Quartalsbericht USA (II. Quartal 2015)

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Quartalsbericht USA (II. Quartal 2015)
QUARTALSBERICHT USA
Schwachem Start ins Jahr folgt positiver
Ausblick für die US-Wirtschaft
Quartal II / 2015
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Nach einem starken vierten Quartal 2014 verzeichnete das Bruttoinlandsprodukt (BIP) im ersten Quartal 2015 ein Wachstum von lediglich 0,6 Prozent (annualisiert). Dies lässt sich vor allem auf schwache Exporte, gesunkene
Staatsausgaben auf einzelstaatlicher und lokaler Ebene sowie verschiedene
temporäre Faktoren zurückführen: Dazu zählen der kalte Winter sowie ein Streik
der Hafenarbeiter an der Pazifikküste. Im zweiten Quartal wuchs das BIP laut
ersten Schätzungen des Bureau of Economic Analysis (BEA) um 2,3 Prozent.

Innenpolitisch werfen die Präsidentschaftswahlen im Herbst 2016 ihre
Schatten voraus. Das Feld der republikanischen Bewerber vergrößert sich stetig. Etwas überraschend führt derzeit der Unternehmer und Politik-Außenseiter
Donald Trump die Umfragen der Republikaner an. Unter den Demokraten ist die
Zahl der prominenten Bewerber deutlich kleiner. Das Feld führt hier Hillary Clinton an. Auch US-Vizepräsident Joe Biden erwägt eine Kandidatur.

Ein Ende der US-Sanktionen gegen Russland ist bisher nicht absehbar.
Der Handel zwischen den USA und Russland ist in den letzten Monaten zurückgegangen. Die USA haben ihre diplomatischen Beziehungen mit Kuba wiederhergestellt. Nach 54 Jahren wurden die Botschaften in Havanna und
Washington am 20. Juli wiedereröffnet. Jedoch sehen viele Republikaner im
Kongress diese Entwicklung kritisch.
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US-Präsident Barack Obama unterzeichnete am 29. Juni die Trade Promotion Authority. Damit ist der Weg für einen Abschluss der Transpazifischen
Partnerschaft frei. Auch den Verhandlungen über die Transatlantische Handelsund Investitionspartnerschaft (TTIP) sollte diese Entwicklung Rückenwind geben.
Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
Inhaltsverzeichnis
Wirtschaftliche Lage............................................................................................................................................ 3
Wirtschaftswachstum ............................................................................................................................................. 3
Sparquote und Konsum ......................................................................................................................................... 4
Investitionsquote .................................................................................................................................................... 4
Arbeitslosigkeit....................................................................................................................................................... 4
Immobilienmarkt .................................................................................................................................................... 5
Staatsschulden/ Haushaltsdefizit ........................................................................................................................... 5
Außenhandel ......................................................................................................................................................... 6
Energiepreise ........................................................................................................................................................ 6
Wechselkurs des US-Dollars ................................................................................................................................. 7
Politische Lage: Innen- und außenpolitische Entwicklungen.......................................................................... 8
Innenpolitik ............................................................................................................................................................ 8
US-Kongress- und Präsidentschaftswahlen .................................................................................................. 8
Wirtschaftspolitik .................................................................................................................................................... 9
Haushaltspolitik ............................................................................................................................................. 9
Geldpolitik ..................................................................................................................................................... 9
Energie- und Klimapolitik ............................................................................................................................ 10
Außen- und Sicherheitspolitik .............................................................................................................................. 11
National Security Agency (NSA) ................................................................................................................. 11
Atomabkommen mit dem Iran ..................................................................................................................... 11
Russland- und Ukrainekonflikt .................................................................................................................... 12
Beziehungen zu Kuba ................................................................................................................................. 13
Handelspolitik ...................................................................................................................................................... 13
Export-Import Bank ..................................................................................................................................... 13
Trans-Pacific Partnership (TPP) ................................................................................................................. 14
Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) ............................................................................. 15
Sonderschwerpunkt: Trade Promotion Authority (TPA) ................................................................................ 15
Quellenverzeichnis ............................................................................................................................................ 21
Impressum ......................................................................................................................................................... 23
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
Wirtschaftliche Lage
Wirtschaftswachstum
Im ersten Quartal des Jahres 2015 wuchs die US-Wirtschaft hochgerechnet auf das Jahr laut dem U.S. Bureau
of Economic Analysis (BEA) (Zahlen vom 30. Juli 2015) um lediglich 0,6 Prozent. In den drei Quartalen zuvor
war das Bruttoinlandsprodukt (BIP) noch deutlich gewachsen (Q2/2014: 4,6%, Q3/2014: 4,3%, Q4/2014: 2,1%).
Laut der ersten Schätzung des BEA betrug das BIP-Wachstum im zweiten Quartal 2,3 Prozent. Insgesamt zeigt
sich die US-Wirtschaft somit in robuster Verfassung. So erwartet der IWF für 2015 insgesamt ein Wachstum von
2,5 Prozent.
Das geringe Wachstum der US-amerikanischen Wirtschaft im ersten Quartal kann insbesondere auf verringerte
Staatsausgaben auf einzelstaatlicher sowie lokaler Ebene, ein vergrößertes Handelsbilanzdefizit und schwache
Anlageinvestitionen zurückgeführt werden. Positiv trugen private Konsumausgaben (die sich jedoch im Vergleich zu Q4/2014 abschwächten) und private Investitionen zum BIP bei. Darüber hinaus beeinträchtigten vor
allem temporäre Faktoren die wirtschaftliche Situation: Hierzu zählen schwierige Wetterbedingungen und eine
gewerkschaftliche Auseinandersetzung in den Häfen an der Pazifikküste.
Im zweiten Quartal trugen der private Konsum, gestiegene Exporte, höhere Staatsausgaben auf Einzelstaatenund lokaler Ebene sowie private Investitionen in Immobilien positiv zum BIP-Wachstum bei, während geringere
Staatsausgaben auf Bundesebne, private Lagerinvestitionen und Anlageinvestitionen sowie gestiegene Importe
das Wachstum dämpften.
Reales Wachstum des BIP in Prozent
-6
-8
-8
-10
-10
Jahreswerte
2015
-6
2013
-4
2011
-2
-4
2009
-2
2007
0
2005
0
2003
2
2001
2
1999
4
1997
4
1995
6
1993
6
1991
8
1989
8
1987
10
1985
10
Quartalswerte
Quelle: U.S. Bureau of Economic Analysis
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
Sparquote und Konsum
Laut dem BEA stieg das verfügbare Einkommen im ersten und zweiten Quartal 2015 im Vergleich zum Vorquartal leicht an: im ersten Quartal um 0,4 Prozent, im zweiten um 0,9 Prozent. Die private Ersparnis als Teil des
verfügbaren Einkommens stieg zuletzt von 4,7 Prozent in Q4/2014 auf 5,2 Prozent in Q1/2015. Damit erreichte
die Sparquote im ersten Quartal ihren höchsten Wert seit Ende 2012 (9,2%), als noch die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise zu spüren waren. In Q2/2015 sank sie laut ersten Schätzungen wiederum auf 4,8
Prozent. Der Anteil des Konsums am verfügbaren Einkommen betrug im ersten Quartal 91,5 Prozent und im
zweiten 91,8 Prozent.
Die Verschiebung vom Konsum hin zur Ersparnis zu Beginn des Jahres dürfte vor allem auf Einsparungen aufgrund der niedrigen Energieausgaben zurückzuführen sein. Diese sind wiederum durch den niedrigen Ölpreis
begründet (s. hierzu auch „Energiepreise“). Der IWF oder auch das ifo Institut erwarten, dass der private Konsum im Lauf des Jahres deutlich anziehen und maßgeblich zur positiven Wirtschaftsentwicklung in diesem Jahr
beitragen wird. Die Einsparungen der privaten Haushalte durch die niedrigen Energiekosten sollten also nicht
dauerhaft in Ersparnisse umgewandelt werden, sondern schließlich auch den Konsum stärken. Diese Entwicklung deutet sich nun bereits in den ersten Schätzungen für das zweite Quartal an.
Die Gesamtverschuldung der privaten Haushalte stieg laut der Federal Reserve Bank of New York zwischen
dem vierten Q4/2014 und Q1/2015 minimal an, und zwar von $11,83 Billionen auf $11,85 Billionen. Hypothekenschulden blieben dabei gleich; das leichte Wachstum der Verschuldung ist durch einen Anstieg bei Studentendarlehen und Krediten für den Autokauf zu erklären. Von 1999 bis 2009 war die private Verschuldung kontinuierlich angestiegen. Im dritten Quartal 2009 erreichte sie mit $12,68 Billionen einen historischen Höhepunkt. Im
weiteren Verlauf der Finanz- und Wirtschaftskrise nahm die Verschuldung bis Mitte 2013 ab. Seither stieg die
Verschuldung wieder leicht, was vor allem auf einen Anstieg der Studentendarlehen und Autokredite zurückzuführen ist. Kreditkartenschulden und andere Schulden haben sich dagegen in den letzten Quartalen kaum verändert.
Investitionsquote
Die Investitionsquote, also der Anteil der privaten Investitionen am BIP, entwickelt sich laut dem BEA weiterhin
leicht positiv. Sie stieg das vierte Quartal in Folge auf 17,0 Prozent im ersten Quartal 2015. Im zweiten Quartal
betrug sie laut ersten Schätzungen 16,8 Prozent. Die damit gemessene Investitionstätigkeit der US-Unternehmen deutet daraufhin, dass diese weiterhin mit einer positiven Wirtschaftsentwicklung rechnen. Bei steigendem
Konsum und den nach wie vor historisch niedrigen Zinsen ist laut dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) davon auszugehen, dass sich die Investitionen über das Jahr deutlich positiv entwickeln werden.
Arbeitslosigkeit
Laut dem U.S. Bureau of Labor Statistics (Stand: Ende Juli) lag die Arbeitslosenquote im Juni 2015 bei 5,3 Prozent. Damit hat sie ihren tiefsten Wert seit April/Mai 2008, also seit dem Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise, erreicht. Vor einem Jahr, im Juni 2014, lag die Arbeitslosenquote noch bei 6,1 Prozent. Insgesamt waren
in den USA im Juni rund 8,3 Millionen Menschen arbeitslos. Im Juni wurden 56.000 Arbeitsplätze abgebaut. Der
Rückgang der Arbeitslosenquote im Juni bei gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau ist mit einem Rückgang der zivilen Erwerbspersonen (z.B. durch Renteneintritte) zwischen Mai und Juni um 432.000 zu erklären. Die Zahl der
Langzeitarbeitslosen – also derjenigen, die seit mindestens 27 Wochen arbeitslos sind – war im Juni mit 2,12
Millionen rückläufig (Mai: 2,5 Millionen). Im Vergleich zum Vorjahr lässt sich ein Rückgang um 955.000 feststellen. Langzeitarbeitslose machten im Juni 25,8 Prozent aller Arbeitslosen aus. Die durchschnittliche Arbeitslosendauer lag im Juni 2015 bei 28,1 Wochen.
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
Arbeitslosenquote, Mai 2013 - Juni 2015
8,0
7,5
7,0
6,5
6,0
5,5
5,0
Mai 13 Jul 13 Sep 13 Nov 13 Jan 14 Mrz 14 Mai 14 Jul 14 Sep 14 Nov 14 Jan 15 Mrz 15 Mai 15
Quelle: U.S. Bureau of Labor Statistics
Immobilienmarkt
Der US-Immobilienmarkt zeigte im ersten Quartal 2015 nach Informationen des U.S. Department of Housing
and Urban Development gemischte Werte auf. Die Zahl der neuen Baugenehmigungen war zwar um 3,3 Prozent höher als vor einem Jahr, sank gegenüber dem Vorquartal aber um 2,5 Prozent. Die Zahl der Baustarts,
also die Zahl der privaten Wohneinheiten, an denen Bauarbeiten begonnen haben, lag um 4,4 Prozent höher als
in Q1/2014, sank jedoch gegenüber dem Vorquartal um 7,6 Prozent. Dagegen stieg die Zahl der im Bau befindlichen Häuser im selben Zeitraum von 828.000 auf 840.000 (d.h. um 1,4 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der im Bau befindlichen Häuser um ganze 15,9 Prozent.
Die Verkäufe von neuen Einfamilienhäusern legten gegenüber dem Vorquartal um 9 Prozent zu, im Vergleich zu
Q1/2014 ergibt sich sogar ein Anstieg der verkauften Häuser um 21,2 Prozent. Verkäufe bereits existierender
Einfamilienhäuser und -wohnungen verzeichneten einen leichten Rückgang, und zwar um 1,7 Prozent. Im Verglichen zu Q1/2014 ergibt sich ein Anstieg um 6,3 Prozent.
Hauspreisindizes wie der S&P/Case Shiller Index und der Index der Federal Housing Finance Agency zeigen,
dass Immobilienwerte im ersten Quartal 2015 leicht gestiegen sind – um 1,3 beziehungsweise 1,4 Prozent gegenüber dem Vorquartal. Somit stabilisiert sich der US-Immobilienmarkt insgesamt zwar weiterhin, jedoch verlangsamt sich dieser Aufschwung.
Staatsschulden/ Haushaltsdefizit
Laut den Historical Tables für das Haushaltsjahr 2016 des Office of Management and Budget (OMB) beliefen
sich die Staatsschulden zum Ende des Haushaltsjahrs 2014 auf $17,8 Billionen. Mit einem BIP von $17,2 Billionen ergibt sich eine Schuldenquote von 103,2 Prozent. Zum Ende des Haushaltsjahrs 2013 hatte die Schuldenquote noch 100,8 Prozent betragen. Das OMB prognostiziert einen Anstieg der Staatsschulden in den nächsten
Jahren bis auf $22,4 Billionen im Jahr 2020. Da jedoch zugleich ein stärkeres Wachstum des BIP erwartet wird,
schätzt das OMB, dass die Schuldenquote ab 2016 rückläufig ist und 2020 bei 99,7 Prozent liegen wird.
Das Haushaltsdefizit lag im Haushaltsjahr 2014 bei 2,8 Prozent und fiel damit deutlich geringer aus als in den
vorangegangenen vier Jahren. Für 2015 rechnet das OMB zunächst mit einem leichten Anstieg des Defizits auf
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
3,2 Prozent, bis zum Jahr 2020 soll das Defizit jedoch auf rund 2,5 Prozent zurückgehen. Voraussetzung dafür,
dass die USA weitere Schulden aufnehmen können, ist allerdings, dass sich der US-Kongress rechtzeitig auf
eine Anhebung der Schuldenobergrenze einigt. Die Schuldengrenze wurde von Februar 2014 bis März 2015
ausgesetzt und am 16. März 2015 dem aktuellen Schuldenstand von damals $18,1 Billionen angepasst. Seitdem steuert das Finanzministerium mit Notmaßnahmen gegen, welche voraussichtlich bis Oktober oder November ausreichen werden; danach wäre die US-Regierung zahlungsunfähig. Das OMB schätzt, dass der Schuldenstand zum Ende des Haushaltsjahres 2015 bei $18,6 Billionen liegen wird (s. hierzu auch „Haushaltspolitik“).
Haushaltsdefizit und Verschuldung, 1980-2020
120
4
Haushaltsüberschuss
oder -defizit
100
2
0
80
-2
60
-4
-6
40
Verschuldung
-8
20
-10
Verschuldung in % des BIP (linke Achse)
2018
2016
2014
2012
2010
2008
2006
2004
2002
2000
1998
1996
1994
1992
1990
1988
1986
1984
1982
-12
1980
0
Haushaltsüberschuss oder -defizit in % des BIP (rechte Achse)
Quelle: Office of Management and Budget
Außenhandel
Im ersten Quartal 2015 betrug das US-Handelsbilanzdefizit (Waren und Dienstleistungen) laut dem BEA $130,3
Milliarden. Somit war es etwas höher als im vierten Quartal 2014 ($128,3 Milliarden). Allein für den Warenhandel
ergab sich im ersten Quartal 2015 nach ersten Rechnungen des BEA ein Defizit von $189 Milliarden. Der Löwenanteil entfiel dabei auf China (bilaterales Handelsbilanzdefizit, nur Waren: $96,4 Mrd.), gefolgt von der Europäischen Union ($35,0 Mrd., davon allein Deutschland: $18,7 Mrd.), Japan ($17,5 Mrd.) und Mexiko ($15,0
Mrd.). Der nach wie vor hohe Außenwert des Dollars dürfte sich im Verlauf des Jahres weiterhin negativ auf die
Nettoexporte auswirken.
Energiepreise
Die Energiepreise sanken laut dem Energieindex der Weltbank im ersten Quartal 2015 um 28 Prozent: Dies
stellt den größten Rückgang innerhalb eines Quartals seit Q4/2008 dar. Dieser Rückgang ist vor allem auf die
gesunkenen Rohölpreise zurückzuführen: Der durchschnittliche Preis für ein Barrel Rohöl (Brent/Dubai/WTI)
sank von $74,6 pro Barrel im vierten Quartal 2014 auf $51,6 pro Barrel im ersten Quartal 2015, was einem
Preisrückgang von 31 Prozent entspricht. Auf dem Weltmarkt herrscht ein Überangebot; vor allem in den USA
sind die Lager voll. Für das laufende Jahr rechnet die Weltbank mit einem weiteren Rückgang der Preise für
Kohle, Rohöl und Erdgas; für 2016 prognostiziert sie einen leichten Anstieg.
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
Der Ölpreisverfall entspricht dem ifo Institut zufolge einer jährlichen Steuerentlastung der US-Haushalte um
$700; der Anteil der Ausgaben für Energie am verfügbaren Einkommen ging um ein Prozent zurück. Für Benzin
zahlten US-Verbraucher beispielsweise im Juni 2015 laut der U.S. Energy Information Administration (EIA) nur
noch rund $2,80 pro Gallone, verglichen mit über $3,69 im Juni 2014.
Der anhaltende Rückgang des Ölpreises zeigt, dass sich das Angebot noch immer nicht an die niedrigere Nachfrage aufgrund des moderaten Weltwirtschaftswachstums angepasst hat. In den letzten dreieinhalb Jahren hat
die steigende Energieproduktion in Nordamerika den Produktionsrückgang im Mittleren Osten und Nordafrika
zuerst kompensiert und dann übertroffen. Nach Angaben der EIA wurden im April 2015 9,7 Millionen Barrel
Rohöl in den USA pro Tag produziert. Im April 2014 hatte das Volumen noch bei 8,6 Millionen Barrel pro Tag
gelegen. Überdies hat Libyen die Ölproduktion wieder ausgebaut, die irakische Produktion erweist sich als
stabil. Die Sanktionen der EU gegenüber Russland zusammen mit den Gegensanktionen haben bisher kaum
Auswirkungen auf die europäische Energieversorgung gehabt. Die allgemeine Entwicklung schlägt sich auch in
den US-Importen nieder: Die US-Importe von Rohöl betrugen im April 2015 7,2 Millionen Barrel pro Tag, verglichen mit 7,5 Millionen im April 2014. Insgesamt sind die Importe seit etwa 2006 rückläufig. Für Erdöl (Rohöl wie
auch Erdölprodukte) betrug der Anteil der Nettoimporte (also Importe minus Exporte) am gesamten Angebot auf
dem US-Markt im Jahr 2014 durchschnittlich 26,5 Prozent. Für die erste Hälfte des Jahres 2015 schätzt die EIA,
dass der Anteil leicht gesunken ist, und zwar auf durchschnittlich 25,4 Prozent.
Es ist unwahrscheinlich, dass sich der Ausbau der US-Ölproduktion langfristig weiter fortsetzt: Wurden die ursprünglichen Investitionen in einem Umfeld hoher Energiepreise getätigt, so führen die nun gesunkenen Preise
zu einem Rückgang des Investitionsvolumens. Technische Neuerungen, die die Produktionskosten senken,
könnten sich hingegen positiv auswirken, sodass die Produktion auch bei geringeren Energiepreisen ausgebaut
werden kann.
US-Erdgaspreise sind ebenfalls weiterhin niedrig. Im Juni betrug der Henry-Hub-Preis durchschnittlich $2,78
Dollar pro Millionen British Thermal Units. Die EIA erwartet, dass die US-Erdgasproduktion trotz der niedrigen
Preise weiterhin hoch bleibt. Dafür sorgen Verbesserungen in der Effizienz bei der Erdgasförderung. Vor allem
im Marcellus Shale soll die Produktion nach Prognosen der EIA ausgeweitet werden.
Wechselkurs des US-Dollars
Die Schwächung des Euros gegenüber dem Dollar setzte sich im ersten Quartal 2015 fort. Im Juli 2015 erreichte
der Euro ein neues Langzeittief von $1,08. Analysten erwarten eine Fortsetzung dieser Entwicklung, da sie davon ausgehen, dass die US-amerikanische Notenbank die Leitzinsen vor der Europäischen Zentralbank anheben wird und somit die Nachfrage nach Dollar steigt. Auch gegenüber dem Britischen Pfund und dem Yen ist
der Dollar nach wie vor stark, auch wenn das Britische Pfund in den vergangenen Monaten gegenüber dem Dollar wieder etwas zugelegt hat. Ursache für den starken Dollar ist unter anderem die expansive Geldpolitik anderer Zentralbanken wie der EZB und der Bank of Japan. Aber auch gegenüber den Währungen entwickelter rohstoffexportierender Länder wie Australien und Kanada und gegenüber den Währungen vieler Schwellenländer
ist der Wert des Dollars gestiegen. Sinkende Öl- und andere Rohstoffpreise haben in diesen Ländern zu einer
Abwertung ihrer Währungen geführt. Im US-Kongress und in der Administration herrscht zunehmend Sorge über
den anhaltend starken Dollar und dessen negativen Einfluss auf die Nettoexporte. Beispielsweise kritisierten
Beamte der US-Zentralbank (Federal Reserve Bank, Fed) oder auch des US-Finanzministeriums die Länder der
Eurozone und die Europäische Zentralbank (EZB) dafür, Maßnahmen zu ergreifen, die den Euro schwächten,
statt die heimische Nachfrage anzukurbeln. Gerade Deutschland sollte beispielsweise ein schnelleres Lohnwachstum zulassen. Währungsmanipulation ist ein wichtiges Thema im US-Kongress. So enthält auch das Gesetz zur Trade Promotion Authority (TPA) einen Passus zu Wechselkursmanipulation. Die Handelsabkommen,
die unter dem nun vergebenen Mandat verhandelt werden, sollen so gestaltet sein, dass sie Währungsmanipulationen verhindern (durch bindende Regeln, Berichterstattung, Monitoring und Transparenz).
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
Politische Lage: Innen- und außenpolitische Entwicklungen
Innenpolitik
US-K O NG R E S S -
U ND
P R Ä S ID E N TS CH A FTS W A H LE N
Im November 2016 finden in den USA sowohl Kongress- als auch Präsidentschaftswahlen statt. Im Kongress
halten die Republikaner aktuell die Mehrheiten in beiden Häusern. Im Senat stehen den 54 republikanischen
Senatoren 44 Demokraten entgegen, zwei Senatoren sind unabhängig. Im Repräsentantenhaus sitzen derzeit
246 Republikaner, 188 Demokraten sowie 6 nicht stimmberechtigte Mitglieder aus den Überseeterritorien sowie
Washington, D.C. Nach Einschätzung des US-Nachrichtenportals Politco sollten die Republikaner angesichts
aktueller Umfragen ihre Mehrheiten in beiden Häusern bei den Wahlen 2016 verteidigen können. Die Verteilung
der Sitze könnte sich allerdings zugunsten der Demokraten verschieben, wenn es ihnen gelingt, die Minderheiten in der US-Bevölkerung zu mobilisieren. Gerade bei den Wahlen 2008 und 2012 profitierten die Demokraten
von der Mobilisierung der Jungwähler sowie der lateinamerikanischen und afroamerikanischen Wählerschaft
durch Präsident Obama.
Aktuell werden die Debatten in den USA vom Vorwahlkampf zu den Präsidentschaftswahlen bestimmt. Über ein
Jahr vor den Wahlen nimmt das Bewerberfeld allmählich Form an. Für die Demokraten hat als prominenteste
Anwärterin Hillary Clinton ihre Kandidatur verkündet. Neben Clinton gehen auch Bernie Sanders, ein unabhängiger Senator aus Vermont, Martin O’Malley, ehemaliger Gouverneur von Maryland, Lincoln Chafee, ein ehemaliger republikanischer Senator aus Rhode Island, und Jim Webb, ein ehemaliger Senator aus Virginia, für die demokratische Partei ins Rennen. Auch Vizepräsident Joe Biden erwägt seine Kandidatur. Eine offizielle Entscheidung Bidens wird für Anfang September erwartet. Laut dem Umfragedienst RealClearPolitics (RCP, Stand
9.8.2015) liegt Clinton mit 55 Prozent Zustimmung deutlich vor Sanders (19,4%) und Biden (12,3%). Den Kandidaten Webb (1,8%), O’Malley (1,6%) und Chafee (0,6%) werden kaum noch Chancen zugerechnet. Clintons
Umfragewerte weisen in den letzten Monaten jedoch einen Negativtrend auf – sie sind von rund 65 Prozent Anfang des Jahres auf 55 Prozent im August gesunken. Die Gründe dafür sind vielfältig. Erstens kritisieren viele
Bürger, dass Clinton aufgrund ihres privaten Vermögens eine zu große Distanz zur Stammwählerschaft der Demokraten habe. Zweitens steht sie unter Druck, da sie während ihrer Zeit als Außenministerin ihren privaten EMail-Account genutzt hat. Drittens wird Clinton aufgrund ihrer Regierungstätigkeit noch immer mit den schlechten Wirtschaftszahlen der Obama-Regierung assoziiert. Viertens wird Clinton vorgeworfen, bei der Offenlegung
der Finanzen der Clinton Foundation die Spenden von ausländischen Regierungen bewusst verschleiert zu haben. Trotz dieser Kritikpunkte ist es unwahrscheinlich, dass einer der demokratischen Kontrahenten in den Vorwahlen zu einer wirklichen Gefahr für Clinton werden kann.
Das Feld der Republikaner ist deutlich größer: 17 Kandidaten haben ihre Kandidatur bisher öffentlich gemacht.
Das Bewerberfeld teilt sich auf in die von der Tea-Party-Bewegung unterstützten, streng konservativen Kandidaten auf der einen Seite und die als vergleichsweise moderat geltenden Kandidaten auf der anderen Seite. Als
der Tea-Party-Bewegung nahestehend gelten die Senatoren Ted Cruz (Texas), Marco Rubio (Florida),
Rand Paul (Kentucky), der frühere Senator Rick Santorum (Pennsylvania) sowie der ehemalige Gouverneur
Jim Gilmore (Virginia). Daneben werden auch politische Neulinge wie der renommierte Neurochirurg
Ben Carson, die ehemalige Unternehmensleiterin Carly Fiorina und der Immobilienmagnat Donald Trump von
der Tea-Party-Bewegung unterstützt. Weitere republikanische Bewerber sind Senator Lindsey Graham (South
Carolina), die amtierenden Gouverneure Chris Christie (New Jersey), Bobby Jindal (Louisiana), John Kasich
(Ohio) und Scott Walker (Wisconsin) sowie die ehemaligen Gouverneure John Ellis („Jeb“) Bush,
Mike Huckabee (Arkansas), George Pataki (New York) und Rick Perry (Texas).
Derzeit führt Donald Trump in Umfragen das Feld mit 24,3 Prozent Zustimmung an (Quelle: RCP, Stand:
9.8.2015). Dies ist vor allem auf das große Bewerberfeld, Trumps Bekanntheitsgrad und die intensive Medienberichterstattung über ihn zurückzuführen. Kaum jemand rechnet ihm jedoch echte Chancen zu, aus den Vorwahlen als Gewinner hervorzugehen, geschweige denn ins Weiße Haus einzuziehen. Wenn sich die ersten Republikaner aus dem Rennen zurückziehen, sollte es schwieriger für Trump werden, weiterhin gute Umfragewerte
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
zu erzielen. Jeb Bush, der seine Ambitionen auf das Amt des Präsidenten auch während seines Auftritts auf
dem Wirtschaftstag des Wirtschaftsrats der CDU in Berlin unterstrichen hat, gilt vielen als aussichtsreichster
Kandidat im republikanischen Lager. Aktuell liegt er jedoch mit knapp 12,5 Prozent Zustimmung nur auf Platz
zwei hinter Trump, gefolgt von Scott Walker (9,5%) und Mike Huckabee (6,8%). Danach kommen die Kandidaten der Tea-Party-Bewegung, angeführt von Ben Carson (5,8%), gefolgt von Ted Cruz (5,5%), Marco Rubio
(5,3%), Rand Paul (4,5%), Chris Christie (3,5%) und John Kasich (2,8%).
Offiziell startet die Wahlsaison mit den Vorwahlen in Iowa am 1. Februar 2016, gefolgt von Vorwahlen in New
Hampshire am 9. Februar, in Nevada am 20. Februar und in South Carolina am 27. Februar. Am 6. August fand
die erste Fernsehdebatte der republikanischen Bewerber statt. Der TV-Sender Fox News, der die Sendung ausstrahlte, lud die zehn Bewerber ein, die die Umfragen anführen. Die demokratischen Bewerber diskutieren erstmals am 13. Oktober in Las Vegas, Nevada.
Wichtige innenpolitische Themen im Präsidentschaftswahlkampf werden voraussichtlich die Gesundheits-, Einwanderungs- und Bildungspolitik sein. In der Außenpolitik dürften vor allem der Atom-Deal mit dem Iran sowie
das weitere Vorgehen gegen die Terrorgruppe Islamischer Staat die Debatten bestimmen.
Wirtschaftspolitik
H A US H A LT S PO LI T IK
Präsident Obama und der US-Kongress streiten weiterhin über die Höhe der Regierungsausgaben für das kommende Haushaltsjahr, das am 1. Oktober 2015 beginnt. Bisher wurde nur ein Teil der Haushaltsgesetze verabschiedet. Unterschieden werden muss zwischen drei Arten von Ausgaben: Der größte Teil, ungefähr 65 Prozent
der Ausgaben, ist in bestehenden Gesetzen mehrjährig festgeschrieben (mandatory spending). Etwa 5 Prozent
der Ausgaben fließen in den Schuldendienst. Über rund 30 Prozent der Ausgaben wird jährlich in den Haushaltsgesetzen entschieden (discretionary spending). In den derzeitigen Debatten geht es vor allem um die Ausgaben, die jährlich vom Kongress beschlossen werden müssen (discretionary spending). Diese werden durch
insgesamt zwölf sogenannte „appropriation bills“ verabschiedet, von denen bisher noch keine final beschlossen
wurden. Die republikanische Mehrheit im Kongress will die Verteidigungs- und Rüstungsbudgets aufstocken und
gleichzeitig bei anderen Ausgaben kürzen. Obama und die demokratischen Kongressmitglieder bestehen dagegen auf die generelle Erhöhung der Ausgaben über die durch den Budget Control Act von 2011 festgelegten
Grenzen hinaus. Den Republikanern entgegnen sie, dass jegliche Aufstockung des Budgets für Verteidigung
und Rüstung mit einer Erhöhung der Ausgaben für andere inländische Bereiche einhergehen müsse. Die
Obama-Administration argumentiert, dass das Haushaltsdefizit trotz der zusätzlichen Ausgaben unter drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) gehalten werden könne, wenn entsprechende Maßnahmen zur Ankurbelung des Wirtschaftswachstums getroffen würden.
In der Zwischenzeit mahnte US-Finanzminister Jack Lew den Kongress, die gesetzliche Schuldenobergrenze
möglichst schnell anzuheben. Er sagte Ende Juli, dass die aktuellen Maßnahmen ab Ende Oktober ausgeschöpft sein könnten. Die Schuldengrenze wurde im März zuletzt dem Schuldenstand angepasst, nachdem sie
zwischen Februar 2014 und März 2015 ausgesetzt war, und liegt zurzeit bei $18,1 Billionen. Seit März steuert
das Finanzministerium mit Notmaßnahmen gegen, damit die Regierung ihren Zahlungsverpflichtungen weiterhin
nachkommen kann.
G E LD PO L IT IK
Der Vizepräsident des U.S. Federal Reserve Systems (Fed) Stanley Fischer hat sich Ende Mai dafür ausgesprochen, erst dann den Leitzins zu erhöhen und zu einer strengeren Geldpolitik zurückzukehren, wenn sich die USWirtschaft noch weiter erholt hat. Dies sei dann gegeben, wenn sich der Arbeitsmarkt weiterhin positiv entwickle
und sich die Inflation in der Nähe des Zwei-Prozent-Ziels der Bank befinde. Fischer wies gleichzeitig darauf hin,
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
dass eine strenge Geldpolitik der Notenbank zu einer höheren Volatilität der Märkte führen und negative Ausstrahlungseffekte haben könnte. In einem am 29. Juli veröffentlichten Kommentar gab die Fed noch keine konkreten Hinweise, wann es zu einer Zinserhöhung kommen wird. Experten erwarten, dass die Fed frühestens im
September die Zinsschraube anziehen könnte, manche Experten gehen eher von Dezember aus. Die neuesten
und für das erste Quartal nach oben korrigierten BIP-Zahlen könnten dafür sprechen, dass der US-Leitzins, die
federal funds rate, bereits im September angehoben wird.
E NE RG IE -
U ND
K L IM A PO L IT IK
Die USA erleben seit einigen Jahren aufgrund der Förderung von unkonventionellem Öl und Gas eine Renaissance der fossilen Energieträger. Dadurch wird das Land unabhängiger von Energieimporten, was der heimischen Wirtschaft zugutekommt und den außenpolitischen Spielraum vergrößern könnte. Die USA lockern nun
sogar das Ausfuhrembargo für Rohöl. Das Department of Commerce (DOC) kündigte Mitte August gegenüber
US-Kongressmitgliedern an, einen Antrag der nationalen Ölgesellschaft Mexikos, Pemex, zu genehmigen. Dieser sieht vor, dass Mexiko das schwere Öl, welches dort gefördert wird, mit US-Energieunternehmen gegen deren leichtes Öl tauschen darf. Da es sich um einen Tausch und nicht um eine reine Ausfuhr handelt, ist keine
Zustimmung des Kongresses nötig. US-Rohölexporte sind seit den siebziger Jahren mit wenigen Ausnahmen
verboten. Seit die Förderung unkonventioneller Öl- und Gasreserven deutlich ausgebaut wurde, wird in den USA
vermehrt gefordert, die Restriktionen für Rohölausfuhren zu lockern. Befürworter einer Lockerung fürchten, die
Restriktionen könnten den Boom bei unkonventionellem Öl schwächen, da nicht genügend Anreize für Investitionen in die Förderung bestehen. Andererseits ist Öl für die USA ein strategisches Gut; sicherheitspolitische Erwägungen spielen – anders als bei Gas – die entscheidende Rolle. Gegner der Lockerung des Ölembargos
fürchten zudem einen Preisanstieg zu Lasten von Raffinerien und letztendlich auch Konsumenten. Für eine weitreichende Lockerung der Exportbeschränkungen ist eine Gesetzesänderung durch den Kongress notwendig.
Eine solche Initiative war jedoch bisher weder unter Demokraten noch unter Republikanern mehrheitsfähig.
Eines von Präsident Obamas wichtigsten Reformvorhaben war, die Transformation der US-Wirtschaft in eine
Low Carbon Economy einzuleiten. Bisher scheiterten jedoch alle umfassenden Gesetzesinitiativen im Kongress.
Obama versucht daher immer wieder, die politische Blockade durch Verordnungen zu umgehen und so den Klimaschutz voranzutreiben. Im Vorfeld der UN-Klimakonferenz (COP21) in Paris im Dezember gab Obama Anfang August seinen Clean Power Plan bekannt. Dort sind erstmals landesweite Grenzwerte für den CO2-Ausstoß von Kraftwerken vorgesehen: Diese müssen ihren CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um 32 Prozent im Vergleich zum Jahr 2005 senken. Diese neuen Regeln, deren Umsetzung die Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency, EPA) überwacht, sollen in einem Jahr in Kraft treten. Sie betreffen etwa 1000 Kraftwerke,
wovon über 600 Kohlekraftwerke sind.
Die Republikaner im Kongress zeigen sich wenig begeistert von den Plänen des Präsidenten. Die Gouverneure
mehrerer Bundesstaaten kündigten Klagen an. In einigen Bundesstaaten spielt Kohle noch eine bedeutende
wirtschaftliche Rolle. Es gibt jedoch auch prominente Rückendeckung für Obama. Dreizehn der größten und bekanntesten US-Unternehmen kündigten ihre Unterstützung an, darunter Apple, die Bank of America, Coca-Cola
und Wal-Mart. Die Unternehmen verpflichteten sich dazu, ihre Kohlenstoffbilanz zu verbessern und gemeinsam
mindestens $140 Milliarden in kohlenstoffarme Technologien zu investieren. Das Weiße Haus hofft, dass sich
weitere Unternehmen den Zielen anschließen werden und es einen Schneeballeffekt in anderen Sektoren der
US-Wirtschaft geben wird.
Die Klimapolitik bleibt ein schwieriges Feld für die Obama-Administration. Der schmale politische Grat, auf dem
sich der Präsident bewegt, zeigt sich beispielsweise auch beim Thema Offshore-Förderung. Vor den Küsten der
USA liegen lukrative Öl- und Gasreserven. Im Mair 2015 gewährte das US-Innenministerium dem Ölkonzern
Shell die Lizenz, zwei neue Explorationsbohrungen in der Arktis vor der Küste Alaskas durchzuführen. Im Juli
erteilten die US-Behörden weitere zuvor noch ausstehende Genehmigungen. Das Projekt unterliegt strengen
Auflagen. Um Walrosse und andere Tiere zu schützen, muss Shell einen Abstand von mindestens 15 Meilen (24
km) zwischen Bohranlagen einhalten, an denen gleichzeitig gebohrt wird. Zudem darf Shell nur mit bestimmter
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
Ausrüstung bohren. Aufgrund des Klimas ist es grundsätzlich nur bis etwa Ende September möglich, in der Arktis Bohrungen vorzunehmen; danach würden die Schiffe nicht mehr zu den Öl- und Gasquellen vordringen. Umweltschützer kritisieren die US-Regierung trotz der strengen Auflagen heftig für ihr Vorgehen. Die DeepwaterHorizon-Katastrophe habe gezeigt, dass die Offshore-Ölförderung mit zu großen Risiken verbunden sei, so die
Kritiker.
Außen- und Sicherheitspolitik
N A TI O NA L S E C U R I TY A G E N CY (NSA)
Am 1. Juni lief die gesetzliche Grundlage (Abschnitt 215 des USA Patriot Act, Public Law No: 107-56) für das
inländische Überwachungsprogramm der National Security Agency (NSA) zum ersten Mal seit September 2001
aus. Kritik wurde nicht nur in Bezug auf die Legalität des Überwachungsprogramms geäußert, sondern auch im
Hinblick auf dessen Effektivität. Der Senat konnte sich erst im zweiten Anlauf auf die Verabschiedung einer Verlängerung und Reform des Patriot Acts einigen (USA Freedom Act of 2015, H.R. 2048). Das Gesetz, welches
das Repräsentantenhaus erfolgreich passierte, scheiterte im Senat zunächst an den Änderungsforderungen
zahlreicher Republikaner sowie am Versuch des Mehrheitsführers im Senat, Mitch McConnell (R-KY), das Programm ohne Reformen zu verlängern. Am 2. Juni wurde der Gesetzesentwurf erfolgreich im Senat verabschiedet und noch am selben Tag vom Präsidenten unterzeichnet (Public Law No: 114-23).
Der USA Freedom Act of 2015 erneuert die Bevollmächtigung für das Programm zur Vorratsdatenspeicherung
und verändert es in dem Sinne, dass zukünftig Telekommunikationsunternehmen für die Sammlung und Speicherung der Telekommunikationsdaten im Inland zuständig sind und nicht länger die NSA. Die Sicherheitsbehörden können in diesem Fall nur mit gerichtlicher Bewilligung des Foreign Intelligence Surveillance Court
(FISC) in konkreten Fällen auf die Daten zugreifen. Diese Verschiebung der Zuständigkeiten beschränkt nicht
nur die Kompetenzen der NSA zur Datenspeicherung, sondern hindert auch das FBI daran, in frühen Ermittlungsstadien Aufzeichnungen für Ermittlungen hinsichtlich Terrorismus und Spionage anzulegen. Weiterhin wird
in Gerichtsverhandlungen über die Autorisierung nachrichtendienstlicher Maßnahmen ein „Beirat“ befragt, wenn
es sich um „signifikante oder neue Rechtsfragen handelt“ (significant or novel questions of law). Schließlich soll
die Transparenz erhöht werden: Die Gerichtsentscheidungen über die Autorisierung sollen häufiger zugänglich
gemacht werden. Privatunternehmen, die mit Nachrichtendiensten kooperieren, sollen öfter Auskunft über das
Ausmaß dieser Kooperation geben können.
Die aktuelle Gesetzesreform zeigt, dass die von Edward Snowden angestoßene Debatte über einen adäquaten
Schutz der Privatsphäre im Kontext weitreichender Anti-Terror-Maßnahmen auch in den USA geführt wird.
Gleichzeitig zeigen der lange Vorlauf und die Vielzahl der Debatten im Kongress, wie aufwendig und schwerfällig diese Reform war. Es bleibt festzuhalten, dass sich die aktuelle Reform auf eine gesetzliche Grundlage der
nachrichtendienstlichen Aktivitäten im Inland bezieht, während Aktivitäten im Ausland unverändert bleiben. Daher kann diese Reform nur als erster Schritt in einer langfristigen und komplexen Debatte über die Nachrichtendienste im transatlantischen Raum angesehen werden.
A TO M A B K O M M E N
MIT DEM IRAN
Am 14. Juli einigten sich die sogenannten 5 plus 1-Staaten (die fünf ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats
plus Deutschland) auf ein Atomabkommen mit dem Iran. Dieses erlaubt dem Iran, Atomkraft unter der Voraussetzung zivil zu nutzen, dass das Land keine Atomwaffen baut. Gleichzeitig werden sämtliche Wirtschaftssanktionen und UN-Waffenembargos gegenüber dem Iran schrittweise abgebaut. Der Joint Comprehensive Plan of
Action sieht unter anderem vor, dass der Iran zwei Drittel seiner Zentrifugen zur Urananreicherung vernichtet,
rund 95 Prozent des angereicherten Urans zerstört oder ins Ausland bringt und sich regelmäßigen Kontrollen
unterwirft.
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
Bevor die US-Regierung einem Abbau der Sanktionen jedoch tatsächlich zustimmen kann, muss eine wichtige
Hürde genommen werden: Der US-Kongress, der das Abkommen teilweise sehr kritisch sieht, könnte dieses
nämlich ablehnen. Im Mai verabschiedete der Kongress ein Gesetz, das ihm mehr Mitspracherechte in Bezug
auf das Ankommen gewährt. Durch das Gesetz durfte der Kongress während der Verhandlungen zwar selbst
nicht intervenieren, er kann nun aber nach einer 60-tägigen Prüfung über das Abkommen abstimmen, bevor die
Sanktionen gegen das Land tatsächlich gelockert werden können. Der 60-tägige Zeitraum endet Mitte September. Der republikanische Sprecher des Repräsentantenhauses, John Boehner, kündigte an, alles zu tun, um die
Umsetzung des Abkommens zu verhindern. Laut Boehner würde der Abbau der Sanktionen einem gefährlichen
Regime Milliarden von Dollar verschaffen und gleichzeitig den Weg für die Atommacht Iran ebnen. Ihre kritische
Haltung hatten die Republikaner im Repräsentantenhaus unter anderem dadurch ausgedrückt, dass sie Israels
Premierminister Netanjahu im März einluden, vor dem Kongress zu sprechen. Die Demokraten scheinen mit wenigen Ausnahmen hinter ihrem Präsidenten zu stehen. Somit besteht zwar die Möglichkeit, dass eine einfache
Mehrheit in beiden Kammern das Abkommen tatsächlich ablehnt. Obama hat für diesen Fall jedoch ankündigt,
sein Veto einzulegen, das wiederum nur von einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern überstimmt werden
könnte.
R US S LA ND -
U ND
U K R A I N E K O N F LIK T
Eine Aufhebung der US-Sanktionen gegenüber Russland ist nicht in Sicht. Im Rahmen des Atomabkommens
mit dem Iran kam es Mitte Juli zwar zu einer vorsichtigen Annäherung zwischen Präsident Obama und Präsident
Wladimir Putin. Obama dankte Putin im Anschluss für seine konstruktive Rolle. Die US-Administration stuft die
Annexion der Krim gleichwohl als unrechtmäßiges Eindringen und Eroberung von ausländischem Grund und
Boden ein. Vizepräsident Joe Biden verurteilte im April das in seinen Worten „staatlich unterstützte aggressive
Propagandaprogramm“, welches laut US-Regierung in Russland seit einem Jahr stetig ausgebaut werde. Die
Sanktionen könnten erst aufgehoben werden, wenn alle Punkte des Minsker Abkommens von russischer Seite
erfüllt werden.
Sowohl das transatlantische Militärbündnis NATO als auch Russland kündigten weitere militärische Maßnahmen
an. Die NATO gab im Juni 2015 bekannt, die schnelle Eingreiftruppe des Bündnisses deutlich verstärken zu wollen. Die USA entschieden sich, weiteres militärisches Material in die östlichen Bündnisländer zu verlegen. Auf
der anderen Seite betonte der russische Präsident Putin, dass er eine Modernisierung seiner Nuklearraketen
anstrebe.
Derweil bauen die USA und die Ukraine ihre Kooperation aus. Die US-Wirtschaftsministerin Penny Pritzker und
der ukrainische Premierminister Arsenij Jazenjuk vereinbarten Ende Juli, die Wirtschaftsbeziehungen der beiden
Länder zu stärken, und unterzeichneten eine entsprechende Erklärung.
Der Handel zwischen den USA und Russland ist in den letzten Monaten zurückgegangen. Während der Wert
der Warenexporte der USA nach Russland 2014 noch im monatlichen Durchschnitt fast $900 Millionen betragen
hatte (mit hohen Werten von über $900 Millionen im Oktober und November 2014, also nach Inkrafttreten der
Sanktionen), betrug der Durchschnittswert für das erste Halbjahr 2015 lediglich rund $655 Millionen. Die Importe
aus Russland hatten 2014 durchschnittlich $1,97 Milliarden pro Monat betragen, der monatliche Durchschnittswert für Januar bis Juni 2015 lag dagegen bei $1,51 Milliarden.
Die Exporte der USA in die Ukraine sind ebenfalls zurückgegangen, während die Importe konstant geblieben
sind. So hatten die USA 2014 im Schnitt Waren im Wert von $103 Millionen pro Monat in das Land exportiert, in
der ersten Jahreshälfte 2015 waren es $76 Millionen. Importe aus der Ukraine in die USA betrugen 2014 im
Schnitt $78 Millionen im Monat, für Januar bis Juni 2015 ergibt sich ein Durchschnittswert von $76 Millionen.
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
B E Z IE H UNG E N
ZU
K U BA
Nach einer diplomatischen Eiszeit von mehr als einem halben Jahrhundert ordnete US-Präsident Barack Obama
am 17. Dezember 2014 die volle Wiederherstellung der diplomatischen Beziehungen zu Kuba und die Wiedereröffnung der US-Botschaft in Havanna an. Die USA und Kuba vereinbarten unter anderem einen Gefangenenaustausch. Präsident Dwight D. Eisenhower hatte das erste Handelsembargo gegen Kuba im Oktober 1960 verhängt und wenig später die diplomatischen Beziehungen komplett abgebrochen. Am 20. Juli 2015 wurden die
Beziehungen formell mit der Wiedereröffnung der Botschaften in Havanna und Washington nach 54 Jahren wiederhergestellt. Die US-Regierung lockerte bereits die Reisebeschränkungen und Beschränkungen für Geldsendungen nach Kuba und strich Kuba im Mai von der Liste der Terrorismus fördernden Staaten. Das 53-jährige
Embargo an sich besteht jedoch nach wie vor. Die kubanische Regierung verlangt neben der Aufhebung des
Wirtschaftsembargos die Rückgabe des US-Marinestützpunktes Guantanamo. US-Außenminister John Kerry
sagte, dies stünde derzeit noch nicht zur Debatte. Weitere Problempunkte sind offene Rechtsansprüche der
Länder gegeneinander und die Auslieferung flüchtiger US-amerikanischer Straftäter durch Kuba.
Prominente Unterstützer der Annäherung zu Kuba sind die US-Handelskammer, die Nichtregierungsorganisation Human Rights Watch und landwirtschaftliche Interessensgruppen wie die neu gegründete U.S. Agriculture
Coalition for Cuba, in der Unternehmen (z.B. Cargill) und landwirtschaftliche Verbände vertreten sind. Obama
fordert als nächste Schritte ein Ende des Handelsembargos und möchte zudem das Gefangenenlager Guantanamo schließen, benötigt für beide Vorhaben aber die Unterstützung des US-Kongresses. Dort finden sich vor
allem in den Reihen der Republikaner viele Gegner. Bei seinen bisherigen Schritten handelte Obama im Rahmen seiner präsidentiellen Befugnisse. Republikanische Kongressmitglieder wie auch der demokratische Senator Robert Menendez (NJ) – selbst Sohn kubanischer Einwanderer, die 1953 in die USA flohen – bezeichneten
die Annäherung an Castro als „Besänftigung der führenden Diktatur der Hemisphäre“. Gegner von Obamas Annäherungspolitik sind zudem der Sprecher des Repräsentantenhauses, John Boehner, und der Mehrheitsführer
im Senat, Mitch McConnell. Senator Ted Cruz (R-TX) nannte sie einen „sehr, sehr schlechten Deal“, während
der republikanische Präsidentschaftskandidat Jeb Bush kritisierte, dass die Annäherung die Suche nach einem
freien und demokratischen Kuba untergrabe. Menendez bezeichnete es als einen Trugschluss, dass Kuba Reformen durchführen werde, nur weil der US-amerikanische Präsident glaube, dass die Castro-Brüder „plötzlich
ihre Fäuste öffnen, wenn er die Hand in Frieden ausstreckt“. Im Gegensatz dazu lobten die demokratischen Präsidentschaftskandidaten öffentlich die Schritte des Präsidenten hin zu einer Normalisierung der Beziehungen
der beiden Länder.
Handelspolitik
E X PO R T -I M P O R T B A NK
Am 30. Juli lief das Mandat der Export-Import Bank (Ex-Im Bank) aus, nachdem sich der Kongress nicht auf die
Verlängerung der Tätigkeitsberechtigung der Exportförderagentur einigen konnte. Die Ex-Im Bank ist eine unabhängige Bundesbehörde, die Lücken in der privaten Exportfinanzierung füllt. Sie soll so das US-Beschäftigungswachstum stärken, ohne dass Kosten für die US-amerikanischen Steuerzahler entstehen. Die Ex-Im Bank hat
mehrere Programme, um Exporte zu fördern, unter anderem: 1. Versicherungen für Exportkredite US-amerikanischer Exporteure; 2. Garantien für Kredite privater US-Kreditgeber an US-Exporteure oder ausländische Käufer
von US-Waren (mittel- und langfristige Garantien sind in erster Linie auf die Förderung des Exports von Investitionsgütern ausgerichtet); 3. direkte, kurzfristige Kredite an kleine Unternehmen; 4. limitierte Projektfinanzierung
von Investitionsprojekten. Laut Informationen der Bank lag das Fördervolumen im Haushaltsjahr 2014 bei $20,5
Milliarden. 25 Prozent dieser Mittel ($5,1 Milliarden) kamen kleinen Unternehmen zu Gute (die Definition für
„kleine Unternehmen“ richtet sich nach den Vorgaben der U.S. Small Business Administration und wird für jeden
Sektor individuell festgelegt). Für Exportkreditversicherungen wurden Mittel in Höhe von $5,21 Milliarden bereitgestellt; $13,31 Milliarden für Garantien; $20,2 Millionen für kurzfristige Kredite; $1,93 Milliarden für Projektfinanzierung. Am stärksten profitierte im FY 2014 der Luftfahrt- und Luftfahrtelektroniksektor, dem finanzielle Mittel in
Höhe von $8,4 Milliarden bereitgestellt wurden, gefolgt vom Industriesektor (außer Luftfahrt) mit $8,1 Milliarden,
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Schwachem Start ins Jahr folgt positiver Ausblick für die US-Wirtschaft 26/08/2015
dem Öl- und Gassektor ($1,3 Milliarden), dem Dienstleistungssektor ($1,1 Milliarden), der Satellitenbranche
($941 Millionen), dem Bergbausektor ($746 Millionen) und dem Landwirtschaftssektor ($501 Millionen). Die Förderung von Exporten in folgende Länder war im FY 2014 stärksten: 1. China ($2,26 Milliarden); 2. Mexiko ($1,6
Milliarden); 3. Kenia ($844 Millionen); 4. Australien ($785 Millionen); 5. Russland ($723 Millionen). Die Ex-Im
Bank konnte im Haushaltsjahr 2014 einen Überschuss in Höhe von $675 Millionen erwirtschaften.
Der Ablauf der Tätigkeitsberechtigung bedeutet, dass die Bank keine neuen Kredite, Garantien und Versicherungen mehr vergeben kann. Sollte der Kongress nicht tätig werden, wird die Bank am 30. September geschlossen, wenn das laufende Haushaltsjahr endet und die Finanzierung der Bank ausläuft. Der Senat verknüpfte die
Weiterführung der Ex-Im Bank Ende Juli mit einem Gesetzesentwurf zur Highway-Finanzierung. Dieser Versuch
scheiterte jedoch. Die Zukunft der Bank ist also weiter ungewiss. Die Gegner einer Weiterführung der Bank, darunter Senator Ted Cruz (R-TX), bezeichnen sie als eine Form der Sozialhilfe für Unternehmen (corporate welfare), da sie beispielsweise Großunternehmen wie Boeing hilft, Flugzeuge im Ausland zu verkaufen. Die Debatte
um die Erneuerung der Tätigkeitsberechtigung ist mittlerweile Gegenstand der Auseinandersetzungen zwischen
den ideologisch Konservativen in der Republikanischen Partei und ihrem wirtschaftsfreundlichen Flügel geworden. Die Konservativen sehen die Bank als eine unnötige Bastion der Vetternwirtschaft, der wirtschaftsfreundliche Flügel sieht sie dagegen als entscheidenden Faktor im Wettbewerb mit ausländischen Regierungen, welche
ihre Industrien ihrerseits routinemäßig unterstützen. Die Obama-Regierung sowie viele Demokraten und Republikaner im Kongress, die die Bank am Leben halten wollen, sind der Überzeugung, dass sie große und kleine
US-amerikanische Unternehmen im Wettbewerb mit ausländischen Unternehmen entscheidend unterstützt. Das
Weiße Haus argumentierte, dass US-Unternehmen und Arbeitnehmer ohne die Ex-Im Bank benachteiligt würden und Unternehmen aus Ländern wie China zukünftig mehr Aufträge gewinnen würden.
T RA NS -P A C IF I C P A R T NE R S H I P (TPP)
Die TPP-Handelsminister trafen sich vom 28. bis 31. Juli auf Hawaii (an der TPP beteiligt sind neben den USA:
Australien, Brunei Darussalam, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur und Vietnam). Auch wenn der US-Handelsbeauftragte Michael Froman und Japans Wirtschaftsminister Akira Amari Mitte
Juli angekündigt hatten, auf einen Abschluss der Verhandlungen auf Hawaii zu hoffen, überrascht es angesichts
der zahlreichen offenen Punkte nicht, dass die Gespräche am 31. Juli ohne abschließendes Ergebnis endeten.
In einem gemeinsamen Statement zum Ende des Hawaii-Treffens erklärten die TPP-Minister, dass sie bedeutende Fortschritte erzielt hätten und weiter daran arbeiten würden, eine begrenzte Zahl noch offener Streitfälle
zu klären. Die Verhandler würden ihre intensiven Bemühungen fortsetzen, und auch die Minister würden in engem Kontakt bleiben.
Streitpunkte bleiben die Themen Patentschutz, Milchprodukte und Automobile. Beim Patentschutz verlangen die
USA eine Schutzfrist von zwölf Jahren, was den meisten TPP-Ländern zu lang ist. Beim Thema Milchprodukte
scheiterten die Gespräche bislang daran, dass Australien und Neuseeland das Marköffnungsangebot Kanadas
für nicht ausreichend halten. Und im Bereich Automobile streiten sich die Länder um Ursprungsregeln: Berichten
zufolge ist den mexikanischen Verhandlern die von den USA und Japan ausgearbeitete Ursprungsregel für Automobile nicht streng genug. Während NAFTA beispielsweise einen regionalen Wertanteil von 62,5 Prozent für
Autos vorschreibt, hatte Japan einen Anteil von 40 Prozent gefordert: Japan präferiert flexiblere Ursprungsregeln, da manche japanische Automobilhersteller Inputs aus Ländern wie Thailand verwenden, die nicht Teil der
TPP sind.
Die Chancen, dass TPP noch während der Amtszeit von Präsident Obama in Kraft tritt, sinken damit deutlich:
Denn in den USA finden 2016 Wahlen statt, und je mehr Zeit vergeht, desto schwieriger wird es werden, einen
Kompromiss zu finden. Darüber hinaus liegt der Obama-Administration nun zwar die Trade Promotion Authority
(TPA) vor. Diese ermöglicht jedoch nicht nur effektivere Verhandlungen, sondern sieht auch bestimmte Zeiträume und Fristen für den Ratifizierungsprozess in den USA vor. So muss beispielsweise die U.S. International
Trade Commission (ITC) eine ökonomische Analyse des Abkommens durchführen, was fünf Monate dauern
könnte. Der Kongress hat die Möglichkeit, sich für 90 Kongress-Arbeitstage mit dem Handelsabkommen zu befassen; allein dies könnte über fünf Monate in Anspruch nehmen.
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T RA NS A TLA N TI C T R A D E
A ND I NV E S TM E N T
P A RT NE RS H I P (TTIP)
Die neunte TTIP-Verhandlungsrunde fand im April in New York statt und beinhaltete Diskussionen rund um alle
relevanten Themengebiete mit Ausnahme des Investitionsschutzes. Zur zehnten Runde trafen sich die Verhandler in der Woche vom 13. bis 17. Juli in Brüssel. Dies war die erste Runde nach der Verabschiedung einer TTIPResolution durch das Europäische Parlament und nach der Erteilung der Trade Promotion Authority (TPA) durch
den US-Kongress. Beide Verhandlungsparteien betonten, dass sie diesen politischen Rückenwind für die Gespräche nutzen wollten.
Schwerpunkte der zehnten Verhandlungsrunde waren der Marktzugang von Unternehmen im Bereich Dienstleistungen sowie die regulatorische Zusammenarbeit in einigen Schlüsselsektoren. Der Verhandlungsführer der
EU, Ignacio Garcia Bercero, unterstrich, dass öffentliche Dienstleistungen durch TTIP nicht berührt würden und
dass die regulatorische Zusammenarbeit die regulatorische Autonomie der Vertragspartner nicht in Frage stelle.
Die Verhandlungsbereiche Zölle und öffentliche Aufträge wurden in dieser Verhandlungsrunde ebenso ausgeklammert wie die Diskussion um ein Investitionsschutzkapitel mit Investor-Staat-Schiedsverfahren (ISDS).
Die nächste Verhandlungsrunde soll im Oktober 2015 in den USA stattfinden. Zuvor, vermutlich im September,
ist ein hochrangiges Treffen (stock-taking) zwischen EU-Kommissarin Malmström und dem US-Handelsbeauftragten Froman geplant. Malmström äußerte in verschiedenen Interviews, dass ein Abschluss der TTIP-Verhandlungen noch in diesem Jahr unrealistisch sei. Der EU-Verhandlungsführer Bercero unterstrich jedoch das
Ziel, TTIP noch während der Amtszeit von Präsident Obama abzuschließen.
Sonderschwerpunkt: Trade Promotion Authority (TPA)1
Nach monatelangem Tauziehen im Kongress hat US-Präsident Barack Obama einen politischen Sieg für sich
verbuchen können. Am 24. Juni 2015 beschloss der Senat mit deutlicher Mehrheit, dem Präsidenten die Trade
Promotion Authority (TPA) zu übertragen. Das Repräsentantenhaus hatte dem Gesetzesentwurf bereits am 22.
Mai zugestimmt. Präsident Obama unterzeichnete den Entwurf am 29. Juni 2015. Der Präsident braucht TPA
zwar nicht, um über Handelsabkommen zu verhandeln. Für den erfolgreichen Abschluss solcher Verhandlungen
ist das Mandat jedoch unabkömmlich. Mit TPA ist ein zentraler Stolperstein auf dem Weg zum Abschluss der
Trans-Pazifischen Partnerschaft (TPP) aus dem Weg geräumt. Und auch für die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) ist die Mandatsübertragung ein wichtiges Signal.
Präsident Obama und sein handelspolitisches Team – allen voran Michael Froman, der Handelsbeauftragte der
USA (United States Trade Representative, USTR) – hatten seit Anfang des Jahres nachdrücklich für das Mandat geworben. Den Beginn markierte die State of the Union-Ansprache am 20. Januar 2015, in welcher der Präsident den Kongress aufforderte, ihm die TPA zu erteilen. Vor den Abstimmungen im Kongress führten der
USTR und seine Mitarbeiter zahlreiche Gespräche, um unentschlossene Abgeordnete und Senatoren für die
Mandatsübertragung zu gewinnen.
Handelspolitik ist zu einer wichtigen Priorität der Obama-Administration in ihrer zweiten Amtszeit geworden.
Dem Präsidenten ist es gelungen, Unterstützer in beiden Parteien für TPA zu gewinnen – trotz der parteipolitischen Polarisierung und Blockade, die den Kongress seit Jahren lähmt. TPP und TTIP sollen zum politischen
Vermächtnis – legacy – des Präsidenten werden. Mit der Übertragung des Handelsmandats könnte dies tatsächlich gelingen.
Bei diesem Abschnitt handelt es sich um eine gekürzte Version unserer Analyse „Handelspolitischer Etappensieg für USPräsident Barack Obama. Kongress gewährt dem Präsidenten Trade Promotion Authority (TPA)“. Das ausführliche Hintergrundpapier, welches die TPA auch hinsichtlich der im Gesetz dargelegten Verhandlungsziele und deren Bedeutung für TTIP
analysiert, finden Sie unter: Stormy-Annika Mildner, Julia Howald, Lars Mehwald, Handelspolitischer Etappensieg für
US-Präsident Barack Obama, BDI-Analyse, 2.7.2015, <http://www.bdi.eu/download_content/GlobalisierungMaerkteUndHandel/BDI_Analyse_Trade_Promotion_Authority.pdf>.
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Die hitzig geführten Debatten um TPP und TPA zeigen jedoch auch, wie umstritten der Abschluss neuer Handelsabkommen ist. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Pew Research Center vom 12. bis 18.
Mai 2015 halten zwar 58 Prozent der Befragten Handel für eine „gute Sache“ und nur 33 Prozent für eine
„schlechte Sache“. 46 Prozent der Befragten sind jedoch der Meinung, dass Löhne durch Freihandelsabkommen sinken, während nur 11 Prozent glauben, dass Löhne steigen. Ebenfalls 46 Prozent sind der Meinung,
dass Freihandelsabkommen Arbeitsplatzverluste nach sich ziehen. Nur 17 Prozent glauben, dass durch sie
neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Und 34 Prozent befinden, dass sich Freihandelsabkommen negativ auf
das Wirtschaftswachstum in den USA auswirken, während 31 Prozent der Befragten glauben dass von ihnen ein
positiver Wachstumsimpuls ausgeht.
Gerade TPP ist in den USA umstritten. Gewerkschaften, Verbraucher- und Umweltschützer befürchten, dass die
gegenseitige Marktöffnung mit Ländern wie Malaysia oder auch Vietnam den Produktionsstandort USA weiter
unter Druck setzt. Sie warnen davor, dass Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland verlagert und in der Folge
Arbeitslosigkeit, Armut und Einkommensungleichheit in den USA steigen werden. In der Debatte um TPA und
TPP klingen zudem viele Kritikpunkte an, die auch den deutschen TTIP-Diskurs prägen: mangelnde Transparenz der Verhandlungen, fehlende Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie Gefährdung demokratisch legitimierter
Entscheidungsprozesse.
Der Bipartisan Congressional Trade Priorities and Accountability Act of 2015 trägt vielen Sorgen der Bevölkerung Rechnung: Er stärkt die Einbeziehung des Kongresses, verschärft die Transparenzanforderungen und hält
ausdrücklich fest, dass nationale Gesetzgebungskompetenzen nicht eingeschränkt werden. Auch mit TPA dürfte
die Ratifizierung von TPP jedoch nicht zum Home Run für die Obama-Administration werden. Das Klima für
handelspolitische Liberalisierung ist rauer geworden. Es ist noch ein steiniger Weg, bis Präsident Obama die
notwendigen Mehrheiten für TPP gesichert hat.
Kompetenzen von Exekutive und Legislative: Laut US-Verfassung hat der Kongress die Kompetenz über die
Handelspolitik (Art. 1 Abs. 8, Verfassung der USA): „Der Kongress hat das Recht: Steuern, Zölle, Abgaben und
Akzisen aufzuerlegen und einzuziehen [und] den Handel mit fremden Ländern, zwischen den Einzelstaaten und
mit den Indianerstämmen zu regeln.“ Der Präsident ist dahingegen verfassungsrechtlich in der Außenpolitik mit
weitreichenden Kompetenzen ausgestattet. Im Rahmen dieser Kompetenzen kann der Präsident internationale
Verträge mit anderen Ländern verhandeln und unterzeichnen.
Grundsätzlich muss eine zwei Drittelmehrheit des Senats einem internationalen Abkommen, einem sogenannten treaty, zustimmen, damit es in Kraft tritt. Artikel 2, Abschnitt 2 der Verfassung hält fest: „Er [der Präsident]
hat das Recht, auf Anraten und mit Zustimmung des Senats Verträge zu schließen, vorausgesetzt, dass zwei
Drittel der anwesenden Senatoren zustimmen“. Nach Unterzeichnung muss der Präsident dem Kongress das
Abkommen vorlegen. Stimmt eine zwei Drittelmehrheit der Senatoren (67 der 100 Stimmen) dem treaty zu, kann
das Abkommen ratifiziert werden.
Neben treaties hat der Präsident die Möglichkeit, sogenannte executive agreements abzuschließen. Diese können ohne Einbeziehung des Kongresses in Kraft treten. Sogenannte congressional-executive agreements verlangen die Zustimmung von beiden Kammern des Kongresses, also dem Repräsentantenhaus und dem Senat,
mit einfacher Mehrheit. Die Entscheidung, ob ein Vertrag als treaty, executive agreement oder congressionalexecutive agreement gehandhabt wird, ist laut US-amerikanischer Rechtsprechung eine politische Frage, die im
Normalfall nicht gerichtlich überprüft wird.
In den wenigen Fällen, in denen die Reichweite von Handelsverträgen begrenzt ist, in denen sie keine fiskalische Bedeutung haben und sie keine Änderungen nationaler Gesetze bedingen, können sie als executive agreements in Kraft treten. Dies gilt beispielweise für Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung von Produktstandards oder von Konformitätsprüfungsstellen.
Freihandelsabkommen werden hingegen zumeist als congressional-executive agreements gehandhabt. Sowohl
das multilaterale Abkommen zur Gründung der WTO (Agreement Establishing the World Trade Organisation)
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als auch die bi- und plurilateralen Freihandelsabkommen (FTS) legten die jeweils amtierenden Präsidenten dem
Kongress als congressional-executive agreements vor. Dazu gehören beispielsweise das Nordamerikanische
Freihandelsabkommen (North American Free Trade Agreement, NAFTA), das Dominican Republic-Central
America-United States Free Trade Agreement (CAFTA-DR) sowie die FTAs mit Jordanien, Singapur, Chile,
Australien, Marokko, Bahrain, Oman, Peru, Kolumbien, Panama und Südkorea.
Der Kongress kann die handelspolitischen Kompetenzen des Präsidenten erheblich stärken und zugleich seine
Kontroll- und Mitsprachrechte sichern, indem er ihm die Trade Promotion Authority (TPA) überträgt. Das Handelsmandat, das auf die Fast Track Authority des Trade Act von 1974 zurückgeht, ist keine Voraussetzung für
den Beginn von Verhandlungen, doch erleichtert es deutlich den Implementierungsprozess von Handelsabkommen. Legt der Präsident dem Kongress ein Abkommen vor, das er ohne TPA verhandelt hat, ist dieser nicht verpflichtet, über den entsprechenden Gesetzesentwurf abzustimmen. Der Kongress ist an keine Fristen gebunden,
und er kann das Paket komplett aufschnüren, Passagen ändern und mit Gesetzeszusätzen versehen. Ohne
TPA sind die USA somit ein unberechenbarer Verhandlungspartner, Zugeständnisse und Kompromisse in den
Verhandlungen werden so deutlich erschwert.
Anders sieht es bei Handelsverträgen aus, die der Präsident mit TPA verhandelt hat. Der Kongress ist dann verpflichtet, über einen entsprechenden Gesetzesentwurf abzustimmen. Gesetzeszusätze sind nicht möglich und
es gelten strenge Fristen für den Ratifizierungsprozess.
Das Handelsmandat ist eine wichtige Voraussetzung für eine proaktive Handelspolitik des Präsidenten. Ohne
das fast-track-Verfahren würden Handelsabkommen die Ratifizierung im US-Kongress nicht unbeschadet überstehen. Bis auf das FTA mit Jordanien legte die Exekutive daher dem Kongress bisher nur Freihandelsabkommen vor, die unter TPA oder seinen Vorgängern (Reciprocal Trade Agreement Act sowie Fast Track Authority)
verhandelt und unterzeichnet worden waren.
Notifizierungs- und Konsultationsverpflichtungen: TPA ist kein Blankocheck für die Verhandlungen. Mit der Übertragung der TPA an den Präsidenten gibt der Kongress die handelspolitischen Zügel nicht vollständig aus der
Hand. So ist der Präsident an Notifizierungs- und Konsultationspflichten gebunden – und zwar stärker, als dies
ohne TPA der Fall ist.
Der Bipartisan Congressional Trade Priorities and Accountability Act of 2015 verlangt, dass Kongressmitglieder
auf Anfrage Zugang zu allen (auch den als geheim eingestuften) Verhandlungsdokumenten bekommen. Der
Handelsbeauftragte ist verpflichtet, sich auf Nachfrage mit interessierten Kongressmitgliedern zu treffen und zu
beraten und sich zudem eng mit dem Ways and Means Committee des Repräsentantenhauses und dem Sentate Finance Committee abzustimmen. Selbiges gilt für die Beratergruppen des Repräsentantenhauses und des
Senats, die ins Leben gerufen werden sollen, um die laufenden Verhandlungen zu begleiten.
Plant der Präsident, ein Handelsabkommen zu unterzeichnen, muss er den Kongress mindestens 90 Tage vor
Verhandlungsschluss über sein Vorhaben informieren. Dies soll dem Kongress genügend Zeit einräumen, das
Abkommen zu überprüfen und gegebenenfalls noch inhaltliche Vorschläge zu machen, bevor die Verhandlungen abgeschlossen sind.
TPA verlangt zudem eine Verbesserung der Transparenz von Handelsverhandlungen gegenüber der Öffentlichkeit. Mindestens 60 Tage vor Verhandlungsschluss muss der Vertragstext des Abkommens auf der Internetseite
des USTR öffentlich gemacht werden.
Der USTR soll überdies zusammen mit dem House Ways and Means Committee und dem Sentate Finance
Committee innerhalb von 120 Tagen nach Inkrafttreten der TPA Leitlinien aufstellen, die den Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen zu den Handelsverhandlungen regeln. Diese Leitlinien sollen die Transparenz verbessern, die Beteiligung der Öffentlichkeit fördern und die Zusammenarbeit im Verhandlungsprozess stärken.
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TPA kann nur auf solche Handelsabkommen Anwendung finden, welche die im Gesetz genannten Verhandlungsziele erfüllen. Schließlich kann der Kongress dem Präsidenten TPA auch wieder entziehen. Dies ist unter
anderem der Fall, wenn der Präsident seinen Notifizierungs- und Konsultationsverpflichtungen nicht ausreichend
nachkommt.
TPA ist bis 2021 gültig, wenn das Mandat nicht bis Mitte 2018 von einer der beiden Kammern ausgesetzt wird
(extension disapproval).
Verhandlungsziele der TPA: Der Bipartisan Congressional Trade Priorities and Accountability Act of 2015 gibt
eine Reihe grundlegender und spezifischer Verhandlungsziele vor. Sie sind politisch bedeutend – an ihnen wird
sich ein Handelsabkommen im Kongress messen lassen müssen. Auch wenn die meisten von ihnen in erster
Linie auf die TPP zielen, sind sie auch für die TTIP-Verhandlungen von Bedeutung.
Zu den overall trade negotiation objectives gehören unter anderem: ein offenerer, gerechterer und reziproker
Marktzugang; die Verringerung oder Beseitigung von Barrieren und Marktverzerrungen, welche die Marktchancen für US-Unternehmen reduzieren; eine Stärkung des internationalen Systems für Handels- und Investitionsregeln und Prozesse, inklusive der Streitschlichtung. Handelsabkommen sollen das Wirtschaftswachstum stärken, den Lebensstandard in den USA anheben, die Wettbewerbsfähigkeit der USA verbessern und Beschäftigung schaffen. Gerade kleinen Unternehmen soll der Eintritt in die internationalen Märkte erleichtert werden.
Zudem fordert das TPA-Mandat explizit, dass Freihandelsabkommen mit Umwelt- und Arbeitnehmerschutz vereinbar sind und die Menschenrechte fördern. In den Verhandlungen sollen überdies andere legitime Ziele berücksichtigt werden wie Verbraucherschutz, Gesundheit und Sicherheit und die mit ihnen verbundenen Gesetze
und Regulierungen.
Neben diesen recht allgemein gehaltenen Verhandlungsvorgaben werden konkretere Verhandlungsziele in den
principal trade negotiating objectives aufgestellt. Diese betreffen unter anderem den Warenhandel, den Agrarhandel, den Dienstleistungshandel, Investitionen sowie Investitionsschutz, Schutz geistigen Eigentums, Regeln
für Staatsunternehmen, Transparenz von Handelsinstitutionen, und Korruptionsbekämpfung. Besonders kontrovers wurde das Thema Wechselkursmanipulation vor der Abstimmung debattiert. Kongressmitglieder kritisieren
seit Jahren Wettbewerbsvorteile ausländischer Unternehmen, die sich durch unterbewertete Währungen ergeben. Wie der TPA-Gesetzesentwurf von 2014 enthält auch der Bipartisan Congressional Trade Priorities and
Accountability Act of 2015 einen Passus zu Wechselkursmanipulation. Die Handelsabkommen sollen so gestaltet sein, dass sie Währungsmanipulationen verhindern (durch bindende Regeln, Berichterstattung, Monitoring
und Transparenz).
Sind die TPA-Verhandlungsziele vereinbar mit den TTIP-Verhandlungszielen der EU? Ein Blick auf ausgewählte
Bereiche zeigt, dass dies größtenteils der Fall ist, jedoch auch einige Konfliktpunkte auftreten können.

Regulatorische Kohärenz: Laut dem Bipartisan Congressional Trade Priorities and Accountability Act of
2015 sollen Freihandelsabkommen mehr Transparenz in der Regulierungstätigkeit der Handelspartner
schaffen und die Partizipationsmöglichkeiten betroffener Parteien verbessern. Regulierungen sollen wissenschaftlich basiert sein sowie Kosten-Nutzen-Analysen und Risikobewertungen umfassen. Regulatorische
Kohärenz soll durch Harmonisierung, Äquivalenz, gegenseitige Anerkennung und die Anwendung internationaler und kompatibler Standards erreicht werden. Redundanzen bei Produkttest- und -zulassungsverfahren sollen abgeschafft werden, und Handelspartner sollen sich frühzeitig zu neuen Regulierungen beraten.
Überdies sollen die Handelspartner die Standards der sogenannten guten Regulierungstätigkeit befolgen;
bestehende Maßnahmen sollen darüber hinaus regelmäßig überprüft werden. Ein Konsultationsmechanismus soll geschaffen werden, der regulatorische Kohärenz verbessert.
Regulierungskooperation ist ein zentrales Thema in den TTIP-Verhandlungen. Dabei geht es sowohl um
horizontale Fragen der Regulierungskooperation als auch um sektorspezifische Themen. Als horizontales
Element sollen Vereinbarungen über Kohärenz und Transparenz geschlossen werden. Ziel ist es, dass sich
die EU und die USA besser über die Entwicklung und Implementierung von Regulierungen informieren und
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diese somit kompatibler gestalten können. Darüber hinaus sollen für folgende Sektoren/Branchen konkrete
Kooperationsmöglichkeiten ausgelotet werden: Chemie, Automobil, Kosmetika, Pharmazeutik, Arzneimittel,
Textil und Bekleidung, Pestizide, Informations- und Telekommunikationstechnologie, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Medizinprodukte.
Die TPA-Verhandlungsziele stellen für die TTIP-Verhandlungen kein Problem dar und sind weitgehend
kompatibel mit den Zielen der EU. Im Mai 2015 legte die EU-Kommission mit dem Papier Better Regulation
for Better Results – An EU Agenda einen Vorschlag vor, der bereits in diese Richtung geht: Nach Vorstellung der Kommission sollen Vertreter aller gesellschaftlicher Gruppen künftig umfassendere Konsultationsund Kommentierungsmöglichkeiten bei EU-Gesetzgebung und -Regulierung erhalten. Darüber hinaus fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat unter anderem auf, Folgenabschätzungen
durchzuführen, wenn sie substantielle Änderungen in den Gesetzgebungsprozess einbringen.

Förderung internationaler Investitionsströme und Investitionsschutz: Laut dem Bipartisan Congressional
Trade Priorities and Accountability Act of 2015 sollen nicht nur Barrieren für ausländische Direktinvestitionen abgebaut werden. US-Investitionen sollen im Ausland überdies geschützt werden. Die materiellen
Schutzrechte, die ausländischen Investoren in den USA gewährt werden, sollen dabei nicht höher sein als
die Schutzrechte von US-Investoren in den USA. Im Ausland sollen US-Investoren einen vergleichbaren
Schutz erhalten, wie ihnen auf dem US-Markt zuteilwird.
Zu den Verhandlungszielen gehören: Die Beseitigung von Ausnahmen bei der Inländerbehandlung, der Abbau oder die Abschaffung von Marktzugangsbarrieren wie performance criteria und der Zwang von Technologietransfer, die Schaffung von Standards für Enteignungen und für die Kompensation von Enteignungen
sowie die Entwicklung von Standards für gerechte und billige Behandlung von Investoren. Zudem sollen Abkommen einen Mechanismus zur Schlichtung von Investor-Staat-Streitigkeiten enthalten. Im Gesetzesvorschlag wird unter anderem festgelegt, dass ungerechtfertigte Klagen (frivolous claims) verhindert werden
sollen. Schiedsrichter sollen durch bessere Verfahren ausgewählt werden. Die Schiedsgerichtsverfahren
sollen so transparent wie möglich gestaltet werden, indem Klagen öffentlich einsehbar sind, Anhörungen
öffentlich durchgeführt und auch die Entscheidungen der Schiedsgerichte sofort öffentlich bekannt gegeben
werden. Zudem soll ein Berufungsmechanismus etabliert werden.
Diese Ziele spiegeln viele der Vorschläge der EU-Kommission zur Reform des Investitionsschutzes wider.
Sollte sich die EU-Kommission angesichts der öffentlichen Kritik am Investitionsschutz hingegen entscheiden, TTIP ohne Investitionsschutz zu verhandeln, würde dies ein ernstes Problem darstellen. Denn die USVerhandlungsführer sind laut TPA dazu verpflichtet, dass US-Freihandelsabkommen Investitionsschutz mit
einem effektiven Durchsetzungsmechanismus enthalten.

Stärkung der Landwirtschaft: Hauptverhandlungsziel in Bezug auf die Landwirtschaft ist es, Marktzugang für
US-Agrarexporte im Ausland zu verbessern. Ein wichtiges Thema, um dies zu erreichen, sind gesundheitspolizeiliche oder pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (sanitary and phytosanitary measures, SPS measures). SPS-Maßnahmen sollen transparent sein und auf einer Risikobewertung basieren, die einschlägigen internationalen Richtlinien folgt und auf wissenschaftlichen Daten basiert. SPS-Maßnahmen sollen zudem den Handel nicht stärker einschränken als nötig. Dabei wird anerkannt, dass Länder Maßnahmen zum
Schutz der menschlichen, tierischen oder pflanzlichen Gesundheit erlassen dürfen, sofern diese im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen (allen voran der WTO) stehen.
Darüber hinaus soll der Marktzugang verbessert werden, indem Zölle abgebaut werden. Zölle der Handelspartner sollen auf das Zollniveau der USA oder darunter gesenkt werden. Auch Subventionen, welche die
Wettbewerbschancen von US-Exporteuren verzerren, sollen reduziert werden. Staatsunternehmen sollen,
wenn möglich, abgeschafft werden. Schließlich werden auch geographische Indikatoren thematisiert. Handelsabkommen sollen den unsachgemäßen Gebrauch geographischer Herkunftsangaben, der den Marktzugang für US-Produkte verschlechtert, verhindern.
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Der Agrarhandel gehört zu den schwierigeren Verhandlungsthemen in TTIP. Nicht nur fordern die USA von
der EU einen Abbau der im Durchschnitt noch vergleichsweise hohen Zölle. Ein besonderer Streitpunkt sind
darüber hinaus SPS-Maßnahmen. Gerade der europäische Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist den USA seit langer Zeit ein Dorn im Auge. Die Zulassung von GVO ist in der EU streng
geregelt. Derzeit sind in der EU insgesamt 55 GVO zugelassen. Zugelassene Produkte müssen gekennzeichnet werden, sodass der Verbraucher entscheiden kann, ob er Produkte mit GVO kauft oder nicht. An
diesem Verfahren wird sich laut EU-Kommission durch TTIP nichts ändern. Auch das Verbot von Hormonfleisch ist kein Verhandlungsgegenstand. Die EU will auch in Zukunft vorsorgend regulieren. Dabei betont
die Kommission, dass der vorsorgende Ansatz nicht unwissenschaftlich ist: Präventive Maßnahmen können
nur dann ergriffen werden, wenn mögliche negative Folgen ermittelt, die verfügbaren wissenschaftlichen
Daten ausgewertet und der Grad der wissenschaftlichen Unsicherheit beschrieben worden sind.
Auch der Umgang mit geographischen Herkunftsangaben könnte für die Verhandlungen eine Herausforderung werden: Während die USA die Anwendung einiger geschützter geographischer Angaben auf dem europäischen Markt in Frage stellen, will die EU diesen Schutz auf den US-Markt ausweiten.

Implementierung von Arbeits- und Umweltschutzstandards: Laut dem Bipartisan Congressional Trade Priorities and Accountability Act of 2015 sollen Freihandelsabkommen die Vertragspartner verpflichten, international anerkannte Arbeitsstandards anzunehmen und umzusetzen. Auch sollen die Vertragspartner ihren
Verpflichtungen unter Umweltschutzabkommen nachkommen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die
Vertragsparteien ihr eigenes Umwelt- und Arbeitsrecht durchsetzen. Arbeits- und Umweltschutzstandards
sollen dabei dem allgemeinen Streitschlichtungsmechanismus der Handelsabkommen unterliegen und somit rechtlich bindend sein.
Kernarbeitsnormen umfassen dem Handelsgesetz zufolge die Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen, die Beseitigung der Zwangsarbeit, die Abschaffung der Kinderarbeit sowie das Verbot der
Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf. Diese entsprechen den vier Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO). Der Passus international anerkannte Arbeitsstandards bezieht sich auf die Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
der ILO. Mit der Erklärung bekennen sich sämtliche ILO-Mitgliedstaaten – auch die USA – zu den in den
Kernarbeitsnormen niedergelegten Prinzipien. Damit haben sich auch die USA klar dazu verpflichtet, zentrale Arbeitnehmerrechte wie etwa die Vereinigungsfreiheit zu respektieren, zu fördern und wirksam umzusetzen.
Gewerkschaften und sozialdemokratische Parteien in der EU fordern, ein Nachhaltigkeitskapitel in TTIP zu
verhandeln, das bindend und durchsetzbar ist sowie auf die Ratifizierung, Implementierung und Umsetzung
aller ILO-Kernarbeitsnormen, der ILO-Decent Work Agenda abzielt. Dies stellt insofern ein Problem dar, als
die USA bisher nicht alle ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert haben. Eine formale Ratifizierung aller acht ILOKernarbeitsnormen durch die USA würde umfangreiche Änderungen sowohl von bundes- als auch einzelstaatlichen Gesetzen erfordern. Dies würde zudem der Vereinbarung der US-Regierung und der Sozialpartner (AFL-CIO und United States Council for International Business) widersprechen. Sie haben sich darauf
verständigt, dass ILO-Übereinkommen, deren Ratifizierung eine Änderung von einzelstaatlichen Gesetzen
erfordern würde, dem Senat nicht vorgelegt werden. Die Ratifizierung aller ILO-Kernarbeitsnormen in den
USA als Bedingung für TTIP zu machen, wäre damit ein ernstes Problem für die Verhandlungen.
Einen weiteren kontroversen Punkt stellt die Streitbeilegung dar. Freihandelsabkommen der EU unterwerfen das Nachhaltigkeitskapitel – anders als FTAs der USA – bisher nicht dem allgemeinen Streitschlichtungsmechanismus der Abkommen. Es wird jeweils ein eigener Schlichtungsmechanismus für die Arbeitsund für die Umweltfragen des Abkommens eingerichtet, der mit Konsultationen der Regierungen und öffentlichen Berichten von Sachverständigenpanels arbeitet. Damit setzt der Mechanismus eher auf öffentliches
naming and shaming als die Androhung von Handelssanktionen. Sollte die EU für TTIP diesen Weg einschlagen wollen, entstünde ein Konflikt mit den Verhandlungszielen der USA, die sich aus der TPA ergeben.
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Lars Mehwald
Praktikant im BDI im Juni und Juli 2015
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