Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
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Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 20/7551 20. Wahlperiode 09. 04. 13 Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft Stellungnahme des Senats zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. Mai 2012 „Verlegung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie und Sicherung des denkmalgeschützten Gebäudebestandes auf dem Hansahöft“ (Drucksache 20/4332) Inhalt A Historie B Denkmalpflegerische Bedeutung der „50er Schuppen“ und ihres Hochwasserschutzes C Umsetzung der Drucksache 20/4332 D Petitum A Historie Im Jahre 2005 wurde eine breite politische Debatte über die erforderliche Sanierung der Niedernfelder und Müggenburger Brücken geführt. Aus Kostengründen schied zunächst ein Ersatz beider Brücken aus. Als Kompromisslösung wurde vorgeschlagen, die Müggenburger Durchfahrt weiterhin offenzuhalten und bei der Niedernfelder Durchfahrt eine Dammlösung umzusetzen. Die geschätzten Gesamtkosten lagen bei 37,320 Mio. Euro, davon 13,870 Mio. Euro für die Stufe I – Niedernfelder und Müggenburger Durchfahrt und 23,450 Mio. Euro für die noch nicht realisierte Stufe II – Venloer Brücken (vgl. Drucksache 18/3295). Gegen die Dammlösung hatte sich allerdings der Hafenschifffahrtsverband vehement ausgesprochen. Insbesondere aus stadtpolitischen und touristischen Gründen bat man, sich für den Erhalt des Veddeler Wasserkreuzes durch die Erneuerung beider Brücken 1 Drucksache 20/7551 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode einzusetzen, da ansonsten Barkassenrundfahrten von den Landungsbrücken über das geplante Internationale Maritime Museum (Tamm Museum) zu den 50er Schuppen der Stiftung Hamburg Maritim bis zum Auswanderermuseum in der BallinStadt auf direktem Wege künftig ausgeschlossen wären. Von der Wirtschaft wurde auch eine Finanzierungshilfe angeboten. genehmigt wurde, wasserseitig zu erreichen. Es wird geprüft, ob auch hier die Anlegemöglichkeiten noch verbessert werden können. Damit sind die Wünsche der Wirtschaft von der Stadt nun erfüllt. Im Ergebnis haben Senat und Bürgerschaft sich darauf verständigt, die abgängigen Brücken über der Niedernfelder Durchfahrt nicht durch einen Damm, sondern durch einen teureren Brücken-Neubau zu ersetzen. Die dafür erforderliche Erhöhung des Haushaltsansatzes wurde mit der Drucksache 18/5198 für den Haushaltsplan 2007/2008 beschlossen. Das Ensemble der „50er Schuppen“ repräsentiert den Höhepunkt der Schuppen- und Kaizungenarchitektur der Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jh. in Hamburg. Dem schneIIen Umschlag dienend, bildet es die hafenspezifische Ergänzung der Speicherstadt mit ihrer Lagerhaltung. Beide Gesamtanlagen verkörpern ausgereifte Leistungen der Hamburger Hafenbauingenieure: Damit stellt die Kaizunge mit der Architektur des Schuppenensembles und der interessanten technischen Ausstattung das bis heute eindrucksvoll erhaltene Gegenstück zur Speicherstadt dar; keine andere Kaizunge bewahrt ein derart dichtes Netz von Informationen über den hochentwickelten Kaizungenquerschnitt und seine Weiterentwicklung in den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts, wie etwa die dazugehörigen Gebäude, die Ausstattung und die historischen Arbeitsbedingungen. Darüber hinaus hat die Bürgerschaft mit dem Antrag 18/4588 zum Thema „Veddeler Wasserkreuz“ den Senat u.a. ersucht, eine Vereinbarung mit der Wirtschaft zu treffen, dass eventuelle Mehraufwendungen der Baumaßnahme von der Wirtschaft übernommen werden. Für die Gesamtmaßnahme Veddeler Wasserkreuz (Stufe I) wurden schließlich auf Basis eines Gutachtens mit der Drucksache 18/6282 in Verbindung mit der Drucksache 18/3295 und 18/5198 insgesamt 26,003 Mio. Euro von der Bürgerschaft bewilligt. Diese neuen Gesamtkosten mussten nach den Ausschreibungsergebnissen auf Grund erheblich gestiegener Stahlpreise sowie einer angezogenen Baukonjunktur mit der Drucksache 19/1147 auf 40,503 Mio. Euro angepasst werden. Mit dieser Drucksache hatte der Senat der Bürgerschaft auch berichtet, dass die Gespräche mit der Wirtschaft über eine Kostenbeteiligung noch nicht zum Abschluss gebracht wurden. Die Realisierung der Umgestaltung der Niedernfelder und Müggenburger Durchfahrt ist mittlerweile abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgte vollständig über den Haushalt. Um konkrete Umsetzungsvorschläge für ihre in Aussicht gestellte Finanzierungshilfe zu erarbeiten, wurden Gespräche mit der Wirtschaft geführt. Im Rahmen dieser Gespräche hat die Wirtschaft ihre finanzielle Zusage dann mit dem Wunsch verbunden, die Museen künftig wasserseitig direkt durch Barkassen, insbesondere die der Maritime Circle Line, erreichen zu können. Diese Barkassenrundfahrten verbinden Hamburgs maritime Höhepunkte und Museen miteinander und sind somit eine besondere touristische Attraktion im Hamburger Hafen. Schließlich ist es gelungen beim Internationalen Museum einen Anleger mit entsprechender Wassertiefe herzurichten, der zum 1. September 2012 in Betrieb genommen wurde. Auch das Hafenmuseum ist durch einen noch provisorischen Anleger, der durch die Hamburg Port Authority 2 B Denkmalpflegerische Bedeutung der „50er Schuppen“ und ihres Hochwasserschutzes Die Erhaltung des Ensembles „50er Strecke”, bestehend aus den Schuppen 50, 51 und 52 mit ihren Kopfgebäuden, dem Bremer- und Australiakai mit Ausstattung, den Straßenflächen mit Pflaster, dem Beamtenwohnhaus und dem Höft, liegt daher aus historischen und künstlerischen Gründen sowie zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes im öffentlichen Interesse. Das Ensemble wird bereits seit einigen Jahren durch die Stiftung Hamburg Maritim schrittweise saniert und verschiedenen denkmalgerechten Nutzungen zugeführt. Bislang war der Hochwasserschutz für einige der zugehörigen Bauten nicht gesichert. Dadurch gab es erhebliche Schäden, die aus den wiederholten Überflutungen resultieren. Diese Schäden sollen jetzt mit Unterstützung des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (0,320 Mio. Euro) und der Kulturbehörde (0,1 Mio. Euro), zunächst am Kopfbau der Anlage, behoben werden. Diese Maßnahmen sind jedoch nur sinnvoll, wenn ein dauerhafter Hochwasserschutz gegeben ist. Nutzung der Anlage als Hafenmuseum Als Außenstelle des Museums der Arbeit wird in den „50er Schuppen“ das Hafenmuseum betrieben und ist seit 2005 in den Sommermonaten für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Dem Hamburger ebenso wie dem touristischen Publikum werden in einem Schaudepot auf einer Fläche von rd. 3.000 m² Großobjekte zu Land und zu Wasser sowie umfang- Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode Drucksache 20/7551 reiche Sammlungsbestände zu den Themen Schifffahrt im Hafen, Schiffbau und Stückgutumschlag präsentiert. Inmitten des florierenden Hamburger Hafens wird der Eindruck einer historischen Hafenwelt vermittelt. Das Hafenmuseum befindet sich nach wie vor im Aufbau, besitzt aber großes Potenzial, zu einer Hafenerlebniswelt ausgebaut zu werden. Für eine ganzjährige und umfassend museale Nutzung der Sammlungen, Gebäude und Außenanlagen bedarf es umfangreicher baulicher Ertüchtigungen, einschließlich entsprechend ausgebauter Verkehrswege. Um zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorrangig die Substanz des Museums zu sichern, ist eine Verlagerung der Hochwasserschutzlinie erforderlich, damit die Museumsbestände geschützt und erhalten werden können. hende Kostenrisiken werden durch eine Position „Unvorhergesehenes“ berücksichtigt. C Umsetzung der Drucksache 20/4332 Die Drittmittel in Höhe von 1,85 Mio. Euro sollen – entgegen der gängigen Praxis – nicht in Abzug gebracht werden, ansonsten finden die Regelungen des Förderprogramms „Privater Hochwasserschutz“ bei der Umsetzung der Maßnahme weiterhin Anwendung. Die Mittel des Förderprogramms werden von der HPA verwaltet und derzeit aus der so genannten HHLA-Mrd. finanziert (vgl. Drucksache 19/1518). Mit der Drucksache 20/4332 vom 30. Mai 2012 hat die Bürgerschaft den Senat ersucht, mit den Wirtschaftsvertretern Gespräche zu führen, um aus den finanziellen Angeboten der Wirtschaft einen Anteil zur Finanzierung der Verlagerung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie der drei frei stehenden Gebäude an der Höftspitze zu verwenden. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation hat die Gespräche mit den Wirtschaftsvertretern abschließend geführt. Im Ergebnis erklären sich die Aurubis AG und der Unternehmensverband Hafen Hamburg e.V. bereit, einen finanziellen Beitrag in Höhe von insgesamt 1,85 Mio. Euro zu leisten. Dazu liegen schriftliche Zusagen vor. Beide sind mit der Umwidmung ihrer in Aussicht gestellten Mittel an die Stiftung Hamburg Maritim einverstanden. Im Gegenzug kann der Senat die bisherigen politischen Verpflichtungen gegenüber der Wirtschaft für erledigt erklären. Die von der HPA anerkannten Kosten für die von der Stiftung Hamburg Maritim vorgesehene Hochwasserschutzmaßnahme belaufen sich auf insgesamt rd. 2,7215 Mio. Euro (netto). Dem zugrunde liegt eine fundierte Kostenberechnung der Stiftung Hamburg Maritim, die den Regularien des Förderprogramms Privater Hochwasserschutz genügt. Eventuell beste- Zur Finanzierung der Maßnahme sollen der Stiftung Hamburg Maritim die von der Wirtschaft in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 1,85 Mio. Euro zur Verfügung gestellt werden. Die verbleibenden Mittelbedarfe im Umfang von 0,8715 Mio. Euro werden aus dem Förderprogramm „Privater Hochwasserschutz“ (vgl. Drucksache 18/6206) direkt finanziert. Bauherr ist die Stiftung Hamburg Maritim. Der Zuschuss aus dem Förderprogramm „Privater Hochwasserschutz“ erhöht sich nicht, falls sich im Realisierungsverlauf der Maßnahme eine Kostensteigerung ergibt. Somit wird dem Antrag der Bürgerschaft zur Finanzierung der Verlagerung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie entsprochen. D Petitum Die Bürgerschaft wird gebeten, 1. von den Ausführungen in dieser Mitteilung Kenntnis zu nehmen, 2. den Senat gemäß der Bürgerschaftsdrucksache 20/4332 zu ermächtigen, die Wirtschaft zu bitten, ihre in Aussicht gestellten Mittel direkt der Stiftung Hamburg Maritim zukommen zu lassen und 3. den Senat zu ermächtigen, Mittel in Höhe von 0,8715 Mio. Euro aus dem Förderprogramm Privater Hochwasserschutz der Stiftung Hamburg Maritim als Komplementärfinanzierung der Hochwasserschutzmaßnahme direkt zur Verfügung zu stellen. Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0 3