1.6 Rahmenbedingungen und individuelle Fördermöglichkeiten für
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1.6 Rahmenbedingungen und individuelle Fördermöglichkeiten für
Rahmenbedingungen und individuelle Fördermöglichkeiten für DBB-Kaderathletinnen und -athleten Deutscher Basketball Bund e. V. 2 Inhaltsverzeichnis 1. Betreuung durch Olympiastützpunkte 4 2. Leistungen Deutsche Sporthilfe 6 3. Duale Karriere 8 3.1 Eliteschulen des Sports 9 3.2 Hochschulen des Spitzensports 14 4. Spitzenförderung der Bundeswehr 16 5. Anti-Doping (NADA) 18 6. Versicherungen 20 6.1 Stiftung Deutsche Sporthilfe (ARAG) 20 6.2 ARCH – Versicherung der FIBA 21 6.3 Zusätzliche Versicherungen 22 3 1. Betreuung durch Olympiastützpunkte Trainingssteuerung: Leistungsphysiologie/Leistungsdiagnostik • Biomechanik (Kraftdiagnostik) • Trainingswissenschaftliche Betreuung • Videoanalysen im Training und Wettkampf • Unterstützung des Trainings konditioneller Fähigkeiten durch Messplatztraining und Anleitung ausgewählter Trainingseinheiten • Trainingsmethodische Beratung und Demonstration präventiver Maßnahmen im Trainingsprozess • Trainingsdatendokumentation Betreuungsservice: • Laufbahnberatung/pädagogische Betreuung • Schullaufbahn-, Ausbildungs- und Studienberatung unter dem Aspekt einer dualen Karriereplanung • Orientierung auf die individuell längst mögliche Verweildauer der Athleten im Schul- und Hochschulsystem • psychologische Betreuung • Einsatz psychoregulativer Verfahren bei ausgewählten Bundeskaderathleten/innen zu trainingsrelevanten Zeitpunkten des Jahres / nach Bedarf • Sportmedizin • Diagnostik und Therapie nach Möglichkeiten des OSP • Ernährungsberatung • Sportphysiotherapie nach Bedarf Durch die Schwerpunktsetzung gemäß der „Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports“ sowie Anbindung von Teilzeitinternaten /Akademien im Rahmen der Nachwuchsförderung ergibt sich für den Bereich der dezentralen Trainingsmaßnahmen und ganzjährigen Betreuung folgende Anbindung an Olympiastützpunkte: Schwerpunktsetzung: Baden-Württemberg Bayern (Nordbayern) Berlin Nordrhein-Westfalen Sachsen-Anhalt (Halle/Weißenfels) Hessen Niedersachsen 4 OSP Rhein-Neckar/Stuttgart OSP Bayern OSP Berlin OSP Rhein-Ruhr / Rheinland OSP Sachsen-Anhalt OSP Hessen OSP Niedersachsen Die individuelle Zuordnung der Kaderathleten/innen zu 'ihrem' Olympiastützpunkt wird bestimmt durch die Vereinszugehörigkeit bzw. den Haupttrainingsort. Die Zuordnung erfolgt über die Kaderlisten des DBB, die jährlich einer Überprüfung unterzogen werden. Die individuelle Betreuung durch den Olympiastützpunkt bezieht sich vor allem auf die Serviceleistungen, die vom Spitzenverband und Heimatverein nicht erbracht werden können. Bundesstützpunkte Nachwuchs: Im männlichen Bereich hat der DBB an den stärksten Nachwuchsstandorten in Kooperation mit seinen Landesfachverbänden und Vereinen fünf Bundesstützpunkte Nachwuchs vorgeschlagen. Diese sind: Bayern (Bamberg-Breitengüßbach/München) Berlin Hessen (Langen/Frankfurt) Nordrhein Westfalen (Leverkusen/Rhöndorf/Bonn) Baden-Württemberg (Heidelberg/Ludwigsburg/Urspring) DBB-Nachwuchsstützpunkte: Die Einführung einer Auszeichnung (Prädikat) mit dem Titel „DBB-Nachwuchsstützpunkt“ wurde bereits erarbeitet und im männlichen Bereich an die Stützpunkte Speyer und Hamburg verliehen. Teilzeitinternate / Akademien: Der Deutsche Basketball Bund kooperiert im Rahmen der Nachwuchsförderung mit mehreren anerkannten Teilzeitinternaten / Internaten / Akademien und unterstützt diese Landesverbandszentren z.T. in materieller und personeller Form: Leistungszentrum Basketball Braunschweig e.V. Förderverein Basketball-Sportschulen Halle e.V. Basketball-Teilzeit-Internat Langen e.V. Sportgymnasium Chemnitz Internationale Basketball Akademie Berlin Internat Urspring Schloss Hagerhof Rhöndorf Förderverein Basketball-Teilzeit-Internat Stuttgart/Ludwigsburg e. V. Basketball-Internat Speyer e.V. Sportgymnasium Jena Eliteschule des Sports Hamburg 5 2. Leistungen Deutsche Sporthilfe Schwerpunkt der gesamten Förderung ist der Nachwuchsbereich weiblich und männlich sowie die Damen-Nationalmannschaft. In dem neuen Förderkonzept ist die Förderung von max. 17 Nachwuchskaderathleten und -athletinnen vorgesehen und löst die bisherige Förderung der U18- und U20- Kader damit ab. Die Förderung des A-Kaders weiblich bleibt bestehen. Eventuelle Eliteförderprogramme für vereinzelte Spielerinnen in den Spielsportarten werden derzeit geprüft. Kaderförderung: Die Kaderförderung (bisher Grundförderung) haben wir für A- und B-Kader erhöht. Statt bisher € 100 erhalten A-Kaderathleten monatlich € 300 und B-Kaderathleten € 200. Sportler im C-Kader bekommen weiterhin monatlich € 100. Ausnahme: Athleten, die bereits eine Förderung in Form einer Spitzensportstelle bei Bund oder Land (z.B. Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Zoll, etc.) haben, erhalten im B- und C-Kader keine Kaderförderung. 6 Individuelle Förderung: Eine zusätzliche individuelle Förderung ist möglich, wenn die aktuelle Einkommenssituation die Ausübung des Leistungssports aufgrund fehlender finanzieller Mittel einschränkt bzw. die Fortführung gefährdet ist. Es kann dann eine bedarfsorientierte Unterstützung beantragt werden, um die sportliche Leistungsfähigkeit voll zu entfalten und zu erhalten. Die Höhe der Förderung setzt der Gutachterausschuss individuell fest. Duale Karriereförderung: Die duale Karriereförderung begleitet die Sportler von der Schule über die Ausbildung bzw. das Studium bis in den Beruf. So können Sportler Kostenerstattung für Nachhilfeunterricht (max. 20 Euro pro Stunde, Obergrenze 2.000 Euro) eine Ausbildungsbeihilfe, das Deutsche Bank SportStipendium (ab dem 3. Fachsemester monatlich € 300) oder Verdienstausfallerstattungen nach den geltenden Richtlinien beantragen. Verdienstausfall: • Durch Lehrgangsmaßnahmen verursachter Verdienstausfall wird von der Stiftung Deutsche Sporthilfe übernommen. Zur dualen Karriereförderung gehören auch unsere Seminare mit Themen wie Medientraining, Social Media (Facebook, Twitter & Co), Fertigkeiten des mentalen Trainings, Persönlichkeitsentwicklung oder auch Berufsorientierung. Die Seminare werden über die Olympiastützpunkte und Fachverbände organsiert. Das Ein-Tages-Seminar „Bewerbertraining“ wird durch die Sporthilfe zentral ausgeschrieben. Die Sporthilfe-Koordinatoren und Sportdirektoren der Verbände sowie die OSP-Leiter und Laufbahnberater werden schriftlich über das Angebot für das Jahr 2013 informiert. Angebot: • Medientraining und Social Media • Persönlichkeitsentwicklung und Mentales Fertigkeitstraining für Leistungssportler • Berufsorientierungsseminar und Bewerbertraining Service-Angebote: • Sporthilfe Mobilfunktarife der Deutschen Telekom • Kostenloses Halbjahres-Abonnement/Jahres-Abonnement FAZ/FASZ • Zeitschriften (Kicker, Spiegel uvm.) zu Sonderkonditionen • Kostenfrei Medizinische Hilfsmittel (Bandagen, etc.) von Bauernfeind • Kostenlose Voruntersuchung in der Potsdamer Augenklinik • Bei Bedarf kostenfreier Zahnersatz von Bego • Fahrzeuge (Ford, Opel) zu Sonderkonditionen • Kostenfreie Payback Visa Karte für den deutschen Spitzensport • Die Deutsche Sporthilfe hat für alle geförderten Athletinnen und Athleten mit der ARAG Allgemeine Versicherungs AG ein Versicherungspaket abgeschlossen. 7 3. Duale Karriere Kaderathleten können einen Nachteilsausgleich (Anhebung der Durchschnittsnote beim Abitur) beantragen, dem in den meisten Fällen von Schule bzw. Universität zugestimmt wird. Zudem können SpitzensportlerInnen (A-, B- oder C-Kader nach der Kaderdefinition des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB)) in den meisten Bundesländern in Studiengängen mit einem Numerus Clausus (NC) bevorzugt, das heißt im Rahmen einer Vorabquote, zum Studium zugelassen werden. Weitere Fördermöglichkeiten in der Dualen Karriere für Kaderathleten und Kaderathletinnen befinden sich in der Broschüre Duale Karriere. 8 3.1 Eliteschule des Sports "Eine Eliteschule des Sports ist eine Fördereinrichtung, die im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen Bedingungen gewährleistet, damit talentierte Nachwuchsathleten sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen vorbereiten können." Bundeskonferenz der Eliteschulen des Sports, Leipzig 2002 Eliteschulen des Sports sind Verbundsysteme aus Schule, Wohnen und Sport, die sportlich Talentierte unter dem Leitsatz "Weltmeister werden und den Schulabschluss schaffen" fördern. Sie koordinieren die "duale Karriere" der künftigen Spitzenathleten, die parallele schulische Bildung und sportliche Ausbildung, so, dass keiner der beiden Bereiche vernachlässigt wird. Die Sportler und Sportlerinnen werden in eigens eingerichteten Sportlerklassen unterrichtet. Schule und Training werden eng aufeinander abgestimmt, so dass die Schüler ihre Zeit bestens ausnutzen können. Der Titel "Eliteschule des Sports" wird durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) im Vierjahresrhythmus, auch "olympischer Zyklus" genannt, vergeben. Bis zum Jahr 2015 wird eine vollständige Neugestaltung des Systems „Eliteschule des Sports“ angestrebt. Der DOSB will hier auf die… Reformation…!! Daten, Zahlen, Fakten • An 41 Eliteschulen des Sports mit zirka 105 Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien werden derzeit mehr als 11.535 Talente gefördert. • Eliteschulen des Sports haben ein Internat und sind an Olympiastützpunkte gebunden. Die aktuelle Zahl dieser Verbundsysteme ist nach der Aufnahme der Standorte Nürnberg und Luckenwalde im Jahr 2013 auf 41 gestiegen: 20 in westdeutschen Ländern, 18 in ostdeutschen, 3 in Berlin. Auf Sommersportarten fokussieren 27 Eliteschulen, auf Wintersportarten 7, weitere 7 setzen übergreifende Schwerpunkte. • Von den 392 Mitgliedern der deutschen Olympiamannschaft 2012 sind 104 an Eliteschulen gefördert worden. Diese 26,6 Prozent stellten 34,9 Prozent (30 von 86) derjenigen Athletinnen und Athleten, die in London eine Medaille gewannen, ob in einer Einzel- oder Teamsportart. Bei Winterspielen ist der Erfolgsbeitrag von Eliteschülerinnen und -schüler traditionell größer. Vor drei Jahren in Vancouver stellten sie 82 der 153 deutschen Starter, entsprechend 53,6 Prozent, und auch sie waren überdurchschnittlich oft erfolgreich: 36 9 der 43 Medaillengewinner in Schwarzrotgold waren ehemalige oder auch aktuelle Eliteschüler – 83,7 Prozent. • An den Eliteschulen des Sports arbeiten über 662 Diplom- und A-Lizenztrainer. davon zu zwei Dritteln Hauptamtliche, 75 sind Bundes- und 95 OSP-Trainer. Im Jahr werden mehr als 300.000 Stunden Spezialtraining gegeben. • In den Sportinternaten leisten rund 200 Pädagogen über 450.000 Betreuungsstunden im Jahr. Qualitätskriterien • Die Eliteschulen des Sports (EdS) haben sich seit ihrer Einführung Anfang der 90er Jahre zu unverzichtbaren Förder- und Unterstützungseinrichtungen für den Nachwuchsleistungssport in Deutschland entwickelt. Das Nebeneinander von sportlicher und schulischer Förderung bei einer hohen Qualität der einzelnen Bausteine zeichnet die Einrichtungen aus. Um dieses Prädikat des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu erhalten, muss ein Standort folgende 6 Kriterien erfüllen, die der Arbeitskreis EdS festschreibt. • 1. Bedingungen für die sportliche Ausbildung: Dazu zählen funktionierende leistungsstarke Trainingsgruppen, hochwertige und flexibel verfügbare Trainingsstätten und die Betreuung durch qualifizierte Trainer • 2. Koordination und Management der Zeitbudgets: Dazu sind die enge räumliche Bündelung von Trainingsstätte, Schule und Wohnraum sowie die auf den jugendlichen Leistungssportler zugeschnittene zeitliche Flexibilisierung von Schul- und Trainingsabläufen und deren Verzahnung erforderlich. • 3. Regionale und überregionale Wirkungsmöglichkeiten: Die Aufnahme an die Eliteschulen des Sports wird grundsätzlich sportlichen Talenten aus allen Bundesländern angeboten, ohne dass dafür ein Vereinswechsel notwendig ist. • 4. Abstimmungs- und Organisationsstruktur: Ein Leistungssport-Koordinator stimmt an der Schule die schulischen und sportlichen Anforderungen miteinander ab und übernimmt die Beratung für Sportler, Eltern sowie Lehr- und Trainingspersonal. • 5. Pädagogische Gesamtkonzeptionen unter leistungssportlichen Gesichtspunkten: Der Gedanke des Fairplay, die Zielvorstellung des "mündigen Athleten" und Maßnahmen zur Dopingprävention werden in der Leistungsgemeinschaft deutlich nach innen gelebt und nach außen vertreten. • 6. Sportliche und bildungsbezogene Erfolge: Diese spiegeln sich insbesondere in Kaderqualifizierungen und Erfolgen in den Nationalmannschaften beziehungsweise in erfolgreichen Schulabschlüssen wider. 10 • Die Qualitätskriterien der Eliteschulen des Sports wurden ab dem Jahr 2007 überarbeitet. Im Rahmen der DOSB-Präsidiumssitzung am 17. Dezember 2009 wurde der Weiterentwicklung zugestimmt. • Der Arbeitskreis EdS kümmert sich desweiteren um die Überprüfung und Bewertung im Olympiazyklus. Das Prädikat „Eliteschule des Sports“ wird anschließend durch den DOSB verliehen, bestätigt oder gegebenenfalls aberkannt. Service Hier finden Sie Antragsformulare zum Download und weitere nützliche Informationen: 1. Projektförderung 2. Ausschreibung zum Eliteschüler oder der Eliteschülerin des Sports 2013 3. Starterpakete 4. Broschüren: Sport ohne Doping! - Info und Sport ohne Doping! -Argumente 11 Projekt – „Eliteschule des Sports“ Projektförderung Die Projektförderung bezieht alle bestehenden 41 Eliteschulen des Sports ein. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den im Arbeitskreis Eliteschulen des Sports festgelegten Förderkriterien. Die Förderschwerpunkte der Projektförderung im Jahr 2013 fokussieren sich auf die Verbesserung der sportlichen Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Durchführung von Trainings- und Wettkampfmaßnahmen oder die Verbesserung der Mobilität. Sollte der Bedarf in anderen Bereichen bestehen, können Sie die Anträge um das jeweilige Thema ergänzen. Bitte beachten Sie, dass keine satzungsgemäßen Aufgaben der Träger, wie Traineroder Lehrerhonorare, finanziert werden können. Es muss sich vielmehr um einen Förderzweck handeln, der die tägliche Arbeit vor Ort zusätzlich unterstützt. Die Anträge müssen bis zum 15. September 2014 eingereicht werden. Die Fördermittel werden wie gewohnt über die Sparkassen vor Ort zur Verfügung gestellt. Für die entsprechenden Anträge nutzen Sie bitte den folgenden Antrag: Download Antrag Projektförderung Eliteschüler des Sports 2014 Die Sparkassen-Finanzgruppe und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zeichnen die oder den „Eliteschülerin/Eliteschüler des Sports 2013“ aus. Ausgezeichnet werden Nachwuchsathleten, die durch besondere Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben. Zugleich sollen sie als Vorbilder für alle Eliteschüler an den Eliteschulen des Sports dienen. Pro Eliteschule des Sports kann jeweils eine Person ausgewählt und vorgeschlagen werden. Die/Der "Eliteschülerin/Eliteschüler des Sports" der jeweiligen Eliteschule des Sports erhält eine Auszeichnung. Bitte melden Sie uns Ihren nominierte/n Eliteschülerin/Eliteschüler Ihrer Eliteschule des Sports bis zum 15. September 2014. Die Unterlagen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Antrag Eliteschüler/Eliteschülerin des Sports 2014 12 Starterpakete für die Eliteschüler und Eliteschülerinnen des Sports Eliteschülerinnen und Eliteschüler, die 2013 den Status eines Bundeskaders erlangen oder als Bundeskader an eine Eliteschule des Sports wechseln, erhalten ein umfangreiches Starterpaket, das von der Sparkassen-Finanzgruppe kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Diese Starterpakete bestehen aus einer Sporttasche mit nützlichem Inhalt zur Unterstützung der schulischen und sportlichen Karriere. Die Starterpakete erhalten die Eliteschulen des Sports im Herbst 2013. Bei der Übergabeveranstaltung sollte ein Vertreter der Sparkasse vor Ort eingebunden werden. Die Regionalteamleitungen bestellen bis zum 15. September 2014 die Starterpakete per Fax oder per E-Mail beim DOSB, Bereich Leistungssport. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Vorlage: Download Starterpakete Eliteschüler/Eliteschülerin des Sports Ansprechpartner: Zu allen Fragen zum Thema Sportförderung an den Eliteschulen des Sports stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung: Frau Katrin Mattscherodt, DOSB Tel.: 069 / 670 02 42 E-Mail: [email protected] Herr Andreas Dittmer, DSGV Tel.: 030 / 202 255 627 E-Mail: [email protected] Links: http://www.dosb.de/de/eliteschule-des-sports/ http://www.dosb.de/de/eliteschule-des-sports/service/ http://www.dosb.de/de/eliteschule-des-sports/standorte/ 13 3.2 Hochschulen des Spitzensports Spitzensport und Studium - geht denn das? Liebe Sportlerinnen und Sportler, vor dieser Frage stehen sicherlich auch in diesem Jahr wieder einige von Euch. Einerseits habt Ihr schon viel in den Sport investiert und Eure Ergebnisse zeigen, dass es gar nicht mehr utopisch ist, ganz oben anzukommen, deswegen wollt Ihr intensiv trainieren, andererseits wisst Ihr auch, dass Ihr Euch mit Eurer Ausbildung/Studium nicht ewig Zeit lassen solltet. Ein Dilemma? Nicht unbedingt! Der HOCHSCHULFÜHRER SPITZENSPORT ist ein Gemeinschaftsprodukt vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) und den Laufbahnberatern der Olympia-stützpunkte (OSP). Hier findet Ihr auf kurzem Wege wichtige Informationen zu den Fragen • • • Welche sind die kooperierenden Hochschulen? Wer ist mein Ansprechpartner im Olympiastützpunkt und Hochschule? Welche Sportarten gibt es am jeweiligen Standort? Es gibt nämlich inzwischen eine Vielzahl von Partnerhochschulen in Deutschland, die sich in vertraglicher Form verpflichtet haben, Bundeskaderathleten so gut wie möglich beim Erreichen Ihres Studienzieles zu helfen. Das heißt nicht, dass Ihr etwas geschenkt bekommt - kein "Studium light". Man versucht hierbei durch größtmögliche Flexibilität sportbedingte Nachteile auszugleichen. Kernpunkte der Verträge sind hierbei: • • • • • Gestellung eines Mentors, möglichst auf professoraler Ebene, der mit Euch eine exakte Studien- und Semesterplanung vornimmt und gegenüber anderen Professoren Eure Anliegen vertritt; Individuell abgestimmte Prüfungs- und Abgabetermine; Entbindung von Pflichtanwesenheiten; Gewährung zusätzlicher, sportbezogener Urlaubsemester; Zeitliche Flexibilisierung von Praktika. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Hochschulen - und hier noch einmal jede einzelne Fakultät - bei der Gewährung dieser Erleichterungen recht unterschiedlich verfahren. Einen guten Überblick können Euch hier die Laufbahnberater geben, die Euch darüber hinaus auch sagen können, inwieweit ein bestimmter Studiengang bezogen auf die jeweiligen Sportart gut oder weniger gut kombinierbar ist. 14 Auch für weitere Fragen in Verbindung mit dem Studium sind die Laufbahnberater kompetente Ansprechpartner. Sei es bei der Studienwahl selbst, der Frage ob Universität oder Fachhochschule, Diplom oder Bachelor usw. Oft steht auch die hohe Hürde der Zulassung zum Studium im Wege. Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen sondern Infos einholen zu den verschiedenen Sonderanträgen wie • • • bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortswunsches; Wartezeit ...und vor allem Verbesserung der Abiturnote wegen Leistungssport. Die einzuhaltenden Bewerbungsfristen für ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule (University of Applied Sciences) sind den Laufbahnberatern vor Ort bekannt, ebenso die regional existierenden Regelungen für Eignungs- feststellungsprüfungen (beispielsweise für Sport). Schon weit vor Studienbeginn gibt es also viel zu klären. Hierbei hilft Euch der Terminplaner und vor allen Dingen Euer Laufbahnberater am Olympiastützpunkt. Also: Nutzt die Möglichkeiten einer frühzeitigen Beratung, damit auch Ihr sagen könnt: Spitzensport und Studium - ja, das geht! Links: http://www.adh.de/ http://www.adh.de/projekte/partnerhochschule-des-spitzensports.html http://www.adh.de/service/kompetenz-center/spitzensportfoerderung-an-hochschulen.html 15 4. Spitzensportförderung der Bundeswehr Kriterien: Dem Deutschen Basketball Bund stehen in Abstimmung mit dem BMVG und DOSB-BL im Rahmen der Förderung von Spitzensportlern durch die 12 Bundeswehr Förderplätze zur Verfügung. Grundsätzlich gelten für die Zuordnung zu einer Sportfördergruppe folgende Kriterien: Der Spieler muss Mitglied eines A-, A2-, U20-, U18-Kaders sein und/oder als Stammspieler in der 1. Bundesliga spielen und benötigt die positive sportfachliche Stellungnahme durch den Verband und durch den DOSBBL. Die Einstellungen sind zum 01. Januar, 01. März, 01. Juli, 01. September und 01. November eines jeden Jahres möglich. Die Antragstellung hat ca. 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin zu erfolgen. Die Laufzeit des Freiwilligen-Wehrdienstes (FWD) beträgt 12 - 23 Monate. Die Basis-Grundausbildung beträgt 6 Wochen und wird in Hannover durchgeführt. Fehlzeiten sind nur in sehr begrenztem Maße möglich. Trainingsmöglichkeiten in Kooperation mit dem OSP Hannover bestehen. Bei direkten Vorbereitungen auf Turniere (CISM Militärwelt-meisterschaft) können Vorbereitungsmaßnahmen zentral durchgeführt werden. Die Termine für diese Meisterschaften sind mit der Planung des Deutschen Basketball Bundes abzustimmen. Der Vereinstrainer legt dem Bundeswehrstandort und dem Deutschen Basketball Bund seine Vereinstrainingspläne vor. Der Vereinstrainer wird in jedem Fall als Ansprechpartner dem Standort gemeldet. Durch die Anbindung der Sportfördergruppen an Olympiastützpunkte kann der jeweilige Bundeswehrathlet alle Fördermöglichkeiten des Olympiastützpunktes nutzen. Die Einstellung eines Athleten kann nur über den Verband - DOSB-BL - BMVG erfolgen, ein Verein kann nicht Antragsteller gegenüber dem BMVG sein. Der BMVG verlässt sich ausschließlich auf die gutachterliche Tätigkeit des DOSB-BL. 16 Verfahrensweise Studium: Das Studium – auch Fort-/Weiterführung eines Studiums zum Zeitpunkt des Dienstantritts – ist eine private Weiterbildungsmaßnahme, die gegenüber der Dienststelle/Sportfördergruppe der Bundeswehr anzeigepflichtig ist. Sie ist grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren. Für Seminare, Klausuren, Prüfungen und Blockausbildungen kann unter Einbringung des Urlaubsanspruchs der betroffenen Spitzensportler/-in eine Freistellung erfolgen, sofern dienstliche Gründe bzw. sportfachliche Gründe des jeweiligen Spitzenfachverbandes nicht entgegenstehen. Ein Anspruch auf weitergehende Freistellungen besteht darüber nicht. Unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und sportlichen Zielsetzung ergibt sich, dass nur ein Fernstudium oder ein leistungsgerechtes Studium mit individuell angepassten Präsenzphasen befürwortet werden kann. Die Bundeswehr erteilt notwendige Freistellungen nur sofern: • • • eine schriftliche Bestätigung der kooperierenden Hochschule vorliegt die Befürwortung des Spitzenverbandes vorliegt der Mehrjahresplan bzw. Duale Karriere/Laufbahnplanung 17 5. Anti-Doping (NADA) Die Kaderathleten/innen des DBB (U16, U18, U20, Damen, Herren) werden gemäß Vereinbarung mit der NADA regelmäßig Trainingskontrollen unterzogen. Das Kontrollmanagement liegt komplett bei der NADA. Die Anti-Doping-Kommission des DBB veranlasst unangemeldete Wettkampf-Kontrollen in den Spielklassen der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren sowie auf Anforderung der JugendBundesligen auch in deren Spielgruppen. Sämtliche Bundesligaspieler/innen (36 Damenteams, 58 Herrenteams, 112 Teams in JugendBundesligen, 206 Teams total) müssen jährlich vor Saisonbeginn sowohl eine Anti-DopingVereinbarung sowie eine Schiedsvereinbarung unterzeichnen. Dies gilt auch für Athletenbetreuer/innen. Somit sind die Vereinbarungen von ca. 3.600 Spielbeteiligten zu verwalten. Die Verweigerung, die Vereinbarungen zu unterzeichnen, hätte zur Folge, dass ein Mitspielen in einer Bundesliga nicht möglich ist. Kontrollzeitraum: Jeweils vom 01.04. – 31.03. Meldetermine: NTP: 25.03., 25.06., 25.09., 25.12. Testpools RTP – Registered Testing Pool derzeit kein Athlet dem RTP zugehörig NTP – Nationaler Testpool Dem NTP gehören die A-Nationalteams Damen/Herren an. Verpflichtung zur quartalsweisen Meldung von Aufenthaltsdaten mittels ADAMS sowie zur ständigen Aktualisierung des täglichen Aufenthaltsortes. ATP – Allgemeiner Testpool Dem ATP gehören alle Kader an, die nicht unter NTP aufgeführt sind (Verpflichtung zur Rücksendung des ATP-Athleten-Meldeformulars, aber keine Meldung von Aufenthaltsdaten mittels ADAMS) 18 ADAMS ADAMS ist das globale Informationssystem der WADA (Anti-Doping Administration and Management System), mit dem auch die NADA arbeitet. Alle Athleten des Registered Testing Pools (RTP) sowie des Nationalen Testpools (NTP) sind an ADAMS angeschlossen, so dass die Abgabe der Informationen zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit (Whereabouts) ausschließlich über ADAMS vorgenommen wird. In Ausnahmefällen, in denen dem Athleten kurzfristig kein Internetzugang zur Verfügung steht, können Aktualisierungen der Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit telefonisch oder per SMS vorgenommen werden. Link: https://adams.wada-ama.org/adams Ansprechpartner DBB: Jochen Böhmcker, Tel.: 030 / 864 545 90, Fax: 030 / 859 756 21, Mail: [email protected] Ansprechpartner NADA: Herr Karim Chtai, Tel.: 0228 / 812 921 44, Mail: [email protected] Infomaterial: Verbotsliste 2013 Broschüre „Beispielliste zulässiger Medikamente 2013“ Vordruck: Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) 2013 Anti-Doping-Code des DBB 20120 (ADC) Verfahrensordnung der Anti-Doping-Kommission des DBB Standard für Meldepflichten DIS-Sportschiedsgerichtsordnung Athleten-Meldeformular 2013 – Nur für ATP-Athleten Broschüre „Ich werde kontrolliert“ – Nur für neue Kaderspielerinnen ADAMS User Guide – Nur für NTP-Athleten High-Five – Gemeinsam gegen Doping – für minderjährige Athleten Gemeinsam gegen Doping: Für Eltern minderjähriger Athleten 19 6. Versicherungen 6.1 Stiftung Deutsche Sporthilfe (ARAG) Die DSH hat einen Versicherungsvertrag für laufend oder einmalig von der DSH geförderten Sportlern geschlossen. Der Versicherungsschutz wird nach Maßgabe der Vereinbarungen dieses Versicherungsvertrages, des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen gewährt. Die Leistungen werden wie folgt zusammengefasst: • Unfallversicherung • Haftpflichtversicherung • Rechtsschutzversicherung Jeder Schaden ist unverzüglich auf den dafür vorgesehenen Vordrucke der ARAG über den Mentor zu melden. Stiftung Deutsche Sporthilfe Otto-Fleck-Schneise 8 60596 Frankfurt (Main) Tel.: 069 / 678 030 Der Versicherungsschutz gilt während des Zeitraums der Förderung der versicherten Personen durch die DSH 20 6.2 Arch – Versicherung der FIBA Versicherung für Spielerinnen und Spieler sowie dem Staff bei einer internationalen Endmaßnahme (Europameisterschaft, o. ä.) Die Versicherung gilt auch für die Vorbereitung auf das jeweilige Turnier (genauer Zeitraum im Vertrag festgelegt) Liste der Veranstaltungen: Women/Men: U16 European Championship – Division B U16 European Championship – Division C U16 European Championship U17 World Championship U18 European Championship – Division B U18 European Championship U20 European Championship – Division B U20 European Championship European Championship Der Versicherungsbericht muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Unfall an die FIBA geschickt werden. • Der Bericht muss komplett ausgefüllt sein. • Der Bericht muss unterschrieben und mit einem Stempel versehen sein. • Folgende Dokumente müssen beigefügt sein: − Erster Hilfe Zertifikat − Medizinischer Bericht − Kopie der Krankenakte Obergrenze (U15 – U20 w/m): • Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: 100 000,- Euro • Todesfall: 100 000,- Euro • Medizinische Kosten: 10 000,- Euro Obergrenze (Damen/Herren): • Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit: 2 000 000,- Euro • Pro Team: 3 000 000,- Euro • Notfallhilfe/Transportkosten: 10 000,- Euro • Chirurgische Kosten: 20 000,- Euro 21 6.3 • • • 22 Zusatzversicherungen In besonderen Fällen (gehaltsabhängig) müssen für einzelne Spieler Zusatzversicherungen abgeschlossen werden. Die A2 und U20 Herren sind ebenfalls Zusatzversicherungen abgeschlossen worden Reise-Krankenversicherungen für ausländische Gäste (Hanse Merkur) z. B für Highschool- oder College-Spielerinnen und –Spieler Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach dem vereinbarten Tarif und den Versicherungsbedingungen. Impressum Herausgeber: Deutscher Basketball Bund e. V. Schwanenstraße 6-10 58089 Hagen [email protected] www.basketball-bund.de 1. Auflage 2014 23 printed by 24