Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6

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Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6
DE
11.8.1999
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften
Veröffentlichung des Antrags auf Registrierung gemäß Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EWG)
Nr. 2081/92 zum Schutz von geographischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
(1999/C 228/10)
Diese Veröffentlichung eröffnet gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung die Möglichkeit, Einspruch
einzulegen. Der Einspruch muß durch die zuständige Behörde des Mitgliedstaats innerhalb von sechs
Monaten nach dieser Veröffentlichung übermittelt werden. Zur Rechtfertigung des Antrags im Sinne der
Verordnung (EWG) Nr. 2081/92 ist die Veröffentlichung gemäß dem nachstehenden, insbesondere unter
4.6 genannten Punkt, zu begründen.
VERORDNUNG (EWG) Nr. 2081/92 DES RATES
EINTRAGUNGSANTRAG: ARTIKEL 5
g.U. (x)
g.g.A. (
)
Einzelstaatliches Aktenzeichen: —
1. Zuständige Stelle des Mitgliedstaats:
Name:
Institut national des appellations d'origine
(Nationalinstitut für Ursprungsbezeichnungen)
Anschrift:
138, Champs-Élysées, F-75008 Paris
Tel.:
(33 1) 53 89 80 00
Fax:
(33 1) 42 25 57 97
2. Antragstellende Vereinigung:
2.1. Bezeichnung: Syndicat de défense des producteurs de pommes de terre de l'Île de Ré (Berufsvertretung der Erzeuger von Kartoffeln der Île de Ré)
2.2. Anschrift:
F-17580 Le Bois-Plage-en-Ré
2.3. Zusammensetzung: Erzeuger/Verarbeiter (x)
andere (
)
3. Art des Erzeugnisses: Klasse 1—6 — Kartoffeln
4. Beschreibung der Spezifikation:
(Zusammenfassung der Bedingungen gemäß Artikel 4 Absatz 2)
4.1. Name: Pomme de Terre de l'Île de Ré
4.2. Beschreibung: Bei der Kartoffel von der Île de Ré handelt es sich um eine Frühkartoffel mit einer
Größe von unter 70 mm, die sich durch ihr festes Fleisch sowie ganz eigene Geruchs- und
Geschmacksmerkmale mit pflanzlichen Noten auszeichnet; ihre Schale läßt sich durch einfaches
Reiben (feinschalige Knolle) leicht entfernen.
4.3. Geographisches Gebiet: Das abgegrenzte Produktionsgebiet der Kartoffeln mit Anspruch auf die
kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Pomme de terre de l'Île de Ré“ liegt auf der Insel Ré innerhalb
des Gebiets der Gemeinden Canton d'Ars-en-Ré: Ars-en-Ré, La Couarde-sur-Mer, Loix, Les Portesen-Ré, Saint-Clément-des-Baleines; Canton de Saint-Martin-de-Ré: Le Bois-Plage-en-Ré, La Flotte,
Rivedoux-Plage, Sainte-Marie-de-Ré, Saint-Martin-de-Ré.
4.4. Ursprungsnachweis: Hauptgemüseproduktionstätigkeit auf der Île de Ré ist derzeit der Kartoffelanbau.
Die Kartoffel der Île de Ré verdankt ihren Bekanntheitsgrad ihrem im Vergleich zu anderen
Frühkartoffeln des Kontinents besonders frühzeitigen Erscheinen und vor allem der ganz besonders
festen Beschaffenheit des Fleischs und einem ganz eigenen Geschmack. Die Kartoffeln werden in
dem abgegrenzten Gebiet erzeugt, sortiert und abgepackt.
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4.5. Herstellungsverfahren: Die Kartoffeln mit Anspruch auf die kontrollierte Ursprungsbezeichnung „Kartoffel der Île de Ré“ müssen von den Speisekartoffelsorten (Alcmaria, Goulvena, Pénélope, Starlette)
und den festfleischigen Speisekartoffelsorten (Amandine, BF15, Charlotte, Roseval) abstammen. Die
Vorbereitung der Setzlinge erfolgt im Keimapparat mindestens vier Wochen vor dem Einpflanzen.
Das Einpflanzen findet zwischen dem 20. Januar und dem 31. März bei geringer Pflanztiefe statt.
Der Unterglasanbau ist untersagt. Kartoffeln der Île de Ré werden vor der vollständigen Ausreifung
geerntet. Sie dürfen bis einschließlich 31. Juli des Erntejahres unter der Bezeichnung „Kartoffel der
Île de Ré“ zum Verkauf angeboten werden.
4.6. Zusammenhang: Aus klimatischer Sicht stellt die Insel Ré einen privilegierten Standort dar. Sie ist
warmen und heftigen Winden und starker Sonnenbestrahlung ausgesetzt. Schwache Niederschläge
werden durch ausreichende Grundwasservorräte wettgemacht. Die abgegrenzten, der Kartoffelerzeugung vorbehaltenen Küstenflächen liegen auf einem Kalksockel und weisen kalkige bis sandige Beschaffenheit auf. Die in den örtlichen Gewohnheiten verankerten Anbaupraktiken sind auf
die leichten, trockenen und durchlässigen Böden abgestellt. Eine der Besonderheiten stellt die
Bodenverbesserung mit Varech (organischer Dünger aus Meeresalgen, die an den Inselküsten geerntet werden) dar. Die durch diese traditionelle Düngung in die Böden eingebrachten Spurenelemente sind am fruchtigen Geschmack der auf der Insel angebauten Knollen beteiligt.
4.7. Kontrolleinrichtung:
— INAO, 138, Champs-Élysées, F-75008 Paris
— DGCCRF, 59, boulevard Vincent-Auriol, F-75703 Paris Cedex 13
4.8. Etikettierung: Auf dem Etikett der Kartoffeln mit kontrollierter Ursprungsbezeichnung „Pomme de
Terre de l'Île de Ré“ sind im selben Sichtfeld die Angabe des Namens des Erzeugnisses und die
Angabe „appellation d'origine contrôlée“ („kontrollierte Ursprungsbezeichnung)“ oder „AOC“
(„g.U.“) aufzuführen, letztere unmittelbar unter dem Namen des Erzeugnisses.
4.9. Einzelstaatliche Anforderungen: Dekret vom 5. Februar 1998.
EG-Nr: G/FR/00065/98.10.30.
Datum des vollständigen Dossiereingangs: 30. Oktober 1998.
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