- Bistum Limburg

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- Bistum Limburg
Limburg
Amtsblatt des BistumsBistum
Limburg
Nr. 9
Limburg, 1. September 2016
Der Apostolische Administrator
Nr. 537
Aufruf der deutschen Bischöfe zum 539
Caritas-Sonntag 2016
Nr. 538
Vertrag zwischen den Bistümern Ful- 540
da, Limburg, Mainz und Trier über
die Fortführung des TheologischPastoralen Instituts für berufsbegleitende Bildung
Nr. 539
Statut des Theologisch-Pastoralen 541
Instituts
Nr. 540
Beschluss der KODA vom 2. Juni 543
2016: § 10 AVO – Regelmäßige Arbeitszeit und Arbeitszeitverkürzung
durch freie Tage
Nr. 541
Beschluss der KODA vom 2. Juni 543
2016: § 16e AVO – Allgemeine Regelungen zu den Stufen
Nr. 542
Beschluss der KODA vom 2. Juni 544
2016: § 36 AVO – Beendigung des
Arbeitsverhältnisses
Nr. 543
Nr. 544
Beschluss der KODA vom 2. Juni 544
2016: § 33 AVO – Erholungsurlaub,
Anlage 2 zur AVO, § 15 OzÜ Urlaub
Beschluss der KODA vom 2. Juni 545
2016: Anlage 22 zu AVO – Vergütungsrichtlinien für die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen im kirchlichen
Dienst im Bistum Limburg, Besondere
Vergütungsrichtlinien: VR 14 Hausmeister in nichtpfarrlichen Dienst­
stellen, VR 15 Hausmeister in pfarrlichen Dienststellen
Der Apostolische Administrator
Nr. 537 Aufruf der deutschen Bischöfe zum CaritasSonntag 2016
Liebe Schwestern und Brüder!
Am nächsten Sonntag begehen wir den diesjährigen
Caritas-Sonntag.
In diesem Jahr beschäftigt sich die Caritas besonders
mit der Frage der Gerechtigkeit zwischen den Generationen.
Nr. 545
Beschluss der KODA vom 2. Juni 546
2016: Anlage 22 zu AVO – Vergütungsrichtlinien für die Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen im kirchlichen
Dienst im Bistum Limburg, VR 26
Beschäftigte in der Verwaltung von
Kindertageseinrichtungen der Katholischen Kirchengemeinden
Nr. 546
Beschluss der KODA vom 2. Juni 546
2016: Anlage 33/1 zur AVO – Bereitschaftsentgelt
Bischöfliches Ordinariat
Nr. 547
Hinweise zur Durchführung der mis- 546
sio-Aktion zum Sonntag der Weltmission 2016
Nr. 548
Kollekte in den Gottesdiensten an 547
Allerseelen
Nr. 549
Gedenktag des Hl. Johannes XXIII.: 547
Einlegeblätter für Mess- und Stundenbuch
Nr. 550
Tage für Ehejubilare 2017
Nr. 551
Druckschriften und Broschüren des 548
Sekretariates der Deutschen Bi­schofs­
kon­ferenz
Nr. 552
Fortbildungsangebote des Theolo- 548
gisch-Pastoralen Instituts in Mainz
Nr. 553
Warnung
548
Nr. 554
Totenmeldungen
548
Nr. 555
Dienstnachrichten
550
548
Alle Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl junger
Menschen in unserer Gesellschaft zurückgehen wird,
während die Zahl der älteren Menschen deutlich steigt.
Das Verhältnis der Generationen wird sich verändern.
Was bedeutet es für eine Gesellschaft, wenn immer
mehr ältere und immer weniger junge Menschen zusammenleben? Wie wirkt sich das auf die Situation von
Kindern und Jugendlichen aus und was bedeutet es für
die Versorgung bei Krankheit und Pflege der älteren
Generation?
Die Caritas stellt bei ihrer Kampagne dazu Kinder in
den Mittelpunkt. „Kann die junge Generation künftige
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
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Lasten stemmen?“ ist auf einem Plakat zu lesen, auf
dem ein kleines Mädchen eine Hantel stemmt. „Muss
die nächste Generation für zwei arbeiten?“ fragt ein
kleiner Junge, der einen Gabelstapler zieht. „Wie
schweißen wir alle Generationen für eine gute Zukunft
zusammen?“ fragen ein Mädchen und ein Junge, die
vor einer Werkbank stehen.
und Gemeindereferenten der Trägerdiözesen gemäß der
jährlichen Erhebung statischer Eckdaten des Referates
Statistik der Deutschen Bischofskonferenz und zu 25 %
an der Zahl der realen Teilnehmer aus den Trägerdiözesen.
Auch in den Pfarrgemeinden sind die Auswirkungen des
demografischen Wandels spürbar. Die Antworten darauf sind nicht leicht, sie bieten aber auch die Chance,
Neues zu wagen. Die Caritas fordert dazu auf, sich für
Generationengerechtigkeit stark zu machen. Alle sind
eingeladen, sich mit ihren Ideen und ihren Erfahrungen
für ein gutes Miteinander der Generationen einzusetzen.
Für das Theologisch-Pastorale Institut gilt das beigefügte
Statut. Es ist Bestandteil dieses Vertrages.
Die Kollekte des Caritas-Sonntags ist für die vielfältigen
Anliegen der Caritas in unseren Pfarrgemeinden und
der Diözese bestimmt. Bitte unterstützen Sie durch Ihre
Gabe die Arbeit der Caritas. Wir danken Ihnen dafür
sehr herzlich.
3.
Für eine Änderung sind ausschließlich die Ordinarien der
Trägerdiözesen zuständig.
4.
Der Anstellungsträger stellt in dem jeweiligen Arbeitsvertrag bzw. beamtenrechtlich sicher, dass der Angestellte bzw. Beamte seine uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft innerhalb der vertragschließenden
Bistümer erklärt.
5.
Berlin, 21. Juni 2016
+ Weihbischof Manfred Grothe
Für das Bistum Limburg Apostolischer Administrator
Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 11. September
2016, auch am Vorabend, in allen Gottesdiensten verlesen werden.
Limburg, 18. Juli 2016 Wolfgang Rösch
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede der vertragschließenden Diözesen ist
berechtigt, sie nach fünf Jahren mit einer Frist von zwei
Jahren zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen.
Wird zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, so ist danach eine Kündigung mit zweijähriger Frist möglich.
Az.: 359S/45843/16/02/1 Ständiger Vertreter des
Apostolischen Administrators
Nr. 538 Vertrag zwischen den Bistümern Fulda,
Limburg, Mainz und Trier über die Fortführung des
Theologisch-Pastoralen Instituts für berufsbegleitende Bildung
1.
Die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz und Trier führen
ab dem 01. Januar 2016 gemeinsam das am 26. Oktober 1970 gegründete Theologisch-Pastorale Institut
fort.
Über die als Folge der Kündigung erforderliche vermögensrechtliche Abwicklung wird eine besondere Vereinbarung getroffen. Dabei sind die von der kündigenden
Diözese erbrachten Anteile an der Gesamtfinanzierung
des Theologisch-Pastoralen Instituts und fortlaufende
Personalkosten, die sich aus der Anstellung eines Mitarbeiters des Theologisch-Pastoralen Instituts ergeben,
zu berücksichtigen.
6.
Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.
Fulda und Limburg, 18. und 19. Dezember 2015
2.
+ Heinz Josef Algermissen, Bischof von Fulda
+ Weihbischof Manfred Grothe,
Die Kosten des Theologisch-Pastoralen Instituts werden
von den vertragschließenden Diözesen nach einem Verteilerschlüssel getragen, der im jährlichen Haushaltsplan
festzulegen ist. Er ist zu 75 % auszurichten an der Zahl
der Priester, der Ständigen Diakone sowie der PastoralAmtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
Apostolischer Administrator des Bistums Limburg
+ Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz
+ Dr. Stephan Ackermann, Bischof von Trier
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Nr. 539 Statut des Theologisch-Pastoralen Instituts
I. Das Institut, seine Träger, Aufgaben, Leitung und
Organe
§ 1 – Das Institut und seine Träger
1. Das Theologisch-Pastorale Institut ist das gemeinsame Institut der Bistümer Fulda, Limburg, Mainz
und Trier zur Fortbildung von Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in der Pastoral.
2. Träger des Instituts sind die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz und Trier.
3. Das Institut hat seinen Sitz in Mainz.
§ 2 – Aufgaben
1. Das Theologisch-Pastorale Institut dient der Fortbildung der Priester, der Ständigen Diakone, der
Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, der
Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten
und anderer in der Pastoral Tätiger.
2. Fortbildung im Sinne dieses Statuts umfasst Bildungsmaßnahmen, die unmittelbar für die ausgeübte Tätigkeit qualifizieren, zur besseren Ausübung
des Dienstes befähigen oder auf die Übernahme
neuer bzw. anderer Aufgaben vorbereiten.
3. Die Aufgaben des TPI umfassen
a. auf überdiözesaner Ebene Fortbildungsmaßnahmen für die in der allgemeinen Pastoral
Tätigen;
b. auf überdiözesaner Ebene Fortbildungsmaßnahmen für die in der kategorialen Seelsorge
Tätigen;
c. auf diözesaner Ebene Fortbildungsmaßnahmen im Auftrag einzelner Trägerdiözesen.
4. Das Theologisch-Pastorale Institut kooperiert mit
den Einrichtungen für die Ausbildung und für die
Berufseinführung der pastoralen Berufe im Bereich
der Trägerdiözesen. Es hält engen Kontakt zu den
Verantwortlichen für den Personaleinsatz und die
Personalentwicklung sowie zu den Unterstützungssystemen (Gemeindeberatung, Supervision, Geistliche Begleitung) in den Trägerdiözesen.
Pastoralen Institut wahrnimmt, und einen Stellvertreter.
2. Der delegierte Bischof
a. Der delegierte Bischof spricht die Ernennung
des Leiters des Theologisch-Pastoralen Instituts gemäß § 3, Nr. 3 a, und der Dozenten
gemäß § 10, Nr. 1 dieses Statuts aus.
b. Er leitet die gemeinsamen Sitzungen der
Organe des Theologisch-Pastoralen Instituts
oder er beauftragt damit einen Stellvertreter.
c. Er erhält die Einladungen und die Sitzungsprotokolle des Verwaltungsrates.
3. Der Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts
a. Der Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts wird vom delegierten Bischof nach
Anhörung der Diözesanvertreter im Verwaltungsrat sowie der Dozenten ernannt (vgl.
§ 6, NI. 6; § 10, NI. 2).
b. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Wiederernennung ist möglich.
c. Er repräsentiert im Einvernehmen mit dem
delegierten Bischof das Theologisch-Pastorale Institut nach außen.
d. In Abstimmung mit dem Verwaltungsrat
sorgt er für die kritische Begleitung und Weiterentwicklung des Instituts. Prüfaufträge an
Experten zu spezifischen Fragestellungen,
die die Arbeit des Instituts betreffen, sind
hierzu ein wichtiges Instrument. Näheres
regelt die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates.
e. Er bestimmt die Richtlinien für die Arbeit des
Theologisch-Pastoralen Instituts in inhaltlicher und didaktischer Hinsicht.
f. Er gehört dem Verwaltungsrat an.
g. Er hat die Dienst- und Fachaufsicht über
die Dozenten und über die Verwaltungsangestellten in der Geschäftsstelle und leitet
deren Arbeit.
h. Er kann aus wichtigem Grund vom delegierten Bischof im Einvernehmen mit den Bischöfen der Trägerdiözesen und nach Anhörung
der Diözesanvertreter im Verwaltungsrat
jederzeit abberufen werden.
§ 4 – Organe des Theologisch-Pastoralen Instituts
§ 3 – Leitung
1. Die Bischöfe von Fulda, Limburg, Mainz und Trier
delegieren aus ihrer Mitte einen Bischof, der ihre
Verantwortlichkeiten gegenüber dem Theologisch-
1. Das Theologisch-Pastorale Institut hat folgende Organe:
a. Den Verwaltungsrat,
b. das Dozententeam.
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2. Gemeinsame Sitzungen
a. Mindestens einmal im Jahr findet eine gemeinsame Sitzung der Organe des Theologisch-Pastoralen Instituts unter dem Vorsitz
des delegierten Bischofs oder seines Stellvertreters statt.
b. Im Einvernehmen mit dem delegierten
Bischof lädt der Leiter des TheologischPastoralen Instituts unter Einhaltung einer
Ladungsfrist von vier Wochen mit Angabe
der Tagesordnung schriftlich dazu ein.
c. Näheres regelt die Geschäftsordnung des
Verwaltungsrates.
d. Die Einladungen zu den Sitzungen sowie die Protokolle erhalten (neben den
unmittelbar Beteiligten) die Bischöfe der
Trägerdiözesen.
3. Sitzungen der einzelnen Organe
Neben den gemeinsamen Sitzungen arbeiten die
Organe des Theologisch-Pastoralen Instituts auch
in je eigenen Sitzungen.
II. Der Verwaltungsrat
§ 5 – Die Mitglieder des Verwaltungsrats
1. Der Verwaltungsrat hat fünf Mitglieder. Ihm gehören an:
a. Die von den Ordinarien der Trägerdiözesen
entsandten Diözesanvertreter, in der Regel
die für die Fortbildung Verantwortlichen;
b. der Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts.
2. Die Mitglieder des Verwaltungsrates wählen für die
Dauer von fünf Jahren aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden.
Zum Vorsitzenden kann nur ein Diözesanvertreter
gewählt werden.
3. Der entsendende Ordinarius kann einen Diözesanvertreter jederzeit abberufen und einen neuen Diözesanvertreter benennen.
3.
4.
5.
6.
7.
Trägerdiözesen selbst angebotenen Fortbildungsmaßnahmen zu berücksichtigen.
Er beschließt den jährlichen Haushalts- und Stellenplan.
Er legt die geprüfte Jahresrechnung den Trägerdiözesen vor.
Er nimmt den vom Dozententeam erstellten und
vom Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts vorgelegten Jahresbericht an und wertet ihn aus.
Er erarbeitet Vorschläge für die Ernennung des Leiters des Theologisch-Pastoralen Instituts und legt sie
dem delegierten Bischof vor (vgl. § 3 a).
Er wirkt bei der Anstellung von Dozenten durch
eine Trägerdiözese einvernehmlich mit.
§ 7 – Sitzungen des Verwaltungsrats
1. Sitzungen des Verwaltungsrats finden bei Bedarf,
mindestens jedoch zweimal im Jahr statt. Auf Verlangen eines Mitglieds ist eine Sitzung anzuberaumen.
2. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn alle Diözesanvertreter anwesend sind. Bei Verhinderung
eines Diözesanvertreters kann die betreffende Diözese im Einzelfall einen Vertreter entsenden. Dieser
hat volles Stimmrecht.
3. Beschlüsse des Verwaltungsrats bedürfen zur Gültigkeit der Einstimmigkeit. Kommt diese nicht zustande, bemüht sich der delegierte Bischof um eine
einvernehmliche Lösung. Scheitert dieser Versuch,
so führt er die Entscheidung der Bischöfe der Trägerdiözesen herbei.
4. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann – unbeschadet § 4, Nr. 2 a – das Dozententeam und andere Personen zu seinen Sitzungen einladen.
5. Zu den Sitzungen des Verwaltungsrats lädt der
Vorsitzende unter Einhaltung einer Ladungsfrist
von einer Woche mit Angabe der Tagesordnung
schriftlich ein.
6. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats.
7. Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll erstellt, das auch dem delegierten Bischof zugestellt
wird.
III. Das Dozententeam
§ 6 – Die Aufgaben des Verwaltungsrats
§ 8 – Aufgaben des Dozententeams
1. Die Diözesanvertreter bringen Vorschläge für Fortbildungsmaßnahmen des Theologisch-Pastoralen
Instituts im Verwaltungsrat ein.
2. Der Verwaltungsrat beschließt das Veranstaltungsprogramm des Instituts nach Beratung mit dem
Dozententeam. Dabei sind die von den einzelnen
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
1. Dem Dozententeam obliegt die Einzelplanung, die
Organisation und die Durchführung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Veranstaltungen, gemäß
den von dessen Leiter bestimmten Richtlinien (vgl.
§ 3, Nr. 3 e).
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2. Das Dozententeam wertet die durchgeführten Kurse aus und erarbeitet auf Grund der Auswertungsergebnisse für den Verwaltungsrat Vorschläge für
die Programmgestaltung.
Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Betrieb
des Theologisch-Pastoralen Instituts.
Fulda und Limburg, 18. und 19. Dezember 2015
+ Heinz Josef Algermissen, Bischof von Fulda
§ 9 – Der Leiter des Dozententeams
+ Weihbischof Manfred Grothe,
Leiter und Vorgesetzter des Dozententeams ist der
Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts (vgl. § 3,
Nr. 3 g).
§ 10 – Die Dozenten
1. Die Dozenten werden vom delegierten Bischof im
Einvernehmen mit der im Stellenplan vorgesehenen Trägerdiözese und mit dem Verwaltungsrat
jeweils für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Sie
können einen Antrag auf Verlängerung stellen. Die
Dozenten werden von je einer der Trägerdiözese
angestellt.
2. Die Dozenten erarbeiten Vorschläge für die Ernennung des Leiters des Theologisch-Pastoralen Instituts und legen sie dem delegierten Bischof vor (vgl.
§ 3, Nr. 3 a).
3. Mindestens einer der hauptamtlichen Dozenten soll
ein Priester sein.
4. Ein Dozent kann jederzeit aus wichtigem Grund im
Einvernehmen mit den Bischöfen der anderen Trägerdiözesen und nach Anhörung des Verwaltungsrates vom delegierten Bischof abberufen werden.
Sein Dienstverhältnis zur Trägerdiözese bleibt davon
unberührt.
IV. Weitere Regelungen
§ 11 – Die Geschäftsstelle
1. Das Theologisch-Pastorale Institut hat seine Geschäftsstelle in Mainz.
2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden auf Vorschlag des Leiters des Theologisch-Pastoralen Instituts von der Diözese Mainz zur
Dienstleistung am Theologisch-Pastoralen Institut
angestellt.
3. Die Geschäftsstelle wird vom Leiter des TheologischPastoralen Instituts geleitet. Dieser ist Vorgesetzter
der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
(vgl. § 3, Nr. 3 g).
§ 12 – Haushaltsrechtliche Angelegenheiten
Apostolischer Administrator des Bistums Limburg
+ Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz
+ Dr. Stephan Ackermann, Bischof von Trier
Nr. 540 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: § 10
AVO – Regelmäßige Arbeitszeit und Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage
§ 10 Absatz 3a Satz 4 AVO erhält folgenden Wortlaut:
Beim Caritasverband Frankfurt e. V., beim Haus der
Volksarbeit e. V. und beim Arbeitgeber Bistum Limburg
kann durch Dienstvereinbarungen von dieser Regelung
abgewichen werden.
Limburg, 8. Juli 2016
+ Weihbischof Manfred Grothe
Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator
Nr. 541 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016:
§ 16e 541 – Allgemeine Regelungen zu den Stufen
§ 16e AVO wird um einen neuen Absatz 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt:
(5) Wird eine zunächst befristet übertragene höherwertige Tätigkeit im unmittelbaren1 Anschluss dauerhaft
übertragen und ist der Höhergruppierungsgewinn gem.
Abs. 4 (Unterschiedsbetrag, ggf. zuzüglich Garantiebetrag) geringerer als die Zuzahlung gemäß § 19, erhält
die oder der Beschäftigte eine Besitzstandszulage in
Höhe der Differenz zwischen dem Höhergruppierungsgewinn und der Zulage gemäß § 19. Die Besitzstandszulage reduziert sich um den Zugewinn aus allgemeinen
Entgeltanpassungen und Stufenwechseln. Die Besitzstandszulage wird bei Höhergruppierungen in eine höhere Entgeltgruppe nicht berücksichtigt.
1
Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn zwischen
der befristeten und der dauerhaften Übertragung
der Tätigkeit nicht mehr als die Hälfte der Dauer der
befristet übertragenen Tätigkeit, längstens jedoch
sechs Monate liegen.
Limburg, 8. Juli 2016
+ Weihbischof Manfred Grothe
Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator
Die Diözese Mainz erledigt im Auftrag der anderen Trägerdiözesen alle haushalts- und vermögensrechtlichen
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
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Nr. 542 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: § 36
AVO – Beendigung des Arbeitsverhältnisses
A) § 36 AVO wird wie folgt ergänzt:
1) Abs. 2 wird in Satz 3 wie folgt ergänzt:
nach den Worten „bei Lehrkräften katholischer
Schulen im Bistum Limburg“ werden folgende
Worte eingefügt: „und Religionslehrerinnen/
Religionslehrer im Sinne der Vergütungsrichtlinie VR 24“.
2) Abs. 3 wird im 4. Spiegelstrich wie folgt ergänzt:
3. Die Umrechnungstabellen im Teil A erhalten folgende Fassung:
I. Umrechnungstabelle nach § 33 Abs. 2
Der Urlaubsanspruch nach § 33 Abs. 2 AVO wird
wie folgt umgerechnet:
Umrechnung nach a)
Arbeitstage pro Woche
Anspruch
1
2
3
4
5
6
30
6
12
18
24
30
36
Umrechnung nach b)
nach den Worten „bei Lehrkräften katholischer
Schulen im Bistum Limburg“ werden folgende
Worte eingefügt: „und Religionslehrerinnen/
Religionslehrer im Sinne der Vergütungsrichtlinie VR 24“.
Arbeitstage pro Jahr
Anspruch
78
130
182
234
260
312
30
9
15
21
27
30
36
B) Die Änderung tritt zum 01.08.2016 in Kraft
II. Umrechnungstabelle nach § 15 OzÜ
Limburg, 8. Juli 2016
Der Urlaubsanspruch nach § 15 OzÜ wird wie folgt
umgerechnet:
+ Weihbischof Manfred Grothe
Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator
Nr. 543 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: § 33
AVO – Erholungsurlaub, Anlage 2 zur AVO, § 15
OzÜ Urlaub
§ 33 AVO, Anlage 2 zur AVO und § 15 OzÜ werden
wie folgt geändert:
A) In § 33 Abs. 2 wird ein neuer Satz 2 mit folgendem
Wortlaut eingefügt:
Umrechnung nach a)
Arbeitstage pro Woche
Lebensalter
Anspruch
1
2
3
4
5
6
bis 49
30
6
12
18
24
30
36
ab 50
33
7
13
20
26
33
40
Umrechnung nach b)
Arbeitstage pro Jahr
st die Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 5 Tage
in der Woche verteilt, so wird der Urlaubsanspruch
gemäß Anlage 2 zur AVO umgerechnet.
2I
Lebensalter
Anspruch
78
130 182 234 260 312
bis 49
30
9
15
21
27
30
36
ab 50
33
10
17
23
30
33
40
B) Anlage 2 zur AVO wird wie folgt geändert:
1. Die Überschrift des Teil A erhält folgenden Wortlaut:
Umrechnung des Urlaubsanspruchs gemäß § 33
Abs. 2 AVO und § 15 OzÜ
2. Satz 1 des Teil A erhält folgenden Wortlaut:
Der Urlaubsanspruch bei weniger oder mehr als
5 Arbeitstage pro Woche wird wie folgt umgerechnet:
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
C) § 15 Abs. 1 OzÜ erhält folgenden Wortlaut:
Der Urlaubsanspruch für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2011 hinaus fortbestanden hat und die spätestens am
31. Dezember 2012 das 50. Lebensjahr vollenden,
beträgt abweichend von § 33 Abs. 2 Satz 1 AVO
33 Arbeitstage für die Dauer des ununterbrochen
fortbestehenden Arbeitsverhältnisses.
Limburg, 8. Juli 2016
+ Weihbischof Manfred Grothe
Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator
- 545 -
Nr. 544 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: Anlage 22 zu AVO – Vergütungsrichtlinien für die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen
Dienst im Bistum Limburg, Besondere Vergütungsrichtlinien: VR 14 Hausmeister in nichtpfarrlichen
Dienststellen, VR 15 Hausmeister in pfarrlichen
Dienststellen
A) Die Vergütungsrichtlinie VR 14 erhält folgenden
Wortlaut:
Vergütungsrichtlinie VR 14: Hausdienste
I. Hausmeisterinnen/Hausmeister; Haustechnikerinnen/Haustechniker mit tätigkeitsbezogener
handwerklicher oder technischer Ausbildung1
a) mit mindestens zur Hälfte hochwertigen Tätigkeiten2
BAT Vc
nach 3-jähriger Bewährung in BAT Vc BAT Vb
b) mit mindestens einem Drittel hochwertigen
Tätigkeiten2
BAT VIb
nach 3-jähriger Bewährung in BAT VIb
BAT Vc
c) die die Voraussetzungen der Buchst. a) oder
b) nicht erfüllen BAT VII
nach 3-jähriger Bewährung in BAT VII BAT VIb
Übergangsregelung: Beschäftigte, die nach bis
zum 30.06.2016 geltendem Recht eingruppiert
sind, behalten diese Eingruppierung, sofern diese über der künftig vorgesehenen Eingruppierung liegt. Sollten sie nach altem Recht falsch
eingruppiert gewesen sein, findet zunächst eine
Eingruppierung nach altem Recht statt. Liegt
diese über der Eingruppierung, wie sie nach
neuem Recht zu erfolgen hätte, ist gemäß
Satz 1 zu verfahren.
II. Hilfskräfte im Gebäude- und Außenbereich
a) Beschäftigte, mit Tätigkeiten die eine handwerkliche oder fachliche Anlernung erfordern BAT VIII
nach 3-jähriger Bewährung in BAT VIII
BAT VII
b) Beschäftige, mit einfachen und einfachsten
Tätigkeiten3 BAT IXb
nach 3-jähriger Bewährung in BAT IXb
BAT VIII
Protokollnotizen:
Als tätigkeitsbezogene handwerkliche oder technische Ausbildungsberufe im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals gelten einschlägige Ausbildungsberufe
mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren. Dies sind z. B. Elektriker/in, Tischler/in, Schreiner/in, Maler/in, Anlagentechniker/in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Förderliche höherwertige
Ausbildungsabschlüsse (z. B. Bachelor) im technischen Bereich werden ebenfalls anerkannt.
1
Hochwertige Tätigkeiten im Sinne des Tätigkeitsmerkmals sind Tätigkeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das übliche Maß hinausgehen,
solche Tätigkeiten sind z. B.:
-- selbständige Tätigkeiten im Bereich Instandhaltung /Überwachung von komplexer und umfangreicher Haustechnik oder Veranstaltungstechnik oder Gebäudeleittechnik;
-- Übernahme von Verwaltungstätigkeiten (z. B.
Erstellen von Belegungsplänen, Abschluss von
Belegungsverträgen, Einholen von Kostenvoranschlägen, Vorratsbeschaffung)
2
Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder
eine Vor- noch eine Ausbildung, jedoch eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze mündliche Einweisung oder eine sehr kurze Anlernphase
hinausgeht, um die Arbeitsabläufe als solche zu
beherrschen.
3
Einfachste Tätigkeiten sind z. B. Reinigung mit
Handgeräten in Außenbereichen, wie Höfe, Wege,
Grünanlagen.
B) Die Vergütungsrichtlinie VR 15 wird ersatzlos gestrichen.
C) Die Änderungen treten zum 01.07.2016 in Kraft.
Limburg, 8. Juli 2016
+ Weihbischof Manfred Grothe
Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
- 546 -
NR. 545 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016:
Anlage 22 zu AVO – Vergütungsrichtlinien für die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen
Dienst im Bistum Limburg, VR 26 Beschäftigte in
der Verwaltung von Kindertageseinrichtungen der
Katholischen Kirchengemeinden
Die Vergütungsrichtlinie VR 26 wird wie folgt geändert:
A) Nach dem Punkt I. werden folgende neuen Punkte
II. und III. eingefügt:
II. Qualitätsmanagementbeauftragte
Erzieherin/Erzieher bzw. Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation mit abgeschlossener Zusatzausbildung als Interne Auditorin/Interner Auditor
BAT IVb
nach 3jähriger Bewährung in BAT IVb
BAT IVa
III. Verwaltungsmitarbeiterin/Verwaltungsmitarbeiter
Die Eingruppierung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter richtet sich nach
A. Allgemeinen Vergütungsrichtlinie, 4. Allgemeiner
Verwaltungsdienst, b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im allgemeinen Verwaltungsdienst.
B) Der bisherige Punkt II. wird zu Punkt IV.
S5
./.
S6
./.
S7
18,49
S 8a
18,49
S 8b
19,76
S9
19,76
S 10
19,76
S 11a
19,76
S 11b
20,48
S 12
20,48
S 13
20,48
S 14
22,25
S 15
22,25
S 16
22,25
S 17
24,19
S 18
26,79
Der Betrag S 18 = 26,79 war Beschlussvorschlag;
S 18 ist keine neue Entgeltgruppe.
B) Satz 2 der Tabelle I wird gestrichen
Limburg, 8. Juli 2016
+ Weihbischof Manfred Grothe
Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator
Bischöfliches Ordinariat
Nr. 547 Hinweise zur Durchführung der missioAktion zum Sonntag der Weltmission 2016
C) Die Änderung tritt zum 01.04.2016 in Kraft.
Limburg, 8. Juli 2016
+ Weihbischof Manfred Grothe
Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator
Nr. 546 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: Anlage 33/1 zur AVO – Bereitschaftsentgelt
A) Die Anlage 1 zur Anlage 33 zur AVO wird um folgende Tabelle ergänzt: IV.
Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, deren
Eingruppierung nach der Besonderen Vergütungsrichtlinie VR 2 richtet:
Entgeltgruppe
Stundenentgelt
S2
15,38
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16,36
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17,45
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
„… denn sie werden Erbarmen finden“ (Mt 5, 7) lautet das Leitwort der missio-Aktion zum Sonntag der
Weltmission. Er wird dieses Jahr in Deutschland am
23. Oktober begangen. Die missio-Aktion lädt ein, das
Engagement unserer Schwestern und Brüder auf den
Philippinen kennenzulernen, die sich aus dem Glauben
heraus für die Würde der Menschen und besonders der
Familien einsetzen.
Die größte Solidaritätsaktion der Katholiken weltweit
Mit dem Leitwort aus den Seligpreisungen der Bergpredigt fügt sich der Sonntag der Weltmission in das
Heilige Jahr der Barmherzigkeit ein. „Barmherzigkeit
verändert die Welt“ schreibt Papst Franziskus. Die Kollekte am Sonntag der Weltmission ist Ausdruck eben
dieser Barmherzigkeit. Sie ist die größte Solidaritätsaktion der Katholiken weltweit. Nahezu alle katholischen
Gemeinden der Welt beteiligen sich an dieser Kollekte
und füllen gemeinsam den Globalen Solidaritätsfonds,
aus dem weltweit die pastorale und soziale Arbeit der
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Kirche unterstützt wird. Die Hilfe wird dringend gebraucht: Fast die Hälfte der weltweit rund 2.500 Diözesen der katholischen Kirche befinden sich in Ländern,
die zu den ärmsten der Welt gehören. Durch den Solidaritätsfonds können auch diejenigen Diözesen, die
selbst kaum genug zum Leben haben, für die Ärmsten
der Armen da sein.
Eröffnung der missio-Aktion
Die bundesweite Eröffnung der missio-Aktion zum
Sonntag der Weltmission findet vom 30. September
bis zum 2. Oktober 2016 in der Diözese Hildesheim
statt. Gemeinsam mit Bischöfen, Partnern und Gästen
aus den Philippinen feiert missio um 10:00 Uhr im Dom
zu Hildesheim einen feierlichen Eröffnungsgottesdienst.
zulässig. missio ist den Spendern gegenüber rechenschaftspflichtig. Sobald das Ergebnis der Kollekte vorliegt, sollte es der Gemeinde mit einem herzlichen Dank
bekannt gegeben werden.
Informationen und Kontakt
Weitere Informationen und alle Materialien, Kurzfilme
und Veranstaltungen finden Sie auf www.missio-hilft.
de/wms. Bestellungen: Tel: 0241 7507-350, Fax: 0241
7507-336, E-Mail: [email protected]. Bei inhaltlichen Fragen zur missio-Aktion wenden Sie sich bitte an
Herrn Werner Meyer zum Farwig, Tel.: 0241 7507-289
oder E-Mail: [email protected].
Nr. 548 Kollekte in den Gottesdiensten an Allerseelen
missio-Aktion in den Gemeinden
Das missio-Aktionsplakat zeigt die Fischerfamilie Espera
in der Taifun-Region Tacloban. Schwester Celine Saplala begleitet die Familie und hilft, ihr Leben nach dem
Taifun wieder selbst in die Hand zu nehmen. Bitte hängen Sie das Plakat gut sichtbar in Ihrer Gemeinde aus.
In Kooperation mit den missio-Diözesanstellen werden
Schwester Celine Saplala und weitere Gäste aus den
Philippen zu Begegnungen und Gesprächen in den Diözesen unterwegs sein. Bei Interesse melden Sie sich
bitte bei der missio-Diözesanstelle. Anfang September
erhalten alle Gemeinden ihr Materialpaket zur Gestaltung des Monats der Weltmission. Alle Bausteine und
Aktionsideen sowie Kurzfilme zur Arbeit der Kirche auf
den Philippinen finden Sie auf einer DVD. Die gemeinsam mit kfd und KDFB entwickelt Frauengebetskette
zum Schwerpunktland Philippinen kann über missio und
die Frauenverbände bezogen werden. Die Gebetsaktion
steht in diesem Jahr im Zeichen des Heiligen Jahres der
Barmherzigkeit. Informationen und Gestaltungshinweise, besonders für die Gottesdienste im Oktober, finden
Sie unter www.missio-hilft.de/gebetsaktion2016
missio-Kollekte am 23. Oktober
Die missio-Kollekte findet am Sonntag der Weltmission, dem 23. Oktober 2016, in allen Gottesdiensten
(auch am Vorabend) statt. Einschließlich der Spenden,
die noch nachträglich für den Sonntag der Weltmission
eingehen, erfolgt eine Abrechnung mit dem Generalvikariat. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bischöfe soll
die Kollekte zeitnah und ohne jeden Abzug von den
Gemeinden über die Bistumskassen an missio weitergeleitet werden. Eine pfarreiinterne Verwendung der
Kollektengelder z. B. für Partnerschaftsprojekte ist nicht
Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am Mittwoch, dem 2. November 2016. Die Kollekte in den
Allerseelen-Gottesdiensten dient der Unterstützung der
Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in
Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-,
Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung nach
wie vor von großer Bedeutung.
Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein empfehlendes Wort für
dieses wichtige Anliegen.Ein Plakat wird von Renovabis
direkt verschickt. Die Kollekten-Gelder müssen mit dem
im Kollektenplan aufgeführten Vermerk an die Bistumskasse überwiesen werden.
Nr. 549 Gedenktag des Hl. Johannes XXIII.: Einlegeblätter für Mess- und Stundenbuch
Für die Feier des nichtgebotenen Gedenktages des
Hl. Johannes XXIII. (11. Oktober) liegen inzwischen
deutsche Fassungen der Texte für die Messfeier und
die Stundenliturgie vor. Priester, Diakone und hauptamtlich pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können
je ein Exemplar eines Einlegeblattes für das Messbuch
(Großformat) und das Stundenbuch kostenfrei über das
Bischöfliche Ordinariat beziehen.
Beide Dokumente stehen zudem auf der Website
des Deutschen Liturgischen Instituts im pdf-Format
zum Download bereit: http://www.liturgie.de/liturgie/
download/Messbuch_Heilige_Johannes_XXIII_11.%20
Oktober_Stand-2016-03.pdf und http://www.liturgie.
de/liturgie/download/Stundenbuch_Hl_Johannes_
XXIII_11.%20Oktober_Stand-2016-03.pdf.
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
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Information und Bestellung: Thomas Schön, Referent
für Liturgie- und Sakramentenrecht, Bischöfliches Ordinariat, Tel.: 06431 295-536, E-Mail: [email protected].
Informationen und Anmeldung beim TheologischPastoralen Institut Mainz, Große Weißgasse 15, 55116
Mainz, Tel: 06131 27088-0, E-Mail: [email protected],
Website: www.tpi-mainz.de.
Nr. 550 Tage für Ehejubilare 2017
Nr. 553 Warnung
Im Jahr 2017 wird der Tag für die Silberjubilare am
24. Juni im Dom in Limburg stattfinden. Die Paare, die
2017 ihre Silberhochzeit feiern, werden über das Bischöfliche Ordinariat eingeladen. Alle Paare, die zwischen September 2016 und September 2017 Goldhochzeit, diamantene oder eiserne Hochzeit feiern, sind
am 9. September 2017 eingeladen, nach Limburg zu
kommen. Einladungen hierzu werden im Juni 2017 in
die Gemeinden verschickt und von dort an die Jubiläumspaare weitergegeben.
Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat
den Hinweis erhalten, dass sich seit einiger Zeit ein
Mann um die 60 Jahre in Bibliotheken mit wechselnden
Namen und unter Vorspiegelung historischer Studien
wertvolle antiquarische Handschriften mit Illustrationen und Karten vorlegen lässt. Er steht in dringendem
Verdacht, diese Schriften durch das Heraustrennen von
Seiten zu zerstören.
Informationen zu den Tagen der Ehejubilare erhalten
Sie im Referat Ehe & Familie, Bischöfliches Ordinariat
Limburg, Tel.: 06431 295-456, E-Mail: ehe-familie@
bistumlimburg.de.
Pfarrer i. R. Johannes Hubrich
Nr. 551 Druckschriften und Broschüren des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz
Johannes Hubrich wurde am 6. September 1926 als
sechstes von elf Kindern in Dambrau, Kreis Falkenberg/
Oberschlesien, geboren. Die Kindheit verbrachte er auf
dem Bauernhof seiner Eltern. Ab 1932 besuchte er die
Volksschule seines Heimatortes und wechselte anschließend auf das Gymnasium der Franziskaner nach Neiße.
Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte er den Entschluss gefasst, Priester zu werden. Kriegsbedingt musste er jedoch
die Schule verlassen und ging ab 1940 auf das Burggymnasium in Oppeln. Nach Gefangenschaft kam Johannes
Hubrich nach Schleswig-Holstein und verdiente sich auf
einem Bauernhof seinen Lebensunterhalt. Ab April 1947
konnte er in Königstein seine Schulausbildung fortsetzen
und legte im Jahr 1950 an der Liebigschule in Frankfurt
die Hoch-schulreife ab. So konnte er ab dem Sommersemester 1950 seine Studien an der philosophisch-theologischen Hochschule in Königstein beginnen.
Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat
folgende Broschüre herausgegeben:
-- „Gemeinsam Kirche sein. Impulse – Einsprüche –
Ideen“ (Arbeitshilfen, Nr. 286);
-- „Katholische Kirche in Deutschland: Zahlen und
Fakten 2015/16“ (Arbeitshilfen, Nr. 287);
-- „Erinnerung heilen – Jesus Christus bezeugen. Ein
gemeinsames Wort zum Jahr 2017“ (Gemeinsame
Texte, Nr. 24).
Interessenten können diese Broschüre beim Sekretariat
der Deutschen Bischofskonferenz bestellen, Tel.: 0228
103-205, Fax: 0228 103-330. Die Broschüren werden
zum Selbstkostenpreis abgegeben.
Nr. 552 Fortbildungsangebote des TheologischPastoralen Instituts in Mainz (TPI)
Das Theologisch-Pastorale Institut in Mainz (TPI) macht
auf folgende Fortbildungsveranstaltungen aufmerksam:
-- „Himmlische Aussichten. Kurzkurs zur Johannesapokalypse“; Zielgruppe: Diakone mit und im Zivilberuf;
18. bis 19. November 2016; Waldbreitbach, RosaFlesch-Tagungszentrum; Referentin: Dr. I. Kramp CJ;
-- „Himmlische Aussichten. Ein Lesekurs zur Johannesapokalypse“; Zielgruppe: alle pastoralen Berufsgruppen; 22. bis 25. November 2016; Referent:
Prof. Dr. Hans-Georg Gradl, Trier.
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
Nr. 554 Totenmeldungen
Am 24. August 2016 verstarb Pfarrer i. R. Johannes
Hubrich im Alter von 89 Jahren in Fulda.
Am 3. Oktober 1954 erteilte ihm Bischof Dr. Wilhelm
Kempf im Hohen Dom zu Limburg die Priesterweihe.
Seine erste Kaplansstelle führte ihn im November 1954
nach Höhn-Schönberg. Weitere Kaplansstellen waren Frankfurt/St. Joseph (Januar 1958 bis April 1960)
und Königstein (April 1960 bis Juli 1963). Zum 1. Juli
1963 ernannte ihn Bischof Dr. Kempf zum Pfarrer der
Pfarrei St. Adelphus in Salz. Knapp zwanzig Jahre, bis
zum 31. Juli 1982, war Pfarrer Hubrich dort tätig und
übte während dieser Zeit zusätzlich von 1971 bis 1982
das verantwortungsvolle Amt des Dekans im Dekanat
Meudt aus. Im Jahr 1982 wechselte er nach Wiesba-
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den und übernahm die Leitung der Pfarrei St. Georg
und Katharina im Stadtteil Frauenstein. Gesundheitliche Rückschläge führten dazu, dass er nach knapp drei
Jahren den Verzicht einreichen musste. Trotz dieser Einschränkungen war er bereit, zum 1. Juli 1985 als Pfarrer
von St. Nikolaus nach Selters-Haintchen zu gehen und
ab November 1987 zusätzlich als Diözesanrichter am
Bischöflichen Offizialat in Limburg tätig zu werden, wo
er die ihm übertragene Aufgabe mit großer Akribie und
hohem Verantwortungsbewusstsein verrichtete.
Aus gesundheitlichen Gründen trat Pfarrer Hubrich zum
15. Oktober 1989 in den Ruhestand. Seinen Wohnsitz
verlegte er zu Verwandten nach Künzell, in die Nähe
von Fulda. Am 3. Oktober 2014 konnte er dankbar
sein Diamantenes Priesterjubiläum feiern. Die letzten
eineinhalb Jahre seines Lebens verbrachte er in einem
Alten- und Pflegeheim in Fulda.
Pfarrer Hubrich verrichtete seinen priesterlichen Dienst
in treuer, vorbildlicher und aufopferungsvoller Weise,
obwohl seine Jahre in Wiesbaden-Frauenstein und
Haintchen von schwerer Krankheit überschattet waren. Konsequent trat er ein für die Lehre der Kirche.
Bis zuletzt fühlte er sich mit dem Bistum Limburg verbunden und blieb im schriftlichen Austausch mit seiner
Heimatdiözese.
Wir danken Herrn Pfarrer i. R. Johannes Hubrich für sein
Wirken in unserem Bistum. Wir empfehlen den Verstorbenen dem Gebet der Mitbrüder und dem Gebet aller,
mit denen er aus dem Glauben heraus gelebt und für
die er gewirkt hat. Das Requiem wurde am 31. August
2016 in der Pfarrkirche Christkönig Edelzell-Engelhelms
gefeiert. Anschließend erfolgte die Beisetzung auf dem
Florenberg-Friedhof in Pilgerzell.
Pfarrer i. R. Franz Alois Knothe
Am 25. August 2016 verstarb Pfarrer i. R. Franz Alois
Knothe im Alter von 84 Jahren in Montabaur.
Franz Alois Knothe wurde am 23. Februar 1932 in OberEbersdorf, Kreis Tetschen/Elbe, geboren. Von 1938 bis
1942 besuchte er zunächst die Volksschule in OberEbersdorf, anschließend die Hauptschule in Bensen.
Mit dem Kriegsende wurde die Familie aus der Heimat
vertrieben, und Franz Alois Knothe fand in RostockWarnemünde neue Heimat. Da es sein großer Wunsch
war, einmal als Missionspriester zu wirken, nahm ihn
im August 1947 ein Missionar von der Hl. Familie mit
nach Westfalen. An zwei Missionsschulen, in Oberhundem/Sauerland und Lebenhan/Unterfranken, setzte er
seine Schulbildung fort, trat dann aber aus diesen Missionsschulen aus, um das Abitur abzulegen und Weltpriester zu werden. Nachdem er schließlich im Juli 1954
die Hochschulreife an einem staatlichen Gymnasium in
Würzburg erlangt hatte, studierte er ab Oktober des
gleichen Jahres Philosophie und Theologie in Königstein
und verbrachte dabei auch zwei Semester seines Studiums in München.
Am 7. Dezember 1958 empfing Franz Alois Knothe
durch Bischof Dr. Wilhelm Kempf im Hohen Dom zu
Limburg die Priesterweihe. Nach einem Seelsorgspraktikum in Villmar wurde er als Kaplan von April 1960 bis
Mai 1963 in Rennerod, von Mai 1963 bis Mai 1965 in
Frankfurt-Unterliederbach und schließlich von Mai 1965
bis Oktober 1968 in Niedernhausen eingesetzt. Kurze
Zeit übernahm er im Jahr 1965 die Pfarrverwaltung der
Pfarrei in Marienrachdorf und war von Mai 1968 bis
Oktober 1968 Vicarius substitutus in Camberg.
Zum 1. Oktober 1968 ernannte ihn Bischof Dr. Wilhelm
Kempf zum Pfarrer der Pfarrei Rauenthal. Segensreich
wirkte er dort, bis ihn Bischof Dr. Franz Kamphaus im
Oktober 1982 zum Pfarrer der Pfarrei Rüdesheim-Assmanshausen berief. Dort blieb Pfarrer Knothe bis Mai
1990 und übernahm im Anschluss daran vielfältige Aufgaben im Bereich der Altenheimseelsorge im CaritasAltenzentrum Santa Teresa in Frankfurt-Hausen und in
der Altenwohnanlage in Frankfurt-Rödelheim. Zugleich
wurde er Hausgeistlicher für die Ordenssschwestern im
Altenzentrum in Frankfurt-Hausen. Viele Jahre, von
1982 bis 1990 war er zudem Schifferseelsorger für die
Binnenschiffer auf dem Rhein und Vizegeneralpräses
des Schifferverbandes St. Nikolaus.
Zum 31. März 1996 trat Pfarrer Knothe in den Ruhestand und zog nach Fulda. Sein Goldenes Priesterjubiläum konnte er, nachdem er seinen Wohnsitz wieder in
das Bistum Limburg verlegt hatte, im Dezember 2009
feiern. Auf seinen Wunsch hin verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens im Ignatius-Lötschert-Haus der
Barmherzigen Brüder in Horbach.
Pfarrer Knothe war von ganzem Herzen Priester und
stets den Menschen zugewandt. Eine tiefe Marienfrömmigkeit und eine ansteckende Lebensfreude zeichneten
ihn aus; beides machte ihn zudem zu einem bei den
Gläubigen beliebten Seelsorger. In vielen Wallfahrten,
die er selbst unternahm, aber auch für andere organisierte, fand er Kraft und eine Stärkung im Glauben.
Wir danken Herrn Pfarrer Knothe für sein Wirken in
unserem Bistum. Wir empfehlen den Verstorbenen dem
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016
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Gebet der Mitbrüder und dem Gebet aller, mit denen er
aus dem Glauben heraus gelebt und für die er gewirkt
hat. Das Requiem für den Verstorbenen wird am 2. September 2016 um 15:00 Uhr in der Kirche St. Antonius
Erem. in Eltville-Rauenthal gefeiert. Anschließend erfolgt
die Beisetzung auf dem Friedhof in Eltville-Rauenthal.
Pfarrer i. R. Adolf Rohman
Am 26. August 2016 verstarb Pfarrer i. R. Adolf Rohman
nach kurzer Krankheit im Alter von 80 Jahren in Frankfurt zu sich heimgerufen.
Adolf Rohman wurde am 8. Februar 1936 in Nürnberg
geboren. Im Jahr 1938 verlegte die Familie ihren Wohnsitz nach Frankfurt-Sachsenhausen. In den Kriegsjahren
zog er mit seiner Mutter – der Vater war eingezogen
worden – in das Eichsfeld. Ab Herbst 1947 konnte Adolf
Rohman in Fulda die Rabanus-Maurus-Schule, ein humanistisches Gymnasium, besuchen und dort 1957 das
Abitur ablegen. Im gleichen Jahr begann er das Studium
an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Jesuiten in Frankfurt. Zwei Semester verbrachte er an der
Universität in München.
Am 9. Dezember 1962 empfing er im Hohen Dom
zu Limburg aus den Händen von Bischof Dr. Wilhelm
Kempf die Priesterweihe. Danach wirkte er sechs Jahre
als Kaplan, zunächst in Frankfurt-Zeilsheim (1963 bis
1967), danach in Höhr-Grenzhausen (1967 bis 1968)
und in Frankfurt-Eschersheim. Von dort wechselte er
ein Jahr später, am 1. September 1969, in den hauptamtlichen Schuldienst. Sein Einsatz erfolgte am Liebiggymnasium, am Hessenkolleg und an der Kantschule
in Frankfurt am Main. Zum 1. April 1972 ernannte ihn
Bischof Wilhelm zum Pfarrer der Pfarrei St. Josef in
Frankfurt-Eschersheim. Über 33 Jahre hat er dort gelebt
und gearbeitet. Es war die Zeit des Aufbruchs nach dem
II. Vatikanischen Konzil. Vieles wurde angepackt und
aufgebaut: die Kirchenrenovierung, die die Handschrift
des Kunstliebhabers Adolf Rohman trägt, die Gruppengemeinde, die Gemeindekatechese, die Bildungsarbeit
und insbesondere die Ökumene.
zunächst stellvertretender Dekan (1980 bis 1984) und
schließlich, bis zum 31. Dezember 2002, gewählter
Dekan des Dekanats Frankfurt-Nord. Zusätzlich half er
immer wieder als Pfarrverwalter aus, so 1991 in der
Pfarrei St. Bonifatius in Frankfurt/M.-Bonames und 1995
in der Pfarrei Herz Jesu in Frankfurt/M.-Eckenheim. Er
war der ruhende Pol und die zuverlässige Stütze für viele Menschen in aufgeregten Zeiten. Er überzeugte durch
Verlässlichkeit und Treue. Im Jahre 1986 kam eine neue
und nicht leichte Herausforderung hinzu. Als zusätzliche
Aufgabe übernahm er den Dienst eines Diözesanrichters
am Bischöflichen Ehegericht in Limburg.
In außergewöhnlicher Weise lebte Pfarrer Rohman die
diakonische Dimension des priesterlichen Amtes und
setzte sich ein für die Betreuung und Pflege eines Mitbruders und sorgte sich treu um eine erkrankte pastorale Mitarbeiterin. Sein abwägendes Urteil, seine klugen
Ratschläge und seine verständnisvolle Art machten ihn
zu einem beliebten Seelsorger.
Zum 31. Mai 2005 trat Pfarrer Rohman in den Ruhestand und übernahm Subsidiarsaufgaben in FrankfurtRödelheim und in weiteren Pfarreien des Pastoralen
Raumes Frankfurt-West. Im Dezember 2012 konnte er
sein Goldenes Priesterjubiläum feiern.
Wir danken Herrn Pfarrer i. R. Adolf Rohman für sein
Wirken in unserem Bistum. Wir empfehlen den Verstorbenen dem Gebet der Mitbrüder und dem Gebet
aller, mit denen er aus dem Glauben heraus gelebt
und für die er gewirkt hat. Die Beisetzung erfolgt am
Donnerstag, den 1. September 2016, um 11:00 Uhr
auf dem Eschersheimer Friedhof (Nußzeil 13, 60433
Frankfurt-Eschersheim). Anschließend wird um 13:00
Uhr in St. Antonius in Frankfurt-Rödelheim das Requiem
gefeiert.
Nr. 555 Dienstnachrichten
Mit Termin 15. August 2016 wird Herr Manuel GALL
aus dem Pastoralen Raum Blasiusberg als Pastoralreferent mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in die
Pfarrei St. Peter und Paul Wiesbaden versetzt.
Vom Vertrauen der Mitbrüder und des Bischofs getragen, war er in dieser Zeit in nahezu fünf Amtsperioden
Bistum Limburg
Täglich aktualisierte Hinweise und Arbeitshilfen finden Sie im Mitarbeiterportal: www.intern.bistumlimburg.de.
Verlag des Bischöflichen Ordinariates Limburg, 65549 Limburg/Lahn, E-Mail: [email protected]
Herstellung: Druckerei Uwe Lichel, Limburg. Bezugspreis: jährlich 23,- Euro
Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016