multifunktionale sportarenen - Fachbereich Stadt

Transcription

multifunktionale sportarenen - Fachbereich Stadt
MULTIFUNKTIONALE
SPORTARENEN
CHANCEN UND RISKEN FÜR DIE
STADTENTWICKLUNG
ENDBERICHT
Im Rahmen der Lehrveranstaltung „Projekt 3“ am Institut
für Rechtswissenschaften und am Institut für Stadt- und
Regionalwirtschaft der Technischen Universität Wien
Wien, im März 2004
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
VORWORT
Dieser Projektbericht „Multifunktionale Arenen – Chancen und Risken für die Stadtentwicklung“ ist
das Produkt einer einjährigen intensiven Zusammenarbeit von zehn Studierenden der
Studienrichtung „Raumplanung und Raumordnung“ an der Technischen Universität Wien. Es ist
das Ergebnis einer umfangreichen Bestandserhebung und eines integrativen Prozesses unter
Einbindung externer Experten sowie verschiedenster Literatur- und Gesetzesquellen.
INSTITUTE
Institut für Stadt- und Regionalforschung
Institut für Rechtswissenschaften
BETREUER
Ao.Univ.Prof. Dr. Rudolf Giffinger
(Institut für Stadt- und Regionalforschung)
Ass.Prof. Dr. Arthur Kanonier
(Institut für Rechtswissenschaften)
Univ.Ass. DI Hans Kramar
(Institut für Stadt- und Regionalforschung)
STUDENTEN
Alexander HAHN
Benedikt HAHN
Ulrich KORBUT
Werner KUBITA
Verena MANHART
Stefan PECK
Markus PERAUER
Gregor RAUHS
Martin SCHEIFLINGER
Georg ZELLER
|1
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
AUFGABENSTELLUNG
Das Studium „Raumplanung und Raumordnung“ an der Technischen Universität Wien sieht für die
Studierenden im Laufe ihrer Ausbildung insgesamt 3 Projekte vor, welche allesamt einen äußerst
praxisnahen Bezug aufweisen und jeweils mindestens ein Semester lang dauern.
Der vorliegende Bericht ist als Abschlussarbeit des Projektes 3 "Multifunktionale Sportarenen Chancen und Risken für die Stadtentwicklung", welches im Sommersemester 2003 und im
Wintersemester 2003/ 04 veranstaltet wurde, zu sehen.
Ziel des Projektes war es, zu mehreren Themenschwerpunkten Empfehlungen und
Handlungsoptionen für die Planung, die Errichtung und den Betrieb von multifunktionalen
Sportarenen aus stadtplanerischer und stadtpolitischer Sicht zu erarbeiten.
PROJEKTAUBLAUF
Das Projekt gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile. So wurde im Wintersemester eine
ausführliche Analyse der Bereiche
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Standortproblematik
Verfahrensabläufe
Nutzungskonzepte
Sportarenen als Imagefaktor
Finanzierungsmodelle und
Eigentumsverhältnisse
durchgeführt. Diese Analyse wurde jedoch sehr allgemein gehalten und diente dem Zweck,
Fragestellungen für den praktischen Teil der Arbeit, welcher im Wintersemester erfolgen sollte,
herauszuarbeiten.
Im zweiten Semester teilten sich die Studierenden in drei Gruppen auf. Diese hatten die
Bearbeitung verschiedener Stadien unterschiedlicher Größenordnung, jedoch gleicher Größe
innerhalb der Gruppe, zur Aufgabe.
So wurde von den Studenten Ulrich KORBUT und Werner KUBITA der Bereich „SPORTANLAGEN
VON LOKALER BEDEUTUNG“ bearbeitet, wobei als Referenzprojekt das Freizeitzentrum Hohe
Warte in Wien verwendet wurde.
Die zweite Gruppe, bestehend aus Alexander HAHN, Gregor RAUHS, Martin SCHEIFLINGER und
Georg ZELLER widmeten sich „STADIEN MITTLERER GRÖSSE“. Analysiert wurden hierbei das
2|
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Stadion Salzburg Wals – Siezenheim, das Arnold Schwarzenegger-Stadion in Graz, der Sankt
Jakob – Park in Basel und das Stade Chaban – Delmas in Bordeaux.
Benedikt HAHN, Verena MANHART, Stefan PECK und Markus PERAUER widmete sich in der dritten
Gruppe den „INTERNATIONALEN FUSSBALLARENEN“ wobei die Multifunktionsarena Düsseldorf,
das Westfalenstadion in Dortmund und die Arena AufSchalke in Gelsenkirchen als
Untersuchungsobjekte dienten.
Alle analysierten Stadien mit den dazugehörenden Städten wurden von uns Studenten persönlich
besucht, wir konnten uns also von jedem Projekt ein Bild machen, was die spätere Analysearbeit
erheblich erleichterte.
HINWEISE ZUM VORLIEGENDEN WERK
Der vorliegende Bericht gliedert sich in einen
ƒ Analyseteil A „KRITERIEN ZUR BEWERTUNG VON SPORTARENEN AUS RAUMPLANERISCHER
SICHT“ und einen praktischen
ƒ Teil B „ANALYSE VON SPORTARENEN UNTERSCHIEDLICHER GRÖßENORDNUNG“.
Teil A stellt in gekürzter Form die wesentlichen Erkenntnisse dar, welche im ersten Semester
erarbeitet wurden. Der Teil B, auf welchem das Hauptaugenmerk dieser Arbeit liegt, liefert neben
einer ausführlichen Beschreibung der jeweiligen Stadien und Städte Schlussfolgerungen und
Empfehlungen für die jeweilige Größengruppe. Am Ende des Berichts werden diese drei Gruppen
von Schlussfolgerungen zu generelle Empfehlungen kombiniert, wobei die Schlussfolgerungen und
Empfehlungen die Haupterkenntnisse dieser Arbeit darstellen.
DANKSAGUNG
Wir möchten uns recht herzlich bei den Professoren für die Betreuung und Unterstützung während
der
einjährigen
Projektarbeit
bedanken.
Darüber
hinaus
gebührt
unser
Dank
den
Ansprechpartnern der jeweiligen Stadien, Vereine und Planungsbehörden der Städte.
Wien, im März 2004
|3
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
4|
Teil A | Grundlagen
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
KRITERIEN ZUR BEWERTUNG
VON SPORTARENEN AUS
RAUMPLANERISCHER SICHT
Teil
A
|5
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
6|
Teil A | Grundlagen
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
INHALTSVERZEICHNIS
1
EINLEITUNG...................................................... 9
2
STANDORTPROBLEMATIK............................... 10
2.1 AUFGABENSTELLUNG .............................................................................................. 10
2.2 STANDORTTHEORIE UND STANDORTFAKTOREN ...................................................... 10
2.2.1 Standortfaktoren ........................................................................................................10
2.2.2 Standorttheorie nach Wirtschaftsektoren ......................................................................11
2.3 RELEVANTE STANDORTANFORDERUNGEN FÜR MULTIFUNKTIONALE SPORTARENEN . 12
2.3.1 Rahmenbedingungen..................................................................................................12
2.3.2 Fragestellungen .........................................................................................................13
2.3.3 Standortfaktoren, Problemstellungen ...........................................................................14
2.4 EMPFEHLUNGEN BEI DER STANDORTWAHL MULTIFUNKTIONALER SPORTARENEN .... 17
2.4.1 Rahmenbedingungen der Standortproblematik..............................................................17
2.4.2 Empfehlungen ...........................................................................................................18
3
NUTZUNGSKONZEPTE ..................................... 19
3.1 ELEMENTE DER AUSSTATTUNG VERSCHIEDENER MULTIFUNKTIONALER ARENEN...... 19
3.1.1 Kernnutzung ..............................................................................................................20
3.1.2 Mantelnutzungen .......................................................................................................22
3.2 TYPEN, FORMEN UND TRENDS VERSCHIEDENER NUTZUNGSKONZEPTE .................... 24
3.3 DEFINITION MULTIFUNKTIONALITÄT....................................................................... 26
4
VERFAHRENSABLÄUFE .................................... 28
4.1 EINLEITUNG............................................................................................................ 28
4.2 VERFAHRENSRECHTLICHE ASPEKTE......................................................................... 29
4.2.1 Umweltverträglichkeitsprüfung und konzentriertes Genehmigungsverfahren ....................29
4.3 BESONDERE VERWALTUNGSMATERIEN .................................................................... 32
4.3.1
4.3.2
4.3.3
4.3.4
4.3.5
5
Raumordnungsrecht ...................................................................................................32
Baurecht 34
Gewerbliches Betriebsanlagenrecht..............................................................................34
Naturschutzrecht........................................................................................................35
Wasserrecht ..............................................................................................................36
FINANZIERUNG............................................... 38
5.1 INVESTITIONSKOSTEN BEI FUßBALLSTADIEN UND
MULTIFUNKTIONALEN SPORTARENEN...................................................................... 38
5.1.1 Entwicklung der Neu- bzw. Umbaukosten.....................................................................38
5.1.2 Vergleich verschiedener Stadiontypen anhand Preis/Sitzplatz .........................................39
5.1.3 Aufgliederung der Gesamtinvestitionskosten nach Kostenkomponenten ..........................40
|7
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
5.2 FINANZIERUNGSMODELLE BEIM STADIONBAU ......................................................... 41
5.2.1
5.2.2
5.2.3
5.2.4
5.2.5
6
Arten der finanziellen Beteiligung.................................................................................41
Herkunft der finanziellen Mittel....................................................................................43
Klassisches Finanzierungsmodell - Modernes Finanzierungsmodell ..................................44
Beteiligte bei der Finanzierung und deren Motivation.....................................................46
Rechtsformen der Besitzgesellschaften.........................................................................47
BETREIBERGESELLSCHAFTEN......................... 49
6.1 DIE RECHTLICHE SITUATION................................................................................... 49
6.1.1 Vereinsgesetz (Vereinsgesetz 2002 VerG BGBl I Nr. 66/2002) ........................................49
6.1.2 Kapitalgesellschaften ..................................................................................................50
6.2 BETREIBERGESELLSCHAFTEN – MODELLE UND FORMEN........................................... 50
6.2.1 Interessengruppen .....................................................................................................51
6.2.2 Betriebsgesellschaften ................................................................................................51
6.3 LAUFENDE EINNAHMEQUELLEN ............................................................................... 52
6.3.1 Einnahmen aus dem Ligasport.....................................................................................52
6.3.2 Einnahmen aus Sport- und Kulturevents.......................................................................53
6.3.3 Einnahmen aus Randnutzungen .................................................................................53
6.4 LAUFENDE AUSGABEN ............................................................................................. 53
7
STADTENTWICKLUNGSPOLITIK,
STADTMARKETING ................................................... 54
7.1 STADTMARKETING .................................................................................................. 54
7.1.1
7.1.2
7.1.3
7.1.4
Geschichte des Stadtmarketings ..................................................................................54
Methodik 57
Interkommunale Konkurrenz .......................................................................................59
Multifunktionale Sportarenen als entscheidender Imagefaktor einer
Stadt im interkommunalen Wettkampf?........................................................................61
7.1.5 Ein weiterer Aspekt: Festivalisierung ............................................................................63
7.2 WEITERE ASPEKTE DER STADTENTWICKLUNGSPOLITIK ........................................... 66
7.3 FRAGESTELLUNGEN................................................................................................. 67
7.3.1 Welche Effekte werden durch den Stadionbau erwartet .................................................67
7.3.2 Welche Effekte werden durch den Stadionbau tatsächlich induziert? ...............................67
7.3.3 Fragestellungen im Detail ...........................................................................................68
8
ANHANG .......................................................... 69
8.1 QUELLENVERZEICHNIS ............................................................................................ 69
8.2 ABBILDUNGS-UND TABELLENVERZEICHNIS .............................................................. 72
8|
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
1 EINLEITUNG
Der folgende empirische Teil der Arbeit gliedert sich in Themenschwerpunkte, die nach
Diskussionen der Professoren gemeinsam mit den Projektteilnehmern erarbeitet wurden. Dabei
wurde versucht, einen umfassenden Blick auf die Problematik einerseits und die Chancen
andererseits, die multifunktionale Sportarenen mit sich bringen, zu geben.
Standortproblematik
Für die Stadtplanung stellen die Standortsuche und anschließende Standortwahl wesentliche
Faktoren dar. Im Vorhinein ist festzulegen, welche Kriterien herangezogen werden, um einen
bestmöglichen Standort zu finden. Diese Kriterien sind sowohl im infrastrukturellen Bereich als
auch in den Bereichen Ökologie und Ökonomie zu finden.
Nutzungskonzepte
Die Darstellung von Trends in den Nutzungskonzepten multifunktionaler Sportarenen ist
Gegenstand dieses Themenbereiches. Die neue Generation der multifunktionalen Sportarenen
weist komplexe Nutzungsstrukturen auf, die sowohl das Areal des Stadions selbst als auch das
Umfeld miteinbeziehen.
Verfahrensabläufe
Dieser Themenschwerpunkt beschäftigt sich mit den allgemeinen, verfahrensrechtlichen
Grundlagen, die zur Errichtung von Großprojekten herangezogen werden. Besonderes Augenmerk
wurde dabei auf Vorschriften gelegt, die bei Multifunktionsarenen relevant werden könnten.
Finanzierung
Während die finanziellen Mittel früher vorwiegend von der öffentlichen Hand kamen, sind heute
aufgrund der angespannten öffentlichen Haushaltssituation andere Finanzierungsquellen
notwendig. Dieser Bereich stellt moderne Finanzierungsmodelle und deren potentielle Investoren
vor.
Betreiberformen
Dieser Themenbereich zeigt in erster Linie die Bestandteile, die bei der Betrachtung einer
Betriebsgesellschaft wesentlich sind auf. Von essentieller Bedeutung sind dabei die rechtlichen
Bestimmungen, welche es einem Verein unmöglich machen, als Eigentümer oder Beteiligter einer
Betriebsgesellschaft zu fungieren. Weiters wird untersucht, welche Institutionen Interesse daran
haben könnten, sich in diesem Fachbereich zu engagieren.
Stadtentwicklungspolitik, Stadtmarketing
Durch den wachsenden Konkurrenzkampf der Städte untereinander – mit bedingt durch die
zunehmende Globalisierung – gewinnen „Prestigeprojekte“ immer mehr an Bedeutung. Aus dieser
Sichtweise stellen Multifunktionsarenen entscheidende Elemente der Stadtentwicklung dar.
|9
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
2 STANDORTPROBLEMATIK
2.1
AUFGABENSTELLUNG
Die Aufgabenstellung ist es also einen nachvollziehbaren Entscheidungsprozess für die
Standortfindung multifunktionaler Sportstätten zu erarbeiten. Am Anfang dieser Arbeit steht eine
Reihe an Forschungsfragen, die die Ausgangslage für den Arbeitsprozess bilden. Aufgrund dieser
Fragen werden in einem Kriterienkatalog Standortkriterien zusammengefasst aus denen in
weiterer Folge die Standortanforderungen für ein multifunktionales Sportstadion hervorgehen.
Nachdem die Standortwahl gefallen ist stellen sich die Fragen der Erschließung und Anbindung
dieses Standorts, sowie die von dem Sportstadion ausgehenden externen Effekte. Abschließend
sollen diese erarbeiteten Kriterien und Anforderungen anhand aktueller Beispiele dargestellt
werden und die Standorte bestehender bzw. geplanter Anlagen kritisch analysiert werden.
Zusammengefasst kann die Aufgabenstellung als mit der Frage werden, „Nach welchen Kriterien
sollte der Standort für multifunktionale Sportstätten ausgewählt werden?“
2.2
STANDORTTHEORIE UND STANDORTFAKTOREN
Standortfaktoren wurden historisch gesehen in den landwirtschaftlichen (von Thünen), den
industriellen (Launhardt, Weber) und den Handelsstandort unterschieden. Später trat die Frage
nach dem Standort für öffentliche Einrichtungen, der Haushalte und der Städte hinzu.
In diesem Kapitel der Arbeit beschränken wir uns allerdings auf die klassischen Standortansätze,
die nach dem Ort der Unternehmen des Primären sekundären und tertiären Sektors fragen. Die
Fragestellung hierbei lautet, an welchem Standort sich bei einer gegebenen Raumstruktur der
optimale Standort eines Unternehmens befindet?
2.2.1
Standortfaktoren
Die Gründe eines Unternehmens einen Standort zu wählen werden als Standortfaktoren
bezeichnen, die sich räumlich hinsichtlich ihrer Qualität und Existenz unterschiedlich verteilen.
Hierbei unterscheidet man zwischen allgemeinen Standortfaktoren, die für jedes Unternehmen in
der Region von Bedeutung sind (z.B.: kommunaler Steuersatz), und speziellen Standortfaktoren,
die nur für bestimmte Unternehmen eine Relevanz besitzen (z.B.: Binnenhafen für
Schwerindustrie). In weiterer Folge werden die Standortfaktoren nach der Größe ihres Gebietes
unterschieden, was eine Unterscheidung in internationale und nationale Standortfaktoren zur
Folge hat.
10 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Als international werden all jene Faktoren bezeichnet, die national einheitlich sind:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Einkommenssteuer
Rechtssystem,
Wirtschafts- und Bevölkerungswachstum
politische und wirtschaftliche Stabilität
äußere und innere Geldwertstabilität
Wirtschaftgesinnung und -verfassung
Als nationale werden all jene Faktoren bezeichnet, die für nationale Regionen relevant sind:
ƒ Wirtschaftgeographische Lage zu anderen Regionen
ƒ Regionales Arbeitsplatzangebot bezüglich Quantität und Qualität
ƒ Staatlich zur Verfügung gestellte Infrastruktur (Bildung, Verkehr, Forschung)
In weiterer Folge sind für einzelne Orte folgende Faktoren von Bedeutung:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Verkehrstechnische Zugänglichkeit
Lokale Wirtschaftsförderung
Grundstückspreise
Umwelt- und Lebensqualität
Kommunale Gebühren- und Steuersätze
Markt und Konkurrenznähe
Positive Agglomerationseffekte
Diese Aufzählung zeigt die Abhängigkeit der Standortfaktoren von räumlichen Ebenen und
insbesondere in Hinblick auf spezielle Faktoren, dass ihre Aufzählung beliebig ergänzt werden
könnte.
2.2.2
Standorttheorie nach Wirtschaftsektoren
Landwirtschaftliche Standorttheorie (Primärer Sektor)
Im primären Sektor (Rohstoffabbau und Landwirtschaft) stellt die Standortwahl kein
raumwirtschaftliches Problem dar- die Lagerstätten bestimmen den Standort. Bei der
Landwirtschaft stellt sich hingegen ein raumwirtschaftliches Entscheidungsproblem: Wien kann
eine Einheit des zu bearbeitenden Bodens in einer Bestimmten Entfernung von einem Konsumort
optimal genutzt werden (von Thünen), wenn (1) die Preise der landwirtschaftlichen Güter im
Konsumort als gegeben betrachtet werden, wenn (2) die Faktorpreise für Arbeit und Kapital und
(3) die Transportkostenansätze in der gesamten homogenen landwirtschaftlichen Flächen und
den Konsumort gleich sind? Anders gefragt, welches landwirtschaftliche Produkt soll mit welcher
Intensität in welcher Entfernung zum Verbrauchszentrum angebaut werden?
| 11
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Über diese Fragenstellungen kommt man in weiterer Folge zu unterschiedliche Rentengradienten
für unterschiedliche Bodennutzungen. Der tatsächliche Renditgrad wird durch die abschnittsweise
maximale Rente der einzelnen Bewirtschaftungsarten gebildet und gemäß dieser
Rentengradienten über unterschiedliche Bodennutzung hinweg werden die Standorte der
unterschiedlichen landwirtschaftlichen Produktionsbetriebe bestimmt.
Industrielle Standorttheorie (Sekundärer Sektor)
Gegenüber der landwirtschaftlichen gibt es bei der industriellen Standortwahl unterschiedliche
Ausgangspunkte. Die industrielle Standortwahl geht vorerst von einem inhomogenen Raum aus
(Launhardt, Weber). Es existieren Inputfaktoren, die überall und in gleicher Weise und Qualität
verfügbar sind, aber auch mindestens ein Inputfaktor, dessen Existenz an einen Ort (z.B.:
Rohstofflager) im Raum gebunden ist. Weiters ist, wie bei der landwirtschaftlichen Standorttheorie
ein Konsumort gegeben. Entscheiden für die Standortwahl des Unternehmens ist nun die Höhe
der Transportkosten für die Rohstoffmenge, die je Fertigwareneinheit benötigt wird und die Höhe
der Transportkosten für eine Mengeneinheit des Fertigproduktes -entscheidet nun über den
Standort der Firma. Der optimale Standort ergibt sich damit zwangsläufig aus dem höchsten
örtlichen Gewinnmaximum. In weiterer Konsequenz ist anzunehmen, dass ein Standort verlegt
wird, wenn der Gewinnzuwachs für den neuen Standort gegenüber dem alten Standort größer ist
als die Standortverlegungskosten.
Standorttheorie für Handel und Dienstleistungen (Tertiärer Sektor)
Die Anwendung der oben genannten Standorttheorien ist für den tertiären Sektor zwar prinzipiell
möglich, würde aber den Besonderheiten dieses Sektors nicht gerecht. Dies ist deshalb der Fall,
da für diese Unternehmen weder die Nutzung des Faktors Boden, noch ein bestimmter Ort- an
dem bestimmte Inputfaktoren verfügbar sind- von standortentscheidender Bedeutung sind. Viel
mehr ist im dritten Sektor die Tatsache relevant, dass sich Käufer in vielen Fällen zur
Durchführung der Markttransaktionen zu den Firmenstandorten begeben. Die zentrale Frage
lautet daher: Welcher Standort lässt das größte Nachfragepotential entstehen?
2.3
RELEVANTE
STANDORTANFORDERUNGEN
MULTIFUNKTIONALE SPORTARENEN
2.3.1
Rahmenbedingungen
FÜR
Es stellt sich nun die Frage ob die unternehmerische Standortwahl denn als Vorbild für
Standortanforderungen multifunktionaler Sportarenen dienen kann. Unternehmen als offene
Systeme sind, wie in Kapitel 4 dargestellt, in vielfältiger Art und Weise mit ihrem ökonomischen,
ökologischen und sozialen Umfeld in Beziehung. Diese Beziehungen sind sowohl Inputseitig als
12 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
auch Outputseitig und beeinflussen somit die Region in unterschiedlicher Intensität und Wirkung.
Die Wirkung von multifunktionalen Sportarenen stellt sich sehr ähnlich, wenn nicht identisch zu
Unternehmen als offenen Systemen dar. Somit ist die Frage ob den die unternehmerische
Standortwahl als Vorbild betrachtet werden kann, positiv zu beantworten. Unter besonderer
Berücksichtigung von Unternehmen als offene Systeme, lassen sich nun zusammenfassend für
Sportarenen folgende relevanten Standortbedingungen aufzählen:
ƒ Rahmenbedingungen des sozioökonomischen Umfeldes (Rechtsvorschriften, Steuergesetze,
soziale und politische Gepflogenheiten, Normen und gesellschaftlich akzeptierte Werte)
ƒ Berücksichtigung der natürlichen Ressourcen
ƒ Arbeitskräftepotential
ƒ Lieferanten von Gütern und Dienstleistungen
ƒ Informationsdichte und -zugang zu Innovationen
ƒ Marktzugang nach Transportkosten, Marktpotential, Informationen, Kontakte und
Geschäftsbeziehungen
2.3.2
Fragestellungen
Die in Kapitel 2.3.1 genannten relevanten Standortbedingen führen nun in weiterer Folge zu
unterschiedlichen Fragestellungen bezüglich des Standorts. Diese Fragestellungen ziehen alle auf
detaillierte Faktoren der Standortsuche ab und habe alle zusammen das Ziel den optimalen
Standort so eng wie möglich einzukreisen.
Die Fragestellungen wurden in eine systematische Gliederung gebracht die sich in vier Kapitel
teilt:
ƒ Soziale- und technische Infrastruktur Anforderungen
ƒ Ökonomische Anforderungen
ƒ Ökologische Anforderungen
ƒ Sonstige Anforderungen
Diese Gliederung hat sich aus den unterschiedlichen räumlichen Faktoren herauskristallisiert und
orientiert sich maßgeblich an den Input und Outputfaktoren von Unternehmen.
Soziale- und technische Infrastruktur Anforderungen
Wie viele Menschen leben in dieser Region?
Wie sieht die Erreichbarkeit bzw. das zu erwartende Einzugsgebiet aus?
Wie groß muss die Fläche für solch ein Stadion sein?
Stehen für eine mögliche, zukünftige Erweiterung ausreichende Flächen zur Verfügung?
Wie sieht die verkehrstechnische Erschließung des Standortes aus (miV, öV, ruhender
Verkehr)?
Stellt die Erschließung mit technischer Infrastruktur ein Problem dar?
Wie sieht die Anbindung und Erschließung des Standorts aus?
| 13
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Ökonomische Anforderungen
Wem gehört der Standort?
Handelt es sich um einen oder mehrere Eigentümer?
Steht der Standort überhaupt zum Verkauf?
Kann ich, bei mehreren Grundstückseigentümern, alle davon überzeugen ihr Grundstück zu
verkaufen?
ƒ Wenn der Standort zum Verkauf steht, wie hoch sind die Kosten?
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Ökologische Anforderungen
ƒ Ist der Standort von der Oberfläche und der Beschaffenheit des Bodens überhaupt für eine
Großsportanlage geeignet?
ƒ Würde es durch den Bau zu Veränderungen im Kleinklima kommen?
ƒ Gibt es Beeinträchtigungen des Grundwassers?
ƒ Werden durch die Errichtung und den Betrieb sensible Naturräume oder denkmalgeschützte
Objekte beeinträchtigt?
ƒ Werden durch den Bau und den Betrieb Wohnsiedlungen mit negativen Auswirkungen zu
kämpfen haben?
ƒ Lassen die unmittelbaren Umlandbeziehungen die Erstellung eines Freiraumkonzeptes zu?
Sonstige Anforderungen
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
2.3.3
Besteht der politischer Wille das Großprojekt einer Sportarena umzusetzen?
Ist das Projekt bei den politischen Machtverhältnissen machbar?
Besteht zu den künftigen Nutzern (meist Fußballvereinen) eine Emotionale Bindung?
Passt das Image der Region zu den potentiellen Nutzern (Vereinen)?
Standortfaktoren, Problemstellungen
Aus den in Kapitel 2.3.2 aufgeworfenen Fragestellungen lasen sich nun konkrete Standortfaktoren
ableiten:
Soziale- und technische Infrastruktur Anforderungen
Eine der zentralen Fragen bei der Errichtung einer Sportarena ist die verkehrstechnische
Erschließung sowohl mit dem miV, aber insbesondere mit dem öV. In weiterer Folge müssen
Flächen für den ruhenden Verkehr zur Verfügung gestellt werden und die Ausstattung mit Rad
und Fußwegen gegeben sein.
14 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Es erscheint zweckmäßig die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs sehr hoch zu gestalten, da
Beförderungsaufkommen von 10 000 Personen und mehr in kürzester Zeit (Beginn und Ende der
Veranstaltung) meist zum Zusammenbruch des miV Netzes führen. Weiters müssen die
Belastungen durch die Erschließung der Sportarena für die Umgebung so gering wie möglich
gehalten werden.
Mindestens genau so wichtig wie die verkehrstechnische Erschließung des Standorts ist die
technische Erschließung mit Strom, Wasser, Kanal usw. Hierbei sollten die Kosten für die
Erschließung so gering wie möglich gehalten werden und eine insbesondere bei der Entsorgung
eine ökologisch nachhaltige Lösung angestrebt werden. Weiters ist darauf zu achten, dass die
technische Versorgung in ausreichendem Umfang bereitgestellt werden kann um die zu
erwartenden Versorgungsmengen zu gewährleisten.
An die Lage eines Grundstücks für eine multifunktionale Sportarena werden überaus hohe
Ansprüche gestellt. So soll es einerseits zentral sein, gut erreichbar, ausreichend Flächen zur
Verfügung haben und andererseits keine Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt haben. Alle
Anforderungen an die Lage erfüllen zu wollen, wird wohl der Quadratur des Kreises
gleichkommen. Um dennoch zu einem Ergebnis zu kommen, müssen einzelne Faktoren
unterschiedlich gewichtet werden, also quasi ein „Kompromiss“ zwischen den Standortfaktoren
ermittelt werden.
Um eine entsprechende Auslastung für eine Sportarena gewährleisten zu können, muss ein
entsprechendes Einzugsgebiet in der Region gegeben sein. Dieses Einzugsgebiet wird umso
größer, je höher die verkehrliche Erschließung gegeben ist (sowohl öV also auch miV). So kann
die Erreichbarkeit beispielsweise im Süden der Region eine völlig andere als im Osten sein.
Wie schon in dem Punkt „Erreichbarkeit in der Region“ angedeutet, ist das Einzugsgebiet vom
Maß der verkehrlichen Erschließung abhängig. In ländlichen Gegenden wird es sich bei dieser
verkehrliche Erschließung vorwiegend um den miV handeln, der städtischen Raum, wird meist mit
dem öV besser erschlossen sein. Bei der Auswahl eines Standorts, ist ein möglichst großes
Einzugsgebiet entscheidend, um eine hohe Besucherfrequenz zu gewährleisten.
Die Baulandverfügbarkeit ist in zwei Punkten entscheidend. 1) Die Besitzverhältnisse sind bei der
Verfügbarkeit und Wahl der Fläche oft ein entscheidender Faktor, da es meist mit erheblichen
(monetärem) Aufwand verbunden ist, die Flächen zu erwerben. 2) Die Größe der geplanten Arena
wirkt sich direkt auf die benötigte Baufläche aus, sowie auf mögliche Reserveflächen für
eventuelle Erweiterungen des Stadions oder seiner Infrastruktureinrichtungen.
Sportarenen stellen meist eine erhebliche Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes dar.
Dies ist zwangsläufig der Fall und lässt sich nicht vermeiden. Umso wichtiger ist es die von den
Sportarenen ausgehende Beeinträchtigung so gering wie möglich zu halten und sensible in die
Bestehende Landschaft und Umgebung einzufügen. So sollten Sportarenen zwar nicht am „grünen
Feld“ errichtet werden, aber auch keine bestehenden Siedlungen maßgeblich negativ
beeinträchtigen. Entscheidend ist aber auch keine historisch gewachsenen Strukturen,
| 15
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
denkmalgeschützte Objekte oder Strukturen von besonderem kulturellem Wert zu beeinträchtigen
oder gar zu zerstören.
Wie schon aufgezeigt, stellt eine Sportarena jedenfalls eine Beeinträchtigung, in welcher Form
auch immer, dar. Es muss beim Bau und in weiterer Folge beim Betrieb darauf geachtet werden,
dass die Bewohner der Umgebung durch die Funktionen der Sportarena nicht nachhaltig in ihrem
Sozialgefüge gestört werden. Problemfaktoren hierbei sind meist Lärm, Verkehr, Umwelt usw.
Ökonomische Anforderungen
Einen erheblichen Teil der Errichtungskosten für eine Sportarena stellt meist der Ankauf des
Grundstückes dar. Der Preis für den Ankauf oder die Pachtung der Fläche richtet sich hierbei nach
Größe, Lage und Verfügbarkeit der Fläche.
Bei Flächen im Ausmaß wie sie für die Errichtung einer multifunktionellen Sportanlage benötigt
werden, tritt oft das Problem auf, dass es sich um unterschiedliche Besitzer handelt. Die
Verhandlungen über den Ankauf des Grundstücks können dadurch sowohl zeitlich, als auch
finanziell aufwendig werden.
Ökologische Anforderungen
Durch die Errichtung und den Betrieb einer multifunktionalen Sportanlage kann es zur
Beeinträchtigung des Kleinklimas kommen. Die Auswahl des Standortes ist deshalb unter
besonderer Berücksichtigung der kleinklimatischen Faktoren (z.B.: Wind, Sonnenscheindauer,
Niederschläge usw.) durchzuführen. Eine nachhaltige negative Beeinflussung oder gar Zerstörung
des Kleinklimas ist abzulehnen.
Wie für das Kleinklima, gilt auch hier größte Rücksichtnahme bei der Wahl des Standortes auf den
Wasserhaushalt bzw. dessen mögliche Verunreinigung. Im besonderen Maße sind mögliche
Beeinträchtigung oder Verunreinigungen des Grundwassers zu verhindern.
Für den Naturraum gilt ähnliches wie für die anderen ökologischen Faktoren. Die nachhaltige
Entwicklung ist zu gewährleisten, sie sind vor Beeinträchtigung oder gar Zerstörung zu schützen
und sollten Beeinträchtigungen auftreten, so sind diese so gering wie möglich zu halten (z.B.:
Wiederaufforstung nach Rodungen). All diese Faktoren sind bei der Standortwahl zu
berücksichtigen.
Der geplante Standort ist in weiterer Folge auch auf seine Möglichkeiten der Freiraumgestaltung
zu überprüfen. Nach der Errichtung der Sportarena, ist das Gelände nach dem „Stand der
Technik“ zu revitalisieren und es sind nachhaltige Freiraumkonzepte für die Umgebung der
Sportanlage zu erstellen.
16 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Natürlich sind die möglichen Standorte auch auf ihrer topographischen und geologischen Eignung
zu prüfen. Eine nicht Eignung der Standorte in Bezug auf diese Faktoren macht den Standort
ungeeignet, da eine Errichtung überhaupt nicht, oder nur mit erheblichen Kosten möglich währe.
Die Umlandbeziehungen spielen in die meisten Standortfaktoren hinein. Hierbei gilt auch, dass
Beeinträchtigungen der Umgebung zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten sind.
Sonstige Anforderungen
Der politische Wille das Großprojekt umzusetzen ist wohl der entschiedenste Faktor für die
Verwirklichung des Sportarena Projektes. Sind sich die politischen Entscheidungsträger über einen
Standort einig, so wird es wohl meist wenig geben, dass der Umsetzung im Weg steht. Allerdings
spielen in den politischen Willen der Umsetzung eine Vielzahl unberechenbarer Faktoren hinein
(z.B.: Wahlen, Postenbesetzungen, Öffentliche Meinung, Profilierung u.s.w.)
Meist wird eine Sportarena von einem mehr oder weniger großen Klub regelmäßig benutzt und
wird dann seine „Heimstätte“. Dies ist dann einer der großen Identifikationspunkt des Klubs und
in weiterer Folge der Sportarena. In Hinblick darauf muss der Standort ebenfalls sorgfältig
gewählt werden, denn die Auswahl ist mit vielen Emotionen verbunden. So währe es
beispielsweise eher ungeschickt, ein Stadion für Rapid Wien in Favoriten zu errichten.
2.4
EMPFEHLUNGEN
BEI
DER
MULTIFUNKTIONALER SPORTARENEN
2.4.1
Rahmenbedingungen der Standortproblematik
STANDORTWAHL
Auf Grund des oben geschilderten Kriterienkatalog, wurden Grundaussagen der
Standortproblematik für Großsportstätten umrissen. In diesen allgemein gehaltenen Festlegungen
wird bereits auf Infrastruktureinrichtungen, mögliche Beeinträchtigungen von Ökologie und
Ökonomie u.s.w. eingegangen. Nachfolgend sind nun Aussagen bezüglich der Anforderungen an
den konkreten Standort aufgelistet.
ƒ Errichtung einer öffentlich zugänglichen nutzbaren Infrastruktur für Freizeit, Sport und
Erholung
ƒ Manifestierung der Freizeitnutzungen durch eine Konzentration möglichst vieler Erholungs-,
Freizeit und Sportangebote an diesem Ort
ƒ Zurückhaltende Gestaltung der baulichen Maßnahmen, insbesondere bei der
Höhenentwicklung
ƒ Erhaltung und Aufwertung möglicher Sichtachsen und Sichtbeziehungen
| 17
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
ƒ Gezielte landschaftspflegerische Begleitplanung zur Einbindung der großen Baulichkeiten in
die Landschaft
ƒ Keine zusätzliche Verkehrsbelastung bestehender Siedlungen durch Errichtung und Betrieb
ƒ Vermeidung optischer Beeinträchtigung und zusätzlicher Lärm- oder Staubbelastung
2.4.2
Empfehlungen
Ausgehend von der unternehmerischen Standortwahl als Vorbild und den daraus resultierenden
Standortfaktoren für multifunktionale Sportarenen lassen sich bezüglich der Standortfaktoren
Empfehlungen aussprechen. Standortfaktoren sind „die Gründe eines Unternehmens einen
Standort zu wählen, wobei sich Standortfaktoren sich hinsichtlich ihrer Qualität und Existenz
räumlich unterschiedlich verteilen.“ Nach dem Aufzeigen der Rahmenbedingungen lassen sich für
die Standortsuche für multifunktionelle Sportarenen folgende Empfehlungen aussprechen:
ƒ Eine verkehrstechnische Erschließung (ÖV, mIV, Geh- und Radwege) und ausrechende
Flächen für den ruhenden Verkehr sollte gegeben sein, sowie die Ver- und Entsorgung des
Standorts.
ƒ Die regionalen Zusammenhänge und Bevölkerungsverteilung, sowie bestehende sensible
Nutzungen (Ortsbild, geschützte Objekte, soziale Strukturen) sind zu beachten und zu
erhalten.
ƒ Beim Erwerb der Flächen ist auf eine ökonomisch ausgeglichenes Budget zu achten
ƒ Den bestehenden ökologischen Verhältnissen ist besonderes Augenmerk zu schenken und
auf die Nachhaltigkeit der geplanten Maßnahmen im Besonderen zu achten. Das
Gleichgewicht der ansässige Flora und Fauna ist nur im nötigen Ausmaß zu beeinflussen. Die
geplante Sportarena hat sich harmonisch in das Landschaftsbild einzufügen.
ƒ Die politischen Entscheidungsträger sind zweckmäßiger Weise in den Planungs- und
Errichtungsprozess zu integrieren und das Projekt auf seine Umsetzbarkeit zu prüfen.
ƒ Die bestehenden historischen gesellschaftlichen Strukturen sind bei der Wahl des Standortes
zu berücksichtigen. Emotionalen Befindlichkeiten der lokalen und regionalen Bevölkerung
bezüglich des Standorts ist besonders Rechnung zu tragen und sozial Konflikte zu vermeiden
und die Auslastung der Sportstätte zu gewährleisten.
18 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
3 NUTZUNGSKONZEPTE
Wenn heutzutage ein neues Stadion oder eine neue Arena eröffnet wird, werden von Politikern
oder Betreibern schnell die Worte „Multifunktionale Sportarena“ oder „Mehrzweckstadion“ in den
Mund genommen.
Doch was bedeutet eigentlich multifunktional bzw. Multifunktionalität?
Diese Frage beschäftigt uns seit dem Beginn der Analyse und stellt einen Kernpunkt unserer
Arbeit dar. Ist ein Stadion multifunktional, wenn man Fußball darin spielt und jährlich zwei oder
drei Konzerte stattfinden wie z.B. im Ernst-Happel Stadion und wäre dann nicht beinahe jedes
Stadion multifunktional? Was ist daran neu? Wird dieses Wort nur zur Vermarktung verwendet
oder steckt mehr dahinter? Welche Funktionen muss ein Stadion erfüllen, um es als
multifunktionale Arena zu bezeichnen?
Eine allgemeine Erklärung lautet:
multifunktional = vielen Funktionen gerecht werdend1
Es stellt sich nun die Frage wie man in einem Stadion viele Funktionen vereinigen kann?
Wir möchten in den folgenden Punkten der Multifunktionalität auf den Grund gehen und
verschiedene Nutzungsmöglichkeiten analysieren und so auf die Vielfältigkeit verschiedener
Stadien eingehen.
3.1
ELEMENTE
DER
AUSSTATTUNG
MULTIFUNKTIONALER ARENEN
VERSCHIEDENER
Basis unserer Analyse waren Internetrecherchen auf diversen Stadienhomepages, einzelne
Workshopberichte sowie Interviews und Stadienbesichtigungen, da es sehr wenig gesammelten
Informationen gibt. Wir analysierten Stadiennutzungen von Arenen aus Holland, Deutschland,
England, Österreich und der Schweiz.
Im ersten Punkt wollen wir zuerst die Nutzungen analysieren, die derzeit bereits in Stadien
anzufinden sind und zwar getrennt nach Kern- und Mantelnutzungen. Weiters wollen wir auf
Nutzungstrends eingehen und die derzeitige Entwicklung darstellen um schlussendlich auch einen
Ausblick in die Zukunft geben zu können.
Grundsätzlich unterscheidet man bei einem Stadion zwischen Kern – und Mantelnutzung. Die
Kernnutzung bezieht sich auf die Aktivfläche (activity area), die Mantelnutzung auf die restliche
Fläche des Stadions (spectators viewing area and services area).
1
DUDEN, Deutsches Universalwörterbuch.
| 19
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Abb. 1: Zusammenwirken von Spielfeld, Besucherzonen und Parkplätzen
Quelle: FIFA: Technische Empfehlungen und Anforderungen für den Neubau
oder die Modernisierung von Fußballstadien
3.1.1
Kernnutzung
Für die Kernnutzung stehen neben dem herkömmlichen Rasenplatz noch
Ausstattungsmöglichkeiten zur Verfügung, die das Nutzungsspektrum vergrößern.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
folgende
Verschließbares Dach
Mobiles Spielfeld
Kunstrasen
Verlegung von Rasenplatinen
Mobile Tribünenteile
Rasenheizung
ad1) Das verschließbare Dach eröffnet Stadionbetreibern neue Möglichkeiten der Nutzung. Für die
bisherigen Nutzungen ist dies nicht von Bedeutung, da Fußball und Football auch im Regen
gespielt wird. Doch ist es nun möglich innerhalb kürzester Zeit das Dach zu verschließen und so
ohne Risiko andere Veranstaltungen durchzuführen.
ad2) Das mobile Spielfeld (Arena auf Schalke oder Gelredome Arnheim) erlaubt es den Betreibern
innerhalb von fünf bis sechs Stunden den Belag des Stadions zu wechseln. Da die Rasenplätze
nach Konzerten schwer beschädigt sind, sind diese meist nur in der spielfreien Zeit möglich und
der Rasen ist nach einer Konzertsaison oft so ramponiert, dass er komplett erneuert werden
muss.
Was aber mit einem ausfahrbaren Rasen möglich ist, zeigt der diesjährige Veranstaltungskalender
der Arena auf Schalke. Besonders zu beachten sind die kurzen Wechselzeiten zwischen den
verschiedenen Veranstaltungen, die teilweise vollkommen unterschiedliche Anforderungen
aufweisen.
20 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Abb. 2: Veranstaltungskalender Arena Auf Schalke
03.05.2003
08.05.2003
NFL Europe
Konzert Paul McCartney
11.05.2003
Bundesliga
22.05.2003
Konzert Bruce Springsteen
24.05.2003
Bundesliga
25.05.2003
NFL Europe
30.05.2003
Konzert Bon Jovi
07.06.2003
NFL Europe
15.+16.06.2003
Konzerte Herbert Grönemeyer
13.+14.07.2003
Konzerte Robbie Williams
06.09.2003
Oper Carmen
Quelle: Homepage von Schalke04: www.arena-auf-schalke.de, Stand 04/2003
ad3) Wie das neue Stadion in Salzburg beweist, ist es auch mit einem Kunstrasen möglich
mehrere Veranstaltungen durchzuführen. Im Sommer wird es eine Motorrad Veranstaltung geben.
ad4) In den USA werden vor Fußballspielen Rasenplatinen verlegt. Dies ist eine Methode, die in
Europa derzeit noch nicht angewendet wird, doch eine Alternative bietet auch andere Nutzungen
durchzuführen.
ad5) Mobile Tribünenteile ermöglichen es, den Innenraum des Stadions zu vergrößern oder zu
verkleinern. In Paris (St.Denis) wird die Laufbahn bei Fußballspielen mit mobilen Tribünen
überlagert um so den Effekt eines reinen Fußballstadions zu erzeugen und um mehr Zuschauern
Platz zu bieten. Weiters kann man Tribünen verschieben um so den Innenraum zu vergrößern um
bei Konzerten mehr Platz für die Bühne und die Zuschauer zu schaffen.
ad6) Eine Rasenheizung ermöglicht es die Nutzung des Stadions zu verlängern. Gerade für
Österreich stellt diese Ausbaumöglichkeit eine Chance die Nutzungen über einen größeren
Zeitraum auszuüben.
Die angeführten Ausstattungen ermöglichen ein größeres Nutzungsspektrum. Natürlich kann es
auch Kombinationen aus zwei oder mehreren geben. In den unten angeführten Punkten sind all
jene Nutzungen ersichtlich, die aufgrund der heutigen Stadionstruktur möglich sind und bereits
durchgeführt werden.
Nutzungen für Sportveranstaltungen
Fußball
Football
Tennis
Leichtathletik
Boxen
| 21
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Motocross Race
Snowboard Contest
Biathlon
Schwimmen
Nutzungen für Kultur- und Musikveranstaltungen
Rock- und Pop-Konzerte
Klassische Konzerte und Opern
Musicals
Fernsehshows
Kino über Videowürfel
Disco und Tanzveranstaltungen
Blasmusiktreffen
Nutzungen für die Wirtschaft
Aktionärsversammlungen
Firmenseminare
Kongresse
Konferenzen
Messen und Produktpräsentationen
Sonstige Nutzungen
Partei- und Kirchentage
Familienfeiern
Hochzeiten
3.1.2
Mantelnutzungen
Neben den Kernnutzungen spielt natürlich auch die Mantelnutzung eine große Rolle. Bei der
Mantelnutzung unterscheiden wir zwischen einer permanenten nicht permanenten Nutzungen.
Permanente Nutzung
Mantelnutzung für vereinsinterne Einrichtungen
Ausstattung
Nutzungen
Büros
Betrieb und Vermarktung des Vereins
Empfangsräume
Konferenzen, Präsentationen
Fanshop
Verkauf von Fanartikeln, Autogrammstunden,
Produktpräsentationen
Cafe
Verpflegung der Fans, Veranstaltungen
Hotel
Übernachtungen (Fanpakete), Seminare,
Konferenzen
22 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
VIP Logen
Zuschauerbereich der höheren Preiskategorie,
Konferenzen
Info-Center
Beratung und Information
Museum
Ausstellungen
Kapelle
Hochzeiten
Teil A | Grundlagen
Mantelnutzung für Sporteinrichtungen
Ausstattung
Nutzungen
Sportpark
Beach-Soccer, Fußballtennis, Torwandschiessen, Speed Control, Profi-Training
Mantelnutzung für soziale Einrichtungen
Ausstattung
Altersresidenz
Kindergarten
Mantelnutzung für die Wirtschaft
Ausstattung
Shoppingcenter
Fitnesscenter
Hotel
VIP Logen
Reisebüro
Büros
| 23
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Mantelnutzung für Gastronomie
Ausstattung
Restaurant
Cafe
Bar
VIP-Logen mit individuellem Catering-Service
Incentive Lounge mit Catering-Service
Nicht permanente Nutzung
Nutzungen die sich sehr stark auf die Kernnutzung beziehen sind
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
3.2
VIP Bereich (nur für einzelne Veranstaltungen)
Kiosk
Polizei-, Rettungs- und Feuerwehreinrichtungen
Kassenbereich
TYPEN,
FORMEN
UND
NUTZUNGSKONZEPTE
TRENDS
VERSCHIEDENER
Über Zuschauerinteresse, -menge und Zahl der Veranstaltungen lässt sich ein gewisser Druck auf
Betreiber und Förderer von Stadien ausüben. Es stellt sich natürlich immer wieder eine Frage:
Sind Stadien, in denen Fußball gespielt und Leichtathletik betrieben werden kann, auch eine
zukünftig anzustrebende Lösung? Welche Nutzungen werden angestrebt?
Bei der Errichtung spielen viele Faktoren mit, auch die Interessen der Fans. Heutzutage sucht der
Fußballinteressent hautnahen Kontakt zu seiner Mannschaft, das Feeling und die Stimmung in den
Kesseln von Manchester United, AC Mailand oder Dortmund werden als internationale Vorbilder
gesehen und er hat Woche für Woche Hunderttausende Mitstreiter in den Stadien.
Im Vergleich zu älteren Anlagen sind heute
ƒ mehr Komfort und Dienstleistungen,
ƒ eine größere Nähe zum Geschehen (physisch) und
ƒ eine größere Nähe zum Akteur (psychisch)
die bestimmenden Faktoren.
24 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Sieht man von den schon länger als Fußball-Stadien betriebenen Anlagen einmal ab, ist die
Antwort auf diese Frage, nämlich das reine Fußball-Stadion, entweder schon Stein geworden (z.B.
Hamburg oder Arena auf Schalke) oder es sind, in vielen Städten mit Umrüstungs- und
Neubauabsichten, die Würfel in Richtung „Einschränkung auf Fußball“ gefallen, zumeist unter dem
Druck der die Anlagen nutzenden Vereinen.
Unter Mehrzweck-Stadien ist heute nicht nur die Nutzung durch unterschiedliche Sportarten zu
verstehen. Der Begriff ist vielmehr auf ergänzende, nicht sportliche Nutzungen auszudehnen (z.B.
auf Openair Konzerte unterschiedlicher Musikrichtungen, konfessionelle und sonstige
Massenversammlungen oder Messen und Ausstellungen).
Neben Fußballstadien mit überdachten, allseitig angeordneten Zuschauertribünen treten
vollüberdachte Anlagen, die je nach Nutzungszweck und Wetterlage offene oder geschlossene
Veranstaltungen ermöglichen und fälschlicherweise mit Arena bezeichnet werden, auf. Unter
diesem Begriff versteht man größere Sporthallen für kleinräumigere Sportarten, bis zu
Sechstagerennen, Hallenleichtathletik oder Reitturniere, mit einem Fassungsvermögen bis ca.
20.000 Zuschauern. Größere Innenräume und höhere Zuschauerzahlen umfassende, schließbare
Gebäude werden dagegen als Dome bezeichnet (vgl. Arena Auf Schalke oder Amsterdam Arena).
Aus Betreibersicht kommen die bessere Vermarktung der Sportart als Ereignis und der Profit aus
den zahlreich möglichen Dienstleistungen hinzu. Diese Aspekte gelten insbesondere bei der
Verlagerung der Erstellungskosten eines Stadions von der Kommune auf einen Investor.
Die Interessen von Fußball-, Leichtathletikanhängern und Anlagenbetreibern driften auseinander:
Beim Fußball sind Zuschauermenge und Veranstaltungszahl national und international weitaus
größer. Die Belange der Leichtathletik leiden allgemein unter der geringen Zahl attraktiver
Veranstaltungen. Nicht nur, dass Nationale Meisterschaften nur einmal im Jahr stattfinden (mit
zumeist größerem Interesse in Mittelstädten oder in weniger Fußball dominierten Städten), auch
lassen sich Europameisterschaften, Weltmeisterschaften und Olympische Spiele mit ihrer größeren
Publikumsnachfrage nicht garantieren und treten nur in großen Zeitabständen auf.
Für die Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland 2006 werden die Stadien rein auf den Fußball
zugeschnitten. Stadien in Mönchengladbach, Frankfurt, Leipzig, München oder Köln werden reine
Fußballstadien, in einigen werden im Zuge der Umbauarbeiten die Leichtathletikanlagen
zugunsten der Ausrichtung auf den Fußball sogar gänzlich entfernt. Auch in Österreich ist die
derzeitige Entwicklung ähnlich. Die Stadien in Graz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt sind auf
den Fußball ausgelegt.
Die Entwicklung dürfte auch in den nächsten Jahren noch weiter in die Richtung reiner
Fußballstadien laufen, da Stadien wie zum Beispiel die Arena auf Schalke oder Gelredome Arnheim
nur die Ausnahmen sind.
Es ist für die Betreiber nicht immer einfach aus Musikveranstaltungen Erlöse zu erzielen. Wie uns
Herr Voss (Pressechef von Schalke 04) mitgeteilt hat, zieht der Verein ein Bundesligaspiel gegen
| 25
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
den letzten der Tabelle jedem Konzert vor. Durch den größeren Aufwand (Umbauarbeiten) und
die Fremdorganisation (Konzerte werden meist von Agenturen durchgeführt) sind Konzerte oft
kein finanzieller Anreiz.
Abschließend wollen wir noch einen kurzen Überblick über die Größe neuer Stadien geben. Als
Beispiele haben wir zwei bereits fertig gestellte Arenen (Schalke und Salzburg) und eine noch in
Planung befindliche (München).
Die cirka 18.500 Zuschauer fassende Arena in Salzburg weißt eine Fläche von insgesamt 12,5 ha
auf (inkl. 2.000 Parkplätze). Das Stadion alleine ist rund 3,5 ha groß. Die Arena auf Schalke mit
einem Fassungsvermögen von 60.000 Zuschauern verschlang 41 ha inkl. den 14.000 Parkplätze.
In München entsteht derzeit ein reines Fußballstadion mit über 60.000 Zuschauerplätzen. Der
Gesamtflächenverbrauch wird mit 52 ha angegeben.
3.3
DEFINITION MULTIFUNKTIONALITÄT
Doch wie lässt sich Multifunktionalität nun definieren? Nach unserer Analyse sind wir auf folgende
Definition gekommen.
Generell ist zu sagen, dass bei der Planung eines neuen Stadions schon auf die Multifunktionalität
zu achten ist. Wird also schon bei der Planung ein multifunktionales Stadion angestrebt, so wird
dieses auch multifunktional genutzt werden. Wie man aber ein bestehendes Stadion definieren
kann, wollen wir im Folgenden erläutern. Wir trennen wieder zwischen Kern und Mantelnutzung.
Multifunktionale Kernnutzung: Unserer Ansicht nach spricht man von einer multifunktionalen
Kernnutzung wenn sportliche und/oder nicht sportliche Nutzungen innerhalb kürzester Zeit
(maximal zwei Tage) während des normalen Spielbetriebes (in Europa Fußball) durchführbar sind.
Multifunktionale Mantelnutzung: Von einer multifunktionalen Mantelnutzung spricht man
dann, wenn auch Nutzungen vorhanden sind, die nicht für den Betrieb der Hauptnutzung und der
Erhaltung des Stadions nötig sind.
Ein Stadion kann dann als multifunktional bezeichnet werden, wenn eine der beiden Definitionen
zutrifft, d.h. besitzt ein Stadion eine multifunktionale Kernnutzungsmöglichkeit aber keine
multifunktionale Mantelnutzung, so kann es insgesamt als Multifunktionales Stadion bezeichnet
werden.
Drei Beispiele sollen diesen Versuch einer Definition erläutern:
Arena Auf Schalke: Multifunktionale Kernnutzung (Ausfahrbarer Rasen, verschiebbare Tribüne),
keine multifunktionale Mantelnutzung Æ daher Bezeichnung multifunktionales Stadion zulässig.
26 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
St. Jakob-Park Basel: Multifunktionale Mantelnutzung (Einkaufszentrum, Altersheim), keine
multifunktionale Kernnutzung Æ daher Bezeichnung Multifunktionales Stadion zulässig.
Schwarzenegger-Stadion Graz: Weder Kern- noch Mantelnutzung multifunktional Æ daher
Bezeichnung als Multifunktionales Stadion nicht zulässig!
Wie schon gesagt werden trotzdem viele Stadien als multifunktional bezeichnet, nur weil sie
gerade eröffnet wurden. Meist sind es supermoderne Fußballtempel, doch Tribünen, VIP-Club
oder ein Fanshop machen es noch nicht multifunktional. Schlussendlich ist zu sagen, dass die
Entwicklung der Stadien unserer Ansicht nach nicht den Weg des multifunktionalen Superdomes
gehen wird.
In England, Deutschland der Schweiz und Österreich werden bis auf wenige Ausnahmen
Fußballstadien gebaut, die teilweise multifunktionale Kern- oder Mantelnutzungen aufweisen.
Doch Beispiele wie Schalke werden die Ausnahme bleiben.
| 27
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
4 VERFAHRENSABLÄUFE
4.1
EINLEITUNG
Multifunktionale Sportarenen sind Großprojekte, die sowohl in ihrer Planung als auch in der
baulichen Ausführung auf eine Vielzahl an Bewilligungen aus unterschiedlichsten
Verwaltungskompetenzen angewiesen sind.
Sie sind aufgrund ihrer Größe geeignet,
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
öffentliche Interessen in ihrem Umfeld zu berühren,
den Natur- und Landschaftsraum nachhaltig zu beeinflussen,
die ökonomische Struktur einer Region zu verändern,
auf die Lebensbedingungen der Bevölkerung einzuwirken.
Diese Bereiche werden nach den Materiengesetzen geprüft. Es ist primär zu klären, ob und in
welchem Umfang ein bestimmtes Gesetz zum Tragen kommt Die für die Errichtung und den
Betrieb multifunktionaler Sportarenen entscheidenden Abschnitte werden im Anschluss genauer
erläutert.
Zu den Materiengesetzen, die in jedem Fall bei der Planung bzw. dem Bau einer multifunktionalen
Sportarena zur Anwendung kommen, gehören:
Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-Gesetz): Eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit dem
notwendigen Verfahren ist aufgrund der zu erwartenden „erheblichen Umweltauswirkung“ auf
jeden Fall durchzuführen. Wobei sich die Auswirkungen auf Lebewesen, Wasser, Luft, Landschaft
sowie Sach- und Kulturgüter beziehen.
Raumordnungsrecht: Dieses wird mindestens durch die Änderung eines Flächenwidmungsplanes
berührt. Mit diesem Verwaltungsakt steht und fällt das gesamte Projekt bereits im Vorfeld der
Planungen.
Baurecht: Multifunktionale Sportarenen sind als „Bauwerk“ natürlich Regelungsgegenstand der
jeweiligen Landesbaugesetze. Dabei wird vor allem die bautechnische Sicherheit im Vordergrund
der Untersuchungen stehen.
Gewerbliches Betriebsanlagenrecht: Das Betriebsanlagenrecht wird ebenso im Bereich der
Sicherheit zu Anwendung kommen. Ein weiterer Punkt der gewerblichen Untersuchungen werden
die Auswirkungen auf den Verkehr sein. Beim Projektfall „Sportarena“ werden diese zweifelsohne
beträchtlich ausfallen.
28 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Abhängig vom Standort und anderen Einflussfaktoren sind noch folgende Materiengesetze zu
erwähnen:
ƒ Wasserrecht
ƒ Naturschutzrecht
ƒ Forstrecht
Um positive Effekte am Standort selbst sowie in der gesamten Region erzielen zu können bzw.
negative Auswirkungen zu unterbinden ist es notwendig, die einwirkenden Kompetenzbereiche
(z.B. Baurecht, Gewerbeordnung, Raumordnung,...) zu koordinieren und zu einer umfassenden
Planung zusammenzuführen. Es wird deutlich, dass bei Planung und Bau multifunktionaler
Sportarenen eine Vielzahl von Kompetenzen betroffen ist. Die zentrale Kompetenz stellt dabei das
UVP-Verfahren dar, bei dem diese angesprochenen Materiengesetze konzentriert angewendet und
das Projekt auf seine Durchführbarkeit geprüft werden.
4.2
VERFAHRENSRECHTLICHE ASPEKTE
4.2.1
Umweltverträglichkeitsprüfung und konzentriertes Genehmigungsverfahren2
Ein UVP-Verfahren ist lt. § 3 Abs. 1 UVP-G 2000 dann anzuwenden, wenn es in der taxativen
Aufzählung im Anhang 1 zum UVP-Gesetz angeführt ist.
Beim UVP-Verfahren wird zwischen dem Normalverfahren (Anhang 1, Spalte 1) und dem
vereinfachten Verfahren (Anhang 1, Spalte 2 und 3) unterschieden.
Das Normalverfahren betrifft vor allem komplexe Infrastrukturprojekte, die mit erheblichen
Landschaftseingriffen
verbunden
sind
(Linienvorhaben,
Bergbau,
Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft). Dem vereinfachten Verfahren sind dagegen Vorhaben mit weniger komplexen
bzw. eindimensionalen Umweltauswirkungen zu unterziehen. Manche dieser „einfacheren“
Vorhaben sind überdies nur dann UVP-pflichtig, wenn sich dies nach einer Prüfung durch die
Behörde im Einzelfall ergibt (Einzelfallprüfung für Vorhaben in schutzwürdigen
Gebieten).Multifunktionale Sportarenen fallen dabei in die Spalte 2 oder 3 der taxativen
Aufzählung des UVP-Gesetzes und sind somit dem vereinfachten Verfahren zu unterziehen:
2
Quelle: M. Holoubek, M. Potacs: Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Band 2; S. 444-464
| 29
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Tab. 1: UVP-G 2000, Anhang 13
normales
Verfahren
Spalte 1
vereinfachtes Verfahren
Spalte 2
Spalte 3
- das Vorhaben muss in einer besonderen
Schutzkategorie liegen
- Einzelfallprüfung hat UVP-Pflicht ergeben
a)
Freizeit
und
Vergnügungsparks
mit einer Flächeninanspruchnahme
von mindestens 10
ha oder mindestens
1500 Stellplätzen für
Kraftfahrzeuge
b)
Freizeit
oder
Vergnügungsparks
in
schutzwürdigen Gebieten der Kategorie A oder
D mit einer Flächeninanspruchnahme von
mindestens 5ha oder mindestens 750
Stellplätzen für Kraftfahrzeuge.
Freizeit und Vergnügungsparks sind "dauernde Einrichtungen zur Unterhaltung einer
großen Anzahl von Besuchern, gleichgültig, ob sie in einer Zusammenfassung
verschiedener Stände, Buden und Spiel bestehen oder unter ein bestimmtes Thema gestellt
sind. Erfasst sind insbesondere auch multifunktionale, einem umfassenden Bedürfnis nach
Freizeitbeschäftigung dienende Einrichtungskomplexe, die Sport-, Gastronomie- und
sonstige Dienstleistungseinrichtungen umfassen und die eine funktionelle Einheit bilden.
Zur Berechnung der Flächeninanspruchnahme ist die gesamte Fläche heranzuziehen, die
mit dem Vorhaben in einem funktionellen Zusammenhang steht, insbesondere die
überdachte Nutzfläche und die Flächen für Kfz-Parkplätze oder Parkgaragen".
In erster Linie ist die UVP ein Planungsinstrument für Großprojekte, das drei wichtige Ziele des
Umweltschutzes verwirklichen soll:
ƒ das Vorsorgeprinzip
ƒ die materien- und behördenübergreifende Zusammenarbeit
ƒ Mitwirkungsmöglichkeiten für jedermann (Öffentlichkeitsbeteiligung)
4.2.1.1 Ziele und Regelungsanliegen des UVP-Gesetzes
Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem UVP-Gesetz ist es, die Auswirkungen
umweltrelevanter Vorhaben, unter Beteiligung des Projektträgers und der Öffentlichkeit, auf
fachlicher Grundlage festzustellen, zu beschreiben und zu bewerten. Mit der UVP sollen die
Anforderungen des Umweltschutzes möglichst frühzeitig in die Vorhabensprojektierung Eingang
finden: Eine integrative Prüfung soll die Verengung des Blickwinkels auf bestimmte Umweltmedien
oder Schutzgüter verhindern und insbesondere auch Wechselbeziehungen zwischen
Umweltbelangen Rechnung tragen. Durch die Einbindung der Öffentlichkeit soll die UVP nicht
3
Quelle: Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 – UVP-G 2000; Anhang 1; Z 17.
30 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
zuletzt „Grundlage für einen rationellen Diskurs über Umweltauswirkungen von Projekten“ sein
und Konflikte um die Vorhabensrealisierung entschärfen.
4.2.1.2 Verfassungsrechtliche Grundlagen
Die Angelegenheit „Umweltverträglichkeitsprüfung“ ist gemäß Art. 11 Abs. 1 Z. 7 erster Halbsatz
B-VG Bundessache in Gesetzgebung, Landessache in der Vollziehung.
Die kompetenzrechtliche Grundlage für die im UVP-G verwirklichte Verfahrens- und
Entscheidungskonzentration wurde im Art. 11 Abs. 1 Z. 7 zweiter Halbsatz B-VG geschaffen. Diese
Gesetzgebungskompetenz des Bundes ist an einen Bedarf nach Vereinheitlichung der Rechtslage
geknüpft, räumt dem Bund im Ergebnis jedoch weit reichende Gesetzgebungskompetenz, auch zu
Lasten der Länder, ein.
4.2.1.3 UVP-Verfahren
Das UVP-Verfahren lässt sich in folgende Verfahrensschritte gliedern:
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
Vorverfahren
Genehmigungsantrag und Umweltverträglichkeitserklärung
Zeitplan
Öffentliche Auflage und Kundmachung des Vorhabens
Umweltverträglichkeitsgutachten
bzw.
zusammenfassende
Umweltauswirkungen
Mündliche Verhandlung
Verfahrensgliederung und Mediation
Genehmigungsvoraussetzungen und Entscheidung
Partei- und Beteiligtenstellung sowie Rechtsmittelbefugnis
Abnahmeprüfung und Nachkontrolle
Bewertung
der
4.2.1.4 Behördenzuständigkeit
Zuständig für Sportarenen und somit UVP-Behörde in erster Instanz ist die Landesregierung. Ihre
Zuständigkeit umfasst nicht nur das konzentrierte Genehmigungsverfahren einschließlich der UVP
im engeren Sinn, die Abnahmeprüfung und das Feststellungsverfahren einschließlich der
Einzellfallprüfung. Bis zum Zuständigkeitsübergang ist die Behörde auch für die Entscheidung über
Änderungsvorhaben, gleich ob diese UVP-pflichtig sind oder nicht, für die Überwachung der
Anlage und für das Verwaltungsstrafverfahren zuständig. Die Landesregierung kann ihre
Zuständigkeit an die Bezirksverwaltungsbehörde übertragen.
Solange die Zuständigkeit der UVP-Behörde gegeben ist, sind diejenigen Behörden, die für die
Genehmigung und/oder Überwachung des Vorhabens zuständig wären, wenn keine UVP-Pflicht
bestünde, auf die Funktion einer mitwirkenden Behörde beschränkt.
| 31
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Die Zuständigkeit der UVP-Behörde setzt mit dem Antrag auf das Vorverfahren bzw. mit der
Einleitung eines Feststellungsverfahrens oder dem die UVP einleitenden Antrag auf Genehmigung
des
Vorhabens
ein.
Mit
Rechtskraft
des
Abnahmebescheids
löst
sich
die
Genehmigungskonzentration wieder auf und die Zuständigkeit zur Vollziehung geht ex lege von
der Landesregierung auf die nach den maßgeblichen Verwaltungsvorschriften zuständigen
Fachbehörden über.
Im Projektfall „multifunktionale Sportarena“ tritt die Landesregierung als Konzentrationsbehörde
auf. Die beiden folgenden Beispiele sollen, entsprechend der Tab. 1 aufzeigen, wann UVP-Pflicht
besteht, bzw. welche Auswirkungen dies auf die Behördenzuständigkeit hat:
Beispiel 1:
Multifunktionale Sportarena mit einer Flächeninanspruchnahme unter 10 ha oder unter 1500
Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (UVP-G 2000, Anhang 1, Z 17), benötigt Gewerberechtliche
Genehmigung, Baugenehmigung, Wasserrechtsgenehmigung…
Beispiel 2:
Multifunktionale Sportarena mit einer Flächeninanspruchnahme von mindestens 10 ha oder
mindestens 1500 Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (UVP-G 2000; Anhang 1; Z 17), ist UVP-pflichtig
und benötigt somit die Genehmigung der Landesregierung, nach Durchführung der UVP. Die
Landesregierung
hat
bei
ihrer
Entscheidung
alle
anderen
anzuwendenden
Verwaltungsbestimmungen mit anzuwenden.
4.3
BESONDERE VERWALTUNGSMATERIEN
Zu beginn ist anzumerken, dass die erläuterten Verfahren dieser Materiengesetze nicht einzeln
durchgeführt werden. Sie werden bei UVP-pflichtigen Großprojekten wie z.B. bei der Errichtung
multifunktionaler Sportarenen, zwar inhaltlich angewendet, aber im Rahmen eines konzentrierten
Genehmigungsverfahrens durchgeführt.
4.3.1
Raumordnungsrecht4
Nach einer in der Lehre von Rill und Schäffer entwickelten Definition ist "Raumordnung die
Gesamtheit staatlicher Akte hoheitlicher und nichthoheitlicher Art, die darauf abzielen, den
Staatsraum oder Teile hievon nach den politischen Zielvorstellungen insbesondere im Sinne
wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Leitlinien zu gestalten.5
4
Quelle: S. BACHMANN, G. BAUMGARTNER, R. FEIK, K.J. GIESE, D. JAHNEL, M. KOSTAL, G. LIENBACHER (Hrsg.):
Besonderes Verwaltungsrecht, Band 4, S 319-341.
5
Quelle: S. BACHMANN, G. BAUMGARTNER, R. FEIK, K.J. GIESE, D. JAHNEL, M. KOSTAL, G. LIENBACHER (Hrsg.):
Besonderes Verwaltungsrecht, Band 4, S 321.
32 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Bei den in den einzelnen Landesgesetzen vorgenommenen Definitionen stehen folgende Elemente
im Vordergrund:
ƒ die planmäßige, vorausschauende Gestaltung eines Gebietes,
ƒ die nachhaltige und bestmögliche Nutzung und Sicherung des Lebensraumes im Interesse
des Gemeinwohls,
ƒ die Bedachtnahme auf die gegebenen Strukturverhältnisse, die natürlichen Gegebenheiten,
die Erfordernisse des Umweltschutzes und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen
Bedürfnisse der Bevölkerung und die freie Entfaltung der Persönlichkeit.
Um dies verwirklichen zu können, wird eine ganze Reihe von Raumordnungszielen festgelegt.
Relevanz für den Bereich der multifunktionalen Sportarenen haben beispielsweise
ƒ Schutz der Umwelt und der natürlichen Lebensgrundlage sowie
ƒ Vorsorge für wirtschaftliche, kulturelle und soziale Erfordernisse der Gemeinde.
Ergänzend dazu werden Grundsätze zur Verwirklichung dieser Ziele festgelegt, wie z.B. ein
sparsamer Umgang mit Grund und Boden und Vorrang öffentlicher Interessen vor
Einzelinteressen.
Diese Ziele und Grundlagen bilden den Rahmen und Maßstab, an dem die in den ROG
vorgesehenen weiteren Planungsakte (z.B. Flächenwidmungsplan) zu messen sind.
Verfahren
Es ist zwischen hoheitlicher und einen nichthoheitlicher Raumordnung zu unterscheiden. Die
hoheitliche Raumordnung wiederum kann auf Ebene des Bundes, der Länder und Gemeinden
stattfinden. Hauptaugenmerk soll dabei auf die Raumordnungsvorschriften der Länder gelegt
werden.
Bei Planungen auf Landesebene (überörtliche Raumplanung) ist die Landesregierung zuständig:
ƒ Landesentwicklungs- bzw. Raumordnungsprogramm
Bei Planungen auf Gemeindeebene (örtliche Raumplanung) ist der Gemeinderat zuständig:
ƒ Räumliches Entwicklungskonzept
ƒ Flächenwidmungsplan
ƒ Bebauungsplan
In Bezug auf den Bau multifunktionaler Sportarenen spielt die örtliche Raumplanung hinsichtlich
der notwendigen Sonderwidmung eine entscheidende Rolle. In der Praxis dürfen Großprojekte wie
Sportarenen, Einkaufszentren und ähnliches nur errichtet werden, wenn im FWP eine
| 33
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
entsprechende Widmung ausgewiesen ist. Diese Sonderwidmungen sind in den einzelnen ROG
unterschiedlich festgelegt.
Damit wird der Einfluss der Gemeinde in Hinblick auf eine mögliche Projektrealisierung
multifunktionaler Sportarenen deutlich. Wird von Seiten der Gemeinde keine entsprechende
Sonderwidmung festgelegt, ist eine Projektdurchführung nicht möglich. Der Projektwerber hat die
Möglichkeit, über Kooperation und Konsensfindung mit der Gemeinde eine entsprechende
Widmung für sein Areal zu erhalten, es besteht allerdings in keinster Weise ein Rechtanspruch
darauf.
4.3.2
Baurecht
Der Einfluss, den das Baurecht auf den Verfahrensablauf bei der Errichtung multifunktionaler
Sportarenen nimmt, ergibt sich aus der Definition des Begriffs „Bau“. Nach der Bauordnung für
Wien sind bauliche Anlagen solche über und unter der Erde,
ƒ zu deren Herstellung ein wesentliches Maß bautechnischer Kenntnisse erforderlich ist,
ƒ die mit dem Boden in eine kraftschlüssige Verbindung gebracht werden und
ƒ wegen ihrer Beschaffenheit (Größe, Auffälligkeit, Gefährlichkeit, Störungsquelle) geeignet
sind, öffentliche Rücksichten zu berühren.
Multifunktionale Sportarenen sind jedenfalls bewilligungspflichtige Bauführungen und wären damit
dem Baubewilligungsverfahren zu unterwerfen. Da jedoch die Bestimmungen des Baurechts im
Zuge des konzentrierten Genehmigungsverfahrens der Umweltverträglichkeitsprüfung angewendet
werden, wird ein separates Baubewilligungsverfahren nicht durchgeführt.
Das Baubewilligungsverfahren kommt jedoch bei multifunktionalen Sportarenen nicht in diese
Form zur Anwendung. Die hier angeführten Einreichunterlagen und Bewilligungen sind von
Relevanz, werden aber im konzentrierten UVP-Verfahren kontrolliert.
Bei multifunktionalen Sportarenen gibt es keine separate Bauverhandlung. Die Anhörung der
Parteien mit Möglichkeiten zur Erhebung von Einsprüchen wird im Rahmen der mündlichen
Verhandlung des UVP-Verfahrens abgehandelt.
4.3.3
Gewerbliches Betriebsanlagenrecht6
Unter dem Begriff „gewerbliche Betriebsanlage“ ist gemäß § 74 Abs. 1 GewO jede örtliche
gebundene Einrichtung zu verstehen, die der Entfaltung einer gewerblichen Tätigkeit regelmäßig
zu dienen bestimmt ist.
Eine Betriebsanlage ist daher eine örtliche gebundene Einrichtung, d.h. die Einrichtung hat
grundsätzlich örtlich stabil zu sein. Darüber hinaus muss sie der Entfaltung einer gewerblichen
Tätigkeit dienen, die regelmäßig von statten geht.
6
Quelle: M. Holoubek, M. Potacs: Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Band 2; S. 369-419
34 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Aus diesem Grund sind multifunktionale Sportarenen ebenso gewerbliche Betriebsanlagen im
Sinne des § 74 Abs. 1 GewO.
Gewerbliches Betriebsanlagenrecht und Raumordnung
Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Belästigungen werden von der Betriebsanlagenbehörde
auch
die
örtlichen,
raumordnungsrechtlichen
Widmungen
mitberücksichtigt.
Das
Raumordnungsrecht ist für Betriebsanlagen vor allem deshalb von Bedeutung, weil gewerbliche
Betriebsanlagen außer einer Genehmigung nach der GewO auch eine Baubewilligung aufgrund der
Bauordnungen der Länder benötigen.
Eine solche darf nach diesen Bauordnungen grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn der
Standort nach den Raumordnungsgesetzen der Länder eine in einem Flächenwidmungsplan für
die Errichtung und den Betrieb der Betriebsanlage entsprechende Widmung enthält.
Für gewerbliche Betriebsanlagen kommen vor allem folgende Widmungen in Betracht:
ƒ Betriebsgebiet
ƒ Gewerbegebiet
ƒ Industriegebiet
Sportarenen als gewerbliche
Flächenwidmungsplan.
Betriebsanlangen
benötigen
eine
Sonderwidmung
im
Bei der Festlegung von Widmungen sind einige Vorschriften zu beachten. Eine Durchmischung
von Flächenwidmungen in der Form, dass mitten im Wohngebiet „Inseln“ mit der Widmung
Gewerbegebiet zu finden sind, ist unzulässig. Bereits bestehende Betriebe sollen jedoch von
heranrückender Wohnbebauung geschützt werden, um nachträgliche Auflagen hinsichtlich des
Immissionsschutzes zu vermeiden.
4.3.4
Naturschutzrecht
Der Regelungsgegenstand des Naturschutzrechts lässt sich im Wesentlichen in folgende Gruppen
zusammenfassen.
Allgemeiner Landschaftsschutz
Es wird häufig ein Katalog von Maßnahmen angeführt, die von der Naturschutzbehörde zu
bewilligen sind, auch wenn sie außerhalb von geschützten Gebieten durchgeführt werden. Dazu
gehören unter anderem (NÖ, OÖ, Sbg, Tir, Wien): die Anlage von Schottergruben, Lagerplätzen,
großen Parkplätzen oder Sportplätzen.
| 35
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Allgemeiner Tier- und Pflanzenschutz
Nach den allgemeinen Schutzbestimmungen dürfen wild wachsende Pflanzen nicht mutwillig
beschädigt werden. Noch weiter geht der besondere Schutz von wild wachsenden Pflanzen in der
freien Natur, die in ihrem Bestand gefährdet sind. Solche Pflanzen können durchwegs durch
Verordnung der Landesregierung geschützt werden.
Naturdenkmalschutz, Baumschutz
Jeder, den Bestand oder das Erscheinungsbild beeinträchtigende Eingriff ist verboten und den
Eigentümer trifft eine Erhaltungspflicht.
Flächenschutz (Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Nationalparke etc.)
Der Schutz von bestimmten Lebensräumen (z.B.: Moore, stehende Gewässer, fließende Gewässer)
bewirkt, dass Maßnahmen, die Engriffe in diese Lebensräume bewirken können,
bewilligungspflichtig sind.
Wird durch den Bau oder den Betrieb einer Multifunktionalen Sportarena einer dieser aufgezählten
Bereiche berührt, so kommt das jeweilige Landesnaturschutzgesetz oder die betroffenen
Sondergesetze (Nationalpark-, Höhlen-, Baumschutz- oder Umweltschutzgesetz) zum tragen.
Die dadurch notwendigen gewordenen Bewilligungen werden im Rahmen des konzentrierten
Genehmigungsverfahrens der UVP erteilt. Die zuständige Naturschutzbehörde fungiert in diesem
Verfahren als mitwirkende Behörde.
4.3.5
Wasserrecht
Das Wasserrechtsgesetz unterscheidet drei Arten von Gewässern
ƒ Öffentliche und private Gewässer
ƒ Tagwässer und Grundwasser
ƒ Stehende Gewässer und fließende Gewässer
Je nach Intensität der Nutzung dieser Gewässer wird zwischen dem bewilligungsfreien
Gemeingebrauch, der bewilligungsfreien Nutzung und der bewilligungspflichtigen Nutzung
unterschieden. Bewilligungspflicht besteht auf jeden Fall bei jenen Vorhaben, die den normalen
Gemeingebrauch übersteigen, auf fremde Rechte oder auf das Gefälle, auf den Lauf oder auf die
Beschaffenheit des Wassers (vor allem in gesundheitlicher Weise) oder auf die Höhe des
Wasserstandes Einfluss ausüben.
Aber nicht nur die Nutzung des Wassers, sonder vor allem die Einwirkungen auf die Gewässer
bzw. auf das Grundwasser wird durch das Wasserrechtsgesetz geregelt. Von großer Bedeutung ist
dabei der Bewilligungstatbestand des § 32 (Einwirkungsbewilligung). Demnach bedürfen
Einwirkungen auf Gewässer, die unmittelbar oder mittelbar die Beschaffenheit beeinträchtigen,
einer wasserrechtlichen Bewilligung.
36 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Zum Schutz bestimmter Gewässer und Wasservorkommen kann der Landeshauptmann
Wasserschutz und Schongebiete festlegen. Diese gelten im Sinne des Anhangs 2 UVP-G als
Schutzwürdige Gebiete der Kategorie C.
Weiters tritt die Wasserrechtsbehörde bei der Bewilligung von Abwassereinleitungen in Gewässer
oder in eine bewilligte Kanalisation auf. Hierbei werden nach dem Stand der Technik mögliche
Auflagen erteilt, die zur Begrenzung von Frachten und Konzentration schädlicher
Abwasserinhaltsstoffe dienen sollen.
| 37
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
5 FINANZIERUNG
Im Rahmen des Projektes „Multifunktionale Sportarenen – Chancen und Risken für die
Stadtentwicklung“ beschäftigt sich diese Arbeit insbesondere mit der Frage der Finanzierung von
Fußballstadien. Die in diesem Grundlagenbericht erarbeiteten Informationen sollen dazu dienen in
einem weiteren Schritt Empfehlungen und Handlungsoptionen für die Planung, Errichtung und
Betrieb von multifunktionalen Sportarenen unter stadtplanerischer und stadtpolitischer
Berücksichtigung geben zu können.
Während die finanziellen Mittel früher vorwiegend von der öffentlichen Hand kamen, sind heute
oftmals aufgrund der angespannten öffentlichen Haushaltssituation andere Finanzierungsquellen
angesprochen. Im Rahmen dieser Arbeit sollen genau jene Wege aufgezeigt werden, die es
ermöglichen neue Finanzierungsquellen erschließen zu können.
Die in diesem Bericht aufbereiteten Daten und Fakten beruhen einerseits auf wissenschaftliche
Studien und Publikationen und zum anderen auf Artikeln aus Tageszeitungen und Fachjournalen.
Aufgrund der sprachlichen Barrieren wurde auf vorwiegend deutschsprachige Literatur
(Deutschland, Österreich, Schweiz) zurückgegriffen. Im Folgenden wurden auch realisierte und in
Planung befindliche Projekte untersucht um anschließend die gewonnenen Informationen in die
Arbeit mit ein zu beziehen.
5.1
INVESTITIONSKOSTEN
BEI
FUßBALLSTADIEN
MULTIFUNKTIONALEN SPORTARENEN
5.1.1
Entwicklung der Neu- bzw. Umbaukosten
UND
Bei der Entwicklung der Neu- bzw. Umbaukosten von Fußballstadien und multifunktionalen
Sportarenen innerhalb der letzten dreißig Jahre kann ein deutlicher Anstieg der
Investitionssummen verzeichnet werden.
Wurden für die Fußball-WM 1974 noch insgesamt 273 Mio. DM (515 Mill. DM) in Fußballstadien
investiert, so wird dieses Investitionsvolumen heute bereits von einzelnen Stadionobjekten, wie
dem Berliner Olympiastadion (ca. 470 Mio. DM), dem Schalker Stadion (358 Mio. DM) oder dem
neuen Münchener Stadion (350 Mio. DM) übertroffen. Für die Fußball-WM 2006 in Deutschland
wird mit einem Investitionsvolumen von rund 4 Mrd. DM für zunächst 16 Spielplätze gerechnet7.
7
Quelle: Dietl,H.M./Pauli,M. (2001): Die private Finanzierung von Fussballstadien – eine rentable Investition? In: Die
Bank 2/2001 S, 92
38 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Diese zwar nur punktuell herausgenommenen Zahlen dokumentieren klar und eindeutig, dass es
innerhalb der letzten drei Jahrzehnte zu einem deutlichen Anstieg der Investitionsvolumina für
Fußballstadien kam. Dieser Anstieg des Investitionsbedarfs für Stadien kann mit den folgenden
Entwicklungen begründet werden.
Vom Stehplatzstadion zum reinen Sitzplatzstadion mit aufwendiger Überdachung
Gestiegene Komfortansprüche (Business-Seats, Logen, Tiefgaragen, Restaurants, etc.)
Aufwendige technische Ausstattungen (Videoscreens, Beschallung, Liftanlagen, etc.)
Multifunktionalität (verschiebbare Rasenflächen, verschließbares Dach, etc.)
Sicherheitstechnische Anforderungen (Fluchtwege, Gangbreiten, etc.)
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
ƒ
5.1.2
Vergleich verschiedener Stadiontypen anhand Preis/Sitzplatz
Die in der folgenden Grafik dargestellten Bandbreiten zeigen die zu erwartenden
Investitionskosten pro Sitzplatz nach der jeweiligen Stadionart. Deutlich zu sehen ist, dass mit
zunehmender Multifunktionalität die Bandbreite der zu erwartenden Investitionskosten zunimmt.
Abb. 3: Investitionskosten pro Sitzplatz nach Stadionart
Baukosten pro Sitzplatz nach Stadionart
4.500
4.000
Kosten in Euro
3.500
3.000
2.500
2.000
1.500
1.000
500
von
Konventionelles Stadion
bis
Multifunktionales Stadion
Skydome
Quelle: Roland Berger & Partner: Fußballstadien in Deutschland – Situation, Trends und Herausforderungen,
(unveröffentlicht), München 1998
In der nachstehenden Tabelle werden einige Zahlenbeispiele bezüglich Kosten pro Sitzplatz und
Sitzplätze gesamt für sowohl konventionelle als auch multifunktionale Stadien angeführt.
| 39
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Tab. 2: Investitionskosten von Fußballstadien
Stadt
Kosten pro
Sitzplatz
Sitzplätze gesamt
Invest. Volumen
1.500 €
1.415 €
940 €
1.136 €
50.000
30.000
40.000
22.000
75 Mill. €
35,5 Mill. €
37,5 Mill. €
25 Mill. €
2.083
3.575
2.500
2.475
60.000
42.000
60.000
18.200
175 Mill. €
150 Mill. €
150 Mill. €
45 Mill. €
Konventionelles
Stadion
Dresden
Augsburg
Hamburg/St. Pauli
Münster
Multifunktionales
Stadion
Gelsenkirchen
Mönchengladbach
Frankfurt
Salzburg
€
€
€
€
Quelle: Eigene Darstellung
5.1.3
Aufgliederung der Gesamtinvestitionskosten nach Kostenkomponenten
Zum besseren Verständnis des Begriffes „Gesamtinvestitionskosten“ wird nun im Folgenden
versucht die einzelnen Kostenkomponenten systematisch darzustellen. Aufgrund von nicht
vorhandenem Datenmaterial ist es jedoch nicht möglich für die einzelnen Kostenkomponenten
Preisangaben zu treffen.
Tab. 3: Kostenkomponenten der Gesamtinvestitionskosten
Grundkosten
Nebenkosten
Abrisskosten
Finanzierungskosten
Gesellschaftsgründung
Infrastrukturkosten
Stadionbaukosten
Zufahrtsstrassen
Parkplätze
Tiefgaragen
Techn. Einrichtungen
Parkleitsystem
Beleuchtung
Freiraumgestaltung
Planungskosten
Baumanagementkosten
Rohbaukosten
Techn. Einrichtung
Videoscreens
Beschallung
Beleuchtung
Sicherheitstechn. Vorkehrungen
Sporttechn. Ausstattung
Möblierung
Quelle: Eigene Darstellung
40 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Grundkosten
Unter Grundkosten wird jener Teil der Investitionskosten verstanden, der für ein bestimmtes
Grundstück bzw. für das Recht auf einem bestimmten Grundstück bauen zu dürfen bezahlt wird.
In vielen Fällen wird jedoch das Grundstück den Besitzgesellschaften entgeldlos bzw. für einen
symbolischen Betrag in Erbbaurecht überlassen.
Nebenkosten
Unter Nebenkosten werden all jene Kosten subsumiert, die nicht unmittelbar das Objekt
Fußballstadion selbst betreffen. Die wichtigste Komponente der Nebenkosten stellen in den
meisten Fällen die Finanzierungskosten dar, welche zumeist als Kreditzinsen in Erscheinung
treten. Weiter mögliche Nebenkostenkomponenten sind Kosten für Abrissarbeiten, sowie Kosten
für die Gründung einer Errichtungsgesellschaft.
Infrastrukturkosten
Unter dem Punkt Infrastrukturkosten werden alle jene Baumassnahmen subsumiert, die nicht
unmittelbar dem Stadionkomplex selbst zuordbar sind jedoch für dessen Funktionalität
unumgänglich sind. Dazu zählen Kosten für Zufahrtsstrassen, Parkplätze, Tiefgaragen und auch
Kosten für die Freiraumgestaltung rund um das Stadion.
Stadionbaukosten
Den eindeutig größten Teil der Gesamtinvestitionskosten beim Stadionbau stellen die
Stadionbaukosten selbst dar. Unter den Stadionbaukosten werden all jene Kosten subsumiert, die
für die Errichtung und Einrichtung der Immobilie Fußballstadion notwendig sind. In diesem
Bereich sind auch die größten Einsparungspotentiale bei dem Bau von Fußballstadien vorhanden.
5.2
FINANZIERUNGSMODELLE BEIM STADIONBAU
5.2.1
Arten der finanziellen Beteiligung
Grundsätzlich lassen sich bei der Finanzierung von Fußballstadien drei unterschiedliche Arten der
finanziellen Beteiligung differenzieren. Die zwei klassischen Formen der Finanzierung stellen die
Finanzierung durch Eigenkapital sowie die Finanzierung durch Fremdkapital dar. Eine weitere
dritte Art der finanziellen Beteiligung stellt die Gewährung von Sicherheiten und Garantien da.
Eine Finanzierung mittels Eigenkapital liegt immer dann vor, wenn das für ein Projekt notwendige
Kapital durch die Mitglieder der Besitzgesellschaft selbst eingebracht wird. Diese Art der
Finanzierung hat zur Folge, dass der Kapitalgeber gleichzeitig Miteigentümer ist und somit das
gesamte unternehmerische Risiko auf sich nimmt. In der Regel ist jedoch immer nur ein Teil der
Finanzierung durch Eigenkapital gedeckt, was zur Folge hat, dass nur die wenigsten
Finanzierungskonzepte ohne Fremdkapital auskommen. Wenn es zu einer Stadionfinanzierung
| 41
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
kommt, welche ohne Fremdkapital auskommt, dann handelt es sich zumeist um ein rein öffentlich
finanziertes Projekt.
Die zweite Form der finanziellen Beteiligung ist wie bereits angesprochen die Beteiligung mittels
Fremdkapital.
Bei
dieser
Form
der
Finanzierung
wird
der
Besitzgesellschaft
(Errichtungsgesellschaft) Kapital von außen zugeschossen. Die Besitzgesellschaft ihrerseits
verpflichtet sich wiederum das Kapital plus entstanden Zinsen in einem bestimmten Zeitraum dem
Kapitalgeber zurück zu zahlen. In der Regel sind solche Kapitalgeber Banken bzw. bei sehr großen
Geldbeträgen Bankkonsortien (= mehrere Banken teilen sich die Kreditsumme zur Streuung des
Risikos). In manchen Fällen kommt es jedoch auch vor das Kommunen oder andere
Gebietskörperschaften, welche ein Interesse am Bau des Fußballstadions haben, zinslose
Darlehen gewähren. Bei einigen jüngeren Finanzierungskonzepten sind jedoch auch andere am
Bau des Stadions interessierte Gruppierungen als Fremdkapitalgeber in Erscheinung getreten. So
sind es beispielsweise Bauunternehmen, Vermarktungsgesellschaften, Energielieferanten oder
Caterer, die an der Verwirklichung solcher Projekte ein reges Interesse zeigen und folglich auch
bereit sind den Besitzgesellschaften Fremdkapital zur Verfügung zu stellen um im Gegenzug den
Bauauftrag zu erhalten (Beispiel: Arena auf Schalke - beauftragtes Bauunternehmen Hbm stellte
ein Darlehen von 25 Mio. DM vgl. Abb. 4). Prinzipielle ist diese Art der finanziellen Beteiligung
davon gekennzeichnet, dass der Kapitalgeber kein unternehmerisches Risiko auf sich nimmt.
Eine dritte und etwas differenzierte Art der finanziellen Beteiligung stellt die Gewährleistung von
Sicherheiten und Garantien dar. Diese Form der finanziellen Beteiligung zeichnet sich dadurch aus,
dass der an der Finanzierung Beteiligte primär keinen Kapitaleinsatz tätigen muss. Der Beteiligte
stellt lediglich Sicherheiten bzw. Garantien für von einer Besitzgesellschaft akquiriertes
Fremdkapital. Jedoch im Falle des Konkurses der Besitzgesellschaft verpflichtet sich der an der
Finanzierung Beteiligte für offene Forderungen aufzukommen. Für diese Form der finanziellen
Beteiligung kommen vor allem Gebietskörperschaften aber auch andere am Bau des Stadions
interessierte Gruppierungen in Frage (Beispiel: Hamburg Arena - Fremdkapital ist zum größten
Teil durch Bankgarantien eines finnischen Verlagsunternehmen Rautakirja OYJ gedeckt , Arena
auf Schalke – Konsortialkredit von 225 Mio. DM ist durch eine 80% Ausfallbürgschaft des Landes
Nordrhein-Westfalen gesichert vgl. Abb. 4).
42 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Abb. 4: Finanzierungsstruktur der Arena Auf Schalke
Quelle: Internet, http://arena-auf-schalke.de/finanzierung.htm
5.2.2
Herkunft der finanziellen Mittel
Bei der Herkunft der finanziellen Mittel können prinzipiell drei unterschiedliche Quellen genannt
werden. Zum einen ist es die öffentliche Sektor (Bund, Land, Kommunen), welche finanzielle
Mittel zur Verfügung stellt, zum anderen kommen auch die Fußballvereine selbst in Frage sich mit
Kapitaleinsatz am Bau von Fußballstadien zu beteiligen. Als dritter potentieller Kapitalgeber kann
der private Sektor genannt werden. Innerhalb des privaten Sektors können vier verschiedene
Formen des Kapitalgebers unterschieden werden die sich wie folgt charakterisieren lassen:
Spender
Als Spender können all jene Kapitalgeber bezeichnet werden, die sich keinen unmittelbaren
wirtschaftlich nachvollziehbaren Return ihres zur Verfügung gestellten Kapitals erwarten. Im
Rahmen der Fußballstadienfinanzierung hat jedoch diese Art der Kapitalakquirierung eine
vernachlässigbare Bedeutung.
Sponsor
Sponsoren sind all jene Kapitalgeber die sich für die Bereitstellung ihres Kapitals einen Return in
Form einer Werbeleistung erwarten. Die Werbeleistung kann in den unterschiedlichsten Formen
erfolgen, so werden beispielsweise ganze Fußballstadien nach einzelnen Großsponsoren benannt.
Diese Form der Kapitalakquirierung findet gerade in jüngeren Finanzierungskonzepten immer
mehr an Bedeutung.
Investor
Als Investoren werden all jene Kapitalgeber bezeichnet, die sich durch ihr finanzielles Engagement
direkt an der Besitzgesellschaft beteiligen. Für dieses Engagement erwartet sich der Investor
jedoch eine Rendite in entsprechender Höhe. Zahlen bezüglich der Renditeerwartungen bei dieser
| 43
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
speziellen Form von Immobilie sind nicht bekannt, man kann jedoch davon ausgehen, dass sie
aufgrund des erhöhten Risikos über jenen von Büroimmobilien (im deutschsprachigen Raum 5 –
7%) liegt. Als Investor ist man durch sein finanzielles Engagement stets am unternehmerischen
Risiko beteiligt.
Financiers
Als Financiers werden all jene Kapitalgeber bezeichnet die der Besitzgesellschaft Fremdkapital zur
Verfügung stellen. Der wirtschaftliche Return erfolgt in Form von Zinszahlungen, zudem wird das
zur Verfügung gestellte Kapital durch Sicherheiten und Garantien von der Besitzgesellschaft selbst
oder durch Dritte abgedeckt, folglich übernimmt der Financiers durch seine Kapitalbreitstellung
kein unternehmerisches Risiko.
5.2.3
Klassisches Finanzierungsmodell - Modernes Finanzierungsmodell
Im Folgenden wird anhand zweier vereinfachter Schemen dargestellt, wie zum einen in der
Vergangenheit und in der Gegenwart die Finanzierung von Fußballstadien organisiert wurde und
wird und zum anderen, wie in der Zukunft moderne Finanzierungsmodelle von Sportarenen
aussehen können.
Aufgrund der Tatsache, dass teilweise heute noch im gesamten deutschsprachigen Raum der
Sportstättenbau als eine öffentliche Aufgabe gesehen wird, sind ein Großteil der Stadien von
öffentlicher Hand errichtet worden und befinden sich folglich auch in öffentlichem Besitz. In der
Regel wurden die Aufgaben der Planung, der Finanzierung, und des Baues in eine Gesellschaft
ausgegliedert, welche sich zu 100% in kommunalem Besitz befand. Anschließend waren diese
Gesellschaften auch für die Vermietung der Stadien verantwortlich. Noch heute werden in vielen
Stadien Mieten verlangt, welche nicht einmal die laufenden Kosten decken können. Dies wird zum
einen als eine indirekte Subvention von Fußballvereinen gesehen und zum anderen als ein
wesentliches Hemmnis für Private Investoren in neue Stadionprojekte zu investieren.
Abb. 5: Klassische Finanzierungsstruktur
Quelle: Nord/LB Global Markets Juni 2001 Die Finanzierung von Fußballstadien S. 55
44 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Aufgrund der enormen Zunahme der Investitionskosten beim Stadionbau und der angespannten
Lage vieler öffentlicher Haushalte sehen sich jedoch zahlreiche Kommunen nicht mehr in der Lage
alleine die Finanzierung solcher Projekte zu übernehmen. Zudem verlangt die Projektentwicklung,
die Finanzierung sowie der Bau spezielle Kompetenzen, die häufig in den Kommunen nicht
vorhanden sind. In der Konsequenz drängen private Akteure auf dem Markt. Das folgende Modell
zeigt eine derartige Finanzierungsstruktur auf, die sich besonders aus ökonomischen Gründen
anbietet. Hierbei engagieren sich öffentliche Hand und private Investoren in einer gemeinsamen
Gesellschaft (Public-Private-Partnership). In dem dargestellten Modell werden die verschiedenen
Beteiligten bei der Finanzierung berücksichtigt, die ein wirtschaftliches Interesse an dem Stadion
haben. Auf die individuellen Interessen der an der Finanzierung beteiligten Akteure wird im
anschließenden Kapitel noch genauer eingegangen.
Prinzipiell kommt es bei einem solchen Public-Private-Partnership zu einer Verbindung von Kapital
und Know-how der Privatwirtschaft mit Verwaltungserfahrung und politischer Steuerung durch die
öffentliche Hand. So wäre die erfolgreiche Durchführung eines solchen Großprojektes ohne den
entsprechenden politischen Willen und Engagement der Standortgemeinde undenkbar.
Da bei dem Besitz und dem Betrieb von Stadien unterschiedliche Interessen und Aufgaben
bestehen können, ist es üblich geworden, für diese beiden Bereiche eigenständige Gesellschaften
zu Gründen. Die Aufgabe der Besitzgesellschaft ist die Planung, die Finanzierung und der Bau des
Stadions, dabei haben die Investoren vor allem das Interesse, einen marktgerechten Return on
Investment zu erzielen. Die Betriebsgesellschaft ist für die Durchführung eigener Veranstaltungen
und die Akquisition fremder Veranstaltungen zuständig. Da sowohl Aufgaben als auch Interessen
zwischen den Gesellschaften differieren, können sich auch unterschiedliche Parteien in diesen
engagieren.
Abb. 6: Schema eines modernen Finanzierungsmodells
Quelle: Nord/LB Global Markets Juni 2001 Die Finanzierung von Fußballstadien S. 57
| 45
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
5.2.4
Teil A | Grundlagen
Beteiligte bei der Finanzierung und deren Motivation
Um ein besseres Verständnis dafür zu erlangen warum sich unterschiedliche Akteure an der
Finanzierung eines solchen Stadions beteiligen, werden im folgenden Schaubild den einzelnen
Akteuren die wesentlichen Motivationsgründe zu einer finanziellen Beteiligung gegenübergestellt.
Akteur
Motivation
•
•
•
•
Kommune
Privater Investor
Sportverein
ƒ
•
ƒ
ƒ
•
ƒ
Stadionbau wird als Aufgabe der
öffentlichen Hand gesehen
Image- bzw. Werbeeffekte
Arbeitsplätze
Stärkung der lokalen Wirtschaft,
Kaufkraftzufluss
Immobilieninvestition
Gegengeschäfte
Sponsoring
Renditeerwartung
Mitsprache bei Mitkonditionen
Mitsprache bei Gestaltung des Stadions
Da bei modernen Finanzierungsmodellen besonders der private Investor immer mehr an
Bedeutung gewinnt wird in einer weiteren Darstellung der Bereich dieses Akteurs genauer
differenziert.
Private Investoren
•
Umsatzzuwächse durch Beauftragung mit
Bauausführung
•
Umsatzzuwächse als Vertragspartner für
Gas,
Wasser
und
Strom
•
Sicherung von Standorten (Bsp. Schweiz:
IKEA, COOP,..)
Veranstaltungsund Vermarktungsgesellschaften
•
•
Mitsprache bei der Gestaltung des Stadions
Sicherung von Vermarktungsrechten
Banken
Versicherungen
•
•
Sicherheit bei Kreditvergabe
Immobilieninvestition
Bauunternehmen
Energielieferanten
Handelsunternehmen
Beispiele für Finanzierungsmodelle bei denen sich private Investoren wie in der vorhergehenden
Darstellung veranschaulicht beteiligt haben treten immer häufiger auf. So sind es in der Schweiz
vor allem Handelsunternehmen und Banken die sich mit großem Engagement bei der Finanzierung
46 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
von Stadionprojekten beteiligen. So erklärte der Bereichsleiter für Liegenschaften der SUVA
Versicherung Peter Pfister “Die Stadt hat uns gratis Land gegeben; dafür haben wir das Stadion,
dessen Kosten ungefähr dem Wert des Landes entsprechen, gebaut und am Ende der StadionGenossenschaft geschenkt.“8 Damit die Sache für die Investoren Trotzdem attraktiv bleibt besetzt
das eigentliche Stadion nur noch einen Teil eines viel größeren Baukomplexes. Darin sind drei
Viertel für kommerzielle Nutzungen reserviert, vom Shopping-Center über Büros bis zu
Fitnesscenter oder Alterswohnungen. In Bern und St Gallen sind es zwei international
Handelsunternehmen (COOP und IKEA) die sich aus Gründen der Standortsicherung mit einem
erheblichen Betrag an der Stadionfinanzierung beteiligen.
Bei dem durchaus komplexen Finanzierungsmodell der multifunktionalen Arena Auf Schalke waren
sowohl ein Bauunternehmen (Hbm gewährte ein Darlehen von 25 Mio. DM sowie erteilte
Zuschüsse in Höhe von rund 7 Mio. DM für Werbeleistungen) als auch der lokale Energielieferant
(Stadtwerke Gelsenkirchen GmbH ist als Kommanditist mit 10 Mio. DM Eigenkapital am Stadion
beteiligt) bei der Finanzierung involviert. In Leipzig ist es eine Tochtergesellschaft der Kinowelt
AG, welche sich mit 50 Mio. DM am Stadionbau beteiligt. Weitere Stadionprojekte mit
bedeutendem finanziellem Engagement seitens des Privaten Sektors sind die BayArena in
Leverkusen und die Hamburg Arena9.
In Österreich ist Stadionfinanzierung bislang noch immer nur der öffentlichen Hand überlassen. So
wurde beispielsweise das neue Stadion in Salzburg zu je einem Drittel von Stadt, Land und Bund
gezahlt.
5.2.5
Rechtsformen der Besitzgesellschaften
Bei der Wahl der Rechtsform der Besitz- bzw. Errichtungsgesellschaft haben sich zwei
verschiedene Rechtsformen als üblich erwiesen. Zum einen handelt es sich um die GmbH und zum
anderen bei jüngeren Finanzierungskonzepten auch immer öfter um die GmbH & Co KG. Im
Folgenden werden die wesentlichsten Charakteristika der beiden Rechtsformen beschrieben. Es
wird jedoch darauf hingewiesen das sich die beschriebenen Rechtsformen in den
unterschiedlichen Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz) aufgrund unterschiedlicher Gesetze
in Detailfragen unterscheiden.
GmbH
Bei der GmbH handelt es sich um die am häufigsten anzutreffende Rechtsform. Sie wird auch
meistens dann gewählt, wenn es sich um ausgegliederte kommunale Gesellschaften handelt.
Durch das Einzahlen von Stammkapital begründen die Gesellschafter ihre Gesellschaftsanteile. Die
Gesellschaft haftet ab dann für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft nach außen. Die
Gesellschafter haften jedoch nicht für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Individuelle
Festlegungen betreffend der Rechte und Pflichten der einzelnen Gesellschafter werden im
Gesellschaftsvertrag festgehalten.
8
9
Quelle: Schweizer Handelszeitung 02/05/2002 Stadionbau : Der Fussball verkommt zur Nebensache
http://www.hamburg.de/Behoerden/Pressestelle/Meldungen/tagesmeldungen/2001/mai/w22/di/wb29.htm
| 47
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
GmbH & Co KG
Bei der GmbH & CO KG handelt es sich um eine Mischform von GmbH und KG. Diese Rechtsform
wird vor allem bei Finanzierungsmodellen gewählt, bei denen sich die unterschiedlichsten Akteure
beteiligen. Prinzipiell muss mindestens ein Komplementär in Form einer GmbH, welche die
Haftung der Gesellschaft übernimmt, vorhanden sein. Das Kapital wird von den Kommanditisten
zur Verfügung gestellt welche aber von der Haftung und auch von der Geschäftsführung
ausgeschlossen sind. Diese Gesellschaftsform ermöglicht es, dass nicht jeder Kapitalgeber
automatisch Mitsprachrechte bei Entscheidungen erwirbt.
48 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
6 BETREIBERGESELLSCHAFTEN
Im Folgenden setzt sich dieser Bericht mit einer ersten Grundlagenforschung im Bereich
Betreibergesellschaften auseinander. Es wird im Weiteren versucht, grundlegende rechtliche
Bestimmungen und Betreibermodelle anzuführen, sowie nötiges Basiswissen für die weiteren
Bearbeitungsphasen auszuarbeiten.
Ein mit diesem Thema überschneidendes Aufgabengebiet behandelt die Finanzierungsmodelle, kosten, rechtliche Grundlagen und Errichtungsgesellschaften beim Neu- und Umbau von
multifunktionalen Sportarenen.
Die wichtigsten Aspekte, welche in diesem Bericht näher betrachtet werden sind:
ƒ Betreibergesellschaften – Modelle und Formen
ƒ Laufende Einnahmen
ƒ Laufende Ausgaben
Die aufbereiteten Daten beruhen einerseits auf wissenschaftlichen Studien und andererseits auf
Informationen bestehender Fußballvereinen und Betreibergesellschaften.
6.1
DIE RECHTLICHE SITUATION
6.1.1
Vereinsgesetz (Vereinsgesetz 2002 VerG BGBl I Nr. 66/2002)
Anhand des Vereinsgesetztes, welches die Grundlage für die Lizenzspielerabteilung eines Vereins
darstellt, kann man erkennen, weshalb der Verein als Rechtspersönlichkeit nicht als Betreiber
auftreten kann. Hierfür können folgende Gründe angeführt werden:
Bei der Gründung eines Vereins muss lt. § 3, Abs. 2, Ziffer 3, „eine klare und umfassende
Umschreibung des Vereinszwecks“ enthalten sein. Nach § 1, Abs. 1, dient der Verein der
Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zwecks. Diesen – ursprünglichen – Zielen
würde eine Neuausrichtung des Vereins durch das Betreiben einer Betriebsgesellschaft
zuwiderlaufen.
Nach § 1, Abs. 2, darf ein Verein sich nicht gewinnorientiert ausrichten. Dies widerspricht der
wirtschaftlichen, nutzenmaximierenden Ausrichtung einer jeglichen Betreibergesellschaft. Weiters
wird in § 1, Abs. 2, erwähnt: „das Vereinsvermögen darf nur im Sinn des Vereinszwecks
verwendet werden“. Das Einsetzen des Vereinsvermögens in nutzenmaximierende Tätigkeiten ist
verboten. Der § 23 sagt aus, dass für Verbindlichkeiten des Vereins, der Verein mit seinem
Vermögen haftet.
| 49
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
6.1.2
Teil A | Grundlagen
Kapitalgesellschaften
Damit ein Verein eine Betreibergesellschaft gründen bzw. sich daran beteiligen kann, muss eine
Kapitalgesellschaft gegründet werden. Dies kann zum Beispiel in Form einer Gesellschaft mit
beschränkter Haftung (GmbH.) oder Aktiengesellschaft (AG) erfolgen. Dies erlaubt dem Verein die
gewinnorientierte Ausrichtung des Betriebes.
Die GmbH ist eine juristische Person und hat eigene Rechtspersönlichkeit, das heißt sie kann
Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen sowie klagen und geklagt werden. Bei einer GmbH
erlaubt der Gesellschaftsvertrag (Notariatsakt) eine gewisse Gestaltungsfreiheit (in gewisser Weise
ähnlich eines ideellen Vereins). Die Organe sind die Generalversammlung und der Geschäftsführer
sowie der Aufsichtsrat unter bestimmten Bedingungen. Die Gesellschafter haben die Möglichkeit,
ihre Anteile ungeteilt frei zu übertragen und haben umfassende Kontrollrechte. Das MindestStammkapital beträgt 35.000 € und ist durch Stammeinlagen der Gesellschafter aufzubringen.
Über die Stammeinlage hinaus haften die Gesellschafter nicht für die Verbindlichkeiten der
Gesellschaft.
Wie die GmbH ist auch die AG juristische Person und hat eigene Rechtspersönlichkeit. Eine AG
unterliegt dem Aktienrecht. Die Organe sind die Hauptversammlung, der Aufsichtsrat und der
Vorstand. Das Grundkapital der AG beträgt mindestens 70.000 € und ist durch Zeichnung der
Aktien durch die Gesellschafter aufzubringen. Die Aktie ist frei übertragbar. Die Aktienbesitzer sind
an Gewinn und Vermögen beteiligt, sie können jedoch nicht über die Höhe der Dividende
entscheiden. In der Hauptversammlung besteht ein Recht auf Mitbestimmung. Die Aktionäre
haften nicht für die Verbindlichkeiten der AG.
6.2
BETREIBERGESELLSCHAFTEN – MODELLE UND FORMEN
Die Betriebsgesellschaft ist ein Dienstleistungsunternehmen, das zwischen der Besitzgesellschaft
und den potenziellen Mietern angesiedelt ist. Sie zahlt eine Pacht an die Besitzgesellschaft für die
Überlassung des Stadions.
Weiterhin besteht eine Aufgabe der Betriebsgesellschaft darin, das Stadion und deren Anlagen zu
verwalten, um die Voraussetzungen für die Veranstaltungen zu schaffen. Sie dient als
Ansprechpartner für die potenziellen Veranstalter und versucht, ausreichend Veranstaltungen für
das Stadion zu akquirieren. Ihre Einnahmen erhält die Betriebsgesellschaft durch die
Pachtverträge mit den Nutzern des Stadions. Die Nutzer sind:
ƒ Sportvereine
ƒ Veranstalter von Kulturevents
ƒ Mieter in den Randnutzungen
50 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Die Betriebsgesellschaft kann die Aufgabe haben, die VIP-Bereiche zu vermieten, Sponsoren zu
finden, Vermarktung des Stadions sowie Verträge mit Lieferanten (z.B.: Energie,...)
abzuschließen.
6.2.1
Interessengruppen
Es gibt drei Interessentengruppen für die Betreibung von Multifunktionalen Sportarenen:
Öffentliche Hand
Grund für die öffentliche Hand eine Sportarena zu betreiben ist der Imagegewinn der Kommune,
zusätzliche Arbeitsplätze und Steuereinnahmen sowie eine Verbesserung der regionalen
Wirtschaft. Andererseits stehen hohe Errichtungs- und Erhaltungskosten sowie die derzeitige
meist angespannte kommunale Haushaltssituation diesen Zielen entgegen. Die fortgeschrittene
Professionalisierung der Vereine stellt die öffentliche Hand vor noch zusätzliche Probleme. Diese
können sowohl gestiegener finanzieller Natur sein, als auch fehlendes Fachwissen der Kommune
im Bereich Betrieb und Erhaltung. Im Verhältnis der Einnahmen zu den Ausgaben ist der Anteil
der Einnahmen gesunken, die Stadionkosten steigen jedoch stetig an.
Sportvereine
Die ortsansässigen Sportvereine versuchen in Form von, den Fußballvereinen ausgelagerten,
Gesellschaften sämtliche wirtschaftliche Aktivitäten einzubringen und gewinnorientiert,
professionell gemanagt sowie mit transparenter Struktur und einem jungen und sportlichen
Auftreten als Betreiber aktiv zu werden.
Private
Es gibt zahlreiche Private, die Interesse am Bau und Betrieb eines Stadions haben.
Bauunternehmen, Energielieferanten (Sportarena hat sehr hohe Energiekosten), Caterer sowie
Sponsoren. Man unterscheidet zwischen Investoren, die sich mit Kapital beteiligen und finanzielle
als auch strategische Unternehmensinteressen verfolgen, und Sponsoren, welche MarketingPartnerschaften eingehen, und sich daraus z.B.: Unterstützung in der Produktentwicklung,
gemeinsame Marktbearbeitung und Hilfe bei der Erschließung neuer Märkte erhoffen - Werbung.
6.2.2
Betriebsgesellschaften
Die Gesellschaftsstruktur einer Betriebsgesellschaft ist nicht zwingend vorgegeben. Bei bereits
bestehenden, älteren Stadien tritt meist die Kommune als Betreiber in Erscheinung. Entscheidet
sich die öffentliche Hand bei neueren Stadien als Betreiber aufzutreten, so geschieht dies, ähnlich
den Fußballvereinen als Betreiber, mit Hilfe einer ausgelagerten Gesellschaft.
| 51
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Jedoch versuchen immer mehr Kommunen und Sportvereine private Investoren einzuladen, sich
bei der Betriebsgesellschaft zu beteiligen oder überhaupt alleine zu führen. Mischformen wären
die bekannten Public Private Partnerships.
6.3
LAUFENDE EINNAHMEQUELLEN
Bei multifunktionalen Sportarenen können Einnahmen aus drei verschiedenen Sparten kommen.
6.3.1
Einnahmen aus dem Ligasport
Pachteinnahmen
Wenn der Verein nicht gleichzeitig als Betreiber auftritt, stellen die Pachteinnahmen für die
Betriebsgesellschaft eine wesentliche, vor allem sichere Einnahmenquelle dar.
Zuschauereinnahmen
Ein Viertel der Gesamteinnahmen kommt aus den Eintrittskarten (Deutschland); ist jedoch stark
Abhängig von der Attraktivität des Vereins und den Gegnern. Mit Hilfe moderner Stadien mit mehr
und besseren Sitzplätzen (Überdachung,...) können mehr Besucher angelockt werden sowie
qualitativ bessere Eintrittskarten verkauft werden.
VIP-Bereich
VIP-Bereiche sollen vor allem Businesskunden unter dem Motto: Business – Spiel – Spannung,
anlocken. Die hohen Einnahmen durch den VIP-Bereich werden jedoch durch hohe Ausgaben
(Catering, Personal, Infrastruktur) belastet und führen dazu, dass das Nettoeinkommen
wesentlich niedriger ist als der Bruttoerlös.
Werbung
Neugebaute Stadien können mithilfe der nötigen technischen Ausstattung (Videoleinwände, elektr.
Werbetafeln, Stadionmonitore,...) wesentlich höhere Umsätze erzielen. Unzählige Möglichkeiten:
Stadionname, Tribünen, Homepage,... Zur besseren Umsetzung sollten jedoch die Vermarkter bei
einem Stadionneubau eingebunden werden.
Merchandising
Meistens werden die Lizenzrechte an Agenturen verkauft. Teilweise können auch eigene
Vermarktungsgesellschaften gegründet werden und werden von der Betreibergesellschaft selbst
wahrgenommen. Der Anteil ist jedoch an den Gesamteinnahmen gemessen (mit einigen
Ausnahmen) sehr gering.
Catering
Man unterscheidet zwischen „Würstelstand“ für den Steh- und Sitzplatzgast und den
professionellen Cateringfirmen für VIP-Logen / Business-Seats. Beispiele aus Deutschland zeigen,
52 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
dass jeder Besucher während einer Veranstaltung rund 3 € pro Spiel ausgibt, wovon rund 30 %
der Betreiber erhält.
Weitere Einnahmenquellen
Ballsportarten,...) stammen.
6.3.2
können
aus
anderen
Sportsektionen
(Leichtathletik,
andere
Einnahmen aus Sport- und Kulturevents
Die zweite Möglichkeit bei multifunktionalen Sportarenen Einnahmen zu erzielen sind Sport- und
Kulturevents. Wichtig dabei ist das professionelle Management mit Betriebs- und
Marketingkonzept. Der Wettbewerb mit anderen Veranstaltungsräumen (Stadthalle, Park,
Hauptplatz,...), die wenigen Konzerte (durchschnittlich 3 Konzerte im Jahr) sowie die Koordination
mit den Heimspielen des Vereins führen meistens nicht zu den erhofften Einnahmen und sind
außerdem sehr kostenintensiv.
Mehr Einnahmen können eigene Veranstaltungen bringen. Das Risiko ist jedoch wesentlich größer
als das Verpachten des Stadions an Fremdveranstalter.
6.3.3
Einnahmen aus Randnutzungen
Die dritte Möglichkeit sind die Randnutzungen. Hier gibt es zahlreiche Möglichkeiten: Hotels,
Gastronomiebetriebe, Shopping Center, Parkhäuser, Konferenzen und Firmenveranstaltungen im
VIP-Bereich, Rehabilitations- und Fitnessbereiche.
Für die Anbieter der Randnutzungen stellt das Stadiongelände einen attraktiven Standort mit
guten Absatzmöglichkeiten dar. Die Betreibergesellschaft reduziert, mit den Randnutzungen, die
Abhängigkeit vom sportlichen Erfolg des Ligavereins.
6.4
LAUFENDE AUSGABEN
Die Ausgaben für die Betreibergesellschaften werden häufig unterschätzt und steigen mit den
Baukosten. Die durchschnittlichen jährlichen Betriebskosten betragen ca. 10 % der
Investitionskosten.
ƒ Stadionpacht an Besitzgesellschaft: Köln 5 Mio. €, Stuttgart 2,6 Mio. €, Salzburg 0,5 Mio.
Euro
ƒ Jährliche Zins- und Tilgungszahlungen: 10 – 15 % des Fremdkapitals
ƒ Geschäftsführungs- / Betriebskosten
ƒ Wartung / Instandhaltung
ƒ Energiekosten
| 53
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
7 STADTENTWICKLUNGSPOLITIK,
STADTMARKETING
Am Anfang der Überlegungen zu diesem Bericht stand die Frage, warum sich Kommunen bei der
Errichtung von multifunktionalen Sportarenen beteiligen/ beteiligen sollten.
Neben klassischen Zielen der Stadtentwicklungspolitik, wie die Aufwertung von Stadtteilen mit
strukturellen Problemen, oder die Schaffung eines ausreichenden Angebots von
Sporteinrichtungen, was vielfach als öffentliche Aufgabe angesehen wird, wurde das
Stadtmarketing als für die Städte immer bedeutend werdender Faktor im „Wettkampf der Städte“
festgestellt.
Doch das Stadtmarketing ist ein junger, noch nicht eindeutig definierter Begriff, der von den
Kommunen unterschiedlich aufgefasst wird. Deswegen soll in diesem Bericht versucht werden,
den Begriff Stadtmarketing derart fassbar zu machen, um ihn für die Analyse der Fallbeispiele im
zweiten Abschnitt dieses Projektes einsetzen zu können.
Die anderen Ziele der Stadtentwicklungspolitik sollen nur exemplarisch erwähnt werden. Eine
sinnvolle Auflistung der Ziele und eine Untersuchung der Zielerreichung kann wesentlich besser
anhand konkreter Beispiele durchgeführt werden, worauf aber in diesem Bericht bewusst
verzichtet wurde, da er nur theoretische Grundlagen enthalten soll. Es wurde aber versucht einen
Fragekatalog zu erstellen, der die empirischen Untersuchungen des zweiten Projektabschnitts
unterstützen soll.
7.1
STADTMARKETING
7.1.1
Geschichte des Stadtmarketings
Stadtmarketing (StM) ist ein neues Instrument der kommunalen Stadtentwicklungsplanung bzw. politik. Teilweise wird Stadtmarketing auch als Ersatz für „klassische“ Stadtentwicklung und
Stadtplanung,
als
eine
moderne
Form
der
Stadtentwicklungsplanung
gesehen.
Stadtentwicklungsplanung ihrerseits stellt den Versuch der Kommunen dar, auf die Entwicklung
einer Stadt (als räumlich abgegrenztes, physikalisch-soziales Gebilde) Einfluss zu nehmen. Es geht
also um die Steuerung von Entwicklung, um gesteuerten Wandel. Gemäß politischen Vorgaben
soll sich eine Stadt entwickeln. Diese Aufgabe gestaltet sich jedoch schwierig: Abgesehen von
wechselnden politischen Mehrheiten, die der Stadtentwicklung oder dem Stadtmarketing neue
Vorgaben machen können, haben Gemeindestudien, Sozialökologie, New UrbanSociology und der
noch relativjunge Ansatz der Rational Choice - orientierten Stadtsoziologie gezeigt, dass zahlreiche
überkommunale wie lokale Faktoren und Akteure die Entwicklung einer Stadt beeinflussen.
54 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
In vielen Städten wird Stadtmarketing als ein neuer Weg gesehen, Interessenkonflikte
kompromißhaft zu lösen und Stadtentwicklung - unter Einbezug möglichst vieler lokaler Akteure zu koordinieren. StM wird des Weiteren als die neue zeitgemäße Strategie gesehen, lokale
Interessen und Entwicklungsziele gegenüber überlokalen „Stellen“ (Land, Bund, Weltökonomie,
EU etc.) durchzusetzen.
Auch im Wettbewerb der Städte untereinander um Unternehmensansiedlungen, um
Standortsicherung und um - kaufkräftige - Bewohner, Besucher und Touristen wird
Stadtmarketing als ein besonders wirksames Mittel begriffen. Dafür werden meist folgende
Gründe genannt:
1. StM soll koordiniertes Handeln erlauben. Klare, ausformulierte Ziele und festgeschriebene Wege
zur Zielerreichung (Maßnahmenkataloge) sollen zu „Synergie-Effekten“ führen. Auf der Kraft der
Bündelung lokaler Kräfte liegt die Hoffnung.
2. StM soll möglichst alle lokal relevanten Akteure einbeziehen. Eine große Zahl unterschiedlicher
Gruppen soll beteiligt werden, um so ein Handeln „an einem Strang“ zu erlauben. Beim StM geht
es also nicht nur um das koordinierte Handeln der verschiedenen Ämter einer Stadtverwaltung im
Interesse einer zielgerichteten Stadtentwicklung, sondern um das abgestimmte Agieren von
Stadtverwaltung, lokalen Unternehmen und Geschäftsinhabern, Grundstückseigentümern, Bürgern
und Verbänden, Vereinen und Initiativen. Im Prinzip soll jede und jeder einbezogen werden
(wobei oft zwischen Mitmachenden und Mitentscheidenden unterschieden wird).
3. StM ist in Analogie zum Marketing für private Unternehmen entwickelt worden. Durch die
Betonung des betriebswirtschaftlichen .Elements „Marketing“ soll „Untemehmergeist“ in der Stadt
aufkommen. Die Stadt als Unternehmen oder Konzern soll effizientes und effektives Handeln
lernen. Die Bürger sollen im Rahmen der Entwicklung von „city identity“ wie Mitarbeiter in
Unternehmen durch „corporate identity“ '- Konzepte in die Stadt integriert werden. Ihr Handeln
soll auf gesamtstädtische Ziele abgestimmt werden bzw. daran orientiert sein.
4. Nicht zuletzt soll StM helfen, Akzeptanz für kommunale Maßnahmen zu schaffen, und - bei
manchen Vorhaben - auch die Bürger zur aktiven Mitarbeit bewegen. Partizipation nicht nur als
Mitentscheiden, sondern auch (oder vor allem?) als „Hand anlegen“.
StM wird also von seinen Befürwortern als ein neuer Weg zu koordiniertem Handeln der gesamten
Stadt, als effizientes und effektives „Ziehen an einem Strang“ gesehen. Es fehlt jedoch ein
einheitliches Verständnis von StM in den Kommunen. Daher werden nicht alle der oben genannten
Aspekte von StM in jeder Stadt gleichermaßen gesehen bzw. berücksichtigt. Insgesamt lassen sich
jedoch folgende Definitionen bzw. „Verständnisse" von StM unterscheiden:
ƒ StM als Vermarktung der Stadt. Die Stadt soll wie ein wirtschaftliches Gut (z.B. ein Stück
Seife, Schuhe oder ein Auto) vermarktet werden.
| 55
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
ƒ StM als Stadtwerbung. StM ist hier als neues Wort für, manchmal auch als neues Verfahren
der Stadtimagepflege zu verstehen. Öffentlichkeitsarbeit, PR u. ä. fallen bei diesem
Verständnis unter das StM.
ƒ StM als neues Verfahren integrierter Stadtentwicklungsplanung bzw. -politik. StM wird
hierbei als ein neues Instrument, als ein neuer Weg gesehen, kommunale und private
stadtentwicklungsrelevante Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Public - Private
Partnerships sind als gemeinsam von Kommune und privaten Investoren initiierte und
finanzierte Projekte nur ein Element dieser Strategie. Auch Bürgerinitiativen, Verbände,
Vereine, Bauherren etc. können und sollen nach Möglichkeit in den gesteuerten
Stadtentwicklungsprozess einbezogen werden.
ƒ Noch weiter geht ein viertes Verständnis von StM. Es propagiert ein „ganzheitliches“
Vorgehen in der Stadtentwicklung. StM ist dabei zugleich Handlungsorientierung,
„Philosophie“, und Instrument erster Wahl der Zielerreichung.
Ausgehend von einem auf diskursivem Weg erzeugten Leitbild für die Stadtentwicklung („so soll
die Stadt aller Bürger in Zukunft aussehen“) soll Stadtentwicklung betrieben werden. Die ganze
Stadt soll dabei im Blick sein. Dies betrifft sowohl die räumliche (StM bedeutet hier mehr als CityManagement, mehr als Einzelhandelsförderung und mehr als auf städtebauliche Einzelvorhaben
begrenzte Projektmanagements im Rahmen von Public - Private Partnerships) als auch die soziale
Dimension (StM meint hier mehr als kommunale Wirtschaftsförderung, mehr als
Tourismuswerbung/ Fremdenverkehrsförderung, mehr als Bereichspolitik). Das sich „ganzheitlich“
verstehende StM hat also alle Stadtgebiete und alle lokalen Politikbereiche im Blick. Auch stehen
Ziele wie Effizienz und Effektivität kommunalen Handelns nicht mehr losgelöst von anderen Zielen
wie z. B. Bürgerbeteiligung an städtebaulichen Entscheidungen im Raum.
Die Liste unterschiedlicher, sich teilweise überschneidender Verständnisse von StM verdeutlicht
zweierlei. Erstens ist erkennbar, dass das Begriffsverständnis zwischen den zwei Polen eines
pauschalen Transfers eines betriebswirtschaftlichen Konzepts auf Städte einerseits und einer
„politischen Neuinterpretation“ des Konzepts andererseits sich bewegt (vgl. Heibrecht, 1994: 88).
Zweitens birgt das politisch reininterpretierte, „ganzheitliche“ StM- Verständnis die Gefahr in sich,
dass alles, was eine Kommune tut, sich als StM redefinieren lässt. Hierdurch verliert das Konzept
erheblich an Schärfe und konkreten Bezügen. Leicht lässt sich in der letzten, oben genannten
Definition von StM auch die Zielsetzung der „klassischen“ Stadtentwicklungsplanung der 1970er
und frühen 1980er Jahre wieder erkennen, die u. a. an Aufgabenüberfrachtung und falschen
Prognosen über zukünftige, stadtentwicklungsrelevante Parameter gescheitert ist.
Neu wäre dann lediglich das Verfahren oder Instrument, nicht jedoch die „hohe“ Zielsetzung und erwartung. Da das Instrument StM die Ziele des StM nur auf der Grundlage von genauen,
zuverlässigen Daten über Ist- und Soll-Zustand einer Stadt erreichen kann, liegt hier der
wesentliche methodologische „Knackpunkt“ des StM.
56 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Wegen der großen Zahl von kommunalpolitischen Aufgaben, die im StM gebündelt und koordiniert
werden sollen, stößt StM in mittleren Städten und (nach deutschem Maßstab) „kleineren"
Großstädten auf mehr Anklang als in den Metropolen. In sehr großen Städten wird die
Aufgabenstellung der Kommune als zu komplex und zu gegensätzlich aufgefasst, als dass sie von
einer zentralen Stelle aus koordiniert werden könnte.
Auch die Interessenlage der Bürger, ihre konkrete Lebenssituation, ihr Lebensstil und ihre
Bedürfnisse seien zu konträr, als dass man von der Möglichkeit einer konsensualen
Stadtentwicklung und Kommunalpolitik ausgehen könne (Müller, 1991: 17). Wenn überhaupt,
dann käme für StM- Aktivitäten die kleinräumigere Ebene der Stadtteile in Frage. An dieser Stelle
ließe sich eine zweite, aus methodologischer Sicht - und nicht nur aus dieser Perspektive wichtige Frage anschließen: Ist das Instrument StM überhaupt geeignet für ganze Städte? Ist der
Vorbehalt großer Städte gegenüber StM- Konzepten nicht auch auf mittlere und kleinere Städte
übertragbar bzw. nicht auch für sie gültig?
7.1.2
Methodik
Ein zentrales methodisches Problem für Akteure im StM besteht darin, dass sie eine ihrer
zentralen Aufgaben, die Verbesserung des Stadtimage, nur auf der Grundlage einer unsicheren
Datenbasis wahrnehmen können. Zwar existiert einerseits Detailwissen wie z. B. für
Großbritannien, dass dort Unternehmen den High Tech- Branchen („weiße Industrien“) ungern
Standorte wählen, denen ein altindustrielles Image anhaftet (Begg/Cameron, 1988). Andererseits
hat die wissenschaftliche Diskussion um die Entstehung, Wirkung und Möglichkeit der gezielten
Beeinflussung der Stadtbilder noch zu keinen eindeutigen Resultaten geführt (Grabow/
Henckel/Hollbach-Grömig, 1995, Kap. 4; Lüdtke, 1992).
Wie schwer es ist, ein einmal geprägtes Image zu verändern, lässt sich gut am Ruhrgebiet
illustrieren. Trotz vieler Imagekampagnen und der Tatsache, dass der Höhepunkt der
Deindustrialisierung im Bereich von Kohle und Stahl schon in den siebziger Jahren lag, ist das Bild
dieser Region als „Kohlenpott“ noch immer in vielen Köpfen präsent. „Die Welt in unseren Köpfen“
(Downs/ Stea, 1982) weist scheinbar eine hohe Eigendynamik bzw. ein Eigenleben auf.
Bemerkenswert am Beispiel Ruhrgebiet ist der Umstand, dass mehrere Kampagnen, die als klares
Ziel die Generierung eines neuen Images für die Region hatten, den erhofften Erfolg nicht zu
100% erreichen konnten. Dies liegt laut unserer Meinung daran, dass noch immer sehr viele
Bewohner des „Ruhrpotts“ gerne das Image eines Bewohners einer Kohlenregion nach außen
vertreten. Dieses Phänomen kann vor allem bei Fußballfans bewundert werden.
Das Beispiel Ruhrgebiet unterstreicht somit die These, dass die Bevölkerung einer Region
unbedingt hinter dem vom Stadtmarketing angepriesenen Image stehen muss, damit sich dieses
entsprechend entwickeln und verbreiten kann.
Im genannten Zusammenhang erscheint auch die Vermittlung von Auto- und Heterostadtimage
als methodisch schwierig. Wird z. B. in Broschüren oder überregional „geschalteten“ Anzeigen
| 57
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
„schöner Schein“ erzeugt, um bei auswärtigen, potentiellen Investoren Interesse an einer Stadt
hervorzurufen, dann kann dies einmal dazu führen, dass die angesprochene Zielgruppe sich nach
der ersten, „klärenden“ Ortsbesichtigung rasch wieder abwendet. Zum anderen kann Verärgerung
in der lokalen Bevölkerung über eine nicht ihrer Erfahrung entsprechende Repräsentation ihrer
Stadt aufkommen. Letzteres könnte eine - ohnehin vielleicht schon brüchig gewordene Stadtidentität weiter beschädigen. Dies wiederum bedeutete, ein wesentliches Ziel von StM
verfehlt zu haben.
Versuche, das physikalische Stadtbild den angenommenen Wünschen von Wohn- und
Unternehmensstandortsuchenden real anzupassen, etwa durch die Förderung von
Gentrifizierungsprozessen, den Bau von Einkaufspassagen des gehobenen Konsums und die
großzügige Ausweisung von Gewerbeflächen, führt methodisch wieder zu der Frage, wie bei
denjenigen Ortsansässigen, die hierdurch eher Nach- als Vorteile erwarten, Akzeptanz für die
Maßnahmen zu schaffen ist, ohne dabei die Gemeinwohlverpflichtung kommunalen Handelns aus
den Augen zu verlieren, ohne dabei Bürgerbeteiligungsverfahren zu unterlaufen.
Der vorgenannte Punkt führt zu einem weiteren, zentralen methodischen und methodologischen
Problem von StM. Es bezieht sich auf die Frage der Erfolgsmessung und -bewertung von StMAktivitäten angesichts einer Vielzahl von lokalen und überlokalen Faktoren und Akteuren, die die
Stadtentwicklung beeinflussen. Die Stadtforschung beschreibt die Komplexität der
Zusammenhänge, verweist auf die multikausale und z. T. auch nicht-intendierte Verursachung
urbaner Phänomene. Für eine Reihe von Fragen liegen auch bewährte Erklärungen vor. Doch für
die komplexen Wirkungszusammenhänge, in die das StM eingreift, liegen bisher keine Modelle
vor, die eine genaue Vorhersage von StM- Folgen erlaubten.
Im Hinblick auf die Sicherstellung des Gemeinwohlziels kommunalen Handelns erscheint die
Evaluation von StM jedoch als eine wichtige, wenn auch schwierige Aufgabe. Wenn StM
tatsächlich auf „Nullsummenspiele auf Quasimärkten“ hinausläuft, wie Lüdtke und Stratmann
(1996) es annehmen, dann stellt sich die Aufgabe der Entwicklung einer Evaluationsstrategie auch
in Bezug auf die Frage, welchen Einfluss StM auf die Ausprägung interurbaner Disparitäten nimmt.
Löst StM tatsächlich Wanderungsprozesse von Unternehmen und Bewohnern aus, dann bestehen
theoretisch zwei Optionen.
Erstens: Regionale Disparitäten werden abgebaut, weil StM vor allem Städten mit
Entwicklungsproblemen hilft, sich im Städtewettbewerb zu behaupten. Zweitens: StM trägt zur
Verstärkung regionaler Ungleichheiten bei, weil gegenwärtig prosperierende Städte beim StM auf
mehr personelle und finanzielle Ressourcen sowie auf mehr Ansiedlungsanreize
(Branchenstruktur, Kaufkraft, berufliche Qualifikation der Wohnbevölkerung etc.) zurückgreifen
können.
Methodisch gilt es dabei - wie bereits gesagt -, die schwierige Aufgabe der Trennung von StMEffekten von denen anderer Faktoren auf die Stadtentwicklung zu lösen. Die genannten und
andere methodische Fragen stellen nicht nur die Anwender von StM- Konzepten in den Städten
58 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
vor große Probleme, sie bilden auch eine theoretische und methodologische Herausforderung für
die empirische Sozialforschung (Lüdtke/Stratmann, 1996).
7.1.3
Interkommunale Konkurrenz
Die Gründe, Marketingstrategien auf die Städte zu übertragen, sind im sich verstärkt
abzeichnenden Wettkampf der Städte als Wirtschaftsstandorte, als Lebensraum zum Wohnen,
Arbeiten, zur Freizeitgestaltung und zur Versorgung zu finden.
„In Hinblick auf die wirtschaftsstrukturelle Entwicklung stehen die Städte als Standorte für
Unternehmen in Konkurrenz zueinander, was insbesondere auf Kommunen mit ähnlichen
strukturellen Voraussetzungen zutrifft. Mit der zunehmenden Tertiärisierung der Wirtschaft geht
die Bedeutung der traditionellen Standortfaktoren zurück. Die „klassischen“ Standortbedingungen
wie
preisgünstiges
Bauland,
leistungsfähiges
Verkehrsnetz,
gute
Verund
Entsorgungsinfrastruktur werden heute als selbstverständlich vorausgesetzt. Mit der „Sensibilität
der Unternehmen“ für so genannte weiche Standortfaktoren wie Image, Stadtgestaltung,
Wohnqualität, Kultur- und Freizeitangebot bzw. Freizeitqualität, intakte Umwelt, landschaftlich
reizvolle Umgebung sind die „Ansprüche an einen guten Geschäftsstandort“ jedoch gestiegen.
Angesichts des steigenden Wettbewerbs um qualifizierte Arbeitskräfte, die neben beruflichen
Perspektiven auch attraktive Lebensbedingungen an ihrem künftigen Wohn- und Arbeitsstandort
erwarten, gewinnen diese Faktoren weiter an Bedeutung.“ (SCHÄFLEIN, 1994)
Durch fortschreitende Globalisierungsprozesse, können die mobilen Wirtschaftssubjekte die
Städte, die im Konkurrenzkampf um Produktions- und Reproduktionsprozesse stehen, immer mehr
gegeneinander ausspielen. RINNER bezeichnete diesen Prozess als neue Wettbewerbsbedingung
und beschrieb ihn mit den Begriffen „mobile“ und „immobile“ Produktionsfaktoren. Unter mobilen
Produktionsfaktoren sind Unternehmen, Betriebe, qualifizierte Arbeitskräfte und besonders Kapital
zu verstehen. Diese mobilen Faktoren bewegen sich bedingt durch die Globalisierung schnell und
suchen weltweit nach geeigneten Standorten, wo ihre spezifischen Produktionsbedingungen durch
immobile Faktoren die höchstmögliche Rendite oder Produktivität erwirtschaften.
Hingegen gehören zu den so genannten immobilen Produktionsfaktoren sesshafte Arbeitskräfte,
investiertes Sachkapital, Boden, Infrastruktur, rechtliche, gesellschaftliche oder ethnische Normen,
Gesetze, Regulierungen und auch so genannte „weiche Standortfaktoren“.
Durch die Wandlung weg von statisch komparativen Vorteilen haben die so genannten
dynamischen Vorteile stark an Bedeutung gewonnen. Unter statisch komparativen Vorteilen, die in
früheren Zeiten von großer Bedeutung war, sind in erster Linie die Ressourcenallokation (v.a.
natürliche Rohstoffe) zu verstehen. Diese Vorteile sind in einer sich im Prozess der Globalisierung
wandelnden Wirtschaft nicht aufrecht zu erhalten und werden zu Gunsten der dynamischen
Wettbewerbsvorteile, die auch als strukturell/systematische Wettbewerbsfähigkeit bezeichnet
werden, in den Hintergrund gedrängt.
| 59
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
„In diesem Sinne werden nicht nur rein ökonomische Merkmale, sonder auch außerökonomische
soziale Erscheinungen wie Bildung, Humankapital, Unternehmenskultur, Freizeitangebot,
Sicherheit, Formen der Goverance, intellektuelles Eigentum usw. in die Wettbewerbsbeziehungen
integriert. Pierre VELTZ z.B. nimmt in seiner Arbeit an, „that the „extra-economic“ is (now) at the
heart of the real economy” (Veltz 1996: 16). Damit stellt er die so genannten weichen
Standortfaktoren in den Mittelpunkt des ökonomischen Wettbewerbes.“ (RINNER 2002: 34f)
Die weichen Standortfaktoren können in unternehmensbezogene und personenbezogene Faktoren
unterteilt werden. Die folgende Abbildung zeigt eine Übersicht über diese Faktoren.
Tab. 4: Weiche Standortfaktoren
Unternehmensbezogene Standortfaktoren
- Generelle Wirtschaftsfreundlichkeit
- Arbeitnehmermentalität,
soziales
Klima,
Sozialpartnerschaften
- Verhalten
der
öffentlichen
Verwaltung,
Genehmigungs- und Verfahrenstempo
- Kommunikative Durchlässigkeit
- Image als Wirtschaftsstandort
- Generelle Kostenstruktur
- Innovationsfreundliches Klima
- F&E Einrichtungen
- Dichte und Qualität von Wirtschaftsdiensten
- Qualität der Arbeitsmarktverwaltung
- Qualität der wirtschaftlichen Interessenvertretung
- Bodenverfügbarkeit, Bodenpreise und Qualität der
Gewerbeflächen
Personenbezogene Standortfaktoren
- Bildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten
- Höherrangige kulturelle Einrichtungen
- Sport- Freizeitinfrastruktur, Naherholung
- Versorgungsinfrastruktur, Qualität und Dichte des
Einzelhandels
- Medizinische Versorgung
- Verkehrsanbindung und Qualität des ÖV
- Stadtbild
und
Attraktivität
der
Innenstadt
(Urbanität, städtisches Flair)
- „Szene“, gesellschaftliches Leben
- Image der Stadt oder Region
- Verfügbarkeit und Attraktivität von Wohnraum
- Lebenshaltungskosten
- Ökologisch wie ästhetisch ansprechende und
vielfältige Umwelt
Multifunktionale Sportarenen können unter Umständen zu einer Vielzahl dieser weichen
Standortfaktoren sowohl auf der unternehmensbezogenen Seite als auch auf der
personenbezogenen Seite beitragen. Besonders zu nennen sind in diesen Zusammenhang die
Bereiche Freizeit- und Erholungseinrichtungen aber auch der Bereich „Image der Stadt oder
Region“. Wie stark Sport oder multifunktionale Sportarenen zu Imagebildung einer Stadt beitragen
können, muss eine empirische Betrachtung zeigen.
Ziel der Städte muss es also sein, die mobilen Faktoren anzulocken und sie an den Standort zu
binden, da ihre Mobilität nach einer Standortentscheidung automatisch sinkt (Kosten der
Betriebsansiedlung, etc). Die traditionelle Stadtentwicklungspolitik, die ihren Ursprung im
Bemühen um soziale Gerechtigkeit und der Reduzierung von Armutsproblemen hatte und diese
vor allem über Umverteilung zu erreichen versuchte. In den letzten Jahrzehnten ist aber eine
zunehmende Orientierung der Stadtentwicklungspolitik hin zu Wettbewerbsfähigkeit und
Wirtschaftswachstum festzustellen. Dadurch besteht aber auch die Gefahr, wenn man die
knappen finanziellen Mittel der Kommunen bedenkt, dass soziale Gerechtigkeit und mögliche
negative externe Effekte eine zu geringe Berücksichtigung erfahren.
60 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Falls die empirische Untersuchung einen Einsatz von multifunktionalen Sportarenen als Mittel der
Stadtentwicklungspolitik bestätigt, ist auch die Motivation genau zu analysieren. Soll durch einen
möglichen Imagegewinn und dergleichen nur die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt gesteigert
werden, oder werden damit auch soziale Ziele (wie z.B. Sportangebote für sozial schwächere
Schichten) verfolgt. Die erheblichen Investitionen in derartige Sportinfrastrukturprojekte ziehen
natürlich Geldmittel aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung ab, speziell wenn die Sportarenen
in Zusammenhang mit Großereignissen errichtet werden. Werden diese Mittel möglicherweise
nicht in anderen Bereichen benötigt?
SCHÄFLEIN stellt richtigerweise fest, dass die Marketingaktivitäten im interkommunalen
Wettkampf nicht in der Anziehung von mobilen Faktoren von außerhalb der Stadt enden können.
„Neben der intendierten Außenwirkung der Imagepolitik spielt in jüngerer Zeit auch die sog.
„Stadt-Identität“ eine bedeutende Rolle. Hinsichtlich der wachsenden Mobilität der Bevölkerung
wird ebenfalls ein Konkurrenzdruck der Städte konstatiert, dem durch kommunale MarketingAktivitäten begegnet werden soll, um insbesondere den Abwanderungstendenzen jüngerer und
einkommensstarker Bevölkerungsschichten entgegenzuwirken. Die Beeinflussung der „StadtIdentität“, d.h. die „unverwechselbare Individualität und Persönlichkeit einer Stadt“, verfolgt im
Rahmen des Marketings das Ziel, die Identifikation der Bevölkerung mit ihrer Stadt zu stärken. In
diesem Zusammenhang gewinnen Maßnahmen zur Erhöhung der Lebensqualität an Bedeutung.“
(SCHÄFLEIN 2000: 151)
In diesem Zusammenhang weist CANIBOL darauf hin, dass gerade hinsichtlich der Erhöhung des
Freizeitwertes „gute Chancen“ in der Wettbewerbsprofilierung der Stadt bestehen.
Die Bedeutung des Freizeitwertes für eine Stadt im interkommunalen Wettbewerb ist in der
Fachwelt unbestritten. Durch eine Betrachtung diverser Stadtentwicklungskonzepte und –
Programme könnte die Hypothese aufgestellt werden, dass dieser Bereich nur ungenügende
Berücksichtigung findet. Herauszufinden, ob und warum dies tatsächlich so ist, ist Aufgabe des
empirischen Teils dieser Arbeit.
7.1.4
Multifunktionale Sportarenen als entscheidender Imagefaktor einer Stadt im
interkommunalen Wettkampf?
Die Notwendigkeit der Schaffung eines Stadtimages wurde durch die Bedingungen im „Wettkampf
der Städte“ erzwungen und bereits von einer Vielzahl an Städten erkannt und umgesetzt. Ist aber
der Freizeitwert einer Stadt, oder noch eingeschränkter betrachtet eine multifunktionale
Sportarena ein geeignetes Mittel, um ein positives Stadtimage zu schaffen, das die
entscheidenden Vorteile gegenüber den Mitbewerbern am weltweiten Standortmarkt schafft.
VAN DEN BERG kommt nach einer Fallstudie von fünf europäischen Städten (Barcelona, Helsinki,
Manchester, Rotterdam und Turin) zwar zur Erkenntnis, dass
| 61
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
„Sports venues have brand-marketing power as well, provided a special design, concept or
location is involved. The development of innovative sport facilities gets a lot of attention within
and outside the word of sports. […] Already at the time of writing, Camp Nou is regarded as one
of the city’s top tourist attractions.” (VAN DEN BERG e.a. 2002: 109)
Doch zeigen seine Untersuchungen auch, dass für ein Sportimage einer Stadt ein
zusammenwirken vieler Faktoren notwendig ist. So stehen neben der Sportinfrastruktur auch die
Sportangebote für die Bevölkerung, das Vereinswesen (auch mit erfolgreichen Vereinen im
Bereich des Spitzensports) und sportliche Großveranstaltungen (besonders bei den untersuchten
Städten) im Mittelpunkt der Kreierung eines Sportimages. VAN DER BERG unterscheidet zwischen
drei wesentlichen Säulen für die Entwicklung eines Sportimages in den untersuchten Städten:
Events – Venues – Clubs. Er stellte fest, dass ein sportliches Image und eine dementsprechende
Identität einer Stadt alleine nicht immer ausreichen, um aus dem Image eine Marke zu machen:
„Image and identity are important location factors, but cannot by themselves change the general
perception of a city or a region. The brand marketing of a city has emerged as crucial from each
of the five case studies. Major sports events are focal points of their brand-marketing strategies.
(VAN DER BERG, 2002: 107)
Er stellte des weiteren fest:
“[…] At the same time, the cities are aware that images are very hard to change and that
modification takes a long time. Consequently, the effective use of sports events as a way to
establish a positive image demands a long-term strategy, as is confirmed by Barcelona’s Olympic
experiences.” (VAN DER BERG, 2002: 108)
Barcelona war es gelungen, im Rahmen der Austragung der Olympischen Sommerspiele 2002 ein
umfassendes Stadterneuerungsprogramm umzusetzen und auch ein vollkommen neues
attraktiveres Stadtimage zu schaffen. Als ein Beleg für diese auf einem sportlichen Großereignis
basierende Stadterneuerung können die Nächtigungszahlen in Barcelona gesehen werden, die von
1990 bis 1998 von ca. 3,7 Millionen auf ca. 7,4 Millionen angestiegen sind. Nach dem Vorbild von
Barcelona versuchen auch Manchester (Commonwealth Games 2002) und Turin (Olympische
Winterspiele 2006) durch ein umfangreiches Konzept, die von einer Großveranstaltung
ausgehenden Impulse für die Stadterneuerung und ein neues Stadtimage zu nutzen. Die erhöhte
Medienaufmerksamkeit, die durch ein derartiges Großereignis entsteht, bietet die optimale
Möglichkeit ein Stadtimage zu kommunizieren.
Macht es für die Kommunen nun Sinn, in diesem Zusammenhang, multifunktionale Sportarenen
auch außerhalb des Rahmens von sportlichen Großereignissen, die eine derartige Investition
leichter durchsetzbar machen, zu errichten? In den untersuchten Städten wurden sämtliche
Stadien im Rahmen von Bewerbungen oder Durchführungen von derartigen Großereignissen
errichtet. Dies hängt aber auch stark mit der Auswahl der untersuchten Städte zusammen und das
Bild kann sich bei der Betrachtung von Städten, die nicht in Zusammenhang mit Großereignissen
gesehen werden müssen, vollkommen ändern.
62 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Sportarenen können zu einem sportlichen Image durchaus beitragen und somit, wie auch VAN
DEN BERG feststellt, entscheidende Vorteile bei der Bewerbung um sportliche Großereignisse
bringen. Wenn man seine Erkenntnisse zu Grunde legt, ist es aber schwieriger und langwieriger
ein neues Stadtimage ohne sportliche Großereignisse, mit der einhergehenden internationalen
medialen Aufmerksamkeit, zu erreichen.
In den betrachteten Städten wird ein sportliches Image für die Entwicklung der Städte aber als
durchaus positiv angesehen. So versuchen Manchester und Turin von einem Image als
Industriestadt (mit den negativen Assoziationen zur sog. „alten Industrie hin zu einem Image
einer modernen Sportstadt zu kommen. Auch Rotterdam versucht durch das Sportimage weg vom
Bild der reinen Hafenstadt zu kommen. Alle betrachteten Städte wollen durch die Vermittlung
eines modernen sportlichen Bildes attraktiver für Unternehmen, Arbeitskräfte, Touristen und auch
die bereits angesiedelte Bevölkerung werden.
7.1.5
Ein weiterer Aspekt: Festivalisierung
Die „Festivalisierung“ ist eine weitere kommunale Strategie im Umgang mit gesellschaftlichen
Veränderungen und den daraus resultierenden Entwicklungsfragen.
Die Diversifizierung von Lebenslagen habe dazu geführt, dass sich die Stadtbevölkerung in immer
kleinere Gruppen aufsplittert. Jede dieser Gruppen verfolge unterschiedliche Interessen und habe
unterschiedliche Bedürfnisse. Politik für eine dieser Gruppen bedeute also - besonders in Zeiten
knapper werdender öffentlicher Ressourcen - Verwendung von Mitteln entweder für eine
Minderheit oder für eine andere. Der Interessenkonflikt sei vorprogrammiert, Politik für
Minderheiten sei nicht konsensfähig. Weil meist nur Minderheiten von bestimmten Entscheidungen
- positiv oder negativ - betroffen seien, gebe es kaum noch Mehrheiten für
stadtentwicklungspolitische Maßnahmen, sondern nur noch Mehrheiten gegen sie.
Zur Illustration: Ob mehr Plätze in Kindertagesstätten finanziert werden sollen, eine
innerstädtische Tiefgarage ausgebaut werden soll oder eine neue Tennishalle finanziell gefördert
werden soll, immer handelt es sich um die Förderung partikularer Interessen, die wenn sie nicht auf den offenen Widerstand der Mehrheit der von den jeweiligen Maßnahmen
Nichtbetroffenen stoßen - zumindest dem Stadtrat und der Stadtverwaltung keine „Lorbeeren“
(Wählerstimmen bzw. Anerkennung, Zustimmung) bei der jeweiligen Mehrheit der Bewohner
einbringen. .
„Jeweilige Mehrheit“ muss betont werden, denn die einzelnen Einwohner und Einwohnerinnen
einer Stadt gehören mal zur Mehrheit, mal zur Minderheit. Meist jedoch gehören sie zur Mehrheit
der von einer jeweils aktuellen stadtentwicklungspolitischen Maßnahme Nichtbetroffenen. Die
Folge dessen ist, dass Kommunalpolitik immer schwieriger wird. Der Legitimationsdruck erhöht
sich: Warum soll eine bestimmte Summe hierfür ausgegeben werden und nicht dafür? Die
jeweilige Mehrheit der Bewohner sieht das Geld immer in Richtung einer jeweiligen Minderheit
fließen. Politikverdrossenheit mehrt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern, und der Stadtrat und
| 63
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
die Stadtverwaltung sehen sich zunehmend blockiert in ihren Handlungsmöglichkeiten, weil jede
Entscheidung - egal wie, ob für oder gegen den neuen Autobahnzubringer, die neue Stadthalle,
eine neue Sozialarbeiterstelle für Suchtkranke -, jedes Planungsvorhaben mit Sicherheit auf den
massiven Widerstand der einen oder anderen lokalen Interessengruppe stößt.
Eine Lösung dieses Problems und anderer stadtpolitischer Schwierigkeiten, die sich teils als Krise
regulativer Politik beschreiben lassen - so Häußermann und Siebel -, sehen viele Städte in der
„Festivalisierung“ von Stadtpolitik. Gemeint ist damit zunächst einmal die Konzentration
stadtentwicklungspolitischer Aktivitäten auf die Planung Organisation und Durchführung großer
Projekte (Landes- und Bundesgartenschauen, Weltausstellungen, Olympische Spiele etc.). Ziel ist
dabei nicht mehr allein, ein großes Ereignis in der eigenen Stadt stattfinden zu lassen, sondern
der Versuch, Stadtpolitik durch Großereignisse zu betreiben. Das Großereignis wird als ein Mittel
betrachtet, mit dessen Hilfe es möglich sein soll, die eigene Stadt nicht kurzfristig, sondern
möglichst über den Termin des Großereignisses hinaus - möglichst international - bekannt zu
machen.
Durch den gestiegenen Bekanntheitsgrad der Stadt erhofft man, Geld und Leben in die Stadt zu
holen. Erhofft werden eine Zunahme des Tourismus, das Anlocken von mehr Investoren und mehr
Bewohnern über den Zeitpunkt des Großereignisses hinaus. Das Großereignis soll die Stadt als
Standort attraktiver machen, und dadurch sollen gegenwärtige städtische Probleme wie z. B.
Arbeitslosigkeit gelöst bzw. wenigstens gemildert werden.
Gleichzeitig mit der Werbung für die Stadt nach außen soll das Großereignis auch dem
Stadtmarketing nach innen dienen. Den Bewohnern und Bewohnerinnen soll die Bedeutung „ihrer“
Stadt vor Augen geführt werden. Die Identifikationsmöglichkeiten der Bewohner mit der Stadt
sollen gefördert, das Image der Stadt nach außen wie nach innen „aufpoliert“ werden.
Doch bevor ein Großereignis stattfinden kann, muss die Stadt dafür „hergerichtet" werden: Es
müssen Unterkünfte für die zusätzlich erwarteten Touristen geschaffen werden, die Verkehrswege
in der und zur Stadtmüssen ausgebaut werden etc. Insgesamt muss die Stadt - bevor die ersten
auswärtigen Journalisten zur „Begutachtung“ des Ortes, an dem das Großereignis stattfinden soll,
anreisen - „auf Hochglanz poliert" werden. So ermöglicht das Großereignis der politischadministrativen Führung einer Stadt die Durchführung längst geplanter und gewollter Maßnahmen
Das Großereignis ist das entscheidende Legitimationsmittel. Alle Einwände gegen bestimmte
Planungsvorhaben können dann als „kleinlich“, der Sache zuwider abgetan werden.
Die von den Städten eingerichteten Sonderorganisationen, deren einzige Aufgabe die Planung und
Durchführung der Großveranstaltung ist, treffen Entscheidungen über die zukünftige
Stadtentwicklung
vorbei
an
den
oben
bereits
beschriebenen
zähen
Entscheidungsfindungsprozessen in der alltäglichen Verwaltungsroutine. In der Stadt kommt, im
günstigsten Fall, so etwas wie „Aufbruchstimmung“ auf. Sie kann den Wiederwahlen (von
Bürgermeistern und ihren Parteien, Stadtdirektoren) und dem Image der Stadtverwaltung
förderlich sein.
64 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
Aufgrund der Analyse nationaler und internationaler Erfahrungen mit städtischen Großereignissen
dämpfen Häußermann und Siebel jedoch die in diese Form der Stadtpolitik gesetzten Hoffnungen:
1. Es ist keinesfalls als sicher anzusehen, dass ein Großereignis auch über die Zeit seines
Stattfindens hinaus positive Wirkungen auf die wirtschaftliche Situation einer Stadt hat. Der
erhoffte „Kick-off“ kann ausbleiben.
2. Die Planung eines Großereignisses verursacht enorme Kosten für die Stadt, die - siehe erstens sich vielleicht gar nicht amortisieren werden.
3. Die mit der Zunahme der Bautätigkeit in Zusammenhang mit einem Großereignis gewachsene
wirtschaftliche Aktivität in der Stadt führt zur Erhöhung der Mieten und Immobilienpreise. Dies
trifft gerade die sozial schwächeren Bewohner und verdrängt diese vielleicht sogar aus der Stadt
bzw. ihren angestammten Stadtteilen.
4. Die soeben beschriebene Problematik bzw. die Antizipation derselben oder ähnlicher Probleme
durch die Bürger kann schon im Vorfeld der Planung eines Großereignisses den Zündstoff für
Proteste liefern.
5. Fraglich ist auch, ob die Bindung eines Großteils städtischer Ressourcen an ein einziges, großes
Projekt vor dem Hintergrund anderer, vielleicht gravierenderer, dringenderer lokaler Probleme zu
rechtfertigen ist.
6. Da zur Planung und Durchführung von städtischen Großereignissen meistens die
qualifiziertesten Mitarbeiter der .“normalen Linienverwaltung“ an einen neuen Arbeitsplatz im
Bereich der Organisation des Großprojektes versetzt werden, fehlen sie in der normalen
Verwaltung. Es kommt dort zu einem „brain-drain“.
7. Einerseits wird die Entscheidung für ein städtisches Großereignis ohne Bürgerbeteiligung in
weitgehend nichtöffentlicher Absprache der politischadministrativen Führung einer Stadt mit
anderen relevanten Akteuren getroffen (die Bürger einer Stadt sind in der Regel sehr überrascht,
wenn sie hören, ihre Stadt bewerbe sich für die Olympischen Spiele oder es werde eine
Weltausstellung veranstaltet; für sie kommen solche Mitteilungen meist „wie aus heiterem
Himmel“),andererseits erfolgt auch die Planung des Großprojekts - einschließlich aller dafür
notwendigen städtebaulichen Maßnahmen sowie die Umlenkung kommunaler Finanzmittel - ohne
direkte Bürgerbeteiligung. Es kommt somit zu einer Rücknahme von Partizipationschancen für die
Bürger und Bürgerinnen, was aus raumplanerischer Sicht eigentlich einen Schritt zurück in der
Geschichte der Planung bedeuten würde.
Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass die „Festivalisierung der Stadtpolitik“ mit
hohen wirtschaftlichen, sozialpolitischen und demokratietheoretischen Risiken verbunden ist.
Ulrike Schneider (1993) meint jedoch, dass die Veranstaltung gezielt ausgewählter Großereignisse
dann einen Sinn hat (das heißt hier vor allem: der Stadt von ökonomischem Nutzen ist), wenn sie
| 65
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
im Rahmen eines gut durchdachten Stadtmarketingkonzepts steht, gut geplant ist und bei der
lokalen Bevölkerung auf Akzeptanz stößt.
7.2
WEITERE ASPEKTE DER STADTENTWICKLUNGSPOLITIK
Multifunktionale Sportarenen können im Rahmen der Stadtentwicklungspolitik auch als Mittel der
Stadtteilaufwertung gesehen werden. So wurden im Rahmen der beiden Olympiabewerbungen
Manchesters folgende mögliche Auswirkungen der Sportereignisse und der daraus resultierenden
Errichtung von Sportstätten festgestellt:
„Some benefits that were identified are: improving and investing in the region’s sporting facilities;
creating new jobs and sustaining existing employment; improving the region’s housing and
infrastructure; creating new development opportunities; opening up new business opportunities;
generating income in the local area; enhancing the environment; promoting the region and it’s
image; attracting inward investment; creating new training opportunities; delivering social und
cultural benefits to the community; enhancing higher education and community bride.” (VAN DEN
BERG, 2002: 54)
Aufgrund der Überlegungen zur Aufwertung eines Stadtteils wurden diverse Sporteinrichtungen
(City of Manchester Stadium, National Squash Center, an athletics arena, National Cycling Center)
in der sogenannten Sportcity im Osten Manchesters errichtet. Dadurch wurden sich Impulse für
ein Gebiet mit überdurchschnittlich hoher Arbeitslosigkeit und großen sozialen Missständen
erhofft.
Um mit der Errichtung von Sportarenen soziale Ziele zu erreichen ist die Zugänglichkeit der
Sportanlagen für alle Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Nicht nur als Zuschauer sondern auch
als aktive Sportler. Dies sollte mit Programmen begleitet werden, in den Jungendliche aus sozial
benachteiligten Familien etc. zur sportlichen Aktivität motiviert werden.
Im direkten Zusammenhang mit der Errichtung von Sportstätten ist auch die Verbesserung der
sonstigen Infrastruktur in benachteiligten Gebieten zu erwarten. Ausbaumaßnahmen werden vor
allem im Bereich der verkehrlichen Erschließung durchgeführt werden.
Viel
bedeutender
für
die
Entwicklung
von
Stadtteilen
rund
um
große
Sportinfrastruktureinrichtungen sind die indirekten Effekte, die von den Arenen ausgehen. So ist
die, speziell bei multifunktionalen Einrichtungen, die Ansiedlung weiterer Betriebe im Umfeld zu
erwarten (von Gastronomie über Sporthandel hin zu anderen Gewerbebetrieben). Dadurch sind
die Entstehung von neuen Arbeitsplätzen und die daraus resultierende soziale Aufwertung des
Gebietes möglich. Sportarenen sollten in der Lage sein, dass innerstädtische Image eines
Stadtteiles zu verbessern, und so in Folge zu einer weiteren Aufwertung beitragen.
66 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
7.3
FRAGESTELLUNGEN
7.3.1
Welche Effekte werden durch den Stadionbau erwartet
Teil A | Grundlagen
Es wäre nicht zielführend, bei diesem Punkt die Erwartungen des Vereins von jenen der Kommune
zu trennen, wenn es darum geht, welche Effekte durch den Stadionbau erwartet werden. Denn
zum Einen führt nämlich ein höherer Zuseherschnitt zu Mehreinnahmen, betreffend den
Kommunalhaushalt zum Anderen führt die Bereitstellung der Kommune von hochrangiger
Infrastruktur wiederum zu einem erhöhten Zuseheraufkommen etc.
Auch wenn im Wintersemester an konkreten Beispielen erst zu überprüfen sein wird, welche
Effekte sich diverse Städte wirklich von einem Stadionbau erwarten, so dürfen hier zumindest
schon einmal einige Punkte angeführt werden, die bei aktuellen Stadionneu- bzw. umbauten
häufig genannt werden. Aber auch die genannten Ziele sind natürlich anhand von Fallbeispielen
auf ihren Zielerreichungsgrad hin zu untersuchen.
So erwarten sich die Vereine immer ein erhöhtes Zuseheraufkommen, welches vor allem durch
attraktivere Umfeldgestaltung, Neugestaltung von Tribünenbereichen (VIP Logen etc.) erreicht
werden soll.
Ebenfalls erwarten sich die Clubs durch den Verkauf von Business Seats und VIP Logen, bzw.
auch durch den Verkauf von teureren Sitzplätzen Mehreinnahmen in verschiedenen Höhen.
Die meisten Städte erwarten sich hingegen erhöhte Kommunaleinnahmen, einen Anstieg der
Wählerstimmen bei den, den Stadionbau befürwortenden Parteien. Ebenfalls hegen Städte des
Öfteren die Hoffnung durch den Stadionbau Stadtteile aufzuwerten, bzw. umliegende Grundstücke
für Investoren attraktiver zu gestalten. Eventuell spielt es auch eine Rolle, was den
Entscheidungsprozess betrifft, ob ein Stadion nun gebaut wird oder nicht, dass sich die Städte
sehr wohl, durch internationale Erfolge der jeweiligen Vereine einen Werbeeffekt für die jeweilige
Region bzw. Kommune erhoffen.
Allerdings macht es wenig Sinn, hier lange über verschiedene Ziele zu philosophieren. Diese
müssen an Hand von konkreten Beispielen untersucht werden, da sie von Stadt zu Stadt und vor
allem auch zwischen den verschiedenen Ländern sehr unterschiedlich sind.
7.3.2
Welche Effekte werden durch den Stadionbau tatsächlich induziert?
Auch bei diesem Punkt gilt das oben Genannte. Die Effekte, die durch den Stadionbau tatsächlich
induziert werden, können nicht verallgemeinert werden und auch nur an Hand von konkreten
Beispielen untersucht werden.
Soviel sei allerdings schon vorweggenommen, dass die Erfahrung zeigt, dass der Zuseherschnitt in
den Stadien kurzfristig tatsächlich nach oben schnellt, allerdings nicht in allen Arenen so hoch
| 67
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
gehalten werden kann. Dies hat natürlich auch zur Folge, dass die Kommunaleinnahmen für die
Kommunen in die Höhe schnellen.
Es sei allerdings hier angeführt, dass ein Stadion, für eine höhere Anzahl an Zusehern auch immer
enorme Probleme mit sich bringt, die im Vorfeld einer solchen Planung oft unterschätzt werden.
So ist eine Sportarena eine verkehrlich äußerst heikle Angelegenheit. Muss doch die Stadt für eine
geringe Anzahl an Ereignissen eine hochrangige Infrastruktur zur Verfügung stellen, die, falls der
jeweilige „Sportpalast“ nicht an einer Siedlungsachse liegt, die meiste Zeit nicht genutzt wird.
7.3.3
Fragestellungen im Detail
ƒ Welche Bedeutung wird den weichen Standortfaktoren durch die Kommunen beigemessen
und werden sie im Stadtmarketing eingesetzt?
ƒ Welche Bedeutung wird der Freizeitqualität/dem Sport im Rahmen der weichen
Standortfaktoren beigemessen?
ƒ Welcher Stellenwert kommt dem Freizeitwert im Bereich der Wettbewerbssteigerung der
Kommunen
im
Vergleich
zu
anderen
Faktoren
(Boden,
verwaltungsrechtl.
Rahmenbedingungen etc.) zu?
ƒ Wird Imagebildung in den Kommunen als Element der Stadtentwicklungspolitik gesehen?
ƒ Werden seitens der Städte auch tatsächlich Maßnahmen gesetzt, eine „Stadt-Identität“ zu
erzeugen bzw. zu verstärken?
ƒ Werden Sport und im Besonderen multifunktionale Sportarenen als Mittel zur Imagebildung
im Rahmen des Stadtmarketings eingesetzt?
ƒ Werden Sportinfrastrukturinvestitionen als Mittel für die Erreichung soziale Ziele eingesetzt?
ƒ Werden Freizeiteinrichtungen als Maßnahme zur Steigerung der „Stadt-Identität“ gesehen
und eingesetzt?
ƒ Werden multifunktionale Sportarenen als Mittel zur Stadtteilaufwertung gesehen?
ƒ Wie sind die Gebiete in denen Stadien errichtet wurden in ihrer Qualität einzustufen?
ƒ Welche Auswirkungen wurden nach der Errichtung der Stadien beobachtet?
ƒ Welche Maßnahmen wurden im Umfeld begleitend zum Stadienbau getroffen?
68 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
8 ANHANG
8.1
QUELLENVERZEICHNIS
Literatur:
BACHMANN S., BAUMGARTNER G., FEIK R., GIESE K.J., JAHNEL D., KOSTAL M.: Besonderes
Verwaltungsrecht, 2001
BERG, Leo van den, e. a.: Sports and city marketing in European cities, Rotterdam, 2002
BÖKEMANN, Dieter: Theorie der Raumplanung. München, Wien, 1984
BRÄNDLE, F., KOLLER, Ch.: „Goooal! Kultur- und Sozialgeschichte des modernen Fußballs“, Orell
Füssli, Zürich, 2002
DIETL ,H.M./PAULI, M.: Die private Finanzierung von Fußballstadien – eine rentable Investition?
In: Die Bank 2/2001
DIETL, H.M./PAULI, M.: Möglichkeiten privater Stadionfinanzierung im deutschen Profifußball vor
dem Hintergrund der Fußball WM 2006, erscheint in: Betriebswirtschaftliche Forschung und
Praxis, 2001
DIETL, H.M./PAULI, M. Wirtschaftliche Auswirkungen öffentliche finanzierter Stadionprojekte,
Arbeitspapier des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften, Universität Padeborn, 2001
DUDEN: Deutsches Universalwörterbuch, 2003
FATH, Brigitte Stadtmarketing und Stadtplanung - Das Beispiel Wels, Dipl.-Arbeit, Wien, 1997
FC Schalke 04 – verschiedene Geschäftsberichte
FIFA, Fédération Internationale de Football Association: „Technische Empfehlungen und
Anforderungen für den Neubau oder die Modernisierung von Fußballstadien“, www.fifa.com,
download im März 2003
FIFA: Technische Empfehlungen und Anforderungen für den Neubau oder die Modernisierung von
Fußballstadien, 2002
GRABOW, B., HOLLBACH-GRÖMING, Beate: Stadtmarketing - eine kritische Zwischenbilanz,
Deutsches Institut für Urbanistik, 1998
| 69
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
HOLOUBEK M., POTACS M.: Handbuch des öffentlichen Wirtschaftsrechts, Band 2, 1998
MAIER, G.; TÖDTLING, F.: Regional- und Stadtökonomie, Wien, 1995
MARSCHIK, M.: „Wir spielen nicht zum Vergnügen. Arbeiterfußball in der Ersten Republik.“, Verlag
für Gesellschaftskritik, Wien, 1994
NORD/LB GLOBAL MARKETS: Die Finanzierung von Fußballstadien, Juni 2001
OPASCHOWSKI, H. W.: „Einführung in die Freizeitwissenschaft“, Verlag Leske + Budrich,
Leverkusen, 1997
ÖSTERREICHISCHES UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNGSGESETZ 2000: UVP-G 2000
ÖSTERREICHISCHES VEREINSGESETZ 2002; VerG BGBl I Nr. 66/2002
PFAFF-SCHLEY, H. (Hrsg.): Stadtmarketing und kommunales Audit, Berlin, 1997
RINNER, R.: Stadtentwicklungspolitik durch Großprojekte, Dipl.-Arbeit, Wien, 2002
ROLAND BERGER & PARTNER: Fußballstadien in Deutschland – Situation, Trends und
Herausforderungen, (unveröffentlicht), München 1998
SCHÄFLEIN, S.: Freizeit als Faktor der Stadtentwicklungspolitik und –planung. Stadtmarketing für
mehr Lebensqualität?, Frankfurt a. M., 1994
SCHEIBL H.: Zusammenfassender Bericht über die Errichtung des Stadions Wals – Siezenheim in
Salzburg, Salzburg, 2003
SCHNEIDER, H.: Stadtentwicklung als politischer Prozess, Obladen, 1997
SCHULZE-MARMELING, D.: “Fußball. Zur Geschichte eines globalen Sports“, Verlag Die Werkstatt,
Göttingen, 2000
Schweizer Handelszeitung: Stadionbau - Der Fußball verkommt zur Nebensache, 02/05/2002
SKOCEK, J.. WEISGRAM, W.: „Im Inneren des Balles. Eine Expedition durch die weite
Wirtschaftswunderwelt des österreichischen Fußballs“, hpt-Verlag, Wien, 1994
SKRENTNY, W.: „Das große Buch der deutschen Fußballstadien“, Verlag Die Werkstatt, Göttingen,
2001
STRATMANN, Bernhard: Stadtentwicklung in globalen Zeiten, Basel, 1999
70 |
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
Teil A | Grundlagen
THIEN, K., VOGLMAYER, I.: „Urbane Strukturen – neue Freizeittrends“, Werkstattbericht Nr. 29
der Stadtplanung Wien, Magistratsabteilung 18, Wien, 2000
v. BÖVENTER, E.: Standortentscheidung und Raumstruktur, Hannover, 1979
VAN DEN BERG, L., BRAUN, E., OTGAAR, A. H. J.: “Sports and City Marketing in European Cities”,
European Institute for Comparative Urban Research, Erasmus University Rotterdam, Ashgate,
2002
WGZ-BANK DELOITTE & TUCHE: Börsengänge europäischer Fußballunternehmen – Chancen für
den deutschen Bundesligafußball, 2001
ZERRES, M. (Hrsg.): Stadtmarketing: Konzepte, Strategien und Instrumente zur Erhöhung der
Attraktivität der Stadt, Stuttgart, 2000
Internetquellen:
http://arch.tuwien.ac.at/rmpl/3.abschnitt/projekt3/info am 14. Mai 2003
http://www.arena-auf-schalke.de, Abfrage im Juni 2003
http://www.hamburg.de, Abfrage im Juni 2003
http://www.salzburg.gv.at/themen/bw/bauen/stadion/daten.htm am 13. März 2003
http://www.srf.tuwien.ac.at/lva/p3_sportarenen am 14. Mai 2003
| 71
Projekt 3 | Multifunktionale Sportarenen
8.2
Teil A | Grundlagen
ABBILDUNGS-UND TABELLENVERZEICHNIS
Abb.
Abb.
Abb.
Abb.
Abb.
Abb.
1:
2:
3:
4:
5:
6:
Zusammenwirken von Spielfeld, Besucherzonen und Parkplätzen........................................20
Veranstaltungskalender Arena Auf Schalke .......................................................................21
Investitionskosten pro Sitzplatz nach Stadionart ................................................................39
Finanzierungsstruktur der Arena Auf Schalke ....................................................................43
Klassische Finanzierungsstruktur......................................................................................44
Schema eines modernen Finanzierungsmodells .................................................................45
Tab.
Tab.
Tab.
Tab.
1:
2:
3:
4:
UVP-G 2000, Anhang 1 ...................................................................................................30
Investitionskosten von Fußballstadien ..............................................................................40
Kostenkomponenten der Gesamtinvestitionskosten............................................................40
Weiche Standortfaktoren.................................................................................................60
Wien, im März 2004
72 |