Beschlussentwurf

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Beschlussentwurf
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Referat
für
Stadtplanung
und Bauordnung
Stadtsanierung
und Wohnungsbau
PLAN-HA-III-31
„Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Stadtteil Trudering
A)
B)
C)
D)
E)
Vorbereitende Untersuchungen Trudering
Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger
Ergebnisse des Erfahrungsaustausches verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
Förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“
Sanierungsziele und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet
Organisatorische Erfordernisse zur Programmumsetzung
Stadtbezirk
15 Trudering – Riem
Sitzungsvorlagen Nr. 08-14/V 10777
Anlagen:
1. Lage des betroffenen Gebietes im Stadtgebiet
2. Umgriff des Untersuchungsgebiets Trudering
3. Kurzfassung des integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes (ISEK) Trudering
4. Protokolle der Öffentlichkeitsbeteiligung Trudering
5. Stellungnahmen des Bezirksausschusses, einschließlich Ergänzungsantrag der CSU
6. Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet Trudering mit Lage- und Übersichtsplan sowie Auflistung der Flurstücke
Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung
vom 05.12.2012 (VB)
Öffentliche Sitzung
I.
Vortrag der Referentin
Zuständig für die Entscheidung ist die Vollversammlung des Stadtrates gemäß § 2 Nr. 14
sowie § 4 Nr. 9b der Geschäftsordnung des Stadtrates nach Vorberatung im Ausschuss
für Stadtplanung und Bauordnung.
Anlass
Mit Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.07.2009 wurde der Beteiligung
der Landeshauptstadt München am Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und
Ortsteilzentren“ („Aktive Zentren“) zugestimmt und u.a. der Beginn vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) für das Untersuchungsgebiet Trudering beschlossen. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wurde ermächtigt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) als Sanierungsträgerin und Treuhänderin gemäß § 157 BauGB mit den vorbereitenden Untersuchungen sowie der Beteiligung der Betroffenen zu beauftragen.
Diese wurden als integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) mit städtebaulichem
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Rahmenplan, Einzelhandelsentwicklungskonzept und Marketingstrategie sowie einer
Maßnahmen-, Kosten- und Finanzierungsübersicht erarbeitet. Hierauf aufbauend wird
eine Sanierungssatzung für das Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ vorgeschlagen (Anlage 6).
A)
Vorbereitende Untersuchungen im Untersuchungsgebiet Trudering
Durch die MGS wurde folgendes interdisziplinäres Planungsteam mit der Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen beauftragt:
- Bäumler und Zagar im PLANKREIS: Stadtplanung
- Lang + Burkhardt, Ingenieurbüro Angelsberger: Verkehr
- CIMA GmbH: Einzelhandel, Marketing, Prozesssteuerung und Management.
Die abwägungsrelevanten Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen wurden
in der Kurzfassung ISEK Trudering zusammengefasst (Anlage 3). Die Langfassung
des ISEK Trudering wird in einfacher Ausführung an alle Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates verteilt und steht unter folgendem Link zum Download zur
Verfügung: www.aktive-zentren-muenchen.de
1.
Wesentliche Ergebnisse des integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts
Mängel, Planungs- und Sanierungsanlässe
Vorgefunden wurde eine geringe Aufenthaltsqualität in den Straßen- und Platzräumen mit mangelndem Straßenbegleitgrün sowie wenig öffentlichen Grünflächen
bzw. fehlender Ausstattung der vorhandenen Grünflächen. Insbesondere in der
Truderinger Straße herrscht eine hohe Verkehrs- und Immissionsbelastung durch
einen großen Anteil an Durchgangsverkehr. Mängel sind abzulesen im Branchenund Angebotsmix vor dem Hintergrund eines für eine wirtschaftliche Nutzung problematischen Angebotes an Gewerbeimmobilien.
Qualitäten, Potenziale und Handlungsansätze
Für ein aktives und qualitätvolles Zentrum von Trudering stellen vor allem die gewachsenen Strukturen der Siedlungskerne von Kirchtrudering und Straßtrudering
Potenziale im Hinblick auf Identität, Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit dar.
Die vorhandenen Dorfstrukturen weisen zahlreiche Gebäude und Grundstücke auf,
deren bauliche Entwicklung, Sanierung oder Umstrukturierung sich positiv auf ihre
Umgebung und auf das Zentrum von Trudering auswirken könnten.
Funktionsverteilung
Im Sinne einer polyzentrischen Entwicklung wird die Stärkung einzelner zentraler
Bereiche mit abgestufter Versorgungsbedeutung empfohlen. Das Truderinger Zentrum im Kreuzungsbereich Truderinger Straße / Schmuckerweg soll in seiner Funktion als Quartierszentrum gestärkt werden und den Schwerpunkt eines qualifizierten Handelsbesatzes bilden. Dabei soll die Anbindung wichtiger Ankernutzungen
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„in zweiter Reihe“ an die „erste Reihe“ entlang der Truderinger Straße verbessert
werden. Mit der Entwicklung der südlich an das Quartierszentrum angrenzenden
Fläche zwischen Feldbergstraße und Wasserburger Landstraße soll das Quartierszentrum nach Süden erweitert sowie die Anbindung an das Kulturzentrum Trudering geschaffen werden. Mit Realisierung der am Bahnhof geplanten Vorhaben
wird sich dort eine zweite Hauptlage bilden.
Der Bereich der schwächer frequentierten Nebenlage zwischen Lehrer-Götz-Weg
und Friesenstraße ist geeignet für eine gemischte Nutzung aus spezialisiertem Einzelhandel, Dienstleistern, freiberuflich Tätigen, Wohnen und öffentlichen Nutzungen. Die Ausbildung eines „Trittsteins“ in diesem Bereich auf Höhe des ehemaligen
Truderinger Rathauses soll die beiden Hauptlagen räumlich-funktional verbinden.
Das Zentrum in Kirchtrudering soll auch zukünftig die Aufgabe der Nahversorgungsfunktion für das Gebiet nördlich der Bahngleise übernehmen.
Verkehr
Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität, für die Stärkung des Geschäftszentrums
und zur Erhöhung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr soll der zentrale
Geschäftsbereich der Truderinger Straße verkehrsberuhigt und unter Beachtung
der vorzufindenden städtebaulichen Qualitäten gestalterisch aufgewertet werden.
Dazu ist es erforderlich, gestaltbare Flächen, z.B. durch Flächenumverteilung, zu
schaffen. Wichtig ist die bessere Erreichbarkeit des Zentrums zu Fuß und mit dem
Fahrrad auch über den verkehrsberuhigten Bereich hinaus. Neben der Sanierung
und Aufwertung bestehender Fuß- und Radwege, beispielsweise im Bereich der
Bahnunterführung, wurde zusätzlich der Bedarf einzelner Netzergänzungen im Untersuchungsumgriff festgestellt.
Grün- und Freiräume
Vorhandene Grünstrukturen sollen aufgegriffen und weiterentwickelt werden, beispielsweise die Ergänzung der linearen Ost-West-Grünstruktur durch Straßenbäume entlang der Truderinger Straße. Im zentralen Bereich sollen kleine öffentlich
zugängliche Freibereiche mit hoher Aufenthaltsfunktion geschaffen werden.
2.
Verkehrliches Grundkonzept
Die Belastungszahlen sowie die Anteile des Durchgangsverkehrs auf der Truderinger Straße zeigen, dass diese im Abschnitt zwischen Baumkirchner Straße und
Wasserburger Landstraße heute die Funktion einer Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion inne hat, was nicht der Netzstruktur des Verkehrsentwicklungsplans entspricht. Die Truderinger Straße stellt eine „Ausweichroute“
dar. Eine Verkehrsentlastung und die damit verbundene Verkehrsberuhigung der
Truderinger Straße mit Verlagerung bzw. Bündelung des Durchgangsverkehrs auf
das gemäß Verkehrsentwicklungsplan für den Münchner Osten leistungsfähige
Hauptstraßennetz, die B 304 (Kreillerstraße / Wasserburger Landstraße), die Bundesautobahn A 94 und den Schatzbogen, stellen die Umsetzung einer der verkehrlichen Ziele der Landeshauptstadt München dar. Eine Geschwindigkeitsreduzie-
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rung in Abschnitten bildet einen weiteren Schritt zur Beruhigung und Verlagerung
auf das beschriebene Hauptstraßennetz. Mit Hilfe von drei Szenarien wurden Lösungsansätze aufgezeigt und in einer Modellsimulation rechnerisch unterlegt.
Im Rahmen der verkehrlichen Untersuchungen zur Umfahrung Kirchtrudering wurde die Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße als Planfall IV Aktive Stadtund Ortsteilzentren betrachtet. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass eine mögliche
Umfahrung Kirchtrudering, unabhängig von der konkreten Trassenführung, kaum
positive Entlastungseffekte für Straßtrudering bedingt. Umgekehrt stellt die Umfahrung keine Voraussetzung für die Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße
dar. Insgesamt besteht zwischen der Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße und der Umfahrung Kirchtrudering keine verkehrliche Abhängigkeit. Eine entsprechende Beschlussvorlage wurde am 02.05.2012 im Ausschuss für Stadtplanung und Bauordnung (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 06382) behandelt.
Die Modellberechnungen haben gezeigt, dass die Belastungen auf der Truderinger
Straße zwischen Bajuwarenstraße und Schmuckerweg von ca. 15.000 Kfz/Tag auf
8.000 – 9.000 Kfz/Tag reduziert werden können. Dazu sind neben den notwendigen Umbaumaßnahmen in der Truderinger Straße selbst flankierende Maßnahmen
in den umgebenden Straßenabschnitten erforderlich, die sich auf einen Bereich
über den Umgriff der vorbereitenden Untersuchungen hinaus erstrecken und in einer verkehrlichen Machbarkeitsstudie vertieft untersucht wurden.
Begleitend sollte ein quartiersbezogenes Mobilitätsmanagement mit dem Zielwirkungsbereich Ortskern Trudering umgesetzt werden. Durch Information, Beratung
und Motivationsanreize sollten möglichst viele KFZ-Fahrten im Quell-/ Zielverkehr
auf den Umweltverbund verlagert werden. Dies ist erforderlich, um die getroffenen
Prognosen zu erreichen und die positiven Effekte des Mobilitätsmanagements zu
nutzen.
3.
Verkehrliche Machbarkeitsstudie
Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen erfolgte die Prüfung der verkehrlichen Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz sowie der erforderlichen
Maßnahmen für eine Verkehrsberuhigung der Truderinger Straße. Diese hat ergeben, dass die Verkehrsreduzierung im Truderinger Zentrum umsetzbar ist. Die verlagerten Verkehre können unter Berücksichtigung der im Folgenden beschriebenen Maßnahmen an den betroffenen Knotenpunkten abgewickelt werden. Der Verkehr wird großräumig auf das Primär- und Sekundärnetz entsprechend der Zielsetzungen des Münchner Verkehrsentwicklungsplanes (Hauptverkehrsstraßennetz im
VEP) verlagert.
Vor der Umsetzung der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen in der Truderinger Straße ist der Umbau des Knotenpunktes Baumkirchner Straße / Truderinger Straße
notwendig. Dieser soll die bestehende Hauptbeziehung künftig in Nord-Süd-Richtung lenken und insbesondere die Truderinger Straße untergeordnet anbinden.
Der Knotenumbau soll im Zuge der Entwicklung des ehemaligen Bahnbetriebs-
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werks 4 betrieben werden. Planungssicherheit für den entsprechenden Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971 Baumkirchner Straße wird 2013 angestrebt.
Weitere Voraussetzungen sind die Ertüchtigung des Knotenpunktes Bajuwaren-/
Kreiller-/ Wasserburger Landstraße und signaltechnische Anpassungen der angrenzenden Knotenpunkte, die bereits mit dem Kreisverwaltungsreferat abgestimmt sind. Im Gutachten wurde nachgewiesen, dass die Verlagerung des Verkehrs aus der Trudringer Straße nicht zulasten des Ortskerns Berg am Laim geht.
4.
Einzelhandelsentwicklungskonzept
Um die Nahversorgung und die Magnetfunktion von Lebensmittelanbietern für das
Quartierszentrum zu erhalten, wird empfohlen, dass zukünftige Ansiedlungen ausschließlich den bestehenden Zentren vorbehalten sein sollen.
Um bestehende Magnetanbieter im Quartierszentrum zu halten, sollen große Flächenpotenziale in „zweiter Reihe“ genutzt und die Wege- und Sichtbeziehungen
zur Hauptlage hin verbessert werden. Eine Ausweitung des Branchenmixes sollte
durch eine qualitative Angebotsergänzung in den Sortimenten Bekleidung, Wäsche, Schuhe sowie die Ansiedlung zentrenrelevanter Branchen (Sport- und Buchhandel) erfolgen. Durch die Anpassung des baulichen Bestandes an Zielgruppenanforderungen wie Sichtlage, Vergrößerung der Verkaufsflächen, ebenerdige
Zugänglichkeit und große Schaufenster wäre die Attraktivität der Ladenlokale zu
steigern. Wichtig bei der Erweiterung der Hauptlage nach Süden zum Kulturzentrum ist die Attraktivität der fußläufigen Verbindung der beiden Standorte.
Eine Erweiterungsmöglichkeit der Hauptlage in Richtung Norden bis zur Bahn wird
aufgrund der rückwärtigen Sackgassensituation nicht gesehen.
Ein Lebensmittelanbieter im Bereich des Bahnhofs sollte sich in Konzept und Größenordnung komplementär zu den Anbietern im Truderinger Zentrum auswirken.
Für die Nebenlage werden Spezialangebote im Einzelhandel und öffentliche publikumsorientierte Nutzungen empfohlen.
Im Nahbereichszentrum Kirchtrudering sollte vorrangig der bestehende Standort
eines Lebensmittelanbieters gesichert werden.
5.
Marketingstrategie
Zusammen mit den örtlichen Gewerbetreibenden soll ein Profil erarbeitet werden,
mit dem sich Trudering gegenüber Konkurrenzstandorten eindeutig positioniert und
welches Grundlagen für die Qualifizierung des Angebotes bietet. Dabei sollten u.a.
auch Themen wie Ortsbild, Soziales und kulturelles Zusammenleben einfließen.
B)
Beteiligung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger
1.
Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen
Die Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen ist für die „Aktiven Zentren“ eine wesentliche Programmvoraussetzung. Daher wurden die vorbereitenden Untersu-
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chungen mit einer verschränkten Öffentlichkeitsphase gemäß § 137 BauGB erarbeitet. Zur Beteiligung der Betroffenen und Klärung der Mitwirkungsbereitschaft
wurden zwei öffentliche Veranstaltungen am 23.04.2010 und am 03.07.2010 sowie
am 14.04.2011 eine Veranstaltung speziell zum vorgesehenen Sanierungsverfahren durchgeführt. Schwerpunkte waren u.a. Eckpunkte des Marketingkonzepts,
Verkehrs- und Parkierungsfragen, Ziele und Aufwertung für die Truderinger Straße,
Stärkung der Kultur und des Wohnens insgesamt, Anwendung der Sanierungsgenehmigung, Fördermitteleinsatz, Straßenausbaubeiträge, Mitwirkungsbereitschaft
und Zuständigkeit der MGS als Sanierungstreuhänderin.
Die Ergebnisse sind in das ISEK eingeflossen (Protokolle Anlage 4).
Erfahrungsaustausch verkehrsberuhigter Geschäftsbereich
Um einen Eindruck von der Verkehrsberuhigung in der Truderinger Straße zu erhalten, wurde vom Bezirksausschuss und Gewerbetreibenden der Wunsch geäußert, bei einem Ortstermin bereits umgesetzte verkehrsberuhigte Geschäftsbereiche zu besichtigen sowie mit betroffenen Gewerbetreibenden und der Verwaltung
einen Erfahrungsaustausch durchzuführen. Die Fachexkursion wurde am
22.07.2011 nach Rosenheim und Schwabmünchen durchgeführt.
Aufgrund der städtebaulichen Struktur eines ehemaligen Straßendorfes sowie der
vorhandenen Verkehrsbelastung erwies sich vor allem die Situation in Schwabmünchen als vergleichbar. Im Sinne eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches
wurde dort eine Verkehrsberuhigung mit Tempo 30 umgesetzt. Die befragten Gewerbetreibenden konnten von einer positiven Entwicklung der Geschäftslage als
Folge der Verkehrsberuhigung und Aufwertung insgesamt berichten.
Zur Exkursion fand am 27.07.2011 eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Dabei wurden neben der Exkursion nochmal Themen wie Sanierungsverfahren sowie Kostenbeteiligung der Anlieger am Umbau der Truderinger Straße besprochen
(Protokoll ebenfalls Anlage 4).
Weitere schriftliche Einwände
Mit Schreiben vom 18.03.2011 hat eine Gruppe von örtlichen Gewerbetreibenden
Bedenken gegenüber der Festsetzung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs geäußert. Die Festsetzung bedingt eine Höchstgeschwindigkeit von weniger
als 30 km/h (de facto Tempo-20-Zone). Weiter wird angeregt, sowohl die Geschwindigkeit als auch die Gestaltung im gesamten Geschäftsbereich der Truderinger Straße zwischen Bahnhof und Schmuckerweg zu vereinheitlichen.
Stellungnahme Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Das Ergebnis der
Öffentlichkeitsbeteiligung bestätigt die Zustimmung zur Verkehrsberuhigung in der
Truderinger Straße, jedoch wurde im Rahmen der öffentlichen Veranstaltungen
ebenfalls die Thematik der Festsetzung von Tempo 20 ausführlich besprochen.
Aus gutachterlicher Sicht ist es aufgrund der kurzen Strecke von rund 400 m nicht
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allein ausschlaggebend, ob eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 oder
20 erfolgt. Entscheidend ist eine Gestaltung im Sinne eines verkehrsberuhigten
Geschäftsbereiches, die den verkehrsberuhigten Charakter der Straße für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer erkennbar und fühlbar macht. Im
weiteren Verfahren soll geprüft werden, welche Geschwindigkeit geeignet erscheint und ob insbesondere aufgrund der Situation vor Ort Tempo 30 als Einzelanordnung verkehrsrechtlich möglich ist.
Im Abschnitt zwischen Bajuwarenstraße und Bahnhof soll Tempo 50 belassen werden. Dieser Straßenabschnitt dient zur Erschließung des Bahnhofs und leitet zudem den von Westen her kommenden noch verbleibenden Durchgangsverkehr auf
die Wasserburger Landstraße. Das prognostizierte Verkehrsaufkommen beträgt in
diesem Abschnitt 11.500 Kfz/Tag (für beide Fahrtrichtungen). Dem Wunsch nach
einer funktionalen und insbesondere gestalterischen Harmonisierung der Bereiche
Bahnhof und Zentrum Trudering steht dies nicht entgegen.
Mit Schreiben vom 14.07.2011 wurde vom Gewerbe- und Eigentümerverband Trudering eine Stellungnahme zum geplanten Sanierungsverfahren übermittelt. Darin
wird angefragt, ob auf die Anwendung des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens gemäß § 144 BauGB gänzlich verzichtet werden kann, welche Kosten
durch die Sanierung entstehen und in welcher Höhe diese auf die betroffenen Eigentümer zukommen sowie nach welchen Regeln diese aufgeteilt werden.
Stellungnahme Referat für Stadtplanung und Bauordnung: Zur Sicherung der
Sanierungsziele und Gewährung der zweckgemäßen Verwendung öffentlicher Mittel ist die Anwendung der Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB notwendig. Nur so ist sicherzustellen, dass sämtliche Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, befristete Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr einer wirksamen vorherigen Kontrolle der Verwaltung unterliegen. Es können
Genehmigungen versagt werden, wenn Vorhaben oder Miet-/ Pachtverträge die
Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder
den Zielen und Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würden. Dieser gesetzliche
Maßstab für eine Versagung ist aus gutem Grund hoch und wird strikt beachtet. Es
ist jedoch umgekehrt dann und auch nur dann erforderlich, die Versagung einer
Genehmigung zu prüfen, wenn von einer geplanten Einzelnutzung die erhebliche
und konkrete Gefahr ausgeht, dass sie einem Sanierungsziel entgegensteht. Gerade das Sanierungsziel der Stärkung des Angebotmixes erfordert die Einsichtnahme in neu abgeschlossene Mietverträge, um sanierungsunverträglichen Entwicklungen (z.B. Trading-Down-Prozessen) entgegenzuwirken.
Die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB hingegen, die den Grundstücksverkehr betrifft, wird ausgeschlossen. Sie ist für die Durchführung der Sanierung in Trudering nicht erforderlich, da die städtebaulich nachteiligen Entwicklungen bei gewerblichen Flächen durch konkrete Nutzungen und Bauvorhaben aus-
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gelöst werden und nicht bereits durch Grundstücksverfügungen.
Entsprechend erfolgt kein Eintrag eines Sanierungsvermerks ins Grundbuch. Dieses vereinfachte Genehmigungsverfahren wird dem Stadtrat zur Anwendung vorgeschlagen.
Welche Kosten durch die Sanierung entstehen, ist der Kosten- und Finanzierungsübersicht (auf Seite 24) zu entnehmen. Nachdem die Sanierung im vereinfachten
Verfahren durchgeführt werden soll, werden keine Ausgleichsbeträge für sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen erhoben. Sämtliche Baumaßnahmen an
Straßen unterliegen grundsätzlich der Straßenausbaubeitragspflicht. Entsprechend
werden Anliegerbeiträge nach Straßenausbaubeitragssatzung erhoben. Erst wenn
konkrete Planungen der einzelnen Maßnahmen vorliegen, kann eine genauere
Aussage zur Beitragspflichtigkeit der einzelnen Maßnahme sowie über die mögliche Beitragshöhe erfolgen, da die Beiträge nach den tatsächlichen Kosten berechnet werden.
2.
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Im Februar / März 2011 erfolgte die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.
Die Stellungnahmen der Trägerbeteiligung beinhalten im Wesentlichen Zustimmung zum ISEK. Hinweise aus der Trägerbeteiligung werden zur Kenntnis genommen, bei der Projektentwicklung berücksichtigt und bei Baumaßnahmen Dritter
weitergegeben. Soweit zu einzelnen Maßnahmen Stellung genommen wurde, ist
anzumerken, dass bei Konkretisierung der Maßnahmen in dem dann erforderlichen
Verfahren (z.B. Bebauungsplan) in der Regel eine formelle Beteiligung durchzuführen sein wird und in dieser dann die hierfür erforderliche Abwägung erfolgt.
Die maßgeblichen Anmerkungen und der Behandlungsvorschlag des Referates für
Stadtplanung und Bauordnung können wie folgt zusammengefasst werden:
a) Eisenbahn-Bundesamt (Stellungnahme vom 06.04.2011):
Derzeit befindet sich die Lärmschutzplanung in Trudering im Genehmigungsverfahren.
Behandlungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die in der
Lärmschutzplanung des Eisenbahn-Bundesamts beschriebenen Maßnahmen liegen außerhalb des Untersuchungsumgriffes.
b) DB Services Immobilien GmbH (Stellungnahme vom 24.03.2011):
Auf bahneigenen Flächen liegt die Planungshoheit beim Eisenbahnbundesamt.
In der Stellungnahme erfolgt auch der Hinweis auf die Pflichten zur Berücksichtigung der Bahnbelange (z.B. bei Bau, Werbung und Bepflanzungen) und dem
Hinnehmen der Beeinträchtigungen, die mit dem Bahnbetrieb einhergehen. Darüber hinaus wird auf Ausbauplanungen der Magistrale München-RosenheimKufstein im Bundesverkehrswegeplan hingewiesen.
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c) Bayerische Eisenbahngesellschaft mbH (Stellungnahme vom 16.03.2011):
Schienenausbaumaßnahmen im Umkreis mit noch unbelastbarem Zeitplan:
- zweigleisiger Ausbau der Truderinger Spange zwischen Bahnhof Trudering
und Bahnhof Daglfing
- eingleisiger Neubau der Truderinger Kurve zwischen Trudering und Riem.
Behandlungsvorschlag b) - c): Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
d) Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern, Handwerkskammer für München und Oberbayern (gemeinsame Stellungnahme vom
07.04.2011):
Insgesamt wird begrüßt, dass das Truderinger Zentrum entwickelt und gestärkt
werden soll, zumal dies auch die örtlichen Unternehmen befürworten. Die angedachte Verlagerung des reinen Durchgangsverkehrs wird als Voraussetzung für
eine städtebauliche Aufwertung der Truderinger Straße gesehen. Kritisch wird
allerdings die Ausweisung als Tempo-20-Zone erachtet. Es wird die Verdrängung gewünschter positiver Kundenverkehre befürchtet. Vorgeschlagen wird
eine Kombination aus Tempo-30 und baulichen Maßnahmen.
Zum Radverkehr wird ein örtliches Radverkehrskonzept angeregt. Ein radverkehrsgerechter Ausbau des Ortsteilzentrums alleine wird für nicht zielführend
erachtet. Gefordert wird die Beibehaltung der derzeit vorhandenen Stellplatzzahl im öffentlichen Straßenraum.
Die Schlussfolgerungen für den Bereich Handel werden mitgetragen. Eine Angebotsausweitung muss in enger Arrondierung des Gebietes erfolgen, keinesfalls in peripherer Randlage. Im Segment Bau- und Gartenmarkt wird kein weiterer Bedarf gesehen. Hingewiesen wird auf eine hohe Nachfrage von Handwerks- und anderen Kleingewerbebetrieben. Die Gefahr einer ruinösen Wettbewerbssituation im Bereich der Versorgung (Güter des täglichen Bedarfs) wird
durch vorliegende positive Bauvoranfragen für Lebensmittelmärkte gesehen.
Behandlungsvorschlag: Die Anregungen zur Festsetzung der Höchstgeschwindigkeit werden aufgegriffen. Vorgeschlagen wird eine Verkehrsberuhigung im Sinne eines Verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Vor dem Hintergrund der formulierten Ziele der Aufwertung der Truderinger Straße wird im weiteren Verfahren geprüft, welche Geschwindigkeit geeignet ist und rechtlich angeordnet werden kann.
Die Anregung zu einem öffentlichen Radverkehrskonzept ist bereits unter Berücksichtigung des Fahrradabstellkonzepts und des Verkehrsentwicklungsplanes –
Radverkehr (VEP-R) in das ISEK eingeflossen. Die Zuständigkeit für den öffentlichen Raum liegt beim Baureferat. Zu einem späteren Zeitpunkt wird über das geeignete Verfahren zur Findung eines gestalterischen Entwurfs der Truderinger
Straße entschieden werden. Dabei werden Themen wie Sicherheit des Fahrradverkehrs und Parkierung mit berücksichtigt.
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Die Aussagen zur Einschätzung der Handelssituation werden zur Kenntnis genommen. Die positiv beschiedenen Bauvoranfragen im Bereich Bognerhofweg / Hafelhofweg gehen auf Planungsrecht zurück, das bereits vor Beginn der vorbereitenden Untersuchungen vorhanden war.
e) Kreisjugendring München-Stadt (Stellungnahme vom 01.04.2011):
Bei der Freiflächenplanung sollen die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden.
Behandlungsvorschlag: Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Im ISEK wurden ergänzend zu den schon bestehenden Freiflächennutzungen für Kinder und
Jugendliche Bereiche bzw. Freiflächenpotenziale definiert, die für die Bedürfnisse
der Jugendlichen ausgebaut werden sollen.
f) Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (Stellungnahme vom
14.03.2011):
Das Amt übermittelt eine Auflistung der im Gebiet befindlichen Bau- und Bodendenkmäler, bittet um Kartierung im ISEK und weist auf die Genehmigungspflicht
von Bauvorhaben und Grabungen hin. Mit Mail vom 05.04.2011 wird ein Textvorschlag für Auflagen bzw. für Nebenbestimmungen bei Erlaubnissen von Grabungen im Bereich von Bodendenkmälern ergänzt.
Behandlungsvorschlag: Die im Untersuchungsumgriff liegenden Baudenkmäler
wurden im ISEK nachrichtlich übernommen und sind im Plan und Text aufgeführt.
Eine Darstellung der Bodendenkmäler erscheint auf dieser Maßstabsebene nicht
erforderlich. Sofern betroffen, wird im weiteren Bauvollzug das Thema der Bauund Bodendenkmäler berücksichtigt und mit dem Bayerischen Landesamt für
Denkmalpflege rechtzeitig abgestimmt.
3.
Beteiligung des Bezirksausschusses
In der Sitzung des Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem am
17.02.2011 wurde das ISEK durch das Planungsteam vorgestellt und erläutert. In
der Sitzung am 17.03.2011 hat der Bezirksausschuss die in der Anlage 5 beigefügte Stellungnahme, einschließlich des Ergänzungsantrages der CSU, einstimmig
beschlossen. Durch das ISEK sieht sich der Bezirksausschuss in seinen 20-jährigen Bemühungen, das Zentrum von Trudering hinsichtlich Attraktivität, Identität
und Verkehrssicherheit zu erhöhen, bestätigt. Vom Münchner Stadtrat wird daher
gefordert, dass die Ziele und Handlungsempfehlung des ISEK kraftvoll unterstützt
werden, die Stadtverwaltung beauftragt wird, das ISEK umzusetzen und die erforderlichen Mittel bereit zu stellen (Anlage 5).
Die Anmerkungen und die Priorisierung der Maßnahmen des Bezirksausschusses
und die Stellungnahmen können wie folgt zusammengefasst werden:
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1.) Abgrenzung des förmlichen Sanierungsgebiets: Angeregt wird die Erweiterung des Sanierungsgebietes um das Grundstück Truderinger Straße 321 aufgrund der rückwärtig wertvollen Grünflächen, die als öffentliche Erholungsflächen
nutzbar gemacht werden sollen. Außerdem wird wegen bestehender Planungsabsichten die Aufnahme des Grundstücks der derzeitigen Baumschule an der Wasserburger Landstraße/Truderinger Straße angeregt.
Stellungnahme: Die Erweiterung des Sanierungsgebiets auf das Grundstück Truderinger Straße 321 wird aufgegriffen.
Die bauliche Entwicklung der Baumschule an der Wasserburger Landstraße/ Truderinger Straße wird in einem anderen Verfahren (Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 2028) entsprechend den städtischen Zielsetzungen geregelt und steht
nicht in Konkurrenz zu den im ISEK formulierten Zielen. In diesem Bereich wird daher keine Ausweitung des Sanierungsumgriffes vorgenommen.
2.) Stadtplanung: Durch das Geschäftsstraßenmanagement soll die Stärkung des
Truderinger Zentrums bei sämtlichen Bauvorhaben, Umnutzungen und Bebauungsplänen als Zielstellung definiert werden.
Wettbewerbe für den öffentlichen Straßenraum Truderinger Straße und die gewerblichen Flächen beiderseits des Bognerhofweges werden unterstützt.
Stellungnahme: Die Anregung zur Zieldefinition „Stärkung des Truderinger Zentrums“ bei sämtlichen Bauvorhaben, Umnutzungen und Bebauungsplänen wird
aufgegriffen. Beratend ist sowohl das Geschäftsstraßenmanagement, die Treuhänderin wie auch im Zuge der Bauberatung das Referat für Stadtplanung und Bauordnung tätig. Zur Sicherung dieses wesentlichen Planungsziels soll unter anderem auch die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß § 144 Abs.1 BauGB zur
Anwendung kommen.
Der Vorschlag eines Wettbewerbs für die Truderinger Straße wird aufgegriffen. Die
Zuständigkeit für den öffentlichen Raum liegt beim Baureferat. Zu einem späteren
Zeitpunkt wird über das geeignete Verfahren zur Findung eines gestalterischen
Entwurfs der Truderinger Straße entschieden werden.
Die Anregung eines Wettbewerbs für die gewerblichen Flächen beiderseits des Bognerhofwegs wird ebenfalls aufgegriffen. Die Flächen befinden sich im Privateigentum. Von einzelnen Eigentümerinnen und Eigentümern wird die Umstrukturierung
dieser Flächen angestrebt. Vor diesem Hintergrund werden derzeit im Rahmen einer städtebaulichen Feinuntersuchung die Entwicklungsmöglichkeiten dieses Bereichs geprüft. In Abstimmung mit den Grundeigentümerinnen und -eigentümern
soll eine geeignete städtebauliche Struktur als Grundlage für die Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnung Nr. 913 gefunden werden. Ob im weiteren Verfahren Spielräume für einen Wettbewerb vorhanden sind, ist noch zu prüfen.
3.) Ökonomie: Die im ISEK aufgezeigten Probleme und Potenziale sowie die formulierten Ziele und genannten Maßnahmen werden unterstützt. Die Notwendigkeit
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für eine effiziente und professionelle Steuerung durch ein Geschäftsstraßenmanagement wird gesehen.
Stellungnahme: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
4.) Öffentlicher Raum: In der Verbesserung der Aufenthaltsqualität, der Grünstrukturen, Vernetzung und Durchlässigkeit wird eine hohe Priorität gesehen. Diese soll konsequent umgesetzt werden. Die Wanderbaumallee wird begrüßt.
Stellungnahme: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Die Wanderbaumallee wurde von Mai bis Anfang Juni 2011 in der Truderinger
Straße durchgeführt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten sich dadurch über das
Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und die Vorschläge zur Aufwertung
und Gestaltung der Truderinger Straße informieren.
5.) Verkehr: Die vorgeschlagenen weiträumigen verkehrslenkenden Maßnahmen
und der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich werden als Grundlage für die Reduzierung des Durchgangsverkehrs, die Erhöhung der Verkehrssicherheit, die Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Reduzierung von Lärm und Abgasemissionen begrüßt. Auf Empfehlung der Gewerbetreibenden wird eine Harmonisierung
der Höchstgeschwindigkeiten zugunsten einer Geschwindigkeitsreduzierung im gesamten Sanierungsumgriff angeregt. Um Auskunft zum aktuellen Planungsstand
„Verkehrsumfahrung Kirchtrudering“ wird gebeten.
Stellungnahme: Die Anregungen zur Harmonisierung der Höchstgeschwindigkeit
werden aufgegriffen. Vorgeschlagen wird eine Verkehrsberuhigung im Sinne eines
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs. Vor dem Hintergrund des formulierten Ziels
der Aufwertung der Truderinger Straße wird im weiteren Verfahren geprüft, welche
Geschwindigkeit geeignet ist.
Im Abschnitt zwischen Bajuwarenstraße und Bahnhof soll Tempo 50 belassen werden. Dieser Straßenabschnitt dient zur Erschließung des Bahnhofs und leitet zudem die von Westen her kommenden noch verbleibenden Durchgangsverkehre
auf die Wasserburger Landstraße. Dem Ziel einer funktionalen und insbesondere
gestalterischen Harmonisierung der Bereiche Bahnhof und Zentrum Trudering
steht dies nicht entgegen. Zum Planungsstand „Verkehrsumfahrung Kirchtrudering“
wurde mit Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Bauordnung am
02.05.2012 (Sitzungsvorlage Nr. 08-14/V 06382) informiert.
Ergänzend beschlossene Stellungnahme der CSU Fraktion des Bezirksausschuss des 15. Stadtbezirkes Trudering-Riem (Anlage 5): Bei der Umgestaltung der Truderinger Straße soll darauf geachtet werden, dass ein ruhiger Verkehrsfluss möglich bleibt, auch bei der Gestaltung der Bushaltestellen.
Es wird angeregt, Beispiele von verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen gemeinsam mit Planern und Bezirksausschuss aufzusuchen und zu besprechen.
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Stellungnahme: Die Anregungen zur Umgestaltung der Truderinger Straße werden aufgegriffen. Die Zuständigkeit für den öffentlichen Raum liegt beim Baureferat. Zu einem späteren Zeitpunkt wird über das geeignete Verfahren zur Findung
eines gestalterischen Entwurfs der Truderinger Straße entschieden werden. Dabei
werden Themen wie Verkehrsfluss und Bushaltestellen mit berücksichtigt.
Der Vorschlag einer gemeinsamen Fachexkursion wurde aufgegriffen. Die Exkursion fand am 22.07.2011 statt. Auf der öffentlichen Veranstaltung am 27.07.2011 im
Kulturzentrum Trudering wurde über die Exkursion berichtet.
Ergänzend hat sich der Bezirksausschuss in der Sitzung am 14.04.2011 mit der
Präsentation der MGS „Truderinger Straße 288 (ehemaliges Truderinger Rathaus), Bajuwarenstraße 136 und 138 (ehemalige Polizeidienststelle), Rahmenbedingungen für die Entwicklung und Nutzungsoptionen“ befasst. Mit Schreiben
vom 15.04.2011 (ebenfalls Anlage 5) werden eine Reihe wirtschaftlicher oder soziokultureller Nutzungen vorgeschlagen.
Zudem sollen Raumbedarfe aus der Standortuntersuchung bzw. dem ISEK berücksichtigt werden, die nicht auf privaten Flächen befriedigt werden können.
Stellungnahme: Die Vorschläge möglicher Nutzungen werden zur Kenntnis genommen. Die MGS ist als Sanierungsträgerin mit der Entwicklung dieses Schlüsselprojekts beauftragt. Es soll eine städtebauliche Strukturuntersuchung beauftragt
werden, die sowohl die städtebaulichen Möglichkeiten aufzeigt als auch Nutzungsoptionen prüft. Die Nutzungen sind in enger Abstimmung mit den Bedarfslagen
und den Finanzierungsmöglichkeiten bei den städtischen Referaten zu entwickeln,
da es gilt, eine insgesamt wirtschaftlich tragfähige Lösung zu entwickeln.
Der Bezirksausschuss ergänzt mit Schreiben vom 26.04.2011, dass Zwischennutzungen nur durch die Landeshauptstadt München, den Stadtteilladen oder die
MGS erfolgen sollen und fordert, dass der Realisierungswettbewerb zügig eingeleitet und ein Workshop zur Bürgerbeteiligung vorgeschaltet wird.
Stellungnahme: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Ein konkurrierendes Verfahren zur Findung des städtebaulichen/ hochbaulichen Entwurfs ist
geplant. Für einen vorgeschalteten Beteiligungsworkshop zur Nutzungsfindung
wird aus heutiger Sicht jedoch kein Handlungsspielraum gesehen, da wie oben
dargestellt, die Entwicklung eines umsetzbaren Projektes entsprechend der Bedarfslagen und Finanzierungsmöglichkeit der städtischen Referaten erfolgen muss.
Eine ausführliche Stellungnahme mit der Darstellung, wie die einzelnen Punkte in
die Überarbeitung des ISEKs eingeflossen sind, hat der Bezirksausschuss mit
Schreiben vom 23.09.2011 erhalten.
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4.
Bewertung der Erforderlichkeit der Sanierung und der Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen
Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger hat den Handlungsbedarf im Untersuchungsgebiet bestätigt und weiter konkretisiert und die Erforderlichkeit der Sanierung im Bereich des vorgeschlagenen möglichen Sanierungsgebietes nachgewiesen. Die erfolgte Beteiligung der Betroffenen
zeigt, dass die grundsätzliche Mitwirkungsbereitschaft der Betroffenen gegeben ist.
Dies bestätigt auch die Mitarbeit in der Projektgruppe und die finanzielle Beteiligung Privater am Projektfonds. Auch die seitens der MGS geführten Einzelgespräche mit Eigentümerinnen und Eigentümern zentraler Grundstücke belegen dies.
Im Zusammenhang mit der Anwendung des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens, der Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs sowie der finanziellen Beteiligung der Anlieger am Umbau der Truderinger Straße wurde die Mitwirkungsbereitschaft an der Sanierung jedoch in Frage
gestellt. Zur abschließenden Beurteilung fand daher am 27.02.2012 im Referat für
Stadtplanung und Bauordnung Hauptabteilung III eine Besprechung mit der Projektgruppe Trudering - Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksausschusses, einzelnen Grundeigentümerinnen und -eigentümern und Gewerbetreibenden statt.
Das Ergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
Zur Anwendung des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird
ausgeführt, dass die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB festgelegt,
die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB hingegen ausgeschlossen
werden soll. So können Genehmigungen versagt werden, wenn Bauvorhaben, Nutzungsänderungen oder befristete Miet-/ Pachtverträge die Durchführung der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und Zwecken
der Sanierung zuwiderlaufen würden. Diese sind insbesondere die Stärkung des
Einzelhandels und die Verhinderung eines weiter fortschreitenden Trading-DownEffekts. Hierfür ist die Kontrolle der Ansiedlung von Nutzungen, die diesen Effekt
hervorrufen bzw. verstärken können notwendig, jedoch nicht eine Überprüfung aller
Grundstücksverfügungen (Veräußerungen, Belastungen etc.) gemäß § 144 Abs. 2
BauGB, da die städtebaulich nachteiligen Entwicklungen bei gewerblichen Flächen
durch konkrete Nutzungen und Bauvorhaben ausgelöst werden und nicht bereits
durch Grundstücksverfügungen.
In der Evaluation nach drei Jahren Programmlaufzeit wird auch die Fortführung des
sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens betrachtet. Des Weiteren besteht
grundsätzlich die Möglichkeit, im Sinne einer Allgemeinverfügung eine allgemeine
Vorweggenehmigung nach § 144 Abs. 3 BauGB für bestimmte Fälle zu prüfen.
Da eine Schlechterstellung gegenüber der Lage außerhalb des Sanierungsgebiets
aufgrund des zusätzlichen Genehmigungserfordernisses befürchtet wird, lehnen
die anwesenden Grundeigentümerinnen und -eigentümer von Gewerbeimmobilien
das sanierungsrechtliche Genehmigungsverfahren ab. Die anwesenden Vertrete-
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rinnen und Vertreter des Bezirksausschusses sehen die Befürchtungen teilweise
als berechtigt an und bezweifeln den Nutzen des sanierungsrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Gleichzeitig sprechen sie sich dafür aus, die Mitwirkungsbereitschaft nicht von dieser Frage abhängig machen zu wollen.
Im Zentrum der Ausgestaltung des verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs
beim möglichen Umbau der Truderinger Straße steht die Frage der festzusetzenden Höchstgeschwindigkeit. Die Festsetzung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs bedingt eine Höchstgeschwindigkeit von weniger als 30 km/h (de facto
Tempo-20-Zone). Bedenken wurden bereits in den Öffentlichkeitsveranstaltungen
und in der Beteiligung zum Entwurf des ISEKs geäußert. Diese wurden durch das
Referat für Stadtplanung und Bauordnung in der Form aufgegriffen, dass eine Festlegung auf Tempo 20 zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgt und die geeignete verkehrsrechtliche Festsetzung (z.B. Tempo-30-Zone mit Umgestaltung im Sinne eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs) erst im weiteren Verfahren zu treffen
ist. Die Mitwirkungsbereitschaft zu diesem Punkt wird signalisiert.
Die finanzielle Beteiligung der Anliegerinnen und Anlieger am Umbau der
Truderinger Straße nach den Bestimmungen der Straßenausbaubeitragssatzung
der Landeshauptstadt München wird abgelehnt. Es ist jedoch zu berücksichtigen,
dass mit dem jetzt zu treffenden Beschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets noch keine konkreten, die Beitragspflicht auslösenden Einzelmaßnahmen verbunden sind. Erst nach förmlicher Festlegung des Sanierungsgebiets
können Einzelmaßnahmen geplant, kostenmäßig beziffert und sich etwaige hieraus
ergebende Belastungen für die Eigentümerinnen und Eigentümer ermittelt werden.
Dies erfolgt mit einer gesonderten Beschlussvorlage des Baureferats entsprechend
der Projektabwicklung nach den städtischen Projektierungsrichtlinien.
In sanierungsfachlicher Hinsicht ist darauf hinzuweisen, dass die vorgeschlagene
Durchführung eines vereinfachten Verfahrens die Erhebung von Ausgleichsbeträgen für sanierungsbedingte Bodenwerterhöhungen (§§ 152 ff BauGB) entbehrlich
macht. Bei der Beschlussfassung über die Durchführung von Einzelmaßnahmen
für den Umbau der Truderinger Straße werden die berechtigten Interessen der betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümer an der Vermeidung von hohen Beitragsbelastungen mit dem Interesse der Allgemeinheit wie auch der Eigentümerinnen und Eigentümer selbst am bestmöglichen Erreichen der Sanierungsziele auch
im Bereich der Truderinger Straße sorgfältig gegeneinander abzuwägen sein. Am
bestehenden Subsidiaritätsprinzip, wonach die Erhebung von Anliegerbeiträgen
nach der Straßenausbaubeitragssatzung vorrangig vor dem Einsatz von Fördermitteln zu erfolgen hat, muss bereits aufgrund der Richtlinien des Freistaats Bayern
zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen festgehalten werden.
Aus Sicht der anwesenden Vertreterinnen und Vertreter des Bezirksausschusses
wird im Zusammenhang mit der jetzigen Beschlussvorlage des Referates für Stadtplanung und Bauordnung eine Grundsatzdiskussion um die Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung als nicht zielführend gesehen. Er wurde jedoch ange-
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kündigt, dass das Thema mit der Konkretisierung der Maßnahme durch das Baureferat und den weiteren Beschlussvorlagen aufgegriffen wird und, dass als erster
Schritt der Maßnahme auf die im ISEK benannten Kosten eine Vorabschätzung der
Anliegerbeiträge bzw. ein Verteilungsschlüssel durch das Baureferat errechnet und
mitgeteilt werden soll. Erst dann solle man in den Entwurf der Maßnahme und die
Frage der Definition von Qualitäten einsteigen. Dieses Vorgehen wird von Seiten
der anwesenden Eigentümerinnen und Eigentümern sehr begrüßt, begegnet den
Vorbehalten und sichert die Mitwirkungsbereitschaft zum jetzigen Zeitpunkt.
Die Rückmeldungen aus der Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger und der Betroffenen ergaben nach alledem keine sanierungsbeachtlichen
Hemmnisse.
C)
Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“
1.
Nachweis von Sanierungstatbeständen
Bei der Beurteilung städtebaulicher Missstände gemäß § 136 Abs. 3 BauGB wurden insbesondere Substanz- und Funktionsschwächen in den folgenden Bereichen
berücksichtigt:
• die wirtschaftliche Situation und Entwicklungsfähigkeit des Gebiets unter Berücksichtigung seiner Versorgungsfunktion im Verflechtungsbereich,
• die Nutzung von bebauten und unbebauten Flächen (Art, Maß und Zustand)
• die Auswirkungen der vorhandenen Mischung von Wohn- und Arbeitsstätten
• die Einwirkungen, die von Grundstücken, Betrieben, Einrichtungen oder Verkehrsanlagen ausgehen (Lärm, Verunreinigungen und Erschütterungen)
• der fließende und ruhende Verkehr
• die infrastrukturelle Ausstattung des Gebiets (Grünflächen, Spiel- und Sportplätze und Anlagen des Gemeinbedarfs) insbesondere unter Berücksichtigung der
sozialen und kulturellen Aufgaben im Verflechtungsbereich.
Es liegen insbesondere folgende städtebauliche Missstände vor, die den Einsatz
des besonderen Städtebaurechtes nach §§ 136 ff BauGB erforderlich machen:
Siedlungsstruktur und Gestalt, Grün- und Freiraum
• mangelhaft ausgeprägtes Zentrum mit fehlender Aufenthaltsqualität und gestalterischen Mängeln im öffentlichen Raum
• Gründefizite und hohe Versiegelung (Truderinger Straße, Lehrer-Götz-Weg)
• funktionale und stadtstrukturelle Mängel in der Bausubstanz, Wohnumfeldqualität, Leerstände und Nutzungskonflikte, fehlende Raumkanten durch Baulücken
• starke Überformung der dörflichen Strukturen sowie der ortsbildprägenden Gebäude, zum Teil defizitäre Fassadengestaltung, teilweise Gebäude in schlechtem baulichem Zustand
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Verkehr
• hohe Verkehrsbelastungen mit hohem Anteil von ortsfremden Ost-West / WestOst gerichteten Durchgangsverkehr in der Truderinger Straße
• teils stark belastete Knotenpunkte mit Rückstaueffekten
• fehlende oder unattraktive und unsichere Fuß- und Radwegverbindungen, Querungen im zentralen Bereich
• ungeordnete Stellplatzsituation und unzureichende Fahrradabstellplätze im zentralen Bereich
Lokale Ökonomie
• Mängel im Branchen- und Angebotsmix, teilweise Versorgungsdefizite insbesondere im mittelfristigen Bedarfsbereich
• Fehl- oder Mindernutzung von Ladeneinheiten, Gebäuden oder Grundstücken,
verfestigte Interimsnutzungen (Imbissstände)
• problematisches Immobilienangebot für wirtschaftliche Nutzung aufgrund von
Kleinteiligkeit, Zuschnitt, Zugänge und Fernwirkung
• Defizite im Bereich Warenpräsentation, Nutzungslücke zwischen Truderinger
Bahnhof und Truderinger Zentrum
2.
Zügige Durchführbarkeit / Programmlaufzeit / Evaluation
Mit dem vorliegenden ISEK ist eine zügige Umsetzung der Sanierungsziele gewährleistet. Das Programm „Aktive Zentren“ gibt eine vierjährige Programmlaufzeit
vor, die nach erfolgreicher Evaluation um bis zu vier Jahre verlängert werden kann.
Dieser enge vorgegebene zeitliche Rahmen macht eine zügige Umsetzung der
Maßnahmen erforderlich. Die Ergebnisse der Evaluation werden dem Stadtrat in einer eigenen Beschlussvorlage vorgestellt.
Für das Jahr 2011 wurde im Programm „Aktive Zentren“ für das Untersuchungsgebiet Trudering ein Förderrahmen von 350.000 € zugewiesen. Von Bund und Land
wurde signalisiert, dass in den nächsten Jahren Fördermittel bereitgestellt werden
können. Dies führt zur Annahme, dass die Sanierungsmaßnahmen innerhalb der
vorgesehenen Projektlaufzeit durchgeführt werden können.
3.
Gewährung und Einsatz von Städtebauförderungsmitteln
Im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ können auf der Grundlage der
Richtlinien zur Förderung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien – StBauFR 2007) Fördermittel insbesondere für Investitionen zur
Profilierung und Standortaufwertung, unter anderem für:
• Aufwertung des öffentlichen Raumes (Straßen, Wege, Plätze)
• Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden (einschließlich der energetischen Erneuerung)
• Bau- und Ordnungsmaßnahmen für die Wiedernutzung von Grundstücken mit
leerstehenden, fehl- oder mindergenutzten Gebäuden und von Brachflächen
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einschließlich städtebaulich vertretbarer Zwischennutzung
• Citymanagement und die Beteiligung von Nutzungsberechtigten sowie von Immobilien- und Standortgemeinschaften.
Der Projektfonds, der sich zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung und zu
50 % von privater Seite finanziert, ist gemäß der Leitlinie öffentlich-privater Projektfonds der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern für investive Projekte, investitionsvorbereitende und -begleitende Projekte und für nicht investive
Aktivitäten bestimmt. Die Projektgruppe hat hierzu Förderkriterien beschlossen,
aufgrund derer eine nachvollziehbare Einschätzung hinsichtlich Ortsbezug, Wirkung und Nachhaltigkeit im Stadtteil sowie Finanzierung getroffen werden kann.
4.
Abgrenzungsvorschlag für die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet
Die vorbereitenden Untersuchungen definieren das Truderinger Zentrum entlang
der Truderinger Straße, zwischen Bahnhof und Schmuckerweg als räumlichen
Schwerpunkt mit Mängeln und Funktionsverlusten. Als wesentliche Mängel in diesem Bereich wurden insbesondere das städtebaulich unzureichend ausgeprägte
Zentrum entlang der Truderinger Straße mit hoher Verkehrsbelastung, mit mangelnder Qualität des zentralen öffentlichen Raums als Begegnungs-, Einkaufs- und
Erlebnisraum, die mangelnde Ausbildung von Raumkanten der Straßenräume beispielsweise durch Baulücken sowie die unzureichende städtebauliche „Verknüpfung“ zwischen Zentrumsbereich und Bahnhof ermittelt. Die in Teilen sanierungsbedürftigen, untergenutzten oder leerstehenden ortsbildprägenden Gebäude sowie
die teilweise problematische Siedlungsstruktur insbesondere im Bereich zwischen
Truderinger Straße und Bahnlinie stellen weitere wesentliche Mängel dar. Auch
stellt die fehlende funktionale und gestalterische Anbindung des Bereiches Kulturzentrum an das Zentrum von Trudering einen wesentlichen Mangel dar.
Übersichtsplan Untersuchungsgebiet Trudering
Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“
äußere Line
innere Line
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Das Gebiet „Quartierszentrum Trudering“ im Stadtbezirk 15 Trudering-Riem soll als
Sanierungsgebiet gemäß § 142 BauGB förmlich festgelegt werden. Auf Basis der
ermittelten Handlungsbedarfe erfolgt ein Vorschlag zur Abgrenzung für ein zukünftiges Sanierungsgebiet (Anlage 6).
5.
Sanierungsverfahren
Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 -156a BauGB ausgeschlossen (vereinfachtes
Verfahren), da davon auszugehen ist, dass diese für die Durchführung der Sanierung nicht erforderlich sind und die Sanierung durch die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nicht erschwert wird. Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens erfolgt in Trudering vor dem Hintergrund, dass
• die Sanierung vor allem im bebauten Bereich stattfinden wird und eine flächenhafte Gebäudesubstanzverbesserung nicht im Vordergrund steht,
• neben vereinzelt im Rahmen von Nachverdichtungen zu errichtenden Gebäuden
und der Modernisierung des Gebäudebestandes im jeweiligen zentralen Geschäftsbereich, eine Verbesserung des Umfeldes der lokalen Ökonomie im privaten und öffentlichen Raum im Vordergrund stehen,
• i.d.R. kein Bebauungsplanverfahren erforderlich sein wird,
• eine Bodenordnung voraussichtlich nicht erforderlich sein wird, keine besonderen bodenrechtlichen Probleme und keine nennenswerten sanierungsbedingten
Bodenwertsteigerungen zu erwarten sind.
Falls während der Durchführung der Sanierung Anzeichen für die Erforderlichkeit
des umfassenden Sanierungsverfahrens signifikant werden, hat ein Wechsel der
Verfahrensart nach entsprechender Beschlussfassung zu erfolgen.
6.
Genehmigungspflicht
Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB soll die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1
BauGB beschlossen, die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB hingegen ausgeschlossen werden. Die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1
BauGB stellt sicher, dass sämtliche Bauvorhaben, Nutzungsänderungen, befristete
Miet- und Pachtverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr einer wirksamen vorherigen Kontrolle der Verwaltung unterliegen. Somit können Genehmigungen versagt werden, wenn Vorhaben oder Miet-/ Pachtverträge die Durchführung
der Sanierung unmöglich machen oder wesentlich erschweren oder den Zielen und
Zwecken der Sanierung zuwiderlaufen würden (§ 145 Abs. 2 BauGB). Die den
Grundstücksverkehr betreffende Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB
ist für die Durchführung der Sanierung hingegen nicht erforderlich.
Wesentliches Ziel der Sanierung ist die Stärkung des Einzelhandels und die Verhinderung eines in Teilbereichen weiter fortschreitenden bzw. einsetzenden
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Trading-Down-Effekts. Dazu ist eine Beseitigung festgestellter Mängel im Branchen- und Angebotsmix und eine städtebaulich verträgliche Schließung von Nutzungslücken durch die Ausweitung des Branchenmixes mit qualitativen Angebotsergänzungen notwendig.
Potenziale im Hinblick auf Identität, Einzigartigkeit und Unverwechselbarkeit stellen
die vorhandenen Dorfstrukturen dar. Die bauliche Entwicklung, Sanierung oder
Umstrukturierung zahlreicher Gebäude und Grundstücke, könnte sich positiv auf
ihre Umgebung und auf das Zentrum von Trudering auswirken. Jedoch sind die bestehenden Gewerbeimmobilien in Teilen problematisch, beispielsweise hinsichtlich
Flächengröße, Sichtlage, barrierefreier Zugänglichkeit und Außengestaltung für
eine wirtschaftlich hochwertige Nutzung. Daher finden in Teilen Unter- oder Fehlnutzungen statt oder Einheiten stehen leer. Neben der Unterstützung und Beratung
durch das vorgeschlagene Flächen- und Leerstandsmanagement, ist hier auch die
Steuerung der Nutzungen im Rahmen der Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs.
1 BauGB notwendig.
Eine große Bedeutung kommt auch der schwächer frequentierten Nebenlage zwischen Lehrer-Götz-Weg und Friesenstraße zu und der Ausbildung eines „Trittsteins“ auf Höhe des ehemaligen Truderinger Rathauses, der die beiden Hauptlagen räumlich-funktional verbindet. Im Besonderen ist auch in diesem Bereich die
Steigerung der Attraktivität durch die Ansiedlung verträglicher hochwertiger Nutzungen und die Verhinderung eines weiter fortschreitenden Trading-Down-Effekts
wesentliches Sanierungsziel.
Durch die angrenzenden (gewerblichen) Nutzungen wird maßgeblich die Attraktivität des öffentlichen Raumes bestimmt. Daher sind die dargestellten Sanierungsziele hinsichtlich Einzelhandel und Verhinderung von Trading-Down-Effekten nicht isoliert zu betrachten. Diese stehen im engen Zusammenhang mit der Aufwertung des
Zentrums insgesamt, insbesondere mit dem Umbau des öffentlichen Raumes entlang der Truderinger Straße zu einem attraktiven Geschäftsbereich mit verbesserter Aufenthaltsqualität.
Die Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 1 BauGB eröffnet die Möglichkeit die
Ansiedlung von Nutzungen, entsprechend der oben genannten Sanierungsziele,
zu steuern. Die Versagung von Genehmigungen ist zu prüfende Handlungsoption,
wenn Bauvorhaben, Nutzungsänderungen oder befristete Miet-/ Pachtverträge, beispielsweise durch Fehlnutzungen einen Trading-Down-Effekt hervorrufen bzw. verstärken können.
Eine Überprüfung aller Grundstücksverfügungen in Form von Veräußerungen, Belastungen etc. gemäß § 144 Abs. 2 BauGB ist jedoch nicht notwendig, da die städtebaulich nachteiligen Entwicklungen bei gewerblichen Flächen durch konkrete
Nutzungen und Bauvorhaben ausgelöst werden und nicht bereits durch Grundstücksverfügungen. Auch hinsichtlich der weiteren Sanierungsziele ist eine Genehmigungspflicht gemäß § 144 Abs. 2 BauGB entbehrlich. Gemäß § 143 Abs. 2
BauGB erfolgt kein Eintrag eines Sanierungsvermerks ins Grundbuch.
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7.
Untersuchungsumgriff als Programmgebiet
Das Untersuchungsgebiet Trudering, für das mit Beschluss der Vollversammlung
des Stadtrates vom 29.07.2009 der Beginn der vorbereitenden Untersuchungen
gemäß § 141 BauGB beschlossen worden ist, soll als Programmgebiet „Aktive
Zentren“ beibehalten werden.
Im Bereich außerhalb des vorgeschlagenen Sanierungsgebietes wurden nur vereinzelt städtebauliche Mängel mit eingeschränkter Bedeutung für das Programm
„Aktive Zentren“ identifiziert. Daher ist eine Einbeziehung dieser Flächen in den
Umgriff des vorgeschlagenen Sanierungsgebietes aus heutiger Sicht entbehrlich.
Allerdings sollte in der weiteren Programmumsetzung bei Bedarf die Möglichkeit
bestehen, auch hier Maßnahmen, die in direkter Verknüpfung mit dem Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“ stehen, umzusetzen.
D)
Sanierungsziele und Maßnahmen für das Sanierungsgebiet
1.
Integrierte Sanierungsziele „Quartierszentrum Trudering“
• Erhalt und Ausbau eines Zentrums unter Berücksichtigung vorhandener räumlicher und struktureller Qualitäten zur Schaffung von Aufenthaltsqualität und Förderung von Identität
• Stärkung des Standorts aus städtebaulicher und wirtschaftlicher Sicht,
Verbesserung der Bedingungen für innerörtliche Handels- und Dienstleistungsbetriebe durch Modernisierung des Immobilienbestandes zur besseren Nutzbarkeit für die zentrumsstärkenden Funktionen unter Berücksichtigung der vorhandenen ortstypischen Qualitäten
• Verbesserung der funktionalen Verknüpfung des Bereichs am Bahnhof mit dem
Bereich Truderinger Zentrum, Aufwertung/ Attraktivierung des Zwischenbereichs
durch Nutzbarmachung ortsbildprägender Gebäude.
• Verknüpfung des Bereichs an der Truderinger Straße mit dem südlich der Wasserburger Landstraße befindlichen Kulturzentrum Trudering
• Stärkung der Verknüpfung Straßtrudering - Kirchtrudering
• Konzentration der vorhandenen Entwicklungspotenziale im Einzelhandel auf
einen eng begrenzten Versorgungsbereich im Truderinger Zentrum mit Sicherung und Ausbau der Handels- und Gewerbestrukturen bei gleichzeitiger städtebaulicher Aufwertung unter Berücksichtigung der ortstypischen Qualitäten
• Reduzierung des Durchgangsverkehrs im Truderinger Zentrum
• Erhöhung der Verkehrssicherheit, Steigerung der Aufenthaltsqualität im Straßenraum und Ausbau der Barrierefreiheit, Verbesserung der fußläufigen und der
Erreichbarkeit mit dem Fahrrad, Förderung der Nahmobilität
• Stärkung des Wohnstandortes durch u.a. generationengerechte Entwicklung
zentral gelegener ungenutzter oder untergenutzter Flächenpotenziale
• Erhöhung des Grünanteils im öffentlichen Raum, Verbesserung der Erreichbarkeit, Ausbau der Freiraumverknüpfungen
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• Schaffung öffentlicher bzw. öffentlich zugänglicher Freiräume
2.
Maßnahmen für das Sanierungsgebiet „Quartierszentrum Trudering“
• Umsetzung der Marketingstrategie
Positionierung Truderings durch Herausarbeiten eines Standortprofils, Logoentwicklung, Erstellung von Stadtteil-/ Einkaufsführer und Werbekonzept,
Initiierung eines Gewerbestammtischs.
• Potenzial und Brachflächenentwicklung im Einzelhandel
Einrichtung / Fortführung des Geschäftsstraßenmanagements,
Leerstand- und Flächenmanagement der MGS.
• Quartiersbezogenes Mobilitätsmanagement
Direkt- und Dialogmarketing / Mobilitätsberatung für Privathaushalte im Einzugsgebiet des Truderinger Ortskerns (max. 5km-Radius),
Mobilitätsberatung für die Unternehmen im Truderinger Ortskern,
Mobilitätsmanagement an Kindergärten und Schulen.
• Truderinger Straße (Teilbereich A)
Klärung und Darstellung der räumlichen Handlungsspielräume (umverteilte Flächen Fahrbahn – Gehbahn) und Möglichkeiten der Einbeziehung von privaten
Vorflächen im Bereich der Truderinger Straße einschließlich des Knotenpunktes
Truderinger Straße / Schmuckerweg durch das Referat für Stadtplanung und
Bauordnung. Davon abhängig wird das Baureferat ein geeignetes Verfahren zur
Findung eines gestalterischen Entwurfes im Stadtrat im Rahmen der Beauftragung zur Objektplanung zur Entscheidung vorschlagen.
Erstellung und gegebenenfalls Weiterentwicklung eines Leitfadens mit Gestaltungsempfehlungen zur Sanierung von Gebäuden, Vorgärten und Freiflächen.
Anpassung Knotenpunkt Bajuwaren- / Kreiller- / Wasserburger Landstraße.
• Bahnunterführung / Lehrer-Götz-Weg / Rothuberweg (Teilbereich B)
Funktionale und gestalterische Verbesserung in Verbindung mit Teilbereich A,
Schaffung einer Querungsmöglichkeit über die Wasserburger Landstraße.
• Quartierszentrum – Schmuckerweg / Truderinger Straße / Bognerhofweg
(Teilbereich C)
Nur über eine Gesamtbetrachtung aller Grundstücke im Umgriff des Bebauungsplanes Nr. 913 kann eine nachhaltige Entwicklung konzipiert werden.
Erarbeitung einer städtebaulichen Feinuntersuchung, die alle Grundstücke im
Umgriff des Bebauungsplanes und die angrenzenden Flurstücke berücksichtigt.
Voraussetzung für ein kooperatives Verfahren ist die Mitwirkungsbereitschaft aller Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Umgriff.
• Westlich und östlich Lehrer-Götz-Weg, südlich der Bahnlinie
(Teilbereich D)
Sicherung / Ergänzung der Wegeführung des Blanckertzweg zwischen Bajuwarenstraße und Bognerhofweg.
Mittel- bis langfristig wird die städtebauliche Neuordnung im Sinne einer nach-
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•
•
•
•
•
haltigen Entwicklung der Flächen angestrebt. Voraussetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft aller Eigentümerinnen und Eigentümer.
Unter Umständen könnte ein Grunderwerb (Treuhänderin) in Betracht kommen.
Bahnhof Trudering, Bereich „Alte Weinkelterei“ (Teilbereich E)
Sicherung / Ergänzung des Blanckertzweg bis zum Bahnhof.
Instandsetzung und Modernisierung des ortsbildprägenden Gebäudes „Alte
Weinkelterei“ und Zuführung einer adäquaten Nutzung.
Es wird die städtebauliche Neuordnung im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung
der Flächen angestrebt. Voraussetzung ist die Mitwirkungsbereitschaft aller Eigentümerinnen und Eigentümer.
Unter Umständen könnte ein Grunderwerb (Treuhänderin) notwendig werden.
Bereich „Altes Truderinger Rathaus“ (Teilbereich F)
Entwicklung des Standortes als funktionaler Trittstein der Verknüpfung zwischen
Bahnhof und Zentrum am Schmuckerweg.
Instandsetzung und Modernisierung bzw. Neubau des ortsbildprägenden Gebäudes „Altes Truderinger Rathaus“ und Zuführung einer adäquaten Nutzung.
Einbeziehung der privaten Grundstücke nördlich der Truderinger Straße.
Erstellung einer Strukturuntersuchung unter Berücksichtigung der vorhandenen
Grünpotenziale, darauf aufbauend Durchführung eines konkurrierenden Verfahrens zur Findung einer städtebaulichen und baulichen Lösung.
Nördlich Wasserburger Land-, westlich Feldbergstraße (Teilbereich G)
Entwicklung der Brachfläche zur Stärkung des Truderinger Zentrums
Ausbildung einer Fuss- und Radwegeverbindung sowie eines räumlichen Gegenübers zum Truderinger Kulturhaus.
Der Teilbereich G wird als Maßnahme der HA II Stadtplanung weiterentwickelt.
Truderinger Straße 321 (Teilbereich H)
Umsetzung einer Wohnbebauung im vorderen Grundstücksbereich entlang der
Straße im kommunalen Wohnbauprogramm. (Baugenehmigung liegt vor).
Entwicklung der Freifläche im rückwärtigen Grundstücksbereich zu einer öffentlichen Grünanlage (Pocket-Park).
Zwischen Bahnlinie und Bürgermeister-Keller-Straße (Teilbereich I)
Erhalt und Aufwertung der vorhandenen Spielanlagen nach Beendigung der
temporären Nutzung als Pausenhof der Grundschule am Lehrer-Götz-Weg.
Gesamtgestaltung des städtischen Grundstücks als öffentliche Grünfläche.
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3.
Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß § 149 BauGB
Kosten- und Finanzierungsübersicht Trudering (in €)
Gesamtkosten
2012-2015
Städtebauförderungsmittel
1.
Vorbereitungen
1.1
Öffentlichkeitsarbeit
2012: 50.000
110.000 / 190.000*
ab 2013: 20.000 p.a.
1.2
Sonstige Planungen
ca. 770.000
570.000
Sonstige Mittel
Zeitlicher
Rahmen
Laufzeit
Sanierung
200.000
ab 2012
z.B. vertiefende Untersuchungen, verkehrliche Untersuchungen, Wettbewerbe
2.
Grunderwerb, Sicherung, Grundstücksverkehr
2.1
Sicherung von Schlüsselgrundstücken
3.
Ordnungsmaßnahmen - Aufwertung des öffentlichen Raums, Verbesserung von Fuß- und
Radwegenetz, Grünflächenentwicklung
3.1
Aufwertung
öffentlicher Raum
-
ca. 4.700.000
2.900.000
Treuhandmittel der ab 2012
MGS
1.800.000
ab 2012
z.B. Truderinger Straße*2, Lehrer-Götz-Weg*2, Rothuberweg*2, Blanckertzweg*2
3.2
Umstrukturierung/ Flächenentwicklung
Aufwertung privater
Freiflächen
ca. 240.000
180.000
60.000
ab 2012
z.B. Umstrukturierung der Grundstücke am Schmucker Weg, an der Truderinger Straße,
am Bahnhof / Alte Weinkelterei
3.3
Grünflächenentwicklung ca. 250.000
250.000
ab 2012
z.B. Pocketpark Truderinger Str. 321, Flächen nördlich der Bahn
3.5
Sonstige Ordnungsmaß- ca. 300.000
nahmen
4.
Baumaßnahmen
4.1
städtebaulich bedingter
Mehraufwand
ca. 1.500.000*1
300.000
1.500.000*1
ab 2013
Co-Finanzierung*1
ab 2013
z.B. Umnutzung ehemaliges Truderinger Rathaus, Sanierung stadtbildprägender Gebäude
5.
Steuerung und Betreuung, sonstige Projekte
5.1
Geschäftsstraßenmanagement
80.000 p.a.
320.000 / 640.000*
5.2
Quartiersfonds
40.000 p.a.
80.000 / 160.000*
5.3
Stadtteilladen
32.500 p.a.
130.000/ 260.000*
s.o.
5.4
Sonstige Projekte
ca. 600.000
600.000
s.o.
Laufzeit
Sanierung
80.000/ 160.000*³
s.o.
z.B. Umsetzung der Marketingstrategie, Umsetzung Mobilitätsmanagements
* Gesamtkosten bei 4 bzw. (nach Verlängerung) 8 jähriger Programmlaufzeit
*1 Geschätzter Mitteleinsatz für städtebaulich bedingten Mehraufwand, Gesamtkosten der Projekte sind zum
jetzigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen
*2 Zu gegebener Zeit ist die Erhebung von Beträgen nach Straßenausbaubeitragssatzung zu prüfen
*³ 50% Beteiligung Privater
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4.
Finanzierung, Mittelbereitstellung
Eine Förderung mit Städtebauförderungsmitteln setzt voraus, dass die Kosten nicht
anderweitig, insbesondere durch Finanzhilfen anderer öffentlicher Haushalte, gedeckt werden (Subsidiaritätsprinzip). Alle Mittel sind daher ressortübergreifend zu
koordinieren und in ihrem Einsatz abzustimmen. Geltende Zuständigkeiten bleiben
dabei unberührt.
Die förderfähigen Kosten der Kosten- und Finanzierungsübersicht incl. Projektfonds, Geschäftsstraßenmanagement und Stadtteilladen sollen aus dem BundLänder-Städtebauförderungsprogramm Teil IV – Aktive Stadt- und Ortsteilzentren
finanziert werden.
Die Regierung von Oberbayern hat für die Jahre 2009, 2010 und 2011 bislang
einen Förderrahmen in Höhe von 785.000 € zugewiesen. Hiervon werden derzeit
Maßnahmen wie die vorbereitenden Untersuchungen, die verkehrliche Machbarkeitsstudie, die städtebauliche Strukturuntersuchung im Truderinger Zentrum, Öffentlichkeitsarbeit, Einrichtung und Unterhalt Stadtteilladen sowie Quartiersfonds finanziert. Projekte wie die Einrichtung und Aufwertung des Pocketparks hinter dem
geplanten KomProB-Vorhaben in der Truderinger Straße, die Entwicklung einer eigenen Marke bzw. Profils sowie eines Stadtteilführers für den Truderinger
Ortskern sind im Rahmen der zugewiesenen, noch vorhandenen Fördermittel vorgesehen.
Die erforderlichen städtischen Mittel für die Komplementärfinanzierung (Vorfinanzierung zu 100 %, Rückfluss staatlicher Fördermittel in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten) sind bereits im Haushalt veranschlagt. Die Finanzierung ist also sichergestellt. Nicht förderfähige Kosten müssen von den jeweiligen Fachreferaten
bzw. der MGS (Treuhandvermögen) in eigener Zuständigkeit bereitgestellt werden.
Der Mittelbedarf für die Folgejahre wird im Rahmen der Bedarfsmitteilung zum
01.12. des dem Programmjahr vorangehenden Jahres angemeldet sowie im städtischen Haushalt bzw. MIP veranschlagt. Entsprechend der Kosten- und Finanzierungsübersicht ergibt sich folgender Gesamtkostenrahmen:
Sanierungsgebiet „Zentraler Geschäftsbereich Trudering“ (in €)
Geplante Städtebaufördermittel insgesamt 2012 – 2019*
ca. 7.550.000
Bund-Länderanteil Städtebaufördermittel (60%)
ca. 4.530.000
Kommunaler Eigenanteil der LHM (40%)
ca. 3.020.000
Geplanter Fördermitteleinsatz pro Jahr (auf 8 Jahre)
gerundet 950.000
Geplanter kommunaler Eigenanteil pro Jahr
gerundet 380.000
* Programmlaufzeit von 4 + 4 Jahre (Evaluation, erneute Stadtratsbefassung)
Eine Finanzierung für einzelne Maßnahmen kann daraus noch nicht abgeleitet werden. Diese erfolgt vielmehr über eigene Vorlagen für die betreffenden Fachausschüsse unter Federführung der fachlich zuständigen Referate.
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E)
Organisatorische Erfordernisse zur Programmumsetzung
1.
Aktive Zentren Begleitgremium (AZB)
Gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.07.2009 wurde zur
Steuerung der „Aktiven Zentren“ auf Verwaltungsebene das „Aktive Zentren Begleitgremium“ (AZB) eingeführt. Dieses Gremium wurde in die Erarbeitung der vorbereitenden Untersuchungen, die Konzeption der verschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung gemäß § 139 BauGB eingebunden. Die referatsübergreifende Zusammenarbeit ist notwendig und hat sich bewährt. Das AZB soll
daher auch während der Laufzeit der Sanierung beibehalten werden.
2.
Geschäftsstraßenmanagement und Projektgruppe
Das Geschäftsstraßenmanagement Trudering wurde gemäß Beschluss der Vollversammlung des Stadtrates vom 29.07.2009 durch die MGS eingerichtet. Die vom
Geschäftsstraßenmanagement geleitete Projektgruppe, vor förmlicher Festlegung
„Projektgruppe in Gründung“, hat sich mit der Sitzung vom 14.04.2010 konstituiert.
Neben der Begleitung und Entwicklung von Maßnahmen des Projektfonds wurde
die „Projektgruppe in Gründung“ insbesondere in die jeweiligen Zwischenstände
der vorbereitenden Untersuchungen eingebunden. Neben der Informations- und
Austauschplattform ist zukünftig weiterhin der Projektfonds sowie die Unterstützung
bei der Umsetzung der Maßnahmen Funktion der Projektgruppe.
Tagungsturnus und Zusammensetzung der Projektgruppe sind durch das federführende Referat für Stadtplanung und Bauordnung, in Abstimmung mit der Sanierungsträgerin MGS und dem Geschäftsstraßenmanagement auf eine effiziente Zusammenarbeit hin zu optimieren. Gegebenenfalls ist eine ergänzende Besetzung
der Projektgruppe durch weitere private Akteure und eine stärkere Ausrichtung vor
Ort erforderlich.
3.
Zuständigkeiten der städtischen Referate gemäß Aufgabengliederungsplan
Alle Maßnahmen werden gemäß Aufgabengliederungsplan von den jeweiligen
Fachreferaten durchgeführt. Die Zuständigkeiten der jeweiligen Fachreferate bleiben gewahrt. Die Ergebnisse der vorbereitenden Untersuchungen des Referates
für Stadtplanung und Bauordnung sind ggf. Grundlage zur Bedarfsableitung durch
das Baureferat für den jeweiligen Planungsauftrag. Die Beauftragung und Durchführung von Wettbewerben und Plangutachten für öffentliche Verkehrs- und Grünflächen sowie die Objektplanung und Realisierung obliegen dem Baureferat und
werden nach den städtischen Projektierungsrichtlinien abgewickelt.
4.
Sanierungsträgerin und Treuhänderin MGS
Gemäß Treuhändervertrag über die Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Maßnahmen in den Stadtteilen Pasing und Trudering vom 01.10.2009 wurde
die MGS zunächst für die Dauer von fünf Jahren in zwei Stufen beauftragt. Stufe1
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umfasst den Zeitraum der vorbereitenden Untersuchungen und Stufe 2 den Zeitraum der Durchführung der Sanierung nach erfolgter Festlegung eines Sanierungsgebiets durch den Stadtrat. Soweit die Stadt Maßnahmen nicht selbst durchführt,
wird die MGS mit der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen zur Behebung
städtebaulicher Mängel und funktionaler Defizite beauftragt.
Bei den folgenden prioritären Maßnahmen soll die MGS zur Umsetzung der Ziele
der Sanierung u.a. die aufgeführten Schritte durchführen:
Umsetzung der Marketingstrategie
Durchführung des Geschäftsstraßenmanagements
Leerstands- und Flächenmanagement
Truderinger Straße (Teilbereich A)
Klärung der Mitwirkungsbereitschaft sowie der räumlichen Handlungsspielräume
für eine Umgestaltung,
Erstellung des Leitfadens mit Gestaltungsempfehlungen zur Sanierung von Gebäuden, Vorgärten und Freiflächen.
• Bahnunterführung, Lehrer-Götz-Weg, Rothuberweg (Teilbereich B)
Klärung der Mitwirkungsbereitschaft sowie der räumlichen Handlungsspielräume
für eine Umgestaltung.
• Blanckertzweg (Teilbereiche D, E)
Klärung der Mitwirkungsbereitschaft und der räumlichen Handlungsspielräume
für eine Sicherung / Ergänzung des Blanckertzwegs vom Bahnhof bis Bognerhofweg sowie der städtebaulichen Neuordnung in diesem Bereich insgesamt.
• Bereich „Altes Truderinger Rathaus“ (Teilbereich F)
Entwicklung eines Nutzungskonzeptes in einer städtebaulichen Strukturuntersuchung unter Berücksichtigung des ortsbildprägenden Bestands sowie der Nutzungsvorschläge des Bezirksausschusses,
Durchführung eines konkurrierendes Planungsverfahrens,
Erstellung eines Konzeptes für die Verlagerung der vorhandenen Wohnungen,
Klärung der Mitwirkungsbereitschaft der privaten Grundeigentümerinnen und
-eigentümer.
•
•
•
•
5.
Personalbedarf Referat für Stadtplanung und Bauordnung
Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen nach förmlicher Festlegung als
Sanierungsgebiet verursacht für die Abteilung Stadtsanierung im Referat für Stadtplanung und Bauordnung unter anderem folgenden zusätzlicher Arbeitsaufwand:
• Ebene der Gesamtsteuerung und Koordination
ständige Kontaktstelle für die Treuhänderin in allen Umsetzungsfragen,
regelmäßige Abstimmung mit den Fördermittelgebern in Bund und Land
(z.B. Oberste Baubehörde, Regierung von Oberbayern),
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•
•
•
•
Abstimmung zwischen den betroffenen Fachreferaten (u.a. durch Geschäftsführung des Aktiven Zentrum Begleitgremiums).
Steuerung auf Gebietsebene (Gesamtmaßnahme)
Fortschreibung der Kosten– und Finanzierungsübersicht im Verfahrenslauf incl.
jährlicher Bedarfsanmeldung gegenüber dem Fördermittelgeber,
Steuerung des beauftragten Geschäftsstraßenmanagements incl. Controlling,
Vertretung der Belange der Stadtsanierung in Gremien vor Ort (z.B. Projektgruppe, Arbeitsgruppen, Bürgerversammlung, politische Gremien).
Projektebene - Durchführung
Mitwirkung bei der Konzeption und Umsetzung der Projekte im Bezug zum
ISEK, auch in Kooperation mit den beteiligten städtischen Dienststellen und der
Sanierungsträgerin,
Abstimmung aller Maßnahmen-/ Projekt-/ Zeitpläne mit dem Fördermittelgeber,
Sicherstellung der fördertechnischen Projektabwicklung und des Mittelflusses.
Hoheitliche Aufgaben
Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB,
Durchführung der Bebauungsplanverfahren, Entwicklung von Neuordnungskonzepten, Rahmenkonzepten.
Beteiligung gemäß § 137 BauGB, Öffentlichkeitsarbeit
Durchführung von Verfahren zur Beteiligung der Sanierungsbetroffenen,
Konzeption und inhaltliche Steuerung der Öffentlichkeitsarbeit.
Der sich durch die Festlegung des Sanierungsgebietes „Quartierszentrum Trudering“
ergebende erhebliche Mehraufwand auf Seiten der Abteilung Stadtsanierung kann
mit dem derzeit zur Verfügung stehenden Personal nicht geleistet werden. Nachdem
dieser Mehraufwand während der Laufzeit des Programms „Aktive Zentren“ in Trudering entsteht, ergibt sich ein an die Programmlaufzeit gekoppelter befristeter Stellenbedarf. Inhaltlich und zeitlich besteht die Verknüpfung mit der gemäß Programmvorgabe erforderlichen Evaluation nach dem dritten Programmjahr und der Entscheidung über eine Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu vier weitere Jahre. Entsprechend wird eine Befristung bis Ende 2016, d.h. angepasst an die vierjährige
Programmlaufzeit, vorgeschlagen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung hält folgenden zunächst befristeten
Personalbedarf zur Erfüllung der Aufgaben für erforderlich:
Stelle „Sachbearbeitung Stadtsanierung“
Aufgaben: Mitwirkung an der Projektsteuerung und der Umsetzung der Gesamtstrategie, insbesondere Mitwirkung an der Betreuung der Treuhänderin und des Geschäftsstraßenmanagements; Steuerung und Kontrolle von Terminen, Kosten und
Qualitäten; Mitwirkung an Bauleitplanverfahren sowie Beteiligung an Wettbewerben;
Betreuung und Abwicklung der Evaluation; Mitwirkung bei der Geschäftsführung der
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Sitzungen der referatsübergreifenden Arbeitsgruppe AZB; Mitwirkung bei der Vertretung des Referates in der örtlichen Projektgruppe; Erstellen, Aktualisieren und Verfolgen eines Zeitrahmens und einer Finanzierungsübersicht für den Verfahrensablauf; Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit.
1 VZÄ in der Qualifikationsebene 3 (E.Gr. E 10: 68.110 €)
Die Arbeitsplatzkosten und die Personalkosten sind bisher nicht im Budget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung enthalten. Die Arbeitsplatzkosten des technikunterstützten Arbeitsplatzes belaufen sich einmalig auf rund 4.000 €. Diese sowie
die laufenden Sachkosten (Gemeinkosten) werden aus dem Budget des Referates
für Stadtplanung und Bauordnung, Hauptabteilung III finanziert. Die derzeit absehbaren Aufgaben können mit der beantragten Stellenausstattung erfüllt werden.
Die Primärbuchungen der Personalkosten erfolgen auf der Kostenstelle 18330000
und werden im Wege des Umlageverfahrens in Höhe von bis zu 68.110 € auf das
Produkt „Stadterneuerung Produktleistung 583710000 (PL 1) Maßnahmen und Einzelverfahren in Gebieten der Städtebauförderung“ verrechnet. Das Produktkostenbudget des Referates für Stadtplanung und Bauordnung erhöht sich aufgrund der
benötigten Personalausgaben um bis zu 68.110 €, die ab dem Jahr 2012 anteilig
(abhängig von der Stellenbesetzung) jährlich kostenwirksam werden.
dauerhaft
befristet
Personalkosten:
Jahresmittelbetrag
(Ø lfd. Personalkosten)
-
+ 68.110 €
2013-2016
Rückstellungen
(Betrag oder %-Aufschlag)
-
Sachkosten:
DV-Kosten:
-
Transferkosten:
-
-
Abschreibungen:
-
-
Summe Kosten
-
Erlöse
-
Saldo Kosten und Erlöse
-
+
800 € 2013-2016
+ 4.090 € 2013
+ 73.000 €
2013-2016
-
+ 73.000 €
2013-2016
Nachrichtlich:
Vollzeitäquivalente (VZÄs)
Investitionen
1 VZÄ 2013 - 2016
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Die Vorlage ist hinsichtlich der inhaltlichen Ausführungen zur Förderfähigkeit der im Vortrag genannten Maßnahmen mit der Regierung von Oberbayern im Vorgriff auf den Stadtratsbeschluss abgestimmt.
Die Vorlage ist mit der Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH abgestimmt.
Das Referat für Arbeit und Wirtschaft, das Baureferat, das Kommunalreferat, das Kreisverwaltungsreferat, das Kulturreferat, das Sozialreferat, das Personal- und Organisationsreferat sowie die Stadtkämmerei haben der Sitzungsvorlage zugestimmt.
Die Beschlussvorlage wurde hinsichtlich der formellen Rechtmäßigkeit der Sanierungssatzung mit dem Direktorium Rechtsabteilung abgestimmt.
Beteiligung des Bezirksausschusses
Der betroffene Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 wurde gemäß § 9 Abs. 2 und 3
der Satzung für die Bezirksausschüsse der Landeshauptstadt München in Verbindung mit
der Ziffer 13 des Katalogs der Fälle der Entscheidung, Anhörung und Unterrichtung der
Bezirksausschüsse für das Referat für Stadtplanung und Bauordnung angehört.
Der Bezirksausschuss des Stadtbezirkes 15 Trudering-Riem hat in seiner Sitzung am
18.10.2012 nach eingehender Vorberatung der Beschlussvorlage einstimmig zugestimmt.
Der Bezirksausschuss würdigt die intensive Auseinandersetzung des Entwurfs mit den in
der Bürgerbeteiligung geäußerten Bedenken. Er bittet auch im weiteren Verfahren darauf
zu achten, dass die Ängste der betroffenen Anlieger, insbesondere was die Kostenfrage
des Umbaus betrifft, aufgegriffen bleiben und das Verfahren weiterhin so transparent und
in Absprache mit der Projektgruppe fortgeführt wird.
Dem Korreferenten, Herrn Stadtrat Zöller, und den zuständigen Verwaltungsbeiräten
Herrn Stadtrat Podiuk und Herrn Stadtrat Amlong (Beteiligungsmanagement) ist ein Abdruck der Sitzungsvorlage zugeleitet worden.
II.
Antrag der Referentin
Ich beantrage Folgendes:
1. Von den unter Buchstabe A) des Vortrags dargestellten Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen als integriertes Stadtteilentwicklungskonzept (ISEK) Trudering
und den unter Buchstabe B) des Vortrags dargestellten Ergebnissen der Beteiligung
der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger wird Kenntnis genommen. Mit
der vorgenommenen Behandlung der Anregungen der Betroffenen und der öffentlichen Aufgabenträger besteht Einverständnis.
2. Für das im Lageplan als Anlage zur Satzung gekennzeichnete Gebiet wird die förmliche Festlegung gemäß § 142 Abs. 1 BauGB als Sanierungsgebiet „Quartierszentrum
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Trudering“ und die Sanierungssatzung gemäß § 142 Abs. 3 BauGB beschlossen (Anlage 6).
Gemäß § 142 Abs. 4 BauGB wird die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ausgeschlossen (vereinfachtes Verfahren). Die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 1 BauGB bleibt bestehen, die Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB wird ausgeschlossen.
Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, die ortsübliche Bekanntmachung der Sanierungssatzung zu veranlassen.
3. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Sanierungsgebiet
„Quartierszentrum Trudering“ im Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ gemäß
den Ausführungen im Vortrag zu entwickeln. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, das Projektmanagement für die Umsetzung des Programms
wahrzunehmen und dabei im Benehmen mit den zuständigen Fachreferaten und der
MGS als Sanierungsträgerin die unter Buchstabe D) Ziffer 2 beschriebenen Maßnahmen im Sanierungsgebiet weiter zu entwickeln und zu fördern. Das Projektmanagement für die einzelnen Maßnahmen und Projekte obliegt den jeweils zuständigen
Fachreferaten.
Die Projektabwicklung erfolgt nach den städtischen Projektierungsrichtlinien.
4. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, Städtebauförderungsmittel für die einzelnen Projekte, soweit förderfähig, im notwendigen Umfang sicher zu
stellen sowie die erforderlichen städtischen Mittel fristgerecht im städtischen Haushalt
anzumelden. Ferner wird das Referat für Stadtplanung und Bauordnung beauftragt,
die erforderlichen Änderungen zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms anzumelden, soweit es sich um förderfähige Kosten aus dem Städtebauförderprogramm handelt.
Die beteiligten Fachreferate werden gebeten, im Rahmen der weiteren Projektkonkretisierungen bei ihren Mittelplanungen entsprechende Prioritäten zu berücksichtigen.
Die sachgerechte Koordinierung obliegt dem Aktive Zentren Begleitgremium.
Eine Finanzierung für einzelne Maßnahmen kann daraus noch nicht abgeleitet werden. Diese erfolgt über eigene Vorlagen für die betreffenden Fachausschüsse.
5. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, dem Stadtrat das Ergebnis der gemäß Programmvorgabe erforderlichen Evaluation vorzulegen, als
Grundlage für eine Verlängerung der Projektlaufzeit um bis zu vier weitere Jahre.
6. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird ermächtigt, die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS) auf Grundlage des Treuhändervertrages vom
01.10.2009 für die Dauer der Programmlaufzeit als Treuhänderin und mit dem Geschäftsstraßenmanagement zu beauftragen.
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7. Entsprechend der Würdigung der Stellungnahme der Gewerbetreibenden unter Buchstabe B) Ziffer 1 sowie des Bezirksausschusses (Anlage 5) unter Buchstabe B) Ziffer
3 wird das Kreisverwaltungsreferat gebeten, nach Vorliegen eines Gestaltungsvorschlags für die Verkehrsberuhigung und Aufwertung der Truderinger Straße, eine geeignete verkehrsrechtliche Festlegung zu treffen.
8. Entsprechend der Ausführungen unter Buchstabe B) Ziffer 4 wird das Baureferat gebeten, bei der Konkretisierung der möglichen Umgestaltung der Truderinger Straße
als ersten Schritt der Maßnahme auf den im ISEK benannten Projektkosten eine Vorabschätzung der Anliegerbeiträge vorzunehmen bzw. einen Kostenverteilungsschlüssel zu ermitteln und diese entsprechend dem üblichen Verfahren den Gebührenpflichtigen mitzuteilen.
9. Das Personal- und Organisationsreferat wird gebeten im Benehmen mit dem Referat
für Stadtplanung und Bauordnung die erforderliche Stelle - wie unter Buchstabe E) Ziffer 5 des Vortrages ausgeführt - befristet bis 31.12.2016 einzurichten und die Stellenbesetzung in die Wege zu leiten. Das Referat für Stadtplanung und Bauordnung wird
beauftragt, die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 68.110 €/Jahr entsprechend der tatsächlichen Besetzung, befristet bis 31.12.2016, anzumelden.
10. Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.
III. Beschluss
nach Antrag
Über den Beratungsgegenstand wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig
entschieden.
Der Stadtrat der Landeshauptstadt München
Der Vorsitzende
Die Referentin
Ober-/Bürgermeister
Prof. Dr.(I) Merk
Stadtbaurätin
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IV. Abdruck von I. mit III.
über den Stenographischen Sitzungsdienst
an das Direktorium Dokumentationsstelle
an das Revisionsamt
an die Stadtkämmerei
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
V.
WV Planungsreferat SG 3
zur weiteren Veranlassung.
zu V.
1. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdruckes
mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt.
2. An das Direktorium-R (3x)
3. An das Direktorium HA II-BA
4. An das Direktorium HA II / V1
5. An den Bezirksausschuss 15
6. An das Personal- und Organisationsreferat
7. An das Baureferat
8. An das Sozialreferat
9. An das Kommunalreferat
10. An das Kreisverwaltungsreferat
11. An das Referat für Arbeit und Wirtschaft
12. An die Stadtwerke München GmbH
13. An die Regierung von Oberbayern
14. An die Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS)
15. An das Planungsreferat SG 1
16. An das Planungsreferat SG 2
17. An das Planungsreferat HA I
18. An das Planungsreferat HA II, II/3
19. An das Planungsreferat HA II/50
20. An das Planungsreferat HA III, III/12, III/02, III/03, III/01
21. An das Planungsreferat HA IV, IV/3
22. An das Planungsreferat SG 3
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
23. Mit Vorgang zurück zum Planungsreferat HA III/31
Am …........................
Planungsreferat SG 3