Feuerwehr 2015 - Assekuranz AR

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Feuerwehr 2015 - Assekuranz AR
Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Förderung des Beziehungsnetzes und Einführung
Erwerbsersatz nach Konzept
„Feuerwehr 2015“
Korrektur: VR + AAR, 07.10.2014
Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ......................................................................................................................... 2
Einleitung .................................................................................................................................... 3
1
Auftrag und Projektteam ....................................................................................................... 4
2
Ausgangslage ....................................................................................................................... 5
3
Ist-Situation .......................................................................................................................... 8
4
Vergleich mit Ostschweizer Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein ............................... 8
5
Herausforderung und Problematik ....................................................................................... 11
6
Zielsetzungen...................................................................................................................... 15
7
Zeitlicher Aufwand von Angehörigen der Feuerwehr (AdF) ................................................... 19
8
Anwendung........................................................................................................................ 20
9
Einführung kantonaler Erwerbsersatz ................................................................................... 21
Schlusswort ............................................................................................................................... 23
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
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Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Einleitung
Die Feuerwehren in den Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden werden im
Milizsystem geführt und unterliegen den Feuerschutzgesetzen und -verordnungen des jeweiligen
Kantons, sowie den Feuerschutzreglementen der Bezirke und Gemeinden. Bei Zweckverbänden
werden die Einzelheiten und die Umsetzung im Bereich Feuerwehr vertraglich geregelt.
Mit dem Konzept „Feuerwehr 2015“ werden die jeweiligen Gesetzgebungen durch klare Zielsetzungen und zehn Grundsätze ergänzt, um so die Wirkung zukünftig noch zu verstärken.
Die Anwendung und Umsetzung der Konzeption „Feuerwehr 2015“, welche auf der Konzeption
„Feuerwehr 2000plus“ basiert, erfolgt aufgrund des Beschlusses der Regierungskonferenz der Feuerwehr Koordination Schweiz (FKS) vom 5. Juni 2009 in allen Kantonen gleichermassen.
Das Regelwerk „Feuerwehr 2015“ umfasst Ziele, Kernaufgaben und Standards, damit auch künftig
die Hilfeleistungen zum Schutz der Bevölkerung durch die Feuerwehren nach dem neuesten Stand
sichergestellt werden und weiterhin eine hohe Qualität garantieren. Auf dieser Grundlage ist es für
die Kantone auch möglich, ihre Feuerwehren periodisch zu überprüfen, um nötigenfalls Anpassungen vorzunehmen.
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1 Auftrag und Projektteam
1.1
Der Verwaltungsrat und die Direktion der Assekuranz AR haben dem Feuerwehrinspektorat den
Auftrag erteilt, den Feuerwehrdienst im Umfeld von Familie, Beruf und der Feuerwehr selbst zu
analysieren und unter Berücksichtigung der jeweiligen Interessen aller Beteiligten ein Arbeitspapier
für den Feuerwehralltag zu erarbeiten. Dieses soll individuell und laufend den aktuellen Verhältnissen angepasst und umgesetzt werden. Auf den Grundlagen der Konzeption „Feuerwehr 2015“
sollen im Projekt vorwiegend finanzielle, aber auch soziale Aspekte, welche bei einer Zugehörigkeit
in einer Feuerwehr zum Tragen kommen, behandelt, bzw. berücksichtigt werden.
1.2
In Anlehnung an den erteilten Auftrag und aufgrund der seit Jahren guten Zusammenarbeit beider
Appenzell in Ausbildung und Einsatz, hat auch der zuständige Regierungsrat für das Feuerwehrwesen in Appenzell Innerrhoden sein Interesse am Projekt bekundet. Somit werden sämtliche Informationen und Ergebnisse auch dem Justiz-, Polizei und Militärdepartement von Appenzell Innerrhoden
zur Verfügung gestellt. Das Projekt soll an einer Sitzung der Feuerwehrkommission Appenzell Innerrhoden im Jahr 2013 vorgestellt und das weitere Vorgehen bestimmt werden.
1.3
Projektteam
Das Projektteam setzt sich aus folgenden Personen zusammen:
1.4
Robert Fässler
Feuerwehrinspektor AR/AI (Vorsitz)
Andreas Gantenbein
Ressort Ausbildung AFV / FW-Kdt. Waldstatt / FW-Instruktor
Walter Hasenfratz
Präsident AFV / FW-Instruktor
Alwin Hasler
FW-Kdt. Stp. FW TBG / Berufsfeuerwehrmann FWZSSG
Gallus Hengartner
Leiter Betriebe und Sicherheit Teufen (Protokoll)
Johann Hersche
FW-Kdt. Stp. FW Appenzell / FW-Inspektor
Karin Hübner-Fässler
Präsidentin Feuerwehrkommission Appenzell
Ernst Koller
Gemeindepräsident Gais
Werner Schluchter
Gemeinderat Lutzenberg / Präsident FW-Kommission
Projektsitzungen
An insgesamt sieben Abendsitzungen hat das Projektteam sich mit der Thematik befasst. Die Sitzungen wurden so gestaltet, dass Erfahrungen, Ansichten und Visionen aus den Tätigkeitsfeldern
der Mitglieder in hohem Masse einfliessen konnten. In diversen Gruppenarbeiten konnte so das
Feuerwehrwesen aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden.
1.5
Geltungsbereich
Dieses Papier soll gemäss dem Konzept „Feuerwehr 2015“ Vorgehensweisen im Beziehungsnetz
Familie-Beruf-Feuerwehr aufzeigen und das gegenseitige Verständnis nachhaltig fördern.
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1.6
Gesetzgebungen und Konzepte
Die kantonalen Gesetzgebungen und Konzepte werden in diesem Projekt, mit Ausnahme der unter
Punkt 9 aufgeführten Entschädigungen an die Teilnehmer von kantonalen Kursen, bewusst nicht
tangiert. Vielmehr soll das Papier als Unterstützung zur Förderung aller am Feuerwehrwesen direkt
oder indirekt beteiligten Personen und Stellen dienen.
1.7
Funktionsbezeichnung
Die in diesem Papier verwendeten Bezeichnungen gelten gleichermassen für männliche wie für
weibliche Personen.
2 Ausgangslage
2.1
Rahmenbedingungen
Mit Inkrafttreten des neuen Konzepts der FKS „Feuerwehr 2015“ haben die Kantone und das Fürstentum Liechtenstein sich zum Ziel gesetzt, Aufgaben und Standards von gemeinsamem Interesse
festzulegen und diese in 10 Grundsätzen festzuhalten. Die Grundsätze sind unter Punkt 5 aufgelistet.
Alle im Konzept aufgeführten Grundsätze sollen dazu dienen, dass sich die Feuerwehren kontinuierlich weiterentwickeln können und so auch in Zukunft die Hilfeleistung zum Schutz der Bevölkerung sichergestellt ist und das Milizsystem mit tiefer Verankerung in der Bevölkerung optimiert geführt und dadurch aufrecht erhalten werden kann.
2.2
Geschichtliche Entwicklung
Die Feuerwehr gehört zu den ältesten Institutionen der Gesellschaft und geniesst heute wie früher
ein sehr hohes Ansehen in der Bevölkerung. Diese Feststellung muss nicht weiter kommentiert
werden, da sie eine Tatsache ist und täglich an Ernstfalleinsätzen und Übungen unter Beweis gestellt wird.
2.3
Die Milizfeuerwehr
In der Schweiz gibt es eine tief verwurzelte Tradition, öffentliche Aufgaben nebenberuflich, das
heisst im Milizsystem, auszuüben. Nebst politischen Ämtern sind wohl die Armee, der Zivilschutz
und die Feuerwehr die bekanntesten Dienstleistungsorganisationen zum Schutz und Wohl der Bevölkerung. Die Polizei als behördliches Organ gehört nicht zu den im Milizsystem geführten Organisationen, spielt aber in der Zusammenarbeit mit der Feuerwehr eine bedeutende Rolle.
Die Bevölkerung ist per Gesetz dazu verpflichtet, in diesen Organisationen entsprechend den Vorgaben von Bund, Kanton und den Gemeinden/Bezirken Dienst zu leisten. Trotz dieser, in den meisten Kantonen bestehenden Feuerwehrpflicht, werden die Angehörigen der Feuerwehr (AdF) auf
freiwilliger Basis rekrutiert. Auch wenn die Freiwilligkeit bis heute funktioniert, muss die Feuerwehrpflicht aus Gründen der Rekrutierung und Finanzierung der Wehren weiterhin auf gesetzlicher
Ebene beibehalten werden. Es ist auch kaum vorstellbar, dass ein Feuerwehreinsatz unter Zwang
und ohne Übungen funktionieren würde, ohne dabei die sicherheitsrelevanten Aspekte zu vernachlässigen.
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2.4
Gesetzliche Vorgaben
Für die Projektarbeiten sind die gesetzlichen Vorgaben der Kantone Appenzell Ausserrhoden und
Appenzell Innerrhoden berücksichtigt worden. Das vorliegende Dossier hat keinen rechtlichen Anspruch. Es soll vielmehr die bis heute gut funktionierende Freiwilligkeit durch Anreize fördern.
2.5
Appenzellischer Feuerwehrverband (AFV)
Der Appenzellische Feuerwehrverband (AFV) ist eine Vereinigung von Angehörigen der Feuerwehr
(AdF) beider Appenzell im Sinne von Art. 60 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB). Er ist
parteilich, politisch und konfessionell neutral.
Der AFV fördert das Feuerwehrwesen in den beiden Kantonen Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden und steht den Behörden in beratender Funktion zur Seite.
Er hält sich an die Richtlinien der Feuerwehrkoordination Schweiz (FKS) und respektiert die Bestimmungen der kantonalen Instanzen von Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden.
Der AFV übernimmt im Einverständnis und im Auftrag der Instanzen unter anderem folgende Mandate und Hauptaufgaben:
- Erstellung des jährlichen Kursprogramms sowie ein mehrjähriges Kurskonzept (in Zusammenarbeit mit dem FW-Inspektorat)
- Mitwirkung bei der Kursdurchführung
- Mitwirkung bei kantonalen Inspektionsübungen
- Förderung und Unterstützung der Feuerwehren bei Neurekrutierung und Kadernachwuchs
- Unterstützung in allen Belangen, welche dem Appenzellischen Feuerwehrwesen dienen
2.6
Aktuelle Bestandeszahlen in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden
Die Tabelle zeigt die aktuellen Feuerwehrbestände beider Appenzell mit Aufteilung in Chargen,
sowie die Sollbestände nach dem Konzept „Feuerwehr 2015“ aus dem Jahr 2013 auf.
In Appenzell Ausserrhoden werden anhand der Sollbestände und den Ausführungsbestimmungen
über das Beitragswesen die jährlichen Globalbeiträge (Subventionen) ausbezahlt.
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Einwohnerzahlen im Zuständigkeitsbereich
Soll-Bestand nach 2015
Ist-Bestand
Offiziere
Grp-Führer / Uof
Soldaten
Alarm-Samariter
Anteil Frauen (mit FWAusbildung)
Aktuelle Bestandeszahlen in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden (Erhebung 2013)
Herisau (Stpkt)
AR
15174
114
110
14
10
74
12
4
Hundwil
AR
975
35
39
8
7
21
3
0
Lutzenberg-Wienacht
AR
1270
58
48
5
9
24
10
4
AR (SG)
8982
114
135
13
22
90
10
3
AR
1475
52
48
6
1
28
3
0
Speicher
AR
4133
59
51
7
10
29
5
2
Stein
AR
1371
40
42
7
6
26
3
0
Teufen-Bühler-Gais (Stpkt)
AR
10603
110
115
20
19
66
10
2
Trogen
AR
1705
66
45
6
9
25
5
4
Urnäsch
AR
2270
63
67
9
13
38
7
3
Wald-Rehetobel
(Zweckverband)
AR
2565
71
74
9
18
37
10
3
Waldstatt
AR
1789
46
42
5
9
24
4
0
Walzenhausen
AR
2094
58
58
6
10
37
5
5
54406
886
874
115
153
519
87
29
REGI-Wehr (Stpkt)
(Zweckverband)
Schwellbrunn
(Verbund Neckertal)
Total Kanton AR
Appenzell (Stpkt)
AI
5726
77
84
18
12
50
4
0
Gonten
AI
1448
45
53
6
8
36
3
0
AI (AR)
2534
58
79
11
18
43
7
3
Rüte
AI
3452
58
61
7
13
38
3
1
Schlatt-Haslen
AI
1135
44
44
8
7
27
2
0
Weissbad-Schwende
AI
2132
50
64
7
22
32
3
0
Total Kanton AI
16427
332
385
57
80
226
22
4
Gesamttotal beider Kantone
70833
1218
1259
172
233
745
109
33
Oberegg-Reute
(Zweckverband)
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3 Ist-Situation
3.1
Gewachsene Strukturen
Die Aufgaben der Feuerwehren haben sich in den letzten Jahren nicht grundlegend geändert. Sie
werden heute und zukünftig bei der Bewältigung von Alltagsereignissen, Grossereignissen und
Katastrophen das Hauptinterventionselement der Kantone und somit der Gemeinden und Bezirke
darstellen.
Nach wie vor sind ihre wichtigsten Partner in der Blaulichtorganisation die Polizei (117) und das
Rettungswesen (144). Über 98 Prozent der Einsätze finden innerhalb weniger Stunden statt und
werden im Normalfall auch zeitlich in dieser Frist bewältigt. Eine erfolgreiche Bewältigung setzt
jedoch voraus, dass die Einsatzkräfte mit einer hohen Motivation ihre Aufgaben angehen.
3.2
Gesellschaft und Feuerwehralltag
Die Gesellschaft ist durch die allgegenwärtige Präsenz der Informationsplattformen im Internet und
der Schnelligkeit im Informationswesen quasi bei den Einsätzen live dabei. Es wird online über den
Einsatz, die Einsatzkräfte und über den Erfolg eines Einsatzes berichtet. Nicht immer sind Berichterstattung und der tatsächliche Einsatzverlauf deckungsgleich. Informationsschnelligkeit ist oft wichtiger als eine abgeklärte, seriöse Berichterstattung. Diese Tatsache gilt es von den Einsatzkräften zu
verstehen und wenn nötig auch zu verarbeiten.
3.3
Freiwilligkeit und/oder Pflicht
Freiwilligkeitsarbeit für die Öffentlichkeit hatte vor Jahren einen ganz anderen Stellenwert, obwohl
die Feuerwehrpflicht auch schon früher gesetzlich vorgeschrieben war.
Die Tatsache, dass früher das Freizeitangebot viel eingeschränkter und grösstenteils auf das Dorf
konzentriert und die Mobilität nicht im heutigen Masse vorhanden war, zeigen deutlich, dass der
Dienst in der Feuerwehr nicht von Haus aus gegeben ist und entsprechende Massnahmen zur Förderung des Feuerwehrwesens getroffen werden müssen.
4 Vergleich mit Ostschweizer Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein
4.1
Entschädigung und Besoldung
Im Feuerwehrwesen wird schweizweit zwischen Entschädigung und Besoldung differenziert.
Aufgrund der Zusammenarbeit innerhalb der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Lichtenstein sind nebst den Ausbildungsfragen auch administrative Bereiche im Kurswesen zu behandeln,
wie z.B. Entschädigungs- und Besoldungsfragen. Zu den Kantonen gehören insbesondere der Kanton Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, St. Gallen und Thurgau, welche gemeinsam das Ostschweizer Feuerwehr-Ausbildungszentrum (OFA) in Bernhardzell realisieren und
betreiben werden.
Besoldung
Eine Besoldung bezieht sich auf die Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Erfüllung der Kernaufgaben der Feuerwehr (Übungen, Pikettdienste, Kurse, Inspektionen und Ernstfalleinsätze zur
Rettung, Brandbekämpfung, allgemeinen Schadenwehr, Elementarschadenbewältigung und dergleichen).
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Entschädigung
Als Entschädigungen werden Pauschalzulagen für Kader, Funktionszulagen sowie Entschädigungen
für administrative Arbeiten und für Dienstleistungen, welche die Feuerwehr freiwillig erbringt, betrachtet.
Diese Differenzierung ist weniger aus feuerwehrtechnischer Sicht notwendig, vielmehr ist sie eine
Folgerung des neuen Bundesgesetzes über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes, welches am
1. Januar 2013 in Kraft getreten ist.
Die Entschädigungs- und Besoldungsmodelle der nachfolgend aufgeführten Kantone entsprechen
dem Stand Ende 2012 und weisen in Bezug auf Anwendung und Umsetzung eine sehr unterschiedliche Praxis auf.
Aufgrund der laufenden Projekte und der vertieften Zusammenarbeit im Bereich der Ausbildung in
den Ostschweizer Kantonen verlangen die jetzigen Entschädigungs- und Besoldungsmodelle Anpassungen. Auch die sehr unterschiedlichen Entschädigungstarife in den Gemeinden und Bezirken
geben immer wieder Anlass zu Diskussionen und Spekulationen.
4.1.1 Fürstentum Liechtenstein
Die Feuerwehren im Fürstentum Liechtenstein sind aufgrund der Staatsform und Struktur für die
Feuerwehren in der Schweiz nicht im gleichen Masse vergleichbar. Vertiefte Abklärungen wurden
daher nicht gemacht.
4.1.2 Kanton Glarus
Der Kanton Glarus verfügt nach der Inkraftsetzung der Gemeindestrukturreform im 2011 noch
über drei Feuerwehrorganisationen (Glarus Süd, Glarus Mitte, Glarus Nord) mit je 10 Kompanien,
welche per 2012 einen Gesamtbestand von 700 Personen ausweist. Mit der Anpassung wurden
auch die Entschädigungen angepasst.
Die Entschädigungen für die AdF werden in einem Besoldungsreglement vom 22.11.2011 gesamthaft geregelt.
4.1.3 Kanton Graubünden
Für die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehren im Kanton Graubünden ist die Gebäudeversicherung Graubünden (GVG) verantwortlich. Dabei konzentriert sich der Zuständigkeitsbereich auf die
Ausbildung von Kader und Spezialisten.
Die Kosten für Organisation und Durchführung der kantonalen Kurse, sowie die Unterkunfts- und
Verpflegungskosten werden von der GVG getragen.
Die Gemeinden oder und die angeschlossenen Betriebe sind verpflichtet, die Teilnehmer von kantonalen Kursen zu entschädigen. Die GVG leistet Beiträge an die Taggeldentschädigung der Gemeinden für kantonale Kurse in der Höhe von CHF 150.- pro Kursteilnehmer.
Unter Berücksichtigung des Finanzausgleiches und der Finanzklasseneinteilung, sowie der Kategorisierung der Feuerwehren im Kanton Graubünden werden Zusatzbeiträge gewährt.
4.1.4 Kanton Schaffhausen
Im Kanton Schaffhausen werden die Entschädigungen anhand der “Weisung über Entschädigungen an Kursen, Rapporten und Übungen” geregelt.
Alle in der Weisung aufgeführten Entschädigungen werden nur an die von der kantonalen Feuerpolizei (Feuerwehrinspektorat) veranlassten oder bewilligten Kurse, Rapporte oder Übungen ausgerichtet.
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4.1.5 Kanton St. Gallen
Im Kanton SG wird der Besuch eines kantonalen Kurses generell mit CHF 120.- pro Teilnehmer und
Tag durch die Gebäudeversicherungsanstalt St. Gallen entschädigt. Der Beitrag wird an die Gemeinde, in welcher der Teilnehmer gemeldet ist, ausbezahlt.
4.1.6 Kanton Thurgau
Im Kanton Thurgau werden seitens der Gebäudeversicherung keine Entschädigungen an die Kursteilnehmer, oder an die Gemeinden ausgerichtet.
4.1.7 Kanton Zürich
Im Kanton Zürich werden Entschädigungen für Kurse, Inspektionen und Arbeitssitzungen ausbezahlt, welche im Auftrag der GVZ (Kantonale Feuerwehr) angeordnet oder durchgeführt werden.
4.1.8 Übersicht (exkl. Instruktoren)
Entschädigung für was
an wen
AI
ja
kantonale und interkantonale Kurse
an Kommando à Teilnehmer
AR
nein
-
-
FL
ja
kantonale und interkantonale Kurse
an Kommando à Teilnehmer
GL
ja
kantonale und interkantonale Kurse
an Kommando à Teilnehmer
GR
ja
kantonale und interkantonale Kurse
an Kommando à Teilnehmer
SH
ja
kantonale und interkantonale Kurse
an Kommando à Teilnehmer
SG
ja
kantonale und interkantonale Kurse
an Kommando à Teilnehmer
TG
nein
-
ZH
ja
Kurse, Inspektionen, Arbeitssitzungen
(angeordnet durch die GVZ)
an Kommando à Teilnehmer
4.1.9 Entschädigung Lehrpersonal (Feuerwehrinstruktoren)
Die kantonalen Feuerwehrinstruktoren werden gemäss festgelegten Entschädiungssätzen der Gebäudeversicherungen und des Fürstentums Lichtenstein entschädigt. Eine einheitliche Besoldung ist
mittelfristig Gegenstand von laufenden Verhandlungen innerhalb der kantonalen Instanzen.
4.2
Interkantonale Zusammenarbeit
Unter diesem Logo und Wappen werden die Kursbildung und das Kurswesen geführt. Es symbolisiert auch die Zusammenarbeit der Kantone Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, St.
Gallen und Thurgau im Bereich Feuerwehr.
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5 Herausforderung und Problematik
5.1
Anforderungsprofil für AdF
Mit gezielten Aufklärungskampagnen und Informationsanlässen sollen mögliche Kandidaten für
den Eintritt in die Feuerwehr vorbereitet werden. Nicht ein hoher Bestand sondern gut ausgebildete
und motivierte Feuerwehrleute sind der Garant für eine funktionierende und schlagkräftige Feuerwehr.
5.2
Trennung zwischen aktivem Feuerwehrdienst und Vereinsleben
Die Wichtigkeit der Pflege der Kameradschaft und deren Stellenwert ist unbestritten. Es muss jedoch klar zwischen aktivem Feuerwehrdienst und dem Vereinsleben unterschieden werden. Die
Aufgaben eines Vereines sind in den Vereinsstatuten umschrieben.
5.3
Gesetzgebung und Konzepte in den Kantonen AI und AR
Die Gesetzgebungen und Konzepte auf kantonaler wie auf schweizerischer Ebene sollen nicht tangiert werden.
5.4
Grundsätze Konzept 2015
Mit der Konzeption der FKS „Feuerwehr 2015“ werden in 10 Grundsätzen Ziele formuliert, welche
der Weiterentwicklung der Feuerwehren dienen und dabei auch den politischen Verantwortlichen
eine Grundlage bieten, die Feuerwehren optimal zu gestalten und zu führen.
Die Anwendung und Umsetzung der nachfolgend aufgeführten Grundsätze sollen in den Feuerwehren und im Kanton selbst, immer wieder Anlass für Anpassungen und Änderungen im gesamten Umfeld der Feuerwehr geben.
Grundsatz I
5.4.1
Die Kernaufgabe der Feuerwehren
1
Kernaufgabe der Feuerwehren ist die Intervention bei Bränden, Naturereignissen, Explosionen, Einstürzen,
Unfällen oder ABC-Ereignissen zum Schutz von Mensch, Tier, Umwelt und Sachwerten.
2
Den Feuerwehren obliegt die Aufgabe des unverzüglichen, befristeten Ersteinsatzes in Kooperation mit
Polizei und Sanität.
Grundsatz II
5.4.2
Die Organisation
1
Die Kantone sind für die Regelung der Organisation der Feuerwehren zuständig.
2
Die Feuerwehren sind Organisationen mit eigenen Aufgaben-, Kompetenzen- und Verantwortungsbereichen.
3
Die Feuerwehr ist eine der Partnerorganisationen im System Bevölkerungsschutz.
4
Die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS schafft die Grundlagen für die Zusammenarbeit der Kantone in
allen Feuerwehrbelangen von gesamtschweizerischem Interesse.
5
Die FKS vertritt die gemeinsamen Interessen der kantonalen Feuerwehrinstanzen gegenüber Bundesstellen.
6
Die FKS pflegt Kontakte in Feuerwehrbelangen mit in- und ausländischen Feuerwehrinstanzen, Verbänden
und Organisationen, insbesondere mit dem Schweizerischen Feuerwehrverband (SFV).
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Grundsatz III
5.4.3
Das Milizsystem
1
Die Feuerwehren in der Schweiz und im Fürstentum Lichtenstein basieren auf dem Milizsystem, in einigen
Städten, Agglomerationen oder Betrieben auch auf Berufsfeuerwehren.
2
Das Milizsystem ist zu erhalten.
3
Die Miliz und die professionellen Elemente und Organisationen ergänzen sich.
Grundsatz IV Die Dienstpflicht in der Feuerwehr
5.4.4
Die Art der Dienstpflicht in den Feuerwehren wird kantonal geregelt.
Grundsatz V
5.4.5
Der Dienst in der Feuerwehr
1
Der Dienst in der Feuerwehr soll von den Feuerwehrangehörigen als herausfordernd und als persönlicher
Gewinn erlebt werden.
2
Den Angehörigen der Feuerwehr dürfen durch ihre Tätigkeit in der Feuerwehr keine beruflichen und materiellen Nachteile entstehen.
3
Die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS trägt dazu bei, die Rahmenbedingungen für den Feuerwehrdienst zu verbessern, insbesondere indem sie
- Arbeitgeber durch Aufklärung und Anreizsysteme motiviert, den Feuerwehrdienst ihrer Mitarbeitenden
zu unterstützen,
- die öffentliche Wahrnehmung der Leistungsfähigkeit und der Bedeutung der Feuerwehren nachweisbar
verstärkt.
Grundsatz VI Die Aus- und Weiterbildung
5.4.6
1
Die Ausbildung muss den Anforderungen des Einsatzes entsprechen.
2
Die eigene Sicherheit der Feuerwehrangehörigen muss integraler Bestandteil jeder Aus- und Weiterbildung
sein.
3
Die Feuerwehr Koordination Schweiz FKS erlässt die gesamtschweizerischen Vorgaben für die Aus- und
Weiterbildung.
4
Die Aus- und Weiterbildung der Feuerwehr-Instruktoren obliegt der FKS für die gesamtschweizerischen
Kurse.
5
Aus- und Weiterbildungsangebote können auf Antrag von der FKS zertifiziert werden.
6
Die in den von der FKS angebotenen und anerkannten Kursen erworbenen Zertifikate werden von allen
Kantonen und dem Fürstentum Lichtenstein anerkannt.
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Grundsatz VII Der Notruf und die Alarmierung
5.4.7
1
Der Feuerwehr-Notruf 118 ist durch eine professionell betriebene Notrufzentrale sicherzustellen.
2
Die Abwicklung von der Annahme es Notrufs bis zum Eingang des Alarms bei den Feuerwehreinsatzkräften hat innerhalb von maximal 180 Sekunden (Richtzeit) und nach den Vorgaben der für die Feuerwehren
verantwortlichen kantonalen Instanzen zu erfolgen.
3
Die Richtzeit ist jeweils innerhalb eines Kalenderjahres in 95 Prozent aller Fälle einzuhalten.
4
Die sicherheitsrelevanten Funktionen des Feuerwehr-Alarmierungssystems müssen redundant sein.
Grundsatz VIII Die Richtzeiten für Einsätze
5.4.8
1
Für Rettungs- und Brandeinsätze sind Richtzeiten einzuhalten. Das Ersteinsatzelement der Feuerwehr trifft
innerhalb folgender Richtzeiten nach Eingang der Alarmierung bei den aufgebotenen Feuerwehreinsatzkräften an der Einsatzstelle ein:
- bis 10 Minuten in überwiegend dicht besiedelten Gebieten,
- bis 15 Minuten in überwiegend dünn besiedelten Gebieten.
2
Die zusätzlich zum Ersteinsatzelement aufgebotenen Fachspezialisten treffen innerhalb folgender Richtzeiten an der Einsatzstelle ein:
- bis 20 Minuten zur Unfallrettung auf Strassen,
- bis 20 Minuten für Einsätze mit Autodrehleiter/Hubretter in überwiegend dicht besiedelten Gebieten,
- bis 45 Minuten für Öl- und Chemiewehren,
- bis 120 Minuten für Strahlenwehren und B-Wehren.
3
Die Richtzeiten sind jeweils innerhalb eines Kalenderjahres in mindestens 80 Prozent aller Einsätze einzuhalten; Abweichungen sind nur aufgrund besonderer Einsatzbedingungen (Witterung, Straßenverhältnisse,
Paralleleinsätze) zulässig.
4
Die personelle und materielle Ausstattung des Ersteinsatzelementes ergibt sich aus dem Einsatzauftrag; in
der Regel umfasst es 8 AdF mit der erforderlichen Ausstattung.
5
Für spezielle Einsätze, wie zum Beispiel auf Bahnstrecken und auf Autobahnen, sind unter Berücksichtigung gesamtschweizerischer Vorgaben entsprechende Leistungsaufträge mit den Betreibern zu vereinbaren.
6
Für abgelegene Gebiete sind die kantonalen Vorgaben massgebend.
7
Eine systematische und nachvollziehbare Erfassung der Zeiten ist anzustreben; entsprechende Systeme und
Schlussfolgerungen aus den Ereignissen müssen auf die Zielsetzungen dieses Grundsatzes ausgerichtet
sein.
Grundsatz IX Die Qualitätssicherung
5.4.9
1
Der hohe Leistungsstandard der Feuerwehren ist durch eine bewusste und kontinuierliche Qualitätssicherung auf allen Ebenen und in allen Bereichen mindestens zu halten.
2
Die Qualitätssicherung umfasst die Eigenbeurteilung und die Fremdbeurteilung; die Beurteilungen bilden
eine Grundlage für die Weiterentwicklung der Feuerwehren.
3
Die FKS stellt Instrumente für die systematische und objektive Beurteilung von Leistungen der Feuerwehren
zur Verfügung.
4
Die kantonalen Feuerwehrinstanzen sorgen für die Qualitätssicherung bei den Feuerwehren.
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5.4.10
Grundsatz X
Die Weiterentwicklung der Feuerwehren
1
Zentrale Ziele für die Weiterentwicklung der Feuerwehren sind:
- die Konzentration auf die Kernaufgabe,
- die Sicherheit der Einsatzkräfte weiter zu erhöhen,
- die Einsatzbereitschaft sicherzustellen,
- die Leistungsfähigkeit rechtzeitig an neue Anforderungen anzupassen,
- die Wirtschaftlichkeit weiter zu optimieren,
- den messbaren Einsatzerfolgt auf ein gesamtschweizerisch anerkanntes Qualitätsniveau zu bringen und
- den hohen gesellschaftlichen Stellenwert und das Vertrauen in die Feuerwehr auch in Zukunft durch
entsprechende Leistungen zu festigen.
2
Dies erfordert die zeitnahe und sachgerechte Anpassung der Organisation, der Mittel und der Ausbildung
an den sozialen, wirtschaftlichen und technologischen Wandel.
3
Es ist Aufgabe der FKS, Entwicklungsbedarf zu erkennen und die Lösung grundsätzlicher Fragen zu koordinieren.
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6 Zielsetzungen
6.1
Gemäss den Richtlinien der neuen Konzeption „Feuerwehr 2015“ der FKS über die Feuerwehren in
der Schweiz hat die Projektgruppe den Feuerwehralltag und dessen Umfeld analysiert, differenziert
und bewertet. Daraus sind Massnahmen und Vorschläge formuliert, welche den Dienst in der Feuerwehr attraktiv machen sollen.
6.2
Die Projektarbeiten konzentrieren sich vorwiegend auf die Bereiche, durch die ein Feuerwehrangehöriger in seiner Dienstzeit direkt und täglich konfrontiert wird. Dies sind Familie, Beruf/Arbeitgeber
und die Feuerwehr selbst.
6.3
Beispiel Feuerdreieck
Gleich wie mit dem Feuerdreieck, welches in der Feuerwehrgrundausbildung zur Erklärung des
Brandvorganges dient, kann dasselbe Dreieck im Beziehungsnetz Feuerwehr-Familie-Arbeitgeber in
Anwendung gebracht werden.
Mit dem Feuerdreieck werden notwendige Bedingungen dargestellt, damit ein Feuer entsteht.
Wichtig ist dabei, dass alle Bedingungen zeitlich und räumlich zusammentreffen und im richtigen
Mischverhältnis zueinander stehen. Wird eine der Bedingungen gestört, zurückgehalten oder gar
entfernt, so lodert das Feuer oder erlischt ganz.
Die gleichen Bedingungen gelten auch bei den Feuerwehrangehörigen als Voraussetzung für ein
hohes Mass an Zufriedenheit und Motivation.
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
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Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Wird ein Element im Beziehungsnetz Feuerwehr-Familie-Arbeitgeber überdurchschnittlich beansprucht oder belastet, so kann es zu Störungen des im Normalfall gut funktionierenden Milizsystems kommen. Die Folgen können Probleme in der Feuerwehr, im Beruf oder in der Familie sein.
Attraktivität in der Feuerwehr
Unter dem Begriff „Attraktivität in der Feuerwehr“ existieren innerhalb der Feuerwehren unterschiedliche Ansichten und werden auch unterschiedlich gewichtet. Auch hier spielen die verschiedenen Einflussfaktoren aus Familie, Beruf und Feuerwehr eine massgebende Rolle, damit für den
grössten Teil der eingeteilten AdF der Feuerwehrdienst attraktiv und bereichernd gestaltet werden
kann. Je mehr positive Zufriedenheitsfaktoren im Beziehungsnetz Feuerwehr-Familie-Arbeitgeber
vorliegen, umso einfacher ist die Umsetzung. In der folgenden Übersicht sind die durch das Projektteam definierten Bereiche in den entsprechenden Beziehungsebenen aufgeführt:
Beziehungsebene Familie
6.4
Definierter Bereich
Aktivität
Familienverträglichkeit
Eine Übung pro Jahr mit Familie
129
Feuerwehr-Ausflug mit Partner
141
Finanzielle Aspekte
Zeitmanagement
Bewertung
Familienpauschale
34
Pauschale für Waschen der FW-Bekleidung
Absichtserklärung/Vereinbarung zwischen Familie und
Arbeitgeber (Beilage)
Abgabe von Rauchmeldern und Löschdecken an Neueingeteilte
Tourismusgutschein pro Jahr (differenziert auf Messen,
Bahngutscheine, Frühstück, Fitness, etc.)
Jahresabonnement für Feuerwehrzeitung „118“
Vergünstigungen im Dorf (Handwerker, Dorfläden,
Museen, etc.)
Doppelübungen (2x2 Std) reduzieren die Terminreservationen und steigern die Effizienz
Ausbildung zeitlich konzentriert (Feuerwehrschule)
64
Flexible Übungsbesuche anbieten
68
129
141
126
135
129
141
Total Bereich Familie
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
129
1366
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Beziehungsebene Arbeitgeber
Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Integration Arbeitgeber
Finanzielle Anreize
schaffen
Öffentliche Arbeitsvergabe
(Submissionskriterium: Anzahl angestellter AdF)
144
Vertrag/Vereinbarung zwischen: Feuerwehr, Familie,
Arbeitgeber
144
Informationsanlass für Arbeitgeber (was macht die
Feuerwehr)
141
Kursentschädigung pro AdF an Arbeitgeber während
Arbeitszeit
114
Kursentschädigung pro AdF an Selbstständige während
Arbeitszeit
Anerkennung der
Weiterbildung
Kursbescheinigung / -ausweis von Feuerwehr
(Umschreibung der Kursthemen)
132
Total Bereich Arbeitgeber
Konzentration auf
Kernaufgaben
Beziehungsebene Feuerwehr
Rückhalt in Politik
789
Flexible Übungsbesuche
144
Übungsstoff harmonisieren
156
Interkantonales Kursprogramm
144
Einheitliche Entschädigung anstreben
126
Feuerwehrdienst für Angestellte in Gemeindebetriebe
fördern
Erhöhen / klären Obergrenze Feuerwehrersatzabgabe
126
150
Frauenanteil fördern
66
Entschädigungsreglement kantonal anstreben
Akzeptanz in der
Öffentlichkeit
114
135
Hilfeleistung bei Arbeitssuche, Feuerwehr als Referenz
66
Zusammenarbeit fördern
Notwendige Anzahl AdF im Verhältnis zur Bevölkerungsdichte
Tag des Feuers obligatorisch (im Schulstoff enthalten)
45
150
Trennen zwischen Feuerwehr-Kerngeschäft und Dienstleistung
Absichtserklärung / Vereinbarung zwischen Familie,
Arbeitgeber und Feuerwehr
Presseberichte fördern - Dorfzeitung
Total Bereich Feuerwehr
150
120
45
1817
In einigen Wehren werden viele der aufgeführten Bereiche in verschiedenster Form und Intensität
bereits angewendet und gelebt. Die Anwendung derselben ist jedoch stark vom jeweiligen Kommando abhängig. Bei einem Kommandowechsel besteht die Gefahr, dass vieles abgeändert, oder
nicht mehr angewendet wird. Diese Feststellung ist nicht negativ zu beurteilen, liegt doch die Zuständigkeit für die Feuerwehr in der Gemeinde und somit im Kommando. Nur durch koordiniertes
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
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Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Vorgehen über die Gemeindegrenzen oder über die Kantonsgrenzen hinaus können wertvolle Synergien gemeinsam genutzt werden.
6.5
Aufführung Attraktivitätspunkte nach Priorität zur Anwendung als Checkliste
Familie XXXXXX
Arbeitgeber XXXXXX
Feuerwehr XXXXXX
Prio Beschreibung Ansatz- und Berührungspunkte im Beziehungsdreieck
1
2
2
2
3
3
3
3
4
4
4
4
5
5
6
7
7
7
7
8
8
8
9
10
10
11
12
12
13
14
14
Wertung
Übungsstoff harmonisieren
Erhöhen / klären Obergrenze Feuerwehrersatzabgabe
Tag des Feuers obligatorisch (im Schulstoff enthalten)
Trennen zwischen Feuerwehr-Kerngeschäft und Dienstleistung
Öffentliche Arbeitsvergabe (Submissionskriterium: Anzahl angestellter AdF)
Vertrag/Vereinbarung zwischen: Familie, Arbeitgeber, Feuerwehr
Flexible Übungsbesuche
Interkantonales Kursprogramm
Feuerwehrausflug mit Partner
Jahresabonnement für Feuerwehrzeitung „118“
Flexible Übungsbesuche anbieten
Informationsanlass für Arbeitgeber (was sind die Aufgaben und Pflichten der Feuerwehr)
Doppelübungen (2x2 Std) reduzieren die Terminreservationen, steigern die Effizienz
Entschädigungsreglement kantonal anstreben
Kursbescheinigung/-ausweis von Feuerwehr (was kann AdF, mit Umschreibung der Kursthemen und Fähigkeiten)
Eine Übung pro Jahr mit Familie
Absichtserklärung/Vereinbarung zwischen Familie und Arbeitgeber
Tourismusgutschein pro Jahr (differenziert auf Messen, Bahngutscheine, Frühstück, Fitness, etc.)
Ausbildung zeitlich konzentriert (Feuerwehrschule)
Vergünstigungen im Dorf (Handwerker, Dorfläden, Museen, etc.)
Einheitliche Entschädigung anstreben
Feuerwehrdienst für Angestellte in Gemeindebetriebe fördern
Absichtserklärung/Vereinbarung zwischen Familie, Arbeitgeber und Feuerwehr
Kursentschädigung pro AdF an Arbeitgeber während Arbeitszeit
Kursentschädigung pro AdF an Selbstständige während Arbeitszeit
Abgabe von Rauchmeldern und Löschdecken an Neueingeteilte
Frauenanteil fördern
Hilfeleistung bei Arbeitssuche, Feuerwehr als Referenz
Pauschale für Waschen der FW-Bekleidung
Zusammenarbeit fördern (AdF und Bevölkerungsgrösse die abgedeckt werden muss)
Presseberichte fördern - Dorfzeitung
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
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156
150
150
150
144
144
144
144
141
141
141
141
135
135
132
129
129
129
129
126
126
126
120
114
114
68
66
66
64
45
45
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Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
6.6
Vergleich und Anwendung Konzeption „Feuerwehr 2015“
Das Projektteam hat in der Auswertung und Bewertung der analysierten Bereiche festgestellt, dass
die Forderungen aus der Konzeption der FKS „Feuerwehr 2015“ mit den vorgeschlagenen Massnahmen schon wie erwähnt teilweise erfüllt sind, oder zumindest angegangen werden. Die Arbeiten sind nicht mit einer einmaligen Aktion oder einem einmaligen Prozess als erledigt zu betrachten, sondern müssen immer wieder aufs Neue überdacht und hinterfragt werden. Diese Strategie
soll mit der jährlichen Überarbeitung und Ergänzung des Papieres „Stand der Umsetzung der Konzeption 2015“ in den Wehren gepflegt und aufrechterhalten werden.
6.7
Flexibilität gegenüber sich verändernden Strukturen und Situationen im Beziehungsnetz gewährleisten
Mit dem Übergang der Konzeption „Feuerwehr 2000plus“ aus dem Jahre 1999, zur Konzeption
„Feuerwehr 2015“ im Jahre 2009, wurde es für die Feuerwehren beider Appenzell an der Zeit, eine
Standortbestimmung vorzunehmen.
Am zweitägigen Kommandantenkurs im Mai 2012 wurden unter dem Titel „Stand der Umsetzung
Konzeption 2015“ acht Arbeitsgruppen, gemischt aus allen Wehren, gebildet.
Mit dem Ziel, gemeinsam den Stand der Umsetzung von „Feuerwehr 2015“ in der eigenen Wehr
zu erläutern und zu diskutieren, konnten Synergien von bereits in einigen Wehren durchgeführten
Massnahmen genutzt werden. Damit eine Kontinuität in Anwendung und Umsetzung der zusammengetragenen Punkte zur Förderung des Feuerwehrwesens in den Gemeinden und Bezirken erreicht werden kann, werden die gemachten Fortschritte periodisch an den KommandantenWeiterbildungskursen thematisiert, diskutiert und im bestehenden Arbeitspapier „Aktivitäten und
Umsetzung Konzeption 2015“ nachgetragen. Erste Ergebnisse sind daraufhin bereits am Kommandantenkurs 2013 eingeflossen. Die Berichterstattung erfolgt jeweils ausserdem an die politischen
Vorgesetzen. Das Arbeitspapier wird im kurad abgelegt.
7 Zeitlicher Aufwand von Angehörigen der Feuerwehr (AdF)
7.1
Die einzelnen Chargen und Funktionen in der Feuerwehr sind zu berücksichtigen.
Gemäss den kantonalen Gesetzgebungen sind in den beiden Appenzell die Voraussetzungen für
die Feuerwehren und für den Dienst in der Feuerwehr auf gesetzlicher Basis gegeben. In Appenzell
Ausserrhoden regelt in ergänzender Form das Feuerwehrkonzept vom 10. November 2009 die Einzelheiten.
7.2
Zeitlicher Aufwand im Feuerwehrwesen
In der nachfolgen Tabelle sind die durchschnittlichen Aufwendungen in Aus- und Weiterbildung in
Tagen von AdF an kantonalen und interkantonalen Kursen (von der Instanz angeboten und angeordnet), während einer Dienstpflicht von zwanzig Jahren, festgehalten. Weiter sind die durchschnittlichen Aufwendungen, welche ein AdF in der eigenen Wehr aufgrund von Übungen und
Einsätzen zu leisten hat, aufgeführt. Die Werte zeigen lediglich den Durchschnitt. Situationsbedingte Abweichungen wurden nicht berücksichtigt. Eine Dienstleistung über die obligatorische Anzahl
an Dienstjahren von 20 Jahren (vorwiegend bei Chargierten) erhöht entsprechend diese Zahl. Details zu den einzelnen Funktionen und deren Aufwendungen können bei der Assekuranz eingesehen werden.
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
Version 1.2
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Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Soldat
Unteroffizier
Offizier
18 6
38 911
78
Kommandant
160
Instruktor
129
119
95
170
112
914
213
112
4 15
314
135
14 16
451
292
(in Tagen)
n geleistete Aufwendungen in vorgängigen Funktionen
n Grundausbildung n Weiterbildung n Übungen £ Gesamtaufwand
In die Sparte „Übungen“ einzelner Funktionen fallen auch Vorbereitungsaufgaben.
Die Werte in der Tabelle zeigen deutlich auf, welcher zeitlichen Belastung die AdF im Laufe ihrer
Dienstzeit ausgesetzt sind. Bedenkt man, dass diese Leistung auf freiwilliger Basis erbracht wird,
kommt man zum Schluss, dass hier auch eine entsprechende Anerkennung, seitens Bevölkerung
und Politik notwendig ist.
8 Anwendung
8.1
Die Anwendung oder Umsetzung der Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität in der
Feuerwehr sollen unter Berücksichtigung der kantonalen Gesetzgebungen und den 10 Grundsätze
aus der Konzeption „Feuerwehr 2015“ umgesetzt werden können. Die Anwendung oder Umsetzung selbst muss auf freiwilliger Basis und in gegenseitigem Einverständnis erfolgen. Auch hier
spielen die Erkenntnisse aus dem Konzept „Feuerwehr 2015“ in den Wehren eine wichtige Rolle.
Eine Standortbestimmung über die erreichten Verbesserungen, und vor allem über die gemachten
Erfahrungen in der Förderung der Beziehungen zwischen Familie, Arbeitgeber und Feuerwehr wird
an den Kommandanten-Weiterbildungen durchgeführt. Mit diesem Vorgehen wird sichergestellt,
dass alle Feuerwehren in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden eine Gemeinsamkeit
in der Umsetzung des Konzepts „Feuerwehr 2015“ ausweisen und eine Einheit darstellen.
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
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Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
9 Einführung kantonaler Erwerbsersatz
9.1
Auswirkungen auf Feuerwehrkonzept AR
Gemäss Feuerschutzgesetz ist die Instanz von Appenzell Ausserrhoden (Assekuranz AR) für die
Ausbildung und Finanzierung von Kader und Spezialisten zuständig. Für die Unterstützung und zur
Förderung des Feuerwehrwesens sollen die unter Punkt 9.4 durch das Projektteam vorgeschlagenen
Pauschalentschädigungen an Kursteilnehmer von kantonalen Kursen genehmigt werden.
9.2
Appenzell Ausserrhoden
In allen aufgeführten Varianten werden ausschliesslich Kosten in Bezug auf die neu unter Punkt 9.4
vorgeschlagenen und chargenabhängigen Pauschalentschädigungen für die Besuche von kantonalen Kursen generiert. Die Verwendung dieser Gelder soll im Entscheidungsbereich der jeweiligen
Feuerwehren, bzw. der politisch Verantwortlichen liegen und muss zweckgebunden eingesetzt
werden.
9.3
Appenzell Innerrhoden
Die Tagesentschädigungen in Appenzell Innerrhoden für den Besuch kantonaler Kurse werden bereits heute durch den Kanton geregelt. Eine Gleichstellung der Tagesentschädigungen, sowie der
Verwendung der Gelder in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden ist Gegenstand
weiterer Abklärungen und soll nach Möglichkeit im Hinblick auf die Eröffnung des Ostschweizer
Feuerwehr Ausbildungszentrums (OFA) im Jahr 2016 angestrebt werden.
9.4
Ansätze
Für Kursteilnehmer von kantonalen Kursen sollen durch die Kantone ein Erwerbsersatz zweckgebunden an die Gemeinden, Bezirke und Zweckverbände ausbezahlt werden. Die Höhe der Entschädigung soll abgestuft nach Grad und Funktion erfolgen. Die Tagesentschädigung sehen wie in der
Grössenordnung von Fr. 120.- bis Fr. 220.- .
Aufgrund der Subventionsbestimmungen wird eine jährliche Bestätigung der politischen Behörden
und der Feuerwehrkommandanten benötigt, welche besagt, dass alle Vereinbarungen vollständig
vorliegen. (siehe Vollzugsbestätigung)
9.5
Grundsatz für die Verwendung der Pauschalentschädigungen
Eine Auszahlung kann nur dann erfolgen, wenn alle betroffenen Stellen im Beziehungsnetz die
aktuelle „Absichtserklärung/Vereinbarung“ unterschrieben haben und mit dem Vorgehen entsprechend einverstanden sind (Anhang 1). Eine aktuelle Fassung der Absichtserklärung sowie die Vollzugsbestätigung (Beilage) kann auf www.kurad.ch heruntergeladen werden.
9.6
Sonderregelung Instruktionspersonal (kantonale Feuerwehrinstruktoren)
Die kantonalen Feuerwehrinstruktoren sind in Ausbildung und Anstellung an die jeweiligen Gebäudeversicherungen angegliedert. Somit werden die anfallenden Kosten für die Grundausbildung zum
Feuerwehrinstruktor und die nachfolgenden Weiterbildungen vollumfänglich von den Gebäudeversicherungen übernommen.
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
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Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung der Instruktoren aus dem Kanton Appenzell Ausserrhoden, wie auch von Appenzell Innerhoden, werden durch die Gebäudeversicherung, in diesem Falle
durch die Assekuranz AR übernommen. Die Begründung liegt darin, dass dieselben ihre Leistungen
aufgrund des Verhältnisses der Anzahl AdF in Appenzell Ausserrhoden und Appenzell Innerrhoden
grösstenteils für Appenzell Ausserrhoden erbringen. Die Entschädigungen werden jährlich über die
Kursabrechnung auf die teilnehmenden Kantone, vorwiegend Appenzell Innerhoden, Appenzell
Ausserrhoden, St. Gallen, Thurgau und Glarus, verteilt (Verursacherprinzip)
Förderung des Beziehungsnetzes nach Konzept Feuerwehr 2015
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Bericht Projektteam Feuerwehr AR/AI
Schlusswort
Das vorliegende Dossier wurde aufgrund der gemachten Erfahrungen und Erkenntnisse der Projektmitglieder aus dem aktiven Feuerwehrdienst, sowie auch aus Sicht der Politik erstellt.
Das Feuerwehrwesen wird sich erfahrungsgemäss immer wieder ändern. Es liegt aber an den Verantwortlichen im Sinne der Sache und zum Wohle der Angehörigen der Feuerwehr, wie auch der
Bevölkerung selbst, flexibel und angemessen darauf zu reagieren.
Für die intensive und konstruktive Mitarbeit des Projektteams bedanke ich mich.
Vorsitzender Arbeitsgruppe
Robert Fässler
Feuerwehrinspektor AR/AI
Beilagen
- Feuerwehr Konzept 2015
- Vereinbarung betreffend Feuerwehrdienst
- Vollzugsbestätigung Vereinbarung betreffend Feuerwehrdienst
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