finanzbericht 2014

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finanzbericht 2014
FINANZBERICHT 2014
65. FIFA-Kongress | Zürich, 28. und 29. Mai 2015
DIE FIFA-GESCHÄFTSPERIODE 2011–2014 AUF EINEN BLICK
Entwicklungsprojekte
Fussballentwicklungsprojekte im
Wert von USD 1052 Millionen
(2007–2010: USD 794 Millionen)
Investitionen in
den Fussball
72 % (= USD 3869 Millionen)
des Gesamtaufwands direkt in
den Fussball investiert
Wirtschaftlicher
Erfolg
Rekordeinnahmen von
USD 5718 Millionen
(2007–2010: USD 4189 Millionen)
Operativer Erfolg
Positives Nettoergebnis von
USD 338 Millionen
Finanzielle Vorsicht
Solides Reservenniveau von
USD 1523 Millionen
Vermächtnis der
FIFA FussballWeltmeisterschaft 2014™
USD 100 Millionen an Brasilien für eine
nachhaltige Fussballentwicklung
ERFOLGSRECHNUNG 2011–2014 (IN MUSD)
5718
5380
338
Ertrag
Aufwand
Ergebnis
BILANZ PER 31. DEZEMBER 2014 (IN MUSD)
Aktiven2932
Umlaufvermögen2128
Passiven und Reserven
2932
Kurzfristiges Fremdkapital
1314
Langfristiges Fremdkapital
95
Reserven1523
Anlagevermögen804
ERTRAG 2011–2014
Übriger Ertrag
28 %
43 % Fernsehrechte
Marketingrechte
29 %
100 % = USD 5718 Millionen
AUFWAND 2011–2014
Übriger Aufwand
28 %
72 %
Direkte Investitionen in den Fussball
(FIFA-Wettbewerbe und
Entwicklungsprojekte)
100 % = USD 5380 Millionen
FINANZBERICHT 2014
65. FIFA-Kongress | Zürich, 28. und 29. Mai 2015
01
VORWORTE4
FIFA-Präsident 6
Vorsitzender der Finanzkommission 8
Vorsitzender der Audit- und Compliance-Kommission 02
10
KENNZAHLEN 2011–2014 12
Überblick 14
Erfolgsrechnung16
Bilanz20
Budgetvergleich 03
04
22
KENNZAHLEN 2014 26
Erfolgsrechnung28
PERIODE 2015–2018 Detailliertes Budget für 2016
30
32
2014
INHALT
05
AUSGEWÄHLTE THEMEN34
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™
36
Das Spiel entwickeln
46
Vermögensverwaltungsbericht50
06
07
08
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT 52
FIFA-Governance-Bericht54
ANHANG 2014 84
Konsolidierte Jahresrechnung 2014 86
Bericht der Buchprüfungsstelle
ANHANG 2011–2014 Konsolidierte Jahresrechnung 2011–2014
Bericht der Buchprüfungsstelle
Bericht der Audit- und Compliance-Kommission
138
140
142
146
147
VORWORTE
Das globale Sportereignis des Jahres beginnt. An der
Copacabana und in aller Welt feiern die Fans den Beginn einer
sonnigen und spektakulären FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
Brasilien 2014™.
01
„DIE FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT
WAR SPORTLICH EIN VOLLER ERFOLG UND
EIN GROSSARTIGER ABSCHLUSS FÜR DEN
FINANZZYKLUS 2011–2014.“
6
VORWORTE
FIFA-PR ÄSIDENT   6
VORSIT ZENDER DER FINANZKOMMISSION  8
VORSIT ZENDER DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION  10
01
VEREHRTE MITGLIEDER UND FUSSBALLFREUNDE,
ich freue mich sehr, Ihnen den FIFA-Finanzbericht für das Jahr 2014 vorzulegen, von dem
uns die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ in Brasilien zweifellos noch lange in Erinnerung
bleiben wird. Von der ersten bis zur letzten Sekunde zog sie die Fans rund um die Welt in
ihren Bann. Das Turnier war sportlich ein voller Erfolg und ein grossartiger Abschluss für den
Finanzzyklus 2011–2014.
Die meisten Einnahmen der FIFA stammen von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™. Ihr
finanzieller Erfolg bietet dem internationalen Fussball für das weitere Wachstum eine starke
Grundlage, denn die meisten Einnahmen fliessen über Investitionen in Entwicklungsprogramme,
internationale Fussballturniere, das Fussballmanagement und die Organisation der nächsten
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ zurück in den Fussball – im Budgetzyklus 2015–2018 sind
dies über USD 3,8 Milliarden.
Damit ganz Brasilien nachhaltig von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ profitiert,
hat die FIFA USD 100 Millionen der Turniereinnahmen in einen Fonds einbezahlt. Mit diesen
Mitteln werden Projekte in verschiedenen Bereichen unterstützt, zum Beispiel Infrastruktur,
Frauen- und Jugendfussball, Gesundheitsversorgung und Sozialprogramme in bedürftigen
Gemeinden, vor allem in den 15 Bundesstaaten ohne WM-Spielort.
Mit Blick auf den neuen Geschäftszyklus haben wir allen Grund zur Zuversicht. Beim Abschluss
oder Verlängern von Partnerschaftsverträgen sind wir auf gutem Weg und dank der starken
Kapitalisierung unserer Organisation und den soliden Umsätzen finanziell und geschäftlich
gesehen in einer sehr sicheren Lage. Die Zukunft der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, unserer
vielen anderen Turniere und der globalen Fussballförderung ist damit gesichert.
Gewürdigt sei auch die Arbeit des im letzten Jahr verstorbenen Julio Grondona, der als erster
FIFA-Vizepräsident die Finanzkommission von 1999 bis 2014 weitsichtig und engagiert leitete
und den Fussball und die FIFA zu Wachstum und Erfolg führte. Der erste FIFA-Vizepräsident
Issa Hayatou wird seine Arbeit an der Spitze dieser Kommission zweifellos fortsetzen.
Für das Spiel. Für die Welt.
Joseph S. Blatter
FIFA-Präsident
7
„WIR SORGEN DAFÜR, DASS DIE GESAMTE
FUSSBALLGEMEINSCHAFT VOM ERFOLG DER FIFA
FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT PROFITIERT.“
8
VORWORTE
FIFA-PR ÄSIDENT   6
VORSIT ZENDER DER FINANZKOMMISSION   8
VORSIT ZENDER DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION   10
01
VEREHRTE MITGLIEDER DER FUSSBALLGEMEINDE,
mit vollen Stadien und 171 Toren war die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™
ein voller Erfolg. Die Gruppenspiele boten beste Unterhaltung, ehe die K.-o.-Phase für
Hochspannung sorgte – 8 der 16 Partien wurden erst in der Verlängerung oder gar im
Elfmeterschiessen entschieden. Brasilien hat wirklich eine „Copa das Copas“ veranstaltet,
sprich „die beste WM aller Zeiten“.
Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ war aber nicht nur der sportliche Höhepunkt des
Zyklus 2011–2014, sondern auch Garant für dessen finanziellen Erfolg. So konnten wir die
Beiträge an die teilnehmenden Mitgliedsverbände und die Klubs, die Spieler für das Turnier
abstellten, erneut erhöhen – um 13,3 % verglichen mit 2010 von USD 420 Millionen auf
USD 476 Millionen.
Angehoben wurden auch die Teilnehmerbeiträge bei den vielen anderen Turnieren, die die
FIFA organisiert, und die Investitionen in das Programm Finanzielle Unterstützung und andere
Initiativen zur Fussballförderung sowie zur sozialen Entwicklung rund um die Welt. Für den
Zyklus 2015–2018 sind insgesamt USD 900 Millionen für solche Initiativen budgetiert, so
dass die gesamte Fussballgemeinschaft vom Erfolg der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
profitieren wird.
Daneben investieren wir USD 2153 Millionen in die nächste Ausgabe der FIFA FussballWeltmeisterschaft™, deren Vorbereitung voll angelaufen ist. Wie die Zahl zeigt, werden wir
alles unternehmen, um den Fans rund um die Welt ein weiteres Fussballspektakel zu bieten.
Angesichts so vieler fortlaufender und geplanter Investitionen ist es umso erfreulicher, dass
wir das Geschäftsjahr 2014 mit einem Überschuss von USD 141 Millionen abschliessen und
so unsere Reserven gegenüber 2013 um 6,4 % auf USD 1523 Millionen erhöhen konnten.
Im Namen der Finanzkommission freue ich mich, Ihnen die positiven Ergebnisse beim
65. FIFA-Kongress in Zürich genauer darzulegen.
Issa Hayatou
Vorsitzender der Finanzkommission
9
„2014 WURDEN WEITERE FORTSCHRITTE BEI
DER VERBESSERUNG DER INTERNEN
FIFA-PROZESSE UND -STANDARDS ERZIELT.“
10
VORWORTE
FIFA-PR ÄSIDENT   6
VORSIT ZENDER DER FINANZKOMMISSION  8
VORSIT ZENDER DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION   10
01
SEHR GEEHRTE DAMEN UND HERREN,
mit Blick auf den vor fast zwei Jahren eingeleiteten FIFA-Governance-Reformprozess vermerke
ich gerne die fortwährenden Verbesserungen in der FIFA-Organisationsstruktur.
Von der Stärkung der Aufsichtsfunktionen innerhalb der Organisation etwa durch die Schaffung
der Kommission, zu deren Vorsitzender ich gewählt wurde, über den Erlass wichtiger interner
Vorschriften, Weisungen und Richtlinien bis zur Ausweitung der internen Kontrollmechanismen
hat der Reformprozess die Organisationsführung in vielerlei Hinsicht verbessert.
Auch 2014 wurden wichtige Massnahmen getroffen. So hat der Vergütungsausschuss in
einem Grundsatzdokument etwa die Vergütung des FIFA-Präsidenten, des Exekutivkomitees,
des Generalsekretärs und des Managements mit Schlüsselpositionen geregelt. Gemäss FIFAOrganisationsreglement besteht der Ausschuss aus den beiden Vorsitzenden der Audit- und
Compliance-Kommission und der Finanzkommission, die gemeinsam ein unabhängiges drittes
Mitglied ernennen.
Weitere wichtige Massnahme 2014 war der Erlass eines Reglements zur Regelung der
bevorstehenden FIFA-Präsidentenwahl. Dieses bietet Gewähr für ein faires und transparentes
Wahlverfahren, das auch gegen aussen so wahrgenommen wird, was angesichts seiner
Bedeutung für die Zukunft der FIFA grundlegend ist.
Darüber hinaus wurden und werden Revisionen in einzelnen WM-Bereichen veranlasst,
damit sämtliche Gelder nachweislich gemäss geltenden Vorschriften verwendet und verbucht
werden. Für uns ist es entscheidend, dass Gelder gewissenhaft verwendet werden. Dank
solchen Prüfungen erhalten wir ein klares und umfassendes Bild über die FIFA-Ausgaben.
Neben dem erfolgreichen Abschluss des Budgetzyklus 2011–2014 freue ich mich über die
weiteren Fortschritte 2014 bei der Verbesserung der internen FIFA-Prozesse und -Standards.
Ich bin überzeugt, dass wir im Bereich Good Governance auf dem richtigen Weg sind.
Domenico Scala
Vorsitzender der Audit- und Compliance-Kommission
11
KENNZAHLEN
2011–2014
02
Mit Siegeswillen und Optimismus startet die brasilianische Nationalmannschaft
in den Wettkampf. Hier Superstar Neymar – der Sympathieträger des Landes –
in voller Aktion im Spiel gegen Kamerun.
ÜBERBLICK
ERFOLGSRECHNUNG UND
RESERVENENTWICKLUNG
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Jahreskennzahlen für die Geschäftsperiode
2011–2014 und zieht einen Vergleich zur vorangehenden Periode (2007–2010).
Wichtigste Fakten der Geschäftsperiode 2011–2014:
• Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ war aus sportlicher, organisatorischer und finanzieller Sicht ein Riesenerfolg. Bei einem Gesamtertrag von
USD 5718 Millionen und einem Gesamtaufwand von USD 5380 Millionen verzeichnete
die FIFA ein positives Vierjahresergebnis von USD 338 Millionen.
• Dank höheren Einnahmen aus dem Rechteverkauf, insbesondere im Bereich Marketing und
Fernsehen, konnte der Ertrag im Vergleich zur vorangehenden Vierjahresperiode markant
gesteigert werden. Grund sind auch die Einnahmen aus den Ticketingrechten, die nicht wie
früher dem jeweiligen lokalen Organisationskomitee, sondern der FIFA zuflossen.
• Auch der Aufwand ist gegenüber der vorangehenden Vierjahresperiode gestiegen, dies
in erster Linie aufgrund weltweit höherer Investitionen in Projekte zur Fussballförderung,
Mehrkosten für die Organisation der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ sowie
zusätzlicher Aufgaben und Pflichten, die die FIFA als Weltfussballverband übernommen hat.
Insgesamt wurden 72 % des Gesamtaufwands direkt in den Fussball investiert.
• Dank systematischer Kostenkontrolle gelang es, die Kosten über die Vierjahresperiode
im Griff zu haben. Die Kosten, die über dem Aufwandbudget lagen, sind auf Mehrausgaben
für die Organisation der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ und zusätzliche
Investitionen in die Fussballförderung zurückzuführen, da die FIFA dank den guten
Ergebnissen mehr Beiträge an ihre Mitglieder leisten konnte.
• Die Reserven der FIFA wurden weiter gestärkt und beliefen sich per 31. Dezember 2014
auf USD 1523 Millionen. Dies entspricht dem Beschluss des FIFA-Kongresses, die Reserven
in der Geschäftsperiode 2011–2014 nur moderat zu erhöhen. Die FIFA verfügt damit weiterhin über ein solides Reservenniveau. Ausreichende Reserven sind die Voraussetzung für
die finanzielle Unabhängigkeit der FIFA und ihre Fähigkeit, auf unvorhergesehene Ereignisse
zu reagieren.
14
02
KENNZAHLEN 2011–2014
ÜBERBLICK 14
ERFOLGSRECHNUNG 16
BIL ANZ 20
BUDGET VERGLEICH 22
ERFOLGSRECHNUNG 2007–2010 UND 2011–2014 (IN MUSD)
2096
1386
1291
882
ERTRAG
2007
957
2008
1070
1059
2009
2010
2011
Total 2007–2010: 4189
1166
2012
2013
2014
Total 2011–2014: 5718
1955
1314
833
AUFWAND
2007
773
2008
1089
1034
2010
2011
863
2009
Total 2007–2010: 3558
49
ERGEBNIS
2007
1077
184
196
2008
2009
2012
2013
2014
Total 2011–2014: 5380
202
36
2010
2011
Total 2007–2010: 631
89
72
2012
2013
141
2014
Total 2011–2014: 338
RESERVENENTWICKLUNG 2007–2014 (IN MUSD)
1280
1293
2010
2011
1378
1432
1523
1061
902
643
DEZEMBER
2007
2008
2009
2012
2013
2014
Aufgrund von Rundungen können sich im vorliegenden Finanzbericht bei Summenbildungen und bei der Berechnung von Prozentangaben
geringfügige Abweichungen ergeben.
15
ERFOLGSRECHNUNG
ERTRAG 2011–2014
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über den Gesamtertrag der Geschäftsperiode 2011–
2014. Die detaillierte Jahresrechnung 2014 ist im Anhang auf den Seiten 86–137 zu finden.
Gemäss Beschluss des FIFA-Kongresses 2011 in Zürich ist die renommierte internationale
Buchprüfungsgesellschaft KPMG für die Prüfung der Abschlüsse für die Geschäftsperiode
2011–2014 verantwortlich. Die KPMG-Berichte sind dem Anhang auf den Seiten 138 und
146 zu entnehmen. Der Bericht der Audit- und Compliance-Kommission findet sich auf
Seite 147.
Der Gesamtertrag beläuft sich auf USD 5718 Millionen und umfasst Wettbewerbserträge,
übrige betriebliche Erträge und Finanzertrag.
Bei den Wettbewerbserträgen von USD 5137 Millionen entfallen USD 2484 Millionen
auf den Verkauf von Fernsehrechten, wobei die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien
2014™ mit USD 2428 Millionen den Löwenanteil ausmacht. Den zweiten grossen Block
bildet der Verkauf der Marketingrechte mit USD 1629 Millionen, wovon USD 1580 Millionen
von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ stammen. Für die Hospitality-Rechte wurden
USD 185 Millionen vereinnahmt, für Lizenzen USD 115 Millionen. Die restlichen Wett­be­
werbserträge beinhalten vor allem die Einnahmen aus dem Ticketing und der FIFA KlubWeltmeisterschaft, denen allerdings vergleichbare Kosten gegenüberstehen.
Zu den übrigen betrieblichen Erträgen von USD 271 Millionen zählen vor allem die
Einnahmen aus der Markenlizenzierung von USD 162 Millionen und dem FIFA-Qualitäts­
programm von USD 55 Millionen.
Der Finanzertrag von USD 310 Millionen resultiert aus der konservativen Bewirtschaftung
der Anlagen und umfasst insbesondere einen Zinsertrag von USD 43 Millionen, Ertrag aus
Finanzanlagen von USD 34 Millionen und Fremdwährungsgewinne von USD 233 Millionen.
16
02
KENNZAHLEN 2011–2014
ÜBERBLICK 14
ERFOLGSRECHNUNG 16
BIL ANZ 20
BUDGET VERGLEICH 22
ERTRAG 2011–2014 (IN MUSD)
ÜBRIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE (5 %)
•Markenlizenzierung
•FIFA-Qualitätsprogramm
•Spielabgaben
•Übrige (Miete, Filmrechte FIFA-Archiv)
FINANZERTRAG (5 %)
162
55
13
41
•Fremdwährungsgewinne
•Ertrag aus Finanzanlagen •Zinsertrag
233
34
43
Total310
Total271
100 % = USD 5718 Millionen
WETTBEWERBSERTRÄGE (90 %)
•Fernsehrechte
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
– Übrige FIFA-Wettbewerbe
•Marketingrechte
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
– Übrige FIFA-Wettbewerbe
•Hospitality-Rechte
•Lizenzrechte
•Übrige
2484
2428
56
1629
1580
49
185
115
724
Total5137
FIFAFIFA
PARTNER
2011–2014
PARTNERS
17
ERFOLGSRECHNUNG
AUFWAND 2011–2014
Der Gesamtaufwand beläuft sich auf USD 5380 Millionen und entfällt auf die Bereiche
Wettbewerbsaufwand, Aufwand für Entwicklungsprojekte, übriger betrieblicher Aufwand,
Fussballmanagement, Rechteverwertung und Finanzaufwand. Insgesamt wurden 72 % des
Gesamtaufwands direkt in den Fussball investiert.
Beim Wettbewerbsaufwand von USD 2817 Millionen entfallen USD 2224 Millionen
auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™, vor allem für Teilnehmerbeiträge
(USD 476 Millionen), Beiträge an das Organisationskomitee für die FIFA FussballWeltmeisterschaft Brasilien 2014 (USD 453 Millionen) und Kosten für die TV-Produktion
(USD 370 Millionen). Weitere Einzelheiten zur Weltmeisterschaft sind Seite 36 zu entnehmen.
Die 23 übrigen Wettbewerbe, die die FIFA in der Periode 2011–2014 veranstaltete, schlagen
mit USD 505 Millionen zu Buche.
Insgesamt USD 1052 Millionen oder 20 % des Gesamtaufwands investierte die FIFA in
Entwicklungsprojekte wie das Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) (USD 538 Mil­
lionen), einschliesslich einer ausserordentlichen FAP-Zahlung von insgesamt USD 261 Millionen
an alle Mitgliedsverbände und Konföderationen dank dem finanziellen Erfolg der
Geschäftsperiode 2011–2014 (siehe auch Seite 46), das Goal-Programm (USD 123 Millionen)
sowie andere Entwicklungsprojekte (USD 391 Millionen).
Der übrige betriebliche Aufwand von USD 861 Millionen beinhaltet hauptsächlich den
Personalaufwand von USD 397 Millionen für den Vierjahreszyklus. Die durchschnittliche
Anzahl Mitarbeiter im per 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr betrug 474.
Beim Fussballmanagement in Höhe von USD 232 Millionen schlagen die Organisation
sämtlicher Kommissionen und Kongresse der FIFA mit USD 131 Millionen sowie rechtliche
Angelegenheiten mit USD 101 Millionen zu Buche.
Die Rechteverwertung von USD 84 Millionen umfasst die Erfüllung vertraglicher
Verpflichtungen bezüglich Marketing-, TV- und Medienrechten sowie Lizenzierung.
Der Finanzaufwand von USD 334 Millionen beinhaltet im Wesentlichen Fremdwährungs­
verluste, die teilweise durch die entsprechenden Gewinne wettgemacht wurden.
18
02
KENNZAHLEN 2011–2014
ÜBERBLICK 14
ERFOLGSRECHNUNG 16
BIL ANZ 20
BUDGET VERGLEICH 22
AUFWAND 2011–2014 (IN MUSD)
FUSSBALLMANAGEMENT (4 %)
•Kommissionen und Kongresse
•Rechtliche Angelegenheiten
RECHTEVERWERTUNG (2 %)
131
101
Total232
•Fernseh- und Medienrechte
•Marketing
•Lizenzierung
52
23
9
Total84
FINANZAUFWAND (6 %)
•Fremdwährungsverluste
•Zinsaufwand
•Verlust aus Finanzanlagen
324
6
4
Total334
100 % =
USD 5380 Millionen
ÜBRIGER BETRIEBLICHER
AUFWAND (16 %)
•Personalaufwand
•Kommunikation
•Gebäude und Unterhalt
•Steuern und Abgaben
•A bschreibungen
•Übriger (z. B. IT, Reisebüro, Logistik, Empfang)
72 % für FIFA-Wettbewerbe/
Entwicklungsprojekte
397
114
76
75
54
145
Total861
WETTBEWERBSAUFWAND (52 %)
•FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
•FIFA-Schutzprogramm für Klubs
•Übrige FIFA-Wettbewerbe
2224
88
505
Total2817
AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE (20 %)
•Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) – Mitgliedsverbände
214
•Ausserordentliche FAP-Zahlungen
261
•Goal-Programm123
•PERFORMANCE
65
•Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) – Konföderationen
63
•Entwicklungsprogramm für Konföderationen
60
•Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm (RAP)
40
•Football for Hope
40
•Andere Projekte (z. B. Ausbildung, Frauenfussball, Football for Health, 186
Solidaritätsprojekte)
Total1052
19
BILANZ
BILANZ UND
RESERVENENTWICKLUNG
Die FIFA weist per 31. Dezember 2014 eine Bilanzsumme von USD 2932 Millionen und
Reserven von USD 1523 Millionen aus. Der Anstieg bei den Reserven ergibt sich aus dem
Jahresergebnis von USD 141 Millionen und dem Effekt des sonstigen Ergebnisses von minus
USD 50 Millionen.
Die FIFA verfügt damit weiterhin über ein solides Reservenniveau. Die höheren Reserven
sind dem finanziellen Erfolg der Geschäftsperiode 2011–2014 zu verdanken, insbesondere der
planmässigen Durchführung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™, der
Realisierung der geplanten Einnahmen und dem wirksamen Management des Aufwandbudgets.
Gemäss Art. 73 der FIFA-Statuten gilt:
• Die Einnahmen und Ausgaben der FIFA sind, über die Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten.
• Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu
garantieren.
Diese statutarischen Pflichten hat die FIFA für die Geschäftsperiode 2011–2014 erfüllt.
Ausreichende Reserven sind für die FIFA von grosser strategischer Bedeutung, vor allem aufgrund der hohen wirtschaftlichen Abhängigkeit der FIFA von der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
und der Tatsache, dass sich diese Grossveranstaltung kaum noch gegen Ausfall versichern
lässt.
Grundsätzlich kann die Höhe der erforderlichen Reserven nicht als absoluter Wert angegeben werden, sondern hängt von den Gesamtkosten der FIFA und den damit verbundenen
operativen Risiken während einer Vierjahresperiode ab. Die derzeitigen Reserven betragen
rund ein Drittel der Periodenkosten.
Ausreichende Reserven sind die Voraussetzung für die finanzielle Unabhängigkeit der FIFA
und ihre Fähigkeit, auf unvorhergesehene Ereignisse zu reagieren.
20
02
KENNZAHLEN 2011–2014
ÜBERBLICK 14
ERFOLGSRECHNUNG 16
BIL ANZ 20
BUDGET VERGLEICH 22
BILANZ PER 31. DEZEMBER 2014 (IN MUSD)
Aktiven2932
Passiven2932
Umlaufvermögen2128
• Flüssige Mittel
1083
• Forderungen
181
• Finanzanlagen
677
• Übriges Umlaufvermögen
187
Kurzfristiges Fremdkapital
• Kreditoren
• Passive Rechnungsabgrenzung und
Vorauszahlungen
• Derivative Finanzverbindlichkeiten
Langfristiges Fremdkapital
1314
66
1215
33
95
Reserven1523
Anlagevermögen804
• Sachanlagen
197
• Finanzanlagen
580
• Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien27
RESERVENENTWICKLUNG (IN MUSD)
Ergebnis 2014
Sonstiges Ergebnis
141
-50
1650
1500
91
1523
1432
1350
1200
1050
900
750
600
450
300
150
31. Dez. 2013
31. Dez. 2014
21
BUDGET VERGLEICH
ERTRAGSANALYSE 2011–2014
Die Rechnungslegung der FIFA erfolgt gemäss den International Financial Reporting
Standards (IFRS). Da sich IFRS aufgrund seiner vielen technischen Vorschriften und Regeln
nicht für die Budgetierung und das tägliche Kostencontrolling eignet, werden die Budgets
auf Cash-Basis erstellt und vom Kongress verabschiedet.
Um einen Vergleich der effektiven Erträge mit dem Cash-Budget zu ermöglichen, ist eine
Überleitung von IFRS notwendig. Hierzu werden vom Gesamtertrag nach IFRS diejenigen
Erträge abgegrenzt, die nicht für einen Budgetvergleich herangezogen werden können.
Die daraus resultierende Cash-in-Komponente wird dann mit dem Budget verglichen.
Für einen Budgetvergleich sind vom Gesamtertrag der Geschäftsperiode 2011–2014 von
USD 5718 Millionen insgesamt USD 484 Millionen nicht Cash-wirksame Posten
abzugrenzen. Somit ergibt sich eine Cash-in-Komponente von USD 5234 Millionen. Die
nicht Cash-wirksamen Posten beinhalten insbesondere Teile des Finanzertrags sowie die
Erträge aus Sachleistungen, die im Cash-Budget nicht berücksichtigt wurden.
Der FIFA-Kongress verabschiedete für die Geschäftsperiode 2011–2014 ein Ertragsbudget
von USD 3800 Millionen. Dieses wurde um USD 1434 Millionen überschritten. Dieser
Mehrertrag ist mehrheitlich auf zusätzliche Einnahmen aus dem Ticketing der FIFA FussballWeltmeisterschaft 2014™ und des FIFA Konföderationen-Pokals 2013 zurückzuführen, die
auf Bruttobasis ausgewiesen wurden. Dank dem überaus erfolgreichen Verkauf der Fernseh-,
Marketing- und Lizenzrechte für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ konnten zudem
weitere Verträge abgeschlossen werden, was die ungebremste Attraktivität des wichtigsten
Wettbewerbs der FIFA belegt.
22
KENNZAHLEN 2011–2014
ÜBERBLICK 14
ERFOLGSRECHNUNG 16
BIL ANZ 20
02
BUDGET VERGLEICH 22
ERTRAG 2011–2014: AUFSCHLÜSSELUNG (IN MUSD)
6000
5718
484
5234
5000
4000
3000
2000
1000
Gesamtertrag
Nicht Cash-wirksame
Posten
Cash-inKomponente
ERTRAG 2011–2014: BUDGETVERGLEICH (IN MUSD)
6000
5234
1434
5000
4000
3800
3000
2000
1000
Cash-inKomponente
Budget 2011–2014
(durch FIFA-Kongress
genehmigt)
Positive
Abweichung
(d. h. über Budget)
23
BUDGET VERGLEICH
AUFWANDANALYSE 2011–2014
Der für die Ertragsanalyse beschriebene Grundsatz gilt auch für die Aufwandseite.
Um einen Vergleich des effektiven Aufwands mit dem Cash-Budget zu ermöglichen, ist
eine Überleitung von IFRS notwendig. Hierzu werden vom Gesamtaufwand nach IFRS
diejenigen Aufwendungen abgegrenzt, die nicht für einen Budgetvergleich herangezogen
werden können. Die daraus resultierende Cash-out-Komponente wird dann mit dem Budget
verglichen.
Für einen Budgetvergleich sind vom Gesamtaufwand der Geschäftsperiode 2011–2014 von
USD 5380 Millionen insgesamt USD 984 Millionen nicht Cash-wirksame Posten
abzugrenzen. Somit ergibt sich eine Cash-out-Komponente von USD 4396 Millionen. Die
nicht Cash-wirksamen Posten beinhalten insbesondere Finanzaufwand, Sachleistungs­
transaktionen, Abschreibungen und Rechnungsabgrenzungen.
Der FIFA-Kongress verabschiedete für die Geschäftsperiode 2011–2014 ein Aufwandbudget
von USD 3700 Millionen. Dieses wurde um USD 696 Millionen überschritten. Grund
sind insbesondere zusätzliche Entwicklungsinvestitionen während der Vierjahresperiode
sowie Mehrkosten für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ (weitere Angaben
zu den Ausgaben für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ siehe Seite 37).
24
KENNZAHLEN 2011–2014
ÜBERBLICK 14
ERFOLGSRECHNUNG 16
BIL ANZ 20
02
BUDGET VERGLEICH 22
AUFWAND 2011–2014: AUFSCHLÜSSELUNG (IN MUSD)
6000
5380
984
5000
4396
4000
3000
2000
1000
Gesamtaufwand
Nicht
Cash-wirksame
Posten
Cash-outKomponente
AUFWAND 2011–2014: BUDGETVERGLEICH (IN MUSD)
6000
5000
4396
4000
696
3700
3000
2000
1000
Cash-out
Komponente
Budget 2011–2014
(durch FIFA-Kongress
genehmigt)
Negative
Abweichung
(d. h. über Budget)
25
KENNZAHLEN
2014
03
Schon in der Gruppenphase beweisen die Mannschaften höchstes Niveau.
Im Gruppenspiel Griechenland – Elfenbeinküste zeigt Didier Drogba im Duell
mit Sokratis Papastathopoulos seine Angreiferqualitäten. Dennoch siegt
Griechenland am Ende dank einem Elfmeter 2:1.
ERFOLGSRECHNUNG
ERFOLGSRECHNUNG 2014
Dieses Kapitel gibt einen Überblick über die Erfolgsrechnung 2014. Die detaillierte
Jahresrechnung ist auf den Seiten 86–137 zu finden.
Die FIFA hat das Jahr 2014 mit einem Nettoergebnis von USD 141 Millionen abgeschlossen. Der Ertrag beläuft sich auf USD 2096 Millionen, der Aufwand auf USD 1955 Millionen.
Die Verbuchung des Ertrags und des Aufwands der übrigen FIFA-Wettbewerbe erfolgt zum
Zeitpunkt des jeweiligen Wettbewerbs. Die FIFA-Wettbewerbe, insbesondere die FIFA
Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™, wirkten sich massgeblich auf den Ertrag
und den Aufwand im Geschäftsjahr 2014 aus.
Der Ertrag setzt sich aus Wettbewerbserträgen von USD 1910 Millionen, übrigen betrieblichen Erträgen von USD 78 Millionen und einem Finanzertrag von USD 108 Millionen
zusammen.
Der Aufwand umfasst die folgenden Posten: Wettbewerbsaufwand von USD 902 Millionen,
Aufwand für Entwicklungsprojekte von USD 509 Millionen, Fussball­management von
USD 67 Millionen, Rechteverwertung von USD 35 Millionen, übriger betrieblicher Aufwand
von USD 285 Millionen und Finanzaufwand von USD 157 Millionen. Insgesamt wurden
72 % des Gesamtaufwands direkt in den Fussball investiert.
28
KENNZAHLEN 2014
ERFOLGSRECHNUNG 28
03
ERFOLGSRECHNUNG 2014 (IN MUSD)
2500
2096
1955
2000
1500
1000
500
141
Ertrag
Aufwand
Ergebnis
ERFOLGSRECHNUNG 2014 (IN MUSD)
Ertrag2096
Wettbewerbserträge1910
Übrige betriebliche Erträge
78
Finanzertrag108
Aufwand1955
Wettbewerbsaufwand902
Aufwand für Entwicklungsprojekte
509
Fussballmanagement67
Rechteverwertung35
Übriger betrieblicher Aufwand*
285
Finanzaufwand157
Ergebnis141
* einschliesslich Personalaufwand und Abschreibungen, Steuern und Abgaben
(in der konsolidierten Gesamtergebnisrechnung auf Seite 88 separat ausgewiesen)
29
PERIODE
2015–2018
04
Herrliches Wetter, bunt gefüllte Ränge und grandiose Spiele machen
die gesamte FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ zu einem vollen Erfolg.
Im Estádio Nacional in Brasília sichert sich Argentinien gegen Belgien mit
einem 1:0 den Einzug ins Halbfinale.
DETAILLIERTES BUDGET FÜR 2016
ERTRAG UND INVESTITIONEN 2016
Das detaillierte Budget für 2016 wurde von der Finanzkommission und dem Exekutivkomitee
der FIFA genehmigt und muss nun noch vom FIFA-Kongress 2015 verabschiedet werden.
Das detaillierte Budget für 2016 basiert auf dem Vierjahresbudget 2015–2018 und berücksichtigt die erwartete Verteilung der Erträge und Investitionen während der Vierjahresperiode
2015–2018.
32
04
PERIODE 2015–2018
DETAILLIERTES BUDGET FÜR 2016 32
BUDGET 2016: ERTRAG (IN MUSD)
822
800
Marketingrechte
600
388
400
Fernsehrechte
200
434
Ertrag 2016
BUDGET 2016: INVESTITIONEN (IN MUSD)
Entwicklungsprojekte220
•FAP – Mitgliedsverbände
55
•FAP – Konföderationen
33
•Goal-Programm und Infrastruktur
58
•Technische Entwicklung (z. B. Jugend,
21
Frauen, Beach-Soccer, Futsal,
Kinderfussball)
•Spezialprojekte (Solidaritätsfonds und
13
Entwicklungsleistungen)
•Schiedsrichter-Unterstützungs-10
programm (RAP)
•PERFORMANCE8
•Medizin und Wissenschaft (z. B. Football for 7
Health, Doping, medizinische Konferenz)
•Bildung (z. B. CIES, 5
Internationalisierung, ETH)
•Football for Hope
5
•Mitgliedsverbände (z. B. Governance, 4
Extranet, Ligen und Klubs)
•Sonstiges (z. B. internationale Spiele,
1
EU-Belange)
Rechteverwertung18
•Fernseh- und Medienrechte
13
•Lizenzierung3
•Marketingrechte2
Fussballmanagement65
•Jährlicher FIFA-Kongress und Kommissionen36
•Transfer Matching System (TMS)
11
•Early Warning System
6
•Interpol2
•Rechtsorgane2
•Sonstiges (z. B. CAS, FIFA-Marke, Sicherheit) 8
800
815
220
600
185
400
200
107
18
220
65
Investitionen 2016
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ 185
•Lokale Organisation
62
•FIFA-Schutzprogramm für Klubs
30
•TV-Produktion28
•Ticketing und IT-Betrieb
23
•WM-Versicherung8
•Wettbewerbsmanagement (z. B. Vorrunde) 6
•Finanzielle Plattform
2
•Lokale Geschäftsstelle
2
•Sonstiges (z. B. Medien, neue Medien, 24
Inspektionen, Marketing, TV)
Übrige FIFA-Wettbewerbe
•FIFA Klub-Weltmeisterschaft
•FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft
•FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft
•Olympische Fussballturniere Rio 2016
•FIFA Futsal-Weltmeisterschaft •Vorbereitung FIFA Fussball-
Weltmeisterschaft 2022™
•Sonstige (z. B. FIFA Ballon d’Or, FIFA Interactive World Cup, Blue Stars/FIFA
Youth Cup)
107
23
16
15
14
13
2
24
Betrieb und Dienste
220
•Personal (z. B. Personalkosten, interne 101
Veranstaltungen, Rekrutierung)
•Gebäude und Unterhalt 31
(inkl. FIFA-Weltfussballmuseum)
•Kommunikation29
•Informationstechnologie 13
(z. B. Hardware, Software)
•Generalsekretariat (z. B. Uniformen, 4
Projektmanagement, Protokoll)
•Sonstiges (z. B. Logistik, Produktion, 42
Empfang, Reisebüro, Steuern,
Versicherung, Finanzen)
33
AUSGEWÄHLTE
THEMEN
05
Mittendrin in einer der vielen actionreichen Szenen dieser FIFA FussballWeltmeisterschaft™: Lionel Messi im Zweikampf mit Ron Vlaar während
des Halbfinales Niederlande – Argentinien.
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™
FINANZIELLER ÜBERBLICK
Die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ war ein enormer Erfolg, was sich auch
im Finanzergebnis zeigt.
Die vorliegenden Zahlen beziehen sich auf die FIFA-Erfolgsrechnung für die gesamte
Geschäftsperiode 2011–2014. Finanzielle Angaben zum Organisationskomitee für die FIFA
Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014 (LOC 2014) sind Seite 38 zu entnehmen.
Mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ erzielte die FIFA einen Gesamtertrag von
USD 4826 Millionen. Demgegenüber steht ein Gesamtaufwand von USD 2224 Millionen.
Der Ertrag für den Zyklus der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ umfasst insbe­son­
dere Einnahmen aus dem Rechteverkauf: USD 2428 Millionen für Fernsehrechte,
USD 1580 Millionen für Marketingrechte, USD 527 Millionen für Ticketing, USD 184 Millionen
für Hospitality-Rechte und USD 107 Millionen für Lizenzrechte.
Der Aufwand beinhaltet einen Beitrag an das Organisationskomitee von USD 453 Millio­
nen, das Preisgeld von USD 358 Millionen, Kosten für die Vorbereitung von USD 48 Millionen
sowie Unterkunft und Reise der teilnehmenden Mitglieds­verbände von USD 42 Millionen,
die Gewinnbeteiligung für Klubs von USD 70 Millionen, einen Beitrag an den 2014 FIFA
World Cup™ Legacy Fund (Nachhaltigkeitsprogramm der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
2014™) von USD 100 Millionen sowie Kosten für die TV-Produktion von USD 370 Millionen
und für den Ticketingbetrieb, die IT-Lösung und Hospitality von USD 157 Millionen.
Für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ wurde ein Aufwandbudget
in Höhe von USD 1385 Millionen bewilligt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf
USD 2224 Millionen und beinhalten nicht Cash-wirksame Posten (z. B. Sachleistungs­
transaktionen und Rechnungsabgrenzungen) von USD 365 Millionen. Die Cash-wirksamen
Kosten betragen damit USD 1859 Millionen und liegen um USD 474 Millionen über dem
Cash-Budget. Grund sind in erster Linie der Beitrag an den 2014 FIFA World Cup™ Legacy
Fund, Mehrkosten bei der TV-Produktion, die Erhöhung des Preisgeldes und der
Vorbereitungsbeiträge sowie zusätzliche Mittel für das LOC 2014.
36
AUSGEWÄHLTE THEMEN
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36
DAS SPIEL ENT WICKELN 46
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50
05
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT 2014™:
ERTRAG (IN MUSD)
Ertrag 2011–2014
Fernsehrechte
Marketingrechte
Ticketing
Hospitality-Rechte
Lizenzrechte
4826
2428
1580
527
184
107
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT 2014™:
AUFWAND (IN MUSD)
Aufwand 2011–2014
2224
Beiträge an das Organisationskomitee
453
TV-Produktion
370
Preisgeld
358
Ticketing, IT-Lösung und Hospitality 157
2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund 100
Sachleistungen
95
Gewinnbeteiligung für Klubs
70
Beitrag an die Vorbereitungskosten der teilnehmenden
48
Mitgliedsverbände
Marketingkosten 46
Unterkunft und Reise der Teams
42
Rechtliche Angelegenheiten und Finanzen 36
Versicherung
28
Vorrunde20
FIFA Fan Fest™
18
Schiedsrichterwesen14
Sonstiges (z. B. Torlinientechnologie, digitale Medien, Medien)
369
Preisgeld
Weltmeister
35
2. Rang
25
3. Rang
22
4. Rang
20
5.–8. Rang (je)
14
9.–16. Rang (je)
9
17.–32. Rang (je)
8
Total
358
37
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™
LOKALES ORGANISATIONSKOMITEE
Das Organisationskomitee für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014
(LOC 2014) wurde mit dem gesamten lokalen Betrieb der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
Brasilien 2014™ betraut und vollständig von der FIFA finanziert. Das bewilligte
Schlussbudget des LOC 2014 betrug USD 478 Millionen. Dank Fremdwährungsschwankungen,
Kosteneinsparungen und Aufgabenverlagerungen zwischen der FIFA und dem LOC 2014
belief sich der tatsächliche Aufwand des LOC 2014 aber nur auf USD 453 Millionen.*
Grösste Aufwandposten waren die beiden Hauptveranstaltungen – FIFA FussballWeltmeisterschaft™ und FIFA Konföderationen-Pokal – mit 47 % bzw. 12 % der Gesamt­
ausgaben von USD 453 Millionen. Die Vor- und Endrundenauslosungen schlugen mit
weniger als 1 % bzw. 2 % der Gesamtausgaben zu Buche, während die Auslagen für
Fest- und Temporärangestellte 23 % ausmachten. Der übrige Wettbewerbsaufwand bildete
schliesslich die restlichen 15 %.
Aufgeschlüsselt nach Betriebsbereich entfallen USD 102 Millionen (23 %) auf das Personal,
USD 64 Millionen (14 %) auf den Transport, USD 48 Millionen (10 %) auf LOC-2014-Büros
sowie USD 45 Millionen (10 %) auf die Sicherheit. Weitere grosse Posten waren Rahmen­
veranstaltungen (USD 39 Millionen, 9 %), Stadionbetrieb (USD 33 Millionen, 7 %), IT und
Tele­kommunikation (USD 27 Millionen, 6 %), Medizin (USD 17 Millionen, 4 %), Hospitality
und Protokoll (USD 14 Millionen, 3 %) sowie Spiel- und Trainingsanlagen (USD 14 Millionen,
3 %). Die restlichen USD 50 Millionen (11 %) verteilen sich u. a. auf Marketing und Werbung,
Medien und Übertragung, Versicherung sowie Catering.
Neben den WM-Betriebskosten finanzierte die FIFA auch einen namhaften Betrag von
USD 100 Millionen für den 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund (Nachhaltigkeitsprogramm der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™) (siehe S. 42).
* G emäss brasilianischem Recht ist in den nächsten fünf bis acht Jahren mit keiner Auflösung des LOC 2014 zu rechnen. Die Zahlen auf der
nächsten Seite sind deshalb provisorisch und basieren auf einer angemessenen Schätzung der Auflösungskosten. Die Rechnung 2014 ist
noch Gegenstand einer Revision.
38
AUSGEWÄHLTE THEMEN
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36
DAS SPIEL ENT WICKELN 46
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50
05
LOC 2014: AUFWAND NACH VERANSTALTUNG
100 % = USD 453 Millionen
Übriger Wettbewerbsaufwand
15 %
Personalaufwand
47 %
23 %
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
3%
12 %
Vor- und Endrundenauslosung
FIFA Konföderationen-Pokal
LOC 2014: AUFWAND NACH BETRIEBSBEREICH
100 % = USD 453 Millionen
Personal
Sonstiges (z. B. Marketing und Werbung,
Medien und Übertragung, Versicherung
sowie Catering)
Spiel- und Trainingsanlagen
23 %
11 %
3%
Hospitality und Protokoll
3%
Medizin
4%
IT und Telekommunikation
14 %
Transport
6%
10 %
LOC-2014-Büros
7%
Stadionbetrieb
9%
Rahmenveranstaltungen
10 %
Sicherheit
39
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™
TICKETING
Der Run auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ war beispiellos. Über 11 000 000
Tickets wurden bestellt und 3 144 613 Karten verkauft (99,2 % aller Kaufkarten).
Gross war damit auch der Andrang bei den Spielen, die im Schnitt zu 98,3 % ausverkauft
waren, womit Brasilien 2014 zu den erfolgreichsten Weltmeisterschaften der letzten Jahre
zählt.
Allein im öffentlichen Verkauf wurden über 2,1 Millionen Tickets (69 %) abgesetzt
– zu zwei Drittel an Einwohner Brasiliens. 10 % aller Karten gingen an die Fans und
Anspruchsgruppen der 32 teilnehmenden Mitgliedsverbände, 9 % an Inhaber von
Hospitality-Tickets und 7 % an Geschäftspartner.
Gemäss brasilianischem Gesetz profitierten bestimmte brasilianische Kundengruppen (ältere
Personen, Studenten und Empfänger des sozialen Wohlfahrtsprogramms Bolsa
Familia) von Preisnachlässen und konnten so mehr als 307 000 Tickets zum halben Preis
beziehen. Wie schon in Südafrika gab es für Einheimische eine eigene Kategorie 4, in der
Tickets für Gruppenspiele bereits ab BRL 60 (ca. USD 30) erhältlich waren.
Die FIFA ging weit über ihre Pflicht zu einem Mindestkontingent von 300 000 Karten für
die Kategorie 4 hinaus und verkaufte für alle 64 Spiele 491 408 Tickets (16 %) an einheimische Fans.
Zur Unterstützung eines staatlichen Programms für Bolsa-Familia-Schüler und lokale Fans
stellte die FIFA zudem 50 000 Freikarten für Spiele der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
Brasilien 2014™ bereit. Gleich viele Karten gingen ferner ebenfalls kostenlos an die
Bauarbeiter der zwölf WM-Stadien.
Angesichts der Bedeutung und Tragweite des Kartenverkaufs nahm Ernst & Young eine
umfassende Buchprüfung vor, die folgende Punkte beinhaltete: 1. Berichterstattung über
den Kartenverkauf, 2. internes Kontrollsystem und 3. Einhaltung der FIFA-Ticketingrichtlinien.
Gemäss Ernst & Young wurden dabei weder negative Sachverhalte noch Verstösse
festgestellt.
40
AUSGEWÄHLTE THEMEN
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36
DAS SPIEL ENT WICKELN 46
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50
05
KARTENVERKAUF NACH KATEGORIE
100 % = 3 144 613
Logen/Business-Seats und Plätze für
Personen mit Behinderungen
6%
Kategorie 4
16 %
35 %
Kategorie 3
Kategorie 1
22 %
21 %
Kategorie 2
KARTENVERKAUF NACH KUNDENGRUPPE
100 % = 3 144 613
Andere (z. B. FIFA-Fussballgemeinde, TV)
5%
Geschäftspartner
7%
69 %
Hospitality
Teilnehmende Mitgliedsverbände
9%
Öffentlicher Verkauf
10 %
41
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™
2014 FIFA WORLD CUP™ LEGACY FUND
Zur Förderung des Fussballs im Gastgeberland der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
hat die FIFA den 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund gegründet.
Dank diesem mit USD 100 Millionen dotierten Fonds wird Brasilien noch auf Jahre hinaus
vom Turnier profitieren.
Der Fonds soll der Gesellschaft und dem Fussball im ganzen Land zugute kommen.
Unterstützt werden Infrastrukturprojekte (60 %) in Städten in den 15 Bundesstaaten, in
denen keine Spiele der WM 2014 stattfanden. Je 15 % der Mittel fliessen in die Jugend- und
Frauenfussballförderung, 4 % in die medizinische Prävention und Gesundheitsprojekte
sowie 4 % in Sozialprogramme für bedürftige Gemeinden, wobei Projekte in allen
27 Bundesstaaten zum Zug kommen. Mit den restlichen 2 % werden allgemeine
Administrations-, Verwaltungs- und Kontrollkosten gedeckt.
Das erste Fondsprojekt war der Bau von vier Fussballplätzen und Umkleidekabinen
auf der CEJU-Trainingsanlage des Fussballverbands von Paraense in Belém. Rund
USD 2,6 Millionen wurden in das Projekt investiert, das im April 2015 fertiggestellt
werden sollte. Ebenfalls bereits bewilligt wurden Beiträge von USD 800 000 an Bola Para
Frente sowie von USD 600 000 für ein „Football for Health“-Projekt.
Für die Verwaltung des 2014 FIFA World Cup™ Legacy Fund gelten die Bestimmungen
und Bedingungen der entsprechenden Rahmenvereinbarung, die FIFA-Generalsekretär
Jérôme Valcke und Marco Polo del Nero, Präsident des brasilianischen Fussballverbands
(CBF), im Dezember 2014 unterzeichneten, sowie das Allgemeine Reglement für FIFAEntwicklungsprogramme. Sämtliche Projekte und Initiativen werden vom CBF in
Absprache mit der FIFA realisiert. Rechenschaft geben u. a. ein jährlicher Tätigkeitsbericht,
eine Buchprüfung der verwendeten Mittel sowie regelmässige Informationen auf der
CBF-Website.
Die vom Fonds unterstützten Projekte sind Teil verschiedener Nachhaltigkeitsinitiativen, die
die FIFA im Rahmen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ lanciert hat.
1.Start des Fussball-Nachhaltigkeitsprojekts der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™ am
6. Juli 2014 auf der CEJU-Trainingsanlage in Belém (Brasilien).
2. Bauarbeiten an einem Kunstrasenfeld in Belém (Brasilien).
42
AUSGEWÄHLTE THEMEN
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36
DAS SPIEL ENT WICKELN 46
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50
05
1
2
43
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAFT BRASILIEN 2014™
FIFA-SCHUTZPROGRAMM FÜR KLUBS
Im Mai 2012 bewilligte der 62. FIFA-Kongress in Budapest im Namen der Mitgliedsverbände
das FIFA-Schutzprogramm für Klubs.
Im Rahmen des Programms werden Klubs entschädigt, wenn ihre Spieler verletzt werden,
während sie bei Spielen, die im internationalen Spielkalender aufgeführt sind, mit der
A-Verbandsmannschaft der Männer im Einsatz stehen.
Nach dem Abschluss des Programms für den Zeitraum vom 1. September 2012 bis
31. Dezember 2014 kann Folgendes festgestellt werden:
• Über die gesamte Laufzeit des Programms wurden 129 Fälle gemeldet und abgewickelt.
• 79 Fälle (61 %) sind auf Spieler zurückzuführen, die für ein Nationalteam aus der UEFARegion aufgeboten waren, 20 Fälle (16 %) betrafen die CONMEBOL-Region.
• In 114 Fällen (88 %) waren die Spieler bei einem Klub aus der UEFA-Region unter Vertrag,
in 8 Fällen (6 %) bei einem Klub aus der CONCACAF-Region.
• Gesamthaft wurden bisher rund EUR 39 Millionen für Entschädigungen an die Klubs
ausbezahlt (inklusive der erwarteten Zahlungen bis zur Wiedereinsatzfähigkeit der verletzten Spieler).
• EUR 30,2 Millionen (77 %) wurden für Spieler gezahlt, die für ein Nationalteam aus der
UEFA-Region aufgeboten waren, EUR 5,1 Millionen (13 %) für solche aus der CONMEBOLRegion.
• EUR 38,6 Millionen (98 %) wurden für Spieler gezahlt, die bei einem Klub aus der UEFARegion unter Vertrag waren.
Das FIFA-Schutzprogramm für Klubs wurde von den Klubs und Verbänden also in grossem
Masse in Anspruch genommen und hat die jeweiligen Klubs entsprechend finanziell entlastet.
Dank dem grossen Erfolg des Programms hat das FIFA-Exekutivkomitee die Verlängerung
für die Periode vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2018 beschlossen. Neu sind
auch die A-Nationalteams der Frauen abgedeckt, wenn sich Spielerinnen während
Spielen verletzen, die im internationalen Spielkalender aufgeführt sind. Der Deckungsinhalt
des Programms bleibt unverändert.
44
05
AUSGEWÄHLTE THEMEN
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36
DAS SPIEL ENT WICKELN 46
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50
ÜBERSICHT ÜBER DIE BEZÜGE (IN MILLIONEN EURO)
TOTAL BEZÜGE NACH KONFÖDER ATIONSZUGEHÖRIGKEIT DES VERBANDS DES SPIELERS
TOTAL
39,4
UEFA
30,2
CONMEBOL
5,1
CONCACAF
2,5
CAF
1,5
AFC
0,1
OFC
0,0
VERBÄNDE MIT DEN GRÖSSTEN BEZÜGEN NACH VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT DES SPIELERS
Deutschland
4,2
Niederlande
3,7
Italien
3,5
England
3,3
Frankreich
2,6
TOTAL BEZÜGE NACH KONFÖDER ATIONSZUGEHÖRIGKEIT DES KLUBS
TOTAL
39,4
UEFA
38,6
CONMEBOL
0,0
CONCACAF
0,6
CAF
0,1
AFC
0,1
OFC
0,0
VERBÄNDE MIT DEN GRÖSSTEN BEZÜGEN NACH VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT DES KLUBS
England
13,2
Spanien
7,9
Italien
4,9
Deutschland
4,3
Frankreich
3,6
ÜBERSICHT ÜBER DIE ANZAHL FÄLLE
NACH VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT DES SPIELERS
Deutschland
Italien
England, Schweiz
Belgien, Chile, Niederlande, Republik Korea, Uruguay
Brasilien, Bulgarien, Frankreich, Guatemala, Paraguay, Peru, Polen, Spanien,
Tschechische Republik, USA
Argentinien, Armenien, Belarus, Dänemark, Ghana, Israel, Mexiko, Nordirland,
Republik Irland, Portugal, Südafrika
Ägypten, Australien, Costa Rica, DR Kongo, EJR Mazedonien, Elfenbeinküste,
Estland, Georgien, Griechenland, Honduras, Jamaika, Japan, Kanada, Kap Verde,
Kolumbien, Kroatien, Liberia, Marokko, Nigeria, Norwegen, Panama, Rumänien,
Schottland, Schweden, Slowakei, Team Grossbritannien, Türkei, Ungarn, Wales
Total:
NACH VERBANDSZUGEHÖRIGKEIT DES KLUBS
England
Deutschland
Italien
Spanien
Frankreich, Niederlande
Schweiz
Belgien, Mexiko, Russland, USA
Belarus, Dänemark, Guatemala, Israel, Republik Korea, Türkei
Albanien, Bulgarien, Chile, Griechenland, Japan, Marokko, Peru, Polen, Portugal,
Schottland, Schweden, Südafrika, Ungarn
Total:
Anzahl Fälle pro
Verband
11
7
5
4
Total
Fälle
11
7
10
20
3
30
2
22
1
29
129
Anzahl Fälle pro
Verband
27
17
16
14
7
4
3
2
Total
Fälle
27
17
16
14
14
4
12
12
1
13
129
45
DAS SPIEL ENT WICKELN
ENTWICKLUNGSARBEIT 2011–2014
Auch wenn die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ das Jahr 2014 dominierte, setzte die FIFA
ihre Strategie zur Entwicklung des Fussballs für alle und überall auf der Welt unvermindert
fort, sei es durch finanzielle Unterstützung, den Bau von Infrastruktur und Fussballanlagen,
Beratung, Bildung oder die Abgabe von Sportausrüstung. Im Zyklus 2011–2014 wurde
die Rekordsumme von über USD 1052 Millionen in die Fussballentwicklung inves­
tiert.
USD 214 Millionen entfielen dabei auf das Programm Finanzielle Unterstützung (FAP),
das noch immer eines der wichtigsten FIFA-Programme ist und allen Mitgliedsverbänden
rund um die Welt bei der Finanzierung von Entwicklungsprojekten, Fussballprogrammen
oder schlicht bei ihrer täglichen Arbeit hilft. Die sechs Konföderationen erhielten im selben
Zeitraum Beiträge von USD 123 Millionen, die in verschiedenste Bereiche wie Wettbewerbe
flossen.
Dank dem finanziellen Erfolg des Zyklus 2011–2014 erhielten alle Mitgliedsverbände und
Konföderationen eine ausserordentliche FAP-Zahlung von je USD 1 050 000 bzw.
USD 7 Millionen, womit insgesamt USD 261 450 000 für die Fussballentwicklung vor Ort
oder die Teilnahme an FIFA-Wettbewerben verwendet wurden.
Über das Goal-Programm wurden im Zyklus 2011–2014 200 Projekte finanziert (mit je
USD 500 000). Seit Beginn des Programms 1999 wurden damit bereits 700 Projekte in 205
Mitgliedsverbänden unterstützt. Die Verbände haben davon enorm profitiert, sei es bei der
Infrastruktur, technologischen Entwicklung, Administration, Jugend- und Frauenwettbewerben oder bei der Professionalisierung des Fussballs. Ein Eckpfeiler der FIFAEntwicklungsarbeit sind nach wie vor auch die Bildungs- und Schulungsangebote. Von 2011
bis 2014 wurden über 2000 Kurse und Seminare zu verschiedenen Themen wie Trainer- und
Schiedsrichterwesen, Frauen-, Kinderfussball, Futsal, Beach-Soccer oder Administration
veranstaltet.
1. MONTSERRAT: Junioren beim Training auf einem von der FIFA finanzierten Spielfeld.
2. GRÖNLAND: Die Kleinsten beim Training auf einem von der FIFA finanzierten Fussballplatz.
3. KANADA: „LIVE YOUR GOALS“-Festival in Edmonton.
4. BHUTAN: FIFA-Entwicklungsprojekt.
46
AUSGEWÄHLTE THEMEN
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36
DAS SPIEL ENT WICKELN 46
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50
05
2
1
3
4
47
Zudem wurden in den letzten Jahren mehrere wichtige Veranstaltungen rund um die
FIFA-Reformen, Finanzverwaltung und die neuen Entwicklungsreglemente durchgeführt
(z. B. Führungs- und Managementseminare bei den 209 Mitgliedsverbänden und Beratung
bei der Überarbeitung ihrer Statuten).
Im Zyklus 2011–2014 wurden angesichts der Bedürfnisse der Mitgliedsverbände auch neue
Programme lanciert, etwa das MV-Extranet (Informationsplattform für Mitgliedsverbände),
PERFORMANCE (Fussballmanagementprogramm), das Challenger-Programm (massgeschneidertes Unterstützungsprogramm für die ärmsten Mitgliedsverbände), das FIFA-WinWin-Programm (Programm zur Steigerung der Einnahmen bei Mitgliedsverbänden) und
Connect (System zur weltweiten Registrierung aller Fussballanspruchsgruppen mit unverkennbarer ID).
48
05
AUSGEWÄHLTE THEMEN
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36
DAS SPIEL ENT WICKELN 46
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50
AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE 2011–2014 (IN MUSD)
FAP – Mitgliedsverbände (inkl. Buchprüfungen und Ausbildung)
Ausserordentliche FAP-Zahlungen an Mitgliedsverbände und Konföderationen
FAP – Konföderationen
Beiträge an Konföderationen
Goal-Programm
PERFORMANCE
Football for Hope
Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm (RAP)
Ausbildung
Solidaritätsprojekte
Challenger-Programm
Football for Health (F-MARC)
Frauenfussball
Andere Projekte
Total
214
261
63
60
123
65
40
40
21
19
16
16
13
101
1052
AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE 1995–2014 (IN MUSD)
Faktor 75
1052
1000
261*
794
800
144*
600
437
380
400
791
650
200
14
1995–1998
1999–2002
2003–2006
2007–2010
2011–2014
* Ausserordentliche FAP-Zahlungen
49
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT
SOLIDES ERGEBNIS ERZIELT
Das übergeordnete, langfristige Ziel der Vermögensanlage besteht in der realen
Werterhaltung der Vermögenswerte der FIFA und nicht im Versuch der Maximierung der
Rendite (unter Inkaufnahme der damit verbundenen Risiken und Schwankungen). Gemäss
Anlagereglement der FIFA muss die Rendite im Hinblick auf das eingegangene Risiko
marktgerecht sein. Das Anlageportfolio gliedert sich in einen Liquiditätsteil (unterjährige
Anlagen) und einen Anleihenteil (überjährige Anlagen). Die Aufteilung in Liquidität und
Anleihen wird primär durch den Liquiditätsbedarf und sekundär durch die Renditeperspektiven
der im Quartalsintervall aufdatierten Durations- und Kreditratingstrategie gesteuert. Diese
Vorgaben setzt das geltende Anlagereglement der FIFA.
Das Jahr 2014 hielt für Marktteilnehmer einiges bereit:
• Die Zinsen sanken insbesondere im USD-Markt entgegen den Erwartungen. Die 10-jährigen
US-Staatsanleihen fielen von 3 % zu Beginn des Jahres auf 2,18 % zum Ende des Jahres.
Zwar gibt es Anzeichen, dass mindestens die kurzfristigen Zinsen vom tiefen Niveau der
Jahre seit der Finanzkrise wieder auf ein für Anleger erträglicheres Mass zurückkommen,
jedoch ist nicht mit stark steigenden Anlagezinsen zu rechnen.
• Im Bereich Währungen kann rückblickend die Wiedererstarkung des USD hervorgehoben
werden, einhergehend mit der (teilweise drastischen) Abwertung des BRL und RUB.
• Bei der Inflation konnte man einen Rückgang sowohl der Inflation als auch der
Inflationserwartung beobachten.
Das Anlagereglement der FIFA, mit einem Fokus auf der Liquidität, Ausfallsicherheit der
Gegenparteien und der Vermeidung von nicht marktgerechten Risiken, erzielte erneut ein
im genannten Umfeld risikoangemessenes Ergebnis über der Benchmark.
Wiederum konnte insbesondere im Bereich der Liquidität die Rendite durch die währungsabgesicherte Anlage in CHF erhöht werden, wodurch auch das Gegenparteirisiko tief
gehalten werden konnte, da es sich bei den Gegenparteien für diese Anlagen mehrheitlich
um staatsgarantierte Schweizer Banken handelt. Der Anteil der inflationsgeschützten
Anleihen im Portfolio wurde zum Ende des Berichtsjahres im Rahmen eines systematischen
Aufbaus moderat erhöht, die Implementierung der definierten Strategie wird diesbezüglich
weiter verfolgt. Im Bereich der Obligationen wurden einige neue Positionen im Bereich
fünf bis zehn Jahre erworben.
Insgesamt hat sich die Anlagestrategie im Berichtsjahr erneut bewährt.
50
AUSGEWÄHLTE THEMEN
FIFA FUSSBALL-WELTMEISTERSCHAF T BR ASILIEN 2014™ 36
DAS SPIEL ENT WICKELN 46
VERMÖGENSVERWALTUNGSBERICHT 50
05
ANLAGESTRATEGIE UND AKTUELLER STAND (IN PROZENT)
100
90
Aktueller Stand (31.12.2014)
Strategie
80
Bandbreite
70
60
50
40
30
20
10
Liquidität
USD-Anleihen
100 % = USD 2239 Millionen
(Verkehrswert per 31. Dezember 2014)
Inflationsgeschützte
USD-Anleihen
EUR-Anleihen
CHF-Anleihen
GBP-Anleihen
DETAILS ZUM INVESTITIONSPORTFOLIO
(INVESTITIONSPORTFOLIO NACH GEGENPARTEI)
17 %
Andere Banken/Wertschriften
26 %
Systemrelevante Banken
6%
Anleihen mit Staatsgarantie
12 %
Staatsanleihen
39 %
Einlagen bei Schweizer Kantonalbanken
(mit Staatsgarantie)
100 % = USD 1762 Millionen
(Verkehrswert per 31. Dezember 2014)
51
FIFAGOVERNANCEBERICHT
06
Das Endspiel im Estádio do Maracanã in Rio de Janeiro: Die beiden stärksten
Mannschaften Deutschland und Argentinien kämpfen bis zur letzten Minute
fest entschlossen um den Sieg. Wie choreografiert wirkt dieser Schnappschuss
von Bastian Schweinsteiger und Rodrigo Palacio.
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
1. FIFA-ORGANISATION
Die FIFA ist bestrebt, höchste Governance-Standards zu erreichen und anzuwenden. Das
FIFA-Exekutivkomitee überprüft weiterhin das Rahmenwerk und die Praxis, um sicherzustellen, dass diese den Interessen der Fussballwelt und anderer Anspruchsgruppen dienen.
Gemäss der vom Exekutivkomitee formulierten Zielsetzung wendet die FIFA-Administration
bei der Finanzberichterstattung im Association Football und im Sport im Allgemeinen
höchste Transparenzstandards an. Wir nehmen das Management unserer Finanzen sehr
ernst und wollen weiterhin als transparente und verantwortungsvolle Organisation handeln
und mit gutem Beispiel vorangehen. Im FIFA-Governance-Bericht sind die Strukturen,
Vorschriften und Verfahren dargelegt, die ein effizientes Management durch das FIFAExekutivkomitee und die FIFA-Administration gewährleisten sollen.
Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) ist ein im Handelsregister
eingetragener Verein im Sinne der Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB).
Der Sitz der FIFA befindet sich in Zürich, Schweiz. Die FIFA ist der Weltverband des
Association Football.
1.1. FIFA-Statuten
Die Statuten und die dazugehörigen Ausführungsbestimmungen sind die „Verfassung“ der
FIFA und des Weltfussballs. Auf dieser Grundlage und den Schlüsselwerten Authentizität,
Integrität, Leistung und Einheit basiert die Mission der FIFA: das Spiel entwickeln, die Welt
berühren und eine bessere Zukunft gestalten.
Gemäss den Statuten hat die FIFA folgenden Zweck:
• den Fussball fortlaufend zu verbessern und weltweit zu verbreiten, wobei der völkerverbindende, erzieherische, kulturelle und humanitäre Stellenwert des Fussballs berücksichtigt
werden soll, und zwar im Einzelnen durch die Förderung des Fussballs durch Jugend- und
Entwicklungsprogramme;
• eigene internationale Wettbewerbe zu organisieren,
• Regeln und Bestimmungen festzulegen und durchzusetzen,
• den Association Football in all seinen Formen zu kontrollieren,
• die Integrität der Spiele zu schützen und Missbräuche des Fussballs zu verhindern.
Die FIFA bekämpft zudem mit allen Mitteln jede Art von Rassismus und Diskriminierung,
fördert freundschaftliche Beziehungen zwischen allen Akteuren des Fussballs und verpflichtet diese zur Einhaltung der Statuten, Reglemente und Grundsätze des Fairplay. Die FIFA
stellt ferner die institutionellen Mittel zur Beilegung von Streitigkeiten bereit. Die
Ausführungsbestimmungen zu den Statuten und die Geschäftsordnung des Kongresses
sind fester Bestandteil der Statuten.
54
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
1.2. Mitglieder
Mitglieder der FIFA sind diejenigen Verbände, die für die Organisation und Kontrolle des
Fussballs in ihrem Land verantwortlich sind. Pro Land wird nur ein Verband anerkannt. Die
Mitglieder der FIFA, die dem gleichen Kontinent angehören, haben sich zu folgenden, von
der FIFA anerkannten Konföderationen zusammengeschlossen (wobei die Konföderationen
selbst keine FIFA-Mitglieder sind):
a) Confederación Sudamericana de Fútbol – CONMEBOL
b) Asian Football Confederation – AFC
c) Union des associations européennes de football – UEFA
d) Confédération Africaine de Football – CAF
e) Confederation of North, Central American and Caribbean Association Football
– CONCACAF
f) Oceania Football Confederation – OFC
Die Mitglieder haben folgende Rechte:
• Teilnahme am FIFA-Kongress;
• Vorschläge zu den Punkten auf der Tagesordnung des Kongresses zu formulieren;
• Vorschlag von Kandidaten für das Amt des FIFA-Präsidenten und Teilnahme an den entsprechenden Wahlen;
• Teilnahme an den durch die FIFA organisierten Wettbewerben;
• Teilnahme an den Unterstützungs- und Entwicklungsprogrammen der FIFA;
• alle anderen Rechte auszuüben, die aus den FIFA-Statuten und anderen Reglementen
hervorgehen.
Die Mitglieder haben folgende Pflichten:
• jederzeitige Einhaltung der Statuten, Reglemente, Weisungen und Entscheide der Organe
der FIFA sowie der Entscheide des Court of Arbitration for Sport (CAS) bei Berufungen in
Übereinstimmung mit Art. 66 Abs. 1 der FIFA-Statuten;
• Teilnahme an den durch die FIFA organisierten Wettbewerben;
• Zahlung des Mitgliederbeitrages;
• Durchsetzung der Statuten, Reglemente, Weisungen und Entscheide der Organe der FIFA
gegenüber den eigenen Mitgliedern;
• Einberufung ihres obersten, gesetzgebenden Organs in regelmässigen Zeitabständen,
mindestens aber alle zwei Jahre;
• Verabschiedung von Statuten, die den Anforderungen der FIFA-Standardstatuten entsprechen;
• Schaffung einer dem Mitglied direkt unterstellten Schiedsrichterkommission;
• Einhaltung der Spielregeln;
• ihre Belange eigenständig zu bestimmen und sicherzustellen, dass die eigenen
Mitgliedsbelange ohne Einflussnahme Dritter bestimmt werden;
• alle anderen Pflichten zu erfüllen, die aus den FIFA-Statuten und anderen Reglementen
hervorgehen.
55
1.3. FIFA-Kongress
Der FIFA-Kongress ist das oberste und gesetzgebende Organ der FIFA, dem alle
Mitgliedsverbände angehören. Der Kongress findet jedes Jahr statt und ist insbesondere
für folgende Geschäfte zuständig:
• Entscheidung über die Aufnahme, Suspension oder den Ausschluss eines Mitglieds;
• Änderung der Statuten, der Ausführungsbestimmungen zu den Statuten und der
Geschäftsordnung des Kongresses;
• Genehmigung des Tätigkeitsberichts;
• Abnahme des Berichts der Audit- und Compliance-Kommission;
• Genehmigung der Jahresrechnung und des Budgets;
• Bezeichnung der Buchprüfungsstelle;
• Wahl oder Absetzung des Präsidenten und/oder des weiblichen Mitglieds des Exekutivkomitees;
• Einsetzung oder Absetzung der Vizepräsidenten und weiteren Mitglieder des Exekutivkomitees;
• Wahl oder Absetzung der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der Audit- und
Compliance-Kommission und der Rechtsorgane;
• Abstimmung zur Bestimmung des Austragungsortes der Endrunde der FIFA Fuss­ballWeltmeisterschaft™.
Jedes Mitglied hat im Kongress eine Stimme und wird durch Delegierte vertreten.
Stimmberechtigt sind nur anwesende Mitglieder. Eine Stellvertretung oder eine briefliche
Stimmabgabe ist nicht gestattet.
Das FIFA-Exekutivkomitee legt den Ort des FIFA-Kongresses fest. 2014 fand der FIFAKongress wie im Jahr der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ üblich vor Beginn der Endrunde
im Land des WM-Gastgebers statt (São Paulo, Brasilien). In einem Wahljahr (das nächste
Mal 2015) findet der FIFA-Kongress in Zürich statt, wo die FIFA ihren Sitz hat.
56
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
1.4. FIFA-Präsident
Der Präsident vertritt rechtlich die FIFA. Er schlägt die Richtlinien der FIFA-Gesamtstrategie
vor und ist im Besonderen verantwortlich für:
• die Umsetzung der Entscheide des FIFA-Kongresses und des Exekutivkomitees durch das
Generalsekretariat;
• die Kontrolle der Arbeiten des Generalsekretariats;
• die Beziehungen zwischen der FIFA und den Konföderationen, Mitgliedern, politischen
Instanzen und internationalen Organisationen;
• Vorschlag zur Ein- oder Absetzung des Generalsekretärs;
• Vorsitz beim FIFA-Kongress, bei allen Sitzungen des Exekutiv- und Dringlichkeitskomitees
und der Kommissionen, deren Vorsitzender er ist.
Name
Wohnsitz
Nationalität
Funktion
seit
Joseph S. BLATTER
Zürich, Schweiz
Schweiz
FIFA-Präsident
1998
Joseph S. Blatter wurde am 10. März 1936 in Visp in der Schweiz geboren. Er studierte
an der Universität Lausanne Betriebs- und Volkswirtschaftslehre und nahm im Sommer
1975 als Direktor für technische Entwicklungsprogramme seine Tätigkeit bei der FIFA auf.
1981 wurde der mehrsprachige Blatter vom Exekutivkomitee zum Generalsekretär ernannt
und 1990 zum Geschäftsführer befördert. Ende März 1998 beschloss er angesichts der
direkten Unterstützung und des Interesses von zahlreichen Mitgliedsverbänden aus allen
Konföderationen, beim FIFA-Kongress 1998 für das Amt des Präsidenten zu kandidieren.
Am 8. Juni 1998 wurde er zum achten FIFA-Präsidenten gewählt. Am 29. Mai 2002 in Seoul
wurde er für eine zweite Amtszeit gewählt. Am 31. Mai 2007 wurde er per Akklamation
für eine dritte Amtszeit bestätigt und am 1. Juni 2011 für eine vierte Amtszeit wiedergewählt.
57
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
2. KOMMISSIONEN
2.1. FIFA-Exekutivkomitee
2.1.1. Zusammensetzung und Befugnisse
Das FIFA-Exekutivkomitee ist das ausführende Organ. Es umfasst 25 Mitglieder: 1 Präsident,
gewählt durch den Kongress, 8 Vizepräsidenten, gewählt durch die Konföderationen und
eingesetzt durch den Kongress, 1 weibliches Mitglied des Exekutivkomitees, gewählt durch
den Kongress, und 15 weitere Mitglieder, gewählt durch die Konföderationen und eingesetzt durch den Kongress. 2013 hat der Kongress für ein Jahr zudem zwei weitere Frauen
ins Exekutivkomitee berufen. Beide wurden beim Kongress 2014 wiedergewählt.
Das Exekutivkomitee entscheidet in allen Fällen, die nicht in den Zuständigkeitsbereich des
Kongresses fallen oder die nach Gesetz oder Statuten nicht anderen Organen vorbehalten
sind. Das Exekutivkomitee nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr: Überwachung
der Tätigkeit der FIFA-Organe mit Ausnahme des FIFA-Kongresses, der Audit- und ComplianceKommission und der FIFA-Rechtsorgane, Festlegung der Richtlinien der FIFA-Gesamtstrategie,
inkl. der Richtlinien der Vermarktungsstrategie, Genehmigung des vom FIFA-Generalsekretär
erstellten und dem FIFA-Kongress zur Verabschiedung vorzulegenden Budgets sowie der
vom FIFA-Generalsekretär erstellten und dem FIFA-Kongress zur Verabschiedung vorzulegenden Jahresrechnung sowie Verabschiedung der Beschlüsse des FIFA-Präsidenten bezüglich Gründung, Auflösung, Umstrukturierung und wesentlicher Änderung von
Tochtergesellschaften sowie Erwerb und Veräusserung von Beteiligungen an Gesellschaften.
Darüber hinaus hat das Exekutivkomitee folgende Befugnisse:
• Ernennung der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden sowie der Mitglieder der ständigen
Kommissionen, mit Ausnahme derjeniger der Audit- und Compliance-Kommission, die vom
Kongress gewählt werden;
• Ernennung der Delegierten der FIFA für den International Football Association Board (IFAB);
• auf Vorschlag des Präsidenten Ernennung oder Entlassung des Generalsekretärs;
• Bestimmung der Orte und der Daten der Endrunden der FIFA-Wettbewerbe sowie der
Anzahl der teilnehmenden Mannschaften aus den verschiedenen Konföderationen (mit
Ausnahme des Austragungsortes der Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, der
vom Kongress durch Abstimmung bestimmt wird);
• Genehmigung des FIFA-Organisationsreglements.
Das Exekutivkomitee tritt gemäss FIFA-Statuten mindestens zweimal pro Jahr zusammen,
tagt in der Regel aber viermal jährlich. In der Berichtsperiode hielt das Exekutivkomitee vier
Sitzungen ab:
• Sitzung Nr. 30 am 20. und 21. März 2014 in Zürich
• Sitzung Nr. 31 am 7. Juni 2014 in São Paulo
• Sitzung Nr. 32 am 25. und 26. September 2014 in Zürich
• Sitzung Nr. 33 am 18. und 19. Dezember 2014 in Marrakesch
58
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
Die nachfolgende Tabelle bietet eine Übersicht über die einzelnen Mitglieder des
Exekutivkomitees samt ihrer Teilnahme an den Sitzungen.
Name
Wohnsitz
Nationalität
Funktion
seit
Sitzungsteilnahmen
Joseph S. BLATTER
Zürich, Schweiz
Schweiz
FIFA-Präsident 1998
4/4
Issa HAYATOU
Yaoundé, Kamerun
Kamerun
Erster
2014
Vizepräsident*
4/4
Ángel María VILLAR LLONA Madrid, Spanien
Spanien
Vizepräsident 1998
4/4
Michel PLATINI
Nyon, Schweiz
Frankreich
Vizepräsident
2002
4/4
David CHUNG
Auckland, Neuseeland
Papua-Neuguinea
Vizepräsident
2011
4/4
Prinz Ali BIN AL-HUSSEIN
Jabal Amman, Jordanien
Jordanien
Vizepräsident
2011
4/4
Jim BOYCE
Carrickfergus, Nordirland
Nordirland
Vizepräsident
2011
4/4
Jeffrey WEBB
Loganville, USA
Cayman-Inseln
Vizepräsident
2012
4/4
Eugenio FIGUEREDO
Montevideo, Uruguay
Uruguay
Mitglied
2013
4/4
Michel D’HOOGHE
Brügge, Belgien
Belgien
Mitglied
1988
4/4
Senes ERZIK
Istanbul, Türkei
Türkei
Mitglied
1996
4/4
Worawi MAKUDI
Bangkok, Thailand
Thailand
Mitglied
1997
4/4
Marios LEFKARITIS
Limassol, Zypern
Zypern
Mitglied
2007
4/4
Jacques ANOUMA
Abidjan, Elfenbeinküste
Elfenbeinküste
Mitglied
2007
4/4
Rafael SALGUERO
Guatemala-Stadt,
Guatemala
Guatemala
Mitglied
2007
4/4
Hany ABO RIDA
Kairo, Ägypten
Ägypten
Mitglied
2009
4/4
Vitaly MUTKO
Moskau, Russland
Russland
Mitglied
2009
3/4
Mohamed RAOURAOUA
Algier, Algerien
Algerien
Mitglied
2011
3/4
Theo ZWANZIGER
Altendiez, Deutschland
Deutschland
Mitglied
2011
4/4
Marco Polo DEL NERO
São Paulo, Brasilien
Brasilien
Mitglied
2012
4/4
Sunil GULATI
New York, USA
USA
Mitglied
2013
4/4
Salman bin Ebrahim ALKHALIFA
Manama, Bahrain
Bahrain
Mitglied
2013
4/4
Jilong ZHANG
Peking, VR China
VR China
Mitglied
2011
4/4
Lydia NSEKERA
Bujumbura, Burundi
Burundi
Mitglied
2012
4/4
Luis BEDOYA
Bogotá, Kolumbien
Kolumbien
Mitglied
2014
2/4
Moya DODD
Sydney, Australien
Australien
Berufenes
Mitglied für
Sonderaufgaben
2013
4/4
Sonia BIEN-AIME
Providenciales, Turks- und
Caicos-Inseln
Turks- und
Caicos-Inseln
Berufenes
Mitglied für
Sonderaufgaben
2013
4/4
* Vizepräsident im Amt seit 1990
59
Im Exekutivkomitee hat sich folgende Änderung ergeben:
Name
Nachfolger
Julio H. GRONDONA*
Luis BEDOYA
* † 30. Juli 2014
2.1.2. Wesentliche Geschäftsbeziehungen der Exekutivkomiteemitglieder zur FIFA
oder zu deren Tochtergesellschaften
Den Aufsichtsräten der FIFA-Tochtergesellschaften gehören Direktoren der FIFA und als
Exekutivvertreter mindestens je ein Mitglied des Exekutivkomitees an.
Mit Ausnahme der Transaktionen, die in Anmerkung 31 zur konsolidierten Jahresrechnung
offengelegt werden, gibt es keine weiteren Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen
Exekutivkomiteemitgliedern, inkl. von ihnen vertretener Unternehmen oder Organisationen,
und der FIFA.
2.2. Ständige Kommissionen und Rechtsorgane
2.2.1. Funktion und Zusammensetzung
Die ständigen sowie die Ad-hoc-Kommissionen beraten und unterstützen das FIFAExekutivkomitee bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Die FIFA hat derzeit 26 ständige
Kommissionen.
Die Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der ständigen Kommissionen müssen Mitglieder
des Exekutivkomitees sein, mit Ausnahme des Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der
Audit- und Compliance-Kommission, die nicht Mitglieder des Exekutivkomitees sein dürfen.
Die Mitglieder der ständigen Kommissionen werden vom Exekutivkomitee auf Vorschlag
der FIFA-Mitglieder, des FIFA-Präsidenten oder der Konföderationen ernannt. Der
Vorsitzende, Vizevorsitzende und die Mitglieder der Audit- und Compliance-Kommission
werden vom Kongress gewählt. Die Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der
ständigen Kommissionen werden für eine Amtsdauer von vier Jahren ernannt. Eine erneute
Ernennung wie eine jederzeitige Abberufung sind möglich. Beim Vorsitzenden,
Vizevorsitzenden und bei den Mitgliedern der Audit- und Compliance-Kommission darf die
Absetzung nur durch den Kongress erfolgen. Die Zusammensetzung, die spezifischen
Aufgaben und Kompetenzen der einzelnen Kommissionen sind im Organisationsreglement
der FIFA festgehalten
1.+2. Eröffnungszeremonie und 64. FIFA-Kongress in São Paulo.
60
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
1
2
61
62
Ständige Kommissionen
Vorsitz
Nationalität
seit
Finanzkommission
Issa HAYATOU
Kamerun
2014
Audit- und Compliance-Kommission
Domenico SCALA
Italien/Schweiz
2012
Organisationskommission für die FIFA Fussball- Michel PLATINI
Weltmeisterschaft™
Frankreich
2014
Organisationskommission für den FIFA
Konföderationen-Pokal
Russland
2012
Organisationskommission für die Olympischen Salman bin Ebrahim AL-KHALIFA
Fussballturniere
Bahrain
2013
Organisationskommission für die FIFA U-20Weltmeisterschaft
Jeffrey WEBB
Cayman-Inseln
2013
Organisationskommission für die FIFA U-17Weltmeisterschaft
Rafael SALGUERO
Guatemala
2012
Kommission für Frauenfussball und die
FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™
Lydia NSEKERA
Burundi
2013
Organisationskommission für die FIFA U-20Frauen-Weltmeisterschaft
David CHUNG
Papua-Neuguinea
2012
Organisationskommission für die FIFA U-17Frauen-Weltmeisterschaft
Hany ABO RIDA
Ägypten
2012
Vitaly MUTKO
Futsal-Kommission
Worawi MAKUDI
Thailand
2013
Beach-Soccer-Kommission
Marco Polo DEL NERO
Brasilien
2012
Kommission für Klubfussball
Jacques ANOUMA
Elfenbeinküste
2012
Organisationskommission für die FIFA KlubWeltmeisterschaft
Mohamed RAOURAOUA
Algerien
2013
Schiedsrichterkommission
Jim BOYCE
Nordirland
2013
Fussballkommission
Michel PLATINI
Frankreich
2012
Medizinische Kommission
Michel D’HOOGHE
Belgien
1999
Kommission für den Status von Spielern
Theo ZWANZIGER
Deutschland
2012
Kommission für rechtliche Angelegenheiten
Ángel María VILLAR LLONA
Spanien
2007
Kommission für Fairplay und soziale
Verantwortung
Prinz Ali BIN AL-HUSSEIN
Jordanien
2012
Medienkommission
Sunil GULATI
USA
2013
Kommission der Verbände
Senes ERZIK
Türkei
2011
Marketing- und Fernsehkommission
Marios LEFKARITIS
Zypern
2012
Strategiekommission
Joseph S. BLATTER
Schweiz
2009
Entwicklungskommission
Issa HAYATOU
Kamerun
2012
Kommission für Sicherheit und Integrität
Jilong ZHANG
VR China
2013
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
Die Rechtsorgane der FIFA sind die Disziplinarkommission, die Ethikkommission und
die Berufungskommission. Die Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und weiteren Mitglieder
der Rechtsorgane werden vom Kongress gewählt und dürfen nicht Mitglied im
Exekutivkomitee oder in einer der ständigen Kommissionen sein. Die Zuständigkeiten
und Aufgaben der Rechtsorgane sind im FIFA-Disziplinarreglement sowie im FIFAEthikreglement festgehalten.
Rechtsorgane
Vorsitz
Nationalität
seit
Disziplinarkommission
Claudio SULSER
Schweiz
2013
Ethikkommission – Untersuchungskammer
Cornel BORBÉLY
Schweiz
2014
Ethikkommission – rechtsprechende Kammer
Hans-Joachim ECKERT
Deutschland
2012
Berufungskommission
Larry MUSSENDEN
Bermuda
2007
2.2.2. Unabhängigkeit und Leumund
Ein Kandidat für das Amt des Vorsitzenden oder Vizevorsitzenden der Audit- und ComplianceKommission oder einer der beiden Kammern der Ethikkommission gilt nicht als unabhängig, wenn er oder ein Familienmitglied (Ehepartner, Kind, Stiefkind, Elternteil, Bruder/
Schwester, Mitbewohner, Elternteil des Ehepartners/Mitbewohners sowie Bruder/Schwester
und Kind des Mitbewohners) in den letzten vier Jahren vor seinem Amtsantritt zu einem
beliebigen Zeitpunkt:
• eine bezahlte Stelle bei oder einen Vertrag (direkt oder indirekt) mit der FIFA und/oder einem
Mitglied, einer Konföderation, einer Liga oder einem Klub (einschliesslich ihnen angeschlossene Unternehmen/Organisationen) hatte;
• von einem externen Rechtsberater der FIFA oder dem FIFA-Buchprüfer beschäftigt wurde
(und an der FIFA-Buchprüfung beteiligt war);
• bei einer gemeinnützigen Organisation, die die FIFA und/oder ein Mitglied, eine Konföderation,
eine Liga oder ein Klub jährlich mit mehr als USD 100 000 unterstützt, eine bezahlte oder
unbezahlte Stelle hatte.
Die Untersuchungskammer der Ethikkommission überprüft mindestens einmal pro Jahr das
Vorliegen der Unabhängigkeitskriterien bei den Kandidaten für die Ämter des Vorsitzenden
und Vizevorsitzenden bzw. beim amtierenden Vorsitzenden und Vizevorsitzenden der Auditund Compliance-Kommission. Die Audit- und Compliance-Kommission nimmt die genannte
Prüfung der Kandidaten für die Ämter der Vorsitzenden und Vizevorsitzenden bzw. für die
amtierenden Vorsitzenden und Vizevorsitzenden beider Kammern der Ethikkommission vor.
Die Kandidaten für die Ämter des Präsidenten, der Vizepräsidenten und der Mitglieder des
Exekutivkomitees, des Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und der Mitglieder der Audit- und
Compliance-Kommission sowie der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der
Rechtsorgane werden vor ihrer Wahl einer Leumundsprüfung unterzogen.
63
Die Leumundsprüfung der Kandidaten für die Ämter des Präsidenten, der Mitglieder des
Exekutivkomitees, des Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und der Mitglieder der Audit- und
Compliance-Kommission sowie der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder der
Rechtsorgane werden von der Untersuchungskammer der Ethikkommission vorgenommen.
Die Audit- und Compliance-Kommission nimmt die Leumundsprüfung für die Kandidaten
für die Ämter der Vorsitzenden, Vizevorsitzenden und Mitglieder beider Kammern der
Ethikkommission vor.
Die Leumundsprüfung der Kandidaten für die Ämter der Vizepräsidenten und weiteren
Mitglieder des Exekutivkomitees wird vor deren Wahl gemäss den im FIFA-Orga­
nisationsreglement festgelegten Standards von der entsprechenden Konföderation vorgenommen. Die Konföderation legt dem FIFA-Generalsekretariat zur Information das Ergebnis
der von ihr vorgenommenen Leumundsprüfung vor. Vor einer Wiederwahl oder Amts­
zeitverlängerung wird die Leumundsprüfung aktualisiert. Weitere Einzelheiten zur
Leumundsprüfung sind im FIFA-Organisationsreglement geregelt.
2.2.3. Finanzkommission
Die Finanzkommission überwacht die finanzielle Führung und berät das Exekutivkomitee
in finanziellen Fragen und der Vermögensverwaltung. Weiter analysiert sie das vom
Generalsekretär erstellte Budget sowie die Jahresrechnungen der FIFA und unterbreitet
diese dem Exekutivkomitee zur Genehmigung.
Die Kommission setzt sich aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und vier
Mitgliedern zusammen. Jede Konföderation hat einen Sitz. Die Kommission berät und
unterstützt das FIFA-Exekutivkomitee in allen Finanzbelangen der FIFA. Sie hat insbesondere
folgende Aufgaben:
• die finanzielle Führung der FIFA zu überwachen,
• das FIFA-Exekutivkomitee in Finanzbelangen und der Vermögensverwaltung zu beraten,
• das vom FIFA-Generalsekretär erstellte Budget und die Jahresrechnung zu prüfen und je
nachdem zu genehmigen oder abzulehnen,
• dem FIFA-Exekutivkomitee das genehmigte Budget und die genehmigte Jahresrechnung
zur Verabschiedung zu unterbreiten,
• weitere Punkte in Bezug auf die FIFA-Finanzen zu behandeln.
64
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
Name
Wohnsitz
Nationalität
Funktion
seit
Issa HAYATOU
Yaoundé, Kamerun
Kamerun
Vorsitzender 2014
3/4
David CHUNG
Auckland, Neuseeland
Papua-Neuguinea Vize2014
vorsitzender
4/4
Jeffrey WEBB
Loganville, USA
Cayman-Inseln
Mitglied
2012
4/4
Eugenio FIGUEREDO
Montevideo, Uruguay
Uruguay
Mitglied
2014
2/4
Marios LEFKARITIS
Limassol, Zypern
Zypern
Mitglied
2007
4/4
Salman bin Ebrahim ALKHALIFA
Manama, Bahrain
Bahrain
Mitglied
2013
4/4
06
Sitzungsteilnahmen
In der Finanzkommission hat sich folgende Änderung ergeben:
Name
Nachfolger
Julio H. GRONDONA*
Eugenio FIGUEREDO
* † 30. Juli 2014
2.2.4. Audit- und Compliance-Kommission
Die Audit- und Compliance-Kommission ist für die Überwachung von Finanz- und
Compliance-Fragen verantwortlich. Zu diesem Zweck gewährleistet sie die Vollständigkeit
und Verlässlichkeit der finanziellen Rechnungslegung und überprüft die Jahresrechnung,
die konsolidierte Jahresrechnung und den Bericht des externen Buchprüfers. Ferner berät
und unterstützt sie das FIFA-Exekutivkomitee bei der Überprüfung von Finanz- und
Compliance-Fragen der FIFA und überprüft u. a. die Wirksamkeit des Risikomanagements.
Der Vorsitzende, der Vizevorsitzende und die Mitglieder dürfen aus Gründen der
Unabhängigkeit nicht dem FIFA-Exekutivkomitee angehören und werden vom FIFA-Kongress
für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Die Mitglieder können erneut ernannt oder
abberufen werden. Die Kommission setzt sich aus einem Vorsitzenden, Vizevorsitzenden
und maximal acht Mitgliedern zusammen.
Der amtierende Vorsitzende und die amtierende Vizevorsitzende verfügen beide über grosse
finanzielle Erfahrung aus verschiedenen Branchen. Alle Mitglieder haben finanzielle und/
oder regulative und juristische Kenntnisse und Erfahrung. Das Mitglied Suketu Patel verfügt
als Partner einer grossen Treuhandgesellschaft über einschlägige Qualifikationen und
Kenntnisse.
Die Kommission tritt bei wichtigen anstehenden Geschäften zusammen. Der Vorsitzende
trifft sich periodisch einzeln mit den massgeblichen FIFA-Direktoren und dem externen
Buchprüfer. Der FIFA-Kongress kann der Kommission über die unten stehenden Aufgaben
hinaus jederzeit weitere Aufgaben übertragen. Der Vorsitzende erstattet dem FIFA-Kongress
65
jährlich Bericht und informiert den FIFA-Präsidenten und das FIFA-Exekutivkomitee auf
dessen Anfrage mündlich oder schriftlich über die Kommissionsarbeit. Der FIFA-Kongress
kann Kommissionsmitglieder abberufen. Insbesondere gilt das Nichterscheinen zu den
Kommissionssitzungen als Abberufungsgrund.
In betrieblicher Hinsicht hat die Kommission insbesondere folgende Aufgaben:
• das interne Kontrollumfeld zu überwachen,
• jährlich die Wirksamkeit der Risikobeurteilung, des Risikomanagements und des internen
Kontrollsystems zu überprüfen,
• die Berichte und Wirksamkeit der internen Kontrollfunktion zu prüfen,
• weitere Punkte im Zusammenhang mit der Überwachung der FIFA-Finanzen zu behandeln,
• die Berichte des externen Buchprüfers zu prüfen und angemessene Massnahmen zu
ergreifen, wenn Mängel bei internen Kontrollen oder Verfahren festgestellt werden,
• mindestens einmal pro Jahr Steuerbelange zu prüfen, einschliesslich des Stands der
Einkommenssteuerreserven und amtlicher Steuerprüfungen sowie der Entwicklungen in
diesem Bereich.
Bei der Finanzberichterstattung hat die Kommission insbesondere folgende Aufgaben:
• sicherzustellen, dass die Jahresrechnungen und alle anderen veröffentlichten
Finanzinformationen wahrheitsgetreu sind,
• die Einhaltung der geltenden Rechnungslegungsstandards zu gewährleisten,
• in Zusammenarbeit mit den externen Buchprüfern für eine ordnungsgemässe Prüfung der
Jahresrechnung zu sorgen,
• wichtige Punkte zu den Rechnungslegungs-Richtlinien und zur Präsentation der
Jahresrechnungen, einschliesslich wichtiger Änderungen oder Anwendungen von
Rechnungslegungs-Grundsätzen, zu prüfen,
• der FIFA-Finanzkommission und dem FIFA-Exekutivkomitee eine Einschätzung zur
Genehmigung der Jahresrechnung abzugeben,
• mindestens einmal pro Jahr Transaktionen nahestehender Parteien zu kontrollieren und zu
überprüfen.
Im Bereich Compliance hat die Kommission insbesondere folgende Aufgaben:
• die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die FIFA und des internen FIFARegelwerks zu überprüfen,
• die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Ethikregeln und der massgebenden
Bestimmungen des internen FIFA-Regelwerks durch die FIFA-Arbeitnehmer zu überprüfen,
• die Prozesse und Verfahren zu überprüfen, wie der FIFA-Generalsekretär die Einhaltung der
Ethikregeln und der massgebenden Bestimmungen des internen FIFA-Regelwerks durch die
FIFA-Arbeitnehmer überwacht,
66
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
• die Compliance-Bestimmungen des internen FIFA-Regelwerks auf deren Wirksamkeit zu
überprüfen,
• die Qualifikation und Unabhängigkeit des externen Buchprüfers zu überprüfen und zu
beurteilen,
• alle buchprüfungsfremden Dienstleistungen seitens des externen Buchprüfers und sämtliche
Honorare für solche Dienstleistungen gutzuheissen. Der Vorsitzende kann solche
Dienstleistungen zwischen den regulären Kommissionssitzungen im Voraus gutheissen,
• Compliance-Richtlinien zu erlassen,
• Änderungen und Anpassungen der Compliance-Bestimmungen im internen FIFA-Regelwerk
zu empfehlen,
• wichtige gesetzliche und regulative Entwicklungen zu überprüfen, die substanzielle
Auswirkungen auf die FIFA haben können,
• mutmassliche Verstösse zu behandeln,
• die Aufgaben im Zusammenhang mit dem Leumundsprüfungsverfahren zu erledigen.
Name
Wohnsitz
Nationalität
Funktion
seit
Sitzungsteilnahmen
Domenico SCALA
Oberwil, Schweiz
Italien/Schweiz
Vorsitzender
2012
4/4
Südafrika
Vizevorsitzende
2013
4/4
Sindisiwe MABASO-KOYANA Pretoria, Südafrika
Allan HANSEN
Middelfart, Dänemark Dänemark
Mitglied
2012
4/4
Rajesh PATEL
Ba, Fidschi
Fidschi
Mitglied
2012
4/4
Richard K. LAI
Hagatna, Guam
Guam
Mitglied
2012
4/4
Romer OSUNA
Luque, Paraguay
Bolivien
Mitglied
2012
2/4
Suketu PATEL
Victoria, Seychellen
Seychellen
Mitglied
2012
2/4
Canover WATSON*
Grand Cayman,
Cayman-Inseln
Cayman-Inseln
Mitglied
2013
2/4
* hat sein Amt vorübergehend niedergelegt
2.2.5. Ethikkommission
Die Ethikkommission handelt nach dem FIFA-Ethikreglement (siehe Punkt 8.2). Sie ist in
eine Untersuchungskammer und eine rechtsprechende Kammer aufgeteilt.
Die Ethikkommission kann gegen Offizielle, Spieler, Spielvermittler und Spielervermittler
die in den FIFA-Statuten, dem FIFA-Ethikreglement und dem FIFA-Disziplinarreglement
festgehaltenen Sanktionen aussprechen.
Die Untersuchungskammer untersucht mögliche Vergehen gegen Vorschriften des FIFAEthikreglements aus eigenem Antrieb und von Amtes wegen unabhängig und nach freiem
Ermessen.
67
Der Vorsitzende der Untersuchungskammer kann jederzeit aus eigenem Antrieb
Vorabklärungen mit Blick auf ein mögliches Vergehen einleiten.
Name
Wohnsitz
Nationalität
Funktion
seit
Hans-Joachim ECKERT
Aufhausen/Berg,
Deutschland
Deutschland
Vorsitzender der
2012
rechtsprechenden Kammer
1/1
Cornel BORBÉLY
Wetzikon, Schweiz
Schweiz
Vorsitzender der
Untersuchungskammer*
2015
1/1
Alan John SULLIVAN
Sydney, Australien
Australien
Vizevorsitzender der
2013
rechtsprechenden Kammer
1/1
Robert TORRES
Hagatna, Guam
Guam
Mitglied der
Untersuchungskammer
2012
0/1
Jorge Iván PALACIO
Bogotá, Kolumbien Kolumbien
Mitglied der
Untersuchungskammer
2012
1/1
Noël LE GRAËT
Paris, Frankreich
Frankreich
Mitglied der
Untersuchungskammer
2012
0/1
Ahmed YAHYA
Nouakchott,
Mauretanien
Mauretanien
Mitglied der
Untersuchungskammer
2012
1/1
Vanessa ALLARD
Grand Cayman,
Cayman-Inseln
Trinidad und
Tobago
Mitglied der
Untersuchungskammer
2013
0/1
Nicholas DAVIDSON
Christchurch,
Neuseeland
Neuseeland
Mitglied der
Untersuchungskammer
2013
1/1
Juan Pedro DAMIANI
Montevideo,
Uruguay
Uruguay
Mitglied der rechtsprechenden Kammer
2012
1/1
Abdoulaye Makhtar
DIOP
Dakar, Senegal
Senegal
Mitglied der rechtsprechenden Kammer
2012
0/1
Yngve HALLEN
Oslo, Norwegen
Norwegen
Mitglied der rechtsprechenden Kammer
2012
1/1
Jack KARIKO
Port Moresby,
Papua-Neuguinea
PapuaNeuguinea
Mitglied der rechtsprechenden Kammer
2012
0/1
Chi LIU
Peking, VR China
VR China
Mitglied der rechtsprechenden Kammer
2013
1/1
Alan ROTHENBERG
Beverly Hills, USA
USA
Mitglied der rechtsprechenden Kammer
2013
0/1
* von 2013 bis 2015 Vizevorsitzender der Untersuchungskammer
Das folgende Mitglied ist in der Berichtsperiode aus der Ethikkommission
ausgeschieden:
68
Name
Nachfolger
Michael J. GARCIA
Cornel BORBÉLY
Sitzungsteilnahmen
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
Die Ethikkommission besteht aus einem Vorsitzenden, einem Vizevorsitzenden und einer
bestimmten Anzahl von weiteren Mitgliedern. Bei ihrer Zusammensetzung soll auf eine
faire Verteilung der Ämter unter Berücksichtigung der Mitgliedsverbände geachtet werden.
Sie ist so zusammenzusetzen, dass ihre Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemässen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen
Erfahrungen verfügen. Der Vorsitzende und der Vizevorsitzende beider Kammern müssen
über juristische Qualifikationen verfügen. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl
sowie eine jederzeitige Abberufung sind möglich, wobei die Mitglieder nur durch den
Kongress ihres Amtes enthoben werden können. Die Vorsitzenden und Vizevorsitzenden
beider Kammern der Ethikkommission müssen die Unabhängigkeitskriterien gemäss
Art. 12 der Geschäftsordnung des Kongresses erfüllen.
Aufgaben und Kompetenzen der Untersuchungskammer
1. Die Untersuchungskammer untersucht mögliche Vergehen gegen Vorschriften des
FIFA-Ethikreglements aus eigenem Antrieb und von Amtes wegen unabhängig und
nach freiem Ermessen.
2. Liegt nach Urteil der Untersuchungskammer prima facie kein Tatbestand vor, kann sie
den Fall schliessen, ohne ihn der rechtsprechenden Kammer zu unterbreiten.
3. Liegt prima facie ein Tatbestand vor, eröffnet die Untersuchungskammer ein
Untersuchungsverfahren und führt adäquate Ermittlungen durch. Sie untersucht die
belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Intensität.
4. Die Untersuchungskammer teilt den Parteien die Einleitung eines
Untersuchungsverfahrens mit, wenn prima facie ein Tatbestand vorliegt. Aus
Sicherheitsgründen oder falls eine solche Offenlegung das Untersuchungsverfahren
beeinflussen könnte, kann beschränkt darauf verzichtet werden.
5. Nach Abschluss der Untersuchung erstellt die Untersuchungskammer einen
Schlussbericht über das Untersuchungsverfahren und überweist diesen zusammen mit
den Ermittlungsakten an die rechtsprechende Kammer. Wenn eine Verhandlung
stattfindet, trägt eines der Mitglieder der Untersuchungskammer den Fall der rechtsprechenden Kammer vor. Im Falle einer Sanktionierungsempfehlung sind im
Schlussbericht das sanktionswürdige Verhalten der Partei sowie die möglichen
Regelverletzungen aufzuzeigen.
6. Nach Abschluss der Untersuchung kann die Untersuchungskammer das Verfahren
wieder eröffnen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel bekannt werden, die auf
ein mögliches Vergehen hindeuten.
Aufgaben und Kompetenzen der rechtsprechenden Kammer
1. Die rechtsprechende Kammer prüft die von der Untersuchungskammer überwiesenen
Ermittlungsakten und entscheidet über eine Verfahrenseinstellung oder eine
Entscheidung des Falls.
69
2. Die rechtsprechende Kammer kann die Untersuchungskammer unter Rückgabe der
Ermittlungsakten jederzeit beauftragen, die Untersuchung zu erweitern und/oder den
Schlussbericht zu ergänzen.
3. Die rechtsprechende Kammer kann selbst weitere Untersuchungshandlungen vornehmen.
4. Die rechtsprechende Kammer schickt den Schlussbericht zusammen mit den
Ermittlungsakten an die Parteien mit der Aufforderung zur Stellungnahme.
5. Die rechtsprechende Kammer kann im Rahmen des Rechtsprechungsprozesses auch
auf Vergehen gegen Vorschriften des FIFA-Disziplinarreglements erkennen, die ein
moralisch und ethisch inkorrektes Verhalten betreffen
2.2.6. Vergütungsausschuss
Der Vorsitzende der Finanzkommission, der Vorsitzende der Audit- und ComplianceKommission und ein unabhängiges Mitglied (im Sinne von Art. 12 Abs. 1 der Geschäftsordnung
des Kongresses), das gemeinsam von den Vorsitzenden ernannt wird, bilden den
Vergütungsausschuss.
Der Vergütungsausschuss hat insbesondere folgende Aufgaben:
• die Vergütungsbestimmungen zu definieren, die die zuständige Instanz und das ordentliche
Verfahren für die Festlegung der Vergütung, die Vergütungsgrundsätze und die
Vergütungselemente festlegen,
• die Vergütung des FIFA-Präsidenten, der Mitglieder des FIFA-Exekutivkomitees, des FIFAGeneralsekretärs und der FIFA-Direktoren festzulegen,
• den Vertrag des FIFA-Präsidenten auszufertigen. Dieser Vertrag wird im Namen der FIFA
gemeinsam vom Vorsitzenden der Finanzkommission und vom FIFA-Generalsekretär unterzeichnet. Der Arbeitsvertrag des FIFA-Generalsekretärs wird im Namen der FIFA gemeinsam
vom FIFA-Präsidenten und vom Vorsitzenden der Finanzkommission unterzeichnet,
• die Einhaltung der Vergütungsbestimmungen zu überwachen.
Name
Wohnsitz
Nationalität Funktion
seit
Sitzungsteilnahmen
Issa HAYATOU
Yaoundé, Kamerun
Kamerun
Vorsitzender der
Finanzkommission
2014
1/2
Domenico SCALA
Oberwil, Schweiz
Italien/
Schweiz
Vorsitzender der Audit- u. 2013
Compliance-Kommission
2/2
Jean-Pierre PEDRAZZINI Cologny, Schweiz
Schweiz
unabhängiges Mitglied
1/2
Im Vergütungsausschuss hat sich folgende Änderung ergeben:
Name
Nachfolger
Julio H. GRONDONA*
Issa HAYATOU
* † 30. Juli 2014
70
2013
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
3. GENERALSEKRETARIAT
Das Generalsekretariat erledigt unter der Leitung des Generalsekretärs alle administrativen
Geschäfte der FIFA. Der Generalsekretär ist der Geschäftsführer des Generalsekretariats.
Seine Anstellung erfolgt aufgrund eines dem Privatrecht unterliegenden Vertrags.
Er ist verantwortlich für:
• die Ausführung der Beschlüsse des Kongresses und des Exekutivkomitees gemäss den
Vorgaben des Präsidenten;
• die Verwaltung und getreue Buchführung der FIFA;
• die Erstellung der Protokolle der Sitzungen des Kongresses, des Exekutivkomitees, des
Dringlichkeitskomitees, der ständigen sowie der Ad-hoc-Kommissionen;
• die Korrespondenz der FIFA;
• die Beziehungen zu den Konföderationen, Mitgliedern und Kommissionen;
• die Organisation des Generalsekretariats;
• die Anstellung und Entlassung des Personals des Generalsekretariats;
• die Unterzeichnung von Entscheidungen im Auftrag der FIFA-Kommissionen, soweit in den
entsprechenden Reglementen keine anderweitige Regelung vorgesehen ist.
Die leitenden Angestellten (Direktoren) des Generalsekretariats werden vom Präsidenten
auf Vorschlag des Generalsekretärs ernannt.
Die genauen Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten des FIFA-Generalsekretariats und
der FIFA-Arbeitnehmer sind auf der Grundlage der FIFA-Statuten in den Internen FIFAOrganisationsweisungen (InOw) geregelt.
71
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
4. DIREKTION
FIFA-Generalsekretär
Der Franzose Jérôme Valcke wurde am 27. Juni 2007 vom FIFA-Exekutivkomitee zum
Generalsekretär ernannt, nachdem er im Sommer 2003 bei der FIFA seine Tätigkeit als
Direktor Marketing und TV aufgenommen hatte.
Nationalität:
Geburtsdatum:
Muttersprache:
Weitere Sprachen:
Frankreich
6. Oktober 1960
Französisch
Englisch, Deutsch, Spanisch
Berufliche Laufbahn
Jérôme Valcke war bei verschiedenen Unternehmen tätig. 1984 begann er als Journalist
bei Canal+, 1991 wurde er beigeordneter Direktor von dessen Sportabteilung. 1997 wurde
er zum Geschäftsführer des neuen Kanals Sport+ befördert. Nach der Verschmelzung des
Kanals 2002 zu Sportfive blieb er ein Jahr dessen Geschäftsführer, ehe er im Juni 2003 als
Direktor Marketing und TV zur FIFA wechselte.
Das Generalsekretariat ist das ausführende Organ der FIFA und wird von folgenden
Direktoren geleitet:
72
Name
Nationalität
Funktion
seit
Joseph S. BLATTER
Schweiz
Präsident
1998
Jérôme VALCKE
Frankreich
Generalsekretär
2007
Dr. Markus KATTNER
Deutschland/Schweiz
Stellvertretender Generalsekretär/Direktor
Finanzen und Administration
2003
2008
Christine BOTTA
Schweiz
Direktorin Präsidialabteilung
Walter DE GREGORIO
Schweiz
Direktor Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 2011
Niclas ERICSON
Schweden
Direktor TV
2003
Mustapha FAHMY
Ägypten
Direktor Wettbewerbe
2010
Ralf MUTSCHKE
Deutschland
Direktor Sicherheit
2012
Martin SCHLATTER
Schweiz
Direktor FIFA-Museum
2014
Fred SCHWENTER
Schweiz
Direktor Personal und interne Dienste
2014
Thierry REGENASS
Schweiz
Direktor Mitgliedsverbände und Entwicklung
2008
Marco VILLIGER
Schweiz
Direktor Rechtsdienst
2007
Thierry WEIL
Frankreich
Direktor Marketing
2007
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
5. COMPLIANCE UND KONTROLLE
5.1. FIFA-Compliance-Stelle
Die FIFA-Compliance-Stelle ist das Organ, dem die FIFA die Compliance-Funktion übertragen hat. Sie ist für die Risikobeurteilung, das interne Kontrollsystem, die interne Buchprüfung
und die neuen Compliance-Aufgaben zuständig. Die FIFA-Compliance-Stelle wird durch
die beiden Direktoren der Division Finanzen und Administration sowie der Stabsdivision
Rechtsdienst geleitet. Die FIFA-Compliance-Stelle erstattet dem FIFA-Generalsekretär und
dem Vorsitzenden der Audit- und Compliance-Kommission der FIFA Bericht.
Die FIFA-Compliance-Stelle überwacht und unterstützt die FIFA-Arbeitnehmer bei der
Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen, der Ethikregeln und der massgebenden
Bestimmungen des internen FIFA-Regelwerks. Zu diesem Zweck erkennt, beurteilt, erläutert,
überwacht und meldet sie insbesondere die Rechts-, Reputations- und Verlustrisiken, die
sich aus der Verletzung solcher Gesetze und Bestimmungen ergeben (Compliance-Risiken).
Die FIFA-Compliance-Stelle hat die folgenden Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten:
• mutmassliche Verstösse von FIFA-Teammitgliedern (mit Ausnahme des FIFA-Generalsekretärs)
zu behandeln, zu untersuchen und danach dem FIFA-Generalsekretär zu unterbreiten (mit
einem Vorschlag für angemessene Massnahmen),
• den FIFA-Generalsekretär und die Audit- und Compliance-Kommission der FIFA auf deren
Antrag bei der Erledigung ihrer Compliance-Aufgaben zu unterstützen,
• für die FIFA massgebende rechtliche und regulative Entwicklungen zu untersuchen und den
FIFA-Generalsekretär, die Audit- und Compliance-Kommission der FIFA und gegebenenfalls
weitere Offizielle und FIFA-Arbeitnehmer regelmässig darüber zu informieren,
• FIFA-Arbeitnehmer im Bereich Compliance juristisch zu beraten, anzuweisen und zu schulen,
• FIFA-Organisationseinheiten jederzeit auf ihre Compliance zu überprüfen, um ComplianceRisiken zu erkennen, zu beurteilen und zu vermeiden,
• dem FIFA-Generalsekretär regelmässig (oder in Notfällen sofort) Fälle zu melden.
73
Zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten hat die FIFA-ComplianceStelle das uneingeschränkte Recht auf Zugang zu allen FIFA-Organisationseinheiten und
darf diese ohne Einschränkungen überprüfen.
Innerhalb der FIFA-Compliance-Stelle ist der Divisionsdirektor Finanzen und Administration
für alle betrieblichen Belange und die Finanzberichterstattung zuständig, der Stabsdirektor
Rechtsdienst für alle rechtlichen Belange. Für alle übrigen Belange sind die beiden Direktoren
gemeinsam verantwortlich.
Die Mitglieder der FIFA-Compliance-Stelle können aus der Division Finanzen und
Administration sowie der Stabsdivision Rechtsdienst Mitarbeitende für die FIFA-ComplianceStelle rekrutieren.
5.2. Internes Kontrollsystem
Das interne Kontrollsystem (IKS) der FIFA basiert auf dem international anerkannten COSORahmenwerk, das die Bereiche Betrieb, Finanzberichterstattung und Compliance abdeckt.
Das Dokumentieren der Kontrollen ist wichtiger Bestandteil des IKS (Art. 728a des
Schweizerischen Obligationenrechts), da ansonsten die Wirksamkeit der Kontrollen nicht
nachgewiesen werden kann. Das Bestehen des IKS wird von den Rechnungsprüfern jährlich
überprüft.
74
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
6. TOCHTERGESELLSCHAFTEN
Die FIFA betreibt Tochtergesellschaften in vier Ländern und ein Netz von unabhängigen
lokalen Organisationskomitees in den Ländern, in denen die jeweiligen Turniere stattfinden.
Die Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften werden vom Zeitpunkt der Übernahme
der Kontrolle bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Kontrolle mitkonsolidiert. Einzelheiten sind
in Anmerkung 32 der konsolidierten Jahresrechnung zu finden.
75
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
7. VERGÜTUNG
Die Vergütung des Präsidenten, der Mitglieder des Exekutivkomitees, des Generalsekretärs
und der Direktoren werden vom Vergütungsausschuss festgelegt. Nur dieser Ausschuss
darf über die Vergütung der genannten Personen entscheiden.
Die jährliche Entlohnung der Mitglieder des Exekutivkomitees besteht aus einem festen
Betrag und enthält keine variablen Komponenten.
Als Grundlage zur Beurteilung des gegenwärtigen Lohnniveaus der leitenden Führungsorgane
der FIFA (insbesondere des Präsidenten und Generalsekretärs) hat der Vergütungsausschuss
beschlossen, eine unabhängige Executive-Benchmarking-Analyse durchzuführen. Diese
Analyse wurde Anfang 2014 bei einer unabhängigen externen Firma in Auftrag gegeben,
die auf Personal- und Vergütungsfragen spezialisiert ist.
Zur Beurteilung des Lohnniveaus wurden im Rahmen einer globalen Best-PracticeMarktanalyse Vergleichsdaten erhoben (Benchmarking), wobei sowohl Grundsaläre als
auch kurz- und langfristige variable Lohnbestandteile berücksichtigt wurden. Dabei wurden
zwei Referenzgruppen A und B definiert, bestehend aus global tätigen Unternehmen, die
eine möglichst gute Vergleichbarkeit mit der FIFA gewährleisten sollen.
Referenzgruppe A besteht aus den wichtigsten Firmen im Bereich Kommunikation, Werbung,
Medien und Konsumgüter, aus Firmen mit einer Marke von globaler Bekanntheit und aus
Marketingpartnern der FIFA.
Referenzgruppe B besteht aus Firmen mit einem ähnlichen Umsatz wie die FIFA, die in den
Bereichen Kommunikation, Werbung, Medien und Konsumgüter tätig sind und über eine
Marke mit globaler Bekanntheit verfügen.
Zudem wurden konkrete Empfehlungen der Organisation Ethos (Ethos, Vergütungen 2012
der Führungsinstanzen – 100 grösste in der Schweiz kotierte Unternehmen, Januar 2014)
in Bezug auf die Ausgestaltung der Vergütung in Betracht gezogen und mit der aktuellen
Situation bei der FIFA verglichen.
Die Executive-Benchmarking-Analyse hat gezeigt, dass sich das gegenwärtige
Vergütungsniveau der führenden FIFA-Organe im Rahmen der beiden Referenzgruppen
befindet und die Mehrzahl der Empfehlungen von Ethos von der FIFA erfüllt wird.
Die Mitglieder der ständigen Kommissionen und der Rechtsorgane erhalten für die entsprechenden Sitzungen Tagesentschädigungen. Die Vorsitzenden und Vizevorsitzenden
der ständigen Kommissionen und der Rechtsorgane erhalten ebenfalls Tagesentschädigungen
und eine ihrer Arbeitsbelastung entsprechende zusätzliche Vergütung.
76
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
8. BESTIMMUNGEN UND REGLEMENTE
8.1. Verhaltenskodex
Die FIFA hat einen Verhaltenskodex erlassen, der vom Kongress verabschiedet wurde und
für alle Mitglieder der FIFA-Familie gilt: Offizielle (alle Vorstandsmitglieder,
Kommissionsmitglieder, Schiedsrichter, Schiedsrichterassistenten, Trainer, Betreuer sowie
die technischen, medizinischen und administrativen Verantwortlichen der FIFA, einer
Konföderation, eines Verbands, einer Liga oder eines Klubs); FIFA-Mitarbeitende; Spieler;
Verbände, Mitglieder von Verbänden, Spieloffizielle, Spielervermittler und Spielvermittler
gemäss Definition in den FIFA-Statuten.
Der FIFA-Verhaltenskodex definiert die wichtigsten Werte und Grundsätze für das Verhalten
und den Umgang und verpflichtet alle, die dem Kodex unterstehen, zu einem integren und
objektiven Verhalten gemäss Kodex, geltenden Gesetzen und FIFA-Richtlinien.
8.2. Ethikreglement
Das vom FIFA-Exekutivkomitee am 17. Juli 2012 erlassene FIFA-Ethikreglement findet auf
Verhaltsweisen Anwendung, die der Integrität und dem Ansehen des Fussballs schaden,
insbesondere auf illegales, unmoralisches und unethisches Gebaren. Das Reglement ist auf
allgemeine Verhaltensweisen innerhalb des Association Football ausgerichtet, die einen
geringen oder gar keinen Spielfeldbezug aufweisen. Das FIFA-Ethikreglement gilt für
sämtliche Offiziellen und Spieler sowie Spiel- und Spielervermittler und enthält auch
Bestimmungen betreffend Organisation und Verfahren.
Die FIFA hat ein E-Schulungstool für das FIFA-Ethikreglement entwickelt, das Fussballoffizielle
der 209 Mitgliedsverbände mit den Bestimmungen des Ethikreglements vertraut macht
und so deren Einhaltung sicherstellt. Das E-Schulungstool, das auf FIFA.com verfügbar ist,
bietet einen Überblick über den Anwendungsbereich des Ethikreglements sowie die Folgen
bei Verstössen und anschliessend eine Zusammenfassung der Verhaltensregeln.
8.3. FIFA-Organisationsreglement
Das FIFA-Organisationsreglement bestimmt gemäss FIFA-Statuten die Organisation der FIFA
und regelt i) die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten der in Art. 21 der FIFA-Statuten
genannten FIFA-Organe (mit Ausnahme des Kongresses) und der Mitglieder dieser Organe
sowie ii) bestimmte Punkte der in Art. 61 der FIFA-Statuten genannten FIFA-Rechtsorgane.
77
8.4. Interne FIFA-Organisationsweisungen
Die Internen FIFA-Organisationsweisungen (InOw) bestimmen gemäss FIFA-Statuten die
interne Organisation der FIFA und regeln die Aufgaben, Befugnisse und Zuständigkeiten
des i) FIFA-Generalsekretariats und ii) der FIFA-Arbeitnehmer. Für die FIFA-Arbeitnehmer
gelten zudem die Regelungen zu Aufgaben, Befugnissen und Zuständigkeiten in den
jeweiligen Arbeitsverträgen.
8.5. Weitere Reglemente
Spielregeln
• Spielregeln 2014/2015
• Beach-Soccer-Spielregeln
• Futsal-Spielregeln 2014/2015
FIFA-Wettbewerbsreglemente
• Reglement für die Olympischen Fussballturniere Rio de Janeiro 2016
• Reglement für die FIFA U-17-Weltmeisterschaft Chile 2015
• Reglement für die FIFA Beach-Soccer-Weltmeisterschaft Portugal 2015
• Reglement für die FIFA Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2015™
• Reglement für die FIFA U-20-Weltmeisterschaft Neuseeland 2015
• Reglement für die FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2014
• Reglement für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™
• Medien- und Marketingreglement für die Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
Brasilien 2014™
• Reglement für die Olympischen Jugendfussballturniere Nanjing 2014
• Reglement für die FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft Costa Rica 2014
• Reglement für die FIFA Klub-Weltmeisterschaft Marokko 2014
FIFA-Entwicklungsreglemente
• Allgemeines Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme
• Goal-Reglement
• Reglement für das Programm Finanzielle Unterstützung der FIFA (FAP)
• PERFORMANCE-Reglement
• Programme und Richtlinien zur Frauenfussballförderung der FIFA 2015–2018
• FIFA-Kurskatalog
• Reglement für das adidas-Goal-Ballprojekt
• Reglement für das FIFA-Win-Win-Programm
• Reglement für das Challenger-Programm
78
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
Verschiedene Dokumente
• Antragsformular für die Teilnahme an einem internationalen Spiel oder Wettbewerb
• Antragsformular für die Austragung eines internationalen Spiels oder Wettbewerbs
• Reglement für internationale Spiele
• FIFA-Lizenz für Public-Viewing-Veranstaltungen (alle Gebiete ohne Kolumbien)
• FIFA-Reglement für nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Gebiet Kolumbien)
• FIFA-Lizenz für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Gebiet Kolumbien)
• FIFA-Lizenz für Public-Viewing-Veranstaltungen (alle Gebiete ohne Mexiko)
• FIFA-Lizenz für gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Gebiet Mexiko)
• FIFA-Reglement für nicht gewerbliche Public-Viewing-Veranstaltungen (Gebiet Mexiko)
• Fussballstadien – technische Anforderungen und Empfehlungen – 5. Auflage
• Reglement für die Organisation des Schiedsrichterwesens bei FIFA-Mitgliedsverbänden
• Reglement für die Aufnahme von Verbänden in die FIFA
• Ausrüstungsreglement
• Leitfaden für künstliche Beleuchtung für Fussballplätze
• FIFA-Reglement für Stadionsicherheit
• Reglement zur Arbeit mit Vermittlern
• FIFA-Anti-Doping-Reglement
• FIFA-Richtlinien zur Geschlechtskontrolle
• Reglement bezüglich Verleihung des FIFA-Verdienstordens
• Datenschutzreglement
Reglemente bezüglich Transfer, Status von Spielern, Vereine und Vermittler
• Verfahrensordnung für die Kommission für den Status von Spielern und für die Kammer
zur Beilegung von Streitigkeiten
• Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern
• Technisches Merkblatt – FIFA-Schutzprogramm für Klubs
• Klublizenzierungsreglement
• Kommentar zum Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern
• FIFA-Spielervermittlerreglement
• Anhang 6 des Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern: Bestimmungen
bezüglich Status und Transfer von Futsal-Spielern
• Spielvermittlerreglement
79
Sonstige Dokumente
• Reglement für die Wahl des FIFA-Präsidenten
• Standard-Zusammenarbeitsvereinbarung
• Standardreglement für die Nationale Kammer zur Beilegung von Streitigkeiten (NKBS)
• Standard-Wahlordnung
• FIFA-Disziplinarreglement
Alle Reglemente sind auf FIFA.com zu finden.
8.6. Regelungen in Bezug auf nahestehende Parteien
Die FIFA hat Richtlinien hinsichtlich nahestehender Parteien erlassen, die die erforderliche
Offenlegung der nahestehenden Parteien und von Transaktionen mit nahestehenden
Parteien gemäss International Financial Reporting Standards (IFRS) gewährleisten und die
finanzielle Transparenz aller Transaktionen auf täglicher Basis regeln.
In den Richtlinien sind ebenfalls der Geltungsbereich geregelt und nahestehende Parteien
definiert. Weitere interne Bestimmungen wie das Ethikreglement und verschiedene
Reglemente für Entwicklungsprogramme stützen diese Richtlinien. Die FIFABeschaffungsrichtlinien regeln die Ausschreibungsvorgaben und die entsprechenden
Verfahren. Alle wesentlichen Verträge müssen vom Projektleiter hinsichtlich nahestehender
Parteien geprüft und abgezeichnet werden. Auf der Grundlage der Richtlinien wird systematisch ein professionelles und transparentes Beschaffungsverfahren gemäss objektiven
Kriterien angewandt.
80
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
9. KAPITAL UND RESERVEN
Das Vereinskapital beträgt CHF 5 Millionen.
Die FIFA ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und
als nicht gewinnorientierte Organisation verpflichtet, ihre Gewinne, Reserven und Mittel
gemäss Vereinszweck zur Verbesserung und weltweiten Verbreitung des Fussballs insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme zu verwenden. Als Verein zahlt die
FIFA keine Dividenden aus.
Die Einnahmen und Ausgaben der FIFA sind, über die Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu garantieren. Zweck der Reserven ist es, die FIFA gegen Risiken und
unvorhergesehene Ereignisse, speziell in Bezug auf die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™,
zu schützen. Es gilt, die finanzielle Abhängigkeit der FIFA von der FIFA FussballWeltmeisterschaft™, die nur alle vier Jahre stattfindet, zu berücksichtigen. Die FIFA
Fussball-Weltmeisterschaft™ ist die Haupteinnahmequelle der FIFA. Zusätzlich dienen die
zweckgebundenen Reserven der Sicherstellung der zukünftigen nicht gewinnbringenden
Aktivitäten der FIFA, wie zum Beispiel der Entwicklungsprogramme sowie der übrigen
FIFA-Wettbewerbe. Die Verwendung der Reserven ist an die FIFA-Statuten gebunden, das
heisst zum Zweck der Organisation von internationalen Wettbewerben, im Speziellen der
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, sowie der Realisierung von Entwicklungsprogrammen
im Fussballbereich.
Im Falle einer Auflösung der FIFA ist das Vermögen dem obersten Gericht des Landes, in
dem sich der Sitz befindet, zu übergeben. Dieses verwaltet das Vermögen bis zur
Neugründung der FIFA als „bonus pater familiae“.
81
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
10. EXTERNE BUCHPRÜFUNG
Die externe Buchprüfungsstelle wird vom FIFA-Kongress bezeichnet. Am 1. Juni 2011
ernannte der 61. FIFA-Kongress KPMG für vier weitere Jahre (2011–2014) zur
Buchprüfungsstelle. Die Buchprüfungsstelle wird gemäss Art. 74 der FIFA-Statuten für vier
Jahre bezeichnet. Das Mandat kann erneuert werden. Die externe Buchprüfungsstelle prüft
die konsolidierte Jahresrechnung der FIFA und erstellt einen Buchprüfungsbericht, der dem
FIFA-Kongress vorgelegt wird. Roger Neininger, zugelassener Revisionsexperte und leitender Revisor, ist seit 1. Juni 2011 mit dem bestehenden Buchprüfungsauftrag betraut.
Der jährliche Buchprüfungsplan wird der Audit- und Compliance-Kommission der FIFA
jährlich zur Genehmigung vorgelegt. Alle weiteren Aufträge an die Buchprüfer unterliegen
den Beschaffungsrichtlinien und müssen vom Vorsitzenden der Audit- und ComplianceKommission bewilligt werden.
82
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
FIFA- GOVERNANCE-BERICHT 54
06
FIFA-GOVERNANCE-BERICHT
11. INFORMATIONSPOLITIK
Detaillierte Informationen zu den FIFA-Tätigkeiten sind den verschiedenen Berichten und
Dokumenten zu entnehmen, die von der FIFA herausgegeben werden. Viele sind auch
elektronisch erhältlich und können mehrere Jahre zurück auf der offiziellen FIFA-Website
FIFA.com heruntergeladen werden. Das FIFA-Archiv befindet sich am FIFA-Sitz und steht
Forschern und Medienvertretern offen.
Die FIFA-Website FIFA.com bietet folgende Dokumente/Informationen:
• jährliche FIFA-Finanzberichte
• jährliche FIFA-Tätigkeitsberichte
• Nachhaltigkeitsstrategie für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
• Hintergrundinformationen zu verschiedenen Themen
• verschiedene Publikationen (z. B. Broschüren, Bücher)
Die Spielregeln und alle Reglemente sind unter der Rubrik „Über die FIFA“ > „Dokumente“
auf FIFA.com zu finden. Das Internet, wo die FIFA mit FIFA.com Massstäbe gesetzt hat,
spielt in der Kommunikation eine entscheidende Rolle. Die offizielle FIFA-Website bietet
eine einzigartige Berichterstattung über die Welt des Fussballs und die FIFA-Wettbewerbe
sowie umfassende Informationen zur FIFA selbst. FIFA.com ist in den vier offiziellen FIFASprachen (Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch) sowie auf Arabisch und Portugiesisch
verfügbar.
Kontakt:
Fédération Internationale de Football Association,
FIFA-Strasse 20, Postfach, 8044 Zürich, Schweiz
Tel.: +41 (0)43 222 7777
Fax: +41 (0)43 222 7878
de.fifa.com
83
ANHANG
2014
07
Diese Bilder gehen um die Welt: die heissbegehrte Trophäe in den Händen der
deutschen Nationalmannschaft, die Argentinien in einem packenden Finale
nach Verlängerung verdient mit 1:0 bezwang.
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG
NACH INTERNATIONAL FINANCIAL
REPORTING STANDARDS (IFRS)
PER 31. DEZEMBER 2014
Seite
Konsolidierte Gesamtergebnisrechnung
88
Konsolidierte Bilanz
89
Konsolidierte Geldflussrechnung
90
Veränderung der konsolidierten Reserven
91
ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN JAHRESRECHNUNG
86
Wesentliche Grundsätze der Rechnungslegung
92
A
92
Allgemeine Informationen und Einhaltebestätigung
BBewertungsgrundsätze
92
CKonsolidierungsgrundsätze
94
DFremdwährungsumrechnung
94
EErfolgsrechnung
95
FUmsatzlegung
95
GWettbewerbsaufwand
96
H
97
Aufwand für Entwicklungsprojekte
IOperating-Leasing
97
J
97
Finanzaufwand und Finanzertrag
K
Steuern und Abgaben
98
L
Flüssige Mittel
98
M
Derivative Finanzinstrumente
98
NAbsicherungsgeschäfte
99
OForderungen
99
PSachanlagen
99
Q
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
100
R
Nicht derivative Finanzanlagen
100
S
Nicht derivative Verbindlichkeiten
101
TImpairment
101
U
101
Verzinsliches Fremdkapital
VPersonalvorsorge
102
WRückstellungen
102
XReserven
102
Y
103
Wesentliche Schätzungen und Annahmen
07
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
Anhang zur konsolidierten Gesamtergebnisrechnung
104
1
Erträge aus Fernsehrechten
104
2
Erträge aus Marketingrechten
105
3
Erträge aus Lizenzrechten
106
4
Erträge aus Hospitality-Rechten
106
5
Übrige Wettbewerbserträge
106
6Wettbewerbsaufwand
107
7
Übrige betriebliche Erträge
109
8
Aufwand für Entwicklungsprojekte
109
9Fussballmanagement
112
10Rechteverwertung
112
11Personalaufwand
113
12
Übriger betrieblicher Aufwand
117
13Finanzertrag
118
14Finanzaufwand
118
15
119
Steuern und Abgaben
Anhang zur konsolidierten Bilanz
120
16
Flüssige Mittel
120
17
Forderungen
120
18
Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung
121
19Sachanlagen
122
20
123
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
21Finanzanlagen
124
22Kreditoren
124
23
125
Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
24Rückstellungen
126
25Reserven
126
Andere Anmerkungen
128
26
Finanzielles Risikomanagement
128
27
Absicherungstransaktionen und derivative Finanzinstrumente
133
28
Rechtsfälle und Eventualverpflichtungen
135
29
Erwerbsverpflichtungen ausserhalb der Bilanz
135
30Operating-Leasing
135
31
Transaktionen mit nahestehenden Parteien
136
32
Konsolidierte Gesellschaften
137
33
Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
137
Diese konsolidierte Jahresrechnung wird in Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch
veröffentlicht. Bei Unklarheiten ist die englische Originalversion massgebend.
87
KONSOLIDIERTE GESAMTERGEBNISRECHNUNG
in TUSD
Anmerkungen
2014
2013
Erträge aus Fernsehrechten
1
742 638
629 980
Erträge aus Marketingrechten
2
465 084
412 772
Erträge aus Lizenzrechten
3
54 230
25 696
Erträge aus Hospitality-Rechten
4
110 637
47 163
Übrige Wettbewerbserträge
5
Wettbewerbserträge
Total Wettbewerbserträge
537 368
104 494
1 909 957
1 220 105
Wettbewerbsaufwand
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
6
–788 040
–559 441
FIFA-Schutzprogramm für Klubs
6
–34 024
–36 071
Übrige FIFA-Wettbewerbe
6
Total Wettbewerbsaufwand
Total Bruttoergebnis aus Wettbewerben
–79 448
–161 296
–901 512
–756 808
1 008 445
463 297
Übrige betriebliche Erträge
7
77 828
83 040
Aufwand für Entwicklungsprojekte
8
–509 024
–182 906
Fussballmanagement
9
–66 809
–60 299
Rechteverwertung
10
–35 282
–20 423
Personalaufwand
11
–115 286
–101 998
19–20
–13 627
–12 383
Übriger betrieblicher Aufwand
Abschreibungen
12
–120 778
–84 163
Steuern und Abgaben
15
Betriebsergebnis vor Finanzergebnis
–36 190
–17 163
189 277
67 002
Finanzertrag
13
108 244
82 848
Finanzaufwand
14
–156 791
–77 877
140 730
71 973
11
–18 434
12 263
Wirksamer Teil der Verkehrswertänderung von Absicherungsinstrumenten
27
3 541
–10 395
In die Erfolgsrechnung transferierte Netto-Verkehrswertänderung von
Absicherungsinstrumenten
27
4 503
6 167
Umrechnungsdifferenzen
–38 994
–5 089
Total sonstiges Ergebnis für die Periode
–49 384
2 946
91 346
74 919
140 730
71 973
–140 730
–71 973
0
0
Nettoergebnis
Sonstiges Ergebnis
Elemente, die nicht in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden
Neubewertungen der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten
Elemente, die in die Erfolgsrechnung umgegliedert werden können
Gesamtergebnis für die Periode
Nettoergebnis
Zuweisung an die zweckgebundenen Reserven
Ergebnis nach Zuweisung
88
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
KONSOLIDIERTE BILANZ
in TUSD
Anmerkungen
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
Flüssige Mittel
16
1 083 069
1 245 004
Forderungen
17
181 098
264 212
Derivative Finanzanlagen
27
6 654
8 138
Finanzanlagen
21
677 258
673 205
Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung
18
Aktiven
Umlaufvermögen
179 527
232 785
2 127 606
2 423 344
Sachanlagen
19
196 846
157 615
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
20
26 889
0
Finanzanlagen
21
580 367
583 859
Anlagevermögen
Total Aktiven
804 102
741 474
2 931 708
3 164 818
66 115
117 278
Passiven
Kreditoren
22
Derivative Finanzverbindlichkeiten
27
32 959
16 556
Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
23
1 214 981
1 403 738
1 314 055
1 537 572
78 420
183 062
Kurzfristiges Fremdkapital
Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
23
Derivative Finanzverbindlichkeiten
27
742
1 171
Rückstellungen
24
15 593
11 461
Langfristiges Fremdkapital
Total Fremdkapital
Vereinskapital
25
Kurssicherungsreserven
27
Umrechnungsdifferenzen
Zweckgebundene Reserven
25
94 755
195 694
1 408 810
1 733 266
4 104
4 104
3 541
–4 503
–44 152
–5 158
1 559 405
1 437 109
Reserven
1 522 898
1 431 552
Total Passiven
2 931 708
3 164 818
89
KONSOLIDIERTE GELDFLUSSRECHNUNG
in TUSD
Anmerkungen
Nettoergebnis
2013
71 973
Abschreibungen
19–20
13 627
12 383
Netto-Finanzergebnis
13–14
48 547
–4 971
9 767
19 678
15
36 190
17 163
Abnahme Forderungen
83 114
11 094
Abnahme Vorauszahlungen
und aktive Rechnungsabgrenzung
53 258
70 338
–51 162
50 534
17 458
–3 878
–311 833
363 271
Übrige nicht geldwirksame Positionen
Steuern und Abgaben
(Abnahme)/Zunahme Kreditoren
Verkehrswertänderung von derivativen Finanzinstrumenten
(Abnahme)/Zunahme passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
Zunahme/(Abnahme) Rückstellungen
24
Bezahlte Steuern und Abgaben
Geldzufluss aus Geschäftstätigkeit
4 133
–2 930
–34 049
–6 163
9 780
598 492
Kauf von Sachanlagen
19
–52 611
–4 096
Investitionen in Finanzanlagen
21
–638 507
–941 414
Rückzahlungen von Finanzanlagen
21
632 507
485 938
Erhaltene Zinsen
13
22 115
4 431
6
6 028
20
–27 136
0
–63 626
–449 113
–2 436
–2 583
Erträge von Finanzanlagen
Erwerb von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien
Geldabfluss aus Investitionstätigkeit
Bezahlte Zinsen
14
Geldabfluss aus Finanzierungstätigkeit
Geld(ab-)/zufluss der flüssigen Mittel
Flüssige Mittel per 1. Januar
16
Auswirkungen der Fremdwährungsdifferenzen
Geld(ab-)/zufluss der flüssigen Mittel
Flüssige Mittel per 31. Dezember
90
2014
140 730
16
–2 436
–2 583
–56 282
146 796
1 245 004
1 125 366
–105 655
–27 158
–56 282
146 796
1 083 067
1 245 004
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
VERÄNDERUNG DER KONSOLIDIERTEN RESERVEN
Vereinskapital
Kurssicherungsreserven
Umrechnungs­
differenzen
Zweckgebundene
Reserven
Total
4 104
–275
–69
1 352 873
1 356 633
Wirksamer Teil der
Verkehrswertänderung von
Absicherungsinstrumenten
0
–10 395
0
0
–10 395
In die Erfolgsrechnung
transferierte NettoVerkehrswertänderung von
Absicherungsinstrumenten
0
6 167
0
0
6 167
Neubewertungen der
leistungsorientierten
Vorsorgeverbindlichkeiten
0
0
0
12 263
12 263
Umrechnungsdifferenzen
0
0
–5 089
0
–5 089
Total sonstiges Ergebnis
für die Periode
0
–4 228
–5 089
12 263
2 946
Nettoergebnis
0
0
0
71 973
71 973
Gesamtergebnis für die
Periode
0
–4 228
–5 089
84 236
74 919
4 104
–4 503
–5 158
1 437 109
1 431 552
Vereinskapital
Kurssicherungsreserven
Umrechnungs­
differenzen
Zweckgebundene
Reserven
Total
in TUSD
Reserven per
1. Januar 2013
Reserven per
31. Dezember 2013
in TUSD
Reserven per
1. Januar 2014
4 104
–4 503
–5 158
1 437 109
1 431 552
Wirksamer Teil der
Verkehrswertänderung von
Absicherungsinstrumenten
0
3 541
0
0
3 541
In die Erfolgsrechnung
transferierte NettoVerkehrswertänderung von
Absicherungsinstrumenten
0
4 503
0
0
4 503
Neubewertungen der
leistungsorientierten
Vorsorgeverbindlichkeiten
0
0
0
–18 434
–18 434
Umrechnungsdifferenzen
0
0
–38 994
0
–38 994
Total sonstiges Ergebnis
für die Periode
0
8 044
–38 994
–18 434
–49 384
Nettoergebnis
0
0
0
140 730
140 730
Gesamtergebnis für die
Periode
0
8 044
–38 994
122 296
91 346
4 104
3 541
–44 152
1 559 405
1 522 898
Reserven per
31. Dezember 2014
91
ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN
JAHRESRECHNUNG
WESENTLICHE GRUNDSÄTZE DER RECHNUNGSLEGUNG
A ALLGEMEINE INFORMATIONEN UND EINHALTEBESTÄTIGUNG
Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA), domiziliert in Zürich, Schweiz, ist eine internationale, nicht staatliche und nicht gewinnorientierte Organisation in der Form eines Vereins nach
schweizerischem Recht. Die FIFA besteht aus 209 Verbänden, die zu sechs Kontinentalverbänden zusammengeschlossen sind. Die FIFA verfolgt als Hauptzweck die Förderung des „Association Football“ auf jede
Art, die sie für angemessen hält. Sie verwendet ihre Reserven im Sinne des Hauptzwecks.
Die FIFA erstellt die konsolidierte Jahresrechnung in Übereinstimmung mit den International Financial
Reporting Standards (IFRS).
Gemäss FIFA-Statuten beträgt die Geschäftsperiode der FIFA vier Jahre und beginnt an jedem 1. Januar,
der auf die Endrunde der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ folgt. Während die vorliegende konsolidierte
Jahresrechnung die Periode vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2014 behandelt, erstreckt sich die
laufende Geschäftsperiode vom 1. Januar 2011 bis 31. Dezember 2014.
B BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
Die konsolidierte Jahresrechnung wurde in US-Dollar (USD), der funktionalen Währung der FIFA, dargestellt.
Die Bewertung der konsolidierten Jahresrechnung erfolgt mit folgender Ausnahme zu historischen Kosten:
Derivative Finanzinstrumente und gewisse Finanzanlagen werden zum Verkehrswert bilanziert.
Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die von der FIFA angewandt wurden
Die folgenden Standards und Interpretationen traten 2014 in Kraft:
• Verrechnung von Finanzanlagen und finanziellen Verbindlichkeiten (Änderungen an IAS 32)
• Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27)
• Angaben zum erzielbaren Betrag für nicht finanzielle Vermögenswerte (Änderungen an IAS 36)
• Novation von Derivaten und Fortsetzung der Sicherungsbilanzierung (Änderungen an IAS 39)
• IFRIC 21 Abgaben
Diese Standards und Interpretationen hatten keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte FIFAJahresrechnung 2014.
92
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Neue und geänderte Standards und Interpretationen, die von der FIFA noch nicht angewandt
wurden
Einige neue Standards und Anpassungen an Standards und Interpretationen treten für Geschäftsjahre,
die nach dem 1. Januar 2015 beginnen, in Kraft. Diese wurden beim Erstellen der vorliegenden konsolidierten Jahresrechnung noch nicht angewandt.
Neue Standards:
• IFRS 14 Regulatorische Abgrenzungsposten, gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch
die FIFA im Berichtsjahr 2016.
• IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden, gültig ab 1. Januar 2017. Geplante Anwendung durch die
FIFA im Berichtsjahr 2017.
• IFRS 9 Finanzinstrumente, gültig ab 1. Januar 2018. Geplante Anwendung durch die FIFA im
Berichtsjahr 2018.
Überarbeitung und Änderung von Standards und Interpretationen
• Leistungsorientierte Pläne: Arbeitnehmerbeiträge (Änderungen an IAS 19), gültig ab 1. Juli 2014.
Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2015.
• Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2010–2012, gültig ab 1. Juli 2014. Geplante
Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2015.
• Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2011–2013, gültig ab 1. Juli 2014. Geplante
Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2015.
• Bilanzierung von Erwerben von Anteilen an einer gemeinsamen Geschäftstätigkeit (Änderungen an
IFRS 11), gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016.
• Klarstellung akzeptabler Abschreibungsmethoden (Änderungen an IAS 16 und IAS 38), gültig ab 1. Januar 2016. Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016.
• Fruchttragende Pflanzen (Änderungen an IAS 16 und IAS 41), gültig ab 1. Januar 2016. Geplante
Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016.
• Equity-Methode im separaten Abschluss (Änderungen an IAS 27), gültig ab 1. Januar 2016.
Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016.
• Veräusserung oder Einbringung von Vermögenswerten zwischen einem Investor und einem assoziierten Unternehmen oder Joint Venture (Änderungen an IFRS 10 und IAS 28), gültig ab 1. Januar 2016.
Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016.
• Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2012–2014, gültig ab 1. Januar 2016. Geplante
Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016.
• Investmentgesellschaften: Anwendung der Konsolidierungsausnahme (Änderungen an IFRS 10, IFRS
12 und IAS 28). Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr 2016.
• Offenlegungsinitiative (Änderungen an IAS 1). Geplante Anwendung durch die FIFA im Berichtsjahr
2016.
Die genannten Standards und Interpretationen sollten keinen wesentlichen Einfluss auf die konsolidierte
Jahresrechnung der FIFA haben, mit folgender Ausnahme:
Am 28. Mai 2014 veröffentlichte der International Accounting Standard Board (IASB) IFRS 15 Erlöse aus
Verträgen mit Kunden, der Ergebnis eines grossen Konvergenzprojekts des IASB und des US Financial
Accounting Standards Board (FASB) ist. IFRS 15 ersetzt die bestehenden Standards IAS 18 Erlöse, IAS 11
Fertigungsaufträge und eine Reihe von erlösbezogenen Interpretationen und legt ein neues,
93
kontrollbasiertes Erlöserfassungsmodell fest. Damit ändert sich die Grundlage, ob Erlöse über einen
Zeitraum hinweg oder zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erfassen sind, und erweitert und verbessert die
Offenlegung zu Erlösen. IFRS 15 ist auf Berichtsperioden anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar
2017 beginnen. Die FIFA prüft derzeit mögliche Auswirkungen des neuen Standards und seiner Anwendung.
C KONSOLIDIERUNGSGRUNDSÄTZE
Der Name „FIFA“ wird nachfolgend auch für die konsolidierte Gruppe verwendet, die die FIFA und ihre
Tochtergesellschaften beinhaltet.
Tochtergesellschaften sind Unternehmen, über die die FIFA die Kontrolle hat. Die FIFA kontrolliert ein
Unternehmen, wenn sie schwankenden Renditen aus ihrem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen
ausgesetzt ist bzw. Anrechte auf diese besitzt und die Fähigkeit hat, diese Renditen mittels ihrer
Verfügungsgewalt über das Unternehmen zu beeinflussen. Die Jahresrechnungen der Tochtergesellschaften
werden vom Zeitpunkt der Übernahme der Kontrolle bis zum Zeitpunkt der Abgabe der Kontrolle vollständig mitkonsolidiert. Die einzelnen konsolidierten Tochtergesellschaften sind in Anmerkung 32 aufgeführt. Nicht beherrschte Anteile sind immateriell.
Gruppeninterne Guthaben und Verbindlichkeiten, Transaktionen und nicht realisierte Gewinne aus
gruppeninternen Transaktionen werden in der konsolidierten Jahresrechnung eliminiert. Unrealisierte
Verluste werden gleich eliminiert wie unrealisierte Gewinne, soweit sich keine Wertminderungen abzeichnen.
D FREMDWÄHRUNGSUMRECHNUNG
a) Fremdwährungstransaktionen und -bestände
Transaktionen in fremder Währung werden zum Zeitpunkt der Transaktion zum Tageskurs umgerechnet.
Monetäre Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in fremder Währung werden zum Kurs am Bilanzstichtag
umgerechnet. Fremdwährungsdifferenzen aus Transaktionen werden in der Erfolgsrechnung erfasst.
b) Jahresrechnungen von ausländischen Tochtergesellschaften
Bei den ausländischen Tochtergesellschaften werden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, inklusive
Verkehrswertanpassungen im Rahmen der Konsolidierung, zu Wechselkursen per Bilanzstichtag in USD
umgerechnet. Aufwendungen und Erträge der ausländischen Gesellschaften werden zum Durchschnittskurs
der Berichtsperiode in USD umgerechnet. Umrechnungsdifferenzen, die sich aus der Anwendung der
unterschiedlichen Wechselkurse ergeben, werden direkt in der Gesamtergebnisrechnung erfasst.
94
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Folgende Fremdwährungskurse wurden gegenüber dem USD angewandt:
31. Dez. 2014
Mittelkurs 2014
31. Dez 2013
Mittelkurs 2013
CHF
1,0012
1,0851
1,1148
1,0699
EUR
1,2161
1,3331
1,3793
1,3262
GBP
1,5567
1,6482
1,6485
1,5723
BRL
37,6775
42,7260
42,4115
46,9777
RUB
1,8248
2,7018
3,0483
3,1653
E ERFOLGSRECHNUNG
Die konsolidierte Erfolgsrechnung ist wie folgt aufgebaut: Wettbewerbserträge – Wettbewerbsaufwand
– übrige betriebliche Erträge – Aufwand für Entwicklungsprojekte – übriger betrieblicher Aufwand. Diese
Struktur widerspiegelt den Hauptzweck der FIFA: den Fussball laufend zu verbessern und weltweit zu
verbreiten, insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme. Wettbewerbserträge und -aufwände
sind Erträge und Aufwände, die direkt mit der Organisation und Durchführung der FIFA FussballWeltmeisterschaft™ und der übrigen FIFA-Wettbewerbe anfallen. Zum Zweck der Rechnungslegung
definiert die FIFA die übrigen FIFA-Wettbewerbe als sämtliche anderen Fussballveranstaltungen, wie die
FIFA Frauen-Weltmeisterschaft™, den FIFA Konföderationen-Pokal, die FIFA Klub-Weltmeisterschaft, die
FIFA U-20-Weltmeisterschaft, die FIFA U-17-Weltmeisterschaft, die FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft,
die FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft, die Olympischen Fussballturniere, die FIFA Futsal-Weltmeisterschaft,
die FIFA Beach-Soccer-Weltmeisterschaft, den Blue Stars/FIFA Youth Cup und den FIFA Interactive World
Cup.
F UMSATZLEGUNG
Wettbewerbserträge ergeben sich hauptsächlich aus dem Verkauf folgender Rechte:
• Fernsehrechte
• Marketingrechte
• Lizenzrechte
• Hospitality-Rechte
Im Rahmen dieser Verträge erzielt die FIFA entweder Einkommen aus fixen Lizenzzahlungen oder
Lizenzzahlungen in Form einer garantierten Minimalzahlung und umsatzabhängiger zusätzlicher Zahlungen
(Gewinnanteil). Dieser Gewinnanteil wird nur erfasst, wenn es wahrscheinlich ist, dass die FIFA zusätzliche
Zahlungen erhalten wird.
Einnahmen in direktem Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ werden nach dem Grad
der Fertigstellung verbucht (Percentage-of-Completion-Methode), sofern sie zuverlässig geschätzt werden
können. Der Grad der Fertigstellung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ wird anhand der Projektperiode
linear bemessen, wobei die Projektperiode vier Jahre beträgt. Diese Methode kommt in erster Linie für
95
die garantierten Minimalzahlungen zur Anwendung. Zusätzliche Erträge aus Gewinnanteilen werden erst
nach dem Grad der Fertigstellung verbucht, wenn die Beträge wahrscheinlich sind und zuverlässig
ermittelt werden können.
Einnahmen aus Hospitality-Rechten werden nach dem Grad der Fertigstellung verbucht (Percentage-ofCompletion-Methode), sofern sie zuverlässig geschätzt werden können. Solange der künftige wirtschaftliche Nutzen für die FIFA aus den Hospitality-Rechten nicht wahrscheinlich ist, werden die Einnahmen zum
Zeitpunkt der Bezahlung erfasst.
Kartenverkäufe für den FIFA Konföderationen-Pokal Brasilien 2013 und die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
Brasilien 2014™ werden im Veranstaltungsjahr erfasst. Die Kartenverkäufe für den FIFA KonföderationenPokal Südafrika 2009 und die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Südafrika 2010™ wurden hingegen nicht
verbucht, da der Nutzniesser der Nettoeinnahmen das lokale Organisationskomitee für die FIFA FussballWeltmeisterschaft Südafrika 2010 war.
Dienstleistungserträge werden zum Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung erfasst.
Erträge aus den übrigen FIFA-Wettbewerben werden abgegrenzt und zum Zeitpunkt des Wettbewerbs
in der Erfolgsrechnung verbucht.
Die FIFA generiert aus diversen Verträgen mit Geschäftspartnern Ertrag in Form von Sachleistungen. Die
Sachleistungen beinhalten vordefinierte Dienstleistungen oder Warenlieferungen im Zusammenhang mit
der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ oder übrigen FIFA-Wettbewerben. Der Ertrag wird
erfasst, sobald die Dienstleistung/Warenlieferung eingeht und die entsprechenden Kosten zum gleichen
Zeitpunkt als Wettbewerbsaufwand verbucht wurden.
G WETTBEWERBSAUFWAND
Wettbewerbsaufwände ergeben sich aus dem Mittelabfluss, der im Zusammenhang mit der Organisation
von Wettbewerben entsteht.
Da die FIFA die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ über den Zeitraum von vier Jahren organisiert, werden
die entstehenden Kosten analog zu den Wettbewerbserträgen aufgrund des Fertigstellungsgrades des
Wettbewerbs verbucht. Die Kosten werden aufgrund der bewilligten Budgets aller relevanten Projekte
geschätzt und beinhalten eine Schätzungsunsicherheit.
Während der Vierjahresperiode werden die Differenzen zwischen den verbuchten und den tatsächlich
aufgelaufenen Wettbewerbskosten als Abgrenzungen ausgewiesen.
Aufwände der übrigen FIFA-Wettbewerbe, die während der Vorbereitungsperioden abgegrenzt werden,
werden in der Erfolgsrechnung zum Zeitpunkt des Wettbewerbs erfasst.
96
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
H AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE
Die FIFA gewährt Mitgliedsverbänden und Konföderationen im Gegenzug für die vergangene oder
künftige Einhaltung von Bedingungen bezüglich deren Tätigkeit finanzielle Unterstützung. In der laufenden Vierjahresperiode unterstützt die FIFA mit dem Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) die Verbände
und Konföderationen. Das Goal-Programm bietet Verbänden mit speziellen Bedürfnissen Finanzierung
für massgeschneiderte Projekte. Der Aufwand wird der Erfolgsrechnung belastet, sobald die FIFA das
Projekt bewilligt hat.
Die Kosten der weiteren Entwicklungsprojekte werden der Erfolgsrechnung zum Zeitpunkt, in dem sie
anfallen, belastet.
I OPERATING-LEASING
Zahlungen im Zusammenhang mit Operating-Leasing werden der Erfolgsrechnung linear über die Laufzeit
des jeweiligen Leasingvertrags belastet.
J FINANZAUFWAND UND FINANZERTRAG
Der Finanzertrag enthält Zinserträge aus verzinslichen Forderungen und Wertpapieren, Fremd­
währungsgewinne, Gewinne aus Derivativen, die nicht als Hedge-Instrumente klassifiziert sind, sowie
Gewinne aus Verkehrswertanpassungen von Finanzanlagen der Kategorie „eingestuft als erfolgswirksam
zum Verkehrswert bewertet“. Der Finanzaufwand enthält den Zinsaufwand finanzieller Verbindlichkeiten,
Fremdwährungsverluste, Verluste von Derivativen, die nicht als Hedge-Instrumente klassifiziert sind, sowie
Verluste aus Verkehrswertanpassungen von Finanzanlagen der Kategorie „eingestuft als erfolgswirksam
zum Verkehrswert bewertet“.
Zinserträge sind in der Erfolgsrechnung nach der effektiven Zinsmethode erfasst. Dividendenerträge
werden in der Erfolgsrechnung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe verbucht.
97
K STEUERN UND ABGABEN
Die FIFA ist als Verein gemäss Artikel 60 fortfolgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches errichtet
worden. Gemäss Artikel 2 der Statuten ist die FIFA verpflichtet, den Fussball laufend zu verbessern und
weltweit zu verbreiten, insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme. Die FIFA ist eine nicht
gewinnorientierte Organisation und hat ihre Reserven und Mittel für diesen Zweck zu verwenden.
Die FIFA wird in der Schweiz gemäss den steuerlichen Bestimmungen für Vereine besteuert. Dabei wird
berücksichtigt, dass die FIFA eine nicht gewinnorientierte Organisation ist und eine vierjährige
Rechnungsperiode hat. Die Tochtergesellschaften unterliegen den jeweils massgebenden Steuer­
bestimmungen.
Diese Position beinhaltet alle nicht rückforderbaren Steuern und Abgaben, die durch die FIFA oder ihre
Tochtergesellschaften zu tragen sind.
Ein Nachweis des effektiven Steuersatzes, bezogen auf das konsolidierte Jahresergebnis, würde keine
Aussagekraft haben. Ein solcher Nachweis wurde deshalb auch nicht durchgeführt. Es wurden keine
Steuern in der Gesamtergebnisrechnung verbucht.
L FLÜSSIGE MITTEL
Die flüssigen Mittel beinhalten Kassenbestände, Post- und Bankguthaben, inklusive Sichtgeldeinlagen
und kurzfristiger Anlagen mit einer Laufzeit von bis zu 90 Tagen.
M DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die FIFA benützt derivative Finanzinstrumente zur Absicherung ihrer Fremdwährungsrisiken aus Betriebsund Investitionstätigkeit. Die FIFA hält keine respektive gibt keine derivativen Finanzinstrumente zu
Handelszwecken aus. Derivative, die nicht für die speziellen Buchungsregeln für Absicherungsinstrumente
(„Hedge-Accounting“) qualifizieren, werden hingegen wie Finanzinstrumente zu Handelszwecken verbucht.
Derivative werden zu Beginn zum Verkehrswert verbucht. Nach der erstmaligen Erfassung werden die
Derivative weiterhin zum Verkehrswert bewertet. Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der
Derivative, die nicht als wirksame Kurssicherungsinstrumente angesehen werden können, werden
erfolgswirksam verbucht.
Der Verkehrswert von Devisentermingeschäften entspricht dem Marktwert zum Bilanzstichtag, d. h. dem
Barwert des Terminkurses.
98
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
N ABSICHERUNGSGESCHÄFTE
Wird ein derivatives Finanzinstrument zur Absicherung der Risiken der Veränderung künftiger Geldflüsse
von hochwahrscheinlichen künftigen Transaktionen eingesetzt, so wird der wirksame Teil des Gewinns
oder Verlusts aus der Verkehrswertveränderung des Absicherungsinstruments direkt über die
Kurssicherungsreserven verbucht. Der unwirksame Teil des Gewinns oder Verlusts wird umgehend in der
Erfolgsrechnung verbucht.
Der Gewinn oder Verlust aus einem Absicherungsinstrument wird in der Periode, in der die abgesicherten
Geldflüsse ergebniswirksam werden, aus den Kurssicherungsreserven umverteilt.
Wenn ein Sicherungsgeschäft oder eine Sicherungsbeziehung beendet ist, aber die abgesicherte Transaktion
noch nicht stattgefunden hat, bleibt der kumulative Gewinn oder Verlust in den Kurssicherungsreserven
bestehen und wird in Übereinstimmung mit der oben stehenden Methode verbucht. Sobald die abgesicherte
Transaktion nicht mehr wahrscheinlich ist, fliessen die in den Reserven aufgelaufenen Gewinne oder
Verluste unmittelbar in die Erfolgsrechnung.
O FORDERUNGEN
Forderungen aus dem Verkauf von Rechten und andere Forderungen sind zu fortgeführten
Anschaffungskosten bilanziert, die bei kurzfristigen Forderungen dem Nominalwert entsprechen.
Notwendige Wertberichtigungen werden davon in Abzug gebracht. Für gefährdete Forderungen werden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Forderungen und Verbindlichkeiten werden verrechnet und als Nettobetrag in der Bilanz ausgewiesen,
wenn die FIFA ein durchsetzbares Recht zur Verrechnung hat und eine Verrechnung beabsichtigt ist.
P SACHANLAGEN
Sachanlagen sind zu Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und Verlusten aus
Wertbeeinträchtigungen bilanziert. Sofern einzelne Bestandteile eines Anlageguts eine unterschiedliche
Nutzungsdauer aufweisen, werden sie buchmässig auch unterschiedlich behandelt. Kosten für Reparaturen
und Unterhalt werden unmittelbar der Erfolgsrechnung belastet.
Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der Sachanlagen in der
Erfolgsrechnung verbucht. Auf den Grundstücken werden keine Abschreibungen vorgenommen. Die
voraussichtliche Nutzungsdauer der Anlagegüter beträgt:
Bürogebäude
Mobiliar und andere Einrichtungen
20 –50 Jahre
3 –20 Jahre
99
Q ALS FINANZINVESTITIONEN GEHALTENE IMMOBILIEN
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien werden nach dem Kostenmodell bilanziert, d. h. zu
Anschaffungskosten abzüglich Abschreibungen und Verlusten aus Wertbeeinträchtigungen. Gewinne
oder Verluste, die bei Abgang von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien entstehen (gleichbedeutend mit der Differenz zwischen dem Nettoveräusserungserlös und dem Buchwert des Vermögenswertes),
sind als Ertrag oder Aufwand zu erfassen.
Abschreibungen werden linear über die voraussichtliche Nutzungsdauer der als Finanzinvestitionen
gehaltenen Immobilien in der Erfolgsrechnung verbucht. Auf den Grundstücken werden keine
Abschreibungen vorgenommen. Die voraussichtliche Nutzungsdauer von als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien beträgt 40 Jahre.
R NICHT DERIVATIVE FINANZANLAGEN
Die FIFA teilt die nicht derivativen Finanzanlagen in die folgenden Kategorien ein: Darlehen und Forderungen,
Finanzanlagen erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet und bis zur Endfälligkeit zu haltende
Finanzanlagen.
Das langfristige Ziel ist die reale Werterhaltung des Vermögens für die entsprechende Vierjahresperiode.
Daher werden die seit Jahr 2011 erworbenen Obligationen als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzanlagen
eingestuft.
Darlehen und Forderungen entstehen, wenn die FIFA Dritten Geld oder andere Leistungen gewährt. Die
erstmalige Erfassung erfolgt zum Verkehrswert zuzüglich direkt zurechenbarer Transaktionskosten. Die
Folgebewertung erfolgt unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten
abzüglich Impairment-Verlust.
Handelbare Aktien werden als finanzielle Finanzanlagen erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet
eingestuft.
Falls die FIFA die Absicht hat, Finanzanlagen bis zur Endfälligkeit zu halten, werden solche Finanzanlagen
als bis zur Endfälligkeit zu haltende Finanzanlagen eingestuft. Diese werden unter Anwendung der
Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten abzüglich Impairment-Verlust bewertet.
Finanzanlagen ohne gehandelten Preis in einem aktiven Markt, für die der Verkehrswert nicht verlässlich
bestimmt werden kann, werden zu Anschaffungskosten abzüglich Impairment-Verlust bewertet.
Finanzielle Anlagen und Verbindlichkeiten werden verrechnet, und der Nettobetrag wird in der Bilanz
ausgewiesen, wenn die FIFA ein durchsetzbares Recht zur Verrechnung hat und die Absicht auf Verrechnung
besteht.
100
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
S NICHT DERIVATIVE VERBINDLICHKEITEN
Nicht derivative Verbindlichkeiten wie beispielsweise Kreditoren sind zu fortgeführten Anschaffungskosten
bewertet, die aufgrund der kurzfristigen Fälligkeit dem Nominalwert entsprechen.
T IMPAIRMENT
Der Buchwert von Sachanlagen, als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien und Finanzanlagen bewertet zu den fortgeführten Anschaffungskosten wird an jedem Bilanzstichtag überprüft, um festzustellen,
ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung besteht. Liegt ein solcher vor, wird der erzielbare Betrag
von nicht finanziellen Vermögenswerten bestimmt, der dem höheren der beiden Beträge aus Verkehrswert
abzüglich Veräusserungskosten und Nutzungswert entspricht. Ein Impairment-Verlust wird erfolgswirksam
erfasst, wenn der Buchwert eines Vermögenswertes oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit über
dem erzielbaren Wert liegt.
Finanzanlagen bewertet zu fortgeführten Anschaffungskosten sind wertbeeinträchtigt, wenn ein substanzieller Hinweis auf eine Wertbeeinträchtigung aus einem Ereignis nach erstmaliger Erfassung vorliegt
und dieses Ereignis (d. h. Ausfall eines Schuldners) einen Einfluss auf die Schätzung der zukünftigen
Geldflüsse dieser Anlage hat. Ein Impairment-Verlust berechnet sich aus der Differenz zwischen dem
Buchwert und dem Barwert der geschätzten zukünftigen Cashflows der Anlage, wobei als Diskontsatz
der ursprüngliche Effektivzins der Anlage verwendet wird. Ein Impairment-Verlust wird erfolgswirksam
verbucht und in einer Wertberichtigung gegen Darlehen und Forderungen oder gegen bis zur Endfälligkeit
gehaltene Finanzanlagen dargestellt.
Wenn nach der Erfassung eines Impairment-Verlusts ein Ereignis stattfindet, das die Aufholung des
Impairment-Verlustes anzeigt, wird die Aufholung erfolgswirksam erfasst.
U VERZINSLICHES FREMDKAPITAL
Verzinsliche Verbindlichkeiten werden jeweils zum Verkehrswert abzüglich der Transaktionskosten erfasst
und anschliessend gemäss der Effektivzinsmethode bilanziert, wobei die Differenz zwischen ursprünglichem
Nominalbetrag und Rückzahlungsbetrag über die Laufzeit erfolgswirksam erfasst wird.
101
V PERSONALVORSORGE
Der Schweizer Personalvorsorgeplan wird gemäss den Rechnungslegungsgrundsätzen für Leistungsprimate
behandelt. Der Einfluss des Vorsorgeplans auf die konsolidierte Jahresrechnung wird anhand der ProjectedUnit-Credit-Methode ermittelt und verwendet versicherungsmathematische Annahmen basierend auf der
bestmöglichen Schätzung per Bilanzstichtag.
Versicherungsmathematische Gewinne oder Verluste aus den leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten
umfassen Effekte aus den Anpassungen durch Veränderungen von Schätzungen und Erfahrungswerten
sowie den Unterschied zwischen dem theoretischen und dem effektiven Ertrag aus den Planaktiven und
werden in der Gesamtergebnisrechnung erfasst. Administrationskosten des Personalvorsorgeplans sind
unter Personalaufwand ausgewiesen.
W RÜCKSTELLUNGEN
Eine Rückstellung wird gebucht, wenn aus einem Ereignis der Vergangenheit eine rechtliche oder faktische
Verpflichtung entsteht und ein zukünftiger Mittelabfluss zur Begleichung der Verpflichtung wahrscheinlich ist. Bei einer wesentlichen Auswirkung des Zinseffekts werden die zukünftigen Geldflüsse zur
Bemessung von Rückstellungen zum Barwert angesetzt, wobei als Diskontierungssatz ein Zinssatz vor
Steuern unter Berücksichtigung aktueller Marktverhältnisse und spezifischer Risiken der Verpflichtung zur
Anwendung gelangt.
X RESERVEN
Die Reserven bestehen aus dem Vereinskapital, den zweckgebundenen Reserven, den Kurssicherungsreserven
sowie den Umrechnungsdifferenzen. Als Verein zahlt die FIFA keine Dividenden aus.
Gemäss Artikel 73 der FIFA-Statuten sind die Einnahmen und Ausgaben der FIFA, über die Geschäftsperiode
gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige Erfüllung der
wichtigsten Aufgaben zu garantieren. Diese Reserven werden in der Bilanz als zweckgebundene Reserven
ausgewiesen.
Im Falle einer Auflösung der FIFA dürfen die Vermögenswerte nicht verteilt, sondern müssen dem obersten Gericht des Landes, in dem sich der Hauptsitz der FIFA befindet, überwiesen werden, mit dem Auftrag,
die Vermögenswerte in sichere Anlagen zu investieren, bis der Verband wieder gegründet ist.
102
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Y WESENTLICHE SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN
Die Erstellung der Jahresrechnung verlangt von der Geschäftsleitung, Ermessensentscheide, Schätzungen
und Annahmen zu treffen, die sich auf die Grundsätze der Rechnungslegung und die ausgewiesenen
Zahlen der Vermögenswerte, Verbindlichkeiten, Erträge und Aufwendungen auswirken. Die tatsächlichen
Zahlen können von diesen Schätzungen abweichen. Die konsolidierte Jahresrechnung der FIFA beinhaltet
Schätzungen und Annahmen, die die Abschlüsse von künftigen Geschäftsjahren beeinflussen könnten.
Schätzungen und ihnen unterliegende Annahmen werden laufend überprüft. Anpassungen von
Schätzungen werden in der Periode, in der die Schätzung angepasst wurde, sowie in betroffenen zukünftigen Perioden verbucht.
Im Besonderen werden Informationen über wesentliche Schätzungen, Unsicherheiten und kritische
Ermessensentscheide bei der Anwendung der Rechnungslegungsgrundsätze, die die grössten Auswirkungen
auf die in der Jahresrechnung ausgewiesenen Beträge hatten, in den folgenden Anmerkungen ausgewiesen:
• Anmerkung 6 Wettbewerbsaufwand: Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheide
• Anmerkung 11 Personalaufwand: Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheide
Eine Reihe der Rechnungslegungsgrundsätze und Offenlegungen der FIFA verlangt die Bewertung zum
Verkehrswert. Bei der Verkehrswert-Bewertung eines Vermögenswerts oder einer Verbindlichkeit verwendet die Gruppe so weit als möglich beobachtbare Marktdaten. Basierend auf den in den Bewertungstechniken
verwendeten Inputfaktoren werden die Verkehrswerte in der Verkehrswert-Hierarchie in unterschiedliche
Stufen eingeordnet:
• Stufe 1: Notierte Preise (unbereinigt) auf aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder
Verbindlichkeiten.
• Stufe 2: Inputfaktoren, bei denen es sich nicht um die in Stufe 1 berücksichtigten notierten Preise
handelt, die sich aber für den Vermögenswert oder die Verbindlichkeit entweder direkt (d. h. als
Preis) oder indirekt (d. h. abgeleitet von Preisen) beobachten lassen.
• Stufe 3: Inputfaktoren für Vermögenswerte oder Verbindlichkeiten, die nicht auf beobachtbaren
Marktdaten beruhen (nicht beobachtbare Inputfaktoren).
Wenn die zur Bestimmung des Verkehrswerts eines Vermögenswertes oder einer Verbindlichkeit verwendeten Inputfaktoren in unterschiedlichen Stufen der Verkehrswert-Hierarchie eingeordnet werden können,
wird die Bewertung zum Verkehrswert in ihrer Gesamtheit der Stufe der Verkehrswert-Hierarchie zugeordnet, die dem niedrigsten Inputfaktor entspricht, der für die Bewertung insgesamt wesentlich ist.
103
ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN GESAMTERGEBNISRECHNUNG
1 ERTRÄGE AUS FERNSEHRECHTEN
in TUSD
2014
2013
Erträge aus Fernsehrechten – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
– Europa
295 662
302 639
– Asien und Nordafrika
218 247
152 158
– Süd- und Mittelamerika
97 050
92 650
– Nordamerika und Karibik
58 812
63 952
22 828
14 800
108 888
1 606
– Übrige Welt
– Übrige Erträge
– Kommissionen
–65 162
–26 700
Total Erträge aus Fernsehrechten – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
736 325
601 105
Übrige FIFA-Wettbewerbe
Total Erträge aus Fernsehrechten
6 313
28 875
742 638
629 980
Übrige Erträge
Übrige Erträge beinhalten in erster Linie Ertäge aus Dienstleistungen an die Fernsehstationen für die FIFA
Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™.
Ein substanzieller Teil der Einnahmen aus Fernsehrechten wird in EUR beglichen. Die Mehrheit der vertraglich vereinbarten Erträge in anderer Währung als USD ist abgesichert. Der Ertrag wurde um
TUSD 12 916 reduziert (2013: Abnahme um TUSD 6807), um den Effekt aus den Absicherungsgeschäften
abzubilden (siehe Anmerkung 27).
Kommissionen
In verschiedenen Ländern, speziell in Teilen Afrikas und Asiens, werden Fernsehrechte in Zusammenarbeit
mit Agenturen verkauft.
Übrige FIFA-Wettbewerbe
Die Erträge aus Fernsehrechten der übrigen FIFA-Wettbewerbe beinhalten den Ertrag aus dem Verkauf
der Fernsehrechte sowie den Ertrag aus Dienstleistungen, die den Fernsehstationen im Zusammenhang
mit der FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2014 und der FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft
Costa Rica 2014 angeboten wurden.
104
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
2 ERTRÄGE AUS MARKETINGRECHTEN
in TUSD
2014
2013
– FIFA Partner
177 125
177 125
– Sponsoren FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
131 004
131 343
45 993
46 016
Erträge aus Marketingrechten – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
– Nationale Förderer
– FIFA Fan Fest™
– Erträge aus Sachleistungen
– Kommissionen
Total Erträge aus Marketingrechten – FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
Übrige FIFA-Wettbewerbe
Total Erträge aus Marketingrechten
6 920
6 922
105 079
46 304
–4 435
–4 075
461 686
403 635
3 398
9 137
465 084
412 772
Erträge aus Sachleistungen
Die FIFA generiert aus diversen Verträgen mit Geschäftspartnern Ertrag in Form von Sachleistungen. Die
Sachleistungen beinhalten vordefinierte Dienstleistungen oder Warenlieferungen im Zusammenhang mit
der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™, übrigen FIFA-Wettbewerben oder
Entwicklungstätigkeiten. Der Ertrag wird erfasst, sobald die Dienstleistung/Warenlieferung eingeht und
die entsprechenden Kosten werden zum gleichen Zeitpunkt als Wettbewerbs- oder Entwicklungsaufwand
verbucht. Im Jahr 2014 beträgt der Ertrag aus Sachleistungen TUSD 105 078 (2013: TUSD 46 304).
Übrige FIFA-Wettbewerbe
Die Erträge aus den übrigen FIFA-Wettbewerben beinhalten die Zahlungen der Nationalen Förderer im
Zusammenhang mit der FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2014 und der FIFA U-17-FrauenWeltmeisterschaft Costa Rica 2014. Der wesentliche Teil dieser Zahlungen wurde an die lokalen
Organisationskomitees weitergeleitet. Die entsprechenden Kosten sind als Wettbewerbsaufwand (siehe
Anmerkung 6) ausgewiesen.
105
3 ERTRÄGE AUS LIZENZRECHTEN
in TUSD
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
Übrige FIFA-Wettbewerbe
2014
2013
53 735
24 441
1 542
1 736
Kommissionen
–1 047
–481
Total Erträge aus Lizenzrechten
54 230
25 696
Der Ertrag aus Lizenzrechten umfasst die Zahlung der Mindestgarantie sowie zusätzliche Lizenzeinnahmen
in Verbindung mit dem Verkauf von Lizenzprodukten der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™.
4 ERTRÄGE AUS HOSPITALITY-RECHTEN
in TUSD
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
Übrige FIFA-Wettbewerbe
Total Erträge aus Hospitality-Rechten
2014
2013
110 637
46 363
0
800
110 637
47 163
Dank dem enormen Erfolg des Hospitality-Programms hat die FIFA gemäss geltendem Vertrag für die FIFA
Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ Anspruch auf eine zusätzliche Zahlung in Höhe von
USD 61 Millionen.
5 ÜBRIGE WETTBEWERBSERTRÄGE
in TUSD
Erträge aus der FIFA Klub-Weltmeisterschaft
Erträge aus den Olympischen Fussballturnieren London 2012
Spielabgaben aus Vorrundenspielen
Geldstrafen/Berufungen aus Vorrundenspielen
Ticketing
Diverse Wettbewerbserträge
Total übrige Wettbewerbserträge
2014
2013
40 000
40 000
0
2 202
1 086
5 495
3 998
3 890
476 585
50 124
15 699
2 783
537 368
104 494
Die FIFA Klub-Weltmeisterschaft wurde vom marokkanischen Fussballverband ausgerichtet. Die FIFA
beauftragte Dentsu als exklusiven Vermarkter und Produzenten des Wettbewerbs.
Die Ticketingeinnahmen 2014 stammen aus der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, die Ticketingeinnahmen
2013 aus dem FIFA Konföderationen-Pokal.
106
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
6 WETTBEWERBSAUFWAND
in TUSD
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
FIFA-Schutzprogramm für Klubs
Übrige FIFA-Wettbewerbe
Total Wettbewerbsaufwand
2014
2013
788 040
559 441
34 024
36 071
79 448
161 296
901 512
756 808
Aufwand FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
in TUSD
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
2014
2013
2012
2011
Total
788 040
559 441
448 339
427 944
2 223 764
Der kumuliert erfasste Aufwand für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ beträgt
USD 2224 Millionen.
Das Organisationskomitee für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014 erhielt von der FIFA einen
Betrag von USD 453 Millionen.
Die TV-Produktion (USD 370 Millionen) beinhaltet die Produktionskosten für das TV-Signal aus den zwölf
Stadien sowie die Kosten des internationalen Sendezentrums in Rio de Janeiro.
An die 32 teilnehmenden Mitgliedsverbände wurde ein Preisgeld von USD 358 Millionen ausbezahlt,
davon USD 35 Millionen an den Sieger des Finalspiels.
Angesichts des Erfolgs des Turniers bewilligte die FIFA einen Beitrag von USD 100 Millionen an den 2014
FIFA World Cup™ Legacy Fund.
107
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheide bei der Rechnungslegung
Der Aufwand im Zusammenhang mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ wird aufgrund
des Projektfortschritts erfasst. Zur Berechnung des aktuellen Projektfortschritts muss der Gesamtaufwand
über die Vierjahresperiode geschätzt werden. Dies wird durch eine regelmässige und systematische
Überprüfung aller relevanten Projekte erzielt. Identifizierte Über- oder Unterschreitungen der Kosten
werden in der Schätzung berücksichtigt. Der Effekt aus einer Veränderung der geschätzten Kosten der
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ wird als Änderung von rechnungslegungsbezogenen Schätzungen
behandelt und betrifft somit die Periode, in der die Veränderung stattgefunden hat, und alle nachfolgenden Perioden. Trotz Abschluss der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ ist die definitive
Kostenaufteilung in verschiedenen Bereichen noch Gegenstand von Verhandlungen, weshalb die entsprechenden Rechnungsabgrenzungen Schätzungsunsicherheiten beinhalten (siehe Anmerkung 23).
FIFA-Schutzprogramm für Klubs
Mit dem FIFA-Schutzprogramm für Klubs erhalten Klubs eine finanzielle Entschädigung für den Fall, dass
ihre Spieler während der Abstellung für Länderspiele von A-Verbandsmannschaften der Männer an im
internationalen Spielkalender aufgeführten Daten im Zeitraum vom 1. September 2012 bis 31. Dezember
2014 eine unfallbedingte Verletzung erleiden. Die FIFA hat diesbezüglich entschieden, die Klubs für die
vorübergehende vollständige Sportinvalidität eines Spielers bis zu einer begrenzten Höhe zu entschädigen.
Die Kosten des FIFA-Schutzprogramms für Klubs werden von der FIFA getragen und in dem Jahr angesetzt,
in dem sie anfallen.
Aufwand übrige FIFA-Wettbewerbe
in TUSD
2014
2013
FIFA Klub-Weltmeisterschaft Marokko 2014
23 378
0
FIFA U-20-Frauen-Weltmeisterschaft Kanada 2014
19 271
0
FIFA U-17-Frauen-Weltmeisterschaft Costa Rica 2014
17 682
0
Olympische Jugendfussballturniere Nanjing 2014
1 890
0
FIFA U-20-Weltmeisterschaft Türkei 2013
1 829
22 974
FIFA Klub-Weltmeisterschaft Marokko 2013
974
24 393
FIFA Konföderationen-Pokal Brasilien 2013
592
69 787
FIFA Beach-Soccer-Weltmeisterschaft Tahiti 2013
164
10 765
36
22 230
FIFA U-17-Weltmeisterschaft VAE 2013
Blue Stars/FIFA Youth Cup
1 376
1 389
Übrige Wettbewerbe
12 256
9 758
Total Aufwand übrige FIFA-Wettbewerbe
79 448
161 296
Der Aufwand für die übrigen FIFA-Wettbewerbe fällt grundsätzlich im Jahr der Austragung an und wird
dann erfasst. Der Aufwand beinhaltet die finanzielle Unterstützung für die lokalen Organisationskomitees,
Preisgeld, Reise- und ­Unterkunftskosten der FIFA-Offiziellen und der teilnehmenden Teams sowie übrige
Kosten. Ein Teil der Kosten entsteht aus der Gewährung von Sachleistungen der Sponsoren.
108
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
7 ÜBRIGE BETRIEBLICHE ERTRÄGE
in TUSD
FIFA-Qualitätsprogramm
Ertrag aus Verkauf von Film- und Videorechten
Markenlizenzierung
2014
2013
15 228
12 600
9 937
5 782
43 998
58 129
Mieteinnahmen
1 430
929
Spielabgaben aus Freundschaftsspielen
2 773
1 956
Übrige betriebliche Erträge
4 462
3 644
77 828
83 040
Total übrige betriebliche Erträge
Das FIFA-Qualitätsprogramm beinhaltet Einnahmen in Verbindung mit dem Testprogramm für Fussbälle
und Kunstrasenplätze. Markenlizenzierung bezieht sich auf die Nutzung der Marke „FIFA“.
8 AUFWAND FÜR ENTWICKLUNGSPROJEKTE
in TUSD
2014
2013
Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) – Mitgliedsverbände
54 369
53 673
Programm Finanzielle Unterstützung (FAP) – Konföderationen
15 000
15 000
Ausserordentliche FAP-Zahlungen
Entwicklungsprogramm für Konföderationen
261 450
0
15 001
15 000
Goal-Programm
36 634
27 295
PERFORMANCE
15 316
22 780
Football for Hope
18 073
7 123
Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm (RAP)
12 750
9 154
Challenger-Programm
16 370
0
Football for Health (F-MARC)
3 117
3 723
Ausbildung
5 354
5 353
Frauenfussball
2 996
2 137
Solidaritätsprojekte
8 750
1 964
Andere Projekte
Total Aufwand für Entwicklungsprojekte
43 844
19 704
509 024
182 906
109
Programm Finanzielle Unterstützung (FAP)
Im Rahmen von FAP wird jedem Verband über die Vierjahresperiode ein Gesamtbetrag von USD 1 Million
als finanzielle Hilfe zur Verbesserung der administrativen und technischen Infrastruktur ausgerichtet. Die
Konföderationen erhalten über den gleichen Zeitraum USD 10 Millionen (siehe Rechnungs­legungs­
grundsätze: H. Aufwand für Entwicklungsprojekte). Die FIFA unterstützt Projekte mit folgender Zielsetzung:
• Entwicklung und Einführung moderner, effizienter und zweckmässiger administrativer oder sportlicher Infrastruktur
• Förderung der Auswahl, Schulung, Weiterbildung und Entlohnung von administrativem und
technischem Verbandspersonal
• Förderung des Jugendfussballs
• Grundausbildung und Weiterbildung von Personal, Mitgliedern und weiteren Funktionären des
Verbands in technischen und administrativen Belangen
• Förderung der Entwicklung von Technik und Sport
• Unterstützung der Verbände bei der Vorbereitung von und Teilnahme an offiziellen
Fussballwettbewerben
Alle Mitgliedsverbände und Konföderationen müssen der FIFA jährlich einen geprüften Abschluss vorlegen.
Zusätzlich prüft die FIFA durch ihren statutarischen Prüfer KPMG jährlich 40 Mitgliedsverbände und eine
Konföderation, um sicherzustellen, dass die finanzielle Unterstützung in Übereinstimmung mit dem FAPReglement verwendet wird. Per 31. Dezember 2014 betragen die bewilligten, aber noch nicht bezahlten
Leistungen USD 13,6 Millionen (2013: USD 14,2 Millionen).
Ausserordentliche FAP-Zahlungen
Dank dem finanziellen Erfolg der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ hat die FIFA im Rahmen
des Programms Finanzielle Unterstützung zusätzliche Zahlungen bewilligt. Beim FIFA-Kongress im Juni
2014 wurde eine erste Zahlung von insgesamt USD 156,75 Millionen an alle 209 Mitgliedsverbände sowie
von USD 42 Millionen an die Konföderationen angekündigt. Eine zweite Zahlung von USD 62,7 Millionen
an alle 209 Mitgliedsverbände wurde von den Mitgliedern des Exekutivkomitees und der Finanzkommission
im Dezember 2014 bewilligt. Die ausserordentlichen Zahlungen belaufen sich damit insgesamt auf
USD 261,45 Millionen, wovon USD 58,5 Millionen 2014 ausgezahlt wurden. Für diese Zahlungen gelten
das FAP-Reglement und das Allgemeine Reglement für FIFA-Entwicklungsprogramme. Die Verwendung
der finanziellen Beiträge durch die Mitgliedsverbände und die Konföderationen ist folglich auf die in
diesen Reglementen festgelegten Zwecke beschränkt und wird durch externe Prüfer überprüft.
Entwicklungsprogramm für Konföderationen
Jede der sechs Konföderationen erhält im Zyklus 2011–2014 pro Jahr eine zusätzliche finanzielle
Unterstützung von USD 2,5 Millionen. Die Verwendung der Mittel muss dem FAP-Reglement entsprechen.
Zusätzlich unterliegt dieses Programm ebenfalls den oben beschriebenen lokalen und zentralen Prüfungen.
110
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Goal-Programm
Goal ist ein Entwicklungsprogramm, das von der FIFA zur Unterstützung von Mitgliedsverbänden geschaffen wurde. Goal finanziert auf die Bedürfnisse von Verbänden zugeschnittene Projekte in folgenden
Bereichen:
• Administration: Aufbau der nationalen und regionalen Verbände in Form von Personal und
Büroeinrichtung
• Aus- und Weiterbildung: Administration, Trainerwesen, Schiedsrichterwesen, Sportmedizin
• Jugendfussball: Ausbildung von Juniorentrainern, regionale und nationale Jugendausbildungszentren
und Fussballschulen, Förderung von Talenten
• Infrastruktur: Bau und Erneuerung von Fussballplätzen, Trainings- und Ausbildungszentren,
Bürogebäude
Für ein Projekt werden höchstens USD 500 000 ausbezahlt.
PERFORMANCE
Das Programm soll den Verbänden dabei helfen, den Fussball, ihre Führung und ihre Verwaltungssysteme
zu stärken und zu fördern, ihre Arbeit besser zu organisieren, zu professionalisieren und zu vermarkten
und so effizienter, eigenständiger und unabhängiger zu werden.
Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm (RAP)
Das Schiedsrichter-Unterstützungsprogramm beinhaltet diverse Programme zur Unterstützung der
Ausbildung der Schiedsrichter, zum Beispiel durch Seminare und Kurse.
Challenger-Programm
Im Rahmen des Challenger-Programm wurde für 27 Mitgliedsverbände ein Kunstrasenprojekt finanziert.
Solidaritätsprojekte
Die FIFA gewährte mehreren Mitgliedsverbänden, die von Naturkatastrophen oder Epidemien
(Überschwemmungen, Wirbelstürme, Ebola-Ausbruch usw.) betroffen waren, finanzielle Unterstützung
von insgesamt USD 8,75 Millionen.
Football for Hope
Football for Hope unterstützt weltweit Programme, die Fussball und soziale Entwicklung kombinieren – dies
durch finanzielle Mittel, Ausrüstung oder Projekte, die Schulung, Fachwissen und Austausch zu Themen
wie Beobachtung und Analyse, persönliche Entwicklung und Kommunikation bieten. Football for Hope
unterstützt jährlich viele neue Programme, die sich vor Ort für soziale Anliegen einsetzen. Seit Beginn des
Programms hat Football for Hope mehr als 100 Programme in über 50 Ländern unterstützt.
Ausbildung
Die FIFA unterstützt das Internationale Zentrum für Sportwissenschaften (CIES) an der Universität Neuenburg
sowie die ETH-Stiftung Zürich in der Schweiz mit jährlichen Beiträgen.
111
Frauenfussball
2014 nahmen rund 15 000 Mädchen und Frauen an 143 Festivals auf der ganzen Welt teil, beispielsweise
in Bhutan, Fidschi, Peru und Uganda. Die FIFA organisierte zudem 53 Trainerseminare und unterstützte
43 Frauenligen. Insgesamt wurden 259 Frauenfussballprojekte realisiert.
Football for Health (F-MARC)
Football for Health beinhaltet verschiedene Programme im Medizinbereich wie medizinische Forschung,
Dopingkontrolle und das Programm „FIFA 11 für die Gesundheit“.
9 FUSSBALLMANAGEMENT
in TUSD
2014
2013
Kommissionen und Kongress
35 514
32 561
Rechtliche Angelegenheiten
31 295
27 738
Total Fussballmanagement
66 809
60 299
Die Kommissions- und Kongresskosten beinhalten die Kosten für den 64. FIFA-Kongress, der im Juni 2014
in São Paulo in Brasilien stattfand, sowie für die Sitzungen der 26 ständigen Kommissionen und der drei
Rechtsorgane der FIFA (Disziplinar-, Berufungs- und Ethikkommission). Die Kosten für Transport und
Unterkunft aller Kommissionsmitglieder sowie der offiziellen Delegierten der 209 Mitgliedsverbände, der
sechs Konföderationen und der Gäste des FIFA-Kongresses werden von der FIFA getragen.
10 RECHTEVERWERTUNG
in TUSD
2014
2013
Marketing
12 475
6 469
Fernseh- und Medienrechte
21 022
10 984
Lizenzierung
Total Rechteverwertung
1 785
2 970
35 282
20 423
Die Kosten für die Rechteverwertung entsprechen den Kosten der FIFA-Division TV und Marketing im
Zusammenhang mit der Vermarktung der Marketing- und Fernsehrechte.
112
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
11 PERSONALAUFWAND
in TUSD
2014
2013
Löhne und Gehälter
88 559
75 957
Sozialleistungen
17 944
16 985
Übrige Sozialkosten
3 157
2 401
Übriger Personalaufwand
5 626
6 655
Total Personalaufwand
115 286
101 998
Die durchschnittliche Anzahl Mitarbeiter im per 31. Dezember 2014 beendeten Geschäftsjahr betrug 474
(2013: 452).
Die FIFA führt in der Schweiz über eine Versicherungsgesellschaft einen Vorsorgeplan für alle Mitarbeiter.
Der Schweizer Plan unterliegt dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und
Invalidenvorsorge (BVG), das vorsieht, dass Vorsorgepläne über unabhängige, rechtlich autonome Einheiten
bewirtschaftet werden müssen. Die Vermögenswerte des Vorsorgeplans werden in einer separaten Stiftung
gehalten und können nicht an den Arbeitgeber zurückfallen. Vorsorgepläne werden sowohl durch einen
Regulator als auch durch eine staatliche Oberaufsicht beaufsichtigt.
Die FIFA nimmt an einer Schweizer Sammelstiftung teil, die die Vorsorgepläne von zahlreichen, wirtschaftlich nicht verbundenen Arbeitgebern verwaltet. Der Vorsorgeplan der FIFA ist von den Vorsorgeplänen
anderer teilnehmender Arbeitgeber vollständig abgetrennt. Er hat sämtliche demografischen Risiken
rückversichert und die Anlagetätigkeiten gesamthaft an die Versicherungsgesellschaft übertragen.
Die oberste leitende Instanz der Sammelstiftung ist der Stiftungsrat. Alle leitenden und administrativen
Organe sind verpflichtet, im Interesse der Planteilnehmer zu agieren
Das Leitungsorgan des Plans (Personalvorsorgekommission der FIFA) setzt sich aus gleich vielen Arbeitgeberund Arbeitnehmervertretern zusammen. Der Plan wird durch Beiträge des Arbeitgebers und der
Arbeitnehmer finanziert und hat gewisse leistungsorientierte Eigenschaften wie den garantierten Zins auf
den Sparguthaben und die Umwandlung des Sparguthabens am Ende des Arbeitslebens in eine lebenslange
Rente (Annuität). Die Beiträge der Arbeitnehmer werden anhand des versicherten Gehalts bestimmt und
bewegen sich sich je nach Modell, das der Anspruchsberechtigte gewählt hat, zwischen 5 % und 9 %
des versicherten Gehalts. Die vorgegebenen Beiträge des Arbeitgebers betragen 9 % des versicherten
Gehalts.
Wenn ein Arbeitnehmer die FIFA oder den Plan vor Erreichen des Rentenalters verlässt, verlangt das Gesetz
die Übertragung der erdienten Leistungen auf den neuen Plan. Diese erdienten Leistungen umfassen die
Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge zuzüglich Zinsen, zuzüglich des Betrags, den der
Anspruchbsberechtigte ursprünglich in den Vorsorgeplan eingebracht hat, sowie zusätzliche rechtlich
vorgeschriebene Beträge. Bei Erreichen des Rentenalters kann der Planteilnehmer entscheiden, ob die
Leistungen in Form einer Annuität oder (teilweise oder ganz) als Kapitalzahlung bezogen werden. Das
Vorsorgegesetz verlangt in Abhängigkeit von der finanziellen Verfassung des Plans die Anpassung von
Rentenzahlungen um die Inflation.
113
Die Versicherungsprämien werden jährlich überprüft, womit die FIFA regelmässig potenziellen
Prämienerhöhungen ausgesetzt ist. Weiter besteht das Risiko, dass die Versicherungsgesellschaft die
Versicherungspolice kündigt, was zu höheren künftigen Prämien führen kann.
Überleitung der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten für das Jahr 2014
in TUSD
Am 1. Januar 2014
Barwert der Verpflichtung
Verkehrswert des
Planvermögens
Netto leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeiten
140 768
–121 957
18 811
9 631
0
9 631
238
0
238
2 804
–2 437
367
Im Gewinn oder Verlust enthalten:
– Laufender Dienstzeitaufwand
– Planänderungen
– Zinsaufwand/(-ertrag)
– Allgemeine Administrationskosten
– Umrechnungsdifferenzen
Total
0
184
184
–16 744
13 137
–3 607
–4 071
10 884
6 813
0
–573
–573
Neubewertungen:
– Ertrag aus Planvermögen, ohne Zinserträge
– (Gewinn)/Verlust aus Änderung finanzieller Annahmen
26 849
0
26 849
– Erfahrungsbedingte (Gewinne)/Verluste
–7 842
0
–7 842
Total
19 007
–573
18 434
3 037
–3 037
0
0
–6 986
–6 986
Beiträge:
– Planteilnehmer
– Arbeitgeber
– Geleistete Zahlungen
Total
Am 31. Dezember 2014
–3 682
3 682
0
–645
–6 341
–6 986
155 059
–117 987
37 072
Davon
– entfallend auf aktive Teilnehmer
– entfallend auf Rentner
114
145 202
9 858
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Die leistungsorientierten Nettovorsorgeverbindlichkeiten sind in den passiven Rechnungsabgrenzungen
enthalten. Der im Gewinn oder Verlust enthaltene leistungsorientierte Vorsorgeaufwand ist Teil des
Personalaufwands.
Da die Anlagerisiken aus dem Plan bei einer Lebensversicherungsgesellschaft rückversichert sind, besteht
das Planvermögen aus Forderungen gegenüber der Versicherungsgesellschaft.
Die erwarteten Beiträge, die vom Arbeitgeber für 2015 in den Plan einzuzahlen sind, betragen TUSD 6575.
Überleitung der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten für das Jahr 2013
in TUSD
Am 1. Januar 2013
Barwert der Verpflichtung
Verkehrswert des
Planvermögens
Netto leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeiten
132 885
–107 100
25 785
10 509
0
10 509
2 376
–1 930
446
Im Gewinn oder Verlust enthalten:
– Laufender Dienstzeitaufwand
– Zinsaufwand/(-ertrag)
– Allgemeine Administrationskosten
– Umrechnungsdifferenzen
Total
0
197
197
4 487
–3 567
920
17 372
–5 300
12 072
Neubewertungen:
– Ertrag aus Planvermögen, ohne Zinserträge
0
–453
–453
– (Gewinn)/Verlust aus Änderung demographischer Annahmen
–6 065
0
–6 065
– (Gewinn)/Verlust aus Änderung finanzieller Annahmen
–5 992
0
–5 992
247
0
247
–11 810
–453
–12 263
2 730
–2 730
0
0
–6 783
–6 783
–409
409
0
– Erfahrungsbedingte (Gewinne)/Verluste
Total
Beiträge:
– Planteilnehmer
– Arbeitgeber
– Geleistete Zahlungen
Total
Am 31. Dezember 2013
2 321
–9 104
–6 783
140 768
–121 957
18 811
Davon
– entfallend auf aktive Teilnehmer
– entfallend auf Rentner
130 964
9 804
115
Wichtigste versicherungstechnische Annahmen
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
Diskontsatz
1,10 %
2,00 %
Zukünftige Lohnentwicklung
2,00 %
2,00 %
Zukünftige Rentenentwicklung
0,50 %
0,50 %
Inflationsrate
1,00 %
1,00 %
Annahmen bezüglich künftiger Sterblichkeit wie nachfolgend dargestellt basieren auf den Schweizer
BVG/LLP-Sterbetafeln 2010, die Generationensterbetafeln beinhalten, die die künftige Projektion der
steigenden Langlebigkeit erlauben.
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
– Männlich
23,26
23,16
– Weiblich
26,81
26,71
– Männlich
25,06
24,99
– Weiblich
28,56
28,48
Langlebigkeit im Alter 63/62 für derzeitige Rentner:
Langlebigkeit im Alter 63/62 für Arbeitnehmer, die 20 Jahre nach dem Ende
der Berichtsperiode in den Ruhestand treten:
Sensitivität der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten bezüglich Veränderungen in den
gewichteten wichtigsten Annahmen am 31. Dezember 2014
Einfluss auf die leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeit
Änderung der
Annahme
116
Erhöhung der
Annahme
Reduktion der
Annahme
Diskontsatz
0,25 % Abnahme 4,88 %
Erhöhung 5,27 %
Zukünftige Lohnentwicklung
0,25 % Erhöhung 0,37 %
Abnahme 0,36 %
Zukünftige Rentenentwicklung
0,25 % Erhöhung 2,40 %
Abnahme 2,29 %
07
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
Sensitivität der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeiten bezüglich Veränderungen in den
gewichteten wichtigsten Annahmen am 31. Dezember 2013
Einfluss auf die leistungsorientierte Vorsorgeverbindlichkeit
Änderung der
Annahme
Erhöhung der
Annahme
Reduktion der
Annahme
Diskontsatz
0,25 % Abnahme 3,95 %
Erhöhung 4,26 %
Zukünftige Lohnentwicklung
0,25 % Erhöhung 0,33 %
Abnahme 0,32 %
Zukünftige Rentenentwicklung
0,25 % Erhöhung 1,90 %
Abnahme 1,80 %
Die oben dargestellte Sensitivitätsanalyse beruht auf der Änderung einer Annahme unter konstanter
Beibehaltung der übrigen Annahmen. In der Praxis ist dies unwahrscheinlich, und Änderungen in einigen
der Annahmen können korrelieren. Bei der Berechnung der Sensitivität der leistungsorientierten
Vorsorgeverbindlichkeit hinsichtlich wesentlicher versicherungsmathematischer Annahmen wurde dieselbe
Methode (Barwert der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeit berechnet mit der Projected-UnitCredit-Methode zum Ende der Berichtsperiode) verwendet wie bei der Berechnung der in der Bilanz
erfassten leistungsorientierten Nettovorsorgeverbindlichkeit.
Die durchschnittlich gewichtete Laufzeit der leistungsorientierten Vorsorgeverbindlichkeit beträgt
14,29 Jahre (2013: 11,98 Jahre).
Schätzungsunsicherheiten und Ermessensentscheide bei der Rechnungslegung
Die oben verwendeten Sätze und Parameter basieren auf Erfahrungen aus der Vergangenheit. Künftige
Entwicklungen auf den Kapital- und Arbeitsmärkten könnten Anpassungen bei diesen Parametern notwendig machen, was einen wesentlichen Einfluss auf die Berechnung der leistungsorientierten
Nettovorsorgeverbindlichkeit haben könnte.
12 ÜBRIGER BETRIEBLICHER AUFWAND
in TUSD
2014
2013
IT-Kosten
15 984
7 103
Mietaufwand/Unterhaltskosten
31 853
21 762
Kommunikation
37 361
30 793
Übriger betrieblicher Aufwand
35 580
24 505
120 778
84 163
Total übriger betrieblicher Aufwand
Der Anstieg bei Mietaufwand/Unterhaltskosten ist teilweise auf nicht aktivierbare Kosten im Zusammenhang
mit dem FIFA-Weltfussballmuseum zurückzuführen.
117
13 FINANZERTRAG
in TUSD
2014
2013
Zinsertrag aus flüssigen Mitteln
20 946
10 269
Total Zinsertrag
20 946
10 269
Fremdwährungsgewinne
73 404
60 656
Total Fremdwährungsgewinne
73 404
60 656
Ertrag aus Finanzanlagen bewertet zum Verkehrswert
Ertrag aus Finanzanlagen gehalten bis zur Endfälligkeit
Total Ertrag aus Finanzanlagen
Total Finanzertrag
6
5
13 888
11 918
13 894
11 923
108 244
82 848
Fremdwährungsgewinne und -verluste resultieren im Wesentlichen aus der Bewertung der in Fremdwährung
gehaltenen Nettoaktiven, beispielsweise CHF, BRL, EUR und RUB.
14 FINANZAUFWAND
in TUSD
Zinsaufwand
Total Zinsaufwand
2013
1 462
3 552
1 462
3 552
Fremdwährungsverluste
154 814
71 073
Total Fremdwährungsverlust
154 814
71 073
Verlust aus Finanzanlagen bewertet zum Verkehrswert
247
302
Verlust aus Finanzanlagen gehalten bis zur Endfälligkeit
268
2 950
Total Verlust aus Finanzanlagen
515
3 252
156 791
77 877
Total Finanzaufwand
118
2014
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
15 STEUERN UND ABGABEN
in TUSD
2014
2013
Steuern und Abgaben
36 190
17 163
Total Steuern und Abgaben
36 190
17 163
Die FIFA wird in der Schweiz gemäss den steuerlichen Bestimmungen für Vereine besteuert. In
Übereinstimmung mit den steuerlichen Bestimmungen stellt der statutarische Jahresabschluss die Basis
für die Besteuerung dar. Im statutarischen Jahresabschluss der FIFA werden der Charakter einer nicht
gewinnorientierten Organisation, die Verpflichtung, Gewinne, Reserven und Mittel in die Entwicklung des
Fussballs zu investieren, die Langfristigkeit der Entwicklungsprojekte, der Vierjahreszyklus sowie die
inhärenten finanziellen Risiken im Zusammenhang mit dem wichtigsten Ereignis, der FIFA FussballWeltmeisterschaft™, berücksichtigt (siehe auch Anmerkung 26 – Finanzielles Risikomanagement). Die
zweckgebundenen Reserven der FIFA werden regelmässig auf ihre geschäftsmässige Begründetheit im
Rahmen der anwendbaren Steuergesetze überprüft. Die Steuerbeträge 2014 und 2013 sind mit den
geschätzten Steuerkonsequenzen aufgrund der erhöhten zweckgebundenen Reserven zu begründen.
Die FIFA-Tochtergesellschaften werden aufgrund der lokal anwendbaren steuerlichen Vorschriften b
­ esteuert.
Diese Position beinhaltet alle nicht rückforderbaren Steuern und Abgaben, die von der FIFA oder ihren
Tochtergesellschaften getragen werden. Die meisten Steuern und Abgaben sind in der Schweiz fällig.
Es bestehen keine steuerlichen Verlustvorträge.
119
ANHANG ZUR KONSOLIDIERTEN BILANZ
16 FLÜSSIGE MITTEL
in TUSD
31. Dez. 2014
gewichteter
Durchschnittszinssatz
31. Dez. 2013
Kassenbestände, Post- und Bankguthaben
712 731
771 091
Sichtgeldeinlage und Festgeldanlagen mit
Laufzeit von bis zu 3 Monaten
370 338
473 913
Total flüssige Mittel
1 083 069
0,22 %
1 245 004
gewichteter
Durchschnittszinssatz
0,31 %
Die kurzfristigen Festgeldanlagen haben eine durchschnittliche Fälligkeit von 34 Tagen (2013: 73 Tage).
17 FORDERUNGEN
in TUSD
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
163 958
215 835
–2 928
–5 204
161 030
210 631
11 065
12 997
118
257
Forderungen aus der Verwertung von Rechten
– gegenüber Dritten
– Delkredere
Total Forderungen aus der Verwertung von Rechten
Andere Forderungen
– gegenüber Mitgliedsverbänden und Konföderationen
– gegenüber nahestehenden Parteien
– gegenüber Dritten
10 347
20 050
– Delkredere
–1 462
–1 574
Total andere Forderungen
20 068
31 730
0
21 851
Kurzfristige Darlehen
– gegenüber Dritten
Total kurzfristige Darlehen
Total Forderungen, netto
0
21 851
181 098
264 212
Der wesentliche Teil der Forderungen aus der Verwertung von Rechten betrifft vertragliche Zahlungen
von TV-Stationen und Sponsoren, fällig 2015 für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™.
120
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Delkredere
in TUSD
2014
2013
6 778
3 880
Delkredere
Saldo per 1. Januar
Verwendung
Zugänge
Fremdwährungseffekt
Saldo per 31. Dezember
–4 860
0
2 508
2 909
–36
–11
4 390
6 778
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
156 993
249 107
10 071
4 529
Altersstruktur der Forderungen
in TUSD
Forderungen
Nicht fällig
Fällig – weniger als 30 Tage
Fällig – weniger als 60 Tage
3 086
8 114
Fällig – über 60 Tage
15 338
9 240
Total Forderungen
185 488
270 990
18 VORAUSZAHLUNGEN UND AKTIVE RECHNUNGSABGRENZUNG
in TUSD
Anmerkungen
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
1–4
76 025
145 964
– Übrige FIFA-Wettbewerbe
1–5
3 000
921
Aktive Rechnungsabgrenzung
– Übrige aktive Rechnungsabgrenzung
5 299
6 466
Total aktive Rechnungsabgrenzung
84 324
153 351
Vorauszahlungen
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
6
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™
7 378
10 876
39 750
28 750
– Übrige FIFA-Wettbewerbe
6
37 060
30 479
– Entwicklungsprogramme
8
251
2 082
– Übrige Vorauszahlungen
10 764
7 247
Total Vorauszahlungen
95 203
79 434
179 527
232 785
Total Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung
121
19 SACHANLAGEN
Bürogebäude
Gebäude im Bau
Land
Mobiliar
und andere
Einrichtungen
227 922
0
15 124
22 458
265 504
117
0
0
3 979
4 096
228 039
0
15 124
26 437
269 600
15
52 394
0
202
52 611
228 054
52 394
15 124
26 639
322 211
Saldo per 1. Januar 2013
85 605
0
0
13 998
99 603
Abschreibungen
11 155
0
0
1 227
12 382
Saldo per
31. Dezember 2013
96 760
0
0
15 225
111 985
Abschreibungen
11 007
0
0
2 373
13 380
107 767
0
0
17 598
125 365
Per 1. Januar 2013
142 317
0
15 124
8 460
165 901
Per 31. Dezember 2013
131 279
0
15 124
11 212
157 615
Per 31. Dezember 2014
120 287
52 394
15 124
9 041
196 846
in TUSD
Total
Anschaffungskosten
Saldo per 1. Januar 2013
Zugänge
Saldo per
31. Dezember 2013
Zugänge
Saldo per
31. Dezember 2014
Kumulierte
Abschreibungen
Saldo per
31. Dezember 2014
Nettobuchwert
Die Kategorie Bürogebäude beinhaltet das Home of FIFA, das FIFA House sowie drei weitere Gebäude in
Zürich. Die aktivierten Kosten für die Kategorie Gebäude im Bau beziehen sich auf das FIFAWeltfussballmuseum.
122
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
20 ALS FINANZINVESTITIONEN GEHALTENE IMMOBILIEN
Bürogebäude
Land
Mobiliar
und andere
Einrichtungen
Saldo per 1. Januar 2013
0
0
0
0
Saldo per 31. Dezember 2013
0
0
0
0
in TUSD
Total
Anschaffungskosten
Zugänge
23 807
2 080
1 249
27 136
Saldo per 31. Dezember 2014
23 807
2 080
1 249
27 136
0
0
0
0
Kumulierte Abschreibungen
Saldo per 1. Januar 2013
Saldo per 31. Dezember 2013
0
0
0
0
Abschreibungen
162
0
85
247
Saldo per 31. Dezember 2014
162
0
85
247
Nettobuchwert
Per 31. Dezember 2013
Per 31. Dezember 2014
0
0
0
0
23 645
2 080
1 164
26 889
Am 28. Oktober 2014 erwarb die FIFA das Hotel Ascot in Zürich, das in die Kategorie als Finanzinvestitionen
gehaltene Immobilien fällt.
Der Verkehrswert der als Finanzinvestitionen gehaltenen Immobilien per 31. Dezember 2014 entspricht
im Wesentlichen dem Buchwert. Diese Verkehrswertschätzung durch die FIFA beruht auf der höchsten
und besten Verwendung der Immobilie. Die höchste und beste Verwendung bezieht sich auf die Verwendung
einer Immobilie, die den Wert der Immobilie maximieren würde und von der tatsächlichen oder geplanten
Verwendung abweichen kann.
123
21 FINANZANLAGEN
in TUSD
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
Verzinsliche Finanzanlagen
140 188
440 951
Festgeldanlagen
537 070
232 254
Kurzfristige Finanzanlagen
677 258
673 205
Verzinsliche Finanzanlagen
569 325
570 666
Eigenkapitalinstrumente
Übrige
Langfristige Finanzanlagen
Total Finanzanlagen
1 042
1 289
10 000
11 904
580 367
583 859
1 257 625
1 257 064
Basierend auf der 2011 eingeführten Anlagestrategie wird ein Teil der Finanzanlagen in kurz- und langfristige verzinsliche Obligationen investiert.
22 KREDITOREN
in TUSD
– gegenüber Mitgliedsverbänden und Konföderationen
– gegenüber nahestehenden Parteien
124
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
29 374
38 583
2 518
2 097
– gegenüber Dritten
34 223
76 598
Total Kreditoren
66 115
117 278
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
23 PASSIVE RECHNUNGSABGRENZUNG UND VORAUSZAHLUNGEN
in TUSD
Anmerkungen
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
6
304 799
768 485
Passive Rechnungsabgrenzung
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
– Übrige FIFA-Wettbewerbe
6
6 954
18 819
– Entwicklungsprogramme
8
440 951
119 257
– Übrige passive Rechnungsabgrenzungen
105 757
79 524
Total passive Rechnungsabgrenzung
858 461
986 085
1–3
0
403 519
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™
1–3
326 886
0
– Übrige FIFA-Wettbewerbe
1–3
8 548
6 966
Vorauszahlungen
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2014™
– Übrige Vorauszahlungen
21 086
7 168
Total Vorauszahlungen
356 520
417 653
1 214 981
1 403 738
0
134 342
Total passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
– kurzfristig
Vorauszahlungen – langfristig
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™
1–3
– FIFA Fussball-Weltmeisterschaften 2022–2026™
1–3
Total Vorauszahlungen – langfristig
Total passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
78 420
48 720
78 420
183 062
1 293 401
1 586 800
125
24 RÜCKSTELLUNGEN
in TUSD
Saldo per 1. Januar
Bildung
Verwendung
Anpassung
Saldo per 31. Dezember
2014
2013
11 461
14 391
4 525
844
–393
–422
0
–3 352
15 593
11 461
Die Rückstellungen decken die künftigen Zahlungen des Vorsorgeplans für die Mitglieder des FIFAExekutivkomitees. Für langjährige Mitglieder des Exekutivkomitees wird eine jährliche Zahlung geleistet.
Der Vorsorgeplan sieht vor, dass Leistungen an Mitglieder des Exekutivkomitees nach einer Mitgliedschaft
von acht oder mehr Jahren erbracht werden. Diese Leistungen sind auf die Anzahl Jahre beschränkt, die
ein Mitglied im Exekutivkomitee tätig war. Begünstigte sind ausschliesslich die Mitglieder des
Exekutivkomitees. Familienmitglieder oder Angehörige der Mitglieder des Exekutivkomitees haben keinen
Anspruch auf Leistungen. Die Zahlungen aus dem Vorsorgeplan beginnen im Geschäftsjahr der FIFA, das
auf das Datum des Rücktritts folgt.
Es existieren keine weiteren rechtlichen oder tatsächlichen Verpflichtungen, aufgrund deren Rückstellungen
zu bilden sind.
25 RESERVEN
Vereinskapital
Das Vereinskapital beträgt CHF 5 million.
Kurssicherungsreserven
Die Kurssicherungsreserven umfassen den wirksamen Teil der kumulierten Fremdwährungsdifferenzen
auf den Kurssicherungsinstrumenten, soweit die abgesicherten Transaktionen noch nicht stattgefunden
haben (siehe Anmerkung 27).
Zweckgebundene Reserven
Gemäss Artikel 2 und 73 der FIFA-Statuten sind die Einnahmen und Ausgaben der FIFA, über die
Geschäftsperiode gerechnet, ausgeglichen zu gestalten. Mit der Bildung von Reserven ist die zukünftige
Erfüllung der wichtigsten Aufgaben zu garantieren.
Zweck der Reserven ist es, die FIFA gegen Risiken und unvorhergesehene Ereignisse, speziell in Bezug auf
die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, zu schützen. Es gilt, die finanzielle Abhängigkeit der FIFA von der
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, die nur alle vier Jahre stattfindet, zu berücksichtigen. Die FIFA FussballWeltmeisterschaft™ ist die Haupteinnahmequelle der FIFA. Zusätzlich dienen die zweckgebundenen
Reserven der Sicherstellung der zukünftigen nicht gewinnbringenden Aktivitäten der FIFA, wie zum Beispiel
der Entwicklungsprogramme sowie der übrigen FIFA-Wettbewerbe.
126
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Die Verwendung der Reserven ist an die FIFA-Statuten gebunden, das heisst zum Zweck der Organisation
von internationalen Wettbewerben, im Speziellen der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™, sowie der
Realisierung von Entwicklungsprogrammen im Fussballbereich.
Zweckgebundene Reserven beinhalten Gewinne und Verluste aus der Neubewertung der leistungsorientierten Nettovorsorgeverbindlichkeit.
Umrechnungsdifferenzen
Die Umrechnungsdifferenzen beinhalten alle Fremdwährungsdifferenzen aus der Umrechnung der
Jahresabschlüsse von ausländischen Geschäftsbetrieben.
Kapitalmanagement
Die FIFA ist als Verein gemäss Artikel 60 fortfolgende des Schweizerischen Zivilgesetzbuches errichtet
worden. Gemäss Artikel 2 der Statuten ist die FIFA verpflichtet, den Fussball laufend zu verbessern und
weltweit zu verbreiten, insbesondere durch Jugend- und Entwicklungsprogramme. Die FIFA ist eine nicht
gewinnorientierte Organisation und hat ihre Gewinne, Reserven und Mittel für diesen Zweck zu verwenden. Als Verein zahlt die FIFA keine Dividenden aus.
Im Falle einer Auflösung der FIFA dürfen die Vermögenswerte nicht verteilt, sondern müssen dem obersten Gericht des Landes, in dem sich der Hauptsitz der FIFA befindet, überwiesen werden, mit dem Auftrag,
die Vermögenswerte in sichere Anlagen zu investieren, bis der Verband wieder gegründet ist.
Ziel der FIFA ist es, die Reserven bis zum Ende des Zyklus 2015–2018 auf dem jetzigen soliden Niveau zu
halten, um die mit der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ verbundenen Risiken abzudecken (siehe
Anmerkung 26) sowie die nicht gewinnbringenden Aktivitäten wie die zukünftigen Entwicklungsprojekte
sowie die übrigen FIFA-Wettbewerbe zu finanzieren.
127
128
27
21
Eigenkapitalinstrumente
21
21
21
18
Festgeldanlagen
Verzinsliche Finanzanlagen
Sonstige
Aktive Rechnungsabgrenzung
23
Passive Rechnungsabgrenzung
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
4 155
1 042
3 113
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
3 541
0
0
3 541
Zu
VerkehrsHandels- wert-Sichezwecken
rungsinsgehalten
trumente
0
0
0
0
Darlehen
und Forderungen
84 324
10 000
0
537 070
181 098
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
709 513 1 895 561
0
0
709 513
0
0
0 1 083 069
0
0
0
0
Bis zur Endfälligkeit
gehalten
Buchwert
0
0
0
33 701
33 701
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
7 696
1 042
3 113
3 541
Total
84 324
10 000
709 513
537 070
181 098
924 576
858 461
66 115
0
0
924 576
858 461
66 115
33 701
33 701
0 2 605 074
0
0
0
0
0
0 1 083 069
0
0
0
0
Finanzielle
Verbindlichkeiten
Sonstige
ergebnisfinanzielle
wirksam zum VerbindlichVerkehrswert
keiten
718 920
1 042
Stufe 1
33 701
3 113
3 541
Stufe 2
Stufe 3
Verkehrswert
924 576
858 461
66 115
33 701
33 701
2 614 481
84 324
10 000
718 920
537 070
181 098
1 083 069
7 696
1 042
3 113
3 541
Total
Verkehrswert-Offenlegung: Finanzielle Vermögenswerte, die erfolgswirksam zum Verkehrswert bewertet werden, werden in aktiven Märkten gehandelt, und der Verkehrswert ist der unbereinigte notierte Marktpreis (Stufe 1). Derivate,
die für Hedging-Aktivitäten verwendet werden, werden nicht in aktiven Märkten gehandelt, und der Verkehrswert in der Bilanz wird durch Bewertungstechniken (Stufe 2) mit beobachtbaren Marktdaten bestimmt. In den Geschäftsjahren
2013 und 2014 erfolgten keine Transfers zwischen den Stufen 1 und 2. Die FIFA hat die Verkehrswerte für Finanzinstrumente wie kurzfristige Forderungen oder Kreditoren nicht offengelegt, da die Buchwerte eine angemessene
Annäherung an den Verkehrswert darstellen.
Total
22
Kreditoren
Nicht zum Verkehrswert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten
Total
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten –
Swaps
Zum Verkehrswert bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
27
17
Forderungen
Total
16
Flüssige Mittel
Nicht zum Verkehrswert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Total
27
Derivative finanzielle Vermögenswerte –
Swaps
Anmerkung
Derivative finanzielle Vermögenswerte –
Cash Flow Hedges
Zum Verkehrswert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
in TUSD
31. Dezember 2014
a) Klassifikationen und Verkehrswert-Bewertungen
26 FINANZIELLES RISIKOMANAGEMENT
ANDERE ANMERKUNGEN
27
21
Eigenkapitalinstrumente
17
21
21
21
18
Forderungen
Festgeldanlagen
Verzinsliche Finanzanlagen
Sonstige
Aktive Rechnungsabgrenzung
27
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten –
Swaps
23
Passive Rechnungsabgrenzung
Total
22
Kreditoren
Nicht zum Verkehrswert bewertete
finanzielle Verbindlichkeiten
Total
27
Derivative finanzielle Verbindlichkeiten –
Cash Flow Hedges
Zum Verkehrswert bewertete finanzielle
Verbindlichkeiten
Total
16
Flüssige Mittel
Nicht zum Verkehrswert bewertete
finanzielle Vermögenswerte
Total
27
Derivative finanzielle Vermögenswerte –
Swaps
Anmerkung
Derivative finanzielle Vermögenswerte –
Cash Flow Hedges
Zum Verkerswert bewertete finanzielle
Vermögenswerte
in TUSD
31. Dezember 2013
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
8 336
1 289
7 047
0
0
0
0
0
153 351
11 904
0
232 254
264 212
0
0
0
5 593
0
5 593
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0 1 011 617 1 906 725
0
0
0
0
0
0
Darlehen
und Forderungen
0 1 245 004
0
0
0
0
Bis zur Endfälligkeit
gehalten
0 1 011 617
0
0
0
1 091
0
0
1 091
Zu
VerkehrsHandels- wert-Sichezwecken
rungsinsgehalten
trumente
Buchwert
9 427
1 289
7 047
1 091
232 254
264 212
1 289
Stufe 1
11 904
153 351
986 085
117 278
0
0
0
986 085
117 278
17 727
12 134
5 593
0 2 918 342
0
0
0 1 011 617 1 010 051
0
0
0 1 245 004
0
0
0
0
Total
0 1 103 363 1 103 363
0
0
12 134
12 134
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Finanzielle
Verbindlichkeiten
Sonstige
ergebnisfinanzielle
wirksam zum VerbindlichVerkehrswert
keiten
12 134
5 593
7 047
1 091
Stufe 2
Stufe 3
Verkehrswert
1 103 363
986 085
117 278
17 727
12 134
5 593
2 916 776
153 351
11 904
1 010 051
232 254
264 212
1 245 004
9 427
1 289
7 047
1 091
Total
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
129
b) Finanzielles Risikomanagement
Fremdwährungs-, Zinssatz-, Kredit- und Liquiditätsrisiken entstehen aus der normalen operativen Tätigkeit
der FIFA.
Kreditrisiko
In Übereinstimmung mit der Marketing- und TV-Strategie der FIFA wurden die Fernsehrechte für die FIFA
Fussball-Weltmeisterschaften 2010 und 2014™ in allen zentralen Märkten direkt an die Fernsehstationen
verkauft.
Die Einnahmen aus Fernseh- und Marketingrechten stammen von grossen international tätigen Konzernen
sowie öffentlichen Fernsehstationen. Ein Teil der ausstehenden Erträge ist durch Bankgarantien abgesichert.
Zudem verfügen die Vereinbarungen über eine Klausel, gemäss der der Vertrag beendet wird, wenn die
Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Falle wäre die FIFA nicht verpflichtet,
erhaltene Dienstleistungen und Zahlungen zurückzuerstatten. Die FIFA ist auch berechtigt, die aufgelösten Verträge durch neue Marketing- oder Fernsehrechtsvereinbarungen zu ersetzen.
Ein wesentliches Kreditrisiko droht nur, wenn mehrere Geschäftspartner ihre vertraglichen Verpflichtungen
nicht erfüllen könnten und die FIFA nicht rechtzeitig einen Ersatz finden könnte. Das FIFA-Management
überwacht die Bonität der Marketing- und Fernsehrechtspartner regelmässig. Da diese über ein hohes
Kreditrating verfügen und gleichzeitig die Risiken breit diversifiziert sind, geht das Management davon
aus, dass dieses Szenario sehr unwahrscheinlich ist.
Verzinsliche Finanzanlagen mit einer Restlaufzeit von weniger als zwölf Monaten werden nur mit
Gegenparteien mit einem Rating von „A-3“ oder besser getätigt. Investitionen in Anleihen werden nur
in an der Börse gehandelte Anleihen von einem Schuldner mit einem Rating von „BBB-“ oder besser
getätigt. Derivative Finanzinstrumente werden nur mit Parteien mit hohem Kreditrating getätigt.
Zinssatzrisiko
Zinssatzrisiken entstehen für die FIFA bei Änderung der Zinssätze der Festgeldanlagen. Da alle Zinssätze
auf diesen Anlagen per Jahresende fixiert sind, besteht kein direktes Zinssatzrisiko. Ein Teil der Finanzanlagen
ist vom LIBOR abhängig. Daraus entsteht ein gewisses Risiko aufgrund möglicher zukünftiger Änderungen
des Zinssatzes. Das Risiko wird als gering eingeschätzt.
Per 31. Dezember 2014 und 2013 besteht kein Zinssatzrisiko aus Finanzierung, da die FIFA vollständig
eigenfinanziert ist.
130
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Fremdwährungsrisiken
Die funktionale Währung der FIFA ist der US-Dollar, da der wesentliche Teil der Zahlungsströme in USD
anfällt. Ein Fremdwährungsrisiko besteht somit auf allen Transaktionen in einer anderen Währung als USD,
insbesondere EUR, CHF, GBP und BRL.
Zahlungen in Fremdwährung erhält die FIFA insbesondere aus dem Verkauf von gewissen Rechten in EUR,
GBP oder CHF. Auf der anderen Seite hat die FIFA wesentliche Kosten, insbesondere Personalkosten und
operative Kosten im Zusammenhang mit dem Sitz der FIFA in Zürich, in CHF. In EUR oder GBP sind hingegen keine wesentlichen Kosten zu erwarten. Ein wesentlicher Teil der Kosten in Verbindung mit der
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014™ fiel in der brasilianischen Währung Real (BRL) an. Die
Abteilung Controlling und Strategische Planung erstellt bis zur FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™
regelmässig Liquiditätspläne in den wesentlichen Fremdwährungen. Wird dabei ein Fremdwährungsrisiko
erkannt, sichert die FIFA dieses Risiko mittels Termingeschäften oder Derivaten ab (siehe Anmerkung 27).
Per 31. Dezember 2014 ist die FIFA folgenden Fremdwährungsrisiken ausgesetzt:
• Wäre der EUR am 31. Dezember 2014 gegenüber dem USD um 10 % höher (tiefer) gewesen, wäre
das Nettoergebnis um USD 13,6 Millionen höher (tiefer) ausgefallen.
• Wäre der CHF am 31. Dezember 2014 gegenüber dem USD um 10 % höher (tiefer) gewesen, wäre
das Nettoergebnis um USD 17,4 Millionen höher (tiefer) ausgefallen.
• Wäre der BRL am 31. Dezember 2014 gegenüber dem USD um 10 % höher (tiefer) gewesen, wäre
das Nettoergebnis um USD 10,8 Millionen höher (tiefer) ausgefallen.
• Wäre der RUB am 31. Dezember 2014 gegenüber dem USD um 10 % höher (tiefer) gewesen, wäre
das Nettoergebnis um USD 1,3 Millionen höher (tiefer) ausgefallen.
Diese Fluktuationsanalyse stellt die Risiken aus einer buchhalterischen Sicht dar und zeigt nicht realisierte
Gewinne oder Verluste.
Positionen in fremder Währung per 31. Dezember 2014
in Tausend
CHF
EUR
RUB
BRL
761 961
91 897
697 880
325 524
Forderungen
89 306
40 944
0
6 049
Finanzanlagen
21 397
0
0
20 717
872 664
132 841
697 880
352 290
Flüssige Mittel
Total Aktiven in fremder
Währung
Kreditoren
16 743
770
0
98 513
Passive
Rechnungsabgrenzung und
Vorauszahlungen
2 380
15
0
64 182
Total Verbindlichkeiten in
fremder Währung
19 123
785
0
162 695
853 541
132 056
697 880
189 595
Nettopositionen in
fremder Währung
131
Positionen in fremder Währung per 31. Dezember 2013
in Tausend
CHF
EUR
BRL
Flüssige Mittel
20 232
112 530
447 201
Forderungen
28 543
31 165
49 988
Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung
0
0
19 235
Effekt aus Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode
0
153 321
27 032
Finanzanlagen
186 132
4 000
165 135
Total Aktiven in fremder Währung
234 907
301 016
708 591
16 074
7 243
28 578
21
0
113 890
Kreditoren
Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
Effekt aus Anwendung der Percentage-of-Completion-Methode
Total Verbindlichkeiten in fremder Währung
Nettopositionen in fremder Währung
1 497
55 534
234 949
17 592
62 777
377 417
217 315
238 239
331 174
Liquiditätsrisiko
Die FIFA ist per 31. Dezember 2014 und 2013 vollständig selbstfinanziert. Zusätzlich verfügt die FIFA über
vertragliche oder verbriefte Möglichkeiten zur kurzfristigen Geldaufnahme in Höhe von CHF 173 Millionen,
die durch die eigenen Gebäude abgesichert sind, die zur Deckung eines zusätzlichen Liquiditätsbedarfs
genutzt werden könnten.
Fälligkeit der finanziellen Verbindlichkeiten
31. Dezember 2014
in TUSD
Kreditoren
gegenüber
Verbänden und
Konföderationen
Kreditoren
gegenüber
nahestehenden
Parteien
Kreditoren
gegenüber Dritten
Derivative Finanzverbindlichkeiten
Total
31. Dezember 2013
90 Tage
bis 1 Jahr
mehr als
1 Jahr
90 Tage
bis 1 Jahr
mehr als
1 Jahr
0
29 374
0
0
38 583
0
2 518
0
0
2 097
0
0
34 223
0
0
76 598
0
0
0
32 959
742
0
16 556
1 171
36 741
62 333
742
78 695
55 139
1 171
Ausfallrisiko
Die finanzielle Situation der FIFA hängt stark von der erfolgreichen Durchführung der FIFA FussballWeltmeisterschaft™ ab, da fast alle Verträge mit Geschäftspartnern diesen Wettbewerb betreffen. Im
Falle einer Absage, Verkürzung oder eines Abbruchs der FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ besteht das
Risiko, dass die FIFA mit Klageansprüchen konfrontiert wird.
132
07
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
Das Exekutivkomitee entschied am 24. Oktober 2008, die Risiken einer zeitlichen und/oder örtlichen
Verschiebung der FIFA Fussball-Weltmeisterschaften™ abzusichern. Die abgedeckten Risiken sind
Naturkatastrophen, Unfälle, Unruhen, Krieg, Terrorismus, Nichtteilnahme von Teams und Seuchen. Eine
Absage ist durch die Versicherung nicht abgedeckt und müsste durch FIFA-Reserven gedeckt werden.
Das maximale Versicherungsvolumen für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft 2018™ beträgt
USD 900 Millionen und deckt die Zusatzkosten der FIFA bei einer zeitlichen und/oder örtlichen Verschiebung
der Weltmeisterschaft ab.
27 ABSICHERUNGSTRANSAKTIONEN UND DERIVATIVE FINANZINSTRUMENTE
Die FIFA setzt Devisentermingeschäfte und Derivative zur Absicherung der Einnahmen aus Fernsehrechten
in EUR oder GBP ein. Abhängig vom erwarteten Bedarf an Fremdwährung basierend auf den Plandaten
werden die Einnahmen in CHF gewechselt. Ein Teil der Finanzierung des lokalen Organisationskomitees
für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ (LOC 2018) ist für den Fall abgesichert, dass ein
Umtausch in RUB erforderlich ist.
Die FIFA wendet Hedge-Accounting in Übereinstimmung mit IFRS an, um die Volatilität des Ergebnisses
zu mindern. Alle Transaktionen sind als Cashflow-Hedge klassifiziert. Es wird erwartet, dass alle
Absicherungsgeschäfte hocheffektiv sind, da der Betrag, die Währung und die Fälligkeit des Grund- und
des Absicherungsgeschäfts identisch sind.
Die FIFA hat per 31. Dezember 2014 einen Teil der Finanzierung des LOC 2018 in Verbindung mit der FIFA
Fussball-Weltmeisterschaft Russland 2018™ in RUB in der Höhe von RUB 610 Millionen abgesichert.
Im Jahr 2014 wurden verschiedene Finanzanlagen in fremden Währungen getätigt. Das Fremdwährungsrisiko
wurde jeweils durch Swaps vollständig abgesichert. Der Nominalwert der per 31. Dezember 2014 ausstehenden Swaps beträgt USD 700 Millionen. Die derivativen Finanzinstrumente wurden zum Marktwert
bewertet.
31. Dezember 2014
in TUSD
31. Dezember 2013
Positiver
Verkehrswert
Negativer
Verkehrswert
Positiver
Verkehrswert
Negativer
Verkehrswert
3 541
0
1 091
5 593
3 113
32 959
7 047
10 963
0
742
0
1 171
6 654
33 701
8 138
17 727
3 541
0
0
4 503
Geldflussabsicherung
(Cashflow-Hedges)
– wirksam im nächsten Jahr
Andere derivative Finanzinstrumente
– wirksam im nächsten Jahr
– wirksam in den folgenden Jahren
Total
davon
– in Kurssicherungsreserven erfasst
133
Der effektive Teil des Absicherungsgeschäfts wird in den Kurssicherungsreserven erfasst. Per 31. Dezember
2014 bestehen keine wesentlichen Ineffektivitäten. Ein Betrag von TUSD 4503 (2013: TUSD 6167) wurde
aus den Kurssicherungsreserven des Vorjahres in die Erfolgsrechnung übertragen. Die Einnahmen aus
Fernsehrechten gingen um TUSD 12 916 (2013: TUSD 6807) zurück. Die Differenz reflektiert die
Veränderung des Marktwerts der Absicherungsgeschäfte zwischen dem Beginn des Jahres und dem
Ausübungszeitpunkt.
Während die Mehrheit der derivativen Finanzinstrumente 2015 fällig wird, werden TUSD 742 im Jahr
2016 effektiv.
Für eingegangene Transaktionen mit Derivaten, die in finanziellen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten
unter durchsetzbaren Globalnetting- oder ähnlichen Vereinbarungen resultieren, ist anhand der einzelnen
Vereinbarungen zwischen der FIFA und der Gegenpartei ein Nettoausgleich der entsprechenden finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten möglich. Grundsätzlich werden die Beträge, die gemäss
solchen Vereinbarungen von jeder Gegenpartei an einem einzigen Tag im Hinblick auf alle ausstehenden
Transaktionen in der gleichen Währung geschuldet werden, zu einem einzigen Nettobetrag zusammengefasst, der von einer Partei an die andere zu zahlen ist.
Die nachfolgende Tabelle legt die Buchwerte der erfassten Finanzinstrumente dar, die den
dargestellten Vereinbarungen unterliegen:
Brutto- und
Nettobeträge von
Finanzinstrumenten
in der Bilanz
Entsprechende
Finanzinstrumente,
die nicht saldiert
werden
Nettobetrag
– Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt
werden
3 541
0
3 541
– Sonstige Devisentermingeschäfte
3 113
–265
2 848
Total
6 654
–265
6 389
in TUSD
31. Dezember 2014
Finanzielle Vermögenswerte
Derivate
Finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate
134
– Sonstige Devisentermingeschäfte
–33 701
265
–33 436
Total
–33 701
265
–33 436
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
in TUSD
31. Dezember 2013
Brutto- und
Nettobeträge von
Finanzinstrumenten
in der Bilanz
Entsprechende
Finanzinstrumente,
die nicht saldiert
werden
07
Nettobetrag
Finanzielle Vermögenswerte
Derivate
– Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt
werden
1 091
–568
523
– Sonstige Devisentermingeschäfte
7 047
–2 167
4 880
Total
8 138
–2 735
5 403
Finanzielle Verbindlichkeiten
Derivate
– Devisentermingeschäfte, die für Sicherungsgeschäfte genutzt
werden
–5 593
568
–5 025
– Sonstige Devisentermingeschäfte
–12 134
2 167
–9 967
Total
–17 727
2 735
–14 992
28 RECHTSFÄLLE UND EVENTUALVERPFLICHTUNGEN
Die FIFA ist in mehreren Rechtsfällen Partei. Das FIFA-Management ist der Meinung, dass diese Rechtsfälle
über die einberechneten Auswirkungen hinaus keinen Einfluss auf die Jahresrechnung haben werden.
29 ERWERBSVERPFLICHTUNGEN AUSSERHALB DER BILANZ
Per 31. Dezember 2014 hat die FIFA bis auf diejenigen im Zusammenhang mit dem Bau des FIFAWeltfussballmuseums keine Erwerbsverpflichtungen ausserhalb der Bilanz (2013: keine).
30 OPERATING-LEASING
in TUSD
bis zu einem Jahr
1–5 Jahre
31. Dez. 2014
31. Dez. 2013
7 937
1 032
25 153
184
mehr als 5 Jahre
108 823
0
Total
141 913
1 216
Die FIFA mietet Büroräumlichkeiten, Fahrzeuge und Büroeinrichtungen. Leasingverträge mit einer
Kündigungsfrist von mehr als zwölf Monaten werden bei der Berechnung künftiger Verbindlichkeiten
berücksichtigt.
Im Jahr 2014 wurden TUSD 7665 (2013: TUSD 676) als Leasingaufwand in der Erfolgsrechnung verbucht.
Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr ist auf den Abschluss eines Leasingvertrags für die Liegenschaft des
FIFA-Weltfussballmuseums zurückzuführen.
135
31 TRANSAKTIONEN MIT NAHESTEHENDEN PARTEIEN
Definition nahestehender Parteien
Die FIFA ist ein Verband mit 209 Verbänden als Mitgliedern. Verbände, die der FIFA angeschlossen sind,
bilden Konföderationen. Zusätzlich werden aus Sicht der FIFA folgende Personen als nahestehende Parteien
betrachtet: Mitglieder des Exekutivkomitees, der Finanzkommission und der Direktion.
Transaktionen mit nahestehenden Parteien
Jedes Mitglied der FIFA ist zur Zahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet, der derzeit CHF 300 beträgt. Für
sämtliche internationalen Fussballspiele zwischen zwei A-Nationalmannschaften (inklusive Freund­
schaftsspiele, Turniere und Spiele bei den Olympischen Fussballturnieren) zahlt der Verband des Landes,
in dem das Spiel stattfindet, einen Anteil der Bruttospieleinnahmen an die FIFA. Diese Einnahmen beliefen
sich im Jahr 2014 auf USD 3,8 Millionen (2013: USD 7,5 Millionen).
Die FIFA zahlt jährliche Beiträge (FAP, Goal-Programm und andere Entwicklungsprogramme) an die Verbände
und Konföderationen, um deren Anstrengungen zur Förderung und Entwicklung des Fussballs in ihrer
Region zu unterstützen (siehe Anmerkung 8). Der Aufwand für Entwicklungsprojekte belief sich im Jahr
2014 auf USD 509 Millionen (2013: USD 182,9 Millionen). Die abgegrenzten Entwicklungsaufwendungen
beliefen sich per 31. Dezember 2014 auf USD 440,9 Millionen (2013: USD 119,3 Millionen).
Die FIFA organisiert die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™ und übrige FIFA-Wettbewerbe. Im Zusammenhang
mit diesen Wettbewerben bietet die FIFA den lokalen Organisationskomitees finanzielle Unterstützung
an und entschädigt die teilnehmenden Teams für die Unterkunfts- und Reisekosten. Für die FIFA FussballWeltmeisterschaft™ erhalten die teilnehmenden Teams eine finanzielle Unterstützung, um die
Vorbereitungskosten zu decken. 2014 zahlte die FIFA ein Preisgeld von USD 358 Millionen (2010:
USD 348 Millionen) an die teilnehmenden Verbände und USD 231,7 Millionen (2013: USD 128 Millionen)
an das Organisationskomitee für die FIFA Fussball-Weltmeisterschaft Brasilien 2014.
Die übrigen finanziellen Beiträge an die lokalen Organisationskomitees der übrigen FIFA-Wettbewerbe
belaufen sich auf USD 12,7 Millionen (2013: USD 16,2 Millionen). Insgesamt wurden an teilnehmende
Mannschaften und Konföderationen für die übrigen FIFA-Wettbewerbe USD 23,6 Millionen ausgezahlt
(2013: USD 51,2 Millionen).
Für die Erbringung von Dienstleistungen wurden USD 6 Millionen (2013: USD 5,6 Millionen) an übrige
nahestehende Parteien gezahlt. Die Transaktionen erfolgten zu Marktwerten.
Die ausstehenden Guthaben gegenüber den nahestehenden Parteien belaufen sich auf USD 21,1 Millionen
(2013: USD 25,2 Millionen), die Verbindlichkeiten betragen USD 31,8 Millionen (2013: USD 40,7 Millionen).
Leistungen an die leitenden Organe
Als leitende Organe werden nebst der Direktion auch die Mitglieder des Exekutivkomitees und der
Finanzkommission betrachtet. Im Jahr 2014 wurden kurzfristig fällige Leistungen an die leitenden Organe in
Höhe von USD 39,7 Millionen ausgerichtet (2013: USD 36,3 Millionen). Zusätzlich zu diesen kurzfristig fälligen Leistungen leistet die FIFA Beiträge an die Vorsorgepläne der leitenden Organe. Die im Jahr 2014 verbuchten Aufwendungen für Sozialleistungen beliefen sich auf USD 2,2 Millionen (2013: USD 2,3 Millionen).
136
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
32 KONSOLIDIERTE GESELLSCHAFTEN
Sitz
Aktivität
Beteiligung 2014
Beteiligung 2013
FIFA Travel GmbH
Zürich (Schweiz)
Reiseagentur
100 %
100 %
Early Warning System GmbH
Zürich (Schweiz)
Dienstleistungsgesellschaft
95 %
95 %
FIFA Transfer Matching System GmbH
Zürich (Schweiz)
Dienstleistungsgesellschaft
95 %
95 %
Barcelona
(Spanien)
Wettbewerbsorganisation
70 %
70 %
2010 FIFA World Cup Ticketing (Pty) Ltd
Nasrec
(Südafrika)
Kartenverkauf
100 %
100 %
FIFA World Cup South Africa (Pty) Ltd
Nasrec
(Südafrika)
Dienstleistungsgesellschaft
100 %
100 %
FIFA World Cup Brazil Assessoria Ltda
Rio de Janeiro
(Brasilien)
Dienstleistungsgesellschaft
100 %
100 %
Zürich (Schweiz)
Museum
100 %
100 %
Rio de Janeiro
(Brasilien)
Kartenverkauf
100 %
100 %
FIFA Ticketing AG
Zürich (Schweiz)
Kartenverkauf
100 %
100 %
Hotel Ascot GmbH
Zürich (Schweiz)
Hotelbetrieb
100 %
-
FIFA Beach Soccer S.L.
FIFA Museum AG
2014 FIFA World Cup Venda de Ingressos Ltda
33 EREIGNISSE NACH DEM BILANZSTICHTAG
Diese konsolidierte Jahresrechnung ist vom Exekutivkomitee am 20. März 2015 zur Veröffentlichung
freigegeben worden. Bis zu diesem Datum sind seit dem 31. Dezember 2014 keine Ereignisse eingetreten,
die Anpassungen bei den per 31. Dezember 2014 bilanzierten Aktiven und Passiven zur Folge hätten oder
die offengelegt werden müssten.
Die konsolidierte Jahresrechnung 2014 wird dem FIFA-Kongress am 29. Mai 2015 zur Genehmigung
unterbreitet.
137
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE AN DEN
KONGRESS DER FIFA
Bericht der Buchprüfungsstelle zur Konzernrechnung
Als Buchprüfungsstelle haben wir die beiliegende Konzernrechnung der Fédération Internationale de
Football Association (FIFA), bestehend aus konsolidierter Gesamtergebnisrechnung, konsolidierter Bilanz,
konsolidierter Geldflussrechnung, Veränderung der konsolidierten Reserven und Anhang (Seite 86 bis
137), für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft.
Verantwortung des FIFA-Exekutivkomitees
Das FIFA-Exekutivkomitee ist für die Aufstellung der Konzernrechnung in Übereinstimmung mit den
International Financial Reporting Standards (IFRS) und den gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Diese
Verantwortung beinhaltet die Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines internen
Kontrollsystems mit Bezug auf die Aufstellung einer Konzernrechnung, die frei von wesentlichen falschen
Angaben als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus ist das FIFA Exekutivkomitee für die
Auswahl und die Anwendung sachgemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme angemessener Schätzungen verantwortlich.
Verantwortung der Buchprüfungsstelle
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein Prüfungsurteil über die Konzernrechnung
abzugeben. Wir haben unsere Prüfung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen Gesetz und den
Schweizer Prüfungsstandards sowie den International Standards on Auditing vorgenommen. Nach diesen
Standards haben wir die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob die Konzernrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist.
Eine Prüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen
für die in der Konzernrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Angaben. Die Auswahl der
Prüfungshandlungen liegt im pflichtgemässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung der
Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Konzernrechnung als Folge von Verstössen oder Irrtümern
ein. Bei der Beurteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfer das interne Kontrollsystem, soweit es für
die Aufstellung der Konzernrechnung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechenden
Prüfungshandlungen festzulegen, nicht aber um ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungsmethoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen sowie eine
Würdigung der Gesamtdarstellung der Konzernrechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns
erlangten Prüfungsnachweise eine ausreichende und angemessene Grundlage für unser Prüfungsurteil
bilden.
138
ANHANG 2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2014 86
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 138
07
Prüfungsurteil
Nach unserer Beurteilung vermittelt die Konzernrechnung für das am 31. Dezember 2014 abgeschlossene
Geschäftsjahr ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) und entspricht
dem schweizerischen Gesetz.
Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz
(RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht vereinbare Sachverhalte vorliegen.
In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen
wir, dass ein gemäss den Vorgaben des FIFA-Exekutivkomitees ausgestaltetes internes Kontrollsystem für
die Aufstellung der Konzernrechnung existiert.
Wir empfehlen, die vorliegende Konzernrechnung zu genehmigen.
KPMG AG
Roger Neininger
Zugelassener Revisionsexperte
Leitender Revisor
Alex Fähndrich
Zugelassener Revisionsexperte
Zürich, 20. März 2015
139
ANHANG
2011–2014
08
Das prächtige Feuerwerk über dem Estádio do Maracanã bildet den
glanzvollen Abschluss der gelungenen FIFA Fussball-Weltmeisterschaft
Brasilien 2014™.
KONSOLIDIERTE ERFOLGSRECHNUNG 2011–2014
2011
2012
2013
2014
Total
2011–2014
Erträge aus Fernsehrechten
550 286
560 852
629 980
742 638
2 483 756
Erträge aus
Marketingrechten
381 245
370 099
412 772
465 084
1 629 200
Erträge aus Lizenzrechten
12 475
23 061
25 696
54 230
115 462
Erträge aus HospitalityRechten
15 111
12 000
47 163
110 637
184 911
Übrige Wettbewerbserträge
28 927
52 605
104 494
537 368
723 394
988 044
1 018 617
1 220 105
1 909 957
5 136 723
–427 944
–448 339
–559 441
–788 040
–2 223 764
in TUSD
Wettbewerbserträge
Total
Wettbewerbserträge
Wettbewerbsaufwand
FIFA FussballWeltmeisterschaft™
142
FIFA-Schutzprogramm für
Klubs
0
–18 368
–36 071
–34 024
–88 463
Übrige FIFA-Wettbewerbe
–160 658
–103 037
–161 296
–79 448
–504 439
Total
Wettbewerbsaufwand
–588 602
–569 744
–756 808
–901 512
–2 816 666
Total Bruttoergebnis aus
Wettbewerben
399 442
448 873
463 297
1 008 445
2 320 057
Übrige betriebliche Erträge
52 356
58 846
83 040
77 828
272 070
Aufwand für
Entwicklungsprojekte
–182 900
–177 554
–182 906
–509 024
–1 052 384
Fussballmanagement
–51 893
–52 697
–60 299
–66 809
–231 698
Rechteverwertung
–15 174
–13 020
–20 423
–35 282
–83 899
Personalaufwand
–88 937
–91 203
–101 998
–115 286
–397 424
Abschreibungen
–13 182
–14 441
–12 383
–13 627
–53 633
Übriger betrieblicher
Aufwand
–66 295
–65 345
–84 163
–120 778
–336 581
Steuern und Abgaben
–4 866
–17 052
–17 163
–36 190
–75 271
Betriebsergebnis vor
Finanzergebnis
28 551
76 407
67 002
189 277
361 237
Finanzertrag
29 841
89 214
82 848
108 244
310 147
Finanzaufwand
–22 430
–76 898
–77 877
–156 791
–333 996
Nettoergebnis
35 962
88 723
71 973
140 730
337 388
08
ANHANG 2011–2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2011–2014 142
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 146
BERICHT DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 147
ZUSAMMENFASSENDE KONSOLIDIERTE ERFOLGSRECHNUNG 2011–2014
in TUSD
2011–2014
2007–2010
Erträge aus Fernsehrechten
2 483 756
2 447 943
Erträge aus Marketingrechten
1 629 200
1 097 006
Wettbewerbserträge
Erträge aus Lizenzrechten
115 462
70 777
Erträge aus Hospitality-Rechten
184 911
120 500
Übrige Wettbewerbserträge
Total Wettbewerbserträge
723 394
153 885
5 136 723
3 890 111
–2 223 764
–1 297 980
–88 463
0
Wettbewerbsaufwand
FIFA Fussball-Weltmeisterschaft™
FIFA-Schutzprogramm für Klubs
Übrige FIFA-Wettbewerbe
Total Wettbewerbsaufwand
Total Bruttoergebnis aus Wettbewerben
Übrige betriebliche Erträge
Aufwand für Entwicklungsprojekte
Fussballmanagement
–504 439
–415 389
–2 816 666
–1 713 369
2 320 057
2 176 742
272 070
172 044
–1 052 384
–794 337
–231 698
–201 157
Rechteverwertung
–83 899
–91 323
Personalaufwand
–397 424
–251 389
Abschreibungen
Übriger betrieblicher Aufwand
–53 633
–59 519
–336 581
–394 390
Steuern und Abgaben
–75 271
–3 135
Betriebsergebnis vor Finanzergebnis
361 237
553 536
Finanzertrag
310 147
127 165
Finanzaufwand
–333 996
–49 438
Nettoergebnis
337 388
631 263
143
KONSOLIDIERTE BILANZ
in TUSD
31. Dez. 2014
31. Dez. 2010
1 083 069
1 609 436
181 098
218 039
6 654
19 344
677 258
30 173
Aktiven
Flüssige Mittel
Forderungen
Derivative Finanzanlagen
Finanzanlagen
Vorauszahlungen und aktive Rechnungsabgrenzung
Umlaufvermögen
Sachanlagen
Als Finanzinvestitionen gehaltene Immobilien
Immaterielle Anlagen
Derivative Finanzanlagen
Finanzanlagen
Anlagevermögen
Total Aktiven
179 527
39 842
2 127 606
1 916 834
196 846
189 244
26 889
0
0
1 084
0
9 734
580 367
27 909
804 102
227 971
2 931 708
2 144 805
66 115
179 485
Passiven
Kreditoren
32 959
0
Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
Derivative Finanzverbindlichkeiten
1 214 981
668 368
Kurzfristiges Fremdkapital
1 314 055
847 853
78 420
0
Passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen
742
0
Rückstellungen
Derivative Finanzverbindlichkeiten
15 593
16 816
Langfristiges Fremdkapital
94 755
16 816
1 408 810
864 669
4 104
4 104
Total Fremdkapital
Vereinskapital
Kurssicherungsreserven
3 541
26 338
–44 152
0
Zweckgebundene Reserven
1 559 405
1 249 694
Reserven
1 522 898
1 280 136
Total Passiven
2 931 708
2 144 805
Umrechnungsdifferenzen
144
ANHANG 2011–2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2011–2014 142
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 146
BERICHT DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 147
08
Grundsätze der Erstellung
Die Finanzinformationen für die am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Vierjahresperiode wurden wie
folgt zusammengestellt:
Darstellung der konsolidierten Erfolgsrechnungen (ohne sonstiges Ergebnis) 2011 bis 2014 gemäss
geprüften Jahresrechnungen 2011, 2012, 2013 und 2014; Addition der Zahlen zur zusammengefassten
Erfolgsrechnung der Vierjahresperiode.
Darstellung der zusammengefassten konsolidierten Erfolgsrechnungen 2007 bis 2010 gemäss Darstellung
in den Finanzinformationen für die am 31. Dezember 2010 abgeschlossene Vierjahresperiode. Die
Darstellung der zusammengefassten Erfolgsrechnung 2007 bis 2010 wurde der Darstellung der Periode
2011 bis 2014 angepasst.
Konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2014 gemäss geprüfter Jahresrechnung 2014.
Konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2010 gemäss geprüfter Jahresrechnung 2010; mit Ausnahme der
Einkommenssteuern, die in passive Rechnungsabgrenzung und Vorauszahlungen enthalten sind, und
Umrechnungsdifferenzen, der zweckgebundenen Reserven und des Nettoergebnisses der Vierjahresperiode,
die zusammengefasst in der Linie „Total zweckgebundene Reserven“ dargestellt sind.
Alle einzelnen konsolidierten Jahresrechnungen, die zur Zusammenstellung der Finanzinformationen für
die am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Vierjahresperiode verwendet wurden, sind in Übereinstimmung
mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) erstellt worden. Änderungen in den IFRS
innerhalb der Vierjahresperiode wurden nicht rückwirkend auf die vorangehenden Jahre der Vierjahresperiode
angewendet.
Die Finanzinformationen für die am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Vierjahresperiode enthalten nicht
alle Pflichtbestandteile und Offenlegungen, die von den International Financial Reporting Standards verlangt
sind. Das Lesen dieser Finanzinformationen ersetzt deshalb nicht das Lesen der einzelnen geprüften
Jahresabschlüsse der FIFA für jedes der am 31. Dezember 2011, 2012, 2013 und 2014 abgeschlossenen
Geschäftsjahre.
145
BERICHT AN DEN FIFA-KONGRESS ÜBER DIE UNABHÄNGIGE PRÜFUNG DER KONSOLIDIERTEN FINANZ­
INFORMATIONEN DER FIFA FÜR DIE AM 31. DEZEMBER
2014 ABGESCHLOSSENE VIERJAHRESPERIODE ­GEMÄSS
ARTIKEL 73 DER STATUTEN DER FIFA
Wir wurden vom FIFA-Exekutivkomitee beauftragt, hinreichende Sicherheit über die Zusammenstellung
der konsolidierten Finanzinformationen zu vermitteln, welche die konsolidierten Erfolgsrechnungen für
die am 31. Dezember per 2011, 2012, 2013 und 2014 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die aggregierte
konsolidierte Erfolgsrechnung für die am 31. Dezember 2014 abgeschlossene Vierjahresperiode sowie
die konsolidierte Bilanz per 31. Dezember 2014 umfassen. Die konsolidierten Finanzinformationen
wurden von den konsolidierten Jahresrechnungen der FIFA für die vier Jahre 2011, 2012, 2013 und 2014
abgeleitet, welche von uns geprüft wurden.
Das FIFA-Exekutivkomitee ist für die konsolidierten Finanzinformationen, einschliesslich der Bestimmung
des anwendbaren Regelwerks der Rechnungslegung, verantwortlich.
Unsere Verantwortung ist es, eine unabhängige Prüfung durchzuführen und aufgrund der ausgeführten
Arbeiten ein Urteil über die Zusammenstellung dieser konsolidierten Finanzinformationen abzugeben.
Wir haben unsere Arbeiten gemäss dem International Standard on Assurance Engagements 3000,
Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information, ausgeführt.
Nach diesem Standard haben wir den Auftrag so zu planen und auszuführen, dass wir hinreichende
Sicherheit darüber erlangen, ob die konsolidierten Finanzinformationen in allen wesentlichen Belangen
ordnungsgemäss auf der beschriebenen Grundlage erstellt worden sind und ob diese mit der Grundlage
für die Aufstellung und mit den Rechnungslegungsmethoden gemäss den Ausführungen in den Anhängen
der einzelnen konsolidierten Jahresrechnungen per 31. Dezember 2011, 2012, 2013 und 2014 übereinstimmt.
Nach unserer Beurteilung sind die konsolidierten Finanzinformationen in allen wesentlichen Belangen
ordnungsgemäss auf der beschriebenen Grundlage erstellt worden und stimmt diese mit der Grundlage
für die Aufstellung und mit den Rechnungslegungsmethoden gemäss den Ausführungen in den Anhängen
der einzelnen konsolidierten Jahresrechnungen per 31. Dezember 2011, 2012, 2013 und 2014 überein.
KPMG AG
Roger Neininger
Zürich, 20. März 2015
146
Alex Fähndrich
ANHANG 2011–2014
KONSOLIDIERTE JAHRESRECHNUNG 2011–2014 142
BERICHT DER BUCHPRÜFUNGSSTELLE 146
BERICHT DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION 147
08
BERICHT DER AUDIT- UND COMPLIANCE-KOMMISSION
AN DEN KONGRESS DER FIFA
In unserer Funktion als Audit- und Compliance-Kommission der FIFA haben wir die konsolidierte
Jahresrechnung (konsolidierte Gesamtergebnisrechnung, konsolidierte Bilanz, konsolidierte
Geldflussrechnung, Veränderung der konsolidierten Reserven und Anhang zur konsolidierten
Jahresrechnung) der Fédération Internationale de Football Association für die Periode 1. Januar 2014 bis
31. Dezember 2014 geprüft. Wir bestätigen, dass wir die Unabhängigkeitskriterien gemäss Art. 36 der
FIFA-Statuten erfüllen. In Übereinstimmung mit Art. 36 der FIFA-Statuten ist es unsere Aufgabe, die
Vollständigkeit und Verlässlichkeit der finanziellen Rechnungslegung zu gewährleisten sowie die konsolidierte Jahresrechnung und die Berichte der externen Buchprüfer zu überprüfen. Wir überprüften die
Jahresrechnung 2014 durch:
• Einsicht in die Revisionsberichte der externen Buchprüfungsstelle
• Einsicht in den ausführlichen Revisionsbericht 2014 an das FIFA-Exekutivkomitee
• Besprechung der Rechnung bei den Sitzungen der Audit-und Compliance-Kommission in
Anwesenheit des Stellvertretenden Generalsekretärs und der Vertreter der externen
Buchprüfungsstelle.
Wir überprüften die konsolidierte Erfolgsrechnung und Bilanz für die per 31. Dezember 2014 endende
Vierjahresperiode gemäss Artikel 73 der FIFA-Statuten. Die Vierjahresrechnung stimmt mit den einzelnen
IFRS-Jahresrechnungen der Jahre 2011–2014 überein, die durch KPMG geprüft und durch den FIFAKongress genehmigt wurden.
Ferner beurteilten wir die Anwendung der massgebenden Rechnungslegungsgrundsätze, die wesentlichen
Bewertungsentscheide sowie die Darstellung der konsolidierten Rechnung als Ganzes. Wir sind der
Auffassung, dass unsere Prüfung eine ausreichende Grundlage für unser Urteil bildet. Des Weiteren bestätigen wir, dass uns sämtliche Unterlagen und Informationen, die für die Prüfung notwendig waren,
vollständig und uneingeschränkt zur Verfügung standen.
Zusätzlich berieten und unterstützten wird das Exekutivkomitee bei der Überprüfung von Finanz- und
Compliance-Fragen und überwachten die Einhaltung gemäss FIFA-Organisationsreglement.
Wir empfehlen dem FIFA-Kongress, die konsolidierte Jahresrechnung 2014 zu genehmigen.
Für die Audit- und Compliance-Kommission
Domenico Scala
Vorsitzender
Zürich, 16. März 2015
147
148
Finanzbericht 2014
Eine Publikation der
Fédération Internationale de Football Association
Herausgeberin
Fédération Internationale de Football Association
Präsident
Joseph S. Blatter
Generalsekretär
Jérôme Valcke
FIFA-Strasse 20, Postfach, 8044 Zürich, Schweiz
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