1.6 Rahmenbedingungen und individuelle Fördermöglichkeiten für

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1.6 Rahmenbedingungen und individuelle Fördermöglichkeiten für
Rahmenbedingungen und
individuelle Fördermöglichkeiten für
DBB-Kaderathletinnen und -athleten
Deutscher Basketball Bund e. V.
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Inhaltsverzeichnis
1. Betreuung durch Olympiastützpunkte
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2. Leistungen Deutsche Sporthilfe
6
3. Duale Karriere
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3.1
Eliteschulen des Sports
9
3.2
Hochschulen des Spitzensports
14
4. Spitzenförderung der Bundeswehr
16
5. Anti-Doping (NADA)
18
6. Versicherungen
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6.1
Stiftung Deutsche Sporthilfe (ARAG)
20
6.2
ARCH – Versicherung der FIBA
21
6.3
Zusätzliche Versicherungen
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3
1. Betreuung durch Olympiastützpunkte
Trainingssteuerung:
Leistungsphysiologie/Leistungsdiagnostik
• Biomechanik (Kraftdiagnostik)
• Trainingswissenschaftliche Betreuung
• Videoanalysen im Training und Wettkampf
• Unterstützung des Trainings konditioneller Fähigkeiten durch Messplatztraining
und Anleitung ausgewählter Trainingseinheiten
• Trainingsmethodische Beratung und Demonstration präventiver Maßnahmen im
Trainingsprozess
• Trainingsdatendokumentation
Betreuungsservice:
• Laufbahnberatung/pädagogische Betreuung
• Schullaufbahn-, Ausbildungs- und Studienberatung unter dem Aspekt einer
dualen Karriereplanung
• Orientierung auf die individuell längst mögliche Verweildauer der Athleten
im Schul- und Hochschulsystem
• psychologische Betreuung
• Einsatz psychoregulativer Verfahren bei ausgewählten Bundeskaderathleten/innen zu trainingsrelevanten Zeitpunkten des Jahres / nach Bedarf
• Sportmedizin
• Diagnostik und Therapie nach Möglichkeiten des OSP
• Ernährungsberatung
• Sportphysiotherapie nach Bedarf
Durch die Schwerpunktsetzung gemäß der „Rahmenrichtlinien zur Förderung des Nachwuchsleistungssports“ sowie Anbindung von Teilzeitinternaten /Akademien im Rahmen der Nachwuchsförderung ergibt sich für den Bereich der dezentralen Trainingsmaßnahmen und ganzjährigen Betreuung folgende Anbindung an Olympiastützpunkte:
Schwerpunktsetzung:
Baden-Württemberg
Bayern (Nordbayern)
Berlin
Nordrhein-Westfalen
Sachsen-Anhalt (Halle/Weißenfels)
Hessen
Niedersachsen
4
OSP Rhein-Neckar/Stuttgart
OSP Bayern
OSP Berlin
OSP Rhein-Ruhr / Rheinland
OSP Sachsen-Anhalt
OSP Hessen
OSP Niedersachsen
Die individuelle Zuordnung der Kaderathleten/innen zu 'ihrem' Olympiastützpunkt wird bestimmt
durch die Vereinszugehörigkeit bzw. den Haupttrainingsort. Die Zuordnung erfolgt über die Kaderlisten des DBB, die jährlich einer Überprüfung unterzogen werden.
Die individuelle Betreuung durch den Olympiastützpunkt bezieht sich vor allem auf die Serviceleistungen, die vom Spitzenverband und Heimatverein nicht erbracht werden können.
Bundesstützpunkte Nachwuchs:
Im männlichen Bereich hat der DBB an den stärksten Nachwuchsstandorten in Kooperation mit
seinen Landesfachverbänden und Vereinen fünf Bundesstützpunkte Nachwuchs vorgeschlagen.
Diese sind:
Bayern (Bamberg-Breitengüßbach/München)
Berlin
Hessen (Langen/Frankfurt)
Nordrhein Westfalen (Leverkusen/Rhöndorf/Bonn)
Baden-Württemberg (Heidelberg/Ludwigsburg/Urspring)
DBB-Nachwuchsstützpunkte:
Die Einführung einer Auszeichnung (Prädikat) mit dem Titel „DBB-Nachwuchsstützpunkt“ wurde
bereits erarbeitet und im männlichen Bereich an die Stützpunkte Speyer und Hamburg verliehen.
Teilzeitinternate / Akademien:
Der Deutsche Basketball Bund kooperiert im Rahmen der Nachwuchsförderung mit mehreren anerkannten Teilzeitinternaten / Internaten / Akademien und unterstützt diese Landesverbandszentren z.T. in materieller und personeller Form:
Leistungszentrum Basketball Braunschweig e.V.
Förderverein Basketball-Sportschulen Halle e.V.
Basketball-Teilzeit-Internat Langen e.V.
Sportgymnasium Chemnitz
Internationale Basketball Akademie Berlin
Internat Urspring
Schloss Hagerhof Rhöndorf
Förderverein Basketball-Teilzeit-Internat Stuttgart/Ludwigsburg e. V.
Basketball-Internat Speyer e.V.
Sportgymnasium Jena
Eliteschule des Sports Hamburg
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2.
Leistungen Deutsche Sporthilfe
Schwerpunkt der gesamten Förderung ist der Nachwuchsbereich weiblich und männlich sowie die
Damen-Nationalmannschaft. In dem neuen Förderkonzept ist die Förderung von max. 17 Nachwuchskaderathleten und -athletinnen vorgesehen und löst die bisherige Förderung der U18- und
U20- Kader damit ab. Die Förderung des A-Kaders weiblich bleibt bestehen. Eventuelle Eliteförderprogramme für vereinzelte Spielerinnen in den Spielsportarten werden derzeit geprüft.
Kaderförderung:
Die Kaderförderung (bisher Grundförderung) haben wir für A- und B-Kader erhöht. Statt bisher €
100 erhalten A-Kaderathleten monatlich € 300 und B-Kaderathleten € 200. Sportler im C-Kader
bekommen weiterhin monatlich € 100.
Ausnahme:
Athleten, die bereits eine Förderung in Form einer Spitzensportstelle bei Bund oder Land (z.B.
Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Zoll, etc.) haben, erhalten im B- und C-Kader keine
Kaderförderung.
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Individuelle Förderung:
Eine zusätzliche individuelle Förderung ist möglich, wenn die aktuelle Einkommenssituation die
Ausübung des Leistungssports aufgrund fehlender finanzieller Mittel einschränkt bzw. die Fortführung gefährdet ist. Es kann dann eine bedarfsorientierte Unterstützung beantragt werden, um
die sportliche Leistungsfähigkeit voll zu entfalten und zu erhalten. Die Höhe der Förderung setzt
der Gutachterausschuss individuell fest.
Duale Karriereförderung:
Die duale Karriereförderung begleitet die Sportler von der Schule über die Ausbildung bzw. das
Studium bis in den Beruf. So können Sportler Kostenerstattung für Nachhilfeunterricht (max. 20
Euro pro Stunde, Obergrenze 2.000 Euro) eine Ausbildungsbeihilfe, das Deutsche Bank SportStipendium (ab dem 3. Fachsemester monatlich € 300) oder Verdienstausfallerstattungen nach
den geltenden Richtlinien beantragen.
Verdienstausfall:
• Durch Lehrgangsmaßnahmen verursachter Verdienstausfall wird von der Stiftung Deutsche
Sporthilfe übernommen.
Zur dualen Karriereförderung gehören auch unsere Seminare mit Themen wie Medientraining,
Social Media (Facebook, Twitter & Co), Fertigkeiten des mentalen Trainings, Persönlichkeitsentwicklung oder auch Berufsorientierung. Die Seminare werden über die Olympiastützpunkte und
Fachverbände organsiert. Das Ein-Tages-Seminar „Bewerbertraining“ wird durch die Sporthilfe
zentral ausgeschrieben.
Die Sporthilfe-Koordinatoren und Sportdirektoren der Verbände sowie die OSP-Leiter und Laufbahnberater werden schriftlich über das Angebot für das Jahr 2013 informiert.
Angebot:
• Medientraining und Social Media
• Persönlichkeitsentwicklung und Mentales Fertigkeitstraining für Leistungssportler
• Berufsorientierungsseminar und Bewerbertraining
Service-Angebote:
• Sporthilfe Mobilfunktarife der Deutschen Telekom
• Kostenloses Halbjahres-Abonnement/Jahres-Abonnement FAZ/FASZ
• Zeitschriften (Kicker, Spiegel uvm.) zu Sonderkonditionen
• Kostenfrei Medizinische Hilfsmittel (Bandagen, etc.) von Bauernfeind
• Kostenlose Voruntersuchung in der Potsdamer Augenklinik
• Bei Bedarf kostenfreier Zahnersatz von Bego
• Fahrzeuge (Ford, Opel) zu Sonderkonditionen
• Kostenfreie Payback Visa Karte für den deutschen Spitzensport
• Die Deutsche Sporthilfe hat für alle geförderten Athletinnen und Athleten mit der ARAG
Allgemeine Versicherungs AG ein Versicherungspaket abgeschlossen.
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3.
Duale Karriere
Kaderathleten können einen Nachteilsausgleich (Anhebung der Durchschnittsnote beim Abitur)
beantragen, dem in den meisten Fällen von Schule bzw. Universität zugestimmt wird.
Zudem können SpitzensportlerInnen (A-, B- oder C-Kader nach der Kaderdefinition des Deutschen
Olympischen Sportbundes (DOSB)) in den meisten Bundesländern in Studiengängen mit einem
Numerus Clausus (NC) bevorzugt, das heißt im Rahmen einer Vorabquote, zum Studium zugelassen werden.
Weitere Fördermöglichkeiten in der Dualen Karriere für Kaderathleten und Kaderathletinnen befinden sich in der Broschüre Duale Karriere.
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3.1
Eliteschule des Sports
"Eine Eliteschule des Sports ist eine Fördereinrichtung, die im kooperativen Verbund von Leistungssport, Schule und Wohnen Bedingungen gewährleistet, damit talentierte Nachwuchsathleten
sich auf künftige Spitzenleistungen im Sport bei Wahrung ihrer schulischen Bildungschancen
vorbereiten können."
Bundeskonferenz der Eliteschulen des Sports, Leipzig 2002
Eliteschulen des Sports sind Verbundsysteme aus Schule, Wohnen und Sport, die sportlich Talentierte unter dem Leitsatz "Weltmeister werden und den Schulabschluss schaffen" fördern. Sie
koordinieren die "duale Karriere" der künftigen Spitzenathleten, die parallele schulische Bildung
und sportliche Ausbildung, so, dass keiner der beiden Bereiche vernachlässigt wird.
Die Sportler und Sportlerinnen werden in eigens eingerichteten Sportlerklassen unterrichtet.
Schule und Training werden eng aufeinander abgestimmt, so dass die Schüler ihre Zeit bestens
ausnutzen können.
Der Titel "Eliteschule des Sports" wird durch den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) im
Vierjahresrhythmus, auch "olympischer Zyklus" genannt, vergeben.
Bis zum Jahr 2015 wird eine vollständige Neugestaltung des Systems „Eliteschule des Sports“
angestrebt. Der DOSB will hier auf die… Reformation…!!
Daten, Zahlen, Fakten
• An 41 Eliteschulen des Sports mit zirka 105 Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien werden derzeit mehr als 11.535 Talente gefördert.
• Eliteschulen des Sports haben ein Internat und sind an Olympiastützpunkte gebunden. Die
aktuelle Zahl dieser Verbundsysteme ist nach der Aufnahme der Standorte Nürnberg und
Luckenwalde im Jahr 2013 auf 41 gestiegen: 20 in westdeutschen Ländern, 18 in ostdeutschen, 3 in Berlin. Auf Sommersportarten fokussieren 27 Eliteschulen, auf Wintersportarten 7, weitere 7 setzen übergreifende Schwerpunkte.
• Von den 392 Mitgliedern der deutschen Olympiamannschaft 2012 sind 104 an Eliteschulen
gefördert worden. Diese 26,6 Prozent stellten 34,9 Prozent (30 von 86) derjenigen Athletinnen und Athleten, die in London eine Medaille gewannen, ob in einer Einzel- oder
Teamsportart. Bei Winterspielen ist der Erfolgsbeitrag von Eliteschülerinnen und -schüler
traditionell größer. Vor drei Jahren in Vancouver stellten sie 82 der 153 deutschen Starter,
entsprechend 53,6 Prozent, und auch sie waren überdurchschnittlich oft erfolgreich: 36
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der 43 Medaillengewinner in Schwarzrotgold waren ehemalige oder auch aktuelle Eliteschüler – 83,7 Prozent.
• An den Eliteschulen des Sports arbeiten über 662 Diplom- und A-Lizenztrainer. davon zu
zwei Dritteln Hauptamtliche, 75 sind Bundes- und 95 OSP-Trainer. Im Jahr werden mehr
als 300.000 Stunden Spezialtraining gegeben.
• In den Sportinternaten leisten rund 200 Pädagogen über 450.000 Betreuungsstunden im
Jahr.
Qualitätskriterien
•
Die Eliteschulen des Sports (EdS) haben sich seit ihrer Einführung Anfang der 90er Jahre zu
unverzichtbaren Förder- und Unterstützungseinrichtungen für den Nachwuchsleistungssport
in Deutschland entwickelt. Das Nebeneinander von sportlicher und schulischer Förderung bei
einer hohen Qualität der einzelnen Bausteine zeichnet die Einrichtungen aus. Um dieses Prädikat des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu erhalten, muss ein Standort folgende 6 Kriterien erfüllen, die der Arbeitskreis EdS festschreibt.
•
1. Bedingungen für die sportliche Ausbildung: Dazu zählen funktionierende leistungsstarke Trainingsgruppen, hochwertige und flexibel verfügbare Trainingsstätten und die Betreuung durch qualifizierte Trainer
•
2. Koordination und Management der Zeitbudgets: Dazu sind die enge räumliche Bündelung von Trainingsstätte, Schule und Wohnraum sowie die auf den jugendlichen Leistungssportler zugeschnittene zeitliche Flexibilisierung von Schul- und Trainingsabläufen und deren
Verzahnung erforderlich.
•
3. Regionale und überregionale Wirkungsmöglichkeiten: Die Aufnahme an die Eliteschulen des Sports wird grundsätzlich sportlichen Talenten aus allen Bundesländern angeboten,
ohne dass dafür ein Vereinswechsel notwendig ist.
•
4. Abstimmungs- und Organisationsstruktur: Ein Leistungssport-Koordinator stimmt an der
Schule die schulischen und sportlichen Anforderungen miteinander ab und übernimmt die
Beratung für Sportler, Eltern sowie Lehr- und Trainingspersonal.
•
5. Pädagogische Gesamtkonzeptionen unter leistungssportlichen Gesichtspunkten: Der
Gedanke des Fairplay, die Zielvorstellung des "mündigen Athleten" und Maßnahmen zur Dopingprävention werden in der Leistungsgemeinschaft deutlich nach innen gelebt und nach
außen vertreten.
•
6. Sportliche und bildungsbezogene Erfolge: Diese spiegeln sich insbesondere in Kaderqualifizierungen und Erfolgen in den Nationalmannschaften beziehungsweise in erfolgreichen
Schulabschlüssen wider.
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•
Die Qualitätskriterien der Eliteschulen des Sports wurden ab dem Jahr 2007 überarbeitet. Im
Rahmen der DOSB-Präsidiumssitzung am 17. Dezember 2009 wurde der Weiterentwicklung
zugestimmt.
•
Der Arbeitskreis EdS kümmert sich desweiteren um die Überprüfung und Bewertung im
Olympiazyklus. Das Prädikat „Eliteschule des Sports“ wird anschließend durch den DOSB verliehen, bestätigt oder gegebenenfalls aberkannt.
Service
Hier finden Sie Antragsformulare zum Download und weitere nützliche Informationen:
1. Projektförderung
2. Ausschreibung zum Eliteschüler oder der Eliteschülerin des Sports 2013
3. Starterpakete
4. Broschüren: Sport ohne Doping! - Info und Sport ohne Doping! -Argumente
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Projekt – „Eliteschule des Sports“
Projektförderung
Die Projektförderung bezieht alle bestehenden 41 Eliteschulen des Sports ein. Die Höhe der Förderung richtet sich nach den im Arbeitskreis Eliteschulen des Sports festgelegten Förderkriterien.
Die Förderschwerpunkte der Projektförderung im Jahr 2013 fokussieren sich auf die Verbesserung
der sportlichen Rahmenbedingungen wie beispielsweise die Durchführung von Trainings- und
Wettkampfmaßnahmen oder die Verbesserung der Mobilität.
Sollte der Bedarf in anderen Bereichen bestehen, können Sie die Anträge um das jeweilige Thema
ergänzen. Bitte beachten Sie, dass keine satzungsgemäßen Aufgaben der Träger, wie Traineroder Lehrerhonorare, finanziert werden können. Es muss sich vielmehr um einen Förderzweck
handeln, der die tägliche Arbeit vor Ort zusätzlich unterstützt.
Die Anträge müssen bis zum 15. September 2014 eingereicht werden. Die Fördermittel werden
wie gewohnt über die Sparkassen vor Ort zur Verfügung gestellt.
Für die entsprechenden Anträge nutzen Sie bitte den folgenden Antrag:
Download Antrag Projektförderung
Eliteschüler des Sports 2014
Die Sparkassen-Finanzgruppe und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) zeichnen die oder
den „Eliteschülerin/Eliteschüler des Sports 2013“ aus. Ausgezeichnet werden Nachwuchsathleten, die durch besondere Leistungen auf sich aufmerksam gemacht haben. Zugleich sollen sie als
Vorbilder für alle Eliteschüler an den Eliteschulen des Sports dienen.
Pro Eliteschule des Sports kann jeweils eine Person ausgewählt und vorgeschlagen werden.
Die/Der "Eliteschülerin/Eliteschüler des Sports" der jeweiligen Eliteschule des Sports erhält eine
Auszeichnung.
Bitte melden Sie uns Ihren nominierte/n Eliteschülerin/Eliteschüler Ihrer Eliteschule des Sports
bis zum 15. September 2014.
Die Unterlagen zum Bewerbungsverfahren stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung: Antrag Eliteschüler/Eliteschülerin des Sports 2014
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Starterpakete für die Eliteschüler und Eliteschülerinnen des Sports
Eliteschülerinnen und Eliteschüler, die 2013 den Status eines Bundeskaders erlangen oder als
Bundeskader an eine Eliteschule des Sports wechseln, erhalten ein umfangreiches Starterpaket,
das von der Sparkassen-Finanzgruppe kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Diese Starterpakete
bestehen aus einer Sporttasche mit nützlichem Inhalt zur Unterstützung der schulischen und
sportlichen Karriere.
Die Starterpakete erhalten die Eliteschulen des Sports im Herbst 2013. Bei der
Übergabeveranstaltung sollte ein Vertreter der Sparkasse vor Ort eingebunden werden.
Die Regionalteamleitungen bestellen bis zum 15. September 2014 die Starterpakete per Fax
oder per E-Mail beim DOSB, Bereich Leistungssport. Bitte nutzen Sie hierfür folgende Vorlage:
Download Starterpakete Eliteschüler/Eliteschülerin des Sports
Ansprechpartner:
Zu allen Fragen zum Thema Sportförderung an den Eliteschulen des Sports stehen Ihnen die folgenden Ansprechpartner zur Verfügung:
Frau Katrin Mattscherodt, DOSB
Tel.: 069 / 670 02 42
E-Mail: [email protected]
Herr Andreas Dittmer, DSGV
Tel.: 030 / 202 255 627
E-Mail: [email protected]
Links:
http://www.dosb.de/de/eliteschule-des-sports/
http://www.dosb.de/de/eliteschule-des-sports/service/
http://www.dosb.de/de/eliteschule-des-sports/standorte/
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3.2
Hochschulen des Spitzensports
Spitzensport und Studium - geht denn das?
Liebe Sportlerinnen und Sportler,
vor dieser Frage stehen sicherlich auch in diesem Jahr wieder einige von Euch. Einerseits habt Ihr
schon viel in den Sport investiert und Eure Ergebnisse zeigen, dass es gar nicht mehr utopisch ist,
ganz oben anzukommen, deswegen wollt Ihr intensiv trainieren, andererseits wisst Ihr auch, dass
Ihr Euch mit Eurer Ausbildung/Studium nicht ewig Zeit lassen solltet.
Ein Dilemma? Nicht unbedingt! Der HOCHSCHULFÜHRER SPITZENSPORT ist ein Gemeinschaftsprodukt vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB), Allgemeiner Deutscher Hochschulsportverband (adh) und den Laufbahnberatern der Olympia-stützpunkte (OSP).
Hier findet Ihr auf kurzem Wege wichtige Informationen zu den Fragen
•
•
•
Welche sind die kooperierenden Hochschulen?
Wer ist mein Ansprechpartner im Olympiastützpunkt und Hochschule?
Welche Sportarten gibt es am jeweiligen Standort?
Es gibt nämlich inzwischen eine Vielzahl von Partnerhochschulen in Deutschland, die sich in vertraglicher Form verpflichtet haben, Bundeskaderathleten so gut wie möglich beim Erreichen Ihres
Studienzieles zu helfen. Das heißt nicht, dass Ihr etwas geschenkt bekommt - kein "Studium
light". Man versucht hierbei durch größtmögliche Flexibilität sportbedingte Nachteile auszugleichen. Kernpunkte der Verträge sind hierbei:
•
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•
•
Gestellung eines Mentors, möglichst auf professoraler Ebene, der mit Euch eine exakte
Studien- und Semesterplanung vornimmt und gegenüber anderen Professoren Eure Anliegen vertritt;
Individuell abgestimmte Prüfungs- und Abgabetermine;
Entbindung von Pflichtanwesenheiten;
Gewährung zusätzlicher, sportbezogener Urlaubsemester;
Zeitliche Flexibilisierung von Praktika.
Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Hochschulen - und hier noch einmal jede
einzelne Fakultät - bei der Gewährung dieser Erleichterungen recht unterschiedlich verfahren.
Einen guten Überblick können Euch hier die Laufbahnberater geben, die Euch darüber hinaus
auch sagen können, inwieweit ein bestimmter Studiengang bezogen auf die jeweiligen Sportart
gut oder weniger gut kombinierbar ist.
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Auch für weitere Fragen in Verbindung mit dem Studium sind die Laufbahnberater kompetente
Ansprechpartner. Sei es bei der Studienwahl selbst, der Frage ob Universität oder Fachhochschule, Diplom oder Bachelor usw.
Oft steht auch die hohe Hürde der Zulassung zum Studium im Wege. Nicht gleich die Flinte ins
Korn werfen sondern Infos einholen zu den verschiedenen Sonderanträgen wie
•
•
•
bevorzugte Berücksichtigung des ersten Studienortswunsches;
Wartezeit
...und vor allem
Verbesserung der Abiturnote wegen Leistungssport.
Die einzuhaltenden Bewerbungsfristen für ein Studium an einer Universität oder Fachhochschule
(University of Applied Sciences) sind den Laufbahnberatern vor Ort bekannt, ebenso die regional
existierenden Regelungen für Eignungs- feststellungsprüfungen (beispielsweise für Sport).
Schon weit vor Studienbeginn gibt es also viel zu klären. Hierbei hilft Euch der Terminplaner und
vor allen Dingen Euer Laufbahnberater am Olympiastützpunkt.
Also: Nutzt die Möglichkeiten einer frühzeitigen Beratung, damit auch Ihr sagen könnt:
Spitzensport und Studium - ja, das geht!
Links:
http://www.adh.de/
http://www.adh.de/projekte/partnerhochschule-des-spitzensports.html
http://www.adh.de/service/kompetenz-center/spitzensportfoerderung-an-hochschulen.html
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4.
Spitzensportförderung der Bundeswehr
Kriterien:
Dem Deutschen Basketball Bund stehen in Abstimmung mit dem BMVG und DOSB-BL im Rahmen
der Förderung von Spitzensportlern durch die 12 Bundeswehr Förderplätze zur Verfügung.
Grundsätzlich gelten für die Zuordnung zu einer Sportfördergruppe folgende Kriterien:
Der Spieler muss Mitglied eines A-, A2-, U20-, U18-Kaders sein
und/oder als Stammspieler in der 1. Bundesliga spielen
und benötigt die positive sportfachliche Stellungnahme durch den Verband und durch den DOSBBL. Die Einstellungen sind zum 01. Januar, 01. März, 01. Juli, 01. September und 01. November
eines jeden Jahres möglich. Die Antragstellung hat ca. 6 bis 8 Wochen vor dem gewünschten Einstellungstermin zu erfolgen.
Die Laufzeit des Freiwilligen-Wehrdienstes (FWD) beträgt 12 - 23 Monate.
Die Basis-Grundausbildung beträgt 6 Wochen und wird in Hannover durchgeführt. Fehlzeiten sind
nur in sehr begrenztem Maße möglich. Trainingsmöglichkeiten in Kooperation mit dem OSP Hannover bestehen.
Bei direkten Vorbereitungen auf Turniere (CISM Militärwelt-meisterschaft) können Vorbereitungsmaßnahmen zentral durchgeführt werden. Die Termine für diese Meisterschaften sind mit
der Planung des Deutschen Basketball Bundes abzustimmen.
Der Vereinstrainer legt dem Bundeswehrstandort und dem Deutschen Basketball Bund seine Vereinstrainingspläne vor. Der Vereinstrainer wird in jedem Fall als Ansprechpartner dem Standort
gemeldet.
Durch die Anbindung der Sportfördergruppen an Olympiastützpunkte kann der jeweilige Bundeswehrathlet alle Fördermöglichkeiten des Olympiastützpunktes nutzen.
Die Einstellung eines Athleten kann nur über den Verband - DOSB-BL - BMVG erfolgen, ein Verein
kann nicht Antragsteller gegenüber dem BMVG sein. Der BMVG verlässt sich ausschließlich auf
die gutachterliche Tätigkeit des DOSB-BL.
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Verfahrensweise Studium:
Das Studium – auch Fort-/Weiterführung eines Studiums zum Zeitpunkt des Dienstantritts – ist
eine private Weiterbildungsmaßnahme, die gegenüber der Dienststelle/Sportfördergruppe der
Bundeswehr anzeigepflichtig ist. Sie ist grundsätzlich in der Freizeit zu absolvieren.
Für Seminare, Klausuren, Prüfungen und Blockausbildungen kann unter Einbringung des Urlaubsanspruchs der betroffenen Spitzensportler/-in eine Freistellung erfolgen, sofern dienstliche
Gründe bzw. sportfachliche Gründe des jeweiligen Spitzenfachverbandes nicht entgegenstehen.
Ein Anspruch auf weitergehende Freistellungen besteht darüber nicht.
Unter Berücksichtigung der dienstlichen Belange und sportlichen Zielsetzung ergibt sich, dass
nur ein Fernstudium oder ein leistungsgerechtes Studium mit individuell angepassten Präsenzphasen befürwortet werden kann. Die Bundeswehr erteilt notwendige Freistellungen nur sofern:
•
•
•
eine schriftliche Bestätigung der kooperierenden Hochschule vorliegt
die Befürwortung des Spitzenverbandes vorliegt
der Mehrjahresplan bzw. Duale Karriere/Laufbahnplanung
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5.
Anti-Doping (NADA)
Die Kaderathleten/innen des DBB (U16, U18, U20, Damen, Herren) werden gemäß Vereinbarung
mit der NADA regelmäßig Trainingskontrollen unterzogen. Das Kontrollmanagement liegt komplett bei der NADA.
Die Anti-Doping-Kommission des DBB veranlasst unangemeldete Wettkampf-Kontrollen in den
Spielklassen der 1. und 2. Bundesligen Damen und Herren sowie auf Anforderung der JugendBundesligen auch in deren Spielgruppen.
Sämtliche Bundesligaspieler/innen (36 Damenteams, 58 Herrenteams, 112 Teams in JugendBundesligen, 206 Teams total) müssen jährlich vor Saisonbeginn sowohl eine Anti-DopingVereinbarung sowie eine Schiedsvereinbarung unterzeichnen. Dies gilt auch für
Athletenbetreuer/innen. Somit sind die Vereinbarungen von ca. 3.600 Spielbeteiligten zu verwalten. Die Verweigerung, die Vereinbarungen zu unterzeichnen, hätte zur Folge, dass ein Mitspielen
in einer Bundesliga nicht möglich ist.
Kontrollzeitraum:
Jeweils vom 01.04. – 31.03.
Meldetermine:
NTP: 25.03., 25.06., 25.09., 25.12.
Testpools
RTP – Registered Testing Pool
derzeit kein Athlet dem RTP zugehörig
NTP – Nationaler Testpool
Dem NTP gehören die A-Nationalteams Damen/Herren an. Verpflichtung zur quartalsweisen Meldung von Aufenthaltsdaten mittels ADAMS sowie zur ständigen Aktualisierung des täglichen Aufenthaltsortes.
ATP – Allgemeiner Testpool
Dem ATP gehören alle Kader an, die nicht unter NTP aufgeführt sind (Verpflichtung zur Rücksendung des ATP-Athleten-Meldeformulars, aber keine Meldung von Aufenthaltsdaten mittels
ADAMS)
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ADAMS
ADAMS ist das globale Informationssystem der WADA (Anti-Doping Administration and Management System), mit dem auch die NADA arbeitet. Alle Athleten des Registered Testing Pools (RTP)
sowie des Nationalen Testpools (NTP) sind an ADAMS angeschlossen, so dass die Abgabe der Informationen zu Aufenthaltsort und Erreichbarkeit (Whereabouts) ausschließlich über ADAMS vorgenommen wird.
In Ausnahmefällen, in denen dem Athleten kurzfristig kein Internetzugang zur Verfügung steht,
können Aktualisierungen der Angaben über Aufenthaltsort und Erreichbarkeit telefonisch oder
per SMS vorgenommen werden.
Link: https://adams.wada-ama.org/adams
Ansprechpartner DBB:
Jochen Böhmcker, Tel.: 030 / 864 545 90, Fax: 030 / 859 756 21,
Mail: [email protected]
Ansprechpartner NADA:
Herr Karim Chtai, Tel.: 0228 / 812 921 44,
Mail: [email protected]
Infomaterial:
Verbotsliste 2013
Broschüre „Beispielliste zulässiger Medikamente 2013“
Vordruck: Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung (TUE) 2013
Anti-Doping-Code des DBB 20120 (ADC)
Verfahrensordnung der Anti-Doping-Kommission des DBB
Standard für Meldepflichten
DIS-Sportschiedsgerichtsordnung
Athleten-Meldeformular 2013 – Nur für ATP-Athleten
Broschüre „Ich werde kontrolliert“ – Nur für neue Kaderspielerinnen
ADAMS User Guide – Nur für NTP-Athleten
High-Five – Gemeinsam gegen Doping – für minderjährige Athleten
Gemeinsam gegen Doping: Für Eltern minderjähriger Athleten
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6.
Versicherungen
6.1
Stiftung Deutsche Sporthilfe (ARAG)
Die DSH hat einen Versicherungsvertrag für laufend oder einmalig von der DSH geförderten Sportlern geschlossen. Der Versicherungsschutz wird nach Maßgabe der Vereinbarungen dieses Versicherungsvertrages, des Versicherungsvertragsgesetzes sowie der sonstigen gesetzlichen Bestimmungen gewährt. Die Leistungen werden wie folgt zusammengefasst:
• Unfallversicherung
• Haftpflichtversicherung
• Rechtsschutzversicherung
Jeder Schaden ist unverzüglich auf den dafür vorgesehenen Vordrucke der ARAG über den Mentor
zu melden.
Stiftung Deutsche Sporthilfe
Otto-Fleck-Schneise 8
60596 Frankfurt (Main)
Tel.: 069 / 678 030
Der Versicherungsschutz gilt während des Zeitraums der Förderung der versicherten Personen
durch die DSH
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6.2
Arch – Versicherung der FIBA
Versicherung für Spielerinnen und Spieler sowie dem Staff bei einer internationalen Endmaßnahme (Europameisterschaft, o. ä.)
Die Versicherung gilt auch für die Vorbereitung auf das jeweilige Turnier (genauer Zeitraum im
Vertrag festgelegt)
Liste der Veranstaltungen:
Women/Men:
U16 European Championship – Division B
U16 European Championship – Division C
U16 European Championship
U17 World Championship
U18 European Championship – Division B
U18 European Championship
U20 European Championship – Division B
U20 European Championship
European Championship
Der Versicherungsbericht muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Unfall an die FIBA geschickt
werden.
• Der Bericht muss komplett ausgefüllt sein.
• Der Bericht muss unterschrieben und mit einem Stempel versehen sein.
• Folgende Dokumente müssen beigefügt sein:
− Erster Hilfe Zertifikat
− Medizinischer Bericht
− Kopie der Krankenakte
Obergrenze (U15 – U20 w/m):
• Dauerhafte Arbeitsunfähigkeit: 100 000,- Euro
• Todesfall: 100 000,- Euro
• Medizinische Kosten: 10 000,- Euro
Obergrenze (Damen/Herren):
• Vorübergehende Arbeitsunfähigkeit: 2 000 000,- Euro
• Pro Team: 3 000 000,- Euro
• Notfallhilfe/Transportkosten: 10 000,- Euro
• Chirurgische Kosten: 20 000,- Euro
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6.3
•
•
•
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Zusatzversicherungen
In besonderen Fällen (gehaltsabhängig) müssen für einzelne Spieler Zusatzversicherungen
abgeschlossen werden.
Die A2 und U20 Herren sind ebenfalls Zusatzversicherungen abgeschlossen worden
Reise-Krankenversicherungen für ausländische Gäste (Hanse Merkur)
z. B für Highschool- oder College-Spielerinnen und –Spieler
Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes richten sich nach dem vereinbarten Tarif
und den Versicherungsbedingungen.
Impressum
Herausgeber:
Deutscher Basketball Bund e. V.
Schwanenstraße 6-10
58089 Hagen
[email protected]
www.basketball-bund.de
1. Auflage 2014
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printed by
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