Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft

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Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
20/7551
20. Wahlperiode
09. 04. 13
Mitteilung des Senats an die Bürgerschaft
Stellungnahme des Senats
zu dem Ersuchen der Bürgerschaft vom 30. Mai 2012
„Verlegung und Erhöhung der Hochwasserschutzlinie und Sicherung
des denkmalgeschützten Gebäudebestandes auf dem Hansahöft“
(Drucksache 20/4332)
Inhalt
A Historie
B Denkmalpflegerische Bedeutung der
„50er Schuppen“ und ihres Hochwasserschutzes
C Umsetzung der Drucksache 20/4332
D Petitum
A
Historie
Im Jahre 2005 wurde eine breite politische Debatte
über die erforderliche Sanierung der Niedernfelder
und Müggenburger Brücken geführt.
Aus Kostengründen schied zunächst ein Ersatz
beider Brücken aus. Als Kompromisslösung wurde
vorgeschlagen, die Müggenburger Durchfahrt weiterhin offenzuhalten und bei der Niedernfelder Durchfahrt eine Dammlösung umzusetzen. Die geschätzten
Gesamtkosten lagen bei 37,320 Mio. Euro, davon
13,870 Mio. Euro für die Stufe I – Niedernfelder und
Müggenburger Durchfahrt und 23,450 Mio. Euro für
die noch nicht realisierte Stufe II – Venloer Brücken
(vgl. Drucksache 18/3295).
Gegen die Dammlösung hatte sich allerdings der
Hafenschifffahrtsverband vehement ausgesprochen.
Insbesondere aus stadtpolitischen und touristischen
Gründen bat man, sich für den Erhalt des Veddeler
Wasserkreuzes durch die Erneuerung beider Brücken
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Drucksache 20/7551
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode
einzusetzen, da ansonsten Barkassenrundfahrten von
den Landungsbrücken über das geplante Internationale Maritime Museum (Tamm Museum) zu den 50er
Schuppen der Stiftung Hamburg Maritim bis zum Auswanderermuseum in der BallinStadt auf direktem
Wege künftig ausgeschlossen wären. Von der Wirtschaft wurde auch eine Finanzierungshilfe angeboten.
genehmigt wurde, wasserseitig zu erreichen. Es wird
geprüft, ob auch hier die Anlegemöglichkeiten noch
verbessert werden können. Damit sind die Wünsche
der Wirtschaft von der Stadt nun erfüllt.
Im Ergebnis haben Senat und Bürgerschaft sich
darauf verständigt, die abgängigen Brücken über der
Niedernfelder Durchfahrt nicht durch einen Damm,
sondern durch einen teureren Brücken-Neubau zu
ersetzen. Die dafür erforderliche Erhöhung des Haushaltsansatzes wurde mit der Drucksache 18/5198 für
den Haushaltsplan 2007/2008 beschlossen.
Das Ensemble der „50er Schuppen“ repräsentiert
den Höhepunkt der Schuppen- und Kaizungenarchitektur der Jahrhundertwende vom 19. zum 20. Jh. in
Hamburg. Dem schneIIen Umschlag dienend, bildet
es die hafenspezifische Ergänzung der Speicherstadt
mit ihrer Lagerhaltung. Beide Gesamtanlagen verkörpern ausgereifte Leistungen der Hamburger Hafenbauingenieure: Damit stellt die Kaizunge mit der
Architektur des Schuppenensembles und der interessanten technischen Ausstattung das bis heute eindrucksvoll erhaltene Gegenstück zur Speicherstadt
dar; keine andere Kaizunge bewahrt ein derart dichtes
Netz von Informationen über den hochentwickelten
Kaizungenquerschnitt und seine Weiterentwicklung in
den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts, wie etwa
die dazugehörigen Gebäude, die Ausstattung und die
historischen Arbeitsbedingungen.
Darüber hinaus hat die Bürgerschaft mit dem Antrag 18/4588 zum Thema „Veddeler Wasserkreuz“ den
Senat u.a. ersucht, eine Vereinbarung mit der Wirtschaft zu treffen, dass eventuelle Mehraufwendungen
der Baumaßnahme von der Wirtschaft übernommen
werden.
Für die Gesamtmaßnahme Veddeler Wasserkreuz
(Stufe I) wurden schließlich auf Basis eines Gutachtens mit der Drucksache 18/6282 in Verbindung
mit der Drucksache 18/3295 und 18/5198 insgesamt
26,003 Mio. Euro von der Bürgerschaft bewilligt.
Diese neuen Gesamtkosten mussten nach den
Ausschreibungsergebnissen auf Grund erheblich gestiegener Stahlpreise sowie einer angezogenen Baukonjunktur mit der Drucksache 19/1147 auf 40,503
Mio. Euro angepasst werden. Mit dieser Drucksache
hatte der Senat der Bürgerschaft auch berichtet, dass
die Gespräche mit der Wirtschaft über eine Kostenbeteiligung noch nicht zum Abschluss gebracht wurden.
Die Realisierung der Umgestaltung der Niedernfelder und Müggenburger Durchfahrt ist mittlerweile
abgeschlossen. Die Finanzierung erfolgte vollständig
über den Haushalt.
Um konkrete Umsetzungsvorschläge für ihre in
Aussicht gestellte Finanzierungshilfe zu erarbeiten,
wurden Gespräche mit der Wirtschaft geführt. Im Rahmen dieser Gespräche hat die Wirtschaft ihre finanzielle Zusage dann mit dem Wunsch verbunden, die
Museen künftig wasserseitig direkt durch Barkassen,
insbesondere die der Maritime Circle Line, erreichen
zu können. Diese Barkassenrundfahrten verbinden
Hamburgs maritime Höhepunkte und Museen miteinander und sind somit eine besondere touristische
Attraktion im Hamburger Hafen. Schließlich ist es gelungen beim Internationalen Museum einen Anleger
mit entsprechender Wassertiefe herzurichten, der
zum 1. September 2012 in Betrieb genommen wurde.
Auch das Hafenmuseum ist durch einen noch provisorischen Anleger, der durch die Hamburg Port Authority
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B
Denkmalpflegerische Bedeutung der
„50er Schuppen“ und ihres Hochwasserschutzes
Die Erhaltung des Ensembles „50er Strecke”, bestehend aus den Schuppen 50, 51 und 52 mit ihren
Kopfgebäuden, dem Bremer- und Australiakai mit Ausstattung, den Straßenflächen mit Pflaster, dem Beamtenwohnhaus und dem Höft, liegt daher aus historischen und künstlerischen Gründen sowie zur Bewahrung charakteristischer Eigenheiten des Stadtbildes
im öffentlichen Interesse.
Das Ensemble wird bereits seit einigen Jahren
durch die Stiftung Hamburg Maritim schrittweise
saniert und verschiedenen denkmalgerechten Nutzungen zugeführt. Bislang war der Hochwasserschutz
für einige der zugehörigen Bauten nicht gesichert.
Dadurch gab es erhebliche Schäden, die aus den wiederholten Überflutungen resultieren. Diese Schäden
sollen jetzt mit Unterstützung des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien (0,320 Mio.
Euro) und der Kulturbehörde (0,1 Mio. Euro), zunächst
am Kopfbau der Anlage, behoben werden. Diese
Maßnahmen sind jedoch nur sinnvoll, wenn ein dauerhafter Hochwasserschutz gegeben ist.
Nutzung der Anlage als Hafenmuseum
Als Außenstelle des Museums der Arbeit wird in
den „50er Schuppen“ das Hafenmuseum betrieben
und ist seit 2005 in den Sommermonaten für Besucherinnen und Besucher geöffnet. Dem Hamburger
ebenso wie dem touristischen Publikum werden in
einem Schaudepot auf einer Fläche von rd. 3.000 m²
Großobjekte zu Land und zu Wasser sowie umfang-
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Drucksache 20/7551
reiche Sammlungsbestände zu den Themen Schifffahrt im Hafen, Schiffbau und Stückgutumschlag präsentiert. Inmitten des florierenden Hamburger Hafens
wird der Eindruck einer historischen Hafenwelt vermittelt. Das Hafenmuseum befindet sich nach wie vor im
Aufbau, besitzt aber großes Potenzial, zu einer Hafenerlebniswelt ausgebaut zu werden. Für eine ganzjährige und umfassend museale Nutzung der Sammlungen, Gebäude und Außenanlagen bedarf es umfangreicher baulicher Ertüchtigungen, einschließlich
entsprechend ausgebauter Verkehrswege. Um zum
gegenwärtigen Zeitpunkt vorrangig die Substanz des
Museums zu sichern, ist eine Verlagerung der Hochwasserschutzlinie erforderlich, damit die Museumsbestände geschützt und erhalten werden können.
hende Kostenrisiken werden durch eine Position „Unvorhergesehenes“ berücksichtigt.
C
Umsetzung der Drucksache 20/4332
Die Drittmittel in Höhe von 1,85 Mio. Euro sollen –
entgegen der gängigen Praxis – nicht in Abzug
gebracht werden, ansonsten finden die Regelungen
des Förderprogramms „Privater Hochwasserschutz“
bei der Umsetzung der Maßnahme weiterhin Anwendung. Die Mittel des Förderprogramms werden von
der HPA verwaltet und derzeit aus der so genannten
HHLA-Mrd. finanziert (vgl. Drucksache 19/1518).
Mit der Drucksache 20/4332 vom 30. Mai 2012 hat
die Bürgerschaft den Senat ersucht, mit den Wirtschaftsvertretern Gespräche zu führen, um aus den
finanziellen Angeboten der Wirtschaft einen Anteil zur
Finanzierung der Verlagerung und Erhöhung der
Hochwasserschutzlinie der drei frei stehenden Gebäude an der Höftspitze zu verwenden.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
hat die Gespräche mit den Wirtschaftsvertretern abschließend geführt. Im Ergebnis erklären sich die
Aurubis AG und der Unternehmensverband Hafen
Hamburg e.V. bereit, einen finanziellen Beitrag in
Höhe von insgesamt 1,85 Mio. Euro zu leisten. Dazu
liegen schriftliche Zusagen vor. Beide sind mit der Umwidmung ihrer in Aussicht gestellten Mittel an die Stiftung Hamburg Maritim einverstanden. Im Gegenzug
kann der Senat die bisherigen politischen Verpflichtungen gegenüber der Wirtschaft für erledigt erklären.
Die von der HPA anerkannten Kosten für die von
der Stiftung Hamburg Maritim vorgesehene Hochwasserschutzmaßnahme belaufen sich auf insgesamt rd.
2,7215 Mio. Euro (netto). Dem zugrunde liegt eine
fundierte Kostenberechnung der Stiftung Hamburg
Maritim, die den Regularien des Förderprogramms
Privater Hochwasserschutz genügt. Eventuell beste-
Zur Finanzierung der Maßnahme sollen der Stiftung Hamburg Maritim die von der Wirtschaft in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 1,85 Mio. Euro zur
Verfügung gestellt werden. Die verbleibenden Mittelbedarfe im Umfang von 0,8715 Mio. Euro werden aus
dem Förderprogramm „Privater Hochwasserschutz“
(vgl. Drucksache 18/6206) direkt finanziert.
Bauherr ist die Stiftung Hamburg Maritim. Der
Zuschuss aus dem Förderprogramm „Privater Hochwasserschutz“ erhöht sich nicht, falls sich im Realisierungsverlauf der Maßnahme eine Kostensteigerung
ergibt.
Somit wird dem Antrag der Bürgerschaft zur
Finanzierung der Verlagerung und Erhöhung der
Hochwasserschutzlinie entsprochen.
D
Petitum
Die Bürgerschaft wird gebeten,
1. von den Ausführungen in dieser Mitteilung Kenntnis zu nehmen,
2. den Senat gemäß der Bürgerschaftsdrucksache
20/4332 zu ermächtigen, die Wirtschaft zu bitten,
ihre in Aussicht gestellten Mittel direkt der Stiftung
Hamburg Maritim zukommen zu lassen und
3. den Senat zu ermächtigen, Mittel in Höhe von
0,8715 Mio. Euro aus dem Förderprogramm
Privater Hochwasserschutz der Stiftung Hamburg
Maritim als Komplementärfinanzierung der Hochwasserschutzmaßnahme direkt zur Verfügung zu
stellen.
Gestaltung und Layout: Lütcke & Wulff, Rondenbarg 8, 22525 Hamburg, Tel. (0 40) 23 51 29-0
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