Feuerwehr 2015 - Assekuranz AR
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Feuerwehr 2015 - Assekuranz AR
Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Förderung des Beziehungsnetzes und Einführung Erwerbsersatz nach Konzept „Feuerwehr 2015“ Korrektur: VR + AAR, 07.10.2014 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................... 2 Einleitung .................................................................................................................................... 3 1 Auftrag und Projektteam ....................................................................................................... 4 2 Ausgangslage ....................................................................................................................... 5 3 Ist-Situation .......................................................................................................................... 8 4 Vergleich mit Ostschweizer Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein ............................... 8 5 Herausforderung und Problematik ....................................................................................... 11 6 Zielsetzungen...................................................................................................................... 15 7 Zeitlicher Aufwand von Angehörigen der Feuerwehr (AdF) ................................................... 19 8 Anwendung........................................................................................................................ 20 9 Einführung kantonaler Erwerbsersatz ................................................................................... 21 Schlusswort ............................................................................................................................... 23 Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 2 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Einleitung Die Feuerwehren in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden werden im Milizsystem geführt und unterliegen den Feuerschutzgesetzen und -verordnungen des jeweiligen Kantons, sowie den Feuerschutzreglementen der Bezirke und Gemeinden. Bei Zweckverbänden werden die Einzelheiten und die Umsetzung im Bereich Feuerwehr vertraglich geregelt. Mit dem Konzept „Feuerwehr 2015“ werden die jeweiligen Gesetzgebungen durch klare Zielsetzungen und zehn Grundsätze ergänzt, um so die Wirkung zukünftig noch zu verstärken. Die Anwendung und Umsetzung der Konzeption „Feuerwehr 2015“, welche auf der Konzeption „Feuerwehr 2000plus“ basiert, erfolgt aufgrund des Beschlusses der Regierungskonferenz der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) vom 5. Juni 2009 in allen Kantonen gleichermassen. Das Regelwerk „Feuerwehr 2015“ umfasst Ziele, Kernaufgaben und Standards, damit auch künftig die Hilfeleistungen zum Schutz der Bevölkerung durch die Feuerwehren nach dem neuesten Stand sichergestellt werden und weiterhin eine hohe Qualität garantieren. Auf dieser Grundlage ist es für die Kantone auch möglich, ihre Feuerwehren periodisch zu überprüfen, um nötigenfalls Anpassungen vorzunehmen. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 3 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 1 Auftrag und Projektteam 1.1 Der Verwaltungsrat und die Direktion der Assekuranz AR haben dem Feuerwehrinspektorat den Auftrag erteilt, den Feuerwehrdienst im Umfeld von Familie, Beruf und der Feuerwehr selbst zu analysieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen aller Beteiligten ein Arbeitspapier für den Feuerwehralltag zu erarbeiten. Dieses soll individuell und laufend den aktuellen Verhältnissen angepasst und umgesetzt werden. Auf den Grundlagen der Konzeption „Feuerwehr 2015“ sollen im Projekt vorwiegend finanzielle, aber auch soziale Aspekte, welche bei einer Zugehörigkeit in einer Feuerwehr zum Tragen kommen, behandelt, bzw. berücksichtigt werden. 1.2 In Anlehnung an den erteilten Auftrag und aufgrund der seit Jahren guten Zusammenarbeit beider Appenzell in Ausbildung und Einsatz, hat auch der zuständige Regierungsrat für das Feuerwehrwesen in Appenzell Innerrhoden sein Interesse am Projekt bekundet. Somit werden sämtliche Informationen und Ergebnisse auch dem Justiz-, Polizei und Militärdepartement von Appenzell Innerrhoden zur Verfügung gestellt. Das Projekt soll an einer Sitzung der Feuerwehrkommission Appenzell Innerrhoden im Jahr 2013 vorgestellt und das weitere Vorgehen bestimmt werden. 1.3 Projektteam Das Projektteam setzt sich aus folgenden Personen zusammen: 1.4 Robert Fässler Feuerwehrinspektor AR/AI (Vorsitz) Andreas Gantenbein Ressort Ausbildung AFV / FW-Kdt. Waldstatt / FW-Instruktor Walter Hasenfratz Präsident AFV / FW-Instruktor Alwin Hasler FW-Kdt. Stp. FW TBG / Berufsfeuerwehrmann FWZSSG Gallus Hengartner Leiter Betriebe und Sicherheit Teufen (Protokoll) Johann Hersche FW-Kdt. Stp. FW Appenzell / FW-Inspektor Karin Hübner-Fässler Präsidentin Feuerwehrkommission Appenzell Ernst Koller Gemeindepräsident Gais Werner Schluchter Gemeinderat Lutzenberg / Präsident FW-Kommission Projektsitzungen An insgesamt sieben Abendsitzungen hat das Projektteam sich mit der Thematik befasst. Die Sitzungen wurden so gestaltet, dass Erfahrungen, Ansichten und Visionen aus den Tätigkeitsfeldern der Mitglieder in hohem Masse einfliessen konnten. In diversen Gruppenarbeiten konnte so das Feuerwehrwesen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden. 1.5 Geltungsbereich Dieses Papier soll gemäss dem Konzept „Feuerwehr 2015“ Vorgehensweisen im Beziehungsnetz Familie-Beruf-Feuerwehr aufzeigen und das gegenseitige Verständnis nachhaltig fördern. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 4 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 1.6 Gesetzgebungen und Konzepte Die kantonalen Gesetzgebungen und Konzepte werden in diesem Projekt, mit Ausnahme der unter Punkt 9 aufgeführten Entschädigungen an die Teilnehmer von kantonalen Kursen, bewusst nicht tangiert. Vielmehr soll das Papier als Unterstützung zur Förderung aller am Feuerwehrwesen direkt oder indirekt beteiligten Personen und Stellen dienen. 1.7 Funktionsbezeichnung Die in diesem Papier verwendeten Bezeichnungen gelten gleichermassen für männliche wie für weibliche Personen. 2 Ausgangslage 2.1 Rahmenbedingungen Mit Inkrafttreten des neuen Konzepts der FKS „Feuerwehr 2015“ haben die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein sich zum Ziel gesetzt, Aufgaben und Standards von gemeinsamem Interesse festzulegen und diese in 10 Grundsätzen festzuhalten. Die Grundsätze sind unter Punkt 5 aufgelistet. Alle im Konzept aufgeführten Grundsätze sollen dazu dienen, dass sich die Feuerwehren kontinuierlich weiterentwickeln können und so auch in Zukunft die Hilfeleistung zum Schutz der Bevölkerung sichergestellt ist und das Milizsystem mit tiefer Verankerung in der Bevölkerung optimiert geführt und dadurch aufrecht erhalten werden kann. 2.2 Geschichtliche Entwicklung Die Feuerwehr gehört zu den ältesten Institutionen der Gesellschaft und geniesst heute wie früher ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung. Diese Feststellung muss nicht weiter kommentiert werden, da sie eine Tatsache ist und täglich an Ernstfalleinsätzen und Übungen unter Beweis gestellt wird. 2.3 Die Milizfeuerwehr In der Schweiz gibt es eine tief verwurzelte Tradition, öffentliche Aufgaben nebenberuflich, das heisst im Milizsystem, auszuüben. Nebst politischen Ämtern sind wohl die Armee, der Zivilschutz und die Feuerwehr die bekanntesten Dienstleistungsorganisationen zum Schutz und Wohl der Bevölkerung. Die Polizei als behördliches Organ gehört nicht zu den im Milizsystem geführten Organisationen, spielt aber in der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eine bedeutende Rolle. Die Bevölkerung ist per Gesetz dazu verpflichtet, in diesen Organisationen entsprechend den Vorgaben von Bund, Kanton und den Gemeinden/Bezirken Dienst zu leisten. Trotz dieser, in den meisten Kantonen bestehenden Feuerwehrpflicht, werden die Angehörigen der Feuerwehr (AdF) auf freiwilliger Basis rekrutiert. Auch wenn die Freiwilligkeit bis heute funktioniert, muss die Feuerwehrpflicht aus Gründen der Rekrutierung und Finanzierung der Wehren weiterhin auf gesetzlicher Ebene beibehalten werden. Es ist auch kaum vorstellbar, dass ein Feuerwehreinsatz unter Zwang und ohne Übungen funktionieren würde, ohne dabei die sicherheitsrelevanten Aspekte zu vernachlässigen. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 5 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 2.4 Gesetzliche Vorgaben Für die Projektarbeiten sind die gesetzlichen Vorgaben der Kantone Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden berücksichtigt worden. Das vorliegende Dossier hat keinen rechtlichen Anspruch. Es soll vielmehr die bis heute gut funktionierende Freiwilligkeit durch Anreize fördern. 2.5 Appenzellischer Feuerwehrverband (AFV) Der Appenzellische Feuerwehrverband (AFV) ist eine Vereinigung von Angehörigen der Feuerwehr (AdF) beider Appenzell im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er ist parteilich, politisch und konfessionell neutral. Der AFV fördert das Feuerwehrwesen in den beiden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden und steht den Behörden in beratender Funktion zur Seite. Er hält sich an die Richtlinien der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) und respektiert die Bestimmungen der kantonalen Instanzen von Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden. Der AFV übernimmt im Einverständnis und im Auftrag der Instanzen unter anderem folgende Mandate und Hauptaufgaben: - Erstellung des jährlichen Kursprogramms sowie ein mehrjähriges Kurskonzept (in Zusammenarbeit mit dem FW-Inspektorat) - Mitwirkung bei der Kursdurchführung - Mitwirkung bei kantonalen Inspektionsübungen - Förderung und Unterstützung der Feuerwehren bei Neurekrutierung und Kadernachwuchs - Unterstützung in allen Belangen, welche dem Appenzellischen Feuerwehrwesen dienen 2.6 Aktuelle Bestandeszahlen in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden Die Tabelle zeigt die aktuellen Feuerwehrbestände beider Appenzell mit Aufteilung in Chargen, sowie die Sollbestände nach dem Konzept „Feuerwehr 2015“ aus dem Jahr 2013 auf. In Appenzell Ausserrhoden werden anhand der Sollbestände und den Ausführungsbestimmungen über das Beitragswesen die jährlichen Globalbeiträge (Subventionen) ausbezahlt. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 6 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Einwohnerzahlen im Zuständigkeitsbereich Soll-Bestand nach 2015 Ist-Bestand Offiziere Grp-Führer / Uof Soldaten Alarm-Samariter Anteil Frauen (mit FWAusbildung) Aktuelle Bestandeszahlen in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden (Erhebung 2013) Herisau (Stpkt) AR 15174 114 110 14 10 74 12 4 Hundwil AR 975 35 39 8 7 21 3 0 Lutzenberg-Wienacht AR 1270 58 48 5 9 24 10 4 AR (SG) 8982 114 135 13 22 90 10 3 AR 1475 52 48 6 1 28 3 0 Speicher AR 4133 59 51 7 10 29 5 2 Stein AR 1371 40 42 7 6 26 3 0 Teufen-Bühler-Gais (Stpkt) AR 10603 110 115 20 19 66 10 2 Trogen AR 1705 66 45 6 9 25 5 4 Urnäsch AR 2270 63 67 9 13 38 7 3 Wald-Rehetobel (Zweckverband) AR 2565 71 74 9 18 37 10 3 Waldstatt AR 1789 46 42 5 9 24 4 0 Walzenhausen AR 2094 58 58 6 10 37 5 5 54406 886 874 115 153 519 87 29 REGI-Wehr (Stpkt) (Zweckverband) Schwellbrunn (Verbund Neckertal) Total Kanton AR Appenzell (Stpkt) AI 5726 77 84 18 12 50 4 0 Gonten AI 1448 45 53 6 8 36 3 0 AI (AR) 2534 58 79 11 18 43 7 3 Rüte AI 3452 58 61 7 13 38 3 1 Schlatt-Haslen AI 1135 44 44 8 7 27 2 0 Weissbad-Schwende AI 2132 50 64 7 22 32 3 0 Total Kanton AI 16427 332 385 57 80 226 22 4 Gesamttotal beider Kantone 70833 1218 1259 172 233 745 109 33 Oberegg-Reute (Zweckverband) Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 7 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 3 Ist-Situation 3.1 Gewachsene Strukturen Die Aufgaben der Feuerwehren haben sich in den letzten Jahren nicht grundlegend geändert. Sie werden heute und zukünftig bei der Bewältigung von Alltagsereignissen, Grossereignissen und Katastrophen das Hauptinterventionselement der Kantone und somit der Gemeinden und Bezirke darstellen. Nach wie vor sind ihre wichtigsten Partner in der Blaulichtorganisation die Polizei (117) und das Rettungswesen (144). Über 98 Prozent der Einsätze finden innerhalb weniger Stunden statt und werden im Normalfall auch zeitlich in dieser Frist bewältigt. Eine erfolgreiche Bewältigung setzt jedoch voraus, dass die Einsatzkräfte mit einer hohen Motivation ihre Aufgaben angehen. 3.2 Gesellschaft und Feuerwehralltag Die Gesellschaft ist durch die allgegenwärtige Präsenz der Informationsplattformen im Internet und der Schnelligkeit im Informationswesen quasi bei den Einsätzen live dabei. Es wird online über den Einsatz, die Einsatzkräfte und über den Erfolg eines Einsatzes berichtet. Nicht immer sind Berichterstattung und der tatsächliche Einsatzverlauf deckungsgleich. Informationsschnelligkeit ist oft wichtiger als eine abgeklärte, seriöse Berichterstattung. Diese Tatsache gilt es von den Einsatzkräften zu verstehen und wenn nötig auch zu verarbeiten. 3.3 Freiwilligkeit und/oder Pflicht Freiwilligkeitsarbeit für die Öffentlichkeit hatte vor Jahren einen ganz anderen Stellenwert, obwohl die Feuerwehrpflicht auch schon früher gesetzlich vorgeschrieben war. Die Tatsache, dass früher das Freizeitangebot viel eingeschränkter und grösstenteils auf das Dorf konzentriert und die Mobilität nicht im heutigen Masse vorhanden war, zeigen deutlich, dass der Dienst in der Feuerwehr nicht von Haus aus gegeben ist und entsprechende Massnahmen zur Förderung des Feuerwehrwesens getroffen werden müssen. 4 Vergleich mit Ostschweizer Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein 4.1 Entschädigung und Besoldung Im Feuerwehrwesen wird schweizweit zwischen Entschädigung und Besoldung differenziert. Aufgrund der Zusammenarbeit innerhalb der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Lichtenstein sind nebst den Ausbildungsfragen auch administrative Bereiche im Kurswesen zu behandeln, wie z.B. Entschädigungs- und Besoldungsfragen. Zu den Kantonen gehören insbesondere der Kanton Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, St. Gallen und Thurgau, welche gemeinsam das Ostschweizer Feuerwehr-Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell realisieren und betreiben werden. Besoldung Eine Besoldung bezieht sich auf die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr (Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze zur Rettung, Brandbekämpfung, allgemeinen Schadenwehr, Elementarschadenbewältigung und dergleichen). Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 8 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Entschädigung Als Entschädigungen werden Pauschalzulagen für Kader, Funktionszulagen sowie Entschädigungen für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt, betrachtet. Diese Differenzierung ist weniger aus feuerwehrtechnischer Sicht notwendig, vielmehr ist sie eine Folgerung des neuen Bundesgesetzes über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes, welches am 1. Januar 2013 in Kraft getreten ist. Die Entschädigungs- und Besoldungsmodelle der nachfolgend aufgeführten Kantone entsprechen dem Stand Ende 2012 und weisen in Bezug auf Anwendung und Umsetzung eine sehr unterschiedliche Praxis auf. Aufgrund der laufenden Projekte und der vertieften Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung in den Ostschweizer Kantonen verlangen die jetzigen Entschädigungs- und Besoldungsmodelle Anpassungen. Auch die sehr unterschiedlichen Entschädigungstarife in den Gemeinden und Bezirken geben immer wieder Anlass zu Diskussionen und Spekulationen. 4.1.1 Fürstentum Liechtenstein Die Feuerwehren im Fürstentum Liechtenstein sind aufgrund der Staatsform und Struktur für die Feuerwehren in der Schweiz nicht im gleichen Masse vergleichbar. Vertiefte Abklärungen wurden daher nicht gemacht. 4.1.2 Kanton Glarus Der Kanton Glarus verfügt nach der Inkraftsetzung der Gemeindestrukturreform im 2011 noch über drei Feuerwehrorganisationen (Glarus Süd, Glarus Mitte, Glarus Nord) mit je 10 Kompanien, welche per 2012 einen Gesamtbestand von 700 Personen ausweist. Mit der Anpassung wurden auch die Entschädigungen angepasst. Die Entschädigungen für die AdF werden in einem Besoldungsreglement vom 22.11.2011 gesamthaft geregelt. 4.1.3 Kanton Graubünden Für die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehren im Kanton Graubünden ist die Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) verantwortlich. Dabei konzentriert sich der Zuständigkeitsbereich auf die Ausbildung von Kader und Spezialisten. Die Kosten für Organisation und Durchführung der kantonalen Kurse, sowie die Unterkunfts- und Verpflegungskosten werden von der GVG getragen. Die Gemeinden oder und die angeschlossenen Betriebe sind verpflichtet, die Teilnehmer von kantonalen Kursen zu entschädigen. Die GVG leistet Beiträge an die Taggeldentschädigung der Gemeinden für kantonale Kurse in der Höhe von CHF 150.- pro Kursteilnehmer. Unter Berücksichtigung des Finanzausgleiches und der Finanzklasseneinteilung, sowie der Kategorisierung der Feuerwehren im Kanton Graubünden werden Zusatzbeiträge gewährt. 4.1.4 Kanton Schaffhausen Im Kanton Schaffhausen werden die Entschädigungen anhand der “Weisung über Entschädigungen an Kursen, Rapporten und Übungen” geregelt. Alle in der Weisung aufgeführten Entschädigungen werden nur an die von der kantonalen Feuerpolizei (Feuerwehrinspektorat) veranlassten oder bewilligten Kurse, Rapporte oder Übungen ausgerichtet. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 9 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 4.1.5 Kanton St. Gallen Im Kanton SG wird der Besuch eines kantonalen Kurses generell mit CHF 120.- pro Teilnehmer und Tag durch die Gebäudeversicherungsanstalt St. Gallen entschädigt. Der Beitrag wird an die Gemeinde, in welcher der Teilnehmer gemeldet ist, ausbezahlt. 4.1.6 Kanton Thurgau Im Kanton Thurgau werden seitens der Gebäudeversicherung keine Entschädigungen an die Kursteilnehmer, oder an die Gemeinden ausgerichtet. 4.1.7 Kanton Zürich Im Kanton Zürich werden Entschädigungen für Kurse, Inspektionen und Arbeitssitzungen ausbezahlt, welche im Auftrag der GVZ (Kantonale Feuerwehr) angeordnet oder durchgeführt werden. 4.1.8 Übersicht (exkl. Instruktoren) Entschädigung für was an wen AI ja kantonale und interkantonale Kurse an Kommando à Teilnehmer AR nein - - FL ja kantonale und interkantonale Kurse an Kommando à Teilnehmer GL ja kantonale und interkantonale Kurse an Kommando à Teilnehmer GR ja kantonale und interkantonale Kurse an Kommando à Teilnehmer SH ja kantonale und interkantonale Kurse an Kommando à Teilnehmer SG ja kantonale und interkantonale Kurse an Kommando à Teilnehmer TG nein - ZH ja Kurse, Inspektionen, Arbeitssitzungen (angeordnet durch die GVZ) an Kommando à Teilnehmer 4.1.9 Entschädigung Lehrpersonal (Feuerwehrinstruktoren) Die kantonalen Feuerwehrinstruktoren werden gemäss festgelegten Entschädiungssätzen der Gebäudeversicherungen und des Fürstentums Lichtenstein entschädigt. Eine einheitliche Besoldung ist mittelfristig Gegenstand von laufenden Verhandlungen innerhalb der kantonalen Instanzen. 4.2 Interkantonale Zusammenarbeit Unter diesem Logo und Wappen werden die Kursbildung und das Kurswesen geführt. Es symbolisiert auch die Zusammenarbeit der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen und Thurgau im Bereich Feuerwehr. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 10 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 5 Herausforderung und Problematik 5.1 Anforderungsprofil für AdF Mit gezielten Aufklärungskampagnen und Informationsanlässen sollen mögliche Kandidaten für den Eintritt in die Feuerwehr vorbereitet werden. Nicht ein hoher Bestand sondern gut ausgebildete und motivierte Feuerwehrleute sind der Garant für eine funktionierende und schlagkräftige Feuerwehr. 5.2 Trennung zwischen aktivem Feuerwehrdienst und Vereinsleben Die Wichtigkeit der Pflege der Kameradschaft und deren Stellenwert ist unbestritten. Es muss jedoch klar zwischen aktivem Feuerwehrdienst und dem Vereinsleben unterschieden werden. Die Aufgaben eines Vereines sind in den Vereinsstatuten umschrieben. 5.3 Gesetzgebung und Konzepte in den Kantonen AI und AR Die Gesetzgebungen und Konzepte auf kantonaler wie auf schweizerischer Ebene sollen nicht tangiert werden. 5.4 Grundsätze Konzept 2015 Mit der Konzeption der FKS „Feuerwehr 2015“ werden in 10 Grundsätzen Ziele formuliert, welche der Weiterentwicklung der Feuerwehren dienen und dabei auch den politischen Verantwortlichen eine Grundlage bieten, die Feuerwehren optimal zu gestalten und zu führen. Die Anwendung und Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Grundsätze sollen in den Feuerwehren und im Kanton selbst, immer wieder Anlass für Anpassungen und Änderungen im gesamten Umfeld der Feuerwehr geben. Grundsatz I 5.4.1 Die Kernaufgabe der Feuerwehren 1 Kernaufgabe der Feuerwehren ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen, Unfällen oder ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten. 2 Den Feuerwehren obliegt die Aufgabe des unverzüglichen, befristeten Ersteinsatzes in Kooperation mit Polizei und Sanität. Grundsatz II 5.4.2 Die Organisation 1 Die Kantone sind für die Regelung der Organisation der Feuerwehren zuständig. 2 Die Feuerwehren sind Organisationen mit eigenen Aufgaben-, Kompetenzen- und Verantwortungsbereichen. 3 Die Feuerwehr ist eine der Partnerorganisationen im System Bevölkerungsschutz. 4 Die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS schafft die Grundlagen für die Zusammenarbeit der Kantone in allen Feuerwehrbelangen von gesamtschweizerischem Interesse. 5 Die FKS vertritt die gemeinsamen Interessen der kantonalen Feuerwehrinstanzen gegenüber Bundesstellen. 6 Die FKS pflegt Kontakte in Feuerwehrbelangen mit in- und ausländischen Feuerwehrinstanzen, Verbänden und Organisationen, insbesondere mit dem Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV). Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 11 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Grundsatz III 5.4.3 Das Milizsystem 1 Die Feuerwehren in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein basieren auf dem Milizsystem, in einigen Städten, Agglomerationen oder Betrieben auch auf Berufsfeuerwehren. 2 Das Milizsystem ist zu erhalten. 3 Die Miliz und die professionellen Elemente und Organisationen ergänzen sich. Grundsatz IV Die Dienstpflicht in der Feuerwehr 5.4.4 Die Art der Dienstpflicht in den Feuerwehren wird kantonal geregelt. Grundsatz V 5.4.5 Der Dienst in der Feuerwehr 1 Der Dienst in der Feuerwehr soll von den Feuerwehrangehörigen als herausfordernd und als persönlicher Gewinn erlebt werden. 2 Den Angehörigen der Feuerwehr dürfen durch ihre Tätigkeit in der Feuerwehr keine beruflichen und materiellen Nachteile entstehen. 3 Die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst zu verbessern, insbesondere indem sie - Arbeitgeber durch Aufklärung und Anreizsysteme motiviert, den Feuerwehrdienst ihrer Mitarbeitenden zu unterstützen, - die öffentliche Wahrnehmung der Leistungsfähigkeit und der Bedeutung der Feuerwehren nachweisbar verstärkt. Grundsatz VI Die Aus- und Weiterbildung 5.4.6 1 Die Ausbildung muss den Anforderungen des Einsatzes entsprechen. 2 Die eigene Sicherheit der Feuerwehrangehörigen muss integraler Bestandteil jeder Aus- und Weiterbildung sein. 3 Die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS erlässt die gesamtschweizerischen Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung. 4 Die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehr-Instruktoren obliegt der FKS für die gesamtschweizerischen Kurse. 5 Aus- und Weiterbildungsangebote können auf Antrag von der FKS zertifiziert werden. 6 Die in den von der FKS angebotenen und anerkannten Kursen erworbenen Zertifikate werden von allen Kantonen und dem Fürstentum Lichtenstein anerkannt. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 12 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Grundsatz VII Der Notruf und die Alarmierung 5.4.7 1 Der Feuerwehr-Notruf 118 ist durch eine professionell betriebene Notrufzentrale sicherzustellen. 2 Die Abwicklung von der Annahme es Notrufs bis zum Eingang des Alarms bei den Feuerwehreinsatzkräften hat innerhalb von maximal 180 Sekunden (Richtzeit) und nach den Vorgaben der für die Feuerwehren verantwortlichen kantonalen Instanzen zu erfolgen. 3 Die Richtzeit ist jeweils innerhalb eines Kalenderjahres in 95 Prozent aller Fälle einzuhalten. 4 Die sicherheitsrelevanten Funktionen des Feuerwehr-Alarmierungssystems müssen redundant sein. Grundsatz VIII Die Richtzeiten für Einsätze 5.4.8 1 Für Rettungs- und Brandeinsätze sind Richtzeiten einzuhalten. Das Ersteinsatzelement der Feuerwehr trifft innerhalb folgender Richtzeiten nach Eingang der Alarmierung bei den aufgebotenen Feuerwehreinsatzkräften an der Einsatzstelle ein: - bis 10 Minuten in überwiegend dicht besiedelten Gebieten, - bis 15 Minuten in überwiegend dünn besiedelten Gebieten. 2 Die zusätzlich zum Ersteinsatzelement aufgebotenen Fachspezialisten treffen innerhalb folgender Richtzeiten an der Einsatzstelle ein: - bis 20 Minuten zur Unfallrettung auf Strassen, - bis 20 Minuten für Einsätze mit Autodrehleiter/Hubretter in überwiegend dicht besiedelten Gebieten, - bis 45 Minuten für Öl- und Chemiewehren, - bis 120 Minuten für Strahlenwehren und B-Wehren. 3 Die Richtzeiten sind jeweils innerhalb eines Kalenderjahres in mindestens 80 Prozent aller Einsätze einzuhalten; Abweichungen sind nur aufgrund besonderer Einsatzbedingungen (Witterung, Straßenverhältnisse, Paralleleinsätze) zulässig. 4 Die personelle und materielle Ausstattung des Ersteinsatzelementes ergibt sich aus dem Einsatzauftrag; in der Regel umfasst es 8 AdF mit der erforderlichen Ausstattung. 5 Für spezielle Einsätze, wie zum Beispiel auf Bahnstrecken und auf Autobahnen, sind unter Berücksichtigung gesamtschweizerischer Vorgaben entsprechende Leistungsaufträge mit den Betreibern zu vereinbaren. 6 Für abgelegene Gebiete sind die kantonalen Vorgaben massgebend. 7 Eine systematische und nachvollziehbare Erfassung der Zeiten ist anzustreben; entsprechende Systeme und Schlussfolgerungen aus den Ereignissen müssen auf die Zielsetzungen dieses Grundsatzes ausgerichtet sein. Grundsatz IX Die Qualitätssicherung 5.4.9 1 Der hohe Leistungsstandard der Feuerwehren ist durch eine bewusste und kontinuierliche Qualitätssicherung auf allen Ebenen und in allen Bereichen mindestens zu halten. 2 Die Qualitätssicherung umfasst die Eigenbeurteilung und die Fremdbeurteilung; die Beurteilungen bilden eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Feuerwehren. 3 Die FKS stellt Instrumente für die systematische und objektive Beurteilung von Leistungen der Feuerwehren zur Verfügung. 4 Die kantonalen Feuerwehrinstanzen sorgen für die Qualitätssicherung bei den Feuerwehren. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 13 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 5.4.10 Grundsatz X Die Weiterentwicklung der Feuerwehren 1 Zentrale Ziele für die Weiterentwicklung der Feuerwehren sind: - die Konzentration auf die Kernaufgabe, - die Sicherheit der Einsatzkräfte weiter zu erhöhen, - die Einsatzbereitschaft sicherzustellen, - die Leistungsfähigkeit rechtzeitig an neue Anforderungen anzupassen, - die Wirtschaftlichkeit weiter zu optimieren, - den messbaren Einsatzerfolgt auf ein gesamtschweizerisch anerkanntes Qualitätsniveau zu bringen und - den hohen gesellschaftlichen Stellenwert und das Vertrauen in die Feuerwehr auch in Zukunft durch entsprechende Leistungen zu festigen. 2 Dies erfordert die zeitnahe und sachgerechte Anpassung der Organisation, der Mittel und der Ausbildung an den sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Wandel. 3 Es ist Aufgabe der FKS, Entwicklungsbedarf zu erkennen und die Lösung grundsätzlicher Fragen zu koordinieren. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 14 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 6 Zielsetzungen 6.1 Gemäss den Richtlinien der neuen Konzeption „Feuerwehr 2015“ der FKS über die Feuerwehren in der Schweiz hat die Projektgruppe den Feuerwehralltag und dessen Umfeld analysiert, differenziert und bewertet. Daraus sind Massnahmen und Vorschläge formuliert, welche den Dienst in der Feuerwehr attraktiv machen sollen. 6.2 Die Projektarbeiten konzentrieren sich vorwiegend auf die Bereiche, durch die ein Feuerwehrangehöriger in seiner Dienstzeit direkt und täglich konfrontiert wird. Dies sind Familie, Beruf/Arbeitgeber und die Feuerwehr selbst. 6.3 Beispiel Feuerdreieck Gleich wie mit dem Feuerdreieck, welches in der Feuerwehrgrundausbildung zur Erklärung des Brandvorganges dient, kann dasselbe Dreieck im Beziehungsnetz Feuerwehr-Familie-Arbeitgeber in Anwendung gebracht werden. Mit dem Feuerdreieck werden notwendige Bedingungen dargestellt, damit ein Feuer entsteht. Wichtig ist dabei, dass alle Bedingungen zeitlich und räumlich zusammentreffen und im richtigen Mischverhältnis zueinander stehen. Wird eine der Bedingungen gestört, zurückgehalten oder gar entfernt, so lodert das Feuer oder erlischt ganz. Die gleichen Bedingungen gelten auch bei den Feuerwehrangehörigen als Voraussetzung für ein hohes Mass an Zufriedenheit und Motivation. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 15 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Wird ein Element im Beziehungsnetz Feuerwehr-Familie-Arbeitgeber überdurchschnittlich beansprucht oder belastet, so kann es zu Störungen des im Normalfall gut funktionierenden Milizsystems kommen. Die Folgen können Probleme in der Feuerwehr, im Beruf oder in der Familie sein. Attraktivität in der Feuerwehr Unter dem Begriff „Attraktivität in der Feuerwehr“ existieren innerhalb der Feuerwehren unterschiedliche Ansichten und werden auch unterschiedlich gewichtet. Auch hier spielen die verschiedenen Einflussfaktoren aus Familie, Beruf und Feuerwehr eine massgebende Rolle, damit für den grössten Teil der eingeteilten AdF der Feuerwehrdienst attraktiv und bereichernd gestaltet werden kann. Je mehr positive Zufriedenheitsfaktoren im Beziehungsnetz Feuerwehr-Familie-Arbeitgeber vorliegen, umso einfacher ist die Umsetzung. In der folgenden Übersicht sind die durch das Projektteam definierten Bereiche in den entsprechenden Beziehungsebenen aufgeführt: Beziehungsebene Familie 6.4 Definierter Bereich Aktivität Familienverträglichkeit Eine Übung pro Jahr mit Familie 129 Feuerwehr-Ausflug mit Partner 141 Finanzielle Aspekte Zeitmanagement Bewertung Familienpauschale 34 Pauschale für Waschen der FW-Bekleidung Absichtserklärung/Vereinbarung zwischen Familie und Arbeitgeber (Beilage) Abgabe von Rauchmeldern und Löschdecken an Neueingeteilte Tourismusgutschein pro Jahr (differenziert auf Messen, Bahngutscheine, Frühstück, Fitness, etc.) Jahresabonnement für Feuerwehrzeitung „118“ Vergünstigungen im Dorf (Handwerker, Dorfläden, Museen, etc.) Doppelübungen (2x2 Std) reduzieren die Terminreservationen und steigern die Effizienz Ausbildung zeitlich konzentriert (Feuerwehrschule) 64 Flexible Übungsbesuche anbieten 68 129 141 126 135 129 141 Total Bereich Familie Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 129 1366 Version 1.2 Seite 16 von 23 Beziehungsebene Arbeitgeber Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Integration Arbeitgeber Finanzielle Anreize schaffen Öffentliche Arbeitsvergabe (Submissionskriterium: Anzahl angestellter AdF) 144 Vertrag/Vereinbarung zwischen: Feuerwehr, Familie, Arbeitgeber 144 Informationsanlass für Arbeitgeber (was macht die Feuerwehr) 141 Kursentschädigung pro AdF an Arbeitgeber während Arbeitszeit 114 Kursentschädigung pro AdF an Selbstständige während Arbeitszeit Anerkennung der Weiterbildung Kursbescheinigung / -ausweis von Feuerwehr (Umschreibung der Kursthemen) 132 Total Bereich Arbeitgeber Konzentration auf Kernaufgaben Beziehungsebene Feuerwehr Rückhalt in Politik 789 Flexible Übungsbesuche 144 Übungsstoff harmonisieren 156 Interkantonales Kursprogramm 144 Einheitliche Entschädigung anstreben 126 Feuerwehrdienst für Angestellte in Gemeindebetriebe fördern Erhöhen / klären Obergrenze Feuerwehrersatzabgabe 126 150 Frauenanteil fördern 66 Entschädigungsreglement kantonal anstreben Akzeptanz in der Öffentlichkeit 114 135 Hilfeleistung bei Arbeitssuche, Feuerwehr als Referenz 66 Zusammenarbeit fördern Notwendige Anzahl AdF im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte Tag des Feuers obligatorisch (im Schulstoff enthalten) 45 150 Trennen zwischen Feuerwehr-Kerngeschäft und Dienstleistung Absichtserklärung / Vereinbarung zwischen Familie, Arbeitgeber und Feuerwehr Presseberichte fördern - Dorfzeitung Total Bereich Feuerwehr 150 120 45 1817 In einigen Wehren werden viele der aufgeführten Bereiche in verschiedenster Form und Intensität bereits angewendet und gelebt. Die Anwendung derselben ist jedoch stark vom jeweiligen Kommando abhängig. Bei einem Kommandowechsel besteht die Gefahr, dass vieles abgeändert, oder nicht mehr angewendet wird. Diese Feststellung ist nicht negativ zu beurteilen, liegt doch die Zuständigkeit für die Feuerwehr in der Gemeinde und somit im Kommando. Nur durch koordiniertes Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 17 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Vorgehen über die Gemeindegrenzen oder über die Kantonsgrenzen hinaus können wertvolle Synergien gemeinsam genutzt werden. 6.5 Aufführung Attraktivitätspunkte nach Priorität zur Anwendung als Checkliste Familie XXXXXX Arbeitgeber XXXXXX Feuerwehr XXXXXX Prio Beschreibung Ansatz- und Berührungspunkte im Beziehungsdreieck 1 2 2 2 3 3 3 3 4 4 4 4 5 5 6 7 7 7 7 8 8 8 9 10 10 11 12 12 13 14 14 Wertung Übungsstoff harmonisieren Erhöhen / klären Obergrenze Feuerwehrersatzabgabe Tag des Feuers obligatorisch (im Schulstoff enthalten) Trennen zwischen Feuerwehr-Kerngeschäft und Dienstleistung Öffentliche Arbeitsvergabe (Submissionskriterium: Anzahl angestellter AdF) Vertrag/Vereinbarung zwischen: Familie, Arbeitgeber, Feuerwehr Flexible Übungsbesuche Interkantonales Kursprogramm Feuerwehrausflug mit Partner Jahresabonnement für Feuerwehrzeitung „118“ Flexible Übungsbesuche anbieten Informationsanlass für Arbeitgeber (was sind die Aufgaben und Pflichten der Feuerwehr) Doppelübungen (2x2 Std) reduzieren die Terminreservationen, steigern die Effizienz Entschädigungsreglement kantonal anstreben Kursbescheinigung/-ausweis von Feuerwehr (was kann AdF, mit Umschreibung der Kursthemen und Fähigkeiten) Eine Übung pro Jahr mit Familie Absichtserklärung/Vereinbarung zwischen Familie und Arbeitgeber Tourismusgutschein pro Jahr (differenziert auf Messen, Bahngutscheine, Frühstück, Fitness, etc.) Ausbildung zeitlich konzentriert (Feuerwehrschule) Vergünstigungen im Dorf (Handwerker, Dorfläden, Museen, etc.) Einheitliche Entschädigung anstreben Feuerwehrdienst für Angestellte in Gemeindebetriebe fördern Absichtserklärung/Vereinbarung zwischen Familie, Arbeitgeber und Feuerwehr Kursentschädigung pro AdF an Arbeitgeber während Arbeitszeit Kursentschädigung pro AdF an Selbstständige während Arbeitszeit Abgabe von Rauchmeldern und Löschdecken an Neueingeteilte Frauenanteil fördern Hilfeleistung bei Arbeitssuche, Feuerwehr als Referenz Pauschale für Waschen der FW-Bekleidung Zusammenarbeit fördern (AdF und Bevölkerungsgrösse die abgedeckt werden muss) Presseberichte fördern - Dorfzeitung Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 156 150 150 150 144 144 144 144 141 141 141 141 135 135 132 129 129 129 129 126 126 126 120 114 114 68 66 66 64 45 45 Seite 18 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 6.6 Vergleich und Anwendung Konzeption „Feuerwehr 2015“ Das Projektteam hat in der Auswertung und Bewertung der analysierten Bereiche festgestellt, dass die Forderungen aus der Konzeption der FKS „Feuerwehr 2015“ mit den vorgeschlagenen Massnahmen schon wie erwähnt teilweise erfüllt sind, oder zumindest angegangen werden. Die Arbeiten sind nicht mit einer einmaligen Aktion oder einem einmaligen Prozess als erledigt zu betrachten, sondern müssen immer wieder aufs Neue überdacht und hinterfragt werden. Diese Strategie soll mit der jährlichen Überarbeitung und Ergänzung des Papieres „Stand der Umsetzung der Konzeption 2015“ in den Wehren gepflegt und aufrechterhalten werden. 6.7 Flexibilität gegenüber sich verändernden Strukturen und Situationen im Beziehungsnetz gewährleisten Mit dem Übergang der Konzeption „Feuerwehr 2000plus“ aus dem Jahre 1999, zur Konzeption „Feuerwehr 2015“ im Jahre 2009, wurde es für die Feuerwehren beider Appenzell an der Zeit, eine Standortbestimmung vorzunehmen. Am zweitägigen Kommandantenkurs im Mai 2012 wurden unter dem Titel „Stand der Umsetzung Konzeption 2015“ acht Arbeitsgruppen, gemischt aus allen Wehren, gebildet. Mit dem Ziel, gemeinsam den Stand der Umsetzung von „Feuerwehr 2015“ in der eigenen Wehr zu erläutern und zu diskutieren, konnten Synergien von bereits in einigen Wehren durchgeführten Massnahmen genutzt werden. Damit eine Kontinuität in Anwendung und Umsetzung der zusammengetragenen Punkte zur Förderung des Feuerwehrwesens in den Gemeinden und Bezirken erreicht werden kann, werden die gemachten Fortschritte periodisch an den KommandantenWeiterbildungskursen thematisiert, diskutiert und im bestehenden Arbeitspapier „Aktivitäten und Umsetzung Konzeption 2015“ nachgetragen. Erste Ergebnisse sind daraufhin bereits am Kommandantenkurs 2013 eingeflossen. Die Berichterstattung erfolgt jeweils ausserdem an die politischen Vorgesetzen. Das Arbeitspapier wird im kurad abgelegt. 7 Zeitlicher Aufwand von Angehörigen der Feuerwehr (AdF) 7.1 Die einzelnen Chargen und Funktionen in der Feuerwehr sind zu berücksichtigen. Gemäss den kantonalen Gesetzgebungen sind in den beiden Appenzell die Voraussetzungen für die Feuerwehren und für den Dienst in der Feuerwehr auf gesetzlicher Basis gegeben. In Appenzell Ausserrhoden regelt in ergänzender Form das Feuerwehrkonzept vom 10. November 2009 die Einzelheiten. 7.2 Zeitlicher Aufwand im Feuerwehrwesen In der nachfolgen Tabelle sind die durchschnittlichen Aufwendungen in Aus- und Weiterbildung in Tagen von AdF an kantonalen und interkantonalen Kursen (von der Instanz angeboten und angeordnet), während einer Dienstpflicht von zwanzig Jahren, festgehalten. Weiter sind die durchschnittlichen Aufwendungen, welche ein AdF in der eigenen Wehr aufgrund von Übungen und Einsätzen zu leisten hat, aufgeführt. Die Werte zeigen lediglich den Durchschnitt. Situationsbedingte Abweichungen wurden nicht berücksichtigt. Eine Dienstleistung über die obligatorische Anzahl an Dienstjahren von 20 Jahren (vorwiegend bei Chargierten) erhöht entsprechend diese Zahl. Details zu den einzelnen Funktionen und deren Aufwendungen können bei der Assekuranz eingesehen werden. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 19 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Soldat Unteroffizier Offizier 18 6 38 911 78 Kommandant 160 Instruktor 129 119 95 170 112 914 213 112 4 15 314 135 14 16 451 292 (in Tagen) n geleistete Aufwendungen in vorgängigen Funktionen n Grundausbildung n Weiterbildung n Übungen £ Gesamtaufwand In die Sparte „Übungen“ einzelner Funktionen fallen auch Vorbereitungsaufgaben. Die Werte in der Tabelle zeigen deutlich auf, welcher zeitlichen Belastung die AdF im Laufe ihrer Dienstzeit ausgesetzt sind. Bedenkt man, dass diese Leistung auf freiwilliger Basis erbracht wird, kommt man zum Schluss, dass hier auch eine entsprechende Anerkennung, seitens Bevölkerung und Politik notwendig ist. 8 Anwendung 8.1 Die Anwendung oder Umsetzung der Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität in der Feuerwehr sollen unter Berücksichtigung der kantonalen Gesetzgebungen und den 10 Grundsätze aus der Konzeption „Feuerwehr 2015“ umgesetzt werden können. Die Anwendung oder Umsetzung selbst muss auf freiwilliger Basis und in gegenseitigem Einverständnis erfolgen. Auch hier spielen die Erkenntnisse aus dem Konzept „Feuerwehr 2015“ in den Wehren eine wichtige Rolle. Eine Standortbestimmung über die erreichten Verbesserungen, und vor allem über die gemachten Erfahrungen in der Förderung der Beziehungen zwischen Familie, Arbeitgeber und Feuerwehr wird an den Kommandanten-Weiterbildungen durchgeführt. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt, dass alle Feuerwehren in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden eine Gemeinsamkeit in der Umsetzung des Konzepts „Feuerwehr 2015“ ausweisen und eine Einheit darstellen. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 20 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI 9 Einführung kantonaler Erwerbsersatz 9.1 Auswirkungen auf Feuerwehrkonzept AR Gemäss Feuerschutzgesetz ist die Instanz von Appenzell Ausserrhoden (Assekuranz AR) für die Ausbildung und Finanzierung von Kader und Spezialisten zuständig. Für die Unterstützung und zur Förderung des Feuerwehrwesens sollen die unter Punkt 9.4 durch das Projektteam vorgeschlagenen Pauschalentschädigungen an Kursteilnehmer von kantonalen Kursen genehmigt werden. 9.2 Appenzell Ausserrhoden In allen aufgeführten Varianten werden ausschliesslich Kosten in Bezug auf die neu unter Punkt 9.4 vorgeschlagenen und chargenabhängigen Pauschalentschädigungen für die Besuche von kantonalen Kursen generiert. Die Verwendung dieser Gelder soll im Entscheidungsbereich der jeweiligen Feuerwehren, bzw. der politisch Verantwortlichen liegen und muss zweckgebunden eingesetzt werden. 9.3 Appenzell Innerrhoden Die Tagesentschädigungen in Appenzell Innerrhoden für den Besuch kantonaler Kurse werden bereits heute durch den Kanton geregelt. Eine Gleichstellung der Tagesentschädigungen, sowie der Verwendung der Gelder in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden ist Gegenstand weiterer Abklärungen und soll nach Möglichkeit im Hinblick auf die Eröffnung des Ostschweizer Feuerwehr Ausbildungszentrums (OFA) im Jahr 2016 angestrebt werden. 9.4 Ansätze Für Kursteilnehmer von kantonalen Kursen sollen durch die Kantone ein Erwerbsersatz zweckgebunden an die Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung soll abgestuft nach Grad und Funktion erfolgen. Die Tagesentschädigung sehen wie in der Grössenordnung von Fr. 120.- bis Fr. 220.- . Aufgrund der Subventionsbestimmungen wird eine jährliche Bestätigung der politischen Behörden und der Feuerwehrkommandanten benötigt, welche besagt, dass alle Vereinbarungen vollständig vorliegen. (siehe Vollzugsbestätigung) 9.5 Grundsatz für die Verwendung der Pauschalentschädigungen Eine Auszahlung kann nur dann erfolgen, wenn alle betroffenen Stellen im Beziehungsnetz die aktuelle „Absichtserklärung/Vereinbarung“ unterschrieben haben und mit dem Vorgehen entsprechend einverstanden sind (Anhang 1). Eine aktuelle Fassung der Absichtserklärung sowie die Vollzugsbestätigung (Beilage) kann auf www.kurad.ch heruntergeladen werden. 9.6 Sonderregelung Instruktionspersonal (kantonale Feuerwehrinstruktoren) Die kantonalen Feuerwehrinstruktoren sind in Ausbildung und Anstellung an die jeweiligen Gebäudeversicherungen angegliedert. Somit werden die anfallenden Kosten für die Grundausbildung zum Feuerwehrinstruktor und die nachfolgenden Weiterbildungen vollumfänglich von den Gebäudeversicherungen übernommen. Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 21 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung der Instruktoren aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, wie auch von Appenzell Innerhoden, werden durch die Gebäudeversicherung, in diesem Falle durch die Assekuranz AR übernommen. Die Begründung liegt darin, dass dieselben ihre Leistungen aufgrund des Verhältnisses der Anzahl AdF in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden grösstenteils für Appenzell Ausserrhoden erbringen. Die Entschädigungen werden jährlich über die Kursabrechnung auf die teilnehmenden Kantone, vorwiegend Appenzell Innerhoden, Appenzell Ausserrhoden, St. Gallen, Thurgau und Glarus, verteilt (Verursacherprinzip) Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 22 von 23 Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI Schlusswort Das vorliegende Dossier wurde aufgrund der gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse der Projektmitglieder aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie auch aus Sicht der Politik erstellt. Das Feuerwehrwesen wird sich erfahrungsgemäss immer wieder ändern. Es liegt aber an den Verantwortlichen im Sinne der Sache und zum Wohle der Angehörigen der Feuerwehr, wie auch der Bevölkerung selbst, flexibel und angemessen darauf zu reagieren. Für die intensive und konstruktive Mitarbeit des Projektteams bedanke ich mich. Vorsitzender Arbeitsgruppe Robert Fässler Feuerwehrinspektor AR/AI Beilagen - Feuerwehr Konzept 2015 - Vereinbarung betreffend Feuerwehrdienst - Vollzugsbestätigung Vereinbarung betreffend Feuerwehrdienst Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015 Version 1.2 Seite 23 von 23