichtigung der Sicherheit beim Entwurf, dem physischen Aufbau und den festgesetzten Anforderungen für alle Schießübungen liegen in der Verantwortung der gastgebenden Organisation und sind abhängig von der Zustimmung des Range Masters. Es müssen alle sinnvollen Anstrengungen unternommen werden, um eine Verletzung von Teilnehmern, Offiziellen oder Zuschauern während des Wettbewerbs zu vermeiden. Durch die Parcoursgestaltung sollen, wenn immer möglich, unabsichtlich unsichere Handlungen ausgeschlossen werden. Bei der Durchführung jeder Schießübung muss berücksichtigt werden, dass den die Teilnehmer beaufsichtigenden Offiziellen angemessener Zugriffsraum zu schaffen ist. 2.1.2 Sichere Schussrichtungen - Schießübungen müssen immer so entworfen und aufgebaut sein, dass sie die sichere Schussrichtung berücksichtigen. Eine sichere Konstruktion von Zielen und Scheibenrahmen und die Richtung eventueller Abpraller sind immer zu berücksichtigen. Größe und Eignung des Geschossfanges und der Seitensicherungen müssen im Rahmen des Aufbaus festgestellt werden. Falls durch bestimmte Anschlagsarten und/oder Zielpositionen die sichere Aufnahme des Geschosses im Geschossfang in Frage gestellt wird, so sind Anschlag und/oder Zielposition entsprechend zu ändern. 2.1.3 Mindestabstände beim Beschuss von Metallzielen - Wann immer bei einer Schießübung Metallziele Verwendung finden, müssen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass Teilnehmer und Offizielle während des Beschießens eine Mindestentfernung von 50 Metern (164.04 feet) zu ihnen einhalten. Wo möglich, soll das durch feste Barrieren sichergestellt werden. Falls die Annäherung an Metallziele durch Charge Lines (Annäherungsbegrenzungslinien) begrenzt werden soll, müssen diese wenigstens 55 Meter (180.45 feet) vor den Zielen angebracht werden , so dass der Teilnehmer bei unbeabsichtigtem Übertreten der Linie sich immer noch außerhalb der 50 Meter (164.04 feet) Mindestentfernung befindet. I-B - 6 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Mindestabstände beim Beschuss von Papierzielen und von zerbrechlichen Zielen – Der Beschuss von Zielen in einer Entfernung von unter 30m zum Schützen ist verboten. 2.1.4 Zielaufbau - Wenn ein Parcours so aufgebaut ist, dass er auch Ziele enthält, die nicht unmittelbar in Richtung Hauptkugelfang aufgestellt sind, haben die Veranstalter und Offiziellen die umliegenden Bereiche, zu denen Offizielle, Zuschauer und Teilnehmer Zugang haben, zu schützen oder den Zugang dazu einzuschränken. Jedem Teilnehmer muss es gestattet sein, die Wettbewerbsherausforderung in der von ihm selbst gewählten Weise zu bewältigen, und er darf nicht dadurch eingeschränkt werden, dass er zu unsicherer Handlungsweise gezwungen wird. Die Aufstellung der Ziele muss so erfolgen, dass ihr Beschießen „von wo und sobald sie sichtbar sind” den Teilnehmer nicht zur Verletzung der Sicherheitswinkel verleitet. 2.1.5 Beschaffenheit der Schießbahnsohle - Wenn möglich, muss die Schießbahnsohle vor der Veranstaltung so hergerichtet sein, und während der Veranstaltung von Behinderungen angemessen frei gehalten werden, dass die Sicherheit für Teilnehmer und Offizielle gewährleistet ist. Dabei sollte der Einfluss von ungünstigen Witterungsbedingungen und Veränderungen als Resultat der Benutzung durch die Teilnehmer berücksichtigt werden. Rangefunktionäre können jederzeit Sand oder anderes Material aus Sicherheitsgründen auf eine beeinträchtigte Schießbahnsohle auftragen. Gegen solche Restaurierungsmaßnahmen ist kein Teilnehmerprotest zulässig. 2.1.6 Hindernisse - Bei einer Schießübung verwendete natürliche oder künstliche Hindernisse sollen den Unterschieden der Teilnehmer hinsichtlich Größe und Körperbau in fairer Weise Rechnung tragen und sollen so beschaffen sein und eingesetzt werden, dass die Sicherheit aller Wettbewerber, der Offiziellen und der Zuschauer gewährleistet ist. 2.1.7 Gemeinsame Feuerlinie - Schießübungen, bei denen mehrere Teilnehmer gleichzeitig von einer gemeinsamen Feuerlinie schießen müssen (z.B. Standardübungen, Shoot-Off), müssen freien Abstand von mindestens 3 Metern (9.84 feet) zwischen den einzelnen Wettbewerbern vorsehen. 2.1.8 Aufstellung der Ziele - Bei der Aufstellung von Papierscheiben ist zur Vermeidung von “Durchschüssen” Sorgfalt geboten. 2.1.8.1 Die Position von Scheiben soll zum Scheibenwechsel auf den Scheibenständern eindeutig markiert werden und Scheibenständer sollen entweder unverrückbar verankert oder ihre Position auf der Schießbahn eindeutig gekennzeichnet werden um ihre gleichbleibende Position während des gesamten I-B - 7 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Wettbewerbs sicherzustellen. Zudem sollen vor Wettbewerbsbeginn die einzelnen Scheibenarten auf den Scheibenrahmen oder -ständern markiert und bezeichnet werden, um sicherzustellen, dass Wertungsscheiben nach Wettbewerbsbeginn nicht mit Strafscheiben vertauscht werden. 2.1.8.2 Wenn Papier- und Metallziele in unmittelbarer Nähe zueinander eingesetzt werden, muss darauf geachtet werden, das Risiko von Splittereinwirkung von den Metallscheiben auf die Papierscheiben zu minimieren. 2.1.8.3 Wenn bei einer Schießübung IPSC Popper verwendet werden, so sollte dafür Sorge getragen werden, dass der Aufstellungsort und -untergrund so vorbereitet ist, dass er einen gleichmäßigen Betrieb während des Wettkampfs gewährleistet 2.1.8.4 Statische Papierziele dürfen in keinem größeren Winkel als 90 Grad zur Senkrechten am Scheibenträger angebracht werden. 2.1.9 Jegliches Betreten der Seitenwälle ist allen Personen zu jeder Zeit untersagt, außer wenn der Zugang zu ihnen von einem Range Officer ausdrücklich gestattet wird (s. Regel 10.6.1). 2.2 Parcoursaufbaukriterien Beim Aufbau einer Schießübung kann eine Vielzahl physischer Barrieren benutzt werden, um die Bewegungsmöglichkeiten des Wettbewerbers einzuschränken und zusätzliche Anforderungen an ihn zu stellen. Solche sind: 2.2.1 Charge Lines und Fault Lines (Annäherungsbegrenzungslinien und Seitenbegrenzungslinien) und Schießboxen - Vorzugsweise soll der Teilnehmer in seinen Bewegungsmöglichkeiten durch konkrete Barrieren beschränkt werden. Der Einsatz von Charge und Fault Lines und Schießboxen ist aber erlaubt. Charge Lines und Fault Lines und Schießboxen sollten aus hölzernen Dachlatten oder ähnlichen geeigneten Materialien bestehen und mindestens 2 cm (0.79 inches) über die Bodenoberfläche herausragen. Dies verschafft den Teilnehmern einen Anhalt, der gut fühl- und sichtbar ist und so ein unabsichtliches Übertreten der Linie verhindert. Charge Lines und Fault Lines und Schießboxen müssen eine ortsfeste Verankerung haben, um sicherzustellen, dass sie während des Wettkampfs für alle Teilnehmer gleich sind. Schießboxen können benutzt werden, um einem Teilnehmer dazu zu zwingen, ein bestimmtes Ziel von einer spezifischen Stelle aus zu beschießen.. 2.2.1.1 Charge Lines werden benutzt, um eine unvernünftige Bewegung des Wettbewerbers in Richtung auf oder weg von den Zielen einzuschränken. I-B - 8 Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 2.2.1.2 Fault Lines werden benutzt, um den Wettbewerber dazu zu zwingen, Ziele aus einer bestimmten Position hinter physischen Barrieren zu beschießen. Sie können in jedem Winkel rückwärts von den Barrieren wegführend angebracht werden. Fault Lines sollten mindestens 1 Meter (3.28 feet) lang sein und gelten, falls in der Parcoursbeschreibung nichts Abweichendes bestimmt wird, als nach hinten unendlich lang. 2.2.2 ( nicht anwendbar) 2.2.3 Barrieren – Barrieren sollten folgendermaßen konstruiert sein: 2.2.3.1 Sie müssen hoch und fest genug sein, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen. Dieser besteht alleine darin, dass der Schütze nicht aus einer Position alle Ziele eines Parcours im stehenden Anschlag beschießen kann. Einziger Zweck der Barrieren entsprechend 2.2.3.3.1 und 2.2.3.3.2 ist es, dass der Schütze auf natürliche Weise und durch eigenes Erkennen gezwungen wird - in unterschiedlichen Anschlagsarten (stehend, kniend und liegend) zu schießen und - sich über den Parcours zu bewegen. Daneben soll durch die Positionierung der Barrieren auf der Schießbahn erreicht werden, dass auch bei einer sehr schnellen Absolvierung des Parcours das Schießen im deutlich erkennbaren Laufen nicht möglich ist. Hierzu ist insbesondere auch die Begrenzung des Schusswinkels auf die Ziele durch den Einsatz von Schießöffnungen in den Sichtblenden und die Verwendung von Strafscheiben notwendig und sinnvoll. Jedoch soll besonders die Verwendung von Sichtblenden nur in einem für das korrekte, sichere und eindeutige Absolvieren unbedingt notwendigen Umfang geschehen. Vor allem ist jeder Parcoursaufbau darauf zu überprüfen, ob es möglich ist, durch den Einsatz von Charge- und Faultlines auf Sichtblenden zu verzichten, um dem Eindruck von Einhausungen von Zielen entgegenzuwirken. 2.2.3.2 An den unteren seitlichen Ecken sollten auf dem Boden in rückwärtiger Richtung Fault Lines angebracht werden. 2.2.3.3 Sie dürfen nicht den Anschein von Deckungen erwecken. Dies wird dadurch erreicht, dass nur zwei Arten von Barrieren zulässig sind: 2.2.3.3.1 Pfosten bzw. Schießrahmen aus Kanthölzern mit einer Mindeststärke von 6x6cm. Die Holzrahmen dürfen höchstens mit weiß-rotem Plastikband gegen ein Durchlaufen gesperrt sein. 2.2.3.3.2 Sichtblenden aus Holzrahmen aus Konter- oder Dachlatten, die bis auf eventuelle Schießöffnungen vollständig mit hochtransparentem Material (durchsichtiges SchattieI-B - 9 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ rungsgewebe mit folgenden technischen Spezifikationen: z.B. grünes Polyethylengewebe mit einer Maschenweite von mindestens 5x5mm vergleichbar der Schattiermatte Nr.9021 der Firma Wunderlich) gefüllt sind. Bei diesen Holzrahmen gilt Punkt 2.2.3.2. ausdrücklich nicht. Fault Lines dürfen sich nicht an die unteren seitlichen Ecken anschließen. Sie müssen sich mindestens 0,5m seitlich neben diesen Sichtblenden befinden, so dass nicht der Eindruck des Schießens aus Deckungen erfolgen kann. Charge Lines können sich unmittelbar an die unteren seitlichen Ecken anschließen, da sie ein Hervortreten eines Schützen hinter einer Sichtblende nicht behindern und somit den Anschein des Schießen aus Deckungen nicht hervorrufen können. 2.2.3.4 In den Sichtblenden nach 2.2.3.3.2 dürfen sich nur einfache Schießöffnungen befinden. Es sind keine zu öffnende Türen zulässig. Ebenso unzulässig ist, dass sich in Schießöffnungen zu öffnende Fenster oder Klappen befinden. 2.2.3.5 Das Schießen von beweglichen Plattformen, Wippen und ähnlichem ist unzulässig. Während der Schussabgabe muss der Schütze immer einen festen Stand einnehmen können. 2.2.4 (nicht anwendbar) 2.2.5 Die Verwendung von Tunnel, auch von Cooper Tunnel ist verboten 2.3 Veränderungen des Parcoursaufbaus 2.3.1 Unter Voraussetzung der vorherigen Zustimmung durch den Range Master können Matchoffizielle den Aufbau oder den Parcoursablauf aus Sicherheitsgründen abändern. Derartige physische Veränderungen oder Erweiterungen eines veröffentlichten Parcours sollten jeweils vor Beginn der Übung abgeschlossen sein. 2.3.2 Alle Teilnehmer müssen über solche Veränderungen sobald wie möglich informiert werden. Zumindest müssen sie vom Verantwortlichen dieses Parcours mündlich auf dem Stand als Teil des Parcoursbriefings darüber informiert werden. 2.3.3 Wenn der Range Master einer solchen Änderung nach Wettbewerbsbeginn zustimmt, muss er entweder 2.3.3.1 erlauben, die Schießübung mit den Veränderungen fortzusetzen, welche dann nur die Wettbewerber betreffen, die den Parcours noch nicht absolviert haben. Wenn die Veränderung durch Handlungen eines Wettbewerbers verursacht wurden, so I-B - 10 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ soll dieser Wettbewerber den Parcours in der veränderten Form wiederholen, oder 2.3.3.2 wenn möglich von allen Teilnehmern verlangen, den Parcours in der veränderten Form - bei Streichung der bisherigen Ergebnisse - noch einmal zu absolvieren. 2.3.3.3 Ein Wettbewerber, der bei Aufforderung durch einen Range Officer - bei dieser oder einer anderen Bestimmung des Regelwerks - es ablehnt, ein Re-Shoot zu absolvieren, erhält eine Nullwertung für diese Übung unter Nichtbeachtung jeglicher vorheriger Ergebnisse. 2.3.4 Falls der Range Master (in Absprache mit dem Match Director) entscheidet, dass die Veränderung des Aufbaus oder des Ablaufs des Parcours zu einer Beeinträchtigung der Chancengleichheit führt und es unmöglich ist, dass alle Teilnehmer den Parcours in der veränderten Form absolvieren, oder falls der Parcours undurchführbar wird, so ist der Parcours von dem Wettbewerb zu streichen. In diesem Fall sind alle Wertungsblätter der Teilnehmer dieses Parcours aus dem Wettbewerb zu nehmen. 2.3.5 Bei schlechtem Wetter kann der Range Master anordnen, dass die Papierziele mit transparenten Plastikhüllen und/oder Schutzdächern versehen werden. Gegen diese Anordnung ist kein Teilnehmerprotest zulässig (s. Regel 6.6.1). Die genannten Schutzmaßnahmen müssen bei allen betroffenen Zielen zur selben Zeit angebracht werden und für die selbe Zeit angebracht bleiben, bis die Anordnung durch den Range Master widerrufen wird. 2.4 Sicherheitszonen Der Veranstalter ist für Aufbau und Lage einer ausreichenden Anzahl von Sicherheitszonen für den Wettbewerb verantwortlich. Sie sollen günstig gelegen und durch Schilder leicht erkennbar sein. In Sicherheitszonen sollte sich ein Tisch befinden und die sichere Richtung und deren Begrenzung klar erkenntlich sein. Sicherheitszonen sollten auch ein oder mehrere geeignete Gewehrständer enthalten, wie sie für alle IPSC-Disziplinen vorgesehen sind, insbesondere während eines Turniers. 2.4.1 Den Wettbewerbern ist die Benutzung der Sicherheitszonen in nachstehender Weise gestattet, vorausgesetzt, sie bleiben innerhalb der Begrenzungen und die Waffe zeigt in eine sichere Richtung. Verstöße dagegen werden mit Match-Disqualifikation geahndet (s. 10.5.1 und 10.5.12) 2.4.1.1 zum Ein- und Auspacken sowie Holstern ungeladener Schusswaffen, 2.4.1.2 für Anschlag- und Ziehübungen, dem Leerabschlagen und dem Wiederholstern ungeladener Schusswaffen. I-B - 11 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 2.4.1.3 zum Üben von Magazinwechseln bei Verwendung leerer Magazine und/oder zum Repetieren des Waffenverschlusses 2.4.1.4 zur Durchführung der Inspektion, der Zerlegung, der Reinigung, der Reparatur und der Wartung von Schusswaffen, deren Bestandteilen oder anderen Zubehörs 2.4.2 Unter keinen Umständen darf in der Sicherheitszone mit Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Snap Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), geladenen Magazinen, geladenen Speedloadern oder scharfen Patronen hantiert werden (siehe Abschnitt 10.5.12). 2.5 Ausstellungs- und Verkaufsbereiche 2.5.1 Aussteller (d.h. Einzelpersonen, Firmen und andere Institutionen, die Waren bei IPSC-Veranstaltungen ausstellen oder zum Verkauf anbieten) sind alleinverantwortlich für den sicheren Umgang und die Sicherheit ihrer Produkte, und sie haben dafür zu sorgen, dass sie in einer Weise ausgestellt werden, die niemand gefährdet. Es wird geraten, komplette Waffen vor Ausstellung zu deaktivieren. 2.5.2 Der Range Master (in Abstimmung mit dem Match Director) muss den Ausstellungs- und Verkaufsbereich klar abgrenzen, und er darf entsprechende "Handlungsauflagen" erlassen, für deren Befolgung die ausstellenden Händler bezüglich ihrer Waren verantwortlich sind. 2.5.3 Matchteilnehmer dürfen ungeladene Ausstellungswaffen handhaben, sofern sie sich vollständig innerhalb des Ausstellungsbereiches befinden und unter der Voraussetzung, dass die Waffenmündung niemals während der Handhabung auf eine Person gerichtet ist. Kapitel 3 - Parcoursinformation 3.1. Allgemeine Bestimmungen Der Wettbewerber ist in jedem Fall verantwortlich für die sichere Erfüllung der Parcoursanforderungen, jedoch kann dies vernünftigerweise nur nach Verlesung der schriftlichen Parcoursbeschreibung erwartet werden, die die Anforderungen an den Wettbewerber diesem angemessen erklärt. Parcoursinformationen können grob in die folgenden Arten eingeteilt werden: I-B - 12 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 3.1.1. Veröffentlichte Parcours – Registrierte Teilnehmer und/oder ihr Regionaldirektorat müssen die gleichen Details der Schießübungen innerhalb der gleichen Benachrichtigungsfrist vor dem festgesetzten Veranstaltungsdatum erhalten. Diese Information kann wahlweise in schriftlicher oder elektronischer Form, oder auch durch Verweis auf eine Website verfügbar gemacht werden (s. auch Abschnitt 2.3) 3.1.2. Nichtveröffentlichte Parcours - Ebenso wie unter 3.1.1 mit Ausnahme der Tatsache, dass die Details der Schießübungen nicht vor der Veranstaltung bekannt gegeben werden. Die Parcoursanweisungen werden in der schriftlichen Parcoursbeschreibung (Briefing) bekannt gegeben. 3.2 Schriftliche Parcoursbeschreibungen (Briefings) 3.2.1 Vor Beginn der Veranstaltung muss eine vom Range Master abgenommene schriftliche Parcoursbeschreibung bei jeder Schießübung ausgehängt werden. Dieser Parcoursbeschreibung wird Vorrang vor allen Informationen über den Parcours eingeräumt, die vor dem Wettbewerb veröffentlicht oder den Teilnehmern in irgendeiner Form mitgeteilt wurden, und sie muss die nachfolgenden Mindestinformationen liefern: Wertungsmethode Ziele (Art, Anzahl und Position) Minimale Schusszahl Der Zustand des Gewehrs beim Start Startposition Beginn der Zeitnahme: akustisches oder optisches Signal Ablauf 3.2.2 Der zuständige Rangefunktionär muss die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Squad Wort für Wort vorlesen. I-B - 13 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 3.2.3 Dem Range Master ist es jederzeit erlaubt, eine schriftliche Parcoursbeschreibung aus Gründen der Klarheit, der inneren Stimmigkeit und der Sicherheit abzuändern (siehe Abschnitt 2.3). 3.2.4 Nachdem die Parcoursbeschreibung verlesen wurde und alle sich daraus ergebenen Fragen beantwortet sind, muss den Teilnehmern Gelegenheit zu einer ordentlichen Inspektion ("Walkthrough") des Parcours gegeben werden. Die Dauer dieser Inspektion muss vom Range Officer vorgegeben werden und sollte für alle Teilnehmer gleich sein. Falls der Parcours bewegliche Ziele oder ähnliche Dinge enthält, sollten diese für alle Teilnehmer sichtbar und für die jeweils gleiche Zeit und Häufigkeit demonstriert werden. 3.3 Örtliche, regionale und nationale Regeln 3.3.1 Für IPSC-Gewehrveranstaltungen gelten die für diese Disziplin anwendbaren Regeln. Veranstalter dürfen keine abweichenden örtlichen Regeln anwenden, außer um (abweichende) Rechtsvorschriften oder sie betreffende Rechtssprechung einzuhalten. Jegliche selbst gewählte Regeln, die diesem Regelwerk nicht entsprechen, dürfen bei IPSCMatches nicht ohne die ausdrückliche Zustimmung des Regionaldirektorats und des IPSC Executive Councils Anwendung finden. Kapitel 4 - Standeinrichtung (Range Equipment) 4.1 Ziele - Allgemeine Prinzipien 4.1.1 Nur von der IPSC General Assembly genehmigte Ziele, die vollständig den Spezifikationen der Anhänge B und C entsprechen, sowie zerbrechliche Ziele (s. Regel 4.4.1) dürfen bei IPSC Gewehrwettbewerben Verwendung finden (s. Abschnitt 9.4). 4.1.2 Wertungsziele müssen bei allen IPSC Gewehrwettbewerben einfarbig und wie im folgenden beschrieben sein: 4.1.2.1 Der Wertungsbereich von Papierwertungsscheiben muss typisch kartonfarben oder weiß sein 4.1.2.2 Die gesamte Frontseite von Metallwertungszielen muss einfarbig, vorzugsweise weiß, gestrichen oder ohne Anstrich sein. 4.1.3 Strafziele müssen deutlich markiert oder einfarbig in einer von der Farbe der Wertungsziele unterschiedlichen Farbe sein 4.1.4 In einer Schießübung verwendete Ziele können durch eine harte Abdeckung ganz oder teilweise verdeckt werden und zwar in folgender Weise: I-B - 14 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 4.1.4.1 Eine Abdeckung, die gedacht ist, ein Ziel ganz oder teilweise zu verbergen, soll als “feste” (Hard Cover) Abdeckung gelten. Wann immer es möglich ist, soll eine solche “feste” Abdeckung nicht simuliert werden, sondern tatsächlich aus undurchdringlichem Material bestehen. 4.1.4.2 Eine Abdeckung, die nur angebracht wird, um den Blick auf das Ziel zu verdecken, soll als "weiche" Abdeckung (Soft Cover) gelten. Schüsse durch diese "weiche" Abdeckung, die ein Wertungsziel treffen, zählen als Treffer. Schüsse durch diese "weiche" Abdeckung, die eine Strafscheibe treffen, ergeben Strafpunkte. Alle Wertungszonen einer Scheibe, die durch eine weiche Abdeckung abgedeckt ist, müssen voll intakt bleiben. 4.1.5 Das Aufteilen eines einzelnen intakten Zieles mittels Abdeckband, Farbe o.ä., damit dieses zwei oder mehrere Ziele darstellt, ist unzulässig. 4.2 Zugelassene IPSC-Gewehrscheiben - Papier 4.2.1 Es gibt drei Arten von Papierscheiben zur Verwendung in IPSC Büchsenmatches (siehe Appendix B). Die IPSC A3/B-Scheibe und die IPSC A4/A-Scheibe sowie die IPSC Classic Scheibe dürfen innerhalb einer Übung (Stage) eingesetzt werden. 4.2.2 Auf den Papierscheiben müssen die Wertungs- und Scheibenbegrenzungslinien deutlich angebracht sein. Jedoch sollten diese Wertungsund Scheibenbegrenzungslinien jenseits einer Distanz von 10m (32.81 feet) nicht mehr sichtbar sein. 4.2.2.1 Die Frontseite von Papierstrafscheiben muss eine deutlich erkennbare Scheibenbegrenzungslinie (non-scoring border) aufweisen. Falls es auf der Scheibe keine Prägung gibt, muss der Range Master dafür sorgen, dass die betroffenen Ziele mit einer gezeichneten oder geklebten Nichtwertungslinie versehen werden. 4.2.3 Es darf niemals vorgesehen sein, dass auf Papierscheiben mehr als 12 Treffer vor der Auswertung und dem Abkleben abzugeben sind. 4.2.4 Wenn die Wertungszone einer Papierscheibe teilweise verdeckt sein soll, müssen die Parcoursgestalter “feste” Abdeckung (Hard Cover) in der folgenden Weise simulieren: 4.2.4.1 Durch tatsächliches Abdecken eines Teils der Scheibe (s. Regel 4.1.4.1) 4.2.4.2 Durch das konkrete Abschneiden von Scheibenteilen, wobei der abgeschnittene Teil dann als durch “feste” Abdeckung verborgen gilt. Solche Scheiben müssen mit einer (non-scoring) Begrenzungslinie versehen werden, die sich über die gesamte I-B - 15 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Länge der angeschnittenen Wertungszone erstreckt. (s. Regel 4.2.2) 4.2.4.3 Durch das Einfärben oder Abkleben eines Teils der Scheibe in einer einheitlichen und optisch kontrastierenden Farbe, um so die “feste” Abdeckung zu simulieren. 4.2.4.4 Eine “feste” Abdeckung darf die höchste Wertungszone einer teilweise verdeckten Papierscheibe nicht vollständig verdecken. 4.3 Zugelassene IPSC-Gewehrziele - Metall 4.3.1 Die bei IPSC-Gewehrwettbewerben zugelassenen Metallziele sind alle Metallziele, die eine adäquate Methode zur Feststellung von Treffern und Misses außer durch Umfallen bieten (selbstanzeigende Treffer). Das Werten von Metallzielen nach Gehör ist unzulässig. IPSC Popper, die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft konstruiert sind. 4.3.1.1 IPSC Classic Popper, die laut Appendix C kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele,die Kraft (Power Factor) berücksichtigen. 4.3.1.2 IPSC Classic Mini Popper, die wie im Appendix C dargestellt kalibriert werden müssen, sind zugelassene Metallziele, die zur Berücksichtigung der Kraft (Power Factor) konstruiert sind. Sie sollen normale IPSC Classic Popper, die auf größerer Entfernung stehen, simulieren. 4.3.1.3 Empfohlen ist die Benutzung von nach vorne fallenden Poppern. 4.3.1.4 Verschiedene Größen von Metall-Platten (siehe Appendix C3) können verwendet werden. 4.3.1.5 Wertungsmetallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer umfallen oder umkippen. Metallziele, die sich seitlich wegdrehen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau oder einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt, werden als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel 4.6.1). 4.3.1.6 (nicht anwendbar) 4.3.1.7 Strafmetallziele sollen beim Beschuss zur Wertung immer umfallen oder umkippen. Strafmetallziele, die sich seitlich wegdrehen, oder bei denen der Range Officer das Fallen oder Umkippen auf einen Schuss auf den die Platten tragenden Aufbau oder einen anderen nicht regelgerechten Treffer zurückführt, werden als Versagen der Standtechnik behandelt (s. Regel 4.6.1). I-B - 16 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 4.4 Zerbrechliche Ziele 4.4.1 Zerbrechliche Ziele, wie etwa Tontauben, können in IPSCGewehrmatches eingesetzt werden. 4.4.1.1. Zerbrechliche Ziele müssen zur Wertung so zerbrechen, dass ein Stück fehlt oder sich vom Originalziel ablöst. 4.5 Veränderung von Standausrüstung oder Schießbahnsohle 4.5.1 Ein Teilnehmer darf die Schießbahnsohle, natürliches Blattwerk, Konstruktionen, Standaufbauten oder jegliche Standtechnik (einschließlich der Ziele, Scheibenträger und Scheibenaktivatoren) zu keiner Zeit verändern. Verstöße dagegen können - nach Ermessen des Range Officers - mit einem Ablauffehler pro Vorkommnis geahndet werden. 4.5.2 Der Teilnehmer kann verlangen, dass die Funktionäre Korrekturen vornehmen, die zur Erhaltung von gleichen Bedingungen bezüglich der Bodenbeschaffenheit, der Scheibenaufstellung und/oder anderer Kriterien geeignet sind. Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsbefugnis bezüglich aller solcher Forderungen. 4.6 Versagen der Standtechnik und anderes 4.6.1 Die Standtechnik muss an alle Teilnehmer faire und gleiche Anforderungen stellen. Z.B. gehören zum Versagen der Standtechnik: das Verschieben von Papierscheiben, die vorzeitige Auslösung von Metallzielen, Störungen mechanisch oder elektrisch betriebener Vorrichtungen und Versagen bei den Aufbauten, wie Durchgängen, Öffnungen und Barrieren. 4.6.2 Ein Teilnehmer, der die Schießübung nicht absolvieren kann, weil die Standtechnik versagt oder weil ein Metallziel oder bewegliches Ziel vor Beginn seines Durchgangs nicht aufgestellt war, muss zwingend, nach Reparatur der fehlerhaften Aufbauten, den Parcours erneut schießen. 4.6.3 Chronisches Versagen der Technik bei einer Schießübung kann zu einer Streichung dieses Parcours aus der Matchwertung führen (s. Regel 2.3.4). I-B - 17 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Kapitel 5 – Die Ausrüstung des Teilnehmers 5.1 Gewehre 5.1.1 Gewehre werden in Divisions getrennt und definiert (s. Appendix D). 5.1.2 Es gibt kein Minimalkaliber für Gewehre in IPSC-Wettbewerben. 5.1.3 Visierungen – Die IPSC unterscheidet folgende Visierungen: 5.1.3.1 "Offene Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die sich keiner Elektronik- oder Linsensysteme bedienen 5.1.3.2 "Optische/elektronische Visierungen" sind Zieleinrichtungen, die Elektronik- oder Linsensysteme beinhalten 5.1.3.3 Der Range Master hat die abschließende Entscheidungsgewalt bezüglich der Einstufung einer bestimmten Visierung, die innerhalb einer IPSC-Veranstaltung benutzt wird und/oder ihrer Regelkonformität einschließlich der Divisions im Appendix D. 5.1.4 Außer, wenn von einer Division gefordert (siehe Appendices), gibt es keine Beschränkungen hinsichtlich des Abzugsgewichtes eines Gewehrs. In jedem Fall muss die Abzugsvorrichtung aber sicher sein und wie vom Hersteller vorgesehen funktionieren. 5.1.5 Abzüge und/oder Abzugschuhe (Trigger Shoes), die über die Breite des Abzugsbügels hinausragen, sind ausdrücklich verboten. Jedoch können Gewehre, die mit "Winterabzügen/-abzugsbügeln" ausgestattet sind, in diesem Modus benutzt werden, vorausgesetzt, das diese Ausstattung als Teil dieses Gewehrs designed, hergestellt und geliefert wurde, und nur, wenn das jeweilige Klima oder Wetterkonditionen ihre Benutzung erfordern. 5.1.6 Gewehre müssen funktionsfähig und sicher sein. Range Officer haben jederzeit das Recht, eine sicherheitsbedingte Überprüfung der Waffe oder der damit im Zusammenhang stehenden Ausrüstung des Teilnehmers zu verlangen. Jedes Gewehr oder anderer Gegenstand, der als nicht funktionsfähig oder unsicher eingestuft wird, muss aus dem Wettbewerb genommen werden bis eine Reparatur zur Zufriedenheit des Range Masters erfolgt ist. 5.1.7 Teilnehmer müssen bei einer Veranstaltung für alle Schießübungen das gleiche Gewehr und Visierung verwenden. Falls jedoch während des Wettbewerbs das Gewehr und/oder die Visierung funktionsunfähig oder unsicher wird, kann um die Erlaubnis des Range Masters gebeten werden, eine Austauschwaffe und/oder Visierung zu verwenden, vorausgesetzt: 5.1.7.1 die Austauschwaffe erfüllt die Voraussetzungen der deklarierten Division, I-B - 18 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 5.1.7.2 durch die Benutzung der Austauschwaffe erlangt der Teilnehmer keinen Wettbewerbsvorteil, 5.1.7.3 die Munition des Teilnehmers erreicht aus der Austauschwaffe bei Benutzung des offiziellen Matchchronographen den Mindestfaktor (s. Regel 5.6.3.9). 5.1.8 Ein Teilnehmer, der sein Gewehr während eines Wettkampfes ohne vorherige Zustimmung durch den Range Master ersetzt oder wesentlich verändert, unterliegt den Bestimmungen von Abschnitt 10.6 . 5.1.9 Ein Wettbewerber darf niemals mehr als ein Gewehr bei einem Parcours gleichzeitig einsetzen oder mit sich führen (s. Regel 10.5.7). 5.1.10 Gewehre müssen mit einem Schaft versehen sein, der ihr Abfeuern aus dem Schulteranschlag ermöglicht. 5.1.11 Gewehre, die nur „Feuerstöße“ und/oder vollautomatisches Feuer ermöglichen (d.h., dass mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen des Abzugs abgegeben werden kann), sind verboten. 5.2 Tragen, Aufbewahrung und Teilnehmerausrüstung 5.2.1 Trageweise und Aufbewahrung – Außer innerhalb der Abgrenzungen einer Sicherheitszone oder während der unmittelbaren Aufsicht und unter Kommando eines Range Officers müssen die Teilnehmer ihr Gewehr entladen in einer der folgenden Zustände tragen. Nach Ermessen des Range Officers kann Nichtbefolgen zu einer Verwarnung führen, oder die Bestimmungen der Regel 10.5.1 eintreten lassen. 5.2.1.1 über die Schulter gehängt, wobei das Gewehr im Wesentlichen vertikal ist und mit offenem Verschluss, oder geschlossen mit eingesetzter Sicherheitsfahne, oder 5.2.1.2 getragen/geschultert, wobei das Gewehr im Wesentlichen vertikal ist. Der Verschluss muss offen bleiben oder mit eingesetzter Sicherheitsfahne geschlossen. Der Match Director kann bestimmen, ob das Gewehr "vertikal, Mündung nach oben" oder "vertikal, Mündung nach unten" getragen werden muss, vorausgesetzt, das wird allen Teilnehmern in angemessener Weise mitgeteilt, oder 5.2.1.3 in Ständern oder in anderer Weise abgestellt, mit der Mündung in eine vom Range Officer vorgegebene Richtung zeigend. Der Verschluss muss offen bleiben oder geschlossen mit eingesetzter Sicherheitsfahne. Matchorganisatoren sind gehalten, für die jeweilige Teilnehmerzahl ausreichende Abstellmöglichkeiten zu I-B - 19 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ schaffen, die leicht von den Ständen erreicht werden können, oder 5.2.1.4 in einer Hülle oder Koffer (vorzugsweise vertikal getragen). 5.2.1.5 Teilnehmer müssen jederzeit, wenn die Waffe nicht benutzt wird, eine Patronenlager-Sicherheitsfahne, oder eine bezogen auf die Waffe extern deutlich sichtbare Einrichtung verwenden (außer bei Durchführung der unter Regel 2.4.1 erlaubten Aktivitäten). 5.2.1.6 Unter keinen Umständen, außer unter Aufsicht von und als Folge eines direkten Kommandos eines Range Officers, darf das Gewehr geladen werden (s. Regel 10.5.13) oder darf ein leeres abnehmbares Magazin eingeführt werden, mit der Ausnahme, dass der Teilnehmer Einführung und Entnahme eines leeren abnehmbaren Magazins üben darf, während er sich in einer Sicherheitszone befindet. 5.2.1.7 Im Rahmen der Bestimmungen von Regel 5.2.1 darf sich keine Munition jedweder Art an der Waffe oder in Clips oder Schlaufen an der Waffe oder an einem an der Waffe angebrachten Riemen befinden, außer unter Aufsicht und unter direktem Befehl eines Range Officers. 5.2.2 (nicht anwendbar) 5.2.3 (nicht anwendbar 5.2.4 Munition, und Speedloader müssen am Teilnehmer in speziell für diesen Zweck bestimmten sicheren Beuteln, Taschen, Schlaufen, Clips oder geeigneten Haltevorrichtungen getragen werden, sofern die Übungsbeschreibung nicht etwas anderes vorsieht. Schlaufen oder Clips, die am Gewehrschaft, Vorderschaft oder Systemkasten, oder an einem an der Flinte befestigten Riemen befestigt sind, um einzelne Patrone zu halten, sind ausdrücklich erlaubt. 5.3 Akzeptable Bekleidung 5.3.1 Das Tragen von Tarnkleidung (Camouflage) oder anderer ähnlicher militärischer oder Polizeikleidungsteile ist verboten. Als Ausnahme gelten Teilnehmer, die aktiven Militär- oder Polizeidienst leisten. Dem Match Director steht die abschließende Entscheidung darüber zu, welche Kleidungsstücke Teilnehmer tragen dürfen. 5.4 Augen- und Gehörschutz 5.4.1 Alle Teilnehmer sind darauf hinzuweisen, dass das Tragen von Augen- und Gehörschutz in ihrem eigenen Interesse und zur Vermeidung unnötiger Verletzungen von höchster Wichtigkeit ist. Das ständige I-B - 20 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Tragen von Augen- und Gehörschutz wird während des gesamten Verweilens auf dem Stand angeraten. 5.4.2 Die gastgebende Organisation kann diesen Schutz zur Bedingung für den Aufenthalt auf der Standanlage machen. In diesem Fall müssen die Standoffiziellen alle Anstrengungen unternehmen, sicherzustellen, dass alle Offiziellen, Zuschauer und Wettbewerber einen geeigneten Schutz tragen. 5.4.3 Wenn ein Offizieller bemerkt, dass ein Wettbewerber während eines Parcours seine Schutzbrille oder seinen Gehörschutz verloren hat oder dieser verschoben ist, oder den Parcours ohne sie begonnen hat, muss er den Teilnehmer sofort stoppen und ihn den Parcours wiederholen lassen, nachdem der Schutz wiederhergestellt wurde. 5.4.4 Ein Wettbewerber, der während einer Übung Augen- oder Gehörschutz verliert, oder eine Übung ohne sie beginnt, darf aufhören, die Waffe in eine sichere Richtung halten und den Range Officer auf das Problem aufmerksam machen. In diesem Fall finden die Bestimmungen des vorhergehenden Absatzes Anwendung. 5.4.5 Jeder Versuch, sich während eines Parcours durch Entfernen der Schutzbrille oder des Gehörschutzes Vorteile zu verschaffen, ist unsportliches Verhalten (siehe Abschnitt 10.6.3). 5.4.6 Wenn der Range Officer der Meinung ist, dass ein am Start befindlicher Teilnehmer ungenügenden Augen- oder Gehörschutz trägt, kann der Range Officer dem Teilnehmer befehlen, das zu korrigieren, bevor er ihn starten lässt. Der Range Master hat hierbei die abschließende Entscheidungsbefugnis. 5.5 Munition und dazugehörige Ausrüstung 5.5.1 Die Teilnehmer eines IPSC-Wettbewerbes sind einzig und persönlich verantwortlich für die Sicherheit aller und jeglicher Munition, die sie zum Match mitbringen. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Munition betroffen ist. 5.5.2 Magazine und Speedloader müssen den Vorschriften der deklarierten Division entsprechen. 5.5.3 Ersatzmagazine oder Ladehilfen oder Munition, die vom Teilnehmer nach dem Startkommando unabsichtlich fallengelassen oder verloren werden, können unter Beachtung der Sicherheit wieder aufgehoben I-B - 21 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ werden. Jedoch muss das Wiederaufnehmen in jedem Fall mit den Sicherheitsbestimmungen des Parcours vereinbar sein. 5.5.4 Panzerbrechende, Brand- und/oder Leuchtspurmunition ist bei IPSCWettbewerben verboten. 5.5.5 Jegliche vom Teilnehmer benutzte Munition muss sämtliche Anforderungen der deklarierten Division, wie aus Appendix D zu ersehen, erfüllen 5.5.6 Jegliche Munition, die nach Ansicht des Range Officers als unsicher anzusehen ist, muss sofort aus dem Wettbewerb genommen werden. 5.6 Chronograph und Power Factoren 5.6.1 Die Power Factoren für jede IPSC Division sind im Appendix D aufgelistet. Für die Ermittlung des Power Factors sind ein oder mehrere offizielle Match-Chronographen zu verwenden. Jedoch kann bei Nichtvorhandensein solcher Chronographen der vom Teilnehmer deklarierte Power Factor nicht beanstandet werden. 5.6.1.1 Derjenige Power Factor, der die Aufnahme der Ergebnisse eines Teilnehmers in die Match-Resultate möglich macht, wird "Minor" genannt. Die Power Factor-Schwelle zur Erreichung von Minor und andere Voraussetzungen für die einzelnen Divisions sind in Appendix D aufgeführt. 5.6.1.2 Einige Divisions bieten eine höhere Power Factor-Schwelle, die sich "Major" nennt. Diese ermöglicht es dem Teilnehmer, mehr Punkte für periphere Treffer auf Papierwertungsscheiben zu erhalten Die Power Factor-Schwelle zur Erreichung von Major, sofern vorhanden, und andere Voraussetzungen für die einzelnen Divisions sind in Appendix D aufgeführt 5.6.1.3 Die jeweils Minor- oder Major-Treffern zugeordneten Trefferpunkte werden in den Appendices B und C dargestellt. Die Methode zur Festlegung des Power Factors wird im folgenden Abschnitt dargestellt. 5.6.2 Jeder offizielle Match-Chronograph muss ordnungsgemäß aufgebaut und jeden Tag von Match-Funktionären in nachstehender Weise geeicht werden: 5.6.2.1 Zu Beginn des ersten Veranstaltungstages schießt ein Range Officer 3 Patronen aus dem Bestand der offiziellen MatchKalibrierungsmunition aus der für Kalibrierung vorgesehenen Waffe über den Chronographen, und die Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 Patronen wird festgehalten. I-B - 22 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 5.6.2.2 An jedem der folgenden Wettbewerbstage wird dieser Vorgang unter Verwendung der gleichen Waffe und Munition (idealerweise aus demselben Fertigungslos) wiederholt. 5.6.2.3 Der Chronograph wird als innerhalb der zulässigen Toleranz erachtet, wenn die täglichen Durchschnittsgeschwindigkeiten nicht mehr als 5% vom Durchschnittswert des vorhergehenden Tages abweichen. 5.6.2.4 Sollte die tägliche Abweichung die oben genannte zulässige Differenz überschreiten, wird der Range Master die nötigen Schritte zur Abhilfe ergreifen. 5.6.3 Munitionstestprozedur 5.6.3.1 Munition muss unter Verwendung der Waffe des jeweiligen Teilnehmers getestet werden. 5.6.3.2 Von jedem Teilnehmer werden zu einer von den Wettbewerbsoffiziellen gewählten Zeit und Ort 8 Test-Patronen ausgewählt. Die Offiziellen können jederzeit während eines Matches weitere Tests der Munition eines Teilnehmers anordnen. 5.6.3.3 Von den gezogenen 8 Patronen wird 1 Geschoss gewogen, um das tatsächliche Geschossgewicht zu ermitteln, und 3 werden über den Chronograph geschossen. Falls kein Geschosszieher und keine Waage vorhanden sind, wird das Geschossgewicht angesetzt, das der Wettbewerber angegeben hat. 5.6.3.4 Der Power Factor wird unter Zugrundelegung des Geschossgewichts und der Durchschnittsgeschwindigkeit der 3 abgefeuerten Patronen nach folgender Formel ermittelt. Power-Factor = Geschossgewicht (Grains) x durchschnittliche Geschossgeschwindigkeit (Fuß pro Sekunde) 1000 5.6.3.5 Falls der berechnete Power Faktor die erklärte Power FactorSchwelle nicht erreicht, werden weitere 3 Patronen über den Chronographen geschossen. Der Power Factor wird erneut berechnet, wobei das tatsächliche Geschossgewicht und der Durchschnitt der 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 6 abgegeben Schüsse zugrunde gelegt werden. 5.6.3.6 Wenn dann der Power Factor immer noch nicht ausreicht, hat der Teilnehmer bezüglich der letzten Patrone die Wahl: (a) sie wiegen zu lassen, und wenn das Geschoss der achten Patrone schwerer ist als das erste Geschoss, wird die Power Factorberechnung wie in 5.6.3.5 mit dem neuen höheren Geschossgewicht neu berechnet. I-B - 23 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ (b) sie über den Chronographen schießen zu lassen, wobei dann das erste Geschossgewicht und die 3 höchsten erzielten Geschwindigkeitswerte der 7 abgegebenen Schüsse zugrunde gelegt werden. 5.6.3.7 Wenn der sich ergebende Power Factor die Major PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, werden die gesamten Matchwertungen des Teilnehmers neu als Minor berechnet, sofern dieser Wert erreicht wurde. 5.6.3.8 Wenn der sich ergebende Power Factor die Minor PowerSchwelle der jeweiligen Division nicht erreicht, kann der Teilnehmer weiterhin am Wettbewerb teilnehmen, aber nur noch außerhalb der Wertung. 5.6.3.9 Wenn die Munition eines Teilnehmers erneut getestet wird, oder wenn genehmigte Ersatzmunition benutzt wird, und sich dann nach obigem Verfahren ein abweichender Power Factor ergibt, muss ein niedrigerer Power Factor zur Wertung aller Parcours herangezogen werden, einschließlich derer, die der Teilnehmer bereits absolviert hat. 5.6.3.10 Die Ergebnisse eines Teilnehmers, der - aus welchem Grunde auch immer - es versäumt, seine Waffe zu angegebener Zeit und Ort zum Test zur Verfügung zu stellen, oder der keine Testpatronen bei Aufforderung durch den Matchfunktionär zur Verfügung stellt, werden aus der Matchwertung genommen. 5.6.3.11 Falls der Range Master feststellt, dass der Match Chronograph funktionsunfähig geworden ist und weiteres Testen der Teilnehmermunition unmöglich ist, bleiben die Power Factoren der bereits getesteten Teilnehmer unberührt, und die erklärten "Major" oder "Minor" Power Factoren der anderen noch nicht getesteten Teilnehmer werden ohne Einspruchsmöglichkeit akzeptiert, abhängig von den Anforderungen der jeweiligen Division (s. Appendices). 5.7 Störungen an der Teilnehmerausrüstung 5.7.1 Falls nach dem Startsignal Störungen am Gewehr eines Teilnehmers auftreten, darf er versuchen, ohne Verletzung der Sicherheit die Störungen zu beheben und mit dem Parcours fortzufahren. Während der Beseitigung der Störung muss der Teilnehmer die Gewehrmündung immer in Richtung Hauptkugelfang halten. Der Teilnehmer darf zur Behebung der Störung keine Stäbe oder andere Werkzeuge einsetzen. Zuwiderhandlung führt zur Nullwertung dieser Übung. 5.7.2 Wenn die Beseitigung einer Störung vom Teilnehmer verlangt, die Waffe aus dem Zielanschlag zu nehmen und abzusenken, so müssen I-B - 24 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ sich seine Finger deutlich außerhalb des Abzugsbügels befinden (siehe Regel 10.5.8). 5.7.3 Falls die Gewehrstörung nicht vom Wettbewerber selbst behoben werden kann, muss er das Gewehr in eine sichere Richtung halten und den Range Officer informieren. Der Range Officer muss den Parcours (außer aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) in der normalen Art und Weise beenden. Der Parcours (ausschließlich aller noch nicht begonnenen Teilübungen im Falle von Standardübungen) muss dann "wie geschossen", einschließlich aller angefallenen Fehlschüsse und Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen, gewertet werden. 5.7.4 Unter keinen Umständen darf es einem Teilnehmer erlaubt werden, einen Parcours mit einem geladenen Gewehr zu verlassen (s. Regel 10.5.13). 5.7.5 Wenn das Gewehr, wie oben dargestellt, Störungen hat, darf der Wettbewerber den Parcours oder die Teilübung nicht wiederholen. Dies schließt den Fall ein, wo das Gewehr während eines Parcours oder einer Teilübung für nicht weiter benutzbar oder unsicher erklärt wurde. Jedoch kann eine noch nicht begonnene Teilübung in einer Standardübung noch begonnen werden, sobald das Gewehr repariert wurde, sofern dies möglich ist, bevor der Match Director die Matchresultate für endgültig erklärt. 5.7.6 Falls ein Range Officer den Parcours abbricht, weil er den Verdacht hat, dass der Wettbewerber eine unsichere Waffe oder unsichere Munition (z.B. Squib load = „Patrone ohne Pulver”) hat, muss der Range Officer alles unternehmen, was ihm nötig erscheint, um die Sicherheit des Teilnehmers als auch auf dem Stand wieder herzustellen. Dann muss der Range Officer das Gewehr oder die Munition begutachten, und dabei wie folgt vorgehen: 5.7.6.1 Falls der Range Officer den Beweis dafür findet, der das vermutete Problem bestätigt, hat der Teilnehmer kein Recht auf einen Re-Shoot, wird aber aufgefordert das Problem zu beheben. Auf dem Wertungsblatt des Teilnehmers wird die Zeit bis zum letzten abgegeben Schuss festgehalten und der Parcours wird "wie geschossen" gewertet, einschließlich aller Fehlschüsse und Strafen (s. Regel 9.5.6) 5.7.6.2 Falls der Range Officer feststellt, dass das vermutete Sicherheitsproblem nicht existiert, muss der Wettbewerber den Parcours wiederholen. I-B - 25 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Kapitel 6: Wettbewerbsstrukturen 6.1 Allgemeine Grundsätze Folgende Definitionen werden zur Verdeutlichung benutzt 6.1.1 String (Teilübung) – ein einzelner Bestandteil einer Standardübung mit separater Zeitmessung und Wertung. Wertungstreffer und Strafen werden nach Beendigung jeder Teilübung aufgenommen, und die Resultate der einzelnen Teilübungen werden dann zur Ermittlung des gesamten Parcoursergebnisses aufsummiert (s. auch 9.5.5). 6.1.2 Standard Exercise (Standardübung) – Eine Schießübung, die aus mehr als einer Teilübung besteht, für die jeweils die Zeit separat genommen wird. Zur Berechnung des endgültigen Parcoursresultats werden die Treffer unter Abzug der Strafpunkte bei Beendigung der Schießübung aufsummiert. Standardübungen dürfen ausschließlich nach dem "Virginia" oder "Fixed Time"-Prinzip gewertet werden. Im Ablauf jeder Teilübung dürfen spezifische Anschlagsarten und Schießstellungen, ein eigener Schießablauf und/oder ein oder mehrere Nachladevorgänge vorgeschrieben werden. Nur eine einzige Standardübung mit maximal 24 Schuss darf in IPSC-sanktionierten Wettkämpfen der Levels IV oder höher angesetzt werden. 6.1.3 Stage (Parcours) – Ein Matchübung mit eigener Zeitnahme und Wertung. 6.1.4 Match (Wettbewerb) - Ein IPSC-Schießwettbewerb, der aus mindestens 2 Parcours besteht. Die Ermittlung des Wettbewerbsiegers erfolgt durch Addieren der einzelnen Parcoursresultate. Ein Wettbewerb darf nur einen einzigen Waffentyp beinhalten (z.B. Kurzwaffe, Flinte oder Gewehr) 6.1.5 Tournament (Turnier) – Ein IPSC-Schießbewerb, der aus zwei oder mehr waffenspezifischen Wettkämpfen besteht (z.B. ein KurzwaffenWettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb oder ein KurzwaffenWettbewerb und ein Gewehr-Wettbewerb und ein Flinten-Wettbewerb, etc). Die Ermittlung des Gesamt-Turniersiegers erfolgt – unter Berücksichtigung der IPSC Tournament Rules - durch Addieren der einzelnen Wettbewerbsresultate, die ein Teilnehmer jeweils in den Teilwettbewerben erreicht hat. 6.1.6 League (Liga) – Ein IPSC-Wettbewerb, der aus zwei oder mehr Matches derselben Waffenart besteht, die an verschiedenen Orten und zu unterschiedlichen Terminen durchgeführt werden. Zur Ermittlung des Liga-Siegers werden die Ergebnisse einzelner vom Ligaorganisator bezeichneter Matches zusammengezählt. I-B - 26 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 6.1.7 Shoot-Off – Ein Wettbewerb, der als Nebenwettbewerb eines Matches durchgeführt wird. Zugelassene Teilnehmer treten direkt gegeneinander an, indem sie in einem Ausscheidungsprozess gleichzeitig, aber jeder für sich auf eigene, aber im Aufbau identische Anordnungen von Metallzielen schießen (s. Appendix E). 6.2 Match Divisions (Wertungsklassen) 6.2.1 IPSC Divisions dienen der Unterscheidung von unterschiedlichen Sportgeräten und Ausrüstung (s. Appendix D). Ein Match muss mindestens eine Division enthalten. Wenn in einem Match mehrere Divisions geführt werden, muss jede Division einzeln und getrennt gewertet werden. Die Matchresultate müssen für jede Division einen Sieger ausweisen. 6.2.2 In IPSC-sanktionierten Matches muss eine Mindestanzahl von Teilnehmern – wie in Appendix A2 dargestellt – in jeder Division antreten, damit diese gewertet werden kann. Sollte eine Division die geforderte Starterzahl nicht erreichen, kann der Match Director diese Division trotzdem werten, allerdings ohne offizielle IPSC-Anerkennung. 6.2.3 Vor Beginn eines Matches muss jeder Teilnehmer eine Division zu seiner Wertungsdivision erklären, und die Matchfunktionäre müssen Regelkonformität der Teilnehmerausrüstung für die erklärte Division überprüfen 6.2.4 Mit vorheriger Zustimmung des Match Directors kann ein Teilnehmer ein Match in mehr als einer Division bestreiten. Jedoch kann der Teilnehmer nur in einer Division in der Wertung antreten, und das kann in jedem Fall nur der erste Versuch sein. Alle nachfolgenden Versuche finden keinen Eingang in die Matchresultate. 6.2.5 Ist eine Division nicht verfügbar oder wurde sie gestrichen, oder falls sich ein Teilnehmer vor Matchbeginn für keine spezifische Division einschreibt, wird der Teilnehmer in diejenige Division eingeordnet, die nach Meinung des Range Masters der Ausrüstung des Teilnehmers am nächsten entspricht. Falls nach Auffassung des Range Masters keine passende Division verfügbar ist, schießt der Teilnehmer außerhalb der Wertung. 6.2.5.1 Wenn ein Teilnehmer jedoch während des Matches die Ausrüstungs- oder sonstigen Anforderungen einer Division nicht erfüllt, wird er in die Open Division gesetzt, falls diese verfügbar ist, sonst muss er das Match außerhalb der Wertung schießen. 6.2.5.2 Wird ein Teilnehmer aus obigen Gründen um- oder zurückgestuft, muss er sobald wie möglich davon informiert werden. Die Entscheidung des verantwortlichen Range Masters ist endgültig. 6.2.6 Wurde gegen einen Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Wettbewerbs eine Wettbewerbsdisqualifikation ausgesprochen, I-B - 27 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ schließt diese den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme an diesem Wettbewerb und allen weiteren Starts in einer anderen Division aus. Eine Disqualifikation ist jedoch nicht rückwirkend, und alle vorherigen und vollständigen Wettbewerbsresultate in anderen Divisionen werden gewertet und sind in jener Division auch auszeichnungsberechtigt. 6.2.7 Die Wertung eines Teilnehmers in einer bestimmten Division schließt eine weitere Wertung in einer Category oder im Rahmen der Zugehörigkeit zu einem Regional- oder anderen Team nicht aus. 6.3 Categories (Wertungskategorien) 6.3.1 IPSC-Schießwettbewerbe können innerhalb der oben genannten Divisionen unterschiedliche Categories (Kategorien) zur Wertung unterschiedlicher Teilnehmergruppen beinhalten. Jeder Teilnehmer kann sich für ein Match oder Turnier nur in einer Category werten lassen. 6.3.2 Nichterfüllung einzelner Anforderungen einer Category oder das Versäumnis, sich vor Beginn des Wettbewerbs für eine Category einzuschreiben, führt zum Ausschluss aus dieser Category-Wertung. Details der derzeit anerkannten Categories und der damit verbundenen Anforderungen sind in Appendix A2 aufgelistet. 6.4 Regional-Teams 6.4.1 Unter der Voraussetzung verfügbarer Startplätze kann bei IPSC Level IV oder höheren Wettkämpfen pro Region in jeder Division ein Team aufgrund von Leistungskriterien zusammengestellt werden. Es steht den Matchorganisatoren frei, weitere Teams zuzulassen, die jedoch nicht für die Team-Wertung zählen oder auszeichnungsberechtigt sind. Die anerkannten Category-Teams werden durch eine Abstimmung der Generalversammlung spezifiziert (s. Appendix A2). 6.4.2 Das Einzelresultat eines Teilnehmers zählt nur für ein einziges Team innerhalb eines Matches. 6.4.3 Teams dürfen höchstens aus vier (4) Mitgliedern bestehen, jedoch berechnet sich das Teamresultat aus den 3 besten Einzelresultaten der Teammitglieder. 6.4.4 Falls eines des Teammitglieder während eines Matches aus irgendeinem Grund aufgibt, zählen die Resultate dieses Teilnehmers nach wie vor für das Teamresultat. Das betroffene Team darf diesen ausgeschiedenen Teilnehmer jedoch nicht ersetzen. 6.4.5 Kann ein Teammitglied ein Match nicht beginnen, darf dieses, bei Einwilligung durch den Match Director, vor dem Beginn durch einen anderen Teilnehmer ersetzt werden. 6.4.6 Wird ein Teammitglied von einem Match disqualifiziert, werden alle seine Parcoursresultate annulliert. Teams ist es nicht erlaubt, solche Mitglieder zu ersetzen. 6.5 Teilnehmer-Status und Nachweis I-B - 28 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 6.5.1 Jeder Teilnehmer muss ein persönliches Mitglied derjenigen IPSC Region sein, in der sich sein Hauptwohnsitz befindet. Dieser Wohnsitz wird definiert als dasjenige Land, in dem die Person ordnungsgemäß für eine Mindestdauer von 183 Tage innerhalb derjenigen zwölf Monate, die dem Monat des Matches unmittelbar vorausgehen, wohnhaft war. ‚Ordnungsgemäß wohnhaft’ ist als physische Anwesenheit zu verstehen und bezieht sich weder auf Staatsbürgerschaft noch auf Zweitadressen. Die 183 Tage müssen weder aneinanderhängend noch die letzten 183 Tage der zwölfmonatigen Periode sein. 6.5.1.1 Wettbewerber, die ihren Hauptwohnsitz in einem Land oder Region haben, die nicht der IPSC angeschlossen ist, dürfen sich einer IPSC-Region anschließen und unter Schirmherrschaft dieser Region an Wettbewerben teilnehmen, wobei diese Bestimmung abhängig von der Zustimmung der IPSC und dem Regionaldirektorat dieser Region ist. Sobald des Wettbewerbers Wohnsitzland oder- geographische Region später die Aufnahme in die IPSC beantragt, muss dieser Wettbewerber im Rahmen des Aufnahmeverfahrens Mitglied dieser Region werden.. 6.5.2 Ein Teilnehmer und/oder Teammitglied darf immer nur diejenige IPSC Region vertreten, in der er seinen Wohnsitz hat, mit folgenden Ausnahmen: 6.5.2.1 Bezüglich eines Teilnehmers, der Mitglied einer Region ist, aber diejenige Region vertreten möchte, in der er die Staatsbürgerschaft besitzt, müssen die Regionaldirektoren der Wohnsitz- und des Staatsbürgerschaftsregion schriftlich vor Beginn des Matches ihre Zustimmung bekunden. 6.5.2.2 Ein Teilnehmer, der unter die Bestimmungen von 6.5.1.1 fällt, darf die Region, in der er Mitglied ist, vertreten, sofern dazu die vorherige schriftliche Genehmigung des Regional Directors vorliegt. 6.6 Teilnehmer-Zeitplan und Squadeinteilung 6.6.1 Teilnehmer müssen zur Matchwertung zur veröffentlichten Startzeit und innerhalb der Squadeinteilung antreten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Match Directors darf ein Teilnehmer oder Team, der/das zum geplanten Starttermin an einem Parcours nicht anwesend ist, diesen Parcours nicht absolvieren. Für den Fall, dass der Teilnehmer/das Team diese Zustimmung nicht erhält, wird der betreffende Parcours mit Null gewertet. 6.6.2 Matchfunktionäre, Matchsponsoren, IPSC-Offizielle (wie in Section 6.1 der IPSC Constitution definiert) und andere Personen können nach vorheriger Zustimmung durch den Match Director innerhalb der Matchwertung an einem „Pre-Match“ teilnehmen. Alle Mitglieder der offiziellen Regional-Teams müssen aber im Main Match antreten. Im "Pre-Match" erreichte Wertungen können, nach Entscheidung des I-B - 29 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Match Directors, in die Overall Match Results aufgenommen werden, vorausgesetzt, die Termine des Pre-Matches waren im Rahmen des offiziellen Match-Zeitplans veröffentlicht. (s. auch Absatz 2.3.) 6.6.3 Ein Match, Turnier oder eine Liga beginnen mit dem ersten Tag, an dem Teilnehmer (inklusive der oben genannten) in der Wertung zu schießen begonnen haben, und enden, sobald die Resultate vom Match Director als endgültig erklärt worden sind. 6.7 International Classification System („ICS“) 6.7.1 Die IPSC darf geeignete Regeln und Ausführungsvorschriften mit dem Zweck der Durchführung und Verwaltung eines Internationalen Klassifizierungssystems erstellen und veröffentlichen. 6.7.2 Teilnehmer, die eine internationale Klassifizierung anstreben, müssen das durch Absolvierung zugelassener Parcours tun, die von der IPSC Website abgerufen werden können. Kapitel 7: Match Management 7.1 Matchfunktionäre Die Pflichten und Bezeichnungen der Matchfunktionäre werden folgendermaßen definiert: 7.1.1 Range Officer (RO) – gibt die Range-Kommandos, beaufsichtigt den Teilnehmer bezüglich der Parcours-Bestimmungen und das sichere Verhalten . Er sagt außerdem die Zeit, Wertung und Strafen, die ein Teilnehmer erzielt an und überprüft, dass diese korrekt auf dem Wertungsblatt des betreffenden Teilnehmers eingetragen werden (untersteht dem Chief Range Officer und Range Master). 7.1.2 Chief Range Officer (CRO) - besitzt die absolute Autorität über alle Personen und Aktivitäten im Rahmen der Parcours, die unter seiner Kontrolle stehen. Er ist verantwortlich für eine gerechte und gleichmäßige Anwendung aller Regeln (untersteht dem Range Master). 7.1.3 Stats Officer (SO) – verantwortlich für das Einsammeln, Sortieren, Tabellieren und Aufbewahren aller Wertungsblätter und letztlich die Erstellung von vorläufigen und endgültigen Resultaten. Jedes unvollständige oder unrichtige Wertungsblatt muss er umgehend dem Range Master zur Kenntnis bringen (untersteht direkt dem Range Master). 7.1.4 Quartermaster (QM) – verantwortlich für Verteilung, Reparatur und Instandhaltung des gesamten Range Equipments (z.B. Ziele, Abkleber, Farbe, Aufbauten etc.), der Range Officer-Ausrüstung (z.B. Timer, Batterien, Tacker, Tackernadeln, Clipboards etc.) und der Range Officer-Verpflegung (untersteht direkt dem Range Master). 7.1.5 Range Master (RM) – hat die absolute Autorität über alle Personen und Aktivitäten auf dem gesamten Matchgelände, inklusive StandsicherI-B - 30 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ heit, die Durchführung aller Parcours und die Anwendung dieser Regeln. Alle Matchdisqualifikationen und Einspruchsangelegenheiten müssen ihm zur Kenntnis gebracht werden. Der Range Master wird gewöhnlich vom Match Director ernannt und arbeitet mit diesem zusammen. Bei IPSC-sanktionierten Level IV oder höheren Matches unterliegt die Bestellung des Range Masters jedoch der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch das IPSC Exekutivkomitee. 7.1.6 Match Director (MD) – ist zuständig für die gesamte Matchverwaltung, inklusive der Squadeinteilung, der Startzeitplanung, des Parcoursaufbaus und der Koordination des Unterstützungspersonals und der Verfügbarkeit von Sanitär- und Verpflegungseinrichtungen. Hinsichtlich der vorgenannten Angelegenheiten hat der Match Director das letzte Wort, mit Ausnahme aller diese Regeln betreffenden Dinge, die im Entscheidungsbereich des Range Masters liegen. Der Match Director wird von der gastgebenden Organisation bestellt und arbeitet mit dem Range Master zusammen 7.2 Disziplin von Matchfunktionären 7.2.1 Der Range Master hat Autorität über alle Matchfunktionäre außer dem Match Director und ist verantwortlich für Entscheidungen hinsichtlich deren Verhalten und Disziplin. 7.2.2 Wird ein Matchfunktionär gemaßregelt, muss der amtierende Range Master einen Bericht über den Vorfall und die Einzelheiten der Maßregelung an den Regionaldirektor des Matchfunktionärs, den Regionaldirektor der gastgebenden Region und den Präsidenten der International Range Officers Association (IROA) senden. 7.2.3 Ein Matchfunktionär, der aufgrund eines Sicherheitsverstoßes als Matchteilnehmer vom Match disqualifiziert wurde, ist weiterhin geeignet, als Matchfunktionär in diesem Match tätig zu sein. Der Range Master trifft jegliche Entscheidung im Zusammenhang mit einer Teilnahme eines Funktionärs. 7.3 Benennung von Funktionären 7.3.1 Matchorganisatoren müssen vor Beginn eines Matches einen Match Director und einen Range Master benennen, die die oben aufgeführten Aufgaben ausführen sollen. Der nominierte Range Master sollte vorzugsweise der kompetenteste und erfahrendste anwesende akkreditierte Range Officer sein (s. auch Regel 7.1.5). Bei Level I und II Matches kann eine einzelne Person sowohl als Range Master als auch als Match Director eingesetzt werden. 7.3.2 Bezugnahme innerhalb dieser Regeln auf Range-Funktionäre (z.B. "Range Officer", "Range Master" etc.) meint Personal, das von den Matchorganisatoren offiziell zur Durchführung offizieller Aufgaben innerhalb des Matches benannt wurde. Personen, die zwar akkreditierte Range-Funktionäre sind, aber tatsächlich an dem Match als reguläre I-B - 31 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Starter teilnehmen, haben keinerlei Funktion oder Autorität als RangeFunktionäre in diesem Match. Solche Personen sollen daher während ihrer Matchteilnahme keine Kleidungsstücke mit RangeFunktionärsabzeichen tragen. Kapitel 8: Der Parcours 8.1 Rifle Conditions (Bereit-Zustände von Büchsen) Der Bereit-Zustand eines Gewehrs ist normalerweise wie unten definiert. Jedoch im Falle, dass es ein Wettwerber unterlässt, das Patronenlager zu laden, wenn die schriftliche Übungsbeschreibung das zulässt, ob unabsichtlich oder mit Absicht, darf der Range Officer nichts unternehmen, da der Teilnehmer immer allein für die Handhabung seines Gewehrs verantwortlich ist: 8.1.1 Gewehre 8.1.1.1 Geladen (Option 1): Magazin gefüllt und eingesetzt (sofern anwendbar), Patronenlager geladen, Hahn und/oder Schloss gespannt und Sicherung eingelegt (wenn das Gewehr designbedingt mit einer solchen ausgerüstet ist) 8.1.1.2 Geladen (Option 2): Magazin gefüllt und eingesetzt (sofern anwendbar), Patronenlager leer und Verschluss geschlossen. 8.1.1.3 Ungeladen (Option 3): ein fest montiertes Magazin muss leer sein, abnehmbare Magazine entfernt und das Patronenlager muss leer sein. Der Verschluss kann offen oder geschlossen sein. 8.1.2 ( nicht anwendbar) 8.1.3 Abweichende Bereit-Zustände sind unzulässig. 8.1.4 Außer im Falle einer Divisionsbestimmung (s. Appendices), darf ein Teilnehmer nicht dadurch eingeschränkt werden, dass ihm das Laden einer bestimmten Anzahl Patronen vorgeschrieben wird, die in einem Gewehr geladen sein oder nachgeladen werden dürfen. Schriftliche Parcoursbeschreibungen dürfen nur vorschreiben, wann ein Gewehr geladen werden darf, oder wann ein vorgeschriebener Nachladevorgang zu erfolgen hat, falls die Regel 1.1.5.2 das zulässt. 8.2 Competitor Ready Condition (Bereit-Position des Teilnehmers) legt fest wann, auf direktem Befehl des Range Officers: 8.2.1 das Gewehr gemäß der Parcoursbeschreibung vorbereitet, gesichert und in Übereinstimmung mit den Anforderungen der schriftlichen Übungsbeschreibung gehalten oder abgestellt wird.. I-B - 32 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 8.2.2 die verlangte Startposition des Teilnehmers gemäß der Parcoursbeschreibung muss, wie in der schriftlichen Übungsbeschreibung festgelegt, folgende sein: Aufrecht und entspannt stehend, das Gewehr im Bereitzustand in beiden Händen haltend, wobei der Schaft den Teilnehmer in Hüfthöhe berührt und die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigt und sich die Finger ausserhalb des Abzugsbügels befinden. Unterschiedliche Parcours können voraussetzen, dass die Bereit-Position liegend, kniend, sitzend oder nach Maßgabe der schriftlichen Übungsbeschreibung noch anders geartet sein muss. In jedem Fall jedoch hat die hier vorgeschriebene Ready Condition des Gewehrs und der allgemeine Aspekt der Bereit-Stellung den Vorrang. Ein Parcours darf dem Teilnehmer nie gestatten, die Übung mit in die Schulter eingezogenem Gewehr und im Anschlag auf Ziele zu beginnen. 8.2.3 Ein Parcours darf vom Teilnehmer niemals verlangen oder ihm erlauben, dass er nach dem „Standby“-Kommando und vor dem „Start Signal“ eine Kurzwaffe, ein Magazin oder Speedloader oder Munition berühren oder in der Hand halten muss (mit Ausnahme eines unvermeidbaren Berührens mit den Unterarmen). 8.3 Kommandos auf dem Schießstand Die zulässigen Kommandos auf dem Schießstand und ihre Abfolge lauten wie folgt: 8.3.1 „Load And Make Ready“ („Laden und Bereitmachen“) – Dieser Befehl bezeichnet den Beginn eines „Parcours“. Unter der direkten Aufsicht des Range Officers muss der Teilnehmer in Richtung Hauptgeschossfang - oder nach Anweisung des Range Officers in eine sichere Richtung – seinen Augen- und Gehörschutz anlegen, und das Gewehr entsprechend der Wettbewerbsbeschreibung fertig machen. Er muss dann die vorgeschriebene Bereit-Position einnehmen. An diesem Punkt fährt der Range Officer fort. 8.3.1.1 Sobald das "Load and Make Ready"-Kommando gegeben wurde, darf sich der Teilnehmer nicht mehr ohne vorherige Zustimmung und unter direkter Aufsicht des Range Officers vom Startort entfernen. Verstoß dagegen führt zu einer Verwarnung für den Erstverstoß und kann zur Anwendung der Regel 10.6.1 bei einem weiteren Verstoß im selben Match führen. 8.3.2 „Are You Ready?“ ( „Bist du bereit?“) – Das Ausbleiben einer abschlägigen Antwort seitens des Teilnehmers zeigt an, dass er die Anforderungen des Parcours richtig verstanden hat und er bereit ist, fortzufahren. Ist der Teilnehmer beim "Are You Ready"-Kommando nicht I-B - 33 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ bereit, muss er „Not Ready!“ ( „nicht bereit!“) rufen. Sobald der Teilnehmer beim Einnehmen der Bereit-Position seine Hände in die verlangte Position gebracht hat, wird unterstellt, dass dies dem Range Officer die endgültige Startbereitschaft anzeigt. 8.3.3 „Standby“ ( „Achtung“) – Diesem Befehl sollte innerhalb von 1 bis 4 Sekunden das Startsignal folgen (s. auch Regel 10.2.6). 8.3.4 „Startsignal“ – Das Signal für den Teilnehmer, mit dem Parcours zu beginnen. Falls der Teilnehmer aus irgendeinem Grunde nicht auf das Startsignal reagiert, überzeugt sich der Range Officer davon, dass der Teilnehmer bereit ist, den Parcours zu beginnen und beginnt die Range Kommandos erneut bei "Are You Ready?" 8.3.5 „Stop“ – Jeder einem Parcours zugeteilte Range Officer kann diesen Befehl zu jeder Zeit während des Parcours geben. Der Teilnehmer muss daraufhin sofort das Feuer einstellen, stehen bleiben und auf weitere Anweisungen des Range Officers warten. 8.3.6 „If You Are Finished, Unload And Show Clear“ („wenn du fertig bist, entladen und leer zeigen“) – wenn der Teilnehmer das Schießen beendet hat, muss er sein Gewehr absenken und dem Range Officer zur Kontrolle vorzeigen, wobei die Mündung in Richtung Hauptkugelfang zeigen, ein fest angebrachtes Magazin leer, ein abnehmbares Magazin entnommen, das Patronenlager leer und der Verschluss offen sein oder offen gehalten werden muss. 8.3.7 „If Clear, Hammer Down, Holster“ ( „Wenn leer, abschlagen, holstern“ )– Nach Aussprache dieses Kommandos darf der Teilnehmer nicht mehr schießen (s. Regel 10.6.1) Während er das Gewehr weiterhin in Richtung Hauptkugelfang hält, muss der Teilnehmer den Verschluss schließen, den Abzug zum Entspannen des Hahns ziehen und dann den Verschluss wieder öffnen. Die Sicherung muss dann eingelegt werden (wenn der Waffentyp das Einlegen der Sicherung bei offenem Verschluss erlaubt) und eine Sicherheitsfahne eingesetzt werden. Der Verschluss muss offen oder über einer Sicherheitsfahne geschlossen bleiben. Falls die Waffe sich als nicht leer erweist, beginnt der Range Officer erneut mit den Kommandos ab Regel 8.3.6 (s. auch 10.4.3). Vollständige Ausführung von Regel 8.3.7 durch den Teilnehmer markiert das Ende des Parcours. Der Teilnehmer muss danach Regel 5.2.1 erfüllen. 8.3.8 „Range Is Clear“ („Stand ist sicher“) – Weder Teilnehmer noch Funktionäre dürfen sich über die Feuerlinie oder von ihr weg begeben, soI-B - 34 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ lange der Range Officer diese Freigabe nicht gegeben hat. Sobald diese erfolgt ist, dürfen sich Funktionäre und Teilnehmer nach vorne begeben und Treffer aufnehmen, abkleben, Ziele aufstellen etc. 8.4 Laden, Nachladen oder Entladen im Parcours 8.4.1 Beim Laden, Nachladen oder Entladen innerhalb eines Parcours müssen sich die Finger des Teilnehmers sichtbar außerhalb des Abzugbügels befinden und das Gewehr muss sicher in Richtung Geschossfang oder eine andere vom Range Officer autorisierte sichere Richtung zeigen (s. Abschnitt 10.5). 8.5 Positionswechsel 8.5.1 Jeder Positionswechsel muss mit dem Finger sichtbar außerhalb des Abzugsbügels vorgenommen werden und die Sicherung sollte eingelegt sein, außer es sind Ziele für den Teilnehmer sichtbar und der Teilnehmer behält diese, in der Absicht sie zu beschießen, im Visier. Das Gewehr muss in eine sichere Richtung zeigen. Ein „Positionswechsel“ wird wie folgt definiert: 8.5.1.1 Mehr als ein Schritt in eine beliebige Richtung 8.5.1.2 Das Wechseln einer Anschlagsart (z.B. von stehend zu kniend, von sitzend zu stehend etc.). 8.5.2 Das Wiederumhängen eines Gewehrs im Parcours ist verboten. 8.6 Unterstützung oder Behinderung 8.6.1 Während eines Parcours darf ein Teilnehmer auf keine Art unterstützt werden, außer dass der Range Officer jederzeit Sicherheitswarnungen an den Teilnehmer abgeben darf. Solcherlei Warnungen dürfen einem Teilnehmer nicht als Grund für ein Re-Shoot dienen. 8.6.2 Jede Person, die einen Teilnehmer während eines Parcours unterstützt oder stört (und der Teilnehmer, der solche Unterstüzung erhält), kann nach Ermessen eines Range Officers mit einem Ablauffehler für diesen Parcours bestraft werden oder den Bestimmungen des Abschnitts 10.6 unterliegen. 8.6.3 Im Falle, dass unbeabsichtigter Körperkontakt mit dem Range Officer oder ein anderer äußerer Einfluss nach Meinung des Range Officers, den Teilnehmer im Parcours behindert hat, kann der Range Officer dem Teilnehmer ein Re-Shoot des Parcours anbieten. Der Teilnehmer muss dieses Angebot jedoch annehmen oder ablehnen, bevor er seine I-B - 35 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Zeit oder Treffer des ersten Durchgangs kennt. Falls der Teilnehmer jedoch während einer solchen Behinderung einen Sicherheitsverstoß begeht, können die Bestimmungen des Abschnitts 10.3 trotzdem zum Tragen kommen. 8.6.4 Im Falle, dass der Wettbewerber unabsichtlich vorzeitig zu schießen beginnt („Fehlstart“), wird der Range Officer so bald wie möglich den Schützen stoppen und ihn erneut starten, sobald der Parcours wieder hergestellt ist. 8.7 Sight Pictures (Visierbild prüfen) und Parcoursinspektion 8.7.1 Wettbewerber dürfen niemals Sight Pictures mit einer geladenen Waffe vor dem Startsignal nehmen. Verstoß dagegen muss mit einer Verwarnung für den Erstverstoß und je einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß im Laufe desselben Wettbewerbs geahndet werden. 8.7.2 Wenn Matchorganisatoren Sight Pictures auch mit entladener Waffe vor dem Startsignal verbieten, müssen die Teilnehmer darüber in den geschriebenen Parcoursbeschreibungen informiert werden. 8.7.3 Wenn Sight Pictures mit entladener Waffe vor dem Startsignal zulässig sind, darf das nur in Richtung eines einzigen Zieles erfolgen, um festzustellen, ob die Zieleinrichtung wie gewünscht eingestellt ist. Teilnehmer, die eine Zielreihenfolge oder Anschlagsart während der Visierbildprüfung testen, werden pro Vorfall mit einem Ablauffehler bestraft. 8.7.4 Teilnehmern ist die Benutzung jeglicher Zielhilfsmittel (z.B. eine komplette Nachbildung einer Büchse oder Teil davon, jegliches Teil einer richtigen Büchse inklusive jeglichen Zubehörs) außer den eigenen Händen während der Parcoursinspektion ("Walkthrough") verboten Zuwiderhandlung wird mit einem Ablauffehler pro Vorfall geahndet (s. auch Regel 10.5.1). 8.7.5 Es ist niemandem gestattet, ohne vorherige Erlaubnis des für den Parcours zuständigen Range Officers oder des Range Masters den Parcours zu betreten oder sich durch ihn hindurch zu bewegen. Zuwiderhandlung führt für den Erstverstoß zu einer Verwarnung, kann aber bei weiteren Verstößen die Bestimmungen von Abschnitt 10.6 eintreten lassen. I-B - 36 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Kapitel 9: Wertung 9.1 Allgemeine Bestimmungen 9.1.1 Annäherung an Ziele – Ohne Einwilligung des Range Officers dürfen sich Teilnehmer ohne Einwilligung des Range Officers Zielen nicht näher als 1 Meter (3.28 feet) nähern. Zuwiderhandlung führt zu einer Verwarnung für den Erstverstoß, aber der Teilnehmer oder dessen Vertrauter können, nach Ermessen des Range Officers, mit einem Ablauffehler für jeden weiteren Verstoß bestraft werden. 9.1.2 Berühren von Zielen – Während der Auswertung dürfen der Teilnehmer und sein Vertrauter ohne Einwilligung des Range Officers jegliche Ziele weder berühren, Schusslöcher prüfen oder auf andere Art auf ein Ziel einwirken. Sollte der Range Officer der Meinung sein, dass der Teilnehmer oder sein Vertrauter den Wertungsprozess durch solcherlei Manipulation beeinflusst hat, kann er: 9.1.2.1 bei einem betroffenen Wertungsziel dieses als trefferlos werten, oder 9.1.2.2 bei jedem betroffenen Strafziel entsprechende Punktabzüge verfügen. 9.1.3. Vorzeitig abgeklebte Scheiben – Wird eine Scheibe zu früh abgeklebt und kann dadurch das Trefferergebnis nicht mehr bestimmt werden, muss der Range Officer den Teilnehmer zu einem Re-Shoot auffordern. 9.1.4 Nicht abgeklebte Scheiben – Falls ein oder mehrere Scheiben nach Beendigung des Parcours durch einen vorhergehenden Teilnehmer für den nächstfolgenden Teilnehmer unvollständig abgeklebt sind, oder wenn es zusätzliche Treffer oder fragwürdige Straftreffer darauf gibt und der Range Officer nicht feststellen kann, welche Treffer vom gerade zu wertenden Teilnehmer stammen, muss für den betroffenen Teilnehmer ein Re-Shoot angeordnet werden. 9.1.5 Undurchdringlich – Die Wertungsflächen aller IPSC Wertungs- und Straf-Papierziele gelten als undurchdringlich. Wenn, nach Meinung des Range Officers: I-B - 37 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 9.1.5.1 ein Geschoss mit vollem Durchmesser eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter die Wertungsfläche einer weiteren Papierscheibe trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe weder Wertungs- noch Strafpunkte, . 9.1.5.2 ein Geschoss mit vollem Durchmesser eine Papierscheibe vollständig innerhalb der Wertungsfläche trifft und dann dahinter ein Metallziel zu Fall bringt, oder ein zerbrechliches oder ein elektronisch registrierendes Ziel trifft, das weiteres Range Equipment aktiviert, wird das als Versagen der Standeinrichtung bewertet. Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder aufgestellt ist. 9.1.5.3 ein Geschoss mit seinem Durchmesser die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines Metallzieles trifft, zählt der Treffer auf der nachfolgenden Scheibe als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem was zutrifft. 9.1.5.4 ein Geschoss die Wertungsfläche einer Papierscheibe oder eines Metallzieles nur teilweise trifft, und danach ein Metallziel zu Fall bringt (oder die Wertungsfläche dieses Metallzieles trifft), zählt das gefallene (oder der Treffer auf dem) nachfolgende Metallziel als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft. 9.1.6 Außer, wenn sie in der schriftlichen Parcoursbeschreibung ausdrücklich als "Soft Cover" (s. Regel 4.1.5.2) bezeichnet sind, gelten alle Aufbauten, Wände, Barrieren, Sichtblenden und andere Hindernisse als undurchdringliches "Hard Cover". Wenn, nach Meinung des Range Officers 9.1.6.1 ein Geschoss mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, gilt dieser Treffer weder als Wertungs- noch als Straftreffer, ganz gleich was zutrifft, 9.1.6.2 ein Geschoss mit vollem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach ein Metallziel oder ein zerbrechliches oder ein elektronisch registrierendes Ziel, das weiteres Range Equipment aktiviert, trifft oder zu Fall bringt, wird das als Versagen der Standtechnik eingestuft (s. Abschnitt 4.6). Der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen, nachdem er wieder hergerichtet ist. I-B - 38 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 9.1.6.3 ein Geschoss mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach die Wertungsfläche einer Papierscheibe trifft, gilt der Treffer auf der Papierscheibe als Wertungs- oder Straftreffer, je nachdem, was zutrifft. 9.1.6.4 ein Geschoss mit teilweisem Geschossdurchmesser durch Hard Cover geht und danach ein Metallziel auf der Wertungsfläche trifft oder zu Fall bringt, zählen das gefallene Metallziel oder der Treffer darauf als Wertung oder Strafe, je nachdem, was zutrifft. 9.2 Wertungsmethoden 9.2.1 Die schriftliche Parcoursbeschreibung jeder Übung muss eine der nachstehenden Wertungsmethoden enthalten. 9.2.2 „Comstock“ – Unbegrenzte Zeit, die beim letzten Schuss gestoppt wird, eine unbegrenzte Schusszahl kann abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. 9.2.2.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigte Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden. 9.2.3 „Virginia Wertung“ – Unbegrenzte Zeit wird beim letzten Schuss gestoppt, eine begrenzte Schusszahl ist abzugeben, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. 9.2.3.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Dieses Resultat wird dann durch die vom Teilnehmer für die Absolvierung dieses Parcours tatsächlich benötigten Zeit (auf 2 Dezimalstellen genau) geteilt, was einen Treffer-Faktor (engl. „hit factor“) ergibt. Die Gesamt-Parcoursresultate werden gewichtet, indem der Teilnehmer mit dem höchsten Treffer-Faktor das Maximum der bei dieser Übung zu vergebenden Punkte zuerkannt bekommt und alle anderen Teilnehmer in ihrem Verhältnis zu diesem Resultat eingestuft werden. 9.2.3.2 Bei Virginia Wertung müssen ausschließlich Papierscheiben verwendet werden und sie darf nur in Standardübungen, ClassiI-B - 39 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ fiers (Einstufungswettbewerben) oder Short Courses eingesetzt werden. 9.2.3.3 Die Virginia Wertung darf nicht bei Level IV und höheren Wettbewerben verwendet werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel 6.1.2). 9.2.4 "Fixed Time" (Festzeit) – Die Zeit ist begrenzt, eine begrenzte Schusszahl darf abgegeben werden, eine vorgegebene Anzahl von Treffern pro Ziel wird gewertet. 9.2.4.1 Die Wertung eines Teilnehmers berechnet sich durch Addieren des Werts der Summe aller Treffer minus der Strafpunkte. Das Gesamt-Parcoursresultat wird nicht gewichtet, und die Teilnehmer werden anhand ihrer tatsächlich erreichten Nettopunktzahl eingestuft 9.2.4.2 Bei Fixed Time dürfen ausschließlich Papierziele verwendet werden und diese sollten, sofern möglich, verschwindende Ziele sein. 9.2.4.3 Fixed Time darf nur in Standardübungen, Classifiers (Einstufungswettbewerben) und Short Courses eingesetzt werden 9.2.4.4 Fixed Time darf nicht in Level IV oder höheren Matches eingesetzt werden, außer im Rahmen einer Standardübung (s. Regel 6.1.2.). 9.2.4.5 Bei Fixed Time-Parcours gibt es keine Strafen für das Nichtbeschießen von Zielen oder Fehlschüsse. 9.2.5 Die Parcoursresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge ihrer jeweilig erzielten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen 9.2.6 Matchresultate müssen die Teilnehmer innerhalb derselben Division in absteigender Reihenfolge des Aggregats aller ihrer einzelnen erreichten Stagepunkte, die auf 4 Dezimalstellen errechnet sind, einordnen. 9.3 Wertungsgleichstand 9.3.1 Wenn nach Meinung des Match Directors ein Gleichstand innerhalb der Matchresultate aufgehoben werden muss, müssen die betroffenen Teilnehmer einen oder mehrere vom Match Director benannte oder aufgestellte Parcours schießen, bis der Gleichstand aufgehoben ist. Das Resultat dieses "Tiebreakers" wird nur zur endgültigen Einstufung der betroffenen Teilnehmer benutzt und ihre ursprünglichen Matchpunkte I-B - 40 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ bleiben davon unberührt. Ein Gleichstand darf niemals durch Los entschieden werden. 9.4 Wertungs- und Strafpunkte 9.4.1 Wertungs- und Strafpunkte auf IPSC-Zielen müssen in Übereinstimmung mit den durch die Generalversammlung verabschiedeten Werten gewertet werden. (Siehe Appendices B und C). Zerbrechliche Ziele werden gewöhnlich mit 5 Punkten gewertet. 9.4.1.1 Um in einem Parcours einen schwierigen Schuss zu belohnen, kann eine geringe Anzahl von Metall- und/oder zerbrechlichen Zielen eine doppelte Trefferwertung aufweisen. Der Einsatz solcher Ziele ist begrenzt auf nicht mehr als 10% der Gesamtziele innerhalb eines Matches. Ihr Einsatz muss im Sanktionierungsprozess genehmigt sein und in der schriftlichen Stagebeschreibung deutlich bekannt gemacht werden. 9.4.2 Alle im Wertungsbereich eines Strafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bestraft , aber nur bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel. 9.4.3 Alle im Wertungsbereich eines Metallstrafziels sichtbaren Treffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers bis zu maximal 2 Treffern pro Strafziel bestraft, unabhängig davon, ob das Ziel fallen musste oder nicht (s. Regeln 4.3.1.7 und 4.3.1.8). 9.4.4 Alle Fehltreffer werden mit dem doppelten Höchstwert eines Wertungstreffers auf diesem Ziel bestraft, außer im Falle von verschwindenden Zielen (s. Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2). 9.4.5 In einem Parcours mit Virginia- oder Fixed Time-Wertung gilt: 9.4.5.1 Zuviel abgegebene Schüsse (mehr als die für die Teilübung oder den Parcours angegebene Anzahl) ergeben je einen Ablauffehler. Zusätzlich werden bei der Auswertung nicht mehr als die vorgeschriebene Anzahl und dabei die höchsten Wertungstreffer anerkannt. 9.4.5.2 Überzählige Treffer (d.h. bezüglich der für den Parcours vorgeschriebenen Trefferzahl auf der Wertungsfläche einer Papierwertungsscheibe überzählige Treffer) ergeben je einen Ablauffehler. Es ist zu beachten, dass Treffer auf Hard Cover und/oder Strafscheiben nicht als überzählige Treffer gelten. 9.4.5.3 "Stacked Shots" (kumulierte Schussabgabe - d.h. Abgabe der korrekten Schusszahl in der Übung, die aber auf weniger Ziele I-B - 41 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ als in der Übungsbeschreibung vorgesehen abgegeben wurden), ergeben einen Ablauffehler pro Vorkommnis. Diese Strafe findet keine Anwendung, wenn die schriftliche Parcoursbeschreibung "stacked shots" ausdrücklich erlaubt 9.4.6 In einem Fixed Time-Parcours: 9.4.6.1 werden Overtime-Schüsse (d.h. Schüsse, die nach Ablauf der Schießzeit abgegeben werden) mit dem Wert des jeweils höchsten auf der Scheibe erreichbaren Wertungstreffers bestraft, außer im Falle von verschwindenden Scheiben. 9.5 Wertungsverfahren 9.5.1 Solange in der schriftlichen Parcoursbeschreibung nicht anders spezifiziert, müssen alle Papierwertungsziele mit mindestens je einem Schuss beschossen werden, von denen der beste Treffer gewertet wird. Metallwertungsziele müssen mit einem Schuss beschossen werden und umgefallen sein, damit sie gewertet werden, zerbrechliche Ziele müssen so zerbrechen, dass sichtbar ein Stück fehlt oder vom Originalziel abgetrennt ist, damit sie gewertet werden. 9.5.2 Wenn der Trefferdurchmesser (Schussloch) auf einem Wertungsziel die Wertungslinie zwischen zwei Wertungszonen berührt, oder mehrere Wertungszonen durchzieht, erhält der Treffer den höheren Wert. 9.5.3 Wenn der Trefferdurchmesser (Schussloch) sowohl die Wertungsfläche eines Wertungszieles als auch eines Strafziels berührt, zählen sowohl der Wertungs- als auch der Straftreffer. 9.5.4 Radiale Risse, die sich vom Geschossdurchmesser eines Treffers nach außen ausbreiten, ergeben weder Wertungs- noch Strafpunkte. 9.5.5 Das Mindestresultat für einen Parcours ist Null. 9.5.6 Wenn ein Teilnehmer in einem Parcours nicht jedes Ziel mit mindestens einem Schuss beschießt, erhält er einen Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel zusätzlich zu anfallenden Strafpunkten für fehlende Treffer (s. Regel 10.2.7). 9.6 Wertungsüberprüfung und Einwände 9.6.1 Sobald der Range Officer „Range is Clear“ verkündet hat, wird dem Teilnehmer oder seinem Vertrauten erlaubt, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. I-B - 42 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Das kann allerdings bei Parcours, die nur aus reaktiven oder sich selbst aufstellenden und/oder elektronisch registrierten Zielen bestehen, entfallen. 9.6.2 Der für einen Parcours verantwortliche Funktionär kann bestimmen, dass die Trefferaufnahme bereits beginnen kann, während der Teilnehmer noch den Parcours absolviert. In solchen Fällen muss einer Vertrauensperson des Teilnehmers erlaubt werden, zur Trefferüberprüfung den für die Trefferaufnahme verantwortlichen Funktionär zu begleiten. Teilnehmer müssen während der Parcourserläuterung auf ein solches Vorgehen aufmerksam gemacht werden. 9.6.3 Ein Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson), der Trefferüberprüfung eines Ziels unterlässt, verliert das Recht, einen Einspruch gegen die Wertung dieses Zieles zu erheben. 9.6.4 Jeder Einwand bezüglich eines Resultats oder einer Wertungsstrafe muss sofort durch den Teilnehmer (oder dessen Vertrauensperson) beim verantwortlichen Range Officer angemeldet werden, bevor das betroffene Ziel nachgestrichen, abgeklebt oder wieder aufgestellt wurde. Geschieht das nicht, werden entsprechende Einsprüche nicht akzeptiert. 9.6.5 Im Falle, dass der Range Officer das ursprüngliche Resultat oder die Strafe aufrechterhält und der Teilnehmer nicht einverstanden ist, kann er beim Chief Range Officer und dann beim Range Master um eine Entscheidung nachsuchen. 9.6.6 Die Entscheidung des Range Masters ist endgültig. In Bezug auf den Wertungsentscheid sind keine weiteren Einsprüche mehr zulässig. 9.6.7 Während der Behandlung eines Wertungseinspruchs darf das/die fragliche(n) Ziel(e) solange weder abgeklebt oder anderweitig verändert werden, bis der Disput beendet ist. Der Range Officer darf eine fragliche Papierscheibe zum Zwecke einer weiteren Untersuchung von der Übung entfernen, um Verzögerungen im Wettbewerb zu vermeiden. Sowohl der Range Officer als auch der Teilnehmer müssen dazu das Ziel unterschreiben und den umstrittenen Treffer genau markieren. 9.6.8 Wenn nötig, dürfen bei Treffern auf Papierscheiben ausschließlich vom Range Master genehmigte Scoring Overlays (Wertungsschablonen) zur Überprüfung und/oder Feststellung der anwendbaren Wertungszone benutzt werden. 9.7 Score Sheets (Wertungsblätter) I-B - 43 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 9.7.1 Bevor der Range Officer ein Wertungsblatt eines Teilnehmers unterzeichnet, muss er alle Informationen (inklusive ausgesprochener Verwarnungen) eintragen. Nachdem der Range Officer das Wertungsblatt unterzeichnet hat, muss auch der Teilnehmer an der dafür vorgesehenen Stelle unterschreiben. Elektronische Score Sheet-Unterschriften sind akzeptabel, wenn sie vom Regionaldirektoriat genehmigt wurden. Eintragungen von Resultaten oder Strafen sollten in arabischen Ziffern erfolgen. Die vom Teilnehmer für die Absolvierung der Übung benötigte Zeit muss auf mindestens zwei Nachkommastellen genau an der entsprechenden Stelle eingetragen werden. 9.7.2 Sollten Korrekturen an einem Wertungsblatt notwendig sein, müssen diese gut erkennbar sowohl auf dem Original sowie auf allen entsprechenden Teilnehmerkopien angebracht werden. Der Teilnehmer und der Range Officer sollten jegliche Korrekturen abzeichnen. 9.7.3 Sollte sich ein Teilnehmer aus irgendeinem Grund weigern, ein Wertungsblatt zu unterschreiben oder abzuzeichnen, muss die Angelegenheit dem Range Master übergeben werden. Wenn der Range Master überzeugt ist, dass der Parcours korrekt durchgeführt und gewertet worden ist, wird das nicht unterschriebene Wertungsblatt wie üblich zur Eingabe in die Wettbewerbsresultate weitergeleitet. 9.7.4 Ein Wertungsblatt, das sowohl vom Teilnehmer wie vom Range Officer unterzeichnet worden ist, gilt als abschließender Beweis, dass ein Parcours beendet worden ist und dass die Zeit, das vom Teilnehmer erzielte Resultat und anfallende Strafpunkte richtig und unumstritten sind. Das unterzeichnete Wertungsblatt wird als endgültiges Dokument betrachtet und mit Ausnahme bei gemeinsamer Zustimmung von Teilnehmer und dem unterzeichneten Range Officer, oder bei Schiedsgerichtsentscheid darf das Score Sheet nur zum Korrigieren von arithmetischen Fehlern oder zum Hinzufügen von Strafen gemäß Abschnitt 8.6.2 verändert werden. 9.7.5 Sollten sich auf einem Wertungsblatt zu wenig oder zu viele Einträge finden oder die Zeit nicht eingetragen worden sein, ist der Teilnehmer verpflichtet, den Parcours zu wiederholen. 9.7.6 Sollte ein Re-Shoot aus irgendeinem Grund nicht möglich oder zulässig sein, muss folgendermaßen verfahren werden: 9.7.6.1 Fehlt die Zeit, erhält der Teilnehmer für diesen Parcours eine Nullwertung. 9.7.6.2 Stehen auf dem Wertungsblatt zu wenig Treffer oder Fehltreffer, werden die auf dem Wertungsblatt vorhandenen Informationen als vollständig und abschließend betrachtet. I-B - 44 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 9.7.6.3 Stehen auf dem Wertungsblatt zu viele Treffer oder Fehltreffer, werden die Treffer mit dem höchsten Wert berücksichtigt. 9.7.6.4 Auf dem Score Sheet verzeichnete Ablauffehler gelten als vollständig und gültig, außer falls Regel 8.6.2 zum Tragen kommt. 9.7.6.5 Falls sich die Identität eines Teilnehmers nicht anhand des Score Sheets feststellen lässt, muss es dem Range Master zugeleitet werden, der dann alles Nötige zu unternehmen hat, um die Situation zu klären. 9.8 Verantwortung für die Wertung 9.8.1 Jeder Teilnehmer ist für eine korrekte Aufzeichnung seiner Resultate selbst verantwortlich, um später die vom Stats Officer veröffentlichten Listen überprüfen zu können. 9.8.2 Nachdem alle Teilnehmer das Match beendet haben, sollten die vorläufigen Parcours-Resultate veröffentlicht und vom Stats Officer an einem auffälligen Ort aufgehängt werden, damit die Teilnehmer diese überprüfen können. 9.8.3 Entdeckt ein Teilnehmer am Ende des Matches in den provisorischen Resultaten einen Fehler, muss er innerhalb einer Stunde nach Aufhängen der Resultate einen Einspruch an den Stats Officer verfassen. Wird der Einspruch nicht innerhalb dieser Zeitspanne eingereicht, wird der Einwand abgelehnt und es gelten die veröffentlichten Resultate. 9.9 Trefferaufnahme auf beweglichen Zielen Bewegliche Ziele werden wie folgt gewertet: 9.9.1 Auf beweglichen Zielen, die nach der vorgesehenen Bewegung mindestens noch einen Teil der höchsten Wertungszone sichtbar lassen, oder die mehrfach verschwinden und wieder sichtbar werden, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse immer Strafen verhängt. (Ausnahme s. Regel 9.2.4.5) 9.9.2 Bei beweglichen Zielen, für die obige Kriterien nicht gelten, werden für Nichtbeschießen oder Fehlschüsse keine Strafen verhängt, es sei denn, Regel 9.9.3 wird anwendbar. 9.9.3 Auf beweglichen Zielen werden immer Strafen für Nichtbeschießen und Fehlschüsse verhängt, wenn der Teilnehmer es versäumt, sie zu aktivieren. I-B - 45 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 9.10 Offizielle Zeitnahme 9.10.1 Ausschließlich das durch den Range Officer betriebene Zeitmessgerät darf für die Festhaltung der Zeit eines Teilnehmers verwendet werden. Wenn nach Meinung des Range Officers ein Zeitmessgerät fehlerhaft ist, muss der Teilnehmer, für dessen Durchgang keine zuverlässige Zeit gemessen werden kann, den Parcours erneut schießen. 9.10.2 Wenn nach Meinung des Wettbewerbsgerichts die einem Teilnehmer zuerkannte Zeit als unrealistisch einzuschätzen ist, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen (s. Regel 9.7.4) 9.10.3 Ein Teilnehmer, der zwar auf das Startsignal reagiert, aber dann, aus welchem Grund auch immer, seinen Parcoursdurchgang nicht fortsetzt, so dass für ihn durch das vom Range Officer benutzte Zeitmessgerät keine offizielle Zeit ermittelt werden kann, erhält eine Null-Zeit und eine Null-Wertung für diesen Parcours. 9.11 Auswerteprogramme 9.11.1 Die von der IPSC genehmigten Auswerteprogramme sind das Match Scoring System (MSS) und das Windows® Match Scoring System (WinMSS). Kein anderes Auswertungsprogramm darf bei IPSCsanktionierten Matches ohne vorherige schriftliche Erlaubnis durch den Regional Director der gastgebenden Region eingesetzt werden. Im Falle von MSS und WinMSS müssen jeweils die neusten, von der IPSC Website verfügbaren Versionen benutzt werden. KAPITEL 10: Strafen 10.1 Ablauffehler – Allgemeine Bestimmungen 10.1.1 Ablauffehler werden bei Nichtbeachtung der in der Parcoursinformation vorgegebenen Abläufe gegen den Teilnehmer verhängt. Der Range Officer, der eine solche Ablaufstrafe verhängt, muss die Anzahl der Fehler und den Grund ihrer Verhängung deutlich im Score Sheet des Teilnehmers vermerken. 10.1.2 Ablauffehler betragen den doppelten Wert eines höchstmöglichen Wertungstreffers auf einer IPSC-Papierscheibe wie in Appendix B angegeben. Wenn der höchstmögliche Wertungstreffer fünf (5) Punkte ist, beträgt die Ablaufstrafe jeweils minus zehn (-10) Punkte. I-B - 46 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 10.1.3 Ein Teilnehmer, der die Anwendbarkeit oder die Anzahl von Ablauffehlern bezweifelt, kann gegen die Entscheidung beim Chief Range Officer und/oder beim Range Master Einspruch einlegen. Wird der Disput so nicht geregelt, kann der Teilnehmer seinen Einspruch dem Wettbewerbsgericht zuleiten. 10.2 Ablauffehler – Spezifische Beispiele 10.2.1 Wenn ein Teilnehmer mit irgendeinem Körperteil den Boden jenseits einer Fault Line oder Charge Line berührt und während des Regelverstoßes Schüsse abgibt, erhält er einen (1) Ablauffehler. Ist der Range Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Übertreten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, erhält der Teilnehmer einen Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers. Es wird keine Strafe verhängt, wenn der Teilnehmer während des Übertretens der Linie keinen Schuss abgibt. 10.2.2 Ein Teilnehmer, der die Abläufe nicht wie in der Parcoursbeschreibung einhält, wird mit 1 Ablauffehler pro Vorkommnis belegt. Ist der Range Officer aber der Überzeugung, dass der Teilnehmer sich durch das Nichtbeachten einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil verschafft hat, kann er den Teilnehmer mit einem Ablauffehler pro Schussabgabe anstatt des einzelnen Ablauffehlers belegen (z.B. bei Abgabe mehrerer Schüsse unter Nichtbeachtung der vorgeschriebenen Position oder Anschlagsart). 10.2.3 Wenn in den obigen Fällen, mehrere Ablauffehler verhängt werden, dürfen diese die maximale Anzahl an Wertungstreffern, die der Teilnehmer erreichen kann, nicht überschreiten. Beispielsweise erhält ein Teilnehmer, der eine Fault Line oder Charge Line an einer Stelle übertritt, an der nur vier (4) Metallziele sichtbar sind und dadurch einen Wettbewerbsvorteil erlangt, solange er übertritt, pro abgegebenem Schuss einen Ablauffehler, jedoch insgesamt höchstens vier (4) Ablauffehler unabhängig von der Anzahl der dort abgegebenen Schüsse. 10.2.4 Ein Teilnehmer, der einen vorgeschriebenen Nachladevorgang nicht ausführt, erhält einen Ablauffehler für jeden Schuss, der nach dem Punkt angegeben wird, an dem der Nachladevorgang vorgeschrieben war bis zu dem Punkt, an dem der Nachladevorgang tatsächlich durchgeführt wird. 10.2.5 entfällt, da Tunnel aller Art beim Büchsenschießen in Deutschland verboten sind 10.2.6 Im Falle von Creeping (Annäherung der Hände zur Waffe, Nachlademitteln oder Munition) oder dem Einnehmen einer vorteilhafteren Schießstellung nach dem „Standby“-Kommando und vor dem StartsigI-B - 47 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ nal, wird der Teilnehmer mit 1 Ablauffehler bestraft. Falls der Range Officer den Teilnehmer rechtzeitig stoppen kann, wird eine Verwarnung ausgesprochen und der Teilnehmer muss neu starten. 10.2.7 Wenn der Teilnehmer irgendein Ziel nicht mit mindestens einem Schuss belegt, erhält er 1 Ablauffehler für jedes nicht beschossene Ziel sowie die entsprechende Anzahl an Fehlschüssen (Misses), außer in Fällen, wo die Regeln 9.2.4.5 und 9.9.2 anwendbar sind. 10.2.8 (nicht anwendbar) 10.2.9 Ein Teilnehmer, der eine Schießposition verlässt, kann zu dieser zurückkehren und erneut aus dieser Position schießen, vorausgesetzt, dass er das unter Beachtung der Sicherheit tut. Jedoch können schriftliche Parcoursanweisungen für Classifier, Standardübungen und Level I & II-Matches diese Praxis ausschließen, wobei dann 1 Ablauffehler pro so abgegebenem Schuss verhängt wird. 10.2.10Ein Teilnehmer, der ein Ziel oder Ziele mit Feuerstoß oder vollautomatisch beschießt (wobei mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen des Abzugs abgegeben werden), erhält für die Übung eine NullWertung. Für den Fall, dass die Schussabgabe in eine unsichere Richtung - wie in Regel 10.3.1. definiert - erfolgte, finden die Bestimmungen dieses Abschnittes Anwendung (s. auch Regel 10.4.8). 10.2.11Spezialstrafe: Ist ein Teilnehmer wegen einer Behinderung oder einer vorausgegangenen Verletzung nicht in der Lage, einen Parcoursablauf voll auszuführen, kann er vor Beginn des Parcours beim Range Master eine Dispensstrafe anstatt des geforderten Parcoursteils beantragen. 10.2.11.1 Wenn der Range Master dem Antrag zustimmt, wird ein Minimum von 1 Ablauffehler bis zu einem Maximum von 20% der vom Teilnehmer erzielten Punkte (bis zur nächsten ganzen Zahl aufgerundet) von der Wertung des Teilnehmers abgezogen. Z.B., wenn 100 Punkte im Parcours verfügbar sind und der Teilnehmer tatsächlich 90 Punkte erzielt, beträgt der Abzug 18 Punkte. 10.3 Match-Disqualifikation – Allgemeine Bestimmungen 10.3.1 Ein Teilnehmer, der einen Sicherheitsverstoß oder eine andere verbotene Handlung innerhalb eines IPSC-Matches begeht, wird von dem Match disqualifiziert, und er darf zu keinem der noch verbliebenen Parcours innerhalb dieses Matches antreten ungeachtet des weiteren Zeitplans oder der räumlichen Bedingungen der Veranstaltung. 10.3.2 Wenn eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wird, muss der Range Officer die Gründe für diese Disqualifikation, sowie Zeit und Datum I-B - 48 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ des Vorfalls auf dem Score Sheet des Teilnehmers festhalten, und der Range Master muss so bald wie möglich benachrichtigt werden 10.3.3 Die Wertungen eines Teilnehmers gegen den eine Matchdisqualifikation ausgesprochen wurde, dürfen nicht aus den Matchresultaten gestrichen und die Matchresultate dürfen vom Match Director nicht als endgültig erklärt werden, bevor die in Regel 11.3.1 vorgeschriebene Zeitspanne verstrichen ist, vorausgesetzt, dass dem Range Master (oder seinem Beauftragten) kein Antrag auf Einspruchsverfahren zu irgendeiner Sache zugegangen ist. 10.3.4 Wenn innerhalb der in Regel 11.3.1 vorgeschriebenen Zeitspanne ein Antrag auf Einspruchsverfahren eingereicht wurde, haben die Bestimmungen von Regel 11.3.2 Vorrang. 10.3.5 Die Wertungen eines Teilnehmers, der ein "Pre-Match" oder Hauptmatch ohne Matchdisqualifikation abgeschlossen hat, werden nicht von einer Disqualifikation beeinflusst, die der Teilnehmer später während der Teilnahme im Shoot-Off oder einem anderen Nebenmatch erhalten hat. 10.4 Match-Disqualifikation - Unbeabsichtigte Schussabgabe ( Accidental Discharge) Ein Teilnehmer, der eine unbeabsichtigte Schussabgabe auslöst, muss sobald wie möglich vom Range Officer gestoppt werden. Eine unbeabsichtigte Schussabgabe ist wie folgt definiert: 10.4.1 Ein Schuss, der die Begrenzungen von Kugelfang oder Seitenwällen verlässt oder der in eine in der schriftlichen Parcoursbeschreibung von den Matchorganisatoren als unsicher bezeichnete Richtung geht. Es ist zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird , der berechtigtermaßen einen Schuss auf ein Ziel abgibt, und das Geschoss sich darauf in eine unsichere Richtung bewegt, jedoch können die Bestimmungen von Abschnitt 2.3 deswegen möglicherweise eintreten . 10.4.2 Ein Schuss, der den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer trifft, außer bei Beschuss eines Papierzieles, das näher als 3 Meter (9.84 feet) zum Teilnehmer steht. Ein Schuss, der nach Meinung des Range Officers wegen zu geringer Pulverladung ("Squib load") den Boden innerhalb von 3 Metern (9.84 feet) vom Teilnehmer trifft, ist von dieser Regel ausgenommen. 10.4.3 Eine Schussabgabe bei der Vorbereitung vor dem Start oder beim Laden, Nachladen oder Entladen eines Gewehrs. Dies beinhaltet jeden Schuss, der während der in Regel 8.3.7 bezeichneten Prozedur abgegeben wird. I-B - 49 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 10.4.3.1 Ausnahme – eine Detonation, die sich beim Entladen eines Gewehrs ereignet, wird nicht als Schuss oder Schussabgabe mit der Konsequenz einer Disqualifikation angesehen, jedoch kann die Regel 5.1.6 zum Tragen kommen. 10.4.4 Ein Schuss, der während der Störungsbeseitigung im Fall einer Fehlfunktion fällt. 10.4.5 Ein Schuss, der bei der Übergabe des Gewehrs von der einen zur anderen Hand oder Schulter fällt. 10.4.6 Ein Schuss, der während der Bewegung fällt, außer, wenn tatsächlich Ziele beschossen werden. 10.4.7 Ein Schuss, der auf ein Metallziel aus einer Entfernung von unter 50 Metern (164.04 feet) abgegeben wird, gemessen von der Trefferfläche des Ziels zum nächsten Körperteil des Teilnehmers, der Bodenkontakt hat. 10.4.8 Sollte ein Teilnehmer ein Ziel oder Ziele mit Feuerstoß oder vollautomatisch beschießen (wobei mehr als ein Schuss bei einmaligem Betätigen des Abzugs abgegeben werden), erhält er für die Übung eine NullWertung sowie eine Verwarnung. Im Falle eines erneuten Verstoßes wird er vom Match disqualifiziert. 10.4.9 Ausnahme: Wenn festgestellt werden kann, dass die Schussabgabe Folge eines tatsächlichen Waffenbruchs ist und der Teilnehmer in diesem Abschnitt keine Sicherheitsverletzung begangen hat, wird keine Match-Disqualifikation ausgesprochen, jedoch ist die Wertung des Teilnehmers für diesen Parcours Null. Die Schusswaffe muss dem Range Master oder seinem Beauftragten unverzüglich zur Inspektion vorgelegt werden. Dieser untersucht die Waffe und unternimmt alle notwendigen Tests, die notwendig sind, festzustellen, dass die unbeabsichtigte Schussabgabe tatsächlich durch den Bruch eines Waffenteils verursacht wurde. Ein Teilnehmer kann nicht später Einspruch gegen eine Match-Disqualifikation wegen unsicherer Schussabgabe aufgrund eines Bruches eines Waffenteils einlegen, wenn er die Waffe nicht vor Verlassen des Parcours zur sofortigen Untersuchung vorlegt. 10.5 Match Disqualifikation - Unsafe Gun Handling (Unsichere Waffenhandhabung) Beispiele für unsichere Waffenhandhabung beinhalten (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): I-B - 50 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 10.5.1 Jegliche Waffenhandhabung, außer in einer bezeichneten Sicherheitszone oder an einem anderen Ort, den ein Range Officer für sicher erklärt, oder unter Aufsicht und direktem Befehl eines Range Officers kann eine Matchdisqualifikation nach sich ziehen. Das gilt nicht für das Tragen von Gewehren, wo Regel 5.2.1 Anwendung findet. Eine Matchdisqualifikation kann insbesondere dann erfolgen, wenn a) ein Gewehr nicht angemessen vertikal im Sinne von Regeln 5.2.1.1 und 5.2.1.2 getragen wird, b) die Mündungsrichtungsanforderungen von Regel 5.2.1.3 verletzt werden, oder c) Regel 5.2.1.5 nicht beachtet, oder d) Regel 5.2.17 nicht beachtet wird. 10.5.2 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours seine Waffenmündung rückwärts, das heißt über 90 Grad bezogen auf die Geschossfangmitte oder, wenn es keinen Geschossfang gibt, gegen die Standrichtung richtet, unabhängig davon, ob die Waffe geladen ist oder nicht. 10.5.3 Wenn der Teilnehmer zu irgendeinem Zeitpunkt innerhalb eines Parcours, oder während des Ladens oder Entladens, seine Waffe fallen lässt oder ihr Herunterfallen bewirkt, ob geladen oder nicht. Es ist zu beachten, dass ein Teilnehmer nicht disqualifiziert wird, wenn er, aus welchem Grund auch immer, innerhalb eines Parcours seine Waffe sicher und mit Absicht auf dem Boden oder einem anderen stabilen Objekt ablegt, vorausgesetzt: 10.5.3.1 der Teilnehmer behält dauernd physischen Kontakt zum Gewehr, bis es auf dem Boden oder einem stabilen Gegenstand sicher abgelegt wurde, und 10.5.3.2 der Teilnehmer hält sich immer im Abstand von 1 Meter (3.28 feet) zum Gewehr auf, und 10.5.3.3 und die Voraussetzungen von Regel 10.5.2 nicht eintreten, 10.5.3.4 das Gewehr befindet sich im „ready“-Zustand, wie in Regel 8.1.1 beschrieben. 10.5.4 (nicht anwendbar) 10.5.5 Das Überstreichen irgendeines Körperteils des Teilnehmers mit der Gewehrmündung während eines Parcours (d.h. „Sweeping“) 10.5.6 (nicht anwendbar). 10.5.7 Das Tragen oder Benutzen von mehr als einem Gewehr zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Wettkampfes. I-B - 51 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 10.5.8 Das Versäumnis, während einer Störungsbeseitigung, bei der der Teilnehmer die Waffe deutlich aus der Richtung aufs Ziel absenkt, den Finger aus dem Abzugbügel zu nehmen. 10.5.9 Das Versäumnis, den Finger während des Ladens, Nachladens oder Entladens aus dem Abzugsbügel zu nehmen. 10.5.10 Das Versäumnis, den Finger beim Positionswechsel nach Maßgabe von Abschnitt 8.5 aus dem Abzugsbügel zu nehmen. 10.5.11(nicht anwendbar) 10.5.12Das Handhaben von scharfer Munition oder Übungspatronen (einschließlich Trainings- oder Pufferpatronen, „Spring Caps“ (Schlagbolzenschoner) und leere Hülsen), von geladenen Magazinen oder geladenen Speedloadern in einer Sicherheitszone, oder Verstoß gegen Regel 2.4.1. 10.5.13Besitz einer geladenen Waffe, außer bei ausdrücklicher Aufforderung durch den Range Officer. „Geladene Waffe“ ist definiert als eine scharfe Patrone im Patronenlager oder eine scharfe Patrone in einem in die Waffe eingeführtem Magazin oder eine scharfe Patrone in einem festen (nicht abnehmbaren) Magazin. 10.5.14Das Aufheben einer fallengelassenen Waffe. Fallengelassene Gewehre müssen immer von einem Range Officer aufgehoben werden, der diese, nach Überprüfung und/oder Entladen, dem Teilnehmer direkt in den Waffenkoffer, die Waffenhülle oder das Holster übergibt. Das Fallenlassen einer ungeladenen Waffe außerhalb eines Parcours ist kein Verstoß, jedoch erhält ein Teilnehmer, der eine solche Waffe aufhebt, eine Matchdisqualifikation 10.6. Match-Disqualifikation – Unsportliches Verhalten 10.6.1 Teilnehmer werden aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range Officer als unsportlich einstuft, von einem Match disqualifiziert. Beispiele für unsportliches Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt auf, Betrug, Unehrlichkeit, das Nichtbeachten angemessener Anordnungen eines Matchfunktionärs, oder jegliches Verhalten, das dazu angetan ist, den Sport in Misskredit zu bringen. 10.6.2 Andere Personen können ebenfalls aufgrund von Verhaltensweisen, die ein Range Officer für nicht akzeptabel hält, des Standes verwiesen werden. Beispiele für nicht akzeptables Verhalten beinhalten, aber sind nicht begrenzt auf, das Nichtbefolgen angemessener Anweisungen oder Befehle eines Matchfunktionärs, Behinderung der Durchführung I-B - 52 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ eines Parcours und/oder der Absolvierung eines solchen durch einen Teilnehmer und jegliches Benehmen, dass den Sport in Verruf bringen kann. 10.6.3 Gegen jeden Teilnehmer, der – nach Einschätzung des Range Officers - in der Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, seinen Gehöroder Augenschutz absichtlich ablegt oder den Verlust vorsätzlich herbeiführt, wird wegen unsportlichen Verhaltens disqualifiziert. 10.7 Match-Disqualifikation – Verbotene Substanzen 10.7.1 Alle bei IPSC-Matches anwesenden Personen müssen jederzeit vollkommen Herr ihrer geistigen und körperlichen Fähigkeiten sein. 10.7.2 IPSC erachtet den Missbrauch von alkoholischen Produkten, nichtrezeptpflichtigen und nicht-essentiellen Drogen und den Genuss illegaler oder leistungssteigernder Drogen, unabhängig davon, wie sie eingenommen oder verabreicht werden, als außerordentlich ernstes Vergehen. 10.7.3 Außer aus medizinischen Gründen dürfen Wettbewerbsteilnehmer und –offizielle nicht unter dem Einfluss von Drogen gleich welcher Art (einschließlich Alkohol) stehen. Jede Person, die nach Meinung des Range Masters sichtbar unter dem Einfluss von irgendwelchen der oben aufgeführten Substanzen steht, wird vom Match disqualifiziert und kann zum Verlassen des aufgefordert werden. 10.7.4 IPSC behält sich das Recht vor, jegliche allgemeine oder spezifische Substanz zu verbieten und jederzeit Tests zum Nachweis dieser Substanzen einzuführen. 10.8 Match-Disqualifikation – Verstoß gegen waffenrechtliche Bestimmungen siehe unter 1.1.8 KAPITEL 11: Einspruchsverfahren & Regelauslegung 11.1 Allgemeine Prinzipien 11.1.1 Verwaltung - Bei jeder Wettbewerbsaktivität mit festgelegten Regeln sind gelegentliche Meinungsverschiedenheiten unvermeidbar. Es wird dem Rechnung getragen, dass auf den bedeutenderen WettkampfebeI-B - 53 Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 11.1.2 11.1.3 11.1.4 11.1.5 11.1.6 11.1.7 11.1.8 11.1.9 nen der Ausgang für den einzelnen Teilnehmer wesentlich mehr Bedeutung hat. Allerdings können mit effektiver Matchverwaltung und planung die meisten, wenn nicht alle Dispute vermieden werden. Zugang – Proteste können nach Maßgabe der folgenden Regeln bezüglich aller Angelegenheiten, außer wenn das durch Regeln explizit ausgeschlossen wurde, dem Einspruchsverfahren zugeführt werden. Allerdings können Proteste, die sich aus einer Disqualifikation wegen Sicherheitsverstoßes ergeben, nur insofern behandelt werden, als festzustellen ist, ob außergewöhnliche Umstände eine nochmalige Betrachtung der Disqualifikation zulassen. Gegen die Frage, ob der Verstoß begangen wurde, ist kein Protest oder Berufung zulässig. Berufung – Entscheidungen werden in erster Instanz vom Range Officer getroffen. Wenn der Teilnehmer mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, sollte der für den Parcours (Stage) oder den Bereich zuständige Chief Range Officer um Entscheidung gebeten werden. Wenn dann immer noch Meinungsverschiedenheit besteht, muss der Range Master um Entscheidung gebeten werden. Berufung beim Schiedsgericht – Sollte der Beschwerdeführer die Entscheidung weiterhin ablehnen, kann er sich durch Einreichen eines direkten Protests an das Schiedsgericht wenden. Beweissicherung - Der Beschwerdeführer muss den Range Master von seiner Absicht, das Schiedsgericht einzuschalten, informieren und kann verlangen, dass die Funktionäre alle relevanten Unterlagen bis zur Anhörung sicherstellen. Audio- und Videoaufzeichnungen sind als Beweise nicht zugelassen. Vorbereitung des Protests – Der Beschwerdeführer ist für Erstellung und Einreichung seiner schriftlichen Einlassung mit gleichzeitiger Zahlung der vorgesehenen Gebühr verantwortlich. Beide müssen dem Range Master innerhalb der vorgeschriebenen Frist ausgehändigt werden. Pflicht des Matchfunktionärs – Jeder Funktionär, der einen Einspruch entgegennimmt, muss ohne Verzögerung den Range Master informieren. Zur selben Zeit muss er die Namen von Zeugen und beteiligten Funktionären festhalten und diese Information an den Range Master weiterleiten. Pflicht des Match Directors - Nach Erhalt des Berichtes für die anhängige Schiedsgerichtsentscheidung vom Range Master wird der Match Director das Schiedsgericht sobald wie möglich an einem nichtöffentlichen Ort zusammenrufen. Pflicht des Schiedsgerichts – Das Schiedsgericht ist verpflichtet, die gültigen IPSC Regeln zu beachten und anzuwenden und eine Entscheidung zu treffen, die diesen Regeln entspricht. Wo Regeln auslegungsbedürftig sind oder wo ein Vorgang nicht speziell von den Regeln erfasst ist, muss das Schiedsgericht sein bestmögliches Urteil im Geiste der Regeln fällen. I-B - 54 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 11.2 Zusammensetzung des Schiedsgerichts 11.2.1 Schiedsgericht – Bei Level III oder höheren Matches muss die Zusammensetzung eines Schiedsgerichts folgenden Richtlinien entsprechen: 11.2.1.1 Der IPSC-Präsident oder sein Beauftragter oder ein akkreditierter Range Officer, der vom Match Director benannt wird (in dieser Reihenfolge) fungiert als Vorsitzender des Komitees ohne Stimmrecht. 11.2.1.2 Drei erfahrene Schiedsmänner, die vom IPSC Präsidenten oder seinem Beauftragten oder dem Match Director (in dieser Reihenfolge) ernannt wurden, mit je einer Stimme. 11.2.1.3 Wenn möglich, sollten die Schiedsgerichtsmitglieder Matchteilnehmer und akkreditierte Range Officer sein. 11.2.1.4 Unter keinen Umständen darf der Vorsitzende oder ein Mitglied des Schiedsgerichts an der ursprünglichen Entscheidung oder nachfolgenden Eingaben, die zu der Schiedsverhandlung führen, beteiligt sein. 11.2.2 Schiedsgericht – Bei Level I und II Matches kann der Match Director ein Schiedsgericht aus drei erfahrenen Schützen berufen, die nicht an dem Einspruch beteiligt sind und deren Interessen in keinem direkten Konflikt zum Ausgang der Verhandlung stehen. Die Schiedsmänner sollten wenn möglich akkreditierte Range Officer sein. Alle Komiteemitglieder haben eine Stimme. Der älteste Rangefunktionär oder der älteste Schütze, falls es keine Rangefunktionäre gibt, ist der Vorsitzende. 11.3 Fristen & Abläufe 11.3.1 Ausschlussfrist für Einsprüche – Schriftliche Einspruchsanträge müssen innerhalb einer Stunde nach dem beanstandeten Vorfall oder Geschehnis dem Range Master übergeben werden. Nichteinreichung der vorgeschriebenen Unterlagen innerhalb der genannten Frist lässt den Schiedsanspruch verfallen, und es finden keine weiteren Handlungen statt. 11.3.2 Entscheidungsfrist – Das Schiedsgericht muss seine Entscheidung innerhalb von 24 Stunden nach Einspruchseinlegung oder bevor die Matchergebnisse vom Match Director als endgültig erklärt wurden, fällen, je nachdem, was davon zuerst eintritt. Bei Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Frist bekommt sowohl ein direkter als auch ein indirekter Beschwerdeführer (s. Abschnitt 11.7) automatisch Recht, und die Protestgebühr wird zurück erstattet. 11.4 Gebühren 11.4.1 Protestgebühr – Für Level III und höhere Matches ist die Gebühr, die es einem Teilnehmer erlaubt, das Schiedsgericht anzurufen, auf $ 100,00 (U.S. Währung) oder dem Äquivalent des höchsten EinzelstartI-B - 55 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ geldes (was immer niedriger ist) in lokaler Währung festgesetzt. Die Protestgebühr für andere Matches kann vom Veranstalter festgesetzt werden, darf aber $ 100 (U.S. Währung ) oder Äquivalent in Landeswährung nicht übersteigen. Ein vom Range Master eingebrachter Protest erfordert keine Gebühr. 11.4.2 Gebührenverteilung – Wenn das Schiedsgericht dem Protest stattgibt, wird die Gebühr zurückgezahlt. Wenn das Schiedsgericht ablehnend über den Protest entscheidet, müssen die Gebühr und die Entscheidung dem Regionalen oder Nationalen Range Officer Institut (RROI oder NROI) bei Level I und II-Matches und der International Range Officers Association (IROA) im Falle von Level III und höheren Matches zugeführt werden 11.5 Verfahrensregeln 11.5.1 Pflicht des Schiedsgerichts und Verfahrensweise – Das Schiedsgericht sieht die Unterlagen ein und hält im Namen der Organisatoren die vom Beschwerdeführer gezahlten Gebühren, bis eine Entscheidung gefallen ist. 11.5.2 Eingaben – Das Schiedsgericht lädt dann den Beschwerdeführer vor, damit dieser persönlich weitere Einzelheiten seiner Eingabe vortragen kann und kann ihn über jeden bezüglich des Disputs relevanten Punkt befragen. 11.5.3 Anhörung – Der Beschwerdeführer wird dann aufgefordert, den Raum zu verlassen, während das Schiedsgericht weitere Beweisaussagen anhört. 11.5.4 Zeugen – Das Schiedsgericht hört dann Matchfunktionäre sowie weitere Zeugen des Vorfalls. Das Schiedsgericht untersucht alle vorgelegten Beweise. 11.5.5 Fragen - Das Schiedsgericht hat das Recht, Zeugen und Funktionäre zu allen den Vorfall betreffenden Umständen zu befragen. 11.5.6 Meinungen – Mitglieder des Schiedsgerichts werden davon Abstand nehmen, Meinungen oder eine Einschätzung des schwebenden Verfahrens zu äußern. 11.5.7 Ortstermin – Das Schiedsgericht kann jeden Stand oder für das Verfahren relevanten Bereich in Begleitung jeglicher Person, die dazu erforderlich erscheint, in Augenschein nehmen. 11.5.8 Unzulässige Beeinflussung – Jede Person, die versucht, auf irgendeine Art, außer durch Zeugenaussage, Mitglieder des Schiedsgerichts zu beeinflussen, kann mit disziplinarischen Maßnahmen nach Wahl des Schiedsgerichts belegt werden. 11.5.9 Beratung – Wenn das Schiedsgericht der Meinung ist, alle Informationen und Beweismittel, die den Disput betreffen, vorliegen zu haben, wird es sich zu nichtöffentlicher Beratung zurückziehen und seine Entscheidung mit Mehrheitsabstimmung treffen. I-B - 56 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 11.6 Schiedsgerichtsbeschluss und Vollzug 11.6.1 Schiedsgerichtsbeschluss – Wenn das Schiedsgericht seinen Entschluss gefasst hat, ruft es den Beschwerdeführer, den Funktionär und den Range Master zusammen. Das Gericht gibt dann seine Entscheidung bekannt. 11.6.2 Beschlussvollzug – Es ist die Pflicht des Range Masters, den Schiedsgerichtsbeschluss umzusetzen. Der Range Master informiert das zuständige Matchpersonal, das die Entscheidung an einem allen Teilnehmern zugänglichen Ort aushängt. Der Beschluss ist nicht rückwirkend und hat keinen Einfluss auf Ereignisse, die vor der Beschlussfassung liegen. 11.6.3 Endgültigkeit der Entscheidung – Die Entscheidung des Schiedsgerichts ist endgültig und lässt keinen weiteren Protest zu, es sei denn, der Range Master hält angesichts neuer, nach der Beschlussfassung aufgetauchter Beweise eine Wiederaufnahme für angebracht. 11.6.4 Protokoll – Beschlüsse des Schiedsgerichts müssen protokolliert werden und als Präzedenz für jeden nachfolgenden, gleichartigen Vorfall innerhalb desselben Matches gelten. 11.7 Indirekte Proteste 11.7.1 Eingaben können auch von dritter Seite auf der Basis eines „indirekten Protests“ eingereicht werden. In solchen Fällen bleiben alle Bestimmungen dieser Section im übrigen in Kraft. 11.8 Regelauslegung 11.8.1 Die Auslegung dieser Regeln ist Sache des IPSC Executive Council 11.8.2 Personen, die sich um Klarstellung irgendeiner Regel bemühen, müssen ihre Anfrage in schriftlicher Form, entweder per Fax, Brief oder Email an das IPSC-Hauptquartier einreichen. 11.8.3 Alle Regelauslegungen, die auf der IPSC-Website veröffentlicht werden, müssen als Präzedenzfälle behandelt werden und bei allen IPSCsanktionierten Wettbewerben nach Ablauf einer Frist von 7 Tagen ab der Veröffentlichung Anwendung finden. Solche Auslegungen unterliegen der nachträglichen Ratifizierung oder Änderung bei der nächsten IPSC Assembly. KAPITEL 12: Verschiedenes 12.1 Appendices (Anhänge) Alle hier angefügten Anhänge stellen einen wesentlichen Teil dieses Regelwerks dar. I-B - 57 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 12.2 Sprache Die offizielle Sprache der IPSC ist Englisch. Sollten sich Abweichungen zwischen der englischsprachigen Version dieses Regelwerks und Versionen in anderer Sprache ergeben, hat die englische Version stets Vorrang. 12.3 Haftungsausschluss Teilnehmer und alle sonstigen einem IPSC-Match beiwohnenden Personen sind vollständig, allein und persönlich verantwortlich, sicher zu stellen, dass jegliches und jedes von ihnen zu diesem Match mitgebrachte Ausrüstungsstück in voller Übereinstimmung mit den im geographischen oder politischen Umfeld des Veranstaltungsortes gültigen Gesetze ist. Weder die IPSC noch ihre Funktionäre, noch eine der IPSC angeschlossenen Organisation, noch die Funktionäre irgendeiner der IPSC angeschlossenen Organisation übernehmen irgendeine diesbezügliche Haftung, auch nicht in Bezug auf jedweden Verlust, Schaden, Unfall, Verletzung oder Tod, von der eine Person oder Körperschaft als Folge des gesetzeskonformen oder auch ungesetzlichen Umgangs mit solcher Ausrüstung betroffen ist. 12.4 Geschlecht Bezugnahme innerhalb dieses Regelwerks auf das männliche Geschlecht (d.h. "er", "sein", "ihm") schließt sinngemäß das weibliche Geschlecht mit ein (d.h. "sie", "ihr" etc.). 12.5 Glossar Im gesamten Regelwerk gelten die nachfolgenden Definitionen: Aftermarket....................... Gegenstände, die von einer anderen Firma als dem Originalhersteller (OFM) stammen Bullet............................... Das Projektil einer Patrone, das das Ziel treffen soll Cartridge Case (Hülse)..... Der Hauptteil einer Patrone, der alle Komponenten beherbergt Course of Fire (Parcours) (auch COF) Ein Ausdruck, der wechselweise mit "Stage"(Übung) benutzt wird (6.1.3) Detonation....................... Zündung eines Zündhütchens einer Patrone ohne Einwirkung des Schlagbolzens, bei der sich das Geschoss nicht durch den Lauf bewegen (z.B. beim manuellen Zurückziehen des Schlittens, wenn eine Patrone ausgeworfen wird) Discharge ................ Die Aktion der Schussabgabe; einen Schuss abfeuern Dry Firing (Trockenabschlag)Die Betätigung des Abzugs und/oder des Schlosses einer Waffe, die vollkommen ohne Munition ist I-B - 58 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ False Start (Fehlstart)...... Das Beginnen eines Parcours vor dem Startsignal (8.3.4) Grain.............................. Eine Maßeinheit zur Bestimmung des Geschossgewichts (1 grain=0.0648 Gramm) Loading (Laden) ............ Das Einbringen von Munition in eine Waffe Location......................... Ein räumlich definierten Punkt innerhalb eines Parcours Match Official (Matchfunktionär) Eine Person, die innerhalb eines Matches eine offizielle Funktion ausübt, aber nicht zwangsläufig as Range Officer ausgebildet ist oder als solcher arbeitet Not applicable (nicht anwendbar) Die Regel oder Vorschrift gilt nicht für die betreffende Division oder das Match Level OFM.............................. Original Firearm Manufacturer (Original Waffenhersteller) Primer (Zündhütchen)… Der Teil einer Patrone, der eine Detonation erzeugt oder dafür sorgt, dass der Schuss abgefeuert wird Range Official (Rangefunktionär) Eine Person, die offiziell im Rahmen eines Matches als Range Officer arbeitet (s. Kapitel 7) Region........................ Ein Land oder eine geographische Gegend, die von der IPSC anerkannt ist. Regional Director........ Die von der IPSC anerkannte Person, die eine Region repräsentiert. Regionaldirektorat........ Die von der IPSC anerkannte Organisation, die die IPSC-Aktivitäten in einer Region leitet. Reloading (Nachladen)... Auffüllen oder Einführen weiterer Munition in eine Waffe. Re-Shoot......................... Ein weiterer Versuch in einem Parcours, der vorher durch Range Officer-Entscheid oder Schiedsspruch autorisiert wurde Round ........................... Eine in Kurzwaffen oder Gewehren verwendete Patrone. Shooting Position.......... Der Anschlagzustand des Körpers (z.B. stehend, kniend, sitzend, liegend) Shot (1).......................... Ein Geschoss, das sich vollständig durch den Lauf bewegt Shot (2).......................... Das Abfeuern einer Waffe Sight Picture (Visierbild) Das Anvisieren eines Zieles ohne tatsächlich darauf zu schießen. Slug................................ Flintenlaufgeschoss; Einzelprojektil in einer Flintenpatrone. I-B - 59 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Snap Cap........................ (auch "Spring Cap") Eine Art von (nichtaktiver) Übungsmunition Squib ......................... Eine defekte Patrone, bei der das Projektil den Lauf nicht oder mit extrem niedriger Geschwindigkeit verlässt. Stance (Stellung)........... Die Stellung der Gliedmaßen einer Person (z.B. Hände an den Seiten hängend, Arme verschränkt etc.). Start position................... Der Ort, die Anschlagsart und die Stellung, die die Parcoursbeschreibung vor dem Startsignal vorschreibt (s. Regel 8.3.4) Sweeping ....................... Das Überstreichen eigener oder fremder Körperteile mit der Waffenmündung Unloading (Entladen)..... Das Entfernen von Munition aus einer Waffe. 12.6 Maße Wenn innerhalb dieser Regeln Maßangaben auftauchen, sind die Angaben in Klammern nur als Anhaltspunkt zu sehen. I-B - 60 - Ver. 08112004 I I-B I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX A1 IPSC Match Levels Legende:N/A = not applicable (nicht anwendbar), R = Recommended (empfohlen), M = Mandatory (vorgeschrieben) 01.Muss sich nach den aktuellen IPSC Regeln richten 02 Teilnehmer müssen jeweils Mitglied ihrer Region sein (s Abschnitt 6.5) 03. Match Director 04. Range Master (tatsächlich oder benannt) 05. Range Master muss vom Regionaldirektorat genehmigt sein 06 Range Master muss vom IPSC Executive Council genehmigt sein 07. Chief Range Officer(s) 08. Ein RROI/NROI or IROA pro Parcours 09. Parcourssanktionierung durch Regionaldirektorat 10. Parcourssanktionierung durch IPSCKomitee 11. IPSC Sanktionierung 12. Chronograph 13. 3-monatige Vorausregistrierung bei der IPSC 14. Zustimmung der IPSC Generalversammlung im 3-Jahreszyklus 15. Aufnahme in den IPSCMatchkalender 16. Matchreport an die IROA 17. Empfohlene Mindestschusszahl* 18. Empfohlene Mindestparcourszahl 19. Empfohlene Mindestteilnehmerzahl 20. Matcheinstufung (Punkte)) Level I Level II Level III Level IV Level V M M M M M R M M M M M M M M M M M M M M R R M R R N/A N/A N/A M M R R R M M R R M M M R R M N/A N/A N/A N/A M M M N/A R N/A R M M M M M M N/A N/A M N/A N/A N/A N/A N/A M M N/A N/A M M M N/A 40 2 10 1 N/A 76 5 25 2 M 150 12 50 3 M 200 20 100 4 M 250 25 250 5 *) Für Repetierer Divisionen sind diese Zahlen zu halbieren. I-B - 61 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX A2 Anerkennung durch die IPSC Vor Beginn einer Veranstaltung müssen die Matchorganisatoren spezifizieren, welche Division(en) in dem Match anerkannt werden. Bei Nichtvorliegen solcher vorheriger Beschränkung müssen Wettbewerbe Divisions und Categories auf Grundlage der Anzahl registrierter Teilnehmer, die tatsächlich am Match teilnehmen, nach folgenden Kriterien berücksichtigen: 1. Divisions Level I & II............. Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division (empfohlen) Level III ................ Ein Minimum von 10 Teilnehmern pro Division (vorgeschrieben) Level IV & V……. schrieben) Ein Minimum von 20 Teilnehmern pro Division (vorge- 2. Categories Divisionsstatus muss erreicht sein, bevor Categories anerkannt werden können Matches aller Levels Ein Minimum von 5 Teilnehmern pro Division Category (siehe anerkannte Category-Liste unten) 3. Einzel-Categories Für Einzelwertung anerkannte Categories sind wie folgt: (a) Lady (b) Junior ..... Teilnehmer, die am ersten Matchtag unter 21 sind (c) Senior...... Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 50 sind (d) Super Senior Teilnehmer, die am ersten Matchtag über 60 sind 4. Team Categories IPSC Matches können folgende Teamwertungen anerkennen: (a) Regional-Teams in jeder anerkannten Division (b) Regional-Teams in jeder anerkannten Division für die Ladies Category (c) Regional-Teams in jeder anerkannten Division für Junior Category I-B - 62 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B1 Scheibenpräsentation Das Absägen der Lattenüberstände verbessert die Optik I-B - 63 - Ver. 08112004 I I-B I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B2 IPSC CLASSIC TARGET Trefferwertung A C D Major 5 4 2 I-B - 64 - Minor 5 3 1 Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B3 IPSC A4 Scheibe I-B - 65 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX B4 IPSC A3/B TARGET I-B - 66 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C1 Kalibrierung/Test von Poppern 1. Der Range Master muss eine bestimmte Munition und eine oder mehrere Gewehre bestimmen, die als offizielle Kalibrierungswerkzeuge durch von ihm autorisierte Funktionäre, die als Kalibrierungsfunktionäre tätig werden, Verwendung finden. 2. Vor Matchbeginn muss die Kalibriermunition unter Anwendung der in Regel 5.6.3 beschriebenen Prozedur chronographiert werden. Die Kalibriermunition muss beim Test aus jeder der bezeichneten Waffen einen Power Factor von 150 (Abweichung +/- 5%) erreichen, um geeignet zu sein. 3. Nachdem der Munitionsvorrat und die bezeichneten Waffen getestet und vom Range Master abgenommen sind, können sie vom Teilnehmer nicht mehr angefochten werden. 4. Der Range Master muss dafür sorgen, dass jeder Popper vor Beginn des Matches, und wann immer das während des Matches nötig sein sollte, kalibriert wird. 5. Bei Erstkalibrierung ist der Popper so einzustellen, dass er durch einen einzelnen Treffer aus der Kalibrierwaffe innerhalb der Kalibrierungszone mit der vorgesehenen Munition fällt. Der Schuss muss von der weitesten möglichen Schießposition vom Popper innerhalb des Parcours abgegeben werden. Die Kalibrierungszonen sind aus den Diagrammen auf den nächsten Seiten ersichtlich. 6. Wenn während eines Parcours ein Popper nicht fällt, hat der Teilnehmer drei Alternativen: (a) Er beschießt den Popper erneut bis er fällt. In diesem Fall ist keine weitere Aktion erforderlich. Der Parcours wird gewertet, wie er ist. (b) Er lässt den Popper stehen und bemängelt auch nicht die Kalibrierung. Auch das bewirkt keine weitere Aktion und der Parcours wird gewertet, wie er ist, wobei der Popper als Fehlschuss gewertet wird. (c) Er lässt den Popper stehen und erhebt Einspruch gegen die Kalibrierung. In diesem Fall dürfen der Popper und seine unmittelbare Umgebung, auf der er steht, von niemand verändert werden. Falls ein Matchfunktionär dagegen verstößt, muss der Teilnehmer den Parcours erneut schießen. Wenn der Teilnehmer oder irgendeine andere Person gegen diese Bestimmung verstößt, wird der Popper als Fehlschuss gewertet und der Rest des Parcours wird gewertet "wie geschossen". I-B - 67 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ 7. Wenn nichts verändert worden ist, muss ein Kalibrierungsfunktionär einen Kalibriertest des betroffenen Poppers durchführen (falls das wie unter 6. (c) oben erforderlich ist) und zwar von so nah wie möglich an dem Punkt, von dem der Teilnehmer den Popper beschossen hatte und folgendes kann eintreten: (a) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone trifft und der Popper fällt, gilt der Popper als korrekt kalibriert, und wird als Fehlschuss gewertet. (b) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs die Kalibrierzone trifft und der Popper nicht fällt, gilt der Popper als nicht korrekt eingestellt, und der Teilnehmer muss den Parcours noch einmal schießen, nachdem der Popper rekalibriert wurde. (c) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs über oder unter der Kalibrierungszone trifft, gilt der Kalibriertest als nicht korrekt durchgeführt, und der Teilnehmer muss den Parcours erneut schießen. (d) Wenn der erste Schuss des Kalibrierungsfunktionärs den Popper verfehlt, muss ein weiterer Schuss abgefeuert werden, bis 7 (a), 7(b), oder 7 (c) eintritt. 8. Es gilt zu beachten, dass autorisierte Metallplatten weder einer Kalibrierung unterliegen noch eine Beanstandung zulassen (s. Regel 4.3.1.6). . I-B - 68 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C2 IPSC Classic Popper Calibration Zones Alle Popper = Trefferwert: 5 Punkte Strafwert: - 10 Punkte I-B - 69 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ Zur Verbesserung des Parcoursdesigns ist es in dieser Disziplin erlaubt, einer kleinen Anzahl von Metallzielen den doppelten Treffer- oder Strafwert zuzuerkennen. Jedes dieser Ziele muss klar in der schriftlichen Übungsbeschreibung benannt werden und muss im Sanktionierungsprozess anerkannt worden sein. Popper können zusammen oder allein oder in Verbindung mit Metallplatten oder IPSC Papierscheiben im selben Parcours eingesetzt werden. I-B - 70 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX C3 IPSC Metal Plates Zur Verbesserung des Parcoursdesigns ist es in dieser Disziplin erlaubt, einer kleinen Anzahl von Metallzielen den doppelten Treffer- oder Strafwert zuzuerkennen. Jedes dieser Ziele muss klar in der schriftlichen Übungsbeschreibung benannt werden und muss im Sanktionierungsprozess anerkannt worden sein. Plates dürfen in einem Parcours allein eingesetzt werden. Unterschiedliche quadratische oder rechteckige Größen sind zulässig, vorausgesetzt, sie sind zwischen 15cm X 15cm (Minimum) und 45cm X 30 cm (Maximum). Runde Metallplatten sind auch zulässige mit einem Minimaldurchmesser von 15cm und einem Maximaldurchmesser von 30cm. Die bevorzugten Größen betragen 15cm X 15cm, 20cm X 15 cm, 25cm X 20cm und runde Platten mit Durchmessern von 20cm, 25cm oder 30cm. Metallsilhouetten, die dem Design und den allgemeinen Wertungsdimensionen von IPSC Classic Papierscheiben entsprechen, können auch eingesetzt werden (s. Appendix B2 bezüglich der Maße). Trefferwertung : 5 Punkte Strafwertung: -10 Punkte I-B - 71 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ I-B - 72 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D1 Kennziffer 8301 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Disziplin IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Selbstlader Power Factor-Schwelle für Major Power Factor-Schwelle für Minor Minimalgeschossgewicht Minimalhülsenlänge/ Geschosskaliber Minimalkaliber für Major Minimalabzuggewicht Maximalwaffenlänge Magazinlängenbeschränkung Ladekapazitätsbeschränkung Max. abstand von Mags/Speedloadern vom Torso Einschränkung des Verschlusstyps 320 150 n/a n/a n/a n/a Nein derzeit noch nicht geregelt 10 Patronen Nein Einschränkung von Holster- und Equipmentposition Optische oder elektronische Visierung erlaubt Kompensatoren erlaubt Ports erlaubt Zweibein o.ä. erlaubt Nein nur Selbstladebüchsen Ja Ja Ja Ja Spezielle Bedingungen 17 zugelassene Kaliber: mindestens 5,45m höchstens 8mm sowie Selbstladelangwaffen in den Kalibern 9x19mm, .40 S&W, 10mm Auto und 45 ACP. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen aus den Langwaffen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 150 erreichen. I-B - 73 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D2 Kennziffer 8302 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Disziplin IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Selbstlader Power Factor-Schwelle für Major Power Factor-Schwelle für Minor Minimalgeschossgewicht Minimalhülsenlänge/ Geschosskaliber Minimalkaliber für Major Minimalabzuggewicht Maximalwaffenlänge Magazinlängenbeschränkung Ladekapazitätsbeschränkung Max. abstand von Mags/Speedloadern vom Torso Einschränkung des Verschlusstyps Einschränkung von Holster- und Equipmentposition Optische oder elektronische Visierung erlaubt Kompensatoren erlaubt Ports erlaubt Zweibein o.ä. erlaubt 320 150 n/a n/a n/a n/a Nein Nein 10 Patronen Nein nur Selbstladebüchsen Nein Nein max. Größe 26mm X 90mm Nein Nein Spezielle Bedingungen 17. zugelassene Kaliber: mindestens 5,45m höchstens 8mm sowie Selbstladelangwaffen in den Kalibern 9x19mm, .40 S&W, 10mm Auto und 45 ACP. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen aus den Langwaffen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 150 erreichen. I-B - 74 - Ver. 08112004 I I-B I Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D3 Kennziffer 8303 Disziplin IPSC-Büchsenschießen Offene Klasse Repetierer Repetierer Open Division 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 Power Factor-Schwelle für Major Power Factor-Schwelle für Minor Minimalgeschossgewicht Minimalhülsenlänge/ Geschosskaliber Minimalkaliber für Major Minimalabzuggewicht Maximalwaffenlänge Magazinlängenbeschränkung Ladekapazitätsbeschränkung Max. abstand von Mags/Speedloadern vom Torso Einschränkung des Verschlusstyps Einschränkung von Holster- und Equipmentposition Optische oder elektronische Visierung erlaubt Kompensatoren erlaubt Ports erlaubt Zweibein o.ä. erlaubt 320 150 n/a n/a n/a n/a Nein Nein Nein Nein Ja, nur Repetierer Nein Ja Ja Ja Ja Spezielle Bedingungen 17. zugelassene Kaliber: mindestens 5,45m höchstens 8mm sowie Repetierwaffen in den Kalibern 9x19mm, .40 S&W, 10mm Auto und 45 ACP. Die Patronen in den zugelassenen Kaliber müssen aus den Langwaffen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 150 erreichen. I-B - 75 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX D4 Kennziffer 8303 Disziplin IPSC-Büchsenschießen Standard Klasse Repetierer) Repetierer Standard Division 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 Power Factor-Schwelle für Major Power Factor-Schwelle für Minor Minimalgeschossgewicht Minimalhülsenlänge/ Geschosskaliber Minimalkaliber für Major Minimalabzuggewicht Maximalwaffenlänge Magazinlängenbeschränkung Ladekapazitätsbeschränkung Max. abstand von Mags/Speedloadern vom Torso Einschränkung des Verschlusstyps Einschränkung von Holster- und Equipmentposition Optische oder elektronische Visierung erlaubt Kompensatoren erlaubt Zweibein o.ä. erlaubt 320 150 n/a n/a n/a n/a Nein Nein 6 Schuss Nein Ja, nur Repetierer Nein Nein Nein Nein Spezielle Bedingungen 16. zugelassene Kaliber: mindestens 5,45m höchstens 8mm sowie Repetierwaffen in den Kalibern 9x19mm, .40 S&W, 10mm Auto und 45 ACP. Die Patronen in den zugelassenen Kalibern müssen aus den Langwaffen in allgemein erhältlichen Laborierungen einen Power Factor von mindestens 150 erreichen. I-B - 76 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX E1 "J" Ladder for 16 Competitors I-B - 77 - Ver. 08112004 I I I-B Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch IPSC-Büchse _____________________________________________________________________________________ APPENDIX E2 "J" Ladder for 8 Competitors Winner 2nd 3rd 4th 5th 6th 7th 8th Winner of 16 Loser of 16 Loser of 14 Loser of 12 Winner of 15 Loser of 15 Winner of 13 Loser of 13 I-B - 78 - Ver. 08112004 Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch | Schießscheiben | Sch BDS-Kurzwaffen-Scheibe Ringbreite der Innen-10 Ringbreite der 10 Breite der Ringe 1-9 Durchmesser des Spiegels (Ringe 8-10) Kartongröße Ringe 9 – 10 Ringe 7 – 8 = 25 mm = 50 mm = 25 mm = 150 mm = ca. 550 mm hoch, 550 mm breit = weiß = schwarz Sch-1 Sch | Schießscheiben | Sporthandbuch | Bund Deutscher Sportschützen e.V. BDS-Speed-Scheibe weißer Innenscheibe schwarze Außenscheibe 10cm Durchmesser 20cm Durchmesser Kartongröße = 34 x 34 cm Sch-2 Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch | Schießscheiben | Sch BDS-50m-ZF-Scheibe 6 runde Scheiben Ringbreite der Innen-10 Ringbreite der 10 Breite der Ringe 1-9 Kartongröße Ringe 9 – 10 Ringe 5 – 8 Ringe 1 – 4 = 9 mm = 19 mm = 6 mm = 55 mm breit, 37 cm breit = weiß = schwarz = weiß Diese Scheibe wird von links nach rechts (oben beginnend) mit zwei – zwei – eins Schuss beschossen (insgesamt 10 Schuss auf die sechs Scheiben) Sch-3 Sch | Schießscheiben | Sporthandbuch | Bund Deutscher Sportschützen e.V. BDS-Symbol-Scheibe Außenmaße: Kartongröße Sch-4 Kleiner Kreis Durchmesser Großer Kreis Durchmesser Dreieck Oval = 79 mm = 150 mm Breite 150 mm, Höhe 147 mm Breite 105 mm, Höhe 163 mm = ca. 550 x 550 mm Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch | Schießscheiben | Sch ISSF-50-m-Scheibe Ringbreite der Innen-10 Ringbreite der 10 Breite der Ringe 1-9 Durchmesser des Spiegels (Ringe 4-10) Kartongröße = 5 mm = 10 mm = 8 mm = 112,5 mm = ca. 340 mm hoch, 340 mm breit Sch-5 Sch | Schießscheiben | Sporthandbuch | Bund Deutscher Sportschützen e.V. BDS-100-m-Scheibe Ringbreite der Innen-10 Ringbreite der 10 Breite der Ringe 1-9 Durchmesser des Spiegels (Ringe 5-10) Kartongröße Sch-6 = 17 mm = 34 mm = 17 mm = 204 mm = ca. 400 mm x 400 mm Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch | Schießscheiben | Sch ISSF-100-m-Scheibe Ringbreite der Innen-10 Ringbreite der 10 Breite der Ringe 1-9 Durchmesser des Spiegels (Ringe 7-10) Kartongröße = 25 mm = 50 mm = 25 mm = 200 mm = ca. 550 mm hoch, 550 mm breit Sch-7 Sch | Schießscheiben | Sporthandbuch | Bund Deutscher Sportschützen e.V. BDS-100-m-ZF-Scheibe Ringbreite der Innen-10 Ringbreite der 10 Breite der Ringe 1-9 Kartongröße Sch-8 = 13,5 mm = 27 mm = 8,5 mm = ca. 300 mm hoch, 210 mm breit Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch | Schießscheiben | Sch ISSF-300-m-Scheibe Ringbreite der Innen-10 Ringbreite der 10 Breite der Ringe 1-9 Durchmesser des Spiegels (Ringe 5-10) Kartongröße mindestens = 50 mm = 100 mm = 50 mm = 600 mm = 1300 mm hoch, 1300 mm breit Sch-9 Sch | Schießscheiben | Sporthandbuch | Bund Deutscher Sportschützen e.V. BDS-300-m-ZF-Scheibe Ringbreite der Innen-10 Ringbreite der 10 Breite der Ringe 1-9 Kartongröße Ringe 9-10 weiß Ringe 5-8 schwarz Sch-10 = 35 mm = 86 mm = 25 mm = ca. 550 mm hoch, 550 mm breit Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch | Schießscheiben | Sch Luftgewehr Scheibe für Luftgewehr Entfernung 10 m Kartongröße 10 x 10 xm Sch-11 Sch | Schießscheiben | Sporthandbuch | Bund Deutscher Sportschützen e.V. Luftpistole Scheibe für Luftpistole Entfernung 10 m Kartongröße 17 x 17 xm Sch-12 Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch | Schießscheiben | Sch BDS-Westernscheibe Sch-13 I I SCH Bund Deutscher Sportschützen e.V. Sporthandbuch Scheiben _____________________________________________________________________________________ Welche Scheibe gehört zu welcher Wertungsklasse? Disziplin / Wertungsklasse Scheibe Best. Nr. Fa. Krüger 25 m Schießen Mehrdistanzschießen 25 m Speed - Schießen 50 m Präz. SG SL K 50 m Präz. SG SL KK 50 m LA KW 50 m LA KK 50 m DSG oK KK 50 m DSG gK + Diopter KK 50 m MSG KK 50 m PSG KK 50 m Freie Klasse KK ZF 50 m Intervall LA KW u. LA KK 50 m Intervall LA KW opt .V. 50 m Intervall SG SL off. Vis. 50 m Zeit. SG SL KW 50 m Zeit. SG SL KK 50 m Zeit. SG SL KW opt. Vis. 50 m Zeit. SG SL KK off. Vis. 50 m Symbolscheiben-Schießen 100 m Präz. MSG 100 m Präz. PSG 100 m Präz. Jagdgewehr 100 m Präz. LA 100 m Präz. DSG oK 100 m Präz. DSG gK und Diopter 100 m Präz. SG SL optische Visierung 100 m Präz. ZF-Gewehr Ordonnanzkaliber 100 m 100 m Präz. ZF.Gewehr 100 100 m Intervall 100 m Zeit. DSG SL 100 m Zeit. SG SL b. 6,4 mm 100 m Zeit. SG SL ü. 6,4 mm 100 m Zeit. SG SL optische Visierung 100 m Fertigkeit SG SL b. 6,4 mm 100 m Fertigkeit SG SL ü. 6,4 mm 100 m Fertigkeit SG SL ZF 300 m Präz. MSG 300 m Präz. DSG oK 300 m Präz. DSG gK + Diopter 300 m Präz. Alle ZF – Gewehre 300 m Präz. Hochleistungsgewehr 300 m Präz. SG SL 300 m Präz. ZF Gewehr 300 Westernschießen Training 100 m Disziplinen auf 50 m BDS-Kurzwaffenscheibe BDS-Kurzwaffenscheibe BDS-Speed-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 50 m BDS-ZF-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 50 m UIT-Scheibe 50 m UIT-Scheibe 50 m BDS-ZF-Scheibe 50 m BDS-ZF-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 100 m BDS-ZF-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 50 m BDS-ZF-Scheibe 100 m BDS-ZF-Scheibe 100 m BDS-Scheibe BDS-Symbolscheibe 100 m BDS-Scheibe 100 m BDS-ZF-Scheibe 100 m BDS-ZF-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 50 m BDS-ZF-Scheibe 4406 u. 4407 4406 u. 4407 4410 4402 S u. 4403 408 4402 S u. 4403 4402 S u. 4403 4402 S u. 4403 2040 u. 2030 2040 u. 2030 4408 4408 4402 S u. 4403 4401 4402 S u. 4403 4402 S u. 4403 4408 4401 4402 S u. 4403 4405 4402 S u. 4403 4401 4401 4420/S u. 4421 4420/S u. 4421 4420/S u. 4421 4402 S u. 4403 4408 50 m BDS-ZF-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m BDS-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m UIT-Scheibe 100 m BDS-ZF-Scheibe 300 m UIT-Scheibe 300 m UIT-Scheibe 300 m UIT-Scheibe 300 m BDS-ZF-Scheibe 300 m BDS-ZF-Scheibe 300 m BDS-ZF-Scheibe 300 m BDS-ZF-Scheibe BDS-Western-Scheibe Ordonanz-Scheibe 4408 4420/S u. 4421 4420/S u. 4421 4420/S u. 4421 4420/S u. 4421 4402 S u. 4403 4420/S u. 4421 4420/S u. 4421 4401 4422 u. 4423 4422 u. 4423 4422 u. 4423 4409 4409 4409 4409 SCH - 14 - 2200 01_56.0347.kdvd.kat.ssh.411 22.03.2004 14:58 Uhr Seite 29 BDS-Scheiben BDS ZF-Scheibe 50/100 m 4401 Bestell-Nr. : für alle Gewehre mit Zielfernrohr Entfernung : 50/100 m Spiegel ø : 113 mm Format 21 x 29,7 cm (DIN A4) : Gepackt zu : 250 Stück Preis s. Preisliste Seite 9 : Disziplinen : – Jagdgewehr – Präzisionsgewehr – Dienstsportgewehr ZF – Sportgewehr Selbstlader ZF 3 3 Für Match- und Freie Gewehre auf 100 m Treffer 4 Ringe x 0= 1 x 1= x 2= 5 x 3= x 4= 2 x 5= x 6= 6 x 7= 3 x 8= x 9= x10 = 7 Sa. 4 8 5 6 9 7 3 8 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 9 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 2 1 8 9 7 8 6 7 5 6 4 5 3 3 4 Nachdruck verboten o. g. k. 3 BDS-Spiegel 2 100 m 1 Bestell-Nr. : für alle Match- und Freie Gewehre Nachdruck verboten o. g. k. Entfernung : BDS-Scheibe Bestell-Nr. : Spiegel ø : 204 mm Format 26 x 26 cm für alle Match- und Freie Gewehre Gepackt zu : 250 Stück mit Einsteckschlitz 26 x 26 cm Preis s. Preisliste Seite 9 100 m Gesamt ø : 340 mm Format 39,5 x 39,5 cm Gepackt zu : 250 Stück Preis s. Preisliste Seite 9 : 100 m 4402 S Entfernung : : 100 m 4403 Stand: April 2004 : : Disziplinen : – Matchsportgewehr – Freies Sportgewehr – Unterhebelrepetierer KK +KW – Sportgewehr Selbstlader KW – Sportgewehr Selbstlader opt. Visierung – Dienstsportgewehr offene Kimme KK Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de 29 01_56.0347.kdvd.kat.ssh.411 22.03.2004 14:58 Uhr Seite 30 BDS-Scheiben BDS-Symbolscheibe Bestell-Nr. : 4405 mit 7 Scheibenbildern Format Treffer : 55 x 55 cm Gepackt zu : 250 Stück Preis : s. Preisliste Seite 9 Disziplin : – Sportgewehr Selbstlader KK Ringe x 0= 1 x 1= x 2= x 3= x 4= 2 x 5= x 6= x 7= 3 x 8= x 9= x 10 = 4 Sa. 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 8 7 6 Kurzwaffen BDS-Präzisionsscheibe 5 Nachdruck verboten g.k.g. 4 3 2 BDS-Spiegel – Präzision 1 Bestell-Nr. : Kurzwaffen 25 m Präzision für Kurzwaffen Nachdruck verboten g.k.g. BDS-Scheibe – Präzision Bestell-Nr. : 25 m 4407 Entfernung : 25 m Format 26 x 26 cm : 4406 S Gepackt zu : 250 Stück für Kurzwaffen Preis s. Preisliste Seite 9 : mit Einsteckschlitz 26 x 26 cm Entfernung : Format 30 25 m : 55 x 55 cm Gepackt zu : 250 Stück Preis s. Preisliste Seite 9 : Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de Stand: April 2004 25 m 01_56.0347.kdvd.kat.ssh.411 22.03.2004 15:03 Uhr 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Seite 31 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 1 2 3 4 5 6 7 8 9 9 8 7 6 5 4 3 2 1 9 8 7 6 5 4 3 2 1 Disziplinen: – Sportgewehr Selbstlader KK – Präzisionssportgewehr KK – Freies Sportgewehr KK – Zielfernrohrgewehr 100 9 8 7 6 5 4 3 2 1 BDS-ZF-Scheibe / 50 m Nachdruck verboten g.k.g. BDS ZF-Scheibe Bestell-Nr. : Entfernung : 50 m 4408 Gesamt ø : 80 mm für alle Gewehre mit Zielfernrohr Format : 55 x 37 cm mit 6 Scheibenbildern Gepackt zu : 250 Stück 50 m Preis s. Preisliste Seite 9 : Speed-Scheibe 10 7 X Nachdruck verboten g.k.g. BDS Speed-Scheibe Bestell-Nr. : Entfernung : 25 m Spiegel ø : innen weiß 100 mm/ 4409 Format 34 x 34 cm für alle Gewehre mit Zielfernrohr Gepackt zu : Entfernung : 300 m Preis Spiegel ø : 340 mm Disziplinen : BDS ZF-Scheibe Bestell-Nr. : Format : 57 x 57 cm Gepackt zu : 250 Stück Preis s. Preisliste Seite 9 : Disziplinen : 300 m 25 m 4410 außen schwarz 200 mm : : 250 Stück s. Preisliste Seite 9 – Hochleistungsgewehr – Sportgewehr Selbstlader ZF – Zielfernrohrgewehr 300 – Alle ZF Stand: April 2004 Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de 31 01_56.0347.kdvd.kat.ssh.411 22.03.2004 15:03 Uhr Seite 32 1 2 3 4 x 0= x 1= x 2= x 3= x 4= x 5= x 6= x 7= x 8= x 9= x 10 = 5 6 1 2 3 4 5 6 6 5 4 3 2 1 6 5 4 Bei BDS-Disziplinen: – Unterhebelrepetierer – Dienstsportgewehr offene Kimme – Dienstsportgewehr geschlossene Kimme/Diopter 3 2 1 Scheibe für Pistole/Gewehr Bestell-Nr. : Entfernung : 25/50/100 m 4420 S Gesamt ø : 200 mm mit Einsteckschlitz 26 x 26 cm Format 55 x 55 cm 25/50/100 m : Gepackt zu : 250 Stück Preis s. Preisliste Seite 9 : Spiegel für Pistole/Gewehr 25/50/100 m 6 Bestell-Nr. : Entfernung : 25/50/100 m Spiegel ø : 200 mm Format 6 4421 : 26 x 26 cm Gepackt zu : 250 Stück Preis s. Preisliste Seite 9 : 6 6 32 Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de Stand: April 2004 22.03.2004 15:03 Uhr Seite 33 1 1 2 2 3 3 4 4 5 5 6 6 7 7 8 8 9 9 9 9 8 8 7 7 6 6 5 5 4 4 3 3 2 2 1 1 01_56.0347.kdvd.kat.ssh.411 Approved by ISSF Scheibe für Großkaliber 2 2 3 3 4 4 Bestell-Nr. : 4422 Entfernung : 300 m Spiegel ø : 600 mm Format 104 x 102 cm : Gepackt zu : 1 Stück Preis s. Preisliste Seite 9 : Spiegel für Großkaliber 4 4 3 3 2 2 Stand: April 2004 Bestell-Nr. : 4423 Entfernung : 300 m Spiegel ø : 600 mm Format 61 x 61 cm : Gepackt zu : 1 Stück Preis s. Preisliste Seite 9 : Krüger Schießscheiben · Internet: www.1a-schiess-scheiben.de 300 m 300 m 33