DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN
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DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN
Amtsblatt DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN Nr. 15 Bad Kissingen, 27.07.2013 Inhalt: 163 A) Veröffentlichungen des Landratsamtes • Vollzug des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe; Übertragung der Aufgaben des Beistandes, des Amtspflegers und des Amtsvormundes auf Herrn Verwaltungsfachwirt Andreas Krause Bekanntmachung der Haushaltssatzung der kreiskommunalen Stiftung "Kreishilfskasse Bad Brückenau" für das Haushaltsjahr 2013 Einwohnerzahlen des Landkreises Bad Kissingen am 31.12.2012 Bericht gem. Art. 82 LKrO über die Beteiligungen des Landkreises Bad Kissingen an Unternehmen in Privatrechtsform für das Geschäftsjahr 2011 • • • Bekanntmachung der Haushaltssatzung der kreiskommunalen Stiftung "Kreishilfskasse Bad Brückenau" für das Haushaltsjahr 2013 I. Haushaltssatzung der kreiskommunalen Stiftung Kreishilfskasse Bad Brückenau für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes i. V. m. dem Art. 55 ff. der Landkreisordnung erlässt die kreiskommunale Stiftung Kreishilfskasse Bad Brückenau folgende Haushaltssatzung: §1 B) Veröffentlichungen der Gemeinden • Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau - Haushaltssatzung des Marktes Geroda für 2013 - Haushaltssatzung des Marktes Schondra für 2013 - Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau für die Gemeinde Riedenberg im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Oberweißenbrunn, Stadt Bischofsheim a. d. Rhön, Landkreis Rhön-Grabfeld Markt Zeitlofs Haushaltssatzung des Marktes Zeitlofs für 2013 Stadt Bad Kissingen Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung von öffentlichen Flächen Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen Haushaltssatzung des Marktes Elfershausen für 2013 • • • C) Sonstige Veröffentlichungen • Abwasserzweckverband Aschach-Saale Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Aschach- und Saaletal für 2013 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 1.605,00 Euro 1.605,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit ab. 4.895,00 Euro 4.895,00 Euro §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 A) Veröffentlichungen des Landratsamtes Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan werden nicht beansprucht. 162 Vollzug des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe; Übertragung der Aufgaben des Beistandes, des Amtspflegers und des Amtsvormundes auf Herrn Verwaltungsfachwirt Andreas Krause §5 Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Bad Kissingen, 25.04.2013 Landratsamt Bad Kissingen Bold, Landrat Verfügung: II. Herrn Verwaltungsfachwirt Andreas Krause wird mit Wirkung vom 01.08.2013 gemäß § 55 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII -Kinderund Jugendhilfe- in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.12.2011 (BGBl. I S. 2975; Bundesrats-Drucks. 826/11) die Ausübung der Aufgaben eines Beistandes, eines Amtspflegers sowie eines Amtsvormundes übertragen. Bad Kissingen, 08.07.2013 Landratsamt Bad Kissingen Bold, Landrat Die Regierung von Unterfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde von der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 Kenntnis genommen (RS vom 08.07.2013, Az.: 12-1512-2-1). Seite 2 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013 III. Der Haushaltsplan 2013 mit Anlagen liegt gemäß Art. 28 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 59 Abs. 3 LKrO vom Tage der Veröffentlichung der Haushaltssatzung im Amtsblatt an eine Woche lang im Landratsamt, Zimmer Nr. 307, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Dieser Bericht für das Geschäftsjahr 2011 wurde am 25.06.2013 dem Kreistag des Landkreises Bad Kissingen zur Kenntnis vorgelegt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bericht liegt in der Zeit vom Dienstag, 30.07.2013 bis einschließlich Montag, 12.08.2013 Bad Kissingen, 31.05.2012 Landratsamt Bad Kissingen Bold, Landrat im Landratsamt, Kreiskämmerei, Zimmer Nr. 307, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. 164 Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat Einwohnerzahlen des Landkreises Bad Kissingen am 31.12.2012 Das vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung als Ergänzung zum Statistischen Bericht A l 1- vj 4/07 übersandte Verzeichnis der Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen mit den fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2012 wird nachstehend bekannt gemacht. B) Veröffentlichungen der Gemeinden Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau Wir weisen darauf hin, dass die Einwohnerzahl am 31.12.2012 gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19.07.2002 (GVBI S. 418, BayRS 605-10-F), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 18.12.2012 (GVBI S. 714) auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen, der Zuweisung nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG, der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG, der Zuweisungen nach Art. 15 FAG, der Krankenhausumlage nach Art. 10 b Abs. 3 FAG sowie für die Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2014 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend ist. Landkreis Bad Kissingen Haushaltssatzung des Marktes Geroda für 2013 I. Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Geroda am 14.05.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau zur öffentlichen Einsicht auf. Bevölkerungsstand am 31.12.2012 (Basis Zensus 2011) 09672000 166 Unterfranken II. Gemeinde 09672111 09672112 09672113 09672114 09672117 09672121 09672122 09672124 09672126 09672127 09672131 09672134 09672135 09672136 09672138 09672139 09672140 09672142 09672143 09672145 09672149 09672155 09672157 09672161 09672163 09672166 Kreissumme Aura a. d. Saale Bad Bocklet, M Bad Brückenau, St Bad Kissingen, GKSt Burkardroth, M Elfershausen, M Euerdorf, M Fuchsstadt Geroda, M Hammelburg, St Maßbach, M Motten Münnerstadt, St Nüdlingen Oberleichtersbach Oberthulba, M Oerlenbach Ramsthal Rannungen Riedenberg Schondra, M Sulzthal, M Thundorf i. UFr. Wartmannsroth Wildflecken, M Zeitlofs, M Einwohner insgesamt 874 4.459 6.462 21.102 7.640 2.855 1.526 1.837 901 11.151 4.532 1.756 7.739 4.031 2.026 5.050 4.958 1.116 1.156 970 1.730 871 1.068 2.174 3.052 2.088 103.124 165 Bericht gem. Art. 82 LKrO über die Beteiligungen des Landkreises Bad Kissingen an Unternehmen in Privatrechtsform für das Geschäftsjahr 2011 Gemäß Artikel 82 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO) hat der Landkreis Bad Kissingen jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens gehört. Haushaltssatzung des Marktes Geroda für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Geroda folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.156.000,00 Euro und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 653.000,00 Euro ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) b) Grundstücke (B) 350 v. H. 330 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013 §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 192.000,00 Euro festgesetzt. (Höchstens 1/6 der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen Art. 73 Abs. 2 GO.) Seite 3 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) b) Grundstücke (B) 300 v. H. 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 380 v. H. §5 §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000,00 Euro festgesetzt. (Höchstens 1/6 der im Verwaltungshaushalt veranschlagten Einnahmen Art. 73 Abs. 2 GO). Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Geroda, 08.07.2013 Markt Geroda Emmert, Erster Bürgermeister §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. 167 Haushaltssatzung des Marktes Schondra für 2013 Schondra, 10.07.2013 Markt Schondra Martin, Erster Bürgermeister I. Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Schondra am 04.06.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau zur öffentlichen Einsicht auf. II. Haushaltssatzung des Marktes Schondra für das Haushaltsjahr 2013 Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt Schondra folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 2.702.000,00 Euro und im Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben mit 1.318.000,00 Euro ab. §2 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 168 Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau für die Gemeinde Riedenberg im Wege der Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung Oberweißenbrunn, Stadt Bischofsheim a. d. Rhön, Landkreis Rhön-Grabfeld Flurbereinigung Oberweißenbrunn, Stadt Bischofsheim a. d. Rhön, Landkreis Rhön-Grabfeld Bekanntmachung und Ladung Die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden hiermit zu einer Teilnehmerversammlung geladen. Versammlungsort: Dorfgemeinschaftshaus, Kirchhofsweg 8, Oberweißenbrunn Versammlungszeit: Donnerstag, den 19.09.2013 um 19:30 Uhr Tagesordnung: 1. Bericht über den Stand des Flurbereinigungsverfahrens Aufklärung über die Neugestaltung des Grundbesitzes 2. Anhörung über die geplante Besitzeinweisung 3. Aktion Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung 4. Allgemeine Aussprache Die Aufklärung ist für die Umstellung auf die neue Feldeinteilung besonders wichtig. Es wird daher jedem Beteiligten eindringlich empfohlen, an der Versammlung teilzunehmen. Würzburg, 08.07.2013 Der Vorsitzende des Vorstands der Teilnehmergemeinschaft Eichholz, Techn. Amtsrat Bad Brückenau, 11.07.2013 Gemeinde Riedenberg Dr. Römmelt, Erster Bürgermeister Seite 4 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013 §5 Markt Zeitlofs 169 Haushaltssatzung des Marktes Zeitlofs für 2013 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000,00 Euro festgesetzt. I. §6 Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Zeitlofs am 25.06.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, amtlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Bad Kissingen hat mit Schreiben vom 15.07.2013, Nr. 941020-2013/00001, keine Bedenken gegen den Erlass der Haushaltssatzung erhoben. Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung an eine Woche lang im Rathaus des Marktes Zeitlofs während der allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht auf. Stadt Bad Kissingen 170 Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) Widmung von öffentlichen Flächen II. Haushaltssatzung des Marktes Zeitlofs, Landkreis Bad Kissingen, für das Haushaltsjahr 2013 Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt Zeitlofs folgende Haushaltssatzung: In der Großen Kreisstadt Bad Kissingen werden folgende Flächen öffentlich gewidmet: Gemarkung Bad Kissingen: 1. Das Grundstück mit der Flurnummer 784/7 mit einer Grundstücksgröße von 122 m². §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Zeitlofs, 22.07.2013 Markt Zeitlofs Friedrich, Erster Bürgermeister Die als Gehweg gewidmete Fläche verläuft entlang der Pfalzstraße, jeweils an der östlichen Grenze der Grundstücke 784/4, 784/5 und 784/6. 2.940.850,00 Euro 2. Das Grundstück mit der Flurnummer 817/6 mit einer Grundstücksgröße von 263 m². und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 970.800,00 Euro Die als Gehweg gewidmete Fläche verläuft entlang der Pfalzstraße an der westlichen Grenze des Grundstücks 817/5. 3. Das Grundstück mit der Flurnummer 817/8 mit einer Grundstücksgröße von 197 m². ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt. Die als Gehweg gewidmete Fläche verläuft entlang der Schurzstraße. Sie beginnt am Pfarrer-Wüst-Weg und endet an der südlichen Grenze des Grundstücks 817/3. 4. Das Grundstück mit der Flurnummer 817/12 mit einer Grundstücksgröße von 1.376 m². §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die als Gehwege und Parkflächen gewidmeten Flächen verlaufen entlang der Schurzstraße, Pfarrer-Wüst-Weg und Pfalzstraße. Träger der Baulast ist die Stadt Bad Kissingen. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: Siehe hierzu auch den beigefügten Lageplan. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) b) für die Grundstücke (B) 320 v. H. 320 v. H. Die begründenden Unterlagen der Verfügung können bei der Stadt Bad Kissingen, Maxstraße 23, Zimmer 16, in den Dienststunden eingesehen werden. 2. Gewerbesteuer 320 v. H. Bad Kissingen, 19.07.2013 Stadt Bad Kissingen Blankenburg, Oberbürgermeister Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013 Seite 5 Seite 6 Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013 Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen C) Sonstige Veröffentlichungen 171 Haushaltssatzung des Marktes Elfershausen 2012 Abwasserzweckverband Aschach-Saale 172 I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Aschach- und Saaletal für 2013 Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Elfershausen am 15.07.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekanntgemacht. I. Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen, Zimmer Nr. 10, zur öffentlichen Einsicht auf. II. Haushaltssatzung des Marktes Elfershausen für das Haushaltsjahr 2013 Nachstehend wird die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Aschach- und Saaletal am 20.06.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht. Sie liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus in Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, Zimmer Nr. 11, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 24, 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 der GO.) §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an eine Woche lang im Rathaus in Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, zur öffentlichen Einsicht auf. (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO.) 3.920.000,00 Euro und II. Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Aschach- und Saaletal für das Haushaltsjahr 2013 im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 4.248.000,00 Euro ab. Aufgrund der §§ 17 ff. der Verbandssatzung und der Art. 41, 42 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: §2 §1 Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf §3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 0,00 Euro festgesetzt. §4 521.500,00 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben auf festgesetzt. Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 467.000,00 Euro §2 Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen. 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) b) für die Grundstücke (B) 320 v. H. 300 v. H. 2. Gewerbesteuer 310 v. H. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §5 §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 Euro festgesetzt. §6 Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Elfershausen, 22.07.2013 Markt Elfershausen Neeb, Erster Bürgermeister (1) Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 4 Verbandssatzung). Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf 431.000,00 Euro festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder nach folgendem Umlegungsschlüssel umgelegt: a) Bad Bocklet Angeschlossene Einwohner der angeschlossenen Ortsteile am 31.12.2011 (Aschach, Bad Bocklet, Großenbrach, Hohn, Steinach und Roth): Übernachtungen im Jahre 2011 in den angeschlossenen Ortsteilen: 157.376 : 365 = 4.362 __431 4.793 = 55,49 % Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013 b) Burkardroth Angeschlossene Einwohner der angeschlossenen Ortsteile am 31.12.2011 (Stangenroth, Burkardroth, Wollbach, Zahlbach, Frauenroth, Stralsbach): Übernachtungen im Jahre 2011 in den angeschlossenen Ortsteilen: 730 : 365 = Seite 7 §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 86.000,00 Euro. 3.842 §6 ____2 3.844 = 44,51 % Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen. §7 (2) Investitionsumlage (§ 19 Abs. 2 und 3 Verbandssatzung). Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Der durch Zuschüsse, Kreditaufnahmen und sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 467.000,00 Euro festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder umgelegt. Aschach, 12.07.2013 Abwasserzweckverband Aschach-Saale Müller, Verbandsvorsitzender Die in § 19 Abs. 2 bis 4 der Verbandssatzung aufgeführten Umlegungsschlüssel gelten je nach Art, Zweck und Objekt des Kostenanfalls als Umlegungsschlüssel. Landratsamt Bad Kissingen Thomas Bold, Landrat