DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN

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DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN
Amtsblatt
DES LANDRATSAMTES BAD KISSINGEN
Nr. 15
Bad Kissingen, 27.07.2013
Inhalt:
163
A) Veröffentlichungen des Landratsamtes
•
Vollzug des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe;
Übertragung der Aufgaben des Beistandes, des Amtspflegers und
des Amtsvormundes auf Herrn Verwaltungsfachwirt Andreas
Krause
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der kreiskommunalen
Stiftung "Kreishilfskasse Bad Brückenau" für das Haushaltsjahr 2013
Einwohnerzahlen des Landkreises Bad Kissingen am 31.12.2012
Bericht gem. Art. 82 LKrO über die Beteiligungen des Landkreises
Bad Kissingen an Unternehmen in Privatrechtsform für das Geschäftsjahr 2011
•
•
•
Bekanntmachung der Haushaltssatzung der
kreiskommunalen Stiftung "Kreishilfskasse Bad Brückenau"
für das Haushaltsjahr 2013
I.
Haushaltssatzung der kreiskommunalen Stiftung Kreishilfskasse
Bad Brückenau für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des Art. 20 Abs. 3 des Bayerischen Stiftungsgesetzes
i. V. m. dem Art. 55 ff. der Landkreisordnung erlässt die kreiskommunale Stiftung Kreishilfskasse Bad Brückenau folgende Haushaltssatzung:
§1
B) Veröffentlichungen der Gemeinden
•
Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau
- Haushaltssatzung des Marktes Geroda für 2013
- Haushaltssatzung des Marktes Schondra für 2013
- Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau
für die Gemeinde Riedenberg im Wege der Amtshilfe für das
Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken; Flurbereinigung
Oberweißenbrunn, Stadt Bischofsheim a. d. Rhön, Landkreis
Rhön-Grabfeld
Markt Zeitlofs
Haushaltssatzung des Marktes Zeitlofs für 2013
Stadt Bad Kissingen
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung von öffentlichen Flächen
Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen
Haushaltssatzung des Marktes Elfershausen für 2013
•
•
•
C) Sonstige Veröffentlichungen
•
Abwasserzweckverband Aschach-Saale
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung
im Aschach- und Saaletal für 2013
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
1.605,00 Euro
1.605,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
ab.
4.895,00 Euro
4.895,00 Euro
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§4
A) Veröffentlichungen des Landratsamtes
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem
Haushaltsplan werden nicht beansprucht.
162
Vollzug des Sozialgesetzbuches VIII - Kinder- und Jugendhilfe;
Übertragung der Aufgaben des Beistandes,
des Amtspflegers und des Amtsvormundes auf
Herrn Verwaltungsfachwirt Andreas Krause
§5
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Bad Kissingen, 25.04.2013
Landratsamt Bad Kissingen
Bold, Landrat
Verfügung:
II.
Herrn Verwaltungsfachwirt Andreas Krause wird mit Wirkung vom
01.08.2013 gemäß § 55 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches VIII -Kinderund Jugendhilfe- in der Fassung der Bekanntmachung vom
22.12.2011 (BGBl. I S. 2975; Bundesrats-Drucks. 826/11) die Ausübung der Aufgaben eines Beistandes, eines Amtspflegers sowie
eines Amtsvormundes übertragen.
Bad Kissingen, 08.07.2013
Landratsamt Bad Kissingen
Bold, Landrat
Die Regierung von Unterfranken hat als Rechtsaufsichtsbehörde von
der Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2013 Kenntnis genommen (RS vom 08.07.2013, Az.: 12-1512-2-1).
Seite 2
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013
III.
Der Haushaltsplan 2013 mit Anlagen liegt gemäß Art. 28 Abs. 3 BayStG i. V. m. Art. 59 Abs. 3 LKrO vom Tage der Veröffentlichung
der Haushaltssatzung im Amtsblatt an eine Woche lang im Landratsamt, Zimmer Nr. 307, während der allgemeinen Dienstzeiten zur
Einsichtnahme öffentlich auf.
Dieser Bericht für das Geschäftsjahr 2011 wurde am 25.06.2013 dem
Kreistag des Landkreises Bad Kissingen zur Kenntnis vorgelegt und
zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Bericht liegt in der Zeit vom
Dienstag, 30.07.2013 bis einschließlich Montag, 12.08.2013
Bad Kissingen, 31.05.2012
Landratsamt Bad Kissingen
Bold, Landrat
im Landratsamt, Kreiskämmerei, Zimmer Nr. 307, während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf.
164
Landratsamt Bad Kissingen
Thomas Bold, Landrat
Einwohnerzahlen des Landkreises Bad Kissingen am 31.12.2012
Das vom Bayer. Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung als
Ergänzung zum Statistischen Bericht A l 1- vj 4/07 übersandte Verzeichnis der Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen mit den
fortgeschriebenen Einwohnerzahlen zum Stand 31.12.2012 wird nachstehend bekannt gemacht.
B) Veröffentlichungen der Gemeinden
Verwaltungsgemeinschaft Bad Brückenau
Wir weisen darauf hin, dass die Einwohnerzahl am 31.12.2012 gemäß
§ 1 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes
über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (FAGDV 2002) vom 19.07.2002 (GVBI S. 418, BayRS
605-10-F), zuletzt geändert durch § 3 des Gesetzes vom 18.12.2012
(GVBI S. 714) auch für die Berechnung der Schlüsselzuweisungen,
der Zuweisung nach Art. 7 (Kopfbeträge) und 9 FAG, der Investitionspauschalen nach Art. 12 FAG, der Zuweisungen nach Art. 15 FAG,
der Krankenhausumlage nach Art. 10 b Abs. 3 FAG sowie für die
Ermittlung von Durchschnittszahlen je Einwohner für das Haushaltsjahr 2014 (Finanzausgleichsjahr) maßgebend ist.
Landkreis Bad Kissingen
Haushaltssatzung des Marktes Geroda für 2013
I.
Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Geroda am 14.05.2013
beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an
eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Brückenau zur öffentlichen Einsicht auf.
Bevölkerungsstand am 31.12.2012 (Basis Zensus 2011)
09672000
166
Unterfranken
II.
Gemeinde
09672111
09672112
09672113
09672114
09672117
09672121
09672122
09672124
09672126
09672127
09672131
09672134
09672135
09672136
09672138
09672139
09672140
09672142
09672143
09672145
09672149
09672155
09672157
09672161
09672163
09672166
Kreissumme
Aura a. d. Saale
Bad Bocklet, M
Bad Brückenau, St
Bad Kissingen, GKSt
Burkardroth, M
Elfershausen, M
Euerdorf, M
Fuchsstadt
Geroda, M
Hammelburg, St
Maßbach, M
Motten
Münnerstadt, St
Nüdlingen
Oberleichtersbach
Oberthulba, M
Oerlenbach
Ramsthal
Rannungen
Riedenberg
Schondra, M
Sulzthal, M
Thundorf i. UFr.
Wartmannsroth
Wildflecken, M
Zeitlofs, M
Einwohner
insgesamt
874
4.459
6.462
21.102
7.640
2.855
1.526
1.837
901
11.151
4.532
1.756
7.739
4.031
2.026
5.050
4.958
1.116
1.156
970
1.730
871
1.068
2.174
3.052
2.088
103.124
165
Bericht gem. Art. 82 LKrO über die Beteiligungen des
Landkreises Bad Kissingen an Unternehmen in Privatrechtsform
für das Geschäftsjahr 2011
Gemäß Artikel 82 Abs. 3 der Landkreisordnung (LKrO) hat der Landkreis Bad Kissingen jährlich einen Bericht über seine Beteiligungen an
Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen, wenn
ihm mindestens der zwanzigste Teil der Anteile eines Unternehmens
gehört.
Haushaltssatzung des Marktes Geroda
für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt
Geroda folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit
1.156.000,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit
653.000,00 Euro
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) Grundstücke (B)
350 v. H.
330 v. H.
2. Gewerbesteuer
380 v. H.
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 192.000,00 Euro festgesetzt. (Höchstens 1/6 der im Verwaltungshaushalt veranschlagten
Einnahmen Art. 73 Abs. 2 GO.)
Seite 3
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)
b) Grundstücke (B)
300 v. H.
300 v. H.
2. Gewerbesteuer
380 v. H.
§5
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000,00 Euro festgesetzt. (Höchstens 1/6 der im Verwaltungshaushalt veranschlagten
Einnahmen Art. 73 Abs. 2 GO).
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Geroda, 08.07.2013
Markt Geroda
Emmert, Erster Bürgermeister
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
167
Haushaltssatzung des Marktes Schondra für 2013
Schondra, 10.07.2013
Markt Schondra
Martin, Erster Bürgermeister
I.
Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Schondra am
04.06.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht.
Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an
eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Brückenau zur öffentlichen Einsicht auf.
II.
Haushaltssatzung des Marktes Schondra
für das Haushaltsjahr 2013
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Markt
Schondra folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit
2.702.000,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in Einnahmen und Ausgaben mit
1.318.000,00 Euro
ab.
§2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 0,00 Euro festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
168
Bekanntmachung der Verwaltungsgemeinschaft
Bad Brückenau für die Gemeinde Riedenberg im Wege der
Amtshilfe für das Amt für Ländliche Entwicklung
Unterfranken; Flurbereinigung Oberweißenbrunn,
Stadt Bischofsheim a. d. Rhön,
Landkreis Rhön-Grabfeld
Flurbereinigung Oberweißenbrunn, Stadt Bischofsheim a. d. Rhön,
Landkreis Rhön-Grabfeld
Bekanntmachung und Ladung
Die Grundeigentümer und Erbbauberechtigten im Flurbereinigungsgebiet oder ihre gesetzlichen Vertreter und Bevollmächtigten werden
hiermit zu einer
Teilnehmerversammlung
geladen.
Versammlungsort:
Dorfgemeinschaftshaus, Kirchhofsweg 8,
Oberweißenbrunn
Versammlungszeit:
Donnerstag, den 19.09.2013 um 19:30 Uhr
Tagesordnung:
1. Bericht über den Stand des Flurbereinigungsverfahrens
Aufklärung über die Neugestaltung des Grundbesitzes
2. Anhörung über die geplante Besitzeinweisung
3. Aktion Mehr Grün durch Ländliche Entwicklung
4. Allgemeine Aussprache
Die Aufklärung ist für die Umstellung auf die neue Feldeinteilung
besonders wichtig. Es wird daher jedem Beteiligten eindringlich empfohlen, an der Versammlung teilzunehmen.
Würzburg, 08.07.2013
Der Vorsitzende des
Vorstands der
Teilnehmergemeinschaft
Eichholz, Techn. Amtsrat
Bad Brückenau, 11.07.2013
Gemeinde Riedenberg
Dr. Römmelt, Erster Bürgermeister
Seite 4
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013
§5
Markt Zeitlofs
169
Haushaltssatzung des Marktes Zeitlofs für 2013
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 450.000,00 Euro festgesetzt.
I.
§6
Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Zeitlofs am 25.06.2013
beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält, amtlich bekannt gemacht. Das Landratsamt Bad Kissingen hat mit Schreiben vom 15.07.2013, Nr. 941020-2013/00001, keine Bedenken gegen den Erlass der Haushaltssatzung erhoben.
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage nach der Veröffentlichung
an eine Woche lang im Rathaus des Marktes Zeitlofs während der
allgemeinen Dienststunden zur öffentlichen Einsicht auf.
Stadt Bad Kissingen
170
Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Widmung von öffentlichen Flächen
II.
Haushaltssatzung des Marktes Zeitlofs, Landkreis Bad Kissingen,
für das Haushaltsjahr 2013
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Markt
Zeitlofs folgende Haushaltssatzung:
In der Großen Kreisstadt Bad Kissingen werden folgende Flächen
öffentlich gewidmet:
Gemarkung Bad Kissingen:
1. Das Grundstück mit der Flurnummer 784/7 mit einer Grundstücksgröße von 122 m².
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
Zeitlofs, 22.07.2013
Markt Zeitlofs
Friedrich, Erster Bürgermeister
Die als Gehweg gewidmete Fläche verläuft entlang der Pfalzstraße, jeweils an der östlichen Grenze der Grundstücke 784/4,
784/5 und 784/6.
2.940.850,00 Euro
2. Das Grundstück mit der Flurnummer 817/6 mit einer Grundstücksgröße von 263 m².
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
970.800,00 Euro
Die als Gehweg gewidmete Fläche verläuft entlang der Pfalzstraße an der westlichen Grenze des Grundstücks 817/5.
3. Das Grundstück mit der Flurnummer 817/8 mit einer Grundstücksgröße von 197 m².
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
Die als Gehweg gewidmete Fläche verläuft entlang der Schurzstraße. Sie beginnt am Pfarrer-Wüst-Weg und endet an der südlichen Grenze des Grundstücks 817/3.
4. Das Grundstück mit der Flurnummer 817/12 mit einer Grundstücksgröße von 1.376 m².
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§4
Die als Gehwege und Parkflächen gewidmeten Flächen verlaufen entlang der Schurzstraße, Pfarrer-Wüst-Weg und Pfalzstraße.
Träger der Baulast ist die Stadt Bad Kissingen.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
Siehe hierzu auch den beigefügten Lageplan.
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
b) für die Grundstücke (B)
320 v. H.
320 v. H.
Die begründenden Unterlagen der Verfügung können bei der Stadt
Bad Kissingen, Maxstraße 23, Zimmer 16, in den Dienststunden eingesehen werden.
2. Gewerbesteuer
320 v. H.
Bad Kissingen, 19.07.2013
Stadt Bad Kissingen
Blankenburg, Oberbürgermeister
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013
Seite 5
Seite 6
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013
Verwaltungsgemeinschaft Elfershausen
C) Sonstige Veröffentlichungen
171
Haushaltssatzung des Marktes Elfershausen 2012
Abwasserzweckverband Aschach-Saale
172
I.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Aschach- und Saaletal für 2013
Nachstehend wird die vom Marktgemeinderat Elfershausen am
15.07.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekanntgemacht.
I.
Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an
eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft
Elfershausen, Zimmer Nr. 10, zur öffentlichen Einsicht auf.
II.
Haushaltssatzung des Marktes Elfershausen
für das Haushaltsjahr 2013
Nachstehend wird die von der Verbandsversammlung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung im Aschach- und Saaletal am
20.06.2013 beschlossene Haushaltssatzung für 2013, die keine genehmigungspflichtigen Teile enthält, amtlich bekannt gemacht. Sie
liegt für die Dauer ihrer Gültigkeit im Rathaus in Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14, Zimmer Nr. 11, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsicht bereit (Art. 24, 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. m. Art.
65 Abs. 3 Satz 1 der GO.)
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013
wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
Der Haushaltsplan für 2013 liegt vom Tage dieser Veröffentlichung an
eine Woche lang im Rathaus in Bad Bocklet, Kleinfeldlein 14,
zur öffentlichen Einsicht auf. (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 KommZG i. V. Art.
65 Abs. 3 Satz 3 GO.)
3.920.000,00 Euro
und
II.
Haushaltssatzung des Zweckverbandes zur Abwasserbeseitigung
im Aschach- und Saaletal für das Haushaltsjahr 2013
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
4.248.000,00 Euro
ab.
Aufgrund der §§ 17 ff. der Verbandssatzung und der Art. 41, 42 des
Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in Verbindung mit Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (GO) erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung:
§2
§1
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
0,00 Euro
festgesetzt.
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf
§3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf
0,00 Euro
festgesetzt.
§4
521.500,00 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben auf
festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern
werden wie folgt festgesetzt:
467.000,00 Euro
§2
Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt werden nicht aufgenommen.
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)
b) für die Grundstücke (B)
320 v. H.
300 v. H.
2. Gewerbesteuer
310 v. H.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht
festgesetzt.
§5
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 Euro
festgesetzt.
§6
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Elfershausen, 22.07.2013
Markt Elfershausen
Neeb, Erster Bürgermeister
(1) Betriebskostenumlage (§ 19 Abs. 4 Verbandssatzung).
Der durch sonstige Einnahmen nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Verwaltungshaushalt (Umlagesoll) wird auf
431.000,00 Euro festgesetzt und auf die Verbandsmitglieder nach
folgendem Umlegungsschlüssel umgelegt:
a) Bad Bocklet
Angeschlossene Einwohner der angeschlossenen
Ortsteile am 31.12.2011
(Aschach, Bad Bocklet, Großenbrach,
Hohn, Steinach und Roth):
Übernachtungen im Jahre 2011
in den angeschlossenen Ortsteilen: 157.376 : 365 =
4.362
__431
4.793
= 55,49 %
Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 15/2013
b) Burkardroth
Angeschlossene Einwohner der angeschlossenen
Ortsteile am 31.12.2011
(Stangenroth, Burkardroth, Wollbach, Zahlbach,
Frauenroth, Stralsbach):
Übernachtungen im Jahre 2011
in den angeschlossenen Ortsteilen: 730 : 365 =
Seite 7
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von
Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 86.000,00 Euro.
3.842
§6
____2
3.844
= 44,51 %
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§7
(2) Investitionsumlage (§ 19 Abs. 2 und 3 Verbandssatzung).
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2013 in Kraft.
Der durch Zuschüsse, Kreditaufnahmen und sonstige Einnahmen
nicht gedeckte Bedarf zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt (Umlagesoll) wird auf 467.000,00 Euro festgesetzt und auf
die Verbandsmitglieder umgelegt.
Aschach, 12.07.2013
Abwasserzweckverband Aschach-Saale
Müller, Verbandsvorsitzender
Die in § 19 Abs. 2 bis 4 der Verbandssatzung aufgeführten Umlegungsschlüssel gelten je nach Art, Zweck und Objekt des Kostenanfalls als Umlegungsschlüssel.
Landratsamt Bad Kissingen
Thomas Bold, Landrat