Beschlussentwurf
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Beschlussentwurf
Telefon: 0 233-22978 Telefax: 0 233-21907 Seite 1 von 33 Referat für Stadtplanung und Bauordnung Stadtsanierung und Wohnungsbau PLAN-HA-III-31 „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Stadtteil Trudering A) B) C) D) E) Vorbereitende Untersuchungen Trudering Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger Ergebnisse des Erfahrungsaustausches verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ Sanierungsziele und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet Organisatorische Erfordernisse zur Programmumsetzung Stadtbezirk 15 Trudering – Riem Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 10777 Anlagen: 1. Lage des betroffenen Gebietes im Stadtgebiet 2. Umgriff des Untersuchungsgebiets Trudering 3. Kurzfassung des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) Trudering 4. Protokolle der Öffentlichkeitsbeteiligung Trudering 5. Stellungnahmen des Bezirksausschusses, einschließlich Ergänzungsantrag der CSU 6. Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Trudering mit Lage- und Übersichtsplan sowie Auflistung der Flurstücke Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung vom 05.12.2012 (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag der Referentin Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 2 Nr. 14 sowie § 4 Nr. 9b der Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung. Anlass Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.07.2009 wurde der Beteiligung der Landeshauptstadt München am Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ („Aktive Zentren“) zugestimmt und u.a. der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Untersuchungsgebiet Trudering beschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde ermächtigt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) als Sanierungsträgerin und Treuhänderin gemäß § 157 BauGB mit den vorbereitenden Untersuchungen sowie der Beteiligung der Betroffenen zu beauftragen. Diese wurden als integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) mit städtebaulichem Seite 2 von 33 Rahmenplan, Einzelhandelsentwicklungskonzept und Marketingstrategie sowie einer Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet. Hierauf aufbauend wird eine Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ vorgeschlagen (Anlage 6). A) Vorbereitende Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Trudering Durch die MGS wurde folgendes interdisziplinäres Planungsteam mit der Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt: - Bäumler und Zagar im PLANKREIS: Stadtplanung - Lang + Burkhardt, Ingenieurbüro Angelsberger: Verkehr - CIMA GmbH: Einzelhandel, Marketing, Prozesssteuerung und Management. Die abwägungsrelevanten Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurden in der Kurzfassung ISEK Trudering zusammengefasst (Anlage 3). Die Langfassung des ISEK Trudering wird in einfacher Ausführung an alle Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates verteilt und steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: www.aktive-zentren-muenchen.de 1. Wesentliche Ergebnisse des integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts Mängel, Planungs- und Sanierungsanlässe Vorgefunden wurde eine geringe Aufenthaltsqualität in den Straßen- und Platzräumen mit mangelndem Straßenbegleitgrün sowie wenig öffentlichen Grünflächen bzw. fehlender Ausstattung der vorhandenen Grünflächen. Insbesondere in der Truderinger Straße herrscht eine hohe Verkehrs- und Immissionsbelastung durch einen großen Anteil an Durchgangsverkehr. Mängel sind abzulesen im Branchenund Angebotsmix vor dem Hintergrund eines für eine wirtschaftliche Nutzung problematischen Angebotes an Gewerbeimmobilien. Qualitäten, Potenziale und Handlungsansätze Für ein aktives und qualitätvolles Zentrum von Trudering stellen vor allem die gewachsenen Strukturen der Siedlungskerne von Kirchtrudering und Straßtrudering Potenziale im Hinblick auf Identität, Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit dar. Die vorhandenen Dorfstrukturen weisen zahlreiche Gebäude und Grundstücke auf, deren bauliche Entwicklung, Sanierung oder Umstrukturierung sich positiv auf ihre Umgebung und auf das Zentrum von Trudering auswirken könnten. Funktionsverteilung Im Sinne einer polyzentrischen Entwicklung wird die Stärkung einzelner zentraler Bereiche mit abgestufter Versorgungsbedeutung empfohlen. Das Truderinger Zentrum im Kreuzungsbereich Truderinger Straße / Schmuckerweg soll in seiner Funktion als Quartierszentrum gestärkt werden und den Schwerpunkt eines qualifizierten Handelsbesatzes bilden. Dabei soll die Anbindung wichtiger Ankernutzungen Seite 3 von 33 „in zweiter Reihe“ an die „erste Reihe“ entlang der Truderinger Straße verbessert werden. Mit der Entwicklung der südlich an das Quartierszentrum angrenzenden Fläche zwischen Feldbergstraße und Wasserburger Landstraße soll das Quartierszentrum nach Süden erweitert sowie die Anbindung an das Kulturzentrum Trudering geschaffen werden. Mit Realisierung der am Bahnhof geplanten Vorhaben wird sich dort eine zweite Hauptlage bilden. Der Bereich der schwächer frequentierten Nebenlage zwischen Lehrer-Götz-Weg und Friesenstraße ist geeignet für eine gemischte Nutzung aus spezialisiertem Einzelhandel, Dienstleistern, freiberuflich Tätigen, Wohnen und öffentlichen Nutzungen. Die Ausbildung eines „Trittsteins“ in diesem Bereich auf Höhe des ehemaligen Truderinger Rathauses soll die beiden Hauptlagen räumlich-funktional verbinden. Das Zentrum in Kirchtrudering soll auch zukünftig die Aufgabe der Nahversorgungsfunktion für das Gebiet nördlich der Bahngleise übernehmen. Verkehr Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, für die Stärkung des Geschäftszentrums und zur Erhöhung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr soll der zentrale Geschäftsbereich der Truderinger Straße verkehrsberuhigt und unter Beachtung der vorzufindenden städtebaulichen Qualitäten gestalterisch aufgewertet werden. Dazu ist es erforderlich, gestaltbare Flächen, z.B. durch Flächenumverteilung, zu schaffen. Wichtig ist die bessere Erreichbarkeit des Zentrums zu Fuß und mit dem Fahrrad auch über den verkehrsberuhigten Bereich hinaus. Neben der Sanierung und Aufwertung bestehender Fuß- und Radwege, beispielsweise im Bereich der Bahnunterführung, wurde zusätzlich der Bedarf einzelner Netzergänzungen im Untersuchungsumgriff festgestellt. Grün- und Freiräume Vorhandene Grünstrukturen sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden, beispielsweise die Ergänzung der linearen Ost-West-Grünstruktur durch Straßenbäume entlang der Truderinger Straße. Im zentralen Bereich sollen kleine öffentlich zugängliche Freibereiche mit hoher Aufenthaltsfunktion geschaffen werden. 2. Verkehrliches Grundkonzept Die Belastungszahlen sowie die Anteile des Durchgangsverkehrs auf der Truderinger Straße zeigen, dass diese im Abschnitt zwischen Baumkirchner Straße und Wasserburger Landstraße heute die Funktion einer Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion inne hat, was nicht der Netzstruktur des Verkehrsentwicklungsplans entspricht. Die Truderinger Straße stellt eine „Ausweichroute“ dar. Eine Verkehrsentlastung und die damit verbundene Verkehrsberuhigung der Truderinger Straße mit Verlagerung bzw. Bündelung des Durchgangsverkehrs auf das gemäß Verkehrsentwicklungsplan für den Münchner Osten leistungsfähige Hauptstraßennetz, die B 304 (Kreillerstraße / Wasserburger Landstraße), die Bundesautobahn A 94 und den Schatzbogen, stellen die Umsetzung einer der verkehrlichen Ziele der Landeshauptstadt München dar. Eine Geschwindigkeitsreduzie- Seite 4 von 33 rung in Abschnitten bildet einen weiteren Schritt zur Beruhigung und Verlagerung auf das beschriebene Hauptstraßennetz. Mit Hilfe von drei Szenarien wurden Lösungsansätze aufgezeigt und in einer Modellsimulation rechnerisch unterlegt. Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchungen zur Umfahrung Kirchtrudering wurde die Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße als Planfall IV Aktive Stadtund Ortsteilzentren betrachtet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine mögliche Umfahrung Kirchtrudering, unabhängig von der konkreten Trassenführung, kaum positive Entlastungseffekte für Straßtrudering bedingt. Umgekehrt stellt die Umfahrung keine Voraussetzung für die Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße dar. Insgesamt besteht zwischen der Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße und der Umfahrung Kirchtrudering keine verkehrliche Abhängigkeit. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde am 02.05.2012 im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 06382) behandelt. Die Modellberechnungen haben gezeigt, dass die Belastungen auf der Truderinger Straße zwischen Bajuwarenstraße und Schmuckerweg von ca. 15.000 Kfz/Tag auf 8.000 – 9.000 Kfz/Tag reduziert werden können. Dazu sind neben den notwendigen Umbaumaßnahmen in der Truderinger Straße selbst flankierende Maßnahmen in den umgebenden Straßenabschnitten erforderlich, die sich auf einen Bereich über den Umgriff der vorbereitenden Untersuchungen hinaus erstrecken und in einer verkehrlichen Machbarkeitsstudie vertieft untersucht wurden. Begleitend sollte ein quartiersbezogenes Mobilitätsmanagement mit dem Zielwirkungsbereich Ortskern Trudering umgesetzt werden. Durch Information, Beratung und Motivationsanreize sollten möglichst viele KFZ-Fahrten im Quell-/ Zielverkehr auf den Umweltverbund verlagert werden. Dies ist erforderlich, um die getroffenen Prognosen zu erreichen und die positiven Effekte des Mobilitätsmanagements zu nutzen. 3. Verkehrliche Machbarkeitsstudie Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte die Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz sowie der erforderlichen Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung der Truderinger Straße. Diese hat ergeben, dass die Verkehrsreduzierung im Truderinger Zentrum umsetzbar ist. Die verlagerten Verkehre können unter Berücksichtigung der im Folgenden beschriebenen Maßnahmen an den betroffenen Knotenpunkten abgewickelt werden. Der Verkehr wird großräumig auf das Primär- und Sekundärnetz entsprechend der Zielsetzungen des Münchner Verkehrsentwicklungsplanes (Hauptverkehrsstraßennetz im VEP) verlagert. Vor der Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Truderinger Straße ist der Umbau des Knotenpunktes Baumkirchner Straße / Truderinger Straße notwendig. Dieser soll die bestehende Hauptbeziehung künftig in Nord-Süd-Richtung lenken und insbesondere die Truderinger Straße untergeordnet anbinden. Der Knotenumbau soll im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Bahnbetriebs- Seite 5 von 33 werks 4 betrieben werden. Planungssicherheit für den entsprechenden Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971 Baumkirchner Straße wird 2013 angestrebt. Weitere Voraussetzungen sind die Ertüchtigung des Knotenpunktes Bajuwaren-/ Kreiller-/ Wasserburger Landstraße und signaltechnische Anpassungen der angrenzenden Knotenpunkte, die bereits mit dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt sind. Im Gutachten wurde nachgewiesen, dass die Verlagerung des Verkehrs aus der Trudringer Straße nicht zulasten des Ortskerns Berg am Laim geht. 4. Einzelhandelsentwicklungskonzept Um die Nahversorgung und die Magnetfunktion von Lebensmittelanbietern für das Quartierszentrum zu erhalten, wird empfohlen, dass zukünftige Ansiedlungen ausschließlich den bestehenden Zentren vorbehalten sein sollen. Um bestehende Magnetanbieter im Quartierszentrum zu halten, sollen große Flächenpotenziale in „zweiter Reihe“ genutzt und die Wege- und Sichtbeziehungen zur Hauptlage hin verbessert werden. Eine Ausweitung des Branchenmixes sollte durch eine qualitative Angebotsergänzung in den Sortimenten Bekleidung, Wäsche, Schuhe sowie die Ansiedlung zentrenrelevanter Branchen (Sport- und Buchhandel) erfolgen. Durch die Anpassung des baulichen Bestandes an Zielgruppenanforderungen wie Sichtlage, Vergrößerung der Verkaufsflächen, ebenerdige Zugänglichkeit und große Schaufenster wäre die Attraktivität der Ladenlokale zu steigern. Wichtig bei der Erweiterung der Hauptlage nach Süden zum Kulturzentrum ist die Attraktivität der fußläufigen Verbindung der beiden Standorte. Eine Erweiterungsmöglichkeit der Hauptlage in Richtung Norden bis zur Bahn wird aufgrund der rückwärtigen Sackgassensituation nicht gesehen. Ein Lebensmittelanbieter im Bereich des Bahnhofs sollte sich in Konzept und Größenordnung komplementär zu den Anbietern im Truderinger Zentrum auswirken. Für die Nebenlage werden Spezialangebote im Einzelhandel und öffentliche publikumsorientierte Nutzungen empfohlen. Im Nahbereichszentrum Kirchtrudering sollte vorrangig der bestehende Standort eines Lebensmittelanbieters gesichert werden. 5. Marketingstrategie Zusammen mit den örtlichen Gewerbetreibenden soll ein Profil erarbeitet werden, mit dem sich Trudering gegenüber Konkurrenzstandorten eindeutig positioniert und welches Grundlagen für die Qualifizierung des Angebotes bietet. Dabei sollten u.a. auch Themen wie Ortsbild, Soziales und kulturelles Zusammenleben einfließen. B) Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger 1. Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen Die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen ist für die „Aktiven Zentren“ eine wesentliche Programmvoraussetzung. Daher wurden die vorbereitenden Untersu- Seite 6 von 33 chungen mit einer verschränkten Öffentlichkeitsphase gemäß § 137 BauGB erarbeitet. Zur Beteiligung der Betroffenen und Klärung der Mitwirkungsbereitschaft wurden zwei öffentliche Veranstaltungen am 23.04.2010 und am 03.07.2010 sowie am 14.04.2011 eine Veranstaltung speziell zum vorgesehenen Sanierungsverfahren durchgeführt. Schwerpunkte waren u.a. Eckpunkte des Marketingkonzepts, Verkehrs- und Parkierungsfragen, Ziele und Aufwertung für die Truderinger Straße, Stärkung der Kultur und des Wohnens insgesamt, Anwendung der Sanierungsgenehmigung, Fördermitteleinsatz, Straßenausbaubeiträge, Mitwirkungsbereitschaft und Zuständigkeit der MGS als Sanierungstreuhänderin. Die Ergebnisse sind in das ISEK eingeflossen (Protokolle Anlage 4). Erfahrungsaustausch verkehrsberuhigter Geschäftsbereich Um einen Eindruck von der Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße zu erhalten, wurde vom Bezirksausschuss und Gewerbetreibenden der Wunsch geäußert, bei einem Ortstermin bereits umgesetzte verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche zu besichtigen sowie mit betroffenen Gewerbetreibenden und der Verwaltung einen Erfahrungsaustausch durchzuführen. Die Fachexkursion wurde am 22.07.2011 nach Rosenheim und Schwabmünchen durchgeführt. Aufgrund der städtebaulichen Struktur eines ehemaligen Straßendorfes sowie der vorhandenen Verkehrsbelastung erwies sich vor allem die Situation in Schwabmünchen als vergleichbar. Im Sinne eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches wurde dort eine Verkehrsberuhigung mit Tempo 30 umgesetzt. Die befragten Gewerbetreibenden konnten von einer positiven Entwicklung der Geschäftslage als Folge der Verkehrsberuhigung und Aufwertung insgesamt berichten. Zur Exkursion fand am 27.07.2011 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt. Dabei wurden neben der Exkursion nochmal Themen wie Sanierungsverfahren sowie Kostenbeteiligung der Anlieger am Umbau der Truderinger Straße besprochen (Protokoll ebenfalls Anlage 4). Weitere schriftliche Einwände Mit Schreiben vom 18.03.2011 hat eine Gruppe von örtlichen Gewerbetreibenden Bedenken gegenüber der Festsetzung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs geäußert. Die Festsetzung bedingt eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h (de facto Tempo-20-Zone). Weiter wird angeregt, sowohl die Geschwindigkeit als auch die Gestaltung im gesamten Geschäftsbereich der Truderinger Straße zwischen Bahnhof und Schmuckerweg zu vereinheitlichen. Stellungnahme Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung bestätigt die Zustimmung zur Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße, jedoch wurde im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen ebenfalls die Thematik der Festsetzung von Tempo 20 ausführlich besprochen. Aus gutachterlicher Sicht ist es aufgrund der kurzen Strecke von rund 400 m nicht Seite 7 von 33 allein ausschlaggebend, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 oder 20 erfolgt. Entscheidend ist eine Gestaltung im Sinne eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches, die den verkehrsberuhigten Charakter der Straße für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erkennbar und fühlbar macht. Im weiteren Verfahren soll geprüft werden, welche Geschwindigkeit geeignet erscheint und ob insbesondere aufgrund der Situation vor Ort Tempo 30 als Einzelanordnung verkehrsrechtlich möglich ist. Im Abschnitt zwischen Bajuwarenstraße und Bahnhof soll Tempo 50 belassen werden. Dieser Straßenabschnitt dient zur Erschließung des Bahnhofs und leitet zudem den von Westen her kommenden noch verbleibenden Durchgangsverkehr auf die Wasserburger Landstraße. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen beträgt in diesem Abschnitt 11.500 Kfz/Tag (für beide Fahrtrichtungen). Dem Wunsch nach einer funktionalen und insbesondere gestalterischen Harmonisierung der Bereiche Bahnhof und Zentrum Trudering steht dies nicht entgegen. Mit Schreiben vom 14.07.2011 wurde vom Gewerbe- und Eigentümerverband Trudering eine Stellungnahme zum geplanten Sanierungsverfahren übermittelt. Darin wird angefragt, ob auf die Anwendung des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 144 BauGB gänzlich verzichtet werden kann, welche Kosten durch die Sanierung entstehen und in welcher Höhe diese auf die betroffenen Eigentümer zukommen sowie nach welchen Regeln diese aufgeteilt werden. Stellungnahme Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Zur Sicherung der Sanierungsziele und Gewährung der zweckgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel ist die Anwendung der Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB notwendig. Nur so ist sicherzustellen, dass sämtliche Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, befristete Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr einer wirksamen vorherigen Kontrolle der Verwaltung unterliegen. Es können Genehmigungen versagt werden, wenn Vorhaben oder Miet-/ Pachtverträge die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würden. Dieser gesetzliche Maßstab für eine Versagung ist aus gutem Grund hoch und wird strikt beachtet. Es ist jedoch umgekehrt dann und auch nur dann erforderlich, die Versagung einer Genehmigung zu prüfen, wenn von einer geplanten Einzelnutzung die erhebliche und konkrete Gefahr ausgeht, dass sie einem Sanierungsziel entgegensteht. Gerade das Sanierungsziel der Stärkung des Angebotmixes erfordert die Einsichtnahme in neu abgeschlossene Mietverträge, um sanierungsunverträglichen Entwicklungen (z.B. Trading-Down-Prozessen) entgegenzuwirken. Die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB hingegen, die den Grundstücksverkehr betrifft, wird ausgeschlossen. Sie ist für die Durchführung der Sanierung in Trudering nicht erforderlich, da die städtebaulich nachteiligen Entwicklungen bei gewerblichen Flächen durch konkrete Nutzungen und Bauvorhaben aus- Seite 8 von 33 gelöst werden und nicht bereits durch Grundstücksverfügungen. Entsprechend erfolgt kein Eintrag eines Sanierungsvermerks ins Grundbuch. Dieses vereinfachte Genehmigungsverfahren wird dem Stadtrat zur Anwendung vorgeschlagen. Welche Kosten durch die Sanierung entstehen, ist der Kosten- und Finanzierungsübersicht (auf Seite 24) zu entnehmen. Nachdem die Sanierung im vereinfachten Verfahren durchgeführt werden soll, werden keine Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen erhoben. Sämtliche Baumaßnahmen an Straßen unterliegen grundsätzlich der Straßenausbaubeitragspflicht. Entsprechend werden Anliegerbeiträge nach Straßenausbaubeitragssatzung erhoben. Erst wenn konkrete Planungen der einzelnen Maßnahmen vorliegen, kann eine genauere Aussage zur Beitragspflichtigkeit der einzelnen Maßnahme sowie über die mögliche Beitragshöhe erfolgen, da die Beiträge nach den tatsächlichen Kosten berechnet werden. 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange Im Februar / März 2011 erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Die Stellungnahmen der Trägerbeteiligung beinhalten im Wesentlichen Zustimmung zum ISEK. Hinweise aus der Trägerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen, bei der Projektentwicklung berücksichtigt und bei Baumaßnahmen Dritter weitergegeben. Soweit zu einzelnen Maßnahmen Stellung genommen wurde, ist anzumerken, dass bei Konkretisierung der Maßnahmen in dem dann erforderlichen Verfahren (z.B. Bebauungsplan) in der Regel eine formelle Beteiligung durchzuführen sein wird und in dieser dann die hierfür erforderliche Abwägung erfolgt. Die maßgeblichen Anmerkungen und der Behandlungsvorschlag des Referates für Stadtplanung und Bauordnung können wie folgt zusammengefasst werden: a) Eisenbahn-Bundesamt (Stellungnahme vom 06.04.2011): Derzeit befindet sich die Lärmschutzplanung in Trudering im Genehmigungsverfahren. Behandlungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die in der Lärmschutzplanung des Eisenbahn-Bundesamts beschriebenen Maßnahmen liegen außerhalb des Untersuchungsumgriffes. b) DB Services Immobilien GmbH (Stellungnahme vom 24.03.2011): Auf bahneigenen Flächen liegt die Planungshoheit beim Eisenbahnbundesamt. In der Stellungnahme erfolgt auch der Hinweis auf die Pflichten zur Berücksichtigung der Bahnbelange (z.B. bei Bau, Werbung und Bepflanzungen) und dem Hinnehmen der Beeinträchtigungen, die mit dem Bahnbetrieb einhergehen. Darüber hinaus wird auf Ausbauplanungen der Magistrale München-RosenheimKufstein im Bundesverkehrswegeplan hingewiesen. Seite 9 von 33 c) Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (Stellungnahme vom 16.03.2011): Schienenausbaumaßnahmen im Umkreis mit noch unbelastbarem Zeitplan: - zweigleisiger Ausbau der Truderinger Spange zwischen Bahnhof Trudering und Bahnhof Daglfing - eingleisiger Neubau der Truderinger Kurve zwischen Trudering und Riem. Behandlungsvorschlag b) - c): Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. d) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Handwerkskammer für München und Oberbayern (gemeinsame Stellungnahme vom 07.04.2011): Insgesamt wird begrüßt, dass das Truderinger Zentrum entwickelt und gestärkt werden soll, zumal dies auch die örtlichen Unternehmen befürworten. Die angedachte Verlagerung des reinen Durchgangsverkehrs wird als Voraussetzung für eine städtebauliche Aufwertung der Truderinger Straße gesehen. Kritisch wird allerdings die Ausweisung als Tempo-20-Zone erachtet. Es wird die Verdrängung gewünschter positiver Kundenverkehre befürchtet. Vorgeschlagen wird eine Kombination aus Tempo-30 und baulichen Maßnahmen. Zum Radverkehr wird ein örtliches Radverkehrskonzept angeregt. Ein radverkehrsgerechter Ausbau des Ortsteilzentrums alleine wird für nicht zielführend erachtet. Gefordert wird die Beibehaltung der derzeit vorhandenen Stellplatzzahl im öffentlichen Straßenraum. Die Schlussfolgerungen für den Bereich Handel werden mitgetragen. Eine Angebotsausweitung muss in enger Arrondierung des Gebietes erfolgen, keinesfalls in peripherer Randlage. Im Segment Bau- und Gartenmarkt wird kein weiterer Bedarf gesehen. Hingewiesen wird auf eine hohe Nachfrage von Handwerks- und anderen Kleingewerbebetrieben. Die Gefahr einer ruinösen Wettbewerbssituation im Bereich der Versorgung (Güter des täglichen Bedarfs) wird durch vorliegende positive Bauvoranfragen für Lebensmittelmärkte gesehen. Behandlungsvorschlag: Die Anregungen zur Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit werden aufgegriffen. Vorgeschlagen wird eine Verkehrsberuhigung im Sinne eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Vor dem Hintergrund der formulierten Ziele der Aufwertung der Truderinger Straße wird im weiteren Verfahren geprüft, welche Geschwindigkeit geeignet ist und rechtlich angeordnet werden kann. Die Anregung zu einem öffentlichen Radverkehrskonzept ist bereits unter Berücksichtigung des Fahrradabstellkonzepts und des Verkehrsentwicklungsplanes – Radverkehr (VEP-R) in das ISEK eingeflossen. Die Zuständigkeit für den öffentlichen Raum liegt beim Baureferat. Zu einem späteren Zeitpunkt wird über das geeignete Verfahren zur Findung eines gestalterischen Entwurfs der Truderinger Straße entschieden werden. Dabei werden Themen wie Sicherheit des Fahrradverkehrs und Parkierung mit berücksichtigt. Seite 10 von 33 Die Aussagen zur Einschätzung der Handelssituation werden zur Kenntnis genommen. Die positiv beschiedenen Bauvoranfragen im Bereich Bognerhofweg / Hafelhofweg gehen auf Planungsrecht zurück, das bereits vor Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vorhanden war. e) Kreisjugendring München-Stadt (Stellungnahme vom 01.04.2011): Bei der Freiflächenplanung sollen die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Behandlungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im ISEK wurden ergänzend zu den schon bestehenden Freiflächennutzungen für Kinder und Jugendliche Bereiche bzw. Freiflächenpotenziale definiert, die für die Bedürfnisse der Jugendlichen ausgebaut werden sollen. f) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Stellungnahme vom 14.03.2011): Das Amt übermittelt eine Auflistung der im Gebiet befindlichen Bau- und Bodendenkmäler, bittet um Kartierung im ISEK und weist auf die Genehmigungspflicht von Bauvorhaben und Grabungen hin. Mit Mail vom 05.04.2011 wird ein Textvorschlag für Auflagen bzw. für Nebenbestimmungen bei Erlaubnissen von Grabungen im Bereich von Bodendenkmälern ergänzt. Behandlungsvorschlag: Die im Untersuchungsumgriff liegenden Baudenkmäler wurden im ISEK nachrichtlich übernommen und sind im Plan und Text aufgeführt. Eine Darstellung der Bodendenkmäler erscheint auf dieser Maßstabsebene nicht erforderlich. Sofern betroffen, wird im weiteren Bauvollzug das Thema der Bauund Bodendenkmäler berücksichtigt und mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege rechtzeitig abgestimmt. 3. Beteiligung des Bezirksausschusses In der Sitzung des Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am 17.02.2011 wurde das ISEK durch das Planungsteam vorgestellt und erläutert. In der Sitzung am 17.03.2011 hat der Bezirksausschuss die in der Anlage 5 beigefügte Stellungnahme, einschließlich des Ergänzungsantrages der CSU, einstimmig beschlossen. Durch das ISEK sieht sich der Bezirksausschuss in seinen 20-jährigen Bemühungen, das Zentrum von Trudering hinsichtlich Attraktivität, Identität und Verkehrssicherheit zu erhöhen, bestätigt. Vom Münchner Stadtrat wird daher gefordert, dass die Ziele und Handlungsempfehlung des ISEK kraftvoll unterstützt werden, die Stadtverwaltung beauftragt wird, das ISEK umzusetzen und die erforderlichen Mittel bereit zu stellen (Anlage 5). Die Anmerkungen und die Priorisierung der Maßnahmen des Bezirksausschusses und die Stellungnahmen können wie folgt zusammengefasst werden: Seite 11 von 33 1.) Abgrenzung des förmlichen Sanierungsgebiets: Angeregt wird die Erweiterung des Sanierungsgebietes um das Grundstück Truderinger Straße 321 aufgrund der rückwärtig wertvollen Grünflächen, die als öffentliche Erholungsflächen nutzbar gemacht werden sollen. Außerdem wird wegen bestehender Planungsabsichten die Aufnahme des Grundstücks der derzeitigen Baumschule an der Wasserburger Landstraße/Truderinger Straße angeregt. Stellungnahme: Die Erweiterung des Sanierungsgebiets auf das Grundstück Truderinger Straße 321 wird aufgegriffen. Die bauliche Entwicklung der Baumschule an der Wasserburger Landstraße/ Truderinger Straße wird in einem anderen Verfahren (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2028) entsprechend den städtischen Zielsetzungen geregelt und steht nicht in Konkurrenz zu den im ISEK formulierten Zielen. In diesem Bereich wird daher keine Ausweitung des Sanierungsumgriffes vorgenommen. 2.) Stadtplanung: Durch das Geschäftsstraßenmanagement soll die Stärkung des Truderinger Zentrums bei sämtlichen Bauvorhaben, Umnutzungen und Bebauungsplänen als Zielstellung definiert werden. Wettbewerbe für den öffentlichen Straßenraum Truderinger Straße und die gewerblichen Flächen beiderseits des Bognerhofweges werden unterstützt. Stellungnahme: Die Anregung zur Zieldefinition „Stärkung des Truderinger Zentrums“ bei sämtlichen Bauvorhaben, Umnutzungen und Bebauungsplänen wird aufgegriffen. Beratend ist sowohl das Geschäftsstraßenmanagement, die Treuhänderin wie auch im Zuge der Bauberatung das Referat für Stadtplanung und Bauordnung tätig. Zur Sicherung dieses wesentlichen Planungsziels soll unter anderem auch die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 Abs.1 BauGB zur Anwendung kommen. Der Vorschlag eines Wettbewerbs für die Truderinger Straße wird aufgegriffen. Die Zuständigkeit für den öffentlichen Raum liegt beim Baureferat. Zu einem späteren Zeitpunkt wird über das geeignete Verfahren zur Findung eines gestalterischen Entwurfs der Truderinger Straße entschieden werden. Die Anregung eines Wettbewerbs für die gewerblichen Flächen beiderseits des Bognerhofwegs wird ebenfalls aufgegriffen. Die Flächen befinden sich im Privateigentum. Von einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern wird die Umstrukturierung dieser Flächen angestrebt. Vor diesem Hintergrund werden derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Feinuntersuchung die Entwicklungsmöglichkeiten dieses Bereichs geprüft. In Abstimmung mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern soll eine geeignete städtebauliche Struktur als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 913 gefunden werden. Ob im weiteren Verfahren Spielräume für einen Wettbewerb vorhanden sind, ist noch zu prüfen. 3.) Ökonomie: Die im ISEK aufgezeigten Probleme und Potenziale sowie die formulierten Ziele und genannten Maßnahmen werden unterstützt. Die Notwendigkeit Seite 12 von 33 für eine effiziente und professionelle Steuerung durch ein Geschäftsstraßenmanagement wird gesehen. Stellungnahme: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. 4.) Öffentlicher Raum: In der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Grünstrukturen, Vernetzung und Durchlässigkeit wird eine hohe Priorität gesehen. Diese soll konsequent umgesetzt werden. Die Wanderbaumallee wird begrüßt. Stellungnahme: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Die Wanderbaumallee wurde von Mai bis Anfang Juni 2011 in der Truderinger Straße durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich dadurch über das Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und die Vorschläge zur Aufwertung und Gestaltung der Truderinger Straße informieren. 5.) Verkehr: Die vorgeschlagenen weiträumigen verkehrslenkenden Maßnahmen und der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich werden als Grundlage für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Lärm und Abgasemissionen begrüßt. Auf Empfehlung der Gewerbetreibenden wird eine Harmonisierung der Höchstgeschwindigkeiten zugunsten einer Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Sanierungsumgriff angeregt. Um Auskunft zum aktuellen Planungsstand „Verkehrsumfahrung Kirchtrudering“ wird gebeten. Stellungnahme: Die Anregungen zur Harmonisierung der Höchstgeschwindigkeit werden aufgegriffen. Vorgeschlagen wird eine Verkehrsberuhigung im Sinne eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Vor dem Hintergrund des formulierten Ziels der Aufwertung der Truderinger Straße wird im weiteren Verfahren geprüft, welche Geschwindigkeit geeignet ist. Im Abschnitt zwischen Bajuwarenstraße und Bahnhof soll Tempo 50 belassen werden. Dieser Straßenabschnitt dient zur Erschließung des Bahnhofs und leitet zudem die von Westen her kommenden noch verbleibenden Durchgangsverkehre auf die Wasserburger Landstraße. Dem Ziel einer funktionalen und insbesondere gestalterischen Harmonisierung der Bereiche Bahnhof und Zentrum Trudering steht dies nicht entgegen. Zum Planungsstand „Verkehrsumfahrung Kirchtrudering“ wurde mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am 02.05.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 06382) informiert. Ergänzend beschlossene Stellungnahme der CSU Fraktion des Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem (Anlage 5): Bei der Umgestaltung der Truderinger Straße soll darauf geachtet werden, dass ein ruhiger Verkehrsfluss möglich bleibt, auch bei der Gestaltung der Bushaltestellen. Es wird angeregt, Beispiele von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen gemeinsam mit Planern und Bezirksausschuss aufzusuchen und zu besprechen. Seite 13 von 33 Stellungnahme: Die Anregungen zur Umgestaltung der Truderinger Straße werden aufgegriffen. Die Zuständigkeit für den öffentlichen Raum liegt beim Baureferat. Zu einem späteren Zeitpunkt wird über das geeignete Verfahren zur Findung eines gestalterischen Entwurfs der Truderinger Straße entschieden werden. Dabei werden Themen wie Verkehrsfluss und Bushaltestellen mit berücksichtigt. Der Vorschlag einer gemeinsamen Fachexkursion wurde aufgegriffen. Die Exkursion fand am 22.07.2011 statt. Auf der öffentlichen Veranstaltung am 27.07.2011 im Kulturzentrum Trudering wurde über die Exkursion berichtet. Ergänzend hat sich der Bezirksausschuss in der Sitzung am 14.04.2011 mit der Präsentation der MGS „Truderinger Straße 288 (ehemaliges Truderinger Rathaus), Bajuwarenstraße 136 und 138 (ehemalige Polizeidienststelle), Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Nutzungsoptionen“ befasst. Mit Schreiben vom 15.04.2011 (ebenfalls Anlage 5) werden eine Reihe wirtschaftlicher oder soziokultureller Nutzungen vorgeschlagen. Zudem sollen Raumbedarfe aus der Standortuntersuchung bzw. dem ISEK berücksichtigt werden, die nicht auf privaten Flächen befriedigt werden können. Stellungnahme: Die Vorschläge möglicher Nutzungen werden zur Kenntnis genommen. Die MGS ist als Sanierungsträgerin mit der Entwicklung dieses Schlüsselprojekts beauftragt. Es soll eine städtebauliche Strukturuntersuchung beauftragt werden, die sowohl die städtebaulichen Möglichkeiten aufzeigt als auch Nutzungsoptionen prüft. Die Nutzungen sind in enger Abstimmung mit den Bedarfslagen und den Finanzierungsmöglichkeiten bei den städtischen Referaten zu entwickeln, da es gilt, eine insgesamt wirtschaftlich tragfähige Lösung zu entwickeln. Der Bezirksausschuss ergänzt mit Schreiben vom 26.04.2011, dass Zwischennutzungen nur durch die Landeshauptstadt München, den Stadtteilladen oder die MGS erfolgen sollen und fordert, dass der Realisierungswettbewerb zügig eingeleitet und ein Workshop zur Bürgerbeteiligung vorgeschaltet wird. Stellungnahme: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Ein konkurrierendes Verfahren zur Findung des städtebaulichen/ hochbaulichen Entwurfs ist geplant. Für einen vorgeschalteten Beteiligungsworkshop zur Nutzungsfindung wird aus heutiger Sicht jedoch kein Handlungsspielraum gesehen, da wie oben dargestellt, die Entwicklung eines umsetzbaren Projektes entsprechend der Bedarfslagen und Finanzierungsmöglichkeit der städtischen Referaten erfolgen muss. Eine ausführliche Stellungnahme mit der Darstellung, wie die einzelnen Punkte in die Überarbeitung des ISEKs eingeflossen sind, hat der Bezirksausschuss mit Schreiben vom 23.09.2011 erhalten. Seite 14 von 33 4. Bewertung der Erforderlichkeit der Sanierung und der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger hat den Handlungsbedarf im Untersuchungsgebiet bestätigt und weiter konkretisiert und die Erforderlichkeit der Sanierung im Bereich des vorgeschlagenen möglichen Sanierungsgebietes nachgewiesen. Die erfolgte Beteiligung der Betroffenen zeigt, dass die grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen gegeben ist. Dies bestätigt auch die Mitarbeit in der Projektgruppe und die finanzielle Beteiligung Privater am Projektfonds. Auch die seitens der MGS geführten Einzelgespräche mit Eigentümerinnen und Eigentümern zentraler Grundstücke belegen dies. Im Zusammenhang mit der Anwendung des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, der Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs sowie der finanziellen Beteiligung der Anlieger am Umbau der Truderinger Straße wurde die Mitwirkungsbereitschaft an der Sanierung jedoch in Frage gestellt. Zur abschließenden Beurteilung fand daher am 27.02.2012 im Referat für Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung III eine Besprechung mit der Projektgruppe Trudering - Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksausschusses, einzelnen Grundeigentümerinnen und -eigentümern und Gewerbetreibenden statt. Das Ergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden: Zur Anwendung des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird ausgeführt, dass die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB festgelegt, die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB hingegen ausgeschlossen werden soll. So können Genehmigungen versagt werden, wenn Bauvorhaben, Nutzungsänderungen oder befristete Miet-/ Pachtverträge die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würden. Diese sind insbesondere die Stärkung des Einzelhandels und die Verhinderung eines weiter fortschreitenden Trading-DownEffekts. Hierfür ist die Kontrolle der Ansiedlung von Nutzungen, die diesen Effekt hervorrufen bzw. verstärken können notwendig, jedoch nicht eine Überprüfung aller Grundstücksverfügungen (Veräußerungen, Belastungen etc.) gemäß § 144 Abs. 2 BauGB, da die städtebaulich nachteiligen Entwicklungen bei gewerblichen Flächen durch konkrete Nutzungen und Bauvorhaben ausgelöst werden und nicht bereits durch Grundstücksverfügungen. In der Evaluation nach drei Jahren Programmlaufzeit wird auch die Fortführung des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens betrachtet. Des Weiteren besteht grundsätzlich die Möglichkeit, im Sinne einer Allgemeinverfügung eine allgemeine Vorweggenehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB für bestimmte Fälle zu prüfen. Da eine Schlechterstellung gegenüber der Lage außerhalb des Sanierungsgebiets aufgrund des zusätzlichen Genehmigungserfordernisses befürchtet wird, lehnen die anwesenden Grundeigentümerinnen und -eigentümer von Gewerbeimmobilien das sanierungsrechtliche Genehmigungsverfahren ab. Die anwesenden Vertrete- Seite 15 von 33 rinnen und Vertreter des Bezirksausschusses sehen die Befürchtungen teilweise als berechtigt an und bezweifeln den Nutzen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, die Mitwirkungsbereitschaft nicht von dieser Frage abhängig machen zu wollen. Im Zentrum der Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs beim möglichen Umbau der Truderinger Straße steht die Frage der festzusetzenden Höchstgeschwindigkeit. Die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs bedingt eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h (de facto Tempo-20-Zone). Bedenken wurden bereits in den Öffentlichkeitsveranstaltungen und in der Beteiligung zum Entwurf des ISEKs geäußert. Diese wurden durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung in der Form aufgegriffen, dass eine Festlegung auf Tempo 20 zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt und die geeignete verkehrsrechtliche Festsetzung (z.B. Tempo-30-Zone mit Umgestaltung im Sinne eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs) erst im weiteren Verfahren zu treffen ist. Die Mitwirkungsbereitschaft zu diesem Punkt wird signalisiert. Die finanzielle Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger am Umbau der Truderinger Straße nach den Bestimmungen der Straßenausbaubeitragssatzung der Landeshauptstadt München wird abgelehnt. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass mit dem jetzt zu treffenden Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets noch keine konkreten, die Beitragspflicht auslösenden Einzelmaßnahmen verbunden sind. Erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets können Einzelmaßnahmen geplant, kostenmäßig beziffert und sich etwaige hieraus ergebende Belastungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer ermittelt werden. Dies erfolgt mit einer gesonderten Beschlussvorlage des Baureferats entsprechend der Projektabwicklung nach den städtischen Projektierungsrichtlinien. In sanierungsfachlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die vorgeschlagene Durchführung eines vereinfachten Verfahrens die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen (§§ 152 ff BauGB) entbehrlich macht. Bei der Beschlussfassung über die Durchführung von Einzelmaßnahmen für den Umbau der Truderinger Straße werden die berechtigten Interessen der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer an der Vermeidung von hohen Beitragsbelastungen mit dem Interesse der Allgemeinheit wie auch der Eigentümerinnen und Eigentümer selbst am bestmöglichen Erreichen der Sanierungsziele auch im Bereich der Truderinger Straße sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. Am bestehenden Subsidiaritätsprinzip, wonach die Erhebung von Anliegerbeiträgen nach der Straßenausbaubeitragssatzung vorrangig vor dem Einsatz von Fördermitteln zu erfolgen hat, muss bereits aufgrund der Richtlinien des Freistaats Bayern zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen festgehalten werden. Aus Sicht der anwesenden Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksausschusses wird im Zusammenhang mit der jetzigen Beschlussvorlage des Referates für Stadtplanung und Bauordnung eine Grundsatzdiskussion um die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung als nicht zielführend gesehen. Er wurde jedoch ange- Seite 16 von 33 kündigt, dass das Thema mit der Konkretisierung der Maßnahme durch das Baureferat und den weiteren Beschlussvorlagen aufgegriffen wird und, dass als erster Schritt der Maßnahme auf die im ISEK benannten Kosten eine Vorabschätzung der Anliegerbeiträge bzw. ein Verteilungsschlüssel durch das Baureferat errechnet und mitgeteilt werden soll. Erst dann solle man in den Entwurf der Maßnahme und die Frage der Definition von Qualitäten einsteigen. Dieses Vorgehen wird von Seiten der anwesenden Eigentümerinnen und Eigentümern sehr begrüßt, begegnet den Vorbehalten und sichert die Mitwirkungsbereitschaft zum jetzigen Zeitpunkt. Die Rückmeldungen aus der Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen ergaben nach alledem keine sanierungsbeachtlichen Hemmnisse. C) Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ 1. Nachweis von Sanierungstatbeständen Bei der Beurteilung städtebaulicher Missstände gemäß § 136 Abs. 3 BauGB wurden insbesondere Substanz- und Funktionsschwächen in den folgenden Bereichen berücksichtigt: • die wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit des Gebiets unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion im Verflechtungsbereich, • die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen (Art, Maß und Zustand) • die Auswirkungen der vorhandenen Mischung von Wohn- und Arbeitsstätten • die Einwirkungen, die von Grundstücken, Betrieben, Einrichtungen oder Verkehrsanlagen ausgehen (Lärm, Verunreinigungen und Erschütterungen) • der fließende und ruhende Verkehr • die infrastrukturelle Ausstattung des Gebiets (Grünflächen, Spiel- und Sportplätze und Anlagen des Gemeinbedarfs) insbesondere unter Berücksichtigung der sozialen und kulturellen Aufgaben im Verflechtungsbereich. Es liegen insbesondere folgende städtebauliche Missstände vor, die den Einsatz des besonderen Städtebaurechtes nach §§ 136 ff BauGB erforderlich machen: Siedlungsstruktur und Gestalt, Grün- und Freiraum • mangelhaft ausgeprägtes Zentrum mit fehlender Aufenthaltsqualität und gestalterischen Mängeln im öffentlichen Raum • Gründefizite und hohe Versiegelung (Truderinger Straße, Lehrer-Götz-Weg) • funktionale und stadtstrukturelle Mängel in der Bausubstanz, Wohnumfeldqualität, Leerstände und Nutzungskonflikte, fehlende Raumkanten durch Baulücken • starke Überformung der dörflichen Strukturen sowie der ortsbildprägenden Gebäude, zum Teil defizitäre Fassadengestaltung, teilweise Gebäude in schlechtem baulichem Zustand Seite 17 von 33 Verkehr • hohe Verkehrsbelastungen mit hohem Anteil von ortsfremden Ost-West / WestOst gerichteten Durchgangsverkehr in der Truderinger Straße • teils stark belastete Knotenpunkte mit Rückstaueffekten • fehlende oder unattraktive und unsichere Fuß- und Radwegverbindungen, Querungen im zentralen Bereich • ungeordnete Stellplatzsituation und unzureichende Fahrradabstellplätze im zentralen Bereich Lokale Ökonomie • Mängel im Branchen- und Angebotsmix, teilweise Versorgungsdefizite insbesondere im mittelfristigen Bedarfsbereich • Fehl- oder Mindernutzung von Ladeneinheiten, Gebäuden oder Grundstücken, verfestigte Interimsnutzungen (Imbissstände) • problematisches Immobilienangebot für wirtschaftliche Nutzung aufgrund von Kleinteiligkeit, Zuschnitt, Zugänge und Fernwirkung • Defizite im Bereich Warenpräsentation, Nutzungslücke zwischen Truderinger Bahnhof und Truderinger Zentrum 2. Zügige Durchführbarkeit / Programmlaufzeit / Evaluation Mit dem vorliegenden ISEK ist eine zügige Umsetzung der Sanierungsziele gewährleistet. Das Programm „Aktive Zentren“ gibt eine vierjährige Programmlaufzeit vor, die nach erfolgreicher Evaluation um bis zu vier Jahre verlängert werden kann. Dieser enge vorgegebene zeitliche Rahmen macht eine zügige Umsetzung der Maßnahmen erforderlich. Die Ergebnisse der Evaluation werden dem Stadtrat in einer eigenen Beschlussvorlage vorgestellt. Für das Jahr 2011 wurde im Programm „Aktive Zentren“ für das Untersuchungsgebiet Trudering ein Förderrahmen von 350.000 € zugewiesen. Von Bund und Land wurde signalisiert, dass in den nächsten Jahren Fördermittel bereitgestellt werden können. Dies führt zur Annahme, dass die Sanierungsmaßnahmen innerhalb der vorgesehenen Projektlaufzeit durchgeführt werden können. 3. Gewährung und Einsatz von Städtebauförderungsmitteln Im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ können auf der Grundlage der Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR 2007) Fördermittel insbesondere für Investitionen zur Profilierung und Standortaufwertung, unter anderem für: • Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze) • Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung) • Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen Seite 18 von 33 einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung • Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften. Der Projektfonds, der sich zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung und zu 50 % von privater Seite finanziert, ist gemäß der Leitlinie öffentlich-privater Projektfonds der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern für investive Projekte, investitionsvorbereitende und -begleitende Projekte und für nicht investive Aktivitäten bestimmt. Die Projektgruppe hat hierzu Förderkriterien beschlossen, aufgrund derer eine nachvollziehbare Einschätzung hinsichtlich Ortsbezug, Wirkung und Nachhaltigkeit im Stadtteil sowie Finanzierung getroffen werden kann. 4. Abgrenzungsvorschlag für die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet Die vorbereitenden Untersuchungen definieren das Truderinger Zentrum entlang der Truderinger Straße, zwischen Bahnhof und Schmuckerweg als räumlichen Schwerpunkt mit Mängeln und Funktionsverlusten. Als wesentliche Mängel in diesem Bereich wurden insbesondere das städtebaulich unzureichend ausgeprägte Zentrum entlang der Truderinger Straße mit hoher Verkehrsbelastung, mit mangelnder Qualität des zentralen öffentlichen Raums als Begegnungs-, Einkaufs- und Erlebnisraum, die mangelnde Ausbildung von Raumkanten der Straßenräume beispielsweise durch Baulücken sowie die unzureichende städtebauliche „Verknüpfung“ zwischen Zentrumsbereich und Bahnhof ermittelt. Die in Teilen sanierungsbedürftigen, untergenutzten oder leerstehenden ortsbildprägenden Gebäude sowie die teilweise problematische Siedlungsstruktur insbesondere im Bereich zwischen Truderinger Straße und Bahnlinie stellen weitere wesentliche Mängel dar. Auch stellt die fehlende funktionale und gestalterische Anbindung des Bereiches Kulturzentrum an das Zentrum von Trudering einen wesentlichen Mangel dar. Übersichtsplan Untersuchungsgebiet Trudering Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ äußere Line innere Line Seite 19 von 33 Das Gebiet „Quartierszentrum Trudering“ im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem soll als Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegt werden. Auf Basis der ermittelten Handlungsbedarfe erfolgt ein Vorschlag zur Abgrenzung für ein zukünftiges Sanierungsgebiet (Anlage 6). 5. Sanierungsverfahren Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 -156a BauGB ausgeschlossen (vereinfachtes Verfahren), da davon auszugehen ist, dass diese für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind und die Sanierung durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht erschwert wird. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfolgt in Trudering vor dem Hintergrund, dass • die Sanierung vor allem im bebauten Bereich stattfinden wird und eine flächenhafte Gebäudesubstanzverbesserung nicht im Vordergrund steht, • neben vereinzelt im Rahmen von Nachverdichtungen zu errichtenden Gebäuden und der Modernisierung des Gebäudebestandes im jeweiligen zentralen Geschäftsbereich, eine Verbesserung des Umfeldes der lokalen Ökonomie im privaten und öffentlichen Raum im Vordergrund stehen, • i.d.R. kein Bebauungsplanverfahren erforderlich sein wird, • eine Bodenordnung voraussichtlich nicht erforderlich sein wird, keine besonderen bodenrechtlichen Probleme und keine nennenswerten sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind. Falls während der Durchführung der Sanierung Anzeichen für die Erforderlichkeit des umfassenden Sanierungsverfahrens signifikant werden, hat ein Wechsel der Verfahrensart nach entsprechender Beschlussfassung zu erfolgen. 6. Genehmigungspflicht Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB soll die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB beschlossen, die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB hingegen ausgeschlossen werden. Die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB stellt sicher, dass sämtliche Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, befristete Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr einer wirksamen vorherigen Kontrolle der Verwaltung unterliegen. Somit können Genehmigungen versagt werden, wenn Vorhaben oder Miet-/ Pachtverträge die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würden (§ 145 Abs. 2 BauGB). Die den Grundstücksverkehr betreffende Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB ist für die Durchführung der Sanierung hingegen nicht erforderlich. Wesentliches Ziel der Sanierung ist die Stärkung des Einzelhandels und die Verhinderung eines in Teilbereichen weiter fortschreitenden bzw. einsetzenden Seite 20 von 33 Trading-Down-Effekts. Dazu ist eine Beseitigung festgestellter Mängel im Branchen- und Angebotsmix und eine städtebaulich verträgliche Schließung von Nutzungslücken durch die Ausweitung des Branchenmixes mit qualitativen Angebotsergänzungen notwendig. Potenziale im Hinblick auf Identität, Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit stellen die vorhandenen Dorfstrukturen dar. Die bauliche Entwicklung, Sanierung oder Umstrukturierung zahlreicher Gebäude und Grundstücke, könnte sich positiv auf ihre Umgebung und auf das Zentrum von Trudering auswirken. Jedoch sind die bestehenden Gewerbeimmobilien in Teilen problematisch, beispielsweise hinsichtlich Flächengröße, Sichtlage, barrierefreier Zugänglichkeit und Außengestaltung für eine wirtschaftlich hochwertige Nutzung. Daher finden in Teilen Unter- oder Fehlnutzungen statt oder Einheiten stehen leer. Neben der Unterstützung und Beratung durch das vorgeschlagene Flächen- und Leerstandsmanagement, ist hier auch die Steuerung der Nutzungen im Rahmen der Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB notwendig. Eine große Bedeutung kommt auch der schwächer frequentierten Nebenlage zwischen Lehrer-Götz-Weg und Friesenstraße zu und der Ausbildung eines „Trittsteins“ auf Höhe des ehemaligen Truderinger Rathauses, der die beiden Hauptlagen räumlich-funktional verbindet. Im Besonderen ist auch in diesem Bereich die Steigerung der Attraktivität durch die Ansiedlung verträglicher hochwertiger Nutzungen und die Verhinderung eines weiter fortschreitenden Trading-Down-Effekts wesentliches Sanierungsziel. Durch die angrenzenden (gewerblichen) Nutzungen wird maßgeblich die Attraktivität des öffentlichen Raumes bestimmt. Daher sind die dargestellten Sanierungsziele hinsichtlich Einzelhandel und Verhinderung von Trading-Down-Effekten nicht isoliert zu betrachten. Diese stehen im engen Zusammenhang mit der Aufwertung des Zentrums insgesamt, insbesondere mit dem Umbau des öffentlichen Raumes entlang der Truderinger Straße zu einem attraktiven Geschäftsbereich mit verbesserter Aufenthaltsqualität. Die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB eröffnet die Möglichkeit die Ansiedlung von Nutzungen, entsprechend der oben genannten Sanierungsziele, zu steuern. Die Versagung von Genehmigungen ist zu prüfende Handlungsoption, wenn Bauvorhaben, Nutzungsänderungen oder befristete Miet-/ Pachtverträge, beispielsweise durch Fehlnutzungen einen Trading-Down-Effekt hervorrufen bzw. verstärken können. Eine Überprüfung aller Grundstücksverfügungen in Form von Veräußerungen, Belastungen etc. gemäß § 144 Abs. 2 BauGB ist jedoch nicht notwendig, da die städtebaulich nachteiligen Entwicklungen bei gewerblichen Flächen durch konkrete Nutzungen und Bauvorhaben ausgelöst werden und nicht bereits durch Grundstücksverfügungen. Auch hinsichtlich der weiteren Sanierungsziele ist eine Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB entbehrlich. Gemäß § 143 Abs. 2 BauGB erfolgt kein Eintrag eines Sanierungsvermerks ins Grundbuch. Seite 21 von 33 7. Untersuchungsumgriff als Programmgebiet Das Untersuchungsgebiet Trudering, für das mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.07.2009 der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB beschlossen worden ist, soll als Programmgebiet „Aktive Zentren“ beibehalten werden. Im Bereich außerhalb des vorgeschlagenen Sanierungsgebietes wurden nur vereinzelt städtebauliche Mängel mit eingeschränkter Bedeutung für das Programm „Aktive Zentren“ identifiziert. Daher ist eine Einbeziehung dieser Flächen in den Umgriff des vorgeschlagenen Sanierungsgebietes aus heutiger Sicht entbehrlich. Allerdings sollte in der weiteren Programmumsetzung bei Bedarf die Möglichkeit bestehen, auch hier Maßnahmen, die in direkter Verknüpfung mit dem Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ stehen, umzusetzen. D) Sanierungsziele und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet 1. Integrierte Sanierungsziele „Quartierszentrum Trudering“ • Erhalt und Ausbau eines Zentrums unter Berücksichtigung vorhandener räumlicher und struktureller Qualitäten zur Schaffung von Aufenthaltsqualität und Förderung von Identität • Stärkung des Standorts aus städtebaulicher und wirtschaftlicher Sicht, Verbesserung der Bedingungen für innerörtliche Handels- und Dienstleistungsbetriebe durch Modernisierung des Immobilienbestandes zur besseren Nutzbarkeit für die zentrumsstärkenden Funktionen unter Berücksichtigung der vorhandenen ortstypischen Qualitäten • Verbesserung der funktionalen Verknüpfung des Bereichs am Bahnhof mit dem Bereich Truderinger Zentrum, Aufwertung/ Attraktivierung des Zwischenbereichs durch Nutzbarmachung ortsbildprägender Gebäude. • Verknüpfung des Bereichs an der Truderinger Straße mit dem südlich der Wasserburger Landstraße befindlichen Kulturzentrum Trudering • Stärkung der Verknüpfung Straßtrudering - Kirchtrudering • Konzentration der vorhandenen Entwicklungspotenziale im Einzelhandel auf einen eng begrenzten Versorgungsbereich im Truderinger Zentrum mit Sicherung und Ausbau der Handels- und Gewerbestrukturen bei gleichzeitiger städtebaulicher Aufwertung unter Berücksichtigung der ortstypischen Qualitäten • Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Truderinger Zentrum • Erhöhung der Verkehrssicherheit, Steigerung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum und Ausbau der Barrierefreiheit, Verbesserung der fußläufigen und der Erreichbarkeit mit dem Fahrrad, Förderung der Nahmobilität • Stärkung des Wohnstandortes durch u.a. generationengerechte Entwicklung zentral gelegener ungenutzter oder untergenutzter Flächenpotenziale • Erhöhung des Grünanteils im öffentlichen Raum, Verbesserung der Erreichbarkeit, Ausbau der Freiraumverknüpfungen Seite 22 von 33 • Schaffung öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Freiräume 2. Maßnahmen für das Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ • Umsetzung der Marketingstrategie Positionierung Truderings durch Herausarbeiten eines Standortprofils, Logoentwicklung, Erstellung von Stadtteil-/ Einkaufsführer und Werbekonzept, Initiierung eines Gewerbestammtischs. • Potenzial und Brachflächenentwicklung im Einzelhandel Einrichtung / Fortführung des Geschäftsstraßenmanagements, Leerstand- und Flächenmanagement der MGS. • Quartiersbezogenes Mobilitätsmanagement Direkt- und Dialogmarketing / Mobilitätsberatung für Privathaushalte im Einzugsgebiet des Truderinger Ortskerns (max. 5km-Radius), Mobilitätsberatung für die Unternehmen im Truderinger Ortskern, Mobilitätsmanagement an Kindergärten und Schulen. • Truderinger Straße (Teilbereich A) Klärung und Darstellung der räumlichen Handlungsspielräume (umverteilte Flächen Fahrbahn – Gehbahn) und Möglichkeiten der Einbeziehung von privaten Vorflächen im Bereich der Truderinger Straße einschließlich des Knotenpunktes Truderinger Straße / Schmuckerweg durch das Referat für Stadtplanung und Bauordnung. Davon abhängig wird das Baureferat ein geeignetes Verfahren zur Findung eines gestalterischen Entwurfes im Stadtrat im Rahmen der Beauftragung zur Objektplanung zur Entscheidung vorschlagen. Erstellung und gegebenenfalls Weiterentwicklung eines Leitfadens mit Gestaltungsempfehlungen zur Sanierung von Gebäuden, Vorgärten und Freiflächen. Anpassung Knotenpunkt Bajuwaren- / Kreiller- / Wasserburger Landstraße. • Bahnunterführung / Lehrer-Götz-Weg / Rothuberweg (Teilbereich B) Funktionale und gestalterische Verbesserung in Verbindung mit Teilbereich A, Schaffung einer Querungsmöglichkeit über die Wasserburger Landstraße. • Quartierszentrum – Schmuckerweg / Truderinger Straße / Bognerhofweg (Teilbereich C) Nur über eine Gesamtbetrachtung aller Grundstücke im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 913 kann eine nachhaltige Entwicklung konzipiert werden. Erarbeitung einer städtebaulichen Feinuntersuchung, die alle Grundstücke im Umgriff des Bebauungsplanes und die angrenzenden Flurstücke berücksichtigt. Voraussetzung für ein kooperatives Verfahren ist die Mitwirkungsbereitschaft aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Umgriff. • Westlich und östlich Lehrer-Götz-Weg, südlich der Bahnlinie (Teilbereich D) Sicherung / Ergänzung der Wegeführung des Blanckertzweg zwischen Bajuwarenstraße und Bognerhofweg. Mittel- bis langfristig wird die städtebauliche Neuordnung im Sinne einer nach- Seite 23 von 33 • • • • • haltigen Entwicklung der Flächen angestrebt. Voraussetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft aller Eigentümerinnen und Eigentümer. Unter Umständen könnte ein Grunderwerb (Treuhänderin) in Betracht kommen. Bahnhof Trudering, Bereich „Alte Weinkelterei“ (Teilbereich E) Sicherung / Ergänzung des Blanckertzweg bis zum Bahnhof. Instandsetzung und Modernisierung des ortsbildprägenden Gebäudes „Alte Weinkelterei“ und Zuführung einer adäquaten Nutzung. Es wird die städtebauliche Neuordnung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Flächen angestrebt. Voraussetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft aller Eigentümerinnen und Eigentümer. Unter Umständen könnte ein Grunderwerb (Treuhänderin) notwendig werden. Bereich „Altes Truderinger Rathaus“ (Teilbereich F) Entwicklung des Standortes als funktionaler Trittstein der Verknüpfung zwischen Bahnhof und Zentrum am Schmuckerweg. Instandsetzung und Modernisierung bzw. Neubau des ortsbildprägenden Gebäudes „Altes Truderinger Rathaus“ und Zuführung einer adäquaten Nutzung. Einbeziehung der privaten Grundstücke nördlich der Truderinger Straße. Erstellung einer Strukturuntersuchung unter Berücksichtigung der vorhandenen Grünpotenziale, darauf aufbauend Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens zur Findung einer städtebaulichen und baulichen Lösung. Nördlich Wasserburger Land-, westlich Feldbergstraße (Teilbereich G) Entwicklung der Brachfläche zur Stärkung des Truderinger Zentrums Ausbildung einer Fuss- und Radwegeverbindung sowie eines räumlichen Gegenübers zum Truderinger Kulturhaus. Der Teilbereich G wird als Maßnahme der HA II Stadtplanung weiterentwickelt. Truderinger Straße 321 (Teilbereich H) Umsetzung einer Wohnbebauung im vorderen Grundstücksbereich entlang der Straße im kommunalen Wohnbauprogramm. (Baugenehmigung liegt vor). Entwicklung der Freifläche im rückwärtigen Grundstücksbereich zu einer öffentlichen Grünanlage (Pocket-Park). Zwischen Bahnlinie und Bürgermeister-Keller-Straße (Teilbereich I) Erhalt und Aufwertung der vorhandenen Spielanlagen nach Beendigung der temporären Nutzung als Pausenhof der Grundschule am Lehrer-Götz-Weg. Gesamtgestaltung des städtischen Grundstücks als öffentliche Grünfläche. Seite 24 von 33 3. Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB Kosten- und Finanzierungsübersicht Trudering (in €) Gesamtkosten 2012-2015 Städtebauförderungsmittel 1. Vorbereitungen 1.1 Öffentlichkeitsarbeit 2012: 50.000 110.000 / 190.000* ab 2013: 20.000 p.a. 1.2 Sonstige Planungen ca. 770.000 570.000 Sonstige Mittel Zeitlicher Rahmen Laufzeit Sanierung 200.000 ab 2012 z.B. vertiefende Untersuchungen, verkehrliche Untersuchungen, Wettbewerbe 2. Grunderwerb, Sicherung, Grundstücksverkehr 2.1 Sicherung von Schlüsselgrundstücken 3. Ordnungsmaßnahmen - Aufwertung des öffentlichen Raums, Verbesserung von Fuß- und Radwegenetz, Grünflächenentwicklung 3.1 Aufwertung öffentlicher Raum - ca. 4.700.000 2.900.000 Treuhandmittel der ab 2012 MGS 1.800.000 ab 2012 z.B. Truderinger Straße*2, Lehrer-Götz-Weg*2, Rothuberweg*2, Blanckertzweg*2 3.2 Umstrukturierung/ Flächenentwicklung Aufwertung privater Freiflächen ca. 240.000 180.000 60.000 ab 2012 z.B. Umstrukturierung der Grundstücke am Schmucker Weg, an der Truderinger Straße, am Bahnhof / Alte Weinkelterei 3.3 Grünflächenentwicklung ca. 250.000 250.000 ab 2012 z.B. Pocketpark Truderinger Str. 321, Flächen nördlich der Bahn 3.5 Sonstige Ordnungsmaß- ca. 300.000 nahmen 4. Baumaßnahmen 4.1 städtebaulich bedingter Mehraufwand ca. 1.500.000*1 300.000 1.500.000*1 ab 2013 Co-Finanzierung*1 ab 2013 z.B. Umnutzung ehemaliges Truderinger Rathaus, Sanierung stadtbildprägender Gebäude 5. Steuerung und Betreuung, sonstige Projekte 5.1 Geschäftsstraßenmanagement 80.000 p.a. 320.000 / 640.000* 5.2 Quartiersfonds 40.000 p.a. 80.000 / 160.000* 5.3 Stadtteilladen 32.500 p.a. 130.000/ 260.000* s.o. 5.4 Sonstige Projekte ca. 600.000 600.000 s.o. Laufzeit Sanierung 80.000/ 160.000*³ s.o. z.B. Umsetzung der Marketingstrategie, Umsetzung Mobilitätsmanagements * Gesamtkosten bei 4 bzw. (nach Verlängerung) 8 jähriger Programmlaufzeit *1 Geschätzter Mitteleinsatz für städtebaulich bedingten Mehraufwand, Gesamtkosten der Projekte sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen *2 Zu gegebener Zeit ist die Erhebung von Beträgen nach Straßenausbaubeitragssatzung zu prüfen *³ 50% Beteiligung Privater Seite 25 von 33 4. Finanzierung, Mittelbereitstellung Eine Förderung mit Städtebauförderungsmitteln setzt voraus, dass die Kosten nicht anderweitig, insbesondere durch Finanzhilfen anderer öffentlicher Haushalte, gedeckt werden (Subsidiaritätsprinzip). Alle Mittel sind daher ressortübergreifend zu koordinieren und in ihrem Einsatz abzustimmen. Geltende Zuständigkeiten bleiben dabei unberührt. Die förderfähigen Kosten der Kosten- und Finanzierungsübersicht incl. Projektfonds, Geschäftsstraßenmanagement und Stadtteilladen sollen aus dem BundLänder-Städtebauförderungsprogramm Teil IV – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren finanziert werden. Die Regierung von Oberbayern hat für die Jahre 2009, 2010 und 2011 bislang einen Förderrahmen in Höhe von 785.000 € zugewiesen. Hiervon werden derzeit Maßnahmen wie die vorbereitenden Untersuchungen, die verkehrliche Machbarkeitsstudie, die städtebauliche Strukturuntersuchung im Truderinger Zentrum, Öffentlichkeitsarbeit, Einrichtung und Unterhalt Stadtteilladen sowie Quartiersfonds finanziert. Projekte wie die Einrichtung und Aufwertung des Pocketparks hinter dem geplanten KomProB-Vorhaben in der Truderinger Straße, die Entwicklung einer eigenen Marke bzw. Profils sowie eines Stadtteilführers für den Truderinger Ortskern sind im Rahmen der zugewiesenen, noch vorhandenen Fördermittel vorgesehen. Die erforderlichen städtischen Mittel für die Komplementärfinanzierung (Vorfinanzierung zu 100 %, Rückfluss staatlicher Fördermittel in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten) sind bereits im Haushalt veranschlagt. Die Finanzierung ist also sichergestellt. Nicht förderfähige Kosten müssen von den jeweiligen Fachreferaten bzw. der MGS (Treuhandvermögen) in eigener Zuständigkeit bereitgestellt werden. Der Mittelbedarf für die Folgejahre wird im Rahmen der Bedarfsmitteilung zum 01.12. des dem Programmjahr vorangehenden Jahres angemeldet sowie im städtischen Haushalt bzw. MIP veranschlagt. Entsprechend der Kosten- und Finanzierungsübersicht ergibt sich folgender Gesamtkostenrahmen: Sanierungsgebiet „Zentraler Geschäftsbereich Trudering“ (in €) Geplante Städtebaufördermittel insgesamt 2012 – 2019* ca. 7.550.000 Bund-Länderanteil Städtebaufördermittel (60%) ca. 4.530.000 Kommunaler Eigenanteil der LHM (40%) ca. 3.020.000 Geplanter Fördermitteleinsatz pro Jahr (auf 8 Jahre) gerundet 950.000 Geplanter kommunaler Eigenanteil pro Jahr gerundet 380.000 * Programmlaufzeit von 4 + 4 Jahre (Evaluation, erneute Stadtratsbefassung) Eine Finanzierung für einzelne Maßnahmen kann daraus noch nicht abgeleitet werden. Diese erfolgt vielmehr über eigene Vorlagen für die betreffenden Fachausschüsse unter Federführung der fachlich zuständigen Referate. Seite 26 von 33 E) Organisatorische Erfordernisse zur Programmumsetzung 1. Aktive Zentren Begleitgremium (AZB) Gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.07.2009 wurde zur Steuerung der „Aktiven Zentren“ auf Verwaltungsebene das „Aktive Zentren Begleitgremium“ (AZB) eingeführt. Dieses Gremium wurde in die Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen, die Konzeption der verschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung gemäß § 139 BauGB eingebunden. Die referatsübergreifende Zusammenarbeit ist notwendig und hat sich bewährt. Das AZB soll daher auch während der Laufzeit der Sanierung beibehalten werden. 2. Geschäftsstraßenmanagement und Projektgruppe Das Geschäftsstraßenmanagement Trudering wurde gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.07.2009 durch die MGS eingerichtet. Die vom Geschäftsstraßenmanagement geleitete Projektgruppe, vor förmlicher Festlegung „Projektgruppe in Gründung“, hat sich mit der Sitzung vom 14.04.2010 konstituiert. Neben der Begleitung und Entwicklung von Maßnahmen des Projektfonds wurde die „Projektgruppe in Gründung“ insbesondere in die jeweiligen Zwischenstände der vorbereitenden Untersuchungen eingebunden. Neben der Informations- und Austauschplattform ist zukünftig weiterhin der Projektfonds sowie die Unterstützung bei der Umsetzung der Maßnahmen Funktion der Projektgruppe. Tagungsturnus und Zusammensetzung der Projektgruppe sind durch das federführende Referat für Stadtplanung und Bauordnung, in Abstimmung mit der Sanierungsträgerin MGS und dem Geschäftsstraßenmanagement auf eine effiziente Zusammenarbeit hin zu optimieren. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Besetzung der Projektgruppe durch weitere private Akteure und eine stärkere Ausrichtung vor Ort erforderlich. 3. Zuständigkeiten der städtischen Referate gemäß Aufgabengliederungsplan Alle Maßnahmen werden gemäß Aufgabengliederungsplan von den jeweiligen Fachreferaten durchgeführt. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Fachreferate bleiben gewahrt. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen des Referates für Stadtplanung und Bauordnung sind ggf. Grundlage zur Bedarfsableitung durch das Baureferat für den jeweiligen Planungsauftrag. Die Beauftragung und Durchführung von Wettbewerben und Plangutachten für öffentliche Verkehrs- und Grünflächen sowie die Objektplanung und Realisierung obliegen dem Baureferat und werden nach den städtischen Projektierungsrichtlinien abgewickelt. 4. Sanierungsträgerin und Treuhänderin MGS Gemäß Treuhändervertrag über die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in den Stadtteilen Pasing und Trudering vom 01.10.2009 wurde die MGS zunächst für die Dauer von fünf Jahren in zwei Stufen beauftragt. Stufe1 Seite 27 von 33 umfasst den Zeitraum der vorbereitenden Untersuchungen und Stufe 2 den Zeitraum der Durchführung der Sanierung nach erfolgter Festlegung eines Sanierungsgebiets durch den Stadtrat. Soweit die Stadt Maßnahmen nicht selbst durchführt, wird die MGS mit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Behebung städtebaulicher Mängel und funktionaler Defizite beauftragt. Bei den folgenden prioritären Maßnahmen soll die MGS zur Umsetzung der Ziele der Sanierung u.a. die aufgeführten Schritte durchführen: Umsetzung der Marketingstrategie Durchführung des Geschäftsstraßenmanagements Leerstands- und Flächenmanagement Truderinger Straße (Teilbereich A) Klärung der Mitwirkungsbereitschaft sowie der räumlichen Handlungsspielräume für eine Umgestaltung, Erstellung des Leitfadens mit Gestaltungsempfehlungen zur Sanierung von Gebäuden, Vorgärten und Freiflächen. • Bahnunterführung, Lehrer-Götz-Weg, Rothuberweg (Teilbereich B) Klärung der Mitwirkungsbereitschaft sowie der räumlichen Handlungsspielräume für eine Umgestaltung. • Blanckertzweg (Teilbereiche D, E) Klärung der Mitwirkungsbereitschaft und der räumlichen Handlungsspielräume für eine Sicherung / Ergänzung des Blanckertzwegs vom Bahnhof bis Bognerhofweg sowie der städtebaulichen Neuordnung in diesem Bereich insgesamt. • Bereich „Altes Truderinger Rathaus“ (Teilbereich F) Entwicklung eines Nutzungskonzeptes in einer städtebaulichen Strukturuntersuchung unter Berücksichtigung des ortsbildprägenden Bestands sowie der Nutzungsvorschläge des Bezirksausschusses, Durchführung eines konkurrierendes Planungsverfahrens, Erstellung eines Konzeptes für die Verlagerung der vorhandenen Wohnungen, Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der privaten Grundeigentümerinnen und -eigentümer. • • • • 5. Personalbedarf Referat für Stadtplanung und Bauordnung Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nach förmlicher Festlegung als Sanierungsgebiet verursacht für die Abteilung Stadtsanierung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung unter anderem folgenden zusätzlicher Arbeitsaufwand: • Ebene der Gesamtsteuerung und Koordination ständige Kontaktstelle für die Treuhänderin in allen Umsetzungsfragen, regelmäßige Abstimmung mit den Fördermittelgebern in Bund und Land (z.B. Oberste Baubehörde, Regierung von Oberbayern), Seite 28 von 33 • • • • Abstimmung zwischen den betroffenen Fachreferaten (u.a. durch Geschäftsführung des Aktiven Zentrum Begleitgremiums). Steuerung auf Gebietsebene (Gesamtmaßnahme) Fortschreibung der Kosten– und Finanzierungsübersicht im Verfahrenslauf incl. jährlicher Bedarfsanmeldung gegenüber dem Fördermittelgeber, Steuerung des beauftragten Geschäftsstraßenmanagements incl. Controlling, Vertretung der Belange der Stadtsanierung in Gremien vor Ort (z.B. Projektgruppe, Arbeitsgruppen, Bürgerversammlung, politische Gremien). Projektebene - Durchführung Mitwirkung bei der Konzeption und Umsetzung der Projekte im Bezug zum ISEK, auch in Kooperation mit den beteiligten städtischen Dienststellen und der Sanierungsträgerin, Abstimmung aller Maßnahmen-/ Projekt-/ Zeitpläne mit dem Fördermittelgeber, Sicherstellung der fördertechnischen Projektabwicklung und des Mittelflusses. Hoheitliche Aufgaben Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB, Durchführung der Bebauungsplanverfahren, Entwicklung von Neuordnungskonzepten, Rahmenkonzepten. Beteiligung gemäß § 137 BauGB, Öffentlichkeitsarbeit Durchführung von Verfahren zur Beteiligung der Sanierungsbetroffenen, Konzeption und inhaltliche Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit. Der sich durch die Festlegung des Sanierungsgebietes „Quartierszentrum Trudering“ ergebende erhebliche Mehraufwand auf Seiten der Abteilung Stadtsanierung kann mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal nicht geleistet werden. Nachdem dieser Mehraufwand während der Laufzeit des Programms „Aktive Zentren“ in Trudering entsteht, ergibt sich ein an die Programmlaufzeit gekoppelter befristeter Stellenbedarf. Inhaltlich und zeitlich besteht die Verknüpfung mit der gemäß Programmvorgabe erforderlichen Evaluation nach dem dritten Programmjahr und der Entscheidung über eine Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu vier weitere Jahre. Entsprechend wird eine Befristung bis Ende 2016, d.h. angepasst an die vierjährige Programmlaufzeit, vorgeschlagen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hält folgenden zunächst befristeten Personalbedarf zur Erfüllung der Aufgaben für erforderlich: Stelle „Sachbearbeitung Stadtsanierung“ Aufgaben: Mitwirkung an der Projektsteuerung und der Umsetzung der Gesamtstrategie, insbesondere Mitwirkung an der Betreuung der Treuhänderin und des Geschäftsstraßenmanagements; Steuerung und Kontrolle von Terminen, Kosten und Qualitäten; Mitwirkung an Bauleitplanverfahren sowie Beteiligung an Wettbewerben; Betreuung und Abwicklung der Evaluation; Mitwirkung bei der Geschäftsführung der Seite 29 von 33 Sitzungen der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe AZB; Mitwirkung bei der Vertretung des Referates in der örtlichen Projektgruppe; Erstellen, Aktualisieren und Verfolgen eines Zeitrahmens und einer Finanzierungsübersicht für den Verfahrensablauf; Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit. 1 VZÄ in der Qualifikationsebene 3 (E.Gr. E 10: 68.110 €) Die Arbeitsplatzkosten und die Personalkosten sind bisher nicht im Budget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung enthalten. Die Arbeitsplatzkosten des technikunterstützten Arbeitsplatzes belaufen sich einmalig auf rund 4.000 €. Diese sowie die laufenden Sachkosten (Gemeinkosten) werden aus dem Budget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung III finanziert. Die derzeit absehbaren Aufgaben können mit der beantragten Stellenausstattung erfüllt werden. Die Primärbuchungen der Personalkosten erfolgen auf der Kostenstelle 18330000 und werden im Wege des Umlageverfahrens in Höhe von bis zu 68.110 € auf das Produkt „Stadterneuerung Produktleistung 583710000 (PL 1) Maßnahmen und Einzelverfahren in Gebieten der Städtebauförderung“ verrechnet. Das Produktkostenbudget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung erhöht sich aufgrund der benötigten Personalausgaben um bis zu 68.110 €, die ab dem Jahr 2012 anteilig (abhängig von der Stellenbesetzung) jährlich kostenwirksam werden. dauerhaft befristet Personalkosten: Jahresmittelbetrag (Ø lfd. Personalkosten) - + 68.110 € 2013-2016 Rückstellungen (Betrag oder %-Aufschlag) - Sachkosten: DV-Kosten: - Transferkosten: - - Abschreibungen: - - Summe Kosten - Erlöse - Saldo Kosten und Erlöse - + 800 € 2013-2016 + 4.090 € 2013 + 73.000 € 2013-2016 - + 73.000 € 2013-2016 Nachrichtlich: Vollzeitäquivalente (VZÄs) Investitionen 1 VZÄ 2013 - 2016 Seite 30 von 33 Die Vorlage ist hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen zur Förderfähigkeit der im Vortrag genannten Maßnahmen mit der Regierung von Oberbayern im Vorgriff auf den Stadtratsbeschluss abgestimmt. Die Vorlage ist mit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH abgestimmt. Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Baureferat, das Kommunalreferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Kulturreferat, das Sozialreferat, das Personal- und Organisationsreferat sowie die Stadtkämmerei haben der Sitzungsvorlage zugestimmt. Die Beschlussvorlage wurde hinsichtlich der formellen Rechtmäßigkeit der Sanierungssatzung mit dem Direktorium Rechtsabteilung abgestimmt. Beteiligung des Bezirksausschusses Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 wurde gemäß § 9 Abs. 2 und 3 der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München in Verbindung mit der Ziffer 13 des Katalogs der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der Bezirksausschüsse für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung angehört. Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem hat in seiner Sitzung am 18.10.2012 nach eingehender Vorberatung der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt. Der Bezirksausschuss würdigt die intensive Auseinandersetzung des Entwurfs mit den in der Bürgerbeteiligung geäußerten Bedenken. Er bittet auch im weiteren Verfahren darauf zu achten, dass die Ängste der betroffenen Anlieger, insbesondere was die Kostenfrage des Umbaus betrifft, aufgegriffen bleiben und das Verfahren weiterhin so transparent und in Absprache mit der Projektgruppe fortgeführt wird. Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und den zuständigen Verwaltungsbeiräten Herrn Stadtrat Podiuk und Herrn Stadtrat Amlong (Beteiligungsmanagement) ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden. II. Antrag der Referentin Ich beantrage Folgendes: 1. Von den unter Buchstabe A) des Vortrags dargestellten Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen als integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Trudering und den unter Buchstabe B) des Vortrags dargestellten Ergebnissen der Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger wird Kenntnis genommen. Mit der vorgenommenen Behandlung der Anregungen der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger besteht Einverständnis. 2. Für das im Lageplan als Anlage zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die förmliche Festlegung gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Seite 31 von 33 Trudering“ und die Sanierungssatzung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen (Anlage 6). Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ausgeschlossen (vereinfachtes Verfahren). Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB bleibt bestehen, die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung zu veranlassen. 3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gemäß den Ausführungen im Vortrag zu entwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Projektmanagement für die Umsetzung des Programms wahrzunehmen und dabei im Benehmen mit den zuständigen Fachreferaten und der MGS als Sanierungsträgerin die unter Buchstabe D) Ziffer 2 beschriebenen Maßnahmen im Sanierungsgebiet weiter zu entwickeln und zu fördern. Das Projektmanagement für die einzelnen Maßnahmen und Projekte obliegt den jeweils zuständigen Fachreferaten. Die Projektabwicklung erfolgt nach den städtischen Projektierungsrichtlinien. 4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, Städtebauförderungsmittel für die einzelnen Projekte, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicher zu stellen sowie die erforderlichen städtischen Mittel fristgerecht im städtischen Haushalt anzumelden. Ferner wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt, die erforderlichen Änderungen zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms anzumelden, soweit es sich um förderfähige Kosten aus dem Städtebauförderprogramm handelt. Die beteiligten Fachreferate werden gebeten, im Rahmen der weiteren Projektkonkretisierungen bei ihren Mittelplanungen entsprechende Prioritäten zu berücksichtigen. Die sachgerechte Koordinierung obliegt dem Aktive Zentren Begleitgremium. Eine Finanzierung für einzelne Maßnahmen kann daraus noch nicht abgeleitet werden. Diese erfolgt über eigene Vorlagen für die betreffenden Fachausschüsse. 5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat das Ergebnis der gemäß Programmvorgabe erforderlichen Evaluation vorzulegen, als Grundlage für eine Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu vier weitere Jahre. 6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) auf Grundlage des Treuhändervertrages vom 01.10.2009 für die Dauer der Programmlaufzeit als Treuhänderin und mit dem Geschäftsstraßenmanagement zu beauftragen. Seite 32 von 33 7. Entsprechend der Würdigung der Stellungnahme der Gewerbetreibenden unter Buchstabe B) Ziffer 1 sowie des Bezirksausschusses (Anlage 5) unter Buchstabe B) Ziffer 3 wird das Kreisverwaltungsreferat gebeten, nach Vorliegen eines Gestaltungsvorschlags für die Verkehrsberuhigung und Aufwertung der Truderinger Straße, eine geeignete verkehrsrechtliche Festlegung zu treffen. 8. Entsprechend der Ausführungen unter Buchstabe B) Ziffer 4 wird das Baureferat gebeten, bei der Konkretisierung der möglichen Umgestaltung der Truderinger Straße als ersten Schritt der Maßnahme auf den im ISEK benannten Projektkosten eine Vorabschätzung der Anliegerbeiträge vorzunehmen bzw. einen Kostenverteilungsschlüssel zu ermitteln und diese entsprechend dem üblichen Verfahren den Gebührenpflichtigen mitzuteilen. 9. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten im Benehmen mit dem Referat für Stadtplanung und Bauordnung die erforderliche Stelle - wie unter Buchstabe E) Ziffer 5 des Vortrages ausgeführt - befristet bis 31.12.2016 einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 68.110 €/Jahr entsprechend der tatsächlichen Besetzung, befristet bis 31.12.2016, anzumelden. 10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle. III. Beschluss nach Antrag Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Der Vorsitzende Die Referentin Ober-/Bürgermeister Prof. Dr.(I) Merk Stadtbaurätin Seite 33 von 33 IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium Dokumentationsstelle an das Revisionsamt an die Stadtkämmerei mit der Bitte um Kenntnisnahme. V. WV Planungsreferat SG 3 zur weiteren Veranlassung. zu V. 1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. 2. An das Direktorium-R (3x) 3. An das Direktorium HA II-BA 4. An das Direktorium HA II / V1 5. An den Bezirksausschuss 15 6. An das Personal- und Organisationsreferat 7. An das Baureferat 8. An das Sozialreferat 9. An das Kommunalreferat 10. An das Kreisverwaltungsreferat 11. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft 12. An die Stadtwerke München GmbH 13. An die Regierung von Oberbayern 14. An die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) 15. An das Planungsreferat SG 1 16. An das Planungsreferat SG 2 17. An das Planungsreferat HA I 18. An das Planungsreferat HA II, II/3 19. An das Planungsreferat HA II/50 20. An das Planungsreferat HA III, III/12, III/02, III/03, III/01 21. An das Planungsreferat HA IV, IV/3 22. An das Planungsreferat SG 3 mit der Bitte um Kenntnisnahme. 23. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA III/31 Am …........................ Planungsreferat SG 3