- Bistum Limburg
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Limburg Amtsblatt des BistumsBistum Limburg Nr. 9 Limburg, 1. September 2016 Der Apostolische Administrator Nr. 537 Aufruf der deutschen Bischöfe zum 539 Caritas-Sonntag 2016 Nr. 538 Vertrag zwischen den Bistümern Ful- 540 da, Limburg, Mainz und Trier über die Fortführung des TheologischPastoralen Instituts für berufsbegleitende Bildung Nr. 539 Statut des Theologisch-Pastoralen 541 Instituts Nr. 540 Beschluss der KODA vom 2. Juni 543 2016: § 10 AVO – Regelmäßige Arbeitszeit und Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage Nr. 541 Beschluss der KODA vom 2. Juni 543 2016: § 16e AVO – Allgemeine Regelungen zu den Stufen Nr. 542 Beschluss der KODA vom 2. Juni 544 2016: § 36 AVO – Beendigung des Arbeitsverhältnisses Nr. 543 Nr. 544 Beschluss der KODA vom 2. Juni 544 2016: § 33 AVO – Erholungsurlaub, Anlage 2 zur AVO, § 15 OzÜ Urlaub Beschluss der KODA vom 2. Juni 545 2016: Anlage 22 zu AVO – Vergütungsrichtlinien für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst im Bistum Limburg, Besondere Vergütungsrichtlinien: VR 14 Hausmeister in nichtpfarrlichen Dienst stellen, VR 15 Hausmeister in pfarrlichen Dienststellen Der Apostolische Administrator Nr. 537 Aufruf der deutschen Bischöfe zum CaritasSonntag 2016 Liebe Schwestern und Brüder! Am nächsten Sonntag begehen wir den diesjährigen Caritas-Sonntag. In diesem Jahr beschäftigt sich die Caritas besonders mit der Frage der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Nr. 545 Beschluss der KODA vom 2. Juni 546 2016: Anlage 22 zu AVO – Vergütungsrichtlinien für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst im Bistum Limburg, VR 26 Beschäftigte in der Verwaltung von Kindertageseinrichtungen der Katholischen Kirchengemeinden Nr. 546 Beschluss der KODA vom 2. Juni 546 2016: Anlage 33/1 zur AVO – Bereitschaftsentgelt Bischöfliches Ordinariat Nr. 547 Hinweise zur Durchführung der mis- 546 sio-Aktion zum Sonntag der Weltmission 2016 Nr. 548 Kollekte in den Gottesdiensten an 547 Allerseelen Nr. 549 Gedenktag des Hl. Johannes XXIII.: 547 Einlegeblätter für Mess- und Stundenbuch Nr. 550 Tage für Ehejubilare 2017 Nr. 551 Druckschriften und Broschüren des 548 Sekretariates der Deutschen Bischofs konferenz Nr. 552 Fortbildungsangebote des Theolo- 548 gisch-Pastoralen Instituts in Mainz Nr. 553 Warnung 548 Nr. 554 Totenmeldungen 548 Nr. 555 Dienstnachrichten 550 548 Alle Prognosen gehen davon aus, dass die Zahl junger Menschen in unserer Gesellschaft zurückgehen wird, während die Zahl der älteren Menschen deutlich steigt. Das Verhältnis der Generationen wird sich verändern. Was bedeutet es für eine Gesellschaft, wenn immer mehr ältere und immer weniger junge Menschen zusammenleben? Wie wirkt sich das auf die Situation von Kindern und Jugendlichen aus und was bedeutet es für die Versorgung bei Krankheit und Pflege der älteren Generation? Die Caritas stellt bei ihrer Kampagne dazu Kinder in den Mittelpunkt. „Kann die junge Generation künftige Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 - 540 - Lasten stemmen?“ ist auf einem Plakat zu lesen, auf dem ein kleines Mädchen eine Hantel stemmt. „Muss die nächste Generation für zwei arbeiten?“ fragt ein kleiner Junge, der einen Gabelstapler zieht. „Wie schweißen wir alle Generationen für eine gute Zukunft zusammen?“ fragen ein Mädchen und ein Junge, die vor einer Werkbank stehen. und Gemeindereferenten der Trägerdiözesen gemäß der jährlichen Erhebung statischer Eckdaten des Referates Statistik der Deutschen Bischofskonferenz und zu 25 % an der Zahl der realen Teilnehmer aus den Trägerdiözesen. Auch in den Pfarrgemeinden sind die Auswirkungen des demografischen Wandels spürbar. Die Antworten darauf sind nicht leicht, sie bieten aber auch die Chance, Neues zu wagen. Die Caritas fordert dazu auf, sich für Generationengerechtigkeit stark zu machen. Alle sind eingeladen, sich mit ihren Ideen und ihren Erfahrungen für ein gutes Miteinander der Generationen einzusetzen. Für das Theologisch-Pastorale Institut gilt das beigefügte Statut. Es ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Kollekte des Caritas-Sonntags ist für die vielfältigen Anliegen der Caritas in unseren Pfarrgemeinden und der Diözese bestimmt. Bitte unterstützen Sie durch Ihre Gabe die Arbeit der Caritas. Wir danken Ihnen dafür sehr herzlich. 3. Für eine Änderung sind ausschließlich die Ordinarien der Trägerdiözesen zuständig. 4. Der Anstellungsträger stellt in dem jeweiligen Arbeitsvertrag bzw. beamtenrechtlich sicher, dass der Angestellte bzw. Beamte seine uneingeschränkte Versetzungsbereitschaft innerhalb der vertragschließenden Bistümer erklärt. 5. Berlin, 21. Juni 2016 + Weihbischof Manfred Grothe Für das Bistum Limburg Apostolischer Administrator Dieser Aufruf soll am Sonntag, dem 11. September 2016, auch am Vorabend, in allen Gottesdiensten verlesen werden. Limburg, 18. Juli 2016 Wolfgang Rösch Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Jede der vertragschließenden Diözesen ist berechtigt, sie nach fünf Jahren mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres zu kündigen. Wird zu diesem Zeitpunkt nicht gekündigt, so ist danach eine Kündigung mit zweijähriger Frist möglich. Az.: 359S/45843/16/02/1 Ständiger Vertreter des Apostolischen Administrators Nr. 538 Vertrag zwischen den Bistümern Fulda, Limburg, Mainz und Trier über die Fortführung des Theologisch-Pastoralen Instituts für berufsbegleitende Bildung 1. Die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz und Trier führen ab dem 01. Januar 2016 gemeinsam das am 26. Oktober 1970 gegründete Theologisch-Pastorale Institut fort. Über die als Folge der Kündigung erforderliche vermögensrechtliche Abwicklung wird eine besondere Vereinbarung getroffen. Dabei sind die von der kündigenden Diözese erbrachten Anteile an der Gesamtfinanzierung des Theologisch-Pastoralen Instituts und fortlaufende Personalkosten, die sich aus der Anstellung eines Mitarbeiters des Theologisch-Pastoralen Instituts ergeben, zu berücksichtigen. 6. Dieser Vertrag tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Fulda und Limburg, 18. und 19. Dezember 2015 2. + Heinz Josef Algermissen, Bischof von Fulda + Weihbischof Manfred Grothe, Die Kosten des Theologisch-Pastoralen Instituts werden von den vertragschließenden Diözesen nach einem Verteilerschlüssel getragen, der im jährlichen Haushaltsplan festzulegen ist. Er ist zu 75 % auszurichten an der Zahl der Priester, der Ständigen Diakone sowie der PastoralAmtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 Apostolischer Administrator des Bistums Limburg + Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz + Dr. Stephan Ackermann, Bischof von Trier - 541 - Nr. 539 Statut des Theologisch-Pastoralen Instituts I. Das Institut, seine Träger, Aufgaben, Leitung und Organe § 1 – Das Institut und seine Träger 1. Das Theologisch-Pastorale Institut ist das gemeinsame Institut der Bistümer Fulda, Limburg, Mainz und Trier zur Fortbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Pastoral. 2. Träger des Instituts sind die Bistümer Fulda, Limburg, Mainz und Trier. 3. Das Institut hat seinen Sitz in Mainz. § 2 – Aufgaben 1. Das Theologisch-Pastorale Institut dient der Fortbildung der Priester, der Ständigen Diakone, der Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten, der Gemeindereferentinnen und Gemeindereferenten und anderer in der Pastoral Tätiger. 2. Fortbildung im Sinne dieses Statuts umfasst Bildungsmaßnahmen, die unmittelbar für die ausgeübte Tätigkeit qualifizieren, zur besseren Ausübung des Dienstes befähigen oder auf die Übernahme neuer bzw. anderer Aufgaben vorbereiten. 3. Die Aufgaben des TPI umfassen a. auf überdiözesaner Ebene Fortbildungsmaßnahmen für die in der allgemeinen Pastoral Tätigen; b. auf überdiözesaner Ebene Fortbildungsmaßnahmen für die in der kategorialen Seelsorge Tätigen; c. auf diözesaner Ebene Fortbildungsmaßnahmen im Auftrag einzelner Trägerdiözesen. 4. Das Theologisch-Pastorale Institut kooperiert mit den Einrichtungen für die Ausbildung und für die Berufseinführung der pastoralen Berufe im Bereich der Trägerdiözesen. Es hält engen Kontakt zu den Verantwortlichen für den Personaleinsatz und die Personalentwicklung sowie zu den Unterstützungssystemen (Gemeindeberatung, Supervision, Geistliche Begleitung) in den Trägerdiözesen. Pastoralen Institut wahrnimmt, und einen Stellvertreter. 2. Der delegierte Bischof a. Der delegierte Bischof spricht die Ernennung des Leiters des Theologisch-Pastoralen Instituts gemäß § 3, Nr. 3 a, und der Dozenten gemäß § 10, Nr. 1 dieses Statuts aus. b. Er leitet die gemeinsamen Sitzungen der Organe des Theologisch-Pastoralen Instituts oder er beauftragt damit einen Stellvertreter. c. Er erhält die Einladungen und die Sitzungsprotokolle des Verwaltungsrates. 3. Der Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts a. Der Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts wird vom delegierten Bischof nach Anhörung der Diözesanvertreter im Verwaltungsrat sowie der Dozenten ernannt (vgl. § 6, NI. 6; § 10, NI. 2). b. Seine Amtszeit beträgt fünf Jahre. Die Wiederernennung ist möglich. c. Er repräsentiert im Einvernehmen mit dem delegierten Bischof das Theologisch-Pastorale Institut nach außen. d. In Abstimmung mit dem Verwaltungsrat sorgt er für die kritische Begleitung und Weiterentwicklung des Instituts. Prüfaufträge an Experten zu spezifischen Fragestellungen, die die Arbeit des Instituts betreffen, sind hierzu ein wichtiges Instrument. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates. e. Er bestimmt die Richtlinien für die Arbeit des Theologisch-Pastoralen Instituts in inhaltlicher und didaktischer Hinsicht. f. Er gehört dem Verwaltungsrat an. g. Er hat die Dienst- und Fachaufsicht über die Dozenten und über die Verwaltungsangestellten in der Geschäftsstelle und leitet deren Arbeit. h. Er kann aus wichtigem Grund vom delegierten Bischof im Einvernehmen mit den Bischöfen der Trägerdiözesen und nach Anhörung der Diözesanvertreter im Verwaltungsrat jederzeit abberufen werden. § 4 – Organe des Theologisch-Pastoralen Instituts § 3 – Leitung 1. Die Bischöfe von Fulda, Limburg, Mainz und Trier delegieren aus ihrer Mitte einen Bischof, der ihre Verantwortlichkeiten gegenüber dem Theologisch- 1. Das Theologisch-Pastorale Institut hat folgende Organe: a. Den Verwaltungsrat, b. das Dozententeam. Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 - 542 - 2. Gemeinsame Sitzungen a. Mindestens einmal im Jahr findet eine gemeinsame Sitzung der Organe des Theologisch-Pastoralen Instituts unter dem Vorsitz des delegierten Bischofs oder seines Stellvertreters statt. b. Im Einvernehmen mit dem delegierten Bischof lädt der Leiter des TheologischPastoralen Instituts unter Einhaltung einer Ladungsfrist von vier Wochen mit Angabe der Tagesordnung schriftlich dazu ein. c. Näheres regelt die Geschäftsordnung des Verwaltungsrates. d. Die Einladungen zu den Sitzungen sowie die Protokolle erhalten (neben den unmittelbar Beteiligten) die Bischöfe der Trägerdiözesen. 3. Sitzungen der einzelnen Organe Neben den gemeinsamen Sitzungen arbeiten die Organe des Theologisch-Pastoralen Instituts auch in je eigenen Sitzungen. II. Der Verwaltungsrat § 5 – Die Mitglieder des Verwaltungsrats 1. Der Verwaltungsrat hat fünf Mitglieder. Ihm gehören an: a. Die von den Ordinarien der Trägerdiözesen entsandten Diözesanvertreter, in der Regel die für die Fortbildung Verantwortlichen; b. der Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts. 2. Die Mitglieder des Verwaltungsrates wählen für die Dauer von fünf Jahren aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und einen stellvertretenden Vorsitzenden. Zum Vorsitzenden kann nur ein Diözesanvertreter gewählt werden. 3. Der entsendende Ordinarius kann einen Diözesanvertreter jederzeit abberufen und einen neuen Diözesanvertreter benennen. 3. 4. 5. 6. 7. Trägerdiözesen selbst angebotenen Fortbildungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Er beschließt den jährlichen Haushalts- und Stellenplan. Er legt die geprüfte Jahresrechnung den Trägerdiözesen vor. Er nimmt den vom Dozententeam erstellten und vom Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts vorgelegten Jahresbericht an und wertet ihn aus. Er erarbeitet Vorschläge für die Ernennung des Leiters des Theologisch-Pastoralen Instituts und legt sie dem delegierten Bischof vor (vgl. § 3 a). Er wirkt bei der Anstellung von Dozenten durch eine Trägerdiözese einvernehmlich mit. § 7 – Sitzungen des Verwaltungsrats 1. Sitzungen des Verwaltungsrats finden bei Bedarf, mindestens jedoch zweimal im Jahr statt. Auf Verlangen eines Mitglieds ist eine Sitzung anzuberaumen. 2. Der Verwaltungsrat ist beschlussfähig, wenn alle Diözesanvertreter anwesend sind. Bei Verhinderung eines Diözesanvertreters kann die betreffende Diözese im Einzelfall einen Vertreter entsenden. Dieser hat volles Stimmrecht. 3. Beschlüsse des Verwaltungsrats bedürfen zur Gültigkeit der Einstimmigkeit. Kommt diese nicht zustande, bemüht sich der delegierte Bischof um eine einvernehmliche Lösung. Scheitert dieser Versuch, so führt er die Entscheidung der Bischöfe der Trägerdiözesen herbei. 4. Der Vorsitzende des Verwaltungsrats kann – unbeschadet § 4, Nr. 2 a – das Dozententeam und andere Personen zu seinen Sitzungen einladen. 5. Zu den Sitzungen des Verwaltungsrats lädt der Vorsitzende unter Einhaltung einer Ladungsfrist von einer Woche mit Angabe der Tagesordnung schriftlich ein. 6. Der Vorsitzende leitet die Sitzungen des Verwaltungsrats. 7. Über die Sitzungen wird ein Ergebnisprotokoll erstellt, das auch dem delegierten Bischof zugestellt wird. III. Das Dozententeam § 6 – Die Aufgaben des Verwaltungsrats § 8 – Aufgaben des Dozententeams 1. Die Diözesanvertreter bringen Vorschläge für Fortbildungsmaßnahmen des Theologisch-Pastoralen Instituts im Verwaltungsrat ein. 2. Der Verwaltungsrat beschließt das Veranstaltungsprogramm des Instituts nach Beratung mit dem Dozententeam. Dabei sind die von den einzelnen Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 1. Dem Dozententeam obliegt die Einzelplanung, die Organisation und die Durchführung der vom Verwaltungsrat beschlossenen Veranstaltungen, gemäß den von dessen Leiter bestimmten Richtlinien (vgl. § 3, Nr. 3 e). - 543 - 2. Das Dozententeam wertet die durchgeführten Kurse aus und erarbeitet auf Grund der Auswertungsergebnisse für den Verwaltungsrat Vorschläge für die Programmgestaltung. Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Betrieb des Theologisch-Pastoralen Instituts. Fulda und Limburg, 18. und 19. Dezember 2015 + Heinz Josef Algermissen, Bischof von Fulda § 9 – Der Leiter des Dozententeams + Weihbischof Manfred Grothe, Leiter und Vorgesetzter des Dozententeams ist der Leiter des Theologisch-Pastoralen Instituts (vgl. § 3, Nr. 3 g). § 10 – Die Dozenten 1. Die Dozenten werden vom delegierten Bischof im Einvernehmen mit der im Stellenplan vorgesehenen Trägerdiözese und mit dem Verwaltungsrat jeweils für die Dauer von fünf Jahren ernannt. Sie können einen Antrag auf Verlängerung stellen. Die Dozenten werden von je einer der Trägerdiözese angestellt. 2. Die Dozenten erarbeiten Vorschläge für die Ernennung des Leiters des Theologisch-Pastoralen Instituts und legen sie dem delegierten Bischof vor (vgl. § 3, Nr. 3 a). 3. Mindestens einer der hauptamtlichen Dozenten soll ein Priester sein. 4. Ein Dozent kann jederzeit aus wichtigem Grund im Einvernehmen mit den Bischöfen der anderen Trägerdiözesen und nach Anhörung des Verwaltungsrates vom delegierten Bischof abberufen werden. Sein Dienstverhältnis zur Trägerdiözese bleibt davon unberührt. IV. Weitere Regelungen § 11 – Die Geschäftsstelle 1. Das Theologisch-Pastorale Institut hat seine Geschäftsstelle in Mainz. 2. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle werden auf Vorschlag des Leiters des Theologisch-Pastoralen Instituts von der Diözese Mainz zur Dienstleistung am Theologisch-Pastoralen Institut angestellt. 3. Die Geschäftsstelle wird vom Leiter des TheologischPastoralen Instituts geleitet. Dieser ist Vorgesetzter der dort tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (vgl. § 3, Nr. 3 g). § 12 – Haushaltsrechtliche Angelegenheiten Apostolischer Administrator des Bistums Limburg + Karl Kardinal Lehmann, Bischof von Mainz + Dr. Stephan Ackermann, Bischof von Trier Nr. 540 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: § 10 AVO – Regelmäßige Arbeitszeit und Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage § 10 Absatz 3a Satz 4 AVO erhält folgenden Wortlaut: Beim Caritasverband Frankfurt e. V., beim Haus der Volksarbeit e. V. und beim Arbeitgeber Bistum Limburg kann durch Dienstvereinbarungen von dieser Regelung abgewichen werden. Limburg, 8. Juli 2016 + Weihbischof Manfred Grothe Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator Nr. 541 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: § 16e 541 – Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 16e AVO wird um einen neuen Absatz 5 mit folgendem Wortlaut ergänzt: (5) Wird eine zunächst befristet übertragene höherwertige Tätigkeit im unmittelbaren1 Anschluss dauerhaft übertragen und ist der Höhergruppierungsgewinn gem. Abs. 4 (Unterschiedsbetrag, ggf. zuzüglich Garantiebetrag) geringerer als die Zuzahlung gemäß § 19, erhält die oder der Beschäftigte eine Besitzstandszulage in Höhe der Differenz zwischen dem Höhergruppierungsgewinn und der Zulage gemäß § 19. Die Besitzstandszulage reduziert sich um den Zugewinn aus allgemeinen Entgeltanpassungen und Stufenwechseln. Die Besitzstandszulage wird bei Höhergruppierungen in eine höhere Entgeltgruppe nicht berücksichtigt. 1 Die Voraussetzung ist auch erfüllt, wenn zwischen der befristeten und der dauerhaften Übertragung der Tätigkeit nicht mehr als die Hälfte der Dauer der befristet übertragenen Tätigkeit, längstens jedoch sechs Monate liegen. Limburg, 8. Juli 2016 + Weihbischof Manfred Grothe Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator Die Diözese Mainz erledigt im Auftrag der anderen Trägerdiözesen alle haushalts- und vermögensrechtlichen Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 - 544 - Nr. 542 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: § 36 AVO – Beendigung des Arbeitsverhältnisses A) § 36 AVO wird wie folgt ergänzt: 1) Abs. 2 wird in Satz 3 wie folgt ergänzt: nach den Worten „bei Lehrkräften katholischer Schulen im Bistum Limburg“ werden folgende Worte eingefügt: „und Religionslehrerinnen/ Religionslehrer im Sinne der Vergütungsrichtlinie VR 24“. 2) Abs. 3 wird im 4. Spiegelstrich wie folgt ergänzt: 3. Die Umrechnungstabellen im Teil A erhalten folgende Fassung: I. Umrechnungstabelle nach § 33 Abs. 2 Der Urlaubsanspruch nach § 33 Abs. 2 AVO wird wie folgt umgerechnet: Umrechnung nach a) Arbeitstage pro Woche Anspruch 1 2 3 4 5 6 30 6 12 18 24 30 36 Umrechnung nach b) nach den Worten „bei Lehrkräften katholischer Schulen im Bistum Limburg“ werden folgende Worte eingefügt: „und Religionslehrerinnen/ Religionslehrer im Sinne der Vergütungsrichtlinie VR 24“. Arbeitstage pro Jahr Anspruch 78 130 182 234 260 312 30 9 15 21 27 30 36 B) Die Änderung tritt zum 01.08.2016 in Kraft II. Umrechnungstabelle nach § 15 OzÜ Limburg, 8. Juli 2016 Der Urlaubsanspruch nach § 15 OzÜ wird wie folgt umgerechnet: + Weihbischof Manfred Grothe Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator Nr. 543 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: § 33 AVO – Erholungsurlaub, Anlage 2 zur AVO, § 15 OzÜ Urlaub § 33 AVO, Anlage 2 zur AVO und § 15 OzÜ werden wie folgt geändert: A) In § 33 Abs. 2 wird ein neuer Satz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: Umrechnung nach a) Arbeitstage pro Woche Lebensalter Anspruch 1 2 3 4 5 6 bis 49 30 6 12 18 24 30 36 ab 50 33 7 13 20 26 33 40 Umrechnung nach b) Arbeitstage pro Jahr st die Arbeitszeit auf weniger oder mehr als 5 Tage in der Woche verteilt, so wird der Urlaubsanspruch gemäß Anlage 2 zur AVO umgerechnet. 2I Lebensalter Anspruch 78 130 182 234 260 312 bis 49 30 9 15 21 27 30 36 ab 50 33 10 17 23 30 33 40 B) Anlage 2 zur AVO wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift des Teil A erhält folgenden Wortlaut: Umrechnung des Urlaubsanspruchs gemäß § 33 Abs. 2 AVO und § 15 OzÜ 2. Satz 1 des Teil A erhält folgenden Wortlaut: Der Urlaubsanspruch bei weniger oder mehr als 5 Arbeitstage pro Woche wird wie folgt umgerechnet: Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 C) § 15 Abs. 1 OzÜ erhält folgenden Wortlaut: Der Urlaubsanspruch für Beschäftigte, deren Arbeitsverhältnis über den 31. Dezember 2011 hinaus fortbestanden hat und die spätestens am 31. Dezember 2012 das 50. Lebensjahr vollenden, beträgt abweichend von § 33 Abs. 2 Satz 1 AVO 33 Arbeitstage für die Dauer des ununterbrochen fortbestehenden Arbeitsverhältnisses. Limburg, 8. Juli 2016 + Weihbischof Manfred Grothe Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator - 545 - Nr. 544 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: Anlage 22 zu AVO – Vergütungsrichtlinien für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst im Bistum Limburg, Besondere Vergütungsrichtlinien: VR 14 Hausmeister in nichtpfarrlichen Dienststellen, VR 15 Hausmeister in pfarrlichen Dienststellen A) Die Vergütungsrichtlinie VR 14 erhält folgenden Wortlaut: Vergütungsrichtlinie VR 14: Hausdienste I. Hausmeisterinnen/Hausmeister; Haustechnikerinnen/Haustechniker mit tätigkeitsbezogener handwerklicher oder technischer Ausbildung1 a) mit mindestens zur Hälfte hochwertigen Tätigkeiten2 BAT Vc nach 3-jähriger Bewährung in BAT Vc BAT Vb b) mit mindestens einem Drittel hochwertigen Tätigkeiten2 BAT VIb nach 3-jähriger Bewährung in BAT VIb BAT Vc c) die die Voraussetzungen der Buchst. a) oder b) nicht erfüllen BAT VII nach 3-jähriger Bewährung in BAT VII BAT VIb Übergangsregelung: Beschäftigte, die nach bis zum 30.06.2016 geltendem Recht eingruppiert sind, behalten diese Eingruppierung, sofern diese über der künftig vorgesehenen Eingruppierung liegt. Sollten sie nach altem Recht falsch eingruppiert gewesen sein, findet zunächst eine Eingruppierung nach altem Recht statt. Liegt diese über der Eingruppierung, wie sie nach neuem Recht zu erfolgen hätte, ist gemäß Satz 1 zu verfahren. II. Hilfskräfte im Gebäude- und Außenbereich a) Beschäftigte, mit Tätigkeiten die eine handwerkliche oder fachliche Anlernung erfordern BAT VIII nach 3-jähriger Bewährung in BAT VIII BAT VII b) Beschäftige, mit einfachen und einfachsten Tätigkeiten3 BAT IXb nach 3-jähriger Bewährung in BAT IXb BAT VIII Protokollnotizen: Als tätigkeitsbezogene handwerkliche oder technische Ausbildungsberufe im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals gelten einschlägige Ausbildungsberufe mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren. Dies sind z. B. Elektriker/in, Tischler/in, Schreiner/in, Maler/in, Anlagentechniker/in Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Förderliche höherwertige Ausbildungsabschlüsse (z. B. Bachelor) im technischen Bereich werden ebenfalls anerkannt. 1 Hochwertige Tätigkeiten im Sinne des Tätigkeitsmerkmals sind Tätigkeiten, die an das Überlegungsvermögen und das fachliche Geschick Anforderungen stellen, die über das übliche Maß hinausgehen, solche Tätigkeiten sind z. B.: -- selbständige Tätigkeiten im Bereich Instandhaltung /Überwachung von komplexer und umfangreicher Haustechnik oder Veranstaltungstechnik oder Gebäudeleittechnik; -- Übernahme von Verwaltungstätigkeiten (z. B. Erstellen von Belegungsplänen, Abschluss von Belegungsverträgen, Einholen von Kostenvoranschlägen, Vorratsbeschaffung) 2 Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die weder eine Vor- noch eine Ausbildung, jedoch eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze mündliche Einweisung oder eine sehr kurze Anlernphase hinausgeht, um die Arbeitsabläufe als solche zu beherrschen. 3 Einfachste Tätigkeiten sind z. B. Reinigung mit Handgeräten in Außenbereichen, wie Höfe, Wege, Grünanlagen. B) Die Vergütungsrichtlinie VR 15 wird ersatzlos gestrichen. C) Die Änderungen treten zum 01.07.2016 in Kraft. Limburg, 8. Juli 2016 + Weihbischof Manfred Grothe Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 - 546 - NR. 545 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: Anlage 22 zu AVO – Vergütungsrichtlinien für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im kirchlichen Dienst im Bistum Limburg, VR 26 Beschäftigte in der Verwaltung von Kindertageseinrichtungen der Katholischen Kirchengemeinden Die Vergütungsrichtlinie VR 26 wird wie folgt geändert: A) Nach dem Punkt I. werden folgende neuen Punkte II. und III. eingefügt: II. Qualitätsmanagementbeauftragte Erzieherin/Erzieher bzw. Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation mit abgeschlossener Zusatzausbildung als Interne Auditorin/Interner Auditor BAT IVb nach 3jähriger Bewährung in BAT IVb BAT IVa III. Verwaltungsmitarbeiterin/Verwaltungsmitarbeiter Die Eingruppierung der Verwaltungsmitarbeiterinnen und Verwaltungsmitarbeiter richtet sich nach A. Allgemeinen Vergütungsrichtlinie, 4. Allgemeiner Verwaltungsdienst, b) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im allgemeinen Verwaltungsdienst. B) Der bisherige Punkt II. wird zu Punkt IV. S5 ./. S6 ./. S7 18,49 S 8a 18,49 S 8b 19,76 S9 19,76 S 10 19,76 S 11a 19,76 S 11b 20,48 S 12 20,48 S 13 20,48 S 14 22,25 S 15 22,25 S 16 22,25 S 17 24,19 S 18 26,79 Der Betrag S 18 = 26,79 war Beschlussvorschlag; S 18 ist keine neue Entgeltgruppe. B) Satz 2 der Tabelle I wird gestrichen Limburg, 8. Juli 2016 + Weihbischof Manfred Grothe Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator Bischöfliches Ordinariat Nr. 547 Hinweise zur Durchführung der missioAktion zum Sonntag der Weltmission 2016 C) Die Änderung tritt zum 01.04.2016 in Kraft. Limburg, 8. Juli 2016 + Weihbischof Manfred Grothe Az.: 565AH/40931/16/04/4 Apostolischer Administrator Nr. 546 Beschluss der KODA vom 2. Juni 2016: Anlage 33/1 zur AVO – Bereitschaftsentgelt A) Die Anlage 1 zur Anlage 33 zur AVO wird um folgende Tabelle ergänzt: IV. Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst, deren Eingruppierung nach der Besonderen Vergütungsrichtlinie VR 2 richtet: Entgeltgruppe Stundenentgelt S2 15,38 S3 16,36 S4 17,45 Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 „… denn sie werden Erbarmen finden“ (Mt 5, 7) lautet das Leitwort der missio-Aktion zum Sonntag der Weltmission. Er wird dieses Jahr in Deutschland am 23. Oktober begangen. Die missio-Aktion lädt ein, das Engagement unserer Schwestern und Brüder auf den Philippinen kennenzulernen, die sich aus dem Glauben heraus für die Würde der Menschen und besonders der Familien einsetzen. Die größte Solidaritätsaktion der Katholiken weltweit Mit dem Leitwort aus den Seligpreisungen der Bergpredigt fügt sich der Sonntag der Weltmission in das Heilige Jahr der Barmherzigkeit ein. „Barmherzigkeit verändert die Welt“ schreibt Papst Franziskus. Die Kollekte am Sonntag der Weltmission ist Ausdruck eben dieser Barmherzigkeit. Sie ist die größte Solidaritätsaktion der Katholiken weltweit. Nahezu alle katholischen Gemeinden der Welt beteiligen sich an dieser Kollekte und füllen gemeinsam den Globalen Solidaritätsfonds, aus dem weltweit die pastorale und soziale Arbeit der - 547 - Kirche unterstützt wird. Die Hilfe wird dringend gebraucht: Fast die Hälfte der weltweit rund 2.500 Diözesen der katholischen Kirche befinden sich in Ländern, die zu den ärmsten der Welt gehören. Durch den Solidaritätsfonds können auch diejenigen Diözesen, die selbst kaum genug zum Leben haben, für die Ärmsten der Armen da sein. Eröffnung der missio-Aktion Die bundesweite Eröffnung der missio-Aktion zum Sonntag der Weltmission findet vom 30. September bis zum 2. Oktober 2016 in der Diözese Hildesheim statt. Gemeinsam mit Bischöfen, Partnern und Gästen aus den Philippinen feiert missio um 10:00 Uhr im Dom zu Hildesheim einen feierlichen Eröffnungsgottesdienst. zulässig. missio ist den Spendern gegenüber rechenschaftspflichtig. Sobald das Ergebnis der Kollekte vorliegt, sollte es der Gemeinde mit einem herzlichen Dank bekannt gegeben werden. Informationen und Kontakt Weitere Informationen und alle Materialien, Kurzfilme und Veranstaltungen finden Sie auf www.missio-hilft. de/wms. Bestellungen: Tel: 0241 7507-350, Fax: 0241 7507-336, E-Mail: [email protected]. Bei inhaltlichen Fragen zur missio-Aktion wenden Sie sich bitte an Herrn Werner Meyer zum Farwig, Tel.: 0241 7507-289 oder E-Mail: [email protected]. Nr. 548 Kollekte in den Gottesdiensten an Allerseelen missio-Aktion in den Gemeinden Das missio-Aktionsplakat zeigt die Fischerfamilie Espera in der Taifun-Region Tacloban. Schwester Celine Saplala begleitet die Familie und hilft, ihr Leben nach dem Taifun wieder selbst in die Hand zu nehmen. Bitte hängen Sie das Plakat gut sichtbar in Ihrer Gemeinde aus. In Kooperation mit den missio-Diözesanstellen werden Schwester Celine Saplala und weitere Gäste aus den Philippen zu Begegnungen und Gesprächen in den Diözesen unterwegs sein. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der missio-Diözesanstelle. Anfang September erhalten alle Gemeinden ihr Materialpaket zur Gestaltung des Monats der Weltmission. Alle Bausteine und Aktionsideen sowie Kurzfilme zur Arbeit der Kirche auf den Philippinen finden Sie auf einer DVD. Die gemeinsam mit kfd und KDFB entwickelt Frauengebetskette zum Schwerpunktland Philippinen kann über missio und die Frauenverbände bezogen werden. Die Gebetsaktion steht in diesem Jahr im Zeichen des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit. Informationen und Gestaltungshinweise, besonders für die Gottesdienste im Oktober, finden Sie unter www.missio-hilft.de/gebetsaktion2016 missio-Kollekte am 23. Oktober Die missio-Kollekte findet am Sonntag der Weltmission, dem 23. Oktober 2016, in allen Gottesdiensten (auch am Vorabend) statt. Einschließlich der Spenden, die noch nachträglich für den Sonntag der Weltmission eingehen, erfolgt eine Abrechnung mit dem Generalvikariat. Auf ausdrücklichen Wunsch der Bischöfe soll die Kollekte zeitnah und ohne jeden Abzug von den Gemeinden über die Bistumskassen an missio weitergeleitet werden. Eine pfarreiinterne Verwendung der Kollektengelder z. B. für Partnerschaftsprojekte ist nicht Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten am Mittwoch, dem 2. November 2016. Die Kollekte in den Allerseelen-Gottesdiensten dient der Unterstützung der Priesterausbildung (Diözesan- und Ordenspriester) in Mittel- und Osteuropa. Für den Wiederaufbau der Kirche in den ehemals kommunistischen Ländern Mittel-, Ost- und Südosteuropas ist die Priesterausbildung nach wie vor von großer Bedeutung. Die Kollekte wird über die Diözesen an Renovabis weitergeleitet. Wir bitten um ein empfehlendes Wort für dieses wichtige Anliegen.Ein Plakat wird von Renovabis direkt verschickt. Die Kollekten-Gelder müssen mit dem im Kollektenplan aufgeführten Vermerk an die Bistumskasse überwiesen werden. Nr. 549 Gedenktag des Hl. Johannes XXIII.: Einlegeblätter für Mess- und Stundenbuch Für die Feier des nichtgebotenen Gedenktages des Hl. Johannes XXIII. (11. Oktober) liegen inzwischen deutsche Fassungen der Texte für die Messfeier und die Stundenliturgie vor. Priester, Diakone und hauptamtlich pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können je ein Exemplar eines Einlegeblattes für das Messbuch (Großformat) und das Stundenbuch kostenfrei über das Bischöfliche Ordinariat beziehen. Beide Dokumente stehen zudem auf der Website des Deutschen Liturgischen Instituts im pdf-Format zum Download bereit: http://www.liturgie.de/liturgie/ download/Messbuch_Heilige_Johannes_XXIII_11.%20 Oktober_Stand-2016-03.pdf und http://www.liturgie. de/liturgie/download/Stundenbuch_Hl_Johannes_ XXIII_11.%20Oktober_Stand-2016-03.pdf. Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 - 548 - Information und Bestellung: Thomas Schön, Referent für Liturgie- und Sakramentenrecht, Bischöfliches Ordinariat, Tel.: 06431 295-536, E-Mail: [email protected]. Informationen und Anmeldung beim TheologischPastoralen Institut Mainz, Große Weißgasse 15, 55116 Mainz, Tel: 06131 27088-0, E-Mail: [email protected], Website: www.tpi-mainz.de. Nr. 550 Tage für Ehejubilare 2017 Nr. 553 Warnung Im Jahr 2017 wird der Tag für die Silberjubilare am 24. Juni im Dom in Limburg stattfinden. Die Paare, die 2017 ihre Silberhochzeit feiern, werden über das Bischöfliche Ordinariat eingeladen. Alle Paare, die zwischen September 2016 und September 2017 Goldhochzeit, diamantene oder eiserne Hochzeit feiern, sind am 9. September 2017 eingeladen, nach Limburg zu kommen. Einladungen hierzu werden im Juni 2017 in die Gemeinden verschickt und von dort an die Jubiläumspaare weitergegeben. Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat den Hinweis erhalten, dass sich seit einiger Zeit ein Mann um die 60 Jahre in Bibliotheken mit wechselnden Namen und unter Vorspiegelung historischer Studien wertvolle antiquarische Handschriften mit Illustrationen und Karten vorlegen lässt. Er steht in dringendem Verdacht, diese Schriften durch das Heraustrennen von Seiten zu zerstören. Informationen zu den Tagen der Ehejubilare erhalten Sie im Referat Ehe & Familie, Bischöfliches Ordinariat Limburg, Tel.: 06431 295-456, E-Mail: ehe-familie@ bistumlimburg.de. Pfarrer i. R. Johannes Hubrich Nr. 551 Druckschriften und Broschüren des Sekretariates der Deutschen Bischofskonferenz Johannes Hubrich wurde am 6. September 1926 als sechstes von elf Kindern in Dambrau, Kreis Falkenberg/ Oberschlesien, geboren. Die Kindheit verbrachte er auf dem Bauernhof seiner Eltern. Ab 1932 besuchte er die Volksschule seines Heimatortes und wechselte anschließend auf das Gymnasium der Franziskaner nach Neiße. Bereits zu diesem Zeitpunkt hatte er den Entschluss gefasst, Priester zu werden. Kriegsbedingt musste er jedoch die Schule verlassen und ging ab 1940 auf das Burggymnasium in Oppeln. Nach Gefangenschaft kam Johannes Hubrich nach Schleswig-Holstein und verdiente sich auf einem Bauernhof seinen Lebensunterhalt. Ab April 1947 konnte er in Königstein seine Schulausbildung fortsetzen und legte im Jahr 1950 an der Liebigschule in Frankfurt die Hoch-schulreife ab. So konnte er ab dem Sommersemester 1950 seine Studien an der philosophisch-theologischen Hochschule in Königstein beginnen. Das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz hat folgende Broschüre herausgegeben: -- „Gemeinsam Kirche sein. Impulse – Einsprüche – Ideen“ (Arbeitshilfen, Nr. 286); -- „Katholische Kirche in Deutschland: Zahlen und Fakten 2015/16“ (Arbeitshilfen, Nr. 287); -- „Erinnerung heilen – Jesus Christus bezeugen. Ein gemeinsames Wort zum Jahr 2017“ (Gemeinsame Texte, Nr. 24). Interessenten können diese Broschüre beim Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz bestellen, Tel.: 0228 103-205, Fax: 0228 103-330. Die Broschüren werden zum Selbstkostenpreis abgegeben. Nr. 552 Fortbildungsangebote des TheologischPastoralen Instituts in Mainz (TPI) Das Theologisch-Pastorale Institut in Mainz (TPI) macht auf folgende Fortbildungsveranstaltungen aufmerksam: -- „Himmlische Aussichten. Kurzkurs zur Johannesapokalypse“; Zielgruppe: Diakone mit und im Zivilberuf; 18. bis 19. November 2016; Waldbreitbach, RosaFlesch-Tagungszentrum; Referentin: Dr. I. Kramp CJ; -- „Himmlische Aussichten. Ein Lesekurs zur Johannesapokalypse“; Zielgruppe: alle pastoralen Berufsgruppen; 22. bis 25. November 2016; Referent: Prof. Dr. Hans-Georg Gradl, Trier. Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 Nr. 554 Totenmeldungen Am 24. August 2016 verstarb Pfarrer i. R. Johannes Hubrich im Alter von 89 Jahren in Fulda. Am 3. Oktober 1954 erteilte ihm Bischof Dr. Wilhelm Kempf im Hohen Dom zu Limburg die Priesterweihe. Seine erste Kaplansstelle führte ihn im November 1954 nach Höhn-Schönberg. Weitere Kaplansstellen waren Frankfurt/St. Joseph (Januar 1958 bis April 1960) und Königstein (April 1960 bis Juli 1963). Zum 1. Juli 1963 ernannte ihn Bischof Dr. Kempf zum Pfarrer der Pfarrei St. Adelphus in Salz. Knapp zwanzig Jahre, bis zum 31. Juli 1982, war Pfarrer Hubrich dort tätig und übte während dieser Zeit zusätzlich von 1971 bis 1982 das verantwortungsvolle Amt des Dekans im Dekanat Meudt aus. Im Jahr 1982 wechselte er nach Wiesba- - 549 - den und übernahm die Leitung der Pfarrei St. Georg und Katharina im Stadtteil Frauenstein. Gesundheitliche Rückschläge führten dazu, dass er nach knapp drei Jahren den Verzicht einreichen musste. Trotz dieser Einschränkungen war er bereit, zum 1. Juli 1985 als Pfarrer von St. Nikolaus nach Selters-Haintchen zu gehen und ab November 1987 zusätzlich als Diözesanrichter am Bischöflichen Offizialat in Limburg tätig zu werden, wo er die ihm übertragene Aufgabe mit großer Akribie und hohem Verantwortungsbewusstsein verrichtete. Aus gesundheitlichen Gründen trat Pfarrer Hubrich zum 15. Oktober 1989 in den Ruhestand. Seinen Wohnsitz verlegte er zu Verwandten nach Künzell, in die Nähe von Fulda. Am 3. Oktober 2014 konnte er dankbar sein Diamantenes Priesterjubiläum feiern. Die letzten eineinhalb Jahre seines Lebens verbrachte er in einem Alten- und Pflegeheim in Fulda. Pfarrer Hubrich verrichtete seinen priesterlichen Dienst in treuer, vorbildlicher und aufopferungsvoller Weise, obwohl seine Jahre in Wiesbaden-Frauenstein und Haintchen von schwerer Krankheit überschattet waren. Konsequent trat er ein für die Lehre der Kirche. Bis zuletzt fühlte er sich mit dem Bistum Limburg verbunden und blieb im schriftlichen Austausch mit seiner Heimatdiözese. Wir danken Herrn Pfarrer i. R. Johannes Hubrich für sein Wirken in unserem Bistum. Wir empfehlen den Verstorbenen dem Gebet der Mitbrüder und dem Gebet aller, mit denen er aus dem Glauben heraus gelebt und für die er gewirkt hat. Das Requiem wurde am 31. August 2016 in der Pfarrkirche Christkönig Edelzell-Engelhelms gefeiert. Anschließend erfolgte die Beisetzung auf dem Florenberg-Friedhof in Pilgerzell. Pfarrer i. R. Franz Alois Knothe Am 25. August 2016 verstarb Pfarrer i. R. Franz Alois Knothe im Alter von 84 Jahren in Montabaur. Franz Alois Knothe wurde am 23. Februar 1932 in OberEbersdorf, Kreis Tetschen/Elbe, geboren. Von 1938 bis 1942 besuchte er zunächst die Volksschule in OberEbersdorf, anschließend die Hauptschule in Bensen. Mit dem Kriegsende wurde die Familie aus der Heimat vertrieben, und Franz Alois Knothe fand in RostockWarnemünde neue Heimat. Da es sein großer Wunsch war, einmal als Missionspriester zu wirken, nahm ihn im August 1947 ein Missionar von der Hl. Familie mit nach Westfalen. An zwei Missionsschulen, in Oberhundem/Sauerland und Lebenhan/Unterfranken, setzte er seine Schulbildung fort, trat dann aber aus diesen Missionsschulen aus, um das Abitur abzulegen und Weltpriester zu werden. Nachdem er schließlich im Juli 1954 die Hochschulreife an einem staatlichen Gymnasium in Würzburg erlangt hatte, studierte er ab Oktober des gleichen Jahres Philosophie und Theologie in Königstein und verbrachte dabei auch zwei Semester seines Studiums in München. Am 7. Dezember 1958 empfing Franz Alois Knothe durch Bischof Dr. Wilhelm Kempf im Hohen Dom zu Limburg die Priesterweihe. Nach einem Seelsorgspraktikum in Villmar wurde er als Kaplan von April 1960 bis Mai 1963 in Rennerod, von Mai 1963 bis Mai 1965 in Frankfurt-Unterliederbach und schließlich von Mai 1965 bis Oktober 1968 in Niedernhausen eingesetzt. Kurze Zeit übernahm er im Jahr 1965 die Pfarrverwaltung der Pfarrei in Marienrachdorf und war von Mai 1968 bis Oktober 1968 Vicarius substitutus in Camberg. Zum 1. Oktober 1968 ernannte ihn Bischof Dr. Wilhelm Kempf zum Pfarrer der Pfarrei Rauenthal. Segensreich wirkte er dort, bis ihn Bischof Dr. Franz Kamphaus im Oktober 1982 zum Pfarrer der Pfarrei Rüdesheim-Assmanshausen berief. Dort blieb Pfarrer Knothe bis Mai 1990 und übernahm im Anschluss daran vielfältige Aufgaben im Bereich der Altenheimseelsorge im CaritasAltenzentrum Santa Teresa in Frankfurt-Hausen und in der Altenwohnanlage in Frankfurt-Rödelheim. Zugleich wurde er Hausgeistlicher für die Ordenssschwestern im Altenzentrum in Frankfurt-Hausen. Viele Jahre, von 1982 bis 1990 war er zudem Schifferseelsorger für die Binnenschiffer auf dem Rhein und Vizegeneralpräses des Schifferverbandes St. Nikolaus. Zum 31. März 1996 trat Pfarrer Knothe in den Ruhestand und zog nach Fulda. Sein Goldenes Priesterjubiläum konnte er, nachdem er seinen Wohnsitz wieder in das Bistum Limburg verlegt hatte, im Dezember 2009 feiern. Auf seinen Wunsch hin verbrachte er die letzten Jahre seines Lebens im Ignatius-Lötschert-Haus der Barmherzigen Brüder in Horbach. Pfarrer Knothe war von ganzem Herzen Priester und stets den Menschen zugewandt. Eine tiefe Marienfrömmigkeit und eine ansteckende Lebensfreude zeichneten ihn aus; beides machte ihn zudem zu einem bei den Gläubigen beliebten Seelsorger. In vielen Wallfahrten, die er selbst unternahm, aber auch für andere organisierte, fand er Kraft und eine Stärkung im Glauben. Wir danken Herrn Pfarrer Knothe für sein Wirken in unserem Bistum. Wir empfehlen den Verstorbenen dem Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016 - 550 - Gebet der Mitbrüder und dem Gebet aller, mit denen er aus dem Glauben heraus gelebt und für die er gewirkt hat. Das Requiem für den Verstorbenen wird am 2. September 2016 um 15:00 Uhr in der Kirche St. Antonius Erem. in Eltville-Rauenthal gefeiert. Anschließend erfolgt die Beisetzung auf dem Friedhof in Eltville-Rauenthal. Pfarrer i. R. Adolf Rohman Am 26. August 2016 verstarb Pfarrer i. R. Adolf Rohman nach kurzer Krankheit im Alter von 80 Jahren in Frankfurt zu sich heimgerufen. Adolf Rohman wurde am 8. Februar 1936 in Nürnberg geboren. Im Jahr 1938 verlegte die Familie ihren Wohnsitz nach Frankfurt-Sachsenhausen. In den Kriegsjahren zog er mit seiner Mutter – der Vater war eingezogen worden – in das Eichsfeld. Ab Herbst 1947 konnte Adolf Rohman in Fulda die Rabanus-Maurus-Schule, ein humanistisches Gymnasium, besuchen und dort 1957 das Abitur ablegen. Im gleichen Jahr begann er das Studium an der Philosophisch-Theologischen Hochschule der Jesuiten in Frankfurt. Zwei Semester verbrachte er an der Universität in München. Am 9. Dezember 1962 empfing er im Hohen Dom zu Limburg aus den Händen von Bischof Dr. Wilhelm Kempf die Priesterweihe. Danach wirkte er sechs Jahre als Kaplan, zunächst in Frankfurt-Zeilsheim (1963 bis 1967), danach in Höhr-Grenzhausen (1967 bis 1968) und in Frankfurt-Eschersheim. Von dort wechselte er ein Jahr später, am 1. September 1969, in den hauptamtlichen Schuldienst. Sein Einsatz erfolgte am Liebiggymnasium, am Hessenkolleg und an der Kantschule in Frankfurt am Main. Zum 1. April 1972 ernannte ihn Bischof Wilhelm zum Pfarrer der Pfarrei St. Josef in Frankfurt-Eschersheim. Über 33 Jahre hat er dort gelebt und gearbeitet. Es war die Zeit des Aufbruchs nach dem II. Vatikanischen Konzil. Vieles wurde angepackt und aufgebaut: die Kirchenrenovierung, die die Handschrift des Kunstliebhabers Adolf Rohman trägt, die Gruppengemeinde, die Gemeindekatechese, die Bildungsarbeit und insbesondere die Ökumene. zunächst stellvertretender Dekan (1980 bis 1984) und schließlich, bis zum 31. Dezember 2002, gewählter Dekan des Dekanats Frankfurt-Nord. Zusätzlich half er immer wieder als Pfarrverwalter aus, so 1991 in der Pfarrei St. Bonifatius in Frankfurt/M.-Bonames und 1995 in der Pfarrei Herz Jesu in Frankfurt/M.-Eckenheim. Er war der ruhende Pol und die zuverlässige Stütze für viele Menschen in aufgeregten Zeiten. Er überzeugte durch Verlässlichkeit und Treue. Im Jahre 1986 kam eine neue und nicht leichte Herausforderung hinzu. Als zusätzliche Aufgabe übernahm er den Dienst eines Diözesanrichters am Bischöflichen Ehegericht in Limburg. In außergewöhnlicher Weise lebte Pfarrer Rohman die diakonische Dimension des priesterlichen Amtes und setzte sich ein für die Betreuung und Pflege eines Mitbruders und sorgte sich treu um eine erkrankte pastorale Mitarbeiterin. Sein abwägendes Urteil, seine klugen Ratschläge und seine verständnisvolle Art machten ihn zu einem beliebten Seelsorger. Zum 31. Mai 2005 trat Pfarrer Rohman in den Ruhestand und übernahm Subsidiarsaufgaben in FrankfurtRödelheim und in weiteren Pfarreien des Pastoralen Raumes Frankfurt-West. Im Dezember 2012 konnte er sein Goldenes Priesterjubiläum feiern. Wir danken Herrn Pfarrer i. R. Adolf Rohman für sein Wirken in unserem Bistum. Wir empfehlen den Verstorbenen dem Gebet der Mitbrüder und dem Gebet aller, mit denen er aus dem Glauben heraus gelebt und für die er gewirkt hat. Die Beisetzung erfolgt am Donnerstag, den 1. September 2016, um 11:00 Uhr auf dem Eschersheimer Friedhof (Nußzeil 13, 60433 Frankfurt-Eschersheim). Anschließend wird um 13:00 Uhr in St. Antonius in Frankfurt-Rödelheim das Requiem gefeiert. Nr. 555 Dienstnachrichten Mit Termin 15. August 2016 wird Herr Manuel GALL aus dem Pastoralen Raum Blasiusberg als Pastoralreferent mit einem Beschäftigungsumfang von 100 % in die Pfarrei St. Peter und Paul Wiesbaden versetzt. Vom Vertrauen der Mitbrüder und des Bischofs getragen, war er in dieser Zeit in nahezu fünf Amtsperioden Bistum Limburg Täglich aktualisierte Hinweise und Arbeitshilfen finden Sie im Mitarbeiterportal: www.intern.bistumlimburg.de. Verlag des Bischöflichen Ordinariates Limburg, 65549 Limburg/Lahn, E-Mail: [email protected] Herstellung: Druckerei Uwe Lichel, Limburg. Bezugspreis: jährlich 23,- Euro Amtsblatt des Bistums Limburg Nr. 9/2016