Voraussetzungen für eine Förderzusage der

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Voraussetzungen für eine Förderzusage der
Voraussetzungen für eine Förderzusage der Geschäftsstelle
Qualifizierung Jugendbegleiter
1. Die Geschäftsstelle bei der Landesakademie für Jugendbildung in Weil der Stadt ist
zuständig für die Auftragsvergabe, die Kursabrechnung und für die Evaluation:
Landesakademie für Jugendbildung
Geschäftsstelle Qualifizierung Jugendbegleiter
Postfach 1240
71256 Weil der Stadt
Tel. 07033-5269-0 oder 5269-200
Fax 07033 - 5269-100
E-mail: [email protected]
2. Die Basismodule werden regional von beauftragten Anbietern durchgeführt.
Schulen und Jugendbegleiter können sich an die beauftragten Anbieter wenden
und Qualifizierungskurse buchen. Die Teilnahme ist für die Jugendbegleiter kostenlos.
Die Qualifizierungskurse werden mit einem Zertifikat abgeschlossen.
3. Verbände und Organisationen, die die Rahmenvereinbarung unterzeichnet haben,
können sich für die Durchführung von Qualifizierungskursen bei der Geschäftsstelle für
das Qualifizierungsprogramm Jugendbegleiter bewerben. Ferner können Schulen
geeignete Einrichtungen anregen, sich zur Fortbildung der örtlichen Jugendbegleiter um
die Durchführung von Qualifizierungsmodulen zu bewerben.
4. Voraussetzung für eine zuschussfähige Durchführung ist ein detailliertes Kursangebot
auf der Grundlage der auf dem Formblatt „Qualifizierungskonzept Jugendbegleiter“
genannten Informationen zu den einzelnen Modulen, das Sie unter
www.jugendbegleiter.de > Geschäftsstelle finden.
5. Der formlose Antrag an die unten genannte Geschäftsstelle muss folgende Angaben
enthalten:
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den Anbieter, der sich um die Durchführung der Qualifizierungskurse bewirbt mit
Name, Ansprechperson, Adresse, Kontaktdaten, Bankverbindung
die ausführlichen Seminarinhalte der drei Module, Ablauf, Ort und Datum
die Angebotsregion bzw. die Schulen, an denen die zu qualifizierenden
Jugendbegleiter eingesetzt werden
6. Die im laufenden Qualifizierungsprogramm angebotenen Kurse werden veröffentlicht
unter www.jugendbegleiter.de > Qualifizierung > Kursangebote.
www.jugendbegleiter.de
7. Die Kerninhalte des beantragten Qualifizierungsmoduls werden im vorgesehenen
inhaltlichen und zeitlichen Umfang durchgeführt.
8. Die Teilnehmer sind von einer in das Jugendbegleiter-Programm aufgenommenen
Modellschule benannt und an ihr bereits als Jugendbegleiter tätig, oder sie sind dort für
den Einsatz fest vorgesehen.
9. Die vorgeschriebene Teilnehmerzahl (8 bis 15 Teilnehmende je Modul) wird eingehalten.
10. Die Teilnehmer bestätigen durch Unterschrift auf einer vollständig ausgefüllten
Kursliste ihre Teilnahme am durchgeführten Kurs.
11. Diese Teilnehmerliste geht bei Abruf der Fördermittel zusammen mit den weiteren
eingeforderten Unterlagen im Original der Geschäftsstelle Qualifizierung
Jugendbegleiter bei der Landesakademie für Jugendbildung in Weil der Stadt zu.
12. Die Zuwendungsempfänger verpflichten sich, die von der Geschäftsstelle ausgefertigten Zertifikate den Teilnehmern auszuhändigen.
Stand 1.3.2008
www.jugendbegleiter.de